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Gericht stoppt Abschiebung von Zeynep Alpboğa

Die geplante Abschiebung der Kurdin Zeynep Alpboğa aus Bielefeld in die Türkei ist vorerst gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster untersagte die Abschiebung am Dienstagnachmittag. Die 55-Jährige, die seit mehr als zwei Jahrzehnten in Deutschland lebt, wurde anschließend aus dem Abschiebegewahrsam entlassen.

Alpboğa war am vergangenen Donnerstag in den frühen Morgenstunden in ihrer Wohnung festgenommen worden. Am folgenden Tag ordnete das Amtsgericht Bielefeld Abschiebehaft an. Die Verhandlung wurde von Protesten und einem großen Polizeiaufgebot begleitet. Während des Verfahrens erlitt Alpboğa einen medizinischen Zusammenbruch und musste zeitweise im Krankenhaus behandelt werden. Noch in derselben Nacht wurde sie in die Abschiebehafteinrichtung im rheinland-pfälzischen Ingelheim gebracht. Für den heutigen Mittwoch war ihre Abschiebung per Flug nach Istanbul vorgesehen. Mit der Entscheidung aus Münster wurde sie in letzter Minute ausgesetzt.

OVG sieht höhere Anforderungen an Ausweisung

Im Zentrum des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens steht Alpboğas langjähriges politisches Engagement in der kurdischen Community. Zwischen 2018 und 2023 war sie Ko-Vorsitzende des Demokratischen Gesellschaftszentrums der Kurd:innen in Bielefeld, auch als Kurdistan-Zentrum bekannt. Auch ihre Teilnahme an politischen Veranstaltungen und Demonstrationen wird von den Behörden gegen sie angeführt.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers geht das OVG aufgrund ihrer früheren Vereinstätigkeit zwar von einem „hohen staatlichen Interesse an einer Ausweisung“ aus. Gleichzeitig genießt Alpboğa aufgrund der für ihren Aufenthaltsstatus geltenden rechtlichen Bestimmungen einen erhöhten Ausweisungsschutz. Damit gelten höhere Anforderungen für eine Ausweisung. Insbesondere müsse das gegenwärtige Verhalten der dreifachen Mutter eine Gefahr für Deutschland darstellen. Bis zur Klärung dieser Frage darf Alpboğa nicht abgeschoben werden.

Verwaltungsgericht kippte Kontaktverbot

Unmittelbar vor der Entscheidung des OVG hatte sich bereits das Verwaltungsgericht Minden mit Alpboğas Eilantrag gegen die Abschiebung befasst. Das Gericht hatte die geplante Maßnahme zunächst nicht gestoppt und dabei unter anderem auf von den Behörden behauptete Kontakte zu „Personen aus dem Umfeld“ der 2025 aufgelösten PKK verwiesen. Gegen diese Entscheidung zog Alpboğa vor das Oberverwaltungsgericht. In einem weiteren Punkt bekam sie bereits in Minden Recht. Die Behörden hatten ihr den Kontakt zu Angehörigen des Demokratischen Gesellschaftszentrums in Bielefeld untersagt. Das Verwaltungsgericht hob dieses Verbot auf, weil es zu unbestimmt formuliert war.

Politische Verfolgung und Morddrohungen

Alpboğas Familie hatte wiederholt vor den Folgen einer Abschiebung in die Türkei gewarnt. Die 55-Jährige war dort bereits Anfang der 1990er Jahre aus politischen Gründen für mehrere Monate inhaftiert. Nach Angaben ihrer Angehörigen besteht die Gefahr, dass sie im Fall einer Rückkehr erneut ins Visier der türkischen Behörden gerät. Inzwischen kommt eine weitere Bedrohung hinzu. Nach Angaben ihrer Tochter wird Alpboğas Foto in türkischsprachigen sozialen Medien verbreitet. Dort habe sie auch Morddrohungen erhalten. Die Familie hält deshalb selbst unabhängig von einer möglichen staatlichen Verfolgung ein Leben in der Türkei für gefährlich.

Der Fall hatte in den vergangenen Tagen Proteste und Solidaritätserklärungen ausgelöst. Zuletzt forderte die Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland (KON-MED) die sofortige Aussetzung der Abschiebung und kritisierte, dass Alpboğas legitimes politisches Engagement in Deutschland gegen sie verwendet werde. Mit der Entscheidung des OVG ist die unmittelbar bevorstehende Abschiebung zunächst verhindert. Endgültig abgeschlossen ist das Verfahren damit jedoch nicht. Das Verwaltungsgericht Minden wird sich im Hauptsacheverfahren erneut mit Alpboğas Aufenthaltsrecht und der gegen sie verfügten Ausweisung befassen.

Bis zu einer Entscheidung bleibt Zeynep Alpboğa in Deutschland. Nach fünf Tagen zwischen Festnahme, Gerichtsverfahren, Krankenhaus und Abschiebegewahrsam ist sie zunächst wieder bei ihrer Familie.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52524 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52496 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52483

 

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Meeting of the interdepartmental working group on developing ecosystems of the digital economy and digital platforms

PRESIDENT OF RUSSIA - 26. August 2026 - 14:00

Deputy Chief of Staff of the Presidential Executive Office Maxim Oreshkin chaired a regular meeting of the interdepartmental working group on developing ecosystems of the digital economy and digital platforms, held at the Presidential Executive Office.

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Hitzetote, Luftangriffe, Geisterfahrer

In der neuen Folge „Auf ein Wort“ kommentiert Michael Sailer die AfD-Spende eines CDUlers, die Klima-Rede von Friedrich Merz im Waldbrandgebiet, die erste Hinrichtung unter Japans erster Premierministerin und tödliche Mutproben in Irland.
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Nord-Stream-Hauptverdächtiger fungierte als Berater von Hollywood-Verfilmung über den eigenen Anschlag

Während die Bundesregierung offiziell immer noch so tut, als wisse sie nicht, dass die Ukraine hinter dem Sprengstoff-Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines von 2022 steckt, setzt die Generalbundesanwaltschaft ihre Ermittlungen in diese Richtung fort. Letzte Woche wurde im kroatischen Pula der ukrainische Staatsbürger Vladimir Z. verhaftet – und zwar am Set des Hollywoodfilms „Snake Island“ des US-Regisseurs Doug […]

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Bürgergeld: Für Vermieter ist die Neue Grundsicherung jetzt mit mehr Risiken verbunden

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das bisherige Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Mit der Umgestaltung wurden zugleich die Regeln für Unterkunftskosten verschärft. Das betrifft nicht nur Leistungsberechtigte, sondern auch Vermieter, deren Miete ganz oder teilweise vom Jobcenter finanziert wird.

Besonders bei hohen Mieten, kleinen Wohnungen mit teurem Quadratmeterpreis und Mietverhältnissen in Gebieten mit Mietpreisbremse entstehen neue Konflikte. Die Mietzahlung durch das Jobcenter bietet Vermietern außerdem weniger Sicherheit, als häufig angenommen wird.

Der Mietvertrag besteht weiterhin nur zwischen Mieter und Vermieter

Das Jobcenter wird durch die Übernahme der Unterkunftskosten nicht zum Vertragspartner des Vermieters. Mietschuldner bleibt die Person, die den Mietvertrag unterschrieben hat.

Erkennt das Jobcenter nur einen Teil der vereinbarten Miete an, bleibt der Mieter grundsätzlich trotzdem zur vollständigen Zahlung verpflichtet. Die sozialrechtliche Kürzung verändert den Mietvertrag nicht automatisch.

Kann der Mieter die Differenz nicht aus dem Regelbedarf oder anderem Einkommen aufbringen, entstehen Mietrückstände. Genau darin liegt das erste finanzielle Risiko für Vermieter.

Die Karenzzeit schützt teure Wohnungen nicht mehr vollständig

Während der früheren Bürgergeld-Karenzzeit wurden die tatsächlichen Unterkunftskosten im ersten Bezugsjahr grundsätzlich übernommen. Seit Juli 2026 gilt dieser Schutz nur noch eingeschränkt.

Nach dem aktuellen § 22 SGB II werden in der Karenzzeit normalerweise höchstens 150 Prozent der örtlichen Angemessenheitsgrenze berücksichtigt. Liegt eine Bruttokaltmiete deutlich darüber, entsteht die Finanzierungslücke bereits zu Beginn des Leistungsbezugs.

Beträgt die örtliche Angemessenheitsgrenze beispielsweise 600 Euro, erkennt das Jobcenter während der Karenzzeit normalerweise höchstens 900 Euro an. Bei einer Bruttokaltmiete von 1.050 Euro muss der Mieter monatlich 150 Euro selbst aufbringen.

Nach dem Ende der Karenzzeit kann die anerkannte Miete weiter auf die reguläre Angemessenheitsgrenze von 600 Euro sinken. Gegen-Hartz erläutert die neuen Miet- und Wohnkosten-Obergrenzen ausführlich.

Härtefälle können die Finanzierungslücke vorübergehend verhindern

Die Grenze von 150 Prozent gilt nicht ausnahmslos. Höhere Aufwendungen können während der Karenzzeit anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern anfallen.

Ein Härtefall kommt etwa bei gesundheitlichen Einschränkungen, benötigter Barrierefreiheit, fehlendem Ersatzwohnraum oder besonderen familiären Umständen infrage. Die höhere Zahlung muss jedoch vom Jobcenter geprüft und bewilligt werden.

Vermieter können nicht sicher davon ausgehen, dass ein solcher Ausnahmefall anerkannt wird. Wird der Antrag abgelehnt oder später anders bewertet, bleibt die mietvertragliche Forderung gegenüber dem Mieter bestehen.

Welche Kosten trotz Überschreitung noch übernommen werden können, zeigt der Beitrag Grundsicherung: Miete über der Obergrenze – was das Jobcenter noch zahlt.

Quadratmeterhöchstmieten treffen besonders kleine und teure Wohnungen

Kommunale Träger dürfen seit Juli 2026 zusätzlich eine Quadratmeterhöchstmiete festlegen. Damit können Wohnungen als unangemessen gelten, obwohl ihre Gesamtmiete noch innerhalb der allgemeinen Mietobergrenze liegt.

Die Regel richtet sich insbesondere gegen sehr kleine Wohnungen, deren Vermieter die örtliche Gesamtgrenze durch einen hohen Quadratmeterpreis nahezu vollständig ausschöpfen. Eine 15 Quadratmeter große Wohnung kann deshalb sozialrechtlich problematisch sein, obwohl ihre Gesamtmiete auf den ersten Blick nicht zu hoch erscheint.

Legt eine Kommune beispielsweise 15 Euro als höchstens berücksichtigungsfähigen Quadratmeterpreis fest, können bei 15 Quadratmetern lediglich 225 Euro als Unterkunftsbedarf angesetzt werden. Eine vereinbarte Miete von 500 Euro würde für den Mieter eine erhebliche monatliche Lücke verursachen.

Die kommunale Quadratmeterhöchstmiete kann bereits während der Karenzzeit angewendet werden. Vermieter solcher Wohnungen müssen deshalb häufiger mit Kostensenkungsverfahren, Zahlungsproblemen oder einem frühen Auszug rechnen.

Die Mietpreisbremse wird für Vermieter zum zusätzlichen Risiko

Eine weitere Änderung betrifft Wohnungen in Gebieten mit Mietpreisbremse. Überschreitet die vereinbarte Miete die nach den §§ 556d bis 556g BGB zulässige Miethöhe, wird sie sozialrechtlich als unangemessen behandelt.

Das Jobcenter muss den Mieter auffordern, den angenommenen Verstoß gegenüber dem Vermieter zu rügen. Aus einem bisher häufig freiwillig ausgeübten Mieterrecht wird damit im Leistungsbezug ein erheblicher finanzieller Druck.

Der Vermieter muss dann darlegen, weshalb die vereinbarte Miete trotzdem zulässig ist. In Betracht kommen etwa eine zulässige höhere Vormiete, ein nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzter Neubau oder eine umfassende Modernisierung.

Kommt keine Einigung zustande, kann eine gerichtliche Klärung folgen. Nach den Informationen des Bundesarbeitsministeriums zur neuen Grundsicherung können Rückforderungsansprüche auf den kommunalen Träger übergehen und von diesem gegen den Vermieter verfolgt werden.

Damit steht dem Vermieter unter Umständen nicht nur der Mieter gegenüber. Auch das Jobcenter kann zu viel übernommene Miete zivilrechtlich zurückverlangen.

Weitere Einzelheiten enthält der Beitrag Bürgergeld ab Juli 2026: Wer die Mietpreisbremse nicht nutzt, zahlt drauf.

Direktzahlung durch das Jobcenter ist keine Mietgarantie

Viele Vermieter halten eine Direktzahlung für besonders sicher. Nach § 22 Absatz 7 SGB II kann das Grundsicherungsgeld für Unterkunft und Heizung auf Antrag des Leistungsberechtigten unmittelbar an den Vermieter überwiesen werden.

Das Jobcenter soll auch dann direkt zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung der Unterkunftsleistung nicht gesichert ist. Das kann bei kündigungsrelevanten Mietrückständen, erheblichen Energieschulden, bestimmten Erkrankungen oder einer suchtbedingten Beeinträchtigung der Fall sein.

Die Direktzahlung begründet jedoch keinen dauerhaften eigenen Zahlungsanspruch des Vermieters gegen das Jobcenter. Ändert sich der Leistungsanspruch, endet der Bewilligungszeitraum oder wird die Unterkunft nicht mehr anerkannt, kann sich auch die Überweisung verändern oder vollständig entfallen.

Der Vermieter bleibt deshalb darauf angewiesen, dass der Mieter seinen Antrag rechtzeitig verlängert, erforderliche Unterlagen einreicht und seinen Anspruch erhält. Ob das geschehen ist, darf das Jobcenter dem Vermieter wegen des Sozialdatenschutzes nicht ohne Weiteres mitteilen.

Die strengeren Meldevorschriften können später auch die Miete gefährden

Normale Leistungsminderungen dürfen die rechnerisch anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung nicht verringern. Bei einer willentlichen Ablehnung einer konkret verfügbaren und zumutbaren Arbeit soll das Jobcenter die anerkannte Miete sogar direkt an den Vermieter überweisen.

Auch nach drei aufeinanderfolgenden versäumten Meldeterminen werden die Unterkunftskosten zunächst für einen weiteren Monat erbracht. Die Überweisung soll in diesem Zeitraum ebenfalls direkt an den Vermieter erfolgen.

Meldet sich die betroffene Person innerhalb dieses Monats nicht persönlich beim Jobcenter, kann anschließend der gesamte Leistungsanspruch entfallen. Damit endet dann auch die weitere Finanzierung der Miete.

Für Vermieter entsteht dadurch ein zeitlich verzögertes Ausfallrisiko. Die Direktzahlung im ersten Monat kann den Eindruck erwecken, das Mietverhältnis sei weiterhin finanziell abgesichert, obwohl die Leistung kurz darauf vollständig eingestellt werden kann.

Fehlende Unterlagen können rückwirkende Erstattungen auslösen

Viele Selbstständige, Erwerbstätige mit schwankendem Einkommen und andere Leistungsberechtigte erhalten zunächst eine vorläufige Bewilligung. Nach dem Bewilligungszeitraum fordert das Jobcenter Nachweise über das tatsächlich erzielte Einkommen an.

Wer die angeforderten Unterlagen nicht rechtzeitig vorlegt, riskiert eine endgültige Festsetzung ohne Leistungsanspruch für einzelne Monate. Bereits ausgezahlte Beträge können dann zurückverlangt werden.

Eine solche Erstattungsforderung richtet sich normalerweise gegen den Leistungsberechtigten. Vermieter sollten dennoch beachten, dass direkt erhaltene Zahlungen überprüft werden können, wenn sie erkennbar ohne rechtlichen Grund eingegangen sind.

Das gilt etwa, wenn nach dem Ende des Mietverhältnisses versehentlich eine weitere Monatsmiete überwiesen wird und der Vermieter weiß, dass ihm das Geld nicht mehr zusteht. Ein solcher Betrag sollte nicht mit anderen Forderungen gegen den ehemaligen Mieter verrechnet werden, ohne die Rechtslage prüfen zu lassen.

Ohne Zusicherung trägt der Mieter die Differenz

Vor der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrags soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des zuständigen Jobcenters einholen. Das Jobcenter bestätigt damit, in welcher Höhe es die Kosten der neuen Unterkunft berücksichtigen wird.

Fehlt diese Zusicherung, bleibt der Mietvertrag zwar wirksam. Das Jobcenter kann seine Leistung jedoch auf den angemessenen oder sogar auf den bisherigen Unterkunftsbetrag begrenzen.

Besonders streng sind die Vorgaben bei Personen unter 25 Jahren. Ohne vorherige Zusicherung können Unterkunftskosten nach einem Auszug aus dem Elternhaus vollständig unberücksichtigt bleiben, wenn kein gesetzlich anerkannter Ausnahmegrund besteht.

Vermieter können sich deshalb eine vorhandene Zusicherung vorlegen lassen, sofern der Mietinteressent freiwillig zustimmt. Dabei sollte geprüft werden, ob die bestätigte Bruttokaltmiete, die Heizkosten und die Wohnungsgröße mit dem angebotenen Vertrag übereinstimmen.

Ein echter Mietvertrag muss nachweisbar sein

Das Jobcenter übernimmt nur Unterkunftskosten, die auf einer ernst gemeinten rechtlichen Verpflichtung beruhen. Das betrifft besonders Miet- und Untermietverträge zwischen Angehörigen.

Freiwillige Zahlungen ohne vorherige Mietvereinbarung reichen nicht aus. Auch regelmäßige Überweisungen schaffen allein noch keinen sozialrechtlich anzuerkennenden Unterkunftsbedarf.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte dies bei einem Vater, der seinen erwachsenen Sohn aufgenommen hatte. Gegen-Hartz berichtet über den Fall unter der Überschrift Vater nimmt Sohn auf – das Jobcenter verweigert die Mietzahlung.

Ein schriftlicher Vertrag ist zwar nicht in jeder Konstellation zwingend. Er erleichtert aber den Nachweis, dass Höhe, Fälligkeit, Nebenkosten und Zahlungspflicht tatsächlich vereinbart wurden.

Mietminderungen verändern auch die Jobcenter-Zahlung

Mängel wie Schimmel, Heizungsausfall oder erheblicher Lärm können eine Mietminderung rechtfertigen. Sinkt dadurch die tatsächlich geschuldete Miete, kann auch das Jobcenter seine Unterkunftsleistung reduzieren.

Ist die Miete direkt an den Vermieter überwiesen worden, können sich daraus Überzahlungen ergeben. Der Vermieter sollte deshalb Mietminderungen, Vergleiche, Gutschriften und nachträgliche Korrekturen nachvollziehbar abrechnen.

Wird eine Mietminderung später durch ein Urteil oder einen Vergleich teilweise verworfen, kann eine Nachzahlung entstehen. Ob das Jobcenter diese Forderung übernimmt, hängt unter anderem davon ab, ob der Mieter im Zeitpunkt der Fälligkeit noch leistungsberechtigt ist.

Die sozialrechtlichen Folgen einer Mietminderung werden im Beitrag Mietminderung beim Grundsicherungsgeld und das Jobcenter fordert es erklärt.

Welche Veränderungen für Vermieter besonders wichtig sind Sachverhalt Mögliche Entscheidung des Jobcenters Risiko für den Vermieter Miete liegt über 150 Prozent der örtlichen Grenze Differenz wird bereits während der Karenzzeit nicht anerkannt Mietrückstände können ab dem ersten Bezugsmonat entstehen Kommune setzt eine Quadratmeterhöchstmiete fest Hoher Quadratmeterpreis wird nicht vollständig berücksichtigt Besonders kleine und teure Wohnungen verlieren ihre bisherige Finanzierung Miete verstößt möglicherweise gegen die Mietpreisbremse Mieter muss den Vermieter zur Senkung auffordern Senkungs-, Auskunfts- und Rückforderungsansprüche drohen Miete wird direkt an den Vermieter gezahlt Überweisung erfolgt nur im Umfang des bestehenden Leistungsanspruchs Die Zahlung kann nach einer Leistungsänderung enden Drei Meldetermine werden versäumt Wohnkosten werden noch einen Monat direkt gezahlt Danach kann die gesamte staatliche Mietzahlung entfallen Neuer Mietvertrag wurde ohne Zusicherung geschlossen Jobcenter begrenzt die Unterkunftsleistung Mieter muss die Differenz dauerhaft selbst tragen Mietminderung oder Guthaben verändert die tatsächliche Schuld Unterkunftsbedarf wird neu berechnet Überzahlungen müssen möglicherweise ausgeglichen werden Eine pauschale Ablehnung von Leistungsbeziehern ist nicht gerechtfertigt

Die neuen Regeln bedeuten nicht, dass Mieter mit Grundsicherungsgeld generell unzuverlässig sind. Viele Mietverhältnisse laufen über Jahre störungsfrei, und eine Direktzahlung kann den regelmäßigen Zahlungseingang sogar verbessern.

Das Risiko hängt stärker von der Miethöhe, der örtlichen Angemessenheitsgrenze, dem Quadratmeterpreis und einer vorhandenen Zusicherung ab als vom Leistungsbezug allein. Auch eine rechtlich einwandfreie Vertragsgestaltung vermindert spätere Auseinandersetzungen.

Vermieter sollten deshalb vor Vertragsabschluss prüfen, ob die angebotene Wohnung zu den örtlichen Richtwerten passt. Während des Mietverhältnisses sollten Zahlungseingänge, Betriebskostenabrechnungen, Mietänderungen und Mitteilungen des Mieters sorgfältig dokumentiert werden.

Der Beitrag Bürgergeld: Für Vermieter ist die Neue Grundsicherung jetzt mit mehr Risiken verbunden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Smart Glasses: Petition gegen „Spanner-Brillen“ sammelt mehr als 180.000 Unterschriften

netzpolitik.org - 26. August 2026 - 12:27

Der Protest gegen Smart Glasses nimmt Fahrt auf. Eine Petition fordert das Verbot solcher Überwachungsbrillen, die heimliches Filmen ermöglichen – und mit denen schon jetzt Menschen belästigt werden.

Fake-Werbeplakat an einer Bushaltestelle. – Alle Rechte vorbehalten: Everyone Hates Elon

Eine Petition vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie gegen die Überwachungsbrillen von Meta & Co. hat in kurzer Zeit mehr als 180.000 Unterschriften gesammelt. Die an Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und den Chef der Bundesnetzagentur gerichtete Forderung lautet: Kamerabrillen, die heimliches Filmen ermöglichen, sollen konsequent vom Markt genommen werden.

Getarnte Kameras gehörten laut Petition nicht in den Alltag – ein winziges, leicht zu übersehendes oder abdeckbares Licht reiche nicht als Hinweis. Hierzu könnte die Bundesnetzagentur eine bereits bestehende Norm im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) anwenden und Verbote durchsetzen. Die Regelung betrifft als Alltagsgegenstände getarnte Aufnahmegeräte. Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur einem Verbot allerdings eine Absage erteilt: Die Voraussetzung sei nicht erfüllt.

Weiter fordert die Petition, dass die Bundesregierung für klare gesetzliche Grenzen sorgen müsse. Menschen sollten überall wirksam vor gezielten und verdeckten Aufnahmen geschützt werden, etwa in Freibädern, Schulen, medizinischen Einrichtungen und dem Arbeitsplatz.

Ich sehe was, was du nicht siehst

Zudem sollten die Hersteller solcher Brillen vor dem Verkauf nachweisen müssen, dass ihre Produkte verbindliche Anforderungen an Erkennbarkeit, Datenschutz und IT-Sicherheit erfüllen. Aufnahmen müssten eindeutig erkennbar sein. Zudem dürfe es keine automatisierte Übertragung, Veröffentlichung, Gesichtserkennung oder Profilbildung ohne Einverständnis und klare Rechtsgrundlage geben.

Im Vorfeld der Petition gab es Recherchen darüber, wie Männer mit den Brillen heimlich Frauen filmen und die Aufnahmen im Netz verbreiten. Selbst Instagram-Chef Adam Mosseri hat sich dazu geäußert und angekündigt, dass seine Plattform Videos löschen werde, in denen Brillenträger andere belästigen und heimlich filmen. Im Vereinigten Königreich haben etwa Restaurants, Pubs und Theater die Brillen bereits verboten.

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Die Petition „Du bist kein Content: Spanner-Brillen verbieten!“ können Interessierte über die Plattform des Vereins Campact unterschreiben. Zu den ersten Unterzeichner:innen gehören unter anderem die Publizistin Katharina Nocun, der Rechtsanwalt und Kamerabrillen-Experte Thomas Schwenke sowie die Politökonomin Maja Göpel.

Erhebliche Gefahr für die Privatsphäre

Seit US-Konzern Google in den 2010er-Jahren Google Glasses vermarkten wollte, wenn auch ohne Erfolg, gibt es heftige Diskussionen um solche Überwachungsbrillen. Kritiker:innen warnen vor tiefgreifenden Veränderungen. In seiner Dissertation zu dem Thema stellte Schwenke schon 2016 fest:

Smart Glasses bergen aufgrund fehlender Transparenz der Informationserfassung sowie mangelnder Kontrolle anschließender Informationsverarbeitung eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung der Privatsphäre und damit rechtlich verbürgter Persönlichkeitsrechte der von ihnen erfassten Personen.

Dabei gingen die Gefahren „weit über die bisher verwendeten Arten der optischen, akustischen und elektronischen Informationserfassung“ hinaus, etwa bei Videoüberwachung oder Smartphone-Kameras. Problematisch ist Schwenke zufolge nicht nur die Tiefe des technischen Eingriffs, sondern auch die absehbare Breite ihrer Anwendung, wenn immer mehr Menschen die Brillen nutzen.

Seitdem hat sich die die Eingriffstiefe der Überwachungsbrillen drastisch erhöht: Viele Menschen sind permanent online und als Künstliche Intelligenz bezeichnete Software kann beispielsweise gefilmte Objekte und Gesichter in Echtzeit erkennen. Der rechtliche Schutz vor Überwachungsbrillen hat sich allerdings kaum weiterentwickelt.

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Wozu der geheime Besuch des CIA-Direktors in Moskau?

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 26. August 2026 - 12:25
Der Dienstag war in Moskau ein interessanter Tag. Russische Medien meldeten am Morgen unter Berufung auf Flightradar, ein um 7.50 Uhr in Riga gestartetes US-Militärflugzeug vom Typ Boeing C-17 Globemaster III sei um 9.04 Uhr auf dem Moskauer Flughafen Vnukovo gelandet. Zwei Tage zuvor sei die Maschine von der Airbase Andrews, wo auch die Flugzeuge […]
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Trotz Wohngeld und Krankengeld: Frau muss 291,40 Euro Rundfunkbeitrag zahlen

Geringes Einkommen, Wohngeld und Krankengeld   befreien nicht zwangsläufig vom Rundfunkbeitrag. Einen finanziellen Härtefall müssen Sie in dieser Situation vielmehr nachweisen.

Das gilt unter anderem für die Wohnkosten und das verwertbare Vermögen, wie ein neuer Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 8. Juli 2026 zeigt (M 26a E 26.4479).

Rundfunkanstalt wollte 291,40 Euro vollstrecken

Die Frau hatte nach eigenen Angaben nur wenig verdient. Bereits 2024 beantragte sie, gezahlte Rundfunkbeiträge zurückzuerhalten und von weiteren Beiträgen befreit zu werden.

Als Nachweis legte sie Bestätigungen ihrer Steuerberaterin über niedrige Einkünfte in den Jahren 2021 bis 2023 vor. Später fügte sie einen  Wohngeldbescheid vom April 2026 und einen Krankengeldbescheid vom Februar 2026 hinzu.

Der Bayerische Rundfunk verlangte dennoch Rundfunkbeiträge für den Zeitraum von April 2024 bis Juni 2025. Schließlich leitete er wegen insgesamt 291,40 Euro die Zwangsvollstreckung ein. Die Frau wollte diese gerichtlich stoppen.

Wohngeld führt nicht automatisch zur Befreiung

Das Gericht stellte zunächst klar: Wohngeld gehört nicht zu den Sozialleistungen, deren Bezug nach § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag automatisch einen Anspruch auf Befreiung eröffnet. Dasselbe gilt für Krankengeld.

Der Grund dafür ist, dass Wohngeld nicht das Existenzminimum sichert, sondern erst dann greift, wenn Betroffene ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken können. Krankengeld richtet sich nicht nach Bedürftigkeit, sondern nach dem letzten Einkommen.

Anders sieht es aus bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, anderen Leistungen der Sozialhilfe und beim Grundsicherungsgeld. Diese Leistungen kann nämlich nur jemand erhalten, der sich den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, und sie decken lediglich das Existenzminimum.

Wenig Geld kann trotzdem einen Härtefall begründen

Auch Menschen, die keine der ausdrücklich genannten Sozialleistungen beziehen, können jedoch vom Rundfunk befreit werden. Dabei müssen sie sich auf einen besonderen Härtefall berufen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Voraussetzung eines solchen Härtefalls geklärt: nach Abzug der Wohnkosten weniger Geld zum Leben als beim Regelsatz in Sozialhilfe und Grundsicherungsgeld und kein verwertbares Vermögen.

Im Unterschied zum Bezug von Sozialhilfe oder Grundsicherungsgeld müssen Sie einen solchen Härtefall im Detail nachweisen. Bei Leistungsbezug nach SGB II oder SGB XII reicht hingegen der Nachweis des Bezugs.

Die Nachweise passten nicht zum Beitragszeitraum

Die Frau in München legte Bestätigungen ihrer Steuerberaterin für die Jahre 2021, 2022 und 2023 vor. Die offenen Rundfunkbeiträge betrafen jedoch April 2024 bis Juni 2025. Die älteren Einkommensangaben zeigten deshalb nicht, wie ihre wirtschaftliche Situation im maßgeblichen Zeitraum aussah.

Auch der Wohngeldbescheid half nich. Er galt für Januar bis November 2026 und damit ebenfalls für einen anderen Zeitraum.

Auch das Vermögen muss auf den Tisch

Noch wichtiger war ein zweites Problem: Im konkreten Fall erhielt die Frau Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum.  Aus den Unterlagen ergab sich nicht, dass die Frau kein verwertbares Vermögen besaß. Dies bloß zu behaupten, reicht in einem solchen Fall nicht.

Wer eine Befreiung wegen finanzieller Härte verlangt, muss nicht nur geringe Einkünfte nachweisen. Er muss auch belegen, dass kein Vermögen vorhanden ist, aus dem sich der Rundfunkbeitrag zumutbar bezahlen ließe.

Wohngeldbescheid ersetzt keine vollständige Bedürftigkeitsprüfung

Ein Wohngeldbescheid zeigt zwar, dass die Wohngeldstelle wirtschaftliche Voraussetzungen geprüft hat. Diese sind beim Wohngeld aber großzügiger als bei Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe. Die strengeren Bedingungen einer Härtefallbefreiung vom Rundfunkbeitrag erfüllen sie nicht immer.

Wer den Härtefall geltend macht, sollte deshalb Einkommen, berücksichtigungsfähige Wohnkosten und Vermögen für den konkreten Zeitraum vollständig dokumentieren.

Ein alter Steuerbescheid oder ein neuer Wohngeldbescheid für einen anderen Zeitraum kann dafür zu wenig sein.

Ein knapp abgelehnter Sozialleistungsantrag kann helfen

Daneben kennt § 4 Abs. 6 RBStV einen besonders wichtigen Härtefall: Eine Behörde lehnt eine eigentlich befreiende Sozialleistung nur deshalb ab, weil das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag überschreitet.

Dann sollten Betroffene den Ablehnungsbescheid unbedingt aufbewahren und zusammen mit dem Befreiungsantrag einreichen. Der Beitragsservice nennt diese Konstellation ausdrücklich als möglichen Härtefall.

Zwangsvollstreckung trotz laufendem Streit möglich

Die Frau konnte die Vollstreckung im Eilverfahren nicht stoppen. Das Gericht sah keine ausreichenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzungen.

Wer eine Härtefallbefreiung will, sollte diese Unterlagen sammeln

Betroffene sollten nicht lediglich einen Wohngeld- oder Krankengeldbescheid einreichen. Sinnvoll sind aktuelle Nachweise über sämtliche Einnahmen im betroffenen Beitragszeitraum, Belege über die Wohnkosten und Unterlagen zur Vermögenssituation.

Wer selbstständig arbeitet oder gearbeitet hat, sollte seine Einkünfte gerade für den Zeitraum dokumentieren, für den er die Befreiung verlangt. Entscheidend ist die wirtschaftliche Lage in diesen Monaten – nicht mehrere Jahre davor oder danach.

FAQ: Wohngeld und Befreiung vom Rundfunkbeitrag Befreit Wohngeld vom Rundfunkbeitrag?

Nein. Wohngeld gehört nicht zu den Sozialleistungen, die automatisch eine Befreiung auslösen. Bei sehr niedrigem Einkommen kann aber eine Härtefallbefreiung möglich sein.

Reicht Krankengeld zusammen mit Wohngeld für eine Befreiung?

Nein. Auch diese Kombination begründet für sich allein keinen Anspruch. Entscheidend sind Einkommen nach Abzug der Wohnkosten und das vorhandene verwertbare Vermögen.

Was muss ich für einen finanziellen Härtefall nachweisen?

Sie müssen Ihre wirtschaftliche Situation für den konkreten Beitragszeitraum belegen. Dazu gehören insbesondere Einkommen, Wohnkosten und die Vermögenssituation.

Quellen

Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 8. Juli 2026 – M 26a E 26.4479, Bayern.Recht (Gesetze Bayern)
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. Oktober 2019 – 6 C 10.18 (Bundesverwaltungsgericht)
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – Befreiung für Empfänger von Sozialleistungen und Härtefälle (Rundfunkbeitrag)

Der Beitrag Trotz Wohngeld und Krankengeld: Frau muss 291,40 Euro Rundfunkbeitrag zahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Vorschläge zur Eindämmung der Sommerspitzentemperaturen

Josef Kowatsch, Matthias Baritz

Inhalt: Dieser Artikel hat 15 konkrete Vorschläge für eine Wiederbewässerungen und Kühlung der Landschaft und Natur vor der Haustür, eine Ideenanleitung für Bürgermeister, Architekten und Politiker gegen die Sommerhitze am Tage.

Abb.1a/b: Die starke Sommererwärmung bei den DWD-Wetterstationen findet erst seit 1988 statt: Davor kühlten die Sommermonate sogar 60 Jahre lang bis 1987 ab. Die Erwärmung begann plötzlich mit einem Temperatursprung 1987/88. Und die Erwärmung fand bis heute hauptsächlich tagsüber statt, (siehe obere graue Grafiklinie) wie hier beschrieben.

Mehr Wasser in der Fläche Deutschlands speichern

Ganz Deutschland wird in niederschlagsarmen und sonnenstundenreichen Sommern wie 2026 zu einer großflächigen Wärme-Insel (WI), nicht nur die Städte. Das darf sich so nicht fortsetzen. Die großflächig immer noch ausufernd wachsenden Wärmeinseln müssen gestoppt und reduziert werden. Und die Trockenlegungen in der Fläche Deutschlands müssen aufhören. Regenwasser muss in den Freiflächen gespeichert werden. Der Niederschlag muss dort gehalten werden, wo er niedergeht. Wie das möglich wäre, zeigen wir im Artikel

Ein Umdenken zugunsten der Natur ist die Abhilfe:

Was wir für Deutschland brauchen, ist eine neuartige Regenwasserbewirtschaftung. Der Grundgedanke dieses Konzepts besteht darin, dass die Infrastruktur in bebauten Gebieten Regenwasser aufnimmt und versickern lässt und nicht sofort in unterirdischen Kanälen in den nächsten Fluss ableitet. Auf diese Weise werden Hochwässer verhindert und der Boden feuchter. Der Regen kann den Grundwasserspiegel wieder auffüllen. Die Verdunstung trägt zu tieferen kühleren Temperaturen im Sommer in den Städten und Gemeinden bei, und zwar hauptsächlich tagsüber. Und nicht nur in den bebauten Gebieten. Wir müssen die sommerliche Steppenbildung der freien Landschaft rückgängig machen Zur neuen von uns vorgeschlagenen Regenwasserbewirtschaftung gehören viele diverse Bausteine, die je nach Lage und Örtlichkeit sich ergänzen müssen.

Laut Aussagen des Botanikers und Naturbeobachters Stefan Kämpfe wurden um Weimar/Erfurt herum zu Zeiten der DDR extra Tümpel und Teiche in der freien Fläche der LPGs angelegt, in welchen man den Winter- und Frühjahrsregen einspeicherte, um der sommerlichen Austrocknung und den Ernteausfällen zu begegnen. In weiten Teilen der ehemaligen DDR, welche sich selbst mit Grundnahrungsmitteln versorgen musste, findet man diese Kleinspeicher noch; leider werden sie momentan aus Kostengründen, Arbeitskräfte- und Energiemangel momentan kaum zur Bewässerung genutzt. Im Westen der BRD wurden dagegen schon lange Weiher und Tümpel großflächig aus dem einst abwechslungsreichen Landschaftsbild nachhaltig beseitigt. Einige Gemarkungsnamen: Wasserstall/Teich, wo ist das stehende Wasser, wo sind die Teiche? Lachenwiesen, wo sind die großflächigen Wasserlachen in den Wiesen? Wasserfurche, die einst wassergefüllten Furchen sind eingeebnet und trocken. „In der Pfitze“ gibt’s keine Pfützen mehr und in der Bachstraße keinen Bach. Im Brühl steht kein Bruchwald auf sumpfigem Untergrund mehr. Bauern und Forstämter jammern, weil sie angeblich der CO₂-Klimawandel schwer trifft. Dabei haben ihre Väter und Großväter die Trockenlegungen selbst durchgeführt, im Forst finden sie derzeit noch ausgiebigst statt.

Das Prinzip unserer Vorschläge, Maßnahmen, die tatsächlich helfen sollen: Dem Klima, der Natur und der Umwelt. Naturschutz beginnt vor der Haustür. Der Niederschlag muss dort gehalten werden, wo er niedergeht und darf nicht sofort abgeleitet werden, damit er schnell wieder im Meer landet. Wir machen Vorschläge an die Politik und die Gemeinden.

Deutschland darf im Sommer nicht zur Steppe werden!

– Wiedervernässung der deutschen Landschaften durch Tümpel und Weiher. Den Regen dort halten, wo er niedergeht, in Städten und in Landschaften, vor allem in den Wäldern, im Humus und den einstigen Bodenvertiefungen, denn der Waldboden ist keine Ebene wie eine Straße oder der Sportplatzrasen. Und in den Siedlungen: Man muss nicht gleich die Dachrinnen der Häuser abbauen oder die Drainagen aus den landwirtschaftlichen Flächen herausreißen oder die einstigen unzähligen mittelalterlichen großen und kleinen Sumpfgebiete wiederherstellen. Alle Weiler, die den Wortstamm „Sulz“ im Ortsnamen tragen, zeigen, dass ihre Häuser in einen ehemaligen Wiesensumpf hineingebaut wurden. Wir wollen keine Großprojekte vorschlagen und Ortschaften verlegen, und es braucht sich kein grüner Politiker durch eine Sumpfprojekt in der Stadt verewigen. Auch mehr Kleinspeicher zur landwirtschaftlichen Bewässerung (in Ostdeutschland sind diese vielfach noch aus DDR-Zeiten vorhanden; nur die Beregnungsanlagen wurden nach 1990 abgebaut), können bei der Ertragssicherung im Ackerbau helfen und das lokale Klima leicht kühlend verbessern. Es muss ein Bündel an vielen Kleinmaßnahmen überall in Deutschland sein. Wir werden nun einige beschreiben oder vorschlagen.

Abb. 2a: Noch aus DDR-Zeiten stammender Kleinspeicher an einem Bach in Kromsdorf bei Weimar. Hauptsächlich zur Bewässerung angelegt (die DDR musste sich weitgehend selbst mit Grundnahrungsmitteln sowie Obst und Gemüse versorgen), wird durch solche Wasserflächen auch das Lokalklima verbessert, und es entstehen neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere in der meist ausgeräumten Agrarlandschaft. Foto: Stefan Kämpfe

Abb. 2b: Schaffung von begrünten Tümpeln und Weihern in der Landschaft, auf dem Bild zwischen den beiden Waldstücken zu sehen. Erklärung: Die beiden Waldstücke und die intensiv genutzten Wiesen sind durch Drainagen trockengelegt. In der Talsohle ist der kerzengerade angelegte Abwassergraben erkennbar, der in eine begrünte Weihermulde mündet. Bei plötzlichen Gewittern füllt sich der Weiher, das Wasser versickert, hält den Waldboden feucht und verdunstet im Sommer. Die dort wachsenden Pflanzen vergrößern die Verdunstung, kühlen zusätzlich und erhöhen den Wasserdampfgehalt in der Luft. Zugleich dient der begrünte Weiher dem Hochwasserschutz eines, nur einen Kilometer entfernten Ortes. Die Biodiversität hat sich entscheidend verbessert. Foto: Kowatsch

– Hecken: In ausgeräumten Agrarlandschaften, wie etwa der Magdeburger Börde oder der Leipziger und der Münsterländer Tieflandsbucht, würde die Anlage von Baumhecken dabei helfen, die Austrocknung zu bremsen. Der dafür erforderliche Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche wird durch die eintretende Ertragssteigerung infolge der Verbesserung des Kleinklimas mehr als ausgeglichen; auch erhöht sich die Ertragssicherheit, und die Artenvielfalt in der Pflanzen- und Tierwelt wird gefördert. Hecken helfen mit, den Humus vor Ort zu halten, da sie das bei Starkregen auftretende Oberflächenwasser abbremsen, die Versickerung verbessern und das Wasser umgehend selbst aufsaugen in ihre Holz- und Blattmasse.

Wer es nicht glaubt, ein Versuchsvorschlag: Blütenpflanze einige Stunden trocknen lassen und wiegen, anschließend in Wasser stellen, nach einer halben Stunde die nun voll gesaugte Pflanze nochmals abwiegen. Wasseraufnahme in % berechnen.

Abb. 3a: Heckenlandschaft in Schleswig-Holstein (Foto: imago images / blickwinkel) zwischen den intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auch der Wind wird gebremst und kann den Humus nicht fortwehen wie das in ausgeräumten Agrarlandschaften häufig der Fall ist. Bitte googeln, Humus-Erosion durch Wind

– Fluss- und Überschwemmungsauen wieder herstellen.

Rückgängigmachen der trocken gelegten Wiesen und Auen, natürliche Überschwemmungspolder einrichten. (wo es möglich ist)

Abbildung 3b, noch halbwegs funktionierende Auenwiese, rechts am Hang bei den Bäumen versickert das austretende Grundwasser in stehenden Rinnsalen und Vertiefungen. Links der Schlierbach, der bei Hochwasser die Wiese überfluten darf, siehe Temperaturmessungen am 20. Juli 2022 um 16 Uhr. An diesem Tage war die gesamte Ostalblandschaft braun. Eine grüne kühle Wiesenoase inmitten einer Steppe. Foto Kowatsch.

Abb. 3c: Aufnahme vom gleichen Zeitraum wie bei 3a, nur wenige hundert Meter entfernt.

Eigene Bodentemperaturmessungen, verschiedener Untergründe:

Am Mittwoch, den 20.Juli 2022, wurden von 15.40 Uhr bis 16 Uhr folgende unterschiedliche Böden mit einen IR-Fernthermometer von einem der Autoren gemessen: 1) Kreisverkehr in der Ortsmitte von Hüttlingen, grauschwarzer Asphaltbelag: 48°C. 2) Einen Kilometer entfernt in der Ortsmitte des kleinen Weilers Niederalfingen. Kapellenweg 46°C. 3) Auf dem Gehweg vor einer Garagen-Einfahrt am Siedlungsrand: 45°C. 4) Einen halben Kilometer außerhalb in einer nicht trockengelegten Auwiese am Schlierbach: grüner Grasboden, sonnenbeschienene Hälfte 32°C, Schattenhälfte nur 24°C. Leider steht hier keine DWD-Wetterstation, denn die müssen eh ganztägig in der Sonne stehen. 5) Die Lufttemperatur über dem Schattenteil der Wiese in Augenhöhe betrug etwa 26°C. 6) Die 12 km entfernte Wetterstation Ellwangen (sogar gut 100m höher gelegen) registrierte an diesem Tage ein Tmax von 37,6°C, natürlich ganztägig in der Sonne stehend wie es die neue DWD-Vorschrift verlangt.

Beachte: Die Oberflächentemperaturunterschiede zwischen dem versiegelten Boden der Ortsmitte des kleinen Weilers Niederalfingen und dem feuchten Boden der in der Nähe befindlichen Auenwiese sind enorm, das ist überall in Deutschland so.

Die Existenz diverser Wärmeinseleffekte sind schon sehr lange bekannt. Sie zeigen sich in merklichen Temperaturunterschieden besonders an heißen, sonnigen, windschwachen Sommertagen. Tagsüber erweisen sich an solchen Tagen naturnahe Laubmischwälder und Parkanlagen mit altem Laubbaumbestand als besonders kühl (deren Böden speichern auch das meiste Wasser), während sich dicht bebaute und versiegelte Flächen stark aufheizen.

Abbildung 4: Isothermenkarte (Lufttemperaturen, 2 Meter Messhöhe) für das Weimarer Stadtgebiet am 10. August 1950, Nachmittag. Während in den naturnahen Laubmischwaldgebieten des Ettersberges, des Webichts und des Belvederer Forstes nur 24 bis 27°C gemessen wurden, sind es im Freiland bei gleicher Höhenlage 28 bis 29°C, in den bebauten Stadtvierteln sogar 29 bis 31°C. Bildquelle Salzmann, M.: Die physisch-geografischen Verhältnisse Weimars. Weimarer Schriften, Stadtmuseum Weimar, Heft 22, 1974.

In den Nächten und zum Sonnenaufgang erweisen sich Wiesen, Ödland und Felder, also das offene, unversiegelte Freiland, als besonders kühl.

Die Flächenversiegelung und Asphaltierung nimmt jedoch weiter zu, täglich um 45 bis 50 ha in Deutschland, Stand 51 000 km²,

Renaturierung der Bachläufe

Die Maßnahme dient auch dem Hochwasserschutz, da das Wasser in der Fläche zurückgehalten wird und bei Starkregen in den Windungen über die Ufer tritt und kurzfristig die Wiese überflutet, es entsteht allmählich eine Feuchtwiese, oder gar eine Auwiese. Die Maßnahme ist außerdem angewandter Naturschutz. Für unsere Betrachtung versickert und verdunstet sehr viel Wasser, kühlt die unmittelbare Umgebung und landet nicht sofort in der Nord/Ostsee oder im Schwarzen Meer. Im Sommer gibt so eine Feuchtwiese langsam ihr Wasser in den Bach ab, so dass dieser nicht austrocknet.

Abb.5a: Bloß nicht so: Bild: Georg Lamberty/Planungsbüro Zumbroich: Auf dem Planungsbrett ausgedachter Bachkanal in einem ausbetonierten Bachbett. Da ertrinken selbst die Frösche, weil sie nicht mehr rauskommen.

sondern so:

Abb. 5b: natürlicher Bachlauf mit Wander-Nassweg und trockenem Wander/Radweg, natürlicher Bewuchs und viele Bachschlingen. Die kühlende Wirkung der naturnahen Umgebung tritt auch im Frühjahr bereits auf, die Aufnahme entstand am 1. Mai 2023, kaum Blattbewuchs. Im naturnahen Bereich gilt noch das alte Volkslied, „Komm lieber Mai und mach die Bäume wieder grün“ Foto Kowatsch

Rinnsale an den Talhängen, teilweise wieder frei legen

Abb.6a: Frisch verdoltes Kleinrinnsal am Gefälle zum Kocher hin. Man sieht noch das saftige Grün des Quellbereiches und den ehemaligen freien Wiesenverlauf. Diese Örtlichkeit fiel im heißen Sommer 2022 durch die angenehme Kühle und genügend Wasserdampf in der Luft auf. Man hat die Frische richtig gespürt, selbst kurz nach der Verdolung, als der Autor in seiner Eigenschaft als Naturschutzwart verspätet benachrichtigt wurde. Und zum Wohlbefinden: Auch der Geruch in der Luft unterschied sich wohlwollend vom heißen trockenen Asphaltgeruch im Ort. Im Sommer 2026 war davon nichts mehr zu sehen. Ein einziges Einheitsbraun. Foto Kowatsch

Man kann davon ausgehen, dass um 1900 etwa alle 300 m an diesem Kochertalhang solche Rinnsale, oft auch Brünnele genannt, z.B. Nuibauers-Brünnele, in vielen Windungen hinabflossen und vor dem Kocher, dort wo heute der Kocher-Jagst-Radweg verläuft, ein ausgedehntes Sumpf-Feucht- und Nasswiesengebiet bildeten. Noch vor 40 Jahren musste ein Schäfer aus dem letzten verbliebenen Sumpfzipfel von der Feuerwehr befreit werden, weil er eines seiner Schafe aus dem Sumpf befreien wollte. Das war zugleich das Ende des letzten verbliebenen Sumpfloches.

– Naturschutz beginnt vor der Haustür, Vorschlag für den Deutschen Wetterdienst

Auch der Deutsche Wetterdienst (DWD) sollte bei seinen nun einheitlich normierten 2000 Wetterstationen, eine Regenversickerunsmulde in der Mitte der Messgeräte platzieren, wo das vom DWD-Haus abgeleitete Regenwasser nicht sofort in die Kanalisation fließen würde. z.B. hier

Abb.6b: Die ehemalige Strahlung reflektierende Wetterhütte ist abgeschafft. Die Aufnahme wurde von der rückwärtigen Seite des DWD-Hauses aus in Blickrichtung Garten gemacht. Das Dachrinnenwasser einer Haushälfte könnte in der Mitte der Einzelmessgeräte in eine Versickerungsmulde einfließen. Anstatt dessen steht der Temperatursensor nur mit einer Pilzhaube abgeschirmt in 2m Höhe direkt neben dem Plattenweg, der im Sommer bis 45°C heiß wird und der Rasen braungelb verkümmert ist. Auch der braune Boden wird in trockenen Sommern tagsüber bis zu 40°C heiß. (Eigenmessungen der Autoren) Foto: DWD

Die Trockenlegung und Flächenversiegelung Deutschlands brachte hauptsächlich die starke Sommererwärmung seit 1988 in ganz Deutschland. Wetterstationen an einem feuchten nicht ganztägig in der Sonne stehenden Platz und noch in der Wetterhütte gemessen wie bei Amtsberg/Dittersdorf erwärmen sich vor allem tagsüber viel weniger.

– Weniger Solar- und Windparks. Die Umstellung auf angeblich erneuerbare Energien führt insgesamt zu einer Zerstörung der bisherigen Landschaftsstrukturen und zu einer Erwärmung der Landschaft im Sommer, jedenfalls tagsüber. Die dunklen Glasflächen von Großfotovoltaikanlagen in der freien Landschaft können bis zu 80°C heiß werden. Je heißer die Flächen werden, desto weniger Strom entsteht, im Wesentlichen sind die dunklen Flächen bei der Sommerhitze jedoch Groß-Heizkörperflächen in der freien Landschaft. Noch viel wärmer als die dunklen Zufahrtstraßen, auch das sind Wärmebänder in der freien Landschaft und erhitzen die Umgebung mit. Die großflächigen Solarparks reduzieren oder zerstören die Vegetation, verringern die Albedo (Rückstrahlungsvermögen) und tragen damit wesentlich zur Landschaftserwärmung bei, was wir unter der Vergrößerung der WI-Effekte zusammenfassen Näheres hier. Und die zum Maisanbau dazugehörigen Biogasanlagen tragen, zumindest lokal, zur Weitererwärmung bei. Man könnte diese zumindest mit weißer Farbe anstreichen.

Abbildung 7a: Ein riesiger Solarpark, südwestlich der Stadt bei Nohra gelegen, heizt Weimar nun kräftig ein. Die dunklen Zellen erreichen Spitzentemperaturen bis 80°C. Im Hintergrund eine wärmende Bausünde der 1990er Jahre, das große Neubaugebiet in Gaberndorf am Ettersberg. In der Ebene einst sumpfig grün, im Sommer 2026 steppenartig braun. Foto: Kämpfe

Abb. 7b: Während vorne im Maisfeld das Licht für Wachstum, Verdunstung und Verdunstungskühlung sorgt, wird im Hintergrund im Wärmebild die Hitze an der großen PV-Anlage sichtbar

Abhilfe: Bei reichlich Sonnenschein und Stromüberschuss – Also mehr Erzeugung als abgenommen wird – müssen die Anlagen klappbar sein, damit die weiße Unterseite nach oben zeigt oder keine Anlagen mehr genehmigen. Besser allerdings wäre ein Rückbau und an dieser Örtlichkeit einen Weiher einrichten. Sehr praktikabel ist dieser „Vorschlag“ freilich nicht, solange der ideologische Klimaglaube vorherrscht, CO₂ würde die Erwärmung bewirken und deshalb müsse man bei der Energieerzeugung CO₂ reduzieren.

– Weniger Maisanbau: Insbesondere die Umstellung auf Monokulturen wie den Maisanbau für Biogasanlagen führen aufgrund des Herbizid- und Pestizideinsatzes, sowie des Einsatzes von Kunstdünger zu einer nachhaltigen Zerstörung der oberen Wasser speichernden Humusschicht. Es entstanden allmählich „Betonackerböden“, die kein Wasser mehr nach unten durchlassen. Äcker und Wiesen mutieren zu neuzeitlichen Industriehallenböden ohne Dach. Gewellte Böden (Buckelwiesen) mit Nassstellen und Bäumen darf es in keiner dieser industriellen Produktionsstätten mehr geben, so das Selbstverständnis nicht weniger Landwirte. Die Maisanbaufläche betrug 2020 etwa 27 000 km², fast die Größe des Flächenlandes Brandenburg. Die Folgen des selbst geschaffenen „Betonackers“ sind fatal: Ein großes Maisfeld an einem leicht geneigten Hang oberhalb eines Hauses bedeutet höchste Hochwassergefahr für die Bewohner des Hauses bei einem Starkregen oder Sommergewitter.

Abb. 7c: Vor dem Aufnahmetag hatte es drei Tage lang geregnet. Der durch den Maisanbau entstanden Betonackerboden konnte keine Feuchtigkeit aufnehmen und speichern. Schon nach drei Tagen zeigt sich wieder ein trockener „Betonacker“. Foto: Kowatsch

-Weniger Windräder: Über 30.000 Windräder auf den Hochflächen und in den Wäldern: Jedes Windrad erfordert wegen seiner Höhe und seiner Hebelwirkungen eine hohe Standfestigkeit. Der Boden unter Windparks muss besonders trocken sein, weil sonst die Betonfundamente dem Winddruck und der Eigenresonanz der Anlage nicht standhalten würden. Außerdem müssen breite Zufahrtsstraßen mit festem Untergrund in den Wald gebaut werden, die Anlieferung der Großbauteile auf langen Sattelzügen erfordert große befestigte Wendeplatten. Eine zusätzliche flächige Bodenversiegelung im einst schwammigen humusreichen Waldboden. Und durch die ständige Sonneneinstrahlung auf die Flächen gibt es weitere zusätzliche Austrocknungen. Hohe Bäume kühlen, Zufahrtsstraßen und hohe Betonmasten erwärmen die Landschaft. Einen nicht unerheblichen Anteil an der Landschafts-Austrocknung dürfte ein Windrad jedoch in unmittelbarer Nähe durch seine Rotoren ausüben, die ständige Luftverwirbelung saugt die Feuchtigkeit aus dem Boden. Dem Wind wird Energie entzogen. Eventuelle negative Auswirkungen auf das Klima und die Windhäufigkeit sollen hier nicht behandelt werden, ebenso nicht die Auswirkungen auf die Vogelwelt, auf die Gesundheit der Menschen und die Zerstörung des Landschaftsbildes. Wir beschreiben in diesem Artikel nur Maßnahmen, die den sommerlichen Wärmeinseleffekt der deutschen Landschaft mindern sollen.

Abbildung 7d: Foto: Alexander Blecher, Das Gesamtfundament hat ein Gewicht von 4000 Tonnen.

Für die klimatischen Bedingungen Deutschlands gibt es zu den meteorologischen Auswirkungen der Windenergienutzung bislang kaum belastbare Studien; aber solche aus den USA lassen auch für Mitteleuropa eine merkliche Erwärmung erwarten; Näheres hier und hier. Jedem Politiker muss klar sein: Windenergie ist weder unerschöpflich noch umweltfreundlich. Schon jetzt führt der massive Ausbau der Windenergie zu vermehrten Flauten durch den Entzug der kinetischen Energie, vermehrten Zirkulationsstörungen mit Dürren und zu einem massiven Insekten- Fledermaus- und Vogelsterben. Abhilfen sind kaum möglich, es sei denn, man verzichtet auf den Bau weiterer Großanlagen. Ohnehin ist es aufgrund der geringen Energiedichte der Wind- und Solarenergie viel sinnvoller, diese in kleinerem Maßstab nur direkt am Ort des Verbrauchs zu installieren und auch sofort zu verbrauchen (Solaranlagen auf Hausdächern; auch Kleinwindräder für Hausdächer gibt es bereits). Freilich müssten sich die Verbraucher dann auf zeitweisen Stromausfall einstellen oder in teure, umweltschädliche Batteriespeicher investieren, die zudem die Gefahr eines Batteriebrandes im Haus heraufbeschwören. Und für die Großindustrie sind die mit lokalen Anlagen erzeugten Strommengen ohnehin viel zu gering.

Die Trockenlegung des Waldes muss aufhören!

Nicht nur die Windräder mit ihren Zufahrtstraßen trocknen den Wald aus, sondern vor allem die vor 30 Jahren beginnende industriemäßige Wald- und Forstwirtschaft. Die schweren Holzerntemaschinen (Harvester) benötigen feste Zufahrtstraßen und eine trockene Waldboden abseits der Zufahrten. Deswegen wurde der Wald seitdem mit Drainagen trockengelegt. Verschwunden sind die kleinen Tümpel und Rinnsale, verschwunden ist der nasse Waldboden. Im Sommer ist auch der stets beschattete Waldboden ausgetrocknet, der Verrottungsprozess zur Humusbildung gestoppt. Das am Waldboden liegen gelassene Reisig und die Äste trocknen aus und bilden einen Anreiz für die zunehmenden Klimaterroristen, die den Wald anzünden könnten, damit das Geschäftsmodell Klimaangst weiter angeheizt werden kann.

Durch die gezielte Trockenlegung des Waldbodens verarmt der deutsche Wald ökologisch. Die Flora und Fauna, die einst reichhaltige Waldökologie benötigt Wasser. Ohne Wassertümpel gibt’s keine Tränken mehr für all die Säugetiere wie Rehe, Füchse und Hasen, für Vögel, Insekten, Lurche und Frösche. Wo ist die Gelbbauchunke im Wald. Dafür fehlen die einstigen nassen Pfützen und Wasserlöcher. Einer der beiden Autoren ist seit 40 Jahren ausgebildeter Naturschutzwart des Ostalbkreises und stellt fest: Kaum einer der Wanderer und Radfahrer, nicht einmal die Jagdpächter nehmen diese schleichende Trockenveränderung der Waldböden war. Und die Waldarbeiter und Waldbauern begrüßen den trockenen Waldboden, er erleichtert deren Arbeit zu allen Jahreszeiten. Die moderne industrielle Forstwirtschaft legt den Wald selbst trocken und wundert sich, wenn er nach drei Jahrzehnten tatsächlich trocken ist. Dann ist der Klimawandel schuld.

Abb. 8a: Selbst mitten im Wald sind die kleinen Bächlein und Rinnsale seit gut einem Jahrzehnt ausgetrocknet. Nur nach einem Gewitter führt der Bach mitten im Wald plötzlich Wasser, das nach einem Tag wieder weg ist Foto: Kowatsch.

Auch so legt man den Wald trocken:

Abb. 8b: Vor 60 Jahren noch ein dichter Wald, wo sich die Bäume über dem Sträßchen mit ihren ausufernden Ästen begrüßen durften, entsteht eine breite Kreisstraße mit Geh- und Radweg. Rechts vorne ist der Einlaufschacht für die umfangreiche Entwässerung zu sehen. Das Entwässerungsrohr in 1m Tiefe legt selbstverständlich auch den angrenzenden Wald trocken. Foto Kowatsch

Vermehrte Humusbildung. Eine Tonne Humus kann die fünffache Menge Wasser einspeichern, siehe hier. „Experten gehen davon aus, dass pro Jahr etwa 0,3 bis 1,4 Tonnen Boden pro Hektar und Jahr auf natürliche Weise neu gebildet wird. Jährlich gehen aber im Schnitt zwischen 1,4 und 3,2 Tonnen Boden pro Hektar durch Erosion verloren.“ Im Schnitt gehen somit etwa 1,5 Tonnen Humus pro Hektar jährlich verloren. Diese Angabe brauchen wir für die Überschlagsrechnung

Die landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland betragen laut KI rund 18 Millionen Hektar. (etwa 50% der Deutschlandfläche)  Rechnen wir im Schnitt mit 1,5 Tonnen Humusverlust auf 1 Hektar, dann sind dies 1,5 x 18 Millionen Tonnen Humusverlust jährlich allein auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen. Und eine Tonne Humus kann 5 Tonnen Wasser speichern. Die verringerte Wasserspeicherung des Bodens durch Humusverlust beträgt somit: 1,5 x 18 x 1000000 x 5000 Liter.

Um die Humusbilanzen zu verbessern, müssen sich die Fruchtfolgen ändern: Weg mit dem Humuszehrer Mais, der verdichtete, ausgezehrte Ackerböden=Betonackerboden hinterlässt. Dafür mehr Leguminosen und Futterkulturen (Klee- und Luzernegras) in die Fruchtfolgen. Auch im Wald ist Humus ein großes Thema: Laubbäume, besonders Linden und Buchen, bilden viel wertvollere Humusformen, als Fichten und Kiefern. In Land- und Forstwirtschaft ist außerdem stärker auf die Vermeidung von Bodenverdichtungen zu achten, denn diese beeinträchtigen das Wasserspeichervermögen der Böden enorm.

Abb. 8c: Ein völlig zerfahrener, verdichteter Waldboden mit der nicht standortgerechten Waldfichte bei Erfurt im Jahre 2021. Mittlerweile ist diese Monokultur infolge der Dürre (Borkenkäfer-Befall) abgestorben und gerodet – nun eine zusätzliche Erwärmungsquelle in der freien Landschaft, der geschundene Waldboden trocknet aus und speichert kaum noch Wasser. Die riesigen, abgestorbenen Fichten-Monokulturen der deutschen Mittelgebirge dürften aktuell erheblich zur Erwärmung und Austrocknung Deutschlands beitragen

Abb.8d: Ein standortgerechter Laubmischwald (Webicht bei Weimar) erfreut nicht nur durch reichen Blütenflor im Lenz, er speichert auch viel mehr Niederschlagswasser. Vermutlich werden solch ökologisch stabile Laubwälder die aktuell sehr trockenen, heißen Sommer insgesamt zufriedenstellend überstehen – solange man sie nicht, wie in Thüringen von der Landesregierung geplant, mit Windrädern weiter vollstellt. Fotos: Stefan Kämpfe

– Innerhalb der Ortschaften: Das Regenwasser muss in Tümpeln, Teichen und Rigolen vor Ort gehalten werden, muss im Boden versickern dürfen und den Grundwasserspiegel wieder auffüllen dürfen. Die nasseren Böden mitsamt Grünbewuchs erzeugen eine Verdunstungskälte und gleichen die Temperaturerwärmung der Bodenversiegelung und Trockenlegung der Landschaft teilweise wieder aus.

Vorschläge für die Wasserrückhaltung in neuen Baugebieten: a) öffentliche Flächen

In Neubaugebieten werden einstmals freie Flächen in den Außenbezirken, die meist noch einen hohen Baumbestand hatten – Streuobstwiesen – in trockene Neubaugebiete verwandelt. Alles Niederschlagswasser auf den öffentlichen Flächen wie Straßen, Gehwege, Parkplätze, Wendeplatten, aber auch Hofeinfahrten der Häuser und der Überlauf aus dem Dachrinnen-Abwasser wird sofort in die Kanalisation geleitet und in den nächsten Bach, fünf Tage später landet das Wasser in der Nordsee. Seit drei Jahrzehnten ist ein unterirdisches Regenrückhaltebecken in Deutschland Vorschrift, damit das Oberflächenwasser nicht sofort, sondern zeitverzögert im Bach oder Fluss landet. (Hochwasserschutz). Doch dieses sehr teure unterirdisch betonierte Hochwasserrückhaltebecken, leistet keinen Beitrag zur Wiedervernässung der Landschaft, keinen Beitrag zur Stabilisierung des Grundwasserspiegels und keinen Beitrag zur Umgebungskühlung durch Verdunstung.

Es geht auch anders: offene Rückhaltebecken wie auf dem Bild, allerdings geht dadurch ein Bauplatz und damit konstante jährliche Einnahmen der Gemeinden für Grundsteuern verloren.

Abb.9a: Offenes Regenrückhaltebecken bei einem Neubaugebiet, Fassungsvermögen etwa 500 Kubikmeter. Das Regenwasser aus den versiegelten Flächen der Siedlung wird hier zwischengespeichrt und kann versickern, im Sommer auch verdunsten. In 10 Jahren wird das Becken nicht mehr sichtbar sein, da es automatisch mit Nässe liebenden Pflanzen einwächst, die Verdunstung und die Kühlung nimmt dadurch zu. Foto Kowatsch.

Abb.9b: Foto: Bayrisches Landesamt für Umwelt

b) Private Gründstücke in einer Siedlung

Naturschutz beginnt vor der Haustür. So hieß einmal eine Aktion des BUND, an welcher einer der Verfasser mit Vorschlägen maßgeblich mitgewirkt hat. Auch Umweltschutz und Regenrückhaltung beginnt vor der Haustür: Die Häuser sollten das Dachregenwasser in einem unterirdischen Regenwasserbecken von ca 2 Kubikmetern zurückhalten wie frühere Regentonnen zum Gießen. Der Überlauf füllt noch auf dem Grundstück eine Versickerungsmulde. Und der Überlauf von dort geht in die öffentliche Versickerungsrigole und falls noch notwendig in die Kanalisation. Die kleine Stadt Neresheim im Ostalbkreis praktiziert diesen Vorschlag schon seit einem Jahrzehnt, auch im neuen Gewerbegebiet. Dieses ist gefüllt mit unterschiedlichen Versickerungseinrichtungen, wobei die Architekten laufend bei der Ostalbwetterwarte in Neresheim anfragen, an welchem Monat sie sich bei der Berechnung ausrichten müssten. Es geht doch. Und zwar so wie auf den beiden nächsten Aufnahmen vorgeschlagen.

Abb. 10a und 10b: Foto: G. Müller, GmbH Betonwerk Achern. Rigolen, der Rasen bleibt grün.

Bei Kläranlagen: Rückhaltung des gereinigten Abwassers

Diese Kläranlage Hüttlingen/Niederalfingen auf dem Bild reinigt das Abwasser von 44 000 Einwohnereinheiten täglich. Sauberstes Trinkwasser aus den Tiefen des Donaurieds geht über die Industrie, sonst aber hauptsächlich übers Klo und übers Duschen/Baden in die Kläranlage. Nach erfolgter Kläranlagenreinigung in den Kocher und von dort nach einer Woche in die Nordsee. Bei uns 120 Liter pro Person und Tag. Diese Wassermenge fehlt dem Donauried täglich und legt es trocken.

Rechnung zur Verdeutlichung: Täglicher Wasserverbrauch aus dem Boden des Donaurieds macht bei dieser Kläranlage 44 000 x 120 Liter = 5280 Kubikmeter ursprüngliches Tiefenwasser aus dem Donauried. Täglich!!

Abb.11 Kläranlagen: Wiederverwendung des gereinigten Abwassers, durch Auffangbecken, bzw. Weiher in der Wiese. Foto Kowatsch.

Unser Vorschlag: Vor der Einleitung in den Kocher, am linken Bildrand könnte man das gereinigte ursprüngliche Tiefenwasser aus dem Donauried in einem großen Becken in dieser Wiese auffangen, zur freien Verwendung für Bauern, Kleingärtner, Feuerwehren. Das Becken müsste etwa 40x40m und 3m tief sein, der Rest verdunstet im Sommer und kühlt vor Ort auf kleinem Raum. Zusätzliche Felder, Wälder, Äcker, Stadtparks, Hausgärten, alle benötigen das kühlende Nass. Warum nicht das gereinigte Abwasser. Die Nordsee und der Atlantik braucht es nicht, denn dort steigt unmerklich der Meeresspiegel, täglich, weil Deutschlands Böden bis in größere Tiefen seine Feuchtigkeit verliert. Das muss sich ändern.

Merke: Das System der Grundwassergewinnung zur Wasserversorgung von Industrie und Haushalten trocknet Deutschlands Böden aus. Das in der Kläranlage gereinigte Abwasser muss wieder dem Boden zugeführt werden und darf nicht sofort in den Fluss/Bach eingeleitet werden.

– Erfolgreiche Wiedervernässungsmaßnahmen kann man in der Lausitz und rund um Leipzig besichtigen. Dort wurden viele Tagebaurestlöcher geflutet und ziehen bereits Badegäste aus Nah und Fern an. Überhaupt werden stets nur die negativen Folgen des Braunkohlentagebaues benannt – aber er hat auch viele positive. Einst wurden meist ökologisch geringwertige Intensiväcker, Kiefern-Monokulturen oder Siedlungen abgebaggert; heuer finden sich dort außer Seen auch artenreiche Heiden, Dünen, Vorwälder oder Halbtrockenrasen; viele vom Aussterben bedrohte Pflanzen- und Tierarten siedelten sich dort an. Es entstehen wieder artenreiche und kühlende Naturoasen mit Badeufer zur Naherholung.

Abb.12: Renaturierte Landschaft nach dem Braunkohleabbau bei Leipzig. Bild: Ewald Jansen

Und die Niederschläge?

Immer wieder wird behauptet, die Niederschläge würden wegen des Klimawandels im Sommer abnehmen. Diese Aussage ist falsch. Da die meisten Beobachtungen/Aufnahmen für diesen Artikel aus dem Ostalbkreis stammen, soll auch die Regenstatistik dieses Landkreises den Artikel abschließen. Und noch einer Falschaussage soll widersprochen sein. Keinesfalls haben die Starkregenfälle zugenommen. Im Gegenteil: Deutschland verzeichnet eine Abnahme der Gewitter. Der Landregen bringt zunehmend den Niederschlag:

Fazit und Zusammenfassung

Alles durch Flächenversiegelung, Trockenlegungen, Bodenverdichtungen und Humusvernichtung sofort abgeleitete Wasser geht ins Meer und trägt seit vielen Jahrzehnten zum Meeresspiegelanstieg bei. Das muss aufhören. Unsere Vorschläge sind Natur- und Umweltschutz, aber auch Klimaschutz, die dem Klima wirklich helfen. Außerdem sind sie ganz im Sinne des Naturschutzes, die Biodiversität wird entscheidend verbessert. Das Artensterben reduziert. Die tagsüber gemessenen heißen Sommertemperaturen sinken

Unterirdisch und teuer betonierte Regenüberlaufbecken taugen nichts, es kann nichts versickern. Sie halten den Starkregen nur vorübergehend zurück, um die Hochwassergefahr für die nächsten Orte einzudämmen, der Niederschlag fließt nur leicht verzögert ins Meer zurück. Unsere Vorschläge gehen auch als Forderung an die Politiker, die müssten per Verordnung auf jeden Quadratkilometer entsprechende Auffangtümpel und Versickerungsweiher im Naturschutzgesetz festschreiben. Und zwar in jeder Gemeinde Deutschlands.

In Deutschland galt Wasser mal als etwas Selbstverständliches. Das könnte auch so bleiben, es sei denn, man legt Deutschlands Böden weiter so trocken wie bisher.

Da es keine CO₂-bedingte Sommererwärmung gibt, – sämtliche wissenschaftlichen Versuchsbeweise fehlen – und die ganze Treibhaushypothese mit der abnorm hohen nur rechnerisch ermittelten CO₂ Klimasensitivität keinen Versuchsbeweis hat, haben wir in diesem Artikel auch keine CO₂-Verringerungsmaßnahmen verlangt und vorgestellt. Alle politisch angedachten teuren Vorschläge und Maßnahmen zur Entfernung von Kohlendioxid aus der Atmosphäre sind völlig überflüssig und wirkungslos auf die Temperaturen. Weltweit betrachtet wird auch kein CO₂-Atmosphärengehalt verringert, nur Deutschland geschädigt. Die CO₂-Steuer will nur unser Geld, ein Ablasshandelsmodell, bewirkt aber nichts.

Das Leben auf der Erde ist auf Kohlenstoff aufgebaut und CO₂ ist der lebensnotwendige Rohstoff aller Pflanzen. Ohne CO₂ wäre die Erde kahl wie der Mond. Mehr CO₂ bedeutet besseres Wachstum und ein weiteres Ergrünen der Erde. Wer aus Klimaschutzgründen CO₂ bekämpfen will, handelt gegen die Schöpfung. Schade, dass gerade auch die Kirchen bei der Schöpfungszerstörung mitmachen.

Josef Kowatsch, aktiver Naturschützer, unabhängiger, weil unbezahlter Klimaforscher. Matthias Baritz, Naturwissenschaftler und Naturschützer.

 

Der Beitrag Vorschläge zur Eindämmung der Sommerspitzentemperaturen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Meeting with Minister of Industry and Trade Anton Alikhanov

PRESIDENT OF RUSSIA - 26. August 2026 - 11:40

The Minister reported to the President on the industrial sector performance. There has been positive momentum in terms of industrial output, investment and newly launched capacity over the past few years. The discussion also touched on the mechanism of special investment contracts, with particular attention paid to machine-tool engineering and autonomous industrial robot technology. In addition, Anton Alikhanov delivered a progress report on the New Materials and Chemistry national project.

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Krankenkassen-Reform: Diese Leistungen sollen Rentner künftig selbst zahlen

Gesetzlich versicherte Rentner müssen sich auf höhere Eigenanteile und den Wegfall einzelner Kassenleistungen einstellen. Aus dem zunächst vorgesehenen Sparpaket ist inzwischen geltendes Recht geworden: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 29. Juli 2026 verkündet und trat überwiegend am 30. Juli 2026 in Kraft.

Besonders betroffen sind Menschen, die regelmäßig Medikamente, Heilmittel oder Hilfsmittel benötigen. Auch beim Zahnersatz steigt der Eigenanteil ab 2027, während Cannabisblüten bereits jetzt nicht mehr über die Krankenkasse abgerechnet werden können.

Reform tritt zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft

Die Änderungen greifen nicht alle am selben Tag. Einige Leistungsausschlüsse gelten bereits seit dem 30. Juli 2026, weitere Mehrbelastungen folgen am 1. Januar 2027 und im Jahr 2028.

Das Gesetz soll die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen und einen stärkeren Anstieg der Zusatzbeiträge verhindern. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums hätte der durchschnittliche Zusatzbeitrag ohne Gegenmaßnahmen bis 2030 auf etwa 4,8 Prozent steigen können.

Änderung Bisherige Regelung Neue Regelung Beginn Cannabisblüten Unter gesetzlichen Voraussetzungen Kassenleistung Nur noch Privatrezept und Selbstzahlung 30. Juli 2026 Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel Teilweise Erstattung möglich Aus dem gesetzlichen Anspruch ausgeschlossen 30. Juli 2026 Freiwillige Homöopathie-Leistungen Je nach Krankenkasse als Satzungsleistung Erstattung durch gesetzliche Kassen ausgeschlossen 1. Januar 2027 Arzneimittel-Zuzahlung Mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro Mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro 1. Januar 2027 Krankenhaus 10 Euro je Tag 15 Euro je Tag, höchstens für 28 Tage 1. Januar 2027 Festzuschuss beim Zahnersatz 60, 70 oder 75 Prozent der Regelversorgung 50, 60 oder 65 Prozent 1. Januar 2027 Familienversicherter Partner Unter den Voraussetzungen des § 10 SGB V beitragsfrei Zuschlag von 2,5 Prozent, sofern keine Ausnahme greift 2028, bei Renten ab 1. Juli 2028 Cannabisblüten sind bereits keine Kassenleistung mehr

Seit dem 30. Juli 2026 dürfen getrocknete Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Dies betrifft auch Patientinnen und Patienten, deren Therapie zuvor von der Krankenkasse genehmigt worden war.

Wer die bisher verordneten Blüten weiterhin verwenden möchte, benötigt ein Privatrezept und muss die Kosten selbst übernehmen. Alternativ kann die behandelnde Praxis prüfen, ob eine Umstellung auf ein weiterhin erstattungsfähiges Cannabisarzneimittel medizinisch möglich ist.

Im Leistungskatalog bleiben Cannabisextrakte in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon. Bei einer erstmaligen Cannabistherapie ist grundsätzlich zunächst ein cannabishaltiges Fertigarzneimittel vorgesehen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung geht nach einer rechtlichen Neubewertung davon aus, dass dieser Vorrang auch außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebiets gilt. Da sich die Auslegung noch nicht vollständig mit der Auffassung des GKV-Spitzenverbands deckt, empfiehlt die Kassenärztliche Bundesvereinigung bei Unsicherheiten eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse.

Homöopathie wird vollständig zur Selbstzahlerleistung

Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind seit dem 30. Juli 2026 ausdrücklich vom allgemeinen Anspruch auf Arzneimittelversorgung ausgeschlossen. Ärztinnen und Ärzte können sie weiterhin verordnen, allerdings nur auf einem Privatrezept.

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Krankenkassen solche Mittel und Behandlungen auch nicht mehr freiwillig über ihre Satzung finanzieren. Damit entfallen Gesundheitskonten, Zuschussmodelle und besondere Versorgungsverträge, soweit sie homöopathische oder anthroposophische Angebote betreffen.

Ein Wechsel der Krankenkasse bringt bei diesen Leistungen deshalb keine Erstattung zurück. Betroffene sollten sich vor einer Behandlung schriftlich erklären lassen, welcher Teil über die Gesundheitskarte abgerechnet wird und welcher Teil privat bezahlt werden muss.

Reguläre ärztliche Untersuchungen bleiben weiterhin Kassenleistung. Der Ausschluss erfasst nicht automatisch die gesamte Behandlung in einer naturheilkundlich oder anthroposophisch ausgerichteten Arztpraxis.

Zuzahlungen steigen ab 2027 um 50 Prozent

Ab dem 1. Januar 2027 erhöht sich die gesetzliche Mindestzuzahlung von 5 auf 7,50 Euro. Der Höchstbetrag steigt von 10 auf 15 Euro.

Die Änderung betrifft unter anderem Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel und medizinisch genehmigte Fahrkosten. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel erhöht sich die monatliche Obergrenze ebenfalls auf 15 Euro.

Bei einem Krankenhausaufenthalt müssen Erwachsene künftig 15 statt 10 Euro pro Kalendertag bezahlen. Die Zahlungspflicht bleibt auf höchstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

Weitere Einzelheiten zu den höheren Krankenkassen-Zuzahlungen ab 2027 zeigen, dass vor allem chronisch kranke Rentner mit mehreren Dauermedikamenten betroffen sein können. Eine zunächst geplante automatische jährliche Erhöhung wurde im parlamentarischen Verfahren gestrichen.

Belastungsgrenze schützt Rentner mit hohen Gesundheitskosten

Die jährliche Belastungsgrenze nach § 62 SGB V bleibt bestehen. Versicherte müssen höchstens zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für gesetzliche Zuzahlungen aufbringen.

Bei anerkannten schwerwiegend chronischen Erkrankungen sinkt die Grenze auf ein Prozent. Wer beispielsweise 18.000 Euro relevante Bruttoeinnahmen im Jahr hat, muss bei anerkannter chronischer Erkrankung höchstens 180 Euro an berücksichtigungsfähigen Zuzahlungen tragen.

Die Befreiung erfolgt jedoch nicht automatisch. Versicherte müssen Belege sammeln und bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen oder die errechnete Belastungsgrenze im Voraus einzahlen.

Der ausführliche Ratgeber zur Zuzahlungsbefreiung bei Rente und Grundsicherung erklärt das Verfahren. Eigenanteile beim Zahnersatz zählen allerdings nicht zu dieser Belastungsgrenze.

Krankenkasse bezahlt ab 2027 weniger Zahnersatz

Beim Zahnersatz wird der Festzuschuss zum 1. Januar 2027 um zehn Prozentpunkte abgesenkt. Ohne Bonusheft übernimmt die Krankenkasse künftig 50 statt 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung.

Mit einem über fünf Jahre geführten Bonusheft sinkt der Zuschuss von 70 auf 60 Prozent. Nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge werden noch 65 statt 75 Prozent der Regelversorgung übernommen.

Die tatsächliche zusätzliche Belastung hängt vom Befund und von den Kosten der festgelegten Regelversorgung ab. Kostet die Regelversorgung beispielsweise 1.000 Euro, verringert sich der Festzuschuss in jeder Bonusstufe um 100 Euro.

Die Härtefallregelung bleibt bestehen. Menschen mit niedrigem Einkommen können weiterhin die vollständige Übernahme der Regelversorgung beantragen; mehr dazu enthält der Beitrag zum Härtefall-Antrag beim Zahnersatz.

Wählt ein Versicherter ein Implantat, besonders hochwertigen Zahnersatz oder teurere Materialien, übernimmt die Krankenkasse auch im Härtefall nicht automatisch den gesamten Rechnungsbetrag. Vollständig abgesichert ist nur die festgelegte Regelversorgung.

Familienversicherung kann ab 2028 einen Zuschlag auslösen

Ab dem 1. Januar 2028 wird für bestimmte familienversicherte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ein Zuschlag von 2,5 Prozent erhoben. Der Zuschlag wird auf die beitragspflichtigen Einnahmen des versicherten Mitglieds berechnet und von diesem allein getragen.

Bei Mitgliedern, deren Beiträge aus einer gesetzlichen Rente oder aus Versorgungsbezügen abgeführt werden, beginnt die Erhebung erst am 1. Juli 2028. Eine Beteiligung der Rentenversicherung am neuen Zuschlag ist nicht vorgesehen.

Viele ältere Ehepaare bleiben jedoch verschont. Hat der familienversicherte Partner die Regelaltersgrenze erreicht, fällt kein Zuschlag an.

Ausnahmen bestehen außerdem bei voller Erwerbsminderung, einem Grad der Behinderung von mindestens 60, Pflegegrad 3 oder höher sowie bei der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2. Auch bestimmte Familien mit Kindern und Haushalte mit Grundsicherungsgeld werden geschützt.

Die frühere Debatte über eine vollständige Abschaffung der Familienmitversicherung von Ehepartnern ist damit überholt. Beschlossen wurde keine allgemeine Abschaffung, sondern ein Zuschlag mit zahlreichen Ausnahmen.

Hautkrebs-Screening wird 2027 nicht ersatzlos gestrichen

Der gesetzliche Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren bleibt vorerst erhalten. Versicherte können die Untersuchung weiterhin alle zwei Jahre wahrnehmen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss soll das bestehende Programm bis Ende 2027 überprüfen. Denkbar ist anschließend eine stärkere Ausrichtung am persönlichen Erkrankungsrisiko, beschlossen ist eine Abschaffung aber nicht.

Wer eine auffällige Hautstelle, ein verändertes Muttermal, Blutungen oder anhaltenden Juckreiz bemerkt, erhält weiterhin eine medizinisch notwendige Untersuchung. Diese Abklärung ist keine freiwillige Vorsorgeleistung und darf nicht pauschal als Selbstzahlerleistung behandelt werden.

Was Rentner jetzt prüfen sollten

Rentner mit Dauermedikation sollten ihre voraussichtlichen Zuzahlungen für 2027 überschlagen und frühzeitig eine Befreiung beantragen. Besonders bei anerkannten chronischen Erkrankungen kann die Ein-Prozent-Grenze die Mehrkosten erheblich begrenzen.

Vor einer Zahnersatzbehandlung sollte der Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse genehmigt werden. Wer wenig Einkommen hat, sollte gleichzeitig den normalen oder gleitenden Härtefall prüfen lassen.

Patienten mit einer bisherigen Cannabisblüten-Therapie benötigen möglichst schnell eine ärztlich begleitete Umstellung oder ein Privatrezept. Eine medizinische Behandlung sollte wegen der Kostenänderung nicht eigenmächtig abgebrochen werden.

Beispiel aus der Praxis

Eine 74-jährige Rentnerin erhält monatlich ein verschreibungspflichtiges Medikament. Kostete jede Verordnung bisher mindestens 5 Euro Zuzahlung, waren das 60 Euro im Jahr; ab 2027 werden daraus mindestens 90 Euro.

Zusätzlich benötigt sie eine Zahnkrone, deren Regelversorgung mit 1.000 Euro angesetzt wird. Mit einem zehnjährigen Bonusheft sinkt der Zuschuss der Krankenkasse von 750 auf 650 Euro, sodass ihr Eigenanteil um weitere 100 Euro steigt.

Ist die Rentnerin schwerwiegend chronisch krank, kann sie die Ein-Prozent-Belastungsgrenze für Arzneimittel und andere gesetzliche Zuzahlungen beantragen. Die zusätzlichen 100 Euro für den Zahnersatz fallen jedoch nicht unter diese Grenze und müssen gesondert über die Härtefallregelung geprüft werden.

Fragen und Antworten zur Krankenkassen-Reform Ist die Krankenkassen-Reform bereits beschlossen?

Ja. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat überwiegend am folgenden Tag in Kraft. Einzelne Vorschriften beginnen erst 2027 oder 2028.

Müssen Rentner homöopathische Mittel künftig selbst bezahlen?

Ja. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind bereits aus dem allgemeinen Leistungsanspruch ausgeschlossen. Ab 2027 dürfen gesetzliche Krankenkassen sie auch nicht mehr freiwillig als Satzungsleistung finanzieren.

Zahlt die Krankenkasse weiterhin medizinisches Cannabis?

Standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon können unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin übernommen werden. Getrocknete Cannabisblüten sind dagegen seit dem 30. Juli 2026 keine Kassenleistung mehr.

Werden Rentner automatisch von den höheren Zuzahlungen befreit?

Nein. Auch Rentner müssen die Befreiung bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die Belastungsgrenze beträgt normalerweise zwei Prozent und bei schwerwiegend chronisch Kranken ein Prozent der berücksichtigten jährlichen Bruttoeinnahmen.

Gilt die Zuzahlungsbefreiung auch für den Zahnersatz?

Nein. Für den Zahnersatz besteht eine gesonderte Härtefallregelung nach § 55 SGB V. Menschen mit geringem Einkommen können damit weiterhin eine vollständige Übernahme der Regelversorgung erhalten.

Müssen familienversicherte Rentner-Ehepartner ab 2028 den Zuschlag bezahlen?

Nicht unbedingt. Hat der familienversicherte Ehegatte oder Lebenspartner die Regelaltersgrenze erreicht, fällt kein Zuschlag an. Bei jüngeren mitversicherten Partnern kann der Zuschlag von 2,5 Prozent greifen, sofern keine weitere gesetzliche Ausnahme vorliegt.

Der Beitrag Krankenkassen-Reform: Diese Leistungen sollen Rentner künftig selbst zahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Pflegegeld: Pflegeheim-Eigenanteil soll auf 1.500 Euro gedeckelt werden

Pflegebedürftige sollen für einen Heimplatz künftig nicht mehr unbegrenzt selbst zahlen müssen. Der Deutsche Städtetag fordert einen grundlegenden Umbau der Pflegeversicherung und bringt einen Deckel für die Eigenanteile ins Spiel. Als Orientierung nennt Städtetagspräsident Burkhard Jung ein Modell, nach dem Pflegebedürftige höchstens 1.500 Euro monatlich selbst tragen und die öffentliche Hand darüber hinausgehende Kosten übernimmt.

Der Vorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Heimkosten neue Höchststände erreichen. Pflegebedürftige zahlten zum 1. Juli 2026 im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche. Damit liegt die Belastung 256 Euro höher als ein Jahr zuvor.

Städtetag will Pflegeversicherung grundsätzlich umbauen

Der Deutsche Städtetag fordert nicht nur einzelne höhere Zuschüsse. Präsident Burkhard Jung spricht sich für einen Systemwechsel hin zu einer Pflegevollversicherung aus.

Die derzeitige Pflegeversicherung funktioniert nach dem Teilkasko-Prinzip. Sie übernimmt festgelegte Leistungen, deckt aber gerade im Pflegeheim längst nicht sämtliche Kosten. Den verbleibenden Betrag müssen Pflegebedürftige aus Rente, sonstigem Einkommen und Vermögen finanzieren.

Reicht das Geld nicht, kommt unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege ins Spiel. Genau diesen Übergang vom Pflegefall zum Sozialhilfefall will der Städtetag verhindern.

So soll die 1.500-Euro-Grenze funktionieren

Jung verweist auf einen Ansatz der saarländischen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger. Danach könnten Pflegebedürftige einen begrenzten Eigenanteil selbst tragen. Kosten oberhalb von 1.500 Euro im Monat würden nicht mehr bei ihnen verbleiben, sondern übernommen. Bund, Länder und Kommunen müssten einen solchen Deckel nach Jungs Vorstellung gemeinsam finanzieren.

Jung hält außerdem einen einkommensabhängigen Deckel für denkbar. Menschen mit niedrigerem Einkommen könnten dann weniger als Menschen mit höheren Einkünften selbst tragen.

Noch ist offen, welche Kosten der Deckel genau erfassen würde

Die monatliche Heimrechnung besteht aus mehreren verschiedenen Kostenblöcken. Dazu gehören der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflege, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie teilweise Ausbildungskosten. Der Begriff „Eigenanteil“ kann deshalb zu Missverständnissen führen.

Der politische Vorschlag muss in einem konkreten Gesetz erst festlegen, ob eine 1.500-Euro-Grenze die gesamte selbst zu tragende Heimrechnung oder nur bestimmte Pflegekosten erfasst.

Die bisher bekannt gewordene Forderung spricht allgemein davon, Eigenanteile oberhalb von 1.500 Euro übernehmen zu lassen. Eine gesetzliche Detailregelung liegt dafür noch nicht vor.

Heute zahlen Heimbewohner im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro

Ohne den nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag beträgt die durchschnittliche monatliche Belastung bundesweit rund 3.677 Euro. Davon entfallen durchschnittlich 2.088 Euro auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, 1.068 Euro auf Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro auf Investitionskosten.

Im ersten Jahr reduziert der Zuschuss der Pflegekasse die durchschnittliche Eigenbelastung auf 3.364 Euro. Im zweiten Jahr liegen die Kosten bei rund 3.051 Euro, im dritten bei 2.633 Euro und ab dem vierten Jahr bei durchschnittlich 2.111 Euro.

Ein 1.500-Euro-Deckel würde viele Heimbewohner erheblich entlasten

Würde tatsächlich die gesamte durchschnittliche Eigenbelastung bei 1.500 Euro gedeckelt, wäre die Entlastung erheblich. Ein Bewohner im ersten Heimjahr zahlt heute durchschnittlich 3.364 Euro. Bei einer Grenze von 1.500 Euro würde seine monatliche Belastung rechnerisch um 1.864 Euro sinken.

Das wären mehr als 22.000 Euro weniger im Jahr.

Selbst jemand, der bereits seit mehr als drei Jahren im Pflegeheim lebt und derzeit durchschnittlich 2.111 Euro zahlt, würde rechnerisch noch um rund 611 Euro im Monat entlastet.

Die heutigen Zuschläge begrenzen nur einen Teil der Heimkosten

Schon heute beteiligt sich die Pflegeversicherung stärker an den Kosten, je länger ein Bewohner im Pflegeheim lebt.

Nach § 43c SGB XI übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Nach mehr als zwölf Monaten steigt der Zuschlag auf 30 Prozent, nach mehr als 24 Monaten auf 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten auf 75 Prozent.

Diese Zuschläge beziehen sich jedoch nur auf die pflegebedingten Aufwendungen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten verschwinden dadurch nicht. Deshalb bleibt die tatsächliche Heimrechnung selbst nach mehreren Jahren häufig höher als viele Renten.

Wenn die Rente nicht reicht, springt heute häufig das Sozialamt ein

Genau hier setzt die Kritik des Städtetags an. Wer Heimkosten nicht aus eigenem Einkommen bezahlen kann, muss zunächst prüfen, ob eigenes verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Reichen Einkommen und einsetzbares Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege übernehmen. Dabei prüft es die finanzielle Bedürftigkeit.

Auch Einkommen und Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners können eine Rolle spielen. Der geschützte Barbetrag liegt grundsätzlich bei 10.000 Euro pro Person. Darüber hinaus gelten weitere Schutzregeln und Ausnahmen.

Für viele Menschen bedeutet der Umzug ins Pflegeheim deshalb eine massive finanzielle Veränderung.

In Leipzig explodieren die Ausgaben für Hilfe zur Pflege

Der Städtetag verfolgt mit seiner Forderung auch ein eigenes finanzielles Interesse. Die Kommunen tragen einen erheblichen Teil der Sozialhilfeausgaben, wenn Pflegebedürftige ihre Heimkosten nicht mehr bezahlen können.

Jung verweist auf Leipzig. Dort seien die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege innerhalb von fünf Jahren um rund 300 Prozent gestiegen.

Nach seiner Darstellung geraten insbesondere in ostdeutschen Kommunen immer mehr Pflegebedürftige in die Situation, ihren Eigenanteil nicht mehr aus eigenen Mitteln finanzieren zu können.

Eine stärkere Pflegeversicherung würde daher nicht nur die Bewohner entlasten, sondern einen Teil der Kosten vom Sozialamt wegverlagern.

Vollversicherung würde das bisherige Prinzip umdrehen

Der Begriff Pflegevollversicherung geht noch weiter als ein einfacher 1.500-Euro-Deckel. Heute legt die Pflegeversicherung fest, wie viel sie zahlt. Steigen die Pflegekosten stärker als ihre Leistungen, wächst der Anteil der Pflegebedürftigen.

Bei einem Deckel-Modell würde sich dieses Prinzip teilweise umkehren: Der Gesetzgeber würde festlegen, welchen Höchstbetrag der Pflegebedürftige tragen muss. Steigen die erfassten Pflegekosten darüber hinaus, müsste die Versicherung beziehungsweise die öffentliche Finanzierung die Mehrkosten übernehmen.

Damit würde das Kostenrisiko stärker vom Pflegebedürftigen auf das System verlagert.

Wer soll die zusätzlichen Milliarden bezahlen?

Genau daran dürfte sich die politische Debatte entzünden. Wenn Pflegebedürftige weniger zahlen, verschwinden die Kosten nicht. Jemand anderes muss sie übernehmen.

Jung nennt Bund, Länder und Kommunen als gemeinsame Geldgeber für einen möglichen Deckel. Gleichzeitig fordert er einen Umbau der Pflegeversicherung.

Das trifft auf eine ohnehin angespannte Finanzlage. Für die kommenden Jahre rechnen Kassen und Politik bereits mit Milliardenlücken in der sozialen Pflegeversicherung.

Ein Deckel könnte daher zusätzliche Steuermittel, höhere Beiträge oder eine grundsätzlich andere Verteilung der Pflegekosten notwendig machen.

FAQ zur Pflegevollversicherung und Eigenanteil Müssen Pflegeheimbewohner künftig nur noch 1.500 Euro zahlen?

Nein. Die 1.500-Euro-Grenze ist bislang eine politische Forderung und noch kein geltendes Recht.

Wie viel zahlen Heimbewohner aktuell?

Im ersten Aufenthaltsjahr lag die durchschnittliche Eigenbelastung zum 1. Juli 2026 bundesweit bei 3.364 Euro monatlich.

Was passiert heute, wenn Rente und Vermögen nicht reichen?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen. Dafür prüft es Einkommen, verwertbares Vermögen und weitere persönliche Verhältnisse.

Quellen

Deutscher Städtetag / Äußerungen von Präsident Burkhard Jung zur Pflegevollversicherung und zum Eigenanteilsdeckel, August 2026 (DIE ZEIT)
Gesetze im Internet, §§ 43 und 43c SGB XI – Vollstationäre Pflege und Leistungszuschläge (Gesetze im Internet)
Verband der Ersatzkassen, Eigenanteile in der stationären Pflege, Stand 1. Juli 2026 (Vdek)
Verbraucherzentrale, Sozialhilfe: Wann sich das Sozialamt an Pflegekosten beteiligt, Stand 29. Mai 2026 (Verbraucherzentrale)

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IS-Angeklagter: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben!”

Zwei in Deutschland geborene, mithin formal deutsche Muslime stehen in Frankfurt seit gestern vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen eine jahrelange Sympathie für den „Islamischen Staat“ und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Einer der Angeklagten soll sogar einen Selbstmordanschlag in Deutschland erwogen haben. Ausgerechnet er erklärt nun vor Gericht: „Ich kann hier in […]

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Telephone conversation with President of Syria Ahmed al-Sharaa

PRESIDENT OF RUSSIA - 26. August 2026 - 10:20

President of the Russian Federation Vladimir Putin had a telephone conversation with President of the Syrian Arab Republic Ahmed al-Sharaa.

The leaders discussed the current state and prospects of Russia-Syria relations and expressed readiness to deepen political dialogue and cooperation in trade, the economy, humanitarian affairs and other areas.

During an exchange of views on the situation around Syria, Vladimir Putin reaffirmed Russia’s principled position in support of Syria’s unity, territorial integrity and sovereignty, as well as efforts to create conditions for lasting stability and post-conflict recovery. Both sides underscored the importance of the Memorandum of Understanding On the Reorganisation of the Khmeimim Air Base and the Tartus Material-Technical Support Point, signed on August 9.

It was agreed to continue contacts at various levels.

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Neue Krankenkassen-Abgabe Diese Kosten muss das Sozialamt übernehmen

Ab 2028 müssen viele gesetzlich Krankenversicherte für einen familienversicherten Ehe- oder Lebenspartner einen zusätzlichen Krankenkassenbeitrag zahlen. Für Menschen, die Sozialhilfe beziehen und ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht selbst tragen können, enthält das SGB XII jetzt jedoch eine wichtige Schutzregel: Das Sozialamt erkennt auch diesen neuen Zuschlag als angemessenen Bedarf an.

Der Gesetzgeber hat dafür eigens § 32 SGB XII ergänzt. Der neue Absatz 3a gilt bereits seit dem 30. Juli 2026. Geld fließt daraus allerdings erst dann zusätzlich, wenn der neue Ehegatten-Zuschlag in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2028 startet.

Ab 2028 kostet die Familienversicherung für viele Ehepartner zusätzlich

Bislang zahlen gesetzlich Versicherte grundsätzlich keinen besonderen Zusatzbeitrag allein deshalb, weil ihr Ehepartner ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen familienversichert ist. Das ändert sich 2028.

Der neue § 242b SGB V verpflichtet die Krankenkassen, bei vielen familienversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf den jeweiligen Beitragssatz des Mitglieds zu erheben. Den Zuschlag trägt das Mitglied allein.

Die Reform beendet die beitragsfreie Familienversicherung allerdings nicht vollständig. Ehepartner bleiben weiterhin familienversichert. Neu ist lediglich, dass das Mitglied in bestimmten Fällen einen zusätzlichen Beitrag zahlen muss.

Nicht jedes Ehepaar muss den Zuschlag zahlen

Das Gesetz nennt mehrere Ausnahmen. Der Zuschlag entfällt zum Beispiel, wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt des familienversicherten Partners lebt. Auch ein Kind mit Behinderung, das sich nicht selbst unterhalten kann, kann die Familie vom Zuschlag befreien.

Eine Ausnahme greift außerdem unter anderem dann, wenn der familienversicherte Partner regelmäßig einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegt, selbst mindestens Pflegegrad 3 hat, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, die Regelaltersgrenze erreicht hat oder mindestens einen Grad der Behinderung von 60 aufweist.

Das Sozialamt muss den neuen Zuschlag berücksichtigen

Für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII enthält § 32 Abs. 3a SGB XII jetzt eine ausdrückliche Regelung. Erkennt das Sozialamt die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge nach § 32 Abs. 2 SGB XII als Bedarf an, gilt auch der neue Beitragszuschlag nach § 242b SGB V als angemessen.

Der Gesetzgeber ordnet ausdrücklich an, den Zuschlag den anerkennungsfähigen Krankenversicherungsbeiträgen zuzurechnen.

Entscheidend bleibt allerdings § 32 Abs. 1 SGB XII: Das Sozialamt berücksichtigt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf, soweit Leistungsberechtigte diese nicht aus eigenem Einkommen tragen können. Die neue Regel bedeutet deshalb nicht, dass jeder Sozialhilfebezieher automatisch eine zusätzliche Auszahlung erhält.

Beispiel: Stefan und Claudia aus Neustadt am Rübenberge

Stefan ist 58 Jahre alt und lebt mit seiner 52-jährigen Ehefrau Claudia in Neustadt am Rübenberge. Das Beispiel ist fiktiv, zeigt aber die praktische Wirkung der neuen Regel.

Stefan ist freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Wegen seines niedrigen Einkommens erhält er ergänzende Leistungen nach dem SGB XII. Claudia erzielt nur ein sehr geringes Einkommen und bleibt deshalb über Stefan familienversichert.

Die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom neuen Zuschlag liegen bei Claudia nicht vor. Im Haushalt lebt kein Kind unter zwölf Jahren, Claudia erreicht die Regelaltersgrenze noch nicht, sie hat keinen Pflegegrad 3, keine volle Erwerbsminderungsrente und keinen GdB von mindestens 60.

Damit kann Stefans Krankenkasse ab 2028 grundsätzlich den Zuschlag verlangen.

Nehmen wir zur Veranschaulichung an, für die Berechnung gelten bei Stefan beitragspflichtige Einnahmen von 1.300 Euro im Monat. Ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten entspricht dann vereinfacht gerechnet 32,50 Euro monatlich.

Stefan müsste damit jährlich 390 Euro zusätzlich für die Krankenversicherung aufbringen. Kann er diesen Betrag nicht aus seinem anrechenbaren Einkommen finanzieren und erkennt das Sozialamt seine Beiträge bereits nach § 32 Abs. 2 SGB XII als Bedarf an, muss es auch den neuen Zuschlag als angemessen berücksichtigen.

Die konkrete Höhe kann 2028 anders ausfallen, weil sie von den tatsächlich beitragspflichtigen Einnahmen und der jeweiligen Versicherungssituation abhängt.

Die neue SGB-XII-Regel gilt schon jetzt

Der Gesetzgeber hat § 32 Abs. 3a SGB XII bereits zum 30. Juli 2026 eingeführt. Der eigentliche Zuschlag nach § 242b SGB V startet dagegen erst am 1. Januar 2028.

Der Gesetzgeber schafft damit die sozialhilferechtliche Absicherung schon vor dem ersten Beitragsabzug. Sozialämter können sich 2028 also nicht darauf berufen, der neue Zuschlag sei im SGB XII noch nicht geregelt.

Grundsicherung nach SGB XII befreit nicht automatisch vom Zuschlag

Das neue Krankenversicherungsrecht kennt zwar eine Ausnahme für bestimmte nicht erwerbsfähige Personen, die zusammen mit einem erwerbsfähigen Mitglied Grundsicherungsgeld nach dem SGB II erhalten. Diese Ausnahme betrifft aber nicht pauschal alle Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII beziehen.

Gerade deshalb hat der Gesetzgeber die zusätzliche Regel in § 32 Abs. 3a SGB XII geschaffen. Fällt bei einem Sozialhilfebezieher tatsächlich der Zuschlag an und berücksichtigt das Sozialamt seine gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge als Bedarf, zählt auch der Zuschlag dazu.

Sozialhilfebezieher sollten den Bescheid 2028 genau prüfen

Betroffene sollten ab 2028 zunächst prüfen, ob die Krankenkasse den Zuschlag überhaupt verlangen darf. Liegt eine gesetzliche Ausnahme vor, muss die Krankenkasse darauf verzichten.

Fällt der Zuschlag dagegen zu Recht an, sollten Bezieher von Sozialhilfe kontrollieren, ob das Sozialamt ihn bei den Krankenversicherungsbeiträgen berücksichtigt.

Fehlt der Betrag trotz bestehender Voraussetzungen im Sozialhilfebescheid, sollten Betroffene eine Überprüfung verlangen und gegebenenfalls fristgerecht Widerspruch einlegen.

FAQ: Krankenkassenzuschlag und Sozialhilfe Muss jeder Familienversicherte ab 2028 einen zusätzlichen Beitrag zahlen?

Nein. Das Gesetz enthält mehrere Ausnahmen, etwa bei Kindern unter zwölf Jahren, Pflege, voller Erwerbsminderung, Pflegegrad 3 oder einem GdB ab 60.

Zahlt das Sozialamt den Zuschlag automatisch?

Nicht in jedem Fall. Das Sozialamt berücksichtigt ihn, wenn es die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge nach § 32 Abs. 2 SGB XII als Bedarf anerkennt und der Leistungsberechtigte die Kosten nicht selbst tragen kann.

Ab wann gilt der neue Krankenkassen-Zuschlag?

Der Zuschlag nach § 242b SGB V startet grundsätzlich am 1. Januar 2028. Die neue Schutzregel in § 32 Abs. 3a SGB XII gilt bereits seit dem 30. Juli 2026.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit, „Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“, 10. Juli 2026 (BMG)
Bundesregierung, „Kabinett beschließt Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (Bundesregierung)
Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228, Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026 (Gesetze im Internet)
Sozialgesetzbuch XII, § 32 – Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung (Gesetze im Internet)

Der Beitrag Neue Krankenkassen-Abgabe Diese Kosten muss das Sozialamt übernehmen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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LinkedIn, Etsy, Roblox: Wer dein Gesicht scannt, wenn du dich online verifizierst

netzpolitik.org - 26. August 2026 - 10:14

Beim Verifizieren des eigenen Profils oder Alters auf vertrauten Plattformen geben Nutzende sensible biometrische Informationen an dritte Unternehmen weiter. Eines dieser Unternehmen ist das US-amerikanische Persona, dessen Prüfungen weit über bloße Identitätskontrollen hinausgehen.

Wer steckt hinter der Verifizierung? Auf den ersten Blick nicht erkennbar und das ist gewollt. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Indiapicture

Drei Jahre lang verkauft Johanna digitale Nähanleitungen auf Etsy, einem beliebten Online-Marktplatz für Kunsthandwerk und hochwertige Waren. Vor einigen Wochen fordert Etsy sie auf, ihre Daten zu bestätigen. „Ok, Etsy will sicherstellen, dass die Daten aktuell sind“, denkt sie. Als sie jedoch ein Foto von ihrem Ausweis hochladen und ein Live-Selfie von sich machen soll, bricht sie den Vorgang sofort ab, erzählt Johanna.

Johanna, die in Wirklichkeit anders heißt und anonym bleiben möchte, wird nicht nur deshalb stutzig, weil sie ihre sensiblen biometrischen Daten preisgeben soll. „Ich habe noch einen der letzten Personalausweise ohne Fingerabdruck, kaufe schon seit über zwanzig Jahren nicht mehr bei Amazon und habe noch nie ein Foto von mir irgendwo hochgeladen“, erzählt sie.

Johanna stellt bei Nachforschungen außerdem fest, dass nicht Etsy selbst, sondern eine andere ihr gänzlich unbekannte Firma diese Daten erheben und verarbeiten soll: Persona Identities, Inc, mit Sitz in San Francisco, Kalifornien. Persona ist der externe Dienstleister, den Etsy damit beauftragt hat, die Identität von Verkäufer*innen wie Johanna zu verifizieren.

Immer mehr digitale Plattformen kontrollieren die Identität oder das Alter ihrer Nutzer*innen. Oder besser gesagt: Sie lassen es kontrollieren. Eines der Unternehmen, das sich darauf spezialisiert hat und von dieser Entwicklung profitiert, ist Persona. Seine Technologien sind mittlerweile in vielen Branchen im Einsatz: Finanzdienstleistungen, Online-Marktplätze, Videospiele, Lernplattformen oder Soziale Medien. Auch an einem Verfahren für Alterskontrollen in Australien, wo seit letztem Herbst ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige gilt, ist Persona beteiligt.

Der Trend zu Identitäts- und Alterskontrollen wirft grundsätzliche Fragen auf: Wenn wir unsere Gesichter – wie wir das etwa von einer biometrischen Kontrolle am Flughafen oder der Eröffnung eines neuen Bankkontos kennen – nun auch scannen lassen müssen, um selbst gemachte Kunst zu verkaufen, mit Freund*innen zu chatten oder Online-Spiele zu spielen, macht es das Internet tatsächlich sicherer? Lassen sich Deepfakes, Bots und gestohlene Identitäten mit biometrischen Kontrollen kommerzieller Anbieter bekämpfen, die biometrische Daten von Millionen von Menschen sammeln und damit zu einem begehrten Ziel für Hacker*innen und Identitätsdiebstahl werden? Und welche Auswirkungen hat die konkrete Umsetzung solcher Kontrollen – von Datenschutz bis zu politischen Fragen, wenn unsere persönlichen Informationen in den Händen von US-Unternehmen liegen?

Gesichtszüge, der Abstand zwischen den Augen, die Form des Kinns und andere biometrische Merkmale gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Informationen überhaupt. Anders als ein Passwort oder eine PIN kann man sie nach einem Datenleck nicht einfach zurücksetzen oder neu vergeben. Gleichzeitig werden Datenlecks solcher sensibler Informationen immer mehr Teil unseres Alltags – wie zuletzt in Polen, wo Gesundheitsdaten von rund 19 Millionen Menschen kompromittiert wurden, oder nach einem Datenleck von biometrischen Informationen im Jahr 2019, bei dem eine Million Fingerabdrücke und Daten zur Gesichtserkennung offen im Netz standen.

Über 1 Milliarde Verifizierungen

Etsy, LinkedIn, Reddit, Roblox, OpenAI mit ChatGPT sowie seit neustem Anthropic mit Claude. Das sind nur einige Beispiele für Plattformen des modernen digitalen Lebens, die die Identität oder das Alter ihrer Nutzenden von Persona verifizieren lassen. Sie gehören zu den mittlerweile mehr als 4.000 Unternehmen, die solche Kontrollen über Persona abwickeln. Vergangenes Jahr hat Persona die Marke von einer Milliarde Verifizierungen überschritten.

Ihren Shop hat Johanna ins Leben gerufen, noch bevor Etsy im Jahr 2024 die biometrische Identitätskontrolle über Persona zur Bedingung für eine Shop-Eröffnung machte. Damals habe sie eine Kopie ihres Führerscheins hochgeladen. „Das barg für mich ein geringes Risiko“, erinnert sie sich. Im Frühjahr hat der US-amerikanische Online-Marktplatz sodann damit begonnen, einige bereits aktive Verkäufer*innen in der EU zur Bestätigung ihrer Daten aufzufordern. So traf es auch Johanna und ihren Shop.

Anlass sind offenbar Fake-Shops, die auf Etsy billig produzierte Massenware vertreiben und diese als handgemachte Unikate deklarieren. Laut eigenen Angaben möchte Etsy durch die Datenüberprüfungen gegen Betrug vorgehen und gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Auf unsere Frage, was der konkrete Anlass für die Verifizierungen bereits bestehender Verkäufer*innen ist, hat Etsy nicht reagiert. Neben der Abfrage nach Steuer- und Kontodaten gehört auch die Prüfung der Identität durch Persona dazu.

Wer steckt hinter Persona?

Seit der Gründung im Jahr 2018 ist Persona enorm gewachsen. Gegründet haben das Unternehmen zwei frühere Mitbewohner: Rick Song, ehemals Softwareentwickler beim US-amerikanischen Zahlungsdienstleser Square im Bereich der Identitätsbetrugsbekämpfung, und Charles Yeh, ehemals Softwareentwickler bei Dropbox.

Die Firma konnte nicht zuletzt dank der Risikokapitalgesellschaft „Founders Fund“ expandieren, die unter anderem von Peter Thiel gegründet wurde. Der rechtsautoritäre Tech-Milliardär ist Mitbegründer des Überwachungs- und Datenanalyseunternehmens Palantir. Sein Founders Fund ist neben anderen Risikokapitalgesellschaften ein wichtiger Geldgeber von Persona: Mehrere Investitionsrunden in Höhe von insgesamt 350 Millionen US-Dollar führte der Founders Fund mit an. Nach der letzten Finanzierungsrunde ist der Wert von Persona auf zwei Milliarden US-Dollar geklettert.

Persona hat jegliche Verbindungen zu Palantir und der US-Regierung bestritten und beteuert, dass Thiel weder direkt in den Geschäftsbetrieb noch in Entscheidungen der Firma involviert sei. Wie viele Firmenanteile der Founders Fund an Persona hält, ist nicht öffentlich bekannt. Auf unsere Frage, wie viel strategischen Einfluss die Risikokapitalgesellschaft auf die Firma ausübt, wollte Persona nicht öffentlich antworten – ebenso wie auf viele weitere Fragen, die wir dem Unternehmen gestellt haben.

Johanna hat der Kapitalgeber aber in ihrem Entschluss bekräftigt, die Identitätskontrolle mit Persona nicht durchzuführen: „Ich werde meine persönlichsten Daten wie Gesichtsbiometrie und Ausweisdokumente nicht über Etsy an eine Firma geben, mit der Peter Thiel zu tun hat“, erklärt sie. Da Etsy nicht zulässt, den Shop ohne die geforderte Identitätskontrolle weiterzubetreiben, hat sie sich entschieden, Etsy zuvorzukommen und ihren Shop zu schließen. „So viel kann ich bei Etsy gar nicht verdienen, dass es mir das wert ist.“ Für sie war der Shop „eine schöne Möglichkeit, ein passives Einkommen zu generieren“. Pläne, ihre digitalen Nähanleitungen woanders zu vertreiben, habe sie nicht.

„Ich musste von meinem Ersparten leben“

Janine hingegen hat ihren Etsy-Shop zum Beruf gemacht. Sie ist nicht nur Verkäuferin in Vollzeit und lebt seit mehr als einem Jahrzehnt von den Einnahmen, die sie aus dem Verkauf von Kurzwaren für Bastelarbeiten erzielt. Sie ist auch Starverkäuferin: Ihr Shop trägt ein besonderes Abzeichen, da sie sich durch kontinuierlich gute Bewertungen hervorgetan hat. Der kleine lila Stern neben ihrem Shop-Namen soll den Käufer*innen auf den ersten Blick Zuverlässigkeit und Vertrauen signalisieren.

Als Etsy Janine zur Verifizierung ihrer Daten auffordert, kann sie das nachvollziehen. „In einem geschäftlichen Verhältnis möchte man wissen, wer gegenüber sitzt und ob das auch wirklich die Person ist.“ Fake-Shops, die den besonderen Charakter von Etsy schädigen, machten ihr selbst zu schaffen und haben negative Auswirkungen auf die Kund*innen, erklärt sie.

Janine macht sich also für die Verifizierung bereit. Foto vom Ausweis hochladen, ein Echtzeit-Selfie aufnehmen, fertig – Personas Identitätskontrolle soll in wenigen Klicks erledigt sein. Die Gesichtserkennungssoftware extrahiert die Gesichtsmerkmale aus dem Ausweisfoto und dem Selfie und vergleicht diese Gesichtsgeometrie miteinander. So will Persona sicher stellen, dass das Gesicht zu der Person auf dem Ausweis gehört.

Allerdings scheitert Janine bereits am ersten Schritt. Jedes Mal, wenn sie ein Foto von ihrem deutschen Ausweis oder Reisepass hochlädt, erklärt Persona ihre Dokumente für nicht gültig. Nach „unzähligen verzweifelten“ Versuchen wendet sie sich an den Kundensupport von Etsy. Doch dann findet sie sich in einer „KI-Loop der Hölle“ wieder, erzählt Janine. Mehrere Wochen lang versucht sie vergeblich, zu einem echten Menschen im Support durchzukommen. Auch die Legal Abteilung von Etsy kontaktiert sie – wieder ohne Erfolg.

Schließlich tritt die von Etsy angekündigte Frist ein: „Etsy hat meinen Shop dann einfach in den Ferienmodus geschickt“, erzählt Janine. „Meine ganzen Produkte waren unsichtbar. Es war praktisch nur noch eine Art digitale Visitenkarte von mir da“. Zwei Monate lang befindet sich Janines Shop im Ferienmodus, zwangspausiert. Für sie bedeutet das einen kompletten zweimonatigen Verdienstausfall. „Ich musste von meinem Ersparten leben und auch meine Krankenkasse davon bezahlen“, erzählt sie weiter.

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Erst nachdem ein Anwalt Etsy in Janines Namen kontaktiert, reagiert der US-amerikanische Konzern. Sie solle die Identitätsverifizierung noch mal machen, lautet die Antwort. Diesmal funktioniert es. Was zuvor schiefgelaufen war, weiß sie nicht. 30 Tage mehr und Etsy hätte ihren Shop geschlossen.

Weder eine Entschädigung noch eine Entschuldigung hat Janine bis heute erhalten. Janine heißt in Wirklichkeit anders. Aus Angst, dass Etsy ihren Shop wegen dieses Artikels sperren könnte, will sie anonym bleiben.

„Ich wollte das blaue Häkchen auf LinkedIn“

Die Identitätsverifikation wird so zur Arbeitsvoraussetzung auf Etsy: Bis Anfang 2027 wird der Konzern die Verifizierungswelle in der EU fortsetzen.

Nicht immer geht es bei Identitätskontrollen um so etwas Essenzielles wie den Lebensunterhalt und wirtschaftliche Teilhabe. Und sie ist nicht immer verpflichtend. Auf dem Berufsnetzwerk LinkedIn etwa soll das blaue Häckchen nach der Verifizierung signalisieren, dass hinter dem Profil wirklich die Person ist, für die man sich ausgibt – und nicht etwa ein Fake-Profil oder ein*e falsche*r Personalvermittler*in.

LinkedIn betont, die Verifizierung durch Persona sei vollständig freiwillig, die Datenverarbeitung beruht also auf der Einwilligung der Nutzenden. Gleichzeitig wirbt die Tochterfirma von Microsoft damit, dass verifizierte Mitglieder im Durchschnitt 60 Prozent mehr Profilaufrufe erhalten und das Engagement um 50 Prozent steigern. Diese Anreize zeigen offenbar Wirkung: Seitdem LinkedIn die Verifizierung im Jahr 2024 eingeführt hat, haben sich nach Angaben von LinkedIn weltweit mehr als 100 Millionen Nutzende verifiziert.

Unter ihnen ist auch der Zürcher Mastodon-Nutzer, der sich „rogi“ nennt und in einem Blog namens „The Local Stack“ über „Überwachungskapitalismus“ schreibt. „Ich wollte das blaue Häkchen auf LinkedIn“, schreibt rogi. „Dann tat ich, was wahrscheinlich sonst kaum jemand tut: Ich habe mir die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen durchgelesen“, erklärt er. Und zwar die von Persona, nicht die von LinkedIn. Sein Beitrag ist viral gegangen und hat eine breite Debatte darüber ausgelöst, was mit den persönlichen Informationen von LinkedIn-Nutzenden tatsächlich passiert.

Was passiert, wenn man auf „Verifizieren“ klickt?

Persona erfasst laut den Datenschutzbestimmungen für die LinkedIn-Verifizierung den vollständigen Namen, den Personalausweis samt Foto, ein Echtzeit-Selfie, die daraus extrahierte biometrische Gesichtsgeometrie, Ausweisnummer, Geschlecht, Nationalität, Geburtsdatum, Alter, E‑Mailadresse, Telefonnummer, Postanschrift, IP-Adresse, Gerätetyp, MAC-Adresse, Browser, Betriebssystemversion, Sprache sowie Standortdaten, die aus der IP-Adresse abgeleitet werden.

Außerdem verfolgt Persona, wie die Nutzenden die Verifizierung durchlaufen – etwa wie lange sie dafür brauchen und ob sie Informationen per Copy-and-Paste einfügen. Neben der physiologischen Biometrie des Gesichts erfasst Persona also auch sogenannte verhaltensbiometrische Daten.

Zusätzlich behält sich Persona vor, Daten über Nutzende aus einem „globalen Netzwerk vertrauenswürdiger Datenquellen von Drittanbietern“ zu beziehen und abzugleichen: behördliche Datenbanken, nationale Ausweisregister, Kreditauskunfteien, Versorgungsunternehmen, Mobilfunkanbieter und Postadressdatenbanken. „Ich habe meinen Reisepass gescannt, um ein Häkchen zu erhalten, und Persona hat einen Hintergrundcheck durchgeführt“, kommentiert rogi in seinem Beitrag dazu.

„Geht weit über eine einfache Identitätsprüfung hinaus“

Der CEO von Persona Rick Song hat auf die Vorwürfe in der Recherche reagiert und unter anderem erklärt, dass Ausweise europäischer Nutzer*innen nicht für KI-Training verwendet würden. Die entsprechende Passage, dass „berechtigte Interessen“ Persona dazu legitimieren, Ausweis-Bilder zur Verbesserung der Dienste zu nutzen, hat Persona aus der Datenschutzrichtlinie entfernt. Sie findet sich auf einer archivierten Version der Seite. Außerdem würden laut Song biometrische Daten sofort nach der Verarbeitung gelöscht und andere personenbezogene Daten maximal 30 Tage gespeichert.

Michael Mrak vom Verein österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter kommt zu der Einschätzung, dass das Ausmaß der Datensammlung und ‑Verarbeitung „weit über das hinausgeht, was für eine einfache Identitätsprüfung erforderlich wäre“. Außerdem sagt er: „Ein Häkchen auf LinkedIn wiegt grundrechtlich nicht schwer genug, um diesen Umfang an Datenverarbeitung zu rechtfertigen“.

Nach der Verifizierung erhält LinkedIn wiederum nach Einwilligung der Nutzer*innen einige der Daten von Persona. Dazu gehören der vollständige Name, die Art des amtlichen Ausweises und die ausstellende Behörde sowie gegebenenfalls die Telefonnummer. Biometrische Daten sowie Fotos aus dem Ausweis gehören laut LinkedIn nicht dazu. Wie lange das Karriere-Netzwerk die Daten speichert, dazu wollte sich der Sprecher auf unsere Anfrage nicht äußern.

Etsy hingegen informiert darüber, dass biometrische Daten von Verkäufer*innen bis zu einem Jahr lang gespeichert werden – von Persona. Auch Etsy selbst geht nicht leer aus. Das Selfie und das Ausweisbild bewahrt Etsy 6 Jahre lang nach Schließung des Shops auf.

269 Hintergrundchecks und 3 Jahre Speicherfrist

Im Februar hatte Song alle Hände voll damit zu tun, auf harsche Kritik zu reagieren. Denn parallel zur Kontroverse um LinkedIn entfaltete sich eine weitere um Personas Alterskontrollen auf Discord in Großbritannien. Sicherheitsforscher*innen entdeckten ein Frontend von Persona im Netz, das Persona später als Testumgebung bezeichnete.

Der Fund offenbarte, dass Persona bis zu 269 verschiedene Prüfungen durchführen kann: darunter das Gesicht mit Fotos im Internet sowie in behördlichen Datenbanken, Fahndungslisten und Listen politisch exponierter Personen abgleichen, auf negative Medienberichte scannen sowie jeder Person einen Risikowert zuweisen.

Persona hat daraufhin klargestellt, dass keine Partnerplattform alle 269 Hintergrundchecks durchführt. Sie stellten lediglich eine Auswahl an möglichen Überprüfungen dar und würden nicht auf jede einzelne Person angewendet. Monate später ließ Persona den eigenen Quellcode von der unabhängigen IT-Security-Firma Trails of Bits prüfen. Dort heißt es: „Die 269 Check sind ein konfigurierbares Menü und nicht universell angewandt.“ Welche Abgleiche des Gesichts und persönlicher Informationen mit welchen Datenbanken wann greifen, legt Persona nicht offen.

Discord hat die Zusammenarbeit mit Persona nach der einmonatigen Testphase im Frühjahr beendet. Man habe als neuen Maßstab gesetzt, dass „Altersschätzung anhand des Gesichts […] vollständig auf dem Gerät selbst durchgeführt werden muss“. Persona erfülle diese Anforderungen nicht. Reddit und Roblox nutzen Personas Alterskontrollen weiterhin. Die persönlichen Informationen, die Persona möglicherweise bei einer Alterskontrolle sammelt und auswertet, ähneln denen, die bei einer Identitätskontrolle von LinkedIn-Nutzer*innen erfasst werden.

„Die Angaben von Persona sind sehr vage“, sagt Felix Mikolasch gegenüber netzpolitik.org. Er ist Datenschutzjurist bei der Wiener Datenschutzorganisation Noyb. Es sei unklar, welche Daten wann konkret verarbeitet werden. Die vollständige Liste aller möglichen Daten wirke äußerst umfangreich. „Eine so umfangreiche Datenverarbeitung dürfte kaum oder nur sehr, sehr selten verhältnismäßig sein, um Alter oder Identität zu bestätigen“, sagt Mikolasch weiter.

Biometrische Daten von 75 Millionen Kindern und Jugendlichen

So verlangt die beliebte Videospiel-Plattform Roblox seit Anfang des Jahres eine Alterskontrolle, um chatten zu können. Roblox nutzt die Alterskontrolle von Persona außerdem, um Spielende in Altersgruppen einzusortieren und ihnen altersbasierte Konten zuzuweisen.

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Entweder schätzt Persona das Alter anhand des Gesichts oder liest es aus dem Ausweis aus, wobei auch bei dieser Ausweisverifizierung ein Selfie her muss. Wer die Alterskontrolle nicht macht, kann bei Roblox nur auf ein eingeschränktes Spielangebot zugreifen. Auf diese Weise werden Millionen von Spieler*innen faktisch in den Biometrieprozess gedrängt.

Nach Angaben der Gaming-Plattform gegenüber netzpolitik.org haben bereits 57 Prozent der weltweit täglichen Nutzenden die Altersverifikation abgeschlossen. Bei 132 Millionen aktiven Nutzenden täglich bedeutet es, dass sensible biometrische Daten von rund 75 Millionen Spieler*innen an Personas Infrastruktur übertragen wurden ― die meisten davon dürften Kinder und Jugendliche sein.

Gefragt nach konkreten Speicherfristen, schweigt sich der Spieleanbieter aus: „Unser Anbieter Persona löscht Bilder und Videos, sobald sie sicher verarbeitet wurden“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage von netzpolitik.org. Biometrische Daten insbesondere von Minderjährigen unterliegen einem besonderen Schutz. Versteckt im Kleingedruckten auf der Hilfeseite zur Ausweisverifizierung sowie in der Datenschutzrichtlinie von Roblox findet sich der Hinweis, dass Persona biometrische Daten bis zu 30 Tage lang speichere. Andere Plattformen benennen wiederum andere Fristen. Für Reddit etwa spricht Persona von einer automatischen Löschung nach drei Tagen.

Persona wirbt mit deutscher Jugendschutz-Zertifizierung

In Deutschland hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Personas Konzept für das „Tool zur Alterseinschätzung mittels künstlicher Intelligenz“ 2024 als geeignet bewertet. Persona präsentiert das Logo der Behörde auf der eigenen Webseite.

In ihrer Bewertung beschreibt die KJM Personas Technologie als ein neuronales Netzwerk, das mittels einer Vielzahl von Gesichtsbildern dazu trainiert wurde, das Alter anhand biometrischer Daten einzuschätzen. Maßgeblich für die Positivbewertung ist, ob die Technologie eine „geschlossene Benutzergruppe für Erwachsene“ sicherstellen kann. In anderen Worten, ob sie Kinder ausschließen und gefährdende Inhalte nur Erwachsenen zugänglich machen kann.

Im Antrag habe Persona damals angegeben, die Datenrechte der betroffenen Personen zu beachten, sagte eine KJM-Sprecherin auf Anfrage von netzpolitik.org. Bei Personas Alters- und Identitätsverifikation ist „weder ein Vorhalten von Daten noch ein Datenbankabgleich erforderlich“ und „findet ausweislich des zur Bewertung vorgelegten Antrags auch nicht statt“, so die Sprecherin weiter. Die für die Altersschätzung erforderlichen Daten würden nach Abschluss des Vorgangs gelöscht, hieß es damals außerdem im Antrag.

Im Widerspruch zum europäischem Datenschutz

Joris Leander Kanowski und Michael Kolain vom Zentrum für Digitalrechte kritisieren, dass entgegen dem Prinzip „Privacy by Design“ Nutzende nicht kontrollieren können, wer in welchem Umfang auf ihre Daten zugreifen kann. Denn Persona legt die Daten an eine Reihe weiterer Tech-Unternehmen offen, die sie ebenfalls verarbeiten ― wiederum im Auftrag von Persona. Insgesamt zählt Persona 17 solcher Subunternehmen, darunter die KI-Unternehmen Anthropic, OpenAI und Groqcloud. An welche dieser Unternehmen Daten von Nutzer*innen geschickt werden, ist aus der veröffentlichten Liste nicht ersichtlich. Unter den Aufgaben, die die Subunternehmen ausführen, finden sich etwa Kreditkarten-Verarbeitung, Bildverarbeitung oder Datenbankdienste. Mit einer Ausnahme aus Kanada haben alle diese Subunternehmen ihren Hauptsitz in den USA.

Es bleibe unklar, auf welchen Rechenzentren und in welchen algorithmischen Systemen die Daten der Nutzer*innen zirkulieren, so Kanowski und Kolain weiter. „Das hat mit informationeller Selbstbestimmung nichts mehr zu tun“.

Laut Datenschutzjurist Felix Mikolasch steige dadurch außerdem das Risiko, dass die Daten für andere Zwecke als nur die Verifizierung von Alter oder Identität weiterverwendet werden. „Ob das geschieht, ist für Nutzende und für uns, zumindest derzeit, kaum nachvollziehbar“. Hinzu komme das Risiko, dass ein Unternehmen die Daten unabsichtlich öffentlich macht oder US-Behörden darauf zugreifen.

Sind biometrische Daten in den USA überhaupt sicher?

Damit spricht Mikolasch den Konflikt zwischen europäischem Datenschutz und der US-amerikanischen Gesetzgebung, dem sogenannten CLOUD Act, an. Im Kern geht es darum, dass US-Sicherheitsbehörden wie FBI, NSA, CIA und Co. sich Zugriff auf sensible Daten europäischer Bürger*innen verschaffen können. Auf Verlangen der Behörden müssen US-Unternehmen die Daten europäischer Nutzer*innen herausgeben, selbst wenn sie diese in Rechenzentren innerhalb der EU speichern.

Laut Mikolasch sind persönliche Informationen europäischer Nutzer*innen in den USA nicht sicher. Denn für die Übermittlung personenbezogener Daten in das Land sei „derzeit kein angemessenes Schutzniveau vorhanden“, sagte der Jurist gegenüber netzpolitik.org. Das Data Privacy Framework, das Abkommen zwischen der EU und den USA, das den Datentransfer regelt und auf das sich Persona bezieht, bietet laut dem Juristen „keinen wirklichen Schutz“.

Das Problem ist laut Noyb umso akuter, als dass die US-amerikanische Aufsichtsbehörde FTC, die die Einhaltung der Datenschutzpflichten durch Unternehmen überwachen und durchsetzen soll, nun direkt Trump untersteht. Das hat der Oberste Gerichtshof der USA Ende Juni entschieden. Die Unabhängigkeit dieser Behörde ist aber eine wichtige Voraussetzung für den transatlantischen Datendeal. Damit ist das rechtliche Konstrukt, das den Schutz biometrischen Daten europäischer Nutzer*innen garantieren soll, noch mehr in Frage gestellt, als es ohnehin schon war.

Nicht-biometrische Alternativen und öffentlicher Druck sind notwendig

Persona unterhält seit letztem Jahr neben einem Sitz in London auch einen Sitz in Dublin. Auch wenn die irische Datenschutzbehörde für ihre Zurückhaltung gegenüber Big Tech bekannt ist: zumindest rechtlich ist damit ein Zugriff auf das Unternehmen und seinen Umgang mit persönlichen Informationen europäischer Nutzer*innen möglich. Damit die Behörde aktiv wird, braucht es öffentlichen Druck.

Es gehört nicht nur zu Personas Geschäftsmodell, sensible biometrische Daten von Nutzer*innen zu verarbeiten. Anbieter von biometrischen Kontrollen wie Persona sowie Plattformen, die solche Kontrollen einführen, leisten auch der Normalisierung derartiger Verfizierungsmethoden im Internet insgesamt Vorschub.

Solange es keine verbindlichen Regelungen für Identitäts- und Alterskontrollen gibt, werden Unternehmen wie Persona den nachvollziehbaren Wunsch nach vertrauensvoller Kommunikation und verlässlichem Online-Handel mit Slogans wie „Das Internet menschlich halten“ nutzen, um biometrische Kontrollen als Versprechen gegen KI-Fakes, Bots und Betrug zu verkaufen.

Solange Nutzer*innen zu biometrischen Kontrollen faktisch gezwungen werden, bleibt ihnen die Wahl, entweder ihre Biometrie gegenüber US-Unternehmen preiszugeben oder – wie Johanna – die Plattformen zu verlassen oder nur eingeschränkt zu nutzen. Letztlich mit der Konsequenz, dass sie von essenziellen digitalen Diensten ausgeschlossen sind. Menschen, die auf die Dienste nicht verzichten wollen oder können – wie Janine – müssen ihre sensibelsten persönlichen Informationen gegenüber kommerziellen Unternehmen offenlegen. Sie müssen dann mit der Angst leben, dass ihre sensibelsten persönlichen Informationen in einem Datenleck offengelegt werden können.

Um Menschen nicht vor diese Wahl zu stellen, müssen Plattformen nicht-biometrische Alternativen anbieten und auf diese mindestens genauso prominent hinweisen wie auf biometrische Kontrollen.

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Kategorien: Externe Ticker

Witwenrente: Die Rente des Ehepartners ist keine Vorsorge

Viele Ehepaare gehen davon aus, dass die Rente des besser verdienenden Partners später auch den anderen absichert.

Stirbt der Ehemann, werde seine Rente schließlich zumindest teilweise an die Ehefrau weitergezahlt. Diese Annahme kann zu einer erheblichen Versorgungslücke führen.

Die Witwenrente ist zwar eine wichtige Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ersetzt jedoch weder die bisherige Rente des Verstorbenen noch eigene Rentenansprüche. Zudem können Einkommen, eine Wiederheirat und weitere gesetzliche Vorgaben die Zahlung vermindern oder vollständig beenden.

Die Rente des Verstorbenen wird nicht einfach weitergezahlt

Die gesetzliche Rente ist kein vererbbares Guthaben, das nach dem Tod vollständig auf den Ehepartner übergeht. Stattdessen entsteht unter bestimmten Voraussetzungen ein eigener Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Deren Höhe wird aus dem Rentenanspruch des Verstorbenen berechnet.

Nach dem Sterbevierteljahr beträgt die große Witwen- oder Witwerrente nach neuem Recht grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die der verstorbene Mensch bezogen hat oder hätte beziehen können. Bei der kleinen Witwenrente sind es lediglich 25 Prozent.

Unter das alte Recht können Ehen fallen, die vor 2002 geschlossen wurden und bei denen mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Dann kann die große Witwenrente 60 Prozent betragen, während die kleine Witwenrente unter weiteren Voraussetzungen nicht auf zwei Jahre begrenzt ist.

Aus 2.000 Euro Rente werden nicht automatisch 1.100 Euro

Hat der verstorbene Ehepartner eine monatliche Bruttorente von 2.000 Euro erhalten, ergibt sich bei einem Satz von 55 Prozent zunächst eine große Witwenrente von 1.100 Euro brutto. Das ist allerdings noch nicht der Betrag, der tatsächlich auf dem Konto eingeht.

Von der Hinterbliebenenrente können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Abhängig von den steuerlichen Verhältnissen kann außerdem Einkommensteuer anfallen.

Weitere Abschläge sind möglich, wenn der verstorbene Versicherte vor einer gesetzlich festgelegten Altersgrenze gestorben ist. Der Abschlag kann bis zu 10,8 Prozent betragen und wirkt sich anschließend auch auf die Hinterbliebenenrente aus.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick Häufige Annahme Tatsächliche Regelung Die Rente des Verstorbenen wird weitergezahlt Nach dem Sterbevierteljahr werden regelmäßig nur 55, 25 oder nach altem Recht 60 Prozent zugrunde gelegt Die Witwenrente wird zusätzlich zur eigenen Rente gezahlt Eigenes Einkommen kann die Zahlung nach Überschreiten des Freibetrags mindern Die Witwenrente läuft immer lebenslang Die kleine Witwenrente ist nach neuem Recht grundsätzlich auf 24 Monate begrenzt Eine Ehe reicht immer für den Anspruch Grundsätzlich muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben Die Leistung bleibt auch nach einer neuen Hochzeit bestehen Bei Wiederheirat endet die laufende Witwen- oder Witwerrente grundsätzlich Der Anspruch besteht auch nach einer Scheidung Geschiedene Personen erhalten im Regelfall keine Witwen- oder Witwerrente Das Sterbevierteljahr überbrückt nur die erste Zeit

Für die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat gilt eine günstigere Regel. In diesem Sterbevierteljahr wird die Hinterbliebenenrente in Höhe des Rentenanspruchs des verstorbenen Ehepartners gezahlt. Eigenes Einkommen wird während dieser Zeit nicht angerechnet.

Hat der verstorbene Ehepartner bereits eine Rente erhalten, wird diese für den Sterbemonat noch in voller Höhe gezahlt. Das Sterbevierteljahr beginnt dann mit dem darauffolgenden Monat.

Die erhöhte Zahlung darf nicht mit der späteren dauerhaften Witwenrente verwechselt werden. Nach Ablauf der drei Monate kann der Zahlbetrag deutlich sinken.

Eigenes Einkommen kann die Witwenrente kürzen

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Freibetrag bei der Einkommensanrechnung 1.122,53 Euro. Für jedes Kind, das grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 238,11 Euro.

Nur der Teil des anrechenbaren Nettoeinkommens, der den jeweiligen Freibetrag übersteigt, führt zu einer Kürzung. Davon werden 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet, wie auch die Deutsche Rentenversicherung zum seit Juli 2026 geltenden Freibetrag erläutert.

Gegen-Hartz hat die aktuelle Berechnung in einem Beitrag über die Anrechnung der eigenen Rente auf die Witwenrenteausführlich dargestellt. Entscheidend ist dabei nicht immer der Betrag, der tatsächlich auf dem Konto eingeht.

Die Rentenversicherung berechnet je nach Einkommensart ein eigenes Nettoeinkommen und verwendet dafür gesetzlich festgelegte Abzugspauschalen. Deshalb kann das im Bescheid angesetzte Einkommen vom persönlichen Konto-Netto abweichen.

Welche Einkünfte berücksichtigt werden können

Zu den anrechenbaren Einnahmen gehören insbesondere Arbeitsentgelt, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sowie eigene Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Nach dem neuen Hinterbliebenenrecht können unter bestimmten Voraussetzungen auch Betriebsrenten, private Renten, Miet- und Pachteinnahmen sowie Kapitalerträge berücksichtigt werden.

Für Fälle nach altem Recht gelten teilweise günstigere Vorschriften. Deshalb sollte zunächst geklärt werden, ob die Hinterbliebenenrente nach altem oder neuem Recht berechnet wird.

Nicht jede Einnahme wird in gleicher Weise behandelt. Auch die Höhe der gesetzlichen Abzüge unterscheidet sich nach Art und Beginn des Einkommens, wie der Beitrag über die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente zeigt.

Eigene Altersrente kann die Witwenrente mindern

Besonders häufig entsteht eine Versorgungslücke, wenn die hinterbliebene Person selbst in Altersrente geht. Eine eigene gesetzliche Rente gehört grundsätzlich zum anrechenbaren Einkommen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die eigene Rente vollständig von der Witwenrente abgezogen wird. Zunächst ermittelt die Rentenversicherung das anrechenbare Nettoeinkommen und zieht den Freibetrag ab. Erst von dem verbleibenden Betrag werden 40 Prozent angerechnet.

Eine eigene Rente bleibt dennoch unverzichtbar. Sie besteht unabhängig davon, ob der Ehepartner lebt, ob die Ehe fortbesteht oder ob später erneut geheiratet wird.

Große Witwenrente gibt es nicht allein wegen der Ehe

Für die große Witwen- oder Witwerrente müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Bei einem Todesfall im Jahr 2026 liegt die Altersgrenze bei 46 Jahren und sechs Monaten.

Alternativ kann der Anspruch bestehen, wenn die hinterbliebene Person erwerbsgemindert ist oder ein eigenes Kind beziehungsweise ein Kind des Verstorbenen erzieht, das noch keine 18 Jahre alt ist. Bei einem behinderten Kind kann der Anspruch unter bestimmten Bedingungen auch über das 18. Lebensjahr hinaus bestehen.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält nach neuem Recht regelmäßig nur die kleine Witwenrente. Diese beträgt 25 Prozent und wird grundsätzlich höchstens 24 Kalendermonate gezahlt.

Eine umfassende Einordnung bietet der Gegen-Hartz-Ratgeber zu den Regeln der Witwenrente im Jahr 2026.

Eine kurze Ehe kann den Anspruch verhindern

Grundsätzlich muss die Ehe beim Tod mindestens ein Jahr bestanden haben. Bei einer kürzeren Ehe vermutet die Rentenversicherung häufig eine sogenannte Versorgungsehe.

Diese Vermutung kann widerlegt werden, wenn besondere Umstände gegen eine Eheschließung allein zur finanziellen Absicherung sprechen. Ein unerwarteter Tod infolge eines Unfalls kann beispielsweise eine Ausnahme begründen.

Auch die Versicherungszeiten des Verstorbenen müssen ausreichen. Im Regelfall ist die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erforderlich, sofern nicht bereits eine Rente bezogen wurde oder eine gesetzliche Ausnahme greift.

Nach einer Scheidung besteht meistens kein Anspruch

Wird eine Ehe vor dem Tod rechtskräftig geschieden, entsteht grundsätzlich keine Witwen- oder Witwerrente. Der Versorgungsausgleich kann zwar eigene Rentenanwartschaften übertragen, ist aber etwas anderes als eine laufende Hinterbliebenenrente.

Ausnahmen bestehen für einzelne ältere Scheidungsfälle, insbesondere bei Ehen, die vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurden. Dafür müssen jedoch weitere Bedingungen erfüllt sein.

Wer allein auf die spätere Witwenrente vertraut, ist deshalb auch bei einer Trennung finanziell gefährdet. Eigene Rentenansprüche bleiben dagegen grundsätzlich erhalten.

Wiederheirat beendet die laufende Witwenrente

Heiratet die hinterbliebene Person erneut, endet die Witwen- oder Witwerrente mit Ablauf des Monats der Eheschließung. Die neue Ehe muss der Rentenversicherung zeitnah mitgeteilt werden, damit keine Überzahlung entsteht.

Bei der ersten Wiederheirat kann auf Antrag eine Rentenabfindung gezahlt werden. Bei einer großen Witwenrente entspricht sie grundsätzlich dem 24-Fachen des durchschnittlichen Monatsbetrags der vergangenen zwölf Monate.

Bei einer auf 24 Monate begrenzten kleinen Witwenrente werden nur die noch nicht verbrauchten Monate abgefunden. Weitere Informationen enthält der Beitrag über Wiederheirat und Abfindung der Witwenrente.

Eigene Vorsorge bedeutet mehr Sicherheit

Eine eigene gesetzliche Altersrente lässt sich durch versicherungspflichtige Beschäftigung, freiwillige Beiträge und anerkannte Erziehungs- oder Pflegezeiten aufbauen. Auch betriebliche und private Vorsorge können die spätere Versorgung ergänzen.

Eltern sollten insbesondere prüfen, ob sämtliche Kindererziehungszeiten im Rentenkonto gespeichert sind. Für ab 1992 geborene Kinder können bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt werden, für früher geborene Kinder derzeit bis zu 30 Monate.

Wie stark sich solche Zeiten auswirken können, zeigt eine Berechnung zur Rente durch Kindererziehungszeiten. Fehlende Zeiten können im Zuge einer Kontenklärung bei der Rentenversicherung nachgetragen werden.

Hinterbliebene sollten nicht nur mit Prozentwerten rechnen

Die Angabe von 55 oder 60 Prozent vermittelt schnell einen falschen Eindruck. Der tatsächliche Zahlbetrag hängt auch von Abschlägen, Beiträgen, eigenem Einkommen und dem jeweils geltenden Recht ab.

Ehepaare sollten deshalb getrennt berechnen, welche eigenen Rentenansprüche beide Partner aufgebaut haben. Zusätzlich sollte geprüft werden, wie hoch das verfügbare Einkommen nach dem Tod eines Partners voraussichtlich wäre.

Dabei dürfen laufende Ausgaben nicht vergessen werden. Miete, Versicherungen, Energie und viele weitere Kosten halbieren sich nach einem Todesfall nicht automatisch.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Helga erhält eine eigene anrechenbare Nettorente von 1.500 Euro. Ihr verstorbener Ehemann hatte eine Altersrente von 2.000 Euro, aus der sich nach neuem Recht zunächst eine große Witwenrente von 1.100 Euro brutto ergibt.

Helgas Einkommen liegt 377,47 Euro über dem seit Juli 2026 geltenden Freibetrag von 1.122,53 Euro. Davon werden 40 Prozent und damit 150,99 Euro auf die Witwenrente angerechnet.

Die Witwenrente sinkt dadurch rechnerisch auf 949,01 Euro brutto, bevor weitere persönliche Abzüge berücksichtigt werden. Während des Sterbevierteljahres würde die Einkommensanrechnung noch nicht erfolgen.

Das Beispiel zeigt, warum die Rente des Ehepartners keine vollständige Altersvorsorge darstellt. Eine eigene Rente schützt Helga unabhängig von der Hinterbliebenenleistung und bleibt auch bei einer späteren Wiederheirat bestehen.

Fragen und Antworten zur Witwenrente Bekomme ich nach dem Tod meines Mannes seine gesamte Rente?

Nein. Nur während des Sterbevierteljahres wird die Hinterbliebenenrente grundsätzlich in Höhe des Rentenanspruchs des Verstorbenen gezahlt. Danach beträgt die große Witwenrente normalerweise 55 Prozent, unter altem Recht möglicherweise 60 Prozent.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Freibetrag 1.122,53 Euro monatlich. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht er sich um 238,11 Euro.

Wird meine eigene Altersrente vollständig abgezogen?

Nein. Angerechnet werden grundsätzlich 40 Prozent des anrechenbaren Nettoeinkommens, das den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Rentenversicherung verwendet bei der Ermittlung des Nettoeinkommens gesetzliche Abzugspauschalen.

Wird die große Witwenrente lebenslang gezahlt?

Sie kann grundsätzlich dauerhaft gezahlt werden, solange die Voraussetzungen bestehen. Eine Wiederheirat beendet den laufenden Anspruch, während eigenes Einkommen die Zahlung mindern oder rechnerisch bis auf null reduzieren kann.

Was passiert mit der Witwenrente bei einer neuen Hochzeit?

Die Zahlung endet mit Ablauf des Monats der Wiederheirat. Bei der ersten Wiederheirat kann auf Antrag eine Abfindung gezahlt werden.

Warum sollte ich trotz möglicher Witwenrente eigene Vorsorge aufbauen?

Die Witwenrente ersetzt nur einen Teil des weggefallenen Einkommens und kann durch eigene Einkünfte gekürzt werden. Eigene gesetzliche, betriebliche oder private Ansprüche bleiben dagegen grundsätzlich unabhängig vom Tod, einer Scheidung oder einer späteren Wiederheirat bestehen.

Der Beitrag Witwenrente: Die Rente des Ehepartners ist keine Vorsorge erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Grundsicherung: Geburt eines Kindes startet keine neue Miet-Karenzzeit beim Jobcenter

Die Geburt eines weiteren Kindes lässt die einjährige Karenzzeit für Unterkunftskosten nicht von vorn beginnen. Eine Familie kann deshalb nicht allein wegen des Neugeborenen verlangen, dass das Jobcenter die volle Miete einer neu angemieteten und unangemessen teuren Wohnung übernimmt.

Besonders riskant ist ein Umzug, wenn das Jobcenter die Zusicherung für die neue Wohnung zuvor abgelehnt hat. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte im Eilverfahren die Begrenzung der Wohnkosten (Beschluss vom 7. August 2026, Az. L 1 AS 1022/26 B ER).

Wichtig ist: Durch ein weiteres Kind kann sich die örtliche Mietobergrenze erhöhen, weil nun eine größere Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden muss. Eine bereits laufende oder abgelaufene Karenzzeit beginnt dadurch aber nicht erneut.

Familie zog trotz abgelehnter Zusicherung um

Nach der Geburt umfasste die Bedarfsgemeinschaft fünf Personen. Die Familie bezog bereits Grundsicherungsgeld und wollte in eine größere Wohnung in Berlin ziehen.

Für die neue Unterkunft fielen 1.400 Euro Grundmiete und 400 Euro kalte Betriebskosten an. Die Bruttokaltmiete betrug damit bereits 1.800 Euro. Heizkosten kamen noch hinzu.

Die Familie hatte vor dem Umzug eine Zusicherung beim Jobcenter beantragt. Das Jobcenter lehnte diese jedoch ab, weil die neue Wohnung nach seiner Berechnung zu teuer war. Die Familie bezog die Wohnung trotzdem.

Das Jobcenter berücksichtigte bereits einen Zuschlag von 20 Prozent wegen drohender Obdachlosigkeit. Es erkannte insgesamt 1.412,04 Euro an, davon 199,98 Euro für die Heizung.

Betrag im Gerichtsverfahren Höhe Tatsächliche Bruttokaltmiete ohne Heizung 1.800,00 Euro Hilfswert nach Wohngeldtabelle einschließlich zehn Prozent Zuschlag 1.211,10 Euro Vom Jobcenter angesetzter Unterkunftsbetrag 1.212,06 Euro Berücksichtigte Heizkosten 199,98 Euro Vom Jobcenter insgesamt anerkannter Betrag 1.412,04 Euro

Die Werte gelten nur für den entschiedenen Berliner Fall. Örtliche Mietobergrenzen unterscheiden sich je nach Wohnort und Größe der Bedarfsgemeinschaft.

Warum das Neugeborene keine neue Karenzzeit erhält

Nach § 22 Absatz 1 SGB II beginnt die einjährige Karenzzeit mit dem Monat, für den erstmals Leistungen nach dem SGB II bezogen werden. Eine neue Karenzzeit entsteht nach dem aktuellen Gesetz erst, wenn zuvor mindestens drei Jahre lang weder Leistungen nach dem SGB II noch nach dem SGB XII bezogen wurden.

Das LSG legte die Vorschrift nicht so aus, dass jedes neu hinzukommende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein eigenes Schutzjahr auslöst. Der erstmalige Leistungsbezug des Neugeborenen genügte deshalb nicht.

Die Karenzzeit soll Menschen schützen, die beim Beginn des Leistungsbezugs bereits in einer zu teuren Wohnung leben. Sie sollen nicht sofort einen Umzug befürchten müssen und zunächst die Möglichkeit erhalten, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.

Dieser Zweck erfasst nach Auffassung des Gerichts kein Kind, das während des laufenden Leistungsbezugs geboren wird. Ebenso wenig soll die Karenzzeit die Anmietung einer neuen und erkennbar unangemessenen Wohnung absichern.

Die Karenzzeit ist kein Freibrief für eine teure Neuanmietung

Die Karenzzeit schützt vor allem das beim Leistungsbeginn bestehende Mietverhältnis. Sie bedeutet nicht, dass während dieses Jahres jede neu angemietete Wohnung unabhängig von ihrer Höhe bezahlt werden muss.

Die aktuelle Fassung von § 22 Absatz 4 SGB II stellt ausdrücklich klar: Höhere als angemessene Unterkunftskosten werden nach einem Umzug nur anerkannt, wenn der zuständige Träger dies vorher schriftlich zugesichert hat.

Im entschiedenen Fall war der Umzug noch nach der früheren Formulierung des Gesetzes erfolgt. Nach Auffassung des LSG galt die Begrenzung aber bereits damals, wenn die Zusicherung wegen der überhöhten Miete abgelehnt worden war.

Ob die Familie grundsätzlich einen nachvollziehbaren Grund für eine größere Wohnung hatte, änderte das Ergebnis nicht. Ein notwendiger Umzug führt nicht automatisch dazu, dass jede angebotene Miethöhe angemessen wird.

Mehr zur Vorbereitung eines Wohnungswechsels erklärt der Beitrag „Umzug erforderlich – und das Jobcenter muss zustimmen“.

Auch die Familienausnahme schafft keine neue Karenzzeit

Seit dem 1. Juli 2026 werden Unterkunftskosten bereits während der Karenzzeit grundsätzlich begrenzt, wenn sie mehr als 150 Prozent des örtlichen Angemessenheitswertes betragen. Höhere Kosten können im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern anfallen.

Diese Ausnahme gilt jedoch nur innerhalb einer bestehenden Karenzzeit. Sie setzt kein neues Schutzjahr in Gang, wenn während des laufenden Leistungsbezugs ein weiteres Kind geboren wird.

Außerdem verwendet das Gesetz das Wort „können“. Familien mit Kindern erhalten daher auch innerhalb der Karenzzeit nicht automatisch jede beliebig hohe Miete vollständig bezahlt. Das Jobcenter muss die familiären Umstände prüfen und eine nachvollziehbare Entscheidung treffen.

Weitere Einzelheiten enthält der Beitrag zur neuen 150-Prozent-Regel bei den Wohnkosten.

Ein weiteres Kind kann die Mietobergrenze dennoch erhöhen

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass die Geburt bei der Berechnung der Unterkunftskosten folgenlos bleibt. Das Jobcenter muss ab der Aufnahme des Kindes in die Bedarfsgemeinschaft die zutreffende Haushaltsgröße berücksichtigen.

Für fünf Personen gelten regelmäßig höhere Richtwerte als für vier Personen. Je nach örtlicher Richtlinie können sich sowohl die angemessene Wohnfläche als auch der anerkannte Unterkunftsbetrag erhöhen.

Auch ein besonderer Platzbedarf wegen einer Behinderung, einer Erkrankung oder notwendiger Hilfsmittel kann berücksichtigt werden. Solche Umstände müssen jedoch konkret belegt werden.

Die Geburt verändert somit die Berechnungsstufe für die Haushaltsgröße. Sie verschiebt aber nicht den Beginn der Karenzzeit und macht eine deutlich überhöhte Neumiete nicht automatisch angemessen.

Streit über die Berliner AV-Wohnen blieb offen

Das Gericht musste nicht abschließend entscheiden, ob die Berliner AV-Wohnen nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein schlüssiges Konzept darstellt. Selbst der höhere Ersatzwert nach der Wohngeldtabelle zuzüglich zehn Prozent lag nur bei 1.211,10 Euro Bruttokaltmiete.

Die tatsächliche Bruttokaltmiete von 1.800 Euro überschritt diesen Wert um 588,90 Euro. Für eine noch höhere Obergrenze fand das LSG im Eilverfahren keine plausiblen Anhaltspunkte.

Das Bundessozialgericht hatte am 27. November 2025 die Anforderungen an die Ermittlung angemessener Unterkunftskosten präzisiert. Mehr dazu steht im Beitrag „Jobcenter muss bezahlbare Wohnungen nicht genauer belegen“.

Worauf Familien vor einem Umzug achten sollten

Vor der Unterschrift unter einen neuen Mietvertrag sollte die schriftliche Zusicherung des Jobcenters vorliegen. Das Wohnungsangebot muss die Grundmiete, die kalten Betriebskosten, die Heizkosten, die Wohnfläche und den geplanten Mietbeginn enthalten.

Lehnt das Jobcenter die Zusicherung ab, sollte die Familie die Berechnung und die zugrunde gelegte Haushaltsgröße prüfen. Eine möglicherweise rechtswidrige Ablehnung kann mit Widerspruch und bei besonderer Eile mit einem Antrag beim Sozialgericht angegriffen werden.

Dringende Umzugsgründe, erfolglose Bewerbungen um günstigere Wohnungen und ein zusätzlicher Platzbedarf sollten schriftlich nachgewiesen werden. Wer den Vertrag trotz Ablehnung unterschreibt, riskiert dagegen eine dauerhafte Finanzierungslücke.

Praxisbeispiel: Geburt erhöht nur den Richtwert

Eine vierköpfige Familie bezieht bereits seit 18 Monaten Grundsicherungsgeld. Nach der Geburt eines weiteren Kindes steigt die örtliche Mietobergrenze in diesem fiktiven Beispiel von 1.050 Euro auf 1.150 Euro Bruttokaltmiete.

Die Familie möchte eine Wohnung für 1.400 Euro Bruttokaltmiete anmieten. Das Jobcenter lehnt die Zusicherung ab, weil die Kosten auch für fünf Personen zu hoch sind.

Durch die Geburt muss das Jobcenter zwar den höheren Richtwert von 1.150 Euro anwenden. Eine neue Karenzzeit entsteht jedoch nicht. Zieht die Familie trotzdem um, droht eine monatliche Lücke von 250 Euro bei den Unterkunftskosten.

Startet für das Neugeborene eine eigene Karenzzeit?

Nach dem Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg nicht. Das Kind löst durch seinen erstmaligen Leistungsbezug kein neues Schutzjahr für die gesamte Bedarfsgemeinschaft aus.

Erhöht sich nach der Geburt die Mietobergrenze?

In der Regel ja. Das Jobcenter muss die nun größere Bedarfsgemeinschaft und den dafür geltenden örtlichen Richtwert berücksichtigen. Die tatsächliche Miete wird dadurch aber nicht automatisch angemessen.

Bekommen Familien während der Karenzzeit immer die volle Miete?

Nein. Kosten oberhalb von 150 Prozent des örtlichen Richtwertes können bei Familien mit Kindern anerkannt werden. Es handelt sich jedoch um eine Entscheidung anhand des Einzelfalls.

Reicht ein notwendiger Umzug für die Übernahme einer zu teuren Wohnung?

Nein. Auch bei einem nachvollziehbaren Umzugsgrund muss die neue Wohnung grundsätzlich angemessen sein. Für höhere Kosten ist vor dem Vertragsabschluss eine schriftliche Zusicherung besonders wichtig.

Ist der Beschluss bundesweit bindend?

Der Beschluss erging in einem Eilverfahren und bindet unmittelbar nur die Beteiligten. Er bietet anderen Jobcentern und Sozialgerichten jedoch eine wichtige Orientierung. Die gesetzlichen Regeln zur dreijährigen Unterbrechung und zur vorherigen Zusicherung gelten bundesweit.

Quellen

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2026 – L 1 AS 1022/26 B ER; § 22 SGB II in der aktuellen Fassung; BSG, Urteil vom 27. November 2025 – B 4 AS 28/24 R; § 12 Wohngeldgesetz.

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The Worst of The Worst



Well damn, we sure feel safer knowing ICE pulled 5-year-old Liam Tadeo and his construction worker dad Victor off Austin's streets on their way to a soccer game before Liam could start kindergarten the next day; also that they were held at a family concentration camp, ICE refused to let Liam's mother take him, and both father and son will "self-deport" to not further sully our pristine white shores. Question: How do these sick fucks sleep at night?

Thanks to the obscene $200 billion-plus gifted to DHS and ICE by their evil overlords, arrests of undocumented or at least unwanted immigrants surged to nearly 50,000 largely innocent people in July, a 15% spike from a month earlier and the regime's highest monthly arrest total to date. So yes, the sadists are still at it, just more quietly than when a psychotic Noem and Bovino were blasting out histrionic videos of daredevil agents dropping from helicopters onto apartment rooftops to grab terrified families - images reportedly, inexplicably "provoking a lot of ordinary people." Wusses, all.

Many recent arrests come during "traffic stops," increasingly with the help of partnering state and local law enforcement lured by "generous financial incentives," especially in Texas and Florida; ICE is also arresting more Haitians whose protections have been stripped away. Among those detained are over 6,200 kids, 10 times more than during Biden's tenure, despite ongoing, fantastical DHS claims they're going after the "worst of the worst" murderers, drug traffickers, sex offenders - and despite ghastly data showing up to 85% of ICE thugs themselves have sex offenses on their records, most against children. New data, like old data, also shows less than a quarter of those arrested have any criminal convictions.

Elsewhere, ICE abuses go on apace. A sailor aboard the troubled USS Lincoln said ICE has taken his father, who had a work permit, into custody. “Having a family member in the military is not a free pass to violate our nation’s laws,” said a DHS statement "in the same support-our-troops spirit Trump is so famous for." In an interview, the mother, father and sister of Alex Pretti family said no officials have come forward in the last seven months to retract or apologize for the "disgusting" claims of "assassin" and "domestic terrorist" they made about Alex - "We still hear those words about our child,” said his mother Susan - nor have any criminal charges been filed against his killers.

Meanwhile, J.D. Vance just came to Maine to spew racist lies, flaunt his "trademark absence of charisma," and claim, "If you bring in millions and millions of illegal aliens and give them houses that ought to go by right to American citizens, it's going to increase the cost of housing for everybody else." He also dismissed ICE's killing of Colombian Johan Durán Guerrero, who had a social security card, two jobs, a wife and a three-year-old daughter. Worried residents, he said, should "have a little bit of perspective" to ensure "that poison stops coming into our country." Troy Jackson called J.D. "a dirtbag": "I mean, he had a life." As to Susan Collins, who declined to regret giving ICE "$70 billion more to pull this shit off": "I’m sick of your ‘concerns.’"

And on Aug. 16, brave ICE thugs stopped five-year-old Liam Tadeo - their second small Liam like the bunny-hat-wearing Liam Ramos in Minnesota - and his father Victor Martinez Nieto on their way to play soccer. Without bothering with the nicety of pretending it was a legit traffic stop, they asked Victor, originally from Mexico, if he had legal status. Candidly, he said no; in 2025, he'd been arrested by ICE, "voluntarily" left, then "criminally" reentered the U.S. to (horrors) be with his wife and son. Heart-rending video soon surfaced of Liam crying beside his father and trying to hold one of his hands, cuffed behind him, as Victor tried to console his tearful son, talking to him as they walked. It was the day before Liam was set to start kindergarten.

They were both taken to the for-profit Dilley concentration camp, which rights groups have repeatedly accused of medical neglect, poor living conditions and abuse. According to Kate Lincoln-Goldfinch, their family's attorney, Victor begged ICE to release Liam to his mother Maria, also not a legal citizen, at home, or another member of the family. ICE refused, though DHS proudly, routinely declaims ICE "will place the children with a safe person the parent designates," like how they also contend Dilley is "retrofitted for families, with access to teachers, classrooms, and curriculum booklets...generously funded by the U.S. taxpayer." Instead, they had Victor sign papers in English he didn't fully understand, and booked both father and son.

Lincoln-Goldfinch says Maria is "desperate and distraught, separated from her child and worrying about his well-being." Back at their home, "It feels like when you go to someone’s house after a sudden death, and there’s a wake or a gathering. Everybody is just stunned." Maria released a statement: "Liam was supposed to start kindergarten this week. Instead he is (in) detention. He should be in school, playing soccer, and at home with his family." Saturday, CNN aired emotional video of her talking by phone to her five-year-old. “I love you so much and I miss you so much, my love,” she tearfully told Liam in Spanish. “Don’t despair, my love, okay?” Lacking options, Liam timidly responds, "Okay." One furious, horrified online comment: "Anyone!!??!!"

This week, Austin's KUT News reported Victor has decided to be deported to Mexico along with his son, rather than risk Liam being separated from him and placed in a dystopian regime's custody as an "unaccompanied migrant child.” Said Lincoln-Goldfinch, "His family did what any family would do: Agree." As Maria reportedly struggles to find a way to re-unite with her family - "My son is only five years old" - Americans fume about "sadistic barbarians harming humanity every single day." "How sick can these people be? I used to think merciless psychopathic villains were only found in movies and fiction," said one. Also, "America has concentration camps. I. Hate. It. Here." and, "That poor little boy, That poor family. I am so tired."

Meanwhile, Texas' Dem lawmakers have called for Liam to be released and for Dilley to be shut down. "I just sat with Liam's mother as she found out what it means to have your child held hostage by ICE. It was horrifying," wrote Rep. Greg Casar, who charged Liam's arrest showed Trump uses children “as bait and leverage to fuel his mass deportation machine.” "Liam should be starting kindergarten this week, and instead he's sitting in a trailer prison." Rep. Joaquin Castro said ICE denied his request to visit Liam at Dilley in what he called "shady stuff," and he vowed to return; he also cited human rights violations, privacy concerns, and untenable phone, video call and e-mail strictures: “I’m telling y’all, ICE is getting worse."

Because this is ghoul-filled America in 2026, Liam's aunt Patricia Resendiz has begun a Gofundme to help with legal expenses and her sister Maria's household costs, as Victor was the sole provider. "If we manage to get Liam and his dad to go free, Liam will also need psychological support, as the detention has left him traumatized. These funds will be to mitigate all aspects of child detention," she wrote. "The detention of Liam and my brother-in-law was cruel. They are not criminals - they were simply on their way to a soccer match. Liam is a beautiful, intelligent, and big-hearted little boy. My sister is devastated, as are we. Liam was detained right in front of my son, his cousin. My son told me that ICE agents said to Liam, 'You can't escape.'"

We feel safer already.

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Fuellmich scheitert vor höchstem Gericht – Beschluss atmet «Ungeist eines autoritären Obrigkeitsstaats»

Transition News - 26. August 2026 - 9:07

Seit wenigen Tagen ist klar: Die Verurteilung von Reiner Fuellmich ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 17. März 2026 (6 StR 359/25) die Revision des früheren Anwalts und Mitgründers des sogenannten Corona-Ausschusses verworfen. Das Landgericht Göttingen hatte Fuellmich am 24. April 2025 wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt (TN berichtete).

Der BGH-Beschluss ist seit gestern auf der Homepage des Gerichts abrufbar und war der Verteidigung vergangene Woche zugestellt worden. Was bleibt, sind grundlegende kritische Fragen – nicht nur zur Schuldfeststellung, sondern vor allem zur Handhabung der Untersuchungshaft und zur Begründungspraxis der Revisionsgerichte.

Das Göttinger Urteil stützte sich auf die Feststellung, dass von den Spendengeldern des Corona-Ausschusses 700.000 Euro in Fuellmichs Privatvermögen geflossen seien. Unstreitig scheint zu sein, dass das Geld dorthin gelangte; streitig war und bleibt, ob es dorthin fließen durfte. Der BGH beschränkte sich in seinen Entscheidungsgründen weitgehend auf die knappe Feststellung, die Verfahrensrüge müsse erfolglos bleiben und die Überprüfung des Schuldspruchs habe keinen Rechtsfehler ergeben. Längere Ausführungen widmete das höchste Strafgericht allein der Entscheidung des Landgerichts, fünf Monate der Untersuchungshaft nicht auf die Strafhaft anzurechnen.

Gerade diese Nicht-Anrechnung wirft schwere rechtsstaatliche Bedenken auf. Durch sie verlängert sich die tatsächliche Haftdauer Fuellmichs auf insgesamt vier Jahre und zwei Monate – fünf Monate länger, als das Landgericht selbst als tat- und schuldangemessen angesehen hatte. Die gesetzliche Grundlage bildet § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB. Danach kann das Gericht die Anrechnung ganz oder teilweise unterbleiben lassen, «wenn sie im Hinblick auf das Verhalten des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt ist». Die Nicht-Anrechnung ist damit eine Sanktion nicht für die Tat selbst, sondern für das Nachtatverhalten.

Der Jurist Martin Schwab, der die Entscheidung in einer ausführlichen Stellungnahme analysiert hat, sieht darin erhebliche verfassungsrechtliche Probleme und kritisiert die Handhabung durch die Gerichte scharf. In seinem Telegram-Kanal schreibt er heute:

«Die Nicht-Anrechnung der U-Haft ist eine zusätzliche Strafe für den Angeklagten, die er nicht etwa deshalb bekommt, weil er den Tatbestand einer Strafvorschrift erfüllt hat, sondern weil er sich – salopp gesprochen – auch hinterher noch benommen hat wie die Axt im Walde»

Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz verlange Bestimmtheit: Niemand dürfe bestraft werden, wenn die Strafe nicht vor dem inkriminierten Verhalten im Gesetz bestimmt war. Ein Gesetz des Inhalts, dass sich jemand «nicht wenigstens nach der Tat anständig benimmt» oder «den dicken Max markieren» müsse, erfülle diese Anforderung nicht und sei verfassungswidrig. Schwab fordert daher die ersatzlose Abschaffung der Vorschrift:

«Die U-Haft muss immer und ausnahmslos vollständig auf die Strafhaft angerechnet werden.»

Auch die Art und Weise, wie der BGH mit den Revisionsrügen umging, stößt auf seine Kritik. Die Verteidigung hatte umfangreich vorgetragen, Fuellmichs Verhalten erfülle den Tatbestand der Untreue nicht, und hatte Verfahrensrügen erhoben. Der BGH hielt dem kaum mehr als den Hinweis entgegen, die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben, und verwies bei der Verfahrensrüge lediglich auf die Gegenargumente der Staatsanwaltschaft – ohne mitzuteilen, was genau gerügt worden war oder warum die Auffassung der Staatsanwaltschaft überzeuge. Schwab moniert:

«Mich ärgert zunehmend die unter Revisionsgerichten – vor allem in Strafsachen – verbreitete Praxis, Revisionsangriffe, mit welcher Mühe und welcher Substanz sie auch vorgetragen sein mögen, ohne jede Begründung abzuschmettern.»

Die Botschaft an das rechtsuchende Publikum atme «den Ungeist eines autoritären Obrigkeitsstaats». Rechtsanwendung ohne Begründung sei keine Rechtsanwendung – eine Maxime, die Jurastudenten vom ersten Semester an eingeprägt werde. Was sollten Studenten glauben, wenn ausgerechnet der BGH jede Begründung schuldig bleibe?

Der BGH billigte die Nicht-Anrechnung ausdrücklich, weil er das Verteidigungsverhalten als missbräuchlich bewertete. Fuellmich und seine Verteidiger, darunter Katja Wörmer, hätten seit Mitte 2024 fortgesetzt sinnlose Anträge gestellt, den Schlussvortrag zunächst verweigert und das Verfahren verschleppt, um es als Bühne für verfahrensfremde Themen zu nutzen – darunter «ritueller Kindesmissbrauch», «Klimawandelpolitik» oder «satanische Rituale und Olympia». Der BGH griff ausgerechnet die Themen «ritueller Kindesmissbrauch» und «Kinderorganhandel» exemplarisch heraus.

Schwab warnt vor den möglichen Wirkungen dieser Auswahl: Gerade in einer Zeit, in der einzelne Fälle von Richtern mit kinderpornografischem Material das Vertrauen in die Justiz belastet hätten, könne der Eindruck entstehen, das Phänomen sei weiter verbreitet. Er betont zugleich ausdrücklich, dass die überwältigende Mehrheit der rund 22.000 Berufsrichterinnen und -richter mit solchen Verbrechen nichts zu tun habe.

Darüber hinaus moniert Schwab, dass die Richter, die über die Nicht-Anrechnung entscheiden, zugleich Zeugen des beanstandeten Verteidigungsverhaltens seien. Dies stelle ihre Objektivität in Frage und stehe im Spannungsverhältnis zu § 22 Nr. 5 StPO sowie zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Recht auf den gesetzlichen Richter). Die Verärgerung des Göttinger Gerichts über das Verhalten der Verteidigung trete in der Begründung klar hervor – menschlich verständlich, aber der Objektivität abträglich.

Die Kernpunkte der Kritik von Martin Schwab im Überblick:

  • Die Nicht-Anrechnung von fünf Monaten U-Haft verlängert die tatsächliche Haftdauer über das vom Landgericht als angemessen erachtete Maß hinaus und stellt eine zusätzliche Strafe für Nachtatverhalten dar.
  • § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB genügt nicht den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG und ist daher verfassungswidrig; die Vorschrift sollte ersatzlos gestrichen werden.
  • Der BGH hat die umfangreichen Revisionsrügen der Verteidigung (Sach- und Verfahrensrügen) ohne inhaltliche Auseinandersetzung und ohne ausreichende Begründung abgewiesen – eine verbreitete und zu kritisierende Praxis der Revisionsgerichte.
  • Die Entscheidung über die Nicht-Anrechnung erfolgt durch Richter, die selbst Zeugen (und möglicherweise Betroffene) des beanstandeten Verhaltens waren; dies gefährdet die Unvoreingenommenheit und verstößt gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters.
  • Die exemplarische Herausstellung der Themen «ritueller Kindesmissbrauch» und «Kinderorganhandel» durch den BGH ist unglücklich und kann bestehende Misstrauensgefühle gegenüber der Justiz unnötig verstärken.
  • Die Begründung der Gerichte ist nicht geeignet, den Eindruck politischer Verfolgung auszuräumen.

Fuellmich selbst hatte sich vor wenigen Monaten aus der JVA Bremervörde zu Wort gemeldet. In einer ausführlichen Botschaft, die TN dokumentiert hat, argumentierte er, Aussagen seiner früheren Mitstreiterin Viviane Fischer zögen dem Urteil den Boden unter den Füßen weg. Fischer habe in einem Artikel geschrieben, die Darlehensverträge seien «ausdrücklich» als Scheingeschäfte ausgestaltet gewesen. Genau auf der Annahme einer stillschweigenden Treuhandabrede habe das Göttinger Urteil jedoch maßgeblich beruht.

Fuellmich sieht darin Widersprüche zu früheren Aussagen und fordert Konsequenzen bis hin zu Ermittlungen wegen Falschaussage und Rechtsbeugung. Er bezeichnet das Verfahren weiterhin als «Scheinverfahren» und betont, er habe keine Straftat begangen.

Während «alternative» Medien und juristische Beobachter wie Schwab die Begründungsdefizite und verfassungsrechtlichen Fragen ausführlich thematisieren, bleibt die Berichterstattung großer Mainstream-Medien auffallend knapp und unkritisch. T-Online etwa meldete die Rechtskraft des Urteils in einem kurzen Beitrag. Es referierte die Feststellung des Gerichts zu den 700.000 Euro, die Fuellmich «für eigene Zwecke abgezweigt» habe, und die Bestätigung der Nicht-Anrechnung der Untersuchungshaft wegen Prozessverschleppung.

Eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Bedenken gegen § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB, mit der knappen Begründungspraxis des BGH oder mit den von Fuellmich vorgetragenen Widersprüchen findet sich dort nicht. Der Tenor beschränkt sich auf die Bestätigung der Haft und die Einordnung Fuellmichs als «vermeintlichen Corona-Aufklärer».

Dabei wirft die Art und Weise, wie die Gerichte mit der Revision und der Nicht-Anrechnung der Untersuchungshaft umgegangen sind, offenkundig Fragen auf, die über den Einzelfall hinausreichen. Schwab fasst es so zusammen:

«Sollte es das Anliegen des Landgerichts Göttingen gewesen sein, den Eindruck, Reiner Fuellmich werde politisch verfolgt, zu zerstreuen, ist dies jedenfalls mit der von beiden Gerichten gegebenen Begründung nicht gelungen.»

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