Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
Can US Foreign Policy become more realistic?
The Opportunity of the Mecca Alliance Might Be an Illusion
Is Iran Making Putin’s Mistake of Fighting the Proxy Instead of the Enemy?
Zwei Dinge sind für Selenskyj unverhandelbar: Korruption und Krieg – und Deutschland finanziert beide
Nach ihrem Besuch beim russischen Präsidenten Wladimir Putin begaben sich Steve Witkoff und Jared Kushner, die Gesandten von US-Präsident Donald Trump, am Sonntag auch erstmals nach Kiew, um mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj die Chancen für ein Ende des Ukraine-Krieges auszuloten. Dieser verstand es wieder einmal, mit symbolträchtigen Bildern über seine wahren Ansichten hinwegzutäuschen: […]
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Teil des Problems
Oh My God Shut The Fuck Up About “Antisemitism”
“Antisemitism” watchdog groups are flipping the fuck out about hip hop artist Macklemore saying “Free Palestine” while opening for Ed Sheeran, and the western press are of course helping to spin this ridiculous nonsense as a massive scandal.
During a New Jersey concert over the weekend, Macklemore said the following:
“One of the reasons why I wanted to come on this tour was because I wanted to stand up here on stages and stadiums across America and say two words that are very near and dear to my heart: Free Palestine.
“I said, Free Palestine.
“I want those words to be loud and clear, so the people from Gaza, all the way to the occupied West Bank, know that we have not forgotten them.
“And this next song was inspired by the bravery of Columbia University students who led an encampment movement that mobilized the entire world; open up hearts, myself included, so thank you to those students that risked their diplomas, that risked their tuition, that risked their scholarships, that stood up and said, no. CUAD students, Students for Justice in Palestine, and Jewish Voices for Peace. Thank you, guys.
“To all of my Jewish brothers and sisters: criticism of Israel, criticism of apartheid, being against genocide in no way is a criticism of you. My message is for peace; love for all human beings to be treated with dignity, respect, and equality.
“So I say Free Palestine, I say Free Lebanon, I say Free Cuba, I say Free Congo, Free Sudan, I say Free all people in America living in fear of this terrorist organization, ICE. None of us will be free until we are all free.”
Our society is so brainwashed and dystopian that THIS is being framed by the news media as a controversial and incendiary statement.
Wanting all humans to be treated equal should never be controversial. pic.twitter.com/BOJ9xMoIZn
— Macklemore (@macklemore) September 7, 2026A normal person might assume this is the most obvious and inoffensive thing a celebrity could possibly say about any issue of moral importance, but you’d never know this from the Israel apologists and the headlines in the mainstream press.
“Controversy swirls following pro-Palestinian comments made by Macklemore at MetLife Stadium before Ed Sheeran concert,” reads a headline by CBS News.
“Macklemore faces renewed backlash over ‘Free Palestine’ remarks,” says USA Today.
“Woke rapper Macklemore sparks fury over anti-Israel rant at Ed Sheeran’s MetLife show,” blares The New York Post.
“Macklemore Calls Out ‘Free Palestine’ Onstage, Spurring Petition Demanding He Leave Ed Sheeran Tour,” screams Variety.
“Pink Calls Out Macklemore After Pro-Palestine Comments During Concert,” crows TMZ.
Ed Sheeran’s fans came for a concert, not performative, biased and hateful anti-Israel “activism” from his opener, Macklemore.
Imagine being a Jewish or Israeli fan who came with family or friends to enjoy the show, only to be confronted with this hostility from the stage. Or… pic.twitter.com/WkvRObExWY
The Anti-Defamation League issued a statement accusing Macklemore of “engaging in antisemitic rhetoric and behavior,” whining, “Imagine being a Jewish or Israeli fan who came with family or friends to enjoy the show, only to be confronted with this hostility from the stage.”
The Adelson-funded Israeli-American Council is circulating a petition demanding that Ed Sheeran cease touring with Macklemore immediately, accusing the artist of “spreading one-sided political propaganda” which “relies on selective imagery, biased messaging and disputed claims presented to a massive audience as fact, without context or complexity.”
Hasbarists are swarming the internet with screenshots of a 2014 photo in which Macklemore wore a fake witch’s nose onstage, falsely suggesting that he was performing a Jewish caricature. In reality the artist had disguised himself for a secret show in Seattle and only later learned that the large nose had been interpreted by some as an offensive portrayal of a Jewish person. He apologized profusely and the ADL accepted that it was an innocent mistake.
This fucking bullshit is what we are choosing to fixate on as a society while Gaza holds multiple mass funerals for the children that Israel killed in its genocidal onslaught.
If news outlets did their jobs, this would be a headline story. pic.twitter.com/KzYQG6iHVn
— Assal Rad (@AssalRad) September 7, 2026When you hear people talk about an epidemic of “antisemitism” in our society, this is the kind of “antisemitism” they are talking about. A celebrity musician saying Palestinians are human beings. A flight attendant with a watermelon pin. A secretary wearing a keffiyeh. Some students opposing genocide.
Antisemitism is treated as the number one problem in our world, but it’s not in the top ten. It’s not in the top one hundred. It’s not even in the top one thousand. Once every several years someone shoots up a synagogue or Jewish event, which is of course bad, but compared to all the other real material atrocities and urgent existential perils we face as a species on this troubled planet it doesn’t rank very high on the list. Jewish people simply are not a mistreated or marginalized population in our society; they’re just white people who tend to have better than average household incomes.
But because “antisemitism” is used as a cynical tool to defend Israeli atrocities and western interventionism in the middle east, it needs to be framed as a much larger problem than it is. That’s why the imperial propaganda machine is currently presenting Macklemore’s obviously morally correct position as this major white hot controversy, and why it keeps churning out reports about western Jews feeling unsafe because they saw a Free Palestine bumper sticker or whatever.
Israel apologia is mostly just lying about Palestinians and acting like hatred of Jews is an exponentially larger threat than it actually is. That’s all these hasbarists are ever doing.
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P-Konto: Banken sperren immer öfter geschütztes Guthaben bei Pfändung
Das Geld für die Miete ist eingegangen, der Einkauf steht an, doch die Bank gibt das Guthaben nicht frei. Für Menschen mit einem gepfändeten Konto kann eine fehlerhafte Bearbeitung unmittelbar die Versorgung gefährden. Ein Bericht des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt, welche Schwierigkeiten Betroffene mit ihrem Pfändungsschutzkonto melden.
Geschildert werden falsch berücksichtigte Freibeträge, vollständige Kontosperren und Überweisungen geschützten Guthabens an Gläubiger.
Auch eingereichte Unterlagen und Gerichtsbeschlüsse würden nach den ausgewerteten Beschwerden teilweise nicht richtig verarbeitet. Wer betroffen ist, sollte deshalb nicht nur den Kontostand prüfen, sondern auch den hinterlegten Schutzbetrag und den Eingang seiner Nachweise dokumentieren.
Was der Verbraucherbericht tatsächlich belegtDer am 9. Juni 2026 veröffentlichte Bericht „Das ungeliebte Konto“ wertet Beschwerden aus den Jahren 2024 und 2025 aus. Die statistische Darstellung beruht auf 354 Beschwerden; 83 Prozent der erfassten Probleme betrafen den laufenden Vertrag. Bei den Beschwerdegründen entfielen 35 Prozent auf Leistungsstörungen und 24 Prozent auf unzureichende Kundenbetreuung.
Die Untersuchung ist keine repräsentative Erhebung über sämtliche P-Konten oder Kreditinstitute. Aus ihr lässt sich daher nicht ableiten, welcher Anteil aller Banken geschütztes Guthaben fehlerhaft behandelt. Sie dokumentiert jedoch konkrete Beschwerdemuster, die für Betroffene erhebliche Folgen haben können. Grundlage ist der vollständige Bericht des vzbv zur Beschwerdelage beim P-Konto.
Seit Juli 2026 sind grundsätzlich 1.590 Euro monatlich geschütztEin P-Konto verhindert die Kontopfändung nicht, lässt aber einen geschützten Betrag für den Lebensunterhalt verfügbar. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische Grundfreibetrag 1.590 Euro je Kalendermonat. Der im Juni-Bericht noch genannte Betrag von 1.560 Euro beschreibt die damalige Rechtslage.
Banken müssen die jährliche Anpassung des gesetzlichen Grundfreibetrags automatisch berücksichtigen. Auch die angehobenen gesetzlichen Zusatzbeträge sind bei bereits nachgewiesenen entsprechenden Voraussetzungen anzupassen; allein wegen der jährlichen Erhöhung ist grundsätzlich keine neue Bescheinigung nötig.
Anders kann es bei einem individuell bezifferten gerichtlichen oder behördlichen Freibetrag aussehen, dessen Anpassung beantragt werden muss. Darauf weist die Verbraucherzentrale zu den Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026 hin.
Der Grundfreibetrag ist keine monatliche Zahlung der Bank, sondern schützt vorhandenes Guthaben. Bei bestimmten Unterhaltspfändungen oder Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen können gerichtlich festgelegte abweichende Grenzen gelten. Ein niedrigerer angezeigter Betrag ist deshalb anhand des konkreten Pfändungsbeschlusses zu prüfen. Die Sonderregelungen stehen in § 906 ZPO.
Für Familien und Sozialleistungsbezieher kann mehr Geld geschützt seinWer aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung tatsächlich Unterhalt gewährt, kann zusätzliche Freibeträge beanspruchen. Weitere Erhöhungen kommen unter anderem für Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen infrage. Auch wer Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII für bestimmte weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft beziehungsweise Haushaltsgemeinschaft entgegennimmt, kann zusätzlichen Schutz benötigen.
Ebenso können eigene Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII geschützt werden, soweit sie den Grundfreibetrag übersteigen. Ein Leistungsbezug schützt aber nicht automatisch jeden beliebigen Kontoeingang in voller Höhe. Welche Beträge zusätzlich geschützt werden können, ergibt sich aus § 902 ZPO.
Welche Nachweise bei blockiertem Guthaben helfenFür die Klärung sollten Betroffene den Pfändungsbeschluss beziehungsweise die Pfändungsverfügung, aktuelle Kontoauszüge und die vorhandene P-Konto-Bescheinigung zusammenstellen. Bei zusätzlichen Leistungen werden auch Bewilligungsbescheide und Zahlungsnachweise gebraucht. Bereits ergangene gerichtliche Freigaben gehören vollständig dazu.
Besonders hilfreich ist ein Nachweis, wann die Bank welches Dokument erhalten hat. Dafür kommen eine bestätigte Kopie aus der Filiale oder eine gespeicherte elektronische Eingangsbestätigung infrage. Bei einem Versand sollte neben dem Zustellnachweis auch eine Kopie des vollständigen Inhalts aufbewahrt werden.
Problem Hilfreiche Unterlagen Nächster Schritt Die Bank berücksichtigt nur den Grundfreibetrag. P-Konto-Bescheinigung, Unterhaltsnachweise, Leistungsbescheide. Zusätzlichen Schutz nachweisen und die gespeicherten Angaben prüfen lassen. Eine eingereichte Bescheinigung bleibt unberücksichtigt. Kopie der Bescheinigung und Beleg über ihren Eingang. Schriftlich die Umsetzung und Freigabe des geschützten Guthabens verlangen. Eine Nachzahlung wird blockiert. Bescheid mit Leistungsart, Betrag und zugehörigen Monaten. Klären lassen, ob eine Bescheinigung genügt oder eine gerichtliche Festsetzung nötig ist. Ein Gerichtsbeschluss wird nicht umgesetzt. Vollständiger Beschluss, Nachweis seiner Übermittlung, aktuelle Kontoumsätze. Umsetzung anfordern und bei fortdauernder Sperre rechtliche Hilfe einschalten. Geschütztes Geld wurde bereits überwiesen. Buchungsbeleg, Schutzunterlagen und bisheriger Schriftwechsel. Erstattung verlangen und mögliche weitere Ansprüche prüfen lassen. Eine Bescheinigung darf nicht wochenlang liegen bleibenBescheinigungen können unter anderem Familienkassen, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber und geeignete Schuldnerberatungsstellen ausstellen. Die gesetzlich genannten Leistungsträger müssen ihre entsprechenden Leistungen auf Antrag bescheinigen. Nach § 903 Absatz 4 ZPO muss die Bank die Angaben ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag beachten.
Unbefristete Bescheinigungen sind grundsätzlich zwei Jahre zu berücksichtigen; bei konkreten Anhaltspunkten für unrichtige oder überholte Angaben kann vorher ein neuer Nachweis verlangt werden. Befristete Bescheinigungen gelten für ihren jeweiligen Ausstellungszeitraum. Die Einzelheiten regelt § 903 ZPO.
Will die Bank nach Ablauf des gesetzlichen Zweijahreszeitraums eine neue Bescheinigung verlangen, muss sie dies mindestens zwei Monate vor der beabsichtigten Nichtberücksichtigung mitteilen. Eine unbefristete Bescheinigung verliert also nicht einfach nach zwei Jahren automatisch ihre Wirkung. Dazu gibt es auch den Beitrag P-Konto-Bescheinigung: Banken müssen vor Ablauf informieren; für die genaue Unterscheidung zwischen befristeten und unbefristeten Nachweisen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Die Bank muss über verfügbares Guthaben informierenEin positiver Kontostand sagt bei einer Pfändung noch nicht, welcher Betrag aktuell ausgegeben werden darf. Banken müssen über das im laufenden Monat noch verfügbare pfändungsfreie Guthaben und über Beträge informieren, deren Schutz zum Monatsende ausläuft. Außerdem sind sie verpflichtet, aus dem nicht gepfändeten Guthaben im vertraglich vereinbarten Rahmen zu leisten. Das folgt aus § 908 ZPO.
Betroffene sollten deshalb eine nachvollziehbare Aufstellung anfordern: Welcher Freibetrag ist hinterlegt, welche Verfügungen wurden bereits berücksichtigt und welches Guthaben wird aus welchem Grund zurückgehalten? Eine solche Abrechnung hilft, fehlende Nachweise von einer falschen Berechnung zu unterscheiden. Allgemeine Hinweise zur Handhabung enthält der Beitrag über häufige Fehler beim P-Konto.
Warum Geld aus dem Vormonat nicht sofort verloren istNicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt auch in den drei folgenden Kalendermonaten geschützt. Bei Ausgaben wird zunächst das älteste Guthaben verbraucht. Wer im September einen geschützten Restbetrag stehen lässt, kann diesen grundsätzlich noch im Oktober, November und Dezember nutzen.
Übertragen wird tatsächlich vorhandenes geschütztes Geld, nicht ein ungenutzter Freibetrag ohne entsprechendes Guthaben. Einwendungen gegen die Höhe des berechneten pfändungsfreien Betrags müssen der Bank grundsätzlich spätestens bis zum Ende des sechsten folgenden Kalendermonats mitgeteilt werden. Wegen dieser Frist sollten fehlerhafte Berechnungen zeitnah schriftlich beanstandet werden. Beide Regeln stehen in § 899 ZPO.
Bei Nachzahlungen entscheidet die Art der LeistungEine größere Nachzahlung ist nicht allein deshalb pfändbar, weil sie zusammen mit laufenden Einnahmen den Monatsfreibetrag überschreitet. Für bestimmte besonders geschützte Sozialleistungen und Kindergeldnachzahlungen sieht § 904 ZPO einen Schutz vor, der durch Bescheinigung nachgewiesen werden kann. Bei anderen laufenden Sozialleistungen und Arbeitseinkommen gilt dieser Nachweisweg für Nachzahlungen bis einschließlich 500 Euro.
Übersteigt eine Nachzahlung dieser zweiten Gruppe 500 Euro, ist eine gerichtliche Festsetzung erforderlich. Dabei wird geprüft, in welchem Umfang die Beträge in den Monaten, für die sie bestimmt waren, pfändungsfrei geblieben wären. Die 500-Euro-Grenze ist somit keine allgemeine Obergrenze für geschützte Nachzahlungen. Die Rechtsgrundlage ist § 904 ZPO; weitere Erläuterungen bietet der Beitrag P-Konto: Was bei Nachzahlungen zu beachten ist.
Wenn die Bescheinigung nicht zu bekommen istWer eine erforderliche Bescheinigung nicht in zumutbarer Weise erhält, kann unter den Voraussetzungen des § 905 ZPO eine gerichtliche Festsetzung der Erhöhungsbeträge beantragen.
Das Gesetz verlangt dafür glaubhaft gemachte Bemühungen zunächst bei einem entsprechenden Leistungsträger, von dem Leistungen bezogen werden, und anschließend bei einer weiteren ausstellungsberechtigten Stelle. Anfragen und Absagen sollten deshalb dokumentiert werden. Der gerichtliche Beschluss ersetzt dann die Bescheinigung; geregelt ist dies in § 905 ZPO.
Reicht der pauschale Kontoschutz trotz vorhandener Bescheinigung nicht aus, kann eine individuelle Festsetzung nach § 906 ZPO infrage kommen. Das betrifft beispielsweise Konstellationen, in denen der nach den gesetzlichen Regeln unpfändbare Lohn höher ist als der auf dem Konto geschützte Pauschalbetrag. Eine Schuldnerberatung kann prüfen, welcher Antrag zum jeweiligen Zahlungseingang passt.
Bei Behördenpfändungen ist die Zuständigkeit genau zu prüfenWird wegen einer privaten Forderung vollstreckt, ist für die genannten Schutzentscheidungen regelmäßig das Vollstreckungsgericht zuständig. Bei einer Verwaltungsvollstreckung nach Bundesrecht tritt für zahlreiche Entscheidungen die Vollstreckungsbehörde an dessen Stelle.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Die Entscheidungen nach § 904 Absatz 5 und § 907 ZPO bleiben nach § 910 ZPO beim Vollstreckungsgericht. Deshalb sollten Betroffene den Antrag anhand der konkreten Pfändungsverfügung zuordnen lassen, statt allein auf den Namen des Gläubigers zu schauen; die Abgrenzung enthält § 910 ZPO.
Was bei akuter Geldnot zu tun istWer wegen der Sperre Lebensmittel, Medikamente oder eine fällige Miete nicht bezahlen kann, sollte die Dringlichkeit gegenüber der Bank schriftlich erklären. Das Schreiben sollte den blockierten Betrag, den beanspruchten Schutz und bereits eingereichte Nachweise konkret benennen. Sinnvoll sind außerdem eine kurze, der Notlage angemessene Frist und die Bitte um eine schriftliche Begründung, falls die Bank die Freigabe verweigert.
Bleibt eine Lösung aus, sollte unverzüglich eine anerkannte Schuldnerberatung oder anwaltliche Hilfe eingeschaltet werden. Dabei muss unterschieden werden, ob erst eine zusätzliche Schutzentscheidung benötigt wird oder ob die Bank einen bereits bestehenden Anspruch auf Verfügung über das Guthaben nicht erfüllt.
Im zweiten Fall kann gerichtlicher Eilrechtsschutz gegen die Bank zu prüfen sein; ob die Voraussetzungen vorliegen, hängt vom belegten Anspruch und der konkreten Dringlichkeit ab.
Eine Beschwerde bei der Bankenaufsicht oder einer zuständigen Schlichtungsstelle kann ergänzend sinnvoll sein. Sie ersetzt bei unmittelbar drohenden Zahlungsausfällen aber keine Prüfung schneller gerichtlicher Hilfe. Informationen zu Beschwerdewegen stellt die BaFin unter Beschwerden und Streitschlichtung bereit.
Wenn geschütztes Geld bereits beim Gläubiger angekommen istEine bereits ausgeführte Überweisung bedeutet nicht automatisch, dass sich der Vorgang nicht mehr korrigieren lässt. Hat die Bank einen nachgewiesenen Schutz rechtswidrig missachtet, sollten Betroffene die Erstattung schriftlich verlangen und mögliche Ansprüche wegen zusätzlicher Kosten prüfen lassen. Dafür müssen insbesondere der betroffene Betrag, der bestehende Schutz und der Zeitpunkt der Nachweisvorlage feststehen.
Fehlte dagegen der erforderliche Nachweis für einen Erhöhungsbetrag, kann die rechtliche Bewertung anders ausfallen. § 903 Absatz 1 ZPO lässt bis zum Nachweis unter seinen Voraussetzungen eine Zahlung an den Gläubiger mit befreiender Wirkung gegenüber dem Kontoinhaber zu. Gerade deshalb ist der belegbare Eingang der Bescheinigung so wichtig.
Ein zusätzlicher Schutz für dauerhaft unpfändbare EinnahmenBei dauerhaft niedrigen oder anderweitig unpfändbaren Einnahmen kann ein Antrag nach § 907 ZPO helfen. Das Gericht kann das Guthaben für bis zu zwölf Monate von der Pfändung freistellen, wenn in den vergangenen sechs Monaten ganz überwiegend unpfändbare Beträge eingingen und dies auch für die nächsten sechs Monate glaubhaft gemacht wird. Überwiegende Gläubigerinteressen können einer solchen Entscheidung entgegenstehen. Die Voraussetzungen finden sich in § 907 ZPO.
Praxisbeispiel: Die Bank berücksichtigt weiterhin den alten BetragDas folgende Beispiel ist fiktiv: Ein alleinstehender Rentner erhält im September 2026 eine Rente von 1.580 Euro auf sein gepfändetes P-Konto. Es bestehen keine anderen Geldeingänge, kein angespartes Guthaben und keine besondere gerichtliche Absenkung des Freibetrags. Die Bank gibt dennoch nur 1.560 Euro frei, weil sie weiterhin mit dem früheren Grundfreibetrag rechnet.
Der Rentner beanstandet die Berechnung schriftlich und fügt den Kontoauszug bei. Weil seit Juli 2026 grundsätzlich 1.590 Euro geschützt sind, liegt seine gesamte Monatsrente innerhalb des Freibetrags. Die zusätzlich blockierten 20 Euro sind in dieser Konstellation freizugeben; eine neue Bescheinigung ist für die gesetzliche Anhebung des Grundfreibetrags nicht erforderlich.
Fragen und Antworten zum gesperrten P-Konto Darf die Bank wegen einer Pfändung das gesamte geschützte Guthaben sperren?Die Pfändung allein rechtfertigt es nicht, nach den P-Konto-Regeln verfügbares Guthaben vollständig zurückzuhalten. Die Bank muss Leistungen aus dem nicht gepfändeten Guthaben im vertraglich vereinbarten Rahmen ermöglichen. Andere Sperrgründe müssen gesondert geprüft werden.
Wie hoch ist der automatische Freibetrag im September 2026?Grundsätzlich sind 1.590 Euro je Kalendermonat geschützt. Zusätzliche nachgewiesene Freibeträge oder gerichtliche Sonderentscheidungen können den persönlichen Schutzbetrag verändern.
Wie schnell muss eine Bescheinigung berücksichtigt werden?Ab dem zweiten auf ihre Vorlage folgenden Geschäftstag muss die Bank die Angaben beachten. Deshalb sollte der Eingang nachweisbar sein.
Kann ich ein Konto trotz Disposchulden umwandeln lassen?Ja, ein negativer Saldo schließt die Umwandlung nicht aus. Das P-Konto wird anschließend auf Guthabenbasis geführt, und jede Person darf nur eines unterhalten. Ist das Guthaben bereits gepfändet, kann die Führung als P-Konto zum Beginn des vierten auf das Verlangen folgenden Geschäftstages verlangt werden; dies regelt § 850k ZPO.
Sind Nachzahlungen über 500 Euro immer pfändbar?Nein. Je nach Leistungsart genügt eine Bescheinigung oder es ist eine gerichtliche Entscheidung nötig. Bei bestimmten Nachzahlungen über 500 Euro hängt der Schutz davon ab, in welchem Umfang die Zahlung in den zugehörigen Monaten pfändungsfrei gewesen wäre.
Was hilft, wenn die Miete wegen der Sperre nicht bezahlt werden kann?Die Bank sollte sofort schriftlich mit den Schutzunterlagen und einem Nachweis der Dringlichkeit zur Freigabe aufgefordert werden. Bleibt die Sperre bestehen, sollten Schuldnerberatung oder anwaltliche Hilfe unverzüglich prüfen, welcher gerichtliche oder behördliche Antrag erforderlich ist.
Der Beitrag P-Konto: Banken sperren immer öfter geschütztes Guthaben bei Pfändung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Schulden: Inkasso dürfen das alles nicht, tun es aber trotzdem immer wieder
Post eines Inkassobüros beunruhigt – und das ist oft genau so gewollt. Schließlich geht es darum, Geld einzutreiben. Immer wieder überschreiten Inkassofirmen dabei die Grenze der Seriosität oder handeln sogar rechtswidrig.
Wir zeigen Ihnen, was Inkassounternehmen rechtlich dürfen, wie Sie sich gegen unseriöse Forderungen wehren können, und wie sie diese erkennen.
Woran erkennen Sie unseriöse Inkassoforderungen?Ein Anzeichen unseriöser Schreiben ist das Fehlen wesentlicher Informationen. Sie sollten skeptisch werden, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte fehlen: Name und Anschrift des Gläubigers, Forderungsgrund und eine konkrete Aufschlüsselung der Kosten deuten auf unseriöse Forderungen hin.
Auch überhöhte Inkassogebühren deuten auf unberechtigte Forderungen hin. Überhöht sind Forderungen dann, wenn sie deutlich die gesetzlichen Grenzen überschreiten.
Fehlt die Registrierung?Jede Inkassofirma muss bei einer Aufsichtsbehörde registriert sein. Fehlt eine solche Registrierung, dann können Sie fast sicher sein, dass es sich um ein unseriöses Unternehmen und um eine unberechtigte Forderung handelt.
Prüfen Sie die ForderungIn jedem Fall sollten Sie die Forderung selbst prüfen statt sie gleich zu bezahlen. Sie sollten als erstes überprüfen, ob es überhaupt einen Vertrag gibt, der die Forderung rechtfertigen könnte. Wenn ein solcher Vertrag vorhanden ist, dann prüfen Sie, was darin steht.
Gab es überhaupt eine Leistung, für die die Firma Geld fordert? Ist die Forderung von einem Unternehmen, das Ihnen unbekannt ist?
Viele Forderungen beziehen sich auf vermeintliche Online-Abonnements oder auf telefonisch abgeschlossene Verträge. Bisweilen handelt es sich um echten Betrug.
Doch auch, wenn Sie unwissentlich einen solchen „Vertrag“ abgeschlossen haben, ist er nicht unbedingt wirksam. In diesen Fällen sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Zum Beispiel sind ungewöhnliche oder überraschende Klauseln unwirksam, und kostenpflichtige Abonnements müssen klar erkennbar sein.
Was dürfen Inkasso-Unternehmen und was nicht? Was Inkassounternehmen dürfen Was Inkassounternehmen nicht dürfen Schriftliche Zahlungsaufforderungen mit Angabe von Gläubiger, Forderungsgrund, Betrag und Zahlungsfrist übersenden Unbegründete oder sachlich falsche Forderungen stellen Nur die gesetzlich zulässigen Inkassokosten nach dem RVG verlangen (seit 1. Juni 2025 um 6–9 % angepasst) Überhöhte oder frei erfundene Zusatzgebühren (z. B. „Recherche-“ oder „Kontoführungsgebühr“) aufschlagen Telefonisch zu üblichen Geschäftszeiten (ca. 8–20 Uhr, Mo–Fr) kontaktieren Mit ständigen oder spät-/frühmorgendlichen Anrufen, Droh-SMS oder Social-Media-Nachrichten belästigen Einen SCHUFA-Eintrag ankündigen, wenn die Forderung berechtigt und unbestritten ist Mit SCHUFA-Eintrag drohen, obwohl die Forderung bestritten, unklar oder bereits bezahlt ist Nach Terminvereinbarung einen freiwilligen Hausbesuch anbieten Unangekündigte oder pauschal angedrohte Hausbesuche („Außendienst kommt morgen“) androhen Forderungsdaten an Auskunfteien übermitteln, wenn DSGVO-Voraussetzungen vorliegen Persönliche Daten an Arbeitgeber, Verwandte oder Nachbarn weitergeben, um Druck aufzubauen Als registrierter Dienstleister beim Bundesamt für Justiz auftreten und die Registernummer nennen Sich amtlich geben („Inkasso-Amt“, „Gerichtsvollzieher“) oder ohne Registrierung/Erlaubnis agieren Bei Nichtzahlung ein gerichtliches Mahnverfahren oder Klage einleiten Mit Haftbefehl oder strafrechtlicher Verfolgung drohen, obwohl kein vollstreckbarer Titel vorliegt Raten- oder Vergleichsangebote unterbreiten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden Teilzahlungen ablehnen, nur um weitere Kosten zu produzieren Die Bearbeitung aussetzen, wenn der Schuldner fristgerecht substantiiert widerspricht und Belege verlangt Trotz fristgerechtem Widerspruch ohne Nachweise weiter Druck ausüben(Stand: Juli 2025; maßgeblich sind u. a. Rechtsdienstleistungsgesetz, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht sowie die Inkasso- und RVG-Reformen 2021 & 2025.)
Fordern Sie detaillierte InformationenSie haben das Recht, vom Inkassounternehmen genaue Information über die Forderung zu erhalten. Dazu zählen der konkrete Grund der Forderung, das Datum des angeblichen Vertragsabschlusses, sowie eine genaue Berechnung der Gesamtforderung.
Prüfen Sie die Höhe der KostenWenn sich herausstellt, dass es tatsächlich offene Kosten gibt, dann sollten Sie die Höhe der geforderten Inkassokosten prüfen. Diese müssen nämlich in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen und dürfen nur notwendige Kosten beinhalten, die tatsächlich entstanden sind.
Die Gebührensätze bei Forderungen sind festgelegt und umfassen 0,5 bis 1,3 der Rechtsanwaltsgebühr. Höhere Gebühren für das Inkassounternehmen sind rechtswidrig.
Inkassokosten gelten nur bei VerzugInkassokosten dürfen nur dann erhoben werden, wenn Sie sich als Schuldner bei einer berechtigten Forderung im Vollzug befinden. Wenn die Forderung unberechtigt war, oder wenn Sie eine berechtigte Forderung bereits beglichen haben, dürfen keine Inkassoforderungen gestellt werden.
Denken Sie an die VerjährungSolche Forderungen verjähren gewöhnlich nach einer Frist von drei Jahren. Prüfen Sie, ob diese Zeit verstrichen ist. Auch dann dürfen Sie die Forderung allerdings nicht ignorieren. Vielmehr müssen Sie aktiv mitteilen, dass die Verjährung eingesetzt hat, und dass Sie deswegen die Zahlung verweigern.
Sie müssen folgendes prüfen: Wann entstand die Forderung? Gab es Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen? Gab es einen gerichtlichen Mahnbescheid, der die Verjährung verlängerte?
Legen Sie Widerspruch einDafür müssen Sie einen schriftlichen Widerspruch einlegen, und das sollten sie auch in allen anderen Fällen tun, in denen die Forderung Ihnen unberechtigt oder unangemessen erscheint. Diesen Widerspruch sollten Sie klar begründen und außerdem alle wichtigen Unterlagen und den Schriftverkehr aufbewahren und zur Verfügung haben.
Was müssen Sie beim Widerspruch beachten?Der Widerspruch muss sich an das Inkassounternehmen richten, und nicht an den ursprünglichen Gläubiger. Datum und Forderungsnummer sollten Sie zu Beginn des Schreibens nennen.
Ihr Widerspruch muss durch eine klare Formulierung als solcher erkennbar sein, zum Beispiel mit den Worten „Hiermit widerspreche ich der Forderung…“.
Sie müssen den Widerspruch nicht begründen, das ist aber sehr sinnvoll. Die Begründung sollte kurz sein und sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Sie sollten im Widerspruch das Inkassounternehmen auffordern, weitere Maßnahmen einzustellen und eine Stellungnahme in einer gesetzten Frist verlangen. Zwei Wochen sind eine gute Faustregel dafür.
Grundsätzlich liegt die Beweislast beim Gläubiger. Auf der sicheren Seite sind Sie vor Gericht allerdings erst, wenn Sie sämtliche wichtigen Unterlagen dokumentieren.
Damit behalten Sie außerdem den Überblick. Bewahren Sie also die Schreiben des Inkassounternehmens, ihre Widerspruchsschreiben, eventuelle Verträge und Rechnungen sowie Zahlungsbelege und Protokolle von Telefongesprächen.
Was dürfen Inkassofirmen nicht?Wir wissen von nicht wenigen Fällen, in denen Inkassofirmen mit Zwangsvollstreckung drohen. Inkassounternehmen dürfen aber keine solchen Maßnahmen durchführen, wenn es keinen vollstreckbaren Titel gibt.
Inkassofirmen haben keine besonderen Vollstreckungsrechte, auch wenn sie dies oft zumindest unterschwellig suggerieren.
Kündigt das Inkassounternehmen an, den Arbeitgeber oder Familienangehörige zu informieren, dann ist das rechtswidrig. Sie können das Unternehmen dann sogar strafrechtlich zur Rechenschaft ziehen.
Beschwerde und SchadensersatzWenn die Firma gegen geltendes Recht verstoßen hat, dann müssen Sie es nicht bei einer Klärung belassen. Sie können Beschwerde bei der für das Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen.
Wenn die Inkassofirma Ihnen nachweisbar Schaden zugefügt hat, dann können Sie sogar vor Gericht einen Schadensersatz einfordern.
Wer kann Ihnen helfen?Verbraucherschutzorganisationen sind mit den Praktiken unseriöser Inkassofirmen vertraut, und dir dort tätigen Experten beraten Sie in rechtlichen Fragen. Schuldnerberatungsstellen beraten Sie ebenfalls und kennen sich mit den Schritten aus, die nötig sind.
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Kaliforniens „High Speed Rail 2020“ ist nun umbenannt in „High Speed – vielleicht 2040”
https://hsr.ca.gov/wp-content/uploads/2026/07/Overview-Factsheet-A11Y.pdf
Daily Caller News foundation, Paris Apodaca, Energie-Stipendiat
Fast zwei Jahrzehnte nach Beginn des Wettlaufs zwischen Kalifornien und China um Hochgeschwindigkeitszüge hat China bereits ein Streckennetz verlegt, das ausreicht, um die Erde zu umrunden – während der kalifornische Hochgeschwindigkeitszug noch keinen einzigen Fahrgast befördert hat.
Dieser krasse Gegensatz zeigt sich, als der demokratische Gouverneur Kaliforniens, Gavin Newsom, am Freitag weitere 2,7 Milliarden Dollar für über 150 Verkehrsprojekte im ganzen Bundesstaat ankündigte und gleichzeitig die Fortschritte beim kalifornischen Hochgeschwindigkeitsnetz hervorhob. Keiner der am Freitag angekündigten 2,7 Milliarden Dollar war als Finanzierung für den Hochgeschwindigkeitszug ausgewiesen, der separat eine jährliche Zusage von 1 Milliarde Dollar bis 2045 aus dem kalifornischen Emissionshandelsprogramm erhalten hat. Die Regierung Newsom reagierte nicht auf die Anfrage der Daily Caller News Foundation nach einer Stellungnahme.
Der kalifornische Generalinspektor für Hochgeschwindigkeitszüge, Benjamin Belnap, warnte kürzlich , dass der California High-Speed Rail Authority (CAHSR) – der für das Projekt zuständigen staatlichen Behörde – die verfügbaren Mittel bis Dezember 2027 ausgehen könnten, falls keine Finanzierung gesichert wird, wie CBS News Anfang August berichtete. Laut seinem Büro besteht für das Projekt eine Finanzierungslücke von 9,5 Milliarden US-Dollar über fünf Jahre. (Siehe auch: Kaliforniens Hochgeschwindigkeitsbahnprojekt verzeichnet trotz enormer Kostenexplosion nur geringe Einsparungen)
„Sollte die Behörde im Jahr 2027 keine Finanzierung sichern können, ist es am wahrscheinlichsten, dass sie ihre Ausgaben neu priorisieren muss, um sich auf den derzeit im Bau befindlichen 119 Meilen langen Abschnitt im zentralen Tal zu konzentrieren und die Ausgaben für geplante Erweiterungen nach Merced und Bakersfield zu begrenzen“, sagte Amanda Millen, stellvertretende Generalinspektorin der CAHSR, in einer Erklärung gegenüber dem DCNF.
„Diese Maßnahme, die Ausgaben an die verfügbaren Finanzmittel anzupassen, wird die Fertigstellung des 171 Meilen langen ersten Betriebsabschnitts von Merced nach Bakersfield erheblich verzögern und das Projekt dadurch erhöhten inflationsbedingten Kosten aussetzen“.
China begann seinen Ausbau des modernen Hochgeschwindigkeitsnetzes im selben Jahr, in dem die kalifornischen Wähler für ihren Hochgeschwindigkeitszug stimmten. Laut der staatlichen China State Railway Group umfasste das chinesische Hochgeschwindigkeitsnetz Ende 2025 mehr als 31.000 Meilen.
Die kalifornische Hochgeschwindigkeitsstrecke wird mit 100 % sauberer Energie betrieben und spart jährlich 500.000 Tonnen CO₂-Äquivalent ein. Dies wird erreicht durch:
🚗 1,4 Milliarden weniger gefahrene Fahrzeugkilometer
✈️ 14.000 weniger Flugreisen
Mit der Hochgeschwindigkeitsstrecke können die Kalifornierinnen und Kalifornier den Bundesstaat umweltfreundlich und nachhaltig durchqueren. #EarthDay pic.twitter.com/cxPvhqVf5r
— CA High-Speed Rail 🚄 (@CaHSRA) 22. April 2026
In Kalifornien ist die fertiggestellte Trasse jedoch noch nicht einmal mit Hochgeschwindigkeitsgleisen ausgestattet. Die CAHSR beauftragte im Juni ein Unternehmen mit der Installation der Gleise, der elektrischen Anlagen und der übrigen Ausrüstung, die für den Betrieb der Bahnstrecke im Central Valley erforderlich sind.
Statt wie ursprünglich geplant im Jahr 2020 die Strecke San Francisco–Los Angeles fertigzustellen, verzögerten steigende Kosten, Finanzierungslücken und Bauverzögerungen das Projekt um Jahre. Die Verantwortlichen konzentrieren sich nun auf die Einrichtung des Personenverkehrs auf dem 275 Kilometer langen Abschnitt zwischen Merced und Bakersfield – etwa ein Drittel der geplanten 795 Kilometer langen Strecke San Francisco–Los Angeles/Anaheim. Die jüngste Überprüfung durch den Generalinspektor ergab , dass sich die Inbetriebnahme des kürzeren Abschnitts bis September 2034 verzögern könnte.
Das vergleichsweise starke Recht des privaten Eigentums in den USA erschwert den Bau von Hochgeschwindigkeitsstrecken im Vergleich zu Ländern, in denen die Regierungen weniger Hindernisse beim Erwerb von Land und Wegerechten haben, erklärte der Energieanalyst David Blackmon gegenüber dem DCNF.
„Der Bau von Hochgeschwindigkeitszügen ist in Ländern mit schwachen oder nicht vorhandenen individuellen Eigentumsrechten viel einfacher“, sagte Blackmon und verwies auf ein geplantes Hochgeschwindigkeitsbahnprojekt zwischen Dallas und Houston, das selbst vor Herausforderungen bei der Sicherstellung seiner Umsetzung stand.
„Kalifornien habe diese ohnehin schon bestehenden Schwierigkeiten durch sein regulatorisches Umfeld und die politische Steuerung des Projekts noch verschärft.
Kombiniert man diese Realität mit dem lächerlich bürokratischen Regulierungsstaat Kalifornien und dem Impuls von Politikern wie Gavin Newsom, große Projekte zum Vorteil ihrer Günstlinge und der von ihnen ‚verwalteten‘ NGOs zu nutzen, erhält man ein Hexenrezept für Verschwendung, Missbrauch und Korruption im größtmöglichen Ausmaß“, sagte Blackmon gegenüber dem DCNF.
Kaliforniens Probleme reichen weit über die Hochgeschwindigkeitsstrecke hinaus, argumentierte Stu Turley, CEO der Sandstone Group, ähnlich. Er nannte die Energie- und Umweltpolitik des Bundesstaates als Beispiele für ein seiner Ansicht nach umfassenderes Problem der Regulierung, der staatlichen Eingriffe und der Verantwortlichkeit.
„Die Energiepolitik in den Bereichen Wind, Sonne, Kernenergie, Öl und Gas hat zwei Dinge gemeinsam: Je mehr staatliche Eingriffe und Regulierungsauflagen gelten, desto mehr Korruption entsteht und desto höher sind die Kosten für die Verbraucher“, sagte Turley gegenüber dem DCNF.
Turley verwies auf die Erfahrungen von Unternehmen, die im Ausland an Hochgeschwindigkeitsbahnprojekten beteiligt sind. Er merkte an, dass das politische und regulatorische Umfeld in Kalifornien die Infrastrukturentwicklung im Vergleich zu anderen Ländern ungewöhnlich schwierig mache.
„Das von Gavin Newsom verantwortete Hochgeschwindigkeitszug-Desaster lässt sich am besten anhand des beauftragten Bahnunternehmens veranschaulichen“, sagte Turley. „Es ist dasselbe Unternehmen, das in Marokko eine ähnliche Strecke gebaut hat – und das unter Einhaltung des Budgets und in kürzerer Zeit.“
„In Kalifornien gibt es keinerlei Rechenschaftspflicht gegenüber den Gebührenzahlern hinsichtlich der Kosten für Versorgungsleistungen, Dienstleistungen wie Feuerwehr und Wasserversorgung oder dessen Verwendung. … Daher, wo ist das Geld geblieben?“
Die finanziellen Probleme des Projekts verschärften sich, nachdem die Trump-Regierung die Bundesmittel in Höhe von rund vier Milliarden US-Dollar gestrichen hatte. California High Speed Rail CAHSR klagte gegen diese Entscheidung, zog die Klage jedoch im Dezember 2025 zurück, da die Trump-Regierung kein verlässlicher Partner mehr sei. Die Behörde akquiriert seither privates Kapital und unterzeichnete im Juni eine Vereinbarung mit einem Konsortium, um private Investitionen und öffentlich-private Partnerschaften für eine zukünftige Erweiterung zu prüfen.
Turley argumentierte, dass die Probleme des Hochgeschwindigkeitsbahnprojekts in eine umfassendere Kritik an Kaliforniens Bestrebungen zur Elektrifizierung und seinen Klimazielen passen.
„Die Elektrifizierung von Autos und Zügen war der Hauptantrieb für den Weg zur Klimaneutralität, doch den Verbrauchern hat es nichts gebracht außer höheren Preisen und geringerer Energiesicherheit“, sagte Turley gegenüber dem DCNF.
China eröffnete seine erste große moderne Hochgeschwindigkeitsstrecke, die Intercity-Bahn Peking-Tianjin, im Jahr 2008 – im selben Jahr, in dem die kalifornischen Wähler dem geplanten Projekt zustimmten. Bis Ende 2025 hatte China laut der staatlichen chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua
mehr als 50.000 Kilometer Hochgeschwindigkeitsstrecke in Betrieb genommen.
Die kalifornischen Wähler stimmten 2008 für das Hochgeschwindigkeitsprojekt mit dem Ziel, San Francisco und Los Angeles zu verbinden und das System um 2020 fertigzustellen. Der Bau begann 2015, sieben Jahre nach der ersten Finanzierungsrunde. Bis Februar 2026 waren lediglich 129 Kilometer Gleise und 58 Bauwerke fertiggestellt, während 192 Kilometer der geplanten 795 Kilometer langen ersten Bauphase im Bau waren. Der langsame Fortschritt war auf die explodierenden Kosten zurückzuführen, die von ursprünglich 33 bis 45 Milliarden US-Dollar auf bis zu 135 Milliarden US-Dollar anstiegen. Allein der Streckenabschnitt zwischen Merced und Bakersfield dürfte mehr kosten als das ursprüngliche Budget des Projekts. Newsom feierte im selben Monat die Fertigstellung einer Verladeanlage der Southern Railhead in Kern County und bezeichnete sie als weiteren Schritt zum Gleisbau.
Als die Wähler dem Projekt zustimmten, wurden die Kosten für die gesamte Phase 1 auf 33 bis 45 Milliarden US-Dollar geschätzt. Der Haushaltsplan der kalifornischen Hochgeschwindigkeit- Bahnbehörde für 2026 bezifferte die Kosten jedoch auf rund 126,2 Milliarden US-Dollar. Staatliche Rechnungsprüfer machten fehlerhafte Entscheidungen und mangelhaftes Vertragsmanagement für die milliardenschweren Kostenüberschreitungen und Verzögerungen verantwortlich. Zudem sah sich das Projekt mit kostspieligen Umweltprüfungen, Problemen beim Landerwerb und der Verlegung von Versorgungsleitungen konfrontiert. Allein der anfängliche Betriebsabschnitt zwischen Merced und Bakersfield wird nun voraussichtlich rund 34,76 Milliarden US-Dollar kosten – etwa so viel wie die untere Grenze der ursprünglichen Kostenschätzung für das Gesamtprojekt. Kalifornien hatte bis März bereits rund 15 Milliarden US-Dollar für das Projekt ausgegeben, wobei erst etwa 610 Meter Gleis [im Original: 2,000 feet of track installed] verlegt und noch kein Hochgeschwindigkeitsbetrieb in Sichtweite war. Der aktuelle Plan sieht die Aufnahme des Personenverkehrs zwischen Merced und Bakersfield auf 2033 und die Fertigstellung der gesamten Phase 1 auf 2040 vor – zwei Jahrzehnte später als ursprünglich geplant.
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Zum Thema
Kosten- und Terminüberschreitungen bei „öffentlichen“ Projekten kennen wir in Deutschland auch zur Genüge:
- Berliner Flughafen BER,
Beginn 2006, 2 Mrd. Soll 2011, fertig 2020 incl. Finanzierung 7,1 Mrd. € - Stuttgart 21 ,
1995 geplant 2,5 Mrd €, Baubeschluß 4,5 Mrd. , fertig 2019, aktuell 25,4 Mrd und 2033 - Hamburger Philharmonie,
Baubeginn 2007 geplant 77 Mio, Fertig 866 Mio. Euro, 2017
Als „Aussenstehender“ denke ich, unsauberes Projektmanagement und Hineinwirken der Politiker, Planungsänderungen im laufenden Projekt waren die Hauptursachen.
Ich habe selbst große Anlagenprojekte in USA akquiriert und geleitet, dort waren andere „Spielregeln“ zu beachten. Auslegung der Normen, Consultants und Gewerkschaften. Der „Kunde“ hatte oft selbst am wenigsten zu sagen.
A. Demmig
Der Beitrag Kaliforniens „High Speed Rail 2020“ ist nun umbenannt in „High Speed – vielleicht 2040” erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Der Sommer wird in Deutschland erst seit 1988 wärmer – Teil 1
Von Josef Kowatsch, Matthias Baritz
- Natürliche und anthropogene Gründe bestimmen die Sommer-Erwärmung seit 1987/88, und zwar:
- Geänderte Großwetterlagen-Häufigkeiten, zunehmender Wärmeinseleffekte durch Bebauung und Flächenversieglungen, die Zunahme der Sonnenstunden, die weiträumige Trockenlegung der Landschaft bestimmen die Sommererwärmung seit 1988
- Die Sommererwärmung seit 1988 fand hauptsächlich tagsüber statt. Ursache: Sonne
- Die große Sommererwärmung tagsüber bestimmt auch im Wesentlichen die Statistik der Jahreserwärmung seit 1988.
- Die Klimahysterie basierend auf CO₂ ist völlig unbegründet, ein frei erfundenes Medienereignis.
- Kohlendioxid ist ein lebensnotwendiges Gas, wir brauchen mehr und nicht weniger
Der Sommer 2026 war außergewöhnlich warm, laut DWD-Aufzeichnungen mit knapp 19,6°C der zweitwärmste seit Aufzeichnungsbeginn, siehe Grafik 1. Vor allem der Juni lief im letzten Drittel zur Höchstform auf und die DWD-Wetterstation Möckern-Drewitz in Sachsen-Anhalt vermeldete am 27.6. 2026 mit 41,8°C einen neuen Sommerhöchstwert, der höchste jemals in Deutschland gemeldete Tagesspitzenwert. Man könnte auch sagen, ein neuer deutscher Temperaturrekord mit 41,8 Grad in der sonnigen Tagesspitze direkt bei der Wetterstation.
Natürlich ist die Sonne dafür verantwortlich. Mit 783,2 SSH ist der Sommer 2026 der fünftsonnigste seit Beginn der Messaufzeichnungen, d.h. seit 1951, 18% über dem Mittel. Umgekehrt die Niederschlagsmengen mit 170,1 l/m², gut 25% unter dem Mittel. Einordnung in längere Zeitreihen, siehe Grafiken 4a/b.
Uns interessiert mehr: Wie ist dieser Sommer 2026 in einem längeren Zeitraum einzuordnen? Lassen wir deshalb die Grafiken der DWD- Zeitreihen sprechen
Zunächst die Sommer-Temperaturen seit 1892, also seit 135 Jahren
Die deutsche Sommertemperaturkurve zeigt zwei auffallende Temperaturzeitintervalle
Abb. 1: Die eigentliche Klimaerwärmung beim Sommer begann erst 1987/88, vor allem tagsüber, das zeigt dann Grafik 6, weiter unten
Wir unterteilen weiter und erkennen 4 Zeitintervalle bei der Jahreszeit Sommer in den DWD-Reihen.
- Nach unmerklicher Abkühlung von 1890 bis 1910 leichte Erwärmung bis etwa 1950, danach leichte Abkühlung bis 1987
- Insgesamt jedoch fast 100 Jahre lang nahezu gleich bleibende Sommertemperaturen
- Leichter Sprung der Temperaturtrendgeraden von 1987 auf 1988
- Starke Weitererwärmung seit 1988, vor allem tagsüber.
Wo bleibt die CO₂– Erwärmungswirkung?
Anhand dieser Sommergrafik ist bereits bewiesen, dass CO₂ keinen oder kaum einen Einfluss auf die Temperaturentwicklung hat. Das jährlich steigende CO₂ kann nicht fast 100 Jahre lang unwirksam sein, dann mit dem Jahr 1988, aufgeschreckt durch die Gründung des Weltklimarates plötzlich aufwachen und seine erwärmende Wirkung verstärkt entfalten, als müsste es die verschlafenen 100 Jahre davor nachholen.
Noch eindrucksvoller zeigt sich die Nichtwirkung von CO₂ auf die Temperaturen, wenn man die Zeitreihe erst während des Krieges beginnen lässt, denn ab 1943 wurden die Sommer nicht nur in Deutschland kälter. Eine Sommerabkühlung, die bis 1987 anhielt und viele Experten von einer neuen kommenden kleinen Eiszeit redeten. Es war die Zeit, wo man ab 1960 unbedingt in den Sommersüden reisen wollte, um Sonnenwärme für den Winter zu tanken. Die Italiensehnsucht fand auch Ausdruck in dem damals beliebten Lied „Zwei kleine Italiener“
Abb. 2: von 1943 bis 1987, also 45 Sommer lang sind die Temperaturen sogar gefallen, trotz steigender CO₂-Konzentrationen. Man fragte sich damals: „Wann wird’s mal wieder richtig Sommer?“
Unzulässig und deshalb falsch ist auf alle Fälle diese Schlussfolgerung der Treibhauskirche: Aus einer Zufalls-Korrelation erst seit 1988 behauptet man eine Ursache-Wirkung, nämlich CO₂ bestimme die Temperatur. Warum nicht umgekehrt? Oder Zufall…? Vieles wäre aus einer Korrelation heraus denkbar.
Anmerkung zu den DWD Temperaturdaten: Diese DWD-Temperaturdaten aus Grafik 1 und 2 sind nicht wärmeinselbereinigt. Die Temperaturen der letzten 20 Jahre sind mit ganz anderen Wetterstationen an wärmeren Plätzen und mit ganz anderen Messgeräten und Messmethoden ermittelt als die Daten davor oder gar im Kaiserreich. Nicht nur die Städte und Dörfer wurden wärmer gemacht, – das nennt man städtischen Wärmeinseleffekt- sondern die ganze Landfläche. Was alles zum WI-Effekt gehört, hat Stefan Kämpfe hier beschrieben.
Als grober Anhaltspunkt: Wäre Deutschland so geblieben wie 1881 mit den damaligen Wetterstationen an den kälteren Standorten, dann würden die heurigen 19,6°C vor 140 Jahren mit etwa 18 Grad ermittelt worden sein. Wir nennen diese Spanne den Wärmeinseleffekt (WI) in den deutschen Sommer-Temperaturreihen. Es bleibt jedoch noch immer eine deutliche reale Erwärmung übrig
Diese Wärmeinsel-Erwärmung ist eine reale Zusatzwärme, wir Menschen wohnen in den wachsenden Wärmeinseln, und da wurde es eben wärmer, aber ein Teil der 2 Grad Sommertemperaturzunahme ist auch nur eine statistische Erhöhung des Schnittes durch kältere Stationen stilllegen und an wärmeren Standorten neu aufmachen, u. viele andere. Diese statistischen Erwärmungstricks sind hier beschrieben und hier bewiesen.
Gibt es noch eine (fast) unberührte Wetterstation wie einst zum Vergleich?
Leider gibt es bei uns in Deutschland keine einzige Wetterstation mehr, die noch so steht wie vor fast 150 Jahren und in deren weiten Umgebung sich weniger wärmend verändert hat als bei uns. In den USA ist das möglich. Die Dale Enterprise Wetterstation ist die älteste in Virginia, steht bei einer singulären Farm, nur ein inzwischen asphaltierter breiter Highway führt an der Farm vorbei und die nahegelegene Stadt Harrisonburg hat sich stark in Richtung Farm ausgeweitet. (Entfernung nur noch 1 km). Wir bezeichnen diese Wetterstation als WI-arm, ihre Temperaturgrafik für den Sommer sieht so aus:
Abb. 3: Diese WI-arme Wetterstation in den USA zeigt in 147 Jahren nur einen minimalen Sommertemperaturanstieg von etwa einem halben Grad Fahrenheit, der jedoch auch erst vor etwa 50 Jahren einsetzte. (1 Grad Fahrenheit= 0,56°C) Seitdem fehlen vor allem die kühleren Sommer.
Die leichte gemessene Sommertemperaturzunahme dieser amerikanischen Wetterstation erklärt sich von selbst mit dem leicht zunehmenden Wärmeinseleffekt in der Umgebung der Station
Der Klimawandel tagsüber seit 1988 in Mitteleuropa hat viele Ursachen, natürliche und anthropogeneDer kleine ‘Klimasprung‘ von 1987 auf 1988 – siehe Grafik 1 – um ein halbes Grad hat natürliche Gründe: Die plötzliche Änderung der Großwetterlagen, eine Umstellung von Nord/West auf mediterrane Einflüsse, NOA, AMO und andere natürliche wetterbestimmende Faktoren für Mitteleuropa. Die Wirkung der Luftreinhaltemaßnahmen. Auch das Nordseewasser zeigt diesen Temperatursprung. Der Temperatursprung wurde in Holland in dieser wissenschaftlichen Arbeit genauer verfolgt und beschrieben. Zitat aus der Introduction: „This warming has not taken place uniformly: there is a jump around 1988 of about one degree in the average temperature.“ Nochmals: jump around 1988 of about one degree
Die starke Weitererwärmung des DWD-Sommers nach dem Sprung der Temperaturtrendgeraden 1988
Die 0,5 Grad/Jahrzehnt an Sommer-Weitererwärmung haben menschengemachte und natürliche Gründe. Der menschengemachte Anteil ist zunehmend. Gründe des anthropogenen Anteils sind die voranschreitende Zerstörung der Natur durch Überbauung und Flächenversiegelung, derzeit etwa 51 000 km², aber vor allem die Austrocknung der deutschen Landschaften durch großflächige Trockenlegungen. Selbst die freie Fläche in Wald und Flur, Wiesen und Feldern wurden seit Jahrzehnten großflächig trockengelegt, damit nach einem Starkregen anderntags sofort die industrielle Land- und Forstwirtschaft wieder betrieben werden kann. Die Folgen: Plötzliches Hochwasser. Exemplarisch hier beschrieben.
Verursachte Folgen: Nach mehreren heißen Tagen geht die kühlende Wirkung des Bodens und der Vegetation in Wald und Flur verloren, zumal auch die Sonnenstundenanzahl tagsüber stark gestiegen ist, trotz fast gleich bleibender Niederschläge, siehe nächste Grafik.
Und schließlich die zusätzliche Erwärmung durch angebliche Klimaschutzmaßnahmen wie dunkle Frei-Flächen PV-Anlagen, siehe Eingangsbild, sowie über 31 000 Windräder.
Sonnenstunden und Niederschläge beim DWD-Sommer seit 1988
Sonnenstunden stark steigend, Niederschläge leicht abnehmend.
Abb. 4a/b: Seit 1988, dem Beginn des Klimawandels in Deutschland steigen die Sonnenstunden stark an. Aufgrund der Maßnahmen zur Luftreinhaltung hat sich die Intensität der Strahlung ebenfalls verstärkt. Insbesondere der energiereiche UV-Anteil hat zugenommen. Mit der Zunahme der Sonnenstunden hat selbstverständlich die Bewölkung abgenommen.
Man erkennt: a) natürliche Klimaänderungen: Die Sonne hat den Temperaturverlauf hauptsächlich mitbestimmt.
b) anthropogen: aber auch der Mensch durch großflächige Deutschlandtrockenlegungen mitsamt Asphaltierung und großflächige Bebauungen, ebenso PV-Anlagen und Windräder trocknen Deutschland im Sommer aus und nicht Kohlendioxid.
Hinweis, den gesamten anthropogenen Einfluss auf die Temperaturmessungen haben wir hier beschrieben.
Damit ist diese Literaturdefinition absolut falsch: Der Begriff Klimawandel bezeichnet langfristige Temperatur- und Wetterveränderungen, die hauptsächlich durch menschliche Aktivitäten verursacht sind, insbesondere durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe.
Wie allen bekannt ist, ist der Winter die Hauptzeit der Verbrennung. Dann müsste der Winter die stärkste Erwärmung zeigen. Tut es aber nicht, das zeigt die nächste Grafik eindrucksvoll.
Abb. 5: Neunzig Jahre lang sind die Winter in Deutschland laut DWD sogar kälter geworden. Dann kam der plötzliche Klimawandel mit dem Sprung der Temperaturtrendgeraden – von 1987 auf 1988 – und seitdem auch eine Weitererwärmung der Wintermonate, jedoch weniger stark wie im Sommer.
Ergebnis: Die Wintergrafik Deutschlands zeigt erst recht, dass CO₂ entweder gar keinen oder nur einen völlig untergeordneten Anteil an der Erwärmung Deutschlands seit 40 Jahren hat. Damit ist die in der Literatur verwendete Definition von Klimawandel sogar grottenfalsch.
Selbst aufgrund physikalischer Grundlagen an den CO₂-Erwärmungseffekt glaubende, jedoch unabhängige, weil nicht von der Treibhauskirche lebende Physiker schätzen den CO₂-Anteil an der Erwärmung seit 1988 als sehr niedrig ein. (Vahrenholt, Lüning, Lüdecke). Sie wissen genau, dass die von langer Hand geplante und uns ängstigen sollende Klimahysterie völlig unbegründet ist. Nur wer nichts an der Hysterie verdient, der sucht nach der Wahrheit.
Doch es gibt noch viel mehr Anzeichen für eine nicht oder kaum erkennbare Wirkung von CO₂ auf die Temperaturreihen:
Die unterschiedlichen Tag-/Nachtemperaturen Deutschlands im Sommer- Tagsüber stark gestiegen, nachts kaum
Leider bietet der DWD keinen Gesamtschnitt seiner über 2000 Wetterstationen seit 1988 an, wir können hier nur eine Summe von 543 Einzelstationen zeigen, die seit 1947 bis heute bestehen. Im Grunde ist eine Gesamtauswertung für den DWD auch nur schwer möglich, denn der DWD hat in den letzten 30 Jahren über die Hälfte seiner Stationen ausgetauscht wie wir oben im ersten link gezeigt haben. Wir (M.Baritz) hat jedoch die noch verbliebenen Einzelstationen in unzähligen Arbeitsstunden zusammengefasst und ausgewertet.
In den Grafiken ist die obere graue Linie der Tagesverlauf, gemessen in Tmax (Durchschnitt aller täglichen Tmax von allen 543 Stationen, also 92 x 543 Werte ergeben einen Wert)
Die nächtlichen Tiefsttemperaturen während des Sommers sind in der Grafik in blau aufgeführt. Die 24-h Rundumtagesschnitte sind dazwischen in orange
Abb. 6: Völlig unterschiedlicher Verlauf der 6 Kennlinien in den beiden Zeitabschnitten.
Auswertungen, erster Zeitabschnitt bis 1987, linke Hälfte der Abbildung, 40 Jahre
Die Tageshöchsttemperaturen gehen zurück, die nächtlichen Tmin bleiben gleich, die Tagesmittel liegen dazwischen und gehen leicht zurück. Insgesamt eine leichte Abkühlung.
Ab 1988, bis heute, 39 Sommer:
Die Tagestemperaturen steigen stark an, die nächtlichen Tmin Temperaturen nur unwesentlich, insgesamt eine starke Sommererwärmung seit 1988 bis heute.
Merke:a) Die Sommererwärmung seit 1988 fand nur tagsüber statt
b) Die Schere zwischen Tag/Nacht geht von 1947 bis 1987 zu, ab 1988 geht die Temperaturschere zwischen Tmax und Tmin auseinander.
Diese Grafik der deutschen Sommertemperaturen findet man sonst nirgendwo in der Literatur. Nur in unseren Artikeln!!. Warum werden diese Beweisgrafiken gegen CO₂ von der Treibhauskirche unterdrückt? Antwort: Sie beweisen deutlichst, dass Kohlendioxid nichts mit den Temperaturverläufen der DWD-Messreihen zu tun haben kann!!
Solche Gaseigenschaften gibt es nämlich nicht: Kohlendioxid kann tagsüber nicht anders wirken als nachts und bis 1987 nicht anders als nach 1987/88. Und deswegen werden auch niemals derartige Grafiken von der CO₂-Treibhauskirche mit ihrem Geschäftsmodell Klimaabzocke und CO₂-Steuern zur angeblichen Klimarettung veröffentlicht.
Falls es einen Einfluss der Temperaturen auf CO₂ geben sollte oder wie die Klimakirche behauptet, CO₂ bestimme die Temperaturen, – egal ob wärmend oder abkühlend- dann ist dieser im Temperaturverlauf der deutschen Sommertemperaturen nicht erkennbar.
Wenn nicht CO₂, was bestimmt dann hauptsächlich den Sommer-Temperaturverlauf?
Antwort: Hauptsächlich die Sonne, und die scheint und erwärmt nur tagsüber.
Es gibt eine hohe Korrelation zwischen Sonnenstunden und Tmax (Durchschnitt der Tageshöchsttemperaturen)
Abb. 7: Korrelationskoeffizient R = 0,90 bei Tmax/Sonne. Bei Tmin/Sonne liegt R nur bei 0,61. Was auch zu erwarten war, da Tmin weniger stark steigt als Tavg und Tmax
Merke 1: Da die Sonne im Sommer am stärksten wirkt, ist auch der Einfluss auf die Temperaturen tagsüber am höchsten
Merke 2: Die starke Zunahme der sommerlichen Temperaturen tagsüber zieht auch den Jahresschnitt der Deutschlanderwärmung seit 1988 stark nach oben.
Merke 3: Die Jahreserwärmung Deutschlands seit 1988 findet hauptsächlich im Sommer und tagsüber statt.
Mit dieser letzten Feststellung dürfte der Glaube mit CO₂ als Haupttemperaturtreiber endgültig widerlegt sein.
Zusatz: Wer dennoch weiter an CO₂ als anthropogenen Erwärmungstreiber glaubt, der muss auch von seiner Mitschuld an der Erwärmung seit 1988 überzeugt sein und ein schlechtes Gewissen haben. Die Kirchen können helfen: Überzeugte Treibhaus-Gläubige können sich hier ihr Gewissen durch eine monatliche Kollekte beruhigen.
Unsere in den Kommentaren uns widersprechende Treibhausgläubige spenden sicherlich nichts. Und das hat Gründe: Die meisten sind eh alimentiert, handeln im Auftrag oder verdienen am Geschäftsmodell CO₂-Ablasshandel mit. Aber in der Bevölkerung sind vor allem junge Leute durch ständige Indoktrination verunsichert und haben Zukunftsangst aufgrund der prophezeiten Erdüberhitzung. Vor allem junge Frauen wollen keine Kinder mehr bekommen. Eine unheilvolle negative Lebens- und Zukunftseinstellung der jungen deutschen Generation hat diese vor allem in Deutschland aufgebauschte CO₂-Klimalüge mitsamt Panikmache erzeugt. Die Zukunftsangst junger Mädchen ist real. Und die ist gewollt anerzogen, denn die linksgrüne Ideologie will Deutschland und die Deutschen in seiner jetzigen Form auslöschen.
Wir anderen, nicht aus wissenschaftlichen Gründen ans CO₂-Ablasshandelsmodell Glaubenden können nur hoffen, dass die angenehme Sommererwärmung auf diesem hohen Niveau noch einige Jahrzehnte anhält. Wir Deutsche haben doch auch schöne Sommer verdient. Wir wollen nicht wieder zweimal im Jahr nach Italien, um Sonne für den Winter zu tanken. Die allerdings tagsüber bereits viel zu hohen Sommerspitzentemperaturen könnten wenigstens durch Umsetzung eines Teiles unserer Vorschläge zur Wiederbewässerung der deutschen Landschaft vermindert werden.
Nebenbei sei bemerkt, dass es auch keinen einzigen wissenschaftlichen Versuch gibt, der die Klimasensitivität bei CO₂ von 2 bis 5 Grad bestätigen kann. Es gibt auch keine technische Anwendung dieser Simulationserhitzungsrechnungen, und schließlich hat die Sprengung der Nordstream-Pipeline keinerlei messbare Temperatur-Hotspots in der Höhe über der Austrittsstelle erzeugt. Drei Tage lang stark erhöhte Konzentrationen von zig-fachen Klimasensitivitäten und trotzdem keinerlei Erwärmungen. Im Gegenteil, die Luft über der Ostsee war in den Folgetagen nach der Sprengung bei stark erhöhter Treibhauskonzentration sogar kälter.
Gerade die starke Zunahme der sommerlichen Temperaturen tagsüber und auch erst seit 1988 bis heute zeigt, dass CO₂ kein Haupttreiber der Temperaturen sein kann. CO₂ wirkt allerhöchstens in homöopathischen Dosen mit. Und nicht vergessen, laut Treibhaus-Theorie sollen sich die Nächte stärker erwärmen als die Tage! Der Deutsche Wetterdienst in Offenbach mit seinen Temperaturreihen widerlegt eindrucksvoll das Märchen mit dem CO₂-Temperaturregler.
Abb. 8: Treibhausgase sind keine Temperaturregler, sie bewirken und verändern nichts Nachweisbares. Das haben wir in diesem Artikel anhand der DWD-Temperaturreihen doch x-Mal gezeigt und bewiesen. Z. B. der allererste nach Grafik 1: „Anhand dieser Sommergrafik ist bereits bewiesen, dass CO₂ keinen oder kaum einen Einfluss auf die Temperaturentwicklung hat.“ Laut Einstein genügt sogar ein Beweis.
Josef Kowatsch, aktiver Naturschützer und unabhängiger, weil unbezahlter Klimaforscher
Matthias Baritz, Naturschützer und neutraler Naturwissenschaftler.
Der Beitrag Der Sommer wird in Deutschland erst seit 1988 wärmer – Teil 1 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Uçar: Die Freiheitsbewegung ist zugleich eine alevitische Bewegung
Die Ko-Vorsitzende der DBP, Çiğdem Kılıçgün Uçar, hat sich zur aktuellen Debatte über das Verhältnis zwischen Alevitentum und kurdischer Freiheitsbewegung geäußert. Gegenüber ANF erklärte sie, beide ließen sich weder historisch noch gesellschaftlich voneinander trennen. Ein bedeutender Teil der Gründungs- und Führungskader der Freiheitsbewegung stamme selbst aus der alevitischen Gesellschaft. „Die Freiheitsbewegung ist zugleich eine alevitische Bewegung“, sagte Uçar.
„Die Freiheitsbewegung ist innerhalb des Alevitentums entstanden“
Uçar betonte zunächst die Bedeutung von Transparenz im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft: „Es läuft ein Prozess, und zwar kein gewöhnlicher. Es ist ein Prozess, der die Zukunft einer Region und der in dieser Region lebenden Völker prägen wird. Deshalb muss alles offen, transparent und in all seinen Dimensionen diskutiert werden. Die Haltung aller Seiten muss öffentlich bekannt sein, damit ein Ergebnis erreicht und verstanden werden kann, worum es tatsächlich geht. Andernfalls wird jede Person, jede Organisation und jede Seite die Entwicklungen nach eigenen Vorstellungen bewerten und manipulieren. Deshalb ist Transparenz eine sensible Frage. Die Vertreter:innen aller Seiten müssen die Gesellschaft unmittelbar erreichen können.“
Was der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan in der Vergangenheit gesagt habe, sei seinen Erklärungen und Büchern zu entnehmen. „Was er heute sagt, wird deutlich werden, wenn freie Arbeitsbedingungen geschaffen werden und er mit der Presse sowie unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren und Vertreter sprechen kann.“ Betrachte man die Freiheitsbewegung anhand ihrer Gründung, Perspektive, ideologischen Grundlagen und Zusammensetzung, „wäre es wohl keine Übertreibung zu sagen, dass sie innerhalb des Alevitentums entstanden ist und das Alevitentum in seiner ursprünglichen Form mitten in dieser Bewegung steht“, sagte Uçar. Vergleichbares gelte auch für andere Glaubensgemeinschaften und Völker. „Deshalb wird über die kurdische Freiheitsbewegung häufig gesagt, dass sie eine Bewegung der Menschheit ist.“
„Die Freiheitsbewegung ist zugleich eine alevitische Bewegung“
„Ein Teil der Gründungs- und Führungskader der kurdischen Freiheitsbewegung sind kurdische, türkische und turkmenische Alevit:innen. Selbstverständlich gibt es auch Menschen aus anderen Glaubensgemeinschaften und Völkern. Die gesellschaftlichen Gruppen, aus denen sie hervorgegangen sind, haben die Bewegung geprägt, und zugleich haben diese Menschen ihre jeweiligen Gesellschaften vertreten“, erklärte Uçar. Deshalb könne das Verhältnis zwischen Freiheitsbewegung und Alevit:innen weder historisch noch gegenwärtig getrennt betrachtet werden: „Die Freiheitsbewegung ist zugleich eine alevitische Bewegung. Sie hat die Erinnerung an den Widerstand gegen die Massaker von Qoçgirî über Dersim bis Maraş in ihren Kampf aufgenommen und sich mit dieser Erinnerung organisiert. Sie hat die Existenz und Freiheit aller unterdrückten Völker und Glaubensgemeinschaften dieser Region zu einer Begründung ihres eigenen Kampfes gemacht.“
Die Freiheitsbewegung und die kurdische politische Bewegung betrachteten die alevitische Gesellschaft als eine der Gemeinschaften, die grundlegende menschliche Werte in sich trage, sagte Uçar: „Sie sieht sie als eine der widerstandsfähigsten gesellschaftlichen Kräfte gegen die gegen sie gerichtete Politik der Verleugnung, Vernichtung und Assimilation. Die Wahrheit und die Werte des alevitischen Glaubens betrachtet sie sowohl als schützenswert als auch als grundlegende Werte für den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft. Deshalb positioniert sie sich nicht getrennt von der alevitischen Gesellschaft, sondern organisiert sich mit ihr und kämpft gemeinsam mit ihr.“
„Öcalan will der Mentalität der Massaker den Boden entziehen“
Die Massaker der Vergangenheit dürften nicht vergessen werden, erklärte Uçar. Um vergleichbare Bedingungen zu beseitigen, brauche es einen kontinuierlichen und möglichst breiten gemeinsamen Kampf. „Die Realität des Nahen Ostens ist bekannt. Wenn vom Nahen Osten die Rede ist, denkt man zuerst an Krieg und Profitinteressen. Die ganze Welt streckt ihre Hand nach dieser Region aus. Eine der größten offenen Flanken ist dabei die Instrumentalisierung von Widersprüchen zwischen Völkern, Religionen und Konfessionen.“
Uçar erinnerte an den gemeinsamen Kampf gegen den Islamischen Staat (IS): „Noch vor kurzer Zeit haben überwiegend Kurd:innen, Turkmen:innen, Araber:innen, Armenier:innen und Suryoye sowie Menschen aus verschiedenen Völkern der Welt einen erbitterten Kampf gegen die Barbarei des IS geführt. Unter ihnen waren Alevit:innen, Sunnit:innen und Christ:innen. Sie haben die Welt, zumindest aber vor allem den Nahen Osten, von einer großen Gefahr befreit. Die kurdische Freiheitsbewegung hat dabei eine führende Rolle übernommen und unter großen Opfern ihre eigene Gesellschaft, die Region und die Welt vor den Massakern dieser Gefahr geschützt. Die dschihadistische Miliz bezeichnete sich selbst als ‚sunnitisch‘ und nahm Alevit:innen sowie Alawit:innen als eines ihrer ersten Ziele ins Visier.“
Öcalan versuche mit seinem „Manifest der demokratischen Gesellschaft“, seine politische Perspektive praktisch werden zu lassen. „Er will sie verständlich machen und mit Leben füllen. Dafür unternimmt er intensive Anstrengungen und ruft seine Bewegung dazu auf, sich entsprechend dieser neuen Situation zu positionieren.“ Zugleich sei Öcalan Politiker: „Damit die Perspektive von Frieden und demokratischer Gesellschaft Wirklichkeit werden kann, will er mit denjenigen, die neben ihm, rechts oder links von ihm oder ihm gegenüberstehen, kommunizieren, ihnen seine Perspektive erläutern und eine gemeinsame demokratische Grundlage finden. Was er erreichen will, kann selbstverständlich nicht im Widerspruch zu dieser inklusiven und pluralistischen Perspektive stehen. Das gesamte Bestreben besteht darin, die massenmörderische Mentalität gegenüber Alevit:innen von der Zeit Yavuz Sultan Selims und Idris-i Bitlisîs bis heute und den Boden für die von ihr hervorgebrachten Folgen zu beseitigen.“
„Diesen Kampf als sunnitisches Bündnis zu bezeichnen, ist eine große Ungerechtigkeit“
Die Massaker an Alevit:innen und die bis heute fortwirkenden Traumata seien ein grundlegendes Thema der Freiheitsbewegung, so Uçar. Zugleich müssten historische Ereignisse richtig untersucht und daraus die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden. „Entscheidend ist der Aufbau eines gemeinsamen Kampfes, der den Boden für solche Massaker beseitigt. Dieser gemeinsame Kampf ist vom ersten Tag bis heute kein bloßes Versprechen geblieben, sondern hat sich in starke gemeinsame Anstrengungen übersetzt. Es ist ein starker und historischer Kampf, dessen Wegbereiter:innen, Träger:innen und Mitwirkende Alevit:innen selbst sind.“
Öcalan spreche häufig anhand der historischen Folgen türkisch-kurdischer Bündnisse über den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft und die Perspektive eines demokratischen Nahen Ostens. „Sein Bestreben ist genau darauf gerichtet. Das Gegenteil zu behaupten, widerspricht der Natur der Sache. Im einfachsten Sinne bedeutet es, den Prozess nicht richtig zu lesen.“
Uçar fuhr fort: „Eine Geschichte des Kampfes zu ignorieren, die sich gegen eine Mentalität gestellt hat, welche das Lebensrecht der Alevit:innen durch sunnitische Zumutungen und das Lebensrecht der Kurd:innen durch die Zumutung des Türkentums einschränkt, und die nicht darauf verzichtet hat, gegen das Gegeneinanderstellen und Aufeinanderhetzen von Glaubensgemeinschaften die Grundlage für ein gemeinsames Leben aufzubauen, ist Ausdruck einer großen Entfremdung von der Wahrheit. All diese Bemühungen und diesen Kampf als ‚sunnitisches Bündnis‘ zu bezeichnen, ist eine der größten Ungerechtigkeiten, die man begehen kann. Damit werden die bis heute geschaffenen Werte und der gemeinsame Kampf auf eine einzige Grundlage reduziert. Die von der kurdischen politischen Bewegung geschaffenen Bündnisse waren und bleiben dagegen Bündnisse des Friedens und demokratische Bündnisse der Völker und Glaubensgemeinschaften.“
Kritik an der „Erklärung alevitischer Intellektueller“
Im weiteren Verlauf ging Uçar auf die „Erklärung alevitischer Intellektueller“ ein: „Ja, es wurde eine solche Erklärung veröffentlicht. Man kann die Sache unter mehreren Gesichtspunkten hinterfragen. Intellektuell zu sein setzt voraus, einen Vorgang vollständig zu erfassen. Angesichts eines solchen Gesamtwerks ist es problematisch, eine ernstzunehmende Bewegung, eine Gesellschaft und ihren Repräsentanten anders darzustellen, als sie tatsächlich sind.“ Auch die vorhandenen Möglichkeiten zur direkten Kommunikation müssten berücksichtigt werden: „Wenn es so viele Kommunikationskanäle gibt, diese aber nicht genutzt werden und stattdessen etwas seinem tatsächlichen Charakter entgegengesetzt dargestellt wird, weist das schon für sich genommen auf ein Problem hin. Wo ein gemeinsamer Kampf notwendig ist, eine Struktur, deren bedeutender Bestandteil aus Alevit:innen besteht, als Gegenpol zu positionieren, ist ein weiteres Problem.“
In einer derart sensiblen Phase werde eine Sprache, die Frieden und alevitische Anliegen voneinander entferne und gegeneinanderstelle, niemandem nutzen. Uçar verwies auf die alevitische Lehre, „72 Nationen mit demselben Blick zu betrachten“: „Diese Lehre und das Ziel einer demokratischen Gesellschaft der kurdischen politischen Bewegung sind ein Zukunftskampf, in dem beide einander sehen und berücksichtigen. Dass dies eine Realität ist, die keiner weiteren Bestätigung bedarf, liegt auf der Hand.“
Unterschiedliche politische Vorstellungen seien dabei legitim: „Wir befinden uns in einem Prozess, der bestimmen wird, in welchem System wir in den kommenden Jahren leben werden. Natürlich müssen nicht alle dasselbe denken. Nicht alle haben dieselbe Vorstellung von der Zukunft und nicht alle dieselbe Form des Kampfes. Aber eine Realität zu verfälschen, ist für sich genommen ein Problem. Die mit der Wahrheit verbundene Identität des Alevitentums ist eine Garantie für diese und alle anderen Wahrheiten. Genau diese Haltung muss geschützt und gestärkt werden.“
„Wer der Regierung mit Manipulationen Kräfte zuführt, sollte nicht links genannt werden“
Uçar sieht zugleich Versuche, den Prozess nach unterschiedlichen politischen Interessen zu beeinflussen: „Es gibt Kräfte, die sich gegen den Prozess richten. Obwohl vieles offen ausgesprochen wurde, gibt es Verzerrungen und Manipulationen, Versuche, den Prozess nach der eigenen Agenda zu gestalten und ihn, wenn das nicht möglich ist, zu stören.“ Die Sorgen und Bemühungen von Menschen seien nachvollziehbar; zugleich könne die Debatte auch als Eingriff in den Prozess und als Ausdruck innergesellschaftlicher Machtkämpfe gelesen werden. „Natürlich werfen wir das nicht jeder einzelnen Person vor, die unterschrieben hat. Aber es ist möglich, die Wahrheit zu finden und sichtbar zu machen. Ein gemeinsamer Kampf ist möglich.“
Zum Abschluss kritisierte Uçar politische Kreise, die die alevitische Gesellschaft als ihre eigene dauerhafte politische Basis betrachteten: „Wer die Wahrheit verfälscht und mit seinen Manipulationen der Regierung neue Kräfte zuführt, sollte nicht als links bezeichnet werden. Wenn diejenigen, die die alevitische Gesellschaft als ihren Hinterhof betrachten und wollen, dass das so bleibt, erkennen, dass ihnen dieser Hinterhof verloren geht, wäre es wohl nicht falsch zu sagen, dass sie ‚alle Knöpfe gleichzeitig drücken‘. Die Freiheitsbewegung macht weder Alevit:innen noch irgendeine gesellschaftliche Gruppe zu ihrem Feind. Schon der Gedanke daran und der Versuch, es so darzustellen, ist so weit von der Realität entfernt, dass die Bewegung dafür sich selbst verleugnen müsste. Hinzu kommt, dass ein bedeutender Teil der Freiheitsbewegung aus den Kindern der alevitischen Gesellschaft besteht. Wie man es auch betrachtet: Es ergibt keinen Sinn.“
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kenanoglu-sie-wollen-alevit-innen-und-kurdische-bewegung-auseinanderhalten-52652 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52525 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52570
Milliardäre durch Geldüberfluss
Abschaffung der Rente nach 45 Jahren: Neue Frist geplant
Wer jahrzehntelang gearbeitet und seinen Ruhestand bereits geplant hat, soll durch die Rentenreform nicht unvermittelt vor neuen Bedingungen stehen. In der Auseinandersetzung um die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren setzt die Bundesregierung deshalb auf Übergangsfristen und Ausnahmen für gesundheitlich belastete Menschen.
Diskutiert wird unter anderem ein Vorlauf von etwa fünf Jahren.
Eine verbindliche Zusage für bestimmte Geburtsjahrgänge ergibt sich daraus bislang nicht. Die bestehende Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist weiterhin gesetzlich vorgesehen; die angekündigten Schutzregeln gehören zur Reformdebatte.
Die Regierung wirbt für einen Kompromiss beim früheren RentenbeginnNach einer dpa-Meldung verteidigte Kanzleramtschefin Nina Warken den Reformkurs mit dem Hinweis auf soziale Schutzbestimmungen. In der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ sagte sie: „Nur wir werden es mit Übergangsfristen machen, wir werden es mit Härtefallregelungen machen, das ist schon vorgesehen.“
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze hielt dem Bericht zufolge dagegen an seiner Forderung fest, den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Beitragsjahren zu erhalten, signalisierte aber Gesprächsbereitschaft.
Der Unterschied zwischen beiden Positionen bleibt erheblich: Ein Erhalt der bisherigen Rentenart würde den Zugang weiterhin an Versicherungszeiten und Lebensalter knüpfen.
Eine gesundheitlich begründete Ausnahme würde hingegen zusätzliche Voraussetzungen schaffen. Übergangsfristen könnten diesen Wechsel zeitlich abfedern, würden ihn für später betroffene Versicherte aber nicht verhindern.
Was bei der Rente nach 45 Jahren heute giltDie umgangssprachliche Bezeichnung „Rente mit 63“ ist für die heute vor dem Ruhestand stehenden Jahrgänge irreführend. Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt das Zugangsalter bereits nach geltendem Recht schrittweise an. Für Menschen, die 1964 oder später geboren wurden, liegt es bei 65 Jahren.
Zusätzlich muss die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein. Die Altersgrenzen ergeben sich für ältere Jahrgänge aus § 236b SGB VI und für die Jahrgänge ab 1964 aus § 38 SGB VI. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung gehört bei dieser Rentenart nicht zu den Anspruchsvoraussetzungen.
Abschlagsfreier Rentenbeginn nach 45 anrechenbaren Versicherungsjahren nach geltendem Recht Geburtsjahrgang Erforderliches Lebensalter 1961 64 Jahre und 6 Monate 1962 64 Jahre und 8 Monate 1963 64 Jahre und 10 Monate 1964 und später 65 JahreDie Tabelle beschreibt die bestehenden Ansprüche und enthält keine Vorhersage über spätere Übergangsregelungen. Auch 45 Versicherungsjahre allein erlauben keinen Rentenbeginn vor der jeweiligen Altersgrenze.
Fünf Jahre Übergang sind im Gespräch, aber noch kein festgelegter SchutzzeitraumBundesarbeitsministerin Bärbel Bas zeigte sich Ende August offen für eine Übergangszeit von etwa fünf Jahren. Nach einem Bericht von ZDFheute vom 29. August 2026 verwies sie auf einen entsprechenden Vorschlag der Kommissionsvorsitzenden Constanze Janda. Menschen müssten ausreichend Zeit erhalten, um ihre Lebensplanung anzupassen.
Für Versicherte bleiben damit jedoch entscheidende Fragen unbeantwortet. Eine spätere Regelung müsste festlegen, wann die Frist beginnt, welcher Rentenbeginn noch geschützt ist und ob etwa bereits geschlossene Altersteilzeitvereinbarungen besonders berücksichtigt werden. Ohne diese Angaben lässt sich aus der Zahl fünf kein verlässlicher persönlicher Stichtag errechnen.
Die Aussage, alle bis zu einem bestimmten Jahr geborenen Menschen könnten sicher nach altem Recht in Rente gehen, wäre deshalb verfrüht. Ebenso wenig steht allein durch die politische Diskussion fest, dass die bisherige Rentenart erst 2032 entfallen dürfte. Solche Zeitangaben bleiben Szenarien, solange die gesetzliche Ausgestaltung fehlt.
Was das Bundesverfassungsgericht zum Vertrauensschutz entschieden hatIn der Debatte wird häufig auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2004, Aktenzeichen 1 BvR 2491/97, verwiesen. Damals ging es um eine beschleunigte Anhebung der Altersgrenzen bei der Altersrente für Frauen. Das Gericht hielt die verbleibende Anpassungszeit von mindestens fünf Jahren unter den damaligen Umständen für ausreichend.
Die Entscheidung betraf eine konkrete frühere Reform und die dazugehörigen Schutzvorschriften. Sie begründet keine allgemeine Garantie, dass jede künftige Rentenänderung genau fünf Jahre aufgeschoben werden muss. Bei einer neuen Regelung wären der Umfang des Eingriffs, die betroffenen Personengruppen und die Möglichkeiten zur Anpassung erneut zu beurteilen.
Vertrauensschutz bedeutet daher auch nicht, dass jede einmal erwartete Altersgrenze dauerhaft unverändert bleiben muss. Er verlangt aber, die berechtigten Erwartungen der Versicherten bei gesetzlichen Änderungen zu berücksichtigen. Gerade für Menschen mit bereits vereinbartem Berufsausstieg kann die Ausgestaltung des Übergangs erhebliche finanzielle Folgen haben.
Die Härtefallregelung soll gesundheitlich belastete Versicherte erreichenWährend eine Übergangsfrist den Zeitpunkt einer Änderung betrifft, soll die Härtefallregelung bestimmten Menschen weiterhin einen früheren Rentenzugang eröffnen. Das Bundesarbeitsministerium beschreibt die vorgeschlagene Schutzrente als Hilfe für langjährige Beitragszahler, die kurz vor dem Ruhestand ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Eine individuelle Gesundheitsprüfung soll dabei die Einschränkungen feststellen.
Im Blick steht somit nicht allein die Zahl der Arbeitsjahre. Geprüft werden soll, ob jemand im zuletzt langjährig ausgeübten Berufsfeld noch erwerbstätig sein kann. Auf eine Verpflichtung zu beruflichen Neu- und Anpassungsqualifizierungen soll bei dieser Altersgruppe nach der Empfehlung verzichtet werden.
Die Überlegungen werden auch im Beitrag über die geplante Schutzrente statt der Rente nach 45 Jahren erläutert. Für Betroffene wäre entscheidend, ob der spätere Gesetzestext ihre tatsächlichen beruflichen Einschränkungen erfasst. Eine Berufsbezeichnung allein würde nach dem vorgeschlagenen Ansatz noch keinen Anspruch begründen.
Auch Menschen mit weniger als 45 Versicherungsjahren könnten profitierenDer Kommissionsbericht sieht bei der gesundheitlich begründeten Ausnahme eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren vor. Der Zugang soll sich an der Altersrente für schwerbehinderte Menschen orientieren: zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei und bis zu drei weitere Jahre früher mit Abschlägen. Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren entspräche das einem Beginn mit 65 beziehungsweise frühestens mit 62 Jahren.
Das könnte Versicherten helfen, die trotz langer Erwerbstätigkeit keine 45 anrechenbaren Jahre erreichen. Zugleich weist der Bericht darauf hin, dass Begriffe wie Berufsfeld, langjährige Tätigkeit und gesundheitliche Einschränkung rechtssicher bestimmt werden müssen. Die vorgeschlagenen Altersgrenzen und Zugangsvoraussetzungen sind deshalb noch keine beantragbare neue Leistung.
Warum eine Erkrankung heute nicht automatisch zur Erwerbsminderungsrente führtDie geplante Ausnahme berührt eine Schwierigkeit des heutigen Rentenrechts. Bei der Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich das Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes geprüft. Wer den bisherigen Beruf nicht mehr bewältigt, aber noch andere Tätigkeiten ausreichend lange ausüben kann, ist deshalb nicht automatisch erwerbsgemindert.
Nach § 43 SGB VI liegt die zeitliche Grenze für eine volle Erwerbsminderung grundsätzlich bei weniger als drei Stunden täglich. Bei einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden kommt eine teilweise Erwerbsminderung in Betracht; daneben müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Prüfung des bisherigen Berufsfeldes könnte damit Personen erreichen, die durch die heutige Prüfung des allgemeinen Leistungsvermögens nicht erfasst werden.
Für gesunde Versicherte wäre die Ausnahme kein gleichwertiger ErsatzAus dem Vergleich der beiden Modelle folgt ein erheblicher Unterschied: Wer heute 45 anrechenbare Jahre und das erforderliche Alter erreicht, benötigt für diese Altersrente keine medizinische Begründung. Würde der bisherige Zugang nach einer Übergangszeit entfallen, könnte ein gesundheitlich noch leistungsfähiger Versicherter die neue Ausnahme möglicherweise nicht nutzen. Die Anerkennung eines langen Versicherungslebens würde dann durch eine zusätzliche Gesundheitsvoraussetzung begrenzt.
Für die Bewertung der Reform reicht daher die Ankündigung einer Härtefallregelung allein nicht aus.
Entscheidend wäre, wie viele der bislang anspruchsberechtigten Menschen tatsächlich geschützt werden und welche Möglichkeiten den übrigen Versicherten bleiben. Die weitergehenden Reformpläne behandelt gegen-hartz.de in seinem Beitrag zur geplanten Neuordnung der gesetzlichen Rente.
Ein früherer Rentenbeginn mit Abschlägen kann dauerhaft Geld kostenVon der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren zu unterscheiden ist die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren. Sie kann nach geltendem Recht vorzeitig ab 63 bezogen werden.
Für jeden Monat vor dem abschlagsfreien Zugang sinkt die Rente um 0,3 Prozent; die Kürzung bleibt dauerhaft bestehen, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert.
Bei 24 Monaten ergibt das rechnerisch 7,2 Prozent. Bezogen auf eine für diesen Rentenbeginn ermittelte Bruttorente von 1.800 Euro vor Abschlag wären das monatlich 129,60 Euro weniger. Diese Modellrechnung veranschaulicht ausschließlich den Abschlag und berücksichtigt weder zusätzliche Beitragszeiten bei längerer Arbeit noch spätere Rentenanpassungen.
Auch für die Rente nach 35 Jahren empfiehlt die Kommission Änderungen: Der früheste Zugang soll von 63 auf 64 Jahre steigen. Eine solche Verschiebung ist Teil der vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichten Reformempfehlungen und ebenfalls von der heutigen Rechtslage zu unterscheiden.
Sechs Fragen und Antworten zu Übergangsfristen und Härtefällen Ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren bereits abgeschafft?Nein, die Rentenart ist weiterhin im SGB VI vorgesehen. Die Abschaffung und ihre soziale Abfederung werden als Reformvorhaben diskutiert. Verbindliche Änderungen setzen ein entsprechendes Gesetz voraus.
Sind fünf Jahre Übergangsfrist bereits garantiert?Nein. Ein Zeitraum von etwa fünf Jahren wird politisch diskutiert, die konkreten Stichtage und geschützten Personengruppen stehen damit aber noch nicht fest. Auch die frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft keine pauschale Fünfjahresgarantie für jede Reform.
Welche Geburtsjahrgänge sollen geschützt werden?Eine abschließende gesetzliche Festlegung lässt sich aus den bisherigen Ankündigungen nicht ableiten. Entscheidend könnten neben dem Geburtsjahr auch der mögliche Rentenbeginn und bereits getroffene Vereinbarungen sein. Verlässliche Aussagen sind erst anhand der konkreten Übergangsvorschriften möglich.
Was unterscheidet Übergangsfrist und Härtefallregelung?Eine Übergangsfrist soll Zeit zur Anpassung geben und den Wechsel zum neuen Recht gestalten. Eine Härtefallregelung soll bestimmten gesundheitlich eingeschränkten Versicherten einen erleichterten Rentenzugang ermöglichen. Beide Instrumente beantworten damit unterschiedliche Probleme.
Müssten für die geplante Schutzrente ebenfalls 45 Jahre erreicht werden?Der Kommissionsbericht nennt mindestens 35 Versicherungsjahre. Zusätzlich soll eine individuelle Gesundheitsprüfung ergeben, dass die bisherige langjährig ausgeübte Tätigkeit im betreffenden Berufsfeld nicht mehr möglich ist. Die endgültigen Voraussetzungen müsste der Gesetzgeber bestimmen.
Der Beitrag Abschaffung der Rente nach 45 Jahren: Neue Frist geplant erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rente: Neue Verfassungsklage fordert jetzt für alle Rentner 240-Milliarden-Rückzahlung
Am 24. Februar 2026 ist beim Bundesverfassungsgericht ein verfassungsrechtlicher Antrag eingegangen, der eine Grundsatzfrage auf die Agenda setzt, die viele Beitragszahler seit Jahren umtreibt: Werden Gelder aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Aufgaben eingesetzt, die eigentlich aus Steuern zu bezahlen wären?
Antragsteller sind unter anderem Volker Rudolph, Rechtsanwalt Wolfgang Maurer sowie der Bundes- und Landesverband Baden-Württemberg der „Partei der Rentner“. Gegner ist die Bundesregierung, vertreten über das Bundeskanzleramt.
Der Vorstoß hat eine klare Stoßrichtung. Er will das Beitragsprinzip stärken, die Rentenkasse vor dauerhaften Zusatzlasten schützen und am Ende einen Effekt erreichen, der für Millionen Menschen unmittelbar relevant wäre: mehr finanzielle Luft im System – und damit bessere Spielräume für stabile Beiträge und auskömmlichere Renten.
Im Wesentlichen machen die Antragsteller geltend, dass über Jahre Beitragsmittel für Aufgaben herangezogen worden seien, die gesamtgesellschaftlich motiviert und deshalb steuerfinanziert seien. Sie verlangen eine Rückzahlung „von mindestens 240 Milliarden Euro“ in jährlichen Raten zu je 60 Milliarden Euro, erstmals zum 31.12.2026. Zugleich soll festgestellt werden, dass frühere Entnahmen aus Beitragsmitteln verfassungsrechtlich zu beanstanden seien.
Auch wenn verfassungsgerichtliche Verfahren formell hohe Hürden haben, ist die Signalwirkung dieses Antrags nicht zu unterschätzen: Er zwingt dazu, die Finanzierung des Rentensystems nicht nur politisch, sondern verfassungsrechtlich sauber zu vermessen – und damit die Frage zu beantworten, wie weit der Staat bei der Verwendung von Beitragsgeldern gehen darf.
Dr. Utz Anhalt: Verfassungsbeschwerde auf Milliarden-Rückzahlungen für Rentner „Versicherungsfremde Leistungen“: Der Antrag greift eine zentrale Gerechtigkeitsfrage aufDer Antrag knüpft an die bekannte Debatte über sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“ an. Gemeint sind rentennahe Sozialleistungen und politische Ausgleichsentscheidungen, die nicht unmittelbar auf individuellen Beitragszahlungen beruhen, sondern gesellschaftliche Aufgaben abbilden.
Im Dokument werden dafür zahlreiche Beispiele genannt, darunter Mütterrente, Rentenüberleitung Ost, beitragsfreie Zeiten sowie Kriegsfolgelasten.
Aus Sicht der Antragsteller liegt darin ein strukturelles Problem: Wenn solche Posten nicht vollständig aus Steuermitteln getragen werden, zahlen am Ende die Beitragszahler – und zwar doppelt, erst über Beiträge und dann über ein Rentensystem, das dadurch finanziell unter Druck gerät. Genau hier setzt der Antrag an: Er will eine konsequentere Trennung zwischen Beitragssystem und Steuerstaat durchsetzen.
Der entscheidende Punkt: Transparenz, Abgrenzung – und ein fairer Ausgleich über SteuernEin starkes Argument der Antragsteller ist, dass es nicht um eine abstrakte Theorie geht, sondern um die konkrete Auswirkung auf die Rentenkasse. Sie beziffern versicherungsfremde Leistungen – je nach Definition – im Bereich von rund 110 bis 125 Milliarden Euro und stellen dem Bundeszuschüsse in einer Größenordnung von etwa 108 bis 110 Milliarden Euro gegenüber.
Die behauptete Differenz wäre dann eine verdeckte Belastung, die nicht offen als Steuerentscheidung ausgewiesen wird, sondern im System der Beiträge „mitläuft“.
Selbst dort, wo man über Methodik streiten kann, bringt der Antrag einen politischen Vorteil mit sich: Er verlangt Klarheit. Wer welche gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beschließt, soll die Finanzierung auch transparent über den Haushalt verantworten – statt sie in Beiträgen zu verstecken. Genau das kann Vertrauen schaffen, weil Beitragszahler und Rentner sehen, wofür Geld tatsächlich verwendet wird.
240 Milliarden im Antrag, 950 Milliarden in der Erklärung: Die Botschaft bleibt dieselbeIn den Unterlagen erscheinen unterschiedliche Summen. Im Antrag wird eine Rückzahlung „mindestens 240 Milliarden Euro“ verlangt, in einer begleitenden öffentlichen Erklärung wird eine deutlich höhere historische Größenordnung genannt.
Für die juristische Bewertung ist entscheidend, was konkret beantragt und hergeleitet wird. Politisch bleibt die Botschaft jedoch konsistent: Die Antragsteller wollen eine deutliche Korrektur bei der Finanzierung, weil sie darin eine Schieflage zulasten der Beitragszahler sehen.
Gerade dieser Punkt macht den Vorstoß für viele Menschen nachvollziehbar. Es geht nicht um eine neue Leistung, sondern um die Forderung, dass der Staat die von ihm gesetzten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben auch selbst und offen finanziert – und die Rentenversicherung nicht dauerhaft als „zweiten Haushalt“ nutzt.
Verfassungsrechtliche Leitidee: Beitragsgelder sind kein frei verfügbares StaatsbudgetDer Antrag stützt sich auf verfassungsrechtliche Argumente, insbesondere auf Eigentumsschutz und Gleichheit. Der Kern ist dabei weniger juristische Folklore als eine verständliche Grundidee: Wer in ein Pflichtsystem einzahlt, darf erwarten, dass diese Mittel systemgerecht eingesetzt werden.
Wenn Beitragsmittel in nennenswertem Umfang für allgemeine Staatsaufgaben verwendet werden, entsteht aus Sicht der Antragsteller eine unfaire Zusatzbelastung, die andere Gruppen nicht in gleicher Weise tragen.
Dass der Gesetzgeber in Sozialfragen Gestaltungsspielräume hat, ist unbestritten. Der Antrag zielt jedoch darauf, die Grenze sichtbar zu machen: Gestaltungsspielraum ja – aber nicht zu Lasten eines Beitragskollektivs, wenn der Ausgleich eigentlich über Steuern zu erfolgen hätte.
Politische Wirkung: Druck für Reformen – und bessere Chancen auf echte EntlastungDie öffentliche Erklärung der Antragsteller zeigt, dass sie den Antrag auch als politischen Weckruf verstehen. Genau das kann für Betroffene ein Vorteil sein.
Denn selbst wenn ein Gericht Verfahren dieser Art streng prüft, kann schon die verfassungsrechtliche Zuspitzung den Reformdruck erhöhen: mehr Transparenz, klarere Zuordnung von Posten und – im besten Fall – ein stärkerer Bundesanteil dort, wo Leistungen tatsächlich gesamtgesellschaftlich begründet sind.
Der Antrag spricht damit ein Thema an, das im Alltag vieler Menschen sehr konkret ist: Warum bleibt am Ende so wenig übrig, obwohl jahrzehntelang eingezahlt wurde? Der Vorstoß der Antragsteller liefert darauf eine klare Diagnose und verlangt einen strukturellen Gegenentwurf.
Was das für Rentner und Beitragszahler praktisch bedeuten kannKurzfristige Effekte sollte niemand versprechen. Verfassungsgerichtliche Verfahren sind anspruchsvoll, und die Entscheidung, ob ein Antrag zur Entscheidung angenommen wird, ist ein eigener Filter.
Der Antrag hat jedoch bereits jetzt einen Wert: Er macht eine Finanzierungsfrage justiziabel, die oft nur politisch verhandelt wird, und erhöht die Chance, dass die Verwendung von Beitragsgeldern strenger begründet und transparenter gemacht werden muss.
Wenn sich der Grundgedanke durchsetzt, könnte das mittelfristig die Rentenkasse entlasten – und damit genau dort helfen, wo viele seit Jahren eine Schieflage sehen: bei der Stabilität des Systems und der Frage, ob Beiträge in erster Linie der Rente dienen.
Quellen:
Verfassungsbeschwerde/Antrag (PDF) und Erklärung/Rede „vor dem Bundesverfassungsgericht“ (PDF).
Der Beitrag Rente: Neue Verfassungsklage fordert jetzt für alle Rentner 240-Milliarden-Rückzahlung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Privater Pflegegeld-Beitrag um 260 Prozent erhöht: Gericht lehnt Rückzahlung trotzdem ab
Eine Beitragserhöhung um 98,19 Euro im Monat ist nicht allein wegen ihrer Höhe rechtswidrig. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat deshalb die Rückforderung eines privat Pflegepflichtversicherten in Höhe von 3.111,24 Euro abgelehnt.
Der Beitrag des Mannes hatte sich zwischen 2014 und 2023 rechnerisch um rund 260 Prozent erhöht. Trotzdem durfte der Versicherer das Geld behalten, weil die einzelnen Anpassungen nach Ansicht des Gerichts wirksam waren.
Wichtig ist: Alterungsrückstellungen sind kein persönliches Guthaben, mit dem Versicherte jede Erhöhung abwehren können. Andere Fehler bei der Beitragsanpassung dürfen sie aber weiterhin prüfen lassen.
Versicherter verlangte mehr als 3.100 Euro zurückDer Kläger war im Normaltarif der privaten Pflegepflichtversicherung, kurz PVN, versichert. Im Jahr 2014 zahlte er monatlich 37,74 Euro.
In den folgenden Jahren erhöhte der Versicherer den Beitrag mehrfach:
Zeitpunkt Monatlicher Beitrag 2014 37,74 Euro ab Januar 2015 43,80 Euro ab Januar 2017 53,08 Euro ab Januar 2019 71,80 Euro ab Januar 2020 96,93 Euro ab Januar 2022 100,33 Euro ab Januar 2023 135,93 EuroDie monatliche Mehrbelastung gegenüber 2014 belief sich damit auf 98,19 Euro. Auf ein Jahr gerechnet waren es 1.178,28 Euro mehr.
Der Versicherte verlangte die Rückzahlung der bis 2022 gezahlten Beitragsanteile, die über dem Beitrag von 2014 lagen. Zusätzlich wollte er feststellen lassen, dass die Erhöhung für 2023 unwirksam war.
Bereits das Sozialgericht Detmold wies die Klage ab. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung mit Urteil vom 26. Februar 2026, Az. L 5 P 47/23.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Entscheidung ist nach den Angaben in der nordrhein-westfälischen Rechtsprechungsdatenbank rechtskräftig.
Warum der Antrag für 2023 zusätzlich scheiterteDie Rückforderung für die Jahre 2015 bis 2022 prüfte das LSG inhaltlich. Der zusätzliche Feststellungsantrag für 2023 wurde dagegen während des Berufungsverfahrens unzulässig.
Als das Gericht entschied, waren die Beiträge für 2023 bereits vollständig gezahlt. Der Kläger hätte deshalb auch für dieses Jahr einen bezifferten Rückzahlungsantrag stellen müssen.
Unabhängig davon hielt das Gericht die Beitragsanpassungen für rechtmäßig. Der Versicherer hatte die Zahlungen daher nicht ohne Rechtsgrund erhalten.
Für Streitigkeiten aus der privaten Pflegepflichtversicherung ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet. Das gilt, obwohl sich mit dem Versicherten und dem privaten Versicherungsunternehmen zwei private Vertragspartner gegenüberstehen.
Warum Alterungsrückstellungen den Beitrag nicht einfrierenPrivate Pflegepflichtversicherer bilden Alterungsrückstellungen. Sie sollen den altersbedingten Anstieg der Beiträge langfristig dämpfen und künftige Versicherungsleistungen finanzieren.
Die Rückstellungen sind jedoch kein frei verfügbares Konto des einzelnen Versicherten. Sie werden bei der versicherungsmathematischen Beitragsberechnung berücksichtigt, können aber nicht auf Wunsch ausgezahlt oder zur persönlichen Beitragssenkung eingesetzt werden.
Der Kläger war überzeugt, seine Rückstellungen hätten nach Vollendung des 65. Lebensjahres stärker zur Begrenzung der Beiträge verwendet werden müssen. Dafür fand das Gericht bei der privaten Pflegepflichtversicherung keine gesetzliche Grundlage.
In der substitutiven privaten Krankheitskostenversicherung wird innerhalb der gesetzlichen Altersgrenzen ein Zuschlag von zehn Prozent erhoben. Nach § 149 VAG beginnt die Erhebung grundsätzlich im Kalenderjahr nach Vollendung des 21. Lebensjahres und endet im Jahr, in dem die versicherte Person 60 wird.
Die daraus stammenden Beträge werden ab dem 65. Lebensjahr nach § 150 Absatz 3 VAG zur Finanzierung späterer Mehrbeiträge verwendet. Diese Regelung lässt sich nach dem Urteil nicht auf die private Pflegepflichtversicherung übertragen.
Das Urteil betrifft den Normaltarif der privaten Pflegepflichtversicherung. Für private Krankheitskostentarife oder freiwillige Pflegezusatzversicherungen ist eine eigene rechtliche Prüfung erforderlich.
Fünf Prozent begrenzen die Erhöhung nichtNach § 8b der Musterbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung muss der Beitrag neu berechnet werden, wenn die erforderlichen Versicherungsleistungen um mehr als fünf Prozent von den kalkulierten Leistungen abweichen. Diese Schwelle war im entschiedenen Fall überschritten.
Die Fünf-Prozent-Grenze entscheidet nur darüber, ob eine vollständige Neuberechnung ausgelöst wird. Sie begrenzt das Ergebnis dieser Berechnung nicht.
Bei der Neuberechnung werden die geltenden Rechengrundlagen aktualisiert. Dazu können neben den Leistungsausgaben auch Sterbewahrscheinlichkeiten und der Rechnungszins gehören.
Im Jahr 2023 stieg der Beitrag des Klägers von 100,33 Euro auf 135,93 Euro. Das entsprach einer Erhöhung um 35,48 Prozent und war nach Ansicht des LSG dennoch zulässig.
Wie sich die Beiträge der privaten Pflegepflichtversicherung 2026 entwickelt haben, zeigt der Beitrag Rente und Pflege 2026: Vier Änderungen, die zum Risiko werden können. Weitere Gründe für steigende Pflegeausgaben erläutert der Artikel Pflege wird teurer: Wer muss jetzt zahlen?.
Was im Erhöhungsschreiben stehen mussEine Beitragsanpassung muss dem Versicherten zusammen mit einer Begründung mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus § 203 VVG.
Aus dem Schreiben muss hervorgehen, welche Rechnungsgrundlage sich dauerhaft verändert und die Neuberechnung ausgelöst hat. Als Auslöser kommen insbesondere gestiegene Versicherungsleistungen oder veränderte Sterbewahrscheinlichkeiten infrage.
Der Versicherer muss jedoch nicht die vollständige mathematische Berechnung offenlegen. Auch die genaue Veränderung jedes einzelnen Rechenwerts muss nicht im Erhöhungsschreiben stehen.
Im entschiedenen Fall erhielt der Kläger die Schreiben jeweils im November vor dem betreffenden Beitragsjahr. Die neuen Beiträge konnten deshalb zum folgenden 1. Januar wirksam werden.
Nach § 203 Absatz 5 VVG greift eine Anpassung zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung. Geht das Schreiben im November zu, kann der neue Beitrag ab Januar verlangt werden.
Ein unabhängiger Treuhänder hatte außerdem die technischen Berechnungsgrundlagen geprüft und den streitigen Anpassungen zugestimmt. Auch die Veränderungen der Leistungsausgaben waren nach Ansicht des Gerichts nicht nur vorübergehend.
Welche Fehler Versicherte weiterhin prüfen könnenDas Urteil bedeutet nicht, dass jede Erhöhung unangreifbar ist. Eine Prüfung kann sinnvoll sein, wenn das Schreiben den Auslöser nicht ausreichend bezeichnet oder der neue Beitrag zu früh verlangt wird.
Auch ein falsch zugeordneter Tarif oder ein nicht berücksichtigter Beihilfeanspruch kann die Beitragshöhe verändern. Dass eine Erhöhung ungewöhnlich hoch ausfällt, reicht dagegen für sich genommen nicht aus.
Betroffene sollten Versicherungsscheine, Tarifunterlagen und sämtliche Erhöhungsschreiben vergleichen. Auch das Datum, an dem das jeweilige Schreiben eingegangen ist, sollte festgehalten werden.
Wann die gesetzliche Beitragsgrenze schütztDie private Pflegepflichtversicherung darf nicht unbegrenzt hohe Beiträge verlangen. § 110 SGB XI enthält dafür Schutzvorgaben.
Bei Verträgen, die nach Einführung der Pflegeversicherung abgeschlossen wurden, setzt die Begrenzung grundsätzlich eine Vorversicherungszeit von mindestens fünf Jahren in der privaten Kranken- oder Pflegeversicherung voraus. Für ältere Verträge können andere Bedingungen gelten.
Bei erfüllter Vorversicherungszeit darf der Beitrag ohne Beihilfe den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht überschreiten. Bei den gesetzlich erfassten Teilkostentarifen für Beihilfeberechtigte darf die Prämie grundsätzlich höchstens 50 Prozent dieses Höchstbeitrags erreichen.
Der PKV-Verband nennt für Versicherte ohne Beihilfeanspruch im Jahr 2026 einen Höchstbeitrag von monatlich 209,26 Euro. Seine Informationen zur Beitragsanpassung 2026 erläutern weitere Bedingungen und Sonderfälle.
Ob die Grenze greift, hängt vom Vertragsbeginn, dem Tarif und den Versicherungszeiten ab. Diese Angaben sollten Betroffene ausdrücklich prüfen lassen.
So sollten Betroffene jetzt vorgehenEine Beanstandung sollte zunächst schriftlich an den Versicherer geschickt werden. Darin können Betroffene nach dem Auslöser der Anpassung, dem berücksichtigten Tarif und einer möglichen Beitragsbegrenzung fragen.
Der geforderte Beitrag sollte nicht ohne vorherige Beratung eigenmächtig gekürzt werden. Eine Beschwerde hebt die vertragliche Zahlungspflicht nicht automatisch auf.
Bleibt der Versicherer bei seiner Forderung, kann nach der vorherigen Beschwerde beim Unternehmen der Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung eingeschaltet werden. Das Verfahren ist für Versicherte kostenfrei, sein Ergebnis ist aber nicht bindend.
Für Rückforderungen gilt regelmäßig eine dreijährige Verjährungsfrist. Bei mehreren Anpassungen und monatlichen Zahlungen können unterschiedliche Zeiträume betroffen sein.
Ein einfaches Beschwerdeschreiben stoppt die Verjährung nicht in jeder Situation zuverlässig. Bei größeren Rückforderungen ist daher eine frühzeitige Beratung im Versicherungs- oder Sozialrecht sinnvoll.
Häufige Fragen zur privaten Pflegeversicherung Muss der Pflegebeitrag ab dem 65. Geburtstag sinken?Nein. Alterungsrückstellungen führen in der privaten Pflegepflichtversicherung nicht dazu, dass der Beitrag ab 65 automatisch sinkt oder eingefroren wird.
Kann eine Erhöhung um mehr als fünf Prozent rechtmäßig sein?Ja. Die Fünf-Prozent-Schwelle löst die Neuberechnung aus, begrenzt deren Ergebnis aber nicht.
Bedeutet das Urteil, dass Rückforderungen immer ausgeschlossen sind?Nein. Fehler bei der Begründung, beim Zeitpunkt, beim Tarif oder bei der Beitragsbegrenzung können weiterhin eine Prüfung rechtfertigen.
Muss der Versicherer die vollständige Berechnung offenlegen?Nein. Er muss die betroffene Rechnungsgrundlage verständlich bezeichnen, aber nicht jeden Rechenschritt und Einzelwert mitteilen.
Gelten die 135,93 Euro für alle Privatversicherten?Nein. Der Betrag betraf nur den Kläger im Jahr 2023. Der persönliche Beitrag hängt unter anderem vom Tarif, den Versicherungszeiten, dem Beihilfestatus und den gebildeten Rückstellungen ab.
Wo können sich Versicherte beschweren?Erster Ansprechpartner ist der eigene Versicherer. Bleibt die Beschwerde erfolglos, kann der PKV-Ombudsmann eingeschaltet oder fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden.
QuellenQuellen: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Februar 2026, L 5 P 47/23; Deutscher Anwaltverein, Einordnung vom 31. August 2026; § 203 VVG; § 110 SGB XI.
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Deutsche Reaktortechnik sorgt für saubere und sichere Energie – aber nicht in Deutschland
Während Deutschland mit seinem wahnwitzigen suizidalen Atomausstieg sein eigenes wirtschaftliches Todesurteil gesprochen und sich um zuverlässige und günstige Energieversorgung gebracht hat, während das Land flächendeckend unter hässlichen Solarparks und Windradwäldern verdunkelt wird , arbeitet China gerade an der Modernisierung seiner Kernreaktoren – und bedient sich dabei maßgeblich einer Technik, die – wie so vieles – […]
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EM-Rente steigt, Witwenrente sinkt
Wer eine Erwerbsminderungsrente und zusätzlich eine Witwen- oder Witwerrente erhält, kann seit Juli 2026 einen Teil seiner Rentenverbesserung bei der Hinterbliebenenrente wieder verlieren. Der Zuschlag für ältere Erwerbsminderungsrenten wird inzwischen als Bestandteil der eigenen Rente bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Eine Kürzung entsteht allerdings nur, wenn das nach den gesetzlichen Regeln ermittelte Einkommen den persönlichen Freibetrag überschreitet.
Betroffen sind deshalb keineswegs alle Menschen, die beide Renten beziehen. Zudem ist zum 1. Juli 2026 auch der Freibetrag gestiegen, was eine zusätzliche Anrechnung abmildern oder verhindern kann. Für die Frage, wie viel Geld tatsächlich bleibt, müssen beide Rentenbescheide zusammen betrachtet werden.
Welcher Zuschlag bei der Witwenrente mitgerechnet wirdDie Änderung betrifft den Zuschlag für bestimmte ältere Erwerbsminderungsrenten. Grundsätzlich erfasst sind Renten mit einem Beginn zwischen Januar 2001 und Dezember 2018; für die seit Dezember 2025 geltende Berechnung musste am 30. November 2025 ein Anspruch auf eine der gesetzlich erfassten Renten bestehen. Die Anspruchsgruppen und die Berechnung regelt § 307i SGB VI.
Bei einem Rentenbeginn von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag grundsätzlich 7,5 Prozent der berücksichtigten persönlichen Entgeltpunkte. Für einen Beginn von Juli 2014 bis Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent. Die zusätzlichen Entgeltpunkte erhöhen die Rente; die Prozentsätze bezeichnen keine pauschale Kürzung der Witwenrente.
Auch eine unmittelbar anschließende Altersrente kann den Zuschlag enthalten. Wer inzwischen die Altersgrenze erreicht hat, ist daher nicht allein wegen des Wechsels der Rentenart von der möglichen Anrechnung ausgenommen. Weitere Hinweise zur Berechnung enthält der Beitrag „7,5 oder 4,5 Prozent EM-Renten-Zuschlag: Erwerbsminderungsrentner sollten jetzt Bescheid prüfen“.
Die getrennte Überweisung war vorübergehend geschütztVon Juli 2024 bis einschließlich November 2025 wurde der Zuschlag getrennt von der laufenden Rente ausgezahlt. Für diese erste Stufe galt eine besondere gesetzliche Regelung: Die Vorschriften über das Zusammentreffen von Renten und Einkommen waren auf den gesonderten Zuschlag nicht anzuwenden. Das ergibt sich aus § 307j Absatz 4 SGB VI.
Seit Dezember 2025 gehört der Zuschlag zur regulären Rentenzahlung. Damit wird er bei der Prüfung des eigenen Renteneinkommens mit erfasst. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert in ihrem Faktencheck, dass die frühere gesonderte Zahlung aus der eigenen Rente bei der Witwen- oder Witwerrente noch nicht als Einkommen berücksichtigt wurde.
Die Integration bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass seit Dezember entsprechend mehr Geld auf dem Konto eingeht. Bei vielen Betroffenen wurden zunächst zwei bereits bestehende Zahlungen zusammengeführt. Für die Einkommensanrechnung kann diese Umstellung dennoch eine finanzielle Folge haben.
Warum sich die Änderung seit dem 1. Juli 2026 auswirken kannDie rechtliche Einordnung als Rentenbestandteil und die tatsächliche Anpassung der Witwenrente fallen zeitlich auseinander. Einkommenserhöhungen werden bei laufenden Hinterbliebenenrenten grundsätzlich zum nächsten 1. Juli berücksichtigt. Grundlage ist § 18d SGB IV.
Für die durch den integrierten Zuschlag entstandene Einkommenserhöhung nennt die Rentenversicherung ausdrücklich den 1. Juli 2026. Ihr Fragenkatalog zum EM-Rentenzuschlag bestätigt, dass eine daraus folgende Überschreitung des Freibetrags erst ab diesem Termin Auswirkungen auf die Witwen- oder Witwerrente hat. Die Aussage, sämtliche Betroffenen hätten schon ab Dezember 2025 eine niedrigere Hinterbliebenenrente erhalten müssen, wäre deshalb falsch.
Die zeitversetzte Berücksichtigung erklärt auch, warum eine Rentnerin den Zuschlag bereits monatelang erhalten haben kann, bevor ein höherer Anrechnungsbetrag im Witwenrentenbescheid erscheint. Allein dieser zeitliche Abstand ist kein Beleg für einen Berechnungsfehler. Entscheidend bleibt, welches Einkommen für welchen Zeitraum tatsächlich angesetzt wurde.
Seit Juli gilt ein Freibetrag von 1.122,53 EuroVom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 beträgt der monatliche Grundfreibetrag 1.122,53 Euro. Zuvor waren es 1.076,86 Euro, die Grenze ist somit um 45,67 Euro gestiegen. Die aktuellen Beträge bestätigt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland in ihrer Mitteilung vom 23. Juli 2026.
Für jedes Kind, das die Voraussetzungen für die Freibetragserhöhung erfüllt, kommen monatlich 238,11 Euro hinzu. Mit einem solchen Kind liegt die Grenze damit bei 1.360,64 Euro. Erfasst sind auch eigene Kinder, die nur deshalb keinen Waisenrentenanspruch haben, weil sie nicht Kinder des Verstorbenen sind.
Die im älteren DRV-Fragenkatalog zum Zuschlag noch genannte Grenze von 1.076,86 Euro galt nur bis Ende Juni 2026. Für einen aktuellen Bescheid darf deshalb nicht mit diesem früheren Betrag weitergerechnet werden. Eine ergänzende Einordnung bietet der Beitrag zur Anrechnung eigener Renten auf die Witwenrente seit Juli 2026.
Die eigene Bruttorente ist nicht das anzurechnende EinkommenEin häufiger Rechenfehler besteht darin, die Bruttorente unmittelbar mit dem Freibetrag zu vergleichen. Die Rentenversicherung ermittelt zunächst ein rechnerisches Nettoeinkommen, indem sie die vorgesehenen Pauschalabzüge berücksichtigt. Dieses Ergebnis kann vom Betrag abweichen, der nach den tatsächlichen Abzügen auf das Konto überwiesen wird.
Auch der Kontoauszug allein reicht daher für eine zuverlässige Prüfung nicht aus. Benötigt wird die Berechnung des Einkommens im Bescheid über die Hinterbliebenenrente. Dort lässt sich nachvollziehen, welcher Ausgangsbetrag angesetzt und welcher Abzug vorgenommen wurde.
Bestehen weitere anrechenbare Einkünfte, werden diese nach den jeweils geltenden Regeln einbezogen. Der Freibetrag steht grundsätzlich für das berücksichtigte Gesamteinkommen zur Verfügung und wird nicht für jede Einkommensart erneut gewährt. Die Berechnung und die Unterschiede zwischen den Einkommensarten erklärt die DRV-Broschüre zur Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten.
Nur 40 Prozent des übersteigenden Betrags werden angerechnetÜberschreitet das ermittelte Einkommen den Freibetrag, wird die Witwenrente nicht um den gesamten Überschreitungsbetrag vermindert. Nach § 97 SGB VI werden davon 40 Prozent angerechnet. Der unterhalb der Grenze liegende Einkommensteil bleibt geschützt.
Die folgende Tabelle zeigt die monatliche Einkommensanrechnung mit dem Grundfreibetrag seit Juli 2026. Unterstellt sind bereits nach den gesetzlichen Vorgaben bereinigte Einkommensbeträge, kein Kind mit Freibetragserhöhung und eine ausreichend hohe Witwenrente außerhalb des Sterbevierteljahres.
Rechnerisches Nettoeinkommen Betrag über 1.122,53 Euro Anrechnung auf die Witwenrente 1.100,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.150,00 Euro 27,47 Euro 10,99 Euro 1.200,00 Euro 77,47 Euro 30,99 Euro 1.350,00 Euro 227,47 Euro 90,99 Euro 1.500,00 Euro 377,47 Euro 150,99 EuroDie Tabellenwerte sind eigene Berechnungen nach der gesetzlichen Formel. Sie zeigen den gesamten Anrechnungsbetrag bei dem jeweiligen Einkommen, nicht automatisch die zusätzliche Kürzung gegenüber Juni. Dafür müsste außerdem bekannt sein, wie viel Einkommen zuvor bereits berücksichtigt wurde.
Eine höhere Anrechnung bedeutet nicht immer weniger AuszahlungDie finanzielle Wirkung hängt davon ab, wie weit das Einkommen unter oder über dem Freibetrag liegt. Bleibt es einschließlich des Zuschlags innerhalb der persönlichen Grenze, entsteht daraus keine Kürzung. War die Grenze bereits überschritten, kann der Zuschlag die bestehende Einkommensanrechnung erhöhen.
Gleichzeitig können sich die eigene Rente und die Hinterbliebenenrente durch die allgemeine Rentenanpassung verändern. Auch der gestiegene Freibetrag beeinflusst das Ergebnis. Deshalb lässt sich aus einem höheren Anrechnungsbetrag allein nicht ablesen, ob der Zahlbetrag der Witwenrente gegenüber Juni tatsächlich gesunken ist.
Ebenso wenig lässt sich daraus unmittelbar ein Verlust beim gesamten monatlichen Renteneinkommen ableiten. Dafür müssen die Zahlbeträge beider Renten für denselben Zeitraum zusammengezählt werden. Wer mit einem Monat vor Dezember 2025 vergleicht, muss außerdem die damals getrennt überwiesene Zuschlagszahlung berücksichtigen.
Im Sterbevierteljahr bleibt eigenes Einkommen unberücksichtigtEine Ausnahme gilt im sogenannten Sterbevierteljahr. In den drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird eigenes Einkommen grundsätzlich nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Der Zuschlag zur eigenen Erwerbsminderungsrente löst während dieses Zeitraums daher keine Einkommenskürzung der Hinterbliebenenrente aus.
Nach dessen Ende wird die Einkommensprüfung relevant. Wer gerade erst eine Hinterbliebenenrente bewilligt bekommen hat, sollte deshalb darauf achten, für welche Monate der Bescheid unterschiedliche Rentenbeträge ausweist. Ein später niedrigerer Betrag kann auch mit dem Ende des Sterbevierteljahres zusammenhängen.
Was Betroffene im Bescheid nachvollziehen solltenFür die Prüfung sollten der Bescheid zur Integration des Zuschlags ab Dezember 2025 und die Berechnung der Hinterbliebenenrente seit Juli 2026 nebeneinanderliegen. Zunächst lässt sich so feststellen, ob die eigene Rente bereits einschließlich des Zuschlags angegeben ist. Derselbe Zuschlag darf nicht zusätzlich ein zweites Mal als eigenes Einkommen erfasst werden.
Danach sollte nachvollzogen werden, wie aus dem berücksichtigten Rentenbetrag das rechnerische Nettoeinkommen entsteht. Anschließend sind der verwendete Freibetrag, eine mögliche Erhöhung für Kinder und die Berechnung der 40-prozentigen Anrechnung zu vergleichen. Eine Abweichung sollte konkret benannt und von der Rentenversicherung erläutert werden.
Hilfreich ist dabei die Unterscheidung zwischen einem unverständlichen Bescheid und einem nachweisbaren Fehler. Eine niedrigere Auszahlung allein beweist noch keine falsche Berechnung. Fehlt dagegen beispielsweise die zustehende Freibetragserhöhung für ein Kind, kann das den Anrechnungsbetrag unmittelbar verändern.
Bei Fehlern auf die Frist achtenGegen einen Rentenbescheid kann bei Bekanntgabe im Inland grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe, nicht allein mit dem aufgedruckten Bescheiddatum. Die rechtliche Grundlage ist § 84 Sozialgerichtsgesetz; die zulässige Form erläutert die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.
Bei einem schon vor Monaten bekannt gegebenen Juli-Bescheid kann diese Frist inzwischen abgelaufen sein. Bei konkreten Hinweisen auf eine zu niedrige Rentenzahlung kommt dann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht. Eine bloße Bitte um Auskunft sollte nicht dazu führen, dass eine noch laufende Widerspruchsfrist ungenutzt verstreicht.
Kurzes Beispiel aus der PraxisEin fiktives, vereinfachtes Beispiel mit den Werten seit Juli 2026: Martina bezieht eine eigene Erwerbsminderungsrente und eine Witwenrente. Ohne den berücksichtigten EM-Zuschlag läge ihr rechnerisches Nettoeinkommen bei 1.120 Euro, einschließlich des Zuschlags bei 1.204 Euro. Ein Kind mit Anspruch auf Freibetragserhöhung hat sie nicht, und das Sterbevierteljahr ist bereits beendet.
Die 1.204 Euro überschreiten den Freibetrag von 1.122,53 Euro um 81,47 Euro. Davon werden 40 Prozent angerechnet, also gerundet 32,59 Euro monatlich. Beträgt ihre Witwenrente vor der Einkommensanrechnung 650 Euro, verbleiben danach 617,41 Euro, bevor gegebenenfalls Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.
Ohne die Einbeziehung des Zuschlags wäre bei dem unterstellten Einkommen und dem aktuellen Freibetrag keine Anrechnung entstanden. Das Beispiel zeigt ausschließlich den Einfluss des Zuschlags unter diesen Annahmen. Einen vollständigen Vergleich der tatsächlichen Auszahlungen vor und nach Juli ersetzt es nicht.
Sechs Fragen und Antworten zum EM-Zuschlag und zur Witwenrente Wird seit Juli 2026 jede Witwenrente wegen des EM-Zuschlags gekürzt?Nein. Eine Einkommensanrechnung setzt voraus, dass das nach den gesetzlichen Vorgaben ermittelte Einkommen den persönlichen Freibetrag übersteigt. Bleibt es darunter, führt der Zuschlag zu keiner solchen Kürzung.
Warum wird ein seit Dezember 2025 integrierter Zuschlag erst seit Juli 2026 berücksichtigt?Einkommenserhöhungen werden bei laufenden Hinterbliebenenrenten grundsätzlich zum nächsten 1. Juli berücksichtigt. Für die Einkommenserhöhung durch den integrierten EM-Zuschlag hat die Deutsche Rentenversicherung deshalb den 1. Juli 2026 genannt.
Wie hoch ist der Freibetrag aktuell?Vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 beträgt der monatliche Grundfreibetrag 1.122,53 Euro. Für jedes Kind, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kommen 238,11 Euro hinzu.
Werden 40 Prozent des gesamten Zuschlags abgezogen?Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die 40 Prozent beziehen sich auf den Teil des gesamten rechnerischen Nettoeinkommens oberhalb des Freibetrags. Der Bruttozuschlag oder die zusätzliche Kontoüberweisung sind deshalb keine verlässliche alleinige Berechnungsgrundlage.
Kann die Anrechnung auch nach dem Wechsel in die Altersrente fortbestehen?Ja. Enthält die eigene Altersrente weiterhin den Zuschlag aus einer begünstigten Erwerbsminderungsrente, wird dieser als Bestandteil des eigenen Renteneinkommens berücksichtigt. Der Wechsel zur Altersrente schafft dafür keine allgemeine Ausnahme.
Was kann ich gegen eine fehlerhafte Berechnung tun?Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist ist ein Widerspruch möglich, bei Bekanntgabe im Inland grundsätzlich binnen eines Monats. Ist die Frist bereits abgelaufen, kann bei einer zu niedrigen Rentenzahlung eine Überprüfung des Bescheids beantragt werden. Der vermutete Fehler sollte anhand der Einkommensberechnung möglichst genau beschrieben werden.
Der Beitrag EM-Rente steigt, Witwenrente sinkt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Jobcenter-Sachbearbeiterin: “Die meisten Bürgergeld-Bezieher schämen sich”
Özgül Dalgin erlebt im Jobcenter Berlin-Neukölln Menschen, die sich für ihre Hilfebedürftigkeit schämen. Die Arbeitsvermittlerin berichtet von sehr unterschiedlichen Lebenslagen. Ihr Einblick zeigt, wie wenig pauschale Urteile darüber aussagen, was im einzelnen Beratungsgespräch gebraucht wird.
Die Vermittlerin sieht selten vorgeschobene GründeNur bei wenigen ihrer Gesprächspartner vermutet Dalgin Ausflüchte oder bewusstes Verzögern. Sie begegnet gesundheitlichen Belastungen, familiären Verpflichtungen, Sprachproblemen und Einsamkeit.
Eine ausbleibende Bewerbung sagt für sich genommen noch wenig darüber aus, woran der nächste berufliche Schritt scheitert. Wer daraus sofort eine Charakterfrage macht, überspringt die eigentliche Aufgabe der Beratung, sagt sie.
Vertrauen entsteht nicht durch ein StellenangebotDalgin setzt auf Vertrauen und persönliche Gespräche. Die bloße Übergabe von Stellenangeboten beschreibt sie für ihren Beratungsalltag als Ausnahme; häufig müsse sie zunächst mehrere Schwierigkeiten mit den Betroffenen bearbeiten.
Ein Stellenangebot beantwortet die Frage, wo Arbeit vorhanden sein könnte. Es beantwortet noch nicht, wie ein Mensch diese Arbeit unter seinen konkreten Lebensbedingungen aufnehmen und behalten kann. Erst wenn beides zusammenpasst, wird aus einer Bewerbung eine belastbare berufliche Perspektive.
Vertrauen bedeutet dabei nicht, Schwierigkeiten kleinzureden. Im Gegenteil: Ein Gespräch kann erst dann zu passenden nächsten Schritten führen, wenn Hindernisse offen benannt werden können. Wer befürchtet, mit jeder Erklärung nur einen neuen Verdacht auszulösen, hat dafür schlechte Voraussetzungen.
Ein Fortschritt kann vor dem ersten Arbeitstag beginnenAls erste Erfolge nennt Dalgin auch einen Arztbesuch oder Schritte bei der Wohnungssuche. Ihr Ziel bleibt eine dauerhafte Beschäftigung. Auf diesem Weg fragt sie Menschen auch nach ihren beruflichen Wünschen.
Zählt ausschließlich der unterschriebene Arbeitsvertrag, oder wird auch sichtbar, was ihn überhaupt erst möglich macht? Eine geklärte Belastung erscheint noch in keiner Stellenanzeige. Trotzdem kann sie darüber entscheiden, ob der nächste Versuch tragfähig ist.
Dass vorbereitende Unterstützung einen Bezug zur Arbeitsaufnahme haben kann, zeigt auch der auf Gegen-Hartz.de erläuterte Fall zur Finanzierung einer Schuldnerberatung. Dort geht es gerade um Hilfe, die eine Eingliederung vorbereiten oder unterstützen kann. Eine unmittelbar bevorstehende Einstellung ist dafür nicht in jedem Fall erforderlich.
Auch Ärger gehört dazu – pauschale Etiketten helfen nichtDalgin verschweigt ihren Ärger über gebrochene Absprachen nicht. Den Begriff „Totalverweigerer“ lehnt sie dennoch für ihre Arbeit ab. Zudem wünscht sie sich mehr Aufmerksamkeit für positive Entwicklungen.
Ein einzelnes Versäumnis lässt sich konkret besprechen. Ein pauschales Etikett dagegen droht, die ganze Person festzulegen. Für die Vermittlung ist die konkrete Frage produktiver: Was ist geschehen, welche Erklärung gibt es und wie kann die nächste Vereinbarung funktionieren?
Das verlangt auch von Behörden, Kritik am eigenen Handeln zuzulassen. Betroffene dürfen Unterstützung im Gespräch nutzen; über entsprechende Erfahrungen berichtet Gegen-Hartz.de im Beitrag zur Begleitung durch einen Beistand im Jobcenter. Respekt und nachvollziehbare Absprachen gehören auf beide Seiten des Schreibtisches.
Niemand muss allein zum Gespräch erscheinenWer sich im Jobcenter unsicher fühlt, darf grundsätzlich einen Beistand zu Besprechungen mitbringen. Das sieht § 13 Absatz 4 SGB X vor. Was der Beistand vorträgt, gilt als Äußerung der betroffenen Person, sofern diese nicht unverzüglich widerspricht.
Eine Begleitung kann helfen, Fragen vorzubereiten und Gesprächsinhalte anschließend gemeinsam zu ordnen. Sie sollte vorab wissen, welches Anliegen die betroffene Person besprechen möchte.
Hilfreich ist außerdem, vor dem Termin die wichtigsten offenen Fragen aufzuschreiben und am Ende nachzufragen, welche Schritte konkret vereinbart wurden. Das ist weder ein Zeichen mangelnder Mitarbeit noch ein persönlicher Angriff auf Beschäftigte der Behörde. Ein verständliches Gespräch liegt im Interesse beider Seiten.
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Jobcenter verlangt neue Schulden von Bürgergeld-Beziehern: Richter stoppte Behörde
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem viel beachteten Urteil klargestellt, dass Jobcenter Bezieher der Grundsicherung nicht darauf verweisen dürfen, ihren Lebensunterhalt über neue Schulden zu sichern. Maßgeblich ist, ob Mittel dem oder der Leistungsberechtigten tatsächlich als „bereites Mittel“ zur Verfügung stehen.
Ein überzogenes Konto – und damit die bloße Möglichkeit, den Dispokredit weiter auszuschöpfen – erfüllt diese Voraussetzung nicht. Die Entscheidung (Az. B 4 AS 9/20 R) datiert vom 24. Juni 2020 und präzisiert die Grenzen der Anrechnung von Einkommen im Bürgergeld-System.
Der Ausgangsfall: Steuererstattung trifft auf rotes KontoIm Mittelpunkt stand ein alleinerziehender Vater, dessen Konto im Minus war. Er erhielt vom Finanzamt eine Steuererstattung von knapp 2.400 Euro. Das zuständige Jobcenter wertete diese Zahlung als einmaliges Einkommen, verteilte sie auf sechs Monate und minderte die Leistungen monatlich um 400 Euro abzüglich einer Versicherungspauschale von 30 Euro.
In der Praxis blieb dem Mann dennoch kein frei verfügbares Guthaben: Die Erstattung glich automatisch den Dispositionskredit aus, das Konto wies trotz Gutschrift weiterhin einen negativen Saldo von rund 360 Euro aus. Gleichzeitig fielen auf den Dispo Zinssätze von 12,55 Prozent an – eine spürbare Belastung, die den Lebensunterhalt zusätzlich erschwerte.
Der Rechtsstreit: Zuflussprinzip versus tatsächliche VerfügbarkeitRechtlich berührte der Fall das sogenannte Zuflussprinzip im SGB II: Einkommen gilt grundsätzlich in dem Monat als zugeflossen, in dem es verfügbar wird. Die entscheidende Frage lautete daher, ob die Steuererstattung – trotz sofortiger Verrechnung mit dem Sollsaldo – als „bereites Mittel“ anzusehen war.
Denn nur dann dürfte sie leistungsmindernd berücksichtigt werden. Der Kläger argumentierte, er habe die Erstattung faktisch nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts einsetzen können. Das Jobcenter hielt dem entgegen, er hätte den eingeräumten Disporahmen nutzen können, um seinen Bedarf zu decken.
Die Instanzen: Korrektur eines zu engen BlicksDas Sozialgericht Gelsenkirchen wies die Klage zunächst ab. Erst das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen korrigierte diesen Ansatz und sprach dem Kläger höhere Leistungen zu. Es stellte klar, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht darauf verwiesen werden dürfen, zur Sicherung des Existenzminimums zusätzliche Schulden aufzunehmen, zumal unter der Last erhöhter Dispozinsen.
Dieser Linie folgte das Bundessozialgericht und wies die Revision des Jobcenters zurück. Damit setzte die höchste sozialgerichtliche Instanz einen deutlichen Akzent: Disposchulden und die Möglichkeit, sie auszuweiten, sind kein Einkommen.
„Bereite Mittel“ im Lichte der LebenswirklichkeitDas BSG bestätigte zwar den Grundsatz, dass Steuererstattungen regelmäßig als Einkommen zu berücksichtigen sind. Maßgeblich sei jedoch die reale Zugriffsmöglichkeit. Wo eine Gutschrift ausschließlich eine bestehende Verbindlichkeit ausgleicht und kein positives Kontoguthaben entsteht, fehlt es an der tatsächlichen Verfügbarkeit.
Der Wertzuwachs bleibt buchhalterisch, nicht lebenspraktisch. Die Annahme des Jobcenters, die laufende Inanspruchnahme eines Dispositionskredits zur Bestreitung der täglichen Lebensführung sei „lebensnah“, überzeugte das Gericht nicht. Das Existenzminimum darf nicht über die Aufnahme neuer Schulden gewährleistet werden.
Konsequenzen für die Verwaltungspraxis der JobcenterDie Entscheidung verpflichtet Jobcenter zu einer differenzierten Betrachtung von Geldeingängen auf überzogenen Konten. Es genügt nicht, auf abstrakte Kreditlinien oder formale Zuflüsse zu verweisen.
Erforderlich ist eine Prüfung, ob der Betrag in der Realität zur Deckung des Bedarfs eingesetzt werden konnte. Wird ein Minus lediglich reduziert oder ausgeglichen, fehlt es am „bereiten Mittel“. In der Folge scheidet eine Anrechnung als Einkommen aus.
Auch die Erwägung, Betroffene könnten den Dispo ausweiten oder erneut ausschöpfen, ist rechtlich unbeachtlich, weil damit eine Verschuldung erzwungen würde.
Bedeutung für Leistungsberechtigte: Recht auf schuldenfreien ExistenzschutzFür Bürgergeld-Beziehende stärkt das Urteil den Anspruch auf eine Schuldenfreiheit des Existenzminimums. Wer nachweislich keinen Zugriff auf ein aktives Guthaben hat, muss sich nicht auf teure Kredite verweisen lassen.
Praktisch empfiehlt es sich, Kontoauszüge, Zinsnachweise und Bankmitteilungen sorgfältig zu dokumentieren, um die tatsächliche Nichtverfügbarkeit eines Zuflusses belegen zu können. Wo Jobcenter dennoch anrechnen, eröffnet das Urteil substanzielle Chancen in Widerspruchs- und Klageverfahren.
Einordnung im System des SGB II/BürgergeldDas BSG bestätigt die lange gewachsene Linie, wonach nicht jeder Geldfluss rechtlich Einkommen ist. Der Schutz des soziokulturellen Existenzminimums verlangt eine Betrachtung der realen Verfügungsmacht statt einer rein formalen. Dabei bleibt das Zuflussprinzip bestehen, wird aber durch das Erfordernis der tatsächlichen Verfügbarkeit konturiert.
Das Urteil verhindert eine Aushöhlung des Grundsicherungsanspruchs durch Verschuldungsdruck und setzt Grenzen gegenüber einer Verwaltungspraxis, die auf Kreditlinien als Ersatz für staatliche Leistung setzt.
Missverständliche Überschriften und klare SachlageVereinzelt kursierende Überschriften zum Themenfeld Grundsicherung und „Lebensmittelspenden“ sind von diesem Fall zu unterscheiden. Im hier entschiedenen Verfahren ging es ausschließlich um die Anrechnung einer Steuererstattung bei einem überzogenen Konto und um die Frage, ob Dispokredite als „bereite Mittel“ gelten. Das BSG hat dies eindeutig verneint.
Fazit: Kein Existenzschutz auf PumpDas Urteil des Bundessozialgerichts setzt ein klares Signal: Das Existenzminimum darf nicht vom guten Willen der Banken und den Konditionen eines Dispokredits abhängen.
Wo eine Gutschrift lediglich ein Minus verringert und kein frei verfügbares Plus entsteht, fehlt es an „bereiten Mitteln“. Jobcenter dürfen in solchen Konstellationen Leistungen nicht kürzen und Leistungsberechtigte nicht in neue Schulden drängen. Der Schutz der Menschenwürde im Bürgergeld-System ist damit ein Stück weit praxistauglicher ausgestaltet.
Der Beitrag Jobcenter verlangt neue Schulden von Bürgergeld-Beziehern: Richter stoppte Behörde erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.