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CDU verweigert Untersuchungsausschuss im Mordfall Liana: Wenn die Brandmauer wichtiger ist als Menschenleben

Wie alle auf Abschottung und Ausgrenzung basierenden Systeme, deren einiger Selbstzweck die panische Verteidigung der eigenen bröckelnden Macht ist, geht auch die Union für den Erhalt ihrer Brandmauer buchstäblich über Leichen: Das Wohlwollen der SPD und die Abgrenzung zur AfD sind ihr wichtiger als die Aufklärung der Umstände des Mordes an der 16-jährigen Liana in […]

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Gleichstellung bei GdB 30 so wie bei Schwerbehinderung – Wichtiges Urteil

Lesedauer 2 Minuten

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30, aber weniger als 50, können einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.

Die Gleichstellung ist dann vor allem wichtig, wenn die Behinderung die wesentliche Ursache dafür ist, dass ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann.

Doch wie verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer bereits einen geeigneten Arbeitsplatz hat, aber aufgrund eines Unternehmensverkaufs eine Kündigung befürchtet?

Der Fall vor dem Sozialgericht Berlin

Der DGB Rechtsschutz in Berlin vertrat vor dem Sozialgericht Berlin einen Maschinenbediener, der bei der Bosch AG angestellt war und  einen Antrag auf Gleichstellung wegen Gefährdung des Arbeitsplatzes stellte.

Der betroffene Mann stellte Ende 2018 einen Antrag bei der Agentur für Arbeit, um gleichgestellt zu werden. Ein GdB von 30 war bei ihm festgestellt worden.

Der Antrag wurde vor dem Hintergrund eines Angebots des Arbeitgebers gestellt, das eine Abfindung für das Ausscheiden aus dem Unternehmen vorsah.

Dies weckte bei ihm die Sorge, dass sein aktueller Arbeitsplatz gefährdet und damit auch seine Beschäftigungssituation unsicher sei.

Die Arbeitsagentur, wie es üblich ist, befragte den Arbeitgeber, den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung und lehnte den Antrag ab.

Unterstützung durch den Sozialberater des Arbeitgebers

Im Widerspruchsverfahren holte die Arbeitsagentur eine Stellungnahme des Sozialberaters der Firma Bosch ein.

Der Sozialberater verwies auf geplante Anpassungen des Unternehmens an den technischen Wandel, die schlechtere Chancen für Mitarbeiter mit Einschränkungen und vielen Fehlzeiten bedeuteten.

Trotz dieser Einschätzung blieb die Arbeitsagentur bei ihrer Ablehnung. Sie argumentierte, dass der Mann bereits einen behindertengerechten Arbeitsplatz habe und die Gleichstellung nicht dazu dienen solle, behinderte Menschen bei betriebswirtschaftlichen Veränderungen zu begünstigen.

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Klage beim Sozialgericht Berlin

Der Maschinenbediener legte Klage beim Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen S 58 AL 1336/19) ein.

Er argumentierte, dass der anstehende Verkauf des Unternehmens und die damit verbundenen Veränderungen seinen Arbeitsplatz gefährden könnten.

Trotz seines aktuellen, geeigneten Arbeitsplatzes war ungewiss, wie die Veränderungsprozesse seine Beschäftigungssituation beeinflussen würden.

Entscheidung des Sozialgerichts: Schutz der Gleichstellung

Das Sozialgericht Berlin entschied zugunsten des Klägers. Der Richter und die beiden ehrenamtlichen Richterinnen stellten fest, dass dem Kläger der Schutz der Gleichstellung zusteht, um seinen bestehenden, leidensgerechten Arbeitsplatz zu behalten.

Die Richter stimmten der Einschätzung des Sozialberaters zu, dass der Kläger aufgrund seiner Behinderung schlechtere Chancen habe, seinen Arbeitsplatz zu behalten, wenn das Unternehmen an den technischen Wandel angepasst und möglicherweise verkauft würde.

Nachteile durch den technischen Wandel

Das Gericht berief sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das auch in einem Fall, in dem der Antragsteller als Beamter unkündbar war, einen Anspruch auf Gleichstellung anerkannte. Entscheidend war die mangelnde Konkurrenzfähigkeit des Antragstellers.

Ähnlich sei die Situation des Klägers, der durch die anstehenden Veränderungen im Unternehmen benachteiligt werde. Insbesondere bei Tätigkeiten, die schnelle Auffassungsgabe und Anpassungsfähigkeit an sich schnell wandelnde Arbeitsbedingungen erfordern, sei der Kläger im Nachteil.

Häufige Ablehnung von Gleichstellungsanträgen

Oft werden Anträge auf Gleichstellung abgelehnt, wenn der Arbeitgeber angibt, dass der Arbeitsplatz nicht gefährdet sei.

Solche Angaben sind jedoch häufig nicht aussagekräftig. Arbeitgeber geben selten offen zu, dass sie einen Mitarbeiter loswerden möchten.

In diesem Fall hatte die Arbeitsagentur die Stellungnahme des Sozialberaters der Firma Bosch eingeholt, dessen unterstützende Worte jedoch als Bestätigung für die Ablehnung des Antrags gewertet.

Die Entscheidung der Sozialrichter, diese Einschätzung als maßgeblich anzusehen, war daher von besonderer Bedeutung.

Vorteile einer Gleichstellung

Mit der Gleichstellung erlangt der Kläger nicht nur den besonderen Kündigungsschutz.

Weitere Vorteile sind Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung und die Betreuung durch spezielle Fachdienste. Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen zählt allerdings nicht zu den Vorteilen einer Gleichstellung.

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Neues zum Meeresspiegel

Hier folgen zwei aktuelle Beiträge zum Niveau des Meeresspiegels und dessen Änderung. Wegen des gemeinsamen Themas werden die Beiträge hier zusammen übersetzt. A. d. Übers.

Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse entlarven weitere Lügen über den Anstieg des Meeresspiegels

Vijay Jayaraj

Es ist alles nur zu vorhersehbar: Eine prominente Persönlichkeit oder ein Politiker aus der Jet-Set-Szene watet feierlich bis zu den Hüften im Wasser, um sich für ein sorgfältig inszeniertes Foto in Szene zu setzen, während er verkündet, dass der vom Menschen verursachte Anstieg des Meeresspiegels bald eine Inselnation verschlingen wird. Natürlich ist das Wasser tiefer als die Pseudowissenschaft des Videos, die ebenso seicht ist wie die Theatralik.

Die wissenschaftliche Wahrheit ist einfach: Der Meeresspiegel steigt, aber die Geschwindigkeit des Anstiegs hat sich nicht beschleunigt. Eine neue, von Fachkollegen begutachtete Studie bestätigt, was viele andere Studien bereits gezeigt haben – dass der stetige Anstieg der Ozeane ein Jahrhunderte währender Prozess ist und keine durch moderne Kohlendioxidemissionen (CO₂) ausgelöste, außer Kontrolle geratene Krise.

In den letzten 12.000 Jahren, während unserer als Holozän bekannten aktuellen Warmzeit ist der Meeresspiegel dramatisch gestiegen und gefallen. Während der 600 Jahre andauernden Kleinen Eiszeit, die Mitte des 19. Jahrhunderts endete, sank der Meeresspiegel beispielsweise erheblich.

Die natürliche Erwärmung, die Ende des 17. Jahrhunderts einsetzte, erreichte um 1800 einen Punkt, an dem der Verlust von Gletschereis im Sommer die winterliche Ansammlung zu übersteigen begann und die Gletscher zu schrumpfen und der Meeresspiegel zu steigen begannen. Um 1850 war der vollständige Rückzug der Gletscher in vollem Gange.

Die derzeitige Phase des allmählichen Anstiegs des Meeresspiegels begann also zwischen 1800 und 1860, also viele Jahrzehnte vor dem Beginn signifikanter anthropogener CO₂-Emissionen. Die kritische Überprüfung des US-Energieministeriums aus dem Jahr 2025 zu Kohlendioxid und Klimawandel bestätigt diese historische Perspektive.

„Es gibt keine guten, ausreichenden oder überzeugenden Beweise dafür, dass sich der globale Meeresspiegelanstieg beschleunigt – es gibt nur Hypothesen und Spekulationen. Berechnungen sind keine Beweise, und solange die Ergebnisse nicht in der physischen Welt praktisch beobachtet und gemessen werden können, dürfen sie auch nicht als solche präsentiert werden“, bemerkt Kip Hansen, Forscher und ehemaliger Kapitän der US-Küstenwache.

Neue Studie bestätigt: Keine Krise

Während Aktivisten von einem „globalen Anstieg des Meeresspiegels“ sprechen, verhält sich die Meeresoberfläche nicht wie Wasser in einer Badewanne. Regionale Strömungen, Landbewegungen und die lokale Hydrologie beeinflussen den relativen Meeresspiegel. Deshalb sind lokale Pegeldaten so wichtig. Hansen warnt: „Nur tatsächlich gemessene, validierte Rohdaten sind vertrauenswürdig. … Man muss genau verstehen, was gemessen wurde und wie.“

Darüber hinaus können lokale Pegeldaten nicht extrapoliert werden, um den globalen Meeresspiegel darzustellen. Das liegt daran, dass die geografische Abdeckung geeigneter Standorte für Pegelmessungen oft unzureichend ist und sich die meisten davon auf die nördliche Hemisphäre konzentrieren. Lateinamerika und Afrika sind in den globalen Datensätzen stark unterrepräsentiert. Hansen sagt: „Die globalen Pegelmessdaten sind quantitativ problematisch, aber einzelne Datensätze können als qualitativer Beweis für das Ausbleiben einer Beschleunigung des Meeresspiegelanstiegs herangezogen werden.“

Eine neue Studie aus dem Jahr 2025 liefert die Bestätigung dafür. Die im Journal of Marine Science and Engineering veröffentlichte Studie widerlegt systematisch die These vom beschleunigten Anstieg des Meeresspiegels. Sie analysierte empirisch ermittelte Langzeitwerte aus ausreichend langen Datensätzen – mindestens 60 Jahre – und bezog langfristige Gezeitensignale von geeigneten Standorten mit ein.

Die überraschende Schlussfolgerung: An etwa 95 % der Messstellen ist keine statistisch signifikante Beschleunigung des Meeresspiegelanstiegs zu beobachten. Es wurde festgestellt, dass die stetige Geschwindigkeit des Meeresspiegelanstiegs – weltweit durchschnittlich etwa 1 bis 2 Millimeter pro Jahr – den in den letzten 150 Jahren beobachteten Mustern entspricht.

Die Studie legt nahe, dass die Prognosen des IPCC, der oft einen Anstieg von 3 bis 4 Millimetern pro Jahr bis 2100 vorhersagt, den jährlichen Anstieg um etwa 2 Millimeter überschätzen.

Diese Diskrepanz ist nicht trivial. Sie führt zu fehlgeleiteten Investitionen in Infrastruktur und Anpassungsmaßnahmen in Milliardenhöhe, die von einem weitaus schlimmeren Szenario ausgehen als es die Daten belegen. Denn wir wissen nun, dass lokale, nicht klimatische Phänomene eine plausible Ursache für den lokal gemessenen beschleunigten Anstieg des Meeresspiegels sind.

Anstatt wirtschaftlich destruktive Initiativen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf der Grundlage fragwürdiger Prognosen und fehlerhafter Klimawissenschaft zu verfolgen, sollten Geld und Zeit in die Unterstützung von Küstengemeinden investiert werden, indem ihnen genaue Daten für eine praktische Planung zur Anpassung an den lokalen Anstieg des Meeresspiegels zur Verfügung gestellt werden.

In Regionen, die anfällig für Überschwemmungen und Schwankungen des Meeresspiegels sind, gibt es seit Jahrhunderten erfolgreiche Anpassungsstrategien. Die Niederlande sind ein hervorragendes Beispiel dafür, wie technische Lösungen die Küstenbevölkerung schützen können, selbst wenn sie unterhalb des Meeresspiegels lebt.

Der Anstieg des Meeresspiegels ist real, aber keine Krise. Wir haben es mit einem beherrschbaren, vorhersehbaren Phänomen zu tun, an das sich die Gesellschaften seit Jahrhunderten angepasst haben. Es zu einer existenziellen Bedrohung aufzubauschen bedeutet, die Gemeinden, welche die politischen Entscheidungsträger zu schützen vorgeben, in die Irre zu führen, Ressourcen falsch zuzuweisen und ihnen letztlich zu schaden.

This commentary was first published at PJ Media September 10.

Autor: Vijay Jayaraj is a Research Associate at the CO₂ Coalition, Arlington, VA and writes frequently for the Cornwall Alliance. He holds a master’s degree in environmental sciences from the University of East Anglia, UK, and resides in India.

Link: https://cornwallalliance.org/latest-science-further-exposes-lies-about-rising-seas/

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In einem anderen Zusammenhang gibt es zum Meeresspiegel auch folgende Arbeit:

Der Meeresspiegel im Südchinesischen Meer lag im mittleren Holozän aufgrund um 1–2 °C höherer Temperaturen um 2–3 Meter höher als heute. Kenneth Richard

Die Prozesse, die vor einigen tausend Jahren zu einem Anstieg des Meeresspiegels um mehrere Meter geführt haben, stützen nicht die Behauptung, dass CO₂ eine treibende Kraft ist.

Eine umfassende Analyse (Zhang et al., 2025) der Region des Südchinesischen Meeres zeigt, dass wärmeres Meerwasser maßgeblich dafür verantwortlich war, dass der Meeresspiegel vor etwa 7000 bis 4000 Jahren im Durchschnitt 2 bis 3 Meter höher lag (in einigen Regionen sogar 5 bis 7 Meter höher) als heute.

„Das Verständnis des hohen Meeresspiegels im Südchinesischen Meer (SCS) während des Holozäns ist entscheidend für das Verständnis des Klimawandels und die Bewertung der Risiken eines künftigen Anstiegs des Meeresspiegels. Wir bieten einen umfassenden Überblick über den Höchststand im Holozän im SCS, wobei wir uns auf sein Alter, seine Höhe und seine Ursachen konzentrieren. Die Aufzeichnungen zeigen eine große Bandbreite für diesen Höchststand: Das Alter reicht von 3480 bis 7500 kalibrierten Jahren vor heute, während die Höhe zwischen −7,40 und 7,53 m relativ zur Gegenwart schwankt. Es überwiegen positive Höhen (80,5 % der Aufzeichnungen), wobei der häufigste Bereich zwischen 2 und 3 m liegt.“

„… der holozäne Höchststand des Meeresspiegels in dieser Region trat zwischen 7200 und 5000 Jahren vor heute auf … und lag mindestens 2,9 bis 3,8 m höher als heute.“

Quelle: Zhang et al., 2025

Es wird angenommen, dass der um mehrere Meter höhere Meeresspiegelstand im Holozän in der Region des Südchinesischen Meeres (SCS) eine Folge globaler mechanistischer Prozesse (Eisschmelzwassereintrag, thermische Ausdehnung) ist.

„Regional gemittelte Entstehungszeiten deuten auf ein weitgehend synchrones Ereignis mit hohem Meeresspiegel im mittleren Holozän im gesamten SCS hin, das möglicherweise einen globalen Hintergrund reflektiert. Die beobachtete Variabilität wird auf das Zusammenspiel mehrerer Faktoren zurückgeführt: globale Prozesse wie Gletscherschmelz-Wassereintrag und thermische Ausdehnung des Meerwassers, insbesondere während der Warmzeit des Holozäns, sowie regionale neotektonische Bewegungen (Hebung/Absenkung), welche die Hauptursache für räumliche Unterschiede in den rekonstruierten Höhen sind.“

Temperaturschwankungen sind der „grundlegende Regulator des Meeresspiegels“ im Südchinesischen Meer.

Da die CO₂-Konzentrationen vor etwa 7000 bis 4000 Jahren mit 265 ppm „sicher“ und relativ stabil waren, die Meerestemperaturen jedoch 1–2 °C höher lagen als heute und der Meeresspiegel 2–3 Meter höher war, kann geschlossen werden, dass CO₂ keinen Einfluss auf die Erwärmung, die thermische Ausdehnung, den Zufluss von Gletscherschmelzwasser oder die Schwankungen des Meeresspiegels hat.

„Die durchschnittliche Jahrestemperatur im Holozän-Klimoptimum in Südchina und dem angrenzenden subtropischen Ostasien lag etwa 1–2 °C über der heutigen Temperatur. Steigende Temperaturen führen zum Abschmelzen der Gletscher, was wiederum einen Anstieg des Meeresspiegels zur Folge hat. Diese Wechselbeziehung lässt darauf schließen, dass die Temperatur ein grundlegender Faktor für den Meeresspiegel im Südchinesischen Meer ist.“

Link: https://notrickszone.com/2025/09/30/mid-holocene-south-china-sea-level-2-3-meters-higher-than-today-due-to-1-2c-warmer-temps/

Beides übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Neues zum Meeresspiegel erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Zwei QSD-Kämpfer bei Angriff in Raqqa verletzt

Bei einem Angriff auf ein Fahrzeug der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) im ländlichen Umland der Stadt Raqqa sind zwei Kämpfer verletzt worden. Das teilte das Pressezentrum der QSD am Freitag mit.

Demnach griff eine bislang unbekannte Gruppe auf einer Verkehrsstraße ein militärisches Fahrzeug der QSD an. Die beiden verletzten Kämpfer wurden in ein Krankenhaus gebracht, nähere Angaben zu ihrem Zustand machte das Bündnis zunächst nicht.

Nach dem Angriff seien Sicherheitskräfte umgehend ausgerückt, um die Täter ausfindig zu machen. Die QSD kündigten an, gezielte Such- und Festnahmeoperationen in der Region fortzusetzen. „Solche Angriffe werden unsere Einsätze zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Stabilisierung von Nord- und Ostsyrien nicht beeinträchtigen“, hieß es.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/vier-qsd-kampfer-bei-gefechten-mit-is-zellen-in-ostsyrien-gefallen-48128 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zwei-sicherheitskrafte-bei-anschlag-nahe-deir-ez-zor-verletzt-48134 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/Ubergangsregierung-sperrt-wichtige-verbindung-aleppo-raqqa-48133

 

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Am Sonntag finden in Georgien Kommunalwahlen statt

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 3. Oktober 2025 - 11:00
In Georgien, wo die vom Westen finanzierte Opposition schon nach den Parlamentswahlen vor etwa einem Jahr einen Umsturzversuch unternommen hat, finden am Sonntag Kommunalwahlen statt. Und wieder gibt es mehr als deutliche Hinweise darauf, dass die vom Westen gesteuerte Opposition die Wahlen für Fälschungsvorwürfe und den Versuch eines Regierungssturzes nutzen will. Darüber habe ich bereits […]
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Social-Media-Verbote? Im Zweifel für die Freiheit!

Es sind nicht nur merkwürdige, sondern zutiefst bedrohliche Tage in der Bundesrepublik. Zwischen dem panischen Kreischen nach einem „TikTok-Verbot bis 16“ und der absurden Witzforderung eines Social-Media-Verbots für über 60-Jährige entfaltet sich eine Debatte, die nicht nur peinlich, sondern symptomatisch für eine Epoche des totalen Kontrollrausches steht: die Ära des neuen Nanny-Staates, der seine Bürger […]

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Electoral Committee Condemns Assassination of Candidate Haidar Shahin

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Oktober 2025 - 10:25

The Higher Committee for the Syrian People’s Assembly Elections condemned on Thursday the assassination of Haidar Shahin, a parliamentary candidate from Tartous province.

In a statement issued via its Telegram channel, the committee expressed deep sorrow over Shahin’s killing, describing it as a treacherous act carried out by remnants of the former regime.

The committee voiced full support for the Ministry of Interior’s efforts to track down the perpetrators and bring them to justice, and thanked the ministry for tightening security measures to ensure the integrity of the electoral process.

It also extended heartfelt condolences to Shahin’s family, praying for mercy and strength in their time of grief.

The committee reaffirmed that elections will proceed as scheduled on Sunday, October 5, 2025 (13 Rabi’ al-Thani 1447 AH), across electoral districts in Syria.

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Justice Ministry denies issuance verdicts against former regime officials

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Oktober 2025 - 9:50

Syria’s Ministry of Justice refuted social media rumors claiming that death sentences had been issued against several former regime officials.

In a statement to SANA, the Ministry’s Media Office affirmed that the individuals named are still under investigation and trial proceedings, and no judicial verdicts have been issued against them to date. It clarified that the circulated information lacks any official source.

Social media platforms had spread rumors claiming that death sentences had been issued against former regime officials, including: Ahmad Badr al-Din Hassoun (former Grand Mufti of the Republic), Ibrahim Huwaija (former Head of the Air Force Intelligence Branch), Mohammad al-Shaar (former Minister of Interior), and Atef Najib (former Head of the Political Security Branch in Daraa).

The Ministry emphasized the importance of accuracy and objectivity in reporting judicial news, urging reliance on statements issued by official authorities.

On July 30, the Attorney General of the Syrian Arab Republic, Judge Counselor Hassan al-Turba, confirmed the initiation of public prosecution proceedings against Najib, Hassoun, al-Shaar, and Huwaija for committing crimes and violations against the Syrian people. This step comes within the framework of implementing transitional justice, holding perpetrators accountable, and ensuring the rights of victims and their families.

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Brussels hosts conference on protecting Syrian cultural heritage amid political shifts

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Oktober 2025 - 9:23

The Permanent Mission of Hungary to the EU organized an international conference at the European Commission headquarters in Brussels titled “Protecting Syrian Cultural Heritage in a Changing Political Landscape.”

The event focused on analyzing current political developments and their impact on heritage, proposing practical strategies for preservation and restoration, and fostering international cooperation under the EU framework.

Anas Haj Zeidan, Director-General of Antiquities and Museums, delivered a keynote, urging support for Syria’s heritage protection and recovery efforts.

Participants included representatives from EU countries—Italy, France, Germany, Hungary, Cyprus, and Greece—as well as international organizations such as UNESCO, ALIPH, and the European Parliament.

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MAF-DAD: Abschiebung von Çakas wäre Verletzung absoluter Grund- und Menschenrechte

Der kurdische Aktivist Mehmet Çakas ist am Donnerstag aus der Haft entlassen worden. Eine Rückführung in die Türkei ist damit jedoch nicht vom Tisch: Nach Angaben der Behörden sei eine Überstellung weiterhin möglich, sollte die türkische Regierung völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen zu menschenrechtskonformen Haftbedingungen geben.

Die Kölner Organisation MAF-DAD – Verein für Demokratie und internationales Recht – warnt in diesem Zusammenhang vor einem klaren Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards. „Eine solche Abschiebung würde eine Verletzung absoluter Grund- und Menschenrechte bedeuten und elementare Verfahrensgarantien negieren“, erklärte Heike Geisweid, Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied von MAF-DAD.

Juristin: Ablehnung des Asylantrags widerspricht EMRK

Çakas war im Dezember 2022 auf Betreiben deutscher Behörden in Mailand in Auslieferungshaft genommen worden. Anfang März 2023 wurde er nach Deutschland überstellt und im April 2024 vom Oberlandesgericht Celle wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verurteilt. Nach seiner Verurteilung stellte er einen Asylfolgeantrag – mit Verweis auf die veränderte Gefährdungslage bei einer Rückkehr in die Türkei.

Heike Geisweid © ANF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte den Antrag jedoch als unzulässig ab, das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigte diese Entscheidung im Eilverfahren. Laut Geisweid stehen beide Entscheidungen im Widerspruch zu Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der ein absolutes Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung festlegt.

„Rechtsauffassung nicht haltbar“

Das BAMF und das Verwaltungsgericht argumentieren, Çakas hätte seine PKK-Mitgliedschaft bereits im ersten Asylverfahren geltend machen müssen. Durch die Rücknahme seines damaligen Antrags sei er nun präkludiert. Zudem seien keine Abschiebungsverbote ersichtlich.

Diese Rechtsauffassung sei nicht haltbar, betont Geisweid. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe wiederholt klargestellt, dass Unzulässigkeitsentscheidungen im Asylfolgeverfahren eng auszulegen und nur in Ausnahmefällen zulässig seien (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Februar 2024 – C-2016/22, Rn. 34 ff.). Neue Umstände – wie etwa eine Verurteilung im Aufnahmestaat wegen Mitgliedschaft in einer im Herkunftsland kriminalisierten Organisation – müssten in die Bewertung einfließen.

Çakas droht in der Türkei Haft bis zum Tod

Die Ablehnung des Folgeantrags als unzulässig verkenne zudem, dass gegen Çakas in der Türkei ein politisch motiviertes Ermittlungsverfahren anhängig ist. Selbst laut dem aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amts sind in der Türkei in Staatsschutz- und Terrorismusverfahren weder faire Verfahren noch rechtsstaatliche Mindeststandards gewährleistet.

In dem türkischen Verfahren gegen Çakas geht es um den Vorwurf der „Zerstörung der Einheit des Staates“, eine Anschuldigung, die mit erschwerter lebenslanger Haftstrafe bedroht ist – also einer Strafe ohne reale Chance auf Entlassung. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sehen darin einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf Hoffnung und eine unvereinbare Form des Freiheitsentzugs.

MAF-DAD fordert Abschiebestopp und rechtliche Sicherung des Aufenthalts

Rechtsanwältin Geisweid betonte: „Im Falle einer Abschiebung droht Mehmet Çakas die sofortige Inhaftierung in einem Staat, in dem Folter und unmenschliche Behandlung vielfach dokumentiert sind, in dem Verfahren von politischer Willkür geprägt sind und in dem Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte regelmäßig nicht umgesetzt werden.“ Eine Abschiebung des Aktivisten in die Türkei sei daher „völker- und verfassungsrechtswidrig“. Der Bundesrepublik Deutschland obliege die Pflicht, seinen Schutz zu gewährleisten. „Çakas‘ Aufenthalt ist rechtlich zu sichern“, so die Juristin.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/mehmet-Cakas-aus-der-haft-entlassen-48204 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/cansu-Ozdemir-fordert-rechtsschutz-fur-mehmet-Cakas-47789 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/schirdewan-fordert-stopp-der-abschiebung-von-mehmet-Cakas-47859

 

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Das Revolution Wind-Projekt ist auf dem Holzweg

Collister Johnson

Im vergangenen Monat gab es eine Flut von Aktivitäten rund um das Revolution Wind-Projekt vor der Küste von Rhode Island.

Am 22. August 2025 erließ das Bureau of Ocean Energy Management (BOEM) eine Verfügung gegenüber Ørsted, dem Projektentwickler, die Arbeit an dem Projekt sofort zu unterbrechen, und begründete dies mit „Bedenken hinsichtlich der Genehmigung und Fragen der nationalen Sicherheit“. Ørsted reagierte kurz darauf mit zwei Klagen: eine gegen das BOEM vor dem US-Bezirksgericht für Rhode Island und eine weitere vor dem US-Bezirksgericht für den District of Columbia [= Washington D.C. A. d. Übers.].

Beide Klagen beantragten eine einstweilige Verfügung gegen das BOEM und stützten sich auf angebliche Verstöße gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz (Administrative Procedure Act; APA). Das APA verbietet Bundesbehörden die Erlassung von Vorschriften, die „willkürlich, launenhaft oder anderweitig nicht gesetzeskonform“ sind.

Am 22. September 2025 gab das Bezirksgericht von D.C. eine Stellungnahme ab, in der es Ørsted zustimmte, dass die Maßnahmen der Regierung gemäß dem APA „willkürlich und launisch“ waren, und Ørsted eine einstweilige Verfügung gewährte, mit der die Arbeitsunterbrechungs-Anordnung ausgesetzt wurde.

Die BOEM wird wahrscheinlich gegen diese Entscheidung beim Berufungsgericht der Vereinigten Staaten für den District of Columbia Berufung einlegen, was interessante Fragen aufwirft: Was wäre, wenn dieser Fall gar nicht erst vor dem US-Bezirksgericht hätte verhandelt werden dürfen? Was wäre, wenn dieses Gericht für die Angelegenheit nicht zuständig gewesen wäre? Und was wäre, wenn das Berufungsgericht – das Berufungsgericht des District of Columbia – kürzlich in einem ähnlichen Fall entschieden hat, dass US-Bezirksgerichte für Situationen wie die Arbeitsunterbrechungs-Anordnung gar nicht zuständig sind, sondern dass das US-Claims Court die ausschließliche Zuständigkeit für Fälle gegen die US-Regierung hat, die „im Wesentlichen vertraglicher Natur“ sind?

Am 2. September 2025 tat das Berufungsgericht in Washington D.C. genau das in einem Fall, der die umstrittenen „Goldbarren”-Zuschüsse betraf, welche die Biden-Regierung in den letzten Wochen vor dem Amtsantritt der Trump-Regierung an verschiedene neu gegründete NGOs vergeben hatte. Diese „Goldbarren” im Wert von 20 Milliarden Dollar wurden von der Citibank als Beauftragte der Bundesregierung verwahrt. Der EPA-Administrator Lee Zeldin weigerte sich, der Citibank die Freigabe der Gelder zu gestatten. Die NGOs klagten vor dem Bezirksgericht in Washington, D.C., das entschied, dass das Vorgehen der EPA gemäß dem APA willkürlich und launenhaft war, und eine einstweilige Verfügung gegen die Regierung erließ.

Die EPA legte beim Berufungsgericht in Washington D.C. Berufung ein, und am 2. September 2025 hob das Gericht in der Rechtssache United Climate Fund gegen Citibank das Urteil der Vorinstanz auf und entschied, dass das Bezirksgericht in Washington D.C. für die Entscheidung des Falles nicht zuständig sei, da die Zuschüsse „im Wesentlichen vertraglicher Natur“ seien – also eine vertragliche Geldstreitigkeit darstellten – und daher der ausschließlichen Zuständigkeit des US-Claims Court unterlägen.

Die Parallelen zu Revolution Wind sind offensichtlich. Der Bau des Projekts unterliegt einem Dokument namens „Construction and Operations Plan” (COP, Bau- und Betriebsplan). Der COP ist ein Vertrag zwischen der Bundesregierung und einem Anbieter, in diesem Fall Ørsted. Es handelt sich um einen Standard-Regierungsvertrag mit, wie es das Berufungsgericht formuliert, „Angebot, Annahme und Gegenleistung” – allesamt Kennzeichen einer vertraglichen Transaktion. Die Klage von Ørsted gegen die Regierung bezieht sich im Wesentlichen auf Vertragsbruch, und die von Ørsted angestrebte Abhilfe – die spezifische Erfüllung des Vertrags und Schadenersatz – ist genau die Art von Klage, für deren Entscheidung das Court of Claims in einzigartiger Weise zuständig ist.

Vor allem ist das Court of Claims nicht befugt, Unterlassungsansprüche zu erlassen, sondern nur Schadenersatz zuzusprechen. Das Berufungsgericht von D.C. stellte klar, dass Auftragnehmer der Regierung wie Ørsted zwar versuchen können, ihre Ansprüche als unter den APA fallend darzustellen, um Unterlassungsansprüche zu erwirken, dass es sich bei ihren Ansprüchen jedoch im Kern um routinemäßige Vertragsstreitigkeiten handelt, über die nur das Court of Claims entscheiden kann.

Darüber hinaus gewährt die COP der Regierung die Befugnis, einseitige Änderungen am Vertrag vorzunehmen. Die COP von Ørsted (und die COPs aller anderen Offshore-Windprojekte) besagt, dass „das Innenministerium sich das Recht vorbehält, diese Bedingungen [des Vertrags] zu ändern oder zusätzliche Bedingungen, die durch Gesetze oder Vorschriften genehmigt sind, für alle zukünftigen Genehmigungen von COP-Änderungen aufzuerlegen“. Die Arbeitsunterbrechungs-Anordnung stellt keineswegs einen Vertragsbruch dar, sondern ist genau die Art von „Änderung“, zu deren Auferlegung die Regierung gemäß den Vertragsbedingungen berechtigt ist.

Das Fazit lautet: Ørsted hat zwar möglicherweise einen Klagegrund, hat den Fall jedoch vor das falsche Gericht gebracht. Das APA ist auf diesen Fall nicht anwendbar. Ørsted hat keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, und die Trump-Regierung hat nicht gegen den Vertrag verstoßen, da die Arbeitsunterbrechungs-Anordnung in den Bereich der Maßnahmen fällt, die durch den Wortlaut des Vertrags ausdrücklich genehmigt sind. Angesichts seiner jüngsten Entscheidung im „Goldbarren“-Fall dürfte es dem Berufungsgericht in Washington D.C. nicht schwerfallen, zu der gleichen Schlussfolgerung für Revolution Wind zu gelangen.

This article originally appeared at Real Clear Energy

Link: https://www.cfact.org/2025/09/28/revolution-wind-is-barking-up-the-wrong-tree/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Das <em>Revolution Wind-Projekt</em> ist auf dem Holzweg erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Syria and FAO hold talks on expanding cooperation in sustainable development sectors

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Oktober 2025 - 8:42

Syrian Minister of Local Administration and Environment, Mohammad Anjarani, met Thursday with a delegation from the Food and Agriculture Organization (FAO) in Damascus to discuss prospects for joint cooperation.

The talks focused on building effective partnerships in areas of mutual interest, particularly in training and capacity-building to support sustainable development.

Both sides emphasized the importance of continued coordination to implement future programs that deliver long-term positive impact.

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Syria and Int’l Mechanism Explore Joint Efforts on Chemical Weapons Accountability

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Oktober 2025 - 8:29

Syrian Minister of Emergency and Disaster Management Raed Al-Saleh met Thursday with Robert Petty, head of the Independent International Mechanism, in Damascus to discuss enhancing cooperation on the chemical weapons file.

Minister Al-Saleh emphasized the importance of joint efforts in evidence collection and accountability, praising the mechanism’s role in pursuing justice for Syrians.

Petty, in turn, expressed appreciation for the collaboration with Syrian authorities and affirmed the mechanism’s commitment to its legal and humanitarian mandate.

The visit is part of broader international efforts to support justice in humanitarian cases, particularly those involving chemical weapons.

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Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?

Lesedauer 2 Minuten

Bei der Witwenrente gilt: Eigenes Nettoeinkommen bleibt bis zu einem gesetzlich festgelegten Freibetrag anrechnungsfrei. Nur der Teil des Nettoeinkommens, der über diesem Freibetrag liegt, wird berücksichtigt – und zwar zu 40 Prozent.

Um diesen Anrechnungsbetrag wird die Hinterbliebenenrente gekürzt. Im sogenannten Sterbevierteljahr, also in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Todesfall, findet keine Einkommensanrechnung statt. Waisenrenten sind von der Einkommensanrechnung ausgenommen; hier ist ein Hinzuverdienst unbegrenzt möglich.

Die Freibeträge 2025 – Stichtage und Beträge

Der Freibetrag ist dynamisch und knüpft an den aktuellen Rentenwert an. Entscheidend sind daher die Zeiträume innerhalb des Jahres 2025:
Für den Abschnitt 1. Januar bis 30. Juni 2025 lag der monatliche Freibetrag bei 1.038,05 Euro netto.

Zum 1. Juli 2025 ist der Rentenwert bundeseinheitlich auf 40,79 Euro gestiegen; damit erhöhte sich der Freibetrag für 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 auf 1.076,86 Euro netto pro Monat. Der Betrag gilt bundesweit einheitlich. Pro waisenrentenberechtigtem Kind steigt der Freibetrag zusätzlich um 228,42 Euro.

So wird das Nettoeinkommen für die Anrechnung ermittelt

Für die Einkommensanrechnung wird Ihr Einkommen pauschal in ein Nettoeinkommen umgerechnet. Bei Arbeitsentgelt werden pauschal 40 Prozent vom Brutto abgezogen; bei Renten werden in der Regel 14 Prozent (bei Rentenbeginn vor 1. Januar 2011: 13 Prozent) abgezogen, um das anzusetzende Netto zu bestimmen.

Außerdem legt die Rentenversicherung normalerweise Durchschnittswerte des Vorjahres zugrunde, inklusive Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Nahezu alle Einkommensarten können angerechnet werden; ausgenommen sind insbesondere bedarfsorientierte Sozialleistungen sowie staatlich geförderte Riester-Auszahlungen.

Ab wann wird konkret gekürzt? Rechenbeispiele

Nehmen wir den Zeitraum ab Juli 2025 mit einem Freibetrag von 1.076,86 Euro an: Erzielen Sie ein anzurechnendes Nettoeinkommen von 1.500 Euro und haben kein waisenrentenberechtigtes Kind, übersteigt Ihr Einkommen den Freibetrag um 423,14 Euro.

Davon werden 40 Prozent angerechnet – das sind 169,26 Euro. Um genau diesen Betrag reduziert sich Ihre Witwen- oder Witwerrente. Mit einem waisenrentenberechtigten Kind erhöht sich der Freibetrag auf 1.305,28 Euro; der übersteigende Teil beträgt dann 194,72 Euro, die Kürzung folglich 77,89 Euro. Diese Systematik entspricht den offiziellen DRV-Beispielen.

Ein weiteres Praxisbeispiel: Erhalten Sie Arbeitsentgelt von 1.700 Euro brutto, setzt die Rentenversicherung dafür pauschal 1.020 Euro als Nettoeinkommen an. Dieser Betrag liegt unter dem Freibetrag von 1.076,86 Euro; eine Kürzung erfolgt nicht. Ändern sich Ihre Einkünfte deutlich, prüft die Rentenversicherung die Anrechnung erneut auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.

Tabelle: Ab diesem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt – 2025/2026 Einkommensbeispiele: Ab wann die Witwen-/Witwerrente gekürzt wird (gültig 01.07.2025–30.06.2026, ohne Kind) Monatliches anrechenbares Nettoeinkommen Kürzung der Witwen-/Witwerrente (monatlich) 900,00 € keine Kürzung 1.000,00 € keine Kürzung 1.076,86 € keine Kürzung 1.100,00 € 9,26 € 1.200,00 € 49,26 € 1.300,00 € 89,26 € 1.500,00 € 169,26 € 1.800,00 € 289,26 € 2.000,00 € 369,26 € 2.500,00 € 569,26 € 3.000,00 € 769,26 €

Hinweis: Pro waisenrentenberechtigtem Kind steigt der Freibetrag um 228,42 €. Die Kürzungsbeträge verringern sich dann entsprechend.

Übergangs- und Vertrauensschutz: Wenn alte Regeln gelten

Für bestimmte Altfälle greifen Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen. Wer etwa vor 2002 verheiratet war und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt, kann unter Umständen von günstigeren alten Anrechnungsregeln profitieren, bei denen einzelne Einkunftsarten – etwa bestimmte Betriebs- oder Versorgungsrenten – nicht berücksichtigt werden. Ob dies zutrifft, ergibt sich aus Ihrem Rentenbescheid.

Fazit: Die entscheidende Schwelle im Jahr 2025

Zusammengefasst wird die Witwen- oder Witwerrente 2025 gekürzt, sobald das maßgebliche Nettoeinkommen den jeweiligen Freibetrag überschreitet. Für Januar bis Juni 2025 betrug dieser 1.038,05 Euro, für Juli 2025 bis Juni 2026 1.076,86 Euro, jeweils zuzüglich 228,42 Euro pro waisenrentenberechtigtem Kind.

40 Prozent des Einkommens oberhalb dieser Grenze mindern die Rente. Maßgeblich sind die DRV-Regeln zur pauschalen Nettoermittlung und – in Altfällen – besondere Schutzvorschriften. Für die eigene Situation lohnt der Blick in den aktuellen Bescheid oder eine individuelle Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.

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