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The Normalcy of American Wars

The war in Iran is unlawful and unconstitutional, but in post-World War II America, it is normal. Here is the backstory. When President Donald Trump decided to begin bombing Iran last June, he did not state a coherent or lawful reason for doing so. His director of national intelligence and his own CIA had publicly […]
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Ifo: Mütterrente soll um 50 Prozent sinken

Eine Berechnung des ifo Instituts sorgt bei vielen Rentnerinnen und Rentnern für Verunsicherung. Die Wirtschaftsforscher schlagen vor, die sogenannte Mütterrente bis 2030 schrittweise auf die Hälfte ihres bisherigen Umfangs abzusenken.

Nach dem geltenden Recht soll die Mütterrente ab 2027 eigentlich sogar ausgeweitet werden. Die ersten Zahlungen der Mütterrente III sind für 2028 vorgesehen, wobei die Ansprüche für 2027 nachträglich ausgezahlt werden sollen.

Was das ifo Institut vorgeschlagen hat

Das ifo Institut veröffentlichte am 16. Juni 2026 vorläufige Ergebnisse einer Untersuchung zur Entlastung des Bundeshaushalts. Auftraggeber ist die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die von Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie finanziert wird.

In einem untersuchten Szenario sollen die jährlichen Rentenanpassungen künftig an die Preisentwicklung und nicht mehr an die Lohnentwicklung gekoppelt werden. Zusätzlich schlägt das Institut vor, die Mütterrente über vier Jahre schrittweise auf 50 Prozent ihres heutigen Umfangs zu senken.

Beide Maßnahmen zusammen könnten die geplanten Ausgaben des Bundes bis 2030 um rund 20 Milliarden Euro verringern, heißt es in der Mitteilung des ifo Instituts. Wie viel davon auf die Mütterrente und wie viel auf die veränderte Rentenanpassung entfällt, wird in den bislang veröffentlichten Ergebnissen nicht getrennt ausgewiesen.

Auch ein genauer Stufenplan für die vorgeschlagene Halbierung liegt bislang nicht vor. Die vollständige Untersuchung soll nach Angaben des Auftraggebers vor den Haushaltsberatungen im September 2026 veröffentlicht werden.

Die Forderung ist kein Gesetz und kein Regierungsplan

Die ifo-Berechnung beschreibt ein mögliches Sparmodell. Weder das Institut noch die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft können Rentenansprüche verändern.

Für eine Kürzung müsste die Bundesregierung oder eine Bundestagsfraktion zunächst einen Gesetzentwurf vorlegen. Danach müssten sich Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat mit der Änderung befassen.

Derzeit gibt es kein solches Gesetzgebungsverfahren. Die Deutsche Rentenversicherung darf die Renten deshalb nicht aufgrund der Studie kürzen oder bereits anerkannte Kindererziehungszeiten eigenständig streichen.

Das geltende Rentenrecht weist sogar in die entgegengesetzte Richtung. Mit dem Rentenpaket 2025 wurde die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten bereits beschlossen.

Was mit der Mütterrente gemeint ist

Die Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart und wird nicht als gesonderte Sozialleistung überwiesen. Der Begriff beschreibt die Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der gesetzlichen Rente.

Für jedes ab 1992 geborene Kind können bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Für vor 1992 geborene Kinder sind es derzeit höchstens 30 Monate.

Ein Jahr Kindererziehungszeit entspricht grundsätzlich ungefähr einem Entgeltpunkt. Die tatsächliche Bewertung kann im Einzelfall abweichen, beispielsweise wenn zeitgleich bereits sehr hohe eigene Arbeitseinkünfte versichert wurden.

Obwohl von einer Mütterrente gesprochen wird, können auch Väter die Kindererziehungszeiten erhalten. Voraussetzung ist, dass die Erziehungszeiten ihrem Versicherungskonto zugeordnet wurden.

Die Mütterrente III ist bereits beschlossen

Die Mütterrente III tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Für vor 1992 geborene Kinder werden dann bis zu 36 statt bisher 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt.

Betroffene erhalten dadurch pro Kind bis zu einen halben Entgeltpunkt zusätzlich. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro, sodass ein halber Entgeltpunkt rechnerisch bis zu 21,26 Euro zusätzliche Bruttorente im Monat bringt.

Wie sich die Rentenerhöhung 2026 auf die Mütterrente III auswirkt, zeigt die folgende Tabelle. Die Werte beziehen sich auf eine reguläre Altersrente mit einem Rentenartfaktor von 1,0 und vollständig anerkannten Erziehungszeiten.

Anzahl der vor 1992 geborenen Kinder Bisherige Kindererziehungszeiten Rechnerischer Bruttowert 2026 Ab 2027 vorgesehener Bruttowert Zusätzlich durch Mütterrente III 1 Kind bis zu 2,5 Entgeltpunkte 106,30 Euro monatlich 127,56 Euro monatlich 21,26 Euro monatlich 2 Kinder bis zu 5 Entgeltpunkte 212,60 Euro monatlich 255,12 Euro monatlich 42,52 Euro monatlich 3 Kinder bis zu 7,5 Entgeltpunkte 318,90 Euro monatlich 382,68 Euro monatlich 63,78 Euro monatlich 4 Kinder bis zu 10 Entgeltpunkte 425,20 Euro monatlich 510,24 Euro monatlich 85,04 Euro monatlich 5 Kinder bis zu 12,5 Entgeltpunkte 531,50 Euro monatlich 637,80 Euro monatlich 106,30 Euro monatlich

Der Anspruch auf die zusätzlichen Zeiten entsteht ab Januar 2027. Wegen des hohen technischen Aufwands beginnt die reguläre Auszahlung nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung jedoch erst 2028.

Menschen, deren Rente bereits vor Januar 2028 begonnen hat, sollen eine Nachzahlung erhalten. Wer ab Januar 2028 erstmals in Rente geht, soll die zusätzlichen Kindererziehungszeiten unmittelbar in der laufenden Rentenzahlung berücksichtigt bekommen.

Eine Halbierung beträfe nicht die gesamte Altersrente

Die Formulierung „50 Prozent weniger Mütterrente“ darf nicht mit einer Halbierung der gesamten gesetzlichen Rente verwechselt werden. Betroffen wäre nach dem ifo-Szenario lediglich der Rentenanteil, der unter den Begriff Mütterrente fällt.

Wie dieser Anteil rechtlich abgegrenzt werden soll, lassen die vorläufigen Studienergebnisse offen. Es ist insbesondere nicht geklärt, ob sämtliche Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder oder nur die durch frühere Mütterrentenreformen zusätzlich gewährten Monate gemeint sind.

Ebenso fehlen Aussagen dazu, ob bereits laufende Renten gekürzt oder lediglich Ansprüche künftiger Rentnerinnen und Rentner verändert werden sollen. Ohne diese Angaben kann derzeit kein seriöser individueller Kürzungsbetrag genannt werden.

Rein rechnerisch würde ein Rentenanteil von 127,56 Euro auf 63,78 Euro sinken, wenn er tatsächlich vollständig halbiert würde. Diese Rechnung ist nur ein Zahlenbeispiel und keine Vorhersage, weil das ifo Institut bislang keine konkrete gesetzliche Umsetzung beschrieben hat.

Wer von einer späteren Kürzung betroffen sein könnte

Sollte der Gesetzgeber das ifo-Modell eines Tages vollständig übernehmen, könnten vor allem Menschen mit anerkannten Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder betroffen sein. Das sind überwiegend Frauen, aber auch Väter sowie unter bestimmten Voraussetzungen Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern.

Eine Kürzung würde nicht automatisch jede Frau im Rentenalter treffen. Entscheidend wäre, ob entsprechende Kindererziehungszeiten im persönlichen Versicherungskonto gespeichert sind und welche Übergangsregeln ein späteres Gesetz vorsieht.

Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner von der beschlossenen Mütterrente III profitieren könnten. Wie viele von einem möglichen Spargesetz betroffen wären, lässt sich ohne einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf nicht bestimmen.

Warum die Wirtschaftsforscher bei der Rente sparen wollen

Das ifo Institut erwartet ohne zusätzliche Reformen einen deutlichen Anstieg der staatlichen Ausgaben und der Neuverschuldung. Nach seiner Berechnung könnten verschiedene Einschnitte und wirtschaftspolitische Maßnahmen den Bundeshaushalt bis 2030 um insgesamt rund 60 Milliarden Euro entlasten.

Neben der Mütterrente nennt die Untersuchung eine schwächere Anpassung der allgemeinen Renten, eine niedrigere Einkommensgrenze beim Elterngeld und den Abbau von Unternehmenssubventionen. Hinzu kommen erwartete Mehreinnahmen durch ein höheres Produktivitätswachstum.

Die genannten 20 Milliarden Euro aus dem Rentenbereich dürfen deshalb nicht allein der geplanten Halbierung der Mütterrente zugerechnet werden. In dieser Summe stecken ebenfalls die Folgen einer möglichen Abkopplung der Renten von der Lohnentwicklung.

Ein späteres Kürzungsgesetz hätte hohe Hürden

Die Mütterrente III wurde Ende 2025 von Bundestag und Bundesrat gebilligt. Eine erneute Kehrtwende nur wenige Monate später müsste politisch begründet und mit Übergangsregeln versehen werden.

Besonders umstritten wäre eine Kürzung bereits laufender Renten. Der Gesetzgeber müsste den Vertrauensschutz der Betroffenen und den Schutz erworbener Rentenansprüche berücksichtigen.

Auch innerhalb der Union gibt es unterschiedliche Stimmen zur Zukunft der Mütterrente. Die CSU-Spitze hat sich für den Erhalt der beschlossenen Ausweitung ausgesprochen, während einzelne Parteivertreter eine erneute Prüfung nicht ausschließen wollten.

Eine erkennbare politische Mehrheit für die vom ifo Institut vorgeschlagene Halbierung besteht derzeit nicht. Der Vorschlag kann die kommenden Haushalts- und Rentendebatten beeinflussen, entfaltet aber selbst keinerlei Rechtswirkung.

Rentnerinnen und Rentner müssen jetzt keinen Antrag stellen

Wegen der ifo-Forderung besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Niemand muss einen Widerspruch einlegen, einen vorsorglichen Antrag stellen oder die Deutsche Rentenversicherung über die Studie informieren.

Unabhängig von der politischen Diskussion sollten Eltern ihren Versicherungsverlauf prüfen. Fehlen Kindererziehungszeiten oder wurden sie dem falschen Elternteil zugeordnet, kann eine Kontenklärung sinnvoll sein.

Die Mütterrente III wird in der Regel automatisch berücksichtigt, wenn die erforderlichen Daten bereits gespeichert sind. Weitere Hinweise enthält der Gegen-Hartz-Beitrag „Mütterrente 3: Für den Anspruch muss Du das jetzt erledigen“.

Grundsicherung und Wohngeld können das Rentenplus mindern

Wer Grundsicherung im Alter oder Wohngeld erhält, sollte die Auswirkungen der Mütterrente III gesondert prüfen. Da die Mütterrente Bestandteil der gesetzlichen Rente ist, kann sie als Einkommen berücksichtigt werden.

Bei der Grundsicherung kann eine höhere Nettorente zu einer annähernd entsprechenden Verringerung der Sozialleistung führen. Ein Grundrentenfreibetrag kann einen Teil des zusätzlichen Einkommens schützen, wenn mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorliegen.

Auch die für 2028 erwartete Nachzahlung sollte der zuständigen Behörde gemeldet werden. Ausführliche Informationen bietet der Beitrag „Mütterrente wird wegen Grundsicherung und Wohngeld gekürzt“.

Praxisbeispiel: Für Monika ändert die Studie zunächst nichts

Monika ist 72 Jahre alt und hat zwei Kinder, die 1985 und 1989 geboren wurden. In ihrem Versicherungskonto sind für beide Kinder jeweils 30 Monate Kindererziehungszeit gespeichert.

Beim Rentenwert von 42,52 Euro entsprechen ihre bisherigen fünf Entgeltpunkte aus den Kindererziehungszeiten rechnerisch 212,60 Euro Bruttorente im Monat. Durch die Mütterrente III soll ab 2027 ein weiterer Entgeltpunkt hinzukommen, der nach heutigem Rentenwert 42,52 Euro monatlich wert wäre.

Die Auszahlung des zusätzlichen Betrags soll 2028 einschließlich der Nachzahlung für 2027 erfolgen. Der Vorschlag des ifo Instituts verändert Monikas Rentenanspruch derzeit nicht und führt auch nicht zu einem neuen Rentenbescheid.

Monika muss deshalb wegen der Studie nichts veranlassen. Sie sollte lediglich ihren späteren Bescheid prüfen und die Nachzahlung dem Sozialamt oder der Wohngeldstelle mitteilen, falls sie eine einkommensabhängige Leistung bezieht.

Eine weitreichende Forderung, aber noch keine Rentenkürzung

Die Forderung nach einer Halbierung der Mütterrente ist ernst zu nehmen, weil sie von einem bekannten Wirtschaftsforschungsinstitut in die Haushaltsdebatte eingebracht wurde. Sie ist dennoch nur Bestandteil eines vorläufigen Rechenszenarios und kein Beschluss der Bundesregierung.

Nach aktuellem Recht werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder ab Januar 2027 von zweieinhalb auf drei Jahre erhöht. Die Auszahlung beginnt 2028 und soll die Ansprüche für 2027 nachträglich abdecken.

Ob die ifo-Forderung später von einer Partei oder der Bundesregierung aufgegriffen wird, ist offen. Erst ein konkreter Gesetzentwurf würde zeigen, welche Kindererziehungszeiten, Jahrgänge und Bestandsrenten tatsächlich betroffen wären.

Der Beitrag Ifo: Mütterrente soll um 50 Prozent sinken erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Faucis Tagebuch belegt Israels Rolle als «globales COVID-Labor»

Transition News - 7. August 2026 - 0:07

Neu veröffentlichte Aufzeichnungen aus dem persönlichen Tagebuch von Anthony Fauci legen nahe, dass Israel einen weitaus größeren Einfluss auf die US-amerikanische Impfpolitik gegen COVID-19 hatte, als bisher angenommen. Wie die US-amerikanische Nachrichtenagentur Jerusalem News Syndicate (JNS) berichtet, lieferten israelische Daten frühe Hinweise darauf, «dass der Impfschutz bereits Monate vor dem Vorliegen vergleichbarer amerikanischer Daten in Israel nachließ».

Die Dokumente, die am 26. Juli von Senator Rand Paul vor Faucis Anhörung vor dem Senatsausschuss für Innere Sicherheit und Regierungsangelegenheiten veröffentlicht wurden, zitieren laut JNS wiederholt israelische Studien, Gesundheitsbeamte und Impfdaten. Zeitgleich habe die Biden-Regierung eine Debatte über die Empfehlung einer dritten Dosis des Pfizer/BioNTech-«Impfstoffs» geführt.

Israel werde in Faucis Aufzeichnungen keineswegs nur beiläufig erwähnt, sondern spiele auf den über 1.100 Seiten eine zentrale Rolle, betont JNS. Das Land werde dutzende Male genannt. Die Daten israelischer Beamter, Wissenschaftler und des Gesundheitsministeriums seien ein wichtiger Bezugspunkt gewesen, «als Washington versuchte zu entscheiden, ob der nachlassende Impfschutz eine zusätzliche Dosis rechtfertigte».

Einer der frühesten wichtigen Einträge in Faucis Tagebuch stammt laut JNS vom 6. Juli 2021, «als er seine wachsende Besorgnis über neue israelische Erkenntnisse festhielt, die einen starken Rückgang des Impfschutzes gegen Infektionen mit der Ausbreitung der Delta-Variante zeigten – von etwa 94 % vor Delta auf etwa 64 %».

Das sei das erste deutliche Anzeichen dafür gewesen, dass «die Immunität» möglicherweise nicht so lange angehalten habe wie erhofft. Fauci habe die Ergebnisse zusammengefasst und geschrieben, dass es «eine dramatische Abnahme des Schutzes vor Infektionen und symptomatischen Erkrankungen durch die Delta-Variante» gegeben habe. Er habe außerdem angemerkt:

«Wir beobachten einen Anstieg der Krankenhauseinweisungen, insbesondere in Israel, bei Geimpften.»

Israel sei zum globalen COVID-Labor geworden, stellt JNS fest. Mitte 2021 habe es «eine einzigartige Stellung im globalen Kampf gegen COVID-19» eingenommen. Da es einen Großteil seiner Bevölkerung Monate vor den meisten anderen Ländern – vorwiegend mit dem mRNA-Impfstoff von Pfizer/BioNTech – geimpft hatte, sei es das erste Land gewesen, «das messen konnte, wie sich der Impfschutz unter realen Bedingungen im Laufe der Zeit veränderte». Sein zentralisiertes Gesundheitssystem und seine umfassenden nationalen Gesundheitsdatenbanken hätten Daten geliefert, die US-Behörden noch nicht vorlagen.

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Rechtsanwalt: Swissmedic sollte abgeschafft werden

Transition News - 7. August 2026 - 0:06

Die Arzneimittelbehörde Swissmedic erziele 83 Prozent ihrer Einnahmen über Gebühren und Aufsichtsabgaben, die von der Pharma- und Medtech-Branche bezahlt werden, stellt der Rechtsanwalt Markus Zollinger im Schweizer Monat fest. Problematisch daran ist, dass das Institut gleichzeitig eben diese Branche beaufsichtigen und regulieren soll. Der Bund trägt laut Zollinger lediglich 17 Prozent zum Budget bei, was dieses Jahr 19,3 Millionen Franken entspreche. Für 2027 seien 2,7 Millionen Franken mehr vorgesehen.

Dem Rechtsanwalt zufolge verteidigt der Pharma-Interessenverband Interpharma dieses Modell mit dem Hinweis auf das «Verursacherprinzip», das auch bei der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA gelte. Er ergänzt:

«Dennoch bleibt ein offensichtlicher Interessenkonflikt bestehen: Eine Behörde, deren Finanzierung vom Wohl ihrer Beaufsichtigten abhängt, hat ein strukturelles Interesse daran, ihre zahlenden Kunden nicht zu verärgern. Noch aufschlussreicher ist ein weiterer Geldgeber. Seit 2014 finanziert die Bill & Melinda Gates Foundation eine ‹Entwicklungszusammenarbeit› von Swissmedic mit insgesamt rund 2,2 Millionen Dollar.»

Swissmedic arbeite auch mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammen und nutze das Verfahren MAGHP (Marketing Authorisation for Global Health Products), so Zollinger. Dieses beschleunige die Zulassung von Impfstoffen und medizinischen Produkten. Dadurch erhalte diese schneller das Siegel der Präqualifikation, eine wichtige Voraussetzung für den Einkauf durch internationale Organisationen wie die Impfallianz Gavi und UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen.

Zollinger erinnert daran, dass Bill Gates' Stiftung Gavi mitgegründet hat und mit rund vier Milliarden Dollar zu ihren wichtigsten privaten Geldgebern zählt. Auch bei der Weltgesundheitsorganisation gehöre die Gates Foundation zu den größten Spendern. Der Rechtsanwalt kommentiert:

«Damit ist eine Schweizer Aufsichtsbehörde Teil eines privat mitfinanzierten internationalen Beschaffungsnetzwerks geworden – weit entfernt von ihrem eigentlichen Auftrag, die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung zu schützen.»

Zollinger weist zudem auf das Scheitern des 2019 lancierten Digitalprojekts «Swissmedic 4.0» unter Direktor Raimund Bruhin hin. So habe die Behörde 2024 einen Verlust von 23 Millionen Franken erlitten und 44 Millionen Franken Eigenkapital verbrannt. Der Bund springe nun mit 2,7 Millionen Franken ein und die Branche zahle höhere Gebühren. Nun folge der Abbau von 45 Stellen. Der Fall werde von der Eidgenössischen Finanzkontrolle untersucht.

Weiter bemerkt der Rechtsanwalt, dass der Präsident des Institutsrats von Swissmedic, Lukas Bruhin – nicht verwandt mit Raimund –, verantwortlich für die strategische Führung ist und gleichzeitig SRG Deutschschweiz präsidiert. Zuvor war er viele Jahre lang Generalsekretär des ehemaligen Gesundheitsministers Alain Berset. Zollinger kritisiert:

«Aufsichtsbehörde, öffentlicher Rundfunk und Verwaltung sind damit personell enger verflochten, als es einer unabhängigen Kontrolle guttun dürfte. Das Informatikabenteuer lief mit dem Segen des Bundesrats. Politisch federführend war bis 2023 ausgerechnet Alain Berset, dessen frühere rechte Hand heute das Aufsichtsgremium präsidiert. Wer hier von unabhängiger Kontrolle spricht, glaubt auch an den Osterhasen.»

Zudem erachtet der Rechtsanwalt die teure Eigenprüfung durch Swissmedic als überflüssig. Bereits heute würden sich rund zwei Drittel seiner Zulassungsgesuche auf die Entscheidungen ausländischer Behörden stützen. Dennoch arbeite das Institut langsamer.

Medizinprodukte würden sowieso nicht von Swissmedic zertifiziert, sondern von privaten Stellen wie der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme, konstatiert Zollinger. Produkte mit europäischer CE-Kennzeichnung würden zudem von der Schweiz einseitig anerkannt. Swissmedic steuere vor allem ein Etikett bei, «ein Swiss Finish, der häufig keiner ist», der aber Herstellern den Marktzugang erleichtere – «bezahlt von eben jenen Unternehmen».

«Der angebliche Schutz der Bevölkerung dient dabei zunehmend als Feigenblatt für ein staatlich beglaubigtes Branchenmarketing», stellt der Rechtsanwalt fest.

Als «schlanke, ehrliche Alternative» schlägt Zollinger vor, dass bereits von der EMA, der FDA oder der britischen Arzneimittelbehörde MHRA zugelassene Produkte auch in der Schweiz ohne kostspielige Zweitprüfung verkauft werden dürfen. Die Konformitätsbewertung würde er privaten Stellen im Wettbewerb überlassen. Der Staat sollte sich weiterhin um Marktüberwachung, Chargenfreigaben und die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen kümmern. Der Rechtsanwalt resümiert:

«Das würde den Zugang zu Medikamenten beschleunigen, Kosten senken und Interessenkonflikte beseitigen. Eine Behörde, die sich von der Industrie finanzieren lässt, Millionen verbrennt, politisch verfilzt ist und deren Aufgaben andere längst besser erledigen, schützt nicht die Bevölkerung, sondern vor allem sich selbst. Eine solche Institution reformiert man nicht. Man schafft sie ersatzlos ab.»

Kommentar Transition News:

Die FDA, die EMA und die MHRA werden ebenfalls größtenteils von der Pharma- und Medtech-Branche finanziert, bei EMA und MHRA sogar zu rund 89 beziehungsweise 86 Prozent, bei der FDA zu etwa 65 Prozent. Der Interessenkonflikt besteht also ohnehin. Das spricht jedoch nicht gegen die Abschaffung von Swissmedic. Zu wünschen wäre allerdings eine Schweizer Behörde, der tatsächlich das Wohl der Bevölkerung am Herzen liegt – aber irgendwer muss sie schließlich bezahlen.

***

Markus Zollinger ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht, ehemaliger Assistenzstaatsanwalt und Vorstandsmitglied der Bürgerrechtsbewegung «Mass-Voll».

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Landesmedienanstalten straucheln bei Anfragen zur Schnüffelsoftware KIVI

Transition News - 7. August 2026 - 0:04

Seit 2021 durchsucht eine KI das Netz nach mutmaßlich rechtswidrigen Äußerungen. Wie der Journalist Norbert Häring berichtet, heißt sie KIVI und wurde im Auftrag der Landesmedienanstalt NRW entwickelt, von der Staatskanzlei NRW finanziert und von der Condat AG gebaut.

Das Tool durchforstet in mehreren Sprachen soziale Medien und Webseiten. Was für relevant gehalten wird, geht an Polizei und Verfassungsschutz. Inzwischen nutzen alle Landesmedienanstalten das Programm. Das heißt laut Häring:

«Behörden, die niemand von uns bestellt hat und die aus dem Rundfunkbeitrag bezahlt werden, betreiben KI-gestützte Rasterfahndung im öffentlichen Meinungsraum und leisten Zuarbeit für Sicherheitsbehörden. Die Rechtsgrundlage? Bleibt laut Häring auffällig vage – man verweist auf Beobachtungspflichten aus Medienstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und Landesmediengesetzen.»

Parallel dazu prüfen dieselben Anstalten, ob sich alternative Medien an das halten, was sie für journalistische Sorgfaltspflichten erachten. Bei Nichtgefallen drohen Kostennoten und Verfahren. Die Verfassungsmäßigkeit von §19 MStV sei unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit umstritten – aus gutem Grund, betont der Journalist.

Denn betroffen ist damit im Grunde jeder, der sich im Netz öffentlich äußert. Häring hat deshalb am 2. Juli 2026 bei der für ihn zuständigen Landesmedienanstalt Hessen nach Art. 15 DSGVO Auskunft verlangt: Welche Daten wurden erfasst, woher, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange gespeichert, an wen weitergegeben – Condat AG, andere Anstalten, Verfassungsschutz, Polizei, Staatsanwaltschaft? Gab es Profiling oder automatisierte Entscheidungen?

Die Antwort vom 30. Juli ist die eigentliche Nachricht: Die Monatsfrist reiche nicht, man brauche zwei Monate länger. Begründung: die Vielzahl der DSGVO-Anfragen zu KIVI und die Komplexität, weil das Tool gemeinsam genutzt werde und Rechte Dritter zu berücksichtigen seien. Häring vermutet, dass die Anfragen von der Condat AG bearbeitet werden – also vom Entwickler, der ein kostenpflichtiger Dienstleister ist. Der Journalist schreibt:

«Die Landesmedienanstalten haben offenbar ihre liebe Not mit Datenauskunftsanforderungen nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In Zusammenhang mit ihrer KI zum Durchschnüffeln der sozialen Medien namens KIVI ist die Beantwortung der vielen Anfragen aufwendig. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.»

Häring schlägt deshalb vor, dass sich ganz viele Menschen an ihre zuständige Landesmedienanstalt wenden sollten, um zu erfahren, welche Daten man dort über sie gesammelt hat. Das sei ein völlig legales, in Art. 15 DSGVO verbrieftes Recht auf Auskunft. Ein formloser Brief genüge, die Adressen stünden frei im Netz, eine Antwortfrist laufe automatisch.

Mit einem solchen Brief würden sie ein gutes Werk für die Meinungsfreiheit tun, resümiert Häring. Denn der zweiprozentige Anteil, den die Landesmedienanstalten vom Topf der Rundfunkbeiträge bekämen, sei festgelegt. Das Geld, das sie also für die Beantwortung von DSGVO-Anfragen zahlen müssten, «könnten sie deshalb nicht mehr dafür ausgeben, Blogger und unabhängige Nachrichtenportale zu schikanieren und Schnüffeldienste für Polizei und Verfassungsschutz zu erledigen, damit nur ja keine Beleidigung eines Mainstream-Politikers ungeahndet bleibt». Die scheinbare Effizienz des Durchschnüffelns des Internets mit einer gemeinsamen KI falle ihnen jetzt auf die Füße.

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Gehacktes aus Liechtenstein: Das Schweigen nach dem Daten-GAU

Transition News - 7. August 2026 - 0:03

Diskretion war über Jahrzehnte das eigentliche Kapital Liechtensteins. Wer Vermögen dem Blick der Öffentlichkeit, neugieriger Behörden oder familiärer Auseinandersetzungen entziehen wollte, fand im Fürstentum Stiftungen, Trusts und Treuhandkonstruktionen, deren oberstes Versprechen Vertraulichkeit lautete. Das Modell funktionierte anders als das Schweizer Bankgeheimnis. Man gründete im Ländle eine Familienstiftung oder eine Anstalt.

Anders als im Schweizer Recht ist dort auch der Zweck dieser juristischen Personen flexibel handhabbar. Der Dreh ist nun: Das Geld in einem solchen Vehikel gehört dann rechtlich dem Vehikel und nicht mehr dem wirtschaftlich Berechtigten (beneficial owner). Dieser kann aber über das Geld frei verfügen und damit zum Beispiel die gesetzliche Erbfolge in seiner Heimat aushebeln, eine unbekannte Geliebte diskret finanzieren oder auch nur Steuern sparen. Das Geld gehört ja nicht mehr ihm – also gibt er es auch in der Steuererklärung nicht an.

Dieses Erfolgsmodell gerät nun ins Wanken. Nachdem Unbekannte Zugriff auf die Daten von rund 31.000 wirtschaftlich Berechtigten erlangten, steht nicht weniger als die Glaubwürdigkeit des Vaduzer Finanzplatzes auf dem Spiel.

Während das Portal Inside Paradeplatz den Vorfall seit Tagen mit mehreren Artikeln begleitet und unterschiedliche Aspekte beleuchtet (hier, hier, hier und hier) – von möglichen Sicherheitsmängeln über denkbare Täterkreise bis zu den geopolitischen und wirtschaftlichen Folgen –, bleibt es in vielen großen Schweizer Medien erstaunlich still. Ein Datenleck dieses Ausmaßes hätte vor wenigen Jahren vermutlich wochenlange Schlagzeilen ausgelöst. Heute beschränkt sich die Berichterstattung auf knappe Meldungen.

Gerade deshalb lohnt sich ein Blick auf die Fragen, die Inside Paradeplatz aufwirft. Wie konnte ein Register kompromittiert werden, das zu den sensibelsten Datenbanken des Landes gehört? Weshalb konnten Angreifer offenbar über Stunden Daten kopieren, ohne entdeckt zu werden? Wurden elementare Sicherheitsstandards vernachlässigt oder handelt es sich um einen Insiderangriff? Antworten auf diese Fragen bleiben bislang aus.

Ebenso offen bleibt die Frage nach den Motiven. Die Berichte nennen verschiedene Möglichkeiten: Nachrichtendienste könnten Interesse an den Daten haben, ebenso Steuerbehörden, Erpresser oder organisierte Kriminalität. Auch wirtschaftliche Konkurrenten des Finanzplatzes Liechtenstein könnten von einem nachhaltigen Vertrauensverlust profitieren. Diese Szenarien werden diskutiert, ohne vorschnell einen einzelnen Täter zu benennen.

Hinzu kommt, dass der Cyberangriff nicht isoliert betrachtet werden kann. Bereits zuvor war Liechtenstein durch mehrere Affären unter Druck geraten – von den sogenannten «Zombie-Trusts» im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen bis zu langjährigen Streitigkeiten um prominente Stiftungen. Die aktuellen Ereignisse treffen einen Finanzplatz, dessen Reputation bereits angekratzt war.

Gerade deshalb wäre investigativer Journalismus gefragt. Anstatt sich mit den offiziellen Verlautbarungen zufriedenzugeben, müssten Medien Ursachenforschung betreiben: Wurden Warnsignale übersehen? Wurde bei der Cybersicherheit gespart? Trägt politisches oder administratives Versagen Mitverantwortung? Welche Konsequenzen hat der Vorfall für Kunden, Treuhänder und Banken? Und wer profitiert letztlich von einem möglichen Niedergang des liechtensteinischen Geschäftsmodells?

Ein Ereignis dieser Tragweite verdient jedenfalls mehr als Randnotizen. Es berührt nicht nur Liechtenstein, sondern den gesamten europäischen Finanzplatz. Wenn 31.000 Datensätze aus dem Herzstück eines auf Diskretion aufgebauten Systems entwendet werden konnten, ist dies weit mehr als eine technische Panne. Es ist ein Vertrauensbruch mit möglicherweise weitreichenden wirtschaftlichen und politischen Folgen – und damit ein Thema, das eine umfassende, kritische und hartnäckige Recherche der Leitmedien verdienen würde.

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Babys auf Bestellung – das Geschäft mit Frauenkörpern

Transition News - 7. August 2026 - 0:02

«Glückwunsch zum Babykauf.» Mit diesen Worten brachte die Feministin Alice Schwarzer auf den Punkt, worüber in der Debatte um den CDU-Politiker Jens Spahn viel zu wenig gesprochen wird. Während sich die öffentliche Diskussion vor allem um die Frage dreht, ob ein Spitzenpolitiker ein in Deutschland verbotenes Modell der Leihmutterschaft im Ausland nutzen darf, gerät das eigentliche Problem aus dem Blick: Ein globales Geschäftsmodell, das Frauenkörper und Kinder zur Ware macht. Und damit ist nicht nur die Leihmutter gemeint.

Schwarzer erinnert an einen Grundsatz, der in Deutschland aus gutem Grund gilt: Menschen sind keine Handelsware. Weder darf eine Frau zur Gebärmaschine werden noch ein Kind zum Produkt eines Vertrags. Dass selbst Politiker, die für Recht und Gesetz Verantwortung tragen, dieses Verbot durch Auslandsmodelle umgehen, wirft grundlegende ethische Fragen auf.

Während in Deutschland darüber wenigstens noch gestritten wird, scheint in der Schweiz, wo diese Machenschaften ebenfalls verboten sind, bereits die nächste Stufe erreicht. So wurde diese Woche bekannt, dass ein Kadermann der Zurich Insurance mithilfe einer US-Leihmutter Vater wurde. Der Arbeitgeber unterstützte den Mitarbeiter großzügig mit zusätzlichen Urlaubsregelungen. Über die ethischen Fragen verlor das Unternehmen hingegen kein Wort. Offenbar gilt das Kinderwunschgeschäft inzwischen als Bestandteil moderner Diversity-Politik.

Dabei verschweigt diese Debatte den entscheidenden blinden Fleck: Ohne Eizellen gäbe es die meisten dieser Leihmutterschaften gar nicht. Bevor eine Leihmutter überhaupt schwanger werden kann, muss eine andere Frau ihre Eizellen zur Verfügung stellen.

Von «Spende» zu sprechen, verharmlost den Vorgang. Anders als bei einer Samenspende ist die Entnahme von Eizellen ein medizinisch belastender Eingriff mit hormoneller Stimulation, operativer Entnahme und bekannten Risiken wie Blutungen, Thrombosen oder schweren hormonellen Komplikationen. Über mögliche Langzeitfolgen existieren bis heute kaum belastbare Studien.

Wer diese Frauen sind, weshalb sie dieses Risiko eingehen und wie hoch ihre finanzielle Entschädigung ausfällt, interessiert die Öffentlichkeit erstaunlich wenig. Meist handelt es sich um Frauen, die das Geld dringend benötigen. Von einer freien und selbstbestimmten Entscheidung kann unter solchen Umständen oft kaum gesprochen werden.

Auch die Leihmütter selbst tragen erhebliche gesundheitliche Risiken. Schwangerschaft und Geburt sind niemals medizinische Routine. Hinzu kommen die psychischen Belastungen einer Schwangerschaft mit dem ausdrücklichen Ziel, das Kind unmittelbar nach der Geburt abzugeben. Die großen Gewinne erzielen dabei weder Leihmütter noch Eizellenspenderinnen, sondern Kliniken, Vermittlungsagenturen und spezialisierte Anwaltskanzleien. Es handelt sich um ein milliardenschweres Geschäft, das von der Nachfrage wohlhabender, oft homosexueller Kunden lebt.

Bemerkenswert ist deshalb vor allem das Schweigen vieler Leitmedien. Während sie bei nahezu jedem gesellschaftspolitischen Thema ausführlich über Diskriminierung, Machtverhältnisse oder Frauenrechte berichten, behandeln sie die systematische wirtschaftliche Nutzung weiblicher Körper erstaunlich zurückhaltend. Statt die gesamte «Produktionskette» eines «Wunschkindes» offenzulegen, konzentriert sich die Berichterstattung häufig auf die Freude der «Eltern» und den erfüllten Kinderwunsch.

Gerade Medien, die sich den Schutz von Frauenrechten auf die Fahnen schreiben, müssten jedoch fragen: Wer trägt die medizinischen Risiken? Wer scheffelt die Millionen? Wer profitiert von der Not anderer Frauen? Und weshalb wird aus einem klaren Verbot in vielen europäischen Ländern durch den Gang in die USA oder andere Staaten faktisch ein legaler Markt? Gerade in Deutschland wurde bereits an zwei Messen offen dafür geworben, wie dieses Verbot umgangen werden kann (hier, weiterer Link im Beitrag).

Kinder sind kein Konsumgut. Frauenkörper sind keine Dienstleistung. Solange wirtschaftliche Not zur Voraussetzung dafür wird, dass Frauen ihre Eizellen verkaufen oder für andere Kinder austragen, bleibt Leihmutterschaft keine moderne Form der Familiengründung, sondern ein Geschäftsmodell, das auf der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers beruht. Dass dieser Aspekt in der öffentlichen Debatte so selten im Mittelpunkt steht, ist vielleicht die größte Leerstelle der gesamten Diskussion.

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US-Senat bestätigt Schwartz als CDC-Direktorin

Transition News - 7. August 2026 - 0:01

Der US-Senat hat Erica Schwartz als Direktorin der US-Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) bestätigt. Dies, nach wiederholten gescheiterten Versuchen, diese Spitzenpositionen im Gesundheitswesen zu besetzen. Schwartz ist die dritte Kandidatin von US-Präsident Donald Trump für die Leitung der CDC und wurde mit 51 zu 44 Stimmen gewählt.

Sie wird die erste permanente CDC-Direktorin seit Susan Monarez sein, Trumps zweiter Kandidatin, die im vergangenen Jahr nach weniger als einem Monat von Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über die Impfpolitik entlassen wurde.

Trump nominierte Schwartz, seine stellvertretende Generalärztin aus seiner ersten Amtszeit, im April. Die 54-Jährige ist Fachärztin für Präventivmedizin und war von 2015 bis 2019 leitende Ärztin der US-Küstenwache. Sie hat einen Doktortitel der Brown University und einen Jura-Abschluss der University of Maryland.

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Ausländer dürfen auch durch das Botschaftsfenster heiraten

In Deutschland lebende Ausländer können auch wirksam heiraten, wenn ein Verlobter sich in der zuständigen Botschaft befindet und seine Partnerin nur am Botschaftsfenster steht. Trotz der Heirat durch das Fenster hat die Vermählung „vor“ dem zuständigen Konsularbeamten der ausländischen Botschaft stattgefunden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 15. Juli 2026 (Az.: 12 Wx 2/25 e). Das Gericht ließ jedoch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu.

Paar aus Somalia heirateten durch das Botschaftsfenster

Hintergrund des Rechtsstreits war die Heirat eines aus Somalia stammenden Paares vor der somalischen Botschaft in Berlin. Da das Asylverfahren der Frau noch nicht abgeschlossen war, hatte sie Angst vor Schwierigkeiten, wenn sie das Botschaftsgebäude für die Heirat betritt.

Der konsularische Vertreter Somalias wies sie daher an, draußen vor dem Botschaftsgebäude an einem geöffneten Fenster zu bleiben. Zuvor hatte er sich überzeugt, dass das Paar tatsächlich heiraten wollte. Das Ja-Wort gaben sich die Verlobten durch das Botschaftsfenster und per Videotelefonie. Die Frau befand sich außerhalb der Botschaft und damit in Deutschland, der Mann in dem Konsulargebäude und damit formal außerhalb des Bundesgebietes.

Der Konsularbeamte Somalias stellte den Ehegatten die nach somalischem Recht geschlossene Heiratsurkunde aus. Das zuständige deutsche Standesamt hatte Zweifel, ob die Heirat wegen Formfehler nachbeurkundet werden kann. Es legte den Fall dem Amtsgericht Coburg vor.

Dieses meinte, dass die formelle Wirksamkeit der Eheschließung fraglich sei. Zwar sei keiner der Verlobten deutscher Staatsbürger, so dass eine Eheschließung „vor“ einer ermächtigten Person in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form geschlossen werden könne. Die Verlobte habe sich aber nicht „vor“ dem somalischen Konsularbeamten befunden.

Sie habe vielmehr außen am Fenster und damit in Deutschland gestanden. In diesem Fall gelte deutsches „Sachrecht“. Eheschließende müssten damit ihre Erklärung persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten abgeben. Die im Jahr 2025 geschlossene Ehe könne daher nicht nachbeurkundet werden.

OLG Bamberg: Standesamt muss Heirat nachbeurkunden

Das OLG entschied jedoch, dass die Ehe formwirksam geschlossen wurde und nachbeurkundet werden könne. Das Paar habe ihre Ehe „vor“ einem Konsularbeamten der Botschaft geschlossen, obwohl die Frau außen am Fenster gestanden habe.

Auch wenn sie sich nicht in der Botschaft befunden habe, war sie während der Eheschließung unmittelbar vor der Botschaft anwesend und hatte durch das geöffnete Fenster und das Videotelefon direkten Kontakt in die Botschaftsräume zum Konsularbeamten und zu ihrem Verlobten. Der Konsularbeamte habe sogar unmittelbar vor der Eheschließung mit ihr persönlich gesprochen, so das OLG. Damit habe in der Gesamtschau ein staatlicher Akt im weitesten Sinne bei gleichzeitiger Anwesenheit der Verlobten stattgefunden, so dass die Heirat nachbeurkundet werden müsse. fle

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Pflegegeld Änderungen in 2026 bei Krankenhaus und Reha Aufenthalt

Wer Pflegegeld bezieht, denkt bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt oft zuerst an medizinische Fragen. Fast ebenso wichtig ist aber die finanzielle Seite. Viele Familien kalkulieren mit dem Pflegegeld, weil davon Hilfen im Alltag, Fahrten, kleine Unterstützungsleistungen oder Anerkennungen für pflegende Angehörige bezahlt werden.

Genau deshalb sorgt die Frage regelmäßig für Unsicherheit: Läuft das Pflegegeld weiter, wenn die pflegebedürftige Person ins Krankenhaus muss oder eine Reha antritt? Und was gilt, wenn nicht die pflegebedürftige Person, sondern die Pflegeperson selbst in eine Reha geht?

Für 2026 gibt es hier eine wichtige gesetzliche Änderung. Seit dem 1. Januar 2026 wurde die bisherige Vier-Wochen-Regel in § 34 SGB XI auf acht Wochen erweitert.

Das bedeutet: Pflegegeld nach § 37 SGB XI oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 SGB XI wird bei vollstationärer Krankenhausbehandlung, bei häuslicher Krankenpflege mit entsprechendem Leistungsinhalt sowie bei einer Aufnahme in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in den ersten acht Wochen weitergezahlt.

Die Änderung geht auf das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zurück, das zum Jahresbeginn 2026 in Kraft getreten ist.

Warum das Pflegegeld überhaupt ruhen kann

Pflegegeld ist rechtlich an die häusliche Pflege gebunden. Es soll unterstützen, wenn die Versorgung im Alltag zu Hause organisiert wird, etwa durch Angehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Pflegepersonen.

Sobald die pflegebedürftige Person aber vorübergehend in einer Einrichtung versorgt wird, in der andere Leistungssysteme oder andere Träger die Versorgung übernehmen, stellt sich die Frage, ob parallel weiterhin Pflegegeld aus der Pflegeversicherung gezahlt werden darf. Genau an dieser Schnittstelle setzt § 34 SGB XI an.

Der Gesetzgeber wollte damit schon immer vermeiden, dass für denselben Zeitraum doppelt Leistungen für dieselbe pflegerische Versorgung fließen. Gleichzeitig soll der Anspruch nicht abrupt entfallen, wenn ein Aufenthalt nur vorübergehend ist.

Aus diesem Verhältnis erklärt sich die Regel, dass das Pflegegeld bei bestimmten stationären Unterbrechungen nicht sofort stoppt, sondern zunächst weitergezahlt wird. Seit 2026 gilt diese Schonfrist nun nicht mehr nur vier, sondern acht Wochen.

Die wichtigste Neuerung 2026: aus vier Wochen werden acht Wochen

Die praktisch wichtigste Änderung für Betroffene ist eindeutig: Bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt wird das Pflegegeld seit dem 1. Januar 2026 in den ersten acht Wochen weitergezahlt.

Dasselbe gilt nach dem neuen Gesetzeswortlaut für eine häusliche Krankenpflege, soweit dort Leistungen erbracht werden, deren Inhalt den Pflegesachleistungen entspricht, sowie für eine Aufnahme in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 Absatz 2 SGB V. Bis Ende 2025 lag diese Frist noch bei vier Wochen.

Für viele Familien ist das mehr als eine kleine technische Anpassung. Wer bisher nach 28 Tagen mit dem Ruhen des Pflegegeldes rechnen musste, hat nun deutlich mehr Zeit, um einen längeren Klinik- oder Reha-Aufenthalt finanziell abzufedern.

Das kann vor allem dann entlasten, wenn trotz stationärer Behandlung weiter laufende Kosten bestehen, etwa weil Hilfen organisiert, Wohnungen angepasst oder Betreuungsstrukturen für die Zeit nach der Entlassung vorbereitet werden müssen.

Was das konkret im Krankenhaus bedeutet

Muss eine pflegebedürftige Person ins Krankenhaus, bleibt das Pflegegeld seit 2026 zunächst bis zu acht Wochen erhalten. In dieser Zeit zahlt die Pflegekasse also grundsätzlich weiter, obwohl die Versorgung während des stationären Aufenthalts nicht mehr in der häuslichen Umgebung stattfindet. Erst wenn der Aufenthalt diese gesetzliche Frist überschreitet, ruht das Pflegegeld.

Für die Praxis ist das eine spürbare Verbesserung. Gerade bei schweren Erkrankungen, nach Operationen oder bei komplizierten Genesungsverläufen dauern stationäre Aufenthalte oft länger als nur wenige Tage. Die neue Frist trägt dem besser Rechnung als die frühere Vier-Wochen-Regel.

Familien müssen damit nicht mehr so schnell befürchten, mitten in einer medizinisch und organisatorisch belastenden Phase zusätzlich einen Ausfall des Pflegegeldes verkraften zu müssen.

Wichtig bleibt allerdings: Die Weiterzahlung gilt nicht unbegrenzt. Überschreitet der Aufenthalt die Acht-Wochen-Frist, ruht das Pflegegeld ab diesem Zeitpunkt.

Wer einen längeren stationären Verlauf erwartet, sollte deshalb frühzeitig mit der Pflegekasse klären, ab welchem Tag die Frist konkret berechnet wird und wie sich ein nahtloser Übergang in andere Versorgungsformen auswirkt.

Die gesetzliche Verbesserung nimmt Druck aus der ersten Phase, ersetzt aber keine genaue Einzelfallprüfung bei sehr langen Aufenthalten.

Was bei einer Reha der pflegebedürftigen Person gilt

Geht die pflegebedürftige Person selbst in eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, gilt seit 2026 ebenfalls die neue Acht-Wochen-Regel.

Auch in diesem Fall wird das Pflegegeld in den ersten acht Wochen weitergezahlt. Damit stellt das Gesetz Krankenhausaufenthalte und Reha-Aufenthalte im Grundsatz gleich, jedenfalls soweit § 34 Absatz 2 SGB XI betroffen ist.

Das ist besonders relevant, weil Reha-Maßnahmen häufig länger geplant werden als akute Krankenhausaufenthalte. Die gesetzliche Neuregelung schafft hier mehr Verlässlichkeit.

Für Betroffene und Angehörige wird die Übergangsphase planbarer, weil die Pflegeversicherung das Pflegegeld nicht schon nach vier Wochen stoppt. Gerade bei neurologischen, orthopädischen oder geriatrischen Reha-Maßnahmen kann das finanziell einen deutlichen Unterschied machen.

Die oft übersehene Ausnahme: Wenn die Pflegeperson selbst zur Reha fährt

Besondere Aufmerksamkeit verdient ein anderer Fall, der häufig mit der allgemeinen Reha-Regel verwechselt wird. Seit dem 1. Juli 2024 haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 nach § 42b SGB XI Anspruch auf pflegerische Versorgung in zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, wenn dort gleichzeitig eine Pflegeperson des Pflegebedürftigen Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation in Anspruch nimmt und die Versorgung des Pflegebedürftigen für diese Dauer sichergestellt ist.

Kann die Versorgung in der Einrichtung nicht erbracht werden, kommt auch eine Versorgung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung in Betracht.

Gerade hier gilt aber eine andere Rechtsfolge als bei der allgemeinen Acht-Wochen-Regel: Wird der pflegebedürftige Mensch im Rahmen dieser besonderen Versorgung nach § 42b SGB XI mitaufgenommen, ruht das Pflegegeld für diese Zeit.

Das Bundesgesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass der Anspruch auf Pflegegeld ruht, solange sich die Pflegeperson in der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung befindet und der Pflegebedürftige nach § 42b Absatz 1 Satz 1 SGB XI versorgt wird. Die Einrichtung erhält in dieser Konstellation die Kosten von der Pflegekasse beziehungsweise vom privaten Versicherungsunternehmen erstattet.

Diese Unterscheidung ist für die Praxis entscheidend. Reha ist also nicht gleich Reha. Geht die pflegebedürftige Person selbst in eine Reha, greift seit 2026 grundsätzlich die Acht-Wochen-Weiterzahlung des Pflegegeldes.

Geht hingegen die Pflegeperson in eine Reha und wird der pflegebedürftige Mensch über den besonderen Anspruch nach § 42b SGB XI mitversorgt, ruht das Pflegegeld während dieser Zeit. Genau an diesem Punkt entstehen in der Beratung besonders häufig Missverständnisse.

Was bedeutet das für pflegende Angehörige im Alltag?

Für Angehörige bedeutet die Neuregelung 2026 zunächst mehr finanzielle Stabilität bei Krankenhaus- und eigenen Reha-Aufenthalten der pflegebedürftigen Person.

Die Verlängerung auf acht Wochen verschafft mehr Luft, wenn Behandlung, Genesung und Entlassungsplanung länger dauern. Das ist vor allem in Familien relevant, in denen das Pflegegeld fest in die monatliche Organisation eingebunden ist.

Zugleich bleibt die Rechtslage kompliziert, weil mehrere Systeme ineinandergreifen. Neben der Pflegeversicherung spielen das Krankenhausrecht, die häusliche Krankenpflege und bei Übergängen auch Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung eine Rolle.

Das Bundesgesundheitsministerium weist etwa darauf hin, dass es bei Bedarf eine Übergangspflege im Krankenhaus für längstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung geben kann, wenn Anschlussleistungen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand organisiert werden können. Solche Regelungen ersetzen das Pflegegeld nicht unmittelbar, prägen aber die Versorgung in der Phase zwischen Akutbehandlung und Rückkehr nach Hause.

Für pflegende Angehörige ist deshalb nicht nur die Frage wichtig, ob Geld weiterläuft, sondern auch, wer in welcher Phase welche Versorgung übernimmt. Finanzielle Ansprüche, praktische Unterstützung und Entlassungsmanagement sollten möglichst zusammen gedacht werden. Die neue Acht-Wochen-Regel macht es einfacher, löst aber nicht jedes Abgrenzungsproblem automatisch.

Was nach Ablauf der acht Wochen passiert

Die Neuregelung ist jedoch kein unbegrenzter Zahlungsanspruch. Sie verschiebt den Zeitpunkt, ab dem das Pflegegeld ruht, nach hinten. Dauert ein Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt länger als acht Wochen, endet die gesetzlich angeordnete Weiterzahlung, und das Pflegegeld ruht grundsätzlich ab dann.

Für Betroffene ist deshalb wichtig, längere Aufenthalte nicht nur medizinisch, sondern auch leistungsrechtlich im Blick zu behalten.

In solchen Fällen kann es notwendig sein, andere Leistungsansprüche und Versorgungslösungen zu prüfen, etwa stationäre Pflegeleistungen oder andere Unterstützungsformen nach der Entlassung. Auch wenn das Pflegegeld für die ersten acht Wochen weitergezahlt wird, ersetzt diese Regel nicht die weitergehende Planung, wenn sich abzeichnet, dass die Rückkehr in die häusliche Pflege nicht kurzfristig möglich sein wird.

Einordnung: Warum die Änderung 2026 wichtig ist

Die Verlängerung von vier auf acht Wochen ist mehr als eine kleine Korrektur im Sozialrecht. Sie passt die Pflegeversicherung an die Realität längerer Behandlungs- und Rehabilitationsverläufe an.

Krankenhausaufenthalte enden nicht immer nach wenigen Tagen, und auch Reha-Maßnahmen brauchen häufig mehr Zeit. Die bisherige Vier-Wochen-Grenze führte daher in vielen Fällen zu einem frühen Bruch zwischen tatsächlicher Lebenslage und Leistungsrecht.

Praxisbeispiel

Frau M. hat Pflegegrad 3 und erhält 2026 monatlich 599 Euro Pflegegeld. Nach einem Sturz kommt sie für drei Wochen ins Krankenhaus und anschließend für weitere drei Wochen in eine stationäre Reha.

Insgesamt dauert der Aufenthalt also sechs Wochen. Da das Pflegegeld seit 2026 bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der pflegebedürftigen Person für die ersten acht Wochen weitergezahlt wird, erhält Frau M. das Pflegegeld in diesem Zeitraum weiter.

Für die Familie ist das eine Entlastung, weil das Geld trotz der vorübergehenden Abwesenheit für die Organisation der Rückkehr nach Hause eingeplant werden kann. Würde der Aufenthalt länger als acht Wochen dauern, würde das Pflegegeld ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich ruhen.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit, „Ratgeber Pflege“, Stand 01/2026, insbesondere zu Voraussetzungen und Höhe des Pflegegeldes sowie zur Übergangspflege im Krankenhaus, Bundesministerium für Gesundheit, „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“, insbesondere zur Versorgung bei stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen der Pflegeperson und zum Ruhen des Pflegegeldes nach § 42b SGB XI

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Reha vor der Rente: Gericht stoppt Fehler der Rentenversicherung

Die Rentenversicherung veränderte einen Antrag auf Rehabilitation in einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente. Das ist in bestimmten Fällen legitim, doch nicht in diesem Fall. Es ging vor das Sozialgericht Regensburg, und dieses erklärte die Umdeutung für rechtswidrig (S 3 R 772/20)

Reha vor Rente

Eine berufliche oder medizinische Rehabilitation dient dazu, die Erwerbsfähigkeit einer Erkrankten oder Verletzten wiederherzustellen. Grundsätzlich gilt bei der Rentenversicherung der Grundsatz „Reha vor Rente“.

Deshalb wird eine Erwerbsminderungsrente in der Regel erst dann genehmigt, wenn der Betroffene sich zuvor einer Reha-Maßnahme unterzogen hat und es trotzdem nicht gelang, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen.

In manchen Fällen deutet die Rentenversicherung jedoch einen Reha-Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente um und entscheiden dann über eine Erwerbsminderung mitsamt der beruflichen Folgen für die Betroffenen – und dies gegen deren Willen. Ein solcher Fall beschäftigte das Sozialgericht Regensburg.

Krankgeschrieben, aber nicht erwerbsgemindert

Die Betroffene stellte am 27.01. einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Danach absolvierte sie die entsprechende Maßnahme in Bad Reichenhall. Zum Zeitpunkt des Antrags war sie arbeitsunfähig, also krankgeschrieben.

Damit war sie aber nicht erwerbsgemindert, sondern lediglich wegen ihrer Krankheit zur gesetzten Zeit nicht fähig, ihre bisherige oder ähnlich geartete Erwerbstätigkeit auszuüben. Erwerbsminderung setzt jedoch voraus, dass Betroffene weniger als sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) oder weniger als drei Stunden (volle Erwerbsminderung) pro Tag arbeiten können – und dies seit mindestens sechs Monaten.

Voll erwerbsfähig

Der Entlassungsbericht der Reha-Maßnahme stellte jedoch fest, dass die Frau voll erwerbsfähig war, also sechs Stunden und mehr pro Tag arbeiten konnte. Er ging von einer noch höchstens vier Wochen dauernden Arbeitsunfähigkeit aus.

Antrag auf Erwerbsminderung

Erst am 09.05.2018 stellte die Betroffene einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung. Zwei Gutachten von Sachverständigen vom 28.06.2018 und vom 25. 09.2019 stellten eine Erwerbsminderung fest. Die Rentenversicherung ging jetzt davon aus, dass der Zustand der Erwerbsminderung seit dem 04.10.2016 bestand.

Dabei interpretierte die Rentenversicherung den Antrag auf eine Reha von 2017 bereits als Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung. Dagegen klagte die Betroffene vor dem Sozialgericht.

Reha-Antrag kann nur bei bestehender Erwerbsminderung umgedeutet werden

Die Richter erklärten diese Interpretation der Rentenversicherung für rechtswidrig. Zwar könne ein Antrag auf Reha als Antrag auf Erwerbsminderung umgedeutet werden. Dies gelte aber nur für den Fall, dass zur Zeit des Antrags tatsächlich eine Erwerbsminderung vorlag.
Dies war aber bei der Betroffenen nachweislich nicht der Fall.

Da sie den Antrag auf Erwerbsminderung am 09.05. gestellt hatte und das entsprechende Gutachten am 28.06. erstellt wurde, sei der Beginn der Erwerbsminderung vielmehr der 01.06..

Wie ist die rechtliche Grundlage?

Ein Reha-Antrag kann dann automatisch als Antrag auf Erwerbsminderungsrente gewertet werden, wenn eine erfolgreiche Rehabilitation zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nicht zu erwarten ist. So regelt es der Paragraf 116 Absatz 2 im Sozialgesetzbuch VI.

Für Betroffene kann eine solche Umwandlung von Nachteil sein. Sie können dann nämlich ihr recht verlieren, über den Verlauf des Verfahrens mitzubestimmen. Vor allem verlieren sie möglicherweise ihr Recht, den Antrag zurückzunehmen.

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Food & Water Watch Applauds Failure of Bad Senate Farm Bill

Today Republicans failed to move their disastrous Farm Bill, the Agricultural Act of 2026, out of the Senate Agriculture Committee. A fierce movement of advocates built enough pressure to keep poison pills, like the Save Our Bacon Act, out of the Committee’s debate on the bill.

Instead of serving everyday people, this Farm Bill was designed to funnel more taxpayer dollars to corporate factory farm expansion, maintain devastating nutrition assistance cuts, and weaken fundamental conservation investments. The bill:

  • Fails to address the devastating impacts of the H.R. 1 cuts to the Supplemental Nutrition Assistance Program (SNAP), leaving millions of people vulnerable to food insecurity and hunger.
  • Expands support for dirty factory farm gas projects and factory farm infrastructure through the Rural Energy for America Program (REAP) despite documented project failures and loan defaults.
  • Guts the budget authority for the Environmental Quality Incentive Program and cuts $500 million from the Conservation Stewardship program, two of the nation’s most oversubscribed conservation programs, stripping critical funding without ensuring sustainable farmers will have access to replacement conservation support.
  • Ignores the devastating impact of the Monsanto Co. v. Durnell Supreme Court decision, which effectively handed pesticide corporations a liability shield and closed the courthouse doors for tens of thousands of sick and suffering Americans.

In a shocking moment of bipartisanship, seventeen members of the Senate Agriculture Committee voted to include an amendment authorizing Mandatory Country-of-Origin Labeling for beef.

In response, Food & Water Watch’s Food Policy Director Rebecca Wolf issued the following statement:

“A Farm Bill that fails to protect farmers from corporate consolidation, invest in real climate solutions and ensure healthy, affordable food for all is not a solution – it’s just more of the same. Senate Democrats were smart to reject this deeply flawed Republican bill. They must continue to do so in September.

“After years of skyrocketing food prices, family farm decimation and worsening climate impacts, Congress should use this opportunity to create a new Farm Bill that builds a resilient food system – not double-down on the same corporate model that created these problems in the first place. We need a fair Farm Bill, not one that continues to prioritize agribusiness profits over farmers, workers, consumers and the planet.”

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Congress Must Strengthen Farm Bill to Fight Unfolding Hunger Crisis

A child hunger crisis is unfolding in plain sight: it’s very likely that more than 1.5 million children nationwide have lost food assistance in the wake of unprecedented SNAP cuts in last year’s Republican reconciliation law. While the farm bill considered by the Senate Agriculture Committee today would take a step in the right direction in addressing some of the fallout from the SNAP cuts enacted last year, it doesn’t do enough for people losing the help they need to afford groceries, and it makes even deeper future cuts to SNAP. Protecting families in the short term shouldn’t take food off families’ plates in the future. Congress must improve this proposal and pass bipartisan legislation this year that addresses the current crisis without making deeper SNAP cuts down the road.

The stakes are high: more than 4.5 million people across the country have already lost food assistance since the reconciliation law’s cuts were enacted last July. That’s the steepest decline in SNAP participation in nearly three decades. The SNAP cuts are already causing children far more harm than most expected, despite Republican claims during last year’s debate that they would be protected. Across the U.S., these cuts are taking away food assistance from eligible families. And without SNAP, these families are skipping meals and choosing between buying groceries and paying for other essentials like rent.

A main culprit of this crisis is the provision — set to take effect in about a year in all but a handful of states — that requires most states to pay between 5 and 15 percent of SNAP costs for the first time in the program’s history, shifting billions of dollars of costs onto states. The too-hasty implementation and dramatic financial implications are leading states to create access barriers to basic food assistance in an effort to lower their error rate. Notably, wrongly turning away an eligible household does not count as an error, while providing somewhat more or less in benefits to a family eligible for SNAP does.

Without a delay to this cost shift, states will have to make hard budgeting decisions in their upcoming legislative sessions, which start in January. States that are unable or unwilling to pay their share of SNAP costs will have to drop out of the program entirely, ending SNAP for children, seniors, parents, workers, veterans, and people with disabilities alike.

States on a bipartisan basis have said they need more time to bring down their error rates — and some have acknowledged that ending SNAP in their state is a potential option.

States on a bipartisan basis have said they need more time to bring down their error rates — and some have acknowledged that ending SNAP in their state is a potential option.

The impact of this massive cost shift has already caused millions of people to lose the food assistance they need to feed their families. Even more people will lose SNAP once states must begin paying billions of dollars in benefit costs for the first time. Without federal action, SNAP may soon no longer exist as a nationwide program available to people in all 50 states.

The farm bill proposed by Senate Agriculture Committee Chair Boozman includes a one-year delay in the cost shift, to October 1, 2028. While the original proposal failed to give states more time to lower their costs by reducing errors, the committee adopted an amendment to give states an additional year to see error rate reductions resulting from their intensive work to lower their error rates and reduce their costs, an additional step in the right direction.

The amendment also provides additional funding for emergency food providers, a positive development and a recognition that the Republican reconciliation law is driving up emergency food needs. But more funding for emergency food is not a substitute for ensuring that SNAP is available and accessible for the families who need it.

Here’s how the proposal falls short of what people across the U.S. need to afford groceries, despite its improvements.

First, it would cut SNAP deeper in future years to pay for the one-year cost shift delay, even as Republicans press for billions of dollars in additional farm relief without offsetting savings. It actually raises the amount some states will have to pay in SNAP benefits in the future, increasing the risk that some states will opt out of participating in SNAP. Addressing this unfolding crisis shouldn’t lead to even deeper food assistance cuts in the future.

Second, it provides only a one-year delay in a provision where too-hasty implementation is causing millions of children to lose food assistance. A longer pause that gives states more time to lower their error rates and prepare for the new costs would let states reassess their steps to lower error rates and undo unwarranted access barriers that are taking food assistance away from eligible people who need it. Congress already gave some states a two-year delay in paying the cost shift — those with the highest error rates — and the Boozman farm bill preserves that preferential treatment. All states need more than just one additional year to responsibly reduce their errors and budget for these new costs.

Third, the proposal fails to delay the imminent 50 percent cut to federal funding for SNAP administrative costs, which takes effect in less than two months on October 1. Some states have already failed to backfill for this federal funding cut, which will force them to try to improve their SNAP programs’ accuracy with fewer resources. That will raise the risk of more staffing shortages, backlogs, and people waiting months without benefits. Delaying this cut to administrative funding is critical to restoring food assistance for eligible families who are losing food assistance solely because they can’t get through on overloaded phone lines, and because understaffed states can’t keep up with additional red tape. It’s also important for accomplishing what policymakers say they want: improved program administration and fewer payment errors.

When Congress returns this fall, policymakers must work on a bipartisan basis to advance legislation that addresses the unfolding crisis without making deeper cuts to food assistance in later years. Recognizing the current hunger crisis and the need to delay the cost shift for all states is an important first step, but Congress can do better. Children and families deserve more.

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Kollabiernde Medienmärchen

Die deutsche Gesellschaft hat ein Problem mit Statistik. Klar, es ist ja Mathematik. Will man sie vollständig erfassen, muss man – wohl oder übel – selbst nachrechnen. Und natürlich muss man das weder im Kopf tun noch den Taschenrechner vom Dachboden holen. Schließlich gibt es mittlerweile KI. In den vergangenen Tagen begegneten uns gleich drei Schlagzeilen, […]

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New National Policy Agenda Offers Blueprint for Shifting and Keeping People Power

Today, Dēmos is releasing its 2026 Policy Agenda, Power Policies: How to Get and Keep People Power in the United States, which centers on nine reforms addressing the intertwined crises of economic inequality and democratic erosion. The agenda not only offers a governing roadmap for advocates looking to radically improve people’s material conditions, but also establishes a clear vision for what comes after power shifts.

At a moment where wealth and political power are increasingly concentrated in the hands of a few, policies that tackle both the immediate and the structural, long-term causes of this are imperative to reshape Americans’ lives and sustain progress. Dēmos has worked at the intersection of economic justice and democracy reform for more than 25 years, and that knowledge – and ties to frontline organizations across the country – uniquely positioned the organization’s policy experts to create a package of long-term solutions.

"For too long, public debate has centered on short term wins, but the more important question is what happens after power shifts," said Taifa Smith Butler, President of Dēmos. “History shows that periods of political upheaval can also create opportunities for transformative change. Previous generations have used these moments to advance civil rights, expand democracy, and build economic security. This agenda is our contribution to building a bold vision for the future that endures.”

The nine policies outlined in the agenda look at change from two different lenses. First, a recommendation of three populist policies, aimed to swiftly and resolutely improve material conditions in the here and now. Then, the agenda lays out six structural solutions to change the systems that govern political and economic power so that everyday people, especially Black and brown people, have more power, and can keep it. The policies, when moved on collectively, offer a new blueprint for navigating this current landscape and delivers public institutions that are more accountable, a democracy that is more representative, and an economy that delivers mobility and security for all.

“We wanted to be bold in our thinking to address the struggles of everyday people, and craft solutions as large as the problems we aim to address. These policies have the potential to change the material conditions of the multiracial working class, putting money in their pockets and time at their disposal,” said Alix Gould-Werth, Chief of Programs and Strategy at Dēmos. “When circumstances shift in this manner, when we disrupt the avenues by which corporations and the ultra-wealthy have a stranglehold on our resources, the economic and political power of Black and brown communities will grow."

As debates over the country's future continue, Dēmos hopes this agenda will serve as a resource for leaders committed to advancing bold, people-centered policies that build a multiracial democracy that not only survives today's challenges but endures for generations to come.

The full report is available here.

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Bis zu 8.000 Euro für Assistenz: Neue Förderung für Behindertenverbände gestartet

Bundesweit tätige Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen können seit dem 3. August 2026 Fördermittel aus dem Partizipationsfonds beantragen. Die Frist endet bereits am 17. September 2026 um 15:59 Uhr, sodass für Registrierung, Projektplanung und Zusammenstellung der Unterlagen nur gut sechs Wochen bleiben.

Die Ausschreibung betrifft Projekte, die am 1. Februar 2027 oder später beginnen. Gefördert werden unter anderem Fortbildungen, Nachwuchsarbeit, barrierefreie Informationsangebote, digitale Vorhaben und Assistenzleistungen.

Die Förderung richtet sich nicht an Privatpersonen

Beim Partizipationsfonds handelt es sich nicht um eine Sozialleistung für einzelne Menschen mit Behinderungen. Das Programm soll Organisationen dabei unterstützen, die Interessen ihrer Mitglieder auf Bundesebene wirkungsvoller in politische und gesellschaftliche Entscheidungen einzubringen.

Wer persönliche Assistenz, Eingliederungshilfe oder andere individuelle Teilhabeleistungen benötigt, muss sich weiterhin an den jeweils zuständigen Leistungsträger wenden. Einen Überblick über solche Ansprüche bietet der Beitrag „Welche Angebote gibt es für Menschen mit Behinderung?“.

Auch das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen ist von der neuen Verbandsförderung zu unterscheiden. Beim Persönlichen Budget erhält die leistungsberechtigte Person Geld oder Gutscheine, um bewilligte Unterstützungsleistungen selbst zu organisieren.

Warum der Bund die Teilhabe fördert

Die Förderung beruht auf Paragraf 19 des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie auf den Artikeln 4 und 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. Danach sollen Menschen mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen eng konsultiert und aktiv in öffentliche Angelegenheiten einbezogen werden.

Viele Selbstvertretungsorganisationen arbeiten mit kleinen Geschäftsstellen und einem hohen Anteil ehrenamtlich Tätiger. Kosten für Assistenz, Gebärdensprachdolmetschen, Leichte Sprache oder barrierefreie Technik können eine Beteiligung an Anhörungen, Fachgesprächen und politischen Beratungen erheblich erschweren.

Der Fonds soll solche Nachteile verringern und zugleich die Arbeitsfähigkeit der Organisationen verbessern. Weitere Informationen zur Bedeutung zugänglicher Kommunikation enthält der Gegen-Hartz-Beitrag über Barrierefreiheit, Ansprüche und gesellschaftliche Teilhabe.

Welche Organisationen einen Antrag stellen dürfen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften. In Betracht kommen vor allem Organisationen, deren Mitglieder überwiegend Menschen mit Behinderungen sind und die überwiegend von Menschen mit Behinderungen geleitet werden.

Anträge können außerdem von Organisationen gestellt werden, deren Hauptziel die Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen ist. Einbezogen sind auch Angehörigenorganisationen, beispielsweise für Kinder mit Behinderungen, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, taubblinde Menschen oder Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Zusätzlich müssen die Voraussetzungen aus Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllt sein. Die Organisation muss nach ihrer Satzung dauerhaft die Belange von Menschen mit Behinderungen fördern, zur Interessenvertretung auf Bundesebene geeignet sein und seit mindestens drei Jahren bestehen.

Verlangt werden außerdem eine verlässliche und sachgerechte Arbeitsweise sowie eine Befreiung von der Körperschaftsteuer wegen gemeinnütziger Zwecke. Eine noch junge Initiative, die erst seit wenigen Monaten besteht, dürfte diese Bedingungen daher regelmäßig nicht erfüllen.

Diese Vorhaben können gefördert werden

Die neue Richtlinie erfasst mehrere Arten von Projekten. Dazu gehören Fortbildungen für ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte, Workshops zur Interessenvertretung, Coachingangebote sowie die Förderung künftiger Nachwuchskräfte und der Jugendarbeit.

Förderfähig sind ebenfalls Maßnahmen zur Organisationsentwicklung, zum Aufbau von Netzwerken und zur Verbesserung der technischen Infrastruktur. Eine gewöhnliche Ausstattung von Arbeitsplätzen wird jedoch nicht finanziert.

Auch behinderungsbedingte Mehrkosten können berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise Übersetzungen in Leichte Sprache, Gebärdensprachdolmetschen und technische Arbeitshilfen, sofern dafür nicht bereits ein Anspruch aus einer anderen gesetzlichen Grundlage besteht.

Förderpunkt Regelung für die Ausschreibung 2026 Antragszeitraum 3. August bis 17. September 2026, 15:59 Uhr Frühester Projektbeginn 1. Februar 2027 Förderanteil Bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben Eigenbeteiligung Grundsätzlich mindestens fünf Prozent Assistenzkosten Förderfähige Ausgaben von höchstens 8.000 Euro pro Jahr Projektlaufzeit In der Regel bis zu drei Jahre Antragstellung Elektronisch und in deutscher Sprache über das Förderportal BMAS Ausgeschlossene Vorhaben Kommunale oder regionale Projekte sowie reine Sport- oder Kunstprojekte Bis zu 8.000 Euro jährlich für Assistenzkräfte

Für Assistenzkräfte können pro Jahr Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro als förderfähig anerkannt werden. Die Unterstützung kommt in Betracht, wenn ehrenamtlich Tätige oder Mitglieder wegen ihrer Behinderung Assistenz für Aufgaben innerhalb der Organisation benötigen.

Auch bei einer über den Fonds geförderten Qualifizierung kann die erforderliche Assistenz berücksichtigt werden. Voraussetzung ist jeweils, dass die Kosten nicht bereits von einer anderen Stelle übernommen werden müssen.

Die Grenze von 8.000 Euro bedeutet nicht, dass jeder Antragsteller automatisch diesen Betrag ausgezahlt bekommt. Da die Förderung grundsätzlich höchstens 95 Prozent der anerkannten Ausgaben umfasst, können Eigenmittel erforderlich sein und die tatsächliche Bewilligung niedriger ausfallen.

Assistenz braucht einen getrennten Antrag

Eine wichtige Einschränkung betrifft die Verbindung verschiedener Fördergegenstände. Assistenzleistungen dürfen in einem Antrag nicht mit Fortbildungen, Medienprojekten, Netzwerkarbeit oder anderen Maßnahmen kombiniert werden.

Benötigt ein Verband sowohl Geld für ein Projekt als auch für Assistenzkräfte, sind getrennte Anträge notwendig. Diese Vorgabe sollte bereits bei der Projektplanung berücksichtigt werden, damit die Unterlagen rechtzeitig vollständig eingereicht werden können.

Welche weiteren Ausgaben anerkannt werden können

Neben Assistenzkosten können projektbezogene Personalausgaben, Honorare, Öffentlichkeitsarbeit, Räume und Qualifizierungskosten förderfähig sein. Bei Fortbildungen dürfen unter bestimmten Bedingungen auch Reisekosten ehrenamtlich Tätiger berücksichtigt werden.

Für weitere projektbezogene Ausgaben sieht die Richtlinie eine Pauschale von 19 Prozent der unmittelbar förderfähigen Personalausgaben vor. Die genaue Finanzierungsplanung muss dennoch nachvollziehbar sein, denn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist im Antrag nachzuweisen.

Der Eigenanteil von grundsätzlich fünf Prozent kann unter bestimmten Bedingungen durch Barmittel oder durch anrechenbare Personalausgaben des Antragstellers beziehungsweise eines beteiligten Partners erbracht werden. Zusätzliche öffentliche oder private Mittel sind möglich, sofern für denselben Förderzweck keine unzulässige Doppelfinanzierung entsteht.

Diese Projekte bleiben von der Förderung ausgeschlossen

Die Ausschreibung verlangt einen erkennbaren Bezug zur Mitgestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene. Vorhaben, die ausschließlich in einer Stadt, einem Landkreis oder einem einzelnen Bundesland wirken sollen, werden deshalb nicht aus dem Partizipationsfonds finanziert.

Ausgeschlossen sind außerdem reine Sport- und Kunstprojekte. Maßnahmen, die zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben einer Organisation gehören oder für die bereits eine andere gesetzliche Finanzierung vorgesehen ist, sind ebenfalls nicht förderfähig.

Ein bundesweiter Verband sollte im Antrag deshalb genau beschreiben, wie das Projekt über einzelne Regionen hinauswirkt. Allgemeine Vereinsarbeit ohne ein abgegrenztes Vorhaben und ohne nachvollziehbaren Bezug zur politischen Teilhabe dürfte nicht ausreichen.

Der Antrag muss vollständig im Förderportal eingehen

Das Verfahren wird vollständig über das Förderportal des BMAS abgewickelt. Anträge müssen in deutscher Sprache elektronisch eingereicht werden, wobei für die Wahrung der Frist die Eingangsbestätigung des Portals zählt.

Ein Antrag gilt als vollständig, wenn sämtliche erforderlichen Angaben im Onlineformular gemacht und alle in der Checkliste verlangten Unterlagen hochgeladen wurden. Die Checkliste und gegebenenfalls vorgeschriebene Formulare stehen im Dokumentenbereich des Portals bereit.

Für die erstmalige fristgerechte Einreichung genügt der vollständige elektronische Antrag, wenn im Portal die dafür vorgesehene Checkbox Z760 aktiviert wird. Wird das Vorhaben für eine Förderung ausgewählt, müssen die Unterlagen anschließend durch die vertretungsberechtigte Person bestätigt werden.

Diese Bestätigung kann je nach Vertretungsform über einen kostenlosen eID-Service, ein TAN-Verfahren oder eine qualifizierte elektronische Signatur erfolgen. Eine Nachreichung auf dem Postweg ist nur ausnahmsweise vorgesehen.

Kostenlose Hilfe bei der Antragstellung

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bietet am 6. und 27. August 2026 jeweils um 10 Uhr einen Antragsworkshop an. Interessierte Organisationen können sich nach Angaben des BMAS über die E-Mail-Adresse partizipationsfonds@kbs.de anmelden.

Wegen der kurzen Frist sollte die Registrierung im Förderportal nicht bis zum letzten Tag aufgeschoben werden. Technische Fragen, fehlende Vollmachten oder noch nicht verfügbare Nachweise können sonst dazu führen, dass ein Antrag nicht rechtzeitig bestätigt wird.

Wie über die Anträge entschieden wird

Zunächst prüft die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, ob ein Antrag die formellen Förderbedingungen erfüllt. Anschließend werden Stellungnahmen des zuständigen BMAS-Fachreferats eingeholt und die förderfähigen Anträge einem Beirat vorgelegt.

Der Beirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen von Menschen mit Behinderungen und gibt Förderempfehlungen ab. Sind mehr geeignete Anträge vorhanden als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sollen insbesondere notwendige Nachteilsausgleiche und Vorhaben zur Nachwuchsförderung berücksichtigt werden.

Bei der Auswahl soll außerdem die Vielfalt unterschiedlicher Behinderungen abgebildet werden. Ein Anspruch auf eine Bewilligung besteht selbst bei vollständig erfüllten Voraussetzungen nicht.

Was Antragsteller jetzt vorbereiten sollten

Organisationen sollten zuerst prüfen, ob sie bundesweit tätig sind und sämtliche Anforderungen an die Antragsberechtigung erfüllen. Danach müssen Projektziel, Zielgruppe, Laufzeit, Arbeitsplan und Bezug zur politischen Teilhabe verständlich beschrieben werden.

Ebenso wichtig sind ein belastbarer Finanzierungsplan und die klare Abgrenzung zu bereits finanzierten Aufgaben. Benötigte Assistenzleistungen müssen aus der Kalkulation des übrigen Vorhabens herausgenommen und in einem eigenen Antrag dargestellt werden.

Da verspätete oder unvollständige Anträge grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, sollte eine interne Abgabefrist mehrere Tage vor dem 17. September angesetzt werden. So bleibt Zeit, um hochgeladene Dokumente, Beträge und die Eingangsbestätigung zu prüfen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Ein fiktiver bundesweit tätiger Selbstvertretungsverband plant für 2027 eine Schulungsreihe, in der junge Mitglieder auf Anhörungen und Gespräche mit Bundesbehörden vorbereitet werden. Ergänzend sollen barrierefreie digitale Informationsmaterialien erstellt und mehrere Onlineveranstaltungen angeboten werden.

Die anerkennungsfähigen Gesamtausgaben des Projekts betragen 20.000 Euro. Bei einer Förderung von 95 Prozent könnte der Zuschuss höchstens 19.000 Euro betragen, während der Verband mindestens 1.000 Euro als Eigenbeteiligung einplanen müsste.

Benötigen einzelne ehrenamtlich Mitwirkende zusätzlich persönliche Assistenz, darf der Verband diese Kosten nicht in denselben Antrag aufnehmen. Er müsste hierfür einen getrennten Assistenzantrag stellen und den jährlichen Höchstbetrag sowie den möglichen Eigenanteil beachten.

Quellenhinweis: Grundlage des Beitrags sind die Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. Juli 2026 und die Förderrichtlinie vom 3. Juni 2026.

Der Beitrag Bis zu 8.000 Euro für Assistenz: Neue Förderung für Behindertenverbände gestartet erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Messung von Lufttemperatur und Niederschlag für die Bewertung des Klimawandels – David Legates

17. EIKE-Konferenz in Halle an der Saale am 27. Juni 2026 Probleme bei der Messung von Lufttemperatur und Niederschlag für die Bewertung des Klimawandels.
David Russell Legates ist ehemaliger Professor für Geografie an der University of Delaware. Er war Direktor des Zentrums für Klimaforschung an derselben Universität und ehemaliger Staatsklimatologe von Delaware.
Im September 2020 ernannte ihn die Trump-Regierung zum stellvertretenden Staatssekretär für Beobachtung und Vorhersage bei der National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA), wo er bis Januar 2021 tätig war.

Hinweis: Das Video wurde auf unserem englischen Kanal publiziert: Mit dem Zahnrad unten rechts können Sie mit „Untertitel“ und „übersetzen/deutsch“ den deutschen Text mitlesen.

Der Beitrag Messung von Lufttemperatur und Niederschlag für die Bewertung des Klimawandels – David Legates erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Telephone conversation with Guards Colonel Abdulaziz Shikhabidov, Commander of the 76th Guards Airborne Assault Division

PRESIDENT OF RUSSIA - 6. August 2026 - 18:50

Vladimir Putin had a telephone conversation with Guards Colonel Abdulaziz Shikhabidov, Commander of the 76th Guards Air Assault Division.

The Supreme Commander-in-Chief heard a report on the combat situation along the line of contact in the Dobropolye tactical sector within the division’s area of responsibility and thanked the division’s personnel for their service in combat.

* * *

Abdulaziz Shikhabidov: Comrade Supreme Commander-in-Chief, good evening.

Colonel Shikhabidov, Commander of the 76th Guards Air Assault Division, reporting.

Following the full liberation of the Kursk Region and the establishment of a buffer zone in the Sumy Region, the division, acting on the instructions of the Chief of the General Staff of the Armed Forces of the Russian Federation, is carrying out combat missions as part of the Tsentr Group in the Dobropolye tactical sector.

Units of the division took part in completing the capture of Krasnoarmeysk and liberated Grishino, Novoalexandrovka, Vasilyevka, and Shevchenko. The division’s formations and units continue to take part in the liberation of the Donetsk People’s Republic.

Comrade Supreme Commander-in-Chief,

Combat operations are being conducted virtually without interruption through the active use of new tactics and methods of warfare and the continued improvement of unmanned systems capabilities and assets. To maintain the ability to conduct active combat operations, combat training activities are continuously held at the division’s training ranges for battalions undergoing restoration of their combat readiness.

In the course of combat operations in the Dobropolye tactical sector, enemy losses amounted to more than 6,000 personnel. Fourteen tanks, 140 armoured combat vehicles, 54 artillery pieces and mortars, and 210 motor vehicles were destroyed. Nineteen enemy personnel were taken prisoner, and more than 71 counterattacks were repelled.

There are no issues requiring attention. This concludes my report.

Vladimir Putin: How would you assess the overall morale of the troops? How are the men doing?

Abdulaziz Shikhabidov: Comrade Supreme Commander-in-Chief, morale is high and confident. We are ready to carry out all the tasks assigned to us.

Vladimir Putin: Good. And what do you think needs to be provided? Is there perhaps anything you are lacking?

Abdulaziz Shikhabidov: At present, as part of the group, if I may put it that way, we are keeping pace with the times and improving all our tactics and methods of operation, including practical operations on the front line and the use of modern technologies. We are not standing still; we are constantly improving.

Vladimir Putin: Are the tasks being assigned achievable within the specified timeframes?

Abdulaziz Shikhabidov: Yes, absolutely. All the deadlines being set are realistic.

Vladimir Putin: Good.

It was very important for me to hear that from you, as the commander of the 76th Division. It is a legendary division. I wish you every success.

Moreover, your division is operating at a good pace in the Dobropolye sector, at a faster pace than the other units operating alongside you. So I would like to thank you, your subordinates, and all the soldiers and commanders. Please convey my very best wishes and words of gratitude to them.

Abdulaziz Shikhabidov: Understood. I have received the task.

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Klimahorror: Bodensatz am Bodensee

Es gibt wahrlich keinen geographischen oder gesellschaftlichen Teilbereich in diesem Land mehr, der nicht bemüht wird, um die Panik vor der für diese Jahreszeit völlig normalen Sommerhitze zu schüren. Nicht nur, das dass seit Corona restlos desavouierte Robert-Koch-Institut (RKI) mit eilfertiger Unterstützung der gesamten Mainstream-Journaille das Ammenmärchen unter die Leute bringt, es habe in diesem […]

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Verwaltungsdigitalisierung: Digitalminister Wildberger wiederholt alte Fehler

netzpolitik.org - 6. August 2026 - 18:06

Das Digitalministerium will Staat und Verwaltung digitalisieren. Doch Minister Wildberger wiederholt bekannte Fehler im Prestige-Projekt. Das zeigt ein Bericht des Bundesrechnungshofs, den wir veröffentlichen. Noch immer fehlen Standards und ein Projektmanagement-Tool.

Digitalminister Karsten Wildberger will die Verwaltungsdigitalisierung umkrempeln. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und Minister Karsten Wildberger rühmen sich für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Doch sie wiederholen bekannte Fehler.

Das zeigt ein aktueller Bericht des Bundesrechnungshofs. Zuerst berichtete Bild. Wir veröffentlichen das Dokument: Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur 21. Legislaturperiode.

Statt gemeinsamen Standards zu folgen, preschen einzelne mit Insellösungen vor, die nur in ihrem Ökosystem funktionieren. Es fehlt eine Gesamtstrategie. Es fehlt ein klares Zielbild. Und es fehlen Instrumente, einzelne Digitalisierungsmaßnahmen zu monitoren – also zu erfassen, was bisher passiert, was nachzubessern ist und was insgesamt besser laufen könnte.

Ministerium ringt mit Fallstricken

Ein Großprojekt von Minister Wildberger ist der Deutschland-Stack. Der Baukasten ist wesentlicher Teil der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Er soll Bund, Ländern und Kommunen „Bausteine“ an die Hand geben, mit denen sie ihre Verwaltungsleistungen einheitlich digitalisieren können.

Mit dem Stack greift Wildberger Kritik und Empfehlungen auf, die Expert:innen etwa zum Onlinezugangsgesetz 2.0 äußerten. Er soll einheitliche Basiskomponenten bestimmen, die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen nachnutzen können, Standards setzen für anschlussfähige Lösungen und eine zentrale Stelle, die eine Gesamtstrategie im Blick hat.

Der Deutschland-Stack ist seit gut einem Jahr beschlossen. Schon jetzt ist für den Bundesrechnungshof (BRH) erkennbar, dass das Ministerium mit den großen Fallstricken ringt.

Standards dringend notwendig

Zu den Basiskomponenten zählen unter anderem Fit-Connect, das National Once Only Technical System und die EUDI-Wallet, so das Bund-Länder-Gremium IT-Planungsrat im Juni.

Diese Komponenten bestehen schon deutlich länger als der Deutschland-Stack. Ob sie mit dem Stack kompatibel sind, sei laut Rechnungshof fraglich. Das habe das BMDS nicht ausreichend geprüft. Unter Umständen müssen die zuständigen Stellen die Komponenten an den Stack anpassen. Es bestehe „das Risiko“, dass das bis zum offiziellen Start des Deutschland-Stacks Anfang 2028 nicht rechtzeitig gelingt.

Insgesamt fordern die Prüfer:innen das BMDS dazu auf, bei den „Standards und Technologien für den Deutschland-Stack“ einen Zahn zuzulegen. Nach eigener Zielvorgabe will das BMDS sie erst Anfang 2028 umfassend bereitstellen.

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Erst wenn wesentliche Standards und Technologien für den Deutschland-Stack feststehen, kann das BMDS abschließend bewerten, welche bestehenden Basisdienste konform zum Deutschland-Stack sind. Trotzdem beschloss der IT-Planungsrat, welche IT-Lösungen als Basisdienste für den Deutschland-Stack vorgesehen sind.

Keine verlässliche Grundlage

Verbindliche Standards fehlen etwa beim Thema generative KI und IT-Sicherheit, bemängeln die Rechnungsprüfer. Gleichzeitig entwickelt das Digitalministerium etwa das KI-Projekt Spark und fördert Projekte zu agentischer KI über den Agentic AI Hub. Akteure wie Länder oder Unternehmen haben laut BRH damit keine „verlässliche Planungsgrundlage“.

Erschwerend komme hinzu, dass die Akteure nicht erkennen können, welche Standards sie verbindlich umsetzen müssen. Zwar sind alle „128 erarbeiteten Standards und Technologien“ auf der Website zum Deutschland-Stack aufgelistet. Aber es ist nicht ausgewiesen, welche davon der IT-Planungsrat beschlossen hat.

Niemand steht am Steuer

Die wackelige Kommunikation auf der Website passt ins Bild. Der Rechnungshof bemängelt grundsätzlich, dass das Ministerium das Steuer nicht in der Hand hat. So gebe es erst jetzt, ein Jahr nach dem Beschluss zum D‑Stack, eine Meilensteinplanung. Dabei habe das BMDS versäumt, „Risiken und Abhängigkeiten zwischen den Projekten des D‑Stacks“ zu ermitteln. Das könne wiederum zu Verzögerungen führen.

Das BMDS hat zudem versäumt, ein übergreifendes Berichtswesen aufzubauen. Damit fehlen ihm geeignete Informationen, um den Deutschland-Stack zu steuern.

Auch die zentrale Software zum Projektmanagement PMflex komme laut BRH viel zu spät. Damit will das Ministerium erfassen, welche Fortschritte die zuständigen Behörden bei der Modernisierungsagenda Bund machen. Laut Agenda sollte das Tool innerhalb von vier Monaten fertig sein. Aber wahrscheinlich werden die Ressorts erst ab 2027 damit arbeiten.

Für den „Überblick über den Stand der Vorhaben zur Verwaltungsdigitalisierung“ sei das Tool unumgänglich. Damit sollen die Ressorts unter anderem „Kennzahlen zur Wirkungsmessung“ festhalten und auch, ob die gewählten Maßnahmen effektiv sind.

Das könnte aber insgesamt schwierig werden. Laut Rechnungshof hat die Bundesregierung in der Modernisierungsagenda „nur vage und abstrakt formuliert“, welche Ziele in der Verwaltungsdigitalisierung erreichen will. Wie genau gemessen werden soll, welche Maßnahme erfolgreich ist, ist nicht über Kennzahlen oder Ähnliches festgelegt.

Der Bundesrechnungshof kritisierte bereits in seinem Bericht vor einem Jahr, dass etwa Zielbild und Monitoring fehlen.

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