Sammlung von Newsfeeds

AFSCME's Saunders: Workers and Communities Are Paying the Price of the Administration Dismantling Federal Agencies

AFSCME President Lee Saunders released the following statement after AFSCME members at the U.S. Department of Agriculture were placed on administrative leave to be furloughed:

“Federal workers and America’s communities are starting to pay the price of Elon Musk and his cronies’ unlawful efforts to dismantle essential public services. AFSCME members within the Department of Agriculture were notified that they will be furloughed since the administration has illegally eliminated the USAID, which funds the work they do. Because of these extremist actions, not only will people abroad go hungry, but American farmers will be left high and dry with no one to buy their crops. This is only the beginning of billionaires’ campaign to gut public services so they can hand over trillions in tax cuts to their wealthiest friends. It is shameful, and we will consider all our options to stop these actions.”
Kategorien: Externe Ticker

Der Gaskrimi um Transnistrien geht in die nächste Runde

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 10. Februar 2025 - 20:52
Seit dem 1. Januar war die von Moldawien abtrünnige Republik Transnistrien ohne Gaslieferungen, was dazu geführt hat, dass es dort den ganzen Januar über keine Heizung und kein warmes Wasser und nur stundenweise Strom gab. Die Gründe dafür waren einerseits das Ende des ukrainischen Gastransits, andererseits ein Streit von Moldawien mit Gazprom um unbezahlte Rechnungen […]
Kategorien: Externe Ticker

Die Einstiche kommen näher: Deutschland wird zum Dschungelcamp importierter Steinzeitmenschen

Während der Linksstaat seine Kostgänger und Mitläufer aufmarschieren lässt, um jede Verschärfung der Migrationspolitik als Rückfall in den Faschismus zu brandmarken, wird Deutschland von einer immer dramatischeren Welle von Migrantengewalt heimgesucht. Was allein in diesem noch jungen Monat vorgefallen ist, würde in einem normalen Land dazu führen, dass der Notstand ausgerufen wird: Die Schweriner Polizei […]

<p>The post Die Einstiche kommen näher: Deutschland wird zum Dschungelcamp importierter Steinzeitmenschen first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Mehr Arbeitslosengeld durchs Krankengeld

Lesedauer 2 Minuten

Arbeitslosengeld ist eine Sozialversicherungsleistung. Das bedeutet, ob und wie lange Sie Arbeitslosengeld beziehen, liegt daran, wie lange Sie in die Versicherung einzahlten. Aber was passiert nach dem Bezug von Krankengeld? Kann sich das Arbeitslosengeld verlängern und sogar durch den Krankengeldbezug erhöhen?

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Wenn Sie krank werden, bezahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang den Lohn weiter. Danach springt, wenn Sie gesetzlich versichert sind, die Krankenkasse ein und muss für höchstens 72 Wochen Krankengeld bezahlen.

Was bedeutet das für das Arbeitslosengeld?

Während der Lohnfortzahlung und während des Krankengeldes fließen weiter Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Umgelehrt ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während des Bezugs von Krankengeld.

Bekommen Sie Arbeitslosengeld, nachdem Sie Krankengeld bezogen haben, dann wird das Arbeitslosengeld nach dem vorherigen Erwerbseinkommen berechnet.

Krankengeld verlängert Arbeitslosengeld

Da Sie also in der Zeit des Krankengeldes weiter Beiträge an die Arbeitslosenversicherung leisten und zugleich das Arbeitslosengeld ruht, kann sich der Bezug des Arbeitslosengeldes verlängern – oder diesen sogar erst ermöglichen.

Arbeitslosengeld erst nach einem Jahr Beschäftigung

Der entscheidende Punkt ist: Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung erhalten Sie erst, wenn Ihnen mindestens 12 Monate Beiträge bei der Arbeitslosenversicherung angerechnet werden.

Jemand, der nur sechs oder acht Monate versicherungspflichtig tätig ist und dann arbeitslos wird, hat also keinen Anspruch auf diese Leistung.

Arbeitslosengeld wegen des Krankengeldes

Was ist aber, wenn Sie (nur) mehrere Monate gearbeitet haben, krank werden und Krankengeld beziehen? Beträgt die Gesamtzeit von Erwerbsarbeit, Lohnfortzahlung und Krankengeld jetzt ein Jahr oder mehr, dann haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Denn die Lohnfortzahlung und das Krankengeld werden wegen der Beiträge wie Arbeitszeiten berechnet. In manchen Fällen führt also das Krankengeld sogar dazu, dass Sie überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bekommen.

Arbeitslosengeld und Krankengeld

Sie müssen folgendes beachten: Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld setzt voraus, dass nach der Krankheit noch ein Restanspruch an Arbeitslosengeld besteht.

Das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld entspricht dem regulären Arbeitslosengeld und wird auf dieselbe Weise berechnet.

Lesen Sie auch:
Das Krankengeld läuft aus: Wie geht es jetzt weiter?

Krankengeld, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung

Wenn Sie nach dem Krankengeld eine Erwerbsminderungsrente beantragen, dann erhalten Sie nahtlos Arbeitslosengeld, solange ihr Antrag bearbeitet wird. Das gilt ebenso für eine Rehabilitationsmaßnahme.

Wann haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld?

Allerdings haben nicht alle, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, überhaupt einen Anspruch auf Krankengeld. Kein Anspruch besteht bei Kindern und Ehepartnern, die mitversichert sind über die gesetzliche Familienversicherung.

Bürgergeld-Bezieher, Studierende und Praktikanten, die über die gesetzliche Krankenkasse versichert sind, erhalten ebenfalls kein Krankengeld.

Minijobber sind nicht über den Minijob krankenversichert. Wer Altersrente oder volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf nicht mit Krankengeld rechnen.

Vom Arbeitslosengeld zum Krankengeld

Sie können aber nicht nur vom Krankengeld ins Arbeitslosengeld kommen, sondern auch vom Arbeitslosengeld ins Krankengeld. Als Arbeitsloser zahlen Sie Beiträge für die Krankenversicherung und haben deshalb diesen Anspruch.

In solch einem Fall tritt die Agentur für Arbeit an die Stelle des Arbeitgebers. Statt sechs Wochen Lohnfortzahlung beziehen Sie im Krankheitsfall erst einmal sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld.

Nach dieser Leistungsfortzahlung besteht ein Anspruch auf Krankengeld.

Der Beitrag Mehr Arbeitslosengeld durchs Krankengeld erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Lediglich unterschriebener Arbeitsvertrag reicht nicht für Krankengeld

Lesedauer < 1 Minute

Allein die Unterschrift unter einem neuen Arbeitsvertrag sichert noch keinen Anspruch auf Krankengeld. Denn wenn der Arbeitnehmer die Arbeit wegen Krankheit gar nicht erst angetreten hat und ihm innerhalb der Probezeit gekündigt wurde, liegt noch kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 10. Februar 2025, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 16 KR 61/24).

Arbeitsvertrag unterschrieben aber nicht Stelle angetreten

Der 36-jährige arbeitslose Kläger aus dem Landkreis Cuxhaven hatte Anfang Oktober 2023 einen Arbeitsvertrag als Lagerist bei einem Reinigungsunternehmen unterschrieben. Doch zum Arbeitsantritt kam es nicht. Er meldete sich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses krank. Der Arbeitgeber kündigte ihm zwei Wochen später innerhalb der Probezeit. Der Mann wurde nicht zur Sozialversicherung angemeldet.

Die Krankenkasse lehnte die Zahlung von Krankengeld an den Mann ab. Er habe keinerlei Einkommen erzielt, so dass auch kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorgelegen habe.

LSG Celle: Vierwöchige Wartezeit bei neuem Arbeitsverhältnis

Der Kläger verlangte nun von seinem Arbeitgeber, ihn ab Beginn des Arbeitsvertrages zur Sozialversicherung anzumelden. Damit wollte er seinen Krankengeldanspruch sichern. Mit dem Arbeitsvertrag sei ein Beschäftigungsverhältnis begründet worden. Dies müsse auch dann gelten, wenn er krankheitsbedingt am Arbeitsantritt verhindert war.

Das LSG wies die Klage mit Urteil vom 21. Januar 2025 ab. Der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet gewesen, den Kläger zur Sozialversicherung anzumelden. Denn ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sei nicht bereits mit dem Beginn des Arbeitsvertrags entstanden. Bei neuen Arbeitsverhältnissen müssten Arbeitnehmer generell eine vierwöchige Wartezeit einhalten. Erst dann bestehe ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und gegebenenfalls auf Krankengeld.

Der Gesetzgeber habe mit der vierwöchigen Wartezeit verhindern wollen, „dass Arbeitgeber die Kosten der Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer tragen müssen, die direkt nach der Einstellung erkrankten“, heißt es in dem Urteil. Zudem hätte sich der Kläger nicht an seinen Arbeitgeber, sondern an seine Krankenkassen wenden müssen, um Krankengeld zu erhalten.

Der Beitrag Lediglich unterschriebener Arbeitsvertrag reicht nicht für Krankengeld erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

AUF1 deckt geheimes Systemkomplott gegen AfD kurz vor Bundestagswahl auf

Gemäß seiner eigenen Ankündigung einer bevorstehenden spektakulären Enthüllung ging der österreichische Sender AUF1 gestern Abend mit einer Sondersendung an die Öffentlichkeit, die es in sich hat. Darin wurde nicht weniger aufgedeckt als ein neuer Großangriff des deutschen Deep State gegen die AfD, deren massive Zugewinne bei den Bundestagswahlen Sonntag kommender Woche im linksgrünen Milieu ebenso […]

<p>The post AUF1 deckt geheimes Systemkomplott gegen AfD kurz vor Bundestagswahl auf first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Bürgergeld: Wie entkommen aus der Sinnlosmaßnahme des Jobcenters

Lesedauer 3 Minuten

Immer wieder berichten Menschen, die Arbeitslosengeld II (oder Bürgergeld) beziehen, von eher zweifelhaften Bildungsmaßnahmen. Auf dem Papier sollen sie die berufliche Qualifikation steigern, in der Praxis wirken sie jedoch oft wie Mittel zum Zweck: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erscheinen in der Statistik nicht mehr als arbeitslos und der Maßnahmeträger erhält finanzielle Zuschüsse.

Doch wie sinnvoll sind diese Kurse tatsächlich, und was können Betroffene tun, wenn ihnen die Maßnahme eher schadet als hilft?

Welche Ausgangslage schildert Herr Meyer?

Herr Meyer ist Akademiker und gesundheitlich stark eingeschränkt. Dennoch wurde er vom Jobcenter in eine neue Maßnahme geschickt, die ihn angeblich zweimal pro Woche für jeweils acht Stunden weiterbilden sollte.

Als Anreiz erhielt er ein Deutschlandticket, dessen Kosten sozial erstattet werden. Nach seiner Einschätzung handelt es sich jedoch um ein eher fragwürdiges Angebot. Viele Inhalte sind ihm längst bekannt, und er sieht in den Gesprächen mit den übrigen Teilnehmenden wenig Mehrwert.

Hinzu kommen Probleme wie ein deutlich geringerer Zeitumfang als angekündigt. Statt zweimal acht Stunden gab es nur etwa viereinhalb Stunden Unterricht, ein anderer Termin fiel sogar ganz aus. Dass Träger und Jobcenter von ganz anderen Laufzeiten sprechen, wirkt auf Herr Meyer wenig seriös. Er fühlt sich nicht wirklich gefördert, sondern eher „geparkt“.

Ist der Ausstieg aus einer laufenden Maßnahme überhaupt möglich?

Wie kann man aus einer verpflichtenden Maßnahme herauskommen, ohne gleich mit Leistungskürzungen oder Rückforderungen rechnen zu müssen?

Häufig wird empfohlen, vor Beginn keinen Vertrag mit dem Träger zu unterschreiben. Viele Maßnahmeträger bestehen zwar auf dieser Unterschrift, um ihre Leistungen abrechnen zu können, aber wer sie verweigert, wird oft von ihnen selbst ausgeschlossen – was wiederum in manchen Fällen dazu führt, dass keine Sanktionen greifen.

Herr Meyer hat in seiner Vergangenheit sogar schon einmal eine Maßnahme ohne Konsequenzen abgebrochen. Er vermutet, dass weder der Träger noch das Jobcenter den Abbruch kommuniziert haben, vielleicht um die Statistik zu schönen und die Fördergelder nicht zu gefährden.

Eine Garantie für Sanktionsfreiheit ist das jedoch nicht. Theoretisch darf das Jobcenter die Leistungen kürzen, wenn es von einem selbstverschuldeten Abbruch erfährt.

Lesen Sie auch:

– Minijob und Bürgergeld: So zahlt das Jobcenter dann die Rente

Warum sind gute Argumente für den Abbruch so entscheidend?

In vielen Fällen kommt es darauf an, wie glaubhaft man belegen kann, dass die Maßnahme kein geeignetes Instrument zur beruflichen Eingliederung ist oder sogar dem gesundheitlichen Zustand schadet.

Wer zum Beispiel dokumentiert, dass der Umfang der Schulungen weit hinter dem versprochenen Angebot zurückbleibt oder dass der Träger elementare Inhalte nicht vermittelt, kann sich gegenüber dem Jobcenter auf die Verletzung des vereinbarten Bildungsziels berufen.

Herr Meyer erwägt, offen mit seiner Fallmanagerin zu sprechen und die Mängel zu benennen. Die Maßnahme bringt ihm nichts, ist nicht zielführend und entspricht weder dem veranschlagten Zeitplan noch seinen gesundheitlichen Bedürfnissen.

Obwohl ein formaljuristischer Widerspruch durchaus möglich wäre, führt dieser selten zu einer schnellen Lösung. Widersprüche gegen Zuweisungen haben keine aufschiebende Wirkung, sodass man oft weiter teilnehmen muss, bis der Bescheid geprüft wird. Ist das Verhältnis zum Jobcenter jedoch gut, kann eine ehrliche Kommunikation erfolgversprechender sein.

Herr Meyer gibt an, aufgrund mehrerer Gebrechen nicht arbeitsfähig zu sein. Wenn es dafür ärztliche Bescheinigungen gibt, kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den sofortigen Druck aus der Maßnahme nehmen.

Betroffene haben zudem die Möglichkeit, die Erwerbsfähigkeit vom Ärztlichen Dienst des Jobcenters überprüfen zu lassen.

Sollte sich zeigen, dass Herr Meyer nur eingeschränkt oder gar nicht erwerbsfähig ist, könnte ein ganz anderer Weg eröffnet werden, zum Beispiel der Wechsel in eine andere Leistungsform oder ein angepassteres Förderkonzept.

Wer jedoch hofft, durch punktuelles „Krankfeiern“ einfach den Terminen zu entkommen, sollte vorsichtig sein. Fehlzeiten ohne triftige Gründe können negative Folgen haben, sofern Träger und Jobcenter genau nachhaken. Die bessere Strategie ist meist, gesundheitliche Aspekte offen darzulegen und mit ärztlichen Gutachten zu belegen.

Wie lässt sich ein gutes Verhältnis zum Jobcenter aufrechterhalten?

Herr Meyer erwähnt, dass er bereits ein gewisses Vertrauensverhältnis zu seiner Fallmanagerin pflegt. Für viele Betroffene kann das ein entscheidender Faktor sein, um etwaige Konflikte zu lösen, ohne gleich in eine rechtliche Auseinandersetzung zu gehen.

Wer sachlich darlegt, warum eine Bildungsmaßnahme weder fachlich noch gesundheitlich sinnvoll ist, kann mit Verständnis rechnen und sich gegebenenfalls auf andere Förderwege einigen.

Gleichzeitig zeigt das Beispiel, dass Maßnahmeträger und Jobcenter gelegentlich weniger an Weiterbildung als an Statistik und Finanzierung interessiert sind.

Wer wiederholt in eher sinnlose Maßnahmen „abgeschoben“ wird, sollte daher überlegen, sich professionell beraten zu lassen. Es gibt unabhängige Sozialberatungen und Arbeitsloseninitiativen, die über die rechtlichen Spielräume informieren und im Ernstfall auch bei Widersprüchen unterstützen.

Offene Kommunikation statt stiller Protest

Herr Meyers Fall steht exemplarisch für viele Menschen, die in Bildungsmaßnahmen geschickt werden, ohne wirklich davon zu profitieren. Zwar kann ein ungeplantes Fernbleiben problemlos ausgehen, solange der Träger es nicht meldet, doch ein solches Vorgehen birgt immer das Risiko, sanktioniert zu werden.

In einer gut geführten Beratung mit dem Jobcenter lassen sich Argumente gegen die Maßnahme darlegen, insbesondere wenn die Inhalte nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen oder die gesundheitliche Situation des Betroffenen nicht berücksichtigt wird.

Hilft das offene Gespräch nicht weiter, bleibt immer noch der formale Weg über einen Widerspruch. Dieser dauert zwar lange, zeigt aber, dass man die Zuweisung nicht einfach hinnehmen will.

Wer ernsthafte gesundheitliche Einschränkungen hat, sollte sich ohnehin ärztlich begleiten lassen und eine Prüfung der Erwerbsfähigkeit anstoßen.

Auf diese Weise können unnötige Maßnahmen vermieden und die tatsächlichen Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigt werden. Letztlich gilt: Ein respektvoller, aber bestimmter Umgang mit dem Jobcenter ist entscheidend, um unpassende Maßnahmen zu beenden und echte Unterstützung zu erhalten.

Der Beitrag Bürgergeld: Wie entkommen aus der Sinnlosmaßnahme des Jobcenters erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Bürgergeld: Kein Härtefallmehrbedarf vom Jobcenter für eine Räumungsklage

Lesedauer 4 Minuten

Erstattung von Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von rund 4500,00 EUR, die ihm im Rahmen einer gegen den Leistungsempfänger gerichteten Räumungsklage entstanden sind, muss das Jobcenter als Härtefallmehrbedarf – nicht – übernehmen ( § 21 Abs. 6 SGB II ).

Der Bedarf für Anwalts- und Prozesskosten, ist unabweisbar, wenn der Rechtsweg keine Aussicht auf Erfolg bietet – keine Gewährung von Prozesskostenhilfe ( Leitsatz Sozialrechtsexperte Detlef Brock ).

Begründung des Gerichts

Zu den Aufwendungen, die zu erstatten sind, gehören die Aufwendungen, die der Leistungsberechtigte in der Bedarfszeit für die Nutzung/Gebrauchsüberlassung einer bestimmten Unterkunft Dritten gegenüber kraft bürgerlichen oder öffentlichen Rechts aufzubringen hat. Dies bezieht sich auf den Mietzins, den der Leistungsempfänger dem Vermieter aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarung schuldet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2017 – L 9 AS 1742/14 -).

Kosten der Räumungsklage

Die Kosten einer Räumungsklage können ausnahmsweise zu übernehmen sein.

Voraussetzung der Übernahmegründe

Die Voraussetzung dafür ist, dass die Räumungsklage für den Leistungsberechtigten nicht abwendbar ist, weil das Jobcenter ihm den Ausgleich des bestehenden Unterkunftsbedarfes durch die Versagung der Leistungen vorenthalten hat und es dadurch zur Räumungsklage kommt (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 30.01.2014 – L 7 AS 676/13).

Voraussetzungen sind hier nicht gegeben

Denn das Jobcenter hatte die Kosten der Unterkunft in voller Höhe übernommen. Der Grund für die Räumungsklage des Vermieters beruht auf Streitigkeiten untereinander wegen Schimmelbefall und Sanierungsarbeiten, die der Vermieter vornehmen wollte. Zum Streit kam es wegen Besichtigung der Mietwohnung und den durch zu führende Instandhaltungsarbeiten.

Leistungsempfänger hat kein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Räumungsklage

Somit scheidet eine Übernahme der Kosten durch das Jobcenter als Kosten der Unterkunft aus. Auch keine Übernahme durch das Jobcenter als Härtefallmehrbedarf – § 21 Abs. 6 SGB 2 -.

Der Bedarf ist nicht unabweisbar

Landgericht lehnt Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht ab. Denn damit auch Hilfeempfänger gerichtlichen Rechtsschutz und anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen können, gibt es das System der Prozesskostenhilfe. Der Leistungsempfänger hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser ist aber vom Landgericht mangels Erfolgsaussicht der Berufung abgelehnt worden.

Bietet der Rechtsweg keine Aussicht auf Erfolg – ist der Mehrbedarf unabweisbar

Die Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz ist in einem solchen Fall, in dem der Rechtsweg keine Aussicht auf Erfolg bietet, nicht unabweisbar. Denn der Antragsteller trägt das Alleinige finanzielle Risiko, den Rechtsstreit trotzdem weiterzuführen.

Im Übrigen würde das System der Prozesskostenhilfe unterlaufen, wenn ein dort abgelehnter Antrag über den Weg des § 21 Abs. 6 SGB II bewilligt würde.

Kosten der Räumungsklage sind keine Wohnungsbeschaffungskosten, aber auch keine Schulden der Unterkunft

Die Kosten stellen auch keine Wohnungsbeschaffungskosten im Sinne des § 22 Abs. 6 SGB II dar und auch keine Schulden oder Forderungen, die mit Schulden im Zusammenhang stehen, so dass auch § 22 Abs. 8 SGB II nicht als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt.

Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock
Kosten der Räumungsklage- Wann und wie vom Jobcenter? Wann sind Kosten der Räumungsklage ausnahmsweise vom Jobcenter zu übernehmen?

Kosten aufgrund einer Räumungsklage können grundsätzlich Kosten der Unterkunft nach § 22 Absatz 1 SGB II darstellen ( LSG BW, Urt. v. 30.01.2014 -L 7 AS 676/13 -; BSG, Urteil vom 17.06.2010 – B 14 AS 58/09 R – ).

Das Jobcenter trägt die Kosten einer Räumungsklage, wenn es dem Leistungsberechtigten zu Unrecht Leistungen versagt, dadurch Mietrückstände entstehen und der Vermieter in der Folge Räumungsklage erhebt.

Die dann anfallenden Gerichtskosten sind als (einmalig anfallende) Bedarfe der Unterkunft im SGB II zu berücksichtigen ( LSG BW, Urt. v. 20.06.2017 – L 9 AS 1742/14 – nachgehend BSG, 22. November 2017 – B 14 AS 25/17 R, Beschluss: Verwerfung ).

Rechtstipp vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock

LSG Hamburg, Urt. v. 30.06.2023 – L 4 AS 132/22 D – Zur Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten, die anlässlich eines zivilgerichtlichen Rechtsstreits mit der Vermieterin entstanden sind

Leitsatz

1. Die Kosten des amtsgerichtlichen Verfahrens gehören nicht zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II.

2. Eine Übernahme von Kosten der Zahlungs- und Räumungsklage als „Annex“ zu den Leistungen nach § 22 Abs. 1 SGB II (zu dieser grundsätzlichen Möglichkeit vgl. BSG, Urteil vom 24.11.2011 – B 14 AS 15/11; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.6.2017 – L 9 AS 1742/14) kommt vorliegend ebenfalls nicht in Betracht.

Denn ein solcher Anspruch setzt voraus, dass der Leistungsempfänger diesen Kosten gerade aufgrund einer unrichtigen Sachbehandlung durch den Leistungsträger ausgesetzt ist und die Klage nicht selbst verschuldet hat. Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt.

3. Auch eine auf § 22 Abs. 8 SGB II gestützte Übernahme der Kosten des amtsgerichtlichen Verfahrens als Schulden des Klägers kommt nicht in Betracht.

Fazit

Entstehen infolge einer unberechtigten Versagung von SGB II-Leistungen Mietrückstände und erhebt der Vermieter deshalb in der Folge Räumungsklage, sind auch die dem Leistungsberechtigten auferlegten Gerichtskosten als einmalig anfallender Bedarf im Fälligkeitsmonat für die Unterkunft zu berücksichtigen.

vgl. LSG Berlin – Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2022 – L 32 AS 139/22 B ER WA; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2014 – L 9 AS 1742/14 – unter Verweis auf BSG, Urteil vom 17.06.2010 – B 14 AS 58/09 R zur Übernahme von Rechtsanwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten zur Sicherung der Unterkunft im Falle der Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 5 SGB II a.F.; Bayerisches LSG, Urteil vom 30.01.2014 – L 7 AS 676/13 ).

Hinweis für betroffene Leistungsempfänger

Wurde ihnen zum Beispiel die ALG II Leistung unrechtmäßig bzw. rechtswidrig versagt, sind dadurch Mietrückstände aufgelaufen und später kommt die Räumungsklage durch den Vermieter, haben sie gute Chancen, dass das Jobcenter die Kosten der Räumungsklage tragen muss, dazu zählen übrigens auch Rechtsanwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten.

Diese Kostenübernahme durch das Jobcenter muss – ausnahmsweise zuschussweise – erfolgen, denn in der Regel handelt es sich bei Schulden um eine darlehensweise Übernahme ( § 22 Abs. 8 SGB 2 ).

Lesetipp: Jobcenter muss die Kosten für Räumungsklage zahlen

Der Beitrag Bürgergeld: Kein Härtefallmehrbedarf vom Jobcenter für eine Räumungsklage erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Our film is going to the Oscars. But here in Masafer Yatta, we’re still being erased

As the world watches ‘No Other Land,’ Israeli settlers are raiding and burning our villages while soldiers arrest us, abuse us, and demolish our homes.

The post Our film is going to the Oscars. But here in Masafer Yatta, we’re still being erased appeared first on +972 Magazine.

Kategorien: Externe Ticker

Desinformation: Berliner Polizei bringt manipuliertes Foto in Umlauf

netzpolitik.org - 10. Februar 2025 - 17:35

Die Berliner Polizei verbreitet ein manipuliertes Foto des Protestbusses des Zentrums für politische Schönheit – ohne die Veränderung transparent zu machen. Mehrere Medien übernehmen das Bild. Die Künstlergruppe wirft der Polizei zudem fortlaufende Schikanen vor.

Sicherstellung des „Adenauers“ durch die Berliner Polizei. Auf dem Bus ist zum Zeitpunkt des Abschleppens deutlich die Aufschrift zu sehen – auf dem Foto der Polizei später nicht mehr. – Alle Rechte vorbehalten Zentrum für politische Schönheit

Die Berliner Polizei hat am gestrigen Sonntag am Rande einer Demonstration gegen AfD und CDU in Berlin das Fahrzeug „Adenauer SRP+“ der Aktionskünstler:innen des Zentrums für politische Schönheit sichergestellt. Über die Maßnahme verbreitete die Polizei dann einen Tweet bei der Plattform X und eine Instagram-Story darüber, wie der Polizeifahrzeugen sehr ähnlich aussehende Bus der Künstlergruppe abgeschleppt wurde. Dabei retuschierte sie auf dem Fahrzeug die Aufschrift „Adenauer SRP+“.

Das manipulierte Pressebild der Polizei landete dann in der Berichterstattung von Tagesspiegel und t-online. Erst auf Hinweise aus sozialen Medien fügten sie einen Zusatz im Artikel hinzu, in dem es heißt, das Bild sei von der Polizei verändert worden.

Die Polizei begründete die Veränderung des Bildes gegenüber dem Tagesspiegel mit dem „Neutralitätsgebot“. Idee hinter diesem Gebot ist, dass die Polizei keine politischen Nachrichten oder Parolen in ihrer Kommunikation weiterträgt.


Die Berliner Polizei hat auch gegenüber netzpolitik.org angegeben, dass sie wegen des Neutralitätsgebotes retuschiert habe, verweist aber auch auf datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Gründe. Die Bearbeitung des Bildes solle „eine Individualisierung und somit einen Rückschluss auf die Betroffenen polizeilicher Maßnahmen“ vermeiden.

Das ist einerseits grundsätzlich eine sinnvolle Maßnahme. Andererseits stellt sich natürlich die Frage, ob der Datenschutz bei diesem hinlänglich der Künstlergruppe zugeordneten und medial bekannten Fahrzeug so wichtig ist und ob überhaupt der Name des Fahrzeuges „Adenauer SRP+“ schon für sich eine politische Aussage ist, die sich die Polizei zu eigen machen würde, wenn sie diese nicht retuschiert. Hier verweist die Polizei auf die laufende politische Kampagne der Aktionskünstler.

Ungekennzeichnete Manipulation

Gravierender ist aber, dass die Polizei die Manipulation des Fotos weder im Bild selbst noch im Text transparent macht, sondern den Anschein eines nicht manipulierten Bildes erweckt. Es wäre einfach gewesen, die Veränderung beispielsweise mit einem schwarzen Balken oder einer anderen sichtbaren Verpixelung zu kennzeichnen.

Wir haben bei der Polizei nachgefragt, warum sie die Manipulation nicht sichtbar gemacht hat. Auf diese Frage hat die Berliner Polizei nicht geantwortet. Auf Anfrage von netzpolitik.org verweist die Polizei lediglich darauf, dass sie seit vielen Jahren „ein Wiedererkennen von Privatpersonen oder bestimmten Gruppen und eine Zuordnung zu Firmen, Marken u.ä.“ soweit wie möglich vermeide. Diese Praxis sei der Öffentlichkeit bekannt und würde nicht gesondert mitgeteilt. „Das oberflächliche Erwecken des Anscheines eines unbearbeiteten Bildes war nicht beabsichtigt“, so Polizeisprecher Florian Nath.

Das manipulierte Foto der Polizei. Sie hat den Schriftzug „Adenauer SRP+“ mit blauer Farbe digital wegretuschiert. Den Namen des Abschleppunternehmens belässt die Polizei. - Alle Rechte vorbehalten Polizei Berlin

Weiterhin hat die Polizei angegeben, dass „Gesichter, Merkmale, Kfz-Kennzeichen, Firmennamen, Label etc. auf Bildern und Videos durch die Polizei Berlin vor der Veröffentlichung grundsätzlich unscharf gemacht, entfernt oder überdeckt“ werden. Entgegen dieser Praxis sind allerdings im vorliegenden Fall die Aufschriften beim Abschleppfahrzeug wie der Name des Abschlepp-Unternehmens und dessen Motto nicht entfernt worden. Auf die Frage, welche Abteilung die Manipulation verantwortet, hat die Polizei geantwortet, dass es „keine für Bildveränderungen zuständige Dienststelle“ gäbe.

Umstrittene Sicherstellung

Die Sicherstellung des Protest-Busses selbst ist auch umstritten. Die Polizei verkündete auf X, dass es keine gültige Betriebserlaubnis gegeben habe. Dem widerspricht die Künstlergruppe. Laut dem Zentrum für politische Schönheit hat das Fahrzeug mehrere positive Gutachten und TÜV-Prüfungen hinter sich, die neueste davon soll laut der Künstlergruppe bei der Sicherstellung des Fahrzeugs am Sonntag keine fünf Tage alt gewesen sein. Im Gegensatz zur Darstellung der Polizei handele es sich bei den „Aufbauten“ auf dem Dach um Ladung und keine feste Installation. Für diese Variante haben die Künstler:innen in einer Pressekonferenz am Montagnachmittag schlüssige Bilder vorgelegt.

Das Zentrum für politische Schönheit beklagt fortlaufende Schikanen durch die Polizei. In einem Zeitstrahl (PDF) stellt die Gruppe die bisherigen Kontrollen dar und zeigt Screenshots von Kommunikationen und Dokumenten, deren Echtheit netzpolitik.org nicht unabhängig überprüfen konnte. Laut diesen Dokumenten wurde das Fahrzeug bei der gestrigen Demonstration „beschlagnahmt“ und nicht „sichergestellt“, wie die Polizei in ihrer Kommunikation auf X selbst schreibt. Laut der Künstlergruppe steht das Fahrzeug nun auf einem Polizeigelände in Berlin-Marzahn, die Polizei reagiere nicht auf Anfragen ihres Anwaltes.

„15 Demos und Aktionen verpasst“

Das Künstlerkollektiv kritisiert das Vorgehen der Polizei als Eingriff in die Versammlungs- und Kunstfreiheit. Die fortwährenden und langwierigen Kontrollen der Polizei hätten dazu geführt, dass das Fahrzeug an sehr vielen Protesten gegen Rechtsradikalismus nicht wie geplant teilnehmen konnte, sondern stattdessen festgesetzt worden oder in technischen Prüfungen gewesen sei. Das Zentrum für politische Schönheit hatte im Dezember 225.000 Euro an Spenden gesammelt, um mit dem Mobil vor der Bundestagswahl Proteste gegen Rechtsradikalismus zu unterstützen.

Laut der Pressekonferenz der Aktionskünstler sollte das Fahrzeug täglich im Einsatz sein, durch die polizeilichen Maßnahmen sei die Gruppe in nunmehr 15 Fällen daran gehindert worden, Proteste und Aktionen gegen Rechts zu unterstützen. Legendär war der „Adenauer“ geworden, als das Fahrzeug beim AfD-Parteitag in Riesa plötzlich eine Panne hatte und eine Zufahrtsstraße des AfD-Parteitages blockiert hatte.

Update 11.9.:
Die Berliner Polizei hat nun zusätzlich ein neues, sichtbar verpixeltes Foto auf X gepostet. Sie belässt den Ursprungspost allerdings online.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Externe Ticker

Rente: Rentenzuschlag ohne Ankündigung eingestellt

Lesedauer 2 Minuten

Der Rentenexperte Peter Knöppel berichtet von zahlreichen Fällen, in denen Rentner keinen Zuschlag mehr erhielten, nachdem sie von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente gewechselt waren.

Was ist da passiert, und was können Sie tun, wenn Sie in diese Situation geraten?

Rentenversicherung weiß auch nicht, was los ist

Eine Geschädigte berichtete Knöppel: „Statt meiner Rente wegen Erwerbsminderung beziehe ich ab September 2024 eine Altersrente. Auf telefonische Nachfrage bei der gesetzlichen Rentenversicherung kam die Antwort von der Mitarbeiterin, dass  sie auch nicht wisse, woran das liegt und sie mir nicht weiterhelfen könne.“

Dabei ist es gerade die Aufgabe der Mitarbeiter der Rentenversicherung, exakt solche Fragen zu klären, oder die Leidtragenden zumindest innerhalb der Rentenkasse weiterzuleiten, denn es geht hier um bares Geld.

Neuer Rentenzuschlag seit Juli 2024

Dieser Rentenzuschlag muss regulär ausgezahlt werden. Die gesetzliche Rentenversicherung informiert darüber: „Ab Juli 2024 werden gesetzliche Verbesserungen umgesetzt. Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer sich daran anschließenden Alters- oder Hinterbliebenenrenten erhalten einen Zuschlag zu ihrer Rente.“

Zuschlagsbescheide nicht aufgehoben

Dabei waren, so Knöppel, die Zuschlagsbescheide, die den Extra-Rentenzuschlag ab Juli 2024 bewilligten, sämtlich nicht aufgehoben worden.

Das aber, so erklärt der Rechtsanwalt, wäre eine Voraussetzung, um eine solche Zahlung einzustellen. Es braucht dazu eine Vorwarnung, eine Anhörung und eine Aufhebung der Bewilligungsbescheide.

Knöppel erläutert: „Die Mitarbeiter der Rentenversicherung müssen für Aufklärung sorgen und nicht die Betroffenen im „Regen“ stehen lassen. Es geht um eine Rentenleistung, die auf einmal nicht mehr gezahlt wird. Bewilligungsbescheide haben Bestand. Dies ist die Rechtsgrundlage für die Zahlung zugunsten der Betroffenen.“

Dieses Vorgehen ist rechtswidrig

Rentenzahlungen ohne Anhörung und ohne Aufhebung der Bewilligungsbescheide einzustellen, verstößt gegen bestehendes Recht, schreibt Knöppel: „Diese Vorgehensweise ist rechtswidrig und greift massiv in die Rechte der Betroffenen ein. Stellen Sie sich doch einmal vor, Ihnen zahlt Ihr Arbeitgeber einfach so Ihr Gehalt oder Ihre Bezüge nicht mehr aus. Wie würden Sie sich da fühlen?“

Was können Betroffene tun?

Wenn Ihnen die Rentenkasse auf diese Art rechtswidrig Leistungen nicht auszahlt, dann sollten Sie zuerst die Verantwortlichen bei der Versicherung kontaktieren, also anrufen, persönlich aufsuchen und / oder Ihnen schreiben.

Schreiben sollten Sie unbedingt, außerdem eine Kopie des Schreibens behalten und die Post der Rentenkasse per Einschreiben zukommen lassen, damit niemand behaupten kann, es sei nicht angekommen.

Dabei schildern Sie die rechtswidrig gestoppten Zahlungen und setzen der Rentenkasse eine Frist, zu der Sie die ausstehende Zahlung auf Ihrem Konto sein muss. Sollte dies nicht der Fall sein, so schreiben Sie, erwägen Sie rechtliche Schritte.

Lassen Sie sich rechtlich beraten

Suchen Sie zudem umgehend eine Beratung bei Experten auf. Sie können sich bei Sozialverbänden wie dem SoVD professionelle Unterstützung suchen, ebenso bei einem Rechtsanwalt, der auf Rentenrecht spezialisiert ist.

Wenn die Rentenkasse trotz Ihrer Aufforderung nicht zahlt, dann gehen Sie zum Sozialgericht und reichen dort eine Klage ein. Da die Rentenversicherung in diesem Fall klar rechtswidrig handelt, haben Sie gute Chancen auf Erfolg.

Der Beitrag Rente: Rentenzuschlag ohne Ankündigung eingestellt erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Schwerbehinderung: Neufeststellung kann die Rente kosten

Lesedauer 3 Minuten

Wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt ist, und Sie mindestens 35 Versichertenjahre bei der Rentenkasse nachweisen, dann haben Sie Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Doch ein Fehler kurz vor der Rente kann dazu führen, dass Sie den Anspruch auf diese verlieren.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Unter allen drei Formen der vorgezogenen Altersrente ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erstens die flexibelste und zweitens die mit den günstigsten Konditionen.

Während Sie bei der Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren Wartezeit mit Abschlägen vorzeitig in den Ruhestand eintreten können und bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren ohne Abschläge, ermöglicht die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beides.

Sie können zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Ruhe gehen, und mit 0,3 Prozent Rentenabschlägen für jeden vorgezogenen Monat noch einmal bis zu drei Jahre früher.

Es gilt der Grad der Behinderung bei Rentenbeginn

Voraussetzung für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist, dass Sie an dem Tag, an dem Sie in die Rente eintreten, als schwerbehindert anerkannt sind. Ob Ihr Grad der Behinderung nach Rentenbeginn sinkt, spielt dann keine Rolle mehr, denn die Rente gilt bis zum Lebensende.

Anders sieht es aber aus, wenn Ihr Grad der Behinderung vor dem Antritt der Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter 50 sinkt. Nehmen wir an, bei Ihnen galt über 30 Jahre lang ein Grad der Schwerbehinderung von 50 oder mehr, und wenige Monate vor dem Ruhestand lassen ihre Beschwerden nach, und der Grad sinkt auf 30 oder 40.

Dann verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, und zwar unabhängig davon, wie lange Sie zuvor schwerbehindert waren.

Umgekehrt gilt: Wenn Sie 35 Jahre eingezahlt haben und kurz vor einer möglichen Altersrente für schwerbehinderte Menschen eine Beeinträchtigung erwerben, die zu einem Grad der Behinderung von 50, 60 oder mehr führt, dann haben Sie trotzdem Anspruch auf diese spezielle Rente – jedenfalls, wenn die Schwerbehinderung zu Beginn der Rente vorliegt.

Der Verschlimmerungsantrags

Bei vielen Betroffenen verstärken sich die bereits bestehenden Beschwerden, oder es kommen neue hinzu. Neue Prüfungen ihrer behandelnden Ärzte stellen den festgestellten Grad der Behinderung in Frage, oder Sie meinen, Sie hätten Anspruch auf bestimmte Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis.

Alle dies sind Aspekte, wegen denen Menschen mit Behinderungen einen sogenannten Verschlimmerungsantrag stellen. Sie denken, dass ihre Beschwerden, die zum Beispiel mit einem Grad der Behinderung von 50 festgestellt sind, einen Grad von 60,70,80, 90 oder 100 rechtfertigen.

Der Antrag kann Sie die Rente kosten

Wenn Sie diesen Antrag auf Neufeststellung kurz vor Ihrer Rente stellen, dann kann Sie das die Rente kosten. Denn dass Sie oder Ihr behandelnder Arzt den Standpunkt vertreten, dass Ihre Einschränkungen sich verschlimmert haben, bedeutet längst nicht, dass das zuständige Versorgungsamt das auch so sieht.

So können in die Feststellung des Grades der Behinderung von 50 Überlegungen eingeflossen sein, die Sie selbst garnicht im Blick haben. Nehmen wir zum Beispiel an, dass Sie in der Zeit, als der Grad der Behinderung von 50 festgestellt wurde, eine Arthrose im Knie ihre Mobilität stark einschränkte.

Mit der Arthrose kommen Sie inzwischen besser klar, sei es durch Physiotherapie, durch Sport oder durch Gewichtsverlust. Dafür machen Ihnen jetzt wiederkehrende psychosomatische Schmerzen zu schaffen, die Sie subjektiv als schlimmer empfinden als die Arthrose, die allerdings medizinisch schwer zu erklären und auch kaum zu diagnostizieren sind.

Jetzt stellen Sie einen Antrag auf Neufeststellung, weil Sie eine höheren Grad der Behinderung als 50 begehren, und das Versorgungsamt stellt fest, dass Ihr Grad der Behinderung inzwischen 30 beträgt. Und damit ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen verloren.

Wann sollten Sie den Verschlimmerungsantrag stellen?

Wenn Sie kurz vor der Altersrente für schwerbehinderte Menschen stehen und merken, dass sich Ihre Einschränkungen verschlimmern, dann sollten Sie bis zum Rentenbeginn warten, um einen Antrag auf Neufeststellung Ihres Grades der Behinderung zu stellen.

Selbst wenn das Versorgungsamt jetzt Ihren Grad der Behinderung unter 50 setzen sollte, bekämen Sie trotzdem weiter die Rente ausbezahlt.

Der Beitrag Schwerbehinderung: Neufeststellung kann die Rente kosten erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

So hoch muss die Witwenrente mindestens sein – Mit Beispielrechnung

Lesedauer 4 Minuten

Die Hinterbliebenenrente, landläufig als Witwenrente bekannt, gilt nicht nur für Frauen, sondern auch für verwitwete Ehemänner sowie für Hinterbliebene in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.

Diese Rente können nicht alle Hinterbliebenen beanspruchen. Die Voraussetzungen erklären wir in diesem Beitrag und auch, wie die Rentenversicherung die Bezüge berechnet.

Was ist die Grundlage der Witwenrente?

Die Grundlage der Witwenrente ist, dass der verstorbene Ehepartner in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, also zumindest fünf Jahre lang Mitglied war. Das ist die Wartezeit, die die Rentenkasse allgemein verlangt, um Anspruch auf eine Rente zu haben.

Ausnahmen davon gibt es ebenfalls bei diversen Renten und auch bei der Rente für Hinterbliebene. Dazu zählt eine verminderte Erwerbsfähigkeit des Verstorbenen oder sogar sein Tod durch einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit, Schäden während des Wehr- und Zivildienstes oder während Gefängnishaft.

Welche Voraussetzungen gelten für die Ehe?

Die Witwenrente zahlt die Rentenkasse zudem nur, wenn die Ehe zur Todeszeit mindestens ein Jahr bestand. Hier gibt es wiederum Ausnahmen. Der Gesetzgeber will auf diese Art eine sogenannte Versorgungsehe ausschließen, also verhindern, dass die Eheleute nur heirateten, damit der hinterbliebene Partner die Rente bekommt.

Ausnahmen sind deshalb Situationen, in denen der hinterbliebene Partner belegen kann, dass die Versorgung durch die Rentenkasse nicht der Grund für die Ehe war. Generell gilt diese Jahresfrist dann nicht, wenn der Partner durch einen Unfall oder eine unvorhergesehene Erkrankung ums Leben gekommen ist.

Auch eine Ehe, die die Partner eingingen, um die Pflege des anderen zu gewährleisten, muss kein Jahr vor dem Tod anhalten, um die Rente zu erhalten.

Das Bundessozialgericht hat zudem klargestellt, dass auch bei leiblichen Kindern oder einer Schwangerschaft der Hinterbliebenen vom Verstorbenen keine Versorgungsehe unterstellt werden darf. (B 13 R 55/08 R).

Erkrankungen beschäftigen derzeit noch die Gerichte

Bei Erkrankungen des Verstorbenen beschäftigen sich bisweilen die Gerichte, ob sie Ausnahmen von der Jahresfrist darstellen. Dabei geht es unter anderem darum, ob eine unheilbare Krankheit bereits vor der Hochzeit bestand, und ob die Eheleute mit dem baldigen Tod rechneten. Ein solcher Fall beschäftigte das Landessozialgericht Hessen (L 2 R 140/13).

In der Praxis geht es um Feinheiten. Zum Beispiel erhielt ein Hinterbliebener doch noch eine Witwerrente, obwohl die Ehe erst nach der Krebsdiagnose der Frau geschlossen wurde. Er konnte nachweisen, dass die Hochzeit bereits vor der Diagnose geplant und angekündigt war.

Das Alter der Hinterbliebenen bestimmt die Höhe der Rente

Sollten Sie aktuell Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben, bestimmt Ihr Alter, ob Sie eine kleine oder große Witwenrente erhalten und wie hoch diese ausfällt.

Die kleine und die große Witwenrente

Die kleine Witwenrente beträgt nur ein Viertel der Rente ihres verstorbenen Partners und nach dem neuen Rentenrecht bekommen Sie diese außerdem nur zwei Jahre. Diese kleine Witwenrente gilt für Hinterbliebene, die nicht älter als 46 Jahre und einen Monat sind (Stand 2024).

Dieses Alter wird bis 2029 um jährlich einen Monat angehoben, bis dann eine große Witwenrente mit 47 Jahren infrage kommt.

Diese große Witwenrente gilt derzeit ab einem Alter von 46 Jahren und zwei Monaten. Wenn Sie im Dezember 1978 zur Welt kamen, im Dezember 2024 ihren 46. Geburtstag feiern und ihr Partner in diesem Jahr verstorben ist, dann haben Sie nur einen Anspruch auf eine kleine Witwenrente.

Sind Sie aber am 1. November 1978 geboren, und Ihr Partner stirbt im Dezember 2024, dann hätten Sie Anspruch auf eine große Witwenrente, denn im Dezember dieses Jahres sind Sie 46 Jahre und einen Monat alt.

Die große Witwenrente berechtigt Sie zu 55 Prozent der Rente des Ehepartners, nach altem Recht waren es sogar 60 Prozent.

Wann spielt das Alter keine Rolle?

Auch hier gelten Ausnahmen. Wenn Sie ein Kind großziehen oder erwerbsgemindert sind, dann bekommen Sie auch unter dem gesetzten Alter eine große Witwenrente. Das gilt auch bei einem erwachsenen Kind, wenn sich dieses wegen einer Behinderung nicht selbst versorgen kann.

Reform der Witwenrente

Bei der Witwenrente gab es eine Reform. Deshalb fallen manche Betroffene noch unter die alte Rechtslage. Die gilt für Sie, wenn die Ehe bis zum 31.12.2002 geschlossen wurde, und einer der beiden Partner vor dem ersten Januar 1962 zur Welt kam.

Das alte Recht bot Vorteile, denn die große Witwenrente lag hier bei 60 Prozent der Rente des Verstorbenen (statt 50 Prozent), und die kleine Witwenrente galt über die zweijährige Frist hinaus.

Wie hoch ist die Witwenrente?

Wie besprochen, wird die Witwenrente in Prozent der Rente ausgezahlt, die der oder die Verstorbene bezog oder mit seinen Beiträgen zur Rentenversicherung erwarten konnte.

Es handelt sich also nicht um eine fixe Summe, sondern die Bezüge der Hinterbliebenen sind abhängig vom Einkommen des Verstorbenen und den daraus berechneten Rentenpunkten.

Bei einer großen Witwenrente können Sie also bei einer Bruttorente von 1500 Euro erst einmal mit einer Hinterbliebenenrente von 825 Euro rechnen. Bei einer kleinen Witwenrente wären es 375 Euro.

Das Einkommen wird angerechnet

Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass Sie dieses Geld auch bekommen, denn die Rentenversicherung berücksichtigt bei der Rente Ihr Einkommen. Sie zieht also 40 Prozent ihres Bruttoeinkommens ab und davon den Einkommensfreibetrag. Von dem Ergebnis werden 40 Prozent auf ihre Witwenrente angerechnet.

Der Einkommensfreibetrag bei der Hinterbliebenenrente liegt in diesem Jahr bei 1038,05 Euro. Nehmen wir an, Sie verdienen 2.500 Euro brutto. 40 Prozent davon sind genau 1000 Euro. Diese werden abgezogen, und es bleiben 1.500 Euro. Minus, 1038,05 Prozent Freibetrag sind 461,95 Euro.

Davon rechnet die Rentenversicherung jetzt 40 Prozent auf ihre Witwenrente an, und das sind 187, 78 Euro. Bei der genannten großen Witwenrente von 825 Euro bleiben Ihnen also real noch 687,22 Euro über. Bei einer kleinen Witwenrente wären es nur 187,22 Euro.

Die Höhe der Witwen- oder Witwerrente in Deutschland hängt also von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Zeitpunkt der Eheschließung, dem Geburtsdatum der Ehepartner und der Art der Witwenrente (klein oder groß). Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die prozentualen Anteile der Witwenrente in Bezug auf die Rente des Verstorbenen:

Art Kleine Witwenrente Große Witwenrente Eheschließung vor dem 1. Januar 2002 und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren 25 % 60 % Eheschließung nach dem 31. Dezember 2001 oder beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren 25 % 55 %

Erläuterungen:

  • Kleine Witwenrente: Beträgt grundsätzlich 25 % der Rente, die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Sie wird in der Regel für zwei Jahre gezahlt, es sei denn, die Ehe wurde vor dem 1. Januar 2002 geschlossen und mindestens ein Partner ist vor dem 2. Januar 1962 geboren; in diesem Fall wird sie unbegrenzt gezahlt.
  • Große Witwenrente: Beträgt 55 % (nach neuem Recht) bzw. 60 % (nach altem Recht) der Rente des Verstorbenen. Voraussetzungen für den Bezug sind:
    • Der Hinterbliebene ist mindestens 47 Jahre alt (Stand 2029; die Altersgrenze wird schrittweise angehoben).
    • Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren.
    • Erwerbsminderung.

Beispielrechnung:

Angenommen, der verstorbene Ehepartner hatte einen monatlichen Rentenanspruch von 1.500 €.

  • Kleine Witwenrente:
    • Bei Anwendung des neuen Rechts: 25 % von 1.500 € = 375 € monatlich.
  • Große Witwenrente:
    • Nach neuem Recht: 55 % von 1.500 € = 825 € monatlich.
    • Nach altem Recht: 60 % von 1.500 € = 900 € monatlich.

Wichtig: Das eigene Einkommen des Hinterbliebenen wird auf die Witwenrente angerechnet, was die tatsächliche Rentenhöhe beeinflusst.

Extratipp: Der Witwenrente-Rechner

Diese Beispiele sind lediglich Rechenmodelle. Sie können ihren eigenen Anspruch auf Hinterbliebenenbezüge mit einem Witwenrente-Rechner ermitteln. Diesen finden Sie im Internet unter anderem bei nettolohn.de

Der Beitrag So hoch muss die Witwenrente mindestens sein – Mit Beispielrechnung erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Bildungsnotstand in Deutschland – Im Gespräch mit Bernhard Krötz

Wie ideologisierte Politiker das Land der Dichter und Denker in die Verblödung geführt haben. Schüler werden in allen Fächern, aber insbesondere in Mathematik und Physik, signifikant schlechter.

 

 

 

Kategorien: Externe Ticker

Schadenfreude vom Feinsten: Klima-„Abzocker“ jammern über Trumps Subventionsstopp

Charles Rotter

[Titel im Original: Schadenfreude at its finest: Climate Grifters Cry Over Trump’s Grant Freeze]

Oh, diese Menschheit! Die Wein- und Käseszene bei Bloomberg ist in eine regelrechte Hysterie verfallen, weil Präsident Trump den Steuerzahlern den Geldhahn zugedreht hat, aus dem ihr heiliger Klimakult finanziert wird. Ihre Schlagzeile liest sich wie ein verlorenes Drehbuch aus The Handmaid’s Tale: „It’s Surreal: Trump’s Freeze on Climate Money Sows Fear and Confusion“ [etwa: Es ist surreal: Trumps Einfrieren von Klimageldern sorgt für Angst und Verwirrung].

„Surreal“? Surreal ist, dass diese Leute glauben, sie hätten ein göttliches Recht auf eine endlose Quelle von Steuergeldern, um ihren als „Wissenschaft“ getarnten politischen Aktivismus zu finanzieren. Stellen Sie sich eine Welt vor, in der diese Leute tatsächlich etwas von Wert produzieren müssten, anstatt die Bundesregierung auszusaugen. Beängstigend, nicht wahr?

Eine „Krise“ für den klima-industriellen Komplex

Beginnen wir mit der Szene: Trump kommt zurück ins Amt und bremst in einem Schritt, der niemanden schockiert haben dürfte, die Klimaschwindel der Biden-Ära, wie z. B. das Inflationsbekämpfungsgesetz (das ironischerweise die Inflation ungefähr so effektiv reduzierte wie eine Benzindusche ein Feuer löscht). Millionen von Dollar an Zuschüssen – also Ihr hart verdientes Geld – verschwindet plötzlich aus den Taschen von gemeinnützigen Klimaorganisationen, Akademikern und anderen Gaunern, die ihre gesamte Existenz auf staatlichen Zuwendungen aufgebaut hatten.

Bloomberg beschreibt dies als „Verwirrung und Panik“. Oh nein! Sie meinen, diese selbsternannten Genies, die behaupten, sie könnten die globale Temperatur in 100 Jahren auf den Bruchteil eines Grades genau kontrollieren, konnten einen politischen Schritt von Trump nicht vorhersehen, der so vorhersehbar war wie der Sonnenaufgang? So schlau sind sie dann doch nicht, oder?

Die traurigsten Schluchz-Geschichten der Welt

Der Artikel stellt eine Reihe von Personen vor, die mit dem Schrecken zu kämpfen haben, nicht mehr an der staatlichen Zitze saugen zu können. Lernen wir ein paar kennen:

Alex Bomstein vom Clean Air Council, einer Non-Profit-Organisation, die offenbar dazu da ist, eine ständige Panik über die Luftqualität zu erzeugen. Er beklagt, dass seine Organisation „gemischte Nachrichten“ darüber erhalten hat, ob ihr vom Steuerzahler finanzierter Geldfluss tatsächlich abgestellt wird. Stellen Sie sich vor, wie schrecklich es wäre, wie ein normales Unternehmen arbeiten zu müssen, ohne zu wissen, ob die Einnahmen für immer garantiert sind.

Dominika Parry, Geschäftsführerin von 2C Mississippi, ist erschüttert, dass ihr Klimazuschuss in Höhe von einer Milliarde Dollar nicht wie erwartet zustande kommen könnte. Denn wenn man an „Mississippi“ denkt, ist die erste Sorge natürlich, ob der gemeinnützige Klimasektor des Bundesstaates vollständig finanziert ist.

David Funk, der Präsident einer „Energieberatungsfirma“ im Bundesstaat Washington, musste Mitarbeiter entlassen, weil das Landwirtschaftsministerium ihm kein kostenloses Geld geben wollte. Vielleicht könnte er das neue Konzept „eine Dienstleistung verkaufen, für die die Leute bezahlen wollen“ erforschen.

Laurence Smith, Professor an der Brown University, sagt, dass eine Postdoc-Studentin unter ihm nicht auf ihr Gehalt zugreifen konnte. Schauen wir mal, ob wir das richtig verstanden haben: Eine Forscherin, die sich vollständig auf staatliche Zuschüsse verlässt, befindet sich nun in einer finanziellen Sackgasse, weil… die Regierung die Zuschüsse gestrichen hat? Als ob es eine schlechte Karriereplanung wäre, sich auf endlose Steuergelder zu verlassen.

Die wahre Tragödie: Die Eliten verlieren die Kontrolle

Der wahre Grund für Bloombergs Empörung ist nicht die „Wissenschaft“ oder „der Planet“. Es geht darum, dass Trump die Machtstruktur bedroht, die diese Leute aufgebaut haben. Es geht nicht um den Klimawandel – es geht darum, eine dauerhafte Klasse von Bürokraten, Non-Profit-Organisationen und Akademikern zu sichern, die auf staatliche Gelder angewiesen sind, um ihren politischen Willen durchzusetzen.

Der Artikel räumt sogar ein, dass ein Teil der Panik darin besteht, wie man „die Sprache für Förderanträge im Zusammenhang mit dem Klimawandel und DEI navigieren kann“, da Verweise auf „Umweltgerechtigkeit“ ihnen nicht mehr so einfach Geld von der Regierung einbringen könnten. Sie haben Angst, dass sich der politische Wind gedreht hat und sie neue Wege finden müssen, um Bürokraten dazu zu bringen, ihnen Geld zu geben.

Trumps Meisterleistung: Einfrieren des Geldflusses

Dieser Schritt ist deshalb so effektiv, weil die Linke ihre gesamte Bewegung auf finanzieller Abhängigkeit aufgebaut hat. Sie brauchen Geld von der Regierung. Im Gegensatz dazu brauchen Trump und seine Anhänger keine staatlichen Zuschüsse, um an ihre Ideen zu glauben. Wenn Trump den Geldhahn zudreht, geraten die Linken in Panik, weil sie erkennen, dass ihre Institutionen ohne Geld nicht überleben können.

Bloombergs Lösung? Mehr Gerichtsverfahren! Denn wenn die Demokratie ihnen nicht gibt, was sie wollen, gibt es immer noch die Justiz.

Schlussfolgerung: Glorreiche, köstliche Tränen

Dieser Bloomberg-Artikel ist ein Meisterwerk der unfreiwilligen Komik. Es ist schön zu beobachten, wie Leute, die jahrelang den Rest von uns über „Nachhaltigkeit“ belehrt haben, plötzlich feststellen, dass sie selbst nicht nachhaltig sind. Es stellt sich heraus, dass die gesamte Klimabranche nur eine weitere aufgeblähte, von der Regierung abhängige Bürokratie ist. Ohne staatliche Gelder sind sie am Ende.

Umweltforscher versuchen immer noch herauszufinden, wie sie die Formulierung von Förderanträgen zum Thema Klimawandel und DEI im Lichte der Durchführungsverordnungen handhaben sollen. Anträge, die zuvor von einem Fokus auf die Unterstützung benachteiligter Gemeinden, Umweltgerechtigkeit oder Inklusivität profitiert hätten – die als Beweis für eine breite Wirkung angesehen werden – könnten plötzlich durch die gleichen Verweise unterminiert werden. – Aus dem Bloomberg-Beitrag

Also schnappt euch etwas Popcorn, Leute. Die Schadenfreude ist in diesem Fall groß.

[Auch hier steht der Terminus ‚Schadenfreude‘ so im Original! A. d. Übers.]

Link: https://wattsupwiththat.com/2025/02/05/schadenfreude-at-its-finest-climate-grifters-cry-over-trumps-grant-freeze/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Kategorien: Externe Ticker

Auftakt des Meşa Dirêj in Heilbronn

In Heilbronn ist der Startschuss für den langen Marsch der kurdischen Jugendbewegung gefallen. Zentrales Anliegen der traditionellen Demonstration ist die Freiheit von Abdullah Öcalan. In diesem Jahr liegt der Fokus auf den Gesprächen zwischen dem PKK-Begründer, der seit seiner völkerrechtswidrigen Verschleppung 1999 in die Türkei auf der Gefängnisinsel Imrali inhaftiert ist, mit einer Delegation der DEM-Partei, die als wichtig für einen möglichen neuen Dialogprozess mit der türkischen Regierung für eine Lösung der kurdischen Frage angesehen werden.

An dem langen Marsch – zu Kurdisch „Meşa dirêj“ – beteiligen sich über hundert Aktivist:innen aus Deutschland und dem benachbarten Ausland. Unter ihnen sind auch Internationalist:innen aus der Kurdistan-Solidarität. Insgesamt fünf Tage lang wollen sie durch mehrere Städte in Baden-Württemberg demonstrieren, um Aufmerksamkeit für die Forderung „Freiheit für Abdullah Öcalan und eine politische Lösung für die kurdische Frage“ zu schaffen. So lautet auch das Motto des diesjährigen langen Marsches, die wiederkehrend im Februar rund um den Jahrestag der Verschleppung Öcalans stattfindet und bis nach Straßburg führt.

 


Zum Auftakt reiste auch die Ko-Vorsitzende des kurdischen Europadachverbands KCDK-E, Zübeyde Zümrüt, nach Heilbronn. Sie würdigte die Aktion als „kraftvolles Zeichen“ einer organisierten und vereinten Jugend. Unterstützung für die Demonstration gibt es auch von einigen Eltern der beteiligten Aktivist:innen. Ihre erste Etappe führt heute durch Heilbronn, für den Abend ist die Teilnahme an einer Gedenkveranstaltung für Gefallene vorgesehen. Die nächsten Zwischenstationen sind ab Dienstag Ludwigsburg, Stuttgart, Böblingen, Offenburg, Lahr und Freiburg. Laut dem Organisationskomitee wird jede Tagesetappe mit einer Veranstaltung abgeschlossen. Auf dem Programm stehen Seminare zu den Themen Gleichstellung der Geschlechter sowie internationalistische Widerstände, außerdem soll aus Öcalans Verteidigungsschriften gelesen werden. Am Samstag soll der Marsch dann in eine Großkundgebung vor dem Europarat in Straßburg münden.

[album=20736]  

https://anfdeutsch.com/aktuelles/langer-jugendmarsch-von-heilbronn-nach-strassburg-45195 https://anfdeutsch.com/hintergrund/karayilan-reber-apo-will-den-15-februar-zu-einem-tag-der-hoffnung-machen-45246 https://anfdeutsch.com/aktuelles/dem-Ocalan-bereitet-historischen-aufruf-vor-45200

 

Kategorien: Externe Ticker

Unterstützung aus Deutschland für Öcalan-Appell an Europarat

Ein von dutzenden internationalen Persönlichkeiten unterzeichneter offener Brief an den Vorsitzenden des Ministerkomitee des Europarates, Xavier Bettel, mit der Forderung nach einem Handeln für die Freilassung des in der Türkei inhaftierten PKK-Begründers Abdullah Öcalan findet auch in Deutschland Zuspruch. Wie das in Berlin ansässige kurdische Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit Civaka Azad am Montag bekannt gab, wurde der von der norwegischen Akademikerin Prof. Kariane Westrheim Ende Januar initiierte Brief an Bettel inzwischen auch von über hundert Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens hierzulande unterzeichnet. Unter ihnen befinden sich etliche Journalist:innen, Akademiker:innen, Politiker:innen und Aktivist:innen.

Die Unterzeichnenden fordern, dass der seit seiner völkerrechtswidrigen Verschleppung aus Kenia im Jahr 1999 auf der Gefängnisinsel Imrali nahezu durchgehend totalisolierte Öcalan die Möglichkeit erhält, sich mit seinem Verteidigungsteam und Familienangehörigen zu treffen und schließlich unter Bedingungen freigelassen wird, die es ihm ermöglichen, eine „Rolle bei der Suche nach einer gerechten und demokratischen politischen Lösung für die jahrzehntelange kurdische Frage in der Türkei zu spielen“.

Die politische Bedeutung Öcalans bei der Lösung der kurdischen Frage könne gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, betont der Brief. Eine Beilegung des türkisch-kurdischen Konflikts, der inzwischen weit über die Grenzen der Türkei hinausgehe, „da das türkische Militär in Nordsyrien und im Nordirak einmarschiert, Gebiete angreift und besetzt“, könnte auch im Nahen Osten Frieden bringen. Dazu brauche es allerdings „konkrete rechtliche, diplomatische und politische Schritte“, die das Ministerkomitee des Europarats setzen müsse, heißt es.

Der Appell an die Spitze des Entscheidungsgremiums des Europarats reiht sich ein in die 2023 begonnene Kampagne „Freiheit für Öcalan – Eine politische Lösung für die kurdische Frage“ und schließt an mehrere Appelle aus europäischen Ländern an. Eine Liste mit allen Unterzeichnenden hat Civaka Azad auf seiner Webseite veröffentlicht. Im vergangenen Jahr hatten sich auch knapp 70 Nobelpreisträger:innen, 1.500 Anwält:innen und zahlreiche Organisationen und Verbände aus aller Welt an die Institutionen der EU gewandt und die Verantwortlichen zum Handeln für Öcalans Freilassung aufgefordert.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/einsatz-vom-ministerkomitee-des-europarats-fur-Ocalan-gefordert-45065 https://anfdeutsch.com/aktuelles/dem-Ocalan-bereitet-historischen-aufruf-vor-45200 https://anfdeutsch.com/hintergrund/dem-vertreter-berichtet-von-gesprach-mit-abdullah-Ocalan-45104

 

Kategorien: Externe Ticker

Wahlplakat-Lügen: Die Propaganda der Altparteien (II)

In Teil 1 dieses zweiteiligen kommentierenden Streifzugs durch die Wahlplakat-Lügenpropaganda der Altparteien wurde das Sündenregister der beiden tragenden Säulen der Noch-Ampel-Hampeltruppe eingehend abgehandelt. Im vorliegenden Teil 2 soll nun sowohl dem bis November 2024 „Dritten im Bunde“ – der FDP – als auch der “Tarnopposition” CDU Aufmerksamkeit geschenkt und dazu, berechtigterweise, gleichfalls der große Hammer […]

<p>The post Wahlplakat-Lügen: Die Propaganda der Altparteien (II) first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker