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Der Zeitenwendehals

Boris Pistorius ist nahezu der einzige wirklich beliebte Politiker Deutschlands — dass diese Liebe ausgerechnet einem notorischen Kriegstreiber gilt, ist ein fatales Signal.
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Frankreich versucht, seine Kolonie Neukaledonien mit Gewalt unter Kontrolle zu halten

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 24. Mai 2024 - 15:50
Neukaledonien ist eine pazifische Inselgruppe und eine der verbliebenen Kolonien Frankreichs. Für Frankreich sind die Inseln am anderen Ende der Welt aus mehreren Gründen wichtig, denn erstens gibt es dort die viertgrößten Nickelvorkommen der Welt und zweitens sind die Inseln als Marinebasis im Pazifik wichtig. Für Neukaledonien gilt daher das gleiche, wie für alle Kolonien […]
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Rente mit 63 ohne Abschläge – Gibt es die noch? Und wenn ja, wie?

Lesedauer 2 Minuten

Besonders langjährig Versicherte können vorzeitig ohne Anschläge in Rente gehen. Diese vorgezogene Rente ist im Volksmund und als fester Begriff in Massenmedien als “Rente mit 63” bekannt. Aber ist das noch die ursprüngliche Rente mit 63?

Das Rentenalter erhöht sich

Durch die Erhöhung der Regelaltersgrenze, um regulär in Rente zu gehen, ist die vorgezogene Rente für besonders langjährig Versicherte inzwischen aber keine Rente mit 63 mehr. Und doch schreiben auch große Medien immer wieder von der “Rente mit 63”.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Gemeint ist dann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Das sind Menschen, denen mindestens 45 Jahre Beiträge in der Rentenversicherung angerechnet werden, und die deshalb zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen können.

Der tatsächliche Renteneintritt

Das tatsächliche Renteneintrittsalter unterscheidet sich je nach individueller Erwerbsbiographie, angerechneten Versicherungsjahren und anderen Faktoren.

Vorzeitiger Renteneintritt schrittweise bei 65 Jahren statt bei 63

Die Regelaltersgrenze für die Altersrente wird schrittweise angehoben, bis sie -statt zuvor bei 65 Jahren- bei 67 Jahren liegt.

Dementsprechend steigt das Eintrittsalter für die vorgezogene abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Für die Geburtsjahrgänge besonders langjährig Versicherter vor 1953 war es tatsächlich noch möglich, mit exakt 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. In den Jahrgängen danach erhöht sich dieses Alter erst um einen Monat, später um jeweils zwei Monate.

Der Jahrgang 1957 konnte noch mit 63 Jahren und zehn Monaten in die vorgezogene Altersrente gehen. Im Jahrgang 1958 sind es dann 64 Jahre. Ab dem Jahrgang 1964 liegt das vorgezogene Renteneintrittsalter dann bei 65 Jahren.

Wie lautet die Regel für die vorgezogene Rente ohne Abschläge?

Die Regel für die vorgezogene abschlagsfreie Altersrente lautet nicht und lautete noch nie “Mit 63 in die Rente”, sondern: Wer 45 Jahre bei der Deutschen Rentenversicherung nachweist, kann zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintritt in dern Ruhestand gehen, ohne Abschläge zu zahlen.

Was wird auf die Wartezeit angerechnet?

Auf die Wartezeit werden bei besonders langjährig Versicherten angerechnet:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Arbeit;
  • Beiträge für Minijobs;
  • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung;
  • Wehr- und Zivildienst;
  • nicht erwerbsmäßige Pflegezeiten;
  • Zeiten, in denen bestimmte Sozialleistungen bezogen wurden;
  • Ersatzzeiten, in denen keine Beiträge geleistet werden konnten (wie zum Beispiel politische Verfolgung in der DDR);
  • freiwillige Beiträge für die Rentenversicherung (aber nur bei zumindest 18 Jahren Pflichtbeiträgen).
Ohne Abzüge mit 63 in die Rente?

Leider ist es also nicht mehr möglich, ohne Abzüge mit 63 in die Altersrente zu gehen. Sie können zwar nach wie vor mit 63 Jahren die Erwerbsarbeit beenden, müssen dann aber erhebliche Einbußen in Kauf nehmen.

Ihnen werden für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.
Wenn der reguläre Renteneintritt in Zukunft bei 67 Jahren liegt, dann fehlen Ihnen bei der Rente mit 63 bis an ihr Lebensende 14,4 Prozent des monatlichen Geldes.

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Leserbriefe zu „Attentat auf Robert Fico – bitte keine Täter-Opfer-Umkehr“

In diesem Beitrag diskutiert Jens Berger anlässlich des Attentats auf den slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico über die Spaltung der Gesellschaft. Dazu würden immer zwei Seiten gehören. In Deutschland treibe die AfD die Spaltung voran. Es müsse aber auch gesagt werden, dass auf der anderen Seite die Ampel und vor allem die großen Medien ebenfalls die Gesellschaft spalten würden. Wer nun einmal mehr die Schuld einseitig verteile, eine Täter-Opfer-Umkehr betreibe und „instinktiv die Spaltung stets ausschließlich dem politischen Gegner in die Schuhe“ schiebe, leiste „dieser Eskalation am Ende des Tages nur Vorschub“. Wir haben dazu interessante Leserbriefe erhalten. Danke dafür. Hier nun eine Auswahl, die Christian Reimann für Sie zusammengestellt hat.

1. Leserbrief

Lieber Herr Berger,

zunächst Lob und Dank, dass sie so schnell über diese üble Geschichte berichten. Wer weiß in (West)Deutschland schon, wo die Slowakei liegt und dass die eine Grenze zur Ukraine hat?

Täter-Opfer-Umkehr? Die Psychologie nennt den Mechanismus, der dahinter steckt, Projektion. Politisch betrachtet ist das die “Haltet-den-Dieb”-Masche. Böse ist immer der Andere.

Fico steht für eine Slowakei, die die westliche Politik von Hetze und Krieg gegen Russland nicht mitmacht. Mit Ungarn liegt schon ein bedeutender Nachbarstaat auf dieser Linie. Serbien ist sowieso nicht dabei. Es werden andere dazu kommen. Während dem Westen in der Ukraine seine Politik gerade auf die Füße fällt, zündelt er schon wieder in Georgien. Die NATO-Strategie bröckelt ab, da wird man nervös und die Sprachrohrpresse, wie der Spiegel, wird immer hysterischer.

Den Spaltern vorzuhalten, dass sie bitte nicht spalten mögen, ist ein frommer Wunsch der nicht funktionieren wird. Stures und nachhaltiges Insistieren auf Menschenrechte, Gewaltlosigkeit, friedliche Lösungen und Verhandlungen ist angesagt.

Premierminister Fico wünsche ich eine baldige Genesung, ohne bleibende Schäden und dass er seine Politik fortsetzen kann.

Die Slowakei ist ein schönes und lebendiges Land. Übrigens, ein Bekannter verriet mir, dass der Name “Fizo” ausgesprochen wird.

Gruss,
Rolf Henze

2. Leserbrief

Als ich kurz nach dem Attentat (von dem ich zufällig in der 100-Sekunden-Tagesschau erfahren habe) gestern Nachmittag die Suchmaschine auf “Robert Fico” angesetzt habe, brachte die nur 2 Meldungen über das Attentat, der Rest waren “ältere” Pressezitate aus den Leitmedien – die haben ihn mehrheitlich als “Gefahr für Europa” präsentiert. Soviel dazu.

Susanne Eckstein

3. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Berger,

Sie sollten schon Klartext über den Spiegel schreiben:

Fico ist also schuld an der Spaltung der Gesellschaft, weil er sich als einer der wenigen Regierungs-Chefs der EU-Länder nicht an den Waffenlieferungen an die Ukraine beteiligt, womit er zudem im Interesse seiner prorussischen slowakischen Wähler*innen, die in der Mehrheit sind, handelt?

Diese Handlungen stellen doch aber gerade genau das Gegenteil von Spaltung dar. Davon könnten sich doch die deutschen Repräsentanten und der Spiegel sogar eine Scheibe abschneiden.

Der Spiegel müsste mir auch mal erklären, was er unter einem links-nationalen Populisten versteht. Diese Bezeichnung ist ein einziger Widerspruch. Entweder man ist links oder Nationalist, und Populist ist ein völlig dehnbarer Begriff.

Was will uns denn der Schwurbel-Spiegel, der doch in Wirklichkeit gerade zu den großen Spaltern der Nation gehört, noch alles weiß machen? Hat er denn wirklich diese Macht, uns unendlich für blöd zu verkaufen und solchen Blödsinn zu schreiben, ohne dass er dafür endlich mal „bluten“ muss?

Der nicht zu übersehene Denkzettel für den Spiegel lässt also leider weiter auf sich warten. Gegenüber Spaltern sollte es doch wirklich keine Toleranz geben, oder?

Mit freundlichen Grüßen
Elian Binner

4. Leserbrief

Guten Tag Herr Berger,

Danke für den recht ausgewogenen Artikel.

Man muss gar nicht viel dazu sagen. Nur so viel, plötzlich entdeckt der frühere Kinderbuchautor Habeck (das nur zur „Einordnung“, schließlich wird uns seit Tagen auch erklärt, Herr Höcke sei Geschichtslehrer …) dass „es eine Vorgeschichte“ dazu gibt, man die „Worte sorgsam wägen“ müsse und aus Worten würden Taten entstehen… Seltsam, beim Ukrainekrieg scheint es keine Vorgeschichte zu geben?!

Eigentlich fehlt nur noch Putin, bei der ganzen Geschichte um Robert Fico, dass der den versuchten Mordanschlag irgend wie eingefädelt hat. Denn heutzutage ist entweder die AfD Schuld oder eben Putin.

Und das noch an die Genossen der Linkspartei zum Thema „Worte sorgsam wägen“ und aus Worten würden Taten entstehen. Wie war das doch gleich: „Energiewende ist auch nötig nach ’ner Revolution. Und auch wenn wir det ein Prozent der Reichen erschossen haben…“(Kassel, 29. Februar/2. März 2020, Strategiekonferenz der Linkspartei, Sandra Luft).

Aber o.k., das hat ja eine „Linke“ gesagt und kein Nazi von der AfD, da ist das jetzt nicht ganz so problematisch, oder gar Demokratie gefährdend, oder menschenfeindlich. Und schließlich hat der Riexingende Bernd noch hinterher erwähnt „Ich wollt noch sagen, wir erschießen sie nicht, wir setzen sie schon für nützliche Arbeit ein.“. Klingt auch sehr demokratisch, wenn „nach ’ner Revolution“ die neue linke Regierung die enteigneten ehemaligen Reichen für nützliche Arbeit einsetzt. Vielleicht im Gulag oder Arbeitslager…?

J. Gerke

5. Leserbrief

Ich bin seit einigen Jahren in der Slowakei wohnhaft. Ich bemerkte, wie das politische Klima im Lande  in der 2. Regierungszeit Ficos 2012-18  rauher wurde. Damals trat der Vorsitzende der Oppositionspartei OLANO, Matovic, in Parlamentssitzungen mit Plakaten wie “Fico ist Mafioso” und ähnlichen persönlichen Anschuldigungen vor die Regierungsbank. Matovic machte auch den  Kampf gegen “Fico und seine Mafia-Partei” zum zentralen Thema seines Wahlkampfes in den jüngsten Parlamentswahlen (2023). In 2018 war die Situation nach der Ermordung des Investigativjournalisten Jan Kuciak, dessen Arbeit  überwiegend von westlichen  Nicht-oder Teilregierungsorganisationen bezahlt worden war,  eskaliert. In wochenlangen, insbesondere von der Oppositionspartei Progressivne Slovensko (PS) organisierten Massenprotesten wurden Fico und sein Innenminister Kalinak für dessen Tod verantwortlich gemacht. Beide traten daraufhin zurück, nicht zuletzt, um die Situation im Land zu beruhigen, denn obwohl die in 2019 neu gewählte Regierung alles unternahm, konnte den beiden Politikern bis dato keine Mitschuld nachgewiesen werden. Stattdessen gibt es starke Indizien für einen vom slowakischen Oligarchen Kocner, gegen den Kuciak in 2017 Strafantrag gestellt hatte,  veranlassten Auftragsmord.

Nur Wochen nach dem Regierungswechsel begannen im Herbst letzten Jahres PS und die neue Partei Matovics (Slovensko) erneut Massenproteste zu organisieren. Dieses Mal gegen Gesetzesvorhaben, die ihrer Ansicht nach Demokratie und Rechtsstaat im Lande beseitigen würden, was eine neue Stufe der Radikalisierung auslöste. Inwieweit dies auf die  Gesetzesänderungen wirklich zutrifft ist zumindest diskutabel. Auch der Attentäter wurde auf Fotos bei solchen Demonstrationen identifiziert. Es sei auch festgehalten, dass Fico und seine Partei smer-sd sowohl in der Regierung als auch in der Opposition einen viel weniger konfrontativen Politikstil pflegten. Deswegen sehe ich die Hauptschuld an der aufgeheizten Stimmung hierzulande darin, dass Ficos politische Gegner sich mit Hilfe von außerparlamentarischen Methoden über die Wahlentscheidung hinwegsetzen wollen.

Besten Gruß
L. Salomons

6. Leserbrief

Jens Berger über das Attentat auf den slowakischen Premier Robert Fico

….

fest steht, dass es keine klare binäre Trennung in “gut” und “böse” gibt.

….

Denk ich an Heinrich Bölls “Die verlorene Ehre der Katharina Blum” muss ich fest -stellen, dass es eine ganz klare Trennung in “gut” und “böse” gibt, Herr Berger!

Wozu in Ihrem Artikel das Wort “binär” auftaucht, versteh ich ebenfalls nicht. Dem Zeit-un-Geist geschuldet?

GCL

7. Leserbrief

Liebes NDS-Team,

im Folgenden ein kurzer Ausschnitt eines Interviews von Robert Fico mit US-Amerikanern: vk.com/video-134310637_456273838

Der Video-Clip zeigt zwei Dinge:

Der Hauptgrund des Verbots von RTDE ist nicht die Verhinderung russischer Propaganda, sondern das Abschirmen der Westeuropäer von abweichenden Meinungen. Wenn man 10 mal am Tag hört, „Fico ist ein Russenfreund“, denken die Medienkonsumenten, der Mann hat selber Schuld. Wenn man seine Argumentation hören könnte (bzw. dürfte) würden die meisten sagen, „der Robert Fico hat Recht“.

In den Großmedien wird gesagt, der Attentäter war verärgert über die Einschränkung der ÖRF in der Slowakei. Dümmer geht’s nimmer. Robert Fico hat zwei „Fehler“ aus Sicht der USA: er ist gegen die Vereinnahmung der WHO durch Bill Gates und Andere sowie er schätzt die Ursachen und Perspektiven des Ukraine-Krieges unabhängig ein. Ein Mord kommt sicher nur wegen der Ukraine in Frage.

Unsere Großmedien kolportieren, dass der Attentäter seit 2016 in einer „russenfreundlichen“ Organisation der Slovakei  Mitglied gewesen sei. Danach hat er versucht einen „russenfreundlichen“ Premier zu ermorden. Meine Frage an Spiegel und Tagesschau: ist der Attentäter in die russenfreundlichen Kreise 2016 selbst gestolpert oder eingeschleust worden ?

Der Beitrag von Jens Berger zu der Reaktion unserer Großmedien war recht höflich gehalten. Ich muss das nicht tun.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Schuberth

8. Leserbrief

Hi Jens, liebe NDS,

Ich gehe davon aus, dass die NATO und die westlichen “Intelligence Communities des Deep State/NWO” jetzt scheinbar zu “Gladio-style Black Operations” für gezielte Attentate auf wichtige Persönlichkeiten bzw “High Targets” übergegangen sind. Es gibt dazu Hinweise und übereinstimmende Pattern. So sehe ich den jüngsten Anschlag auf den Ministerpräsidenten Robert Fico, Slowakien und jetzt den Anschlag auf Präsident Raisi in Teheran. Das Attentat auf Fico soll einen Bürgerkrieg in Slowakien auslösen. Der Anschlag auf Raisi steht im Zusammenhang mit der neuen indisch-iranischen Kooperation. Für Präsident Modi, Indien, sollten jetzt massive Schutzmaßnahmen innerhalb der BRICS ergriffen werden. Vergessen wir nicht den gezielten Anschlag auf den iranischen General Quasem Solaimany durch die CIA!

Es gab davor bereits weitere Attentate gegen Jair Bolsonaro 2018, Fernando Villavicencio in Ecuador 2023, Haiti-Präsident Jovenel Moise wegen seiner Anti-Covid-Politik oder das MI5/MI6-Attentat auf den britischen “Anti-Vax”-Abgeordneten David Amess. Ich gehe auch davon aus, dass momentan “Erdbeben und Flutkatastrophen” durch modernste DEW, “Microwave-Weapons” und HAARP ausgelöst wurden und von der “NWO” gezielt eingesetzt werden. Die Kabale des Westen “dreht durch”, weil die BRICS immer stärker wird und jetzt dazu übergehen wird, das Dollar-Empire in 2025/26 zum Einsturz zu bringen. Die Hintergründe des Treffens zwischen Putin und Xi sind eindeutig. Der Westen ist total isoliert. Wir werden noch mehr verdeckte Gladio-Operation erleben…

Beste Grüße

von unserem Leser R.O.

Anmerkung zur Korrespondenz mit den NachDenkSeiten

Die NachDenkSeiten freuen sich über Ihre Zuschriften, am besten in einer angemessenen Länge und mit einem eindeutigen Betreff.

Es gibt die folgenden E-Mail-Adressen:

Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in unserer „Gebrauchsanleitung“.

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News conference following Russian-Belarusian talks

PRESIDENT OF RUSSIA - 24. Mai 2024 - 15:30

Vladimir Putin and Alexander Lukashenko made statements for the media and answered media questions following Russian-Belarusian talks.

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GEZ: Frau klagte gegen Rundfunkbeitrag wegen schlechtem Programm

Lesedauer 2 Minuten

In Deutschland zahlt jeder Haushalt monatlich 18,36 Euro bzw. jährlich 220,32 Euro an Rundfunkgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Eine Frau aus Rosenheim wollte keinen Cent mehr für die GEZ zahlen und zog vor Gericht.

Eine unzufriedene Beitragszahlerin

Die Frau aus Rosenheim war so unzufrieden mit den Programmen von ARD und ZDF, dass sie sich entschloss, den Rundfunkbeitrag zu boykottieren.

Sie argumentierte, dass die Programme schlecht seien und es “bessere Alternativen wie Amazon Prime, Apple TV und Netflix” gebe. Sie zog vor den Verwaltungsgerichtshof in München, um zu klären, ob sie den Rundfunkbeitrag aufgrund mangelnder Programmqualität verweigern dürfe.

Das Urteil: Klare Entscheidung des Gerichts

Der Verwaltungsgerichtshof in München musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Frau den Rundfunkbeitrag kündigen könne, weil sie mit den Programminhalten unzufrieden war.

Das Urteil (Az: 7 BV 22.2642) war jedoch eindeutig: Die Beitragspflicht bleibt bestehen. Der Einwand der Klägerin, es bestehe ein generelles strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wurde nicht anerkannt.

Das Gericht entschied zudem, dass der Vorteil des Rundfunkbeitrags in der individuellen Möglichkeit liege, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

Der Rundfunkbeitrag diene der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und soll sicherstellen, dass dieser unabhängig von staatlichen und kommerziellen Einflüssen agieren kann.

Diese Unabhängigkeit ist im Grundgesetz verankert. Artikel 5 garantiert die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film.

Der Rundfunkstaatsvertrag: Klare Vorgaben

Der Rundfunkstaatsvertrag legt fest, welche Aufgaben der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu erfüllen hat. Dazu gehören die Förderung von Kultur und Bildung sowie die Unterstützung der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Diese Vorgaben werden durch verschiedene Gremien überwacht, die sicherstellen, dass die Sender ihre Aufgaben erfüllen.

Möglichkeiten der Zuschauer: Kritik und Beschwerde

Zuschauer, die mit den Programminhalten unzufrieden sind, haben laut Gericht die Möglichkeit, sich bei den Sendern oder den zuständigen Gremien zu beschweren.

Es gibt Zuschauertelefonate und andere Kanäle, über die Kritik geäußert werden kann. Alternativ könne man sich an die entsprechenden Aufsichtsbehörden wenden, so das Gericht.

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GEZ: Mit Beitragsblocker gegen den Rundfunkbeitrag? Was ist an der Sache dran?
GEZ: Eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag könnte erfolgreich sein

Keine Entlassung aus der Beitragspflicht

Die Klage der Frau aus Rosenheim hatte demnach keinen Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Beitragspflicht unabhängig von der persönlichen Zufriedenheit mit den Programminhalten besteht.

Dies bedeutet, dass alle Haushalte weiterhin den Rundfunkbeitrag zahlen müssen, um die unabhängige Berichterstattung und die Erfüllung des Programmauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.

Manchmal haben Klagende auch Erfolg

Obwohl die Klage der Frau aus Rosenheim abgewiesen wurde, gibt es immer wieder Fälle, in denen Bürger gegen den Rundfunkbeitrag klagen. Ein Beispiel ist ein Student aus Leipzig, der erfolgreich gegen den Mitteldeutschen Rundfunk klagte, weil sein Härtefallantrag 14 Monate lang nicht bearbeitet wurde.

Solche Fälle zeigen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, sich gegen den Rundfunkbeitrag zur Wehr zu setzen, auch wenn die Erfolgsaussichten begrenzt sind. Erfolg haben auch nur dann diejenigen, die nachweisen können, dass sie nicht genug Einkommen haben, um den Rundfunkbeitrag zu zahlen.

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Russia-Belarus talks

PRESIDENT OF RUSSIA - 24. Mai 2024 - 15:15

Vladimir Putin and President of Belarus Alexander Lukashenko held talks in Minsk.

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Kurdischer Aktivist in München verhaftet

Vor zwei Tagen ist ein weiterer Kurde in Deutschland wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verhaftet worden. Wie der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mitteilt, wurde Haci A. am 22. Mai 2024 auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft München im bayerischen Fürstenfeldbruck festgenommen und am selben Tag nach §§ 129a/b verhaftet. Der Fünfzigjährige befindet sich in der JVA Kempten.

„Haci A. ist vor der Verfolgung in seiner Heimat Nordkurdistan durch den türkischen Staat geflohen und lebt seit zwei Jahren in der Bundesrepublik, wo er als Asylsuchender anerkannt wurde“, so AZADÎ e.V.. Die Generalstaatsanwaltschaft gehe davon aus, dass er von Anfang 2021 bis Anfang 2023 PKK-Verantwortlicher für den „Raum München“ gewesen sein soll. Er soll Spenden gesammelt, Veranstaltungen und/oder Fahrten zu kurdischen Veranstaltungen organisiert, öffentliche Aufklärung betrieben und Kontakt zu anderen Personen gehalten, Anweisungen gegeben sowie Streit geschlichtet haben. „Dies alles sind an sich keine strafbaren Tätigkeiten, sondern durchaus sozial erwünschtes Verhalten“, betont AZADÎ. Eine individuelle Straftat werfe ihm die Behörde wie in den meisten 129b-Verfahren gegen Kurd:innen nicht vor. Der umstrittenen Strafnorm nach solle jedoch allein die mitgliedschaftliche Betätigung in einer Organisation ausreichen, um sich selbst als „Terrorist:in“ strafbar zu machen.

Zwölf Kurden nach §129b in deutschen Gefängnissen

Im Jahr 2010 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die PKK als „terroristische Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b StGB verfolgt werden könne. Das Bundesjustizministerium erteilte 2011 die notwendige Verfolgungsermächtigung für übergeordnete Regional- und Gebietsverantwortliche der Organisation. Eine Verantwortlichkeit für einen „Raum“ wie im Falle von Haci A. wird nach Kenntnisstand von AZADÎ zur Zeit nur aufgrund einer gesondert erteilten Einzelermächtigung verfolgt.

Haci A. ist einer von aktuell zwölf Kurden, die sich wegen Mitgliedschaft in der PKK in deutscher Untersuchungs- oder Strafhaft befinden. „Ihnen wird das gleiche politische Engagement vorgeworfen, aufgrund dessen die meisten von ihnen bereits in der Türkei verfolgt wurden und in Deutschland Asyl erhalten hatten. Mit der Kriminalisierung der kurdischen Bewegung im Inland macht die Bundesregierung sich und ihr Lippenbekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten in der Türkei und dem Mittleren Osten unglaubwürdig“, so der Rechtshilfefonds AZADÎ.

https://anfdeutsch.com/hintergrund/also-lasst-deutschland-sie-festnehmen-41864 https://anfdeutsch.com/aktuelles/olg-munchen-verurteilt-tahir-kocer-wegen-mitgliedschaft-in-der-pkk-41409 https://anfdeutsch.com/aktuelles/kon-med-antikurdischer-rassismus-im-bayerischen-verfassungsschutzbericht-41991

 

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Türkisches Regime will Straßenhunde einschläfern lassen

Straßenhunde gehören in der Türkei zum Stadtbild. Geht es nach Recep Tayyip Erdoğan, soll sich das schon bald ändern. Auf Anordnung des Regimechefs persönlich wurde ein Gesetzesentwurf erarbeitet, der vorsieht, dass Straßenhunde eingeschläfert werden, sollten diese nicht vermittelbar sein. Tierschutzvereine und andere Nichtregierungsorganisationen, aber auch die Vereinigung der Rechtsanwaltskammern der Türkei (TBB) schlagen Alarm. Sie forderten die Regierung am Donnerstag in Städten wie Istanbul und Izmir auf, den Entwurf zurückzunehmen. Die Straßentierproblematik lasse sich weder mit Töten noch Einsammeln, sondern nur durch gezielte Kastrierung oder Sterilisation, Impfung und wieder Aussetzung in das Herkunftsgebiet lösen.

AKP: Einschläferung „schmerzfrei“ mit einer Spritze

In der Türkei gibt es Schätzungen zufolge etwa sieben Millionen Straßenhunde. Dem Sender NTV zufolge sollen Tierheime, deren Kapazität ohnehin als absolut unzureichend gilt, die Hunde künftig einschläfern, wenn sie nach 30 Tagen nicht vermittelt werden können. Anschließend sollen demnach weitere Straßenhunde eingesammelt und ebenso für 30 Tage im Tierheim untergebracht werden. Der Sender berief sich auf Quellen innerhalb der regierenden Erdoğan-Partei AKP. Demnach soll die Einschläferung „schmerzfrei“ mit einer Spritze erfolgen.

„Eine freie und vegane Welt ohne Käfige, Grenzen und Klassen“ stand auf dem Banner eines Demonstranten gestern in Izmir (c) MA

Juristin: Historischer Hass gegen Tiere

Die kurdische Juristin Rojda Kuruş, die zum Tierschutzzentrum der Anwaltskammer Izmir gehört, bezeichnet den Entwurf als „arglistige Täuschung“ und sieht in dem Vorhaben Erdoğans einen geplanten „Genozid an Tieren“. In der Türkei gebe es einen ausgeprägten Hass gegen Tiere, der einen weit zurückgehenden historischen und politischen Hintergrund habe, sagte Kuruş am Donnerstag am Rande einer Demonstration dem Journalisten Tolga Güney von der Nachrichtenagentur Mezopotamya. „Die größte Saat des Hasses gegen Tiere in der modernen Türkei wurde in den 1990er Jahren unter der Devise ‚Verwestlichung‘ ausgebracht.“ Hunderttausende Hunde seien getötet und bei lebendigem Leib verbrannt worden, trotzdem konnte die Population der Straßentiere nicht reduziert werden.

Dauerhaft angelegtes Sterilisierungs- und Kastrationsprogramm

Gerade diese Erfahrungen der Vergangenheit hätten gezeigt, dass der Plan der Regierung unrealistisch sei, tausende Tiere einschläfern zu lassen. „Die Kosten wären viel zu hoch“, sagt Kuruş. Die Anwältin befürchtet, dass die Hunde in Wahrheit erschossen, lebendig begraben oder verbrannt werden. Solche Massaker fänden ohnehin schon statt, wie immer wieder zutage geförderte Massengräber mit Knochen von Tieren zeigten. „In der Türkei bezahlen Tiere mit dem Leben dafür, dass es kein dauerhaft angelegtes Sterilisierungs- und Kastrationsprogramm gibt, wodurch die Anzahl der Straßenhunde Schritt für Schritt minimiert wird, um damit weiteren Nachwuchs und Tierleid zu vermeiden. Auch müssen sie sterben, weil die Behörden das Aussetzen von Tieren nicht unter Strafe stellen.“

Nach den Hunden kommen wohl die Katzen dran, befürchten NGOs in der Türkei (c) MA

„Wir werden die Vernichtung der Hunde dieses Landes nicht zulassen“

Rojda Kuruş meint, der Gesetzesentwurf stamme aus der Feder einer Mentalität, der jegliches Gewissen fehle. „Es ist die Politik des Hasses, die Menschen jenseits von Moral und Ethik zu solchen Taten treibt. Dieser Hass richtet sich nicht nur gegen Hunde oder Tiere im Allgemeinen. Wir kennen ihn von den Massakern an der kurdischen und armenischen Bevölkerung, an den Angriffen auf LGBTIQ-Menschen, am Femizid an Frauen. Tiere sind die wehrlosesten Lebewesen in der Kette, auf die sich dieser fundamentale Hass richtet.“ Laut Kuruş gebe die AKP vor, sich bei dem Entwurf an Gesetzen in europäischen Ländern orientiert zu haben. Wie etwa in Rumänien das Verfassungsgericht 2013 ein Gesetz genehmigt hatte, dass die Kommunen eingefangene Hunde lediglich 14 Tage lang in Tierheimen versorgen müssen und sie anschließend einschläfern dürfen. „Die Türkei hat eine einzigartige Struktur und Kultur des Zusammenlebens. Seit Jahrtausenden leben wir in einer Zivilisation, in der Hunde, Katzen und andere Lebewesen mit Menschen koexistieren. Aus diesem Grund brauchen wir Gesetze, die diese Struktur der Koexistenz fördert, nicht vernichtet. Wir werden die Vernichtung der Hunde dieses Landes nicht zulassen.“

https://anfdeutsch.com/Oekologie/kurdistans-wildtiere-sterben-durch-turkische-angriffe-33231 https://anfdeutsch.com/Oekologie/wildtiere-in-kurdistan-von-ausrottung-bedroht-21171 https://anfdeutsch.com/Oekologie/waldbraende-als-oekologischer-vernichtungsfeldzug-20920 https://anfdeutsch.com/Oekologie/ehepaar-versorgt-angeschossene-bergziege-8625 https://anfdeutsch.com/Oekologie/Okologiebewegung-mesopotamien-steht-vor-einer-apokalypse-31497

 

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Aufschrei der Bundesärztekammer

Kein Land geht sorgloser mit medizinischen Eingriffen an Minderjährigen um, die sich im „falschen Körper“ wähnen — jetzt schlagen Ärzte Alarm.
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EM-Rente: 5 wichtige Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente seit 2024

Lesedauer 2 Minuten

Seit Beginn des Jahres traten wichtige Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente ein. Der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel gibt einen Überblick über die 5 wichtigsten Änderungen bei der Erwerbsmindeurngsrente EM-Rente, die seit 2024 bestehen.

1. Zugang zur Erwerbsminderungsrente bleibt unverändert

Der Zugang zur Erwerbsminderungsrente bleibt im Jahr 2024 grundsätzlich unverändert. Die gesetzlichen Vorschriften gemäß Paragraph 43 SGB6, die die Anspruchsvoraussetzungen regeln, haben sich nicht geändert.

Um Anspruch auf eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen weiterhin medizinische Voraussetzungen erfüllt sein.

Dies beinhaltet die Fähigkeit, auf dem Arbeitsmarkt entsprechend den definierten Stundenangaben zu arbeiten, sowie versicherungsrechtliche Voraussetzungen, darunter 5 Jahre Wartezeit mit Pflichtbeitragszeiten.

2. Verlängerung der Zurechnungszeit bis zum 66. Lebensjahr

Ab 2024 endet die Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente mit Vollendung des 66. Lebensjahres und einem Kalendermonat.

Im Vergleich zu 2023, wo es noch bis zum 66. Lebensjahr waren, bedeutet dies eine Verlängerung.

Die Zurechnungszeit simuliert, als ob die Person nach Eintritt der Erwerbsminderung weiterhin im Durchschnitt gearbeitet hätte, was zu zusätzlichen Entgeltpunkten führt und die Rente erhöhen kann.

3. Erleichterung beim Hinzuverdienst während der Erwerbsminderungsrente

Ab Januar 2024 können Empfänger einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente sechs Monate lang arbeiten, ohne ihren Rentenanspruch zu verlieren.

Dies ermöglicht eine bessere Erprobung und Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert während dieses Zeitraums eine Erwerbstätigkeit ohne Kürzung der Rente.

4. Neue Hinzuverdienstgrenzen

Die Hinzuverdienstgrenzen ändern sich aufgrund einer neuen Bezugsgröße im Jahr 2024. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt die anrechnungsfreie Verdienstgrenze über 18.000 € jährlich. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Mindestgrenze bei über 37.000 €. Unter bestimmten Voraussetzungen können höhere Freibeträge gelten.

Rechtsanwalt Peter Knöppel erläutert die wichtigsten Änderungen

5. Zusätzliche Rentenerhöhung für Bestandsrentner

Für etwa drei Millionen Bestandsrentnerinnen und -rentner der Erwerbsminderungsrente vor dem 1. Januar 2019 besteht die Möglichkeit einer pauschalen Rentenerhöhung von bis zu 7% im Jahr 2024. Dies gilt für Bestandsrentner, die bereits eine EM-Rente vor dem 1. Januar 2019 bezogen.

Das „RV-Anpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“ ist bereits in Kraft getreten. Es definiert einen Anspruch auf eine pauschale Zuschussrente.

Betroffen sind Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, wenn diese nach dem 31.12.2000 und vor dem 1.1.2019 begonnen hat.

Wenn Betroffene am 30.6.2024 noch eine Rente beziehen, haben sie Anspruch auf einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent.

Nach der neuen Regelung erhalten Bestandsrentner, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 erstmals eine EM-Rente bezogen haben, einen Zuschlag. Die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten sind auf den Zeitraum 2001 bis 2018 begrenzt.

Die Umsetzung erfolgt laut Gesetz ab dem 1. Juli 2024. Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente erfolgt pauschal in zwei Gruppen:

Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 erstmals eine EM-Rente bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 7,5 Prozent.

Beispiel: Petra Müller bezieht seit dem 1. März 2005 eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 800 Euro brutto. Durch die Änderung erhält sie 60 Euro brutto mehr.

Wer zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 erstmals eine EM-Rente bezieht, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent. Beispiel: Peter Meier bezieht seit dem 1. November 2016 eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 800 Euro brutto. Durch die Änderung erhält er 36 Euro brutto mehr.

Diese Verbesserungen gelten auch für Altersrentner, die zuvor eine EM-Rente bezogen haben, sowie für Hinterbliebene, die eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.

Beispiele hierzu:

Thomas Müller bezieht seit 2013 eine Erwerbsminderungsrente, die 2020 in eine Altersrente umgewandelt wird. Auf diese erhält er nun einen Zuschlag von 7,5 Prozent.

Heide Lorenz bezieht eine Hinterbliebenenpension. Ihr verstorbener Mann hat seit 2015 eine Erwerbsminderungsrente bezogen. Heide Lorenz erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent zu ihrer Witwenrente.

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Schwerbehinderung: Alle Änderungen seit 2024 für Menschen mit Behinderungen

Lesedauer 5 Minuten

Seit Anfang 2024 haben sich einige rechtliche Änderungen für Menschen mit Schwerbehinderung ergeben, sowohl im Betreuungsrecht als auch beim Pflegegeld, in der Eingliederungshilfe als auch bei der Teilhabe am Arbeitsleben. In diesem Artikel und in unserem Video erläutern wir alle Änderungen.

Änderungen im Betreuungsrecht

Die berufliche Betreuung wird von Januar 2024 bis Ende 2025 mit einem Inflationsausgleich von 7,50 Euro pro rechtlicher Betreuung finanziert. Diesen Betrag zahlt der Betreute, wenn Vermögen vorhanden ist, ansonsten der Staat. Die ehrenamtliche Betreuung wird mit 24 Euro zusätzlich zur Aufwandsentschädigung vergütet.

Dr. Utz Anhalt zu den Änderungen 2024 für Menschen mit einer Schwerbehinderung

Höhere Regelsätze

Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII):

Die Regelleistungen, auch Regelsätze genannt, werden in den jeweiligen Stufen wie folgt angepasst:

  • Stufe 1: 563 Euro
  • Stufe 2: 506 Euro
  • Stufe 3: 451 Euro
  • Stufe 4: 471 Euro
  • Stufe 5: 390 Euro
  • Stufe 6: 357 Euro

Zusätzlich wird der Zusatzbedarf für gemeinsame Mittagsmahlzeiten auf täglich 4,13 Euro pro Person erhöht. Dies führt ebenso zu einer Anhebung des Zusatzbedarfs für die Bereitstellung von Warmwasser gemäß § 30 Absatz 7 SGB XII.

Für Schülerinnen und Schüler wird die Unterstützung für notwendigen Schulbedarf nach § 34 SGB XII angepasst: 135 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Halbjahr.

Volljährige Bewohner*innen von Einrichtungen erhalten mindestens 152,01 Euro monatlich, was 27 % der ersten Regelbedarfsstufe entspricht.

Durch das “Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze” kommen weitere Änderungen hinzu, insbesondere im Bereich der Einkommensregelungen (§ 82 SGB XII), gültig seit dem 1. Januar 2024:

  • Ersatz der “Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB” durch “Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB” (§ 82 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SGB XII).
  • Modifikationen bei den Einkünften von Personen in Ausbildung, beispielsweise nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (§ 82 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB XII).
  • Hinzufügung von § 82 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 SGB XII, der besagt, dass unter anderem Überbrückungsgelder nach dem Strafvollzugsgesetz nicht als Einkommen angesehen werden.
  • Eine neue Bestimmung zu Nachzahlungen im Umgang mit einmaligen Einkünften wird zu § 82 Abs. 7 SGB XII hinzugefügt.
Das Krankengeld wurde geändert

Die Regelungen zum Kinderkrankengeld wurden angepasst. Nach dem Auslaufen der coronabedingten Erweiterung auf bis zu 30 Tage (60 Tage für Alleinerziehende) am Ende des Jahres 2023, wird der Anspruch nicht auf die ursprünglichen 10 Tage (20 Tage für Alleinerziehende) reduziert, sondern für 2024 und 2025 auf 15 Tage (30 Tage für Alleinerziehende) festgelegt.

Neu eingeführt wird ein Krankengeldanspruch für Eltern bei stationärer Aufnahme ihres Kindes im Krankenhaus, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist oder aufgrund einer Behinderung Hilfe benötigt und die Begleitung medizinisch notwendig ist.

Ist das Kind jünger als 9 Jahre, gilt die Begleitung aus medizinischen Gründen als unanfechtbar notwendig. Dieser Anspruch gilt für die gesamte Dauer der Begleitung.

Für pflegende Angehörige, die eine von der Krankenkasse finanzierte Rehabilitationsmaßnahme benötigen, besteht ein Anspruch auf Mitnahme und Versorgung der gepflegten Person in der Rehabilitationsstätte.

Diese Regelung, die bisher im § 40 Abs. 3 S. 11 SGB V verankert war, wird ab 2024 in einem eigenen Paragraphen, § 40 Abs. 3a SGB V, festgehalten.

Sollte kein Anspruch aus der oben genannten Regelung bestehen, beispielsweise bei Rehabilitationsmaßnahmen auf Kosten der Rentenversicherung, wird es einen ergänzenden Anspruch für die Mitnahme und Versorgung der gepflegten Person in der jeweiligen Einrichtung geben, geregelt in § 42a SGB XI, der ab dem 01.07.2024 gültig ist.

Diese Regelung wird ab dem 01.07.2025 in § 42b SGB XI überführt. Der neue Anspruch gilt allerdings nur, wenn die pflegerische Versorgung in der Einrichtung während des Aufenthalts gewährleistet ist.

Lesen Sie auch:
Schwerbehinderung: Wann gilt der Nachteilsausgleich?

Höherer Zusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zum Jahresbeginn 2024 auf 1,7 Prozent gestiegen. Diese Anpassung führt für viele Versicherte zu höheren Beiträgen. Anders als im Vorjahr sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder schriftlich über die Beitragserhöhung zu informieren.

Höhere Gerichtskosten

Dauerbetreuung und Dauerpflegschaften werden ab 2024 mit höheren Gerichtsgebühren belegt. Die Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung oder eine Dauerpflegschaft liegt ab dem 01.01.2024 pron Jahr nicht mehr bei zehn Euro, sondern bei 11,50 Euro je angefangene 5.000,00 Euro des angerechneten Vermögens. Die Mindestgebühr beträgt jetzt 230 Euro statt 200 Euro.

Eingliederungshilfe

Der Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe ist ab Januar 2024 erhöht – von 61.110 Euro auf 63.630 Euro. Der Einkommensfreibetrag steigt ebenfalls.

Ein angemessenes Kraftfahrzeug gilt, im Unterschied zu vorher, nicht mehr als Vermögen.

Kurzzeitpflege lässt sich als Verhinderungspflege nutzen

Außerdem können seit Januar 2024 die Leistungen der Kurzzeitpflege vollständig für die Leistungen der Verhinderungspflege genutzt werden – allerdings nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei einem Pflegegrad von 4 oder 5. Diese Regelung gilt ab Juli 2025 bereits ab Pflegegrad 2.

Für diese Gruppe entfällt auch die Vorpflegezeit von sechs Monaten, und die Verhinderungspflege darf acht Wochen pro Jahr genutzt werden, während derer das hälftige Pflegegeld weitergezahlt wird.

Pflegeunterstützungsgeld

Beim Pflegeunterstützungsgeld gibt es jetzt eine rechtliche Klärung, dass es jedes Jahr neu beansprucht werden kann für jeden pflegebedürftigen Menschen.

Ab dem 1. Januar 2024 traten umfassende Neuerungen im Bereich der Pflegeleistungen in Kraft, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

Die finanziellen Unterstützungen durch Pflegesachleistungen und Pflegegelder erfahren eine Aufstockung. Die Anpassungen gestalten sich wie folgt:

Pflegesachleistungen erhöhen sich und gelten nun für die Pflegegrade 2 bis 5 in folgenden Höhen: für Pflegegrad 2 auf bis zu 761 € (zuvor 724 €), für Pflegegrad 3 auf bis zu 1.432 € (zuvor 1.363 €), für Pflegegrad 4 auf bis zu 1.778 € (zuvor 1.693 €), und für Pflegegrad 5 auf bis zu 2.200 € (zuvor 2.095 €).

Pflegegelder steigen für die Pflegegrade 2 bis 5: Pflegegrad 2 auf 332 € (zuvor 316 €), Pflegegrad 3 auf 573 € (zuvor 545 €), Pflegegrad 4 auf 765 € (zuvor 728 €), und Pflegegrad 5 auf 947 € (zuvor 901 €).

Zur Übersicht: Beträge für die Pflegesachleistung und das Pflegegeld sind seit Januar 2024 gestiegen, und zwar bei der Pflegesachleistung für

  • Pflegegrard 2 auf bis zu 761 Euro statt 724 Euro,
  • für Pflegegrad 3 auf bis zu 1.432 Euro statt zuvor 1.363 Euro,
  • für Pflegegrad 4 auf bis zu 1.778 Euro statt 1.693 Euro und
  • für Pflegegrad 5 auf bis zu 2.200 Euo statt vorher 2.095 Euro.

Eine bedeutende Neuerung ist die Einführung eines Entlastungsbudgets. Dies ermöglicht es, Leistungen für die Kurzzeitpflege vollständig auf Verhinderungspflege umzuwidmen, eine Regelung, die ab dem 1. Januar 2024 gültig ist und in § 39 Abs. 4 SGB XI festgehalten wird.

Diese Regelung betrifft ausschließlich Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für diese Gruppe entfällt die Vorpflegezeit von sechs Monaten, und die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege wird auf acht Wochen pro Kalenderjahr erweitert (vorher sechs Wochen), wobei auch das Pflegegeld für acht Wochen weitergezahlt wird (zuvor sechs Wochen).

Achtung: Ab dem 1. Juli 2025 wird das Entlastungsbudget auf alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ausgeweitet.

Darüber hinaus gibt es Verbesserungen beim Pflegeunterstützungsgeld gemäß § 44a Abs. 3 SGB XI. Es ist nun gesetzlich klar geregelt, dass das Pflegeunterstützungsgeld für jede pflegebedürftige Person jedes Kalenderjahr erneut beansprucht werden kann, anstatt nur einmalig.

Schließlich erfahren auch die Zuschüsse für pflegebedingte Aufwendungen von in Pflegeheimen lebenden Menschen eine Erhöhung: Im ersten Jahr des Aufenthalts werden nun 15 % (vorher 5 %), im zweiten Jahr 30 % (vorher 25 %), im dritten Jahr 50 % (vorher 45 %) und ab dem vierten Jahr 75 % (vorher 70 %) gewährt.

Teilhabe am Arbeitsleben

Das gemeinschaftliche Mittagessen in Werkstätten wird ab 2024 mit 4,13 pro Essen gefördert. Dies gilt auch bei Pflege zum Lebensunterhalt. Arbeitgeber müssen eine Pflichtabgabe leisten, wenn sie Pflichtarbeitsplätze nicht besetzen.

Nur noch die Anrechnung auf drei Pflichtarbeitsplätze steht ab diesem Jahr im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit.

Genehmigungsfiktion für Leistungen des Integrationsamtes

Neu ist auch eine Genehmigungsfiktion für Leistungen des Integrationsamts. Wenn das Integrationsamt jetzt über einen Leistungsantrag nicht innerhalb von sechs Wochen entscheidet, dann gilt dieser als genehmigt. Der Antrag muss allerdings genau und umfassend sein.

Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Jugendliche und junge Erwachsene können auch dann aus dem Ausgleichsfonds in ihrer Ausbildung gefördert werden, wenn sie keine anerkannte Schwerbehinderung aufweisen, aber Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen. Bei Vorhaben, die aus dem Ausgleichsfonds bezahlt werden, werden aus diesem auch die Administrationskosten übernommen.

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2036: Dialog mit dem Großvater

“Opa, warum hast du damals 2024 wieder CDU gewählt, obwohl doch bereits bekannt war, dass 500 Millionen Afrikaner auf gepackten Koffern saßen, auf deutschen Straßen das Kalifat gefordert wurde und der WHO-Pandemievertrag zur Unterzeichnung anstand?” „Das verstehst du nicht, Kevin-Abdullah. Die einzige Oppositionspartei, die alles noch hätte stoppen können, war plötzlich unwählbar geworden, weil ein […]

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The Murder of a Civilization

The Murder of a Civilization

Paul Craig Roberts

A month ago I wrote about the Shieldmaiden, Eva Vlaardingerbroek, a young female Dutch lawyer, who has undertaken the task of encouraging white Europeans to take a stand against the replacement of countries consisting of ethnic nationalities, such as Germans, English, French, Italians, Dutch, Spanish, Hungarians, with towers of babel. In our world today, as in George Orwell’s novel 1984, words are turned upside down and have the opposite of their meaning. Diversity now means “sameness” with no country’s population corresponding to the ethnicity of its name. Destroying the diversity afforded by white ethnic nations is the goal of the EU tyrants and “President” Biden who recently stated, as Tucker Carlson reported, that getting rid of white America was a good thing. https://www.paulcraigroberts.org/2024/04/29/the-shieldmaiden-takes-the-field-against-the-destroyers-of-the-west/

I predicted that the young white woman’s own Dutch government will close her down in some horrific way for “racist” agitation for the continuing existence of an ethnically Dutch nation. It is OK for the Dutch to defend themselves against Russia but not against immigrant-invaders.

It is certain to happen as the Dutch government has already moved against another young blond female Dutch lawyer, Raisa Blommestijn.

Raisa is being prosecuted for “racism” and “inciting hatred” for commenting on a video posted on social media showing a gang of immigrant-invaders brutally beating a young white boy: “How many defenseless white people remain to become victims? Countless probably: the open borders elite is importing these people in droves, with all the consequences that entails.”

Raisa complains that Dutch citizens are being “persecuted for their political opinions,” but what is actually happening is worse. Raisa is being prosecuted for calling public attention to a fact. Raisa was supposed to ignore the fact, because the fact reflects poorly on the open borders policy, and anything that reflects poorly on open borders is racist. In other words, we must deny reality or be prosecuted. https://www.zerohedge.com/geopolitical/dutch-lawyer-faces-prosecution-social-media-post-slamming-mass-migration

Criminalizing the recognition of reality is being achieved throughout Europe and the UK. A member of the German Parliament, Marie-Therese Kaiser, was convicted and fined by a German court for asking a question prompted by the governments own statistics that show that Afghan and African immigrant-invaders in Germany commit 40 and 70 times more gang rapes than ethnic Germans.

The utterly moronic Judge proclaimed: “Freedom of expression ends where human dignity begins.” https://www.zerohedge.com/geopolitical/dutch-lawyer-faces-prosecution-social-media-post-slamming-mass-migration

In other words, the German judge reasons that it is the dignity of the immigrant-invader rapists that matters, not that of the raped ethnic European women.

The German government, which most certainly does not represent ethnic Germans, is countering Eva Vlaardingerbroek, Raisa Blommestijn, and Marie-Therese Kaiser with a plan to “protect democracy” by seizing the bank assets of German citizens who donate money in support of politicians who think Europe is for ethnic Europeans. https://modernity.news/2024/02/18/government-floats-plan-to-freeze-bank-accounts-of-right-wing-extremists-in-germany/

So what we have is anti-white, brainwashed, indoctrinated European governments organizing the replacement of European ethnicities in their own ethnic countries and the transformation of the countries into towers of babel.

In the United States the destruction of white people is proceeding along a slightly different line. Over the decades the American ruling elites, which excludes “the people,” have solidified their control by establishing groups of intellectuals, media, celebrities, and government officials in organizations such as the Council on Foreign Relations, the Aspen Institute, the World Economic Forum, and there are many others, that have laid down the correct line, departure from which is minimal if a person intends to remain in the “formulation of public opinion.” Dissenters from official narratives are simply excluded from recognition.

The Aspen Institute, funded by several US federal agencies to serve Washington’s agendas, has created a “Commission on Information Disorder.” https://www.racket.news/p/foia-files-garry-kasparov-resigns?utm_campaign=email-post&r=dx5km&utm_source=substack&utm_medium=email

“information disorder” is caused by truth-tellers, so the solution to the problem is to suppress truth-tellers. Garry Kasparov, the noted and celebrated Soviet dissident, who abhors Trump and Putin, resigned from the Aspen Institute’s “Commission on Information Disorder” because it reminded him of the Soviet Union’s efforts to mind control the Soviet population,

Internal memos of the Aspen Institute say they must keep Kasparov’s resignation secret as otherwise it could hurt the credibility of the Aspen Institute’s ability to indoctrinate the American people.

Think about the members of the Aspen Institute. They are rich, mindless. They consider themselves important and are proud of their recognition as such by being members of the Aspen Institute. They welcome the high level approval associated with contributing to the official agendas. They are convinced that “white supremacy” in America can only be overcome by reducing the white population to a closely regulated in thought and deed minority.

In other words, the Aspen Institute and the rest of the elite organizations are a thousand-fold worst enemy of the American people than Russia, China, and Iran combined.

Perhaps this is dawning on the insouciant American population, a population long protected from reality by myths of its pureness and goodness and the home of the free. Military families themselves have turned on the anti-white US military and discourage their sons from signing up. Consequently, the services cannot meet their recruitment goals. After all, what white person would be motivated to serve the Biden regime’s anti-white view of America?

As white American citizens begin to comprehend that they are regarded as America’s enemy, US politicians are advocating signing up the immigrant-invaders who have violated our borders into the US military. In America as in Rome where Roman reliance on Germans as troops resulted in German rule, America will be ruled by immigrant-invaders. It is only a matter of time.

As an historical entity, the United States of America is far past her prime. With the Democrats’ open border policy and Democrat agitation for giving the vote to immigrant-invaders, it is difficult to say whether even the concept of the US as a nation any longer exists. How is a land without borders a country?

How is it that a country such as the USA whose President, legislature, and judiciary refuse to protect America’s borders has a government that lacks commitment to its own survival, but although totally uncommitted to the survival of its own country is committed to the survival of Ukraine and Israel?

Clearly, throughout the Western world democracy is a total failure. It is impossible for “representative government” to represent the ethnic citizens of the countries. In effect, the Western peoples are being erased, not only their voice, but their physical presence on earth.

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The writing is on the wall. Can Putin see it?

“What is happening today in Brussels and Washington looks like warming up for a possible direct military conflict [with Russia]. We can safely call it the preparation of Europe’s entry into the war.” — Hungarian Prime Minister Viktor Orban

The writing is on the wall. Can Putin see it?

Hungary is reevaluating its role in NATO, as it has no intention to take part in actions that could involve member states in the Ukraine conflict and lead to a direct clash with Russia, Prime Minister Viktor Orban said on Friday.

https://www.rt.com/news/598168-hungary-nato-role-orban/

Orban says talk about a “Russian threat” is nothing but a maneuver of the West to prepare for a war. https://sputnikglobe.com/20240524/orban-calls-talks-about-russian-threat-wests-maneuver-to-prepare-for-war-1118611358.html

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Is Anyone Else’s Life as Stupidly Complicated by Digital “Shadow Work” as Mine Is?

Is Anyone Else’s Life as Stupidly Complicated by Digital “Shadow Work” as Mine Is?

by Charles Hugh Smith

https://www.oftwominds.com/blogmay24/complexity5-24.html

The digital revolution permits corporations to dump most of the cost of customer relations on customers, thus raising profits and executive “performance” bonuses. It permits unlimited unconstitutional spying, and the use of this spying to control dissent and challenges to official narratives that serve agendas that do not serve the people.

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Lisa Fitz: Muttertag – Nazitag?

In ihrem neuen Stück für die NachDenkSeiten beschäftigt sich Lisa Fitz etwas genereller mit dem Thema Muttertag: Lo piu importante de la vita é la mamma – l’amore de la Mamma! – sagen die Italiener. Die Mama ist das Alpha und das Omega im Leben eines jeden Menschen. Natürlich nicht nur positiv. Der Muttertag: Ist das Liebe oder kann der weg? Ist er nur mehr lästig – und nur ‘Mon Chéri’ will ihn behalten? Ist der Muttertag ein total überholtes Relikt aus der Nazizeit – „Die deutsche Mutter schminkt sich nicht!“ – oder wer hat den Muttertag eigentlich eingeführt? Ich frage alle deutschen und nicht-deutschen Söhne und Töchter und alle Non-Binären, die LGBTIQ+ Community usw.: Ist der Muttertag überholt? Von Lisa Fitz.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die nächsten Auftritts-Termine und das aktuelle Programm von Lisa Fitz erfahren Sie stets auf der Website lisa-fitz.de.

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Auch unter den Reichen gibt es Nazis? Ei der Daus!

Ein Video geht seit gestern viral. Es zeigt junge wohlhabende Menschen, die in luxuriösem Ambiente zu Kirmes-Techno-Musik ausländerfeindliche Slogans grölen, den Hitlergruß imitieren und sich dabei prächtig amüsieren. Gedreht wurde das Video auf Sylt; genauer gesagt in der vermeintlichen Promi-Bar „Pony“, einer dieser Locations im Millionärsghetto Kampen, in die es Otto Normalverdiener nie verschlägt. Man ist unter sich. Nun ist die Aufregung groß. Alle Beteiligten und Nicht-Beteiligten zeigen sich demonstrativ empört. Ja, warum eigentlich? Dass Rechtsextremismus kein isoliertes Phänomen abgehängter Ossis auf dem Land ist, sollte doch eigentlich hinlänglich bekannt sein. Ein Kommentar von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Unglaubliche Entgleisungen auf #Sylt.

Wenn rechte Parolen oder gar Straftaten wie ein Hitlergruß (sic!) zur „Popkultur“ werden, läuft extrem viel falsch in unserem Land.

Wir müssen den #Rechtsrutsch ernst nehmen!#Brandmauer

pic.twitter.com/hS9XcsWgzx

— Johannes Wagner, MdB (@yooHannes) May 24, 2024

Deutschland hat ein seltsames Verhältnis zu seinen „Eliten“. Wobei man mit dem Begriff ja vorsichtig sein muss. Wenn hier von Eliten die Rede ist, geht es nicht um Leistungseliten, die sich ihren Platz in der Gesellschaft erkämpft haben. Die Rede ist vielmehr von den Reichen und Superreichen – den Milliardären und Millionären gehört rund die Hälfte des Landes, nur wenige von ihnen haben sich ihr Vermögen durch Leistung erarbeitet, meist handelt es sich um Erben. Geschaffen wurde die Grundlage der Vermögen vor vielen Generationen, oft in der Nazizeit. Ein nicht unerheblicher Teil unserer Superreichen lebt heute von den Geldern, die ihre Eltern oder Großeltern durch Arisierung oder die Ausbeutung von Zwangsarbeitern geschaffen oder zumindest gemehrt haben. In meinem am Montag erscheinenden neuen Buch „Wem gehört Deutschland?“ habe ich einige dieser Karrieren nachgezeichnet.

Dass Deutschlands Geldeliten ein irgendwie progressives Weltbild haben, ist eine Vorstellung, die ganz einfach nicht durch Fakten gedeckt ist und ehrlich gesagt scheint auch unser Bildungssystem versagt zu haben, wenn so viele Leute dies tatsächlich glauben. Deutschlands Geldeliten haben den Kaiser gestützt, jegliche liberalen, sozialdemokratischen oder gar sozialistischen Strömungen der Weimarer Republik bekämpft, Hitler an die Macht gebracht und in der Bonner Republik konservative, rechte, reaktionäre und teils auch rechtsextreme Parteien und Gruppierungen unterstützt. Dass heute ihre jüngeren Vertreter auf Sylt Naziliedgut zum Besten geben, kann man gerne als Farce sehen … überraschen sollte das einen aber nicht.

Ich bin eher überrascht, dass jetzt viele überrascht darüber sind, dass es nicht nur in den abgehängten Dörfern Sachsens oder Thüringens Nazis gibt, sondern auch im feinen Kampen. Nazis tragen nicht nur Springerstiefel und fahren mit dem Bus, sie tragen oft auch Summer Walks und fahren Porsche. Ist das wirklich neu? Oder liegt das eher daran, dass unser Elitenbild seltsam idealisierend und naiv ist?

Nein, wer vermögend ist, ist kein besserer, kein schlauerer und erst recht kein moralischerer Mensch. Oft ist eher das Gegenteil der Fall. Man könnte hier von Wohlstandsverwahrlosung sprechen. Wer im sozioökonomischen Inzest aufwächst und von Kind an eingebläut bekommt, er sei „etwas Besseres“, neigt ohne Korrektiv nun einmal zu Arroganz, Selbstüberhebung, Narzissmus und bisweilen auch Nazismus.

Aber morgen wird ja eh bereits die nächste Sau durchs Dorf getrieben. Der Papa von Elisa und Justus spendet einen fünfstelligen Betrag für irgendein Projekt, das sich den Kampf gegen Rechts in der ostdeutschen Provinz auf seine Fahnen geschrieben hat, und alle sind wieder zufrieden und glücklich. Nur nicht an den Grundfesten unserer Klassengesellschaft rütteln.

Ergänzung (16:30): Die Betreiber des „Pony“ haben offenbar im Fach „Krisenkommunikation“ aufgepasst und distanzieren sich auf Instagram scharf von ihren Gästen. „Hätten wir von diesem Vorfall gewusst“ … „Es gibt keinen Platz für Rassismus!!!“ Für die Medien ist die Sache damit erledigt. Glaubhaft ist diese Erklärung jedoch keinesfalls. Dass auch im „Pony“ Fremdenfeindlichkeit und rechtsextremes Gedankengut eher ein strukturelles Problem sind, das oben in der Hierarchie angesiedelt ist, zeigen Bewertungen, die Gäste auf Google und TripAdvisor hinterlassen haben.

Titelbild: Screenshot X

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