Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Türkisches Parlament verabschiedet Rahmengesetz für den Friedensprozess
Das türkische Parlament hat den Gesetzentwurf „Stärkung der nationalen Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ im Rahmen des Friedens- und Demokratisierungsprozesses mit deutlicher Mehrheit verabschiedet. Nach mehr als elfeinhalb Stunden Beratungen stimmte die Große Nationalversammlung der Türkei am Montagabend für den Entwurf, der damit Gesetzeskraft erlangt.
Mit der Verabschiedung des Rahmengesetzes hat das Parlament erstmals eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die unmittelbar auf den von Abdullah Öcalan initiierten Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft und die politische Lösung der kurdischen Frage Bezug nimmt. Das Gesetz gilt als erster rechtlicher Schritt zur Umsetzung des seit 2025 laufenden Prozesses.
Breite Mehrheit im Parlament
An der elektronischen Abstimmung beteiligten sich 562 Abgeordnete. 467 Parlamentarier:innen votierten für den Gesetzentwurf, 87 dagegen, sieben enthielten sich ihrer Stimme. Dem Gesetz stimmten die Fraktionen der DEM-Partei, der AKP, der MHP, der Yeni Yol, der Hüda Par, der TIP und der EMEP zu. Die Iyi-Partei votierte geschlossen dagegen, während sich die Neue Wohlfahrtspartei enthielt. Mit der Abstimmung endete zugleich die Plenarsitzung des türkischen Parlaments.
Geteiltes Abstimmungsverhalten der Yeni-Partei
Besondere Aufmerksamkeit galt im Vorfeld der Haltung der Yeni-Partei. Nach einer internen Fraktionssitzung entschied die Parteiführung um Özgür Özel, den Abgeordneten keine einheitliche Abstimmungslinie vorzugeben. Während Özel und die Parteiführung für den Gesetzentwurf stimmten, konnten die Abgeordneten entsprechend der politischen Situation in ihren jeweiligen Wahlkreisen frei entscheiden. Im Ergebnis votierten 35 Abgeordnete der Yeni-Partei mit Ja, 54 lehnten den Gesetzentwurf ab.
Auch in der CHP keine einheitliche Linie
Auch innerhalb der CHP kam es zu einem unterschiedlichen Abstimmungsverhalten. 29 Abgeordnete unterstützten das Gesetz, zwei stimmten dagegen. Von den sieben fraktionslosen Abgeordneten votierte eine Person mit Nein. Auch die Demokratische Partei (DP) lehnte den Gesetzentwurf ab.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/debatte-uber-rahmengesetz-im-parlament-begonnen-52406 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ozgur-Ozel-wir-sind-heute-hier-um-uber-die-kurdische-frage-zu-sprechen-52409 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kocyigit-niemand-verliert-durch-den-frieden-52383 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/was-steht-im-rahmengesetz-die-regelungen-im-Uberblick-52367
Özgür Özel: Wir sind heute hier, um über die kurdische Frage zu sprechen
Der Yeni-Partei-Vorsitzende Özgür Özel hat die Unterstützung seiner Partei für den Gesetzentwurf „Stärkung der nationalen Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ angekündigt, der im Rahmen des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft im türkischen Parlament beraten wird. Zugleich erklärte er, die laufende Debatte müsse die kurdische Frage offen benennen und dürfe sich nicht auf Fragen der Entwaffnung beschränken.
„Wir sprechen heute über die kurdische Frage“
Zu Beginn seiner Rede erklärte Özel, die eigentliche Dimension des Gesetzentwurfs dürfe nicht verschleiert werden. „Auch wenn diejenigen, die diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, es nicht offen aussprechen oder sich nicht trauen, den Namen des Problems zu nennen – wir müssen ihn richtig benennen. Wir sind heute hier, um über die kurdische Frage zu sprechen.“ Özel bezeichnete die kurdische Frage als das älteste und schwerwiegendste politische Problem der Türkei. Sie könne nicht mit Gewalt, sondern ausschließlich auf politischem Weg gelöst werden.
Zustimmung trotz deutlicher Kritik
Özel kündigte an, seine Partei werde dem Gesetzentwurf zustimmen. Zugleich verband er dies mit deutlicher Kritik am bisherigen Verlauf des Prozesses und am Inhalt des Gesetzes. Nach seinen Worten hätten seine Parteigänger:innen den Prozess von Beginn an konstruktiv begleitet und sich mit eigenen Vorschlägen an den Beratungen beteiligt. Die Regierung habe jedoch wichtige Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen und die Chance auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens nicht ausreichend genutzt.
Auch inhaltlich bleibe der Gesetzentwurf hinter den Erfordernissen zurück. So fehlten ausreichende Regelungen gegen überlange Untersuchungshaft, zum Umgang mit anonymen Belastungszeug sowie zur politischen Instrumentalisierung der Justiz. Zudem enthalte der Entwurf keine eindeutigen rechtlichen Lösungen für den inhaftierten Abgeordneten Can Atalay und den ehemaligen HDP-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş.
„Wir werden dem Frieden nicht im Weg stehen“
Trotz dieser Kritik werde die Yeni-Partei das Gesetz unterstützen, erklärte Özel. „Von allen Parteien hätten wir politisch vielleicht die meisten Gründe, gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen. Dennoch werden wir den Frieden nicht hinter unsere parteipolitische Position zurückstellen. Wir werden dem Frieden nicht im Weg stehen. Ohne Angst, ohne Diskriminierung, Seite an Seite und von Herzen wollen wir den Weg für eine gemeinsame Zukunft öffnen. Wir übernehmen diese Verantwortung, damit nicht der Tod, sondern das Leben siegt, nicht die Angst, sondern die Hoffnung.“
Frieden braucht Demokratisierung
Zum Abschluss seiner Rede unterstrich Özel, dass die Verabschiedung des Rahmengesetzes nur der Beginn eines umfassenderen Demokratisierungsprozesses sein könne. Seine Partei werde sich dafür einsetzen, die notwendigen Reformen im Parlament auf den Weg zu bringen. „Von heute an werden wir die Demokratisierung ins Parlament tragen. Was die AKP nicht tun will, werden wir als Demokraten tun. Die Verantwortung für eine politische Lösung, der sie ausweichen, werden wir übernehmen. Den gesellschaftlichen Konsens, den sie nicht herstellen, werden wir suchen. Denn wir streben nicht nur eine Einstellung der Kämpfe an, sondern einen demokratischen Frieden. Wir wollen nicht nur, dass die Waffen schweigen, sondern dass auch das Wort frei wird. Unsere gemeinsame Zukunft muss auf Gerechtigkeit und Wohlstand aufgebaut werden.“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/debatte-uber-rahmengesetz-im-parlament-begonnen-52406 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/entwurf-zum-prozess-fur-frieden-und-eine-demokratische-gesellschaft-geht-ins-parlamentsplenum-52389 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kocyigit-niemand-verliert-durch-den-frieden-52383
Trip to Novosibirsk Region
Vladimir Putin visited the Specialised Educational Scientific Centre of Novosibirsk State University (SESC NSU) and spoke with students, postgraduate students, and young scientists from the region.
The President also toured the Siberian Circular Photon Source Shared Research Centre (SKIF) and chaired a meeting of the Council for Science and Education dedicated to modern infrastructure and platform solutions for scientific and technological development.
Concluding his trip, the President held a meeting with Governor of the Novosibirsk Region Andrei Travnikov. During their conversation via videoconference, a milk processing facility of the Siberian Academy of Dairy Sciences company was officially launched.
82-Jährige Rentnerin muss nach 47 Jahren ausziehen und zahlt auch noch 1.857 Euro für fragwürdige Reinigung
Fast ein halbes Jahrhundert lebte eine Rentnerin in ihrer kleinen Wohnung im schweizerischen Luzern. Wegen einer geplanten Totalsanierung musste die 82-Jährige ihr vertrautes Zuhause verlassen und bezahlte zusätzlich 1.700 Schweizer Franken für eine professionelle Endreinigung.
In deutschen Medien wurde der Betrag mit rund 1.857 Euro angegeben. Besonders bitter erscheint die Ausgabe, weil das Gebäude ab Oktober 2026 umfassend umgebaut werden soll und dabei erneut erheblicher Schmutz entstehen wird.
Nach 47 Jahren endet das MietverhältnisDie Seniorin wohnte seit 47 Jahren in einer Wohnung am Grimselweg in Luzern. Die Gemeinnützige Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Luzern, kurz GSW, hatte die dort lebenden Menschen im Mai 2024 über die bevorstehende Sanierung informiert.
Nach Angaben der Stiftung kann das Gebäude nicht in bewohntem Zustand erneuert werden. Leitungen, Bäder und Küchen sind veraltet, zudem bestehen energetische Mängel und ein erheblicher baulicher Erneuerungsbedarf.
Insgesamt waren 77 überwiegend langjährige Mieterinnen und Mieter von den Plänen betroffen. Nach dem Jahresbericht 2025 der GSW wurden die Mietverhältnisse im Juni 2025 zum 30. September 2026 gekündigt.
Die 82-Jährige fand bereits vorher eine neue bezahlbare Wohnung und zog Ende April 2026 aus. Ein gerichtlich durchgesetzter Wohnungsrauswurf oder eine Zwangsräumung ist nicht bekannt, sodass die häufig verwendete Formulierung, die Frau sei „aus der Wohnung geworfen“ worden, rechtlich ungenau ist.
Fast zwei Jahre dauerte die WohnungssucheDie Suche nach einem neuen Zuhause wurde für die Seniorin und ihre Nichte zu einer langen Belastung. Nach dem Bericht der Schweizer Zeitung Blick vergingen fast zwei Jahre, bis eine bezahlbare Wohnung gefunden war.
Gerade kleine und altersgerechte Wohnungen seien in Luzern nur schwer zu bekommen. Für ältere Menschen bedeutet ein solcher Umzug zudem weit mehr als einen Wechsel der Adresse, denn häufig gehen vertraute Wege, nachbarschaftliche Kontakte und ein über Jahrzehnte gewachsenes Umfeld verloren.
Die Stiftung erklärte, sie habe die betroffenen Menschen bei der Suche unterstützt und frei werdende Wohnungen teilweise als dauerhaften Ersatz oder als Übergangslösung angeboten. Eine Garantie für eine passende Anschlusswohnung konnte sie jedoch nicht geben.
1.857 Euro für eine ReinigungVor dem Auszug erkundigte sich die Nichte nach eigenen Angaben bei der Verwaltung, ob die Wohnung trotz der anstehenden Bauarbeiten gereinigt werden müsse. Ihr sei mitgeteilt worden, dass eine saubere Übergabe erforderlich sei, weil die Wohnung bis Ende September möglicherweise noch einmal vermietet werde.
Daraufhin beauftragte die Seniorin ein Reinigungsunternehmen. Die Rechnung belief sich auf 1.700 Schweizer Franken, was in deutschen Berichten mit ungefähr 1.857 Euro beziffert wurde.
Bei der Wohnungsabnahme am 30. April sei nach Aussage der Nichte „jede Ecke und jede Kante“ geprüft worden. Die Familie empfand dies als unangemessen, weil sich in der Wohnung noch sehr alte Teppiche befanden und kurz darauf ohnehin umfangreiche Bauarbeiten vorbereitet werden sollten.
Stiftung spricht von einem MissverständnisNachdem die Zeitung die GSW mit dem Fall konfrontiert hatte, bezeichnete deren Geschäftsführer den Vorgang als Missverständnis. Verlangt worden sei lediglich eine besenreine Übergabe, nicht die Beauftragung eines professionellen Reinigungsunternehmens.
Die Stiftung erklärte sich bereit, die Reinigungskosten der Rentnerin zu übernehmen. Ob das Geld inzwischen tatsächlich ausgezahlt wurde, geht aus den öffentlich verfügbaren Berichten nicht hervor.
Nach Darstellung der GSW wurden einzelne frei gewordene Wohnungen zeitweise weitervermietet, wenn ihr Zustand dies zuließ. Ob ausgerechnet die Wohnung der 82-Jährigen noch einmal genutzt wurde oder genutzt werden sollte, wurde nicht öffentlich belegt.
Warum die Reinigung dennoch verlangt worden sein könnteZwischen dem Auszug Ende April und dem Beginn der Arbeiten am 1. Oktober lagen rund fünf Monate. Eine vorübergehende Vermietung wäre deshalb zumindest zeitlich möglich gewesen.
Eine solche Nutzung hätte eine Reinigung verständlicher gemacht. Sie erklärt allerdings nicht, weshalb bei der Seniorin offenbar der Eindruck entstand, sie müsse eine professionelle und entsprechend teure Firma beauftragen.
Gerade bei älteren Mietern sollten Verwaltungen eindeutig und schriftlich mitteilen, welcher Zustand verlangt wird. Begriffe wie „gereinigt“, „gründlich gereinigt“ oder „besenrein“ können völlig unterschiedliche Erwartungen auslösen.
Was nach Schweizer Mietrecht bei einer Sanierung giltNach Artikel 267 des Schweizer Obligationenrechts muss eine Mietsache in dem Zustand zurückgegeben werden, der sich aus dem vertragsgemäßen Gebrauch ergibt. Normale Abnutzung bleibt damit grundsätzlich Sache der Vermieterseite.
Der Schweizer Mieterinnen- und Mieterverband erklärt, dass vor einer umfassenden Renovierung in der Regel eine besenreine Übergabe genügt. Mieter müssen demnach keine Arbeiten erledigen, deren Ergebnis durch die unmittelbar folgende Renovierung wieder zunichtegemacht wird.
Anders kann die Bewertung ausfallen, wenn die Wohnung vor Beginn der Arbeiten noch einmal bewohnt werden soll. Dann können zusätzliche Reinigungsarbeiten erforderlich sein, wobei der Mietvertrag, die konkrete Vereinbarung und der tatsächliche Zustand der Wohnung geprüft werden müssen.
Eine professionelle Reinigungsfirma muss aber nicht allein deshalb beauftragt werden, weil eine saubere Übergabe verlangt wird. Eine solche Verpflichtung müsste sich nachvollziehbar aus einer wirksamen Vereinbarung ergeben.
Was für Mieter in Deutschland giltDer Luzerner Fall lässt sich nicht unmittelbar auf Deutschland übertragen. Hier verpflichtet Paragraf 546 BGB Mieter zunächst nur dazu, die Wohnung nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückzugeben.
Normale Veränderungen und Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch müssen Mieter nach Paragraf 538 BGB nicht ersetzen. Alte Teppiche, gewöhnliche Laufspuren oder altersbedingte Abnutzung dürfen deshalb nicht ohne Weiteres als ersatzpflichtiger Schaden abgerechnet werden.
Der Bundesgerichtshof stellte bereits mit dem Urteil VIII ZR 124/05 klar, dass eine vereinbarte besenreine Rückgabe nur die Beseitigung grober Verschmutzungen verlangt. Fenster, Küche und Keller müssen deshalb nicht automatisch durch eine Fachfirma vollständig gereinigt werden.
Auch ein Urteil zu einer unwirksamen Reinigungsklausel zeigt, dass unklare oder überzogene Vorgaben im Mietvertrag nicht automatisch durchsetzbar sind. Mieter dürfen eine Wohnung dennoch nicht voller Müll oder in einem stark verschmutzten Zustand zurücklassen.
Besenrein bedeutet nicht immer nur einmal durchfegenDas Amtsgericht Rheine hat mit Urteil vom 12. Juni 2025, Aktenzeichen 10 C 78/24, auf eine wichtige Grenze hingewiesen. In dem Verfahren war die Wohnung nach den Feststellungen des Gerichts über längere Zeit nicht ausreichend gereinigt worden.
Es bestanden unter anderem starke Staubablagerungen, Spinnweben, deutlich verschmutzte Fenster und hygienische Probleme in Küche und Bad. Das Gericht hielt deshalb Kosten für zusätzliche Reinigungsarbeiten für berechtigt.
Das Urteil bedeutet nicht, dass beim Auszug stets eine Grundreinigung geschuldet wird. Es zeigt vielmehr, dass sich Mieter nicht auf das Wort „besenrein“ berufen können, wenn erhebliche und über lange Zeit entstandene Verschmutzungen zurückbleiben.
Reinigung und Renovierung sind zwei unterschiedliche PflichtenDas Entfernen von Schmutz ist von Schönheitsreparaturen zu unterscheiden. Streichen, Tapezieren oder das Ausbessern gewöhnlicher Gebrauchsspuren gehört nicht automatisch zu einer besenreinen Rückgabe.
Ob Mieter renovieren müssen, hängt von der Übergabe der Wohnung und von der Formulierung im Mietvertrag ab. Eine unrenoviert übernommene Wohnung muss in vielen Fällen nicht auf Kosten des Mieters renoviert zurückgegeben werden, wie der Beitrag „Muss der Mieter beim Auszug immer die Wände streichen?“ erläutert.
Starre Fristen, pauschale Endrenovierungen und die zwingende Beauftragung eines Fachbetriebs können unwirksam sein. Vor einer Zahlung oder Beauftragung sollte deshalb immer die genaue Vertragsklausel geprüft werden.
Welche Forderungen beim Auszug berechtigt sein können Forderung des Vermieters Einordnung nach deutschem Mietrecht Wohnung vollständig räumen und groben Schmutz entfernen Bei einer vereinbarten besenreinen Rückgabe regelmäßig erforderlich. Professionelle Endreinigung durch eine Firma Ohne eindeutige und wirksame Vereinbarung nicht automatisch geschuldet. Starke alte Verschmutzungen in Küche oder Bad beseitigen Kann erforderlich sein, wenn ein hygienisch unbrauchbarer Zustand besteht. Normale Abnutzung alter Teppiche bezahlen Regelmäßig nicht geschuldet, solange keine übermäßige Beschädigung vorliegt. Wohnung unabhängig vom Zustand vollständig streichen Pauschale Endrenovierungsklauseln sind häufig unwirksam. Baustaub nach einer anschließenden Sanierung entfernen Die Baureinigung ist normalerweise Aufgabe des Vermieters oder des beauftragten Bauunternehmens. Hohes Alter verhindert eine Kündigung nicht automatischAuch der Umstand, dass ein Mensch seit Jahrzehnten in einer Wohnung lebt und ein hohes Alter erreicht hat, schließt eine Kündigung nach deutschem Recht nicht von vornherein aus. Bei einer ordentlichen Vermieterkündigung kann jedoch ein Widerspruch wegen besonderer Härte nach den Paragrafen 574 und folgende BGB möglich sein.
Berücksichtigt werden können gesundheitliche Gefahren durch den Umzug, fehlender angemessener Ersatzwohnraum, eine sehr lange Mietdauer und eine starke Bindung an das bisherige Umfeld. Alter allein genügt häufig nicht, kann aber zusammen mit weiteren Belastungen erhebliches Gewicht erhalten.
Weitere Hinweise bietet der Beitrag über den Härtefall-Widerspruch gegen eine Wohnungskündigung. Betroffene sollten ärztliche Unterlagen, erfolglose Wohnungsbewerbungen und die persönlichen Folgen eines Umzugs möglichst früh sammeln.
So können sich Mieter vor unnötigen Kosten schützenVor der Beauftragung einer Reinigungsfirma sollte schriftlich geklärt werden, welcher Zustand bei der Übergabe verlangt wird. Dabei sollte ausdrücklich gefragt werden, ob eine besenreine Rückgabe genügt und ob die Wohnung anschließend renoviert, abgerissen oder noch einmal vermietet wird.
Der Zustand der Räume sollte unmittelbar vor der Schlüsselübergabe mit Fotos oder Videos dokumentiert werden. Sinnvoll sind außerdem eine Begleitperson und ein Übergabeprotokoll, in dem offene Beanstandungen möglichst genau beschrieben werden.
Eine pauschale Kostenübernahme sollte nicht unterschrieben werden, wenn über die Berechtigung einer Forderung Streit besteht. Mieter können einen Zusatz aufnehmen, wonach sie den behaupteten Schaden oder ihre Zahlungspflicht nicht anerkennen.
Wer bereits auf eine missverständliche Auskunft hin eine teure Reinigung bezahlt hat, kann eine schriftliche Erstattung verlangen. Rechnung, Schriftverkehr, Vertragsklausel und Übergabeprotokoll sollten dem Schreiben beigefügt werden.
Der Beitrag 82-Jährige Rentnerin muss nach 47 Jahren ausziehen und zahlt auch noch 1.857 Euro für fragwürdige Reinigung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Webseite „Replacementclock“ dokumentiert fortlaufend: Der Bevölkerungsaustausch ist eine Tatsache
Wer das wahre Ausmaß des laufenden Bevölkerungsaustauschs und der – von der Politik westlicher Staaten zumindest fahrlässig in Kauf genommenen, viel wahrscheinlicher jedoch vorsätzlich beförderten – Massenmigration Richtung Europa und Nordamerika anhand konkreter aktualisierter Zahlen, wissenschaftlich fundiert und nüchtern aufbereitet studieren möchte, dem sei unbedingt die ebenso beeindruckende wie bedrückende Webseite „Replacementclock.org“ (sinngemäß: ”Austausch-Countdown”) zu […]
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Schweres Erdbeben erschüttert Kolumbien. Bisher 80 Tote
PEER and Allies Push Back on FCC’s Approval of Reflect Orbital’s Plan to Light Up the Night
PEER, DarkSky International, the American Bird Conservancy, and Environment America — represented by Earthjustice — filed a formal Application for Review asking the Federal Communications Commission (FCC) to reverse its Space Bureau’s approval of Reflect Orbital Inc.’s Earendil-1 satellite.
Earendil-1 is a commercial satellite that will reflect sunlight back to Earth at night.
The Space Bureau granted Reflect Orbital’s application on July 9, 2026, finding it served the public interest and fell outside the environmental review requirements of the National Environmental Policy Act (NEPA) — the federal law requiring agencies to study the environmental effects of major actions on the United States before granting approval.
Selling Sunlight After DarkReflect Orbital’s business model is to sell sunlight at night for uses such as replacing streetlights, extending outdoor work hours, and powering solar arrays. To do this, Earendil-1 will unfold a mirror roughly a tenth of an acre wide at 600–650 km altitude and steer reflected sunlight to chosen spots on the ground. A single Earendil-1 satellite is expected to project a beam roughly 5 km (over 3 miles) wide as it sweeps the ground, with scattered light extending further still.
Although Reflect Orbital’s FCC application covers only this one satellite, the company has called this a “crucial testbed” for a much larger operation, with publicly stated plans to scale up to 50,000 satellites by 2035.
Why This is a ProblemIn March, PEER and other groups filed comments with the FCC opposing Reflect Orbital’s original application for approval. In last week’s Application for Review, the groups say the Bureau didn’t adequately address a number of issues, including:
- Eye damage — a DarkSky technical report found the reflected light could be intense enough to injure eyes faster than a person could blink or look away.
- Astronomy disruption — the American Astronomical Society warned that even one pass could saturate telescope detectors and cost extended observing time; roughly 80% of astronomers surveyed in 2025 expected satellite constellations like this one to affect their work.
- Aviation and road safety — the Air Line Pilots Association, representing over 80,000 pilots, said Reflect Orbital’s own safety analysis was inadequate to address glare risk to aircraft.
- Wildlife harm — roughly a third of vertebrates and most invertebrates are light-sensitive at night; the scientific record links artificial light to disrupted migration and breeding, threatening species already protected under the Endangered Species Act.
- Human health — nighttime light suppresses melatonin and disrupts circadian rhythms, with peer-reviewed research tying this to elevated risk of obesity, diabetes, heart disease, and certain cancers.
Our main request is for the FCC to reverse the Space Bureau’s order and require a full, lawful environmental review — an Environmental Assessment or Impact Statement — before Earendil-1 is authorized to operate at all.
At a minimum, we argue, the FCC needs to place 16 binding conditions as part of its approval, including: an independent scattered-light and sky-brightness analysis; exclusions over national parks, wildlife refuges, and other protected or ecologically sensitive lands; blackout periods during peak bird migration and after midnight; a requirement to get sign-off from affected state, local, and Tribal governments; independent, third-party verifications of the actual beam; and the requirement of a full environmental review before any commercial scale constellation could move forward.
Part of a Bigger Fight Over What’s Allowed in Low OrbitThis filing Application for Review is one piece of a broader push by DarkSky, PEER, and allied groups to get federal regulators to properly review the wave of low-Earth orbit projects before the FCC — including proposals for orbiting data centers.
As companies make plans to launch more than a million data centers into space, the FCC must conduct a thorough review of the risks and impacts of these projects to ensure they are not causing irreparable environmental harm to the United States, and if they are, place conditions on these projects to minimize these harms.
With the space rush on, we must not fall blindly into accepting everything the industry and government tells us. Rather, we must continue to act to make sure federal agencies consider all the risks and impacts of these satellite proposals as part of the approval process.
The Application for Review and mitigations annex are now part of the FCC’s public record (ICFS File No. SAT-LOA-20250701-00129). There’s no set timeline for a ruling from the full Commission.
Anatomie eines Staatsfehlers: Quebecs „grünes“ Gas-Fiasko
Zuerst auf Französisch auf der Website der Association des climato-réalistes veröffentlicht. Übersetzt mit Hilfe von Google Gemini.
Weil es versprach, den Klimawandel zu bekämpfen und gleichzeitig das bestehende Gasnetz zu erhalten, wurde „erneuerbares“ Erdgas (RNG) – von Kommunikationsprofis strategisch als „grünes Gas“ umbenannt – und als das ultimative Wunder für die Energiewende in Quebec angepriesen.
Die unter der Regierung der Coalition Avenir Québec entwickelte und 2019 in einer Verordnung verankerte Strategie erschien auf den ersten Blick eindeutig. Sie zielte darauf ab, Gasversorger, allen voran Énergir, zu verpflichten, einen steigenden Anteil an erneuerbarem Erdgas (RNG) aus der Zersetzung organischer Abfälle – sei es Gülle, Kompost oder Klärschlamm – in ihre Verteilungsnetze einzuspeisen. Die formulierten Ziele waren zwar fortschrittlich, aber dennoch ambitioniert: 1 % Integration bis 2020, 5 % bis 2025 und 10 % bis 2030.
Bündnissen wie Sortons le gaz! (einem Zusammenschluss von Équiterre, der David Suzuki Foundation, Nature Québec und anderen wichtigen Akteuren) verabschiedet. Indem sie einen sofortigen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen forderten und utopische Dekarbonisierungsziele festlegten, trugen diese Organisationen dazu bei, den Druck auf unmittelbare Ergebnisse zu verstärken und eine rationale Kosten-Nutzen-Debatte mit Unterstützung der Politik zu umgehen.
Einige Jahre später ist das Urteil eindeutig. Die Produktion der Biogasanlagen in Quebec stagniert weiterhin auf einem minimalen Niveau, die Produktionskosten haben sich als astronomisch erwiesen, und die Regierung musste ihre eigenen regulatorischen Fristen offiziell verschieben. Abgesehen von einem einfachen Lieferkettenversagen bietet dieser Fall ein Paradebeispiel für institutionelles Fehlverhalten, bei dem ideologische Blindheit, Aktivismus, Korporatismus und Technokratie zusammenwirkten, um die Gesetze der Arithmetik und Physik außer Kraft zu setzen – zum Nachteil von Steuerzahlern und Unternehmen.
Leugnung grundlegender Physik und Wirtschaftswissenschaften
Eine Politik wird dann unklug, wenn sie der Gemeinschaft insgesamt einen Wertverlust beschert, ohne einen wirklichen Nutzen zu bringen und dann auch noch auf realitätsfernen Annahmen beruht. Genau das ist hier der Fall.
Die erste fehlerhafte Prämisse betrifft die thermodynamische Absurdität des Modells. Québec verfügt bereits über ein nahezu vollständig dekarbonisiertes Stromnetz zur Beheizung von Wohn- und Gewerbegebäuden. Moderne Wärmepumpen zeichnen sich durch einen außergewöhnlichen Wirkungsgrad aus und können eine Kilowattstunde Strom in drei bis vier Kilowattstunden Wärme umwandeln. Die Biomethanproduktion hingegen erfordert das Sammeln von Biomasse aus allen Teilen der Provinz, den Bau komplexer und teurer Aufbereitungsanlagen und die anschließende unterirdische Verlegung des Gases zur Verbrennung in Kesseln mit erheblichen Wärmeverlusten. Eine knappe organische Ressource für eine Anwendung zu nutzen, die mit Strom zu einem Bruchteil der Energiekosten erreicht wird, ist völlig unsinnig.
Die zweite Prämisse betrifft die Illusion der Versorgung. Die per Verordnung festgelegte Quote von 10 % für Biogas im Stromnetz bis 2030 setzte das fast schon magische Entstehen dutzender Verarbeitungsanlagen voraus. Allerdings ist das Angebot an organischen Abfällen in Québec physisch begrenzt und logistisch schwer zu handhaben. Da die Provinz nicht genügend Mengen produzierte, war der Verteiler gezwungen, Biogas aus den USA oder anderen kanadischen Provinzen zu importieren, um seine Quoten zu erfüllen.
Erzählung statt Realität
Laut mehreren Berichten handelte die Regierung entgegen dem Rat zahlreicher Experten, unabhängiger Energieforscher und Ökonomen des Kohlenstoffmarktes. Deren Analysen zeigten, dass die Biomasse in Québec physisch zu knapp war und die Kosten pro vermiedener Tonne CO₂ jede Vernunft überstiegen.
Stattdessen entschied sich die Führungsriege, dem Märchen von der Kreislaufwirtschaft zu glauben, das von Beratungsfirmen propagiert und von PR-Agenturen verbreitet wurde, die den Auftrag hatten, der Öffentlichkeit „biophysikalische Grundversorgung“ schmackhaft zu machen. Die Regierung ließ sich von einem verlockenden, politisch opportunen, aber völlig unrealistischen Versprechen blenden.
Ein finanzielles Desaster
Für die Bürger und die lokale Wirtschaft sind die Folgen dieser grünen Selbstzufriedenheit außerordentlich schwerwiegend, da die Kosten des Fiaskos sowohl über ihre Steuern als auch über ihre Energierechnungen getragen werden.
Als Steuerzahler mussten die Einwohner Québecs mitansehen, wie Hunderte Millionen Dollar an öffentlichen Geldern im Rahmen des Plans für eine grüne Wirtschaft in den Bau kommunaler Biogasanlagen flossen. Viele dieser Infrastrukturprojekte verzeichneten erhebliche Verzögerungen, Kostenüberschreitungen und technische Pannen, bevor sie überhaupt den ersten Kubikmeter Gas produzierten.
Als Verbraucher tragen diese Bürger den Aufschlag für „erneuerbares“ Erdgas auf ihren monatlichen Gasrechnungen. Da die Régie de l’énergie die Einbeziehung der Umstellungskosten in die allgemeinen Tarife durch einen Mechanismus der „Kostenvergesellschaftung“ genehmigt hat, steigen die Rechnungen automatisch für alle Nutzer, obwohl „erneuerbares“ Erdgas drei- bis fünfmal so viel kostet wie konventionelles Erdgas.
Industrieunternehmen geraten in eine wirtschaftliche Zwickmühle. Gezwungen, überteuerte Energie zu akzeptieren oder Ausgleichszahlungen zu leisten, verlieren sie ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Konkurrenten in Ontario oder den USA, die direkten Zugang zu günstigem konventionellem Gas haben. Wollen diese Anlagen zudem vom Gasnetz auf Strom umsteigen, kommt es häufig zu Anschlussverzögerungen und einem Mangel an verfügbaren Stromkapazitäten von Hydro-Québec.
Im politischen Kampf gegen den Klimawandel bleibt der Kostenfaktor pro vermiedener Tonne Kohlendioxid die einzig verlässliche Messgröße. Während direkte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz – wie Gebäudedämmung oder Umstellung auf Strom – eine Tonne CO₂ für 50 bis 100 US-Dollar einsparen, kostet der Ersatz von fossilem Gas durch Ökogas im öffentlichen Stromnetz regelmäßig zwischen 200 und 400 US-Dollar. Es ist eine der ineffizientesten Verwendungen öffentlicher Gelder, die man sich vorstellen kann.
Die funktionale Dummheit von Institutionen
Wie konnte sich eine so wirtschaftlich mangelhafte Idee durchsetzen, ohne auf erheblichen institutionellen Widerstand zu stoßen? Die Organisationssoziologie erklärt dieses Phänomen mit dem Konzept der funktionalen Dummheit – der Fähigkeit eines Systems, das kritische Denken seiner eigenen Akteure zu lähmen, um ein Dogma oder eine Fassade des Konsenses aufrechtzuerhalten.
Im Falle von Ökogas bildete sich ein stillschweigendes Interessenbündnis zwischen verschiedenen Organisationen. Für das Gasmonopol bot das Konzept des Ökogases eine ideale ökologische Rechtfertigung, den Wert seines unterirdischen Pipeline-Netzes zu erhalten und den endgültigen Gasausstieg hinauszuzögern. Für politische und kommunale Entscheidungsträger ergab sich eine befriedigende techno-ökologische Erzählung ohne erkennbare Nachteile, da sie den Forderungen von Umweltgruppen nachkamen und den Wählern gleichzeitig versprachen, ihre Küchenabfälle würden die Häuser in der Nachbarschaft beheizen. Schließlich ermöglichte die Festlegung numerischer Ziele dem technokratischen Apparat, auf internationaler Ebene politische Entschlossenheit zu demonstrieren.
Jahrelang wurden alle, die auf die Widersprüchlichkeit des Modells hinwiesen, im Namen des Klimakonsenses zum Schweigen gebracht. Das Wort „grün“ wirkte wie ein intellektuelles Betäubungsmittel und verschleierte völlig das Prinzip der optimalen Ressourcenverteilung. Einmal mehr hatte das Gebot, „den Planeten zu retten“, Vorrang vor rationaler Politik.
Eine Lehre für die Zukunft?
Der Rückzug der Regierung von Québec markiert (hoffentlich) das Ende einer technokratischen Illusion. Die Umstellung des Gasnetzes auf „erneuerbare“ Energien wird nicht stattfinden. Erdgas ist keine und wird niemals eine Massenenergiequelle für die Beheizung von Wohnhäusern oder Gewerbebetrieben (in Quebec) sein.
Abgesehen vom Energie- und Bilanzierungsversagen liegt die wahre Lehre aus diesem Fiasko in der Politik und der Demokratie. Sie unterstreicht die dringende Notwendigkeit, die Blockade der öffentlichen Debatte aufzubrechen. Wenn eine Gesellschaft Umweltziele zu unumstößlichen Glaubenssätzen erhebt, beraubt sie sich selbst der Möglichkeit rationaler Debatten, Kosten-Nutzen-Analysen und der Fähigkeit, auf Warnsignale zu reagieren.
Dieser Fehler hat Steuerzahler und Unternehmen teuer zu stehen gekommen: Die Zwänge der wirtschaftlichen und physischen Realität zu ignorieren, um eine ideologische Erzählung zu schützen, endet immer schlecht. Um solche Fehler nicht zu wiederholen, muss Québec wieder lernen, sachlich zu debattieren: Fakten über Symbole stellen, wissenschaftliche Debatten zulassen und Haushaltsdisziplin wieder in den Mittelpunkt aller gemeinsamen Entscheidungen rücken. Leider erfordert dies einen Mentalitätswandel, der kurz- und mittelfristig unwahrscheinlich ist. Ideologien sind schwer auszurotten.
https://wattsupwiththat.com/2026/07/30/anatomy-of-a-state-blunder-quebecs-green-gas-fiasco/
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Trip to Buryatia
In Ulan-Ude Vladimir Putin had a meeting with leading representatives of urban planning and spatial development at the Dorzhi Banzarov Buryat State University, which also hosted an exhibition titled Far East – From a People-Friendly Urban Environment to a Master Plan.
Vladimir Putin also chaired a meeting of the State Council Presidium on the development of public transport in the Russian Federation and launched the Yermakovsky Mining and Processing Plant, via videoconference.
Concluding his trip, the President held a meeting with Head of the Republic of Buryatia Alexei Tsydenov.
A dubious PA election could be the political opening Palestine needs
Driven by international pressure that lets Israel off the hook, the upcoming vote still gives Palestinian a rare chance to confront an obstinate leadership.
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EM-Rente abgelehnt: Die Akte zeigt entscheidende Lücken
Wer eine Ablehnung der Erwerbsminderungsrente erhält, erfährt aus dem Bescheid häufig nur das Ergebnis. Die Deutsche Rentenversicherung geht dann etwa von einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden täglich aus oder sieht die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen als nicht erfüllt an.
Die verfahrensbezogene Verwaltungsakte kann die Begründung sichtbar machen. Sie zeigt, welche medizinischen und versicherungsrechtlichen Unterlagen ausgewertet wurden, welche Einschätzung den Ausschlag gab und ob wichtige Befunde fehlen.
Wichtig ist: Gesundheitsdaten dürfen nicht allein deshalb zurückgehalten werden, weil sie sensibel sind. Das Gesetz erlaubt in besonderen Fällen zwar eine Vermittlung des Inhalts durch einen Arzt, rechtfertigt aber keine pauschale Sperre ärztlicher Unterlagen.
Warum der Ablehnungsbescheid oft nicht die ganze Begründung zeigtEine Erwerbsminderungsrente hängt nicht allein von einer Diagnose ab. Entscheidend sind das verbliebene Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und die erforderlichen Versicherungszeiten.
Nach § 43 SGB VI ist die medizinische Voraussetzung für eine volle Erwerbsminderungsrente grundsätzlich erfüllt, wenn Versicherte weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Bei drei bis unter sechs Stunden kommt eine teilweise Erwerbsminderung in Betracht. Wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, gilt nach § 43 Absatz 3 SGB VI grundsätzlich nicht als erwerbsgemindert.
Im Bescheid steht häufig nur die angenommene Stundenzahl. Erst die Akte zeigt, wer diese Einschätzung abgegeben hat, welche Befunde berücksichtigt wurden und ob neuere Berichte vorlagen.
Eine Ablehnung muss sich nicht auf ein ausführliches externes Gutachten stützen. Mitunter genügt der DRV eine kurze sozialmedizinische Auswertung vorhandener Unterlagen, die ebenfalls zur einsehbaren Akte gehört.
Welche Unterlagen den Ablehnungsgrund erkennen lassenNach der Gemeinsamen Rechtlichen Anweisung der Deutschen Rentenversicherung zu § 25 SGB X erfasst die Akte sämtliche für das Verfahren angefertigten oder beigezogenen Schriftstücke. Dazu gehören Gutachten, Berichte, Aktenvermerke, eingeholte Auskünfte und Ergebnisse der Beweiserhebung.
Die DRV darf entscheidungsbezogene Unterlagen nicht durch eine gesonderte Ablage der Einsicht entziehen. Unfertige Entscheidungsentwürfe und unmittelbare Vorarbeiten können allerdings bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens ausgenommen sein.
Bei einer medizinisch begründeten Ablehnung ist besonders wichtig, wie die DRV aus den festgestellten Beschwerden eine tägliche Arbeitszeit ableitet. Die folgende Übersicht zeigt, wo sich diese Bewertung finden lässt.
Unterlage in der DRV-Akte Was daraus hervorgehen kann Sozialmedizinische Stellungnahme Angenommene Leistungsdauer, qualitative Einschränkungen, Prognose und medizinische Begründung der Ablehnung Externes ärztliches Gutachten Untersuchungsbefunde, beobachtetes Verhalten, berücksichtigte Diagnosen und Bewertung der Arbeitsfähigkeit Reha-Entlassungsbericht Leistungsbeurteilung bei Entlassung, Belastbarkeit, Behandlungserfolg und Unterschiede zwischen bisherigem Beruf und allgemeinem Arbeitsmarkt Befundberichte behandelnder Ärzte Ob aktuelle Erkrankungen, Therapien, Nebenwirkungen und Funktionsverluste vollständig erfasst wurden Antragsformulare und Selbstauskünfte Welche Angaben zum Alltag, zu Beschwerden und zur bisherigen Arbeit in die Bewertung eingeflossen sind Versicherungsverlauf und interne Prüfung Ob Pflichtbeiträge, Wartezeit oder der angenommene Zeitpunkt der Erwerbsminderung zur Ablehnung geführt habenBesonders aufschlussreich sind Widersprüche zwischen den Unterlagen. Bescheinigt ein Reha-Bericht weniger als drei Stunden Leistungsvermögen, während eine spätere Stellungnahme ohne neue Untersuchung von sechs Stunden ausgeht, muss die Abweichung nachvollziehbar erklärt werden.
Auch der zeitliche Abstand ist wichtig. Ein älterer Befund bildet die heutige Belastbarkeit nur begrenzt ab, wenn sich der Gesundheitszustand inzwischen deutlich verschlechtert hat.
Welche Anforderungen eine medizinische Bewertung erfüllen sollte, erklärt der interne Ratgeber „Erwerbsminderungsrente: Diese Kriterien beim Gutachten haben besonderen Einfluss“.
Wann ein Anspruch auf Akteneinsicht bestehtDie rechtliche Grundlage ist § 25 SGB X. Danach muss die Behörde Beteiligten Einsicht in die Akten des Verfahrens gestatten, soweit die Kenntnis zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
Nach einem fristgerechten Widerspruch gilt § 25 SGB X auch im Widerspruchsverfahren.
Der Antrag auf Akteneinsicht sollte ausdrücklich mit der Prüfung und Begründung des Widerspruchs verbunden werden. In der Regel genügt der Hinweis, dass die medizinischen und versicherungsrechtlichen Entscheidungsgrundlagen geprüft werden müssen.
Ist bereits eine Klage beim Sozialgericht anhängig, richtet sich die gerichtliche Akteneinsicht nach § 120 SGG. Daneben besteht ein eigenständiger Auskunftsanspruch zu gespeicherten personenbezogenen Daten nach Artikel 15 DSGVO in Verbindung mit § 83 SGB X, der jedoch nicht mit der Einsicht in die gesamte Verwaltungsakte gleichzusetzen ist.
Wann Gesundheitsdaten geschützt oder geschwärzt werden dürfenÄrztliche Gutachten und Befundberichte enthalten besonders persönliche Angaben. Daraus folgt jedoch kein allgemeines Verbot der direkten Akteneinsicht.
§ 25 Absatz 2 SGB X erlaubt der Behörde, medizinische Inhalte durch einen Arzt vermitteln zu lassen. Das ist vor allem vorgesehen, wenn die unmittelbare Kenntnis dem Betroffenen einen unverhältnismäßigen gesundheitlichen Nachteil zufügen könnte.
Die DRV-Anweisung stellt ausdrücklich klar, dass diese Fürsorge das Einsichtsrecht nicht beschränkt. Besteht der Betroffene auf persönlicher Einsicht oder auf Einsicht durch einen Bevollmächtigten, muss diesem Wunsch auch bei einer befürchteten Gesundheitsgefährdung entsprochen werden.
Der bloße Wunsch eines Gutachters, sein Gutachten nicht offenzulegen, reicht ebenfalls nicht aus. Erst konkrete schutzwürdige Interessen, etwa glaubhafte Gefahren für den Gutachter, können einen vollständigen oder teilweisen Ausschluss dieses Gutachtens von der Akteneinsicht rechtfertigen.
Anders ist es bei fremden Gesundheitsdaten, privaten Angaben zu Angehörigen oder Informationen, durch die eine geschützte Person identifiziert würde. Solche Stellen dürfen nach § 25 Absatz 3 SGB X ausgenommen oder geschwärzt werden.
Die Einschränkung darf nur so weit reichen, wie der Schutz tatsächlich nötig ist. Betroffene sollten eine schriftliche Erklärung verlangen, welche Teile aus welchem gesetzlichen Grund nicht zugänglich gemacht werden.
Warum Akteneinsicht nicht automatisch eine vollständige PDF bedeutetDas Gesetz gewährt zunächst die Einsicht. Es verpflichtet die DRV nicht in jedem Fall dazu, die Originalakte an eine Privatperson zu versenden oder die gesamte elektronische Akte als vollständige PDF-Datei bereitzustellen.
Bei einer elektronischen Akte darf die Behörde Dokumente ausdrucken, auf einem Bildschirm anzeigen, elektronisch zur Verfügung stellen oder einen elektronischen Zugriff eröffnen. Welche Form gewählt wird, steht nach der DRV-Anweisung im Ermessen des Rentenversicherungsträgers.
Nach § 25 Absatz 5 SGB X können Beteiligte Abschriften anfertigen oder sich Ablichtungen erteilen lassen. Das Bundessozialgericht entschied mit Urteil vom 30. November 1994, Az. 11 RAr 89/94, dass die gewünschten Aktenteile genau bezeichnet werden müssen.
In dem Verfahren hatte der Kläger seine Kopierwünsche nur durch abstrakte Merkmale beschrieben. Dadurch hätte die Behörde die Akte selbst durchsuchen und passende Dokumente auswählen müssen, wozu sie nach dem Urteil nicht verpflichtet war.
Das Urteil verbietet der DRV nicht, die komplette elektronische Akte auf Anfrage bereitzustellen. Praktisch empfiehlt sich deshalb ein Antrag auf Einsicht in die gesamte verfahrensbezogene Akte, verbunden mit der Bitte um digitale Übermittlung der vorhandenen Dokumente.
So sollte der Antrag formuliert seinDer Antrag sollte die Versicherungsnummer, das Datum des Ablehnungsbescheids und das betroffene Rentenverfahren nennen. Außerdem sollte er ausdrücklich auf § 25 SGB X Bezug nehmen.
Eine passende Formulierung lautet: „Zur Prüfung und Begründung meines Widerspruchs beantrage ich Einsicht in die vollständige Verwaltungsakte meines Verfahrens über die Rente wegen Erwerbsminderung. Die Einsicht soll insbesondere sämtliche ärztlichen Befundberichte, Gutachten, Reha-Unterlagen, sozialmedizinischen Stellungnahmen, Auskünfte, Ergebnisse der Beweiserhebung und entscheidungsbezogenen Aktenvermerke umfassen.“
Ergänzend kann um digitale Bereitstellung der elektronisch geführten Dokumente gebeten werden. Begrenzt die DRV die Einsicht, sollte sie die ausgenommenen Teile und die jeweilige Rechtsgrundlage schriftlich benennen.
Ein bevollmächtigter Rechtsanwalt oder zugelassener Rentenberater darf die Einsicht ebenfalls beantragen. Mitglieder eines hierzu befugten Sozialverbandes können sich außerdem an dessen Rechtsberatung wenden.
Die Widerspruchsfrist läuft trotz Aktenantrag weiterDer Antrag auf Akteneinsicht stoppt die Widerspruchsfrist nicht. Nach § 84 SGG muss der Widerspruch im Regelfall innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingehen.
Liegt die Akte noch nicht vor, sollte zunächst fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Die ausführliche Begründung kann nachgereicht werden, sobald die Entscheidungsunterlagen geprüft wurden.
Ein anpassbares Schreiben enthält der interne Musterwiderspruch gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente. Weitere Hinweise bietet der Beitrag „EM-Rente abgelehnt: So kann der Anspruch weiterverfolgt werden“.
Was nach der Akteneinsicht geprüft werden sollteDie Akte sollte nicht nur nach Diagnosen durchsucht werden. Wichtiger ist, ob die Beschwerden in konkrete Einschränkungen beim Sitzen, Stehen, Gehen, Heben, Konzentrieren, Durchhalten und beim Umgang mit Stress übersetzt wurden.
Zu prüfen ist außerdem, ob alle behandelnden Ärzte angefragt wurden, neuere Befunde fehlen oder die DRV älteren Unterlagen mehr Gewicht als aktuellen Erkenntnissen beigemessen hat. Eine abweichende medizinische Einschätzung beweist noch keinen Fehler, verlangt aber eine nachvollziehbare Begründung.
Ergeben sich Lücken oder Widersprüche, sollte die Widerspruchsbegründung diese konkret benennen. Aktuelle fachärztliche Befunde sind besonders hilfreich, wenn sie neben den Diagnosen auch die Funktionsverluste und deren voraussichtliche Dauer beschreiben.
Wie Gerichte widersprüchliche medizinische Bewertungen prüfen, zeigt der interne Beitrag „Erwerbsminderung: Volle Rente trotz widersprüchlicher Gutachten“.
Was tun, wenn die DRV die Einsicht verweigert?Eine telefonische Ablehnung genügt nicht. Betroffene sollten eine schriftliche, begründete Entscheidung verlangen und um Mitteilung bitten, welche Unterlagen betroffen sind.
Nach der DRV-Anweisung ist eine Versagung während des laufenden Verwaltungsverfahrens nicht isoliert anfechtbar, sondern nur zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache. Der verweigerte Zugang zu den Entscheidungsgrundlagen kann daher im laufenden Widerspruch und gegebenenfalls in einer späteren Klage als Verfahrensfehler gerügt werden.
Bei einer teilweisen Verweigerung ist zu prüfen, ob eine Schwärzung ausgereicht hätte. Fachkundige Unterstützung kann helfen, medizinische Einwände und Verfahrensfehler sauber voneinander zu trennen.
Kurzes Beispiel aus der PraxisEine 55-jährige Verkäuferin erhält die Ablehnung ihrer EM-Rente, weil die DRV von einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden täglich ausgeht. In der Akte entdeckt sie, dass die sozialmedizinische Stellungnahme auf einem älteren Reha-Bericht beruht, während ein späterer fachärztlicher Befund mit deutlich verschlechterter Belastbarkeit nicht ausgewertet wurde.
Sie legt fristgerecht Widerspruch ein, benennt den fehlenden Befund und bittet um eine neue medizinische Prüfung. Die Akteneinsicht ersetzt nicht den Nachweis der Erwerbsminderung, zeigt aber, an welcher Stelle die bisherige Bewertung angegriffen und ergänzt werden muss.
Fragen und Antworten zur DRV-Akte Darf jeder Antragsteller seine vollständige Rentenakte einsehen?Antragsteller haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die Akte des konkreten Verfahrens, soweit dies zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Geschützte Daten anderer Personen und bestimmte unfertige Entscheidungsentwürfe können ausgenommen sein.
Muss ein Arzt die Einsicht in medizinische Unterlagen genehmigen?Nein. Die DRV kann medizinische Inhalte zunächst durch einen Arzt vermitteln lassen, muss einem ausdrücklich erklärten Wunsch nach persönlicher Einsicht nach ihrer Anweisung jedoch entsprechen.
Besteht ein Anspruch auf eine vollständige PDF?Nicht zwingend. Die DRV muss Einsicht ermöglichen, darf bei elektronischen Akten aber zwischen mehreren gesetzlich vorgesehenen Formen wählen.
Darf die DRV Geld für Kopien verlangen?Ja. § 25 Absatz 5 SGB X erlaubt einen angemessenen Ersatz der Aufwendungen für angefertigte Ablichtungen.
Verlängert der Antrag auf Akteneinsicht die Widerspruchsfrist?Nein. Der Widerspruch muss im Regelfall innerhalb eines Monats eingehen; seine ausführliche Begründung kann später nachgereicht werden.
Was gilt, wenn bereits eine Klage beim Sozialgericht läuft?Dann richtet sich die Akteneinsicht nach § 120 SGG. Die Beteiligten dürfen die Gerichtsakte einsehen und auf eigene Kosten Ausfertigungen, Auszüge, Ausdrucke oder Abschriften erhalten.
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Pflegegrad 3 Update: Alle Leistungen, Pflegegeld und Steuervorteile clever nutzen
Menschen mit Pflegegrad 3 können 2026 auf ein umfangreiches Paket aus Pflegegeld, professioneller Hilfe, Entlastungsleistungen und Zuschüssen zurückgreifen. Beim Pflegegeld selbst gibt es gegenüber 2025 allerdings keine weitere Erhöhung: Es bleibt bei 599 Euro monatlich. Auch viele andere Beträge gelten 2026 in der seit Anfang 2025 erhöhten Höhe weiter.
Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf Leistungen, die neben dem Pflegegeld beantragt oder abgerechnet werden können. Wer nur auf die 599 Euro schaut, kann Ansprüche auf Entlastung, Pflegehilfsmittel, Ersatzpflege, Tagespflege oder einen Wohnungsumbau übersehen.
Eine Übersicht zu den aktuellen Beträgen bietet auch der Beitrag Pflegeleistungen 2026: Wer welchen Anspruch hat und wo Familien am häufigsten Geld verlieren.
Ansprüche beim Pflegegrad 3 im Jahr 2026Bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere nicht erwerbsmäßig Pflegende zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 monatlich 599 Euro Pflegegeld. Auf zwölf Monate gerechnet sind das 7.188 Euro. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann von ihr grundsätzlich frei verwendet werden. Weitere Informationen enthält die Seite des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegegeld.
Das Pflegegeld ist aber nur eine Möglichkeit. Wird ein zugelassener ambulanter Pflegedienst eingesetzt, stehen bei Pflegegrad 3 Pflegesachleistungen von bis zu 1.497 Euro monatlich zur Verfügung. Pflegegeld und Pflegesachleistung können zudem miteinander verbunden werden.
Leistung bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026 Betrag beziehungsweise Anspruch Pflegegeld 599 Euro monatlich Ambulante Pflegesachleistungen bis zu 1.497 Euro monatlich Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro monatlich beziehungsweise 1.572 Euro jährlich Tages- und Nachtpflege bis zu 1.357 Euro monatlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich Wohnumfeldverbesserung bis zu 4.180 Euro je Maßnahme Digitale Pflegeanwendungen bis zu 40 Euro monatlich plus bis zu 30 Euro für ergänzende Unterstützung Wohngruppenzuschlag 224 Euro monatlich bei erfüllten Voraussetzungen Anschubfinanzierung für eine Pflege-WG bis zu 2.613 Euro je anspruchsberechtigter Person Vollstationäre Pflege 1.319 Euro monatlich für pflegebedingte Aufwendungen Pflege-Pauschbetrag für eine unentgeltliche Pflegeperson 1.100 Euro pro KalenderjahrDie Beträge zeigen, warum Pflegegrad 3 nicht mit 599 Euro Pflegegeld gleichgesetzt werden sollte. Mehrere Leistungen können nebeneinander eingesetzt werden, während andere miteinander verrechnet werden. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt deshalb von der tatsächlichen Versorgung zu Hause ab.
599 Euro Pflegegeld: Für wen die Geldleistung gedacht istPflegegeld kommt infrage, wenn die notwendige häusliche Pflege ohne vollständige Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt wird. Häufig übernehmen Angehörige einen großen Teil der Unterstützung. Die Pflegekasse überweist das Geld direkt an die pflegebedürftige Person.
Die pflegebedürftige Person darf das Pflegegeld beispielsweise an einen Angehörigen weitergeben. Steuerrechtlich sollte dabei jedoch zwischen der Steuerfreiheit des weitergegebenen Pflegegeldes und dem Anspruch der Pflegeperson auf den Pflege-Pauschbetrag unterschieden werden. Einzelheiten zu den steuerlichen Voraussetzungen erläutern die Einkommensteuer-Hinweise des Bundesfinanzministeriums zu § 33b EStG.
Kombinationsleistung kann Pflegegeld und Pflegedienst verbindenViele Familien benötigen nicht jeden Tag einen Pflegedienst, möchten auf professionelle Hilfe aber auch nicht völlig verzichten. Dann kann die Kombinationsleistung interessant sein. Das Pflegegeld sinkt dabei in demselben prozentualen Umfang, in dem das Budget der Pflegesachleistung genutzt wird.
Rechnet der Pflegedienst beispielsweise 30 Prozent des Sachleistungsbudgets von 1.497 Euro ab, bleiben 70 Prozent des Pflegegeldes erhalten. Bei Pflegegrad 3 wären das 419,30 Euro Pflegegeld. Wie sich unterschiedliche Prozentsätze auswirken, zeigt ausführlicher die Kombinationsleistungstabelle für Pflegegeld 2026.
Zusätzlich 131 Euro Entlastungsbetrag im MonatNeben dem Pflegegeld steht bei häuslicher Pflege ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Im gesamten Jahr 2026 können damit bis zu 1.572 Euro finanziert werden. Anders als das Pflegegeld wird dieser Betrag normalerweise nicht als frei verfügbares Geld überwiesen.
Er kann unter anderem für anerkannte Unterstützung im Alltag, Betreuung oder Hilfen im Haushalt genutzt werden. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf er bei ambulanten Diensten allerdings nicht einfach für körperbezogene Selbstversorgung wie Waschen oder Duschen verwendet werden. Ausführliche Informationen finden sich beim Bundesgesundheitsministerium zu Unterstützungsangeboten im Alltag.
Nicht verbrauchte Beträge können angespart werden. Guthaben aus einem Kalenderjahr kann grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des folgenden Jahres genutzt werden. Ausführliche Hinweise dazu finden Betroffene im Beitrag 1.572 Euro Entlastungsbetrag 2026: Anspruch, Abrechnung und typische Fehler.
Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung anders einsetzenZusätzlich existiert der sogenannte Umwandlungsanspruch. Bis zu 40 Prozent des nicht verbrauchten monatlichen Sachleistungsbetrags können für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 3 entsprechen 40 Prozent von 1.497 Euro höchstens 598,80 Euro im Monat.
Diese 598,80 Euro sind jedoch kein zusätzlicher Geldtopf neben Pflegegeld und Sachleistung. Der umgewandelte Betrag gilt bei der Berechnung so, als wäre in entsprechender Höhe eine Sachleistung genutzt worden. Wer die vollen 40 Prozent umwandelt und ansonsten keine Pflegesachleistungen beansprucht, erhält daher noch 60 Prozent des Pflegegeldes, bei Pflegegrad 3 also 359,40 Euro.
Gerade für Haushalte mit hohem Bedarf an Betreuung oder Alltagshilfe kann diese Variante interessant sein. Vorher sollte aber geprüft werden, ob der Anbieter nach den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes anerkannt ist. Weitere Einzelheiten erläutert der Beitrag Pflegesachleistungen 2026 umwandeln: So funktioniert der 40-Prozent-Anspruch.
3.539 Euro für Verhinderungs- und KurzzeitpflegeSeit Juli 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege über einen gemeinsamen Jahresbetrag finanziert. Im Jahr 2026 steht dafür während des gesamten Kalenderjahres ein Budget von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Hintergründe zu den Änderungen enthält das Bundesgesundheitsministerium zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz.
Die Verhinderungspflege hilft beispielsweise, wenn die private Pflegeperson krank ist, Urlaub benötigt oder aus anderen Gründen zeitweise ausfällt. Die Kurzzeitpflege ermöglicht dagegen eine vorübergehende stationäre Versorgung. Beide Leistungen können jeweils für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr in Betracht kommen.
Während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege kann das zuvor bezogene Pflegegeld für bis zu acht Wochen jeweils zur Hälfte weitergezahlt werden. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen aus demselben Haushalt gelten für die reine Pflegevergütung besondere Begrenzungen. Nachgewiesene weitere Aufwendungen können je nach Fall zusätzlich berücksichtigt werden, soweit die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden.
Tages- und Nachtpflege bringt zusätzlich EntlastungFür teilstationäre Tages- oder Nachtpflege stehen bei Pflegegrad 3 bis zu 1.357 Euro monatlich zur Verfügung. Diese Leistung ist besonders interessant, wenn eine pflegebedürftige Person tagsüber betreut werden muss oder Angehörige regelmäßig feste Entlastungszeiten benötigen. Sie kann grundsätzlich zusätzlich zu Leistungen der häuslichen Pflege genutzt werden.
Zu beachten ist, dass die Pflegeversicherung nicht sämtliche Kosten einer Einrichtung übernimmt. Kosten etwa für Unterkunft und Verpflegung können weiterhin beim Pflegebedürftigen verbleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für entsprechende Eigenanteile auch der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
42 Euro Pflegehilfsmittel jeden Monat nicht vergessenPflegebedürftige in häuslicher Pflege können 2026 bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten. Dazu gehören je nach Bedarf beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder bestimmte Schutzprodukte. Über zwölf Monate entspricht der Höchstbetrag 504 Euro.
Dieser Anspruch wird leicht übersehen, weil er nicht automatisch zusammen mit dem Pflegegeld ausgezahlt wird. Wie die Erstattung oder direkte Abrechnung funktionieren kann, erklärt der Beitrag Pflegehilfsmittel-Pauschale: 42 Euro monatlich, die viele nicht abrufen. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett werden nach anderen Regeln bereitgestellt.
Bis zu 4.180 Euro für den Umbau der WohnungWenn Umbauten die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung fördern, kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme übernehmen. Denkbar sind beispielsweise Veränderungen im Badezimmer, Türanpassungen oder andere Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren. Vor größeren Arbeiten sollte die Bewilligung der Pflegekasse eingeholt werden.
Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusammen, kann sich der Zuschuss erhöhen. Die Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums nennt für eine gemeinsame Maßnahme einen Gesamtbetrag von bis zu 16.720 Euro. Der Zuschuss ist nicht auf Pflegegrad 3 beschränkt.
Auch digitale Unterstützung und Pflege-WGs werden gefördertFür zugelassene digitale Pflegeanwendungen können 2026 bis zu 40 Euro monatlich erstattet werden. Werden zusätzlich Unterstützungsleistungen eines ambulanten Pflegedienstes benötigt, können hierfür bis zu weitere 30 Euro monatlich zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die digitale Anwendung ist insbesondere eine Aufnahme in das entsprechende Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen.
In ambulant betreuten Wohngruppen kann zusätzlich ein monatlicher Wohngruppenzuschlag von 224 Euro beansprucht werden, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Für die Gründung einer solchen Wohngruppe sind außerdem einmalig bis zu 2.613 Euro je anspruchsberechtigter Person möglich. Die Gesamtförderung der Anschubfinanzierung ist pro Wohngruppe begrenzt.
Pflegende Angehörige können Rentenansprüche erwerbenDie Pflegeversicherung unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen auch die soziale Absicherung einer nicht erwerbsmäßigen Pflegeperson.
Wer einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause wenigstens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegt und daneben regelmäßig höchstens 30 Stunden pro Woche arbeitet, kann Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse erhalten. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von Pflegegrad und bezogener Leistungsart ab.
Für Pflegegrad 3 können je nach Leistungsart Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse gezahlt werden. Daneben können unter den jeweiligen Voraussetzungen Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bestehen.
Bei einem akuten Pflegefall kann Pflegeunterstützungsgeld helfenBeschäftigte können sich in einer akut aufgetretenen Pflegesituation für bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernhalten, um die Versorgung eines nahen Angehörigen zu organisieren oder sicherzustellen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann dafür Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Die Leistung kann seit 2024 pro Kalenderjahr und je pflegebedürftiger Person beansprucht werden.
Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Unter bestimmten Voraussetzungen mit beitragspflichtigen Einmalzahlungen kann die Berechnung bis zu 100 Prozent erreichen. Es handelt sich um eine eigene Leistung und nicht um einen Abzug vom Pflegegeld des Pflegebedürftigen.
Pflegegrad 3 im Heim: 1.319 Euro im MonatBei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3 monatlich pauschal 1.319 Euro zu den pflegebedingten Aufwendungen. Unterkunft, Verpflegung und weitere Kosten sind damit nicht vollständig abgedeckt. Deshalb verbleibt regelmäßig ein Eigenanteil.
Zusätzlich übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil des pflegebedingten Eigenanteils, wobei der Zuschuss mit der Aufenthaltsdauer steigt. Im ersten Jahr sind es 15 Prozent, nach zwölf Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent. Die Prozentsätze beziehen sich auf den pflegebedingten Eigenanteil und nicht auf die gesamte Heimrechnung.
Steuervorteil: 1.100 Euro Pflege-Pauschbetrag bei Pflegegrad 3Wer eine Person mit Pflegegrad 3 persönlich und unentgeltlich in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen pflegt, kann einen Pflege-Pauschbetrag von 1.100 Euro geltend machen. Einzelne Pflegeausgaben müssen dafür nicht nachgewiesen werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen ergeben sich aus § 33b Einkommensteuergesetz.
Pflegen mehrere Personen denselben Menschen und erfüllen mehrere von ihnen die Voraussetzungen, wird der Pauschbetrag aufgeteilt. Erhält die Pflegeperson Einnahmen für die Pflege, kann der Pauschbetrag grundsätzlich ausgeschlossen sein. Eine genauere Einordnung bietet der Beitrag Pflegegrad: Kann ich Pflegekosten von der Steuer absetzen?.
Wichtig ist außerdem, dass 1.100 Euro Pflege-Pauschbetrag nicht 1.100 Euro Steuererstattung bedeuten. Der Pauschbetrag wird bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens berücksichtigt. Wie hoch der tatsächliche finanzielle Effekt ausfällt, hängt deshalb von den persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab.
Tatsächliche Pflegekosten können steuerlich günstiger seinWer selbst hohe Pflegekosten trägt, sollte prüfen, ob statt des Pflege-Pauschbetrags ein Abzug tatsächlicher Kosten als außergewöhnliche Belastungen günstiger ist. Dabei werden Erstattungen von Pflegekasse, Krankenkasse oder anderen Stellen gegengerechnet. Zusätzlich wirkt sich die vom Steuerrecht vorgesehene zumutbare Belastung aus.
Daneben können Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt unter § 35a Einkommensteuergesetz fallen. Hier können 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind unter anderem eine Rechnung und eine unbare Zahlung an den Leistungserbringer.
Dies kann beispielsweise bei einem selbst bezahlten Pflegedienst oder bestimmten haushaltsnahen Betreuungsleistungen interessant sein. Dieselben Kosten dürfen allerdings nicht mehrfach steuerlich verwertet werden. Deshalb sollte bei größeren Beträgen verglichen werden, welcher steuerliche Weg tatsächlich die höchste Entlastung bringt.
Ein Pflegegrad allein bringt keinen Behinderten-PauschbetragPflegegrad 3 und ein anerkannter Grad der Behinderung sind rechtlich unterschiedliche Feststellungen. Ein Pflegegrad 3 führt deshalb nicht automatisch zu einem Behinderten-Pauschbetrag. Liegt zusätzlich ein entsprechender Grad der Behinderung oder ein begünstigendes Merkzeichen vor, können nach § 33b EStG weitere steuerliche Vergünstigungen hinzukommen.
Für Familien lohnt sich deshalb eine getrennte Prüfung von Pflegeversicherung und Schwerbehindertenrecht. Unter Umständen können ein eigener Behinderten-Pauschbetrag der pflegebedürftigen Person und ein Pflege-Pauschbetrag der unentgeltlich pflegenden Person nebeneinander bestehen. Welche Entlastungen tatsächlich möglich sind, hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab.
Das Pflegegeld bleibt 2026 unverändert – geplante Reform ist noch kein geltendes RechtFür 2026 gilt weiterhin das Pflegegeld von 599 Euro bei Pflegegrad 3 sowie die derzeit geltenden Leistungsbeträge. Das Bundesgesundheitsministerium informiert über aktuelle Gesetzgebungsverfahren auf seiner Seite zum Pflegeneuordnungsgesetz. Geplante Änderungen dürfen nicht mit bereits geltendem Recht verwechselt werden.
Wer 2026 einen Antrag stellt oder Leistungen abrechnet, sollte sich deshalb an der aktuell geltenden Rechtslage orientieren. Zugleich empfiehlt es sich, spätere Gesetzesänderungen im Blick zu behalten. Bestehende Ansprüche werden erst dann verändert, wenn entsprechende gesetzliche Neuregelungen tatsächlich in Kraft treten.
Praxisbeispiel: So kann eine Familie Pflegegrad 3 besser ausschöpfenFrau M. hat Pflegegrad 3 und wird überwiegend von ihrer Tochter zu Hause versorgt. Frau M. erhält deshalb monatlich 599 Euro Pflegegeld, also 7.188 Euro im Jahr. Zusätzlich nutzt sie jeden Monat eine anerkannte Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag von 131 Euro und Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro.
Damit kommen bereits Leistungen im rechnerischen Wert von bis zu 9.264 Euro im Jahr zusammen, ohne dass Verhinderungspflege, Wohnungsumbau oder andere Ansprüche eingerechnet sind. Muss die Tochter für einige Tage aussetzen, kann zusätzlich das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden. Während einer entsprechenden Ersatzpflege kann das Pflegegeld unter den gesetzlichen Voraussetzungen teilweise weiterlaufen.
Die Tochter erhält für ihre regelmäßige Pflege keine Vergütung. Erfüllt sie auch die übrigen steuerlichen Voraussetzungen, kann sie daher in ihrer Steuererklärung einen Pflege-Pauschbetrag von 1.100 Euro geltend machen. Gleichzeitig kann sie von der Pflegekasse prüfen lassen, ob wegen ihres wöchentlichen Pflegeumfangs Rentenversicherungsbeiträge für sie gezahlt werden.
Das Beispiel zeigt, dass der finanzielle Nutzen von Pflegegrad 3 weit über das monatliche Pflegegeld hinausgehen kann. Viele Ansprüche werden jedoch nur genutzt, wenn sie bekannt sind, beantragt werden oder Rechnungen und Nachweise rechtzeitig bei der Pflegekasse eingehen.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 3 im Jahr 2026 1. Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026?Das Pflegegeld beträgt 599 Euro monatlich und damit 7.188 Euro bei zwölf Monaten Leistungsbezug. Gegenüber 2025 gibt es 2026 keine weitere allgemeine Erhöhung. Die aktuellen Beträge veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium.
2. Kann ich die 599 Euro Pflegegeld und zusätzlich 1.497 Euro Pflegesachleistung vollständig bekommen?Nein. Werden Pflegesachleistungen genutzt, wird das Pflegegeld bei der Kombinationsleistung anteilig gekürzt. Die Kürzung richtet sich nach dem prozentual verbrauchten Anteil des Sachleistungsbudgets. Eine ausführliche Berechnung zeigt die Kombinationsleistungstabelle für 2026.
3. Gibt es den Entlastungsbetrag von 131 Euro zusätzlich zum Pflegegeld?Ja. Bei häuslicher Pflege steht der Entlastungsbetrag grundsätzlich zusätzlich zur Verfügung. Er ist allerdings zweckgebunden und wird normalerweise nur für zugelassene oder nach Landesrecht anerkannte Leistungen erstattet.
4. Wie viel Geld steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung?2026 beträgt der gemeinsame Jahresbetrag bis zu 3.539 Euro. Dieses Budget wird gemeinsam für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verwendet, sodass die Verteilung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben flexibel erfolgen kann.
5. Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag bei Pflegegrad 3?Eine unentgeltlich persönlich pflegende Person kann bei erfüllten Voraussetzungen 1.100 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Die gesetzlichen Bedingungen finden sich in § 33b Einkommensteuergesetz.
6. Ändert eine geplante Pflegereform bereits die Leistungen bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026?Eine geplante Gesetzesänderung verändert bestehende Ansprüche nicht automatisch. Entscheidend ist, welche Vorschriften tatsächlich in Kraft getreten sind. Informationen zu laufenden Vorhaben veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium.
Der Beitrag Pflegegrad 3 Update: Alle Leistungen, Pflegegeld und Steuervorteile clever nutzen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Meeting with Head of the Republic of Buryatia Alexei Tsydenov
The discussion focused on the republic’s socio-economic development over the period 2021–2025.
Europa am Abgrund: Der Frieden ist tot, lang lebe die Kriegstüchtigkeit!
Allerorten wird die Angst vor den Russen geschürt. Egal, was passiert: Der Russe war’s! Die Wahrheit ist eine andere: Nein, die Russen werden nicht einfach so kommen – es sei denn, man provoziert sie so lange und drängt sie in eine Ecke, in der es keinen anderen Ausweg mehr gibt. Dann allerdings haben wir den […]
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Grundsicherung: Bis Ende Juni festgestellte Terminverstöße zählen seit Juli nicht mehr
Meldeversäumnisse, die bis zum 30. Juni 2026 festgestellt wurden, werden für die neue Sanktionsfolge nicht als frühere Verstöße berücksichtigt. Ab dem zweiten grundlos versäumten Termin nach der Neuregelung droht jedoch eine Minderung des Regelbedarfs um 30 Prozent – bei Alleinstehenden sind das 168,90 Euro für einen Monat.
Die Übergangsregel schützt Betroffene vor einer nachträglichen Verschärfung. Eine bereits nach früherem Recht festgestellte Leistungsminderung wird dadurch allerdings nicht aufgehoben.
Seit dem 1. Juli 2026 gelten bei Jobcenter-Terminen neue Vorgaben. Was als erstes, wiederholtes oder unmittelbar aufeinanderfolgendes Meldeversäumnis gilt, kann über eine bloße Feststellung, eine Kürzung oder im äußersten Fall den zeitweisen Wegfall des Anspruchs entscheiden.
Warum beginnt die Zählung am 1. Juli 2026 neu?Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 65a Absatz 2 SGB II. Für Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse vor dem 1. Juli 2026 gelten danach weiterhin die bis zum 30. Juni vorgesehenen Rechtsfolgen.
Die seit Juli geltenden Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 32 SGB II formulieren zusätzlich: Bis zum 30. Juni 2026 festgestellte Meldeversäumnisse zählen bei späteren Fällen nicht als vorausgegangene Verstöße nach neuem Recht.
Ein früheres Versäumnis kann somit noch nach den damaligen Regeln geahndet werden. Es darf aber nicht ohne Weiteres als Vorstufe für die ab Juli geltende 30-Prozent-Minderung oder das Verfahren wegen Nichterreichbarkeit verwendet werden.
Was gilt seit Juli bei verpassten Jobcenter-Terminen?Der neu gefasste § 32 SGB II setzt eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung oder die nachweisbare Kenntnis der Folgen voraus. Eine Minderung scheidet aus, wenn ein wichtiger Grund für das Fernbleiben nachgewiesen wird.
Beim ersten Meldeversäumnis nach neuem Recht wird der Regelbedarf noch nicht gekürzt. Das Jobcenter muss den Verstoß aber durch einen Feststellungsbescheid dokumentieren und die Person über mögliche Folgen eines weiteren Versäumnisses informieren.
Ab dem zweiten Meldeversäumnis ohne wichtigen Grund kann der Regelbedarf für einen Monat um 30 Prozent sinken. Bei einem alleinstehenden Erwachsenen mit 563 Euro Regelbedarf im Jahr 2026 entspricht das 168,90 Euro.
Situation Folge seit dem 1. Juli 2026 Verhalten vor dem 1. Juli 2026 Die damaligen Rechtsfolgen gelten weiter Bis 30. Juni festgestelltes Meldeversäumnis Keine Berücksichtigung als früherer Verstoß in der neuen Zählung Erstes Meldeversäumnis ab 1. Juli 2026 Keine Kürzung, aber Feststellungsbescheid und Beginn der neuen Zählung Weiteres Meldeversäumnis im ununterbrochenen Leistungsbezug Kürzung um 30 Prozent des persönlichen Regelbedarfs für einen Monat möglich Drei Termine ohne wichtigen Grund unmittelbar nacheinander versäumt Prüfung der Nichterreichbarkeit und Beginn eines gestuften Verfahrens Wichtiger Grund Kein Meldeversäumnis und deshalb keine Zählwirkung Außergewöhnliche Härte Keine Minderung, das festgestellte Versäumnis kann aber weiterzählen Wiederholt und aufeinanderfolgend sind nicht dasselbeRechtlich sind ein wiederholtes Meldeversäumnis und drei unmittelbar aufeinanderfolgende Versäumnisse nicht dasselbe. Die Unterscheidung betrifft sowohl die Höhe der Kürzung als auch einen möglichen Anspruchsverlust.
Ein wiederholtes Meldeversäumnis liegt im ununterbrochenen Leistungsbezug grundsätzlich ab dem zweiten Fall vor. Ein zwischenzeitlich wahrgenommener Termin setzt diese Zählung für die 30-Prozent-Minderung nicht wieder auf null.
Für den möglichen Wegfall des Anspruchs muss eine ununterbrochene Folge von drei grundlos versäumten Meldeterminen vorliegen. Ein wahrgenommener Termin oder ein Versäumnis mit anerkanntem wichtigem Grund unterbricht diese Folge.
Auch eine Unterbrechung des Leistungsbezugs lässt die allgemeine Zählung neu beginnen. Die Dauer der Unterbrechung ist nach den Weisungen der Bundesagentur unerheblich.
Nach drei versäumten Terminen entfällt das Geld nicht sofortDrei Termine ohne wichtigen Grund in direkter Folge führen nicht am selben Tag zu einem vollständigen Zahlungsstopp. Das Jobcenter muss zunächst prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Nichterreichbarkeit erfüllt sind, und eine persönliche Anhörung ermöglichen.
Im ersten Monat des gestuften Verfahrens werden die Unterkunftskosten sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiter übernommen. Meldet sich die betroffene Person in diesem Zeitraum persönlich beim Jobcenter, wird der zunächst nicht ausgezahlte Regelbedarf rückwirkend erbracht, allerdings um 30 Prozent gemindert.
Erfolgt auch innerhalb dieses Monats keine persönliche Meldung, wird ab dem zweiten Monat kein Grundsicherungsgeld mehr gezahlt. Nach § 7b Absatz 4 SGB II gilt die Nichterreichbarkeit ohne eine vorherige persönliche Meldung bis zum Ende des ursprünglichen Bewilligungszeitraums.
Vor einer solchen Entscheidung müssen gesundheitliche Gründe, bekannte psychische Erkrankungen und besondere Belastungen beachtet werden. Eine bloße Vermutung, jemand verweigere dauerhaft den Kontakt, genügt nicht.
Wichtiger Grund und Härtefall haben unterschiedliche FolgenEin wichtiger Grund liegt vor, wenn das Erscheinen unter Abwägung der Umstände nicht möglich oder nicht zumutbar war. Dazu können eine nachgewiesene Erkrankung, ein nicht vorhersehbarer Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel, ein Vorstellungsgespräch oder ein Termin während der Arbeitszeit ohne Freistellung gehören.
Wird ein wichtiger Grund anerkannt, liegt kein Meldeversäumnis vor. Der Termin darf deshalb weder eine Kürzung auslösen noch für spätere Verstöße mitgezählt werden.
Anders ist es bei einer außergewöhnlichen Härte. Sie verhindert die Leistungsminderung, obwohl ein Meldeversäumnis festgestellt wurde; nach den Weisungen der Bundesagentur kann dieses Versäumnis seine Zählwirkung behalten.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird grundsätzlich als Nachweis für eine Erkrankung anerkannt. Hat das Jobcenter vorher ausdrücklich ein zusätzliches ärztliches Attest für die Unmöglichkeit des Erscheinens verlangt, kann eine einfache Krankschreibung im Einzelfall nicht ausreichen.
Wer krankheitsbedingt fehlt, sollte das Jobcenter möglichst vor dem Termin informieren und Nachweise schnell einreichen. Weitere Hinweise zu dieser Prüfung enthält unser Beitrag „Wenn der gelbe Schein dem Jobcenter nicht reicht“.
Auch die Einladung selbst muss rechtmäßig sein. Fehlen ein zulässiger Meldezweck, eine verständliche Rechtsfolgenbelehrung oder eine nachvollziehbare Entscheidung über die Einladung, kann die darauf gestützte Sanktion angreifbar sein; mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber über fehlerhafte Einladungen des Jobcenters.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 5. November 2019, Az. 1 BvL 7/16, verhältnismäßige Mitwirkungspflichten grundsätzlich gebilligt. Die Bundesagentur weist darauf hin, dass Teile der Entscheidung auf Meldeversäumnisse zu übertragen sind, obwohl das damalige Verfahren § 32 SGB II nicht unmittelbar betraf.
Warum bereits der Feststellungsbescheid geprüft werden sollteDas erste unentschuldigte Meldeversäumnis nach dem 1. Juli kostet zunächst kein Geld. Der dazu erlassene Feststellungsbescheid ist aber Voraussetzung dafür, dass ein späteres Fernbleiben als Wiederholungsfall behandelt werden kann.
Betroffene sollten deshalb nicht warten, bis tatsächlich 30 Prozent abgezogen werden. Zu prüfen sind das Datum des Termins, die Rechtmäßigkeit der Einladung, die Rechtsfolgenbelehrung, ein möglicher wichtiger Grund und die vorherige Anhörung.
Ärztliche Unterlagen, Mitteilungen über Fahrtausfälle und Nachrichten an das Jobcenter sollten in Kopie aufbewahrt werden. Ist der erste Termin zu Unrecht als versäumt gewertet worden, kann bereits gegen den Feststellungsbescheid vorgegangen werden.
Für einen Widerspruch gilt regelmäßig eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Eine praktische Anleitung bietet unser Beitrag zum Widerspruch gegen fehlerhafte Jobcenter-Bescheide.
Ein Widerspruch stoppt eine bereits angeordnete Leistungsminderung nicht automatisch. Wenn Geld einbehalten wird und der Lebensunterhalt gefährdet ist, kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht nötig sein.
Welche Folgen für Kommunen und Verwaltung absehbar sindDie neue Zählung kann den Eintritt der strengsten Folge zeitlich nach hinten verschieben. Wie viele zusätzliche Leistungsmonate oder Verfahren daraus entstehen, lässt sich kurz nach dem Start der Reform nicht belastbar beziffern.
Bei gemeinsamen Jobcentern finanziert der Bund nach § 46 Absatz 3 SGB II 84,8 Prozent der Gesamtverwaltungskosten. Die kommunalen Träger übernehmen die übrigen 15,2 Prozent.
Nach der Bundesratsdrucksache 288/26 lagen die kommunalen Ausgaben für Unterkunft und Heizung 2025 bundesweit bei rund 17,39 Milliarden Euro. Der Bund beteiligt sich 2026 im Durchschnitt mit 72,4 Prozent.
Legt man das Ausgabenvolumen von 2025 zugrunde, liegen rechnerisch rund 4,8 Milliarden Euro außerhalb der durchschnittlichen Bundesbeteiligung. Daraus lässt sich keine tatsächliche Nettobelastung einzelner Kommunen ableiten, weil die Quoten nach Bundesland abweichen und weitere Ausgleichsregeln hinzukommen.
Zusätzliche Feststellungsbescheide können weiteren Prüfaufwand verursachen. Bereits 2025 gingen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 501.667 Widersprüche und 53.164 Klagen bei den Jobcentern ein; diese Zahlen belegen jedoch noch keinen durch die Reform ausgelösten Anstieg.
Kurzes Beispiel aus der PraxisHerr M. hat am 3. Juni 2026 einen ordnungsgemäß angesetzten Termin ohne wichtigen Grund versäumt. Das Jobcenter stellt den Verstoß noch vor dem 1. Juli fest und kann die damalige Rechtsfolge von zehn Prozent des Regelbedarfs für einen Monat anwenden.
Am 22. Juli 2026 verpasst Herr M. erneut einen Termin ohne Entschuldigung. Der bereits im Juni festgestellte Verstoß zählt nach den Fachlichen Weisungen nicht als früherer Fall der neuen Sanktionsfolge, weshalb der Juli-Termin noch keine 30-Prozent-Minderung auslöst.
Das Jobcenter kann aber einen Feststellungsbescheid erlassen. Versäumt Herr M. später im ununterbrochenen Leistungsbezug einen weiteren Termin ohne wichtigen Grund, kann dieser zweite neue Fall eine Kürzung um 30 Prozent für einen Monat auslösen.
Fragen und Antworten zur neuen Zählung Was kosten der erste und der zweite versäumte Termin?Beim ersten Meldeversäumnis nach neuem Recht erfolgt noch keine Kürzung, das Jobcenter erlässt aber einen Feststellungsbescheid. Ab dem zweiten Fall kann der persönliche Regelbedarf für einen Monat um 30 Prozent sinken; bei 563 Euro sind das 168,90 Euro.
Zählen ein wichtiger Grund und ein Härtefall gleich?Nein. Bei einem wichtigen Grund liegt kein Meldeversäumnis vor, während ein Härtefall nur die Minderung verhindern kann und das festgestellte Versäumnis grundsätzlich weiterzählt.
Werden Miete und Heizkosten bei der 30-Prozent-Minderung ebenfalls gekürzt?Nein. Die Minderung nach § 32 SGB II darf nicht auf die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung erstreckt werden.
Anders kann es nach drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Versäumnissen sein, wenn die Person auch im anschließenden Monat keinen Kontakt aufnimmt und der Anspruch wegen Nichterreichbarkeit entfällt.
Setzt ein wahrgenommener Termin die Zählung zurück?Für die Frage, ob ein späteres Versäumnis wiederholt ist und eine 30-Prozent-Minderung auslösen kann, setzt ein wahrgenommener Termin die Zählung im ununterbrochenen Leistungsbezug nicht zurück.
Er unterbricht aber die Folge von drei unmittelbar nacheinander versäumten Terminen, die für das Verfahren wegen Nichterreichbarkeit erforderlich ist.
Was kann ich gegen einen falschen Feststellungsbescheid tun?In der Regel kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Betroffene sollten den wichtigen Grund und alle Nachweise möglichst konkret beifügen und bei einer bereits laufenden Kürzung zusätzlich prüfen lassen, ob Eilrechtsschutz beim Sozialgericht erforderlich ist.
Der Beitrag Grundsicherung: Bis Ende Juni festgestellte Terminverstöße zählen seit Juli nicht mehr erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Pflegegeld ist unpfändbar – P-Konto kann trotzdem gesperrt werden
Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist grundsätzlich unpfändbar. Der Bundesgerichtshof hat diesen Schutz auch für Pflegepersonen bestätigt, an die eine pflegebedürftige Person das Geld weitergibt.
Auf einem gepfändeten Konto ist das Geld trotzdem nicht immer sofort verfügbar. Seit dem 1. Juli 2026 schützt ein P-Konto monatlich 1.590 Euro ohne weiteren Nachweis; liegen die gesamten Gutschriften darüber, kann die Bank den überschießenden Betrag zunächst sperren.
Wichtig ist: Die Unpfändbarkeit des Pflegegeldes und der Zugriff auf das Kontoguthaben sind zwei verschiedene Fragen. Auf dem Konto der Pflegeperson lässt sich gerade das weitergeleitete Pflegegeld nicht mit der gewöhnlichen P-Konto-Bescheinigung absichern. Dafür ist im Regelfall eine Entscheidung nach § 906 ZPO nötig.
Warum weitergeleitetes Pflegegeld unpfändbar bleibtDer Bundesgerichtshof entschied mit Beschluss vom 20. Oktober 2022, Az. IX ZB 12/22, dass Gläubiger der Pflegeperson nicht auf weitergeleitetes Pflegegeld zugreifen dürfen. Im entschiedenen Fall wollte ein Insolvenzverwalter das Pflegegeld einer Mutter mit ihrem Arbeitseinkommen zusammenrechnen.
Die Frau pflegte ihren bei ihr lebenden autistischen Sohn. Der Pflegegeldanspruch stand dem Sohn zu, der das Geld an seine Mutter weitergab.
Nach Auffassung des BGH ist Pflegegeld kein Lohn für geleistete Pflegestunden. Es soll dem Pflegebedürftigen ermöglichen, die häusliche Pflege selbst zu gestalten und Angehörigen, Freunden oder Nachbarn eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.
Die Pflegeperson hat dabei keinen eigenen Anspruch auf Zahlung gegen die Pflegekasse oder den Pflegebedürftigen. Der Schutz folgt bei ihr deshalb nicht unmittelbar aus dem Sozialrecht, sondern aus § 851 Absatz 1 ZPO in Verbindung mit § 399 BGB.
Weitere Einzelheiten enthält die interne Einordnung zum Pfändungsschutz für weitergegebenes Pflegegeld. Die aktuellen Beträge nach Pflegegrad zeigt der Ratgeber Pflegegeld 2026: Höhe, Pflegegrade und Antrag.
Warum die Bank das Geld dennoch sperren kannBei der Kontofreigabe arbeitet die Bank zunächst mit dem auf dem P-Konto hinterlegten Monatsfreibetrag. Arbeitslohn, Rente, Sozialleistungen und Pflegegeld werden als Gutschriften auf demselben Konto erfasst.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische P-Konto-Schutz 1.590 Euro pro Kalendermonat. Der gesetzliche Ausgangsbetrag liegt bei 1.587,40 Euro und wird nach § 899 Absatz 1 ZPO auf den nächsten vollen Zehn-Euro-Betrag aufgerundet.
Die Sperre eines darüber liegenden Guthabens bedeutet nicht, dass das Pflegegeld seinen gesetzlichen Schutz verloren hat. Der Bank fehlt in diesem Fall der Nachweis, den sie für die Freigabe über den Grundschutz hinaus benötigt.
Die aktuellen Werte und weitere Erhöhungsmöglichkeiten erläutert der interne Beitrag P-Konto-Freibetrag ab Juli 2026. Auch die Verbraucherzentrale NRW informiert über die seit Juli 2026 geltenden Pfändungsfreigrenzen.
Auf wessen Konto geht das Pflegegeld ein?Der richtige Nachweisweg hängt davon ab, wer Kontoinhaber ist. Der Anspruch nach § 37 SGB XI steht stets der pflegebedürftigen Person zu, auch wenn sie das Geld später an ihre Pflegeperson weitergibt.
Konstellation Weg zum Kontoschutz Das Pflegegeld geht auf dem P-Konto der pflegebedürftigen Person ein Die Leistung ist nach § 54 Absatz 3 Nummer 3 SGB I unpfändbar. Übersteigen die gesamten monatlichen Gutschriften 1.590 Euro, lässt sich das Pflegegeld als Erhöhungsbetrag nach §§ 902 und 903 ZPO bescheinigen. Die pflegebedürftige Person gibt das Geld an die Pflegeperson weiter Der Schutz folgt nach dem BGH aus § 851 ZPO und § 399 BGB. Das weitergegebene Pflegegeld gehört nicht zu den Erhöhungsbeträgen, die für die Pflegeperson mit einer gewöhnlichen Bescheinigung nach § 903 ZPO nachgewiesen werden können.Liegt das gesamte Guthaben des Pflegebedürftigen innerhalb des Grundschutzes, ist kein zusätzlicher Nachweis nötig. Erst wenn dieser Monatsbetrag überschritten wird, muss der Schutz für weitere Beträge gegenüber der Bank belegt werden.
Die Abgrenzung betrifft Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Leistungen für Pflegeeltern nach dem SGB VIII oder Pflegegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung folgen anderen Vorschriften.
Wann die P-Konto-Bescheinigung nicht ausreichtEine Bescheinigung nach § 903 ZPO weist nur die in § 902 ZPO genannten Erhöhungsbeträge und bestimmte Nachzahlungen aus. Beim Pflegebedürftigen kann die Pflegekasse das von ihr gezahlte Pflegegeld in diesem System bescheinigen.
Die Pflegeperson erhält dagegen keine eigene Sozialleistung der Pflegekasse. Ein Pflegegeldbescheid oder ein formloses Schreiben über die Weitergabe reicht auf ihrem Konto nicht aus. Für die Freigabe des weitergeleiteten Pflegegeldes ist regelmäßig eine Entscheidung der zuständigen Vollstreckungsstelle erforderlich.
Der BGH entschied nur über die Unpfändbarkeit des Geldes, nicht über das Verfahren auf einem P-Konto. Aus dem Beschluss und den P-Konto-Vorschriften folgt nach der fachlichen Einordnung der LAG Schuldnerberatung Hamburg, dass die Pflegeperson den Kontoschutz für diese Zahlung über einen Antrag nach § 906 ZPO erreichen muss.
So wird der abweichende Freibetrag beantragtNach § 906 Absatz 2 ZPO setzt das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen abweichenden pfändungsfreien Betrag fest, wenn sich der zusätzliche Schutz aus einer Vorschrift des Bundes- oder Landesrechts ergibt. Beim weitergegebenen Pflegegeld sind § 851 ZPO, § 399 BGB und der BGH-Beschluss IX ZB 12/22 anzuführen.
Der Antrag sollte einen bezifferten Gesamtfreibetrag nennen und die Berechnung nachvollziehbar erklären. Außerdem gehören die Daten des P-Kontos, die beteiligte Bank und die Aktenzeichen aller betroffenen Pfändungen in den Antrag.
Als Nachweise kommen der Pflegegeldbescheid, Kontoauszüge mit den Gutschriften und Unterlagen über die Weitergabe an die Pflegeperson in Betracht. Aus den Belegen sollte hervorgehen, für welche pflegebedürftige Person und für welchen Monat das Geld bestimmt war.
Droht eine Auszahlung an den Gläubiger, muss die Eilbedürftigkeit deutlich werden. Nach § 906 Absatz 3 ZPO prüft das Gericht, ob eine vorläufige Anordnung nötig ist, damit das Guthaben nicht vor der abschließenden Entscheidung abfließt.
Bei der Pfändung durch einen privaten Gläubiger entscheidet grundsätzlich das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. In der Verwaltungsvollstreckung nach Bundesrecht tritt gemäß § 910 ZPO die Vollstreckungsbehörde an die Stelle des Gerichts. In einem Insolvenzverfahren kann nach § 36 Absatz 4 InsO das Insolvenzgericht zuständig sein.
Was Betroffene jetzt tun solltenEin Hinweis am Bankschalter auf die BGH-Entscheidung genügt meist nicht. Betroffene sollten sich schriftlich bestätigen lassen, welchen Freibetrag die Bank berücksichtigt und welcher Teil des Guthabens gesperrt ist.
Danach kann die zuständige Schuldnerberatung oder eine im Zwangsvollstreckungsrecht tätige Kanzlei den Antrag und die Zuständigkeit prüfen. Wer regelmäßige Zahlungen erhält, sollte den Antrag möglichst vor der nächsten Gutschrift stellen.
Nach Vorlage einer wirksamen Entscheidung muss die Bank den festgesetzten Freibetrag beachten. Aus dem Beschluss sollte eindeutig hervorgehen, ob die Freigabe einmalig, für einen bestimmten Zeitraum oder für fortlaufende monatliche Zahlungen gilt.
Für spätere Nachweise empfiehlt sich ein aussagekräftiger Verwendungszweck bei der Überweisung. Er sollte die Bezeichnung „weitergegebenes Pflegegeld“, den betroffenen Monat und möglichst die pflegebedürftige Person erkennen lassen.
Kurzes Beispiel aus der PraxisMara erhält monatlich 1.450 Euro Arbeitseinkommen auf ihr P-Konto und pflegt ihren Vater mit Pflegegrad 3. Der Vater gibt ihr das Pflegegeld von 599 Euro weiter, sodass in diesem Monat insgesamt 2.049 Euro eingehen.
Ohne eine weitere Entscheidung kann Mara nur über den automatischen Freibetrag von 1.590 Euro verfügen. Die Bank hält 459 Euro zurück, obwohl dieser Teil des weitergegebenen Pflegegeldes nach der BGH-Rechtsprechung unpfändbar ist.
Mara legt den Pflegegeldbescheid, die Kontoauszüge und den Nachweis über die Weitergabe vor. Sie beantragt nach § 906 Absatz 2 ZPO einen bezifferten Gesamtfreibetrag, der das unpfändbare Pflegegeld berücksichtigt. Der genaue Betrag hängt von sämtlichen Gutschriften und der jeweiligen Pfändung ab.
Fragen und Antworten zum Pflegegeld auf dem P-Konto Ist weitergegebenes Pflegegeld bei der Pflegeperson pfändbar?Nein, wenn es sich um Pflegegeld nach § 37 SGB XI für eine nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege handelt. Der BGH hat den Schutz mit Beschluss vom 20. Oktober 2022, Az. IX ZB 12/22, bestätigt.
Warum kann die Bank das Geld trotzdem sperren?Die Bank berücksichtigt zunächst den auf dem P-Konto gespeicherten Freibetrag. Fehlt für einen höheren Betrag ein geeigneter Nachweis oder eine Entscheidung, kann sie den Überschuss zurückhalten.
Reicht bei der Pflegeperson eine P-Konto-Bescheinigung?Für das weitergegebene Pflegegeld selbst reicht sie nicht. Dieser Schutz muss im Regelfall nach § 906 Absatz 2 ZPO bei der zuständigen Vollstreckungsstelle beantragt werden.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?Benötigt werden vor allem der Pflegegeldbescheid, Kontoauszüge, Nachweise über die Weitergabe, die Daten des P-Kontos und die Aktenzeichen der Pfändungen. Die zuständige Stelle kann weitere Belege verlangen.
Was ist zu tun, wenn das Geld bereits gesperrt ist?Betroffene sollten den berücksichtigten Freibetrag schriftlich erfragen und den Antrag sofort bei der zuständigen Stelle einreichen. Steht die Auszahlung an den Gläubiger bevor, sollte zugleich um vorläufigen Schutz bis zur Entscheidung gebeten werden.
Der Beitrag Pflegegeld ist unpfändbar – P-Konto kann trotzdem gesperrt werden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Einheitliche EU-Regeln: Wie weit ist Deutschland beim digitalen Gewaltschutz?
Noch zehn Monate Zeit bleiben der Bundesregierung, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. EU-Vorgaben verlangen Mindeststandards, auch im Digitalen. Inzwischen sind neue Tatbestände auf dem Weg, doch in anderen Punkten plant die Koalition bisher wenig.
Die Pläne der Bundesregierung zum Schutz vor Gewalt: Im Strafrecht klar, der Rest etwas schwammig. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / photothekIm Frühjahr 2024 geschah in Brüssel ein kleiner menschenrechtlicher Wumms. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich erstmals auf gemeinsame Regeln zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt geeinigt. Zwar waren Vergewaltigungen am Ende nicht Teil der Richtlinie – für Feminist*innen eine Enttäuschung. Doch immerhin schrieb das Regelwerk den Staaten jetzt einheitlich vor, nicht nur Zwangsverheiratungen und Stalking unter Strafe zu stellen, sondern auch Gewalt im Digitalen.
Künftig sollen Cyberstalking, Belästigung und das Weiterleiten von intimen Bildern ohne Einverständnis im Strafrecht verankert werden. Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie endet am 14. Juni 2027. Somit bleiben der Bundesregierung noch rund zehn Monate, um umzusetzen, worauf sich Europaparlament und Rat geeinigt haben.
Eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken zeigt jetzt: Während einiges bereits auf dem Weg ist, sieht die Regierung an anderen Stellen gar keinen Handlungsbedarf oder die Verantwortung bei den Bundesländern.
Bildbasierte Gewalt: Was Hubigs Gesetzentwurf vorsiehtDie Richtlinie verpflichtet Staaten etwa dazu, bildbasierte Gewalt einheitlich unter Strafe zu stellen. Ein intimes Bild, das jemand ohne Einverständnis im Netz oder in einer Chatgruppe teilt, oder ein sexualisierter Deepfake mit dem eigenen Gesicht – das ist in Deutschland bislang nur auf Umwegen strafbar. So etwa als Nachstellung, Beleidigung oder Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.
Das soll sich mit einem Gesetzentwurf ändern, den Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Frühjahr vorgestellt hat. Das Gesetz gegen digitale Gewalt sieht zwei Säulen vor. Die eine soll Betroffenen helfen, ihre Rechte auf zivilrechtlichem Weg durchzusetzen – also selbst zu klagen. Die andere Säule betrifft das Strafrecht und sieht dort mehrere neue Tatbestände vor.
So soll etwa strafbar werden, intime Aufnahmen einer Person ohne deren Zustimmung zu erstellen und zu verbreiten. Mit bis zu zwei Jahren Haftstrafe muss rechnen, „wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die eine sexuelle Handlung einer anderen Person abbildet“ oder „die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbildet“, heißt es dazu im Entwurf.
Gegen Ausweiskontrollen im Netz.Wir kämpfen für ein offenes Internet. Mit deiner Unterstützung.
Jetzt spendenDas gilt auch dann, wenn diese Bilder oder Videos nicht echt sind, sondern mit Hilfe von KI-Generatoren erstellt, also Deepfakes.
Auf Nachfrage der Linken zum Zeitplan will die Bundesregierung sich nicht festlegen. Sollte der Entwurf jedoch im Herbst im Bundestag debattiert und noch im kommenden Jahr verabschiedet werden, wären diese Punkte aus der EU-Richtlinie umgesetzt. Der Schutz in Deutschland würde sogar über die europäischen Standards hinausgehen, denn der Entwurf sieht derzeit vor, schon die Erstellung solchen Materials unter Strafe zu stellen, etwa den Prompt in einem Online-Generator. Die EU-Richtlinie setzt erst bei der Verbreitung an.
Keine neuen Regeln zum Schutz vor BelästigungStrafbar soll laut Hubigs Plänen auch werden, andere heimlich mit einem GPS-Tracker oder anderen vergleichbaren Ortungstechnologien zu verfolgen. Das soll in den bereits existierenden Nachstellungsparagrafen eingehen, wo bereits der Einsatz von heimlichen Überwachungsapps auf dem Handy strafverschärfend wirkt.
Auch damit setzt die Regierung ein Stück der EU-Richtlinie um, die Mitgliedstaaten verpflichtet, die „wiederholte oder ständige Überwachung einer Person mittels Informations- und Kommunikationstechnologie” unter Strafe zu stellen.
An anderen Punkten sieht die Regierung aber offenbar keinen Handlungsbedarf. Die Linke weist in ihrer Anfrage auf diese Stellen hin.
So schreibt das EU-Regelwerk Staaten auch vor, Cyberbelästigung unter Strafe zu stellen, etwa das unaufgeforderte Zusenden sexuell expliziter Bilder oder koordinierte Kampagnen. In Deutschland ist das Zusenden solchen Materials an eine erwachsene Person kein eigener Straftatbestand und wird auch nicht als Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung behandelt.
Es steht allerdings als „Verbreitung pornografischer Inhalte“ unter Strafe. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf diesen Umstand und hält das für ausreichend. „Es ist anerkannt, dass die Pornographiedelikte neben ihrer primären Schutzrichtung, dem Kinder- und Jugendschutz, auch die sexuelle Selbstbestimmung der Personen schützen, die pornographische Inhalte empfangen.“
Alles netzpolitisch RelevanteDrei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Jetzt abonnierenAußerdem soll die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass aus Gründen des Geschlechts in der EU künftig unter Strafe stehen. Der Volkverhetzungsparagraf nennt diese Kategorie aber bisher nicht. Hierzu ist im aktuellen Gesetzentwurf auch nichts vorgesehen.
Vorbeugen, Unterstützen und Zahlen erfassenDie EU-Richtlinie betrachtet Gewalt als gesellschaftliches Problem. Neben dem Strafrecht geht es darin auch um Hilfsangebote für Betroffene und Maßnahmen zur Prävention, etwa an Schulen oder in der Arbeit mit Täter*innen. Auf die Nachfrage, was in diesen Bereichen geplant sei, verweist Bundesregierung einerseits auf das Gewalthilfegesetz. Es wurde bereits Anfang 2025 verabschiedet und sieht auch ein Recht auf Beratung in Fällen digitaler Gewalt vor, allerdings erst ab 2032. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt bei den Bundesländern.
Außerdem erarbeite das Bundesfamilienministerium derzeit ein Maßnahmenpaket zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, „insbesondere in den Bereichen Schule und Bildung, Täterarbeit, sozialraumbezogene Prävention und digitale Gewalt“. Dazu seien Modellprojekte geplant.
Das EU-Regelwerk schreibt den Staaten auch vor, systematisch Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt zu sammeln, aufgeschlüsselt nach einzelnen Merkmalen. In Deutschland herrschte hier lange Unkenntnis. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nur angezeigte Taten. Wie häufig bestimmte Taten tatsächlich vorkommen, ließ sich damit nicht sagen.
Diese Lücke sollte eine Dunkelfeldstudie schließen, die das Bundeskriminalamt gemeinsam mit der Regierung Anfang des Jahres vorstellte. Für die Lebenssituationsbefragung (LeSuBiA = Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) befragte das BKA eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zu ihrer Gewalterfahrung, auch im Netz. Die Linke kritisiert jedoch, dass die Daten zu wenig aussagekräftig seien, da sie verschiedene Gewaltformen in einer Kategorie vermengen.
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Ömer Öcalan veröffentlicht erstmals Familienfoto von Imrali-Besuch
Der DEM-Abgeordnete Ömer Öcalan hat erstmals ein Foto vom Familienbesuch bei dem kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali veröffentlicht.
Die Aufnahme entstand während des Familienbesuchs am 31. Oktober 2025 und wurde von Ömer Öcalan über seinen Account in den sozialen Medien veröffentlicht.
An dem Besuch damals nahmen Abdullah Öcalans Schwester Fatma Öcalan sowie seine Neffen und Nichten Ömer Öcalan, Berfin Öcalan und Ali Öcalan teil.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ein-tausend-kilometer-langer-weg-beginnt-mit-einem-einzigen-schritt-52347 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/debatte-uber-rahmengesetz-im-parlament-begonnen-52406 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/aufruf-von-abdullah-Ocalan-fur-frieden-und-eine-demokratische-gesellschaft-45431
The launch of the Yermakovsky Mining and Processing Plant
Vladimir Putin launched the Yermakovsky Mining and Processing Plant, via videoconference. The new plant is based at the Yermakovsky fluorite and beryllium deposit and will have a capacity of up to 30,000 tonnes of ore per year.
Meeting of the State Council Presidium on the development of public transport
Vladimir Putin chaired a meeting of the State Council Presidium on the development of public transport in the Russian Federation held in Ulan-Ude.