Sammlung von Newsfeeds

Social-Media-Verbote? Im Zweifel für die Freiheit!

Es sind nicht nur merkwürdige, sondern zutiefst bedrohliche Tage in der Bundesrepublik. Zwischen dem panischen Kreischen nach einem „TikTok-Verbot bis 16“ und der absurden Witzforderung eines Social-Media-Verbots für über 60-Jährige entfaltet sich eine Debatte, die nicht nur peinlich, sondern symptomatisch für eine Epoche des totalen Kontrollrausches steht: die Ära des neuen Nanny-Staates, der seine Bürger […]

<p>The post Social-Media-Verbote? Im Zweifel für die Freiheit! first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Electoral Committee Condemns Assassination of Candidate Haidar Shahin

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Oktober 2025 - 10:25

The Higher Committee for the Syrian People’s Assembly Elections condemned on Thursday the assassination of Haidar Shahin, a parliamentary candidate from Tartous province.

In a statement issued via its Telegram channel, the committee expressed deep sorrow over Shahin’s killing, describing it as a treacherous act carried out by remnants of the former regime.

The committee voiced full support for the Ministry of Interior’s efforts to track down the perpetrators and bring them to justice, and thanked the ministry for tightening security measures to ensure the integrity of the electoral process.

It also extended heartfelt condolences to Shahin’s family, praying for mercy and strength in their time of grief.

The committee reaffirmed that elections will proceed as scheduled on Sunday, October 5, 2025 (13 Rabi’ al-Thani 1447 AH), across electoral districts in Syria.

Kategorien: Externe Ticker

Justice Ministry denies issuance verdicts against former regime officials

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Oktober 2025 - 9:50

Syria’s Ministry of Justice refuted social media rumors claiming that death sentences had been issued against several former regime officials.

In a statement to SANA, the Ministry’s Media Office affirmed that the individuals named are still under investigation and trial proceedings, and no judicial verdicts have been issued against them to date. It clarified that the circulated information lacks any official source.

Social media platforms had spread rumors claiming that death sentences had been issued against former regime officials, including: Ahmad Badr al-Din Hassoun (former Grand Mufti of the Republic), Ibrahim Huwaija (former Head of the Air Force Intelligence Branch), Mohammad al-Shaar (former Minister of Interior), and Atef Najib (former Head of the Political Security Branch in Daraa).

The Ministry emphasized the importance of accuracy and objectivity in reporting judicial news, urging reliance on statements issued by official authorities.

On July 30, the Attorney General of the Syrian Arab Republic, Judge Counselor Hassan al-Turba, confirmed the initiation of public prosecution proceedings against Najib, Hassoun, al-Shaar, and Huwaija for committing crimes and violations against the Syrian people. This step comes within the framework of implementing transitional justice, holding perpetrators accountable, and ensuring the rights of victims and their families.

Kategorien: Externe Ticker

Brussels hosts conference on protecting Syrian cultural heritage amid political shifts

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Oktober 2025 - 9:23

The Permanent Mission of Hungary to the EU organized an international conference at the European Commission headquarters in Brussels titled “Protecting Syrian Cultural Heritage in a Changing Political Landscape.”

The event focused on analyzing current political developments and their impact on heritage, proposing practical strategies for preservation and restoration, and fostering international cooperation under the EU framework.

Anas Haj Zeidan, Director-General of Antiquities and Museums, delivered a keynote, urging support for Syria’s heritage protection and recovery efforts.

Participants included representatives from EU countries—Italy, France, Germany, Hungary, Cyprus, and Greece—as well as international organizations such as UNESCO, ALIPH, and the European Parliament.

Kategorien: Externe Ticker

MAF-DAD: Abschiebung von Çakas wäre Verletzung absoluter Grund- und Menschenrechte

Der kurdische Aktivist Mehmet Çakas ist am Donnerstag aus der Haft entlassen worden. Eine Rückführung in die Türkei ist damit jedoch nicht vom Tisch: Nach Angaben der Behörden sei eine Überstellung weiterhin möglich, sollte die türkische Regierung völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen zu menschenrechtskonformen Haftbedingungen geben.

Die Kölner Organisation MAF-DAD – Verein für Demokratie und internationales Recht – warnt in diesem Zusammenhang vor einem klaren Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards. „Eine solche Abschiebung würde eine Verletzung absoluter Grund- und Menschenrechte bedeuten und elementare Verfahrensgarantien negieren“, erklärte Heike Geisweid, Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied von MAF-DAD.

Juristin: Ablehnung des Asylantrags widerspricht EMRK

Çakas war im Dezember 2022 auf Betreiben deutscher Behörden in Mailand in Auslieferungshaft genommen worden. Anfang März 2023 wurde er nach Deutschland überstellt und im April 2024 vom Oberlandesgericht Celle wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verurteilt. Nach seiner Verurteilung stellte er einen Asylfolgeantrag – mit Verweis auf die veränderte Gefährdungslage bei einer Rückkehr in die Türkei.

Heike Geisweid © ANF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte den Antrag jedoch als unzulässig ab, das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigte diese Entscheidung im Eilverfahren. Laut Geisweid stehen beide Entscheidungen im Widerspruch zu Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der ein absolutes Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung festlegt.

„Rechtsauffassung nicht haltbar“

Das BAMF und das Verwaltungsgericht argumentieren, Çakas hätte seine PKK-Mitgliedschaft bereits im ersten Asylverfahren geltend machen müssen. Durch die Rücknahme seines damaligen Antrags sei er nun präkludiert. Zudem seien keine Abschiebungsverbote ersichtlich.

Diese Rechtsauffassung sei nicht haltbar, betont Geisweid. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe wiederholt klargestellt, dass Unzulässigkeitsentscheidungen im Asylfolgeverfahren eng auszulegen und nur in Ausnahmefällen zulässig seien (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Februar 2024 – C-2016/22, Rn. 34 ff.). Neue Umstände – wie etwa eine Verurteilung im Aufnahmestaat wegen Mitgliedschaft in einer im Herkunftsland kriminalisierten Organisation – müssten in die Bewertung einfließen.

Çakas droht in der Türkei Haft bis zum Tod

Die Ablehnung des Folgeantrags als unzulässig verkenne zudem, dass gegen Çakas in der Türkei ein politisch motiviertes Ermittlungsverfahren anhängig ist. Selbst laut dem aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amts sind in der Türkei in Staatsschutz- und Terrorismusverfahren weder faire Verfahren noch rechtsstaatliche Mindeststandards gewährleistet.

In dem türkischen Verfahren gegen Çakas geht es um den Vorwurf der „Zerstörung der Einheit des Staates“, eine Anschuldigung, die mit erschwerter lebenslanger Haftstrafe bedroht ist – also einer Strafe ohne reale Chance auf Entlassung. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sehen darin einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf Hoffnung und eine unvereinbare Form des Freiheitsentzugs.

MAF-DAD fordert Abschiebestopp und rechtliche Sicherung des Aufenthalts

Rechtsanwältin Geisweid betonte: „Im Falle einer Abschiebung droht Mehmet Çakas die sofortige Inhaftierung in einem Staat, in dem Folter und unmenschliche Behandlung vielfach dokumentiert sind, in dem Verfahren von politischer Willkür geprägt sind und in dem Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte regelmäßig nicht umgesetzt werden.“ Eine Abschiebung des Aktivisten in die Türkei sei daher „völker- und verfassungsrechtswidrig“. Der Bundesrepublik Deutschland obliege die Pflicht, seinen Schutz zu gewährleisten. „Çakas‘ Aufenthalt ist rechtlich zu sichern“, so die Juristin.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/mehmet-Cakas-aus-der-haft-entlassen-48204 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/cansu-Ozdemir-fordert-rechtsschutz-fur-mehmet-Cakas-47789 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/schirdewan-fordert-stopp-der-abschiebung-von-mehmet-Cakas-47859

 

Kategorien: Externe Ticker

Das Revolution Wind-Projekt ist auf dem Holzweg

Collister Johnson

Im vergangenen Monat gab es eine Flut von Aktivitäten rund um das Revolution Wind-Projekt vor der Küste von Rhode Island.

Am 22. August 2025 erließ das Bureau of Ocean Energy Management (BOEM) eine Verfügung gegenüber Ørsted, dem Projektentwickler, die Arbeit an dem Projekt sofort zu unterbrechen, und begründete dies mit „Bedenken hinsichtlich der Genehmigung und Fragen der nationalen Sicherheit“. Ørsted reagierte kurz darauf mit zwei Klagen: eine gegen das BOEM vor dem US-Bezirksgericht für Rhode Island und eine weitere vor dem US-Bezirksgericht für den District of Columbia [= Washington D.C. A. d. Übers.].

Beide Klagen beantragten eine einstweilige Verfügung gegen das BOEM und stützten sich auf angebliche Verstöße gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz (Administrative Procedure Act; APA). Das APA verbietet Bundesbehörden die Erlassung von Vorschriften, die „willkürlich, launenhaft oder anderweitig nicht gesetzeskonform“ sind.

Am 22. September 2025 gab das Bezirksgericht von D.C. eine Stellungnahme ab, in der es Ørsted zustimmte, dass die Maßnahmen der Regierung gemäß dem APA „willkürlich und launisch“ waren, und Ørsted eine einstweilige Verfügung gewährte, mit der die Arbeitsunterbrechungs-Anordnung ausgesetzt wurde.

Die BOEM wird wahrscheinlich gegen diese Entscheidung beim Berufungsgericht der Vereinigten Staaten für den District of Columbia Berufung einlegen, was interessante Fragen aufwirft: Was wäre, wenn dieser Fall gar nicht erst vor dem US-Bezirksgericht hätte verhandelt werden dürfen? Was wäre, wenn dieses Gericht für die Angelegenheit nicht zuständig gewesen wäre? Und was wäre, wenn das Berufungsgericht – das Berufungsgericht des District of Columbia – kürzlich in einem ähnlichen Fall entschieden hat, dass US-Bezirksgerichte für Situationen wie die Arbeitsunterbrechungs-Anordnung gar nicht zuständig sind, sondern dass das US-Claims Court die ausschließliche Zuständigkeit für Fälle gegen die US-Regierung hat, die „im Wesentlichen vertraglicher Natur“ sind?

Am 2. September 2025 tat das Berufungsgericht in Washington D.C. genau das in einem Fall, der die umstrittenen „Goldbarren”-Zuschüsse betraf, welche die Biden-Regierung in den letzten Wochen vor dem Amtsantritt der Trump-Regierung an verschiedene neu gegründete NGOs vergeben hatte. Diese „Goldbarren” im Wert von 20 Milliarden Dollar wurden von der Citibank als Beauftragte der Bundesregierung verwahrt. Der EPA-Administrator Lee Zeldin weigerte sich, der Citibank die Freigabe der Gelder zu gestatten. Die NGOs klagten vor dem Bezirksgericht in Washington, D.C., das entschied, dass das Vorgehen der EPA gemäß dem APA willkürlich und launenhaft war, und eine einstweilige Verfügung gegen die Regierung erließ.

Die EPA legte beim Berufungsgericht in Washington D.C. Berufung ein, und am 2. September 2025 hob das Gericht in der Rechtssache United Climate Fund gegen Citibank das Urteil der Vorinstanz auf und entschied, dass das Bezirksgericht in Washington D.C. für die Entscheidung des Falles nicht zuständig sei, da die Zuschüsse „im Wesentlichen vertraglicher Natur“ seien – also eine vertragliche Geldstreitigkeit darstellten – und daher der ausschließlichen Zuständigkeit des US-Claims Court unterlägen.

Die Parallelen zu Revolution Wind sind offensichtlich. Der Bau des Projekts unterliegt einem Dokument namens „Construction and Operations Plan” (COP, Bau- und Betriebsplan). Der COP ist ein Vertrag zwischen der Bundesregierung und einem Anbieter, in diesem Fall Ørsted. Es handelt sich um einen Standard-Regierungsvertrag mit, wie es das Berufungsgericht formuliert, „Angebot, Annahme und Gegenleistung” – allesamt Kennzeichen einer vertraglichen Transaktion. Die Klage von Ørsted gegen die Regierung bezieht sich im Wesentlichen auf Vertragsbruch, und die von Ørsted angestrebte Abhilfe – die spezifische Erfüllung des Vertrags und Schadenersatz – ist genau die Art von Klage, für deren Entscheidung das Court of Claims in einzigartiger Weise zuständig ist.

Vor allem ist das Court of Claims nicht befugt, Unterlassungsansprüche zu erlassen, sondern nur Schadenersatz zuzusprechen. Das Berufungsgericht von D.C. stellte klar, dass Auftragnehmer der Regierung wie Ørsted zwar versuchen können, ihre Ansprüche als unter den APA fallend darzustellen, um Unterlassungsansprüche zu erwirken, dass es sich bei ihren Ansprüchen jedoch im Kern um routinemäßige Vertragsstreitigkeiten handelt, über die nur das Court of Claims entscheiden kann.

Darüber hinaus gewährt die COP der Regierung die Befugnis, einseitige Änderungen am Vertrag vorzunehmen. Die COP von Ørsted (und die COPs aller anderen Offshore-Windprojekte) besagt, dass „das Innenministerium sich das Recht vorbehält, diese Bedingungen [des Vertrags] zu ändern oder zusätzliche Bedingungen, die durch Gesetze oder Vorschriften genehmigt sind, für alle zukünftigen Genehmigungen von COP-Änderungen aufzuerlegen“. Die Arbeitsunterbrechungs-Anordnung stellt keineswegs einen Vertragsbruch dar, sondern ist genau die Art von „Änderung“, zu deren Auferlegung die Regierung gemäß den Vertragsbedingungen berechtigt ist.

Das Fazit lautet: Ørsted hat zwar möglicherweise einen Klagegrund, hat den Fall jedoch vor das falsche Gericht gebracht. Das APA ist auf diesen Fall nicht anwendbar. Ørsted hat keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, und die Trump-Regierung hat nicht gegen den Vertrag verstoßen, da die Arbeitsunterbrechungs-Anordnung in den Bereich der Maßnahmen fällt, die durch den Wortlaut des Vertrags ausdrücklich genehmigt sind. Angesichts seiner jüngsten Entscheidung im „Goldbarren“-Fall dürfte es dem Berufungsgericht in Washington D.C. nicht schwerfallen, zu der gleichen Schlussfolgerung für Revolution Wind zu gelangen.

This article originally appeared at Real Clear Energy

Link: https://www.cfact.org/2025/09/28/revolution-wind-is-barking-up-the-wrong-tree/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Das <em>Revolution Wind-Projekt</em> ist auf dem Holzweg erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

Kategorien: Externe Ticker

Syria and FAO hold talks on expanding cooperation in sustainable development sectors

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Oktober 2025 - 8:42

Syrian Minister of Local Administration and Environment, Mohammad Anjarani, met Thursday with a delegation from the Food and Agriculture Organization (FAO) in Damascus to discuss prospects for joint cooperation.

The talks focused on building effective partnerships in areas of mutual interest, particularly in training and capacity-building to support sustainable development.

Both sides emphasized the importance of continued coordination to implement future programs that deliver long-term positive impact.

Kategorien: Externe Ticker

Syria and Int’l Mechanism Explore Joint Efforts on Chemical Weapons Accountability

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Oktober 2025 - 8:29

Syrian Minister of Emergency and Disaster Management Raed Al-Saleh met Thursday with Robert Petty, head of the Independent International Mechanism, in Damascus to discuss enhancing cooperation on the chemical weapons file.

Minister Al-Saleh emphasized the importance of joint efforts in evidence collection and accountability, praising the mechanism’s role in pursuing justice for Syrians.

Petty, in turn, expressed appreciation for the collaboration with Syrian authorities and affirmed the mechanism’s commitment to its legal and humanitarian mandate.

The visit is part of broader international efforts to support justice in humanitarian cases, particularly those involving chemical weapons.

Kategorien: Externe Ticker

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?

Lesedauer 2 Minuten

Bei der Witwenrente gilt: Eigenes Nettoeinkommen bleibt bis zu einem gesetzlich festgelegten Freibetrag anrechnungsfrei. Nur der Teil des Nettoeinkommens, der über diesem Freibetrag liegt, wird berücksichtigt – und zwar zu 40 Prozent.

Um diesen Anrechnungsbetrag wird die Hinterbliebenenrente gekürzt. Im sogenannten Sterbevierteljahr, also in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Todesfall, findet keine Einkommensanrechnung statt. Waisenrenten sind von der Einkommensanrechnung ausgenommen; hier ist ein Hinzuverdienst unbegrenzt möglich.

Die Freibeträge 2025 – Stichtage und Beträge

Der Freibetrag ist dynamisch und knüpft an den aktuellen Rentenwert an. Entscheidend sind daher die Zeiträume innerhalb des Jahres 2025:
Für den Abschnitt 1. Januar bis 30. Juni 2025 lag der monatliche Freibetrag bei 1.038,05 Euro netto.

Zum 1. Juli 2025 ist der Rentenwert bundeseinheitlich auf 40,79 Euro gestiegen; damit erhöhte sich der Freibetrag für 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 auf 1.076,86 Euro netto pro Monat. Der Betrag gilt bundesweit einheitlich. Pro waisenrentenberechtigtem Kind steigt der Freibetrag zusätzlich um 228,42 Euro.

So wird das Nettoeinkommen für die Anrechnung ermittelt

Für die Einkommensanrechnung wird Ihr Einkommen pauschal in ein Nettoeinkommen umgerechnet. Bei Arbeitsentgelt werden pauschal 40 Prozent vom Brutto abgezogen; bei Renten werden in der Regel 14 Prozent (bei Rentenbeginn vor 1. Januar 2011: 13 Prozent) abgezogen, um das anzusetzende Netto zu bestimmen.

Außerdem legt die Rentenversicherung normalerweise Durchschnittswerte des Vorjahres zugrunde, inklusive Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Nahezu alle Einkommensarten können angerechnet werden; ausgenommen sind insbesondere bedarfsorientierte Sozialleistungen sowie staatlich geförderte Riester-Auszahlungen.

Ab wann wird konkret gekürzt? Rechenbeispiele

Nehmen wir den Zeitraum ab Juli 2025 mit einem Freibetrag von 1.076,86 Euro an: Erzielen Sie ein anzurechnendes Nettoeinkommen von 1.500 Euro und haben kein waisenrentenberechtigtes Kind, übersteigt Ihr Einkommen den Freibetrag um 423,14 Euro.

Davon werden 40 Prozent angerechnet – das sind 169,26 Euro. Um genau diesen Betrag reduziert sich Ihre Witwen- oder Witwerrente. Mit einem waisenrentenberechtigten Kind erhöht sich der Freibetrag auf 1.305,28 Euro; der übersteigende Teil beträgt dann 194,72 Euro, die Kürzung folglich 77,89 Euro. Diese Systematik entspricht den offiziellen DRV-Beispielen.

Ein weiteres Praxisbeispiel: Erhalten Sie Arbeitsentgelt von 1.700 Euro brutto, setzt die Rentenversicherung dafür pauschal 1.020 Euro als Nettoeinkommen an. Dieser Betrag liegt unter dem Freibetrag von 1.076,86 Euro; eine Kürzung erfolgt nicht. Ändern sich Ihre Einkünfte deutlich, prüft die Rentenversicherung die Anrechnung erneut auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.

Tabelle: Ab diesem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt – 2025/2026 Einkommensbeispiele: Ab wann die Witwen-/Witwerrente gekürzt wird (gültig 01.07.2025–30.06.2026, ohne Kind) Monatliches anrechenbares Nettoeinkommen Kürzung der Witwen-/Witwerrente (monatlich) 900,00 € keine Kürzung 1.000,00 € keine Kürzung 1.076,86 € keine Kürzung 1.100,00 € 9,26 € 1.200,00 € 49,26 € 1.300,00 € 89,26 € 1.500,00 € 169,26 € 1.800,00 € 289,26 € 2.000,00 € 369,26 € 2.500,00 € 569,26 € 3.000,00 € 769,26 €

Hinweis: Pro waisenrentenberechtigtem Kind steigt der Freibetrag um 228,42 €. Die Kürzungsbeträge verringern sich dann entsprechend.

Übergangs- und Vertrauensschutz: Wenn alte Regeln gelten

Für bestimmte Altfälle greifen Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen. Wer etwa vor 2002 verheiratet war und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt, kann unter Umständen von günstigeren alten Anrechnungsregeln profitieren, bei denen einzelne Einkunftsarten – etwa bestimmte Betriebs- oder Versorgungsrenten – nicht berücksichtigt werden. Ob dies zutrifft, ergibt sich aus Ihrem Rentenbescheid.

Fazit: Die entscheidende Schwelle im Jahr 2025

Zusammengefasst wird die Witwen- oder Witwerrente 2025 gekürzt, sobald das maßgebliche Nettoeinkommen den jeweiligen Freibetrag überschreitet. Für Januar bis Juni 2025 betrug dieser 1.038,05 Euro, für Juli 2025 bis Juni 2026 1.076,86 Euro, jeweils zuzüglich 228,42 Euro pro waisenrentenberechtigtem Kind.

40 Prozent des Einkommens oberhalb dieser Grenze mindern die Rente. Maßgeblich sind die DRV-Regeln zur pauschalen Nettoermittlung und – in Altfällen – besondere Schutzvorschriften. Für die eigene Situation lohnt der Blick in den aktuellen Bescheid oder eine individuelle Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.

Der Beitrag Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt? erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Steinbrücke im Geliyê Godernê droht durch Staudamm verloren zu gehen

Im Geliyê Godernê bei Farqîn (tr. Silvan) in der nordkurdischen Provinz Amed (Diyarbakır) sorgt die Restaurierung einer schwer beschädigten historischen Steinbrücke für Kritik. Die Steinbrücke, ein Bauwerk aus den 1920er-Jahren, wurde bei Sprengarbeiten im Zuge des umstrittenen Silvan-Staudammprojekts stark in Mitleidenschaft gezogen. Nun wird die Brücke mit modernen, weißen Steinen wiederaufgebaut – von den originalen Natursteinen fehlt jede Spur.

Während Arbeiter vor Ort von einer einfachen Restaurierung sprechen, ist für Beobachter:innen klar: Die ursprüngliche Substanz der Brücke ist weitgehend zerstört, die eingesetzten Materialien stehen im deutlichen Kontrast zum historischen Charakter des Bauwerks. Die Bevölkerung vor Ort vermutet, dass die alten Steine entweder verkauft oder gestohlen wurden.

Vor über hundert Jahren von Armeniern erbaut

Die Steinbrücke, deren türkischer Name „Taşköprü“ lautet, gilt als kulturelles Erbe der Region. Errichtet wurde sie im frühen 20. Jahrhundert im Auftrag des osmanischen Sultans Abdülhamit II. von armenischen Handwerkern. Jahrzehnte überdauerte die Brücke Krieg, Vernachlässigung und Umwelteinflüsse – bis zum Eingriff durch das Großprojekt Silvan-Staudamm. Die dafür nötigen Sprengungen beschädigten nicht nur das Bauwerk selbst, sondern verursachten auch Risse in den Häusern eines nahegelegenen Dorfes.

 


Der Silvan-Staudamm ist eines der größten Infrastrukturprojekte der Türkei und seit 2010 im Bau. Nach seiner Inbetriebnahme sollen mehr als 50 Dörfer in den Landkreisen Farqîn, Pasûr (Kulp) und Licê (Lice) überflutet werden – samt ihrer Felder, Wälder und kulturellen Zeugnisse. Das Projekt wird immer wieder mit Heskîf (Hasankeyf) verglichen, wo eine 12.000 Jahre alte antike Siedlung dem Ilisu-Staudamm weichen musste.

Das Gedächtnis des Godernê-Tals verschwindet

Schon jetzt ist im Godernê-Tal zu beobachten, wie Natur und Geschichte Stück für Stück verschwinden. Zunächst wurden unter dem Schutz des türkischen Militärs neue Kontrollposten errichtet, anschließend begannen Rodungen in großem Umfang – genehmigt durch die Forstbehörden. Tausende Bäume wurden gefällt und verkauft. Danach folgten Sprengungen, um die Fundamente für Brückenpfeiler zu schaffen.

Als die Schäden an der Steinbrücke offensichtlich wurden, kündigten die Behörden eine Restaurierung an – doch anstelle einer denkmalgerechten Sanierung ist nun eine modernisierte Nachbildung im Gange. Besonders auffällig: Der gesamte Abschnitt der Brücke auf der Pasûr-Seite wurde abgetragen. In einem der Brückenbögen fehlen die Steine vollständig.

Bevölkerung blickt Megaprojekt mit Sorge entgegen

Auf Nachfrage erklärten Bauarbeiter: „Die Brücke wurde beschädigt, wir restaurieren sie. Sie wird sowieso unter Wasser stehen. Was mit den alten Steinen passiert ist, wissen wir nicht – sie sind alle kaputt.“ Aktuelle Aufnahmen von der der Baustelle dokumentieren den drastischen Wandel und verdeutlichen, wie historische Substanz systematisch verloren geht.

Wann der Staudamm in Betrieb geht, ist unklar. Die Menschen in der Region blicken dem Projekt weiterhin mit Sorge entgegen – nicht nur wegen der ökologischen und sozialen Folgen, sondern auch wegen des drohenden kulturellen Gedächtnisverlusts.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/geliye-goderne-zwischen-fruhlingsblute-und-zerstorung-46207 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/energieprojekte-setzen-natur-in-wan-unter-druck-48115 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/newroz-uysal-aslan-Okologische-zerstorung-in-besta-ist-teil-kolonialer-politik-47527 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/ilisu-staudamm-lasst-ernten-verdorren-und-existenzen-zerbrechen-47734 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/ngo-warnt-vor-folgen-von-cyanid-einsatz-am-murat-fluss-47912

 

Kategorien: Externe Ticker

Im Gedenken an Nagihan Akarsel

Seit dem Auftragsmord des türkischen Geheimdienstes an Nagihan Akarsel sind drei Jahre vergangen – doch niemand wurde zur Rechenschaft gezogen. Nagihan bleibt nicht nur eine gefallene Genossin, sondern eine Frau, die eine ganze Bewegung geprägt hat.

Geboren 1977 in Xêlîkan (tr. Gölyazı), einem Ort in der zentranatolischen Provinz Konya, der von zwangsdeportierten Kurd:innen bewohnt wird, wuchs Nagihan in einer Gemeinschaft auf, die seit Jahrhunderten Vertreibung, Assimilation und Unterdrückung widerstand. Diese Wurzeln erklären nicht nur ihre Herkunft, sondern auch den unermüdlichen, kämpferischen Geist, der ihr Leben prägte.

Mitgestalterin einer neuen Gesellschaft

Ihr Weg war nie individuell, er war Teil einer kollektiven Geschichte, eines historischen Kampfes, in dem Kurdinnen nicht nur überleben, sondern eine neue Gesellschaft gestalten. Nach dem Abitur in Konya studierte sie Journalismus in Ankara und engagierte sich in der kurdischen Jugendbewegung.  Aufgrund dieses Engagements saß sie zwischen 2001 und 2007 im Gefängnis.

Als sie freikam, arbeitete sie eine Weile als Redakteurin und Autorin für die Nachrichtenagentur Dicle (DIHA). Später gehörte sie zu den Mitbegründerinnen der ersten Frauennachrichtenagentur JINHA und trug so wesentlich zur Entwicklung des Frauenjournalismus bei. In dieser Zeit begann sie auch, sich näher mit der Jineolojî auseinanderzusetzen.

„Nagihan Akarsel war das Ziel des Männerstaates“

Nagihan war ein Teil der Jineolojî, jener revolutionären Wissenschaft, die Frauen im Nahen Osten – und besonders kurdische Frauen – ermutigt, ihre eigene Geschichte, ihre eigene Kraft und ihre eigene Wahrheit zurückzuerobern. Sie hinterließ mehr als Worte: Sie hinterließ Spuren, Fragen, neue Räume des Denkens und des Handelns. In Rojava förderte sie die Bildungsarbeit im Bereich der Jineolojî und recherchierte zur Geschichte von Frauen in Efrîn. In Şengal betrieb sie Feldforschung zur Situation von Frauen nach dem vom „Islamischen Staat“ (IS) begangenen Genozid und Feminizid.

„Sie war eine Widerstandskämpferin. Deshalb wurde sie zum Ziel des Männerstaates“, erinnerte ihre Weggefährtin Şêrîn Hesen in einem Interview. „Nagihan Akarsel war das Ziel des Männerstaates. Sie kannte die Geschichte der Frauen, sie war widerständig und prägend. Uns bleibt, ihr Erbe zu bewahren und ihre Arbeit fortzuführen. Sie hat große Opfer für die Jineolojî gebracht. Ihr gerecht zu werden heißt, ihren Weg weiterzugehen und ihre Projekte zu vergrößern.“

Nagihan Akarsel stellte die Frau ins Zentrum

Nagihan verkörperte jene Haltung, die Angst in den Palästen der Macht verbreitet: die Beharrlichkeit, Wahrheit zu suchen, Geschichte neu zu schreiben, das Leben von Frauen ins Zentrum zu stellen. Sie zeigte, dass Wissenschaft nicht abstrakt sein muss, sondern ein Werkzeug des Widerstands sein kann. In ihren Jineolojî-Kursen sprach sie nicht nur über Frauen und Natur – sie öffnete Wege zurück zum eigenen Selbst, zur eigenen Geschichte, zu einer kollektiven Kraft. Wer sie traf, erinnert ihre Energie, ihre Wärme, ihre Fähigkeit, aus Fragen Widerstand zu formen. Zuletzt arbeitete sie mit Frauen aus Südkurdistan im Forschungszentrum für Jineolojî. Eines ihrer laufenden Projekte war die Einrichtung einer kurdischen Frauenbibliothek.

Nagihan war für das System gefährlich

Nagihan wurde ermordet, weil sie „gefährlich“ war – gefährlich für ein System, das auf Patriarchat, Militarismus und Kolonialismus baut. Sie wurde von elf Kugeln getroffen – aus der Waffe eines Attentäters, den der türkische Geheimdienst MIT anheuerte, um sie zu töten. Doch das, was sie erschaffen hat, lässt sich nicht mit Kugeln töten. Ihr Andenken lebt in den Frauen weiter, die heute in Kurdistan, in Rojava, in Şengal und darüber hinaus weiterkämpfen.

Nagihan hat uns gelehrt: Jin, Jiyan, Azadî ist mehr als eine Parole – es ist eine Praxis, eine Wissenschaft, eine Revolution.

Ihr Vermächtnis verpflichtet uns, nicht in Trauer stehen zu bleiben, sondern ihren Weg weiterzugehen. Nagihan Akarsel ist unsterblich – unsterblich im Kampf der Frauen, unsterblich in der Jineolojî.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/staatsvertreter-raumt-anschlag-auf-nagihan-akarsel-ein-34366 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ceni-jineoloji-wird-deinen-kampf-am-leben-erhalten-39251 https://deutsch.anf-news.com/frauen/jineoloji-akademie-wir-setzen-nagihan-akarsels-arbeit-fort-34390 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/rsf-verurteilt-ermordung-von-nagihan-akarsel-34312 https://deutsch.anf-news.com/frauen/nagihan-akarsel-unter-jin-jiyan-azadi-rufen-beigesetzt-34424

 

Kategorien: Externe Ticker

Nicht-Religiöse in Ungarn, 1930-2022

Fowid-Statistikbeobachter: Nach offiziellen Darstellungen sind in der Bevölkerung Ungarns rund 73 Prozent Religiöse. Diese Zahlenangabe entspricht dem kirchlich und politisch gewünschten Gesellschaftsbild einer „christlichen Nation“. Das ist jedoch eine Realitätsverweigerung, die mit einen einfachen Trick erreicht wird, denn nur noch 44 Prozent der Bevölkerung sind tatsächlich Religiöse.

Kategorien: Externe Ticker

Syrian student wins third place in U-12 World Chess Championship in Kazakhstan

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. Oktober 2025 - 7:48

Student Mazen Fendi was awarded third place in the Under-12 division at the World Chess Championship, held in Almaty, Kazakhstan at the end of last September.

Minister of Education, Dr. Mohammad Abdul Rahman Tarkou, honored student Mazen in recognition of his outstanding achievement.

The event, which ran from September 19 to 30, 2025, featured over 800 participants from 84 countries.

Kategorien: Externe Ticker

Jobcenter flucht: Anwälte dürfen weiter Bürgergeld-Widersprüche kostenlos einreichen

Lesedauer 3 Minuten

Die Auseinandersetzung zwischen der Kanzlei Rightmart und dem Jobcenter Bochum über die Erstattung von Anwaltskosten hat eine grundsätzliche Frage aufgeworfen: Dürfen Kanzleien sich den Kostenerstattungsanspruch ihrer Mandantinnen und Mandanten gegen das Jobcenter abtreten lassen – und ist eine solche Klausel in der Vollmacht überraschend im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB?

Nachdem das Sozialgericht Bremen und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Praxis als unzulässig bewertet hatten, hob das Bundessozialgericht (BSG) diese Entscheidungen auf.

Zwar erfolgte die Aufhebung aus verfahrensrechtlichen Gründen; inhaltlich machten die Richterinnen und Richter jedoch deutlich, dass sie die Abtretungsklausel weder für ungewöhnlich noch für überraschend halten. Der Fall wurde zur erneuten Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.

Wie die Kanzlei arbeitet – und warum die Kostenerstattung sehr wichtig ist

Bevor die Kanzlei tätig wird, erteilen Mandantinnen und Mandanten eine Vollmacht. Darin ist eine Klausel enthalten, mit der der Anspruch gegen das Jobcenter auf Erstattung der Anwaltskosten an die Kanzlei abgetreten wird.

Das Modell verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll der Zugang zum Recht für Bürgergeld-Beziehende gesichert werden, ohne dass ihnen Kosten entstehen. Zum anderen vereinfacht die Abtretung die Abwicklung, weil die Kanzlei die Kostenerstattung direkt gegenüber dem Jobcenter geltend machen kann.

Im Erfolgsfall zahlt das Jobcenter die entstandenen Gebühren; im Misserfolg greift die staatliche Kostentragung. Für die Bürgergeld-Bezieher entfällt damit die Notwendigkeit, nach einem erfolgreichen Widerspruch oder Verfahren noch einmal selbst mit der Behörde über die Begleichung der Anwaltskosten zu verhandeln.

Einwand des Jobcenters Bochum

Das Jobcenter Bochum sah in der Abtretungsklausel eine „überraschende Klausel“ im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB. Nach dieser Norm werden Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil, wenn sie so ungewöhnlich sind, dass die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner nicht mit ihnen zu rechnen braucht. Die Behörde argumentierte, die Abtretung gehe über das Erwartbare hinaus und sei deshalb unwirksam.

In der Konsequenz verweigerte das Jobcenter die direkte Begleichung der Anwaltskosten gegenüber der Kanzlei.

Erste Instanzen auf Seiten der Behörde

Sowohl das Sozialgericht Bremen als auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen folgten der Sichtweise des Jobcenters. Sie bewerteten die Klausel als unzulässig und gelangten so zu einer Ablehnung der unmittelbaren Kostenerstattung an die Kanzlei.

Für die Praxis hätte diese Linie erhebliche Folgen: Kanzleien müssten ihre Vergütung trotz erfolgreicher Vertretung zunächst bei den Mandantinnen und Mandanten geltend machen, die wiederum gegenüber den Behörden die Erstattung einfordern müssten – ein zusätzlicher bürokratischer Schritt mit realem Risiko von Verzögerungen.

Kurswechsel beim Bundessozialgericht

Das BSG hob die vorinstanzlichen Urteile auf. Maßgeblich war zwar ein Verfahrensfehler: Der ursprüngliche Mandant, dessen Widerspruchsverfahren den Streit ausgelöst hatte, war vor dem LSG nicht beigeladen worden. Diese unterlassene Beiladung verhinderte eine abschließende Entscheidung in der Sache und zwang zur Zurückverweisung.

Gleichwohl ist die Begründung des BSG bemerkenswert. Nach Auffassung des Gerichts spricht vieles dafür, die Abtretungsklausel als wirksame und nicht überraschende Regelung zu verstehen.

Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Mandat und dem Interesse der Mandantschaft, eine reibungslose Kostenerstattung zu gewährleisten. Das deutliche Signal: Was im Kern die Durchsetzung berechtigter Ansprüche erleichtert, ist nicht ohne Weiteres als „Überrumpelung“ in AGB zu qualifizieren.

Zurück an das LSG mit klarer Ansage

Mit der Zurückverweisung liegt der Ball nun wieder beim Landessozialgericht. Es muss den formellen Fehler heilen und den Mandanten ordnungsgemäß beiziehen. Inhaltlich sind die Leitplanken durch die Ausführungen des BSG abgesteckt.

Das LSG wird sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, warum eine im Mandatskontext klar formulierte Abtretungsklausel überraschend sein sollte, wenn sie doch dem erkennbaren Zweck dient, die Kostenerstattung unmittelbar und sachgerecht zu organisieren. Die Chancen stehen gut, dass die bisherige Linie korrigiert wird.

Bedeutung für Bürgergeld-Beziehende und die Rechtsschutzpraxis

Für Bürgergeld-Beziehende ist die Entscheidung ein wichtiges Signal. Sie zeigt, dass niedrigschwelliger Zugang zum Recht nicht an formalen Hürden scheitern muss. Wer einen rechtswidrigen Bescheid erhält, soll sachkundig widersprechen können, ohne Kostenrisiken und ohne weitere Belastungen in der Nachbearbeitung.

Für die Rechtsschutzpraxis ist das BSG-Votum ein Plädoyer für pragmatische, transparente Vertragsgestaltung. Eine ordentliche Aufklärung, eine klar formulierte Vollmacht und eine verständlich erläuterte Abtretung sind keine versteckten Fallstricke, sondern Instrumente, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

Was Betroffene jetzt wissen sollten

Betroffene, die Widerspruch gegen Jobcenter-Bescheide einlegen, können sich weiterhin darauf verlassen, dass anwaltliche Unterstützung ohne eigenes Kostenrisiko möglich ist.

Entscheidend bleibt, dass die Vollmacht verständlich ist und die Abtretung offen kommuniziert wird.

Kanzleien, die die Erstattung unmittelbar gegenüber dem Jobcenter geltend machen, handeln nicht zum Nachteil, sondern gerade im Interesse ihrer Mandantschaft. Dass das BSG diesen Zusammenhang ausdrücklich betont, stärkt die Position derjenigen, die rechtliche Barrieren abbauen wollen.

Ausblick

Die endgültige Entscheidung liegt nach der Zurückverweisung beim LSG. Doch die Richtung ist gesetzt: Das Bundessozialgericht hat die vorinstanzlichen Urteile nicht nur aus formellen Gründen aufgehoben, sondern zugleich inhaltliche Maßstäbe formuliert. Sollte das LSG diese Linie aufgreifen, dürften die Fronten bei der Kostenerstattung bald geklärt sein.

Der Beitrag Jobcenter flucht: Anwälte dürfen weiter Bürgergeld-Widersprüche kostenlos einreichen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker