«Mund halten und Steuern zahlen, das sind die ersten Pflichten des Staatsbürgers. Die Mütter haben dann noch, wenn möglich, recht viele Kinder in die Welt zu setzen, damit der Staat ohne jede Verantwortung darüber frei verfügen kann und die heilige Staatsmedizin die nötigen Versuchskaninchen bekommt. Eine Mutter darf sich nur nicht einbilden, dass die Kinder ihr Eigentum sind.» (-Hugo Wegener)
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Jobcenter trickst Bürgergeld-Bezieher aus – mit einem folgenschweren Ergebnis
Die meisten Bürger gehen davon aus, dass sie von ihren Behörden rechtsverbindliche und hilfreiche Auskünfte erhalten. Wer auf staatliche Leistungen angewiesen ist, kann sich darauf aber keineswegs verlassen.
Das zeigt auch die hohe Fehlerquote bei Bürgergeldbescheiden. Statt zu helfen, riet eine Jobcenter-Mitarbeiterin einem Leistungsempfänger, er solle doch einen Kredit aufnehmen, bis über seine Leistungen entschieden sei.
Die Folge: Der Kredit wurde dem Betroffenen als Einkommen angerechnet. Zudem verschuldete er sich hoch.
Arbeitsplätze sind immer nur vorübergehendDer gelernte Sanitärinstallateur Gerd Müller war durch zwei Unfälle körperlich eingeschränkt. Zunächst wurde er 2001 bei einem Überfall schwer verletzt. 2006 folgte ein schwerer Fahrradunfall.
Dauerhafte Schmerzen und Beeinträchtigungen in der Schulter sind die Spätfolgen. Trotzdem wollte er arbeiten. Deshalb nahm er immer wieder Aushilfsjobs an. Da das Einkommen aber nicht ausreichte, erhielt er zusätzlich ergänzende Leistungen in Höhe von 191 Euro vom Jobcenter.
Jobcenter-Mitarbeiterin empfiehlt KreditIm März musste sich Gerd Müller erneut einer Operation unterziehen. Kurz zuvor war er, wie so oft in der Vergangenheit, aus einem befristeten Arbeitsverhältnis entlassen worden.
Wegen des geringen Krankengeldes, das ihm zusteht, wendet er sich an das Jobcenter und erkundigt sich nach höheren Leistungen.
Die zuständige Sachbearbeiterin teilt ihm mit, dass die Bearbeitung eines Antrags auf volle Leistungen einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Sie empfahl ihm, ein Darlehen aufzunehmen, um diese Zeit zu überbrücken. Dies tat er auch.
Unterlagen im Jobcenter verschwundenHerr Müller war in der Vergangenheit immer wieder vom Jobcenter enttäuscht worden. Er fühlte sich durch ständige Vorladungen schikaniert. Sogar am Tag seiner Operation sollte er vorher beim Jobcenter erscheinen. Deshalb entschied er sich, auf die Operation zu verzichten und stattdessen Wohngeld zu beantragen.
Am 31. März gibt Herr Müller seine Abmeldung am Empfang des Jobcenters ab und beantragt Wohngeld. Nach einigen Wochen forderte die Wohngeldstelle die entsprechende Abmeldung vom Jobcenter an.
Als Herr Müller das entsprechende Formular beim Jobcenter anforderte, war es in seiner Akte nicht auffindbar. Herr Müller beantragt daraufhin Akteneinsicht und findet Wochen später einen entsprechenden Vermerk, dass er sich abgemeldet habe. Die Abmeldung ist bis heute verschwunden und Herr Schulz hat auch kein Wohngeld erhalten.
Jobcenter trickst Bürgergeld-Bezieher ausIm August meldete er sich deshalb wieder beim Jobcenter und erhält seitdem Bürgergeld. Die Differenz von rund 660 Euro will ihm das Jobcenter aber nicht erstatten.
Außerdem will man ihm den aufgenommenen Kredit voll als Einkommen anrechnen. Den Kredit, zu dem ihm das Jobcenter geraten hatte. Statt es gut zu meinen, wurde er also komplett über den Tisch gezogen. So hat Herr Müller inzwischen 2600 Euro Schulden und mehrere Klagen vor dem Sozialgericht anhängig, die noch nicht entschieden sind.
Auf Nachfrage beim zuständigen Jobcenter, wie es denn sein könne, dass Unterlagen verschwinden, antwortete eine Pressesprecherin: “Auf Wunsch kann eine schriftliche Eingangsbestätigung angefordert werden. Die Mitarbeiter sind nicht mehr verpflichtet, diese automatisch auszuhändigen”.
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Bürgergeld: Zahlen sprechen gegen “Arbeitsverweigerer” und schärfere Sanktionen
In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder eine Verschärfung des Bürgergeldes gefordert, da es sich bei den Empfängern des Bürgergeldes überwiegend um sogenannte “Arbeitsverweigerer” handele.
Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Blick auf die tatsächliche statistische Situation in den einzelnen Jobcentern.
Im Oktober tagte dazu der Leipziger Stadtrat und diskutierte über die Arbeit der Jobcenter vor Ort und die anstehenden Änderungen im Bürgergeldgesetz. Schnell wurde klar, dass die aktuellen Zahlen keinen Anlass für Verschärfungen geben.
Denn die Darstellung, dass eine große Zahl an Bürgergeld-Empfängern bewusst Arbeitsangebote ablehnt, lässt sich durch die Zahlen des Jobcenters Leipzig nicht stützen.
Anfrage zu den Sanktionen bei ArbeitsverweigerungenDie Linksfraktion im Leipziger Stadtrat hatte deshalb die Initiative ergriffen und in einer Anfrage die Realität der Zahlenlage aufgedeckt. Sie stellte fest, dass die Bundesregierung Anfang Oktober 2024 neue Sanktionen beschlossen hat, die ab Januar 2025 in Kraft treten werden.
Dazu gehört unter anderem eine Kürzung der Grundsicherung um 30 Prozent für drei Monate, wenn eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund abgelehnt wird.
Auch das Versäumen von Terminen beim Jobcenter sowie die Ausübung von Schwarzarbeit sollen zu Sanktionen führen. Ferner wurden die Jobcenter angewiesen, Schwarzarbeit zukünftig an die Zollbehörden zu melden.
Sanktionen im PromillebereichDer Linke-Stadtrat Volker Külow nutzte die Ratsversammlung, um von Clemens Schülke eine Einschätzung zur Notwendigkeit der Sanktionen im Kontext der tatsächlichen Sanktionsquote in Leipzig zu erhalten. Doch Schülke verzichtete darauf, inhaltlich zu argumentieren – die Zahlen sprechen für sich.
Im Zeitraum von Januar 2023 bis Juni 2024 gab es monatlich zwischen 28 und 718 Fälle von Leistungsminderungen im Jobcenter Leipzig, was lediglich 0,3 bis 1,6 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betrifft.
Bei den 15- bis 24-Jährigen lag die Quote im Durchschnitt bei 1,5 Prozent, bei den 25- bis 50-Jährigen bei 1,3 Prozent und bei den über 50-Jährigen sogar nur bei 0,3 Prozent.
Verweigerung der Arbeitsaufnahme fast nie Grund für SanktionenDiese niedrigen Zahlen verdeutlichen, dass die politische Debatte um das Bürgergeld und die erneuten Forderungen nach Verschärfungen kaum eine Basis in der Realität haben.
Die „Verweigerung einer Arbeitsaufnahme“ war dabei einer der geringsten Gründe für die ausgesprochenen Sanktionen.
Im Juni 2024 wurden bei 625 sanktionierten Bürgergeld-Empfängern lediglich 14 Personen aufgrund der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit bestraft. Das entspricht gerade einmal 2 Prozent der sanktionierten Personen und nur 0,035 Prozent aller 40.262 erwerbsfähigen Leistungsbezieher in Leipzig.
Meldeversäumnisse als Hauptgrund für Bürgergeld-SanktionenEin noch deutlicheres Bild ergibt sich, wenn man die Art der Verstöße näher betrachtet. Der Großteil der Sanktionen – zwischen 61 und 98 Prozent – wurde aufgrund von Meldeversäumnissen ausgesprochen. Das bedeutet, dass die meisten Betroffenen schlichtweg Termine im Jobcenter verpasst hatten.
Diese Tatsachen entlarven die aktuelle politische Diskussion um die angeblich weitverbreitete Arbeitsverweigerung als überzogen und unverhältnismäßig. Die Vorstellung, dass eine erhebliche Zahl von Bürgergeld-Empfängern systematisch der Arbeit ausweicht, entspricht nicht den Tatsachen.
Vielmehr lassen die Zahlen darauf schließen, dass es sich bei vielen Fällen um organisatorische Probleme handelt, die zu Sanktionen führen – etwa durch verpasste Termine oder Unklarheiten in der Kommunikation mit dem Jobcenter.
Geschlechterunterschiede bei den SanktionenDas Wirtschaftsdezernat der Stadt Leipzig gab darüber hinaus Einblick in die Verteilung der Sanktionen nach Geschlechtern. Demnach wurden im Durchschnitt 70 Prozent der Leistungsminderungen bei männlichen und etwa 30 Prozent bei weiblichen Leistungsberechtigten verhängt.
Die Tatsache, dass Frauen seltener von Sanktionen betroffen sind, könnte somit auf eine bessere Organisation oder auch andere persönliche Umstände zurückgeführt werden.
Zukünftige Verwendung der zusätzlichen FinanzmittelVolker Külow, Mitglied der Linksfraktion, stellte auch die Frage, ob die zusätzlichen 7 Millionen Euro, die das Jobcenter Leipzig im Jahr 2025 erhalten soll, genutzt werden könnten, um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen, beispielsweise in Schulbibliotheken oder bei der Stadtreinigung.
Doch auch hierzu konnte Clemens Schülke noch keine konkreten Angaben machen. Eine Entscheidung darüber, wie diese Gelder verwendet werden könnten, wird erst Mitte November erwartet, wenn dem Stadtrat ein erster Entwurf zur Finanzplanung vorgelegt wird.
Kommunen stehen vor großen HerausforderungenDie Debatte zeigt, wie die veränderten politischen Rahmenbedingungen Auswirkungen auf die kommunalen Strukturen haben können und welche Unsicherheiten dadurch entstehen.
Während einerseits vonseiten der Bundesregierung ein verstärkter Sanktionsdruck aufgebaut wird, stehen die Kommunen vor der Herausforderung, die zugesagten finanziellen Mittel effizient einzusetzen, um tatsächlich sinnvolle Maßnahmen zur Förderung der Erwerbsfähigkeit zu ergreifen.
Zahlen sprechen eine klare SpracheDie aktuellen Zahlen des Jobcenters Leipzig zeigen deutlich, dass bei den meisten Sanktionen echte Arbeitsverweigerung die Ausnahme darstellt. Dennoch wird diese minimale Gruppe in der öffentlichen Debatte immer wieder als Beleg für den angeblichen Missbrauch des Bürgergeldes herangezogen.
Dabei handelt es sich bei den betroffenen Personen vielfach um Menschen, die eher organisatorische Probleme als eine bewusste Ablehnung von Arbeit haben.
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Schwerbehinderung: Krankenkasse muss medizinische Matratze nicht zahlen
Welche Hilfsmittel Menschen mit Schwerbehinderung von der Versicherung bezahlt werden, beschäftigt immer wieder die Sozialgerichte.
Dabei geht es besonders um die Frage, ob diese Mittel tatsächlich dem Ausgleich einer Behinderung dienen, beziehungsweise deren Verschlimmerung vorbeugen, und ob es sich zweitens um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens handelt.
Solche Fragen sind oft knifflig, wie eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zeigt. ((B 3 KR 17/22 R)
Eine Matratze gegen Schlafstörungen bei eingeschränkter MobilitätBeim Konflikt zwischen Versicherter und Versicherung ging es in diesem Fall um die Versorgung mit einer speziellen Matratze. Diese soll dazu dienen, Schlafstörungen von Kindern mit eingeschränkter Mobilität zu lindern.
Hirnschädigung und EntwicklungsstörungDie Betroffene, für die diese Matratze vorgesehen war, erkrankte als Baby an einer schweren BNS-Epilepsie und daraus entwickelte sich ein West-Syndrom mit schwerster komplexer Behinderung.
Die Jugendliche leidet an einer frühkindlichen Hirnschädigung und einer schweren psychomotorischen Entwicklungsstörung. Dazu hat sie eine schwer gestörte Koordination in der zentralen Körperbewegung.
Sie kann sich weder aktiv fortbewegen noch aktiv kommunizieren. Laut ärztlicher Diagnose hat sie durch den Bewegungsmangel Schlafstörungen entwickelt, die sich durch Medikamente nicht behandeln lassen.
Schlafstörungen durch BewegungsmangelDiese führen dazu, dass nächtliche Schlafphasen durch Wachphasen unterbrochen werden, was Zustände der Unruhe auslöst. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung stellte diese Störungen bereits 2013 fest.
Krankenkversicherung lehnt Antrag auf Matratze abEinen 2015 gestellten Antrag auf die Versorgung mit einer speziellen Matratze, die ärztlich verschrieben war, lehnte die Krankenkasse ab. Die Matratze sollte die Eigenbewegung des Kindes durch Mikrostimulation unterstützen, und auf diese Art die Schlafqualität fördern.
Das Sozialgericht verpflichtet die KrankenkasseEine Klage vor dem Sozialgericht hatte Erfolg. Das Gericht holte ein Sachverständigengutachten ein und entschied, dass die Kasse die Versorgung mit der Matratze gewährleisten müsste.
Der Gerichtsbescheid wurde damit begründet, dass die Matratze dem unmittelbaren Behinderungsausgleichs diene, indem sie die nächtlichen Wachphasen reduziere und so dazu helfe, die allgemeinen Grundbedürfnisse zu befriedigen.
Das Landesgericht weist die Klage abIm Berufungsverfahren entschied das Landesgericht anders und hob die Entscheidung der ersten Instanz auf. Jetzt lautete die Begründung, dass die Matratze ein Hilfsmittel sei.
Ein ungestörter Schlaf sei ein allgemeines Grundbedürfnis, und es fehle an einem ausreichenden Nachweis des medizinischen Nutzens nach dem allgemein anerkannten aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse.
Die wissenschaftliche Grundlage ist unzureichendLeitlinien der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin bezögen sich weder auf das vorliegende Krankheitsbild noch auf die spezifische Matratze. Es gebe dazu auch keine relevanten medizinischen Fachveröffentlichungen.
Revison beim BundessozialgerichtLetztlich ging es bis zur Revision beim Bundessozialgericht. Für die Betroffene argumentierte die Klage, dass die Matratze ausschließlich dem Behinderungsausgleich diene, und keinen Bezug zu einem therapeutischen Konzept habe.
Deshalb seien die Anforderungen des Landessozialgerichts zu hoch gesetzt. Es handle sich also nicht um eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode.
Das Bundessozialgericht hielt die Revision zwar für zulässig, aber für unbegründet. Das Landessozialgericht liege richtig damit, dass es keinen Anspruch auf Versorgung mit dieser Matratze gebe.
Welcher Anspruch auf Leistungen besteht?Der Leistungsanspruch bestünde rechtlich auf “Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, oder eine Behinderung auszugleichen.”
Die Matratze sei hier als Hilfsmittel zu bewerten, mit dem der Erfolg der Krankenbehandlung gesichert werden sollte. Die Ein- und Durchschlafstörungen seien behandlungsbedürftige Erkrankungen mit eigenem Krankheitswert.
“Es geht um Krankheitsbehandlung”Laut der in der Produktbeschreibung beschriebenen Wirkungsweise ginge es eben nicht um den Ausgleich einer ausgefallenen Körperfunktion, sondern um eine veränderte Körperwahrnehmung und Muskelspannung, die Schlafbeschwerden mindern sollte. Es handle sich also bei der Matratze um eine Therapieform.
Eine Therapieform ist kein Ausgleich einer BehinderungDies schließe aus, dass die Matratze als Hilfsmittel diene, um einer Behinderung vorzubeugen, oder um eine Behinderung auszugleichen. Zudem sei die Matratze aufgrund ihrer Besonderheiten kein Gegenstand des täglichen Lebens.
Um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern fehle wiederum die erforderliche Methodenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.
Es fehlt die fachliche PrüfungAuch wenn die Matratze als Hilfsmittel zum Ausgleich der Behinderung angesehen würde, wie vom Sozialgericht in der ersten Instanz, würden ebenfalls die Feststellungen des Gemeinsamen Bundesausschuss fehlen – zum allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse.
FazitDer Dreh- und Angelpunkt, warum die Betroffene nicht mit dieser besonderen Matratze versorgt wurde, ist die unzureichende Prüfung. Sowohl als Krankheitsbehandlung wie auch als Behinderungsausgleich wäre es vermutlich möglich gewesen, mit der Matratze versorgt zu werden.
Doch dies scheiterte in beiden Fällen daran, dass es erstens keine hinreichenden wissenschaftliche Studien zum Nutzen gibt, und dass zweitens keine Methodenbewertung der maßgeblichen Instanz vorliegt.
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On October 28, the Israeli Knesset passed a second reading of two bills that effectively ban the United Nations agency for Palestinian Refugees (UNRWA) from carrying out “any activity” in Israel and occupied Palestine. Simply put, the decision is catastrophic, because UNRWA is the main international body responsible for the welfare of millions of Palestinians … Continue reading "Criminalizing UNRWA: How Israel Is Delegitimizing the United Nations"
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