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Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung drei Jahre rückwirkend

Viele Menschen zahlen den Rundfunkbeitrag, obwohl sie für einen Teil der vergangenen Jahre Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung hatten. Besonders wichtig ist deshalb eine Regel, die vergleichsweise wenig bekannt ist: Unter bestimmten Voraussetzungen können zurückliegende Zeiträume noch bis zu drei Jahre rückwirkend berücksichtigt werden.

Entscheidend ist allerdings nicht, dass heute ein Anspruch auf Befreiung besteht. Die Voraussetzungen müssen bereits in den Monaten vorgelegen haben, für die eine nachträgliche Befreiung oder Ermäßigung verlangt wird, und der entsprechende Zeitraum muss durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.

Die Drei-Jahres-Regel kann mehrere Hundert Euro ausmachen

Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Wer vollständig von der Beitragspflicht befreit werden kann und zuvor trotzdem gezahlt hat, kommt deshalb bei längeren Zeiträumen schnell auf mehrere Hundert Euro.

Nach § 4 Absatz 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags kann die Befreiung oder Ermäßigung frühestens drei Jahre vor dem ersten Tag des Monats beginnen, in dem der Antrag gestellt wird. Voraussetzung bleibt immer, dass der entsprechende Befreiungs- oder Ermäßigungsgrund während dieser Zeit tatsächlich vorgelegen hat.

Wird ein Antrag beispielsweise im August 2026 gestellt, kann grundsätzlich ein Beginn ab dem 1. August 2023 geprüft werden. Bestand der Anspruch dagegen erst seit Januar 2025, gibt es für die Zeit davor trotz der Drei-Jahres-Regel keine Befreiung.

Die Befreiung wird nicht automatisch eingerichtet

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass der Bezug einer Sozialleistung automatisch an den Beitragsservice übermittelt werde und damit auch die Beitragspflicht ende. Tatsächlich muss eine Befreiung oder Ermäßigung ausdrücklich beantragt und belegt werden.

Das betrifft auch Menschen, die über einen längeren Zeitraum eine Leistung erhalten und trotzdem weiter Rundfunkbeiträge gezahlt haben. Informationen zum grundsätzlichen Verfahren finden Betroffene auch im Gegen-Hartz-Ratgeber zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Wer sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann

Eine vollständige Befreiung kommt insbesondere für Bezieher bestimmter Sozialleistungen infrage. Der Beitragsservice nennt unter anderem Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Auch bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie bei bestimmten Ausbildungsleistungen kann eine Befreiung möglich sein. Bei BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld gilt unter anderem die Voraussetzung, dass die betroffene Person nicht bei ihren Eltern wohnt.

Weitere Befreiungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise bei Blindenhilfe, bestimmten Pflegeleistungen oder für taubblinde Menschen. Welche Befreiung in Betracht kommt, hängt daher vom jeweiligen Leistungs- oder Gesundheitsstatus ab.

Situation Mögliche Folge beim Rundfunkbeitrag Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld Eine vollständige Befreiung kann für den nachgewiesenen Leistungszeitraum beantragt werden. Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung Eine vollständige Befreiung kann bei entsprechendem Leistungsbescheid möglich sein. Hilfe zum Lebensunterhalt Auch hier kann ein Anspruch auf vollständige Befreiung bestehen. BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld Eine Befreiung kann insbesondere möglich sein, wenn die betreffende Person nicht bei den Eltern wohnt. Merkzeichen „RF“ In der Regel kommt eine Ermäßigung auf ein Drittel des regulären Beitrags in Betracht. Einkommen nur knapp oberhalb des sozialen Bedarfs Eine Befreiung als besonderer Härtefall kann geprüft werden. Auch eine Ermäßigung kann rückwirkend erfolgen

Die Drei-Jahres-Regel beschränkt sich nicht auf die vollständige Befreiung. Auch eine Ermäßigung kann für zurückliegende Monate berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen schon damals bestanden.

Das betrifft vor allem Menschen, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde. Der ermäßigte Rundfunkbeitrag beträgt derzeit ein Drittel des regulären Beitrags und damit 6,12 Euro monatlich.

Mehr zu den Voraussetzungen bei einer Behinderung erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „Rundfunkbeitrag: GEZ-Befreiung oder Ermäßigung bei einer Schwerbehinderung“. Für die rückwirkende Ermäßigung muss nachgewiesen werden, ab welchem Zeitpunkt die entsprechenden Voraussetzungen anerkannt waren.

Der Nachweis entscheidet über den Zeitraum

Die Möglichkeit einer Rückwirkung bedeutet nicht, dass eine bloße Erklärung über frühere finanzielle oder gesundheitliche Verhältnisse genügt. Aus den eingereichten Unterlagen muss hervorgehen, auf welchem Grund die Befreiung beruht und für welchen Zeitraum dieser Grund bestand.

Bei Sozialleistungen eignet sich regelmäßig der entsprechende Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde. Darin sollten der Name des Leistungsberechtigten, die bewilligte Leistung und der Leistungszeitraum erkennbar sein.

Wer mehrere Bewilligungszeiträume rückwirkend geltend machen möchte, sollte deshalb auch ältere Bescheide aufbewahren. Gerade bei zeitlich befristeten Bewilligungen können mehrere Bescheide erforderlich sein, um eine lückenlose Befreiung über mehrere Jahre nachzuweisen.

Alte Bescheide können bares Geld wert sein

Wer seine Unterlagen bislang nur als erledigte Behördenpost betrachtet hat, sollte ältere Bewilligungsbescheide deshalb nicht vorschnell entsorgen. Sie können später belegen, dass bereits in zurückliegenden Monaten ein Befreiungsanspruch bestanden hat.

Das ist beispielsweise denkbar, wenn jemand über mehrere Jahre Grundsicherung bezogen, die Befreiung beim Beitragsservice aber nie beantragt hat. Wird der Antrag später nachgeholt, können innerhalb der gesetzlichen Grenze auch zurückliegende Monate berücksichtigt werden.

Bereits gezahlte Beiträge können zu einem Guthaben führen

Eine rückwirkende Befreiung ist auch dann relevant, wenn die Beiträge während des betreffenden Zeitraums bereits vollständig bezahlt wurden. Durch die nachträgliche Korrektur kann auf dem Beitragskonto ein Guthaben entstehen.

Kann dieses Guthaben nicht mit anderen offenen oder laufenden Forderungen verrechnet werden, informiert der Beitragsservice nach eigenen Angaben über eine mögliche Erstattung. Für eine Überweisung kann anschließend die Angabe einer Bankverbindung erforderlich sein.

Bei einer vollständigen Befreiung für 36 bereits vollständig bezahlte Monate geht es beim derzeitigen Beitragssatz rechnerisch um 660,96 Euro. Bei einer rückwirkenden Ermäßigung fällt die mögliche Differenz geringer aus, kann über drei Jahre aber ebenfalls mehrere Hundert Euro erreichen.

Bei offenen Forderungen kann sich die Nachzahlung verringern

Nicht jeder Betroffene hat die Beiträge während des fraglichen Zeitraums tatsächlich bezahlt. Manche Beitragskonten weisen Rückstände auf oder es wurden bereits Festsetzungsbescheide verschickt.

Wird anschließend eine Befreiung für den entsprechenden Zeitraum anerkannt, muss das Beitragskonto anhand des anerkannten Befreiungszeitraums neu betrachtet werden. Forderungen für Monate, in denen nachträglich eine wirksame Befreiung festgestellt wurde, dürfen nicht einfach so behandelt werden, als hätte durchgehend eine reguläre Beitragspflicht bestanden.

Bei bereits eingeleiteten Vollstreckungs- oder Mahnverfahren sollten Betroffene die Entscheidung über die Befreiung deshalb sorgfältig mit den geforderten Zeiträumen vergleichen. Gerade bei älteren Forderungen können sich dadurch erhebliche Abweichungen ergeben.

Auch bei einem Härtefall ist eine Befreiung möglich

Nicht jeder Mensch mit sehr niedrigem Einkommen erhält automatisch eine der ausdrücklich genannten Sozialleistungen. Genau hier kann die Härtefallregelung Bedeutung bekommen.

Ein ausdrücklich geregelter Härtefall liegt vor, wenn eine entsprechende Sozialleistung abgelehnt wurde, weil die Einkünfte den errechneten sozialen Bedarf um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag übersteigen. Bei derzeit 18,36 Euro Beitrag kann deshalb bereits eine sehr geringe Überschreitung entscheidend sein.

Gegen-Hartz erläutert dieses Verfahren ausführlicher im Beitrag „Rundfunkbeitrag: Zu wenig Einkommen für GEZ? Musterantrag hilft“. Besonders wichtig ist bei solchen Anträgen ein Behördenbescheid, aus dem die Berechnung und die Höhe der Überschreitung nachvollziehbar hervorgehen.

Wohngeld allein führt nicht automatisch zur Befreiung

Eine geringe Rente oder der Bezug von Wohngeld reichen für sich genommen nicht automatisch für eine Beitragsbefreiung aus. Das gilt ebenso für Arbeitslosengeld I oder Übergangsgeld.

Trotzdem kann bei sehr geringem Einkommen eine Härtefallprüfung infrage kommen. Wie dies beispielsweise bei Rentnerinnen und Rentnern aussehen kann, zeigt der Gegen-Hartz-Beitrag „Rundfunkbeitrag: Rentner mit geringem Einkommen können sich von der GEZ befreien“.

Die Drei-Jahres-Frist ist eine Höchstgrenze

Die Formulierung „bis zu drei Jahre rückwirkend“ sollte wörtlich genommen werden. Drei Jahre sind die äußerste zeitliche Grenze und keine pauschale Befreiungsdauer.

Wer erst seit sechs Monaten die Voraussetzungen erfüllt, kann deshalb höchstens für diese sechs Monate rückwirkend befreit werden. Wer die Voraussetzungen bereits seit vier Jahren erfüllt, kann dagegen regelmäßig nicht den gesamten Zeitraum von vier Jahren über die Drei-Jahres-Regel zurückholen.

Der Zeitpunkt der Antragstellung kann deshalb erhebliche finanzielle Folgen haben. Sobald die notwendigen Nachweise vorhanden sind, sollte der Antrag nicht unnötig lange liegen bleiben.

So wird die Rückwirkung zeitlich berechnet

Das Gesetz knüpft die äußerste Grenze an den ersten Tag des Monats an, in dem die Befreiung oder Ermäßigung beantragt wird. Wird der Antrag im August 2026 gestellt, liegt die frühestmögliche Grenze grundsätzlich beim 1. August 2023.

Beginnt der nachgewiesene Leistungszeitraum dagegen erst am 1. April 2025, startet auch die Befreiung erst zu diesem späteren Zeitpunkt. Die Drei-Jahres-Grenze verlängert den eigentlichen Leistungszeitraum also nicht.

Die Befreiung kann auch Angehörige im Haushalt betreffen

Eine bewilligte Befreiung kann sich innerhalb derselben Wohnung auch auf weitere Personen auswirken. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie im Haushalt lebende Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können von der Befreiung erfasst werden.

Bei einer Befreiung wegen Sozialleistungen können außerdem weitere volljährige Wohnungsinhaber erfasst sein, wenn deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurden. Bei gewöhnlichen Wohngemeinschaften darf dagegen nicht angenommen werden, dass die persönliche Befreiung eines Bewohners automatisch alle anderen Mitbewohner von der Beitragspflicht befreit.

Eine frühere Befreiung verlängert sich nicht automatisch

Wer bereits einmal vom Rundfunkbeitrag befreit war, sollte auch das Ende des Bewilligungszeitraums im Blick behalten. Eine Befreiung läuft nicht in jedem Fall unbegrenzt weiter, nur weil weiterhin eine Sozialleistung bezogen wird.

Bei einem neuen Bewilligungszeitraum kann deshalb ein Folgeantrag erforderlich sein. Wird dieser vergessen, lässt sich die entstandene Lücke unter den gesetzlichen Voraussetzungen zwar rückwirkend korrigieren, dennoch sollte die Drei-Jahres-Grenze nicht ausgereizt werden.

Nebenwohnungen unterliegen einer anderen Frist

Die Drei-Jahres-Regel darf nicht ohne Weiteres auf die Befreiung einer Nebenwohnung übertragen werden. Für Nebenwohnungen enthält der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine eigene Regelung mit anderen Fristen.

Wird der Antrag auf Befreiung der Nebenwohnung innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen gestellt, kann die Befreiung mit dem entsprechenden Monat beginnen. Geht der Antrag erst später ein, beginnt sie grundsätzlich erst mit dem Monat der Antragstellung.

Wer eine Zweitwohnung besitzt, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass auch dort automatisch eine Rückwirkung von drei Jahren möglich ist. Die verschiedenen Befreiungsgründe müssen getrennt betrachtet werden.

Der Antrag sollte mit vollständigen Unterlagen gestellt werden

Der Beitragsservice stellt für Befreiung und Ermäßigung ein entsprechendes Antragsverfahren bereit. Bereits angemeldete Beitragspflichtige benötigen dafür regelmäßig ihre Beitragsnummer.

Nachweise sollten grundsätzlich als gut lesbare Kopien eingereicht werden. Der Beitragsservice weist darauf hin, keine Originalunterlagen einzusenden, weil deren Rücksendung nicht garantiert werden kann.

Praxisbeispiel: Mehr als 600 Euro können betroffen sein

Eine alleinlebende Frau erhielt von August 2023 bis einschließlich Juli 2026 durchgehend eine Sozialleistung, die eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag ermöglicht. Sie wusste von dieser Möglichkeit nichts und zahlte während der gesamten 36 Monate weiterhin jeweils 18,36 Euro.

Im August 2026 stellt sie erstmals einen Befreiungsantrag und reicht die alten Bewilligungsbescheide ein. Weil die vergangenen 36 Monate innerhalb der möglichen Rückwirkung liegen und der Leistungsbezug lückenlos nachgewiesen werden kann, können für diesen Zeitraum rechnerisch 660,96 Euro betroffen sein.

Wird die Befreiung rückwirkend anerkannt und bestehen keine anderen Forderungen, kann auf ihrem Beitragskonto ein entsprechendes Guthaben entstehen. Das Beispiel zeigt, warum sich gerade für Menschen mit längeren Sozialleistungszeiträumen eine Prüfung älterer Bescheide lohnen kann.

Häufige Fragen zur rückwirkenden Befreiung vom Rundfunkbeitrag 1. Kann ich mich wirklich drei Jahre rückwirkend vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Ja, zurückliegende Zeiträume können grundsätzlich bis zu drei Jahre ab Antragstellung berücksichtigt werden. Sie müssen jedoch nachweisen, dass der jeweilige Befreiungsgrund während dieser Monate bereits bestand.

2. Bekomme ich automatisch drei Jahre Rundfunkbeitrag zurück?

Nein. Berücksichtigt werden nur Monate, in denen Sie die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt haben und dies nachweisen können.

3. Was passiert, wenn ich die Beiträge bereits bezahlt habe?

Bei einer nachträglich anerkannten Befreiung kann auf dem Beitragskonto ein Guthaben entstehen. Kann dieses nicht mit anderen Forderungen verrechnet werden, kann eine Auszahlung des Guthabens infrage kommen.

4. Reicht ein aktueller Sozialleistungsbescheid für die vergangenen drei Jahre?

Ein aktueller Bescheid belegt normalerweise nur den darin genannten Leistungszeitraum. Für weiter zurückliegende Monate können daher ältere Bewilligungsbescheide oder entsprechende Behördenbescheinigungen erforderlich sein.

5. Können auch Menschen mit Merkzeichen „RF“ die Ermäßigung rückwirkend erhalten?

Ja, auch eine Ermäßigung kann grundsätzlich für bis zu drei Jahre zurückliegende Zeiträume berücksichtigt werden. Dafür muss nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für das Merkzeichen beziehungsweise die Ermäßigung bereits in dem betreffenden Zeitraum bestanden.

6. Gilt die Drei-Jahres-Regel auch für eine Nebenwohnung?

Nein, die Befreiung einer Nebenwohnung folgt einer eigenen Fristenregelung. Wer den dafür vorgesehenen Antrag erst nach Ablauf der dreimonatigen Frist stellt, erhält die Befreiung grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung.

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Waldbrände in Europa: Hauptproblem ist nicht “das Klima“, sondern Brandstiftung

Seit Wochen wüten schwerste Waldbrände in Spanien, Frankreich, Italien, Griechenland, Kroatien und nun auch in Deutschland. Im nordrhein-westfälischen Hürtgenwald sind wegen einer gigantischen Feuerwand fast alle verfügbaren Kräfte der weiteren Umgebung im Einsatz. Die Feuerwehr stellt sich auf einen tagelangen Einsatz ein; Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen sprach vom größten Waldbrand in der Geschichte des Bundeslandes. Die […]

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Bist du ein Looser, hast keine Freunde? Dann gib dem Klimawandel die Schuld

Originalbild gekürzt, wegen Copyright: https://theconversation.com/climate-change-may-be-making-us-lonelier-how-heat-waves-and-extreme-weather-disrupt-social-connections-everyone-relies-on-288678

Von Jo Nova

So einen Schwachsinn kann nur ein*e Akademiker*in erfinden. Kein Niveau ist zu niedrig, um zu beweisen: Klimawandel: Schlecht, hohe Staatsausgaben: Gut. [*gilt für beiderlei Geschlechter]

Die arme Fiona Doherty, Assistenzprofessorin für Soziale Arbeit, hat möglicherweise niemanden außerhalb der eigenen Blase getroffen, der ihre Arbeit in Frage stellen könnte, und scheint in dem vornumerischen steinzeitlichen Analysestadium festzustecken.

Offenbar kam ihr nicht in den Sinn, dass heißes Wetter die Menschen in ihre Häuser treibt und isoliert, aber kaltes Wetter denselben Effekt haben könnte. (Karibikurlaube scheinen geselliger zu sein als arktische.) Anscheinend bedachte sie nicht, dass eine leichte globale Erwärmung und kürzere Winter sogar Vorteile für gesellschaftliche Veranstaltungen mit sich bringen könnten. Traurigerweise kam dieser Gedanke auch ihrem Betreuer, dem Gutachter des Forschungsstipendiums, den Studierenden und den Herausgebern von „The Conversion“ nicht in den Sinn.  [Aufmacher]

Immerhin hat sie keine Rechenzeit damit verschwendet, etwas so Kompliziertes wie Kosten minus Nutzen zu modellieren. Das ist ein Paradebeispiel dafür, dass jede Anekdote die These bestätigt.

Die gute Nachricht ist, dass niemand die Anzahl der vereinsamten Menschen überprüft – die schlechte Nachricht ist, dass es keine solche Zahlen gibt.

Und so sind wir wieder beim Stammes- Voodo angelangt: oh Wunder, die Einsamkeit schlägt zu, die Klimageister werden beschuldigt, und den Dorfbewohnern wird gesagt, wenn sie mehr Freunde wollen, brauchen sie mehr Solarpaneele.

Ununterbrochener Unsinn:

Der Klimawandel könnte uns einsamer machen

Fiona Doherty, Die Bekehrung*

Als Assistenzprofessorin für Sozialarbeit an der Universität von Tennessee untersuche ich die Wechselwirkungen zwischen sozialen und ökologischen Krisen, darunter soziale Isolation und extreme Wetterereignisse. Ich habe festgestellt, dass eine der am meisten übersehenen Folgen des Klimawandels seine Fähigkeit sein könnte, die anhaltende Einsamkeitsepidemie zu verschärfen.

Studien zeigen, dass die Zeit, die Amerikaner persönlich mit Freunden und Familie verbrachten, bereits vor der COVID-19-Pandemie abnahm.

Wie immer ist alles auf den „Klimawandel“ zurückzuführen. Es ist ja nicht so, als hätten wir zwanzig Jahre lang kein explosionsartiges Wachstum im Bereich Internet und Smartphones erlebt, das uns ebenfalls einsam gemacht hätte, oder?

Schwere Stürme, Hitzewellen und Waldbrände können das soziale Leben einer Gemeinde zum Erliegen bringen: Feste werden überflutet , Gemeindeveranstaltungen werden abgesagt und die Menschen belieben in ihren Häusern.

Ja, in den guten alten Zeiten gab es keine Überschwemmungen oder Stürme, nur die Pest, die Ruhr und das Gelbfieber, die die Leute von Festen fernhielten. Damals war alles so viel einfacher. Solange die Pferde nicht lahmten und niemand Krieg erklärte oder Ähnliches.

Sie sind auch ein Beweis dafür, dass der Klimawandel nicht nur die Umwelt verändert, in der wir alle leben, sondern auch unsere Fähigkeit beeinträchtigt, miteinander in Kontakt zu treten.

Beweise? Welche Beweise?

Extremwetter trennt die Menschen

Extreme Hitze hat in diesem Sommer weltweit die Schlagzeilen beherrscht . Wenn die Außentemperaturen gefährlich hoch werden, ziehen sich die Menschen in klimatisierte Räume oder in die Nähe von Ventilatoren zurück. Dies kann soziale Folgen haben.

Zählen wir einmal nach, wie viele Tage Sie in den letzten zehn Jahren aufgrund von Überschwemmungen, Bränden oder Wirbelstürmen zu Hause festsaßen und dadurch Tanzveranstaltungen, Bingo oder Geburtstagsfeiern verpassten: Wären das 0,001 % des letzten Jahrzehnts oder weniger?

Nie zuvor hatten die Menschen im Kampf gegen die Naturgewalten so viel Glück.

Es scheint, dass manche Akademiker erst gestern geboren worden sind?

Schwere Stürme und Überschwemmungen können Reisen unsicher oder unmöglich machen und Menschen daran hindern, ihre Häuser zu verlassen, Familien zu erreichen oder an gesellschaftlichen Zusammenkünften teilzunehmen. Diese Beeinträchtigungen können die alltäglichen Interaktionen, die das Gefühl der Verbundenheit stärken, untergraben.

Und die Lösung lautet immer: mehr Staatsausgaben.

Ein vielversprechender Weg nach vorn besteht darin, dass Städte und Landkreise in Gemeinschaftszentren wie öffentliche Bibliotheken investieren oder neue Treffpunkte in den Gemeinden schaffen.

Diese Räume können die sozialen Kontakte das ganze Jahr über stärken, indem sie inklusive lebenslange Lernaktivitäten anbieten und gleichzeitig als Kühlräume und Zentren für Klimaresilienz dienen , Ressourcen bereitstellen, die den Bewohnern helfen, sich auf Katastrophen vorzubereiten, Ladestationen für Mobiltelefone bieten, wenn anderswo der Strom ausfällt, und einen WLAN-Anschluss ermöglichen.

Wie haben all diese Gruppen diese „Forschung“ irgendwie finanziert?

Fiona Doherty erhielt finanzielle Unterstützung von der Society for the Psychological Study of Social Issues, The Women’s Place an der Ohio State University, dem PhD-Programm des College of Social Work an der Ohio State University und Grand Challenges for Social Work für die in diesem Artikel erwähnte Forschung.

Fairerweise muss man sagen, dass die Professorin tatsächlich eine Art Studie durchgeführt hat. Sechzehn Personen fotografierten Orte und Gegenstände, die mit ihrem sozialen Leben in Verbindung standen, und diskutierten anschließend mir ihr darüber, wie extreme Wetterbedingungen manchmal ihre Reisepläne durchkreuzten.

Ja. So schlimm ist es.

Es ist an der Zeit, dass wir ein ernstes Gespräch über den Sinn von Universitäten führen und darüber, ob es an der Zeit ist, sie alle zu schließen und von vorne anzufangen.

Wenn the Conversation es skeptischen Wissenschaftlern ermöglicht, ebenso wie die leichtgläubigen, zu sprechen,  werden wir sie wieder „The Conversation“ nennen, nicht wahr?

https://joannenova.com.au/2026/08/are-you-a-loser-with-no-friends-blame-climate-change-and-build-a-windmill/

 

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LSG: Trotz ständiger Krankheit keine Erwerbsminderungsrente

Wer jahrelang krankgeschrieben ist oder seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, hat deshalb noch nicht automatisch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Über eine Erwerbsminderung entscheidet die Frage: Kann der Betroffene unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens sechs Stunden täglich einer geeigneten Tätigkeit nachgehen? Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Urteil hervorgehoben (Urteil vom 23. Juni 2025, Az. L 2 R 66/24).

Besonders wichtig ist die Entscheidung für Menschen mit chronischen Schmerzen und wiederkehrenden Krankheitsschüben. Selbst häufige Arbeitsunfähigkeitszeiten führen nicht automatisch zur Erwerbsminderung. In Ausnahmefällen können solche Ausfälle allerdings sehr wohl einen Rentenanspruch begründen.

Seit Jahren arbeitsunfähig und trotzdem keine EM-Rente

Die 1963 geborene Klägerin hatte Köchin gelernt und später als Servicekraft in einer Rehabilitationsklinik gearbeitet. Ihre Tätigkeit bestand überwiegend im Gehen und Stehen. Während der vierstündigen Arbeitszeit gab es keine Möglichkeit zum Sitzen, zudem musste sie Lasten von bis zu 15 Kilogramm heben und tragen. Seit Juni 2019 übte sie diese Arbeit aufgrund fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht mehr aus.

Gesundheitlich bestanden erhebliche Probleme. Das Gericht nennt unter anderem eine chronische Schmerzstörung beziehungsweise ein Fibromyalgiesyndrom, depressive Störungen, eine Panikstörung, Beschwerden an der Lendenwirbelsäule nach zwei Bandscheibenoperationen sowie Schulterprobleme.

Im Oktober 2020 beantragte die Frau Erwerbsminderungsrente. Die Deutsche Rentenversicherung lehnte ab. Auch das Sozialgericht Braunschweig sah kein ausreichend eingeschränktes Leistungsvermögen. Die Klägerin ging deshalb in Berufung.

Der bisherige Beruf ist bei der EM-Rente nicht der entscheidende Maßstab

Arbeitsunfähigkeit kann bereits vorliegen, wenn ein Beschäftigter seine konkrete bisherige Tätigkeit aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr ausüben kann. Bei der Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI wird dagegen grundsätzlich geprüft, wie viele Stunden der Versicherte noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.

Wer noch mindestens sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann, gilt grundsätzlich nicht als erwerbsgemindert. Bei einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden kommt eine teilweise Erwerbsminderung in Betracht. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, kann medizinisch voll erwerbsgemindert sein.

Die Klägerin konnte ihre körperlich belastende Tätigkeit als Servicekraft nach Einschätzung der Gutachter nicht mehr in vollem Umfang ausüben. Für körperlich leichte Tätigkeiten sahen die Sachverständigen jedoch weiterhin ein Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden täglich.

Leichte Tätigkeiten für sechs Stunden reichten dem Gericht

Nach den medizinischen Gutachten konnte die Frau noch leichte Tätigkeiten überwiegend im Sitzen mit der Möglichkeit zum Haltungswechsel verrichten. Vermieden werden sollten unter anderem häufiges Bücken und Knien, Wirbelsäulenzwangshaltungen, Akkord- und Fließbandarbeit, Nachtschichten sowie ungünstige Witterungseinflüsse.

Solche Einschränkungen reichen für sich genommen aber nicht zwingend für eine EM-Rente.

Das LSG sah beispielsweise leichte Sortier- und Verpackungsarbeiten, Tätigkeiten als Pförtnerin, Spielhallenaufsicht oder Bürohilfskraft grundsätzlich noch als denkbar an. Eine konkrete Stelle musste der Rentenversicherung nicht nachgewiesen werden, weil das Gericht keine schwere spezifische Leistungsbehinderung oder außergewöhnliche Summierung von Einschränkungen feststellte.

Genau das ist für viele Betroffene schwer nachvollziehbar: Es geht nicht zwingend darum, ob tatsächlich ein Arbeitgeber eine solche Stelle anbietet. § 43 Abs. 3 SGB VI schreibt ausdrücklich vor, dass die konkrete Arbeitsmarktlage bei einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden grundsätzlich nicht berücksichtigt wird.

Schmerzschübe können dennoch zur Erwerbsminderung führen

Besonders interessant ist das Urteil wegen der häufigen Schmerzattacken der Klägerin.

Das LSG stellte nicht den Grundsatz auf, dass häufige Krankheitszeiten bei der Erwerbsminderungsrente bedeutungslos seien. Im Gegenteil: Wiederkehrende und nicht planbare Zeiten vollständiger Arbeitsunfähigkeit können so gravierend sein, dass ein Versicherter unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes praktisch nicht mehr einsetzbar ist.

Das kann insbesondere dann gelten, wenn die Ausfälle so häufig auftreten, dass ein Arbeitgeber nicht mehr mit einer regelmäßigen Arbeitsleistung rechnen kann.

Das Gericht setzte jedoch eine sehr hohe Hürde. Häufige und zeitlich nicht planbare Arbeitsunfähigkeit können erst dann ernsthafte Zweifel an der Einsetzbarkeit begründen, wenn sie das übliche Ausmaß in der jeweiligen Altersgruppe deutlich überschreiten.

Eine lange Krankengeschichte allein genügt also nicht.

25 Tage im Monat mit schweren Schmerzen behauptet

Die Klägerin hatte vorgetragen, insbesondere in den Jahren 2020 bis 2022 an mindestens 25 von 30 Tagen pro Monat unter ausgeprägten Schmerzen gelitten zu haben. Teilweise sei sie aufgrund der Schmerzschübe völlig außer Gefecht gesetzt gewesen.

Das Gericht sah hierfür jedoch keinen ausreichend belastbaren Nachweis. Die eigenen Angaben der Klägerin, ihre früheren Schmerzdokumentationen und die ärztlichen Unterlagen ergaben nach Ansicht des Senats ein wechselndes Bild.

So hatte die Frau selbst berichtet, dass es ihr zwischen den Schmerzschüben phasenweise deutlich besser gegangen sei. Teilweise hätten solche besseren Phasen mehrere Wochen gedauert. Auch ein Schmerztherapeut dokumentierte zeitweise eine deutliche Besserung.

In einem von der Klägerin selbst geführten Schmerzfragebogen für Mai 2022 waren beispielsweise nur an zwei Tagen besonders starke Schmerzen eingetragen, während sie für elf Tage lediglich eine Schmerzstärke von zwei bis drei angegeben hatte.

Häufige Krankschreibungen sind nicht automatisch Erwerbsminderung

Das LSG hebt deshalb einen für EM-Rentenverfahren entscheidenden Grundsatz hervor: Behandlungsbedürftigkeit und Arbeitsunfähigkeit sind nicht mit Erwerbsminderung gleichzusetzen.

Auch wer immer wieder arbeitsunfähig ist, kann rentenrechtlich noch erwerbsfähig sein, wenn er außerhalb dieser Phasen mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Erst wenn die Ausfälle so häufig, unvorhersehbar und umfangreich sind, dass eine Beschäftigung praktisch nicht mehr möglich erscheint, können sie selbst eine Erwerbsminderung bedeuten.

Dies muss sich allerdings nachweisen lassen. Bei der Betroffenen hielten die Richter das nicht für überzeugend.

Auch Alltag und Aktivitäten spielten eine Rolle

Die Gutachter berücksichtigten zudem die Angaben der Frau zu ihrem Alltag. Sie versorgte abhängig von ihrem Gesundheitszustand Teile des Haushalts, gab den Pferden Heu, half ihrem Ehemann bei leichteren Arbeiten, ging mit ihren Hunden spazieren und fuhr selbst Auto.

Bei Spaziergängen gab sie teilweise Strecken von 3.000 bis 10.000 Schritten an. Außerdem nahm sie an einem Funktionstraining teil.

Solche Alltagsaktivitäten bedeuten für sich genommen nicht, dass jemand sechs Stunden täglich arbeiten kann. Im konkreten Verfahren sah das LSG darin jedoch eine Bestätigung der medizinischen Gutachten, die ein mindestens sechsstündiges Leistungsvermögen für leichte Tätigkeiten angenommen hatten.

Auch die erforderliche Wegefähigkeit sah das Gericht als erhalten an. Die Klägerin berichtete selbst von längeren Spaziergängen mit ihren Hunden.

Das bedeutet das Urteil für EM-Renten-Anträge

Das Urteil zeigt, dass für eine EM-Rente nachvollziehbar sein muss, wie sehr sich chronische Krankheiten auf die tägliche Leistungsfähigkeit auswirken. Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auswirken.

Das LSG Niedersachsen-Bremen konnte bei der Klägerin keine dauerhaft auf weniger als sechs Stunden abgesunkene Leistungsfähigkeit und auch keine ausreichend belegten außergewöhnlich häufigen krankheitsbedingten Ausfälle feststellen.

Die Berufung wurde deshalb zurückgewiesen. Die Revision zum Bundessozialgericht ließ das Gericht nicht zu.

FAQ zur Erwerbsminderung bei häufigen Krankheiten Bekomme ich EM-Rente, wenn ich dauerhaft krankgeschrieben bin?

Nicht automatisch. Für die Erwerbsminderungsrente kommt es grundsätzlich darauf an, wie viele Stunden täglich noch geeignete Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich sind.

Können häufige Krankheitstage trotzdem eine Erwerbsminderung begründen?

Ja. Unvorhersehbare vollständige Arbeitsausfälle können so häufig sein, dass eine regelmäßige Beschäftigung praktisch ausgeschlossen ist. Nach dem LSG müssen die zu erwartenden Fehlzeiten dafür aber das in der jeweiligen Altersgruppe übliche Ausmaß deutlich überschreiten und ausreichend nachweisbar sein.

Reicht es für die EM-Rente, wenn ich meinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Für die meisten Versicherten nein. Bei nach dem 1. Januar 1961 Geborenen wird grundsätzlich das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geprüft. Einen besonderen Berufsschutz nach § 240 SGB VI können nur vor dem 2. Januar 1961 Geborene beanspruchen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Quellen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.06.2025, Az. L 2 R 66/24. (Wolters Kluwer Online)
§ 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung. (Gesetze im Internet)
§ 240 SGB VI – Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. (Gesetze im Internet)

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Fabelhafte Insel ideal für Rentner im Herbst

Kreta im Oktober: 26 Grad, Ruhe und Meer – warum die Insel für Rentner im Herbst interessant ist

Wenn in Deutschland die Tage kürzer, kühler und häufig nasser werden, beginnt auf Kreta eine Reisezeit, die besonders für ältere Urlauber interessant sein kann. Auf der griechische Insel herrschen im Oktober immerhin noch Temperaturen um die 26 Grad.

Gerade für Rentner kann diese Jahreszeit Vorteile bieten: Die große Sommerhitze ist meist vorbei, touristische Orte werden ruhiger und längere Ausflüge können angenehmer sein. Wer mehrere Wochen bleiben möchte, sollte neben dem Wetter jedoch auch Krankenversicherung, Rentenzahlung und gegebenenfalls die Grundsicherung im Alter berücksichtigen.

Warum Kreta im Oktober für ältere Reisende interessant ist

Kreta ist die größte griechische Insel und bietet deutlich mehr als Badeurlaub. Städte wie Chania, Rethymno, Heraklion und Agios Nikolaos verbinden Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten und historische Sehenswürdigkeiten mit einer touristischen Infrastruktur, die auch für längere Aufenthalte interessant sein kann.

Hinzu kommen Strände, Berglandschaften, Olivenhaine, kleinere Dörfer und zahlreiche archäologische Stätten. Wer nicht mehr ausschließlich am Strand liegen möchte, kann einen Aufenthalt deshalb vergleichsweise abwechslungsreich gestalten.

Für Rentner ist der Oktober auch deshalb interessant, weil extreme Sommerhitze für Spaziergänge und Besichtigungen belastend sein kann. Im Herbst lassen sich Städte, Küstenorte und Ausgrabungsstätten häufig angenehmer erkunden.

26 Grad im Oktober sind möglich – aber nicht jeden Tag

Die häufig genannte Marke von 26 Grad beschreibt keine verlässliche Tageshöchsttemperatur für den gesamten Oktober. Wetterdaten aus Heraklion zeigen, dass sich die durchschnittlichen Tageshöchstwerte im Oktober eher im mittleren 20-Grad-Bereich bewegen können, während einzelne Tage deutlich wärmer ausfallen.

Das ist für die Reiseplanung durchaus attraktiv. Gleichzeitig gehören im Oktober kühlere Abende, Wind und erste Regentage zur möglichen Wetterlage, weshalb neben leichter Sommerkleidung auch eine dünne Jacke und wetterfestes Schuhwerk ins Gepäck gehören.

Auch innerhalb Kretas bestehen Unterschiede. Küstenorte können andere Bedingungen haben als höher gelegene Dörfer oder Gebirgsregionen, sodass sich eine Prognose für Heraklion nicht ohne Weiteres auf die gesamte Insel übertragen lässt.

Die Zeit nach der Hochsaison kann deutlich ruhiger sein

Ein weiterer Vorteil des Oktobers ist die nachlassende Hochsaison. Strände, Altstädte und bekannte Ausflugsziele können weniger überlaufen sein als im Juli oder August, was besonders Reisenden entgegenkommt, die Gedränge vermeiden möchten.

Allerdings bedeutet Nebensaison nicht automatisch, dass sämtliche touristischen Angebote unverändert verfügbar bleiben. Bei Hotels, Restaurants, Ausflugsanbietern und Verkehrsverbindungen lohnt es sich deshalb, vor der Buchung zu prüfen, welche Angebote im gewünschten Zeitraum tatsächlich geöffnet oder verfügbar sind.

Wer flexibel ist, kann statt eines klassischen einwöchigen Sommerurlaubs auch über einen Aufenthalt von zwei, drei oder vier Wochen nachdenken. Für Menschen im Ruhestand entfällt häufig der Termindruck durch begrenzte Urlaubstage, sodass sich die ruhigere Reisezeit besonders gut nutzen lässt.

Was Rentner für einen Kreta-Aufenthalt wissen sollten Thema Was bei einem Herbstaufenthalt wichtig ist Wetter Warme Tage um 25 bis 26 Grad sind möglich, sollten aber nicht für jeden Reisetag vorausgesetzt werden. Reisedauer Ein zeitlich begrenzter Auslandsaufenthalt beeinträchtigt die normale deutsche Rentenzahlung grundsätzlich nicht. Krankenversicherung Bei gesetzlich Versicherten kann die Europäische Krankenversicherungskarte für medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen beziehungsweise angeschlossenen System genutzt werden. Reisekrankenversicherung Eine zusätzliche Absicherung kann sinnvoll sein, weil die europäische Karte nicht sämtliche Kosten und insbesondere nicht jede private Behandlung abdeckt. Grundsicherung im Alter Bei einem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt von mehr als vier Wochen entfallen die Leistungen nach Ablauf der vierten Woche bis zur nachgewiesenen Rückkehr. Längerer Aufenthalt Wer nicht nur Urlaub machen, sondern seinen Wohnsitz dauerhaft nach Griechenland verlegen möchte, muss weitere Fragen zu Krankenversicherung, Steuern und Rentenzahlung klären. Die deutsche Rente läuft während eines normalen Urlaubs weiter

Wer seine gesetzliche Rente aus Deutschland erhält und für einige Wochen nach Kreta reist, muss wegen des Urlaubs grundsätzlich keine Kürzung seiner Altersrente befürchten. Die Deutsche Rentenversicherung stellt ausdrücklich klar, dass sich bei einem nur vorübergehenden Auslandsaufenthalt für die Rentenzahlung nichts ändert.

Das ist von einem dauerhaften Umzug ins Ausland zu unterscheiden. Auch innerhalb der Europäischen Union wird die deutsche Rente in den allermeisten Fällen weiterhin in bisheriger Höhe gezahlt, im Einzelfall können jedoch Besonderheiten bestehen.

Wer Kreta nicht nur im Herbst besuchen, sondern dort einen dauerhaften Wohnsitz einrichten möchte, sollte sich deshalb vorab beraten lassen. Weitere Informationen dazu finden Leser in unserem Beitrag „Rente im Ausland: Diese fünf Fallen kosten Sie bares Geld“.

Bei Grundsicherung im Alter ist die Vier-Wochen-Grenze besonders wichtig

Deutlich andere Regeln gelten für Rentner, deren Einkommen nicht reicht und die zusätzlich Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII erhalten. Nach § 41a SGB XII werden diese Leistungen nicht unbegrenzt während eines Auslandsaufenthalts weitergezahlt.

Wer sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhält, erhält nach Ablauf der vierten Woche bis zur nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Grundsicherung. Ein sechswöchiger Aufenthalt auf Kreta kann damit finanziell völlig andere Folgen haben als ein dreiwöchiger Urlaub.

Gerade bei günstigen Langzeitangeboten sollten Betroffene deshalb nicht allein auf den Preis für Flug und Unterkunft schauen. Eine ausführliche Erklärung der Voraussetzungen finden Sie bei Gegen-Hartz unter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Krankenversicherung vor der Reise prüfen

Für gesetzlich Krankenversicherte ist Griechenland als EU-Mitglied vergleichsweise unkompliziert. Die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC, ermöglicht während eines vorübergehenden Aufenthalts medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen beziehungsweise am System teilnehmenden Gesundheitswesen zu den Bedingungen, die auch für Versicherte in Griechenland gelten.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Behandlung kostenlos ist. Je nach griechischem Versorgungssystem können Eigenanteile entstehen, und private medizinische Leistungen werden über die EHIC nicht automatisch abgedeckt.

Die Europäische Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass die EHIC keine private Reisekrankenversicherung ersetzt. Rentner mit chronischen Erkrankungen oder regelmäßig benötigten Medikamenten sollten deshalb rechtzeitig mit ihrer Krankenkasse und gegebenenfalls ihrem Arzt klären, was für einen mehrwöchigen Aufenthalt erforderlich ist.

Medizinische Versorgung bei der Wahl des Urlaubsortes berücksichtigen

Für ältere Reisende kann es sinnvoll sein, die Unterkunft nicht ausschließlich nach Strandlage und Hotelpreis auszuwählen. Wer regelmäßig ärztliche Betreuung benötigt, sollte auch die Entfernung zu größeren Orten und medizinischen Einrichtungen berücksichtigen.

Heraklion und Chania bieten naturgemäß mehr medizinische Angebote als abgelegene Bergdörfer oder kleine Ferienorte. Bei schwereren Vorerkrankungen kann eine Unterkunft in erreichbarer Nähe zu einer größeren Stadt deshalb praktischer sein.

Das gilt besonders für Reisende ohne Mietwagen. Nicht jeder Ort auf der langgestreckten Insel lässt sich schnell erreichen, weshalb die Lage der Unterkunft vor einer längeren Buchung genauer betrachtet werden sollte.

Kreta ist mehr als ein günstiger Platz in der Sonne

Der Reiz eines längeren Herbstaufenthalts besteht nicht nur aus möglichst vielen Sonnenstunden. Kreta bietet historische Städte, archäologische Fundstätten, traditionelle Dörfer und eine Landschaft, die vom Meer bis zu hohen Gebirgszügen reicht.

Zu den bekannten Zielen gehören der Palast von Knossos, die Altstädte von Chania und Rethymno sowie zahlreiche Küstenorte. Anspruchsvolle Wanderungen wie Touren durch große Schluchten sind dagegen nicht automatisch für jeden älteren Reisenden geeignet und sollten nach der eigenen körperlichen Belastbarkeit gewählt werden.

Für viele Rentner dürften kürzere Spaziergänge, Ausflüge mit dem Bus oder Mietwagen und Besuche kleinerer Orte die angenehmere Variante sein. Gerade außerhalb der größten Sommerhitze lässt sich die Insel auf diese Weise ohne dicht gedrängtes Tagesprogramm entdecken.

Auch die Kosten sollten realistisch betrachtet werden

Kreta wird immer wieder als vergleichsweise erschwingliches Reiseziel beschrieben. Trotzdem sollten Rentner nicht davon ausgehen, dass ein mehrwöchiger Inselaufenthalt automatisch günstiger ist als das Leben zu Hause.

Flug, Unterkunft, Verpflegung, Transfers, Mietwagen und Versicherungen können sich schnell summieren. Besonders in bekannten Küstenorten hängen die tatsächlichen Kosten stark von Lage, Unterkunftsstandard und Buchungszeitpunkt ab.

Für einen längeren Aufenthalt lohnt sich deshalb eine einfache Monatsrechnung vor der Buchung. Wer sogar über einen dauerhaften Ruhestand in Griechenland nachdenkt, findet weitere Hintergründe im Gegen-Hartz-Beitrag über Griechenland als Auswanderungsziel für Rentner im Jahr 2026.

Urlaub auf Kreta ist etwas anderes als Auswandern

Ein milder Oktoberurlaub ist rechtlich und organisatorisch erheblich einfacher als eine dauerhafte Verlagerung des Lebensmittelpunkts. Wer für zwei oder drei Wochen reist und anschließend nach Deutschland zurückkehrt, muss sich in der Regel weder mit einer Verlagerung seines Wohnsitzes noch mit einer dauerhaften Änderung der Rentenzahlung beschäftigen.

Bei mehreren Monaten oder einem vollständigen Umzug kommen dagegen zusätzliche Fragen hinzu. Dazu zählen unter anderem Krankenversicherung, steuerlicher Wohnsitz, Rentenzahlung und die Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.

Wer mit dem Gedanken an einen längeren Ruhestand im Süden spielt, sollte deshalb zunächst einen Probeaufenthalt erwägen. Einen Überblick über weitere Ziele gibt unser Beitrag „Die 10 besten Länder für Rentner zum Auswandern“.

Fazit: Kreta kann im Oktober ein sehr gutes Reiseziel für Rentner sein

Die Vorstellung von 26 Grad, leereren Stränden und mediterranem Lebensgefühl ist durchaus realistisch, sollte aber nicht mit einer Wettergarantie verwechselt werden. Der Oktober bietet auf Kreta häufig noch angenehme Bedingungen, gleichzeitig beginnt bereits der Übergang in die regenreichere Jahreszeit.

Für Rentner spricht besonders die Möglichkeit, außerhalb der klassischen Ferienzeit länger und ruhiger zu reisen. Wer Rente, Krankenversicherung und bei niedrigem Einkommen die Regeln der Grundsicherung berücksichtigt, kann unangenehme finanzielle Überraschungen vermeiden.

Damit ist Kreta kein pauschales „Rentnerparadies“, aber ein interessantes Ziel für Menschen, die den deutschen Herbst für einige Wochen gegen Meer, mediterrane Landschaft und mildere Temperaturen tauschen möchten.

Der Beitrag Fabelhafte Insel ideal für Rentner im Herbst erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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1.440 Euro Rente: Auch lange Erwerbszeiten schützen nicht vor Altersarmut

Vier oder sogar viereinhalb Jahrzehnte gearbeitet und trotzdem eine Rente, die kaum für Miete, Lebensmittel und laufende Kosten reicht: Für viele ältere Menschen in Deutschland ist das keine Ausnahme.

Aktuelle Zahlen zeigen, dass selbst 45 Versicherungsjahre keineswegs automatisch zu einer hohen gesetzlichen Altersrente führen. Besonders häufig betrifft das Frauen.

Laut aktueller Daten zur Altersarmut, liegen selbst bei langen Versicherungsbiografien zahlreiche Renten unter einer häufig genannten Schwelle von rund 1.446 Euro. Nicht allein die Zahl der Arbeitsjahre entscheidet über die Rentenhöhe, sondern vor allem die während dieser Jahre erworbenen Entgeltpunkte.

Mehr als jede zweite Frau mit 45 Versicherungsjahren liegt unter 1.446 Euro

Aktuelle Daten aus einer Antwort der Bundesregierung zeigen die Dimension des Problems besonders deutlich. Im Jahr 2025 erhielten 60,9 Prozent der Rentnerinnen gesetzliche Altersbezüge von weniger als 1.446 Euro im Monat, bei Männern lag der Anteil bei 27,8 Prozent.

Selbst bei mindestens 45 Versicherungsjahren verändert sich das Bild nur begrenzt. Unter den Frauen mit einer solchen langen Versicherungszeit lagen 52,4 Prozent mit ihrer gesetzlichen Altersrente unter 1.446 Euro, bei den Männern waren es 23,6 Prozent.

Diese Zahlen dürfen allerdings nicht so verstanden werden, dass alle Betroffenen automatisch in Armut leben. Eine einzelne gesetzliche Rente sagt noch nichts darüber aus, ob beispielsweise eine Betriebsrente, eine Hinterbliebenenrente, Einkommen eines Partners, Wohneigentum oder andere Einkünfte vorhanden sind.

Was die Grenze von 1.446 Euro tatsächlich bedeutet

Die häufig genannte Marke von rund 1.446 Euro ist keine gesetzliche Mindestrente und auch keine Einkommensgrenze für die Grundsicherung. Sie orientiert sich an der statistischen Armutsgefährdungsschwelle, die bei 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens der Bevölkerung liegt.

Das Statistische Bundesamt weist für 2025 für Alleinlebende eine Armutsgefährdungsschwelle von 17.334 Euro im Jahr beziehungsweise rund 1.445 Euro im Monat aus. Je nach Datengrundlage und Rundung wird in aktuellen Veröffentlichungen deshalb auch von 1.446 Euro gesprochen.

Die Armutsgefährdungsschwelle bezieht sich auf das verfügbare Einkommen eines Haushalts und nicht einfach auf die Bruttorente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Rente unterhalb dieser Marke ist deshalb ein Warnsignal, aber kein automatischer Nachweis für einen Anspruch auf Sozialleistungen.

45 Arbeitsjahre bedeuten nicht automatisch 45 volle Entgeltpunkte

Der Grund für niedrige Renten trotz langer Berufstätigkeit liegt im deutschen Rentensystem selbst. Für die Rentenhöhe wird der individuelle Verdienst jedes Jahres mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen.

Wer in einem Jahr genau den Durchschnittsverdienst erreicht, bekommt dafür grundsätzlich einen Entgeltpunkt. Wer lediglich 60 oder 75 Prozent des Durchschnitts verdient, erhält entsprechend weniger Entgeltpunkte.

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt die Rentenformel als Zusammenspiel aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, aktuellem Rentenwert und Rentenartfaktor. Seit dem 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 Euro monatliche Bruttorente wert.

Damit lässt sich nachvollziehen, warum eine lange Beschäftigungsdauer allein keine hohe Altersrente garantiert. Wer jahrzehntelang deutlich unter dem Durchschnitt verdient hat, sammelt zwar viele Versicherungsjahre, aber vergleichsweise wenige Entgeltpunkte.

So unterschiedlich kann die Rente nach 45 Jahren ausfallen

Eine vereinfachte Rechnung mit dem seit Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro verdeutlicht den Unterschied. Dabei werden Abschläge, zusätzliche rentenrechtliche Zeiten und weitere Besonderheiten bewusst ausgeblendet.

Vereinfachte Erwerbsbiografie Rechnerische monatliche Bruttorente 45 Jahre mit durchschnittlich 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes: 45 Entgeltpunkte 1.913,40 Euro 45 Jahre mit durchschnittlich 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes: 33,75 Entgeltpunkte 1.435,05 Euro 45 Jahre mit durchschnittlich 60 Prozent des Durchschnittsverdienstes: 27 Entgeltpunkte 1.148,04 Euro

Schon ein dauerhaftes Einkommen von etwa drei Vierteln des Durchschnitts kann in dieser vereinfachten Rechnung trotz 45 Versicherungsjahren zu einer Bruttorente von lediglich rund 1.435 Euro führen. Von dieser Bruttorente können anschließend noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen.

Die Tabelle darf nicht unmittelbar mit der Armutsgefährdungsschwelle verglichen werden, weil dort das verfügbare Haushaltseinkommen betrachtet wird. Sie zeigt jedoch, warum eine sehr lange Erwerbsbiografie nicht zwangsläufig zu einer hohen gesetzlichen Rente führt.

Niedrige Löhne wirken sich jahrzehntelang auf die Rente aus

Wer über viele Jahre im Niedriglohnbereich arbeitet, erwirbt jedes Jahr weniger als einen vollen Entgeltpunkt. Selbst 40 oder 45 solcher Jahre können deshalb am Ende zu einer Rente führen, die deutlich unter der eines Beschäftigten mit kürzerer, aber wesentlich besser bezahlter Erwerbsbiografie liegt.

Betroffen sind unter anderem Beschäftigte im Einzelhandel, in der Reinigung, in Teilen der Gastronomie, in personenbezogenen Dienstleistungen oder in anderen Tätigkeiten mit niedrigen Löhnen. Auch längere Phasen mit geringfügiger Beschäftigung können die späteren Ansprüche begrenzen.

Das macht die Altersvorsorge zu einer langfristigen Folge der Einkommensentwicklung während des gesamten Berufslebens. Ein niedriges Einkommen im Alter beginnt daher häufig Jahrzehnte vor dem Rentenantrag.

Warum Frauen besonders häufig niedrige Renten erhalten

Bei Frauen kommen häufiger Zeiten hinzu, in denen wegen Kindererziehung oder Angehörigenpflege gar nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet wurde. Zwar berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung bestimmte Kindererziehungs- und Pflegezeiten, dennoch können längere Teilzeitphasen und niedrige Stundenlöhne die selbst erworbenen Rentenansprüche erheblich reduzieren.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2025 insgesamt 19,5 Prozent der Menschen ab 65 Jahren armutsgefährdet. Bei Frauen dieser Altersgruppe betrug die Quote 21,3 Prozent, bei Männern 17,3 Prozent.

Ein anschauliches Beispiel dafür, wie Teilzeit, Sorgearbeit und niedrig bezahlte Beschäftigung bis ins Rentenalter nachwirken können, zeigt auch der Gegen-Hartz-Beitrag „Ein Leben lang gearbeitet und trotzdem reicht die Rente nicht“. Solche Biografien zeigen, warum die bloße Zahl der Beschäftigungsjahre nur einen Teil der späteren Altersabsicherung erklärt.

Auch eine abschlagsfreie Rente ist nicht automatisch eine hohe Rente

Häufig werden zwei Fragen miteinander vermischt: Wann darf jemand ohne Abschläge in Altersrente gehen und wie hoch fällt diese Rente anschließend aus? Das sind zwei unterschiedliche Berechnungen.

Wer die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, kann nach 45 Jahren unter den gesetzlichen Bedingungen ohne vorzeitige Rentenabschläge in den Ruhestand gehen. Für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze dieser Rentenart bei 65 Jahren.

„Abschlagsfrei“ bedeutet jedoch lediglich, dass die bereits erworbenen Rentenansprüche nicht wegen eines vorgezogenen Rentenbeginns gekürzt werden. Sind während des Berufslebens nur wenige Entgeltpunkte zusammengekommen, bleibt auch eine abschlagsfreie Rente niedrig.

Welche Fallstricke trotz 45 Versicherungsjahren bestehen, erläutert Gegen-Hartz ausführlich im Beitrag „Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren: Es gibt einen wichtigen Nachteil“.

Die sogenannte Standardrente ist keine Durchschnittsrente

Verwirrung entsteht auch durch die sogenannte Standardrente. Sie beschreibt rechnerisch eine Person, die 45 Jahre lang immer genau den Durchschnittsverdienst erzielt und damit 45 Entgeltpunkte gesammelt hat.

Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro ergibt das rechnerisch eine monatliche Bruttorente von 1.913,40 Euro. Viele Versicherte erreichen diese 45 Entgeltpunkte jedoch nicht, obwohl sie tatsächlich 45 Jahre versichert waren.

Auch das häufig genannte Rentenniveau von 48 Prozent bedeutet nicht, dass jeder Rentner 48 Prozent seines letzten Gehalts als Altersrente erhält. Es handelt sich um eine statistische Vergleichsgröße, die auf einer festgelegten Standardbiografie beruht.

Die Grundrente kann niedrige Ansprüche erhöhen

Für Menschen mit langen Zeiten und unterdurchschnittlichen Einkommen kann der Grundrentenzuschlag die gesetzliche Rente erhöhen. Dafür müssen grundsätzlich mindestens 33 Jahre sogenannter Grundrentenzeiten vorhanden sein, wobei die Berechnung weiteren Voraussetzungen unterliegt.

Der Zuschlag ist keine pauschale Mindestrente und fällt deshalb nicht bei jedem Menschen mit einer kleinen Rente an. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch grundsätzlich automatisch.

Wie der Zuschlag berechnet wird und welche Einkommensgrenzen 2026 gelten, erklärt Gegen-Hartz im Beitrag „Höhe des Grundrentenzuschlags 2026: Wer hat Anspruch auf die Grundrente?“.

Eine kleine Rente bedeutet nicht automatisch Grundsicherung

Auch bei der Grundsicherung im Alter gibt es keine feste Rentengrenze, unterhalb der automatisch ein Anspruch entsteht. Das Sozialamt stellt dem individuell anerkannten Bedarf die anrechenbaren Einkünfte und das berücksichtigungsfähige Vermögen gegenüber.

Zum Bedarf gehören unter anderem der Regelbedarf sowie angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und gegebenenfalls weitere anerkannte Bedarfe. Deshalb kann eine Person mit 1.200 Euro Rente einen Anspruch haben, während eine andere Person mit derselben Rentenhöhe keinen Anspruch hat.

Entscheidend können insbesondere die Wohnkosten, weitere Einkünfte und die persönliche Haushaltssituation sein. Einen ausführlichen Überblick bietet Gegen-Hartz im Ratgeber „Grundsicherung im Alter 2026: Anspruch, Voraussetzungen und Berechnung“.

Immer mehr ältere Menschen beziehen Grundsicherung

Die amtlichen Zahlen zeigen zugleich, dass die Zahl der Leistungsbeziehenden steigt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhielten im Dezember 2025 rund 764.000 Menschen oberhalb der gesetzlichen Altersgrenze Grundsicherung im Alter.

Gegenüber Dezember 2024 bedeutete das einen Anstieg um 3,4 Prozent und einen neuen Höchststand. Aus der Entwicklung allein lässt sich allerdings nicht ableiten, dass die Altersarmut im selben Umfang gestiegen ist, da Änderungen bei Freibeträgen, Zuwanderung und weitere Faktoren die Zahl der Leistungsbeziehenden beeinflussen können.

Lange Versicherungszeiten können bei der Grundsicherung dennoch helfen

Menschen mit einer langen Versicherungsbiografie können bei der Berechnung der Grundsicherung von einem besonderen Freibetrag profitieren. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht, kann einen Teil seiner gesetzlichen Rente von der Einkommensanrechnung ausnehmen.

2026 kann dieser Freibetrag bis zu 281,50 Euro monatlich betragen. Dadurch kann jemand trotz Grundsicherungsbezug finanziell besser gestellt sein als eine Person ohne entsprechende Grundrentenzeiten.

Wer Grundsicherung erhält, sollte deshalb prüfen, ob der Freibetrag im Bescheid berücksichtigt wurde. Gegen-Hartz erläutert die Berechnung ausführlich im Beitrag „Bis zu 281,50 Euro Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung“.

Auch Wohngeld kann für Rentner infrage kommen

Nicht jeder ältere Mensch mit geringem Einkommen fällt unter die Grundsicherung. Je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten kann stattdessen Wohngeld infrage kommen.

Gerade bei Rentnerinnen und Rentnern knapp oberhalb des Grundsicherungsniveaus kann sich eine Prüfung lohnen. Hohe Mieten können dazu führen, dass ein Einkommen, das auf dem Papier zunächst ausreichend erscheint, im Alltag nur wenig finanziellen Spielraum lässt.

Die Höhe einer gesetzlichen Rente allein reicht deshalb für eine Einschätzung nicht aus. Für die tatsächliche wirtschaftliche Situation müssen zumindest Wohnkosten, weitere Einkommen, Haushaltsgröße und gegebenenfalls vorhandenes Vermögen mitbetrachtet werden.

Warum 45 Versicherungsjahre trotzdem wichtig bleiben

Die niedrigen Renten vieler langjährig Versicherter bedeuten nicht, dass Versicherungsjahre unwichtig wären. Lange Versicherungszeiten können den Zugang zu bestimmten Rentenarten eröffnen und sind auch für verschiedene sozialrechtliche Vergünstigungen relevant.

Sie sind aber keine Garantie für einen bestimmten Eurobetrag. Für die Rentenhöhe kommt es vor allem darauf an, wie viele Entgeltpunkte während des gesamten Versicherungslebens erworben wurden.

Damit zeigt sich ein grundlegendes Problem bei der Bekämpfung von Altersarmut: Wer jahrzehntelang wenig verdient, kann diesen Rückstand durch die bloße Dauer seiner Beschäftigung häufig nicht vollständig ausgleichen. Die spätere Rente bildet große Teile der Einkommensbiografie des Erwerbslebens ab.

Was Betroffene vor und nach dem Rentenbeginn prüfen sollten

Wer eine niedrige Rente erwartet oder bereits erhält, sollte seine Renteninformation beziehungsweise seinen Rentenbescheid genau prüfen. Fehlende Versicherungszeiten, Kindererziehungszeiten oder anrechenbare Pflegezeiten können die spätere Rentenhöhe beeinflussen.

Bei einer niedrigen laufenden Rente sollte außerdem geprüft werden, ob ein Grundrentenzuschlag berücksichtigt wurde und ob Wohngeld oder Grundsicherung im Alter infrage kommen. Bei bestehender Grundsicherung sollte zusätzlich kontrolliert werden, ob der Freibetrag für mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten korrekt angewandt wurde.

Die Marke von rund 1.446 Euro sollte dabei nicht als starre Grenze verstanden werden. Ob ein Haushalt tatsächlich finanziell hilfebedürftig ist, lässt sich erst anhand seiner gesamten wirtschaftlichen Situation beurteilen.

Beispiel aus der Praxis: 45 Jahre gearbeitet und trotzdem nur rund 1.435 Euro Bruttorente

Eine alleinlebende Verkäuferin hat insgesamt 45 Versicherungsjahre gesammelt und während ihres Berufslebens vereinfacht betrachtet durchschnittlich etwa 75 Prozent des jeweiligen Durchschnittsentgelts verdient. Daraus ergeben sich rechnerisch rund 33,75 Entgeltpunkte.

Beim seit Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro entspräche das einer Bruttorente von rund 1.435 Euro monatlich, sofern keine weiteren Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steht ihr weniger zur Verfügung.

Ob sie damit als armutsgefährdet gilt oder Anspruch auf eine Sozialleistung hat, lässt sich aus der Rentenhöhe allein nicht feststellen. Lebt sie allein, zahlt eine hohe Miete und besitzt keine weiteren Einkünfte oder größeren Rücklagen, können Wohngeld oder Grundsicherung prüfenswert sein; bei ausreichenden Grundrentenzeiten können zusätzlich ein Grundrentenzuschlag oder ein Freibetrag bei der Grundsicherung berücksichtigt werden.

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Dieses EU-Land ist das neue Rentnerparadies für Rentner aus Deutschland

In Deutschland reicht eine Rente von 1.000 Euro kaum zum Leben. In Portugal (konkret an der Algarve) deckt derselbe Betrag Miete, Lebensmittel und Arztkosten ohne ständige Engpässe.

Die Algarve wird seit Jahren in internationalen Ruhestandsrankings als eines der besten Ziele in Europa für Rentner gelistet. Das Klima mit über 300 Sonnentagen im Jahr, die Sicherheit des Landes und Lebenshaltungskosten, die rund 30 bis 40 Prozent unter dem deutschen Niveau liegen, machen den Unterschied.

Keine Grundsicherung im Alter im Ausland

Wer jedoch ergänzende Grundsicherung im Alter aus Deutschland bezieht, muss das vorab wissen: Diese Leistung entfällt bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt. Sie wird nur bis zu vier Wochen ins Ausland mitgenommen, und wer dauerhaft nach Portugal zieht, verliert den deutschen Grundsicherungsanspruch.

Wer dagegen ausschließlich eine gesetzliche Rente bezieht (ohne ergänzende Grundsicherung) kann in der Regel problemlos auswandern. Die Rente folgt in die EU, in voller Höhe, und wird auf ein Konto im Wohnland überweisen.

Portugal und die Algarve: Warum gerade hier

Portugal gehört zu den sichersten Ländern Europas und belegt in internationalen Sicherheitsindizes regelmäßig einen der vorderen Plätze. Für ältere Menschen, die allein oder als Paar leben,  ist das ein wichtiger Punkt.

Das Klima der Algarve ist dabei das mildeste der Region. Die Winter sind kurz, selten kalt und meist sonnig; Temperaturen unter zehn Grad sind die Ausnahme. Für Rentner mit Gelenkproblemen, Rheuma oder Atemwegsbeschwerden wirkt sich das trockene, warme Klima vielen Berichten nach spürbar positiv aus.

Die Lebenshaltungskosten liegen insgesamt deutlich unter dem deutschen Niveau. Wocheneinkäufe sind günstiger, Restaurantbesuche kosten weniger als die Hälfte, und lokale Dienstleistungen wie Friseur, Wäscherei oder  Haushaltshelfer sind erschwinglich. Das gilt vor allem außerhalb der großen Ferienorte.

Lissabon und Porto haben sich in den letzten Jahren deutlich verteuert. Auch die bekanntesten Orte der Algarve wie Albufeira, Portimão, und Lagos sind teurer geworden. Wer allerdings nach Tavira im Osten der Algarve oder ins Inland schaut, findet noch immer günstige Mieten und eine ruhige, wenig touristische Atmosphäre.

Was eine Wohnung an der Algarve kostet

Eine Einzimmerwohnung in einer kleineren Algarve-Stadt liegt zur Miete je nach Lage zwischen 500 und 800 Euro monatlich. In den bekanntesten Küstenorten liegt die Untergrenze höher, im Landesinneren deutlich darunter.

Die monatlichen Gesamtkosten für eine alleinstehende Person (Miete, Lebensmittel, Strom, Wasser, Transport) geben dort lebende deutsche Rentner meist mit 800 bis 1.100 Euro angegeben. Das schließt keine größeren Ausnahmeausgaben ein, wohl aber ein normales Leben mit gelegentlichem Restaurantbesuch.

Wer eine Rente von 1.000 bis 1.200 Euro bezieht und in Deutschland damit kaum auskommt, kann an der Algarve (außerhalb der Touristenzentren)  einen selbstständigen Lebensunterhalt führen.

Die Voraussetzung ist allerdings eine realistische Planung vor dem Umzug, kein blindes Vertrauen auf Durchschnittswerte.

Krankenversicherung: Das S1-Formular ist der entscheidende Schritt

Die praktisch wichtigste Frage beim Auswandern nach Portugal ist die Krankenversicherung. Als EU-Bürger mit einer deutschen Altersrente haben Rentner Anspruch auf Aufnahme in das portugiesische öffentliche Gesundheitssystem SNS (Serviço Nacional de Saúde).

Dafür ist das Formular S1 notwendig. Rentner beantragen es bei ihrer deutschen Krankenkasse, bevor sie ausreisen, und reichen es danach bei der portugiesischen Sozialversicherung ein. Ab dann ist die medizinische Grundversorgung vollständig abgedeckt, und die Kosten trägt die deutsche Krankenversicherung.

An der Algarve gibt es neben dem öffentlichen Netz zahlreiche private Kliniken mit internationaler Ausrichtung und englischsprachigem Personal. Viele Rentner kombinieren SNS-Zugang mit einer günstigen privaten Zusatzversicherung, um Wartezeiten zu vermeiden und private Spezialisten aufzusuchen.

Wer als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied ist — also nicht als Pflichtversicherter in der KVdR —, sollte die Situation vor dem Umzug mit der Kasse klären. Die Regeln unterscheiden sich je nach Versicherungsform.

Was bürokratisch zu erledigen ist

Als EU-Bürger benötigen Deutsche kein Visum für Portugal. Wer länger als drei Monate bleibt, muss sich bei der Gemeindeverwaltung registrieren lassen – das sogenannte Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia.

Die Deutsche Rentenversicherung muss über den Wohnsitzwechsel informiert werden. Außerdem muss für Auslandsrentner der jährliche Lebensnachweis erbracht werden – entweder per Lebensbescheinigung auf Papier oder über den Digitalen Lebensnachweis per PostIdent-App.

Eine Steuernummer NIF (Número de Identificação Fiscal) ist für fast alle Behördengänge in Portugal erforderlich. Sie wird bei der örtlichen Finanzbehörde beantragt und ist kostenlos. Ohne NIF lässt sich in Portugal kaum etwas regeln, und sie sollte eine der ersten Erledigungen nach der Ankunft sein.

Steuerabkommen zwischen Deutschland und Portugal

Steuerlich gilt: Portugal und Deutschland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen. Wer in Portugal wohnhaft ist, versteuert dort seine Einkünfte. Die deutschen Renten werden unter bestimmten Voraussetzungen in Portugal zu deutlich günstigeren Sätzen besteuert als in Deutschland.

Eine kurze Beratung durch einen Steuerberater mit Auslandsexpertise klärt die individuelle Situation, und dieser Schritt sollte vor dem Umzug erfolgen, nicht danach.

Tavira: Die konkrete Empfehlung für Rentner mit kleinem Budget

Wer nach einem konkreten Ort sucht, hört von Kennern der Region immer wieder Tavira im östlichen Algarve. Die Stadt mit rund 25.000 Einwohnern liegt abseits der großen Touristenströme und ist deutlich günstiger als Lagos oder Albufeira.

Das Stadtzentrum ist zu Fuß erreichbar, ob Arzt, Apotheke, Markt, Cafés oder Busbahnhof. Das ist für ältere Menschen ohne Auto kein Nebenpunkt, sondern entscheidend. Die meisten Besorgungen lassen sich ohne Fahrzeug erledigen.

Tavira hat ein eigenes Krankenhaus sowie mehrere Gesundheitszentren. Die Verbindung nach Faro (das ist der Hauptort der Algarve mit internationalem Flughafen und größerem Krankenhaus)  dauert mit dem Bus unter einer Stunde. Faro ist auch der nächste direkte Flugverbindungspunkt nach Deutschland, was den Besuch von Familie und Freunden erleichtert.

Die Mietpreise in Tavira liegen für eine Einzimmerwohnung im Stadtzentrum bei etwa 550 bis 750 Euro monatlich und damit im Rahmen der für die östliche Algarve insgesamt üblichen Werte, die günstiger sind als in den bekannten Ferienorten im Westen der Region.

Eine deutsche Gemeinschaft existiert vor Ort, ist aber überschaubar. Wer sozialen Anschluss sucht, findet ihn zwar, muss ihn aber aktiv suchen. Portugiesisch ist im Alltag hilfreich, besonders beim Arzt und auf Ämtern. Einfache Grundkenntnisse lassen sich in einigen Wochen aufbauen.

Was ein Probewohnen zeigt, das kein Artikel zeigt

Jeder Erfahrungsbericht über die Algarve ist ein Durchschnittswert. Tatsächliche Mietpreise, die Qualität des örtlichen Gesundheitszentrums, die Entfernung zum nächsten deutschen Arzt: Das variiert erheblich von Ort zu Ort.

Wer ernsthaft überlegt auszuwandern, sollte vier bis acht Wochen vor Ort verbringen, und das außerhalb der Hochsaison, also von Oktober bis April. Dann sind die Preise realistischer, die Bevölkerung weniger touristisch, das Alltagsleben besser einzuschätzen.

Ferienwohnungen für mehrwöchige Aufenthalte sind über Plattformen wie Idealista oder Flatio günstiger zu bekommen als kurzfristige Buchungen. Diese Zeit gibt Gelegenheit, Wohnungen zu besichtigen, das Gesundheitszentrum aufzusuchen und die Verwaltung kennenzulernen, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.

Wer ergänzende Grundsicherung im Alter bezieht, kann nicht dauerhaft nach Portugal ziehen. Die Grundsicherung ist an den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland geknüpft – bei dauerhaftem Wegzug entfällt sie.

Wohngeld statt Grudnsicherung?

Was davon Betroffene dennoch prüfen können: Erstens, ob ein Umzug in eine günstigere deutsche Region die monatliche Belastung senkt und damit die Abhängigkeit von der Grundsicherung verringert. Zweitens, ob Wohngeld in Kombination mit der Rente eine Alternative wäre, die mehr Freiheit lässt.

Wer seine Situation prüfen möchte, kann sich kostenlos beraten lassen – bei der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800, beim VdK oder beim SoVD. Eine Beratung klärt auch, ob die eigene Rente ohne Grundsicherung ausreicht, um den Schritt ins Ausland zu wagen.

Häufige Fragen zum Ruhestand an der Algarve Kann ich meine deutsche Rente nach Portugal mitnehmen?

Ja. Die gesetzliche Rente wird innerhalb der EU in voller Höhe auf ein Konto im Wohnland überwiesen. Sie müssen der Deutschen Rentenversicherung den Umzug mitteilen und jährlich den Lebensnachweis erbringen – per Lebensbescheinigung oder über die PostIdent-App.

Verliere ich meine Krankenversicherung beim Umzug nach Portugal?

Nicht, wenn Sie das S1-Formular rechtzeitig beantragen. Mit dem S1-Formular, das die deutsche Krankenkasse ausstellt, erhalten Sie vollen Zugang zum portugiesischen Gesundheitssystem SNS. Das Formular sollte vor dem Umzug beantragt und in Portugal eingereicht werden.

Wie günstig ist das Leben an der Algarve wirklich?

Außerhalb der großen Ferienorte liegen die Lebenshaltungskosten rund 30 bis 40 Prozent unter dem deutschen Durchschnitt. Eine Einzimmerwohnung kostet in kleineren Orten 500 bis 750 Euro monatlich. Ein Probewohnen von sechs bis acht Wochen gibt realistischere Einblicke als jeder Durchschnittswert.

Muss ich in Portugal Steuern auf meine deutsche Rente zahlen?

Ja, bei Wohnsitz in Portugal versteuern Sie dort Ihr Welteinkommen. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Portugal verhindert eine doppelte Besteuerung. In vielen Fällen ergibt sich in Portugal eine niedrigere Steuerlast als in Deutschland – aber das hängt von der individuellen Situation ab und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Rente im Ausland – Rentenzahlung und Lebensnachweisverfahren im EU-Ausland (deutsche-rentenversicherung.de), Deutsche im Ausland e.V.: Leistungen im Wohnortstaat — S1-Formular, Grundsicherung und Auslandsrente (deutsche-im-ausland.org), Idealista.pt: Ruhestand in Portugal 2026 – Lebenshaltungskosten, beste Wohnorte, Krankenversicherung (idealista.pt)

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Rentner hält nur 88 Sekunden an einer Tankstelle – jetzt soll er 372 Euro Strafe zahlen

Ein kurzer Halt von gerade einmal 88 Sekunden und zwei Wochen später liegt ein Anwaltsschreiben über 372 Euro im Briefkasten. Genau das ist dem Rentner Jakob P. im österreichischen Wöllersdorf-Steinabrückl in Niederösterreich passiert. Er hatte nach eigenen Angaben nicht einmal getankt, sondern lediglich Wasser aus seinem Kofferraum geholt.

Der Fall sorgt auch deshalb für Aufsehen, weil die Forderung angesichts der äußerst kurzen Aufenthaltsdauer ungewöhnlich hoch erscheint. Juristisch geht es jedoch nicht um ein gewöhnliches Knöllchen und auch nicht um eine behördlich verhängte Geldbuße. Die 372 Euro stammen aus einem Anwaltsschreiben und stehen im Zusammenhang mit der Nutzung eines privaten Grundstücks.

Für Autofahrer aus Deutschland ist der Fall ebenfalls interessant. Denn auch hierzulande werden Supermarktparkplätze, Parkhäuser und andere Privatflächen zunehmend mit Kameras und automatischer Kennzeichenerfassung kontrolliert. Dass solche Systeme insbesondere für ältere Menschen schnell teuer werden können, zeigte bereits der Fall einer 82-jährigen Rentnerin, die wegen einer überschrittenen Parkzeit 48 Euro zahlen sollte.

Rentner steht nur eine Minute und 28 Sekunden auf dem Gelände

Jakob P. schilderte gegenüber der österreichischen „Kronen Zeitung“, er habe sich exakt eine Minute und 28 Sekunden auf dem Grundstück befunden. Sein Grund für den Halt war denkbar alltäglich: Der Rentner wollte lediglich Wasser aus dem Kofferraum holen. Etwa zwei Wochen später erreichte ihn das Schreiben eines Anwalts mit einer Forderung über 372 Euro.

Nach den veröffentlichten Berichten wandte sich der Rentner anschließend an die Rechtsberatung des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC und zusätzlich an einen Rechtsanwalt. Ihm sei geraten worden, zunächst nicht zu zahlen und abzuwarten, ob tatsächlich eine Klage erhoben werde. Daraus folgt allerdings nicht, dass Betroffene entsprechende Schreiben grundsätzlich ignorieren sollten.

Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Entscheidend können unter anderem der genaue Inhalt des Schreibens, die Beschilderung, die konkrete Nutzung des Grundstücks und die rechtliche Grundlage der Forderung sein.

Kameras erfassen Fahrzeuge auf dem Tankstellengelände

Auf dem Gelände wird nach den veröffentlichten Berichten mit Kameras gearbeitet. Dadurch lässt sich feststellen, welches Fahrzeug auf das Grundstück fährt und ob es dort tatsächlich zum Tanken anhält. Gerade bei automatisierten Überwachungssystemen kann schon ein sehr kurzer Aufenthalt dokumentiert werden.

Der Betreiber begründet sein Vorgehen damit, dass es sich um Privatgrund handelt. Das Grundstück dürfe demnach von Kunden genutzt werden, die dort tanken. Bloßes Wenden, Durchfahren, kurzes Anhalten oder das Nutzen des Geländes für einen Preisvergleich seien dagegen nicht erwünscht.

Genau diese Unterscheidung kann Autofahrer überraschen. Eine Tankstelle wirkt im Alltag wie eine allgemein zugängliche Verkehrsfläche, bleibt rechtlich jedoch privates Grundstück.

Hinweisschilder werden zum Streitpunkt

Hinzu kommt die Frage, ob Fahrer die Bedingungen überhaupt rechtzeitig erkennen können. Nach den bisherigen Berichten befinden sich an der Einfahrt zwar Hinweisschilder, Betroffene beschreiben diese jedoch als eher klein und etwas abseits angebracht. Ob Hinweise ausreichend deutlich sind, kann bei späteren Auseinandersetzungen wichtig werden.

Die deutsche Rechtslage lässt sich dabei nicht ohne Weiteres auf Österreich übertragen. In Deutschland weist die Verbraucherzentrale bei privaten Parkflächen darauf hin, dass Nutzungsbedingungen deutlich erkennbar sein müssen, wenn daraus beispielsweise eine Vertragsstrafe entstehen soll. Sehr kleine oder versteckt angebrachte Hinweise können deshalb problematisch sein.

Bei Privatparkplätzen sollten Autofahrer grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass dieselben Regeln gelten wie im öffentlichen Straßenraum. Das betrifft auch Menschen mit Schwerbehinderung. In unserem Beitrag „Schwerbehinderung: Gilt der Parkausweis auch auf Privatparkplätzen?“ erklären wir, warum private Betreiber eigene Bedingungen festlegen können.

Tankstelle ist inzwischen geschlossen

Eine weitere Besonderheit macht den Fall des Rentners noch ungewöhnlicher. Die betreffende Tankstelle ist nach den Berichten inzwischen geschlossen. Dennoch soll die Überwachung des Grundstücks vorerst fortgesetzt werden.

Der Betreiber erklärte, dass er den Vertrag mit der Überwachungsfirma beenden wolle, dies jedoch erst zum Jahresende möglich sei. Das Durchfahrtsverbot soll deshalb weiterhin gelten. Wer die Fläche lediglich zum Wenden oder als Abkürzung nutzt, könnte somit auch nach der Schließung des eigentlichen Tankstellenbetriebs mit einem Schreiben konfrontiert werden.

Gerade bei ehemaligen Gewerbeflächen können solche Situationen für Fahrer schwer nachvollziehbar sein. Eine Fläche kann optisch weiterhin wie eine Zufahrt wirken, obwohl der Eigentümer ihre Nutzung ausdrücklich untersagt.

Warum schon ein kurzes Wenden teuer werden kann

Der österreichische ÖAMTC warnt bereits seit längerer Zeit vor sogenannten Besitzstörungsfallen. Nach Angaben des Automobilclubs kann bereits das kurze Wenden auf einem Privatgrundstück, das unerlaubte Abstellen eines Autos oder die Nutzung einer Fläche ohne die vorgesehene Dienstleistung eine Besitzstörung darstellen. Auch eine Abkürzung über ein Tankstellengelände wird als mögliches Beispiel genannt.

Autofahrer sollten deshalb die Dauer des Aufenthalts nicht mit der rechtlichen Bewertung verwechseln. Die Aussage „Ich war doch nur eine Minute dort“ beseitigt einen möglichen Konflikt mit dem Besitzer nicht automatisch. Zugleich bedeutet eine behauptete Besitzstörung nicht, dass jede verlangte Summe in voller Höhe berechtigt ist.

Genau an diesem Punkt hat sich die Rechtslage in Österreich Anfang 2026 verändert. Die Reform reagiert auf Fälle, in denen wegen kurzer Stopps oder Wendemanöver Forderungen von mehreren hundert Euro verschickt wurden.

Österreich senkt Kosten bei Besitzstörungsklagen

Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Österreich neue Regeln, mit denen überhöhten Zahlungsforderungen im Zusammenhang mit Besitzstörungen entgegengewirkt werden soll. Arbeiterkammer und Verein für Konsumenteninformation berichten, dass in den vergangenen Jahren bereits kurzes Anhalten oder Wenden Forderungen von etwa 400 bis 600 Euro nach sich ziehen konnte.

Durch die Neuregelung wurden insbesondere die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens reduziert. Wird eine Besitzstörungsklage im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug nicht bekämpft, liegen die Gerichts- und gegnerischen Anwaltskosten nach Angaben der Arbeiterkammer nun in vielen Fällen deutlich unter früheren Beträgen. Konkrete Schäden können im Einzelfall hinzukommen.

Der Verein für Konsumenteninformation weist zudem darauf hin, dass nicht beliebige Bearbeitungs-, Verwaltungs- oder Überwachungskosten verlangt werden dürfen. Zulässig können etwa Kosten der Halterermittlung, Porto, angemessene Anwaltskosten und nachweisbare konkrete Schäden sein.

Damit ist eine außergerichtliche Forderung über 372 Euro nicht automatisch schon deshalb berechtigt, weil ein Fahrzeug tatsächlich auf einem Privatgrundstück stand. Ebenso wäre es falsch, daraus den Schluss zu ziehen, dass Betroffene grundsätzlich überhaupt nichts zahlen müssen. Eine Prüfung des konkreten Schreibens bleibt notwendig.

372 Euro sind keine behördliche Geldstrafe

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden solche Schreiben schnell als „Strafe“ bezeichnet. Rechtlich sollte jedoch zwischen einer behördlichen Geldbuße und einer privaten beziehungsweise zivilrechtlichen Forderung unterschieden werden. Im Fall des Rentners Jakob P. handelt es sich nach den veröffentlichten Informationen um eine Forderung aus einem Anwaltsschreiben.

Das ist für Betroffene mehr als eine sprachliche Feinheit. Ein Bußgeldbescheid einer Behörde folgt anderen Regeln als eine Forderung eines Grundstückseigentümers oder dessen Rechtsvertreters. Auch die Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, unterscheiden sich.

Was im Schreiben steht Was Betroffene prüfen sollten Hohe Zahlungsforderung Ist nachvollziehbar aufgeschlüsselt, wie sich der verlangte Betrag zusammensetzt? Hinweis auf Privatgrund War erkennbar, dass die Fläche privat ist und die Nutzung eingeschränkt wurde? Anwaltskosten Sind Höhe und Berechnung nachvollziehbar und nach den geltenden Regeln zulässig? Unterlassungsforderung Welche Verpflichtung soll der Betroffene für die Zukunft übernehmen? Kurze Zahlungsfrist Fristen sollten beachtet und rechtlicher Rat möglichst frühzeitig eingeholt werden. Auch weitere Fahrer sollen Forderungen erhalten haben

Der Rentner Jakob P. ist nach der Berichterstattung nicht der einzige Betroffene. Eine weitere Autofahrerin berichtete, gemeinsam mit ihrem Mann mit Motorrädern kurz auf dem Gelände Rast gemacht zu haben. Auch sie erhielt anschließend eine Zahlungsaufforderung und später offenbar ein weiteres Schreiben.

Nach ihrer Darstellung wurde sogar eine Zahlung in Raten angeboten. Gerade ein solches Angebot kann zunächst beruhigend wirken, weil die finanzielle Belastung auf mehrere Monate verteilt wird. Vor einer Ratenvereinbarung sollte dennoch geprüft werden, ob und in welcher Höhe die Forderung überhaupt besteht.

Auch in Deutschland ist bei Ratenvereinbarungen Vorsicht geboten, wenn eine Forderung bestritten wird. Weitere Informationen finden Betroffene in unserem Beitrag darüber, was Inkassodienste verlangen dürfen und was nicht.

Nicht aus Angst sofort überweisen

Die österreichische Arbeiterkammer rät Empfängern hoher Forderungen dazu, sich beraten zu lassen. Auch der Verein für Konsumenteninformation empfiehlt eine sorgfältige Prüfung, statt aus Sorge vor einem Gerichtsverfahren vorschnell zu zahlen. Das gilt besonders dann, wenn die verlangte Summe erheblich ist.

Das bedeutet allerdings nicht, Fristen oder gerichtliche Schreiben unbeachtet zu lassen. Besonders wenn tatsächlich Post von einem Gericht eintrifft, müssen Betroffene darauf achten, welche Reaktion innerhalb welcher Frist erforderlich ist. Wer unsicher ist, sollte fachkundigen Rat einholen.

Für Menschen mit niedrigem Einkommen gibt es auch in Deutschland Möglichkeiten, anwaltliche Beratung bezahlbar zu erhalten. Gegen-Hartz erklärt ausführlich, wie ein Beratungsschein für Rechtsberatung beantragt werden kann.

Fotos und Unterlagen können später wichtig werden

Wer erst nach mehreren Tagen oder Wochen eine Zahlungsaufforderung erhält, erinnert sich möglicherweise nicht mehr genau an die Situation. Deshalb kann es hilfreich sein, Fotos von der Einfahrt, den Hinweisschildern und der Umgebung anzufertigen, sofern dies noch möglich ist. Auch Schreiben, Umschläge und andere Unterlagen sollten aufbewahrt werden.

Bei einer späteren Auseinandersetzung lässt sich dadurch besser nachvollziehen, was ein Fahrer bei der Einfahrt tatsächlich erkennen konnte. Besonders relevant kann dies sein, wenn die Beschilderung aus Sicht des Betroffenen schwer lesbar oder ungünstig platziert war.

Bei Auslandsfällen kommt hinzu, dass deutsches und österreichisches Recht voneinander abweichen können. Ein allgemeiner Ratgeber kann deshalb keine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls ersetzen.

Automatische Parkplatzkontrollen nehmen zu

Der Fall aus Österreich steht für eine Entwicklung, die auch auf deutschen Parkflächen immer häufiger zu beobachten ist. Kameras erfassen Kennzeichen bei der Einfahrt und erneut beim Verlassen, Software berechnet Aufenthaltszeiten und mögliche Verstöße werden anschließend automatisiert weiterverarbeitet.

Das Verfahren hat für Betreiber einen offensichtlichen Vorteil: Kontrollen sind ohne dauerhaft eingesetztes Personal möglich. Für Verbraucher entsteht jedoch das Problem, dass persönliche Umstände von einem automatisierten System zunächst nicht berücksichtigt werden.

Das zeigte auch der Fall einer 82-jährigen Kundin aus Recklinghausen. Sie überschritt die auf einem Supermarktparkplatz erlaubten 90 Minuten und sollte anschließend 40 Euro Vertragsstrafe sowie acht Euro Auslagen zahlen. Ihre eingeschränkte Mobilität und der dadurch langsamere Einkauf wurden durch die automatische Zeiterfassung zunächst nicht berücksichtigt.

Mehr zu diesem Fall lesen Sie hier: Rentnerin kauft nicht schnell genug ein und muss 48 Euro Strafe zahlen.

Privatgrund bedeutet nicht, dass jede Summe verlangt werden darf

Grundstückseigentümer dürfen die Nutzung ihrer Flächen beschränken. Daraus folgt jedoch weder in Österreich noch in Deutschland, dass jede beliebige Zahlungsforderung automatisch durchsetzbar ist. Entscheidend sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und die konkreten Umstände des Falls.

In Deutschland kommt bei privaten Parkplätzen häufig ein Vertrag durch die Nutzung der Fläche zustande. Damit eine Vertragsstrafe verlangt werden kann, müssen die Bedingungen für Verbraucher ausreichend erkennbar sein. Außerdem dürfen entsprechende Klauseln nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.

In Österreich steht bei Fällen wie dem des Rentners aus Niederösterreich dagegen häufig der Besitzschutz im Vordergrund. Die Reform aus dem Jahr 2026 soll insbesondere verhindern, dass die Angst vor hohen Prozesskosten dazu genutzt wird, Verbraucher zur Zahlung überzogener Beträge zu bewegen.

Auch deutsche Urlauber sollten aufmerksam sein

Für deutsche Urlauber ist der Fall besonders interessant, weil Österreich ein häufig genutztes Reise- und Transitland ist. Tankstellen werden unterwegs nicht nur zum Tanken genutzt, sondern auch für kurze Pausen, einen Fahrerwechsel oder zur Orientierung. Dennoch sollten Hinweise an Einfahrten auf privaten Flächen ernst genommen werden.

Wer lediglich wenden möchte, sollte im Zweifel lieber eine öffentliche Straße oder eine eindeutig freigegebene Fläche nutzen. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn an der Zufahrt bereits Hinweise auf Privatgrund, Überwachung oder Nutzungsbeschränkungen zu erkennen sind.

Eine einzelne Tankstelle mit ungewöhnlich strengen Bedingungen bedeutet selbstverständlich nicht, dass Autofahrer an österreichischen Tankstellen generell mit derartigen Forderungen rechnen müssen. Der Fall zeigt vielmehr, welche finanziellen Folgen besondere Nutzungsbedingungen auf einzelnen Privatgrundstücken haben können.

Der Beitrag Rentner hält nur 88 Sekunden an einer Tankstelle – jetzt soll er 372 Euro Strafe zahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Drei Kinder sterben bei Hausbrand in Xaneqîn

Bei einem Hausbrand in Celawla im südkurdischen Landkreis Xaneqîn sind am Samstagmorgen drei Kinder ums Leben gekommen. Ihre Mutter erlitt schwere Verletzungen.

Nach bisherigen Angaben befanden sich die Frau und ihre drei Kinder in dem Haus, als das Feuer ausbrach. Die Kinder konnten nicht gerettet werden. Ihre Mutter wurde schwer verletzt.

Zur Ursache des Brandes liegen bislang keine Angaben vor.

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Abdullah Öcalans Neffe in Paris gestorben

Ramazan Öcalan, ein Neffe des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan, ist in Paris im Alter von 47 Jahren gestorben. Er war der Sohn von Öcalans Schwester Fatma Öcalan.

Ramazan Öcalan lebte seit rund 16 Jahren in Frankreich. Nach Angaben seiner Angehörigen wurde er seit einiger Zeit wegen einer Erkrankung der Bauchspeicheldrüse und Diabetes behandelt. Er starb in der französischen Hauptstadt, wo er sich in medizinischer Behandlung befand.

Sein Leichnam soll nach Nordkurdistan überführt und in Amara im Landkreis Xelfetî (tr. Halfeti) in der Provinz Riha (Urfa) beigesetzt werden.

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Fünf Tote bei Verkehrsunfall in Licê

Bei einem Verkehrsunfall in Licê in der nordkurdischen Provinz Amed (tr. Diyarbakır) sind fünf Menschen ums Leben gekommen und elf weitere verletzt worden. Nach bisherigen Angaben war ein mit 18 Menschen besetzter Kleinbus am Samstagvormittag auf dem Weg in Richtung Çewlîg (Bingöl), als das Fahrzeug am Ortseingang von Licê umkippte. Zahlreiche Rettungswagen wurden zur Unfallstelle entsandt.

Drei Menschen starben noch am Unfallort. Die Verletzten wurden in ein Krankenhaus in Licê gebracht. Zwei von ihnen erlagen dort ihren Verletzungen, womit die Zahl der Todesopfer auf fünf stieg. Die Gouverneursverwaltung von Diyarbakır teilte mit, dass elf Menschen verletzt wurden. Drei von ihnen befinden sich demnach in schwerem Zustand.

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Ein glamouröses Bauernopfer

Die Tagebücher Anthony Faucis werfen der Corona-Opposition wieder ein paar Brocken hin, ohne dass die Zusammenhänge aufgeklärt werden und Geschädigte Genugtuung erhalten.
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Verpulverte Billionen

Die USA haben seit dem Zweiten Weltkrieg Billionen Dollar für Kriege ausgegeben — genug, um den weltweiten Hunger über Jahrzehnte hinweg mehrfach zu beenden.
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Das elende Schweigen

Die Medienlandschaft blendet den Völkermord und sexuellen Missbrauch von 50 Millionen Frauen und Mädchen im Sudan fast vollständig aus.
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Nur 90 Minuten im Krankenhaus – Arbeitgeber kündigt langjährigem Mitarbeiter sofort

90 Minuten Abwesenheit, ein eingeschalteter Privatdetektiv und am Ende die Kündigung: Ein Fall aus Spanien zeigt, wie schnell aus Zweifeln an der Arbeitszeit ein erbitterter Streit um den Arbeitsplatz werden kann. Besonders brisant ist die Vorgeschichte, denn der betroffene Außendienstmitarbeiter war mehr als 20 Jahre beschäftigt, mehrfach für seine Leistungen ausgezeichnet worden und kurz zuvor nach einer schweren Erkrankung an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt.

Am Ende ging die Rechnung des Arbeitgebers nicht auf. Das höchste Arbeitsgericht Galiciens erklärte die Entlassung für unzulässig und setzte eine Entschädigung von 118.256,51 Euro fest.

Nach der Operation änderte sich das Verhältnis zum Arbeitgeber

Der Mitarbeiter arbeitete seit Dezember 2003 für den Dermokosmetik-Hersteller ISDIN. Noch 2023 war er für seine Leistungen ausgezeichnet worden, bevor Ende desselben Jahres eine hepatobiliäre Erkrankung diagnostiziert wurde.

Im Januar 2024 musste sich der Beschäftigte einer Operation unterziehen. Am 19. März 2024 kehrte er vollständig in den Beruf zurück.

Danach begann der Arbeitgeber, Arbeitszeiten und Produktivität des langjährigen Mitarbeiters kritisch zu prüfen. Nach Berichten von Focus Online und der spanischen Zeitung La Razón wurde schließlich sogar ein Privatdetektiv eingesetzt.

90 Minuten im Krankenhaus wurden zum Kündigungsgrund

Am 13. Mai 2024 hielt sich der Arbeitnehmer zwischen etwa 13.30 Uhr und 15 Uhr im Krankenhaus Meixoeiro auf. Gleichzeitig hatte er in seinem Arbeitsbericht bereits ab 9.30 Uhr Kunden- beziehungsweise Arztbesuche dokumentiert.

Auch für den folgenden Tag beanstandete das Unternehmen Unstimmigkeiten. Der Mann hatte unter anderem elf Besuche und einen Beleg für eine Mahlzeit dokumentiert, während der Arbeitgeber aus den Beobachtungen Zweifel an seiner tatsächlichen Arbeitsleistung ableitete.

Am 27. Juni 2024 folgte die disziplinarische Kündigung. Vorgeworfen wurden ihm unter anderem Verstöße gegen die arbeitsvertragliche Treuepflicht, mangelnde Disziplin und eine gesunkene Produktivität.

Die oft verkürzte Darstellung, der Mann sei schlicht deshalb gefeuert worden, weil er an einem einzigen Tag 90 Minuten nicht gearbeitet habe, greift deshalb zu kurz. Der Arbeitgeber stützte die Entlassung auf mehrere Vorwürfe – konnte sie vor Gericht allerdings nicht überzeugend belegen.

Der Arbeitnehmer konnte seine Termine belegen

Der Beschäftigte zog vor das Arbeitsgericht in Pontevedra. Dort konnte er nachweisen, dass die von ihm dokumentierten Arztbesuche tatsächlich stattgefunden hatten.

Auch ein erheblicher Leistungsabfall ließ sich nach den Berichten über das Verfahren nicht ausreichend belegen. Hinzu kamen die langjährige Beschäftigung, seine zuvor gute Leistungsbilanz und fehlende Nachweise für einen wirtschaftlichen Schaden des Unternehmens.

Der Tribunal Superior de Xustiza de Galicia bestätigte schließlich, dass die Entlassung nicht gerechtfertigt war. Dem Arbeitnehmer wurden 118.256,51 Euro zugesprochen.

Eine Detektei ersetzt keine belastbaren Beweise

Der Fall ist auch deshalb bemerkenswert, weil der Arbeitgeber erheblichen Aufwand betrieb, um mögliche Arbeitszeitverstöße aufzudecken. Eine Überwachung liefert jedoch nicht automatisch den Beweis dafür, dass ein Beschäftigter seinen Arbeitgeber bewusst über geleistete Arbeit getäuscht hat.

Zwischen einer Abwesenheit, einer fehlerhaften Dokumentation und vorsätzlichem Arbeitszeitbetrug liegen arbeitsrechtlich erhebliche Unterschiede. Auch deutsche Gerichte unterscheiden genau danach, was tatsächlich nachweisbar ist.

Das zeigt beispielsweise ein jüngeres Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin. Wie Gegen-Hartz berichtete, scheiterte dort eine Kündigung wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs, weil nicht bewiesen werden konnte, dass die Arbeitnehmerin insgesamt weniger gearbeitet hatte als vereinbart.

In Deutschland kann Arbeitszeitbetrug trotzdem den Job kosten

Aus der spanischen Entscheidung sollte deshalb nicht der Schluss gezogen werden, kurze oder falsch erfasste Fehlzeiten seien harmlos. Wer bewusst Arbeitszeit einträgt, obwohl er weiß, dass er in dieser Zeit nicht gearbeitet hat, geht ein erhebliches Risiko ein.

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits im Verfahren 2 AZR 381/10 entschieden, dass eine vorsätzlich falsche Dokumentation der Arbeitszeit grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen kann. In diesem Verfahren hatte eine Beschäftigte an sieben Arbeitstagen insgesamt 135 Minuten zu viel als Arbeitszeit erfasst.

Gerade dieser Vergleich zeigt, warum die Zahl der Minuten allein wenig aussagt. Schwer wiegen vor allem Vorsatz, wiederholte Falschangaben, das Verhalten des Beschäftigten und die gesamten Umstände des Arbeitsverhältnisses.

Zehn Minuten Kaffeepause können gefährlicher sein als 90 Minuten Abwesenheit

Wie stark der Vorsatz ins Gewicht fallen kann, zeigt ein anderer deutscher Fall. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin, die während erfasster Arbeitszeit ein Café besucht und die Abwesenheit zunächst bestritten hatte.

Gegen-Hartz hat den Fall ausführlich unter „Kaffee trinken während der Arbeitszeit: Arbeitgeber spricht Kündigung aus und Gericht bestätigt es“ dargestellt. Nicht die Länge der Kaffeepause allein gab den Ausschlag, sondern die Kombination aus nicht korrigierter Zeiterfassung und dem Verhalten bei der anschließenden Aufklärung.

Das wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich: Im einen Fall reichen etwa zehn Minuten für eine wirksame fristlose Kündigung, während in Spanien eine Entlassung trotz eines 90-minütigen Krankenhausaufenthalts scheitert. Der scheinbare Widerspruch löst sich auf, sobald nicht nur auf die Uhr, sondern auf Täuschung, Beweislage und die gesamten Umstände geschaut wird.

Wann eine fristlose Kündigung in Deutschland möglich ist

Für deutsche Arbeitsverhältnisse gilt § 626 BGB. Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, aufgrund dessen dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Dabei muss eine Abwägung des konkreten Einzelfalls stattfinden. Eine langjährige beanstandungsfreie Beschäftigung kann ebenso berücksichtigt werden wie die Schwere des Verstoßes, der Grad des Verschuldens und die Frage, ob mit weiteren Pflichtverletzungen zu rechnen ist.

Eine vorherige Abmahnung ist bei verhaltensbedingten Vorwürfen häufig erforderlich, aber keineswegs immer. Bei besonders schweren und vorsätzlichen Pflichtverletzungen kann sie entbehrlich sein, wie auch der Beitrag „Wann darf der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen und wann nicht?“ näher erläutert.

Situation Mögliche arbeitsrechtliche Bewertung Einmalige Abwesenheit ohne Täuschungsabsicht Eine sofortige Kündigung ist häufig schwerer zu begründen. Nachweisbarer Arzt- oder Krankenhausaufenthalt Die Abwesenheit allein belegt noch keinen Arbeitszeitbetrug. Bewusst nicht geleistete Zeit als Arbeitszeit eingetragen Eine fristlose Kündigung kann in Betracht kommen. Wiederholte falsche Einträge Das Risiko einer wirksamen Kündigung steigt erheblich. Falsche Einträge und anschließendes Leugnen Das Verhalten kann den Vorwurf eines Vertrauensbruchs verstärken. Unklare Dokumentation ohne nachgewiesenen Vorsatz Der Arbeitgeber muss den behaupteten Kündigungsgrund beweisen können. Die entscheidende Grenze verläuft zwischen Fehler und Täuschung

Beschäftigte sollten daher nicht nur darauf achten, wie lange sie tatsächlich arbeiten. Ebenso wichtig ist, dass Arbeitszeiten, Pausen, Außentermine und private Unterbrechungen nach den betrieblichen Vorgaben korrekt dokumentiert werden.

Ein vergessener Eintrag ist etwas anderes als eine bewusst erfundene Arbeitszeit. Ein nachweisbarer Arzttermin ist etwas anderes als eine private Abwesenheit, die gegenüber dem Arbeitgeber als Arbeitsleistung ausgegeben wird.

Für Arbeitgeber wiederum reicht Misstrauen nicht aus. Wer einem Mitarbeiter Arbeitszeitbetrug vorwirft und deswegen kündigt, sollte den Vorwurf konkret belegen können.

Bei einer Kündigung läuft in Deutschland sofort die Drei-Wochen-Frist

Wer eine Kündigung erhält und sie für unwirksam hält, sollte nicht darauf vertrauen, dass sich die Angelegenheit durch Gespräche mit dem Arbeitgeber noch von selbst erledigt. Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz muss eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Wird diese Frist versäumt, können selbst gute Argumente gegen die Kündigung wertlos werden. Welche Bedeutung ein Verfahren auch für eine mögliche Abfindung haben kann, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „So oft enden Kündigungsschutzklagen mit Abfindung nach der Kündigung“.

Wer kurzfristig von der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erfährt, sollte außerdem an die Arbeitsuchendmeldung denken. Die Bundesagentur für Arbeit verlangt bei kurzfristiger Kenntnis grundsätzlich eine Meldung innerhalb von drei Tagen.

Der Fall zeigt: Nicht die Stoppuhr entscheidet über den Arbeitsplatz

Die 90 Minuten aus Spanien taugen für eine Schlagzeile, erklären das Urteil aber nicht. Der Mann gewann seinen Prozess nicht, weil Arbeitszeitverstöße bedeutungslos wären, sondern weil der Arbeitgeber die schweren Vorwürfe nicht ausreichend belegen konnte und die bisherigen Leistungen des Beschäftigten gegen die Darstellung eines plötzlich untragbaren Mitarbeiters sprachen.

Umgekehrt schützt eine lange Betriebszugehörigkeit niemanden vor Konsequenzen, wenn eine bewusste Manipulation der Arbeitszeit nachgewiesen wird. Deutsche Urteile zeigen sogar, dass wesentlich kürzere Zeiträume für eine fristlose Kündigung ausreichen können.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: „Wie viele Minuten darf ich fehlen?“ Sie lautet: „Was ist tatsächlich passiert, was wurde dokumentiert und lässt sich eine bewusste Täuschung beweisen?“

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Auswahl des politischen Führungspersonals: Kein Unternehmen würde so vorgehen wie der Staat

Deutschland fehlt es nicht an klugen Köpfen. Wir haben vielmehr ein Problem damit, wie wir diejenigen auswählen, denen wir die Führung des Landes anvertrauen. Deutschland bringt eigentlich fast alles mit, was ein erfolgreiches Land braucht. Es gehört immer noch zu den größten Volkswirtschaften der Welt. Parlament und Regierungen entscheiden über Haushalte in dreistelliger Milliardenhöhe, über […]

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Krankgeschrieben: Darf der Chef trotzdem eine Übergabe verlangen?

Wer arbeitsunfähig erkrankt ist, muss grundsätzlich nicht arbeiten. Doch was gilt, wenn der Arbeitgeber plötzlich anruft und eine Übergabe verlangt, weil Kollegen wichtige Informationen benötigen?

Eine kurze Auskunft kann in besonderen Fällen zulässig sein. Eine umfangreiche Übergabe, längere Telefonate, Videokonferenzen oder reguläre Arbeitsleistungen müssen Erkrankte dagegen grundsätzlich nicht erbringen.

Das Bundesarbeitsgericht hat für den Kontakt mit arbeitsunfähigen Beschäftigten enge Grenzen gezogen. Entscheidend sind vor allem die Dringlichkeit des betrieblichen Anliegens, die Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer und die Frage, ob die Angelegenheit bis nach der Genesung warten kann.

Krankgeschrieben bedeutet grundsätzlich: keine Arbeitspflicht

Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit wegen einer Erkrankung nicht ausüben kann oder nicht ausüben sollte, weil dadurch die Genesung beeinträchtigt werden könnte.

Das Bundesarbeitsgericht stellt außerdem klar: Es gibt grundsätzlich keine „Teilarbeitsunfähigkeit“, bei der Beschäftigte einfach einen Teil ihrer normalen Arbeit erledigen müssten.

Wer arbeitsunfähig ist, muss sich also nicht darauf einlassen, beispielsweise zwei Stunden statt acht Stunden zu arbeiten.

Auch der Arbeitgeber darf während der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Tätigkeiten verlangen, die zur normalen Arbeitsleistung gehören oder dieser sehr nahekommen.

Darf der Arbeitgeber trotzdem eine Übergabe verlangen?

Ganz ausgeschlossen ist eine Kontaktaufnahme allerdings nicht. Das Bundesarbeitsgericht unterscheidet zwischen der eigentlichen Arbeitsleistung und bestimmten Neben- und Rücksichtnahmepflichten. Deshalb kann es Situationen geben, in denen ein Beschäftigter trotz Krankschreibung eine kurze Auskunft geben muss.

Das Gericht nennt als möglichen Fall, dass allein der erkrankte Arbeitnehmer über Informationen zu wichtigen betrieblichen Vorgängen verfügt und das Fehlen dieser Informationen die Fortführung der Geschäfte erheblich erschweren oder sogar unmöglich machen würde.

Dann kann ein kurzes Gespräch oder eine knappe Auskunft in Betracht kommen. Entscheidend ist aber: Der Arbeitgeber darf daraus keine normale Arbeitsleistung machen.

Beispiel aus der Praxis: Mandina aus Potsdam

Mandina, 42, arbeitet in einem mittelständischen Unternehmen in Potsdam und koordiniert mehrere Kundenaufträge. Am Dienstagmorgen meldet sie sich krank. Ihr Arzt schreibt sie wegen eines starken Infekts bis einschließlich Freitag arbeitsunfähig.

Am Nachmittag schreibt ihr Vorgesetzter: „Kannst du bitte noch schnell eine Übergabe für deine Projekte erstellen und mir sagen, welche Aufgaben diese Woche erledigt werden müssen? Am besten schickst du mir eine Übersicht und nimmst morgen früh kurz an unserem Teams-Meeting teil.“

Mandina ist unsicher. Schließlich kennt tatsächlich nur sie einige Details zu einem wichtigen Auftrag. Trotzdem muss sie jetzt nicht ihren Laptop aufklappen und eine vollständige Projektübersicht schreiben. Auch an einer normalen Videokonferenz muss eine arbeitsunfähige Beschäftigte grundsätzlich nicht teilnehmen.

Anders könnte es bei einer einzelnen, wirklich dringenden Information aussehen. Angenommen, ein Kollege benötigt lediglich das Passwort zu einer verschlüsselten Projektdatei oder muss wissen, bei welchem Ansprechpartner ein zeitkritisches Dokument hinterlegt wurde.

Wenn Mandina gesundheitlich ohne Beeinträchtigung ihrer Genesung in wenigen Minuten antworten kann und der Betrieb ohne diese Information erheblich beeinträchtigt wäre, kann eine solche kurze Auskunft zumutbar sein.

Liegt Mandina dagegen mit hohem Fieber im Bett und ist kaum in der Lage zu telefonieren, sieht die Situation anders aus. Ihre Gesundheit und Genesung haben Vorrang.

Der Chef darf die Krankschreibung nicht zur Arbeit im Homeoffice umdeuten

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass Beschäftigte zwar nicht ins Büro kommen sollen, aber trotzdem vom Sofa oder Krankenbett aus E-Mails beantworten könnten.

Das funktioniert arbeitsrechtlich nicht so einfach. Arbeitgeber dürfen einen arbeitsunfähigen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zur normalen Arbeitsleistung auffordern.

Eine Krankschreibung ist deshalb kein automatischer Wechsel vom Büro ins Homeoffice. Wer krankgeschrieben ist, muss also nicht plötzlich Aufgaben von zu Hause aus erledigen, nur weil die technische Möglichkeit dazu besteht.

Bundesarbeitsgericht setzt dem Arbeitgeber Grenzen

Besonders deutlich wird das in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. November 2016, Az. 10 AZR 596/15. In dem Verfahren wollte ein Arbeitgeber einen arbeitsunfähigen Beschäftigten zu Personalgesprächen in den Betrieb bestellen.

Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, dass eine solche Anweisung während einer Arbeitsunfähigkeit nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist. Es muss einen dringenden betrieblichen Anlass geben, die Angelegenheit darf nicht bis nach Ende der Arbeitsunfähigkeit aufgeschoben werden können und die Inanspruchnahme muss für den Beschäftigten zumutbar sein.

Für ein persönliches Erscheinen im Betrieb gelten nochmals höhere Anforderungen. Im entschiedenen Fall waren diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Arbeitgeber konnte insbesondere nicht ausreichend erklären, weshalb die Angelegenheit nicht bis nach der Genesung warten konnte.

Die Genesung steht an erster Stelle

Das Bundesarbeitsgericht begründet die engen Grenzen unter anderem mit der Gefahr, dass eine Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber den Genesungsprozess beeinträchtigen und die Erkrankung verlängern könnte.

Deshalb muss sich ein Arbeitgeber bei notwendigen Kontakten hinsichtlich Art, Häufigkeit und Dauer am Interesse des erkrankten Beschäftigten orientieren.

Fehlt ein dringender betrieblicher Anlass, muss der Arbeitgeber entsprechende Weisungen während der Arbeitsunfähigkeit unterlassen.

Das ist für Beschäftigte ein wichtiger Punkt: Nicht jede E-Mail mit dem Zusatz „ist ja nur ganz kurz“ begründet automatisch eine Pflicht zur Antwort.

Muss ich während der Krankschreibung ans Telefon gehen?

Eine pauschale Pflicht, jederzeit für den Arbeitgeber telefonisch erreichbar zu sein, lässt sich aus einer Krankschreibung nicht ableiten. Entscheidend ist vielmehr, worum es geht.

Will der Arbeitgeber lediglich wissen, wie weit ein Projekt bearbeitet ist, obwohl die Information auch später beschafft werden kann, spricht viel dafür, dass der Beschäftigte während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht tätig werden muss.

Existiert dagegen ein wirklich dringender Vorgang, bei dem nur der erkrankte Arbeitnehmer eine unverzichtbare Information geben kann, kann eine kurze und gesundheitlich zumutbare Kontaktaufnahme anders bewertet werden.

Wann Beschäftigte eine Übergabe ablehnen können

Eine verlangte „Übergabe“ wird besonders problematisch, wenn sie faktisch wieder zur normalen Arbeit wird.

Beschäftigte sollten deshalb genau unterscheiden: Eine einzelne Information weiterzugeben ist etwas anderes, als mehrere Projekte aufzubereiten, Dokumentationen anzufertigen, Kunden anzurufen, E-Mails abzuarbeiten oder an Besprechungen teilzunehmen.

Je umfangreicher die Tätigkeit wird, desto eher handelt es sich nicht mehr um eine bloße Nebenpflicht, sondern um Arbeitsleistung. Von dieser ist ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer grundsätzlich befreit.

Was Mandina ihrem Arbeitgeber antworten könnte

Mandina könnte ihrem Chef beispielsweise mitteilen: „Ich bin derzeit arbeitsunfähig und kann deshalb keine vollständige Übergabe erstellen oder an der Videokonferenz teilnehmen. Falls es eine einzelne unaufschiebbare Information gibt, die ausschließlich ich liefern kann, schick mir die konkrete Frage bitte kurz zu. Soweit es mein Gesundheitszustand zulässt, schaue ich, ob ich sie beantworten kann.“

Damit verweigert sie nicht pauschal jede Kommunikation, macht aber deutlich, dass ihre Krankschreibung nicht durch Arbeitsaufträge unterlaufen werden darf.

FAQ zur Übergabe während der Krankschreibung Muss ich krankgeschrieben für meinen Arbeitgeber erreichbar sein?

Nein, eine dauerhafte Erreichbarkeitspflicht besteht nicht. Bei einer dringenden und unaufschiebbaren Frage kann eine kurze Kontaktaufnahme im Einzelfall aber zulässig sein.

Darf der Chef eine schriftliche Übergabe verlangen?

Eine umfangreiche Übergabe, Dokumentation oder Teilnahme an Meetings kann grundsätzlich nicht verlangt werden, wenn dies normale Arbeitsleistung darstellt. Eine kurze Auskunft kann in Ausnahmefällen zumutbar sein.

Kann ich eine Anfrage während der Krankheit ablehnen?

Ja, wenn die verlangte Tätigkeit Arbeitsleistung darstellt oder die Genesung beeinträchtigen könnte. Bei einer einzelnen dringenden Information kommt es auf den konkreten Fall und den Gesundheitszustand an.

Quellenverzeichnis

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. November 2016, Az. 10 AZR 596/15.

Der Beitrag Krankgeschrieben: Darf der Chef trotzdem eine Übergabe verlangen? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Sozialhilfe: Sozialamt muss bei “eklatant kostspieligem” Heizen nicht zahlen

Wer nachweislich unwirtschaftlich heizt und seinen Verbrauch in Kenntnis der Unangemessenheit ohne sachlichen Grund weiter erhöht, hat keinen Anspruch darauf, dass die Allgemeinheit diese Mehrkosten dauerhaft übernimmt.

Angemessenheit orientiert sich meist am Bundesweiten Heizspiegel

Das Sozialamt darf Leistungen nicht ohne Vorwarnung kürzen. Es muss zuvor ein ordnungsgemäßes Verfahren (Hinweis auf den zu hohen Verbrauch) stattfinden.

Keine Übernahme bei Willkür: Erhöht der Empfänger den Verbrauch trotz bereits bekannter Unangemessenheit weiter (und liegen keine gesundheitlichen oder baulichen Besonderheiten vor), entfällt die Pflicht des Staates zur Übernahme dieser überschießenden Anteile.

Dieser Ansicht hat sich der 2. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ( Urteil vom 22.07.2026 -L 2 SO 681/26 – ) angeschlossen.

LSG Baden-Württemberg: Wer in Kenntnis der Unangemessenheit der Heizkosten seinen Verbrauch nicht unwesentlich erhöht, die gerade nicht auf höheren Strompreisen beruhen, hat kein Anspruch auf Übernahme seiner unangemessenen Heizkosten !

Monatlich 180 Euro Abschlag für die Stromheizung – das Sozialamt übernimmt aber nur die Hälfte. Der Rest soll aus der Regelleistung bestritten werden, zu wenig für Heizen und Leben, meint Brock der Sozialrechtsexperte.Trotzdem scheitert der Kläger vor Gericht.

Unangemessene Heizkosten übernimmt das Sozialamt nicht

Zur auch verfassungsrechtlich gebotenen Konkretisierung des Angemessenheitsbegriffs (vgl. zur Konkretisierungspflicht im Hinblick auf die Kosten der Unterkunft: BVerfG, Beschluss vom 10.10.2017 – 1 BvR 617/14 – ) sind, solange der jeweils örtlich zuständige Grundsicherungsträger keine differenzierte Datenermittlung für den konkreten Vergleichsraum durchgeführt hat, zur Bestimmung abstrakt angemessener Heizkosten aus Gründen der Praktikabilität die Werte des “Bundesweiten Heizspiegels” heranzuziehen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.09.2021 – B 8 SO 13/19 -).

Überschreitung des jeweiligen rechnerischen Grenzwerts nach dem Heizkostenspiegel ist jedoch ein Indiz dafür

Dass die entstandenen Kosten nicht mehr angemessen sind, führt also zu einem Anscheinsbeweis zulasten des Leistungsberechtigten (BSG, Urteil vom 19.05.2021 – B 14 AS 57/19 R -).

Bei Energieträgern, die nicht explizit erwähnt werden (z.B. Strom, Holz, Solarenergie etc.), ist der jeweils kostenaufwändigste Energieträger der Gebäudekategorie heranzuziehen (BSG, Urteil vom 12.06.2013 – B 14 AS 60/12 -).

Kostensenkungsverfahren nach § 35 Abs. 2, 3 SGB XII hat die Behörde durchgeführt

Auch die weitere Voraussetzung dafür, dass nicht die tatsächlichen, sondern nur noch die angemessenen Heizkosten zu übernehmen sind, nämlich dass das Kostensenkungsverfahren nach § 35 Abs. 2, 3 SGB XII durchgeführt wurde, ist vorliegend erfüllt.

Die Obliegenheit zur Kostensenkung beginnt auch beim Vorliegen unangemessener Heizkosten erst mit Kenntnis von der Unangemessenheit der Aufwendungen und den Folgen unterlassener Kostensenkung, die der Leistungsberechtigte in der Regel mit einer Kostensenkungsaufforderung seitens des Leistungsträgers erlangt.

Die Kostensenkungsaufforderung ist nicht formelle Voraussetzung für die Absenkung der Leistung auf die angemessene Höhe nach § 35 Abs. 2 SGB XII

Denn die Kostensenkungsaufforderung hat (lediglich) Aufklärungs- und Warnfunktion. Diese Funktion erfordert die Angabe des aus Sicht des Leistungsträgers angemessenen Preises (Bruttokaltmiete bzw. Heizkosten bzw. Warmwasser) und einen Hinweis auf die Rechtslage.

Nur wenn der Leistungsberechtigte die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten (der Unterkunft bzw.) der Heizung und den Angaben des Leistungsträgers zu dem von ihm als angemessen angesehenen Betrag kennt, kann der Leistungsberechtigte entscheiden, welche Maßnahmen einer Kostensenkung er ergreifen kann bzw. will.

Die Kostensenkungsaufforderung stellt ein Angebot dar, in einen Dialog über die Angemessenheit der Unterkunftskosten einzutreten, ohne dabei aber den Leistungsträger zu verpflichten, im Einzelnen aufzuzeigen, auf welche Weise die Kosten der Unterkunft und Heizung gesenkt werden könnten.

Der Kläger wurde vorliegend mehrfach auf die zu hohen Heizkosten hingewiesen

Nachvollziehbare Gründe für das Vorliegen einer derart hohen Überschreitung der angemessenen Kosten sind im vorliegenden Fall nicht ersichtlich

Auch unter Berücksichtigung der vom Sozialamt im erstinstanzlichen Verfahren vorgelegten Handlungsempfehlung zur Angemessenheit von Kosten für eine mit Strom betriebene Heizung, wonach nach Angaben des örtlichen Energieversorgers mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 1.300 kWh pro 10 qm Wohnfläche pro Jahr auszugehen sei, erscheint ein solch massiver Anstieg des Stromverbrauchs innerhalb weniger Jahre ohne plausible Erklärung nicht nachvollziehbar.

Fazit:

Da das Sozialamt mit der Übernahme von Heizkosten in Höhe von 270,48 Euro im gesamten Zeitraum bereits Heizkosten übernommen hat, die weit über der abstrakt angemessenen Grenze lagen, lehnte die Behörde zu Recht die Übernahme weiterer Heizkosten für den streitigen Zeitraum ab. Gleiches gilt für die fällige Nachzahlung.

Anmerkung vom Verfasser:

Diese Rechtsprechung, ergangen zum SGB XII, ist problemlos übertragbar auf die Neue Grundsicherung ( § 22 Abs. 1 SGB 2 ).

Quelle:

BVerfG, Beschluss vom 10.10.2017 – 1 BvR 617/14, BVerfG, Beschluss vom 04.05.2020 – 2 BvL 4/18, BSG, Urteil vom 02.07.2009 – B 14 AS 36/08 R

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Greetings to participants, organisers and guests of the International Sambo Tournament for Military Personnel

PRESIDENT OF RUSSIA - 15. August 2026 - 15:00

Vladimir Putin sent greetings to participants, organisers and guests of the 1st International Sambo Tournament for Military Personnel.

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Die gefährlichste Form von Intelligenz

Im Gespräch mit Manova und Transition TV erläutert die Philosophin Gwendolin Walter-Kirchhoff, inwiefern unreflektiertes Verhalten vielfach darauf zurückzuführen ist, dass Menschen nicht mit sich selbst verbunden sind.
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