Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
U.S.-Truppen verlassen den Irak: Wir bekommen, was wir gewählt haben
Rund 5.000 tote US- und NATO-Soldaten, unzählige Tausende Verletzte, die Leichen von mindestens 180.000 Irakern – manchen Schätzungen zufolge sogar weit über eine Million – im Sand begraben und bis zu drei Billionen Dollar, die im Abgrund der US-Staatsverschuldung versickert sind: Das war der Preis für die Besetzung des Irak.
Nun haben sich die naiven und ungestümen Worte von George W. Bush schlussendlich doch bewahrheitet: «Mission Accomplished» ist Realität geworden – in Form eines geordneten Rückzugs, der (fast) alles abzieht, womit das US-Militär den Irak unter seiner Fuchtel hielt. Es ist vorbei. Bleibt die Frage: Warum gerade jetzt? Und bekommt der US-amerikanische Wähler von Trump damit genau das, was er wollte?
Die Worte und ein Zitat aus einem Artikel von Press TV bringen das Wesen dieses Besatzungsendes präzise und auf den Punkt:
«Der irakische Premierminister Ali al-Zaidi, der der Übergabezeremonie vorstand, bezeichnete den Abzug als Beginn einer ‹neuen Phase›, die durch die Souveränität des Irak, stärkere staatliche Institutionen und ‹ausgewogene Partnerschaften mit seinen Freunden› definiert sei.»
Mit «ausgewogenen Partnerschaften» meint er die BRICS-Staaten und die multipolare Weltordnung. In der öffentlichen Wahrnehmung herrscht oft der Irrglaube, Vasallenstaaten seien ihren Herren stets gehorsam wie Büroangestellte oder Burgerbrater bei McDonald's. Dem ist nicht so. Man kann jemandem nicht rund um die Uhr eine Waffe an den Kopf halten; der freie Wille bahnt sich früher oder später immer seinen Weg in die Handlungen eines Vasallen.
Selbst auf dem Höhepunkt der Besatzung blickte die lokale Regierung gen Himmel in der Hoffnung, eines Tages ein Stück Souveränität zurückzuerlangen – während sie hinter den Kulissen bereits Deals mit den Russen und Chinesen einfädelte. Der Irak empfand nicht die geringste Loyalität gegenüber Washington – warum sollte uns das überraschen?
Im Jahr 2025 schlossen die Iraker völlig ungeniert und öffentlich Abkommen mit den hochgradig sankionierten Russen im Bereich der Energieentwicklung. Energiegeschäfte mit Russland sind der Trend des 21. Jahrhunderts, das ist kaum verwunderlich. Ungewöhnlich war jedoch, dass sie laut dem Premierminister darum baten, «die Zusammenarbeit mit Russland in einer Reihe von Bereichen auszuweiten, einschließlich Partnerschaft und Expertise auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz».
Warum sie ausgerechnet im Bereich der KI Verträge mit Russland schlossen – einem Land, das sich laut Marco Rubio in einem Stellvertreterkrieg gegen die USA und den Westen befindet –, während sie noch von den USA besetzt waren, lässt zumindest aufhorchen. Auch die Aussage des russischen Außenministeriums, der Irak werde nach dem Ende der US-Besatzung «in der Lage sein, (erfolgreich) auf jede Herausforderung zu reagieren», gibt zu denken. Wird die «Operation Iraqi Freedom» am Ende ausgerechnet vom Kreml im wörtlichen Sinne vollendet?
Selbst als Joe Biden im Weißen Haus noch Geisterhände schüttelte, schlossen die Chinesen ein Abkommen mit den Irakern über den Bau von 1.000 Schulen und weiteren Infrastrukturprojekten im ganzen Land. Man muss sich ins Gedächtnis rufen, dass China in den Köpfen neokonservativer Soziopathen der ultimative Endgegner ist – und doch machten diese roten Kommunisten mitten im besetzten Irak ihre Geschäfte.
Bemerkenswert ist auch: Nach den Angriffen auf den Iran können China und Russland Kriegsschiffe nicht nur in den Iran, sondern auch in den Irak schicken, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen – die USA hingegen nicht. Das macht das Scheitern der Besetzung Mesopotamiens nur noch ironischer: Trillionen wurden das Klo heruntergespült, nur um am Ende den Zugang zum Nahen Osten zu verlieren, während Moskau und Peking in der Region nach Belieben Verträge unterzeichnen.
Der Kern der Sache ist jedoch: Selbst mitten in der Besatzung gab es in Bagdad keine Roboter, die zu 100 Prozent spurten. Gott hat dem Menschen den freien Willen gegeben, und die Besetzung des Irak hat genau das gezeigt: Vasallen können den Vertretern Washingtons heute ins Gesicht lächeln und am nächsten Tag ohne Scham Telefonate nach Peking und Moskau führen.
Der feine Tanz des RückzugsSo wie die Iraker den Tanz der Pseudo-Unterwerfung aufführten, so beherrscht auch die Besatzungsmacht den Tanz des unvollständigen Rückzugs. Folgende Passage aus dem erwähnten Artikel von Press TV zeigt, wie ein bröckelndes US-Imperium dasselbe Drehbuch nutzt wie das strauchelnde Britische Empire vergangener Tage:
Ein Pentagon-Beamter erklärte, dass die USA zwar die offiziellen Militäroperationen beenden, aber weiterhin regionale Fähigkeiten wie Aufklärung, Überwachung und Erkundung aufrechterhalten werden, die in dem arabischen Land genutzt werden können.
Das bedeutet: Bislang hat noch niemand die Abrissbirne an die Gebäude in der Grünen Zone von Bagdad angelegt – der im Grunde größten US-Botschaft der Welt. Die Stützpunkte bleiben. Genauso wie die Franzosen nach wie vor versuchen, Geld aus ihren «ehemaligen» afrikanischen Kolonien zu pressen, oder die Briten ihre Spione und ihren Einfluss im Commonwealth in Indien und darüber hinaus halten, wird Washington mit Sicherheit eine Art abstrakten «Wiedereinstiegspunkt» und «lokalen Einfluss» im Irak aufrechterhalten – für alle Fälle. Das ist zwar etwas, das in den USA kaum jemand will, aber die berüchtigten Geheimdienste mit ihren Drei-Buchstaben-Kürzeln pflegen selten auf das einfache Volk zu hören. Vielleicht ist dieser letzte Brückenkopf also ein vertretbarer Kompromiss, um dieses gigantische Verschleudern von Wohlstand und Menschenleben zu beenden. Wie man so schön sagt: So sei es.
Man sollte zudem bedenken: Direkt nach dem überstürzten Abzug aus Afghanistan erlebten wir keineswegs eine globale Deeskalation, sondern eine Verlagerung und massive Eskalation des Sterbens an der ukrainischen Front. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der russische Geheimdienst 2021 zweimal an die Medien durchsickern ließ, dass der große Knall bevorstehe und die Ukraine eine Offensive starten werde, um jeden im Donbass bis zum Letzten auszulöschen. Das heißt, die Russen sahen sich zum Eingreifen gezwungen – all das im Gefolge des US-Rückzugs im Nahen Osten unter Biden.
Wenn Washington den Irak nun also aufgibt: Bedauert man das Geschäft und versucht stattdessen, einige der Inseln rund um den Iran einzunehmen? Wird man den Petrodollar künstlich am Leben erhalten, indem man die Saudis vor den Huthis rettet? Oder schaltet man komplett in den Modus «Affe mit Handgranate» und sorgt in Taiwan für Wirbel? Oder wird Donald Trump tatsächlich seiner persönlichen Version der Monroe-Doktrin folgen und die Truppen in die «Festung Amerika» zurückziehen? Wir alle wissen, welche Option in den Ohren des US-Steuerzahlers am besten klingt.
Donald Trump: Ein Rätsel, gehüllt in ein Geheimnis, umweht vom Sturm der NarrativeWie erwähnt, erfolgte der Abzug aus Afghanistan unter dem Demokraten Biden, woraufhin sich der Fokus auf Russland verlagerte – den ultimativen Feind aller Demokraten, da der Kreml den Schlüssel zur Demontage ihrer Ideologie in den Händen hält. Der Rückzug aus dem Irak hingegen geschieht unter Trump, der sich angeblich auf einer messianischen Mission befindet, um Amerika zu retten und der Welt keine globalistische Ideologie aufzuzwingen. Dabei sind zwei Narrative von Bedeutung, die er schon lange vor seiner – inzwischen recht bizarren – zweiten Amtszeit wiederholt geäußert hat:
Donald Trump war zutiefst entsetzt über den chaotischen Biden-Abzug aus Afghanistan, bei dem Militärgüter im Wert von X-Milliarden Dollar zurückgelassen wurden und der wie ein nationales Demütigungsritual wirkte. Er äußerte immer wieder den Wunsch, den Nahen Osten zu verlassen – sei es der Irak, Syrien oder anderswo –, da er die dortigen US-Truppen als leichte Beute sah.
Nun, der Krieg im Iran – den Trump entweder selbst angezettelt, als Kompromiss geduldet oder schlicht mangels realer Macht nicht verhindert hat – hat tatsächlich bewiesen, dass die US-Streitkräfte im Nahen Osten wie auf dem Präsentierteller sitzen. Militärische Einrichtungen in der gesamten Region wurden vom Iran getroffenen, und die Opferzahlen dürften weit höher liegen, als Fox News zugeben möchte. Über den Irak speziell sagte Trump bereits während seines allerersten Präsidentschaftswahlkampfs:
«Offensichtlich war der Krieg im Irak ein riesiger, verdammt großer Fehler.»
«Wir hätten niemals im Irak sein dürfen.»
«Wir haben den Nahen Osten destabilisiert.»
«Wir werden aufhören, überstürzt fremde Regime zu stürzen, über die wir nichts wissen.»
Sicherlich gibt es keinen Präsidenten, der mehr redet als Donald Trump, aber auf eine seltsame Art löst er seine Wahlversprechen tatsächlich ein. Der Abzug aus dem Nahen Osten hat begonnen, und zwar auf überraschend geordnete Weise – nachdem unzählige Stützpunkte und Waffensysteme vom Iran in Schutt und Asche gelegt wurden. Die Entfernung der US-Militärmacht, die dort vermutlich ohnehin nie hätte sein sollen, wird die Region rasch wieder «stabilisieren». Denn Länder mit hoher Souveränität neigen meist dazu, sich nicht-suizidal zu verhalten. Dass einige dieser Zielscheiben von Iranern gewaltsam vom Spielbrett genommen wurden, war letztlich der Anlass, gleich alle abzuziehen – genau das, was die Masse der Wähler von seiner Präsidentschaft erhofft hatte.
Trump ist egozentrisch und ein Medienmanipulator, aber er ist nicht dumm. Zumindest in dieser Frage scheint er zu liefern, was die Öffentlichkeit wollte: ein Ende der Abenteuer des «Nation-Building» im Nahen Osten. Es gab viele Spekulationen darüber, dass Trump bereits vor langer Zeit versuchte, die US-Truppen aus Syrien abzuziehen, seine Befehle jedoch ignoriert oder untergraben wurden. Vielleicht brauchte es das Desaster im Iran, um die Dinge endlich ins Rollen zu bringen. Der gescheiterte Versuch, den Iran zu brechen, hat bewiesen, dass das Nahost-Abenteuer gescheitert ist, dass Israel der entscheidende Faktor in der US-Außenpolitik bleibt und dass die Navy eingerostet ist. Hat Trumps Nachgeben gegenüber den Zionisten ihm letztlich den politischen Spielraum verschafft, um im Ausland endlich durchzugreifen?
Darüber hinaus gibt es seit Langem den Wunsch nach einer energetischen Unabhängigkeit der USA – und nun sieht es ganz danach aus, als würde Energie künftig komplett aus der westlichen Hemisphäre bezogen. Wie praktisch. Wir alle wissen, dass das Öl in Venezuela problematisch ist und enorme Anstrengungen erfordert, um es wirklich zu nutzen. Aber wenn «Monroe-Doktrin 2.0» das Gebot der Stunde ist, kann sich der nächste Präsident darum kümmern – oder dessen Nachfolger.
Fazit: Die Lehre aus der Besetzung des Irak sollte für alle Geopolitik-Experten lauten, dass Landimperien – gerade im 21. Jahrhundert – die überlegene Option sind, da Kolonisierungsspiele schlicht nicht mehr funktionieren. Vasallen spuren nicht immer, und oft werden sie subtil zum Widerstand gedrängt. Nun kann sich die USA, so Gott will, endlich um das «Chiraq» im eigenen Land kümmern – genau so, wie es der amerikanische Wähler von Donald Trump verlangt hat.
***
Tim Kirby ist freiberuflicher Journalist, Fernseh- und Radiomoderator. Er ist russisch-amerikanischer Doppelbürger.
Dieser Beitrag ist zuerst auf Strategic Culture Foundation erschienen. Transition News durfte ihn mit freundlicher Genehmigung übersetzen und übernehmen.
UK: Polizei verhaftet 15-Jährigen wegen Beiträgen, in denen er sich über einen Politiker lustig macht
Großbritannien profiliert sich zunehmend in der Unterdrückung der freien Meinungsäußerung. So wurden dort in den vergangenen fünf Jahren mehr als 60.000 Menschen wegen «Kommunikationsdelikten» festgenommen.
Der jüngste Fall, der es in die Medien schaffte, ist derjenige eines 15-Jährigen, der sich über die Kleidung eines Gemeinderatsmitglieds lustig gemacht hatte. Wie Reclaim The Net berichtet, wurden vier Beamte der Polizei der West Midlands im Morgengrauen zu ihm nach Hause geschickt, um ihn festzunehmen sowie sein Handy und seinen Laptop zu beschlagnahmen.
Das Ganze begann laut dem Portal, als der Teenager, ein Aktivist der Partei Reform UK, auf Facebook über das Verhalten und die Kleidung des konservativen Stadtrats Simon Bennett bei Ratssitzungen in Wolverhampton schrieb. Bennett zeigte den Teenager bei der Polizei an und erklärte, die Beiträge seien «ziemlich persönlich in Bezug auf mein Aussehen».
In einem der Beiträge wurde Bennetts Aussehen demnach mit dem eines «Strichjungen» verglichen. In einem anderen hieß es: «Warum tauchen manche Stadträte in Shorts, T-Shirt und Turnschuhen bei einer Ausschusssitzung auf? Das ist so unprofessionell.» In einem weiteren Beitrag hatte der Teenager Bennett auf einem Foto mit Hasenohren versehen, begleitet von dem Kommentar: «Knabber … knabber … knirsch … knirsch. Kannst du es hören? Das ist das Geräusch eines Hasen, der die letzten Reste der Glaubwürdigkeit der Konservativen in Wolverhampton verschlingt.»
Dem Jungen zufolge, der noch halb im Schlaf war, als er abgeholt wurde, erklärten ihm die Beamten, die Festnahme erfolge aufgrund von Belästigung, böswilliger Kommunikation oder einem Hassverbrechen – oder einer Mischung daraus. Ein Beamter habe ihm mitgeteilt, es habe «mit sozialen Medien zu tun».
Der Teenager, der lediglich als Fraser identifiziert wurde, wurde gemäß Reclaim The Net zur Vernehmung mitgenommen. Anschließend sei er gegen Kaution freigelassen worden. Es sei ihm untersagt worden, an Stadtratssitzungen in Wolverhampton teilzunehmen. Die Polizei habe nicht erklärt, warum vier Beamte für die Festnahme erforderlich waren.
Bennet erklärte, die Polizei habe Fraser nicht ohne Grund festgenommen. Er ergänzte: «Es gab eine Reihe von Beiträgen, die sich gegen mich richteten. (…) Es war unangenehm, und ich wurde von einem Kind ins Visier genommen, mit dem ich nichts anfangen konnte.»
Der Politiker gab außerdem bekannt, dass er den Stadtrat gefragt habe, wie er damit umgehen soll. Dieser habe es für das Beste gehalten, den Fall «der Polizei zu melden». Die Polizei wiederum «hielt es für angebracht, ihn festzunehmen», so Bennett.
Laut Reclaim The Net hat sich die Free Speech Union des Falls angenommen und beabsichtigt, die Polizei wegen «unrechtmäßiger Festnahme» und «unrechtmäßiger Freiheitsberaubung» zu verklagen.
Unterdessen hätten die Anwälte der Organisation in einem Schreiben an die Polizei erklärt, dass «offensichtlich kein Straftatbestand vorliegt und die Festnahme sowie die Ermittlungen einen eklatanten Eingriff in seine Rechte darstellen».
Fraser, der angibt, online eher die lokale Labour-Partei (die den Gemeinderat führt) als die Konservativen kritisiert zu haben, wartet noch immer darauf, zu erfahren, ob Anklage gegen ihn erhoben wird. Das Portal kommentiert:
«Dieser jüngste Vorfall setzt dem Ganzen wohl die Krone auf. Vier Beamte, ein beschlagnahmter Laptop und ein abgeführter Teenager – nur weil er sich über das Outfit eines Stadtrats lustig gemacht hat. Und da wundert sich die Polizei, dass sie das Vertrauen der Öffentlichkeit verliert.»
Rentner aufgepasst: Ab jetzt gelten die neuen Regeln in den Supermärkten
Am 12. August 2026 beginnt in Deutschland und den übrigen EU-Staaten ein neues Kapitel im Verpackungsrecht. Einige Schlagzeilen der großen Medien sprechen bereits von einer “neuen Pflicht für alle Supermarkt-Kunden”, doch das ist zu pauschal: Rentnerinnen, Rentner und auch allen anderen müssen ab diesem Tag weder neue Behälter mitbringen noch Verpackungen nach einem neuen Verfahren entsorgen.
Handeln müssen zunächst vor allem Hersteller, Importeure und Händler. Für Kunden werden die Folgen nach und nach im Regal erkennbar, etwa durch veränderte Materialien, weniger problematische Chemikalien, besser verwertbare Verpackungen und später durch einheitliche Piktogramme.
Die neue Pflicht trifft nicht die Kunden an der SupermarktkasseDie EU-Verpackungsverordnung 2025/40, häufig PPWR genannt, trat bereits am 11. Februar 2025 in Kraft und wird grundsätzlich ab dem 12. August 2026 angewendet. Sie erfasst Verpackungen aus sämtlichen Materialien und begleitet deren gesamten Weg von der Herstellung über den Verkauf bis zur Entsorgung.
Deutschland hat das bisherige Verpackungsgesetz durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt. Das entsprechende Anpassungsgesetz wurde am 17. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in seinen wesentlichen Teilen ebenfalls am 12. August 2026 in Kraft.
Der Stichtag richtet sich somit in erster Linie an Unternehmen und Behörden. Kunden dürfen weiterhin dieselben Einkaufstaschen verwenden, müssen keine privaten Mehrwegdosen vorzeigen und riskieren auch kein Bußgeld, wenn auf einer alten Verpackung noch kein neues EU-Zeichen zu sehen ist.
Was sich am 12. August 2026 tatsächlich ändertEine unmittelbar wirksame Neuerung betrifft Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Solche Verpackungen dürfen ab dem Stichtag nur neu auf den EU-Markt gebracht werden, wenn festgelegte Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, eingehalten werden.
PFAS werden wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften eingesetzt und bauen sich in der Umwelt nur sehr langsam ab.
Die Verantwortung für die Einhaltung und den Nachweis liegt bei den beteiligten Unternehmen, nicht bei der Person, die den Joghurtbecher, die Tiefkühlpizza oder eine andere verpackte Ware kauft.
Zugleich verschiebt sich bei Eigenmarken und bestimmten Importwaren die finanzielle Verantwortung für Sammlung und Recycling.
Nach Angaben der Stiftung Verpackungsregister müssen Handelsunternehmen die Systembeteiligung für Eigenmarken sowie für importierte Fremdmarken ohne inländischen Zwischenhändler rechtzeitig übernehmen.
Registrierung, Beteiligung an einem Entsorgungssystem und Meldung der Verpackungsmengen bleiben bestehen. Geändert wird unter anderem, welchem Unternehmen diese Aufgaben in einer Lieferkette zugeordnet werden.
Warum die Regale am Stichtag nicht plötzlich völlig anders aussehenDie Verordnung gilt zwar ab dem 12. August, doch zahlreiche sichtbare Vorgaben haben eigene Übergangsfristen. Deshalb wird es in vielen Supermärkten am Morgen des Stichtags keine auffällige Veränderung geben.
Lebensmittelverpackungen, die bereits vor dem 12. August 2026 auf den Markt gebracht wurden, dürfen nach den Auslegungshinweisen der EU-Kommission grundsätzlich weiter angeboten werden, auch wenn es um die neuen PFAS-Grenzwerte geht. Sie müssen nicht allein wegen des Datums aus dem Regal genommen werden.
Neue Entsorgungszeichen kommen frühestens 2028Einheitliche EU-Piktogramme zur Materialzusammensetzung müssen nicht schon ab August 2026 auf Joghurtbechern, Kartons oder Folien erscheinen. Die Pflicht beginnt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der noch festzulegenden Ausführungsregeln, falls dieser Termin später liegt.
Die Zeichen sollen leicht verständlich sein und auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Das kann besonders für ältere Personen hilfreich sein, wenn Materialarten bisher nur klein gedruckt oder mit wenig bekannten Abkürzungen angegeben werden.
Für die grundlegende Sortierinformation ist ein Piktogramm auf der Verpackung vorgesehen. Ergänzende Angaben können über einen QR-Code bereitgestellt werden, doch ein Smartphone soll die sichtbare Materialkennzeichnung nicht ersetzen.
Beim Mülltrennen bleibt es vorerst bei den bekannten RegelnVerbraucher entsorgen Verpackungen weiterhin nach den Vorgaben ihres örtlichen Entsorgers. Ob ein Bestandteil in die Gelbe Tonne, den Gelben Sack, das Altpapier, den Glascontainer oder den Restmüll gehört, richtet sich bis zur Einführung der neuen Kennzeichnung nach den bekannten Hinweisen und den kommunalen Bestimmungen.
Auch das deutsche Pfandsystem ändert sich am 12. August nicht grundlegend. Einwegpfandflaschen und Dosen werden weiterhin über die bekannten Automaten oder Annahmestellen zurückgegeben; was bei der späteren Einlösung eines Bons gilt, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „Pfandbon im Supermarkt erst an einem anderen Tag einlösen – geht das?“.
Wer das Pfand für selbst gekaufte Getränke zurückerhält, erhält wirtschaftlich betrachtet zunächst das zuvor gezahlte Geld zurück. Das neue Verpackungsrecht schafft keine zusätzliche Abgabe, die Kunden beim Einlösen eines Pfandbons entrichten müssten.
Mogelpackungen verschwinden nicht schon am 12. AugustBesonders missverständlich ist die Annahme, jede übergroße Verpackung sei mit dem Stichtag sofort nach den neuen EU-Vorgaben verboten. Nach den Auslegungshinweisen der EU-Kommission gelten die bisherigen Anforderungen zur Verpackungsminimierung noch bis Ende 2029 weiter, während die neuen Vorgaben aus Artikel 10 der Verordnung ab dem 1. Januar 2030 greifen.
Ab dann müssen Hersteller und Importeure Gewicht und Volumen auf das für Schutz und Funktion notwendige Maß begrenzen. Unnötige Schichten, falsche Böden oder Doppelwände, die lediglich eine größere Füllmenge vortäuschen, geraten dadurch stärker unter Druck, wobei eng gefasste Ausnahmen bestehen.
Für Verkaufsverpackungen ist bereits bis zum 12. Februar 2028 vorgesehen, unnötigen Leerraum so weit wie möglich zu verringern. Die häufig genannte Obergrenze von 50 Prozent betrifft dagegen gruppierte Verpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen des Onlinehandels und gilt ab 2030 oder später, falls die vorgeschriebene Berechnungsmethode erst verzögert wirksam wird.
Die wichtigsten Termine im Überblick Termin Was sich ändert 12. August 2026 Die EU-Verpackungsverordnung und wesentliche Teile des deutschen VerpackDG werden angewendet. PFAS-Grenzwerte für neu auf den Markt gebrachte Lebensmittelverpackungen sowie neue Zuständigkeiten für Eigenmarken und bestimmte Importe greifen. 12. Februar 2028 Bei Verkaufsverpackungen muss der Leerraum auf das für die Funktion notwendige Maß verringert sein. Für besondere Produkte und Schutzanforderungen gelten sachliche Gründe für zusätzlichen Raum. Frühestens 12. August 2028 Einheitliche EU-Piktogramme zur Materialzusammensetzung werden verpflichtend. Der Beginn kann sich verschieben, wenn die zugehörigen Ausführungsregeln später wirksam werden. Frühestens 12. Februar 2029 Mehrwegverpackungen müssen mit einem Hinweis auf ihre Wiederverwendbarkeit gekennzeichnet werden. Auch hier kann eine spätere Frist gelten. Ab 1. Januar 2030 Neue Anforderungen an Gewicht und Volumen, Vorgaben gegen nur optisch vergrößerte Verpackungen und weitere Regeln zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen sowie bestimmten Verpackungsformaten greifen schrittweise. Was das für Preise und Produktauswahl bedeuten kannDas neue Recht ordnet keine pauschale Preiserhöhung an und führt keinen festen Verpackungsaufschlag für Verbraucher ein. Unternehmen können jedoch Kosten für neue Materialien, Nachweise, Produktumstellungen und Entsorgung teilweise in ihre Kalkulation aufnehmen, während Wettbewerb, Lieferverträge und Rohstoffpreise die tatsächliche Entwicklung mitbestimmen.
Produkte dürfen nicht vertrieben werden, wenn die dafür verantwortlichen Unternehmen vorgeschriebene Registrierungs- oder Systempflichten nicht erfüllen. Daraus folgt aber nicht, dass ab dem 12. August flächendeckend Regale leer bleiben; große Handelsketten und Hersteller bereiten die Umstellung seit längerer Zeit vor.
Menschen mit kleiner Rente sollten deshalb weiterhin den Grundpreis, die tatsächliche Füllmenge und den eigenen Bedarf vergleichen. Eine große Packung ist nicht automatisch günstiger, wie auch der Gegen-Hartz-Ratgeber zum planvollen Einkauf bei Aldi erklärt.
Der Rentenausweis ändert an den neuen Verpackungsvorschriften nichts und begründet keinen allgemeinen Preisnachlass. Einzelne Händler gewähren dennoch freiwillige Vergünstigungen, wie das Beispiel eines Supermarkts mit Rentner-Rabatt zeigt.
Worauf Rentner beim Einkauf jetzt achten solltenNiemand muss vor dem nächsten Einkauf neue Symbole auswendig lernen. Sinnvoll ist es, vorhandene Entsorgungshinweise zu beachten, bei Unsicherheit die Angaben des örtlichen Entsorgers zu prüfen und Pfandzeichen nicht mit künftigen Materialpiktogrammen zu verwechseln.
Bei auffällig großen Packungen bleibt der Vergleich von Füllmenge und Grundpreis wichtiger als der äußere Eindruck. Wer allein lebt, spart häufig mehr mit einer bedarfsgerechten Größe als mit einem vermeintlich günstigen Vorrat, der später teilweise weggeworfen wird.
Wenn eine Verpackung nach dem Stichtag unverändert aussieht, ist das noch kein Hinweis auf einen Rechtsverstoß. Viele Anforderungen richten sich an den Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens, andere werden erst in den kommenden Jahren verbindlich.
Der Beitrag Rentner aufgepasst: Ab jetzt gelten die neuen Regeln in den Supermärkten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Beşli: Las:innen und Kurd:innen wurden Opfer derselben Staatslogik
Gesellschaftlicher Frieden bedeutet mehr als das Ende bewaffneter Auseinandersetzungen. Für Mehmedali Barış Beşli, Vorsitzender des Lasischen Kulturvereins (Laz Kültür Derneği), setzt er einen demokratischen Rechtsstaat voraus, in dem unterschiedliche Sprachen, Kulturen und Identitäten gleichberechtigt existieren können. Im ANF-Interview spricht der Jurist und Menschenrechtsverteidiger über die vom Verschwinden bedrohte lasische Sprache, die Bedeutung dezentraler Strukturen und die gesellschaftlichen und ökologischen Kämpfe im östlichen Schwarzmeerraum.
Dabei zieht Beşli eine Verbindung zwischen den historischen Erfahrungen der lasischen und der kurdischen Bevölkerung, ohne ihre jeweiligen Situationen gleichzusetzen. Beide seien Opfer derselben monistischen Staatslogik geworden. Die Lage des Lasischen führt er vor allem auf das Erbe einer assimilationistischen Staatstradition zurück. Eine demokratische und friedliche Lösung der kurdischen Frage werde die Situation der lasischen Sprache und Kultur zwar nicht automatisch verändern, sei für die Türkei aber von grundlegender Bedeutung. Einen demokratischen Wandel sieht Beşli letztlich nur dort, wo die Rechte der jeweils anderen nicht bloß anerkannt, sondern tatsächlich verteidigt werden.
„Keine Identität darf über einer anderen stehen“
Was bedeutet „gesellschaftlicher Frieden“ für Sie?
Gesellschaftlicher Frieden bedeutet für uns nicht lediglich, dass die Waffen schweigen oder keine bewaffneten Auseinandersetzungen stattfinden. Er bedeutet vielmehr, Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit und den Grundsatz gleichberechtigter Staatsbürgerschaft zu verwirklichen. Aus Sicht des Lasischen Kulturvereins kann gesellschaftlicher Frieden nur entstehen, wenn der Staat auf verfassungsrechtlicher Grundlage ein gleichberechtigtes Verhältnis zu allen Identitäten herstellt.
Gesellschaftlicher Frieden setzt voraus, dass die unterschiedlichen ethnischen Identitäten der Menschen in der Türkei sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum miteinander und nebeneinander existieren können – und dass die Gesellschaft diese Vielfalt als einen Wert begreift.
Wenn Frieden nicht nur bedeutet, dass die Waffen schweigen, sondern auch, dass sich alle unterschiedlichen Identitäten und Kulturen gleichberechtigt fühlen können: Welche Rolle spielen in diesem Prozess die lasische Identität und die Schwarzmeerregion?
Ich möchte mich hier eher auf die lasische Identität konzentrieren. Der Lasische Kulturverein hat mit seinen bescheidenen Möglichkeiten zumindest einen kleinen Beitrag zur Demokratisierung der Türkei geleistet. Unser Land sollte ein Land sein, in dem alle Unterschiede im öffentlichen Raum gleichberechtigt existieren können und keine Identität eine hierarchische Vorrangstellung gegenüber einer anderen einnimmt. Die lasische Identität steht daher in diesem Friedensprozess für die Verteidigung ihrer eigenen kulturellen Existenz auf der Grundlage eines Rechtsstaates. Zugleich steht sie an der Seite des Kampfes aller anderen ausgegrenzten Identitäten um ihre Rechte und damit unmittelbar für die Vorstellung einer demokratischen und pluralistischen Türkei.
Mehmedali Barış Beşli wurde 1970 in Çayeli in der Provinz Rize geboren und wuchs in einer lasischen Familie aus Ardeşen auf. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Istanbul und engagiert sich seit den 1990er Jahren für die lasische Sprache und Kultur. 1993 gründete er gemeinsam mit Kazım Koyuncu die Rockband Zuğaşi Berepe, die mit lasischsprachiger Musik bekannt wurde. Im selben Jahr war Beşli an der Gründung von Ogni, der ersten Zeitschrift mit Schwerpunkt auf lasischer Kultur, beteiligt und übernahm deren Redaktionsleitung. 1994 wurde er vor einem türkischen Staatssicherheitsgericht wegen des Vorwurfs des „lasischen Separatismus“ angeklagt und freigesprochen. 2008 gehörte er zu den Gründern des Lasischen Kulturvereins, dessen Vorsitzender er ist. | Foto: privat
„Das Recht auf die eigene Muttersprache ist ein Grundrecht“
Nach Berichten der Vereinten Nationen und der UNESCO gehört Lasisch zu den „gefährdeten Sprachen“. Welche Erwartungen haben Sie im Hinblick auf eine mögliche gesellschaftliche Verständigung und die verfassungsrechtliche beziehungsweise gesetzliche Absicherung des Rechts auf die Muttersprache?
Dass die UNESCO Lasisch als „gefährdete Sprache“ einstuft, zeigt, dass ein Teil des kulturellen Erbes der Menschheit und natürlich insbesondere unseres Landes vom Verschwinden bedroht ist. Wir suchen uns unsere Muttersprache nicht aus. Das Recht auf die eigene Muttersprache ist ein unveräußerliches und unaufschiebbares Grundrecht. Im Falle einer gesellschaftlichen Verständigung erwarten wir daher zunächst, dass der Staat angesichts der drohenden Verdrängung des Lasischen tatsächlich tätig wird. Ohne gesetzliche Garantien können wir eine Sprache nicht durch Wahlfächer, die dem Wohlwollen der Verwaltung überlassen bleiben, oder durch bloße symbolische Maßnahmen vor der Assimilation bewahren. Der Staat muss seiner positiven Verpflichtung zum Schutz der vom Verschwinden bedrohten Sprachen nachkommen.
Die Schwarzmeerregion gilt historisch und politisch als eine Region, in der Sicherheitsdenken und nationalistische Reflexe besonders stark ausgeprägt sind. Wie beurteilen Sie die Haltung der Bevölkerung gegenüber Forderungen nach Frieden und Demokratie, und was muss getan werden, damit Frieden auch am Schwarzen Meer gesellschaftlich verankert werden kann?
Ich denke nicht, dass sich die östliche Schwarzmeerregion wesentlich von den anderen Regionen unseres Landes unterscheidet. Damit Frieden auch am Schwarzen Meer gesellschaftlich verankert werden kann, braucht es ein System, in dem das Recht allen Menschen Sicherheit bietet. Zugleich müssen die wirtschaftlichen und insbesondere die ökologischen Probleme der Region gelöst werden – wobei Ökologie für uns auch Sprache und Kultur umfasst.
„Beide sind Opfer derselben monistischen Staatslogik geworden“
Wie kann zwischen der Bevölkerung der Schwarzmeerregion und der kurdischen Bevölkerung eine Brücke der Empathie und des Dialogs geschaffen werden?
Als Menschen aus der Türkei stehen beide Kulturen ohnehin miteinander in Kontakt und im Dialog. Ich denke nicht, dass es zwischen ihnen keinen Dialog gibt. Eine weitere Gemeinsamkeit beider Gesellschaften liegt vielleicht auch in ihrer Mehrsprachigkeit. Beide Bevölkerungsgruppen sind Opfer derselben monistischen Staatslogik geworden. Wenn wir als Menschenrechtsverteidiger die Rechte der jeweils anderen nicht nur zum Schein, sondern tatsächlich verteidigen, gehen wir damit sogar über Empathie und Dialog hinaus.
Wie wird die von der kurdischen Politik häufig geforderte „Stärkung der Kommunen“ in der Schwarzmeerregion aufgenommen? Wie steht der Lasische Kulturverein zur Stärkung regionaler und lokaler Strukturen?
Die Stärkung der Kommunen ist keineswegs nur eine Forderung der kurdischen Politik, sondern ein Erfordernis modernen Verwaltungsrechts. Das Prinzip der dezentralen Verwaltung ist ein wichtiger Bestandteil einer Demokratisierung von unten. Die Menschen im östlichen Schwarzmeerraum, die vor Gericht dafür kämpfen, den Bau von Wasserkraftwerken in ihren Tälern oder die kommerzielle Verwertung ihrer Hochebenen zu verhindern, fordern im Grunde, dass Entscheidungen nicht in Ankara, sondern nach dem Willen der örtlichen Bevölkerung getroffen werden. Die Gemeinde Fındıklı etwa liefert ein wichtiges Beispiel für eine solche Kommunalpolitik. Mit der Stärkung lokaler Strukturen werden auch die Möglichkeiten erfolgreicher Politik größer.
Könnte eine demokratische und friedliche Lösung der kurdischen Frage den nationalistischen Druck in der Türkei verringern und damit auch den gesellschaftlichen Druck auf die lasische Sprache und Kultur durchbrechen?
Offen gesagt lastet auf dem Lasischen weniger ein gesellschaftlicher Druck als vielmehr das Erbe jener monistischen und assimilationistischen Staatstradition, die ich bereits erwähnt habe. Ich glaube nicht, dass sich eine demokratische und friedliche Lösung der kurdischen Frage unmittelbar auf uns beziehungsweise auf die lasische Sprache und Kultur auswirken würde. Unabhängig davon ist die Lösung dieser blutenden Wunde unseres Landes von unschätzbarem Wert.
„Sprachen und Kulturen zu erhalten ist keine politische Gunst“
Wir sprechen immer wieder über die Unterschiede. Welche Gemeinsamkeiten sehen Sie zwischen den beiden Gesellschaften?
Aus soziologischer Sicht haben beide Gesellschaften einen starken Charakter, der durch schwierige geografische Bedingungen geprägt wurde. Halay und Horon mögen sich nicht besonders ähnlich sein, doch kulturell nehmen sie wohl einen vergleichbaren Stellenwert ein. Als Jurist und Menschenrechtsverteidiger möchte ich eines unterstreichen: Sprachen, Kulturen und Identitäten am Leben zu erhalten, ist keine politische Gunst, sondern ein Gebot der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit. Der Demokratisierungsprozess in der Türkei kann nicht losgelöst vom Schutz der Sprachen und Kulturen gedacht werden, die in diesem Land existieren. Eine gleichberechtigte, gerechte und freie Gesellschaftsordnung können wir schaffen, indem wir füreinander und für die Rechte der jeweils anderen eintreten.
Titelbild © İsmail Avcı Bucaklişi | Pixabay
Aleksiva: „Der Kampf des kurdischen Volkes hat auch den Lasen genutzt“Als Irfan Aleksiva eingeschult wurde, sprach er kein Türkisch. Seine Muttersprache war Lasisch. Weil er den Unterricht nicht verstand, musste er die erste Klasse wiederholen. Jahrzehnte später sieh...ANF News „Lebende Sprachen“ im Rückzug: Warum viele Sprachen in der Türkei vom Verschwinden bedroht sindSeit dem Jahr 2000 wird der 21. Februar auf Beschluss der UNESCO als Internationaler Tag der Muttersprache begangen. Ziel ist es, kulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit weltweit zu fördern. Doch ...ANF News Yüksel Aksu: Wir müssen die Sprache und Identität des anderen respektierenDas türkische Kino hat gesellschaftliche Konflikte über Jahrzehnte häufig aus einer militaristischen und staatlich geprägten Perspektive erzählt. Kurdische Erfahrungen blieben lange unsichtbar oder...ANF News
Genf: Freiheitswache für Öcalan im 68. Monat
Vor dem Sitz der Vereinten Nationen (UN) in Genf haben Kurd:innen ihre seit mehr als fünfeinhalb Jahren laufende Freiheitswache für den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan fortgesetzt. Die wöchentliche Aktion, die am 25. Januar 2021 begann und inzwischen im 68. Monat stattfindet, stand diesmal im Zeichen des Jahrestags des internationalen Komplotts vom 9. Oktober 1998.
Die Teilnehmenden forderten die physische Freiheit Öcalans und Bedingungen, unter denen er seine Rolle im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft wahrnehmen kann. Zugleich richteten sie ihren Protest an die internationalen Institutionen und forderten diese auf, ihrer Verantwortung gegenüber der seit Jahrzehnten andauernden Situation auf Imrali nachzukommen.
„Je mehr sie einengen, desto mehr werden wir erweitern“
Die Aktion begann mit einer Schweigeminute für die im kurdischen Freiheitskampf ums Leben gekommenen Menschen. Selma Sürer von der Kurdischen Frauenbewegung in der Schweiz (YJK-S) erinnerte daran, dass die Mahnwache seit Januar 2021 jeden Mittwoch vor dem UN-Sitz stattfindet. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass sich Öcalans Ideen trotz seiner Gefangenschaft zunehmend verbreitet hätten. „Wie lange ihr es auch hinauszögert, wir werden stärker werden. Je mehr sie einengen, desto mehr werden wir erweitern“, sagte Sürer.
Sie verwies dabei auch auf den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft, der durch Öcalans Initiative in Gang gesetzt wurde. Der Politiker Serhed Agirî bezeichnete Öcalans Freiheit und die Schaffung freier Arbeitsbedingungen als Voraussetzung dafür, das internationale Komplott zu überwinden. Der PKK-Begründer müsse seine Rolle im weiteren Verlauf des Friedensprozesses wahrnehmen können. „Öcalan ist unser Hauptverhandlungspartner“, erklärte Agirî. Für einen Weg zu Frieden, Gleichheit und Demokratie müsse seine politische Rolle gewährleistet werden.
Mobilisierung nach Bern
Die Teilnehmenden riefen zugleich zu einer zentralen Kundgebung auf, die am Samstag, 10. Oktober, anlässlich des Jahrestags des Komplotts gegen Öcalan in Bern stattfinden soll. Die Aktion beginnt um 13 Uhr auf dem Waisenhausplatz. Erwartet werden Teilnehmer:innen aus verschiedenen Teilen der Schweiz. „Die Zeit für Öcalans Freiheit ist gekommen“, sagte Agirî und rief Kurd:innen und solidarische Kräfte zur Beteiligung auf. Die Mahnwache wurde mit den Parolen „Bi can bi xwîn em bi te re ne ey Serok“ (Mit Leib und Blut stehen wir an deiner Seite, Vorsitzender) und „Jin, Jiyan, Azadî“ (Frau, Leben, Freiheit) fortgesetzt.
Genfer Mahnwache fordert konkrete Schritte für Öcalans FreilassungVor dem Sitz der Vereinten Nationen in Genf ist die wöchentliche Mahnwache für die Freilassung von Abdullah Öcalan fortgesetzt worden. Die Aktion, die seit dem 25. Januar 2021 jeden Mittwoch stattf...ANF News KCDK-E und TJK-E rufen zu europaweiten Aktionen für Öcalan aufDer Kongress der demokratischen Gesellschaften Kurdistans in Europa (KCDK-E) und die Kurdische Frauenbewegung in Europa (TJK-E) rufen anlässlich des 28. Jahrestags des internationalen Komplotts geg...ANF News Öcalan: Jetzt ist es an der Zeit, durch die geöffnete Tür weiterzugehenDer kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan hat sich mit einer ausführlichen Botschaft an die internationale „Peace and Democratic Integration Conference“ in London gewandt. Die zweitägige Konferenz...ANF News
Fußball, schwarzweiß
Deutschland hat – mal wieder – einen Rassismusskandal. Also Business as usual. Worum geht es diesmal? Die deutsche Fußballnationalmannschaft hat mit Jürgen Klopp ihren neuen Trainer, der sich in einigen Testspielen erst einmal warmlaufen muss. Dass die Personalentscheidungen des Einsteigers kritisch beäugt werden, ist völlig normal und war bisher immer so. Anders war diesmal allerdings, […]
<p>The post Fußball, schwarzweiß first appeared on ANSAGE.</p>
Rentenreform: Auch Bestandsrentner sind von den Rentenplänen betroffen
Wer bereits Rente bezieht, könnte die geplante Rentenreform bei künftigen Erhöhungen spüren. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, den Nachhaltigkeitsfaktor nach 2031 wieder anzuwenden und stärker zu gewichten. Ihre Rente könnte dadurch langsamer steigen.
Empfehlungen sind noch keine gesetzlichen Regelungen.
Für Sie als Bestandsrentner geht es dabei um die Entwicklung Ihrer laufenden Rente. Ein früherer Rentenbeginn schützt nicht vor Änderungen der jährlichen Anpassung. Warum der Nachhaltigkeitsfaktor auch Bestandsrentner betrifft, liegt an der gemeinsamen Berechnung.
Warum die Reform auch laufende Renten erreichen würdeIhre gesetzliche Rente bleibt nach dem Rentenbeginn nicht dauerhaft auf demselben Betrag stehen. Bei der jährlichen Rentenanpassung verändert sich der aktuelle Rentenwert. Er bestimmt, wie viel ein Entgeltpunkt wert ist, und fließt damit auch in bereits bewilligte Renten ein.
Ändert der Gesetzgeber die Regeln für diesen Wert, kann das deshalb Millionen laufende Renten betreffen. Die bisher erworbenen Entgeltpunkte verschwinden dadurch nicht. Entscheidend ist, wie stark ihr Wert künftig steigt.
Genau hier setzt der Vorschlag an, mit dem der Nachhaltigkeitsfaktor Rentenerhöhungen bremsen könnte.
Bis einschließlich 2031 gilt die HaltelinieDas Rentenpaket 2025 hat die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent bis einschließlich 2031 verlängert. Nach den Erläuterungen der DRV wirken sich Nachhaltigkeitsfaktor und Beitragssatzfaktor in dieser Zeit nicht auf die Rentenanpassung aus.
Die 48 Prozent bedeuten allerdings nicht, dass Sie persönlich 48 Prozent Ihres letzten Gehalts erhalten. Das Rentenniveau vergleicht eine Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst mit einem Durchschnittseinkommen, jeweils nach Sozialabgaben und vor Steuern.
Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn Sie Aussagen zum Rentenniveau und zur eigenen Absicherung bewerten.
Was der Nachhaltigkeitsfaktor verändertDer Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt, wie sich das Verhältnis von Rentenbeziehenden und Beitragszahlenden entwickelt. Die Berechnung verwendet dafür standardisierte Größen, sogenannte Äquivalenzrentner und Äquivalenzbeitragszahler. Sie zählt also nicht einfach nur Personen.
Verschlechtert sich dieses Verhältnis, dämpft der Faktor die Rentenanpassung. Verbessert es sich, kann er auch in die andere Richtung wirken. Die Lohnentwicklung bleibt ein wesentlicher Ausgangspunkt der Berechnung. Der Faktor verteilt einen Teil der finanziellen Belastung einer alternden Gesellschaft auf die Rentenbeziehenden, indem ihre Renten weniger stark wachsen.
Hinzu kommt der Beitragssatzfaktor: Steigt der Rentenversicherungsbeitrag, kann auch das die Anpassung bremsen. Beide Mechanismen erklärt der Beitrag zu den zwei Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel.
Die zusätzliche Verschärfung ist bislang eine EmpfehlungSie müssen zwei Dinge unterscheiden: Die geltende Haltelinie läuft nach 2031 aus. Die Kommission will den danach wieder wirksamen Nachhaltigkeitsfaktor zusätzlich verstärken. Dafür soll der Gewichtungsparameter Alpha von derzeit 0,25 auf 0,33 steigen. Die Veränderung des Rentnerquotienten würde dadurch stärker in die Anpassung eingehen.
Das bedeutet weder eine Rentenkürzung um 33 Prozent noch einen festen jährlichen Abzug. Die Wirkung hängt davon ab, wie sich die maßgeblichen Größen tatsächlich entwickeln. Für die vorgeschlagene Änderung braucht es eine gesetzliche Grundlage. Die DRV kann derzeit nicht sagen, ob, wann und in welchem Umfang die Empfehlungen umgesetzt werden.
Auch bei Berichten über die Pläne der Rentenkommission sollten Sie deshalb auf diesen Unterschied achten.
Weniger Erhöhung heißt nicht automatisch weniger RenteDie geltende Schutzklausel verhindert, dass der aktuelle Rentenwert durch die jährliche Anpassung sinkt. Auch die Kommission will diesen Schutz erhalten. Eine gedämpfte Erhöhung kann deshalb bedeuten: Ihre Bruttorente steigt weiterhin, aber schwächer als ohne den bremsenden Faktor.
Die Rentengarantie sichert allerdings weder eine bestimmte jährliche Erhöhung noch Ihre Kaufkraft. Steigen die Preise stärker als Ihre Rente, können Sie sich weniger leisten. Ebenso schützt sie nicht davor, dass höhere Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge den ausgezahlten Betrag mindern.
Wie sich Brutto und Auszahlung unterscheiden, zeigt die Beispielrechnung zu 1.800 Euro Bruttorente.
Fiktives Beispiel: Eine kleine Differenz wirkt weiterAngenommen, Ihre monatliche Bruttorente beträgt vor einer Anpassung 1.600 Euro. Eine Erhöhung um drei Prozent würde sie auf 1.648 Euro bringen. Bei einer Erhöhung um 2,5 Prozent wären es 1.640 Euro. Der Unterschied beträgt acht Euro monatlich und 96 Euro über zwölf Monate.
Diese frei gewählten Prozentsätze sind keine Prognose für 2032 und keine Berechnung der vorgeschlagenen Alpha-Erhöhung. Die niedrigere Ausgangsbasis wirkt bei späteren prozentualen Erhöhungen weiter.
Wie viel von einem Brutto-Plus verfügbar bleibt, hängt zusätzlich von Ihren Abzügen ab; auch bei der Rentenerhöhung 2026 unterscheiden sich Brutto- und Nettozuwachs.
Der einzelne Faktor sagt noch nichts über das GesamtpaketDie Kommission verbindet die stärkere Dämpfung mit weiteren Vorschlägen. Nach ihrer Empfehlung soll das gesamte Reformpaket das Rentenniveau für Bestandsrentner nicht unter den Wert drücken, der sich ohne Reform nach geltendem Recht ergeben würde.
Das Bundesarbeitsministerium verweist auf ein günstigeres Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbeziehern durch andere Reformmaßnahmen.
Gemeint ist das geltende Recht nach Auslaufen der Haltelinie, keine dauerhafte Garantie von 48 Prozent für alle laufenden Renten. Aus der isolierten Verstärkung des Nachhaltigkeitsfaktors lässt sich noch kein Euroverlust durch die gesamte Reform ableiten.
Entscheidend wird sein, welche Maßnahmen der Gesetzgeber tatsächlich miteinander verbindet.
Worauf Sie als Rentner achten solltenAchten Sie bei künftigen Gesetzentwürfen darauf, ab welcher Rentenanpassung neue Regeln gelten, ob sie laufende Renten erfassen und welche Schutzvorschriften bestehen bleiben.
Prüfen Sie außerdem Ihre jährliche Rentenanpassungsmitteilung: Der neue Bruttobetrag und der tatsächliche Zahlbetrag beantworten unterschiedliche Fragen.
Wer nur eine kleine Rente erhält, hat bei steigenden Lebenshaltungskosten häufig wenig Spielraum. Auch lange Erwerbszeiten schützen nicht automatisch vor Altersarmut. Wenn Ihr Einkommen schon heute nicht reicht, sollten Sie mögliche Ansprüche auf Wohngeld oder Grundsicherung im Alter prüfen lassen. Dafür müssen Sie nicht auf eine Rentenreform warten.
FAQ: Rentenreform und Bestandsrenten Ist der stärkere Nachhaltigkeitsfaktor bereits beschlossen?Nein. Die Erhöhung des Gewichtungsparameters auf 0,33 gehört zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Ihre Umsetzung müsste der Gesetzgeber regeln.
Bin ich geschützt, weil ich schon vor 2032 Rente beziehe?Ihr früherer Rentenbeginn nimmt Sie nicht automatisch von Änderungen der jährlichen Rentenanpassung aus. Diese wirkt über den aktuellen Rentenwert auch auf laufende Renten.
Steht schon fest, wie viel Geld mir fehlen würde?Nein. Dazu müssten die endgültigen Regeln und die maßgeblichen wirtschaftlichen und demografischen Daten feststehen. Außerdem muss man die Wirkung des gesamten Reformpakets berücksichtigen.
QuellenAlterssicherungskommission: Empfehlungen zur Reform der Alterssicherung, Empfehlung 14.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: FAQ zur Rentenkommission 2026.
Deutsche Rentenversicherung: Empfehlungen zur Rentenreform.
Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026.
Deutsche Rentenversicherung: Rentenpaket 2025: Was steckt drin?.
Gesetze im Internet: § 68 SGB VI – Aktueller Rentenwert; § 68a SGB VI – Schutzklausel.
Der Beitrag Rentenreform: Auch Bestandsrentner sind von den Rentenplänen betroffen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Debunking Israel’s latest list of ‘terrorist’ journalists in Gaza
The evidence against the 170 media workers named in ‘The Press Files’ includes empty pages, clearly edited documents, and unverifiable snippets.
The post Debunking Israel’s latest list of ‘terrorist’ journalists in Gaza appeared first on +972 Magazine.
Wan: Menschenrechtsorganisationen fordern Ende illegaler Einschüchterungspraktiken
Menschenrechts- und Rechtsorganisationen haben in der nordkurdischen Großstadt Wan (tr. Van) gegen Drohungen, versuchte Verschleppungen und die Anwerbung von Menschen als Informant:innen protestiert. Der Menschenrechtsverein IHD, der Verband freiheitlicher Jurist:innen (ÖHD) und die Anwaltskammer Wan forderten bei einer gemeinsamen Erklärung auf dem Stadtplatz ein Ende rechtswidriger Praktiken und wirksame Ermittlungen gegen die Verantwortlichen.
Anlass sind unter anderem zwei Vorfälle vom 2. September und 4. Oktober. Mitglieder des Jugendrats der DEM-Partei sollen dabei im Stadtzentrum von bislang nicht identifizierten Personen gegen ihren Willen mitgenommen worden sein. Nach entsprechenden Beschwerden leisteten die Organisationen juristische Unterstützung und erstatteten bei der Staatsanwaltschaft Van Strafanzeige.
Beschwerden über informelle Verhöre und Anwerbeversuche
Der Ko-Vorsitzende der IHD-Zweigstelle Wan, Mehmet Salih Coşkun, erklärte, seine Organisation erhalte bereits seit längerer Zeit Beschwerden über Einschüchterungen, informelle Verhöre, Anwerbeversuche und versuchte Verschleppungen. Besonders seit dem Putschversuch von 2016 hätten entsprechende Menschenrechtsverletzungen zugenommen. Zugleich würden Beschwerden nicht wirksam untersucht und Verantwortliche nicht zur Rechenschaft gezogen. Coşkun bezeichnete die allgemeine Straflosigkeitspolitik in der Türkei als einen wesentlichen Faktor dafür.
Nach den bei den beteiligten Organisationen eingegangenen Beschwerden sind insbesondere Studierende, Journalist:innen, Politiker:innen und Aktivist:innen betroffen. Sie würden außerhalb regulärer Verfahren zu Aussagen gedrängt oder mit Druck und Drohungen zur Zusammenarbeit als Informant bewegt. „Wer dies ablehnte, wurde entweder verschiedenen Formen von Folter und Misshandlung ausgesetzt, sollte verschleppt werden oder wurde mit einer Festnahme bedroht“, sagte Coşkun.
Praktiken schaden dem Prozess
Die Organisationen stellten die Vorfälle auch in den Zusammenhang mit dem Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Eine der gesellschaftlichen Erwartungen an den Prozess bestehe darin, Hindernisse für politische Betätigung abzubauen, erklärte Coşkun. Stattdessen weiterhin Druck und Zwang gegen Menschen auszuüben, schade dem Prozess und behindere dessen gesellschaftliche Verankerung. „Praktiken, die den Prozess zum Scheitern bringen können, müssen beendet und gegen die Verantwortlichen müssen wirksame Ermittlungen geführt werden“, forderte Coşkun.
Drohungen werden die Jugend nicht aufhalten
Kenan Ildeniz vom Jugendrat der DEM-Partei erklärte, junge Menschen würden weiterhin in allen Bereichen eine aktive Rolle beim Aufbau einer demokratischen Gesellschaft übernehmen. „Weder eure Drohungen noch eure Angriffe werden verhindern können, dass die Jugend in diesem Prozess eine aktive Rolle spielt“, sagte Ildeniz. Das kurdische Volk glaube daran, dass der von Abdullah Öcalan eingeleitete Prozess erfolgreich sein werde.
Uçar fordert Aufklärung über Verantwortliche
Der DEM-Abgeordnete Zülküf Uçar forderte die Behörden auf, die Verantwortlichen für die Drohungen und Übergriffe zu ermitteln und ihre Identität öffentlich zu machen. In Kurdistan dauere der Druck auf Jugendliche, Parteimitglieder und politisch Aktive weiterhin an. Uçar sprach von der Fortsetzung einer hundertjährigen assimilatorischen Politik und von Methoden der „Spezialkriegsführung“. Insbesondere die Vorwürfe über versuchte Verschleppungen in schwarzen Fahrzeugen und Misshandlungen müssten aufgeklärt werden. „Die Regierung muss diejenigen ermitteln, die in einer solchen Phase diese Politik fortsetzen, und der Öffentlichkeit mitteilen, wer dahintersteht“, forderte Uçar. Die Kundgebung endete mit der Parole „Bijî berxwedana ciwanan“ (Es lebe der Widerstand der Jugend).
Vermeintliche Polizisten wollen Zeitungsmitarbeiter als Spitzel rekrutierenEin Mitarbeiter der Zeitung Yeni Yaşam ist im westtürkischen Izmir nach eigenen Angaben von Männern bedroht und zur Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen gedrängt worden. Die beiden Personen hätte...ANF News IHD meldet hunderte SpitzelanwerbeversucheDer türkische Staat versucht durch Bestechung, Drohungen, Gewalt und Erpressung systematisch Spitzel anzuwerben. Insbesondere in den vergangenen acht Jahren, nach der Beendigung des Verhandlungspro...ANF News Kurdischer Musiker von Polizisten verschleppt, misshandelt und bedrohtVerschleppt, misshandelt, mit dem Tod bedroht: In Nordkurdistan handelt es sich bei diesem Geflecht aus Druck wieder um eine verbreitete Methode des türkischen Staates, politisch Andersdenkende zu ...ANF News
Pflegegeld 2027: Bis zu 1551 Euro für Pflegekinder vorgesehen
Zwischen 1.235 und 1.551 Euro monatlich empfiehlt der Deutsche Verein für die Vollzeitpflege im Jahr 2027. Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt vom Alter des Pflegekindes ab. Enthalten sind die Kosten für den Sachaufwand sowie ein Beitrag für Pflege und Erziehung.
Für Pflegefamilien bedeutet die Empfehlung allerdings noch keine sichere Erhöhung. Die Beträge gelten nicht automatisch bundesweit. Maßgeblich bleibt, welche Pauschalen die zuständigen Behörden festsetzen und welche Leistungen im Einzelfall bewilligt werden.
Wie hoch soll das Pflegegeld 2027 sein?Die empfohlenen monatlichen Beträge setzen sich so zusammen:
Alter des Pflegekindes Sachaufwand Pflege und Erziehung Gesamtbetrag Unter 6 Jahre 784 Euro 451 Euro 1.235 Euro 6 bis unter 12 Jahre 947 Euro 451 Euro 1.398 Euro 12 bis unter 18 Jahre 1.100 Euro 451 Euro 1.551 EuroDer Erziehungsbeitrag von 451 Euro ist bereits eingerechnet. Gegenüber den Empfehlungen für 2026 steigen die Gesamtbeträge damit um 32 Euro, 36 Euro beziehungsweise 40 Euro pro Monat. Das ist ein Vergleich der Empfehlungen, keine garantierte Erhöhung der bisherigen Zahlung jeder Pflegefamilie.
Was mit dem Pflegegeld bezahlt werden sollDas Pflegegeld in der Vollzeitpflege soll den notwendigen Unterhalt des Kindes außerhalb seines Elternhauses sichern. Nach § 39 SGB VIII umfasst es zwei Bestandteile: den Sachaufwand und die Kosten für Pflege und Erziehung.
Der Sachaufwand dient der laufenden Versorgung des Kindes. Der Erziehungsbeitrag berücksichtigt die Betreuung und Erziehung durch die Pflegeperson. Der gesamte Betrag ist daher kein frei verfügbares Gehalt der Pflegeeltern. Ein wesentlicher Teil ist für den Lebensunterhalt des Pflegekindes bestimmt.
Die laufenden Leistungen sollen den regelmäßig wiederkehrenden Bedarf decken. Besondere Ausgaben und zusätzliche Leistungen müssen gegebenenfalls gesondert geprüft werden.
Warum die neuen Beträge nicht automatisch für alle geltenDer Deutsche Verein legt keine verbindlichen Pflegegeldsätze fest. Seine Empfehlungen dienen als fachliche Orientierung. Welche Pauschalen gelten, bestimmen die nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Deshalb kann das Jugendamt andere Beträge bewilligen als die in der Tabelle genannten Summen. Eine Abweichung nach unten ist nicht allein deshalb rechtswidrig, weil die Empfehlung höher ausfällt.
Die zuständige Behörde muss sich aber an die gesetzlichen Vorgaben halten. Nach § 39 SGB VIII sollen die laufenden Leistungen auf Grundlage der tatsächlichen Kosten gewährt werden, soweit diese angemessen sind. Erfordern die Besonderheiten des Einzelfalls höhere oder andere Leistungen, darf die Prüfung nicht bei der allgemeinen Pauschale stehen bleiben.
Die genannten Pauschalen dienen als Orientierung für die allgemeine Vollzeitpflege. Bei einem besonderen Bedarf des Kindes kann ein erhöhtes Pflegegeld erforderlich sein. Die Empfehlung für 2027 nennt ausdrücklich Entwicklungsverzögerungen, seelische Behinderungen und traumatisierende Erfahrungen als mögliche Gründe für einen höheren Erziehungsbeitrag.
Alterssicherung und Unfallversicherung: Was zusätzlich vorgesehen istFür die Unfallversicherung empfiehlt der Deutsche Verein 2027 die Erstattung nachgewiesener Beiträge bis zu 239 Euro jährlich je betreuendem Pflegeelternteil. Dieser Betrag gilt unabhängig von der Zahl der Pflegekinder.
Bei der Alterssicherung nennt er mindestens 59 Euro monatlich je Pflegekind, wenn dafür nachweislich 118 Euro monatlich je Pflegekind aufgewendet werden. Höhere angemessene Aufwendungen sollen ebenfalls zur Hälfte erstattet werden. Die 59 Euro sind daher keine pauschale Obergrenze.
Die gesetzliche Grundlage besteht bereits: § 39 Absatz 4 SGB VIII sieht die Erstattung nachgewiesener Unfallversicherungsbeiträge und die hälftige Erstattung angemessener Aufwendungen zur Alterssicherung vor.
Pflegeeltern erhalten diese Leistungen nicht automatisch ohne eigene Ausgaben. Sie sollten deshalb prüfen, welche Nachweise das Jugendamt benötigt und ob bereits eingereichte Beiträge bei der Bewilligung berücksichtigt wurden.
Warum auf dem Konto weniger als der Tabellenbetrag ankommen kannDie festgesetzte Pauschale und der tatsächliche Überweisungsbetrag können sich unterscheiden. Ein Grund dafür ist die gesetzliche Kindergeldanrechnung.
Wird das Pflegekind bei der Pflegeperson im Rahmen des Familienleistungsausgleichs berücksichtigt, sieht § 39 Absatz 6 SGB VIII eine teilweise Anrechnung vor. Deren Höhe hängt unter anderem davon ab, ob das Pflegekind das älteste Kind in der Pflegefamilie ist.
Wer seinen Bescheid prüfen möchte, sollte deshalb zunächst die bewilligten Bestandteile und anschließend die Abzüge vergleichen. Allein aus einer niedrigeren Überweisung lässt sich noch nicht erkennen, ob das Jugendamt geringere Pauschalen ansetzt oder eine Anrechnung vorgenommen hat.
Wann zusätzliche Leistungen für das Pflegekind infrage kommenNicht jede Ausgabe muss aus dem monatlichen Pflegegeld finanziert werden. Nach § 39 Absatz 3 SGB VIII können einmalige Beihilfen oder Zuschüsse gewährt werden. Das Gesetz nennt beispielsweise die Erstausstattung einer Pflegestelle, wichtige persönliche Anlässe sowie Urlaubs- und Ferienreisen.
Auch bei einem dauerhaft höheren Bedarf kann eine abweichende Leistung erforderlich sein. Entscheidend sind die Besonderheiten des einzelnen Pflegeverhältnisses.
Pflegeeltern sollten zusätzliche Kosten deshalb möglichst früh mit dem Jugendamt klären und nachvollziehbar dokumentieren. Hilfreich sind Belege sowie eine konkrete Beschreibung, warum die laufende Pauschale den notwendigen Bedarf nicht ausreichend deckt.
Pflegegeldbescheid 2027: Diese Punkte sollten Pflegeeltern prüfenBeim Vergleich mit den neuen Empfehlungen kommt es besonders auf folgende Fragen an:
- Welche Regelung gilt? Aus dem Bescheid oder einer Auskunft des Jugendamtes sollte hervorgehen, welche Pauschalen angewendet werden.
- Stimmt die Altersgruppe? Der Sachaufwand ist nach dem Alter des Pflegekindes gestaffelt.
- Sind beide Bestandteile berücksichtigt? Sachaufwand und Erziehungsbeitrag sollten nachvollziehbar ausgewiesen sein.
- Sind Abzüge erklärt? Dazu gehört insbesondere eine mögliche Kindergeldanrechnung.
- Fehlen zusätzliche Leistungen? Versicherungsbeiträge und besondere Bedarfe sollten gesondert betrachtet werden.
Zahlt das Jugendamt weniger als empfohlen, ist der erste Schritt eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der Berechnung. Pflegeeltern können außerdem nachfragen, ob und ab wann die Empfehlungen für 2027 übernommen werden.
Bleiben notwendige Kosten ungedeckt, sollte es bei der Prüfung nicht nur um die Differenz zur Tabelle gehen. Wichtig ist ebenso, den konkreten zusätzlichen Bedarf geltend zu machen. Bei einem ablehnenden Bescheid sollten Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrung beachten und sich bei Bedarf beraten lassen.
Stand: 7. Oktober 2026. Quellen: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2027, DV 16/26, beschlossen am 15. September 2026, insbesondere Seiten 4 bis 8; § 39 SGB VIII.
Der Beitrag Pflegegeld 2027: Bis zu 1551 Euro für Pflegekinder vorgesehen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rentner bekommt 105,25 Euro Pfandgeld zurück, dass ihm das Sozialamt zuvor wegnahm
Ein Rentner sammelt weggeworfene Pfandflaschen, meldet seine Einnahmen beim Sozialamt und bekommt dafür weniger Grundsicherung. Im Hamburger Fall Hans S. hat die Behörde ihre Entscheidung inzwischen korrigiert: Dokumentiert ist eine Rückzahlung von 105,25 Euro.
Für einen öffentlichen Haushalt ist das eine überschaubare Summe, für einen Menschen mit wenig Geld spürbare Entlastung. Der Fall zeigt, weshalb Betroffene selbst kleine Abzüge im Bescheid nicht ungeprüft hinnehmen sollten.
58,25 Euro gemeldet – und das Sozialamt kürzte die UnterstützungDer zu Beginn der Berichterstattung 75-jährige Hans S. aus Hamburg-Altona erhält neben seiner Rente ergänzende Grundsicherung im Alter. Als er Einnahmen von 58,25 Euro aus dem Flaschensammeln angab, zog ihm das Bezirksamt diesen Betrag von der Unterstützung ab.
Seine Ehrlichkeit führte damit zunächst zu einem bitteren Ergebnis: Das mühsam gesammelte Geld verschaffte ihm keinen zusätzlichen finanziellen Spielraum. Über die damalige Auseinandersetzung berichtete gegen-hartz.de im Beitrag „Rentner (75) sammelt Pfand aus Not – Sozialamt kürzt Grundsicherung“.
Was die Behörde inzwischen geändert hatEin veröffentlichter Auszug aus dem Leistungsbescheid vom 1. September 2026 dokumentiert die Korrektur. Nach Prüfung durch das Rechtsamt Altona und unter Berücksichtigung der Hinweise des Bundesarbeitsministeriums half die Behörde den darin genannten Widersprüchen vollständig ab.
Die Pfanderlöse werden demnach weiterhin als Einkommen erfasst, mindern aber die Leistung nicht.
Das ist die Rückzahlung einbehaltener Leistungen, kein neuer Zuschuss. Ob darüber hinaus weitere vom Rentner beanstandete Abzüge offen sind, lässt sich aus dem veröffentlichten Auszug allein nicht abschließend beurteilen.
Warum kleine Pfanderlöse geschützt sein könnenDie rechtliche Begründung liefert eine ebenfalls veröffentlichte Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. April 2026. Danach sind Einnahmen aus gesammelten Pfandflaschen zwar grundsätzlich Einkommen nach dem SGB XII, können aber im Einzelfall anrechnungsfrei bleiben.
Das Ministerium verweist auf § 84 Absatz 2 SGB XII beziehungsweise die entsprechende Anwendung seines Rechtsgedankens. Die Vorschrift schützt freiwillige Zuwendungen, wenn deren Anrechnung für Leistungsberechtigte eine besondere Härte bedeuten würde.
Auch im öffentlichen Raum zurückgelassene Pfandflaschen können nach dieser Einschätzung als indirekte Zuwendung behandelt werden. Bei geringen Erlösen, die den Lebensunterhalt nicht wesentlich sichern, kommt deshalb eine vollständige Nichtanrechnung in Betracht.
Keine bundesweite Pfandfreigrenze von 50 oder 100 EuroIm Mai war zunächst bekannt geworden, dass Hans S. monatlich bis zu 50 Euro behalten dürfe. Diese damalige Einzelfallentscheidung ist ebenso wenig eine bundesweite gesetzliche Freigrenze wie die nun dokumentierte Rückzahlung.
Auch einen allgemeinen Schutzbetrag von 100 Euro verneint das Bundesarbeitsministerium ausdrücklich. Es verlangt eine Entscheidung anhand der persönlichen Umstände.
Was das Düsseldorfer Urteil bedeutetDas Sozialgericht Düsseldorf entschied am 8. Januar 2020 unter dem Aktenzeichen S 37 AS 3080/19 zugunsten einer Frau, die mit Pfandsammeln geschätzt 100 Euro monatlich einnahm. Diese Erlöse ließ das Gericht im damaligen Verfahren ohne Anrechnung.
Die Entscheidung betraf allerdings Leistungen nach dem SGB II, während Hans S. Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII erhält. Sie liefert Argumente für den Schutz kleiner Pfandeinnahmen, begründet aber keinen pauschalen 100-Euro-Anspruch für alle Rentner.
Ebenso wichtig ist die Unterscheidung beim Hamburger Erfolg: Die dokumentierte Korrektur erfolgte durch die Verwaltung. Ein neues Gerichtsurteil zum Fall Hans S. ist damit nicht belegt.
Was Betroffene gegen einen Abzug tun könnenWer im eigenen Bescheid eine Anrechnung von Pfandeinnahmen entdeckt, sollte den Betrag, den betroffenen Monat und die Begründung prüfen. Gegen einen neuen belastenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
In der Begründung sollten Betroffene ihre tatsächlichen monatlichen Erlöse und die Umstände des Sammelns schildern. Statt lediglich einen vermeintlich festen Freibetrag zu verlangen, sollten sie ausdrücklich die Prüfung einer Nichtanrechnung nach § 84 Absatz 2 SGB XII beziehungsweise dessen Rechtsgedanken beantragen.
Bei bereits bestandskräftigen Bescheiden kommt ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht. Für die Sozialhilfe begrenzt § 116a SGB XII die rückwirkende Auszahlung; bei einem noch 2026 gestellten Antrag können grundsätzlich Zeiträume ab Januar 2025 erfasst werden, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Warum der Zeitpunkt des Antrags finanziell wichtig sein kann, erläutert gegen-hartz.de im Beitrag über die Überprüfung älterer Grundsicherungsbescheide. Eine Nachzahlung setzt voraus, dass tatsächlich zu wenig Leistung bewilligt wurde.
Pfandeinnahmen weiterhin mitteilenDie mögliche Anrechnungsfreiheit ist kein Grund, Einnahmen aus gesammelten Pfandflaschen zu verschweigen. Leistungsbezieher sollten die Beträge dem Sozialamt mitteilen und ihre Angaben nachweisbar einreichen.
Bei Hans S. wurde auch die Nachweispraxis vereinfacht: Laut Bescheid soll er keine Kassenbons mehr vorlegen, sondern nur noch die monatliche Einnahmensumme nennen. Andere Betroffene sollten mit ihrem Amt klären, welche Nachweise in ihrem Fall erforderlich sind.
Ein kleiner Betrag, ein aufwendiger StreitDie Hamburger Kehrtwende ist für den Rentner ein greifbarer Erfolg. Sie wirft aber auch die Frage auf, weshalb ein älterer Mensch um derart geringe Einnahmen so lange streiten musste.
Wer Flaschen sammelt, um sich einen kleinen zusätzlichen Einkauf leisten zu können, braucht eine sorgfältige Prüfung seiner Ansprüche. Ein bloßer Verweis auf den Einkommensbegriff reicht nicht, wenn das Gesetz zugleich Ausnahmen vorsieht.
Der Beitrag Rentner bekommt 105,25 Euro Pfandgeld zurück, dass ihm das Sozialamt zuvor wegnahm erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Heizung kaputt, Eigenheim zu groß: Sozialamt muss Rentner trotzdem ein Darlehen zusichern
Eine kaputte Heizung kann Rentner mit Eigenheim vor eine kaum bezahlbare Rechnung stellen. Doch selbst ein als zu groß bewertetes Haus schließt Hilfe vom Sozialamt nicht automatisch aus. Das zeigt ein Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.
Das Gericht verpflichtete den Sozialhilfeträger im Eilverfahren, einem Rentner ein Darlehen von bis zu 5.101,82 Euro für eine neue Heizungsanlage zuzusichern. Dafür musste eine dingliche Sicherheit eingeräumt werden. Die Entscheidung vom 2. September 2026 betrifft damit eine rückzahlbare Finanzierungshilfe – keinen kostenlosen Heizungstausch.
Defekte Heizung: Im Wohnzimmer blieben nur zehn bis zwölf GradDie Heizungsanlage war seit Herbst 2025 irreparabel defekt. Der Rentner wohnte mit seiner Ehefrau und der erwachsenen Tochter im eigenen Haus. Ein Kohleofen in der Küche sorgte nur noch für eine notdürftige Beheizung.
Nach seinen Angaben erreichte das Wohnzimmer im Winter lediglich zehn bis zwölf Grad. Auch die Warmwasserversorgung war nicht ausreichend gewährleistet. Für eine neue Heizungsanlage lag zuletzt ein Kostenvoranschlag über rund 13.800 Euro vor.
Der Austausch sollte das Haus wieder ausreichend beheizbar machen. Das Gericht sah darin eine notwendige Instandhaltungsmaßnahme und keine bloße Verbesserung des Wohnkomforts.
„Das Haus ist zu groß“ genügt nicht als AblehnungsgrundDas LSG bewertete das Haus wegen seiner Größe und Aufteilung als unangemessen im Sinne der sozialhilferechtlichen Vorschriften. Trotzdem durfte die Hilfe nicht allein daran scheitern.
Entscheidend war zusätzlich, ob die Immobilie als einzusetzendes Vermögen berücksichtigt werden durfte. Muss ein Haus im konkreten Fall nicht verwertet werden, kann auch bei unangemessener Größe Hilfe für notwendige Reparaturen infrage kommen.
Das Gericht betonte dabei die Verhältnismäßigkeit: Wer nur vorübergehend Unterstützung benötigt, darf nicht ohne Weiteres zum Verkauf seines selbst bewohnten Hauses und zur dauerhaften Aufgabe seines Wohnumfelds gedrängt werden. Auch eine mögliche Teilung der Immobilie hilft bei einer akuten Notlage nicht, wenn sie nicht rechtzeitig umsetzbar oder zumutbar ist.
Hilfe ist auch ohne laufende Grundsicherung denkbarDer Rentner und seine Ehefrau konnten ihren laufenden Lebensunterhalt normalerweise ohne staatliche Leistungen bestreiten. Neben seiner Altersrente erzielte der Mann Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Die defekte Heizung führte jedoch zu einem besonderen, einmaligen Finanzierungsbedarf.
Damit ist der Fall auch für Eigentümer wichtig, die bisher keine laufende Grundsicherung im Alter erhalten. Eine außergewöhnliche notwendige Ausgabe kann Anlass sein, einen Anspruch prüfen zu lassen. Ob Hilfe zusteht, hängt von den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie dem konkreten Bedarf ab.
Heizungsreparatur: Zuschuss und Darlehen sind zu unterscheidenDie gesetzliche Grundlage ist § 35a Absatz 1 SGB XII. Danach können unabweisbare Kosten für Instandhaltung und Reparatur selbst bewohnten Wohneigentums als Unterkunftsbedarf anerkannt werden.
„Unabweisbar“ bedeutet dabei, dass die Arbeiten notwendig sind und nicht aufgeschoben werden können. Für die Angemessenheit werden die Unterkunftsaufwendungen im laufenden Monat und in den folgenden elf Kalendermonaten betrachtet.
Übersteigen die notwendigen Reparaturkosten den danach berücksichtigungsfähigen Bedarf, kann für den darüber hinausgehenden Teil ein Darlehen gewährt werden. Dieses soll dinglich gesichert werden, beispielsweise durch eine Grundschuld.
Für Betroffene ist die Unterscheidung wesentlich: Ein Darlehen muss zurückgezahlt werden.Es ermöglicht die Finanzierung der notwendigen Arbeiten, entlastet den Eigentümer aber nicht dauerhaft von den gesamten Kosten.
Das Gericht sprach nicht die gesamte Heizungsrechnung zuDie zugesicherten 5.101,82 Euro betrafen den Darlehensanspruch des Antragstellers. Sie entsprachen nicht den vollständigen Kosten der Heizungsanlage.
Die Verpflichtung war außerdem an die Beschaffung der Anlage und die Einräumung einer dinglichen Sicherheit geknüpft. Der Sozialhilfeträger musste hierfür eine verbindliche Zusicherung erteilen. Eine bedingungslose Auszahlung der gesamten Auftragssumme ordnete das LSG nicht an.
Bei der Verteilung solcher Reparaturkosten kommt es zudem nicht zwingend auf die Zahl aller Bewohner an. Nach dem Beschluss kann im Einzelfall entscheidend sein, wer Eigentümer ist und die Aufwendungen tatsächlich trägt. Eine pauschale Aufteilung nach Köpfen kann deshalb zu einem falschen Ergebnis führen.
Diese Nachweise helfen beim Antrag an das SozialamtWer eine notwendige Heizungsreparatur oder Ersatzanlage nicht bezahlen kann, sollte den Bedarf möglichst vor der Beauftragung beim Sozialamt anmelden. Eine schriftliche Entscheidung über die Finanzierung schafft Klarheit darüber, welche Kosten berücksichtigt werden und ob eine Hilfe als Zuschuss oder Darlehen erfolgt.
Für die Prüfung sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:
- Nachweis des Defekts: Eine Einschätzung des Fachbetriebs zur Ursache, Reparaturmöglichkeit und weiteren Nutzbarkeit.
- Kostenvoranschläge: Angebote für die notwendige Reparatur oder eine geeignete Ersatzanlage.
- Finanzielle Unterlagen: Nachweise über Rente, weitere Einnahmen, Vermögen und laufende Unterkunftskosten.
- Angaben zum Eigenheim: Eigentumsverhältnisse, Wohnflächen und Nutzung der einzelnen Wohnungen.
- Belege zur Dringlichkeit: Etwa fehlendes Warmwasser, gemessene Raumtemperaturen und besondere gesundheitliche Belastungen.
Entscheidend ist, die notwendige Wiederherstellung der Versorgung nachvollziehbar zu machen. Die Vorschrift gewährt keinen allgemeinen Anspruch auf eine Modernisierung nach eigenen Wünschen.
Bei einer akuten Notlage kann ein Eilantrag helfenBleiben Wärme und Warmwasser unzureichend gesichert, kann eine sozialrechtliche Beratung prüfen, ob gerichtlicher Eilrechtsschutz infrage kommt. Der Beschluss zeigt, dass ein Eilantrag auch auf die Zusicherung eines späteren Darlehens gerichtet sein kann.
Daraus folgt kein pauschaler Anspruch jedes Rentners auf eine neue Heizung. Die Entscheidung stärkt aber Eigentümer, deren notwendige Reparaturhilfe allein wegen der Hausgröße abgelehnt wird. Das Sozialamt muss auch prüfen, ob die Immobilie überhaupt eingesetzt werden muss und wie sich die konkrete Notlage beheben lässt.
Stand: 7. Oktober 2026. Quellen: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 02.09.2026 – L 8 SO 77/26 B ER, veröffentlichter Entscheidungstext; § 35a SGB XII; ergänzend Rechtsanwalt Manuel Rambeck, Fallbesprechung vom 03.10.2026.
Der Beitrag Heizung kaputt, Eigenheim zu groß: Sozialamt muss Rentner trotzdem ein Darlehen zusichern erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Sozialamt muss auch dann Sozialhilfe für Deutschen im Ausland zahlen – BSG-Urteil
Minderjährigen Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, kann im Einzelfall Sozialhilfe zur Sicherstellung einer nach den dortigen Verhältnissen angemessenen Schulbildung gewährt werden, so die Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Az. B 8 SO 11/16 R.
Nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 1 Satz 2 SGB XII stünden Leistungen der Sozialhilfe für Deutsche im Ausland zwar im Ermessen des Sozialhilfeträgers, doch seien bei Vorliegen der sehr restriktiven Tatbestandsvoraussetzungen keine Erwägungen denkbar, die gleichwohl einen Leistungsausschluss rechtfertigen könnten. Insofern bestünde ein Ermessen lediglich hinsichtlich des „Wie“ der Leistungserbringung, nicht aber hinsichtlich des „Ob“.
Die Voraussetzungen des Hinderungsgrundes nach § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XII lägen vorDieser Tatbestand sei dahin auszulegen, dass einem im Ausland mit den Eltern oder dem sorgeberechtigten Elternteil lebenden deutschen Kind bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage Sozialhilfe zu gewähren sei, wenn es wegen des gewöhnlichen Aufenthalts seiner sorgeberechtigten Eltern und damit wegen seiner eigenen Pflege und Erziehung im Ausland (rechtlich) an einer Rückkehr gehindert sei.
Denn es komme nicht darauf an, ob den Eltern die Möglichkeit bestehe, nach Deutschland zurückzukehren. Das Verhalten bzw. der fehlende Rückkehrwille der Eltern könne den Kindern nicht zugerechnet werden ( so auch BSG, Urteil vom 21.9.2017 – B 8 SO 5/16 R – ).
Der unbestimmte Rechtsbegriff der außergewöhnlichen Notlage setzt in der Person desjenigen, der für sich Leistungen der Sozialhilfe beansprucht, besondere Lebensumstände voraus, welche die konkrete und unmittelbare Gefahr einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung existentieller Rechtsgüter begründen
Dazu zählen das Leben (Art 2 Abs 2 Satz 1 Alt 1 GG), die körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 Satz 1 Alt 2 GG), das menschenwürdige Existenzminimum (Art 1 Abs 1 iVm Art 20 Abs 1 GG) oder ein anderes grundrechtlich geschütztes Rechtsgut mit vergleichbar existentieller Bedeutung.
Eine außergewöhnliche Notlage liegt danach auch vor, wenn einem im Aufenthaltsland schulpflichtigen Deutschen die Mittel fehlen, die zur Sicherstellung seiner Teilhabe an einer nach den dortigen Verhältnissen angemessenen Schulbildung unbedingt erforderlich sind
Weil der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich auf die unbedingt erforderlichen Mittel zur Sicherung der physischen Existenz und eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Bei schulpflichtigen Kindern wird dieses Mindestmaß vor allem durch Teilhabe an einer angemessenen Schulbildung gewährleistet, sodass notwendige Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten zum existentiellen Bedarf gehören.
Welche Schulbildung angemessen ist, richtet sich gemäß § 24 Abs 3 SGB XII nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.
Wann sind Leistungen der Sozialhilfe im Ausland unabweisbarDas Kriterium der Unabweisbarkeit stellt als eigenständige Tatbestandsvoraussetzung eine unauflösbare Beziehung zwischen einer außergewöhnlichen Notlage und der begehrten Leistung her. Die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe im Ausland ist unabweisbar, wenn die Leistung nach Art und Umfang das einzige geeignete Mittel ist, um die unmittelbare und konkrete Gefahr für ein grundrechtlich geschütztes Rechtsgut mit existentieller Bedeutung abzuwenden.
Der Unabweisbarkeit von Sozialhilfeleistungen steht nicht entgegen, dass die Mutter des Klägers angefallenen Kosten zur Deckung existenzieller Bedarfe gegebenenfalls erst durch die Aufnahme von Darlehen begleichen konnte.
Nach der Rechtsprechung des Senats setzen Sozialhilfeleistungen zwar vom Grundgedanken her einen aktuellen Bedarf voraus; dies gilt allerdings aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) nicht bei einer Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf eingelegt hat und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss.
Anmerkung vom Experten Detlef Brock: Voraussetzungen des Anspruchs eines Deutschen auf Sozialhilfe im AuslandNach § 24 Abs 1 S 1 SGB 12 erhalten Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, grundsätzlich keine Leistungen. Hiervon kann bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage abgewichen werden, wenn nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus einem der in S. 2 benannten Gründe nicht möglich ist.
Eine außergewöhnliche Notlage setzt die konkrete und unmittelbare Gefahr einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung existenzieller Rechtsgüter voraus.
Die Notlage muss so außergewöhnlich sein, dass sie nur durch die Gewährung von Sozialhilfeleistungen zu beseitigen ist.
Eine außergewöhnliche Notlage ist – nicht – anzunehmen, wenn der Betroffene lediglich bedürftig ist, also überhaupt eine Notlage besteht. Vielmehr muss das physische Existenzminimum nach den örtlichen Verhältnissen konkret und unmittelbar gefährdet sein ( LSG Niedersachsen Az. L 8 SO 77/20 ).
Praxistipp vom ExpertenNach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt Folgendes:
Das Merkmal der Unmöglichkeit der Rückkehr kann auch dann erfüllt sein, wenn eine Rückkehr einen Schaden hervorruft, der bei wertender Abwägung unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 24 SGB XII ein Rückkehrverlangen der Behörde schlechthin ausschließt, etwa wenn im Falle einer Rückkehr schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind (vgl. BSG Urteil vom 21.09.2017 – B 8 SO 5/16 R).
Sozialhilfe für Deutsche die im Ausland leben, wenn das Kind eine schwere Pflegebedürftigkeit hat1. Die Schwere der Pflegebedürftigkeit der Kindes kann einen nach § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XII Grund darstellen, warum die Antragsteller daran gehindert waren, nach Deutschland zurück zu kehren.
2. Das Gleiche gilt für die Mutter und den Vater die aufgrund von Art. 6 GG ebenfalls an der Rückkehr gehindert würden ( LSG NRW Az. L 9 SO 108/22 ).
Der Beitrag Sozialamt muss auch dann Sozialhilfe für Deutschen im Ausland zahlen – BSG-Urteil erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
BSG: Arbeitlosengeld-Antragsteller dürfen wegen Behördenfehler nicht benachteiligt werden
Eine fehlerhaft erstellte Arbeitslosmeldung in Papierform darf die Arbeitsagentur nicht einfach übergehen. Weist die Behörde nach Erhalt des Schreibens nicht auf die Pflicht hin, dass eine Arbeitslosigkeit in persönlicher Vorsprache oder in elektronischer Form im Fachportal der Arbeitsagentur erfolgen muss, verletzt sie ihre Beratungs- und Hinweispflichten, urteilte am Mittwoch, 7. Oktober 2026, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 4/25 R).
Der Arbeitslosengeldantrag kann dann nach dem sogenannten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ab dem Zeitpunkt gelten, ab dem die fehlerhafte Arbeitslosmeldung erfolgt ist. Betroffenen kann damit zu einem früheren Zeitpunkt Arbeitslosengeld I zustehen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen Arbeitslose bei der Arbeitslosmeldung sich persönlich bei der Arbeitsagentur vorstellen. Erst ab diesen Zeitpunkt ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I möglich. Seit dem 1. Januar 2022 ist jedoch auch die elektronische Meldung im Fachportal der Behörde zulässig.
Der verhandelte FallIm konkreten Fall arbeitete die Klägerin als Sozialarbeiterin in einem Betreuungsverein. Doch dann wurde sie wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig und erhielt Krankengeld. Ihr wurde noch während des bis zum 28. März 2023 laufenden Krankengeldanspruchs gekündigt. Um danach nahtlos Arbeitslosengeld I erhalten zu können, stellte sie noch am 16. März 2023 beim „Arbeitsamt“ schriftlich in Papierform einen entsprechenden Antrag. Ihr Antrag enthielt sämtliche Angaben, die für einen Arbeitslosengeld-Antrag erforderlich waren.
Die Behörde meldete sich zunächst nicht. Erst als die Frau erneut das frühere Schreiben an die Arbeitsagentur sandte, rief eine Mitarbeiterin an und teilte ihr mit, dass sie sich persönlich arbeitslos melden müsse. Als die Klägerin dem am 8. Mai 2023 nachkam, erhielt sie erst ab diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld bewilligt.
Arbeitsagentur muss auf fehlerhafte Arbeitslosmeldung hinweisenDie Frau verlangte jedoch ab ihrer ersten Arbeitslosmeldung Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur hätte sie auf den formal fehlerhaften Arbeitslosengeldantrag in Papierform rechtzeitig hinweisen müssen.
Das BSG gab der Klägerin recht. Sie sei so zu stellen, als ob sie ab dem 29. März 2023, nach dem Ende des Krankengeldbezugs, ihren Arbeitslosengeldantrag gestellt hätte. Denn die Arbeitsagentur hätte frühzeitig auf den fehlerhaft in Papierform gestellten Antrag hinweisen müssen.
Bislang sei die Rechtsprechung zwar davon ausgegangen, dass allein die persönliche Arbeitslosmeldung maßgeblich sei und nicht in anderer Weise ersetzt werden könne. Inzwischen sei aber gesetzlich die elektronische Meldung ebenfalls möglich. Dies führe dazu, dass die Arbeitsagentur bei einer fehlerhaften Meldung eine Beratungs- und Hinweispflicht habe.
Komme sie dieser Pflicht nicht nach und erleide der Arbeitslose dadurch einen Nachteil – etwa indem er viel später Arbeitslosengeld bewilligt bekommt – müsse dies ausgeglichen werden. Die Klägerin könne daher verlangen, dass ihr zuerst gestellter Arbeitslosengeldantrag gilt. OB sie ab diesem Zeitpunkt tatsächlich Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, muss noch einmal das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz feststellen. fle
Der Beitrag BSG: Arbeitlosengeld-Antragsteller dürfen wegen Behördenfehler nicht benachteiligt werden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Arbeitnehmer erstreitet fast 2.750 Euro Inflationsprämie: Arbeitgeber muss jetzt zahlen
Wer wenig verdient, darf bei einer Inflationsprämie nicht deshalb zurückgesetzt werden, weil der gesetzliche Mindestlohn gestiegen ist. Mit dieser Begründung hat das Bundesarbeitsgericht einem Arbeitgeber Grenzen gesetzt, der einen Beschäftigten von monatlichen Sonderzahlungen ausgeschlossen hatte.
Der Arbeitnehmer erstritt insgesamt 2.749,88 Euro zuzüglich Zinsen. Das Urteil vom 30. September 2026, Aktenzeichen 10 AZR 62/26, ist für Beschäftigte interessant, denen eine vergleichbare Zahlung mit dem Hinweis auf die Mindestlohnerhöhung verweigert wurde.
250 Euro statt einer monatlichen InflationsprämieDer Kläger arbeitete als Servicekraft in Vollzeit und erhielt zunächst 10,56 Euro brutto je Stunde. Durch die gesetzliche Mindestlohnerhöhung stieg sein Stundenlohn zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro.
Ab November 2022 sagte der Arbeitgeber seinen Vollzeitbeschäftigten eine Inflationspauschale von monatlich 115,38 Euro netto für 26 Monate zu. Wer am Stichtag 30. September 2022 weniger als 11,49 Euro je Stunde verdient hatte, bekam jedoch nur einmalig 250 Euro.
Auch Beschäftigte mit mehr als 4.000 Euro brutto waren nach der betrieblichen Regelung auf diese Einmalzahlung beschränkt. Der vorliegende Rechtsstreit betraf jedoch den Ausschluss eines Arbeitnehmers aus der unteren Lohngruppe.
Arbeitgeber hielt Geringverdiener für weniger betroffenDas Unternehmen argumentierte, Beschäftigte mit einer kräftigen Mindestlohnerhöhung hätten bereits mehr Geld zur Verfügung und benötigten deshalb weniger Ausgleich. Zudem seien sie wegen ihres ohnehin niedrigeren Lebensstandards weniger stark von der Inflation betroffen.
Das BAG ließ diese Rechtfertigung nicht gelten. Wer Beschäftigte bei einer freiwilligen Sonderzahlung in unterschiedliche Gruppen einteilt, braucht dafür sachliche Gründe, die zum Zweck der Zahlung passen.
Der gesetzliche Mindestlohn soll einen Mindestschutz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seine Erhöhung darf deshalb nicht als Begründung dienen, die betroffenen Beschäftigten von einer zusätzlichen Inflationsausgleichsprämie auszuschließen.
Mindestlohn und Inflationsausgleich sind verschiedene AnsprücheDie Inflationsausgleichsprämie musste nach der damaligen gesetzlichen Regelung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gezahlt werden. Bei Mindestlohnempfängern gehörte der erhöhte Mindestlohn bereits zu diesem geschuldeten Entgelt.
Der Arbeitgeber konnte die Erfüllung seiner gesetzlichen Lohnpflicht deshalb nicht als Ersatz für die zusätzliche Entlastung behandeln. Gerade die Beschäftigten mit den niedrigsten Stundenlöhnen sollten den Preis dafür zahlen, dass der Gesetzgeber ihre Lohnuntergrenze angehoben hatte.
So ergeben sich die 2.749,88 EuroDie Nachzahlung entspricht den vorenthaltenen Monatsbeträgen abzüglich der bereits gewährten Einmalzahlung. Es handelt sich um eine nachträglich durchgesetzte Leistung und nicht um eine zusätzliche Strafzahlung gegen den Arbeitgeber.
Berechnung Betrag 26 Monatszahlungen zu jeweils 115,38 Euro 2.999,88 Euro Abzüglich bereits gezahlter Einmalprämie 250,00 Euro Verbleibende Nachzahlung 2.749,88 EuroDie veröffentlichte Urteilsformel spricht dem Kläger Teilbeträge von 2.172,98 Euro und 576,90 Euro zu. Hinzu kommen Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, die für die einzelnen Teilforderungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen.
Zuvor hatten das Arbeitsgericht Zwickau und das Sächsische Landesarbeitsgericht die Klage abgewiesen. Erst vor dem Bundesarbeitsgericht setzte sich der Beschäftigte durch.
Wann andere Beschäftigte eine Nachzahlung verlangen könnenDas Urteil schafft keinen pauschalen Anspruch auf 3.000 Euro für sämtliche Arbeitnehmer. Die damalige Steuerbefreiung erlaubte entsprechende Zahlungen, verpflichtete aber nicht jeden Arbeitgeber dazu.
Ein Anspruch kann sich beispielsweise aus einer verbindlichen Zusage, einer tariflichen Regelung oder dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Wer wegen einer Mindestlohnerhöhung von einer ansonsten gewährten Inflationsprämie ausgeschlossen wurde, hat nach dieser Entscheidung einen konkreten Anlass, seine Forderung prüfen zu lassen.
Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen betrieblichen oder tariflichen Regelung und bereits erhaltenen Zahlungen. Dass auch andere Ausschlusskriterien angreifbar sein können, zeigt der Beitrag zum Inflationsausgleich in der Altersteilzeit.
Nachforderungen können an kurzen Fristen scheiternEin berechtigter Zahlungsanspruch bleibt nicht unbegrenzt durchsetzbar. Arbeitsverträge und Tarifverträge können wirksame Ausschlussfristen enthalten, nach denen Forderungen bereits innerhalb weniger Monate geltend gemacht werden müssen.
Manche Klauseln verlangen zusätzlich eine Klage innerhalb einer weiteren Frist, wenn der Arbeitgeber die Zahlung ablehnt. Ob eine solche Regelung wirksam ist und den konkreten Anspruch erfasst, muss anhand ihres Wortlauts geprüft werden.
Daneben gilt grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist, die regelmäßig am Jahresende beginnt, wenn der Anspruch entstanden ist und die erforderliche Kenntnis vorliegt. Unter diesen Voraussetzungen können Forderungen aus 2023 mit Ablauf des 31. Dezember 2026 verjähren, sofern keine Hemmung oder ein Neubeginn eingetreten ist.
Das neue BAG-Urteil lässt abgelaufene Fristen nicht automatisch neu beginnen. Eine bloße Zahlungsaufforderung hemmt die gesetzliche Verjährung ebenfalls nicht; dafür kommen beispielsweise eine rechtzeitig erhobene Klage oder unter bestimmten Voraussetzungen Verhandlungen über den Anspruch infrage.
Diese Unterlagen helfen bei der PrüfungBetroffene sollten die damalige Prämienzusage, ihre Lohnabrechnungen und die Begründung für den Ausschluss zusammenstellen. Besonders hilfreich ist eine schriftliche Mitteilung, in der der Arbeitgeber die verweigerte Zahlung ausdrücklich mit der Mindestlohnerhöhung erklärt.
Eine Forderung sollte den Zeitraum, die verlangte Summe und die Grundlage des Anspruchs möglichst genau benennen und nachweisbar beim Arbeitgeber eingehen. Weitere Hinweise zur Durchsetzung offener Zahlungen bietet der Ratgeber Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt?
Eine Nachzahlung 2026 ist nicht automatisch steuerfreiDie damalige Steuerbefreiung galt für begünstigte Zahlungen, die Beschäftigten vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 zuflossen. Eine erst 2026 ausgezahlte Nachforderung fällt nicht allein deshalb unter diese Befreiung, weil sie einen früheren Zeitraum betrifft.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, welche Auszahlung der Arbeitgeber arbeitsrechtlich schuldet. Welche Folgen eine damalige Nettozusage für die heutige Abrechnung hat, muss gesondert geklärt werden.
Fragen und Antworten zur verweigerten Inflationsprämie Musste jeder Arbeitgeber eine Inflationsprämie zahlen?Nein, aus der steuerlichen Begünstigung allein entstand keine Zahlungspflicht. Ein Anspruch benötigte eine arbeitsrechtliche Grundlage, etwa eine Zusage, eine tarifliche Regelung oder einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Darf eine Mindestlohnerhöhung den Ausschluss rechtfertigen?Nach dem BAG-Urteil rechtfertigt die gesetzliche Mindestlohnerhöhung den Ausschluss von der zusätzlich gewährten Inflationsprämie nicht. Der Arbeitgeber muss die gesetzliche Lohnuntergrenze ohnehin einhalten.
Stehen anderen Betroffenen ebenfalls 2.749,88 Euro zu?Nicht automatisch, denn dieser Betrag ergibt sich aus der konkreten Zahlungsregelung im entschiedenen Fall. Andere Ansprüche können je nach Zusage, Beschäftigungsumfang und bereits gezahlter Prämie anders ausfallen.
Können Zahlungen aus 2023 noch verlangt werden?Das ist möglich, wenn der Anspruch besteht und keine wirksame Ausschlussfrist versäumt wurde. Bei regulärem Verjährungsbeginn zum Jahresende 2023 droht ohne Hemmung oder Neubeginn die Verjährung mit Ablauf des Jahres 2026.
Reicht ein Schreiben an den Arbeitgeber aus?Ein ausreichend bestimmtes Schreiben kann eine erste vertragliche Ausschlussfrist wahren, sofern es die geltenden Formvorgaben erfüllt. Es ersetzt aber weder eine gegebenenfalls zusätzlich vorgeschriebene Klage noch eine Maßnahme zur Hemmung der gesetzlichen Verjährung.
Quellen: BAG, Pressemitteilung Nr. 32/26 vom 30. September 2026; BAG, Urteilsformel zu 10 AZR 62/26; beck-aktuell, Bericht vom 1. Oktober 2026
Der Beitrag Arbeitnehmer erstreitet fast 2.750 Euro Inflationsprämie: Arbeitgeber muss jetzt zahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Die Verhaftung von Ex-BND-Chef Hanning zeigt den Klüngel zwischen Staatsanwaltschaft und Medien
Zum neuen Bericht des Ausschusses für Energiesicherheit und Netto-Null
Der Sonderausschuss für Energiesicherheit und Netto-Null (ESNZ) hat einen neuen Bericht veröffentlicht [Titel übersetzt]:
„Zero-Sum-Game: Wie Großbritannien die Energiewende neu gestalten kann“
Die zweite Zeile der Zusammenfassung lautet:
„Der politische Konsens, der es Großbritannien ermöglichte, bei der Bekämpfung des Klimawandels und beim Übergang zu sauberer Energie eine weltweit führende Rolle einzunehmen, ist zerbrochen.“
Dies war ein politischer Konsens, der offenbar das Ergebnis einer kalkulierten Triangulation war, bei der eher die Popularität einer Idee als deren Machbarkeit im Vordergrund stand. Die Tories gingen wahrscheinlich davon aus, dass sie, indem sie sich in der Mitte positionierten, Stimmen von der anderen Seite gewinnen und diese nach links drängen würden. Sie dachten, sie könnten sich auch auf ihre Basis verlassen. Das war der einzige Grund, warum der „Netto-Null“-Konsens so lange Bestand hatte.
Nun, das haben sie vermasselt. Beim letzten Mal standen sie in der Mitte und verloren gegen eine weniger unbeliebte Partei, die vorübergehend vorgab, ebenfalls in der Mitte zu stehen. Und sie verloren aus ihrer Basis jene, die sie endgültig aufgegeben hatten. Wie wir wissen, war das Erste, was das blaue Team nach seinem unsanften Sturz „entdeckte“, dass „UK Net Zero“ auch die Selbstzerstörung Großbritanniens bedeutete. Der Konsens, der so lange ihr Leitstern gewesen war, wies tatsächlich auf einen langen Weg des Niedergangs hin, der entweder in einer ausgetrockneten Leiche endete, die in einen Graben fiel …
… oder im ersten Schritt zurück zu dem Punkt, von dem wir gekommen waren.
Der Weg zur Hölle war gesäumt von Schildern wie:
„Net Zero“ ist die Wachstumschance des 21. Jahrhunderts
Die Tories sind nun zumindest bereit, auf die Bremse zu treten. Doch das Land steht unter der Führung derjenigen, die im ESNZ-Ausschuss die Mehrheit bilden. Ihre bevorzugte Erklärung für die neue Spaltung ist der „Benzinpreisschock“, dessen Auswirkungen dazu führten, dass „die Energiewende zum Sündenbock gemacht wurde“.
Ich muss anmerken, dass der Benzinpreisschock bereits zwei Jahre vor dem Zusammenbruch des Konsens‘ stattfand. Das Ende war nur eine Frage der Zeit: Der Konsens wurde durch moralische Selbstdarstellung zusammengehalten, nicht weil er die richtige Antwort auf eine schwierige Frage war. Es war unmöglich, sich gegen „Netto-Null“ zu stellen, denn zu sagen, es sei ein Fehler, brachte dem Sprecher Schande und einen Makel ein, was dazu führte, dass er ausgestoßen und verbannt wurde. Nur die Alten, diejenigen, die nichts zu verlieren hatten, oder einige wenige Mutige, Prinzipientreue und Tollkühne konnten diesem Wahnsinn symbolischen Widerstand leisten.
Der Wahnsinn definierte sich selbst als gut, und naturgemäß war daher jeder böse, der ihm im Weg stand. Wenn Abgeordnete also Zweifel hatten, lächelten sie nur freundlich und schwiegen – mit wenigen rühmlichen Ausnahmen. Sie nahmen die Sache nicht so ernst, wie sie es hätten tun sollen. Wer sich dem Wahnsinn von „Net Zero“ beugt, muss alles ablehnen, was tatsächlich nützlich ist und was man für sein Land tun möchte. Der Appetit von „Net Zero“ ist so groß, dass er, wie Hausschwamm, das Holz von UK zu Staub zersetzt hat.
„Net Zero“ hat nichts mit der Bekämpfung des Klimawandels zu tun. Der Klimawandel mag zwar der Anstoß für das Klimaschutzgesetz gewesen sein, doch wie auf diesen Seiten dargelegt wurde damals anerkannt, dass einseitiges Handeln sinnlos war. Doch nach dem Debakel von Kopenhagen war das alles, was noch übrig blieb. Dann haben wir 2019 unser Angebot ohne Bedingungen unterbreitet in der Hoffnung, dass andere folgen würden.
Die Emissionssenkungen aus Großbritannien reichen nicht aus, um die weltweiten Gesamt-Emissionen zu verringern, die weiterhin steigen. Und wie ich gerne sage – und ich glaube, das erkennen mittlerweile etwas mehr Menschen als früher –, gilt diese Regel nur für territoriale Emissionen. Das bedeutet, dass wir unsere Emissionen senken können, indem wir die Produktion auslagern und die Waren importieren, die wir früher hier hergestellt haben. Wenn also eine Fabrik geschlossen wurde, brachte uns das ein Stück weiter auf dem Weg zur Netto-Null – dem Weg in die Hölle. Die verlorenen Arbeitsplätze waren ein engstirniges Anliegen, und engstirnige Anliegen können keine Rechtfertigung dafür sein, den Fortschritt aufzuhalten.
Es wäre besser gewesen – und hätte vielleicht sogar eine gewisse Relevanz für das Klima gehabt –, wenn Theresa May 2019 das 80-Prozent-Ziel für territoriale Emissionen einfach auf 80 Prozent der durch den Verbrauch verursachten Emissionen geändert hätte, anstatt auf 100 Prozent der territorialen Emissionen, also „Netto-Null“. Das wäre besser gewesen, weil die Schmerzen sofort stark gewesen wären und die Schwelle für allgemeinen Widerstand, das Aufbrechen des Konsens‘, früher erreicht worden wäre: Denken Sie daran, dies konnte nur geschehen, wenn die Notwendigkeit den unvermeidlichen moralischen Makel überwinden konnte, der mit dem Erheben der Stimme einherging.
Das „Netto-Null“-Ziel mag zwar ins Leben gerufen worden sein, um „den Klimawandel zu bekämpfen“, aber selbst ein Kind würde verstehen, dass es nie eine Chance hatte, dies zu erreichen. Denn wir können einfach weiter Dinge importieren, die wir nicht mehr selbst herstellen können. Es kann fast so sein, als hätte sich eine Zeit lang nichts geändert. Die Lichter gehen an, und die Regale im Supermarkt sind gefüllt. Wir können einfach weiter Dinge importieren, die wir nicht mehr herstellen können, bis uns das Geld ausgeht. (Das Geld ist uns eigentlich schon ausgegangen. Aber dank unserer guten Bonität können wir jeden Monat eine neue Kreditkarte bekommen und mit dem Vorschuss die Mindestzahlung für die anderen 150 leisten.)
Nach Ansicht des Ausschusses ist der Begriff „Netto-Null“ mittlerweile toxisch geworden.
Nun, nein. Der Begriff ist nicht das Problem. Das Problem ist das wahnwitzige Gesetz, das ihn vorschreibt – ein Gesetz, das wahnwitzig ist und schon immer war:
1. Als einseitige Maßnahme kann sie selbst im pessimistischsten Szenario keinerlei Auswirkungen auf das Klima haben.
2. Als territoriale Maßnahme können wir eine Zeit lang ohne großen Aufwand so tun, als wären wir tugendhaft, während wir unsere Emissionen exportieren und wie bisher weitermachen.
„Territorial Net Zero“ ist „Net Zero Lite“. Aber es gibt dennoch Einschnitte. Die Bemühungen, unseren Teil des Problems in den Griff zu bekommen – die territorialen Emissionen, die wir nicht exportieren können –, untergraben unsere Lebensweise. Weil die einfachen Maßnahmen zuerst gestrichen werden, müssen immer drastischere Einschnitte vorgenommen werden, um den Rest einzusparen. Das bedeutet ein riesiges und dünnes Netz aus intermittierender Stromversorgung, das zu zerstörten Landschaften, geschädigter Ökologie und teurer Energie führt. Teure Energie führt wiederum zu selbst auferlegten Rationierungen.
Wir sind mittlerweile so weit auf dem Weg in die Hölle vorangeschritten, dass wir, wenn wir zurückblicken, ein Leben sehen, das besser war. Zum ersten Mal in der Geschichte Großbritanniens haben wir den Wohlstand nicht nur verloren, sondern uns bewusst dafür entschieden, ihn aufzugeben. So wie sich einst alle Eltern auf ein besseres Leben für ihr Kind gefreut haben … freuen sie sich nun darauf, ihm ein Land zu hinterlassen, das schlechter ist. Und nicht schlechter wegen des Klimawandels: schlechter wegen des wahnwitzigen Mittels, das wir eingenommen haben, um ihn zu heilen. Wir sehen in der Ferne hinter uns bessere Dinge, die wir bewusst weggeworfen haben – die uns nicht von einem Gegner entrissen wurden.
Dann wenden wir der Vergangenheit den Rücken zu und schleppen uns weiter.
Die nächste, frisch aufgehängte Werbetafel, an der wir vorbeikommen, trägt diesen Slogan:
Denken Sie an die weit reichenden Vorteile der Energiewende!
Man sagt, es gehe um die Botschaft, aber das stimmt nicht. Wir sind von einer trostlosen Landschaft umgeben: Was soll die Botschaft denn aussagen? Dass andere das anders sehen, dass sie Lämmer sehen, die auf einem Hügel mit Frühlingsgras herumtollen?
Die Botschaft, die wir laut Ausschuss brauchen, verbindet „die Energiewende“ – nicht mehr „Netto-Null“, dieser Ausdruck wurde vom Zensor gestrichen – mit Vorteilen wie:
niedrigeren Rechnungen,
wärmere Wohnungen,
Arbeitsplätze und Karrierechancen für junge Menschen,
Energiesicherheit
und gesundheitliche Verbesserungen.
Das ist alles großartig, aber diese Dinge sind allesamt Merkmale der Welt, die wir bewusst hinter uns lassen, und nicht Merkmale der „Netto-Null“-Welt, auf die wir zusteuern – sofern wir uns nicht schon in den Graben stürzen, bevor wir überhaupt dort ankommen.
Der Ausschuss meint, das Ministerium für Energiesicherheit und Netto-Null solle „Netto-Null“ aus seinem Namen streichen. Dem stimme ich zu. Es sollte diesen Begriff auch aus seinem Aufgabenbereich streichen.
Diese Entwicklung als „Straße zur Hölle“ zu bezeichnen, mag übertrieben dramatisch sein. Der Weg zur Hölle ist lang, und das Leben ist immer noch gut. Dass wir Risse erkennen und auf einzelne Fälle des Niedergangs hinweisen können, war schon immer so. Wenn ich vom Spezifischen auf das Allgemeine schließe, tue ich genau das, was passiert, wenn die lokale Zerstörung durch ein Wetterereignis auf die globale Zerstörung durch den Klimawandel verallgemeinert wird. Es sollte also immer eine kritische Stimme geben: Kann es wirklich so schlimm sein? Ich habe bereits gesagt, dass wir „Netto-Null“ schließlich teilweise umgehen können, indem wir Emissionen exportieren. Das wird auch dann noch der Fall sein, wenn der neue „Carbon Border Adjustment Mechanism“ in Kraft tritt. Und letztendlich werden die fossilen Brennstoffe so oder so zur Neige gehen. „Netto-Null“ mag den Weg verkürzen, aber das Ziel ist dasselbe. Ist es trotzdem die Hölle? Wenn ja, dann ist die menschliche Zivilisation überall am Ende, nicht nur hier.
Ohne „Netto-Null“ verläuft die zukünftige Entwicklung der schwindenden Kohlenwasserstoffvorräte meiner Meinung nach ganz anders. Auf jeden Fall wird die Auseinandersetzung mit der endgültigen Kohlenwasserstoffknappheit ohne „Netto-Null“ erst viel später stattfinden. Hundert Jahre später? In dieser Zeit steigen die Kosten für Kohlenwasserstoffe, was Anreize für Alternativen schafft. Erneuerbare Energien waren nie diese Alternativen und können es auch niemals sein. Wenn man sich an der Geschichte orientiert, wird die neue Energieform energiedichter sein als die alte, die, obwohl sie abgelöst wird, niemals zur Neige gehen wird. Sollte die neue Energieform weniger energiedicht sein, dann ist das Fundament der Zivilisation von einer Seite zur anderen gesprungen.
Gegen Ende ihrer Zusammenfassung schreibt der Ausschuss:
Wir sind besorgt über die zunehmende Praxis des „Credibility Laundering“ bei Internetmythen im Zusammenhang mit der Energiewende. Wir würden es begrüßen, wenn Social-Media-Plattformen dazu angehalten oder verpflichtet würden, glaubwürdige Informationsquellen gegenüber solchen zu bevorzugen, die darauf abzielen, Empörung und Fehlinformationen zu schüren.
Ich musste nachschlagen, was „Credibility Laundering“ bedeutet. Es bedeutet, öffentlich Tugendhaftigkeit zur Schau zu stellen, um die Aufmerksamkeit von finstereren Realitäten abzulenken. Ich weiß nicht, wem der Ausschuss dies vorwirft. Ich weiß jedoch, dass der Vorwurf der „Glaubwürdigkeitswäsche“ ein Paradebeispiel im Ausschuss selbst findet, dessen Streben nach Tugendhaftigkeit ihn offenbar blind für die physikalischen Realitäten gemacht hat.
Der Konsens ist zerbrochen. Der Schmerz ist mittlerweile so groß, dass die moralischen Kosten des Widerstands gegen die Netto-Null-Ziele im Vergleich dazu geschrumpft sind. Daher befürchten die hartnäckigen Tugendwächter, die Debatte zu verlieren. Ihre Lösung, die frisch auf die nächste Plakatwand auf dem Weg zur Hölle geklebt wurde, ist der Slogan:
RUHE
==
Entschuldigen Sie bitte diesen etwas zusammenhanglosen Wortschwall. Ich habe am Sonntagabend meine Gedanken sortiert und litt dabei unter dem ersten Herbstvirus. Ich würde mich freuen, wenn jemand in den Kommentaren eine bessere Erklärung für „Net Zero“ hätte als den Triumph des „Virtue Signalling“ über den gesunden Menschenverstand.
==
Die letzten beiden Empfehlungen des Ausschusses [übersetzt als Graphik via Google Translate]:
Link: https://cliscep.com/2026/10/01/on-the-energy-security-and-net-zero-committees-new-report/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Anmerkung des Übersetzers: Es war nicht zu finden, wer sich hinter dem Akronym „Jit“ als Autor verbirgt. Der Website-Admin wies darauf hin, dass der Autor immer noch irgendwo in Lohn und Brot steht und um seinen Arbeitsplatz fürchtet, wenn sein wahrer Name bekannt wird (Ein Umstand, der auf mich noch besorglicher wirkt als der Inhalt dieses Beitrags).
Der Beitrag Zum neuen Bericht des Ausschusses für Energiesicherheit und Netto-Null erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Grundsicherung: Jobcenter will schnelle Vermittlung – Weiterbildung ist trotzdem möglich
Das Jobcenter schlägt die nächste Helferstelle vor, Sie möchten endlich einen Berufsabschluss erwerben: Mit dem Vermittlungsvorrang scheint die Entscheidung bereits gefallen. Doch auch beim Grundsicherungsgeld bleibt eine Weiterbildung möglich, wenn sie bessere Aussichten auf eine dauerhafte Beschäftigung eröffnet.
Das gilt nicht nur für junge Menschen. Auch zum Beispiel mit 48 Jahren können Sie eine Qualifizierung begründen – entscheidend sind Ihre beruflichen Perspektiven.
Vermittlungsvorrang bedeutet kein WeiterbildungsverbotSeit dem 1. Juli 2026 regelt § 3a SGB II den Vorrang der Vermittlung. Die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit geht grundsätzlich anderen Eingliederungsleistungen vor. Wer eine verfügbare und zumutbare Arbeit aufnehmen kann, muss deshalb damit rechnen, dass das Jobcenter zunächst diesen Weg verfolgt.
Die Neuregelung zum Vermittlungsvorrang schafft die Förderung beruflicher Weiterbildung aber nicht ab.
Das Gesetz lässt eine Ausnahme zu, wenn eine Eingliederungsleistung voraussichtlich erfolgreicher zu einer dauerhaften Beschäftigung führt als die sofortige Vermittlung. Die Prüfung darf sich deshalb nicht darin erschöpfen, dass irgendwo eine freie Helferstelle existiert.
Sie muss auch berücksichtigen, welche berufliche Entwicklung eine geeignete Qualifizierung ermöglichen kann.
Auch für Ältere bleibt eine Qualifizierung möglich§ 3a Absatz 2 SGB II hebt Menschen hervor, die noch keine 30 Jahre alt sind. Daraus folgt keine Altersgrenze für Weiterbildung. Die Bundesagentur für Arbeit erläutert, dass die Ausnahme auch ältere Menschen erfasst.
Die Frage lautet: Warum bietet die beantragte Qualifizierung in Ihrem Fall bessere Aussichten auf eine dauerhafte Eingliederung? Dafür müssen bisherige Berufserfahrung, fehlende Kenntnisse und erreichbare Arbeitsplätze zusammenpassen. Wann Weiterbildung trotz Vermittlungsvorrang infrage kommt, hängt somit von der persönlichen Situation ab.
Fiktives Beispiel: Friedrich soll wieder als Helfer anfangenFriedrich ist 48 Jahre alt und lebt in Arnsberg im Sauerland. Er hat keinen Berufsabschluss und arbeitet seit vielen Jahren mit Unterbrechungen als Lager- und Produktionshelfer. Mehrere befristete Beschäftigungen endeten, anschließend brauchte er erneut Leistungen vom Jobcenter.
Nun soll er eine weitere Helferstelle annehmen, die zunächst auf drei Monate begrenzt ist.
Friedrich möchte einen anerkannten Berufsabschluss im Lagerbereich nachholen. Er kennt die Abläufe aus der Praxis, ihm fehlt jedoch die formale Qualifikation. In unserem Beispiel findet er mehrere Stellenanzeigen im erreichbaren Umkreis, in denen Betriebe ausdrücklich ausgebildete Fachlageristen suchen.
Die angebotenen Arbeitszeiten und Arbeitswege könnte er bewältigen.
Damit kann Friedrich einen konkreten Vergleich vorlegen: Die Helferstelle verschafft ihm kurzfristig Einkommen. Der Berufsabschluss könnte ihm dagegen den Zugang zu Stellen eröffnen, für die seine bisherigen Erfahrungen allein nicht ausreichen.
Die Befristung beweist allerdings noch nicht, dass die Weiterbildung vorzuziehen ist. Das Jobcenter muss auch Übernahmechancen und andere Beschäftigungsangebote berücksichtigen.
Diese Nachweise machen den Weiterbildungswunsch belastbarFriedrich sollte seine bisherigen Beschäftigungen mit Dauer, Aufgaben und Gründen für das jeweilige Ende dokumentieren. Daraus kann sich ergeben, dass er trotz praktischer Erfahrung immer wieder in kurze Helfertätigkeiten zurückkehrt.
Besonders hilfreich sind frühere Absagen, wenn Arbeitgeber darin einen fehlenden Berufsabschluss als Einstellungshindernis nennen.
Aktuelle Stellenanzeigen sollten zeigen, welche Qualifikation Betriebe tatsächlich verlangen. Noch aussagekräftiger wäre eine schriftliche Rückmeldung eines Arbeitgebers, dass Friedrich mit dem angestrebten Abschluss grundsätzlich für eine Einstellung infrage käme.
Eine Einstellungszusage ist damit nicht unbedingt Voraussetzung; konkrete Arbeitgeberkontakte können die Prognose jedoch stützen.
Hinzu kommen Angaben zur vorgesehenen Weiterbildung: Abschluss, Inhalte, Dauer, Beginn, Zugangsvoraussetzungen und Erreichbarkeit. Friedrich sollte außerdem erläutern, warum er den Lehrgang voraussichtlich erfolgreich abschließen kann.
So verbindet er seinen Wunsch mit den Punkten, die für einen begründeten Antrag auf einen Bildungsgutschein entscheidend sind.
Das stärkt Friedrichs Antrag Das reicht allein nicht aus Erreichbare Stellen verlangen genau den angestrebten Berufsabschluss. Der allgemeine Hinweis, überall würden Fachkräfte gesucht. Frühere Bewerbungen scheiterten nachweisbar an der fehlenden Qualifikation. Die persönliche Vermutung, mit einem Abschluss werde alles besser. Berufserfahrung und Eignung sprechen für einen erfolgreichen Abschluss. Ein Kursangebot ohne Prüfung der Zugangsvoraussetzungen. Die Qualifizierung eröffnet nachvollziehbar stabilere Beschäftigungsperspektiven. Die Ablehnung jeder Helfertätigkeit aus grundsätzlicher Unzufriedenheit. Ohne Berufsabschluss kann ein Rechtsanspruch bestehenBei Friedrich geht es nicht um einen zusätzlichen Kurs. Er möchte erstmals einen Berufsabschluss erwerben. Dafür enthält § 81 Absatz 2 SGB III eine besondere Regelung: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Förderung durch Übernahme der Weiterbildungskosten.
Dazu gehören unter anderem ein fehlender anerkannter Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer, die Eignung für den Zielberuf, eine voraussichtlich erfolgreiche Teilnahme und bessere Beschäftigungschancen. Auch die vorgeschriebene Beratung sowie die Zulassung von Maßnahme und Träger müssen vorliegen.
Für Personen mit weniger als drei Jahren beruflicher Tätigkeit gelten zusätzliche Einschränkungen; Friedrich hat im Beispiel bereits langjährige Berufserfahrung.
Er sollte deshalb ausdrücklich prüfen lassen, ob dieser Anspruch bei ihm besteht. Ein pauschales „Weiterbildung ist immer freiwillig“ würde die Rechtslage verkürzen. Trotzdem folgt daraus kein Anspruch auf jeden selbst ausgewählten Anbieter oder Kurs.
Der Bildungsgutschein und seine Fördervoraussetzungen bleiben maßgeblich.
Jobcenter und Arbeitsagentur haben unterschiedliche AufgabenFriedrich sollte seinen Qualifizierungsbedarf zunächst im Jobcenter ansprechen und die Beratung zur beruflichen Weiterbildung anstoßen. Seit dem 1. Januar 2025 übernimmt die Agentur für Arbeit die finanzielle Weiterbildungsförderung auch für Jobcenter-Kunden.
Friedrich sollte deshalb klären, wer seinen Antrag bearbeitet und welche Unterlagen noch fehlen.
Die Förderung kann neben Lehrgangskosten auch notwendige Fahrtkosten und weitere teilnahmebedingte Ausgaben umfassen. Bei einer entsprechend geförderten abschlussorientierten Weiterbildung kommen außerdem 150 Euro Weiterbildungsgeld monatlich und Prüfungsprämien infrage.
Vor einer kostenpflichtigen Anmeldung sollte Friedrich die Förderung verbindlich klären.
Das Qualifizierungsziel im Gespräch festhaltenFriedrich sollte darum bitten, den fehlenden Berufsabschluss, das angestrebte Bildungsziel und die nächsten Prüfschritte in der Potenzialanalyse beziehungsweise im Kooperationsplan festzuhalten. Dabei hilft eine konkrete Frage: Welche zusätzliche Information benötigt das Jobcenter, um die dauerhaften Beschäftigungschancen durch den Abschluss beurteilen zu können?
Der Kooperationsplan und mögliche Verpflichtungsbescheide müssen dabei auseinandergehalten werden. Der Plan allein bewilligt noch keine Weiterbildung. Ebenso hängt seine rechtliche Einordnung nicht davon ab, ob Friedrich ihn unterschreibt: Der Kooperationsplan benötigt keine Unterschrift.
Zu dem Gespräch kann Friedrich grundsätzlich einen Beistand mitnehmen. Eine Begleitung zum Jobcenter kann ihn unterstützen und notieren, welche Nachweise die Behörde verlangt und welche weiteren Schritte sie zusagt.
Eine pauschale Ablehnung sollten Sie prüfen lassenDie Aussage „Sie sind über 30, deshalb gibt es keine Weiterbildung“ trägt eine Ablehnung nicht. Auch der bloße Verweis auf den Vermittlungsvorrang beantwortet nicht, ob im konkreten Fall eine Ausnahme greift oder ein Anspruch auf das Nachholen eines Berufsabschlusses besteht.
Lassen Sie sich eine ablehnende Entscheidung über Ihren Förderantrag schriftlich geben und prüfen Sie die Begründung.
Wenn eine Ermessensentscheidung erforderlich ist, muss die zuständige Behörde die maßgeblichen Umstände einbeziehen. Hinweise zum Umgang mit einer unzureichenden Prüfung des Vermittlungsvorrangs können helfen, die entscheidenden Einwände zu ordnen.
Bei Friedrich wären das vor allem der fehlende Abschluss, seine bisherigen Beschäftigungsverläufe und die belegten Aussichten im Zielberuf.
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und richten Sie den Widerspruch an die dort genannte Stelle.
Der Ratgeber zum Widerspruch gegen einen Bescheid erläutert die grundlegenden Schritte.
Den angebotenen Job nicht eigenmächtig ablehnenEin Weiterbildungsantrag setzt bestehende Pflichten nicht automatisch außer Kraft. Friedrich darf deshalb nicht davon ausgehen, dass er die angebotene Stelle allein wegen seines Antrags ablehnen kann. Auch ein Widerspruch gegen die verweigerte Förderung bewilligt noch keinen Kurs und befreit ihn nicht automatisch von Bewerbungs- oder Mitwirkungspflichten.
Er sollte vor einer Ablehnung klären, wie das konkrete Stellenangebot mit seinem Qualifizierungswunsch zusammenhängt. Möglicherweise lässt sich der Zeitraum bis zum Lehrgangsbeginn überbrücken oder eine Qualifizierung während einer Beschäftigung prüfen.
Eine Befristung allein macht eine Arbeit jedenfalls nicht unzumutbar.
FAQ: Weiterbildung trotz Vermittlungsvorrang Gilt die Ausnahme nur bis zum 30. Geburtstag?Nein. Das Gesetz hebt unter 30-Jährige besonders hervor, schließt ältere Leistungsberechtigte aber nicht aus. Entscheidend bleiben die besseren Aussichten auf eine dauerhafte Eingliederung.
Reicht es, dass ich keinen Berufsabschluss habe?Das ist ein wichtiger Ansatzpunkt für eine Förderung nach § 81 Absatz 2 SGB III. Zusätzlich müssen unter anderem Eignung, Erfolgsaussicht und bessere Beschäftigungschancen vorliegen.
Kann ich den Kurs beginnen und die Kosten später beantragen?Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Die Beratung muss vor der Teilnahme stattfinden; auch der Bildungsgutschein muss vor Maßnahmebeginn beim zuständigen Verfahren berücksichtigt werden. Klären Sie die Kostenübernahme vorab.
QuellenBundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein – Voraussetzungen, Zuständigkeit und Förderumfang
Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab
Bundesagentur für Arbeit: Kooperationsplan mit dem Jobcenter
Gesetze im Internet: § 3a SGB II – Vorrang der Vermittlung
Gesetze im Internet: § 81 SGB III – Förderung der beruflichen Weiterbildung
Gesetze im Internet: § 84 SGG – Widerspruchsfrist und Form
Der Beitrag Grundsicherung: Jobcenter will schnelle Vermittlung – Weiterbildung ist trotzdem möglich erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
EM-Rente: Pflegegeld zählt nicht immer als Hinzuverdienst
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht und Angehörige pflegt, muss wegen Pflegegeldes nicht unbedingt eine Rentenkürzung hinnehmen. § 96a Absatz 2 SGB VI nimmt bestimmte Zahlungen an Pflegepersonen ausdrücklich vom Hinzuverdienst aus.
Davon getrennt bleibt die Frage, ob die Pflege mit den Einschränkungen vereinbar ist, auf denen die Rente beruht.
Wann die Zahlung bei der Rente außen vor bleibtNach § 96a Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 SGB VI zählt das Entgelt einer Pflegeperson nicht als Hinzuverdienst, wenn sie es von der pflegebedürftigen Person erhält und es das dem Pflegeumfang entsprechende Pflegegeld nach § 37 SGB XI nicht übersteigt.
Die Deutsche Rentenversicherung erläutert diese Ausnahme für nicht erwerbsmäßige Pflege in ihrer Rechtsanweisung.
Erfüllt Ihre Zahlung diese Voraussetzungen, verbraucht sie auch keinen Teil Ihrer jährlichen Hinzuverdienstgrenze. Sie bleibt bereits bei der Ermittlung des Hinzuverdienstes außen vor.
Die grundsätzliche Verbindung von voller Erwerbsminderungsrente und Pflegegeld muss deshalb nicht zu einer niedrigeren Rente führen.
Fiktives Praxisbeispiel: Thilo pflegt seine herzkranke MutterThilo, 55 Jahre, aus Steinhude in der Region Hannover ist voll erwerbsgemindert. Er erhält eine Rente, weil seine eigene Erkrankung eine regelmäßige Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Arbeitsmarktbedingungen nicht zulässt.
Dennoch unterstützt er seine Mutter Angelika, 78 Jahre. Sie ist herzkrank, schwerbehindert und hat Pflegegrad 3.
Für das Beispiel nehmen wir an, dass Angelikas häusliche Pflege gesichert ist und sie ausschließlich Pflegegeld bezieht. Bei Pflegegrad 3 sind das derzeit 599 Euro monatlich. Anspruchsberechtigt ist Angelika. Sie kann ihrem Sohn davon Geld als Anerkennung für seine Hilfe weitergeben.
Die Beträge und Voraussetzungen erläutert auch der Ratgeber zum Pflegegeld.
Angelika überweist Thilo monatlich 300 Euro. Er übernimmt den überwiegenden Teil der regelmäßigen Unterstützung: Er bereitet kleine Mahlzeiten zu, hilft beim Ankleiden, erledigt leichte Haushaltstätigkeiten und organisiert Arzttermine. Schwere Einkäufe und körperlich belastende Hilfen übernimmt seine Schwester.
Wir setzen voraus, dass die 300 Euro innerhalb des Pflegegeldbetrags liegen, der Thilos tatsächlichem Pflegeumfang entspricht.
Unter diesen Annahmen zählen die 300 Euro nicht als Hinzuverdienst zu seiner Erwerbsminderungsrente. Bei zwölf Zahlungen sind das 3.600 Euro im Jahr, die bei dieser Hinzuverdienstprüfung unberücksichtigt bleiben.
Angelika behält monatlich 299 Euro für die weitere Organisation ihrer Pflege.
599 Euro sind kein pauschaler Freibetrag für jede helfende PersonEntscheidend ist nicht allein, dass eine Überweisung niedriger ausfällt als Angelikas gesamtes Pflegegeld. Das Gesetz stellt auf den Umfang der jeweiligen Pflegetätigkeit ab. Wer nur gelegentlich hilft, kann deshalb nicht allein aus Pflegegrad 3 ableiten, dass jede Zahlung bis 599 Euro geschützt sein müsse.
Dokumentieren Sie bei gemeinsam organisierter Pflege, wer welche Aufgaben übernimmt. Auch die Wahl zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen beeinflusst, wie die Familie die Versorgung finanziert. Bei einer Kombination kann sich das ausgezahlte Pflegegeld anteilig verringern.
Wird die Pflege erwerbsmäßig ausgeübt, gelten andere Regeln. Die DRV weist darauf hin: Liegt eine entsprechende versicherungspflichtige Beschäftigung vor, kann das gesamte Arbeitsentgelt Hinzuverdienst sein.
Pflegezeiten sind nicht automatisch ArbeitsstundenVolle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen richtet sich danach, ob Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
Das ist kein Verbot, Angehörigen zu helfen oder den eigenen Alltag zu bewältigen. Die Voraussetzungen erläutert der Überblick zur Erwerbsminderungsrente.
Daraus folgt für die Einordnung der Pflege: Eine über den Tag verteilte Hilfe mit Unterbrechungen lässt sich nicht schlicht mit einer durchgehenden beruflichen Belastung gleichsetzen.
Entscheidend sind die konkreten Anforderungen, mögliche Pausen, Unterstützung durch andere und die Verlässlichkeit, mit der Sie Tätigkeiten ausüben können.
Thilo kann zum Beispiel nach dem Frühstück seiner Mutter wieder nach Hause gehen und sich hinlegen. An schlechten Tagen springt seine Schwester ein. Er trägt keine schweren Lasten und bestimmt das Tempo seiner Hilfe selbst. Solche Bedingungen unterscheiden sich von einem Arbeitsplatz mit vorgegebenen Abläufen.
Auch die Pflege trotz Erwerbsminderungsrente muss anhand dieser tatsächlichen Umstände beurteilt werden.
Wann die Rentenversicherung genauer hinsehen kannDie finanzielle Ausnahme ersetzt keine medizinische Beurteilung. Wenn die ausgeübten Tätigkeiten auf eine höhere Belastbarkeit hindeuten, kann die Rentenversicherung prüfen, ob die Voraussetzungen der Erwerbsminderung weiterhin vorliegen.
Aussagekräftig können etwa regelmäßig bewältigte schwere körperliche Aufgaben sein oder auch eine dauerhaft hohe Belastung ohne erkennbare Erholung.
Allein die Bezeichnung „Pflegeperson“ beweist keine wiederhergestellte Erwerbsfähigkeit. Ebenso wenig lässt sich aus einer angegebenen Wochenstundenzahl ohne Prüfung der Tätigkeiten und Rahmenbedingungen eine bestimmte tägliche Arbeitsfähigkeit ableiten.
Umgekehrt schützt eine Zahlung unterhalb der Pflegegeldgrenze nicht davor, dass verbesserte gesundheitliche Fähigkeiten berücksichtigt werden.
Finanzielle Prüfung Medizinische Prüfung Welche Zahlung erhält die Pflegeperson von der pflegebedürftigen Person? Welche Aufgaben übernimmt sie tatsächlich, und wie belastend sind diese? Bleibt das Entgelt innerhalb des dem Pflegeumfang entsprechenden Pflegegeldes? Welche Pausen, Hilfen und Einschränkungen prägen die Pflege? Greift die Ausnahme, zählt die Zahlung nicht als Hinzuverdienst. Maßgeblich bleibt das Leistungsvermögen unter üblichen Arbeitsmarktbedingungen. So machen Sie Ihre Situation nachvollziehbarWenn Sie wie Thilo Angehörige pflegen, halten Sie die Aufgabenverteilung, die Zahlungen und Ihre eigenen Belastungsgrenzen schriftlich fest. Hilfreich sind der Pflegegeldbescheid, Überweisungsnachweise und eine kurze Beschreibung des tatsächlichen Tagesablaufs.
Unterscheiden Sie dabei konkrete Hilfeleistungen, Pausen und bloße Anwesenheit. Beschreiben Sie auch, wer einspringt, wenn Ihre Gesundheit die Pflege nicht zulässt.
Beachten Sie die Mitteilungshinweise in Ihrem Rentenbescheid und klären Sie Zweifelsfälle schriftlich mit der Rentenversicherung. Fragen Sie ausdrücklich nach der Ausnahme des § 96a Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 SGB VI.
Eine Auskunft zur Nichtanrechnung des Geldes sollten Sie nicht als pauschale Bestätigung Ihrer medizinischen Belastbarkeit verstehen.
Prüfen Sie außerdem, ob Sie sich bei der Pflegekasse als Pflegeperson erfassen lassen und sozialen Schutz sichern können. Für Thilo ist ebenso wichtig, die Hilfe auf mehrere Schultern zu verteilen.
Dabei können weitere Leistungen neben dem Pflegegeld die Versorgung seiner Mutter unterstützen.
FAQ: Pflegegeld und Erwerbsminderungsrente Muss die gepflegte Person schwerbehindert sein?Ein Schwerbehindertenausweis ist keine Voraussetzung dieser Hinzuverdienstausnahme. Entscheidend sind die Pflege und die gesetzliche Begrenzung der Zahlung. Angelikas Pflegegrad und ihre Schwerbehinderung sind unterschiedliche rechtliche Feststellungen.
Darf Thilo die gesamten 599 Euro erhalten?Das lässt sich nicht allein aus Angelikas Pflegegrad ableiten. Maßgeblich bleibt, ob der Betrag dem Umfang seiner Pflege entspricht und die Voraussetzungen der Ausnahme erfüllt sind.
Gilt die Ausnahme automatisch auch für ergänzende Grundsicherung?Nein. § 96a SGB VI regelt den Hinzuverdienst bei der Rente. Für andere Leistungen gelten eigene Vorschriften. Wenn Sie zusätzlich Unterstützung vom Sozialamt erhalten, müssen Sie die Behandlung von Pflegegeld bei der Grundsicherung gesondert prüfen lassen.
QuellenBundesgesundheitsministerium: Pflegegeld – Anspruch, Verwendung und Leistungshöhe.
Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrenten – Voraussetzungen und Leistungsvermögen.
Deutsche Rentenversicherung: Gemeinsame Rechtliche Anweisungen zu § 96a SGB VI, Abschnitt 3.1.6: Pflegetätigkeit.
Gesetze im Internet: § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen.
Gesetze im Internet: § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung.
Gesetze im Internet: § 96a SGB VI – Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst.
Der Beitrag EM-Rente: Pflegegeld zählt nicht immer als Hinzuverdienst erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Berliner Städtepartnerschaftsverein besucht Projekte in Dêrik
Eine Delegation des Städtepartnerschaftsvereins Friedrichshain-Kreuzberg – Dêrik e.V. hält sich seit dem 28. September in der Partnerstadt Dêrik in Rojava auf. Bei Treffen mit der neuen Stadtspitze sowie Besuchen von Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Wasserprojekten stehen die politischen und administrativen Veränderungen ebenso im Mittelpunkt wie die Fortsetzung der langjährigen Zusammenarbeit.
Zu Beginn der Reise traf die Delegation die neue Bürgermeisterin von Dêrik, Mihemed, und ihren Stellvertreter Carlos Kori. Gesprächsthemen waren der gegenwärtige Integrationsprozess in Syrien, die Veränderungen der kommunalen Strukturen und die künftige Zusammenarbeit mit Friedrichshain-Kreuzberg. Bei einem offiziellen Empfang kam die Delegation außerdem mit Şero Şero zusammen, der als Landrat eine wichtige Funktion in der Region wahrnimmt.
„Gerade in einer Zeit, in der sich die politischen und administrativen Strukturen grundlegend verändern, sind verlässliche Beziehungen auf kommunaler Ebene wichtig“, erklärte Janosch Tries vom Vorstand des Städtepartnerschaftsvereins.
Beitragsbilder © Städtepartnerschaftsverein Friedrichshain-Kreuzberg – Dêrik e.V.
Wirtschaftskrise belastet den Alltag
Die politischen Veränderungen vollziehen sich vor dem Hintergrund einer anhaltenden schweren Wirtschaftskrise. Stark gestiegene Kraftstoffpreise verteuern das tägliche Leben. Zahlreiche Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, darunter Ärzt:innen in staatlichen Krankenhäusern, warten auf ihre Gehälter. Zugleich leben im Großraum Dêrik weiterhin zahlreiche Binnenvertriebene in Camps. Auch die medizinische Versorgung ist von den langfristigen Folgen des seit 2011 andauernden Krieges geprägt. Tausende Ärzt:innen haben Syrien verlassen, und insbesondere in ländlichen Gebieten ist der Zugang zu medizinischer Versorgung weiterhin eingeschränkt.
Mobile Klinik versorgt 19 Dörfer
Die Berliner Delegation begleitete mehrere Einsätze der Mobilen Klinik, die seit 2020 mit Unterstützung des Städtepartnerschaftsvereins betrieben wird. Das gemeinsam mit der Stiftung der Freien Frau in Syrien (SJAS) aufgebaute Projekt richtet sich insbesondere an Frauen und Kinder in abgelegenen Ortschaften, für die der Weg zur nächsten Gesundheitseinrichtung häufig weit ist. Die Mobile Klinik fährt jeden Monat 19 Dörfer im Umland von Dêrik an. Im vergangenen Jahr wurden auf diese Weise mehr als 1.000 Frauen medizinisch versorgt. Zum Angebot gehören neben Untersuchungen und Behandlungen auch Erste-Hilfe-Kurse und medizinische Informationsveranstaltungen.
Schulen vor Umstellung auf Arabisch
Besonders unmittelbar zeigen sich die politischen Veränderungen derzeit im Bildungsbereich. Die Delegation besuchte vier Schulen, die mit Unterstützung des Städtepartnerschaftsvereins und seiner Partnerorganisationen renoviert wurden. In den vergangenen Wochen hatten kurdische Schüler:innen und Familien in verschiedenen Orten Rojavas gegen Einschränkungen des kurdischsprachigen Unterrichts protestiert. „Unsere Sprache ist Kurdisch – und wir haben ein Recht darauf“, lautete eine ihrer zentralen Forderungen.
Auch Lehrkräfte an den von der Delegation besuchten Schulen berichteten von kurzfristigen Veränderungen. Aus Damaskus wurde vorgegeben, den Unterricht größtenteils auf Arabisch umzustellen. Für viele Kinder stellt dies ein erhebliches Problem dar, da sie mit Kurdisch als Alltagssprache aufgewachsen sind. „Für die Kinder ist diese abrupte Umstellung extrem schwierig. Aber was sollen wir machen? Wenn wir die arabischen Lehrpläne nicht befolgen, bekommen sie keinen Schulabschluss“, berichtete eine Lehrerin.
Veränderungen gibt es nach Aussagen der Lehrkräfte auch beim Religionsunterricht. Während zuvor verschiedene Religionen und gemeinsame ethische Werte behandelt wurden, haben die neuen Lehrpläne eine deutlich konservativere islamische Ausrichtung.
Weitere Wasserprojekte geplant
Ein weiterer Schwerpunkt der Reise ist die Wasserversorgung. Bei einem Treffen mit der zuständigen Wasserbehörde beriet die Delegation über die Fortsetzung gemeinsamer Projekte. Anknüpfungspunkt ist der 2024 fertiggestellte Solarbrunnen im Stadtviertel Şehîd Xebat. Die Anlage versorgt rund 5.000 Menschen mit Trinkwasser. Die Gespräche sollen klären, in welchen Bereichen die Zusammenarbeit bei der Wasserversorgung fortgesetzt und um weitere Projekte ergänzt werden kann. Die Delegationsreise des Städtepartnerschaftsvereins Friedrichshain-Kreuzberg – Dêrik dauert noch bis zum 8. Oktober.
Berliner Delegation besucht Partnerstadt DêrikEine Delegation des Städtepartnerschaftsvereins Friedrichshain-Kreuzberg – Dêrik ist zu einem mehrtägigen Besuch in Rojava eingetroffen. Bis zum 8. Oktober will sie in Dêrik gemeinsame Projekte bes...ANF News Städtepartnerschaftsverein: Sicheres Trinkwasser für 5.000 MenschenDer Städtepartnerschaftsverein Friedrichshain-Kreuzberg – Dêrik hat in Kooperation mit der Stadtverwaltung von Dêrik, der örtlichen Wasserbehörde und der örtlichen Initiative „Make Rojava Green Aga...ANF News Delegation aus Berlin in DAANES – Unterstützung für Partnerstadt DêrikEine Delegation der Städtepartnerschaft Friedrichshain-Kreuzberg – Dêrik ist in die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) gereist. Ziel der Reise ist die Übergabe humanitä...ANF News