«Mund halten und Steuern zahlen, das sind die ersten Pflichten des Staatsbürgers. Die Mütter haben dann noch, wenn möglich, recht viele Kinder in die Welt zu setzen, damit der Staat ohne jede Verantwortung darüber frei verfügen kann und die heilige Staatsmedizin die nötigen Versuchskaninchen bekommt. Eine Mutter darf sich nur nicht einbilden, dass die Kinder ihr Eigentum sind.» (-Hugo Wegener)
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Rente: 2025 höherer Verdienst bei Minijobs
Im Jahr 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht. Rentner, die einen Minijob ausüben, profitieren davon. Was genau sich ändert und wie sich dies auf die Arbeitszeit auswirkt, klären wir hier.
Mehr Verdienst ab Januar 2025Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Das bedeutet, dass Minijobber bis zu 556 Euro monatlich verdienen können, ohne dabei ihren Status als Minijobber zu verlieren. Die Jahresverdienstgrenze steigt auf 6.672 Euro. Die Anpassung der Verdienstgrenze erfolgt im Zuge der regelmäßigen Mindestlohnerhöhungen.
Jahr Mindestlohn (Euro/Stunde) Monatliche Verdienstgrenze (Euro) Jahresverdienstgrenze (Euro) 2024 12 538 6.456 2025 12,82 556 6.672 Arbeitszeitregelungen bleiben unverändertDie Arbeitszeiten für Minijobber ändern sich nicht wesentlich. Auch im Jahr 2025 können Minijobber bis zu 43 Stunden pro Monat arbeiten, um die Grenze des Minijobs nicht zu überschreiten. Wenn der Stundenlohn jedoch über dem Mindestlohn liegt, reduziert sich die erlaubte Arbeitszeit entsprechend, damit der Minijobstatus erhalten bleibt.
Rentenversicherungspflicht für Senioren mit MinijobRentner können auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und stattdessen eine Rentenversicherungspflicht wählen. Dadurch müssen sie eigene Beiträge zur Rentenversicherung leisten, sammeln dafür aber zusätzliche Rentenpunkte.
Der Arbeitgeber leistet bereits einen Beitrag von 15 Prozent des Lohns zur Rentenversicherung. Dieser Beitrag wird bei Befreiung von der Rentenversicherung nicht an die Rentenpunkte des Rentners angerechnet. Entscheiden sich die Minijobber für die Rentenversicherungspflicht, müssen sie lediglich 3,6 Prozent des Lohns beisteuern.
Somit kommen sie auf einen Gesamtbeitragssatz von 18,6 Prozent, der dann zur Steigerung ihrer Altersrente führt.
Finanzielle Belastung der RentenversicherungspflichtDer Eigenanteil für Minijobber beträgt bei einem vollen Verdienst von 538 Euro monatlich 19,37 Euro. Dieser Betrag wird vom monatlichen Entgelt abgezogen. Auf das Jahr gerechnet bedeutet das einen Eigenanteil von 232,44 Euro. Auch bei einem niedrigeren Verdienst fallen die Beiträge entsprechend geringer aus.
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Ein volles Jahr im Minijob, in dem Rentenbeiträge entrichtet werden, führt zu einem Rentenplus von mindestens 70 Euro pro Jahr. Nach drei Jahren summiert sich dieser Betrag auf rund 230 Euro jährlich, zusätzlich zu den regelmäßigen Rentenerhöhungen. Die neuen Rentenansprüche werden dabei erst ab Juli des Folgejahres wirksam, was ebenfalls zu einer Aufwertung führt.
Zusätzliche Rentenpunkte durch BeitragszahlungenDurch die Einzahlung in die Rentenversicherung erwerben Minijobber Rentenpunkte. Ein volles Jahr im Minijob, bei dem das jährliche Entgelt 6.456 Euro beträgt, entspricht etwa 0,1423 Rentenpunkten. Bei einem derzeitigen Wert von 39,32 Euro pro Punkt bedeutet das eine monatliche Rentensteigerung um 5,60 Euro.
Zusätzlich werden Ansprüche, die erst nach dem regulären Rentenalter geltend gemacht werden, mit einem Aufschlag von 0,5 Prozent pro Monat der verspäteten Inanspruchnahme versehen. Nach 18 Monaten Verzögerung ergibt dies eine Aufwertung von 9 Prozent, wodurch sich die monatliche Rentensteigerung auf 6,10 Euro erhöht.
Jährliches Entgelt (Euro) Rentenpunkte Wert pro Rentenpunkt (Euro) Monatliche Rentensteigerung (Euro) 6.456 0,1423 39,32 5,6 Aufwertung nach 18 Monaten – – 6,1 Einwahl in die RentenversicherungspflichtUm in die Rentenversicherungspflicht einzutreten, reicht eine einfache schriftliche Erklärung an den Arbeitgeber. Diese sollte den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit beinhalten. Von diesem Zeitpunkt an wird die Beschäftigung als rentenversicherungspflichtig behandelt.
Für bereits bestehende Minijobs kann die Versicherungspflicht jederzeit gewählt werden, sofern nicht zu Beginn des Minijobs auf die Versicherungspflicht verzichtet wurde. In einem laufenden Beschäftigungsverhältnis kann die Rentenversicherungspflicht ebenfalls eingeführt werden, mit Ausnahme von Fällen, in denen zu Beginn des Minijobs darauf verzichtet wurde.
Inflationsausgleichsprämie und DeutschlandticketAuch die Inflationsausgleichsprämie kann bis Ende 2024 steuerfrei an Minijobber ausgezahlt werden. Die Höhe dieser Prämie liegt bei maximal 3.000 Euro und kann in mehreren Teilbeträgen erfolgen.
Zuschüsse für das Deutschlandticket, die vom Arbeitgeber finanziert werden, können ebenfalls steuerfrei in Anspruch genommen werden.
Steuervorteile für Minijobs im PrivathaushaltMinijobs im Privathaushalt bieten einen besonderen Steuervorteil für Arbeitgeber. Diese können 20 Prozent der Gesamtaufwendungen, maximal jedoch 510 Euro pro Jahr, von der Steuerschuld abziehen.
Die Anmeldung erfolgt über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale. Besonders attraktiv wird dieser Steuervorteil bei einem monatlichen Verdienst der Haushaltshilfe von bis zu 284 Euro, da hier die Einsparungen die Abgaben übersteigen.
Regelungen im ÜbergangsbereichFür reguläre Altersrentner, die knapp über der Minijob-Grenze verdienen und nicht mehr als Minijobber zählen, gelten die Regelungen des sogenannten Übergangsbereichs. Während Beschäftigungen im Übergangsbereich nicht steuerfrei sind, profitieren Arbeitnehmer von vergünstigten Sozialversicherungsbeiträgen.
Die volle Beitragslast wird erst bei einem Einkommen von 2.000 Euro brutto erreicht. Rentner können auch hier die Rentenversicherungspflicht wählen, um zusätzliche Rentenansprüche zu erwerben.
Steuerfreie Sonderzahlungen bei MinijobsNeben dem regulären Verdienst können Minijobber auch von steuerfreien Zusätzen profitieren, die nicht auf die Verdienstgrenze angerechnet werden. Dazu gehören Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit, die steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, wenn der Grundlohn 25 Euro pro Stunde nicht übersteigt.
Inflationsausgleichsprämie und DeutschlandticketAuch die Inflationsausgleichsprämie kann bis Ende 2024 steuerfrei an Minijobber ausgezahlt werden. Die Höhe dieser Prämie liegt bei maximal 3.000 Euro und kann in mehreren Teilbeträgen erfolgen.
Zuschüsse für das Deutschlandticket, die vom Arbeitgeber finanziert werden, können ebenfalls steuerfrei in Anspruch genommen werden.
Steuervorteile von Minijobs im PrivathaushaltMinijobs im Privathaushalt bieten einen besonderen Steuervorteil für Arbeitgeber. Diese können 20 Prozent der Gesamtaufwendungen, maximal jedoch 510 Euro pro Jahr, von der Steuerschuld abziehen.
Die Anmeldung erfolgt über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale. Besonders attraktiv wird dieser Steuervorteil bei einem monatlichen Verdienst der Haushaltshilfe von bis zu 284 Euro, da hier die Einsparungen die Abgaben übersteigen.
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Can Trump Succeed?
Can Trump Succeed?
Paul Craig Roberts
There’s many a slip between cup and lip
I have been speaking with MAGA Americans and, as I suspected, there is little comprehension of the vast impediments to renewal. The swamp that Trump is to drain is entrenched and institutionalized, but Trump supporters think that with Trump elected and the Senate and House in Republican hands the job is done.
Nothing could be further from the truth. The majority of Republicans in the Senate and House are RINOs, not Trump supporters. They are part of the establishment and comfortable in it. Mitch McConnell is forever as he is in the process of demonstrating. This Wednesday McConnell is holding the election of the Senate Majority Leader. His two candidates, chosen without any input from Trump, are John Thune and John Cornyn, neither being MAGAs. Senator Rick Scott, more likely to be helpful to Trump, is running against the establishment’s candidates. If the establishment prevails, Trump’s strong appointments are likely to be blocked or to languish unconfirmed. The prospect of being blocked can discourage an appointee from accepting the appointment.
The establishment can also hamstring Trump by rushing through many unfriendly judicial appointments. Trump Americans need to understand that the enemy has not folded its tents and left the field.
Here is Trump himself warning:
President-elect Donald Trump on Nov. 10 publicly mentioned one condition for the next leader of the Senate Republican Conference: He or she must clear the way for recess appointments for Trump administration officials.
“Any Republican Senator seeking the coveted LEADERSHIP position in the United States Senate must agree to Recess Appointments (in the Senate!), without which we will not be able to get people confirmed in a timely manner,” Trump wrote on social media platform Truth Social on Nov. 10, addressing the upcoming Senate leadership vote.
He noted that such votes can take “two years or more,” which is “what they did four years ago, and we cannot let it happen again.”
“We need positions filled IMMEDIATELY!” he wrote.
Aside from the request, Trump also said that Republicans should not confirm any judges in the coming months before his inauguration “because the Democrats are looking to ram through their Judges as the Republicans fight over Leadership,” adding, “THIS IS NOT ACCEPTABLE.”
https://www.theepochtimes.com/us/trump-sets-condition-for-next-senate-republican-leader-5757426
I know from experience that there are many ways in which things can go wrong.
Note General Flynn’s warning:
https://www.zerohedge.com/political/general-flynn-delivers-bone-chilling-post-election-warning
The euphoria that Trump and his supporters are experiencing can easily lead to deadly mistakes. Appointments that face confirmation challenges can be avoided in the interest of not having a defeat before the new administration is underway. Consequently, when the new administration is underway, it will lack the strength it needs to succeed.
The Biden regime can enter into Ukraine and Middle East agreements that lock-in the Trump administration.
A weak appointment as Attorney General and the Trump administration is finished before it begins.
In order to succeed, Trump will have to bring the power of the people against the establishment. This means he will have to fight. With the wrong appointments the fight will never begin.
Compromise for the sake of unity will be the weapon of the establishment and the presstitutes. Trump said he was going to unify the country. How does one unify with enemies who tried to kill you and who are opposed to the Constitution of the United States? Perhaps Trump should have thought about this before he handed the unity weapon to his enemies.
Trump and his supporters must not forget that Trump is leading an insurrection against the establishment.
My Pleasant Dream of America’s Revival Under Trump Was Followed by a Nightmare
My Pleasant Dream of America’s Revival Under Trump Was Followed by a Nightmare
Paul Craig Roberts
Mike Whitney, one of the few intelligent and realistic commentators in the United States and Western World, has raised a worthy and demanding question. Did the Deep State permit Trump to win so that they can use him to recruit America’s young men to fight a war for Israel against Iran, a task beyond Kamala’s capability?
Whitney makes a case that those of us excited by our expectations of Trump’s presidency will find deflating. Read it here: https://www.unz.com/mwhitney/trumps-triumph-and-the-firing-of-yoav-gallant/
I myself have been wondering how Trump was going to make America great again when he supports Israel’s genocidal wars. How is a country great, especially in a moral and spiritual sense, when it provides the money and weapons used by Israel to genocide Palestine, to bomb women and children in Lebanon, and to attack Iran in the belief that Washington will come to Israel’s rescue?
No such country can be great.
Moreover, no such country can be disengaged from war. It seems the US military/security complex expects to keep the war profits flowing by committing Trump to a war with Iran. There are plenty of Washington-hardened Zionist neoconservatives in positions of power and influence in Washington to override resistance to the war agenda.
Mike Whitney provides scenes of Israeli celebrations of Trump’s election. Trump’s election is regarded as a green light for war with Iran. The crazed Zionist Netanyahu fired the more sensible Israeli defense minister for telling him that the Israeli military was already over-extended, without a credible war plan, and must not risk war with Iran.
Will Trump understand how serious the situation is? Does Trump and his advisors realize that their foreign policy is being set in place by the Deep State prior to the inauguration in order to keep the war profits flowing?
Does Trump realize that for his supporters making America great again includes military dominance? MAGA Americans are tired of losing wars. They want to win. The military/security complex will have Trump supporters in the streets waving the flag. They will wave the flag and expect Trump to win. It is all part of making America great again. It is a war recipe for disaster.
Will my pleasant dream reported on these pages of America’s prospects of renewal under Trump’s leadership be followed by a nightmare of Trump sucked into disastrous war for Israel’s ambitions and the US military/security complex’s profits? Is America’s dominance and success at war part of “making America great again?” If it is, there will be no renewal of America.
A supervisor for the US Federal Emergency Management Agency (FEMA) ordered her subordinates to deliberately ignore hurricane-stricken households if they had Trump signs
A supervisor for the US Federal Emergency Management Agency (FEMA) ordered her subordinates to deliberately ignore hurricane-stricken households if they had Trump signs
https://www.rt.com/news/607431-daily-wire-maga-hurricane-victims-discrimination/
This is why the Democrat liberal/left lie machine wants to ban RT and Sputnik. Americans must be kept from the truth.
The Ever-Widening War
The Ever-Widening War
Paul Craig Roberts
Sunday Nov. 10: According to Reports three Moscow international airports have suspended operations due to an Ukrainian drone attack
https://www.rt.com/russia/607425-moscow-drones-attack/
The Kremlin has failed to explain why Ukrainian drone attacks deep into Russia are permissible without any consequences to the West, but not missile attacks deep into Russia.
The illogical position Putin finds himself in is eroding his credibility. Putin’s official position for three years is that Russia is not at war, merely involved in a Special Military Operation. Consequently, Russia has withheld the military force that would have made it impossible for Kiev to continue the conflict. Instead of limiting the conflict and saving lives, the long war has cost many more lives and permitted the US and NATO to get heavily involved. The limited military operation has thus proven to be a disaster.
Putin will succeed in evicting all Ukrainian forces from the Russian areas now reunited with Russia. But how does he go from this to neutralizing and demilitarizing Ukraine?
Trump offers Putin no Ukraine NATO membership for 20 years. Does that mean that Russia accepts NATO membership for Ukraine in 20 years?
It would have been so much better if Putin had sent in the Russian Army to prevent Washington’s overthrow of the Ukrainian government and installation of an anti-Russian government. Failing this, Putin’s forced intervention to protect the Russian population in Ukraine should have been decisive, using sufficient force to end the conflict immediately.
Instead, Putin’s blunder has presented a situation difficult to unwind.
We are left with a situation in which Trump has to recover from the extraordinary mistakes of his appointments in his first term, and Putin has to find a way to recover from the extraordinary mistake of his Special Military Operation.
Let’s hope they can find a way.
The US and NATO involvement makes it difficult to resolve the conflict as Putin has refused to resolve it by force. Which side is going to lose face by compromising? To whose disadvantage will a compromise play in the media?
Will this consideration prevent a settlement?
President al-Assad, Iraqi PM discuss bilateral relations
Riyadh, SANA- President Bashar al-Assad met Monday Iraqi Prime Minister Mohammed Shia’ Al Sudani.
The meeting took place before the start of the extraordinary Arab and Islamic summit in Riyadh.
Both sides discussed bilateral relations between the two brotherly countries and the summit agenda.
Shaza Qreima
Das russische Fernsehen über die Boxerin, die ein Boxer ist
Syria calls for unifying efforts to stop Zionist crimes against countries of region
Damascus, SANA- Foreign and Expatriates Ministry strongly condemned Israeli acts of aggression on the Syria territory, calling on the countries of the free world to unite their efforts to stop the war crimes and crimes of genocide committed by the Zionist entity against the countries of the region and their peoples.
In a statement on Monday, the Ministry said that “the Zionist entity persists in its brutal crimes in the region and confirms every day its contempt for human values and international law.”
The ministry denounced the Israeli agression on Sunday a residential building in Sayyidah Zaynab area of Damascus Countryside, killing dozens of civilians, and injuring others, in addition to causing material damage to private properties.
The ministry concluded that Syria confirms that these act of aggression would not have happened without the support of some countries for this terrorist entity.
Shaza Qreima
Strong condemnations of Israel aggression in Palestine and Lebanon at Arab-Islamic summit in Riyadh
Riyadh, SANA- The extraordinary Arab-Islamic summit began Monday in Riyadh to discuss to discuss repercussions of the Israeli aggression on Palestinian and Lebanese territories and developments in the region.
Saudi Arabia’s Crown Prince and Prime Minister Mohammed bin Salman delivered a speech at the opening of the summit in which he affirmed support for the Lebanese and Palestinian peoples in the face of Israeli aggression and called on the international community to stop these acts of aggression.
Secretary-General of the Arab League Ahmed Aboul Gheit said that the Israeli occupation wants to eliminate the Palestinian people in Gaza, forcibly displace those who remain of it and end the Palestinian hope for an independent State.
He added that the summit sends a message that the world cannot bear the consequences of turning its back on this ongoing slaughter.
Palestinian President Mahmoud Abbas said that Israel’s membership in the United Nations must be suspended unless it adheres to international law and ends its crimes against the Palestinian people.
Egyptian President Abdel Fattah El-Sisi considered that the future of the region and the world is at a crossroads, and the unacceptable Israeli aggression taking place in the Palestinian and Lebanese territories puts the international order to the test.
El-Sisi condemned and rejected all Israeli plans aimed at liquidating the Palestinian cause, especially the displacement of the Palestinians.
Lebanese caretaker Prime Minister Najib Mikati said that “Israel” is targeting Lebanon and is sowing death and destruction in flagrant violation of international law.
He noted that Lebanon is going through an unprecedented historic crisis and is facing a blatant Israeli aggression that is added to the accumulated challenges and crises.
He indicated that the Israeli aggression caused enormous human losses and the number of victims has so far exceeded more than 3,200 dead, including more than 750 children and women, in addition to thousands of wounded.
President of Uzbekistan Shavkat Mirziyoyev said that the war waged by “Israel” on the Gaza Strip has expanded unexpectedly and its fires have reached Lebanon. It is unfortunate that double standards in the international arena increase the risks of expanding the bloody war.
Malaysian Prime Minister Anwar Ibrahim said that we must stop the massacre committed by “Israel” in Gaza and Lebanon and we must mobilize the will of the whole world for this.
Shaza Qreima
Bürgergeld: Jobcenter dürfen Heizkostennachzahlung nicht mit Stromguthaben verrechnen
Bürgergeldempfänger haben Anspruch auf Übernahme der tatsächlich angefallenen Heizkosten durch das Jobcenter, soweit diese angemessen sind, denn zu den Aufwendungen für Heizung gehören auch die Forderungen, die ein Energieversorgungsunternehmen im Rahmen einer Jahresabrechnung für Wärme geltend macht.
Kommt es nach der Abrechnung des tatsächlichen Wärmeverbrauchs zu Nachforderungen, gehören diese einmalig geschuldeten Zahlungen zum laufenden Bedarf im Fälligkeitsmonat (ständige Rechtsprechung des BSG).
Ein sich aus der Jahresgesamtabrechnung des Haushaltsenergieversorgers ergebender Abrechnungsbetrag für Heizkosten ist vom Jobcenter auch dann in voller Höhe als Bedarf für Heizung zu berücksichtigen, wenn er vom Energieversorger intern mit einem gleichzeitig abgerechneten Guthaben für Stromlieferungen verrechnet wurde (Orientierungssatz Detlef Brock). So zuletzt BSG, Urt. v. 10.04.2024 – B 7 AS 21/22 R – mit heutiger Veröffentlichung des Volltextes.
Begründung:Tatsächliche Heizkosten – Heizkostennachforderung
1. Beziehen Leistungsempfänger nach dem SGB II Strom und Gas vom selben Anbieter und rechnet dieser in der Jahresabrechnung ein vorhandenes Stromguthaben gegen eine Heizkostennachforderung auf, muss der SGB II-Leistungsträger die gesamte Heizkostennachforderung übernehmen und nicht nur den um das Stromguthaben geminderten Betrag.
2. Beziehen Leistungsberechtigte Lieferungen für Wärme und Strom von einem Energieversorgungsunternehmen, ist Aufwendung im Sinne des § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II grundsätzlich die Forderung des Unternehmens für Wärmelieferungen nach Abzug der Vorauszahlungen im Rahmen der Jahresabrechnung.
Das ändert sich nicht durch eine nachfolgend vorgenommene Aufrechnung durch den Energieversorger mit einem Guthaben aus den Abschlagszahlungen für die Stromlieferung.
Strom und Gasvertrag sind getrennt voneinander zu betrachten3. Die in die Jahresrechnungen des Energieversorgungsunternehmens eingestellten Forderungen für Wärme (Forderung des Energieversorgungsunternehmens) und Strom (Forderung gegen das Energieversorgungsunternehmen) sind getrennt voneinander zu betrachten. Beiden Positionen liegen separate Verträge zugrunde.
4. Nichts anderes gilt, wenn die Gas- und Stromlieferungen im Rahmen von Grundversorgungsverhältnissen erfolgen sollte.
Das Jobcenter irrt, wenn es meint, das Abrechnungsergebnis des Energieversorgers würde den Bedarf des Leistungsbeziehers begrenzen
5. Dazu meint das BSG: Anders als das Jobcenter meint, begrenzt dieses Abrechnungsergebnis den Bedarf nicht.
Das Bestehen einer Abrechnungsforderung aus der Gaslieferung ist vielmehr (wie auf der anderen Seite das des Guthaben aus der Stromlieferung) Voraussetzung der vom Energieversorgungsunternehmen angenommenen Aufrechnungslage.
Stromkosten für den Betrieb der Gastherme als Heizkostenbedarf nur bei tatsächlicher Zahlung dieser vom Leistungsbezieher6. Die Berücksichtigung von Stromkosten einer Gastherme als Heizkostenbedarf ist nach Auffassung des BSG nicht zu beanstanden.
Aber:
Allerdings müssen auch in diesem Fall anzuerkennende Aufwendungen iS von § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II entstanden sein.
Dass Brennstoffkosten vom Leistungsempfänger für das Hauptheizmedium zu zahlen sind, genügt insoweit – nicht -. Denn sie sind bei der Schätzung des Stromverbrauchs für die Heizungsanlage nach mietrechtlich gebräuchlichen Berechnungsmethoden nur Berechnungsgrundlage (vgl BSG vom 3.12.2015 – B 4 AS 47/14 R – ).
Den Ausführungen der Vorinstanz kann nicht entnommen werden, dass die Leistungsbezieher im Februar 2018 Abschläge für Strom zu zahlen hatten oder einer Nachforderung aus der Jahresabrechnung für Strom und das Kalenderjahr 2017 ausgesetzt gewesen sind.
In diesem Fall gibt es keine Aufwendungen, die als Bedarfe im Februar 2018 berücksichtigt werden könnten, so ausdrücklich das BSG
Stromkosten müssen auch tatsächlich entstanden sein, um sie als Heizkosten zu berücksichtigen zu können7. Die Berücksichtigung von Stromkosten einer Gastherme als Heizkostenbedarf besteht nur, wenn auch tatsächliche Stromkosten entstanden waren, sprich Stromkosten auch tatsächlich vom Hilfeempfänger bezahlt wurden oder eine Nachforderung von Stromkosten bestanden.
Rechtstipp zum SGB XII: ebenso in der EntscheidungSG Schleswig, Urteil vom 28. September 2017 – S 15 SO 122/16 und bestätigend LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. September 2020 – L 9 SO 72/17 – ).
Verrechnet ein Versorger seine Heizkostennachforderung mit einem gleichzeitig bestehenden, aus dem Regelbedarf angesparten Stromkostenguthaben, führt diese Verrechnung nicht zu einem geringeren Bedarf des Leistungsbeziehers für die Heizung.
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Trump, Musk und der überfällige Paradigmenwechsel im Westen
Donald Trump ist intelligent, erfolgreich, finanziell unabhängig und vor allem furchtlos. Er scheißt auf die Abhängigkeitsgeflechte, die die einflussreichen Megareichen mit ihren Lobby-Verbänden und NGOs wie Spinnennetze in Politik, Unternehmen, Medien, Kirchen, Gewerkschaften und so weiter implementiert haben. Statt einer ungepflegt-verwarzten Afro-Fischerin wie Carola Rakete oder den indoktrinierten, Testosteron-deprivierten Lauchs, die zu Tausenden an rotgrün-versifften […]
<p>The post Trump, Musk und der überfällige Paradigmenwechsel im Westen first appeared on Ansage.</p>
Inflationsprämie beim Bürgergeld – Frist einhalten, sie läuft ab
Noch bis zum Endes des Jahres kann eine steuerfreie Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro bezogen werden. Diese darf nicht beim Wohngeld und auch nicht beim Bürgergeld als Einkommen angerechnet werden.
Aber Achtung: Die Prämie ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Den Arbeitgebern ist es freigestellt, die Inflationsprämie zu gewähren. Wird die Inflationsprämie auf das Bürgergeld angerechnet?
Die „Inflationsausgleichsprämie“ (so der vollständige Name) besagt, dass Arbeitgeber zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 Sonderzahlungen an bei ihnen beschäftigte Arbeitnehmer/innen steuerfrei auszahlen können. Diese Prämie ist auch sozialversicherungsfrei.
Kein Ersatz für Weihnachts- oder Urlaubsgeld
Die Inflationsprämie ist Teil des Gesetzes „zur temporärern Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasgesetz“. Dieses trat rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft. Bedingung für die Prämie ist, dass sie nur zusätzlich zum regulär vereinbarten Arbeitslohn gezahlt werden darf und nicht anstelle eines Weihnachtsgeldes oder Urlaubsgeldes.
Aber: Ein Recht für Arbeitnehmer/innen, von ihren Arbeitgebern eine Inflationsprämie einzufordern, gibt es nicht.
Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber, die steuerfrei ist.
Beispielsweise plant das Bundesarbeitsministerium den Mitarbeitern der Jobcenter eine Inflationsprämie in Höhe von 3000 Euro auszuzahlen, wie das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berichtet.
Gilt die Inflationsprämie auch für Bürgergeld-Aufstocker?Aber was ist mit Arbeitnehmern, die ihr Einkommen mit dem Bürgergeld aufstocken? Gilt die Inflationsprämie auch für diejenigen, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie zusätzlich Bürgergeld beziehen? Die Antwort ist ein klares Ja.
Die Inflationsprämie wurde zwar beschlossen, als es noch kein Bürgergeld, sondern Hartz IV gab. Die Regelung sieht aber vor, dass bei Sozialleistungen, die von der Höhe des Einkommens abhängen, die Inflationsprämie nicht als Einkommen angerechnet wird. Dies gilt sowohl für Bürgergeldbezieher als auch für andere Sozialleistungen wie Elterngeld oder Wohngeld.
Lesen Sie auch:
– Bürgergeld: Das sind die Mietobergrenzen für Wohnungen
Damit auch Bürgergeldempfänger in den Genuss einer Inflationsprämie kommen, wurde die Sozialgeldverordnung ergänzt. Darin wird klargestellt, dass die Inflationsprämie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht auf laufende Leistungen angerechnet werden darf. Die Sonderzahlung zählt somit ausdrücklich nicht zum Einkommen.
Wichtig: Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber bei der Überweisung “Sonderzahlung Inflationsprämie” als Betreff angibt. Nur so kann das Jobcenter nachvollziehen, woher das Geld stammt und warum es überwiesen wurde. Denn es handelt sich nicht um ein reguläres Einkommen, sondern um eine zweckgebundene Prämie.
Wann wird die Inflationsprämie gezahlt?Der Zeitpunkt der Auszahlung ist nicht festgelegt. Die Bundesregierung hat lediglich einen Zeitraum festgelegt, in dem die steuerfreie Auszahlung erfolgen kann. Dieser Zeitraum liegt zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024. Nur in diesem Zeitraum kann die steuerfreie Auszahlung erfolgen.
Kann die Inflationsprämie beim Arbeitgeber eingeklagt werden?Der Arbeitnehmer kann die Inflationsprämie nicht vom Arbeitgeber einfordern. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Zahlt der Arbeitgeber jedoch einzelnen Arbeitnehmern eine Prämie, so müssen auch alle anderen Arbeitnehmer in den Genuss der Prämie in gleicher Höhe kommen.
Der Gesetzgeber will mit der Prämie einen Anreiz für Arbeitgeber schaffen, steuerfreie Prämien an ihre Arbeitnehmer zu zahlen.
Keine Anrechnung auch beim WohngeldAuch andere Leistungen wie Wohngeld oder Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind von der Inflationsanpassung nicht betroffen. Die Arbeitnehmer müssen auch nicht aktiv beschäftigt sein. Die Prämie kann auch an Arbeitnehmer gezahlt werden, die sich beispielsweise im Erziehungsurlaub befinden oder Krankengeld von der Krankenkasse beziehen.
Was passiert, wenn das Jobcenter die Inflationsprämie dennoch als Einkommen anrechnet?Wenn das Jobcenter die Inflationsprämie dennoch anrechnet, sollte umgehend innerhalb von 1 Monat ein Widerspruch eingelegt werden. Rechtsgrundlagen: § 3 Nr. 11c EStG sowie § 1 Nr. 7 Bürgergeld-V.
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‚Die starren Vorstellungen des Weltklimarates‘ von CLINTEL – Heißer Holozän und Hockeyschläger
Unsere Kollegen von CLINTEL (Climate Intelligence Foundation) veröffentlichten vor kurzem das Buch „Die starren Vorstellungen des Weltklimarates“.
Der niederländische Journalist Marcel Crok und Geologe Guus Berkhout, die Gründer von CLINTEL, konzentrieren sich mit ihrer kritischen Aufklärungsarbeit auf die Sachstandsberichte des Weltklimarates IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change). Diese „Assessment Reports“ werden in unregelmäßigen Abständen alle paar Jahre veröffentlicht und in den Medien punktuell präsentiert.
„Punktuell“ ist hier der entscheidende Begriff, weil die Berichte mittlerweile über 10.000 Seiten Umfang haben, die von Hunderten Autoren formuliert wurden. Die enorme Menge von Informationen kann natürlich kaum jemand verarbeiten, weswegen es stets stark verkürzte Versionen für politische Entscheider gibt.
Die gewaltige Seitenzahl der Sachstandsberichte ermöglicht es, für die Politik ungünstige Informationen zu „verstecken“. So wies bereits 2008 der Physiker und Kabarettist Vince Ebert darauf hin, daß im Bericht 4 auf Seite 774 (damals noch „ganz weit hinten“) zugegeben wird, daß die Computer-Klimamodelle der offiziösen Forscher mit „chaotischen Systemen“ arbeiten und daher eine „langfristige Vorhersage des Systems Klima nicht möglich“ ist.
Diese Beobachtung wird von anderen kritischen Lesern der Sachstandsberichte geteilt: Der Ton in den Texten wird mit den Jahren zunehmend sachlicher und enthält immer mehr Konjunktive und ähnliche Mittel – „es ist wahrscheinlich“ – „es könnte“ – „es ist möglich“ etc.
Mit den vorsichtigen Formulierungen nähern sich die IPCC-Autoren der Wissenschaft immer näher an, und verlassen den Modus der „physikalischen Homöopathie“, wie Vince Ebert es im Video so treffend formuliert.
Die Kurzversionen für Entscheider klingen allerdings deutlich alarmistischer – und die mediale Berichterstattung einschließlich Interviews mit den bekanntesten Klimaprofessoren läßt wissenschaftliche Vorsicht und Konjunktive ganz vermissen. Aktuelles Beispiel: Die „Extremwetter“ nähmen laut Medien & PIK wegen CO2 immer mehr zu – der Sachstandsbericht 6 (der neueste) hingegen behauptet das nur für einige Phänomene, wie Marcel Crok hier sehr schön ausführt.
Pikant: Ausgerechnet die Hochwässer („flooding“) werden vom IPCC nicht als häufiger werdend bezeichnet – man denke an das mediale Dröhnen der Klimaprofs nach der Ahrtal- und der Valencia-Katastrophe. Crok und Kollegen haben aber noch sehr viel mehr Bedenkenswertes im 6. Sachstandsbericht entdeckt – und im vorliegenden Buch genauestens analysiert.
Heißer Holozän und HockeyschlägerIm ersten Teil A – „Beobachtungen“ beschäftigen sich die Autoren mit der Temperaturrekonstruktion für die vergangenen 12.000 Jahre. Im Sommer 2023 vermeldeten Klimaforscher, es sei der „heißeste [August etcpp.] seit 125.000 Jahren“. Dabei ist Historikern und Archäologen bekannt, daß nicht nur das hochmittelalterliche und das römische Optimum teils höhere Temperaturen als das 20. Jahrhundert aufwies. Nein, diese beiden Optima mit eisfreien Alpenpässen sind im Vergleich zu einigen Phasen zwischen der Entwicklung der Landwirtschaft und der Geburt der sumerischen Hochkultur geradezu mild. Was kein CLINTEL-Geheimnis ist – diese Abbildung ist sogar auf Wikipedia zu finden.
Klar erkennbar: Zwischen 8.000 und 4.000 vor heute war es meist deutlich heißer als heute.
In dem Zusammenhang ist die sogenannte Hockeyschläger-Kurve zu erwähnen, die der Klimaforscher Michael E. Mann 1999 publizierte, und die der Weltklimarat einige Jahre lang fokussiert behandelte. Man sieht in dieser Temperaturrekonstruktion der letzten Eintausend Jahre der Erd-Nordhalbkugel, wie die Temperatur nach dem Jahr 1.000 stetig abfiel, um ab 1850, angeblich bedingt durch die industrielle Revolution, heftig anstieg.
Erstellt wurde die Kurve mit modernen Meßdaten und natürlichen Klimaarchiven („Proxys“), hier kanadischen Baumringen. Der Hockeyschläger von Mann wurde sofort heftig kritisiert, weil er mehrere völlig unterschiedliche Datenquellen in ein Diagramm packte, und so den Eindruck erweckte, alles sei verläßlich „aus einem Guß“.
Hinzu kommt, daß die Bäume aus einer Region im kalten Kanada stammten und daher erhebliche Zweifel an der Representativität der Baumringdaten für die gesamte Nordhalbkugel aufkommen lassen….
Lesen Sie im Teil 2: Temperaturmessung global – sind selbst die Daten der modernen Hightech-Meßgeräte nicht zuverlässig?
Der Beitrag ‚Die starren Vorstellungen des Weltklimarates‘ von CLINTEL – Heißer Holozän und Hockeyschläger erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
In Memory of 9/11: Five Easy Things You Can Do to Thank a Logger of His Logs, by Andrew Anglin
Flyeraktion in Lübeck
Seit dem 23. Oktober eskaliert die Türkei wieder Angriffe auf die kurdische Bevölkerung und deren demokratische Strukturen. In vielen Städten weltweit gibt es Protest dagegen, so auch in Lübeck.
Am vergangenen Wochenende hat die Gruppe „Defend Kurdistan Lübeck“ an vielen großen Kreuzungen der Stadt Flyer aufgehängt, um auf die aktuelle Situation in Kurdistan aufmerksam zu machen und dagegen zu protestieren. Auf den Flyern ist folgender Text zu lesen:
„Angriffe auf die Zivilbevölkerung
Seit dem 23. Oktober stehen die Gebiete der ,,Autonomen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien’‘ (AANES) und der Şengal im Irak wieder unter Beschuss durch das NATO-Mitglied Türkei. Die völkerrechtswidrigen Angriffe haben mehrere Menschenleben gefordert, darunter viele Zivilist:innen. Die Angriffe sind eine humanitäre Katastrophe und vernichten die Lebensgrundlage von Millionen Menschen. In den angegriffenen Gebieten versucht die in großen Teilen kurdische Gesellschaft eine demokratische Selbstverwaltung aufzubauen. Es wurden wie bereits 2023 wieder Weizendepots, Elektrizitätswerke und Ölförderanlagen bombardiert – ein Angriff auf überwiegend zivile Infrastruktur. Das sind Kriegsverbrechen, die der türkische Staat Tag für Tag ungestraft begeht, um die Bevölkerung zu vertreiben. Die Türkei versucht ihre Kriegsverbrechen gegen die AANES mit dem Recht auf Selbstverteidigung und „Rache“ für einen Angriff der PKK- Guerilla in Ankara zu begründen – eine völkerrechtlich unhaltbare Position, da das Recht auf Selbstverteidigung keine Angriffe auf Zivilist:innen und zivile Infrastruktur begründen kann. Die Weltgemeinschaft schweigt bisher zu den Angriffen der Türkei, die bereits in den letzten Jahren mehrfach ungestraft das Völkerrecht gebrochen hat – unter anderem durch Attentate auf Politiker*innen, den Einsatz verbotener chemischer Waffen und durch ethnische Säuberungen in besetzten Gebieten.
Kurdische Städte unter Zwangsverwaltung
Am 4. November wurden die gewählten Bürgermeister der DEM-Partei in den kurdischen Städten Mêrdîn, Êlih und Xelfetî von der faschistischen AKP-MHP Regierung verhaftet und durch Zwangsverwalter ersetzt. Dieses Vorgehen lässt sich immer wieder beobachten und es untergräbt die Demokratie und ist ein Angriff auf die kurdische Bevölkerung in der Türkei, der ihre demokratisch gewählten Vertreter:innen genommen werden. Alle europäischen Institutionen hüllen sich in Schwiegen und schauen bei antikurdischer und antidemokratischer Politik weg. Die Bevölkerung ist seit Tagen auf der Straße und leistet Widerstand gegen die Zwangsverwaltung.
Als Defend Kurdistan Lübeck fordern wir ein Ende dieser Angriffe und eine Sanktionierung dieser antidemokratischen Verbrechen der Türkei!“
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„‘Zeitenwende‘ in Bildung und Hochschulen“
Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis bei psychischer Erkrankung – fast immer befristet
Auch bei einer seit vielen Jahren bestehenden psychischen Erkrankung können Betroffene regelmäßig keinen unbefristeten Schwerbehindertenausweis verlangen.
Denn auch dann kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass sich der Gesundheitszustand wieder bessert und damit der Grund für die Schwerbehinderung entfällt, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az.: L 8 SB 1641/23).
Betroffene klagte auf unbefristeten SchwerbehindertenausweisGeklagt hatte eine 59-jährige Frau, die unter anderem an Depressionen und einer Zwangsstörung mit Zwangshandlungen und Zwangsgedanken leidet. Aufgrund ihrer fast fünfzigjährigen Krankheitsgeschichte wurde ihr ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 zuerkannt.
Der Schwerbehindertenausweis war jedoch bis zum 30. April 2021 befristet.
Im Juni 2020 stellte sie einen Antrag auf Neufeststellung ihrer Schwerbehinderung. Sie gab an, dass ihre Zwangserkrankung nicht nur sie, sondern auch ihre Mitmenschen massiv belaste.
Das zuständige Landratsamt stellte schließlich einen GdB von 80 fest. Die Behörde befristete den Schwerbehindertenausweis erneut, diesmal bis zum 31. Oktober 2025.
Dagegen klagte die Frau und verlangte einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis. Nach Einschätzung aller behandelnden Ärzte sei angesichts der langen Krankheitsdauer keine Besserung mehr zu erwarten.
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Die Klägerin habe aber keinen Anspruch auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis, urteilte das LSG. In der Regel sei ein Schwerbehindertenausweis auf höchstens fünf Jahre zu befristen.
Nur in atypischen Fällen sei die Ausstellung eines unbefristeten Ausweises möglich, wenn „eine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse ausgeschlossen werden kann“.
Bei einer psychischen Erkrankung wie der Zwangsstörung der Klägerin sei aber nicht auszuschließen, dass sich der Gesundheitszustand durch eine Psychotherapie oder medikamentöse Behandlung auf Dauer wieder verbessere.
LSG Stuttgart: Besserung auf Dauer mit Therapie nicht ausgeschlossenAuch wenn ein Schwerbehindertenausweis unbefristet ausgestellt würde, führe dies zudem nicht zu einem „schützenswerten Vertrauen auf den Fortbestand der zugrundeliegenden Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft“, so das LSG.
Die zuständige Behörde dürfe auch bei der unbefristeten Ausstellung des Schwerbehindertenausweises „jederzeit eine Überprüfung der gesundheitlichen Verhältnisse veranlassen“. fle/mwo
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Schwerbehinderung: Irrtümer und Vorurteile sind auf dem Arbeitsmarkt weit verbreitet
Trotz des zunehmenden Mangels an Fachkräften und der gestiegenen Möglichkeit von Homeoffice ist es für viele Menschen mit Behinderung schwierig, eine Anstellung zu finden.
Vorurteile, Missverständnisse und strukturelle Probleme, die den Einstieg in das Berufsleben verhindern, sind die häufigsten Gründe für diese Situation.
Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung als HindernisDorothee Czennia vom Sozialverband VdK betont, dass Menschen mit Behinderung „keine Belastung für Unternehmen sind, sondern eine Bereicherung“. Ihre Fachkenntnisse, Loyalität und der ausgeprägte Teamgeist tragen in vielen Fällen entscheidend zur Bereicherung eines Betriebs bei.
Viele Arbeitgeber sind trotzdem unsicher, wie die Integration in den Arbeitsalltag gelingen kann. Auch die Annahme, dass eine Behinderung automatisch geringere Leistungsfähigkeit bedeutet, trägt dazu bei, dass Betroffene gar nicht erst zu Bewerbungsgesprächen eingeladen werden.
Auswirkungen auf den Berufsweg durch mangelnde SchulabschlüsseProbleme, die Menschen mit Behinderung während ihres Lebens haben, können sich in erheblichem Maße auf ihren Berufsweg auswirken. So kann etwa die Notwendigkeit längerer Therapien dazu führen, dass die reguläre Ausbildungszeit nicht eingehalten werden kann.
Auch die schulische Laufbahn gestaltet sich oftmals als schwierig. Die Lebenshilfe Deutschland, eine Organisation zur Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung und Lernschwierigkeiten, weist darauf hin, dass mindestens zwei Drittel der jungen Menschen mit diagnostiziertem Förderbedarf ihre Schulzeit ohne anerkannten Abschluss beenden.
Ohne qualifizierenden Schulabschluss bleiben ihnen reguläre Ausbildungsplätze und damit die Möglichkeit, in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzutreten, weitgehend verschlossen.
Statistische Benachteiligung auf dem ArbeitsmarktDie strukturelle Benachteiligung zeigt sich auch in der Statistik: Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung lag im Jahr 2022 bei knapp elf Prozent und ist damit fast doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung. Diese Zahl zeigt die deutlichen Unterschiede in den Chancen der beiden Gruppen.
Noch bedrückender ist die Quote der Langzeitarbeitslosigkeit: Fast die Hälfte (46 Prozent) der arbeitssuchenden Menschen mit Behinderung war langzeitarbeitslos, im Vergleich zu 38 Prozent bei Menschen ohne Behinderung. Diese Unterschiede weisen auf gravierende Hindernisse hin, die das Fortkommen am Arbeitsmarkt erschweren.
Verpflichtung zur Anstellung von Menschen mit BehinderungUm die Integration von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu fördern, sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden verpflichtet, fünf Prozent der Stellen mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Doch der Stand der Umsetzung ist ernüchternd:
Nur 39 Prozent der Unternehmen erfüllen diese Vorgaben. Das bedeutet, dass von den rund 45.000 Arbeitgebern in Deutschland, die verpflichtet sind, Schwerbehinderte anzustellen, viele ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Ein Hindernis, das Unternehmen oft als Grund angeben, ist die vermeintliche schlechte Bewerberlage. Viele Betriebe wären bereit, Menschen mit Behinderungen einzustellen, doch es fehle an geeigneten Kandidaten, erklärt Karolin Hiesinger vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Studien zeigen, dass 80 Prozent der Unternehmen, die die gesetzliche Quote nicht erfüllen, auf eine mangelnde Zahl geeigneter Bewerber verweisen.
Reformen und Forderungen der SozialverbändeUm den Anreiz für die Unternehmen zu erhöhen, wurde im Januar 2024 eine Reform umgesetzt, die die Höhe der sogenannten Ausgleichsabgabe angehoben hat. Diese Abgabe müssen Unternehmen zahlen, wenn sie ihrer Verpflichtung zur Einstellung von Menschen mit Behinderung nicht nachkommen.
Der Betrag wurde auf bis zu 720 Euro monatlich pro nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz erhöht. Dieser Betrag gilt für Unternehmen mit mehr als 60 Mitarbeitenden; für kleinere Unternehmen liegt die Abgabe niedriger. Trotz dieser Anpassung sind viele Sozialverbände mit der neuen Regelung nicht zufrieden.
Peer Brocke von der Lebenshilfe fordert, die Ausgleichsabgabe noch weiter zu erhöhen, sodass es für Unternehmen attraktiver wird, Menschen mit Behinderung mithilfe staatlicher Zuschüsse einzustellen, statt die Abgabe zu zahlen.
Zusätzlich soll die Pflichtquote für Unternehmen erhöht werden, um mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Sozialverbände setzen sich zudem dafür ein, dass mehr Menschen, die aktuell in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind, auf den regulären Arbeitsmarkt wechseln können.
Herausforderungen bei der Umsetzung von ArbeitsverhältnissenDie Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt scheitert jedoch nicht nur an der Einstellung der Unternehmen, sondern auch an strukturellen Hindernissen. Czennia hebt hervor, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen, oft auf langwierige Verfahren bei den zuständigen Reha-Trägern oder Integrationsämtern stoßen.
Solche Verzögerungen können dazu führen, dass sich Unternehmen gegen die Anstellung entscheiden. Auch die Fähigkeiten der Jobcenter zur Vermittlung von Menschen mit Behinderung sind oft nicht ausreichend ausgeprägt. Die Vertretungen für Schwerbehinderte innerhalb der Unternehmen müssen ebenfalls stärker unterstützt werden, um effektiv arbeiten zu können.
Probleme bei der Bewerbung und StellenausschreibungenEin weiteres Problem für Menschen mit Behinderung stellt der Bewerbungsprozess dar. Die Art und Weise, wie Stellenanzeigen formuliert sind, sendet oft unterschwellige Signale, die potenzielle Bewerber mit Behinderung entmutigen können.
Unternehmen müssen klarer kommunizieren, dass sie bereit sind, Menschen mit Behinderung einzustellen, und Arbeitsplätze entsprechend barrierefrei gestaltet sind.
Fehlende Informationen zu Zugänglichkeit oder Flexibilität können als Zeichen gewertet werden, dass das Unternehmen wenig Interesse an der Anstellung von Menschen mit Behinderung hat. Czennia betont, dass eine klare Ansprache der Zielgruppe ein wichtiger Schritt ist, um Bewerber zu motivieren.
Zusammenführung von Angebot und Nachfrage verbessernUm langfristig die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung zu verbessern, müssen Schulen, Ausbildungsstätten und Weiterbildungsprogramme gezielter darauf ausgerichtet werden, Menschen mit Behinderung auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Dies bedeutet nicht nur eine gezielte berufliche Qualifikation, sondern auch eine Anpassung der Ausbildungsinhalte an die Bedürfnisse von Menschen mit verschiedenen Behinderungen.
Unternehmen und potenzielle Bewerber müssen besser miteinander vernetzt werden, damit bestehende Arbeitskräftepotenziale auch genutzt werden können.
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Keine Kindergrundsicherung und keine Kindergeld-Erhöhung
Die Auflösung der Ampelkoalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, hat weitreichende Auswirkungen auf bestehende und geplante Sozialreformen. Eines der prominentesten Beispiele ist das Scheitern der Einführung der Kindergrundsicherung, die ursprünglich ab 2025 das Kindergeld ersetzen sollte.
Zudem steht auch die geplante Erhöhung des Kindergeldes um 5 Euro pro Kind vor dem Aus.
Warum gibt es keine Mehrheiten für diese Reformen?Mit dem Austritt der FDP aus der Ampelkoalition hat sich die politische Entscheidungsfähigkeit im Bundestag verschoben. Während die SPD und die Grünen weiterhin für die Einführung der Kindergrundsicherung eintreten, fehlt ihnen die nötige Mehrheit, um die Reformen durchzusetzen.
Die CDU und FDP lehnen die Pläne grundsätzlich ab, was jegliche Fortschritte in dieser Richtung blockiert.
Diese politische Pattsituation führt dazu, dass sowohl die Erhöhung des Kindergeldes als auch die umfassendere Kindergrundsicherung zum aktuellen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden können.
Laut dem Sozialrechtsexperten Dr. Utz Anhalt sei es “unwahrscheinlich, dass es bis Januar 2025 zu einer Umsetzung kommen wird.”
Welche Folgen hat das Scheitern der Kindergrundsicherung für Familien?Die Kindergrundsicherung sollte ursprünglich Familien finanziell besser unterstützen und für mehr Chancengleichheit sorgen. Ziel war es, bisherige Leistungen wie das Kindergeld, den Kinderzuschlag und Sozialhilfeleistungen zu einer umfassenden Grundsicherung zusammenzuführen.
Das Scheitern dieser Reform bedeutet, dass bestehende finanzielle Unterstützungen für Familien vorerst unverändert bleiben.
“Die geplante Erhöhung des Kindergeldes von 250 Euro auf 255 Euro pro Kind wird ebenfalls nicht wie vorgesehen stattfinden”, so Anhalt.
Das Scheitern und Ausbleiben der Reformen führt zu Ärger und Sorgen bei betroffenen Familien, die sich auf Verbesserungen ihrer Situation gefreut hatten. Besonders einkommensschwache Haushalte werden die Auswirkungen dieser politischen Blockade spüren, da ihnen eine Erhöhung der staatlichen Unterstützung verwehrt bleibt.
Welche weiteren politischen Unsicherheiten gibt es aktuell?Ein besonders kritischer Punkt ist die Tatsache, dass der Bundeshaushalt für 2025 noch nicht beschlossen wurde. Die Ungewissheit, die sich aus der derzeitigen politischen Situation ergibt, schadet der Stabilität des Landes erheblich. Experten sind sich einig, dass die politische Hängepartie das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit der Regierung schwächt.
Welche Auswirkungen hat die politische Krise auf die Rentenreform?Neben der Kindergrundsicherung betrifft die politische Unsicherheit auch die Rentenpolitik.
Der geplante Rentenpakt 2, der eine Sicherung des Rentenniveaus von 48 % vorsah, ist ebenfalls gescheitert.
Dazu kommen weitere geplante Maßnahmen wie die Einführung eines höheren Freibetrags für Witwen und Witwer bei der Einkommensanrechnung sowie Anreize für längeres Arbeiten (Rentenaufschubprämien), die alle vorerst auf Eis liegen.
Das Scheitern dieser Reformen ist besonders kritisch, da Deutschland aufgrund der demografischen Entwicklung vor großen Herausforderungen steht. Ein stabiler Rentenpakt wäre ein wichtiger Schritt gewesen, um das Rentensystem langfristig zu sichern und den finanziellen Druck auf kommende Generationen zu mindern.
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Es fehlen Mehrheiten für EntscheidungenDerzeit gibt es für wichtige Reformen und Umsetzungen keine Mehrheiten im Bundestag. Bislang gibt es auch keinen festen Termin für Neuwahlen.
Für Familien und Rentner bedeutet das Warten auf neue politische Entscheidungen weiterhin Unsicherheit und möglicherweise finanzielle Engpässe. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu sehen, ob eine neue Regierung gebildet werden kann, die in der Lage ist, die dringend benötigten sozialen und wirtschaftlichen Reformen umzusetzen.
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Religions- und Ethikunterricht 2023/2024
Fowid-Statistikbeobachter: Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat die Auswertungen für die Teilnahme am Religions- und Ethikunterricht für das Schuljahr 2023/24 publiziert. Ebenso wie in den Religionszugehörigkeiten der Bevölkerung zeigt sich der Rückgang in den Anteilen der teilnehmenden Schülerinnen und Schülern am christlichen Religionsunterricht seit dem Schuljahr 2015/16 (von 64 auf 53 Prozent). Parallel dazu steigt der Anteil der Schüler am Ethikunterricht (von 15 auf 26 Prozent).