Sammlung von Newsfeeds

Nord Stream: Recherchen dänischer Journalisten ziehen deutsches Ermittlungsergebnis in Zweifel

Inselbewohner können sich laut Recherchen nicht an vermeintlichen Aufenthalt der „Andromeda“-Segeljacht im Hafen von Christiansø erinnern / Zeugen mussten angeblich über Sichtung mehrerer US-Kriegsschiffe schweigen / Auch bisherige Ermittlungsergebnisse zum konkreten Tathergang werfen Fragen auf
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Fall Herdecke: Horror-Adoptivkinder jetzt in staatlicher Obhut – für 36.600 Euro monatlich

Nachdem ihre 17-jährige Adoptivtochter aus Mali sie letzte Woche mit 13 Messerstichen, schweren Kopfverletzungen und stundenlanger Folter mit einem Deospray und einem Feuerzeug beinahe umbrachte und auch mit ihrem zwei Jahre jüngeren Adoptivsohn aus Haiti offenbar ein äußerst konfliktträchtiges Verhältnis besteht, ist die erst kürzlich zur Herdecker Bürgermeisterin gewählte SPD-Politikerin Iris Stalzer verständlicherweise nicht darauf erpicht, […]

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Big Brother Awards: Überwachungs-Oscar geht an Innenminister Dobrindt

netzpolitik.org - 13. Oktober 2025 - 18:32

Zum 25. Mal wurden die alljährlichen Big Brother Awards vergeben. Negativpreise gehen in diesem Jahr an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, an TikTok sowie an Google. Erstmals gibt es auch Auszeichnungen in der Kategorie „jung und überwacht“.

Seit dem Jahr 2000 werden die Big Brother Awards in Bielefeld verliehen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ecomedia/robert fishman

Am vergangenen Freitag verlieh der Verein Digitalcourage die deutschen Big Brother Awards. Der Datenschutz-Negativpreis geht an Unternehmen, Organisationen, Behörden und Einzelpersonen, die in besonderem Maße Datenschutz und Privatsphäre aushöhlen.

In insgesamt sechs Kategorien vergab die fünfköpfige, erstmals überwiegend weibliche Jury den sogenannten „Oscar der Überwachung“. Im Vorfeld konnten Interessierte Nominierungen einreichen. Zu den diesjährigen Preisträgern zählen unter anderem Google, das Verwaltungsgericht Hannover und das Bundesarbeitsgericht sowie die Videoplattform TikTok.

Neue Kategorie „jung und überwacht“

Erstmals gab es in diesem Jahr Auszeichnungen in der Kategorie „jung und überwacht“. Kinder und Jugendliche des Vereins Teckids stellten in multimedialen Beiträgen zwei ausgewählte Datenschutzprobleme junger Menschen vor. Die Beiträge veranschaulichen soziale Ausgrenzung am Beispiel von iPads im Schulunterricht sowie im Zusammenhang mit dem Messenger-Dienst WhatsApp.

Laut einer Umfrage im Auftrag der DEVK Versicherungen von Mitte 2024 verwendet in Deutschland mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen im Unterricht ein Tablet. In vielen Schulen ist deren Einsatz sogar verpflichtend. Die Kinder von Teckids kritisieren die fehlende Selbstbestimmung und den eingeschränkten Datenschutz, die mit dem Einsatz einhergehen.

Innenminister Dobrindt für „Sicherheitspaket“ ausgezeichnet

Der „unglückliche Gewinner“ der Kategorie „Behörden und Verwaltung“ ist Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Zur Begründung verwies die Rechtsanwältin Elisabeth Niekrenz vom Verein Digitale Gesellschaft in ihrer Laudatio auf das sogenannte Sicherheitspaket des Ministers. Es sieht unter anderem den Einsatz biometrischer Datensuche per Gesichtserkennung im Internet vor. Der Einsatz von Gesichtersuchmaschinen verstößt Niekrenz zufolge gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

Außerdem hat Dobrindt die Prüfung veranlasst, ob die Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir bundesweit vom Bundeskriminalamt eingesetzt werden kann. Das Vorhaben verletzt aus Sicht von Bundes- und Landesdatenschützer:innen verfassungsrechtliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Wir haben beim Bundesinnenministerium nachgefragt, wie es die Auszeichnung bewertet. Eine Sprecherin verwies in ihrer Antwort auf den Koalitionsvertrag, der vorsieht, „dass die Sicherheitsbehörden zeitgemäße digitale Befugnisse erhalten.“ Dabei kämen „selbstverständlich nur Lösungen in Betracht, die den für sie geltenden Rechtsrahmen einhalten“, so die Sprecherin.

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Bürgergeld-Hammer: Gericht spricht Oma Härtefallmehrbedarf für Besuch der Enkel zu

Eine Großmutter hat im Einzelfall Anspruch auf Übernahme ihrer Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit ihren Enkelkindern.

Der Schutz der Familie nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz (GG) umfasst auch die familiären Bindungen zwischen nahen Verwandten – insbesondere zwischen Großeltern und Enkelkindern.

Großeltern-Enkel-Umgang: Grundsatz vs. Ausnahme

Grundsätzlich gilt: Der Umgang von Großeltern mit ihren Enkelkindern ist eine typische Bedarfslage im Rahmen der Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und sozialer Kontakte. Das betrifft auch Bezieher von Grundsicherungsleistungen.

Daher besteht für diesen üblichen Umgang grundsätzlich kein Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II.

Das Urteil im Fokus: Sächsisches LSG stärkt Großmutter

Mit einem wegweisenden Urteil (Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 10.08.2017 – L 3 AS 650/16) hat das Gericht jedoch entschieden, dass die Großmutter (Klägerin) eine atypische Bedarfslage dargelegt hat, die über den üblichen Großeltern-Enkel-Umgang als Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen hinausgeht.

Eine derartige atypische Bedarfslage mit unabweisbarem Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II lag im Fall der Klägerin vor.

Kindeswohl im Mittelpunkt: Mehr als „normale“ Familienkontakte

Die Folge: Die Großmutter hatte Anspruch auf Übernahme ihrer Fahrtkosten mit dem Auto zur Ausübung ihres Umgangsrechts mit den Enkelkindern. Besonderheit hier: Im Gegensatz zum üblichen Verhältnis ersetzte die Klägerin die verstorbene Mutter der Kinder als engste Bezugsperson und war faktisch in deren Rolle eingetreten.

Anmerkung des Verfassers: Einzelfallentscheidung

Verfassungsrahmen: Familienschutz nach Art. 6 GG

1. Grundsatz: Der Umgang von Großeltern mit ihren Enkelkindern ist regelmäßig eine typische, auch bei Grundsicherungsbeziehenden übliche Bedarfslage. Ein Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II besteht hierfür grundsätzlich nicht (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 19.12.2013 – L 7 AS 1470/12).

2. Verfassungsrechtlicher Rahmen: Bei der Prüfung eines Mehrbedarfs nach § 21 Absatz 6 SGB II sind die verfassungsrechtlichen Implikationen zu berücksichtigen. Der Familienschutz des Art. 6 Absatz 1 GG umfasst auch Bindungen zwischen nahen Verwandten, insbesondere zwischen Großeltern und Enkelkind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.06.2014 – 1 BvR 2926/13).

Besonderheiten des Falles: Atypische Bedarfslage begründet Mehrbedarf

3. Besonderheiten des Falles: Die Klägerin war als engste Bezugsperson an die Stelle der verstorbenen Mutter getreten und blieb dies auch nach Übernahme des Sorgerechts durch die Väter sowie der dauerhaften Trennung der Geschwister.

Sie war das einzige familiäre Bindeglied der beiden Enkelkinder zueinander und auf mütterlicher Seite die wichtigste Bezugsperson. Nur sie konnte im Sinne des Kindeswohls sicherstellen, dass die Geschwister weiterhin Umgang hatten.

Hinsichtlich des Enkelkindes X… war hierfür eine gerichtliche Anordnung erforderlich, da ansonsten durch den abrupten Kontaktabbruch zu den engsten Bezugspersonen und dem gewohnten Umfeld das Kindeswohl erheblich gefährdet gewesen wäre.

Daraus ergab sich nicht nur eine rechtliche Verpflichtung aufgrund der familiengerichtlichen Entscheidung, sondern auch eine sittliche Verpflichtung, das Umgangsrecht regelmäßig wahrzunehmen. Es handelte sich folglich nicht um übliche Fahrten im Rahmen alltäglicher familiärer Kontakte, sondern um kindeswohlkausalen Aufwand.

Existenzsichernder Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II

4. Existenzsichernder Bedarf: Dieser zusätzliche Bedarf ist ein existenzsichernder Bedarf im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und – seit dem 3. Juni 2010 – im Sinne des § 21 Absatz 6 SGB II.

Rechtstipp zum SGB XII: Besuchsfahrten zu Enkeln

Grundsätzlich besteht kein Anspruch eines Großvaters auf Erhöhung des Regelsatzes gemäß § 27a Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 SGB XII für Besuchsfahrten zu den Enkeln (LSG Baden-Württemberg, Az. L 2 SO 4004/18).

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Aktivrente 2026 – Sogar mehr Vorteile als angekündigt

Die Koalition hat sich festgelegt: Ab 1. Januar 2026 soll die „Aktivrente“ starten. Dahinter steckt ein zusätzlicher steuerfreier Freibetrag von 2.000 Euro pro Monat für Menschen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig angestellt arbeiten.

Wichtig: Dieser Aktivrenten-Freibetrag kommt zusätzlich zum allgemeinen Grundfreibetrag. Ein Progressionsvorbehalt ist nicht vorgesehen – das Mehr-Netto landet direkt auf dem Konto über den Lohnsteuerabzug.

Doch nicht jeder hat automatisch etwas davon. Und manche Versprechen klingen größer, als sie sind. Wir ordnen ein, zeigen Fallstricke und rechnen an einem Beispiel vor.

Was die Aktivrente wirklich leistet

Kern der Reform: Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Beschäftigung (also ein Anstellungsverhältnis) bleibt bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei, wenn die Arbeit nach der Regelaltersgrenze erbracht wird und der Arbeitgeber Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abführt.

Das Modell soll Anreize setzen, länger zu arbeiten, Fachkräfte zu halten und die Sozialkassen zu stabilisieren. Die Kosten für den Staat werden aktuell mit rund 890 Mio. Euro pro Jahr veranschlagt; eine Evaluation bis 2029 ist geplant.

Zentral ist der Monatsbezug: Die Steuerfreiheit wird zeitanteilig pro Kalendermonat gewährt. Nicht genutzte Freibeträge lassen sich weder in andere Monate noch auf die Rente übertragen.

Auch bei der Steuerveranlagung wird die Monatsgrenze von 2.000 Euro „festgezurrt“, damit es keine nachträgliche Ausweitung gibt.

Wer profitiert – und wer nicht? Profitieren Nicht profitieren Angestellte nach Regelaltersgrenze, deren Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge nach SGB VI abführt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) Selbstständige, Freiberufler, Landwirte – es fehlt das Anstellungsverhältnis mit RV-Beiträgen Beschäftigte mit Steuerklasse I–V – der Freibetrag läuft automatisch im Lohnsteuerabzug Minijobs/Geringfügige (regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig) sowie Konstellationen ohne RV-Beitrag Beschäftigte mit weiterem Job (StKl VI) – möglich, aber der Aktivrenten-Freibetrag darf nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden (Bestätigung gegenüber dem Arbeitgeber notwendig) Beamtinnen/Beamte – der Dienstherr zahlt keine RV-Beiträge; Beamtenbezüge sind daher nicht begünstigt „Dreifacher Grundfreibetrag“? Besser von „Zusatzfreibetrag“ sprechen

Politisch wurde zeitweise von „doppelt“ oder gar „dreifach“ gesprochen. Juristisch sauber ist: Es gibt einen zusätzlichen Aktivrenten-Freibetrag (2.000 €/Monat) neben dem allgemeinen Grundfreibetrag. Beides sind getrennte Mechanismen.

In der Praxis kann das dazu führen, dass effektiv mehr als 2.000 Euro im Monat steuerfrei bleiben – etwa, wenn die zu versteuernde Rente niedrig ist und der Grundfreibetrag (2026 monatsanteilig voraussichtlich rund 1.029 Euro) noch „Luft“ lässt.

Beispielrechnung: So zahlt sich Weiterarbeiten aus

Frau M., 66 Jahre, hat die Regelaltersgrenze erreicht. Ihre steuerpflichtige Rentenkomponente liegt – nach Abzug des Rentenfreibetrags – bei 850 Euro im Monat. Sie nimmt eine Teilzeitstelle mit 2.150 Euro Brutto an.

  • 2.000 Euro davon sind per Aktivrente steuerfrei.
  • 150 Euro wären eigentlich steuerpflichtig.
  • Zusammen mit den 850 Euro aus der Rente liegt Frau M. bei 1.000 Euro steuerpflichtigem Einkommen im Monat und damit unter dem monatsanteiligen Grundfreibetrag (rund 1.029 Euro).

Ergebnis: Keine Einkommensteuer – das gesamte Monatseinkommen bleibt steuerfrei. Sozialbeiträge (insb. KV/PV) fallen unabhängig davon an.

Steuererklärung: nicht automatisch Pflicht – aber aufpassen

Die Aktivrente wird bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt; allein dadurch entsteht keine Pflicht zur Einkommensteuererklärung. Achtung: Andere Tatbestände (z. B. weitere Einkünfte, Lohnersatzleistungen, Steuerklasse VI ohne ausreichende Berücksichtigung,

Zusammenveranlagung) können weiterhin eine Pflichtveranlagung auslösen. Wer mehrere Jobs hat, muss schriftlich bestätigen, dass der Aktivrenten-Freibetrag nicht doppelt genutzt wird.

Sozialversicherung: Was bleibt, was sich ändert

An der Sozialversicherung selbst dreht die Aktivrente nichts grundlegend: Für die begünstigte Beschäftigung werden Beiträge gezahlt (Arbeitnehmer- und/oder Arbeitgeberanteile je nach Zweig).

Gerade das ist politisch gewollt – die Weiterarbeit soll nicht aus dem System „herauslaufen“, sondern die Kassen stabilisieren. Bei Minijobs fehlt diese sozialversicherungspflichtige Basis in aller Regel – deshalb keine Aktivrente-Begünstigung.

Was jetzt zu tun ist

Prüfen Sie zunächst die Beschäftigungsform: Entscheidend ist eine sozialversicherungspflichtige Anstellung – Minijob-Modelle sind hierfür nicht geeignet. Maßgeblich ist außerdem das Erreichen der Regelaltersgrenze, nicht der tatsächliche Rentenbezug.

Haben Sie mehrere Jobs, darf der Aktivrenten-Freibetrag nur in einem Arbeitsverhältnis angewendet werden; klären Sie das frühzeitig mit dem Arbeitgeber und geben Sie die erforderliche Bestätigung ab.

Planen Sie Ihr Netto realistisch und behalten Sie die monatliche Betrachtung im Blick – eine nachträgliche „Jahresglättung“ ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

Fazit

Die Aktivrente ist kein Allheilmittel, aber für viele ein spürbarer Netto-Booster, der Bürokratie reduziert und Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver macht. Wer allerdings selbstständig, verbeamtet oder im Minijob unterwegs ist, geht (vorerst) leer aus.

Entscheidend sind die Details im Monat: sozialversicherungspflichtig, nur ein begünstigtes Arbeitsverhältnis, keine Übertragbarkeit – und der Grundfreibetrag als zweite Stellschraube. So kann das Plus am Ende wirklich in der Tasche bleiben.

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Lebanese President: Talks with Syrian President al-Sharaa Constructive

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. Oktober 2025 - 18:03

Lebanese President Joseph Aoun said on Monday that the recent discussions with Syrian President Ahmad al-Sharaa were constructive, underscoring the importance of strengthening bilateral ties between the two countries.

According to the Lebanese National News Agency, Aoun made the remarks during a meeting with the Association of Economic Journalists, highlighting that the talks focused on mutual respect, security coordination and economic cooperation.

He noted that last Friday’s visit by Syria’s Foreign Minister to Beirut reaffirmed a set of principles aimed at enhancing collaboration across key sectors.

“We must advance our relationship,” Aoun said, pointing to steps such as appointing a Syrian ambassador to Lebanon and forming joint committees to address critical issues, including land and maritime border demarcation and the review of existing bilateral agreements.

President Ahmad Al-Sharaa met with the Lebanese president on the sidelines of the extraordinary Arab summit- the ‘Palestine Summit’ – held in Cairo last March, and on the sidelines of the emergency Arab-Islamic summit in the Qatari capital, Doha, in mid-September.

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Energiewende-Knaller: EU-Recht verbietet Finanzierung von Ausfall-Sicherungs-Gaskraftwerken

„Backup-Kraftwerke dürfen nicht laufen. Sie sitzen da und warten, bis sie gebraucht werden. Für diese Leistung muß irgendjemand bezahlen. Das sind natürlich wir, die Bürger. Blöd, aber ist so, sonst geht das Licht aus. Eine kluge Kanzlei hat jetzt aber herausgefunden, dass wir das gar nicht dürfen, also die Kraftwerke dafür bezahlen, dass sie bereit stehen. Das verbietet nämlich die EU.“

(Zitat Christian Wiesner @ChristianHJW auf TwitterX)

Das Handelsblatt zu dem Fall etwas trockener:

Ein Papier kommt zu dem Schluß, daß die von Wirtschaftsministerin Reiche geplanten Beihilfen für Gaskraftwerke gegen EU-Recht verstoßen. Eines ihrer zentralen Projekte gerät in Gefahr.

Die deutschen „Erneuerbaren Energien“ – also hauptsächlich Windkraft und Photovoltaik, sind nicht grundlastfähig – liefern also fast immer zu wenig oder zu viel Strom. Da nach dem Hauptsätzen der Thermodynamik (1 und 2) und den Erkenntnissen Kirchhoffs und anderer stiller Stars der modernen Industriezivilisation ein Stromnetz stets genau so viel Energie transportieren muß, wie gerade angefordert wird, wird das bundesdeutsche Netz destabilisiert. Um das zu verhindern, muß uns das Ausland laufend unseren Überschuß abnehmen oder unsere Lücken füllen (mit Kern- und Kohlekraft!). Da die Hilfe unserer zunehmend ungeduldig werdenden Nachbarn nicht immer sicher ist, sollten bei Dunkelflaute, Hellflaute oder Dunkelbrise, mindestens 30 Tage im Jahr eigene schnell hochfahrbare Gas-Kraftwerke Unterdeckungen verhindern.

Die Energieversorgung nach dem MOtto „Sonne und Wind schicken keine Rechnung“ ist also etwa doppelt so teuer wie die bisherige, da man zwei Energie-Beschaffungssysteme braucht: 30.000 Windräder und Millionen Solar-Panneele PLUS etliche Gaskraftwerke!

Nun hat ausgerechnet der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe dem einen Riegel vorgeschoben, weil deren Anwälte feststellten, daß die öffentliche Finanzierung der zweiten Gas-Infrastruktur nach EU-Recht offenbar ILLEGAL ist.

Zitat Handelsblatt:

Die auf Wettbewerbs- und Vergaberecht spezialisierte Kanzlei K&L Gates kommt in einem Gutachten für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zu dem Ergebnis, dass die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplanten Back-up-Kraftwerke im Umfang von 20 Gigawatt (GW) Leistung nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind.

Seltsam – ein Energiewende-Superprofiteur will die Energiewende sabotieren? Warum?

Unterstützer der Position der DUH, die „Klima-Union“ der CDU/CSU, verlangen weniger Staat, sondern mehr Markt bei der Energiewende. Wie das in einem grundsätzlich plansozialistischen Projekt gehen soll, wird nicht beantwortet. Von der DUH wird lapidar auf die üblichen Luftschlösser verwiesen:

„Erneuerbare Energien, Flexibilität und Speicher müssen Vorrang genießen“

Was heißt „Flexibilität“? Vermutlich auch das, was Wirtschaftsminister Habeck uns vor zwei Jahren empfahl: Wäsche waschen, wenn der Wind weht – dann trocknet die nasse Wäsche auch gleich schneller draußen.
Aber nur, wenn es nicht gleichzeitig schüttet, würde ein Klimaleugner einwenden. Und was, wenn es wochenlang nicht windet? Soll die schmutzige Wäsche sich dann so lange stapeln? Was sagen Familien mit Kleinkindern dazu?

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Widersprüche im Fall Rojin Kabaiş: DEM-Abgeordnete fordert unabhängige Untersuchung

Die DEM-Abgeordnete Sümeyye Boz hat den Fall der unter ungeklärten Umständen verstorbenen Studentin Rojin Kabaiş auf die Tagesordnung des türkischen Parlaments gebracht. Mit einer schriftlichen Anfrage an Justizminister Yılmaz Tunç sowie einem Antrag auf eine parlamentarische Untersuchung macht sie auf Widersprüche in rechtsmedizinischen Gutachten und mutmaßliche institutionelle Versäumnisse aufmerksam.

Kabaiş war Studentin an der Universität Yüzüncü Yıl in Wan (tr. Van). Ihr Tod vor rund einem Jahr – ihre Leiche wurde 18 Tage nach ihrem Verschwinden am Ufer des Wan-Sees entdeckt – wurde zunächst als Suizid eingeordnet; ein Befund, den Familie und Unterstützer:innen seit Langem anzweifeln. Boz kritisiert in ihren Eingaben, dass insbesondere bei Todesfällen von Frauen vorschnell von Selbsttötung ausgegangen werde. Diese Praxis trage zu einer „Politik der Straflosigkeit“ bei, so die Abgeordnete.

Zwei männliche DNA-Spuren – Herkunft zunächst unklar

Kern der Vorwürfe ist ein forensisches Gutachten des Istanbuler Instituts für Rechtsmedizin. In einem Bericht vom 1. November 2024 wurde festgestellt, dass sich an Proben aus Kabaiş’ Körper zwei unterschiedliche männliche DNA-Spuren befanden – allerdings ohne Angaben darüber, aus welchen Körperbereichen die Proben stammten.

Rojin Kabaiş © Nizamettin Kabaiş

Erst rund zehn Monate später, am 10. Oktober, wurde der Bericht ergänzt: Die Spuren stammten demnach aus dem Brust- („sternal“) und dem Vaginalbereich („intra vaginal“).

In ihrer schriftlichen Anfrage verlangt Boz Antworten auf mehrere Fragen:

▪ Warum wurden die Entnahmestellen im ersten Bericht nicht genannt?

▪ Warum wurde diese Information erst zehn Monate später ergänzt?

▪ Wurde der zeitliche Ablauf durch das Ministerium geprüft?

▪ Gab es während der Erstellung der Gutachten Kontrollmechanismen?

▪ Existieren bei der Gerichtsmedizin Richtlinien, um geschlechtsspezifische Vorurteile bei der Untersuchung von Femiziden und Sexualdelikten zu verhindern?

Kritik am Umgang mit Beweismitteln

Boz verweist zudem auf eine Ungereimtheit zwischen den beiden Gutachten: Obwohl das rechtsmedizinische Institut in der zweiten Stellungnahme die Herkunft der DNA-Spuren präzisierte, wurden diese erneut relativiert – mit dem Hinweis, es könne sich um eine Kontamination handeln. Dabei habe das Institut im selben Schreiben erklärt, dass eine Kontaminationsgefahr ausgeschlossen sei. „Indem die Quelle der Spuren verschleiert wird, werden sie de facto entwertet“, heißt es in der Anfrage.

Parlamentarische Untersuchung beantragt

Mit einem zweiten Vorstoß fordert Boz eine parlamentarische Untersuchungskommission. Der Fall Kabaiş sei kein Einzelfall, sondern offenbare strukturelle Defizite. „Wenn das Lebensrecht von Frauen betroffen ist, begegnen wir einem systematischen Schweigen der Institutionen“, heißt es im Antrag.

Der Tod der Studentin sei Ausdruck eines Zusammenspiels von Versäumnissen – von der Universität über Polizei und Staatsanwaltschaft bis zur Rechtsmedizin. Dass Todesfälle von Frauen häufig als Suizid deklariert würden, sei ein Ausdruck patriarchaler Muster in der Justiz.

„Ein System, das Beweise gegen weibliche Opfer auslegt und Hinweise auf sexualisierte Gewalt ignoriert, produziert keine Gerechtigkeit, sondern reproduziert Straflosigkeit“, heißt es weiter. Der Fall Kabaiş zeige, wie das Vertrauen in eine neutrale Justiz erschüttert werde – insbesondere bei Gewalttaten gegen Frauen.

Ruf nach Rechenschaft und Reform

Boz fordert in beiden Anträgen, alle beteiligten Institutionen – insbesondere das Institut für Rechtsmedigin – zur Rechenschaft zu ziehen. Sie verlangt stärkere Kontrollmechanismen, ein Ende der Beweisunterdrückung bei mutmaßlichen Femiziden sowie eine grundlegende Reform der forensischen und justiziellen Verfahren im Umgang mit Gewalt gegen Frauen. Ziel müsse sein, die Unabhängigkeit rechtsmedizinischer Institute zu stärken und Mechanismen zu schaffen, die das Recht auf Leben von Frauen effektiv schützen. Dafür solle eine parlamentarische Untersuchungskommission eingesetzt werden.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/rojin-kabais-dna-funde-erharten-verdacht-auf-sexualisierte-gewalt-48336 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/anwaltskammer-gerichtsmedizin-blockiert-aufklarung-im-fall-rojin-kabais-48142 https://deutsch.anf-news.com/frauen/gedenkmarsch-in-wan-fordert-gerechtigkeit-fur-rojin-kabais-48140 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/vater-von-rojin-kabais-stellt-antrag-bei-justizministerium-48032 https://deutsch.anf-news.com/frauen/elf-monate-nach-tod-von-studentin-rojin-kabais-familie-klagt-uber-vertuschung-47628

 

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Syria, Turkey discuss strengthening cooperation in humanitarian fields

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. Oktober 2025 - 17:41

Aleppo Governor Azzam al-Gharib met on Monday with Bulent Yıldırım, President of the Turkish Humanitarian Relief Foundation (IHH)

The two sides discussed strengthening cooperation in humanitarian and development fields as well mechanisms for supporting health, education, and public service projects aimed at improving living conditions and enhancing stability in the governorate.

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Macron: We Support the Establishment of an Independent Palestinian State

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. Oktober 2025 - 17:37

French President Emmanuel Macron reaffirmed France’s full support for the establishment of an independent Palestinian state and emphasized the importance of dialogue to promote peace in the Middle East.

According to the news outlet Youm7, Macron made the statement upon his arrival in Sharm El-Sheikh to participate in the “Sharm El-Sheikh Peace Summit” hosted by Egypt.

He said, “France intends to play a very special role alongside the Palestinian Authority, which must have its rightful place and carry out the necessary reforms.”

He added that the participation of Palestinian President Mahmoud Abbas in the summit is “a very positive signal… and a recognition of the Palestinian Authority’s role as a legitimate institution.”

The summit, titled “Sharm El-Sheikh Peace Summit,” is scheduled to be jointly chaired this afternoon by U.S. President Donald Trump and his Egyptian counterpart Abdel Fattah El-Sisi, with leaders from more than twenty countries expected to attend, according to the Egyptian presidency.

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Syria, Germany to enhance Health Cooperation

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. Oktober 2025 - 17:36

Syrian and German officials discussed on Monday prosects of enhancing health cooperation and the upcoming projects during a meeting held on the sidelines of the World Health Summit (WHS) that launched its actvities Sunday in the German capital, Berlin.

A delegation from the Syrian Ministry of Health, headed by Director of the Minister’s Office, Dr. Alaa Abdeen, met with Ms. Christine Totzke, Director General of Asia, Europe and the Middle East Department at Federal Ministry for Economic Cooperation and Development.

The talks dealt with ways to enhance cooperation between the two sides, including a package of upcoming health projects in Syria and their importance in supporting medical services and improving the infrastructure of the health sector.

The German side reaffirmed its ongoing commitment to supporting Syria’s health sector, emphasizing that it is a key factor in achieving stability and development.

For his part, Abdeen expressed the Ministry of Health’s appreciation for the support provided by Germany, stressing the importance of continuing this cooperation to strengthen the capabilities of the Syrian health system and improve its services to meet citizens’ needs.

The World Health Summit (WHS) kicked off Sunday is considered one of the most prominent international gatherings in the health field, bringing together ministers, experts, and organizations from around the world.

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Gefesselt in staatlicher Planwirtschaft

Renten können nur gesichert werden, wenn die Wirtschaft effektiver wird. Preiswerte Energie muss mehr menschliche Arbeit ersetzen. Die Energiewende-Gesetze verteuern jedoch die Energie und schwächen die Wirtschaft. “Die Renten sind sicher”, tönte der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm vor 40 Jahren. Es war die Entgegnung auf Kritik gegen seine Rentengesetze. Die Rücklagen der Rentenkassen wurden für […]

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Trump declares ‘historic dawn” of a new Middle East after Gaza ceasefire

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. Oktober 2025 - 16:22

U.S. President Donald Trump said that the ceasefire in Gaza marks not just the end of a conflict, but the beginning of a “historic dawn for a new Middle East,” bringing closure to a long and painful chapter for both Israelis and Palestinians.

Speaking before the Israeli Knesset, Trump stated that after many years of relentless warfare and constant danger, calm has finally prevailed.

The ceasefire marks a moment that “everything began to change, and change very much for the better” in the Middle East Trump said. “The long and painful nightmare is finally over. Not only for Israelis but also Palestinians, the long and painful nightmare is finally over,” he added.

He emphasized that’’ peace is no longer a distant dream but a tangible reality being built day by day, calling Gaza ceasefire a monumental victory for the entire world.’’

Trump urged all parties to shift focus from suffering and loss toward reconstruction and development. He encouraged Palestinians in Gaza to prioritize economic growth and quality of life, expressing his willingness to be a partner in these efforts and announcing plans to help establish a “Peace Council.”

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Şêx Murşid Xeznewî bei Verkehrsunfall in Norwegen verletzt

Der kurdische Religionsgelehrte und gesellschaftliche Vermittler Şêx Murşid Xeznewî ist in Norwegen zusammen mit seinem Sohn in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Wie am Montag aus dem Umfeld der Familie bekannt wurde, befindet sich der Gesundheitszustand von Xeznewî in einem stabilen Zustand. Sein Sohn wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert.

Weitere Einzelheiten zum Unfallhergang und- ort lagen zunächst nicht vor. Auch Angaben zur Schwere der Verletzungen des Sohnes wurden bislang nicht veröffentlicht.

Wer ist Şêx Murşid Xeznewî?

Şêx Murşid Xeznewî (Murshid Khaznawi) wurde 1977 in der kurdischen Stadt Qamişlo in Nordsyrien geboren. Er ist Sohn des 2005 vom syrischen Regime getöteten Geistlichen Şêx Meşûq Xeznewî und gehört der bekannten religiös-intellektuellen Familie Xeznewî an. In Fortführung der Arbeit seines Vaters ist Murşid Xeznewî als Theologe, Prediger und zivilgesellschaftlicher Akteur aktiv.

Xeznewî im August 2025 beim KOMAW-Kongress in Herne | Foto: ANF

Er studierte islamische Theologie, Philosophie und Mystik sowohl in Syrien als auch im Ausland und setzt sich seit Jahren für interreligiösen Dialog, Frieden und gesellschaftliche Versöhnung ein – insbesondere im Kontext des syrischen Bürgerkriegs. Sein Engagement richtet sich auf die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien, insbesondere zwischen ethnischen und religiösen Gruppen.

Seit Monaten in Europa

In der Öffentlichkeit ist Xeznewî bekannt für seine vermittelnde Rolle im kurdischen Dialog sowie für sein entschiedenes Eintreten gegen Gewalt, Extremismus und autoritäre Strukturen. Seit einigen Monaten hält er sich in Europa auf und nimmt regelmäßig an Veranstaltungen zur Lage in Syrien teil. Seine Reden und Veröffentlichungen betonen Werte wie Toleranz, Gerechtigkeit und spirituelle Integrität. 

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KESK-Marsch für Rücknahme der Entlassungen von Staatsbediensteten

Mit einem mehrtägigen Protestmarsch von Amed (tr. Diyarbakır) nach Ankara fordern die Konföderation der Gewerkschaften der öffentlichen Bediensteten (KESK) und die Gewerkschaft der Büroangestellten (BES) die Rücknahme der Entlassungen per Notstandsdekret sowie die vollständige Rehabilitierung der Betroffenen. Der Marsch startete am Montag mit einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude in Amed.

Unter dem Motto „Wir holen uns unsere Arbeit zurück – Wir marschieren gegen Unrecht“ zogen die Teilnehmenden vom Şêx Seîd-Platz bis zum Justizpalast. An der Spitze wurde ein Transparent mit der Aufschrift „Dies ist ein Marsch für Gerechtigkeit“ gezeigt; es waren Parolen wie „Recht, Gesetz, Gerechtigkeit kommen durch Widerstand“, „Jin, Jiyan, Azadî“, „Schulter an Schulter gegen Faschismus“ und „Es lebe der Widerstand der Werktätigen“ zu hören.

Demonstration für Gerechtigkeit und Demokratie

Die Ko-Vorsitzende der BES-Sektion in Amed, Güneş Özel, erklärte, der Marsch richte sich nicht nur gegen die Entlassungen nach dem vermeintlichen Putschversuch von 2016, sondern sei ein Aufruf an die gesamte Gesellschaft, für soziale Gerechtigkeit, Demokratie und Menschenwürde einzutreten. Trotz der Aufhebung des Ausnahmezustands vor sieben Jahren werde das „Dekret-Regime“ de facto weitergeführt, so Özel.

Zehntausende ins soziale Abseits gedrängt

Die Gewerkschafterin erinnerte daran, dass weit mehr als 125.600 Beamt:innen in der Türkei durch Notstandsdekrete aus dem Staatsdienst entfernt wurden – darunter über 4.200 KESK-Mitglieder. Sie sprach von systematischer Kriminalisierung gewerkschaftlicher Arbeit und betonte, viele der Betroffenen seien ohne jegliche Verbindung zu Gülen-nahen Strukturen aus dem Dienst entlassen worden. „Die Dekrete wurden mit der Logik von ‚Bestrafung durch Hunger‘ eingeführt – ein Angriff auf Menschenwürde und Existenz. Auch Frauen-, Kinder- und Kulturvereine sowie kurdische Sprachinstitute wurden geschlossen“, so Özel.

Todesfälle als Folge der Entlassungen: „Wer trägt die Verantwortung?“

Özel erinnerte an mehrere Menschen, die infolge der Dekret-bedingten Arbeitslosigkeit und Isolation gestorben seien – darunter mehrere Ärzt:innen. Einige seien posthum rehabilitiert worden – ein „Akt bürokratischer Grausamkeit“, wie sie sagte. Ihre Frage an die Verantwortlichen: „Wenn jemand an den Folgen dieser Praxis stirbt – wer ist dann der Täter?“

Forderungen an Justiz und Regierung

Özel forderte die sofortige Rücknahme aller Entlassungen von KESK-Mitgliedern, einschließlich vollständiger Wiedergutmachung ihrer beruflichen und sozialen Rechte. Zudem müsse das Justizministerium den Stimmen aus der Zivilgesellschaft endlich Gehör schenken.

Der Ko-Vorsitzende von KESK, Ahmet Karagöz, unterstrich, dass viele der Entlassungen auf demokratisch legitime Forderungen zurückzuführen seien: Friedensengagement, Kritik an der Bildungspolitik, Einsatz für Gleichberechtigung und die Forderung nach öffentlichen Dienstleistungen in Kurdisch und Sprachen anderer Minderheiten seien kein Verbrechen, sondern Grundrechte. „Wir werden weiter für ein gerechteres Land und eine friedlichere Welt kämpfen“, so Karagöz.

Marsch führt durch mehrere Provinzen

Der Protestmarsch von KESK und BES soll durch mehrere Provinzen führen, darunter Riha (Urfa), Semsûr (Adıyaman), Dîlok (Antep), Adana und Mersin. Am Freitag soll die Demonstration dann den Zielort, die türkische Hauptstadt Ankara, erreichen. Dort ist eine Großkundgebung unter der Teilnahme weiterer Gewerkschaften geplant.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gedenken-an-gewerkschafter-bei-protest-gegen-khk-entlassungen-45991 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/spate-gerechtigkeit-fur-veli-sacilik-25677 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/islamischer-prediger-fethullah-gulen-in-den-usa-gestorben-43982

 

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Wie in Russland über das Ende der Kämpfe in Gaza berichtet wird

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 13. Oktober 2025 - 16:00
Wenn das russische Fernsehen über den Krieg in Gaza berichtet hat, hat es immer einen Bericht aus Israel und einen Bericht aus Gaza gezeigt, um beide Seiten des Krieges zu zeigen. So auch am Sonntagabend, als das russische Fernsehen in seinem wöchentlichen Nachrichtenrückblick über das Ende der Kämpfe in Gaza berichtet hat. Ich habe beide […]
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Digital Networks Act: Entscheidender Herbst für Netzneutralität

netzpolitik.org - 13. Oktober 2025 - 15:59

Teile der Netzneutralität könnten demnächst auf den Prüfstand kommen. Mit dem anstehenden Digital Networks Act will die EU-Kommission den Markt für Telekommunikation neu aufstellen. Dabei könnten die Vorgaben für bezahlte Überholspuren gelockert werden – und womöglich eine Datenmaut eingeführt werden.

Netzneutralität: Motor oder Bremse des Internets? – Alle Rechte vorbehalten Foto: IMAGO / NurPhoto; Bearbeitung: netzpolitik.org

Lange Zeit war es üblich, im Mobilfunk Telefonie über das Internet (VoIP) zu blockieren. Manche Betreiber sperrten Chat-Dienste wie WhatsApp in ihren Netzen. Andere unterbanden den Zugriff auf VPN-Dienste oder sogar E-Mail-Postfächer – meist, um eigene Produkte wie den Goldesel SMS oder Auslandstelefonie zu schützen. Denn über das offene Internet erreichbare Online-Dienste haben ihnen das Wasser abgegraben. Das ist Vergangenheit: Heutzutage ist kaum noch vorstellbar, wie die meisten Mobilfunkbetreiber ihre Kund:innen gegängelt haben.

Vor zehn Jahren hat die EU das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich festgeschrieben. Netzbetreiber, ob für Festnetz oder Mobilfunk, können seitdem nicht mehr willkürlich Online-Dienste, Websites oder Endgeräte ausschließen oder anderweitig diskriminieren. Die Netzneutralität soll sicherstellen, dass das Internet offen bleibt und nicht zu einer Spielart von Kabel-TV verkommt, bei dem jedes Stückchen des Netzes in zubuchbare Pakete verpackt und vermarktet wird.

Nun sollen nach dem Willen der EU-Kommission zumindest Teile dieser Regeln zur Netzneutralität auf den Prüfstand. Die Kommission bereitet dafür derzeit ein umfassendes Gesetz rund um Telekommunikation vor. Präsentieren will sie ihren Entwurf des sogenannten Digital Network Act (DNA) noch in diesem Jahr. Als Teil des Gesetzgebungsverfahrens hat sie im Sommer grobe Vorstellungen skizziert und um Stellungnahmen gebeten, die netzpolitik.org ausgewertet hat.

Wiedergänger Datenmaut

Für Debatten sorgen vor allem zwei Aspekte: Zum einen verweist die Kommission ausdrücklich auf mutmaßliche Rechtsunsicherheiten rund um sogenannte Spezialdienste. Damit sind besonders anspruchsvolle Online-Dienste gemeint, die sich über das offene Internet nicht realisieren lassen, bespielsweise garantiert ruckelfreie medizinische Eingriffe übers Internet. Manchen Netzbetreibern sind die Vorgaben aus Brüssel zu streng oder nicht detailliert genug, Verbraucherschutzorganisationen hingegen warnen vor bezahlten Überholspuren zu Lasten des freien Netzes.

Dieses Internet der Zukunft wünschen sich die mächtigen Telekom-Konzerne

Zum anderen wirkt offenkundig der Vorschlag einer Datenmaut weiterhin nach. Vor Jahren hatte der inzwischen aus der Kommission ausgeschiedene Thierry Breton in den Raum gestellt, große Online-Dienste wie Netflix oder Meta für den Zugang in europäische Netze extra bezahlen zu lassen. Damals hat sich Breton zwar eine Abfuhr eingehandelt, den aktuellen DNA-Stellungnahmen zufolge scheint das Thema aber noch nicht restlos erledigt zu sein.

Branche springt auf Zeitgeist auf

Das hat einen einfachen Grund: Politisch fällt es immer schwerer zu vertreten, meist aus dem US-amerikanischen Silicon Valley stammende IT-Megakonzerne regulatorisch und steuerrechtlich mit Samthandschuhen anzufassen, während deren Milliardengewinne in den Taschen der Unternehmen und Aktionäre verschwinden. In den vergangenen Jahren verabschiedete EU-Gesetze wie der Digital Services Act und der Digital Markets Act zählen zu den ersten Anläufen, die Macht der großen Online-Dienste zumindest teilweise einzudämmen.

Die letzten derartigen Versuche dürften das nicht bleiben, schließlich gibt es bei Alphabet & Co. noch viel zu holen. Nicht nur die Kommission sieht das so: Seit Jahren finden sich in Beschlüssen des EU-Rats oder des Parlaments regelmäßig Forderungen danach, dass alle Akteure im digitalen Raum „einen fairen und angemessenen Beitrag zu den Kosten öffentlicher Güter, Dienstleistungen und Infrastrukturen zu leisten“ haben, heißt es etwa in der europäischen Erklärung digitaler Grundrechte.

Auf eine Datenmaut muss das nicht zwangsläufig hinauslaufen, in Frage käme etwa auch eine Digitalsteuer, mit der sich mehr Gerechtigkeit versuchen ließe. Doch an dem scheinbar naheliegenden Instrument hat sich die EU bislang die Zähne ausgebissen. Zu groß war der Widerstand aus der Industrie und manchen EU-Ländern, die etwa Großkonzerne mit Steuervorteilen locken – oder auch verhindern wollen, dass eine mit Eigenmitteln ausgestattete EU-Kommission zu mächtig würde.

Diese Situation haben vor allem große Netzbetreiber auszunutzen versucht. Um den EU-Verantwortlichen die Idee so schmackhaft wie möglich zu machen, zettelten sie unter dem Schlagwort „Fair Share“ besagte Debatte über eine Datenmaut an: Im Tausch gegen eine abgeschwächte Netzneutralität sollen Online-Dienste einen „fairen“ Beitrag für die Nutzung europäischer Infrastruktur leisten, so das Kernargument.

Letzter Versuch „Streitbeilegungsstelle“

Bislang sind sie damit abgeblitzt. Große Netzbetreiber wittern mit dem DNA jedoch ihre vorerst letzte Chance, einen Mechanismus zur Kostenbeteiligung gesetzlich verankern zu lassen. Die europäischen Ex-Monopolisten scheinen sich darauf geeinigt zu haben, sich gemeinsam für eine Vermittlungsstelle einzusetzen. Offenbar an Gerichten vorbei, die solche bisher seltenen Streitigkeiten aufgelöst haben, soll dieser auf den ersten Blick unverfängliche „dispute resolution mechanism“ etwaige Auseinandersetzungen rund um Zusammenschaltungsentgelte zwischen Netzbetreibern und Inhalteanbietern auflösen.

Entsprechend nehmen viele aktuelle Stellungnahmen zum DNA die Debatte wieder auf – mit weitgehend den gleichen Argumenten, die bereits bei einer vorherigen Konsultation ausgetauscht wurden. So verweist etwa die Nichtregierungsorganisation Internet Society (ISOC) auf Untersuchungen des EU-Gremiums GEREK, in dem sich europäische Telekom-Regulierungsbehörden koordinieren. Wiederholt haben dort die Regulierer in Untersuchungen festgestellt, dass der sogenannte Interconnection-Markt funktioniere und falsche Regulierung das offene Internet gefährden könnte.

„Der vorgeschlagene Mechanismus zur Streitbeilegung bei Vereinbarungen zur IP-Zusammenschaltung – der dem diskreditierten ‚Fair Share‘-Modell entspricht – sollte abgelehnt werden, da es keine Hinweise auf ein Marktversagen oder die Notwendigkeit regulatorischer Eingriffe gibt“, fasst ISOC, welche maßgeblich an der derzeitigen Internet-Governance beteiligt ist, den unveränderten Stand der Debatte zusammen.

Solche Debatten musste ISOC seit seiner Gründung Anfang der 1990er-Jahre schon mehrfach führen. Es dürfte auch nicht das letzte Mal sein, dass große Netzbetreiber einstige Pfründe wie das sogenannte Terminisierungsmonopol wieder aufleben lassen wollen.

Internet lebt von „Autonomie und Innovation“

Etwas grundsätzlicher erklärt ISOC, warum dies ein Rückschritt wäre: Die Einführung formaler Mechanismen wie eines Streitbeilegungsmechanismus oder „erleichterte Zusammenarbeit“ würde das Erfolgsmodell des Internets untergraben, warnt die Organisation. Damit würde „die Grenze zwischen freiwilliger Optimierung und vorgeschriebener Leistung verwischt“, was zu Reibungsverlusten in einem System führen würde, das von Autonomie und Innovation lebe.

Netzbetreiber und Online-Diensteanbieter mögen zwar ein gemeinsames Interesse an einer guten Endnutzererfahrung haben. Doch es sei ein grundlegender Fehler, dies mit einer gemeinsamen Verantwortung gleichzusetzen, die regulatorischer Durchsetzung bedürfe, so ISOC: „Der Erfolg des Internets beweist dies, da es auf einem dezentralen Modell beruht, in dem jeder Akteur seine eigenen Abläufe unabhängig optimiert, ohne vorgeschriebene Koordination oder gemeinsame Leistungsgarantien.“

Vor unerwünschten Effekten warnt auch die Menschenrechtsorganisation Article 19, die sich für Meinungs- und Informationsfreiheit einsetzt. Ein Mechanismus zur Streitbeilegung „würde großen Netzbetreibern Verfahrensinstrumente an die Hand geben, um unter dem Vorwand der Streitbeilegung Gebühren von Online-Diensten zu verlangen.“ In die selbe Kerbe schlagen europäische Verbraucherschutzorganisationen wie BEUC oder Euroconsumers sowie nationale Organisationen, etwa der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband oder die österreichische Arbeiterkammer Wien.

Außer großen Ex-Monopolisten wie Telekom Deutschland oder Orange scheint ohnehin kaum jemand Gefallen an der Streitbelegungsidee zu finden. So weist etwa der kleine italienische Netzbetreiber UGL Telecomunicazioni auf die Gefahren von Überregulierung hin und fügt hinzu: „Die Lösung ist einfacher, und es ist ziemlich seltsam, dass sie noch nicht umgesetzt wurde: Online-Dienste sollten verpflichtet werden, in allen Mitgliedstaaten, in denen sie präsent sind, Steuern zu zahlen, ohne auf Strategien wie sogenannte Steueroasen zurückzugreifen“.

Angeblich unklare Spezialdienste

Tatsächlich scheinen sich viele Akteure auf dem Markt präzisere Regeln zu wünschen, etwa der Industrieverband DigitalEurope. Der vertritt praktisch das Who-is-who der internationalen IT-Branche, von Apple über Nintendo bis hin zu Red Hat. „Unsicherheit hält Anbieter davon ab, innovative Dienste wie 5G-Slicing oder vertikale Anwendungen mit extrem niedriger Latenz einzuführen“, klagt der Verband in seiner Stellungnahme. „Um Anwendungsfälle der nächsten Generation zu ermöglichen, ist es wichtig zu klären, ob solche Dienste mit der Netzneutralität vereinbar sind.“

EU-Kommission stellt Netzneutralität zur Debatte

Bislang ist allerdings völlig unklar, an welchen Stellen genau nachgeschärft werden sollte. Sowohl die EU-Regeln aus dem Gesetz als auch die begleitenden Leitlinien, in denen GEREK akribisch genau erläutert, unter welchen Bedingungen solche Spezialdienste erlaubt sind, sollten eigentlich einen recht genau abgesteckten Rahmen vorgeben. Solange solche Überholspuren technisch objektiv notwendig sind und dabei das offene Internet nicht untergraben, können Netzbetreiber ihrer Fantasie freien Lauf lassen.

In Deutschland wäre dies etwa die Telekom, die im Vorjahr mit einem speziellen Gaming-Paket sehr wohl ein Produkt mit „5G-Slicing (…) mit extrem niedriger Latenz“ eingeführt hat. So groß scheint die Verunsicherung, anders als es so manche Stellungnahme aus der Branche behauptet, also nicht zu sein.

Zumindest dem deutschen Digitalministerium waren im vergangenen Sommer keine Fälle bekannt, in denen „innovative Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit Network Slicing“ untersagt wurden, teilte damals ein Sprecher der Ministeriums mit. „Wir halten die Vorgaben der EU-Verordnung und die diese erläuternden Leitlinien des GEREK auch grundsätzlich für klar und sachgerecht“, so der Sprecher.

Sollte die EU-Kommission diesen Bereich verändern, dürfe es keine unerwünschten Nebenwirkungen geben, mahnt ISOC: „Soweit die Rolle von Spezialdiensten im Rahmen der EU-Regeln für Netzneutralität geklärt werden muss, halten wir es für wichtig, dass ein solcher Prozess die Offenheit des Internets verteidigt und es vermeidet, ‚Innovation‘ als Rechtfertigung für diskriminierende Behandlung oder geschlossene Ökosysteme zu verwenden.“

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Lavrov: No Settlement for Middle East Conflict without Establishing a Palestinian State

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. Oktober 2025 - 15:14

Russian Foreign Minister Sergei Lavrov stressed on Monday that a long-term settlement to the Middle East conflict is impossible without establishing a Palestinian state.

Lavrov told reporters from Arab countries that U.S. President Donald Trump’s plan to settle the Israeli-Palestinian conflict only dealt with Gaza and didn’t deal enough with Palestinian state.

“We have noted that Donald Trump’s peace plan only addresses the Gaza Strip. It mentions statehood, but in rather general terms,” Lavrov said.

Lavrov also stated Russia hoped all the agreements reached between Israel and Hamas under the plan would be implemented.

Last week, President Vladimir Putin said that Russia was ready to help peace efforts, using its contacts with all parties in the region.

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