Sammlung von Newsfeeds

Today In Dystopia: ICE Robots and Pentagon Puppets, by Caitlin Johnstone

Today in dystopia, ICE is planning to add police robots to the arsenal with which it will be patrolling US streets. Fortune reports: I guess it makes sense that the empire’s mad rush to normalize police robots would be spearheaded by the department responsible for persecuting immigrants; there’d be more domestic pushback if these dystopian...
Kategorien: Externe Ticker

Is the Muslim World Rising?, by Paul Craig Roberts

Recently there have been striking new developments that imply major changes in the correlation of forces. These developments have largely gone unacknowledged and their implications unexamined. I made the effort in online interviews on Dialogue Works and On Target. I will now attempt to do so in writing. One of the developments is Iran’s defeat...
Kategorien: Externe Ticker

Streit in Guatemala um das neue Wassergesetz

Initiative soll Wasser als Menschenrecht definieren. 52 Prozent der Bevölkerung nutzen kontaminiertes Wasser. Indigene Organisationen sehen Bevorzugung des Privatsektors. Ministerin zurückgetreten Guatemala-Stadt. In Guatemala ist ein politischer Konflikt um den Zugang zu Wasser entbrannt. Die sozialdemokratische Regierung von Bernardo Arévalo hatte Anfang August im Kongress die Gesetzesinitiative 6818 eingebracht, besser bekannt als ley de aguas (Wassergesetz). Die... weiter 30.08.2026 Artikel von zu Guatemala, Umwelt, Soziale Bewegungen
Kategorien: Externe Ticker

Nachtrag zu einem Exempel — Der Fall Bianca Witzschel

Peds Ansichten - 30. August 2026 - 4:34

Vor über einem Monat wurde die Allgemeinärztin Bianca Witzschel aus der Haft entlassen.

Der Justizskandal um die Schikanierung und Inhaftierung der Ärztin wurde auf dieser Plattform bereits zur Sprache gebracht. Nun ist es so, dass Geschichten auch und vor allem dadurch zu einer vermeintlichen Wahrheit werden, in dem sie als Erzählung permanent wiederholt werden. Es sind die Geschichten jener, die den Informationsraum gestalten und kontrollieren. Es geht daher bei (historischer) Wahrheit erst recht darum, dass diese ihre Erzähler findet und nicht dem Vergessen anheim fällt. Weil auch nur so die fatale Wiederholung von Unrecht vermieden werden kann. Die Geschichte um Bianca Witzschel sollte daher auch stellvertretend für hunderte, wenn nicht gar tausende, der Bevölkerung kaum bekannte Unrechtsverfahren gegen Ärzte und Pflegekräfte verstanden werden.

Der folgende Artikel wurde komplett von der Dokumentations-Online-Plattform Politische Verfolgung übernommen:

Am 24. Juli 2026 verließ die 69-jährige Allgemeinmedizinerin Dr. Bianca Witzschel nach der Verbüßung von zwei Dritteln ihrer zweijährigen und achtmonatigen Freiheitsstrafe die Justizvollzugsanstalt Chemnitz. Was von den Staatsmedien als gewöhnlicher Vollzug einer Strafsache dargestellt wird, betrachten wir als Exempel staatlicher Gesinnungsdisziplinierung.

Die Moritzburger Hausärztin, die 23 Jahre lang unbescholten die medizinische Versorgung ihrer Region sicherstellte, steht nach fast zwei Jahren hinter Gittern vor den Trümmern ihrer beruflichen und privaten Existenz: Approbation entzogen, Haus zwangsversteigert, Konten beschlagnahmt. Herkömmliche Kriminalität wird in Deutschland milde nachsichtig behandelt — wer jedoch im Ausnahmezustand der Corona-Pandemie staatliche Verordnungen mit dem ärztlichen Gewissen untergrub, wurde von der sächsischen Justiz mit voller Härte zerschmettert.

23 Jahre Dienst am Patienten vs. Die Doktrin der Pandemie-Justiz

Vor den Ereignissen der Jahre 2020 bis 2022 galt Dr. Bianca Witzschel in Moritzburg als hochgeschätzte, erfahrene Hausärztin. Als der Staat in der Corona-Krise Grundrechte einschränkte und Masken- sowie Testpflichten im öffentlichen Raum durchsetzte, berief sich Witzschel auf ihre ärztliche Gewissens- und Therapiefreiheit:

  • Ärztliches Handeln aus Überzeugung: Während das Establishment staatliche Verordnungen unkritisch vollzog, stellte Witzschel Maskenbefreiungen, Impfunfähigkeitsatteste und Befreiungen von der PCR-Testpflicht aus. Sie verweigerte die Rolle der staatlichen Erfüllungsgehilfin.
  • Die administrative Exekution (2022): Bereits im Februar 2022 entzogen die Behörden der Ärztin vorläufig die Approbation. Es folgten großangelegte Razzien, Durchsuchungen und die Beschlagnahme sämlicher Patientendaten.
Das Dresdner Exempel: 27 Verhandlungstage und 476 Tage U-Haft

Der ab November 2023 vor dem Landgericht Dresden geführte Prozess gegen Witzschel trug Züge eines Schauprozesses, mit dem ein Exempel statuiert werden sollte. Nach 27 Verhandlungstagen wurde die 69-Jährige im Juni 2024 zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt:

  1. Der Vorwurf des „gewerbsmäßigen Handeln“: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie in 1.003 Fällen „unrichtige Gesundheitszeugnisse“ ohne vorherige Untersuchung ausgestellt habe. Die Staatsanwaltschaft unterstellte hohe kriminelle Energie und forderte vier Jahre und zehn Monate.
  2. Die Entstellung der Therapiefreiheit: Verteidiger RA Wilfried Schmitz und Unterstützer betonten, dass es im gesamten Verfahren keinen einzigen geschädigten Patienten gab. Statt entlastende wissenschaftliche Erkenntnisse zuzulassen, stützte sich das Gericht auf Beugungsgutachten, um die medizinische Einschätzung der Ärztin pauschal zu kriminalisieren.
  3. Konstruierte Nebenstrafen: Um das Strafmaß auf über zwei Jahre (und damit auf eine nicht mehr bewährungsfähige Strafe) zu treiben, wurde ihr ein aufgefundener Elektroschocker als Verstoß gegen das Waffengesetz angelastet – ein Gegenstand, dessen Besitz Witzschel stets bestritt.
  4. Die Haft-Etappen: Allein 476 Tage verbrachte die Medizinerin in Untersuchungshaft. Nach der Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH) am 19. September 2025 wurde sie am 6. Februar 2026 erneut aufgefordert, die verbleibende Haft im Gefängnis Chemnitz anzutreten. Erst nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe erfolgte am 24. Juli 2026 die Haftentlassung auf Bewährung gemäß § 57 StGB.
Finanzielle Entwurzelung und die Lawine gegen Patienten

Die Bestrafung endete keineswegs an den Gefängnismauern. Der Staat nutzte bürokratische und finanzielle Hebel, um Bianca Witzschel systematisch und unwiderruflich zu ruinieren:

  • Vermögensabschöpfung und Kontensperre: Das Landgericht ordnete die Einziehung von rund 47.000 Euro an — die angeblichen Einnahmen aus den Attestausstellungen.
  • Die Zwangsversteigerung im Ausnahmezustand: Im Februar 2025 — während Witzschel handlungsunfähig im Strafvollzug saß — wurde ihr Wohn- und Praxishaus in Moritzburg zwangsversteigert. Das Objekt wurde weit unter dem gerichtlich festgestellten Verkehrswert von 614.000 Euro verschleudert. Witzschel durfte aus der Haft heraus nicht einmal persönlich an der Versteigerung teilnehmen.
  • Berufsverbot und systemischer Boykott: Durch das dreijährige Berufsverbot, den Entzug der Approbation sowie den Verlust von Bankkonten und Krankenversicherung ist die 69-Jährige beruflich wie gesellschaftlich vollständig isoliert.
  • Der Kollateralschaden für die Patienten: Die Staatsanwaltschaft nutzte die beschlagnahmten Patientenakten, um zusammen mit einer Sonderkommission der Dresdner Polizei hunderte Ermittlungsverfahren gegen Empfänger der Atteste einzuleiten (Vorwurf: Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach §§ 278, 26 StGB).
Matrix der staatlichen Repression – Abstrafungsmechanismen gegen Dr. Witzschel Handlungsfeld Akteur / Behörde Eingesetztes Instrument Operatives & Soziales Ergebnis Freiheitsentzug LG Dresden / JVA Chemnitz 476 Tage U-Haft, 2 Jahre 8 Monate Haftstrafe Physische Isolierung & psychische Zermürbung einer 69-Jährigen Ökonomischer Ruin Justiz & Versteigerungsgericht Kontenabschöpfung (47.000 €), Zwangsversteigerung Verlust des Eigenheims unter Verkehrswert & Mittellosigkeit Berufsverbot Landesdirektion Sachsen / Gericht Approbationsentzug & 3 Jahre Berufsverbot Zerstörung der lebenslangen beruflichen Existenz Flächendeckende Verfolgung SOKO Polizei Dresden / StA Dresden Massenermittlungen gegen Attest-Empfänger (§ 278 StGB) Kriminalisierung von Hunderten Bürgern & Zeugenabschreckung Fazit: Bianca Witzschel frei, aber Entlassung in die Mittellosigkeit als Warnsignal an die Gesellschaft

Dr. Bianca Witzschel verzichtete bei ihrer Haftentlassung am 24. Juli 2026 bewusst auf Jubelchöre und Medienrummel vor den Toren der JVA Chemnitz. Doch ihre Entlassung bringt keine Freiheit, sondern die Konfrontation mit einem Trümmerfeld.

Für PolitischeVerfolgung.de steht fest: Der Fall Witzschel offenbart den autoritären Gesinnungsstaat. Wer sich der staatlichen Verordnungspolitik widersetzt, wird nicht nur abgeurteilt, sondern durch die Verknüpfung von Justiz, Entzug der Lebensgrundlagen und Zwangsversteigerungen wirtschaftlich und gesellschaftlich vernichtet. Witzschels Schicksal ist ein Mahnmal für die Entgrenzung staatlicher Repression im Namen der Gesundheitspolitik (1).

Bitte bleiben Sie achtsam, liebe Leser.

Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Obiger Text (1i) wurde vollständig von Plattform Politische Verfolgung übernommen. Danke an die Verantwortlichen für die gegebene Möglichkeit, deren Texte auf der hiesigen Plattform zu republizieren.

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.

(1, 1i) 01.08.2026; Politische Verfolgung; Dr. Bianca Witzschel frei: Erst Haftstrafe, dann Existenzvernichtung – Die Rache des Staates an einer kritischen Ärztin; https://www.politischeverfolgung.de/berliner-republik/bianca-witzschel-frei/

(Titelbild) Justiz, Unrecht, Handschellen; Autor: Gerd Altmann (Pixabay); 12.03.2018; https://pixabay.com/de/photos/justitia-waage-hände-handschellen-3222265/; Lizenz: Pixabay License

Kategorien: Externe Ticker

Das andere «Wort zum Sonntag» oder: Den Zauber unterbrechen

Transition News - 30. August 2026 - 4:06

Warum sind so viele Menschen unzugänglich geworden für Argumente? Da wird abgestritten, moralisiert, geschimpft bis zum Gehtnichtmehr, und es ist schwer geworden, bei kontroversen Themen und Fragen jemand zu finden, der zuhört, abwägt und auf Augenhöhe bleiben würde. Wie konnte es dazu kommen?

Zur Hoch-Zeit des Corona-Irrsinns hatte ich hierüber eine hilfreiche Begegnung: Nach einer Rede auf dem Marktplatz von Neuenburg (Baden) Anfang April 2021 war eine Frau auf mich zugegangen. Sie hatte sich als Hypnose-Therapeutin vorgestellt und gemeint, dass die meisten Menschen ab einem bestimmten Punkt gar nicht mehr anders könnten als mitmachen und sich von der Masse aufsaugen lassen. Denn wenn eine Sache in kurzen Abständen 13mal wiederholt werde, käme man davon nicht mehr los. − 13mal? Das war damals in gut einer Stunde Radio oder Fernsehen beisammen.

Das Phänomen betrifft inzwischen so gut wie alle größeren Themen. Sie lösen in erster Linie Reflexe aus statt gemeinsames Nachdenken. Ein alter Freund im Dorfladen: «Oh, der Putin! Den würd ich sofort umbringen, wenn ich den erwischen könnt!» Zu dem ganz ähnlichen Dämonisieren von AfD-Anhängern und -Wählern will ich mir und uns an dieser Stelle die Beispiele ersparen.

Mir persönlich haben in den letzten Tagen die Kollegen eines befreundeten Pfarrers den Vogel abgeschossen. Drei Beerdigungen in einer Woche seien keine Ausnahme mehr, erzählte er. «Die fallen hier um wie die Fliegen. Es ist wirklich erschreckend.» Was seine lieben Kollegen denn dazu meinen würden, fragte ich ihn. «Was die sagen? Das ist die Hitze!» Unwillkürlich musste ich an die Frau aus Neuenburg denken ....

Ich fasse unsere Lage wie folgt zusammen:

  • Die Menschen haben von einem bestimmten Punkt an einem Zwang zugestimmt.
  • Ohne sich darüber Rechenschaft zu geben, folgen sie neuen Geboten.
  • Geradezu eifersüchtig wachen sie über ihre eigenen Lösungen.
  • Ein rigoroses Gruppendenken mit harten Grenzen zwischen innen und außen greift um sich.
  • Die Menschen können einer normalen Logik und einfachen Argumentation oft nicht mehr folgen.

Da möchte man mit Paulus ausrufen: «Wer hat euch verzaubert?» Und: «Ihr lieft gut; wer hat euch aufgehalten?» (Galater 3,1 und Gal 5,7) − Ja, wer? Ich denke an die vielen Richter und Staatsanwälte, die Recht verstehen als ein «Instrument, das man nach Bedarf auslegt, dehnt oder relativiert», wie in diesen Tagen verfassung-zunehmend-zum-machterhalt-missbraucht-ld.10020292" class="spip_out" rel="external">in der NZZ zu lesen war; an die Weißen Kittel, die mit falschen Versprechen ihren Eid hintertrieben haben; an Herren und auch Damen «Landesverteidiger», die die Welt als ihr persönliches Computerspiel betrachten.

Diese Magier unserer Tage haben vieles gemeinsam mit den Betörer jener Zeit. Darum fällt es nicht schwer, beide Gruppen ineinanderzuschauen (am besten mit der aufgeschlagenen eigenen Bibel neben dem Rechner).

  • Diese Leute haben viele andere «verwirrt» und von ihrem bisherigen Weg abgebracht (Gal 1,7).
  • Sie haben sich listig «eingeschlichen», wo sie nicht hingehören, und dann breitgemacht (Gal 2,4).
  • Sie wollen längst überwunden geglaubte Positionen und Zustände wieder «aufbauen» und etablieren (Gal 2,18 und 4,8-11).
  • Alt-neue «Gebote» und Verbote sollen das Miteinander wieder begründen und zu gutem Leben führen (Gal 2,21)
  • Wo bislang Einheit war, zersplittern sie die Menschen wieder in separate Gruppen (Gal 2,28 spiegelbildlich) und bringen sie gegeneinander auf (Galater 5,15).

«Wer hat euch verzaubert?» Das Wort selbst macht noch einmal die Dimension deutlich, um die es hier geht. Es heißt soviel wie «in den Bann geschlagen», also in etwas hineingeführt, was man dann selber nicht mehr beeinflussen kann, sozusagen «hineingetranct». Die erste Frucht davon ist die Unvernunft, und als «unverständig» redet Paulus die Galater denn auch an (Gal 3,1). Nach außen davon sichtbar ist das Gegeneinander; darum auch die Mahnung bis in unsere Tage:

«Wenn ihr einander aber beißt und fresst, so habt acht, dass ihr nicht voneinander aufgezehrt werdet!» Galater 5,15

Diese Überstimmung von damals und heute, bis in die Einzelheiten hinein, das allein wäre schon markant genug. Aber es geht noch um mehr. Paulus will diese Gemeinde ja wieder herausführen aus diesem Irrweg. Er entwirft also ein Gegenbild, das ich verallgemeinernd so beschreibe:

  • Der Rechtschaffene hat eine offene und glaubwürdige Biografie (Gal 1,13-24).
  • Er steht frank und frei zu seinen Überzeugungen (Gal 2,11-14).
  • Andere in ähnlichem Dienst haben ihn anerkannt (Gal 2,6-10).
  • Er hält fest an seinem einmal erreichten Stand der Freiheit (Gal 5,1).
  • Dieses standhafte Leben kommt dann der Gemeinschaft zugute (Gal 6,9-10).

Das sind die Kennzeichen von nicht vereinnahmenden, sondern dienenden Menschen, in welcher «Branche» auch immer. Und es sind die Begleitzeichen derer, die sich und ihr Leben als Ganzes haben in Dienst stellen lassen, denn:

«Zur Freiheit hat uns Christus befreit! So steht nun fest und lasst euch nicht wieder das Joch der Knechtschaft auflegen!» Galater 5,1

Wenn der eigene Geist in Ihm festgemacht ist, bin ich grundsätzlich ausgerüstet, um auch 13- und mehrfachem Lug und Trug zu widerstehen und dazu noch andere zu stärken:

«Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.» Galater 6,2

**************************

Das andere «Wort zum Sonntag» vom 23. August 2026: «Kleine Neuanfänge»

Lothar Mack war als Gemeindepfarrer und bei verschiedenen Hilfswerken und Redaktionen tätig. Sein kritischer Blick auf Kirche und Zeitgeschehen hat ihn in die Selbständigkeit geführt. Er sammelt und ermutigt Gleichgesinnte über Artikel und Begegnungen und ruft in Gottesdiensten und an Kundgebungen zu eigenständigem gläubigem Denken auf. Sein Telegram-Kanal lautet StimmeundWort.

Kategorien: Externe Ticker

Sohn soll seine Mutter in Êlih getötet haben

Die 55-jährige Seve Cihangir ist im Stadtteil Petrolkent in Êlih (tr. Batman) getötet worden. Ihre Leiche wurde am Samstag gegen 16 Uhr in einem Müllcontainer im Hof ihres Wohnhauses gefunden.

Nach bisherigen Erkenntnissen entdeckte der Ehemann seine Ehefrau in dem Container und verständigte die Behörden. Rettungskräfte und Polizei stellten am Fundort fest, dass Seve Cihangir durch Stichverletzungen ums Leben gekommen war. Ihre Leiche wurde zur Autopsie in das Ausbildungs- und Forschungskrankenhaus in Êlih gebracht.

Nach der Tat begab sich der 30-jährige Sohn zur Polizeidirektion und gab an, seine Mutter getötet zu haben. Er wurde festgenommen. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern an.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/sultan-kara-in-amed-ermordet-52546

 

Kategorien: Externe Ticker

«Wenn Fürsorge Frauen entmündigt» – Sarah Schmid im Gespräch mit Elisa Gratias

Transition News - 30. August 2026 - 0:04

Die Ärztin und zehnfache Mutter Sarah Schmid berichtet von ihren Alleingeburten und räumt mit Mythen der modernen Geburtsmedizin auf.

Der Umgang mit Frauen im Gesundheitssystem, vor allem bei der Geburt im Krankenhaus, ist nicht selten respektlos und übergriffig. Interventionen werden schnell entschieden und einfach ausgeführt, ohne echtes Mitspracherecht der Gebärenden.

Sarah Schmid wirft der heutigen Geburtsmedizin vor, sich von „Angst und Aberglauben“ statt von wissenschaftlichen Fakten leiten zu lassen. Medizinische Mythen halten ihrer Meinung nach die hohen Kaiserschnittraten und traumatischen Erlebnisse aufrecht. Sie sagt::

«Mein Glück war, dass ich durch das Medizinstudium bereits vor meiner ersten eigenen Geburt die Möglichkeit hatte, bei einigen Geburten im Krankenhaus dabei zu sein. Nicht, dass ich dabei die besten Techniken und Griffe gelernt hätte, aber ich konnte beobachten, wie Babys heutzutage auf die Welt gebracht werden.

Dabei erlebte ich auch, wie Frauen zu Einleitungen und Kaiserschnitten gedrängt wurden und wie man ihnen, ohne sie darüber zu informieren, während der Geburt Medikamente verabreichte.
Ich begegnete Hebammen vom alten Schlag, die auch nicht davor zurückschreckten, die Frau mit physischer Gewalt zum Liegen zu zwingen (Hauptsache, das CTG schreibt fehlerlos), sie zu beleidigen (‚Reingekommen ist es doch auch!‘) oder gegen ihren im gleichen Moment geäußerten Willen einen Dammschnitt zu verpassen.»

Alle Sendungen von Transition TV
Transition TV unterstützen (Vielen Dank für Ihre Spende :-)
oder auf paypal
Newsletter von Transition TV
TTV auf Telegram

Kategorien: Externe Ticker

Neutralität ist älter als ihr Name – und eine Überlebensstrategie der Staaten

Transition News - 30. August 2026 - 0:03

Neutralität ist keine europäische Erfindung des Mittelalters. Der Neutralitätsforscher Pascal Lottaz, Assistenzprofessor für politische Wissenschaften an der Universität Kyoto zeigt anhand zweier antiker Quellen, dass sie schon vor mehr als zweitausend Jahren als selbstverständliche Strategie existierte. Seine Kernaussage: «Neutralität ist viel älter als ihr Name».

Im indischen Arthaśāstra des Kautilya ist Neutralität kein moralisches Ideal, sondern kluge Machtpolitik. Wer sich aus einem Konflikt heraushält, kann Kräfte sparen, Risiken vermeiden, die Entwicklung beobachten und sich Handlungsspielraum bewahren. Neutralität ist damit nicht Passivität, sondern strategische Wachsamkeit.

Thukydides zeigt im berühmten Melierdialog die Kehrseite. Die kleine Insel Melos wollte im Krieg zwischen Athen und Sparta neutral bleiben. Athen akzeptierte das nicht, eroberte die Insel, tötete die Männer und versklavte Frauen und Kinder. Für Lottaz liegt darin eine zweite Grundbedingung: Neutralität funktioniert nur, wenn auch die Kriegsparteien sie respektieren.

Athens Strategie war durch und durch kontraproduktiv. Es wollte durch die Vernichtung der Insel Stärke demonstrieren. Doch die übrigen neutralen Kleinstaaten verstanden die Botschaft. Sie schlossen sich als attischer Seebund dem Krieg von Sparta gegen Athen an. 404 vor Christus war dessen Imperium Geschichte.

Damit verbinden sich Kautilya und Thukydides zu einer hochaktuellen Lehre. Neutralität braucht Eigenständigkeit und Stärke – aber auch eine Ordnung, die den Raum zwischen Freund und Feind anerkennt. «Das moderne Neutralitätsrecht ist im Kern der Versuch, diese zweite, fragile Seite des Konzepts zu stabilisieren.», schreibt Lottaz. Gerade in einer zunehmend polarisierten Welt dürfte dieser Zwischenraum wichtiger werden, nicht überflüssiger.

Die Autorin ist Vorstandsmitglied der Bewegung für Neutralität (bene.swiss).

Kategorien: Externe Ticker

Al-Qaidas größter Sieg

Transition News - 30. August 2026 - 0:02

Der UN-Generalsekretär António Guterres reiste in seiner offiziellen Funktion nach Damaskus und traf dort Syriens «Übergangspräsidenten», der heute unter dem Namen Ahmed al-Sharaa bekannt ist, nachdem er den Großteil seines Lebens als Abu Mohammed al-Jolani aufgetreten war. Obwohl Guterres während des Besuchs auf jene semantische Akrobatik zurückgriff, für die er seit seinen Tagen als Generalsekretär der Sozialistischen Partei Portugals und späterer Premierminister bekannt ist, gelang es ihm, das Grab der UN zu einem Zeitpunkt, an dem dies kaum mehr möglich schien, noch tiefer zu graben.

Anders als sein Vorgänger vor zweitausend Jahren, Saulus von Tarsus – der spätere Heilige Paulus –, kam António Guterres auf seinem eigenen «Weg nach Damaskus» glücklicherweise nicht blind in der syrischen Hauptstadt an. Man sollte ihn auch nicht direkt für die Verfolgung von Christen verantwortlich machen, die in dem Land zur Gewohnheit geworden ist. Er verbrüderte sich jedoch mit dem Mann, der für diese Massaker verantwortlich ist – was für jemanden, der als Mann christlichen Glaubens gilt, kaum orthodox wirkt.

In dieser Welt, der Guterres zum Gefallen imperialer Interessen nominell vorsteht, unterliegen Orthodoxien und Dogmen dennoch einem ständigen Wandel. Zu den Opfern gehören fundamentale Konzepte, die rasch in Vergessenheit geraten: Menschenrechte, Freiheit und Demokratie. Die im Zuge dieser Entwertung eingesetzten Waffen operieren unter Vorwänden, die angeblich die blutige Verteidigung eben dieser Konzepte rechtfertigen sollen. Der UN-Generalsekretär reiste nach Damaskus, um dieser Degeneration seinen Segen zu geben, womit er die Organisation zu einer Hauptkomplizin dieser Tragödie machte.

Die Farce der «Moderaten»

Ahmed al-Sharaa trägt Maßanzüge, während sein Bart und seine Haare das gepflegte westliche Aussehen angenommen haben, wie es von einem modischen Stylisten entworfen worden sein könnte. Dennoch wurde er Syriens «Übergangspräsident», nach einer Karriere, in der er sich Abu Mohammed al-Jolani nannte und das unverkennbare Bild eines Al-Qaida-Terroristen bot.

Sein Vormarsch und derjenige der bewaffneten Gruppen unter seinem Kommando hinterließen eine Spur des Todes und der Verwüstung – unterstützt durch die strategische und operative Hilfe einer keineswegs unauffälligen Ansammlung von Mitteln und einer westlichen «Koalition der Willigen», namentlich der Vereinigten Staaten, der NATO und der Europäischen Union. Die Kampagne dauerte mehr als elf Jahre an und zielte darauf ab, die Syrische Arabische Republik zu zerschlagen – eine Nation, die als eine der ältesten der Welt gilt.

Jolanis siegreiche Ankunft in Damaskus, an der Spitze der Terrorgruppe Hajat Tahrir al-Scham – der Organisation zur Befreiung der Levante –, stellte den größten Sieg von Al-Qaida in ihrer 40-jährigen Geschichte als Instrument des westlichen Expansionsdrangs dar. Die Organisation entstand in den 1980er Jahren in Afghanistan, gegründet unter Mitwirkung der CIA, des britischen MI6 sowie der Geheimdienste Saudi-Arabiens und Pakistans im Rahmen der Bemühungen, sowjetische Truppen aus dem Land zu vertreiben. Ihr Hauptgründer war Osama bin Laden, Mitglied einer der reichsten Familien Saudi-Arabiens und Erbe eines Bauimperiums.

Von da an wurden die offiziellen und medialen Narrative im Westen über die Aktivitäten der Organisation vor der Öffentlichkeit bewusst verschleiert, verwischt und manipuliert. Das eigentliche Ziel war es, die reale Rolle von Al-Qaida und des vorgeblich «islamistischen» Terrorismus als mehr oder weniger klandestinen operativen Arms der NATO, des Pentagons und der Europäischen Union zu verbergen. Ihr Einsatz zieht sich durch die von diesen Mächten geförderten Kriege in Eurasien, dem Maghreb und Zentralafrika – Konflikte, die über vier Jahrzehnte hinweg Millionen von Tote und Flüchtlingen in diesen Regionen gefordert haben.

Nach dem Auftauchen von Al-Qaida nahm der «islamistische» Terrorismus viele Masken an, die je nach Ländern, Regionen und Umständen variierten – ganz so, wie es den operativen, propagandistischen und sogar «diplomatischen» Erfordernissen am besten entsprach. Eine der erfolgreichsten Tarnungen war die der «moderaten» islamisch-fundamentalistischen Gruppen – eine Ansammlung verschiedener Namen, über die finanzielle und militärische Unterstützung der westlichen Großmächte kanalisiert wurde und weiterhin wird. Hillary Clinton war als Außenministerin der Obama-Regierung die führende Verfechterin dieser Idee. Selbst dort, wo einige dieser Gruppen vor Ort tatsächlich existierten, waren ihre Aktivitäten weitgehend bedeutungslos: Die eigentlichen direkten Ausführer der externen Aggression waren Al-Qaida und ihre verschiedenen Tarnidentitäten.

Hajat Tahrir al-Scham war eine dieser «moderaten» Gruppen in Syrien. Der Name wurde angenommen, nachdem die Bezeichnung Al-Nusra-Front – der Ableger von Al-Qaida in Syrien – aufgegeben worden war, um den Anschein eines Bruchs zwischen Mohammed al-Jolani und der von Bin Laden gegründeten Organisation zu erwecken.

Dies war auch nicht der erste Versuch, die Namen von Organisationen zu ändern, die mit Syriens heutigem «Übergangspräsidenten» in Verbindung stehen, um ihnen ein für ihre westlichen Förderer akzeptableres Image zu verleihen. Während seiner Karriere als Terroristenführer und Operativkader war Jolani ein Anführer von Al-Qaida im Irak und später mit dem IS oder dem «Islamischen Staat» im Irak verbunden – berüchtigt für Massenmorde im ganzen Land und für die selektiven Enthauptungen westlicher Persönlichkeiten (inszeniert oder nicht), deren Bilder um die Welt gingen und die Öffentlichkeit entsetzten.

Vom Irak aus zog Jolani nach Syrien, wo seine Bewegung als Al-Nusra-Front bekannt wurde – der Al-Qaida-Ableger des Landes –, bevor sie sich schließlich zu Hajat Tahrir al-Scham entwickelte. Jolani blickt somit auf eine lange und ertragreiche Karriere als operativer Terroristenführer im Dienste imperialer Kriege im Nahen Osten zurück.

Es ist unmöglich zu glauben, dass António Guterres die gut dokumentierte Vergangenheit von Syriens «Übergangspräsidenten» – wie lange diese Übergangsphase auch dauern mag – nicht kannte, als er ihm im Präsidentenpalast in Damaskus die Hand drückte. Die Geste erfolgte, während in ganz Syrien Massaker an ethnischen und religiösen Minderheiten, darunter Christen und Alawiten, stattfanden. Es ist ein Land, dessen territoriale Fragmentierung unvermindert voranschreitet – ein Ziel, das vom US-Regime im Nachgang der bis heute unzureichend aufgeklärten Anschläge vom 11. September 2001 in New York verfolgt wird.

Während des Treffens in Damaskus äußerte der Generalsekretär Hoffnungen auf Frieden und Stabilität für «das syrische Volk» und erklärte seine Unterstützung für die Souveränität und territoriale Integrität Syriens.

Aus seinem Mund könnten solche Hoffnungen kaum frommer oder weltfremder sein; sie übertreffen selbst Guterres' Talent für semantische Gymnastik. Innerhalb der syrischen Gesellschaft wurden alte ethnische, religiöse und kulturelle Grenzen und Abneigungen, die über Jahrhunderte hinweg im Zaum gehalten worden waren, durch einen von außen aufgezwungenen Krieg geschürt und neu entfacht. Die Kampagne zur Zerstückelung des Landes hat ein außergewöhnlich reiches zivilisatorisches Mosaik verwandelt, dessen Einheit in der Vielfalt einst das Hauptfundament der syrischen Stärke und Souveränität war. Diese Vielfalt wird nun – wie schon in Jugoslawien und andernorts – als Motor für die Zerschlagung der Souveränität des Landes, seiner kulturellen Weltanschauung und seiner jahrhundertealten Traditionen missbraucht.

Die Operation zur Zerstörung dieses bedeutenden Landes wurde von westlichen Mächten organisiert, doch das genozidale israelische Regime gehörte zu den Hauptnutznießern. Die Zerschlagung Syriens war seit jeher ein israelisches Ziel, nicht zuletzt weil Syrien das wichtigste militärische Hindernis für das Massaker am palästinensischen Volk und für die Strategie der zionistischen politischen und territorialen Expansion im Nahen Osten darstellte.

Ahmed al-Sharaa, Syriens «Übergangspräsident», ist daher aus objektiven Gründen ein potenzieller Verbündeter von Benjamin Netanjahu und dem Zionismus. Während des Krieges gegen Syrien wurden verwundete Mitglieder von Terrorgruppen, darunter Al-Qaida und der IS, auf die besetzten Golanhöhen evakuiert und anschließend in Krankenhäusern in Israel behandelt. Netanjahu ließ sich dabei fotografieren, wie er einige dieser verwundeten Kämpfer in israelischen Krankenhäusern besuchte – ein offenes politisches Signal für die Konvergenz der Interessen zwischen Israel und den Islamisten.

Ahmed al-Sharaa versucht, sich als strategisch distanziert vom zionistischen Regime darzustellen, doch israelische Truppen rücken über die Golanhöhen hinaus immer tiefer in syrisches Territorium vor und errichten trotz internationaler «Proteste» (einschließlich jener der UN) fortlaufend neue Besatzungsstützpunkte im Landesinneren. Die Antwort der israelischen Regierung war eindeutig: Ihre Truppen werden sich nicht aus dem syrischen Territorium zurückziehen, in dem sie sich festgesetzt haben.

Diese Entwicklungen zeigen, dass der Aufbau eines Groß-Israels nun über Palästina hinausgeht – und zwar hinein in das Territorium des einst größten Feindes Israels. Syrien hat diese Rolle durch der vom Westen ausgespielte Al-Qaida-Terrorkarte eingebüßt, bei der man nicht zögerte, Hunderttausende von Menschenleben zu opfern und ein immenses Territorium in Trümmern zu hinterlassen.

António Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen, weiß all dies. Es ist daher kaum unbegründet, aus dieser Bilanz abzuleiten, dass seinen häufigen und «wohlgemeinten» Erklärungen zur Verteidigung des palästinensischen Volkes jegliche Glaubwürdigkeit fehlt.

Indem er Ahmed al-Sharaa – oder Jolani – die Hand schüttelte und dessen Händedruck erwiderte, wodurch er dessen Legitimität als «Präsident» Syriens in der Praxis anerkannte, hat der UN-Generalsekretär mehr getan, als nur das Ansehen und die Rolle der Organisation weiter zu beschädigen. Er hat einem Regime Legitimität verliehen, das von Al-Qaida durch einen umfassenden Bruch der Menschenrechte, der Demokratie, des Friedens sowie des Völkerrechts installiert wurde; er hat das palästinensische Volk, das er so oft zu verteidigen vorgibt, verraten und weiter isoliert; und er hat Trump und Netanjahu einen Gefallen getan, dessen menschliche und rechtliche Kosten unermesslich sind.

Durch die Legitimierung des größten Sieges von Al-Qaida hat der UN-Generalsekretär dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, dem Premierminister Israels und der unterwürfigen herrschenden Elite der Europäischen Union – der Guterres unbestreitbar angehört – freie Hand gelassen, um weiterhin auf Terrorismus, die Aushöhlung des Völkerrechts, Krieg, Expansionismus und sogar die ethnische Säuberung des Gazastreifens sowie den Bau eines grotesken Luxusresorts zu setzen. Kurz gesagt: Guterres' Frieden ist der Frieden von Trumps «Board of Peace».

Alles was Guterres von nun an sagt – nachdem er den Sieg von Al-Qaida in Damaskus legitimiert hat –, lässt seine Proklamationen zu Staub zerfallen und macht ihn zu einem weiteren Propheten falscher Versprechungen. Seine Bekundungen von Trauer und scheinbarer Empörung über das tragische Schicksal des palästinensischen Volkes werden zu grausamen und unbarmherzigen Äußerungen der Heuchelei.

In Wahrheit kommt diese katastrophale Geste des UN-Generalsekretärs – gerade aufgrund des Amtes, das er innehat – einem Angriff auf das Völkerrecht der schwersten Art gleich: Sie wurde im Namen genau jener Organisation begangen, die damit betraut ist, dieses Recht zu wahren, zu verteidigen und zu repräsentieren.

***

José Manuel Goulão ist ein portugiesischer Journalist.

Dieser Beitrag ist zuerst auf Strategic Culture Foundation erschienen. Er wurde mit freundlicher Genehmigung übersetzt und übernommen.

Kategorien: Externe Ticker

Ukraine: Bricht nun auch die westeuropäische Unterstützung zusammen?

Transition News - 30. August 2026 - 0:01

Der Erste Weltkrieg war lange ein Stellungskrieg. Kilometerweit standen sich die Armeen gegenüber, die Fronten bewegten sich kaum. Erst als sich die Kräfteverhältnisse entscheidend verschoben, kam Bewegung in den Krieg. Mit dem Eintritt der USA wurde die deutsche Hoffnung auf einen Sieg endgültig erschüttert. Als die Front im August 1918 zu brechen begann, dauerte es nicht mehr lange bis zum Waffenstillstand.

Die historische Situation ist natürlich nicht eins zu eins mit dem Ukraine-Krieg vergleichbar. Aber das Prinzip eines militärischen «Gamechangers» ist auch heute relevant. Und dieser «Gamechanger» könnte für die Ukraine ausgerechnet dort liegen, wo ihre strategische Lage am stärksten von der bisherigen westlichen Unterstützung abhing: in Washington.

Unter Donald Trump haben die USA ihre Rolle als nahezu unerschöpflicher Unterstützer der Ukraine deutlich zurückgefahren. Mehrfach versuchte die neue US-Regierung, Kiew zu einem Ende des Krieges und zu einem realistischen Abkommen zu bewegen. Die europäischen Verbündeten hielten dagegen, unterstützten die Ukraine weiter finanziell und militärisch und verhinderten damit zumindest vorerst, dass der amerikanische Druck seine volle Wirkung entfalten konnte.

Doch genau dieses Modell stößt offenbar an seine Grenzen. Denn Europa kann die USA nicht beliebig lange ersetzen – und möglicherweise will es das auch gar nicht. Die finanziellen, militärischen und politischen Reserven sind begrenzt. Je länger der Krieg dauert, desto schwieriger wird es für die europäischen Regierungen, die Unterstützung innenpolitisch zu rechtfertigen und gleichzeitig ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen zu schützen.

Damit könnte sich die strategische Lage der Ukraine grundlegend verändern. Ein Hinweis darauf kommt aus Spanien. El País beschreibt die europäischen Russland-Sanktionen als nahe an einem Höhepunkt. Neue Maßnahmen würden demnach zunehmend schwieriger, weil die Regierungen ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen stärker berücksichtigen müssten. Was nach zahlreichen Sanktionsrunden noch übrig bleibe, seien zunehmend jene Maßnahmen, gegen die einzelne EU-Staaten besonders starke Einwände hätten.

Das ist politisch bedeutsam. Denn Sanktionen funktionieren nicht nur durch ihre wirtschaftliche Wirkung, sondern auch durch die Bereitschaft der Staaten, sie gemeinsam und dauerhaft zu tragen. Und genau diese Bereitschaft könnte schwächer werden.

Noch deutlicher fällt die Warnung aus Großbritannien aus. Der Telegraph sieht die bisherige europäische Unterstützerkoalition für die Ukraine zunehmend unter Druck. Politische Führungswechsel, nicht zuletzt in Großbritannien, innenpolitische Probleme und die bevorstehenden Wahlen könnten die bisherige Linie Europas verändern. Das ist der zweite mögliche «Gamechanger»: die Wahlurne.

Die Ukraine ist damit nicht mehr nur von der militärischen Entwicklung an der Front abhängig. Sie hängt auch von den politischen Mehrheiten in Washington, London, Paris, Berlin und anderen europäischen Hauptstädten ab. Regierungen können wechseln. Prioritäten können sich verändern. Und Parteien, die einen schnellen Frieden oder eine grundlegend andere Russlandpolitik fordern, können an Einfluss gewinnen.

Besonders brisant wäre ein solcher Kurswechsel in Frankreich. Marine Le Pen steht in den kommenden politischen Auseinandersetzungen für eine deutlich russlandkritischere Abkehr von der bisherigen französischen Linie. Auch auf der anderen Seite des politischen Spektrums gibt es Kräfte, die die bisherige westliche Militärstrategie ablehnen.

Noch ist damit keineswegs entschieden, dass Europa die Ukraine fallen lässt. Aber die bisherige Selbstverständlichkeit, mit der die Unterstützung fortgesetzt wurde, scheint Risse zu bekommen.

Und während sich in den Hauptstädten die politische Stimmung verändert, wird an der Front weiter gekämpft. Beobachter (siehe auch hier) verweisen auf russische Vorstöße an einzelnen Frontabschnitten und die Gefahr von Durchbrüchen. Sollte es Moskau gelingen, solche lokalen Erfolge in größere operative Durchbrüche umzuwandeln, könnte sich der Druck auf Kiew massiv erhöhen.

Eine militärisch geschwächte Ukraine hätte dann nicht nur weniger Möglichkeiten für Gegenoffensiven. Sie müsste womöglich auch über Bedingungen verhandeln, die sie heute noch kategorisch ablehnt.

Damit könnte genau das eintreten, was Kiew und seine europäischen Unterstützer bislang verhindern wollten: Nicht die Ukraine bestimmt den Zeitpunkt und die Bedingungen eines Waffenstillstands, sondern die militärische Entwicklung zwingt sie dazu.

Die russischen Forderungen sind bekannt und für die Ukraine äußerst schmerzhaft: Dazu gehören insbesondere ein Verzicht auf einen NATO-Beitritt sowie territoriale Zugeständnisse, die Moskau verlangt.

Ob die Ukraine solche Bedingungen akzeptieren müsste, hängt allerdings von einer entscheidenden Frage ab: Wie lange kann der Westen die gegenwärtige militärische und finanzielle Unterstützung tatsächlich aufrechterhalten?

Denn solange die USA und Europa geschlossen hinter Kiew stehen, bleibt die Hoffnung auf eine militärische oder zumindest verhandlungspolitische Verbesserung bestehen. Bricht diese Unterstützung dagegen schrittweise weg, verändert sich die gesamte Rechnung. Dann könnte aus einem jahrelangen Stellungskrieg plötzlich ein Wettlauf gegen die Zeit werden.

Die entscheidende Front verläuft deshalb längst nicht mehr nur im Donbass oder im Süden der Ukraine. Sie verläuft auch in Washington, London, Paris, Berlin und Brüssel – und letztlich an den europäischen Wahlurnen.

Die Geschichte des Ersten Weltkriegs zeigt, wie lange ein Krieg scheinbar festgefahren bleiben kann. Sie zeigt aber ebenso, wie schnell eine festgefahrene Front zusammenbrechen kann, wenn sich das Kräfteverhältnis fundamental verändert. Ob wir in der Ukraine an einem solchen Wendepunkt stehen, ist noch offen.

Doch eines zeichnet sich ab: Die Ukraine kann nicht unbegrenzt darauf setzen, dass Europa und die USA den Krieg für sie finanzieren, ausrüsten und politisch absichern. Wenn der amerikanische Rückzug dauerhaft wird, Europa ermüdet und sich gleichzeitig die militärische Lage verschlechtert, könnten die bisherigen Friedensbedingungen schneller Makulatur werden, als viele in Kiew und den europäischen Hauptstädten heute wahrhaben wollen.

Kategorien: Externe Ticker

Kurdischer Politiker Mehdi Zana gestorben

Der kurdische Politiker und frühere Bürgermeister von Amed (tr. Diyarbakır), Mehdi Zana, ist im Alter von 85 Jahren gestorben. Zana war vor kurzem aufgrund einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) ins Krankenhaus eingeliefert und auf der Intensivstation behandelt worden. Die Stadtverwaltung Amed kündigte für Sonntag eine öffentliche Abschiedszeremonie an. Sie beginnt um 11 Uhr vor dem Hauptgebäude der Stadtverwaltung. Um 13 Uhr soll in der Großen Moschee das Totengebet stattfinden. Anschließend wird Zana auf dem Yeniköy-Friedhof beigesetzt. Die Familie nimmt danach im Trauerhaus Liceliler Beileidsbekundungen entgegen.

Vom Schneider zum Bürgermeister von Amed

Mehdi Zana wurde am 20. Dezember 1940 in Farqîn (Silvan) geboren. Sein ursprünglicher Familienname lautete Bilici. Später nahm er mit „Zana“ die kurdische Entsprechung dieses Namens an. Er war mit der kurdischen Politikerin Leyla Zana verheiratet. Seine politische Arbeit begann in den 1960er Jahren. 1963 trat Zana der Arbeiterpartei der Türkei (TIP) bei und war maßgeblich am Aufbau ihres Ortsverbandes in Farqîn beteiligt, den er zwei Jahre lang leitete. Später gehörte er zu den Verantwortlichen der Revolutionären Kulturvereine des Ostens (DDKO), die Ende der 1960er Jahre zu wichtigen Orten der Organisierung einer neuen Generation kurdischer Intellektueller und Aktivist:innen wurden.

Politisch geprägt wurde Zana auch durch seine Arbeit als Schneider. In seinem später veröffentlichten Erinnerungsbuch „Bekle Diyarbakır“ beschrieb er die Schneiderei als einen wichtigen Ort seiner politischen Bewusstwerdung. Bei den Kommunalwahlen 1977 kandidierte Zana als Unabhängiger und wurde zum Bürgermeister von Amed gewählt. Seine Amtszeit endete mit dem Militärputsch vom 12. September 1980.

Elf Jahre Haft nach dem Militärputsch

Nach dem Putsch wurde Zana seines Amtes enthoben und am 24. September 1980 in Istanbul festgenommen. Es folgten elf Jahre Gefängnis. Einen erheblichen Teil dieser Zeit verbrachte er im berüchtigten Militärgefängnis von Diyarbakır, das nach dem Putsch zu einem Zentrum systematischer Folter und staatlicher Gewalt gegen politische Gefangene wurde. Zana bezeichnete es in seinen Erinnerungen als „Hölle Nummer 5“, wo die „Brutalität und der Sadismus der Wärter die menschliche Vorstellungskraft überstiegen“, und beteiligte sich während seiner Haft an mehreren Hungerstreiks. Später wurde er in weitere Gefängnisse verlegt. Im Mai 1991 kam er frei. Einschließlich weiterer Haftzeiten verbrachte er insgesamt rund 16 Jahre seines Lebens im Gefängnis.

Seine Erfahrungen im Militärgefängnis in Amed hielt Zana später auch schriftlich fest. Sein 1992 veröffentlichtes Buch „Vahşetin Günlüğü – Diyarbakır Zindanlarından“ (dt. „Tagebuch der Barbarei – Aus den Kerkern von Diyarbakır“, deutscher Titel: Hölle Nr. 5 – Tagebuch aus einem türkischen Gefängnis) gehört zu seinen bekanntesten Werken.

Exil und Rückkehr

Nach erneuter politischer Verfolgung ging Zana in den 1990er Jahren ins Exil und lebte rund zehn Jahre in Schweden. Im Oktober 2004 kehrte er nach Nordkurdistan zurück. Wegen noch anhängiger Verfahren wurde er bei seiner Rückkehr zunächst festgenommen, später jedoch wieder freigelassen. Mit Mehdi Zana ist eine Persönlichkeit gestorben, deren politischer Lebensweg von der kurdischen Organisierung der 1960er und 1970er Jahre über die kommunale Politik in Amed und die Repression nach dem Militärputsch bis zum Gefängnis und Exil reichte.

 

Kategorien: Externe Ticker

Visa-Entzug für pro-palästinensische Studenten ist in den USA rechtswidrig

Transition News - 30. August 2026 - 0:00

Das US-Bundesgericht in Kalifornien hat den Visa-Entzug für pro-palästinensische Studenten aus dem Ausland für verfassungswidrig erklärt. Diesen Beschluss hatte zuvor die US-Regierung getroffen. Präsident Donald Trump begründete den Visa-Entzug damit, dass die ausländischen Studenten Israel kritisiert und sich mit den Palästinensern im Gazastreifen solidarisiert hätten.

Laut US-Bundesgericht verstießen Teile des neuen Einwanderungsrechts des Bundes gegen die Verfassung und durften nicht als Grundlage für die Entscheidung genutzt werden. Die Stärke der Demokratie werde geschwächt, wenn US-Bürger oder andere Mitglieder der Gesellschaft sich selbst zensieren müssten, erklärte die zuständige Richterin. Dabei äußerte sie die Befürchtung, dass künftig auch ‌Menschen mit anderen unliebsamen Ansichten zur Zielscheibe werden könnten.

Geklagt hatte die Studentenzeitung der Stanford University. Nach eigenen Aussagen befürchteten ausländische Mitarbeiter mit einem Visum rigide Regierungsmaßnahmen und verzichteten deshalb, über propalästinensische Proteste zu berichten.

Kategorien: Externe Ticker

Greetings on Miners’ Day

PRESIDENT OF RUSSIA - 29. August 2026 - 22:00
Kategorien: Externe Ticker

Rentner verlangt vor dem Gericht jeden Monat 180 Euro extra Toilettengeld

Ein Rentner, der aufstockende Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII erhält, hat keinen Anspruch auf zusätzliches Toilettengeld. Das hat das Landessozialgericht Essen entschieden und damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Duisburg bestätigt.

Der Mann hatte von der Stadt Essen monatlich 180 Euro zusätzlich verlangt. Nach seiner Darstellung müsse er dreimal täglich außerhalb seiner Wohnung eine Toilette aufsuchen und dafür jeweils durchschnittlich 2 Euro zahlen.

Zur Begründung verwies der Kläger darauf, dass kostenlose öffentliche Toiletten in Essen bereits vor langer Zeit abgeschafft worden seien. Die dadurch entstehenden Kosten seien für ihn als Grundsicherungsbezieher nicht tragbar.

Die Gerichte folgten dieser Argumentation jedoch nicht. Nach Auffassung des Landessozialgerichts fehlt es für einen solchen Anspruch an einer gesetzlichen Grundlage.

Rentner verlangte 180 Euro monatlich zusätzlich

Der Kläger bezog als Rentner ergänzende Leistungen der Grundsicherung im Alter. Solche Leistungen kommen in Betracht, wenn die eigene Rente und weitere Einkünfte nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken.

Der Mann machte geltend, dass er sich regelmäßig länger außerhalb seiner Wohnung aufhalte. Während dieser Zeit müsse er öffentliche oder gewerblich zugängliche Toiletten nutzen.

Nach seiner Rechnung fielen bei drei Toilettenbesuchen täglich und Kosten von jeweils 2 Euro insgesamt 6 Euro pro Tag an. Auf einen Monat mit 30 Tagen gerechnet ergab sich daraus ein Betrag von 180 Euro.

Diesen Betrag wollte der Kläger zusätzlich zu seiner Grundsicherung erhalten. Die Stadt Essen lehnte dies ab, woraufhin der Rentner den Rechtsweg beschritt.

Sozialgericht Duisburg wies die Klage ab

Bereits das Sozialgericht Duisburg hatte die Klage des Rentners abgewiesen. Das Gericht sah keinen Anspruch auf eine zusätzliche Leistung für Toilettenkosten.

Der Kläger legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Damit musste sich das Landessozialgericht Essen mit der Frage befassen, ob Toilettengeld als zusätzlicher Bedarf im Rahmen der Grundsicherung nach dem SGB XII anerkannt werden kann.

Auch in der zweiten Instanz blieb der Rentner ohne Erfolg. Das Landessozialgericht bestätigte, dass das Sozialhilferecht keinen gesonderten Anspruch für die geltend gemachten Kosten vorsieht.

Kein medizinischer Mehrbedarf nach § 30 SGB XII

Das Gericht prüfte zunächst, ob ein Mehrbedarf aus medizinischen Gründen in Betracht kommt. Nach § 30 Abs. 5 SGB XII können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Leistungen wegen kostenaufwendiger Ernährung gewährt werden.

Diese Vorschrift half dem Kläger jedoch nicht weiter. Das Landessozialgericht stellte klar, dass es sich bei dem geltend gemachten Toilettengeld nicht um einen ernährungsbedingten Mehrbedarf handelt.

Außerdem sah das Gericht keine Möglichkeit, die Vorschrift entsprechend auf andere Fallgruppen anzuwenden. Nach Ansicht der Richter ist die gesetzliche Regelung abschließend ausgestaltet.

Eine analoge Anwendung scheidet damit aus. Es fehlte nach Auffassung des Gerichts an einer planwidrigen Regelungslücke, die eine Ausweitung der Norm rechtfertigen könnte.

Keine abweichende Regelsatzfestsetzung

Der Kläger konnte sich nach der Entscheidung auch nicht erfolgreich auf eine abweichende Regelsatzfestsetzung berufen. Nach § 27b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB XII kann ein abweichender Bedarf berücksichtigt werden, wenn der konkrete Bedarf dauerhaft und unausweichlich erheblich über dem Durchschnitt liegt.

Genau diese Voraussetzungen sah das Landessozialgericht nicht als erfüllt an. Der Kläger hatte nach eigener Darstellung keine besondere Erkrankung vorgetragen, die deutlich häufigere Toilettengänge erforderlich machte.

Nach den Angaben des Mannes war er altersentsprechend gesund. Damit fehlte es aus Sicht des Gerichts an einer gesundheitlichen Besonderheit, die seinen Bedarf von dem anderer Leistungsberechtigter deutlich unterscheidet.

Die geltend gemachten Kosten entstanden nach Auffassung des Gerichts vielmehr durch die Art, wie der Kläger seinen Alltag gestaltet. Wer sich täglich längere Zeit außerhalb der eigenen Wohnung aufhält, kann dadurch zusätzliche Ausgaben haben, die jedoch nicht automatisch vom Sozialhilfeträger übernommen werden müssen.

Regelsatz enthält bereits Anteile für Freizeit und Dienstleistungen

Das Gericht verwies darauf, dass der Regelbedarf verschiedene Lebensbereiche umfasst. Dazu gehören unter anderem Freizeit, Kultur, Gastronomie, Beherbergung sowie andere Waren und Dienstleistungen.

Innerhalb dieses Betrags können Leistungsberechtigte selbst entscheiden, wofür sie ihr Geld verwenden. Diese Eigenverantwortung ist Teil des pauschalierten Systems der Grundsicherung.

Der Regelsatz soll nicht jede einzelne Ausgabe gesondert ausgleichen. Vielmehr wird ein monatlicher Pauschalbetrag gewährt, mit dem der laufende Lebensunterhalt bestritten werden soll.

Nach Auffassung des Gerichts muss die Grundsicherung im Alter nicht jeden Wunsch der Freizeitgestaltung zusätzlich finanzieren. Das gilt auch dann, wenn durch längere Aufenthalte außerhalb der Wohnung zusätzliche kleinere Kosten entstehen.

Mangel an öffentlichen Toiletten führt nicht automatisch zu Sozialhilfeanspruch

Der Kläger hatte auch auf die Situation in Essen verwiesen. Dort gebe es nach seiner Darstellung zu wenige kostenlose öffentliche Toiletten.

Das Landessozialgericht machte jedoch deutlich, dass diese örtliche Situation keinen Anspruch gegen den Sozialhilfeträger begründet. Ob eine Kommune ausreichend öffentliche Toiletten bereitstellt, ist keine Frage, die über eine zusätzliche Grundsicherungsleistung gelöst werden kann.

Das sozialgerichtliche Verfahren sei nicht dafür gedacht, kommunalpolitische Forderungen durchzusetzen. Wer mehr öffentliche Toiletten fordert, muss dies auf politischem oder verwaltungsrechtlichem Weg verfolgen.

Für die Grundsicherung kommt es dagegen darauf an, ob ein individueller, rechtlich anzuerkennender Mehrbedarf besteht. Einen solchen Mehrbedarf sah das Gericht im Fall des Klägers nicht.

Warum das Urteil für andere Leistungsbezieher wichtig ist

Die Entscheidung zeigt, dass zusätzliche Ausgaben im Alltag nicht automatisch zu höheren Grundsicherungsleistungen führen. Entscheidend ist, ob das Gesetz für den geltend gemachten Bedarf eine Anspruchsgrundlage vorsieht.

Besonders streng prüfen die Sozialgerichte, ob ein Bedarf dauerhaft, unausweichlich und erheblich höher ist als bei anderen Menschen in vergleichbarer Lage. Reine Mehrkosten, die aus persönlichen Gewohnheiten oder der Freizeitgestaltung entstehen, reichen dafür regelmäßig nicht aus.

Anders kann es sein, wenn eine nachgewiesene Erkrankung besondere Kosten verursacht. Dann müssen Betroffene jedoch konkret belegen, warum der Bedarf medizinisch notwendig ist und weshalb er nicht aus dem Regelsatz gedeckt werden kann.

Für Leistungsberechtigte bedeutet das Urteil: Wer einen Mehrbedarf geltend machen will, sollte ärztliche Unterlagen, Rechnungen und eine genaue Begründung vorlegen. Ohne nachvollziehbare Nachweise ist ein zusätzlicher Anspruch schwer durchzusetzen.

Übersicht: Warum der Anspruch scheiterte Geprüfter Punkt Bewertung des Gerichts Toilettenkosten von 180 Euro monatlich Kein eigener gesetzlicher Anspruch im SGB XII Medizinischer Mehrbedarf Nicht einschlägig, da kein ernährungsbedingter Mehrbedarf vorlag Analoge Anwendung von § 30 Abs. 5 SGB XII Abgelehnt, weil die Regelung nach Ansicht des Gerichts abschließend ist Abweichende Regelsatzfestsetzung Abgelehnt, weil kein dauerhaft unausweichlicher Bedarf oberhalb des Durchschnitts festgestellt wurde Mangel an kostenlosen Toiletten in Essen Begründet keinen zusätzlichen Grundsicherungsanspruch Längere Aufenthalte außerhalb der Wohnung Wurden als persönliche Alltags- und Freizeitgestaltung bewertet Grenze zwischen notwendigem Bedarf und persönlicher Lebensgestaltung

Das Urteil verdeutlicht eine häufige Streitfrage im Sozialrecht. Nicht jede nachvollziehbare Ausgabe ist zugleich ein Bedarf, den der Sozialhilfeträger zusätzlich übernehmen muss.

Der Gesetzgeber arbeitet bei der Grundsicherung mit Pauschalen. Diese Pauschalen sollen viele einzelne Ausgaben abdecken, ohne dass jeder Betrag gesondert beantragt und geprüft wird.

Das kann für Leistungsberechtigte hart wirken, wenn im Alltag tatsächlich Kosten entstehen, die sich kaum vermeiden lassen. Dennoch reicht ein solcher praktischer Nachteil nicht immer aus, um einen höheren Anspruch zu begründen.

Ein zusätzlicher Bedarf wird nur anerkannt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht sah diese Schwelle bei den verlangten Toilettenkosten nicht erreicht.

Was Betroffene bei Mehrbedarfen beachten sollten

Wer Grundsicherung bezieht und zusätzliche Leistungen beantragen möchte, sollte den Bedarf möglichst genau dokumentieren. Wichtig sind Nachweise darüber, warum die Kosten entstehen, wie hoch sie sind und weshalb sie nicht vermieden werden können.

Bei gesundheitlichen Gründen sollten ärztliche Bescheinigungen vorgelegt werden. Diese sollten nicht nur eine Diagnose nennen, sondern auch erklären, welche konkreten zusätzlichen Kosten daraus entstehen.

Außerdem sollte geprüft werden, ob es für den gewünschten Bedarf tatsächlich eine gesetzliche Grundlage gibt. Ohne eine solche Grundlage wird ein Antrag auch dann schwierig, wenn die finanzielle Belastung im Alltag spürbar ist.

Im Zweifel kann eine Beratung durch eine Sozialberatungsstelle, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband sinnvoll sein. Gerade bei wiederkehrenden Kosten kann es wichtig sein, den Antrag sauber zu begründen.

Praxisbeispiel: Wann Toilettenkosten anders bewertet werden könnten

Eine 74-jährige Rentnerin bezieht Grundsicherung im Alter und leidet an einer schweren Darmerkrankung. Ihr Arzt bescheinigt, dass sie täglich sehr häufig und plötzlich eine Toilette aufsuchen muss.

Wenn sie regelmäßig zwingend außer Haus sein muss, etwa wegen notwendiger Arzttermine, Therapien oder Behördengängen, könnten besondere Kosten entstehen. Ob daraus ein Anspruch folgt, müsste aber anhand der konkreten gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden.

Anders als im entschiedenen Fall läge dann zumindest ein medizinisch begründeter besonderer Bedarf näher. Entscheidend wären ärztliche Nachweise, die Häufigkeit der Kosten, ihre Unvermeidbarkeit und die Frage, ob der Regelsatz den Bedarf noch abdecken kann.

Fragen und Antworten zum Urteil Hat ein Rentner in der Grundsicherung Anspruch auf Toilettengeld?

Nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Essen besteht kein Anspruch auf zusätzliches Toilettengeld, wenn dafür keine gesetzliche Grundlage vorliegt. Allein der Umstand, dass öffentliche Toiletten kostenpflichtig sind, reicht nicht aus.

Warum verlangte der Kläger 180 Euro pro Monat?

Der Rentner gab an, dreimal täglich außerhalb seiner Wohnung eine Toilette aufsuchen zu müssen. Bei angenommenen Kosten von 2 Euro pro Toilettenbesuch errechnete er 6 Euro täglich und damit 180 Euro monatlich.

Warum wurde kein medizinischer Mehrbedarf anerkannt?

Das Gericht sah keinen ernährungsbedingten Mehrbedarf nach § 30 Abs. 5 SGB XII. Außerdem hatte der Kläger nach eigener Darstellung keine besondere Erkrankung, die eine überdurchschnittliche Zahl von Toilettengängen erforderlich machte.

Kann der Regelsatz wegen solcher Kosten erhöht werden?

Eine abweichende Festsetzung kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht. Der Bedarf muss dauerhaft, unausweichlich und in mehr als geringem Umfang über dem Durchschnitt liegen.

Spielt der Mangel an kostenlosen öffentlichen Toiletten eine Rolle?

Das Gericht stellte klar, dass die örtliche Toilettensituation keinen zusätzlichen Anspruch auf Grundsicherung begründet. Forderungen nach mehr kostenlosen Toiletten müssen politisch oder verwaltungsrechtlich verfolgt werden.

Was sollten Grundsicherungsbezieher bei einem Mehrbedarf tun?

Betroffene sollten den Bedarf genau belegen und prüfen, ob es eine passende Anspruchsgrundlage gibt. Bei gesundheitlichen Gründen sind aussagekräftige ärztliche Unterlagen besonders wichtig.

Der Beitrag Rentner verlangt vor dem Gericht jeden Monat 180 Euro extra Toilettengeld erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Brüsseler Spitzen: Wenn die Migrantenflut im Kugelhagel endet

„Waffengewalt in Brüssel: Jeder kann von einer Kugel getroffen werden!“ Schlagzeilen wie diese finden sich aktuell in etlichen überregionalen Medien. Der leicht entsetzte Tonfall offenbart einen zumindest leichten atmosphärischen Meinungsklimawandel angesichts der Zustände just vor der Haustüre der umstrittenen Eurokratur-Kommission. Gerade erst wurde hier auf Ansage! ausführlich über illegale Waffenproduktion in der Türkei berichtet, welche […]

<p>The post Brüsseler Spitzen: Wenn die Migrantenflut im Kugelhagel endet first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Rente: Bis zu 44 Prozent Rabatt – Wo Rentner im September 2026 kräftig sparen

Wer im September 2026 einen Museumsbesuch, eine Messe oder eine Kulturveranstaltung plant, kann mit Rentnerausweis oder ab einem bestimmten Alter teilweise deutlich sparen.

Einige Veranstalter reduzieren den Eintritt um mehr als 40 Prozent, andere öffnen an bestimmten Septembertagen sogar kostenlos. Einen allgemeinen gesetzlichen Rentnerrabatt gibt es allerdings nicht: Jeder Veranstalter bestimmt selbst, wer die Ermäßigung erhält.

Besonders lohnt deshalb der Blick auf die Bedingungen. Manche Häuser akzeptieren den Rentnerausweis unabhängig vom Alter, andere verlangen ausdrücklich ein Mindestalter von 60 oder 65 Jahren.

Deutsches Museum München: 9 statt 16 Euro

Einen der größten dauerhaften Museumsrabatte bietet im September das Deutsche Museum in München. Regulär kostet die Tageskarte für die Museumsinsel 16 Euro. Senioren ab 65 Jahren oder Menschen mit gültigem Rentenausweis zahlen von Montag bis Freitag nur 9 Euro.

Damit sparen Rentner 7 Euro beziehungsweise knapp 44 Prozent. Der Rabatt gilt allerdings nicht samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen. Wer zeitlich flexibel ist, sollte den Museumsbesuch deshalb auf einen Werktag legen.

Fotografiska Berlin: Senioren sparen ein Drittel

Im Berliner Fotografiska kostet der reguläre Eintritt 15 Euro. Besucher ab 65 Jahren zahlen nur 10 Euro und sparen damit ein Drittel.

Der September bietet dort gleich mehrere interessante Ausstellungen. „Anton Corbijn – Corbijn, Anton“ läuft noch bis zum 20. September. Seit dem 28. August zeigt das Haus außerdem Thomas Billhardts „Die Augen weit offen“, und am 26. September startet Lauren Greenfields „Social Studies“. Das Seniorenticket berechtigt zum Zugang zu allen laufenden Ausstellungen.

Heinz Nixdorf MuseumsForum: Ab 60 Jahren drei Euro weniger

Auch das Heinz Nixdorf MuseumsForum in Paderborn gewährt einen Altersrabatt. Erwachsene zahlen 10 Euro, Senioren bereits ab 60 Jahren nur 7 Euro.

Im September müssen Besucher allerdings auf eine Besonderheit achten: Wegen Wartungsarbeiten bleibt das Museum vom 31. August bis einschließlich 7. September 2026 geschlossen. Ab dem 8. September lässt sich der Seniorenrabatt wieder nutzen. Eintrittskarten berechtigen außerdem unter bestimmten Bedingungen zu einem erneuten Besuch.

Landesmuseum Hannover: Rentner zahlen weniger – freitags geht es noch günstiger

Das Niedersächsische Landesmuseum Hannover (Weltenmuseum) verlangt für eine Tageskarte einschließlich Sonderausstellungen regulär 10 Euro. Rentner und Pensionäre gehören ausdrücklich zu den Ermäßigungsberechtigten und zahlen 8 Euro.

Noch besser sieht es am Freitagnachmittag aus: Von 14 bis 18 Uhr öffnet das Museum seine Sammlungen kostenlos. Sonderausstellungen können von dieser Gratisregel ausgenommen sein. Wer sich hauptsächlich für die Dauerausstellungen interessiert, kann seinen Septemberbesuch also vollständig kostenlos planen.

Klingspor Museum Offenbach: Rentner zahlen drei Euro – freitags Eintritt frei

Das Klingspor Museum in Offenbach öffnet nach seinem sommerlichen Ausstellungsumbau am 4. September wieder. Erwachsene zahlen dort 4 Euro, Rentner 3 Euro.

Noch attraktiver ist der Freitag: Dann verlangt das Museum überhaupt keinen Eintritt. Sowohl die Dauerausstellung als auch die jeweilige Sonderausstellung lassen sich mit dem regulären Museumsticket besuchen.

Grüne Tage Thüringen: Rentner sparen vier Euro

Vom 25. bis 27. September 2026 laufen auf der Messe Erfurt die „Grünen Tage Thüringen“. Eine normale Tageskarte kostet 15 Euro. Rentner zahlen gegen entsprechenden Nachweis 11 Euro.

Der Rabatt beträgt damit vier Euro beziehungsweise rund 27 Prozent. Wer erst später kommen möchte, sollte vergleichen: Das Feierabendticket ab 16 Uhr kostet für alle Besucher nur 7 Euro und ist damit sogar günstiger als die Rentnerkarte.

Landwirtschaftsmesse: 14 statt 22 Euro für Rentner

Auch bei der SugarBeet Expo am 9. und 10. September 2026 profitieren Rentner von einem deutlichen Preisnachlass. Das reguläre Veranstaltungsticket kostet 22 Euro. Schüler, Studierende, Rentner und Menschen mit Behindertenausweis zahlen 14 Euro.

Das Ticket gilt an beiden Veranstaltungstagen und zugleich für die PotatoEurope und die SugarBeet Expo. Rentner sparen gegenüber dem regulären Preis acht Euro, also rund 36 Prozent.

Konzert und Festival in Hannover: Fast 15 Euro weniger

Beim dreitägigen SARAB-Festival im Kulturzentrum Pavillon in Hannover beginnt das Programm am 4. September 2026. Es verbindet Musik, Ausstellungen, Film, Workshops und Performances. Zahlreiche einzelne Programmpunkte sind sogar kostenlos.

Für das Festivalticket nennt der Ticketanbieter 34 Euro regulär und 19,70 Euro ermäßigt. Rentner gehören ausdrücklich zu den Ermäßigungsberechtigten. Damit beträgt die Ersparnis 14,30 Euro. Besucher müssen den entsprechenden Nachweis bereithalten.

Schaubude Berlin: Auch Rentner erhalten den ermäßigten Kulturpreis

In der Schaubude Berlin profitieren Rentner ebenfalls vom ermäßigten Eintritt. Ein Beispiel ist die Deutschlandpremiere „Hrdinky?! / Heldinnen?!“ am 12. September. Das reguläre Ticket kostet 18 Euro, das ermäßigte 12 Euro.

Die Ermäßigung gilt ausdrücklich auch für Rentner. Sie sparen damit sechs Euro oder ein Drittel des Eintrittspreises. Auch bei anderen Veranstaltungen der Schaubude gelten entsprechende Ermäßigungsregeln, sofern ein reduzierter Tarif angeboten wird.

Römertage Aalen: Senioren zahlen weniger

Am 26. und 27. September verwandeln sich das Limesmuseum und der Archäologische Park in Aalen in ein großes Römerlager. Mehr als 200 Mitwirkende zeigen unter anderem römisches Militärleben, Handwerk und Gladiatorenkämpfe.

Die Tageskarte kostet regulär 19 Euro. Das ermäßigte Ticket kostet 17 Euro; zu den berechtigten Gruppen zählen ausdrücklich Senioren. Damit fällt die Ersparnis zwar kleiner aus als bei manchen Museen, der ermäßigte Preis gilt aber für eine große Sonderveranstaltung mit umfangreichem Programm.

Am 13. September öffnen tausende Denkmale kostenlos

Der vielleicht größte Spartipp des Monats hängt gar nicht vom Rentnerstatus ab. Am Sonntag, dem 13. September 2026, findet bundesweit der Tag des offenen Denkmals statt.

Mehr als 5.500 Denkmale haben sich nach Angaben der Deutschen Stiftung Denkmalschutz angemeldet. Dazu kommen mehr als 800 Touren. Die Angebote sind überwiegend kostenlos. Besucher können historische Gebäude betreten, an Führungen teilnehmen und vielerorts Konzerte oder Vorträge besuchen.

In Augsburg zum Beispiel öffnen an diesem Tag mehr als 50 Denkmale und besondere Orte. Dort sind sämtliche Veranstaltungen zum Tag des offenen Denkmals kostenlos. Auch die Kunstsammlungen und Museen Augsburg öffnen ihre Häuser einschließlich der Sonderausstellungen an diesem Tag bei freiem Eintritt.

Nicht jede Gartenschau gibt Rentnern Rabatt

Gerade bei Gartenschauen sollten Rentner die Bedingungen genau lesen. Ein Rentnerausweis führt nicht automatisch zu einem günstigeren Ticket.

Die Landesgartenschau Ellwangen 2026 erklärt ausdrücklich, dass es keine spezielle Ermäßigung für Rentner gibt. Ermäßigte Karten erhalten dort unter anderem Menschen mit einem GdB ab 50 sowie Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung.

Auch bei der Landesgartenschau Neuss gehört der reine Rentnerstatus nicht zu den ausgewiesenen Ermäßigungsgründen. Menschen mit GdB ab 50 sowie bestimmte Sozialleistungsbezieher können dagegen einen reduzierten Eintritt erhalten.

Das zeigt: Wer neben seiner Rente zum Beispiel einen Schwerbehindertenausweis  besitzt oder Grundsicherung bezieht sollte prüfen., ob es auch dafür Ermäßigungen gibt

Rentnerausweis und Personalausweis mitnehmen

Diese Liste ist unvollständig. Wenn Sie als Rentner Veranstaltungen besuchen, denken Sie daran, dass Ermäßigungen oft nicht offen im Internet angekündigt sind. Fragen Sie deshalb bei der Buchung oder an der Kasse nach, ob es Rabatte für Rentner gibt.

Viele Veranstalter prüfen die Berechtigung erst am Einlass. Rentner sollten deshalb ihren Rentnerausweis beziehungsweise Rentenbezugsnachweis und vorsorglich einen Lichtbildausweis mitnehmen.

Bei rein altersabhängigen Angeboten reicht der Personalausweis. Das Fotografiska verlangt zum Beispiel ein Alter von mindestens 65 Jahren, das Heinz Nixdorf MuseumsForum setzt die Seniorengrenze bereits bei 60 Jahren. Das Deutsche Museum akzeptiert dagegen entweder ein Alter ab 65 Jahren oder einen gültigen Rentenausweis.

Ein weiterer Vergleich lohnt sich bei Gratis- und Abendtarifen. Der spezielle Rentnerrabatt muss nicht immer das günstigste Angebot sein. Freie Museumstage, Feierabendkarten oder der Tag des offenen Denkmals können den Eintritt noch stärker reduzieren.

FAQ: Rabatte für Rentner Gibt es einen gesetzlichen Rentnerrabatt bei Veranstaltungen?

Nein. Museen, Messen und Veranstalter legen selbst fest, ob und unter welchen Bedingungen sie Rentnern eine Ermäßigung gewähren.

Reicht der Rentnerausweis immer aus?

Nein. Manche Anbieter verlangen ein bestimmtes Mindestalter. Andere akzeptieren ausdrücklich einen Rentnerausweis. Deshalb sollten Besucher die jeweilige Regelung vor dem Kauf prüfen.

Welcher Septembertermin bietet besonders viele kostenlose Angebote?

Am 13. September 2026 findet der bundesweite Tag des offenen Denkmals statt. Mehr als 5.500 Denkmale beteiligen sich, die Angebote sind überwiegend kostenlos.

Quellen

Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Programm und Informationen zum Tag des offenen Denkmals 2026 (Deutsche Stiftung Denkmalschutz)
Deutsches Museum München, Preise und Tickets (Deutsches Museum)
Fotografiska Berlin, Besucherinformationen und Ausstellungen (Fotografiska Berlin)
Grüne Tage Thüringen, Ticketpreise 2026 (Grüne Tage Thüringen)
Limesmuseum Aalen, Römertage 2026 (Limesmuseum Aalen)
Niedersächsisches Landesmuseum Hannover, Besuch und Eintrittspreise (Landesmuseum Hannover)
Pavillon Hannover / Ticketanbieter, SARAB 2026 (Pavillon Hannover)
Schaubude Berlin, Septemberprogramm 2026 (Berlin.de)
SugarBeet Expo, Ticketpreise und Öffnungszeiten 2026 (sugarbeet-expo.de)

Der Beitrag Rente: Bis zu 44 Prozent Rabatt – Wo Rentner im September 2026 kräftig sparen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Studie aus dem Jahr 2025: „Es gibt keine experimentellen Belege für den CO₂-Treibhauseffekt“

Kenneth Richard

„…die CO₂-Daten lassen sich nicht durch das Modell des Treibhauseffekts als treibende Kraft für die Temperatur erklären“

Heutige Klimamodelle gehen davon aus, dass es eine fortwährende positive Rückkopplung gibt, wenn mehr CO₂ in die Atmosphäre gelangt; die durch CO₂ verursachte Erwärmung führt zu immer weiterer Erwärmung.

Dr. Peter Stallinga verwendet jedoch in seiner Veröffentlichung aus dem Jahr 2025 empirisch belegte Daten und stellt fest, dass das tatsächliche Vorzeichen der Rückkopplung negativ ist – und zwar um den Faktor zwei. Dies widerlegt die These einer katastrophalen, außer Kontrolle geratenen Erwärmung.

„…es wurde empirisch festgestellt, dass die Rückkopplung [durch zugesetztes CO₂] negativ ist [um den Faktor 2]“

Die Studie betont, dass der statistische Zusammenhang zwischen CO₂ und Temperatur nicht konsistent ist, sondern je nach Zeitrahmen oder theoretischem Modell variiert. So beträgt beispielsweise der paläoklimatische Zusammenhang zwischen CO₂ und Temperatur möglicherweise 2000 ppm pro K, während er für die letzten 60 Jahre auf 100 ppm pro K geschätzt wird.

Diese stark voneinander abweichenden Zusammenhänge deuten darauf hin, dass komplexe, vielfältige physikalische Prozesse das Klimasystem beeinflussen und nicht ein einzelner, dominanter Faktor (d. h. steigende CO₂-Emissionen).

Letztendlich kommt die Studie zu dem Schluss, dass der Treibhauseffekt allein nicht ausreicht, um alle beobachteten atmosphärischen Daten angemessen zu erklären.

„Auf einer zeitgenössischen Zeitskala wird deutlich, warum die Temperatur im Vergleich zum Treibhauseffekt-Modell so wenig gestiegen ist; CO₂ hat einfach keinen ausreichend großen Einfluss auf die Temperatur.“

Quelle: Stallinga, 2025

Link: https://notrickszone.com/2026/08/25/2025-study-there-exists-no-experimental-evidence-for-the-co2-greenhouse-effect/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Studie aus dem Jahr 2025: „Es gibt keine experimentellen Belege für den CO₂-Treibhauseffekt“ erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

Kategorien: Externe Ticker

Wenn selbst die Schweizer Bahn einen Bogen um Deutschland macht…

Die Schweizer wollen mit der Bahn nach London, Barcelona und Rom. Nur um Deutschland machen sie lieber einen Bogen. Das ist keine Satire. Es ist das Ergebnis jahrzehntelanger deutscher Verkehrspolitik. Wer wissen will, wie Deutschland seine Bahn wieder zu einer echten Alternative zur Straße machen könnte, muss tiefer ansetzen. Doch der Reihe nach. Es ist […]

<p>The post Wenn selbst die Schweizer Bahn einen Bogen um Deutschland macht… first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Jobcenter droht mit Mietkürzung: So reagieren Betroffene jetzt richtig

Wenn das Jobcenter Sie schriftlich auffordert, die Kosten der Unterkunft zu senken, dann löst das bei manchen Betroffenen große Angst aus, die Wohnung zu verlieren. Andere ignorieren die Aufforderung und erleben Monate später eine böse Überraschung.

Unkontrollierte Angst ist ebenso falsch wie Ignoranz, wenn das Jobcenter die Miete drücken will. Sie sollten vielmehr klären, wie Sie die Kosten senken können oder sogar in Ihren vier Wänden bleiben, ohne die Miete zu mindern.

Was bedeutet Kostensenkung?

Das Jobcenter zahlt Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe, nach einem Richtwert, der vor Ort gilt. Erstens muss das Jobcenter Leistungsberechtigte informieren, wenn ihre Miete diesen Richtwert übersteigt.

Dabei soll die Behörde zweitens schriftlich zeigen, welcher Betrag angemessen wäre. Außerdem muss das Jobcenter drittens eine angemessene Frist setzen, um die Kosten zu senken. Diese beträgt in der Regel höchstens sechs Monate.

Erster Schritt: Die Zahlen des Jobcenters überprüfen

Sie  sollten zuerst kontrollieren, auf welcher Basis das Jobcenter ihre Wohnung für zu teuer einstuft. Stimmt die Zahl der Menschen im Haushalt? Ist der Vergleichszeitraum vor Ort der richtige? Welcher Mietwert dient als Grundlage? Geht es um Bruttokaltmiete oder um Heizkosten?

Jobcenter verrechnen sich nicht selten. Die Fehler reichen von falschen Nebenkosten über veraltete Mietgrenzen bis zu unkorrekten Haushaltsgrößen. Bei Unklarheiten sollten Sie schriftlich das Jobcenter auffordern, die entsprechenden Punkte exakt zu benennen.

Julian aus Hanau bekommt ungewollte Post

Julian ist 46 Jahre alt und lebt allein in Hanau. Seit mehreren Jahren wohnt er in einer älteren Mietwohnung. Nach zwei Mieterhöhungen liegen seine Unterkunftskosten inzwischen deutlich über der Grenze, die das Jobcenter für einen Einpersonenhaushalt als angemessen ansieht.

Julian flattert eine Aufforderung ins Haus, seine Kosten der Unterkunft zu senken. Danach übersteigt seine Bruttokaltmiete die kommunale Grenze um 95 Euro pro Monat. Das Jobcenter kündigt an, die tatsächlichen Kosten nur noch für eine Übergangszeit zu berücksichtigen.

Julian prüft die Berechnung und beginnt sofort mit der Wohnungssuche.

Julian dokumentiert jede Wohnungsbewerbung

Julian sucht im Internet auf Immobilienportalen nach Wohnungen in Hanau und der näheren Umgebung. Fast alle Angebote überschreiten den Richtwert des Jobcenters.

Um seine erfolglose Suche zu belegen, speichert er die Anzeigen mit Datum, Miethöhe und Wohnungsgröße. Außerdem dokumentiert er E‑Mails, die er an Vermieter geschickt hat. Einige antworten gar nicht, andere lehnen ab, und bei wieder anderen ist die Wohnung bereits vergeben.

Julian druckt sich dies alles aus. Nach mehreren Wochen kann er dem Jobcenter belegen: Er sucht intensiv, findet aber keine geeignete Wohnung innerhalb des Richtwerts.

Wenn jemand trotz Wohnungssuche keine neue Bleibe findet und auch keine andere Möglichkeit besteht, die Kosten zu senken, muss das Jobcenter weiter die volle Miete zahlen.

Nicht nur nach einer neuen Wohnung suchen

Nicht nur durch einen Umzug lassen sich Mietkosten senken. Auch Verhandlungen mit dem Vermieter oder Untermiete wären möglich. In der Praxis läuft es allerdings häufig auf einen Umzug hinaus.

In unserem Beispiel könnte Julian seine Einzimmerwohnung nicht untervermieten.

Leistungsbezieher sollten ihre Suche dokumentieren, und zwar im Detail: je umfassender, desto besser. Überhaupt nichts zu unternehmen, bringt Sie hingegen in eine denkbar schlechte Position, um eine Mietkürzung zu verhindern.

Persönliche Gründe nachweisen

Eingeschränkte Mobilität, und andere gesundheitliche Probleme (psychische ebenso wie körperliche) können einen Umzug unzumutbar machen und zugleich für eine höhere Grenze der Angemessenheit sprechen.

Es zählt der Einzelfall, und die Gründe müssen konkret sein. Der Wunsch, in seiner Wohnung bleiben zu wollen, reicht gegenüber dem Jobcenter jedoch nicht aus.

Gesundheitliche Gründe sollten Sie bestmöglich belegen durch  ärztliche Befunde, die erklären, weshalb ein Umzug problematisch wäre oder weshalb die bisherige Wohnung besondere Anforderungen erfüllt.

Notwendiger Raumbedarf wegen einer Behinderung oder zur Ausübung des Umgangsrechts mit einem Kind müssten Sie ebenfalls prüfen lassen.

Sechs Monate bedeuten nicht automatisch: Danach wird gekürzt

Das Gesetz verlangt eine individuelle Prüfung. Die tatsächlichen Unterkunftskosten bleiben grundsätzlich so lange berücksichtigungsfähig, wie eine Kostensenkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Höchstens sechs Monate sind der Regelfall.

Kann ein Leistungsbezieher nachweislich keine angemessene Wohnung finden, bricht diese Frist. Erfolglose Bewerbungen zeigen, dass eine Kostensenkung durch Umzug real nicht erreichbar war. Das Jobcenter muss weiterhin die Miete zahlen.

Gegen die Aufforderung sofort Widerspruch einlegen?

Eine reine Aufforderung, die Kosten zu senken, besitzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts  nur eine Informations- und Warnfunktion. Sie ist also kein Verwaltungsakt, der unmittelbar die Leistung kürzt.

Trotzdem sollten Betroffene schriftlich reagieren, wenn sie die Berechnung für falsch halten oder besondere Gründe gegen eine Kostensenkung sprechen.

Anders sieht es aus, sobald das Jobcenter einen Leistungsbescheid erlässt und darin nur noch die niedrigeren Mietkosten anerkennt. Gegen einen solchen Bescheid können Betroffene Widerspruch einlegen. Dafür gilt eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe.

Julian erhält später tatsächlich weniger Geld

Nehmen wir an, Julian hat sechs Monate lang gesucht und seine Bemühungen dem Jobcenter mehrfach geschickt. Trotzdem erhält er anschließend einen neuen Bewilligungsbescheid. Darin erkennt das Jobcenter monatlich 95 Euro seiner tatsächlichen Wohnkosten nicht mehr an.

Julian legt innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch gegen den Bescheid ein. Dabei verweist er auf seine dokumentierte Wohnungssuche und legt die Anzeigen, Anfragen und Absagen erneut vor.

Der neue Bescheid belastet Julian finanziell tatsächlich. Deshalb kann er die Höhe der anerkannten Unterkunftskosten rechtlich überprüfen lassen.

Diese Unterlagen sollten Betroffene sammeln

Bei einer Aufforderung zur Kostensenkung sollten Sie Unterlagen bereithalten: Schreiben des Jobcenters, Mietvertrag, Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen, Nachweise zur Mieterhöhung und zur eigenen Wohnungssuche.

Ihre Wohnungssuche dokumentieren Sie zum Beispiel durch gespeicherte Wohnungsanzeigen, schriftliche Anfragen, Absagen, Gesprächsnotizen und Anmeldungen bei Wohnungsunternehmen.

Besondere gesundheitliche oder familiäre Gründe sollten Sie ebenfalls belegen.

Je vollständiger Sie dokumentieren, desto besser können Sie später zeigen, warum eine Kostensenkung nicht möglich war.

FAQ zur Kostensenkungsaufforderung Muss ich nach einer Kostensenkungsaufforderung sofort ausziehen?

Nein. Die Aufforderung bedeutet noch keinen unmittelbaren Umzugszwang. Betroffene sollten aber ihre Möglichkeiten zur Kostensenkung prüfen und dokumentieren.

Kürzt das Jobcenter automatisch nach sechs Monaten?

Nein. Das Jobcenter muss berücksichtigen, ob eine Kostensenkung tatsächlich möglich und zumutbar war.

Wann sollte ich Widerspruch einlegen?

Spätestens wenn ein Bescheid die anerkannten Unterkunftskosten tatsächlich kürzt, sollten Betroffene die einmonatige Widerspruchsfrist beachten.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsgeld: Wohnen und Miete (Bundesagentur für Arbeit)
Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Februar 2009 – B 4 AS 30/08 R; Urteil vom 20. August 2009 – B 14 AS 41/08 R (Landesrechtsportal Brandenburg)
Jobcenter Hanau, Informationen zu Geldleistungen und Kosten der Unterkunft (Jobcenter Hanau)
Sozialgesetzbuch II, § 22 – Bedarfe für Unterkunft und Heizung (gesetze-im-internet.de)
Sozialgerichtsgesetz, § 84 – Widerspruchsfrist (gesetze-im-internet.de)

Der Beitrag Jobcenter droht mit Mietkürzung: So reagieren Betroffene jetzt richtig erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Pflegegrad abgelehnt? Privatversicherte dürfen direkt vors Sozialgericht

Wer gesetzlich pflegeversichert ist, einen zu niedrigen Pflegegrad erhält, und sich regelmäßig bei gegen-hartz.de informiert, weiß vermutlich, was zu tun ist: Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, Gutachten prüfen, und die Begründung nachreichen. Lehnt die Pflegeversicherung den Widerspruch ab, können Sie  vor dem Sozialgericht klagen.

Für privat Pflegeversicherte gilt dieser Ablauf nicht eins zu eins. Denn ein privates Versicherungsunternehmen erlässt keinen Verwaltungsakt.

Deshalb gibt es bei der privaten Pflegepflichtversicherung grundsätzlich auch kein gesetzlich vorgeschriebenes Widerspruchsverfahren. Stattdessen können Versicherte Einwendungen gegen die Einstufung erheben und ein Zweitgutachten verlangen.

Scheitert dieser Weg, dürfen sie direkt vor dem Sozialgericht gegen den Versicherer vorgehen. Das Bundessozialgericht hat diesen Unterschied ausdrücklich bestätigt (B 3 P 8/22 R).

Privatversicherte bekommen keinen Bescheid wie gesetzlich Versicherte

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung entscheidet eine Pflegekasse als Sozialleistungsträger. Sie erlässt einen Verwaltungsakt. Gegen diesen können Betroffene Widerspruch einlegen. Bevor sie anschließend vor das Sozialgericht ziehen, müssen sie dieses Widerspruchsverfahren durchlaufen.

Bei der privaten Pflegepflichtversicherung sieht die Rechtslage anders aus. Das Versicherungsunternehmen handelt nicht als Behörde und erlässt keinen Verwaltungsakt. Es teilt dem Versicherten vielmehr mit, welche Leistungen es  erbringt.

Deshalb greift hier auch nicht die bekannte Regel: „Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, sonst wird der Bescheid bestandskräftig.“

Das Bundessozialgericht stellte 2024 ausdrücklich klar, dass Unternehmen keine Verwaltungsakte erlassen und Privatversicherte deshalb vor einer Klage kein Widerspruchsverfahren durchführen müssen.

Betroffene sollten allerdings keinr Fristen ignorieren, die ihr Versicherer in der Leistungsmitteilung für Einwendungen nennt. Einwendungen ermöglichen häufig eine schnelle Korrektur ohne Gerichtsverfahren.

Medicproof prüft den Pflegegrad bei Privatversicherten

Bei gesetzlich Versicherten begutachtet in der Regel der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit. Für privat Pflegeversicherte übernimmt diese Aufgabe normalerweise Medicproof, der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherer.

Für die Einstufung gelten jedoch keine abweichenden Pflegegrade. Medicproof wendet grundsätzlich dieselben gesetzlichen Maßstäbe an wie die gesetzlichen Prüfdienste.

Dazu zählen unter anderem Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, psychische Problemlagen, Selbstversorgung, den Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens.

Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Gesamtpunkten. Ab 27 Punkten liegt Pflegegrad 2 vor, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5.

Gerade wenn nur wenige Punkte zum nächsten Pflegegrad fehlen, ist eine eigene Überprüfung sehr wichtig. Denn die Einstufungen der Gutachter sind nicht in Stein gemeißelt.

Denkbeispiel: Diana fehlen nur wenige Punkte zu Pflegegrad 2

Diana ist 57 Jahre alt und lebt in Sindelfingen. Wegen gesundheitlicher Einschränkungen fällt ihr der Alltag zunehmend schwer. Morgens braucht sie Hilfe beim Duschen und teilweise beim Anziehen. Treppen bewältigt sie nur langsam und unter Schmerzen.

An schlechten Tagen benötigt sie Unterstützung beim Aufstehen. Außerdem erinnert ihr Mann Siegmund sie an Medikamente und übernimmt Tätigkeiten, die Diana nicht mehr zuverlässig allein schafft.

Medicproof begutachtet Diana. Ihre private Pflegeversicherung erkennt anschließend lediglich Pflegegrad 1 an. Im Gutachten stehen insgesamt 24,5 gewichtete Punkte. Für Pflegegrad 2 fehlen damit nur 2,5 Punkte.

Diana sucht im Internet nach Hilfe und stößt immer wieder auf denselben Ratschlag: „Innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen.“ Sie fragt ihre Tochter Rebekka, wie sie das machen soll.

Ihre Tochter Rebekka weiß, dass die Versicherung keine Behörde ist und keinen Verwaltungsakt erlassen hat. Sie klärt Diana darüber auf, dass sie  keinen Widerspruch im Sinne des Sozialrechts einlegen muss.

Was sollte Diana stattdessen tun? Sie sollte das vollständige Gutachten prüfen und ihrer Versicherung im Detail mitteilen, an welchen Stellen sie die Bewertung für falsch hält. Diana könnte zum Beispiel erläutern, dass sie beim Duschen nicht nur gelegentlich Unterstützung braucht, dass Siegmund regelmäßig aufpasst, dass sie ihre Medikamente nimmt.

Außerdem sollte Sie unbedingt betonen, dass sie weit stärkere Einschränkungen beim An- und Auskleiden hat, als das Gutachten festhält.

Solche Punkte entscheiden in einem Fall wie dem Dianas, denn beim Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 geht es vor allem darum, ob sie ihren Alltag noch selbstständig gestalten kann.

Zusätzlich kann Diana ärztliche Befunde liefern, eine Übersicht ihrer Medikamente einreichen, Therapieberichte abgeben und ihren tatsächlichen Hilfebedarf dokumentieren (kurz und konkret).

Einwendung statt sozialrechtlicher Widerspruch

Viele private Pflegeversicherer ermöglichen ihren Kunden ein internes Einwendungsverfahren. Medicproof bezeichnet die erneute Prüfung als Zweitgutachten.

Wer mit dem ersten Gutachten nicht einverstanden ist, sollte deshalb gegenüber der Versicherung genau erklären, welche Feststellungen falsch oder unvollständig sind: je konkreter, desto besser.

Der Versicherte sollte zum Beispiel erklären, welche Hilfe täglich nötig ist, wie häufig Angehörige eingreifen, welche Tätigkeiten ohne Unterstützung scheitern und wo das Gutachten Selbstständigkeit zu günstig bewertet.

Daraufhin kann der Versicherer Medicproof mit einem Zweitgutachten beauftragen. Der zweite Gutachter setzt sich sowohl mit dem ersten Gutachten als auch mit den Einwänden auseinander und kommt zu einer eigenen Einschätzung.

Bei Diana wäre genau dieser Weg sinnvoll. Entscheidend ist, welche konkreten Folgen ihre Erkrankungen für ihre Selbstständigkeit haben.

Diagnose allein bringt keinen höheren Pflegegrad

Ein häufiger Fehler betrifft sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte. Sie begründen ihren Streit vor allem mit ärztlichen Diagnosen.

Ein Bandscheibenschaden, eine Arthrose, eine neurologische oder psychische Erkrankung führt aber nicht zwangsläufig zu einem bestimmten Pflegegrad. Der Pflegebedarf hängt nicht unmittelbar an der Diagnose.

Diana sollte zum Beispiel nicht nur schreiben, dass sie starke Schmerzen hat. Wichtiger wäre dann die Information, dass sie wegen dieser Schmerzen beim Duschen Hilfe benötigt, ihre Schuhe nicht selbst anziehen kann oder ohne Unterstützung nicht sicher aus der Badewanne kommt.

Auch ein Pflegetagebuch kann helfen. Das heutige Begutachtungssystem bewertet vor allem, in welchem Umfang der Versicherte bestimmte Tätigkeiten noch selbstständig bewältigt.

Das Zweitgutachten ist keine Pflicht vor einer Klage

Hier unterscheidet sich die private Pflegeversicherung besonders deutlich vom normalen Widerspruchsverfahren einer gesetzlichen Pflegekasse. Privatversicherte müssen ein vom Versicherer angebotenes Einwendungsverfahren grundsätzlich nicht durchlaufen, bevor sie klagen.

In der Praxis spricht trotzdem viel dafür, zunächst Einwendungen zu erheben. Ein Zweitgutachten kann Fehler korrigieren und einen Rechtsstreit vermeiden. Zudem lassen sich Streitpunkte bereits vor einem möglichen Gerichtsverfahren genau herausarbeiten.

Das BSG hat die Bedeutung dieses Verfahrens sogar noch gestärkt. Bietet ein Versicherer ein Einwendungsverfahren an, das dem Widerspruchsverfahren der gesetzlichen Pflegeversicherung ähnelt, können erfolgreiche Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen auch notwendige Rechtsanwaltskosten ersetzt bekommen. Das Gericht wendet dafür die Kostenvorschrift des § 63 SGB X entsprechend an.

Privat versichert – und trotzdem zum Sozialgericht

Ein weiterer verbreiteter Irrtum lautet: Wer mit einer privaten Versicherung streitet, müsse vor ein Zivilgericht ziehen. Bei Streitigkeiten über die private Pflegepflichtversicherung stimmt das nicht, auch sie können vor dem Sozialgericht klagen: § 51 SGG nennt neben der sozialen Pflegeversicherung auch die private Pflegeversicherung.

Kommt Diana mit ihren Einwendungen nicht weiter, kann sie deshalb beim zuständigen Sozialgericht klagen. Ein vorgeschalteter Widerspruchsbescheid ist dafür nicht erforderlich.

Der Ombudsmann kann eine weitere Möglichkeit sein

Bevor Betroffene vor Gericht ziehen, können sie sich außerdem an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden, sofern ihre Versicherung am Verfahren teilnimmt.

Der Ombudsmann behandelt ausdrücklich auch Streit um die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad. Das Verfahren kostet Versicherte nichts. Der Ombudsmann kann prüfen, ob das Gutachten die Einwände nachvollziehbar berücksichtigt, und auf eine erneute Begutachtung hinwirken.

Seine Entscheidung bindet den Versicherer allerdings nicht wie ein Gerichtsurteil.

Wichtig ist außerdem die Reihenfolge: Wer bereits Klage erhoben hat, kann den gleichen Streit grundsätzlich nicht parallel noch beim Ombudsmann führen. Betroffene sollten deshalb entscheiden, ob sie zunächst die außergerichtliche Schlichtung versuchen oder unmittelbar das Sozialgericht einschalten.

Nicht jeder Privatversicherte fällt unter diese Regeln

Die Besonderheit betrifft also Menschen, die ihre gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben.

Anders liegt der Fall bei einem gesetzlich Pflegeversicherten, der lediglich zusätzlich eine private Pflegezusatzversicherung besitzt. Über den gesetzlichen Pflegegrad entscheidet dann weiterhin die gesetzliche Pflegekasse. Gegen deren Bescheid gilt grundsätzlich das normale sozialrechtliche Widerspruchsverfahren.

Die private Zusatzversicherung zahlt anschließend nach den Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Deshalb sollten Betroffene zuerst klären, wer die streitige Pflegegradentscheidung tatsächlich getroffen hat.

So sollte Diana jetzt vorgehen

Diana sollte zunächst die Leistungsmitteilung und das vollständige Medicproof-Gutachten nebeneinanderlegen. Danach sollte sie gezielt diejenigen Einzelbewertungen markieren, die ihre tatsächliche Selbstständigkeit nicht korrekt abbilden.

Anschließend kann sie innerhalb der vom Versicherer genannten Frist schriftlich Einwendungen erheben, die strittigen Punkte begründen und eine erneute Prüfung beziehungsweise ein Zweitgutachten verlangen. Arzt- und Therapieberichte helfen vor allem dann, wenn sie konkrete funktionelle Einschränkungen belegen.

Bleibt der Versicherer bei Pflegegrad 1, kann Diana den Ombudsmann einschalten oder ihren Anspruch vor dem Sozialgericht verfolgen. Sie muss nicht erst auf einen förmlichen Widerspruchsbescheid warten, den ein privater Pflegeversicherer ohnehin nicht wie eine gesetzliche Pflegekasse erlässt.

FAQ: Widerspruch und private Pflegeversicherung Müssen Privatversicherte innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen?

Ein gesetzliches Widerspruchsverfahren wie bei einer gesetzlichen Pflegekasse gibt es grundsätzlich nicht. Trotzdem sollten Versicherte die vom Unternehmen genannten Fristen für Einwendungen ernst nehmen.

Kann ich bei einem zu niedrigen Pflegegrad ein neues Gutachten verlangen?

Sie können gegenüber Ihrem Versicherer konkrete Einwendungen erheben und eine erneute Prüfung anregen. Medicproof kann dann ein Zweitgutachten erstellen.

Welches Gericht ist bei der privaten Pflegepflichtversicherung zuständig?

Für Streitigkeiten über Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind die Sozialgerichte zuständig. Ein obligatorisches Widerspruchsverfahren müssen Privatversicherte zuvor grundsätzlich nicht durchführen.

Quellen

Bundessozialgericht, Urteil vom 22. Februar 2024 – B 3 P 8/22 R (Sozialgerichtsbarkeit)
Bundesgesundheitsministerium, Pflegebedürftigkeit und Berechnung der Pflegegrade (BMG)
Gesetze im Internet, § 15 SGB XI – Ermittlung des Pflegegrades (Gesetze im Internet)
Gesetze im Internet, § 51 SGG – Rechtsweg bei privater Pflegeversicherung (Gesetze im Internet)
Medicproof, Begutachtung, Pflegegrade und Zweitgutachten (MedicProof)
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Voraussetzungen und Pflegeversicherung (PKV Ombudsmann)

Der Beitrag Pflegegrad abgelehnt? Privatversicherte dürfen direkt vors Sozialgericht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker