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Schwerbehinderung: Behörde verweigerte barrierefreie Kommunikation und kassierte Urteil

Lesedauer 2 Minuten

In der heutigen digitalen Welt ist es unverständlich, dass ein schwerbehinderter Bürgergeld-Bezieher darum kämpfen muss, seine Post vom Jobcenter per E-Mail zu erhalten, vor allem wenn er blind ist und spezielle Software nutzt, um diese Post in Blindenschrift zu konvertieren.

Die Sache mündete in einem Rechtsstreit, der sowohl die Mängel in der digitalen Verwaltung als auch das mangelnde Verständnis für Barrierefreiheit aufzeigt.

Der Hintergrund des Falles

Der Vorfall begann am 11. Dezember 2019, als ein blinder Mann aus Hamburg das Jobcenter kontaktierte. Aufgrund seiner Blindheit beantragte er, die Post per E-Mail zu erhalten.

Er argumentierte, dass er zwar jemanden habe, der seinen Briefkasten leere und ihm die Briefe vorlese, dieser Helfer jedoch nur unregelmäßig verfügbar sei. Dies führe dazu, dass er wichtige Fristen, wie z.B. für Widersprüche, verpasse.

Der Mann nutzte eine spezielle Software, die ihm ermöglicht, die vom Jobcenter erhaltene Post in Blindenschrift umzuwandeln, was per E-Mail am effizientesten wäre.

Trotz dieses berechtigtem Antrags lehnte das Jobcenter ab, die Post per E-Mail zu verschicken, und führte Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und möglicher Haftungsrisiken an.

Das Jobcenter verweigert die E-Mail-Kommunikation

In einem Bescheid argumentierte das Jobcenter, dass der Versand vertraulicher Daten per E-Mail gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen würde und unübersehbare Haftungsrisiken mit sich bringe.

Stattdessen schlug das Jobcenter vor, dass der schwerbehinderte Mann sich eine kostenpflichtige, verschlüsselte E-Mail-Adresse, z.B. eine DE-Mail, zulegen solle.

Zusätzlich schickten sie eine Broschüre, die ihm detaillierte Informationen über sichere E-Mail-Dienste geben sollte, jedoch nicht berücksichtigte, dass der Mann diese Broschüre aufgrund seiner Blindheit nicht selbstständig lesen konnte.

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Der gerichtliche Prozess

Der Mann klagte gegen diese Entscheidung, und der Fall landete vor dem Sozialgericht in Hamburg (Az: S 39 AS 517/23). Das Gericht musste prüfen, ob die Argumente des Jobcenters stichhaltig waren und ob der Datenschutz tatsächlich ein Hindernis darstellte.

Die Richter aber stellten klar, dass der Datenschutz kein Problem darstelle, wenn die betroffene schwerbehinderte Person ausdrücklich in die Kommunikation per E-Mail einwillige, wie es in diesem Fall geschehen war.

Datenschutz und Vertraulichkeit versus Barrierefreie Kommunikation

Das Gericht argumentierte weiter, dass die Einwilligung des Mannes, die Post per E-Mail zu erhalten, die Datenschutzbedenken obsolet mache.

Ebenso könne das Argument der Vertraulichkeit nicht greifen, da der Mann klar und ausdrücklich den Wunsch nach dieser Kommunikationsform geäußert habe. Somit seien die Datenschutz- und Vertraulichkeitsargumente des Jobcenters lediglich vorgeschobene Ausreden.

Jobcenter verletzte Grundrechte und Benachteiligungsverbot

Die Richter stellten zudem fest, dass das Jobcenter das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Mannes verletzt habe. Dieses Grundrecht erlaubt es jedem Bürger, selbst zu bestimmen, auf welche Weise er Informationen erhalten möchte.

Auch sah das Gericht einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot von Schwerbehinderten. Der Mann sei aufgrund seiner Behinderung auf die E-Mail-Kommunikation angewiesen, um die Post in Blindenschrift umwandeln zu können.

Das Jobcenter hätte diese besondere Situation berücksichtigen müssen, was es aber nicht tat.

Rechtsstreit dauerte 3 Jahre

Die Rechtsanwältin Patricia Lederer betonte, dass der Kampf des Mannes über dreieinhalb Jahre dauerte. Dies zeigt die Langsamkeit und oft mangelnde Sensibilität der Behörden im Umgang mit Menschen, die eine Schwerbehinderung haben.

Die Ampelkoalition hatte versprochen, die Kommunikation im Bürgergeld auf Augenhöhe zu gestalten. Dieser Fall zeigt jedoch, dass in der Realität noch erheblicher Nachholbedarf besteht. Die Behörden müssen erkennen, dass Barrierefreiheit und digitale Kommunikation keine Sonderwünsche, sondern grundlegende Rechte sind, die es zu respektieren gilt.

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Of all the countries on earth America has the lowest chance of survival

Of all the countries on earth America has the lowest chance of survival

Paul Craig Roberts

Did no one see this: Unsealed Court Documents Reveal FBI Was Given Permission to Use Deadly Force in Mar-a-Lago Raid https://www.paulcraigroberts.org/2024/05/22/unsealed-court-documents-reveal-fbi-was-given-permission-to-use-deadly-force-in-mar-a-lago-raid/

Not a single response from a single reader.

No outrage in the American population that the Democrats set up the possible assassination of the Republican presidential candidate?

The documents showing the approval by the Department of “Justice”–what a joke–of the FBI using deadly force on the raid on Trump’s Mar-a-Lago home were released by a federal judge.

As of 5pm eastern time May 22 not a word on CNN. It is a non-media event.

The Ruling Elite don’t even need an Orwellian memory hole. As nothing contrary to the official narratives is ever reported, there is nothing to throw into the memory hole.

In US politics today there is no discussion of any issues. Hatred alone determines votes.

Hatred is an entirely destructive force. It is not only white Americans who will be destroyed by hatred. The entire country will be.

There are American politicians, intellectuals, media, and Justice (sic) Department officials who hate Trump and who believe that hated figures deserve death. Demonize and destroy is the path we are traveling.

The United States of America is locked on the path to destruction. If we don’t destroy ourselves, we will provoke the Russians and Chinese until they destroy us.

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Guerillawiderstand im Zap und in Metîna

Das Pressezentrum der Volksverteidigungskräfte (HPG) hat in einer Mitteilung zum Kriegsgeschehen in Südkurdistan über den Widerstand der Guerilla gegen die Invasion in den Medya-Verteidigungsgebieten und die Angriffe der türkischen Armee berichtet.

Guerillaaktionen im Zap und in Metîna

Den Angaben zufolge hat die Guerilla am 20. Mai einen Container der türkischen Armee im Widerstandsgebiet Kurojahro in der Zap-Region mit schweren Waffen angegriffen und zerstört. Wie viele Soldaten sich in dem Container befanden und getötet oder verletzt wurden, konnte nicht festgestellt werden. Am Mittwoch wurden Soldaten im Gebiet Golka in Metîna mit einer schweren Waffe beschossen. An der Westfront der Zap-Region intervenierte die Guerilla gestern mit halbautomatischen Waffen gegen Soldaten, die das Gelände im Widerstandsgebiet Girê Cûdî mit einem Detektor absuchten. Der Trupp zog sich daraufhin zurück.

Angriffe der türkischen Armee

Zu den Angriffen der türkischen Armee am 22. Mai teilen die HPG mit, dass gegen eine Tunnelanlage im Widerstandsgebiet Girê FM dreimal giftiges Gas und einmal verbotene Sprengmittel eingesetzt wurden. Das in Kombination mit Tränengas verwendete Gas war orangefarben. Der Guerillatunnel an der Westfront des Zap wird seit dem 10. Mai mit Chemiewaffen angegriffen. In einem Tunnel im Gebiet Girê Amêdî wurde unkonventioneller Sprengstoff eingesetzt, auf einen Tunnel am Girê Cûdî erfolgten zwei Angriffe durch mit Sprengstoff beladene Drohnen.

Darüber hinaus berichten die HPG über sieben Luftangriffe mit Kampfjets. Bei den am Mittwoch bombardierten Gebieten handelte es sich um Sinînê, Lolan und Girê Şehîd Şerîf in Xakurke, Dergelê in Metîna und Girê Amêdî im Westen der Zap-Region.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/hpg-berichten-von-massiven-chemiewaffenangriffen-42283 https://anfdeutsch.com/kurdistan/namensliste-von-mitgliedern-von-anti-guerillaeinheiten-der-pdk-veroffentlicht-42280 https://anfdeutsch.com/kurdistan/hpg-warnen-dorfschutzer-vor-kollaboration-42261

 

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Muslim: In Kobanê wurde die Menschheit verteidigt

Enwer Muslim hat 2014 an der Verteidigung seiner Geburtsstadt Kobanê gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) teilgenommen. Der Jurist ist heute Ko-Vorsitzender der Bewegung für eine demokratische Gesellschaft (TEV-DEM) im Kanton Euphrat (Firat) und hat sich gegenüber ANF zu den drakonischen Urteilen in dem als Kobanê-Verfahren bekannten Schauprozess in Ankara geäußert. In dem mehrere Jahre andauernden Mammutprozess sind vor einer Woche 24 Angeklagte, darunter die ehemaligen HDP-Vorsitzenden Figen Yüksekdağ und Selahattin Demirtaş, aufgrund der damaligen Solidarität mit dem Widerstand von Kobanê zu insgesamt über 400 Jahren Haftstrafe verurteilt worden.

 


Muslim erklärte, dass der IS in Kobanê seine erste Niederlage erlitten hat. In der Stadt sei ein demokratische Projekt umgesetzt und die Geschwisterlichkeit der Völker verwirklicht worden. Das sei der Hintergrund des Prozesses in der Türkei: „Die AKP/MHP-Regierung wollte diesen Willen mit dem Kobanê-Verfahren brechen, aber sie hat immer noch nicht begriffen, auf welcher Tradition der Widerstand basiert. Das kurdische Volk lässt sich seit über hundert Jahren nicht in die Knie zwingen und wird es auch weiterhin nicht tun.“

Die internationale Solidarität wurde verurteilt

Der Prozess habe sich jedoch nicht nur gegen den kurdischen Widerstand gerichtet, so Muslim: „Die kurdische Frage ist das Hauptproblem in der Türkei. Der Kobanê-Prozess betrifft nicht nur ein Volk. Er geht die gesamte Menschheit etwas an, denn verurteilt wurde der Widerstand, mit dem die ganze Welt gegen den IS-Terror verteidigt wurde. Die Menschen in Bakur [Nordkurdistan] waren die ersten, die Kobanê damals unterstützten. Es war eine große Unterstützung. Die Menschen hielten Wache an der Grenze und setzten sich auf politischer und diplomatischer Ebene ein. Sie haben Kobanê verteidigt. Mit Kobanê wurde die Menschheit verteidigt.“

Ausbleibende internationale Reaktionen

Die zwischenzeitlich aus 76 Staaten bestehende Internationale Koalition gegen den IS habe damals den Widerstand in Kobanê genau verfolgt, sagte Muslim: „Die Internationale Koalition wurde gegründet, weil der IS als gefährliche Terrororganisation gesehen wurde. Die in der Türkei verurteilten Personen haben zu diesem Terror nicht geschwiegen, sie haben Widerstand geleistet und waren die ganze Zeit an unserer Seite. Warum also schweigt die Internationale Koalition, die damals in Kobanê war, zu den Verurteilungen in Ankara? Warum billigt sie diese Urteile?“

Prozess als Teil eines Vernichtungskonzepts

Enwer Muslim hat in Aleppo Jura studiert und viele Jahre in Kobanê als Rechtsanwalt gearbeitet. Dass es sich bei dem Kobanê-Prozess um ein politisches Verfahren ohne Rechtsgrundlage handelt, steht für ihn außer Frage: „Die türkische Regierung handelt nach dem Prinzip, alle Andersdenkenden zu eliminieren. Die Urteilsbegründung basiert nicht auf Gesetzen. In dem Prozess wurden Gerechtigkeit, Demokratie, Gleichheit und das freie Leben liquidiert. Internationale Menschenrechtsorganisationen müssten viel radikaler auf das Urteil reagieren. Das Ein-Mann-Regime in der Türkei hält Demokratie für gefährlich. Der türkische Staat greift unsere Region immer noch an, weil er Demokratie und die Geschwisterlichkeit der Völker fürchtet. Die Menschen, die unseren Widerstand damals unterstützt haben, sind als politische Geiseln im Gefängnis. Gleichzeitig wird der Ort des Widerstands ohne Unterbrechung angegriffen. Die Maßnahmen des türkischen Staates sind nicht unabhängig voneinander, sie folgen einem Vernichtungskonzept.“

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/solidaritat-aus-kobane-widerstand-ist-leben-42230 https://anfdeutsch.com/aktuelles/der-is-hat-verloren-auch-seine-unterstutzer-werden-verlieren-42285 https://anfdeutsch.com/aktuelles/urteile-im-kobane-verfahren-im-namen-der-rache-42217 https://anfdeutsch.com/aktuelles/gultan-kisanak-die-verteidigung-von-kobane-war-eine-gewissensfrage-42227

 

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Executive Order establishing the procedure for compensating damages caused to Russia and its Central Bank by the US’ hostile actions

PRESIDENT OF RUSSIA - 23. Mai 2024 - 13:00

The President signed the Executive Order On Special Procedure for Compensating Damages Caused to Russia and the Bank of Russia by Unfriendly Actions of the United States.

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Russian-Bahraini talks

PRESIDENT OF RUSSIA - 23. Mai 2024 - 12:50

Vladimir Putin met at the Kremlin with King Hamad bin Isa Al Khalifa of Bahrain, who arrived in Russia on an official visit.

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Keine Brandmauer gegen Islamisten: Ditib-Kopftuchaktivistin tritt für CDU an

Wer CDU wählt, muss nicht nur davon ausgehen, die Grünen dazu zu bekommen; er bekommt inzwischen sogar radikal-islamische U-Boote aus der Union selbst frei Haus mitgeliefert: Für die Kommunalwahlen im rheinland-pfälzischen Pirmasens bietet die CDU die 44-jährige Akgül Yazici auf, deren demonstrativ kopftuchumrahmtes Haupt überall auf den Plakaten in der Stadt prangt. Yazici beschränkt ihr politisches Engagement […]

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Die AfD, Israel, Antisemitismus und die Muslime – Denkfehler und taktische Auslassungen bestimmen die Debatte

Wie ein roter Faden zieht sich eine Erzählung durch die Berichterstattung, nach der die AfD antisemitisch und daher eine Kritikerin der israelischen Politik sei. Das ist erstaunlich, versteht sich die AfD selbst doch als kompromisslose Unterstützerin des Staates Israels. Den jüdischen Staat sieht sie als Bollwerk gegen den Islam, der ihr eigentlicher Feind ist. Der Denkfehler, modernen mit klassischem Rechtsextremismus gleichzusetzen, ist sehr populär und verhindert oft das Verständnis für Zusammenhänge. Moderne deutsche Rechtsextreme zeichnen sich vor allem durch antimuslimischen Rassismus aus und unterscheiden sich in diesem Punkt nicht von ihren israelischen Gesinnungsgenossen. Ob es sich bei der falschen Erzählung wirklich um einen Denkfehler handelt, ist jedoch fraglich. Es ist ebenso gut möglich, dass es dem proisraelischen Mainstream unangenehm ist, in diesem Punkt größere Schnittmengen mit den Rechtsextremen zu haben. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

„Der Angriff [der Hamas] galt nicht nur dem jüdischen Staat, er galt auch uns. Israel, das ist der Westen in einer Umgebung, die den Westen ablehnt und bekämpft. Wenn wir uns an die Seite Israels stellen, verteidigen wir auch unsere Art zu leben (…).” Dieser Satz könnte ebenso gut vom Grünen-Politiker und Präsidenten der Deutsch-Israelischen-Gesellschaft Volker Beck kommen; ausgesprochen hatte ihn jedoch der Ehrenvorsitzende der AfD, Alexander Gauland, im Bundestag. Überraschend war dies nicht. Schon 2017 und 2018 hatte Gauland in der Debatte darum, ob die bedingungslose Solidarität mit Israel Teil der deutschen Staatsraison sei, im Bundestag betont, dass es „im Ernstfall“ auch für Deutschland „Pflicht sei […] an Israels Seite zu kämpfen und gegebenenfalls zu sterben.“

Und Gauland ist mit dieser Position keinesfalls allein in der AfD. Auch der verteidigungspolitische Sprecher der AfD, Rüdiger Lucassen, wünscht sich im Rahmen der „Staatsraison“, dass Deutschland an der Seite Israels in Gaza kämpfen solle. Wenn das nicht möglich sei, solle man nun „volle Rückendeckung für die Antiterror-Operation in den nächsten Wochen und Monaten [geben] – auch wenn es zu unschönen Bildern kommt“. Den Israelis wünschte er bei ihrem Krieg in Gaza „gute Jagd und fette Beute“ und schloss jegliche diplomatische Lösung des Konflikts aus. Zustimmung zu solchen Positionen erfolgte auch durch den außenpolitischen Sprecher Petr Bystron und Beatrix von Storch.

Schon vor der jüngsten Eskalation trat die AfD immer wieder dafür ein, der palästinensischen Selbstverwaltung die Mittel zu streichen. Deutsche Pro-Palästina-Demonstranten werden von der AfD dabei gerne als „Fünfte Kolonne des palästinensischen Terrors“ bezeichnet.

So wie Kritik an der Politik Israels nicht mit Antisemitismus gleichzusetzen ist, ist selbstverständlich die offene Unterstützung der israelischen Politik nicht gleichzusetzen mit einer philosemitischen Haltung. So viel ist klar. Die AfD in diesem Kontext als antisemitisch zu bezeichnen, geht jedoch klar an der Faktenlage vorbei. Wer so argumentiert, scheint den modernen Rechtsextremismus – der in der AfD sicher vorhanden ist – mit dem klassischen Rechtsextremismus der Nazis zu verwechseln. Sicherlich gibt es auch unter heutigen Rechtsextremisten noch Anhänger dieses klassischen Antisemitismus, die Strömung definiert sich jedoch nicht darüber, sondern über ihren Rassismus gegen Migranten und hier vor allem gegen muslimische Migranten. Sie sind es, die in der AfD und deren Umfeld als „Bedrohung“ wahrgenommen werden. Sie sind es, gegen die man hetzt und polemisiert. Sie sind es, die man gerne abschieben würde, da ihre Werte angeblich nicht mit „unseren abendländischen Werten“ kompatibel sind.

Der Staat Israel ist in dieser Erzählung natürlich kein Feind, sondern ein Verbündeter – ein Bollwerk mitten im Herz der muslimischen Bedrohung. In rechten Kreisen gehört daher die Solidarität mit Israel zum guten Ton und ist sehr weit verbreitet. Wer das nicht mitbekommen hat, hat die letzten 20 Jahre verschlafen, und wer dies verschweigt, agiert unredlich. Sicher ist es für die Kulturkämpfer der grünen Fraktion peinlich, dass sie in diesem Punkt große Schnittmengen mit den Kulturkämpfern der braunen Fraktion haben. Das ist verständlich.

Verständlich ist auch, dass die AfD ihre proisraelische Orientierung aus strategischen Gründen nicht gerne derart offen zeigt. Immerhin gehören nicht nur erzkonservative und rechte Wähler – bei denen diese Position sicher nicht aneckt –, sondern auch zahlreiche potenzielle Wähler aus dem diffusen Lager der „Unzufriedenen“ zur Wählerklientel. Darunter finden sich auch Leute mit „antiimperialistischen“ und „antiamerikanischen“ Positionen sowie ehrlich Friedensbewegte, die man mit proisraelischen Positionen abschrecken würde. Um diese Wählerschichten einzufangen, mäßigt man sich zumindest in offiziellen Verlautbarungen.

Dahinter steht neben reiner Taktik jedoch auch Kalkül, das dann wieder in den antimuslimischen Grundkonsens passt. So begründet beispielsweise der AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl, Maximilian Krah, seine Forderung nach Deeskalation mit der Sorge, dass Israels Kriegsführung „Flüchtlingsströme von mehreren Millionen Menschen in Marsch [setzen könne]“ und „wir keine neuen Flüchtlinge [brauchen]“.

Den eigentlichen Antisemitismus verorten nicht nur Gauland, sondern auch Krah und Co. ohnehin bei den Muslimen. Und so gibt man sich anti-antisemitisch. Der Feind meines Feindes ist mein Freund. Da Israel in der Erzählung der AfD der Feind der Muslime ist, fühlt man sich mit dem Staat verbunden; dass Israel von einer rechtsextremen Regierung geführt wird, ist dieser Sympathie sicher nicht abträglich. So finden sich am Ende Hardliner der Grünen mit Hardlinern der AfD zusammen im Bett. Ja, das neue politische Gefüge ist schon ziemlich unübersichtlich.

Titelbild: Screenshot AfD-Kompakt

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NETmundial+10: Internet Governance 10 Jahre nach dem Snowden-Schock

netzpolitik.org - 23. Mai 2024 - 11:42

700 Menschen aus 60 Ländern verhandelten über Regeln für das Internet, die Mitsprache für alle gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen. Doch wie verhält sich NETmundial zu anderen Versuchen, Grundprinzipien des Netzes zu erarbeiten? Und was beschäftigte die Teilnehmer*innen besonders?

Eröffnung des NETmundial+10. – CC-BY 4.0 Ministério da Ciência, Tecnologia e Inovação

Ende April trafen sich in São Paulo, Brasilien, unter dem Motto „Global challenges for the governance of the digital world“ Vertreter*innen aus 60 Staaten zur „NETmundial+10“-Konferenz. Sie fand fast genau zehn Jahre nach der ersten NETmundial-Konferenz statt, die ebenfalls in São Paulo getagt hatte.

Nun sollten die damaligen Prinzipien überprüft und aktualisiert werden. Als Ergebnis verabschiedeten die Teilnehmenden ein „Multistakeholder Statement“. Das erklärte Ziel: „Internet Governance und die digitalpolitischen Prozesse“ stärken.

Anstoß zur ersten Konferenz hatten die Enthüllungen von Edward Snowden seit 2013 gegeben, die das Ausmaß der digitalen Überwachung durch die Geheimdienste der Five-Eyes-Staaten (USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland) deutlich gemacht hatten. Die damalige brasilianische Präsidentin Dilma Roussef war selbst von der Überwachung betroffen gewesen und hatte die Massenüberwachung deutlich kritisiert. 2014 hatte sie daher zum ersten NETmundial eingeladen.

Thema war die internationale Internet Governance und damit verbunden die Frage, wie die Dominanz der USA in der Kontrolle der Infrastruktur des Internets zurückgedrängt und wie diese demokratisiert werden konnte. Das formulierte Ziel war auch damals ein Konsens über universell akzeptierte Internet-Governance-Prinzipien und ein besserer institutioneller Rahmen dafür.

Das São Paulo Multistakeholder-Statement

Die Teilnehmer*innen kamen aus vielen verschiedenen Bereichen: Sie repräsentierten Regierungen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, internationale Organisationen, IT-Community und Unternehmen. Wolfgang Kleinwächter, Internet-Governance-Experte und Mitglied des NETmundial+10 High-Level Executive Committee, beschrieb die Gründung des NETmundial als Reaktion auf die Snowden-Enthüllungen so:

Als Reaktion auf dieses Ereignis kam die Weltgemeinschaft zusammen und sagte: Wir sollten das Internet nicht in den Händen der Regierung lassen. Wir müssen den Multistakeholder-Ansatz stärken. Das Internet braucht keinen Anführer.

Stattdessen, so Kleinwächter, brauche es die Zusammenarbeit aller. „Die Regierungen müssen eine wichtige Rolle spielen, aber sie sind nicht mehr die einzige Band in der Stadt.“

Die vor zehn Jahren vereinbarten Internet-Governance-Prinzipien bezogen sich auf Menschenrechte und Diversität. Es sollte ein gemeinsames und ungeteiltes Internet sein, das den freien Fluss von Informationen ermöglicht, offene Standards genauso wie Sicherheit und Stabilität bietet und eine Umgebung für Innovation und Kreativität sein soll.

Dazu kamen die zehn Process Principles, also Grundregeln, wie die Internetverwaltung geregelt sein soll. Hier steht das Multistakeholder-Prinzip an erster Stelle, gefolgt etwa von Offenheit, Partizipation, Transparenz, Barrierefreiheit und Agilität.

Kritik gab es von verschiedenen Seiten. So bemängelten zivilgesellschaftliche Akteur*innen, dass Massenüberwachung nicht klar verurteilt wurde. Heftige Auseinandersetzungen gab es auch um Netzneutralität und Providerhaftung.

Zehn Jahre später

Beim diesjährigen Treffen ging es darum, die damaligen Prinzipien noch einmal anzuschauen, zu prüfen und gegebenenfalls zu erneuern. Wieder kamen die verschiedenen Gruppen zusammen, insgesamt nahmen über 700 Menschen aus über 60 Staaten vor Ort und online teil.

Die deutschen Teilnehmer*innen vor Ort waren Jeanette Hofmann und Wolfgang Kleinwächter (Wissenschaft), beide Mitglieder des High-Level Executive Committee von NETmundial+10. Außerdem die „Interledger Foundation“ und der „Sovereign Tech Fund“ (Zivilgesellschaft), das Ministerium für Digitales und Verkehr (Bundesregierung) und für die technische Community Nathalia Sautchuk von der Hochschule Karlsruhe sowie Peter Koch von der DENIC eG.

Dass die deutsche Zivilgesellschaft kaum vertreten war, ist für Jeanette Hofmann, Professorin für Internetpolitik und Forschungsdirektorin des Humboldt-Instituts für Internet und Gesellschaft, vermutlich auch der Grund, warum „das Event hier weitgehend unbekannt geblieben ist“.

Priorität des diesjährigen Treffen waren die Prozesse der Internet Governance. Diese Verfahrensfragen zielten darauf ab, die Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sowie geografischer Regionen an den Entscheidungsprozessen zu verbessern. Für Mallory Knodel, Chief Technology Officer der kanadischen NGO „Center for Democracy & Technology“, hat das auch eine politische Bedeutung:

2014 haben Leute versucht, einen Prozess zu zeigen, der vom Globalen Süden angeführt wurde. Kein G-irgendwas, kein UN-irgendwas. Wir machen es selbst und wir bringen dazu alle zusammen. Und das hat geklappt. Es war wirklich großartig.

Knodel glaubt, das sei nur erfolgreich gewesen, weil wegen der Snowden-Enthüllungen „alle so wütend auf die Regierungen waren“.

Bruna Santos, brasilianisches Mitglied des High-Level Advisory Committee für die Zivilgesellschaft, sieht als einen der Erfolge des NETmundial, dass mittlerweile eine erkennbare Anzahl an Staaten bereit ist, im Vorfeld von Gesetzesvorhaben nicht nur mit traditionellen Lobbyist*innen, sondern mit ganz unterschiedlichen Stakeholdern und Communitys zu sprechen.

Ziel sei dabei auch, Fairness und Transparenz zu verbessern. Nicht zuletzt in der EU gebe es aber auch noch Raum für Verbesserung:

Wenn wir Verfahren wie die Diskussionen über die Entwürfe des Digital Services Act analysieren, wird deutlich, dass das Europäische Parlament dies noch besser hätte machen können, wenn es klare und transparente Diskussionen zwischen allen Interessenvertreter*innen organisiert hätte, um mehr Input für den Text zu zu bekommen.

Zersplitterung der Governance-Strukturen

Problematisch sei laut Santos aktuell, dass sich Diskussionen über Verfahrensfragen duplizieren könnten, weil derzeit eine ganze Reihe wichtiger Prozesse stattfindet: WSIS+20, CSTD, das neue IGF-Mandat 2025, der Global Digital Compact (GDC) sowie der Summit of the Future.

All diese Formate beschäftigen sich mit der Frage, wie das Internet von morgen aussehen und gestaltet werden soll. Bei manchen diskutieren vor allem Staaten miteinander, bei anderen auch andere Interessensgruppen. Jeanette Hofmann beschreibt eine klare Konkurrenz zwischen den UN und dem von ihnen „ungeliebten“ IGF, die sich auch in der Sprache zeige. Wenn es nämlich darum geht, ob von Internet Governance (IGF) oder Digital Governance (UN) die Rede ist:

Die UN beansprucht eine multilaterale Führungsrolle in Digital Matters, im Bereich Internet Governance herrscht dagegen der Multistakeholder-Ansatz vor und kann auch nicht so leicht aus dem Weg geräumt werden.

Die Zersplitterung der Debatten rund um Internet-Governance-Fragen könnten eine negative Entwicklung befördern, fürchtet Bruna Santos, weil sie nämlich dazu führen könne, dass die Regierungen multilaterale Verhandlungen zwischen den Staaten für den einzig gangbaren Weg halten, um ihre Meinungsverschiedenheiten zu klären.

Mallory Knodel wird noch deutlicher und sagt: „Die UN produzieren keine Ergebnisse.“ Sie verweist auf den Global Digital Compact. Diese Übereinkunft soll Leitlinien formulieren, an denen sich Länder global orientieren: Wie das Internet verwaltet wird, welche Grundprinzipien gelten – ähnlich wie bei NETmundial auch. Aus der technischen und zivilgesellschaftlichen Community kam zum GDC die Kritik, dass der aktuelle Entwurf die bisherige Organisation des Internets zentralisiere.

Knodel sagt:

Der GDC versucht, den Institutionen in Genf die Kontrolle zu entreißen, die tatsächlich Ergebnisse und vereinbarte Standards implementieren – ob es jetzt um das Klima, um nachhaltige Entwicklung oder aber digitale Transformation geht.

Für Bruna Santos ist deswegen wichtig, dass „wir die mögliche Doppelung von Diskussionen und Räumen verhindern müssen, die der GDC womöglich schaffen könnte, oder jedes andere Forum.“ Nicht zuletzt, weil es „ein wirklich nützliches Werkzeug ist, um die Zivilgesellschaft zu schwächen, wenn sie uns auf all diese verschiedenen Orte verteilen“, sagt Mallory Knodel.

Walk the Talk

Zu der Frage, ob das NETmundial+10 seinen eigenen Ansprüchen auf Partizipation und Diversität gerecht wurde, gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Vinicius W. O. Santos ist Mitarbeiter des Brasilianischen Internet-Steuerungsausschusses und des NETmundial+10-Sekretariats, der die Vorbereitung und Durchführung der Konferenz eng begleitet hat. Santos glaubt, dass es angesichts der kurzen Vorbereitungszeit durchaus eine gute Beteiligung gab: „Es war wirklich beeindruckend zu sehen, wie dieses Netzwerk aufgeblüht ist.“

Unterm Strich brauche ein Prozess dieser Größenordnung aber mehr Zeit, um angemessen umgesetzt zu werden, mehr Communitys anzusprechen und um auch die Finanzierung auf mehr Schultern zu verteilen, um mehr Menschen die Anreise zu ermöglichen.

Bruna Santos hält das Ergebnis für ein „wirklich ausgewogenes Ergebnis aller Bedenken, von konstruktiver Kritik und dem Input der sehr diversen Communitys und Gruppen, die in das Entwurfsdokument, die Umfrage im Vorfeld und während der Sessions eingeflossen sind. Das Event dauerte nur zwei Tage, aber die Beteiligung der Stakeholder-Gruppen begann ja viel früher.“

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Funeral processions start of martyr Raisi and his companions in Birjand city

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. Mai 2024 - 11:35

Tehran, SANA- After a massive funeral in Birjand city, the body of martyr President Raisi was being moved to Mashhad city to be buried there.

The funeral ceremony of the martyr Iranian President Ebrahim Raisi and his companions has started this morning in Birjand city, the center of South Khorasan Province, eastern Iran, in the presence of regional and international delegations.

Massive crowds of Iranians thronged the streets and squares of the capital to participate in the funeral ceremony.

Yesterday, the funeral ceremony of the martyr Raisi and his companions was held in Tehran, and he will be buried this evening in Mashhad.

Iranian President Ebrahim Raisi, Foreign Minister Hossein Amir Abdollahian, and their companions were martyred last Sunday after the helicopter they were traveling in crashed in the Varzakan region of East Azerbaijan province.

Manar Salameh

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Politischer Gefangener Ergin Akdoğan tot

Der seit 27 Jahren inhaftierte politische Gefangene Ergin Akdoğan wurde für hirntot erklärt. Wie die Ko-Vorsitzende des Menschenrechtsvereins IHD, Eren Keskin, der Zeitung Yeni Yaşam mitteilte, wurde Akdoğan von einem Mitgefangenen bewusstlos aufgefunden. Er wurde in das Krankenhaus von Tekirdağ eingeliefert. Nachdem eine Hirnblutung festgestellt wurde, wurde er ins Krankenhaus von Başakşehir verlegt und dort am 14. Mai siebeneinhalb Stunden operiert. Anschließend wurde er in ein künstliches Koma versetzt. Gestern wurde er für hirntot erklärt. Keskin erklärte, dass seine Familie sich nicht einmal verabschieden durfte, der örtliche Militärpolizeikommandant habe die Erlaubnis verweigert. Stattdessen sei die Familie aufgefordert worden, Akdoğan zur Organspende freizugeben.

Für den Tod hinter Gittern ist der Staat verantwortlich“

Die Jurist:innenvereinigung ÖHD sieht den Staat in der Verantwortung: „Für die Gefängnisse sind die Gefängnisverwaltungen, die Generaldirektion für Gefängnisse und Haftanstalten und das Justizministerium zuständig. Für Todesfälle in Gefängnissen sind daher auch die Behörden verantwortlich. Wir fordern die Behörden auf, Maßnahmen zum Schutz des Rechts auf Gesundheit und Leben der Gefangenen zu ergreifen und ihrer Verantwortung nachzukommen, um den Verlust von Menschenleben in den Gefängnissen zu verhindern.“

https://anfdeutsch.com/menschenrechte/der-politische-gefangene-reber-soydan-ist-tot-42161 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/es-ist-5-vor-12-trillerpfeifen-protest-vor-turkischen-gefangnissen-42090 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/wir-durfen-nicht-zulassen-dass-weitere-gefangene-erst-tot-entlassen-werden-39230

 

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Bahnhofsmassaker geht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Der 10. Oktober 2015 hat sich als ein Tag des Schreckens und Terrors in das kollektive Gedächtnis der Friedensbewegung und demokratischen Opposition in der Türkei und Kurdistan eingebrannt. Während der türkische Staat den Friedensprozess einseitig beendet hatte, das Militär kurdische Städte dem Erdboden gleich machte, die nach Aberkennung der Wahl die demokratische Autonomie ausgerufen hatten und den IS gegen die Selbstverwaltung in Rojava hochrüstete, protestierten dennoch unzählige Menschen für den Frieden. Auf einer großen Kundgebung, zu der die HDP, die Gewerkschaftsverbände KESK und DISK, die Architekten- und Ingenieurskammer (TMMOB) und der Türkische Ärztebund (TTB) unter dem Motto „Arbeit, Demokratie, Frieden“ aufgerufen hatten, sprengten sich zwei IS-Attentäter vor dem Hauptbahnhof in Ankara in die Luft und ermordeten 104 Menschen, mehr als 500 weitere wurden zum Teil schwer verletzt.

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bestätigt Straflosigkeit

Obwohl es deutliche Hinweise gbit auf „extreme Versäumnisse“, die einer direkten Unterstützung der Anschlagsvorbereitung gleichkommen, wurde in der Türkei jede Klage gegen staatliche Stellen blockiert. Nun wies auch der Verfassungsgerichtshof die Klage ab. Die Anwältin Ilke Işık erklärte gegenüber ANF in diesem Zusammenhang: „Es gibt eine Praxis der Straflosigkeit, was die Verantwortlichkeit von Amtsträgern bei Massakern betrifft, an denen der Staat beteiligt ist. Diese neue Entscheidung des Verfassungsgerichts bestätigt es wieder.“

Selbst Innenministerium musste schwerste „Versäumnisse“ einräumen

In einem Bericht von Zivilinspekteuren des Innenministeriums war die Rede von „Vernachlässigung“ der Pflicht durch den stellvertretenden Polizeidirektor von Ankara, die Sicherheit der Kundgebungsteilnehmer:innen zu garantieren. Selbst das Innenministerium musste in dem Bericht einräumen, dass dem Nachrichtendienst Erkenntnisse vorgelegen hatten, dass Yunus Emre Alagöz, einer der Attentäter, sich auf einen Selbstmordanschlag vorbereite. Offenbar stand Alagöz bereits unter Observation. Bei Yunus Emre Alagöz handelte es sich um den Bruder des IS-Killer von Pirsûs (tr. Suruç), Şeyh Abdurrahman Alagöz, der 33 junge Aktivist:innen, die humanitäre Hilfe ins belagerte Kobanê bringen wollten, im Juli 2015 ermordete. Während kurdische Aktivist:innen für einen kritischen Social-Media-Post inhaftiert werden, reichte bei einem IS-Dschihadisten die Vorbereitung eines Massenmords offenbar nicht aus.

In dem Bericht wird auch auf den Einsatz von Tränengas gegen die Überlebenden eingegangen. Auch wenn der Bericht verneint, dass es Tote aufgrund des Tränengaseinsatzes gegeben habe, so wird hier erneut bestätigt, dass nach dem Massaker die Opfer von der Polizei mit Tränengas beschossen wurden. Insofern hätte dieser Bericht trotz seiner einseitigen Parteinahme für den Staat eine Grundlage für eine Klage geboten. Dennoch folgte der Verfassungsgerichtshof der Haltung des Gouverneurs von Ankara und der Staatsanwaltschaft, keine Klage gegen Vertreter der Polizeidirektion von Ankara zuzulassen. Damit ist der nationale Rechtsweg ausgeschöpft und der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist geöffnet.

Verfassungsgericht stellte „Rechtmäßigkeit“ der Ermittlungsverweigerung fest

Die Anwältin Ilke Işık berichtet, dass sie bereits 2016 von dem Bericht der Zivilinspekteure erfahren und darauf ihre Klage aufgebaut hätten: „Wir hatten von diesem Bericht erfahren und aufgrund dieses Berichts eine Klage, in der wir eine Ermittlung gegen das Gouverneursamt Ankara und die verantwortlichen Beamten der Polizeidirektion beantragten, eingereicht. Wir wandten uns an das Verfassungsgericht, nachdem unsere Klage nicht bearbeitet wurde. Das Verfassungsgericht fasste neun separate Anträge, da sie mit dem Massaker vom 10. Oktober in Ankara in Zusammenhang stünden, zusammen und entschied, dass sie alle aus verschiedenen Gründen ‚unzulässig‘ seien. Das Verfassungsgericht erklärte, es habe keine Verfassungswidrigkeit feststellen können. Einige dieser Anträge wurden auf verfahrenstechnischer Grundlage bewertet, während andere als unzureichend qualifiziert eingestuft wurden. Es handelte es sich bei den Antragstellern um die Familien und Verwandten der Verstorbenen, der Verwundeten, mit anderen Worten um diejenigen, die das Massaker unmittelbar erlebt haben und Opfer ersten Grades des Massakers sind. Das Verfassungsgericht hält die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Ankara, keine Ermittlungen einzuleiten und die Anzeige bei Seite zu legen, ohne sie überhaupt zu prüfen, für richtig. Es sagt uns sogar: ‚Sie haben die Rechtsmittel nicht ausgeschöpft, es gab andere Stellen, an die Sie sich hätten wenden können.‘ Die gibt es aber nicht, es ist eine endgültige Entscheidung. Die Generalstaatsanwaltschaft in Ankara beschloss, den Fall nicht zu bearbeiten, und es gibt keinen innerstaatlichen Rechtsbehelf dafür, es gab keinen weiteren Klagemechanismus. Deshalb hatten wir uns an das Verfassungsgericht gewandt.“

Wir akzeptieren diese Entscheidung nicht“

Die Anwältin verurteilte das Vorgehen des Verfassungsgerichtes scharf: „Die Verantwortung der Staatsbediensteten wird eindeutig ignoriert. Das ist der Kern der Bedeutung der Entscheidung über die Anträge von neun verschiedenen Klägerinnen und Klägern. In seinen früheren Entscheidungen zu Verwaltungsgerichtsurteilen hat der Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass der Bericht der Zivilinspektoren Inhalt von große Bedeutung habe, und daher Verwaltungsgerichtsverfahren auf der Grundlage dieses Berichts zu bewerten seien. In dieser Entscheidung wurde der Bericht jedoch überhaupt nicht erörtert oder erwähnt. Es ist jedoch notwendig, dies noch einmal zu wiederholen: Der Bericht beschreibt die Informationen, auf die die Beamten der Polizeidirektion Ankara nicht reagiert haben und die Maßnahmen, die nicht ergriffen wurden. Er stellt sogar fest, dass diese Informationen am 14. September unter Geheimhaltung gestellt und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für die Kundgebung nicht getroffen wurden. Das Organisationskomitee sei nicht über diese Bedrohung und Geheimdienstinformationen informiert worden: ‚Die Beamten des Sicherheitsdirektoriums in Ankara haben nicht die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für diese Kundgebung getroffen und die Informationen nicht ausgewertet. Daher sollte eine Ermittlung gegen sie eingeleitet werden.‘ Das steht im Bericht des Zivilinspektors, den das Verfassungsgericht nicht in seine Überlegungen einbezogen hat. Deshalb ist diese Entscheidung absolut inakzeptabel. Sie haben unsere Position als unzulässig bezeichnet; wir betrachten diese Entscheidung des Verfassungsgerichts als unzulässig. Es ist die Entscheidung, das Massaker vom 10. Oktober in Ankara zu vertuschen und die Verantwortung der Staatsdiener zu ignorieren.“

Seit neun Jahren rennen wir gegen die selben Wände“

Işık betonte, dass nun der Weg zum EGMR gegangen werde: „Tatsächlich sind es nun schon fast neun Jahre, in denen wir immer wieder gegen die selben Wände rennen. Das 4. Oberste Strafgericht in Ankara befasst sich nicht mit der Verantwortung von Amtsträgern. Auch die Staatsanwaltschaften in verschiedenen Teilen des Landes befassen sich nicht mit diesem Thema. Wir haben uns bei den Staatsanwälten beschwert, aber der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte unternimmt nichts. Wir haben das Innenministerium um Dokumente gebeten, die hat es nicht zur Verfügung gestellt. Mit anderen Worten, wir haben auf allen Ebenen des Staates gesehen, dass man entschlossen ist dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen für das Massaker vom 10. Oktober in Ankara niemals vor Gericht gestellt werden. Es wurde entschieden, die Verantwortlichen nicht zu verfolgen. Natürlich werden wir nach dieser Entscheidung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Dies wird unser erster Antrag an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf das Massaker vom 10. Oktober in Ankara und die Verantwortlichkeiten für das Massaker sein, da bisher der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft war. Außerdem ist diese Entscheidung natürlich ein sehr negativer Präzedenzfall, in dem es nicht um die Verantwortung von Amtsträgern geht. In der Tat gibt es viele ähnliche Urteile in diesem Land. Es gibt eine Praxis der Straflosigkeit in Bezug auf die Verantwortung von Amtsträgern bei Massakern, an denen der Staat beteiligt ist. Leider können wir sagen, dass nun eine weitere solche Entscheidung durch das Verfassungsgericht hinzugekommen ist.“

https://anfdeutsch.com/aktuelles/kck-gedenken-opfern-des-bahnhofsmassakers-von-ankara-39349 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/gedenken-an-die-toten-von-ankara-kein-vergeben-kein-vergessen-34373 https://anfdeutsch.com/aktuelles/65-monate-nach-ankara-massaker-24968 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/gedenken-an-opfer-des-anschlags-vom-10-oktober-28745 https://anfdeutsch.com/aktuelles/polizeiangriff-auf-gedenkveranstaltung-in-ankara-28739 https://anfdeutsch.com/aktuelles/vater-von-anschlagsopfer-wegen-praesidentenbeleidigung-angeklagt-12466

 

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Und wieder einmal zerlegt sich die AfD selbst

Nachdem Maximilian Krah – nach internen Gesprächen mit der Parteispitze – gestern seinen Rückzug aus dem AfD-Bundesvorstand bekanntgegeben hatte, wurde seitens der AfD ebenfalls mitgeteilt, dass er keine Wahlkampfauftritte mehr absolvieren soll. Die Rede ist von einem “Auftrittsverbot“ und dass Krah im verbleibenden EU-Wahlkampf gewissermaßen “versteckt” werden soll. Wie das beim Spitzenkandidat in der heißen Phase […]

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President Al-Assad in a phone call with Iranian President-designate Mohammad Mokhber, expresses Syria’s full solidarity with Iran in all circumstances

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. Mai 2024 - 10:20

Damascus, SANA -President al-Assad made a phone call with the Iranian President-designate Mohammad Mokhber, in which he renewed his heartfelt condolences to the leadership and people of the Islamic Republic of Iran on the martyrdom of President Ibrahim Raisi and Foreign Minister Hossein Amir Abdollahian and their companions, stressing Syria’s firm stance to the relationship with Iran.

President Al-Assad during the call expressed Syria’s full solidarity with Iran in all circumstances, and his confidence in the ability of the Iranian state and people to overcome this painful incident.

For his part, the Iranian President-designate stressed the depth of the strategic relations that ties the two friendly countries, and the continued of consultation and coordination between them at all levels.

Manar Salameh

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Gedankenexperiment: Ein Land ohne Grundgesetz

netzpolitik.org - 23. Mai 2024 - 10:18

Das Grundgesetz wird 75 Jahre alt. Auch wenn es unter Druck steht, ist das Anlass zu feiern. Und Gelegenheit für ein Gedankenexperiment: Wo wären wir eigentlich ohne diese Verfassung?

Artikel 5 des Grundgesetzes regelt die Meinungs- und Pressefreiheit. – CC-BY-NC-SA 2.0 hdz

Bijan Moini studierte Jura und Politikwissenschaften in München und Paris. Seit März arbeitet er als Syndikusrechtsanwalt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte und leitet das dortige Legal Team. Dieser Text ist ein gekürzter Abdruck von Moinis Keynote auf der Konferenz „75 Jahre Grundgesetz – Anspruch, Wirklichkeit und Zukunft“ am 23. Mai.

In meiner Studienzeit sagte unser Staatsrechtslehrer mal, eine Verfassung könne streng genommen aus nur einem einzigen Artikel bestehen: einer Regelung des Gesetzgebungsverfahrens. Alles weitere könne aus diesem Verfahren hervorgehen – wie der Staat aufgebaut sein solle, welche Grundsätze er sich gebe. Stellen wir uns das einmal vor: ein Land ohne Grundgesetz. Wie hätte es ausgesehen? Was hätte gefehlt?

In diesem Land wären alle Pfeiler unseres Staates durch einfache Gesetze errichtet worden, also kraft einfacher Mehrheit im Parlament: die föderale Struktur, das parlamentarische System mit Bundestag und Bundesrat, die doppelte Exekutive aus Bundeskanzler und Bundespräsident, die Justiz. Ein Bundesverfassungsgericht hätte es vielleicht trotzdem gegeben, aber sein einziger Zweck wäre die Kontrolle des Gesetzgebungsverfahrens gewesen.

Unter dem Eindruck des Nationalsozialismus hätte die Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt ihrer Gründung ohne das Grundgesetz vermutlich ähnlich ausgesehen wie mit ihm. Wahrscheinlich hätte sich der Parlamentarische Rat, der binnen neun Monaten das Grundgesetz erarbeitete, auf dieselben eben genannten Pfeiler geeinigt, ganz unabhängig davon, ob sie im Grundgesetz oder eben in einfachen Gesetzen gestanden hätten. Denn die Mehrheitsverhältnisse in dem Gremium waren glücklicherweise so ausgeglichen, dass SPD und Union zur Zusammenarbeit gezwungen waren.

Deshalb stimmten am 8. Mai 1949 immerhin 53 Ratsmitglieder für die Annahme des Grundgesetzentwurfs und nur 12 dagegen. Und es stimmten ihm auch mehr als die notwendigen zwei Drittel der westdeutschen Landesparlamente zu; alle nämlich außer dem bayerischen Landtag, der es mit 101 zu 63 Stimmen ablehnte.

„Die Todesstrafe ist abgeschafft“

Aber selbst wenn die Mehrheitsverhältnisse dazu geführt hätten, dass die Bundesrepublik Deutschland vor 75 Jahren ohne Grundgesetz so ausgesehen hätte wie mit ihm – wie wäre es danach weitergegangen? Einen wichtigen Test hätte es vermutlich schon sehr früh gegeben. „Die Todesstrafe ist abgeschafft“, lautet Artikel 102 des Grundgesetzes. Über 16.000 Menschen wurden während der NS-Zeit aufgrund von Strafgerichtsurteilen hingerichtet. In den 50 Jahren zuvor waren es nur etwa 400 gewesen. Vor diesem Hintergrund fand auch die Abschaffung der Todesstrafe eine Mehrheit im Parlamentarischen Rat – obwohl 74 Prozent der Deutschen sie im Herbst 1948 noch für richtig hielten.

Schon kurze Zeit nach Inkrafttreten des Grundgesetzes – und danach immer wieder – wurde die Wiedereinführung der Todesstrafe gefordert. In den 50er-Jahren gab es fünf Gesetzesinitiativen dazu. Auch in den 60er-Jahren warben für sie so prominente Politiker wie der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer und der damalige Bundesjustizminister Richard Jaeger – den der SPD-Haudegen Herbert Wehner deshalb liebevoll „Kopf-ab-Jaeger“ nannte. Der ehemalige SA-Mann Jaeger hatte übrigens noch 1951 an die Westalliierten appelliert, auf „die Stimme des Herzens“ zu hören und von der Vollstreckung der Todesurteile gegen eine Reihe von NS-Kriegsverbrechern abzusehen.

Es ist gut möglich, dass eine dieser Initiativen zur Wiedereinführung der Todesstrafe zum Erfolg geführt hätte. Denn während sich das Grundgesetz nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat ändern lässt, hätte ohne das Grundgesetz für die Wiedereinführung im Strafgesetzbuch eine einfache Mehrheit im Bundestag genügt. Vielleicht hätte Deutschland dann auch nicht jene Zusatzprotokolle zur Europäischen Menschenrechtskonvention unterzeichnet, die die Todesstrafe später verboten.

Wahlrecht, Gewaltenteilung, Exekutivgefüge

Ohne das Grundgesetz hätte auch das Wahlrecht beliebig geändert werden können. Es wäre der jeweils herrschenden Partei ein Leichtes gewesen, durch Änderungen des Wahlsystems ihre künftigen Wahlerfolge zu sichern. Vielleicht hätte einige Zeit noch der Eindruck des Dritten Reichs nachgewirkt und die Regierenden wären davor zurückgeschreckt; aber hätten sie diesen Verlockungen wirklich über Jahrzehnte hinweg standgehalten? Hätten sie es insbesondere zugelassen, dass sich neue Parteien in die Parlamente kämpften?

Dasselbe gilt für die vertikale Gewaltenteilung im Föderalismus: Ohne die verfassungsrechtliche Garantie der Gliederung Deutschlands in Bund und Länder hätte flugs auch ein Zentralstaat errichtet werden können, wenn auch vielleicht nicht sofort und nicht formal, so aber doch faktisch durch einen schrittweisen Abbau von Länderkompetenzen.

Auch die doppelte Exekutive hätte zur Disposition gestanden. Vielleicht hätten wir wie in Russland oder der Türkei einen Wechsel an Befugnissen zwischen Kanzlerin und Präsident erlebt. Mal hätte das eine Amt das andere dominiert, mal wäre es umgekehrt gewesen.

Ohne das Grundgesetz hätten auch die Grundrechte gefehlt

Das institutionelle Gefüge hätte aber auch standhalten können. Immerhin waren die beherrschenden politischen Strömungen der Nachkriegsjahrzehnte einigermaßen gleichstark. Hätte eine die andere durch geschickte Rechtssetzung marginalisiert, wäre wohl heftiger Protest ausgebrochen. Autokratische Verhältnisse hätten die westlichen Besatzungsmächte kaum zugelassen. Und die Abgrenzung zur undemokratischen Deutschen Demokratischen Republik hätte sicher ebenfalls eine Rolle gespielt.

Aber welches Schicksal hätte die Rechte des Individuums ereilt? Denn ohne das Grundgesetz hätten auch die Grundrechte gefehlt – und das Gericht, das über ihre Einhaltung wacht.

Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder staatliches Handeln eingefangen und eingefordert, gestützt auf die Grundrechte des Grundgesetzes. Zum Beispiel 1953, als es den Bundestag dazu ermahnte, das Versprechen des Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes zu erfüllen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Erst 1958 justierte das Gleichberechtigungsgesetz die Rollenverteilung in Ehe und Familie neu, ohne sie allerdings aufzugeben.

Das Lüth-Urteil aus demselben Jahr würde bitterlich fehlen. Es kam zu dem Schluss, dass der Aufruf zum Boykott eines Filmes des NS-Regisseurs Veith Harlan von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könne, dass also Grundrechte auch auf die Rechtsverhältnisse zwischen Privaten einwirkten. Das gab den Auftakt für eine äußerst feingliedrige und vor allem liberale Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit.

Bundesverfassungsgericht: staatliches Handeln einfangen

1961 stoppte das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Adenauer-Fernsehen, also den Versuch der Bundesregierung, einen eigenen, von ihr kontrollierten Fernsehsender zu gründen. Die vielen weiteren sogenannten Rundfunkurteile sicherten dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk seine Existenz, Finanzierung und politische Unabhängigkeit.

1969 zwang das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zur weitgehenden rechtlichen Gleichstellung von nichtehelichen mit ehelichen Kindern. 1977 urteilte es, dass lebenslange Freiheitsstrafen zwar mit der Menschenwürde vereinbar seien, aber nur, wenn den Verurteilten eine Chance verbleibe, je die Freiheit zurückzuerlangen.

Unser ganzes modernes Datenschutzrecht hätte es ohne das Volkszählungsurteil von 1983 nicht oder jedenfalls nicht in dieser Weise gegeben. Es würden sicher sehr viel mehr Menschen ohne oder aus zu geringem Anlass deutlich intensiver überwacht. Und auch die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die weit über die EU hinaus wirkt, wäre nicht vorstellbar ohne den Einfluss der deutschen Datenschutzdogmatik.

Ohne Grundgesetz hätte das Bundesverfassungsgericht das Recht, sich frei zu versammeln, nicht prägen und stärken können. Und es hätte nicht seit der Jahrtausendwende schrittweise die Rechte von Nicht-Cis-Heteros gestärkt.

Wie viele Meinungen wären unterdrückt worden?

Vielleicht hätte ohne ein starkes Bundesverfassungsgericht am allermeisten die schlichte Erwartung gefehlt, dass es einschreiten würde. Wie viele unverhältnismäßige Einschränkungen der Freiheit hätten wir wohl in den vergangenen 75 Jahren erlebt, wenn nicht Parlament und Exekutive, aber auch die Fachgerichte mit seinem Urteil hätten rechnen müssen? Wie viele Meinungen wären unterdrückt, wie viele Marginalisierte diskriminiert, wie viele Nichtkonforme aus dem öffentlichen Dienst entfernt, wie viele Parteien und Vereine verboten, wie viel Überwachung zugelassen und wie viele unmenschliche Strafen verhängt worden?

Natürlich gab es seit 1959 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der spätestens seit Ende der 90er-Jahre eine große Bedeutung erlangt hat. Er spielt für die deutsche Rechtspraxis nur eine verhältnismäßig geringe Rolle – auch weil das Bundesverfassungsgericht umfassenden Grundrechtsschutz gewährt. Zumindest in der Regel.

Das Gericht hatte nämlich 1957 die Bestrafung bestimmter homosexueller Handlungen auf Grundlage von § 175 des Strafgesetzbuchs für verfassungsgemäß gehalten, hatte 1975 die am DDR-Recht orientierte Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche für verfassungswidrig erklärt und die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung 2004 wiederum für verfassungskonform.

Trotzdem bietet das Gericht ein hohes Schutzniveau. In Ländern ohne vergleichbaren Rechtsschutz fällt der EGMR sehr viel häufiger sehr viel weiterreichende Urteile. Allerdings werden diese Urteile zum Beispiel in der Türkei oder – bis zu seinem Ausschluss aus dem Europarat im Jahr 2022 – in Russland auch deutlich seltener umgesetzt. Gerade wenn sie einen politischen Hintergrund haben.

Zivilgesellschaft wäre mehr dem Staat ausgeliefert

Ohne das Grundgesetz hätte auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), für die ich arbeite, zahlreiche Gerichtsentscheidungen nicht erstreiten können, die staatliche Überwachung eingrenzten, Diskriminierung verringerten oder das menschenwürdige Existenzminium besser sicherten. Überhaupt wäre die Zivilgesellschaft insgesamt sehr viel mehr dem Staat ausgeliefert, könnte viel schlechter aus eigener Initiative die Verhältnisse beeinflussen, ob durch Wort, Tat oder eben vor Gericht.

Es wäre also gut möglich, dass wir ohne das Grundgesetz in Deutschland noch die Todesstrafe hätten oder zumindest wirklich lebenslange Freiheitsstrafen; dass unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht neutral wäre, sondern ein Sprachrohr der jeweiligen Regierung; dass etliche marginalisierte Gruppen noch einen viel weiteren Weg zur Gleichstellung vor sich hätten als ohnehin schon; dass in Deutschland Meinungen, Versammlungen, Kunst und Glauben weniger frei wären. Und auch wenn unser Land nicht zwingend ins Autoritäre abgedriftet wäre, so wäre die Bahn dorthin doch deutlich schiefer gewesen.

Oder anders: Ohne das Grundgesetz wäre die Wahrscheinlichkeit sehr viel höher gewesen, dass wir längst von Radikalen regiert würden – oder dass alles Radikale radikal unterdrückt worden wäre, was im Prinzip dasselbe ist.

Ohne das Grundgesetz wäre auch die Erinnerung an die NS-Zeit schneller verblasst. Denn dieses Gesetz ist von seinem ersten bis zu seinem letzten Artikel auch eine in Gesetzesform gegossene Erinnerung an das unermessliche Übel jener zwölf Jahre.

Kein Garant für ein Freiheitsmusterland

Das alles soll nicht heißen, die Bundesrepublik Deutschland wäre dank dem Grundgesetz seit 1949 ein Musterland der Freiheit gewesen. Unter dem Druck des Kalten Kriegs führte sie schätzungsweise 125.000 Strafverfahren gegen (vermeintliche) Kommunist*innen, die zu 6.000 bis 7.000 Verurteilungen führten. Zwischen 1953 und 1965 kam es zu 50.000 Verurteilungen wegen männlicher Homosexualität. Polizeigewalt gegen Demonstrierende ist bis heute viel zu oft unverhältnismäßig.

Und während die DDR bei der Verfolgung von NS-Verbrechen in den Waldheimer Prozessen von 1950 alle rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord warf, glänzte die Bundesrepublik viel zu lange durch Untätigkeit.

Aber ohne das Grundgesetz wäre nichts davon besser gewesen und Deutschland wäre bei der Überwindung dieser illiberalen und geschichtsvergessenen Auswüchse vermutlich deutlich weniger weit gekommen, als wir es heute sind.

Andererseits hätte ein fehlendes Grundgesetz dazu geführt, aus Anlass der Wiedervereinigung eine gesamtdeutsche Verfassung zu erarbeiten. Auch das Grundgesetz hatte diese Möglichkeit vorgesehen. Doch man entschied sich Anfang der 90er-Jahre dagegen. Unsere Verfassung wurde lediglich angepasst an die neuen Verhältnisse, nicht neu geschrieben.

Die Menschen in der DDR hatten ab 1949 zunächst unter einer Verfassung gelebt, die sich gut las, aber sehr schnell von der Wirklichkeit in den Boden gestampft wurde: statt Demokratie ein Einparteienstaat, statt Föderalismus ein Zentralstaat, statt rechtsstaatlicher Kontrolle die Auflösung der Verwaltungsgerichte. 1968 trat eine ehrlichere Verfassung in Kraft, die die Führungsrolle der SED festschrieb und ihrem Herrschaftsanspruch auch die Geltung der Grundrechte unterordnete.

Wer weiß, welchen Unterschied es für die Erfahrung vieler Ostdeutscher gemacht hätte, wenn sie nach Jahrzehnten in Unfreiheit an einer Verfassung für das gesamte Deutschland hätten mitwirken und über sie hätten entscheiden können?

Der Auftrag des Grundgesetzes ist noch nicht erfüllt

Deutschland wäre ohne das Grundgesetz heute weniger frei und weniger demokratisch. Doch sein Auftrag ist noch lange nicht erfüllt. Wir erleben es jeden Tag, dass der Staat die Versprechen, die die Grundrechte formulieren, bricht, durch eigenes Verhalten oder durch Untätigkeit. Versammlungen werden ohne guten Grund verboten; Hass, Hetze und auch Gewalt trifft Juden, Musliminnen, Schwule, trans Personen, Journalistinnen und Politiker auf allen Ebenen; Sozialleistungen für Geflüchtete und andere Bedürftige werden unter das menschenwürdige Existenzminimum gedrückt; die Sicherheitsbehörden überwachen das Volk ohne ausreichende Schranken mit künstlicher Intelligenz; und Menschen ohne Papiere können nicht ohne Angst vor Abschiebungen zum Arzt.

Dazu kommt, dass sogar die Versprechen des Grundgesetzes selbst zunehmend infrage gestellt werden. Rechtsextreme wollen Deutsche mit Migrationsgeschichte millionenfach vertreiben. Jens Spahn will das Grundgesetz so ändern, dass Bürgergeldempfänger*innen härter sanktioniert werden können, als es das Bundesverfassungsgericht erlaubt.

Eine Partei hat sich jüngst das sogenannte Ruanda-Modell ins Grundsatzprogramm geschrieben. Und vermeintlich liberale Bundestagsabgeordnete überlegen laut, die Versammlungsfreiheit für Ausländer*innen zu beschränken.

Durch solche Forderungen entsteht der Eindruck, das mit dem universalen Anspruch der Menschenrechte sei gar nicht so gemeint gewesen, ein Irrtum. Dass auch Frauen, Arme, Muslim*innen, Nicht-cis-Heteros, Geflüchtete und im Ausland arbeitende Kinder sich auf sie berufen würden – das war in dieser Logik nicht vorgesehen. Aber es war kein Irrtum, darf keiner gewesen sein. Menschenrechte gelten für alle, oder es gibt sie nicht.

Die beste Verfassung hilft nichts, wenn sie niemand durchsetzt

Diese Gefahr für das Grundgesetz von innen ist nicht zu unterschätzen. Es braucht dafür keine rechtsextremistische Regierung, sie wäre nur der Endpunkt einer Entwicklung, die jetzt gerade läuft. Langsam, beständig, aufhaltsam, aber deshalb nicht weniger bedrohlich. Je mehr Menschen sie erfasst – einfache Bürgerinnen, Politiker, Ministerinnen, Polizisten, Staatsanwältinnen und Richter –, desto eher kann alles kippen.

Wenn sich einmal etwas verschoben hat, wenn die Menschenwürde nicht mehr absolut gilt, wenn Freiheit auf welche Weise auch immer verdient werden muss, wenn Gleichheit als Gleichmacherei verstanden wird, dann hilft die beste Verfassung nichts; es gibt dann schlicht niemanden mehr, der sie durchsetzt.

Die wahre Herausforderung ist es also nicht, den Buchstaben des Grundgesetzes zu bewahren, sondern seine Essenz, seinen Geist. Zu einem Teil gelingt das dem Gesetzestext selbst: Verfassungen haben eine normative Kraft, die auch den Glauben an sie stiftet. Aber den wichtigeren Anteil an ihrer Geltungskraft hat die tägliche Übung: Indem Menschen und Institutionen das Grundgesetz befolgen, sich darauf berufen und es durchsetzen, entfaltet es seine eigentliche Wirkung.

Dazu gehört auch, das Grundgesetz dann und wann zu feiern. Gerade wenn es von vielen Seiten unter Druck steht. In diesem Sinne: Uns allen alles Gute zum Geburtstag!

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On May 23–24, Vladimir Putin will visit Belarus

PRESIDENT OF RUSSIA - 23. Mai 2024 - 10:00

The President of Russia will visit Belarus on May 23 and 24 at the invitation of President of the Republic of Belarus Alexander Lukashenko.

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Krankengeld ausgelaufen: Muss ich mich weiter krankschreiben lassen?

Lesedauer 2 Minuten

Wenn das Krankengeld endet, fragen sich viele Betroffene: “Muss ich sofort auf die Krankmeldung verzichten, wenn mein Krankengeld ausläuft?” In diesem Beitrag erklären wir die Nahtlosigkeitsregelung und wie Sie sich in dieser Situation am besten verhalten.

Vorbereitung auf das Ende des Krankengeldes

Ungefähr zwei Monate vor dem Ende des Krankengeldes, auch Aussteuerung genannt, sollten Sie von Ihrer Krankenkasse ein entsprechendes Schreiben erhalten.

Dieses Schreiben ist wichtig für den Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur!

Falls Sie diesen Brief nicht erhalten haben, ist es ratsam, aktiv bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.

Auch wenn es zunächst widersprüchlich erscheinen mag: Sie haben trotz eines bestehenden Arbeitsvertrages Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt ohne Einschränkungen, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Antrag auf Arbeitslosengeld und die Prüfung der Nahtlosigkeit

Rund zwei Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes sollten Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur stellen. Dies gibt der Behörde ausreichend Zeit, Ihren Antrag zu bearbeiten und eine nahtlose Zahlung sicherzustellen.

Neben der üblichen Prüfung des Anspruchs wird der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur eingeschaltet, um eine Prognose zu Ihrer Arbeitsfähigkeit zu erstellen.

Diese Beurteilung erfolgt meist nach Aktenlage, wobei sich der ärztliche Dienst bei Ihrem Haus- oder Facharzt über Ihren gesundheitlichen Zustand informiert.

Jetzt greift die Nahtlosigkeitsregelung

Die entscheidende Frage, die der ärztliche Dienst klärt, lautet: Sind Sie in der Lage, weniger als drei Stunden täglich zu arbeiten, und dies für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten?

Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, greift die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung.

Diese Regelung hat zwei wesentliche Konsequenzen:

  1. Sie erhalten ohne weitere Probleme Arbeitslosengeld.
  2. Sie müssen eine Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Während der erste Punkt für Sie vorteilhaft ist, dient der zweite Punkt dazu, festzustellen, ob Sie möglicherweise in die Erwerbsminderungsrente gehören.

Lesen Sie auch:
Sperre beim Arbeitslosengeld – kann das Krankengeld retten?

Krankmeldung nach der Aussteuerung

Eine häufige Frage, die sich viele Betroffene stellen, lautet: Muss ich mich nach der Aussteuerung weiter krankschreiben lassen oder darf ich dies überhaupt?

Wenn die Nahtlosigkeitsregelung greift

Sobald die Nahtlosigkeitsregelung in Kraft tritt, ist die Krankmeldung unproblematisch. Das bedeutet, Sie können weiterhin krankgeschrieben sein, ohne dass dies negative Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Wenn die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt wird

Wird die Nahtlosigkeitsregelung jedoch abgelehnt, kann eine fortgesetzte Krankschreibung problematisch werden.

In diesem Fall müssen Sie sich theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, um weiterhin Arbeitslosengeld zu erhalten. Eine weitere Krankschreibung könnte in diesem Szenario zum Verlust des Arbeitslosengeldes führen.

Verhalten vor der Entscheidung des ärztlichen Dienstes

Bevor der ärztliche Dienst seine Entscheidung trifft, können Sie sich weiterhin krankschreiben lassen. Dies wird erst dann zum Problem, wenn die Nahtlosigkeitsregelung offiziell abgelehnt wird.

Aber: Bis zu diesem Zeitpunkt hat Ihre Krankmeldung keine negativen Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Sich immer beraten lassen

Da die Frage, ob Sie offiziell krankgeschrieben sind oder nicht, nach der Aussteuerung nicht mehr in Ihrer Hand liegt, sondern von der Einschätzung des ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentur abhängt, ist eine individuelle Beratung sehr wichtig.

Wir empfehlen, sich bei Schwierigkeiten rund um die Aussteuerung persönlich beraten zu lassen, zum Beispiel beim Sozialverband Deutschland (SoVD) oder auch einem anderen Sozialverband.

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Latest updates of Operation “al-Aqsa Flood” launched by Palestinian resistance

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. Mai 2024 - 9:32

Occupied Jerusalem, SANA- Following are the latest developments of Operation “al-Aqsa Flood” launched by the Palestinian resistance on October 7, in response to the attacks launched by the Israeli occupation on the war-ravaged Gaza Strip:

-Dozens of Palestinians martyred by Israeli occupation bombing of Gaza Strip

-Palestinian media: 16 Palestinians martyred, including 10 children, in Israeli occupation aircraft bombing a house in al-Daraj neighborhood, central Gaza City.

-Palestinian media: 35palastinins, most of them children, in Israeli occupation bombing of various areas of Gaza Strip during the past hours.

 

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A person martyred, others injured in an Israeli aerial raid in southern Lebanon

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. Mai 2024 - 9:25

Beirut, SANA- One person was martyred and three students were injured, as an Israeli drone targeted a car on Kfar Dajjal road, Nabatieh district, southern Lebanon.

“The aggression, carried out by the Israeli drone Thursday morning on Kfar Dajjal road, Nabatieh, caused the martyrdom of the car driver and the injury of three students, who were onboard, heading to their school, according to Lebanese National News Agency.

Palestinian media: 16 Palestinians martyred, including 10 children, in Israeli occupation aircraft bombing a house in al-Daraj neighborhood, central Gaza City.

Palestinian media: 35palastinins, most of them children, in Israeli occupation bombing of various areas of Gaza Strip during the past hours.

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Dozens of Palestinians martyred by Israeli occupation bombing of Gaza Strip

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. Mai 2024 - 8:56

Occupied Jerusalem, SANA- Dozens of Palestinians were martyred on Thursday in Israeli occupation bombed various areas in Gaza Strip.

Palestinian media reported that more than 35 Palestinians martyred during the past hours in occupation air and artillery bombardment on Nuseirat camp and the cities of Gaza in central Strip and Rafah in the south of the strip.

 17 Palestinians were martyred, including more than 10 children, and dozens were injured as the occupation aircraft bombed the cities of Gaza and Rafah Thursday at dawn, as well as Eight Palestinians were also martyred and others were injured, a number of whom were seriously injured in occupation’s bombing of Nuseirat camp in central Gaza Strip, in addition to the martyrdom of Palestinians in bombing of Beit Lahia, northern Gaza Strip.

The Palestinian Ministry of Health announced Wednesday that the occupation continues its genocidal war on the Gaza strip since the seventh of last October, and the number of victims has risen to 35,709martyrs and 79,990wounded, while a number of victims are still under the rubble and in the roads, and ambulance and civil defense crews cannot reach them.

Manar Salameh

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