«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
A Report from the Front Lines: In Three Parts
A Report from the Front Lines
In Three Parts
Paul Craig Roberts
Democrats and Presstitutes Panicked that Musk Is Revealing Their Grift
Paul Craig Roberts
Elon Musk’s revelations of the extraordinary corruption in federal departments have made it clear for me why so many Democrat Representatives and Senators without business backgrounds became multi-millionaires and how the presstitute media abandoned by the public remains on its feet. Their source of wealth and funding is the US budget, which also explains why the budget is so totally out of control. The political establishment and the media are living on the federal budget, while American taxpayers cannot make ends meet and are up to their eyeballs in debt.
The Federalist reports that just last week Washington Democrats held three press conferences denouncing the US Department of Government Efficiency’s revelations of massive theft and corrupt self-dealing as an invasion of their privacy. These same Democrats, little doubt well paid by the Chinese, never said one word about Chinese hackers breaching the US Treasury Department’s computer security system and stealing documents that the Treasury classified as “a major incident.” Much less did the Democrats hold three press conferences about the Chinese hacking.
Do you really think Democrats, who have permitted unlimited violation of the American people’s privacy by the CIA, FBI, NSA, Homeland Security, care a whit about our privacy? The only thing the Democrats are concerned about is the US Department of Government Efficiency’s discovery of their theft and corruption.
We have to ask ourselves where the Republicans have been all these years while the Democrats feasted on the American taxpayers. Indeed, how long before the RINOs among them ally with the Democrats so that they don’t have to explain their years of non-action. But note: It was Chelsea Clinton, not Ivanka, who got 84 million dollars of the taxpayers’ money. Ask yourself also: where did Bill and Hillary Clinton get $200 million dollars?
Note also: It is Trump’s regime, not Biden’s or Obama’s, that is rooting out the theft and corruption, and it is corrupt Democrat judges put in office for the sole purpose of protecting Democrats who are doing their best to block all transparency .
And don’t weep for the civil service complaining about their privacy. The data is not private. It is in government hands. There is no basis in law for some corrupt judge to rule that the government cannot see its own data. What the concern is really over is the large percentages of Biden and Obama hires who got the job not on merit but on skin color, gender, and sexual perversion. One reason the US government is so totally dysfunctional is that the Democrats using DEI have destroyed a competent, nonpartisan civil service and substituted one based on skin color, gender, and sexual preference.
Now that the civil service is playing the “angry and fearful” game, you know what kind of people they are.
Federal Employees ‘Angered’ And ‘Fearful’ At Having To Do What Their Boss Says
Elon Musk Calls for Impeaching the federal judge who is helping the Democrats hide their corruption and theft from American taxpayers
Paul Craig Roberts
It appears that Democrats have been using the US Federal Budget as their personal slush fund. Now that the US Department of Government Efficiency is bringing out the evidence it is uncovering, the Democrats quickly had one of their judges order the Secretary of the US Treasury blocked from examining the information in the cabinet agency that he heads!
The judge was unable to cite any laws or precedent for his unprecedented order that a cabinet secretary has no control over the department he heads or access to its information.
Yes, you guessed correctly, the judge, Paul Engelmayer, is a Jewish Democrat, a party operative protecting the corruption of his party from being revealed. The judge ruled that revealing the evidence would cause “irreparable harm” to the Democrats and “the disclosure of sensitive and confidential information” will make the government data systems more vulnerable to hacking. What the judge’s words amount to is nonsense gabble to protect corruption from the light of day. Can the United States continue to exist, much less function, when it has Democrat judges this corrupt?
Elon Musk described Engelmayer as “a corrupt judge protecting corruption. He needs to be impeached NOW.” Is impeachment too light of a sentence? Would you prefer his execution?
As there is zero basis in law for the judge’s ruling, Trump should ignore the judge’s worthless ruling. Why not just deport the judge along with the illegals? There is actually precedent for this. President Lincoln did it to a northern US Representative who merely disagreed with him.
The Atlantic Demonstrates the Whore Media’s Extreme Hostility to Trump and to the American People Who Elected Trump
Paul Craig Roberts
I personally do not believe than any American, not even a single one, is so disreputable, so Anti-American, so anti-white, so anti-sexual morality, so vile and despicable as to subscribe to The Atlantic. I am convinced that this rag is underwritten by USAID grants and otherwise would not exist.
Perhaps I am mistaken. Perhaps the American liberal-left is this vile, and they subscribe to The Atlantic in order to have their anti-American beliefs confirmed. Perhaps The Atlantic sustains the poor dears’ fantasies of America’s evils that must be destroyed along with America and all white people.
In The Atlantic’s latest offering of crude propaganda, which is all that the rag provides, the disreputable rag denounces the Democrat multi-billionaires–Jeff Bezos, Mark Zuckerberg, Sundar Pichai, Tim Cook, and Sam Altman–who censored Trump and all who spoke one word of truth, and transformes the anti-Trump multi-billionaire coalition into Trump’s “overlords” who are bringing lawlessness and fear to objective, nonpartisan, dedicated, competent civil servants with the intent to replace them with sycophantic Trump loyalists. Clearly, with The Atlantic it is OK to have Democrat loyalists, but not Trump ones. https://www.theatlantic.com/ideas/archive/2025/02/trump-administration-voter-perception/681598/
How can we explain a writer penning such totally ignorant nonsense when it is known that the US civil service is overwhelming Democrat partisan as evidenced by its political campaign contributions which range from 86% to 97% Democrat across the federal departments and agencies? https://www.paulcraigroberts.org/2025/01/26/are-trump-and-his-supporters-ready-for-a-fight-to-the-death/
I mean, really. But it goes on from here. According to The Atlantic, the Trump administration is so corrupt and threatening that it believes it, elected by the people, actually has a right to rule. What a fool the Trump administration is for believing that its election gives it a right to rule. Only anti-Americans have a right to rule America. Where do these upstart MAGA Americans come from who believe they have a right to rule in their own country simply because they won an election?
According to the demented The Atlantic, all sorts of constitutional and legal barriers prevent Trump from governing, but none prevent Democrats and their corrupt judges, prosecutors, and media whores from preventing governance from an establishment-disapproved, despite electorally approved, presidential administration.
The writer of this idiocy, Adam Serwer, who according to Wikipedia is blessed with being both black and a Jew, strikes me, and perhaps I am mistaken, as a person far outside the boundaries of intelligent discussion. He is one of the lost souls who believes that America shouldn’t exist, or should be redefined so that the real America no longer exists. We see now, blinders removed, what the American media is–our worst enemy, an enemy supported by taxpayers’ money, the intent of which is to subvert America and to make Americans slaves to the narratives the media spins for our enslavement to an anti-American, anti-moral, anti-truth, anti-justice, anti-liberty existence ordained for us by the evil American Establishment presided over by Democrats so totally corrupt that the word doesn’t do the Democrat corruption justice.
The American Media is the scum of the earth. Trump should apply the Sherman Anti-Trust Act and break up the six illegal trusts, which reportedly are controlled by Jews, that hold 90% of the US media in captive hands. How would you like to be a journalist forced to lie in print and in recorded speech every day of your life in order to have an income? Those who have integrity find different employment. Those without integrity take the money. What America has is a media without integrity.
Is Trump so enthralled to Jews that he cannot protect America? Will the effort to make America great again fail because of Trumps’s subservience to Israel? Will the Zionist evangelicals, fake Christians, abandon Trump if he frees America from Israel’s domination?
The question we face is: Is America so subverted by Jewish interests that not even Trump can make America great again. Is all that awaits America is its obituary?
FEMA Provided No Aid to NC Hurricane Victims but Spent Many Millions Housing Immigrant-Invaders in LUXURY NY Hotels
Das göttliche Paar
US Treasury Pays $100 Billion yearly to People with no Social Security or ID number
Düngemittel-Krise: Preiserhöhung bei Lebensmitteln droht
Pflegegeld: Diese Vorteile hat man bei Pflegegrad 2 im Jahr 2025
Durch die Einstufung in Pflegegrad 2 eröffnen sich verschiedene finanzielle und organisatorische Leistungen, die Betroffenen und ihren Angehörigen dabei helfen sollen, den Alltag zu bewältigen. Da der Umfang der Leistungen je nach Punktzahl im Pflegegutachten variiert, ist es wichtig, genau zu wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und an wen man sich bei Fragen wenden kann.
Wer das Gefühl hat, eine falsche Einstufung erhalten zu haben, hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Medizinischen Dienstes Widerspruch einzulegen.
Grundsätzliches zum Pflegegrad 2Die Vergabe von Pflegegraden basiert auf der Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD). Diese Stelle prüft anhand eines Kriterienkatalogs, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Wer dabei mindestens 27 Punkte, aber weniger als 47,5 Punkte erhält, wird in Pflegegrad 2 eingestuft. Bei weniger als 27 Punkten ist nur Pflegegrad 1 vorgesehen, während ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3 erreicht wird.
In einem Gutachten wird dokumentiert, welche Bereiche (unter anderem Mobilität oder Selbstversorgung) Unterstützung erfordern. Dadurch lassen sich der Umfang und die Art der Pflegeleistungen genau bestimmen.
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Unter häuslicher Pflege versteht man die Versorgung im vertrauten Wohnumfeld. Dabei können Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Unterstützung übernehmen. Alternativ oder ergänzend ist es möglich, ambulante Pflegedienste einzubinden, um eine professionelle Versorgung zu gewährleisten. Der Gesetzgeber sieht für Pflegegrad 2 unterschiedliche finanzielle Hilfen vor, damit Betroffene entscheiden können, welche Form der Betreuung passend ist.
Überblick zu den Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
Pflegeleistung Anspruch mit Pflegegrad 2 Pflegegeld 347 Euro monatlich Pflegesachleistungen 796 Euro monatlich Verhinderungspflege 1.685 Euro jährlich Kurzzeitpflege 1.854 Euro jährlich Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich Tages- oder Nachtpflege 721 Euro monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich Technische Pflegehilfsmittel Ja Hausnotruf bis zu 25,50 Euro monatlich Wohnraumanpassung bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme Pflegeberatung und Beratungseinsatz Ja Pflegekurse für Angehörige Ja Pflegeunterstützungsgeld Ja Wohngruppenzuschuss 224 Euro monatlich Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 53 Euro monatlich Vollstationäre Pflege im Heim 805 Euro monatlich Monatliches PflegegeldPflegegeld wird an jene Personen ausgezahlt, die ihre Pflege hauptsächlich durch Angehörige oder andere ihnen nahestehende Personen organisieren. 2025 beträgt das Pflegegeld für Pflegegrad 2 genau 347 Euro pro Monat. Die Pflegekasse überweist diesen Betrag direkt an die pflegebedürftige Person.
Sie kann das Geld frei verwenden, beispielsweise zur Weitergabe an die Pflegeperson oder für andere Zwecke wie eine Haushaltshilfe. Oft dient das Pflegegeld dazu, entstehende Verdienstausfälle oder zusätzliche Kosten für die Versorgung auszugleichen.
Sachleistungen: Ambulante PflegeWer professionelle Unterstützung über einen anerkannten ambulanten Pflegedienst nutzt, erhält anstelle des Pflegegelds sogenannte Pflegesachleistungen. Dabei rechnet der Dienst direkt mit der Pflegekasse ab. Für Pflegegrad 2 stehen 2025 bis zu 796 Euro pro Monat zur Verfügung.
Sollte der Bedarf an professioneller Hilfe den bewilligten Betrag übersteigen, können Mehrkosten entstehen, die privat zu tragen sind.
Kombinationsleistung aus Pflegegeld und PflegesachleistungenEine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, wenn der ambulante Pflegedienst nur einen Teil der monatlichen Sachleistungsbeträge ausschöpft. Der ungenutzte Anteil wird prozentual auf das Pflegegeld übertragen.
Verwendet der Pflegedienst beispielsweise 90 % (716,40 Euro) der Sachleistungen, bleiben 10 % ungenutzt. Demzufolge wird 10 % des Pflegegelds (34,70 Euro) ausgezahlt. Diese Kombinationsleistung erlaubt eine flexible Aufteilung zwischen ehrenamtlicher und professioneller Pflege.
Ersatz oder Verhinderungspflege und KurzzeitpflegeAb Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Ersatz oder Verhinderungspflege, wenn die private Pflegeperson zeitweise verhindert ist – etwa durch Urlaub, Krankheit oder berufliche Verpflichtungen. Bei der Ersatzpflege wird entweder ein ambulanter Pflegedienst beauftragt oder eine andere Person übernimmt vorübergehend die Aufgaben.
Kurzzeitpflege findet hingegen vorübergehend in einer stationären Einrichtung statt, wenn eine Versorgung im eigenen Zuhause vorübergehend nicht möglich ist. Für das Jahr 2025 steht ein gemeinsames Budget in Höhe von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Geplant ist, diese Leistungen zur Jahresmitte 2025 zu einem einheitlichen Entlastungsbudget zusammenzufassen, sodass bisherige Übertragungsregeln entfallen.
Tages- und NachtpflegeBei der teilstationären Pflege bleiben Betroffene im Regelfall zu Hause wohnen, verbringen jedoch entweder den Tag oder die Nacht in einer entsprechenden Einrichtung. Dies bietet eine stundenweise Entlastung für die pflegenden Angehörigen und kann unter anderem sinnvoll sein, wenn Berufstätigkeit und Pflege vereinbart werden müssen oder wenn nur eine zeitlich begrenzte Beaufsichtigung benötigt wird.
Für Pflegegrad 2 stehen 2025 bis zu 720 Euro pro Monat für die teilstationäre Versorgung bereit. Parallel dürfen Leistungen der häuslichen Pflege (Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag) weiter genutzt werden. Da die Plätze in TaTages-nd Nachtpflegeeinrichtungen oft begrenzt sind, empfiehlt es sich, frühzeitig nach einem geeigneten Angebot zu suchen.
Zweckgebundener EntlastungsbetragDer Entlastungsbetrag beläuft sich 2025 auf 131 Euro monatlich. Er ist zweckgebunden und wird nicht direkt ausgezahlt, sondern dient der Erstattung von Leistungen aus anerkannten Unterstützungs- oder Betreuungsangeboten. Hierzu zählen Haushaltshilfen oder Betreuungsdienste, die eine offizielle Anerkennung besitzen.
Zwar darf dieser Betrag nicht für Hilfen bei der Selbstversorgung (etwa beim Waschen oder Essen) genutzt werden, doch bietet er finanzielle Unterstützung für Einkäufe, hauswirtschaftliche Tätigkeiten oder stundenweise Betreuung. Wer privat eine Person für Haushalt und Alltag entlohnen möchte, sollte überprüfen, ob diese Person eine Qualifizierung erlangen kann, damit die Kosten über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.
Pflegeberatung, verpflichtender Beratungseinsatz und PflegekurseBei Pflegegrad 2 steht Betroffenen eine kostenfreie Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt zur Verfügung. Diese Beratung hilft dabei, Leistungen passgenau zu beantragen und den Alltag besser zu organisieren.
Nehmen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld in Anspruch, muss zweimal im Jahr ein Beratungseinsatz durch eine Pflegefachkraft stattfinden. Dabei wird festgestellt, ob die pflegerische Versorgung gesichert ist, und es werden Hinweise gegeben, wie sich die Pflege sinnvoll gestalten lässt. Wird der Beratungseinsatz nicht rechtzeitig in Anspruch genommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder gänzlich gestrichen werden.
Kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige runden das Angebot ab. In diesen Kursen geht es um grundlegende Pflegetechniken, den Umgang mit Hilfsmitteln und Strategien zur Entlastung im Alltag.
Weitere Zuschüsse und FörderungenVerschiedene zusätzliche Förderungen stehen Personen mit Pflegegrad 2 offen:
- Wohnumfeldverbesserungen, beispielsweise für barrierearme Umbauten wie eine bodengleiche Dusche oder den Einbau eines Treppenlifts
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, etwa Hausnotrufsysteme, Pflegebetten oder spezielle Einlagen
- Förderung einer ambulant betreuten Wohngruppe durch den
- Wohngruppenzuschlag und eine einmalige Anschubfinanzierung bei Neugründung
Diese Angebote werden über die Pflegeversicherung bereitgestellt und können helfen, eine selbstständige Lebensführung zu erhalten oder zu verbessern.
Leistungen bei stationärer PflegeBei Pflegegrad 2 kann es sinnvoll sein, eine vollstationäre Unterbringung in Betracht zu ziehen, wenn häusliche Versorgung nicht realisierbar ist. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse 2025 einen Zuschuss von 805 Euro im Monat. Damit werden die pflegerischen Leistungen im Heim teilfinanziert.
Kosten für Unterkunft, Verpflegung und weitere Pflegeanteile müssen jedoch selbst getragen werden.
Ferner werden zusätzliche Betreuung und Aktivierung über Betreuungskräfte gefördert, um soziale Kontakte zu fördern und eine ansprechende Alltagsgestaltung zu ermöglichen. Ähnlich wie in der teilstationären Pflege sollen diese Angebote die Lebensqualität in der stationären Einrichtung erhöhen.
Mögliche SteuererleichterungenPflegende Angehörige können unter bestimmten Bedingungen steuerliche Vorteile nutzen. Der Pflegepauschbetrag von 600 Euro pro Jahr steht jenen Personen zu, die unentgeltlich eine nahestehende Person pflegen. Wird die Pflege von mehreren Personen getragen, wird der Betrag aufgeteilt.
Höhere Auslagen lassen sich alternativ über den Posten „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen, sofern sämtliche Belege vorhanden sind. Das von der pflegebedürftigen Person gezahlte Pflegegeld bleibt bei nahen Verwandten und Ehepartnern in der Regel steuerfrei, wenn eine sittliche Verpflichtung zur Pflege angenommen wird.
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Schulden: Darf auch das Pflegegeld gepfändet werden?
Die meisten Menschen wollen möglichst ein selbstbestimmtes Leben führen. Dabei werden sie durch pflegende Angehörige oft unterstützt. Das Pflegegeld, das ab Pflegegrad 2 gezahlt wird, dient dabei als wichtige finanzielle Unterstützung. Kann aber das Pflegegeld bei Schulden auch gepfändet werden? Wir geben Antworten.
Schutz des Pflegegeldes vor PfändungPflegegeld, das zur häuslichen Versorgung eingesetzt wird, ist frei verfügbar und wird oft zur Vergütung privater Pflegekräfte verwendet.
Eine häufige Frage in diesem Zusammenhang betrifft die Sicherheit des Pflegegeldes bei Schulden und möglichen Pfändungen. Die gute Nachricht ist, dass Pflegegeld in besonderem Maße geschützt ist und selbst bei Schulden nicht gepfändet werden kann.
Pflegegeld: Das P-Konto kann schützenBei der Bewilligung von Pflegegeld erfolgen häufig Nachzahlungen über mehrere Monate. Doch für Personen mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gibt es bestimmte Regeln zu beachten.
Sobald die Nachzahlung den Freibetrag übersteigt, ist eine P-Konto-Bescheinigung erforderlich. Die Vollstreckungsstelle ist in solchen Fällen der richtige Ansprechpartner, um eine einmalige Freigabe des Pflegegeldes zu beantragen.
Um diesen Antrag zu stellen, sind bestimmte Unterlagen notwendig, darunter eine Auflistung der Kontopfändungen, der Leistungsbescheid der Krankenkasse über die Nachzahlung, eine Bescheinigung der Bank zum bisher eingerichteten Freibetrag sowie ein Kontoauszug, der den Überziehungsbetrag zeigt.
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Privatinsolvenz und PflegegeldFür Menschen, die ihre Schulden nicht mehr aus eigenen Mitteln begleichen können, kann eine private Verbraucherinsolvenz eine Option sein.
Wichtig: Das Pflegegeld nhilt dabei nicht als Einkommen, es ist nicht steuerpflichtig und auf einem P-Konto nicht pfändbar.
Dennoch muss das Pflegegeld beim Insolvenzverwalter angegeben werden. Durch eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags aufgrund der Natur des Pflegegeldes bleibt dieses geschützt, und nur Beträge über dem erhöhten Freibetrag werden an Gläubiger abgeführt.
Urteil des BundesgerichtshofDer Bundesgerichtshof hat zudem in einem Urteil festgelegt, dass Pflegegeld nicht gepfändet werden darf, selbst wenn die pflegende Person verschuldet ist. Das Urteil (Aktenzeichen: IX ZB 12/22) stellt klar, dass Pflegegeld kein Entgelt für erbrachte Leistungen ist, sondern eine materielle Anerkennung und somit vor Pfändung geschützt ist. Mehr zum Urteil auch hier.
Gilt der Pfändungsschutz auf für das Vollzeitpflegegeld für Kinder?Für Menschen, die Pflegekinder betreuen, ist das Vollzeitpflegegeld eine wichtige Unterstützung. Gesetzlich ist festgehalten, dass dieses Geld unpfändbar ist, gemäß § 850 a Nr. 6 der Zivilprozessordnung.
Es steht den Pflegepersonen für die Versorgung des Kindes zur Verfügung und wird nicht als reguläres Arbeitseinkommen betrachtet. Bei einer Übersteigung des Freibetrags auf dem P-Konto kann dieser dauerhaft erhöht werden, wenn nachgewiesen wird, dass Bezüge für die Vollzeitpflege des Kindes erfolgen.
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Jordanian PM reiterates Jordan’s support to Syria’s security, stability, sovereignty
Amman, SANA-Jordanian Prime Minister Jafar Hassan affirmed that his country will be a supportive neighbor for Syria to achieve stability.
Jordanian News Agency “Petra” quoted Hassan as saying during the cabinet session : “We wish progress, stability and prosperity for our brotherly Syria, stressing that Jordan will be a supportive neighbor in this path.”
Hassan pointed out that Jordan hopes that the appropriate conditions will be created for the voluntary and safe return of Syrian refugees to their homeland.
khadega/Manar
Schwerbehinderung: Wichtiges GdB Urteil – Gericht legt Herabsetzung fest
Im Schwerbehindertenrecht geht es nicht um das Ausmaß des subjektiven Leidens, sondern um die objektive Einschränkung der Gestaltungsspielräume. Zusätzlich kommt es bei einem Grad der Behinderung nicht darauf an, ob in Zukunft mögliche Folgen eintreten können. So entschied das Sozialgericht Hamburg. (S 43 SB 478/21)
Hilfebedürftig wegen DiabetesDie Betroffene hatte einen anerkannten Grad der Behinderung von 50 sowie das Merkzeichen H (Hilfebedürftigkeit) wegen Funktionsbeeinträchtigungen aufgrund Diabetes mellitus Typ I. Das zuständige Versorgungsamt führte eine Nachprüfung durch.
In dieser schrieb die Betroffene auf die Frage, ob sie sich in ihrer Lebensführung gravierend beeinträchtigt fühlte, dies sei nicht der Fall und sie müsse damit leben. Das Amt beabsichtigte, den Grad der Behinderung auf 40 herabzustufen und das Merkzeichen H zu entziehen und hörte die Betroffene dazu an.
Grad der Behinderung herabgestuftIm Neufeststellungsbescheid stufte das Amt den Grad der Behinderung auf 40 herab und sah keine Voraussetzungen mehr für das Merkzeichen H. Einen Widerspruch der Erkrankten, dem diese einen Befundbericht eines Krankenhauses zugefügt hatte, wies das Amt als unbegründet zurück.
Klage vor dem SozialgerichtDie Betroffene klagte vor dem Sozialgericht, weil sie die Herabsetzung als ungerechtfertigt ansah. Sie argumentierte, dass ohne die fachkundige Versorgung durch ihre Mutter ein erhöhter Blutzuckerspiegel deutlich häufiger vorkäme und trotz der mütterlichen Vorsorge erhebliche Schwankungen auftreten würden.
Neuer Gutachter stellt ebenfalls einen Grad der Behinderung von 40 festDas Amt verwies auf die Begründungen in den verschickten Bescheiden. Das Gericht holte die medizinischen Befundberichte ein und beauftragte zusätzlich einen Facharzt für Allgemeinmedizin für ein Gutachten. Dieser erkannte ebenfalls einen Grad der Behinderung von 40.
Keine außergewöhnliche BehandlungSo spritze die Betroffene zwar vier- bis fünfmal täglich Insulin, es gebe aber keine Hinweise auf eine zusätzliche gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung. Die Stoffwechsellagen seien nicht außergewöhnlich schwer regulierbar, und es gebe auch keinen außergewöhnlich hohen Behandlungsaufwand. Die Berichte und Dokumentationen deuteten auf eine ausreichend gute Einstellung des Diabetes mellitus.
Das Gericht weist die Klage abDas Gericht erklärte, die Klage sei nicht begründet. Nach den Maßstäben der Versorgungsmedizin sei ein Grad der Behinderung von 40 gerechtfertigt und keine Schwerbehinderteneigenschaft mehr festzustellen.
Die Lebensführung muss gravierend beeinträchtigt seinFür einen Grad der Behinderung von 50 müssten nicht nur mindestens vier Insulininjektionen pro Tag vorliegen, sowie ein selbstständiges Anpassen der Insulindosis, sondern auch eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung.
Bei der Klägerin würden keine gravierenden Auswirkungen auf die Planung des Tagesablaufs, der Gestaltung der Freizeit, der Zubereitung der Mahlzeiten und der Mobilität vorliegen.
Ihre Nachteile seien zwar einschränkend und belastend, jedoch nicht gravierend.
Mögliche Veränderungen der Zukunft zählen nichtDabei komme es, entgegen der Auffassung der Betroffenen, nicht darauf an, ob eventuell in Zukunft schwerwiegende Stoffwechsellagen eintreten können, noch darauf, dass durch Vernachlässigung ihres Therapieverhaltens eine schlechtere Stoffwechsellage entstehen könnte.
Die gegenwärtige Versorgung durch die Mutter sei deshalb kein Argument, das einen höheren Grad der Behinderung rechtfertige.
Nicht die Diagnose zählt, sondern die EinschränkungVon der Betroffenen erwähnte Probleme am Arbeitsplatz würden am niedrigeren Grad der Behinderung nichts ändern. Denn im Schwerbehindertenrecht ginge es nicht um das Ausmaß des subjektiven Leidens, sondern um die dadurch objektiv eingeschränkten Gestaltungsspielräume.
Nicht Diagnosen oder körperliche Defizite kennzeichneten den Grad der Behinderung, sondern das tatsächliche Ausmaß der aus der Erkrankung folgenden Beeinträchtigungen von Funktionen. Es fehle eine Dokumentation der am Arbeitsplatz beschriebenen Ereignisse, damit diese ärztlich bewertet werden könnten.
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Schwerbehinderung: Verschlimmerungsantrag kann den Grad der Behinderung herabsetzen
Jeder Verschlimmerungsantrag kann dazu führen, dass das eigentliche Ziel nicht erreicht wird, sondern sogar eine Herabstufung oder Aberkennung des Grades der Behinderung (GdB) bewirkt wird. Deshalb sollte jeder Antrag immer gut überlegt sein.
Jeder Verschlimmerungsantrag kann negative Folgen haben“Jeder Verschlimmerungsantrag birgt ausnahmslos das Risiko einer Herabstufung des Grades der Behinderung (GdB)”, warnt deshalb Christian Schultz vom Sozialverband SoVD Schleswig-Holstein. Mit anderen Worten: Der Antrag auf Neufeststellung kann paradoxerweise dazu führen, dass man schlechter gestellt wird als vorher.
Im schlimmsten Fall, so Schultz, könne sogar der Schwerbehindertenstatus verloren gehen.
Schwerbehinderte, die einen sogenannten Verschlimmerungsantrag in Erwägung ziehen, tun dies in der Regel, weil sie eine Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Situation wahrnehmen. Die Hoffnung, einen höheren GdB und eventuell neue Merkzeichen zu erhalten, ist alzu verständlich.
Warum ein Verschlimmerungsantrag gestellt wirdDoch die Entscheidung, einen solchen Antrag zu stellen, sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Schultz hebt zwei primäre Gründe hervor:
– die Verschlimmerung einer bestehenden Behinderung und
– das Hinzukommen neuer Erkrankungen.
In beiden Fällen bedarf es einer gründlichen Beratung durch einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle eines Sozialverbandes, um Chancen und Risiken abzuwägen.
Änderungen 2024 für Menschen mit einer Schwerbehinderung Fallbeispiel: Rudigers Herabstufung nach einem VerschlimmerungsantragRudiger H., 59 Jahre alt, blickt auf seine bevorstehende vorzeitige Rente dank seines Schwerbehindertenausweises, den er aufgrund seiner Diabeteserkrankung erhalten hat.
Doch ein Gespräch mit seinem Nachbarn, der vor kurzem an der Hüfte operiert wurde und nun ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis hat, bringt ihn ins Grübeln. Rudis eigene Hüftprobleme haben in letzter Zeit zugenommen, eine Entwicklung, die er in Kombination mit seinem Diabetes als Grund für eine mögliche Erhöhung seines Grades der Behinderung (GdB) sieht.
Motiviert durch die Aussicht auf eine mögliche Besserung entschließt sich Rudiger H., einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Er erhofft sich die Anerkennung einer Verschlechterung seines Gesundheitszustandes und damit eine Erhöhung seines GdB.
Diese Entscheidung erscheint ihm logisch und gerechtfertigt, da er davon ausgeht, dass die Hüftprobleme in Verbindung mit seinem bestehenden Diabetes zu einer höheren Einstufung führen müssten.
Die Bearbeitung seines Antrags dauert einige Wochen und die Spannung steigt. Rudiger H. erwartet einen positiven Bescheid, der seine Hoffnungen bestätigt.
Das Ergebnis ist allerdings eine herbe Enttäuschung: Sein GdB wird nicht nur nicht erhöht, sondern sogar herabgesetzt.
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Bevor ein Antrag auf Höherstufung gestellt wird, sollten diese 3 Tipps beachtet werden:
1. Prüfung der Notwendigkeit und des Mehrwerts: Es sollte sorgfältig überlegt werden, ob der Antrag tatsächliche Vorteile bringt, wie beispielsweise einen höheren Pauschbetrag bei der Steuer oder die Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen.
2. Konsultation mit dem Arzt: Die Diagnose allein reicht nicht aus. Wichtig sind detaillierte Befundberichte, die die konkreten Auswirkungen der Erkrankung auf den Alltag beschreiben.
3. Berücksichtigung der sozialrechtlichen Lage: Die aktuelle Versorgungsmedizin-Verordnung sollte konsultiert werden, um zu verstehen, wie bestimmte Erkrankungen bewertet werden. Änderungen in dieser Verordnung können Einfluss auf den GdB haben.
Immer gut beraten seinSchultz empfiehlt daher eine gründliche Vorbereitung und Beratung vor der Entscheidung über einen Verschlimmerungsantrag. Die Beantwortung der drei zentralen Fragen kann helfen, das Risiko einer ungewollten Herabstufung zu minimieren. Nur wenn alle Anzeichen positiv sind, sollte der Antrag gestellt werden.
Der Verschlimmerungsantrag im Schwerbehindertenrecht ist ein Instrument, das mit Vorsicht zu genießen ist. Die Antragstellung erfordert Sorgfalt, Geduld und nicht zuletzt professionelle Beratung, um die eigenen Rechte effektiv zu wahren und nachteilige Folgen zu vermeiden.
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Massiver Wahlbetrug am 23. Februar nicht auszuschließen: Bürger sollen als Beobachter an Briefwahlauswertung teilnehmen
Angesichts der Anti-AfD und nun auch Anti-CDU-Hysterie des Linkstaates und seiner die gesamte Gesellschaft umschlingenden Tentakel, muss man leider befürchten dass die Bundestagswahl am 23. Februar mit allen Möglichkeiten manipuliert werden wird, um das sich abzeichnende Katastrophenergebnis von SPD und Grünen zumindest weniger dramatisch ausfallen zu lassen; dies sicherlich nicht auf offene Anordnung von oben […]
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Rente: Abfindung kurz vor der Rente gekürzt – Urteil
Ein Sozialplan eines Unternehmens darf für Mitarbeiter kurz vor der Rente geringere Abfindungen festlegen als für jüngere Beschäftigte. So entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg in einem konkreten Fall. (Az.: 8 SA 164/22)
Personalabbau aufgrund wirtschaftlicher SituationIn dem Unternehmen handelte der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber einen Sozialplan aus. Dies war nötig, da ein größerer Abbau von Personal anstand. In dem ausgehandelten Sozialplan waren die Abfindungen derjenigen Arbeitnehmer, welche ihre Stelle verlieren sollten, zwar nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und nach Höhe des Gehalts berechnet.
Ältere Beschäftigte, also diejenigen, die zumindest das 62. Lebensjahr vollendet hatten, sollten nur eine gekürzte Abfindung erhalten.
Ein 62-jähriger Arbeitnehmer, der als langjährig Versicherter im Jahr nach der Entlassung Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen gehabt hätte, hielt diese Kürzung für eine unzulässige Altersdiskriminierung. Eine Rentenberechtigung allein bedeute keine hinreichende Absicherung, so sah er es.
Klage vor dem LandesarbeitsgerichtEr klagte vor dem Arbeitsgericht Bayreuth, und der Fall ging weiter in die zweite Instanz, vor das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Dieses hielt die Regelung zur Abfindung für zulässig, und damit auch die gekürzten Gelder für ältere Mitarbeiter.
Kürzungen bei rentennahen Jahrgängen berechtigtDas Gericht bezog sich in der Entscheidung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Paragraf 10 Satz 3 Nummer 6. Demnach könnten die Betriebsparteien Beschäftigte von den Leistungen des Sozialplans ausschließen, weil diese (nach Bezug von Arbeitslosengeld) rentenberechtigt seien.
Grundsätzlich, so das Gericht, eigneten sich die Kürzungen von Leistungen des Sozialplans oder sogar der Ausschluss von Abfindungen für rentennahe Jahrgänge, um für andere Arbeitnehmer größere finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Dies könne dem legitimen Ziel einer bedarfsgerechten Verteilung des begrenzten Sozialplanvolumens dienen.
Das Gericht bezog sich also auf den Grundsatz, dass nicht jede altersbedingte Ungleichbehandlung rechtlich als Diskriminierung gilt. Eine Ungleichbehandlung wegen des Alters ist erlaubt, wenn dafür eine sachliche Rechtfertigung vorliegt.
Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind Bedingungen für legitime altersbedingte Schlechterstellungen, dass sie „durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt“, sowie „objektiv und angemessen“ sind. Außerdem müssen die Mittel, um die entsprechenden Ziele zu erreichen, „angemessen und erforderlich“ sein.
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Das Gericht betonte darüber hinaus, dass Betriebsrat und Arbeitgeber einen weiten Gestaltungsspielraum darüber hätten, wie sie einen Sozialplan gestalten. Ein solcher Plan müsse die wirtschaftlichen Nachteile der Gekündigten mildern, sie aber nicht notwendigerweise vollständig ausgleichen und auch nicht für alle denkbaren Nachteile entschädigen.
Das Landesarbeitsgericht ließ eine Revision zu, da die behandelte Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung ist. Diese Revision ist beim Bundesarbeitsgericht anhängig.
Wie werden die Kürzungen begründet?Die Standardformel sieht vor, die Abfindung mit der Dauer der Beschäftigung zu erhöhen, und damit wird die Höhe der Abfindung auf die Vergangenheit bezogen. Zwar müsste sie dann gerade bei vielen „rentennahen“ Beschäftigten besonders hoch, doch bei diesen gilt dann eine Sonderformel, die sich auf die Zukunft bezieht.
Es werden in diesen Fällen die Einkommensverluste bis zum Rentenbeginn als Maßstab gesetzt.
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Niedersächsische Landesmedienanstalt verlangt, dass Alexander Wallasch 3000 eigene Beiträge zensiert
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt droht Alexander Wallasch mit der Einleitung «kostenpflichtiger förmlicher Verfahren», wenn der deutsche Journalist und Schriftsteller nicht bis zum 10. März 2025 weit über 3000 Beiträge seiner Website Alexander-Wallasch.de «vollständig» durchsieht und selbst zensiert. Wallasch zufolge bedeutet das, dass er diese Beiträge gleich ganz löschen müsste, «weil die Durchsicht zeitlich nicht zu schaffen ist».
Die Medienanstalt begründet das mit einer «Verletzung der Sorgfaltspflicht». Als Beispiele nennt sie vier Artikel über Gewalt von Migranten und Nebenwirkungen der «Impfungen» gegen «Covid». Wallasch kommentiert:
«Was ist das Ziel der Zensoren ohne valide Rechtsgrundlage? Artikel bei www.Alexander-Wallasch.de, die ich nicht schönschreibe. Übermorgen weitere Zensurwünsche? Und irgendwann ist es dann sinnvoller, in guter deutscher Tradition Artikel vorher einzureichen, wenn man auf der sicheren Seite sein will?»
Dem Journalisten zufolge arbeiten die 14 Landesmedienanstalten bereits mit einer Künstlichen Intelligenz (KI) zur Zensurkontrolle. Sichtbar sei das beispielsweise auf der Webseite der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt. Der Chef der zuständigen Staatskanzlei erkläre dazu, dass in diesen Zeiten eine «wirksame Rechtsdurchsetzung auch mithilfe der modernsten technischen Hilfsmittel nötiger denn je» sei. Man müsse «illegale Inhalte im Netz konsequent bekämpfen. Die Landesanstalt für Medien NRW und die Landesregierung ziehen hier an einem Strang». Wallasch fragt:
«Was für eine Wirkung hat diese ‹Rechtsdurchsetzung› genannte Zensur? Das betroffene Portal und die betroffenen politisch markierten Journalisten müssen Zeit und Geld aufwenden für die Abwehr dieser politischen Zensur. Es entsteht ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden. Bereits mit Zustellung der Einschreiben werden unterbewusste Selbstzensurmechanismen ausgelöst. Oder wahlweise eine Radikalisierung?
Allerdings besteht keine Notwendigkeit, sich gegenüber solchen politisch motivierten Zensuranwürfen überhaupt zu rechtfertigen. Es reicht aus zu sagen: Das geht euch einen feuchten Dreck an! Denn freier Journalismus ist keine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Wo sind die Urteile zu diesem Thema? Es gibt sie schlicht nicht!»
Gemäß Wallasch ist es «höchste Zeit, den Landesmedienanstalten einen Fragenkatalog zuzusenden, um «Licht ins Dunkel» zu bringen und «die eigentliche Motivation hinter diesen politischen Zensurmaßnahmen» aufzudecken. Das betreffe unter anderem «ihre verfassungsfeindliche Arbeit», wie viele «solcher Drohbriefe sie rausgeschickt haben» sowie ihr Budget und die Altersversorgung ihres Direktors.
Besonders dreist findet der Journalist, dass die Landesmedienanstalten ihr eigenes Budget von der Rundfunkgebühr «abzwacken». Diese «nicht legitimen Zensurmaßnahmen» würden unter dem Feigenblatt des «Jugendschutzes» in Wahrheit dem «Kampf gegen rechts» dienen. Der Journalist macht klar:
«Wir werden diese Perversion woker Drangsalierung und Politisierung maximal transparent machen. Für eine Million Leser im Monat und für jene, die noch täglich in wachsender Zahl hinzukommen.
Ziel muss es sein, die bundesweit koordinierten Zensuraktivitäten dieser öffentlich-rechtlichen Mafia – pardon, Anstalten öffentlichen Rechts – transparent zu machen. Wir werden sehen, welche Versorgungsposten verantwortlich davon profitieren.
Und bis auf wenige Alibi-Selbstgeißelungen räumen sie also mit ihren KI-gestützten Zensurmaßnahmen die Mitbewerber ihrer Auftraggeber reihenweise von der Platte.»
Wallasch erinnert daran, dass eine Zensur laut dem Grundgesetz nicht stattfindet. Ursprünglich für die Genehmigung privaten Rundfunks geschaffen, würden die Landesmedienanstalten nun gezielt gegen kritische Berichterstattung vorgehen. Die niedersächsische Medienanstalt bezeichnet er als «Wahrheitsministerium». Er fordert eine kompromisslose Gegenwehr und ruft die Leser zu seiner finanziellen Unterstützung für die Verteidigung auf.
Das Ende der vorzeitigen Rente auch mit Abschlägen
Die derzeitige Bundesregierung hält an der vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte fest.
Diese wird landläufig als “Rente mit 63” bezeichnet und bedeutet in Wirklichkeit, nach 45 Jahren Rentenbeiträgen, zwei Jahre vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Doch der Rentenexperte Peter Knöppel schlägt Alarm.
Viele Arbeitnehmer wollen früher in RenteKnöppel erklärt: “Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen so zeitig wie möglich in Rente gehen.
Sie würden sogar Abschläge in der Rente in Kauf nehmen, nur um so schnell wie möglich den Ruhestand zu erreichen und keinen Stress mehr auf der Arbeit zu haben.
Was viele nicht wissen, der Rente mit 63 droht das baldige Aus. Sie hat in der aktuellen Ampelregierung noch eine Schonfrist bekommen, obwohl die FDP ein anderes Rentenmodell durchsetzen wollte.”
CDU fordert Ende der vorzeitigen RenteDas kann sich laut Knöppel aber ändern: “Spätestens aber mit einer CDU/CSU geführten Bundesregierung wird es der Rente mit 63 an den Kragen gehen. Zu oft haben CDU-Parteifunktionäre das Ende der Rente mit 63 gefordert und sich somit zum Sprachrohr der Wirtschaft gemacht.”
Jens Spahn von der CDU/CSU hat bereits 2023 die Rente für langjährig Versicherte kritisiert. Seine Äußerungen stießen auf Widerstand, besonders seitens der Gewerkschaften.
IG Bau nimmt StellungRobert Feiger, Vorsitzender der IG Bau, reagierte auf Spahns Kritik und hob die Realität der Arbeit vieler Versicherter hervor. Er betonte die Unterschiede zwischen körperlich anstrengenden Berufen und der Arbeit im Bundestag:
“Es ist etwas anderes, bei Wind und Wetter Dächer zu decken oder Hörsäle von Universitäten oder Klassenzimmer in Schulen zu reinigen, als im Bundestag zu stehen und die Rente mit 63 zu kritisieren.”
Feigers Aussage verdeutlicht die Herausforderungen und Belastungen, denen viele Arbeiter ausgesetzt sind. Seine Worte sollen darauf aufmerksam machen, dass die Diskussion um die Rente für langjährig Versicherte die harte Arbeit und die Lebensrealitäten vieler Menschen berücksichtigen muss.
Hart arbeitende Menschen haben ihre Rente verdientAuch Michaela Engelmeier vom Sozialverband SoVD machte klar, gegen wen CDU und Arbeitgeber eigentlich hetzen, wenn es um die vorgezogene Rente geht: „Diese Menschen haben jahrzehntelang hart gearbeitet und Beiträge gezahlt. Sie haben sich ihre Rente verdient.“
Vermögenssteuer statt Stimmungsmache gegen RentnerEngelmeier kritisierte zudem, dass nicht darüber diskutiert würde, die besonders Wohlhabenden für die sozialen Kosten angemessen zur Kasse zu bitten, zum Beispiel durch das Einführen einer Vermögenssteuer und eine Reform der Erbschaftssteuer.
„Warum diskutieren die Wirtschaftsweisen nicht über Möglichkeiten, besonders Wohlhabende in Deutschland angemessen an den sozialen Lasten zu beteiligen? Was hält Frau Schnitzer von der Einführung einer Vermögensteuer und einer Reform der Erbschaftsteuer?“, so Engelmeier.
Der Arbeitsmarktkenner Frank Bsirske warnte vor den sozialen Folgen: “Die Abschaffung der ‘Rente mit 63’ hätte zur Folge, dass Millionen Menschen mit Abschlägen und gekürzten Renten in den Ruhestand gehen.”
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«Unanfechtbare» Studie: Geimpfte Kinder haben 170% höheres Autismus-Risiko als ungeimpfte
Transition News hat bereits darauf hingewiesen, dass es kaum ein heißeres Eisen in der Impfdebatte gibt als die Frage, ob der rasante Anstieg der Autismusfälle (auch) durch Impfungen verursacht wird. Das Portal veröffentlichte in diesem Zusammenhang Mitte Januar den Artikel «Review: Behauptung, Impfungen würden Anstieg der Autismusraten nicht bedingen, ohne Studienbasis».
Welch ein heißes Eisen dieses Thema ist, musste Robert F. Kennedy Jr. kürzlich leidvoll erfahren, als er vor dem US-Senat Rede und Antwort stand, um seine Tauglichkeit zum Leiter des US-Gesundheitswesens HHS darzulegen. Statnews zum Beispiel machte aus diesem Aspekt sogar einen Beitrag mit der Headline «At confirmation hearing, RFK Jr. refuses to say that vaccines don't cause autism» (RFK Jr. weigert sich bei Bestätigungsanhörung zu sagen, dass Impfstoffe keinen Autismus verursachen). In dem Beitrag lesen wir:
«Robert F. Kennedy Jr. weigerte sich während seiner Bestätigungsanhörung ..., den Senatoren zu bestätigen, dass er der Meinung ist, dass Impfstoffe keinen Autismus verursachen. Damit schien er die Unterstützung bei seinen Bemühungen, Gesundheitsminister zu werden, bei mindestens einem wichtigen Republikaner, Senator Bill Cassidy, zu gefährden.»
Der Widerstand, einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus in Betracht zu ziehen, ist derweil allein aus dem Grund nicht nachvollziehbar, dass die Autismusraten parallel zur eklatant angestiegenen Zahl der verabreichten Impfungen regelrecht in die Höhe geschossen sind (Transition News berichtete). So ist eine regelrechte «Impfexplosion» ist ganz besonders bei Kindern in den USA zu beobachten, die dort im Jahr 1962 Kinder lediglich fünf Impfdosen erhielten, 2023 hingegen bereits 73 Dosen von 16 verschiedenen Impfstoffen.
Allerdings scheinen die «Mainstreamer», die jegliche Kritik an Impfungen als eine Art Ketzerei verdammen, verstärkt politischen Gegenwind zu bekommen. So will kein Geringerer als der neue US-Präsident Donald Trump höchstpersönlich, dass RFK Jr., sein designierter Leiter des US-Gesundheitswesens, den Zusammenhang zwischen Impfstoffen und Autismus untersucht und hier für Klarheit sorgt (TN berichtete).
Und auch auf Studienseite tut sich was. Nicht nur erschien kürzlich eine Preprint-Studie, derzufolge die Behauptung, dass «Impfstoffe keinen Autismus verursachen», nicht hinreichend durch Studien gestützt ist. Auch ist Ende Januar eine von Fachleuten begutachtete (peer-reviewte) Arbeit veröffentlicht worden, laut der geimpfte Kinder ein um 170 Prozent höheres Risiko haben, an Autismus zu erkranken, als ungeimpfte.
Diese Studie ergibt außerdem, dass geimpfte Kinder eine um 212 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit aufweisen, eine Reihe anderer neurologischer Entwicklungsstörungen zu entwickeln, darunter Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), Epilepsie/Krampfanfälle, Gehirnentzündungen sowie Tic- und Lernstörungen. Und bei Kindern mit elf oder mehr Impfterminen war die Wahrscheinlichkeit, dass Autismus diagnostiziert wurde, um 340 Prozent höher als bei ungeimpften Kindern und um 89 Prozent höher als bei Kindern mit nur einem Impftermin.
Und es wird noch dramatischer: So wurde bei geimpften Kindern mit einer um 419 Prozent erhöhten Wahrscheinlichkeit eine Enzephalopathie (Gehirnentzündung) diagnostiziert, mit einer um 525 Prozent höheren Wahrscheinlichkeit eine Tic-Störung und mit einer um 581 Prozent höheren Wahrscheinlichkeit eine Lernbehinderung. Bei Frühgeborenen, die anschließend geimpft wurden, stieg das Risiko einer Gehirnentzündung und einer Lernbehinderung um 612 Prozent beziehungsweise 884 Prozent.
The Defender schreibt dazu:
«Der Studie zufolge ist das Impfschema für Kinder wahrscheinlich ein wesentlicher Grund für die höhere Rate von Autismus und neurologischen Entwicklungsstörungen bei geimpften Kindern. Die Arbeit mit 47.155 9-jährigen Kindern, die seit ihrer Geburt im Medicaid-Programm von Florida eingeschrieben sind, wurde am 23. Januar in Science, Public Health Policy and the Law veröffentlicht.
Karl Jablonowski, Ph.D., leitender Wissenschaftler bei Children's Health Defense, sagte, die Studie sei ‹allein aufgrund der Solidität ihrer Methoden unanfechtbar›. Jablonowski weist auch darauf hin, dass die Studie ausschließlich auf Regierungsdaten basiere.»
Die Autoren der Studie – Anthony R. Mawson und Binu Jacob vom Chalfont Research Institute in Mississippi – stellen folgende Hypothese auf:
- Impfungen im Kindesalter werden mit Autismus und anderen Störungen der neurologischen Entwicklung in Verbindung gebracht.
- Eine steigende Zahl von Impfungen führt zu einem höheren Autismusrisiko.
- Geimpfte Frühgeborene haben ein höheres Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen als ungeimpfte Babys.
The Defender zitiert zudem den Epidemiologen Nicolas Hulscher wie folgt:
«Die Impfpropagandakampagnen unserer Regulierungsbehörden, der Pharmaunternehmen und der etablierten Medien behaupten weiterhin, dass die Verbindung zwischen Impfstoffen und Autismus ‹widerlegt› sei. [Doch die Ergebnisse dieser Studie] entkräften diese Behauptung vollständig.»
Jablonowski macht unterdessen noch auf folgenden zentral wichtigen beziehungsweise prekären Umstand aufmerksam:
«Die Regierung verfügt seit Jahrzehnten über diese Daten und behauptet, Impfungen seien sicher, während sie sich gleichzeitig weigert, die Sicherheit zu untersuchen. Die Fassade der US-Regierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit bröckelt und enthüllt einen Schuldigen für chronische Krankheiten in diesem Land: vorsätzliche Ignoranz.»
Zum Thema Impfstoffsicherheit siehe auch den TN-Artikel von August 2023: «Kennedy-Koautor: CDC auch nach zehn Jahren ohne Beweise für Impfsicherheit».
Die Autoren der erwähnten Studie wiesen zudem darauf hin, dass in den von der Regierung geförderten Studien die gesundheitlichen Ergebnisse von geimpften und ungeimpften Kindern nicht verglichen wurden – ein Sachverhalt, auf den auch RFK Jr. im November bei Tucker Carlson Network verwies, indem er meinte: «Keiner der verabreichten Impfstoffe hat je eine echte Placebostudie durchlaufen» (TN berichtete).
Mawson war es auch, der im Jahr 2018 im International Journal of Environmental Research and Public Health auf einen weiteren Aspekt aufmerksam machte, der der These von der Sinnhaftigkeit von Impfungen ebenfalls den Boden wegzieht:
«Es ist eine bekannte Tatsache, dass es die verbesserten Lebensbedingungen waren, die die Todesraten der geläufigen Infektionskrankheiten dramatisch heruntergeschraubt haben – und dass dies geschah, bevor mit den meisten Impfungen begonnen wurde.»
Die Biologin Christina Parks zieht derweil folgendes Fazit zur neuen Studie:
«Während der Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus viele Eltern beunruhigt hat, macht diese Studie deutlich, dass die Gehirne von Kindern auch ohne Autismus-Diagnose geschädigt werden.»
Und das Fazit der Autoren selber ist nicht weniger beunruhigend:
«Um Erklärungen zu finden für die steigenden Raten von Autismus-Spektrum-Störungen, kurz ASS, ist ein größeres Bewusstseinn nötig bei der Diagnose und für deren Konsequenzen sowie für die Exposition gegenüber Chemikalien in der Landwirtschaft. Die geografisch weit verbreitete Zunahme von ASS und ADHS deutet jedoch darauf hin, dass ein Umweltfaktor eine Rolle spielt, dem praktisch alle Kinder ausgesetzt sind.
Ein solcher Faktor sind routinemäßige Impfungen im Kindesalter, da etwa 94 Prozent der Kinder, die in den USA die Schule besuchen, geimpft sind und nur etwa zwei Prozent von mindestens einer Impfung ausgenommen sind.»
Das schockierende Vogelsterben in Solarparks, über das die Mainstream-Medien nicht berichten
Chris Morrison, THE DAILY SCEPTIC
Solarfarmen, die bald auf einem Feld in Ihrer Nähe stehen werden, sind ein ökologisches Desaster und verwandeln produktives Land in eine tote Zone der Natur. Vögel fliegen häufig in die Solarmodule, weil sie sie mit Wasser verwechseln, und Stromschläge sowie Verbrennungen sind an der Tagesordnung. Das Abdecken großer Flächen, die früher dem Sonnenlicht ausgesetzt waren, führt zu einer massiven Störung des Lebensraums und einem Rückgang der Insekten. Wie der stark beschattete Boden unter den kilometerlangen, oft in China hergestellten Paneelen wird all dies von den Mainstream-Medien und der Regierungsklasse verborgen gehalten, die verzweifelt versuchen, den Net Zero-Drachen hoch fliegen zu lassen.
„Das Vogelsterben ist zu einer unbeabsichtigten Folge der Entwicklung erneuerbarer Energien geworden“, bemerkt Hannah Vander Zanden, Assistenzprofessorin für Biologie an der Universität von Florida. Bisher wurden nur wenige Arbeiten speziell zum Vogelsterben in Solarparks durchgeführt, obwohl bekannt ist, dass jedes Jahr Millionen von Fledermäusen und Großvögeln aller Art durch riesige Windturbinen und die dazugehörigen Hochspannungsleitungen getötet werden. In einer kürzlich in Kalifornien durchgeführten Untersuchung stellte Vander Zanden fest, dass die in Solarparks getöteten Vögel häufig nicht ortsansässig sind und dass die meisten Vögel während der Zugzeiten im April und September getötet werden. Großbritannien ist natürlich ein Zufluchtsort für viele Zugvögel, große und kleine.
Im Jahr 2023 veröffentlichte die US Association of Avian Veterinarians eine „Conservation Note“ mit dem Titel „Solar Energy Production’s Toll on Wild Birds“ [etwa: Der Tribut der Solarenergie-Erzeugung für wildlebende Vögel]. Darin wird auf die Schätzung der US Fish and Wildlife Services verwiesen, wonach sich die jährliche Zahl der durch Stromschläge getöteten Vögel auf durchschnittlich 5,6 Millionen beläuft und dass nach Kollisionen mit Stromleitungen zwischen acht und 50 Millionen Vögel sterben könnten. Die Autoren stellen fest, dass der Bau von Solarparks zur Zerstörung von Lebensräumen und zu Veränderungen der Pflanzenzusammensetzung und des Insektenvorkommens führen kann, wodurch sich die Ernährungsgewohnheiten von Insekten fressenden Vögeln ändern.
Die erste wissenschaftliche Studie über die Sterblichkeit von Vögeln in großen Solaranlagen wurde 2016 von einer Gruppe von Wissenschaftlern durchgeführt, die für das von der US-Regierung finanzierte Argonne National Laboratory arbeiten. Es wurde geschätzt, dass die Verluste in Solarparks ähnlich hoch sind wie bei Windkraftanlagen. Ausgehend von drei großen Anlagen in Südkalifornien gingen die Wissenschaftler davon aus, dass in den USA jährlich zwischen 37 800 und 138 600 Vögel in Solarparks sterben. Diese Zahlen sind natürlich fast ein Jahrzehnt alt und scheinen eher niedrig angesetzt zu sein. Unabhängig von den tatsächlichen Zahlen gibt es Hinweise darauf, dass die Solarstrom-Erzeugung in den USA zwischen 2013 und 2022 um das Zwölffache gestiegen ist.
Es wäre verzeihlich, die Zerstörung von Wildtieren in Kauf zu nehmen, wenn die Solarparks etwas taugen würden. Das ist aber nicht der Fall. Im Jahr 2020 veröffentlichte die Weltbank eine detaillierte Studie, in der das Solarenergiepotenzial von Standorten auf der ganzen Welt untersucht worden war. Von 230 Ländern belegte UK den vorletzten Platz, knapp vor dem benachbarten Irland. Die Sonne zeigt sich im britischen Winter nur selten, und an den Tagen, an denen sie sich zeigt, ist sie um 17.00 Uhr zur Hauptstromzeit längst verschwunden. Trotz der lebensbedrohlichen Nachteile der Intermittenz hat die britische Regierung Pläne angekündigt, weite Teile des Landes mit Solarpaneelen zu überziehen – ein verzweifelter Versuch, die Sonnenenergie zu verdreifachen, die dann nicht zur Verfügung steht, wenn sie am meisten gebraucht wird. Die BBC berichtete darüber und veröffentlichte ein wirklich dummes Zitat eines Bürgers: „Wenn sie auf einem Feld stehen, versteckt hinter einem Busch, sieht man sie nicht einmal wirklich“.
Aus den Augen, aus dem Sinn – so könnte die Schlussfolgerung lauten, die man aus der Haltung der Royal Society for the Protection of Birds (RSPB) ziehen kann, die sich für den Nulltarif einsetzt. Sehen Sie sich die beiden folgenden Zitate an und versuchen Sie, den Unterschied zwischen dem ersten, das von einem Handelsverband für Solarparks stammt, und dem zweiten, das von der RSPB veröffentlicht wurde, zu erkennen:
„Solarparks können zu Zufluchtsorten für die biologische Vielfalt werden und eine wichtige Rolle bei der Wiederherstellung der Natur im ganzen Land spielen.“
„Solarfarmen bieten die Möglichkeit, langfristig Land zu erhalten, auf dem Wildtiere gedeihen können, was wesentlich dazu beitragen könnte, den Rückgang der Vögel auf dem Land zu verlangsamen.“
Der RSPB seinerseits hat sich auf die erfundene politische Klimakrise eingelassen und will innerhalb von 20 Jahren die Kohlenwasserstoffnutzung aus der modernen Industriegesellschaft verbannen. Wie immer deutlicher wird, wird dies zu einem gesellschaftlichen Zusammenbruch mit Nahrungsmittelknappheit führen, die kurzfristig durch das Abschlachten aller verfügbaren Wildtiere teilweise behoben werden könnte! In der Fantasiewelt des RSPB wird ein Ausbau der Solar-, Onshore- und Offshore-Windkraft gefordert. Sie scheint die Notlage von Millionen von Fledermäusen und großen Greifvögeln wie Adlern und Falken einfach zu ignorieren. Sie können sich der Anziehungskraft der riesigen, wolkenkratzerhohen Rotorblätter nicht entziehen, die auch tonnenweise Insekten aus dem Gebiet eliminieren. Kürzlich wurde geschätzt, dass allein in Deutschland jedes Jahr während der Vegetationsperiode 1.200 Tonnen Insekten vernichtet werden. Der RSPB scheint auch nichts von der beunruhigenden Zunahme der Strandungen von Walen, Delfinen und Schweinswalen an den Küsten von UK zu wissen, die offenbar mit dem Ausbau der Offshore-Windkapazitäten einhergeht. Die Zahl der getöteten Wale und Delfine hat sich seit der Jahrhundertwende verdoppelt und liegt inzwischen bei über 1.000 pro Jahr.
Bei der Förderung eines kollektivistischen politischen Wandels werden die ökologischen Umweltkatastrophen einfach ignoriert oder von Kommentatoren jeglicher Couleur plump wegdiskutiert.
Chris Morrison is the Daily Sceptic’s Environment Editor.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
On February12, the President will hold a videoconference meeting with Government members
The main topic of discussion will be the results of medical check-ups for children and adults in 2024.
Reports will be delivered by Healthcare Minister Mikhail Murashko, Ivanovo Region Governor, Chairman of the State Council Commission on Long and Active Life Stanislav Voskresensky, and Head of the Russian Popular Front Executive Committee Mikhail Kuznetsov.
The participants will also disucc current issues.
Lattakia Governor directs restoration of Salah al-Din al-Ayyubi Citadel, Haffah
Lattakia, SANA- As a part of his tour to al-Haffa area Tuesday, Lattakia Governor, Mohammad Othman, visited Salah al-Din al-Ayyubi Citadel.
The governor inspected the parts damaged by the earthquake hit the area last year, and directed engineering staff to restore it.
He also was briefed on the history of the citadel, its cultural and historical value, and the potentials to benefit from these sites as a tourist destination.
Rafah al-Allouni/ Manar Salameh
OLG Köln: CO2-neutral reisen - Zur Bewerbung einer Flugreise mit Umweltargumenten
Meeting with Kaluga Region Governor Vladislav Shapsha
Vladimir Putin held a working meeting with Kaluga Region Governor Vladislav Shapsha.