«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
How the military/security complex gets rich
How the military/security complex gets rich
Not counting the cost of the F-35s, NATO fires US AIM-9 Sidewinder missiles that cost $470,000 each to bring done a drone costing $2,000 or $3,000 each.
PODCAST: The only eyes on the ground
Ruwaida Amer explains how she continued reporting from Gaza while facing hunger and displacement and mourning murdered colleagues.
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PABS: Ein heikles WHO-Abkommen – und die Schweiz bleibt intransparent
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) steht kurz vor dem Abschluss eines weitreichenden Pandemieabkommens. Ein zentraler Bestandteil: der Annex PABS – Pandemic Access and Benefit Sharing. Ziel des Abkommens ist es, einen Mechanismus zu schaffen, der den Zugang zu Krankheitserregern und genetischen Sequenzdaten mit einem verpflichtenden Vorteilsausgleich verknüpft.
Konkret bedeutet das: Staaten sollen Erregerdaten an ein zentrales WHO-System liefern – im Gegenzug erhalten sie im Pandemiefall bevorzugten Zugang zu Impfstoffen, Medikamenten oder finanziellen Ausgleichsleistungen. Die Idee entstand nach der COVID-19-«Pandemie», als viele Länder beklagten, dass ihnen trotz Datenlieferung kein fairer Zugang zu medizinischen Produkten gewährt worden sei.
PABS knüpft an das sogenannte PIP-Framework (Pandemic Influenza Preparedness Framework) aus dem Jahr 2011 an, das den Austausch von Grippeviren regelt. Doch während sich das PIP auf Influenza beschränkt, soll PABS für alle potenziell pandemierelevanten Erreger gelten – mit deutlich weitergehenden Verpflichtungen.
Neu ist auch, dass neben biologischem Material auch digitale genetische Sequenzdaten (GSD) erfasst und weitergegeben werden müssen – ein Bereich, der datenschutzrechtlich heikel ist und bislang weitgehend unreguliert war.
Brisant ist zudem die geplante Rolle der WHO: Sie soll nicht nur koordinieren, sondern auch eine eigene globale Daten- und Materialplattform betreiben. Kritiker sehen darin einen möglichen Machtzuwachs der Organisation auf Kosten nationaler Entscheidungsfreiheit.
Die Schweiz ist aktiv an den Verhandlungen beteiligt. Die Federführung liegt beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), Sektion Gesundheit Global. Unterstützung kommt von der Ständigen Mission in Genf und weiteren Stellen wie Swissmedic oder universitären Fachleuten. Doch wer genau für die Schweiz verhandelt, ist unklar.
Eine formelle Anfrage der «Vereinigung Bürger fragen nach (VBfn)» vom 18. September 2025 zeigt das Ausmaß der Intransparenz:
- Es gibt keine öffentlich zugängliche Delegationsliste.
- Die institutionelle Herkunft der Verhandler bleibt offen.
- Auch die Verhandlungsposition der Schweiz ist nicht bekannt.
- Das Parlament wurde bislang offenbar nicht systematisch informiert.
Andere Staaten wie die USA oder die EU veröffentlichen zumindest teilweise Delegationsinformationen oder Positionspapiere. In der Schweiz hingegen bleibt die Öffentlichkeit bislang außen vor – trotz geltendem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ), das den Zugang zu amtlichen Informationen garantiert, sofern keine zwingenden Geheimhaltungsinteressen bestehen.
Die rechtliche Grundlage für die Schweizer Teilnahme an internationalen Abkommen ist in der Bundesverfassung verankert (Art. 54 und 184 BV). Diese verpflichtet den Bundesrat zur regelmäßigen Information des Parlaments. Auch aus demokratischer Perspektive ist die derzeitige Informationslage problematisch:
Verbindliche internationale Verpflichtungen – etwa zur Weitergabe von Daten, zur finanziellen Beteiligung an WHO-Fonds oder zur Lizenzierung medizinischer Produkte – könnten künftig ohne breite Debatte beschlossen werden. Eine öffentliche Diskussion über mögliche Eingriffe in Souveränität, Datenschutz oder Patentrechte hat bislang nicht stattgefunden.
Zivilgesellschaftliche Akteure fordern deshalb mehr Transparenz:
- die vollständige Offenlegung der Schweizer Delegation,
- die Veröffentlichung von Positionspapieren,
- sowie ein Stopp rechtlich bindender Zusagen ohne parlamentarische und öffentliche Debatte.
Solange diese Punkte ungeklärt bleiben, steht nicht nur die Legitimität der Schweizer Verhandlungsführung infrage – sondern auch das Vertrauen in den Umgang mit internationalen Gesundheitsabkommen.
White House rehires hundreds of employees fired by Musk’s DOGE
White House rehires hundreds of employees fired by Musk’s DOGE
The “Trump Revolution” Is Being Rolled Back
Anything that remains at the end of his term will be repealed by the Democrats.
https://www.rt.com/news/625190-musk-fired-employees-rehired/
In a few words Elon Musk sums up Charlie Kirk’s murder
In a few words Elon Musk sums up Charlie Kirk’s murder
MKG: Zunehmende Bedrohungen gegen Journalistinnen
Die Vereinigung der Journalistinnen Mesopotamiens (MKG) hat am Mittwoch mit einer Pressekonferenz auf die zunehmenden Drohungen gegen Journalistinnen in Amed (tr. Diyarbakır) aufmerksam gemacht. Die Erklärung ist von der Vorsitzenden der Vereinigung, Roza Metina, auf Kurdisch verlesen worden, und die türkische Fassung von Semra Turan, einem Mitglied der MKG.
Journalistinnen verteidigen das Recht auf Information
Semra Turan betonte, dass die Tradition der freien Presse das Recht der Menschen auf Information verteidige, und fügte hinzu: „Journalistinnen sind die dynamischsten Elemente dieser Tradition, sie machen die Wahrheit sichtbar und setzen sich für das Recht auf Leben von Frauen und Kindern ein. Die Drohungen, Ermittlungen und Gerichtsverfahren gegen Journalistinnen richten sich heute in Wirklichkeit gegen diese Tradition.“
Zunehmende Drohungen, Repression und Straflosigkeit
Allein drei während der Pressekonferenz aufgeführte Beispiele zeigten die Bandbreite des Problems auf. Nach Morddrohungen gegen die JINNEWS-Reporterin Şehriban Aslan seien keine wirksame Maßnahmen gegen den Täter ergriffen worden. Die JINNEWS-Nachrichtenredakteurin Öznur Değer war nach der Veröffentlichung eines Berichts bedroht worden, und die Reporterin der Mezopotamya-Agentur, Zeynep Durgut, war wegen ihrer Berichte über Prostitutionsnetzwerke zur Aussage vorgeladen worden.
Laut Turan habe die Politik der Straflosigkeit die Angriffe angeheizt. Sie betonte, dass die freie Presse das Gewissen des Volkes sei und nicht zum Schweigen gebracht werden könne, und schloss mit folgenden Worten: „Als MKG betonen wir, dass wir weiterhin alle Drohungen, Ermittlungen und Gerichtsverfahren gegen Journalistinnen beobachten werden. Wir werden dafür kämpfen, die Politik der Straflosigkeit zu beenden und die Kriminalisierung des Journalismus zu stoppen. Wir rufen die gesamte Öffentlichkeit, Frauenorganisationen, Berufsverbände der Presse und demokratische Massenorganisationen dazu auf, ihre Solidarität zu verstärken.“
https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/mkg-bericht-funf-journalistinnen-in-haft-47799 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/dfg-zahl-inhaftierter-medienschaffender-steigt-auf-34-46924 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/mkg-repression-gegen-journalistinnen-in-der-turkei-systematisch-46552
Syrische Armee wiederholt an Massakern beteiligt
Der Kopf der Dschihadistenmiliz „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS) Abu Muhammad al-Dschaulani, der sich heute bei seinem bürgerlichen Namen Ahmed al-Scharaa nennt, hat sich im Januar dieses Jahres zum Übergangspräsidenten Syriens erklärt. Nach dem Sturz des Langzeit-Machthabers Bashar al-Assad hatten viele Syrer:innen zunächst große Hoffnung auf eine demokratische Transformation. Doch bereits im März kam es zu Massakern an der alawitischen Zivilbevölkerung der Küstenregion des Landes, im Juli dann gegen die drusische Minderheit mehrheitlich in der südlichen Provinz Suweida.
Die außenpolitische Sprecherin der Partei Die Linke im Bundestag, Cansu Özdemir, hat die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages mit einem Gutachten zu Transformationsprozessen in Syrien beauftragt, welches ANF vorliegt. Es bezeugt die „regelmäßige“ Beteiligung von Teilen der syrischen Armee an den Gräueltaten gegen religiöse Minderheiten, stellt hierbei eine „ideologische Motivation“ fest und wirft offen die Frage auf, ob Al-Scharaa seine Sicherheitskräfte vollständig unter Kontrolle hat.
Unklar bleibt indes, „ob und inwieweit hochrangige Regierungsmitglieder die Hinrichtungen bzw. Massaker aktiv angeordnet haben oder die Gewaltexzesse lediglich geduldet wurden oder gar aufgrund von fehlender Staatsgewalt und Durchsetzungskraft gar nicht hätten verhindert werden können“.
Für Özdemir stellt das Gutachten einen wichtigen Wendepunkt für die der deutschen Außenpolitik zugrunde gelegten Annahmen dar: „Wir haben endlich von offizieller Stelle die Bestätigung, dass die syrische Regierung an Massakern an Minderheiten beteiligt ist und für religiöse Minderheiten wie Christen keinen Schutz darstellt. Für Frauen ist die Situation brandgefährlich. Ihnen drohen massive Einschränkungen der Freiheit wie wir sie aus Saudi-Arabien oder Iran kennen.“
Zweifelhafter Bruch mit dschihadistischer Vergangenheit
Die HTS mit Al-Scharaa als Führer entstammt unbestritten der mit Al-Qaida verbundenen Al-Nusra-Front. Im Laufe des syrischen Bürgerkriegs erlangte sie die Macht über die Provinz Idlib, in der sie eine autoritäre Terrorherrschaft ausgeübt haben soll. Übereinstimmenden Berichten zufolge habe sie Oppositionelle und Andersdenkende gefoltert und inhaftiert, Frauen wurden systematisch aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt und unterdrückt.
In Folge der Machtübernahme Al-Scharaas in Syrien, löste er die HTS offiziell auf und gliederte sie in die syrische Armee ein. Auch in der von ihm ausgerufenen Übergangsregierung fanden die Dschihadisten ihren Platz, so heißt es in dem Gutachten: „Die wichtigsten Posten in der Regierung wurden jedoch mit ehemaligen HTS-Funktionären besetzt.“ Diesen werden teils schwerste Menschenrechtsverbrechen vorgeworfen. Das neben Sunnit:innen auch eine Christin, ein Alawit und ein Druse darin vertreten sind, räumt Zweifel ob der Lossagung von der islamistischen Ideologie der HTS nicht aus.
Syrische Armee beteiligt sich an Massakern
Das Gutachten erwähnt, dass die syrische Interimsregierung immer wieder bekräftige, „die Rechte aller Minderheiten achten zu wollten“. Es stellt jedoch zweifelsfrei fest, dass „eine Involvierung von Soldaten der derzeitigen syrischen Armee, von Kämpfern mit der Regierung affiliierter Milizen sowie der syrischen Sicherheitskräfte in Massaker und Menschenrechtsverletzungen regelmäßig gegeben“ ist.
So geht das Gutachten davon aus, dass eine Beteiligung an den Massakern an der alawitischen Zivilbevölkerung im März 2025, bei denen bis zu 1.500 Menschen getötet wurden, gegeben war. Auch gebe es Hinweise, „dass die Befehlskette für die Durchführung der Massaker in höhere Regierungskreise reicht“.
Ideologisch motivierte Exekutionen
Auch bei den Angriffen auf die drusische Zivilbevölkerung in Suweida im Juli dieses Jahres, bei denen laut der in Großbritannien ansässigen Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) 1.339 Menschen getötet wurden, sieht das Gutachten eine Beteiligung von Einheiten der syrischen Armee und regierungsnaher Milizen als nachgewiesen an. Als grausames Beispiel der noch immer vorherrschenden islamistischen Ideologie wird in dem Gutachten die Exekution eines Wachmanns in Suweida aufgeführt. Demnach „wurde ein Wachmann, nachdem er sich als Druse zu erkennen gegeben hatte, von Mitgliedern des Verteidigungsministeriums erschossen.“
Unglaubwürdige Aufklärung
Nur wenige Tage nach Ausbruch der Attacken in der Küstenregion im März, verurteilte Al-Scharaa die Gewalt und benannte sie als Bedrohung für die Einheit des Landes. Später setzte er eine Untersuchungskommission zu den Ereignissen ein, deren Ergebnisse jedoch bis heute nicht vollständig veröffentlicht sind. Insgesamt lässt sich sagen, dass der Übergangspräsident die Verantwortlichkeit für die Gewaltausbrüche nicht in den eigenen Reihen ausmacht.
Schutz von Minderheiten nicht gewährleistet
Entgegen andauernder anderslautender Lippenbekenntnisse zeigt die Auswertung der aktuellen Lage und Entwicklungen in Syrien, dass die Rechte von Minderheiten durch die selbsternannte Übergangsregierung weder ausreichend geschützt noch gewährleistet werden. Das Gutachten stellt die Frage, inwieweit dies ideologisch bezweckt, geduldet oder schlicht durch mangelnde Kontrolle zustande komme, gibt hierauf aber keine Antwort.
Zumindest wiesen beispielsweise die im Land angekündigten Wahlen in genau diesen Punkten gravierende Demokratiedefizite auf: Al-Scharaa gab bekannt, rund ein Drittel der Abgeordneten durch Ernennung statt durch Wahl festzulegen. Außerdem will er unter dem Deckmantel sicherheitspolitischer Bedenken die vornehmlich drusisch und kurdisch bewohnten Provinzen zunächst von den Wahlen ausschließen.
Cansu Özdemir sagt hierzu: „Außerdem ist die Gefahr für den gesamten Nahen und Mittleren Osten, die man ja eindämmen muss, mit der neuen Regierung unkalkulierbar. Auch sind die Wahlen undemokratisch. Es ist daher unfassbar, dass die deutsche Bundesregierung dieses Regime verharmlost und normalisiert, nur um dem eigenen Interesse nach Abschiebungen und wirtschaftlichen Investitionen nachzukommen. Menschenleben sind dieser Bundesregierung gleichgültig. Die Bundesregierung muss sich für einen inklusiven Prozess in Syrien einsetzen, der Frauen, verschiedene ethnische und religiöse Gruppen einbezieht und ein dezentral organisiertes Syrien schafft.“
Das Verhältnis zwischen Übergangsregierung und Selbstverwaltung
Die Gebiete der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) sind überwiegend kurdisch bewohnt. Obwohl die Bedrohung für sie laut Gutachten primär von der Türkei ausgehe, wären auch die Beziehungen zur Übergangsregierung von Druck und Spannungen gekennzeichnet.
„Zwar wurde zwischen Interimspräsidenten al-Sharaa und den SDF im März 2025 eine erste Vereinbarung unterschrieben, in der u. a. die Integration aller zivilen und militärischen Institutionen im Nordosten des Landes, die Gewährleistung der Rückkehr und der Schutz von Binnenvertriebenen sowie die Durchsetzung eines landesweiten Waffenstillstands vereinbart wurden. Ob und inwieweit die Vereinbarung vollständig umgesetzt wird, bleibt jedoch unklar“, heißt es hierzu im Gutachten.
Paktieren mit der Türkei statt Lösung mit den Kurd:innen
Willkürliche Entführungen, Festnahmen und Diskriminierungen von Kurd:innen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit durch Sicherheitskräfte der Regierung seien durch Menschenrechtsorganisationen dokumentiert, heißt es in dem Gutachten. In einzelnen Fällen sei hierbei auch eine Kooperation mit dem türkischen Geheimdienst nachweisbar.
Die engen Verbindungen zwischen der HTS und der türkischen Regierung bestanden laut Gutachten bereits vor dem Sturz Assads. Es geht gar davon aus, dass dieser der HTS nur durch das Bündnis mit der Türkei möglich war. Hinzu komme die Einigkeit der beiden Machthaber Erdoğan und Al-Scharaa bezüglich ihres religiösen Weltbildes. Für Erdoğans Türkei ist laut Gutachten „die ‚Eindämmung der kurdischen Autonomiebestrebungen‘ von immenser Bedeutung“, die Beziehungen zur syrischen Übergangsregierung seien sehr eng.
Israel und Syrien
Auch bezüglich der Frage nach den Beziehungen zwischen Syrien und Israel trifft das Gutachten Aussagen. Es führt die Einschätzung des International Institute for Strategic Studies auf, wonach gerade die Unkalkulierbarkeit des Konflikts eine Bedrohung für Israel darstellen könnte. Syrien ohne Assad sei demnach „eine nicht quantifizierbare Bedrohung für Israel“.
Die Übergangsregierung sei aktuell noch ausgesprochen geschwächt und habe nicht einmal alle Teile des eigenen Staatsterritoriums unter Kontrolle. Zwar unterhalte sie enge Beziehungen zu der Türkei, Saudi-Arabien und Katar, wie sich ihre außenpolitischen Verbindungen insgesamt weiter entwickelten, sei jedoch momentan nicht abzusehen.
Misstrauen kennzeichnet die Situation
Im Gutachten heißt es zum Verhältnis der beiden Staaten: „Israel und Syrien haben sich seit der Gründung des jüdischen Staates 1948 mehrfach bekämpft. Für die syrische Seite besonders problematisch bleibt die Besetzung im Jahr 1967 und – nach ganz herrschender Meinung – völkerrechtswidrige Annexion der Golanhöhen durch Israel im Jahr 1981. Insbesondere wegen des Konflikts über die Golanhöhen kam es bis heute nicht zu einem Friedensvertrag zwischen beiden Ländern.
Nach dem Sturz Assads hat Israel wiederholt Syrien angriffen. Israel besetzte umgehend auf der syrischen Seite ein Areal nahe den Golanhöhen. Die israelische Regierung schenkt den Beteuerungen der ehemaligen HTS-Funktionäre, ihre fundamentalistischen Wurzeln hinter sich gelassen zu haben, keinen Glauben und begegnet der neuen syrischen Regierung wegen der dschihadistischen Vergangenheit der HTS mit Misstrauen.“
Titelbild: HTS vor dem Sturz Assads in Idlib
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/drus-innen-protestieren-in-strassburg-gegen-hts-48044 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ngos-graueltaten-an-alawit-innen-erfordern-rechenschaftspflicht-auf-hochster-ebene-48079 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/vertritt-al-scharaa-das-syrische-volk-48000
Firefighting teams contain 80% of Jabal al-Turkman fires in Lattakia countryside
Firefighting teams have contained 80% of wildfires in Jabal al-Turkman, northern Lattakia countryside after five days of intensive efforts, a civil defense official said on Thursday.
Director of the Civil Defense Department in Lattakia, Abdul Kafi Kayyal, told SANA in a statement that the Central Operations Room continues to “coordinate the efforts of firefighting teams, who have begun cooling operations in more than ten locations”.
Kayyal explained that the most significant fires in Burj al-Qasab, Deir Hanna, al-Sukariyya, al-Rihaniya, and Rabia road towards Kasab, have been taken under control while teams are currently “battling fires in the villages of Zweik, al-Safkon, and Shamsin.”
He hoped that firefighting teams would fully bring the fires under control in these areas within the coming hours, and that the fire would soon be fully extinguished despite difficult challenges of difficult weather conditions, strong winds and mountainous terrain.
Überblick zu den Akteuren der Rüstungsindustrie
Umvolkung oder Volksverhetzung? Deutschland ist vorbei!
Für ZDF-Redakteure mag das nicht gelten, aber als Mensch mit Hirn muss man heutzutage vorsichtig sein: Irgendein Arnsberger Proberichter oder zur Beförderung anstehender Stuttgarter Staatsanwalt lauern immer in den Startlöchern, wenn es um häusliche Überfälle auf noch vereinzelt auftretende denkende Wesen geht. So kann beispielsweise der Begriff der “Umvolkung” von Minderbegabten und Lernschwachen als “Volksverhetzung” […]
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Greetings to the 6th Russian Creative Week forum
Vladimir Putin sent his greetings to the participants and guests of the 6th Russian Creative Week forum.
Nach 40 Jahren Rechtsstreit mit 101 Jahren endlich Rente
Manchmal verdichten sich gesellschaftliche Fragen in einem einzelnen Lebenslauf. Der Fall der 101-jährigen Celeste Lucas da Silva aus Brasilien ist ein solcher Moment.
Nach vierzig Jahren juristischer Auseinandersetzungen erhält die rüstige Bäuerin im hohen Alter endlich eine eigene Altersrente. Der Vorgang ist bewegend, weil er die Härten alter Rechtslagen sichtbar macht, die Beharrlichkeit einer Frau würdigt und zugleich zeigt, wie lang der Weg vom Gesetzestext zur gelebten Gerechtigkeit sein kann.
Ein Leben zwischen Hofarbeit und FürsorgeCeleste Lucas da Silva wurde am 15. November 1923 im Norden Brasiliens geboren. Ihre Biografie ist geprägt von harter landwirtschaftlicher Arbeit und familiärer Verantwortung. Früh verheiratet, zog sie gemeinsam mit ihrem Mann 15 Kinder groß.
Über Jahrzehnte arbeiteten beide Seite an Seite auf dem Bauernhof, pflanzten, ernteten, hielten den Betrieb am Laufen – ein Alltag, der weder Lohnzettel noch Stundenzettel kannte, aber unzweifelhaft Erwerbstätigkeit war. Als ihr Mann 1985 starb, war er bereits Rentner.
Celeste bezog fortan eine Witwenrente, die jedoch kaum zum Leben reichte. Später gab sie den Hof auf und zog zu ihren Töchtern in die Stadt – finanziell unabhängig wurde sie dadurch nicht.
Nur eine Person in einer Ehe durfte Rente beziehenAls Celeste mit 65 Jahren ihre eigene Rente beantragen wollte, prallte sie auf eine Regelung, die heute befremdlich wirkt: Nach damals geltendem brasilianischem Recht durfte in Ehen faktisch nur eine Person einen Altersrentenanspruch realisieren – in der Praxis war das meist der Mann.
Für die Bäuerin bedeutete das: Trotz eines Lebens voller Arbeit ging sie leer aus. Diese Konstellation steht exemplarisch für eine Zeit, in der Erwerbsarbeit in der Landwirtschaft – vor allem die von Frauen – strukturell unterschätzt und rechtlich unzureichend erfasst wurde. Die Folge war keine bloße Lücke im Formular, sondern eine langjährige soziale Benachteiligung.
Das Gesetz wurde geändert – und wurde zum Stolperstein der PraxisInzwischen hat sich die Gesetzeslage in Brasilien verändert. Für die Landbevölkerung gilt heute: Wer mindestens 15 Jahre Tätigkeit in der Landwirtschaft nachweisen kann, hat Anspruch auf eine Rente; das Mindestalter liegt bei 60 Jahren für Männer und 55 Jahren für Frauen.
Für Celeste hätte das die späte Genugtuung sein können. Mit 97 Jahren stellte sie – unterstützt von ihren Töchtern – erneut einen Antrag. Ein Gericht erkannte zwar an, dass sie die erforderliche Tätigkeit geleistet hatte, wies den Antrag dennoch ab. Begründung: Celeste lebe nicht mehr auf dem Land, sondern inzwischen in der Stadt.
Diese Entscheidung dokumentiert einen juristischen Formalismus, der die Lebenswirklichkeit verfehlt. Ob jemand Anspruch auf eine Landrente hat, muss sich an der geleisteten Arbeit und den geltenden Kriterien orientieren – nicht an der Postleitzahl im hohen Alter.
Durch die Instanzen zum RechtCeleste akzeptierte die Ablehnung nicht. Sie ging in die nächste Instanz, beharrte auf der Anerkennung der eigenen Lebensleistung – und bekam 2025 recht. Ein Gericht sprach ihr den Rentenanspruch endlich zu. Bewegend ist nicht nur das Ergebnis, sondern die Haltung: eine über Hundertjährige, die sich nicht mit einem offenkundig unbilligen Bescheid abfindet, sondern auf ihrem Recht besteht.
Bitter bleibt, dass die Rente nicht rückwirkend gewährt wird. Für Celeste bedeutet das zwar eine späte finanzielle Erleichterung, aber keine Kompensation für die Jahrzehnte, in denen sie auf eine angemessene eigene Alterssicherung warten musste.
Auch in Deutschland möglich?Ein vergleichbarer Rechtsweg ist in Deutschland kaum denkbar. Denn Alterssicherung darf nicht nur formal korrekt, sondern muss auch materiell gerecht sein. Für die Praxis bedeutet das, atypische Erwerbsbiografien ernst zu nehmen, Beweismittel pragmatisch zu würdigen und Verfahren so zu gestalten, dass Menschen nicht an formalen Hürden scheitern. Recht, das an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht, verfehlt seinen Zweck.
Dass der Fall durch ein brasilianisches Nachrichtenportal öffentlich wurde und in Deutschland aufgegriffen wurde, ist mehr als ein Randaspekt. Öffentlichkeit schafft Korrektiv.
Wo Einzelfälle sichtbar werden, wächst der Druck, Strukturen zu verbessern. Die Geschichte von Celeste Lucas da Silva hat deshalb auch jenseits des konkreten Urteils Wirkung: Sie erinnert daran, dass soziale Sicherungssysteme nur so gut sind, wie sie die Vielfalt gelebter Arbeitswelten abbilden.
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Schwerbehinderung und Wohngeld-Plus: Mit diesem Trick steigt der Betrag sofort
Mit dem Wohngeld-Plus hat der Gesetzgeber drei Stellschrauben eingebaut, die den Wohn-Zuschuss spürbar nach oben treiben: Heizkostenkomponente, richtige Haushaltsgröße und Einkommen, das nicht angerechnet wird.
Besonders stark für Betroffene mit Schwerbehinderung: Pro anerkannter Person werden 1.800 Euro jährlich vom wohngeldrechtlichen Einkommen abgezogen. Und seit dem 1. Januar 2025 greifen dynamisierte Werte – im Schnitt bedeutet das rund 15 % bzw. etwa 30 Euro mehr pro Monat.
Heizkostenkomponente: Pauschaler Zuschlag statt Beleg-StressSeit Wohngeld-Plus werden Heizkosten dauerhaft pauschal berücksichtigt. Der Zuschlag hängt nur von der Haushaltsgröße ab – Quittungen sammeln entfällt. In der Praxis erhöht die Heizkostenkomponente die berücksichtigungsfähige Miete/Belastung oberhalb der üblichen Miethöchstbeträge.
Zusammen mit der bereits bestehenden CO₂-Entlastungskomponente bildet sie ein Paket, das besonders in größeren oder schlechter gedämmten Wohnungen spürbar wirkt. Tipp: Auch bei Fernwärme oder zentraler Heizkostenumlage greift die Pauschale.
Klimakomponente on topKommt eine energetische Sanierung hinzu, hilft die Klimakomponente als Pauschalzuschlag – pauschal 0,40 € je Quadratmeter. Sie fängt energetikabedingte Mietsteigerungen ab und kann den Zahlbetrag zusätzlich anschieben.
Haushaltsmitglieder: Wer zählt, kassiert – und zwar doppeltJe mehr berücksichtigungsfähige Haushaltsmitglieder, desto höher sind sowohl Miethöchstbeträge als auch Heizkostenpauschalen. Als Haushaltsmitglied gilt, wer den Wohnraum gemeinsam bewohnt und dort den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen hat: Partnerinnen, Kinder (inkl. Pflege-/Stiefkinder), weitere Angehörige.
Wichtig für Menschen mit Behinderung: Auch besondere Wohnformen (z. B. ambulant betreutes Wohnen oder Heimbewohnerinnen) können unter bestimmten Voraussetzungen wohngeldrechtlich berücksichtigt werden – entscheidend ist, dass die Unterbringung nicht nur vorübergehend ist.
Achtung Ausschlüsse: Wer vorrangige Leistungen mit Unterkunftsanteil bezieht (z. B. Bürgergeld mit KdU, Sozialhilfe-KdU, BAB/BAföG im KdU-Teil), ist in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen. Lehnt die vorrangige Stelle den Antrag ab, kann Wohngeld (auch rückwirkend) wieder Thema sein – Ablehnungsbescheid einreichen.
Einkommen clever drücken: Was nicht zählt – und was Sie absetzen dürfenWohngeld rechnet mit dem positiven Jahreseinkommen nach Steuerrecht – aber mit zahlreichen Ausnahmen und Freibeträgen. Wer hier sauber trennt, erhöht den Zuschuss oft um zweistellige Beträge im Monat.
Zählt als Einkommen (typisch) Zählt nicht als Einkommen (typisch) Löhne/Gehälter, Renten, Gewinne aus Selbstständigkeit (jeweils positiv nach § 2 EStG) Pflegegeld bei der gepflegten Person Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, steuerpflichtige Lohnersatzleistungen Kindergeld und Kinderzuschlag Positive Kapital-/Vermietungseinkünfte Elterngeld-Sockelbetrag (300 €/Monat) Bestimmte steuerfreie Einnahmen nach WoGG (einzelfallabhängig) Darlehen (z. B. Studien-/Bildungskredite) Wohngeld selbst (ist kein Einkommen)Rechtsgrundlagen: § 14 WoGG (Jahreseinkommen) und Verwaltungspraxis der Länder/Verbände; speziell für Pflegegeld existiert eine klare Nichtanrechnung bei der gepflegten Person.
Der Turbo für Schwerbehinderte: 1.800 € Freibetrag pro JahrFür jedes schwerbehinderte Haushaltsmitglied gibt es 1.800 € jährlichen Freibetrag. Das senkt das Gesamteinkommen (maßgeblich fürs Wohngeld) und hebt damit den Zahlbetrag – oder eröffnet Anspruch überhaupt erst. Voraussetzungen laut Gesetz:
GdB 100, oder
GdB < 100 und Pflegebedürftigkeit nach SGB XI mit häuslicher/teilstationärer Pflege (inkl. Kurzzeitpflege).
Wichtig: Der Freibetrag gilt pro Person und nur für zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder – also nicht für vom Wohngeld ausgeschlossene Personen. Nachweis: Schwerbehindertenausweis bzw. GdB-/Pflegegrad-Bescheid.
Dynamisierte Höchstbeträge 2025: Mehr Luft nach obenZum 01.01.2025 wurden die Miethöchstbeträge sowie Pauschalen aktualisiert. Das sorgt dafür, dass in vielen Kommunen mehr Miete/Belastung in die Rechnung eingeht – gerade für 3- bis 5-Personen-Haushalte relevant. Prüfen Sie die Mietenstufe Ihrer Gemeinde und die zugehörige Spalte 2025.
Rechenbeispiel: Wie aus Papier Freibeträge bares Geld machenAusgangslage: Zwei Personen, davon eine mit GdB 100. Kaltmiete 750 €, kalte NK 100 €, 70 m² in Mietenstufe IV, Nettolohn gesamt 2.100 € brutto-bereinigt fürs Wohngeld.
- Heizkostenkomponente: Zuschlag nach Haushaltsgröße → berücksichtigungsfähige Miete steigt pauschal.
- Klimakomponente (falls Sanierung): 0,40 €/m² → 28 € monatlich zusätzlich berücksichtigungsfähig.
- Freibetrag Schwerbehinderung: 1.800 € p. a. → 150 € p. m. werden vom wohngeldrechtlichen Einkommen abgezogen.
Effekt: Höhere zuschussfähige Kosten und niedrigeres Einkommen → deutlich höherer Zahlbetrag als ohne Freibetrag und Pauschalen. (Exakte Höhe hängt von Gemeinde-Mietenstufe und Detailwerten ab – Wohngeldrechner nutzen!)
Antragstaktik: So schöpfen Sie den Zahlbetrag ausHaushaltsgröße wasserdicht belegen: Meldebescheinigungen, Betreuungs-/Mietverträge; bei besonderen Wohnformen zusätzlich Einzugs-/Trägernachweise.
Freibeträge aktiv geltend machen: § 17-Freibetrag ankreuzen, Ausweis/Bescheide beifügen; gilt je Person.
Pauschalen wirken lassen: Heiz-/Klimakomponente laufen ohne Einzelbelege – aber Wohnfläche korrekt angeben.
Vorrang prüfen: Bei Ablehnung vorrangiger Leistungen (BAB/BAföG/KdU) Wohngeld beantragen bzw. neu berechnen lassen. Ablehnungsbescheid mit einreichen.
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Erdogan: Turkey to continue support for Syria and sanctions lift
Turkish President, Recep Tayyip Erdogan reaffirmed his country’s continued support for Syria and called for an early lifting of sanctions.
Erdogan’s remarks came during his meeting with Syrian President Ahmed al-Sharaa at the Turkish House in New York Wednesday, on the sidelines of the United Nations General Assembly meeting, Anadolu Agency reported.
According to a statement from Turkish Presidency’s Directorate of Communications, the meeting focused on bilateral ties and regional issues.
Erdogan emphasized that Turkey supports all initiatives based on Syria’s territorial integrity and sovereignty and “its support for Syria will continue at an increasing pace”.
Paukenschlag: Thüringen verlangt vollständigen Rückbau der Windrad-Fundamente. Augenwischerei?
Künftig müssen Fundamente, Nebenanlagen und Zuwege nach Ende der Nutzung vollständig entfernt werden. Für die Kosten müssen die Betreiber mindestens 6,5 Prozent der Investitionssumme als Sicherheitsleistung hinterlegen.
(…)
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat den Erlaß begrüßt. Der umwelt- und energiepolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Gottweiss, sprach von einem wichtigen Schritt für Klarheit und Verlässlichkeit beim Rückbau der Fundamente von Windrädern.(..)
Kritik kommt von der AfD. Die Fraktion bemängelt, daß der Erlaß nicht weit genug gehe. Bereits im Januar hatte sie einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung vorgelegt, der eine verbindlichere Regelung des Rückbaus vorsah. Dieser wurde jedoch abgelehnt.
Die Leser von EIKE sind auch nicht so leicht zu täuschen und merken auf unserer Facebook-Seite sofort an:
MK: Abwarten. Gegen Ende der Laufzeit sind die dann halt insolvent und der Steuerzahler wird dafür aufkommen müssen.
RT: Es ist erschreckend, daß das nicht von Beginn an überall vorgeschrieben war und scheinbar immer noch nicht ist. Wahrscheinlich sind die Regelungen mittels Einfluß von Lobbyisten wieder so schwach gemacht worden daß sie trotzdem nicht rückgebaut werden. Es werden sicherlich Sub-Unternehmen gegründet, die dann bauen und wenn es vermehrt zu Rückbau kommen müßte auf dem Papier pleite sind und verschwinden oder andere Tricks. Der Steuerzahler darf dann das Entfernen der Betonklötze im Waldboden übernehmen.
MK und RT haben Recht – es gibt bereits einen Präzedenzfall aus dem Grimmschen Märchenwald in Hessen, nachdem die bisherigen Regelungen zur finanziellen Rückstellung des Betreibers nicht ausreichen. Es ist daher zu erwarten, daß die örtlichen Kommunen in 20 Jahren den Abriß der Windräder einschließlich Fundament bezahlen müssen. Das heißt Bankrott!
Link hier bei Blackout-news:
Rückbaukosten im Reinhardswald – Streit um Millionenrisiko für betroffene KommunenUnd Bankrott gehen die Betreiber wahrscheinlich als erstes, um die ruinösen Kosten der Fundament-Abtragung nicht zahlen zu müssen. Ähnliches ist zum Beispiel gerade in Bayern passiert: Ein Entsorger aus der Oberpfalz schaffte deutsche Windradflügel nach Georgswalde in Tschechien (Jiříkov – gesprochen Jirschíkoff). Die Bürgermeisterin des kleinen Ortes wurde nicht informiert und wehrte sich daher durch persönliche Blockade der deutschen EE-Müllverklappung in ihrer Heimat – sie stellte sich den LKW in den Weg. Der Skandal schlug Wellen bis in deutsche Massenmedien. Ergebnis: Die Behörden verhafteten den Geschäftsführer und einen seiner Fahrer – und die Firma ist seit einem halben Jahr insolvent. Der Rücktransport nach Hof/Franken und die fachgerechte Lagerung darf nun vom Steuerzahler getragen werden („vorerst“).
Wieso ist der Abriß von Fundamenten so teuer? Ganz einfach: Zur Abtragung von Stahlbeton gibt es zwei Hauptmethoden, Sprengen und Fräsen. Gesprengt werden oberirdische Gebäude, sofern erlaubt. Durch Zerstörung der Grundmauern sackt zum Beispiel ein Kühlturm in sich zusammen und muß nur noch auf LKW geladen und zum Recycling gefahren werden. Ist Sprengen wegen der Nähe zu Wohngebäuden nicht erlaubt, muß mit Spezialgerät mühsam abgefräst werden – das dauert Monate bis Jahre und kostet deutlich mehr.
Liegen 1000e Tonnen Stahlbeton im Boden, sind beide Methoden ineffektiv. Man muß das Fundament freilegen, den äußeren Stahlkäfig aufschweißen und dann den inneren Beton brechen und heben. Wer Details kennt, bitte in die Antworten schreiben.
Ein hessischer Leser kommentiert den Fall:
Zumindest in Hessen müssen die Betreiber eine Bürgschaft in 1000 € * Nabenhöhe hinterlegen. Ob das nach 20 Jahren noch ausreicht sei dahingestellt. Wird der Betreiber insolvent, haftet der Grundstückseigentümer. Er sollte seine Pachteinnahmen mal gut anlegen. Ob er sich durch Besitzaufgabe davor retten kann sei dahingestellt. Dann wäre die Kommune in der Haftung.
Klingt erst einmal gut – aber wer ist heuer meist der Grundstückseigentümer? Beim Windradbau im Wald fast immer der Staat, weil man dort ohne Einspruchsmöglichkeit der immer zahlreicher werdenden Bürgerinitiativen loslegen kann.
Außerdem ist nur der Fundament-Rückbau noch zu wenig- die Stromtrassen und Zufahrtswege für riesige moderne Windradmonster machen fast mehr Fläche aus als der Standort selber. Kommentare dazu:
Ein guter Anfang. Befestigte Zufahrtswege sollten auch zurück gebaut und es sollte aufgeforstet werden müssen.
Noch zu wenig. Auch Kabel aus der Erde und Weg rückbauen.
Wie sehen die gesetzlichen Regelungen zum Rückbau der EE-Anlagen aus? Erstaunlich schwammig. ChatGPT klärt auf:
Der Rückbau von Windrädern wird nicht durch einen einzelnen Paragrafen angeordnet, sondern ist eine Kombination aus BauGB, BImSchG, Landesbauordnungen und konkreten Genehmigungsauflagen. Besonders wichtig ist dabei § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB, der die rechtliche Grundlage für den Rückbau schafft.
(§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB: Hier ist ausdrücklich geregelt, daß Vorhaben, die im Außenbereich nicht mehr zulässig sind, „auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde zurückzubauen“ sind.)
Da die AfD im Erfurter Landtag offenbar bereits im Januar Initiative zeigte, ist davon auszugehen, daß die CDU, wie so häufig, die Unterstützung versagte, um einige Zeit später dasselbe zu verlangen. Lobby-gerecht reduziert natürlich.
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Bürgergeld: Jobcenter beendet laufende Bewilligung wegen EM-Rente
Ein Jobcenter darf eine laufende Bürgergeld-Bewilligung aufheben, wenn andere Sozialleistungen den Bedarf vollständig decken. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. (AZ: L 18 AS 947/22)
Für Betroffene klärt das Urteil zwei Punkte: Die Aufhebung stützt sich auf § 48 SGB X. Und: Erhaltene Zahlungen anderer Träger gelten als bedarfsdeckend. Rückforderungen laufen dann zwischen den Behörden, nicht gegen Sie.
Der Fall in Kürze: EM-Rente und SGB XII statt BürgergeldEin langjähriger Leistungsbezieher erhielt eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rentenversicherung zahlte die Rente. Das Sozialamt ergänzte den Lebensunterhalt. Das Jobcenter hob die Bürgergeld-Bewilligung zum Folgemonat auf.
Der Kläger verlangte weiter Bürgergeld und einen Bildungsgutschein. Das LSG wies die Berufung zurück. Die Hilfebedürftigkeit war entfallen. Die Zuständigkeit lag ab Rentenbeginn nicht mehr beim Jobcenter.
Rechtlicher Kern: § 48 SGB X regelt die AufhebungLaufende Bewilligungen dürfen für die Zukunft aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Eine solche Änderung liegt vor, wenn andere Leistungen den gesamten Bedarf tragen.
Dann besteht keine Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II mehr. Die Aufhebung wirkt ab dem Zeitpunkt der Änderung. Das Gericht sah die Voraussetzungen als erfüllt an.
Wichtiges Korrektiv: Darlehen erhält Hilfebedürftigkeit aufrechtNicht jede Zahlung deckt den Bedarf endgültig. Leistungen, die Sie später zurückzahlen müssen, sind anders zu bewerten. Handelt es sich nur um ein Darlehen, bleibt Hilfebedürftigkeit oft bestehen. Das betrifft typische Überbrückungsdarlehen.
In solchen Fällen kann eine Aufhebung rechtswidrig sein. Prüfen Sie deshalb, ob Geldleistungen endgültig bewilligt oder nur geliehen sind.
Erfüllungsfiktion nach § 107 SGB X: Schutz vor DoppelbelastungZahlen andere Träger den Lebensunterhalt, gilt Ihr Anspruch gegenüber dem zuständigen Träger als erfüllt. Dieses Prinzip heißt Erfüllungsfiktion. Der Ausgleich erfolgt zwischen den Behörden. Forderungen richten sich nicht gegen Sie. Damit wird das Risiko behördeninterner Fehlzuordnungen nicht auf Betroffene verlagert. Das Urteil stellt dies klar heraus.
Zuständigkeitswechsel: Weiterbildungsgutscheine entfallen beim JobcenterMit der Feststellung voller Erwerbsminderung wechselt die Zuständigkeit. Das Jobcenter ist für Integration in Arbeit nicht mehr zuständig. Ansprüche auf Bildungsgutscheine aus dem SGB II scheiden dann aus.
Wer eine Umschulung anstrebt, muss das im passenden Rechtskreis klären. Dazu gehören SGB XII oder Reha-Träger, abhängig vom Einzelfall.
Übergangsmonate: So vermeiden Sie LeistungslückenWechsel zwischen Rechtskreisen führen oft zu zeitlichen Lücken. Das Gericht zeigt einen praktikablen Weg: Überbrückungsleistungen können den Zeitraum bis zur ersten Rentenzahlung schließen.
Beantragen Sie diese rechtzeitig. Stimmen Sie Termine mit allen Stellen ab. So verhindern Sie Unterbrechungen bei Miete und Lebensunterhalt.
Praxis-Check: Ist Ihre Aufhebung rechtmäßig?Fragen Sie zuerst: Wurde die Hilfebedürftigkeit tatsächlich beendet? Prüfen Sie Renten- oder Sozialhilfezahlungen. Sind diese endgültig oder nur darlehensweise gewährt?
Liegt die volle Bedarfsdeckung vor, ist eine Aufhebung zulässig. Fehlt eine volle Deckung, bleibt der Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Dokumentieren Sie Zahlungen und Bescheide.
Rückforderungen: Nicht Ihre Baustelle – sondern die der TrägerKommt es zu Überschneidungen, gleichen die Träger das untereinander aus. Der Gesetzgeber verlangt eine einfache, verwaltungsökonomische Lösung. Das schützt Sie vor Doppelforderungen. Weist ein Träger auf eine vermeintliche „Doppelzahlung“ hin, verweisen Sie auf den behördeninternen Ausgleich. Lassen Sie Bescheide prüfen, wenn dennoch Forderungen an Sie gerichtet werden.
Was Betroffene jetzt konkret tun könnenLegen Sie Bescheide nebeneinander. Vergleichen Sie Zeiträume, Beträge und Rechtsgrundlagen. Sichern Sie Kontoauszüge und Bewilligungen. Fragen Sie beim Sozialamt nach, ob Leistungen als Zuschuss oder als Darlehen gewährt wurden.
Widersprechen Sie einer Aufhebung, wenn nur Darlehen geflossen sind. Verweisen Sie auf den fehlenden Wegfall der Hilfebedürftigkeit. Suchen Sie Beratung, wenn Fristen laufen.
Einordnung für die Praxis von gegen-hartz.deDas Urteil schafft Klarheit im Dreieck aus Jobcenter, Rentenversicherung und Sozialamt. Es stärkt Betroffene in Übergangssituationen. Die Kernaussage lautet: Endgültige Leistungen beenden Hilfebedürftigkeit. Darlehen nicht.
Und: Der Kostenausgleich erfolgt zwischen den Behörden. Betroffene werden nicht doppelt belastet. Diese Leitlinien helfen, Aufhebungen und Rückforderungen sauber zu prüfen.
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Mehr Bürgergeld mit dem Härtefall-Mehrbedarf – Das wissen viele nicht
Die Regelleistungen des Bürgergeldes sind pauschaliert. Sie sollen daher nur einen pauschalierten Bedarf abdecken. In verschiedenen Lebenssituationen kann jedoch in Härtefällen ein Mehrbedarf entstehen.
Zu den Voraussetzungen schreibt das SGB II vor, das bei Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf anerkannt wird, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht; bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung, dass ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist.
Welche Vorraussetzungen gelten bei Härtefall-Anträgen?Allerdings werden nicht alle Härtefallbedarfe vom Jobcenter anerkannt. Die Regeln hierfür sind sehr eng gefasst. In Härtefällen muss ein unabweisbarer, besonderer Bedarf bestehen; bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung, dass ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist. In diesem Artikel beschreiben wir Beispiele, wann die Härtefallregelung greift.
Unterschied Härtefall und Antrag auf MehrbedarfIm Bürgergeld werden verschiedene Mehrbedarfe in besonderen, aber typischen Lebenslagen gezahlt. So existieren beispielsweise Mehrbedarfe in der Schwangerschaft, Mehrbedarfe für kostaufwendige Ernährung oder auch für Alleinerziehende. Mehrbedarfe sind demnach bereits im § 21 Abs. 2 bis 5 SGB II geregelt. Demnach muss ein regulärer Antrag auf Mehrbedarf gestellt werden.
Ein atypischer Bedarf liegt vor, wenn er in einer atypischen Lebenssituation entsteht und nicht durch bereits bestehende Mehrbedarfe gedeckt ist. Der Bedarf muss zudem unabweisbar sein.
Typischerweise tritt ein Bedarf im Rahmen eines Härtefalls in besonderen Situationen auf. Diese Situationen sind in ihrer Art nicht durch die Regelbedarfe abgedeckt. Es kann aber auch sein, dass der Bedarf bereits in den Regelleistungen enthalten ist, aber im Einzelfall nicht ausreicht, weil der Bedarf überdurchschnittlich hoch ist.
Dr. Utz Anhalt: Dann könnt ihr einen Mehrbedarf über die Härtefallregelung beantragen Ein Beispiel wann die Härtefallregelung nicht greiftEin Beispiel, wann die Härtefallregelung nicht greift: Die Waschmaschine ist kaputt und es muss eine neue angeschafft werden. Es entsteht ein höherer Bedarf, der aus den monatlichen Regelleistungen nicht bezahlt werden kann.
Grundsätzlich müssen solche Bedarfe aus den Regelleistungen angespart werden. Da dies aber nur den wenigsten möglich ist, können die Betroffenen beim Jobcenter ein Darlehen beantragen. Dieses Darlehen muss monatlich in kleinen Raten an das Jobcenter zurückgezahlt werden. In der Regel verrechnet die Behörde die Raten mit den monatlichen Leistungen.
Ausnahme: Die Waschmaschine muss im Rahmen der Erstausstattung angeschafft werden. Dafür gibt es einen Sonderzuschlag, der beantragt werden kann. Oder ein Ansparen kann nicht zugemutet werden. Mehr dazu weiter unten.
Beispiele, wann ein Härtefall-Antrag gestellt werden kannDa hier nicht alle atypischen Bedarfe aufgeführt werden können, haben wir die häufigsten zusammengestellt:
- Haushaltshilfe für körperlich eingeschränkte Menschen, wenn die Kosten nicht im Rahmen des SGB XII bereits erstattet werden.
- Erstattung der Kosten für die Ausübung des Umgangsrecht (z.B. Fahrten und Hotel)
- Mehrbedarf für Pflege- und Hygieneartikel bei gesundheitlichen Einschränkungen (muss vom Arzt bescheinigt sein!)
- Kosten für Nachhilfe, sofern keine kostenfreien Förderungen oder Nachhilfestunden genommen werden können und auch die Bildung- und Teilhabe Leistungen diese Kosten nicht bereits erstatten. Die Jobcenter erstatten diese Kosten demnach nur in Einzelfällen.
- Tablet/ PC Computer mit Internetfunktion für Schüler, die am Homeschooling teilnehmen. Jedoch wurde dieser Mehrbedarf durch die jeweiligen Urteile (Az.: L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B) während der Pandemie-Zeit anerkannt
- weitere individuelle Bedarfe
Es gibt auch andere Härtefallanträge, die z.B. durch die Behandlung beim Zahnarzt notwendig werden. Eine solche Situation tritt ein, wenn der Betroffene für den Zahnersatz zuzahlen muss, sich die Zuzahlung aber nicht leisten kann. Dann kann bei der Krankenkasse ein Härtefallantrag gestellt werden. Dieser Artikel beschreibt, welche Vorraussetzungen hierfür gegeben sein müssen.
Außergwöhnliche Belastung, aber kein HärtefallWann liegt eine außergewöhnliche finanzielle Belastung vor, die aber nicht als Härtefall gilt? In diesen Fällen wird das Jobcenter den Antrag ablehnen und auf andere Möglichkeiten verweisen.
- Schulmaterialen sowie Schulessen, da diese Leistungen durch die Regelleistungen sowie durch das Teilhabe- und Bildungspaket abgedeckt sind. Für Schulbücher kann unter Umständen ein Mehrbedarfsantrag gestellt werden. Allerdings macht der § 21 Abs. 6a SGB II und § 30 Abs. 9 SGB XII im gleichen Wortlaut ein paar Einschränkungen: „Soweit eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften hat, sind sie als Mehrbedarf anzuerkennen.“
- Schulfahrte (ist in den Regelleistungen)
- Kleidung und Schuhe in Übergröße (hier allerdings anderslautendes Urteil)
- Kinderkleidung im Wachstumsalter (Urteil BSG Az. B 14 AS 81/08 R)
Das Jobcenter wird bei einem Härtefall-Antrag immer prüfen, ob andere Leistungen anderer Leistungsträger geltend gemacht werden können. Diese könnten beispielsweise Unterhaltsvorschuss, Krankenkasse und Pflegekassen sein. Auch prüft die Behörde, um eigene Einsparungen dazu führen können, den zusätzlichen Bedarf zu decken.
Unabweisbarer Bedarf kann dann nicht angespart werdenEin weiteres wesentliches Kriterium zur Gewährung eines Härtfall-Mehrbedarfs ist, dass der Bedarf nicht durch die Regelleistungen eingespart werden kann, da der Bedarf 10 Prozent nach § 20 Abs. 2 Satz 1 den Regelbedarf übersteigt. Alle Bedarfe unterhalb dieser Grenze müssen durch Einsparung aus dem Regelbedarf gedeckt werden.
Jobcenter erwartet MitwirkungspflichtDas Jobcenter erwartet, dass die Betroffenen selbst dazu beitragen, den Mehrbedarf so gering wie möglich zu halten. So ist der Leistungsberechtigte beispielsweise verpflichtet, bei der Ausübung des Umgangsrechts die Kosten so gering wie möglich zu halten. Sie sollen immer das günstigste Verkehrsmittel mit Ermäßigung und die günstigste Unterkunft wählen.
Zu dem Thema Mehrbedarf beim Umgangsrecht haben wir hier einen Artikel veröffentlicht.
Härtefall-Anträge auch bei Aufstockende Bürgergeld-Leistungen?Wer Erwerbseinkommen erzielt und dieses mit dem Bürgergeld aufstockt, kann den Mehrbedarf für besondere laufende Bedarfe in Höhe des Erwerbstätigenfreibetrages nach § 11b SGB II, sofern dieser anerkannt wurde, vom monatlichen Einkommen abziehen.
Sonderbedarfe als einmalige BedarfeEs kann auch ein sogenannter Sonderbedarf für Bekleidung entstehen, der beim Jobcenter beantragt werden kann. Dieser Sonderbedarf entsteht, wenn außergewöhnliche Belastungen entstehen, die zwar nicht regelmäßig wiederkehren, aber auch nicht durch die Regelleistungen abgedeckt sind oder angespart werden kann. Ein Beispiel ist der Sonderbedarf für Bekleidung. Ein entsteht bei:
- Wohnungsbrand
- Hochwasser (Einrichtung und Bekleidung wurden zerstört)
- Diebstahl der Kleidung
- starke Gewichtsabnahme (bei der Sie mehrere Kleidergrößen überspringen,
- beispielsweise wegen einer schweren Krankheit)
- nach einer Obdachlosigkeit ist keine Bekleidung vorhanden
- nach einer längeren Haft ist keine Bekleidung vorhanden
- weitere Belastungssituationen, die begründet sind
Sonderbedarfe als Erstausstattung entstehen auch, wenn ein Schreibtisch für die Schule benötigt wird oder das Bett des eigenen Kindes zu klein geworden ist. Diese Bedarfe sind nicht mit Härtefallanträgen zu verwechseln.
Härtefall-Mehrbedarf durch steigende Stromkosten?Bei den steigenden Stromkosten könnte derzeit eine Härtefall-Situation entstehen. Die Sozialberatungsstelle Tacheles e.V. ist der Auffassung, dass Leistungsbeziehende deshalb einen Härtefall-Antrag stellen können. Weiteres dazu hier.
Härtefallregel ermöglicht neue WaschmaschineEin Bürgergeld-Bezieher hat sich zum Beispiel über diese Regelung vor einem Sozialgericht eine neue Waschmaschine erstritten. Das Jobcenter hatte den Antrag auf eine neue Waschmaschine zunächst abgelehnt. Das Sozialgericht bestätigte allerdings, dass der Ansparbetrag, der in den Regelleistungen enthalten ist, viel zu gering ist, um für eine neue Waschmaschine diesen Betrag anzusparen. Mehr zu dem Fall könnt ihr auch hier nachlesen.
Fazit: Das Jobcenter wird selten einen atypischen Mehrbedarf anerkennen. Viele Bedarfe müssen erst vor den Gerichten erstritten werden. Leistungsbeziehende sollten deshalb aufmerksam aktuelle Urteile verfolgen. Um auf dem Laufenden zu bleiben, eignet sich beispielsweise unser kostenfreier Newsletter. Hier berichten wir wöchentlich über neue Urteile und mögliche Ansprüche.
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Saudi Arabia, Qatar provide $89 million in support for Syria’s public sector workers
New York – SANA
Saudi Arabia and Qatar have signed a joint financial contribution totaling $89 million to support Syria’s public sector workers for a period of three months.
The initiative aims to ensure the continued delivery of essential services to the Syrian people and strengthen budgetary allocations.
The Saudi-Qatari initiative was signed at the United Nations Development Programme (UNDP) headquarters in New York.
The signing took place in the presence of Syria’s minister of social affairs and labor, Hind Kabawat, on the sidelines of the United Nations General Assembly.
Sultan bin Abdulrahman al-Marshad, CEO of the Saudi Fund for Development, stated that the grant provided by the fund is part of the Kingdom’s efforts to enhance development in Syria.
Director General of the Qatar Fund for Development Fahad bin Hamad al-Sulaiti said that the initiative “reflects the shared vision to promote stability and resilience” among the Syrian people and to lay the foundations for peace and prosperity.
Abdallah al-Dardari, Director of the Regional Bureau for Arab States at UNDP, noted that this trilateral cooperation aims to support recovery and socio-economic stability in Syria.
Kein Pflegegeld trotz Pflegegrad: Das bedeutet das BSG-Urteil für Betroffene
Wer in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe lebt, erhält kein Pflegegeld nach § 37 SGB XI, auch wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Stattdessen gibt es nur die pauschale Beteiligung der Pflegekasse nach § 43a SGB XI, derzeit gedeckelt auf maximal 266 Euro pro Monat. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) im Verfahren B 3 P 9/22 R entschieden.
Die Richter stellten klar: Maßgeblich ist der Ort und die Struktur der Versorgung – nicht, wer die Leistungen bezahlt. Damit bleibt die Pauschalleistung auch dann begrenzt, wenn Betroffene die Eingliederungshilfe als Selbstzahler finanzieren.
Warum das Pflegegeld entfälltPflegegeld gibt es nur bei häuslicher Pflege. In besonderen Wohnformen nach § 71 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI liegt aber keine häusliche Pflege vor, weil dort eine Gesamtversorgung bereitsteht, die einer vollstationären Einrichtung weitgehend entspricht.
Das ergibt sich aus Gesetz und aus den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes: Entscheidend ist das vertraglich vereinbarte Leistungsangebot (Unterkunft, Verpflegung, Eingliederungshilfe, ggf. allgemeine Pflege), nicht die im Einzelfall tatsächlich abgerufene Leistung.
Gedeckelte Pauschale statt PflegegeldIn besonderen Wohnformen beteiligt sich die Pflegekasse nach § 43a SGB XI pauschal an pflegebedingten Aufwendungen pflegegradunabhängig und monatsweise gedeckelt. Das BSG bekräftigt damit seine Linie: § 43a ist ein Individualanspruch, aber eben begrenzt; er ersetzt das Pflegegeld nicht und wird nicht auf Pflegegeldhöhe „hochgezogen“.
Für Selbstzahler ändert sich daran nichts: Auch sie „erhalten“ Leistungen der Eingliederungshilfe im rechtlichen Sinn – nur ohne Kostenübernahme des Sozialhilfeträgers.
Verfassungsmäßigkeit: Keine Besserstellung für SelbstzahlerDer gesetzliche „Deckel“ verstößt nach Auffassung des BSG nicht gegen das Grundgesetz. Der Gesetzgeber darf Leistungen der Pflegeversicherung ortsspezifisch ausgestalten und die Schnittstelle zur Eingliederungshilfe eigenständig regeln.
Eine Sonderbehandlung von Selbstzahlern ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Wer pflegeversicherungsrechtlich in einer besonderen Wohnform lebt, fällt daher nicht in die Pflegegeld-Systematik – unabhängig von Einkommen oder Vermögen.
Wichtige Ausnahme: Pflegegeld bei AbwesenheitstagenTrotzdem kann es anteiliges Pflegegeld geben – und zwar für volle Tage, an denen die pflegebedürftige Person nicht in der besonderen Wohnform lebt, sondern häuslich gepflegt wird (inklusive An- und Abreisetag als volle Tage).
Das ergibt sich aus der Kombination von § 37 Abs. 2, § 38 Satz 5 und § 43a Satz 4 SGB XI. Für die Praxis bedeutet das: Wer etwa regelmäßig Wochenenden zu Hause verbringt und dort gepflegt wird, kann für diese Tage anteilig Pflegegeld beanspruchen.
Praktische Folgen für Betroffene und AngehörigeFür Bewohnerinnen und Bewohner besonderer Wohnformen – und ihre Angehörigen oder Betreuer – schafft das Urteil Planungssicherheit: In der Einrichtung ist mit der § 43a-Pauschale zu rechnen, nicht mit Pflegegeld.
Wer Pflegegeld nutzen möchte, benötigt eine Pflegesituation außerhalb der besonderen Wohnform. Bei Neu- oder Änderungsverträgen ist es daher sinnvoll, den Anwendungsbereich des Wohn- und Betreuungsvertrags (WBVG) und die Leistungs-/Vergütungsvereinbarungen genau zu prüfen, denn diese bestimmen, ob die Gesamtversorgung vorliegt und damit die Einordnung als besondere Wohnform greift.
Einordnung ins SystemDie Entscheidung reiht sich in die bestehende Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe ein: Pflegeleistungen sind in besonderen Wohnformen Bestandteil der Eingliederungshilfe; die Pflegekasse beteiligt sich daran nur pauschal.
Diese Systementscheidung besteht seit Jahren und wurde vom BSG bereits in früheren Verfahren bestätigt. Neu ist hier die ausdrückliche Klarstellung für Selbstzahler und die erneute Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit der Deckelung.
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Pflegegeld: Sozialgericht legt für Verhinderungspflege neue Richtlinien jetzt fest
Die Verhinderungspflege soll Menschen entlasten, die Angehörige im häuslichen Umfeld pflegen. Welche Kriterien dafür gelten, hat das Sozialgericht Detmold in einem Urteil geklärt.
Leistungen der Verhinderungspflege können demnach nur bei Abwesenheit der Pflegeperson gezahlt werden. Die Verhinderungspflege diene dazu, die Pflege während der Erholungsphase zu sichern und solle nicht den Erholungsurlaub des oder der Pflegebedürftigen finanzieren. So urteilte das Gericht. (AZ: S 6 P 144 17)
Was bedeutet Verhinderungspflege?Verhinderungspflege bezeichnet eine Leistung der Pflegeversicherung. Diese soll pflegenden Angehörigen ermöglichen, sich zeitweise von einer erwerbsmäßigen Pflegeperson vertreten zu lassen, um sich zu erholen oder, wenn die Pflege aus anderen Gründen nicht möglich ist. In dieser Zeit übernimmt die Versicherung die Kosten für die Vertretung.
Was sind die Voraussetzungen?Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben, damit ein Anspruch auf Verhinderungspflege bestehen kann. Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden, und das seit mindestens sechs Monaten.
Seit 2025 ist in manchen Fällen allerdings auch Verhinderungspflege möglich, wenn noch keine sechs Monate erreicht sind. Die Hauptpflegeperson muss als Pflegeperson eingetragen sein. Im entsprechenden Zeitraum muss die Pflegeperson an der Pflege gehindert sein.
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Wieviel zahlt die Pflegekasse?Die Verhinderungspflege beträgt pro Jahr bis zu 1.685 Euro. Seit 2025 kann sie mit der Kurzzeitpflege zusammen gelegt werden, und insgesamt liegt das Jahresbudget dann bei 3.539 Euro. Maximal sind sechs Wochen pro Jahr möglich, in bestimmten Fällens seit 2025 auch acht Wochen.
Verhinderungspflege für eigenen Urlaub beantragtDie Klägerin ist selbst pflegebedürftig und lebt in einer Einrichtung des betreuten Wohnens. Die Wochenende und Feiertage verbringt sie bei ihren Eltern. 2017 nahm sie an einer Gruppenreise für Menschen mit Behinderungen teil. Ihre eigenen Kosten lagen bei 2.601,55 Euro.
Sie stellte für die Eigenkosten einen Antrag, um ihr Leistungen der Verhinderungspflege sowie für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu gewähren. Die Pflegekasse lehnte dies jedoch ab und argumentierte, die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht vorhanden.
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Es geht um den Erholungsurlaub der PflegepersonDie Betroffene scheiterte mit ihrer Klage vor dem Sozialgericht Detmold. Das Gericht erklärte, die Pflegekasse hätte völlig zu Recht die Verhinderungspflege abgelehnt. Denn diese diene dazu, die Kosten zu übernehmen, wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs oder aus anderen Gründen die Pflege nicht ausüben könne. Das sei hier nicht der Fall.
Pflege soll in Erholungsphasen sichergestellt werdenWörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: “Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass den Pflegepersonen ein hohes Maß an psychischer und physischer Anstrengung abverlangt wird und regelmäßige Erholungsphasen erforderlich sind.
In diesen Erholungsphasen soll die Pflege sichergestellt werden. Entscheidend ist daher, dass die Pflegeperson in einem bestimmten Zeitraum urlaubsbedingt die Pflege tatsächlich nicht durchführen kann und (zusätzliche) Kosten für die Sicherstellung der notwendigen Pflege des Pflegebedürftigen während der Zeit, in der die Pflegeperson “Urlaub von der Pflege” macht, entstehen.”
Pflege ist jederzeit gewährleistetDie Betroffene könnte in einer Einrichtung des betreuten Wohnens jederzeit auf die dortige Pflege zurückgreifen. Dies gelte auch, obwohl sie am Wochenende von ihren Eltern versorgt würde.
Denn, wenn diese verhindert seien, könnte sie von der Einrichtung versorgt werden. In diesem Fall bestünde kein Anspruch auf Verhinderungspflege, wie aus einem Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe hervorginge (S 14 P 4109/15).
Es geht nicht um den Urlaub der PflegebedürftigenJedoch sei das Gesetz nicht dazu da, den Erholungsurlaub der pflegebedürftigen Person zu finanzieren. Leistungen der Verhinderungspflege könnten nur bei Abwesenheit der Pflegeperson gezahlt werden.
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