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Bürgergeld-Bezieher verklagte das Jobcenter wegen Körperverletzung

Lesedauer 3 Minuten

Wir berichteten bei gegen-hartz.de über Frank Brohm, der seit vielen Jahren Sozialleistungen bezieht, hochbegabt ist und den die Jobcenter „auf ein Abstellgleis“ stellten. Inzwischen hat sich die Lage dramatisiert, Herr Brohm leidet, ärztlichen Befunden zufolge, unter Depressionen und körperlichen Leiden, die psychische Ursachen haben.

Betroffener wendet sich an “gegen-hartz”

Er wendete sich an uns, weil, laut einer Vertrauten von Herrn Brohm,
„unter den jahrelangen Schikanen, falschen Versprechungen, seelischer Gewalt und immer wieder Aufschieben von Fristen und Entscheidungen der einzelnen Behörden sehr leidet und seine Gesundheit in den letzten Jahren massiven Schaden genommen hat.“

Sinnlose Maßnahmen und falsche Versprechen

Frank Brohm schilderte uns die Jahre im Bürgergeld und zuvor mit Hartz IV als ein Labyrinth, welches in einer Geschichte von Franz Kafka seinen Platz hätte. Sinnlose Maßnahmen des Jobcenters wechselten, ihm zufolge, mit falschen Versprechen.

Die Gesundheit leidet

Verschobene Fristen und das Her- und Herschieben seiner Belange zwischen den einzelnen Behörden belasteten ihn stark. Er fühlt sich „auf Eis gelegt“, und die Blockade seiner Arbeitssuche, ob aus Absicht oder aus Ignoranz, belastet immer stärker seine Gesundheit.

Mitarbeiter des Jobcenters sabotierten seine Ideen zur Jobsuche, ein geeignetes Coaching wurde ihm verwehrt. Jobcenter meldeten sich über Monate hinweg überhaupt nicht bei ihm.

Statt zu helfen, erstattet das Jobcenter Strafanzeige

Seit Frühjahr 2024, als wir Frank Brohm das erste Mal zu seiner Situation befragten, hat sich die Lage für ihn verschärft. Im August schrieb er zwei Briefe an das momentan zuständige Jobcenter Daun, in denen er seinen Unmut äußerte.

Statt seinen Fall endlich ernst zu nehmen und mit Frank Brohm zusammen eine Strategie zu entwickeln, um ihn in Arbeit zu bringen, stellte das Jobcenter eine Strafanzeige wegen Beleidigung, und Frank Brohm erhielt einen Strafbefehl.

Der Betroffene stellt ebenfalls Strafanzeige

Als Herr Brohm zur Zeugenaussage von der Polizei geladen wurde, stellte er jetzt ebenfalls Strafanzeige wegen Nötigung und Körperverletzung gegen ihn im Amt.

Wie begründet sich der Vorwurf der Körperverletzung?

Eine Fachärztin für Innere Medizin bestätigt, dass Herr Brohm durch die erlebte Willkür von Behörden zunehmend psychisch belastet ist und depressive Symptome aufweist. Objektiv führe dies zu einer Verschlechterung seiner psychischen und körperlichen Verfassung mit zunehmenden somatischen Beschwerden.

Somatisch bedeutet, es handelt sich um körperliche Beschwerden, die aber keinen organischen Ursprung haben.

Die von der Ärztin beschriebenen Leiden lassen sich bei Fremdverschulden auf jeden Fall als Körperverletzung bezeichnen.

Der Betroffene legt Beschwerde ein

Nachdem die Staatsanwaltschaft „wegen fehlenden Anfangsverdachts“ keine Ermittlungen auf Frank Brohms Anzeige eingeleitet hatte, widersprach er bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.

So hätte der Oberstaatsanwalt die Faktenlage ebenso ignoriert wie mögliche Beweisbarkeit, weder Zeugen angehört noch weiterführende Stellungnahmen sowie ärztliche Gutachten eingeholt.

Grenzverletzung und falsche Verbundenheit

Brohm wirft der Staatsanwaltschaft wiederholt grenzverletzendes Verhalten ihm gegenüber vor, sowie ihn aus „falsch verstandener Verbundenheit mit einer Bruderbehörde unter den Bus zu schmeißen“.

Frank Brohms Hinweise auf rufschädigende Dokumente des Jobcenters hätte der Oberstaatsanwalt abgebügelt, mit der Behauptung, diese seien „innerdienstlich“.

Folgen für Ruf, Beruf und Gesundheit verkannt

Der Oberstaatsanwalt verkenne laut Brohm, welche Folgen diese wahrheitswidrigen und rufschädigenden Dokumente für ihn hätten, für seine berufliche Zukunft und Existenz, für seine psychische Gesundheit und seinen Leumund.

Der Oberstaatsanwalt hätte auch behauptet, Frank Brohm müsse grundrechtswidrige Eingriffe wie Körperverletzung durch Unterlassen und unterlassene Hilfeleistung hinnehmen.

Lebensbedrohliche Traumaschäden kleingeredet

Es sei zudem eine Unverfrorenheit, seinen gesundheitlichen Substanzschaden auf „starke Gemütsbewegungen“ und „Erregungen nicht pathologischen Ausmaßes“ kleinzureden.

Nicht einmal erwähnt sei dabei, dass er durch die jahrzehntelange Stressbelastung und den Missbrauch einen lebensbedrohlichen Traumaschaden davongetragen hat, mit erhöhtem Herz- und Schlaganfallrisiko.

Grobe Wahrheitswidrigkeit

Zu behaupten (wie der Oberstaatsanwalt), dass es keine Hinweise auf Tatvorsatz oder Fahrlässigkeit seitens der Mitarbeiter des Jobcenters gebe, sei grob wahrheitswidrig, da diesen Mitarbeitern etliche Briefe von Frank Brohm vorliegen. Aus diesen Briefen geht unmissverständlich hervor, welche gravierenden Folgen das Vorgehen des Jobcenters für ihn hat.

Die Behörde sei mehrfach zu einem anderen Umgang mit seiner Person aufgefordert worden, durch Frank Brohm ebenso wie durch Dritte.

Wie geht es weiter?

Für Frank Brohm ist dies lediglich eine Etappe in langen Leidenserfahrungen mit verschiedenen Jobcentern. Andere hätten wahrscheinlich längst aufgegeben, und würden resigniert jede Schikane des Jobcenters über sich ergehen lassen. Brohm sucht den juristischen Weg, weil er nicht aufhören will, an Gerechtigkeit zu glauben.

Brohm ist nicht der einzige Bürgergeld-Bezieher, dem die Jobcenter zu schaffen machen. Willkür statt Ermessen, Ignoranz statt Unterstützung, Drohung statt Hilfe bei der Arbeitssuche, das sind tägliche Erfahrungen, von denen uns Leistungsberechtigte immer wieder berichten.

In diesen Fällen sollten Sie nichts “in sich hineinfressen” sondern rechtliche Hilfe suchen und Übergriffe der Behörden an die Öffentlichkeit bringen.

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Bürgergeld trotz Insolvenz: Gepfändeter Lohn zählt nicht als Einkommen

Lesedauer 4 Minuten

Wer Bürgergeld beantragt, erlebt mitunter, dass das Jobcenter Einkommen anrechnet, das tatsächlich gar nicht zur Verfügung steht. Das Landessozialgericht München hat klargestellt, dass pfändbare Lohnanteile, die in der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz direkt an den Treuhänder fließen, nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil keine „bereiten Mittel“ vorliegen. (LSG München, Urteil v. 27.11.2024 – L 11 AS 232/22)

Der konkrete Fall: Bedarfsgemeinschaft nach Einzug des Partners

Eine Mutter lebte mit drei Kindern in einer Wohnung, deren Miete im streitigen Zeitraum insgesamt 690 Euro monatlich betrug. Im August 2019 zog der Partner zur Familie in die Wohnung. Anschließend beantragte die Mutter für die Bedarfsgemeinschaft Leistungen ab September 2019.

Einkommen aus Arbeit, aber Abtretung im Insolvenzverfahren

Der Partner erzielte monatlich Erwerbseinkommen und befand sich zugleich in der Wohlverhaltensphase eines laufenden Insolvenzverfahrens. Der pfändbare Anteil seines Einkommens wurde vor Auszahlung des Nettolohns vom Arbeitgeber einbehalten und unmittelbar an den Insolvenzverwalter überwiesen.

Auf seinem Konto kamen deshalb nur die nach Abzug der pfändbaren Beträge verbleibenden Auszahlungsbeträge an.

Für die Kinder wurde Kindergeld gezahlt, außerdem bestanden Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss. Teilweise wurden diese Leistungen jedoch nicht in voller Höhe ausgezahlt, weil Einbehalte vorgenommen wurden.

Für die Frage der Hilfebedürftigkeit spielte daher nicht nur der Anspruch, sondern auch der tatsächliche Zufluss eine zentrale Rolle.

Ablehnung durch das Jobcenter wegen angeblich ausreichenden Einkommens

Das Jobcenter lehnte die beantragten Leistungen ab, weil es aufgrund des Erwerbseinkommens des Partners keine Hilfebedürftigkeit sah. In der Berechnung stellte es auf den Nettolohn vor Abzug der pfändbaren Beträge ab. Die Familie wandte ein, dass der abgeführte Anteil für den Lebensunterhalt nicht eingesetzt werden könne und daher nicht als Einkommen zählen dürfe.

Streitpunkt vor Gericht: „Bereite Mittel“ statt Rechenwerte

Im Kern ging es darum, ob Beträge als Einkommen gelten, die nie an die Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt werden. Die Kläger machten geltend, dass der an den Treuhänder abgeführte Teil nicht verfügbar sei und deshalb keine existenzsichernde Wirkung entfalten könne.

Das Jobcenter hielt dem entgegen, die Einkommensberechnung sei gesetzlich vorgegeben und Pfändungen seien nicht gesondert privilegiert.

Entscheidung des Landessozialgerichts: Abtretung ist kein anrechenbares Einkommen

Das Landessozialgericht München bestätigte, dass Einkommen nur dann angerechnet werden darf, wenn es als „bereites Mittel“ tatsächlich zur Bedarfsdeckung zur Verfügung steht. Die während der Wohlverhaltensphase nach § 287 Abs. 2 InsO abgetretenen pfändbaren Beträge seien für die Bedarfsgemeinschaft nicht verfügbar, weil sie unmittelbar an den Treuhänder abgeführt würden.

Deshalb dürften diese Beträge nicht als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II berücksichtigt werden.

Ergebnis: Leistungen für mehrere Monate, aber nicht für den Folgemonat

Für den Zeitraum September 2019 bis Januar 2020 blieb das Jobcenter zur Leistungsgewährung verpflichtet, weil bei richtiger Einkommensberücksichtigung Hilfebedürftigkeit bestand. Für Februar 2020 verneinte das Gericht eine Entscheidung im Rahmen dieses Verfahrens, weil ein neuer Antrag gestellt worden war und dadurch der streitige Zeitraum des ursprünglichen Bescheids begrenzt wurde.

Das Urteil macht damit auch deutlich, dass ein neuer Antrag häufig eine rechtliche Zäsur im laufenden Streit auslöst.

Zinsen: Warum das Gericht darüber nicht entscheiden konnte

Einen Zinsanspruch konnten die Kläger in diesem Verfahren nicht durchsetzen, weil dazu zunächst eine behördliche Entscheidung erforderlich ist. Das Jobcenter muss über Zinsen grundsätzlich per Verwaltungsakt entscheiden, was regelmäßig erst nach Abschluss des Hauptstreits sinnvoll möglich ist.

Ohne eine solche Entscheidung ist eine Klage auf Zinsen unzulässig.

Rechtsgrundlage: Warum „bereite Mittel“ entscheidend sind

Nach § 11 Abs. 1 SGB II sind Einnahmen in Geld grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen, soweit keine Ausnahmen greifen. Die Rechtsprechung verlangt jedoch zusätzlich, dass ein Zufluss den Lebensunterhalt tatsächlich sichern kann, also als „bereites Mittel“ verfügbar ist.

Bei der Abtretung in der Wohlverhaltensphase ist gerade das nicht der Fall, weil der pfändbare Anteil dem Schuldner nicht ausgezahlt wird und deshalb nicht zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden kann.

Bedeutung für Betroffene: Widerspruch lohnt sich bei falscher Anrechnung

Das Urteil stärkt Leistungsberechtigte, deren Arbeitseinkommen durch Insolvenzabführung reduziert wird. Wenn das Jobcenter mit dem Netto vor Abführung rechnet, kann dies zu einer Ablehnung führen, obwohl faktisch Hilfebedürftigkeit besteht.

Entscheidend ist daher, ob das Einkommen real verfügbar ist und nicht nur rechnerisch auf einer Abrechnung erscheint.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Zählt pfändbarer Lohn, der direkt an den Treuhänder geht, als Einkommen beim Bürgergeld?
Nein, wenn der pfändbare Betrag aufgrund der Abtretung im Restschuldbefreiungsverfahren direkt abgeführt wird, liegt insoweit kein verfügbares Einkommen vor und er darf nicht als „bereites Mittel“ angerechnet werden.

Warum ist der Begriff „bereite Mittel“ so wichtig?
Einkommen kann nur dann den Leistungsanspruch mindern, wenn es tatsächlich zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden kann. Was nie zufließt oder rechtlich gebunden ist, kann den Lebensunterhalt nicht sichern und darf deshalb nicht wie verfügbares Einkommen behandelt werden.

Gilt das auch, wenn das Jobcenter sagt, Freibeträge würden das ausgleichen?
Freibeträge ersetzen nicht die Verfügbarkeit des Geldes, wenn es tatsächlich nicht ausgezahlt wird. Eine Anrechnung nicht verfügbarer Beträge kann zudem die praktische Wirkung von Erwerbstätigenfreibeträgen unterlaufen.

Warum hat das Gericht über einen späteren Monat nicht mitentschieden?
Wenn ein neuer Leistungsantrag gestellt wird und ein neuer Bescheid ergeht, kann dies den Streitzeitraum des ursprünglichen Verfahrens begrenzen. Dann ist für den späteren Monat ein eigenes Verfahren zum neuen Bescheid erforderlich.

Was sollten Betroffene dem Jobcenter vorlegen, wenn Beträge abgeführt werden?
Sinnvoll sind Unterlagen, aus denen der tatsächliche Auszahlungsbetrag und die Abführung an den Treuhänder hervorgehen, damit das Jobcenter nur das tatsächlich verfügbare Einkommen berücksichtigt.

Fazit

Wer sich in der Wohlverhaltensphase befindet, muss pfändbare Einkommensteile abtreten, um die Restschuldbefreiung zu erreichen. Das Landessozialgericht München stellt klar, dass diese abgeführten Beträge beim Bürgergeld nicht als Einkommen anzurechnen sind, weil sie keine „bereiten Mittel“ darstellen.

Betroffene sollten Bescheide deshalb sorgfältig prüfen, wenn das Jobcenter Einkommen berücksichtigt, das tatsächlich nie ausgezahlt wurde.

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Warum US-Milliardäre Farmland kaufen und warum die EU bei einem weiteren Zukunftsthema verliert

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 28. Februar 2026 - 10:16
Eine einfache Tatsache, die man in der EU nicht verstanden ist, ist der weltweit wachsende Bedarf an Lebensmitteln. Zwar wird sich das weltweite Bevölkerungswachstum in den nächsten Jahrzehnten verlangsamen, aber die Menschen im globalen Süden werden immer wohlhabender – und damit auch anspruchsvoller bei der Ernährung. US-Milliardäre haben das verstanden und kaufen in den USA […]
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Indien baut sich mit jedem neuen Kohlekraftwerk eine fossile Zukunft auf

Vijay Jayaraj

Im Jahr 2022 veröffentlichte Alex Epstein mit „Fossil Future“ seine Abhandlung darüber, warum die Menschheit mehr Kohle, Öl und Erdgas benötigt, um zu gedeihen. Als das Buch erschien, gab die Biden-Regierung extravagante Versprechen zur Finanzierung globaler Klimainitiativen ab. Führungskräfte großer Finanzinstitute und Energieunternehmen gaben theatralische Zusagen, ihren Verbrauch und ihre Produktion fossiler Brennstoffe zu reduzieren.

Doch vier Jahre später suchen eben diese Branchenriesen nach Ausreden, um ihre Netto-Null-Ziele zu verzögern oder aufzugeben, und versuchen, die Energiequellen zu erschließen, die sie öffentlich abgelehnt hatten. Wirtschaftsführer führen die Komplexität der Lieferketten, technologische Hindernisse und Kostenüberschreitungen als Gründe an. Einige erkennen sogar an, dass fossile Brennstoffe eine Notwendigkeit des modernen Lebens sind.

Für nationale Regierungen ist eine Kursänderung jedoch aufgrund der Verstrickungen im bürokratischen Geflecht internationaler Klimaabkommen kompliziert. Daher halten sie an ihrer Aktionsrhetorik fest – als könnten sie etwas so Großes und Komplexes wie das Klimasystem kontrollieren –, während sie gleichzeitig systematisch die langfristige Versorgung mit fossilen Brennstoffen sichern und die Infrastruktur für Kohlenwasserstoffe ausbauen.

Kein Land zeigt diesen Pragmatismus besser als Indien, das seine Netto-Null-Verpflichtungen stillschweigend auf das ferne Jahr 2070 verschoben hat. Hinter einer grünen Fassade setzt Indien doppelt auf jede Form von nutzbaren Kohlenwasserstoffen. Damit hat es sich zu einem wichtigen Exportmarkt für US-Flüssigerdgas (LNG) und zu einem Vorreiter für die globale Energiepolitik entwickelt.

Die Realität der Kohle zerstört die grüne Illusion

Indien plant, seine Kohlekraftwerks-Kapazität bis 2035 um 46 % zu erhöhen. Indische staatliche Stromversorger unterzeichnen Verträge mit Lieferterminen im Jahr 2030 – dem Jahr, in dem Klimaalarmisten behaupteten, Kohle würde aussterben. Einige Anreize für Projekte im Bereich saubere Energie wurden zurückgezogen.

Ein leitender Analyst von Wood Mackenzie musste kürzlich zugeben, dass sie ihre Prognosen für die Kohleverstromung in Indien revidiert haben. Sie gehen nun davon aus, dass der Höhepunkt Anfang der 2040er Jahre erreicht wird, und verschieben ihn damit gegenüber ihrer bisherigen Prognose aus den 2030er Jahren nach hinten. Man sollte nicht überrascht sein, wenn das neue Datum zugunsten eines noch späteren Datums aufgegeben wird.

Die Energiebonanza USA – Indien

Neu-Delhi hat erkannt, dass Energiesouveränität ein vielfältiges Portfolio zuverlässiger Partner erfordert. Diese Erkenntnis hat den Energiehandel zwischen Indien und den USA wiederbelebt und den Beziehungen, die ein Jahr lang unter geopolitischen Spannungen gelitten hatten, neues Leben eingehaucht. Im Geschäftsjahr 2025 stieg der bilaterale Handel mit Kohlenwasserstoffen zwischen den beiden Nationen auf fast 14 Milliarden US-Dollar, wobei das Volumen bei Rohöl, Flüssigerdgas (LNG) und Flüssiggas (LPG) zunahm.

Auf der India Energy Expo im Januar bekundeten indische Energieunternehmen großes Interesse an einer Beteiligung an US-Projekten zur LNG-Verflüssigung. Sie haben es auf Anlagen abgesehen, die sich derzeit im Bau befinden oder kurz vor der endgültigen Investitionsentscheidung stehen. Indien sieht US-Gas als Eckpfeiler seiner Energiesicherheit für die kommenden Jahrzehnte.

Indien betreibt auch die heimische Ölförderung mit einer Energie, die westliche Nationen beschämen sollte, die Fracking verboten haben. Oil India hat die Andamanen- und Nikobareninseln als neues Gebiet für die Öl- und Gasförderung ausgemacht. Gleichzeitig verstärken US-Unternehmen ihre Präsenz im Upstream-Sektor Indiens und gehen Partnerschaften entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Exploration und Produktion ein.

Darüber hinaus ist Indien daran interessiert, ein bilaterales Energieabkommen mit Japan abzuschließen, und japanische Unternehmen sind bereits an der Erschließung von 13 Sedimentbecken beteiligt.

Die liberale kanadische Regierung überraschte einige mit ihrem Interesse an der Erschließung fossiler Brennstoffe und ließ ihren Minister für natürliche Ressourcen mit seinem indischen Amtskollegen zusammentreffen, um Pläne zur Lieferung von mehr Rohöl, LNG und LPG im Austausch gegen raffinierte Erdölprodukte aus Indien abzuschließen.

Selbst Europa, der Vatikan der Klimareligion, beugt sich der Notwendigkeit. Die Anti-Fossil-Lobby der EU versucht seit Jahren, den Handel mit Kohlenwasserstoffen zu unterbinden, doch Geschäfte mit indischen Raffinerieprodukten kommen weiterhin voran. Europa braucht Diesel und Düsentreibstoff, und den Europäern ist es egal, ob das Rohöl aus einer Quelle stammt, die nach ihren eigenen Vorschriften verboten wäre. Indien verarbeitet das Öl, und Europa kauft das Produkt, wodurch es die „Emissionen“ auslagert und gleichzeitig seine Wirtschaft am Laufen hält.

Die Vereinigten Staaten haben hier eine enorme Chance. Sie verfügen über die Ressourcen, die Indien benötigt, und über die Technologie, um diese sauberer und effizienter zu verbrennen. Noch wichtiger ist jedoch, dass die Trump-Regierung das Interesse des Subkontinents an einer Welt mit reichlich vorhandener und erschwinglicher Energie teilt.

Die „fossile Zukunft” wird von Indien mit jedem neuen Kohlekraftwerk und unzähligen Verträgen zur Erdöl- und Erdgasförderung aufgebaut.

Originally published in Real Clear Markets on February 20, 2026.

Vijay Jayaraj is a Science and Research Associate at the CO2 Coalition, Fairfax, Virginia. He holds an M.S. in environmental sciences from the University of East Anglia and a postgraduate degree in energy management from Robert Gordon University, both in the U.K., and a bachelor’s in engineering from Anna University, India. He served as a research associate with the Changing Oceans Research Unit at University of British Columbia, Canada.

Link: https://wattsupwiththat.com/2026/02/21/india-builds-a-fossil-future-one-coal-plant-at-a-time/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Indien baut sich mit jedem neuen Kohlekraftwerk eine fossile Zukunft auf erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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