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BU-Rente bei Depression durchgesetzt: Versicherung muss 2.000 Euro monatlich zahlen

Wer wegen einer psychischen Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, braucht finanzielle Sicherheit. Doch selbst nach einer Ablehnung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Niederlage vor Gericht kann sich eine weitere Prüfung lohnen.

Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen 7 U 190/21. Ein psychisch erkrankter Projektleiter setzte dort eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 Euro durch.

Erst abgelehnt, dann vor dem Oberlandesgericht erfolgreich

Der Mann hatte in der Softwareentwicklung gearbeitet, Kunden betreut und ein Team geführt. Nach einer depressiven Dekompensation bei einer schizotypen Persönlichkeitsstörung konnte er seine beruflichen Anforderungen nach Überzeugung des Oberlandesgerichts nicht mehr ausreichend bewältigen.

Die Versicherung verweigerte zunächst die Leistung, auch das Landgericht Hanau wies seine Klage ab. Das Oberlandesgericht klärte das Berufsbild genauer auf und holte ein weiteres psychiatrisches Gutachten ein.

Zugesprochen wurden 35.569,25 Euro für rückständige Leistungen und überzahlte Beiträge zuzüglich Zinsen sowie die laufende Rente ab Dezember 2019. Hinzu kam eine Beitragsbefreiung; die laufenden Leistungen wurden für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum 30. November 2034, zugesprochen.

Entscheidend ist, was im bisherigen Beruf nicht mehr geht

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung prüft nicht einfach, ob jemand krank ist. Nach § 172 Versicherungsvertragsgesetz kommt es darauf an, ob der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner bisherigen gesunden Ausgestaltung krankheitsbedingt ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann.

Deshalb sagt die Berufsbezeichnung allein wenig aus. Hinter „Projektleitung“ können sehr unterschiedliche Anforderungen stehen: technische Planung, schwierige Kundengespräche, Personalverantwortung und Entscheidungen unter Zeitdruck.

Wer noch einzelne sachliche Aufgaben erledigen kann, ist deshalb nicht automatisch seinem gesamten bisherigen Beruf gewachsen. Die Prüfung muss die tatsächliche Tätigkeit erfassen und darf sich nicht auf ein abstraktes Berufsbild beschränken.

Sechs Monate krankgeschrieben reichen nicht automatisch

Im Frankfurter Verfahren enthielt der Vertrag eine wichtige Klausel: War die erforderliche Berufsunfähigkeit sechs Monate ununterbrochen nachgewiesen, galt sie rückwirkend von Beginn an. Eine zusätzliche Zukunftsprognose war dafür nicht erforderlich.

Eine sechsmonatige Krankschreibung ersetzt diesen Nachweis allerdings nicht. Das Oberlandesgericht unterschied ausdrücklich zwischen Arbeitsunfähigkeit und der vertraglich vorausgesetzten Berufsunfähigkeit.

Für Betroffene bedeutet das: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollten durch aussagekräftige medizinische Unterlagen und eine genaue Tätigkeitsbeschreibung ergänzt werden. Viele Policen verlangen mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum, doch die konkreten Bedingungen müssen im eigenen Vertrag geprüft werden.

Depression und Burnout: Die Bezeichnung entscheidet nicht über die Rente

Die Überschrift „BU-Rente bei Depression und Burnout“ darf keine falsche Sicherheit vermitteln. Der Frankfurter Fall betraf eine konkret festgestellte psychische Erkrankung mit nachgewiesenen Auswirkungen auf die Berufsausübung.

Auch bei Beschwerden, die Betroffene als Burnout beschreiben, kommt es auf den ärztlich belegten Gesundheitszustand und die beruflichen Einschränkungen an. Ein Schlagwort ersetzt weder die medizinische Untersuchung noch die Prüfung der Versicherungsbedingungen.

Eine Depression kann einen Leistungsanspruch begründen, führt aber nicht automatisch zur Rente. Beschrieben werden muss beispielsweise, wie Konzentrationsprobleme, Antriebsmangel oder eingeschränkte Belastbarkeit die bisherige Arbeit beeinträchtigen.

Ein ablehnendes Gutachten muss überprüfbar bleiben

Die praktische Botschaft des Falls reicht über die einzelne Diagnose hinaus: Ein Gutachten muss die richtigen beruflichen Anforderungen und den richtigen Zeitraum untersuchen. Eine Ablehnung wird nicht allein dadurch überzeugend, dass sie medizinisch formuliert ist.

Für den Leistungsantrag empfiehlt sich deshalb eine nachvollziehbare Beschreibung des früheren Arbeitsalltags mit Aufgaben, Zeitanteilen und Belastungen. Arztberichte sollten dazu erklären, welche Fähigkeiten eingeschränkt sind und wie sich das auf diese Tätigkeiten auswirkt.

Bei einer Ablehnung sollten Versicherte die Begründung mit ihrem Vertrag und ihren Unterlagen abgleichen lassen. Der Streit mit einem privaten Versicherer gehört vor die Zivilgerichte; ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren wie gegen einen Rentenbescheid ist hier nicht vorgesehen.

Private BU-Rente und Erwerbsminderungsrente sind unterschiedliche Ansprüche

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente betrachtet grundsätzlich das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung prüft dagegen den bisherigen Beruf anhand des vereinbarten Versicherungsschutzes.

Eine Ablehnung durch die Deutsche Rentenversicherung beendet deshalb nicht automatisch den privaten Anspruch. Gegen-Hartz erläutert dies ausführlicher im Beitrag „EM-Rente abgelehnt: Das gilt für die private BU“.

Einen weiteren Überblick bietet der Vergleich von Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente. Beide Leistungen müssen nach ihren jeweiligen Voraussetzungen geprüft werden.

Quelle zum Urteil: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 9. Juli 2025, Az. 7 U 190/21 – Volltext.

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Krankengeld: Krank in der Probezeit – Arbeitgeber zahlt erstmal keinen Lohn

Wer kurz nach dem Start im neuen Job erkrankt, bekommt vom Arbeitgeber grundsätzlich noch keine Entgeltfortzahlung. In den ersten vier Wochen kann stattdessen die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld zahlen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit an, wechselt die Zuständigkeit.

Ab dem 29. Beschäftigungstag muss grundsätzlich der Arbeitgeber übernehmen – für bis zu sechs Wochen. Anschließend kann wieder Krankengeld folgen.

Die ersten vier Wochen zählen ab Beginn des Arbeitsverhältnisses

Nach § 3 Absatz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz entsteht der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach vier Wochen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Gemeint sind 28 Kalendertage, nicht 28 tatsächlich geleistete Arbeitstage. Wochenenden zählen mit.

Auch eine Erkrankung unterbricht diese Wartezeit nicht, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Diese Regel gilt unabhängig davon, ob Sie eine Probezeit vereinbart haben. Eine sechsmonatige Probezeit bedeutet deshalb keineswegs, dass Sie sechs Monate ohne Lohnfortzahlung auskommen müssen. Arbeits- oder Tarifverträge können günstigere Regelungen enthalten.

Prüfen Sie deshalb bei Krankheit in den ersten vier Wochen eines neuen Jobs auch Ihre vertraglichen Ansprüche.

Fiktives Beispiel: Magnus erkrankt am neunten Beschäftigungstag

Magnus ist 36 Jahre alt, lebt in Wienhausen bei Celle und beginnt an einem Montag eine neue Stelle als Forstarbeiter. Bereits am Dienstag der zweiten Arbeitswoche erkrankt er an einer Lungenentzündung. Seine Ärztin stellt noch an diesem Tag fest, dass er arbeitsunfähig ist.

Für das Beispiel nehmen wir an: Magnus arbeitet sozialversicherungspflichtig in einer unbefristeten Stelle, ist gesetzlich mit Krankengeldanspruch versichert und hat keine günstigere vertragliche Regelung zur Entgeltfortzahlung.

Der Dienstag ist sein neunter Beschäftigungstag. Magnus hat die vierwöchige Wartezeit noch nicht erfüllt. Sein Arbeitgeber bezahlt die zuvor geleistete Arbeit, muss für den krankheitsbedingten Ausfall zunächst aber grundsätzlich keinen Lohn fortzahlen.

Magnus wendet sich deshalb sofort an seine Krankenkasse. Unter den genannten Voraussetzungen kann sie ab dem Tag der ärztlichen Feststellung Krankengeld zahlen.

Ab Tag 29 beginnt die Entgeltfortzahlung

Bleibt Magnus über das Ende der vierten Beschäftigungswoche hinaus arbeitsunfähig, beginnt am Montag der fünften Woche die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Magnus muss dafür nicht zwischendurch einen Tag arbeiten.

Entscheidend ist, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht und die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Die Krankheitstage während der Wartezeit verkürzen die anschließenden sechs Wochen Entgeltfortzahlung nicht. Für Magnus beginnt dieser Zeitraum deshalb erst am 29. Beschäftigungstag. Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit reicht er bis einschließlich Tag 70.

Während der Arbeitgeber den Lohn fortzahlt, ruht das Krankengeld grundsätzlich.

Zeitraum im Beispiel Wer zahlt Magnus? Bis zur Erkrankung am neunten Beschäftigungstag Der Arbeitgeber vergütet die geleistete Arbeit. Beschäftigungstag 9 bis 28 Die Krankenkasse zahlt unter den genannten Voraussetzungen Krankengeld ab der ärztlichen Feststellung. Beschäftigungstag 29 bis 70 Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit und fortbestehendem Arbeitsverhältnis zahlt grundsätzlich der Arbeitgeber das Entgelt für bis zu sechs Wochen fort. Ab Beschäftigungstag 71 Ist Magnus weiterhin arbeitsunfähig und besteht sein Anspruch fort, zahlt wieder die Krankenkasse Krankengeld.

Die Tabelle zeigt einen angenommenen langen Krankheitsverlauf. Wird Magnus früher wieder arbeitsfähig, kehrt er in den Job zurück und erhält seinen normalen Arbeitslohn.

Bei späteren Rückfällen gelten eigene Regeln zur erneuten Erkrankung nach einer kurzen Arbeitsphase; ein einzelner Arbeitstag eröffnet nicht automatisch weitere sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Krankengeld ersetzt nicht den gesamten Nettolohn

Gerade am Anfang eines neuen Jobs kann die Erkrankung finanziell spürbar werden. Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des maßgeblichen Nettoentgelts. Es gilt außerdem eine gesetzliche Höchstgrenze.

Die 90-Prozent-Grenze beim Krankengeld ist deshalb keine Zusage, dass Sie diesen Anteil Ihres Nettolohns tatsächlich ausgezahlt bekommen.

Vom errechneten Krankengeld gehen regelmäßig noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Bei höheren Einkommen begrenzt zusätzlich der Höchstbetrag des Krankengeldes die Leistung.

Magnus sollte bei seiner Krankenkasse klären, welche Entgeltangaben sie vom neuen Arbeitgeber benötigt und wie hoch sein täglicher Zahlbetrag ausfällt.

Arbeitgeber sofort informieren und früh zum Arzt gehen

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Das gilt auch während der ersten vier Wochen, obwohl noch kein gesetzlicher Entgeltfortzahlungsanspruch besteht.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt diese persönliche Krankmeldung nicht.

Für das frühe Krankengeld ist zudem die ärztliche Feststellung entscheidend: Außerhalb einer stationären Behandlung entsteht der Anspruch grundsätzlich erst an diesem Tag. Warten Sie deshalb nicht mehrere Tage ab, nur weil Ihr Arbeitgeber einen Nachweis möglicherweise erst später verlangt.

Magnus lässt seine Arbeitsunfähigkeit bereits am Dienstag feststellen und meldet seiner Kasse, dass er sich noch in der Wartezeit befindet.

Dauert die Erkrankung an, lassen Sie die weitere Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig feststellen. Grundsätzlich muss dies spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende geschehen; Samstage zählen hierfür nicht als Werktage.

Auch bei Folgebescheinigungen und Unterbrechungen beim Krankengeld kommt es auf die genauen Zeitpunkte an. Vereinbaren Sie den Folgetermin möglichst vor Ablauf Ihrer aktuellen Krankschreibung.

Der Versicherungsschutz muss Krankengeld einschließen

Die gesetzliche Krankenversicherung allein reicht nicht in jeder Konstellation. Wer nur familienversichert ist, hat daraus keinen Krankengeldanspruch. Auch ein Minijob begründet für sich keinen Anspruch auf Krankengeld. Privatversicherte müssen ihren vereinbarten Krankentagegeldschutz prüfen. Magnus’ Beispiel lässt sich deshalb nicht unverändert auf jedes Beschäftigungsverhältnis übertragen.

Ebenso setzt der dargestellte Wechsel zum Arbeitgeber voraus, dass die neue Stelle fortbesteht. Endet das Arbeitsverhältnis während der Krankheit, müssen die Zahlungsansprüche gesondert geprüft werden. Ein bereits entstandener Krankengeldanspruch kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterlaufen.

Das Ende des Jobs bedeutet also nicht unbedingt, dass Sie auch Ihren Krankengeldanspruch verlieren.

Die zweite Krankengeldphase beginnt keine neue Höchstdauer

Wegen derselben Krankheit besteht grundsätzlich für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ein Krankengeldanspruch. Zeiten, in denen der Anspruch wegen der Entgeltfortzahlung ruht, zählen dabei mit. Frühere anrechenbare Krankheitszeiten können die verbleibende Dauer zusätzlich verkürzen.

Für Magnus bedeutet das: Nach den sechs Wochen Arbeitgeberzahlung beginnt kein neuer Zeitraum von 78 Wochen. Bei einem sehr langen Verlauf sollte er frühzeitig klären, wann seine Leistung endet und welche Absicherung nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld infrage kommt.

FAQ: Krank kurz nach dem Jobstart Muss ich vier Wochen tatsächlich gearbeitet haben?

Nein. Entscheidend ist die vierwöchige ununterbrochene Dauer des Arbeitsverhältnisses. Krankheitstage und Wochenenden zählen bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis mit.

Zahlt der Arbeitgeber ab dem 29. Krankheitstag?

Hier zählt der 29. Beschäftigungstag. Bei Magnus beginnt die Entgeltfortzahlung deshalb bereits am 21. Tag seiner Arbeitsunfähigkeit.

Muss Magnus vor dem Wechsel zum Arbeitgeber wieder gesund sein?

Nein. Auch bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit kann nach Ablauf der Wartezeit die Entgeltfortzahlung beginnen. Die zuvor bezogenen Krankengeldtage kürzen deren sechswöchige Dauer nicht.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit: Krankengeld.
Gesetze im Internet: § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz – Anspruch und Wartezeit; § 5 – Anzeige- und Nachweispflichten; § 46 SGB V – Anspruchsbeginn; § 47 – Berechnung; § 48 – Dauer; § 49 – Ruhen.
Gesundheitsportal des Bundes: Krankengeld.
Techniker Krankenkasse: Haben neu eingestellte Beschäftigte einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

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Wissenschaft vs. Pseudowissenschaft – Warum es keine Klimakrise gibt. John Clauser DEUTSCH

Dr. John Clauser ist Professor an der Universität von Kalifornien, Campus Berkeley, und Nobelpreisträger für Physik 2022.
Er erklärt, wie das Klima wirklich funktioniert – und wie die Tricks der Lobbyisten funktionieren. Auf der 17. Konferenz des Europäischen Instituts für Klima und Energie (EIKE) hielt er einen ausführlichen Vortrag zu diesem Thema. Das aktuelle Video ist von unserer Greta von der Klimaschau professionell übersetzt worden.

Der Youtube-Kanal „mitgeschnitten“ hat die Videos für EIKE gedreht: 

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Due Ukraine kostet uns die Altersversorgung

Auslandskanzler Friedrich Merz benutzte quasi bei Nacht und Nebel einen Sonderzug. Nein, nicht den von Udo besungenen „Sonderzug nach Pankow“ – sondern einen nach Kiew. Und auch nicht, um einem Boxkampf Vitali Klitschkos anzuschauen, sondern um Wolodymyr Selenskyj einmal mehr die Ehre zu geben. Im Gepäck hatte er wieder einmal so viele Milliarden Euro, dass […]

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Das Gedächtnis der Zukunft

Vor fast fünfhundert Jahren schrieb der gerade einmal achtzehnjährige Étienne de La Boétie seinen Diskurs über die freiwillige Knechtschaft. Dieser Text, der danach fragt, wie Freiheit verloren geht und wie Menschen sich daran gewöhnen können, sich zu unterwerfen, wird heute in Frankreich Schüler:innen an Gymnasien zur Lektüre vorgelegt.

Warum unterwerfen sich Menschen?

La Boéties Antwort, die uns bis heute beschäftigt, handelt nicht allein von Tyrannei. Die erste Generation mag noch mit Gewalt unterworfen werden. Doch nachfolgende Generationen, die bereits unter dem Joch geboren werden und Freiheit nie kennengelernt haben, können beginnen, die Ordnung, in die sie hineingeboren wurden, für den natürlichen Zustand des Lebens zu halten. Die Gewohnheit, so La Boétie, lehre den Menschen, „das Gift der Knechtschaft zu schlucken, ohne es bitter zu finden“. Es geht dann nicht mehr allein darum, sich zu unterwerfen, sondern darum, das Gift zu trinken und nach einer Weile nicht einmal mehr zu spüren, dass es Gift ist.

Eine mit Gewalt errichtete Ordnung kann mit der Zeit zur Gewohnheit werden. Doch eine andere Frage macht La Boétie für uns heute noch bedeutsamer: Gewöhnt sich der Mensch nur an seine eigene Unterwerfung, oder kann er sich auch an das Unrecht gewöhnen, das dem Menschen unmittelbar neben ihm widerfährt? Übertragen wir diese Frage auf die Türkei und Kurdistan, tritt uns eine schwer lastende Geschichte entgegen.

Gewalt wird uns häufig nicht von dem Punkt an erzählt, an dem sie beginnt, sondern von dem, an dem sie sichtbar wird. Wenn ein Schuss fällt, sehen wir die Gewalt. Doch was geschieht, bevor der Schuss fällt?

Wie nennt man es, wenn eine Mutter zwanzig Jahre lang nach dem Grab ihres Sohnes sucht?

Trotz ihres hohen Alters und ihrer Krankheit reiste Fatime Ülüş von Straßburg bis zum Cûdî, um das Grab ihres Sohnes zu finden, nach dem sie seit Jahren gesucht hatte. Aysel Tuğluk saß im Gefängnis, als ihre Mutter starb. Nachdem sie mit einer Genehmigung an der Beerdigung teilgenommen hatte, sah sich die Familie aufgrund der Drohungen und Angriffe auf dem Friedhof gezwungen, den Leichnam der gerade erst beigesetzten Mutter wieder aus dem Grab zu holen.

Wie nennt man es, wenn ein Mensch seine Mutter nicht begraben kann?

Dies sind nicht nur die Geschichten zweier Menschen. Im Gedächtnis nahezu jedes Kurden und jeder Kurdin, die diese Zeilen lesen, dürfte ein anderer Name, ein anderes Dorf, ein anderes Gefängnis, ein anderes Grab auftauchen. Die Frage lautet daher nicht nur: „Ist all das geschehen?“

Wie hat sich eine Gesellschaft daran gewöhnt, mit all dem zu leben?

Unter welchen Begriff von Gewalt fallen die Vertreibung aus dem eigenen Dorf, die jahrelange Ungewissheit über das Schicksal eines Angehörigen, die Unmöglichkeit, die eigenen Toten zu bestatten, oder der Zwang, die Legitimität der eigenen Sprache und Identität fortwährend unter Beweis stellen zu müssen? Wenn wir Gewalt erst in dem Augenblick beginnen lassen, in dem ein Schuss fällt, machen wir ein ganzes Leben unsichtbar, das diesem Augenblick vorausgegangen ist. Lösen wir die Reaktion von den Bedingungen, die sie hervorgebracht haben, verurteilen wir nicht nur die Handlung, sondern entleeren sie zugleich ihres politischen Gehalts.

Die Beständigkeit von Herrschaft erwächst nicht allein aus der Fähigkeit, Zwang auszuüben; sie beruht, wie La Boétie beschreibt, auf einem Geflecht aus Bindungen und Interessen. Der Staat muss daher nicht nur danach betrachtet werden, was er den Kurd:innen antut, sondern auch danach, wie er die Begriffe prägt, durch die die türkische Gesellschaft auf die Kurd:innen blickt. Die kurdische Sprache wurde über viele Jahre weniger als eine Frage von Sprache und Rechten denn als Teil einer Sicherheitsfrage behandelt. Die Forderungen der Kurd:innen nach Identität, Sprache und einer eigenen politischen Zukunft wurden nicht als eine Frage von Rechten, sondern als Bedrohung definiert. Die ausgeübte Repression wiederum wurde mit Begriffen wie dem „Schutz der Ordnung“ und dem „Fortbestand des Staates“ legitimiert.

Das Dokument über einen „Zerschlagungsplan“, das auf September 2014 datiert sein soll, wurde Ende 2015 zum Gegenstand parlamentarischer Beratungen. Die darauf folgenden Ausgangssperren, Todesfälle und Vertreibungen in Cizîr, Sûr und Nisêbîn fanden Eingang in internationale Menschenrechtsberichte. Kurdistan erlebte dies als einen historischen Bruch und schrieb es als solchen in sein Gedächtnis ein.

Doch was sah die Türkei?

Warum wurde die Zerstörung, die Kurdistan erlebte, für weite Teile der Türkei nicht zugleich zu einem gesellschaftlichen und moralischen Bruch? Wie konnte das, was ein Volk als Katastrophe erlebte, in den Augen einer anderen Gesellschaft lediglich eine Sicherheitsfrage bleiben?

Wann wird die Sprache des Staates zur Sprache der Gesellschaft?

Und die vielleicht noch schwerwiegendere Frage lautet: Warum wurde das Unrecht, das die Kurd:innen erlebten, im Westen der Türkei nicht in gleichem Ausmaß und mit derselben Kontinuität zu einem gesellschaftlichen Bruch? Warum gelang es Gewerkschaften, Wissenschaft, Presse, linken, sozialistischen und säkularen Kreisen sowie dem Rechts- und Menschenrechtsbereich nicht, dies zu einer ihrer zentralen Fragen zu machen?

Ein Ereignis erschüttert die Menschen zunächst. Dann wird es zur Nachricht, anschließend zur Zahl und schließlich zur Statistik. Am Ende kann der Ausnahmezustand, den ein Volk erlebt, zur Kulisse des gewöhnlichen Lebens seines Nachbarn werden.

Der Mensch kann sich nicht nur an seine eigene Unterwerfung gewöhnen, sondern auch an das Unrecht, das einem anderen widerfährt.

Gerade deshalb gilt es, an Ismail Beşikçi zu erinnern. Er überschritt die Grenzen der offiziellen Wissensordnung; er setzte sich mit dem „Reformplan für den Osten“ (Şark Islahat Planı), der Zwangsansiedlung und Dersim auseinander, behandelte die Kurdistanfrage in den Begriffen des Kolonialismus und zahlte dafür einen Preis. Er zeigte sowohl der Wissenschaft als auch der türkischen Gesellschaft, dass es möglich ist, anders zu sehen. Wenn ein Mensch sehen konnte, genügt es nicht, lediglich zu sagen: „Wir wussten es nicht.“

Warum haben so viele Menschen nicht gesehen?

Zusammenzuleben bedeutet, auch die Gewalt, die dem Nachbarn widerfährt, als Gewalt erkennen zu können.

Heute ist in der Türkei von einer neuen politischen Phase die Rede. Der Staat bezeichnet sie als „terrorfreie Türkei“, während innerhalb der kurdischen politischen Bewegung die Begriffe „Frieden und demokratische Gesellschaft“ in den Vordergrund treten. Dass die Waffen schweigen, ist von Bedeutung. Doch kein politischer Prozess kann bedeuten, das historische Gedächtnis der Kurd:innen und ihre Vorstellungen von der Zukunft auf null zu setzen.

Denn all diesen Debatten liegt eine tiefere Frage zugrunde: das Selbstvertrauen eines Volkes.

Wenn einem Volk über Generationen hinweg vermittelt wird, welche Zukünfte für es nicht möglich sind, wenn das Nachdenken über das eigene Schicksal als Verbrechen, Bedrohung oder Separatismus gebrandmarkt wird, dann droht nicht nur eine bestimmte politische Forderung verloren zu gehen, sondern das kollektive Vertrauen darauf, dass eine andere Zukunft möglich ist. Die dauerhafteste Form der Herrschaft, die über ein Volk errichtet werden kann, besteht nicht darin, ihm zu sagen, was es nicht tun kann, sondern darin, es irgendwann selbst nicht mehr daran glauben zu lassen, dass es auch anders handeln könnte. Was Zwang nicht vermag, kann Gewohnheit vollenden.

Doch die Geschichte Kurdistans verweist noch auf eine andere Kontinuität. Aufstände wurden niedergeschlagen, Organisationen zerschlagen, Menschen getötet und ins Exil getrieben. Trotz alledem trat der Anspruch der Kurd:innen, über ihre eigene Zukunft mitzubestimmen, zu unterschiedlichen Zeiten, mit unterschiedlichen Generationen und unterschiedlichen Mitteln immer wieder hervor.

Der gegenwärtige Prozess kann erfolgreich sein oder auch scheitern. Frieden zu wollen und die gesamte Zukunft eines Volkes vom Erfolg irgendeines politischen Prozesses abhängig zu machen, sind nicht dasselbe. Verzichtet ein Volk jedoch auf das Recht, über seine eigene Zukunft nachzudenken, handelt es sich nicht um einen Strategiewechsel.

Es ist ein historischer Bruch.

Die gegenwärtige Phase birgt noch ein weiteres Risiko. Widerstandssymbole, Begriffe und historische Bedeutungen, die sich in den vergangenen fünfzig Jahren tief in das Gedächtnis der kurdischen Gesellschaft eingeschrieben haben, können innerhalb einer neuen politischen Sprache neu definiert werden. Selbstverständlich liest jede Generation ihre Vergangenheit neu; Formen des Kampfes, Begriffe und politische Mittel können sich verändern. Die Gefahr liegt nicht in der Veränderung selbst.

Die Gefahr besteht darin, dass die Grenze zwischen einem neuen Nachdenken über die Vergangenheit und einer Veränderung ihrer Bedeutung entsprechend den Bedürfnissen der Gegenwart verschwimmt. Denn das Gedächtnis eines Volkes bewahrt nicht nur, was es erlebt hat, sondern auch, welche Bedeutung es dem Erlebten gegeben hat.

Wenn das, was für eine Generation Widerstand bedeutete, der nächsten nur noch als Irrtum vermittelt wird und das, wofür in einer bestimmten Epoche ein Preis gezahlt wurde, in einer anderen nur noch als eine Last erscheint, die es zu überwinden gilt, dann lässt dies die Vergangenheit nicht verschwinden. Es bewirkt etwas Leiseres: Es lässt die Vergangenheit an ihrem Platz, verändert aber ihre Bedeutung.

Deshalb sind die Vergangenheit zu verklären und die Bedeutung der Vergangenheit zu bewahren nicht dasselbe. Wir müssen künftigen Generationen nicht die Antworten von heute hinterlassen. Aber damit sie ihre eigenen Antworten geben können, müssen wir dafür sorgen, dass sie wissen, was geschehen ist, wogegen Widerstand geleistet wurde, was verteidigt wurde und welche Zukünfte man sich vorstellte.

Gerade deshalb müssen wir fünfzig Jahre vorausdenken, an das Jahr 2075.

Ein kurdisches Kind, das 2075 im Schulalter sein wird, ist heute noch nicht geboren. Ein Großteil der heutigen Akteur:innen und Zeitzeug:innen, uns eingeschlossen, wird dann nicht mehr da sein. Wir wissen nicht, welche Organisationen, Regime und Grenzen noch bestehen werden. Aber wir können heute beeinflussen, was dieses Kind einmal besitzen wird:

Werden Kurd:innen im Jahr 2075 noch immer andere um das Recht bitten müssen, in ihrer eigenen Sprache zu leben?

Werden sie ihre eigene Geschichte noch immer in den Archiven anderer lesen müssen?

Aus wessen Gedächtnis werden sie von Şêx Seîd, Dersim, dem 15. August, den Dorfräumungen und Cizîr erfahren?

Werden sie lediglich wissen, welchen Preis die Generationen vor ihnen gezahlt haben, oder werden sie auch wissen, warum diese Widerstand leisteten, was sie verteidigten und welche Zukunft sie sich vorstellten?

Dies ist kein politisches Rezept, sondern eine Bestandsaufnahme dessen, was wir hinterlassen.

Die Kurd:innen des Jahres 2075 werden sich möglicherweise nicht in den Organisationen von heute organisieren und nicht die Begriffe von heute verwenden. Es geht nicht darum, ihnen die Antworten der Gegenwart einzuprägen, sondern ihnen die Mittel zu hinterlassen, mit denen sie ihre eigenen Fragen stellen können: eine Sprache, ein Archiv, Institutionen, historisches Gedächtnis und kollektives Selbstvertrauen.

Vor fast fünfhundert Jahren stellte ein gerade einmal achtzehnjähriger junger Mann eine Frage, die uns noch heute erreicht.

Wird ein kurdisches Kind, das 2075 im Schulalter sein wird, das, was heute geschieht, in seiner eigenen Sprache und in seinem eigenen Archiv nachlesen können? Wird es nicht nur wissen, was wir erlebt haben, sondern auch, was wir verteidigt haben und welche Zukunft wir wollten?

Eine der wirksamsten Möglichkeiten, ein Volk von seiner Zukunft abzuschneiden, besteht darin, sein kollektives Vertrauen darauf zu brechen, dass eine andere Zukunft möglich ist.

Darin, seine Fähigkeit zu zerstören, sich die eigene Zukunft überhaupt vorstellen zu können.

Genau das ist das Gedächtnis der Zukunft: die Vergangenheit nicht zu vergessen, aber ebenso wenig die Zukunft den Definitionen, Interessen und Lenkungsversuchen anderer zu überlassen.

Rıza Altun: Der letzte SamuraiOb uns das Leben noch einmal die Gelegenheit geben wird, über Rıza Altun zu schreiben, wissen wir nicht. Vielleicht ist dies der letzte Text, den wir seinem Andenken widmen.Manchmal glaubt man, n...ANF News Fragt die Kurd:innenAls wir früher über Frieden schrieben, haben wir darauf hingewiesen, dass das Schweigen der Waffen allein noch keinen Frieden bedeutet. Ohne Wahrheit, Gerechtigkeit, Erinnerung, Vertrauen und gesel...ANF News Von Rojava zum neuen SyrienDas im März 2026 bei Passés Composés auf Französisch erschienene Buch Walpurgis – Rechte Revolutionen von Hamit Bozarslan lädt dazu ein, eine unserer vertrauten historischen Kategorien einmal aus d...ANF News

 

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Jobcenter fordert Bürgergeld zurück, weil der Behörde die Nachweise nicht ausreichten

Ein Selbstständiger reicht betriebswirtschaftliche Auswertungen, Kontoauszüge und Kaufverträge ein – trotzdem setzt das Jobcenter seinen Bürgergeldanspruch für sechs Monate auf null.

Die Folge ist eine Rückforderung über 8.544,36 Euro, gegen deren Grundlage sich der Mann zunächst erfolgreich wehrt.

Doch das Landessozialgericht Hamburg hebt die für ihn günstige Entscheidung auf: Auch im Berufungsverfahren fehlen noch Unterlagen, mit denen sich seine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben überprüfen lassen.

Der Fall zeigt, wie gefährlich es werden kann, eine fertige Buchhaltung mit einem vollständigen Nachweis gegenüber dem Jobcenter gleichzusetzen.

Nach einem Schlaganfall auf Leistungen angewiesen

Der 1959 geborene Kläger arbeitete seit 2009 selbstständig als Dienstleister für Film und Veranstaltungen. Nach einem Schlaganfall im Jahr 2022 erhielt er Leistungen zur Sicherung seines Lebensunterhalts.

Für Januar bis Juni 2023 gab er in seiner vorläufigen Einkommenserklärung keine erwarteten Einnahmen an, allerdings Betriebsausgaben von insgesamt 12.933,74 Euro.

Das Jobcenter bewilligte ihm daraufhin vorläufig monatlich 1.424,06 Euro, ohne Einkommen anzurechnen.

Die Zahlung bestand aus 502 Euro Regelbedarf, 463,71 Euro für Unterkunft und Heizung sowie zusammen 458,35 Euro an Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Über sechs Monate summierten sich die Leistungen auf genau 8.544,36 Euro.

Das Geld war bewilligt – aber noch nicht endgültig

Bei schwankenden Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit lässt sich häufig erst nachträglich feststellen, wie hoch der Leistungsanspruch tatsächlich war. Eine vorläufige Bewilligung ermöglicht zunächst die Auszahlung, ersetzt aber nicht die spätere Abrechnung.

Im Hamburger Fall verlangte das Jobcenter deshalb mit Schreiben vom 15. Februar 2024 eine abschließende Anlage EKS, Belege zu den Einnahmen und Ausgaben sowie vollständige Auszüge der geschäftlichen und privaten Konten. Auch Kreditkartenkonten waren ausdrücklich einbezogen.

Die Frist lief bis zum 22. April 2024, verbunden mit einer schriftlichen Warnung vor der vollständigen Rückforderung. Weil der Mann darauf zunächst nicht reagierte, stellte das Jobcenter am 7. Juni 2024 fest, dass für den gesamten Zeitraum kein Leistungsanspruch bestanden habe.

Unterlagen nachgereicht, entscheidende Lücken geblieben

Mit seinem Widerspruch legte der Kläger betriebswirtschaftliche Auswertungen, kurz BWA, für die sechs Monate vor. Die ebenfalls eingereichte abschließende Anlage EKS enthielt jedoch keine ausgefüllte Tabelle zu seinen Einnahmen und Ausgaben.

Hinzu kamen unter anderem Unterlagen über den Kauf und Verkauf von Toilettenwagen. Einen Wagen hatte der Mann im Mai 2023 für 24.990 Euro verkauft; nach seiner Darstellung benötigte er den Erlös für Schulden und laufende Darlehen.

Das Jobcenter wies den Widerspruch im September 2024 zurück, weil weiterhin erforderliche Unterlagen fehlten. Mit einem gesonderten Erstattungsbescheid vom 14. November 2024 verlangte es anschließend die 8.544,36 Euro zurück.

Warum der Kläger vor dem Sozialgericht zunächst gewann

Im Klageverfahren reichte der Mann weitere Kontounterlagen ein. Das Jobcenter vertrat nun die Auffassung, das Gericht müsse selbst beurteilen, ob die nachgereichten Nachweise vollständig und ausreichend seien.

Das Sozialgericht Hamburg forderte die Behörde dagegen zur Prüfung und Berechnung auf und setzte dafür eine Frist. Als eine entsprechende Stellungnahme ausblieb, verpflichtete es das Jobcenter am 28. Januar 2025, die Leistungen in der ursprünglich bewilligten Höhe abschließend festzusetzen.

Damit hätte der Kläger das bereits gezahlte Geld behalten dürfen. Doch das Jobcenter legte Berufung ein – und bekam vor dem Landessozialgericht recht.

Eine BWA ersetzt nicht die zugrunde liegenden Belege

Das Landessozialgericht Hamburg entschied am 23. März 2026, dass die Festsetzung auf null rechtmäßig war, und wies die Klage ab. Das Aktenzeichen lautet L 4 AS 32/25.

Bis zum Ende der mündlichen Verhandlung fehlten nach den Feststellungen des Gerichts weiterhin vollständige Kreditkartenabrechnungen und Belege zu den geltend gemachten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Auch wiederholte Hinweise im Berufungsverfahren hatten diese Lücken nicht geschlossen.

Besonders schwer wog, dass der Kläger nach eigener Aussage weitere Belege besaß. Er hatte deren Vorlage jedoch für entbehrlich gehalten, weil sein Steuerberater bereits alles geprüft habe.

Diese Annahme ließ das Gericht nicht gelten: Eine vom Steuerberater erstellte BWA befreit Leistungsbeziehende nicht davon, die darin gebuchten Beträge nachzuweisen. Eine Übersicht über Buchungen beantwortet eben noch nicht jede Frage dazu, was tatsächlich eingenommen und ausgegeben wurde.

Auch das Jobcenter muss im Gerichtsverfahren mitarbeiten

Die Entscheidung ist dennoch kein Freibrief für eine Behörde, nachgereichte Unterlagen einfach liegen zu lassen. Der Senat erklärte ausdrücklich, dass vom Jobcenter eine eigene Prüfung der Sach- und Rechtslage und eine Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren zu erwarten seien.

Allerdings durfte das Sozialgericht aus der ausgebliebenen Berechnung nicht automatisch einen Anspruch auf die volle Leistung ableiten. Nach Auffassung des Landessozialgerichts musste es die vorhandenen Tatsachen und Beweismittel selbst umfassend prüfen.

Der Verkauf eines Toilettenwagens veränderte die Rechnung

Zusätzlich prüfte der Senat, welches Ergebnis sich ergeben würde, wenn man die Zahlen aus der BWA trotz fehlender Nachweise zugrunde legte. Auch diese ergänzende Berechnung sprach nach seiner Auffassung gegen eine Hilfebedürftigkeit.

Den angegebenen Einnahmen von 28.598,20 Euro standen zunächst gebuchte Ausgaben von 25.853,40 Euro gegenüber. Darunter befanden sich jedoch Abschreibungen und der Buchwert des abgegangenen Anlagevermögens, die das Gericht nicht als tatsächliche Betriebsausgaben berücksichtigte.

Dieser Gewinn hätte den vom Gericht angesetzten monatlichen Bedarf auch nach Abzug von Freibeträgen gedeckt. Den Verkauf des Toilettenwagens behandelte der Senat als Betriebseinnahme, weil er während des noch laufenden Geschäftsbetriebs erfolgt war.

Die steuerliche Buchhaltung und die Einkommensberechnung für existenzsichernde Leistungen können damit zu erheblich unterschiedlichen Ergebnissen führen. Ein niedriger Überschuss in der BWA bedeutet nicht automatisch, dass auch gegenüber dem Jobcenter nur ein geringes anrechenbares Einkommen vorliegt.

Nicht jede fehlende Unterlage rechtfertigt eine komplette Rückforderung

Eine Festsetzung auf null setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus, darunter eine angemessene Frist und eine schriftliche Belehrung über die Folgen fehlender Mitwirkung. Soweit ein Leistungsanspruch für einzelne Monate oder teilweise nachgewiesen ist, muss dies berücksichtigt werden.

Im konkreten Fall hielt das Gericht die angeforderten Unterlagen für erforderlich und ihre Vorlage für zumutbar. Auch die Frist von knapp zwei Monaten und die Rechtsfolgenbelehrung beanstandete es nicht.

Bei Kontounterlagen kommt es außerdem darauf an, notwendige Angaben erkennbar zu lassen und sensible Informationen nur im zulässigen Umfang zu verdecken. Was dabei zu beachten ist, erläutert der Beitrag Kontoauszüge fürs Jobcenter richtig schwärzen.

Warum Betroffene heute noch früher reagieren müssen

Im Hamburger Verfahren konnten Unterlagen nach der damals angewendeten Rechtslage noch im Klage- und Berufungsverfahren berücksichtigt werden. Der Mann verlor deshalb nicht allein wegen einer verpassten Frist, sondern weil erforderliche Nachweise bis zuletzt fehlten.

Die inzwischen geltende Fassung des § 41a Absatz 3 SGB II enthält eine zusätzliche Ausschlussregel für Nachweise nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, spätestens ab dem Tag nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids. Betroffene sollten deshalb keinesfalls darauf vertrauen, fehlende Unterlagen erst vor Gericht nachreichen zu können.

Praktisch empfiehlt es sich, jede angeforderte Position mit dem passenden Beleg abzugleichen und den Eingang der Unterlagen zu dokumentieren. Bei unklaren Gutschriften hilft zudem eine nachvollziehbare Erklärung, wie im Beitrag Einzahlungen aufs Konto beim Jobcenter richtig erklären beschrieben.

Was das Urteil über die Rückforderung tatsächlich aussagt

Gegenstand des Berufungsverfahrens war die Festsetzung des Leistungsanspruchs auf null, nicht der gesonderte Erstattungsbescheid über 8.544,36 Euro. Das Landessozialgericht bestätigte damit die Grundlage der Rückforderung, ohne über diesen Bescheid selbst zu entscheiden.

Die Revision ließ der Senat nicht zu. Aus dem Urteil folgt aber keine pauschale Regel, nach der jede unvollständige EKS automatisch zur Rückzahlung sämtlicher Leistungen führt.

Quellen: Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 23. März 2026, L 4 AS 32/25; § 41a SGB II.

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Wie realistisch ist Ungarns neues Vorhaben, bis 2027 auf russisches Gas zu verzichten?

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 8. Oktober 2026 - 8:10
Europa hat bekanntlich zu wenig Gas und dürfte im nächsten Winter ein Energieproblem bekommen. Trotzdem will die EU-Kommission 2027 komplett auf russisches Gas verzichten. Ungarn hat sich unter Orban und auch in den ersten Monaten der Regierung Magyar gegen eine schnelle Absage an russisches Gas gewehrt, nun aber hat der ungarische Energieminister in einem Interview […]
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Mütterrente 3: So hoch ist die Nachzahlung pro Kind

Mehr Rente ab 2027, das Geld aber erst 2028: Bei der Mütterrente III müssen viele Eltern auf die Auszahlung warten. Für ein vor 1992 geborenes Kind ergeben sich beim heutigen Rentenwert rechnerisch 255,12 Euro brutto für zwölf Monate, bei drei Kindern sind es 765,36 Euro.

Diese Beträge sind eine Orientierung, noch keine abschließende Zahlungszusage für jeden Einzelfall. Wie hoch die Nachzahlung tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von der Rentenanpassung 2027, dem Beginn der Rente und den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen ab.

Die Nachzahlung ist aufgeschobene Rente

Die Mütterrente III verbessert die rentenrechtliche Anerkennung der Erziehung von Kindern, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden. Statt bisher bis zu zweieinhalb Jahren werden künftig bis zu drei Jahre berücksichtigt, womit die bisherige Ungleichbehandlung gegenüber später geborenen Kindern entfällt.

Für bestehende Renten wird die Verbesserung über einen zusätzlichen Zuschlag umgesetzt, der bei vollständigem Anspruch einen halben persönlichen Entgeltpunkt je Kind beträgt. Die Nachzahlung gleicht aus, dass dieses Rentenplus für 2027 erst später überwiesen wird.

Wer über mehrere Hundert Euro Nachzahlung liest, sollte deshalb wissen: Dahinter stehen angesammelte Monatsbeträge. Die größere Überweisung entsteht gerade dadurch, dass das Geld zuvor im laufenden Haushalt gefehlt hat.

Warum die Auszahlung erst 2028 beginnt

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erfordert die Umsetzung umfangreiche technische Anpassungen. Deshalb wird das zusätzliche Geld für 2027 erst im Jahr 2028 rückwirkend ausgezahlt.

Für Renten, die bereits Ende 2026 bestehen, kann der Zuschlag ab Januar 2027 berücksichtigt werden. Beginnt die Rente erst im Laufe des Jahres 2027, setzt auch der zusätzliche Anspruch frühestens mit diesem Rentenbeginn ein.

Ein für alle Berechtigten verbindlicher Überweisungstag lässt sich aus der Ankündigung „Auszahlung 2028“ nicht ableiten. Wer auf das Geld angewiesen ist, sollte deshalb keine fällige Rechnung mit einer fest eingeplanten Januarüberweisung kalkulieren.

So ergeben sich 255,12 Euro brutto pro Kind

Seit Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ein zusätzlicher halber persönlicher Entgeltpunkt erhöht eine volle Altersrente damit rechnerisch um 21,26 Euro brutto im Monat.

Für zwölf Monate lautet die Rechnung: 21,26 Euro mal zwölf ergibt 255,12 Euro. Bei mehreren berücksichtigten Kindern vervielfacht sich der Betrag entsprechend.

Die folgende Tabelle zeigt eine eigene Modellrechnung für eine volle Altersrente mit dem vollständigen zusätzlichen Zuschlag je Kind und einem Anspruch während des gesamten Jahres 2027. Sie unterstellt für alle zwölf Monate den heutigen Rentenwert von 42,52 Euro und berücksichtigt keine Abzüge oder Einkommensanrechnung.

Berücksichtigte Kinder, geboren vor 1992 Zusätzlich pro Monat beim heutigen Rentenwert, brutto Rechnerische Nachzahlung für zwölf Monate 2027, brutto 1 Kind 21,26 Euro 255,12 Euro 2 Kinder 42,52 Euro 510,24 Euro 3 Kinder 63,78 Euro 765,36 Euro 4 Kinder 85,04 Euro 1.020,48 Euro 5 Kinder 106,30 Euro 1.275,60 Euro

Die Tabelle erfasst ausschließlich den zusätzlichen Anspruch für 2027. Die laufende höhere Rente im Jahr 2028 kommt für die jeweiligen Anspruchsmonate hinzu.

Warum der tatsächliche Jahresbetrag höher ausfallen kann

Für Januar bis Juni 2027 lässt sich bei den genannten Voraussetzungen mit jeweils 21,26 Euro rechnen, zusammen also mit 127,56 Euro pro Kind. Ab Juli 2027 zählt der dann geltende Rentenwert, dessen Höhe derzeit noch nicht verbindlich feststeht.

Steigt der Rentenwert zum Juli 2027, erhöht sich auch die Nachzahlung für die zweite Jahreshälfte. Eine solche Erhöhung darf jedoch nicht rückwirkend für Januar bis Juni angesetzt werden.

Ebenso wäre es falsch, die gesamte Nachzahlung für 2027 einfach mit einem späteren Rentenwert aus dem Jahr 2028 zu berechnen. Entscheidend ist, für welche Monate das zusätzliche Geld zusteht.

Nicht jede Mutter bekommt den vollen Tabellenbetrag

Der Begriff Mütterrente klingt nach einer Leistung ausschließlich für Frauen, tatsächlich können auch Väter profitieren. Entscheidend ist die rentenrechtliche Zuordnung der Kindererziehung.

Außerdem entsteht durch die Reform kein Anspruch auf Rentenzahlungen für Monate vor dem eigenen Rentenbeginn. Wer beispielsweise erst ab Oktober 2027 eine Altersrente erhält, kann für dieses Jahr lediglich die zusätzlichen Beträge für Oktober, November und Dezember bekommen.

Bei unverändertem Rentenwert wären das für ein Kind 63,78 Euro brutto. Wegen der möglichen Rentenanpassung im Juli 2027 ist auch dieser Betrag nur eine Modellrechnung.

Für ab 1992 geborene Kinder gibt es durch die Mütterrente III keinen weiteren halben Rentenpunkt zusätzlich zu den bereits möglichen drei Jahren Kindererziehungszeit. Auch bei anderen Rentenarten oder einer Teilrente lässt sich die Tabelle nicht ungeprüft übernehmen.

Brutto ist nicht der Betrag auf dem Konto

Wer in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, zahlt grundsätzlich auch aus der zusätzlichen Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Deshalb fällt die tatsächliche Überweisung regelmäßig niedriger aus als der ausgewiesene Bruttobetrag.

Eine für alle gültige Nettosumme lässt sich heute nicht nennen. Dafür unterscheiden sich die Versicherungsverhältnisse, außerdem können sich Beitragssätze bis zur Abrechnung verändern.

Auch steuerlich ist die Mütterrente Bestandteil der gesetzlichen Rente. Ob die Erhöhung tatsächlich zusätzliche Einkommensteuer auslöst, hängt von den persönlichen Einkünften und den steuerlichen Freibeträgen ab.

Bei Grundsicherung kann vom Rentenplus wenig bleiben

Wer zusätzlich Grundsicherung im Alter erhält, sollte die höhere Rente nicht automatisch als vollständig verfügbares Extra betrachten. Zusätzliches anrechenbares Renteneinkommen kann den Anspruch gegenüber dem Sozialamt vermindern.

Ein Teil kann über den Grundrentenfreibetrag geschützt sein, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten vorliegen. Ist dessen Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, wächst der Freibetrag durch die zusätzliche Mütterrente nicht weiter.

Wie diese Berechnung funktioniert, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zum Rentenfreibetrag bei Grundsicherung. Auch beim Wohngeld kann die höhere Rente den Leistungsanspruch verändern, wobei die Kürzung nicht automatisch Euro für Euro erfolgt.

Weitere Hintergründe beschreibt der Artikel zur Anrechnung der Mütterrente bei Grundsicherung und Wohngeld. Wie eine Nachzahlung im Einzelfall mit bereits bezogenen Leistungen abzurechnen ist, muss gesondert geprüft werden.

Was Betroffene jetzt prüfen können

Die Rentenversicherung will die Mütterrente III bei bestehenden Renten weitgehend automatisch berechnen und auszahlen. Ein gesonderter Antrag auf die neue Leistung ist deshalb grundsätzlich nicht erforderlich.

Das ersetzt allerdings keine Prüfung, wenn Kindererziehungszeiten fehlen oder einem falschen Elternteil zugeordnet erscheinen. Hinweise dazu enthält der Gegen-Hartz-Beitrag Mütterrente: Berechnung und Antrag.

Beim späteren Bescheid lohnt ein Abgleich der berücksichtigten Kinder und des Nachzahlungszeitraums. Auch die Abzüge sollten nachvollziehbar sein, denn ein niedrigerer Überweisungsbetrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Kind vergessen wurde.

Praxisbeispiel: Drei Kinder bringen rechnerisch 765,36 Euro

Die Rentnerin Marianne bezieht seit 2024 eine volle Altersrente und hat drei Kinder, die 1978, 1982 und 1986 geboren wurden. Für jedes Kind erfüllt sie die Voraussetzungen für den vollständigen zusätzlichen Zuschlag.

Beim heutigen Rentenwert erhöht sich ihre monatliche Bruttorente rechnerisch um 63,78 Euro. Für das gesamte Jahr 2027 ergibt das eine 2028 auszuzahlende Nachzahlung von 765,36 Euro brutto, sofern der Rentenwert unverändert bliebe.

Eine Rentenerhöhung im Juli 2027 würde den Betrag für die zweite Jahreshälfte vergrößern. Als gesetzlich pflichtversicherte Rentnerin muss Marianne jedoch mit Abzügen für die Kranken- und Pflegeversicherung rechnen.

Sechs Fragen und Antworten zur Nachzahlung der Mütterrente III Wie viel wird 2028 pro Kind nachgezahlt?

Beim heutigen Rentenwert sind es rechnerisch 255,12 Euro brutto für zwölf Monate 2027, wenn der vollständige zusätzliche Zuschlag in einer vollen Altersrente zusteht. Die endgültige Summe hängt unter anderem vom Rentenwert ab Juli 2027 und dem persönlichen Anspruchszeitraum ab.

Warum kommt das Geld nicht schon 2027?

Die Rentenversicherung benötigt nach eigenen Angaben Zeit für die technischen Anpassungen. Die zusätzlichen Ansprüche für 2027 werden deshalb erst 2028 rückwirkend ausgezahlt.

Muss ich die Nachzahlung beantragen?

Bei bestehenden Renten erfolgt die Umsetzung grundsätzlich automatisch. Fehlen Kindererziehungszeiten oder bestehen Unklarheiten bei ihrer Zuordnung, sollten Betroffene diese mit der Rentenversicherung klären.

Bekommen auch Väter die Mütterrente III?

Ja, auch Väter können profitieren, wenn ihnen die betreffenden Erziehungszeiten rentenrechtlich zugeordnet sind. Die Bezeichnung Mütterrente schließt Männer nicht aus.

Was gilt, wenn meine Rente erst 2028 beginnt?

Dann soll die verbesserte Anerkennung der Kindererziehungszeiten unmittelbar in die Rentenberechnung einfließen. Ohne Rentenanspruch im Jahr 2027 entsteht keine Nachzahlung für dieses Jahr.

Bleibt die Nachzahlung vollständig bei mir?

Die genannten Beträge sind Bruttowerte, von denen je nach Versicherungsstatus Beiträge abgehen können. Zusätzlich sind mögliche steuerliche Folgen und bei ergänzenden Sozialleistungen die Regeln zur Einkommensanrechnung zu beachten.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung zur Mütterrente III, rechtliche Erläuterungen zu § 307d SGB VI, Bundesarbeitsministerium zum Rentenwert 2026, Rentenversicherung zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und eigene Berechnungen.

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Cemil Aksu: „In einem verwüsteten Land haben weder Freiheit noch Frieden einen Sinn“

Die ökologische Zerstörung in der Türkei und Kurdistan hat nach Einschätzung des Ökologieaktivisten Cemil Aksu längst eine neue Dimension erreicht. Wälder, Flüsse, landwirtschaftliche Flächen und ganze Regionen würden einem Wirtschaftsmodell untergeordnet, das auf Rohstoffgewinnung, Energieproduktion und immer neue Großprojekte setzt. Doch während sich diese Entwicklung beschleunigt, werde die ökologische Frage auch von weiten Teilen der gesellschaftlichen und sozialistischen Opposition noch immer wie ein einzelnes Politikfeld behandelt.

Aksu, Aktivist des Umweltkollektivs Polen, sieht darin ein grundsätzliches politisches Problem. Ökologie sei in der sozialistischen Bewegung zwar sichtbarer geworden, doch an ihrer Behandlung habe sich zu wenig geändert. Seine Kritik schließt ausdrücklich die HDP und heutige DEM-Partei ein. „Die sozialistische Bewegung – und ich schließe HDP und DEM darin ein – delegiert die ökologische Frage weiterhin an Kommissionen“, sagt Aksu. Zwar hätten in den vergangenen 20 oder 30 Jahren zahlreiche Parteien und Organisationen Ökologiekommissionen und entsprechende Strukturen geschaffen. „Aber die oberflächlichen und pragmatischen Herangehensweisen, die wir auch bei anderen Fragen sehen, wurden hier ebenfalls nicht überwunden.“

Für Aksu liegt genau darin ein Widerspruch: Parteien, die für sich beanspruchen, gesellschaftliche Veränderungen anzustoßen, hätten bislang weder die Klassenfrage hinter der ökologischen Krise ausreichend erfasst noch deren globale politische Bedeutung in eine entsprechende Strategie übersetzt. Inzwischen seien es häufig die ökologischen Bewegungen selbst, die politische Organisationen vor sich hertreiben. „Es sind die Ökologieaktivist:innen und Plattformen, die den Parteien vorangehen“, betont er.

Ein Land als Rohstoff- und Produktionsraum

Aksu betrachtet die ökologische Zerstörung nicht als Ansammlung voneinander unabhängiger Bau-, Bergbau- oder Energieprojekte. Dahinter stehe vielmehr eine wirtschaftspolitische Strategie, die sich insbesondere während der AKP-Regierungszeit verschärft habe. Zunächst hätten Stadterneuerung, Schnellstraßen, sogenannte Megastädte und Großprojekte das Land zunehmend in eine Baustelle verwandelt. Doch jede dieser Baustellen benötige Energie, Zement und Rohstoffe. In der Folge seien auch ländliche Räume, Täler und Flüsse immer stärker für Energiegewinnung und Bergbau erschlossen worden. „Die von der AKP verfolgte exportorientierte Wachstumsstrategie macht die Türkei zum Afrika des Westens“, sagt Aksu.

Er verweist auf Daten von Global Forest Watch, denen zufolge die Türkei zwischen 2001 und 2025 rund 840.000 Hektar Baumbestand verloren hat. Allein 2025 seien rund 51.000 Hektar Naturwald verloren gegangen. Nach einer von Aksu angeführten Bewertung des Forstwissenschaftlers Erdoğan Atmış beläuft sich die rechtlich oder faktisch entwaldete Fläche inzwischen auf mehr als 1,5 Millionen Hektar; mindestens 68 Prozent der entsprechenden Flächenzuweisungen seien während der AKP-Regierungszeit erfolgt. Energie- und Bergbauprojekte gehörten zu den wichtigsten Ursachen.

Cemil Aksu ist Autor sowie Mitglied des Beirats des Ökologieinstituts von Polen. Er studierte öffentliche Verwaltung an der Anadolu-Universität und absolvierte anschließend ein Masterstudium der Philosophie an der Istanbuler Bilgi-Universität. Seit 2007 engagiert er sich in den Ökologiekämpfen in der östlichen Schwarzmeerregion. Er gehört zu den Gründungsmitgliedern des Ökologiekollektivs Polen, das 2019 seine Arbeit aufnahm. Zudem ist er Herausgeber der gemeinsam vom Kollektiv und dem Verlag Ceylan veröffentlichten Buchreihe „Polen Ekoloji Kitaplığı“. Er publiziert zu Ökologie, Lokalgeschichte, Identität und sozialistischer Politik. Zu seinen Veröffentlichungen und Buchprojekten zählen unter anderem „Çernobil“ (Hg., 2023), „Sudan Sebepler – Türkiye’de Neoliberal Su-Enerji Politikaları ve Direnişleri“ (mit Sinan Erensü und Erdem Evren, 2016) sowie der gemeinsam mit Ramazan Korkut herausgegebene „Ekoloji Almanağı 2005-2016“ (2017). Darüber hinaus veröffentlichte er Arbeiten zur Geschichte der Armenier:innen in Artvin sowie zu Gesellschaft, Identität und Politik in der Schwarzmeerregion.


In den vergangenen fünf bis sechs Jahren erkennt Aksu eine weitere Phase dieser Entwicklung. Goldabbau unter Einsatz von Cyanid, Fracking zur Suche nach Erdöl und Erdgas sowie der Abbau seltener Erden kennzeichneten eine neue Welle des Extraktivismus. Nach einem Bericht von Polen wurden Unternehmen allein in den vergangenen vier Jahren Flächen von insgesamt mehr als einer Million Hektar überlassen. 266 Landkreise mit besonders intensiven Bergbau-, Erdöl- und Erdgasaktivitäten bezeichnet das Kollektiv als „geopferte Gebiete“.

Istanbul als Energie- und Logistikdrehscheibe

An Istanbul lässt sich für Aksu exemplarisch erkennen, wie Infrastruktur-, Energie- und Kapitalpolitik ineinandergreifen. „Die dritte Bosporusbrücke, der Istanbul Airport, die Nord-Marmara-Autobahn sowie Kanal Istanbul sind keine voneinander losgelösten Vorhaben, sondern Bestandteile einer langfristigen Entwicklung der Metropolregion zur internationalen Energie- und Logistikdrehscheibe.“ Mit einer neuen, rund 127 Kilometer langen Bahnstrecke durch Istanbul und Kocaeli drohe nun ein weiterer Eingriff in die Nordwälder. Die geplante Trasse soll vier Trinkwassereinzugsgebiete durchqueren und auch das Einzugsgebiet der Ömerli-Talsperre berühren. Den Projektunterlagen zufolge könnten zwischen rund 24.700 und knapp 45.000 Bäume gefällt werden.

Für Aksu zeigt sich daran ein Grundprinzip des gegenwärtigen Entwicklungsmodells: „Öffentliche Ressourcen und ökologische Lebensgrundlagen werden eingesetzt, um neue Investitionsräume für Kapital zu schaffen.“ Doch die entscheidende Frage ist für ihn nicht allein, warum die Regierung diese Politik betreibt. Er fragt zugleich, warum der gesellschaftliche Widerstand gegen eine Zerstörung dieses Ausmaßes vergleichsweise schwach bleibt.

Ökologiebewegung lässt sich nicht vom gesellschaftlichen Kampf trennen

Eine Antwort darauf könne nicht gefunden werden, indem allein auf die Stärke der Regierung geblickt werde, sagt Aksu. Die Schwäche der Ökologiebewegung müsse im Zusammenhang mit der Situation der gesamten gesellschaftlichen Opposition betrachtet werden. Feminizide, die Prekarisierung der Arbeiter:innen, die Krise der Landwirtschaft und die Perspektivlosigkeit vieler junger Menschen seien keine voneinander isolierten Entwicklungen. Ebenso wenig lasse sich die ökologische Krise davon trennen. „Die Ökologiebewegung kann nicht getrennt vom gesellschaftlichen Kampf betrachtet werden.“

Aksu richtet den Blick dabei auf die vergangenen anderthalb Jahrzehnte. Mit dem Gezi-Aufstand und dem gesellschaftlichen Bündnis um die HDP seien zwischen 2010 und 2015 bedeutende Möglichkeiten für gesellschaftliche Veränderung entstanden. Bei der Parlamentswahl 2015 erreichte die HDP 13 Prozent der Stimmen. Darauf folgte eine Phase massiver staatlicher Gewalt und Repression: der Anschlag von Pirsûs (tr. Suruç), das Massaker von Ankara, das Vorgehen gegen die HDP und die Militärbelagerung in kurdischen Städten wie Şirnex (Şırnak), Cizîr (Cizre), Silopiya (Silopi), Nisêbîn (Nusaybin), Sûr und Gever (Yüksekova).

Für Aksu reicht es jedoch nicht aus, diese Entwicklung allein als Geschichte staatlicher Repression zu erzählen. „Die gesellschaftliche Opposition muss zugleich ihre eigenen politischen und strategischen Defizite untersuchen“, betont der Aktivist. Gerade diese jüngere Geschichte werde zu wenig aufgearbeitet.

Trotz der schwierigen Bedingungen habe es allein in den vergangenen ein bis zwei Monaten an rund 40 Orten ökologische Proteste gegeben. Viele davon würden von Menschen getragen, deren unmittelbare Lebensgrundlagen bedroht seien. Aksu bezeichnet diese Kämpfe als Widerstand aus existenzieller Not: von Landarbeiter:innen und Dorfbewohner:innen, die nicht zu billigen Arbeitskräften in Bergwerken und Industriegebieten werden wollten, sondern für saubere Luft, sauberes Wasser und den Erhalt ihrer Lebensräume kämpften.

„Wir versuchen, die Lücke zu schließen, die unsere Parteien hinterlassen“

Gerade deshalb fällt Aksus Kritik an sozialistischen Organisationen deutlich aus. Die Ökologiefrage sei zwar inzwischen bekannt und organisatorisch sichtbar, politisch jedoch noch immer nicht dort angekommen, wo sie angesichts ihrer Bedeutung stehen müsste. „Parteien, die sich als gesellschaftliche Vorreiter verstehen, haben es versäumt, theoretische und politische Antworten auf die ökologische Krise zu entwickeln.“ Diese Arbeit werde stattdessen vielfach von Aktivist:innen und lokalen Widerstandsbewegungen geleistet. „Wir versuchen, die Lücke zu schließen, die unsere Parteien hinterlassen haben“, sagt Aksu über die Arbeit vom Umweltkollektiv Polen.

Dabei richtet sich seine Kritik auch unmittelbar an die DEM-Partei. Erst vor wenigen Wochen hatte die Partei unter Beteiligung des Ko-Vorsitzenden Tuncer Bakırhan in Agirî (Ağrı) gegen den geplanten Goldabbau mit Cyanid demonstriert. Solche Beteiligung allein reiche jedoch nicht aus. „Sollen unsere Ko-Vorsitzenden immer nur über den Lösungsprozess, Frauenmorde, Wirtschaft und Ähnliches sprechen?“, fragt Aksu. Wer eine Partei führe, müsse ebenso über Klimawandel und Extraktivismus, industrielle Landwirtschaft und das Verhältnis des Menschen zu anderen Lebewesen sprechen können. Dahinter steht eine grundsätzlichere Forderung: „Ökologie darf nicht länger an Fachkommissionen ausgelagert werden. Sie muss Bestandteil der politischen Analyse, der gesellschaftlichen Organisierung und der Vorstellungen davon werden, wie ein anderes gesellschaftliches System aussehen soll.“

Kurdistan als „Afrika der Türkei“

Besonders drastisch beschreibt Aksu die Entwicklung in Kurdistan. Wenn die Türkei im gegenwärtigen Wirtschaftsmodell zum Rohstoff- und Produktionsraum des Westens gemacht werde, drohe Kurdistan innerhalb dieses Systems eine noch einmal verschärfte Rolle. „Diese Regierung versucht gleichzeitig, Kurdistan zum Afrika der Türkei zu machen.“ Aksu verweist auf Erdölsuche in und um Amed (Diyarbakır), Goldbergbau mit Cyanid in Agirî, Bergbauprojekte im Einzugsgebiet von Euphrat und Munzur sowie Straßen- und Tourismusprojekte im Gebiet der Cilo-Gletscher.

Von den 266 Landkreisen, die das Polen-Kollektiv aufgrund intensiver Rohstoffaktivitäten als „geopferte Gebiete“ einstuft, liegen Aksu zufolge etwa 80 in kurdischen Provinzen. Diese Entwicklung gewinnt für ihn angesichts des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft zusätzliche politische Bedeutung. Aksu warnt davor, dass die veränderte politische Situation als Gelegenheit für eine weitere ökonomische Erschließung und Ausbeutung der Region genutzt werden könnte. „Die Regierung und das ihr nahestehende Kapital wollen den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft in der Region in eine Gelegenheit für Plünderung und Raubbau verwandeln“, sagt Aksu.

„In einem verwüsteten Land haben weder Freiheit noch Frieden einen Sinn“

Damit führt Aksu seine Kritik an der Umweltpolitik und seine Kritik an der gesellschaftlichen Opposition an einem Punkt zusammen. Wer über Frieden, Demokratie und Freiheit spreche, könne die Frage danach, unter welchen materiellen und ökologischen Bedingungen Menschen künftig leben werden, nicht ausklammern. „In einem verwüsteten Land haben weder Freiheit noch Frieden einen Sinn“, sagt er. Für Aksu folgt daraus eine unmittelbare politische Konsequenz: Wer Frieden, Demokratie und Freiheit wolle, müsse sich zugleich gegen die Herrschaft des Kapitals über Natur und Lebensräume stellen.

Die Alternative beschreibt er als Entscheidung zwischen Zerstörung und Aufbau. Für das Kapital bedeute Zerstörung weitere Profite und neue Möglichkeiten der Rentenabschöpfung. Aufbau bedeute dagegen, auf Grundlage demokratischer, freiheitlicher und egalitärer Werte neue gesellschaftliche Strukturen zu schaffen und das Leben gegen die Zerstörung neu zu organisieren. Demokratische Strukturen, Gleichheit, Geschlechterbefreiung und kommunales Leben müssten deshalb mehr sein als programmatische Begriffe. Sie müssten zu tragenden Prinzipien gesellschaftlicher Organisierung werden.

Gerade in politischen Umbruchphasen warnt Aksu vor kurzfristigem Handeln und der Vorstellung, grundlegende strategische Fragen könnten später geklärt werden. „Wie man so schön sagt: Die Karawane ordnet sich nicht unterwegs von selbst. Ein Knopf, der von Anfang an falsch zugeknöpft wird, kann manchmal zu einer strategischen Niederlage führen.“ Seine Konsequenz daraus ist ebenso knapp wie grundsätzlich: „Deshalb müssen wir uns von Grund auf erneuern.“

Geothermische Erschließung bedroht Dörfer im Zîlan-TalIm Zîlan-Tal bei Erdîş (tr. Erciş) in der Provinz Wan (Van) verschärft sich der Konflikt um die geothermische Erschließung der Region. Die Dörfer Şorik (Ikizçalı), Karakilise (Işbaşı) und Çaxirbeg ...ANF News Luftaufnahmen dokumentieren massive Umweltbelastung durch Kohlekraftwerk Afşin-ElbistanNeue Luftaufnahmen verdeutlichen das Ausmaß der Umweltbelastung durch das Kohlekraftwerk Afşin-Elbistan in der nordkurdischen Provinz Gurgum (tr. Maraş). Selbst aus großer Höhe ist zu erkennen, wie...ANF News Serap Baysal: Die Klimakrise ist keine Naturkatastrophe, sondern eine SystemkriseDie Klimakrise verändert längst nicht mehr nur das Wetter. Sie greift in die Landwirtschaft ein, gefährdet die Ernährungssicherheit, verschärft soziale Ungleichheiten und stellt bestehende Wirtscha...ANF News „Es geht um eine Politik der Plünderung“Der Vorsitzende der Kommission für Umwelt- und Städtebaurecht der Anwaltskammer Amed (tr. Diyarbakır), Ahmet Inan, sieht Kurdistan mit einer umfassenden ökologischen und gesellschaftlichen Zerstöru...ANF News Falsche Fotos im Umweltbericht: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen einIm Streit um den geplanten Solarpark bei Cixsê (tr. Ağaçlı) im kurdischen Landkreis Pasûr (Kulp) hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Urkundenfälschung eingestellt...ANF News

 

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Berlin: Kundgebung für politische Lösung der Kurdistanfrage

Auf dem Berliner Alexanderplatz haben Kurd:innen und solidarische Menschen für eine politische und demokratische Lösung der kurdischen Frage demonstriert. Bei der von Ciwanên Berlin organisierten Aktion wurde dazu aufgerufen, den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft durch konkrete demokratische Reformen voranzubringen.

Die Kundgebung fand am frühen Mittwochabend an der Weltzeituhr statt. In Redebeiträgen und einer gemeinsamen Erklärung wurde betont, nach mehr als einem Jahrhundert von Leugnung, Assimilation, Repression und Konflikt bestehe eine historische Möglichkeit für eine politische Lösung der Kurdistanfrage. Als Ausgangspunkt der gegenwärtigen Entwicklung verwiesen die Aktivist:innen auf den Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft, den der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan am 27. Februar 2025 veröffentlicht hatte. Die seither eingeleiteten Schritte hätten die Möglichkeit für eine neue politische Phase eröffnet.

 


Öcalans Rolle im Friedensprozess

Hüseyin Yılmaz vom kurdischen Gesellschaftszentrum NAV-Berlin ging in seinem Redebeitrag insbesondere auf Öcalans Rolle ein. Mit Blick auf den Jahrestag des internationalen Komplotts vom 9. Oktober 1998 bezeichnete er dessen Initiative vom Februar 2025 als wichtigen Schritt hin zu einer politischen Lösung. Ein dauerhafter Friedensprozess setze voraus, dass seine zentralen Akteur:innen frei und unmittelbar miteinander kommunizieren könnten. Für Öcalans Rolle als Dialog- und Verhandlungspartner müssten deshalb die notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen geschaffen werden.

Entwaffnung allein reicht nicht aus

Die Aktivist:innen begrüßten den inzwischen geschaffenen gesetzlichen Rahmen als einen wichtigen Schritt, machten zugleich jedoch deutlich, dass dieser noch keine umfassende politische Lösung darstelle. „Die kurdische Frage wird darin nicht ausdrücklich behandelt“, hieß es. Demokratisierung und politische Rechte ebenso wie Sprache, Identität und Geschlechtergleichheit müssten deshalb Bestandteil des weiteren Prozesses werden. „Dauerhafter Frieden kann nicht allein durch Entwaffnung entstehen. Er erfordert demokratische Veränderungen, gleiche Rechte und die Anerkennung der Kurd:innen als politische und gesellschaftliche Akteur:innen.“

Appell an Deutschland und die EU

Die Kundgebung richtete sich auch an Deutschland und die Europäische Union. Deutschland und die europäischen Institutionen wurden aufgefordert, den Friedensprozess politisch und diplomatisch zu unterstützen und sich für umfassende demokratische Reformen in der Türkei einzusetzen. Dabei müssten die politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Rechte der Kurd:innen abgesichert werden. Auch die internationale Gemeinschaft solle sich stärker für einen Prozess einsetzen, der auf Dialog, Gleichberechtigung und einer politischen Lösung der Kurdistanfrage beruht. Die Aktion endete mit der Botschaft: „Frieden entsteht durch Dialog, gleiche Rechte und demokratische Politik.“

KCDK-E und TJK-E rufen zu europaweiten Aktionen für Öcalan aufDer Kongress der demokratischen Gesellschaften Kurdistans in Europa (KCDK-E) und die Kurdische Frauenbewegung in Europa (TJK-E) rufen anlässlich des 28. Jahrestags des internationalen Komplotts geg...ANF News DEM-Partei: Keine Veränderung von Öcalans ArbeitsbedingungenDie DEM-Partei fordert konkrete Schritte zur weiteren Umsetzung des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Bei einem Gespräch mit Parlamentskorrespondent:innen machten die Frakt...ANF News Hatimoğulları: Was wartet der Nationale Sicherheitsrat noch ab?Die Ko-Vorsitzende der DEM-Partei, Tülay Hatimoğulları, hat die Verzögerungen im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft kritisiert und konkrete Schritte gefordert. Weder seien die ...ANF News

 

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Greetings to participants, organisers and guests of the first International Conference “Consumer Protection in the Digital Age”

PRESIDENT OF RUSSIA - 8. Oktober 2026 - 8:00

Vladimir Putin sent his greetings to the participants, organisers and guests of the first International Conference “Consumer Protection in the Digital Age.”

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Arbeitslosengeld ab 50 soll gekürzt werden

Rechnungshof fordert Kürzungen für ältere Arbeitslosengeld Bezieher

Wer nach Jahrzehnten im Beruf seinen Arbeitsplatz verliert, könnte künftig einen Teil seiner Absicherung verlieren. Der Bundesrechnungshof fordert nach Medienberichten strengere Regeln beim Arbeitslosengeld I – betroffen wären die verlängerte Bezugsdauer, die Berücksichtigung früherer Versicherungszeiten und der Umgang mit Abfindungen.

Besonders konkret ist der Vorstoß bei der Altersgrenze: Länger als zwölf Monate soll Arbeitslosengeld demnach künftig erst ab 55 statt bereits ab 50 Jahren möglich sein.

Drei Monate Arbeitslosengeld sollen für Arbeitslose ab 50 gekürzt werden

Nach geltendem Recht können Arbeitslose ab dem vollendeten 50. Lebensjahr bis zu 15 Monate Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie ausreichend lange versichert waren.

Würde diese Altersstufe gestrichen und die allgemeine Höchstdauer von zwölf Monaten beibehalten, könnten Menschen zwischen 50 und 54 Jahren bis zu drei Monate Absicherung verlieren.

Das wäre keine Kürzung des monatlichen Zahlbetrags, hätte für Betroffene aber erhebliche Folgen. Wer bis zum Ende des verkürzten Anspruchs keine neue Stelle findet, müsste früher auf Ersparnisse, andere Einkünfte oder bedürftigkeitsabhängige Leistungen zurückgreifen.

So lange wird Arbeitslosengeld derzeit gezahlt

Die Anspruchsdauer hängt nach § 147 SGB III vom Alter bei Entstehung des Anspruchs und von den berücksichtigungsfähigen Versicherungszeiten ab. Das Alter allein reicht für einen verlängerten Bezug nicht aus.

Alter bei Entstehung des Anspruchs Erforderliche Versicherungszeit für die jeweilige Höchstdauer Maximale Bezugsdauer Unter 50 Jahren 24 Monate 12 Monate 50 bis 54 Jahre 30 Monate 15 Monate 55 bis 57 Jahre 36 Monate 18 Monate Ab 58 Jahren 48 Monate 24 Monate

Für die Ermittlung der Bezugsdauer werden grundsätzlich Versicherungszeiten innerhalb der vergangenen fünf Jahre betrachtet; gesetzliche Begrenzungen, etwa wegen früherer Ansprüche, können hinzukommen. Bei kürzeren Versicherungszeiten fällt auch der Anspruch entsprechend kürzer aus.

Vier statt fünf Jahre: kürzere Frist wäre eine Verschärfung

Nach den veröffentlichten Berichten soll der Zeitraum für die Berücksichtigung früherer Versicherungszeiten von fünf auf vier Jahre sinken.

Gemeint ist keine Erleichterung durch weniger notwendige Versicherungsmonate. Vielmehr könnten weiter zurückliegende Zeiten früher aus der Berechnung herausfallen, sodass Beschäftigte die Voraussetzungen für einen längeren Bezug schwerer erreichen.

Besonders empfindlich wäre das für Menschen mit Unterbrechungen, in denen keine Versicherungspflicht bestand. Wer dagegen durchgehend versicherungspflichtig beschäftigt war, wäre von einer solchen Verkürzung unter Umständen weniger betroffen.

Davon zu unterscheiden ist die Voraussetzung für den regulären Anspruch überhaupt: Dafür sind grundsätzlich mindestens zwölf Versicherungsmonate innerhalb der letzten 30 Monate erforderlich. Diese Anwartschaftszeit und der längere Betrachtungszeitraum für die Bezugsdauer dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

Abfindungen: Längeres Warten auf Arbeitslosengeld?

Auch bei Abfindungen verlangen die Prüfer Änderungen. Laut BILD richtet sich die Kritik gegen die bisherige Begrenzung des Ruhens durch die Kündigungsfrist, weil dadurch auch bei hohen Entschädigungen vergleichsweise bald Arbeitslosengeld fließen könne.

Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes wird beim Arbeitslosengeld I grundsätzlich nicht einfach vom monatlichen Anspruch abgezogen. Unter bestimmten Voraussetzungen verschiebt sich jedoch der Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsagentur zahlt.

Das betrifft insbesondere Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis gegen eine Entlassungsentschädigung vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers endet. Dann kann der Anspruch nach § 158 SGB III ruhen.

Wie eine Neuregelung genau aussehen würde, lässt sich aus der Forderung noch nicht ableiten. Aussagen, wonach künftig jede Abfindung vollständig auf das Arbeitslosengeld angerechnet werde, wären deshalb nicht gerechtfertigt.

Schon nach heutigem Recht sollten Beschäftigte eine Abfindungsvereinbarung nicht allein auf mögliche Sperrzeiten prüfen. Gegen-Hartz erläutert, warum auch ohne Sperrzeit zunächst kein Arbeitslosengeld gezahlt werden kann.

Übergang in die Rente erschweren – auch Menschen Anfang 50 treffen

Die Prüfer wollen verhindern, dass die Arbeitslosenversicherung den vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben begünstigt. Eine pauschale Verschiebung der Altersgrenze würde allerdings auch Beschäftigte treffen, deren Rentenbeginn noch viele Jahre entfernt ist.

Ein 52-Jähriger, der seine Stelle verliert, steht gewöhnlich nicht unmittelbar vor der Altersrente. Ihm drei Monate Arbeitslosengeld zu nehmen, erschwert zunächst die finanzielle Überbrückung der Stellensuche.

Die Linke widerspricht den Kürzungsforderungen

Die Linken-Vorsitzende Ines Schwerdtner lehnt die Vorschläge ab und warnt davor, die finanziellen Probleme der Bundesagentur auf ältere Beschäftigte abzuwälzen. Damit steht der fiskalischen Betrachtung die Frage gegenüber, welchen Schutz die Arbeitslosenversicherung nach einem Arbeitsplatzverlust bieten soll.

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, für die Beschäftigte und Arbeitgeber Beiträge entrichten. Wer einen bestehenden Anspruch nutzt, nimmt deshalb zunächst eine gesetzlich vorgesehene Absicherung in Anspruch.

Weniger Arbeitslosengeld kann Kosten lediglich verschieben

Ein früheres Ende des Arbeitslosengeldes bedeutet nicht automatisch, dass Betroffene anschließend wieder ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen. Bleibt die Stellensuche erfolglos, können stattdessen bedürftigkeitsabhängige Leistungen erforderlich werden.

Ob darauf ein Anspruch besteht, hängt von der persönlichen und wirtschaftlichen Situation des Haushalts ab. Die mögliche Folge wäre deshalb nicht nur eine Entlastung der Arbeitslosenversicherung, sondern auch eine Verlagerung finanzieller Lasten auf andere Sozialleistungen oder die Betroffenen selbst.

Bereits während des Bezugs kann zusätzliche Unterstützung nötig sein. Welche Hilfen infrage kommen, erläutert der Beitrag „Wenn das Arbeitslosengeld nicht reicht: Diese Zuschüsse gibt es jetzt“.

Beispiel: Was drei Monate weniger bedeuten würden

Ein 53-jähriger Arbeitnehmer verliert nach langjähriger versicherungspflichtiger Beschäftigung betriebsbedingt seine Stelle und erhält monatlich 1.600 Euro Arbeitslosengeld. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und treten keine Kürzungen etwa durch Sperrzeiten ein, kann sein Anspruch nach geltendem Recht bis zu 15 Monate dauern.

Würde die verlängerte Bezugsdauer für seine Altersgruppe abgeschafft, wären bei unverändertem monatlichem Betrag nach zwölf Monaten bis zu 4.800 Euro weniger Arbeitslosengeld verfügbar. Diese Beispielrechnung zeigt die mögliche Tragweite der Forderung – einen bereits eingetretenen Verlust beschreibt sie nicht.

Der Beitrag Arbeitslosengeld ab 50 soll gekürzt werden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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EU-Haushalt: Digitalsteuer über drei Ecken

netzpolitik.org - 8. Oktober 2026 - 6:46

Große Unternehmen sollen mehr Steuern zahlen und damit zum EU-Budget beitragen, hat die EU-Kommission im Vorjahr angeregt. Einem Medienbericht zufolge will sie ihren Vorschlag nun anpassen: Herauskommen könnte eine Digitalsteuer, die so nicht heißen darf.

Ein Blick auf den verschachtelten Firmensitz von Google in Dublin. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Pond5 Images

Die EU hat ein Budgetproblem. 2 Billionen Euro hatte die EU-Kommission für die Jahre 2028 bis 2034 vorgeschlagen, um mit den wachsenden Aufgaben klarzukommen. Das löste umgehend Protest mancher EU-Länder aus, mit Nettozahlern wie Deutschland und Österreich an der Spitze. Zuletzt forderten sechs Regierungschefs, darunter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), den vorgeschlagenen Siebenjahreshaushalt um „mehrere hundert Milliarden Euro“ zu reduzieren.

Auf der Suche nach sogenannten Eigenmitteln, die den Löwenanteil des EU-Haushalts ausmachen, stellte die Kommission im Vorjahr fünf neue davon zur Debatte, unter anderem ein EU-Emissionshandelssystem und eine Verbrauchsteuer auf Tabak. Insgesamt erwartet sich die Kommission davon zusätzliche Einnahmen von rund 60 Milliarden Euro pro Jahr.

Einer der Vorschläge, der „Unternehmensbeitrag für Europa“ (CORE), lässt sich als Alternative zur Digitalsteuer interpretieren, deren EU-weite Einführung seit Jahren misslingt. Zuvor war schon die OECD-Einigung, die Schlupflöcher schließen sollte, de facto gescheitert. Ohne die Vereinigten Staaten lässt sich das System nicht umsetzen. Doch US-Präsident Donald Trump hält bekanntlich nicht viel von internationaler Zusammenarbeit.

Fokus auf Umsatz statt Gewinn

Dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission nach sollen Unternehmen ab Nettoumsätzen von mehr als 100 Millionen Euro einen gewissen Pauschalbetrag zahlen. Je nach Größe des Unternehmens soll diese Abgabe zwischen 100.000 Euro und 750.000 Euro jährlich betragen. Mit der Besteuerung von Umsätzen statt Gewinnen wären auch Unternehmen erfasst, die mit Hilfe von Bilanz-Akrobatik Gewinne verschleiern oder einen aggressiven Expansionskurs fahren und vorerst auf üppige Gewinne verzichten.

Einem Bericht der Financial Times (€) zufolge überlegt die EU-Kommission nun, ihren Vorschlag zu überarbeiten. Dieser war in die Kritik geraten, weil er angeblich zu sehr den Mittelstand belaste und zudem unfair sei, wie etwa der europäische Think Tank Bruegel ausführt.

Dem FT-Bericht nach will die Kommission die Rahmenbedingungen von CORE so anpassen, dass weitgehend nur mehr große Konzerne erfasst wären. Details sind derzeit nicht bekannt, betroffen wären jedoch Unternehmen wie Apple, Meta und Google – ohne dass diese ausdrücklich genannt werden, zitiert die FT sechs anonyme EU-Beamt:innen.

Über allem schwebt Trump

Der Drahtseilakt ist notwendig, weil Donald Trump regelmäßig mit Gegenmaßnahmen wie Zöllen droht, sollte die EU oder einzelne EU-Länder etwa Digitalsteuern einführen, die vorrangig auf US-Unternehmen abzielen. Augenscheinlich hat sich davon auch Deutschland beeindrucken lassen, wo der Vorschlag von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer bislang ergebnislos geblieben ist.

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„Einige [EU-]Hauptstädte lehnen eine reine Digitalsteuer ab, weil sie die Amerikaner nicht verärgern wollen, und noch mehr sind gegen das ‚CORE’-Modell“, sagte eine:r der zitierten EU-Beamt:innen der FT. „Die Lösung besteht darin, [die Steuer] so auszuweiten, dass sie praktisch alle großen Unternehmen erfasst.“

Die Hoffnung ist nun, dass zumindest innerhalb der EU der Widerstand gegen das Modell abnimmt. Ein Erfolg ist jedoch nicht garantiert: In Steuerfragen ist Einstimmigkeit unter den EU-Ländern notwendig. Zugleich tickt die Uhr. Idealerweise sind die Verhandlungen zum EU-Finanzrahmen spätestens bis Jahresende abgeschlossen, hofft etwa EU-Ratspräsident António Costa. Im kommenden Jahr stehen Wahlen unter anderem in Frankreich, Polen und Italien an, was die Verhandlungen verkomplizieren könnte.

Optionen noch lange nicht ausgereizt

Derweil fordert eine aktuelle Studie des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche (PDF) tiefere Eingriffe, als die Kommission vorschlägt. Generell sollte der EU-Haushalt künftig weniger stark über nationale Beiträge und stärker über europäische Eigenmittel finanziert werden, fordern die Wirtschafts-Expert:innen.

Als Instrumente schlagen sie unter anderem eine Finanztransaktionssteuer, eine europäische Digitalsteuer, eine Bankenabgabe sowie Abgaben auf sehr große Vermögen und Krypto-Transaktionen vor. Neben einer gerechteren Besteuerung könnte ein breiterer Mix an EU-Eigenmitteln die Finanzierungslast gleichmäßiger auf verschiedene Schultern verteilen, politische Kompromisse erleichtern und auch den Steuerwettbewerb zwischen den EU-Staaten eindämmen sowie die Steuerbasis verbreitern, so das Fazit des Papiers.

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