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Wichtig beim Bürgergeld-Antrag: Vorschuss nicht vergessen

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Bereits seit Längerem stehen viele Hilfesuchende vor der Problematik langwieriger Bearbeitungszeiten beim Jobcenter. Während der Abschluss eines Bürgergeld-Antrags bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen kann, ermöglicht der Vorschuss auf künftige Leistungen eine schnelle finanzielle Unterstützung.

Vorschuss auf das künftige Bürgergeld

Wer in finanzielle Not gerät, weil er während der Wartezeit auf den Abschluss des Antragsverfahrens die Miete nicht zahlen kann oder sich die Rechnungen häufen, kann beim Jobcenter einen Vorschuss auf das künftige Bürgergeld beantragen.

Da stellt sich die Frage, wie dies denn möglich sein soll, da ja über den Antrag bisher nicht entschieden ist und damit auch nicht klar ist, ob ein Anspruch auf diese Sozialleistung besteht.

Voraussetzungen für den Vorschuss

Tatsächlich gibt es einen Vorschuss nur dann, wenn eine Prüfung des Jobcenters ergeben hat, dass Hilfebedürftigkeit besteht und damit ein Anspruch auf Bürgergeld vorhanden ist. Eine solche Prüfung bedeutet nicht eine vollständige Bearbeitung des Antrags, sondern lässt sich zügig durchführen.

Der Bürgerantrag muss gestellt sein und die Bearbeitung des Antrags voraussichtlich lange dauern. Dazu muss der Vorschuss aktiv beantragt werden.

Beantragen Sie Vorschuss und Bürgergeld zusammen

Sie gehen am besten immer davon aus, dass die Bearbeitung ihres Antrags auf Bürgergeld Zeit in Anspruch nimmt. Die Mitarbeiter der Jobcenter müssen immer neue Aufgaben übernehmen, weswegen die Behörden unter chronischem Personalmangel leiden.

Was bedeutet das jetzt für den Vorschuss? Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie den Antrag auf Vorschuss gemeinsam mit dem Antrag auf Bürgergeld selbst einreichen. Dann werden Sie vermutlich den Vorschuss bekommen, bevor das erste Mal das Bürgergeld ausgezahlt wird.

Was müssen Sie beim Antrag auf Vorschuss beachten?

Für den Antrag auf Vorschuss gibt es beim Jobcenter keine Vordrucke, und Sie müssen auch keine vorgeschriebene Form beachten. Sie können den Vorschuss als formloses Schreiben verfassen.

Schriftlich muss das Anliegen allerdings formuliert sein, eine mündliche Mitteilung gegenüber Mitarbeitern des Jobcenters reicht nicht aus.

Sie sollen in dem Schreiben genau darlegen, warum Sie diesen Vorschuss benötigen.

Wenn Sie nachweisen, dass Ihr Existenzminimum gegenwärtig nicht gesichert ist und Sie keine finanziellen Mittel haben, dann darf das Jobcenter Ihnen den Vorschuss nicht verwehren.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Notlage so offen und detailliert wie möglich schildern. Damit tragen Sie aktiv dazu bei, dass der Vorschuss nicht zu niedrig oder zu hoch ausfällt.

Wie hoch ist der Vorschuss?

Das Jobcenter legt fest, wie hoch der Vorschuss ausfällt. In der Regel liegt die Summe ein wenig unter den Monatssätzen des späteren Bürgergeldes.

Die Auszahlung erfolgt spätestens einen Monat, nachdem Sie den Antrag gestellt haben. In der Regel handeln die zuständigen Mitarbeiter sofort und sorgen schnell dafür, dass die Auszahlung erfolgt.

Vorschuss bedeutet nicht Zuschlag

Der Vorschuss bedeutet nicht, dass Sie zusätzliches Geld vom Jobcenter erhalten. Er wird vielmehr mit den Leistungen des Bürgergeldes verrechnet, die Sie nach dem Abschluss der Bearbeitung des Bürgergeld-Antrags erhalten.

Das gilt für alle Beträge ab 50,00 Euro. Unter 50,00 Euro greift die sogenannte Bagatellgrenze, und solche Kleinsummen müssen Sie nicht zurückzahlen.

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Wohngeld Erhöhung – Neue Wohngeldtabelle gültig 2025

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Leistungsberechtigte können sich auf eine Erhöhung des Wohngelds einstellen. Im Schnitt soll das Wohngeld um 30 Euro bzw. 15 Prozent angehoben werden. In der Wohngeld-Tabelle kann man die Höchstbeträge für die Miete ab 2025 ablesen.

Warum wird das Wohngeld erhöht?

Zum 1. Januar 2025 steht eine Erhöhung des Wohngeldes an. Die Anpassung ist im Wohngeldgesetz vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass die Entlastungen, die durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 eingeführt wurden, auch real erhalten bleiben.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug sollen entlastet werden, um nicht aufgrund höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen zu müssen.

Referentenentwurf: Wohngeld soll 2025 um 30 Euro steigen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stimmte einen entsprechenden Entwurf aktuell mit der Bundesregierung ab. Das monatliche Wohngeld soll zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 30 Euro oder 15% erhöht werden, teilte das Ministerium mit. Grund dafür sei der Preisanstieg nicht nur im Supermarkt, sondern auch bei Mieten und Energiekosten.

Tabelle Wohngeld ab 2025 mit den Höchstbeträgen Höchstbeträge für Miete für das Wohngeld ab 2025 Haus­halts­mit­glie­der Miet­stufe lt. Anlage 1 zu § 12 WoGG mit Klima­komponente WoGG mit Entlastung Heizkosten 1 1 361,00 380,20 490,60 2 408,00 427,20 537,60 3 456,00 475,20 585,60 4 511,00 530,20 640,60 5 562,00 581,20 691,60 6 615,00 634,20 744,60 7 677,00 696,20 806,60 2 1 437,00 461,80 604,40 2 493,00 517,80 660,40 3 551,00 575,80 718,40 4 619,00 643,80 786,40 5 680,00 704,80 847,40 6 745,00 769,80 912,40 7 820,00 844,80 987,40 3 1 521,00 550,60 720,80 2 587,00 616,60 786,80 3 657,00 686,60 856,80 4 737,00 766,60 936,80 5 809,00 838,60 1 008,80 6 887,00 916,60 1 086,80 7 975,00 1 004,60 1 174,80 4 1 608,00 642,40 840,20 2 686,00 720,40 918,20 3 766,00 800,40 998,20 4 858,00 892,40 1 090,20 5 946,00 980,40 1 178,20 6 1 035,00 1 069,40 1 267,20 7 1 139,00 1 173,40 1 371,20 5 1 694,00 733,20 958,60 2 782,00 821,20 1 046,60 3 875,00 914,20 1 139,60 4 982,00 1 021,20 1 246,60 5 1 080,00 1 119,20 1 344,60 6 1 183,00 1 222,20 1 447,60 7 1 302,00 1 341,20 1 566,60 und danach 1 82,00 86,80 114,40 2 94,00 98,80 126,40 3 106,00 110,80 138,40 4 119,00 123,80 151,40 5 129,00 133,80 161,40 6 149,00 153,80 181,40 7 163,00 167,80 195,40 Einkommens- und Vermögensgrenzen

Anspruch auf Wohngeld besteht nur, wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Gleichzeitig darf das Vermögen bestimmte Freigrenzen nicht überschreiten:

Einkommensgrenzen: Diese variieren je nach Mietstufe und Haushaltsgröße. Beispielsweise liegt die Grenze für eine Einzelperson in Mietstufe III bei ca. 1.300 Euro netto monatlich.
Vermögensgrenzen: Einzelpersonen dürfen maximal 60.000 Euro Vermögen besitzen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied steigt die Grenze um 30.000 Euro.

Zum Vermögen zählen Bargeld, Konto- und Sparguthaben sowie Immobilien. Ausnahmen bestehen für notwendige Altersvorsorge.

Beispiele für Einkommensobergrenzen

Einkommensobergrenzen bei Mietstufe 3
gilt z. B. in Dortmund, Dresden, Essen, Wolfsburg, Wuppertal

Anzahl der Haushaltsmitglieder 2024 2025 Erhöhung 1 2.050€ 2.155€ 105€ 2 2.765€ 2.910€ 145€ 3 3.444€ 3.645€ 201€ 4 4.652€ 4.932€ 280€ 5 5.333€ 5.660€ 327€

Einkommensobergrenzen bei Mietstufe 4
gilt z.B. in Berlin, Bremen, Braunschweig,

Anzahl der Haushaltsmitglieder 2024 2025 Erhöhung 1 2.094€ 2.201€ 107€ 2 2.823€ 2.971€ 148€ 3 3.512€ 3.715€ 203€ 4 4.740€ 5.022€ 282€ 5 5.430€ 5.760€ 330€ Was sind die Hintergründe der Wohngeldreform?

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiepreise und der sehr hohen Inflation der Jahre 2022 und 2023.

Diese Entwicklungen haben die Bundesregierung dazu veranlasst, eine schnelle Wohngeld-Reform durchzuführen. Die Reform zielt darauf ab, Menschen mit geringen Einkommen gezielt zu entlasten.

Dies schließt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie in besonderen Fällen auch Studierende und Auszubildende ein, die dadurch bei den Wohnkosten unterstützt werden.

Was bedeutet die Dynamisierung des Wohngeldes?

Die Dynamisierung des Wohngeldes ist ein zentrales Element des Wohngeldgesetzes (WoGG, § 43 Absatz 1). Diese Dynamisierung bedeutet, dass das Wohngeld regelmäßig im Zwei-Jahres-Rhythmus angepasst wird, um der Preis- und Mietpreisentwicklung Rechnung zu tragen.

Die nächste Anpassung erfolgt demnach zum 1. Januar 2025. Durch diese regelmäßige Dynamisierung werden private Haushalte, insbesondere viele Rentnerinnen und Rentner, entlastet und ihre reale Kaufkraft gesichert.

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Wie wirken sich die Anpassungen in Zahlen aus?

Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld-Plus durchschnittlich um rund 30 Euro oder 15 Prozent steigen. Diese Erhöhung beinhaltet die Steigerung der Mieten und der Inflation von 2021 bis 2023. Ohne die Dynamisierung würde die geschätzte Zahl der Wohngeldhaushalte im Jahr 2025 auf rund 1,6 Millionen sinken.

Mit der Dynamisierung wird jedoch die Zahl der Empfängerhaushalte auf rund 1,9 Millionen im Jahr 2025 geschätzt. Der entsprechende Verordnungsentwurf wird derzeit in der Bundesregierung abgestimmt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat hat bereits mit einer Entschließung vom 5. Juli 2024 die Bundesregierung aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes zügig vorzulegen.

Wer profitiert vom Wohngeld-Plus?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Mieterinnen und Mieter oder zur Belastung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Reform des Wohngeldes war angesichts der stark gestiegenen Energiepreise im Laufe des Jahres 2022 besonders wichtig.

Geringverdienende sowie Rentnerinnen und Rentner haben oft keinen Anspruch auf Bürgergeld, obwohl sie Schwierigkeiten haben, die monatlichen Kosten zu tragen. Das Wohngeld soll bedürftige Personen dabei unterstützen, angemessen und familiengerecht zu wohnen. Folgende wichtige Aspekte sollten Sie dabei beachten:

  • Es kann entweder nur Bürgergeld oder Wohngeld beantragt werden – beide Leistungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
  • Im Durchschnitt erhalten Wohngeld-Bezieher 370 Euro pro Monat als Zuschuss zu den Miet- und Heizkosten.
  • Durch die Wohngeld-Plus-Reform werden nun auch die Heizkosten berücksichtigt.
  • Um Wohngeld zu beantragen, muss ein regelmäßiges Einkommen vorliegen, das oberhalb der Mindestanforderungen für Wohngeld liegt.

Achtung: Wer weniger oder gar kein Einkommen hat, muss Bürgergeld beantragen. Wohngeld-Bezieher mit Kindern können zusätzlich einen Kinderzuschlag beantragen.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich haben alle Haushalte mit geringem Gesamteinkommen einen Anspruch auf Wohngeld, sofern keine anderen Leistungen wie beispielsweise Bürgergeld bezogen werden, in denen die Mietkosten berücksichtigt werden. Vor allem folgende Personengruppen sollten prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht:

  • Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente
  • Alleinerziehende und Paare mit niedrigem Einkommen
  • Arbeitnehmende im Niedriglohnbereich
  • Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen

Das Bundesministerium für Wohnen stellt auf der Webseite des Ministeriums einen Wohngeld-Rechner zur Verfügung, mit dem Interessierte überprüfen können, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

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Rente: Wichtige Frist endet dieses Jahr – Große Unsicherheit bei vielen Rentnern

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Die neuen Regelungen zur Rentenverbesserung erreichen bald einen entscheidenden Wendepunkt. Rentnerinnen und Rentner, die seit Jahren eine Erwerbsminderungsrente beziehen oder den Übergang zur Altersrente vollzogen haben, profitieren derzeit von einem Zuschlag von bis zu 7,5 %.

Diese zusätzliche Leistung, eingeführt durch das EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetz von 2022, läuft jedoch in der Übergangsphase bis zum 30. November 2025. Danach greift eine neue Berechnungs- und Auszahlungsmodalität, die für rund 3 Millionen Rentenbezieher Unsicherheit birgt.

Hintergrund und gesetzliche Grundlagen

Bereits seit dem 1. Juli 2024 erhalten qualifizierte Rentner den zusätzlichen Rentenzuschlag. Ursprünglich sollte dieser als einmalige Gesamtauszahlung zusammen mit der monatlichen Rente erfolgen – vergleichbar mit den Regelungen der Mütterrente. Der Gesetzgeber sah allerdings eine zweistufige Übergangslösung vor, um technische und personelle Herausforderungen in der Rentenversicherung zu berücksichtigen.

Das Gesetz beruht auf den Paragrafen § 307j des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Für die Überprüfung und Berechnung des Zuschlags müssen bestimmte Rentenbezugszeiten und Entgeltpunkte herangezogen werden.

Versicherte, die am 30. Juni 2024 bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen und deren Rentenbeginn in den Jahren 2001 bis 2018 lag, erhalten automatisch den Zuschlag. Diese Regelung umfasst auch viele Rentner, die in der Übergangsphase von einer Erwerbsminderungs- zur Altersrente gewechselt haben.

Übergangslösung und Auszahlungsverfahren im Detail

Aufgrund von technischen Hürden und personellen Engpässen konnte das Gesetz nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden. Statt einer Einmalzahlung erfolgt die Auszahlung in zwei Stufen:

Zahlungsphase von Juli 2024 bis November 2025:
Der Zuschlag wird monatlich getrennt von der regulären Rentenzahlung ausgezahlt. Die Berechnung erfolgt anhand des bisherigen Rentenbetrags, sodass jeder Zuschlag individuell ermittelt wird. Die Zahlung erfolgt jeweils in der Mitte des Monats, meist zwischen dem 10. und 20. Tag.

Neuregelung ab Dezember 2025:
Ab dem 1. Dezember 2025 wird der Zuschlag als Gesamtsumme zusammen mit der regulären Rente ausgezahlt. Hierbei fließen die persönlichen Entgeltpunkte in die Berechnungsgrundlage ein. Diese Umstellung erfordert, dass die Rentenversicherung erneut etwa 3 Millionen Rentenbescheide erstellt und versendet.

Die Notwendigkeit dieser Umstellung unterstreicht den Aufwand, den die Rentenversicherung betreiben muss. Rentenempfänger müssen sich ab dem 1. Dezember 2025 erneut darauf einstellen, dass ihre Zuschlagsberechtigung geprüft wird.

Das Risiko, dass der Zuschlag eventuell nicht fortgeführt wird, besteht, wenn die Berechnungen auf Basis der aktuellen Entgeltpunkte zu einem anderen Ergebnis führen.

Auswirkungen für die Betroffenen

Die anstehende Umstellung bringt für viele Rentnerinnen und Rentner erhebliche Unsicherheiten mit sich. Die bisherige Regelung gewährte ein relativ transparentes Verfahren, während die neue Methode komplexere Berechnungen erfordert. Die Rentenversicherung steht vor der Aufgabe, die Rentenbescheide präzise und zeitnah zu aktualisieren.

Für Betroffene bedeutet dies:

Erneute Überprüfung:
Ab Dezember 2025 wird geprüft, ob die Empfänger weiterhin Anspruch auf den Zuschlag haben. Diese Prüfung basiert auf den individuellen Entgeltpunkten, was zu Unsicherheiten führen kann.

Kommunikationsbedarf:
Es ist zu erwarten, dass die Rentenversicherung verstärkt über Änderungen und den weiteren Ablauf informiert. Für viele ist es wichtig, sich frühzeitig mit diesen Anpassungen auseinanderzusetzen.

Diese Umstellungen unterstreichen die Komplexität der Rentenverwaltung und den hohen administrativen Aufwand, der mit der Umstellung gesetzlicher Regelungen verbunden ist.

Ausblick: Herausforderungen im Rentensystem

Die aktuelle Diskussion um den Rentenzuschlag und die anstehende Umstellung zeigt die Herausforderungen, vor denen das Rentensystem steht. Technische und organisatorische Schwierigkeiten behindern teilweise die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Die erneute Prüfung und Ausstellung von Rentenbescheiden bringt zusätzliche administrative Belastungen mit sich, aber auch die Möglichkeit, das System nachhaltig zu verbessern.

Langfristig könnten solche Übergangslösungen dazu beitragen, dass das Rentensystem flexibler und anpassungsfähiger auf zukünftige Herausforderungen reagiert. Die gezielte Integration von Entgeltpunkten in die Berechnung des Zuschlags soll eine gerechtere Verteilung der Rentenleistungen ermöglichen und eine nachhaltige Stabilisierung des Rentensystems fördern.

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Schwerbehinderung: Neubewertung des GdB im Schwerbehindertenrecht – Urteil

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In einem wegweisenden Urteil hat das Landessozialgericht Hamburg entschieden, dass eine Herabstufung des Grades der Behinderung (GdB) gerechtfertigt ist, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Alltags führen.

Das Urteil zeigt exemplarisch, wie Änderungen im Gesundheitszustand zu einer Neubewertung des ursprünglich festgestellten GdB führen können – und unterstreicht, dass der einmal zuerkannte GdB nicht zwangsläufig dauerhaft gilt.

Ausgangslage und Hintergrund

Eine anfängliche Feststellung des GdB kann sich bei veränderten gesundheitlichen Umständen ändern. Häufig enden solche Neubewertungen in Rechtsstreitigkeiten, wenn Betroffene überzeugt sind, dass ihre Beeinträchtigungen entweder konstant geblieben oder gar verschlechtert haben.

Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin einen anfänglich anerkannten GdB von 60, der nach erneuter Überprüfung durch das zuständige Versorgungsamt auf 20 herabgestuft wurde. Die Klägerin widersprach dieser Entscheidung und führte an, dass ihre gesundheitlichen Probleme – insbesondere eine ausgeprägte psychische Erkrankung, körperliche Beschwerden und ein Restless-Legs-Syndrom – zu einer höheren Einstufung hätten führen müssen. Damit wandte sie sich letztlich an das Hamburger Landessozialgericht, um ihre Rechte zu wahren.

Urteilsbegründung des Landessozialgerichts Hamburg

Das Gericht entschied, dass die tatsächlichen Beeinträchtigungen im Alltag der Klägerin nicht ausreichen, um den ursprünglich festgelegten GdB von 60 aufrechtzuerhalten. Es wurde betont, dass eine Herabstufung zulässig ist, wenn der Gesundheitszustand des Betroffenen es zulässt, alltägliche Aktivitäten weiterhin ohne wesentliche Einschränkungen durchzuführen. Hierbei wurden folgende Punkte hervorgehoben:

  • Alltägliche Selbstständigkeit: Die Klägerin konnte ihre täglichen Aktivitäten ohne gravierende Beeinträchtigung bewältigen.
  • Soziale Anpassungsfähigkeit: Es lagen keine gravierenden Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion vor, die eine höhere Bewertung gerechtfertigt hätten.
  • Leichte Ausprägung einzelner Erkrankungen: Das Restless-Legs-Syndrom wurde lediglich als leicht einzustufen und andere Erkrankungen führten ebenfalls nicht zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung.

Die Richter stellten fest, dass die gesundheitlichen Einschränkungen der Klägerin nicht in dem Maße vorlagen, dass eine weitere Herabstufung – und damit eine höhere Unterstützungsleistung – gerechtfertigt wäre. Dies unterstreicht, dass bei der Bewertung des GdB der tatsächliche Alltag und die Fähigkeit, grundlegende Tätigkeiten auszuführen, im Vordergrund stehen.

Bewertung und weiterführender Kontext

Das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg weist auf ein zentrales Prinzip im Schwerbehindertenrecht hin: Der GdB ist nicht starr und wird anhand der konkreten Lebenssituation des Betroffenen regelmäßig überprüft.

Dabei zeigt sich, dass auch bei einer Verschlechterung der gesundheitlichen Lage nicht automatisch ein höherer GdB gewährt wird. Entscheidend ist, inwieweit die Beeinträchtigungen den Alltag tatsächlich einschränken.

In der Praxis bedeutet dies, dass Betroffene bei einer drohenden Herabstufung frühzeitig aktiv werden sollten. Experten empfehlen, umfassende ärztliche Gutachten einzuholen und die persönlichen Einschränkungen detailliert zu dokumentieren. So lässt sich im Zweifelsfall belegen, in welchem Umfang die Gesundheit den Alltag tatsächlich beeinflusst.

Auswirkungen auf Betroffene und das System

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Menschen, die auf den GdB angewiesen sind. Es zeigt, dass der GdB nicht als fester Wert zu verstehen ist, sondern als dynamischer Indikator, der sich an den aktuellen gesundheitlichen Zustand anpasst. Für viele Betroffene bedeutet dies, dass ein einmal festgelegter Grad der Behinderung unter bestimmten Umständen erneut überprüft und angepasst werden kann.

Für den Rechtsbereich bringt das Urteil Klarheit in die oft umstrittene Frage, wann und wie eine Neubewertung erfolgen darf. Die Entscheidung des Gerichts betont, dass die Bewertung immer individuell und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebensführung erfolgen muss.

Dies schafft einerseits Rechtssicherheit, kann aber andererseits auch zu Konflikten führen, wenn subjektive Einschätzungen von Gutachtern und Betroffenen auseinandergehen.

Empfehlungen für eine erfolgreiche Rechtsvertretung

Anwälte und Rentenberater raten Betroffenen, im Falle einer drohenden Herabstufung schnell zu handeln. Es ist essenziell, den eigenen Gesundheitszustand detailliert zu dokumentieren und verschiedene ärztliche Meinungen einzuholen. Dabei können folgende Schritte helfen:

  • Frühzeitige Beratung: Suchen Sie frühzeitig juristischen und ärztlichen Rat, um die Situation realistisch einschätzen zu können.
  • Dokumentation: Führen Sie ein detailliertes Tagebuch über Ihren Alltag und gesundheitliche Einschränkungen.
  • Gutachten: Lassen Sie sich von Fachärzten umfassend beraten und erstellen Sie unabhängige Gutachten.

Diese Maßnahmen sichern nicht nur den Anspruch auf einen höheren GdB, wenn die gesundheitliche Situation es rechtfertigt, sondern erhöhen auch die Transparenz im gesamten Bewertungsprozess.

Praxisbeispiel: Warum der GdB angepasst wurde

Das Urteil zeigt exemplarisch, dass die reine Feststellung von Erkrankungen nicht automatisch zu einem höheren GdB führt. Entscheidend bleibt immer die tatsächliche Beeinträchtigung im täglichen Leben. Im Fall der Klägerin konnten trotz mehrfacher gesundheitlicher Beschwerden grundlegende Aktivitäten weiterhin problemlos ausgeführt werden.

Somit konnte das Gericht nachvollziehbar darlegen, dass der GdB nicht erhöht, sondern im Gegenteil herabgesetzt werden muss, um den tatsächlichen Beeinträchtigungsgrad korrekt abzubilden.

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Al-Shaibani: We will achieve goals in cooperation with our brothers in Gulf and Arab countries

SANA - Syrian Arab News Agency - 7. März 2025 - 17:07

Riyadh-SANA-Minister of Foreign Affairs and Expatriates Asaad al-Shaibani stressed that Syria has been a source of cultural radiation in the region during the past decades, and has gone through serious challenges during the previous years, pointing out that Syria needs support and that in cooperation with our brothers in the Gulf Cooperation Council (GCC) and the Arab countries it will achieve the sought after goals.

Delivering a speech during the ministerial meeting of GCC, minister al-Shaibani said “Syria has been a source of cultural radiation in the region, and has gone through serious challenges during the previous years that imposed working on a balance between restoring security and national sovereignty, and achieving transitional justice and sustainable development, and now Syria needs material, intellectual, cultural and political support.

He explained that holding the National Dialogue Conference and forming the committee responsible for writing the constitutional declaration are important steps to achieve political progress, noting that the conference is a dialogue platform to discuss the basic issues that concern the Syrians, such as the unity of Syria and ensuring the rights of all citizens regardless of their background. It also led to an agreement on some basic principles that form the basis for the future political process.

The Minister indicated that the Constitutional Committee is putting the final touches on drafting the constitutional declaration, which will be a pillar for the post-war period, and will guarantee human rights, enhance the rule of law, contribute to building the state on the foundations of freedom and justice, and ensure broad and fair participation for all.

Al-Shaibani added: The challenges facing the political process are great, but we are confident that through our cooperation with our brothers in the GCC and other Arab countries, we will achieve the desired goals.

He pointed out that the suspension of some sanctions imposed on Syria by the European Union is a positive step that stimulates the Syrian economy and helps achieve peace and stability in the country, expressing his hope that the exceptions will expand to other sectors, which will facilitate the reconstruction of the infrastructure and the provision of basic services to citizens.

Minister al-Shaibani said: We are in the process of forming a comprehensive government that includes all Syrian spectrums from different political and social orientations, and we are working diligently to ensure that the government represents all components of the Syrian people, and it will be responsible for implementing a comprehensive plan for reconstruction and reform of institutions in Syria.

He added: The construction process requires huge cooperation and support, and we urgently need the support of friends and partners in the GCC in the education, health and energy sectors, and we are confident that this cooperation will lead to fruitful results that contribute to the reconstruction and stability of Syria.

The Foreign Minister pointed out that the Israeli incursions in the south and the terrorist activities of some parties represent a major challenge to Syrian national security, and to regional security in general, adding “we hope to cooperate with Arab countries in confronting these challenges, protecting regional security and restoring stability in the region.

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Rüstungskonzerne aus Italien und Türkei bauen Drohnen für Europa

Für das tödliche Geschäft mit Kampfdrohnen haben die Rüstungskonzerne Leonardo aus Italien und Baykar aus der Türkei eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Die beiden Unternehmen unterzeichneten am Donnerstag in Rom eine Vereinbarung zur Entwicklung unbemannter Drohnentechnologie.

Leonardo-Chef Roberto Cingolani bezifferte den Markt in Europa für unbemannte Kampfflugzeuge, bewaffnete Überwachungsdrohnen sowie Kampfdrohnen innerhalb des nächsten Jahrzehnts auf mehr als 100 Milliarden Euro. „Es gibt dort eine Lücke, die wir mit dieser beispiellosen industriellen Zusammenarbeit zu schließen helfen wollen“, sagte Cingolani.

Beide Waffenschmieden sind gleichberechtigt an dem Joint Venture beteiligt, zu dem Baykar seine Produktpalette an Drohnen-Portfolio beisteuert. Leonardo legt seine Kommunikations- und Navigationssysteme, Nutzlastdaten sowie die Expertise bei der Zulassung neuer Produkte und auf dem Gebiet künstlicher Intelligenz bei. Das neue Joint-Venture soll in Italien beheimatet sein. „Der Zertifizierungsprozess ist einfacher, wenn in einem EU-Staat produziert wird“, so Cingolani.

Leonardo arbeitet bereits mit dem deutschen Rüstungshersteller Rheinmetall zusammen und ist mit Airbus und Dassault auch an der Entwicklung der europäischen Drohne „Eurodrone“ beteiligt. Der türkische Baykar-Konzern gehört zu den größten Herstellern weltweit. Die von dem Unternehmen mit deutscher Technik entwickelten fliegenden Tötungsmaschinen werden seit Jahren im völkerrechtswidrigen Krieg der Türkei gegen die kurdische Bevölkerung in Syrien und im Irak eingesetzt.

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/qsd-schiessen-turkische-tb2-drohne-ab-44864 https://anfdeutsch.com/hintergrund/deutsche-sensoren-fur-turkischen-drohnenkrieg-28783 https://anfdeutsch.com/aktuelles/technologie-fuer-tuerkische-gefechtskoepfe-aus-deutschland-20717

 

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Ukraine — billig zu haben

Der Krieg in Osteuropa wird oft nach moralischen Kategorien beurteilt. Der wahre Grund ist banaler: Es geht um die Kontrolle fruchtbaren Ackerlandes.
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Ministry of Defense: Outlaws will face decisive response without compromise

SANA - Syrian Arab News Agency - 7. März 2025 - 16:29

Damascus-SANA- Hassan Abdul Ghani, the spokesman for the Ministry of Defense, said that the Ministry have achieved rapid field progress and re-imposed control over the areas that witnessed treacherous attacks against public security personnel.

He added “We carried out strict encirclement operations, tightening the noose on the remnants of the defunct regime, while the forces continue to advance according to the approved operational plans.”

Abdul Ghani stressed that the Ministry continue to deal with the remaining hotbeds of criminals, and is handing over all those involved to the competent security authorities to ensure that they are held accountable according to the law.

Abdul Ghani called on the residents who rushed to support their brothers to return to their areas, as the situation is under complete control and operations are continuing according to the plan precisely, and there is no need to worry.

The spokesman  warned of the dire consequences of continuing treachery, and we confirm that anyone who refuses to hand over his weapon to the state will face a decisive response without compromise.

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Gentechnikregelung: Özdemir kritisiert polnischen Entwurf

Informationsdienst Gentechnik - 7. März 2025 - 16:23

Polen will seinen umstrittenen Vorschlag damit von der Arbeits- auf die politische Ebene heben. Die Arbeit gehe “gut voran, und wir hoffen, dass wir bei diesem Dossier Fortschritte machen werden”, schrieb eine Sprecherin der Ratspräsidentschaft dem Infodienst Gentechnik im Blick auf den AStV. Die Frage, ob Polen selbst seinem Vorschlag mit seinem Votum zur nötigen qualifizierten Mehrheit verhelfen werde, beantwortete die Sprecherin nicht. Zuvor hatten bereits andere Medien den Eindruck, der polnische Agrarminister Siekierski weiche dieser Frage aus. Der Grund für diese öffentliche Zurückhaltung bleibt unklar. Polen hatte sich bis zum Beginn seiner Ratspräsidentschaft im Januar gentechnikkritisch positioniert. Seine ursprünglichen Forderungen wie Kennzeichnung und Koexistenzregeln für NGT-Pflanzen sind in seinem aktuellen Kompromissvorschlag nicht enthalten. Das Land hatte mehrfach betont, dass es sich als Ratspräsident beim NGT-Disput in der Rolle eines ehrenwerten Vermittlers zwischen den EU-Ländern sieht. Aus einem Treffen der Attachés des AStV im Februar war jedoch bekannt geworden, dass der polnische Vertreter sich dort zugunsten des eigenen Vorschlags positioniert hatte.

Die deutschen Vorstellungen scheinen für Polen kaum eine Rolle zu spielen. Bundesagrarminister Cem Özdemir hat auch den jüngsten polnischen Regelungsentwurf wieder deutlich kritisiert: Er enthalte „keine ausreichenden Verbesserungen zu den zentralen Themen Koexistenz, Transparenz, Wahlfreiheit und der Patentierbarkeit“, so der Grünenpolitiker heute in Stuttgart. Er wolle sich in Brüssel für „Nachbesserungen für eine faire, praktikable und gesellschaftlich akzeptierte Regulierung“ von NGT-Pflanzen einsetzen, versprach der scheidende Ampelminister einer Abordnung von 376 Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft aus 16 EU-Ländern, die ihm ihre Forderungen überreichte: neben der Pflicht zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit EU-weit verbindliche, national und regional angepasste Koexistenz-Maßnahmen, Haftungsregeln gemäß dem Verursacherprinzip, einen Entschädigungsfonds für unvermeidbare Kontaminationen sowie die Verpflichtung für Gentechnik-Firmen, bei Markteinführung von NGT-Pflanzen Nachweismethoden dafür bereitstellen zu müssen.

Mit seiner Enthaltung war Deutschland bisher gemeinsam mit Österreich, Ungarn und einer Reihe kleinerer Staaten Teil einer Sperrminorität, die die nötige qualifizierte Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren, für den polnischen Entwurf verhinderte. Die Frage ist jedoch, wie lange diese Sperrminorität noch stehen wird. Wie eine mögliche künftige Regierungskoalition von Union und SPD sich zu den Gentechnikregeln positionieren wird, ist bislang unklar. Vor der Wahl hatte sich die Union gentechnikfreundlich gezeigt, die SPD hatte für Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Risikobewertung plädiert. Unionkanzlerkandidat Friedrich Merz will bis Ostern eine Regierung bilden.

Die neue österreichische Regierung ist schon weiter: „Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass neue genomische Techniken eine Risikobewertung sowie ein Zulassungsverfahren durchlaufen und die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit garantiert wird, insbesondere um die Koexistenz zu gewährleisten (z.B. mit der biologischen Produktion)“, heißt es im Koalitionsvertrag von ÖVP, SPÖ und Neos. Damit dürfte Österreich weiter gegen die Deregulierungsbemühungen auf EU-Ebene stimmen. Auch bei Ungarn ist kein Meinungswechsel in Sicht.  

Die kleineren Mitglieder der Sperrminorität versucht Polen von einer Umkehr zu überzeugen. Während die belgische Regierungskoalition dem Vernehmen nach weiter über eine gemeinsame Position streitet, scheint Bulgarien seinen gentechnikkritischen Standpunkt beizubehalten. Das versicherte ein Vertreter des Agrarministeriums heute in einem Regierungsausschuss für GVO, wie der Infodienst von einem beteiligten Vorstandsmitglied des bulgarischen Bio-Bauernverbandes Agrolink erfuhr. Ein Wackelkandidat könnte dem Vernehmen nach noch Griechenland sein. Ob die nötige Mehrheit im Rat tatsächlich zustande kommen wird, wird wohl der kommende Freitag zeigen. Wenn ja, könnten Rat, Europäisches Parlament und EU-Kommission anschließend die Trilogverhandlungen über den Gesetzentwurf für NGT-Pflanzen starten. [vef]

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Nachhaltigkeitsziele: Bund scheitert an grüner IT

netzpolitik.org - 7. März 2025 - 16:09

Nicht erst die Ampel-Koalition hat versprochen, staatliche Rechenzentren und Websites nachhaltiger zu machen. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zeigt nun jedoch: Der Bund bleibt in puncto Bundes-IT weit hinter seinen Umweltzielen zurück. Dabei könnte er eigentlich als Großkunde Druck auf die Betreiber machen.

Die jüngsten Angaben des Bundes zur Nachhaltigkeit ihrer IT zeigen: Der Bund bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. – Alle Rechte vorbehalten Serverraum: IMAGO/Westend61; Hände mit Pflanze: Unsplash/Noah Buscher

Großer CO2-Fußabdruck, Hardware-Schrott, hoher Ressourcenverbrauch – zur Wahrheit von IT gehört, dass sie eine massive Belastung für die Umwelt ist. Neben Wasser verbrauchen Rechenzentren große Mengen an Strom und tragen zur globalen Erwärmung bei. Forschung und Entwicklung Künstlicher Intelligenz und Cloud-Computing befeuern das Problem. Denn sie erfordern den Bau immer neuer Rechenzentren.

Um so wichtiger sind die Vorhaben des Bundes, staatliche IT nachhaltig zu gestalten. Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei zur Klimawirkung der Bundes-IT geht jedoch nun hervor: Der Bund bleibt weit hinter den eigenen Zielen zurück und hat sie in Teilen sogar kaum verfolgt.

Groß waren die Hoffnungen, die die Ampel mit ihren Nachhaltigkeitszielen im Koalitionsvertrag von 2021 weckte: Bündelung von Rechenzentren, Nutzen von Abwärme, Umstellung auf Ökostrom, Einkauf von IT-Produkten mit Blauer-Engel-Siegel. Doch diese Ziele habe sie weit verfehlt, so die vernichtende Bilanz von Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linken. Für die Koalition unter Merz sagt sie voraus, das Thema nachhaltige Digitalisierung werde „schon an der mangelnden Zielsetzung scheitern“.

10 Jahre Jubiläum

Die Aufgabe, Rechenzentren zu bündeln, ist Teil eines Beschlusses von 2015 zur Konsolidierung staatlicher IT. Dieser sieht vor, dass die Zahl von damals hundert erfassten Bundes-Rechenzentren bis 2025 um 90 Prozent reduziert wird. Auch die Ampel hatte sich diesem Vorhaben verschrieben. Doch im Jahr 2025 angekommen, zeigt der Blick zurück, die Entwicklung geht in die andere Richtung.

Statt der im Beschluss geforderten zehn Rechenzentren nutzt der Bund mit Stand 2024 nun 135 Rechenzentren. Nicht zu vergessen, die als geheim eingestuften Rechenzentren, die der Bund in seiner Antwort nicht mitzählt. In 2025 sollen sogar vier weitere hinzukommen. Für 2028 rechnet der mit insgesamt 123 Rechenzentren. Unter den Tisch fällt die Ankündigung aus der Digitalstrategie, wonach der Bund die einzelnen Rechenzentren der Bundesbehörden in drei Master-Rechenzentren zusammenführen wollte.

Nur jedes achte Rechenzentrum nutzt Abwärme

Verstreichen lässt der Bund zudem die Chance, die Abwärme zu nutzen, welche die Rechenzentren produzieren. Sie ist eine klimaneutrale Wärmequelle und könnte zum Beispiel Wohnhäuser beheizen oder in elektrische Energie umgewandelt werden. Der Plan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) war ursprünglich, öffentliche Rechenzentren dazu zu verpflichten, die Abwärme ab 2028 vollständig wiederzuverwenden. Tatsächlich nutzt laut Angaben des Bundes zurzeit nur jedes achte Rechenzentrum die Abwärme und das auch nur zum Teil.

Laut Energieeffizienzgesetz haben Betreiber von Informationstechnik und Rechenzentren Informationspflichten. Dazu hat die Ampel ein öffentliches Energieeffizienz-Register in Aussicht gestellt. Die knappe Antwort der Bundesregierung auf die Frage nach dem Stand der Umsetzung: „Dem bei dieser Frage federführenden BMWK liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“

Dabei ist damit zu rechnen, dass das Volumen der Abwärme in Zukunft stark zunehmen wird, proportional zum Energieverbrauch der Bundes-IT. Der stieg allein in 2023 um 63 Gigawattstunden an. Zur Einordnung: Eine Gigawattstunde entspricht einer Milliarde Wattstunden. Allein mit dem Mehrverbrauch könnte man mehr als 15.000 4-Personenhaushalte ein Jahr lang mit Strom versorgen.

Um dem steigenden Energieverbrauch etwas entgegen zu setzen, beschloss die Ampel, dass der Bund für seine Infrastruktur bis Ende 2024 nur saubere Energie benutzt. Laut Antwort der Bundesregierung sind bislang jedoch lediglich 70 Prozent der Rechenzentren auf Ökostrom umgestiegen. Der Rest wird nicht vor 2028 beziehungsweise erst im Jahr 2045 nachziehen.

Blauer Engel auf Distanz

Nicht nur für IT-Produkte, auch IT-Dienstleistungen gibt es Angebote mit Blauer-Engel-Siegel. Um die Rechenzentren des Bundes dabei zu unterstützen, entsprechende IT einzukaufen, gründete der 2008 die Green-IT-Initiative. Doch die hat kaum einen Einfluss darauf, wie der Bund sein Einkaufsvolumen einsetzt; im Jahr 2023 allein gab der Bund für IT-Produkte zehn Milliarden Euro.

Bei den seit 2023 gut 1.700 Aufträgen zur Entwicklung von Software hat der Bund von Anbietern und Dienstleistern die Kriterien des Blauen Engels nicht eingefordert – und das, obwohl laut Umweltbundesamt das Ressourceneinsparpotenzial von Software groß sei. In der Antwort der Bundesregierung heißt es dazu lapidar: „Die Forderung wurde von den Beteiligten in den konkreten Verfahren bislang aufgrund der Marktlage als nicht praktikabel erachtet.“ In 2023 blätterte der Bund für Software 4,8 Milliarden Euro auf den Tisch.

Vom Blauen Engel hat sich der Bund auch distanziert, als es um die Vergaben von Cloud-Dienstleistungen ging. Nur zwei der beauftragten Cloud-Dienstleister erfüllen die Kriterien. Dabei hatte das Umweltbundesamt in seinem Maßnahmenprogramm von 2021 „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ das Siegel und die dazugehörigen Kriterien zur Bedingung für die Vergabe erklärt.

„Der Bund könnte allein mit seiner immensen Marktmacht Einfluss darauf nehmen“, dass Anbieter ihre IT-Produkte nachhaltiger machen, so Domscheit-Berg. Doch diese Chance lasse er einfach verstreichen. Zwar gebe es „Beschlüsse, Leitfäden und Vorgaben“, doch „keinerlei Verbindlichkeit, keine Transparenz zur Umsetzung und niemanden, der sich wirklich dafür verantwortlich fühlt“.

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Latest Jobs Report Counters Trump’s Claim That He’s Ushering in a “Golden Age,” Says Groundwork’s Jacquez

Today, the Bureau of Labor Statistics released the February jobs report, which showed that the U.S. economy added 151,000 new jobs, and the unemployment rate ticked up to 4.1% – falling short of market expectations. Groundwork Collaborative Chief of Policy and Advocacy Alex Jacquez reacted with the following statement:

“Just one month on the job, warning signs are flashing across the Trump economy. Inflation is rising, consumer confidence is plummeting, business investment is pulling back, and now, the labor market is stalling. Instead of focusing on tax breaks for billionaires and giant corporations, Trump should find a way to get the economy back on track for working families before it spirals into recession.”

Email press@groundworkcollaborative.org to speak with a Groundwork expert about today’s jobs report and President Trump’s handling of the economy.

Overwhelmingly, the most recent data shows weakness in the labor market.

  • Outplacement firm Challenger, Gray & Christmas found that in February, U.S. employers had the highest number of layoffs since July 2020 – up 245% since January.
  • Private sector job growth, as measured by payroll firm ADP, came in short of expectations with only 77,000 jobs added.

Sweeping federal layoffs risk further deterioration in the labor market and a broader economic slowdown.

  • More than 80% of federal workers live outside Washington, D.C. Firing them could ignite recessions in local and regional economies as these workers and their families pull back on spending and take on debt to make ends meet.
  • University of Kansas professor Donna Ginther said, “In addition, there’s a multiplier effect [to federal layoffs]. Whenever somebody loses their jobs, they get unemployment, which only covers a small portion of their total wages, so they stop consuming in the local economy.”
  • Investment firm Apollo Global Management estimates that federal layoffs could reach 1 million workers when accounting for federal contractors, pushing up the unemployment rate, and having negative effects across the economy.

Wall Street analysts, economists, and business leaders are raising concerns about Trump’s economy.

  • Wall Street analysts at Moody’s, Comerica, FWDBonds, Raymond James, and Bridgewater are raising concerns about Trump’s economy, and business leaders are expressing dissatisfaction.
  • Mark Zandi at Moody’s Analytics recently said, “If confidence continues to fall for another three months, and consumers actually pack it in, then game over.”
  • EY Chief Economist Gregory Daco said, “Steep tariff increases against US trading partners could create a stagflationary shock—a negative economic hit combined with an inflationary impulse—while also triggering financial market volatility.”
  • Matthew C. Klein, a Wall Street analyst and reporter, recently wrote, “initial data suggest that the strong economy inherited by the new administration is being squeezed on both sides in ways that will worsen living standards for consumers and returns for investors.”

A wide range of economic and sentiment data is flashing red.

  • On Monday, the Federal Reserve Bank of Atlanta projected that GDP would fall 2.8% in the first quarter.
  • In January, the NFIB Small Business Optimism Index fell and the Uncertainty Index rose 14 points to 100 – the third-highest recorded reading.
  • In February, consumer sentiment as measured by the University of Michigan survey hit its lowest level since November 2023 – nosediving from January. The drop in consumer sentiment was unanimous across groups by age, income, and wealth.
  • Consumer confidence data from the Conference Board posted its sharpest drop since August 2021 – 6.7%.
  • Consumers’ inflation expectations rose in February, posting one of the five largest increases in the last decade.
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Katastrophismus zur Verhaltenssteuerung

Die Corona-Maßnahmen beruhten nicht auf einer Risikoabwägung. Sie kamen vom Worst-Case-Management der sogenannten „Foresight“-(Vorausschau)-Experten. Von Philosophen wie Jean-Pierre Dupuy wurde der Vorsatz, stets das Schlimmste anzunehmen („rationaler Katastrophismus“) schon vor Corona zur aufgeklärten Ethik hochstilisiert, tatsächlich aber genutzt, um alle auf ein vorbestimmtes Ziel einzuschwören. Katastrophismus ist eine breit angewandte Technologie von Verhaltenssteuerung und Social Engineering. Eine Analyse.
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Permanent Peoples‘ Tribunal verkündet endgültiges Urteil gegen Türkei

Das Permanent Peoples’ Tribunal (PPT) wird noch im März sein endgültiges Urteil zur Sitzung „Rojava vs. Türkei“ bekannt geben. Wie das Büro von PPT-Generalsekretär Gianni Tognoni in Rom mitteilte, findet die Urteilsverkündung am 26. März im Europäischen Parlament in Brüssel statt. Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, internationaler Institutionen, der Presse sowie Menschenrechtsverteidiger:innen seien eingeladen, der Verkündung dieses wichtigen Urteils beizuwohnen.

Das „Permanent Peoples‘ Tribunal on Rojava vs. Türkei“ hatte Anfang Februar an der Freien Universität Brüssel stattgefunden. Die symbolische Gerichtsverhandlung wurde auf Initiative mehrerer Menschenrechtsorganisationen aus Europa sowie Nord- und Ostsyrien einberufen, um die Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen der Türkei und ihrer Verbündeten zu untersuchen, die seit der Besetzung der kurdischen Efrîn-Region im Jahr 2018 begangen wurden. Das Tribunal steht in der Tradition der sogenannten Russell-Tribunale, die bereits in der Vergangenheit ungesühnte Verbrechen dokumentierten und anprangerten.

In einem vorläufigen Urteil hatte das Richtergremium des PPT bereits schwere Vorwürfe gegen hochrangige türkische Regierungsmitglieder erhoben. Es hatte erklärt, dass die Präsenz und Angriffe der Türkei auf syrisches Territorium ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates ein völkerrechtliches Verbrechen der Aggression darstellen. Die festgestellten Muster von Angriffen – darunter Bombardierungen, Drohnenattacken, Zerstörung von Infrastruktur, Vertreibungen und demografische Veränderungen – seien Verstöße gegen das Völkerrecht und könnten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen eingestuft werden.

Die kurdische Bevölkerung Rojavas werde wegen ihrer Identität und ihres Strebens nach einer Gesellschaft auf der Grundlage von Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität systematisch bestraft; ihre Kultur und Existenz gezielt ausgelöscht, resümierten die Richter:innen des symbolischen Tribunals. Die Beweise würden zudem den Verdacht auf Völkermord erhärten, hieß es.

Bedeutung der Veranstaltung

Die Bekanntgabe des Urteils markiert einen bedeutenden Moment im internationalen juristischen Diskurs über Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen in Rojava. Die Ergebnisse könnten Implikationen für die internationale Gemeinschaft haben und möglicherweise den Druck auf politische Entscheidungsträger:innen erhöhen, mit diplomatischen und wirtschaftlichen Mitteln gegen die Türkei vorzugehen, die weiterhin Besatzungsmacht in Nord- und Ostsyrien ist und die Region täglich angreift.

Titelfoto © Shnoyi Mendan / ANF

https://anfdeutsch.com/menschenrechte/ppt-erdruckende-beweise-fur-systematische-verbrechen-45233 https://anfdeutsch.com/hintergrund/lefevre-rojava-ist-ein-demokratischer-leuchtturm-45492 https://anfdeutsch.com/hintergrund/turkische-spitzenbeamte-verantwortlich-fur-kriegsverbrechen-45361 https://anfdeutsch.com/aktuelles/ppt-rojava-vs-turkei-efrin-45215

 

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Debatte um PKK-Verbot in Deutschland neu entfacht

Die Friedensaufruf von Abdullah Öcalan hat in Deutschland erneut eine Debatte über die Aufhebung des Betätigungsverbots für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ausgelöst. Vertreter:innen kurdischer Organisationen und Politiker:innen der Linkspartei forderten umgehend eine Neubewertung der PKK in Deutschland, nachdem ihr Begründer zu einem Ende des bewaffneten Kampfes gegen die Türkei und einer Parteiauflösung aufgerufen hatte. Auch das Bundesinnenministerium (BMI) bezog Stellung und erklärte, dass „im Moment noch kein Anlass zu einer Neubewertung der PKK“ bestehe.

Dilan Akdoğan vom Koordinierungskreis des Zentralen Menschenrechtsrats der Kurd:innen in Deutschland (ZMRK) sieht in dieser Aussage dennoch eine Entwicklung: „Was zunächst wie eine Bekräftigung der bisherigen Position des BMI klingt, lässt doch eine Hintertür offen. Im Bundesinnenministerium wird anscheinend in Erwägung gezogen, die PKK zukünftig anders zu bewerten. Das ist noch nicht viel, aber dennoch deutlich mehr, als was die letzten Jahre aus dem Bundesinnenministerium zu hören war.“

Auch Alexander Glasner-Hummel betont, dass die Bewertung der PKK nach Kriterien aus dem Jahr 1993 nicht mehr zeitgemäß sei: „Es ist aberwitzig, dass das Bundesministerium trotz des großen Wandels, den die PKK in den letzten 25 Jahren vollzogen hat, weiterhin an dieser alten Einschätzung festhält. Nun stellt die PKK sogar im Falle entsprechender politischer und rechtlicher Schritte ihre Auflösung in Aussicht und das Bundesministerium tut weiterhin so, als hätten wir 1993. Solche postfaktischen Begründungsmuster sind eines Bundesministeriums unwürdig.“

Glasner-Hummel verweist zudem darauf, dass die PKK bereits 1996 den bedingungslosen Gewaltverzicht in Europa verkündet habe und Anfang der 2000er Jahre ein neues ideologisches Paradigma annahm, das von früheren Revolutionsvorstellungen Abstand nahm. „Etliche Male hat sie bereits einseitig den Waffenstillstand erklärt“, ergänzte er. In den letzten Jahren habe es für das BMI zahlreiche Anlässe gegeben, die PKK neu zu bewerten. Es fehle jedoch am politischen Willen, diesen Schritt endlich zu gehen, so Glasner-Hummel weiter.

Bereits während des Friedensprozesses zwischen der PKK und der türkischen Regierung in den Jahren 2013 bis 2015 wurde über eine Aufhebung des PKK-Verbots in Deutschland diskutiert. Politiker:innen aus allen damals im Bundestag vertretenen Parteien plädierten für eine Neuausrichtung des deutschen Umgangs mit der kurdischen Bewegung. Letztlich scheiterte die Aufhebung jedoch am Widerstand des Bundesinnenministeriums.

Gulistan Tanhan-Ateş vom ZMRK betont die Notwendigkeit politischen Drucks auf das BMI: „Für die nun erneut beginnende Debatte über eine Aufhebung des Verbots wird es entscheidend sein, politischen Druck auf das Bundesinnenministerium auszuüben. Die Chancen dazu sind jetzt so gut wie seit langem nicht. Eine erneute Bewertung sowie eine endgültige Aufhebung des Verbots würden ein klares Signal an Ankara senden, um die kurdische Frage durch einen Dialog und demokratischen Prozess zu lösen.“

https://anfdeutsch.com/aktuelles/bundesregierung-halt-an-einstufung-der-pkk-als-terroristisch-fest-45457 https://anfdeutsch.com/aktuelles/zmrk-begrusst-Ocalans-aufruf-und-fordert-unterstutzung-der-bundesregierung-45449 https://anfdeutsch.com/aktuelles/aufruf-von-abdullah-Ocalan-fur-frieden-und-eine-demokratische-gesellschaft-45431 https://anfdeutsch.com/aktuelles/pkk-stimmt-Ocalan-aufruf-zu-und-verkundet-waffenstillstand-45444 https://anfdeutsch.com/aktuelles/kommentar-die-pkk-in-deutschen-medien-45096

 

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Mit aller Gewalt

In seiner Spätphase konzentriert sich der Kapitalismus auf die Organisation schöpferischer Zerstörung — sie macht auch vor der menschlichen Seele nicht Halt. Teil 4 von 4.
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Kunstausstellung in Berlin – Bärbel Brede fordert Friedenstüchtigkeit

Transition News - 7. März 2025 - 15:35

In Europa schreitet die Aufrüstung voran. Immer mehr Finanzmittel aus der Staatskasse fließen in Militärausgaben. In der Rüstungsindustrie herrscht Bombenstimmung, und aus allen Kanälen erschallt die Forderung nach mehr Wehrhaftigkeit. Führende deutsche Politiker sprechen sogar von Kriegstüchtigkeit. Eine Ausstellung in Berlin stellt dem «Friedenstüchtigkeit» entgegen mit Werken, die das Thema Pazifismus in einer metaphorischen Bildersprache behandeln.

Urheberin ist Bärbel Brede, eine Künstlerin, die sich schon seit ihrer Studentenzeit in der Friedensbewegung engagiert. Als Hauptmotiv ihrer Arbeit bezeichnet sie die Frage danach, wann das Ausschließen von Menschen begann. Um sie geht es auch in der Berliner Ausstellung, die sich über fünf Wochen erstreckt. Brede hat dafür einen ganz besonderen Veranstaltungsort gefunden – das Anti-War-Café in der Nähe des Alexanderplatzes.

Die Einrichtung ist dafür bekannt, dass sich hier pazifistisch gesinnte Menschen treffen und trotz unterschiedlicher Ansichten gesittet Informationen austauschen. Das Anti-War-Café bietet einen Debattenraum und steht für Werte ein, die die Künstlerin teilt: Menschlichkeit, Zuwendung und vor allem Freiheit. «Ich denke, dass alles mit Freiheit von etwas beginnt», sagt Brede. «Befreiung von Angst und von Leuten, die andere Menschen demütigen, entmutigen und als minderwertig verachten.»

Dem setzt sie das Konzept «Freiheit für etwas» entgegen. Das bedeute vor allem, sich selbst anzunehmen, Verantwortung für sich selbst, sein eigenes Tun auch gegenüber anderen Menschen, der Natur, dem Leben zu übernehmen. «Freiheit braucht die Abwesenheit von Krieg. Sie benötigt Gerechtigkeit als Voraussetzung für das friedliche Zusammenleben aller Menschen unseres Planeten.»

Angebot zur Diskussion

Im Anti-War-Café will Brede mit ihren Bildern ein Angebot zur Diskussion machen. Ausgestellt werden 25 Werke, darunter Gemälde und erstmals Fotomontagen. Letztere beruhen auf Motiven, die die Künstlerin vordergründig auf Demonstrationen eingefangen hat. Sie arbeitet dabei mit Überblendungen, um Zusatzinformationen zu übermitteln, anstatt die Realität bloß abzulichten. Sie wolle dadurch gewisse Details betonen, ihren Bildern Aussagekraft verleihen, sie empathisch machen, erklärt Brede ihren Ansatz.

In ihren Werken erzählt die Künstlerin gerne kurze Geschichten, oftmals unter Rückgriff auf die griechische Mythologie. Ein gutes Beispiel ist das Bild «Dark Eagle oder der rote Faden». Brede bezieht sich im Titel auf die mit Atomsprengköpfen bestückte Hyperschallrakete der USA. Diese «Dark Eagle» fliegt auf dem Bild als tatsächlicher schwarzer Adler, mit einer Rakete in den Krallen, die er symbolisiert (siehe Titelbild). Der Vogel nähert sich der personifizierten Europa, die auf einem Stier sitzt. In diesen hat sich nach griechischer Sage der Übergott Zeus verwandelt, um sie zu verführen und schließlich zu stehlen. In dieser Allegorie spiegelt sich das Verhalten der USA.

Trotz der Bedrohung enthält das Bild einen Hoffnungsschimmer. Europa bekommt von Ariadne einen roten Faden, der schon Theseus geholfen hat, im Labyrinth dem Minotaurus zu entfliehen. Und dieser, so lässt sich schließen, repräsentiert ebenfalls den Hegemon jenseits des Atlantiks. Der rote Faden jedenfalls führt zur Friedensgöttin Eirene, die auf dem Bild rechts neben Ariadne steht.

Kapitalismuskritik

Der Stier taucht in Bredes Werken häufiger auf, so auch in dem Triptychon «Mensch und Taurus». Letzterer steht hier für den Kapitalismus, der laut Bildaussage für die Zerstörung verantwortlich ist. Zu sehen sind Trümmer und Menschen, die fliehen, aber auch Geschäftsleute, die sich am Krieg bereichern. Dem setzt Brede Menschlichkeit entgegen, mit einer blühenden Landschaft, in deren Mitte Kinder und Erwachsene friedlich essen. Es ist genug für alle da, so die Message.


Linkes Bild des Triptychons «Mensch und Taurus», Bärbel Brede

Ihre Malerei bezeichnet Brede als «poetisch-realistisch». Die Ölfarben werden mit mehreren Lasur- und Mischtechniken in Schichten aufgetragen, sodass ein Effekt der Transparenz entsteht. Eine ihrer künstlerischen Inspirationsquellen sei der Impressionismus, so Brede. Sie brauche das Licht, in technischem wie metaphorischem Sinne. In ihren Werken geht es nämlich auch darum, politische Aussagen und gesellschaftlich relevante Themen ans Licht zu bringen, ebenso wie Erkenntnisse aus der Beobachtung des Zeitgeschehens.

Hungersnot in verschiedenen Ländern Afrikas

Eine solche ist zum Beispiel die Heuchelei deutscher Politiker, wie Bredes Bild «Falsche Lieferung» ausdrückt. Es spielt auf die Hungersnöte in verschiedenen Ländern Afrikas an. Zu sehen ist eine Mutter mit ihrem Kind, inmitten eines Feldes von Getreide, das verdorrt. Eigentlich bräuchten sie Brot und andere Lebensmittel, doch die Hilfslieferungen enthalten nichts anderes als Waffen, damit sie sich weiter bekriegen.


«Falsche Lieferung», Bärbel Brede

Die Heuchelei, sagt Brede, bestehe darin, dass die deutschen Politiker über diesen Nebenaspekt kein Wort verlieren, wenn sie öffentlich ihr Mitleid ausdrücken. Das Bild ist deskriptiv. Brede baut jedoch noch eine normative Ebene ein, indem sie Mutter und Kind mit einem aufgespannten Schirm vor den ankommenden Waffen abschottet. Der Krieg muss aufhören und die Menschen müssen wieder zusammenfinden, lautet die Aussage.

Neben Fotomontagen und metaphorisch aufgeladenen Gemälden werden in der Ausstellung auch Porträts von prominenten Persönlichkeiten präsentiert, von Menschen, die «sich für den Frieden engagiert und die Ungerechtigkeit angeprangert haben». Dazu zählen unter anderem Astrid Lindgren und Bertolt Brecht, den Brede für seine Theaterstücke schätzt. Der deutsche Dramatiker habe in seinen Werken die Wahrheit hinter den Lügen aufgedeckt, erklärt sie. Lindgren hingegen verdiene Anerkennung dafür, dass das Leben der Kinder durch ihre Bücher bereichert worden sei.


«Astrid Lindgren», Bärbel Brede

In diesen und anderen Bildern drückt Brede ihren Wunsch nach einer gerechteren und friedvollen Welt aus. «Wir können den Tod nicht abschaffen», sagt sie, «aber das Töten». Diesem Motto folgt ihre Kunst.

***

«Kriegstüchtig? Friedenstüchtig!»
7. März – 18. April
Anti-War-Café
Rochstraße 3
10178 Berlin

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Selenskyjs Demütigung und der neue Ton der Außenpolitik

Als der ukrainische Präsident, Wolodymyr Selenskyj, am Freitag den 28. Februar 2025 zu Gast beim neuen US-Präsidenten Donald Trump, von diesem und seinem Vize JD Vance respektlos und wie ein trotziges Kind behandelt wurde, statt wie ein Staatschef eines langjährigen (…)

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Elon Musks Abteilung entdeckt Schweigegeldzahlungen in Milliardenhöhe an grüne Schein-NGOs

Die neue US-Regierungsorganisation Abteilung für Regierungseffizienz (Department of Government Efficiency DOGE) unter Leitung von Elon Musk deckt seit Wochen auf, wohin ein großer Teil der Steuerzahlungen in den USA geht.

Unsere Partner von Heartland berichten:

Elon Musks DOGE-Team hat soeben einen verblüffenden Finanzierungsskandal der Regierung aufgedeckt. Entdecken Sie, wie Power Forward Communities – eine gemeinnützige Organisation, die mit Stacey Abrams in Verbindung steht – einen satten Zuschuß von zwei Milliarden Dollar aus dem Treibhausgas-Reduktions-Fond (Greenhouse Gas Reduction Fund) der US-Umweltbehörde EPA erhalten hat, obwohl sie in den ersten drei Monaten nur 100 Dollar an Einnahmen gemeldet hat.

Der Zuschuß, der Teil eines größeren 20-Milliarden-Dollar-„Goldbarren“-Programms war, bei dem Steuergelder bei der Citibank geparkt wurden, hat ernsthafte Fragen über Aufsicht, Ethik und die wahren Kosten von Initiativen für grüne Energie aufgeworfen. Seien Sie dabei, wenn wir die Details dieses beispiellosen Missbrauchs öffentlicher Gelder untersuchen, die weiteren Auswirkungen der Ausgabenverschwendung erforschen und diskutieren, was dies für die Steuerzahler und die Rechenschaftspflicht der Regierung bedeutet.

Der Beitrag Elon Musks Abteilung entdeckt Schweigegeldzahlungen in Milliardenhöhe an grüne Schein-NGOs erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Die neue deutsche Angst

Solange wir uns nicht mit unseren kollektiven Traumata auseinandersetzen, werden wir immer wieder Feindbilder kreieren.
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