«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
Schwerbehinderung: Mit GdB 80 Rundfunkbeitrag-Ermäßigung? Gericht setzt Schlussstrich
Ein Mann mit der Diagnose paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie klagte, um eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags (Merkzeichen RF) sowie einen höheren Grad der Behinderung zu bekommen. Die Klage scheiterte in beiden Instanzen der Sozialgerichte in Bayern. (L 2 SB 67/21)
Erwerbsminderung und ErbschaftDer Betroffene hatte keine Ausbildung und lebte allein in einem Haus, das seine Eltern ihm vererbten. Er bezog eine Erwerbsminderungsrente und finanzierte seinen Lebensunterhalt darüber hinaus aus einer Erbschaft.
Schwerbehinderung wegen SchizophrenieEr hat einen anerkannten Grad der Behinderung von 80 wegen einer chronisch paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie und nimmt deshalb eine gesetzliche Betreuung in Anspruch. Seine Halluzinationen zeigen sich unter anderem dadurch, dass er glaubte, dass zahlreiche Menschen geklont seien, darunter auch er selbst.
Betroffener glaubt, dass unsichtbare Kräfte ihn manipulierenAuch gebe es Köln und München gleich mehrfach. Er berichtete von Stimmen, die seine Gedanken aussprechen, ihn beschimpfen und manipulieren würden. Die Max-Planck-Gesellschaft schädige ihn zudem durch Strahlen, und im Fernsehen rede man über ihn.
Antrag auf Merkzeichen und höherem GdBEr versuchte, beim zuständigen Versorgungsamt einen Anspruch auf das Merkzeichen RF durchzusetzen, also eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu erreichen. Zudem begehrte er das Merkzeichen B für Anspruch auf eine permanente Begleitperson sowie einen höheren Grad der Behinderung – von 90.
Hinweis zur Rechtslage: Das Merkzeichen RF führt seit 2013 nicht zu einer vollständigen Befreiung, sondern zu einer Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags. Voraussetzung für RF ist neben einem GdB von mindestens 80, dass Betroffene ständig von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sind.
Das Merkzeichen wird im Rahmen des Schwerbehindertenrechts festgestellt; erst anschließend kann die Beitragsermäßigung beim Beitragsservice beantragt werden.
Dazu reichte er ein Attest ein, nach dem aus psychiatrischer Sicht eine Ermäßigung angemessen sei. Eine vom Versorgungsamt beauftragte Neurologin, Psychiaterin und Psychotherapeutin lehnte dies ab, und das Versorgungsamt schloss, dass der Grad der Behinderung weiter 80 betrage und kein Anspruch auf beide Merkzeichen bestehe.
Betroffener sagt, er könne sich nicht unter Menschen aufhaltenDer Mann legte Widerspruch ein und verwies darauf, dass er Stimmen höre und andere ihn ausgrenzten. Er könne sich nur zu Hause und nicht unter Menschen aufhalten und wolle deshalb die Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag erhalten.
Verfolgungs- und BeziehungswahnDer behandelnde Psychiater gab an, dass der Betroffene sich wieder in seiner Behandlung befinde. Er berichtet von einer chronisch verlaufenden paranoiden Schizophrenie. Die wahnhaften Symptome zeigten sich in ausgeprägten Verfolgungs- und Beziehungsideen. Der Wahn sei ebenso systematisch wie in seiner Dynamik gedämpft.
Betroffener kann seinen Wahn kontrollierenDer Psychiater nannte es eine „doppelte Buchführung“. Der Betroffene sei misstrauisch, könne aber die Form wahren und sich bei umständlichen Gedanken ordnen. Er könne sich kaum an Regeln und Routinen halten, Aufgaben kaum strukturieren und planen, Kontakte schwer pflegen und Unternehmungen nur eingeschränkt durchhalten. Er ziehe sich zurück und verhalte sich wie ein Eigenbrötler.
Das Versorgungsamt sah die Voraussetzungen für das Merkzeichen RF nicht als erfüllt an und wies den Widerspruch als unbegründet zurück. Der ärztliche Bericht zeige nicht, dass der Betroffene ständig und dauerhaft von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sei (eine zentrale Voraussetzung, um die Ermäßigung zu erhalten). Auch der GdB sei mit 80 richtig festgestellt.
Klage vor dem SozialgerichtDer Betroffene klagte vor dem Sozialgericht München, um seinen Anspruch durchzusetzen. Er begründete dies damit, dass ihm seit 26 Jahren Stimmen seinen Gedanken mittels „mind control“ hinterhersprechen, ihn verspotten und hypnotisieren würden.
Alle Leute könnten diese Stimmen hören, und deshalb könne er nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, sich nirgends mehr sehen lassen und halte sich nur zu Hause auf. Er schaue auch nur selten fern, weil auch im Fernsehen und Radio über ihn gesprochen würde. Deshalb wolle er die Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag.
Beauftragter Psychiater bestätigt SchizophrenieEin vom Sozialgericht beauftragter Sachverständiger bestätigte eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie sowie den Grad der Behinderung von 80. Er bezeichnete seine Entscheidung als grenzwertig.
Zwar meide der Betroffene seinen eigenen Ausführungen zufolge sämtliche öffentlichen Veranstaltungen, andererseits besuche er regelmäßig eine psychiatrische Tagesstätte (wo er sich unter Menschen aufhalte). Der Psychiater hob hervor, dass es sich bei der Tagesstätte um einen geschützten Rahmen handle.
Kläger glaubt, es sei geklontDer Betroffene habe geschildert, Stimmen würden ihm Befehle erteilen, etwas zu tun und ihn hypnotisieren. Menschen würden zu Tausenden als Klone in nachgebauten Städten der USA leben. Er sei ebenso geklont wie seine Geschwister und alte Schulkameraden.
Er könne nicht zu Volksfesten oder ins Kino gehen, denn die Stimmen würden ihn dann so malträtieren, dass er es nicht aushalte. Auch beim Fernsehen fühle er sich beeinträchtigt, manipuliert und kontrolliert.
Mann wirkt orientiert und klarDer Betroffene habe sich wach, klar und orientiert gezeigt, ohne Einschränkungen bei Konzentration, Merkfähigkeit, Auffassung und Gedächtnis. Gefühle der Überforderung und Unfähigkeit bestünden teilweise, ebenso Selbstzweifel und depressive Schwankungen.
Der Sachverständige hielt es für denkbar, das Merkzeichen RF zu gewähren, da es sich um eine grenzwertige Bewertung handle, obliege diese Entscheidung jedoch den Richtern.
Versorgungsamt fordert, die Klage abzuweisenDas Versorgungsamt blieb weiter auf seinem Standpunkt. Die laufende Behandlung habe den Zustand des Betroffenen deutlich gebessert. Er lebe dank Unterstützung von Familie und Institutionen sogar allein im Haus seiner verstorbenen Eltern. Im Gutachten sei ersichtlich, dass er keine erhebliche Unruhe zeige, gerne fernsehe und Musik über eine Telefon-App höre.
Sozialgericht weist Klage abDas Sozialgericht wies die Klage in allen Punkten ab. Es bestehe weder Anspruch auf einen höheren Grad der Behinderung als 80 noch auf das Merkzeichen RF. Außer Blinden / wesentlich sehbehinderten Personen und Hörgeschädigten hätten Menschen mit einem Grad der Behinderung dann Anspruch auf Ermäßigung, wenn sie ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen könnten.
Dies gehe aus den Befundberichten jedoch nicht hervor. Die Gutachten beschrieben keine ständige motorische Unruhe, die es allgemein und umfassend ausschlösse, an Veranstaltungen teilzunehmen. Auch das Aufsuchen der Tagesstätte spreche dafür, dass er in der Lage sei, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen.
Berufung vor dem LandessozialgerichtDer Mann legte Berufung vor dem Bayerischen Landessozialgericht ein. He geltend, der Fall sei „grenzwertig“ und verwies auf den Sachverständigen sowie seinen behandelnden Psychiater, die ihm das Merkzeichen RF zubilligen würden. Deshalb habe das Sozialgericht nicht richtig entschieden.
In der Tagesstätte sei er nur unter Leuten, die er lange kenne, und die ihm nichts täten. Dies sei keine Öffentlichkeit.
Betreuer nimmt nicht am Verfahren teilDer Betreuer betonte, dass er nicht am Verfahren teilnehme. Er halte das Urteil des Sozialgerichts für eindeutig, und die Behauptung des Betroffenen für abstrus, angebliche Einschränkungen seiner Gesundheit seien nicht berücksichtigt. Er habe dem Betroffenen freigestellt, gegen das Urteil vorzugehen.
Betroffener glaubt an Experimente, damit er keine Freundin findetDas Versorgungsamt blieb bei seiner Argumentation, und der Betroffene wiederholte seine vor dem Sozialgericht vorgebrachte Begründung. Zudem sagte er, er habe Hoden- und Kopfschmerzen wegen der Versuche, die die Max-Planck-Gesellschaft an ihm durchführe. Er wolle keine solchen Experimente, die den Zweck hätten, dass er keine Freundin finde.
Internet statt FernsehenEr wohne zwar allein, aber Freunde, Bekannte und ein Bruder kämen fast täglich. Auch die würden die Stimmen hören, welche seine Gedanken laut aussprächen. Sein Bruder und die Malteser würden für ihn einkaufen, da er Angst habe, jemandem über den Weg zu laufen, den er nicht möge.
Er wolle Geld beim Rundfunkbeitrag sparen, da er sich einen Internetanschluss legen lassen habe, um in Kontakt mit anderen zu sein. Er wolle auch mal ins Ausland fahren, aber das koste Geld, welches er nicht habe.
Psychiater sieht kein Merkzeichen RFDas Landessozialgericht beauftragte einen weiteren Psychiater als Sachverständigen. Dieser erklärte, die Voraussetzungen für das Merkzeichen RF seien nicht erfüllt. Die bekannte Diagnose liege unverändert vor, verbunden mit zerfahrenem Denken und kaum bremsbarem Redefluss.
Der Betroffene verkenne die Realität, verarbeite andere Menschen paranoid und höre Stimmen. Vergleichbare Befunde gebe es bereits seit Jahrzehnten.
Angaben zum Besuch von Veranstaltungen widersprechen sichDem Betroffenen sei es sicher nur mit erheblicher Mühe möglich, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Seine eigenen Aussagen dazu widersprächen sich. So äußere er zum einen, dass er beim Kinobesuch durch Stimmen gestört würde. Andererseits sage er, dass er gerne wieder einmal ins Kino gehen würde, dass ihm aber das Geld fehle.
Es besteht die Fähigkeit, sich zu kontrollierenEr habe keine Probleme gehabt, eine einstündige Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen. Innerhalb seiner Wahnvorstellungen habe er die Möglichkeit, sich zu kontrollieren und sei auch in der Lage, ein Zimmer in seinem Haus zu vermieten, ohne wesentliche Konflikte mit den Mietern zu haben.
Öffentliche Veranstaltungen zu besuchen ist nicht unmöglichGrundsätzlich sei er also in der Lage, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Die Gründe, die ihn an einem Besuch hinderten, seien ebenso eine eingeschränkte Konzentration wie seine paranoide Wahrnehmung und auch ein teilweise geringes Interesse.
Auch Geldmangel spiele eine Rolle. Dies alles bedeute aber nicht, dass es ihm vollständig unmöglich sei, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen.
Landessozialgericht weist Berufung abDas Landessozialgericht wies die Berufung ab. Der Kläger erfülle nicht die Voraussetzungen für das Merkzeichen RF. Dieses sei neben Hörgeschädigten und Blinden / wesentlich Sehbehinderten für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 vorgesehen, die wegen ihrer Beschwerden ständig überhaupt nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen könnten. Dies sei hier nicht gegeben.
Die Anforderungen sind streng, zum Wohl der BetroffenenDie Anforderungen seien äußerst streng, um Inklusion zu entwickeln. Praktisch sei die Unfähigkeit eines behinderten Menschen, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, gleichbedeutend mit einer Bindung an das Haus. Das subjektive Empfinden bedeute nicht, dass ein Besuch objektiv unzumutbar sei.
Wahnhafte Vorstellungen seien nicht mit einer objektiven Hinderung gleichzusetzen. Vielmehr sei dies ein Anlass, eine konsequente ärztliche Behandlung einschließlich Medikation in Angriff zu nehmen.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Mit GdB 80 Rundfunkbeitrag-Ermäßigung? Gericht setzt Schlussstrich erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Wie beantrage ich KFZ-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung?
Wer in Deutschland einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann die Kfz-Steuer spürbar senken oder vollständig erlassen bekommen.
Wichtig hierfür sind die im Ausweis eingetragenen Merkzeichen, der tatsächliche Nutzungszweck des Fahrzeugs – und ein korrekt gestellter Antrag. Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, wer Anspruch hat, wie das Verfahren abläuft und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.
Anspruchsvoraussetzungen: Ermäßigung oder BefreiungDas Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht zwei Formen der Vergünstigung vor. Eine vollständige Steuerbefreiung erhalten Menschen mit den Merkzeichen „H“ für Hilflosigkeit, „Bl“ für Blindheit beziehungsweise hochgradige Sehbehinderung und „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung.
Eine hälftige Steuerermäßigung gibt es für Personen mit dem Merkzeichen „G“ für erhebliche Gehbehinderung oder „Gl“ für Gehörlosigkeit – in diesen Fällen muss der Ausweis den orangefarbenen Flächenaufdruck tragen.
Die 50-Prozent-Ermäßigung setzt zudem voraus, dass auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichtet wird, also keine Wertmarke im Beiblatt genutzt wird.
Für Alt-Fälle vor dem 31. Mai 1979 gelten Besitzstandsregelungen, etwa für Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte.
Wahlrecht zwischen Freifahrt und SteuerermäßigungWer das Merkzeichen „G“ oder „Gl“ hat, muss sich entscheiden: Entweder nutzen Sie die kostenlose ÖPNV-Beförderung mit Wertmarke – oder Sie lassen sich die Kfz-Steuer halbieren.
Der Zoll macht unmissverständlich klar, dass die Ermäßigung nur gewährt wird, wenn auf die Freifahrt verzichtet wird. Viele Länder- und Kommunalportale ergänzen, dass ein Wechsel grundsätzlich möglich ist, wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern; maßgeblich ist stets der tatsächliche Status von Ausweis und Beiblatt.
Nur ein Fahrzeug – und nur für die MobilitätDie Vergünstigung steht immer nur für ein einziges Fahrzeug zu, das auf die schwerbehinderte Person zugelassen ist. Es kommt nicht darauf an, wer zivilrechtlich Eigentümer ist, sondern wer als Halterin oder Halter eingetragen ist.
In der Praxis bedeutet das: Das Fahrzeug dient Ihrer Fortbewegung oder Ihrer Haushaltsführung; berufliche oder private Fahrten sind zulässig, solange Ihre Mobilität im Vordergrund steht.
Fahren Dritte, bleibt die Begünstigung unberührt, wenn die Fahrten in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Fortbewegung stehen, etwa bei Abholung oder Werkstattfahrten. Entfällt dieser Zusammenhang, etwa bei der Urlaubsfahrt Dritter ohne Sie, kann die Steuervergünstigung temporär wegfallen.
Antragstellung: Online im Zoll-Portal oder schriftlichDer einfachste Weg führt heute über das Zoll-Portal. Dort legen Sie ein Bürgerkonto an und melden sich mit ELSTER-Zugang, Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder BundID an.
Nach der Registrierung wählen Sie die Dienstleistung „Kraftfahrzeugsteuer“, hinterlegen Kennzeichen und Steuernummer und beantragen unter „Steuervergünstigung verwalten“ die gewünschte Ermäßigung oder Befreiung. Nachweise werden direkt hochgeladen; der Bescheid kann ebenfalls digital zugestellt werden.
Alternativ bleibt der schriftliche Antrag möglich, entweder bei der Zulassung über die Zulassungsbehörde mit Weiterleitung an das Hauptzollamt oder später direkt beim zuständigen Hauptzollamt. Für schwerbehinderte Menschen ist das Formular „Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a KraftStG“ mit der Nummer 3809 vorgesehen. Die hessische Verwaltungsplattform beschreibt den Ablauf, die Online-Identifizierung und die Formularbezeichnungen im Detail.
Erforderliche Unterlagen: Was Sie beilegen müssenUnverzichtbar ist der gültige Schwerbehindertenausweis. Bei der 50-Prozent-Ermäßigung kommt das Beiblatt ohne Wertmarke hinzu; genau hieran dokumentieren Sie den Verzicht auf die unentgeltliche ÖPNV-Beförderung. Der Zoll erlaubt, die Nachweise beim Online-Antrag direkt hochzuladen oder binnen eines Monats in Kopie per Post an das Hauptzollamt zu übersenden. Werden Sie von einer anderen Person vertreten, ist eine Vollmacht vorzulegen.
Geltungsdauer, Pflichten und MeldungenDie Vergünstigung ist fahrzeugbezogen und gilt, solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und die Voraussetzungen vorliegen. Wechseln Sie das Fahrzeug oder lassen es nach Stilllegung wieder zu, ist ein neuer Antrag erforderlich. Ziehen Sie um, bleibt eine bereits gewährte Vergünstigung bestehen; beim Halterwechsel entfällt sie.
Wichtig ist die Anzeigepflicht: Nutzen Sie das Fahrzeug vorübergehend für nicht begünstigte Zwecke, etwa die Urlaubsfahrt Dritter ohne Bezug zu Ihrer Mobilität, müssen Sie das dem Hauptzollamt unverzüglich mitteilen. In diesem Zeitraum fällt die Kfz-Steuer an – mindestens für einen Monat. Fallen die Voraussetzungen dauerhaft weg, etwa weil der orangefarbene Aufdruck entfällt oder Sie wieder die ÖPNV-Wertmarke nutzen, ist dies ebenfalls sofort zu melden. Diese Pflichten sind im Zoll-Portal ausdrücklich beschrieben.
Minderjährige, Familien und wer fahren darfAuch für minderjährige Kinder mit Schwerbehinderung ist eine Vergünstigung möglich, wenn das Fahrzeug auf das Kind zugelassen ist. Fahren dürfen neben der berechtigten Person auch Dritte, sofern die Fahrten unmittelbar der Mobilität der schwerbehinderten Person dienen.
Werkstattfahrten, Abholfahrten und Begleitfahrten sind unproblematisch. Sobald jedoch Dritte das Fahrzeug zu eigenen Zwecken verwenden, kann die Vergünstigung ruhen; der Zoll und der ADAC weisen in ihren Hinweisen auf diese Abgrenzung hin.
Bearbeitung, Kosten und RechtsmittelFür den Antrag fallen keine Gebühren an. Viele Behörden nennen eine Bearbeitungszeit von rund vier Wochen bis zum Bescheid, der bei Online-Nutzung im Zoll-Portal digital abrufbar ist. Gegen eine ablehnende Entscheidung steht der Einspruch offen; Details finden sich im Steuerbescheid.
Besonderheiten und Alt-FällePersonen, denen bereits vor dem 31. Mai 1979 eine Kfz-Steuerbefreiung gewährt wurde, können unter engen Voraussetzungen weiterhin eine vollständige Befreiung nutzen, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und ein entsprechendes Merkmal wie „Kriegsbeschädigt“, „VB“ oder „EB“ im Ausweis nachgewiesen ist. Diese Besitzstandsregelung ist im Zoll-Portal gesondert dargestellt und wird in unabhängigen Ratgebern bestätigt.
Praxisnahe Tipps für einen reibungslosen AntragIn der Praxis zahlt es sich aus, die formalen Details des Ausweises sorgfältig zu prüfen. Bei Ermäßigungen muss der orangefarbene Flächenaufdruck vorhanden sein und das Beiblatt darf keine Wertmarke tragen. Wer den Online-Weg nutzt, sollte die Nachweise als gut lesbare Scans bereithalten und Kennzeichen sowie Steuernummer des Fahrzeugs im Portal hinterlegen.
Wenn Sie unsicher sind, welches Hauptzollamt zuständig ist oder wie Sie die Identifizierung durchführen, helfen die Kontakthinweise der Generalzolldirektion sowie die zentrale Auskunft weiter; auch Rückruf-Service und Chatbot sind verlinkt.
FazitDie Kfz-Steuervergünstigung ist ein wirkungsvolles Instrument zur Teilhabe. Sie ist an klare Voraussetzungen geknüpft, wird nur für ein Fahrzeug gewährt und verlangt, dass die Nutzung tatsächlich der Mobilität der begünstigten Person dient.
Wer die Wahl zwischen Freifahrt und Steuerermäßigung bewusst trifft, den Antrag sauber belegt und Nutzungsänderungen rechtzeitig meldet, profitiert ohne Risiko – und vermeidet Nachzahlungen oder gar Bußgelder wegen zweckfremder Verwendung. Die maßgeblichen Informationen, Formulare und der digitale Antragsweg sind zentral beim Zoll gebündelt und lassen sich heute weitgehend online erledigen.
Quellen: Zoll-Portal (Dienstleistung „Steuervergünstigung beantragen“), Verwaltungsportal Hessen (Online-Dienst, Voraussetzungen, Verfahren), ADAC-Ratgeber zu Kfz-Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung sowie ergänzende Landes- und Kommunalinformationen.
Der Beitrag Wie beantrage ich KFZ-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung? erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
” Sweida Is Part of Us” Fund Raising Initiative Collects $14.6 Million
The ” Sweida Is Part of Us” fund raising initiative has collected some $14,633,000 during an event held on Sunday evening in al-Soura al-Kubra village in the countryside of Sweida Governorate.
The campaign, organized by a group of youths from various Syrian provinces, aimed to provide direct financial and in-kind support by collecting donations from all provinces, sending a message of national unity to emphasize that Sweida as an integral part of Syria
Sweida Governor Mustafa al-Bakour emphasized that the campaign embodies a national and humanitarian spirit, reinforcing trust between citizens and the state. He stressed that all contributions would be transparently distributed to those in need, calling for unity among all Syrians.
Sheikh Laith al-Balous from sweida, expressed that the campaign reflects the strong commitment of the Syrian people and their unwavering spirit in the face of challenges.
He said: “Sweida Governorate was and will remain an integral part of the Syrian Arab Republic,” praising the high national spirit of the people of the governorate and other Syrian governorates.
Prominent community figures highlighted the significance of unity among Sweida’s diverse religious groups, reaffirming the region’s rich history and commitment to the Syrian identity. Government officials, including the Minister of Information, Culture, and Health, stressed the importance of addressing societal divisions and fostering a cohesive national dialogue.
Rente gerettet: Oberlandesgericht beendet den Versorgungsausgleich nach längerer Trennung
Das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg hat im März 2025 einen richtungsweisenden Beschluss zum Versorgungsausgleich gefasst. Der Senat begrenzte die Teilung von Rentenanwartschaften in einem Fall, in dem die Ehegatten fast drei Jahrzehnte getrennt lebten, auf die Zeit bis kurz nach der Trennung.
Maßgeblich war die Feststellung, dass die „Versorgungsgemeinschaft“ der Ehe bereits seit Mitte der 1990er-Jahre beendet war.
Für langjährig getrennt lebende Paare, die eine späte Scheidung erwägen, ist das ein Urteil von erheblicher praktischer Bedeutung, weil es den Ausgleich der Rentenpunkte auf die echte Ehezeit und nicht auf bloßes formales Fortbestehen der Ehe beschränkt.
Der Fall in Kürze – und warum er besonders istDie Beteiligten hatten 1984 geheiratet. Nach übereinstimmender Darstellung lebten sie ab Mitte der 1990er-Jahre dauerhaft getrennt und wirtschaftlich vollständig eigenständig. Die Scheidung wurde erst 2024 ausgesprochen. Das Familiengericht wollte den Versorgungsausgleich über die gesamte formale Ehezeit hinweg – vom Jahr der Eheschließung bis zur Scheidung – durchführen.
Dagegen wandte sich die Ehefrau mit der Beschwerde. Ihr zentrales Argument: Nach Jahrzehnten der wirtschaftlichen Entflechtung sei es grob unbillig, weiterhin Anwartschaften zu teilen, die überhaupt nicht mehr in einer gemeinsamen Lebens- und Versorgungsgemeinschaft erworben worden seien.
Das Oberlandesgericht folgte dieser Sicht. Es erkannte, dass die eheliche Versorgungsgemeinschaft bereits nach rund 13 Jahren nicht mehr bestand, und legte den maßgeblichen Zeitraum deshalb von 1984 bis 1997 fest. Mit anderen Worten: Nicht die rein formale Dauer der Ehe, sondern die Zeit gelebter wirtschaftlicher Gemeinschaft gab den Ausschlag.
Versorgungsausgleich und „grobe Unbilligkeit“Der Versorgungsausgleich dient dazu, während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten fair aufzuteilen. Nach dem Gesetz ist grundsätzlich die Zeit von Eheschließung bis Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich.
Zugleich kennt das Recht Korrekturmechanismen für atypische Konstellationen. Insbesondere kann der Ausgleich ganz oder teilweise entfallen, wenn er „grob unbillig“ wäre. Grobe Unbilligkeit liegt nicht schon bei jeder Ungleichheit vor; gefordert ist eine offensichtliche, schwerwiegende Unangemessenheit.
Eine sehr lange Trennungszeit bei vollständiger wirtschaftlicher Eigenständigkeit ist ein klassisches Indiz dafür, dass die Versorgungsgemeinschaft tatsächlich nicht mehr besteht. Genau diesen Maßstab hat das Oberlandesgericht angewendet.
Ende der Versorgungsgemeinschaft als SchlüsselkriteriumZentral ist der Gedanke der Versorgungsgemeinschaft. Solange die Ehepartner gemeinsam wirtschaften, tragen sie Verantwortung für die gegenseitige Alterssicherung; dann ist es folgerichtig, die in dieser Zeit entstandenen Anwartschaften zu teilen.
Lösen die Ehegatten aber ihre Lebensführung dauerhaft auf, leben getrennt, bestreiten ihren Unterhalt aus eigenen Mitteln, erzielen eigenständige Erwerbseinkommen und planen ihre Altersvorsorge unabhängig voneinander, entfällt der innere Grund für eine wechselseitige Teilhabe an später entstehenden Anwartschaften.
Das Gericht knüpft damit weniger an den Trauschein als vielmehr an die gelebte Realität an. In der hier entschiedenen Konstellation war deshalb ab Mitte der 1990er-Jahre Schluss: Anwartschaften, die danach erworben wurden, sollten nicht mehr in den Ausgleich einfließen.
Die Konsequenzen im konkreten FallDas Oberlandesgericht ordnete einen zeitlich begrenzten Ausgleich an. Der Mann hatte 8,8893 Entgeltpunkte Ost an die Ehefrau zu übertragen. Umgekehrt musste die Frau 7,4118 Entgeltpunkte Ost sowie zusätzlich 3,16 Versorgungspunkte aus einer Zusatzversorgung (VBL) an den Mann abtreten. Im Ergebnis führte die Saldierung nur zu vergleichsweise geringen Verschiebungen.
Entscheidend war nicht die Höhe der Punkte, sondern das Prinzip: Nur die in der aktiven Versorgungsgemeinschaft erworbenen Anwartschaften sind auszugleichen. Alles, was nach der Trennung in wirtschaftlicher Eigenständigkeit aufgebaut wurde, bleibt grundsätzlich beim jeweiligen Erwerber.
Warum das Urteil vielen Betroffenen hilftIn der Praxis schieben Paare eine Scheidung aus vielfältigen Gründen auf. Häufig geht es um mögliche Nachteile bei Hinterbliebenenrenten, um Zugewinnausgleich oder um schlichte Konfliktvermeidung.
Das führt dazu, dass eine Ehe auf dem Papier fortbesteht, obwohl die Partner längst getrennte Wege gehen. Wer über Jahrzehnte getrennt lebt und seine Altersvorsorge aus eigenem Erwerb bestreitet, musste bislang oft damit rechnen, dass der Versorgungsausgleich gleichwohl bis zum Scheidungszeitpunkt reicht.
Das nun bestätigte Leitbild der begrenzten Ehezeit im Sinne der Versorgungsgemeinschaft setzt dem klare Grenzen. Es schützt diejenige Person, die nach der Trennung eigenständig Anwartschaften aufgebaut hat, davor, diese später noch umfassend teilen zu müssen.
Voraussetzungen und Grenzen des AnsatzesDas Urteil ist kein Freifahrtschein für die vollständige Abkehr vom Versorgungsausgleich. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Erforderlich ist eine verfestigte, langjährige Trennung mit klarer wirtschaftlicher Eigenständigkeit.
Dazu zählen getrennte Haushaltsführung, eigene Einkommen, keine wechselseitigen Versorgungsleistungen und keine fortbestehenden rentenrelevanten Gemeinschaftsentscheidungen. Kurzzeitige Trennungen, schwankende wirtschaftliche Abhängigkeiten oder fortlaufende Unterhaltsleistungen können die Annahme einer beendeten Versorgungsgemeinschaft entkräften.
Auch bleibt Raum für Wertungen: Die Gerichte wägen die Billigkeit stets umfassend ab. Das macht die sorgfältige Dokumentation der Lebensverhältnisse seit der Trennung umso wichtiger.
Einordnung im System des VersorgungsausgleichsDogmatisch fügt sich die Entscheidung nahtlos in den Zweck des Versorgungsausgleichs ein. Dieser ist als innere Folgerung der ehelichen Solidarität konzipiert. Löst sich diese Solidarität im Bereich der Altersvorsorge faktisch auf, verliert der automatische Ausgleichsmechanismus seine Legitimation.
Die Begrenzung auf den Zeitraum gelebter Versorgungsgemeinschaft ist deshalb keine Aufweichung des Schutzes, sondern eine Präzisierung.
Sie wahrt die Fairness gegenüber beiden Seiten: Wer während der Ehe weniger verdient hat, erhält weiterhin Teilhabe an den in dieser Zeit erworbenen Anwartschaften. Wer später eigenständig für das Alter vorgesorgt hat, muss diese eigenständigen Leistungen nicht mehr rückwirkend teilen.
Praktische Hinweise für langjährig GetrennteFür Menschen, die seit vielen Jahren getrennt leben und eine Scheidung erwägen, ist das Urteil eine Einladung, die eigenen Verhältnisse genau zu prüfen. Wichtig ist, die wirtschaftliche Entflechtung belegbar zu machen. Dazu gehören etwa Nachweise über getrennte Konten, eigenständige Miet- und Arbeitsverhältnisse, das Fehlen wechselseitiger Unterhaltszahlungen und eigenständige Vorsorgedispositionen.
Ebenso bedeutsam sind die zeitlichen Eckdaten: Ab wann wurde getrennt gelebt, wie lange hält dieser Zustand an, und gab es zwischenzeitliche Rückkehr- oder Unterstützungsphasen?
Je klarer diese Punkte dokumentiert sind, desto verlässlicher lässt sich der versorgungsausgleichsrelevante Zeitraum eingrenzen.
Bedeutung über den Einzelfall hinausDas Urteil des OLG Berlin-Brandenburg wirkt über den konkreten Rechtsstreit hinaus, weil es das Leitbild der Versorgungsgemeinschaft schärft und zeitlich konkretisiert.
Es trägt der gesellschaftlichen Realität Rechnung, dass Ehen nicht selten formal fortbestehen, obwohl ein gemeinsames Wirtschaften seit Jahren nicht mehr stattfindet. Zugleich wahrt es den Schutzgedanken des Versorgungsausgleichs für die echte Ehezeit.
Für die Praxis der Familiengerichte ist es ein deutliches Signal, bei außergewöhnlich langen Trennungsphasen die Billigkeitsklausel selbstbewusst anzuwenden und die Ausgleichszeiträume zu begrenzen.
FazitDas OLG Berlin-Brandenburg setzt einen klaren Maßstab: Der Versorgungsausgleich spiegelt die gelebte Versorgungsgemeinschaft, nicht bloß das formale Fortbestehen der Ehe.
Bei langjähriger Trennung und vollständiger wirtschaftlicher Eigenständigkeit endet die Teilung von Rentenanwartschaften mit dem Ende dieser Gemeinschaft. Wer betroffen ist, sollte die eigenen Verhältnisse sorgfältig dokumentieren und frühzeitig fachkundigen Rat einholen. Das Urteil stärkt die Fairness des Versorgungsausgleichs – und sorgt dafür, dass Altersvorsorge dort geteilt wird, wo sie gemeinsam erarbeitet wurde. (Aktenzeichen: 13 UF 101/24)
Der Beitrag Rente gerettet: Oberlandesgericht beendet den Versorgungsausgleich nach längerer Trennung erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
UK: Netto-Null bröckelt zunächst langsam, dann immer schneller
David Turver
Net Zero bricht schneller zusammen als die von Alok Sharma gesprengten Kohlekraftwerke.
Vor einem Jahrzehnt unterzeichneten die Vorsitzenden der drei großen Parteien, David Cameron, Nick Clegg und Ed Miliband, eine Erklärung, mit der sie die Klima- und Energiepolitik effektiv aus dem demokratischen Prozess herausnahmen.
Obwohl es noch nicht gesetzlich verankert war, ebnete dieses Abkommen Theresa May den Weg, 2019 das Netto-Null-Ziel festzulegen. Bis 2021 sprengte unser Gesandter bei der COP26, Alok Sharma, fröhlich Kohlekraftwerke in die Luft, und Rishi Sunak prahlte damit, 130 Billionen Pfund der weltweiten Finanzanlagen mit den Klimazielen des Pariser Abkommens in Einklang zu bringen – was wir heute als wirtschaftlichen Selbstmord des Westens betrachten könnten.
Die einzige Opposition gegen den Netto-Null-Moloch war der winzige Think Tank GWPF/NZW zusammen mit einigen dissidenten Bloggern und Journalisten wie Ben Pile, Andrew Orlowski und Ross Clarke. Später kamen noch Leute wie ich und Kathryn Porter hinzu. Die Netto-Null-Festung war praktisch uneinnehmbar.
Ein paar Jahre später, im letzten Jahr, trat die Reformpartei mit dem Wahlversprechen an, Net Stupid Zero aufzugeben, und Anfang dieses Jahres signalisierte Kemi Badenoch, dass die Tories nicht mehr daran glaubten, dass Net Zero bis 2050 erreichbar sei. Auch die Zahl der Journalisten, die über die Torheiten von Net Zero und die britische Energiepolitik schrieben, war gestiegen. Net Zero schien nicht mehr unangreifbar, es zeigten sich erste Risse, aber die Fortschritte waren langsam.
Am Donnerstag gab Kemi jedoch bekannt, dass die Konservative Partei plant, das Klimaschutzgesetz aufzuheben, das die Grundlage für den ganzen Unsinn von Net Zero bildet. Sie haben sich auch dazu verpflichtet, das Climate Change Committee (Klimawandelausschuss) abzuschaffen. Die vollständige Ankündigung findet man unter diesem Link: 2025 10 01 Klimaschutzgesetz [Sonderbericht]
Diese neue Politik signalisiert den plötzlichen Zusammenbruch der Net-Zero-Torheit. Die Veränderung läutet bereits einen Wandel in der Welt der Politikwissenschaftler und Thinktanks ein. Im Vorfeld der Ankündigung der Tories standen die Verfechter von Net Zero Schlange, um die Net-Zero-Reformation zu unterstützen.
Zunächst forderte „Vorsitzender“ Michael Liebreich einen „pragmatischen Klima-Reset“, indem er vorschlug, historische Übertreibungen zurückzunehmen und auf die berechtigten Bedenken der Wähler einzugehen. Sam Richards, CEO von Britain Remade, hat eine erstaunliche Mea Culpa veröffentlicht. Er riet Boris Johnson, die Offshore-Windenergie auszubauen, sagt nun aber, dass die Entwicklung erneuerbarer Energien ausgesetzt und der Clean Power 2030-Plan verworfen werden sollte. Sogar Octopus Energy äußert laut, dass der Schwerpunkt auf der Elektrifizierung liegen sollte, nicht auf erneuerbaren Energien. Diese Kehrtwende der Kommentatoren und des breiteren Blob erfolgt vor dem Hintergrund einer Reihe von Gewinnwarnungen von Betreibern erneuerbarer Energien und Investmentfonds sowie der gigantischen Kapitalerhöhung von Orsted. Die Netto-gesamte Null-Agenda bricht zusammen.
Es ist interessant, dass dieser Sinneswandel von Menschen ausgeht, die sich größtenteils nie Gedanken darüber machen mussten, welche technischen Wunderwerke hinter den Kulissen erforderlich sind, damit die Lichter nicht ausgehen, wenn sie ihren Herd einschalten. Vielleicht hat der Stromausfall in Spanien und Portugal Anfang dieses Jahres das Bewusstsein für die Gefahren einer zu hohen Anzahl intermittierender erneuerbarer Energien im Netz geschärft.
Wir können jetzt erkennen, dass die leeren Phrasen vom „Saudi-Arabien des Windes” und der „Supermacht der grünen Energie” der Triumph der Erzählung über die Zahlen und der Optik über den Inhalt waren. Diese Leute im Land der Experten mussten sich nie Gedanken darüber machen, ob sie heizen oder essen sollten, waren nicht besorgt über die steigenden Energieschulden und hatten kein Problem damit, dass die Schwerindustrie zusammenbrach. Sie haben keine Ahnung von Mathematik; das Einzige, was sie jemals mit imaginären Zahlen zu tun hatten, sind die zunehmend unglaubwürdigen Kostenschätzungen des CCC. Sie haben auch keine Ahnung von Wirtschaft, da sie wie Seehunde dem Mantra „neunmal billiger als Gas” applaudierten. Wir sollten ihre Bekehrung begrüßen, aber vorsichtig sein, dass ihre neue Botschaft genauso unbeständig sein könnte wie die alte.
Kemis Ankündigung erfolgte einen Tag nach Ed Milibands Rede auf dem Labour-Parteitag, in der er Nigel Farage und Reform als „eine Bande ideologischer Extremisten“ bezeichnete, die „Investitionen zunichte machen, Arbeitsplätze vernichten, die Kosten in die Höhe treiben, Armut fördern, die Wissenschaft leugnen, Putin beschwichtigen und junge Menschen verraten“.
Ich glaube, das ist das, was Psychologen als Projektion bezeichnen. Miliband wirft seinen Gegnern vor, genau das tun zu wollen, was er selbst bereits tut. Jim Ratcliffs Unternehmen INEOS hat alle Investitionen in Großbritannien eingestellt, weil die Netto-Null-Politik die Steuern auf Öl und Gas aus der Nordsee und die Energiepreise in die Höhe treibt. Das kostet natürlich auch Arbeitsplätze. Miliband treibt die Kosten in die Höhe, indem er die 7. Zuteilungsrunde vorantreibt, Verträge auf 20 Jahre verlängert und Preise anbietet, die viel höher sind als die für gasbefeuerte Stromerzeugung, und natürlich führen hohe Kosten zu Armut. Miliband leugnet die Physik intermittierender erneuerbarer Energien und scheint die Gesetze der Thermodynamik völlig zu ignorieren. Wenn Miliband (und die EU) Putin wirklich schaden wollten, würden sie sich alle hinter „Drill, Baby, drill“ stellen, denn ein erhöhtes Angebot an Kohlenwasserstoffen würde die Preise senken und die Einnahmen des russischen Regimes schmälern. Die Verfolgung teurer und intermittierender Energiequellen als ideologisches Ziel, verbunden mit der damit einhergehenden wirtschaftlichen Zerstörung, schadet der jüngeren Generation weit mehr als fast jede andere Politik.
[Hervorhebung vom Übersetzer]
Net Zero bröckelt seit über einem Jahr und befindet sich nun in einer Phase des plötzlichen Zusammenbruchs. Die einzigen, die Net Zero noch unterstützen, sind die realitätsverleugnenden Eiferer von DESNZ und CCC. Wir können uns vorstellen, wie Miliband, sein Missionsleiter Chris Stark und der neue Vorsitzende des CCC Nigel Topping sich in ihrem Elfenbeinturm verbarrikadiert haben, die Finger in den Ohren, und „la-la-la“ singen, während Emma Pinchbeck in einer Ecke kauert, auf ihren Fersen schaukelt und „Kumbaya“ summt. Wenn Starmer überleben und das Land wieder zum Wachsen bringen will, muss er Miliband entlassen und Farage und Badenoch folgen, indem er Net Zero aufgibt. Dann wird der Zusammenbruch vollständig sein.
Autor: David Turver ist Autor der Substack-Seite „Eigen Values“, auf der dieser Artikel zuerst erschienen ist. Er ist pensionierter Berater, CIO, Projektmanagement-Experte und Ingenieur. Er ist ein Denker, der sich an Grundprinzipien orientiert. Er hat genug von oberflächlichen Medien, die Pressemitteilungen ohne kritische Analyse einfach nur wiederveröffentlichen. Er schreibt über kontroverse Themen wie Netto-Null und Energiepolitik.
Link: https://www.climatedepot.com/2025/10/06/net-zero-crumbling-slowly-at-first-then-suddenly/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag UK: Netto-Null bröckelt zunächst langsam, dann immer schneller erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Das Problem ist politisch – die Lösung ebenfalls
Wenn der aktuelle Prozess in der Türkei tatsächlich in Richtung Frieden und Lösung führen soll, müssen zentrale Fragen zur Sprache kommen: Was ist demokratisches Recht im eigentlichen Sinn? Wie kann ein rechtlicher Status für Kurd:innen geschaffen werden? Und wie lassen sich verfassungsrechtliche sowie internationale Schutzmechanismen garantieren?
Dabei darf man sich nicht auf das bestehende Rechtssystem stützen – vielmehr muss man sich an universellen und normativ notwendigen Prinzipien orientieren.
Zwei zentrale Probleme im Fall Öcalan
Im Zusammenhang mit dem „Recht auf Hoffnung“ im Fall von Abdullah Öcalan lassen sich zwei Hauptprobleme identifizieren:
▪ Die Art und Weise, wie das türkische Recht mit der kurdischen Frage umgeht,
▪ Die langsame und zurückhaltende Reaktion des Europarats.
Bereits im März 2014 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Öcalan/Türkei entschieden, dass eine Inhaftierung auf Lebenszeit ohne Aussicht auf Entlassung menschenrechtswidrig sei. Infolge dieser Entscheidung und unter dem Eindruck gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen empfahl das Gericht, einen Mechanismus zur Neubewertung des Falls zu schaffen.
Die zögerliche Rolle des Ministerkomitees des Europarats
Für die Umsetzung von EGMR-Urteilen ist das Ministerkomitee des Europarats zuständig. Es überwacht, ob die Urteile durch die betroffenen Staaten umgesetzt werden, und ist verpflichtet, bei fehlender Umsetzung entsprechenden Druck auszuüben.
Im Fall Öcalan liegt die Akte seit 2015 beim Europarat. Dennoch erging der erste ernstzunehmende Appell an die Türkei erst im Jahr 2021 – und selbst dieser hatte lediglich empfehlenden Charakter, ohne verpflichtende Wirkung oder konkrete Sanktionen.
Erst im September 2024 wurde die Sache erneut und etwas nachdrücklicher behandelt: Der Europarat forderte die Türkei auf, den Fall im Lichte des Rechts auf Hoffnung neu zu prüfen und die dafür notwendigen Gesetzesänderungen einzuleiten.
Keine gesetzliche Bewegung – keine ernsthafte Warnung
Die Türkei hat auf diese Aufforderung bislang in keiner Weise reagiert. Es gibt keine Anzeichen für rechtliche Initiativen, und auch der politische Wille dazu fehlt offenbar. Zugleich übt der Europarat zu wenig Druck aus – was der Türkei erlaubt, die Lage weitgehend zu ignorieren.
Obwohl der Europarat gemäß seiner eigenen Geschäftsordnung in der Lage gewesen wäre, ein formelles Verfahren gegen die Türkei einzuleiten, beschränkte er sich auch bei seiner jüngsten Sitzungswoche im zurückliegenden Monat auf bloße Empfehlungen. Ein Untersuchungsausschuss, der den Umsetzungsstand des EGMR-Urteils hätte prüfen sollen, wurde nicht eingesetzt.
Dabei wären deutliche Warnungen notwendig gewesen: Bei fortgesetzter Missachtung des Urteils müsste die Türkei mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Solche Signale blieben jedoch aus.
Das Problem ist von Anfang an politischer Natur
Tatsächlich hat das türkische Rechtssystem nie jene einbezogen, die sich außerhalb der „türkischen Identität“ verorten. Es existiert in der Türkei weder eine Diskussion noch eine Rechtskultur, die sich mit einem „Recht der Nationen“ oder ethnischen Rechtsansprüchen außerhalb des Türkisch-Seins befasst.
Eine pluralistische oder inklusive Rechtsauffassung hat sich nicht entwickelt. In diesem Sinne kann man in der Türkei letztlich nur von einem einzigen Recht sprechen – dem Recht des „sunnitischen, weißen Türken“.
Aus dieser Perspektive ist die Verurteilung Abdullah Öcalans, die Anklagen gegen kurdische Politiker:innen und die pauschale Kriminalisierung aller, die in irgendeiner Form für kurdische Rechte eintreten, Ausdruck einer strukturell exkludierenden Rechtsauffassung.
Weil es kein Recht für Kurd:innen gibt, ist die kurdische Frage von Beginn an politisch, nicht juristisch. Selbst wenn sie juristisch behandelt worden wäre, dann nur im Rahmen des bestehenden – und damit exkludierenden – Systems. Ein System, das keinerlei Maßstäbe für menschliche Würde oder Gleichheit enthält.
Die Lösung kann nur politisch sein
In demokratischen Rechtsstaaten gibt es keinen Straftatbestand der „politischen Straftat“ im Sinne ethnischer Zugehörigkeit oder Meinung. Ausdrucks- und Meinungsfreiheit, ethnische Zugehörigkeit und kollektive Rechte sind keine Delikte.
Insofern ist klar: Die kurdische Frage ist vollständig politisch – und ihre Lösung kann auch nur politisch sein. Das Recht kann dabei lediglich eine unterstützende Rolle übernehmen, indem es universelle und demokratische Grundsätze absichert.
Dies ist freilich eine optimistische Annahme – „ein Hoffen auf das, was sein sollte“. Die juristische Praxis in der Türkei sieht derzeit anders aus.
Das Problem des gesetzesfernen Rechtsverständnisses
Ein weiteres zentrales Problem liegt in der Interpretation des Rechts selbst. Zwar existieren Gesetze – doch ihre Auslegung geschieht nicht neutral, sondern orientiert sich an den Interessen des Staates und der politischen Führung.
Was als „rechtliche Auslegung“ präsentiert wird, ist in vielen Fällen faktisch ein politischer Willensakt – ohne juristische Substanz. In der Praxis ersetzt die Interpretation das Gesetz.
Die Konsequenz: Das Recht verliert seinen Inhalt, und die Gesetze ihre Bedeutung.
Innere Dynamiken unzureichend – internationale Verantwortung gefragt
Wenn sich der aktuelle Prozess in der Türkei zu einem echten Friedensprozess entwickeln soll, muss über Fragen wie demokratisches Recht, verfassungsrechtliche Sicherheiten und die rechtliche Stellung der Kurd:innen ernsthaft diskutiert werden – und zwar nicht auf Basis des geltenden türkischen Rechts, sondern aus der Perspektive eines universellen und normativen Rechtsverständnisses.
In diesem Kontext kommt der europäischen Politik eine besondere Rolle zu. Sie muss politisch Einfluss nehmen und nicht nur juristisch moderieren. Denn die inneren gesellschaftlichen Dynamiken der Türkei reichen nicht aus, um einen Demokratisierungsprozess aus eigener Kraft zu tragen.
In autoritär strukturierten Staaten wie der Türkei – die sich auf ethnische Homogenität und religiöse Einheitsvorstellungen stützen – verkommt das Recht zu einem Instrument staatlicher Verwaltung. Es legitimiert administrative Maßnahmen, anstatt grundlegende Gerechtigkeit herzustellen.
*Ömer Güneş ist Rechtsanwalt von Abdullah Öcalan
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ozturk-abdullah-Ocalan-fordert-politische-reformen-und-Ubergangsgesetze-48062 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/appell-in-strassburg-vielfaltige-stimmen-fordern-freiheit-fur-abdullah-Ocalan-48184 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/eutcc-recht-auf-hoffnung-fur-Ocalan-und-andere-gefangene-garantieren-47876
Abdi: Dialog mit Damaskus und Türkei dauert an
Der Oberkommandierende der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), Mazlum Abdi, sieht Fortschritte im Dialog mit der syrischen Übergangsregierung. In einem Interview mit dem Journalisten Alan Meîş vom kurdischen Sender Ronahî TV sprach er zudem über den Kampf gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS), internationale Kooperationen und laufende Kontakte mit der Türkei.
Anlass des Gesprächs war unter anderem der Besuch des US-Sondergesandten für Syrien, Thomas Barrack, in Hesekê. „Es war ein wichtiger Besuch – sowohl in Bezug auf den Kampf gegen den IS als auch mit Blick auf den politischen Prozess mit der syrischen Regierung“, sagte Abdi. Der Besuch habe „positive Effekte“ auf ein anschließendes Treffen mit Vertretern in Damaskus gehabt.
Fortschritte bei Gesprächen mit Damaskus
Im Rahmen des Austauschs mit der Übergangsregierung sei unter anderem das sogenannte 10.-März-Abkommen erneut Thema gewesen. Bei einem Treffen mit dem selbsternannten Präsidenten Ahmed al-Scharaa sei offen über zentrale Punkte gesprochen worden. „Wir haben wichtige Fortschritte erzielt und uns auf einen allgemeinen Waffenstillstand verständigt“, so Abdi. Der Dialog müsse nun auf höherer Ebene fortgeführt werden, auch wenn es noch offene Fragen gebe.
Im Zentrum der Gespräche stehe die künftige Struktur Syriens. „Wir wollen ein dezentrales Syrien. Diese Vorstellung wird auch auf der anderen Seite geteilt“, sagte Abdi. In den kommenden Wochen werde eine Delegation der nordostsyrischen Autonomieverwaltung die neue Regierung in Damaskus besuchen. Notwendig seien vor allem verfassungsrechtliche Reformen. Auch Damaskus erkenne die Notwendigkeit von Veränderungen im Staatsaufbau.
QSD als Teil der syrischen Streitkräfte?
Bewegung gibt es offenbar auch bei der Frage, ob die QSD künftig in die regulären syrischen Streitkräfte eingegliedert werden. Bereits im 10.-März-Abkommen war dies vorgesehen. „Wir haben in diesem Punkt eine grundsätzliche Einigung erzielt, weitere Gespräche sind aber nötig“, sagte Abdi. Eine militärische Delegation der QSD werde in den kommenden Tagen nach Damaskus reisen, um die Details zu klären.
Parallel dazu sollen auch die inneren Sicherheitskräfte der Selbstverwaltung (Asayîş) – mit derzeit rund 30.000 Mitgliedern – dem syrischen Innenministerium zugeordnet werden. Eine eigene Delegation, die die Asayîş innerhalb der QSD vertritt, soll ebenfalls Gespräche in Damaskus führen.
Kooperation mit internationaler Koalition im Anti-IS-Kampf
Mit Blick auf den Kampf gegen den IS berichtete Abdi von neuen Vereinbarungen mit der internationalen Koalition. Man habe sich auf fünf operative Punkte verständigt. „Die Koalition hat auch mit Damaskus gesprochen und eine formelle Beteiligung der Regierung an der IS-Bekämpfung angeregt“, sagte Abdi. Man hoffe, dass der Kampf gegen den IS künftig eine landesweite Aufgabe werde.
Ein weiteres Ziel sei die Rückkehr aller Binnenvertriebenen – nicht nur in Nord- und Ostsyrien. „Es ist an der Zeit, dass die Menschen aus dem besetzten Efrîn, Serêkaniyê und Girê Spî an ihre Wohnorte zurückkehren“, so Abdi. Die QSD würden entsprechende Schritte vorbereiten.
Kritik an Blockaden in Aleppo
Mit Blick auf die anhaltende Blockade der Stadtteile Şêxmeqsûd und Eşrefiyê in Aleppo durch regierungsnahe Kräfte äußerte Abdi scharfe Kritik. „Die Bevölkerung dort stellt keine Bedrohung dar. Diese Angriffe sind inakzeptabel“, sagte er. Gleichzeitig lobte er den zivilen Widerstand in den Vierteln. „Die Menschen haben gezeigt, dass man ihnen nichts aufzwingen kann.“
Kurdische Rechte und Verfassungsfragen
Auch zur kurdischen Frage bezog Abdi Stellung. Die syrische Regierung sehe das Thema als „eigene Angelegenheit“, konkrete Gespräche dazu hätten bislang jedoch nicht stattgefunden. „Eine Lösung erfordert verfassungsrechtliche Änderungen – etwa die Anerkennung der kurdischen Sprache als Amtssprache in Schulen“, sagte er.
Ein spezielles Komitee solle in naher Zukunft nach Damaskus reisen, um über kulturelle und sprachliche Rechte zu verhandeln. Die kurdische Seite erwarte Fortschritte auch in zivilgesellschaftlichen und administrativen Fragen.
Bezüglich arabisch geprägter Regionen wie Deir ez-Zor und Raqqa stellte Abdi klar, dass auch dort ein dezentrales Verwaltungsmodell gelten solle. „Die Menschen dort haben sich über zehn Jahre lang selbst verwaltet und wollen dies fortsetzen.“
Gespräche mit der Türkei
Zudem bestätigte Abdi laufende Gespräche mit der Türkei. „Es gibt offene Kanäle, über die Sorgen und Bedenken ausgetauscht werden“, sagte er. Die Türkei könne eine konstruktive Rolle bei der Lösung der Syrienkrise spielen. „Ohne die Türkei ist eine Lösung kaum denkbar. Die Probleme Syriens müssen aber in erster Linie von den Syrerinnen und Syrern selbst gelöst werden.“
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mazlum-abdi-kundigt-gesprache-uber-integration-der-qsd-an-48329 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/salih-muslim-ziel-ist-uns-zur-aufgabe-unseres-systems-zu-zwingen-48285 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/annaherung-zwischen-selbstverwaltung-und-Ubergangsregierung-bei-treffen-in-damaskus-48283 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/asayis-in-aleppo-wirft-Ubergangsregierung-bruch-des-waffenstillstands-vor-48328 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-fordert-einberufung-eines-nationalen-kongresses-48319
Wie in Russland über den aktuellen Friedensnobelpreis berichtet wird
Hamas and Israel begin first prisoner exchange under ceasefire deal
Israel and Hamas began the first stage of their prisoner exchange early Monday, carried out through the International Committee of the Red Cross (ICRC), officials from both sides confirmed.
In a statement, the ICRC said it had launched a multi-phase operation to oversee the release and transfer of prisoners as part of the ceasefire agreement.
Seven Israelis have already been handed over to the Red Cross, with another 13 expected to be released at 10 a.m. local time. The first group is currently being transported to Israeli military custody, the committee said.
Red Cross buses were seen positioned outside Ofer Prison ahead of the scheduled release of Palestinian detainees.
The Palestinian Prisoners Club published a list of 1,718 Palestinians expected to be freed under the terms of the deal.
Syria Returns to OIC Trade Negotiations Committee After 14-Year Hiatus
Syria has resumed participation in the Trade Negotiating Committee of the Trade Preferential System among the Member States of the Organization of Islamic Cooperation (OIC), marking its first appearance in the forum after a 14-year suspension.
At The meeting held in Ankara, the Syrian delegation led by Samer Shannat, thanked the OIC Secretariat for inviting Syria to rejoin the negotiations after its long absence. He emphasized the need of revitalizing trade cooperation among member states, exchanging expertise, and strengthening economic partnerships.
Shannat noted that such efforts are crucial for supporting sustainable development and advancing economic integration across the OIC region.
Grüner Nero-Befehl: Der Klima-Volksentscheid macht Hamburg zur Modellstadt des Untergangs
Gestern hat die wohlstandsverblödete linksgrüne Moralschickeria in Hamburg den finalen wirtschaftlichen Untergang der Hansestadt eingeleitet, wobei die Entwicklung Pioniercharakter für die Zukunft ganz Deutschlands hat: Bei einem für die Regierung nunmehr verbindlichen Volksentscheid unterstützten 53,1 Prozent ein von “Fridays for Future”, NABU, Verdi und anderen linken C(h)ampagneros initiiertes Klimaschutzgesetz, das Hamburg dazu verpflichtet, bereits bis […]
<p>The post Grüner Nero-Befehl: Der Klima-Volksentscheid macht Hamburg zur Modellstadt des Untergangs first appeared on ANSAGE.</p>
Bürgergeld: Rollen verschwimmen – Jobcenter Beklagte ist gleichzeitig Sachverständige
Eine Leserzuschrift von Anja K. aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis zeigt, wie Jobcenter einfach Dinge behaupten, die nicht der Realität entsprechen und dadurch Eskalationen verursachen.
K. berichtet, dass gegen sie sogar ein Strafbefehl ergangen ist, obwohl sie zuvor selbst Strafanzeige gegen mehrere Beschäftigte des örtlichen Jobcenters gestellt hatte.
Brisant ist insbesondere ihr Vorwurf, eine der angezeigten Mitarbeiterinnen trete im gegen sie gerichteten Verfahren zugleich als „Geschädigte“ und als „Sachverständige“ auf. Das wirft Fragen nach Neutralität und Trennung von Rollen auf, die nicht nur juristisch bedeutsam sind.
Der lange Kampf um existenzsichernde LeistungenNach K.´s Darstellung begann der Konflikt im Jahr 2020. Sie habe seitdem um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld) kämpfen müssen – trotz mehrerer Beschlüsse des Landessozialgerichts, die ihr Ansprüche zusprachen und das Jobcenter verpflichteten, die Leistungen ordnungsgemäß zu gewähren.
Die Konsequenzen der wiederholten Leistungsversagungen beschreibt die Betroffene als existenzbedrohend: Ihr Geschäftskonto sei infolge ausbleibender Zahlungen gekündigt worden, ihre selbstständige Tätigkeit habe sie einstellen müssen, Versicherungen seien entzogen worden.
In den Behördenakten fänden sich nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen, die unmittelbar zu Ablehnungen geführt hätten.
Der Fall berührt einen empfindlichen Bereich des Sozialrechts. Leistungen der Grundsicherung sind auf Sicherung des Existenzminimums ausgerichtet; Fehlentscheidungen – ob durch Missverständnisse, Ermessensfehler oder Fehler in der Sachverhaltsaufklärung – haben schnell gravierende Folgen. Wenn Gerichte Leistungen zusprechen, ist es Aufgabe der Verwaltung, diese umgehend umzusetzen.
Kommt es hier zu Verzögerungen oder erneuten Ablehnungen auf derselben Tatsachengrundlage, ist nachvollziehbar, dass Betroffene das als Willkür erleben.
Ein Konto für zwei – Notlösung und DatenschutzBesonders heikel ist die Kontofrage. Nach der Schilderung war nach der Kündigung ihres eigenen Kontos gezwungen, das Konto ihrer Mutter für den Zahlungsverkehr mitzunutzen. Die Mutter sei Rentnerin mit weniger als 1.000 Euro monatlich und keine Angehörige der Bedarfsgemeinschaft.
Dennoch fordere das Jobcenter nun vollständige Offenlegung ihrer Kontoauszüge und deute die gemeinsame Nutzung als Verschleierung.
Hier prallen zwei Anliegen aufeinander: die Pflicht der Leistungsberechtigten zur Mitwirkung und zur Offenlegung relevanter wirtschaftlicher Verhältnisse einerseits, der Schutz Dritter und datenschutzrechtliche Schranken andererseits.
Nach allgemeinem sozialrechtlichem Rahmen sind Mitwirkungspflichten weitreichend, doch sie gelten nur gegenüber der leistungsberechtigten Person.
Greifen Prüfbitten in die Sphäre unbeteiligter Dritter ein, bedarf es einer besonderen Rechtfertigung – und einer Einzelfallabwägung, ob und in welchem Umfang Daten Dritter für die Leistungsprüfung tatsächlich erforderlich sind.
Die Nutzung eines fremden Kontos als Notlösung kann dabei erklärungsbedürftig sein, macht Dritte aber nicht automatisch zu Mitwirkungspflichtigen.
Entscheidend in diesem Zusammenhang ist, “ob und wie Zahlungsein- und -ausgänge der leistungsberechtigten Person nachvollziehbar sind, ohne über das notwendige Maß hinaus in die Privatsphäre Dritter einzudringen”, sagt Dr. Utz Anhalt, Sozialrechtsexperte unserer Redaktion.
Der Streit um Kontoauszüge: Was in der Akte steht – und was behauptet wirdWichtigster Punkt der Auseinandersetzung ist die Frage, ob vollständige, ungeschwärzte Kontoauszüge rechtzeitig vorgelegen haben. K. betont, diese Unterlagen befänden sich seit Langem vollständig in der elektronischen Akte des Jobcenters – und zwar schon vor Erlass eines ablehnenden Bescheids.
Schwärzungen, die sie zum Schutz der Daten ihrer Mutter vorgenommen habe, seien nach ihrer Darstellung sogar rückgängig gemacht worden.
Gleichwohl sei ihr erneut vorgehalten worden, die Auszüge seien unvollständig oder nur teilweise eingereicht. Abweichungen zwischen ihren eigenen Angaben und den Buchungen gebe es, so K., nicht; im Eilverfahren habe das bereits zu einem positiven Beschluss geführt.
Sollte es zu einer Diskrepanz zwischen Aktenlage und Bescheidbegründung gekommen sein, stellt sich die Frage nach der Qualitätssicherung behördlicher Entscheidungen. Elektronische Aktenführung soll Entscheidungen nachvollziehbar machen und Fehler vermeiden helfen.
Wenn aber Unterlagen vorliegen, die im Bescheid nicht berücksichtigt werden, führt das nicht nur zu prozessualen Niederlagen, sondern unterminiert auch das Vertrauen in die Verwaltungspraxis. Umgekehrt gilt: Sollten tatsächlich Lücken oder Unklarheiten bestanden haben, müssten sie transparent benannt und unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nachgefordert werden.
Von der Anzeige zum StrafbefehlAus der Kontroverse um die Aktenlage erwuchs ein strafrechtlicher Nebenstrang. Nachdem K. die aus ihrer Sicht „eindeutige, belegbare Falschbehauptung“ angezeigt hatte, erhielt sie selbst einen Strafbefehl. Begründet werde dieser, so ihre Darstellung, mit ihrer angeblichen Wut über verweigerte Leistungen und einer angeblich unzureichenden Mitwirkung. Beides weist sie zurück und verweist auf eine durchgehende Kooperation.
Doppelfunktion einer Mitarbeiterin: Unabhängigkeit als PrüfsteinBesonders problematisch ist die Rolle einer Jobcenter-Beschäftigten, die sie bereits angezeigt hatte. Diese trete in dem gegen K. geführten Strafverfahren zugleich als Geschädigte und als Sachverständige auf. In Strafverfahren sind Sachverständige grundsätzlich zur Unabhängigkeit verpflichtet.
Wer zugleich als potenziell Betroffene einer behaupteten Tat geführt wird, trägt definitionsgemäß eine eigene Interessenlage. Ob eine solche Doppelrolle rechtlich zulässig oder sachlich geboten ist, hängt vom genauen Verfahrensgegenstand ab – die Schwelle für berechtigte Befangenheitszweifel liegt in jedem Fall niedrig. Schon zur Wahrung des Anscheins der Neutralität bedarf es klarer Trennlinien; andernfalls droht der Eindruck, dass die Beurteilung des Sachverhalts nicht mehr von einer neutralen, externen Expertise getragen wird.
Der Fall führt exemplarisch vor Augen, wie konfliktanfällig die Schnittstellen zwischen Sozialverwaltung und Betroffenen sind. Mitwirkungspflichten sollen eine zügige, vollständige Sachverhaltsaufklärung sicherstellen.
Datenschutzrecht und das Prinzip der Datensparsamkeit setzen dem Grenzen. Bei Kontounterlagen hat sich in der Praxis eingebürgert, dass sensible, leistungsunerhebliche Informationen geschwärzt werden dürfen, solange Leistungsrelevantes prüfbar bleibt.
Wo genau die Grenze verläuft, ist einzelfallabhängig und häufig Gegenstand gerichtlicher Klärung. Verfahrensrechtlich ist es Aufgabe der Behörde, Anforderungen präzise zu benennen, Fristen angemessen zu setzen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Werden Gerichtsentscheidungen zugunsten der Betroffenen erlassen, sind diese bestands- und vollziehbar – faktische Vollzugsdefizite verschieben das Risiko unzulässig auf die schwächere Seite.
Der Stand des Verfahrens und die offenen FragenFür den 13. November 2025 ist nach Kaysers Angaben eine Hauptverhandlung anberaumt. Sie hat Akteneinsicht beantragt und um Beiordnung einer Pflichtverteidigung ersucht.
Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens bleibt die Kernfrage bestehen, ob Aktenlage und Bescheidbegründungen des Jobcenters auseinanderfallen, wie mit den Kontoauszügen verfahren wurde und ob die datenschutzrechtlichen Belange der Mutter hinreichend berücksichtigt wurden.
Ebenso aufklärungsbedürftig ist die Doppelrolle der genannten Mitarbeiterin und die Frage, wie Unabhängigkeit und Distanz in einem Verfahren mit erheblicher persönlicher Betroffenheit gewährleistet werden.
Der Beitrag Bürgergeld: Rollen verschwimmen – Jobcenter Beklagte ist gleichzeitig Sachverständige erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Trump ohne Friedensnobelpreis und das Bildungssystem in Russland
Erwerbsminderungsrente: Rentenkasse erstattet rückwirkend mehr als 47.000 Euro
Die Rentenversicherung muss Leistungen zur Teilhabe in Höhe von 47.440,13 Euro zahlen – und das rückwirkend. So entschied das Sozialgericht Nürnberg (S 4 R 360/20).
Versicherung lehnt Rentenantrag abDer Versicherte stellte bei der Deutschen Rentenversicherung am 05.06.2013 einen Antrag auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Die Versicherung lehnte diesen Antrag ab und wies den Widerspruch zurück. Es folgte ein Verfahren vor dem Sozialgericht.
Arbeit in BehindertenwerkstattAb April 2016 war der Betroffene bei einer AWO Werkstatt für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich angemeldet. Dies lief über die Agentur für Arbeit, da sich die Rentenversicherung nicht für zuständig erklärte.
Agentur für Arbeit fordert Erstattung von der RentenkasseDie Agentur für Arbeit übernahm zwar die Rehabilitation, stellte aber bei der Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch, da das Verfahren über die Anerkennung der Erwerbsminderung lief. Die Agentur für Arbeit ging davon aus, dass im Fall einer Gewährung der Rente die Rentenkasse Kosten der Rehabilitation tragen müsste.
Die AWO nahm den Betroffenen in das Eingangsverfahren auf und hielt es für absehbar, dass der Betroffene die Voraussetzungen für die Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen erfüllen werde.
Der Eingliederungsplan erwähnt eine paranoide Schizophrenie, ein Klinefelder-Syndrom (eine Chomosomenstörung im männlichen Geschlecht) und eine Skoliose (eine dreidimensionale Verkrümmung der Wirbelsäule).
Sozialgericht bestätigt volle ErwerbsminderungEin Gutachter im Auftrag des Sozialgerichts diagnostizierte ebenfalls eine paranoide Schizophrenie. Der Betroffene könne nur weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sein. Damit galt er als voll erwerbsgemindert. Diesen Zustand erkannte der Gutachter bereits seit 2011.
Die Rentenversicherung akzeptierte diese Einschätzung und gewährte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und ging davon aus, dass die Erwerbsminderung seit November 2011 bestand.
AWO übernimmt BetroffenenDer Mann bestand das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich der Werkstatt und die AWO übernahm ihn 2028 zur dortigen Beschäftigung. Die Agentur für Arbeit hatte für die berufliche Eingliederung 47.440,13 Euro ausgegeben.
Rentenversicherung lehnt Erstattung abNach der gewährten Rente bat der Operative Service der Agentur für Arbeit die Rentenversicherung um die Erstattung dieser Summe. Die Rentenversicherung argumentierte, die Agentur für Arbeit hätte den Antrag auf Leistungen übernommen, da am Tag der Antragstellung keine Anspruch auf eine Rente bestanden hätte. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Erstattung.
Es geht vor das SozialgerichtEs gab keine Einigung, und deshalb ging die Agentur für Arbeit vor das Sozialgericht Nürnberg, im ihren Anspruch durchzusetzen. Hier argumentierte die Rentenversicherung, dass zum Zeitpunkt des Antrags auf Leistungen kein Rentenantrag vorgelegen habe. Denn diesen habe die Rentenkasse bereits zuvor abgelehnt. Voraussetzungen für eine Erstattung seien auch nicht gegeben, weil die Erwerbsminderung rückwirkend bestätigt worden sei.
Es geht nicht um den tatsächlichen BezugDie Agentur für Arbeit argumentierte, die Voraussetzungen nach dem Sozialgesetzbuch VI (Rente) würden nicht nur vorliegen, wenn der Betroffene diese zum Zeitpunkt des Antrags auf Leistungen zur Eingliederung tatsächlich beziehe.
Es reiche vielmehr aus, dass die Voraussetzungen erfüllt seien, um die Rente zu beziehen. Dazu gehöre auch ein gestellter Rentenantrag. Das Rentenverfahrens ei nicht beendet gewesen, da das Klageverfahren zum Zeitpunkt des Antrags gelaufen sei. Um die rechtlichen Voraussetzungen zu bewerten, spiele es keine Rolle wie lange das gerichtlichen Verfahren dauere. Vielmehr ginge es darum, ob die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe vorlagen.
Dies sei hier der Fall gewesen, und deshalb müsse die Rentenkasse die Kosten übernehmen.
Richter bestätigen die Agentur für ArbeitDie Richter schlossen sich den Argumenten der Agentur für Arbeit an. Sie erklärten, dass die Rentenversicherung auch Reha-Maßnahmen trage, die keine Rente wegen Erwerbsminderung bezögen, aber Anspruch darauf hätten.
Der Gesetzgeber betone den Auftrag der Rentenversicherung zur Rehabilitation. Dieses Ziel würde beschädigt, wenn die Agentur für Arbeit Teilhabe für Versicherte übernehme, die die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllten. Auch wenn Erwerbsgeminderte noch keine Rente beziehen, ist also die Rentenversicherung zuständig.
Der Beitrag Erwerbsminderungsrente: Rentenkasse erstattet rückwirkend mehr als 47.000 Euro erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Frieden schaffen – Patriarchat entwaffnen: Bundesweites Treffen von „Women Defend Rojava“
In Hannover fand am Wochenende ein Treffen der feministischen Kampagne „Women Defend Rojava“ statt, gemeinsam mit Vertreter:innen des nordostsyrischen Frauendachverbands Kongra Star und des Netzwerks „Women Weaving the Future“. Dabei wurde der Friedensschwerpunkt „Frieden schaffen – Patriarchat entwaffnen“ reflektiert und weiterentwickelt.
Die zweitägige Zusammenkunft diente sowohl der Reflexion und Planung als auch der internen Stärkung, indem die Aktivist:innen, die an verschiedenen Orten aktiv sind, sich näher kennenlernen und untereinander Hevaltî erleben konnten. Eine Aktivistin aus Hannover bemerkte: „Ich habe gespürt, dass wir Teil einer großen Bewegung sind.“
Der inhaltliche Teil begann mit einer politischen Lageanalyse, wobei die Situation in Syrien durch eine Grußbotschaft aus dem Nordosten des Landes hervorgehoben wurde. Die Vertreterin von Kongra Star verdeutlichte: „Wenn wir nicht erfolgreich sind, werden wir viel verlieren.“
Die Analyse der politischen Geschehnisse verdeutlicht immer wieder: Die Allianz zwischen Kapital und Patriarchat ist global – feminizidale Politik greift Frauen und weitere unterdrückte Geschlechter weltweit an. Der Faschismus ist international, deshalb ist es umso wichtiger, dass der Widerstand der demokratischen Kräfte auch international ist.
Perspektiven darauf wurden gemeinsam mit dem Netzwerk Women Weaving the Future diskutiert. Die Initiative war zum großen Teil bereits bekannt unter den Anwesenden – doch wurde durch die gemeinsame Bildung und Diskussion zum Weltfrauenkonföderalismus noch einmal ein neues Feuer der Begeisterung entfacht, welches die Aktivist:innen nun in ihre Heimatorte tragen.
Diese Ideen und der Gedanke der Vernetzung wurden bei den Planungen, die weiterhin den Schwerpunkt auf Frieden legen, miteinbezogen. Zukünftig wird der Slogan „Frieden schaffen – Patriarchat entwaffnen“ durch Kernaussagen und Aktionen verstärkt. Erste Schritte wurden seit dem letzten Treffen unternommen, und die lokalen Komitees setzen den Bildungsschwerpunkt fort.
Die Kampagne beteiligte sich in diesem Sommer außerdem am „Rheinmetall entwaffnen“-Camp in Köln und war mit einem Workshop zu Hoffnung vor Ort. In der Reflexion wurde auch dies als eine Form der Bildung und Stärkung gesehen: Durch Austausch, Vernetzung und Lernen von anderen Gruppen und Bewegungen, die sich für Frieden und Demokratie einsetzen.
Die politische Situation in der Region ist und bleibt dynamisch. Und so muss auch die Kampagne flexibel bleiben und sich entsprechend der politischen Entwicklungen organisieren. Darin wurden an diesem Wochenende gute Schritte gegangen, bewerteten gemeinsam die Anwesenden am Sonntagnachmittag zu Ende ihres Treffens.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/vortrag-und-demonstration-in-jena-hoffnung-und-widerstand-48301 https://deutsch.anf-news.com/frauen/feministische-vollversammlung-fullt-horsaal-an-der-uni-jena-46237 https://deutsch.anf-news.com/frauen/hannover-ausstellung-zu-den-errungenschaften-der-frauenrevolution-gestartet-47786