Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Witwenrente: Die Rente des Ehepartners ist keine Vorsorge
Viele Ehepaare gehen davon aus, dass die Rente des besser verdienenden Partners später auch den anderen absichert.
Stirbt der Ehemann, werde seine Rente schließlich zumindest teilweise an die Ehefrau weitergezahlt. Diese Annahme kann zu einer erheblichen Versorgungslücke führen.
Die Witwenrente ist zwar eine wichtige Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ersetzt jedoch weder die bisherige Rente des Verstorbenen noch eigene Rentenansprüche. Zudem können Einkommen, eine Wiederheirat und weitere gesetzliche Vorgaben die Zahlung vermindern oder vollständig beenden.
Die Rente des Verstorbenen wird nicht einfach weitergezahltDie gesetzliche Rente ist kein vererbbares Guthaben, das nach dem Tod vollständig auf den Ehepartner übergeht. Stattdessen entsteht unter bestimmten Voraussetzungen ein eigener Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Deren Höhe wird aus dem Rentenanspruch des Verstorbenen berechnet.
Nach dem Sterbevierteljahr beträgt die große Witwen- oder Witwerrente nach neuem Recht grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die der verstorbene Mensch bezogen hat oder hätte beziehen können. Bei der kleinen Witwenrente sind es lediglich 25 Prozent.
Unter das alte Recht können Ehen fallen, die vor 2002 geschlossen wurden und bei denen mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Dann kann die große Witwenrente 60 Prozent betragen, während die kleine Witwenrente unter weiteren Voraussetzungen nicht auf zwei Jahre begrenzt ist.
Aus 2.000 Euro Rente werden nicht automatisch 1.100 EuroHat der verstorbene Ehepartner eine monatliche Bruttorente von 2.000 Euro erhalten, ergibt sich bei einem Satz von 55 Prozent zunächst eine große Witwenrente von 1.100 Euro brutto. Das ist allerdings noch nicht der Betrag, der tatsächlich auf dem Konto eingeht.
Von der Hinterbliebenenrente können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Abhängig von den steuerlichen Verhältnissen kann außerdem Einkommensteuer anfallen.
Weitere Abschläge sind möglich, wenn der verstorbene Versicherte vor einer gesetzlich festgelegten Altersgrenze gestorben ist. Der Abschlag kann bis zu 10,8 Prozent betragen und wirkt sich anschließend auch auf die Hinterbliebenenrente aus.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick Häufige Annahme Tatsächliche Regelung Die Rente des Verstorbenen wird weitergezahlt Nach dem Sterbevierteljahr werden regelmäßig nur 55, 25 oder nach altem Recht 60 Prozent zugrunde gelegt Die Witwenrente wird zusätzlich zur eigenen Rente gezahlt Eigenes Einkommen kann die Zahlung nach Überschreiten des Freibetrags mindern Die Witwenrente läuft immer lebenslang Die kleine Witwenrente ist nach neuem Recht grundsätzlich auf 24 Monate begrenzt Eine Ehe reicht immer für den Anspruch Grundsätzlich muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben Die Leistung bleibt auch nach einer neuen Hochzeit bestehen Bei Wiederheirat endet die laufende Witwen- oder Witwerrente grundsätzlich Der Anspruch besteht auch nach einer Scheidung Geschiedene Personen erhalten im Regelfall keine Witwen- oder Witwerrente Das Sterbevierteljahr überbrückt nur die erste ZeitFür die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat gilt eine günstigere Regel. In diesem Sterbevierteljahr wird die Hinterbliebenenrente in Höhe des Rentenanspruchs des verstorbenen Ehepartners gezahlt. Eigenes Einkommen wird während dieser Zeit nicht angerechnet.
Hat der verstorbene Ehepartner bereits eine Rente erhalten, wird diese für den Sterbemonat noch in voller Höhe gezahlt. Das Sterbevierteljahr beginnt dann mit dem darauffolgenden Monat.
Die erhöhte Zahlung darf nicht mit der späteren dauerhaften Witwenrente verwechselt werden. Nach Ablauf der drei Monate kann der Zahlbetrag deutlich sinken.
Eigenes Einkommen kann die Witwenrente kürzenSeit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Freibetrag bei der Einkommensanrechnung 1.122,53 Euro. Für jedes Kind, das grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 238,11 Euro.
Nur der Teil des anrechenbaren Nettoeinkommens, der den jeweiligen Freibetrag übersteigt, führt zu einer Kürzung. Davon werden 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet, wie auch die Deutsche Rentenversicherung zum seit Juli 2026 geltenden Freibetrag erläutert.
Gegen-Hartz hat die aktuelle Berechnung in einem Beitrag über die Anrechnung der eigenen Rente auf die Witwenrenteausführlich dargestellt. Entscheidend ist dabei nicht immer der Betrag, der tatsächlich auf dem Konto eingeht.
Die Rentenversicherung berechnet je nach Einkommensart ein eigenes Nettoeinkommen und verwendet dafür gesetzlich festgelegte Abzugspauschalen. Deshalb kann das im Bescheid angesetzte Einkommen vom persönlichen Konto-Netto abweichen.
Welche Einkünfte berücksichtigt werden könnenZu den anrechenbaren Einnahmen gehören insbesondere Arbeitsentgelt, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sowie eigene Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Nach dem neuen Hinterbliebenenrecht können unter bestimmten Voraussetzungen auch Betriebsrenten, private Renten, Miet- und Pachteinnahmen sowie Kapitalerträge berücksichtigt werden.
Für Fälle nach altem Recht gelten teilweise günstigere Vorschriften. Deshalb sollte zunächst geklärt werden, ob die Hinterbliebenenrente nach altem oder neuem Recht berechnet wird.
Nicht jede Einnahme wird in gleicher Weise behandelt. Auch die Höhe der gesetzlichen Abzüge unterscheidet sich nach Art und Beginn des Einkommens, wie der Beitrag über die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente zeigt.
Eigene Altersrente kann die Witwenrente mindernBesonders häufig entsteht eine Versorgungslücke, wenn die hinterbliebene Person selbst in Altersrente geht. Eine eigene gesetzliche Rente gehört grundsätzlich zum anrechenbaren Einkommen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die eigene Rente vollständig von der Witwenrente abgezogen wird. Zunächst ermittelt die Rentenversicherung das anrechenbare Nettoeinkommen und zieht den Freibetrag ab. Erst von dem verbleibenden Betrag werden 40 Prozent angerechnet.
Eine eigene Rente bleibt dennoch unverzichtbar. Sie besteht unabhängig davon, ob der Ehepartner lebt, ob die Ehe fortbesteht oder ob später erneut geheiratet wird.
Große Witwenrente gibt es nicht allein wegen der EheFür die große Witwen- oder Witwerrente müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Bei einem Todesfall im Jahr 2026 liegt die Altersgrenze bei 46 Jahren und sechs Monaten.
Alternativ kann der Anspruch bestehen, wenn die hinterbliebene Person erwerbsgemindert ist oder ein eigenes Kind beziehungsweise ein Kind des Verstorbenen erzieht, das noch keine 18 Jahre alt ist. Bei einem behinderten Kind kann der Anspruch unter bestimmten Bedingungen auch über das 18. Lebensjahr hinaus bestehen.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält nach neuem Recht regelmäßig nur die kleine Witwenrente. Diese beträgt 25 Prozent und wird grundsätzlich höchstens 24 Kalendermonate gezahlt.
Eine umfassende Einordnung bietet der Gegen-Hartz-Ratgeber zu den Regeln der Witwenrente im Jahr 2026.
Eine kurze Ehe kann den Anspruch verhindernGrundsätzlich muss die Ehe beim Tod mindestens ein Jahr bestanden haben. Bei einer kürzeren Ehe vermutet die Rentenversicherung häufig eine sogenannte Versorgungsehe.
Diese Vermutung kann widerlegt werden, wenn besondere Umstände gegen eine Eheschließung allein zur finanziellen Absicherung sprechen. Ein unerwarteter Tod infolge eines Unfalls kann beispielsweise eine Ausnahme begründen.
Auch die Versicherungszeiten des Verstorbenen müssen ausreichen. Im Regelfall ist die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erforderlich, sofern nicht bereits eine Rente bezogen wurde oder eine gesetzliche Ausnahme greift.
Nach einer Scheidung besteht meistens kein AnspruchWird eine Ehe vor dem Tod rechtskräftig geschieden, entsteht grundsätzlich keine Witwen- oder Witwerrente. Der Versorgungsausgleich kann zwar eigene Rentenanwartschaften übertragen, ist aber etwas anderes als eine laufende Hinterbliebenenrente.
Ausnahmen bestehen für einzelne ältere Scheidungsfälle, insbesondere bei Ehen, die vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurden. Dafür müssen jedoch weitere Bedingungen erfüllt sein.
Wer allein auf die spätere Witwenrente vertraut, ist deshalb auch bei einer Trennung finanziell gefährdet. Eigene Rentenansprüche bleiben dagegen grundsätzlich erhalten.
Wiederheirat beendet die laufende WitwenrenteHeiratet die hinterbliebene Person erneut, endet die Witwen- oder Witwerrente mit Ablauf des Monats der Eheschließung. Die neue Ehe muss der Rentenversicherung zeitnah mitgeteilt werden, damit keine Überzahlung entsteht.
Bei der ersten Wiederheirat kann auf Antrag eine Rentenabfindung gezahlt werden. Bei einer großen Witwenrente entspricht sie grundsätzlich dem 24-Fachen des durchschnittlichen Monatsbetrags der vergangenen zwölf Monate.
Bei einer auf 24 Monate begrenzten kleinen Witwenrente werden nur die noch nicht verbrauchten Monate abgefunden. Weitere Informationen enthält der Beitrag über Wiederheirat und Abfindung der Witwenrente.
Eigene Vorsorge bedeutet mehr SicherheitEine eigene gesetzliche Altersrente lässt sich durch versicherungspflichtige Beschäftigung, freiwillige Beiträge und anerkannte Erziehungs- oder Pflegezeiten aufbauen. Auch betriebliche und private Vorsorge können die spätere Versorgung ergänzen.
Eltern sollten insbesondere prüfen, ob sämtliche Kindererziehungszeiten im Rentenkonto gespeichert sind. Für ab 1992 geborene Kinder können bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt werden, für früher geborene Kinder derzeit bis zu 30 Monate.
Wie stark sich solche Zeiten auswirken können, zeigt eine Berechnung zur Rente durch Kindererziehungszeiten. Fehlende Zeiten können im Zuge einer Kontenklärung bei der Rentenversicherung nachgetragen werden.
Hinterbliebene sollten nicht nur mit Prozentwerten rechnenDie Angabe von 55 oder 60 Prozent vermittelt schnell einen falschen Eindruck. Der tatsächliche Zahlbetrag hängt auch von Abschlägen, Beiträgen, eigenem Einkommen und dem jeweils geltenden Recht ab.
Ehepaare sollten deshalb getrennt berechnen, welche eigenen Rentenansprüche beide Partner aufgebaut haben. Zusätzlich sollte geprüft werden, wie hoch das verfügbare Einkommen nach dem Tod eines Partners voraussichtlich wäre.
Dabei dürfen laufende Ausgaben nicht vergessen werden. Miete, Versicherungen, Energie und viele weitere Kosten halbieren sich nach einem Todesfall nicht automatisch.
Kurzes Beispiel aus der PraxisHelga erhält eine eigene anrechenbare Nettorente von 1.500 Euro. Ihr verstorbener Ehemann hatte eine Altersrente von 2.000 Euro, aus der sich nach neuem Recht zunächst eine große Witwenrente von 1.100 Euro brutto ergibt.
Helgas Einkommen liegt 377,47 Euro über dem seit Juli 2026 geltenden Freibetrag von 1.122,53 Euro. Davon werden 40 Prozent und damit 150,99 Euro auf die Witwenrente angerechnet.
Die Witwenrente sinkt dadurch rechnerisch auf 949,01 Euro brutto, bevor weitere persönliche Abzüge berücksichtigt werden. Während des Sterbevierteljahres würde die Einkommensanrechnung noch nicht erfolgen.
Das Beispiel zeigt, warum die Rente des Ehepartners keine vollständige Altersvorsorge darstellt. Eine eigene Rente schützt Helga unabhängig von der Hinterbliebenenleistung und bleibt auch bei einer späteren Wiederheirat bestehen.
Fragen und Antworten zur Witwenrente Bekomme ich nach dem Tod meines Mannes seine gesamte Rente?Nein. Nur während des Sterbevierteljahres wird die Hinterbliebenenrente grundsätzlich in Höhe des Rentenanspruchs des Verstorbenen gezahlt. Danach beträgt die große Witwenrente normalerweise 55 Prozent, unter altem Recht möglicherweise 60 Prozent.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Freibetrag 1.122,53 Euro monatlich. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht er sich um 238,11 Euro.
Wird meine eigene Altersrente vollständig abgezogen?Nein. Angerechnet werden grundsätzlich 40 Prozent des anrechenbaren Nettoeinkommens, das den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Rentenversicherung verwendet bei der Ermittlung des Nettoeinkommens gesetzliche Abzugspauschalen.
Wird die große Witwenrente lebenslang gezahlt?Sie kann grundsätzlich dauerhaft gezahlt werden, solange die Voraussetzungen bestehen. Eine Wiederheirat beendet den laufenden Anspruch, während eigenes Einkommen die Zahlung mindern oder rechnerisch bis auf null reduzieren kann.
Was passiert mit der Witwenrente bei einer neuen Hochzeit?Die Zahlung endet mit Ablauf des Monats der Wiederheirat. Bei der ersten Wiederheirat kann auf Antrag eine Abfindung gezahlt werden.
Warum sollte ich trotz möglicher Witwenrente eigene Vorsorge aufbauen?Die Witwenrente ersetzt nur einen Teil des weggefallenen Einkommens und kann durch eigene Einkünfte gekürzt werden. Eigene gesetzliche, betriebliche oder private Ansprüche bleiben dagegen grundsätzlich unabhängig vom Tod, einer Scheidung oder einer späteren Wiederheirat bestehen.
Der Beitrag Witwenrente: Die Rente des Ehepartners ist keine Vorsorge erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Grundsicherung: Geburt eines Kindes startet keine neue Miet-Karenzzeit beim Jobcenter
Die Geburt eines weiteren Kindes lässt die einjährige Karenzzeit für Unterkunftskosten nicht von vorn beginnen. Eine Familie kann deshalb nicht allein wegen des Neugeborenen verlangen, dass das Jobcenter die volle Miete einer neu angemieteten und unangemessen teuren Wohnung übernimmt.
Besonders riskant ist ein Umzug, wenn das Jobcenter die Zusicherung für die neue Wohnung zuvor abgelehnt hat. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte im Eilverfahren die Begrenzung der Wohnkosten (Beschluss vom 7. August 2026, Az. L 1 AS 1022/26 B ER).
Wichtig ist: Durch ein weiteres Kind kann sich die örtliche Mietobergrenze erhöhen, weil nun eine größere Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden muss. Eine bereits laufende oder abgelaufene Karenzzeit beginnt dadurch aber nicht erneut.
Familie zog trotz abgelehnter Zusicherung umNach der Geburt umfasste die Bedarfsgemeinschaft fünf Personen. Die Familie bezog bereits Grundsicherungsgeld und wollte in eine größere Wohnung in Berlin ziehen.
Für die neue Unterkunft fielen 1.400 Euro Grundmiete und 400 Euro kalte Betriebskosten an. Die Bruttokaltmiete betrug damit bereits 1.800 Euro. Heizkosten kamen noch hinzu.
Die Familie hatte vor dem Umzug eine Zusicherung beim Jobcenter beantragt. Das Jobcenter lehnte diese jedoch ab, weil die neue Wohnung nach seiner Berechnung zu teuer war. Die Familie bezog die Wohnung trotzdem.
Das Jobcenter berücksichtigte bereits einen Zuschlag von 20 Prozent wegen drohender Obdachlosigkeit. Es erkannte insgesamt 1.412,04 Euro an, davon 199,98 Euro für die Heizung.
Betrag im Gerichtsverfahren Höhe Tatsächliche Bruttokaltmiete ohne Heizung 1.800,00 Euro Hilfswert nach Wohngeldtabelle einschließlich zehn Prozent Zuschlag 1.211,10 Euro Vom Jobcenter angesetzter Unterkunftsbetrag 1.212,06 Euro Berücksichtigte Heizkosten 199,98 Euro Vom Jobcenter insgesamt anerkannter Betrag 1.412,04 EuroDie Werte gelten nur für den entschiedenen Berliner Fall. Örtliche Mietobergrenzen unterscheiden sich je nach Wohnort und Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Warum das Neugeborene keine neue Karenzzeit erhältNach § 22 Absatz 1 SGB II beginnt die einjährige Karenzzeit mit dem Monat, für den erstmals Leistungen nach dem SGB II bezogen werden. Eine neue Karenzzeit entsteht nach dem aktuellen Gesetz erst, wenn zuvor mindestens drei Jahre lang weder Leistungen nach dem SGB II noch nach dem SGB XII bezogen wurden.
Das LSG legte die Vorschrift nicht so aus, dass jedes neu hinzukommende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein eigenes Schutzjahr auslöst. Der erstmalige Leistungsbezug des Neugeborenen genügte deshalb nicht.
Die Karenzzeit soll Menschen schützen, die beim Beginn des Leistungsbezugs bereits in einer zu teuren Wohnung leben. Sie sollen nicht sofort einen Umzug befürchten müssen und zunächst die Möglichkeit erhalten, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Dieser Zweck erfasst nach Auffassung des Gerichts kein Kind, das während des laufenden Leistungsbezugs geboren wird. Ebenso wenig soll die Karenzzeit die Anmietung einer neuen und erkennbar unangemessenen Wohnung absichern.
Die Karenzzeit ist kein Freibrief für eine teure NeuanmietungDie Karenzzeit schützt vor allem das beim Leistungsbeginn bestehende Mietverhältnis. Sie bedeutet nicht, dass während dieses Jahres jede neu angemietete Wohnung unabhängig von ihrer Höhe bezahlt werden muss.
Die aktuelle Fassung von § 22 Absatz 4 SGB II stellt ausdrücklich klar: Höhere als angemessene Unterkunftskosten werden nach einem Umzug nur anerkannt, wenn der zuständige Träger dies vorher schriftlich zugesichert hat.
Im entschiedenen Fall war der Umzug noch nach der früheren Formulierung des Gesetzes erfolgt. Nach Auffassung des LSG galt die Begrenzung aber bereits damals, wenn die Zusicherung wegen der überhöhten Miete abgelehnt worden war.
Ob die Familie grundsätzlich einen nachvollziehbaren Grund für eine größere Wohnung hatte, änderte das Ergebnis nicht. Ein notwendiger Umzug führt nicht automatisch dazu, dass jede angebotene Miethöhe angemessen wird.
Mehr zur Vorbereitung eines Wohnungswechsels erklärt der Beitrag „Umzug erforderlich – und das Jobcenter muss zustimmen“.
Auch die Familienausnahme schafft keine neue KarenzzeitSeit dem 1. Juli 2026 werden Unterkunftskosten bereits während der Karenzzeit grundsätzlich begrenzt, wenn sie mehr als 150 Prozent des örtlichen Angemessenheitswertes betragen. Höhere Kosten können im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern anfallen.
Diese Ausnahme gilt jedoch nur innerhalb einer bestehenden Karenzzeit. Sie setzt kein neues Schutzjahr in Gang, wenn während des laufenden Leistungsbezugs ein weiteres Kind geboren wird.
Außerdem verwendet das Gesetz das Wort „können“. Familien mit Kindern erhalten daher auch innerhalb der Karenzzeit nicht automatisch jede beliebig hohe Miete vollständig bezahlt. Das Jobcenter muss die familiären Umstände prüfen und eine nachvollziehbare Entscheidung treffen.
Weitere Einzelheiten enthält der Beitrag zur neuen 150-Prozent-Regel bei den Wohnkosten.
Ein weiteres Kind kann die Mietobergrenze dennoch erhöhenDie Entscheidung bedeutet nicht, dass die Geburt bei der Berechnung der Unterkunftskosten folgenlos bleibt. Das Jobcenter muss ab der Aufnahme des Kindes in die Bedarfsgemeinschaft die zutreffende Haushaltsgröße berücksichtigen.
Für fünf Personen gelten regelmäßig höhere Richtwerte als für vier Personen. Je nach örtlicher Richtlinie können sich sowohl die angemessene Wohnfläche als auch der anerkannte Unterkunftsbetrag erhöhen.
Auch ein besonderer Platzbedarf wegen einer Behinderung, einer Erkrankung oder notwendiger Hilfsmittel kann berücksichtigt werden. Solche Umstände müssen jedoch konkret belegt werden.
Die Geburt verändert somit die Berechnungsstufe für die Haushaltsgröße. Sie verschiebt aber nicht den Beginn der Karenzzeit und macht eine deutlich überhöhte Neumiete nicht automatisch angemessen.
Streit über die Berliner AV-Wohnen blieb offenDas Gericht musste nicht abschließend entscheiden, ob die Berliner AV-Wohnen nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein schlüssiges Konzept darstellt. Selbst der höhere Ersatzwert nach der Wohngeldtabelle zuzüglich zehn Prozent lag nur bei 1.211,10 Euro Bruttokaltmiete.
Die tatsächliche Bruttokaltmiete von 1.800 Euro überschritt diesen Wert um 588,90 Euro. Für eine noch höhere Obergrenze fand das LSG im Eilverfahren keine plausiblen Anhaltspunkte.
Das Bundessozialgericht hatte am 27. November 2025 die Anforderungen an die Ermittlung angemessener Unterkunftskosten präzisiert. Mehr dazu steht im Beitrag „Jobcenter muss bezahlbare Wohnungen nicht genauer belegen“.
Worauf Familien vor einem Umzug achten solltenVor der Unterschrift unter einen neuen Mietvertrag sollte die schriftliche Zusicherung des Jobcenters vorliegen. Das Wohnungsangebot muss die Grundmiete, die kalten Betriebskosten, die Heizkosten, die Wohnfläche und den geplanten Mietbeginn enthalten.
Lehnt das Jobcenter die Zusicherung ab, sollte die Familie die Berechnung und die zugrunde gelegte Haushaltsgröße prüfen. Eine möglicherweise rechtswidrige Ablehnung kann mit Widerspruch und bei besonderer Eile mit einem Antrag beim Sozialgericht angegriffen werden.
Dringende Umzugsgründe, erfolglose Bewerbungen um günstigere Wohnungen und ein zusätzlicher Platzbedarf sollten schriftlich nachgewiesen werden. Wer den Vertrag trotz Ablehnung unterschreibt, riskiert dagegen eine dauerhafte Finanzierungslücke.
Praxisbeispiel: Geburt erhöht nur den RichtwertEine vierköpfige Familie bezieht bereits seit 18 Monaten Grundsicherungsgeld. Nach der Geburt eines weiteren Kindes steigt die örtliche Mietobergrenze in diesem fiktiven Beispiel von 1.050 Euro auf 1.150 Euro Bruttokaltmiete.
Die Familie möchte eine Wohnung für 1.400 Euro Bruttokaltmiete anmieten. Das Jobcenter lehnt die Zusicherung ab, weil die Kosten auch für fünf Personen zu hoch sind.
Durch die Geburt muss das Jobcenter zwar den höheren Richtwert von 1.150 Euro anwenden. Eine neue Karenzzeit entsteht jedoch nicht. Zieht die Familie trotzdem um, droht eine monatliche Lücke von 250 Euro bei den Unterkunftskosten.
Startet für das Neugeborene eine eigene Karenzzeit?Nach dem Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg nicht. Das Kind löst durch seinen erstmaligen Leistungsbezug kein neues Schutzjahr für die gesamte Bedarfsgemeinschaft aus.
Erhöht sich nach der Geburt die Mietobergrenze?In der Regel ja. Das Jobcenter muss die nun größere Bedarfsgemeinschaft und den dafür geltenden örtlichen Richtwert berücksichtigen. Die tatsächliche Miete wird dadurch aber nicht automatisch angemessen.
Bekommen Familien während der Karenzzeit immer die volle Miete?Nein. Kosten oberhalb von 150 Prozent des örtlichen Richtwertes können bei Familien mit Kindern anerkannt werden. Es handelt sich jedoch um eine Entscheidung anhand des Einzelfalls.
Reicht ein notwendiger Umzug für die Übernahme einer zu teuren Wohnung?Nein. Auch bei einem nachvollziehbaren Umzugsgrund muss die neue Wohnung grundsätzlich angemessen sein. Für höhere Kosten ist vor dem Vertragsabschluss eine schriftliche Zusicherung besonders wichtig.
Ist der Beschluss bundesweit bindend?Der Beschluss erging in einem Eilverfahren und bindet unmittelbar nur die Beteiligten. Er bietet anderen Jobcentern und Sozialgerichten jedoch eine wichtige Orientierung. Die gesetzlichen Regeln zur dreijährigen Unterbrechung und zur vorherigen Zusicherung gelten bundesweit.
QuellenLSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2026 – L 1 AS 1022/26 B ER; § 22 SGB II in der aktuellen Fassung; BSG, Urteil vom 27. November 2025 – B 4 AS 28/24 R; § 12 Wohngeldgesetz.
Der Beitrag Grundsicherung: Geburt eines Kindes startet keine neue Miet-Karenzzeit beim Jobcenter erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
The Worst of The Worst
Well damn, we sure feel safer knowing ICE pulled 5-year-old Liam Tadeo and his construction worker dad Victor off Austin's streets on their way to a soccer game before Liam could start kindergarten the next day; also that they were held at a family concentration camp, ICE refused to let Liam's mother take him, and both father and son will "self-deport" to not further sully our pristine white shores. Question: How do these sick fucks sleep at night?
Thanks to the obscene $200 billion-plus gifted to DHS and ICE by their evil overlords, arrests of undocumented or at least unwanted immigrants surged to nearly 50,000 largely innocent people in July, a 15% spike from a month earlier and the regime's highest monthly arrest total to date. So yes, the sadists are still at it, just more quietly than when a psychotic Noem and Bovino were blasting out histrionic videos of daredevil agents dropping from helicopters onto apartment rooftops to grab terrified families - images reportedly, inexplicably "provoking a lot of ordinary people." Wusses, all.
Many recent arrests come during "traffic stops," increasingly with the help of partnering state and local law enforcement lured by "generous financial incentives," especially in Texas and Florida; ICE is also arresting more Haitians whose protections have been stripped away. Among those detained are over 6,200 kids, 10 times more than during Biden's tenure, despite ongoing, fantastical DHS claims they're going after the "worst of the worst" murderers, drug traffickers, sex offenders - and despite ghastly data showing up to 85% of ICE thugs themselves have sex offenses on their records, most against children. New data, like old data, also shows less than a quarter of those arrested have any criminal convictions.
Elsewhere, ICE abuses go on apace. A sailor aboard the troubled USS Lincoln said ICE has taken his father, who had a work permit, into custody. “Having a family member in the military is not a free pass to violate our nation’s laws,” said a DHS statement "in the same support-our-troops spirit Trump is so famous for." In an interview, the mother, father and sister of Alex Pretti family said no officials have come forward in the last seven months to retract or apologize for the "disgusting" claims of "assassin" and "domestic terrorist" they made about Alex - "We still hear those words about our child,” said his mother Susan - nor have any criminal charges been filed against his killers.
Meanwhile, J.D. Vance just came to Maine to spew racist lies, flaunt his "trademark absence of charisma," and claim, "If you bring in millions and millions of illegal aliens and give them houses that ought to go by right to American citizens, it's going to increase the cost of housing for everybody else." He also dismissed ICE's killing of Colombian Johan Durán Guerrero, who had a social security card, two jobs, a wife and a three-year-old daughter. Worried residents, he said, should "have a little bit of perspective" to ensure "that poison stops coming into our country." Troy Jackson called J.D. "a dirtbag": "I mean, he had a life." As to Susan Collins, who declined to regret giving ICE "$70 billion more to pull this shit off": "I’m sick of your ‘concerns.’"
And on Aug. 16, brave ICE thugs stopped five-year-old Liam Tadeo - their second small Liam like the bunny-hat-wearing Liam Ramos in Minnesota - and his father Victor Martinez Nieto on their way to play soccer. Without bothering with the nicety of pretending it was a legit traffic stop, they asked Victor, originally from Mexico, if he had legal status. Candidly, he said no; in 2025, he'd been arrested by ICE, "voluntarily" left, then "criminally" reentered the U.S. to (horrors) be with his wife and son. Heart-rending video soon surfaced of Liam crying beside his father and trying to hold one of his hands, cuffed behind him, as Victor tried to console his tearful son, talking to him as they walked. It was the day before Liam was set to start kindergarten.
They were both taken to the for-profit Dilley concentration camp, which rights groups have repeatedly accused of medical neglect, poor living conditions and abuse. According to Kate Lincoln-Goldfinch, their family's attorney, Victor begged ICE to release Liam to his mother Maria, also not a legal citizen, at home, or another member of the family. ICE refused, though DHS proudly, routinely declaims ICE "will place the children with a safe person the parent designates," like how they also contend Dilley is "retrofitted for families, with access to teachers, classrooms, and curriculum booklets...generously funded by the U.S. taxpayer." Instead, they had Victor sign papers in English he didn't fully understand, and booked both father and son.Lincoln-Goldfinch says Maria is "desperate and distraught, separated from her child and worrying about his well-being." Back at their home, "It feels like when you go to someone’s house after a sudden death, and there’s a wake or a gathering. Everybody is just stunned." Maria released a statement: "Liam was supposed to start kindergarten this week. Instead he is (in) detention. He should be in school, playing soccer, and at home with his family." Saturday, CNN aired emotional video of her talking by phone to her five-year-old. “I love you so much and I miss you so much, my love,” she tearfully told Liam in Spanish. “Don’t despair, my love, okay?” Lacking options, Liam timidly responds, "Okay." One furious, horrified online comment: "Anyone!!??!!"
This week, Austin's KUT News reported Victor has decided to be deported to Mexico along with his son, rather than risk Liam being separated from him and placed in a dystopian regime's custody as an "unaccompanied migrant child.” Said Lincoln-Goldfinch, "His family did what any family would do: Agree." As Maria reportedly struggles to find a way to re-unite with her family - "My son is only five years old" - Americans fume about "sadistic barbarians harming humanity every single day." "How sick can these people be? I used to think merciless psychopathic villains were only found in movies and fiction," said one. Also, "America has concentration camps. I. Hate. It. Here." and, "That poor little boy, That poor family. I am so tired."
Meanwhile, Texas' Dem lawmakers have called for Liam to be released and for Dilley to be shut down. "I just sat with Liam's mother as she found out what it means to have your child held hostage by ICE. It was horrifying," wrote Rep. Greg Casar, who charged Liam's arrest showed Trump uses children “as bait and leverage to fuel his mass deportation machine.” "Liam should be starting kindergarten this week, and instead he's sitting in a trailer prison." Rep. Joaquin Castro said ICE denied his request to visit Liam at Dilley in what he called "shady stuff," and he vowed to return; he also cited human rights violations, privacy concerns, and untenable phone, video call and e-mail strictures: “I’m telling y’all, ICE is getting worse."Because this is ghoul-filled America in 2026, Liam's aunt Patricia Resendiz has begun a Gofundme to help with legal expenses and her sister Maria's household costs, as Victor was the sole provider. "If we manage to get Liam and his dad to go free, Liam will also need psychological support, as the detention has left him traumatized. These funds will be to mitigate all aspects of child detention," she wrote. "The detention of Liam and my brother-in-law was cruel. They are not criminals - they were simply on their way to a soccer match. Liam is a beautiful, intelligent, and big-hearted little boy. My sister is devastated, as are we. Liam was detained right in front of my son, his cousin. My son told me that ICE agents said to Liam, 'You can't escape.'"
We feel safer already.
Fuellmich scheitert vor höchstem Gericht – Beschluss atmet «Ungeist eines autoritären Obrigkeitsstaats»
Seit wenigen Tagen ist klar: Die Verurteilung von Reiner Fuellmich ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 17. März 2026 (6 StR 359/25) die Revision des früheren Anwalts und Mitgründers des sogenannten Corona-Ausschusses verworfen. Das Landgericht Göttingen hatte Fuellmich am 24. April 2025 wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt (TN berichtete).
Der BGH-Beschluss ist seit gestern auf der Homepage des Gerichts abrufbar und war der Verteidigung vergangene Woche zugestellt worden. Was bleibt, sind grundlegende kritische Fragen – nicht nur zur Schuldfeststellung, sondern vor allem zur Handhabung der Untersuchungshaft und zur Begründungspraxis der Revisionsgerichte.
Das Göttinger Urteil stützte sich auf die Feststellung, dass von den Spendengeldern des Corona-Ausschusses 700.000 Euro in Fuellmichs Privatvermögen geflossen seien. Unstreitig scheint zu sein, dass das Geld dorthin gelangte; streitig war und bleibt, ob es dorthin fließen durfte. Der BGH beschränkte sich in seinen Entscheidungsgründen weitgehend auf die knappe Feststellung, die Verfahrensrüge müsse erfolglos bleiben und die Überprüfung des Schuldspruchs habe keinen Rechtsfehler ergeben. Längere Ausführungen widmete das höchste Strafgericht allein der Entscheidung des Landgerichts, fünf Monate der Untersuchungshaft nicht auf die Strafhaft anzurechnen.
Gerade diese Nicht-Anrechnung wirft schwere rechtsstaatliche Bedenken auf. Durch sie verlängert sich die tatsächliche Haftdauer Fuellmichs auf insgesamt vier Jahre und zwei Monate – fünf Monate länger, als das Landgericht selbst als tat- und schuldangemessen angesehen hatte. Die gesetzliche Grundlage bildet § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB. Danach kann das Gericht die Anrechnung ganz oder teilweise unterbleiben lassen, «wenn sie im Hinblick auf das Verhalten des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt ist». Die Nicht-Anrechnung ist damit eine Sanktion nicht für die Tat selbst, sondern für das Nachtatverhalten.
Der Jurist Martin Schwab, der die Entscheidung in einer ausführlichen Stellungnahme analysiert hat, sieht darin erhebliche verfassungsrechtliche Probleme und kritisiert die Handhabung durch die Gerichte scharf. In seinem Telegram-Kanal schreibt er heute:
«Die Nicht-Anrechnung der U-Haft ist eine zusätzliche Strafe für den Angeklagten, die er nicht etwa deshalb bekommt, weil er den Tatbestand einer Strafvorschrift erfüllt hat, sondern weil er sich – salopp gesprochen – auch hinterher noch benommen hat wie die Axt im Walde»
Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz verlange Bestimmtheit: Niemand dürfe bestraft werden, wenn die Strafe nicht vor dem inkriminierten Verhalten im Gesetz bestimmt war. Ein Gesetz des Inhalts, dass sich jemand «nicht wenigstens nach der Tat anständig benimmt» oder «den dicken Max markieren» müsse, erfülle diese Anforderung nicht und sei verfassungswidrig. Schwab fordert daher die ersatzlose Abschaffung der Vorschrift:
«Die U-Haft muss immer und ausnahmslos vollständig auf die Strafhaft angerechnet werden.»
Auch die Art und Weise, wie der BGH mit den Revisionsrügen umging, stößt auf seine Kritik. Die Verteidigung hatte umfangreich vorgetragen, Fuellmichs Verhalten erfülle den Tatbestand der Untreue nicht, und hatte Verfahrensrügen erhoben. Der BGH hielt dem kaum mehr als den Hinweis entgegen, die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben, und verwies bei der Verfahrensrüge lediglich auf die Gegenargumente der Staatsanwaltschaft – ohne mitzuteilen, was genau gerügt worden war oder warum die Auffassung der Staatsanwaltschaft überzeuge. Schwab moniert:
«Mich ärgert zunehmend die unter Revisionsgerichten – vor allem in Strafsachen – verbreitete Praxis, Revisionsangriffe, mit welcher Mühe und welcher Substanz sie auch vorgetragen sein mögen, ohne jede Begründung abzuschmettern.»
Die Botschaft an das rechtsuchende Publikum atme «den Ungeist eines autoritären Obrigkeitsstaats». Rechtsanwendung ohne Begründung sei keine Rechtsanwendung – eine Maxime, die Jurastudenten vom ersten Semester an eingeprägt werde. Was sollten Studenten glauben, wenn ausgerechnet der BGH jede Begründung schuldig bleibe?
Der BGH billigte die Nicht-Anrechnung ausdrücklich, weil er das Verteidigungsverhalten als missbräuchlich bewertete. Fuellmich und seine Verteidiger, darunter Katja Wörmer, hätten seit Mitte 2024 fortgesetzt sinnlose Anträge gestellt, den Schlussvortrag zunächst verweigert und das Verfahren verschleppt, um es als Bühne für verfahrensfremde Themen zu nutzen – darunter «ritueller Kindesmissbrauch», «Klimawandelpolitik» oder «satanische Rituale und Olympia». Der BGH griff ausgerechnet die Themen «ritueller Kindesmissbrauch» und «Kinderorganhandel» exemplarisch heraus.
Schwab warnt vor den möglichen Wirkungen dieser Auswahl: Gerade in einer Zeit, in der einzelne Fälle von Richtern mit kinderpornografischem Material das Vertrauen in die Justiz belastet hätten, könne der Eindruck entstehen, das Phänomen sei weiter verbreitet. Er betont zugleich ausdrücklich, dass die überwältigende Mehrheit der rund 22.000 Berufsrichterinnen und -richter mit solchen Verbrechen nichts zu tun habe.
Darüber hinaus moniert Schwab, dass die Richter, die über die Nicht-Anrechnung entscheiden, zugleich Zeugen des beanstandeten Verteidigungsverhaltens seien. Dies stelle ihre Objektivität in Frage und stehe im Spannungsverhältnis zu § 22 Nr. 5 StPO sowie zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Recht auf den gesetzlichen Richter). Die Verärgerung des Göttinger Gerichts über das Verhalten der Verteidigung trete in der Begründung klar hervor – menschlich verständlich, aber der Objektivität abträglich.
Die Kernpunkte der Kritik von Martin Schwab im Überblick:
- Die Nicht-Anrechnung von fünf Monaten U-Haft verlängert die tatsächliche Haftdauer über das vom Landgericht als angemessen erachtete Maß hinaus und stellt eine zusätzliche Strafe für Nachtatverhalten dar.
- § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB genügt nicht den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG und ist daher verfassungswidrig; die Vorschrift sollte ersatzlos gestrichen werden.
- Der BGH hat die umfangreichen Revisionsrügen der Verteidigung (Sach- und Verfahrensrügen) ohne inhaltliche Auseinandersetzung und ohne ausreichende Begründung abgewiesen – eine verbreitete und zu kritisierende Praxis der Revisionsgerichte.
- Die Entscheidung über die Nicht-Anrechnung erfolgt durch Richter, die selbst Zeugen (und möglicherweise Betroffene) des beanstandeten Verhaltens waren; dies gefährdet die Unvoreingenommenheit und verstößt gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters.
- Die exemplarische Herausstellung der Themen «ritueller Kindesmissbrauch» und «Kinderorganhandel» durch den BGH ist unglücklich und kann bestehende Misstrauensgefühle gegenüber der Justiz unnötig verstärken.
- Die Begründung der Gerichte ist nicht geeignet, den Eindruck politischer Verfolgung auszuräumen.
Fuellmich selbst hatte sich vor wenigen Monaten aus der JVA Bremervörde zu Wort gemeldet. In einer ausführlichen Botschaft, die TN dokumentiert hat, argumentierte er, Aussagen seiner früheren Mitstreiterin Viviane Fischer zögen dem Urteil den Boden unter den Füßen weg. Fischer habe in einem Artikel geschrieben, die Darlehensverträge seien «ausdrücklich» als Scheingeschäfte ausgestaltet gewesen. Genau auf der Annahme einer stillschweigenden Treuhandabrede habe das Göttinger Urteil jedoch maßgeblich beruht.
Fuellmich sieht darin Widersprüche zu früheren Aussagen und fordert Konsequenzen bis hin zu Ermittlungen wegen Falschaussage und Rechtsbeugung. Er bezeichnet das Verfahren weiterhin als «Scheinverfahren» und betont, er habe keine Straftat begangen.
Während «alternative» Medien und juristische Beobachter wie Schwab die Begründungsdefizite und verfassungsrechtlichen Fragen ausführlich thematisieren, bleibt die Berichterstattung großer Mainstream-Medien auffallend knapp und unkritisch. T-Online etwa meldete die Rechtskraft des Urteils in einem kurzen Beitrag. Es referierte die Feststellung des Gerichts zu den 700.000 Euro, die Fuellmich «für eigene Zwecke abgezweigt» habe, und die Bestätigung der Nicht-Anrechnung der Untersuchungshaft wegen Prozessverschleppung.
Eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Bedenken gegen § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB, mit der knappen Begründungspraxis des BGH oder mit den von Fuellmich vorgetragenen Widersprüchen findet sich dort nicht. Der Tenor beschränkt sich auf die Bestätigung der Haft und die Einordnung Fuellmichs als «vermeintlichen Corona-Aufklärer».
Dabei wirft die Art und Weise, wie die Gerichte mit der Revision und der Nicht-Anrechnung der Untersuchungshaft umgegangen sind, offenkundig Fragen auf, die über den Einzelfall hinausreichen. Schwab fasst es so zusammen:
«Sollte es das Anliegen des Landgerichts Göttingen gewesen sein, den Eindruck, Reiner Fuellmich werde politisch verfolgt, zu zerstreuen, ist dies jedenfalls mit der von beiden Gerichten gegebenen Begründung nicht gelungen.»
Die Behauptungen seitens des Green Climate Fund (GCF) der UN bzgl. Emissions-Reduktionen sind betrügerisch
Eine Datenbank mit „Projekten“ des Grünen Klimafonds (GCF) zeigt, dass es sich bei fast keinem davon um tatsächliche Projekte handelt. Bei den meisten handelt es sich lediglich um spezialisierte Unterfonds. Jeder davon weist zwar eine angebliche Emissionsminderungszahl auf, doch diese Zahlen sind reine Fantasie, stehen doch keine tatsächlichen Projekte dahinter. Somit sind die vom GCF geltend gemachten Emissionsminderungen betrügerisch.
Diese Datenbank findet man hier.
(Ich hätte es vielleicht nie gefunden, weil es sich auf der umfangreichen UNFCCC-Website und nicht auf der GCF-Website befindet, aber die KI hat es sofort gefunden, als ich einfach nach „GCF-Projekten“ gefragt habe. Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie KI die Recherche verbessern kann.)
Schauen wir uns drei Großprojekte an, die ganz oben in der Liste stehen. Kleinere Projekte sind wahrscheinlich nicht aussagekräftiger.
An erster Stelle steht das Projekt GAIA mit knapp 1,5 Milliarden Dollar (hier)
Hier ein wesentlicher Auszug aus der Projektbeschreibung: „Das Projekt GAIA wird eine Plattform für gemischte Finanzierungen einrichten, die langfristige Darlehen für Investitionen in Klimaanpassung und Klimaschutz in 19 der klimagefährdetsten Länder der Welt bereitstellt – und damit den teilnehmenden Ländern Zugang zu Finanzmitteln verschafft, die ihnen bisher nicht zur Verfügung standen. Um den unmittelbaren Bedürfnissen der Entwicklungsländer gerecht zu werden, fließen 70 Prozent der Portfolioinvestitionen der Plattform in Anpassungsprojekte; weitere 25 Prozent sind für die am wenigsten entwickelten Länder und kleine Inselentwicklungsstaaten vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Mittel die klimagefährdetsten Gemeinschaften erreichen. Das Projekt richtet sich an Länder, die bei der Beschaffung von Klimafinanzierungen für ihre Programme wirkungsvoller Anpassungsprojekte vor ähnlichen Herausforderungen stehen.“
Es handelt sich hierbei um ein finanzielles und kein physisches Projekt, dessen Hauptziel die Anpassung ist. Dennoch wird eine Reduzierung von 30 Millionen Tonnen „CO₂-Äquivalent“ angegeben. (Das CO₂-Äquivalent umfasst die Reduzierung von Methan und anderen Treibhausgasen.)
Für diese Reduktionsbehauptung gibt es natürlich keine physikalische Grundlage, weil keinerlei tatsächlichen Projekte beteiligt sind. Schlimmer noch: Der Anteil des GCF an diesen 1,5 Milliarden US-Dollar beträgt lediglich 10,3 %. Sie sollten eigentlich nur diesen kleinen Bruchteil der fiktiven Reduktionsmenge für sich beanspruchen, aber ich sehe keine Anzeichen dafür, dass sie dies tun. Falls nicht, ist ihre Behauptung zur CO₂-Reduktion in doppelter Hinsicht betrügerisch.
Das zweite Beispiel ist das „Programme for Energy Efficiency in Buildings (PEEB) Cool“, ein weiteres Finanzprojekt im Umfang von 1,5 Milliarden US-Dollar (hier).
Hier die Projektbeschreibung: „Das Programm für Energieeffizienz in Gebäuden (PEEB) Cool umfasst 11 Länder auf vier Kontinenten, die sieben verschiedene Klimazonen abdecken: das Mittelmeerklima, das feuchte subtropische Klima, das tropische Klima, das äquatoriale Klima, das aride Klima, das Gebirgsklima und das kontinentale Klima. Diese Länder sind vom Klimawandel betroffen, wobei die Temperaturen ein Niveau erreichen, das die hitzebedingten Gesundheitsrisiken erhöht. Der Klimawandel wird zu einer Zunahme dieser Risiken führen, darunter regelmäßigere und extremere Hitzewellen sowie ein Anstieg der Durchschnittstemperaturen.
Das PEEB-Cool-Projekt wird den Bausektor durch die Förderung energieeffizienterer Gebäudeplanung, -bauweise und -nutzung verändern. Es wird Teilbereiche mit erheblichem Potenzial für die Anpassung an den Klimawandel und die Reduzierung von Treibhausgasen priorisieren, wie beispielsweise groß angelegte neue Wohnbauprojekte und Gewerbegebäude, an denen sowohl der öffentliche als auch der private Sektor beteiligt sind. Darüber hinaus wird es erhebliche wirtschaftliche und soziale Vorteile mit sich bringen, wie beispielsweise die Schaffung grüner Arbeitsplätze. Im Rahmen seiner Aktivitäten wird PEEB Cool effiziente Kühllösungen, nachhaltige Baumaterialien und die Einbindung von Akteuren aus dem Bauökosystem einbeziehen.“
Beachten Sie, dass dieses Programm bis 2033 läuft, ohne dass konkrete Projekte identifiziert wurden, jedoch mit einer CO₂-Äquivalent-Reduktion von 1,6 Millionen Tonnen verbunden ist. Der Finanzierungsanteil des GCF beträgt lediglich 16,5 %, doch offenbar wird diese gesamte fiktive Reduktionsmenge dem GCF zugerechnet.
Ein drittes Beispiel ist der „Global Subnational Climate Fund (SnCF Global) – Equity“, der bis 2040 läuft. Dabei handelt es sich um einen Fonds in Höhe von 750 Millionen US-Dollar, der auf Verwaltungseinheiten innerhalb von Ländern wie Landkreise, Provinzen, Regionen und Gemeinden ausgerichtet ist.
Hier ein wesentlicher Auszug aus der Beschreibung: „Das Ziel des Sub-national Climate Fund Global (SnCF Global oder der ‚Fonds‘) besteht darin, durch ein transformatives Finanzierungsmodell langfristige Klimainvestitionen auf subnationaler Ebene für Lösungen zur Emissionsminderung und Anpassung anzustoßen.“
Es gibt keine konkreten Projekte, doch die Reduzierung der CO₂-Äquivalente wird auf genau 77,6 Millionen Tonnen beziffert. Das entspricht weniger als 10 US-Dollar pro Tonne, was völlig unrealistisch ist. Der finanzielle Anteil des GCF beträgt lediglich 20 %.
Ein Blick auf die ersten rund 40 Projekte in der Datenbankliste zeigt, dass es sich ausschließlich um finanzielle und nicht um physische Projekte handelt. Der Grüne Klimafonds behauptet, über die gesamte Projektlaufzeit Emissionsminderungen in Höhe von mehreren Milliarden Tonnen CO₂-Äquivalent zu erzielen. Die Projektzahlen sind völlig fiktiv und somit betrügerisch.
Link: https://www.cfact.org/2026/08/17/un-green-climate-fund-emission-reduction-claims-are-fraudulent/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Die Behauptungen seitens des <em>Green Climate Fund</em> (GCF) der UN bzgl. Emissions-Reduktionen sind betrügerisch erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Nach neun Jahren besuchen Familien zerstörten Guerillafriedhof in Besta
Nach neun Jahren haben Angehörige erstmals wieder den Friedhof Şehîd Rojat und Şehîd Zelal in der Region Besta bei Şirnex (tr. Şırnak) besucht. Auf dem Friedhof befinden sich Gräber von Gefallenen der Volksverteidigungskräfte (HPG) und der Verbände freier Frauen (YJA Star). Das Gelände war 2017 aus der Luft bombardiert und anschließend weitgehend zerstört worden. Danach erklärte der türkische Staat die Region zum „militärischen Sicherheitsgebiet“ und sperrte den Zugang über Jahre.
Gemeinsam mit dem Ortsverband des Vereins MEBYA-DER, der sich um Menschen kümmert, die Angehörige im kurdischen Befreiungskampf verloren haben, konnten Angehörige nun erstmals wieder zu den Gräbern gelangen. Unter ihnen waren Familien von Niyazi Akın (Şervan Sasun), Abdurgani Yanar (Celal Çeli) und Abdurahman Erkan (Koçero Kurdo), die am 17. Mai 2009 in Besta gefallen waren. Sultan Erkan, Memet Metin Erkan, Emine Özkan und Neslihan Akın machten sich nach Jahren erstmals wieder auf die Suche nach den Gräbern ihrer Angehörigen.
Suche nach den Namen der Angehörigen
Vor Ort fanden die Familien einen weitgehend zerstörten Friedhof vor. Zahlreiche Grabsteine waren zerbrochen oder umgestürzt. Zwischen den Trümmern suchten die Angehörigen nach Steinen, auf denen noch die Namen ihrer Gefallenen zu erkennen waren. Gefundene Grabsteine wurden von den Familien gereinigt und geküsst. Anschließend gedachten sie ihrer Angehörigen und sprachen Gebete.
„Jeder Mensch hat seine Erde, seinen Friedhof. Wie konnte dieser Ort nur in einen solchen Zustand gebracht werden?“, sagte Emine Özkan angesichts der Zerstörung. „Überall auf der Welt werden die Gräber der Menschen geschützt. Als wir hier ankamen, haben wir gesehen, dass der Friedhof vollständig zerstört wurde.“ Sie forderte, die Zerstörung nicht als gegeben hinzunehmen: „Hoffentlich bleibt es nicht so. Die Gräber der Menschen und ihre Erde müssen respektiert werden.“
„Das ist Unrecht“
Auch MEBYA-DER-Vorstandsmitglied Fahrettin Salgucak kritisierte den Zustand des Friedhofs. Die Zerstörungen seien bereits zuvor bekannt gewesen, ihr tatsächliches Ausmaß sei bei dem jetzigen Besuch jedoch erneut sichtbar geworden. „Das hier ist unser Friedhof für die Gefallenen. Wir hatten schon zuvor gesehen, dass er zerstört worden war. Als wir heute wiederkamen, haben wir gesehen, dass alles um den Friedhof herum auf schlimmste Weise verwüstet wurde“, sagte Salgucak. Bereits der Weg zu den Gräbern sei für die Angehörigen mit großen Schwierigkeiten verbunden gewesen. „Das ist Unrecht. Auch im Islam ist so etwas nicht hinnehmbar“, erklärte Salgucak.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-51940 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-46719 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-50874 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/verschleppte-guerillaleichen-unter-gehweg-begraben-19293 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/ein-eigener-krieg-kann-eine-person-funfmal-getotet-werden-32227
Greetings on the 80th anniversary of Korolev Rocket and Space Corporation Energia
Vladimir Putin congratulated the staff and veterans of Korolev Rocket and Space Corporation Energia on the company’s 80th anniversary.
Viele Rabatte für Schwerbehinderte die kaum genutzt werden
Der Schwerbehindertenausweis bringt nicht nur gesetzlich vorgeschriebene Nachteilsausgleiche. Unternehmen, Veranstalter und Freizeiteinrichtungen gewähren 2026 zusätzliche Rabatte, die viele Betroffene kaum kennen. Wir zeigen einige Beispiele.
Teilweise reichen GdB 50 oder 70, teilweise braucht es bestimmte Merkzeichen.
Es handelt sich um freiwillige Vergünstigungen. Einen Rechtsanspruch auf günstigere Eintrittspreise, Mitgliedschaften oder Einkäufe gibt es nicht. Anbieter dürfen ihre Bedingungen deshalb ändern.
Deutsche Bahn: BahnCard 50 kostet bei GdB 70 nur die HälfteSchwerbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 70 können eine ermäßigte BahnCard 25 oder BahnCard 50 kaufen. Die ermäßigte BahnCard 25 für die zweite Klasse kostet 2026 40,90 Euro statt regulär 62,90 Euro.
Noch größer fällt die Ersparnis bei der BahnCard 50 aus. Hier verlangt die Deutsche Bahn 122 Euro statt regulär 244 Euro pro Jahr. Betroffene sparen also 122 Euro beim Kartenpreis. Die BahnCard selbst bringt anschließend 50 Prozent Rabatt auf Flexpreise und 25 Prozent auf Sparpreise. Auch Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können die ermäßigte BahnCard erhalten.
Der Nachweis lässt sich bei einer Online-Bestellung als Bild oder PDF hochladen. Die Karte verlängert sich automatisch, wenn der Kunde sie nicht rechtzeitig kündigt.
ADAC: 13 Euro weniger Mitgliedsbeitrag ab GdB 50Schon ab GdB 50 reduziert der ADAC den Beitrag für das schwerbehinderte Hauptmitglied. Die Basis-Mitgliedschaft kostet dann 41 statt 54 Euro im Jahr.
Bei der Plus-Mitgliedschaft sinkt der Jahresbeitrag von 94 auf 81 Euro. Für Premium verlangt der ADAC 126 statt 139 Euro. Die Ersparnis beträgt damit jeweils 13 Euro pro Jahr. Der Rabatt gilt nur für das Hauptmitglied.
Telekom: Bis zu 8,72 Euro Vergünstigung bei GdB 90Die Telekom bietet einen Sozialtarif für bestimmte Festnetzanschlüsse. Beim Sozialtarif 2 können Menschen mit einem GdB von mindestens 90 oder mit dem Merkzeichen Bl beziehungsweise Gl eine Vergünstigung von bis zu 8,72 Euro netto pro Abrechnungszeitraum erhalten.
Allerdings senkt die Telekom damit nicht einfach den Grundpreis. Sie verrechnet die Vergünstigung nur mit bestimmten kostenpflichtigen Telefonverbindungen, etwa Deutschland-, Auslands- oder bestimmten 032-Verbindungen.
Wer einen Tarif mit umfangreicher Telefonflatrate nutzt und kaum zusätzliche Gesprächskosten verursacht, profitiert deshalb möglicherweise wenig oder gar nicht. Der Sozialtarif muss beantragt und die Berechtigung nachgewiesen werden.
Zoos sind oft deutlich günstigerDer Zoo Berlin bietet 2026 einen konkreten Schwerbehindertentarif. Erwachsene zahlen für eine Tageskarte an der Kasse regulär 25 Euro, schwerbehinderte Gäste ab GdB 50 dagegen 14 Euro. Online beginnen die Preise bei 16 Euro regulär und neun Euro ermäßigt.
Bei den Merkzeichen B oder H kommt eine Begleitperson kommt kostenlos hinein. Schwerbehinderte Kinder bis 15 Jahre erhalten ebenfalls freien Eintritt.
Auch bei Jahreskarten gibt es reduzierte Preise. Eine Zoo-Jahreskarte kostet für Erwachsene regulär 69 Euro, für Schwerbehinderte 46 Euro.
Der Erlebnis-Zoo Hannover nimmt zwar regulären Eintritt für Besucher mit Behinderung, bietet aber freien Eintritt für die Begleitperson bei den Merkzeichen B, H, aG oder Bl.
Der Zoo am Meer Bremerhaven gibt ebenfalls freien Eintritt für die Begleitperson bei Merkzeichen B oder H. Beim Kölner Zoo gibt es eine Freikarte für die Begleitperson bei Merkzeichen B. Das gilt auch beim Tierpark Hagenbeck in Hamburg.
Dort können Sie auch nach vorheriger Anmeldung einen Rollstuhl ausleihen (Telefon: 040 530033-324)
Connichi 2026: 50 Prozent Rabatt ab GdB 50Bei der Anime- und Manga-Veranstaltung Connichi in Wiesbaden zahlen Menschen mit einem GdB von mindestens 50 zahlen 2026 nur die Hälfte des jeweils gültigen Ticketpreises.
Beim Einlass müssen sie den Schwerbehindertenausweis vorzeigen. Anders als bei vielen Kinos oder Zoos bekommt die Begleitperson dort allerdings keinen eigenen Rabatt.
Bei einem regulären Drei-Tage-Ticket von 99 Euro reduziert sich der Ticketpreis damit auf 49,50 Euro. Die Veranstaltung läuft vom 4. bis 6. September 2026.
Ermäßigungen auf MessenBei der Frankfurter Buchmesse erhalten Sie mit einem GdB ab 50 eine ermößigte Tageskarte, als Mensch im Rollstuhl freien Eintritt, ebenso bei Merkzeichen B und H im Ausweis. Die Begleitperson bei Merkzeichen B und H hat ebenfalls kostenlosen Zugang.
Bei der IAA TRANSPORTATION 2026 für Mobilität und Logistik vom 15. bis 20. September 2026 in Hannover gibt es ermäßigten Eintritt bei Schwerbehinderung und freien Eintritt für die Begleitperson bei Merkzeichen B.
Herrenhäuser Gärten HannoverFür die historischen Gärten und die dortigen Konzerte gelten grundsätzlich reduzierte Tarife für Schwerbehinderte und freier Eintritt für Begleitpersonen bei Merkzeichen B. Dies ist nur ein Beispiel. Viele Schlossgärten und Stadtparks haben ähnliche Regelungen.
Auch in Botanischen Gärten wie zum Beispiel dem Botanischen Garten Berlin zahlen Menschen mit Schwerbehinderung sehr oft einen ermäßigten Tarif.
Kino: Mit Merkzeichen B kommt die Begleitperson kostenlos mitBei CinemaxX kann die Begleitperson freien Eintritt erhalten, wenn aus dem Schwerbehindertenausweis hervorgeht, dass der Gast auf eine Begleitung angewiesen ist. CinemaxX weist diese Regel 2026 auf seinen aktuellen Kinoseiten aus.
CineStar verfährt ähnlich. Dort erhält die Begleitperson bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B eine Freikarte.
Für ein Paar kann das faktisch bedeuten, dass für einen Kinobesuch nur eine Eintrittskarte bezahlt werden muss. Der Vorteil hängt jedoch vom Merkzeichen ab, nicht allein vom GdB 50.
Europa-Park: Sondertarife für schwerbehinderte GästeAuch der Europa-Park bietet 2026 vergünstigte Tickets für Menschen mit Schwerbehinderung. Erwachsene mit entsprechendem Nachweis können Tageskarten zum Sondertarif buchen. Die Preise liegen je nach Besuchstag zwischen 56,50 und 65 Euro.
Noch stärker reduziert der Park bei bestimmten Einschränkungen. Gäste mit dem Merkzeichen Bl sowie dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesene Gäste mit Merkzeichen aG zahlen für eine Tageskarte zwischen 34 und 38 Euro.
Bei einem B- oder H-Vermerk erhält außerdem eine Begleitperson Zugang zum Sondertarif. Sie kommt im Europa-Park also nicht automatisch kostenlos hinein.
Ein Schwerbehindertenausweis bedeutet nicht automatisch RabattJeder private Anbieter bestimmt selbst, ob er einen Rabatt gewährt und welche Voraussetzungen gelten. Manchmal genügt GdB 50, wie beim ADAC oder Zoo Berlin. Die Deutsche Bahn verlangt für die ermäßigte BahnCard mindestens GdB 70.
Beim Telekom-Sozialtarif gelten nochmals andere Voraussetzungen. Bei Kino-Freikarten entscheidet häufig das Merkzeichen B.
Gibt es Rabatt im Supermarkt?Bei großen Supermarktketten klnnen Sie nicht von einem allgemeinen Schwerbehindertenrabatt ausgehen. Bei unserer Recherche zu den bundesweit veröffentlichten Kundenangeboten ließ sich kein solches Angebot der großen Lebensmittelketten feststellen.
Lokale Märkte können dennoch eigene Aktionen anbieten.
Nachfragen lohnt sichSie sollten als Mensch mit Schwerbehinderung unbedingt vorher anfragen, ob es spezielle Vergünstigungen gibt. Die Liste der Institutionen und Veranstalter ist lang, die beim Vorzeigen des Ausweises eine Ermäßigung anbieten.
Aber lokale Veranstalter setzen diese Rabatte häufig nicht herausgehoben in das Internet. Das gilt für Museen, Schwimmbäder, Theater, Zoos, Freizeitparks, Sportveranstalter, Fitness-Studios oder auch lokale Freizeiteinrichtungen.
Sie sollten als Betroffene deshalb bereits vor der Buchung nach Begriffen wie „Ermäßigte“, „Menschen mit Behinderung“, „Barrierefreiheit“, „Sondertarif“ oder „Begleitperson“ suchen.
Vor Ort lohnt sich die Nachfrage ebenfalls (ganz besonders bei Merkzeichen B).
FAQ: Rabatte bei Schwerbehinderung Gibt es ab GdB 50 automatisch private Rabatte?Nein. Gesetzliche Nachteilsausgleiche und freiwillige Rabatte sind zwei verschiedene Dinge. Unternehmen und Veranstalter entscheiden selbst, ob sie einen Preisnachlass anbieten.
Welches Merkzeichen bringt häufig kostenlosen Eintritt für die Begleitperson?Besonders häufig ist das Merkzeichen B entscheidend. Einige Anbieter akzeptieren zusätzlich H. Die konkrete Regel legt jedoch der jeweilige Veranstalter fest.
Muss ich den Schwerbehindertenausweis vorzeigen?In der Regel ja. Auch wenn Sie ein ermäßigtes Ticket online kaufen, kann der Anbieter den Ausweis beim Einlass oder nach der Bestellung kontrollieren.
QuellenADAC – Mitgliedschaft und Beitragsermäßigung für Schwerbehinderte (ADAC)
Deutsche Bahn – Ermäßigte BahnCard 25 und 50 (Deutsche Bahn)
Deutsche Telekom – Sozialtarif für den Festnetzanschluss, Stand Juli 2026 (Telekom)
Inkosafe / Sanitätshaus Bauch – Rabatt für Menschen mit GdB oder Pflegegrad (https://www.inkosafe.de/)
Zoo Berlin – Tickets und Preise für schwerbehinderte Gäste (Zoo Berlin)
Connichi – Ticketpreise und Schwerbehindertenermäßigung 2026 (Connichi)
CinemaxX und CineStar – Regelungen für Begleitpersonen (CinemaxX)
Europa-Park – Sondertarife für Gäste mit Behinderungen (Europa-Park Erlebnis-Resort)
Sozialverband VdK – Schwerbehindertenausweis und freiwillige Vergünstigungen (Sozialverband VdK Deutschland e.V.)
Der Beitrag Viele Rabatte für Schwerbehinderte die kaum genutzt werden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Grundsicherung-Wohnkosten: Ohne diese Nachweise darf das Jobcenter kürzen – Gerichtsbeschluss
Ein alleinstehender Leistungsbezieher zahlte monatlich 840 Euro Bruttokaltmiete. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hielt im Eilverfahren einen Vergleichswert von 562 Euro für angemessen und wies den Antrag auf höhere Unterkunftsleistungen zurück.
Der Mann hatte nach Auffassung des Gerichts weder eine unzumutbare Kostensenkung noch eine akut drohende Gefahr für seine Wohnung glaubhaft gemacht. Auch der geplante Umgang mit seinen Kindern begründete derzeit keinen höheren Wohnraumbedarf.
Das LSG NRW entschied mit Beschluss vom 17. August 2026 unter dem Aktenzeichen L 7 AS 272/26 B ER.
Bruttokaltmiete lag 278 Euro über dem VergleichswertDie Bruttokaltmiete des Antragstellers setzte sich aus 600 Euro Grundmiete und 240 Euro kalten Betriebskosten zusammen. Insgesamt musste er damit 840 Euro monatlich zahlen.
Ob das Jobcenter seine örtliche Angemessenheitsgrenze nach einem rechtmäßigen schlüssigen Konzept berechnet hatte, konnte das Gericht im Eilverfahren nicht abschließend prüfen. Der Senat griff deshalb auf den Höchstbetrag nach § 12 Wohngeldgesetz zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von zehn Prozent zurück.
Für einen Einpersonenhaushalt in Mietenstufe IV ergab sich nach dieser Berechnung ein Betrag von 562 Euro. Die tatsächliche Bruttokaltmiete lag damit 278 Euro über dem vom Gericht herangezogenen Vergleichswert.
Warum die Miete nicht um 49,5 Prozent gekürzt wurdeWichtig ist die richtige Einordnung der Prozentzahl. Die tatsächliche Bruttokaltmiete von 840 Euro überstieg den Vergleichswert von 562 Euro um 49,5 Prozent.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Unterkunftsleistung um 49,5 Prozent gekürzt wurde. Werden statt 840 Euro nur 562 Euro berücksichtigt, beträgt die Differenz 278 Euro und damit rund 33,1 Prozent der tatsächlichen Bruttokaltmiete.
Die 49,5 Prozent beschreiben somit die Überschreitung der Angemessenheitsgrenze. Sie geben nicht die Höhe der Kürzung bezogen auf die tatsächliche Miete an.
Die 150-Prozent-Grenze gilt nicht dauerhaftSeit dem 1. Juli 2026 begrenzt § 22 Absatz 1 SGB II die Übernahme besonders hoher Unterkunftskosten bereits während der einjährigen Karenzzeit. Aufwendungen oberhalb des Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Das Gesetz erlaubt während der Karenzzeit jedoch höhere Leistungen, wenn die Kosten im Einzelfall unabweisbar sind oder eine Bedarfsgemeinschaft mit Kindern betroffen ist. Die Neuregelung trat durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des SGB II am 1. Juli 2026 in Kraft.
Die 150-Prozent-Grenze ist keine allgemeine Mietobergrenze für den gesamten Leistungsbezug. Nach der Karenzzeit gelten weiterhin die örtlichen Angemessenheitswerte und die Regeln über das Kostensenkungsverfahren.
Auf Grundlage des vom Gericht verwendeten Vergleichswerts von 562 Euro läge das Eineinhalbfache bei 843 Euro. Daraus folgt aber kein dauerhafter Anspruch auf Übernahme einer Bruttokaltmiete von 840 Euro.
Keine Mietrückstände und keine aktuelle KündigungsgefahrFür eine einstweilige Anordnung müssen Betroffene neben einem möglichen Leistungsanspruch auch eine besondere Eilbedürftigkeit glaubhaft machen. Es muss ein schwerwiegender Nachteil drohen, der nicht bis zu einer Entscheidung im regulären Klageverfahren warten kann.
Eine bereits erhobene Räumungsklage ist dafür nicht zwingend erforderlich. Das hat auch das Bundesverfassungsgerichtzum gerichtlichen Schutz bei ungedeckten Unterkunftskosten klargestellt.
Im entschiedenen Fall bestanden jedoch keine Mietrückstände. Eine fristlose Kündigung oder ein anderweitig konkret drohender Wohnungsverlust waren ebenfalls nicht erkennbar.
Die vorgelegten Schreiben des Vermieters stammten aus den Jahren 2019 bis 2024. Sie betrafen überwiegend nächtliche Ruhestörungen und Streit über die Gestaltung des Balkons, belegten aber keine aktuelle Kündigungsgefahr.
Einsatz des Regelbedarfs reichte dem Gericht nicht ausDer Antragsteller erklärte außerdem, dass er einen Teil seines Regelbedarfs einsetzen müsse, um die vollständige Miete bezahlen zu können. Auch darin sah das Gericht im konkreten Fall noch keine ausreichende Eilbedürftigkeit.
Nach Auffassung des Senats beruhte der Einsatz dieser Mittel auf der Entscheidung des Antragstellers, die erheblich zu teure Wohnung weiterhin zu finanzieren. Die Wohnung sei wegen ihrer deutlich überhöhten Kosten nicht langfristig durch Leistungen des Jobcenters zu sichern.
Diese Bewertung bedeutet nicht, dass eine Finanzierung der Miete aus dem Regelbedarf immer unbeachtlich wäre. Entstehen dadurch Mietrückstände oder kann der notwendige Lebensunterhalt nicht mehr gedeckt werden, müssen diese Folgen im Eilverfahren konkret belegt werden.
Mehr Wohnraum wegen der Kinder nur bei tatsächlich gelebtem UmgangEin höherer Unterkunftsbedarf kann entstehen, wenn ein Elternteil seine Kinder regelmäßig in der eigenen Wohnung betreut. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. August 2019 kommt es auf die Zahl der Kinder sowie auf Häufigkeit und Dauer der Aufenthalte an.
Voraussetzung ist außerdem, dass der persönliche Umgang tatsächlich in der Wohnung des umgangsberechtigten Elternteils stattfindet. Eine lediglich denkbare spätere Umgangsregelung genügt nicht.
Der Antragsteller hatte eingeräumt, dass derzeit kein Umgang mit seinen weiter entfernt lebenden Kindern stattfand. Wie die Betreuung künftig aussehen würde, hing noch von einem familienpsychologischen Gutachten in einem Verfahren vor dem Familiengericht ab.
Auch der Kontakt zu einem in der Nähe lebenden Sohn beschränkte sich nach den Angaben des Mannes auf einige Tage während der Osterferien. Das reichte dem Gericht nicht aus, um zusätzlichen Wohnraum anzuerkennen.
Eingelagerter Hausrat der Ehefrau begründet keinen HärtefallIn der Wohnung befanden sich außerdem Gegenstände der inzwischen getrennt lebenden Ehefrau. Auch daraus ergab sich nach Auffassung des Gerichts keine Unzumutbarkeit der Kostensenkung.
Der Antragsteller müsse mit seiner Ehefrau klären, was mit dem Hausrat geschehen solle. Die Aufbewahrung fremder Gegenstände rechtfertige nicht dauerhaft die Finanzierung einer größeren und teureren Wohnung durch das Jobcenter.
Wann eine Kostensenkung unzumutbar sein kannSchwere Erkrankungen, eine Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder ein hohes Alter können gegen einen Umzug sprechen. Dafür sollte eine ärztliche Bescheinigung nachvollziehbar erklären, weshalb gerade der Wohnungswechsel den Gesundheitszustand gefährden würde.
Auch notwendige Hilfen im unmittelbaren Wohnumfeld können berücksichtigt werden. Das betrifft beispielsweise pflegebedürftige Menschen, die auf Angehörige, einen Pflegedienst oder andere dauerhaft verfügbare Unterstützung in ihrer Nähe angewiesen sind.
Bei Kindern können ein unmittelbar bevorstehender Schulabschluss, eine besondere Betreuungssituation oder eine nachgewiesene Gefährdung der Entwicklung gegen einen sofortigen Umzug sprechen. Der bloße Besuch einer Schule oder Kita verhindert eine Kostensenkung allerdings nicht automatisch.
Eine Kostensenkung kann außerdem unmöglich sein, wenn tatsächlich kein angemessener Wohnraum verfügbar ist. Betroffene sollten ihre Wohnungssuche deshalb fortlaufend dokumentieren und festhalten, welche Wohnungen sie angefragt haben, wie hoch die verlangte Miete war und weshalb keine Vermietung zustande kam.
Auch wirtschaftliche Gründe sind zu prüfen. Würden Umzug, Renovierung und Kaution deutlich mehr kosten als die voraussichtliche Mietersparnis, kann das Jobcenter nach § 22 Absatz 1 SGB II auf eine Kostensenkung verzichten.
Nachweise müssen möglichst konkret seinAllgemeine Hinweise auf einen angespannten Wohnungsmarkt reichen häufig nicht aus. Überzeugender sind gespeicherte Wohnungsanzeigen, schriftliche Anfragen, Absagen von Vermietern und Aufzeichnungen über erfolglose Besichtigungen.
Gesundheitliche Gründe sollten ebenfalls nicht nur behauptet werden. Aus einer ärztlichen Stellungnahme sollte hervorgehen, welche konkreten Folgen ein Umzug hätte und ob diese Einschränkung vorübergehend oder dauerhaft besteht.
Lässt sich die Miete trotz ernsthafter Bemühungen nicht senken oder ist ein Umzug nachweisbar unzumutbar, können die tatsächlichen Unterkunftskosten auch über den üblichen Zeitraum von sechs Monaten hinaus anzuerkennen sein. Darüber muss das Jobcenter immer anhand der persönlichen Situation entscheiden.
Praxisbeispiel: Dokumentierte Wohnungssuche verhindert vorschnelle KürzungEine alleinstehende Frau zahlt 720 Euro Bruttokaltmiete, während das Jobcenter 560 Euro für angemessen hält. Nach der Kostensenkungsaufforderung sucht sie sechs Monate lang nach einer günstigeren und wegen ihrer Gehbehinderung barrierearmen Wohnung.
Sie bewahrt Wohnungsanzeigen, Anfragen und Absagen auf. Zusätzlich bescheinigt ihr Arzt, dass eine Wohnung ohne Aufzug für sie nicht geeignet ist.
Findet sie trotz dieser Bemühungen keine passende Wohnung, darf das Jobcenter nicht allein auf den Ablauf der sechs Monate verweisen. Es muss prüfen, ob eine Kostensenkung tatsächlich möglich und zumutbar war.
Darf das Jobcenter die Miete sofort auf die Angemessenheitsgrenze absenken?Nach Ablauf der Karenzzeit muss das Jobcenter Betroffene grundsätzlich über die zu hohen Kosten und die Voraussetzungen der weiteren Übernahme informieren. Für die Kostensenkung bleibt normalerweise ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten.
Werden während der Karenzzeit alle Mieten bis 150 Prozent übernommen?Grundsätzlich schützt die Karenzzeit Unterkunftskosten bis zum Eineinhalbfachen der abstrakten Angemessenheitsgrenze. Diese Regel gilt jedoch nur für die Karenzzeit und begründet keinen dauerhaften Anspruch auf eine entsprechend hohe Miete.
Rechtfertigt der Umgang mit Kindern automatisch eine größere Wohnung?Nein. Es kommt darauf an, ob und wie häufig die Kinder tatsächlich in der Wohnung übernachten oder betreut werden. Eine unklare spätere Umgangsregelung reicht nicht aus.
Muss bereits eine Räumungsklage vorliegen, damit ein Eilantrag Erfolg haben kann?Nein. Es müssen aber konkrete Anzeichen für einen drohenden Wohnungsverlust oder andere schwere Nachteile vorliegen. Das können Mietrückstände, eine Kündigung oder eine aktuelle Zahlungsaufforderung des Vermieters sein.
QuellenLSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. August 2026 – L 7 AS 272/26 B ER; Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen
§ 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Bundessozialgericht, Urteil vom 29. August 2019 – B 14 AS 43/18 R
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 1. August 2017 – 1 BvR 1910/12
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Steuern auf alles von allen für alle
Die wahren Absichten werden deutlich: Es geht nur noch ums Abzocken als Selbstzweck, egal wie absurd. Das jüngste Beispiel: Eine Zuckersteuer, die auch für zuckerfreie Getränke gilt. Klar: Sie brauchen immer mehr frisches Geld für die Ukraine und die Alimentierung von Millionen Migranten. Klingbeil wird gierig; Neuverschuldung ohne Ende reicht ihm nicht mehr – und […]
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Neue Rentnerrabatte im Restaurant: Hier überall essen Rentner über 10 Prozent günstiger
Rentnerinnen und Rentner können nicht nur bei Bahnfahrten, Eintrittskarten oder im Einzelhandel sparen. Auch einige Restaurants in Deutschland bieten älteren Gästen inzwischen einen echten Rentner- oder Seniorenrabatt von zehn Prozent an.
Ein flächendeckendes Angebot gibt es allerdings nicht. Häufig handelt es sich um Aktionen einzelner Restaurants, die nur an bestimmten Wochentagen gelten und teilweise einen Nachweis voraussetzen.
Diese Restaurants geben Senioren einen RabattEine aktuelle Recherche zeigt mehrere Restaurants, die ihre Vergünstigungen ausdrücklich auf den eigenen Internetseiten bewerben. Besonders interessant sind Angebote mit einem festen Preisnachlass von zehn Prozent.
Restaurant Ort Senioren-/Rentnervorteil Restaurant Delphin Dahme 10 % Rentnerrabatt jeden Freitag und Samstag. Il Pomodoro Konstanz Jeden Mittwoch 10 % Seniorenrabatt auf Speisen und Getränke. MAUI Nymphenburg München Donnerstags 10 % Seniorenrabatt. Gourmet Palace Bobenheim-Roxheim Senioren ab 60 Jahren zahlen freitags mittags 23 statt 27 Euro für Buffet, Grill und Softdrinks. Lichtbildausweis erforderlich. tennispub Mömbris Mömbris Beim Senioren-Special sind ausgewählte Gerichte jeweils 4 Euro günstiger. Glöckl der regensburger Regensburg Montags und dienstags 20 % Seniorenrabatt. Mu-Kii Wuppertal Wuppertal Gäste ab 67 Jahren erhalten 20 % Rabatt auf Lunch und Dinner. Mu-Kii Dortmund Dortmund Gäste ab 67 Jahren erhalten 20 % Rabatt auf Lunch und Dinner. Hong Kong Haus Augsburg Gäste ab 70 Jahren erhalten das Buffet zu einem vergünstigten Seniorenpreis. Restaurant Mühlenstein Wedel Viele gekennzeichnete Gerichte können als kleinere Rentnerportion 20 % günstiger bestellt werden. Hotel zum Einsiedler Deutschneudorf Viele Gerichte werden als Seniorenportion angeboten. Dafür gibt es 25 % Rabatt. Restaurant Unter den Linden Rüdesheim-Assmannshausen Bei gekennzeichneten Gerichten gibt es eine kleinere Seniorenportion mit 2 Euro Preisnachlass. Nehrener Hof Nehren Gerichte können als kleinere Seniorenportion mit 2 Euro Nachlass bestellt werden. Landhaus-Mühlenhof Haiger-Offdilln Zahlreiche Gerichte sind als Seniorenportion erhältlich und dadurch 2,50 Euro günstiger. Heile Schern Geisa Die Speisekarte weist Seniorenportionen mit 2 Euro Preisnachlass aus. Hofwirtschaft Hessentapas Hasselroth Schnitzel können als Seniorenportion bestellt werden. Dafür werden 2 Euro vom Preis abgezogen. KlosterGasthof Maria Bildhausen Münnerstadt Beim entsprechenden Buffet kostet die Seniorenportion 14,90 statt 17,90 Euro. Gasthof Schweta Mügeln-Schweta Gerichte sind als Seniorenportion mit 3 Euro Preisnachlass erhältlich. Landgasthof & Hotel Zur Linde Großenlüder-Bimbach Schnitzelgerichte gibt es als Seniorenportion mit 3 Euro Nachlass. Restaurant Afitos Zorneding Die Speisekarte bietet eine Seniorenportion mit 3 Euro Preisnachlass an.Stand: 25. August 2026. Die Angebote können von den Restaurants geändert oder beendet werden. Bei einigen Angeboten handelt es sich um vergünstigte kleinere Seniorenportionen und nicht um einen pauschalen Rabatt auf die gesamte Rechnung. Vor dem Restaurantbesuch empfiehlt es sich daher, die aktuellen Bedingungen beim jeweiligen Anbieter zu prüfen.
Die Bedingungen können von den Restaurants jederzeit geändert werden. Vor einem längeren Anfahrtsweg empfiehlt es sich deshalb, das Angebot noch einmal direkt beim jeweiligen Betrieb zu prüfen.
Restaurant Delphin gibt freitags und samstags zehn ProzentBesonders eindeutig ist die Regelung beim Restaurant Delphin im Ostseebad Dahme. Das familiengeführte Fisch- und Steakrestaurant gewährt nach eigenen Angaben jeden Freitag und Samstag einen Rentnerrabatt von zehn Prozent.
Das Restaurant begründet die Aktion ausdrücklich mit der Lebensleistung älterer Menschen. Damit gehört das Lokal zu den wenigen gastronomischen Betrieben, die den Rentnerrabatt dauerhaft und gut sichtbar bewerben.
In Konstanz ist Mittwoch SeniorentagAuch das italienische Restaurant Il Pomodoro in Konstanz hat einen festen Seniorentag eingerichtet. Jeden Mittwoch erhalten Rentner und Senioren dort zehn Prozent Rabatt auf Speisen und Getränke.
Das ist besonders interessant, weil der Nachlass nicht lediglich für ein bestimmtes Menü oder eine kleine Seniorenportion gilt. Nach den veröffentlichten Bedingungen bezieht sich die Vergünstigung auf das gastronomische Angebot des Restaurants.
Zehn Prozent Rabatt am Donnerstag in MünchenBeim Restaurant MAUI in München-Nymphenburg können ältere Gäste donnerstags sparen. Das Restaurant wirbt für diesen Tag mit einem Seniorenrabatt von zehn Prozent.
Damit zeigt sich ein Muster, das auch bei anderen Betrieben zu beobachten ist. Restaurants nutzen Seniorenrabatte häufig an festen Wochentagen, an denen die Auslastung außerhalb der klassischen Wochenendzeiten gesteigert werden kann.
Gourmet Palace macht das Mittagsbuffet für Senioren günstigerEtwas anders funktioniert das Seniorenangebot beim Gourmet Palace in Bobenheim-Roxheim. Senioren ab 60 Jahren zahlen freitags zwischen 11:30 und 14:30 Uhr für Buffet, Grill und Softgetränke-Flatrate 23 Euro statt regulär 27 Euro.
Voraussetzung ist dort ein Lichtbildausweis. An Feiertagen gilt das Seniorenangebot nach Angaben des Restaurants nicht.
Seniorenrabatt ist nicht automatisch RentnerrabattBei solchen Angeboten sollten ältere Gäste genau auf die Formulierung achten. Ein „Seniorenrabatt“ kann an ein bestimmtes Lebensalter geknüpft sein, während ein „Rentnerrabatt“ auch für jüngere Menschen gelten kann, die bereits eine Rente beziehen.
Eine bundesweit einheitliche Altersgrenze gibt es nicht. Manche Anbieter setzen 60, andere 63 oder 65 Jahre voraus, während bei anderen ausschließlich ein Rentennachweis verlangt wird.
Auch außerhalb der Gastronomie unterscheiden sich die Voraussetzungen erheblich. Eine Übersicht über weitere Vergünstigungen findet sich im Gegen-Hartz-Beitrag Rentner: Überall hier bekommen Senioren 10 Prozent Rabatt – oftmals sogar mehr.
Rentenausweis beim Restaurantbesuch mitnehmenWer bereits eine Altersrente bezieht, sollte seinen Rentenausweis daher nicht grundsätzlich zu Hause lassen. Er kann bei verschiedenen Vergünstigungen als Nachweis des Rentenbezugs dienen.
Der Rentenausweis schafft allerdings keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Preisnachlass. Welche Vergünstigung gewährt wird und welcher Nachweis erforderlich ist, entscheidet das jeweilige Unternehmen.
Mehr über die Nutzung des Nachweises und mögliche Ermäßigungen erfahren Rentner im Beitrag Rentenausweis 2026: Diese Rabatte kennen viele Rentner nicht.
Einen gesetzlichen Anspruch auf zehn Prozent gibt es nichtRestaurants sind grundsätzlich nicht verpflichtet, älteren Gästen einen Rabatt einzuräumen. Bei den Angeboten handelt es sich um freiwillige Preisaktionen der jeweiligen Betriebe.
Das bedeutet zugleich, dass ein Restaurant die Bedingungen verändern oder eine Aktion beenden kann. Ein Angebot, das heute gilt, muss deshalb nicht zwangsläufig dauerhaft bestehen.
Nachfragen kann sich auch ohne ausgeschilderten Rabatt lohnenNicht jedes Restaurant bewirbt Vergünstigungen bereits auf der Startseite oder in der Speisekarte. Deshalb kann es sich lohnen, bereits bei der Reservierung nach einem Seniorenmenü, Seniorenteller oder einer Ermäßigung für Rentner zu fragen.
Gerade kleinere inhabergeführte Restaurants können eigene Aktionen durchführen. Wer regelmäßig dasselbe Lokal besucht, sollte deshalb gelegentlich nach aktuellen Angeboten fragen.
Seniorenrabatte gibt es inzwischen auch beim LebensmitteleinkaufDass spezielle Rabatte für Rentner in Deutschland stärker in den Blick geraten, zeigt sich inzwischen auch außerhalb der Gastronomie. Einzelne Lebensmittelhändler gewähren älteren Kunden an bestimmten Tagen ebenfalls fünf oder zehn Prozent Preisnachlass.
So bietet beispielsweise Kauver nach dem derzeit veröffentlichten Stand Rentnertage mit zehn Prozent Rabatt an. Über die aktuellen Angebote berichtet Gegen-Hartz ausführlich im Beitrag Erste große Supermarktkette bietet einen Rentnerrabatt an.
Zehn Prozent können sich bei regelmäßigen Restaurantbesuchen summierenBei einem einzelnen Essen wirkt ein Preisnachlass von zehn Prozent zunächst überschaubar. Wer regelmäßig essen geht, kann über das Jahr dennoch eine spürbare Summe sparen.
Kostet beispielsweise ein gemeinsames Essen für zwei Personen 60 Euro, reduziert ein Rabatt von zehn Prozent die Rechnung um sechs Euro. Bei zehn entsprechenden Restaurantbesuchen wären bereits 60 Euro weniger ausgegeben.
Vor dem Besuch die Bedingungen prüfenWichtig ist insbesondere der Wochentag. Wer das Restaurant Delphin beispielsweise am Donnerstag statt am Freitag besucht, kann sich nicht ohne Weiteres auf den beworbenen Rentnerrabatt berufen.
Auch Altersgrenzen, Feiertagsregelungen und erforderliche Nachweise unterscheiden sich. Ein kurzer Blick auf die Website oder ein Anruf vor der Reservierung verhindert Missverständnisse.
Praxisbeispiel: So spart ein Rentnerpaar beim EssenHeinz und Monika sind beide im Ruhestand und möchten am Wochenende an der Ostsee essen gehen. Sie entscheiden sich für einen Restaurantbesuch in Dahme und achten darauf, an einem Freitag zu kommen, an dem das Restaurant seinen zehnprozentigen Rentnerrabatt anbietet.
Für Speisen und Getränke würde das Paar regulär 70 Euro bezahlen. Durch den Rabatt reduziert sich die Rechnung um sieben Euro auf 63 Euro.
Besucht das Paar das Restaurant im Laufe des Jahres fünfmal zu vergleichbaren Preisen, summiert sich die Ersparnis bereits auf 35 Euro. Entscheidend ist jedoch immer, dass die jeweiligen Rabattbedingungen zum Zeitpunkt des Besuchs noch gelten.
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Israel Threatens to Kill Gaza Kids Who Fly Kites, by Mike Whitney
The Disappearing Western World, by Paul Craig Roberts
Exclusive: Can Trump Get an Exit Without Calling It an Exit?, by Pepe Escobar
Kokainhandel: Laut USA Ecuador wichtigster Umschlagplatz, Sanktionen verhängt
All It Takes Is One Crack In The Lie We’ve Been Sold
I saw a clip going around from the Netflix series “1899” where a woman discovers a crack in the screen of what she had taken to be her world, causing her entire understanding of reality to crumble before her eyes.
Someone had captioned the clip, “Every awakening begins with a fracture in the lie.”
Yeah. It does tend to happen like that.
You start pulling on one thread and then the whole thing unravels. Maybe you start with the Iraq war lies. Maybe 9/11. These days for a lot of folks it’s Palestine.
You keep pulling on that thread, uncovering more and more uncomfortable truths, until eventually you discover that pretty much everything you’ve been taught about your world was a lie.
Every war. Everything about how your government really operates. Everything you’ve been told about nations and how they work. Everything about capitalism and communism and how your society is structured. It was all lies, fed to you by parents, teachers, preachers, pundits, politicians and news men from the moment you were old enough to process complex thought.
It can feel scary. It can feel like the end of your world, because in a sense that’s exactly what it is. Your sincere pursuit of the truth leads to the unraveling of everything you thought you knew, and you find yourself plunging into a great abyss of uncertainty about what’s real.
And a lot of people do get lost at this juncture. They plunge down too many rabbit holes with too much paranoia and not enough critical thinking, and they wind up replacing all their old indoctrinated belief systems with new beliefs that are just as crazy and power-serving as the first ones. There’s often a gap between letting go of your old worldview and assembling a new one where it’s easy to get confused and misled.
But if you remain sincere, careful, relentlessly self-honest and dedicated to the truth while ensuring your critical thinking faculties remain operating at full power, you eventually emerge from this chrysalis phase with the wings of a truth-based worldview. You can now not only see through the old lies, but can understand what’s really going on in the world.
And what’s really going on in the world is a lot less pleasant than the fictions you were fed as a schoolchild. You can see that we are ruled by a transnational alliance of plutocrats and government agencies who manipulate world affairs to maximize their power and profits at the expense of ordinary working people around the globe, and you can see that those same powerful abusers are responsible for constructing the fictional power-serving worldview you just freed yourself from.
And when you see how unpleasant the truth is and how hard you had to work to realize it, you understand why relatively few people have awakened to it. From the perspective of the ego, it’s a whole lot of effort and discomfort without much in the way of payoff. Forming a truth-based worldview is something you do for its own sake, and if you’re not the sort of person who views truth as its own reward, then you’re not the sort of person who’s likely to pursue it.
But more and more people are choosing truth. More and more people are spotting a loose thread labeled “Gaza” or “Epstein” or what have you, and giving it a curious tug. Despite the discomfort, despite the required effort, and despite the great cost of having to sacrifice the world they thought they knew, they’re pulling that thread, and they keep on pulling. We’re seeing it more and more every year.
And that gives me hope. I don’t know where this is headed or whether we win in the end, but I’m seeing enough movement in human consciousness at mass scale to continue holding out hope for a better world.
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Why Iran Ruffles the Feathers of the United States
«Berliner Zeitung» erhielt exklusiven Einblick in geheime Corona-Sitzungen
Im Rahmen der Corona-Enquetekommission des Bundestags werden auch nichtöffentliche Sitzungen abgehalten, die erst nach Ende der Wahlperiode offiziell aktenkundig werden. Dennoch hat die Berliner Zeitung exklusiv Einblick erhalten. Das ist umso relevanter, als die Enquetekommission «gemeinhin als zahnloser Tiger» gilt, wie die Zeitung feststellt. Auf welcher Grundlage das Blatt dieses Privileg erhalten hat, erklärt es allerdings nicht.
Jedenfalls würden die öffentlichen Sitzungen fast immer demselben Drehbuch folgen: «Ein paar unbequeme Sachverständige, die meisten von ihnen von der AfD benannt», stünden Vertretern der etablierten Parteien, «die lieber mauern als aufklären», gegenüber. Die Zeitung konstatiert:
«Herausgekommen ist dabei bislang wenig – meist bleibt es beim Schaulaufen, echter Erkenntnisgewinn ist eher die Ausnahme. Ganz anders verläuft es hinter verschlossenen Türen, wo offenbar immer wieder die Fetzen fliegen – und erstaunliche Dinge werden zutage gefördert.»
Interne Dokumente würden zeigen, «wie die Corona-Enquetekommission bei brisanten Themen ins Schwimmen kommt». Manches sei «gar dubios». Besonders hoch hergegangen sei es am 11. Juni, als in der Arbeitsgruppe «Wissenschaft, Daten und Kommunikation» unter anderem Andrea Ammon, frühere Direktorin der europäischen Seuchenschutzbehörde (ECDC), geladen war. Dabei sei es vor allem um Schweden und die italienische Stadt Bergamo gegangen. Letztere trug im März 2020 mit Bildern von Militärlastwagen, die Särge zum Krematorium brachten, wesentlich zur weltweiten Panikmache bei (wir berichteten zum Beispiel hier, hier und hier).
Laut der Berliner Zeitung konfrontierte der Ökonom Stefan Homburg, Sachverständiger für die AfD, Ammon mit dem Vergleich zu Schweden, das während der «Pandemie» mit einem Sonderweg Aufmerksamkeit erregte. Homburg zufolge hatte Schweden Schulen bis zur Sekundarstufe offen gehalten und weder Lockdowns noch eine Maskenpflicht verhängt.
Ammon habe hingegen einen schwedischen Sonderweg bestritten. So habe sie geltend gemacht, dass sie während der «Pandemie» selbst in Schweden gelebt habe und das Ausbleiben von verbindlichen Verordnungen bestätigen könne. Allerdings habe es Empfehlungen gegeben, denen die Bevölkerung in hohem Maße gefolgt sei. Ammon zufolge hätte eine ähnliche Freiwilligkeit in Deutschland «wahrscheinlich nicht funktioniert».
Die Zeitung berichtet weiter, dass Datenanalyst Tom Lausen, ebenso Sachverständiger für die AfD, von Ammon wissen wollte, wie viele Menschen in Bergamo ursächlich an «COVID» gestorben sind, inwieweit unterbrochene Behandlungen eine Rolle spielten und ob Engpässe in der Versorgung aufgetreten sind. Ammon habe geantwortet, dass keine Fluchtbewegungen migrantischer Pflegekräfte aus der Region bekannt seien. Aus den Beobachtungen der Übersterblichkeit auf europäischer Ebene seitens des ECDC sei nicht eindeutig hervorgegangen, ob diese durch «COVID» oder andere Faktoren verursacht worden sei.
Auf eine entsprechende Frage habe Ammon geantwortet, dass ein ECDC-Team damals in Bergamo gewesen sei. Allerdings habe sie keine konkreten Angaben zu Größe und Auftrag des Teams sowie zu möglichen Berichten oder Publikationen aus dieser Arbeit. Sie habe aber zugestimmt, diese Informationen nachzureichen. Nach eigenen Angaben warte Lausen bis heute vergeblich darauf.
Auch über die Datenerfassung schwerer akuter Atemwegsinfektionen (SARI) gab es gemäß der Berliner Zeitung Kontroversen. Lausen habe von Ammon wissen wollen, warum in deutschen Krankenhäusern während des ersten Lockdowns eine historische Unterbelegung zu verzeichnen gewesen sei und ob dies typisch für eine Pandemie sei. «Das glaube ich nicht. Also ich glaube nicht, dass das typisch ist für eine Pandemie», antwortete Ammon.
Das widerspricht allerdings einem «Ergebnisvermerk», den das Sekretariat der Enquetekommission laut der Zeitung erstellt und am 24. Juni der Arbeitsgruppe zugesandt hat. In dem zusammenfassenden Protokoll stehe, dass eine Unterbelegung in Krankenhäusern ein «typisches Phänomen ganz zu Beginn einer Pandemie» sei.
Der Ergebnisvermerk sei auf Basis einer offiziellen Tonaufnahme entstanden, auf die die Sitzungsmitglieder selbst jedoch keinen Zugriff hätten. Lausen zufolge sei der Fehler nicht durch Abgleich mit der Aufnahme korrigiert worden. Stattdessen habe man Ammon nachträglich schriftlich um eine Klarstellung gebeten. Dieses Vorgehen sei später auch in einem Schreiben zur Sicherung der Aufzeichnungen ausdrücklich erwähnt worden.
Außerdem soll ein Sachverständiger für «erhebliche Nervosität» gesorgt haben, als er die mögliche Existenz einer weiteren Tonaufnahme erwähnt habe. Unklar bleibe, ob der Widerspruch zwischen Ammons tatsächlicher Aussage und dem offiziellen Ergebnisvermerk ein Versehen war oder auf ein grundsätzlicheres Problem bei der Protokollführung hinweist.
Auf Anfrage der Berliner Zeitung teilte die Pressestelle des Bundestags mit, dass «dem Presseauskunftsanspruch über den Inhalt von Protokollen nichtöffentlicher Ausschusssitzungen die Regelungen des Geschäftsordnungsrechts des Deutschen Bundestags entgegenstehen». Demnach könne erst nach Beendigung der Wahlperiode Einblick in solche Protokolle gewährt werden.
Bezüglich der Protokollierung erklärte die Pressestelle, «dass diese entsprechend den Verfahrensbeschlüssen der Enquetekommission unter der inhaltlichen Verantwortung des amtierenden Koordinators der Arbeitsgruppe erfolgt». Nach Angaben der Pressestelle entsprachen sowohl das Verfassen des Ergebnisprotokolls als auch die Bearbeitung des Korrekturantrags den regulären Vorgaben des Parlamentsbetriebs. Zudem seien die Protokolle für die Sitzungen im Juni und Juli noch in Bearbeitung. Zum spezifischen Vorwurf, Ammons Äußerungen seien im Protokoll inhaltlich verfälscht worden, ging die Stelle laut der Berliner Zeitung nicht ein.
Bundesrat billigt Verfolgung der ukrainisch-orthodoxen Kirche und sein Delegierter wähnt die Schweiz «fest an der Seite der Ukraine»
Am Montag, dem 24. August, feierte die Ukraine ihre Unabhängigkeit. Wie die Tagesschau berichtete, nahm die Europäische Union den Nationalfeiertag zum Anlass, um dem Land neue Rüstungshilfen im Wert von 6,1 Milliarden Euro zu genehmigen.
Als ob die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit als neutrales Land nicht schon genug belastet hätte, verkündete derweil der Delegierte des Schweizer Bundesrates für die Ukraine, Jacques Gerber, auf X:
«Am Unabhängigkeitstag der Ukraine würdigen wir die Widerstandsfähigkeit, den Mut und die Entschlossenheit des ukrainischen Volkes.
Die Schweiz steht fest an der Seite der Ukraine. Heute feiern wir die Unabhängigkeit der Ukraine und bekräftigen unsere Solidarität.»
In den sozialen Medien gibt es zurecht heftige Kritik an diesen Äußerungen. Unter anderem wird Gerbers Rücktritt gefordert. Auf jeden Fall liefert der Diplomat den Befürwortern der Neutralitätsinitiative gute Argumente. Gerade am 20. August hat der von der Bewegung für Neutralität unterstützte Neutralitätsrat davor gewarnt, Konfliktparteien ungleich zu behandeln.
Gerber lieferte indes bereits am Wochenende Gesprächsstoff, als er sich an den Feierlichkeiten für das 975-jährige Bestehen des Kiewer Höhlenklosters beteiligte. Anwesend war auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj. Das UNESCO-Weltkulturerbe ist seit seiner Gründung im Jahr 1051 eines der wichtigsten Zentren des orthodoxen Christentums. Der ukrainischen Regierung zufolge wurde es kürzlich durch eine russische Drohne beschädigt. Wie der ehemalige Transition News-Redakteur und Autor Rafael Lutz in der Weltwoche berichtet, versprach Gerber nun 600.000 Franken für die Restaurationsplanung.
Lutz stellt fest, dass der Schweizer Ukraine-Delegierte neben dem stellvertretenden armenischen Außenminister der einzige Staatsvertreter an diesem Anlass war. Zu den wenigen weiteren Teilnehmern hätten etwa der Generaldirektor der UNESCO, Khaled El-Enany, die Generalsekretärin der Weltorganisation für Tourismus, Shaikha Al Nowais, sowie Geistliche gehört. So fragt der Journalist: «Wie kommt es, dass man in Bundesbern der Angelegenheit eine solch hohe Bedeutung schenkt?»
Auf Nachfrage erfuhr die Weltwoche vom Außen- und dem Wirtschaftsdepartement, dass Bundesrat Ignazio Cassis eingeladen war und sich durch Jacques Gerber vertreten ließ. Eine Schweizer «Unterstützung» sei bereits bei einem Treffen zwischen Bundespräsident Guy Parmelin und Selenskyj im Juni in Genf am Rande des G-7-Gipfels in Évian in Aussicht gestellt worden. Lutz kommentiert:
«Das Schweizer Engagement mag auf den ersten Blick wie eine humanitäre Geste daherkommen. Tatsächlich billigt der Bundesrat damit die seit Jahren stattfindende Verfolgung der ukrainisch-orthodoxen Kirche (UOK), der die Selenskyj-Regierung 2023 das Höhlenkloster entrissen hat.»
Wie der Investigativ-Journalist erklärt, wird das Kloster heute von der Orthodoxen Kirche der Ukraine (OKU) kontrolliert. Diese habe in den letzten Jahren Hunderte von Kirchen übernommen und unterhalte enge Verbindungen mit der Kiewer Regierung, die unter dem kürzlich wegen Korruptionsvorwürfen zurückgetreten früheren Präsidialamtschef Selenskyjs, Andrij Jermak, «einen gnadenlosen Krieg gegen die UOK» geführt habe. Lutz weiter:
«Selenskyjs Behörden haben in den letzten Jahren zahlreiche Geistliche festgenommen, Sanktionen gegen sie verhängt und Kirchen der UOK durchsucht. Obwohl die UOK kurz nach der Invasion Moskaus im Frühjahr 2022 mit Patriarch Kyrill brach, dem Oberhaupt der russisch-orthodoxen Kirche, und sich für unabhänhig erklärte, bekämpft Selenskyj die Kirche als feindliche Kraft.»
Laut einem aktuellen Gerichtsbeschluss seien die Russland-Vorwürfe haltlos. Dies habe der bekannte kanadische Anwalt Robert Amsterdam, der die UOK vertritt, publik gemacht, so Lutz. Er verweist dabei auf ein Interview von Amsterdam mit der Weltwoche aus dem Jahre 2024, in dem der Jurist der Selenskyj-Regierung 2024 vorwarf, die UOK zu zerschlagen.
Dem Journalisten zufolge ist diese Vorgeschichte der Grund, weshalb die «neutrale» Schweiz fast als einziger Staat an den Feierlichkeiten beteiligt war. «Nicht einmal Vertreter der Nato-Länder waren vor Ort», konstatiert Lutz. Hier zeige sich wieder einmal, dass Selenskyj immer auf die Unterstützung von Außenminister Ignazio Cassis zählen könne. Ein Problem sieht Bundesbern in der Unterstützung für das Höhlenkloster offenbar nicht. So haben das Außen- und das Wirtschaftsdepartement der Weltwoche mitgeteilt:
«Die Schweizer Unterstützung stellt keine Parteinahme in innerkirchlichen Fragen dar. Sie dient dem Schutz der Petscherska Lawra als Unesco-Welterbe. Finanziert werden die Beurteilung der Schäden, die Restaurationsplanung sowie dringliche Sicherungsmassnahmen. Das Projekt wird von der Unesco in enger Abstimmung mit den zuständigen ukrainischen Behörden umgesetzt.»
Lutz hat sich übrigens in seinem neuen Buch «Das NATO-Netzwerk in der Schweiz» intensiv mit der angeblichen Schweizer Neutralität befasst. Wie wir in einer kurzen Rezension festgestellt haben, entsteht daraus das Bild eines Landes, das formell neutral bleibt, sich praktisch aber immer tiefer in die politischen und militärischen Strukturen des Westens einfügt.
Bundesrat billigt Verfolgung der ukrainisch-orthodoxen Kirche und sein Delegierter wähnt die Schweiz «fest an der Seite der Ukraine»
Am Montag, dem 24. August, feierte die Ukraine ihre Unabhängigkeit. Wie die Tagesschau berichtete, nahm die Europäische Union den Nationalfeiertag zum Anlass, um dem Land neue Rüstungshilfen im Wert von 6,1 Milliarden Euro zu genehmigen.
Als ob die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit als neutrales Land nicht schon genug belastet hätte, verkündete derweil der Delegierte des Schweizer Bundesrates für die Ukraine, Jacques Gerber, auf X:
«Am Unabhängigkeitstag der Ukraine würdigen wir die Widerstandsfähigkeit, den Mut und die Entschlossenheit des ukrainischen Volkes.
Die Schweiz steht fest an der Seite der Ukraine. Heute feiern wir die Unabhängigkeit der Ukraine und bekräftigen unsere Solidarität.»
In den sozialen Medien gibt es zurecht heftige Kritik an diesen Äußerungen. Unter anderem wird Gerbers Rücktritt gefordert. Auf jeden Fall liefert der Diplomat den Befürwortern der Neutralitätsinitiative gute Argumente. Gerade am 20. August hat der von der Bewegung für Neutralität unterstützte Neutralitätsrat davor gewarnt, Konfliktparteien ungleich zu behandeln.
Gerber lieferte indes bereits am Wochenende Gesprächsstoff, als er sich an den Feierlichkeiten für das 975-jährige Bestehen des Kiewer Höhlenklosters beteiligte. Anwesend war auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj. Das UNESCO-Weltkulturerbe ist seit seiner Gründung im Jahr 1051 eines der wichtigsten Zentren des orthodoxen Christentums. Der ukrainischen Regierung zufolge wurde es kürzlich durch eine russische Drohne beschädigt. Wie der ehemalige Transition News-Redakteur und Autor Rafael Lutz in der Weltwoche berichtet, versprach Gerber nun 600.000 Franken für die Restaurationsplanung.
Lutz stellt fest, dass der Schweizer Ukraine-Delegierte neben dem stellvertretenden armenischen Außenminister der einzige Staatsvertreter an diesem Anlass war. Zu den wenigen weiteren Teilnehmern hätten etwa der Generaldirektor der UNESCO, Khaled El-Enany, die Generalsekretärin der Weltorganisation für Tourismus, Shaikha Al Nowais, sowie Geistliche gehört. So fragt der Journalist: «Wie kommt es, dass man in Bundesbern der Angelegenheit eine solch hohe Bedeutung schenkt?»
Auf Nachfrage erfuhr die Weltwoche vom Außen- und dem Wirtschaftsdepartement, dass Bundesrat Ignazio Cassis eingeladen war und sich durch Jacques Gerber vertreten ließ. Eine Schweizer «Unterstützung» sei bereits bei einem Treffen zwischen Bundespräsident Guy Parmelin und Selenskyj im Juni in Genf am Rande des G-7-Gipfels in Évian in Aussicht gestellt worden. Lutz kommentiert:
«Das Schweizer Engagement mag auf den ersten Blick wie eine humanitäre Geste daherkommen. Tatsächlich billigt der Bundesrat damit die seit Jahren stattfindende Verfolgung der ukrainisch-orthodoxen Kirche (UOK), der die Selenskyj-Regierung 2023 das Höhlenkloster entrissen hat.»
Wie der Investigativ-Journalist erklärt, wird das Kloster heute von der Orthodoxen Kirche der Ukraine (OKU) kontrolliert. Diese habe in den letzten Jahren Hunderte von Kirchen übernommen und unterhalte enge Verbindungen mit der Kiewer Regierung, die unter dem kürzlich wegen Korruptionsvorwürfen zurückgetreten früheren Präsidialamtschef Selenskyjs, Andrij Jermak, «einen gnadenlosen Krieg gegen die UOK» geführt habe. Lutz weiter:
«Selenskyjs Behörden haben in den letzten Jahren zahlreiche Geistliche festgenommen, Sanktionen gegen sie verhängt und Kirchen der UOK durchsucht. Obwohl die UOK kurz nach der Invasion Moskaus im Frühjahr 2022 mit Patriarch Kyrill brach, dem Oberhaupt der russisch-orthodoxen Kirche, und sich für unabhänhig erklärte, bekämpft Selenskyj die Kirche als feindliche Kraft.»
Laut einem aktuellen Gerichtsbeschluss seien die Russland-Vorwürfe haltlos. Dies habe der bekannte kanadische Anwalt Robert Amsterdam, der die UOK vertritt, publik gemacht, so Lutz. Er verweist dabei auf ein Interview von Amsterdam mit der Weltwoche aus dem Jahre 2024, in dem der Jurist der Selenskyj-Regierung 2024 vorwarf, die UOK zu zerschlagen.
Dem Journalisten zufolge ist diese Vorgeschichte der Grund, weshalb die «neutrale» Schweiz fast als einziger Staat an den Feierlichkeiten beteiligt war. «Nicht einmal Vertreter der Nato-Länder waren vor Ort», konstatiert Lutz. Hier zeige sich wieder einmal, dass Selenskyj immer auf die Unterstützung von Außenminister Ignazio Cassis zählen könne. Ein Problem sieht Bundesbern in der Unterstützung für das Höhlenkloster offenbar nicht. So haben das Außen- und das Wirtschaftsdepartement der Weltwoche mitgeteilt:
«Die Schweizer Unterstützung stellt keine Parteinahme in innerkirchlichen Fragen dar. Sie dient dem Schutz der Petscherska Lawra als Unesco-Welterbe. Finanziert werden die Beurteilung der Schäden, die Restaurationsplanung sowie dringliche Sicherungsmassnahmen. Das Projekt wird von der Unesco in enger Abstimmung mit den zuständigen ukrainischen Behörden umgesetzt.»
Lutz hat sich übrigens in seinem neuen Buch «Das NATO-Netzwerk in der Schweiz» intensiv mit der angeblichen Schweizer Neutralität befasst. Wie wir in einer kurzen Rezension festgestellt haben, entsteht daraus das Bild eines Landes, das formell neutral bleibt, sich praktisch aber immer tiefer in die politischen und militärischen Strukturen des Westens einfügt.