Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Ehemaliger FDA-Chef für Impfstoffe: Kinder sterben an COVID-19-«Impfung»
Der ehemalige Impfstoffchef der US-Arzneimittelbehörde FDA, Vinay Prasad, hat in einem Interview mit der Epoch Times erklärt, dass Kinder an den Folgen der COVID-19-«Impfungen» gestorben seien. Zuvor hatten FDA-Mitarbeiter in einer von ihm in Auftrag gegebenen Untersuchung mehrere Todesfälle als wahrscheinlich oder möglicherweise durch die Impfstoffe verursacht eingestuft.
Prasad erläuterte diesbezüglich: «Wenn wir über die Todesursache sprechen, gibt es Gewissheit, Wahrscheinlichkeit, Möglichkeit und Ungewissheit. Der Standard für Gewissheit ist unerreichbar.» Bei manchen Impfstoffen könne man einen Teil des Impfstoffs oder einen darin enthaltenen Erregerstamm im Körper eines Verstorbenen nachweisen. Bei Myokarditis, einer Herzmuskelentzündung, die durch COVID-19-mRNA-«Impfstoffe» verursacht werden kann, sei dies jedoch nicht der Fall.
Auf die Frage, ob Kinder durch die Covid-Impfstoffe gestorben sind, betonte er:
«Ja, absolut. Und nur weil der Todesfall nicht als sicher, sondern als wahrscheinlich oder möglich eingestuft wird, ändert das nichts daran, dass er darauf zurückzuführen ist. Tatsächlich gilt in der gesamten Arzneimittelentwicklung der Standard, dass ‹möglich› und ‹wahrscheinlich› als auf die Impfung zurückzuführen gelten.»
Angesichts dieser Aussagen wirkt es wie ein Hohn, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung in Deutschland gerade den Startschuss für den neuen COVID-mRNA-Impfstoff Comirnaty XFG 10 von Pfizer/BioNTech gegeben hat. Dieser kann für Kinder ab sechs Monaten bis elf Jahren ab dem 1. September bestellt werden. Der neue «Impfstoff» sei Ende Juli von der EU zugelassen worden und schütze laut dem Robert-Koch-Institut vor schweren COVID-19-Verläufen.
«Entmenschlichendes Überbleibsel von COVID»: In britischen Pflegeheimen besteht oft weiterhin Maskenpflicht
Die Einschränkungen der Corona-Zeit gehören zum Glück der Vergangenheit an. Das gilt auch für Großbritannien, doch offenbar nicht überall. So kritisiert Valerie Nelson, freiberufliche Trainerin und Beraterin für psychische Gesundheit, im Daily Sceptic die anhaltende Praxis in britischen Pflegeheimen, das Tragen von Masken zu verordnen.
Laut Nelson setzen Heimleiter die Maskenpflicht weiterhin durch, sobald eine Bewohnerin oder ein Bewohner beispielsweise leichte Erkältungssymptome zeigt. Sie bezeichnet diese anhaltende Maßnahme als «entmenschlichendes Überbleibsel von COVID», das ohne sinnvolle Begründung oder öffentliche Gesundheitsdebatte fortbestehe.
Nelson weist auf die schwerwiegenden Nachteile für die Bewohner hin, wenn Personal und Besucher Masken tragen: Sie beeinträchtigen die grundlegende Kommunikation erheblich, dämpfen Stimmen und verdecken wichtige nonverbale Signale wie Lächeln und beruhigende Gesichtsausdrücke.
Für Menschen mit Demenz, kognitiven Beeinträchtigungen oder Hörverlust kann die Anwesenheit von maskiertem Personal und Besuchern laut Nelson auch zu starkem Stress, Verwirrung und psychischer Isolation führen. Physische Probleme durch zu viel Kohlendioxid, Sauerstoffmangel oder Atembeschwerden führt sie nicht an.
Trotz der dokumentierten Nachteile für die psychische, soziale und emotionale Gesundheit stellt die Autorin fest, dass die Leitung von Pflegeeinrichtungen, das Personal und die Gesundheitsbehörden wenig Bereitschaft zeigen, diese bestehenden Richtlinien in Frage zu stellen.
Obwohl nicht bewiesen sei, dass Masken die Ausbreitung von Atemwegsinfektionen verhindern, würden die Einrichtungen aus bürokratischer Gewohnheit und Risikoaversion an einer starren Durchsetzung festhalten. Letztendlich seien die Bewohner von Pflegeheimen weiterhin der Maskenpflicht unterworfen, nur weil die Verantwortlichen sich weigern würden, etablierte Schutzmaßnahmen in Frage zu stellen.
Schweizer Bundesgericht im Affären-Sumpf
Was sich derzeit rund um das Bundesgericht abspielt, ist weit mehr als eine private Liebesgeschichte. Es geht um Vertrauen, Macht, Unabhängigkeit – und um die Frage, ob für die höchsten Richter des Landes andere Regeln gelten als für alle anderen.
Im Zentrum stehen Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf. Ihre frühere Beziehung ist seit Monaten bekannt. Das Bundesgericht selbst hat inzwischen festgehalten, dass Liebesbeziehungen unter Richterinnen und Richtern grundsätzlich gegen die eigenen «Gepflogenheiten» verstoßen, weil sie das Vertrauen in Unabhängigkeit und Unparteilichkeit beschädigen können. Gleichzeitig liegen zwölf Revisionsgesuche vor, in denen genau diese Frage zum juristischen Problem wird.
Und trotzdem entsteht zunehmend der Eindruck: Man wartet. Man verschiebt. Man delegiert. Und irgendwann soll Gras über die Sache wachsen. Denn hinter den Kulissen hat sich am Bundesgericht ein erbitterter Machtkampf entwickelt. In einer außerordentlichen Plenarsitzung im Mai standen sogar Rücktrittsforderungen gegen die beiden Richter im Raum. Mehrere Richter verlangten offen oder indirekt Konsequenzen. Andere sahen darin eine politische Attacke und warnten vor einem Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit. Die Sitzung wurde zum «Tiefpunkt» für Beteiligte – ein bemerkenswerter Befund für jene Institution, die über die wichtigsten Rechtsfragen des Landes entscheidet. Noch bemerkenswerter ist, was danach geschah.
Statt rasch für maximale Transparenz und klare Verhältnisse zu sorgen, geriet das Gericht in einen internen Clinch. Es wurden Ausstandsgesuche gegen rund ein Dutzend Kolleginnen und Kollegen gestellt. Der Präsident des Bundesgerichts wurde selbst zum Gegenstand eines Ausstandsgesuchs. Eine geplante Plenarsitzung wurde schließlich abgesagt. Die Verantwortung wurde an das Parlament weitergereicht.
Das ist kein Bild souveräner staatlicher Institutionen. Das ist ein Bild einer Institution, die mit einer Krise überfordert wirkt. Und dann ist da die politische Ebene. Die parlamentarische Gerichtskommission hat nun die Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichts von September auf Dezember verschoben. Begründung: Man brauche mehr Zeit für weitere Abklärungen und wolle mögliche Entscheidungen zu den Revisionsgesuchen abwarten.
Man muss sich das einmal vor Augen führen: Eine Affäre am höchsten Gericht des Landes ist derart gravierend, dass die reguläre Erneuerungswahl verschoben wird. Das allein sollte eigentlich eine nationale Debatte auslösen. Doch genau hier beginnt auch das Versagen der Medien.
Natürlich wurde berichtet. Die Weltwoche brachte die ursprüngliche Enthüllung. Der Tages-Anzeiger legte mit einer großen Recherche über die eskalierte interne Auseinandersetzung nach. Andere Medien griffen die Geschichte auf. Für ein paar Tage war der Skandal präsent. Und dann? Stille.
Dabei ist die Geschichte längst nicht erledigt. Im Gegenteil. Der externe Untersuchungsbericht liegt vor, bleibt aber unter Verschluss. Die parlamentarische Gerichtskommission befasst sich mit der Zukunft der beiden Richter. Zwölf Revisionsgesuche liegen beim Bundesgericht. Und die Frage, ob das Gericht das Vertrauen des Parlaments und der Öffentlichkeit verspielt hat, steht weiterhin im Raum.
Genau deshalb darf diese Geschichte nicht zur nächsten Affäre werden, die kurz Schlagzeilen produziert und anschließend im Nachrichtenarchiv verschwindet. Medien haben nicht nur die Aufgabe, einen Skandal zu enthüllen. Sie haben auch die Aufgabe dranzubleiben. Gerade bei einer Institution wie dem Bundesgericht. Denn dort geht es nicht um irgendeine Behörde. Die Richter in Lausanne entscheiden in letzter Instanz über die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger. Ihre Autorität beruht nicht auf Polizeigewalt oder politischer Macht. Sie beruht auf Vertrauen.
Wenn Richter selbst öffentlich eingestehen, dass eine Beziehung «unangemessen» war, wenn gleichzeitig darüber gestritten wird, ob sie gegen gesetzliche Vorgaben oder interne Gepflogenheiten verstoßen hat, wenn Kolleginnen und Kollegen sich gegenseitig Befangenheit vorwerfen, und wenn schließlich Revisionsverfahren anhängig werden, dann ist das kein Klatschthema. Besonders irritierend ist dabei die Selbstverständlichkeit, mit der offenbar darauf gesetzt werden kann, dass die Öffentlichkeit irgendwann das Interesse verliert. Genau das darf nicht passieren.
Auch die Leitmedien sollten sich fragen lassen, ob sie ihrer Kontrollfunktion gerecht werden. Ein großer Aufmacher am Morgen, einige empörte Kommentare und danach die nächste Geschichte reichen nicht. Wer über einen Vorgang berichtet, der möglicherweise die Glaubwürdigkeit der höchsten Justizbehörde des Landes betrifft, muss auch nach Wochen und Monaten nachfragen: Was ist aus den angekündigten Abklärungen geworden? Was steht im Untersuchungsbericht? Welche Konsequenzen zieht das Parlament? Was geschieht mit den Revisionsgesuchen? Und vor allem: Wer übernimmt Verantwortung?
Denn eines darf nicht zum Normalzustand werden: dass eine der mächtigsten Institutionen des Landes monatelang im eigenen Konflikt gefangen ist – und die Öffentlichkeit sich daran gewöhnt. Die Affäre ist deshalb längst nicht mehr nur die Geschichte von zwei Richtern, die eine Beziehung eingegangen sind.
Sie ist die Geschichte eines Systems, das seine eigenen Grenzen austestet. Und sie ist die Geschichte einer Öffentlichkeit, die genau hinschauen müsste, auch dann, wenn die Kameras längst weitergezogen sind.
Wenn am Ende alle Beteiligten darauf hoffen können, dass der Skandal irgendwann leiser wird, dann ist die entscheidende Frage nicht mehr nur, was am Bundesgericht passiert ist. Dann lautet sie: Wer passt eigentlich noch auf die Aufpasser auf?
Giuseppe Gracia: Warum der Westen den Islam nicht «richtig» erklären muss
Giuseppe Gracia ist kein unbeschriebenes Blatt im Schweizer Feuilleton. Der Publizist schreibt seit 2021 regelmäßig für die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) und steht seit Januar dieses Jahres als Herausgeber an der Spitze des bürgerlich-liberalen Schweizer Monats. Zuvor publizierte er unter anderem bei Focus Online, war Kolumnist beim Blick und schrieb für die Achse des Guten.
In der NZZ vom 24. August stellt Gracia nun eine grundsätzliche Position zur Debatte über Islam und Islamismus vor. Seine zentrale These ist provokant: Die im Westen übliche Unterscheidung zwischen Islam und Islamismus hält er für anmaßend und letztlich für wenig hilfreich. Denn damit beanspruchten säkulare Politiker und Medienschaffende eine Kompetenz, die ihnen eigentlich fehle – nämlich zu entscheiden, welche Auslegung des Korans «richtig» oder westlich kompatibel sei.
Gracia dreht damit die Perspektive um. Nicht der säkulare Staat solle darüber befinden, welcher Islam der akzeptable sei. Er müsse vielmehr dafür sorgen, dass für alle dieselben Regeln gelten. Wer Muslim sei, dürfe seinen Glauben frei ausüben. Aber genauso müsse er sich an jene rechtsstaatlichen Grundsätze halten, die für alle anderen ebenfalls verbindlich seien.
Das klingt zunächst nach einer einfachen liberalen Maxime: Der Staat bewertet nicht den Glauben seiner Bürger, sondern deren Handlungen. Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Gleichberechtigung und das staatliche Gewaltmonopol seien keine religiösen Verhandlungsmasse, sondern Voraussetzungen einer freien Gesellschaft.
Gracia richtet sich damit zugleich gegen eine verbreitete westliche Bequemlichkeit. Er hält es für einen Irrtum, Religion vor allem als Überbleibsel einer vormodernen Gesellschaft zu betrachten, das sich mit steigendem Wohlstand und zunehmender Bildung irgendwann von selbst erledige. Wer Religion nur als kulturelles Relikt begreife, unterschätze ihre Bedeutung für Menschen, die ihren Glauben tatsächlich als umfassende Lebenswirklichkeit verstehen.
Gerade hier setzt seine Kritik an der Integrationsdebatte an. Integration könne nicht bedeuten, dass Muslime irgendwann einfach zu säkularisierten Europäern werden. Eine solche Erwartung wäre selbst eine Form von Bevormundung: Man traue dem anderen seine religiöse Identität nicht wirklich zu, sondern hoffe darauf, dass Wohlstand und gesellschaftliche Teilhabe sie irgendwann verschwinden lassen.
Gracia plädiert stattdessen für eine härtere, aber aus seiner Sicht konsequent liberale Haltung: Nicht den Glauben umerziehen – das Verhalten am Gesetz messen.
Das hat einen entscheidenden Vorteil. Der Staat muss nicht zum theologischen Schiedsrichter werden. Er muss nicht festlegen, welcher Muslim den Koran «richtig» versteht und welcher bereits als Islamist gilt. Er muss auch nicht darauf hoffen, dass religiöse Überzeugungen durch Modernisierung verschwinden. Er muss lediglich seine eigenen Regeln ernst nehmen. Das ist der stärkste Punkt von Gracias Argumentation.
Denn ein freiheitlicher Rechtsstaat sollte seine Grundrechte nicht davon abhängig machen, ob eine Religion dem jeweiligen Zeitgeist sympathisch erscheint. Umgekehrt darf Religionsfreiheit auch nicht als Freipass für die Verletzung der Rechte anderer verstanden werden. Genau diese Grenze beschreibt Gracia: Der Staat bleibt religionsneutral, aber nicht wertneutral gegenüber Rechtsbrüchen.
Seine Attacke auf die etablierte Rede vom «Islamismus» ist allerdings bewusst weit gefasst. Gracia argumentiert, der Begriff könne zu einem politischen Etikett werden, mit dem man sich einer tieferen Auseinandersetzung mit den religiösen und historischen Wurzeln des Islam entziehe.
Hier wird seine Position besonders streitbar. Denn selbstverständlich kann ein säkularer Staat politische Bewegungen danach beurteilen, welche Ziele sie verfolgen und ob diese mit der Verfassung vereinbar sind. Dafür braucht es keine theologische Prüfung des Korans. Der entscheidende Prüfstein ist vielmehr, ob eine politische Forderung mit den Grundrechten und dem geltenden Recht vereinbar ist.
Gerade deshalb führt Gracias Argument am Ende zu einer bemerkenswert nüchternen Konsequenz: Der Westen müsse aufhören, sich selbst zum Oberinterpreten fremder Religionen zu machen – und stattdessen seine eigenen freiheitlichen Prinzipien ernster nehmen.
Das ist weniger ein Plädoyer für den Islam als eine Aufforderung an den liberalen Staat, selbstbewusster aufzutreten. Nicht fragen: Welcher Islam ist uns genehm? Sondern: Welche Regeln gelten hier – und werden sie für alle durchgesetzt?
Damit verschiebt Gracia die Integrationsdebatte weg von der Frage, was Muslime glauben sollen, hin zu einer viel unangenehmeren Frage an die Mehrheitsgesellschaft: Glaubt sie selbst noch konsequent an die Freiheit, die sie von anderen einfordert?
Politischer Machtkampf in der Ukraine verschärft sich
Während die EU-Kommission Milliarden an Steuergeldern an die Ukraine überweist, um den Krieg gegen Russland zu befeuern, häufen sich die Korruptionsskandale im engsten Umfeld von Präsident Wolodymyr Selenskyj. Die Lage in der Ukraine hat sich dermaßen zugespitzt, dass selbst die Leitmedien nicht mehr schweigen. So titelte The Economist: «Während die Ukraine unter Beschuss steht, herrschen Korruption und politisches Chaos». Grund dafür sind neue Korruptionsermittlungen und ein offener Angriff des früheren Verteidigungsministers Mychajlo Fedorow auf Selenskyj.
Die ukrainischen Antikorruptionsbehörden veröffentlichten am 19. August neue abgehörte Gespräche hoher Regierungsvertreter. Darin ist unter anderem Iryna Mudra, stellvertretende Stabschefin, zu hören. Diese wurde inzwischen von Selenskyj entlassen (wir berichteten).
Die Ermittlungen unter den Codenamen «Forrest Gump» und «Femida» betreffen ein mutmaßliches Geldwäschesystem. Mitarbeiter des Präsidialamts sollen versucht haben, 150 Millionen Hrywnja, rund 3,4 Millionen Dollar, für die Kaution des früheren Justizministers Herman Haluschenko aufzubringen. Dafür seien Firmen übernommen und Bankkontrollen umgangen worden. Manager der 2023 verstaatlichten Sense-Bank hätten Geldwäsche-Schutzsysteme abgeschaltet.
Laut The Economist verschärft sich parallel der politische Machtkampf. Der im Juli nach einem Konflikt mit der Armeeführung entlassene Fedorow forderte Selenskyj in einer Videobotschaft zu Wahlen auf und warf der Führung Inkompetenz und Korruption vor. Selenskyj hält Wahlen während des Krieges dagegen für einen «Tsunami» für das Land. Unter Kriegsrecht sind sie derzeit ohnehin nicht zulässig.
Die Krise trifft die Ukraine in einer militärisch und wirtschaftlich angespannten Lage. Selenskyj bezifferte die Lücke im Verteidigungshaushalt auf 27 Milliarden Dollar. Zugleich bedrohen russische Angriffe Infrastruktur und Schifffahrt.
Trotz der grassierenden Korruption würde Selenskyj bei einer hypothetischen Präsidentenwahl derzeit mit 21 Prozent vor Ex-Armeechef Walerij Saluschnyj mit 18 und Fedorow mit 16 Prozent liegen. Das sei das Ergebnis einer unveröffentlichten Umfrage, behauptet The Economist. Noch würden die meisten Ukrainer allerdings keine Wahl im Krieg wollen, doch erstmals habe ein früherer enger Vertrauter Selenskyjs dieses Tabu offen gebrochen.
Frankreich: Macron hält Trauerrede für einen Freimaurer
Erzbischof Antoine Hérouard von Dijon hat am 25. August in der Stiftskirche Notre-Dame in Semur-en-Auxois, Côte-d'Or, die Begräbnisriten für François Patriat, einen ehemaligen französischen Minister und Senator durchgeführt. Wie LifeSiteNews berichtet, war Patriat, der am 19. August im Alter von 83 Jahren starb, ein langjähriger Verbündeter des französischen Präsidenten Emmanuel Macron. Seine Mitgliedschaft in der Freimaurerei war bereits vor seinem Tod bekannt.
Dass die Beerdigung von einem Erzbischof und in einer katholischen Kirche stattfand, ist laut LifeSiteNews überraschend, denn die katholische Lehre verbietet ausdrücklich die Mitgliedschaft in der Freimaurerei. Katholiken, die freimaurerischen Vereinigungen beitreten, «befinden sich in einem Zustand schwerer Sünde und dürfen die Heilige Kommunion nicht empfangen».
Schon 2023 hatte die Zeitung Le Monde informiert, dass Patriat Macron bei seinem ersten Besuch in der «Grand Orient»-Loge im Jahr 2016 begleitet hatte. Dabei handelt es sich um die älteste und größte freimaurerische Organisation Frankreichs – und die älteste auf dem europäischen Festland. Zudem bezeichnete die freimaurerische Publikation 450.fm Patriat nach seinem Tod als «Bruder» und beschrieb ihn als eine politische Persönlichkeit, die «in den Ewigen Osten eingegangen» sei, womit sie seine Mitgliedschaft in der Freimaurerei bestätigte.
Macron hielt in der Stiftskirche eine ausführliche Trauerrede und erinnerte an Patriats langjährige politische Unterstützung für seine säkular-progressive Vision der Gesellschaft, die durch die Förderung des assistierten Suizids, der Gender-Ideologie und von Einschränkungen des religiösen Ausdrucks gekennzeichnet sei. Auch dies ist, wie LifeSiteNews betont, mit dem moralischen Rahmen der katholischen Lehre unvereinbar.
Patriat war Staatssekretär und später Landwirtschaftsminister unter dem sozialistischen Premierminister Lionel Jospin. 2016 wurde er zu einer der prominenten politischen Persönlichkeiten, die Macrons aufkommendes Präsidentschaftsprojekt unterstützten. Nach Macrons Wahl leitete Patriat die Senatsgruppe, die den Präsidenten unterstützte, und blieb bis zu seinem Tod einer von Macrons engsten politischen Verbündeten.
Die Beerdigung Patriats in der Stiftskirche hat laut LifeSiteNews innerhalb der französischen Kirche erhebliche Aufmerksamkeit erregt, weil sie im scharfem Gegensatz zu Anweisungen italienischer Bischöfe steht: Dort wurden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die Freimaurer waren, katholische Beerdigungen verweigert.
Sultan Kara in Amed ermordet
In Amed (tr. Diyarbakır) ist die 32-jährige Sultan Kara Opfer eines Feminizids geworden. Sie wurde am Abend des 26. August im Stadtteil Bajarê Nû (Yenişehir) von Ersan Akdemir erschossen, von dem sie sich nach vier Jahren Ehe scheiden lassen wollte. Der Tatverdächtige flüchtete anschließend mit dem gemeinsamen Kind und ist nach Angaben der Familie weiterhin nicht gefasst.
Kara hatte sich zwei Monate zuvor von Akdemir getrennt, die Scheidung eingereicht und war zu ihrer Schwester gezogen. Nach Angaben ihrer Familie hatte sie im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren auch eine Schutzanordnung gegen ihren Ehemann beantragt. Am Mittwochabend soll Akdemir sie unter dem Vorwand, ihr gemeinsames Kind sehen zu wollen, in den Sümerpark im Stadtzentrum gelockt haben. Dort schoss er auf Kara. Sie wurde schwer verletzt in das Universitätsklinikum Dicle gebracht, wo sie trotz medizinischer Behandlung starb. Anschließend wurde sie auf dem Yeniköy-Friedhof beigesetzt.
„Jeden Morgen sagte sie: Er wird mich töten“
Karas Schwester Şehriban Kara berichtet von jahrelanger systematischer Gewalt und wiederholten Todesdrohungen. Ihre Schwester habe während der Ehe immer wieder befürchtet, von Akdemir getötet zu werden. „Sie war vier Jahre verheiratet. Jeden Morgen sagte meine Schwester: ‚Er wird mich töten‘“, berichtet Şehriban Kara. Zweimal habe Akdemir ihre Schwester schwer misshandelt. „Er bedrohte und schlug sie. Selbst als sie schwanger war, würgte er sie und versuchte, sie zu töten.“
Ersan Akdemir
Nach der Trennung hätten die Drohungen nicht aufgehört. Akdemir habe sowohl Sultan Kara als auch deren Schwester mit dem Tod bedroht. Zugleich sei Kara nach Angaben der Familie von Angehörigen des Mannes unter Druck gesetzt worden, keine Anzeige zu erstatten. Auch das gemeinsame Kind sei ihr zeitweise entzogen worden, um sie einzuschüchtern.
Familie erhebt Vorwürfe gegen Behörden
Die Familie wirft den Behörden vor, Sultan Kara trotz der bekannten Gewalt nicht geschützt zu haben. Während ihrer Ehe habe sie sich einmal an eine Polizeiwache gewandt. Dort sei ihr lediglich gesagt worden, sie solle zu ihrer eigenen Familie gehen. Nach ihrer Trennung habe Kara erstmals wieder Hoffnung geschöpft. „Ich bin sehr glücklich und erleichtert. Ich bin ihn los“, soll sie ihrer Familie gesagt haben. Zwei Monate später wurde sie getötet.
Für Şehriban Kara steht der Tod ihrer Schwester deshalb auch für das Versagen der staatlichen Schutzmechanismen. „Niemand hat etwas getan“, sagte sie. Ihre Schwester habe über Jahre von Gewalt und Todesdrohungen berichtet. Besonders bitter sei, dass der Tatverdächtige weiterhin nicht gefasst sei: „Meine Schwester ist tot, und dieser Mann läuft frei herum. Frauen werden ermordet und niemand kümmert sich darum. Ich will Gerechtigkeit. Es reicht.“
Vier Feminizide seit Jahresbeginn in Amed
Mit dem Tod von Sultan Kara ist nach Angaben von Frauenorganisationen bereits die vierte Frau seit Jahresbeginn in Amed durch einen Feminizid getötet worden. Drei weitere Frauen kamen unter ungeklärten beziehungsweise verdächtigen Umständen ums Leben. Der Fall von Sultan Kara reiht sich damit in eine bekannte Konstellation geschlechtsspezifischer Gewalt ein: Die Trennung von einem gewalttätigen Partner gehört für Frauen zu den besonders gefährlichen Phasen. Kara hatte sich entschieden zu gehen, die Scheidung eingereicht und Schutz beantragt. Zwei Monate später wurde sie ermordet.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/feminizid-in-amed-tater-wurde-von-polizei-uber-anzeige-informiert-51849 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52490 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52499 https://deutsch.anf-news.com/frauen/frauen-in-amed-gewaltpravention-muss-bei-mannern-ansetzen-52465
Pflegegeld: Bundesregierung streicht ab 1. Januar 2027 das Pflegebudget – Wer den Preis jetzt zahlen muss
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 beschlossen, das Pflegebudget der Krankenhäuser ab 2027 dauerhaft zu deckeln – und das trifft hauptsächlich Menschen mit Pflegebedarf, die stationär behandelt werden.
Dieses Pflegebudget ist nicht das monatliche Pflegegeld: Es ist das gesonderte Budget nach § 6a KHEntgG, das Krankenhäuser seit 2020 erhalten, um Pflegepersonal auf ihren Stationen zu finanzieren.
Der Regierungsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) sieht vor, dass dieses Budget ab Januar 2027 nur noch so stark wachsen darf wie die allgemeinen Lohnzuwächse in der gesetzlichen Krankenversicherung – und in den Jahren 2027 bis 2029 sogar einen Prozentpunkt darunter. Das Gesetz muss noch durch Bundestag und Bundesrat, der Zeitplan sieht das noch vor der Sommerpause 2026 vor.
Dr. Utz Anhalt: Neuees Pflegegesetz: Wer zahlt jetzt drauf? Warum Pflegebedürftige das direkt zu spüren bekommenWer mit einem Pflegegrad ins Krankenhaus kommt, bringt von vornherein einen höheren Unterstützungsbedarf mit als ein gesunder Patient. Lagerung, Körperpflege, Mobilisation, Ernährungsunterstützung, Sturzprävention – das alles kostet Pflegepersonalzeit, die andere Patienten seltener brauchen. Genau auf diesen Stationen trifft die Deckelung am härtesten.
Solange das Pflegebudget wuchs und Krankenhäuser zusätzliche Pflegekräfte einstellen konnten, war dieser erhöhte Bedarf zumindest teilweise abgedeckt. Ab 2027 ist das vorbei. Wächst das Budget nicht mehr mit den tatsächlichen Personalkosten mit, bleiben Stellen unbesetzt oder werden abgebaut.
Das Krankenhaus kann dann entweder aus eigener Tasche zuschießen – in einer Zeit, in der laut Verbandsangaben rund sieben von zehn Kliniken in Deutschland rote Zahlen schreiben – oder es spart genau dort, wo es am schnellsten geht: beim Pflegepersonal.
Hinzu kommt ein zweiter Einschnitt, der in der Debatte weniger Beachtung findet: Die pauschale Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen entfällt.
Seit 2025 konnten Krankenhäuser 2,5 Prozent ihres Pflegebudgets zusätzlich einsetzen, um etwa Stationsassistenten, digitale Dokumentationshilfen oder Transportdienste zu finanzieren – alles Maßnahmen, die Pflegekräfte von Tätigkeiten entlasten, die nichts mit direkter Patientenversorgung zu tun haben.
Dieser Posten fällt ab 2027 ersatzlos weg. Was das für pflegebedürftige Menschen bedeutet: Wenn die Pflegefachkraft einer Station wieder mehr Zeit mit Bürokratie verbringt, hat sie weniger Zeit am Bett.
Hedwig M., 79, aus Hannover, liegt nach einer Hüftprothesen-OP fünf Tage auf einer chirurgischen Station. Sie hat Pflegegrad 2, ist auf Hilfe beim Aufstehen, Waschen und beim Gang zur Toilette angewiesen. In der Nacht nach dem Eingriff klingelt sie zweimal; bis jemand kommt, vergehen zwanzig Minuten.
Auf dieser Station sind nach eigenen Angaben des Hauses zwei Stellen im Nachtdienst seit Monaten unbesetzt. Ob die Klinik diese Lücken künftig schließen wird, hängt davon ab, ob das Pflegebudget dafür Spielraum lässt. Den sieht der Gesetzgeber ab 2027 nicht mehr vor.
Woher das Pflegebudget kommt – und was es seit 2020 verhinderteDas Pflegebudget nach § 6a KHEntgG wurde nicht aus wohlmeinender Gesundheitspolitik erfunden, sondern als Reaktion auf eine dokumentierte Katastrophe. Im alten DRG-Fallpauschalensystem waren Pflegepersonalkosten direkt in die Erlöse eingerechnet. Wer Pflegekräfte strich, verbesserte seine Marge.
Das Ergebnis: Zwischen 1996 und 2007 wurden bundesweit über 50.000 Vollkräfte im Pflegedienst abgebaut. Erst 2020 war das Personalniveau von 1995 wieder erreicht – nach 25 Jahren Personalschrumpfung.
Das Pflegebudget löste Pflegepersonalkosten aus dieser Sparlogik heraus. Krankenhäuser bekamen die tatsächlichen Pflegepersonalkosten erstattet – ohne dass sie durch höheren Personalaufwand ihre Fallpauschale gefährdeten.
Der Anreiz, Pflegepersonal zu reduzieren, war damit strukturell gebrochen. Krankenhäuser stellten Personal ein, die Pflegekostenentwicklung stieg. Genau das ist der Grund, warum die Bundesregierung jetzt eingreift: Die Kosten des Pflegebudgets stiegen stärker als die GKV-Einnahmen.
Mit dem BStabG dreht der Gesetzgeber diesen Mechanismus teilweise zurück. Das Budget wächst künftig nicht mehr bedarfsgerecht, sondern einnahmenorientiert. Personalaufbau über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus wird nicht mehr finanziert.
Der Regierungsentwurf stellt klar, dass Krankenhäuser künftig keinen finanziellen Spielraum mehr haben, um Pflegepersonal über die Pflichtanforderungen hinaus aufzubauen.
Fachverbände wie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und Gewerkschaft ver.di kritisieren diesen Paradigmenwechsel scharf. Zahlreiche internationale Studien belegen, dass unzureichende Pflegepersonalausstattung mit höheren Komplikationsraten, längeren Verweildauern und erhöhter Sterblichkeit einhergeht.
DBfK-Präsidentin Vera Lux erklärte nach dem Kabinettsbeschluss, das Pflegebudget habe Pflegepersonalkosten aus der Sparlogik herauslösen sollen – mit der Deckelung werde diese Schutzfunktion geschwächt.
Pflegepersonaluntergrenzen: Mindestschutz mit bekannten LückenDer Regierungsentwurf hat eine Antwort auf diese Kritik: Das Pflegebudget finanziert weiter Personal – nämlich das, das zur Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) zwingend nötig ist.
Wer zur Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben Pflegekräfte einstellen muss, bekommt die Kosten dafür weiter voll erstattet. Das klingt nach einer Sicherheitsleine. Die Realität dieser Linie ist allerdings bekannt.
Die Pflegepersonaluntergrenzen legen fest, wie viele Patienten eine Pflegefachkraft gleichzeitig betreuen darf – getrennt nach pflegesensitiven Bereichen wie Intensivstation, Geriatrie oder Unfallchirurgie. Sie sind ein Mindestschutz, kein bedarfsgerechter Standard.
Das Instrument sichert, dass eine Pflegekraft nicht beliebig viele Patienten gleichzeitig versorgen muss. Es sichert nicht, dass jeder Patient die Zuwendung bekommt, die sein tatsächlicher Zustand erfordert.
Hinzu kommt: Diese Mindestvorgaben werden heute schon regelmäßig verfehlt. Laut einer Auswertung des GKV-Spitzenverbandes werden die Pflegepersonaluntergrenzen in rund 12,5 Prozent aller Schichten unterschritten. Das Mindest-Niveau der Pflege ist bereits jetzt keine verlässliche Untergrenze.
Wenn das Pflegebudget künftig keine Mittel mehr für darüber hinausgehende Personalstellen bereitstellt, orientieren sich Kliniken notgedrungen noch stärker an diesen Untergrenzen – nicht als Mindeststandard, sondern als Planungsziel.
Für pflegebedürftige Menschen ist das besonders relevant, weil ihre Versorgungsbedarfe die PpUG-Logik systematisch übersteigen. Ein Patient mit Pflegegrad 3 und Demenz auf einer chirurgischen Normalstation fällt nicht unter eine spezifische Untergrenze, die seinen erhöhten Bedarf widerspiegeln würde. Die PpUG decken pflegesensitive Bereiche ab – nicht den pflegesensitiven Patienten auf der falschen Station.
Was Pflegebedürftige und Angehörige jetzt wissen müssenDas BStabG ist noch kein beschlossenes Gesetz. Der Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026 ist der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Der Zeitplan der Bundesgesundheitsministerin sieht eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause 2026 vor.
Wer Einwände hat, kann sie über Abgeordnete oder Pflegeverbände in das laufende parlamentarische Verfahren einbringen – in dieser Phase sind Änderungen noch möglich.
Unabhängig davon gilt jetzt schon: Angehörige sollten bei geplanten Krankenhausaufenthalten von Pflegebedürftigen frühzeitig das Gespräch mit dem Pflegepersonal suchen und den Unterstützungsbedarf klar kommunizieren.
Der Pflegegrad und das Gutachten des Medizinischen Dienstes sind Dokumente, die mitgebracht werden sollten – Krankenhäuser sind verpflichtet, bekannte Pflegebedarfe in die Versorgungsplanung einzubeziehen. Eine formale Beschwerde über unzureichende Versorgung kann beim Patientenfürsprecher des Krankenhauses oder bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.
Wer nach einem Krankenhausaufenthalt feststellt, dass der Pflegebedarf gestiegen ist, hat das Recht auf eine Neubegutachtung durch den Medizinischen Dienst. Ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades bei der Pflegekasse ist jederzeit möglich – er kostet nichts, setzt keine Frist voraus und kann auch von Angehörigen gestellt werden.
Gerade nach einem Klinikaufenthalt mit Komplikationen, verlängerter Reha oder verschlechtertem Allgemeinzustand ist diese Überprüfung sinnvoll.
Wenn ein Krankenhaus die Pflegepersonaluntergrenzen nicht einhält, dürfen betroffene Bereiche bei anhaltenden Verstößen keine neuen Patienten aufnehmen. Diese Sanktion ist im Gesetz vorgesehen, wird aber selten vollständig durchgesetzt.
Wer den Verdacht hat, dass auf einer Station systematisch Untergrenzen unterschritten werden, kann sich an die zuständige Landesbehörde oder den Medizinischen Dienst wenden.
Häufige Fragen zum Pflegebudget und Klinikaufenthalt Was ist das Pflegebudget im Krankenhaus – und was hat das mit meinem Pflegegeld zu tun?Nichts. Das Pflegegeld nach dem SGB XI, das Pflegebedürftige monatlich erhalten, bleibt von der BStabG-Reform unberührt. Das Krankenhauspflegebudget nach § 6a KHEntgG ist ein gesondertes Finanzierungsinstrument, das Kliniken nutzen, um Pflegepersonal auf Stationen zu bezahlen. Es kommt aus der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht aus der Pflegeversicherung.
Muss ich befürchten, dass mein Krankenhaus wegen der Reform Pflegekräfte entlässt?Unmittelbare Entlassungen sind nicht zu erwarten. Der Effekt ist indirekter: Krankenhäuser werden ab 2027 zusätzliche Pflegepersonalstellen schlechter refinanzieren können. Offene Stellen werden schwerer zu besetzen sein, weil das Budget für Tarifsteigerungen nicht mehr vollständig ausgeglichen wird.
Über einige Jahre kann das zu einem schleichenden Personalabbau führen – besonders in Häusern, die ohnehin wirtschaftlich unter Druck stehen.
Gibt es Ausnahmen – wird wirklich kein zusätzliches Pflegepersonal mehr finanziert?Doch, in einem engen Rahmen: Personal, das zur Einhaltung der gesetzlichen Pflegepersonaluntergrenzen oder verbindlicher G-BA-Richtlinien zwingend erforderlich ist, wird weiterhin voll refinanziert.
Freiwilliger Stellenaufbau darüber hinaus – also Personal, das ein Krankenhaus aus eigener Entscheidung zur Qualitätsverbesserung einstellt – wird ab 2027 nicht mehr aus dem Pflegebudget bezahlt.
Kann ich bei einem geplanten Eingriff ein Krankenhaus mit besserer Personalausstattung wählen?Ja. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht den Pflegepersonalquotienten für jeden Krankenhausstandort. Dieser Wert gibt Auskunft über die Relation von Pflegepersonal zu Pflegeaufwand.
Er ist öffentlich einsehbar und kann bei der Krankenhauswahl als ein Orientierungspunkt genutzt werden – neben Qualitätsberichten, die Kliniken jährlich veröffentlichen müssen.
Was kann ich tun, wenn ich im Krankenhaus unzureichend versorgt wurde?Erster Ansprechpartner ist der Patientenfürsprecher des Krankenhauses, den jede Klinik benennen muss. Darüber hinaus können Krankenkassen Beschwerden annehmen und den Medizinischen Dienst beauftragen.
Wenn es um mögliche Behandlungsfehler geht, ist die Gutachterstelle der zuständigen Ärztekammer zuständig. Eine kostenlose Erstberatung bieten auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) und die Verbraucherzentralen an.
Die Frage, die das parlamentarische Verfahren noch beantworten muss: Korrigiert die Deckelung wirklich nur Fehlanreize – oder wiederholt sie einen Fehler, der zwischen 1996 und 2007 über 50.000 Pflegestellen gekostet hat und dessen Folgen ein Vierteljahrhundert lang spürbar waren? Wer diese Antwort mitgestalten will, hat bis zur Sommerpause 2026 Zeit, sich an Bundestagsabgeordnete oder Pflegeverbände zu wenden.
QuellenBundesgesundheitsministerium (BMG): Bundeskabinett beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 29.04.2026, BMG: Referentenentwurf GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 16.04.2026, AOK Presse und Politik: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz BStabG – Gesetzessteckbrief
Der Beitrag Pflegegeld: Bundesregierung streicht ab 1. Januar 2027 das Pflegebudget – Wer den Preis jetzt zahlen muss erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Angehörige der Gefallenen: Dieser Schmerz soll sich nicht wiederholen
Die seit Mittwoch andauernde Trauerfeier in Cizîr (tr. Cizre) ist am Freitag mit einer großen Gedenkveranstaltung beendet worden. Tausende Menschen aus der Stadt und umliegenden Regionen kamen vor dem Bezirksbüro der DEM-Partei zusammen. Zuvor hatten Angehörige der Gefallenen eindringlich dazu aufgerufen, den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft zu unterstützen. Auch in Mêrdîn (Mardin), Amed (Diyarbakır) und Sêrt (Siirt) wurden am Freitag weitere Trauerfeiern und Gedenkveranstaltungen abgehalten. Sie gelten Guerillakämpfer:innen, deren Tod von der kurdischen Freiheitsbewegung aufgrund der Kriegsbedingungen zum Teil erst Jahre später öffentlich bekanntgegeben werden konnte.
„Weder kurdische noch türkische Mütter sollen mehr weinen“
In Cizîr nahmen die Angehörigen am dritten Tag vor den Bildern ihrer Kinder und Familienmitglieder die Beileidsbekundungen entgegen. Mehrere von ihnen verbanden die persönliche Trauer mit der Hoffnung, dass der gegenwärtige Friedensprozess weitere Todesfälle verhindern wird. Behiye Pişkin, die Mutter von Baran Pişkin (Nîrvana Melek), sagte, der Verlust ihrer Tochter schmerze sie, zugleich sei sie stolz auf deren Kampf. „Weder kurdische noch türkische Mütter sollen mehr weinen“, erklärte sie. Sie forderte die Öffnung der Gefängnisse und gesellschaftliche Unterstützung für den Friedensprozess.
Ähnlich äußerten sich Makbule Başkurt, Mutter von Mustafa Başkurt (Cegerxwîn Cizîrî), und Müzeyyen Deniz, Mutter von Yusuf Deniz (Argeş Cîzre). Keine Mutter solle erneut ein Kind verlieren, erklärten sie. Salih Ertene, Vater von Ahmet Ertene (Serdem Êrîş), sprach von einem gemeinsamen Schmerz der Familien. Damit kein weiteres Blut vergossen werde, müsse der gegenwärtige Prozess von allen unterstützt werden.
Familie Arslan wartet bis heute auf Servet Arslan
Unter den Gefallenen, für die in Cizîr getrauert wird, ist auch Sezer Arslan (Agir Botan). Sein Bruder Servet Arslan war 2015 während der türkischen Militärbelagerung und Ausgangssperren in der Stadt getötet worden. Seine sterblichen Überreste wurden der Familie bis heute nicht übergeben. Sezer Arslan schloss sich später der Guerilla an. Seine Tante Hanife Arslan erklärte, die Familie werde sich weiter dafür einsetzen, dass die Opfer der Gefallenen nicht vergeblich gewesen seien. Sie forderte Freiheit für Abdullah Öcalan und die politischen Gefangenen. Auch Arslans Großmutter Xanim Arslan verband ihre Hoffnung auf einen erfolgreichen Friedensprozess mit der Forderung nach einem Ende von Tod und Inhaftierungen.
Aktaş: „Wir beginnen einen neuen Kampf“
Zum Abschluss der dreitägigen Trauerfeier fand am frühen Abend eine gemeinsame Gedenkveranstaltung statt. MEBYA-DER-Vertreterin Esmer Çıkmaz erklärte im Namen der Angehörigen: „Als Mütter haben wir ihnen ein Versprechen gegeben: Wir werden diesem Land Frieden und Freiheit bringen.“ An der Veranstaltung nahm auch Veysi Aktaş teil, der 31 Jahre inhaftiert war – unter anderem gemeinsam mit Abdullah Öcalan auf Imrali – und im vergangenen Jahr freikam. Aktaş erinnerte an Cizîr als Heimat der Geschichte von Mem û Zîn und verband deren unerfüllte Liebe mit dem Streben der Gefallenen nach Freiheit. „Unser Widerstand muss so groß sein wie ihre Träume“, sagte Aktaş. Mit dem Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft beginne zugleich eine neue Phase des Kampfes: „Wir beginnen einen neuen Kampf. Wir beginnen mit demokratischer Politik. Alle sollen darin ihren Platz einnehmen. Unser Schicksal liegt in unseren Händen.“
Die DEM-Abgeordnete Beritan Güneş Altın erklärte, das Andenken an die Gefallenen zu bewahren bedeute, für ihre Ziele und für Frieden einzutreten. „Wer fragt, was das kurdische Volk will, soll auf dieses Bild schauen. Das kurdische Volk will trotz seines Schmerzes Frieden und ein gemeinsames Leben.“
Weitere Trauerfeiern in Mêrdîn, Amed und Sêrt
Parallel fanden in mehreren Orten der Region weitere Trauerfeiern statt. In Barman bei Stewr (Savur) wurde Emel Güneş (Pîroz Mardîn), Fatih Aydın (Agir Mardin), Nevzat Fidan (Arat) und Vedat Aydın (Piling Barman) gedacht. Hunderte Menschen beteiligten sich an einem gemeinsamen Marsch zum Trauerzelt der Familien. In Qereşîkê bei Ertoqî (Artuklu) wurde eine Trauerfeier für Sevcan Bulut (Serhildan Serbaz) eingerichtet, in Kerboran (Dargeçit) wird Felek Yiğit (Arjîn Kerboran), Eshan Ağırman (Çekdar Serdar) und Hanife Cebe (Dicle) gedacht. Dort ist für Sonntag eine größere gemeinsame Gedenkveranstaltung angekündigt.
In Bismîl bei Amed ging unterdessen die dreitägige Trauerfeier mit einem Mevlit zu Ende. Unter den Teilnehmer:innen waren die DBP-Vorsitzenden Çiğdem Kılıçgün Uçar und Keskin Bayındır. In Sêrt wurde zudem Ferhat Kaya (Dilşad Herekol) gedacht, der am 10. Februar 2018 als YPG-Kämpfer in Efrîn ums Leben kam. Die von MEBYA-DER organisierte Gedenkveranstaltung begann mit einem gemeinsamen Marsch zum Haus seiner Familie.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/tausende-beteiligen-sich-an-trauerfeiern-fur-gefallene-52539 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/amed-die-gefallenen-durfen-nicht-vergessen-werden-52529 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/nach-neun-jahren-besuchen-familien-zerstorten-guerillafriedhof-in-besta-52527
Trip to Nizhny Novgorod
In Nizhny Novgorod, the President addressed the plenary session of the Agency for Strategic Initiatives’ Strong Ideas for a New Time forum. Earlier, the head of state toured the Know Our Own exhibition of Russian brands.
Vladimir Putin also toured the Volga Arena sports complex and briefly spoke with young ice hockey players.
Then the President visited Nizhny Novgorod’s automotive cluster, where he was introduced to VOLGA vehicles, and drove one of them. He also toured engine production lines and met with engineers at the Gorky Automobile Plant.
Bayerischer Hof lädt Ludwig-von-Mises-Konferenz aus: Der Verfassungsschutz als Antwort auf einen liberalen Vordenker
Es gibt politische Vorgänge, bei denen die Pointe so vollkommen ist, dass jede Satire hinter der Wirklichkeit zurückbleibt. Ludwig von Mises, einer der kompromisslosesten liberalen Denker des 20. Jahrhunderts, musste vor dem europäischen Totalitarismus fliehen. Sein Lebenswerk kreiste um Privateigentum, Marktwirtschaft, individuelle Freiheit und die Begrenzung staatlicher Macht. Ausgerechnet ein nach ihm benanntes Institut wurde […]
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Doğan: Öcalan muss seine historische Verantwortung wahrnehmen können
Die DEM-Partei erwartet nach der Verabschiedung des Rahmengesetzes eine zügige Umsetzung der darin vorgesehenen Mechanismen und konkrete Voraussetzungen für eine aktive Rolle Abdullah Öcalans im weiteren Friedensprozess. Parteisprecherin Ayşegül Doğan erklärte am Freitag in Ankara, die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass der kurdische Repräsentant über kontinuierliche Kommunikationsmöglichkeiten verfügen müsse. Doğan äußerte sich nach einer Sitzung des Zentralen Exekutivrats der DEM-Partei. Im Mittelpunkt der Beratungen standen der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft, die Umsetzung des Rahmengesetzes, die Entwicklungen in Syrien, die derzeitigen Trauerfeiern für Gefallene sowie der für den 6. September geplante Parteikongress.
Nicht auf einen bürokratischen Ablauf beschränken
Als wichtigen Schritt bezeichnete Doğan die erste Sitzung des neu geschaffenen Begleit- und Evaluierungsrats am 24. August. Unter dessen Dach wurden vier weitere Gremien für rechtliche Fragen, Monitoring und Feststellung, gesellschaftliche Integration sowie Entwaffnung und strategische Koordination eingerichtet. Entscheidend sei nun, dass diese Gremien koordiniert und dem Tempo des Prozesses entsprechend arbeiteten. Zugleich warnte Doğan davor, deren Tätigkeit auf staatliche Bürokratie zu beschränken. Zivilgesellschaft, erfahrene Fachleute und unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen müssten Möglichkeiten erhalten, sich einzubringen. „Wir sprechen von einem Aufbauprozess“, sagte Doğan. Deshalb müsse sich die gesellschaftliche Unterstützung für Frieden und Demokratisierung unmittelbar in den neu entstehenden Strukturen widerspiegeln.
Forderung nach Arbeitsbedingungen für Öcalan
Als eine der zentralen offenen Fragen bezeichnete Doğan die Bedingungen Abdullah Öcalans auf der Gefängnisinsel Imrali. „Er muss die Möglichkeit erhalten, die schwere und historische Verantwortung, die er in diesem Prozess übernommen hat, wahrnehmen zu können.“ Die bisherigen Phasen des Prozesses hätten gezeigt, warum Öcalan „unter Bedingungen einer effektiven und ununterbrochenen Kommunikation“ daran beteiligt sein müsse. Dabei gehe es nicht allein um die Koordination der Entwaffnung. Für die DEM-Partei sei es ebenso entscheidend, Öcalans Position im politischen Prozess klar zu bestimmen und ihm die Voraussetzungen zu geben, koordinierend tätig zu werden. Doğan verwies dabei auf dessen Ziel, das historische Zusammenleben von Kurd:innen und Türk:innen auf eine dauerhafte Grundlage zu stellen.
„Wir stehen mitten im Übergang von Konflikt zu Konfliktfreiheit“
Das Rahmengesetz bezeichnete Doğan erneut als wichtigen, aber nicht ausreichenden Schritt. Die DEM-Partei habe es nie lediglich als Regelung für aktuelle praktische Probleme betrachtet. „Wir stehen jetzt mitten im historischen Übergang von Konflikt zu Konfliktfreiheit“, sagte sie. Das Gesetz sei eine der entscheidenden Verbindungen zwischen Frieden und Recht. Für einen dauerhaften Frieden brauche es jedoch neben gesetzlichen Regelungen auch politischen Willen und weitere politische Entscheidungen.
Besondere Bedeutung maß Doğan den gegenwärtigen Trauerfeiern bei. Viele Mitglieder des Parteivorstands seien unmittelbar aus Trauerzelten und Trauerhäusern zur Exekutivratssitzung gekommen. Die nun bekanntgegebenen Todesfälle hätten erneut vor Augen geführt, welchen Preis das Scheitern früherer Friedensbemühungen gehabt habe. „Wenn wir es 2015 geschafft hätten, einen dauerhaften Frieden rechtlich abzusichern, müssten wir uns heute nicht von Tausenden Menschen verabschieden“, sagte Doğan. Die Stimmen der Mütter müssten gehört werden: von Frauen, die um Angehörige ohne Grab trauerten, nach den sterblichen Überresten ihrer Kinder suchten oder endlich deren Grabstätten erreichen wollten. Ihr gemeinsamer Wunsch sei, dass keine weitere Familie denselben Verlust erleben müsse.
Medienschaffende sollen direkt mit Öcalan sprechen können
Doğan nahm auch zu den zuletzt in sozialen Medien verbreiteten angeblichen Gesprächsprotokollen aus Imrali Stellung. Sowohl die Imrali-Delegation ihrer Partei als auch die kurdische Bewegung und Öcalan selbst hatten erklärt, dass die veröffentlichten Texte nicht authentisch seien. Die Kontroverse zeige zugleich, weshalb direkte Kommunikationskanäle zu Öcalan notwendig seien. Doğan forderte, Journalist:innen und Vertreter:innen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen müssten künftig die Möglichkeit erhalten, mit ihm zu sprechen.
„Medienschaffende sollten ihre Fragen jetzt frei an Herrn Öcalan richten können, und er sollte die Fragen zum Prozess selbst beantworten können“, sagte sie. Dies könne sowohl das Risiko gezielter Provokationen verringern als auch Informationsdefizite in der Öffentlichkeit beseitigen. Doğan forderte zugleich eine Beschleunigung und möglichst große Transparenz des Prozesses. Für ein neues Treffen der Imrali-Delegation mit Öcalan gebe es derzeit allerdings noch keinen festgelegten Termin. Auch neue Gespräche mit MHP-Chef Devlet Bahçeli und anderen Parteivorsitzenden seien bislang nicht terminiert.
Doğan verbindet Entwicklungen in Rojava mit Friedensprozess
Ausführlich ging die Parteisprecherin auf die jüngsten Entwicklungen in Syrien ein. Die DEM-Partei betrachte die Prozesse in der Türkei und in Syrien nicht voneinander getrennt. Ein dauerhafter Frieden in der Türkei könne nach ihrer Einschätzung Auswirkungen auf den gesamten Mittleren Osten entfalten. Doğan bezeichnete die jüngsten Vereinbarungen in Syrien als bedeutende Entwicklung. „Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), die im Kampf gegen die Terrororganisation ‚Islamischer Staat‘ (IS)schwere Verluste getragen haben, sind inzwischen in die syrische Armee integriert worden.“ Sie würdigte die Rolle von QSD-Generalkommandant Mazlum Abdi und der Außenbeauftragten der Selbstverwaltung, Ilham Ehmed, bei den Verhandlungen.
Abdis Entscheidung, die weitere Auseinandersetzung um die Zukunft Rojavas auf politischer und rechtlicher Ebene fortzuführen, sei von großer Bedeutung. Gleichzeitig erinnerte Doğan daran, dass Kurd:innen in Syrien jahrzehntelang elementare Rechte bis hin zur Staatsbürgerschaft vorenthalten wurden. Die derzeitigen Entwicklungen seien deshalb nicht als Abschluss zu verstehen. Auf die institutionellen Vereinbarungen müssten weitere Schritte folgen, darunter „verfassungsrechtliche Garantien und die Anerkennung der kollektiven Rechte der Kurd:innen“.
DEM-Partei fordert Einladung von Abdi und Ehmed
Doğan forderte die türkische Regierung außerdem auf, Mazlum Abdi und Ilham Ehmed offiziell in die Türkei einzuladen. „Sie sollten kommen, sie sollten eingeladen werden“, sagte sie. Es müsse möglich sein, direkte politische Beziehungen aufzubauen und darüber zu sprechen, wie der weitere Dialog gestaltet werden könne. Die DEM-Partei habe eine solche Öffnung bereits zuvor gefordert. Doğan stellte auch hier einen Zusammenhang mit Abdullah Öcalans politischem Ansatz her. Dieser versuche, den Mittleren Osten aus einer Region von Krieg und Konfrontation in einen Raum des gleichberechtigten Zusammenlebens zu verwandeln. Die Prozesse in der Türkei und in Syrien seien aus Sicht der DEM-Partei Bestandteile dieser Perspektive.
Kongress als Auftakt für größere Neuaufstellung
Zum für den 6. September in Ankara geplanten Parteikongress erklärte Doğan, dort seien zunächst keine grundlegenden personellen oder strukturellen Veränderungen zu erwarten. Der Kongress solle vielmehr den Auftakt für eine umfassendere politische und organisatorische Neuaufstellung bilden. Ein weiterer Kongress mit größeren Veränderungen sei innerhalb der folgenden Monate vorgesehen. Dabei stünden neben Programm und Organisationsstruktur auch die politische Sprache und Arbeitsweise der Partei zur Diskussion. Ob sich Parteiführung, Name oder Logo verändern werden, sei bislang nicht entschieden. Doğan ging zudem auf den Arbeitskampf der Beschäftigten von Doruk Madencilik und Eti Gümüş ein. Sie begrüßte die nach 18 Tagen erzielte Einigung über ausstehende Löhne und Abfindungen und forderte die Freilassung der in diesem Zusammenhang inhaftierten Gewerkschafter Gökay Çakır und Başaran Aksu.
Prozess soll an Tempo gewinnen
Für die kommende Phase forderte Doğan insbesondere eine rasche Arbeitsaufnahme der durch das Rahmengesetz geschaffenen Mechanismen. Diese seien auch notwendig, damit die angekündigten Rückkehrprozesse beginnen könnten. Eine weitere Verzögerung berge Risiken, sagte Doğan. „Gerade um Provokationen und Versuchen entgegenzuwirken, den Prozess zu unterlaufen, muss dieser rechtlich abgesichert werden und an Tempo gewinnen“, so die Parteisprecherin.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52533 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52530 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52511
6.000 Arbeitsstunden bringen nur 68 Euro mehr Rente
Wer im Jahr 2026 insgesamt 6.000 Stunden zum gesetzlichen Mindestlohn arbeitet, erwirbt nach heutigen Rechenwerten lediglich einen zusätzlichen monatlichen Rentenanspruch von rund 68 Euro brutto. Das entspricht bei den derzeit hohen Kraftstoffpreisen ungefähr einer kleinen Tankfüllung.
Der Vergleich aus dem Video „Rente mit 67 – 6.000 Stunden für 1 Tankfüllung“ ist damit nicht aus der Luft gegriffen. Er muss allerdings richtig eingeordnet werden, weil die gesetzliche Rente nicht anhand der geleisteten Stunden, sondern anhand des versicherten Bruttoverdienstes berechnet wird.
Aus 6.000 Stunden werden 83.400 Euro BruttolohnSeit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Stunde. Das bestätigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Bei 6.000 Arbeitsstunden ergibt sich ein gesamter Bruttoverdienst von 83.400 Euro. Die Arbeitszeit entspricht bei einer 40-Stunden-Woche knapp drei Jahren Vollzeitbeschäftigung.
Für die Rentenberechnung wird dieser Verdienst mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt aller Versicherten verglichen. Dieses beträgt 2026 nach der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 51.944 Euro.
So entstehen aus dem Verdienst die RentenpunkteNach § 70 SGB VI wird das versicherte Arbeitsentgelt durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres geteilt. Ein Beschäftigter erhält genau einen Entgeltpunkt, wenn sein Jahreseinkommen dem Durchschnittsentgelt entspricht.
Die 83.400 Euro aus 6.000 Mindestlohnstunden ergeben bei einer vereinfachten Berechnung mit den Werten des Jahres 2026 rund 1,6056 Entgeltpunkte. Seit dem 1. Juli 2026 ist jeder Entgeltpunkt monatlich 42,52 Euro wert.
Damit entsteht ein zusätzlicher monatlicher Rentenanspruch von rund 68,27 Euro brutto. Weitere Hintergründe zu diesem Zusammenhang finden sich im Beitrag über die Rentenfallen durch den Mindestlohn ab 2026.
Die Rechnung im Überblick Berechnungsschritt Rechnung Ergebnis Bruttoverdienst 6.000 Stunden × 13,90 Euro 83.400 Euro Entgeltpunkte 83.400 Euro ÷ 51.944 Euro 1,6056 Punkte Monatliche Bruttorente 1,6056 × 42,52 Euro 68,27 Euro Jährliche Bruttorente 68,27 Euro × 12 Monate 819,24 Euro Arbeitnehmerbeiträge 83.400 Euro × 9,3 Prozent 7.756,20 Euro Beiträge einschließlich Arbeitgeberanteil 83.400 Euro × 18,6 Prozent 15.512,40 EuroDie Tabelle zeigt eine Modellrechnung auf Basis der Werte von 2026. Werden die 6.000 Stunden über mehrere Jahre verteilt, gelten in jedem Jahr der jeweilige Mindestlohn, das jeweilige Durchschnittsentgelt und später der zum Rentenbeginn gültige Rentenwert.
Reicht die zusätzliche Rente tatsächlich für eine Tankfüllung?Nach einer Auswertung des ADAC vom 26. August 2026 kostete ein Liter Super E10 im bundesweiten Mittel 2,155 Euro. Eine kleine Tankfüllung mit 30 Litern kostete damit 64,65 Euro, während für 50 Liter bereits 107,75 Euro bezahlt werden mussten.
Die zusätzliche Bruttorente von 68,27 Euro reicht folglich rechnerisch für etwa 31,7 Liter Super E10. Für einen Kleinwagen kann das nahezu eine Tankfüllung sein, für ein Fahrzeug mit einem größeren Tank reicht der Betrag deutlich nicht.
Der Vergleich beschreibt außerdem die Bruttorente. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Einkommensteuer verringern den tatsächlich verfügbaren Betrag.
So viele Arbeitsstunden stehen hinter unterschiedlichen Tankgrößen Tankmenge Super E10 Kosten bei 2,155 Euro je Liter Erforderliche Mindestlohnstunden für eine gleich hohe Monatsrente 30 Liter 64,65 Euro rund 5.682 Stunden 40 Liter 86,20 Euro rund 7.576 Stunden 50 Liter 107,75 Euro rund 9.470 StundenDie Gegenüberstellung zeigt, wie stark das Ergebnis von der angenommenen Tankgröße abhängt. Die Aussage „6.000 Stunden für eine Tankfüllung“ trifft deshalb nur bei einem kleinen Tank oder bei niedrigeren Kraftstoffpreisen zu.
Ein Jahr Vollzeitarbeit bringt nur knapp 24 Euro MonatsrenteBei 40 Arbeitsstunden in der Woche und 52 bezahlten Wochen kommen Beschäftigte rechnerisch auf 2.080 Stunden im Jahr. Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt sich ein Jahresbrutto von 28.912 Euro.
Dieser Verdienst entspricht 2026 rund 0,5566 Entgeltpunkten. Ein vollständiges Arbeitsjahr zum Mindestlohn erhöht die spätere Monatsrente damit nach heutigem Stand um ungefähr 23,67 Euro brutto.
Drei solcher Jahre führen zu einem Rentenzuwachs von gut 71 Euro. Die geringfügige Abweichung zur 6.000-Stunden-Rechnung entsteht, weil drei volle Arbeitsjahre zusammen 6.240 bezahlte Stunden umfassen.
45 Jahre Mindestlohn ergeben rund 1.065 Euro BruttorenteWürde eine Person 45 Jahre lang durchgehend 40 Stunden pro Woche zum Mindestlohn von 2026 arbeiten, käme sie rechnerisch auf ungefähr 25,05 Entgeltpunkte. Bei einem Rentenwert von 42,52 Euro entspräche das rund 1.065 Euro Bruttorente im Monat.
Diese Rechnung ist lediglich eine Darstellung in heutigen Werten. Mindestlohn, Durchschnittsentgelt und Rentenwert verändern sich regelmäßig, sodass aus ihr keine verlässliche Prognose für einen Rentenbeginn in mehreren Jahrzehnten abgeleitet werden kann.
Sie zeigt dennoch das Problem langjähriger Beschäftigung im Niedriglohnbereich. Auch nach 45 Vollzeitjahren kann die gesetzliche Rente so niedrig bleiben, dass Wohngeld oder Grundsicherung im Alter geprüft werden müssen.
Der Rentenpunkt wird jedes Jahr rechnerisch teurerDer Mindestlohn allein entscheidet nicht darüber, wie viele Rentenpunkte Beschäftigte erhalten. Steigt das Durchschnittsentgelt stärker als der eigene Jahresverdienst, können Arbeitnehmer trotz einer Lohnerhöhung im Verhältnis weniger Entgeltpunkte erwerben.
Für einen Entgeltpunkt waren 2025 noch 50.493 Euro Jahreseinkommen erforderlich. Im Jahr 2026 sind es bereits 51.944 Euro.
Der Mindestlohn ist zwar auf 13,90 Euro gestiegen, liegt bei einer Vollzeitbeschäftigung aber weiterhin deutlich unter dem Durchschnittsverdienst. Deshalb entsteht pro Arbeitsjahr nur etwas mehr als ein halber Entgeltpunkt.
Die Rentenerhöhung verbessert bestehende AnsprücheDer aktuelle Rentenwert ist zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent auf 42,52 Euro gestiegen. Dadurch erhöht sich nicht nur die laufende Rente, sondern auch der Euro-Wert sämtlicher bereits erworbener Entgeltpunkte.
Der Zuwachs aus 6.000 Arbeitsstunden ist deshalb nicht für alle Zeiten auf 68,27 Euro festgeschrieben. Steigt der Rentenwert in den kommenden Jahren, steigt grundsätzlich auch der Euro-Betrag dieser Entgeltpunkte.
Allerdings sagt eine Erhöhung in Euro noch nichts über die künftige Kaufkraft aus. Wenn Mieten, Energie, Lebensmittel und Mobilität schneller teurer werden als die Renten, kann der reale Gegenwert dennoch sinken.
Mehr zu den aktuellen Beträgen steht im Beitrag über die Rentenerhöhung seit Juli 2026.
„Rente mit 67“ gilt nicht für jeden JahrgangDie Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt nach derzeitiger Rechtslage für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für frühere Jahrgänge liegt sie abhängig vom Geburtsjahr noch unter 67 Jahren.
Wer vor der persönlichen Regelaltersgrenze eine Altersrente für langjährig Versicherte beantragt, muss in der Regel einen dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat hinnehmen. Bei einem Rentenbeginn vier Jahre früher kann der Abschlag 14,4 Prozent betragen.
Die zusätzlichen 68 Euro aus 6.000 Mindestlohnstunden bilden daher nicht immer den gesamten finanziellen Unterschied zwischen einem frühen und einem späteren Rentenbeginn ab. Wer länger arbeitet und dadurch einen Abschlag vermeidet, kann eine erheblich größere Differenz erreichen.
Welche Altersgrenzen für Versicherte ab Jahrgang 1964 gelten, erläutert der Beitrag „Rente: Der Geburtsjahrgang 1964 hat jetzt echtes Pech“.
Wer früher in Rente geht, verzichtet auf mehrere MonatszahlungenEin späterer Rentenbeginn bringt zusätzliche Entgeltpunkte und kann Abschläge vermeiden. Gleichzeitig verzichtet der Versicherte während der weiteren Beschäftigung auf Rentenzahlungen, die bei einem früheren Antrag bereits geflossen wären.
Eine höhere Monatsrente bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sich das längere Arbeiten finanziell schnell auszahlt. Der Vorteil muss mit den entgangenen Rentenzahlungen, dem erzielten Nettolohn und der persönlichen Lebenserwartung verglichen werden.
Auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge beeinflussen das Ergebnis. Vor einer Entscheidung sollte daher eine individuelle Rentenauskunft mit mehreren möglichen Rentenbeginnterminen angefordert werden.
Die gesetzliche Rente ist kein gewöhnlicher SparvertragDie Rentenbeiträge werden nicht auf einem persönlichen Konto angespart. Sie finanzieren im Umlageverfahren vor allem die gegenwärtig ausgezahlten Renten, während die Versicherten im Gegenzug eigene Ansprüche erwerben.
Zur Absicherung gehören nicht nur die spätere Altersrente, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und Rehabilitationsleistungen. Ein reiner Vergleich zwischen eingezahlten Beiträgen und späterer Altersrente lässt diese Leistungen außer Betracht.
Von den 18,6 Prozent Rentenversicherungsbeitrag trägt ein Arbeitnehmer in einer gewöhnlichen Beschäftigung 9,3 Prozent. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber.
Ein Grundrentenzuschlag kann die niedrige Rente erhöhenMenschen mit langjähriger Beschäftigung und unterdurchschnittlichen Verdiensten können einen Grundrentenzuschlag erhalten. Dafür müssen mindestens 33 Jahre mit anrechenbaren Grundrentenzeiten vorhanden sein; ab 35 Jahren wird der Zuschlag ohne die niedrigere Eingangsstaffel berechnet.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Zuschlag grundsätzlich automatisch. Seine Höhe hängt von den einzelnen Versicherungszeiten, den durchschnittlich erworbenen Entgeltpunkten und dem anrechenbaren Einkommen ab.
Eine jahrzehntelange Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn kann grundsätzlich in den begünstigten Einkommensbereich fallen. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Mindestlohnbeschäftigte später automatisch denselben Zuschlag erhält.
Eine ausführliche Erklärung bietet der Beitrag zur Höhe des Grundrentenzuschlags 2026.
Bei niedriger Rente kommt Grundsicherung im Alter infrageReicht das Alterseinkommen nicht für den Lebensunterhalt und die angemessenen Wohnkosten, kann ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter bestehen. Dabei werden die gesetzliche Rente, weiteres Einkommen, vorhandenes Vermögen und die persönliche Wohnsituation berücksichtigt.
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht, kann bei der Einkommensanrechnung einen Rentenfreibetrag erhalten. Nach § 82a SGB XII bleiben 100 Euro sowie 30 Prozent des darüberliegenden Rentenbetrags anrechnungsfrei, begrenzt auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1.
Dieser Freibetrag kann dazu führen, dass langjährig Versicherte trotz Grundsicherungsbezugs mehr Geld zur Verfügung haben als Personen ohne die erforderlichen Zeiten. Weitere Informationen enthält der Beitrag über den Rentenfreibetrag in der Grundsicherung.
Beispiel aus der PraxisPetra arbeitet im Verkauf und verdient 2026 den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro. Nach insgesamt 6.000 bezahlten Arbeitsstunden stehen 83.400 Euro Bruttoverdienst in ihrem Versicherungskonto.
Nach den aktuellen Werten entstehen daraus rund 1,6056 Entgeltpunkte. Diese erhöhen ihre spätere gesetzliche Rente um etwa 68,27 Euro brutto im Monat.
Für eine kleine Tankfüllung von 30 Litern Super E10 müsste Petra bei einem Literpreis von 2,155 Euro 64,65 Euro bezahlen. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung reicht der tatsächliche Rentenzuwachs aber voraussichtlich nicht mehr vollständig dafür.
Petra sollte die 68 Euro dennoch nicht isoliert betrachten. Erfüllt sie später die Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag oder den Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung, können ihre langen Beschäftigungszeiten zusätzliche finanzielle Vorteile auslösen.
Fragen und Antworten zur Rente aus 6.000 Arbeitsstunden Wie viel Rente bringen 6.000 Stunden zum Mindestlohn 2026?Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro entsteht ein Bruttoverdienst von 83.400 Euro. Daraus ergeben sich nach den Werten von 2026 rund 1,6056 Entgeltpunkte und etwa 68,27 Euro zusätzliche Monatsrente brutto.
Wird die Rente direkt aus den Arbeitsstunden berechnet?Nein. Ausschlaggebend ist das rentenversicherungspflichtige Bruttoentgelt, das mit dem Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres verglichen wird. Die Arbeitsstunden sind nur nötig, um den zugrunde liegenden Verdienst zu ermitteln.
Reichen 68 Euro wirklich für eine Tankfüllung?Bei einem kleinen Tank mit 30 Litern kann der Betrag ungefähr reichen. Eine Tankfüllung mit 50 Litern kostete beim E10-Durchschnittspreis von 2,155 Euro bereits 107,75 Euro.
Bleibt der Rentenzuwachs dauerhaft bei 68,27 Euro?Nein. Der Euro-Wert steigt oder verändert sich mit den künftigen Rentenanpassungen, weil die erworbenen Entgeltpunkte mit dem jeweils geltenden Rentenwert multipliziert werden.
Wie hoch wäre die Rente nach 45 Jahren zum Mindestlohn?Eine vereinfachte Rechnung mit den Werten von 2026 ergibt bei 40 Wochenstunden rund 1.065 Euro Bruttorente im Monat. Mögliche Zuschläge, weitere Versicherungszeiten, Abzüge und spätere Änderungen der Rechenwerte sind darin nicht enthalten.
Können Mindestlohnempfänger zusätzlich Grundrente bekommen?Das ist möglich, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Grundrentenzuschlag grundsätzlich ohne gesonderten Antrag.
Der Beitrag 6.000 Arbeitsstunden bringen nur 68 Euro mehr Rente erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Trump’s Latest Vanity Project: Emulating A Persian Gulf Oil Monarch
The Trump administration is demanding that Venezuela hand over control of more than a dozen of the country’s vast oil fields, according to reports from Axios. If the deal moves forward, the U.S. federal government would take ownership of the fields and would hand operational control to private oil companies. In response, Tyson Slocum, director of Public Citizen’s Energy Program, issued the following statement:
“President Donald J. Trump and Secretary of State Marco Rubio are demanding Venezuela turn over ownership of more than a dozen Venezuelan oil production fields to the United States federal government. If this comes to pass, Trump will likely transfer operational control to U.S. oil companies, opening the door to Trump’s typical bilateral transactional corruption, bestowing lucrative opportunities for the oil companies he chooses to reward.
“In the nearly eight months since Trump’s illegal January 2026 Venezuelan invasion, the Trump administration has managed a $13 billion slush fund gleaned from its control over Venezuelan oil sales, with zero transparency, and little to no public oversight or accounting. The President has no authority to negotiate a deal where the federal government takes control over foreign oil production facilities, and Congress must intervene and put an end to Trump’s oil fueled imperialism.
“Trump hasn’t been shy about expressing his admiration of Gulf Monarchs’ oil slush funds, and his effort to establish a South American kleptocracy is an outrage. There’s been no improvement in human rights in Venezuela, so Trump’s move is further evidence that his illegal actions in Venezuela are all about controlling oil with no public accounting, transparency or oversight. This is yet another Trump gift for Big Oil.”
Die Sonne ist der Motor des Klimas im Mittelmeerraum – Klimaschau 273
Ein Team um Roberto Graziano aus Neapel untersuchte untersuchte die Klimageschichte des Mittelmeerraums über einen Zeitraum von rund 2.000 Jahren und fand Hinweise darauf, daß Veränderungen der Sonnenaktivität mit langfristigen Schwankungen der Niederschlags-verteilung verbunden waren. Das Team publizierte seine Ergebnisse im Juli 2026 im Magazin ‚Heritage‘ mit dem Titel „Metadatenanalyse der hydroklimatischen Dynamik der letzten 2.000 Jahre auf Sardinien und auf der italienischen Halbinsel sowie in Sizilien: Einblicke in sonnenbedingte, durch die Nordatlantische Oszillation vermittelte gegensätzliche regionale Schwankungen.“
Die Aussage der Studie widerspricht der Linie der großen Klimainstitute und deren Medienkomplex, nach der die wichtigsten Klimafaktoren die Treibhausgase wie Kohlendioxid, Methan oder Wasserdampf seien.
Der Beitrag Die Sonne ist der Motor des Klimas im Mittelmeerraum – Klimaschau 273 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Schulden: Stromanbieter darf nicht einfach sperren wenn diese Information fehlt – Urteil
Auch bei offenen Rechnungen darf ein Energieversorger den Strom nicht ohne Weiteres abstellen. Enthält die Sperrandrohung schwere Informationsfehler, kann die geplante Unterbrechung unzulässig sein.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass ein Kunde dem Netzbetreiber in einem solchen Fall keinen Zutritt zur Messeinrichtung in seiner Wohnung gewähren musste. Der Versorger hatte die möglichen Einwände gegen die Sperre zu stark eingeschränkt und lediglich eine E-Mail-Adresse genannt.
Warum der Netzbetreiber nicht in die Wohnung durfteDas Energieversorgungsunternehmen wollte die Versorgung wegen Zahlungsrückständen unterbrechen. Dafür benötigte ein Mitarbeiter des Netzbetreibers Zugang zur Messeinrichtung in der Wohnung des Kunden.
Das Landgericht Wiesbaden lehnte den Eilantrag des Unternehmens ab. Die dagegen gerichtete Beschwerde blieb vor dem OLG Frankfurt ohne Erfolg. Der Beschluss vom 17. August 2026, Az. 5 W 18/26, ist unanfechtbar.
Hinweis auf Gefahr für Leib und Leben war zu engDer Versorger hatte dem Kunden mitgeteilt, er könne Gründe gegen die Sperre vortragen, wenn die Unterbrechung eine Gefahr für Leib und Leben verursachen würde. Nach Auffassung des Gerichts verkürzte dieser Hinweis die tatsächlichen Rechte des Kunden erheblich.
Entscheidend ist nicht allein, ob die Abschaltung unmittelbar Leib oder Leben gefährdet. Geprüft werden muss vielmehr, ob die Folgen der Stromsperre insgesamt außer Verhältnis zum Zahlungsrückstand stehen.
Eine besondere Schutzbedürftigkeit kann sich beispielsweise aus gesundheitlichen oder altersbedingten Umständen ergeben. Das betrifft nicht nur den Vertragsinhaber, sondern auch andere Menschen, die im Haushalt leben. Darüber hinaus können weitere persönliche Umstände gegen eine Unterbrechung sprechen.
Nur eine E-Mail-Adresse reichte nicht ausMit der Sperrandrohung muss der Versorger einfach und verständlich darüber informieren, dass der Kunde alle Umstände mitteilen kann, die eine Abschaltung unverhältnismäßig machen könnten. Außerdem muss eine geeignete Kontaktadresse angegeben werden.
Im entschiedenen Fall hatte das Unternehmen lediglich eine E-Mail-Adresse genannt. Das genügte dem OLG nicht, weil eine Mitteilung in Textform auch per Brief oder Fax möglich sein muss.
Die Informationspflicht darf deshalb nicht so ausgestaltet werden, dass Kunden faktisch auf einen einzigen Kommunikationsweg beschränkt werden. Das ist insbesondere für ältere Menschen oder Personen ohne regelmäßigen Internetzugang von Bedeutung.
Warum der Informationsfehler die Stromsperre verhinderteDas Gesetz bezeichnet die ordnungsgemäße Information nicht ausdrücklich als formelle Voraussetzung für die Abschaltung. Das OLG leitete ihre Bedeutung jedoch aus dem Zweck der Vorschrift ab.
Der Versorger kann die Verhältnismäßigkeit nur prüfen, wenn der Kunde seine Rechte kennt und relevante Umstände mitteilen kann. Eine erheblich verkürzte Belehrung kann dazu führen, dass schutzbedürftige Haushalte ihre Einwände überhaupt nicht vorbringen.
Auf der Grundlage einer solchen Information durfte die Versorgung nach Auffassung des Gerichts nicht unterbrochen werden. Der Senat verwies außerdem auf die europäischen Vorgaben für ein hohes Verbraucherschutzniveau.
Wann eine Stromsperre grundsätzlich zulässig istNach § 41f Energiewirtschaftsgesetz darf eine Unterbrechung wegen Zahlungsrückständen frühestens vier Wochen nach der vorherigen Androhung erfolgen. Zuvor muss der Kunde gemahnt worden sein.
Der Rückstand muss mindestens 100 Euro betragen und zugleich wenigstens das Doppelte des laufenden monatlichen Abschlags erreichen. Gibt es keinen monatlichen Abschlag, muss mindestens ein Sechstel der voraussichtlichen Jahresrechnung offen sein.
Acht Werktage vor dem geplanten Termin muss der Anbieter den Beginn der Unterbrechung nochmals per Brief ankündigen. Die Sperre bleibt ausgeschlossen, wenn ihre Folgen unverhältnismäßig wären oder eine hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seine Zahlungspflichten erfüllt.
Welche weiteren Fristen und Schutzregeln gelten, zeigt unser Beitrag über die Voraussetzungen einer Stromsperre bei Haushaltskunden.
Das Urteil ist kein Freibrief bei StromschuldenWichtig ist: Die Entscheidung lässt die offenen Forderungen nicht entfallen. Der Kunde bleibt zur Zahlung berechtigter Stromschulden verpflichtet.
Auch führt nicht jeder Schreibfehler automatisch zur Unzulässigkeit der Sperre. Das OLG bezieht sich ausdrücklich auf gewichtige Informationsmängel, durch die Kunden ihre Rechte nicht angemessen wahrnehmen können.
Der Beschluss erging außerdem in einem Eilverfahren und betrifft unmittelbar den entschiedenen Fall. Er bietet jedoch eine wichtige Orientierung für vergleichbare Sperrandrohungen. Der Versorger kann seine Fehler beheben und das Verfahren anschließend unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben neu einleiten.
Was Betroffene nach einer Sperrandrohung prüfen solltenBetroffene sollten kontrollieren, ob das Schreiben ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweist, sämtliche Umstände gegen die Verhältnismäßigkeit der Sperre vorzubringen. Eine Beschränkung auf Gefahren für Leib und Leben kann nach dem Beschluss des OLG zu eng sein.
Gesundheitliche, altersbedingte oder andere persönliche Umstände sollten dem Versorger sofort in Textform mitgeteilt werden. Der Versand und der Inhalt der Mitteilung müssen nachweisbar bleiben. Verlangt der Anbieter Belege für eine konkrete Gesundheitsgefahr, können ärztliche Unterlagen erforderlich sein.
Bei einem unmittelbar bevorstehenden Sperrtermin sollten eine Verbraucher- oder Schuldnerberatung und gegebenenfalls ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Für Menschen mit geringem Einkommen kann dabei Beratungshilfe wegen einer drohenden Stromsperre infrage kommen.
Praxisbeispiel: Fehlerhafte Belehrung trotz ausreichender SchuldenhöheFrau M. schuldet ihrem Stromanbieter 240 Euro. Ihr monatlicher Abschlag beträgt 90 Euro, sodass die gesetzliche Mindesthöhe für eine mögliche Sperre grundsätzlich erreicht ist.
Im Schreiben heißt es jedoch nur, Frau M. könne sich melden, wenn die Abschaltung Leib oder Leben gefährden würde. Als Kontaktmöglichkeit nennt der Anbieter ausschließlich eine E-Mail-Adresse.
Nach der Linie des OLG Frankfurt ist diese Information erheblich verkürzt. Eine Stromsperre darf nicht allein auf dieses Schreiben gestützt werden. Die 240 Euro bleiben trotzdem geschuldet, und der Anbieter kann nach einer ordnungsgemäßen Information erneut prüfen, ob eine Unterbrechung zulässig ist.
Häufige Fragen zur Stromsperre Kann eine Stromsperre trotz bestehender Schulden unzulässig sein?Ja. Auch bei einem ausreichenden Zahlungsrückstand müssen die Fristen, Informationspflichten und Vorgaben zur Verhältnismäßigkeit eingehalten werden.
Reicht ein Hinweis auf Gefahren für Leib und Leben?Nach dem Beschluss des OLG Frankfurt reicht ein darauf beschränkter Hinweis nicht aus. Kunden müssen erfahren, dass auch andere Umstände gegen die Verhältnismäßigkeit der Sperre sprechen können.
Muss der Versorger eine Kontaktmöglichkeit per Brief oder Fax anbieten?Das OLG beanstandete, dass nur eine E-Mail-Adresse angegeben war. Eine Mitteilung in Textform muss auch auf anderen geeigneten Wegen wie per Brief oder Fax möglich sein.
Darf der Zutritt zur Messeinrichtung immer verweigert werden?Nein. Der Beschluss betrifft einen Fall mit gewichtigen Informationsmängeln. Kunden sollten einer angekündigten Sperre schriftlich widersprechen und bei einem nahen Termin schnell rechtliche Beratung suchen.
Verschwinden die Stromschulden durch eine fehlerhafte Sperrandrohung?Nein. Die Forderungen bleiben bestehen, soweit sie berechtigt sind. Der Fehler kann lediglich verhindern, dass der Versorger auf Grundlage der mangelhaften Androhung den Strom abstellt.
QuellenGrundlage sind die Pressemitteilung des OLG Frankfurt zum Beschluss vom 17. August 2026 – 5 W 18/26 sowie die gesetzlichen Voraussetzungen aus § 41f Energiewirtschaftsgesetz. Vorinstanz war das Landgericht Wiesbaden, Beschluss vom 18. Juni 2026 – 9 O 129/26.
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Karayılan: Kriegsbedingungen verhinderten rechtzeitige Bekanntgabe der Namen der Gefallenen
Die kurdische Freiheitsbewegung befindet sich nach den Worten von Murat Karayılan, an einem historischen Wendepunkt. Der bewaffnete Kampf habe seine Rolle erfüllt, nun gehe es darum, den jahrzehntelangen Widerstand in eine neue Phase des politischen und gesellschaftlichen Kampfes zu überführen. „Wir haben die Strategie des bewaffneten Kampfes aufgegeben, aber wir haben den Kampf nicht aufgegeben“, erklärt das Mitglied des zentralen Hauptquartiers der Volksverteidigungskräfte (HPG) im ANF-Interview.
Ausführlich äußert sich Karayılan zugleich zu den in den vergangenen Tagen bekanntgegebenen Gefallenen der PKK und der großen Beteiligung an den Trauerfeiern. Er nennt erstmals zusammenhängende Zahlen zu den Verlusten der kurdischen Bewegung seit 1976, erklärt, warum zahlreiche Todesfälle erst Jahre später öffentlich gemacht wurden, und spricht über die Forderungen der Familien nach den sterblichen Überresten ihrer Angehörigen. Dabei stellt er das Gedenken in einen unmittelbaren Zusammenhang mit der neuen politischen Strategie: Die von den Gefallenen geschaffene Grundlage müsse nun in den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft überführt werden.
„Die PKK ist die Partei der Gefallenen“
Eine der grundlegenden Quellen, aus denen die apoistische Bewegung von Beginn an ihre Kraft geschöpft hat, waren die Gefallenen. Abdullah Öcalan hat mit den Worten „Die PKK ist die Partei der Gefallenen“ deren Stellenwert im Kampf klar zum Ausdruck gebracht. Welche Bedeutung haben die Gefallenen aus Sicht Ihrer Bewegung?
Zunächst möchte ich allen Mitarbeiter:innen Ihrer Agentur sowie allen Zuschauer:innen meine Grüße und meinen Respekt übermitteln. In der vergangenen Woche wurde in Amed, Istanbul, Wan, Gever, Cizîr, Botan und Nisêbîn 230 gefallenen Weggefährt:innen gedacht. Ich gedenke all dieser Gefallenen mit großem Respekt und tiefer Dankbarkeit und verneige mich vor ihrem Andenken. Zugleich erneuere ich das Versprechen, das wir ihnen gegeben haben. Wir sagen: Möget ihr in Frieden ruhen. Eure Fahne wird immer hochgehalten werden und eure Ziele werden erreicht werden. Wir werden der Linie der Weggefährt:innen bis zum Ende treu bleiben und eure Sehnsüchte und Träume Wirklichkeit werden lassen.
Im Namen unseres Hauptquartiers und der gesamten Führung unserer Bewegung spreche ich den Familien all unserer Gefallenen mein Beileid aus. Unser Mitgefühl gilt allen Familien und dem gesamten kurdischen Volk. Besonders grüße ich die Mütter, die diese mutigen kurdischen Töchter und Söhne großgezogen haben, und verneige mich vor ihnen. Sie haben solch mutige Menschen mit Würde erzogen und großgezogen.
Die Aussage von Rêber Apo [Abdullah Öcalan], „Die PKK ist die Partei der Gefallenen“, bringt eine Realität zum Ausdruck. Denn tatsächlich wurde unsere Bewegung von Gefallenen aufgebaut. Sie ist mit den Gefallenen ihren Weg gegangen und mit ihnen gewachsen. In der Geschichte von Gesellschaften nehmen Held:innen, also Menschen, die Mut beweisen, einen bedeutenden Platz ein. Wenn wir auf die Geschichte blicken, sehen wir, dass Gesellschaften, die keine solchen Persönlichkeiten aus ihrer Mitte hervorbringen konnten, ihre Existenz nicht bewahren konnten. Gesellschaften, die keine eigenen Held:innen hervorbringen, zerfallen, werden assimiliert und verschwinden. Gesellschaften hingegen, die ihre eigenen Held:innen hervorbringen, schaffen gesellschaftliche und nationale Werte und können auf dieser Grundlage ihre Existenz bewahren.
Natürlich gab es auch in der Geschichte unseres Volkes mutige Persönlichkeiten. Doch über weite Strecken der Geschichte konnten sie nicht mit der Gesellschaft, mit dem Volk zusammenfinden. Einige von ihnen kennen wir heute überhaupt nur durch die Kilams der Dengbêj. Mutige Persönlichkeiten hatten also durchaus einen Platz in unserer Gesellschaft, doch ihre gesellschaftliche Wirkung blieb sehr begrenzt.
Das Hervortreten Rêber Apos stellte einen historischen Aufbruch dar. Die in den 1970er Jahren in Kurdistan betriebene Politik der Unterdrückung und Assimilation hatte das kurdische Volk an den Rand seiner Vernichtung gebracht. Insbesondere der Zusammenbruch der Bewegung in Südkurdistan im Jahr 1975 führte in ganz Kurdistan zu großer Hoffnungslosigkeit. Unter diesen Bedingungen wurde bereits in der ersten Phase der Arbeit Rêber Apos in Nordkurdistan ein starkes Fundament für den Geist der Weggefährt:innen gelegt. Freundschaft und Gefährtenschaft vertieften sich in unseren Reihen sehr stark.
Als die Gruppe angegriffen wurde und wir unseren ersten Gefallenen zu beklagen hatten, hinterließ dies bei allen Genoss:innen tiefe Spuren. Immer mehr Menschen beteiligten sich am Gedenken. Auf diese Weise standen sie sowohl für sich selbst als auch füreinander ein. Das Gedenken wurde zu einer Grundlage dafür, den Kampf auszuweiten und das Leben fortzuführen. Diese Haltung verankerte sich mit der Zeit immer stärker in unserer Bewegung. Schließlich wurde jeder neue Gefallene zur Grundlage eines neuen Aufbruchs, und die Bewegung gewann dadurch zunehmend an Kraft. Die Gefallenen haben unsere Bewegung also nicht geschwächt – im Gegenteil: Sie wurden zu einer Grundlage ihrer Stärkung.
„Die Gefallenen wurden zum Geist des Kampfes und der Beteiligung“
Die Gefallenen wurden damit zu einer Quelle der Kraft, zum Geist des Kampfes und der Beteiligung. Nach einiger Zeit übertrug sich dies auch auf unsere Gesellschaft. Wenn beispielsweise der Bruder einer Familie fiel, schloss sich anschließend seine Schwester an und sagte: „Ich werde die Waffe meines Bruders nicht am Boden liegen lassen.“ Auf diese Weise entwickelte sich diese Haltung auch innerhalb unserer Gesellschaft. Die Gefallenen erzeugten also eine Dynamik, sie stärkten die Bewegung und wurden selbst zu einer Kraft. Gerade deshalb wurde unsere Bewegung zu einer Bewegung, die nicht besiegt werden konnte. Sie hat äußerst schwierige und leidvolle Zeiten durchlebt und ist dennoch auf den Beinen geblieben. Diese Rolle haben die Gefallenen in der Geschichte unseres Kampfes gespielt. Sie haben eine Linie hervorgebracht und eine solche Verbundenheit und solche Werte geschaffen. Und je stärker der Widerstand der Gefallenen und der auf diesem historischen Widerstand beruhende Kampf wurden, desto dauerhafter konnte sich auch die strategische Führung verankern.
Für die Existenz und den Erfolg eines Volkes sind die Rolle und die Aufgabe seiner Held:innen von großer Bedeutung. Ebenso entscheidend sind die Herausbildung einer Strategie und damit einer strategischen Führung. In Kurdistan war eine solche strategische Führung entstanden. Doch es waren die Gefallenen, die sie dauerhaft verankert und zu einer gesellschaftlichen Realität gemacht haben. Zwischen den Gefallenen und der strategischen Führung besteht also ein Zusammenhang. Das hat es auch in anderen Ländern gegeben, doch in unserem Land hat es unter den konkreten Bedingungen unserer eigenen Realität diese Form angenommen.
Die Gefallenen wurden damit zum grundlegendsten Wert, zum eigentlichen Fundament, zur Wurzel der gesellschaftlichen Existenz. Unsere Gefallenen wurden zur Grundlage der Existenz unseres Volkes und seiner Entwicklung zu einer Nation. Deshalb bedeuten die Gefallenen für uns alles. Junge Menschen, kurdische Frauen, opfern sich für ihre Nation. Wenn es darauf ankommt, setzen sie sogar ihren eigenen Körper in Brand. Auf diese Weise hat sich ein starker Geist der Selbstaufopferung herausgebildet. Als die Gesellschaft dies sah, löste das Hervortreten solcher mutigen, entschlossenen und aufopferungsbereiten Held:innen eine große Dynamik aus und brachte die Gesellschaft in Bewegung. Auf diese Weise entstand die Revolution der Wiedergeburt.
Diese Revolution wiederum brachte den Prozess der Nationswerdung voran und schuf zahlreiche neue Werte. All dies wurde mit dem Blut der Gefallenen errungen. Auch das Hervortreten von Frauen als Heldinnen stellt sowohl für die Frauen weltweit als auch für die kurdische Gesellschaft einen großen Gewinn dar. Es handelt sich um eine äußerst bedeutende historische Entwicklung. Mit dem Hervortreten mutiger Frauen und Heldinnen in Kurdistan gewann das kurdische Volk als Gesellschaft einen eigenen Willen. Auf dieser Grundlage entwickelte es die Fähigkeit, als Gesellschaft mit eigenem Willen zu handeln.
Wie ist die große gesellschaftliche Solidarität zu bewerten, die sich in den vergangenen Tagen nach der Bekanntgabe zahlreicher Gefallener und in der starken Beteiligung an Gedenkveranstaltungen und Trauerfeiern gezeigt hat?
Wie unsere geschätzten Familien es selbst zum Ausdruck gebracht haben: Unsere Gefallenen sind unsere Existenz; sie haben die Grundlage für unsere Existenz geschaffen. Der Einsatz und der Widerstand unserer Gefallenen bilden das Fundament des heutigen Prozesses für Frieden und demokratische Politik. Dieser Prozess ist durch die Anstrengungen Rêber Apos und den Widerstand der Gefallenen möglich geworden. Zugleich haben die Gefallenen ein Fundament für die kurdische Gesellschaft geschaffen, auf dem sie nun ihren Weg zum Erfolg fortsetzen kann. Viele der Weggefährt:innen, deren Namen jetzt bekanntgegeben wurden, haben wir persönlich gekannt. Sie gehörten zu den aufrichtigsten, selbstlosesten und mutigsten jungen Menschen Kurdistans. Sie sind mit einer revolutionären Moral aufgewachsen und haben große Opfer für die Interessen ihres Volkes gebracht. Was diese Weggefährt:innen in dieser Zeit an Widerstand geleistet haben, lässt sich tatsächlich nicht mit wenigen Worten beschreiben.
Deshalb sollten die Familien, die diese mutigen jungen Frauen und Männer großgezogen haben, und insbesondere ihre Mütter und Väter immer stolz auf sie sein. Alle Angehörigen sollten vor allem Stolz auf diese Menschen empfinden. Denn diese revolutionären Militant:innen, diese jungen Menschen aus Kurdistan, haben ihr Leben gegeben, ohne etwas für sich selbst zu verlangen. Sie haben ihr gesamtes Leben in den Dienst der Zukunft der Gesellschaft gestellt. Ihre eigene Zukunft haben sie mit der Zukunft der Gesellschaft verbunden und für diese gelebt. Ihr Leben mag kurz gewesen sein, aber es war von großer Bedeutung. Vielleicht konnten sie kein langes Leben führen, doch sie haben intensiv gelebt, große Anstrengungen unternommen und Widerstand geleistet. Heute sind dieser Widerstand und dieser Einsatz für die kurdische Gesellschaft und das kurdische Volk zu einer Grundlage ihrer Existenz und ihres künftigen Erfolgs geworden. So lässt sich, kurz gesagt, die Rolle und Bedeutung der Gefallenen in unserem Kampf beschreiben.
Vom Gedenken zur gesellschaftlichen Organisierung
In anderen Gesellschaften entstehen große Volksaufstände häufig aufgrund wirtschaftlicher Interessen oder politischer Forderungen. Die Menschen gehen meist aus solchen Gründen auf die Straße. In Kurdistan verhält es sich anders. In einer der schwierigsten und leidvollsten Phasen, in den 1990er Jahren, gingen die Menschen auf die Straße. Warum? Um für ihre Gefallenen einzustehen. Bis dahin hatte der türkische Staat unsere Gefallenen verborgen und ihre Leichname verschwinden lassen. Niemand wusste, wo sie begraben worden waren. Die Menschen gingen auf die Straße, um die Leichname ihrer Gefallenen einzufordern und sie mit Zeremonien zu verabschieden. Der Staat griff die Menschen an, weitere Menschen fielen, doch die Bevölkerung ließ sich nicht davon abbringen. Sie bestand weiterhin darauf, für ihre Gefallenen einzustehen.
Das gehört zur kurdischen Soziologie. Die Bevölkerung war davon überzeugt, dass die Guerilla für sie, für die Interessen des Volkes gefallen war. Deshalb betrachtete sie es als ihre Aufgabe, für ihre Gefallenen einzustehen. So hat sich diese gesellschaftliche Beziehung entwickelt. Dasselbe erleben wir heute. Die kurdische Gesellschaft weiß, welche Bedeutung die Gefallenen haben. Sie sind für die nationale Sache gefallen, und deshalb steht die Gesellschaft für sie ein. Die Menschen, die sich heute auf den Plätzen versammeln und an den Trauerfeiern für unsere Gefallenen teilnehmen, bringen zugleich die Realität unserer Gesellschaft zum Ausdruck. Unsere Gesellschaft ist patriotisch und ihren Gefallenen und ihren eigenen Werten verbunden. Ich grüße alle, die an den Trauerfeiern und Gedenkveranstaltungen für unsere Gefallenen teilnehmen und ein solches Niveau patriotischen und nationalen Bewusstseins erreicht haben.
Diese Beteiligung ist von großer Bedeutung. Alle Patriot:innen und alle Menschen, die Demokratie und Freiheit wollen, sollten für die Held:innen Kurdistans einstehen. Diese Gefallenen mögen Töchter oder Söhne einer einzelnen Familie sein, doch sie sind die Gefallenen ganz Kurdistans. Sie sind nicht die Gefallenen einer Familie, sondern die Gefallenen eines Landes. Deshalb sollte jede:r so handeln, als wäre die eigene Tochter oder der eigene Sohn gefallen. Innerhalb unserer Bewegung ist das bereits so. Für uns sind sie nicht allein die Kinder einer Familie oder einer Stadt, sondern die Kinder eines Volkes, einer Nation. So sollten auch alle Patriot:innen an die Sache herangehen. Und wie Sie bereits gesagt haben, tun sie das auch. Doch auch künftig müssen sie in allen Bereichen noch entschlossener für ihre eigenen Werte einstehen, eine deutlichere Haltung entwickeln und selbst aktiv werden. Das ist wichtig und wertvoll. Denn es zeigt, dass wir inzwischen eine Gesellschaft, dass wir eine Nation geworden sind. Diese Realität müssen wir allen sichtbar machen.
Warum Gefallene erst Jahre später bekanntgegeben wurden
Einige Gefallene wurden erst mit großer Verzögerung bekanntgegeben. Was waren die Gründe dafür? Zudem gibt es weitere Gefallene, deren Tod bislang nicht bekanntgegeben wurde. Viele Menschen fragen sich, ob sich ihre eigenen Kinder darunter befinden. Was können Sie zu den noch ausstehenden Bekanntgaben sagen?
Wir haben unserem Volk und der Öffentlichkeit bereits zuvor einiges zu diesem Thema erklärt. Insbesondere in den vergangenen zehn Jahren war unsere Bewegung massiven Vernichtungsangriffen ausgesetzt. Wir befanden uns in einem äußerst schweren Krieg. Während dieser Krieg andauerte, mussten wir zum Schutz unserer Weggefährt:innen unsere Kommunikationssysteme abschalten. Deshalb erreichten die Informationen über den Tod vieler unserer Freund:innen das Hauptquartier nicht rechtzeitig. Die Informationen trafen verspätet ein, während der Krieg weiterging und täglich weitere Menschen fielen. Unter diesen Bedingungen ergab sich keine Möglichkeit, die bereits zurückliegenden Todesfälle öffentlich bekanntzugeben. Innerhalb unserer Bewegung waren diese Fälle jedoch bekannt. Über die Gefallenen, derer jetzt öffentlich gedacht wurde, haben wir beispielsweise intern zahlreiche Versammlungen abgehalten und Diskussionen geführt. Doch erst in der jetzigen Phase haben wir die Möglichkeit, ihre Namen auch gegenüber der Öffentlichkeit und den Familien bekanntzugeben.
Ich hoffe deshalb, dass unser Volk und insbesondere die geschätzten Familien unserer Gefallenen diese Situation verstehen. Ich bin überzeugt, dass sie dafür Verständnis haben werden. Denn die Bedingungen, unter denen sich unsere Bewegung befand, waren alles andere als normal. Die gesamte technologische Kriegsführung unserer Zeit wurde gegen uns eingesetzt. Dagegen wurde ein historischer, geradezu epischer Widerstand geleistet. Möglich war dies durch diese Menschen, die in diesem Kampf gefallen sind. Ich glaube, dass auch unser Volk diese Entwicklung aufmerksam verfolgt hat und die damaligen Bedingungen nachvollziehen kann.
Allerdings gab es in dieser Frage auch Versäumnisse, für die wir Selbstkritik üben. Möglicherweise hat es an einigen Stellen auch Fehler und Versäumnisse unserer Bewegung gegeben. Dennoch hoffen wir, wie gesagt, auf das Verständnis der Familien. In der jetzigen Phase werden wir sämtliche noch nicht bekanntgegebenen Gefallenen öffentlich machen und die entsprechenden Informationen mit der Öffentlichkeit und den Familien teilen. Aus Nordkurdistan stehen noch die Bekanntgaben von 520 Gefallenen aus. Auch aus den anderen Teilen Kurdistans gibt es noch Gefallene, deren Namen nicht bekanntgegeben wurden; ihre Zahl ist jedoch geringer. Wir werden versuchen, in den kommenden Wochen und Monaten alle Namen bekanntzugeben. Die entsprechenden Arbeiten unserer Bewegung und der zuständigen Institutionen laufen bereits. In nicht allzu ferner Zukunft wollen wir damit sämtliche Gefallenen dieser Revolution gegenüber der Öffentlichkeit und den Familien bekanntgemacht haben.
Karayılan nennt erstmals Gesamtzahlen
Hinter Ihnen liegen 50 Jahre Kampf. Können Sie Angaben dazu machen, wie viele Menschen aus Ihrer Bewegung in diesem Zeitraum gefallen sind?
Die vergangenen 50 Jahre sind tatsächlich als ein Epos in die Geschichte unseres Volkes eingegangen. Dieses Epos wurde zweifellos durch den Widerstand und das Blut unserer Gefallenen geschaffen. Wir haben sehr viele wertvolle Weggefährt:innen verloren. Als apoistische Bewegung sind wir keine Bewegung, in der die Führung im Hintergrund bleibt und die Kämpfer nach vorne schickt. So sind wir nicht. Kämpfer und Kommandierende handeln bei uns gemeinsam. Wir haben uns für die Freiheit dieses Volkes eingesetzt und dafür unser eigenes Leben aufs Spiel gesetzt. Wir sind eine Fedai-Bewegung, eine apoistische Bewegung der Selbsthingabe.
Natürlich müssen Kommandierende und führende Kader im Interesse der Organisation und der Nation geschützt werden. Doch auch das gilt nur bis zu einem bestimmten Punkt. Danach ist jede:r ein:e Kämpfer:in und ein:e Fedai. In vielen Bereichen ist es genau so gewesen. Deshalb hat sich in unserem Kampf eine einzigartige Form der Führung herausgebildet. Viele unserer Gebietskommandierenden haben persönlich an Angriffen teilgenommen und sind dabei gefallen. Niemand ist einen Schritt zurückgewichen. Sie haben bis zu ihrem letzten Atemzug Widerstand geleistet. Eine solche Bewegung sind wir.
Ich möchte unserem Volk dazu auch einige Zahlen vorlegen. Unter den Menschen, die wir bislang verloren haben, befinden sich sehr viele Kader und führende Persönlichkeiten. 99 dieser Weggefährt:innen waren Mitglieder des Zentralkomitees der PKK. Einige gehörten dem Exekutivkomitee an, andere waren Mitglieder des Zentralkomitees unserer Partei. Zugleich waren sie als Gebiets- und Regionalkommandierende tätig. An erster Stelle unserer gefallenen Führungspersönlichkeiten steht unser Weggefährte Haki Karer. Rêber Apo sagt über Haki Karer: „Er war meine verborgene Seele.“ Er war sein engster Mitstreiter. Auch Heval Fuat (Ali Haydar Kaytan) gehörte zu unseren führenden Gefallenen. Er war einer der ersten Weggefährt:innen Rêber Apos. Er verkörperte dessen Denken und Ideen.
Wir haben also nicht nur unsere Hand unter den Stein gelegt – wir haben alles eingesetzt, was wir hatten. So hat unsere Bewegung diesen Kampf geführt. Zwischen diesen beiden bedeutenden Gefallenen stehen zahlreiche weitere wertvolle Weggefährt:innen. Rıza Altun und Sakine Cansız gehörten zu den Gründer:innen dieser Partei. Zu ihren Gründungsmitgliedern zählten ebenso Kemal Pir, Hayri Durmuş, Mazlum Doğan und Ferhat Kurtay. Hinzu kamen Weggefährt:innen wie Egîd, Mahsum Korkmaz, Nurettin Sofi und Delal Amed, die sowohl zu den prägenden Persönlichkeiten der Bewegung gehörten als auch zentrale Kommandofunktionen übernahmen. Eine solche Bewegung sind wir.
25.922 Gefallene seit 1976
Vielleicht ist es das erste Mal, dass wir die Zahlen unserer Gefallenen in dieser Form zusammenhängend öffentlich machen. Unsere ersten Gefallenen hatten wir 1976. Zwischen 1976 und 1983 waren es 173. Von 1984 bis 2000 waren es 13.778 und von 2001 bis 2026 weitere 7.949. Hinzu kommen 760 Gefallene der YPS aus den Jahren 2015 bis 2026. Bei all diesen handelt es sich um Gefallene aus Nordkurdistan.
Wie bekannt ist, haben wir auch in den Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) eingegriffen, insbesondere in Şengal und Kobanê sowie weiteren Teilen von Rojava. Auch in Kerkûk und Mexmûr gab es entsprechende Interventionen. Diese Gefallenen haben wir jedoch dem Norden zugerechnet. Im Kampf gegen den IS in Rojava und Şengal haben wir 3.262 Gefallene zu verzeichnen. Insgesamt beläuft sich die Zahl unserer Gefallenen in den 50 Jahren von 1976 bis 2026 auf 25.922.
Darüber hinaus gibt es Gefallene, die nicht registriert wurden. Insbesondere für den Zeitraum zwischen 1984 und 2000 gibt es Weggefährt:innen, die nicht in die Aufzeichnungen eingegangen sind. Wir gehen von etwa tausend Menschen aus, möglicherweise sind es auch mehr. Beziehen wir sie mit ein, liegt die Gesamtzahl unserer Gefallenen bei ungefähr 27.000.
Hinzu kommen selbstverständlich die getöteten Zivilist:innen. Leider konnten wir ihre genaue Zahl bislang nicht ermitteln. Wir gehen jedoch von 5.000 bis 10.000 Menschen aus. Mithilfe der entsprechenden Institutionen werden wir in der kommenden Zeit möglicherweise auch die Zahl der in Nordkurdistan getöteten Zivilist:innen genauer bestimmen können. Das sind im Wesentlichen die Angaben, die ich zu unseren Gefallenen machen kann.
Unbekannte Gräber und geraubte Erinnerung
In einem mehr als 50 Jahre währenden Freiheitskampf sind Gefallene zweifellos eine Realität des Krieges. Doch nur die sterblichen Überreste sehr weniger Guerillakämpfer:innen werden ihren Familien übergeben. Von zahlreichen Gefallenen ist nicht einmal bekannt, wo sie sich befinden. Von den Familien wird nachdrücklich gefordert, Zugang zu den sterblichen Überresten ihrer Angehörigen zu erhalten. Was können Sie dazu sagen?
Auch das ist für uns eine wichtige Frage. Bekanntlich wurde seit der Gründung der Republik versucht, unsere Gesellschaft, die kurdische Gesellschaft, zu vernichten. Deshalb sollten ihre Held:innen vergessen und ihrer nicht gedacht werden; das gesellschaftliche Gedächtnis sollte ausgelöscht werden. Man wollte, dass wir unsere Geschichte verlieren. Aus diesem Grund ist bis heute nicht bekannt, wo sich die Gräber der Menschen befinden, die bei den Aufständen in Kurdistan ums Leben kamen. Wir wissen nicht, wo Şêx Seîd oder Seyîd Riza begraben wurden, ebenso wenig kennen wir die Gräber der Gefallenen von Geliyê Zîlan oder des Widerstands am Ararat. Auch das Gedenken an unsere eigenen Gefallenen war bis in die 1990er Jahre hinein weitgehend verboten. Bis heute ist beispielsweise nicht bekannt, wo sich die sterblichen Überreste unseres Weggefährten Egîd (Mahsum Korkmaz) befinden. Auch die Grabstätten der anderen Weggefährt:innen aus jener Zeit sind unbekannt. Bis zum Jahr 2000 blieb die Situation weitgehend unverändert.
Wie bekannt ist, herrschte zwischen 2013 und 2015 eine Waffenruhe. In dieser Zeit haben wir sowohl im Norden als auch im Süden zahlreiche Friedhöfe für unsere Gefallenen angelegt und ihre sterblichen Überreste dort zusammengeführt. Als der Krieg erneut begann, wurden auch diese Friedhöfe angegriffen. Das ist bekannt, die Öffentlichkeit weiß davon. In Garzan wurden sogar die Gebeine unserer Gefallenen aus ihren Gräbern geholt und nach Kilyos in Istanbul verschleppt. Es geht darum, Geschichte verschwinden zu lassen und uns unserer Vergangenheit zu berauben. Jetzt aber gibt es einen Friedensprozess, wir befinden uns in einer neuen Phase. Wenn Frieden zwischen dem kurdischen Volk und dem Staat, zwischen Kurd:innen, Türk:innen und Araber:innen entstehen soll, darf niemandem auf diese Weise die eigene Vergangenheit genommen werden. Deshalb wollen wir die sterblichen Überreste all unserer Gefallenen zusammenführen. Diese Frage reicht weit zurück, bis zu Şêx Seîd, Seyîd Riza und Geliyê Zîlan. Auch sie muss im Rahmen dieses Friedens- und Lösungsprozesses geklärt werden. Von unseren Gefallenen insbesondere seit dem Jahr 2000 wissen wir bei den meisten, wo sich ihre sterblichen Überreste befinden. Wir müssen sie alle zusammenführen. Was die Gefallenen betrifft, deren Namen zuletzt bekanntgegeben wurden, können die Familien versichert sein: Mit vielleicht wenigen Ausnahmen befinden sich ihre sterblichen Überreste unter unserer Kontrolle.
Wir messen dieser Frage große Bedeutung bei. Gegenwärtig arbeiten wir daran, die sterblichen Überreste zusammenzuführen und sie auf den Friedhöfen für unsere Gefallenen beizusetzen. Wir werden nicht zulassen, dass auch nur einer unserer Gefallenen verloren geht. Dabei bitten wir selbstverständlich auch Menschen, die über entsprechende Informationen verfügen, um ihre Unterstützung. Wir wollen alle unsere Gefallenen zusammenführen. Sie sind Werte dieses Volkes, sie sind seine Geschichte. Sie müssen ihren Platz im gesellschaftlichen Gedächtnis erhalten, dürfen nicht verloren gehen und niemals vergessen werden. Auf diese Weise müssen wir für unsere Gefallenen einstehen. Das ist eine Aufgabe des gesamten Volkes. Wir aber sind die Weggefährt:innen dieser Menschen; wir leben für sie. Der Sinn unseres Lebens besteht darin, ihre Ziele zu verwirklichen. Deshalb besteht unsere vorrangige Aufgabe zweifellos darin, die sterblichen Überreste unserer Freund:innen zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie ihren Platz in der Geschichte erhalten. Wir arbeiten an dieser Frage, sie steht auf unserer Tagesordnung. Das ist, kurz gesagt, der gegenwärtige Stand.
Keine klassische nationale Trauer
Es gibt Forderungen, eine nationale Trauer auszurufen. Wie stehen Sie zu diesen Forderungen?
Unser Volk und unsere Familien trauern und halten Trauerfeiern ab. Doch aus unserer Sicht und nach unserem Verständnis handelt es sich dabei nicht um eine klassische, von Dunkelheit bestimmte Trauer. Natürlich trauern wir, aber unsere Trauer hat einen anderen Charakter. Wir betrachten unsere Gefallenen niemals einfach als Verlust. Auch Rêber Apo hat die Gefallenen nie auf diese Weise betrachtet. Vielmehr müssen wir dies als Entwicklung und Erneuerung begreifen. Was bedeutet das? Wenn ein Volk auf seinem Weg zur Freiheit bereit ist, jedes Opfer auf sich zu nehmen, bringt dies einen großen Anspruch und einen starken Willen zum Ausdruck. Es bedeutet, dass dieses Volk die Kraft besitzt, sein Ziel zu erreichen. Wenn das kurdische Volk bereit ist, seine eigenen Kinder auf diesem Weg zu verlieren, markiert das eine neue Entwicklungsstufe und ist auf nationaler Ebene Ausdruck einer bedeutenden Haltung. Deshalb handelt es sich nicht um die klassische Trauer um einen Menschen, der gestorben ist und um den anschließend geweint wird. Darum geht es nicht. Diese Menschen haben sich für die Freiheit ihres Volkes und für den Aufbau der Zukunft ihres Volkes geopfert.
So müssen wir an diese Frage herangehen. Aus dieser Perspektive wäre es falsch, das Ganze lediglich als nationale Trauer zu betrachten. Nein. Stattdessen müssen wir für die Gefallenen einstehen, ihrer gedenken, den Kampf verstärken und ihr Gedenken zur Grundlage eines neuen Aufbruchs im Kampf machen. Wie ich bereits gesagt habe: Immer wenn sich in unserer Geschichte die Reihe der Gefallenen vergrößerte, wurde dies zur Grundlage großer Aufbrüche und neuer kraftvoller Initiativen. So müssen wir mit unseren Gefallenen umgehen. Wir sollten ihrer gemeinsam und in großer Zahl gedenken. In der gegenwärtigen Phase müssen wir ihr Gedenken zur Grundlage einer neuen Initiative machen: einer Initiative, mit der wir für uns selbst und unsere eigenen Werte einstehen, den von Rêber Apo eingeleiteten Prozess voranbringen und uns den Prozess für Frieden und demokratische Politik zu eigen machen. Diese Menschen haben sich für den Erfolg unseres Volkes geopfert. Jetzt müssen wir ihren Spuren folgen und diesen Kampf weiterentwickeln.
Gedenken als Ausgangspunkt neuer Organisierung
Wir sollten dies beispielsweise als eine Initiative zur Organisierung der Kommunen begreifen. Lasst uns demokratische Kommunen aufbauen und das Gedenken zu einer Grundlage dafür machen. Das gemeinsame und breite Gedenken an diese Gefallenen und die Organisierung demokratischer Kommunen überall sollten zur Grundlage einer umfassenden Organisierungsinitiative werden. So wäre es richtig, an diese Frage heranzugehen. Unsere Gefallenen hätten nicht gewollt, dass wir um sie weinen und den Mut verlieren. Nein. Sie hätten von uns erwartet, ihren Spuren mit noch größerer Entschlossenheit zu folgen. Wenn wir ihre Sehnsüchte und ihre Träume tatsächlich verwirklichen und das tun wollen, was sie von uns erwartet hätten, müssen wir ihr Gedenken zur Grundlage einer solchen Konzentration unserer Kräfte machen – für eine neue Organisierungsinitiative und eine Initiative, mit der wir für diesen Prozess einstehen.
Provokationen gegen den neuen Prozess
Einige marginale, der Freiheitsbewegung feindlich gegenüberstehende Kreise haben versucht, die Bekanntgabe der Gefallenen und die Gespräche auf Imrali zu nutzen, um Unruhe zu stiften und zu provozieren. Welche Haltung sollte ihnen gegenüber eingenommen werden?
Wie bekannt ist, gibt es in der Türkei bestimmte Kreise, die sich gegen den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft stellen. Sie versuchen, Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen, und verfügen zugleich über Verbindungen innerhalb des Staates. Sie wollen diesen Prozess zum Scheitern bringen. Warum? Weil sie einen Frieden mit der kurdischen Gesellschaft nicht für notwendig halten. Sie wollen die kurdische Gesellschaft vernichten und ihres eigenen Willens berauben. Das ist ihr Ziel. Sie sind Befürworter des Krieges. Viele von ihnen profitieren vom Krieg. Unter dem Vorwand, „wir führen Krieg“, haben sie sich in zahlreichen Bereichen des Staates Positionen verschafft und ziehen daraus ihren Nutzen. Sie wollen diese Vorteile nicht verlieren und setzen deshalb alles daran, den Prozess zu verhindern. Solche Kreise gibt es in der Türkei nach wie vor, und es ist bekannt, dass sie gegen den Prozess arbeiten. Sie wollen die Beziehungen zwischen der kurdischen und der türkischen Gesellschaft beschädigen. Statt Geschwisterlichkeit wollen sie Feindschaft schaffen. Auch auf kurdischer Seite gibt es Kreise, die nicht wollen, dass dieser Prozess erfolgreich ist und vorankommt, sondern versuchen, ihn zu sabotieren. Das ist selbstverständlich ebenfalls eine Haltung, die sich gegen die Existenz der Kurd:innen und gegen ihre Fähigkeit richtet, mit eigenem Willen zu handeln.
Auf kurdischer Seite handelt es sich dabei zum Teil um Menschen, die unsere Reihen verlassen und sich in die Arme anderer Mächte begeben haben. Andere wiederum haben sich schon seit Langem gegen die Revolution, gegen die PKK und Rêber Apo positioniert. Sie verbergen sich innerhalb der Gesellschaft und geben sich den Anschein, lediglich Oppositionelle zu sein. Doch in schwierigen Zeiten haben sie weder in den Gefängnissen noch in den Bergen Widerstand geleistet. Sie sind geflohen. Sie sind nach Europa gegangen, kümmern sich dort um ihre eigenen Interessen und betreiben von dort aus ihre Feindseligkeit. Du hast diesem Volk nicht einmal 24 Stunden deines Lebens gewidmet. Andere Menschen geben offen ihr Leben und setzen Tag für Tag ihre eigene Existenz aufs Spiel. Warum stellst du dich gegen sie? Was willst du eigentlich?
Es ist offensichtlich, dass einige dieser Personen auch Verbindungen zu den Kräften auf türkischer Seite haben, die gegen den Prozess arbeiten. Andere richten ihr Handeln nach denjenigen aus, an deren Seite sie sich gestellt haben. Sie handeln also nicht unabhängig. Unser Volk sollte solchen Gerüchten kein Gehör schenken. Einige versuchen derzeit, unter der Bezeichnung „Gesprächsnotizen von Imrali“ Texte zu verbreiten, um Störgeräusche zu erzeugen und Schaden anzurichten. Warum tun sie das? Sie wollen provozieren und den Prozess sabotieren. Das ist ihr Ziel. Das ist keine gewöhnliche politische Absicht, das ist Feindseligkeit. Diese Angriffe richten sich gegen unsere Bewegung und unmittelbar gegen Rêber Apo. Auch Rêber Apo selbst hat sich dazu geäußert. Unser Volk und die Öffentlichkeit müssen gegenüber solchen Personen aufmerksam sein. Sie sind nicht zufällig aufgetaucht. Wie Sie selbst gesagt haben, handelt es sich um marginale Personen – marginal, aber mit der Absicht, Schaden anzurichten. Deshalb muss man ihnen gegenüber wachsam sein.
Rêber Apo führt seit Jahren einen Kampf. Auch wir als Bewegung tragen eine schwere Last und haben einen historischen Widerstand geleistet. Jetzt wollen wir eine neue politische Ebene erreichen. Rêber Apo sagt: „Ich möchte den Kurd:innen einen Platz verschaffen.“ Was aber ist das Ziel derjenigen, die nach Europa geflohen sind, sich in die Arme ausländischer Geheimdienste begeben haben, sich fortwährend gegen die Bewegung stellen und provozieren? Es ist offensichtlich, dass sie nichts anderes bezwecken, als Schaden anzurichten. Das ist respektlos gegenüber diesem Volk und würdelos gegenüber all den Werten, die geschaffen wurden. Eine neue Ebene ist erreicht worden. Alle kurdischen Aufstände endeten am Galgen. Mit den Worten Rêber Apos: „Vom Galgen sind wir an den Verhandlungstisch gelangt.“ Nun ist ein solches Ergebnis erreicht worden, und trotzdem versuchen sie, es schlechtzureden und zeigen sich darüber verstimmt. Deshalb sollte man ihnen überhaupt keine Beachtung schenken. Wir wollen ihnen ohnehin nicht antworten. Menschlich haben sie nichts zu bieten. Aber Sie haben danach gefragt, und es ist offensichtlich, dass sie lediglich Störgeräusche erzeugen wollen. Deshalb rufen wir unser Volk sowie alle patriotischen und demokratischen Kräfte dazu auf, solchen Störversuchen keine Beachtung zu schenken.
„Die Familien der Gefallenen sind unsere Familien“
Wie sollte die Solidarität mit den Familien der Gefallenen künftig aussehen? Und wie kann diese gesellschaftliche Solidarität und Einheit organisiert und dauerhaft fortgeführt werden?
Zunächst möchte ich die Vereinigung der Familien der Gefallenen MEBYA-DER sowie alle regionalen Ko-Vorsitzenden der Organisation grüßen und ihnen danken. Gerade in dieser Phase und insbesondere bei diesen umfangreichen Gedenkveranstaltungen haben sie enorme Arbeit geleistet. Auch unsere in diesem Bereich tätigen Weggefährt:innen haben entsprechende Arbeiten durchgeführt. Wir selbst stellen die Informationen auf den Internetseiten zur Verfügung. Doch dass die Gedenkveranstaltungen so geordnet und umfassend organisiert werden konnten, ist erkennbar vor allem dem Einsatz der Ko-Vorsitzenden und der Leitung von MEBYA-DER zu verdanken. Das verdient große Anerkennung. Natürlich ist es ihre Aufgabe, so wie es auch unsere Aufgabe ist. Aber sie leisten damit tatsächlich einen bedeutenden Dienst.
Die Familien der Gefallenen sind unsere Familien. Jede Familie, aus der ein Gefallener hervorgegangen ist, ist zugleich eine Familie dieser Bewegung. Die Familie selbst ist ein Wert. Unsere Aufgabe und die Aufgabe der Familien besteht darin, die Ziele der Gefallenen zum Erfolg zu führen – auf der Linie Rêber Apos den Spuren der Gefallenen zu folgen und den Kampf fortzuführen. Wir stehen diesen Gefallenen gegenüber in der Schuld. Wie können wir diese Schuld begleichen? Indem wir ihre Sache zum Erfolg führen und sie auf diese Weise unsterblich machen. Der Ruf „Şehîd Namirin“ – „Die Gefallenen sind unsterblich“ – ist nicht einfach eine emotionale Parole. Er mag auch eine emotionale Seite haben, doch in seinem Kern geht es nicht um Emotionalität. Er bringt eine Realität zum Ausdruck.
In unserem Kampf sind die Gefallenen eine Quelle der Kraft. Sie sind unsere Wegbereiter:innen, sie weisen uns den Weg. Sie haben dafür gesorgt, dass wir zusammenfinden und aufrecht stehen können. Mit ihrem Tod haben sie uns gewissermaßen eine Botschaft und einen Auftrag hinterlassen; auf diese Weise weisen sie uns weiterhin den Weg. Deshalb sind sie eine Kraft, deshalb sind sie unsterblich. Sie sind es tatsächlich. Natürlich sind sie physisch nicht mehr unter uns. Aber die Kraft, die sie hervorgebracht und geschaffen haben, treibt unsere Bewegung weiter voran und ermöglicht es ihr, selbst unter schwierigsten Bedingungen standzuhalten. Rêber Apo sagt dazu: „Für ein großes und heiliges Ziel zu sterben bedeutet Unsterblichkeit; es bedeutet, für immer zu leben.“ So verhält es sich auch mit unseren Gefallenen. Sie werden immer weiterleben, weil sie eine Kraft sind.
All diese Werte haben sie geschaffen. Sie haben ermöglicht, dass diese Bewegung ihren heutigen Stand erreicht hat und dieser Prozess auf diese Weise voranschreiten kann. Ihnen ist es zu verdanken, dass dieses Volk heute erhobenen Hauptes seinen Platz unter den Völkern der Welt einnehmen kann. Das kurdische Volk, die Menschen Kurdistans, die Frauen und die Jugend Kurdistans können heute stolz auf ihre Gefallenen sein. Das kurdische Volk ist zu einem Beispiel für die Welt geworden, und die Haltung, die es gezeigt hat, besitzt Vorbildcharakter. All dies ist durch die Gefallenen möglich geworden. Deshalb müssen wir ihre Sache weiterführen. Auch alle unsere Familien müssen sich dafür verantwortlich fühlen, die Werte dieser Bewegung und die von den Gefallenen geschaffenen Werte zu bewahren. Niemand muss ihnen dafür eigens einen Auftrag erteilen; diese Verantwortung tragen sie bereits. Sie sind Familien von Gefallenen. Dadurch haben sie einen besonderen Platz in diesem Kampf erhalten. Auch das ist eine Form der Beteiligung.
Aus eigenem Willen heraus sollten sie Verantwortung dafür übernehmen, diese Bewegung zu schützen. Wir alle haben uns dieser Bewegung angeschlossen, und diese Bewegung ist die Bewegung unserer Gefallenen. Wenn Rêber Apo sagt: „Die PKK ist die Partei der Gefallenen“, dann ist genau das der Kern dieser Aussage. Die eigentlichen Träger:innen dieser Bewegung sind die Gefallenen. Unsere Aufgabe besteht darin, ihnen und ihrer Sache zu dienen. Als ihre Weggefährt:innen haben wir erlebt, wie Hunderte Menschen an unserer Seite gefallen sind. Unsere Aufgabe ist es, ihre Sache zum Erfolg zu führen. Diese Verantwortung tragen auch die Familien der Gefallenen.
Natürlich können die Familien sagen: „Wir sind keine Militant:innen.“ Das ist richtig. Aber sie haben inzwischen einen Platz innerhalb dieser Revolution. Im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten und Kräfte sollten sie Verantwortung übernehmen und sich organisieren. Vor allem können die Familien der Gefallenen ihre bestehenden Organisationen weiter stärken und noch stärker füreinander einstehen. Sie können eine Rolle und Verantwortung dabei übernehmen, den Kampf für die Sache der Gefallenen weiterzuentwickeln. Manche mögen vielleicht aus Unwissenheit zu falschen Haltungen gelangen. Doch niemand sollte in dieser Frage einen falschen Weg einschlagen. Unser aller Aufgabe besteht darin, der Sache der Gefallenen zu dienen und sie zum Erfolg zu führen. Auf diese Weise müssen wir die Gefallenen unsterblich machen und dafür sorgen, dass sie ihren Platz in der Geschichte erhalten. Unsere Familien der Gefallenen haben dabei bereits große Arbeit geleistet. Sie haben viel Einsatz gezeigt. Nun müssen sie sich noch stärker organisieren, noch mehr Verantwortung übernehmen und eine aktive Rolle bei der Weiterentwicklung der patriotischen und revolutionären Arbeit spielen.
„Der Kampf um die Existenz ist abgeschlossen“
Welche Aufgaben kommen dem Volk zu, um sich der Gefallenen würdig zu erweisen?
Die Gefallenen sind ein Wert des Volkes. Zuallererst muss jede patriotische Person wissen, welche Verantwortung ihr angesichts der Realität der Gefallenen zukommt. Unabhängig davon, aus welcher Familie ein:e Gefallene:r stammt, muss jede:r Patriot:in ihn oder sie als eigenen Wert begreifen. Das Wichtigste aber ist, den Kampf für ihre Sache weiterzuentwickeln. Unsere Gefallenen haben bis heute ein sehr starkes Fundament geschaffen. Durch ihren Widerstand konnte eine Strategie entwickelt und zugleich die strategische Führung dauerhaft verankert werden. Diese strategische Führung entwickelt die Freiheitsstrategie dieses Volkes, sie bringt ein kurdisches Denken hervor und ermöglicht die Herausbildung einer politischen Linie. Die Gefallenen bilden eine der grundlegenden Säulen dieser Entwicklung. Sie sind ein Wert, um den wir uns als Nation versammeln und der für unsere Zukunft von Bedeutung ist. Auf der Linie Rêber Apos und den Spuren der Gefallenen folgend werden wir nun den Weg zu Freiheit und Demokratie gehen. Die Grundlage dafür ist geschaffen.
Insbesondere Frauen und Jugendliche müssen als gesellschaftliche Vorreiter:innen noch stärker für diese Werte, für die Gefallenen und deren Linie einstehen. Auf dieser Grundlage müssen sie die Organisierung stärken. Wie wir bereits gesagt haben, muss überall die demokratische gesellschaftliche Organisierung weiterentwickelt werden. Wir müssen die Gesellschaft organisieren, sie zu einer Kraft mit eigenem Willen machen und ihre Handlungsfähigkeit stärken. Das ist die Aufgabe, die vor uns liegt. Wir müssen die Gefallenen weiterleben lassen. Doch wie tun wir das? Indem wir ihre Sache weiterentwickeln, ihre Linie stärken und den Kampf auf dieser Grundlage voranbringen. Wir müssen die Organisierung der Gesellschaft gewährleisten und sie in der kommenden Phase zu einer Kraft mit eigenem Willen machen, die in der Lage ist, erfolgreich zu sein. Jede und jeder muss sich dafür verantwortlich fühlen. Mit diesem Verständnis müssen wir zeigen, dass wir uns der Gefallenen würdig erweisen.
Diese Menschen haben sich ohne jede Erwartung einer Gegenleistung für die Interessen ihrer Gesellschaft und ihres Volkes geopfert. Einen solchen Kampf haben sie geführt. Zugleich haben sie Werte und ein starkes Fundament hinterlassen. Die heutige Jugend und alle Patriot:innen müssen den Wert dieses Erbes erkennen. Auf der Grundlage dessen, was geschaffen wurde, gilt es nun, die Freiheit abzusichern. Der Kampf um die Existenz ist abgeschlossen; jetzt gilt es, den Kampf für Freiheit und Demokratie zu verstärken und die Fahne der Gefallenen noch entschlossener weiterzutragen. Für die Gefallenen einzustehen bedeutet letztlich, für uns selbst einzustehen. Es bedeutet, für unsere Sache und damit für unsere Zukunft einzustehen. So müssen wir diese Frage begreifen und entsprechend handeln.
Vom bewaffneten zum politischen und gesellschaftlichen Kampf
Was wird Ihre Bewegung künftig tun, um das Andenken der Gefallenen zu bewahren und ihren Kampf zum Erfolg zu führen?
Wie bekannt ist, befinden wir uns in einer historischen, bedeutenden und kritischen Phase. Wir wollen die Methode unseres Kampfes verändern. Wir gehen von der Phase des bewaffneten Kampfes zu einer Phase des politischen und gesellschaftlichen Kampfes über. Wir befinden uns damit in einer äußerst wichtigen Übergangsphase. In dieser Zeit müssen alle aufmerksam und sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Es gilt, noch stärker für die Sache der Gefallenen einzustehen und die von ihnen geschaffenen Werte zur Grundlage des neuen Prozesses zu machen. Wir führen seit 53 Jahren einen Kampf. 41 Jahre davon haben wir einen bewaffneten Kampf geführt. Innerhalb dieser 41 Jahre gab es Waffenruhen, die zusammengenommen elf Jahre dauerten. Das bedeutet, dass 30 Jahre lang Krieg geführt wurde. Es war ein äußerst schwieriger, historischer Kampf. Dieser Krieg wurde mit dem Einsatz und dem Blut der Gefallenen geführt und durch die Anstrengungen Rêber Apos aufrechterhalten und weiterentwickelt. Unsere heutige Aufgabe besteht darin, den strategischen Wandel mit großer Sorgfalt und Verantwortung zu vollziehen und zum Erfolg zu führen.
Wir haben die Strategie des bewaffneten Kampfes aufgegeben, aber wir haben den Kampf nicht aufgegeben. Im Gegenteil: In der neuen Phase ist ein noch breiterer und umfassenderer Widerstand notwendig. Wir treten in eine neue Zeit ein. Auch diese neue Phase verlangt erneut Opferbereitschaft, Aufrichtigkeit, Einsatz und Kampf. Möglicherweise werden die Herausforderungen sogar noch größer sein. Wir gehen von einer Phase in eine andere über. Das mit dem Blut der Gefallenen geschaffene Fundament müssen wir nun zur Grundlage des Erfolgs in der neuen Phase machen. Wir müssen in dieser neuen Phase, also in der Phase des Friedens und der demokratischen Politik, erfolgreich sein. Warum hat Rêber Apo diese Veränderungen auf unsere Tagesordnung gesetzt? Weil er davon überzeugt ist. Auch wir haben uns damit auseinandergesetzt und sind davon überzeugt. Wir sind zu der Einschätzung gelangt, dass der bewaffnete Kampf die Rolle gespielt hat, die er spielen musste, und die entsprechenden Ergebnisse hervorgebracht hat. Von nun an werden wir den Kampf mit politischen Mitteln und im Rahmen des Rechts fortsetzen und auf diesem Weg größere Erfolge erzielen.
Unser Paradigma gilt nicht allein für Kurdistan. Es gilt für die Türkei, für die Region und für die Welt. Heute gewinnen wir zunehmend an Stärke. Mit diesen neuen Strategien, mit der Strategie für Frieden und eine demokratische Gesellschaft und mit demokratischer Politik können wir die Sache der Gefallenen zum Erfolg führen. Die Möglichkeiten dafür sind vorhanden. Doch dafür müssen wir den Prozess richtig verstehen und entsprechend handeln. In einer solchen Phase darf es weder Selbstzufriedenheit noch ein Abweichen in die eine oder andere Richtung geben. Wir müssen entsprechend unserer Linie handeln. Jede:r muss den Erfordernissen, der Sensibilität und der Verantwortung dieser Phase entsprechend handeln. Das gilt zunächst für die Kader der Bewegung und anschließend für alle Patriot:innen. So können wir den politischen und gesellschaftlichen Kampf in der neuen Phase weiterentwickeln und stärken. Unser Ziel ist ein großes und für uns heiliges Ziel. Es geht nicht allein um das Ziel eines bestimmten Prozesses. Wir wollen einen Wandel für die Menschheit bewirken. Wir wollen einen Wandel in der Türkei schaffen. Wir wollen Gleichheit und Freiheit verwirklichen.
„Şehîd Namirin, Şehîd Namirin“
Vor allem müssen die Arbeiten für die Freiheit Rêber Apos und ein freies Kurdistan sowie für eine demokratische Republik und ein freies Kurdistan so schnell wie möglich Ergebnisse hervorbringen. Wenn wir auf dieser Grundlage den richtigen Weg verfolgen, bestehen die Möglichkeiten, unser Ziel zu erreichen. Daran müssen wir glauben. Wir müssen den Prozess richtig verstehen und bei jedem unserer Schritte umsichtig und wohlüberlegt handeln. Wir müssen einkalkulieren, dass auf diesem Weg auch Fallen auf uns warten können, und entsprechend vorgehen. Wenn wir unsere Schritte mit der notwendigen Vorsicht setzen, können wir die Sache der Gefallenen zum Erfolg führen. So können wir die Gefallenen unsterblich machen und ihre Sache mit Erfolg krönen. Das ist die Aufgabe, die uns zukommt. Und unsere Bewegung wird auch in der neuen Phase ihren Kampf erneut als Bewegung der Gefallenen führen. Wenn diese Phase erfolgreich abgeschlossen wird, werden die Waffen tatsächlich keine Rolle mehr spielen. Doch als Bewegung der Gefallenen müssen wir den Geist der Opferbereitschaft und den kommunalen und kollektiven Geist bewahren und auf der Grundlage der Freiheit der Frauen eine freie Gesellschaft aufbauen. Auch in dieser neuen Phase werden unsere Gefallenen für uns unsterbliche Wegbereiter:innen und eine dauerhafte Quelle der Kraft sein. Nur auf diese Weise können wir erfolgreich sein. Auf dieser Grundlage wünsche ich allen Erfolg und sage noch einmal: „Şehîd Namirin, Şehîd Namirin“ – die Gefallenen sind unsterblich.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52508 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/nach-neun-jahren-besuchen-familien-zerstorten-guerillafriedhof-in-besta-52527 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/kck-die-gefallenen-haben-den-weg-fur-die-heutige-phase-geebnet-52520 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/was-der-krieg-zurucklasst-die-massengraber-mussen-geoffnet-werden-52536Neue GdB-Regeln: Darauf achten Ämter seit der Reform besonders
Seit dem 3. Oktober 2025 gilt der neu gefasste Teil A der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Die neuen Vorgaben richten den Blick deutlicher auf die Frage, wie eine gesundheitliche Einschränkung die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigt.
Für Antragsteller bedeutet das: Eine lange Liste von Diagnosen genügt weiterhin nicht. Ärztliche Unterlagen sollten möglichst konkret beschreiben, welche Tätigkeiten nicht mehr möglich sind, wie häufig Beschwerden auftreten und welche Auswirkungen im täglichen Leben verbleiben.
Reform änderte vor allem die allgemeinen BewertungsregelnDie Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung wurde am 29. September 2025 ausgefertigt und trat nach ihrer Verkündung am 3. Oktober 2025 in Kraft. Neu gefasst wurden insbesondere die allgemeinen Grundsätze zur Bestimmung des GdB, zur Heilungsbewährung und zur Bildung des Gesamt-GdB bei mehreren Erkrankungen.
Die krankheitsspezifischen Tabellen in Teil B wurden dagegen nicht umfassend erneuert. Für Depressionen, Migräne, Diabetes oder Wirbelsäulenschäden gelten deshalb grundsätzlich weiterhin die dort genannten Bewertungsrahmen.
Die Reform verändert somit nicht automatisch den GdB für bestimmte Diagnosen. Sie beschreibt genauer, wie Versorgungsämter und Gerichte innerhalb dieser Bewertungsrahmen entscheiden sollen.
Die aktuelle Fassung kann in der amtlichen Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung eingesehen werden. Auch das Bundesarbeitsministerium weist darauf hin, dass die Verordnung teilhabeorientiert überarbeitet und an den medizinischen Fortschritt angepasst wurde.
Nicht die Diagnose, sondern ihre Auswirkung entscheidetDer GdB bildet die Beeinträchtigung der Teilhabe in Zehnerschritten von 10 bis 100 ab. Berücksichtigt werden körperliche, geistige, seelische und Sinnesbeeinträchtigungen, sofern sie mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate bestehen.
Ein MRT-Befund, eine Diagnose oder ein Laborwert belegt zunächst nur eine Erkrankung. Daraus ergibt sich noch nicht zwangsläufig, dass eine relevante Behinderung vorliegt.
Ein Bandscheibenvorfall kann beispielsweise ohne nennenswerte Bewegungseinschränkungen einen sehr niedrigen oder gar keinen GdB auslösen. Dieselbe Diagnose kann bei wiederkehrenden Ausfällen, starken Bewegungseinschränkungen und neurologischen Beschwerden deutlich höher bewertet werden.
Ähnliches gilt bei Diabetes. Entscheidend sind unter anderem der Therapieaufwand, die Gefahr von Unterzuckerungen, die Stoffwechseleinstellung und die tatsächlichen Einschnitte in der Lebensführung.
Persönliche Nachteile dürfen nicht mit dem GdB verwechselt werdenDie neuen Grundsätze stellen zugleich klar, dass aus dem GdB nicht unmittelbar auf die berufliche Leistungsfähigkeit geschlossen werden darf. Die konkrete Wohnung oder der ausgeübte beziehungsweise angestrebte Beruf erhöhen den GdB nicht allein deshalb, weil die Erkrankung dort besonders belastend wirkt.
Wer wegen einer Handerkrankung seinen bisherigen handwerklichen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält deshalb nicht automatisch einen höheren GdB als eine Person mit denselben Funktionsverlusten in einem Büroberuf. Der GdB soll die Beeinträchtigung allgemein und nicht den Schaden in einer bestimmten beruflichen Situation abbilden.
Arbeitsunfähigkeitszeiten, gescheiterte Wiedereingliederungen oder notwendige Arbeitsplatzanpassungen können dennoch Hinweise auf die Schwere einer Einschränkung liefern. Sie sollten mit Befunden verbunden werden, die den zugrunde liegenden Funktionsverlust erklären.
Befundberichte müssen den Alltag beschreibenVersorgungsämter achten stärker darauf, ob die eingereichten Unterlagen konkrete Funktionseinschränkungen enthalten. Formulierungen wie „chronische Schmerzen“, „schwere Depression“ oder „häufige Migräne“ bleiben ohne weitere Angaben häufig zu unbestimmt.
Bei körperlichen Erkrankungen können Gehstrecke, Bewegungsumfang, Greiffähigkeit, Belastungsdauer oder Hilfebedarf beschrieben werden. Bei psychischen Erkrankungen kommen Antrieb, Konzentration, Tagesstruktur, soziale Kontakte, Konfliktfähigkeit und selbstständige Alltagsbewältigung in Betracht.
Auch ein Pflegegutachten, ein Reha-Entlassungsbericht oder ein fachärztlicher Verlaufsbericht kann wichtige Angaben enthalten. Hinweise zur Zusammenstellung der Unterlagen bietet der Beitrag „Was benötige ich für einen Antrag auf Schwerbehinderung?“.
Die Behörde ist nicht an die GdB-Empfehlung eines behandelnden Arztes gebunden. Ein gut begründeter Befundbericht besitzt jedoch erheblich mehr Aussagekraft als ein Attest, das lediglich eine Diagnose und einen gewünschten GdB nennt.
Schwankende Erkrankungen dürfen nicht nach einem guten Tag bewertet werdenBei Migräne, Multipler Sklerose, Rheuma, Epilepsie oder psychischen Erkrankungen können die Beschwerden erheblich schwanken. Nach den neuen Grundsätzen ist ein Wert festzusetzen, der die Beeinträchtigung im längerfristigen Verlauf am ehesten abbildet.
Es darf weder ausschließlich der beste noch ausschließlich der schlechteste Tag herangezogen werden. Benötigt wird eine nachvollziehbare Betrachtung von Häufigkeit, Dauer und Schwere der belastenden Phasen.
Ein Migränetagebuch kann beispielsweise dokumentieren, wie viele Attacken auftreten, wie lange sie dauern und welche Begleiterscheinungen bestehen. Es sollte außerdem erkennen lassen, ob Termine abgesagt werden, Ruhe in einem abgedunkelten Raum erforderlich ist oder Medikamente nur begrenzt wirken.
Für die Bewertung einer Migräne als Behinderung nennt Teil B weiterhin leichte, mittelgradige und schwere Verlaufsformen. Der Bewertungsrahmen reicht abhängig von Verlauf und Begleiterscheinungen von 0 bis 60.
Übliche Schmerzen werden nicht zusätzlich angerechnetDie Tabellenwerte enthalten grundsätzlich bereits die Schmerzen, die bei einer bestimmten körperlichen Erkrankung üblicherweise zu erwarten sind. Auch typische psychische Begleiterscheinungen und gewöhnliche Folgen einer Behandlung sind regelmäßig schon im Ausgangswert erfasst.
Ein zusätzlicher GdB für Schmerzen kommt in Betracht, wenn diese erheblich über das übliche Ausmaß hinausgehen. Außerdem müssen sie die Voraussetzungen einer eigenständigen Diagnose nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten erfüllen.
Dasselbe gilt für psychische Beschwerden als Folge einer körperlichen Erkrankung. Erst wenn sie deutlich stärker ausgeprägt sind als gewöhnlich und eine eigenständige Erkrankung bilden, müssen sie getrennt bewertet und anschließend in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden.
Außergewöhnliche Behandlungsfolgen können ebenfalls einen höheren GdB rechtfertigen. Dafür sollte ärztlich erläutert werden, weshalb die Folgen über die typischen Belastungen der Therapie hinausgehen.
Mehrere Erkrankungen werden weiterhin nicht addiertWer mehrere Einzel-GdB besitzt, darf diese Werte nicht zusammenzählen oder ihren Durchschnitt bilden. Ein Einzel-GdB von 30 und zwei weitere Werte von jeweils 20 führen daher nicht automatisch zu einem Gesamt-GdB von 70 oder 50.
Zunächst wird die Gesundheitsstörung mit dem höchsten Einzelwert betrachtet. Anschließend ist zu prüfen, ob eine weitere Einschränkung die gesamte Teilhabebeeinträchtigung so verstärkt, dass eine Erhöhung um mindestens einen Zehnerschritt gerechtfertigt ist.
Dabei unterscheidet die Verordnung zwischen besonders nachteiligen Wechselwirkungen, voneinander unabhängigen Auswirkungen, teilweisen Überschneidungen und vollständigen Überschneidungen. Eine vollständige Überschneidung führt regelmäßig zu keiner Erhöhung, weil derselbe Funktionsverlust nicht doppelt bewertet werden darf.
Eine besonders ungünstige Wechselwirkung kann dagegen für einen höheren Gesamt-GdB sprechen. Das kann etwa der Fall sein, wenn eine Erkrankung eine körperliche Ausgleichsmöglichkeit beseitigt, die wegen einer anderen Behinderung dringend benötigt wird.
Weitere Einzelheiten erläutert der Beitrag „Neue Berechnungsregel des GdB: Jetzt können mehrere Einschränkungen den Behinderungsgrad erhöhen“.
Auch voneinander unabhängige Einschränkungen können den Gesamt-GdB erhöhenDie Reform stellt ausdrücklich klar, dass mehrere Erkrankungen nicht zwingend miteinander medizinisch wechselwirken müssen. Eine Erhöhung kann auch gerechtfertigt sein, wenn die Einschränkungen ganz unterschiedliche Bereiche des täglichen Lebens betreffen.
Eine schwere Sehbehinderung kann beispielsweise die Orientierung beeinträchtigen, während eine Erkrankung der Hände zusätzlich die Selbstversorgung und Kommunikation erschwert. Die Auswirkungen überschneiden sich kaum und können deshalb gemeinsam eine deutlich schwerere Teilhabebeeinträchtigung verursachen.
Die Zuordnung zu verschiedenen Funktionssystemen garantiert jedoch keinen höheren Gesamt-GdB. Jede weitere Einschränkung muss ein ausreichendes eigenes Gewicht besitzen.
Zusätzliche Einzelwerte von 10 führen nur in besonderen Ausnahmefällen zu einer Erhöhung. Auch bei einem weiteren Einzel-GdB von 20 bleibt der Gesamtwert häufig unverändert, allerdings muss die Behörde diese Frage im Einzelfall prüfen.
Worauf es bei einzelnen Erkrankungen besonders ankommt Erkrankung oder Einschränkung Darauf achten Versorgungsämter besonders Sinnvolle Nachweise Psychische Erkrankungen Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit, soziale Anpassung, Antrieb, Tagesstruktur, Konzentration und selbstständige Lebensführung Fachärztliche Verlaufsberichte, Therapieberichte, Reha-Unterlagen und konkrete Beschreibung des Tagesablaufs Migräne Häufigkeit, Dauer, Begleiterscheinungen, Anfallspausen und Wirksamkeit der Behandlung Migränetagebuch, neurologische Befunde, Medikamentenplan und dokumentierte Ausfallzeiten Diabetes Therapieaufwand, notwendige Blutzuckerkontrollen, Risiko von Unterzuckerungen und Einschnitte in die Lebensführung Blutzuckerprotokolle, ärztliche Berichte, Angaben zur Insulinsteuerung und Nachweise über Komplikationen Wirbelsäulenerkrankungen Bewegungseinschränkungen, Instabilität, Anzahl betroffener Abschnitte und neurologische Ausfälle Klinische Untersuchungsbefunde, Bewegungsmaße, Bildgebung, Reha-Berichte und längerfristige Verlaufsdokumentation Chronische Schmerzen Abweichung von den bei der Grunderkrankung üblichen Schmerzen und Vorliegen einer eigenständigen Diagnose Schmerzmedizinische Befunde, Schmerztagebuch, Therapiehistorie und Angaben zu Funktionsverlusten Mehrere Erkrankungen Zusätzliche Teilhabeverluste, ungünstige Wechselwirkungen und mögliche Überschneidungen Fachübergreifende Befundberichte und eine nachvollziehbare Gesamtdarstellung der Einschränkungen Psychische Erkrankungen brauchen konkrete BelegeBei Depressionen, Angststörungen oder Traumafolgestörungen genügt die Diagnose allein nicht. Teil B nennt für leichtere psychische Störungen einen GdB-Rahmen von 0 bis 20 und für stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit einen Rahmen von 30 bis 40.
Schwere Störungen mit sozialen Anpassungsschwierigkeiten können höhere Werte rechtfertigen. Entscheidend ist, wie stark Kontakte, Tagesstruktur, Selbstversorgung, Belastbarkeit und gesellschaftliche Aktivitäten eingeschränkt sind.
Eine fortbestehende Erwerbstätigkeit schließt einen höheren GdB nicht aus. Sie kann aber gemeinsam mit einem weitgehend geordneten Tagesablauf und geringen Einschränkungen gegen die behauptete Schwere der Erkrankung sprechen.
Die Behandlungshäufigkeit ist ebenfalls nur ein Hinweis unter mehreren. Fehlende Therapie darf nicht schematisch mit fehlender Erkrankung gleichgesetzt werden, muss aber bei widersprüchlichen Angaben häufig näher erklärt werden.
Weiterführende Hinweise enthält der Beitrag „Schwerbehinderung: So bekommt man eine Depression anerkannt“.
Bei Diabetes zählt der tatsächliche TherapieaufwandEin Diabetes, dessen Therapie regelmäßig keine Unterzuckerung auslösen kann und der die Lebensführung kaum beeinträchtigt, rechtfertigt nach der Tabelle grundsätzlich keinen GdB. Kann die Therapie Unterzuckerungen auslösen und verursacht sie Einschnitte in der Lebensführung, kommt ein GdB von 20 in Betracht.
Bei täglichen dokumentierten Kontrollen und weiteren Einschränkungen sieht die Tabelle abhängig von Therapieaufwand und Stoffwechseleinstellung einen GdB von 30 bis 40 vor. Für einen GdB von 50 müssen bei einer intensivierten Insulintherapie zusätzlich erhebliche Einschnitte vorliegen.
Die Anzahl der Injektionen reicht daher nicht allein aus. Betroffene sollten auch beschreiben, wie stark Mahlzeiten, körperliche Belastung, Schlaf, Reisen und andere Aktivitäten durch die Therapie beeinflusst werden.
Ob und wann sich ein Schwerbehindertenausweis bei Diabetes lohnt, hängt deshalb von mehr als der Diagnose und der Insulinpflicht ab.
Bei Wirbelsäulenschäden reichen Aufnahmen allein nicht ausWirbelsäulenerkrankungen werden vor allem anhand der Bewegungseinschränkung, Verformung, Instabilität und Anzahl der betroffenen Wirbelsäulenabschnitte bewertet. Bildgebende Befunde sind dafür wichtig, ersetzen aber keine klinische Funktionsprüfung.
Ein auffälliges MRT kann mit geringen Einschränkungen verbunden sein. Umgekehrt können wiederkehrende Wirbelsäulensyndrome erheblich belasten, obwohl eine Untersuchung in einem beschwerdearmen Intervall nur geringe Auffälligkeiten zeigt.
Die Verordnung verlangt deshalb bei chronisch wiederkehrenden Beschwerden aussagekräftige Verlaufsangaben über einen längeren Zeitraum. Ärztliche Unterlagen sollten festhalten, wie lange Schmerzphasen dauern, welche Bewegungen eingeschränkt sind und ob Nervenreizungen oder motorische Ausfälle auftreten.
Neues Urteil zeigt die Grenzen der ZusammenrechnungWie streng die neue Gesamtbetrachtung ausfallen kann, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juni 2026. In dem Verfahren waren unter anderem eine psychische Störung mit einem Einzel-GdB von 30, Migräne und Wirbelsäulenbeschwerden mit jeweils 20 sowie mehrere Werte von 10 festgestellt worden.
Das Gericht hielt dennoch nur einen Gesamt-GdB von 40 für gerechtfertigt. Die Migräne erhöhte den Ausgangswert, während das Wirbelsäulenleiden wegen der geringen zusätzlichen Auswirkungen keinen weiteren Zehnerschritt begründete.
Nach dem Urteil folgt aus Einzelwerten von 30, 20 und 20 nicht zwingend ein Gesamt-GdB von 50. Das Gericht verlangte eine konkrete Betrachtung der zusätzlichen gesellschaftlichen Beeinträchtigung und verwies ausdrücklich auf die seit Oktober 2025 geltende Fassung der Verordnung.
Die vollständige Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen L 11 SB 27/24 in der Entscheidungsdatenbank der Länder Berlin und Brandenburg veröffentlicht.
Bescheide sollten eine nachvollziehbare Gesamtschau enthaltenEin GdB-Bescheid muss erkennen lassen, welche Gesundheitsstörungen berücksichtigt wurden. Besonders aufmerksam sollten Betroffene werden, wenn eine weitere Erkrankung ohne nachvollziehbare Prüfung als bedeutungslos eingestuft wird.
Problematisch können pauschale Aussagen sein, wonach sich alle Beschwerden vollständig überschneiden. In einem Widerspruch sollte dann erläutert werden, welche eigenständigen Einschränkungen verbleiben oder welche Beschwerden sich gegenseitig besonders ungünstig verstärken.
Gegen einen Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Vor einer ausführlichen Begründung kann Akteneinsicht beantragt werden, um die versorgungsärztliche Stellungnahme und die verwendeten Befundberichte zu prüfen.
Praktische Hinweise enthält der Beitrag „Widerspruch gegen den Grad der Behinderung erfolgreich begründen“.
Ein Neufeststellungsantrag kann auch zu einer Herabsetzung führenWer bereits einen GdB besitzt und wegen neuer Erkrankungen oder einer Verschlechterung eine Neufeststellung beantragt, eröffnet eine erneute Prüfung. Das Amt darf dabei nicht nur die neu geltend gemachten Beschwerden betrachten.
Ergibt die Prüfung, dass sich andere Einschränkungen gebessert haben, kann der bisherige GdB unter den gesetzlichen Voraussetzungen herabgesetzt werden. Vor einem Antrag sollte deshalb geprüft werden, ob die Verschlechterung dauerhaft und ausreichend dokumentiert ist.
Besonders bedeutsam ist dies bei einem bestehenden GdB von 40. Zwar kann der Schritt auf 50 zusätzliche Nachteilsausgleiche eröffnen, eine bloße weitere Diagnose mit einem Einzelwert von 10 oder 20 reicht dafür aber häufig nicht aus.
Welche Möglichkeiten bereits bei einem GdB von 40 bestehen, zeigt der Beitrag „Grad der Behinderung 40 – Vorteile und Ausgleiche im Jahr 2026“.
Praxisbeispiel: Zwei Erkrankungen betreffen unterschiedliche LebensbereicheEine 52-jährige Frau leidet unter einer mittelgradigen Migräne und einer ausgeprägten Erkrankung der rechten Hand. Für die Migräne wird ein Einzel-GdB von 30 und für die Hand ein Einzel-GdB von 20 angenommen.
Im Antrag beschreibt sie nicht nur die Diagnosen. Das Migränetagebuch belegt mehrtägige Attacken mit Lichtempfindlichkeit und Rückzug, während der handchirurgische Befund erhebliche Probleme beim Greifen, Schreiben, Kochen und Ankleiden bestätigt.
Die Auswirkungen überschneiden sich nur gering und betreffen unterschiedliche Bereiche des täglichen Lebens. Das Versorgungsamt muss deshalb prüfen, ob die Einschränkung der Hand die bereits durch die Migräne bestehende Teilhabebeeinträchtigung um einen weiteren Zehnerschritt erhöht.
Ein Gesamt-GdB von 40 ist in dieser Konstellation möglich, aber nicht allein wegen der Rechenwerte garantiert. Entscheidend bleibt die dokumentierte Gesamtbelastung.
Fazit: Funktionsverluste müssen sichtbar gemacht werdenDie Reform hat keine einfache neue Rechenformel geschaffen. Sie verlangt eine stärker begründete Betrachtung der tatsächlichen Teilhabebeeinträchtigung, ohne Einzelwerte zu addieren.
Für Betroffene werden konkrete Verlaufsangaben und gut formulierte ärztliche Befundberichte dadurch noch wichtiger. Diagnosen sollten stets mit Angaben zu Häufigkeit, Dauer, Funktionsverlusten und Auswirkungen in verschiedenen Lebensbereichen verbunden werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Bildung des Gesamt-GdB. Eine zweite oder dritte Erkrankung kann den Wert erhöhen, wenn sie eigenständige oder besonders ungünstige zusätzliche Einschränkungen verursacht.
Häufige Fragen und Antworten zu den neuen GdB-Regeln 1. Gelten die neuen GdB-Regeln bereits?Ja. Der neu gefasste Teil A der Versorgungsmedizinischen Grundsätze gilt seit dem 3. Oktober 2025 und wird inzwischen von Versorgungsämtern und Sozialgerichten angewendet.
2. Haben bestimmte Erkrankungen durch die Reform automatisch einen höheren GdB erhalten?Nein. Die krankheitsspezifischen Tabellenwerte in Teil B wurden nicht umfassend geändert. Die Reform betrifft vor allem die allgemeinen Regeln zur Bewertung der Teilhabe und zur Bildung des Gesamt-GdB.
3. Werden mehrere Einzel-GdB zusammengerechnet?Nein. Ausgangspunkt ist die Einschränkung mit dem höchsten Einzelwert, danach werden die zusätzlichen Auswirkungen der weiteren Erkrankungen geprüft. Addition und Mittelwertbildung sind unzulässig.
4. Kann ein weiterer Einzel-GdB von 20 den Gesamt-GdB erhöhen?Ja, aber nicht automatisch. Die Behörde muss prüfen, ob die weitere Erkrankung eigenständige Lebensbereiche betrifft oder die bereits vorhandene Einschränkung spürbar verstärkt.
5. Welche Unterlagen sind nach der Reform besonders hilfreich?Hilfreich sind aktuelle fachärztliche Befundberichte, die nicht nur Diagnosen nennen, sondern konkrete Funktionsverluste beschreiben. Bei schwankenden Erkrankungen können zusätzlich Schmerz-, Migräne-, Anfalls- oder Blutzuckertagebücher den längerfristigen Verlauf belegen.
6. Werden bestehende GdB-Bescheide automatisch neu berechnet?Nein. Bereits bestandskräftige Feststellungen werden allein wegen der Neufassung nicht automatisch geändert. Eine erneute Prüfung erfolgt regelmäßig erst bei einem Neufeststellungsverfahren oder wenn die Behörde wegen einer wesentlichen Veränderung tätig wird.
Der Beitrag Neue GdB-Regeln: Darauf achten Ämter seit der Reform besonders erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Versteht uns eigentlich noch jemand?
Sehr geehrte Juristen, Gesetzgeber, Behörden, Versicherungen, Banken und all jene, die uns täglich mit Schreiben beglücken, die zwar in deutscher Sprache verfasst sind, aber dennoch einer Übersetzung bedürfen: Könnten Sie bitte wieder Deutsch mit uns sprechen? Ganz normales Deutsch. Eine Sprache, bei der ein durchschnittlich gebildeter Mensch nach dem dritten Satz noch weiß, worum es […]
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