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Peer Review entspricht nicht dem wissenschaftlichen Verfahren

Cap Allon

Durch das Peer-Review-Verfahren lässt sich nicht feststellen, ob eine wissenschaftliche Behauptung wahr ist. Dennoch wird der Vermerk „peer-reviewed“ mittlerweile wie ein Gütesiegel der Unfehlbarkeit zur Schau gestellt. Die Arbeit hat das Peer-Review-Verfahren bestanden, also ist die Diskussion beendet.

Falsch! Das Peer-Review-Verfahren ist ein Auswahlverfahren einer Fachzeitschrift.

Ein Herausgeber leitet ein Manuskript an eine Handvoll Wissenschaftler weiter, die eine Veröffentlichung, eine Überarbeitung oder eine Ablehnung empfehlen.

In der Regel wiederholen sie das Experiment nicht.

Sie überprüfen die Daten nicht unabhängig.

Sie reproduzieren das Ergebnis nicht.

Sie lesen den Artikel und teilen dem Herausgeber ihre Meinung mit.

Diese Meinung kann Fehler aufdecken oder das Manuskript verbessern. Sie kann aber auch voreingenommen, nachlässig oder völlig falsch sein.

Unabhängig davon stellt sie keinen wissenschaftlichen Beweis dar.

Die Wissenschaft schreitet durch Beobachtung, Beweise, Reproduzierbarkeit und Falsifizierung voran. Eine Behauptung erlangt Glaubwürdigkeit, indem sie wiederholte Versuche, sie zu widerlegen, übersteht – nicht, weil zwei anonyme Gutachter ihre Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift genehmigt haben.

Die -Problemeroutinemäßige externe Begutachtung durch Fachkollegen wurde erst im Laufe des 20. Jahrhunderts zum Standard. Die Zeitschrift „Nature“ verlangte erst ab 1973, dass jede Arbeit einer externen Begutachtung unterzogen wird. Die Arbeit von Watson und Crick aus dem Jahr 1953 über die Struktur der DNA wurde nicht extern begutachtet. Auch Einsteins vier bahnbrechende Arbeiten aus dem Jahr 1905 wurden keinem Verfahren unterzogen, das dem heutigen System auch nur annähernd ähnelt. Ihr Wert wurde durch Beweise begründet, nicht durch die Genehmigung der Redaktion.

Das Peer-Review-Verfahren ist nicht einmal standardisiert. Fachzeitschriften wenden unterschiedliche Regeln, unterschiedliche Gutachter und unterschiedliche Schwellenwerte an. Ein Gutachter kann die Veröffentlichung empfehlen, während ein anderer das gleiche Manuskript rundweg ablehnt. Das Schicksal einer Arbeit kann daher davon abhängen, welche Experten ein Herausgeber zufällig auswählt – und davon, ob diese Experten die Schlussfolgerungen der Arbeit gutheißen.

Gutachter können natürlich Konkurrenten sein. Sie können ihre eigene Arbeit verteidigen, vorherrschende Theorien schützen und Ideen behindern, die ihren Status oder ihre Finanzierung gefährden.

Aber selbst wenn wir so tun, als seien die Absichten immer redlich, sind Gutachter nicht einmal besonders gut darin, Fehler zu entdecken. In einer BMJ-Studie erhielten 607 Gutachter Manuskripte, die neun absichtlich eingefügte schwerwiegende Fehler enthielten. Im Durchschnitt fanden sie weniger als drei. So viel zum „Goldstandard“.

Außerdem bekommen die Leser selten die Einwände, Meinungsverschiedenheiten oder ungelösten Bedenken der Gutachter zu sehen. Sie erhalten den fertigen Artikel und das magische Etikett: „peer-reviewed“. Dieses Etikett wird dann zum Ersatz für eine gründliche Prüfung, was besonders in politisierten Bereichen wie der Klimawissenschaft üblich ist.

Ein begutachteter Artikel kann falsch sein. Ein abgelehnter Artikel kann richtig sein.

Es ist ein Filter – kein Schiedsrichter der Wahrheit.

Die Begutachtung hilft dabei zu entscheiden, was in eine Fachzeitschrift aufgenommen wird – mehr nicht.

Link: https://electroverse.substack.com/p/antarctic-blast-brings-rare-snow?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Kategorien: Externe Ticker

Schwarzarbeit bei Grundsicherung: Jobcenter erweitert Forderungen an diese Gruppe

Wer Grundsicherung bezieht und gleichzeitig schwarz beschäftigt wird, riskiert Rückforderungen vom Jobcenter. Seit dem 1. Juli 2026 kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch den Arbeitgeber direkt für zu Unrecht gezahlte Leistungen haftbar machen.

Die neue Regel steht in § 62a SGB II und kann für Arbeitgeber teuer werden. Denn neben möglichen Folgen wegen Schwarzarbeit, fehlender Sozialversicherungsmeldungen oder anderer Verstöße kann nun zusätzlich ein eigener Ersatzanspruch des Jobcenters entstehen.

Arbeitgeber kann für gezahlte Grundsicherung haften

Bislang standen bei verschwiegenem Einkommen vor allem Leistungsbezieher im Fokus. Wurde durch nicht angegebenes Einkommen zu viel Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung gezahlt, verlangte das Jobcenter das Geld regelmäßig von ihnen zurück.

Mit der neuen Grundsicherung wird die Haftung ausgeweitet. Beschäftigt ein Arbeitgeber einen Grundsicherungsbezieher und meldet diese Beschäftigung nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung, kann das Jobcenter jetzt auch vom Arbeitgeber Erstatz fordern.

Das gilt ebenfalls bei Scheinbeschäftigungen. Gemeint sind Fälle, in denen eine Beschäftigung nur gemeldet wird, obwohl tatsächlich gar keine entsprechende Arbeit ausgeübt wird oder werden soll.

Jobcenter kann eigenen Bescheid gegen Arbeitgeber erlassen

Das Jobcenter selbst kann nach § 62a SGB II einen Ersatzanspruch durch Verwaltungsakt festsetzen und dem Arbeitgeber einen eigenen Bescheid über die Forderung schicken.

Voraussetzung ist allerdings, dass aufgrund der nicht ordnungsgemäß gemeldeten oder vorgetäuschten Beschäftigung Leistungen nach dem SGB II rechtswidrig erbracht wurden. Die Vorschrift betrifft deshalb nicht automatisch jeden Meldefehler eines Arbeitgebers.

Zwischen der Pflichtverletzung des Arbeitgebers und der zu Unrecht erfolgten Leistungszahlung muss ein Zusammenhang bestehen. Erst dann kommt der neue sozialrechtliche Ersatzanspruch des Jobcenters in Betracht.

Arbeitgeber muss Grundsicherungsbezug nicht gekannt haben

Die Haftung hängt nicht zwingend davon ab, ob der Arbeitgeber überhaupt wusste, dass sein Beschäftigter Grundsicherung bezieht. Nach den Erläuterungen des Bundesarbeitsministeriums soll die Arbeitgeberhaftung nämlich auch ohne Kenntnis vom Leistungsbezug greifen.

Ein Arbeitgeber kann sich daher nicht ohne Weiteres darauf berufen, von den Leistungen des Beschäftigten nichts gewusst zu haben. Entscheidend ist vielmehr, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 62a SGB II im konkreten Fall erfüllt sind.

Auch Sozialversicherungsbeiträge können zurückgefordert werden

Die Forderung kann deutlich höher sein als die unmittelbar an den Leistungsbeziehenden ausgezahlte Grundsicherung. Nach § 62a SGB II umfasst der Ersatzanspruch auch Sozialversicherungsbeiträge, die der Leistungsträger aufgrund des Leistungsbezugs gezahlt hat.

Auch erbrachte Sachleistungen können in Geld ersetzt verlangt werden. Für Arbeitgeber kann eine nicht ordnungsgemäß gemeldete Beschäftigung deshalb neben Nachforderungen bei Sozialversicherungsbeiträgen, Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen zusätzlich eine Forderung des Jobcenters bedeuten.

Leistungsbeziehende sind trotzdem nicht aus der Haftung

Für Grundsicherungsbezieher bedeutet die neue Regel aber nicht, dass sie Rückforderungen künftig einfach an den Arbeitgeber weiterreichen. Eine eigene Erstattungspflicht des Leistungsbeziehenden kann weiterhin bestehen.

Das Gesetz sieht vielmehr eine Gesamtschuld vor. Sind sowohl der Leistungsbeziehende als auch der Arbeitgeber zum Ersatz verpflichtet, haften beide als Gesamtschuldner, sodass das Jobcenter einen zusätzlichen Schuldner erhält, bei dem es seine Forderung geltend machen kann.

Wird die Forderung von einem Gesamtschuldner vollständig beglichen, darf dieselbe Summe nicht noch einmal beim anderen eingezogen werden.

Verschwiegenes Einkommen bleibt für Betroffene riskant

Wer Grundsicherung erhält, muss Einkommen gegenüber dem Jobcenter weiterhin vollständig und rechtzeitig angeben. Daran ändert die neue Arbeitgeberhaftung nach § 62a SGB II nichts.

Wird Einkommen verschwiegen und deshalb zu viel Grundsicherung ausgezahlt, drohen weiterhin Aufhebung und Erstattung der Leistungen. Je nach Einzelfall können außerdem weitere rechtliche Folgen hinzukommen.

Neu ist jedoch, dass ein Arbeitgeber, der an einer nicht ordnungsgemäß gemeldeten Beschäftigung beteiligt ist, die finanziellen Folgen nicht mehr ausschließlich beim Arbeitnehmer belassen kann. Das Jobcenter kann nun auch ihn unmittelbar für die entstandenen SGB-II-Kosten in Anspruch nehmen.

Jobcenter melden Verdachtsfälle an den Zoll

Die neue Arbeitgeberhaftung gehört zu einer schärferen Bekämpfung von Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch. Jobcenter müssen bei entsprechenden konkreten Anhaltspunkten enger mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zusammenarbeiten.

Das kann beispielsweise relevant werden, wenn dem Jobcenter Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge oder andere Unterlagen vorliegen, die auf eine nicht ordnungsgemäß gemeldete Beschäftigung hindeuten.

Auch konkrete Hinweise auf Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn können eine Weiterleitung an den Zoll auslösen.

Damit können Unterlagen, die ursprünglich im Rahmen eines Leistungsfalls geprüft werden, weitere Ermittlungen nach sich ziehen. Erkennt der Zoll Verstöße, können diese Ergebnisse wiederum für leistungsrechtliche Entscheidungen des Jobcenters von Bedeutung sein.

Für Arbeitgeber kann Schwarzarbeit jetzt deutlich teurer werden

Die Neuregelung verändert das finanzielle Risiko für Arbeitgeber, die Beschäftigungen nicht korrekt melden. Neben sozialversicherungsrechtlichen, steuerrechtlichen sowie möglichen straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen kann nun zusätzlich das Jobcenter Geld zurückverlangen.

Bei längeren Beschäftigung können erhebliche Forderungen entstehen. Denn nicht nur die eigentlichen Leistungen, sondern auch weitere Kosten kann das Jobcenter einfordern. Für Arbeitgeber kann eine solche Beschäftigung deshalb finanziell noch schwerwiegendere Folgen haben als bislang.

Für Leistungsbezieher ist die Vorschrift allerdings kein Freibrief. Einkommen muss weiterhin vollständig angegeben werden. Die neue Regel sorgt vielmehr dafür, dass auch der Arbeitgeber für die Folgen einer nicht ordnungsgemäß gemeldeten Beschäftigung direkt einstehen kann.

FAQ zur neuen Arbeitgeberhaftung Kann das Jobcenter die Grundsicherung direkt vom Arbeitgeber zurückfordern?

Ja. Sind die Voraussetzungen des § 62a SGB II erfüllt, kann das Jobcenter einen eigenen Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber durch Bescheid festsetzen. Voraussetzung ist insbesondere, dass wegen einer nicht ordnungsgemäß gemeldeten oder vorgetäuschten Beschäftigung Leistungen rechtswidrig erbracht wurden.

Muss der Arbeitgeber vom Grundsicherungsbezug gewusst haben?

Nach den Erläuterungen des Bundesarbeitsministeriums nein. Die Haftung setzt nicht zwingend voraus, dass der Arbeitgeber wusste, dass der Beschäftigte Leistungen nach dem SGB II erhält. Entscheidend sind vielmehr die gesetzlichen Voraussetzungen der Arbeitgeberhaftung.

Muss der Leistungsbeziehende dann nichts mehr zurückzahlen?

Doch, eine eigene Erstattungspflicht kann weiterhin bestehen. Arbeitgeber und Leistungsbeziehender können nach § 62a SGB II als Gesamtschuldner haften. Das Jobcenter darf die gleiche Forderung allerdings nicht doppelt vereinnahmen.

Quellen

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__62a.html
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/FAQ-Gesetz-zur-Umgestaltung-der-Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende/faq-gesetz-zur-umgestaltung-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-art.html
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende/grundsicherung-fuer-arbeitsuchende.html
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/13-gesetz-zur-aenderung-zweiten-buch-sozialgesetzbuch-und-anderer-gesetze.html

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Rente: Im September 2026 kommt wichtige Post – wer jetzt reagieren muss

Im September 2026 kann für volljährige Bezieher einer Waisenrente wichtige Post von der Deutschen Rentenversicherung im Briefkasten liegen. Mit sogenannten Nachprüfungsschreiben kontrolliert die Rentenversicherung, ob die Voraussetzungen für eine weitere Zahlung noch erfüllt sind.

Wer ein solches Schreiben bekommt, sollte es nicht liegen lassen. Fehlen die verlangten Nachweise, kann die weitere Auszahlung der Waisenrente ausbleiben.

Diese Rentner bekommen im September wichtige Post

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen weist in ihrer Sommer-Ausgabe 2026 ausdrücklich auf die Überprüfung hin. Demnach verschickt die Rentenversicherung jedes Jahr im September Nachprüfungsschreiben an Waisenrentenempfänger, deren Ausbildung ihr bekannt ist.

Betroffen sind damit nicht Altersrentner, sondern junge Menschen, die nach dem Tod eines oder beider Elternteile eine Halb- oder Vollwaisenrente beziehen. Besonders aufmerksam sollten volljährige Bezieher sein, deren Anspruch wegen Schule, Studium, Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes weiterläuft.

Die Rentenversicherung möchte mit dem Schreiben wissen, ob diese Voraussetzungen weiterhin bestehen. Dazu müssen Betroffene je nach Fall eine aktuelle Bescheinigung vorlegen oder Angaben durch die Ausbildungsstätte bestätigen lassen.

Nach dem 18. Geburtstag gelten besondere Voraussetzungen

Bis zum 18. Lebensjahr kann grundsätzlich ein Anspruch auf Waisenrente bestehen. Danach kommt eine Weiterzahlung unter anderem infrage, wenn der junge Erwachsene eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert, studiert oder einen anerkannten Freiwilligendienst leistet.

Die Waisenrente kann dabei grundsätzlich bis zum Monat der Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt werden. Auch ein Studium oder eine Ausbildung im Ausland kann den Anspruch erhalten, sofern die Voraussetzungen belegt werden.

Wer sich mit dem Thema ausführlicher beschäftigen möchte, findet bei Gegen-Hartz weitere Hinweise dazu, wann die Rentenversicherung die Waisenrente nach dem 18. Geburtstag weiterzahlt und wann ein neuer Antrag erforderlich werden kann.

Ohne Antwort kann die Waisenrente nicht weitergezahlt werden

Besonders wichtig ist die Reaktion auf das Schreiben. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in ihren aktuellen Informationen ausdrücklich: Gehen die erforderlichen Nachweise nicht ein, wird die Waisenrente nicht weitergezahlt.

Das bedeutet nicht, dass bereits der Eingang des Briefes auf einen bevorstehenden Verlust der Rente hindeutet. Vielmehr muss die Rentenversicherung feststellen können, dass der Grund für den Anspruch weiterhin besteht.

Wer beispielsweise weiter studiert, sollte deshalb eine aktuelle Immatrikulations- oder Semesterbescheinigung vorlegen. Bei einer Ausbildung können unter anderem der Ausbildungsvertrag oder entsprechende Bescheinigungen der Ausbildungsstätte verlangt werden.

Diese Nachweise akzeptiert die Rentenversicherung

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung kommen unter anderem Immatrikulations- und Semesterbescheinigungen, Ausbildungsverträge, Zeugnisse, Urkunden oder amtliche Bescheinigungen als Nachweis infrage. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom jeweiligen Fall ab.

Die Unterlagen können nicht nur per Post eingereicht werden. Die Rentenversicherung nennt außerdem das Online-Formular R5462 sowie das Kontaktformular S8003 als Möglichkeiten zur Übermittlung.

Wer die notwendige Bescheinigung noch nicht erhalten hat, sollte deshalb nicht einfach abwarten. Die DRV empfiehlt in diesem Fall eine Zwischennachricht und die Information, dass der fehlende Nachweis schnellstmöglich nachgereicht wird.

Nicht jede Ausbildung wird auf dieselbe Weise überprüft

Die aktuelle Fachanweisung der Deutschen Rentenversicherung zeigt allerdings, dass die Überprüfung je nach Art der Ausbildung unterschiedlich ablaufen kann. Bei einer regulären Berufsausbildung wird die Waisenrente grundsätzlich bis zum Ende des Monats des voraussichtlichen Prüfungstermins befristet.

Eine ausdrücklich jährliche Überprüfung sieht die Fachanweisung bei Berufsausbildungen im Ausland sowie bei nicht rentenversicherungspflichtigen Ausbildungen vor. Bei Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildungen verlangt die Rentenversicherung ebenfalls einen Nachweis über das tatsächliche Ausbildungsende.

Die Aussage, im September erhielten pauschal sämtliche volljährigen Waisenrentner denselben Prüfbrief, wäre daher zu weit gefasst. Entscheidend sind der gespeicherte Ausbildungsstatus, die Art der Ausbildung und die Daten, die dem jeweiligen Rentenversicherungsträger bereits vorliegen.

Besonders heikel ist die Zeit zwischen Schule und Ausbildung

Viele Fragen entstehen nach dem Schulabschluss. Beginnt Studium oder Ausbildung nicht unmittelbar danach, bedeutet eine kurze Pause noch nicht automatisch das Ende der Waisenrente.

Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten dürfen grundsätzlich höchstens vier Kalendermonate liegen. In dieser Zeit kann die Waisenrente weitergezahlt werden.

Das betrifft beispielsweise die Monate zwischen Abitur und Studienbeginn oder zwischen Schulabschluss und Ausbildungsstart. Ausführlicher haben wir bei Gegen-Hartz bereits erklärt, wie die Waisenrente während der Übergangszeit nach der Schule erhalten bleiben kann.

Dauert die Unterbrechung länger als vier Kalendermonate, fällt die Waisenrente für die längere Lücke grundsätzlich weg. Sobald anschließend wieder eine anspruchsberechtigende Ausbildung oder ein Freiwilligendienst beginnt, kann die Waisenrente erneut beantragt werden.

Ein Nebenjob kürzt die Waisenrente nicht

Für Studierende und Auszubildende ist außerdem wichtig, dass eigenes Einkommen nicht auf die gesetzliche Waisenrente angerechnet wird. Das bestätigt die Deutsche Rentenversicherung auch in ihren aktuellen Fragen und Antworten zur Überprüfung der Waisenrente.

Ein Studentenjob oder eine Ausbildungsvergütung führt deshalb nicht allein zum Verlust des Anspruchs. Entscheidend ist vielmehr, ob die Voraussetzungen für die Waisenrente nach dem 18. Geburtstag weiterhin vorliegen.

Auch Gegen-Hartz hat bereits darüber berichtet, dass Einkommen aus einem Nebenjob während Studium oder Ausbildung die Waisenrente nicht mindert.

Warum Betroffene Veränderungen selbst melden sollten

Unabhängig vom September-Schreiben sollten Bezieher einer Waisenrente Änderungen nicht erst auf Nachfrage mitteilen. Wird eine Ausbildung beendet oder abgebrochen, kann damit auch die Voraussetzung für die Weiterzahlung entfallen.

Wer dagegen eine neue Ausbildung oder ein Studium beginnt, sollte ebenfalls darauf achten, dass die Rentenversicherung die neuen Daten erhält. Gerade beim Wechsel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten können fehlende Informationen sonst unnötige Rückfragen oder Unterbrechungen bei der Zahlung auslösen.

Der September-Brief sollte deshalb wie ein wichtiger Rentenbescheid behandelt werden: Schreiben vollständig lesen, geforderte Unterlagen beschaffen und innerhalb der angegebenen Frist reagieren.

Beispiel aus der Praxis: Studium beginnt im Oktober

Die 20-jährige Lara bezieht nach dem Tod ihres Vaters eine Halbwaisenrente und hat im Juni 2026 ihr Abitur gemacht. Am 1. Oktober 2026 beginnt sie ein Studium und erhält dafür eine Immatrikulationsbescheinigung.

Im September bekommt Lara ein Nachprüfungsschreiben der Rentenversicherung. Da zwischen Schulabschluss und Studienbeginn nicht mehr als vier Kalendermonate liegen, kann die Waisenrente grundsätzlich auch während der Übergangszeit weitergezahlt werden.

Lara reicht die Immatrikulationsbescheinigung zeitnah ein und weist damit das anschließende Studium nach. Würde sie auf das Schreiben dagegen überhaupt nicht reagieren und keine Nachweise vorlegen, könnte die weitere Auszahlung der Waisenrente gestoppt werden.

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Birthday greetings to Great Patriotic War veteran Yevgeny Znamensky

PRESIDENT OF RUSSIA - 13. August 2026 - 7:25

Vladimir Putin congratulated Yevgeny Znamensky on his birthday: on August 13, the Great Patriotic War veteran turned 101.

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Greetings to participants, organisers and guests of the International Forum of Indigenous Peoples

PRESIDENT OF RUSSIA - 13. August 2026 - 7:05

Vladimir Putin sent a message of greetings on the opening of the International Forum of Indigenous Peoples in Krasnoyarsk.

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Greetings to employees and veteran workers of the Russian Television and Radio Broadcasting Network

PRESIDENT OF RUSSIA - 13. August 2026 - 7:00

Vladimir Putin congratulated the employees and veteran workers of the Russian Television and Radio Broadcasting Network on its 25th anniversary.

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The Butcher’s Bill Comes Due: A Military Run Past Its Limits, and the Leaders Who Keep Saying Everything Is Fine, by Larry C. Johnson

Larry’s note: This article discusses suicide. Service members, veterans, and family members in crisis can reach the Veterans/Military Crisis Line by dialing 988 and pressing 1, texting 838255, or visiting VeteransCrisisLine.net. When the Secretary of the Army orders every officer and sergeant in the force to personally check on every soldier, every single day, that...
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The Zionist Factor in the White Scuttle from Africa, by Kerry Bolton

The image of an Israeli/Zionist alliance with white South Africa is of the same character as the myth that Apartheid was profitable to capitalism, or that there was a secret alliance between South Africa and the CIA/USA. It is claimed that Israel as an “apartheid state” shared a kinship with White South Africa based on...
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The New Great Game, Revisited, by Pepe Escobar

It took only a few Yemeni missiles on Saudi refineries to wake up “leadership” vectors of the Ummah; not over 100,000 Palestinians killed in Gaza by the death cult. The Mecca Sunni NATO pact between Saudi Arabia, Turkiye and Pakistan remains a puzzle. Or dodgy sub-standard theatre – complete with photo ops and sparse intel...
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The Foundations Are Eroding, by Paul Craig Roberts

Dr. Mehmet Cengiz Oz, a dual citizen of Turkey and the US, is head of Medicaid, a federal program that provides health care for the uninsured poor. He announced last Tuesday that Medicaid, as directed by President Trump, would no longer pay for change of gender surgeries for children and for hormone therapies to counteract...
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Switching Presidential Planes in Ankara, by Philip Giraldi

Hardly a week goes by when Donald Trump is not the centerpiece and source of a lie so outrageous or an accusation so heinous that one has to sit back gazing at one’s computer screen, stunned by the audacity and shaking one’s head in disbelief. But even after what is now more than a year...
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The Next Great White Defendants, by Kevin DeAnna

A black teen, Nolan Wells, went out with his white friends for the Fourth of July; he didn’t come back. Naturally, many online have decided this must have been murder, and people have already been arrested for making violent threats. Al Sharpton, Ben Crump, and the Black Congressional Caucus are already involved; his friends are...
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The US Navy Is in Crisis and Pete Hegseth Does Not Give Damn, by Larry C. Johnson

The Guardian published an article on Wednesday reporting that multiple sailors aboard the aircraft carrier USS Abraham Lincoln have attempted to jump overboard as the ship’s deployment stretches into its ninth month and over 260 consecutive days at sea. According to the article: Military families and Congress members are sounding the alarm about an intensifying...
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Today In Dystopia: Flock Camera Tyranny and Sam Altman Surveillance, by Caitlin Johnstone

Today in dystopia, the US government is monitoring the social media accounts of individuals who oppose the rapidly spreading installation of Flock surveillance cameras throughout the United States. In an article titled “The Government is Monitoring Anti-Flock TikTok and Instagram Accounts,” 404 Media reports: Mass surveillance is dramatically escalating around the world as the public...
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The West's Gangster Oligarchy Is Psychopathic, in Denial...And On the Way Out, by Kevin Barrett

Rumble link Bitchute link Truth Jihad link Press TV interviewed me and Clive Menzies on last night’s News Review. Below is a transcript. Press TV: It’s a pleasure to have you. Thanks for your patience. Joining us from Morocco, Kevin Barrett. I put the first question about the International Energy Agency’s report just earlier today....
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Farewell to Science and the Campus, by Hans Vogel

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Meeting with Sakhalin Region Governor Valery Limarenko

PRESIDENT OF RUSSIA - 13. August 2026 - 6:00

The head of the region reported to the President on the execution of his instructions and on the socioeconomic indicators.

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Chile: Regierung muss sich vor Kommission für Menschenrechte erklären

Santiago de Chile/Washington. Die Regierung von José Antonio Kast hat sich am Donnerstag in Washington vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH) zu Vorwürfen eines systematischen Abbaus staatlicher Strukturen im Bereich der Menschenrechte, der Aufarbeitung der... weiter 13.08.2026 Artikel von zu Chile, Politik, Wirtschaft
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Eine Klinik für alle: Eine andere Art der Daseinsvorsorge in Mexiko

Interview mit dem Arzt Joel Heredia. Erfolge und Zukunft des zapatistischen Gesundheitssystems medico: 1994 drückte die indigene Bevölkerung in Chiapas mit einem bewaffneten Aufstand ihren Unmut über die Verarmung aus. Da die mexikanischen Regierungen ihre Forderung nach einem würdevollen Dasein nicht erfüllte, begann die indigene Bewegung, unabhängig vom Staat gesellschaftliche... weiter 13.08.2026 Artikel von zu Mexiko, Soziale Bewegungen, Soziales
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