Sammlung von Newsfeeds

Zwei Tote durch Minenexplosion in Pêncewîn

In der Kurdistan-Region Irak (KRI) sind zwei Menschen durch die Explosion einer Landmine ums Leben gekommen. Die beiden Männer seien in gebirgigem Gelände im Gouvernement Silêmanî unterwegs gewesen, als die Detonation ausgelöst wurde, meldete die Nachrichtenagentur RojNews unter Berufung auf Krankenhausangaben. Eine offizielle Mitteilung der Behörden lag zunächst nicht vor.

Ob die Männer zu Fuß unterwegs waren oder sie mit einem Auto über den Sprengsatz gefahren sind und die Explosion so auslösten, ist unklar. Anwohnende seien nach dem Explosionsgeräusch hinzugeeilt und hätten Rettungskräfte verständigt. Eines der Opfer war auf der Stelle tot, sein Begleiter erlag in einer Klinik in der Metropole Silêmanî seinen schweren Verletzungen.

Der Vorfall ereignete sich auf dem Berg Asin Kolên im Distrikt Pêncewîn, der etwa 45 Kilometer östlich von Silêmanî liegt. In der Region und auch in anderen Teilen des Landes schlummern im Boden unzählige Minen, Granaten, Raketen und Sprengfallen – das tödliche Erbe der Golfkriege. Doch auch von der türkischen Armee abgeworfene Blindgänger und Munition sind in vielen Regionen Südkurdistans unter der Erde verborgen.

Tote durch IS-Hinterlassenschaften in Hewlêr

Erst gestern waren in der KRI-Hauptstadt Hewlêr (Erbil) ebenfalls Menschen durch eine Minenexplosion getötet worden. Bei den Opfern handelte es sich um Soldaten des irakischen Grenzschutzes, die ein von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) angelegtes Minenfeld im etwa zwanzig Kilometer westlich des Stadtkerns von Hewlêr gelegenen Ortes Kanî Qirjale räumten, als die Detonation ausgelöst wurde. 

https://anfdeutsch.com/kurdistan/hewler-zwei-minenraumer-bei-explosion-getotet-41341 https://anfdeutsch.com/kurdistan/qilaban-jugendliche-durch-turkische-minen-getotet-25212 https://anfdeutsch.com/Oekologie/minenverseuchte-sudgrenze-verhindert-gefahrlose-landwirtschaft-29193

 

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UN: Syrien braucht dringend Waffenstillstand

Syrien wird laut einer UN-Kommission wegen des Krieges und des Gaza-Konflikts von einer Welle der Gewalt überrollt. „Seit Oktober ist es in Syrien zur größten Eskalation der Kämpfe seit vier Jahren gekommen“, sagte Paulo Pinheiro, Vorsitzender der Syrien-Untersuchungskommission des UNO-Menschenrechtsrates am Montag in Genf. „Auch Syrien braucht dringend einen Waffenstillstand“, forderte er vor dem Hintergrund der Verhandlungen über eine Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas.

Die Lage in den vom Regime kontrollierten Gebieten in Syrien eskalierte erneut nach einem schweren Drohnenangriff auf eine Militärakademie mit Dutzenden Toten Anfang Oktober in Homs. Laut dem jüngsten Bericht der Syrien-Kommission bombardierten syrische und verbündete russische Truppen daraufhin mindestens 2.300 Ziele in Regionen, die unter Kontrolle bewaffneter Milizen stehen, die als „Opposition“ verharmlost werden. Mehr als 500 Zivilpersonen seien getötet oder verletzt worden, etwa 120.000 Menschen seien geflohen, hieß es. „Es sollte niemanden überraschen, dass die Zahl der syrischen Asylwerber in Europa im vergangenen Oktober den höchsten Wert in sieben Jahren erreicht hat“, sagte Kommissionsmitglied Hanny Megally.

Seit dem Beginn des aktuellen Konflikts im Gazastreifen sind die regionalen Spannungen auch auf Syrien übergeschwappt. Der Bericht verwies auf israelische Angriffe auf Ziele mit Verbindungen zu seinem Erzfeind Iran, und von gegenseitigen Attacken von proiranischen Milizen und Truppen der internationalen Anti-IS-Koalition in Syrien. Dazu kommen verstärkte Angriffe der türkischen Besatzungstruppen und ihrer islamistischen Söldner gegen die Demokratische Selbstverwaltung in der Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) und die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) sowie ein Anstieg von Anschlägen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS).

In dieser komplexen Konfliktsituation seien vermutlich Kriegsverbrechen - einschließlich durch die Türkei und ihre Verbündeten - gegen die Zivilbevölkerung verübt worden, die auch unter flächendeckender Armut und Gesetzlosigkeit leide. „Das syrische Volk kann keine weitere Verschärfung dieses verheerenden, anhaltenden Kriegs erdulden“, sagte Pinheiro.

13 Jahre Syrien-Krieg

Der Konflikt in Syrien hatte im März 2011 mit Protesten gegen das Regime von Machthaber Baschar Al-Assad begonnen. Dreizehn Jahre später hat die Führung in Damaskus den Aufstand weitgehend niederschlagen und kontrolliert inzwischen wieder zwei Drittel des Landes. Nur der kurdisch geprägte Nordosten Syriens, der die diktatorische Herrschaft der Baathisten während des „Arabischen Frühlings“ und inmitten des Bürgerkriegs 2012 abschüttelte und die Revolution von Rojava vollzog, sowie die vom Al-Qaida-Ableger Hayat Tahrir al-Sham (HTS) besetzte Provinz Idlib und die von Ankara okkupierten Gebiete an der türkischen Grenze, einschließlich Efrîn, Serêkaniyê und Girê Spî, entziehen sich der Kontrolle Assads.

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/aanes-legt-deklaration-uber-losung-von-syrien-krise-vor-37136 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/4-300-tote-in-syrien-im-vergangenen-jahr-40444 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/qsd-veroffentlichen-jahresbilanz-der-turkischen-angriffe-in-syrien-40430

 

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Microsoft 365: EU-Kommission darf keine Daten mehr in USA übertragen

netzpolitik.org - 11. März 2024 - 17:18

Teams, Word, Outlook – Microsofts Office-Suite ist weitverbreitet. Auch die EU-Kommission nutzt sie und hat dafür heute Probleme bekommen: Die Benutzung verstößt gegen Datenschutzrecht, verkündete der Europäische Datenschutzbeauftragte. Er hat die Kommission zu Änderungen verdonnert.

Die EU-Kommission nutzt eine ganze Palette an Microsoft-Diensten. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Ed Hardie

Die EU-Kommission hat mit der Nutzung von Microsoft 365, der Office-Suite des Tech-Riesens, gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstoßen. Das hat heute der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) verkündet. Die Kommission muss nun aufhören, mit Microsoft 365 Daten in Länder ohne angemessene Datenschutzregeln zu übertragen – wie etwa die USA. Der EDSB hat der Kommission dafür eine Frist bis zum 9. Dezember dieses Jahres gesetzt.

Der EDSB hatte sein Verfahren nach dem Schrems II-Urteil im Jahr 2021 eröffnet. Der Europäische Gerichtshof hatte damals das „Privacy Shield“ für unrechtmäßig erklärt. So heißt der Beschluss der Kommission, der das Datenschutzniveau in den Vereinigten Staaten als angemessen nach europäischen Standards bezeichnete. Er erlaubte es Firmen wie Facebook und Google, persönliche Daten von Europäer:innen in die USA zu transferieren. Sechs Jahre vorher hatte der Gerichtshof schon eine erste Regelung namens „Safe Harbor“ gekippt.

Nach dem Schrems II-Urteil hatte der EDSB kritisiert, dass EU-Institutionen zunehmend mit Cloud-Software von US-Unternehmen arbeiteten. Die Unternehmen hätten zwar angekündigt, die Urteilssprüche umsetzen zu wollen. Der Datenschutzbeauftragte hat dies nun überprüft und kommt zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist.

Eine Reihe von Fehlern

Der EDSB stellt in seiner Entscheidung eine Reihe von Fehlern fest. So hat die Kommission in ihrer Lizenzvereinbarung mit Microsoft nicht festgelegt, dass bestimmte Daten nur unter bestimmten Gründen verarbeitet werden dürfen. Außerdem kann die Kommission nicht sichergehen, dass Microsoft Daten nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem sie gesammelt wurden.

Laut dem EDSB hat die Kommission auch nicht dafür gesorgt, dass die Daten bei der Übertragung in Drittländer ausreichend geschützt sind. Die Vereinbarung mit Microsoft enthalte keine Regeln dazu, welche Daten übertragen werden dürfen. Darüber hinaus habe die Kommission in ihrer Vereinbarung mit Microsoft einige Klauseln einbezogen, für die es eine Genehmigung des Datenschutzbeauftragten gebraucht hätte, heißt es in der Entscheidung. Eine solche Genehmigung habe die Kommission aber nicht eingeholt.

Besondere Probleme sieht der Datenschutzbeauftragte im Umgang mit dem Schrems II-Urteil. Für die Übertragung persönlicher Daten ins Ausland müssen die Zielländer ein bestimmtes Datenschutzniveau aufweisen. Im Fall von Microsoft sind das die Vereinigten Staaten, und sie erreichen ein solches Niveau seit Schrems II nicht mehr. Ähnliches gilt beim behördlichen Zugriff auf gespeicherte Daten, in diesem Fall durch US-amerikanische Sicherheitsbehörden und Geheimdienste: Die Kommission hätte hier die bestehenden Gesetze analysieren und sicherstellen müssen, dass Microsoft die Kommission vor einem eventuellen Zugriff informiert, schreibt der EDSB. Das habe sie aber nicht getan.

Reaktion noch ungewiss

Es liege in der Verantwortung der EU-Institutionen, dass alle persönlichen Daten mit einem angemessenen Datenschutz verarbeitet werden, sagte der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski zu der Entscheidung. Das gelte innerhalb wie außerhalb der Union.

Ein Microsoft-Sprecher sagte The Register, man würde das Urteil nun zusammen mit der Kommission analysieren. Andere Kund:innen könnten Microsoft 365 aber ohne Bedenken und mit Rechtssicherheit weiterbenutzen, weil die Entscheidung nur für das spezielle Datenschutzgesetz für EU-Institutionen gilt.

Die Kommission selbst war sich sicher, geltenden Datenschutzregeln entsprochen zu haben. Das sagte gestern ein Sprecher. Während der Untersuchung des Datenschutzbeauftragten habe man auch bereits Verbesserungen umgesetzt.

„Es scheint leider wahrscheinlich, dass die Umsetzung der EDSB-Entscheidung das momentan hohe Niveau mobiler und integrierter IT-Dienste gefährden wird“, so der Kommissionssprecher. „Das trifft nicht nur auf Microsoft zu, sondern möglicherweise auch auf andere kommerzielle IT-Dienste.“ Bevor die Kommission die Entscheidung weiter kommentiere, werde sie diese aber zunächst eingehend prüfen.

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Päpstlicher Ukraine-Defätismus: Bomben auf den Vatikan?

Nicht nur die Politik, auch die Medien tun alles, um Dialogbereitschaft im Ukraine-Krieg als Schwäche zu diffamieren und damit jegliche diplomatische Initiative zu hintertreiben. Es herrscht eine völlige Einseitigkeit zuungunsten Russlands: Alles, was von russischer Seite kommt, kann nur falsch, gelogen oder ein billiger Trick sein. Jeder, nicht zur Eskalation beiträgt und immer neue westliche […]

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UN-Konvention zur Cyberkriminalität: Hart umkämpft, ohne Resultat

netzpolitik.org - 11. März 2024 - 16:51

Die Verhandlungen bei der UN-Konvention zur Bekämpfung von Cyberkriminalität sind ins Stocken geraten. Tanja Fachathaler war dabei. Wir fragen sie im Interview, was die wichtigsten Streitpunkte sind, welche Gefahren bei den Menschenrechten durch den geplanten Vertrag drohen und wie es nach dem Abbruch der Verhandlungen nun weitergeht.

Ohne Cyber keine Cyberkriminalität (Diffusion Bee)

Seit 2022 verhandeln die Vereinten Nationen zu einer Konvention zur Bekämpfung von Cyberkriminalität. Anfang 2024 sollte diese Cybercrime Convention eigentlich stehen. Aber die UN-Mitgliedsstaaten konnten sich in der abschließenden Sitzung im Februar und März nicht einigen.

Der Grund für das Stocken der Verhandlungen sind die vielen Streitpunkte, die in der Kürze der Zeit nicht ausgeräumt werden konnten. Die Delegationen beschlossen deshalb, weiter zu verhandeln.

Einige NGOs nehmen an den Beratungen teil, sie können sich auch mit kurzen Statements zu Wort melden. Sie befürchten, dass der völkerrechtliche Vertrag einen sehr breiten Zugang zu Daten schaffen wird, der mit der Bekämpfung von Cyberkriminalität kaum noch in Verbindung steht. Die Electronic Frontier Foundation warnte schon früh, dass die Vorschläge das Risiko bergen würden, „das Strafrecht auf der ganzen Welt umzuschreiben“. Besonders die vorgesehenen weitgehenden Überwachungsmaßnahmen stoßen bei Menschenrechtlernauf Widerstand.

Tanja Fachathaler beantwortete unsere Fragen. Sie ist Policy Advisor bei epicenter.works. Der Verein nahm als zivilgesellschaftliche Organisation an den Verhandlungen teil.

Kritische Punkte Tanja Fachathaler.

netzpolitik.org: Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich Ende Januar vorerst nicht auf die geplante UN-Konvention gegen Cyberkriminalität verständigt. Welche Artikel waren die kritischen Punkte in den Verhandlungen?

Tanja Fachathaler: Es wurden gleich zu Beginn die kritischsten Punkte in Parallelverhandlungen zum Plenum besprochen und diesbezüglich keine Einigungen erzielt – trotz wiederholten „Kompromissvorschlägen“ der Vorsitzenden. Insbesondere betrifft dies den Anwendungsbereich der Konvention, aber auch den expliziten Artikel zum Schutz der Menschenrechte und den Anwendungsbereich der prozessualen Maßnahmen – also „Überwachungsmaßnahmen“ –, außerdem die Bestimmungen zu den Voraussetzungen und Sicherheitsgarantien, die allgemeinen Prinzipien der internationalen Zusammenarbeit, die Bestimmungen zum Datenschutz sowie die Frage nach einem eigenen Artikel, der Diskriminierung und missbräuchlichen Einsatz der Maßnahmen in der Konvention verbieten soll. Vor allem der Gender-Aspekt war hier hart umkämpft. Umstritten war auch die Frage nach Zusatzprotokollen zur Konvention. In all diesen Bereichen gibt es beträchtliche Differenzen.

netzpolitik.org: Das ist ja schon eine beachtlich lange Liste, die auch zu Kritik von mehr als 100 NGOs geführt hat. Welche geplanten Inhalte der Konvention sind außerdem umstritten?

Tanja Fachathaler: Uneinigkeit gibt es noch bei mehreren anderen Punkten, vor allem betreffend die CSAM-Straftatbestände oder etwa, ob die Echtzeit-Überwachungsmechanismen verpflichtend oder optional sein sollen.

netzpolitik.org: Wir haben die geplanten Überwachungsmaßnahmen schon kurz erwähnt. Die Echtzeit-Überwachungsmechanismen betreffen sowohl Telekommunikationsmetadaten als auch Inhaltsdaten. Was war der letzte Stand der Verhandlungen zu diesen Telekommunikationsdaten?

Tanja Fachathaler: Dieser Bereich ist nach wie vor brisant und auch einer der Punkte, über die keine Einigkeit besteht. Aktuell ist Echtzeit-Überwachung von beiden Datenarten als Mechanismus für die Strafverfolgungsbehörden im Text vorgesehen. Das ist der „Budapester Konvention“ entlehnt. Allerdings konnte man sich nicht darauf einigen, ob die entsprechenden Artikel 29 und 30 des Entwurfs als Verpflichtung oder als Option („shall“ / „may“) formuliert werden sollen.

Zahlreiche Staaten haben sich für letzteres ausgesprochen, insbesondere angesichts der mangelnden Sicherheitsbestimmungen, die für die Anwendung derart weitreichender Maßnahmen notwendig wären: etwa die Genehmigung durch ein unabhängiges Gericht und nur in Fällen, in denen eine strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung dies zulässt. Es fehlt auch eine regelmäßige Überprüfung des Einsatzes dieser Mittel und die Regelungen zur Kenntnis über den Einsatz derartiger Maßnahmen und die Möglichkeit, Rechtsmittel dagegen zu ergreifen. Auch fehlen Statistiken und Berichtspflichten über den Einsatz.

Unsererseits kam wiederholt die Aufforderung, beide Maßnahmen der Echtzeit-Überwachung gänzlich zu streichen. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen.

Gefahren für die Menschenrechte

netzpolitik.org: Welche Gefahren für die Menschenrechte sind beim bisherigen Verhandlungsstand besonders schwerwiegend?

Tanja Fachathaler: Das sind im Wesentlichen dieselben Punkte, die auch vor der Verhandlungsrunde schon bestanden haben: Das Problem, dass es nicht ausreichend Sicherheiten gibt, dass keine Balance zwischen sehr weitreichenden Ermittlungsmöglichkeiten und internationaler Kooperation bzw. Austausch von Daten für elektronische Beweismittel bestehen. Aktuell ist das für jedwede strafbare Handlung vorgesehen, die unter Verwendung eines Computersystems begangen werden.

Auch ist es schwerwiegend, dass noch immer keine explizite Verpflichtung im Text enthalten ist, dass man informiert werden muss, wenn Ermittlungsmaßnahmen gegen einen gesetzt wurden, sobald diese Ermittlungen nicht mehr gefährdet sind, um sich danach juristisch zur Wehr setzen zu können. Dass völkerrechtlich anerkannte Prinzipien betreffend einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung nur teilweise enthalten sind, ist eine weitere Gefahr für Menschenrechte.

Der Vertrag läuft damit Gefahr, rein der Überwachung zu dienen, unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung. Es ist nicht sichergestellt, dass nicht unter diesem Deckmantel der Bekämpfung von Computerkriminalität gegen ethische Hacker, Sicherheitsforscher, Journalisten oder Menschenrechtsaktivisten vorgegangen werden kann. Es gibt auch bereits ein Protokoll mit weiteren Straftatbeständen, möglicherweise terrorismus- und extremismusbezogene Straftaten, was immer man darunter verstehen mag. Das kann weitreichende Konsequenzen für verwundbare Gruppen haben. Und das sind nur einige der Punkte, die uns Sorgen bereiten.

netzpolitik.org: Wann und wie wird es mit einer etwaigen achten Verhandlungsrunde weitergehen?

Tanja Fachathaler: Die siebte Verhandlungsrunde wurde unterbrochen, würde also wieder aufgenommen werden und als siebte Runde weiterlaufen. Momentan gibt es noch keinen Termin dafür. Es ist jetzt auch eine Frage der Verfügbarkeit der Räumlichkeiten oder des Budgets. Da ist im Moment noch nichts fixiert.

netzpolitik.org: Was passiert, wenn die letzte Frist bis Ende der Mandatsperiode am 26. September nicht eingehalten wird?

Tanja Fachathaler: Dann liegt es an der UN-Generalversammlung, das Mandat zu verlängern. Es gab im Vorfeld der letzten Runde durchaus zweigeteilte Meinungen der Staatenvertreter. Es gab diejenigen, die meinten, man solle sich nicht unnötig Zeitdruck machen. Zumal zwei Jahre nicht besonders lange wären, um einen Vertragstext auszuarbeiten. Besser wäre es, sich die Zeit zu nehmen, um in Ruhe zu einem konsensfähigen Vertragstext zu kommen. Demgegenüber standen jene, die zeitliche Vorgaben unbedingt einhalten wollten und die Meinung vertraten, dass man ohne Zeitlimit und entprechendem Druck nie zu einem Resultat kommen würde.

Es wurde uns NGOs gegenüber auch immer wieder das Narrativ vertreten, dass eine Verzögerung über die aktuelle Mandatsperiode hinaus zur Folge haben würde, dass sich manche Staaten gegen unsere Beteiligung an den Verhandlungen aussprechen und man uns nicht mehr miteinbeziehen würde. Das muss aber nicht zwingend der Fall sein.

netzpolitik.org: Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!

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Arbeitgeber muss für Abschiebekosten zahlen

Lesedauer < 1 Minute

Die Beschäftigung eines Ausländers ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis kann für den Arbeitgeber teuer werden. Denn in einem solchen Fall kann der Unternehmer für die Kosten der Abschiebung des Ausländers herangezogen werden, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag, 11. März 2024, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 859/23.KO).

Kläger beschäftigte Arbeitnehmer aus Albanien

Der klagende Bauunternehmer hatte auf einer Baustelle im Landkreis Bad Kreuznach einen Albaner beschäftigt. Dieser verfügte weder über eine Aufenthalts-, noch über eine Arbeitserlaubnis. Als der Zoll den Mann bei einer Kontrolle der Baustelle im März 2023 antraf, wurde er in Abschiebehaft genommen.

Am 18. April 2023 wurde er in sein Heimatland abgeschoben. Es entstanden Abschiebekosten in Höhe von 5.849 Euro.Darin enthalten waren unter anderem die Kosten für den Haftplatz, den Transport zum Flughafen und das Flugticket von Frankfurt/Main nach Tirana in Albanien.

Der Landkreis Bad Kreuznach verlangte vom Bauunternehmer die Erstattung der Abschiebekosten.

VG Koblenz: Beschäftigter Ausländer hatte keine Arbeitserlaubnis

Dieser hielt die Abschiebung und damit auch den Erstattungsanspruch für rechtswidrig, da der Albaner unmittelbar nach Ablauf der Ausreisefrist wegen einer akuten, gefährlichen Magenerkrankung stationär habe behandelt werden müssen. Die Sicherungshaft sei unverhältnismäßig gewesen. Der Albaner habe zuvor beteuert, freiwillig ausreisen zu wollen.

Erwerbstätigkeit war nicht erlaubt

Für die Kosten der Abschiebung müsse der Bauunternehmer aber aufkommen, urteilte das Verwaltungsgericht am 27. Februar 2024 . Er habe den Albaner beschäftigt, obwohl dessen Erwerbstätigkeit nicht erlaubt gewesen sei. Auch die angeordnete Sicherungshaft sei rechtmäßig gewesen, auch wenn der Ausländer nach Ablauf der Ausreisefrist stationär behandelt werden musste. Hierüber habe er die zuständige Behörde nicht informiert. fle

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Emine Şenyaşar nimmt „Gerechtigkeitswache“ wieder auf

Emine Şenyaşar wird ihre „Gerechtigkeitswache” für ihre ermordeten Familienangehörigen wiederaufnehmen. Alle Versprechungen des türkischen Justizministeriums, ihr Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, seien nicht eingehalten worden. „Die Regierung hat ihre Zugeständnisse ohnehin erst gemacht, nachdem bereits Jahre des Kampfes für Gerechtigkeit und gegen die Unterdrückung unserer Forderungen vergangen waren“, sagte Şenyaşars Sohn, der DEM-Abgeordnete Ferit Şenyaşar, am Montag vor Medienschaffenden im Parlament. Das sende das fatale Signal, das ungerechte Zustände und friedlicher Protest dagegen nicht gehört werde.

Emine Şenyaşar ist die Witwe von Hacı Esvet Şenyaşar und Mutter der gemeinsamen Söhne Celal und Adil. Die drei Männer wurden wenige Tage vor den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Juni 2018 in der Kreisstadt Pirsûs (tr. Suruç) Opfer von Lynchmorden, die am Rande einer Wahlkampftour des AKP-Politikers Ibrahim Halil Yıldız durch dessen bewaffnete Bodyguards und Verwandte ausgeführt wurden. Die türkischen Justizbehörden zeigten kein Interesse daran, die Morde restlos aufzuklären. Yıldız sowie ein Großteil seiner Mafiabande genießen bis heute ein Leben in Freiheit, nur einer von zwei Dutzend Angreifern wurde bisher verurteilt. Allerdings zu einer symbolischen Strafe von 18 Jahren, die er nur zu zwei Dritteln absitzen muss.

Dagegen wurde mit Fadıl Şenyaşar ein Überlebender wegen der Tötung eines Angreifers zu einer knapp 38-jährigen Haftstrafe verurteilt. Das, obwohl relativ schnell nachgewiesen worden war, dass der Mann von seinen eigenen Leuten getötet wurde. Um die Bestrafung der Mörder ihrer Familienmitglieder und die Freilassung ihres Sohnes einzufordern, initiierte die Seniorin im März 2021 eine Mahnwache vor dem Justizpalast in Riha (Urfa), die sie an ihrem 846. Tag beendete – aber nur, um sie vor das Justizministerium in Ankara zu verlegen. 49 Tage später erklärten sich Regierungsvertreter zu einem Gespräch mit Şenyaşar bereit und versicherten ihr, das der Familie angetane Unrecht wiedergutzumachen. „Der Justizminister und seine Vertreter sagten, dass sie sich im Klaren darüber seien, uns unfair behandelt zu haben. Wir müssten Geduld aufbringen, forderten sie“, sagte Ferit Şenyaşar. Nun, fünf Monate des Wartens, ohne dass sich etwas getan hätte, habe seine Mutter den Entschluss gefasst, wieder auf die Straße zu gehen.

Dass die Entscheidung zur Wiederaufnahme der Gerechtigkeitswache jetzt getroffen wurde, liege unter anderem auch daran, dass Fadıl Şenyaşar im Gefängnis mit Repression überzogen werde. So sei sein Recht auf Telefonkontakte ohne Angabe von Gründen von den Vollzugsbehörden eingeschränkt worden. Statt einmal in der Woche dürfe er nur noch alle 14 Tage mit seinen Angehörigen telefonieren. „Die Gerechtigkeit, die meine Mutter mit ihrer Aktion anstrebt, gilt für uns alle. Deshalb kämpft sie, und deshalb kämpfen wir. Um allen Menschen, die sie brauchen, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.“ Bereits heute wolle Emine Şenyaşar mit ihrem Protest starten – beim gemeinsamen Fastenbrechen mit ihrem Sohn Ferit.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/emine-Senyasar-beendet-mahnwache-38271 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/emine-Senyasar-abermals-vor-gericht-33962 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/37-jahre-haft-fur-Uberlebenden-von-pirsus-massaker-25437

 

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Witwenrente: Verlustvortrag wird nicht als Einkommen angerechnet

Lesedauer 2 Minuten

Das Bundessozialgericht hat ein Urteil gefällt, das für Witwen und Witwer enorme finanzielle Auswirkungen haben kann. Demnach gilt jetzt ein steuerlicher Verlustvortrag nicht als Witweneinkommen (Urteil Aktenzeichen B 5 R 3/23 R).

Was heißt das konkret?

Hat die zuständige Finanzverwaltung einen Verlustvortrag anerkannt, dann bleibt dieser trotzdem bei dem Arbeitseinkommen unberücksichtigt, dass auf eine Witwenrente angerechnet wird. Das Bundessozialgericht beharrt damit auf seinem Standpunkt zum § 18a Absatz2a SGB VI.

Wie ist die Anrechnung von Einkommen bei Witwenrenten begründet?

Die Einkommensanrechnung bei der Rente für Witwen, Witwer und Hinterbliebene soll alle Arten von Erwerbseinkommen einbeziehen.

Zum einen soll die Witwenrente den Verlust des Einkommens des Verstorbenen für die Hinterbliebene dämpfen. Zum anderen wird das Einkommen der Hinterbliebenen / des Witwers teilweise angerechnet, weil und wenn die Betroffenen sich mit eigenen Mitteln selbst unterhalten können.

Kurz gesagt: Wer sich gut mit eigenem Einkommen versorgen kann, darf kein Witwenrente erwarten – wer sich teilweise mit eigenem Einkommen versorgen kann, kann mit einer teilweisen Witwenrente rechnen.

Es geht um das verfügbare Einkommen

Das Bundessozialgericht stellte jetzt klar, dass angerechnetes Einkommen bei der Witwenrente nur verfügbares Einkommen sein kann – also Einkommen, dass die Betroffenen tatsächlich nutzen können.

Im konkreten Fall urteilte das Gericht: Wenn eine Hinterbliebene berechtigt ist, Einkommenssteuerpflicht durch das Einreichen negativer Einkünfte zu mindern, die teilweise weit zurückliegen, dann hat dies nichts mit der tatsächlichen Verfügbarkeit über das Einkommen zu tun.

Deshalb dürfen entsprechende rechtliche Möglichkeiten nicht auf die Witwenrente angerechnet werden.

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Wonach bemisst sich Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten?

Laut dem Bundessozialgericht gilt beim angerechneten Einkommen auf Witwenrenten das
Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) § 18a Art des zu berücksichtigenden Einkommens.

Diesem zufolge müssen bei Renten wegen Todes folgende Einnahmen als Einkommen berücksichtigt werden: Erwerbseinkommen; Erwerbsersatzeinkommen; Vermögenseinkommen; Elterngeld; Aufstockungsgelder und Zuschläge; Gewinne aus Land- wie Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieben und aus selbstständiger Arbeit.

Worum ging es?

Die Klägerin hatte erfolglos vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht geklagt und eine Revision vor dem Bundessozialgericht erwirkt. Seit 1992 erhält sie eine Witwenrente von der beklagten Rentenversicherung. Zwischen 2007 und 2026 erwirtschaftete sie als Schaustellerin positive Einkünfte.

Das Finanzamt hatte nach einem Verlustvortrag negative Einkünfte der Vergangenheit abgezogen und deshalb die Einkommenssteuer auf Null gesetzt. Die Rentenversicherung berücksichtigte diese negativen Einkünfte jedoch nicht und forderte für 2007 bis 2016 12.600 Euro von der Betroffenen zurück – für die positiven Einkünfte aus dem Gewerbe.

Das Bundessozialgericht bestätigte jetzt, dass der Verlustvortrag keine Bedeutung für die Witwenrente hat. Die Betroffene muss die Rückforderung also bezahlen.

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Syrian, Chinese talks on enhancing cooperation in industrial sector

SANA - Syrian Arab News Agency - 11. März 2024 - 15:21

Damascus, SANA- Minister of Industry, Abdul Qader Jokhadar underlined the importance of boosting economic and technological cooperation relations between Syria and China due to its great development in this field.

This came during a meeting between the Industry minister and the Chines Ambassador in Damascus Shi Hongwei on Sunday.

The minister reviewed the reality of the industry sector, both public and private, cities and industrial areas, and the current activity in them, calling for intensifying communications and meetings between the two sides to identify possible opportunities for cooperation and partnership.

For his part, Hongwei affirmed his country’s keenness to bolster cooperation and industry partnership with Syria in a fruitful and promising manner in various sectors, especially at the reconstruction stage.

Shaza Qreima

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Wem ist die neue STIKO verpflichtet?

In dieser Woche kommt die neue Ständige Impfkommission zu ihrer ersten konstituierenden Sitzung zusammen. Mehr als zwei Drittel der Stellen wurden vom Gesundheitsministerium überraschend und gegen den Willen des Gremiums neu besetzt – in intransparenter Weise und mit Personen, die zum Teil der Pharmaindustrie oder der Bundesregierung nahestehen. Impfempfehlungen sollen künftig zügiger beschlossen werden. Nachfragen blockt das Ministerium ab.
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Wie der Westen versucht, die russischen Wahlen zu beeinflussen

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 11. März 2024 - 14:55
Es ist absurd, dass der Westen inzwischen bei jeder Wahl Medienkampagnen veranstaltet, die behaupten, Russland mische sich in Wahlen im Westen ein. Belegt sind diese Vorwürfe nicht, wie das Beispiel der US-Präsidentschaftswahlen 2016 und 2020 zeigt. 2016 hat sich nicht Russland in die US-Wahlen eingemischt, sondern die Ukraine hat das Clinton-Team unter der Hand mit […]
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Higher Education Minister, Abkhaz Ambassador discuss scientific cooperation

SANA - Syrian Arab News Agency - 11. März 2024 - 14:33

Damascus, SANA- Minister of Higher Education and Scientific Research, Dr. Bassam Ibrahim, discussed Sunday with Abkhaz Ambassador in Damascus, Muhammad Jalalovich Ali prospects for scientific, research and cultural cooperation.

Ibrahim pointed out the necessity of activating the MoUs signed between the two sides, and establishing a precise mechanism for communication to simplifies work procedures and implement them as quickly as possible.

The minister referred to the importance of Abkhazian State University and its excellence in agricultural sciences, veterinary medicine and law.

He briefed the ambassador on the reality of higher education in Syria and the role of educational hospitals in providing educational, diagnostic and therapeutic services to citizens.

In turn, the Ambassador expressed his country’s willingness to develop and enhance cooperation with Syria in all fields, and the necessity of coordination with the Syrian universities and the Ministry.

He pointed out the need to focus on the cultural aspect of students through holding scientific conferences and seminars.

Shaza Qreima

 

 

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Spieleentwickler machen sich zum woken Affen – und Deutschlands größtes Fachmagazin “Gamestar” macht mit

Die Welt der Computerspiele ist eine faszinierende. Das gilt nicht nur die Spiele selbst, sondern auch für die innovativen Entwicklungen, die sich in dieser vergleichsweise jungen, aber dennoch sehr erfolgreichen Branche beobachten lassen. Der Markt für Videospiele setzte 2022 stattliche 183 Milliarden US-Dollar um. Damit ist der Spiele-Markt größer als die Film- und Musikindustrie zusammen. Auch […]

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NachDenkSeiten goes TikTok: Jetzt können Sie uns auch Ihren Kindern und Enkeln empfehlen

NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 11. März 2024 - 14:21

Die NachDenkSeiten haben sich entschieden, ihre Videoproduktion und Präsenz in den Sozialen Medien auszubauen. Als einen ersten Schritt haben wir, auch mit Blick auf die Generation der ab den 2000er Jahren Geborenen, einen TikTok-Kanal eröffnet. Dieser wird zu Beginn mit den Video-Beiträgen aus der Bundespressekonferenz bespielt und dann nach und nach inhaltlich ausgeweitet. Machen Sie unseren neuen Kanal gerne im Bekannten-, Freundes- und Enkelkreis bekannt. Von Redaktion.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Mit weit über zwei Milliarden mobiler Downloads gehört gehört TikTok derzeit zu einem der erfolgreichsten und am schnellsten wachsenden Social-Media-Portale weltweit. Es ist zudem das einzige nicht-westliche Portal mit dieser Reichweite. Die am stärksten auf TikTok vertretene Altersgruppe bilden die 18- bis 24-Jährigen mit circa 38 Prozent der Nutzer. Mit knapp 29 Prozent folgt die Altersgruppe zwischen 13 und 17 Jahren. Die 25- bis 34-Jährigen machen immerhin noch ein Viertel aus. In Deutschland nutzen nach TikTok-eigenen Angaben knapp 21 Millionen Menschen jeden Monat die Videoplattform, also fast jeder vierte Bundesbürger. War TikTok anfänglich fast ausschließlich ein Portal für Musik- und Tanzvideos, hat sich dies mittlerweile auch in Deutschland stark geändert. Insbesondere in der Altersgruppe der 16- bis 24-Jährigen, in welcher aktuell 39 Prozent laut einer Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung TikTok nutzen, wird die Plattform immer mehr auch als zentrale Informationsquelle für politische Inhalte genutzt:

Quelle: Screenshot von „Empirische Studie zu Nutzung und politischem Informationsverhalten auf TikTok“

Grund genug für die NachDenkSeiten, das Experiment zu wagen und unsere Inhalte auch dort zu präsentieren. Und die ersten Gehversuche verliefen durchaus vielversprechend. So erreichte beispielsweise der letzte Videoclip von der BPK zum Thema Taurus-Leak („Die Widersprüche von Pistorius, fehlende Beweise für russische Abhöraktion und „peinliche Fragen““) auf Anhieb über 53.000 Klicks und 518 Kommentare:

@nachdenkseiten_offiziell Die Widersprüche von #Pistorius, fehlende Beweise für russische #Abhöraktion und „peinliche Fragen“ | #BPK #Bundespressekonferenz am 06.03.2024 #NachDenkSeiten https://www.nachdenkseiten.de/ Hintergrund-Artikel mit Quellennachweis und dem Protokollauszug zum Nachlesen: https://www.nachdenkseiten.de/?p=112088 Der veröffentlichte #Mitschnitt eines #WebEx-Gesprächs von Luftwaffen-Offizieren zu möglichen #Taurus-Lieferungen an die #Ukraine stand im Mittelpunkt der aktuellen Bundespressekonferenz. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, wie #Bundesverteidigungsminister Pistorius die Authentizität des Audio-Mitschnitts bestätigen und diesen zugleich als „Desinformation“ bezeichnen kann. Zudem fragten die NDS, wie Kanzler Scholz es bewertet, dass leitende #Bundeswehroffiziere im Plauderton den Angriff auf die #Kertsch-Brücke durchspielen, dabei aber keinen einzigen Gedanken darauf verwenden, was die Zerstörung dieser zentralen #Infrastruktur für Reaktionen und #Konsequenzen ♬ Originalton – NachDenkSeiten

Der BPK-Clip „Lügt Kanzler #Scholz oder Präsident #Putin zu #Friedensverhandlungen“ kam aus dem Stand auf 115.000 Klicks und 448 Kommentare bei Tik Tok. Fünfstellige Aufrufzahlen konnten wir auch bei Fragen zur Haltung der Bundesregierung in Bezug auf Julian Assange oder die Lage im Nahen Osten erzielen.

Helfen Sie uns gerne weiter, unseren neuen TikTok-Kanal bekannt zu machen und folgen Sie uns. Mit einem einfachen Klick auf das TikTok-Symbol auf der NDS-Seite (im Screenshot blau umrandet), gelangen Sie zu unserem Kanal. Dafür müssen Sie einfach nur auf der Hauptseite ganz nach unten scrollen:

Titelbild: Screenshot

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Order on a special decision concerning a transaction by Zavenyagin Norilsk Nickel Mining and Metallurgical Combine

PRESIDENT OF RUSSIA - 11. März 2024 - 14:10

The President signed Order On a Special Decision Concerning a Transaction by the Joint-Stock Company Zavenyagin Norilsk Nickel Mining and Metallurgical Combine.

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Kreml bringt 32 Kinder aus IS-Familien nach Russland

Die Demokratische Selbstverwaltung in der Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat 32 Kinder von IS-Eltern in die Obhut einer russischen Delegation gegeben. Im Vorfeld der Rückführung am Sonntag unterzeichnete die Abordnung mit der Abteilung für auswärtige Angelegenheiten der DAANES ein entsprechendes Übergabeprotokoll. Anschließend wurden die Kinder über Qamişlo in ihre Heimat ausgeflogen. Maria Lwowa-Belowa, russische Beauftragte für Kinderrechte, empfing sie am Abend auf dem Militärflugplatz Chkalovsky in der Nähe von Moskau.

Nach Angaben der Selbstverwaltung handelte es sich bei den zurückgeführten Kindern um zwölf Jungen und zwanzig Mädchen im Alter zwischen fünf und siebzehn Jahren, die zuletzt in verschiedenen Auffang- und Internierungslagern im Nordosten Syriens untergebracht waren. Einige von ihnen seien Vollwaisen, andere hätten ein Elternteil beim sogenannten Islamischen Staat (IS) verloren. Insgesamt seien seit der Aufnahme des Repatriierungsprogramms vor sechs Jahren 513 Menschen mit russischer Staatsbürgerschaft aus den Gebieten der DAANES nach Russland zurückgebracht worden. Bei einem Großteil handelte es sich um Kinder und Minderjährige.

Tausende russische Staatsangehörige beim IS

Mindestens 4.500 Russinnen und Russen reisten auf dem Höhepunkt des Krieges nach Syrien aus, um im „Kalifat“ der dschihadistischen Terrorgruppe IS zu leben. Die meisten Überlebenden befinden sich derzeit in den Lagern Roj und Hol, die von der nordostsyrischen Autonomieverwaltung betrieben werden, oder in einem von mehreren Gefängnissen in der Region unter der Kontrolle der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD).

Foto: Rückführung russischer Kinder aus der DAANES im Oktober 2023

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/kirgisistan-holte-wieder-is-frauen-und-kinder-zuruck-41119 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/dritte-phase-von-anti-is-operation-in-camp-hol-abgeschlossen-40910 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/aanes-ubergibt-is-frau-und-kinder-an-grossbritannien-40184

 

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Kurdische Frauenbewegung zieht Bilanz zum 8. März

Der internationale Frauenkampftag am 8. März hat überall auf der Welt breite Resonanz gefunden. Rund um den Globus nahmen Frauen und andere unterdrückte Gruppen den Tag zum Anlass, ihre Anliegen in den Mittelpunkt zu rücken. Die Koordination der Gemeinschaft der Frauen Kurdistans (KJK), der Dachverband der kurdischen Frauenbewegung, „grüßt alle kämpfenden Frauen, die die Plätze in der Welt und in Kurdistan mit ihren Stimmen, Worten, Tänzen und Trillern füllten, die trotz aller barbarischen Praktiken des männlichen Systems Widerstand leisten und die das grausame patriarchale System zur Rechenschaft ziehen“. In einer Mitteilung beglückwünscht die Bewegung zudem alle Frauen, „die dazu beigetragen haben, dass der Internationale Tag der Frauen erfolgreich begangen werden konnte“.

Frauen, die 24 Stunden am Tag im „Klammergriff des gesellschaftlichen Sexismus“ tiefen Krisen, Massakern und Verfolgung ausgesetzt sind, haben es am 8. März dieses Jahres geschafft, die Realität eines unerbittlichen radikalen Kampfes zu weben, indem sie wieder einmal mutig und entschlossen sagten: „Ich existiere“, erklärt die KJK-Koordination. „Frauen rebellierten gegen die Politik aus Ausbeutung, Völkermord, Belästigung und Vergewaltigung, die ihnen in jedem Moment und in jedem Raum des Lebens aufgezwungen wird. Bei allen Aktionen und Veranstaltungen haben Frauen ihre Einwände gegen die herrschende sexistische Mentalität und die Strukturen, die für diese blutigen, grausamen Lebens- und frauenfeindlichen Praktiken verantwortlich sind, lautstark zum Ausdruck gebracht. In diesem Sinne war der 8. März 2024 der konkrete Ausdruck des Erwachens, des Bewusstseins, des Willens und der Organisierung der Frauen. Der Kampf der Frauen ist der radikalste Widerstand für Demokratie und Menschenrechte geworden.“

Die Errungenschaften des Frauenkampfes haben mit der Frauenrevolution von Rojava eine höhere Ebene erreicht, betont die KJK. „Wir haben den diesjährigen 8. März mit der Entschlossenheit begrüßt, die Frauenrevolution den Frauen des Nahen Ostens und der Welt zu übertragen. Die vom Faschismus des männlichen Staates verursachten Kriege treffen uns Frauen, Kinder, Völker und die Natur am meisten. Gegen alle Krisen, Kriege, Zerstörungen, Vertreibungen, rassistische, nationalistische und sexistische Praktiken, die durch herrschende Tyrannen verursacht werden, müssen wir als Frauen uns ständig organisieren und für Demokratie, Freiheit und ein ökologisches Leben kämpfen, nicht nur an einem Tag im Jahr, sondern in jedem Moment. Das Jahr 2024, in dem wirtschaftliche, politische, kulturelle und militärische Kriege verheerende Folgen für Frauen, Völker und die Umwelt haben, ist auch für den Kampf der Frauen sehr wichtig. Der 8. März war der Höhepunkt dieser Entwicklungen.  In diesem kritischen Moment der Geschichte besteht die einzige Möglichkeit, das moderne Zeitalter der Barbarei zu stoppen, darin, die Frauenrevolution nach der Philosophie der Formel ‚Jin Jiyan Azadî‘ zu organisieren. Wir müssen vorwärts gehen, indem wir unser Bewusstsein und unsere Kampfkraft gegen das männliche System erhöhen, das das Leben in der Person der Frauen abschlachtet, das Kriege, Ausbeutung, Rassismus und Sexismus produziert und vermehrt. Der Kampf der Frauen hat heute eine Schwelle erreicht, von der es schwer ist, zurückzukehren. Wir können dieses tyrannische System stürzen, wenn wir uns stärker organisieren und eine gemeinsame Kampflinie entwickeln.

Es ist an der Zeit, den Kampf auszuweiten und die Gleichberechtigung universell zu machen. Es ist an der Zeit, die Frauenrevolution auf der Grundlage der Philosophie von ‚Jin Jiyan Azadî‘ aufzubauen. Als KJK grüßen wir noch einmal die Frauen, die dem 8. März mit der Schönheit und dem Enthusiasmus der Frauenrevolution Bedeutung verleihen. Wir bekräftigen unser Versprechen, jeden Tag zum 8. März für den Sieg des Kampfes für Rechte, Gerechtigkeit, Gleichheit, Freiheit und Demokratie zu machen.“

https://anfdeutsch.com/frauen/botschaft-aus-rojava-an-kampfende-frauen-weltweit-41273 https://anfdeutsch.com/frauen/women-defend-rojava-gemeinsam-verteidigen-wir-das-leben-41312 https://anfdeutsch.com/frauen/cenI-in-solidaritat-und-kampf-jin-jiyan-azadi-41308

 

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Warum viele Menschen auf das Bürgergeld eher verzichten

Lesedauer 2 Minuten

In der anhaltenden Diskussion um das Bürgergeld wird immer wieder das Argument angeführt, dass viele Menschen sogar ihre Arbeit kündigen, um das vermeintlich sorgenfreie Bürgergeld zu beziehen. Dieses scheinbare Argument ist längst widerlegt. Tatsächlich gibt es nicht wenige Menschen, die weder das frühere Hartz IV noch das heutige Bürgergeld in Anspruch nehmen (wollen).

Die Sozialwissenschaftlerin Jennifer Eckhardt ist der Frage nachgegangen, warum Menschen, die Anspruch auf Sozialleistungen hätten, lieber darauf verzichten.

Warum beantragen viele Menschen keine Sozialleistungen?

Rund 40 Prozent der Anspruchsberechtigten in Deutschland beantragen nach Schätzungen von Experten kein Arbeitslosengeld II. Die Gründe dafür sind laut Eckhardt vielfältig.

Zum einen könne es daran liegen, dass die Menschen bewusst protestieren und sich damit vom Staat abgrenzen wollen, sagte die Expertin. Zum anderen könnten es aber auch negative Erfahrungen mit dem Sozialsystem sein, die Menschen davon abhalten, zum Beispiel Bürgergeld zu beantragen.

Eckhardt betonte, dass die Nichtinanspruchnahme ein Problem sei, das oft zu wenig beachtet werde. Es handele sich um eine politische Positionierung oder eine Form der Selbstermächtigung, mit der Menschen ihre Würde bewahren wollten.

Im Extremfall müssten Menschen aber auch auf lebensnotwendige Güter wie Nahrung verzichten, weil sie finanzielle Unterstützung nicht in Anspruch nehmen wollten.

Keine Massenkündigungen beim Bürgergeld

Ist es eher Unwissenheit über den Anspruch?

Es gebe aber auch Menschen, die nicht wüssten, dass sie ein Recht darauf hätten. Es gäbe zwar die Situation “völliger Unwissenheit”, das Ausmaß des Problems sei aber eher gering einzuschätzen. “Außer wenn es um besondere Zugangsprobleme geht, wie zum Beispiel bei Flucht oder Behinderung. Bei Sprachbarrieren ist es noch mal schwieriger”, so die Wissenschaftlerin in dem Interview.

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Bürgergeld – Einen Widerspruchsbescheid vom Jobcenter erhalten?

Viele Anspruchsberechtigte wollen einfach nicht mehr mit dem Sozialsystem in Berührung kommen, auch wenn sie es grundsätzlich befürworten.

Demütigungen im Amt

Einige Menschen, mit denen die Forscherin ein Interview geführt hat, sind vor Jahren mit dem Sozialsystem in Kontakt gekommen.”Eine Betroffene hat mir erzählt, dass sie im Jobcenter als “Missgeburt” bezeichnet worden sei, als zu alt, als zu kaputt für den Arbeitsmarkt, berichtet Eckhardt.

Einer gelernten Feinmechanikerin wurde von einer Mitarbeiterin des Jobcenters gesagt, sie habe nichts gelernt und sei zu alt. Diese Erfahrung führte bei ihr zu einer schweren Depression.

Doch anstatt sich weiter demütigen zu lassen, setzte sie dem ein Ende und bewahrte sich ihre Menschenwürde, indem sie auf die Zumutungen verzichtete.

Wird das Bürgergeld an der Situation etwas verändern?

Das Bürgergeld ändere daran wenig, so die Expertin. Der Armutsforscher Christoph Butterwegge bezeichnete das Bürgergeld als “Reformruine”. Das, was vom Bürgergeld übrig geblieben sei, habe wenig mit dem zu tun, wofür es einmal gedacht war.

Es wird nicht aufgeklärt

Im Gegensatz zu Deutschland werden in anderen Ländern Maßnahmen ergriffen, damit die Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen reduziert wird. “Da werden regelmäßig Erhebungen gemacht. Da wird berichtet. Das ist in Deutschland nicht der Fall.” Daher könne man eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass es hierfür hierzulande kein Interesse gibt.

Zur Person:Jennifer Eckhardt ist Sozialwissenschaftlerin an der Technischen Universität Dortmund. Ihre Dissertation „Spannungsfeld Nichtinanspruchnahme“ ist soeben erschienen.

Der Beitrag Warum viele Menschen auf das Bürgergeld eher verzichten erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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Gerîla TV zeigt Sniper-Aktion der YJA Star

Das Onlineportal Gerîla TV hat weitere Szenen aus dem Guerillawiderstand gegen die türkische Besatzung in Südkurdistan veröffentlicht. Das Video zeigt eine Aktion der Verbände freier Frauen (YJA Star) vom vergangenen Dezember, bei der ein Angehöriger der Besatzungstruppen auf dem Girê Cûdî in Zap von einer Scharfschützin erschossen wurde.

 


Das Widerstandsgebiet Girê Cûdî befindet sich unweit der Şehîd-Delîl-Front im westlichen Abschnitt der Zap-Region, aus dem sich die türkische Armee Ende 2022 nach schweren Verlusten zurückziehen musste. Seit letztem Juli findet ein neuerlicher Versuch der Besatzer statt, den Zap einzunehmen.

Das Unterfangen wurde mit Hilfe von Truppen der vom Barzanî-Clan dominierten PDK (Demokratische Partei Kurdistans) auch auf die Metîna-Region und andere Teile Südkurdistans ausgeweitet. Die PKK-Guerilla, die neben den autonom organisierten Verbänden der YJA Star aus den Volksverteidigungskräften (HPG) besteht, hält mit massivem Widerstand gegen die Invasion.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/yja-star-schiessen-sprengstoff-drohne-der-turkischen-armee-ab-41293 https://anfdeutsch.com/kurdistan/hpg-veroffentlichen-kriegsbilanz-des-monats-februar-41215 https://anfdeutsch.com/kurdistan/aufnahmen-von-scharfschutzinnenaktion-veroffentlicht-41279

 

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Vier Jahrzehnte Jodsalz-Prophylaxe in Deutschland: Soll es einfach immer so weitergehen?

Seit 40 Jahren wird in Deutschland jodiertes Salz eingesetzt. Der Startschuss fiel 1983 in der DDR, 1989 erfolgte wurde die Jodsalzprophylaxe auch in Westdeutschland eingeführt. Die EU ermöglichte mit der Richtlinie 70/524/EWG des Rates zudem den Einsatz von jodierten Futtermittelzusätzen in der Größenordnung von bis zu 10 Milligramm Jod pro Liter Milch. Dabei waren 40 […]

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