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Rente mit Betriebsrente: Krankenkasse darf zweimal Beiträge von Rentner berechnen

Wer früher in Rente gehen möchte, kann die damit verbundenen Rentenabschläge durch eine Sonderzahlung an die Deutsche Rentenversicherung ausgleichen.

Wird dafür eine Kapitalzahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung verwendet, kann jedoch eine unerwartete Folge eintreten: Die Krankenkasse verlangt Beiträge auf die ausgezahlte Betriebsrente und anschließend auch auf die dadurch höhere gesetzliche Rente.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält diese Belastung bei einem freiwillig gesetzlich versicherten Rentner für zulässig. Im entschiedenen Fall durfte die Krankenkasse sowohl die Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung als auch die gesetzliche Altersrente bei der Beitragsberechnung berücksichtigen. Das Urteil vom 26. November 2025 trägt das Aktenzeichen L 10 KR 366/24.

Endgültig entschieden ist der Streit allerdings noch nicht. Nach Angaben des Landessozialgerichts hat der Kläger Revision eingelegt, sodass sich inzwischen das Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 12 KR 3/26 R mit dem Fall befasst.

Fast 47.000 Euro aus der Betriebsrente gingen an die Rentenversicherung

Der Kläger hatte über frühere Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung aufgebaut. Nachdem er später selbstständig tätig geworden war, war er freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Im Februar 2021 erhielt er aus seiner betrieblichen Altersversorgung eine Kapitalleistung von 46.714,92 Euro. Kurz darauf zahlte er 47.148,88 Euro an die Deutsche Rentenversicherung, um die Abschläge auszugleichen, die bei einem vorzeitigen Bezug seiner Altersrente für langjährig Versicherte entstanden wären.

Seit März 2021 erhielt der Mann eine gesetzliche Altersrente. Durch seine Zahlung an die Rentenversicherung fiel diese höher aus, als sie ohne den Ausgleich der Abschläge ausgefallen wäre.

Wie solche freiwilligen Ausgleichszahlungen grundsätzlich funktionieren, erläutert Gegen-Hartz ausführlich im Beitrag „Rente: So können Rentenabschläge ausgeglichen werden“.

Krankenkasse setzte die Kapitalleistung für zehn Jahre an

Die Krankenkasse behandelte die Auszahlung aus der betrieblichen Altersversorgung nicht einfach als Vermögen, über das der Rentner anschließend frei verfügen konnte. Sie stufte das Geld als beitragspflichtigen Versorgungsbezug ein.

Bei einer solchen Kapitalzahlung wird für die Beitragsberechnung nicht der gesamte Betrag in einem einzigen Monat berücksichtigt. Stattdessen wird die Leistung rechnerisch auf 120 Monate und damit auf zehn Jahre verteilt. Im konkreten Verfahren wurden dadurch monatlich 389,29 Euro aus der Kapitalleistung angesetzt.

Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich insbesondere in § 229 SGB V. Auch einmalige Kapitalleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung können danach für einen Zeitraum von bis zu 120 Monaten bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden.

Der Rentner sah darin eine unzulässige Doppelbelastung

Der Versicherte argumentierte, wirtschaftlich werde dasselbe Geld zweimal mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet. Schließlich habe er die Kapitalleistung nicht verbraucht oder zusätzlich angelegt, sondern praktisch vollständig an die Deutsche Rentenversicherung weitergegeben.

Dadurch stieg seine gesetzliche Altersrente. Die Krankenkasse verlangte nun einerseits Beiträge auf die rechnerisch verteilte Kapitalleistung und andererseits Beiträge auf die gesetzliche Rente einschließlich des Betrags, um den diese aufgrund der Ausgleichszahlung höher war.

Ohne die Zahlung an die Deutsche Rentenversicherung hätte sich der monatliche Rentenzahlbetrag nach den Feststellungen des Gerichts auf 1.504,92 Euro belaufen. Tatsächlich waren es 1.691,02 Euro, also monatlich 186,10 Euro mehr.

LSG: Kapitalleistung und gesetzliche Rente sind getrennte Einnahmen

Das Landessozialgericht folgte der Argumentation des Versicherten nicht. Nach Auffassung des Gerichts durfte die Krankenkasse sowohl den Zahlbetrag der Kapitalleistung als auch den Zahlbetrag der gesetzlichen Altersrente berücksichtigen.

Dabei verwies das Gericht darauf, dass beide Einnahmen aus unterschiedlichen Rechtsverhältnissen stammen. Die Kapitalzahlung entstand aus der betrieblichen Altersversorgung, die gesetzliche Rente dagegen aus dem gesetzlichen Rentenversicherungssystem.

Dass der Rentner die Kapitalleistung freiwillig an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen hatte, änderte nach Ansicht des LSG nichts an deren vorheriger Einstufung als beitragspflichtige Einnahme. Eine Verfügung des Empfängers über das ausgezahlte Geld beseitigt die Beitragspflicht grundsätzlich nicht.

Warum die höhere gesetzliche Rente ebenfalls verbeitragt wird

Das Gericht ließ auch den Einwand nicht gelten, zumindest der durch die Sonderzahlung entstandene zusätzliche Rentenbetrag müsse beitragsfrei bleiben. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniere nicht wie ein persönliches Sparkonto, aus dem später genau das zuvor eingezahlte Kapital wieder ausgezahlt werde.

Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet vielmehr im Umlageverfahren. Die Sonderzahlung verschafft dem Versicherten höhere Rentenansprüche, sie wird aber nicht als persönlicher Kapitalstock verwahrt, aus dem anschließend die monatliche Rente bezahlt wird.

Deshalb sah das LSG keine ausreichende wirtschaftliche Identität zwischen dem früher ausgezahlten Kapital und der späteren gesetzlichen Rente. Genau diese Abgrenzung ist für Betroffene finanziell bedeutsam.

Ein allgemeines Verbot einer doppelten Verbeitragung gibt es nicht

Besonders weitreichend ist ein weiterer Teil der Urteilsbegründung. Das LSG erklärte, dass im Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung kein allgemeiner Grundsatz existiere, nach dem Geld nur einmal zur Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen herangezogen werden dürfe.

Das Gericht verwies dabei auf die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung folgt anderen Regeln als beispielsweise das Steuerrecht.

Dass Einkommen bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit Sozialabgaben belastet worden ist, schützt daher nicht automatisch davor, dass eine daraus entstandene spätere Einnahme erneut beitragspflichtig ist. Genau deshalb sind die umgangssprachlich als „Doppelverbeitragung“ bezeichneten Fälle bei Betriebsrenten seit Jahren umstritten.

Mehr zu den finanziellen Auswirkungen finden Betroffene bei Gegen-Hartz im Beitrag „Rente: Doppelte Kassenbeiträge belasten viele Rentner zusätzlich“.

Freiwillig Versicherte sind besonders betroffen

Für die Einordnung des Urteils ist wichtig, dass der Kläger freiwillig gesetzlich krankenversichert war. Bei freiwilligen Mitgliedern richtet sich die Beitragsbemessung nach § 240 SGB V und erfasst die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit deutlich umfassender als bei vielen Pflichtversicherten.

Das wirkt sich auch auf Betriebsrenten aus. Freiwillig versicherte Rentner können den für pflichtversicherte Betriebsrentner eingeführten Freibetrag bei der Krankenversicherung nicht beanspruchen.

Das Bundessozialgericht hat dies bereits mit Urteilen vom 5. November 2024 bestätigt. Der Ausschluss freiwillig Versicherter vom Betriebsrentenfreibetrag verstößt nach Auffassung des BSG nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

Wer wissen möchte, wann eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner möglich ist, findet weitere Informationen bei Gegen-Hartz im Beitrag „Rente: Pflicht oder freiwillig? Welche Krankenversicherung für Rentner gilt“.

2026 beträgt der Freibetrag 197,75 Euro

Für pflichtversicherte Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner gilt 2026 bei Betriebsrenten ein monatlicher Freibetrag von 197,75 Euro in der Krankenversicherung. Krankenversicherungsbeiträge werden bei ihnen grundsätzlich nur auf den darüberliegenden Teil der begünstigten Betriebsrente erhoben.

Für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner gilt diese Entlastung dagegen nicht. Das kann bei einer größeren Kapitalauszahlung über die zehnjährige Verteilung erhebliche Unterschiede verursachen.

Bei der Pflegeversicherung ist ebenfalls Vorsicht geboten. Dort gibt es keinen entsprechenden Freibetrag wie in der Krankenversicherung; stattdessen ist die gesetzliche Freigrenze zu beachten. Weitere Informationen zu den Werten für 2026 enthält der Gegen-Hartz-Beitrag „Rente: Bezugsgröße 2026 – Mehr Netto für Rentner, aber die Pflegekasse kassiert weiter“.

Welche Unterschiede bei der Krankenversicherung wichtig sind Situation Folge für die Beitragsberechnung Kapitalleistung aus betrieblicher Altersversorgung Eine Einmalzahlung kann rechnerisch auf 120 Monate verteilt und während dieses Zeitraums als monatlicher Versorgungsbezug berücksichtigt werden. Geld wird anschließend zum Ausgleich von Rentenabschlägen an die DRV gezahlt Nach dem Urteil des LSG NRW entfällt die Beitragspflicht auf die Kapitalleistung allein wegen dieser Verwendung nicht. Gesetzliche Rente steigt durch die Ausgleichszahlung Nach Ansicht des LSG darf auch der vollständige Zahlbetrag der gesetzlichen Rente für die Krankenversicherung berücksichtigt werden. Pflichtversicherung in der KVdR Für Betriebsrenten gilt 2026 in der Krankenversicherung grundsätzlich ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich. Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung Der Betriebsrentenfreibetrag wird nach der Rechtsprechung des BSG nicht gewährt. Die Verwendung des Geldes ändert die Herkunft nicht

Für Rentner ist das Ergebnis zunächst schwer nachvollziehbar. Wer beispielsweise 50.000 Euro aus einer Betriebsrente erhält und den Betrag sofort an die Deutsche Rentenversicherung weiterleitet, verfügt danach nicht mehr über diese 50.000 Euro.

Beitragsrechtlich bleibt jedoch entscheidend, aus welcher Quelle das Geld ursprünglich zugeflossen ist. Handelt es sich um eine Kapitalleistung der betrieblichen Altersversorgung, verschwindet diese Eigenschaft nach Auffassung des LSG nicht dadurch, dass der Versicherte das Geld wenige Tage später für seine gesetzliche Rente verwendet.

Die Krankenkasse betrachtet damit zuerst die Auszahlung aus der Betriebsrente. Anschließend betrachtet sie getrennt davon den Zahlbetrag der gesetzlichen Rente.

Die Entscheidung über die Kapitalauszahlung sollte deshalb gut durchgerechnet werden

Wer eine betriebliche Altersversorgung besitzt und zugleich einen vorzeitigen Rentenbeginn plant, sollte nicht nur prüfen, wie hoch der Rentenabschlag ausfällt. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können die Rechnung erheblich verändern.

Vor allem bei einer Kapitalauszahlung sollte geklärt werden, welcher monatliche Betrag aus der Einmalzahlung für zehn Jahre angesetzt wird. Bei 48.000 Euro wären dies beispielsweise 400 Euro monatlich.

Danach sollte geprüft werden, ob eine Pflichtmitgliedschaft in der KVdR besteht oder ob eine freiwillige gesetzliche Versicherung vorliegt. Gerade diese Unterscheidung kann wegen des Betriebsrentenfreibetrags erhebliche finanzielle Folgen haben.

Bei privat fortgeführten Verträgen kann die Situation anders aussehen

Eine weitere Besonderheit betrifft Betriebsrentenverträge, die nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen privat fortgeführt wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein privat finanzierter Teil beitragsrechtlich anders behandelt werden als der weiterhin betriebliche Teil.

Im vom LSG NRW entschiedenen Fall half dieses Argument dem Kläger nicht. Die Versicherung war nach seinem Ausscheiden lediglich beitragsfrei gestellt worden; er war nicht selbst als Versicherungsnehmer eingetreten und hatte sie anschließend in dieser Form privat weitergeführt.

Wer einen früheren Betriebsrentenvertrag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses selbst übernommen und privat weiterfinanziert hat, sollte deshalb die Versicherungsunterlagen prüfen lassen. Gegen-Hartz erläutert solche Fälle ausführlich im Beitrag „Krankenkasse zieht zu Unrecht Beiträge auf die Betriebsrente ein – vier Jahre Anspruch zurückholen“.

Warum das anstehende BSG-Urteil wichtig wird

Das LSG NRW hat die Revision ausdrücklich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfragen zugelassen. Damit bekommt das Bundessozialgericht Gelegenheit, die Besonderheit dieser Konstruktion höchstrichterlich zu beurteilen.

Das ist deshalb wichtig, weil es nicht um die gewöhnliche Beitragspflicht einer Betriebsrente allein geht. Streitig ist vielmehr die Kombination aus einer beitragspflichtigen Kapitalzahlung, deren Verwendung als Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI und der anschließend höheren gesetzlichen Rente.

Bis zu einer Entscheidung des Bundessozialgerichts sollten Betroffene daher unterscheiden zwischen der derzeitigen Rechtsauffassung des LSG NRW und einer endgültigen höchstrichterlichen Klärung. Das Verfahren wird beim BSG unter B 12 KR 3/26 R geführt.

Was Betroffene vor einer Sonderzahlung prüfen sollten

Eine Ausgleichszahlung an die Deutsche Rentenversicherung kann weiterhin sinnvoll sein. Sie erhöht bei einem geplanten vorzeitigen Rentenbeginn dauerhaft die gesetzliche Rente beziehungsweise verhindert die vorgesehenen Abschläge.

Die Entscheidung sollte aber nicht allein anhand des zusätzlichen monatlichen Rentenbetrags getroffen werden. Wer zur Finanzierung eine Betriebsrente oder eine Kapitalzahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung einsetzen will, sollte auch die daraus folgenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge über den gesamten Zeitraum betrachten.

Ebenso wichtig ist der eigene Versicherungsstatus. Wer irrtümlich als freiwillig versichert geführt wird, obwohl die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind, kann ansonsten erhebliche Nachteile haben.

Praxisbeispiel: 48.000 Euro Betriebsrente für einen abschlagsfreien Rentenbeginn

Der 63-jährige Peter erhält vereinfacht angenommen 48.000 Euro aus einer betrieblichen Altersversorgung. Er möchte früher in Rente gehen und überweist die gesamten 48.000 Euro an die Deutsche Rentenversicherung, damit seine gesetzliche Altersrente ohne die sonst anfallenden Abschläge gezahlt wird.

Für die Krankenkasse entspricht die Kapitalleistung rechnerisch 400 Euro pro Monat, weil 48.000 Euro durch 120 Monate geteilt werden. Ist Peter freiwillig gesetzlich versichert, kann dieser Betrag grundsätzlich neben seiner gesetzlichen Rente in die Beitragsberechnung einfließen.

Steigt seine gesetzliche Rente durch die Sonderzahlung beispielsweise zusätzlich um 180 Euro monatlich, werden nach der Rechtsauffassung des LSG NRW auch diese 180 Euro nicht aus dem Rentenzahlbetrag herausgerechnet. Peter hat das Kapital zwar vollständig an die Rentenversicherung weitergegeben, beitragsrechtlich bleiben Betriebsrente und gesetzliche Rente jedoch zwei getrennt betrachtete Einnahmen.

Ob diese Rechtsauffassung endgültig Bestand hat, muss nun das Bundessozialgericht klären. Wer eine vergleichbare Gestaltung plant, sollte deshalb vor der Auszahlung sowohl von der Rentenversicherung als auch von der eigenen Krankenkasse konkrete Berechnungen anfordern.

Häufige Fragen und Antworten 1. Darf die Krankenkasse Beiträge auf eine Betriebsrente verlangen, wenn das Geld sofort an die Rentenversicherung geht?

Nach dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen ja. Die Verwendung der ausgezahlten Kapitalleistung zum Ausgleich von Rentenabschlägen beseitigt nach Auffassung des Gerichts ihre Eigenschaft als beitragspflichtige Leistung der betrieblichen Altersversorgung nicht.

2. Warum werden Kapitalzahlungen aus einer Betriebsrente auf 120 Monate verteilt?

Das Krankenversicherungsrecht behandelt bestimmte einmalige Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung rechnerisch wie einen monatlichen Versorgungsbezug. Dafür wird ein Hundertzwanzigstel der Kapitalleistung für höchstens 120 Monate angesetzt.

3. Wird auch die durch die Sonderzahlung erhöhte gesetzliche Rente verbeitragt?

Nach dem Urteil des LSG NRW wird der vollständige Zahlbetrag der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Das Gericht lehnte es ab, den durch die Ausgleichszahlung entstandenen zusätzlichen Rentenbetrag herauszurechnen.

4. Gilt der Betriebsrentenfreibetrag auch für freiwillig versicherte Rentner?

Nein. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass freiwillig gesetzlich versicherte Betriebsrentner den Freibetrag nach § 226 Absatz 2 Satz 2 SGB V nicht beanspruchen können. Für pflichtversicherte Betriebsrentner beträgt dieser Freibetrag im Jahr 2026 dagegen 197,75 Euro monatlich.

5. Ist das Urteil zur Verwendung der Betriebsrente für Rentenabschläge bereits rechtskräftig?

Nein. Das LSG Nordrhein-Westfalen teilte mit, dass der Kläger Revision eingelegt hat. Das Verfahren wird beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 12 KR 3/26 R geführt.

6. Was sollten Rentner vor dem Ausgleich von Rentenabschlägen mit einer Betriebsrente tun?

Betroffene sollten sich nicht nur von der Deutschen Rentenversicherung die Höhe der erforderlichen Sonderzahlung und die daraus entstehende Rentenerhöhung berechnen lassen. Zusätzlich sollte die Krankenkasse schriftlich Auskunft geben, wie eine geplante Kapitalauszahlung behandelt wird und ob eine Pflichtversicherung in der KVdR oder eine freiwillige Mitgliedschaft besteht.

Erst wenn Rentensteigerung, Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gemeinsam betrachtet werden, lässt sich beurteilen, ob die Verwendung der Betriebsrente für den Ausgleich der Rentenabschläge finanziell tatsächlich sinnvoll ist.

Der Beitrag Rente mit Betriebsrente: Krankenkasse darf zweimal Beiträge von Rentner berechnen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Deutsche Rente nur bei 53 Prozent: In Italien und Frankreich ist das deutlich anders

Die Politik diskutiert in Deutschland über steigende Rentenbeiträge, ein höheres Rentenalter und wachsende Bundeszuschüsse. Trotzdem fällt die Absicherung im Alter im internationalen Vergleich vergleichsweise niedrig aus.

Nach Berechnungen der OECD erreicht ein Durchschnittsverdiener mit vollständiger Erwerbsbiografie in Deutschland eine Nettoersatzrate von 53,3 Prozent. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 63,2 Prozent. Frankreich kommt auf 70 Prozent, Italien sogar auf 79 Prozent.

Noch größer ist der Abstand bei Menschen mit niedrigen Einkommen. Der Vergleich zeigt, dass Geringverdiener in Deutschland besondere Gefahr laufen, in Altersarmut zu geraten.

Was die 53 Prozent bei der deutschen Rente bedeuten

Die Nettoersatzrate beschreibt, welcher Anteil des früheren Nettoeinkommens im Ruhestand durch verpflichtende Alterssicherungssysteme ersetzt wird.

Das deutsche Rentenniveau von 48 Prozent setzt allerdings eine Standardrente ins Verhältnis zum Durchschnittsverdienst. Die OECD betrachtet dagegen modellhaft das Nettoalterseinkommen eines Beschäftigten im Verhältnis zu seinem früheren Nettoverdienst.

Für Deutschland ergibt sich für einen Durchschnittsverdiener eine Nettoersatzrate von 53,3 Prozent. Im Durchschnitt der OECD-Staaten sind es 63,2 Prozent.

Die Zahl bedeutet jetzt nicht, dass jemand mit 2.500 Euro Nettolohn automatisch exakt 53,3 Prozent davon als gesetzliche Rente ausgezahlt bekommt. Es handelt sich um einen internationale Vergleich und nicht um eine individuelle Rechnung.

Frankreich erreicht 70 Prozent, Italien 79 Prozent

Der Abstand zu einigen europäischen Nachbarn ist erheblich. Nach den OECD-Berechnungen erreicht Frankreich bei einem Durchschnittsverdiener eine Nettoersatzrate von 70 Prozent. Italien kommt auf 79 Prozent. Noch höhere Werte verzeichnet die OECD beispielsweise für Österreich und Spanien.

Die Höhe der Alterseinkommen hängt also nicht allein von der wirtschaftlichen Stärke eines Landes ab. Entscheidend ist auch, wie das jeweilige Rentensystem finanziert wird und welche Leistungen politisch vorgesehen sind.

Warum andere Länder höhere Renten finanzieren

Ein wichtiger Unterschied liegt bei den Beiträgen. In Deutschland beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte.

Andere Länder verlangen teilweise deutlich höhere Beiträge für die Alterssicherung. Arbeitgeber müssen in einigen europäischen Staaten deutlich höhere Anteile zahlen. Hinzu kommen unterschiedliche Steuerzuschüsse und ergänzende Sicherungssysteme.

Höhere Renten werden durch Beiträge, Steuern oder andere Finanzierungsquellen getragen. Deutschland hält den Beitragssatz vergleichsweise niedrig. Das begrenzt die Belastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, trägt aber gleichzeitig dazu bei, dass die Leistungen im internationalen Vergleich geringer ausfallen.

Wer wenig verdient, bekommt noch weniger Rente

Überdeutlich zeigt sich die Schwäche des deutschen Systems bei niedrigen Einkommen. Für Beschäftigte mit der Hälfte des Durchschnittsverdienstes weist die OECD für Deutschland eine Nettoersatzrate von 57,7 Prozent aus. Der OECD-Durchschnitt liegt dagegen bei 75,4 Prozent.

Damit fällt Deutschland ausgerechnet bei Menschen zurück, die während ihres Berufslebens besonders wenig Möglichkeiten haben, zusätzlich privat für das Alter vorzusorgen.

Wer jahrzehntelang nur ein niedriges Einkommen erzielt, sammelt entsprechend wenige Entgeltpunkte. Die spätere gesetzliche Rente kann deshalb trotz langer Erwerbsbiografie niedrig bleiben.

Reicht das gesamte Einkommen im Ruhestand nicht zum notwendigen Lebensunterhalt, kann ergänzend Grundsicherung im Alter notwendig werden.

Warum niedrige Löhne zu niedrigen Renten führen

Das deutsche Rentensystem orientiert sich stark an den während des Berufslebens gezahlten Beiträgen. Wer ungefähr den Durchschnittsverdienst erzielt, erhält für ein Beitragsjahr grundsätzlich einen Entgeltpunkt. Wer nur die Hälfte verdient, erhält entsprechend ungefähr einen halben Entgeltpunkt.

Dieses Prinzip setzt sich über das gesamte Erwerbsleben fort. Niedrige Löhne führen deshalb unmittelbar zu niedrigen Rentenanwartschaften. Zwar bestehen Ausgleichsmechanismen, etwa für Kindererziehungszeiten oder durch den Grundrentenzuschlag. Eine allgemeine gesetzliche Mindestrente, die unabhängig vom früheren Einkommen einen bestimmten Betrag garantiert, gibt es jedoch nicht.

Andere Staaten gleichen niedrige Erwerbseinkommen stärker über Grund- oder Mindestrenten aus.

Andere Länder schützen kleine Einkommen stärker

In mehreren Staaten besteht die Altersvorsorge aus einer Kombination verschiedener Sicherungssysteme. Dänemark setzt beispielsweise stärker auf eine steuerfinanzierte Grundversorgung. Auch andere Länder verbinden beitragsabhängige Renten mit Mindestsicherungselementen oder verpflichtenden Zusatzsystemen.

Dadurch wird das frühere Arbeitseinkommen nicht immer so direkt in das Alter übertragen wie in Deutschland. Das deutsche System bildet dagegen Einkommensunterschiede aus dem Berufsleben stark in den späteren Rentenansprüchen ab. Wer lange wenig verdient, erhält deshalb auch wenig im Ruhestand.

Demografischer Wandel erhöht den Druck auf die Rente

Gleichzeitig verschärft die Alterung der Bevölkerung das Finanzierungsproblem. Nach Angaben der OECD kamen im Jahr 2000 durchschnittlich 22 Menschen ab 65 Jahren auf 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren. Im Jahr 2025 waren es bereits 33.

Bis 2050 könnten es im OECD-Durchschnitt 52 ältere Menschen je 100 Personen im erwerbsfähigen Alter sein. In Deutschland verschärft der Renteneintritt der geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge diese Entwicklung zusätzlich.

Weniger Beitragszahler müssen damit die Renten einer wachsenden Zahl älterer Menschen finanzieren.

Höheres Rentenalter soll das System entlasten

Eine Antwort auf diese Entwicklung ist das steigende Rentenalter. In Deutschland wird die Regelaltersgrenze bereits schrittweise angehoben. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt sie nach geltendem Recht bei 67 Jahren.

Wer länger arbeitet, zahlt länger Beiträge und bezieht seine Rente im Durchschnitt für einen kürzeren Zeitraum. Aus finanzieller Sicht kann eine höhere Altersgrenze die Rentenversicherung deshalb entlasten.

Allerdings trifft diese Strategie nicht alle Beschäftigten gleichermaßen. Wer jahrzehntelang körperlich schwere Arbeit geleistet hat, kann häufig nicht ohne Weiteres bis 67 oder darüber hinaus arbeiten. Beschäftigte in Pflege, Handwerk, Logistik oder Reinigung sind von einem höheren Rentenalter deshalb oft stärker betroffen als Menschen in weniger belastenden Berufen.

Betriebsrenten können die gesetzliche Rente ergänzen

Ein weiterer Ansatz ist der Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge. Zusätzliche Leistungen über den Arbeitgeber können dazu beitragen, die Lücke zwischen Erwerbseinkommen und gesetzlicher Rente zu verkleinern.

Nicht jeder Beschäftigte verfügt aber über eine Betriebsrente. Gerade Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen haben zudem weniger finanziellen Spielraum, um Teile ihres Lohns zusätzlich für das Alter zurückzulegen.

Eine stärkere betriebliche Altersvorsorge kann die gesetzliche Rente deshalb ergänzen, ersetzt aber nicht die Frage, wie ausreichend hohe gesetzliche Renten finanziert werden sollen.

Höhere Renten sind eine Frage der Finanzierung

Der OECD-Vergleich zeigt, dass eine Nettoersatzrate von rund 53 Prozent keine zwangsläufige Folge der Bevölkerungsentwicklung und des steigenden Lebensalters ist. Vergleichbare europäische Länder erreichen deutlich höhere Werte. Dafür erheben diese jedoch teilweise höhere Beiträge, nehmen Arbeitgeber stärker in die Verantwortung oder setzen mehr Steuermittel ein.

Gerade bei Geringverdienern zeigt der internationale Vergleich erhebliche Lücken hierzulande. Während Deutschland bei niedrigen Einkommen auf 57,7 Prozent kommt, liegt der OECD-Durchschnitt bei 75,4 Prozent.

FAQ zur deutschen Rente im OECD-Vergleich Bedeutet die Nettoersatzrate von 53,3 Prozent, dass jeder Rentner nur gut die Hälfte seines Nettogehalts erhält?

Nein. Die 53,3 Prozent sind eine OECD-Modellrechnung für einen Durchschnittsverdiener mit vollständiger Erwerbsbiografie. Die persönliche Rentenhöhe hängt unter anderem vom individuellen Verdienst, den Versicherungszeiten und weiteren Rentenansprüchen ab.

Warum zahlen Frankreich und Italien im Vergleich höhere Renten?

In mehreren Ländern liegen die Beiträge höher, Arbeitgeber werden stärker beteiligt oder der Staat bringt mehr Steuermittel ein. Teilweise spielen außerdem zusätzliche verpflichtende Alterssicherungssysteme eine größere Rolle.

Warum sind Geringverdiener in Deutschland besonders betroffen?

Wer dauerhaft wenig verdient, sammelt weniger Entgeltpunkte. Dadurch bleibt die spätere Rente trotz langer Beschäftigungszeiten häufig niedrig.

Quellen

OECD: Pensions at a Glance 2025, internationale Vergleichsdaten zu Nettoersatzraten, Altersstruktur und Rentensystemen.
Deutsche Rentenversicherung: Angaben zum Beitragssatz, zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung und zum Entgeltpunktesystem.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Angaben zur Regelaltersgrenze und zur schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters.

Der Beitrag Deutsche Rente nur bei 53 Prozent: In Italien und Frankreich ist das deutlich anders erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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We All Know This Civilization Is Doomed, But They Keep Telling Us Everything's Normal, by Caitlin Johnstone

Life in the 2020s comes with so much dissonance and dysphoria because everyone knows this civilization is doomed, but it’s not being acknowledged by any of our mainstream institutions. We can all see everything getting worse and worse before our eyes in real time, but our government officials don’t talk about it. Our mass media...
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Are Far-Right, Reactionary Movements Actually Left-Wing Socialist?, by Richard Parker

– Oswald Spengler, Preußentum und Sozialismus (Prussianism and Socialism) Right Is Left: A Most Absurd Postulation A recurring theme of mainstream conservatism in the United States and to a lesser extent Europe as well is to denounce various right-wing, reactionary, and other illiberal movements as somehow “left wing.” This peculiar view has been advocated by...
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I Sometimes Think I am a Defender of a Lost Cause–Western Civilization, by Paul Craig Roberts

Reiner Fuellmich was kidnapped in Mexico by the German Domestic Intelligence Service and BKA, the German equivalent of FBI. He was flown to Germany and arrested when landed after his kidnapping by German authorities. No grounds for arrest in Mexico. No grounds for deportation from Mexico. No grounds for arrest in Germany. In Germany the...
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The Self-Destruction of White Nations, by Paul Craig Roberts

In 1965 a dunmbshit Congress and a dumbshit President made the decision to destroy American homogeneity and to turn America into a Tower of Babel. They have succeeded. If you will notice, the ideological morons who write Wikipedia entries regard ethnic based nations as “discriminatory,” but exclude Israel from the charge. So the definition of...
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Iran's "Art of the Deal", by Kevin Barrett

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The Tail That Couldn’t Keep Up: How the US Navy Ran Its Own Sailors Short on Food and Soap, by Larry C. Johnson

The images were mundane in a way that made them land harder than any battle footage: half-empty meal trays, a gray slab of processed meat, sailors rationing food among themselves so no one got more than anyone else. Through the spring and summer of 2026, the crews of the aircraft carrier USS Abraham Lincoln and...
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Das andere «Wort zum Sonntag» oder: Moralische Rauchzeichen

Transition News - 16. August 2026 - 3:08

Von außen betrachtet, wäre es kaum mehr als eine Lokalposse. Mitglieder der Feuerwehrleute einer Kleinstadt sind auf der Rückfahrt von einem Einsatz. Auf dem Marktplatz treffen sie einen beliebten Politiker, wechseln mit ihm einige Worte und stellen sich vor einem Journalisten für ein Erinnerungsfoto auf. Am Schluss werden noch Adressen und Nummern ausgetauscht, und der Journalist gibt einem von ihnen noch Gelegenheit zu einem abschließenden Votum.

So weit, so normal, sollte man meinen. Doch jener Politiker gehört zur derzeitigen Opposition, und der Bürgermeister des Gemeindeverbandes zu einer anderen Partei. Laut Vereinssatzung leitet er die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Egelner Mulde (Par. 1, Absatz 3).

Da begab es sich nun, dass eben jener Bürger-Meister sich zu einer moralistischen Pirouette hinreißen ließ. Die Tatsache, dass Mitglieder dieser Feuerwehr eine schöne Begegnung mit jenem Politiker hatten, begründet für ihn eine Skepsis an deren Humanität. Er stellt infrage, «dass unsere Feuerwehr im Notfall unabhängig von der politischen Einstellung, Religion oder Herkunft Hilfe leistet», wie er kurz darauf auf seiner Facebook-Seite schrieb. Was für ein Votum!

Ausgehend davon, verlangt er eine interne Untersuchung und «entsprechende Konsequenzen», weil «dem Ehrenamt (…) mit dieser Aktion ein enormer Schaden zugefügt» worden sei. Das ist starker Tobak.

Zu seinem möglichen Weisungsrecht oder einer Befugnis, «Störungen des Lebens der örtlichen Gemeinschaft» oder «unehrenhaftes Verhalten im Dienst» eigenständig zu definieren (Paragraf 12, Abs. 3, der Satzung) kann ich mich nicht äußern. Darum geht es mir auch nicht, sondern um den Reflex, dass eine solche Begegnung eine potentielle Untauglichkeit für den Dienst als Feuerwehrmann sollte bedeuten können.

Derartige Kurzschlüsse sind eben nicht einfach Lokalkolorit oder der sprichwörtliche Einzelfall. Sie sind ein Symptom unserer Zeit, ein Zeichen für mutwillig provoziertes Gegeneinander aus moralistischer «Selbstermächtigung (…) unter Berufung auf das höhere Recht der eigenen, nach ideologischen Maßgaben moralisch besseren Sache», wie das der Zürcher Philosoph Hermann Lübbe bereits 1987 umschrieb.

Lübbes Büchlein trägt den bezeichnenden Titel «Politischer Moralismus – Der Triumph der Gesinnung über die Urteilskraft». Diese Haltung zeige sich, wie er schreibt, auch in der

«Bezweiflung seiner [des Gegners] moralischen Integrität; statt der Meinung des Gegners zu widersprechen, drückt man Empörung darüber aus, dass er es sich gestattet, eine solche Meinung zu haben und zu äußern» (zitiert nach der Online-Enzyklopädie Pro-Demokratie.info).

Der Autor dieser impliziten Buchbesprechung geht sogar noch einen Schritt weiter, indem er dieses Gutmenschentum als einen «Auswuchs von Stammesdenken» apostrophiert: Der Sprecher wolle gar nicht sein Gegenüber erreichen, sondern «er signalisiert damit vielleicht eher der eigenen Bezugsgruppe seine Tugendhaftigkeit und versucht sie mit besonderer Klugheit und Loyalität zu beeindrucken».

Das führt nun weit über den Marktplatz von Egeln und die dortigen Politgrößen hinaus. Ein solches Gebaren ist in den letzten Jahren pandemisch geworden. Am Panzer der Entrüstung prallt so gut wie jeder Pfeil von Argumenten ab. Man findet keine Sprache mehr. «Das Gemeinsame ist verloren gegangen», hatte mir das schon vor längerem eine Frau aus dem Ruhrgebiet geklagt.

Wer kennte hier nicht unzählige und nicht selten schmerzhafte Beispiele aus eigener Erfahrung? Fast jede Kundgebung für politische Aufklärung findet ihre begleitenden lautstarken Pöbler. Die meisten Versuche, mit ihnen ins Gespräch zu kommen, scheitern kläglich. Der Stammestrieb ist stärker, angestachelt von «der Partei» (welcher Farbe auch immer), von vorgeblicher «gesellschaftlicher Solidarität» oder auch nur vom verunsicherten eigenen Ego.

Nun die große Frage: Wie gehen wir damit um, mit diesem Phänomen an sich und mit diesen Menschen im konkreten? Vielleicht auch so, dass wir ihre Äußerungen wörtlich nehmen. Zitieren wir den Bürgermeister noch einmal im Zusammenhang: «Unsere Bevölkerung muss sich darauf verlassen können, dass unsere Feuerwehr im Notfall unabhängig von der politischen Einstellung, Religion oder Herkunft Hilfe leistet.»

Loyalität ohne Ansehen der Person − wird sie den Kritisierten selber zuteil? Das ist die alte Frage danach, wie tolerant die «Toleranten» für andere Ansichten sind. Der eine oder andere Sehrgutmensch ist zugänglich für solche Rückfragen; sie entsprechen zugleich dem alten biblischen Hinweis, mit dem Aburteilen vorsichtig zu sein:

«Darum bist du nicht zu entschuldigen, o Mensch, wer du auch seist, der du richtest! Denn worin du den anderen richtest, verurteilst du dich selbst; denn du, der du richtest, verübst ja dasselbe!» Römer 2,1

Trotzdem: Bis zu einem gewissen Grad sind wir darauf angewiesen, dass wir einander auch korrgieren. Entscheidend ist jedoch, dass darüber die Achtung nicht verloren geht. Denn wenn ich die dem anderen nicht gewähre, schwindet sie auch ganz schnell gegenüber dem eigenen Spiegelbild. Ob nun mit oder ohne öffentlichem Amt, mit oder ohne freiwilligem Dienst, mit oder − nach Feierabend − ohne blauer oder grüner oder schwarzer Uniform: Mein Gesicht bleibt dasselbe. Das sollte ich nicht verlieren, sondern mich damit zu erkennen geben, gerne.

Denn «wie sich im Wasser das Angesicht spiegelt, so ein Mensch im Herzen des andern». Sprüche 27,19

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Das andere «Wort zum Sonntag» vom 9. August 2026: «Alles Schall und Rauch?»

Lothar Mack war als Gemeindepfarrer und bei verschiedenen Hilfswerken und Redaktionen tätig. Sein kritischer Blick auf Kirche und Zeitgeschehen hat ihn in die Selbständigkeit geführt. Er sammelt und ermutigt Gleichgesinnte über Artikel und Begegnungen und ruft in Gottesdiensten und an Kundgebungen zu eigenständigem gläubigem Denken auf. Sein Telegram-Kanal lautet StimmeundWort.

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Capitalism Trains Us To Blame Each Other For Systemic Abuses

Caitlin Johnstone - 16. August 2026 - 2:57

Reading by Tim Foley:

The capitalist empire blames all systemic problems on the individual.

The problem isn’t billionaire megacorporations polluting the planet, it’s that you drive a car.

The problem isn’t that it’s getting harder and harder to afford to live as the ruling class extracts more and more value from labor, it’s that you’re not working hard enough and you’re making bad decisions.

Soaring police brutality isn’t a problem, the problem is that the guy in the current viral police brutality video didn’t obey orders correctly.

Israel’s not an irredeemably racist endeavor dependent on nonstop violence and apartheid, it’s just some naughty settlers and a few bad apples in the IDF.

We don’t live in a highly controlled oligarchy where both parties inflict war, ecocide, injustice and tyranny upon the rest of humanity on behalf of their wealthy donors, the problem is that you haven’t been voting for the correct candidates.

We don’t live under an evil empire that feeds on human blood, it only looks that way because some individuals in charge made some unwise foreign policy decisions at certain points in history.

The blame always lands on the individual, not the system, and you can recognize this as the cynical manipulation that it is because the blame only ever goes one way:

• The individual business executives whose decisions are destroying our ecosystem are never held to account.

• The individual government officials whose depraved foreign policy decisions destroy countless lives are never imprisoned for war crimes.

• The oligarchs who are reaping massive profits expanding the surveillance state and profiteering off war, tyranny and sickness are allowed to keep buying politicians and private islands without suffering any consequences.

Notice how “blame the individual” never applies in these cases. If you want these individuals to be treated like a problem, then you’re a radical. You’re an extremist. You need to be put on a terrorist watch list. You and your friends need to be monitored and infiltrated by federal police. When it comes to those who prop up and profit from the system, blaming the individual is strictly prohibited.

Jailing an impoverished man for periodically shoplifting to survive? That’s fine; he should have behaved himself. Jailing a billionaire for buying elections and poisoning our planet? That’s evil. Shame on you for even thinking that.

Jailing a worker for stealing from her employer? That’s as it should be; thieves should be punished. Jailing a wealthy business owner for stealing wages from thousands of employees? Get outta here, Stalin, that’s a civil case. They can have their paychecks when they’ve won their class action lawsuit.

Under the capitalist empire, we are taught that all we can do is make sure we’re not a part of the giant permanent underclass who must suffer and toil for meager wages while always one mistake away from destitution. It is taken as a given that the underclass must always exist, and that all we can do is make wise decisions as individuals to ensure that we’re not among the unfortunate riff raff our society is built on top of.

It’s like we’ve all been trapped in a crowded room by some psycho who is flooding the room with water, and he’s telling us over the loudspeaker “Now you’d better make sure you climb on top of the others, or you’ll drown!” In that scenario the psycho is clearly the problem, but we’ve been trained to see the individuals who can’t get their heads above water as the problem.

Whenever anyone goes online to complain about how hard it is to keep their bills paid or buy a house under the current system, they are swarmed by capitalism apologists telling them to work harder, spend less, and try to get a better job. Which is a lot like calling the fire department when a crowded building is burning and being told “Well I guess you’d better stay away from the flames then.” No matter how well I as an individual stay away from the flames, there are still people trapped in the burning building who need help. Making the conversation about my actions as an individual is just an excuse to avoid addressing the large-scale nature of the problem.

People consent to this nonsense because we’ve been indoctrinated into it our entire lives. Propaganda isn’t just there to get us to consent to wars, it’s there to get us buying into the entire system.

The pop music is about owning stuff and having a good time.

The TV shows are about people who are thriving so much under the current system that they have time and energy to get into hilarious hijinks.

The movies are about protagonists applying their willpower and working hard over musical montages to overcome obstacles and achieve their goals as individuals.

The news stories fixate on the latest attention-grabbing controversy while ignoring terrible things like homelessness and industrial ecocide.

Our schooling tells us that communist countries have always been oppressive totalitarian wastelands and that capitalism offers us freedom and happiness.

At no time are we ever offered the suggestion that things could be better than they are. Over and over again in innumerable ways throughout our lives, we are told that the current order is the only way things could ever be.

Our minds have been carefully groomed to accept the imperial status quo as normal and healthy, and to see every failure of the system as a failure of the individual. We need to reclaim our minds from the social engineers who have conditioned us to think this way and begin cultivating unorthodox, unauthorized worldviews. We need to stop blaming each other for the failures of the system, stop scrambling to climb on top of each other to keep our heads above water, and start working together to eliminate the psychos who have trapped us in this room.

_________________

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Brief von Erzbischof Carlo Maria Viganò an Reiner Fuellmich

Transition News - 16. August 2026 - 0:07

Erzbischof Carlo Maria Viganò hat sich bereits während der inszenierten Corona-«Pandemie» mit klaren Worten zur Lage geäußert. Jetzt hat er auf X einen Brief an den nach wie vor inhaftierten Corona-Maßnnahmenkritiker Reiner Füllmich publiziert. Wir veröffentlichen das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Dr. Reiner Fuellmich,
mit tiefem Bedauern und Empörung habe ich erfahren, dass Sie weiterhin im Gefängnis schmachten und seit fast drei Jahren Ihrer Freiheit beraubt sind, weil Sie es gewagt haben, die Lügen und Verbrechen während der sogenannten «Pandemie» zu untersuchen und öffentlich anzuprangern.

Ihre anhaltende Inhaftierung stellt, jenseits jeder rechtlichen Grundlage, einen Akt politischer Verfolgung dar. Diejenigen, die den Mut hatten, die Wahrheit zu suchen und Millionen von Menschen, denen ihre Grundrechte entzogen wurden, eine Stimme zu geben, werden heute als Staatsfeinde behandelt, während diejenigen, die eine der brutalsten Operationen sozialer Kontrolle und Schädigung der Menschheit orchestriert und durchgesetzt haben, ungestraft bleiben und oft sogar geehrt werden.

Ein Justizsystem, das die Suche nach der Wahrheit mit einem Verbrechen verwechselt, macht sich mit dem Tyrannen mitschuldig. Ich bekunde Ihnen meine volle Solidarität und bete für Sie. Ihr Zeugnis ist nicht vergeblich. Die Wahrheit, so sehr sie auch mit Füßen getreten werden mag, lässt sich nicht auslöschen.

Ich bitte alle Menschen guten Willens, sich für Ihre sofortige Freilassung einzusetzen und damit all jenen Gerechtigkeit widerfährt, die wie Sie den Preis für ihre moralische und intellektuelle Integrität bezahlt haben und bezahlen.

Nicht Rechtsanwalt Fuellmich gehört ins Gefängnis, sondern diejenigen, die das größte Verbrechen gegen die Menschlichkeit unserer Zeit begangen haben. Möge Gott Ihnen beistehen und Sie bald befreien.

Carlo Maria Viganò, Erzbischof

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Gesetzeswidrig: Wie Bayern Schülern die Queer-Propaganda aufzwingt

Transition News - 16. August 2026 - 0:06

Queere Ideologie macht nicht einmal mehr Halt vor Gegenden, in denen traditionelle und familiäre Werte einst hochgehalten wurden. Ein Elternpaar aus dem Landkreis Dachau wollte nicht, dass sein Sohn an einem Schul-Workshop über «Geschlechterrollen und Geschlechtsidentität» teilnimmt. Jetzt liegt, wie die Organisation «Demo für alle» berichtet, ein Bußgeldbescheid über 50 Euro an den 14-Jährigen vor.

Der Workshop fand am 10. Juli am Gymnasium Markt Indersdorf statt, durchgeführt vom externen Anbieter «diversity München». Dieser von der Stadt München geförderte Verein fordert u.a., in der Geburtsurkunde künftig von «zwei Eltern(teilen)» statt von Mutter und Vater zu sprechen. Es sei also nachvollziehbar und vernünftig, dass Eltern ihr Kind dieser ideologischen Einflussnahme nicht aussetzen wollten, so «DemoFürAlle».

Die Eltern wollten wissen, welche Materialien beim Workshop verwendet würden und stellten der Schulleitung neun Fragen, u.a.: Wer achtet auf das Überwältigungsverbot? Ist während der gesamten Veranstaltung ein namentlich benannter Lehrer anwesend? Jedoch bekamen sie die angeforderten Materialien nie zu sehen und die Antwort kam erst einen Tag vor dem Workshoptermin und blieb unvollständig. Daraufhin reichten sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein und ließen ihren Sohn zu Hause.

Das Landratsamt ahndete anschließend formal die versäumten Vormittagsstunden. Das Kultusministerium bekräftigt: Für den Workshop bestehe eine gesetzliche Teilnahmepflicht für alle Schüler. Eltern hätten demnach kein Recht, ihr Kind von einer solchen Veranstaltung zu befreien.

«Das Kultusministerium kennt die eigene Gesetzeslage in Bayern offenbar schlecht», konstatiert «DemoFürAlle». Laut Art. 48 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes sei die Familien- und Sexualerziehung «Teil der Gesamterziehung mit dem vorrangigen Ziel der Förderung von Ehe und Familie». Weiterhin werde dort ausdrücklich verlangt, dass Ziel, Inhalt und Form der Familien- und Sexualerziehung den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitzuteilen und mit ihnen zu besprechen sind. Genau daran habe es hier offenbar gemangelt.

Zudem müsse sichergestellt werden, dass jede Zusammenarbeit mit externen Vereinen im Einklang mit den Richtlinien geschehe. So hatten die Eltern gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage «diversity München» ausgewählt worden sei, jedoch darauf keine Antwort bekommen. «DemoFürAlle» konstatiert:

«Diese Eltern haben also ihr gutes Recht wahrgenommen und sind angemessen und klug vorgegangen, indem sie zuerst die Schulleitung um ausführliche Information geben haben. Dieses klare Einstehen von Eltern für ihre Rechte zum Wohl ihrer Kinder ist vorbildlich und sollte zur Regel werden.»

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Mearsheimer: Die USA erschöpfen ihren Waffenbestand im Krieg gegen den Iran

Transition News - 16. August 2026 - 0:06

Die schweren US-Verluste im Krieg gegen den Iran schockieren selbst die erfahrensten Fachleute. In einer jüngsten Stellungnahme äußerte sich der angesehene Professor der University of Chicago, John Mearsheimer, zur Lage. Er warnte, dass die Regierung von Donald Trump im militärischen Sektor versage, indem sie zulasse, dass das Land in einem unnötigen Konflikt enorme Ressourcen verbrauche und einen erheblichen Teil seines Bestands verliere.

Mearsheimer teilte seine Gedanken zum Konflikt mit dem Iran während eines Interviews mit RT. Er zitierte jüngste Berichte über die erhebliche Erschöpfung der US-Waffendepots – insbesondere was das Patriot-System und andere Luftabwehrwaffen betrifft. Mearsheimer betonte, dass diese Berichte auf Lecks von hochrangigen Beamten zurückzuführen seien, die mit militärischen Angelegenheiten vertraut sind, was die Situation noch besorgniserregender mache.

Mearsheimer erklärt, Trump habe offenbar bereits erkannt, dass ein Krieg mit dem Iran schlicht nicht gewonnen werden könne. Ihm zufolge ist der US-Präsident auch durch die Verluste des Landes verängstigt und zögert nun, wie er Washington aus dieser Lage retten kann. Dies erkläre, warum Trump unvorsichtig handle und es ihm an einem klaren Plan oder Ziel fehle.

Für Mearsheimer ist der beste Schritt für Trump, den Konflikt ein für alle Mal zu beenden. Der Experte befürchtet, dass eine weitere Eskalation zu noch größeren Hindernissen für die USA führen könnte, was die Waffenbestände weiter erschöpfen und die aktuellen Schwierigkeiten Washingtons noch offenlegen würde. Aus diesem Grund bietet eine Beendigung des Krieges durch diplomatische Verhandlungen einen schnellen Weg, um eine schwere strategische Katastrophe für die USA selbst zu vermeiden. Er erklärte:

«Es ist erstaunlich, in welchem Ausmaß wir unseren Bestand an hochentwickelten Waffen aufgebraucht haben (…). Und ich denke, dass jemand, der das weiß, diese Informationen größtenteils durchsickern ließ, um die klare Botschaft zu senden, dass der Iran-Krieg enden muss (…). [Eine Eskalation würde] unserem Waffenarsenal noch mehr Schaden zufügen (…). Ich würde zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass Präsident Trump erkannt hat, dass er diesen Krieg auf keinen Fall gewinnen kann. Und deshalb behaupte ich gerne, dass er orientierungslos umherschlägt.»

Tatsächlich lohnt es sich, daran zu erinnern, dass Mearsheimer einer der angesehensten US-amerikanischen Forscher im Bereich der internationalen Beziehungen ist. Seine Meinung spiegelt nicht bloß die individuellen Gedanken eines unabhängigen Analysten wider, sondern vielmehr die eines Professors, der daran gewöhnt ist, wissenschaftliche Methoden anzuwenden, um die globale Geopolitik zu verstehen. Dies verleiht seiner Analyse der aktuellen Situation des Konflikts große Glaubwürdigkeit und zeigt, dass die USA tatsächlich nicht in der Lage sind, weiterzukämpfen.

Seit Beginn des Krieges besteht eines der Hauptprobleme im Fehlen eines strategischen Ziels der USA. Washington scheint den Iran ausschließlich deshalb ins Visier genommen zu haben, um eine zuvor von Israel getroffene Entscheidung zu unterstützen.

Kurioserweise ist Mearsheimer einer der US-Autoren, die den tiefen Einfluss der zionistischen Lobby auf die parteiübergreifende US-Politik am stärksten kritisieren. In der Praxis nutzt Tel Aviv ein umfangreiches Netzwerk von Politikern und Geschäftsleuten in den USA, um das Weiße Haus und den Kongress zu beeinflussen, Entscheidungen zugunsten Israels zu treffen. Dies erklärt, warum die USA eingewilligt haben, einen irrationalen, unnötigen und gefährlichen Krieg gegen den Iran zu führen.

Es war von Anfang an klar, dass dieser Konflikt enorme Kosten für die USA verursachen würde. Der Iran ist eine militärisch starke Nation, die über einen hochentwickelten Sektor für ballistische Raketen und Drohnen verfügt, der in der Lage ist, jede militärische Infrastruktur der USA im Nahen Osten zu beschädigen. Obwohl die USA die Fähigkeit besitzen, Ziele im gesamten iranischen Territorium zu zerstören, sind die US-Stützpunkte in der Region ebenso zu leichten Zielen für Teheran geworden. Das Hauptproblem besteht darin, dass diese Stützpunkte extrem hohe Wartungskosten verursachen, was die iranischen Angriffe zu einem ernsthaften finanziellen Problem für die USA macht.

Darüber hinaus erwies sich die Koordinierung einer Operation zum Regimewechsel im Iran als schwierig (wenn nicht unter den derzeitigen Umständen als unmöglich), wenn man das hohe Maß an interner Kohäsion des Landes bedenkt. Die Tötung des Obersten Führers und die Bombardierung der Hauptstadt führten nicht zu der erwarteten Mobilisierung der Bevölkerung gegen die Islamische Republik; stattdessen stärkten diese Aktionen den inneren Zusammenhalt und trugen zur Vereinigung des Landes bei, was zu weiteren Rückschlägen für die USA führte.

Ein Krieg gegen den Iran, der auf Luftangriffen basiert, erwies sich als undurchführbar. Die Verluste durch die Luftverteidigung waren massiv, und der militärisch-industrielle Komplex ist nicht in der Lage, den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Auf der anderen Seite kamen Pläne für eine Bodeninvasion nicht voran, da dies angesichts der komplexen Geographie des iranischen Territoriums für die USA noch problematischer gewesen wäre – was die US-Amerikaner gezwungen hätte, mit einer massiven Anzahl von Truppen einzumarschieren, was die Operation extrem teuer gemacht hätte.

Am Ende bleibt Trump, wenn er eine noch größere Demütigung für sein Land vermeiden will, als einzige Option, den Weg der Diplomatie und des Friedens zu wählen. Die USA sind keine globale Hegemonialmacht mehr und nicht in der Lage, den Iran militärisch zu besiegen. Je schneller Washington dies erkennt, desto weniger Schaden wird das US-amerikanische Volk erleiden.

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Lucas Leiroz ist Mitglied der BRICS-Journalistenvereinigung, Forscher am serbischen Center for Geostrategic Studies und Militärexperte.

Dieser Beitrag ist zuerst auf Infobrics erschienen. Er wurde mit freundlicher Genehmigung des Autors übersetzt und übernommen.

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US-Imperialismus – auch ohne die USA?

Transition News - 16. August 2026 - 0:05

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Apolut. Transition News durfte ihn mit freundlicher Genehmigung des Autors übernehmen.

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Der betrogene Iran

Der Iran stand kurz vor dem Sieg. Der Iran hatte sowohl die USA wie deren engsten Verbündeten in Nahost, Saudi-Arabien, fest im Schwitzkasten. Die Meerengen von Hormus und Bab el Mandeb konnten zu jeder Zeit geschlossen werden. Die USA kommen dann nicht mehr an Rohstoffe für Düngemittel heran. Saudi-Arabien kann seine Öltanker nicht durch die beiden Meerengen bringen. Die finanzielle Lage sowohl der USA wie Saudi-Arabiens verschlechtert sich zusehends. Trump steht mit leeren Händen und bis auf die Knochen blamiert vor den Zwischenwahlen im kommenden November. Der Iran steigert seine Forderungen für einen Waffenstillstand immer weiter in astronomische Höhen.

Doch plötzlich ist alles ganz anders. Damit hatte außerhalb des inneren Zirkels niemand gerechnet. Am 7. August treffen sich plötzlich der Regierungschef Präsident Recep Erdogan, der saudi-arabische Kronprinz Mohammed bin Salman sowie der pakistanische Ministerpräsident Shebar Sharif in Mekka. Die drei unterzeichnen feierlich einen Militärpakt.

Um dem Ganzen ein bisschen die militärstrategische Schärfe zu nehmen, treffen sich die drei sunnitischen Regierungschefs am höchsten muslimischen Heiligtum, Mekka nämlich. Ein Ort, den Ungläubige gar nicht betreten dürfen. Die Drei betonen, der Pakt sei gegen kein Land in der Region gerichtet. Es ginge um reine Selbstverteidigung. Und sie veröffentlichen ein extrem kurzes Pressekommuniqué, dem immerhin eine einzige klare Ansage zu entnehmen ist:

«Die Vereinbarung zielt darauf ab, die kollektive Abschreckung gegen jeglichen Akt der Aggression zu stärken, und legt fest, dass jeder bewaffnete Angriff auf einen der drei Staaten als Angriff auf sie alle betrachtet wird. Zudem sieht sie den Ausbau der Verteidigungszusammenarbeit zwischen den drei Staaten in allen Bereichen vor.» (1)

Unverkennbar ist diese gegenseitige Beistandsklausel abgekupfert aus Paragraf 5 der Atlantik-Charta der NATO. Also: Wer ein Mitgliedsland der NATO angreift, bekommt es mit allen 32 NATO-Staaten zu tun. Und in diesem Falle: Wer eine der drei sunnitischen Nationen angreift, bekommt die geballte Macht aller drei Militärkräfte zu spüren. Immerhin sind die drei Nationen durchaus Schwergewichte in ihrem Bereich: Pakistan hat die Atombombe. Saudi-Arabien hat viel Geld und obendrein eine potente Luftwaffe. Und die Türkei verfügt über die zweitgrößte NATO-Streitmacht, mit einem Potential von fast 900.000 Soldaten. Eine türkische Streitmacht, die über Kampferfahrung unter anderem in Syrien verfügt.

Die Mitgliedschaft der Türkei in diesem Dreierbund ist besonders delikat. Denn damit ergibt sich die Möglichkeit, aus dem Regionalkrieg im Nahen Osten einen Flächenbrand zu machen, der sich auch auf Europa erstrecken kann. Stellen wir uns einmal vor, die Türkei provoziert den Iran, und der Iran feuert daraufhin Marschflugkörper auf die Türkei, was ohne weiteres möglich ist. Dann müssten rein theoretisch alle 32 NATO-Staaten dem Iran den Krieg erklären.

Nun ist wenig wahrscheinlich, dass die Türkei sich mit dem Iran anlegen möchte. Auch ist der Paragraf 5 der NATO-Charta nicht so stahlhart, wie er gerne erscheinen möchte. Weder lässt sich aus dem Paragrafen ein Zwang zum solidarischen Waffengang aller NATO-Staaten ableiten, noch sieht die Charta eine militärische Option als vorrangig an (2).

Nun gibt es noch eine Merkwürdigkeit: Der Vertragstext jenes Dreierpaktes ist nirgendwo auffindbar. Die devoten Damen in schwarzer saudischer Landestracht trugen möglicherweise lederne Aktenordner zu den Tischen der drei Regierungschefs, in denen sich nichts anderes befand als das gemeinsame Pressekommuniqué! Es gibt einen möglichen Grund für die so plötzlich anberaumte Vertragsunterzeichnung. Denn es war den Geheimdiensten Saudi-Arabiens aufgefallen, dass die proiranischen Milizen im Irak mit den jemenitischen Ansar Allah-Milizen gemeinsam eine groß angelegte Attacke gegen sensible Ölfelder und Logistik-Punkte im Scheichtum am 6. August durchführen wollten (3).

Doch nach Bekanntwerden des Dreierbundes bliesen die proiranischen Milizen ihre Großoffensive ab. Die Drei von der Tankstelle hatten vermutlich ihre Vertragsunterzeichnung vorgezogen, um einem proiranischen Angriff zuvorzukommen. Das erklärt auch, warum der Vertragstext noch gar nicht ausgearbeitet ist.

Ein echter Game-Changer

Entsprechend schmallippig fiel die Reaktion der mit dem Iran sympathisierenden Kräfte aus. Der iranische Außenminister Abbas Aragchi sucht als gelernter Diplomat immer das Positive einer Situation hervorzuheben. Er lobte das Bündnis. Anders der iranische Parlamentarier Ebrahim Rezaei. Eingeschnappt twitterte Rezaei:

«Die Saudis müssen wissen, dass ein bloßes Papierabkommen mit der Türkei und Pakistan ihnen keine Sicherheit bringen wird – ebenso wenig, wie ihnen die jahrelange einseitige Abhängigkeit von den Amerikanern Sicherheit gebracht hat. Ändern Sie Ihre Politik, damit Sie nicht darum betteln müssen, dass andere Ihnen Sicherheit gewähren.» (5)

In der Sache hat Rezaei vollkommen recht. Allerdings ob das Bündnis nur aus geduldigem Papier bestehen wird, wird sich noch zeigen. Plötzlich ist der Iran isoliert. Gegen die USA konnten sich die tapferen Iraner behaupten. Aber gegen eine Phalanx ihrer engsten Nachbarn stehen die Iraner nicht besonders gut da.

Zwar betonen die Vertragsunterzeichner, ihr Pakt sei gegen keine Nation gerichtet, explizit weder gegen den Iran noch gegen Israel. Gegen keine Nation? Oh doch! Denn der türkische Außenminister Hakan Fidan nennt ausdrücklich die jemenitische Huthi-Fraktion, also Ansar Allah, als Ziel einer Offensive des Bündnisses. Man müsse den Bab el Mandeb als Ausgang vom Roten Meer in den Ozean wieder frei machen (6). Denn die Türkei hat einen Marine-Stützpunkt im somalischen Mogadischu. Der Zugang dorthin ist durch die Jemeniten versperrt. Und damit wird der Blick frei auf die nächste Bündnisstruktur, die auch gerade Ende Juli festgezurrt wurde.

In aller Stille haben nämlich Anrainerstaaten, aber auch weiter von Arabien entfernte Staaten einen Marinepakt gegen den Iran geschlossen. Dem Bündnis gehören an: Bahrain, Bangladesch, die Komoren-Inseln, Dschibuti, Ägypten, Jordanien, Kuwait, Pakistan, Katar, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Türkei und das von Saudi-Arabien eingerichtete Marionettenregime auf einem Teilabschnitt des Jemen (7).

Das Dreierbündnis kommt also nicht von ungefähr, sondern ruht auf solidem Unterfutter.

Welchem Zweck dient das Bündnis?

Zweifelsohne soll das Bündnis Druck von Saudi-Arabien nehmen. Das hat, wie wir schon gesehen haben, bereits gewirkt. Einige Beobachter vermuten, das Bündnis sei zudem als Abgrenzung gegen Israel zu verstehen. Tatsächlich hat sich Israel bislang nicht sonderlich begeistert gezeigt. Die Dissonanzen zwischen Israel und der Türkei hatten in letzter Zeit nämlich deutlich zugenommen. Israelische Politiker nannten bereits die Türkei als nächsten Gegner, wenn erst einmal der Iran niedergerungen sei (8). Und der indische Regierungschef Modi ist eng verbandelt mit Israels Netanjahu. Das wiederum erfreut Indiens Erbfeind Pakistan überhaupt nicht.

Häufig vernimmt man die Einschätzung, der Nahe Osten habe sich mit diesem Dreierbündnis von den USA emanzipiert. Aus dem Weißen Haus in Washington war bislang keine Würdigung des Dreierpakts zu vernehmen. Immerhin kommt jetzt die Kontrolle der Region durch Pakistan, Saudi-Arabien und der Türkei den massiv entkräfteten USA zu Hilfe.

Möglicherweise nämlich wird eine zentrale Forderung des Iran demnächst erfüllt. Am 30. September sollen die letzten 2.500 US-Soldaten endgültig aus dem Irak abgezogen werden (9). Dreizehn US-Basen am Persischen Golf sind de facto nach den Angriffen des Iran geräumt worden. Vermutlich wird der geordnete Rückzug der US-Truppen noch weitergehen. Und die Lücke füllen die orientalischen Vasallen.

Der griechische Bürgeranwalt Dimitri Lascaris hat in einem YouTube-Video auf einen sehr aufschlussreichen Aufsatz auf der Seite des extrem einflussreichen Atlantic Council aufmerksam gemacht (10). Was beim Atlantic Council veröffentlicht wird, ist eigentlich immer «amtlich». Das US-Imperium geht gerade wie alle großen Imperien an seiner eigenen militärischen Überdehnung zugrunde.

Die Therapie der beiden Autorinnen des Atlantic Council besteht darin, Militärkräfte der USA aus der Region abzuziehen und die Vasallen die komplette Verantwortung für die Region zu überlassen. Die schwache Performance der USA gegen den Iran habe in der Region eine tiefe Frustration hinterlassen. Wenn die USA dort noch was zu sagen haben wollen, müssen sie sich vom großen «Beschützer» zum «Berater» und Integrator wandeln:

«Diese Vision – die auf einer breiten parteiübergreifenden Unterstützung beruhen muss – sollte darauf abzielen, die Rolle der USA von einem Sicherheitsgaranten hin zu einem Sicherheitsintegrator zu wandeln, die US-Militärpräsenz in der Region zu verringern und zugleich die Golfstaaten beim Ausbau ihrer Fähigkeiten zu unterstützen sowie zu einer Strategie zurückzukehren, die auf der Bildung stärkerer Kooperationen mit gleichgesinnten Partnern basiert.» (11)

Die USA müssen ihre Funktion in der Region neu definieren:

«Sollten es die USA versäumen, einen glaubwürdigen neuen Ansatz für ihre Sicherheitspartnerschaften am Golf zu formulieren, werden ihre Partner in der Region voraussichtlich versuchen, eine neue politische und sicherheitspolitische Struktur zu schaffen, die auch ohne Washington Bestand hat – was den US-Einfluss in dieser wirtschaftlich entscheidenden Region weiter untergraben würde.» (12)

Das erinnert an den alten klugen Meisterstrategen Zbigniew Brzezinski. Der hatte in seinem ebenso genialen wie perfiden Buch «The Grand Chessboard» auch schon erkannt, dass die USA wie alle großen Imperien eines Tages implodieren müssen (13). Dann sollen Netzwerke von ehemaligen Vasallen eigenständig und intrinsisch motiviert die Pax Americana als ihr eigenes Projekt begreifen und dann selbständig weiterführen. Der Zeitpunkt ist jetzt gekommen. Und die ehemaligen Vasallen Türkei, Saudi-Arabien und Pakistan stehen bereit, gegen den Iran die Pax Americana zu exekutieren – auch ohne die USA.

Der angeblich so neutrale pakistanische Regierungschef Shebar Sharif präsentierte sich als Trumps ergebener Speichellecker, als er allen Ernstes Trump für den Friedensnobelpreis nominierte. Trump habe acht bis neun Kriege beendet und Millionen von Menschenleben dabei gerettet (14). Shebar Sharif ist Regierungschef geworden, nachdem er den rechtmäßigen Regierungschef Imran Khan stürzte und ihn in den Kerker stoßen ließ.

Es sieht ganz so aus, als wenn die amerikanische Machtordnung auch ohne die USA fortbestehen wird. Das Dreierbündnis zwischen Türkei, Saudi-Arabien und Pakistan hat dazu möglicherweise seinen Beitrag geleistet. Das muss aber nicht so kommen.

***

Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.spa.gov.sa/en/N2649227
(2) https://www.youtube.com/watch?v=MLx8rRygTn4
(3) https://www.reuters.com/world/middle-east/yemens-houthis-are-attacking-saudi-arabia-iraq-sources-say-2026-07-30/
(5) https://asiatimes.com/2026/08/new-allied-trio-militarily-moves-on-from-faltering-us-and-trump/?
(6) https://www.reuters.com/world/asia-pacific/turkey-pakistan-saudi-arabia-defence-pact-technically-same-natos-article-5-2026-08-08/
(7) https://www.aljazeera.com/news/2026/8/6/saudi-arabia-names-commander-for-maritime-defence-coalition
(8) https://www.middleeasteye.net/news/israeli-mp-ariel-kellner-declares-turkey-enemy-state
(9) https://www.spiegel.de/ausland/irak-us-militaers-sollen-ende-september-abziehen-a-2edf4f52-4c6e-459d-8317-bb1155c4ae50
(10) https://www.youtube.com/watch?v=wbuUnemN504
(11) https://www.atlanticcouncil.org/dispatches/how-to-reset-us-gulf-security-partnerships/
(12) am selben Ort
(13) https://archive.org/details/grandchessboarda0000brze
(14) https://www.youtube.com/shorts/nzD9Ls6kKws

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Londoner Polizei startet Testlauf für Live-Gesichtserkennung an U-Bahnhöfen

Transition News - 16. August 2026 - 0:02

London gehört seit Jahren weltweit zu den Städten mit der höchsten Dichte an Überwachungskameras. Nun wurde die nächste Stufe auf dem Weg in eine orwellsche Dystopie gezündet: die Live-Gesichtserkennung (LFR).

Laut dem Guardian kündigte die Londoner Polizei im Juni an, die Technologie bis Weihnachten im Londoner West End und im nächsten Jahr in sechs weiteren Stadtteilen einzuführen. Nun habe der Londoner Bürgermeister Sadiq Khan erklärt, dass die kürzlich zur Fußgängerzone umgestaltete Oxford Street ebenfalls einbezogen wird. Scotland Yard plane den Einsatz stationärer LFR-Kameras im Londoner West End und in Soho, wo die Kriminalitätsraten zu den höchsten der Stadt zählen.

Nun wurde an Londoner U-Bahnhöfen ein Testlauf gestartet, wie Reclaim The Net berichtet. Dabei werde den Passanten versichert, dass niemandem das Gesicht gescannt würde, ohne dass er die Möglichkeit hätte, stattdessen einen anderen Weg zu wählen. Dafür sei eine klare Beschilderung bereitgestellt worden, damit jeder «eine fundierte Entscheidung über den Durchgang» treffen konnte. Der Testlauf ist auf vier Monate angelegt.

Laut dem Portal hatte die Greater Manchester Police am Wochenende zuvor dieselbe Idee beim Manchester Caribbean Carnival umgesetzt. Dabei handle es sich um ein Fest, das seit 1971 stattfindet und bei dem die Medien von 60.000 Besuchern an zwei Tagen ausgingen. Der Polizei zufolge haben die Kameras 34 Alarmmeldungen und elf Festnahmen ausgelöst, und ein vermisstes Kind sei gefunden worden.

Einer Pressemitteilung der Polizei ist zu entnehmen, dass insgesamt 641.000 Gesichter gescannt wurden, bei 208 «Treffern». Reclaim The Net gibt zu bedenken:

«Das bedeutet, dass 99,97 Prozent aller Personen, die die Polizei jemals bei einer dieser Aktionen fotografiert hat, absolut keinen Alarm ausgelöst haben – etwa ein Treffer pro 3.082 gesetzestreue Bürger, die durch das System gelaufen sind. Wurde jemand gefragt? Nein, aber es wurden Hinweisschilder aufgestellt.»

Dem Guardian zufolge haben Menschenrechtsgruppen den Einsatz von Live-Gesichtserkennung vielfach kritisiert. Ruth Ehrlich von der Organisation Liberty zum Beispiel habe die geplante Einführung in der Oxford Street als Eskalation der routinemäßigen öffentlichen Überwachung bezeichnet. Es gebe zudem Hinweise darauf, dass der dafür verwendete Algorithmus schwarze Menschen diskriminieren kann. Sie erklärte:

«Diese Technologie scannt die Gesichter aller Passanten, unabhängig davon, ob sie eines Vergehens verdächtigt werden. Wenn Live-Gesichtserkennung an einem der belebtesten Einkaufs- und Touristenziele des Landes eingesetzt werden soll, muss vollständige Transparenz darüber herrschen, wie sie genutzt wird, welche Schutzmaßnahmen bestehen und wie ihre Auswirkungen auf die Rechte der Menschen überwacht werden.»

Ehrlich habe die Londoner Polizei nachdrücklich aufgefordert, keine weiteren LFR-Systeme einzuführen, bevor die Regierung ihren bevorstehenden Rechtsrahmen für den Einsatz von Gesichtserkennung durch Strafverfolgungsbehörden vorgelegt hat.

Eine kürzlich von Liberty in Auftrag gegebene Umfrage habe ergeben, dass 48 Prozent der Menschen dagegen sind, die Gesichter von Passanten auf Einkaufsstraßen zu scannen, wenn kein Verdacht auf eine unmittelbare Bedrohung besteht.

Dem Guardian zufolge hat Jasleen Chaggar von der Kampagnengruppe Big Brother Watch an den Bürgermeister appelliert, die Idee aufzugeben. Sie stellte klar:

«Ein Gesichtsscan ist so einzigartig wie ein Fingerabdruck. Die Polizei darf Ihre Fingerabdrücke nicht abnehmen, wenn Sie nicht einer Straftat verdächtigt werden. Die Erfassung eines Gesichtsabdrucks ist nicht weniger eingreifend, nur weil sie aus der Ferne erfolgt.»

Ein Sprecher des Bürgermeisters habe mitgeteilt, die Einführung von LFR sei Teil der Bemühungen, die Oxford Street zu «einem erstklassigen, fußgängerfreundlichen und sicheren Ziel» zu machen, so der Guardian. Die Metropolitan Police setze LFR zusammen mit Drohnen und E-Bikes ein, um gefährliche Straftäter zu fassen und Gewalt einzudämmen.

Da die Kriminalität in Westminster im vergangenen Jahr bereits um 14.000 Straftaten zurückgegangen sei, würden die Behörden erwarten, dass die Einführung dieser Technologie im West End und in Soho zu einem weiteren Rückgang dieser Zahlen führen wird. Um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu wahren, verspreche das Büro des Bürgermeisters für Polizeiarbeit und Kriminalitätsbekämpfung umfassende Kontrolle und Transparenz.

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Marokko stoppt Versuch eines illegalen Grenzübertritts nach Ceuta

Transition News - 15. August 2026 - 23:56

Marokkanische Sicherheitskräfte haben am Samstag, 15. August, den Versuch Hunderter Migranten vereitelt, illegal in die spanische Exklave Ceuta zu gelangen. Das berichten das Springer-Blatt The Telegraph, die Nachrichtenagentur EFE und einige spanische Medien (hier, hier und hier).

Laut EFE sollen Polizei und Militär 111 Migranten abgefangen und 61 Personen wegen Anstiftung zur illegalen Migration festgenommen haben. Betont wird, dass es sich vor allem um Personen aus Subsahara-Afrika handelte.

Die Spannungen erreichten den Medien zufolge ihren Höhepunkt in der marokkanischen Stadt Castillejos nahe Ceuta, als die Polizei in einer Schlucht im Stadtteil Cerámica eingriffen haben soll, um Hunderte von Menschen zu zerstreuen, die dort auf den Grenzübertritt warteten.

Von dort aus organisierten die Behörden angeblich Busse, um die Menschen umgehend in Städte im Süden Marokkos zu bringen, wie beispielsweise nach Ouarzazate, das mehr als 800 Kilometer von der Grenze entfernt liegt. Die «energische Vorgehensweise» sei eine Reaktion auf den Massenansturm auf Ceuta im vergangenen Juli, so die Medien.

Um ein ähnliches Szenario zu verhindern, hätten die Behörden ein großes Aufgebot an Polizei und Militär, Hubschraubern, Drohnen und Schnellbooten mobilisiert, sowie Kontrollpunkte auf den Zufahrtsstraßen nach Tetouan und Tanger eingerichtet. Gleichzeitig hätten sie eine weitere Operation in der Stadt Melilla durchgeführt, etwa 400 Kilometer östlich, am Grenzübergang Beni Ansar. An den Passkontrollstellen habe es keine Zwischenfälle gegeben, sie seien nahezu leer gewesen.

Hat Marokko Spanien in der Hand?

Die Aktion der marokkanischen Behörden wird von den Leitmedien als glanzvolle Tat dargestellt. Allerdings lohnt ein zweiter Blick. Denn es stellt sich die Frage, warum Marokko nicht schon beim ersten Ansturm auf Ceuta, bei dem über 70.000 Migranten in die Stadt gelangten und über 100 Menschen starben, mit gleichem Elan eingeschritten ist.

Im Juli kursierten jedenfalls Videos, die klarstellten, dass die Sicherheitskräfte nicht einmal versuchten, die Migranten aufzuhalten – eher waren sie ihnen bei der Grenzüberquerung behilflich. Obendrein berichteten die spanischen Medien, dass sowohl Marokko als auch Spanien schon Tage vor der Invasion darüber informiert waren, aber nicht reagierten.

Was steckt also hinter diesem plötzlichen Engagement? Der spanische Anwalt Aitor Guisasola hat darauf eine Antwort: Er spricht von einem «hybriden Krieg», den Marokko gegen Spanien führe. Marokko wolle zeigen, dass es Spanien in der Hand habe. Nach dem Motto: Ceuta und Melilla gehören uns, wir können die Städte jederzeit stürmen lassen, wenn wir es wollen. Für den Anwalt ist klar, Marokko will die spanischen Exklaven zurück.

Guisasola hat auch schon den Verantwortlichen für diese prekäre Entwicklung und die Migrations-Lage im Allgemeinen ausgemacht: die Regierung von Pedro Sánchez. Der Anwalt führt drei Argumente an: Die extrem schwache außenpolitische Haltung Spaniens gegenüber Marokko, ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das sogenannte «Sofortabschiebungen» verbietet, und der Anziehungseffekt durch Massenlegalisierung (wir berichteten).

Die Schwäche des Regierungschefs gegenüber Marokko führt Guisasola darauf zurück, dass die Telefone von Sánchez und seinen Ministern für Verteidigung und Inneres 2021 bei einer Marokko-Reise mithilfe der israelischen Software Pegasus gehackt wurden. Die Informationen, die Marokko dadurch erhalten habe, könnten dafür gesorgt haben, dass Sánchez so nachgiebig sei.

Angesichts der zahlreichen Korruptionskandale im engsten privaten und politischen Umfeld des Regierungschefs könnte diese Telefon-Spionage tatsächlich einen Einfluss auf sein Verhalten haben. Denn eines ist sicher: Er und seine Parteikollegen haben viel zu verbergen (wir berichteten).

Auch die Legalisierungs-Kamapagne, die Sánchez in die Wege geleitet hat, muss auf illegale Migranten wie eine persönliche und besonders herzliche Einladung wirken. So wollte Sánchez «nur» 500.000 Migranten legalisieren, aber es präsentierten sich fast 1,2 Millionen. Und Führungskräfte der Polizei gehen davon aus, dass es durch den Familiennachzug bis zu fünf Millionen werden könnten.

Der Aufruf zum erneuten Sturm auf Ceuta am 15. August ist durch die sozialen Medien erfolgt. Das ist kein Geheimnis, denn schon direkt nach der ersten Invasion wurde darüber in vielen Medien berichtet. Dieser Umstand erlaubte es Ursula von der Leyens EU-Kommission die Zensurmaschinerie anzuwerfen und zu verfeinern.

Wie bei der «Pandemie» spannte sie dabei Technologiekonzerne wie Meta und TikTok ein – und aktivierte die unverzichtbaren «Faktenchecker», um gegen vermeintliche Desinformation vorzugehen. Gleichzeitig nutzte sie die Gelegenheit, pro-russische Kanäle für den ersten Ansturm verantwortlich zu machen (wir berichteten).

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Marokko stoppt Versuch illegalen Grenzübertritts nach Ceuta

Transition News - 15. August 2026 - 23:56

Marokkanische Sicherheitskräfte haben am Samstag, 15. August, den Versuch Hunderter Migranten vereitelt, illegal in die spanische Exklave Ceuta zu gelangen. Das berichten das Springer-Blatt The Telegraph, die Nachrichtenagentur EFE und einige spanische Medien (hier, hier und hier).

Laut EFE sollen Polizei und Militär 111 Migranten abgefangen und 61 Personen wegen Anstiftung zur illegalen Migration festgenommen haben. Betont wird, dass es sich vor allem um Personen aus Subsahara-Afrika handelte.

Die Spannungen erreichten den Medien zufolge ihren Höhepunkt in der marokkanischen Stadt Castillejos nahe Ceuta, als die marokkanische Polizei in einer Schlucht im Stadtteil Cerámica eingriffen haben soll, um Hunderte von Menschen zu zerstreuen, die dort auf den Grenzübertritt warteten.

Von dort aus organisierten die Behörden angeblich Busse, um die Menschen umgehend in Städte im Süden Marokkos zu bringen, wie beispielsweise nach Ouarzazate, das mehr als 800 Kilometer von der Grenze entfernt liegt. Die «energische Vorgehensweise» sei eine Reaktion auf den Massenansturm auf Ceuta im vergangenen Juli.

Um ein ähnliches Szenario zu verhindern, hätten die Behörden ein großes Aufgebot an Polizei und Militär mobilisiert und Hubschrauber, Drohnen und Schnellboote aktiviert, sowie Kontrollpunkte auf den Zufahrtsstraßen nach Tetouan und Tanger eingerichtet, loben die Medien. Gleichzeitig hätten sie eine weitere Operation in der Stadt Melilla durchgeführt, etwa 400 Kilometer östlich, am Grenzübergang Beni Ansar. An den Passkontrollstellen habe es keine Zwischenfälle gegeben, sie seien nahezu leer gewesen.

Hat Marokko Spanien in der Hand?

Die Aktion der marokkanischen Behörden wird von den Leitmedien als glanzvolle Tat dargestellt. Allerdings lohnt ein zweiter Blick. Denn es stellt sich die Frage, warum Marokko nicht schon beim ersten Ansturm auf Ceuta, bei dem über 70.000 Migranten in die Stadt gelangten, mit gleichem Elan eingeschritten ist. Im Juli kursierten jedenfalls Videos, die klarstellten, dass die Sicherheitskräfte nicht einmal versuchten, die Migranten aufzuhalten – eher waren sie ihnen bei der Grenzüberquerung behilflich.

Was steckt also hinter diesem plötzlichen Engagement? Der spanische Anwalt Aitor Guisasola hat darauf eine Antwort, er spricht von einem «hybriden Krieg», den Marokko gegen Spanien führe. Marokko wolle zeigen, dass es Spanien in der Hand habe. Nach dem Motto: Ceuta und Melilla gehören uns, wir können die Stadt jederzeit stürmen lassen, wenn wir es wollen.

Guisasola hat auch schon den Verantwortlichen für diese prekäre Lage ausgemacht: die Regierung von Pedro Sánchez. Der Anwalt führt drei Argumente an: Die schwache außenpolitische Haltung Spaniens gegenüber Marokko, ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das sogenannte «Sofortabschiebungen» verbietet, und der Anziehungseffekt durch Massenlegalisierung (wir berichteten).

Die Schwäche des Regierungschefs gegenüber Marokko führt Guisasola darauf zurück, dass die Telefone von Sánchez und seinen Ministern für Verteidigung und Inneres 2021 bei einer Marokko-Reise mithilfe der israelischen Software Pegasus gehackt wurden. Die Informationen, die Marokko dadurch erhalten habe, könnten dafür gesorgt haben, dass Sánchez so nachgiebig ist.

Angesichts der zahlreichen Korruptionskandale im engstem privaten und politischen Umfeld des Regierungschefs könnte diese Telefon-Spionage durchaus einen Einfluss auf sein Verhalten haben. Denn eines ist sicher: Er und seine Parteikollegen haben viel zu verbergen (wir berichteten.

Auch die Legalisierungs-Kamapagne, die Sánchez in die Wege geleitet hat, muss auf illegale Migranten wie eine persönliche und besonders herzliche Einladung wirken. So wollte Sánchez «nur» 500.000 Migranten legalisieren, aber es präsentierten sich fast 1,2 Millionen. Und Führungskräfte der Polizei gehen davon aus, dass es durch den Familiennachzug bis zu fünf Millionen werden könnten.

Der Aufruf zum erneuten Sturm auf Ceuta am 15. August ist durch die sozialen Medien erfolgt. Das ist kein Geheimnis, denn schon direkt nach der ersten Invasion wurde darüber in vielen Medien berichtet. Dieser Umstand erlaubte es
der EU-Kommission ihre Zensurmaschinerie anzuwerfen und zu verfeinern.

Wie bei der «Pandemie» spannte sie dabei Technologiekonzerne wie Meta und TikTok ein – und aktivierte die unverzichtbaren «Faktenchecker», um gegen vermeintliche Desinformation vorzugehen. Gleichzeitig nutzte sie die Gelegenheit, pro-russische Kanäle für den ersten Ansturm verantwortlich zu machen (wir berichteten).

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Kulturkampf im Kreißsaal

Medizinische Extremsituationen in rechtlichen Grauzonen geraten dieser Tage leicht zum Symbol für den westlichen, ideologisierten gesellschaftlichen Systemstreit. Die moderne politische Debatte im Westen leidet an einer tiefgreifenden Pathologie: Die Fähigkeit zur differenzierten, pragmatischen Problemlösung ist einer hyper-polarisierten Arena gewichen, in der komplexe Sachfragen sofort zu existenziellen Kulturkämpfen umcodiert werden. Wie dieser Mechanismus funktioniert, lässt sich […]

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Globale Ergrünung erreicht einen neuen Rekord, während der Klimanotstand ausbleibt

Chris Morrison, THE DAILY SCEPTIC

Laut den neuesten in „Nature“ veröffentlichten Forschungsergebnissen hat die weltweite Begrünung aufgrund von CO₂ einen neuen Rekordwert erreicht. Doch Aktivisten weigern sich zu akzeptieren, dass der „Klimanotstand“ ausgeblieben ist.

Die globale durchschnittliche Begrünung der Vegetation erreichte im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand und setzte damit einen bereits seit mehreren Jahrzehnten anhaltenden, deutlichen Aufwärtstrend fort, wie aus aktuellen, in „Nature“ veröffentlichten Ergebnissen hervorgeht. Tatsächlich stellte das Jahr 2025 einen Rekord bei der globalen Begrünung der Vegetation dar, wobei sich der durchschnittliche Trend noch weiter verstärkte. An der Spitze der Liste standen mit einer zusätzlichen Begrünung von 77,6 % die Anbauflächen, was bedeutet, dass mehr Nahrungsmittel zur Verfügung stehen, um die weltweite Ernährung zu verbessern.

Diese Geschichte der Begrünung – eine Entwicklung, die von Jahr zu Jahr beeindruckender wird – findet in den Mainstream-Medien kaum Beachtung. Sie fehlte jedenfalls in einem kürzlich erschienenen Klimabeitrag von „Sandwich-Board Stanley“ (alias Tim Stanley vom „Telegraph“), der ohne Quellenangabe behauptete, ein Drittel der landwirtschaftlichen Produktion Bangladeschs „könnte bis 2050 verschwinden“. Glücklicherweise gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich diese frei erfundene Befürchtung bewahrheiten könnte, hat sich doch die landwirtschaftliche Produktion in dem Land seit der Jahrtausendwende mehr als verdoppelt. Stanley merkt an: „Die Beweise häufen sich – wir müssen nur aus dem Fenster schauen“, ein Kommentar, der nahelegt, dass Journalisten, die dafür engagiert werden, Meinungen und Überzeugungen zu verbreiten, sich von der Wissenschaft fernhalten sollten, wo Daten und Fakten einen höheren Stellenwert haben.

Zurück zur realen, zunehmend grüner werdenden Welt. Außerdem stellen die in „Nature“ veröffentlichenden Wissenschaftler fest, dass krautige Ökosysteme wie Grasland und Ackerflächen das Begrünungssignal dominieren. 72,1 % der Graslandflächen zeigten eine Begrünung, während die Satellitendaten insgesamt ergaben, dass sich 68,0 % der gesamten Vegetationsfläche verbessert haben – ein Anstieg gegenüber dem im Vorjahr aufgestellten Rekordwert von 67,7 %. „Hotspots“ der Begrünung wurden im südlichen Afrika, im südlichen Südamerika, im Norden Australiens, in Europa, im zentralen Nordamerika und im Norden Chinas beobachtet. In Ostsibirien wurde eine gewisse „Verbraunung“ festgestellt, die auf ungewöhnlich niedrige Temperaturen während der Vegetationsperiode zurückgeführt wurde.

Zur Erfassung der weltweiten Begrünung werden üblicherweise zwei verschiedene Satellitenmessungen herangezogen. Die kürzlich veröffentlichte Studie verwendete den normalisierten Differenzvegetationsindex (NDVI), der misst, wie grün die Landoberfläche erscheint. Andere Studien verwenden den Blattflächenindex (LAI), der die gesamte den Boden bedeckende Blattfläche schätzt und somit ein Maß für die Vegetationsmenge liefert. Obwohl sie unterschiedliche Aspekte des Pflanzenwachstums messen, deuten beide Datensätze auf einen signifikanten Anstieg der globalen Begrünung um mehr als 15 % in den letzten 40 Jahren hin, wobei etwa 70 % dieses Anstiegs auf die Kohlendioxid-Düngung zurückgeführt werden.

Die aktuellen CO₂-Konzentrationen in der Atmosphäre sind im Vergleich zu den Werten der letzten 600 Millionen Jahre sehr niedrig. Tatsächlich ist das jüngste verstärkte Pflanzenwachstum nicht überraschend, da sich der Planet von den gefährlich niedrigen CO₂-Konzentrationen der jüngsten Vergangenheit entfernt. Pflanzen haben sich so entwickelt, dass sie bei CO₂-Konzentrationen in der Atmosphäre gedeihen, die etwa dreimal so hoch sind wie die derzeitigen 420 ppm, und wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen eindeutig, dass steigende Werte zu einem schnelleren Wachstum der Flora führen, die sowohl gesünder als auch widerstandsfähiger gegenüber Naturgefahren wie Dürren ist.

Zu den Pflanzen gehören natürlich auch Bäume, und diese haben – unterstützt durch reichlichere Portionen Pflanzennahrung – ordentlich an Gewicht zugelegt. Wenn selbsternannte Umweltschützer nicht gerade eine Autobahn durch den Amazonas-Regenwald bahnen, um den Transport zu einer COP-Konferenz zu erleichtern, oder den Wald nach Balsaholz plündern, um Windkraftanlagen zu bauen, werden die verbliebenen Bäume messbar größer und dicker. Jüngste, in „Nature Plants“ veröffentlichte Forschungsergebnisse zeigen, dass höhere CO₂-Konzentrationen zu einem erheblichen Wachstum der verbliebenen Amazonasbäume geführt haben, wobei ausgewachsene Exemplare pro Jahrzehnt um über 6 % wachsen. „Vorwärts mit Kohlendioxid, nicht mit Kettensägen“ wird leider kein neuer Slogan der Vereinten Nationen sein.

Wie bereits erwähnt, berichten die Mainstream-Medien kaum über die sensationelle Begrünung der Erde – aus offensichtlichen Gründen natürlich, lenkt dies doch von der politischen Botschaft der radikalen Linken ab, die täglich eingehämmert wird, um die „Netto-Null“-Fantasie zu fördern. „Sandwich-Board-Stanley“ ist nur einer von unzähligen „nützlichen Idioten“, die sich zu komplexer Atmosphärenwissenschaft äußern, indem sie vorschlagen, man solle bei jedem extremen Wetterereignis einfach aus dem Fenster schauen. Soweit man sehen kann, hat die BBC in den letzten Jahren nichts über die Begrünung der Erde geschrieben. Der „Guardian“ verfolgt unterdessen einen anderen Ansatz und berichtet über wachsende Vegetation in Grönland und der Antarktis, während sich die von ihm beschriebene globale „Erwärmung“ durchsetzt. Doch diese „Comic Cuts“-Berichterstattung ist meilenweit entfernt von der Realität, in der Hungersnöte durch üppige Ernten verdrängt werden oder dickere Bäume die Plünderungen durch selige grüne Holzfäller ausgleichen. Es handelt sich vielmehr um eine Geschichte über vermehrtes Mooswachstum sowie andere einfache Vegetation an exponierten Küstenabschnitten. Das umfassendere Thema der globalen Begrünung wurde in einem Artikel vom Februar 2025 mit dem düsteren Titel behandelt: „Pflanzen verlieren angesichts der Auswirkungen des Klimawandels den Appetit auf Kohlendioxid.“

An dieser Stelle sollten wir das Wort an Jordan Peterson weitergeben, der einige Tage später im „Telegraph“ auf Stanleys Äußerungen einging und Folgendes schrieb:

Eine weitreichende, katastrophale Wüstenbildung und systemweite Ernteausfälle sind größtenteils ausgeblieben. Stattdessen war der allgemeine Trend durch steigende landwirtschaftliche Erträge und eine zunehmende Vegetationsdichte gekennzeichnet. Was tatsächlich geschah, entsprach nicht den Vorhersagen und sollte eine drastische Neubewertung der gesamten Klimadiskussion erzwingen, nicht zuletzt unter jenen, die sich der Ehrlichkeit und wissenschaftlichen Integrität verschrieben haben.

Chris Morrison ist Umweltredakteur beim „Daily Sceptic“. Folgen Sie ihm auf X.

Link: https://wattsupwiththat.com/2026/08/08/global-greening-hits-new-record-as-climate-emergency-fails-to-materialise/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

Anmerkung von Björn Lomborg dazu: 1982-2023 hat die Welt Blätter mit einer Gesamtfläche hinzugefügt, die dem Äquivalent von 4x den zusammenhängenden USA entspricht. Quelle

Der Beitrag Globale Ergrünung erreicht einen neuen Rekord, während der Klimanotstand ausbleibt erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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GEZ: BGH-Urteil stoppt Zwangsvollstreckung wegen Rundfunkbeitrag

Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs kann für Menschen wichtig werden, gegen die wegen rückständiger Rundfunkbeiträge vollstreckt wird. Der VII. Zivilsenat erklärte am 25. Februar 2026 eine konkrete Zwangsvollstreckung für unzulässig, weil das elektronisch übermittelte Vollstreckungsersuchen die vorgeschriebenen Formanforderungen nicht erfüllte.

Entscheidend war der Namenszug am Ende des elektronischen Dokuments. Dort war zwar eine Person bezeichnet, nach den Feststellungen der Vorinstanz war diese jedoch nicht diejenige, die für den Inhalt des Vollstreckungsersuchens tatsächlich einstand.

Der Beschluss unter dem Aktenzeichen VII ZB 29/24 bedeutet allerdings nicht, dass Rundfunkbeiträge wegen eines solchen Fehlers automatisch erlassen werden. Der BGH beanstandete das konkrete Vollstreckungsverfahren und nicht die zugrunde liegende Beitragspflicht.

BGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf

Der Fall begann in Bayern. Eine Landesrundfunkanstalt wollte rückständige Rundfunkbeiträge sowie weitere Nebenforderungen zwangsweise beitreiben und ließ hierzu ein Vollstreckungsersuchen an einen Gerichtsvollzieher übermitteln.

Das Ersuchen war auf den 2. April 2024 datiert und wurde wenige Tage später elektronisch aus einem besonderen Behördenpostfach versandt. Daraufhin lud der Gerichtsvollzieher den Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft.

Der Betroffene wandte sich an das Amtsgericht Kaufbeuren und machte geltend, dass die in dem Dokument genannte Intendantin das Vollstreckungsersuchen weder selbst erstellt noch persönlich versandt habe. Das Amtsgericht wies seine Erinnerung zunächst zurück, auch vor dem Landgericht Kempten hatte er keinen Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hob beide Entscheidungen schließlich auf. Die Zwangsvollstreckung aufgrund des betreffenden Vollstreckungsersuchens wurde für unzulässig erklärt.

Der Versand aus einem Behördenpostfach allein genügt nicht

Für elektronische Dokumente enthält § 130a ZPO besondere Vorgaben. Ein Dokument kann unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden oder von der verantwortenden Person einfach signiert und über einen gesetzlich anerkannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Zu diesen sicheren Wegen gehört unter bestimmten Voraussetzungen das besondere elektronische Behördenpostfach, kurz beBPo. Die Übermittlung über ein solches Postfach zeigt, dass das Dokument aus dem Bereich der betreffenden Behörde oder juristischen Person des öffentlichen Rechts stammt.

Damit ist nach Auffassung des BGH jedoch noch nicht beantwortet, welche natürliche Person den Inhalt des Dokuments verantwortet. Gerade diese persönliche Zuordnung muss sich bei der einfachen elektronischen Signatur aus dem Dokument ergeben.

Der Namenszug muss zu einer tatsächlich verantwortlichen Person gehören

Eine einfache elektronische Signatur kann bereits dadurch entstehen, dass der Name der verantwortenden Person am Ende eines elektronischen Dokuments wiedergegeben wird. Eine handschriftliche Unterschrift ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Der Namenszug darf allerdings nicht lediglich wie ein automatischer Briefkopf verwendet werden. Nach der Entscheidung des BGH muss die bezeichnete Person tatsächlich für den Inhalt des übermittelten Dokuments einstehen.

Im entschiedenen Fall gingen die Gerichte davon aus, dass die genannte Intendantin das Vollstreckungsersuchen weder selbst erstellt noch ihren Namenszug selbst angebracht hatte. Allein die Verwendung ihres Namens konnte die vorgeschriebene Form deshalb nicht erfüllen.

Absender und signierende Person müssen nicht identisch sein

Der Beschluss enthält zugleich eine wichtige Einschränkung. Ein elektronisches Vollstreckungsersuchen ist nicht schon deshalb unwirksam, weil eine andere Person den Versand aus dem Behördenpostfach technisch ausführt.

Der BGH verlangt ausdrücklich nicht, dass die einfach signierende Person und diejenige Person, die auf den Senden-Knopf drückt, identisch sind. Ein Mitarbeiter kann ein Dokument also grundsätzlich übermitteln, obwohl eine andere Person inhaltlich dafür einsteht.

Das Problem entsteht erst, wenn der am Ende des Dokuments genannte Mensch gerade keine entsprechende inhaltliche Verantwortung übernommen hat. Die bloße Berechtigung zum Versand und die inhaltliche Verantwortlichkeit sind zwei unterschiedliche Fragen.

Auch vollautomatische Vollstreckungsersuchen bleiben möglich

Der Beschluss richtet sich nicht grundsätzlich gegen automatisierte Verwaltungsverfahren. Der BGH setzte sich ausdrücklich mit der Möglichkeit auseinander, dass Vollstreckungsersuchen in einem elektronischen Massenverfahren automatisch erstellt, mit einem Namen versehen und versandt werden.

Auch in einem solchen Verfahren kann eine natürliche Person für den Inhalt einstehen. Nach den Ausführungen des Gerichts kann es genügen, wenn diese Person den standardisierten Inhalt des Vollstreckungsersuchens festgelegt hat und dieses Verfahren inhaltlich verantwortet.

Persönliche Angaben wie der Name des Beitragsschuldners oder die jeweils offene Forderungssumme dürfen dabei selbstverständlich automatisiert eingesetzt werden. Die verantwortliche Person muss nicht jeden einzelnen Vorgang persönlich bearbeiten.

Nicht ausreichend ist dagegen allein der Hinweis, eine Intendantin oder ein Intendant trage aufgrund des Amtes ohnehin die Verantwortung für den gesamten Betrieb. Eine solche allgemeine Leitungsverantwortung ersetzt die erforderliche Zuordnung des konkreten elektronischen Dokuments nicht.

Warum der Formfehler für die Vollstreckung so wichtig ist

Ein Vollstreckungsauftrag ist keine nebensächliche Verwaltungshandlung. Er setzt das konkrete Tätigwerden des Gerichtsvollziehers in Gang und muss deshalb die gesetzlichen Verfahrensanforderungen erfüllen.

Fehlt ein wirksamer Vollstreckungsauftrag, kann dieser Fehler nach Auffassung des BGH mit einer Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden. Im entschiedenen Verfahren führte genau diese Beanstandung am Ende zum Erfolg des Schuldners.

Das macht VII ZB 29/24 besonders interessant für Betroffene, die eine Ladung zur Vermögensauskunft oder andere Schreiben eines Gerichtsvollziehers wegen Rundfunkbeiträgen erhalten. Auch andere Fehler können bei einer Vollstreckung wegen rückständiger Rundfunkbeiträge rechtlich von Bedeutung sein.

Die Beitragsschuld verschwindet durch den BGH-Beschluss nicht

Der vielleicht wichtigste Punkt für Betroffene betrifft die Folgen der Entscheidung. Der BGH erklärte nicht die Rundfunkbeiträge selbst für unwirksam und hob auch nicht automatisch die zugrunde liegenden Festsetzungsbescheide auf.

Der Tenor betrifft ausdrücklich die Zwangsvollstreckung aufgrund des Vollstreckungsersuchens vom 2. April 2024. Damit wurde gerade dieser Vollstreckungsweg aufgrund des fehlerhaften Ersuchens gestoppt.

Eine Rundfunkanstalt kann daher grundsätzlich versuchen, wegen einer weiterhin bestehenden und vollstreckbaren Forderung später erneut vorzugehen, wenn sie dabei die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt. Wer erfolgreich gegen ein fehlerhaftes Vollstreckungsersuchen vorgeht, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass damit sämtliche Beitragsrückstände endgültig erledigt sind.

Davon zu unterscheiden sind Fragen wie Verjährung, Befreiung oder die Wirksamkeit der Festsetzungsbescheide. Gegen-Hartz hat beispielsweise ausführlich darüber berichtet, wann Rundfunkbeiträge auch für länger zurückliegende Zeiträume verlangt werden können.

Das BGH-Ergebnis auf einen Blick Prüfpunkt Bedeutung des BGH-Beschlusses Versand über ein besonderes Behördenpostfach Der sichere Versandweg allein belegt noch nicht, welcher Mensch den Inhalt des Dokuments verantwortet. Name am Ende des Dokuments Der Name muss einer Person zugeordnet sein, die für den Inhalt des elektronischen Ersuchens tatsächlich einsteht. Versand durch einen anderen Mitarbeiter Das ist nicht automatisch ein Formfehler. Absender und verantwortliche Person müssen nicht dieselbe Person sein. Automatisiertes Massenverfahren Ein automatisches Verfahren ist grundsätzlich möglich, wenn eine benannte natürliche Person den standardisierten Inhalt festgelegt hat und dafür einsteht. Fehlerhaftes Vollstreckungsersuchen Fehlt die gesetzlich erforderliche Form, kann die darauf beruhende konkrete Zwangsvollstreckung unzulässig sein. Offene Rundfunkbeiträge Die Forderung selbst entfällt durch einen Fehler des Vollstreckungsersuchens nicht automatisch. Was Betroffene bei einer laufenden Vollstreckung prüfen sollten

Wer Post vom Gerichtsvollzieher erhält, sollte zunächst klären, auf welches Vollstreckungsersuchen sich das Verfahren stützt. Interessant ist insbesondere, ob das Ersuchen elektronisch eingereicht wurde, welcher Name sich am Ende des Dokuments befindet und auf welchem Weg es übermittelt wurde.

Der BGH-Beschluss bietet jedoch keinen pauschalen Textbaustein, mit dem sich jede Rundfunkbeitrags-Vollstreckung stoppen lässt. Ob der Formmangel tatsächlich vorliegt, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Vollstreckungsersuchens und von der Verantwortlichkeit der darin bezeichneten Person ab.

Von Bedeutung kann außerdem sein, wer überhaupt vollstreckt. Bei einem Gerichtsvollzieher kommen andere Rechtsbehelfe in Betracht als bei einer kommunalen Vollstreckungsstelle oder einer anderen Landesbehörde.

Im BGH-Verfahren war die Erinnerung nach § 766 ZPO der passende Weg, weil die Ordnungsgemäßheit des Vollstreckungsauftrags beanstandet wurde. Betroffene sollten das nicht ungeprüft auf andere Vollstreckungssituationen übertragen.

Eine Ladung zur Vermögensauskunft sollte nicht ignoriert werden

Der Beschluss ist auch deshalb bedeutsam, weil das Verfahren bereits die Abgabe einer Vermögensauskunft betraf. Wer eine entsprechende Ladung erhält und Einwendungen gegen die Vollstreckung hat, sollte das Schreiben nicht einfach liegen lassen.

Einwände gegen die Form des Vollstreckungsersuchens stoppen einen bereits festgesetzten Termin nicht zwingend von selbst. Je nach Verfahrensstand kann deshalb zusätzlich geklärt werden müssen, ob eine vorläufige gerichtliche Entscheidung erforderlich ist.

Auch das bloße Behaupten, eine Intendantin habe mit dem Vorgang nichts zu tun, garantiert keinen Erfolg. Entscheidend sind die tatsächlichen Abläufe und die Frage, ob die in der Signatur bezeichnete Person den standardisierten Inhalt des Vollstreckungsersuchens verantwortet hat.

Gilt der BGH-Beschluss automatisch in ganz Deutschland?

Auch hier ist Zurückhaltung angebracht. Der vom BGH entschiedene Fall stammt aus Bayern und beruht unter anderem auf den dort geltenden Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes, die für den betreffenden Vollstreckungsweg auf Vorschriften der Zivilprozessordnung verweisen.

Der BGH setzte sich in seiner Begründung auch mit einer früheren Entscheidung zur Rechtslage in Baden-Württemberg auseinander. Daraus lässt sich bereits erkennen, dass die gesetzlichen Vollstreckungswege der einzelnen Länder nicht vollständig identisch behandelt werden können.

Die Aussagen des Gerichts zu § 130a ZPO sind dennoch auch über den Einzelfall hinaus interessant, wenn ein vergleichbarer elektronischer Vollstreckungsauftrag nach den Vorschriften der ZPO erforderlich ist. Ob das im eigenen Bundesland und im konkreten Verfahren der Fall ist, muss gesondert geprüft werden.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist eine andere Frage

Neben Einwendungen gegen die Vollstreckung sollte immer geprüft werden, ob für bestimmte Zeiträume möglicherweise eine Befreiung von der Beitragspflicht in Betracht kommt. Gerade Empfänger bestimmter Sozialleistungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag befreit werden.

Beim Bürgergeld geschieht dies jedoch nicht allein dadurch, dass das Jobcenter Leistungen bewilligt. Weitere Informationen dazu finden Betroffene im Beitrag „Bürgergeld: Wer nichts beantragt, zahlt weiter den Rundfunkbeitrag“.

Auch bei Grundsicherung und niedrigen Renteneinkünften gelten besondere Voraussetzungen. Gegen-Hartz erläutert hierzu anhand einer Gerichtsentscheidung, wann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Grundsicherung in Betracht kommt.

Die Entscheidung erhöht die Anforderungen an elektronische Massenverfahren

Der BGH-Beschluss zeigt, dass Digitalisierung nicht bedeutet, dass gesetzliche Formvorgaben ihre Bedeutung verlieren. Behörden und öffentlich-rechtliche Einrichtungen können elektronische und automatisierte Verfahren nutzen, müssen dabei aber nachvollziehbar festlegen, welcher Mensch für den Inhalt einer elektronischen Verfahrenshandlung einsteht.

Für Rundfunkanstalten bedeutet das nicht zwingend, dass jedes Vollstreckungsersuchen einzeln von einer Führungsperson geprüft werden muss. Sie müssen ihre elektronischen Abläufe jedoch so organisieren, dass die verwendete einfache Signatur tatsächlich einer inhaltlich verantwortlichen Person zugeordnet werden kann.

Für Beitragsschuldner eröffnet der Beschluss deshalb einen zusätzlichen Prüfpunkt. Er ist aber kein allgemeiner Weg, berechtigte Rundfunkbeiträge allein wegen elektronischer Verwaltungsabläufe dauerhaft abzuwehren.

Beispiel aus der Praxis

Herr M. erhält vom Gerichtsvollzieher eine Ladung zur Vermögensauskunft wegen rückständiger Rundfunkbeiträge. Aus den Unterlagen ergibt sich, dass der Vollstreckungsauftrag elektronisch über ein Behördenpostfach übermittelt wurde und am Ende lediglich der standardmäßig eingefügte Name der Intendantin steht.

Herr M. macht geltend, dass diese Person den standardisierten Inhalt des Vollstreckungsersuchens nicht festgelegt und dafür auch sonst keine inhaltliche Verantwortung übernommen habe. Kann die Rundfunkanstalt dem nicht ausreichend entgegentreten und entspricht die Rechtslage dem vom BGH entschiedenen Fall, kann der Formfehler gegen die konkrete Vollstreckung sprechen.

Selbst bei einem Erfolg müsste Herr M. jedoch damit rechnen, dass die Rundfunkanstalt ein neues, formgerechtes Vollstreckungsersuchen einreicht. Seine Beitragsschuld wäre durch die erste fehlerhafte Vollstreckung nicht automatisch erloschen.

Fragen und Antworten zum BGH-Beschluss über die Rundfunkbeitrags-Vollstreckung Hat der BGH den Rundfunkbeitrag für unwirksam erklärt?

Nein. Der BGH hat ausschließlich über die Zulässigkeit einer konkreten Zwangsvollstreckung entschieden und einen Formfehler beim elektronischen Vollstreckungsersuchen beanstandet. Die zugrunde liegende Beitragsschuld wurde dadurch nicht aufgehoben.

Ist jedes Vollstreckungsersuchen mit dem Namen einer Intendantin unwirksam?

Nein. Der Namenszug kann die Anforderungen einer einfachen elektronischen Signatur erfüllen, wenn die bezeichnete Person für den Inhalt des Dokuments tatsächlich einsteht. Allein die automatisierte Verwendung eines Namens ohne entsprechende inhaltliche Verantwortlichkeit reicht nach dem BGH dagegen nicht.

Muss die Person, deren Name unter dem Dokument steht, das Ersuchen selbst versenden?

Nein. Der BGH hat ausdrücklich klargestellt, dass die verantwortliche Person und die Person, die das Dokument über das sichere Behördenpostfach versendet, nicht identisch sein müssen. Entscheidend ist die Verantwortlichkeit für den Inhalt.

Sind automatisch erstellte Vollstreckungsersuchen nach dem Beschluss verboten?

Nein. Automatisierte Massenverfahren bleiben grundsätzlich möglich. Eine benannte natürliche Person kann den standardisierten Inhalt eines solchen Verfahrens festlegen und dafür einstehen, ohne jeden einzelnen Schuldnerfall persönlich bearbeiten zu müssen.

Kann gegen einen solchen Formfehler eine Erinnerung nach § 766 ZPO eingelegt werden?

Im vom BGH entschiedenen Fall war die Erinnerung der richtige Rechtsbehelf, weil die Wirksamkeit des Vollstreckungsauftrags und damit das Vollstreckungsverfahren beanstandet wurde. Ob § 766 ZPO auch im eigenen Fall anwendbar ist, hängt vom jeweiligen Vollstreckungsweg und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften ab.

Gilt der Beschluss VII ZB 29/24 automatisch für jede Rundfunkbeitrags-Vollstreckung in Deutschland?

Nein. Die Entscheidung erging zu einem bayerischen Vollstreckungsverfahren und stützt sich auch auf die dort geltenden Verweisungen auf die Zivilprozessordnung. Die Aussagen zu elektronischen Signaturen können in vergleichbaren Verfahren Bedeutung haben, eine automatische Unwirksamkeit sämtlicher Vollstreckungsersuchen in allen Bundesländern folgt daraus jedoch nicht.

Der Beitrag GEZ: BGH-Urteil stoppt Zwangsvollstreckung wegen Rundfunkbeitrag erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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