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Urlaub machen trotz Krankengeld – Bundessozialgericht entschied

Lesedauer 2 Minuten

Das Bundessozialgericht in Kassel hat eine weitreichende Entscheidung getroffen, die Arbeitnehmer im Krankheitsfall das Recht auf Urlaub im EU-Ausland sichert, ohne den Anspruch auf Krankengeld zu verlieren.

Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Krankenkassen eine Reise aus Sorge vor einer möglichen Verschlechterung des Gesundheitszustands ablehnen.

Krankenkasse verweigert Genehmigung trotz positivem Attest

Der Fall, der zur Klärung führte, betraf einen Gerüstbauer, der wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben war.

Er beantragte bei seiner Krankenkasse die Genehmigung für eine fünftägige Reise nach Dänemark. Trotz einer positiven Einschätzung seiner behandelnden Ärztin verweigerte die Krankenkasse die Genehmigung.

Sie argumentierte, die Reise könnte den Gesundheitszustand verschlimmern.

Das Bundessozialgericht entschied jedoch, dass die Krankenkasse nicht das Recht hat, die Zahlung von Krankengeld zu verweigern, solange kein Hinweis auf einen Missbrauch der Leistungen besteht.

Diese Punkte sind für Versicherte, die Krankengeld bekommen wichtig
  • Recht auf Urlaub: Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, erhalten in der Regel Krankengeld. Dieses wird auch während eines Aufenthalts im EU-Ausland weitergezahlt, sofern kein Missbrauchsverdacht besteht.Eine Krankenkasse kann die Zahlung des Krankengeldes nicht einfach einstellen, weil sie befürchtet, dass eine Reise den Heilungsprozess negativ beeinflussen könnte. Diese Regelung gilt innerhalb der EU, außerhalb der EU kann der Krankengeldanspruch ruhen.
  • Genehmigungspflicht: Vor Antritt einer Auslandsreise müssen Versicherte ihre Krankenkasse informieren und eine Genehmigung einholen. Hierfür sollte ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das bestätigt, dass die Reise aus medizinischer Sicht unbedenklich ist.Versäumt man diese Genehmigung, riskiert man, dass für die Dauer des Aufenthalts kein Krankengeld gezahlt wird und sich dies negativ auf den weiteren Krankengeldanspruch auswirkt.
  • Keine Leistungskürzung im EU-Ausland: Solange sich der/die Versicherte innerhalb der EU aufhält, gilt das sogenannte Geldleistungsprinzip, das die Weiterzahlung des Krankengeldes sicherstellt. Außerhalb der EU können jedoch andere Regeln greifen, die zu einer Einstellung der Zahlungen führen können.
  • Mitwirkungspflicht: Versicherte müssen weiterhin den Anforderungen der Krankenkasse nachkommen, beispielsweise durch Teilnahme an angeordneten Untersuchungen oder Behandlungen. Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zu einer Kürzung oder Einstellung der Krankengeldzahlungen führen.
Das sollten Bezieher von Krankengeld tun, wenn sie verreisen wollen

Frühzeitige Kommunikation: Informieren Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig über geplante Reisen und legen Sie die erforderlichen ärztlichen Atteste vor.
Beratung einholen: Bei Unsicherheiten, insbesondere bei Reisen außerhalb der EU, sollten sich Versicherte rechtzeitig beraten lassen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Welchen Ermessensspielraum haben Krankenkassen?

Die Krankenkasse prüft bei jedem Antrag individuell, ob eine Reise genehmigt wird.

Dabei ist folgendes wichtig:

  • Missbrauchsgefahr: Besteht der Verdacht, dass die Reise zur Verschleierung des Gesundheitszustandes genutzt werden könnte?
  • Behandlungsfortführung im Ausland: Ist eine angemessene medizinische Versorgung auch im Ausland gewährleistet?
  • Auswirkungen auf den Heilungsprozess: Kann der Aufenthalt die Genesung verzögern oder gefährden?

Für die Entscheidung zieht die Krankenkasse oft eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes hinzu, was zusätzliche Zeit erfordert. Daher sollte der Antrag auf Genehmigung mindestens zwei bis drei Wochen vor der geplanten Reise gestellt werden.

Wie sollte die Kommunikation mit dem Arbeitgeber geschehen?

Der Arbeitgeber sollte über die geplante Reise informiert werden, auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, die Art der Erkrankung mitzuteilen. Das beugt negativen Spekulationen beim Arbeitgeber und den Kollegen vor. (Az: B 3 KR 23/18 R)

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Westlicher Kolonialismus in Gaza

Mithilfe Israels und der Ideologie des Zionismus haben die westlichen Eliten ihr rassistisches System der Kontrolle wieder aufgelegt und es als moralisches Anliegen verkauft.
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Digital Networks Act: Kleine Anbieter, große Sorgen

netzpolitik.org - 24. September 2025 - 15:54

Mit dem geplanten Digital Networks Act könnte sich der europäische Telekommarkt verändern – und die Wahlfreiheit für Verbraucher:innen stark schrumpfen. Vor allem kleine Netzbetreiber fürchten, dass manche in den Raum gestellte Regeln die Monopole stärken könnten.

Wo und zu welchen Bedingungen kommt das Internet her? Diese Frage will der DNA beantworten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar

Für kleinere Netzbetreiber in der EU und ihre Kund:innen steht diesen Herbst viel auf dem Spiel. Wer derzeit einen Internetanschluss braucht, kann in der Regel zwischen mehreren Anbietern auswählen. Umgekehrt müssen Netzbetreiber nicht zwangsläufig eigene Infrastruktur besitzen, um Kund:innen mit konkurrenzfähigen Angeboten zu locken. Dieses Gefüge könnte mit dem geplanten Digital Networks Act (DNA) ins Wanken geraten, dessen Entwurf die EU-Kommission in den kommenden Monaten vorstellen will.

Der Dienstleister Transatel bringt die Sorgen weiter Teile der Branche auf den Punkt. In einer Stellungnahme an die EU-Kommission mahnt der zum japanischen Telekom-Riesen NTT Group gehörende Anbieter: „Ohne Auflagen für Anbieter mit signifikanter Marktmacht könnten marktbeherrschende Festnetz- und Mobilfunkbetreiber den Zugang zu ihren Netzen einschränken und kleinere sowie virtuelle Anbieter aus dem Markt drängen. Dies würde die Monopolverhältnisse wiederherstellen, die die Liberalisierung eigentlich beseitigen sollte, und den Wettbewerb, die Innovation und die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen einschränken.“

Historisch gewachsener Regulierungsrahmen

Seit der Abschaffung der staatlichen Monopole in den 1990er-Jahren ist die europäische Regulierung von Telekommunikation auf Wettbewerb und damit zu weiten Teilen auf die Bedürfnisse kleinerer oder zumindest nicht marktdominanter Anbieter ausgerichtet. Sie erhalten zu streng regulierten Konditionen Zugang zu den Netzen der ehemaligen Staatsbetriebe, um ihnen auch ohne eigene Leitungen Konkurrenz machen zu können. Zugleich soll das Modell des Infrastrukturwettbewerbs Anreize dafür schaffen, dass sich moderne Technik, beispielsweise Glasfaser, gegen zunehmend obsolete Lösungen wie Kupferleitungen durchsetzen kann.

Perfekt war dieser marktgetriebene Ansatz zwar nie. Immerhin hat er jedoch verkrustete Strukturen aufgebrochen und einen Markt mit einer Angebotsvielfalt geschaffen, die zuvor kaum vorstellbar war. In die Kritik ist das Modell mit der Zeit von unterschiedlichen Seiten aus geraten: Inzwischen subventionieren etwa viele EU-Länder, darunter Deutschland, den Netzausbau in ländlichen Regionen, in denen sich das teure Verbuddeln von Leitungen für die Betreiber finanziell nicht rechnet.

Dieses Internet der Zukunft wünschen sich die mächtigen Telekom-Konzerne

An anderer Stelle zeigt das sogenannte Überbau-Phänomen die Grenzen des Marktes auf, indem volkswirtschaftlich fragwürdig wiederholt Straßen aufgerissen werden, um neue Leitungen zu verlegen, anstatt kooperativ bereits vorhandene zu nutzen. Auf EU-Ebene wiederum wollen die Stimmen nicht verhallen, die sich „europäische Champions“ wünschen – also möglichst große Netzbetreiber, die auf einem harmonisierten EU-Markt und letztlich auf dem Weltmarkt mitmischen können. Was sich die ehemaligen Monopolisten vom DNA erwarten, haben wir hier zusammengefasst.

Ambitionierte Ausbauziele der EU

Über all dem steht das Ziel der Kommission, bis Ende des Jahrzehnts ganz Europa auf moderne Gigabit- und Mobilfunk-Verbindungen aufzurüsten. Ein Selbstzweck ist das nicht: Ohne schnelle und flächendeckend verfügbare Internetverbindungen ist ein modernes Leben kaum vorstellbar. Außerdem steigert eine bessere Breitbandversorgung das Wirtschaftswachstum, wie Studien immer wieder belegen. Letzteres hat die Kommission zu einer ihrer Prioritäten für die laufende Legislaturperiode erklärt.

Regulatorisch hat die Politik in den vergangenen Jahren bereits an einigen Stellschrauben gedreht: Seit der letzten Überarbeitung der EU-Regeln durch den sogenannten TK-Kodex sind selbst marktdominante Betreiber von besonders strenger Vorab-Regulierung befreit, solange sie in Zusammenarbeit mit anderen Anbietern oder Investoren moderne Netze neu bauen.

Noch weiter gingen manche EU-Länder, Frankreich etwa. Diese schwenken immer mehr auf sogenannte symmetrische Regulierung um, bei der alle Marktakteure, unabhängig von ihrer Größe, gleich behandelt werden. Auch die Strategie Deutschlands, den Ausbau mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen, war alles andere als eine Selbstverständlichkeit: Ihr waren zähe Verhandlungen mit der EU-Kommission vorangegangen, die Sorge vor Marktverzerrungen hatte.

Bretons Weißbuch gibt Richtung vor

In dieses Umfeld platzte der inzwischen aus der Kommission ausgeschiedene Thierry Breton. Im Vorjahr stellte der damalige EU-Binnenmarktkommissar ein Weißbuch mit teils detaillierten Visionen zur Zukunft digitaler Infrastrukturen in Europa vor. Darin enthalten und potenziell wegweisend für den DNA: Vorschläge einer umfassenden Deregulierung und Konsolidierung des Marktes, einer Abschwächung der Netzneutralität unter dem Schlagwort „Fair Share“ sowie die Vorhersage eines weiteren Zusammenwachsens von Netz- und Diensteebene, was sich entsprechend in der Regulierung des Bereichs widerspiegeln müsse.

Schon damals musste Breton saftige Kritik für seine großindustrie-freundliche Sicht einstecken, sowohl aus der Zivilgesellschaft als auch von EU-Ländern. Künftige Regulierungspolitik müsse den Wettbewerb fördern und den Verbraucherschutz hochhalten, zudem müsse in bestimmten Zugangsmärkten die bewährte Vorab-Regulierung nicht leichtfertig aufgehoben werden, hieß es etwa in einer Erklärung des EU-Rats zu seinem Weißbuch.

Hinzu kommt die Sorge vor allzu harmonisierten Vorschriften, die der zersplitterten Betreiberlandschaft in der EU kaum gerecht werden könnten. So gibt sich der deutsche Glasfaser-Verband BUGLAS, der rund 180 deutsche Anbieter vertritt, überzeugt davon, dass „einheitliche Regelungen angesichts der Heterogenität der Märkte in den Mitgliedsstaaten nicht zielführend sind“.

Tatsächlich bringt jedes EU-Land unterschiedliche politische, regulatorische und wirtschaftliche Voraussetzungen mit: Der Ausbau verhält sich in Flächenländern anders als in gebirgigen Gegenden. In manchen Ländern ist die Marktkonsolidierung weiter fortgeschritten als in anderen, und einige Länder haben etwa den Zwischenschritt Vectoring übersprungen und gleich auf Glasfaser gesetzt, weil es keine dicht verlegte Kupferinfrastruktur gab, die sich wie in Deutschland hätte aufmöbeln lassen.

EU-Länder sind nicht gleich

Wie teils fundamental unterschiedlich die Ausgangslagen und Bedürfnisse innerhalb der EU sind, zeigt beispielsweise die Stellungnahme von Epic Communications, eines kleinen Anbieters aus Malta. Generell sei das Land in vielen Bereichen dysfunktional, erklärt der Anbieter: Bis heute seien schon vor Jahren verabschiedete EU-Gesetze wie die Kostensenkungsrichtlinie oder der Gigabit Infrastructure Act nicht umgesetzt. Außerdem sei die Wettbewerbsbehörde des Landes seit über einem Jahr nicht mehr handlungsfähig.

Eine Abschaffung der Vorab-Regulierung und Umstellung auf nachträgliche Kontrolle würde schnell an ihre Grenzen stoßen und wohl zu einer Remonopolisierung des Sektors führen, warnt der Anbieter: „Malta ist als kleiner Inselstaat mit erheblichen Hindernissen konfrontiert, darunter eine schwache Durchsetzungskapazität, begrenzte institutionelle Ressourcen, dominante Marktakteure und im Verhältnis zu seiner Wirtschaftsgröße unverhältnismäßig hohe Kapitalausgaben.“

Ganz anders die Situation in Schweden, das zumindest in Ballungsgebieten, wo der überwiegende Teil der Bevölkerung lebt, schon früh auf Glasfaser gesetzt hatte und heute über eine entsprechend gute und über dem EU-Schnitt liegende Versorgung verfügt. Basierend auf eigenen Erfahrungen dämpft etwa der schwedische Anbieter Stokab die Erwartungen der EU-Kommission, dass eine Konsolidierung des Marktes und Reduzierung des Wettbewerbs große Effekte hätte.

Infrastruktur und Netzwerke wie Glasfasernetze hätten den „gleichen lokalen Charakter“ wie Wasserleitungen und Straßen, führt Stokab in seiner Stellungnahme aus. Dies gelte für das Verlegen neuer Leitungen sowie für den Betrieb und Wartung. „Der landesweite oder multinationale Ausbau und die Bereitstellung solcher Infrastrukturen und Netzwerke bieten grundsätzlich keine Skalenvorteile – die Hauptkosten (Erdarbeiten) bleiben die gleichen.“

Lob für TK-Kodex

Demnach würde eine Abkehr vom bisherigen Regulierungsrahmen kaum den Ausbau beschleunigen oder billiger machen. Der Ansatz sei „weder passend noch angebracht“, so Stokab, zumal die im TK-Kodex enthaltenen Regulierungserleichterungen für Wholesale-Anbieter wie Stokab „positive Auswirkungen auf Investitionen und die Marktentwicklung“ gehabt haben sollen. Solche Wholesale-Unternehmen bieten ihre Dienste üblicherweise nicht Endkund:innen an, sondern Netzanbietern ohne eigene Infrastruktur. Gleichwohl würden diese Einwände nicht bei der grenzüberschreitenden Bereitstellung von Diensten gelten, wo sich die erwünschten Skaleneffekte mittels harmonisierter Regeln vermutlich umsetzen ließen, so der Netzbetreiber.

In eine ähnliche Kerbe schlägt der französische Wholesale-Anbieter Altitude. Der gegenwärtige Regulierungsrahmen samt der im TK-Kodex enthaltenen Anreize zur Kooperation habe das Ausrollen von Glasfasernetzen begünstigt und sollte schon allein aus Gründen der Rechtssicherheit beibehalten werden, schreibt Altitude. Und der Anbieter erinnert daran, wer eigentlich den initialen Ausbau bezahlt hat – bevor der einstige Monopolist France Télécom teilprivatisiert und zu Orange umbenannt wurde: „Die Leitungen und Schächte von Orange, die größtenteils von der öffentlichen Hand für den Bau des Kupfernetzes finanziert werden, umfassen das gesamte Gebiet und sind nicht replizierbar. Sie sind die Hauptstütze für die Netze der nächsten Generation, und daher ist es notwendig, die asymmetrische Regulierung dieser Infrastruktur aufrechtzuerhalten.“

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Blinde Bürgergeld-Bezieherin soll Führerschein machen – ansonsten drohen Strafen

Lesedauer 2 Minuten

Manche Jobcenter ignorieren das Gesetz: Trotz des Versprechens im Bürgergeld, “einander auf Augenhöhe zu begegnen”, werden schwerbehinderte Bürgergeld-Bezieher oft mies behandelt, wie dieser Fall zeigte.

Blind seit der Kinderheit

Tatjana K. ist seit frühester Kindheit blind. Trotz ihrer Behinderung hat sie Tourismusmanagement studiert und mit dem Bachelor abgeschlossen. Ihr Traum war es, in einer Großstadt bei einer Messegesellschaft zu arbeiten.

Kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Da aber eine blinde Frau auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen hat und alle Bewerbungsversuche scheiterten, musste Tatjana beim Jobcenter Bürgergeld beantragen.

Nach dem Antrag und der “Betreuung” durch das Jobcenter begannen die Probleme.

In den Jobcentern werden blinde Menschen oder auch Menschen mit anderen Behinderungen von einem Reha- oder Inklusionsbeauftragten betreut.

Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit sind diese Fachkräfte speziell für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen geschult.

Jede Agentur für Arbeit kann jedoch selbst entscheiden, ob sie einen Reha- oder Inklusionsbeauftragten einsetzt.

Blinde sollte Führerschein machen

Auch wenn solche “besonders geschulten Fachkräfte” in den Jobcentern tätig sind, bieten sie offenbar keine Gewähr dafür, dass es nicht zu einer benachteiligenden oder diskriminierenden Betreuung von behinderten Bürgergeldbeziehern kommt.

Im Jahr 2015 sollte sich Tatjana auf Empfehlung des Reha-Beraters auf eine vermittelte Stelle bewerben. In der Stellenausschreibung hieß es jedoch, dass für die Tätigkeit ein Führerschein erforderlich sei.

Tatjana wies darauf hin, dass sie keinen Führerschein und schon gar kein Auto habe. “Das ist alles kein Problem”, sagte der Betreuer im Jobcenter. Das würde das Amt schon finanzieren. Erst als Tatjana ihm noch einmal sagte, dass sie blind sei, meinte der Sachbearbeiter: “Ach, da war doch was…”.

Das Behindertengleichstellungsgesetz schreibt in § 10 Abs. 2 vor, dass behördliche Schreiben an sehbehinderte Menschen in einer Form zugestellt werden müssen, die auch für sie lesbar ist. Daran müssen sich auch die Jobcenter halten. Das tun sie aber nicht.

Jobcenter schickt Briefe und droht mit Sanktionen

Tim ist wie Tatjana blind. Das Jobcenter weigert sich partout, ihm seine Post barrierefrei zuzustellen und droht ihm immer wieder mit Sanktionen, wenn er Termine nicht wahrnimmt, von denen er teilweise gar nichts weiß, weil er seine Post nicht lesen kann.

Das Jobcenter wurde auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Außerdem müsste der zuständige Sachbearbeiter in der Behörde eigentlich von der Sehbehinderung seines “Kunden” wissen. In einem Anschreiben der Behörde heißt es nur: “Leider ist es dem Jobcenter noch nicht möglich, Unterlagen in Blindenschrift zu versenden”.

Strukturelle Diskriminierung in den Jobcentern

Thomas Plück von der Interessenvertretung behinderter Menschen “Selbstbestimmt leben” kennt das Problem. Er selbst habe immer wieder Briefe erhalten, obwohl er telefonisch oder per Mail um Kontaktaufnahme gebeten habe. Die Behörde habe seine Anliegen und Bitten jedoch ignoriert.

Seiner Meinung nach gibt es nach wie vor eine strukturelle Diskriminierung in den Behörden. Das Problem seien nicht nur die Sachbearbeiter.

Auch die Internetseiten der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit seien bis heute nicht barrierefrei. Das erschwert sehbehinderten Menschen die Antragstellung erheblich. Ohne Hilfe von Sehenden können viele Betroffene keine Anträge stellen.

Er selbst habe zwar spezielle Vorlesegeräte, weshalb der E-Mail-Kontakt auch eine gute Kommunikationsmöglichkeit darstelle, aber PDFs und Bilder könnten die Geräte nicht lesen und vorlesen. Auch Tabellen seien ein Problem. Sogenannte Screenreader können nur eine Spalte lesen und verarbeiten.

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UN Human Rights Council stresses respecting Syria‘s sovereignty

SANA - Syrian Arab News Agency - 24. September 2025 - 15:35

Geneva  – SANA

UN Human Rights Council reaffirmed Wednesday commitment to the “full respect” of the sovereignty, independence, unity and territorial integrity of Syria.

United Kingdom’s Human Rights Ambassador, Eleanor Sanders said in a statement delivered on behalf of Syria Core Group that the Human Rights Council renewed in April, the mandate of the Commission of Inquiry on Syria by a landmark consensus.

The Commission continues to “fulfil an important role to document human rights violations and abuses across the country”, she added

“We appreciate the Syrian government’s facilitation and welcome the Commission’s report on the violence in the coastal region” Sanders said and welcomed “positive steps” made by the Syrian government.

She clarified that the investigations into the coastal violence, and the establishment of the Commissions on Transitional Justice and Missing Persons, are “important steps towards justice and reconciliation”.

UK representative also welcomed the establishment of an investigatory committee and the efforts to develop a roadmap to address the crisis in Sweida as agreed by Syria, Jordan and the United States.

The statement called for “transparent and tangible action” against all perpetrators and that the justice system must serve all Syrians.

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Diese Kosten werden zusätzlich zum Bürgergeld übernommen – Tabelle 2025

Lesedauer 5 Minuten

Das Bürgergeld besteht aus dem monatlichen Regelsatz für den laufenden Lebensunterhalt sowie aus weiteren Leistungen, die den individuellen Bedarf abdecken.

Der Regelsatz ist pauschal bemessen und soll typische Ausgaben wie Lebensmittel, Kleidung, Strom für den Haushalt, Hausrat, Kommunikation und persönliche Bedürfnisse decken. Alles, was darüber hinausgeht oder nicht pauschal planbar ist, kann – je nach Rechtsgrundlage – als Mehrbedarf, als Kosten der Unterkunft und Heizung oder als einmalige beziehungsweise zweckgebundene Leistung übernommen werden.

Die maßgeblichen Anspruchsgrundlagen finden sich im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), insbesondere in den §§ 21, 22 und 24 sowie § 28 für Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Tabelle: Alle Leistungen für Bürgergeld-Bezieher zusätzlich zum Regelsatz 2025 Bereich Übernahme (2025) Unterkunft & Heizung (KdU) Angemessene Bruttokaltmiete und Heizkosten werden übernommen; in den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs gilt eine Karenzzeit mit Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten, danach wieder Prüfung der örtlichen Angemessenheit. Direktzahlung der Miete Auf Antrag kann die Miete direkt an Vermieter:innen gezahlt werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft zweckmäßig ist. Miet- und Energieschulden Zur Abwendung von Wohnungslosigkeit oder Sperren können Schulden in der Regel als Darlehen übernommen werden; Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit werden im Einzelfall geprüft. Umzug & Wohnungsbeschaffung Notwendige Umzugs- und Beschaffungskosten können übernommen werden; Kaution und Genossenschaftsanteile in der Regel als Darlehen; Zusicherung des Jobcenters grundsätzlich vor Vertragsschluss erforderlich. Haushaltsstrom Im Regelsatz enthalten; keine laufende Übernahme. Bei drohender Sperre sind Darlehen bzw. Hilfen zur Schuldenregulierung möglich, wenn dies unabweisbar ist. Warmwasser (dezentral) Bei dezentraler Warmwasserbereitung wird ein pauschaler Mehrbedarf zusätzlich zum Regelsatz gewährt; Voraussetzung ist, dass Warmwasser nicht bereits über die Heizung abgedeckt ist. Mehrbedarfe – besondere Lebenslagen Zuschläge u. a. für Schwangerschaft ab der 13. Woche, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen in bestimmten Konstellationen sowie für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen; Anerkennung zusätzlich zum Regelsatz. Einmalige Leistungen Erstausstattung der Wohnung inkl. Haushaltsgeräten, Erstausstattung Bekleidung sowie Bedarfe bei Schwangerschaft und Geburt; außerdem Anschaffung/Reparatur orthopädischer Schuhe oder therapeutischer Geräte, wenn notwendig. Bildung & Teilhabe (Kinder/Jugendliche) Schulbedarf, Ausflüge und Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, gemeinsames Mittagessen sowie Teilhabe am sozialen/kulturellen Leben; Anspruch ergänzend zum Regelbedarf des Kindes. Digitale Endgeräte für die Schule Übernahme möglich, wenn ein Gerät für den Unterricht unabweisbar erforderlich ist und nicht von der Schule bereitgestellt wird; Erforderlichkeit ist nachzuweisen. Kranken- & Pflegeversicherung Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit Beitragsübernahme; bei privater Krankenversicherung Zuschuss in Höhe des hälftigen Basistarifs zur Vermeidung unzumutbarer Belastungen. Arbeitssuche, Qualifizierung, Jobstart Erstattungen aus dem Vermittlungsbudget (z. B. Bewerbungen, Fahrten, notwendige Arbeitsmittel) sowie Leistungen bei Maßnahmen der beruflichen Eingliederung; während Maßnahmen pauschale Kinderbetreuung möglich; Bewilligung in der Regel vor Kostenentstehung beantragen. Wohnen: Miete, Betriebskosten, Heizung – inklusive Karenzzeit

Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter grundsätzlich die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung. Welche Höhe als angemessen gilt, legen Kommunen anhand örtlicher Richtwerte fest.

In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs gilt eine Karenzzeit: Die Bedarfe für die Unterkunft werden in dieser Zeit in tatsächlicher Höhe anerkannt; für Heizkosten bleibt es bei der Angemessenheitsprüfung. Danach gelten wieder die lokalen Obergrenzen, und Leistungsberechtigte sollen überhöhte Kosten senken, etwa durch Umzug.

In besonderen Situationen kann das Jobcenter Mietschulden übernehmen, um Wohnungslosigkeit abzuwenden. Das ist eine Ermessensleistung, die „soll“ gewährt werden, wenn die Übernahme gerechtfertigt und notwendig ist und sonst der Verlust der Wohnung droht; regelmäßig erfolgt dies darlehensweise.

Ein Wohnungswechsel ist häufig nur mit Zusicherung der Behörde möglich. Bei notwendigen Umzügen können auch Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten anerkannt werden. Kautionen und Genossenschaftsanteile sind dem Grunde nach berücksichtigungsfähig, werden aber in der Regel als Darlehen gewährt und später aufgerechnet.

Energie: Haushaltsstrom, Warmwasser und Sonderfälle

Haushaltsstrom ist Bestandteil des Regelsatzes und wird grundsätzlich nicht zusätzlich übernommen.

Eine Ausnahme gilt, wenn Strom als Heizenergie oder zur dezentralen Warmwasserbereitung eingesetzt wird. Für dezentrale Warmwasserbereitung (etwa Durchlauferhitzer) gibt es einen pauschalen Mehrbedarf, der prozentual vom Regelsatz abhängig ist. Neben Heiz- oder Warmwasserstrom können in Härtefällen Darlehen zur Abwendung einer Stromsperre in Betracht kommen.

Mehrbedarfe: Zuschläge für besondere Lebenslagen

Mehrbedarfe ergänzen den Regelsatz, wenn besondere Umstände einen erhöhten Bedarf verursachen. Gesetzlich gesichert sind Mehrbedarfe unter anderem für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende (mit Staffelung nach Zahl und Alter der Kinder), für Menschen mit Behinderungen in bestimmten Konstellationen sowie für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen.

Ebenfalls möglich ist ein Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasserbereitung. Ein atypischer, „unabweisbarer“ besonderer Bedarf kann als Mehrbedarf anerkannt werden, wenn ein Darlehen ausnahmsweise unzumutbar wäre. Die Details regelt § 21 SGB II und werden in fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit konkretisiert.

Einmalige Leistungen: Erstausstattung, Schwangerschaft und medizinische Hilfen

Nicht jeder Bedarf lässt sich mit Pauschalen erfassen. § 24 SGB II sieht deshalb einmalige Leistungen vor – etwa für die Erstausstattung einer Wohnung inklusive Haushaltsgeräten, für notwendige Erstausstattung an Bekleidung sowie für Schwangerschaft und Geburt.

Auch Anschaffung oder Reparatur orthopädischer Schuhe sowie die Reparatur oder Miete therapeutischer Geräte können als einmalige Bedarfe anerkannt werden.

Anders als Darlehen sind diese Leistungen typischerweise Zuschüsse; sie setzen aber voraus, dass der Bedarf tatsächlich erstmalig entsteht und nicht aus dem Regelsatz angespart werden konnte.

Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten neben dem Regelsatz gesonderte Bedarfe für Bildung und Teilhabe. Dazu zählen die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (im Kalenderjahr 2025 insgesamt 195 Euro), die Übernahme der Kosten für Schul- und Kitaausflüge sowie Klassenfahrten, die Schülerbeförderung und Lernförderung.

Für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kita oder Hort werden die Aufwendungen vollständig übernommen; ein früherer Eigenanteil entfällt. Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es bis zum 18. Geburtstag eine monatliche Pauschale von 15 Euro, etwa für Vereins- oder Musikschulbeiträge.

In der Praxis kommt es vor, dass Schulen keine digitalen Endgeräte bereitstellen. Dann können – je nach Situation – Zuschüsse oder notwendige Anschaffungen als besonderer Bedarf anerkannt werden.

Mehrere Jobcenter sehen dafür Verfahrenshinweise vor; Gerichte haben zudem bestätigt, dass Laptops oder Tablets zu übernehmen sind, wenn sie für den Schulunterricht unabweisbar erforderlich sind und nicht anderweitig gestellt werden.

Gesundheit: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Mit dem Bürgergeld tritt in der Regel Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein. Die Beiträge werden aus Bundesmitteln getragen und über die Jobcenter abgeführt.

Wer privat versichert ist, erhält in der Regel einen Zuschuss bis zur Höhe des halbierten Basistarifs; damit soll eine Überforderung vermieden werden. Die konkrete Beitragshöhe wird jährlich festgelegt.

Arbeitssuche, Qualifizierung und Aufnahme einer Beschäftigung

Neben den existenzsichernden Leistungen gibt es zweckgebundene Förderungen rund um die Arbeitsuche und den Einstieg in Beschäftigung.

Aus dem sogenannten Vermittlungsbudget können unter anderem Kosten für Bewerbungen, notwendige Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder erforderliche Arbeitsmittel übernommen werden; die Förderung ist vor Entstehen der Kosten zu beantragen und steht im Ermessen des Jobcenters.

Für die Teilnahme an Maßnahmen oder Weiterbildungen kommen zusätzlich Leistungen nach SGB III in Betracht, die über § 16 SGB II auch für Bürgergeld-Beziehende geöffnet sind; dazu zählen etwa Fahrtkosten oder pauschale Kinderbetreuungskosten von 160 Euro monatlich je Kind während einer Maßnahme.

Auch bei der Arbeitsaufnahme sind – je nach Programm – unterstützende Leistungen möglich.

Verfahren, Nachweise und Zuständigkeiten

Viele der genannten Leistungen sind antragsabhängig und häufig vor Entstehen der Kosten zu beantragen – etwa die Zusicherung bei Umzug, die Übernahme einer Kaution als Darlehen oder Förderungen aus dem Vermittlungsbudget.

Für Unterkunftskosten gelten lokale Richtwerte und Verfahrenshinweise, die je Kommune variieren; maßgeblich ist immer die Prüfung von Angemessenheit und Erforderlichkeit im Einzelfall.

Bei Karenzzeit, Mietschulden oder Direktzahlung der Miete an Vermieterinnen und Vermieter sind die gesetzlichen Leitplanken in § 22 SGB II die Referenz. Gerade bei „Kann-“ und Ermessensleistungen lohnt sich eine schriftliche Antragstellung mit Begründung und Nachweisen.

Kurzfazit

Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Bürgergeld weit mehr als nur „die Miete“. Es schützt das Wohnen inklusive Heizung, federt besondere Lebenslagen über Mehrbedarfe ab, finanziert einmalige Bedarfe wie Erstausstattung und stärkt die Chancen von Kindern durch Bildung- und Teilhabeleistungen.

Zudem werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge getragen und es gibt Unterstützung bei Arbeitssuche, Qualifizierung und Jobstart. Entscheidend sind der individuelle Bedarf, die rechtlichen Voraussetzungen – und oft: der rechtzeitige Antrag.

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Iraqi president stresses support for Syria’s stability

SANA - Syrian Arab News Agency - 24. September 2025 - 15:34

Iraqi President Abdul Latif Rashid affirmed his country’s commitment to supporting Syria’s stability and territorial integrity and preventing any attacks on its sovereignty.

“We look forward to fruitful cooperation between our two countries in various sectors, and to increasing partnership in efforts to combat terrorism and eliminate terrorist organizations,” the Iraqi presidency cited Rashid as saying Tuesday in his speech to the UNGA in New York.

Rashid denounced the “Israeli attacks” on regional countries, including Syria, Lebanon, and the State of Qatar, in clear violation of international law and the UN Charter.

“The killing, starvation, displacement, destruction of infrastructure, and devastation of Palestinian institutions are a shameful situation for all of humanity,” the Iraqi president said, emphasizing the need to work to immediately halt the Israeli aggression on the Gaza Strip.

Rashid called for urgent international action to achieve a just and comprehensive solution to the Palestinian issue by implementing UN resolutions and enabling the Palestinian people to build their independent state.
The General Assembly’s high-level week kicked off on Tuesday, with the participation of heads of state and representatives of UN member states.

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Rente: So müssen Rentner keine Steuern mehr zahlen

Lesedauer 3 Minuten

Viele Rentner stehen vor der Frage, ob sie zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet sind und ob daraus steuerliche Belastungen resultieren. Dieser Beitrag zeigt die Bedingungen der Steuererklärungspflicht für Rentner, die relevanten Abzugsmöglichkeiten und praktische Hinweise zur Steuerentlastung.

Steuererklärungspflicht bei Renteneinkünften: Voraussetzungen für die Abgabe

Rentner sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte erzielt werden. Dazu zählen unter anderem Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Entscheidend für die Steuerpflicht ist das zu versteuernde Einkommen, das nach Abzug von Freibeträgen und abzugsfähigen Kosten ermittelt wird. Fällt dieses Einkommen unter den aktuellen Grundfreibetrag, bleibt die Steuerbelastung aus.

Abzugsmöglichkeiten: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Die Steuerlast kann durch verschiedene Abzugsmöglichkeiten erheblich gemindert werden. Sonderausgaben umfassen insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Spenden an gemeinnützige Organisationen.

Außergewöhnliche Belastungen beinhalten erhöhte Krankheitskosten, Unterhaltsleistungen oder den Behinderten-Pauschbetrag. Zusätzlich können Kosten für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu festgelegten Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden.

Diese Abzüge reduzieren das zu versteuernde Einkommen und somit die potenzielle Steuerlast.

Beispiele für abzugsfähige Ausgaben:

  • Versicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, UUnfall- und Lebensversicherungen)
  • Spenden an gemeinnützige Einrichtungen
  • Kosten für medizinische Behandlungen und Hilfsmittel
  • Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens beginnt mit der Addition aller Einkünfte, einschließlich der gesetzlichen Rente und weiterer Alterseinkünfte. Von dieser Summe werden die zulässigen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abgezogen.

Das verbleibende Einkommen wird dann mit dem geltenden Steuertarif verglichen. Liegt dieser Wert unter dem Grundfreibetrag, entstehen keine Steuerforderungen. Übersteigt das Einkommen diesen Betrag, richtet sich die Steuerlast nach den jeweiligen Einkommensstufen.

Steuerliche Belastung: Wann fallen Steuern an?

Die Steuerpflicht variiert je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens und den aktuellen Steuersätzen. Ein Einkommen von etwa 13.000 Euro kann bereits eine Einkommenssteuer von einigen Hundert Euro nach sich ziehen.

Bei 20.000 Euro steigt die Steuerbelastung deutlich, während bei einem Einkommen von 50.000 Euro mehrere Tausend Euro fällig werden können. Hingegen bleibt bei einem Einkommen von 10.500 Euro, abhängig vom Grundfreibetrag, häufig keine Steuerzahlung aus.

Freistellung von der Steuererklärungspflicht: Bedingungen und Antrag

Rentnerinnen und Rentner, die trotz Abgabepflicht regelmäßig keine Steuer zahlen müssen, können eine Freistellung von der Steuererklärungspflicht beim Finanzamt beantragen. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen voraussichtlich auch in den kommenden Jahren unter dem relevanten Grenzwert bleibt.

Ändern sich die Einkommensverhältnisse, etwa durch steigende Rentenbezüge oder zusätzliche Einkünfte, entfällt die Freistellung und eine erneute Steuererklärung wird erforderlich.

Absetzbarkeit spezifischer Ausgaben für Rentner

Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung sowie zu Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Höchstbetrag für diese Aufwendungen liegt bei 1.900 Euro für Rentner, vergleichbar mit dem Arbeitnehmerbereich. Selbstständige können bis zu 2.800 Euro geltend machen.

Außergewöhnliche Belastungen: Gesundheitliche Ausgaben wie Kosten für Medikamente, Hilfsmittel oder Pflegeleistungen können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie die zumutbare Belastung überschreiten.

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen: Rentner können bis zu 20 Prozent der Kosten für Handwerksarbeiten, maximal 1.200 Euro jährlich, steuerlich absetzen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen liegt die Obergrenze ebenfalls bei 20 Prozent, jedoch maximal 4.000 Euro.

Kontoführungsgebühren: Diese sind nur dann absetzbar, wenn das Konto zur Erzielung anderer Einkünfte genutzt wird, beispielsweise für Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Reiner Zahlungsverkehr ohne Einkunftsbezug führt nicht zur Absetzbarkeit.

Spenden und steuerliche Vorteile

Spenden an gemeinnützige, kulturelle, religiöse oder politische Einrichtungen bieten Rentnern zusätzliche steuerliche Entlastungen. Es ist essenziell, Spendenquittungen aufzubewahren, um diese bei der Steuererklärung geltend machen zu können.

Praktische Schritte zur Reduzierung der Steuerlast

Um festzustellen, ob eine Steuerzahlung erforderlich ist, sollten Rentner alle relevanten Belege sorgfältig prüfen. Wichtige Dokumente umfassen Spendenquittungen, Versicherungsnachweise und Nachweise über medizinische Ausgaben.

Durch die gezielte Nutzung von Abzugsmöglichkeiten kann das zu versteuernde Einkommen unter den Grundfreibetrag gesenkt werden, wodurch keine Steuerpflicht entsteht. Bei stabilen Einkommensverhältnissen ist eine Freistellung von der Steuererklärungspflicht möglich.

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Rente: Rentner können über 30 Prozent KFZ-Versicherung sparen

Lesedauer 4 Minuten

Viele Rentnerinnen und Rentner stellen erst beim Blick auf die Jahresrechnung fest, dass die Kfz-Versicherung im Ruhestand spürbar teurer wird. Bereits mit 65 Jahren liegt der Zuschlag im Durchschnitt bei rund 16 Prozent, im hohen Alter von etwa 85 Jahren können die Prämien um bis zu 145 Prozent über denen jüngerer Fahrerinnen und Fahrer liegen.

Das ist kein Randphänomen, sondern die Folge einer systematischen Risikobewertung. Gleichzeitig gibt es legale und praxistaugliche Wege, die Beiträge deutlich zu reduzieren – ohne auf wichtigen Schutz zu verzichten.

Wie Versicherer kalkulieren

Versicherer arbeiten risikobasiert. Mit zunehmendem Alter ordnen sie Fahrerinnen und Fahrer aufgrund biometrischer Risiken statistisch als gefährdeter ein. Unfallstatistiken zeigen, dass ab etwa 70 Jahren die Schadenhäufigkeit steigt, während die Altersgruppe zwischen 30 und 60 Jahren die niedrigsten Quoten aufweist.

Diese Annahmen fließen unmittelbar in die Tarifierung ein. Die Folge sind höhere Grundbeiträge und in vielen Tarifen auch altersabhängige Zuschläge – selbst dann, wenn die betroffene Person jahrzehntelang unfallfrei gefahren ist.

Was das in der Praxis bedeutet

Der altersbedingte Aufschlag wirkt doppelt, wenn weitere Preistreiber hinzukommen. Fahrzeugklasse, Regionalklasse, jährliche Fahrleistung und die gewählte Selbstbeteiligung beeinflussen die Höhe der Prämie ebenso wie Fahrerkreis und Abstellort.

Ein anschauliches Beispiel: Für ein Mittel- oder Oberklassefahrzeug kann ein Senior jährlich rund 1.300 Euro zahlen, während ein 50-jähriger Angehöriger für dasselbe Modell – bei identischen Rahmenbedingungen – etwa nur die Hälfte schultern muss. Solche Differenzen sind nicht ungewöhnlich, denn Alter und eingestufte Schadenfreiheit wirken wie Stellhebel in entgegengesetzte Richtungen.

Sofortmaßnahme: Tarife systematisch vergleichen

Der schnellste Hebel ist ein strukturierter Tarifvergleich. Kfz-Prämien unterscheiden sich zwischen Gesellschaften erheblich, selbst bei gleicher Deckung. Vergleichsrecherchen über Online-Portale und direkte Anfragen bei Versicherern bringen häufig dreistellige Einsparungen pro Jahr. Wichtig ist, Angebote nicht nur am Preis zu messen.

Vertragsinhalte wie Deckungssummen, Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit, Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung, erweiterte Wildschadenklauseln, Schutzbriefleistungen oder die Absicherung von Marder- und Elementarschäden können im Leistungsfall entscheidend sein. Wer sorgfältig vergleicht, senkt die Kosten, ohne die Qualität des Schutzes zu verschlechtern.

Der legale Familientrick: Fahrzeug und Schadenfreiheitsklasse übertragen

Besonders wirkungsvoll kann ein rechtlich zulässiges Gestaltungsmodell sein: Das Fahrzeug wird auf ein Kind oder Enkelkind als Versicherungsnehmer übertragen, und gleichzeitig wird die eigene Schadenfreiheitsklasse übertragen.

Der Effekt ist oft erheblich, weil die hohe Schadenfreiheitsklasse der älteren Person mit dem günstigeren Altersrisiko des jüngeren Versicherungsnehmers kombiniert wird. In der Praxis lassen sich Beitragssenkungen um bis zu rund die Hälfte erreichen; Einspareffekte bis etwa 54 Prozent sind realistisch, wenn die übrigen Tarifmerkmale passen.

So gelingt die Umsetzung ohne Fallstricke

Die Gestaltung verlangt Sorgfalt. Zwingend ist, dass die Nutzungssituation korrekt abgebildet wird. Wer weiterhin regelmäßig fährt, sollte als regelmäßige Fahrerin oder regelmäßiger Fahrer im Vertrag ausdrücklich eingetragen sein.

Versicherer prüfen im Schadenfall, wer das Fahrzeug überwiegend nutzt. Unzutreffende Angaben können zu Leistungskürzungen führen oder im Extremfall den Versicherungsschutz gefährden.

Ebenso wichtig ist der Blick auf die Schadenfreiheitsklasse: Deren Übertragung ist endgültig. Wer später wieder selbst ein Fahrzeug auf den eigenen Namen zulassen möchte, steigt dann als Neuling in eine ungünstige Einstufung ein – und zusätzlich greift erneut der altersbedingte Risikozuschlag. Diese Konsequenz muss vorab abgewogen werden.

Rechtlicher Rahmen und individuelle Bedingungen

Ob und in welchem Umfang eine Schadenfreiheitsklasse übertragen werden kann, legen die Versicherer in ihren Bedingungen fest. Üblich ist die Übertragung innerhalb der Familie.

Oft wird verlangt, dass die erworbene Fahrpraxis plausibel ist, also zum Beispiel durch eine tatsächliche Nutzungshistorie oder einen engeren verwandtschaftlichen Bezug gestützt wird. Da die Details von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren, empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung der konkreten Anforderungen und eine sorgfältige Dokumentation der Übergabe von Fahrzeug und Vertrag.

Für wen sich der Familientrick lohnt – und wo Grenzen liegen

Besonders profitieren können Seniorinnen und Senioren mit hoher Schadenfreiheitsklasse, deren Kinder oder Enkel bereits eigenständig fahren und solide Tarife erzielen.

Auch Konstellationen mit zwei Haushalten oder einem Firmenfahrzeug kommen in Betracht, sofern die Versicherungsbedingungen dies abdecken. Grenzen ergeben sich, wenn die ältere Person das Fahrzeug weiterhin überwiegend nutzt, der Fahrerkreis im Vertrag aber auf jüngere Personen verengt wurde.

Dann ist der nominell günstige Beitrag ein Scheingewinn, der im Schadenfall teuer werden kann. Ebenso wenig sinnvoll ist die Übertragung, wenn zeitnah wieder ein eigenes Fahrzeug auf den eigenen Namen geplant ist.

Beitragssenkung ohne Leistungslücke

Wer nicht übertragen will, kann auch innerhalb des eigenen Vertrags sparen. Eine moderate Erhöhung der Selbstbeteiligung, die realistische Begrenzung des Fahrerkreises, der Nachweis sicherheitsrelevanter Fahrerassistenzsysteme oder die Umstellung auf jährliche Zahlungsweise verringern die Prämie.

In manchen Tarifen honorieren Gesellschaften Fahrtrainings oder Telematik-Programme. All diese Schritte sollten jedoch nie dazu führen, dass essenzielle Leistungen entfallen. Gerade im Alter können hohe Deckungssummen und ein verlässlicher Schutzbrief im Ernstfall entscheidend sein.

Blick nach vorn: Selbstbestimmung und Sicherheit

Kostenoptimierung ist wichtig, Sicherheit bleibt zentral. Wer sich selbstkritisch einschätzt, regelmäßige Gesundheitschecks wahrnimmt und bei Bedarf Fahrtrainings absolviert, mindert Risiken für sich und andere.

Es kommt der Moment, in dem das eigene Steuerbestehen neu bewertet werden sollte. Diese Entscheidung ist persönlich und verlangt Sensibilität – sie bewahrt im Zweifel jedoch Gesundheit, Vermögen und Unabhängigkeit.

Fazit: Klug gestalten, sauber dokumentieren, fair angeben

Die Kfz-Versicherung wird mit dem Alter teurer, weil Versicherer das steigende Risiko in die Preise einpreisen. Wer aktiv handelt, kann die Belastung dennoch deutlich reduzieren. Gründliche Tarifvergleiche, eine saubere Vertragsgestaltung und – wo passend – die rechtssichere Übertragung von Fahrzeug und Schadenfreiheitsklasse auf Kinder oder Enkel bieten erhebliche Einsparpotenziale.

Voraussetzung ist stets Transparenz gegenüber dem Versicherer und ein klares Bewusstsein für die Endgültigkeit der SF-Übertragung. So bleibt am Ende mehr von der Rente übrig, ohne beim Schutz Abstriche zu machen.

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Schwerbehinderung: Kein Merkzeichen H trotz GdB 80

Lesedauer 3 Minuten

Ein Grad der Behinderung von 80 klingt nach einer eindeutigen Ausgangslage. Dennoch scheitert das Merkzeichen H („Hilflosigkeit“) in der Praxis häufig – selbst bei schweren funktionalen Einschränkungen.

Ein aktuelles Beispiel liefert das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 06.02.2025, L 11 SB 117/22): GdB 80 ja, Merkzeichen H nein. Der Fall zeigt, worauf es rechtlich wirklich ankommt – und wo typische Argumentationsfehler liegen.

GdB ist nicht gleich „Hilflosigkeit“

Der GdB bewertet die Schwere der Gesundheitsstörungen in ihrer Gesamtheit. Das Merkzeichen H setzt hingegen einen konkreten, alltäglichen Hilfebedarf bei einer Reihe häufig wiederkehrender Verrichtungen voraus – und zwar dauernd, nicht nur gelegentlich.

Rechtlicher Maßstab sind § 33b Abs. 3 S. 4–5 EStG und die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG). Maßgeblich ist, wie viel Hilfe pro Tag tatsächlich nötig ist, bei welchen Verrichtungen sie anfällt und wie wirtschaftlich gewichtig diese Hilfe ist. Ein hoher GdB ersetzt diesen Nachweis nicht.

Die Zwei-Stunden-Orientierung: Ohne Zeit belegen geht es nicht

Die Rechtsprechung nutzt für „Hilflosigkeit“ seit Langem eine Orientierungsgröße: Wer nur rund eine Stunde täglich Hilfe benötigt, gilt regelmäßig nicht als hilflos. In vielen Entscheidungen hat sich deshalb eine Zwei-Stunden-Schwelle als Richtschnur herausgebildet. Sie ist kein starres Muss, aber ein starkes Indiz.

Entscheidend sind Zahl, zeitliche Verteilung und wirtschaftlicher Wert der Hilfen – also ob Hilfe zusammenhängend anfällt, wie aufwendig sie ist und ob spezielle Kenntnisse/Geräte nötig sind.

Im LSG-Fall stand – wie häufig – nicht der GdB im Zentrum, sondern die Minuten: Dokumentiert waren Grundpflegezeiten deutlich unter zwei Stunden täglich. Ergebnis: Kein Merkzeichen H.

Pflegegrad 3 reicht nicht – Pflegegrad 4 ist nur ein starkes Indiz

Beliebt, aber trügerisch ist das Argument, ein Pflegegrad belege automatisch Hilflosigkeit. Das stimmt nicht. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff der Pflegeversicherung ist nicht deckungsgleich mit der steuer-/versorgungsmedizinischen „Hilflosigkeit“.

Nach der höchstrichterlichen Linie lassen sich aus Pflegegrad 3 allenfalls schwere Beeinträchtigungen ableiten; generell nahe liegt Hilflosigkeit frühestens ab Pflegegrad 4 – und auch dann nicht automatisch. Das LSG hat dies nochmals ausdrücklich hervorgehoben.

Welche Hilfe zählt – und welche nicht

Für H zählen hauptsächlich Verrichtungen der Grundpflege und eng angrenzende Bereiche: Körperpflege (Duschen/Waschen, Zahnpflege, Kämmen, Intimpflege), Ernährung (mundgerechtes Zubereiten/Aufnahme), Mobilität (Aufstehen, Zubettgehen, An-/Auskleiden, Gehen/Stehen, Treppen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung).

Hauswirtschaft (Kochen, Putzen, Einkaufen) gehört nicht dazu. Auch „allgemeine Aufsicht“ oder reine Impuls-/Anleitungsgaben ohne nennenswerten Zeitaufwand reichen nicht.

Außerhäusliche Hilfe wird nur berücksichtigt, wenn sie nötig ist, damit das Leben in der Wohnung überhaupt möglich bleibt (z. B. Arzt-, Therapie-, Apotheken-, Behördenwege). Spaziergänge, Kultur- oder soziale Teilhabe sind wünschenswert, zählen aber nicht in den H-Bedarf. Genau diese Abgrenzung hat das LSG erneut betont.

Bereitschaftszeiten sind heikel

„Jemand muss ständig greifbar sein“ – dieser Satz überzeugt nur selten. Bereitschaft wird nur ausnahmsweise wie aktive Hilfe gewertet, etwa wenn häufig und plötzlich wegen akuter Lebensgefahr eingegriffen werden muss (z. B. schwere Anfallsleiden mit jederzeitigem Interventionsbedarf).

Bei geistigen/psychischen Behinderungen reicht bloße Überwachung ohne solchen Gefährdungskontext in der Regel nicht.

Was das LSG Berlin-Brandenburg konkret entschieden hat

Die Klägerin hatte seit Jahren einen GdB von 80 (geistige Behinderung) und beantragte das Merkzeichen H. Das Gericht lehnte ab, weil die dokumentierten Grundpflegezeiten die Zwei-Stunden-Richtschnur nicht erreichten, viele Hilfen nur als Anleitung/Impuls galten und außerhäusliche Begleitungen überwiegend nicht berücksichtigungsfähig waren.

Pflegegrad 3 änderte daran nichts. Ergebnis: Kein H, GdB weiter 80.

Konsequenzen für Anträge, Widerspruch und Klage

Wer mit GdB 80 (oder 70/90/100) das Merkzeichen H beantragt, sollte ohne Lücken zeigen, wo und wie lange täglich Hilfe erforderlich ist – möglichst über mehrere Wochen protokolliert.

Entscheidend sind konkrete Verrichtungen (z. B. Duschen inkl. Intimpflege, An-/Auskleiden mit Verschlüssen, mundgerechte Zubereitung/Überwachung der Nahrungsaufnahme, Toilettengänge, sicheres Verlassen/Rückkehr zur Wohnung) und zusammenhängende Zeitblöcke.

Reine „Aufsicht“ oder soziale Begleitung bringen den Antrag nicht voran. Medizinische Stellungnahmen sollten den Zeitbedarf und die Qualität der Hilfe klar beziffern und nicht bei allgemeinen Formeln stehenbleiben.

Kommt es zum Widerspruch, lohnt der Blick auf Tagesstruktur, Morgen-/Abendspitzen und die Frage, ob Hilfen zwingend zusammenhängend erbracht werden müssen (höherer wirtschaftlicher Wert) – oder ob sie als vereinzelt verstreute Handgriffe auftreten (niedrigerer Wert). Therapie-/Arztwege sind sauber zu trennen von Freizeitbegleitung.

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Studie: Wolken lassen Pestizide tonnenweise auf die Erde regnen

Transition News - 24. September 2025 - 15:04

Eine kürzlich in der Fachzeitschrift Environmental Science & Technology veröffentlichte Studie hat erstmals Dutzende von Agrarchemikalien in den Wolken über Frankreich nachgewiesen. Darunter befinden sich Insektizide, Herbizide und Fungizide. Die Schadstoffe fallen schließlich mit Regen oder Schnee auf die Erde zurück, manchmal in Konzentrationen, die die europäischen Grenzwerte für sicheres Trinkwasser überschreiten.

Die Seite «U.S. Right to Know» fasst die wichtigsten Ergebnisse wie folgt zusammen:

  • In jeder Wolkenprobe über Frankreich wurden Pestizide nachgewiesen – darunter zehn, die in der EU aus gesundheitlichen Gründen verboten sind.
  • Bei zwei Proben wurde der Grenzwert für die Trinkwassersicherheit in Europa überschritten.
  • Die Wolken transportierten nicht nur Pestizide, sondern auch neu entstehende Schadstoffe und neue Abbauprodukte.
  • Der Großteil der Verschmutzung entstand durch weiträumige Pestizidverwehungen und nicht durch die örtlichen Bauernhöfe.
  • Die französischen Wolken können zu jedem beliebigen Zeitpunkt zwischen 6 und 139 Tonnen Pestizide enthalten.

«Pestizide, die in der Europäischen Union schon vor Jahren verboten wurden, schweben durch den Himmel und tauchen in den Wolken über Frankreich auf», so das Portal. Dies gebe Anlass zur Sorge darüber, wie lange diese Giftstoffe bestehen bleiben und wie weit sie sich ausbreiten können. Das könnte sich weltweit negativ auf die Gesundheit auswirken, wie die «bahnbrechende Studie» zeige. Und weiter:

«Die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit sind gravierend, insbesondere in einer Zeit, in der der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft dramatisch zugenommen hat und die Industrie weiterhin die Pestizidpolitik in den USA und anderswo prägt.

Der jüngste Bericht der Make America Healthy Again Commission unter der Trump-Regierung hat die Prioritäten der Industrie vorangetrieben, indem sie von Zusagen zur Reduzierung des Pestizideinsatzes zurückgerudert ist.»

Pestizide wie Atrazin würden mit einer Vielzahl potenzieller Schäden in Verbindung gebracht. Dazu gehören Krebserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, neurologische Störungen sowie eine Reihe von Fortpflanzungs-, Atemwegs-, Stoffwechsel- und Entwicklungsproblemen, von Unfruchtbarkeit und Frühgeburten bis hin zu Parkinson und Typ-2-Diabetes.

Die Studie habe nun ergeben, dass Wolken derzeit verwendete Pestizide, seit langem verbotene Verbindungen und «neu auftretende Schadstoffe» enthalten könnten – Industriechemikalien, die sich entweder in der Umwelt anreichern oder beim Abbau älterer Pestizide entstehen. Einige würden sich sogar in der Atmosphäre selbst in neue Verbindungen verwandeln, die über das hinausgingen, was die Regulierungsbehörden bisher zu berücksichtigen wussten.

Forscher schätzen, dass allein über dem französischen Himmel zu jedem Zeitpunkt zwischen einigen und über 100 Tonnen Pestizide schweben – die meisten davon stammen aus weit entfernten Quellen.

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Jetstream-Winde kaum verändert – Klimaschau 230

Der Nord-Winter 2020/21 war kalt und äußerst schneereich – was sich mit politischen Narrativen einer Erwärmungskatastrophe nicht verträgt. Lösung: „Hitze macht auch Kälte“ – da die Arktis sich angeblich immer weiter aufheize, würde der Temperaturunterschied zwischen Äquator und Pol immer geringer. Folge: Der Jetstream verlangsame sich und ließe so immer mehr kalte Luft nach Europa – 70 cm Schnee vorm EIKE-Büro.
Die Verlangsamung des Jetstreams, von ZDF-Wetterfröschen 2021 gebetsmühlenartig wiederholt, wurde natürlich mit den üblichen Computerprogrammen errechnet.
Richtige Wissenschaft der Universität Mainz sagt etwas anderes – Details hier im Video!

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KCDK-E verurteilt Razzien in Frankreich

Die französische Polizei hat gestern Morgen Razzien im Demokratischen Kurdischen Gemeindezentrum und in Privatwohnungen in Draguignan durchgeführt. Hierbei hat sie auch mehrere Personen festgenommen, darunter den Ko-Vorsitzende des Gemeindezentrums, Osman Sönmez, sowie dessen Volksrats-Mitarbeiter Şahin Al Ördek, Erdal Çelik, Şenol Karadağ und Rıdvan Al Gemi.

Der Kongress der demokratischen Gemeinschaften Kurdistans in Europa (KCDK-E) erklärte am Mittwoch schriftlich, dass diese Razzien direkt gegen das kurdische Volk und seine Institutionen gerichtet seien, und fügte hinzu: „Solche Praktiken sind mit demokratischen Werten unvereinbar und geben Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der geltenden Rechtsgrundsätze.“

„Die polizeilichen Interventionen sind alarmierend“

Für die anhaltende Kriminalisierung der kurdischen Gemeinschaft und ihre Einrichtungen sehe der KCDK-E „keine verständliche oder akzeptable Rechtfertigung“. Der Dachverband betonte in der Erklärung, dass der Kampf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft, der entlang der Forderungen von Abdullah Öcalan geführt werde, breite gesellschaftliche Unterstützung gefunden habe. „Die polizeilichen Interventionen während dieses Prozesses sind für kurdische Bürger:innen, die ihre demokratischen Rechte ausüben, alarmierend“, schloss er diesbezüglich.

Aufforderung zum Dialog

Entgegen der aktuell als antidemokratisch bewerteten Praktiken forderte der KCDK-E die französische Polizei und die zuständigen Behörden auf, einen dialogbasierten Ansatz mit dem kurdischen Volk zu entwickeln, und erklärte: „Die demokratischen Rechte und der Kampf des kurdischen Volkes dürfen nicht behindert werden; keine Intervention wird unser Volk von seinen legitimen Forderungen abbringen.“ Dies, so hieß es folgend in der Erklärung, sei auch an der Reaktion der kurdischen Bevölkerung von Draguignan auf die Razzien sichtbar geworden. Unverzüglich nach deren Beginn hatte sich eine solidarische Menschenmenge vor dem kurdischen Gemeindezentrum versammelt.

Der KCDK-E forderte abschließend „alle europäischen Staaten, insbesondere Frankreich, auf, ihre Haltung gegenüber dem kurdischen Volk und seinen Institutionen aufzugeben, die demokratischen Bemühungen unseres Volkes zu unterstützen und ein Klima des Vertrauens zu schaffen“.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/polizeieinsatz-bei-kurdischem-kulturzentrum-in-frankreich-48074 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/in-frankreich-festgenommene-kurden-freigelassen-41981 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/sechs-festnahmen-bei-razzien-in-drancy-41910

 

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Mission der Menschlichkeit

Die bisher größte zivile Seemission versucht, einen humanitären Korridor nach Gaza zu schaffen und setzt sich dabei sowohl militärischen Gefahren als auch politischer Kriminalisierung aus.
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7 überraschende Ausgleiche bei Schwerbehinderung die Bares wert sind

Lesedauer 5 Minuten

Wer eine Behinderung hat, hat Anspruch auf Vorteile aus Nachteilsausgleiche. Wir haben einmal 7 “Vorteile” zusammen gestellt, die in Rechnung sehr viel Bares wert sind.

Wer hat Anspruch?

Zunächst einmal: In Deutschland gilt eine Person als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird. Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis und erschließt zahlreiche Nachteilsausgleiche – von Steuerentlastungen bis zu Mobilitäts- und Arbeitsrechtsvorteilen.

Wer einen GdB von 30 oder 40 hat, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen gleichstellen lassen und erhält dann teilweise vergleichbare Rechte. Für die praktische Nutzung ist entscheidend, welche Merkzeichen im Ausweis stehen, weil sie den Zugang zu konkreten Leistungen steuern.

1. Mehr Netto dank steuerlicher Pauschbeträge

Der Behinderten-Pauschbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen ohne Einzelnachweis. Die Wirkung hängt von zwei Faktoren ab: Höhe des GdB (damit der Pauschbetrag) und Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Praktisch bedeutet das: Sinkt die Bemessungsgrundlage, fällt auf diesen Betrag keine Einkommensteuer an.

So rechnet es sich in der Praxis: Die Steuerersparnis lässt sich als Produkt aus Pauschbetrag und Grenzsteuersatz abschätzen.

Wer etwa mit GdB 50 einen Pauschbetrag von 1.140 Euro geltend macht, reduziert bei einem Grenzsteuersatz von rund 30 Prozent seine Jahressteuer um etwa 342 Euro; bei 42 Prozent wären es ungefähr 478,80 Euro. Bei GdB 100 mit 2.840 Euro Pauschbetrag läge die Entlastung bei etwa 852 Euro (30 Prozent) bzw. 1.192,80 Euro (42 Prozent).

Für blinde, taubblinde oder hilflose Menschen mit erhöhtem Pauschbetrag von 7.400 Euro ergeben sich rund 2.220 Euro (30 Prozent) bis 3.108 Euro (42 Prozent) Entlastung. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag verändern die Endbeträge leicht, das Rechenprinzip bleibt jedoch gleich.

2. Zusatzurlaub: Fünf Tage Erholung on top

Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung haben Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub; bei einer Fünf-Tage-Woche sind es fünf Arbeitstage pro Jahr. Bei anderen Arbeitszeitmodellen wird anteilig umgerechnet. Der Anspruch kommt zum gesetzlichen oder tariflichen Grundurlaub hinzu.

So hat der Zusatzurlaub einen Geldwert: Der monetäre Gegenwert entspricht dem durchschnittlichen Tagesentgelt multipliziert mit den zusätzlichen Urlaubstagen. Wer beispielsweise 3.500 Euro brutto bei durchschnittlich 21 Arbeitstagen im Monat verdient, hat einen rechnerischen Tageswert von rund 166,67 Euro.

Fünf zusätzliche Tage entsprechen damit einem Bruttowert von etwa 833,35 Euro pro Jahr. Auf Nettobasis (z. B. 2.300 Euro monatlich) läge der Wert der fünf Tage bei rund 547,62 Euro.

Dieser Wert „materialisiert“ sich als bezahlte Freizeit und – je nach Branche – als spürbare Erholungs- und Gesundheitsdividende.

3. Besonderer Kündigungsschutz und stärkere Beteiligungsrechte

Bevor einer schwerbehinderten Person gekündigt werden darf, muss das Integrations- bzw. Inklusionsamt zustimmen. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam. Außerdem sind Schwerbehindertenvertretung und – sofern vorhanden – der Betriebsrat einzubinden. Das verschafft Betroffenen reales Verhandlungsmomentum und Zeit.

So wirkt sich das finanziell aus: Der Schutz senkt das Risiko plötzlicher Einkommensausfälle und verbessert Vergleichsergebnisse. Eine Modellrechnung verdeutlicht die Größenordnung: Fiele ohne besonderen Schutz die Beschäftigung abrupt weg, könnten drei Monatsgehälter à 4.000 Euro brutto – also 12.000 Euro – fehlen.

Mit Zustimmungserfordernis verlängert sich regelmäßig die Beschäftigungsdauer; zugleich steigen die Chancen auf eine Einigung. Häufige Vergleichsgrößen in der Praxis orientieren sich an etwa einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Bei zehn Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 Euro Monatsentgelt entspräche das rund 20.000 Euro. Garantien gibt es nicht, doch der erwartete Geldwert der eigenen Position steigt messbar.

4. Früher in Rente – mit und ohne Abschläge

Die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ ermöglicht einen früheren Rentenbeginn – je nach Jahrgang und Wartezeit teilweise abschlagsfrei oder mit begrenzten Abschlägen. Das ist nicht nur rechtlich interessant, sondern auch finanziell.

So lässt sich der Vorteil beziffern: Wer statt mit 67 bereits mit 65 abschlagsfrei in Rente geht und 1.800 Euro Monatsrente bekäme, erhält 24 zusätzliche Rentenmonate – nominal 43.200 Euro vor dem 67. Geburtstag. Wird noch früher begonnen, greifen Abschläge von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat.

Ein Start 36 Monate vor der maßgeblichen Altersgrenze reduziert 1.800 Euro um 10,8 Prozent auf 1.605,60 Euro. Bis zur regulären Grenze fließen 36 Monate × 1.605,60 Euro = 57.801,60 Euro. Der spätere „Aufholpunkt“ läge – abhängig von Steuer, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen – rechnerisch erst nach vielen Jahren.

Wer die frühere Rente primär als Absicherung gegen Erwerbsrisiken nutzt oder gesundheitliche Gründe hat, profitiert häufig unmittelbar von früheren Zahlungsströmen trotz Abschlag.

5. Mobilität: Freifahrt im Nahverkehr und kostenfreie Begleitperson

Mit den passenden Merkzeichen (z. B. G, aG, H, Bl, Gl) ist die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr möglich; hierfür ist in der Regel ein Beiblatt mit Wertmarke erforderlich. Das Merkzeichen B erlaubt zudem, dass eine notwendige Begleitperson kostenfrei mitfährt.

So ergeben sich Jahreswerte in Euro: Der Vorteil entspricht den ersparten Ticketkosten minus der Kosten der Wertmarke. Wer sonst ein bundesweites ÖPNV-Abo wie das Deutschlandticket zu 58 Euro pro Monat nutzt, spart 12 × 58 Euro = 696 Euro im Jahr.

Zieht man die Eigenbeteiligung für die Wertmarke von 104 Euro jährlich ab (bzw. 53 Euro pro Halbjahr), ergibt sich ein Nettojahresvorteil von rund 592 Euro. Ist man von der Eigenbeteiligung befreit, steigt der Vorteil entsprechend. Fährt regelmäßig eine Begleitperson mit, kommt pro gemeinsamer Fahrt zusätzlich der ersparte Ticketpreis dieser Person hinzu – bei täglicher Nutzung kann das den Jahresnutzen spürbar erhöhen.

6. Parkerleichterungen: Nähere Wege, weniger Hürden

Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) oder Blindheit (Bl) erhalten in der Regel den blauen EU-Parkausweis für ausgewiesene Behindertenparkplätze. Für weitere Personengruppen bestehen mit dem orangefarbenen Parkausweis je nach Kommune Erleichterungen wie längeres Parken im eingeschränkten Halteverbot oder Gebührenbefreiungen.

So misst man den finanziellen Effekt: Entscheidend sind die lokalen Parkgebühren und die eigene Nutzung. Wenn ein Parkhaus 2,50 Euro pro Stunde kostet, die Straße vor Ort 1,00 Euro oder mit Parkerleichterung kostenfrei nutzbar ist und Sie im Monat 20 Stunden parken, sparen Sie monatlich zwischen 30 und 50 Euro – je nach konkreter Regelung.

Hinzu kommt der Zeitwert kürzerer Wege: Wer pro Termin 15 Minuten spart und einen Netto-Stundenlohn von 20 Euro ansetzt, realisiert bei 20 Terminen monatlich einen zusätzlichen Zeitwert von rund 100 Euro. Die Formel bleibt gleich, egal wo Sie wohnen: (Parkgebühren alt minus neu) × genutzte Stunden plus Zeitwert der Wegverkürzung.

7. Starke Hilfen im Job: Arbeitsassistenz, Technik und passende Arbeitszeit

Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsplätze behinderungsgerecht auszugestalten; Integrationsämter, Rentenversicherung und Arbeitsagentur fördern in vielen Fällen technische Arbeitshilfen, Assistenzleistungen und organisatorische Anpassungen.

So wird daraus ein klarer Cashflow: Werden Hilfsmittel vollständig gefördert, entspricht der Zuschuss dem vollen Anschaffungspreis. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch (1.500 Euro), ein ergonomischer Stuhl (800 Euro) und eine Spracherkennungssoftware (700 Euro) summieren sich zu 3.000 Euro – eine Förderung reduziert Investitions- und Abschreibungslasten unmittelbar um diesen Betrag.

Arbeitsassistenz ist als laufender Nutzen greifbar: 20 Assistenzstunden im Monat zu 20 Euro pro Stunde sind 400 Euro, aufs Jahr gerechnet 4.800 Euro. Anpassungen der Arbeitszeit oder Aufgabenverteilung lassen sich als vermiedene Ausfallkosten fassen. Führen bessere Rahmenbedingungen dazu, dass zwei Krankheitstage pro Quartal entfallen, entspricht das – bei einem Tagesentgelt von 160 Euro – einem rechnerischen Jahresvorteil von etwa 1.280 Euro.

Was Sie außerdem im Blick behalten sollten

Viele Vergünstigungen hängen von Merkzeichen ab, die im Ausweis eingetragen sind. Das gilt für Mobilitätsvorteile ebenso wie für Ermäßigungen beim Rundfunkbeitrag. Rechnen lässt sich hier stets mit derselben Logik: Ersparnis pro Monat multipliziert mit zwölf, abzüglich etwaiger Eigenanteile.

Wichtig ist, Nachweise aktuell zu halten und bei Veränderungen (etwa einer Verschlimmerung) einen Neufeststellungs- oder Änderungsantrag zu stellen. Für Kinder mit Behinderung können Pauschbeträge unter Voraussetzungen auf die Eltern übertragen werden; auch das folgt dem gleichen Rechenprinzip über den Grenzsteuersatz.

Fazit: Rechte kennen, Chancen nutzen – und den persönlichen Effekt ausrechnen

Eine anerkannte Schwerbehinderung ist kein Etikett, sondern ein Schutzschirm mit konkreten finanziellen und praktischen Auswirkungen. Ob Steuerentlastung, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Frührente, Mobilitäts- und Parkvorteile oder geförderte Assistenz und Technik – jeder Vorteil lässt sich in Euro übersetzen.

Wer seine eigenen Werte einsetzt – Einkommen, Steuersatz, Ticketkosten, Parktarife, Assistenzumfang – erhält in wenigen Minuten eine belastbare, persönliche Rechnung. So werden Rechte zu spürbaren Ergebnissen.

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Google: Zensierte Corona-kritische YouTuber können auf die Plattform zurückkehren

Transition News - 24. September 2025 - 14:49

Gestern teilte Google beziehungsweise Alphabet, die Dachgesellschaft des Suchmaschinengiganten, in einem Brief mit, dass YouTuber, die aufgrund ihrer Ansichten zu COVID-19 oder den Wahlen 2020 entfernt wurden, der Plattform wieder beitreten können. Das berichtet ZeroHedge mit Bezug auf The Epoch Times. Über seine Anwälte ließ das Unternehmen verlautbaren, dass die Regeln, die Diskussionen über COVID-19 und die Wahl untersagten, 2023 oder 2024 aufgehoben worden seien. Im Brief heißt es:

«Die Community-Richtlinien von YouTube lassen heute eine größere Bandbreite an Inhalten zu, die sich mit COVID-19 und der Integrität von Wahlen befassen. Entsprechend dem Bekenntnis des Unternehmens zur freien Meinungsäußerung bietet YouTube allen Inhalteerstellern die Möglichkeit, wieder auf die Plattform zurückzukehren, wenn das Unternehmen seine Kanäle wegen wiederholter Verstöße gegen die Richtlinien zu COVID-19 und zur Integrität von Wahlen, die nicht mehr in Kraft sind, geschlossen hat.»

Zu den Personen, deren Kanäle gesperrt oder entfernt wurden, gehört laut ZeroHedge Dan Bongino, der derzeitige stellvertretende Direktor des FBI.

Das Unternehmen betonte, dass es konservative Content-Ersteller schätze und dass sie regelmäßig überzeugende Interviewpartner für Politiker, Wirtschaftsführer und andere seien.

Google beschreibt die «Pandemie» als eine beispiellose Zeit, in der Online-Plattformen dazu gezwungen worden seien, «die Meinungsfreiheit» mit der Moderation von Inhalten in Einklang zu bringen, «die zu realen Schäden führen könnten». Bezüglich des Drucks seitens der Regierung schreibt die Firma:

«Hochrangige Beamte der Biden-Administration, darunter auch Vertreter des Weißen Hauses, nahmen wiederholt und nachhaltig Kontakt zu Alphabet auf und drängten das Unternehmen hinsichtlich bestimmter nutzergenerierter Inhalte im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, die nicht gegen die Richtlinien des Unternehmens verstießen. Während das Unternehmen seine Richtlinien weiterhin eigenständig entwickelte und durchsetzte, drängten Beamte der Biden-Administration das Unternehmen weiterhin, gewaltfreie nutzergenerierte Inhalte zu entfernen.

Es ist inakzeptabel und falsch, wenn eine Regierung, einschließlich der Biden-Administration, versucht, dem Unternehmen die Moderation von Inhalten vorzuschreiben. Das Unternehmen hat sich konsequent gegen diese Bemühungen auf der Grundlage des Ersten Verfassungszusatzes gewehrt.»

YouTubes Richtlinien für medizinische Inhalte hätten sich im Laufe der «Pandemie» weiterentwickelt, als die Gesundheitsbehörden ihre Leitlinien änderten, so das Unternehmen. Man lasse nun eine breite Palette von Inhalten zu COVID-19 und Wahlen zu. Google erläutert:

«Im Gegensatz zu anderen großen Plattformen betreibt YouTube kein Faktencheck-Programm, das Faktencheck-Partner identifiziert und entlohnt, damit sie Inhalte zur Unterstützung der Moderation erstellen. YouTube hat und wird Faktencheckern keine Befugnis erteilen, Maßnahmen gegen Inhalte in den Diensten des Unternehmens zu ergreifen oder diese zu kennzeichnen.»

Das Schreiben wurde an den Abgeordneten Jim Jordan (Republikaner, Ohio), Vorsitzender des Justizausschusses des Repräsentantenhauses, gerichtet. Dieser kommentierte auf X:

«Egal, ob Sie wie Dan Bongino bereits eine etablierte YouTube-Präsenz mit einer riesigen Fangemeinde hatten oder gerade erst anfingen, dort politische Ansichten zu äußern – SIE haben die Möglichkeit, auf die Plattform zurückzukehren, wenn Sie wegen politischer Äußerungen zensiert wurden. Dies ist ein weiterer Sieg im Kampf gegen die Zensur.»

ZeroHedge zufolge reagierte Google nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.

Bereits 2024 hatte Mark Zuckerberg, CEO von Meta, der Muttergesellschaft von Facebook, erklärt, das Unternehmen sei von hochrangigen Beamten der Biden-Regierung unter Druck gesetzt worden, «bestimmte COVID-19-Inhalte, darunter Humor und Satire, zu zensieren, und äußerten großen Frust gegenüber unseren Teams, als wir nicht zustimmten». Letztendlich liege es in der Verantwortung des Unternehmens, die Inhalte zu entfernen oder online zu lassen. Später fügte Zuckerberg hinzu:

«Ich halte den Druck der Regierung für falsch und bedauere, dass wir nicht deutlicher dagegen vorgegangen sind.»

TN hatte darüber in den Beiträgen «Zuckerberg beklagt ‹Druck zur Zensur durch Regierung› – doch offenbar ist er Mittäter» und «Facebook-Gründer Zuckerberg: Vom Trump-Gegner zum Trump-Buddy – und ‹Anti-Zensor›?» berichtet.

Wie ZeroHedge mitteilt, zeigten Dokumente, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens der Bundesstaaten gegen die Bundesregierung veröffentlicht worden seien, dass unter anderem Dana Remus, von Januar 2021 bis Juli 2022 Rechtsberaterin von US-Präsident Biden, an den Bemühungen beteiligt gewesen sei, große Technologieunternehmen unter Druck zu setzen, gegen angebliche Falschinformationen während der «Pandemie» vorzugehen. Der Oberste Gerichtshof wies die Klage später ab, da die Bundesstaaten nicht nachweisen konnten, dass sie durch die Bemühungen direkt geschädigt wurden.

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Firefighting teams contain several hotspots of Lattakia wildfires

SANA - Syrian Arab News Agency - 24. September 2025 - 14:40

Lattakia – SANA

Civil defense teams and firefighting units contained several wildfire hotspots on Wednesday as they continued battling blazes for the fourth consecutive day across Jabal al-Turkman area in northern Lattakia countryside.

“Operations are being carried out under difficult field conditions that hinder direct access to some of the burning sites,” Abdul Kafi Kayyal, Director of the Civil Defense Department in Latakia, told SANA.

He explained that the fires have spread to remote areas that are hard to reach, particularly because of unexploded landmines in some locations.

Kayyal said the teams managed to fully contain and cool several hotspots on Wednesday, while efforts are ongoing to bring other fires under control.

He added that close coordination among the relevant authorities and joint efforts, have contributed to achieving tangible progress.

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Gemeinsame Anreise zur Demo am 3. Oktober aus Tübingen

Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - 24. September 2025 - 14:31
Zugtreffpunkt zur gemeinsamen Anreise: 3. Oktober, 11:15 Uhr am Hauptbahnhof Tübingen (Abfahrt 11:33 ab Gleis 5) Verschiedene Gruppen der Tübinger Friedensbewegung, darunter die Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V., rufen zu einer gemeinsamen Anreise zur Demonstration „Nie wieder kriegstüchtig! Stehen wir auf (…)

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Es schreit nach der Kettensäge: Exzesse der EU-Planwirtschaft am Beispiel politisch korrekter Seife

Einerseits wird die Luft für den normalen Satiriker wegen allerorten bedrohlich anschwellender Realsatiren immer dünner, andererseits sorgt die EU für zunehmende Wirtschafts- und Wohlstandsvernichtung. So killen realsatirische Ver- und Gebote samt ellenlanger Schwachsinnsverordnungen (auch bekannt als zentralistische Überwachungs-Bürokratie) inzwischen starke Marken, traditionell erfolgreiche Industriezweige und verengen den Markt bis zur sozialistischen Unkenntlichkeit, hinein in eine […]

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EU pledges support for Syria’s political dialogue and economic reform

SANA - Syrian Arab News Agency - 24. September 2025 - 14:17

Chargé d’Affaires of the European Union Delegation to Syria, Michael Ohnmacht, reiterated Wednesday EU’s commitment to support Syria’s economic recovery and political dialogue.

“From New York to Syria, the European Union continues to support a Syrian-led, inclusive, and peaceful transition, free from any foreign interference,” Ohnmacht said on X.

He added that the EU is “committed to continuing political dialogue, meeting urgent humanitarian needs, and supporting Syria’s economic and social recovery.”

On Tuesday, president Ahmad al-Sharaa met with European Council President António Costa and European Commission President Ursula von der Leyen, in the presence of Foreign Minister Asaad Hassan al-Shaibani, on the sidelines of the 80th session of the United Nations General Assembly in New York. Costa said after the meeting that the European Union continues to support “a genuine, inclusive, and peaceful Syrian-led transition process” free from harmful foreign interference.

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