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Public want 'bold' climate action after record-hot summer, polling shows

After a summer of heatwaves, wildfires and record-breaking temperatures, new polling has revealed the UK public want Burnham’s government to take strong climate action to protect people in schools and hospitals.

The More in Common polling, commissioned by investigative climate non-profit Global Witness, revealed high levels of concern about how extreme heat impacts the NHS’ ability to treat patients (75%) and schools’ ability to teach pupils (63%).

When it came to support for targeted climate interventions, 75% of people supported the installation of solar-powered AC in schools and hospitals.Over two thirds (69%) backed a new legal maximum indoor working temperature of 30 Celsius, while 65% thought councils should be required to open free, cool public spaces with air conditioning during heatwaves (65%).

NHS doctors have told Global Witness that hospital temperatures became so high during this summer’s heatwaves that MRI scanners and CT machines cut out, with waiting times and patient flow affected. Teachers told Global Witness that staff and students fell sick during the extreme heat this summer and reported a lack of clear guidance on school closures or maximum working temperatures.

Global Witness says Andy Burnham should foot the bill for climate adaptation and mitigation by fairly taxing the oil and gas industry, who raked in big windfalls from the Iran war this year, after bumper profits following Russia's invasion of Ukraine in 2022.

Key polling findings

  • 75% of the public were concerned about high temperatures’ impact on the NHS's ability to treat patients
  • 63% were concerned about high temperatures’ impact on schools' ability to teach pupils
  • 75% support the installation of solar-powered air conditioning in schools and hospitals
  • 69% support a new legal maximum indoor working temperature of 30 Celsius
  • When asked who should foot the bill to protect Britain from climate change, the two most popular answers were: government and taxpayers, closely followed by multinational oil and gas corporations

Global Witness senior campaigner, Flossie Boyd said:“Our schools and hospitals should be keeping people safe, but this summer many of us lost sleep worrying about our loved ones in baking hot classrooms and wards.

“MRI scanners cut out in the heat, teachers reported classrooms hitting 40 degrees and kids have fallen sick in sweltering school buildings.

“It’s scandalous that as people’s lives were put at risk this summer, the oil giants turbo-charging extreme heat were raking in sky-high profits, pushing for more dirty drilling and lower taxes.

"The climate crisis is here, and bold action is needed to keep people safe. If Burnham wants to stand up for families and working people, he should stand up to oil giants, tax them fairly and use the proceeds to fund the climate preparedness Britain desperately needs – like solar-powered AC to protect the most vulnerable.”

UNISON head of policy Sampson Low said:

"Paramedics, cleaners and other public sector workers have no choice but to carry on when the mercury rises.

"Extreme heat not only brings a rise in demand for care but can also affect the health of staff. What's needed are thresholds based on evidence. This is for jobs where work can't simply stop when a temperature is reached.

"Such an approach would allow employers to bring in measures such as extra breaks, more water and ways to cool the work environment."

Earlier this year, Global Witness sent thermometers to teachers across the UK to measure excess heat in school classrooms during the mid-June heatwave. Several teachers reported temperatures between 30 and 38 degrees - well above the recommended maximum classroom temperature of 26°C set by the National Education Union.

The TUC reignited calls for government to introduce a maximum working temperature this summer, after amber heat alerts in the South of England. They say workers should have the right to stop work if workplace temperatures reach 30C, or 27C for those doing strenuous jobs.

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Cluster Munitions: Ban Treaty Under Pressure

An increase in civilian deaths and injuries caused by cluster munitions should trigger united action among the 124 countries that are members of the Convention on Cluster Munitions, Human Rights Watch said today on the release of the “Cluster Munition Monitor 2026” by the Cluster Munition Coalition. Human Rights Watch is a founding member of the coalition and contributed to the report.

The 150-page report assesses all countries’ adherence to the 2008 convention. Cluster munitions killed or injured at least 1,063 people globally in 2025. This figure is among the highest annual totals recorded by the Cluster Munition Coalition. The actual number is most likely higher as many casualties go unreported. New casualties were recorded in nine countries in 2025: Afghanistan, Cambodia, Iraq, Laos, Lebanon, Myanmar, Russia, Syria, and Ukraine. Cluster munitions continued to disproportionately affect civilians, whether from direct attacks or the remnants they leave behind. Civilians accounted for 87 percent of casualties recorded for 2025, where the civilian status was recorded.

“It’s critically important for countries to renew their commitment to the international treaty that seeks to rid the world of the scourge of cluster munitions,” said Verity Coyle, deputy crisis, conflict and arms director at Human Rights Watch. “The clearest way to do that is for all convention member states to condemn continued production, stockpiling, and transfer of cluster munitions.”

In recent months, both the United States and Türkiye have disclosed plans to transfer cluster munitions to Ukraine. Both Russia and Ukraine have used cluster munitions during the war in Ukraine. Lithuania’s withdrawal from the treaty, the first member state to do so, became final in March 2025.

The country delegations meeting at the convention’s Third five-year Review Conference in Vientiane, Laos on September 14-18, 2026, should condemn the production, transfer, and use of cluster munitions by other countries and reaffirm their commitment to pressing for universal support for the ban treaty. Laos hosted the first meeting of states parties to the treaty in 2011.

There has been no confirmed use of cluster munitions by any state party since the convention was adopted in May 2008. Cluster munitions were used by non-state parties Iran, Myanmar, Russia, Thailand, and Ukraine during the reporting period of mid-2025 to mid-2026. Iran repeatedly used cluster munitions in Israel in 2026, while Thailand used them in Cambodia in 2025 in the context of their border conflict. Cluster munitions were used in northern Mali in May 2026, but it was not possible to confirm who used the weapons.

Cluster munitions can be fired from the ground by artillery, rockets, missiles, or mortars, or they can be dropped by aircraft. They typically open in the air, dispersing multiple explosive submunitions or bomblets over a wide area. Due to their wide area effect, the weapon cannot distinguish between civilians and combatants, especially when they are used in populated areas. In addition, many submunitions fail to explode on initial impact, leaving unexploded duds that can indiscriminately injure and kill—like landmines—for years, until they are found and destroyed.

The Convention on Cluster Munitions prohibits the use, production, transfer, and stockpiling of cluster munitions and requires the clearance of explosive remnants. The Third Review Conference will address the potential for expanding treaty membership, closing funding gaps for explosive ordnance clearance programs, and providing assistance to affected communities.

The Convention on Cluster Munitions has 112 states parties and 12 signatories. The most recent country to accede to the treaty was Vanuatu in September 2025. Prior to that, South Sudan and Nigeria were the last countries to become parties, joining in 2023.

During the current reporting period there was evidence of cluster munition production in China, India, Israel, Myanmar, North Korea, Poland, Romania, Russia, and South Korea. Eighteen countries outside of the treaty actively produce cluster munitions, maintain the capacity to do so, or have not formally committed to never producing them.

Approximately US$116 million in international and national funding was provided in 2025 to address the impact of cluster munition contamination in states parties to the convention. The US foreign assistance freeze in February 2025 disrupted the clearance of cluster munition remnants in several regions, notably in Southeast Asia. Subsequent grant terminations reduced clearance capacity in Afghanistan, Iraq, and South Sudan. Other major donors have also begun to reduce allocations and narrowed their geographic focus in response to changing political priorities.

“In the face of the continued use of cluster munitions and rising civilian casualties, member countries to the convention need to send a clear message that they will stand firm in their commitment to end all use of these indiscriminate weapons,” Coyle said.

The Cluster Munition Monitor 2026 is the 17th annual monitoring report by the Cluster Munition Coalition, the global coalition of nongovernmental organizations co-founded by Human Rights Watch in 2003. The report will be presented to countries attending the Third Review Conference of the Convention on Cluster Munitions in Vientiane, Laos on September 14-18.

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Kongra Star: Kein Schulbesuch ohne Anerkennung des Kurdischen

Die Frauenbewegung Kongra Star hat in Kobanê angekündigt, die Beschränkung des Kurdischunterrichts durch die syrische Übergangsregierung nicht hinzunehmen. Solange das Recht auf muttersprachlichen Unterricht nicht vollständig anerkannt werde, würden die Schüler:innen keine Schulen besuchen und keinen ausschließlich arabischsprachigen Unterricht akzeptieren, erklärte die Frauenbewegung.

Die Erklärung wurde auf dem Platz der Freien Frau in Kobanê vor Dutzenden Menschen von Kongra-Star-Mitglied Cûrî Temî verlesen. Anlass ist eine am 27. August vom Bildungsministerium der Übergangsregierung erlassene Regelung, nach der Kurdisch nur noch drei Unterrichtsstunden pro Woche vorgesehen ist. Kongra Star verwies darauf, dass sich Schüler:innen in Kobanê bereits gegen die Entscheidung gestellt und sie zurückgewiesen hätten.

„Muttersprachlicher Unterricht ist ein grundlegendes Recht“

In der Erklärung bezeichnete die Frauenbewegung Unterricht in der Muttersprache als universelles, menschliches und nicht einschränkbares Recht. „Keine politische oder militärische Institution kann unseren Kindern dieses Recht nehmen oder es ihren eigenen engen Interessen unterordnen. Diese Entscheidung ist ein Angriff auf die Kultur, die Geschichte und die Würde unseres Volkes.“

Seit 14 Jahren würden Zehntausende Schüler:innen in der Region in ihrer eigenen Sprache unterrichtet. Ein über Jahre aufgebautes Bildungssystem könne nicht von einem Tag auf den anderen beseitigt werden. Ein solcher Schritt drohe vielmehr, Schüler:innen von der Bildung fernzuhalten.

„Als Kongra Star Kobanê lehnen wir diese Entscheidung gemeinsam mit all unseren Institutionen und der Bevölkerung unserer Stadt in jeder Hinsicht ab. Wir erklären, dass wir angesichts dieser Assimilationsentscheidung nicht schweigen und unseren Kampf und Widerstand zum Schutz unserer Sprache und Kultur verstärken werden.“

„Unsere Sprache ist unsere Würde“

Kongra Star verband die Ablehnung der Entscheidung mit der Ankündigung, den Schulbesuch auszusetzen, solange die Rechte der kurdischen Sprache nicht gewährleistet sind. „Bis unsere Sprache offiziell anerkannt und ihr volles Recht zugestanden wird, wird keines unserer Kinder zur Schule gehen und arabischsprachigen Unterricht akzeptieren. Wir sind nicht gegen eine andere Sprache. Wir verlangen lediglich unser eigenes Recht.“ Die kurdische Sprache werde weiterhin verteidigt, heißt es abschließend in der Erklärung: „Unsere Sprache ist unsere Würde, und wir werden bis zum Ende Widerstand leisten.“

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kobane-schuler-innen-boykottieren-unterricht-fur-bildung-auf-kurdisch-52636 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/tausende-protestieren-in-rojava-gegen-einschrankung-des-kurdischen-52591 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-in-heseke-und-kobane-gegen-einschrankung-des-kurdischen-52587 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/rojava-universitat-einschrankung-des-kurdischen-im-bildungssystem-ist-nicht-hinnehmbar-52560

 

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„Rêya te rêya me ye“: Tausende beteiligen sich an Gedenkveranstaltungen

In zahlreichen Städten finden Gedenkveranstaltungen für die zuletzt bekanntgegebenen Gefallenen der Volksverteidigungskräfte (HPG) und der Verbände Freier Frauen (YJA Star) statt. Tausende Menschen beteiligen sich an den Zusammenkünften in Êlih (tr. Batman), Colemêrg (Hakkari), Semsûr (Adıyaman) und weiteren Städten. Immer wieder sind die Parolen „Şehîd namirin“ (Die Gefallenen sind unsterblich) und „Rêya te rêya me ye ey şehîd“ (Dein Weg ist unser Weg, Gefallene:r) zu hören.

Gedenken in Êlih und Ankara

In Êlih begann am Morgen eine von MEBYA-DER organisierte Gedenkveranstaltung. Im Trauerhaus 19 Mayıs im gleichnamigen Stadtviertel kamen Angehörige der Gefallenen, Vertreter:innen politischer Parteien und gesellschaftlicher Organisationen sowie zahlreiche weitere Menschen zusammen. Im Saal wurden Bilder Abdullah Öcalans und der gefallenen Guerillakämpfer:innen aufgehängt. Die Zusammenkunft wurde von den Parolen „Bijî Serok Apo“ und „Şehîd namirin“ begleitet.

Auch die Plattform Demokratischer Institutionen in Ankara organisierte ein Gedenken. Die Veranstaltung fand in den Räumen des Provinzverbands der DEM-Partei statt. Neben Bildern Öcalans und Gefallener wurden die kurdischen Farben Grün, Rot und Gelb sowie ein Transparent mit der Aufschrift „Şehîdên me rûmeta me ne“ (Unsere Gefallenen sind unsere Ehre) angebracht. Nach einem Gebet gedachten die Anwesenden der Gefallenen mit einer Schweigeminute und sprachen den Familien ihr Beileid aus. Die Veranstaltung soll bis zum späten Nachmittag andauern.

Tausende kommen in Colemêrg zusammen

In Colemêrg strömten Tausende Menschen aus verschiedenen Teilen der Stadt zu einer ebenfalls von MEBYA-DER organisierten Gedenkveranstaltung. Viele Teilnehmende zogen gemeinsam zum Veranstaltungsort und riefen dabei „Şehîd namirin“. Im Gedenksaal wurden neben einem Bild Öcalans Fotografien führender Persönlichkeiten der kurdischen Freiheitsbewegung gezeigt. Auf Transparenten war unter anderem „Die Gefallenen sind unsere Vergangenheit, unsere Gegenwart und unsere Zukunft“ sowie „Şehîd rêberên têkoşîna me ne“ (Die Gefallenen sind die Wegweisenden unseres Kampfes) zu lesen. Das Gedenken in Colemêrg wird bis Mittwoch fortgesetzt.

Semsûr: Wir werden ihren Kampf weiterführen

Auch in Semsûr beteiligten sich Tausende Menschen an einem Gedenken für die gefallenen HPG- und YJA-Star-Mitglieder. Die von MEBYA-DER organisierte Zusammenkunft fand im Trauerhaus im Stadtteil Karapınar statt. Im Laufe des Tages kamen immer wieder größere Gruppen zum Trauerhaus. Sie riefen „Şehîd namirin“, „Rêya te rêya me ye ey şehîd“ und „Bijî Serok Apo“. Neben Bildern Öcalans und der Gefallenen war auch die Hymne „Çerxa Şoreşê“ zu hören. MEBYA-DER erklärte bei der Veranstaltung: „Unsere Gefallenen werden mit uns weiterleben. Wir werden unseren Kampf verstärken, um ihre Träume zu verwirklichen.“

Gedenken in Izmir

In Izmir organisierte EGE-MEBYADER eine Gedenkveranstaltung in den Räumen des Solidaritätsvereins Buca Kulplular. Daran beteiligten sich Angehörige der Gefallenen, Mitglieder der Friedensmütter, Abgeordnete der DEM-Partei und Vertreter:innen verschiedener demokratischer Organisationen. Im Saal wurden Transparente mit den Aufschriften „Şehîd namirin“, „Begrabt eure Gefallenen nicht in der Erde, sondern in euren Herzen“ und „Li ser rêyan egîdan mirin dibe jîyan“ (Auf den Wegen der Mutigen wird der Tod zum Leben) aufgehängt. Im Laufe des Tages kamen weitere Menschen zu der Veranstaltung.

Reşqelas: „Wir tragen heute das Erbe ihres Kampfes“

In Reşqelas (Iğdır) kamen zahlreiche Menschen im Trauerhaus Özgür im gleichnamigen Stadtviertel zusammen. Die von MEBYA-DER organisierte Veranstaltung begann mit einer Schweigeminute. Neben Vertreter politischer Parteien und demokratischer Organisationen beteiligten sich zahlreiche Einwohner:innen der Stadt.

Der DEM-Abgeordnete Yılmaz Hun erinnerte in seiner Rede an die Bedeutung der Gefallenen für die jüngere kurdische Geschichte: „Wir trauern heute um diejenigen, die die Geschichte der Kurd geschrieben haben. Sie sind aus dieser Region aufgebrochen und haben für die vier Teile Kurdistans gekämpft. Heute tragen wir das Erbe ihres Kampfes.“

Vor 50 Jahren sei die kurdische Bevölkerung mit der Gefahr konfrontiert gewesen, ihre Existenz zu verlieren, so Hun. „Die Menschen schämten sich ihres Kurdischseins. Heute haben sich die Kurd:innen in allen vier Teilen Kurdistans der Welt bekannt gemacht. Heute können wir unseren Kopf aufrecht tragen. Das haben wir ihnen zu verdanken.“ Hun kündigte an, diesen Kampf weiterzuführen: „Wir werden auf ihrem Weg gehen. Ihre Erinnerung wird unserem Kampf den Weg weisen.“ Das Gedenken in Reşqelas dauert unter den Parolen „Şehîd namirin“ und „Bijî Serok Apo“ mit weiteren Besuchen an.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52654 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52628 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52601

 

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Adnan Selçuk Mızraklı nach knapp sieben Jahren Haft frei

Der frühere Ko-Oberbürgermeister von Amed (tr. Diyarbakır), Adnan Selçuk Mızraklı, ist nach knapp sieben Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen worden. Nach Abschluss der Formalitäten verließ der kurdische Politiker am Dienstag das Hochsicherheitsgefängnis von Edirne. Vor dem Gefängnis wurde er von seiner Familie und zahlreichen Menschen empfangen.

Bereits am frühen Morgen hatten sich Unterstützer:innen vor dem Gefängnis versammelt. Sie begrüßten Mızraklı mit Transparenten wie „Willkommen Selçuk Mızraklı“ und „Azadî bi xêr be heval“ (Alles Gute zur Freiheit, Genosse). Zugleich forderten sie die Freilassung des seit November 2016 inhaftierten früheren HDP-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş. Auf Transparenten stand: „Freiheit darf nicht halb sein – Freiheit für Demirtaş“ und „Mızraklıs Freiheit ist unsere Freude, Demirtaş‘ Gefangenschaft unsere Wut“.

Nach seiner Freilassung äußerte sich Mızraklı kurz gegenüber Journalist:innen. Die Türkei befinde sich in einer kritischen Phase, sagte er mit Blick auf den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Seit 2015 seien Rechtsstaatlichkeit und demokratische Werte massiv ausgehöhlt worden. Ein dauerhafter Frieden bedeute nicht allein das Ende bewaffneter Auseinandersetzungen, sondern erfordere auch eine Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und die Wiedergutmachung erlittenen Unrechts. Entscheidend sei dabei Transparenz: „Als Politik, Gesellschaft und Völker der Türkei wollen wir wissen, was vor uns liegt. Dafür muss der Prozess transparenter werden und es müssen mehr Informationen zugänglich gemacht werden.“

Mızraklı übermittelte zudem eine Botschaft von Selahattin Demirtaş, der ihn vor seiner Entlassung mit den Worten „Was auch geschieht: Demokratie, was auch geschieht: Frieden, was auch geschieht: Lösung“ verabschiedet habe. Gespräche müssten mit allen politischen Akteur:innen frei und ohne Einschränkungen möglich sein, erklärte Mızraklı und bezog dabei ausdrücklich auch Abdullah Öcalan ein. Er habe keine Angst davor, nach Edirne zurückzukehren – beim nächsten Mal wolle er jedoch kommen, „um unsere Freund:innen von drinnen abzuholen, allen voran Demirtaş“.

Arzt, Menschenrechtler und Politiker

Adnan Selçuk Mızraklı arbeitete seit 1991 als Arzt in verschiedenen Krankenhäusern in Amed. Von 2008 bis 2010 war er Vorsitzender der Ärztekammer von Amed und übernahm dort über viele Jahre weitere Aufgaben. Daneben engagierte sich Mızraklı im Bereich der sozialen Solidarität und Menschenrechte. Er war Vorsitzender des 2006 von Kommunalverwaltungen und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen gegründeten Vereins Sarmaşık zur Armutsbekämpfung und nachhaltigen Entwicklung, der Tausende einkommensarme Familien mit Lebensmitteln sowie Gesundheits- und Bildungsangeboten unterstützte. 2011 gehörte er zu den Initiator:innen der Mesopotamien-Stiftung, die sich unter anderem für mehrsprachige Bildung einsetzt.

Abgesetzt und durch Zwangsverwalter ersetzt

Bei den Parlamentswahlen 2018 wurde Mızraklı für die Demokratische Partei der Völker (HDP) als Abgeordneter für Amed ins türkische Parlament gewählt. Bei den Kommunalwahlen vom 31. März 2019 kandidierte er für das Amt des Ko-Oberbürgermeisters der Großstadtkommune Amed und gewann die Wahl. Nur wenige Monate später, am 19. August 2019, setzte das türkische Innenministerium Mızraklı ab und ersetzte ihn durch einen staatlichen Zwangsverwalter.

Als Mızraklı am Tag seiner Absetzung im Rathaus die Entscheidung des Innenministeriums entgegennehmen sollte, verweigerte er seine Unterschrift. Auf dem Zustellungsdokument hinterließ er stattdessen den Satz: „Im Namen des Volkes, das mir diesen Willen übertragen hat, würde ich es als ehrlos betrachten, dies zu unterschreiben.“ Anschließend beteiligte er sich an den tagelangen Protesten vor dem Rathaus gegen die Zwangsverwaltung und stellte sich dabei auch Polizeieinsätzen gegen die Versammlungen entgegen. Im Oktober 2019 wurde Mızraklı festgenommen und unter dem Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ in Untersuchungshaft genommen. Die 9. Große Strafkammer von Diyarbakır verurteilte ihn am 9. März 2020 zu neun Jahren, vier Monaten und 15 Tagen Haft.

Belastungszeugin durch Akten widerlegt

Grundlage der Verurteilung waren unter anderem Aussagen der Kronzeugin Hicran Berna Ayverdi sowie Mızraklıs Aktivitäten im Demokratischen Gesellschaftskongress (KCD bzw. DTK). Ayverdi hatte behauptet, Mızraklı habe als Arzt ein PKK-Mitglied ohne Registrierung behandelt und anschließend aus dem Krankenhaus entlassen, ohne die Polizei zu verständigen. Die Behauptung ließ sich jedoch nicht mit den offiziellen Unterlagen in Einklang bringen. Aus den Daten der türkischen Sozialversicherungsanstalt SGK ging hervor, dass Ayverdi zu dem von ihr genannten Zeitpunkt überhaupt nicht in dem betreffenden Krankenhaus gearbeitet hatte. Auch konnte nachgewiesen werden, dass sich ihre beruflichen Wege und die Mızraklıs zu keinem Zeitpunkt gekreuzt hatten. Ayverdi war zudem mit Falschaussagen gegen zahlreiche weitere Personen in Erscheinung getreten.

Der Kassationsgerichtshof hob das Urteil am 7. Dezember 2022 zunächst wegen rechtlicher Mängel auf. Im anschließenden Wiederaufnahmeverfahren verhängte das Gericht am 29. November 2023 jedoch erneut exakt dieselbe Strafe von neun Jahren, vier Monaten und 15 Tagen und stützte sich dabei wiederum auf Ayverdis Aussagen. Als weitere Grundlage zog das Gericht Aussagen von Ümit Akbıyık heran, dessen Angaben gegen zahlreiche Menschen ebenfalls als falsch bekannt geworden waren. Auch Mızraklıs Tätigkeit für den KCD und seine frühere Arbeit als Vorsitzender des Vereins Sarmaşık wurden gegen ihn verwendet.

Verfahren vor Verfassungsgericht und EGMR

Im Oktober 2024 bestätigte der Kassationsgerichtshof das zweite Urteil. Mızraklıs Anwält:innen wandten sich daraufhin an das türkische Verfassungsgericht und machten geltend, das Urteil sei rechtswidrig und beruhe auf widersprüchlichen Beweismitteln. Das Verfahren ist weiterhin anhängig. Parallel dazu wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen. Die Verteidigung macht eine politisch motivierte Bestrafung sowie Verletzungen des Rechts auf freie Wahlen und des Rechts auf ein faires Verfahren geltend. Auch über diese Beschwerde wurde bislang nicht entschieden.

Zweimalige Freilassung verhindert

Eine vorzeitige Freilassung Mızraklıs war zuvor zweimal durch den Verwaltungs- und Beobachtungsrat des Gefängnisses verhindert worden. Seinen ersten Antrag auf Entlassung im Rahmen der Bewährungsregelungen stellte Mızraklı am 4. September 2025. Der Gefängnisrat lehnte ihn mit der Begründung ab, Mızraklı habe während seiner Haft keine Erklärung abgegeben, wonach er sich von der „Terrororganisation“ losgesagt habe. Ein weiterer Antrag im November 2025 wurde aus demselben Grund abgewiesen. Damit blieb Mızraklı trotz Erfüllung der Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung weiter in Haft. Seine jetzige Freilassung erfolgte schließlich, weil der gesetzlich zu verbüßende Teil seiner regulären Haftstrafe abgelaufen ist.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52625 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-43884 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/unterschriftenkampagne-fur-inhaftierten-burgermeister-von-amed-23977 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/exempel-der-kurdenfeindlichkeit-der-justiz-an-mizralkli-statuiert-21667

 

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Beweise, die keine sind

Die Bundesregierung macht Russland für den Drohnenanschlag auf den Flughafen Leipzig/Halle verantwortlich. Angeblich hat sie dafür Beweise, liefert aber maximal Indizien.
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USA/Israel/Iran: Investigation into US-Israeli strikes on Tehran neighbourhoods reveals devastating civilian harm

Deadly US-Israeli coalition attacks on densely populated areas of Tehran in March 2026, that killed and injured dozens of civilians, must urgently be independently and impartially investigated to determine whether they constitute war crimes, Amnesty International said in a new briefing published today. The organization is calling for accountability and redress for possible indiscriminate attacks in violation of international humanitarian law as hostilities continue to escalate between the USA and Iran.

The recent escalation between the USA and Iran – with reports of civilian casualties in a deadly US attack on a wedding celebration in Hormozgan province on 1 September 2026, and Iran’s retaliatory attacks on Jordan, Kuwait, Iraq and Bahrain – demonstrates that the risks to civilians across the region remain high.

The organization’s investigation into air strikes on Niloufar, Resalat, and Javadieh neighbourhoods of Tehran between 1 and 13 March 2026 found evidence that explosive weapons with wide area effects were used in densely populated areas, killing and injuring civilians and causing extensive damage to homes, businesses and other civilian buildings.

In Resalat, air strikes destroyed or damaged a facility belonging to one of the Basij battalions of the Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC), as well as three nearby buildings – at least one of which was a residential building – killing 16 civilians. In Niloufar and Javadieh, at least 25 civilians were killed during air strikes that caused destruction or damage to police stations as well as widespread damage to nearby homes and other civilian structures.

Police are normally considered civilians under international humanitarian law unless they are incorporated into the armed forces or are directly participating in hostilities. In Iran, the police force is part of the broader armed forces structure and therefore police stations may qualify as military objectives. While the USA and Israel announced strikes on “regime” targets in Tehran in March 2026, neither confirmed carrying out these three specific attacks.

“The available evidence in Tehran points to a series of strikes using explosive weapons with wide area effects on security-related facilities within densely populated urban areas, with devastating and yet entirely predictable consequences for civilians. The civilian death toll, the scale of destruction, the timing of the attacks, the impact on nearby civilian structures and the lack of effective advance warnings point to alarming failures by the US-Israeli coalition to abide by the obligations to take all feasible precautions to minimize civilian harm and spare civilian objects,” said Agnès Callamard, Secretary General of Amnesty International

“The US/Israeli strikes in Tehran investigated by Amnesty International may constitute indiscriminate attacks and amount to war crimes. They must be the object of independent, impartial, effective and transparent investigations.

The available evidence in Tehran points to a series of strikes using explosive weapons with wide area effects on security-related facilities within densely populated urban areas, with devastating and yet entirely predictable consequences for civilians
Agnès Callamard, Secretary General

“Amid the resumption of US strikes in Iran and renewed threats by US President Donald Trump to target civilian infrastructure, it is imperative that the US and Israel end all unlawful attacks and strictly comply with international humanitarian law, including by taking all feasible precautions to avoid, and in any event minimize, incidental loss of civilian life, injury to civilians and damage to civilian objects during the planning and execution of military operations. The same international law obligations apply to Iran while carrying out retaliatory attacks, including against Gulf states.”

Amnesty International renews its calls for an enduring ceasefire, and accountability for the unlawful US and Israeli attacks on Iran in violation of the UN Charter, and for all violations of international humanitarian law.

The organization also calls on the USA, Israel, and Iran to invite the International Humanitarian Fact-Finding Commission to conduct enquiries into allegations of serious violations of international humanitarian law by all parties, including attacks on energy infrastructure; and urges the UN Security Council and the UN General Assembly to consider all possible avenues to deliver and ensure peace, security and justice for all unlawful attacks in Iran.

Amnesty International analysed satellite imagery, as well as verifying 60 videos published online in relation to the three incidents. The organization also reviewed official public statements made by authorities in Iran, Israel and the USA and conducted interviews with two individuals inside Iran. Pseudonyms are used to protect their security. Amnesty International wrote to Israeli and US authorities on 17 July 2026 and to Iranian authorities on 31 July 2026. No response was received by the time of publication.

AIR STRIKES IN NILOUFAR

At least 20 civilians were killed in the attack in Niloufar Square in central Tehran on 1 March 2026, according to information gathered by Amnesty International from eyewitness accounts, media reports, and statements from Iranian officials. The attack took place at around 9pm when restaurants and cafes were open and the presence of civilians was readily foreseeable.

The evidence gathered indicates that the attack directly struck and destroyed the 104 Abbas Abad Police Station (Kalantari 104), located on Eshghyar Street in Niloufar Square.

Stills from a video showing the impact of the strike on buildings and cars in Niloufar Square. © VahidOnline

Verified videos show that the blast destroyed the police station and caused extensive damage to surrounding apartment buildings, shops and other civilian structures located up to approximately 100 metres away.

A journalist who visited the site said the devastation extended well beyond the police station, leaving multiple apartment buildings uninhabitable and killing civilians, including a father and son who worked at a nearby bakery.

Satellite imagery from 1 March 2026(left) shows the police station building. On 6 March 2026 (right) imagery shows the building has been destroyed. The yellow circle highlights areas of damage and destruction visible in the imagery which extend beyond the police building. ©Planet Labs PBC
AIR STRIKES IN RESALAT

At least 16 civilians were killed and dozens injured during an attack in the densely built-up neighbourhood of Resalat, a populated district in eastern Tehran, at around 2.30pm local time on 9 March 2026, according to information gathered by Amnesty International from open-source evidence, eyewitness accounts, state media reports, and statements from Iranian officials and the Iranian Red Crescent.

According to Amnesty International’s research, the attack directly struck a facility belonging to a Basij battalion of the IRGC.

Amnesty International is unable to independently verify the exact number of strikes that took place and the nature of all buildings impacted in Resalat but satellite imagery analysed by the organization shows four distinct buildings where heavy damage and destruction are visible, including a residential building known as “Number 12” (Pelak-e 12). An eyewitness told Amnesty International that at least 13 civilians in residential building Number 12 were killed, including the building’s caretaker and 12 members of one family.

Evidence gathered by Amnesty International, including satellite imagery and videos as well as witness accounts, indicates that Number 12 was likely struck separately from the Basij facility.

Satellite imagery from 6 March 2026 (left) shows Basij facility and nearby buildings in the Resalat neighbourhood. On 21 March 2026 (right), imagery shows four distinct buildings with heavy damage and destruction © 2026 Planet Labs PBC AIR STRIKES IN JAVADIEH

At least five civilians, members of the same family, were killed and dozens injured during an attack in the densely populated neighbourhood of Javadieh in southern Tehran at around midday on 13 March 2026, according to information gathered by Amnesty International from state media reports and statements from Iranian officials.

Satellite imagery taken between 11 and 14 March 2026 and audiovisual evidence show that the attack destroyed parts of Police Station 117 (Kalantari 117) on Ghorbani Street and other buildings nearby.

Satellite imagery from 5 June 2025 (left) shows the police station gate and surrounding area. On 5 April 2026, imagery shows the area of destruction, highlighted with a yellow circle (centre) . On 10 May 2026, imagery shows the areas that were cleared in red extending beyond the area of heavy destruction, further suggesting other buildings were heavily impacted and were cleared during the clean-up (right).©Planet Labs PBC

Verified videos show the blast impact extending up to more than 50 metres and causing severe damage to surrounding residential and commercial buildings. One verified video shows emergency and rescue workers carrying out rescue operations. Amnesty International’s weapons experts analysed a photograph published by state media showing individuals standing around two dark, cylindrical pieces of metal lying on the ground and identified the objects as consistent with a component of a Joint Direct Attack Munition (JDAM), specifically the section that houses the GPS guidance unit. JDAM kits are manufactured in the US and are known to be used by both US and Israeli forces.

Components of a Joint Direct Attack Munition (JDAM) found in Javadieh as reported by Iranian state media. © Farsnews
BACKGROUND

On 28 February, the USA and Israel launched joint attacks on Iran, with tens thousands of strikes across the country since. The strikes killed at least 1,469 civilians in Iran, including hundreds of children, between 28 February 2026 and 24 July 2026, according to official figures.

The Iranian authorities launched retaliatory attacks across the region. Iranian attacks have thus far killed at least 21 civilians in Israel and four in the occupied West Bank; and at least 29 killed across Gulf Cooperation Council countries. Amnesty International found that some of the attacks carried out by the Islamic Republic authorities were unlawful, including an attack that killed nine civilians in Beit Shemesh in Israel, and an attack on a migrant labour camp in Saudi Arabia that killed four civilians. Israel has also escalated its attacks on Lebanon, in response to Hezbollah’s attacks, with at least 4,333 killed in Lebanon since 2 March 2026.

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Grundsicherung: 400 Wohnungsanfragen ohne Erfolg – BGH muss eingreifen

Nach Angaben eines langjährigen Mieters blieben rund 400 Wohnungsanfragen ohne Erfolg. Das Landgericht verurteilte ihn dennoch zur Räumung seiner Wohnung. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil nun aufgehoben, soweit der Härtewiderspruch des Mieters abgelehnt worden war.

Aus dem aufgehobenen Berufungsurteil kann die Räumung vorerst nicht weiter betrieben werden. Eine endgültige Entscheidung zugunsten des Mieters ist damit aber nicht gefallen: Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss seine gesundheitliche Situation und die unter Beweis gestellte Wohnungssuche neu prüfen.

Der BGH-Beschluss vom 1. September 2026, Az. VIII ZR 16/26, enthält eine wichtige Botschaft für andere Mieter. Gerichte dürfen konkrete Gesundheitsgefahren und ausführlich geschilderte Bemühungen um Ersatzwohnraum nicht mit pauschalen Erwägungen abtun.

Mieter wohnte seit 1996 in der Wohnung

Die Vermieterin kündigte das Mietverhältnis im Februar 2024 wegen Eigenbedarfs. Ihre Enkelin sollte in die Wohnung einziehen. Der Mieter wohnte dort seit 1996; zum Zeitpunkt der Kündigung lebte auch sein damals 17-jähriger Sohn in der Wohnung.

Das Amtsgericht Nürnberg wies die Räumungsklage zunächst ab, weil es keinen Eigenbedarf erkannte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth bewertete den Nutzungswunsch nach einer Beweisaufnahme anders und verurteilte den Mieter am 19. Dezember 2025 zur Räumung.

Der Mann machte dagegen psychische und körperliche Erkrankungen geltend. Außerdem trug er vor, für sich und seinen Sohn ungefähr 400 erfolglose Wohnungsanfragen gestellt zu haben.

Da das Landgericht die Revision nicht zuließ, wandte sich der Mieter mit einer Nichtzulassungsbeschwerde an den BGH. Nachdem die Vermieterin bereits die Vollstreckung eingeleitet hatte, beantragte er zusätzlich deren vorläufige Einstellung.

BGH erkennt zwei Fehler bei der Härteprüfung

Der BGH stellte mehrfache Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör fest. Das Landgericht hatte weder die gesundheitlichen Folgen fachgerecht aufklären lassen noch den Vortrag zur Wohnungssuche ausreichend behandelt.

Bei den Erkrankungen fehlte ein Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen. Die Aussagen der behandelnden Ärzte und des Psychologen reichten für die notwendige Prognose über die Folgen eines künftigen Umzugs nicht aus.

Beim Ersatzwohnraum erwähnte das Landgericht die Schwierigkeiten des Mieters nur allgemein. Mit den im Einzelnen geschilderten und unter Beweis gestellten Suchbemühungen setzte es sich nicht auseinander.

Der BGH widersprach außerdem der Annahme, § 574 BGB sei eine Ausnahmevorschrift und müsse besonders eng ausgelegt werden. Die Sozialklausel verlangt vielmehr eine umfassende Würdigung der festgestellten Umstände und der berechtigten Interessen beider Seiten.

Warum fehlender Ersatzwohnraum ein eigener Härtegrund ist

Nach § 574 Absatz 2 BGB liegt eine Härte auch dann vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Dieser Einwand kann unabhängig von einer Erkrankung oder einem hohen Alter erhoben werden.

Die Zahl von 400 Anfragen ist dabei weder eine gesetzliche Mindestgrenze noch eine Garantie für den Verbleib in der Wohnung. Der BGH hat auch nicht festgestellt, dass alle vom Mieter genannten Anfragen tatsächlich erfolglos oder für seinen Haushalt geeignet waren.

Das muss das Landgericht nun aufklären. Dabei wird es den konkreten Vortrag, die angebotenen Beweise, die Bedürfnisse des Haushalts und die Bedingungen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt berücksichtigen müssen.

Für die Praxis dürfte nicht allein die Anzahl der Bewerbungen zählen. Aussagekräftig ist vor allem, ob regelmäßig nach grundsätzlich geeigneten und finanziell tragbaren Wohnungen gesucht wurde und weshalb kein Mietvertrag zustande kam.

So lässt sich die Wohnungssuche nachvollziehbar belegen

Mieter sollten möglichst unmittelbar nach Zugang der Kündigung mit der Suche beginnen. Ein laufendes Suchprotokoll ist später überzeugender als die allgemeine Erklärung, es gebe keine bezahlbare Wohnung.

Für eine nachvollziehbare Dokumentation empfiehlt es sich, insbesondere folgende Angaben festzuhalten:

Nachweis Sinnvolle Angaben Wohnungsangebot Datum, Anbieter, Ort, Größe, Gesamtmiete sowie Link oder Bildschirmfoto Bewerbung versandte Anfrage, übermittelte Unterlagen und Datum Ergebnis Absage, ausbleibende Antwort sowie Termin und Ergebnis einer Besichtigung Eignung Anforderungen wegen Haushaltsgröße, Behinderung, Behandlung oder Betreuung Suchverlauf genutzte Portale, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und kommunale Stellen

Wer wegen einer niedrigen Rente, Bürgergeld, Grundsicherung, einer Behinderung oder eines negativen Schufa-Eintrags abgelehnt wird, sollte auch diese Ablehnungsgründe dokumentieren. Persönliche Anforderungen wie Barrierefreiheit oder die Nähe zu einer notwendigen Behandlung müssen nachvollziehbar begründet werden.

Die Tabelle ist keine abschließende Vorgabe des BGH. Sie zeigt, mit welchen Unterlagen sich die Ernsthaftigkeit und Reichweite der Suche in einem Räumungsprozess besser erklären lassen.

Gesundheitsgefahren erfordern eine belastbare Prognose

Der Mieter hatte unter anderem Depressionen, eine Angststörung, ein chronisches Schmerzsyndrom und Osteoporose vorgetragen. Ärztliche Unterlagen warnten für den Fall einer Zwangsräumung vor einer schweren psychischen Verschlechterung.

Das Landgericht vernahm die behandelnden Ärzte und einen Psychologen als Zeugen. Es stützte sich besonders auf die Einschätzung des Psychologen, der einen Umzug bei ausreichender Vorbereitung sowie therapeutischer und medikamentöser Begleitung für bewältigbar hielt.

Nach Auffassung des BGH durfte das Gericht daraus nicht ohne Sachverständigengutachten folgern, dass keine erhebliche Gesundheitsgefahr drohe. Für die Zukunftsprognose muss geklärt werden, welche Folgen mit welcher Wahrscheinlichkeit eintreten und ob Unterstützung oder Behandlung diese Gefahren verringern können.

Ein medizinischer Nachweis sollte deshalb nicht nur Diagnosen aufzählen. Er sollte möglichst konkret beschreiben, welche gesundheitlichen Auswirkungen ein erzwungener Wohnungswechsel erwarten lässt und welche Hilfen notwendig wären.

Der Mieter muss als medizinischer Laie jedoch keine eigene fachliche Prognose abgeben. Eine ausführliche Stellungnahme eines qualifizierten Behandlers kann den Vortrag so konkret machen, dass das Gericht weiter ermitteln muss; mehr dazu steht im Beitrag Welche medizinische Stellungnahme bei einer Eigenbedarfskündigung ausreichen kann.

Der BGH hat den Eigenbedarf nicht selbst geprüft

Die Annahme des Landgerichts, dass die Enkelin die Wohnung benötigt, war nicht Gegenstand der erfolgreichen Beschwerde. Der BGH beanstandete sie daher nicht. Aufgehoben wurde das Urteil nur, soweit das Landgericht den Härtewiderspruch des Mieters zurückgewiesen hatte.

Das Landgericht muss nun ein Sachverständigengutachten einholen und den Vortrag zur Wohnungssuche prüfen. Danach ist erneut abzuwägen, ob und wie lange der Mietvertrag fortgesetzt werden muss.

Eine anerkannte Härte führt nicht automatisch zu einem dauerhaften Wohnrecht. Nach § 574a BGB kann das Gericht die Fortsetzung befristen, Vertragsbedingungen anpassen oder das Mietverhältnis bei ungewisser Dauer der Härte auf unbestimmte Zeit fortsetzen.

Weil das Berufungsurteil im betroffenen Umfang aufgehoben wurde, erklärte der BGH den zusätzlichen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung für gegenstandslos. Damit bleibt die Räumung bis zur neuen Entscheidung gestoppt.

Für den Härtewiderspruch läuft eine Frist

Der Widerspruch muss nach § 574b BGB in Textform erklärt werden. Der Vermieter kann die Fortsetzung grundsätzlich ablehnen, wenn ihm das Schreiben nicht spätestens zwei Monate vor dem vorgesehenen Ende des Mietverhältnisses zugeht.

Hat der Vermieter nicht rechtzeitig auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf Form und Frist hingewiesen, kann der Mieter noch im ersten Termin des Räumungsprozesses widersprechen. Verlangt der Vermieter Auskunft über die Gründe, soll der Mieter diese unverzüglich erteilen.

Betroffene sollten die Härtegründe früh und konkret benennen und den Zugang des Schreibens beweisbar machen. Medizinische Unterlagen und aktuelle Suchnachweise sollten beigefügt und bei neuen Entwicklungen ergänzt werden.

Dass die Formulierung eines Härtewiderspruchs auch Kostenrisiken auslösen kann, zeigt der Beitrag Härtefall-Widerspruch wird für Mieter zur teuren Kostenfalle. Eine Beratung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht ist deshalb sinnvoll.

Räumungsfrist und Vollstreckungsschutz bieten weiteren Schutz

Scheitert der Härtewiderspruch, kann das Gericht nach § 721 ZPO trotzdem eine angemessene Räumungsfrist gewähren. Dadurch wird der Mietvertrag nicht fortgesetzt, sondern nur der Räumungszeitpunkt verschoben.

Steht eine Zwangsräumung unmittelbar bevor und drohen außergewöhnlich schwere Folgen, sollte unter den engen Voraussetzungen des § 765a ZPO sofort Vollstreckungsschutz geprüft werden. In Räumungssachen muss der Antrag grundsätzlich spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Termin gestellt werden.

Diese Möglichkeiten ersetzen den rechtzeitigen Härtewiderspruch nicht. Menschen mit wenig Geld können prüfen, ob Beratungshilfe für eine anwaltliche Beratung oder später Prozesskostenhilfe in Betracht kommt.

Vereinfachtes Praxisbeispiel: 85 Wohnungsanfragen bleiben erfolglos

Eine 69-jährige Mieterin erhält eine Eigenbedarfskündigung. Wegen einer schweren Gehbehinderung benötigt sie eine stufenlos erreichbare Wohnung und kann nur eine begrenzte Gesamtmiete bezahlen.

Sie bewirbt sich innerhalb von vier Monaten auf 85 grundsätzlich passende Angebote. Sie dokumentiert 32 Absagen, sämtliche unbeantworteten Anfragen und drei erfolglose Besichtigungen. Eine aktuelle ärztliche Stellungnahme beschreibt außerdem die gesundheitlichen Folgen eines Umzugs in eine nicht barrierefreie Wohnung.

Die Dokumentation ermöglicht dem Gericht, die Suche, den Wohnungsmarkt, die behinderungsbedingten Anforderungen und die gesundheitlichen Gefahren konkret zu bewerten.

Fragen und Antworten zum BGH-Beschluss Verhindern 400 Wohnungsanfragen automatisch eine Räumung?

Nein. Das Gesetz nennt keine feste Zahl. Das Gericht muss prüfen, ob ernsthaft nach angemessenem Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen gesucht wurde und weshalb die Bewerbungen scheiterten.

Hat der BGH die Eigenbedarfskündigung für unwirksam erklärt?

Nein. Der BGH befasste sich mit der fehlerhaften Härteprüfung. Ob der Mietvertrag wegen einer Härte fortgesetzt werden muss, entscheidet das Landgericht nach weiteren Ermittlungen neu.

Reicht eine Erkrankung als Härtegrund aus?

Eine Erkrankung kann genügen, wenn ein Umzug unmöglich ist oder eine ernsthafte Gefahr erheblicher gesundheitlicher Verschlechterungen besteht. Bei ausreichend konkretem Vortrag muss das Gericht die Folgen nötigenfalls durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen klären lassen.

Bis wann muss der Härtewiderspruch erklärt werden?

Der Vermieter kann die Fortsetzung grundsätzlich ablehnen, wenn ihm der Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses in Textform zugeht. Fehlt der gesetzlich vorgesehene Hinweis des Vermieters, kann der Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsprozesses erklärt werden.

Bedeutet ein Härtefall ein lebenslanges Wohnrecht?

Nein. Das Gericht kann die Fortsetzung des Mietvertrags befristen oder mit geänderten Bedingungen verbinden. Nur wenn das Ende der Härte nicht absehbar ist, kommt eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit in Betracht.

Was passiert nun im konkreten Verfahren?

Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss die gesundheitlichen Folgen sachverständig untersuchen lassen und den Vortrag zu den rund 400 Anfragen prüfen. Erst anschließend kann es erneut über den Härtewiderspruch und die Fortsetzung des Mietverhältnisses entscheiden.

Quellen

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 1. September 2026 – VIII ZR 16/26; § 574 BGB; § 574a BGB; § 574b BGB; § 721 ZPO; § 765a ZPO.

Der Beitrag Grundsicherung: 400 Wohnungsanfragen ohne Erfolg – BGH muss eingreifen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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GdB-Antrag läuft noch: Neue Regel schützt schon vor dem Bescheid

Wer einen GdB- oder Gleichstellungsantrag gestellt hat, wartet häufig Monate auf die Entscheidung. Am Arbeitsplatz entsteht dadurch eine heikle Lücke: Die gesundheitlichen Einschränkungen bestehen bereits, der formale Schwerbehindertenstatus aber noch nicht.

Für Beschäftigte des Freistaates Sachsen gilt seit dem 4. September 2026 eine neue Regel. Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sollen sie schon erhalten, während die Behörde noch über ihren Antrag entscheidet.

Die neue „VwV Schwerbehindertenbeschäftigung“ richtet sich an die öffentlichen Arbeitgeber des Freistaates Sachsen. Dazu zählen vor allem Landesbehörden, Einrichtungen, Gerichte und Staatsbetriebe. Private Arbeitgeber und kommunale Arbeitgeber erfasst diese konkrete Regel dagegen nicht.

Der entscheidende Satz steht direkt im Geltungsbereich

Normalerweise knüpft ein großer Teil der besonderen Rechte im Arbeitsleben an eine festgestellte Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50 oder an eine Gleichstellung an. Sachsen geht bei bestimmten Hilfen jetzt einen Schritt weiter.

Die neue Verwaltungsvorschrift bestimmt ausdrücklich, dass die Regeln über „angemessene Vorkehrungen“ auch für Beschäftigte gelten sollen, über deren Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung oder auf Gleichstellung noch nicht entschieden wurde. Voraussetzung ist, dass keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen.

Damit kann eine Landesdienststelle einen Beschäftigten nicht damit abspeisen, sein Schwerbehindertenausweis liege noch nicht vor. Bei geeigneten Maßnahmen muss sie bereits während des laufenden Verfahrens prüfen, welche Unterstützung wegen der Behinderung notwendig ist.

Beispiel Peggy: Der Bescheid fehlt, die Einschränkung ist längst da

Peggy ist 56 Jahre alt und arbeitet bei einer Landesbehörde in Chemnitz. Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen fallen ihr längere Wege und ein durchgehender Arbeitstag im Büro zunehmend schwer. Sie beantragt deshalb die Feststellung einer Schwerbehinderung. Über den Antrag hat die zuständige Behörde noch nicht entschieden.

Peggy möchte mehrere Tage mobil arbeiten und ihre Arbeitsorganisation so anpassen, dass sie belastende Tätigkeiten nicht ständig übernehmen muss. Früher hätte ihre Dienststelle möglicherweise zunächst auf die ausstehende Feststellung des GdB verwiesen.

Seit dem 4. September 2026 spricht die neue Verwaltungsvorschrift gegen ein solches pauschales Abwarten. Gerade eine flexible Arbeitsorganisation zählt zu den angemessenen Vorkehrungen. Die Vorschrift nennt mobiles Arbeiten, eine angepasste Aufgabenverteilung und sogar die mögliche Freistellung von bestimmten Vertretungsregelungen.

Peggys Dienststelle muss ihren konkreten behinderungsbedingten Bedarf berücksichtigen und prüfen, welche Vorkehrung geeignet und erforderlich ist.

Diese Hilfen können schon vor dem GdB-Bescheid wichtig werden

Die Verwaltungsvorschrift nennt mehrere Möglichkeiten: Arbeitgeber können den Arbeitsplatz entsprechend dem behinderungsbedingten Bedarf ausstatten. Auch ein Einzelzimmer kommt infrage, wenn die Art der Behinderung dies zweckmäßig macht, ein geeigneter Raum vorhanden ist und der Beschäftigte ihn wünscht.

Besonders weit reicht die Vorschrift bei der Arbeitsorganisation. Möglich sind mobiles Arbeiten oder eine veränderte Verteilung von Aufgaben, wenn sich dadurch behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen lassen. Auch bei Dienstreisen sieht die Verwaltungsvorschrift Unterstützung vor.

Benötigt ein schwerbehinderter Beschäftigter fremde Hilfe, kann der Arbeitgeber notwendige Begleitkosten als Reisenebenkosten übernehmen.

Selbst Assistenzhunde berücksichtigt die Vorschrift ausdrücklich. Notwendige Handlungen zur Versorgung eines zertifizierten oder anerkannten Assistenzhundes während der Arbeitszeit können als Dienstgänge gelten.

Nicht jede Vergünstigung gibt es schon während des Antrags

Ein laufender GdB-Antrag macht Peggy noch nicht zu einer schwerbehinderten Beschäftigten. Die neue Vorschrift ordnet nicht an, dass sämtliche Nachteilsausgleiche bereits vor der Entscheidung gelten.

Das betrifft zum Beispiel den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen. Auch die besonderen gesetzlichen Regeln des Kündigungsschutzes, die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung und andere Statusrechte folgen weiterhin ihren jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.

Die neue September-Regel betrifft ausdrücklich die angemessenen Vorkehrungen am Arbeitsplatz.

Für einen besonderen Kfz-Abstellplatz nennt die Vorschrift ausdrücklich die Merkzeichen G oder aG. Wer erst einen GdB-Antrag gestellt und noch kein entsprechendes Merkzeichen erhalten hat, kann allein aus dem laufenden Antrag nicht automatisch einen solchen Parkplatz verlangen.

Angemessene Vorkehrung bedeutet nicht: Arbeitgeber muss jeden Wunsch erfüllen

Die Verwaltungsvorschrift definiert angemessene Vorkehrungen als Maßnahmen, die im Einzelfall geeignet und erforderlich sind, damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte gleichberechtigt ausüben können.

Zugleich darf die Maßnahme den Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig oder unbillig belasten. Genau deshalb sollten Beschäftigte möglichst konkret erklären, welches Problem am Arbeitsplatz besteht und welche Veränderung dieses Problem lösen könnte.

Peggy sollte also nicht nur schreiben, sie benötige „wegen ihres laufenden GdB-Antrags Homeoffice“. Sinnvoller wäre eine konkrete Begründung: Welche Belastung entsteht durch die bisherige Arbeitsplatzgestaltung? Warum reduziert mobiles Arbeiten diese Belastung? An welchen Tagen oder in welchem Umfang ist die Änderung notwendig? Gibt es eine weniger einschneidende Alternative?

Damit richtet sich die Prüfung auf den tatsächlichen behinderungsbedingten Bedarf und nicht allein auf den noch ausstehenden Bescheid.

Auch Beschäftigte mit abgelehnter Gleichstellung können profitieren

Die Vorschrift geht sogar noch einen Schritt weiter. Sie erfasst bei den angemessenen Vorkehrungen auch Beschäftigte mit einer festgestellten Behinderung, bei denen die Bundesagentur für Arbeit trotz eines entsprechenden Antrags keine Gleichstellung vorgenommen hat. Auch auf diese Beschäftigten sollen die Regeln über angemessene Vorkehrungen angewendet werden, soweit keine Rechtsvorschriften entgegenstehen.

Ein Beschäftigter kann also gesundheitlich erheblich eingeschränkt sein, ohne die formellen Voraussetzungen für eine Gleichstellung oder einen GdB von 50 zu erfüllen. Für die Frage, ob er zum Beispiel eine behinderungsgerechte Arbeitsorganisation benötigt, soll der fehlende Status bei den sächsischen Landesdienststellen nicht automatisch das Ende der Prüfung bedeuten.

Bundesweit gibt es ebenfalls Schutz – aber nicht dieselbe September-Regel

§ 164 SGB IX verpflichtet Arbeitgeber bundesweit zu einer behinderungsgerechten Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen. Dazu gehören eine behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit sowie notwendige technische Arbeitshilfen.

Das Bundesarbeitsgericht hat außerdem hervorgehoben, dass angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen arbeitsrechtlich große Bedeutung haben. Bei anerkannt schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten können sich aus § 164 SGB IX sogar Ansprüche auf eine andere geeignete Beschäftigung ergeben.

Die Besonderheit seit September liegt jedoch darin, dass Sachsen seine eigenen Landesdienststellen ausdrücklich anweist, Vorkehrungen bereits auf Menschen mit noch laufendem Schwerbehinderten- oder Gleichstellungsantrag anzuwenden.

So sollten Betroffene die neue Regel nutzen

Beschäftigte einer sächsischen Landesbehörde, eines Gerichts, einer Landeseinrichtung oder eines Staatsbetriebs sollten deshalb nicht automatisch auf den GdB-Bescheid warten. Entsteht bereits jetzt ein konkreter behinderungsbedingter Nachteil am Arbeitsplatz, können sie eine passende Vorkehrung beantragen und auf Ziffer II Nummer 3 in Verbindung mit Ziffer IV Nummer 1 der VwV Schwerbehindertenbeschäftigung hinweisen.

Besonders erfolgversprechend ist ein Antrag, wenn die gewünschte Maßnahme unmittelbar auf eine bestehende Einschränkung reagiert und den Dienstbetrieb nicht unverhältnismäßig belastet.

Für Peggy bedeutet das: Sie muss nicht monatelang untätig darauf warten, welchen GdB die Behörde schließlich feststellt. Ihr Arbeitgeber muss sich schon jetzt mit der Frage beschäftigen, ob mobiles Arbeiten, eine veränderte Aufgabenverteilung oder eine andere angemessene Vorkehrung ihre gleichberechtigte Beschäftigung ermöglicht.

FAQ: Schutz während des GdB-Antrags Gilt die neue Regel für alle Arbeitnehmer in Sachsen?

Nein. Die neue Verwaltungsvorschrift gilt für öffentliche Arbeitgeber des Freistaates Sachsen, vor allem Landesbehörden, Landeseinrichtungen, Gerichte und Staatsbetriebe. Sie führt keine entsprechende neue Pflicht für sämtliche privaten Arbeitgeber in Sachsen ein.

Bekomme ich mit einem laufenden GdB-Antrag automatisch die Rechte eines Schwerbehinderten?

Nein. Die September-Regel erstreckt gezielt die Vorschriften über angemessene Vorkehrungen auf Beschäftigte mit einem noch nicht entschiedenen Antrag. Sie ersetzt weder die Feststellung eines GdB von mindestens 50 noch eine Gleichstellung.

Welche Maßnahmen kann ich während des laufenden Verfahrens beantragen?

Je nach Behinderung kommen zum Beispiel eine angepasste Arbeitsplatzgestaltung, mobiles Arbeiten, eine veränderte Aufgabenverteilung oder ein Einzelzimmer infrage. Entscheidend bleibt immer der konkrete behinderungsbedingte Bedarf und die Zumutbarkeit für den Arbeitgeber.

Quellen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3. April 2025 – 2 AZR 178/24 (Das Bundesarbeitsgericht)
Gesetze im Internet, Sozialgesetzbuch IX, vor allem § 164 SGB IX (Gesetze im Internet)
Sächsische Staatsregierung, VwV Schwerbehindertenbeschäftigung vom 25. August 2026, gültig seit 4. September 2026, SächsABl. 2026, S. 690 (revosax.sachsen.de)

 

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Comment by Aide to the President Yury Ushakov following Vladimir Putin’s telephone conversation with US President Donald Trump

PRESIDENT OF RUSSIA - 8. September 2026 - 15:30

Aide to the President Yury Ushakov: President Vladimir Putin had another telephone conversation with US President Donald Trump. In their customary respectful and business-like manner, the leaders exchanged opinions on the trips made by US special envoys Steve Witkoff and Jared Kushner to Moscow and Kiev on September 5–6.

The telephone conversation lasted exactly one hour. It was constructive and quite frank. As you understand, the conversation itself is confidential, so I am not at liberty to share with you many important details and nuances.

The outcome of the visit by said US representatives was assessed as positive. The work through this channel and some others will continue.

Clearly, the conversation centered on Ukrainian settlement. Donald Trump directly communicated the desirability of bringing the conflict to an end as soon as possible, as it would immediately open up prospects – impressive and far-reaching ones at that – for the ​full restoration of relations between the U.S. and Russia. In his view, this would have a particular impact on trade and economic ties, promising huge ‌benefits for ⁠both nations. Donald Trump is keen to see a breakthrough achieved during his presidency. President Putin supported this approach in the context of potentially building a constructive partnership between the two great powers and praised the mediation efforts by the US and Donald Trump personally with respect to finding solutions to the Ukrainian conflict. An objective and extensive analysis of the current developments in the special military operation was provided, along with our vision of the overall progress on the battlefield and achieving the goals and objectives of the special military operation. Speaking of which, actual tangible actions that the Americans could take to expedite the cessation of the hostilities were outlined.

In view of the speculations regarding Russia’s alleged hostile intentions against European states, it was stressed that no aggressive plans against Europe have ever entered our minds. The circulated myths about the Russian threat serve as a pretext for Europeans to ramp up their support for Ukraine and their own military expenses.

Notably, during the telephone conversation, the leaders agreed to continue the work on resolving humanitarian issues, including detainee and prisoner exchanges. Our President noted the efforts made by US First Lady Melania regarding the return of both Russian and Ukrainian children to their families.

Overall, colleagues, I will reiterate that the conversation proceeded in an upbeat tone. The presidents agreed to stay in touch and speak to each other by phone if the need arose. 

Thank you very much.

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Is it true that “the pen is mightier than the sword”?

Is it true that “the pen is mightier than the sword”? Dear Readers, September is upon us, and it is […]
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Can US Foreign Policy become more realistic?

Can US Foreign Policy become more realistic? PCR and Larry Sparano discuss On Target two new articles published by US […]
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The Opportunity of the Mecca Alliance Might Be an Illusion

The Opportunity of the Mecca Alliance Might Be an Illusion In my recent discussion with Sulaiman Ahmed, I made my […]
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Is Iran Making Putin’s Mistake of Fighting the Proxy Instead of the Enemy?

Is Iran Making Putin’s Mistake of Fighting the Proxy Instead of the Enemy? Nima and PCR discuss this on Dialogue […]
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Zwei Dinge sind für Selenskyj unverhandelbar: Korruption und Krieg – und Deutschland finanziert beide

Nach ihrem Besuch beim russischen Präsidenten Wladimir Putin begaben sich Steve Witkoff und Jared Kushner, die Gesandten von US-Präsident Donald Trump, am Sonntag auch erstmals nach Kiew, um mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj die Chancen für ein Ende des Ukraine-Krieges auszuloten. Dieser verstand es wieder einmal, mit symbolträchtigen Bildern über seine wahren Ansichten hinwegzutäuschen: […]

<p>The post Zwei Dinge sind für Selenskyj unverhandelbar: Korruption und Krieg – und Deutschland finanziert beide first appeared on ANSAGE.</p>

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Teil des Problems

Wer sich darum streitet, von wem er regiert werden will, ist für die Misere mitverantwortlich, die er beklagt.
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Oh My God Shut The Fuck Up About “Antisemitism”

Caitlin Johnstone - 8. September 2026 - 14:34

Video reading by Tim Foley:

“Antisemitism” watchdog groups are flipping the fuck out about hip hop artist Macklemore saying “Free Palestine” while opening for Ed Sheeran, and the western press are of course helping to spin this ridiculous nonsense as a massive scandal.

During a New Jersey concert over the weekend, Macklemore said the following:

“One of the reasons why I wanted to come on this tour was because I wanted to stand up here on stages and stadiums across America and say two words that are very near and dear to my heart: Free Palestine.

“I said, Free Palestine.

“I want those words to be loud and clear, so the people from Gaza, all the way to the occupied West Bank, know that we have not forgotten them.

“And this next song was inspired by the bravery of Columbia University students who led an encampment movement that mobilized the entire world; open up hearts, myself included, so thank you to those students that risked their diplomas, that risked their tuition, that risked their scholarships, that stood up and said, no. CUAD students, Students for Justice in Palestine, and Jewish Voices for Peace. Thank you, guys.

“To all of my Jewish brothers and sisters: criticism of Israel, criticism of apartheid, being against genocide in no way is a criticism of you. My message is for peace; love for all human beings to be treated with dignity, respect, and equality.

“So I say Free Palestine, I say Free Lebanon, I say Free Cuba, I say Free Congo, Free Sudan, I say Free all people in America living in fear of this terrorist organization, ICE. None of us will be free until we are all free.”

Our society is so brainwashed and dystopian that THIS is being framed by the news media as a controversial and incendiary statement. 

Wanting all humans to be treated equal should never be controversial. pic.twitter.com/BOJ9xMoIZn

— Macklemore (@macklemore) September 7, 2026

A normal person might assume this is the most obvious and inoffensive thing a celebrity could possibly say about any issue of moral importance, but you’d never know this from the Israel apologists and the headlines in the mainstream press.

“Controversy swirls following pro-Palestinian comments made by Macklemore at MetLife Stadium before Ed Sheeran concert,” reads a headline by CBS News.

“Macklemore faces renewed backlash over ‘Free Palestine’ remarks,” says USA Today.

“Woke rapper Macklemore sparks fury over anti-Israel rant at Ed Sheeran’s MetLife show,” blares The New York Post.

“Macklemore Calls Out ‘Free Palestine’ Onstage, Spurring Petition Demanding He Leave Ed Sheeran Tour,” screams Variety.

“Pink Calls Out Macklemore After Pro-Palestine Comments During Concert,” crows TMZ.

Ed Sheeran’s fans came for a concert, not performative, biased and hateful anti-Israel “activism” from his opener, Macklemore.

Imagine being a Jewish or Israeli fan who came with family or friends to enjoy the show, only to be confronted with this hostility from the stage. Or… pic.twitter.com/WkvRObExWY

— ADL (@ADL) September 6, 2026

The Anti-Defamation League issued a statement accusing Macklemore of “engaging in antisemitic rhetoric and behavior,” whining, “Imagine being a Jewish or Israeli fan who came with family or friends to enjoy the show, only to be confronted with this hostility from the stage.”

The Adelson-funded Israeli-American Council is circulating a petition demanding that Ed Sheeran cease touring with Macklemore immediately, accusing the artist of “spreading one-sided political propaganda” which “relies on selective imagery, biased messaging and disputed claims presented to a massive audience as fact, without context or complexity.”

Hasbarists are swarming the internet with screenshots of a 2014 photo in which Macklemore wore a fake witch’s nose onstage, falsely suggesting that he was performing a Jewish caricature. In reality the artist had disguised himself for a secret show in Seattle and only later learned that the large nose had been interpreted by some as an offensive portrayal of a Jewish person. He apologized profusely and the ADL accepted that it was an innocent mistake.

This fucking bullshit is what we are choosing to fixate on as a society while Gaza holds multiple mass funerals for the children that Israel killed in its genocidal onslaught.

If news outlets did their jobs, this would be a headline story. pic.twitter.com/KzYQG6iHVn

— Assal Rad (@AssalRad) September 7, 2026

When you hear people talk about an epidemic of “antisemitism” in our society, this is the kind of “antisemitism” they are talking about. A celebrity musician saying Palestinians are human beings. A flight attendant with a watermelon pin. A secretary wearing a keffiyeh. Some students opposing genocide.

Antisemitism is treated as the number one problem in our world, but it’s not in the top ten. It’s not in the top one hundred. It’s not even in the top one thousand. Once every several years someone shoots up a synagogue or Jewish event, which is of course bad, but compared to all the other real material atrocities and urgent existential perils we face as a species on this troubled planet it doesn’t rank very high on the list. Jewish people simply are not a mistreated or marginalized population in our society; they’re just white people who tend to have better than average household incomes.

But because “antisemitism” is used as a cynical tool to defend Israeli atrocities and western interventionism in the middle east, it needs to be framed as a much larger problem than it is. That’s why the imperial propaganda machine is currently presenting Macklemore’s obviously morally correct position as this major white hot controversy, and why it keeps churning out reports about western Jews feeling unsafe because they saw a Free Palestine bumper sticker or whatever.

Israel apologia is mostly just lying about Palestinians and acting like hatred of Jews is an exponentially larger threat than it actually is. That’s all these hasbarists are ever doing.

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P-Konto: Banken sperren immer öfter geschütztes Guthaben bei Pfändung

P-Konto: Banken sperren geschütztes Geld – Verbraucherbericht zeigt die Probleme

Das Geld für die Miete ist eingegangen, der Einkauf steht an, doch die Bank gibt das Guthaben nicht frei. Für Menschen mit einem gepfändeten Konto kann eine fehlerhafte Bearbeitung unmittelbar die Versorgung gefährden. Ein Bericht des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt, welche Schwierigkeiten Betroffene mit ihrem Pfändungsschutzkonto melden.

Geschildert werden falsch berücksichtigte Freibeträge, vollständige Kontosperren und Überweisungen geschützten Guthabens an Gläubiger.

Auch eingereichte Unterlagen und Gerichtsbeschlüsse würden nach den ausgewerteten Beschwerden teilweise nicht richtig verarbeitet. Wer betroffen ist, sollte deshalb nicht nur den Kontostand prüfen, sondern auch den hinterlegten Schutzbetrag und den Eingang seiner Nachweise dokumentieren.

Was der Verbraucherbericht tatsächlich belegt

Der am 9. Juni 2026 veröffentlichte Bericht „Das ungeliebte Konto“ wertet Beschwerden aus den Jahren 2024 und 2025 aus. Die statistische Darstellung beruht auf 354 Beschwerden; 83 Prozent der erfassten Probleme betrafen den laufenden Vertrag. Bei den Beschwerdegründen entfielen 35 Prozent auf Leistungsstörungen und 24 Prozent auf unzureichende Kundenbetreuung.

Die Untersuchung ist keine repräsentative Erhebung über sämtliche P-Konten oder Kreditinstitute. Aus ihr lässt sich daher nicht ableiten, welcher Anteil aller Banken geschütztes Guthaben fehlerhaft behandelt. Sie dokumentiert jedoch konkrete Beschwerdemuster, die für Betroffene erhebliche Folgen haben können. Grundlage ist der vollständige Bericht des vzbv zur Beschwerdelage beim P-Konto.

Seit Juli 2026 sind grundsätzlich 1.590 Euro monatlich geschützt

Ein P-Konto verhindert die Kontopfändung nicht, lässt aber einen geschützten Betrag für den Lebensunterhalt verfügbar. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische Grundfreibetrag 1.590 Euro je Kalendermonat. Der im Juni-Bericht noch genannte Betrag von 1.560 Euro beschreibt die damalige Rechtslage.

Banken müssen die jährliche Anpassung des gesetzlichen Grundfreibetrags automatisch berücksichtigen. Auch die angehobenen gesetzlichen Zusatzbeträge sind bei bereits nachgewiesenen entsprechenden Voraussetzungen anzupassen; allein wegen der jährlichen Erhöhung ist grundsätzlich keine neue Bescheinigung nötig.

Anders kann es bei einem individuell bezifferten gerichtlichen oder behördlichen Freibetrag aussehen, dessen Anpassung beantragt werden muss. Darauf weist die Verbraucherzentrale zu den Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026 hin.

Der Grundfreibetrag ist keine monatliche Zahlung der Bank, sondern schützt vorhandenes Guthaben. Bei bestimmten Unterhaltspfändungen oder Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen können gerichtlich festgelegte abweichende Grenzen gelten. Ein niedrigerer angezeigter Betrag ist deshalb anhand des konkreten Pfändungsbeschlusses zu prüfen. Die Sonderregelungen stehen in § 906 ZPO.

Für Familien und Sozialleistungsbezieher kann mehr Geld geschützt sein

Wer aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung tatsächlich Unterhalt gewährt, kann zusätzliche Freibeträge beanspruchen. Weitere Erhöhungen kommen unter anderem für Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen infrage. Auch wer Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII für bestimmte weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft beziehungsweise Haushaltsgemeinschaft entgegennimmt, kann zusätzlichen Schutz benötigen.

Ebenso können eigene Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII geschützt werden, soweit sie den Grundfreibetrag übersteigen. Ein Leistungsbezug schützt aber nicht automatisch jeden beliebigen Kontoeingang in voller Höhe. Welche Beträge zusätzlich geschützt werden können, ergibt sich aus § 902 ZPO.

Welche Nachweise bei blockiertem Guthaben helfen

Für die Klärung sollten Betroffene den Pfändungsbeschluss beziehungsweise die Pfändungsverfügung, aktuelle Kontoauszüge und die vorhandene P-Konto-Bescheinigung zusammenstellen. Bei zusätzlichen Leistungen werden auch Bewilligungsbescheide und Zahlungsnachweise gebraucht. Bereits ergangene gerichtliche Freigaben gehören vollständig dazu.

Besonders hilfreich ist ein Nachweis, wann die Bank welches Dokument erhalten hat. Dafür kommen eine bestätigte Kopie aus der Filiale oder eine gespeicherte elektronische Eingangsbestätigung infrage. Bei einem Versand sollte neben dem Zustellnachweis auch eine Kopie des vollständigen Inhalts aufbewahrt werden.

Problem Hilfreiche Unterlagen Nächster Schritt Die Bank berücksichtigt nur den Grundfreibetrag. P-Konto-Bescheinigung, Unterhaltsnachweise, Leistungsbescheide. Zusätzlichen Schutz nachweisen und die gespeicherten Angaben prüfen lassen. Eine eingereichte Bescheinigung bleibt unberücksichtigt. Kopie der Bescheinigung und Beleg über ihren Eingang. Schriftlich die Umsetzung und Freigabe des geschützten Guthabens verlangen. Eine Nachzahlung wird blockiert. Bescheid mit Leistungsart, Betrag und zugehörigen Monaten. Klären lassen, ob eine Bescheinigung genügt oder eine gerichtliche Festsetzung nötig ist. Ein Gerichtsbeschluss wird nicht umgesetzt. Vollständiger Beschluss, Nachweis seiner Übermittlung, aktuelle Kontoumsätze. Umsetzung anfordern und bei fortdauernder Sperre rechtliche Hilfe einschalten. Geschütztes Geld wurde bereits überwiesen. Buchungsbeleg, Schutzunterlagen und bisheriger Schriftwechsel. Erstattung verlangen und mögliche weitere Ansprüche prüfen lassen. Eine Bescheinigung darf nicht wochenlang liegen bleiben

Bescheinigungen können unter anderem Familienkassen, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber und geeignete Schuldnerberatungsstellen ausstellen. Die gesetzlich genannten Leistungsträger müssen ihre entsprechenden Leistungen auf Antrag bescheinigen. Nach § 903 Absatz 4 ZPO muss die Bank die Angaben ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag beachten.

Unbefristete Bescheinigungen sind grundsätzlich zwei Jahre zu berücksichtigen; bei konkreten Anhaltspunkten für unrichtige oder überholte Angaben kann vorher ein neuer Nachweis verlangt werden. Befristete Bescheinigungen gelten für ihren jeweiligen Ausstellungszeitraum. Die Einzelheiten regelt § 903 ZPO.

Will die Bank nach Ablauf des gesetzlichen Zweijahreszeitraums eine neue Bescheinigung verlangen, muss sie dies mindestens zwei Monate vor der beabsichtigten Nichtberücksichtigung mitteilen. Eine unbefristete Bescheinigung verliert also nicht einfach nach zwei Jahren automatisch ihre Wirkung. Dazu gibt es auch den Beitrag P-Konto-Bescheinigung: Banken müssen vor Ablauf informieren; für die genaue Unterscheidung zwischen befristeten und unbefristeten Nachweisen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

Die Bank muss über verfügbares Guthaben informieren

Ein positiver Kontostand sagt bei einer Pfändung noch nicht, welcher Betrag aktuell ausgegeben werden darf. Banken müssen über das im laufenden Monat noch verfügbare pfändungsfreie Guthaben und über Beträge informieren, deren Schutz zum Monatsende ausläuft. Außerdem sind sie verpflichtet, aus dem nicht gepfändeten Guthaben im vertraglich vereinbarten Rahmen zu leisten. Das folgt aus § 908 ZPO.

Betroffene sollten deshalb eine nachvollziehbare Aufstellung anfordern: Welcher Freibetrag ist hinterlegt, welche Verfügungen wurden bereits berücksichtigt und welches Guthaben wird aus welchem Grund zurückgehalten? Eine solche Abrechnung hilft, fehlende Nachweise von einer falschen Berechnung zu unterscheiden. Allgemeine Hinweise zur Handhabung enthält der Beitrag über häufige Fehler beim P-Konto.

Warum Geld aus dem Vormonat nicht sofort verloren ist

Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt auch in den drei folgenden Kalendermonaten geschützt. Bei Ausgaben wird zunächst das älteste Guthaben verbraucht. Wer im September einen geschützten Restbetrag stehen lässt, kann diesen grundsätzlich noch im Oktober, November und Dezember nutzen.

Übertragen wird tatsächlich vorhandenes geschütztes Geld, nicht ein ungenutzter Freibetrag ohne entsprechendes Guthaben. Einwendungen gegen die Höhe des berechneten pfändungsfreien Betrags müssen der Bank grundsätzlich spätestens bis zum Ende des sechsten folgenden Kalendermonats mitgeteilt werden. Wegen dieser Frist sollten fehlerhafte Berechnungen zeitnah schriftlich beanstandet werden. Beide Regeln stehen in § 899 ZPO.

Bei Nachzahlungen entscheidet die Art der Leistung

Eine größere Nachzahlung ist nicht allein deshalb pfändbar, weil sie zusammen mit laufenden Einnahmen den Monatsfreibetrag überschreitet. Für bestimmte besonders geschützte Sozialleistungen und Kindergeldnachzahlungen sieht § 904 ZPO einen Schutz vor, der durch Bescheinigung nachgewiesen werden kann. Bei anderen laufenden Sozialleistungen und Arbeitseinkommen gilt dieser Nachweisweg für Nachzahlungen bis einschließlich 500 Euro.

Übersteigt eine Nachzahlung dieser zweiten Gruppe 500 Euro, ist eine gerichtliche Festsetzung erforderlich. Dabei wird geprüft, in welchem Umfang die Beträge in den Monaten, für die sie bestimmt waren, pfändungsfrei geblieben wären. Die 500-Euro-Grenze ist somit keine allgemeine Obergrenze für geschützte Nachzahlungen. Die Rechtsgrundlage ist § 904 ZPO; weitere Erläuterungen bietet der Beitrag P-Konto: Was bei Nachzahlungen zu beachten ist.

Wenn die Bescheinigung nicht zu bekommen ist

Wer eine erforderliche Bescheinigung nicht in zumutbarer Weise erhält, kann unter den Voraussetzungen des § 905 ZPO eine gerichtliche Festsetzung der Erhöhungsbeträge beantragen.

Das Gesetz verlangt dafür glaubhaft gemachte Bemühungen zunächst bei einem entsprechenden Leistungsträger, von dem Leistungen bezogen werden, und anschließend bei einer weiteren ausstellungsberechtigten Stelle. Anfragen und Absagen sollten deshalb dokumentiert werden. Der gerichtliche Beschluss ersetzt dann die Bescheinigung; geregelt ist dies in § 905 ZPO.

Reicht der pauschale Kontoschutz trotz vorhandener Bescheinigung nicht aus, kann eine individuelle Festsetzung nach § 906 ZPO infrage kommen. Das betrifft beispielsweise Konstellationen, in denen der nach den gesetzlichen Regeln unpfändbare Lohn höher ist als der auf dem Konto geschützte Pauschalbetrag. Eine Schuldnerberatung kann prüfen, welcher Antrag zum jeweiligen Zahlungseingang passt.

Bei Behördenpfändungen ist die Zuständigkeit genau zu prüfen

Wird wegen einer privaten Forderung vollstreckt, ist für die genannten Schutzentscheidungen regelmäßig das Vollstreckungsgericht zuständig. Bei einer Verwaltungsvollstreckung nach Bundesrecht tritt für zahlreiche Entscheidungen die Vollstreckungsbehörde an dessen Stelle.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Die Entscheidungen nach § 904 Absatz 5 und § 907 ZPO bleiben nach § 910 ZPO beim Vollstreckungsgericht. Deshalb sollten Betroffene den Antrag anhand der konkreten Pfändungsverfügung zuordnen lassen, statt allein auf den Namen des Gläubigers zu schauen; die Abgrenzung enthält § 910 ZPO.

Was bei akuter Geldnot zu tun ist

Wer wegen der Sperre Lebensmittel, Medikamente oder eine fällige Miete nicht bezahlen kann, sollte die Dringlichkeit gegenüber der Bank schriftlich erklären. Das Schreiben sollte den blockierten Betrag, den beanspruchten Schutz und bereits eingereichte Nachweise konkret benennen. Sinnvoll sind außerdem eine kurze, der Notlage angemessene Frist und die Bitte um eine schriftliche Begründung, falls die Bank die Freigabe verweigert.

Bleibt eine Lösung aus, sollte unverzüglich eine anerkannte Schuldnerberatung oder anwaltliche Hilfe eingeschaltet werden. Dabei muss unterschieden werden, ob erst eine zusätzliche Schutzentscheidung benötigt wird oder ob die Bank einen bereits bestehenden Anspruch auf Verfügung über das Guthaben nicht erfüllt.

Im zweiten Fall kann gerichtlicher Eilrechtsschutz gegen die Bank zu prüfen sein; ob die Voraussetzungen vorliegen, hängt vom belegten Anspruch und der konkreten Dringlichkeit ab.

Eine Beschwerde bei der Bankenaufsicht oder einer zuständigen Schlichtungsstelle kann ergänzend sinnvoll sein. Sie ersetzt bei unmittelbar drohenden Zahlungsausfällen aber keine Prüfung schneller gerichtlicher Hilfe. Informationen zu Beschwerdewegen stellt die BaFin unter Beschwerden und Streitschlichtung bereit.

Wenn geschütztes Geld bereits beim Gläubiger angekommen ist

Eine bereits ausgeführte Überweisung bedeutet nicht automatisch, dass sich der Vorgang nicht mehr korrigieren lässt. Hat die Bank einen nachgewiesenen Schutz rechtswidrig missachtet, sollten Betroffene die Erstattung schriftlich verlangen und mögliche Ansprüche wegen zusätzlicher Kosten prüfen lassen. Dafür müssen insbesondere der betroffene Betrag, der bestehende Schutz und der Zeitpunkt der Nachweisvorlage feststehen.

Fehlte dagegen der erforderliche Nachweis für einen Erhöhungsbetrag, kann die rechtliche Bewertung anders ausfallen. § 903 Absatz 1 ZPO lässt bis zum Nachweis unter seinen Voraussetzungen eine Zahlung an den Gläubiger mit befreiender Wirkung gegenüber dem Kontoinhaber zu. Gerade deshalb ist der belegbare Eingang der Bescheinigung so wichtig.

Ein zusätzlicher Schutz für dauerhaft unpfändbare Einnahmen

Bei dauerhaft niedrigen oder anderweitig unpfändbaren Einnahmen kann ein Antrag nach § 907 ZPO helfen. Das Gericht kann das Guthaben für bis zu zwölf Monate von der Pfändung freistellen, wenn in den vergangenen sechs Monaten ganz überwiegend unpfändbare Beträge eingingen und dies auch für die nächsten sechs Monate glaubhaft gemacht wird. Überwiegende Gläubigerinteressen können einer solchen Entscheidung entgegenstehen. Die Voraussetzungen finden sich in § 907 ZPO.

Praxisbeispiel: Die Bank berücksichtigt weiterhin den alten Betrag

Das folgende Beispiel ist fiktiv: Ein alleinstehender Rentner erhält im September 2026 eine Rente von 1.580 Euro auf sein gepfändetes P-Konto. Es bestehen keine anderen Geldeingänge, kein angespartes Guthaben und keine besondere gerichtliche Absenkung des Freibetrags. Die Bank gibt dennoch nur 1.560 Euro frei, weil sie weiterhin mit dem früheren Grundfreibetrag rechnet.

Der Rentner beanstandet die Berechnung schriftlich und fügt den Kontoauszug bei. Weil seit Juli 2026 grundsätzlich 1.590 Euro geschützt sind, liegt seine gesamte Monatsrente innerhalb des Freibetrags. Die zusätzlich blockierten 20 Euro sind in dieser Konstellation freizugeben; eine neue Bescheinigung ist für die gesetzliche Anhebung des Grundfreibetrags nicht erforderlich.

Fragen und Antworten zum gesperrten P-Konto Darf die Bank wegen einer Pfändung das gesamte geschützte Guthaben sperren?

Die Pfändung allein rechtfertigt es nicht, nach den P-Konto-Regeln verfügbares Guthaben vollständig zurückzuhalten. Die Bank muss Leistungen aus dem nicht gepfändeten Guthaben im vertraglich vereinbarten Rahmen ermöglichen. Andere Sperrgründe müssen gesondert geprüft werden.

Wie hoch ist der automatische Freibetrag im September 2026?

Grundsätzlich sind 1.590 Euro je Kalendermonat geschützt. Zusätzliche nachgewiesene Freibeträge oder gerichtliche Sonderentscheidungen können den persönlichen Schutzbetrag verändern.

Wie schnell muss eine Bescheinigung berücksichtigt werden?

Ab dem zweiten auf ihre Vorlage folgenden Geschäftstag muss die Bank die Angaben beachten. Deshalb sollte der Eingang nachweisbar sein.

Kann ich ein Konto trotz Disposchulden umwandeln lassen?

Ja, ein negativer Saldo schließt die Umwandlung nicht aus. Das P-Konto wird anschließend auf Guthabenbasis geführt, und jede Person darf nur eines unterhalten. Ist das Guthaben bereits gepfändet, kann die Führung als P-Konto zum Beginn des vierten auf das Verlangen folgenden Geschäftstages verlangt werden; dies regelt § 850k ZPO.

Sind Nachzahlungen über 500 Euro immer pfändbar?

Nein. Je nach Leistungsart genügt eine Bescheinigung oder es ist eine gerichtliche Entscheidung nötig. Bei bestimmten Nachzahlungen über 500 Euro hängt der Schutz davon ab, in welchem Umfang die Zahlung in den zugehörigen Monaten pfändungsfrei gewesen wäre.

Was hilft, wenn die Miete wegen der Sperre nicht bezahlt werden kann?

Die Bank sollte sofort schriftlich mit den Schutzunterlagen und einem Nachweis der Dringlichkeit zur Freigabe aufgefordert werden. Bleibt die Sperre bestehen, sollten Schuldnerberatung oder anwaltliche Hilfe unverzüglich prüfen, welcher gerichtliche oder behördliche Antrag erforderlich ist.

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Schulden: Inkasso dürfen das alles nicht, tun es aber trotzdem immer wieder

Post eines Inkassobüros beunruhigt – und das ist oft genau so gewollt. Schließlich geht es darum, Geld einzutreiben. Immer wieder überschreiten Inkassofirmen dabei die Grenze der Seriosität oder handeln sogar rechtswidrig.

Wir zeigen Ihnen, was Inkassounternehmen rechtlich dürfen, wie Sie sich gegen unseriöse Forderungen wehren können, und wie sie diese erkennen.

Woran erkennen Sie unseriöse Inkassoforderungen?

Ein Anzeichen unseriöser Schreiben ist das Fehlen wesentlicher Informationen. Sie sollten skeptisch werden, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte fehlen: Name und Anschrift des Gläubigers, Forderungsgrund und eine konkrete Aufschlüsselung der Kosten deuten auf unseriöse Forderungen hin.

Auch überhöhte Inkassogebühren deuten auf unberechtigte Forderungen hin. Überhöht sind Forderungen dann, wenn sie deutlich die gesetzlichen Grenzen überschreiten.

Fehlt die Registrierung?

Jede Inkassofirma muss bei einer Aufsichtsbehörde registriert sein. Fehlt eine solche Registrierung, dann können Sie fast sicher sein, dass es sich um ein unseriöses Unternehmen und um eine unberechtigte Forderung handelt.

Prüfen Sie die Forderung

In jedem Fall sollten Sie die Forderung selbst prüfen statt sie gleich zu bezahlen. Sie sollten als erstes überprüfen, ob es überhaupt einen Vertrag gibt, der die Forderung rechtfertigen könnte. Wenn ein solcher Vertrag vorhanden ist, dann prüfen Sie, was darin steht.

Gab es überhaupt eine Leistung, für die die Firma Geld fordert? Ist die Forderung von einem Unternehmen, das Ihnen unbekannt ist?

Viele Forderungen beziehen sich auf vermeintliche Online-Abonnements oder auf telefonisch abgeschlossene Verträge. Bisweilen handelt es sich um echten Betrug.

Doch auch, wenn Sie unwissentlich einen solchen „Vertrag“ abgeschlossen haben, ist er nicht unbedingt wirksam. In diesen Fällen sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Zum Beispiel sind ungewöhnliche oder überraschende Klauseln unwirksam, und kostenpflichtige Abonnements müssen klar erkennbar sein.

Was dürfen Inkasso-Unternehmen und was nicht? Was Inkassounternehmen dürfen Was Inkassounternehmen nicht dürfen Schriftliche Zahlungsaufforderungen mit Angabe von Gläubiger, Forderungsgrund, Betrag und Zahlungsfrist übersenden Unbegründete oder sachlich falsche Forderungen stellen Nur die gesetzlich zulässigen Inkassokosten nach dem RVG verlangen (seit 1. Juni 2025 um 6–9 % angepasst) Überhöhte oder frei erfundene Zusatzgebühren (z. B. „Recherche-“ oder „Kontoführungsgebühr“) aufschlagen Telefonisch zu üblichen Geschäftszeiten (ca. 8–20 Uhr, Mo–Fr) kontaktieren Mit ständigen oder spät-/frühmorgendlichen Anrufen, Droh-SMS oder Social-Media-Nachrichten belästigen Einen SCHUFA-Eintrag ankündigen, wenn die Forderung berechtigt und unbestritten ist Mit SCHUFA-Eintrag drohen, obwohl die Forderung bestritten, unklar oder bereits bezahlt ist Nach Terminvereinbarung einen freiwilligen Hausbesuch anbieten Unangekündigte oder pauschal angedrohte Hausbesuche („Außendienst kommt morgen“) androhen Forderungsdaten an Auskunfteien übermitteln, wenn DSGVO-Voraussetzungen vorliegen Persönliche Daten an Arbeitgeber, Verwandte oder Nachbarn weitergeben, um Druck aufzubauen Als registrierter Dienstleister beim Bundesamt für Justiz auftreten und die Registernummer nennen Sich amtlich geben („Inkasso-Amt“, „Gerichtsvollzieher“) oder ohne Registrierung/Erlaubnis agieren Bei Nichtzahlung ein gerichtliches Mahnverfahren oder Klage einleiten Mit Haftbefehl oder strafrechtlicher Verfolgung drohen, obwohl kein vollstreckbarer Titel vorliegt Raten- oder Vergleichsangebote unterbreiten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden Teilzahlungen ablehnen, nur um weitere Kosten zu produzieren Die Bearbeitung aussetzen, wenn der Schuldner fristgerecht substantiiert widerspricht und Belege verlangt Trotz fristgerechtem Widerspruch ohne Nachweise weiter Druck ausüben

(Stand: Juli 2025; maßgeblich sind u. a. Rechtsdienstleistungsgesetz, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht sowie die Inkasso- und RVG-Reformen 2021 & 2025.)

Fordern Sie detaillierte Informationen

Sie haben das Recht, vom Inkassounternehmen genaue Information über die Forderung zu erhalten. Dazu zählen der konkrete Grund der Forderung, das Datum des angeblichen Vertragsabschlusses, sowie eine genaue Berechnung der Gesamtforderung.

Prüfen Sie die Höhe der Kosten

Wenn sich herausstellt, dass es tatsächlich offene Kosten gibt, dann sollten Sie die Höhe der geforderten Inkassokosten prüfen. Diese müssen nämlich in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen und dürfen nur notwendige Kosten beinhalten, die tatsächlich entstanden sind.

Die Gebührensätze bei Forderungen sind festgelegt und umfassen 0,5 bis 1,3 der Rechtsanwaltsgebühr. Höhere Gebühren für das Inkassounternehmen sind rechtswidrig.

Inkassokosten gelten nur bei Verzug

Inkassokosten dürfen nur dann erhoben werden, wenn Sie sich als Schuldner bei einer berechtigten Forderung im Vollzug befinden. Wenn die Forderung unberechtigt war, oder wenn Sie eine berechtigte Forderung bereits beglichen haben, dürfen keine Inkassoforderungen gestellt werden.

Denken Sie an die Verjährung

Solche Forderungen verjähren gewöhnlich nach einer Frist von drei Jahren. Prüfen Sie, ob diese Zeit verstrichen ist. Auch dann dürfen Sie die Forderung allerdings nicht ignorieren. Vielmehr müssen Sie aktiv mitteilen, dass die Verjährung eingesetzt hat, und dass Sie deswegen die Zahlung verweigern.

Sie müssen folgendes prüfen: Wann entstand die Forderung? Gab es Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen? Gab es einen gerichtlichen Mahnbescheid, der die Verjährung verlängerte?

Legen Sie Widerspruch ein

Dafür müssen Sie einen schriftlichen Widerspruch einlegen, und das sollten sie auch in allen anderen Fällen tun, in denen die Forderung Ihnen unberechtigt oder unangemessen erscheint. Diesen Widerspruch sollten Sie klar begründen und außerdem alle wichtigen Unterlagen und den Schriftverkehr aufbewahren und zur Verfügung haben.

Was müssen Sie beim Widerspruch beachten?

Der Widerspruch muss sich an das Inkassounternehmen richten, und nicht an den ursprünglichen Gläubiger. Datum und Forderungsnummer sollten Sie zu Beginn des Schreibens nennen.

Ihr Widerspruch muss durch eine klare Formulierung als solcher erkennbar sein, zum Beispiel mit den Worten „Hiermit widerspreche ich der Forderung…“.

Sie müssen den Widerspruch nicht begründen, das ist aber sehr sinnvoll. Die Begründung sollte kurz sein und sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Sie sollten im Widerspruch das Inkassounternehmen auffordern, weitere Maßnahmen einzustellen und eine Stellungnahme in einer gesetzten Frist verlangen. Zwei Wochen sind eine gute Faustregel dafür.

Die Beweislast liegt beim Gläubiger

Grundsätzlich liegt die Beweislast beim Gläubiger. Auf der sicheren Seite sind Sie vor Gericht allerdings erst, wenn Sie sämtliche wichtigen Unterlagen dokumentieren.

Damit behalten Sie außerdem den Überblick. Bewahren Sie also die Schreiben des Inkassounternehmens, ihre Widerspruchsschreiben, eventuelle Verträge und Rechnungen sowie Zahlungsbelege und Protokolle von Telefongesprächen.

Was dürfen Inkassofirmen nicht?

Wir wissen von nicht wenigen Fällen, in denen Inkassofirmen mit Zwangsvollstreckung drohen. Inkassounternehmen dürfen aber keine solchen Maßnahmen durchführen, wenn es keinen vollstreckbaren Titel gibt.
Inkassofirmen haben keine besonderen Vollstreckungsrechte, auch wenn sie dies oft zumindest unterschwellig suggerieren.

Kündigt das Inkassounternehmen an, den Arbeitgeber oder Familienangehörige zu informieren, dann ist das rechtswidrig. Sie können das Unternehmen dann sogar strafrechtlich zur Rechenschaft ziehen.

Beschwerde und Schadensersatz

Wenn die Firma gegen geltendes Recht verstoßen hat, dann müssen Sie es nicht bei einer Klärung belassen. Sie können Beschwerde bei der für das Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen.

Wenn die Inkassofirma Ihnen nachweisbar Schaden zugefügt hat, dann können Sie sogar vor Gericht einen Schadensersatz einfordern.

Wer kann Ihnen helfen?

Verbraucherschutzorganisationen sind mit den Praktiken unseriöser Inkassofirmen vertraut, und dir dort tätigen Experten beraten Sie in rechtlichen Fragen. Schuldnerberatungsstellen beraten Sie ebenfalls und kennen sich mit den Schritten aus, die nötig sind.

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Kaliforniens „High Speed Rail 2020“ ist nun umbenannt in „High Speed – vielleicht 2040”

https://hsr.ca.gov/wp-content/uploads/2026/07/Overview-Factsheet-A11Y.pdf

Daily Caller News foundation, Paris Apodaca, Energie-Stipendiat

Fast zwei Jahrzehnte nach Beginn des Wettlaufs zwischen Kalifornien und China um Hochgeschwindigkeitszüge hat China bereits ein Streckennetz verlegt, das ausreicht, um die Erde zu umrunden – während der kalifornische Hochgeschwindigkeitszug noch keinen einzigen Fahrgast befördert hat.

Dieser krasse Gegensatz zeigt sich, als der demokratische Gouverneur Kaliforniens, Gavin Newsom, am Freitag weitere 2,7 Milliarden Dollar für über 150 Verkehrsprojekte im ganzen Bundesstaat ankündigte und gleichzeitig die Fortschritte beim kalifornischen Hochgeschwindigkeitsnetz hervorhob. Keiner der am Freitag angekündigten 2,7 Milliarden Dollar war als Finanzierung für den Hochgeschwindigkeitszug ausgewiesen, der separat eine jährliche Zusage von 1 Milliarde Dollar bis 2045 aus dem kalifornischen Emissionshandelsprogramm erhalten hat. Die Regierung Newsom reagierte nicht auf die Anfrage der Daily Caller News Foundation nach einer Stellungnahme.

Der kalifornische Generalinspektor für Hochgeschwindigkeitszüge, Benjamin Belnap, warnte kürzlich , dass der California High-Speed ​​Rail Authority (CAHSR) – der für das Projekt zuständigen staatlichen Behörde – die verfügbaren Mittel bis Dezember 2027 ausgehen könnten, falls keine Finanzierung gesichert wird, wie CBS News Anfang August berichtete. Laut seinem Büro besteht für das Projekt eine Finanzierungslücke von 9,5 Milliarden US-Dollar über fünf Jahre. (Siehe auch: Kaliforniens Hochgeschwindigkeitsbahnprojekt verzeichnet trotz enormer Kostenexplosion nur geringe Einsparungen)

„Sollte die Behörde im Jahr 2027 keine Finanzierung sichern können, ist es am wahrscheinlichsten, dass sie ihre Ausgaben neu priorisieren muss, um sich auf den derzeit im Bau befindlichen 119 Meilen langen Abschnitt im zentralen Tal zu konzentrieren und die Ausgaben für geplante Erweiterungen nach Merced und Bakersfield zu begrenzen“, sagte Amanda Millen, stellvertretende Generalinspektorin der CAHSR, in einer Erklärung gegenüber dem DCNF.

„Diese Maßnahme, die Ausgaben an die verfügbaren Finanzmittel anzupassen, wird die Fertigstellung des 171 Meilen langen ersten Betriebsabschnitts von Merced nach Bakersfield erheblich verzögern und das Projekt dadurch erhöhten inflationsbedingten Kosten aussetzen“.

China begann seinen Ausbau des modernen Hochgeschwindigkeitsnetzes im selben Jahr, in dem die kalifornischen Wähler für ihren Hochgeschwindigkeitszug stimmten. Laut der staatlichen China State Railway Group umfasste das chinesische Hochgeschwindigkeitsnetz Ende 2025 mehr als 31.000 Meilen.

Die kalifornische Hochgeschwindigkeitsstrecke wird mit 100 % sauberer Energie betrieben und spart jährlich 500.000 Tonnen CO₂-Äquivalent ein. Dies wird erreicht durch:

🚗 1,4 Milliarden weniger gefahrene Fahrzeugkilometer
✈️ 14.000 weniger Flugreisen
Mit der Hochgeschwindigkeitsstrecke können die Kalifornierinnen und Kalifornier den Bundesstaat umweltfreundlich und nachhaltig durchqueren. #EarthDay pic.twitter.com/cxPvhqVf5r

— CA High-Speed ​​Rail 🚄 (@CaHSRA) 22. April 2026

In Kalifornien ist die fertiggestellte Trasse jedoch noch nicht einmal mit Hochgeschwindigkeitsgleisen ausgestattet. Die CAHSR beauftragte im Juni ein Unternehmen mit der Installation der Gleise, der elektrischen Anlagen und der übrigen Ausrüstung, die für den Betrieb der Bahnstrecke im Central Valley erforderlich sind.

Statt wie ursprünglich geplant im Jahr 2020 die Strecke San Francisco–Los Angeles fertigzustellen, verzögerten steigende Kosten, Finanzierungslücken und Bauverzögerungen das Projekt um Jahre. Die Verantwortlichen konzentrieren sich nun auf die Einrichtung des Personenverkehrs auf dem 275 Kilometer langen Abschnitt zwischen Merced und Bakersfield – etwa ein Drittel der geplanten 795 Kilometer langen Strecke San Francisco–Los Angeles/Anaheim. Die jüngste Überprüfung durch den Generalinspektor ergab , dass sich die Inbetriebnahme des kürzeren Abschnitts bis September 2034 verzögern könnte.

Das vergleichsweise starke Recht des privaten Eigentums in den USA erschwert den Bau von Hochgeschwindigkeitsstrecken im Vergleich zu Ländern, in denen die Regierungen weniger Hindernisse beim Erwerb von Land und Wegerechten haben, erklärte der Energieanalyst David Blackmon gegenüber dem DCNF.

„Der Bau von Hochgeschwindigkeitszügen ist in Ländern mit schwachen oder nicht vorhandenen individuellen Eigentumsrechten viel einfacher“, sagte Blackmon und verwies auf ein geplantes Hochgeschwindigkeitsbahnprojekt zwischen Dallas und Houston, das selbst vor Herausforderungen bei der Sicherstellung seiner Umsetzung stand.

„Kalifornien habe diese ohnehin schon bestehenden Schwierigkeiten durch sein regulatorisches Umfeld und die politische Steuerung des Projekts noch verschärft.

Kombiniert man diese Realität mit dem lächerlich bürokratischen Regulierungsstaat Kalifornien und dem Impuls von Politikern wie Gavin Newsom, große Projekte zum Vorteil ihrer Günstlinge und der von ihnen ‚verwalteten‘ NGOs zu nutzen, erhält man ein Hexenrezept für Verschwendung, Missbrauch und Korruption im größtmöglichen Ausmaß“, sagte Blackmon gegenüber dem DCNF.

Kaliforniens Probleme reichen weit über die Hochgeschwindigkeitsstrecke hinaus, argumentierte Stu Turley, CEO der Sandstone Group, ähnlich. Er nannte die Energie- und Umweltpolitik des Bundesstaates als Beispiele für ein seiner Ansicht nach umfassenderes Problem der Regulierung, der staatlichen Eingriffe und der Verantwortlichkeit.

„Die Energiepolitik in den Bereichen Wind, Sonne, Kernenergie, Öl und Gas hat zwei Dinge gemeinsam: Je mehr staatliche Eingriffe und Regulierungsauflagen gelten, desto mehr Korruption entsteht und desto höher sind die Kosten für die Verbraucher“, sagte Turley gegenüber dem DCNF.

Turley verwies auf die Erfahrungen von Unternehmen, die im Ausland an Hochgeschwindigkeitsbahnprojekten beteiligt sind. Er merkte an, dass das politische und regulatorische Umfeld in Kalifornien die Infrastrukturentwicklung im Vergleich zu anderen Ländern ungewöhnlich schwierig mache.

„Das von Gavin Newsom verantwortete Hochgeschwindigkeitszug-Desaster lässt sich am besten anhand des beauftragten Bahnunternehmens veranschaulichen“, sagte Turley. „Es ist dasselbe Unternehmen, das in Marokko eine ähnliche Strecke gebaut hat – und das unter Einhaltung des Budgets und in kürzerer Zeit.“

„In Kalifornien gibt es keinerlei Rechenschaftspflicht gegenüber den Gebührenzahlern hinsichtlich der Kosten für Versorgungsleistungen, Dienstleistungen wie Feuerwehr und Wasserversorgung oder dessen Verwendung. … Daher, wo ist das Geld geblieben?“

Die finanziellen Probleme des Projekts verschärften sich, nachdem die Trump-Regierung die Bundesmittel in Höhe von rund vier Milliarden US-Dollar gestrichen hatte. California High Speed Rail CAHSR klagte gegen diese Entscheidung, zog die Klage jedoch im Dezember 2025 zurück, da die Trump-Regierung kein verlässlicher Partner mehr sei. Die Behörde akquiriert seither privates Kapital und unterzeichnete im Juni eine Vereinbarung mit einem Konsortium, um private Investitionen und öffentlich-private Partnerschaften für eine zukünftige Erweiterung zu prüfen.

Turley argumentierte, dass die Probleme des Hochgeschwindigkeitsbahnprojekts in eine umfassendere Kritik an Kaliforniens Bestrebungen zur Elektrifizierung und seinen Klimazielen passen.

„Die Elektrifizierung von Autos und Zügen war der Hauptantrieb für den Weg zur Klimaneutralität, doch den Verbrauchern hat es  nichts gebracht außer höheren Preisen und geringerer Energiesicherheit“, sagte Turley gegenüber dem DCNF.

China eröffnete seine erste große moderne Hochgeschwindigkeitsstrecke, die Intercity-Bahn Peking-Tianjin, im Jahr 2008 – im selben Jahr, in dem die kalifornischen Wähler dem geplanten Projekt zustimmten. Bis Ende 2025 hatte China laut der staatlichen chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua
mehr als 50.000 Kilometer Hochgeschwindigkeitsstrecke in Betrieb genommen.

Die kalifornischen Wähler stimmten 2008 für das Hochgeschwindigkeitsprojekt mit dem Ziel, San Francisco und Los Angeles zu verbinden und das System um 2020 fertigzustellen. Der Bau begann 2015, sieben Jahre nach der ersten Finanzierungsrunde. Bis Februar 2026 waren lediglich 129 Kilometer Gleise und 58 Bauwerke fertiggestellt, während 192 Kilometer der geplanten 795 Kilometer langen ersten Bauphase im Bau waren. Der langsame Fortschritt war auf die explodierenden Kosten zurückzuführen, die von ursprünglich 33 bis 45 Milliarden US-Dollar auf bis zu 135 Milliarden US-Dollar anstiegen. Allein der Streckenabschnitt zwischen Merced und Bakersfield dürfte mehr kosten als das ursprüngliche Budget des Projekts. Newsom feierte im selben Monat die Fertigstellung einer Verladeanlage der Southern Railhead in Kern County und bezeichnete sie als weiteren Schritt zum Gleisbau.
Als die Wähler dem Projekt zustimmten, wurden die Kosten für die gesamte Phase 1 auf 33 bis 45 Milliarden US-Dollar geschätzt. Der Haushaltsplan der kalifornischen Hochgeschwindigkeit- Bahnbehörde für 2026 bezifferte die Kosten jedoch auf rund 126,2 Milliarden US-Dollar. Staatliche Rechnungsprüfer machten fehlerhafte Entscheidungen und mangelhaftes Vertragsmanagement für die milliardenschweren Kostenüberschreitungen und Verzögerungen verantwortlich. Zudem sah sich das Projekt mit kostspieligen Umweltprüfungen, Problemen beim Landerwerb und der Verlegung von Versorgungsleitungen konfrontiert. Allein der anfängliche Betriebsabschnitt zwischen Merced und Bakersfield wird nun voraussichtlich rund 34,76 Milliarden US-Dollar kosten – etwa so viel wie die untere Grenze der ursprünglichen Kostenschätzung für das Gesamtprojekt. Kalifornien hatte bis März bereits rund 15 Milliarden US-Dollar für das Projekt ausgegeben, wobei erst etwa 610 Meter Gleis [im Original: 2,000 feet of track installed] verlegt und noch kein Hochgeschwindigkeitsbetrieb in Sichtweite war. Der aktuelle Plan sieht die Aufnahme des Personenverkehrs zwischen Merced und Bakersfield auf 2033 und die Fertigstellung der gesamten Phase 1 auf 2040 vor – zwei Jahrzehnte später als ursprünglich geplant.

Alle Inhalte der Daily Caller News Foundation, einem unabhängigen und überparteilichen Nachrichtendienst, stehen seriösen Nachrichtenverlagen mit großer Reichweite kostenlos zur Verfügung. Alle wiederveröffentlichten Artikel müssen unser Logo, den Namen des/der jeweiligen Reporters/Reporterin und dessen/deren Zugehörigkeit zur DCNF enthalten. Bei Fragen zu unseren Richtlinien oder einer möglichen Partnerschaft kontaktieren Sie uns bitte unter  licensing@dailycallernewsfoundation.org .

https://dailycaller.com/2026/08/31/california-high-speed-rail-china-cahsr-gavin-newsom-david-blackmon/

Zum Thema

Kosten- und Terminüberschreitungen bei „öffentlichen“ Projekten kennen wir in Deutschland auch zur Genüge:

  • Berliner Flughafen BER,
    Beginn 2006, 2 Mrd. Soll 2011, fertig 2020 incl. Finanzierung 7,1 Mrd. €
  • Stuttgart 21 ,
    1995 geplant 2,5 Mrd €,  Baubeschluß 4,5 Mrd. , fertig 2019, aktuell 25,4 Mrd und 2033
  • Hamburger Philharmonie,
    Baubeginn 2007 geplant 77 Mio,  Fertig 866 Mio. Euro, 2017

Als „Aussenstehender“ denke ich, unsauberes Projektmanagement und Hineinwirken der Politiker, Planungsänderungen im laufenden Projekt waren die Hauptursachen.

Ich habe selbst große Anlagenprojekte in USA akquiriert und geleitet, dort waren andere „Spielregeln“ zu beachten. Auslegung der Normen, Consultants und Gewerkschaften. Der „Kunde“ hatte oft selbst am wenigsten zu sagen.

A. Demmig

Der Beitrag Kaliforniens „High Speed Rail 2020“ ist nun umbenannt in „High Speed – vielleicht 2040” erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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