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Pflegegeld: Kaum bekannt: 42 Euro im Monat zusätzlich für Pflege

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Viele Pflegehaushalte stemmen die täglichen Anforderungen mit großem Einsatz, doch nicht alle wissen, dass die Pflegekasse jeden Monat 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bereitstellt. Diese Unterstützung reduziert laufende Ausgaben und schafft Sicherheit im Pflegealltag.

Wer Anspruch hat – Regeln aber unkomplizierte Hürden

Der Anspruch gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Entscheidend ist allein der anerkannte Pflegegrad, nicht der Ort der Versorgung. Damit profitieren Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder ambulanten Diensten unterstützt werden, ebenso wie Pflegebedürftige in einer Einrichtung.

Der monatliche Betrag steht fortlaufend zu; er verfällt nicht rückwirkend, wenn er in einem Monat nicht genutzt wurde, sondern muss aktiv im jeweiligen Zeitraum geltend gemacht werden.

Welche Hilfsmittel bezahlt werden

Erstattet werden zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, also Produkte, die regelmäßig benötigt und verbraucht werden. Dazu zählen Schutzhandschuhe, die die tägliche Hygiene erleichtern und Infektionsrisiken senken, ebenso wie Desinfektionsmittel zur Keimreduzierung auf Händen und Oberflächen. Inkontinenzartikel wie Vorlagen oder Windeln sind ebenso umfasst wie Schutzschürzen, die Kleidung und Haut während der Pflege schützen.

Auch spezielle Ernährungshilfen können berücksichtigt werden, sofern sie dem pflegerischen Bedarf dienen. Entscheidend ist, dass die Produkte unmittelbar im Pflegekontext eingesetzt werden und dem Schutz, der Hygiene oder der sicheren Durchführung der Pflege dienen.

Option 1: Direkterstattung – flexibel einkaufen, Belege einreichen

Wer Wert auf maximale Auswahl legt, wählt den Weg der Direkterstattung. In der Praxis bedeutet das, die benötigten Hilfsmittel im Handel, in der Apotheke oder bei Fachanbietern zu kaufen und anschließend die Erstattung bei der Pflegekasse zu beantragen.

Grundlage ist ein formloser Antrag, dem der aktuelle Pflegegradbescheid beigefügt wird. Nach dem Einkauf werden die Quittungen gesammelt und mit einem kurzen Erstattungsantrag eingereicht. Die Pflegekasse erstattet daraufhin bis zu 42 Euro pro Monat.

Dieser Weg bietet die größte Freiheit, setzt aber voraus, dass Belege lückenlos aufbewahrt und fristgerecht eingereicht werden. Wer seinen Bedarf regelmäßig prüft und Einkäufe bündelt, hält den Aufwand gering und nutzt den Rahmen zielgerichtet aus.

Option 2: Pflegebox – automatisiert versorgt, ohne Mehraufwand

Noch bequemer ist die Versorgung über eine sogenannte Pflegebox. Hier schließen Pflegebedürftige oder Angehörige mit einem Anbieter eine Versorgungspauschale ab.

Nach einmaligem Ausfüllen eines Formulars stellt der Anbieter eine individuell passende Box zusammen und liefert die Hilfsmittel monatlich nach Hause. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse, sodass keine Vorfinanzierung und kein Belegmanagement nötig sind.

Der größte Vorteil liegt in der Planbarkeit und der Zeitersparnis. Im Gegenzug ist die Produktauswahl häufig standardisiert, was individuelle Präferenzen einschränken kann. Für viele Haushalte überwiegen dennoch die praktischen Aspekte, insbesondere wenn die Pflege von Angehörigen neben Beruf und anderen Verpflichtungen organisiert werden muss.

Beispiel aus der Praxis: Wenn Routine entlastet

Die Familie Meer hat sich für die Pflegebox entschieden. Nach der einmaligen Antragstellung liefert der Anbieter jeden Monat die vereinbarten Pflegehilfsmittel direkt an die Haustür. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Inkontinenzprodukte und Schutzschürzen stehen damit verlässlich bereit.

Die Familie profitiert davon, dass keine Einzelbelege gesammelt und eingereicht werden müssen und dass der Vorrat planbar ist. Gerade in Phasen, in denen die Pflege intensiver wird, schafft diese Routine spürbare Entlastung.

Was die Pflegekasse prüft – und wie Sie sich absichern

Pflegekassen sind verpflichtet zu prüfen, ob bereitgestellte Mittel zweckentsprechend verwendet werden. Das bedeutet in der Praxis, dass Ausgaben plausibel zum Pflegebedarf passen und die Produkte im häuslichen oder institutionellen Pflegekontext eingesetzt werden.

Wer die Direkterstattung nutzt, sollte Quittungen geordnet ablegen und im Zweifel kurz vermerken, wofür die Artikel genutzt werden. Bei der Pflegebox liegt die Abrechnung direkt beim Anbieter; hier übernimmt dieser in der Regel die Dokumentation gegenüber der Kasse. In beiden Fällen gilt: Je nachvollziehbarer der Bedarf, desto reibungsloser die Kostenerstattung.

Ärztliche Verordnung: Wann sie erforderlich ist

Für die meisten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Eine Ausnahme können spezielle Ernährungsprodukte sein, insbesondere wenn sie über das Übliche hinausgehen oder medizinisch begründet sind. In solchen Fällen empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Hausarztpraxis zu sprechen und gegebenenfalls eine Verordnung beizufügen. So wird der pflegerische Nutzen deutlich und die Erstattung transparent.

Schritt für Schritt: So gelingt die Antragstellung

Am Anfang steht die formale Feststellung des Pflegegrads. Liegt der Bescheid vor, reicht ein formloser Antrag an die Pflegekasse, in dem der monatliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel geltend gemacht wird. Bei der Direkterstattung werden anschließend die laufenden Belege gesammelt und regelmäßig eingereicht.

Wer die Pflegebox bevorzugt, erteilt dem Anbieter eine Abtretungserklärung für die direkte Abrechnung mit der Kasse. In beiden Varianten ist es ratsam, den eigenen Bedarf realistisch zu planen. Wer beispielsweise höhere Inkontinenzbedarfe hat, sollte sicherstellen, dass die gewählten Produkte ausreichend dimensioniert sind, und bei Bedarf die Zusammenstellung der Box oder die Einkaufsroutine anpassen.

Typische Stolpersteine vermeiden – mit Planung und Transparenz

In der Praxis scheitert die Nutzung des Budgets selten an der Anspruchsberechtigung, sondern an Alltagsdetails. Fehlende Quittungen, unregelmäßige Einreichungen oder unklare Produktzuordnungen führen zu Verzögerungen.

Wer von Anfang an auf eine übersichtliche Ablage achtet, Rechnungen zeitnah sammelt und im Zweifel kurze Notizen zum Einsatzzweck ergänzt, vermeidet Rückfragen. Bei der Pflegebox lohnt es sich, die erste Zusammenstellung kritisch zu prüfen und nach einigen Wochen anzupassen, falls Produkte zu knapp bemessen sind oder regelmäßig ungenutzt bleiben.

Fazit: Kleine Pauschale, große Wirkung

Die monatlichen 42 Euro für Pflegehilfsmittel sind mehr als eine symbolische Unterstützung. Sie federn wiederkehrende Kosten ab, erhöhen die Versorgungssicherheit und verschaffen pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen organisatorische Luft.

Ob man den flexiblen Weg der Direkterstattung wählt oder die komfortable Pflegebox bevorzugt, hängt von individuellen Vorlieben und vom Pflegealltag ab. Entscheidend ist, den Anspruch konsequent zu nutzen, die eigenen Abläufe schlank zu halten und bei Bedarf ärztliche Verordnungen beizufügen. So wird aus einer oft übersehenen Leistung ein verlässlicher Baustein guter Pflege.

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Schwerbehinderung: Anspruch auf kostenfreie Beförderung mit Merkzeichen G durchgesetzt

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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Schwerbehinderte mit einem Merkzeichen “G” und einer entsprechenden Wertmarke Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Fährverkehr haben, auch auf der Strecke zwischen Emden und Borkum.

Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für die Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.09.2018 – BVerwG 5 C 7.17

Kostenfreie Nutzung zunächst verweigert

Ein anerkannter Schwerbehinderter, dessen Gehvermögen erheblich eingeschränkt ist, beantragte die kostenfreie Nutzung der Fähren zwischen Emden und Borkum. Die Fähren verkehren mehrmals täglich in beide Richtungen. Nachdem ihm die kostenfreie Nutzung verweigert wurde, klagte er auf Feststellung seines Anspruchs.

Erstinstanzliche Entscheidung und Berufung

Das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg wies die Klage zunächst ab. Die Richter argumentierten, dass der Nahverkehr mit Wasserfahrzeugen nur dann gegeben sei, wenn es um alltägliche Wege wie zur Arbeit, Schule oder zum Einkaufen ginge. Eine über zweistündige Fährfahrt falle nicht darunter.

Oberverwaltungsgericht widerspricht

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) sah dies anders und gab der Klage des Schwerbehinderten statt. Es erkannte die Fährverbindung als Teil des Nahverkehrs an, da sie zur wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Verbindung benachbarter Gemeinden beiträgt.

Revision vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen

Die Revision der Fährgesellschaft gegen die Entscheidung des OVG wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass der Begriff des Nahverkehrs auch den öffentlichen Personenverkehr mit Wasserfahrzeugen umfasst, wenn dieser der Beförderung im Orts- und Nachbarschaftsbereich dient. Dies ist unabhängig davon, ob die Fahrten alltägliche Erledigungen betreffen.

Erweiterung des Nachteilsausgleichs

Das Bundesverwaltungsgericht betonte, dass der gesetzliche Nachteilsausgleich für behinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt sind, nicht auf den Alltagsverkehr beschränkt ist. Der Fährverkehr zwischen Emden und Borkum erfüllt die Kriterien des Nahverkehrs, da er regelmäßig und mehrmals täglich durchgeführt wird und somit die wirtschaftliche Verbindung benachbarter Gemeinden unterstützt.

Bedeutung des Urteils für Schwerbehinderte

Dieses Urteil ist bedeutend für die Mobilität von Schwerbehinderten, da es die Definition des Nahverkehrs im Kontext des Schwerbehindertenrechts erweitert. Es stellt sicher, dass behinderte Menschen ihre Rechte auf unentgeltliche Beförderung auch auf längeren Fährverbindungen geltend machen können.

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Dokumentarserie „Vejîna Kurd“: Von Burg Beaufort nach Kurdistan

Die Dokumentarserie „Ji qirkirinê ber bi jiyana azad ve – Vejîna Kurd“ (dt.: „Vom Völkermord zum freien Leben – Die kurdische Auferstehung“) strahlt diese Woche ihre Folge „Im Herzen des Nahen Ostens“ aus, in der die Erfahrungen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in palästinensischen Lagern, der legendäre Widerstand in der Kreuzfahrer-Festung Beaufort (Belfort) im Libanon und die Geschichte, die bis zum zweiten Kongress der Partei im August 1982 reicht, auf den Bildschirm gebracht werden.

Der Widerstand in der Burg Beaufort wurde zu einem Symbol für einen „grenzenlosen Geist des Widerstands“ sowohl für die kurdische als auch für die palästinensische Bewegung. Die Folge verbindet ihn mit dem Verlauf des zweiten Kongresses der PKK und lenkt die Aufmerksamkeit auf einen historischen Wendepunkt.

Die Burg Beaufort und der zweite Kongress der PKK im August 1982 sind wichtige Meilensteine, die sowohl die internationale Solidarität der kurdischen Bewegung als auch den Prozess der Freiheitsbewegung bei der Planung ihres Kampfes auf ihrem eigenen Land verdeutlichen.


Symbol der Opferbereitschaft: Burg Beaufort

Die Burg Beaufort im Herzen des Nahen Ostens wurde zu einem Symbol für Opferbereitschaft und Heldentum. Die im Süden des Libanon gelegene Burg war einer der symbolischen Orte der Gegenwehr gegen die israelische Invasion im Jahr 1982. Palästinensische Gruppen leisteten dort langwierigen Widerstand gegen die israelische Armee, unterstützt von Kadern der kurdischen Bewegung, die an ihrer Seite kämpften. Die Burg Beaufort wurde nicht nur als militärische Stellung angesehen, sondern auch als „Festung der Solidarität zwischen den Völkern“.

Diese Erfahrung stand aus Sicht der PKK für die Universalität des kurdischen Freiheitskampfes und die geschwisterliche Verbundenheit mit dem palästinensischen Volk. Am 6. Juni 1982, nach der israelischen Invasion im Libanon, verteidigten Mitglieder der PKK gemeinsam mit palästinensischen Kämpfern die Burg Beaufort. Trotz tagelanger Bombardierungen und Belagerungen wurden die Stellungen aufrechterhalten. Bei den Zusammenstößen fielen elf PKK-Mitglieder und etwa 15 Kader wurden gefangen genommen.

„Widerstand leisten wie die Genossen der PKK“

Die palästinensischen Revolutionär:innen dieser Zeit gedachten der gefallenen PKK-Kader als „Helden von Beaufort“ und „Löwen von Beirut“ und hinterließen eine bleibende Erinnerung an diese Zeit. Nach diesem historischen Widerstand ehrte George Habasch, Gründer der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP), die PKK-Mitglieder mit den Worten: „Wenn wir Widerstand leisten wie die Genossen der PKK, dann werden wir Palästina befreien.“

Von Beaufort nach Kurdistan

Der Widerstand und die Gefallenen von Beaufort prägten den Geist des zweiten Kongresses der PKK, der vom 20. bis 25. August desselben Jahres stattfand. Der zweite Kongress, der als einer der Wendepunkte in der Geschichte der PKK gilt, markierte die Verlagerung des kurdischen Freiheitskampfes auf den Boden der Heimat.

Kurz gesagt, „Im Herzen des Nahen Ostens“ ist entscheidend für das Verständnis des genetischen Codes der kurdischen Freiheitsbewegung. In dieser Zeit wurden die Gefallene und Opferbereitschaft, Genoss:innenschaft und Solidarität zur Quelle für die Fortsetzung des Kampfes in den Ländern Kurdistans.

In dieser Folge der Dokumentation kommen ikonische Figuren des kurdischen Freiheitskampfes wie Cemil Bayık, Duran Kalkan, Sakine Karakoçan und Sabri Ok, die am historischen Widerstand in der Burg Beaufort teilgenommen haben, zu Wort. Das Publikum sieht außerdem zum ersten Mal bisher unveröffentlichtes Videomaterial vom zweiten Kongress der PKK.

Die Produktion der Dokumentations-Kommune Gulistan Tara wird seit April in türkischer Sprache bei Medya Haber TV und in kurdischer Sprache bei Stêrk TV ausgestrahlt. Die aktuelle Folge wird am Mittwochabend, dem 24. September, auf Sterk TV ausgestrahlt, die türkische am Freitag, dem 26. September, um 19:00 Uhr europäischer Zeit und um 20:00 Uhr Amed-Zeit (tr. Diyarbakır) auf Medya Haber TV.

Frühere Folgen der Dokumentation können online und über den Telegram-Kanal angesehen werden.

https://t.me/taradokumanter

https://kominatara1.com

https://deutsch.anf-news.com/kultur/dokumentarserie-vejina-kurd-beleuchtet-gefangnis-von-diyarbakir-47557 https://deutsch.anf-news.com/kultur/dokumentarserie-vejina-kurd-jetzt-auf-eigener-website-verfugbar-46401 https://deutsch.anf-news.com/kultur/vejina-kurd-dokumentarserie-uber-50-jahrigen-widerstand-45780

 

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Kurdische Aktivistin in der Schweiz von Abschiebung bedroht

Die junge kurdische Aktivistin Kudret Arzik, Arjin genannt, ist in der Schweiz akut von Abschiebung bedroht. Seit sieben Jahren lebt sie in dem Land, beteiligt sich an sozialen und kulturellen Projekten, spricht Deutsch und setzt sich für Frauenrechte und die kurdische Kultur ein. Unerwartet ist sie am 3. September von den Schweizer Behörden in Abschiebehaft genommen worden und daraufhin in Hungerstreik getreten. Nach einem Härtefallantrag ihrer Anwältin wurde die Abschiebung vorerst ausgesetzt und Arzik freigelassen. Die Gefahr der Ausweisung ist für die politisch aktive Frau damit aber nicht vorüber. In der Türkei drohen der Kurdin eine jahrelange Haftstrafe und Folter.

Kein Bleiberecht trotz politischer Verfolgung

Kudret Arzik, geboren 1998, ist eine junge Frau. Mit zwanzig Jahren floh sie aufgrund politischer Repressionen und Bedrohungen aus der Türkei in die Schweiz. Sieben Jahre lang hat sie sich dort ein Leben aufgebaut, sich als Kurdin weiterhin für ihre Kultur sowie die Frauenbewegung engagiert. Einer Ausbildung oder Lohnarbeit nachzugehen blieb ihr verwehrt, da ihr Asylgesuch mehrfach abgelehnt wurde.

Am 3. September 2025 wurde Arjin im Bundesasylzentrum in Wohlen, im Schweizer Kanton Aargau, unerwartet in Abschiebehaft genommen, der Termin für ihre Ausweisung mit dem 12. September benannt. Aus Protest gegen diese Entscheidung trat sie in den Hungerstreik, denn in der Türkei drohen der jungen Kurdin aufgrund politischer Verfahren Gefängnis, Repression und Verfolgung bis hin zu Lebensgefahr.

„Ich bin keine Kriminelle, nur eine Geflüchtete“

Am Tag der geplanten Abschiebung habe Arzik schließlich den freiwilligen Mitgang zum Flughafen verweigert. Nach der Protokollierung ihrer Gründe hätten die beiden Beamten der Inhaftierten ein Foto gezeigt, auf dem eine an Händen und Füßen gefesselte Person zu sehen gewesen sei, die an einem Stuhl festgebunden und um den Kopf einen metallenen Käfig getragen habe. „Beim nächsten Mal kommen wir mit vielen Polizisten und bringen dich so weg“, sollen sie der jungen Frau gedroht haben. Von diesem Moment an lebte Arzik tagelang in Angst, mit Gewalt in ein Flugzeug gesetzt zu werden. „Ich bin keine Kriminelle, nur eine Geflüchtete“, sagte sie und betonte, dass sie wie eine Verbrecherin festgehalten wurde, ohne dass man ihr erlaubt hatte, einen neuen Härtefallantrag einzureichen.

Anwältin bestätigt Gefahren in der Türkei

Arziks Anwältin in der Türkei bestätigte währenddessen in einem Schreiben die Gefahren im Falle einer Rückführung in die Türkei. Arzik stamme aus einer politisch aktiven kurdischen Familie und habe sich auch in der Schweiz weiterhin im Sinne ihrer Identität engagiert. In der Türkei liefen bereits mehrere Verfahren, in denen der jungen Frau jeweils langjährige Haftstrafen drohten. Die Anwältin hielt fest, dass diese Situation einen klaren Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle, der Folter und unmenschliche Behandlung verbietet, sowie gegen die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951.

Aufgrund eines erfolgreichen Antrags ihrer Verteidigerin wurde Arzik am 18. September freigelassen. Das Verfahren gegen sie läuft jedoch weiter. Ihre Anwältin erklärte, dass sie in den kommenden Wochen ein detaillierteres Dossier vorbereiten und einreichen werde. Ob Arjin in der Schweiz bleiben kann oder in die Türkei zurückgeschickt wird, ist somit derzeit unklar.

Großer Protest und Solidarität

Gegen die Inhaftierung und die drohende Abschiebung hat sich, initiiert aus dem Umfeld Arziks, eine Welle des Protests formiert. Frauenorganisationen und ihre Freund:innen riefen zu Solidarität auf und starteten eine Petition „Stoppt die Abschiebung von Arjin Kudret Arzik“, die rund 1.600 Menschen unterschrieben. „Aus unserer Sicht gefährdet eine Rückführung nicht nur Arziks Leben, sondern stellt auch die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz infrage“, hieß es aus dem Kreis der Organisator:innen, „die Erlebnisse von Kudret Arzik erinnern uns daran, dass Geflüchtete keine bloßen Statistiken sind – jede:r von ihnen hat ein Leben, eine Zukunft und eine Würde, die geschützt werden muss. Ihre Freilassung, die Aussetzung des Ausschaffungsverfahrens [des Abschiebeverfahrens] und die Gewährung eines sicheren Aufenthaltsrechts sind eine Frage von Recht und Menschlichkeit.“

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/kritik-an-schweizer-asylpraxis-gefluchtete-aus-mexmur-warnen-vor-abschiebung-in-die-turkei-47670 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/protest-gegen-geplante-abschiebung-von-ahmed-azad-Cagan-39798 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/kurdischer-journalist-serkan-demirel-schildert-abschiebevorgang-in-deutschland-47407

 

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Sweida Governor calls for tripartite agreement to be implemented

SANA - Syrian Arab News Agency - 24. September 2025 - 10:34

Damascus-SANA

Governor of Sweida, Mustafa al-Bakour highlighted the tripartite agreement achieved lately as a “positive step” that needs to be applied to serve the interests of the governorate and restore security and stability there.

“We call on all parties to adhere to this agreement as a savior plan for Sweida, and we look forward to greater stability in the coming period”, he said in a statement on Tuesday.

Regarding what is known as the “Legal Committee” or any other local committees, al-Bakour noted that dealing with them is “not possible because they aren’t official”, insisting that the governate doesn’t assign or recognize any committee except through official letters and permits issued by the competent authorities.

He stressed readiness to secure roads and send patrols for university students who wish to continue their exams outside the governorate.

Tuhama /Abdul

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Syrian Ministry of Economy: Over 1,500 factories resume production after December 8

SANA - Syrian Arab News Agency - 24. September 2025 - 10:28

Damascus – SANA

The number of factories that have resumed production in Syria since the start of 2025, exceeded 1,500, an official at the Ministry of Economy and Industry said on Wednesday.

Deputy Minister of Economy and Industry Mohammad Yaseen Hourieh, told SANA that the ministry receives daily requests from industrialists abroad to return as confidence in Syria’s industrial environment is restored.

Hourieh highlighted the significant facilitation measures introduced by the ministry, stating that the approval procedures have become simpler and faster.

Several industries previously monopolized by the state have been liberalized, the import of raw materials has been eased, and exports are now supported within an open and competitive market environment, he added.

He also mentioned substantial progress in discussions with neighboring countries to reactivate trade exchange.

The ministry says it continues to implement its strategic vision to revitalize the national industrial sector by developing the legislative framework to ensure sustainable growth and enhance the competitiveness of Syrian products regionally and internationally, while maintaining a balance between economic openness and protection of local production.

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Rente Jahrgang 1962: Mit diesen legalen Rententricks bis zu 420 Euro sparen

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Sie gehören zum Geburtsjahr 1962 und nähern sich zügig der Rente? Dann gilt für Sie eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und acht Monaten. Wer im Januar Geburtstag hat, erreicht den Zieltermin am 1. September 2028; ein Dezember-Geburtstag verschiebt ihn bis 1. August 2029.

Jeder vorgezogene Monat senkt die spätere Monatsrente um 0,3 Prozent. Zwei Jahre früher kosten so 7,2 Prozent – bei 40 Entgeltpunkten heute rund 118 Euro brutto monatlich weniger.

Regelaltersgrenze 66 + 8: Ihr neues Ziel stets im Blick

Die Politik koppelte das Rentenalter an die höhere Lebenserwartung. Das betrifft alle Jahrgänge ab 1964 voll, für 1962 startet die Verlängerung bereits. Wer den offiziellen Termin abwartet, erhält die volle Rente ohne Abzüge.

Drei Pfade in den Ruhestand: 35, 45 oder Schwerbehinderung

1. Langjährig Versicherte (≥ 35 Beitragsjahre)
Frühster Start: 63. Für den 1962er-Jahrgang bedeutet das 44 Abschlagsmonate und 13,2 Prozent weniger Rente. Fehlende Monate lassen sich mit freiwilligen Beiträgen auffüllen.

2. Besonders langjährig Versicherte (≥ 45 Beitragsjahre)
Abschlagsfrei ab 64 Jahren und acht Monaten. Kindererziehung, häusliche Pflege, Wehr und Zivildienst zählen mit.

3. Rente bei Schwerbehinderung (GdB ≥ 50)
Rentenstart mit 62 Jahren und acht Monaten möglich; maximal 10,8 Prozent Abschlag. Warten Sie bis 64 Jahre + 8 Monate, entfällt der Abzug ganz.

Abschläge clever kompensieren: So arbeitet § 187a SGB VI

Ab dem 50. Geburtstag dürfen Sie Einmalbeiträge leisten, um geplante Abschläge zu neutralisieren. Die Deutsche Rentenversicherung kalkuliert den exakten Betrag. Faustformel: 1 000 Euro Einmalzahlung bringt etwa 5,80 Euro Monatsrente – lebenslang.

Flexirente: Teilzeit plus Punkte sammeln

Die Flexirente erlaubt Teilrenten zwischen zehn und 99 Prozent. Sie können stundenreduziert weiterarbeiten und gleichzeitig Rente beziehen. Jede Beschäftigungsstunde baut zusätzliche Entgeltpunkte auf. Arbeiten Sie über den offiziellen Termin hinaus, steigt Ihre Rente um 0,5 Prozent pro Aufschubmonat – plus die neu erworbenen Punkte. Ein Jahr länger schafft so gut sechs Prozent mehr Rente.

Lesen Sie auch:

Steuern und Sozialabgaben: Was bleibt netto?

Seit 2025 müssen Neurentner 82 Prozent ihrer Bruttorente versteuern. Zudem zieht die Rentenkasse 14,6 Prozent für die Kranken und 3,4 Prozent für die Pflegeversicherung ab (Kinderlose: 4 Prozent). Planen Sie diese Abzüge frühzeitig ein, damit es später kein böses Erwachen gibt.

Grundrente richtig anrechnen lassen: Zuschlag ohne Antrag

Die Deutsche Rentenversicherung prüft seit 2021 automatisch, ob Sie Anspruch auf den Zuschlag haben. Ab 33 Grundrentenjahren erhalten Sie einen gestaffelten Aufschlag, ab 35 Jahren den vollen Betrag. Der Durchschnitt liegt aktuell bei 86 Euro, maximal sind 420 Euro möglich. Die Einkommensgrenze beträgt für Alleinstehende 1 438 Euro netto im Monat.

Kinder und Pflegezeiten: Wertvolle Punkte, die oft fehlen

Bis zu zehn Erziehungsjahre pro Kind zählen für die 45-Jahre-Regel. Pflege zahlt sich ebenfalls stärker aus: Seit Juli 2024 bringt Pflegegrad 3 bei 20 Stunden häuslicher Betreuung rund 0,4 Entgeltpunkte jährlich. Prüfen Sie Ihre Versicherungs­verläufe auf Lücken und lassen Sie fehlende Zeiten nachtragen.

Minijob, Midijob und Co.: Rendite-Booster nebenbei

Minijobs bis 520 Euro liefern nur dann Rentenpunkte, wenn Sie der Versicherungsfreiheit widersprechen und den Eigenanteil von 3,6 Prozent tragen. Midijobs bis 2 000 Euro sind oft profitabler: Sie zahlen weniger Beitrag, erwerben aber volle Punkte – ein klarer Hebel für späteinsteigende Sparer.

Private Vorsorge: ETF, Riester, Betriebsrente im Vergleich
  • Ein ETF-Sparplan mit 150 Euro monatlich ab 52 und fünf Prozent Nettorendite ergibt bis 67 ein Kapital von etwa 40 000 Euro. Teilen Sie es über 20 Jahre, entspricht das ungefähr 170 Euro Zusatzrente.
  • Riester bleibt dank der einheitlichen 300-Euro-Grundzulage für Familien interessant.
  • Eine Betriebsrente via Entgelt­umwandlung spart Steuern und Sozialabgaben, seit 2022 fließt mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss in jeden neu vereinbarten Vertrag.
Renten­eintritt beantragen: Drei Schritte zum Termin
  1. Versicherungsverlauf prüfen. Fordern Sie Auskunft und klären Sie Lücken.
  2. Belege sammeln. Halten Sie Ausweis, Versicherungs­nachweise, Kinder und Pflege­zeiten bereit.
  3. Antrag stellen. Reichen Sie ihn spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn online oder schriftlich ein. Fehlende Unterlagen stoppen die Auszahlung.
Digitaler Rentenüberblick: Alle Ansprüche in einem Portal

Seit 2024 zeigt das kostenfreie Online-Dashboard der Bundesregierung gesetzliche, betriebliche und private Bausteine gebündelt. So simulieren Sie künftige Zahlungsströme realistisch und erkennen Versorgungslücken sofort.

Quick-Check: Ihr persönlicher Maßnahmenplan

Behalten Sie die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und acht Monaten fest im Blick, denn wer 45 Beitragsjahre erreicht, kann zwei Jahre früher ganz ohne Abzug in Rente gehen. Planen Sie bei einem vorgezogenen Ausstieg mögliche Abschläge ein und neutralisieren Sie diese rechtzeitig mit einer gezielten Einmalzahlung.

Nutzen Sie die Flexirente, um Teilzeitbeschäftigung und das Sammeln zusätzlicher Entgeltpunkte geschickt zu kombinieren, und kalkulieren Sie dabei stets Ihre Steuer- sowie Beitragspflichten für Kranken- und Pflegeversicherung ein. Prüfen Sie außerdem, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, und lassen Sie Kinder- sowie Pflegezeiten vollständig erfassen, damit keine Punkte verloren gehen.

Setzen Sie Minijobs oder Midijobs als Rendite-Booster ein, indem Sie auf Versicherungsfreiheit verzichten oder die Gleitzone optimal ausschöpfen, und bauen Sie parallel Ihre private Vorsorge – etwa via ETF-Sparplan, Riester- oder Betriebsrente – systematisch aus. Reichen Sie Ihren Rentenantrag schließlich frühzeitig mit allen Unterlagen ein; so sichern Sie sich letztlich die höchste mögliche Nettoauszahlung im Ruhestand.

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Klingbeils „Reformen“ sind in Wahrheit maximale Reformverweigerung

Wenn Sozialdemokraten von “Investitionen” reden, dann meinen sie Schulden – und zwar auch solche, mit denen laufende Konsumausgaben und fiskalisches Löcherstopfen statt strukturelle Ausgaben finanziert werden. Wenn sie “unvermeidliche Einschnitte” für die Bürger ankündigen, dann meinen sie damit die weitere gegenleistungsfreie Ausplünderung, Entreicherung und Enteignung von Vermögenden und Leistungsträgern. Und wenn sie von “Reformen” reden, […]

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125th anniversary greetings to Helmholtz National Medical Research Centre for Eye Diseases

PRESIDENT OF RUSSIA - 24. September 2025 - 10:00

Vladimir Putin sent greetings to the staff of the Helmholtz National Medical Research Centre for Eye Diseases of the Russian Ministry of Health on its 125th anniversary.

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In Russland schaut man ungläubig auf die explodierende Kriminalität in der EU

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 24. September 2025 - 10:00
Die „Euro“ war in Russland 20 Jahre lang ein Synonym für Wohlstand und Recht und Ordnung. Frisch renovierte Wohnungen wurden als „Euro-Wohnungen“ bezeichnet und es gab noch viele andere Beispiele, in denen das Wort „Europa“ im umgangssprachlichen Russisch pauschal für etwas Gutes stand. Umso schockierter ist man in Russland daher, wenn Medien – und Freunde […]
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Pflegegeld: 3.539 Euro Verhinderungspflege ab 2025 abrechnen

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Hunderttausende pflegende Familien in Deutschland betrifft das Thema ganz konkret: die Verhinderungspflege. Seit dem 1. Juli 2025 gelten hierfür neue Regeln. Was sich verbessert hat und worauf allerdings geachtet werden sollte, erklären wir in diesem Beitrag.

Das gemeinsame Jahresbudget

Neu ist das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Seit 1. Juli 2025 stehen 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung – ein Topf für beide Leistungen.

Die bisher komplizierten Transfer- und Anrechnungsregeln sind damit faktisch abgeschafft: Es ist nicht mehr nur eine anteilige „Umbuchung“ aus der Kurzzeitpflege möglich, sondern eine freie Verwendung im Rahmen des Gesamtbetrags.

Rechtstechnisch ist die Verhinderungspflege weiterhin im § 39 SGB XI verankert; dort wird der Grundsatz festgelegt, dass die Pflegekasse die „nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege“ übernimmt. Die neue Budgetlogik ändert daran nichts – sie bündelt und flexibilisiert lediglich die Finanzierungsgrenzen.

Was bleibt: Anspruch, Kostennachweis und das Pflegegeld an „ganzen Tagen“

Die Anspruchsvoraussetzung ist unverändert: Fällt die reguläre Pflegeperson „aus anderen Gründen“ aus, trägt die Kasse die nachgewiesenen Kosten der Ersatzpflege.

Der Gesetzestext nennt weder Formularzwang noch bestimmte Zahlungswege – entscheidend ist ein belastbarer Kostennachweis (z. B. Quittung, detaillierter Leistungsnachweis, Honorar- oder Aufwandsbeleg).

Dass Bargeldzahlungen als solche nicht ausgeschlossen sind, ergibt sich aus Kommentierung und Praxisleitfäden; wichtig ist die prüffähige Dokumentation der erbrachten Stunden/Leistungen und der Zahlung.

Wichtig bleibt auch die Pflegegeld-Regel: Wird Verhinderungspflege tagesweise (mindestens acht Stunden) in Anspruch genommen, ruht das Pflegegeld zur Hälfte für diesen Tag; bei stundenweiser Inanspruchnahme unter acht Stunden bleibt es unberührt. Das gilt in den gesetzlichen Grenzen fort.

Antragspraxis: so wenig Daten wie nötig – aber so viel, wie prüfbar

Immer wieder wird diskutiert, wie viele personenbezogene Angaben die Kasse verlangen darf. Grundlage ist das Sozialdatenschutzrecht: Sozialdaten dürfen nur erhoben werden, soweit sie für Leistungsprüfung oder -erbringung erforderlich sind (u. a. § 67a SGB X; für die Pflegeversicherung konkretisiert § 94 SGB XI).

In der Praxis fragen Kassen dennoch häufig sehr umfangreiche Details ab. Hier gilt: Recht haben und Recht bekommen sind manchmal zwei Wege. Wer Daten minimieren möchte, kann sich auf die Normen berufen und begründen, weshalb bestimmte Angaben für den reinen Kostenersatz nicht erforderlich sind. Gleichzeitig sollte der Kostennachweis lückenlos sein (Leistungszeitraum, Stunden, vereinbarter Satz, Gesamtsumme, eigenhändige Bestätigung der Ersatzpflegeperson).

Zur Form: Eigene Muster oder frei formulierte Anträge sind zulässig; Kassenformulare sind nicht verpflichtend. Entscheidend ist, dass die Unterlagen die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ermöglichen.

Viele Versicherer akzeptieren eine quittierte Leistungsaufstellung als ausreichenden Nachweis – teils verlangen sie zusätzlich Überweisungsbelege. Ein rechtlicher Zwang zur unbaren Zahlung ergibt sich daraus nicht, solange die Kosten inhaltlich nachgewiesen sind.

Übergang 2025, Fristen und Nachreichen

Leistungen, die vor dem 1. Juli 2025 erbracht wurden, fallen in das alte Budget; ab 1. Juli gilt das neue gemeinsame Budget. In der Abrechnungspraxis empfiehlt sich eine saubere zeitliche Trennung der Nachweise.

Unabhängig davon gilt: Ansprüche können grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden – eine allgemeine Frist aus dem Sozialrecht, die auch für Pflegeleistungen herangezogen wird. Maßgeblich ist § 45 SGB I sowie die etablierte Verwaltungspraxis.

Angehörige, Freunde, Nachbarn: wer wie viel abrechnen darf

Ein wichtiger Punkt ist die Vergütungshöhe bei nahen Angehörigen. Für Angehörige bis zum zweiten Grad (z. B. Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel), die nicht erwerbsmäßig pflegen, ist die Aufwandsentschädigung gedeckelt – seit der Reform regelmäßig bis zur Höhe des Zweifachen des Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades. Zusätzliche Kosten wie Verdienstausfall, Fahrt- oder Übernachtungskosten können über diesen Deckel hinaus aus dem Jahresbudget erstattet werden, wenn sie nachgewiesen sind. Bei weiteren Angehörigen oder Nicht-Angehörigen gelten diese Begrenzungen nicht; hier kann das volle Budget beansprucht werden.

Steuern: wann Zahlungen steuerfrei bleiben – und was wirklich zählt

Immer wieder wird die Frage aufgeworfen, ob Einnahmen aus Verhinderungspflege steuerfrei sind. Maßgeblich ist § 3 Nr. 36 EStG: Einnahmen einer Pflegeperson für die Pflegehilfen eines Pflegebedürftigen können steuerfrei sein, bis zur Höhe des Pflegegeldes, wenn die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt und insbesondere eine familiäre Bindung oder eine sittliche Verpflichtung besteht.

Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs konkretisiert, was als „sittliche Pflicht“ gilt: Es muss ein sozial anerkannter, objektiver Erwartungsdruck bestehen, unter dem die Hilfe vernünftigerweise nicht abgelehnt werden kann. In typischen Einzelfällen wird das bei der Pflege einer Person häufig angenommen; bei mehreren parallel Gepflegten kommt es auf die Umstände und deren Dokumentation an.

Wird Geld unmittelbar wieder zurückgegeben, handelt es sich rechtlich um eine Schenkung; dafür gelten Schenkungssteuer-Freibeträge, bei nicht nah verwandten Personen regelmäßig 20.000 Euro je zehn Jahre (§ 16 ErbStG). Das ist steuerrechtlich ein anderer Tatbestand als die oben genannte Steuerbefreiung für Pflegeeinnahmen. Eine sorgfältige Dokumentation und ggf. steuerliche Beratung sind hier sinnvoll.

Begutachtungen des Medizinischen Dienstes: Transparenz, Datenschutz, Dokumentation

Immer wieder berichten Betroffene von Hausbegutachtungen: Der Medizinische Dienst (MD) arbeitet nach gesetzlichen Richtlinien; Transparenz über beteiligte Personen und die Nachvollziehbarkeit der Feststellungen sind zentrale Qualitätsanforderungen. Persönliche medizinische Daten unterliegen dem strengen Sozialdatenschutz; sie dürfen nur von den mit dem Fall betrauten Personen verarbeitet werden, soweit dies erforderlich ist.

Zur Beweissicherung im eigenen Zuhause gilt: Ton- oder Videoaufnahmen ohne Einwilligung der Beteiligten sind in Deutschland regelmäßig strafbar (§ 201 StGB). Viele Begutachtende stimmen einer offenen Aufnahme jedoch zu, wenn man dies vorab erklärt.

Alternativ helfen ausführliche Notizen, Zeugen im Raum und eine umfassende Akteneinsicht im Nachgang. Wer gravierende Mängel vermutet, hat die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und notfalls den Rechtsweg zu beschreiten.

Wenn Versorgung stockt: vom Widerspruch bis zur einstweiligen Anordnung
Immer wieder berichten auch über Hilfsmittel-Streitfälle – etwa unzumutbare Zwischenlösungen bei Elektrorollstühlen. Solche Konflikte sind leider verbreitet.

Versicherte haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte, funktionsfähige Versorgung. Bei akuten Härten kann vor dem Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragt werden (§ 86b SGG), um eine vorläufige Versorgung zu erzwingen.

Gerichte haben in Hilfsmittelfällen mehrfach im Eilverfahren zugunsten von Versicherten entschieden, wenn ein erheblicher Nachteil drohte und die Erfolgsaussichten in der Hauptsache überwogen. Entscheidend sind saubere Dokumentation, Ärzt:innenbefunde, Fotobelege und ein klarer Antrag.

Fazit: mehr Flexibilität – aber Sorgfalt bleibt Pflicht

Mit dem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro hat die Verhinderungspflege seit Juli 2025 spürbar an Flexibilität gewonnen. Für Familien bedeutet das weniger Rechentricksereien zwischen Töpfen und mehr Praxisnähe. Zugleich gilt weiterhin: Ohne belastbaren Kostennachweis keine Erstattung.

Wer die Datenminimierung ernst nimmt, sollte solide Belege führen – und sich auf die einschlägigen Datenschutznormen berufen, wenn unnötige Details verlangt werden.

Bei nahen Angehörigen beachten Betroffene die Deckelung der Aufwandsentschädigung; bei Steuerfragen ist § 3 Nr. 36 EStG der Kompass, flankiert von der BFH-Linie zur sittlichen Pflicht.

Kommt es zu Konflikten – ob bei Begutachtungen oder Hilfsmitteln –, hilft strukturiertes Vorgehen: freundlich, schriftlich, fundiert. Und wenn es schnell gehen muss, steht mit der einstweiligen Anordnung ein wirksames Instrument bereit.

Die Reform nimmt Hürden; sie ersetzt nicht die Sorgfalt im Detail. Wer diese Balance hält, holt aus der Verhinderungspflege 2025 genau das heraus, wofür sie gedacht ist: spürbare Entlastung im Pflegealltag.

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Neue Überweisungsregeln der EU – Ist die Rente betroffen?

Lesedauer 2 Minuten

Meldungen zu neuen EU-Überweisungsregeln verunsichern viele Rentnerinnen und Rentner. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellt jedoch klar: Die Renten gehen weiter pünktlich ein. Die neuen Überweisungsregeln der EU greifen bei den Rentenzahlungen nicht.

Neue EU-Vorgaben: Was ändert sich bei Überweisungen?

Ab 9. Oktober 2025 müssen Banken prüfen, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen. Ziel ist mehr Sicherheit gegen Fehlüberweisungen und Betrug. Die Prüfung erfolgt vor der Freigabe einer Überweisung. Bei Unstimmigkeiten warnt das System. Sie können den Namen dann korrigieren oder den Auftrag abbrechen.

Sammelüberweisungen: Warum die Rente nicht betroffen ist

Die DRV nutzt Sammelüberweisungen. Dabei werden sehr viele Zahlungen in einem Lauf angewiesen. Für solche Sammelläufe ist eine Namensprüfung nicht vorgeschrieben. Behörden dürfen darauf verzichten. Die DRV hat sich für dieses zulässige Verfahren entschieden. So kommen die Renten auch bei leichten Namensabweichungen an.

Falschmeldungen im Netz: Was wirklich stimmt

In sozialen Medien kursieren Behauptungen über drohende Ausfälle. Diese Aussagen treffen nicht zu. Die DRV bestätigt, dass die Rentenzahlungen wie bisher erfolgen. Eine Pflicht zur Namensprüfung besteht bei den DRV-Sammelüberweisungen nicht. Einzelne Abweichungen im Namen führen dort zu keinem Stopp.

IBAN-Namensprüfung: Für wen sie greift

Die Prüfung gilt primär bei Einzelüberweisungen von Privatpersonen und Unternehmen. Dort gleichen Banken Name und IBAN ab. Passt etwas nicht, erscheint ein Hinweis. Eine fehlerhafte Buchung wird so unwahrscheinlicher. Für die DRV-Rentenläufe gilt die Prüfung nicht. Ihre Rente kommt deshalb regulär.

Kleine Namensabweichungen: Was unproblematisch ist

Umlaute, Bindestriche oder Doppelnamen führen oft zu leichten Differenzen. Verschiedene Schreibweisen sind im Alltag üblich. Bei den DRV-Sammelläufen ist das kein Problem. Die Zahlung erreicht Ihr Konto trotzdem. Sie müssen deshalb nicht vorsorglich den Kontonamen ändern.

Wann Sie aktiv werden sollten

Handeln Sie, wenn Ihre Bankverbindung nicht mehr stimmt. Das gilt bei einem Kontowechsel, einer Kontoschließung oder einer neuen IBAN. Melden Sie Änderungen der DRV zeitnah. Nutzen Sie dafür die bekannten Meldewege. So verhindern Sie Rückläufer und Verzögerungen.

Praxisbeispiele: So vermeiden Sie Ärger

Ein Beispiel: Sie haben geheiratet und den Namen geändert. Die DRV überweist per Sammellauf. Die Rente kommt trotzdem an. Problematisch wäre nur eine falsche IBAN. Zweites Beispiel: Sie überweisen privat an eine neue Praxis. Die App meldet einen Namenskonflikt. Prüfen Sie dann Schreibweise und IBAN sorgfältig.

Hintergrund: Welche EU-Regel greift tatsächlich?

Die EU stärkt den IBAN-Namensabgleich im Rahmen neuer Vorgaben für Echtzeit- und Standardüberweisungen. Für Banken im Euro-Raum gilt ab Oktober 2025 eine Bereitstellungspflicht für diesen Abgleich. Ziel ist einheitliche Sicherheit bei Überweisungen. Für große Behörden-Sammelläufe sind Ausnahmen vorgesehen. Diese Ausnahmen nutzt die DRV.

Sicherheit und Planbarkeit: Was Sie erwarten können

Die Rentenzahlung bleibt planbar. Sie geht weiterhin fristgerecht ein. Die DRV hat ihre Prozesse auf die neuen Regeln abgestimmt. Für Rentnerinnen und Rentner entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Bei persönlichen Überweisungen profitieren Sie zugleich von mehr Schutz vor Fehlbuchungen.

Entspannt bleiben, Daten aktuell halten

Die EU-Regeln erhöhen die Sicherheit bei Überweisungen. Rentenzahlungen sind davon nicht negativ betroffen. Halten Sie Ihre Bankdaten aktuell. Achten Sie bei eigenen Überweisungen auf Hinweise der App. Ihre Rente läuft wie gewohnt – auch nach dem Start der neuen Vorgaben.

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Lister: meeting with president al-Sharaa a “historic event”

SANA - Syrian Arab News Agency - 24. September 2025 - 9:54

New York-SANA  

Charles Lister, director of the Syria Program at the Middle East Institute, hailed his public discussion with President Ahmad al-Sharaa at the Middle East institute as a “historic event.”

In a post on X, Lister said: “The Middle East institute convened a high-level gathering of 250+ diplomats, journalists & business leaders for a historic event with Syria’s President Ahmad al-Sharaa and we had a fascinating discussion on domestic issues, foreign policy and more”.

President al-Sharaa took part in a public discussion with Lister at the Middle East institute on Tuesday evening on the sidelines of the 80th session of the United Nations General Assembly in New York.

Founded in 1946, the Middle East Institute is the oldest Washington-based institution dedicated solely to the study of the Middle East. It is a non-partisan think tank providing expert policy analysis, educational and professional development services, and a hub for engaging with the region’s arts and culture.

Tuhama / Abdul

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UNSC members call for two-state solution, call for ending war in Gaza

SANA - Syrian Arab News Agency - 24. September 2025 - 9:51

UN Security Council members on Tuesday called for a Two-State solution for the Palestinian issue and an immediate halt to the war on Gaza.

During a session held by the Security Council on the situation in the Middle East and the Palestinian issue, member states stressed the need to adhere to the two-state solution, which would contribute to achieving a just and lasting peace in the region.

UN Secretary-General Antonio Guterres said in a speech during the session that “a just and lasting peace in Gaza will never be built through more violence,” according to the Palestinian WAFA news agency.

The UN Chief called for a “collective commitment to diplomacy, to international law, to the dignity of all people,” warning that a “two-state solution is fading” as a result of Israel’s continued settlement expansion, de facto annexation plans, and forced displacement.

For her part, British Foreign Secretary Yvette Cooper affirmed that her country’s historic recognition of the State of Palestine is part of its commitment to peace. She stressed the need to end the war and rebuild Gaza.

The French representative called for a permanent ceasefire in Gaza and the entry of humanitarian aid, affirming his country’s readiness to participate in an international mission to stabilize the region.

Algerian Foreign Minister Ahmed Attaf also stressed that the war on Gaza “can no longer be denied,” saying that the Israeli “expansion of its aggression in the region” clarifies that there is no alternative to the two-state solution and granting Palestine full membership in the United Nations.

South Korean Foreign Minister Cho Hyun affirmed his country’s commitment to recognizing the State of Palestine, which would contribute to achieving a two-state solution.

Meanwhile, Pakistani Foreign Minister Muhammad Ishaq Dar praised the recent recognitions of Palestine, considering the suffering of the Palestinian people a “stain on the global conscience” and calling for decisive action to protect human dignity.

Also, Palestine’s Permanent Representative to the United Nations, Riyad Mansour, confirmed that Palestinians “deserve life, freedom, and dignity,” asserting that the “atrocities” committed by Israel in Gaza cannot be justified.

He called for an “end to the occupation, settlements, and annexation,” and for the “salvation of Gaza, Palestine, and peace.”

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Alexander Gutsan appointed Prosecutor General of the Russian Federation

PRESIDENT OF RUSSIA - 24. September 2025 - 9:45

The President signed his Executive Order on the Prosecutor General of the Russian Federation.

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Syrian Naval delegation visits Turkish Naval Forces HQ in Ankara

SANA - Syrian Arab News Agency - 24. September 2025 - 9:42

A delegation of Syrian Naval Forces, headed by Brigadier General Mohammed Al-Saud, visited Turkish Naval Forces Command Headquarters in Ankara and met with Lieutenant General Dr. Ergument Tatlıoglu. 

 During the meeting, they discussed common issues and ways to enhance coordination and cooperation in the field of naval defense.

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Syria, Ukraine discuss grain supply facilitation

SANA - Syrian Arab News Agency - 24. September 2025 - 9:15

Damascus – SANA

Syrian and Ukrainian officials discussed Wednesday strengthening economic and trade relations and ways to facilitate grain and oil imports to Syria.

Head of the General Authority for Land and Sea Ports Qutaiba Badawi, met with Ukrainian Odessa Port Director, Maksym Garber to discuss the facilitation of grain and oil shipments from Ukraine to Syria, as well as investment opportunities in the free zones near Syrian ports.

The officials also addressed enhancing cooperation in the export of Syrian products to Ukraine, particularly phosphate, in a bid to broaden the scope of economic and trade ties between the two countries.

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Kehrt Großbritannien zur Kohle zurück – oder gibt es Alternativen?

Net-zero watch, 12. September 2025, Andrew Montford

Wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, sind wir auf sogenannte „feste Kapazitäten“ angewiesen, die einspringen und dafür sorgen, dass die Lichter an bleiben. In Großbritannien sind das die Gas- und Kernkraftwerke und so ziemlich nichts anderes – der riesige Holzofen in Drax ist die einzige nennenswerte Ausnahme.

Leider sind sowohl die Gas- als auch die Kernkraftwerke mittlerweile sehr alt, und ein Großteil der Kapazitäten nähert sich dem Ende seiner Lebensdauer. Die Regulierungsbehörden haben einigen Kernkraftwerken zwar Laufzeitverlängerungen gewährt, doch nach 2028 ist mit einer endgültigen Stilllegung zu rechnen. In den nächsten fünf Jahren wird voraussichtlich bis zu einem Drittel auch unserer Gaskraftwerke stillgelegt.

Wenn diese Anlagen nicht ersetzt oder ihre Lebensdauer nicht verlängert werden können, droht uns spätestens 2030 ein Kapazitätsengpass. Im besten Fall bedeutet das astronomische Preise, im schlimmsten Fall Brownouts – also Stromrationierungen. Das ist eine schreckliche Aussicht. Wie die Spanier beim jüngsten Blackout auf der Iberischen Halbinsel erfahren mussten, sterben Menschen, wenn die Stromversorgung ausfällt.

Ein Ersatz ist derzeit jedoch unwahrscheinlich. Angesichts der hohen Wind- und Solarenergie im Netz will niemand mehr in neue Kraftwerke investieren – weder in Gas- noch in Kernkraftwerke. Die finanziellen Zahlen rechnen sich schlicht nicht mehr, weder für neue Anlagen noch für die Sanierung bestehender Anlagen.

Theoretisch könnten wir uns durch Subventionen aus dieser Situation befreien. Zwar sind aus den Kapazitätsmarkt-Auktionen der Regierung kaum oder gar keine neuen Kapazitäten hervorgegangen, doch wenn die Preisobergrenzen aufgehoben würden, könnte theoretisch jemand das Risiko übernehmen.

In der Praxis wird dies jedoch nicht passieren. Denn der sprunghaft gestiegene Strombedarf neuer Rechenzentren führt dazu, dass die Vorlaufzeit für eine neue Gasturbine mittlerweile acht Jahre beträgt. Die Vorlaufzeiten für Kernkraftwerke sind meist sogar noch länger – nur die Koreaner konnten nach acht Jahren liefern, alle anderen brauchen jedoch deutlich länger. Und das gilt auch für Großbritannien, wo jeder Bau eine Ewigkeit dauert.

 

So oder so werden neue Gasturbinen oder Kernkraftwerke zu spät kommen, um Großbritannien dabei zu helfen, eine Kapazitätskrise zu vermeiden.

Welche Optionen gibt es für eine fristgerechte Umsetzung? Wichtig ist, dass wir – flüstern Sie es – Kohlekraftwerke bekommen könnten. Das wäre für die Politiker eine bittere Pille, aber vielleicht immer noch leichter zu verkaufen, als die Stromausfälle zu rechtfertigen. Das mag für manche Ohren abwegig klingen, aber man sollte sich vielleicht daran erinnern, dass in Deutschland selbst die Grünen die Notwendigkeit des schwarzen Stroms akzeptieren mussten, als es hart auf hart kam.

Kohlekraftwerke würden wahrscheinlich Subventionen benötigen und wahrscheinlich weiterhin Betriebsgarantien, wären aber für den Grundlastbetrieb günstiger als neue Kernkraftwerke. (Der Punkt mit der Grundlast ist wichtig, weil Kohlekraftwerke viel höhere Kapitalkosten haben als Gaskraftwerke. Sofern sie nicht ständig laufen, müssen sie deutlich höhere Stückpreise verlangen.)

Theoretisch könnten Kohlekraftwerke in etwa drei Jahren in Betrieb gehen. In der Praxis ist das für Großbritannien angesichts der bürokratischen und regulatorischen Trägheit und der Sabotage durch Welt-Retter Aktivisten wahrscheinlich hoffnungslos optimistisch. Aber wenn wir jetzt anfangen, könnten wir vielleicht rechtzeitig etwas in Betrieb nehmen, um die Kapazitätskrise abzuwenden.

Dies wäre jedoch nur möglich, wenn wir eine weitere erhebliche Hürde überwinden könnten: Wir haben jedem Experten im Bereich Kohleenergie schon lange gesagt, dass Kohle in Großbritannien keine Zukunft hat. Mit anderen Worten: Die Suche nach geeigneten Ingenieuren für ein Bauprojekt dieser Größenordnung wird eine harte Nuss sein.

 

Gibt es noch etwas anderes?

Eine interessante, aber wenig diskutierte Option sind sogenannte aeroderivative Gasturbinen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um für die Stromerzeugung modifizierte Düsentriebwerke. Sie sind sehr flexibel und daher für die Anforderungen unseres von erneuerbaren Energien dominierten Stromnetzes geeignet. Ihre Anschaffung ist zwar relativ teuer, aber aufgrund ihrer geringen Leistung (sagen wir 100 MW) bräuchten wir große Mengen, sodass wir möglicherweise bessere Stückpreise aushandeln könnten. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie praktisch „von der Stange“ gekauft und fast direkt an das Stromnetz angeschlossen werden können. Sie sollten also schnell ans Netz gehen und weniger technisches Know-how erfordern.

Wenn die Rückkehr zur Kohle und der massenhafte Einsatz von Düsentriebwerken etwas verzweifelt erscheinen, liegen Sie damit richtig. Wir befinden uns in einer sehr schlechten Lage und haben kaum noch Möglichkeiten, die Stromversorgung aufrechtzuerhalten. Verzweifelte Maßnahmen sind alles, was uns bleibt. Und wenn sie rechtzeitig umgesetzt werden sollen, um uns vor einer Katastrophe zu bewahren, muss Ed Miliband jetzt handeln.

Andrew Montford ist Direktor von Net Zero Watch.

https://www.netzerowatch.com/all-news/the-uk-is-going-back-to-coal

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Recherche: Aeroderivative Gasturbine

Eine aeroderivative Gasturbine ist eine aus einem Flugtriebwerk abgeleitete Gasturbine. Sie wird zur Spitzenlast-Stromerzeugung in der Kraftwerkstechnik sowie für Kompakt-Antriebssysteme eingesetzt.

Im Vergleich zu den schweren Heavy-Duty-Gasturbinen zeichnen sich aeroderivative Gasturbinen durch eine kompakte Bauart und geringere Wandstärke aus. Dabei werden möglichst viele Bauteile von einem Flugtriebwerk übernommen. So werden beispielsweise der Mittel- und Hochdruckverdichter, die sie antreibenden Turbinenstufen sowie die Brennkammer weitestgehend übernommen. Die in einem Flugtriebwerk vorhandene Fanstufe wird häufig durch einen zusätzlichen Niederdruckverdichter ersetzt. Da das Verbrennungsgemisch beim Austritt aus der Turbine noch eine Temperatur von 700 bis 800 °C bei einem Druck von 3 bis 4 bar besitzt, kann außerdem noch eine Nutzleistungsturbine nachgeschaltet werden. Diese kann das Verbrennungsgemisch bis zum Umgebungsdruck entspannen.

Quelle: https://www.energy.gov/fecm/how-gas-turbine-power-plants-work

Gegenüber einem Flugtriebwerk werden bei einer aeroderivativen Gasturbine meistens die Heißgastemperatur sowie die Generatordrehzahl zurückgenommen. Hierdurch wird eine höhere Lebensdauer erreicht. Des Weiteren sind aeroderivate Gasturbinen aufgrund der kompakteren Bauweise besser für schnelle Lastwechsel sowie schnelles Anfahren geeignet und werden so beispielsweise bevorzugt bei KWK-Anlagen oder in kombinierten Gas und Dampf-Kraftwerken eingesetzt.

https://www.enargus.de/pub/bscw.cgi/d486-2/*/*/Aeroderivative%20Gasturbine?op=Wiki.getwiki&search=Absorption

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Creative Commons   Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland   (CC BY-SA 3.0 DE)

  • Der Betrieb mit Erdgas ist eine Standardanwendung für viele Gasturbinen, einschließlich aeroderivativer Modelle, um elektrische Energie zu erzeugen. 

  • Anpassung:  Bei Bedarf können aeroderivative Gasturbinen umgerüstet werden, um mit anderen Brennstoffen wie Wasserstoff oder Gemischen aus Wasserstoff und Erdgas zu arbeiten. 

Der Beitrag Kehrt Großbritannien zur Kohle zurück – oder gibt es Alternativen? erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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