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Das Ende der vorzeitigen Rente auch mit Abschlägen

Lesedauer 2 Minuten

Die derzeitige Bundesregierung hält an der vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte fest.

Diese wird landläufig als “Rente mit 63” bezeichnet und bedeutet in Wirklichkeit, nach 45 Jahren Rentenbeiträgen, zwei Jahre vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Doch der Rentenexperte Peter Knöppel schlägt Alarm.

Viele Arbeitnehmer wollen früher in Rente

Knöppel erklärt: “Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen so zeitig wie möglich in Rente gehen.

Sie würden sogar Abschläge in der Rente in Kauf nehmen, nur um so schnell wie möglich den Ruhestand zu erreichen und keinen Stress mehr auf der Arbeit zu haben.

Was viele nicht wissen, der Rente mit 63 droht das baldige Aus. Sie hat in der aktuellen Ampelregierung noch eine Schonfrist bekommen, obwohl die FDP ein anderes Rentenmodell durchsetzen wollte.”

CDU fordert Ende der vorzeitigen Rente

Das kann sich laut Knöppel aber ändern: “Spätestens aber mit einer CDU/CSU geführten Bundesregierung wird es der Rente mit 63 an den Kragen gehen. Zu oft haben CDU-Parteifunktionäre das Ende der Rente mit 63 gefordert und sich somit zum Sprachrohr der Wirtschaft gemacht.”

Jens Spahn von der CDU/CSU hat bereits 2023 die Rente für langjährig Versicherte kritisiert. Seine Äußerungen stießen auf Widerstand, besonders seitens der Gewerkschaften.

IG Bau nimmt Stellung

Robert Feiger, Vorsitzender der IG Bau, reagierte auf Spahns Kritik und hob die Realität der Arbeit vieler Versicherter hervor. Er betonte die Unterschiede zwischen körperlich anstrengenden Berufen und der Arbeit im Bundestag:

“Es ist etwas anderes, bei Wind und Wetter Dächer zu decken oder Hörsäle von Universitäten oder Klassenzimmer in Schulen zu reinigen, als im Bundestag zu stehen und die Rente mit 63 zu kritisieren.”

Feigers Aussage verdeutlicht die Herausforderungen und Belastungen, denen viele Arbeiter ausgesetzt sind. Seine Worte sollen darauf aufmerksam machen, dass die Diskussion um die Rente für langjährig Versicherte die harte Arbeit und die Lebensrealitäten vieler Menschen berücksichtigen muss.

Hart arbeitende Menschen haben ihre Rente verdient

Auch Michaela Engelmeier vom Sozialverband SoVD machte klar, gegen wen CDU und Arbeitgeber eigentlich hetzen, wenn es um die vorgezogene Rente geht: „Diese Menschen haben jahrzehntelang hart gearbeitet und Beiträge gezahlt. Sie haben sich ihre Rente verdient.“

Vermögenssteuer statt Stimmungsmache gegen Rentner

Engelmeier kritisierte zudem, dass nicht darüber diskutiert würde, die besonders Wohlhabenden für die sozialen Kosten angemessen zur Kasse zu bitten, zum Beispiel durch das Einführen einer Vermögenssteuer und eine Reform der Erbschaftssteuer.

„Warum diskutieren die Wirtschaftsweisen nicht über Möglichkeiten, besonders Wohlhabende in Deutschland angemessen an den sozialen Lasten zu beteiligen? Was hält Frau Schnitzer von der Einführung einer Vermögensteuer und einer Reform der Erbschaftsteuer?“, so Engelmeier.

Der Arbeitsmarktkenner Frank Bsirske warnte vor den sozialen Folgen: “Die Abschaffung der ‘Rente mit 63’ hätte zur Folge, dass Millionen Menschen mit Abschlägen und gekürzten Renten in den Ruhestand gehen.”

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«Unanfechtbare» Studie: Geimpfte Kinder haben 170% höheres Autismus-Risiko als ungeimpfte

Transition News - 11. Februar 2025 - 12:05

Transition News hat bereits darauf hingewiesen, dass es kaum ein heißeres Eisen in der Impfdebatte gibt als die Frage, ob der rasante Anstieg der Autismusfälle (auch) durch Impfungen verursacht wird. Das Portal veröffentlichte in diesem Zusammenhang Mitte Januar den Artikel «Review: Behauptung, Impfungen würden Anstieg der Autismusraten nicht bedingen, ohne Studienbasis».

Welch ein heißes Eisen dieses Thema ist, musste Robert F. Kennedy Jr. kürzlich leidvoll erfahren, als er vor dem US-Senat Rede und Antwort stand, um seine Tauglichkeit zum Leiter des US-Gesundheitswesens HHS darzulegen. Statnews zum Beispiel machte aus diesem Aspekt sogar einen Beitrag mit der Headline «At confirmation hearing, RFK Jr. refuses to say that vaccines don't cause autism» (RFK Jr. weigert sich bei Bestätigungsanhörung zu sagen, dass Impfstoffe keinen Autismus verursachen). In dem Beitrag lesen wir:

«Robert F. Kennedy Jr. weigerte sich während seiner Bestätigungsanhörung ..., den Senatoren zu bestätigen, dass er der Meinung ist, dass Impfstoffe keinen Autismus verursachen. Damit schien er die Unterstützung bei seinen Bemühungen, Gesundheitsminister zu werden, bei mindestens einem wichtigen Republikaner, Senator Bill Cassidy, zu gefährden.»

Der Widerstand, einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus in Betracht zu ziehen, ist derweil allein aus dem Grund nicht nachvollziehbar, dass die Autismusraten parallel zur eklatant angestiegenen Zahl der verabreichten Impfungen regelrecht in die Höhe geschossen sind (Transition News berichtete). So ist eine regelrechte «Impfexplosion» ist ganz besonders bei Kindern in den USA zu beobachten, die dort im Jahr 1962 Kinder lediglich fünf Impfdosen erhielten, 2023 hingegen bereits 73 Dosen von 16 verschiedenen Impfstoffen.

Allerdings scheinen die «Mainstreamer», die jegliche Kritik an Impfungen als eine Art Ketzerei verdammen, verstärkt politischen Gegenwind zu bekommen. So will kein Geringerer als der neue US-Präsident Donald Trump höchstpersönlich, dass RFK Jr., sein designierter Leiter des US-Gesundheitswesens, den Zusammenhang zwischen Impfstoffen und Autismus untersucht und hier für Klarheit sorgt (TN berichtete).

Und auch auf Studienseite tut sich was. Nicht nur erschien kürzlich eine Preprint-Studie, derzufolge die Behauptung, dass «Impfstoffe keinen Autismus verursachen», nicht hinreichend durch Studien gestützt ist. Auch ist Ende Januar eine von Fachleuten begutachtete (peer-reviewte) Arbeit veröffentlicht worden, laut der geimpfte Kinder ein um 170 Prozent höheres Risiko haben, an Autismus zu erkranken, als ungeimpfte.

Diese Studie ergibt außerdem, dass geimpfte Kinder eine um 212 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit aufweisen, eine Reihe anderer neurologischer Entwicklungsstörungen zu entwickeln, darunter Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), Epilepsie/Krampfanfälle, Gehirnentzündungen sowie Tic- und Lernstörungen. Und bei Kindern mit elf oder mehr Impfterminen war die Wahrscheinlichkeit, dass Autismus diagnostiziert wurde, um 340 Prozent höher als bei ungeimpften Kindern und um 89 Prozent höher als bei Kindern mit nur einem Impftermin.

Und es wird noch dramatischer: So wurde bei geimpften Kindern mit einer um 419 Prozent erhöhten Wahrscheinlichkeit eine Enzephalopathie (Gehirnentzündung) diagnostiziert, mit einer um 525 Prozent höheren Wahrscheinlichkeit eine Tic-Störung und mit einer um 581 Prozent höheren Wahrscheinlichkeit eine Lernbehinderung. Bei Frühgeborenen, die anschließend geimpft wurden, stieg das Risiko einer Gehirnentzündung und einer Lernbehinderung um 612 Prozent beziehungsweise 884 Prozent.

The Defender schreibt dazu:

«Der Studie zufolge ist das Impfschema für Kinder wahrscheinlich ein wesentlicher Grund für die höhere Rate von Autismus und neurologischen Entwicklungsstörungen bei geimpften Kindern. Die Arbeit mit 47.155 9-jährigen Kindern, die seit ihrer Geburt im Medicaid-Programm von Florida eingeschrieben sind, wurde am 23. Januar in Science, Public Health Policy and the Law veröffentlicht.

Karl Jablonowski, Ph.D., leitender Wissenschaftler bei Children's Health Defense, sagte, die Studie sei ‹allein aufgrund der Solidität ihrer Methoden unanfechtbar›. Jablonowski weist auch darauf hin, dass die Studie ausschließlich auf Regierungsdaten basiere.»

Die Autoren der Studie – Anthony R. Mawson und Binu Jacob vom Chalfont Research Institute in Mississippi – stellen folgende Hypothese auf:

  • Impfungen im Kindesalter werden mit Autismus und anderen Störungen der neurologischen Entwicklung in Verbindung gebracht.
  • Eine steigende Zahl von Impfungen führt zu einem höheren Autismusrisiko.
  • Geimpfte Frühgeborene haben ein höheres Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen als ungeimpfte Babys.

The Defender zitiert zudem den Epidemiologen Nicolas Hulscher wie folgt:

«Die Impfpropagandakampagnen unserer Regulierungsbehörden, der Pharmaunternehmen und der etablierten Medien behaupten weiterhin, dass die Verbindung zwischen Impfstoffen und Autismus ‹widerlegt› sei. [Doch die Ergebnisse dieser Studie] entkräften diese Behauptung vollständig.»

Jablonowski macht unterdessen noch auf folgenden zentral wichtigen beziehungsweise prekären Umstand aufmerksam:

«Die Regierung verfügt seit Jahrzehnten über diese Daten und behauptet, Impfungen seien sicher, während sie sich gleichzeitig weigert, die Sicherheit zu untersuchen. Die Fassade der US-Regierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit bröckelt und enthüllt einen Schuldigen für chronische Krankheiten in diesem Land: vorsätzliche Ignoranz.»

Zum Thema Impfstoffsicherheit siehe auch den TN-Artikel von August 2023: «Kennedy-Koautor: CDC auch nach zehn Jahren ohne Beweise für Impfsicherheit».

Die Autoren der erwähnten Studie wiesen zudem darauf hin, dass in den von der Regierung geförderten Studien die gesundheitlichen Ergebnisse von geimpften und ungeimpften Kindern nicht verglichen wurden – ein Sachverhalt, auf den auch RFK Jr. im November bei Tucker Carlson Network verwies, indem er meinte: «Keiner der verabreichten Impfstoffe hat je eine echte Placebostudie durchlaufen» (TN berichtete).

Mawson war es auch, der im Jahr 2018 im International Journal of Environmental Research and Public Health auf einen weiteren Aspekt aufmerksam machte, der der These von der Sinnhaftigkeit von Impfungen ebenfalls den Boden wegzieht:

«Es ist eine bekannte Tatsache, dass es die verbesserten Lebensbedingungen waren, die die Todesraten der geläufigen Infektionskrankheiten dramatisch heruntergeschraubt haben – und dass dies geschah, bevor mit den meisten Impfungen begonnen wurde.»

Die Biologin Christina Parks zieht derweil folgendes Fazit zur neuen Studie:

«Während der Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus viele Eltern beunruhigt hat, macht diese Studie deutlich, dass die Gehirne von Kindern auch ohne Autismus-Diagnose geschädigt werden.»

Und das Fazit der Autoren selber ist nicht weniger beunruhigend:

«Um Erklärungen zu finden für die steigenden Raten von Autismus-Spektrum-Störungen, kurz ASS, ist ein größeres Bewusstseinn nötig bei der Diagnose und für deren Konsequenzen sowie für die Exposition gegenüber Chemikalien in der Landwirtschaft. Die geografisch weit verbreitete Zunahme von ASS und ADHS deutet jedoch darauf hin, dass ein Umweltfaktor eine Rolle spielt, dem praktisch alle Kinder ausgesetzt sind.

Ein solcher Faktor sind routinemäßige Impfungen im Kindesalter, da etwa 94 Prozent der Kinder, die in den USA die Schule besuchen, geimpft sind und nur etwa zwei Prozent von mindestens einer Impfung ausgenommen sind.»

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Das schockierende Vogelsterben in Solarparks, über das die Mainstream-Medien nicht berichten

Chris Morrison, THE DAILY SCEPTIC

Solarfarmen, die bald auf einem Feld in Ihrer Nähe stehen werden, sind ein ökologisches Desaster und verwandeln produktives Land in eine tote Zone der Natur. Vögel fliegen häufig in die Solarmodule, weil sie sie mit Wasser verwechseln, und Stromschläge sowie Verbrennungen sind an der Tagesordnung. Das Abdecken großer Flächen, die früher dem Sonnenlicht ausgesetzt waren, führt zu einer massiven Störung des Lebensraums und einem Rückgang der Insekten. Wie der stark beschattete Boden unter den kilometerlangen, oft in China hergestellten Paneelen wird all dies von den Mainstream-Medien und der Regierungsklasse verborgen gehalten, die verzweifelt versuchen, den Net Zero-Drachen hoch fliegen zu lassen.

„Das Vogelsterben ist zu einer unbeabsichtigten Folge der Entwicklung erneuerbarer Energien geworden“, bemerkt Hannah Vander Zanden, Assistenzprofessorin für Biologie an der Universität von Florida. Bisher wurden nur wenige Arbeiten speziell zum Vogelsterben in Solarparks durchgeführt, obwohl bekannt ist, dass jedes Jahr Millionen von Fledermäusen und Großvögeln aller Art durch riesige Windturbinen und die dazugehörigen Hochspannungsleitungen getötet werden. In einer kürzlich in Kalifornien durchgeführten Untersuchung stellte Vander Zanden fest, dass die in Solarparks getöteten Vögel häufig nicht ortsansässig sind und dass die meisten Vögel während der Zugzeiten im April und September getötet werden. Großbritannien ist natürlich ein Zufluchtsort für viele Zugvögel, große und kleine.

Im Jahr 2023 veröffentlichte die US Association of Avian Veterinarians eine „Conservation Note“ mit dem Titel „Solar Energy Production’s Toll on Wild Birds“ [etwa: Der Tribut der Solarenergie-Erzeugung für wildlebende Vögel]. Darin wird auf die Schätzung der US Fish and Wildlife Services verwiesen, wonach sich die jährliche Zahl der durch Stromschläge getöteten Vögel auf durchschnittlich 5,6 Millionen beläuft und dass nach Kollisionen mit Stromleitungen zwischen acht und 50 Millionen Vögel sterben könnten. Die Autoren stellen fest, dass der Bau von Solarparks zur Zerstörung von Lebensräumen und zu Veränderungen der Pflanzenzusammensetzung und des Insektenvorkommens führen kann, wodurch sich die Ernährungsgewohnheiten von Insekten fressenden Vögeln ändern.

Die erste wissenschaftliche Studie über die Sterblichkeit von Vögeln in großen Solaranlagen wurde 2016 von einer Gruppe von Wissenschaftlern durchgeführt, die für das von der US-Regierung finanzierte Argonne National Laboratory arbeiten. Es wurde geschätzt, dass die Verluste in Solarparks ähnlich hoch sind wie bei Windkraftanlagen. Ausgehend von drei großen Anlagen in Südkalifornien gingen die Wissenschaftler davon aus, dass in den USA jährlich zwischen 37 800 und 138 600 Vögel in Solarparks sterben. Diese Zahlen sind natürlich fast ein Jahrzehnt alt und scheinen eher niedrig angesetzt zu sein. Unabhängig von den tatsächlichen Zahlen gibt es Hinweise darauf, dass die Solarstrom-Erzeugung in den USA zwischen 2013 und 2022 um das Zwölffache gestiegen ist.

Es wäre verzeihlich, die Zerstörung von Wildtieren in Kauf zu nehmen, wenn die Solarparks etwas taugen würden. Das ist aber nicht der Fall. Im Jahr 2020 veröffentlichte die Weltbank eine detaillierte Studie, in der das Solarenergiepotenzial von Standorten auf der ganzen Welt untersucht worden war. Von 230 Ländern belegte UK den vorletzten Platz, knapp vor dem benachbarten Irland. Die Sonne zeigt sich im britischen Winter nur selten, und an den Tagen, an denen sie sich zeigt, ist sie um 17.00 Uhr zur Hauptstromzeit längst verschwunden. Trotz der lebensbedrohlichen Nachteile der Intermittenz hat die britische Regierung Pläne angekündigt, weite Teile des Landes mit Solarpaneelen zu überziehen – ein verzweifelter Versuch, die Sonnenenergie zu verdreifachen, die dann nicht zur Verfügung steht, wenn sie am meisten gebraucht wird. Die BBC berichtete darüber und veröffentlichte ein wirklich dummes Zitat eines Bürgers: „Wenn sie auf einem Feld stehen, versteckt hinter einem Busch, sieht man sie nicht einmal wirklich“.

Aus den Augen, aus dem Sinn – so könnte die Schlussfolgerung lauten, die man aus der Haltung der Royal Society for the Protection of Birds (RSPB) ziehen kann, die sich für den Nulltarif einsetzt. Sehen Sie sich die beiden folgenden Zitate an und versuchen Sie, den Unterschied zwischen dem ersten, das von einem Handelsverband für Solarparks stammt, und dem zweiten, das von der RSPB veröffentlicht wurde, zu erkennen:

„Solarparks können zu Zufluchtsorten für die biologische Vielfalt werden und eine wichtige Rolle bei der Wiederherstellung der Natur im ganzen Land spielen.“

„Solarfarmen bieten die Möglichkeit, langfristig Land zu erhalten, auf dem Wildtiere gedeihen können, was wesentlich dazu beitragen könnte, den Rückgang der Vögel auf dem Land zu verlangsamen.“

Der RSPB seinerseits hat sich auf die erfundene politische Klimakrise eingelassen und will innerhalb von 20 Jahren die Kohlenwasserstoffnutzung aus der modernen Industriegesellschaft verbannen. Wie immer deutlicher wird, wird dies zu einem gesellschaftlichen Zusammenbruch mit Nahrungsmittelknappheit führen, die kurzfristig durch das Abschlachten aller verfügbaren Wildtiere teilweise behoben werden könnte! In der Fantasiewelt des RSPB wird ein Ausbau der Solar-, Onshore- und Offshore-Windkraft gefordert. Sie scheint die Notlage von Millionen von Fledermäusen und großen Greifvögeln wie Adlern und Falken einfach zu ignorieren. Sie können sich der Anziehungskraft der riesigen, wolkenkratzerhohen Rotorblätter nicht entziehen, die auch tonnenweise Insekten aus dem Gebiet eliminieren. Kürzlich wurde geschätzt, dass allein in Deutschland jedes Jahr während der Vegetationsperiode 1.200 Tonnen Insekten vernichtet werden. Der RSPB scheint auch nichts von der beunruhigenden Zunahme der Strandungen von Walen, Delfinen und Schweinswalen an den Küsten von UK zu wissen, die offenbar mit dem Ausbau der Offshore-Windkapazitäten einhergeht. Die Zahl der getöteten Wale und Delfine hat sich seit der Jahrhundertwende verdoppelt und liegt inzwischen bei über 1.000 pro Jahr.

Bei der Förderung eines kollektivistischen politischen Wandels werden die ökologischen Umweltkatastrophen einfach ignoriert oder von Kommentatoren jeglicher Couleur plump wegdiskutiert.

Chris Morrison is the Daily Sceptic’s Environment Editor.

Link: https://wattsupwiththat.com/2025/02/06/the-shocking-solar-farm-bird-deaths-the-mainstream-media-arent-telling-you-about/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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On February12, the President will hold a videoconference meeting with Government members

PRESIDENT OF RUSSIA - 11. Februar 2025 - 12:00

The main topic of discussion will be the results of medical check-ups for children and adults in 2024.

Reports will be delivered by Healthcare Minister Mikhail Murashko, Ivanovo Region Governor, Chairman of the State Council Commission on Long and Active Life Stanislav Voskresensky, and Head of the Russian Popular Front Executive Committee Mikhail Kuznetsov.

The participants will also disucc current issues.

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Lattakia Governor directs restoration of Salah al-Din al-Ayyubi Citadel, Haffah

SANA - Syrian Arab News Agency - 11. Februar 2025 - 11:38

Lattakia, SANA- As a part of his tour to al-Haffa area Tuesday, Lattakia Governor, Mohammad Othman, visited Salah al-Din al-Ayyubi Citadel.

The governor inspected the parts damaged by the earthquake hit the area last year, and directed engineering staff to restore it.

He also was briefed on the history of the citadel, its cultural and historical value, and the potentials to benefit from these sites as a tourist destination.

Rafah al-Allouni/ Manar Salameh

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Meeting with Kaluga Region Governor Vladislav Shapsha

PRESIDENT OF RUSSIA - 11. Februar 2025 - 10:45

Vladimir Putin held a working meeting with Kaluga Region Governor Vladislav Shapsha.

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Substanzfreies Geschwurbel: Kein Wunder, dass Habeck vor einem direkten Duell mit Weidel kniff

Einen Tag nach dem TV-Duell zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und dessen CDU-Herausforderer Friedrich Merz fanden gestern Abend im ZDF zwei separate Einzelgespräche der Moderatorinnen Bettina Schausten und Anne Gellinek mit Robert Habeck und Alice Weidel statt. Eine direkte Konfrontation mit der studierten Volks- und Betriebswirtin hatte der ökonomische Analphabet Habeck, der sich derzeit Plagiatsvorwürfen in […]

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UN official: Knowing the fate of the missing persons during former regime rule must be the first step toward lasting peace in Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 11. Februar 2025 - 10:16

Geneva, SANA- Head of the Independent Institution on Missing Persons in Syria (IIMP), Karla Quintana said that knowing the fate of the missing persons over the former regime rule must be the first step toward truth and a lasting peace in the country.

“It is essential to grasp the magnitude of the tragedy after more than 50 years of former regime rule including 14 years of war, both marked by serious human rights abuses.” Quintana said at the conclusion of her first visit to Syria, according to what was reported by the United Nations News Center.

Quintana added that a new and hopeful reality in Syria created the opportunities to search for tens of thousands of missing persons, which was previously unimaginable.

Quintana highlighted the Institution’s role in supporting international cooperation efforts and working alongside government and local groups, ensuring that the country’s future is shaped, first and foremost, by the people in Syria. This work must be done across the country to support Syrians in building a shared memory and fostering early recovery.

Quintana pointed out the Families’ right to know the truth about what happened to their loved ones must be fulfilled.

She appreciated the Syrian government authorities’ openness towards and acknowledgment of missing persons.

Quintana revealed that in the coming weeks, the Independent Institution will present a project to the authorities for discussion with both officials and families, to help in the collective efforts to know the fate and whereabouts of the missing and to help open a path to truth.

Latifa /Rafah /Manar Salameh

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Bürgergeld: Das darf auf Kontoauszügen geschwärzt werden

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Unserer Redaktion wird immer wieder gefragt, was bei Vorlage im Jobcenter auf Kontoauszügen geschwärzt werden darf.  Viele Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (früher Hartz IV) möchten so ihre Privatsphäre schützen. Doch was ist tatsächlich erlaubt und was nicht?

Warum verlangt das Jobcenter überhaupt Kontoauszüge?

Eine häufig gestellte Frage lautet: Weshalb möchte das Jobcenter nicht nur Einkommen, sondern auch Ausgaben sehen?

Grundsätzlich will das Jobcenter Informationen, um die finanzielle Situation der Antragstellenden einzuschätzen und den Leistungsanspruch anhand dieser Informationen zu berechnen.

Darüber hinaus geht es um die Prüfung, ob zusätzliches Einkommen oder verwertbares Vermögen vorliegt, das eventuell auf die Leistungen angerechnet werden könnte.

Allerdings stellt sich dabei die Frage, inwiefern das Jobcenter detaillierte Ausgaben – beispielsweise regelmäßige Einkäufe in Supermärkten oder Überweisungen an Bekannte – einsehen muss.

Hier trifft das Auskunftsinteresse des Jobcenters auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz der Antragstellenden.

Welche gesetzlichen Grundlagen sind relevant?

Bei der Vorlage von Kontoauszügen stehen sich insbesondere zwei Regelungsbereiche gegenüber:

  1. Sozialgesetzbuch II (SGB II): Es regelt die Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen (Bürgergeld). Um die Bedürftigkeit festzustellen, darf das Jobcenter Nachweise zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen verlangen.
  2. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Sie schützt personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger. Artikel 9 DSGVO benennt „besondere Kategorien personenbezogener Daten“. Diese umfassen unter anderem Angaben zur ethnischen Herkunft, zu religiösen Überzeugungen, Gewerkschaftsmitgliedschaften oder zur Gesundheit und Sexualität.

Bei einem Konflikt zwischen beiden Interessen – dem staatlichen Interesse an ausreichenden Nachweisen und dem Schutz sensibler Informationen – ist stets eine Abwägung vorzunehmen. Doch die Jobcenter überschreiten diese Abwägungen regelmäßig, weshalb es

Was darf geschwärzt werden?

Laut gängiger Praxis und den sogenannten fachlichen Weisungen der Jobcenter dürfen bestimmte sensible Daten unkenntlich gemacht werden. Dazu gehören etwa Vermerke, aus denen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft, Partei oder Gewerkschaft hervorgeht, oder Hinweise auf Spenden an politische Organisationen.

Auch der Name eines Empfängers oder Auftraggebers kann geschwärzt werden, wenn es sich um besonders schützenswerte Informationen handelt.

Darüber hinaus sollen Ausgaben (sogenannte „Sollbuchungen“) für das Jobcenter grundsätzlich nachvollziehbar bleiben. Z

war darf zum Beispiel der Name eines Supermarktes oder einer Privatperson, an die eine Überweisung getätigt wurde, geschwärzt werden, aber der Zweck der Zahlung („Einkauf“, „Überweisung“, „Mitgliedsbeitrag“ o. Ä.) sowie der Betrag sollten noch ersichtlich sein.

Was ist bei Einnahmen (Habenbuchungen) zu beachten?

Bei Geldeingängen sind die Anforderungen strenger. Einnahmen („Habenbuchungen“) dürfen in der Regel nicht geschwärzt werden, da das Jobcenter den vollständigen Überblick über sämtliche Einkünfte benötigt, um den Leistungsanspruch korrekt zu ermitteln.

Hier wird häufig argumentiert, dass jeder Cent, der eingeht, relevant sein kann – sei es als Einkommen, Schenkung oder anderweitige Einnahme.

In der Praxis gibt es dennoch Einzelfälle, in denen Menschen auf die Schwärzung von bestimmten Kundennamen oder Auftraggeberangaben bestanden haben, vor allem bei Selbstständigen, die die Daten ihrer Kundschaft nicht offenlegen möchten.

Einige Gerichtsentscheidungen geben ihnen zum Teil Recht, allerdings kommt es immer auf den konkreten Sachverhalt an.

Kann ich alle Daten des Empfängers schwärzen?

Konkret stellte ein Leser die Frage, ob man alle Daten einer Privatperson schwärzen darf, wenn man dieser Geld überwiesen hat, insbesondere wenn diese Person selbst Leistungen bezieht.

Nach den fachlichen Weisungen wäre es zulässig, personenbezogene Daten wie Name oder Adresse zu schwärzen, solange der Zahlungszweck (z. B. „Überweisung“ oder „private Unterstützung“) und der Betrag weiterhin erkennbar bleiben.

Wer ganz sicher gehen will, sollte jedoch im Zweifel sich bei einer unabhängigen Beratungsstelle informieren. Die individuelle Auslegung der Regeln kann in verschiedenen Jobcentern leicht variieren.

Wie viel Wert hat der Datenschutz bei der Schwärzung der Kontoauszüge?

Sensible Informationen, die keinerlei Relevanz für die Leistungsberechnung haben, dürfen verborgen bleiben. Das Jobcenter hat keinen Anspruch darauf, Daten zu erhalten, die keinen Bezug zu den Bürgergeld-Leistungen haben. Hier sind vor allem Einträge zu politischen, religiösen, weltanschaulichen oder gesundheitlichen Themen besonders geschützt.

Dies bedeutet praktisch, dass Begriffe wie „Spende“, „Mitgliedsbeitrag“ oder „Zuwendung“ mit Hinweis auf eine Organisation zwar als solche erkennbar bleiben sollten, aber die konkrete Bezeichnung oder der Name der Organisation selbst geschwärzt werden darf, sofern daraus besondere personenbezogene Daten (z. B. religiöse Zugehörigkeit) hervorgehen.

Ist das Vorgehen des Jobcenters rechtmäßig?

An dieser Stelle gibt es immer wieder Diskussionen und auch gerichtliche Auseinandersetzungen. Während das Jobcenter auf seiner Verpflichtung zur Prüfung der Bedürftigkeit beharrt, pochen Bürgergeld-Bezieher auf den Schutz ihrer Privatsphäre.

Einzelne Gerichtsentscheidungen zeigen, dass sehr umfangreiche Einblicke in Ausgaben angezweifelt werden können, wenn sie über den Zweck der Leistungsberechnung hinausgehen.

Dennoch bleiben die Behörden bei der Anforderung von Kontoauszügen in einer rechtlich recht starken Position, solange der Zusammenhang mit der Bedarfsprüfung gegeben ist.

Was tun, wenn das Jobcenter mehr Daten verlangt als nötig?

Es kommt immer wieder vor, dass Sachbearbeitungen nach ungeschwärzten Auszügen fragen, auch wenn vermeintlich nur geschützte Daten entfernt wurden. Sollte das Jobcenter die Leistungen andernfalls kürzen oder vorenthalten wollen, besteht die Möglichkeit, rechtlichen Rat einzuholen.

Nur wenige Stichpunkte können dabei helfen:

  • Mit dem Jobcenter sprechen: Oft lassen sich Unklarheiten direkt in einem Gespräch oder per Schriftverkehr klären.
  • Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Beratungsstellen oder Anwälte mit Schwerpunkt Sozialrecht können helfen, datenschutzrechtliche Aspekte und Leistungsansprüche zu verteidigen.
Fazit: Was ist beim Schwärzen der Kontoauszüge wichtig?

Das Schwärzen von Kontoauszügen ist ein sensibles Thema zwischen Datenschutz und Nachweispflichten gegenüber dem Jobcenter. Grundsätzlich gilt:

  1. Eingänge (Habenbuchungen) dürfen in aller Regel nicht geschwärzt werden, weil sie für die Leistungsberechnung zwingend erforderlich sind.
  2. Ausgaben (Sollbuchungen) sind häufig nur in ihrer Höhe und ihrem Zweck wichtig. Personenbezogene Daten wie Namen oder Adressen dürfen – insbesondere wenn sie zu sensiblen Datenkategorien gehören – geschwärzt werden. Die allgemeine Buchungsbezeichnung („Einkauf“, „Mitgliedsbeitrag“ etc.) sollte erhalten bleiben, damit das Jobcenter den Vorgang nachvollziehen kann.
  3. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. religiöse, politische, gesundheitliche Informationen) sind nach Artikel 9 DSGVO besonders geschützt und dürfen unkenntlich gemacht werden, wenn sie nicht für die Leistungsberechnung relevant sind.

Am Ende bleibt es oft eine Frage der Auslegung durch die jeweilige Sachbearbeitung, ob eine Schwärzung akzeptiert wird oder nicht. Treten Zweifel auf, empfiehlt sich immer, Rücksprache zu halten oder unabhängigen Rat einzuholen, bevor man sämtliche Stellen schwärzt.

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E-Fuels: Dreiste Lobbykampagne gegen das Verbrenner-Aus

Das Verbrenner-Aus ist EU-weit beschlossen: Nach 2035 sollen nur noch Autos verkauft werden dürfen, die klimaneutral sind. Damit ist der Verbrennungsmotor zum Auslauf-Modell geworden – zurecht, wie Wirtschaftsexpert:innen und Klimabewegung argumentieren. Weltweit ist die Elektromobilität auf dem Vormarsch, sie ist wesentlich effizienter und klimafreundlicher.

Doch CDU/CSU und FDP machen weiterhin Druck dafür, den EU-Beschluss zum Verbrenner-Aus wieder aufzumachen. Dahinter steht eine mächtige Verbrennerlobby aus einigen Mineralöl- und Autokonzernen. Diese wirbt für den vermeintlich klimafreundlichen Kraftstoff E-Fuels und dringt damit in Gesetzgebungsprozesse und öffentliche Debatten vor.

E-Fuels-Lobbykanister vom Verband UNITI als Geschenk an Bundestagsabgeordnete Das unlautere E-Fuels-Versprechen

E-Fuels sind synthetische Kraftstoffe, die mithilfe von Strom hergestellt werden und chemisch fossilen Kraftstoffen entsprechen. Der Einsatz von E-Fuels ist laut Expert:innen äußerst ineffizient und teuer und damit für den Straßenverkehr ungeeignet. Deswegen ist klar: Wenn Lobbyakteure für E-Fuels werben, geht es nicht darum, dass tatsächlich Autos mit diesem Kraftstoff in nennenswerter Menge auf die Straße kommen.

Es geht viel mehr um die raffinierte Lobbystrategie eines unlauteren Versprechens: Die Aussicht, in Zukunft E-Fuels tanken zu können, hält das Geschäftsmodell Verbrenner-Auto am Leben. Denn: Es nimmt den Akteuren den Wind aus den Segeln, die Verbrenner als klimaschädlich bezeichnen. Hinter dem Werben für E-Fuels steht also eigentlich das Werben für den weiteren Verkauf von Mineralöl und Verbrenner-Motoren.

E-Fuels diskutiert man sowieso nur in Deutschland und Österreich. Der Rest der Welt interessiert sich gar nicht dafür, weil eigentlich das eine komplette Gaga-Diskussion ist. […] Wenn ich sieben mal so viel von einem Produkt brauche, dass es dann technologieoffen billiger werden könnte, erschließt sich mir das nicht.“


Volker Quaschning, Professor für Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW), Berlin, YouTube

Diese perfide Strategie ist bei Politiker:innen aus CDU, CSU und FDP aufgegangen. Immer wieder wettern diese gegen das Verbrenner-Aus – so auch in ihren aktuellen Wahlprogrammen. So heißt es bei der FDP ganz explizit: „Statt eines Verbotes des Verbrennungsmotors, ermöglichen wir alternative Kraftstoffe wie etwa E-Fuels.“ CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung im Dezember 2024 deutlich: „Wir werden das Verbrenner-Verbot stoppen.“

Wer ist die E-Fuel-Lobby?

Wie kam es dazu, dass sich die Parteien so vehement auf einen äußerst ineffizienten und teuren Nischen-Kraftstoff berufen? Zentraler Lobbyakteur in der Debatte ist die E-Fuel-Alliance. Diese wurde 2022 von dem wenig bekannten Verband UNITI gegründet. Gemanagt wird die E-Fuel-Alliance von der Lobbyagentur des früheren Hamburger CDU-Politikers Ole von Beust. Zu den Mitgliedern zählen große Mineralölkonzerne wie ExxonMobil, Repsol, ENI, aber auch Autohersteller- und zulieferer wie Bosch, Mahle, Porsche sowie der ADAC.

Mitglied bei UNITI sind Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreiber. Die Interessen der Mitglieder von UNITI und der E-Fuel-Alliance sind klar: Das Verbrenner-Aus bedroht ihr Geschäftsmodell. Werden keine Verbrenner-Autos mehr gekauft, müssen Autofahrer:innen auch kein Mineralöl mehr tanken und werden keine Verbrennermotoren mehr gebraucht. Mineralölkonzerne und Motorenhersteller sind daher noch direkter von dem Verbrenner-Aus betroffen als Autokonzerne, die schon in das Geschäft der Elektromobilität eingestiegen sind.


Die E-Fuels-Lobby reiht sich ein beim „Wirtschaftswarntag“, den die arbeitgeberfinanzierte INSM während des Wahlkampfs im Januar 2025 organisierte Personal vom VDA

Interessant ist auch das Personal der E-Fuel-Alliance. Hauptgeschäftsführer ist Ralf Diemer, der bis 2018 zentrale Positionen beim größten deutschen Autolobbyverband VDA innehatte. Auch der Geschäftsführer Strategie stammt von dort: Tobias Block war ebenfalls bis 2018 beim VDA angestellt. Auch der VDA äußert sich immer wieder positiv zu E-Fuels und fordert das Verbrenner-Aus. Aus internen Kreisen ist aber auch zu hören, dass dies nicht vollständig im Sinne aller Autohersteller ist, die eher auf Planungssicherheit setzen und selbst erkannt haben, dass E-Fuels keine Zukunft haben.

Präsidentin der E-Fuel-Alliance ist pikanterweise die Greenpeace-Mitgründerin, frühere niedersächsische Umweltministerin und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn. Sie hat ganz offenbar die Funktion, der Allianz auch personell einen grünen Anstrich zu verleihen. Griefahn war zugleich langjährige Umweltberaterin für die Kreuzfahrtkonzerne AIDA und Costa. Damit ist sie auch ein Bindeglied zur Schifffahrtsbranche – einem Bereich, in dem der Einsatz von E-Fuels aus Expert:innensicht durchaus sinnvoll sein kann.

„Argumentative Unterstützung“von Porsche zu E-Fuels

Eine neue Spiegel-Recherche zeigt nun detailliert auf, wie eng die Kontakte zwischen der E-Fuel-Alliance und der Bundesregierung waren. Zwischen Mai 2022 und Februar 2024 besuchte die E-Fuel-Alliance gleich 18-mal das Bundesverkehrsministerium (BMDV). Darunter waren auch Treffen mit Verkehrsminister Volker Wissing persönlich. Laut Spiegel trage Wissing seitdem das Thema E-Fuels „wie ein Mantra” vor, obwohl er noch zu Beginn seiner Amtszeit gegenüber dem Spiegel gesagt hatte, die „Entscheidung für E-Mobilität” sei längst gefallen und E-Fuels stünden „auf absehbare Zeit“ nicht zur Verfügung.

Schon zuvor war vor allem die FDP immer wieder mit ihrem großen Einsatz für E-Fuels aufgefallen. Im Sommer 2022 wurde bekannt, dass Christian Lindner während der Koalitionsverhandlungen im Oktober 2021 in engem Austausch mit dem damaligen Porsche-Chef Oliver Blume war. Lindner ging damals Medienberichten zufolge aktiv auf Blume zu und bat um „argumentative Unterstützung“ in einem koalitionsinternen Streit um E-Fuels. Der Fall sorgte damals unter dem Schlagwort „Porsche Gate“ für Empörung. Denn es entstand zum wiederholtem Mal der fatalen Eindruck, dass die FDP wie der verlängerte Arm der Verbrenner-Lobby agierte.

Strategie Parteienfinanzierung

Neben engen Kontakten gibt es auch finanzielle Verbindungen zwischen der E-Fuels-Lobby und FDP und CDU. UNITI hat immer wieder an Parteien gespendet: In den Jahren 2021 und 2022 flossen insgesamt 82.000 Euro an CDU und FDP – und im Mai 2024 noch einmal 50.000 Euro an die FDP. Zusätzlich war UNITI auch auf mehreren Parteitagen von FDP und CDU mit ihrer Kampagne für E-Fuels und gegen das „Verbrenner-Aus“ mit einem Stand präsent – auch auf diesem Wege finanzieren Lobbyverbände Parteien und sind dort zusätzlich auch noch besonders sichtbar.

Auf dem FDP-Parteitag im Frühjahr 2024 ließen sich Wissing und Lindner mit Plakaten des Mineralöllobbyverbands UNITI gegen das Verbrenner-Aus ablichten. Kurz danach erhielt die Partei von genau diesem Verband die 50.000 Euro-Spende. Damit entstand der Eindruck, dass sich Auftritte von Spitzenpolitiker auf Parteitagen kaufen lassen. Auch Friedrich Merz ließ sich auf dem CDU-Parteitag mit dem UNITI-Plakat ablichten – hier allerdings ohne eine vorherige Großspende.


FDP-Chef Christian Lindner lässt sich auf dem FDP-Parteitag von der E-Fuels-Lobby umgarnen Umarmung der Klimabewegung

Im Jahr 2021 starteten UNITI und die E-Fuels-Alliance parallel zu einer Aktionswoche von Klimaaktivist:innen in Berlin die Kampagne „E-fuels for future“. Das Ziel: synthetische Kraftstoffe als vermeintlichen Teil der Lösung für den Klimaschutz präsentieren und sich selbst als Teil der Klimabewegung inszenieren.

Zur Auftaktaktion wurden für ein Fotoshooting „Demonstrant:innen“ bei einem Jobportal gebucht, wie LobbyControl vorliegende Unterlagen zeigen. Die Kampagne lief im Anschluss mit Werbung und Bannern für Autofahrer:innen, z.B. großen Bannern an Tankstellen, weiter. Der Absender der Kampagne war zumindest auf den ersten Blick nicht erkennbar.

Lobbyarbeit mit schädlicher Wirkung

Tatsächlich hat es die E-Fuels-Lobby geschafft, ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen. Allein, wenn in der öffentlichen Debatte immer wieder über das E-Fuels-Versprechen gesprochen wird, hat das Wirkung. So lange in der breiten Öffentlichkeit der Eindruck besteht, dass Verbrenner zukünftig mit E-Fuels betankt werden können, kann das Kaufentscheidungen und auch politische Meinungen beeinflussen.

Ein erster Durchbruch der E-Fuels-Lobby war es, dass E-Fuels im Koalitionsvertrag der im Herbst 2021 gebildeten Ampel-Koalition standen. Später lobbyierte die Bundesregierung eine E-Fuels-Klausel in die europäische Gesetzgebung zur Zukunft des Verbrennungsmotor hinein. Und im Oktober 2024 legte das damals gerade noch von Christian Lindner geführte Finanzministerium einen Referentenentwurf für Steuerprivilegien für E-Fuel-betriebene Autos vor.

Ausgewogene Debatten über die Mobilität der Zukunft!

Die deutsche Autoindustrie kriselt schon seit langem – auch, weil sie die rechtzeitige Transformation in Richtung Elektromobilität verpasst hat. Das liegt auch an den engen Lobbyverbindungen zwischen Verbrennerlobby und Politik. Der Einfluss der E-Fuels-Lobby zeigt: Hier hat eine mächtige Lobbygruppe die politische Debatte und politische Entscheidungen zur Zukunft der Mobilität massiv verzerrt – zugunsten fossiler Geschäftsinteressen und zulasten der Allgemeinheit.

Es braucht endlich ehrliche und ausgewogene Debatten über die Zukunft des Industriestandorts Deutschland und über die Mobilität der Zukunft. Dazu müssen alle gesellschaftlichen Gruppen Gehör finden – und nicht nur mächtige rückwärtsgewandte fossile Lobbyverbände! Außerdem fordern wir schon lange Offenlegungspflichten für die Treffen zwischen Lobbyakteuren und Regierungsmitgliedern, um einseitige Einflussnahme frühzeitig zurückdrängen zu können. Auf EU-Ebene ist das schon seit über zehn Jahren üblich. Ein Parteispendendeckel würde zusätzlich den Einfluss finanzstarker Lobbygruppen schwächen.

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Minister al-Shaibani participates at World Governments Summit, Dubai

SANA - Syrian Arab News Agency - 11. Februar 2025 - 9:45

Damascus, SANA- Foreign Affairs and Expatriates Minister, Asaad al-Shaibani participated Tuesday at World Governments Summit held in Dubai, United Arab Emirates (UAE).

Rafah al-Allouni/ Manar Salameh

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Send In the Attack Corgis: The Good, The Bad and The Winsome



Okay, obviously the "bad" amidst the apocalyptic shitstorm of our democracy - lies, crimes, cruelty, idiocy - is unrelenting. But in the name of our collective sanity, rather than plunge back into the muck we'll kick off a shiny new week by unearthing whatever fragments evince the merest glimmer of light - some righteous speeches, stellar trolling, upright judges, tips from the raccoons of resistance, and (mostly four-footed, but still) tales of hope. Sorry. All we got.

While our precipitous plunge into "James Madison's nightmare, the very definition of tyranny" has multiple backseat drivers - corrupt courts, greedy oligarchs, Project 2025's Christo-fascist creators - of course it's publicly choreographed by doddering figurehead Almost-King Donald and creepy helpmate Elmo Musk, having such a swell time rampaging through government that last week he randomly posted, "I love (Trump) as much as a straight man can love another man." Umm. As Musk and his juvenile gang of techies run amuck - they just shut down CFPB, an $800-million consumer protection agency that's returned over $21 billion to Americans ripped off by banks and credit-card scammers, which he giddily celebrated with a tombstone emoji - the little idiotic prince jabbers away about all their winning, from the vast "fraud" they're finding and "assaulted" Jan. 6 thugs to his beloved Gulf of America, his right to Zelensky's "rare earth" and Gazan "imperialist acid flashback.”

Before the cameras he's theatrically signed over 80 "executive orders," each more preposterous, most heedlessly punishing the vulnerable. He's shut off billions in aid to abruptly reeling, mostly black and brown people and halting projects from Head Start to community health centers. Stripped billions from medical research, blamed a plane crash on DEI, banned birthright citizenship, terrorized trans people, gutted school libraries, announced a wingnut-filled taskforce to fight "anti-Christian bias,” imposed then lifted witless tariffs to send food prices soaring after vowing to lower them, kept up a revenge tour by removing security for anyone ever mean to him, revoking Biden's classified info access as payback, firing the federal archivist though it was another who called out his classified info thefts, fired the Kennedy Center's board - they "do not share our vision" (sic) - and hired his "amazing" self, and brought back environmentally disastrous plastic straws because he could.

As public discourse descends to whether a "president" daily, brazenly violating the Constitution in a "self coup" with the full support of his party must obey any law or legal edict, we're left wondering what in unholy Hell is next and who'll do what to stop it - when, say, Dem lawmakers charge they've been shut out of the Department of Education and the king's henchman retorts, "No such department exists in the federal government." Having been knocked to the ground by Trump's rampage, Dems are struggling to stand back up and find a way forward. Many lawsuits have been filed, judges have ruled once, twice, thrice that blocking funds, freezing jobs, ending birthright citizenship are all illegal. Yet when, in a fiery speech, Maine Sen. Angus King tried to stop the GOP from putting in charge of our money Russell Vought, whose Project 2025 is "a blueprint for the shredding of the Constitution" - pleading, "Are there no red lines?" - they said duh no and blithely confirmed him.

So that's the bad. Increasingly, though, it's being met with good trouble. Calls, for starters, as Congress' phone system gets deluged by tens of millions of aggrieved constituents calling to demand their representatives do something damnit to stop the abuses. Normally, the Senate's phone network gets about 40 calls a minute; recently, that number has rocketed to 1,600. And in dystopian, gotta-laugh-or-cry times when we often have to ask, Is this real or The Onion? - "The Himmler Institute Says This Is All Legal" - trolling has gotten pretty epic. Happily, Australia's The Shovel - presumably shit? - has offered "News You Can Believe In" since 2012. Thus we know Trump, having clicked on a "CONGRATULATIONS! YOU HAVE BEEN CHOSEN TO PURCHASE GREENLAND!" link, just sent a billion dollars in bitcoin to Nigerian Prince Omar Abacha, who inherited Greenland from his father the king: "But he wanted me to have it, which is nice. He's a great guy. He's coming over for dinner soon."

The Shovel also has extensive coverage of Gaza. Most recently, the White House announced it might pause plans for the U.S. to take over Gaza because "it may have been based on a misunderstanding." "The President heard the words 'Gaza Strip,' and got excited," they explained; he envisioned strippers, porn stars, beauty queens and "felt he needed a piece of the action." But he'd still like to put in a "beautiful" golf course - thanks to Netanyahu's relentless demolition and prep work, “The place is already a hole, so all we'd have to do is add 17 more" - and create "The Adult Entertainment Capital of the World" with multiple casinos, luxury penthouses and a glitzy Gaza-A-Lago resort. "Palestinians will soon get to savor their first taste of the American Dream," .said an enthused spokesman. “Specifically, the bit of the Dream where we deport all the brown people we don’t like to places they don’t want to go.”

In more breaking news from the Middle East, a Palestinian from Gaza has generously offered to take over and redevelop southern California, expel its beleaguered residents to Mexico where they can have "a beautiful life," and turn the fire-ravaged area into "the Riviera of North America."’ "It would be a great service to the world," he argues. "Los Angeles is a soulless, vacuous hell-hole. It's just a big pile of rubble and collagen right now, not a place for people to be living. I believe strongly the only reason they want to go back to their homes is because they have no alternative. Where are they going to go, Nevada?” Also, Trump just caved on tariffs on Australia after he was reminded he relies on face toner from its crushed copper dust - “You can’t get that florescent orange look from just anywhere, mate" - and in the wake of the tragic airline crash in D.C. caused by DEI, he ordered all airplane black boxes be replaced with white boxes.

In Illinois, meanwhile, Democratic Gov. J.B. Pritzker took on Trump's Very Serious Proposal, on behalf of his Very Serious Priorities, to rename the Gulf of Mexico the Gulf of America. Standing at a lectern flanked by the usual flags, Pritzker solemnly declared that "the world's finest geographers have concluded a decades-long council, and determined that a Great Lake deserves to be named after a great state." He then issued the proclamation that, "Hereafter, Lake Michigan shall be known as Lake Illinois." Noting the historic news that the U.S. will be purchasing Greenland any day now despite the fact that almost 90% of Greenlanders want nothing to do with us, he announced that, in the same time-honored imperialist spirit and the people be damned, Illinois will likewise be annexing Green Bay to protect itself from marauding outsiders. Next week, he gravely added, he will also have some important news "regarding the Mississippi River."

Given the mess bipeds have made of things, it's gratifying to move on to some real-life glad news - "Something good happened!" - among four-footed critters clearly doing much better than we are. From Australia again, perhaps because Trump hasn't yet figured out it exists, comes an alert from award-winning First Dog on the Moon that Reece the Adventure Dog, a one-year-old Kelpie who for 11 days was missing and stranded on a rocky cliff, was dramatically rescued by a fishing father and son. After Reece went missing from his home on the NSW coast and his owner posted flyers and searched in vain, Rory Deavin and his son Matt were out fishing when they spotted Reece loudly barking - "Clever boy!" - from a ledge. Matt leapt into wild surf, swam to the cliff, climbed up, grabbed Reece, climbed down and both swam, exhausted, back to the boat. Reece was emaciated and cut up, but quickly recovered. The consensus: He should be a movie.

First Dog also made available, via Project Gutenberg's free digital archives and its own Raccoons of the Resistance, a nifty lesson in fighting fascism as outlined in a World War ll-era Simple Sabotage Field Manual. Released by an Office of Strategic Services that became the CIA, and now Gutenberg's fifth most popular download, the manual was designed to guide ordinary "citizen-saboteurs" to use everyday actions and household objects - salt, nails, pebbles, thread - to bring legal. non-violent, low-level disruption: "Citizen saboteurs were highly effective at resisting the last time there were Nazis, and now it is our turn." Drop tools into machines, hide or lose things, delete text, be a pain - small, accessible acts of resistance to slow a war effort or curtail a draconian government's authoritarian overreach or, the raccoons suggest, otherwise help with "those ever-present 'I'm living in an omnicidal kleptocracy' blues."

Back in the four-footed world, good news also invariably, organically fights off those blues. The Oregon Zoo just proudly announced and posted many adorable videos of its new baby Asian elephant - in recent times, highly endagered in its range countries, from Borneo to India, by habitat loss, conflict with humans and disease. After over 20 months of pregnancy, 30-year-old Rose-Tu gave birth to a healthy female calf weighing in at about 200 pounds. The Zoo is recognized worldwide for its extensive elephant care, conservation work and $1 million endowment fund, all of which could now be threatened. To forget that it might and enjoy the gangly spectacle, watch the hefty calf, now one of just 40,000 to 50,000 survivors of its kind, wobble and stagger into its new life. For now, inviolate.

Finally, with apologies to James Agee, let us now praise Fu Zai, China's first Corgi police dog, who just marked a year on the job after being donated by a trainer who "spotted his potential." Last January, at four months old, Fu Zai joined the police force in Weifang, in Shandong Province, as a "reserve explosives-detection operative." His goofy smile, stubby legs, prowess and name - Lucky Boy - quickly made him an Internet star with 384,000 followers, and after a "heavy workload" of training and security tasks, he graduated in October into a full-fledged (if short) police dog. But the pressure of the job got to him: At a year-end review, he was duly praised for passing his Level 4 Assessment and given a red flower and stash of treats as a bonus; then they were cruelly, swiftly swept away for alleged "workplace misconduct" - falling asleep on duty and peeing in his food bowl. Dazed and confused, he looked on as he was told he could keep only the red flower. The Internet could relate.

Fans were outraged. "LEAVE HIM ALONE," one shrieked, asking how others could keep the bonus of one of their own. Also, "Justice for Fu Zai!" and, "Send in the attack Corgis!" Some worried other dogs would now feel free to bully him for his short legs; one reported, "Critics question his ability to do police work.” Others sneered, seeing him at risible work among his tall, fierce, grave German Shepherd colleagues, "When you get the job via connections...." Loyalists argued, even asleep or peeing, "He can stop criminals with his cuteness." And police soon assured them Fu Zai had a pretty good dog's life. On Jan. 29, to mark the Lunar New Year, he was given a new package of treats - herring, dumplings, shark's fin soup, a dog-version of the delicacy Buddha Jumps Over the Wall. "We hope you make more persistent efforts in the future," his trainers said, "and that everyone can be kind to animals." They joked, "Lastly, we hope Fu Zai will grow taller." And they gave him the Annual Award of Defying Fate.” Man. We know a schmucky wannabee king who's gonna be some pissed.


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Schwerbehinderung: Zustehender Mehrbedarf muss rückwirkend bewilligt werden

Lesedauer 3 Minuten

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil klargestellt, dass bei einer rückwirkenden Zuerkennung der vollen Erwerbsminderung die maßgebliche Anspruchsgrundlage nicht die Bescheiderteilung, sondern der Zeitpunkt des tatsächlichen Eintritts der Erwerbsminderung ist.

Der Fall im Überblick

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein alleinstehender, 1957 geborener Kläger mit einem Grad der Behinderung von 100 und dem Merkzeichen „G“, welches ihm bereits im März 2016 vom zuständigen Versorgungsamt zuerkannt worden war. Zunächst erhielt er Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter seiner Optionskommune, das als zugelassener kommunaler Träger auch die Sicherung des Lebensunterhalts verantwortete.

Im August 2017 beantragte der Kläger beim Jobcenter einen Mehrbedarf aufgrund seiner fortlaufenden Arbeitsunfähigkeit und einer schweren Erkrankung. Diesen begründete er mit der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung sowie mit den Regelungen des § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII.

Das Jobcenter erkannte zwar den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung an, lehnte jedoch den Antrag auf Mehrbedarf nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII ab. Zudem wurde der Antrag des Klägers auf Leistungen nach § 21 Abs. 4 SGB II ebenfalls abgelehnt. Der letzte ablehnende Bescheid datierte vom 21. August.

Rentenantrag und weitere Entwicklungen

Im September stellte der Kläger einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, der ihm rückwirkend eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung ab dem 1. September zusprach. Dieser Bescheid erging im November.

Im Anschluss daran gewährte das Jobcenter des Beklagten dem Kläger Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, jedoch erst ab dem 1. November.

Der Kläger erhob daraufhin Widerspruch und beantragte die rückwirkende Anerkennung des Mehrbedarfs auch für die Monate September und Oktober. Nach Ablehnung dieses Widerspruchs durch das Jobcenter zog der Kläger vor das Sozialgericht Dresden.

Entscheidungen der Vorinstanzen

Das Sozialgericht Dresden gab dem Kläger Recht und verurteilte das Jobcenter zur Zahlung des Mehrbedarfs in Höhe von insgesamt 139,06 Euro für die Monate September und Oktober. Es argumentierte, dass die Voraussetzungen für den Mehrbedarf bereits ab dem Zeitpunkt der rückwirkend zuerkannten Erwerbsminderung erfüllt waren.

Im Berufungsverfahren hob das Sächsische Landessozialgericht (LSG) diese Entscheidung jedoch auf und wies die Klage ab. Das LSG vertrat die Ansicht, dass der für die Grundsicherungsleistungen erforderliche Antrag für den Zeitraum September und Oktober nicht wirksam gestellt worden sei.

Da der Kläger zu diesem Zeitpunkt noch Leistungen nach dem SGB II bezog, sei die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII ausgeschlossen gewesen. Die Berufung des Klägers wurde daher abgelehnt.

Revision beim Bundessozialgericht

Der Kläger legte Revision beim BSG ein und argumentierte, dass der notwendige Antrag auf Mehrbedarf bereits im August gestellt worden sei und eine rückwirkende Gewährung möglich sei, sobald die Voraussetzungen der vollen Erwerbsminderung festgestellt würden.

Das BSG entschied zugunsten des Klägers. Es hob das Urteil des LSG auf und bestätigte den Anspruch des Klägers auf den Mehrbedarf auch für September und Oktober. Maßgeblich für den Anspruch sei der Zeitpunkt des tatsächlichen Eintritts der vollen Erwerbsminderung, nicht der Zeitpunkt der Bescheiderteilung durch die Rentenversicherung.

Ebenfalls interessant:
– 3 Vorteile bei dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis
– Anspruch auf rückwirkenden Mehrbedarf für das Merkzeichen G

Rechtliche Begründung des BSG

Das BSG stellte klar, dass § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII den Anspruch auf Mehrbedarf nicht an den Zeitpunkt der Bescheiderteilung durch den Rentenversicherungsträger knüpft, sondern an den tatsächlichen Eintritt der vollen Erwerbsminderung. Der Anspruch auf Mehrbedarf bestehe ab dem Zeitpunkt, ab dem die Erwerbsminderung vorliegt, unabhängig davon, wann dies durch die Rentenversicherung offiziell festgestellt wird.

Antragsstellung und Fristen

Das BSG widersprach der Auffassung des LSG, dass der Antrag für den streitigen Zeitraum nicht wirksam gestellt worden sei. Der Kläger hatte im August einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII gestellt, wobei das Jobcenter diesen Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII hätte weiterleiten müssen.

Auch wenn dies nicht erfolgt war, sah das BSG den Antrag als wirksam gestellt an, da die entscheidenden Voraussetzungen vorlagen und der Antrag im Machtbereich des Beklagten eingegangen war.

Der Antrag auf Mehrbedarf gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII kann zudem gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB XII rückwirkend auf den Ersten des Monats gestellt werden, in dem die Voraussetzungen der Grundsicherung vorliegen. Diese rückwirkende Wirkung trat im vorliegenden Fall somit ab September ein.

Zusammenfassung und Auswirkungen

Das Urteil des BSG stellt klar, dass bei einer rückwirkenden Feststellung der vollen Erwerbsminderung der Anspruch auf Mehrbedarf ebenfalls rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung besteht. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Bescheiderteilung durch den Rentenversicherungsträger.

Damit wird betroffenen Personen ermöglicht, auch nachträglich Ansprüche geltend zu machen, wenn sich die Voraussetzungen ihrer Bedürftigkeit ändern. Insbesondere bei Anträgen auf Sozialleistungen muss sichergestellt werden, dass diese umfassend geprüft und gegebenenfalls rückwirkend angepasst werden.

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Auszahlung der Rente ändert sich ständig in 2025

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Wer 2025 eine gesetzliche Rente bezieht, erlebt eine regelrechte „Springprozession“ beim monatlichen Auszahlungsbetrag: Erst ändert sich nichts, dann sinkt die Rente, kurz darauf steigt sie wieder – um schließlich im August ihren endgültigen Stand zu erreichen.

Doch welche Gründe stecken dahinter und worauf müssen Rentnerinnen und Rentner achten?

Was ändert sich ab Januar 2025?

Keine unmittelbare Wirkung der Krankenkassen-Zusatzbeiträge
Viele Krankenkassen heben zu Jahresbeginn 2025 ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag an.

Für Rentnerinnen und Rentner gilt jedoch eine zeitliche Verzögerung: Nach § 247 SGB V werden Änderungen beim Zusatzbeitrag erst vom „ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats“ wirksam. Erhöht also eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum 1. Januar, müssen Rentner erst ab März den höheren Satz zahlen.

Beitragserhöhung bei der Pflegeversicherung – erst später wirksam
Zum 1. Januar 2025 steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte.

Während Arbeitnehmer diese Änderung sofort spüren, greift sie bei Rentnern erst im Juli, allerdings mit einer rückwirkenden Einbehaltung. Diese Sonderregelung in der Pflegeversicherung bedeutet konkret: Die Rentenversicherung zieht den höheren Beitrag in einer Summe erst mit der Juli-Rente für das erste Halbjahr ab.

Warum sinkt im März 2025 die Nettorente?

Im März kommt es zur ersten tatsächlichen Änderung der Netto-Auszahlung. Der Grund: Die bis dahin aufgeschobene Zusatzbeitrags-Erhöhung der Krankenkasse wird nun wirksam. Ein Beispiel:

  • Die Kasse erhöht ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar von 1,7 auf 2,5 Prozent (+0,8 Prozentpunkte).
  • Da sich Rentner und Rentenversicherung den Beitrag teilen, erhöht sich der eigene Anteil für Rentner um 0,4 Prozentpunkte.
  • Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro entspricht das einer Kürzung von 6 Euro im Monat (0,4 % von 1.500 Euro).

Ab März fällt die Nettorente also entsprechend geringer aus, sofern die eigene Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag tatsächlich erhöht hat.

Wie wirkt sich die Erstattung von Pflegebeiträgen bei Kindern unter 25 Jahren aus?

Seit dem 1. Juli 2023 gelten in der Pflegeversicherung unterschiedliche Beitragssätze, abhängig von der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren.

Wer mehrere minderjährige oder junge erwachsene Kinder hat, kann von reduzierten Pflegebeitragssätzen profitieren. Das gilt grundsätzlich auch für Rentnerinnen und Rentner – allerdings weiß die Deutsche Rentenversicherung häufig nicht, wie viele Kinder tatsächlich noch anspruchsberechtigt sind.

Warum erst im April/Mai 2025 eine Erstattung?
Das Bundeszentralamt für Steuern stellt die entsprechenden Daten erst ab April 2025 zur Verfügung. Die Deutsche Rentenversicherung hat daher angekündigt, die Beitragserstattung im April oder Mai 2025 vorzunehmen.

  • Sofern Sie als Rentnerin oder Rentner etwa drei Kinder unter 25 Jahren haben, kann das im Einzelfall zu mehreren hundert Euro Erstattung führen.
  • Über die genaue Höhe der erstatteten Beiträge und die Berücksichtigung Ihrer Kinder werden Sie von der Deutschen Rentenversicherung schriftlich informiert.
Welche Konsequenzen hat die Rentenerhöhung im Juli 2025?

Neben den bereits erwähnten Beitragsänderungen wird es ab Juli 2025 voraussichtlich eine allgemeine Rentenerhöhung geben.

Die exakte Höhe steht noch nicht fest, wird jedoch im Frühjahr veröffentlicht. Aktuell wird ein Plus von 3,6 Prozent diskutiert. Würde dies so beschlossen, steigt eine Bruttorente von 1.500 Euro auf 1.554 Euro.

Die Bruttorente ist jene Rente vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. Mit der Rentenerhöhung erhöht sich dementsprechend auch die Grundlage, von der die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.

Was geschieht mit dem Pflegebeitrag ab Juli 2025?

Monatlich höherer Abzug
Ab Juli wird der erhöhte Pflegeversicherungsbeitrag erstmals von der laufenden Rente einbehalten. Rentnerinnen und Rentner tragen diesen Beitrag allein, ohne Beteiligung der Rentenversicherung. Im Beispiel mit einer nun (durch die Rentenerhöhung) auf 1.554 Euro gestiegenen Bruttorente bedeutet das:

  • 0,2 Prozentpunkte mehr Beitrag sorgen für rund 3,11 Euro zusätzlichen Abzug pro Monat.
Wie wirken sich die rückwirkenden Abzüge im Juli 2025 aus?

Da der erhöhte Pflegebeitrag formal ab 1. Januar 2025 gilt, wird die Differenz für das erste Halbjahr 2025 nachträglich einbehalten. Rentnerinnen und Rentner werden also einmalig im Juli stärker zur Kasse gebeten:

  • Für jeden Monat von Januar bis Juni fällt ein Nachzahlungsbetrag von 0,2 Prozentpunkten auf die jeweilige Bruttorente an.
  • Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro ergibt dies 1,2 Prozent eines Monatsbetrages (0,2 % x 6 Monate = 1,2 %), also 18 Euro, die im Juli zusätzlich abgezogen werden.

Dieser Effekt tritt nur einmal auf. Nach dem Juli 2025 ist die rückwirkende Einbehaltung für das erste Halbjahr abgeschlossen.

Wann pendelt sich der endgültige Auszahlungsbetrag ein?

Ab August 2025 greift kein Sonderabzug mehr. Ab dann zahlen Rentnerinnen und Rentner den regulären Beitrag in die Kranken- und Pflegeversicherung, der sich aus:

  1. ihrem hälftigen Anteil des Krankenkassenbeitrags (inklusive Zusatzbeitrag) und
  2. dem vollen Anteil zur Pflegeversicherung

zusammensetzt. Auf Grundlage der höheren Bruttorente nach der Juli-Erhöhung ergibt sich nun der definitive Auszahlungsbetrag, der ohne weitere Sonderregelungen bestehen bleibt.

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Education, NRC discuss a guide to support student recovery in emergencies

SANA - Syrian Arab News Agency - 11. Februar 2025 - 9:01

‏Damascus, SANA- A delegation from Ministry of Education discussed with the Norwegian Refugee Council (NRC) the guide to Support Student Recovery in Emergencies, within the “Better Education” program.

During a meeting held at the Ministry building in Damascus, the two sides discussed the details of the guide and the amendments submitted by the Curriculum Directorate, in preparation for its approval and distribution in Syrian schools, and implementing its content.

Director of Planning and International Cooperation at the Ministry of Education, Youssef Annan said that the guide includes three levels. The first is comprehensive for all students and aims to help them learn in better ways. The second focuses on the academic aspect and does not include all students.

He added that the guide is currently being applied on a trial basis, with teaching staff being trained on it in several schools, with the aim of generalizing it to the rest of the schools, after evaluating the results.

Reem Abdulhameed / Manar Salameh

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Miosga und allen anderen sei gesagt: Beim Stromnetz muss immer und in jeder Sekunde die Einspeisung gleich der Last sein. Das können „Erneuerbare“ nicht!

Caren Miosga und das Fraunhofer-Institut

Caren Miosga hatte zu Ihre Sendung am 2.2.2025 geladen, und dieses Mal war Alice Weidel, Kanzlerkandidaten der AfD, zu Gast. Damit man wie üblich das so beliebte Spiel „Alle gegen eine“ inszenieren konnte, waren auch noch zwei weitere Gäste dabei, die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller und der Journalist Robin Alexander von der Welt.

In dem Gespräch kam auch die Situation unserer Wirtschaft zur Sprache, da durch die extrem hohen Energiepreise in Deutschland die Deindustrialisierung in vollem Gange ist. Dazu wurde dann eine Studie des Fraunhofer-Instituts zitiert, in der von den so niedrigen Preisen für Windstrom und so hohen Preisen für Strom aus Kernenergie fabuliert wird. Das hätte ja gleich auffallen müssen, denn warum ist der Strom in Frankreich oder in den USA, wo man sich stark auf Kernenergie stützt, um den Faktor drei bis fünf günstiger als in Deutschland ?

Joseph Fraunhofer war einer der bedeutendsten Wissenschaftler des 19. Jahrhunderts, nach ihm sind die von ihm entdeckten Fraunhoferschen Linien benannt. Mit seinem Namen schmückt sich auch dieses Institut, und man kann sich kaum vorstellen, wie dieser große Name so übel missbraucht wird.

Nun kann man von Caren Miosga nicht verlangen, dass sie ausgedehnte Fachkenntnisse im Bereich der Elektrotechnik hat, aber die Sendung wird doch von einem Team vorbereitet, und da müsste doch wenigstens einem aus dem Team aufgefallen sein, was für eine miese Propaganda das ist, was das hier zitierte Fraunhofer-Institut da herausgebracht hat. In diesem Institut sitzen ja wohl auch Leute, die nicht in der Gesamtschule oder der Förderstufe ihr Schulleben verbracht haben, und die sich deswegen noch dunkel an das Ohmsche Gesetz erinnern können. Es sind ja nicht nur die Zahlen grob falsch, darauf hatte jetzt auch ein Beitrag in EIKE hingewiesen, Caren Miosga verwendet falsche (zu niedrige) Zahlen bei Windstrom – EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie , es ist ein grundsätzlicher Fehler. Im elektrischen Stromkreis müssen jede Sekunde Verbrauch und Erzeugung von Energie übereinstimmen. Deswegen kann man nicht elektrische Energie, die von Windrädern oder durch PV-Anlagen erzeugt wird und die extrem wetterabhängig ist mit elektrischer Energie eines Kernkraftwerkes vergleichen, die je nach Bedarf sicher geregelt werden kann. Wenn man das tut doch, vergleicht man Äpfel mit Birnen, oder wie Prof. Sinn das in seinen Vorträgen klarstellt, Äpfel mit Eiern (oder wie ich dazu sagen würde, man vergleicht Äpfel mit Katzenfutter). Wenn Vertreter des Fraunhofer.Institutes das doch machen, dann kann man da nicht künstliche Intelligenz oder natürliche Dummheit vermuten, es ist eher eine gezielte (und gut bezahlte) Volksverdummung.

Nun sollte auch bekannt sein, trotz massiver Subventionen über 25 Jahre gibt es bis heute nicht ein einziges Windrad (oder eine einzige PV-Anlage), die bedarfsgerechte elektrische Leistung zur Verfügung stellen. Deswegen müssen diese Anlagen immer auch ein sog. Backup-Kraftwerk haben, das seine Leistung ständig rauf und runter fahren muss, um den Wackelstrom auszugleichen, und auch das bringt natürlich erhebliche Zusatzkosten.

Man hat Versuche gemacht auf drei verschiedenen Inseln, Utsira in Norwegen, Pellworm in Deutschland und el Hierro in Spanien, eine Insel (oder einen kleinen Bereich davon) mit „Erneuerbaren“ zu versorgen. Der Ablauf war fast immer derselbe, Eröffnung des Projekts unter feierlicher Anteilnahme der Politik (In Pellworm war sogar der Ministerpräsident von Schleswig—Holstein dabei), und nach einigen Monaten war klar, die Kosten sprengen jeden Rahmen, und dann wurde klamm-heimlich alles wieder abgebaut. Dazu gibt es den Film „Drei Inseln / drei Pleiten“, Pi-News berichtete darüber: Speichern für die Wende! | PI-NEWS . Das sagt eigentlich alles zu der angeblichen Preiswürdigkeit der sog. „Erneuerbaren“, die auch haute ja nur von massiven Subventionen leben (und ohne diese schnell verschwinden würden, dann könnte die Natur und die Landschaft aufatmen).

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Schwerbehinderung muss bei interner Bewerbung berücksichtigt werden- Urteil

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Eine Benachteiligung wegen Schwerbehinderung lässt sich nur vermuten, wenn der Arbeitgeber bei einer Bewerbung von der Schwerbehinderung weiß. Davon ist allerdings auch dann auszugehen, wenn die Schwerbehinderung oder Gleichstellung nur der zentralen Personalabteilung bekannt ist und nicht der Stelle, die letztlich über die Bewerbung entscheidet. So entschied das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (4 SA 186/22).

Kündigung wegen Stellenwechsel des Professors

Die Betroffene hatte einen befristeten Arbeitsvertrag beim Land Sachsen-Anhalt in Vollzeit. Ihr ist ein Grad der Behinderung von 40 zuerkannt, und sie ist arbeitsrechtlich mit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.

Sie arbeitete an einer Universität im Rahmen eines Drittmittelprojektes. Als der Professor, für den sie tätig war, an eine andere Universität wechselte und damit auch die Gelder für das Forschungsprojekt, kündigte das Land die Arbeitsstelle der Betroffenen, nach Beteiligung des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung.

Neue Bewerbungen an der Universität

Sie bewarb sich auf eine neue Stelle bei einer Naturwissenschaftlichen Fakultät, für die sie die Voraussetzungen erfüllte, erwähnte allerdings in der Bewerbung nicht ihre Gleichstellung. Sie bewarb sich zudem auf eine weitere interne Stellenausschreibung des Landes als Sekretärin und wies in dem zweiten Bewerbungsschreiben ebenfalls nicht auf ihre Gleichstellung hin.

Gleichstellung war der Universität bekannt

Beide Institute reagierten nicht auf die Bewerbungen. Die Betroffene klagte vor dem Arbeitsgericht Halle (Saale) auf Schadensersatz, weil sie bei beiden Bewerbungen nicht zu einem Vorstellungsgespräch geladen worden war. Dazu hätte aber bei einer Gleichstellung die Pflicht bestanden, um Diskriminierung wegen der Behinderung auszuschließen.

Sie argumentierte, es hätte sich um interne Stellenausschreibungen gehandelt. Sie hätte deshalb nicht auf die bestehende Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen hinweisen müssen, denn diese sei der Universität bekannt gewesen.

Damit hätte das beklagte Land durch die Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch offenkundig gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen. Sie hätte deshalb einen Anspruch auf Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern.

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Wie argumentiert das Land?

Das beklagte Land erklärte die Klage für insgesamt unbegründet. Erstens habe sie in den Bewerbungsschreiben nicht auf ihre Gleichstellung hingewiesen, und zweitens besitze sie lediglich Grundkentnnisse in Englisch und sei für die ausgeschriebenen Stellen ungeeignet gewesen.

Das Arbeitsgericht entscheidet gegen die Gleichgestellte

Das Arbeitsgericht stimmte dem zu. Es bestehe kein Anspruch auf Entschädigung, da die Klägerin ihre Schwerbehinderung beziehungsweise ihre Gleichstellung nicht offengelegt habe. Dass die personalführende Stelle des Landes Kenntnis von der Gleichstellung hatte, sei nicht den naturwissenschaftlichen Fakultäten zuzurechnen.

Diese seien nicht zu einer Regelabfrage verpflichtet gewesen, sensible Daten stünden zudem unter besonderem Schutz, und dies spreche gegen eine automatische Weitergabe dieser Daten durch das Personalamt.

Die Betroffene geht in Berufung

Die Betroffene ging vor dem Landesarbeitsgericht in Berufung und bekam hier Recht. Sie argumentierte, dass eine Differenzierung zwischen den jeweiligen Fakultäten und der personalführenden Stelle willkürlich sei und nicht vom Gesetz abgedeckt.

Ausschließlich die zentrale Verwaltung des Personalamtes schließe rechtsgültige Arbeits- und Dienstverträge bei der Universität ab. Auch die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erfolge durch den Kanzler der Universität.

Das Land hätte eingeräumt, dass ihm die Gleichstellung der Klägerin bekannt gewesen sei. Die Auffassung des Arbeitsgerichts, nach der keine Pflicht bestünde, im Wege einer Regelabfragung in Erfahrung zu bringen, ob Bewerber unter das Benachteiligungsverbot fallen, widerspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und treffe nicht zu.

Es obliege dem Land, dafür zu sorgen, dass das Personalamt und die jeweiligen Fakultäten bei internen Bewerbungen die zum Schutz behinderter Menschen vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen erfüllten.

Wie begründete das Landesarbeitsgericht seine Entscheidung?

Das Landesarbeitsgericht stimmte dieser Argumentation in vollem Umfang zu. Die Vermutung sei berechtigt, dass die Betroffene eine unmittelbare Benachteiligung wegen ihrer Gleichstellung erfahren habe.

Drei Monatsgehälter seien eine angemessene Entschädigung.

Bei internen Ausschreibungen hätte die zu entscheidende Stelle sich bei der zentralen Personalverwaltung zu informieren, ob bei Bewerbungen Schwerbehinderungen oder Gleichstellungen vorliegen und müsse die Betroffenen zum Vorstellungsgespräch laden.

Regelungen des Datenschutzes stünden dem nicht entgegen.

Eine grundsätzliche Entscheidung, um Schlupflöcher zu stopfen

Das Gericht betonte den grundsätzlichen Charakter dieser Klarstellung. Denn, wenn interne Verantwortlichkeiten dazu führen dürften, dass Bewerber mit Gleichstellung oder Schwerbehinderung nicht eingeladen würden, dann könnte sich ein öffentlicher Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht durch eine dezentrale Organisation des Auswahlverfahrens entziehen.

Das Urteil stärkt die Arbeitsrechte von Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen ist dies ein wichtiges Urteil, da es ihre Arbeitsrechte fördert. Bemerkenswert ist der klare Standpunkt des Landesarbeitsgerichtes, dem es nicht nur um den konkreten Fall ging.

Vielmehr schoben die Richter einen Riegel vor mögliche Tricksereien, mit denen sich Arbeitgeber aus ihrer Verpflichtung heraus mogeln, Menschen mit Behinderung zum Vorstellungsgespräch zu laden.

Dabei zeigten die Richter deutlich, dass der öffentliche Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, dass die bestehenden Gesetze eingehalten werden und stopften so ein mögliches Schlupfloch, mit dem Arbeitgeber versuchen könnten, die eigene Verantwortung auf gleichgestellte Arbeitnehmer abzuwälzen.

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Bürgergeld: Bareinzahlungen werden vom Jobcenter angerechnet

Lesedauer 2 Minuten

Ein aktuelles Verfahren vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg zeigt, dass Bürgergeld-Empfänger jede Geldbewegung offenlegen müssen. Wer Bareinzahlungen ohne klaren Nachweis tätigt, riskiert eine Einstufung als Einkommen. Dies mindert den Anspruch auf Leistungen und führt unter Umständen zu Erstattungsforderungen.

Hintergrund des Rechtsstreits: Nachzahlungen und Bareinzahlungen

Im entschiedenen Fall (L 9 AS 975/22) bezog eine dreiköpfige Bedarfsgemeinschaft bereits seit 2013 ergänzende Leistungen. Die Mutter (selbstständig als Haushalts- und Bürohilfe) und der Vater (angestellt als Barkeeper bzw. Schichtleiter) hatten getrennte Konten.

Auf das Konto der Mutter gingen unter anderem das Kindergeld und eigene Einnahmen ein, während vom Konto des Vaters Miete, Strom, Gas und andere Gemeinschaftsausgaben abgebucht wurden.

Bereits 2015 erhielten sie eine Nachzahlung in Höhe von rund 5.500 Euro, die die Mutter größtenteils in bar abhob. Eine weitere Nachzahlung in Höhe von etwa 8.200 Euro ging 2017 auf ihr Konto. Beim Vater tauchten indes immer wieder Bareinzahlungen auf, deren genaue Herkunft das Jobcenter klären wollte.

Entscheidung zur vorläufigen und endgültigen Festsetzung

Auf den Antrag vom August 2017 hin bewilligte der Leistungsträger die Leistungen zunächst nur vorläufig, um nach Vorlage der tatsächlichen Einnahmen eine endgültige Entscheidung zu treffen. Diese fiel für den Zeitraum von September 2017 bis Februar 2018 zugunsten des Jobcenters aus:

Die Bareinzahlungen des Vaters wurden als „sonstiges Einkommen“ gerechnet, sodass für mehrere Monate kein Leistungsanspruch mehr bestand. Folglich forderte die Behörde bereits ausgezahlte Beträge zurück.

Warum Bareinzahlungen als Einkommen angerechnet wurden

Nach § 11 SGB II wird alles, was nach Antragstellung zufließt und nicht eindeutig vor Antragstellung vorhanden war, grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Den Klägern gelang kein durchgehender Nachweis, dass die Bareinzahlungen lediglich interne Umbuchungen oder noch vorhandene Altbestände seien.

Trotz umfangreicher Kontoauszüge war die Herkunft eines Großteils der Summen unklar. Da die Kläger zuvor keinerlei Barvermögen angegeben hatten, ließ sich nicht zweifelsfrei belegen, dass diese Gelder bereits vor dem Leistungsbezug existierten.

Feststellungslast: Wer muss die Herkunft beweisen?

Die Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld müssen ihre Hilfebedürftigkeit vollständig belegen. Nach ständiger Rechtsprechung trägt derjenige die materielle Beweislast, der Leistungen beansprucht. Falls die Herkunft wesentlicher Bargeldzuflüsse trotz intensiver Prüfung nicht nachgewiesen wird, darf die Behörde dieses Geld als Einkommen anrechnen.
Detaillierte Berechnungen: Bedarf und anzurechnendes Einkommen

Der Leistungsträger stellte den Bedarf fest, bestehend aus Regelbedarf für die Erwachsene und das Kind (einschließlich Mehrbedarfen) sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung. Anschließend zog er die ordnungsgemäß deklarierten Einnahmen der Mutter (abzüglich anteiliger Betriebsausgaben), den Lohn des Vaters und das Kindergeld vom Bedarf ab.

Da diese Beträge nicht genügten, sämtliche Bareinzahlungen zu erklären, behandelte er einen erheblichen Teil der Einzahlungen als zusätzliches Einkommen und verlangte daraufhin Erstattung überzahlter Leistungen.

Was bedeutet das Urteil für andere Bürgergeld-Beziehende?

Wer während des Leistungsbezugs regelmäßig Bargeld auf sein Konto einzahlt, muss lückenlos dokumentieren, woher es stammt. Ohne stichhaltige Beweise gilt es als zufließendes Einkommen, das den Bedarf mindern kann. Im Ergebnis droht die Rückforderung bereits bewilligter Leistungen, wenn ein Leistungsträger die Hilfebedürftigkeit im Nachhinein verneint.

Urteil und Konsequenzen

Das Landessozialgericht bestätigte den endgültigen Festsetzungs- und Erstattungsbescheid. Die Berufung wurde zurückgewiesen, da sich nicht aufklären ließ, dass es sich bei den Einzahlungen um bereits vorhandene oder eindeutig deklarierte Mittel gehandelt hat.

Die Revision ist nicht zugelassen. Damit ist klargestellt, dass Bürgergeld-Beziehende ihre Bareinzahlungen sorgfältig belegen müssen, um Leistungskürzungen oder Rückforderungen zu vermeiden.

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Aleppo Governor receives a delegation of Nubl and al-Zahraa, Aleppo governorate

SANA - Syrian Arab News Agency - 11. Februar 2025 - 7:30

Aleppo, SANA- Aleppo Governor, Eng. Azzam al-Gharib, received Monday a delegation of residents and dignitaries of Nubl city and al-Zahraa town in northern Aleppo countryside.

“The victory of the Syrian revolution over injustice and tyranny is a victory for all Syrians”, the governor said during the meeting, he added that the Syrians are working hand in hand to create a better future for their country.

The meeting touched on the ways of cooperation between government bodies concerned and the residents to secure the necessary basic services, particularly, the service and agricultural sectors, to serve people of the region and support the development process.

Rafah al-Allouni/ Manar Salameh

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