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Die Saat der Islamisierung geht auf: Immer mehr judenfeindliche Übergriffe in Europa

Nicht jede “Israelkritik” ist automatisch Antisemitismus, aber die Übergänge sind fließend und die Folgen des so bedienten Meinungsklimas machen Europa zu einem für Juden immer gefährlicheren Ort. Kurz nachdem eine Gruppe hebräischsprachiger Kinder aus einem spanischen Flugzeug geworfen wurde (woraufhin die “Linksjugend .solid” bedauerte, dass dies nicht während des Fluges geschah), wurde diese Woche im Freizeitpark Porté-Puymorens […]

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Bürgergeld: Jobcenter fragt alleinerziehende Mutter, warum Sie nicht verhütet hatte

Lesedauer 3 Minuten

Einer Alleinerziehenden wird das Bürgergeld nicht voll gewährt, weil der Vater nicht auffindbar ist und keinen Unterhalt zahlt. Das allein wäre schon ein Skandal genug, da die Versorgung des Kindes nicht gewährleistet ist.

In einem Anschreiben will der Landkreis nun wissen, warum die Betroffene nicht verhütet und ob sie weitere Kinder bekommen will. Von diesem Fall berichtete der Verein “Sanktionsfrei e.V.”.

Jobcenter stellte Zahlungen ein

Mia ist eine alleinerziehende Mutter. Der Vater des Kindes zahlt keinen Unterhalt und ist zudem nicht für die Kindesmutter auffindbar.

“Das Jobcenter hat die Unterhaltszahlungen einfach eingestellt, bis der Landkreis den Antrag auf Übernahme entweder ablehnt oder bewilligt”, berichtet Helena Steinhaus, Mitbegründerin des Hilfevereins.

Diskriminierendes Anschreiben und intime Fragen

Der Landkreis hat der hilfesuchenden Mutter ein Anschreiben zugestellt, in dem höchst intime Fragen gestellt wurden. “Wurde verhütet, wenn Nein warum?”. Im weiteren Verlauf fragt die zuständige Sachbearbeiterin: “Warum haben Sie beim zweiten Kind nicht verhütet? Wollen Sie erneut schwanger werden?”.

Die Einstellung der Zahlung unter Anrechnung nicht vorhandenen Unterhalts ist natürlich rechtswidrig, betont Steinhaus auf Twitter. “Vorgesehen ist, dass das Jobcenter unter bestimmten Umständen den Antrag auf Unterhaltszahlung beim Landkreis für die Mutter stellt.” Offensichtlich ist allerdings, dass weder der Landkreis noch das Jobcenter im Sinne der Mutter gestimmt ist.

Dr. Utz Anhalt berichtet Unterhalt wird beim Bürgergeld angerechnet

Aber wie sieht die rechtliche Situation aus? Im Grundsatz wird der Unterhalt als Einkommen der Kinder auf den Bürgergeld-Bezug (früher Hartz IV) angerechnet.

Daher sollte bei einer nur teilweisen Zahlung durch den Unterhaltspflichtigen das Jobcenter darüber informiert werden, dass in diesem Monat weniger Unterhaltszahlungen geleistet wurden. Das Jobcenter muss dann eine richtige Einkommensrechnung gewährleisten.

Unterhaltsvorschuss durch das Jobcenter?

Das Jobcenter muss, wenn es sich um kurzweilige Zahlungsausfälle handelt, einspringen. Wenn die Zahlungen seitens des Unterhaltspflichtigen ganz ausfallen, ist nicht das Jobcenter, sondern das Jugendamt der richtige Ansprechpartner.

Lesen Sie auch:
Wohngeld oder Bürgergeld: Alleinerziehende mit 3 Kindern im städtischen Bereich

Das gilt auch, wenn der Kindesvater immer wieder unregelmäßig zahlt und kontinuierlich zu wenig überweist. Das Jugendamt gewährt dann einen sogenannten Unterhaltsvorschuss.
Das Jugendamt wird nach dem Unterhaltsvorschussgesetz den ausbleibenden Unterhalt als Vorschussleistung oder Ausfallleistung zahlen.

Eine Voraussetzung für die Gewährung des Unterhaltsvorschusses besteht darin, dass der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig nachkommt.

Jobcenter handelt rechtswidrig

Es ist also höchst rechtswidrig, wie das Jobcenter und der Landkreis agieren. Statt schnelle Hilfe und Unterstützung zu gewähren, werden intimste Fragen gestellt, die eine Behörde nicht stellen darf.

Der Verein “Sanktionsfrei” springt zunächst finanziell ein und stellt der Betroffenen auch einen Anwalt. Über den Fortgang werden wir weiter berichten. Das Jobcenter und der Landkreis werden an dieser Stelle nicht genannt, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen.

Anrechnung von fiktivem Unterhaltsvorschuss bei fehlender Mitwirkung der Leistungsbezieherin – ist rechtswidrig.

1. Die Anrechnung einer fiktiven Einnahme zur Bedarfsminderung ist nach dem System des SGB II ausgeschlossen (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. April 2014 – L 32 AS 623/14 B ER – ).

2. Unterhaltsvorschuss muss tatsächlich zufließen auf das Konto – Die Anrechnung von fiktivem Einkommen verstößt gegen den Bedarfsdeckungsgrundsatz ( LSG NSB, Urteil vom 20.12.2019 – L 9 AS 538/19 – ).

3. Wenn die Unterhaltsvorschussstelle die Leistungen nach § 1 Abs. 3 UVG abgelehnt hat, kann das Jobcenter nicht nach § 5 Abs. 3 S. 3 SGB II Leistungen nach dem SGB II teilweise entziehen bzw. versagen.

4. Als Anspruch nach dem SGB II sind nur die ihnen tatsächlich zur Verfügung stehenden Einkünfte als Einkommen zu berücksichtigen ( ständige BSG Rechtsprechung ).

5. Werden die ALG II Leistungen wegen fehlender Beantragung dieser Leistungen und fehlender Mitwirkung teilweise oder ganz versagt, muss sofort Widerspruch eingelegt werden.

Wird diesem nicht innerhalb einer relativ kurzen Frist entsprochen ( denn hier leben sie gerade weit unter dem Existenzminimum ), sofort Eilklage beim Sozialgericht.

6. Der Regelungsbereich des § 5 Abs. 3 S. 3 SGB II ist nur dann eröffnet, wenn der Leistungsempfänger trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht stellt und stattdessen das Jobcenter einen solchen Antrag stellt.

7. Stellt der Leistungsempfänger den Antrag hingegen selbst, ist die Regelung nicht anwendbar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Antragstellung aus freien Stücken oder nach Aufforderung des Jobcenters erfolgt war ( so ausdrücklich LSG NSB, mit Urteil vom 20.12.2019 – L 9 AS 538/19 -; ganz aktuell LSG Sachsen, Beschluss v. 03.01.2024 – L 4 AS 567/23 B ER – ).

Ganz aktuell ist auf die Entscheidung des SG Berlin, Beschluss vom 29.07.2024 – S 127 AS 3296/24 ER –

Das Jobcenter darf kein Bürgergeld versagen oder entziehen, wenn der Rentenantrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente versagt wurde.

Auch müssen die Jobcenter eine ordnungsgemäße Belehrung der Hilfebedürftigen zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 SGB II vornehmen, erfolgt das nicht, ist die Versagung von ALG II rechtswidrig ( so ausdrücklich LSG Sachsen- L 4 AS 567/23 B ER –).

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Tottenham beats Man City 2-0 in the English Premier League

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. August 2025 - 18:01

London, SANA – Manchester City suffered a painful loss from its guest, Tottenham Hotspur, 0-2 in the second round of the English Premier League, in the match that brought them together at Etihad Stadium.

Brennan Johnson scored Tottenham’s first goal in the 35th minute, and Joao Palhinha scored the second goal in the 45+2 minute before the end of the first half.

With this result, Tottenham Hotspur temporarily moved to the top of the league table with 6 points, while Manchester City remained in fourth place with 3 points.

Reem / Fedaa

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Shmemis Castle… A witness tells stories of successive civilizations in Hama countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. August 2025 - 17:16

Hama, SANA- The Shamimis Castle is located in the northwest of the city of Salamiyah in the Hama countryside and dates back to the late second century BC.

The castle, built by the Arab princes of the Shamisgram family during the Hellenistic era, witnessed successive civilizations, including the Romans, the Ayyubids, and the Mamluk era.

Shmemis Castle was built in an oval shape and surrounded by a moat 15 meters deep and 20 meters wide. Black basalt stones were used in its construction.

The castle overlooks the plains of Homs and Hama and the valleys of the Orontes River. Tourists visit it for climbing, as reaching it requires climbing over highlands.

This castle is still standing proudly, telling the story of civilizations and nations that have succeeded one another in the history of Syria.

Reem / Fedaa

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UN: Erneuerbare Energien sind so billig, dass sie viele Subventionen brauchen

Essay von Eric Worrall

Hüten Sie sich vor den Saboteuren der großen Ölkonzerne, denen es mehr um die Förderung von Öl als ums Geldverdienen [mit „Erneuerbaren“ Energien] geht.

Wendepunkt: Erneuerbare Energien sind billiger als fossile Brennstoffe

PRABIR PURKAYASTHA,  20.AUGUST 2025

Der Wendepunkt zwischen erneuerbaren Energien und fossilen Brennstoffen ist erreicht, heißt es in einem neuen  Bericht der Vereinten Nationen (UN) . UN-Generalsekretär Antônio Guterres sagte, wir treten in ein Zeitalter der erneuerbaren Energien ein und verlassen das Zeitalter der fossilen Brennstoffe. Dem Bericht zufolge „machten erneuerbare Energien im Jahr 2024  92,5 % aller neuen Stromkapazitäten und 74 % des Wachstums der Stromerzeugung aus “. Während fast die ganze Welt zunehmend auf erneuerbare Energien umsteigt, ragen die Vereinigten Staaten als einziger „Dissident“ heraus: Die Trump-Regierung leugnet den Klimawandel und unterstützt weiterhin fossile Brennstoffe.

Die lang ersehnte Wende hin zu erneuerbaren Energien ist endlich da! Die Frage ist: Haben wir den politischen Willen, das zu tun, was nicht nur klimapolitisch notwendig, sondern auch wirtschaftlich für uns alle eine bessere Option ist? Oder wird die alte fossile Lobby, insbesondere in den USA, den Übergang der Menschheit in eine kohlenstoffarme Zukunft sabotieren?

Es überrascht nicht, dass eine Analyse ihrer Geschäftsaktivitäten – Li, M., Trencher, G. & Asuka, J., 16. Februar 2022, PLOS ONE  – „eine anhaltende Abhängigkeit ihres Geschäftsmodells von fossilen Brennstoffen zeigt. … Wir kommen daher zu dem Schluss, dass der Übergang zu Geschäftsmodellen für saubere Energien nicht stattfindet, da das Ausmaß der Investitionen und Maßnahmen nicht dem Diskurs entspricht.“ Mit anderen Worten: Die Ölkonzerne machen unter dem Deckmantel der Kohlenstoffabscheidung, des grauen Wasserstoffs usw. und mit viel heißer Luft weiter wie bisher. Übrigens sind diese vier Unternehmen allein seit 1965 für 10 % der gesamten globalen Erwärmung  verantwortlich  .

Das einzige Land, das als Spielverderber auftritt, sind die Vereinigten Staaten . Obwohl sie im verarbeitenden Gewerbe nicht mehr wettbewerbsfähig sind, glauben sie, von anderen „Rente“ einfordern zu können. Dies ist die neue „Trump-basierte Weltordnung“ der G1, anstelle der sogenannten „regelbasierten Weltordnung“ der G7.

Mehr dazu: https://www.counterpunch.org/2025/08/20/inflexion-point-renewable-energy-is-cheaper-than-fossil-fuels/

Was ist mit dem zitierten UN-Bericht?

Den Moment der Gelegenheit nutzen

https://www.un.org/sites/un2.un.org/files/un-energy-transition-report_2025.pdf

Das neue Energiezeitalter der erneuerbaren Energien, der Effizienz und der Elektrifizierung vorantreiben

Zusammenfassung

Aufgrund der stark sinkenden Kosten sind Solar- und Windenergie die am schnellsten wachsenden Stromquellen aller Zeiten. Im Stromsektor übertrifft das Wachstum der erneuerbaren Energien mittlerweile das der fossilen Brennstoffe. Im Jahr 2024 machten erneuerbare Energien 92,5 % aller neuen Stromkapazitäten und 74 % des Wachstums der Stromerzeugung aus. Zwischen 2015 und 2024 stieg die globale jährliche Stromerzeugungskapazität aus erneuerbaren Energien um rund 2.600 Gigawatt (GW) (140 %), während die aus fossilen Brennstoffen um rund 640 GW (16 %) zunahm. Folglich beträgt der Anteil fossiler und erneuerbarer Energien an der weltweit installierten Stromkapazität nun fast 1:1. Gemessen an der globalen jährlichen Stromerzeugung stiegen die erneuerbaren Energien um 4.470 Terawattstunden (TWh) (81 %), während die aus fossilen Brennstoffen um 2.150 TWh (13 %) zunahmen. Mittlerweile sind die Verkäufe von Elektrofahrzeugen um 3.300 % gestiegen, von 0,5 Millionen (1 % aller Autoverkäufe) im Jahr 2015 auf über 17 Millionen (> 20 % aller Autoverkäufe) im Jahr 2024. Experten sind der Ansicht, dass Solar- und Windenergie sowie Elektrofahrzeuge einen positiven Wendepunkt unumkehrbar überschritten haben und in einen positiven Kreislauf aus Kostensenkungen und breiter Akzeptanz eingetreten sind.

Dennoch ersetzen erneuerbare Energien fossile Brennstoffe in den Energiesystemen nicht im erforderlichen Tempo und Umfang. Damit alle Länder die Vorteile der entstehenden sauberen Energiewirtschaft nutzen können, müssen strukturelle Hindernisse und große Herausforderungen überwunden werden. Dazu gehören die Entwicklung förderlicher politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen, die gleiche Wettbewerbsbedingungen für saubere Energie schaffen; die Priorisierung der Modernisierung und des Ausbaus kritischer Energieinfrastruktur wie Netze und Speicher; die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Vielfalt der Lieferketten für saubere Energie; die Erhöhung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Finanzmitteln für die Energiewende in Entwicklungsländern; und die Bewältigung des politischen Widerstands von Interessengruppen der fossilen Brennstoffindustrie.

Mehr dazu: https://www.un.org/sites/un2.un.org/files/un-energy-transition-report_2025.pdf

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Mal sehen, ob ich das richtig verstanden habe.

Wir haben einen rekordverdächtigen Wendepunkt erreicht, der zwar mit der Energieproduktion aus fossilen Brennstoffen vergleichbar ist, diese aber nicht ersetzt, weil die Regierungen nicht genügend „fördernde Maßnahmen“ wie Batteriespeicher ergreifen. Zudem besteht die Gefahr, dass der politische Widerstand der Ölkonzerne die unaufhaltsame Revolution der erneuerbaren Energien sabotiert, weil sie mehr an der Ölförderung als am Geldverdienen interessiert sind.

Riiichtig.

Das scheint glaubwürdig, oder?

Ich denke, es wäre unhöflich, Fragen zu stellen wie: „Sind erneuerbare Energien immer noch die günstigste Option, wenn man die Kosten für Batteriespeicher, Netzmodernisierung und -wartung hinzurechnet?“ Denn wenn erneuerbare Energien auch dann noch die günstigste Option wären, wenn man die gesamte Infrastruktur berücksichtigt, bräuchte man keine „fördernden Maßnahmen“ und keine spezielle staatliche „Finanzierung der Energiewende“.

https://wattsupwiththat.com/2025/08/21/un-renewables-are-so-cheap-they-need-lots-of-subsidies/

 

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Antikriegscamp findet statt: „Rheinmetall Entwaffnen“ setzt sich durch

Das antimilitaristische Camp des Bündnisses „Rheinmetall Entwaffnen“ in Köln wird stattfinden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden und damit eine Entscheidung der Kölner Polizei und des Verwaltungsgerichts Köln gekippt. Die Behörden hatten das Camp mit dem Titel „Mach, was wirklich zählt: Kriegstüchtigkeit stoppen“ wegen einer angeblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verboten – und das Verwaltungsgericht hatte dieses Verbot für rechtmäßig erklärt. Das sei rechtswidrig gewesen, befand nun das OVG am Samstag.

Gericht: Verbot verletzt die Versammlungsfreiheit des Antragstellers

In der Begründung des OVG hieß es, das Verbot sei rechtswidrig, „weil es die Versammlungsfreiheit des Antragstellers verletzt.“ Im Protestcamp seien laut Veranstaltungskonzept Diskussionen, Vorträge, Workshops und künstlerische Aktionen geplant. „Hiervon geht keine Gefahr aus.“ Soweit die Organisator:innen zu Blockaden gegen rüstungsrelevante Einrichtungen im Stadtgebiet außerhalb des Campgeländes aufriefen, müssten sich polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gegen diese richten.

OVG-Beschluss nicht anfechtbar

Das Gericht stellt zudem fest, dass man „entgegen der Einschätzung des Polizeipräsidiums“ nicht annehme, dass der angegebene Zweck des vom 26. bis zum 31. August im Kölner Grüngürtel an der Aachener Straße geplanten Protestcamps nur vorgeschoben sei und stattdessen gewaltsame Aktionen oder andere Störungen der öffentlichen Sicherheit die wahren Ziele seien. Der OVG-Beschluss im Eilverfahren sei nicht anfechtbar.

Bündnis erleichtert, geht aber von weiteren Angriffen aus

„Das Camp ist ein wichtiger Teil unseres antimilitaristischen Protests und dieser politisch motivierte Verbotsversuch war eine Frechheit“, so Luca Hirsch vom Rheinmetall-Entwaffnen-Bündnis. Die Aufhebung des Verbots sei eine große Erleichterung für alle Beteiligten. „Im Endeffekt hat der Verbotsversuch vor allem zu einer breiten gesellschaftlichen Solidarisierung und einer deutlich gesteigerten Aufmerksamkeit geführt. Wir gehen gestärkt daraus hervor und rechnen damit, dass nun deutlich mehr Menschen sich an unserem Protest beteiligen werden, als sie es sonst getan hätten.“ Man gehe aber von weiteren Angriffen durch staatliche Behörden aus, so Hirsch. Doch auf diese sei man gut vorbereitet.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/rheinmetall-entwaffnen-immer-noch-keine-entscheidung-zum-campverbot-47636 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/rme-bundnis-wir-werden-das-camp-juristisch-durchsetzen-47501 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/rheinmetall-entwaffnen-ladt-zu-antikriegscamp-in-koln-ein-46174

 

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Grüne Geschichtsklitterung: Claudia Roth beschwört mal wieder den Mythos vom Völkermord an den Herero

Die ehemalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth ist zwar glücklicherweise aus der Regierung verschwunden (auch wenn ihr Ungeist dort weiterwirkt), doch sie liegt den Steuerzahlern aber weiterhin, wie schon seit Jahrzehnten, als Bundestagsabgeordnete auf der Tasche. Und wie alle Grünen vermag Roth nichts anderes und tut nichts lieber als das Geld, das andere erarbeitet haben, für irgendwelchen […]

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A town in Homs countryside highlights the beautiful tourist face of the countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - 23. August 2025 - 16:08

Homs, SANA – Away from the hustle and bustle of cities, many visitors from various provinces have taken refuge in the village of Rablah, seeking comfort and tranquility in quiet vibes amidst nature.

Rablah village is located on the banks of the Orontes River, southwest of Homs province, and has many parks and cafes, which this year witnessed a large turnout of visitors coming from various provinces.

Fedaa

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Wissenschaftler warnen vor Warnungen von Wissenschaftlern

Willis Eschenbach

Nur ein Journalist, der sich wirklich der alten Kunst des Panik-Klickbaits verschrieben hat, könnte die ganze existenzielle Angst der Welt in eine Schlagzeile packen wie z. B. „Ein riesiger, zerstörerischer Vulkanausbruch wird die Welt in den kommenden Monaten erschüttern und das Ende der Menschheit herbeiführen, warnen Wissenschaftler“. Dazu gibt es das folgende Bild, falls Sie noch nicht ausreichend erschrocken waren:

Bild: Artguru KI, dem Original nachempfunden

Der eindeutige Hinweis? „… warnen Wissenschaftler“. Wann immer Sie diese beiden Wörter zusammen sehen, wissen Sie, dass Sie gleich in ein Wunderland wilder Extrapolation, qualifizierter Eventualitäten und Modelle eintreten werden, die so weit in die Zukunft reichen, dass sie als Bumerang zurückkommen, mit „Roboter übernehmen“ als Y-Achse.

Sie beginnen wie folgt:

Eine detaillierte geophysikalische Studie, veröffentlicht vom U.S. Geological Survey (USGS) in Nature, hat unser Verständnis des Yellowstone-Supervulkans verfeinert und neue Einblicke in seine unterirdische Magmadynamik eröffnet. Gleichzeitig haben klimatologische Einschätzungen von Forschern wie Markus Stoffel (Universität Genf) die Diskussion über die globalen systemischen Risiken eines potenziellen Superausbruchs erneuert – nicht nur am Yellowstone, sondern auch an mehreren anderen aktiven Vulkankomplexen weltweit.

Zunächst einmal gibt es hier eine Merkwürdigkeit. Sie haben in einem Absatz eine tatsächliche wissenschaftliche Studie über die Yellowstone-Caldera und einen kostenpflichtigen Artikel eines beliebigen Typen zusammengeschoben, der versucht, den Leuten Angst vor zukünftigen Eruptionen zu machen. Wenn man nicht genau darauf achtet, unter welchem Fingerhütchen sich die Erbse befindet, wird man wahrscheinlich denken: „Wow, ein vorhergesagter Superausbruch im Yellowstone, und die Wahrscheinlichkeit ist auch an anderen Orten hoch“.

Das klingt wirklich beängstigend. Behalten Sie also diesen Gedanken im Hinterkopf, während wir uns den ersten der beiden Teile ansehen, die sie in einen Absatz gepresst haben – die eigentliche wissenschaftliche Yellowstone-Studie.

Es handelt sich um die neueste USGS-Studie, die in Nature unter dem sehr langweiligen Titel „The progression of basaltic-rhyolitic melt storage at Yellowstone Caldera“ [etwa: Die Entwicklung der basaltisch-rhyolitischen Schmelzespeicherung in der Yellowstone-Caldera] veröffentlicht worden ist. Sie liefert uns einen verbesserten, hochauflösenden CAT-Scan von Yellowstones Magmakanälen. Statt eines riesigen Pools flüssigen Unheils, der unter Wyoming schwappt, zeigen die neuen Aufnahmen ein Keulen-Sandwich: verstreute Klumpen teilweise geschmolzenen Gesteins, die ungleichmäßig verteilt sind, wobei sich der größte Teil der Schmelze im nordöstlichen Sektor befindet. Das Ausmaß ist beeindruckend: 400-500 Kubikkilometer rhyolitisches Magma warten auf ihren kosmischen Moment. Die Hitze sprudelt langsam und unaufhaltsam von unten nach oben, und mit genügend Zeit könnten sich diese Schmelzzonen sogar zu einem größeren Reservoir verbinden. Aber Spoiler: Kein Wissenschaftler behauptet, dass das morgen auf der Aufgabenliste steht.

Das bringt uns zu der großen, schlagzeilenträchtigen „16%igen Chance (einer von sechs) auf eine Apokalypse bis 2100“ weiter unten in den populären Berichten – eine Zahl, die, wenn sie jemals auf einen Lottoschein gedruckt werden würde, Las Vegas bankrott machen würde. Aus dem Artikel:

Dennoch schätzen der Klimatologe Markus Stoffel und befreundete Risikoforscher die Wahrscheinlichkeit eines globalen Vulkanausbruchs der Stufe VEI 7 oder höher vor dem Jahr 2100 auf ~16 %.

Nur wird diese spezielle Vorhersage nicht von den Wissenschaftlern der eigentlichen Yellowstone-Studie angeführt und hat nichts mit der Yellowstone-Studie zu tun.

Sie stammt von einem gewissen Herrn namens Markus Stoffel. Und er redet nicht einmal über Yellowstone. Er redet über den gesamten Planeten. Das hat nichts mit Yellowstone zu tun.

[Hervorhebungen im Original]

Und wer ist Markus, wenn er zu Hause ist? Ist er ein Mitglied des Autorenteams der Yellowstone-Studie?

Nein.

Nun, ist er Vulkanologe?

Wieder nein.

Er ist ein Klimaprofessor an der Universität Genf. Er hat eine Menge veröffentlicht, fast ausschließlich über die Auswirkungen des „Klimawandels“ auf Gletscher, Bergstürze und Bergseen. Um aus seiner Biografie zu zitieren:

Kurz gesagt, meine Forschung bezieht sich auf die Auswirkungen des Klimawandels, Zeitreihen und die Dynamik hydrogeomorphischer und erdoberflächlicher Prozesse in der Höhe und/oder in hohen Breitengraden sowie auf die Dendroökologie und Holzanatomie von Bäumen und Sträuchern.

Übersetzt bedeutet dies, dass er sich hauptsächlich mit der Natur und der Dynamik von Erdrutschen und deren Auswirkungen auf Baumringe und Baumpopulationen beschäftigt.

Stoffels globale „Superausbruch“-Wahrscheinlichkeit basiert auf … nun ja … das ist schwer herauszufinden. Es handelt sich um einen kostenpflichtigen Meinungsartikel (keine begutachtete Studie), und ich bezahle Affen nicht. Die Überschrift lautet:

Der nächste große Vulkanausbruch wird ein Klimachaos auslösen – und wir sind unvorbereitet

Vulkanische Aktivitäten werden in einer wärmeren Welt anders erlebt werden. Die Forscher müssen diese Risiken verstehen und wissen, wie sie sich entwickeln könnten.

Was er als „massiven“ Vulkanausbruch bezeichnet, ist wissenschaftlich als VEI-7-Ausbruch oder höher bekannt. Der Vulkanexplosivitätsindex (VEI) ist eine logarithmische Skala von 0 bis 8, die zur Messung der relativen Explosivität von Vulkanausbrüchen verwendet wird. „Logarithmisch“ bedeutet, dass jede Stufe das Zehnfache der vorherigen Stufe ist. Eine Eruption der Stufe VEI-7 ist also zehnmal so explosiv wie eine Eruption der Stufe VEI-6. Und er ist hundertmal so explosiv wie der VEI-5-Ausbruch des Vesuvs, der Pompeji verschüttete … also ja. Massiv.

Soweit ich aus den veröffentlichten Berichten und Beschreibungen des Werks entnehmen kann, beruht die Schätzung auf einer Logik des Wiederholungsintervalls. Allerdings kann ich das nicht mit den realen Daten in Einklang bringen. Seit dem Ausbruch des Vulkans Akahoya in Japan im Jahr 7.300 v. Chr. bis zum Ausbruch des Tambora vor 110 Jahren gab es in der relativ gut dokumentierten Geschichte 7 Ausbrüche der Stufe VEI-7 oder stärker. Damit liegt das Wiederholungsintervall in der Größenordnung von 1.070 Jahren. Wir werden es also als tausend Jahre bezeichnen. Und diese Zahl für ein „tausendjähriges Ereignis“ wird in der wissenschaftlichen Literatur über Ausbrüche von VEI-7 oder höher häufig genannt.

Etwas Mathematik:

Die Poisson-Formel für die Wahrscheinlichkeit P eines VEI-7-Ausbruchs innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren wird nun wie folgt berechnet:

P = 1 − eλt

wobei λ die jährliche Rate (1/1000) und t das Zeitfenster (75 Jahre bis zum Jahr 2100) ist.

Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruchs der Stufe VEI-7 oder höher vor dem Jahr 2100 bei 7 % liegt. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange der letzte Ausbruch her ist. Die Wahrscheinlichkeit ist die gleiche, egal ob der letzte Ausbruch hundert oder tausend Jahre zurückliegt.

Señor Stoffel vollführt also eine Art einfachen und ausgefallenen statistischen Stepptanz, um einen Wert zu erhalten, der mehr als doppelt so hoch ist wie der der traditionellen Mathematik. Um auf die von ihm angegebene Wahrscheinlichkeit von 16 % bis zum Jahr 2100 zu kommen, müsste das Wiederholungsintervall massiver Eruptionen 430 Jahre betragen, und dafür gibt es keinen Beweis.

(Seltsamerweise, und vielleicht nicht zufällig, beträgt die Wahrscheinlichkeit eines massiven Ausbruchs im Jahr 2200 tatsächlich 16 % … aber ich schweife ab.)

Was nun das „Ende der Menschheit“ angeht, so brauchen Sie die Nature-Studie nicht zu durchsuchen. Sie werden viele Details über Mineralogie und Schmelzprozentsätze, Unmengen von elektronenmikroskopischen Scans und viel Vorsicht bei der Ableitung von Zeitrahmen finden. Sie werden keine Vorhersagen über das Aussterben der Menschheit finden, weder im Rahmen einer Peer Review noch im Briefkopf des USGS. Was die Daten tatsächlich aussagen ist, dass der Zeitplan des Yellowstone völlig unperiodisch ist, dass es keine eindeutigen Zyklen gibt und dass die statistische Stichprobe nach jedem vernünftigen Standard zu klein ist, um Wahrsagerei zu betreiben.

Die tatsächliche Gefahr von Monstereruptionen irgendwo auf dem Globus? Real, ja. Und zwar schon seit den letzten neuntausend Jahren.

Nimmt sie erkennbar zu? Nein. Die Gefahren sind über die gesamten neun Jahrtausende gleich geblieben, und unsere Fähigkeit, mit solchen Ereignissen umzugehen, war nie besser als heute.

Wahrscheinlich das „Ende der Menschheit“ herbeiführen? Nun, die letzten acht derartigen Ereignisse haben nicht einmal ansatzweise das Ende der Menschheit bedeutet. Sie brachten ein paar Jahre lang schlechtes Wetter, manchmal sehr schlecht zu Beginn und in der Nähe des Ausbruchs. Aber weltweit starben nicht viele Menschen.

Ich setze also darauf, dass der nächste Ausbruch die Menschheit auf keinen Fall auslöschen wird.

Lohnt es sich, seinen Weltuntergangsbunker wegen einer panischen Schlagzeile über Eruptionen vorzubereiten, die von einem Mann mit einer Doktorarbeit mit dem Titel „Spatio-temporal variations of rockfall activity into forests – results from tree-ring and tree analysis“ geschrieben wurde? [Titel übersetzt etwa: „Räumlich-zeitliche Schwankungen der Steinschlagaktivität in Wäldern – Ergebnisse von Baumring- und Baumanalysen“]

Vielleicht nicht in diesem Quartal.

Wenn Sie also das nächste Mal „Wissenschaftler warnen“ über einem Bild von einem Bison sehen, der in einer dampfenden Caldera grast, denken Sie daran: Es sind nie die Geologen, die den Countdown zum Armageddon in der Pressemitteilung veröffentlichen. Die wirkliche Wissenschaft findet sich wie immer im Kleingedruckten – vergraben unter drei Schichten von Modellannahmen und fast immer mit einer Version von „wir wissen einfach nicht wann“ endend.

Link: https://wattsupwiththat.com/2025/08/19/scientists-warn-about-scientists-warnings/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Wissenschaftler warnen vor Warnungen von Wissenschaftlern erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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KW 34: Die Woche, als ein Zombie auf die große Bühne trat

netzpolitik.org - 23. August 2025 - 9:41

Die 34. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 6 neue Texte mit insgesamt 51.083 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,

gelegentlich beschreiben wir jahrelang vorgebrachte staatliche Überwachungsvorhaben als Zombies. Wie untote Fantasiewesen kehren sie immer wieder auf die Bildfläche zurück. Egal, wie oft man ihnen den Garaus macht.

Einer der ältesten netzpolitischen Zombies ist die Vorratsdatenspeicherung. Sie wurde schon argumentativ erledigt, als ich noch zur Schule gegangen bin und für irgendwelche Vokabeltests lernen musste. Entlarvt als grundrechtlich fragliche Scheinlösung; als unter fadenscheinigen Vorwänden vorgebrachte Überwachungsfantasie. Aber egal, wie oft sie scheinbar erledigt wurde, die Forderung kehrt immer wieder zurück. (Siehe Donnerstag.)

Ein anderer Zombie sind Alterskontrollen. Ich war gerade drauf und dran zu behaupten, dieser Zombie sei noch recht jung. Dann habe ich gesehen: Der älteste Artikel mit dem Begriff „Altersverifikation“ in unserem Archiv stammt aus dem Jahr 2007. Also halte ich mich lieber zurück mit der Zombie-Altersbestimmung.

Frappierende Ähnlichkeiten

14 Jahre später, 2021, habe ich erstmals über Alterskontrollen geschrieben. Damals fühlte mich recht allein mit dem Thema. 2023 dann rumorte es in meinem netzpolitischen Umfeld, dass Alterskontrollen bald das nächste große Ding werden. Jetzt ist es so weit. Das Thema ist auf höchster politischer Bühne angekommen, etwa bei der EU-Kommission und Bundesregierung, aber auch im Ausland wie in Großbritannien und Australien.

Die Ähnlichkeiten zwischen Alterskontrollen und der Vorratsdatenspeicherung sind frappierend: Wieder haben wir es zu tun mit einer grundrechtlich fraglichen Scheinlösung, einer unter fadenscheinigen Vorwänden vorgebrachten Überwachungsfantasie. Dieses Bild zeichnet sich zunehmend ab, je mehr ich darüber lese und berichte. Zuletzt etwa diese Woche, als ich mich in ein Diskussionspapier der Leopoldina vertieft habe.

Ein Zitat, bei dem mich jede Aussage stört

Wie es sich für einen Zombie gehört, wird auch die Forderung nach Alterskontrollen immer wieder ans Tageslicht zurückkehren. Jüngst diese Woche durch Kerstin Claus, Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Anlass war das neue Lagebild mit Zahlen zu erfassten Sexualdelikten gegen Minderjährige. Claus sagte auf der dazugehörigen Pressekonferenz:

Wir brauchen eine umfassende Altersverifikation, weil wir nur so Safe Spaces, sichere Räume, für Kinder und Jugendliche auch digital schaffen können. Und dafür brauchen wir rechtliche Vorgaben und eine verlässliche technische Umsetzung.

An diesem Zitat stört mich jede einzelne Aussage.

  • Erstens: Es gibt doch längst rechtliche Vorgaben. Zum Beispiel, frisch verhandelt und Kraft getreten, das Gesetz über digitale Dienste auf EU-Ebene. Die Vorgaben sehen nach grundrechtlicher Abwägung keine „umfassende“ Altersverifikation vor, lassen aber Raum für Alterskontrollen je nach Risiko.
  • Zweitens: Es gibt keine „verlässliche technische Umsetzung“ für Alterskontrollen. Das ist reines Wunschdenken.
  • Drittens: Altersverifikation allein schafft keine sicheren Räume für Kinder. Das betonen Fachleute durch die Bank weg. Zur Diskussion steht allenfalls, in welcher Form sie ein Baustein sein kann.

Ich weiß ja nicht, wie es euch geht mit diesem Zitat, aber mich hat das wütend gemacht. Eine Weile lang wusste ich nicht, wie ich diesen Wochenrückblick jetzt beenden soll. Vielleicht mit einem Tableflip-Emoticon?

(╯°□°)╯︵ ┻━┻

Das hat jedenfalls gutgetan.

Mich würde es freuen, mehr Zeit mit seriösen Lösungsideen verbringen zu können, als mit dem stumpfen Kampf gegen Überwachungszombies.

Bis die Tage und schönes Wochenende
Sebastian

KI-Kameras in Hamburg: „Schaufenster in die Zukunft der Polizeiarbeit“

Ein Forschungsprojekt soll zeigen, wie sich soziale Beziehungen durch KI-gestützte Videoüberwachung verändern. In einem Zwischenstand berichten die Wissenschaftler*innen über Diskriminierung, Verdrängung und wie KI-basierte Überwachung automatisch zu ihrer Ausweitung führt. Von Martin Schwarzbeck –
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Bundesrechnungshof: Bundesregierung verfehlt Ziele der IT-Konsolidierung

Die Bundesregierung verfehlt ihre Ziele, die Bundesverwaltung zu digitalisieren. Eigentlich wollte sie zentrale IT-Lösungen bereitstellen, Geld sparen und IT-Sicherheit stärken. Der Bundesrechnungshof kritisiert: Die Bundesregierung bleibt weit hinter den Zielen zurück. Wir veröffentlichen den internen Bericht. Von Esther Menhard, Andre Meister –
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Schweiz: Widerstand gegen Ausbau von Überwachungs-Pflichten

Die Schweizer Regierung will Internetdienste verpflichten, ihre Nutzer*innen zu identifizieren. Die Anbieter sollen für die Polizei auch Inhalte entschlüsseln. Eine zivilgesellschaftliche Initiative hat nun eine Petition mit über 15.000 Unterschriften dagegen eingereicht. Von Martin Schwarzbeck –
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Leopoldina-Papier unter der Lupe: Die magische Anziehungskraft des Social-Media-Verbots

Kein Social Media unter 13 Jahren, das empfiehlt die Leopoldina. Nachrichtenmedien stürzen sich auf das Diskussionspapier. Aber die Argumente für Alterskontrollen sind unsauber – und der eigentliche Sprengstoff liegt woanders. Eine Analyse. Von Sebastian Meineck –
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Tracking-Urteil: Gericht rüffelt Cookie-Banner beim „Standard“

Das Bundesverwaltungsgericht in Österreich hat entschieden: Das „Pay or Okay“-Banner der Tageszeitung „Der Standard“ war rechtswidrig. Der Streit kann jedoch in die nächste Instanz gehen. Von Lilly Pursch –
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Vorratsdatenspeicherung: Dobrindt kündigt Gesetzentwurf „in den nächsten Wochen“ an

Innenministerium und BKA haben das aktuelle Lagebild zu Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen vorgestellt. Die Zahl der Betroffenen ist leicht gesunken. Die Behördenchefs nutzten den Termin als Anlass, um einmal mehr die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen zu fordern. Von Daniel Leisegang –
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