«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
No Injuries in a Fire at Damascus Children’s Hospita
A fire broke out on the fifth floor at the University Children’s Hospital in Damascus, caused by an electrical short circuit, hospital officials said.
Firefighters responded promptly and managed to bring the blaze under control.
Hospital Director Diana al-Asmar told SANA that the fire started in a storage room containing medical supplies and documents for the nursing staff.
She added that there were no injuries, and the infant incubators were safely evacuated, sustaining no damage.
Donald Trump erhält angeblich COVID-19-mRNA-Booster und Grippeimpfung
Gerade letzte Woche hat US-Präsident Donald Trump eine «vertrauliche» Vereinbarung mit Pfizer-Chef Albert Bourla über Medikamentenpreise, Zölle und Investitionen getroffen. getroffen. Die Details werden verheimlicht, was in den USA für einen öffentlichen Aufschrei sorgte, es hagelte Kritik an der fehlenden Transparenz der Regierung (wir berichteten).
Am 11. Oktober gab es nun eine weitere erstaunliche Meldung: Laut einem vom Leibarzt des Weißen Hauses veröffentlichten Memorandum hat Donald Trump während einer planmäßigen Untersuchung im Walter Reed National Military Medical Center sowohl einen aktualisierten COVID-19-mRNA-Booster als auch eine Grippeimpfung erhalten.
Screenshot: Memorandum des Weißen Hauses
Das Memo, unterzeichnet von Dr. Sean Barbabella, dem Arzt des Präsidenten, erklärt, dass die Injektionen «zur Vorbereitung auf anstehende internationale Reisen» verabreicht wurden. Allerdings wurden weder Fotos noch Videoaufnahmen der Impfungen veröffentlicht.
Dies werfe Fragen auf, konstatiert der Epidemiologe Nicolas Hulscher, der auf diese Geschehnisse aufmerksam gemacht hat. Man müsse sich fragen, ob es sich um eine Marketing-Show oder einen tatsächlich nachgewiesenen medizinischen Eingriff gehandelt habe. In diese Rahmen weist Hulscher auf den kürzlich bekanntgegebenen 70-Milliarden-Dollar-Deal der Regierung mit Pfizer hin, durch den das Unternehmen sein mRNA-Imperium weiter ausbauen könne.
Sollten die Injektionen tatsächlich erfolgt sein, würde dies bedeuten, dass der Präsident gerade eine tödliche, kardiotoxische, neurotoxische, genotoxische und krebserregende Gen-Transfer-Injektion erhalten habe, betont Hulscher.
Dasselbe Memo beschreibe den Präsidenten als insgesamt in außergewöhnlich guter gesundheitlicher Verfassung, mit stabilen Stoffwechsel-, Blut- und Herz-Kreislauf-Parametern. Sein «Herzalter» liege dem Bericht zufolge etwa 14 Jahre unter seinem tatsächlichen Alter. Sollte er jedoch tatsächlich den mRNA-Booster erhalten haben, könnten genau diese Parameter bald instabil werden.
Nach Absetzung von Boluarte vereidigt Peru neuen Präsidenten
Mazlum Abdi kündigt Gespräche über Integration der QSD an
er Generalkommandant der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) Mazlum Abdi hat angekündigt, dass in Kürze eine militärische Delegation zu Gesprächen mit der syrischen Übergangsregierung nach Damaskus reisen werde. Ziel sei es, über eine mögliche strukturelle Integration der QSD in die staatlichen Sicherheitsstrukturen Syriens zu verhandeln.
„Eine militärische Kommission wird bald nach Damaskus aufbrechen, um die Details der künftigen Einbindung zu besprechen“, sagte Abdi bei einer Militärzeremonie der Anti-Terror-Einheit YAT in Nordostsyrien. Er betonte, dass die YAT auch künftig in allen Regionen Syriens im Kampf gegen die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) aktiv sein werde – im Rahmen eines übergreifenden Sicherheitskonzepts.
Botschaft zum Jahrestag
Die Ankündigung erfolgte am Rande eines offiziellen Festakts zum zehnten Jahrestag der Gründung der QSD. Die Formation war am 10. Oktober 2015 als multiethnisches Bündnis verschiedener kurdischer, arabischer und assyrischer Kampfverbände gegründet worden, um den IS zurückzudrängen und stabile Sicherheitsstrukturen in Nordostsyrien aufzubauen.
Die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) veröffentlichte zu diesem Anlass eine Erklärung, in der sie die Rolle der QSD als „Rückgrat der regionalen Stabilität“ hervorhob und die Integration in eine neue nationale Armee Syriens forderte.
„Die Zeit ist gekommen, dass die QSD ihren Platz in der zukünftigen syrischen Armee einnehmen“, heißt es in der Mitteilung. Die Kräfte hätten sich in einem Jahrzehnt des Krieges als Verteidiger:innen der territorialen Einheit Syriens und als Garant:innen für Demokratie, Gleichheit und Menschenrechte bewährt.
Strategische Rolle im Kampf gegen den IS
In der Erklärung der Autonomieverwaltung wird daran erinnert, dass die QSD während des Aufstiegs des IS eine entscheidende Rolle bei dessen territorialer Niederlage gespielt haben – in einer Zeit, in der internationale und regionale Armeen nicht erfolgreich gewesen seien. „Mit Tausenden von Gefallenen und enormen Opfern hat diese Kraft nicht nur Nordostsyrien, sondern die ganze Welt vor dem IS geschützt“, so die Erklärung. „Die QSD haben sich als Modell für interethnische Zusammenarbeit in einer der komplexesten Regionen des Nahen Ostens bewährt.“
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/asayis-in-aleppo-wirft-Ubergangsregierung-bruch-des-waffenstillstands-vor-48328 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-bekraftigen-anspruch-als-nationale-verteidigungskraft-48322 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-fordert-einberufung-eines-nationalen-kongresses-48319
Asayîş in Aleppo wirft Übergangsregierung Bruch des Waffenstillstands vor
Die Sicherheitskräfte der kurdischen Stadtteile Şêxmeqsûd und Eşrefiyê in Aleppo haben der syrischen Übergangsregierung erneut vorgeworfen, bestehende Vereinbarungen zur Deeskalation systematisch zu verletzen. In einer Erklärung warnte die Asayîş vor einer gefährlichen Eskalation in der Region. Demnach seien am Freitagabend mehrere Verstöße gegen den geltenden Waffenstillstand registriert worden. Regierungstruppen haben demnach im Umfeld des Jandul-Kreisverkehrs sowie im Industriegebiet Meamil gezielte Bewegungen vorgenommen, die als Provokationen gewertet würden. „Diese Handlungen stellen eine klare Bedrohung für Stabilität und Sicherheit in der Region dar“, heißt es in der Stellungnahme. Ziel sei offenbar, eine neue militärische Konfrontation zu provozieren, welche die Zivilbevölkerung gefährde.
Militärposten auf Friedhof
Besondere Besorgnis äußerten die Sicherheitskräfte über den Bau einer neuen Militärstellung innerhalb eines Friedhofsgeländes im Osten des Stadtteils Şêxmeqsûd, konkret im Bereich des armenischen Friedhofs im Viertel Jabanat. „Dies ist nicht nur eine Drohgebärde, sondern auch ein Akt der Respektlosigkeit gegenüber religiösen und öffentlichen Stätten“, so die Erklärung. Die Maßnahme könne als bewusste symbolische Provokation gewertet werden und stelle einen ernstzunehmenden Rückschlag für lokale Bemühungen um Stabilität dar. Die Sicherheitskräfte kündigten an, ihre Schutzmaßnahmen für die Zivilbevölkerung aufrechtzuerhalten und betonten ihre Entschlossenheit, die Sicherheit in den von ihnen kontrollierten Stadtteilen zu gewährleisten.
Forderung: Bestehende Vereinbarungen umsetzen
In der Erklärung wurde außerdem an die internationale Gemeinschaft appelliert, ihre Verantwortung für die Umsetzung bestehender Vereinbarungen wahrzunehmen und auf die syrische Übergangsregierung einzuwirken, um weitere Zwischenfälle zu verhindern. Erst am Dienstag war eine Waffenruhe zwischen der nordostsyrischen Selbstverwaltung und der selbsternannten Führung in Damaskus vereinbart worden – nicht nur für Aleppo, sondern alle Fronten und Kontaktlinien im Norden und Nordosten Syriens. Die Übereinkunft erfolgte nach schweren Angriffen sogenannter Regierungstruppen in Şêxmeqsûd und Eşrefiyê mit mehreren Toten und über 60 Verletzten.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/strassenzugang-zu-kurdischen-vierteln-in-aleppo-teilweise-wieder-geoffnet-48315 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/annaherung-zwischen-selbstverwaltung-und-Ubergangsregierung-bei-treffen-in-damaskus-48283 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zwei-tote-und-60-verletzte-nach-angriff-auf-kurdische-viertel-in-aleppo-48274
Plus 50 Prozent Pflegegeld monatlich – aber das weiß kaum jemand
Auf den ersten Blick klingt es wie ein Werbegag, doch hinter der Strategie steckt geltendes Sozialrecht: Wer den sogenannten Umwandlungsanspruch nutzt und ihn mit dem Instrument der Nachbarschaftshilfe kombiniert, kann sein Budget für private Pflegeleistungen tatsächlich deutlich ausweiten – in vielen Fällen um rund die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes oder sogar mehr.
Die Idee beruht darauf, einen Teil der nicht genutzten Pflegesachleistung in den Entlastungsbetrag zu verschieben und diesen anschließend über anerkannte Nachbarschaftshelferinnen und -helfer abzurechnen.
Wie funktioniert der Umwandlungsanspruch?Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 dürfen bis zu 40 Prozent ihres Sachleistungsbudgets (§ 36 SGB XI) in den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) überführen.
Diese Summe ist weit höher als der reguläre Entlastungsbetrag von aktuell 131 Euro im Monat, weil die Sachleistung – anders als das Pflegegeld – vier- bis fünffach so hoch ausfallen kann.
Wird der maximale Anteil umgewandelt, kürzt die Kasse zwar gleichzeitig das Pflegegeld um dieselben 40 Prozent, doch da der Sachleistungs-Topf größer ist, bleibt ein deutlicher Überschuss.
Seit der Leistungsanhebung zum 1. Januar 2025 sieht das Rechenbeispiel so aus: Bei Pflegegrad 3 lassen sich 598,80 Euro aus der Sachleistung (40 % von 1.497 Euro) in den Entlastungsbetrag umleiten; dem stehen 239,60 Euro Abzug beim Pflegegeld gegenüber.
Unter dem Strich fließen also zusätzlich 359,20 Euro pro Monat plus der reguläre Entlastungsbetrag, zusammen 490,20 Euro mehr Budget.
Welche Summen ergeben sich konkret in den einzelnen Pflegegraden?Aktualisiert auf das Leistungsniveau 2025 ergibt sich für Pflegegrad 2 ein Plus von rund 310 Euro, wodurch sich das verfügbare Monatsbudget für private Pflegeleistungen von 347 Euro auf 657 Euro erhöht.
Bei Pflegegrad 3 wächst der Topf von 599 Euro auf gut 1.089 Euro, bei Pflegegrad 4 von 800 Euro auf gut 1.355 Euro und bei Pflegegrad 5 von 990 Euro auf knapp 1.645 Euro.
Je höher der Pflegegrad, desto größer fällt die Differenz aus, weil das Sachleistungsbudget überproportional steigt. Diese Zahlen berücksichtigen bereits die gesetzliche Anpassung aller Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum Jahresbeginn 2025.
Die Nachbarschaftshilfe als Angebote zur Unterstützung im AlltagDer Entlastungsbetrag – und damit auch das zusätzlich umgewandelte Budget – darf nur für sogenannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ eingesetzt werden. Das reicht von Haushalts- und Einkaufshilfen über Begleitung bei Freizeitaktivitäten bis hin zu Beaufsichtigung oder gemeinsamen Spaziergängen.
Wichtig ist, dass die helfende Person nach Landesrecht als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer anerkannt ist. Erst dann können Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht und aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden.
Wie unterscheiden sich die Landesregelungen – z.B. Berlin und Niedersachsen?Die Anerkennungsvoraussetzungen liegen nicht im Bundes-, sondern im Landesrecht, und sie fallen erstaunlich unterschiedlich aus. In Berlin genügt ein sechsstündiger Grundkurs; die Vergütung ist auf maximal acht Euro pro Stunde begrenzt, Helfende dürfen nicht näher als zweiten Grades verwandt und nicht im selben Haushalt wohnen.
In Niedersachsen dagegen verlangt das Landesamt für Soziales ein erweitertes Führungszeugnis sowie einen 30-Stunden-Kurs; die Aufwandsentschädigung darf 85 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns nicht überschreiten, was derzeit gut zehn Euro sind.
In beiden Ländern müssen die Helfenden zusätzlich bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person registriert sein. Wer außerhalb Berlins oder Niedersachsens lebt, sollte die jeweiligen Landesregelungen prüfen; die Linksammlungen der Pflegekassen bieten hier einen soliden Einstieg.
Welche Schritte führen Schritt für Schritt zum zusätzlichen Budget?Zunächst stellt die oder der Pflegebedürftige bei der eigenen Pflegekasse formlos den Antrag auf Umwandlung von bis zu 40 Prozent der Sachleistung. Parallel lässt die Wunsch-Nachbarschaftshilfe die erforderliche Schulung absolvieren und sich offiziell anerkennen.
Nach erfolgreicher Registrierung reicht sie monatlich eine Leistungserklärung ein, in der die Stunden und der vereinbarte Stundensatz dokumentiert sind.
Die Pflegekasse überweist den Betrag entweder an die Helferin oder erstattet ihn den Angehörigen – beides ist möglich. Wichtig ist, dass das zusätzliche Budget im jeweiligen Monat tatsächlich genutzt wird; anders als beim regulären Entlastungsbetrag lassen sich nicht verbrauchte Beträge aus der Umwandlung nicht ansparen.
Welche Grenzen und Fallstricke sollten Pflegebedürftige kennen?Nicht jeder Euro bleibt zwangsläufig in der Haushaltskasse: Wird der umgewandelte Betrag in einem Monat nicht vollständig für anerkannte Nachbarschaftshilfen oder andere zugelassene Angebote verwendet, verfällt der ungenutzte Rest.
Zudem kann fehlerhafte Beratung bei der Krankenkasse dazu führen, dass Anträge zunächst abgelehnt werden. Wer darauf stößt, sollte sich nicht entmutigen lassen, sondern auf die einschlägigen Paragrafen (§§ 36, 45a, 45b SGB XI) verweisen oder Unterstützung durch einen Pflegestützpunkt suchen.
Warum ist das Modell bislang kaum bekannt?Gesetzlich möglich ist die Umwandlung seit 2017, doch erst der jüngste Ausbau der Nachbarschaftshilfe – verbunden mit mehr Anbietern von Kurzschulungen und niedrigeren Zugangshürden in vielen Ländern – macht sie für breite Kreise nutzbar.
Gleichzeitig fehlt es an flächendeckender Aufklärung: Weder Hausärztinnen noch Pflegedienste noch Kassen informieren systematisch über die Option. Dass eine korrekt beantragte Umwandlung unterm Strich ausschließlich Vorteile bietet, wird oft erst klar, wenn man die Zahlen schwarz auf weiß gegeneinanderstellt.
Fazit: Lohnt sich der Aufwand?Wer den Weg durch Antrag, Schulung und Registrierung nicht scheut, kann sein monatliches Pflegebudget spürbar steigern – bei Pflegegrad 3 aktuell um fast 500 Euro.
Der Zuschuss fließt in direkte Unterstützung im Alltag, bleibt also genau dort, wo Pflegebedürftige und ihre Familien die Entlastung am dringendsten brauchen. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und der in vielen Regionen angespannten Pflegedienst-Kapazitäten ist der Umwandlungsanspruch in Kombination mit der Nachbarschaftshilfe eine handfeste und bislang unterschätzte Chance.
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Bürgergeld: Gepfändetes Arbeitseinkommen darf das Jobcenter nicht anrechnen
Pfändbare Beiträge, die beim Arbeitseinkommen nicht ausgezahlt werden, sind kein anrechenbares Einkommen im Sinne des § 11 SGB 2. So die Aussage des Landessozialgerichts Bayern mit Urteil vom 27.11.2024 – L 11 AS 232/22 – , denn die während eines Restschuldbefreiungsverfahrens gemäß § 287 Abs. 2 InsO an den Treuhänder abgetretenen pfändbaren Beträge sind nicht als Einkommen gemäß § 11 SGB II zu berücksichtigen, denn insoweit liegen keine bereiten Mittel vor.
Einer Anrechnung stehen die Grundsätze der “bereiten Mittel” entgegenEinnahmen können nur dann als Einkommen berücksichtigt werden, wenn sie als ein zur Bedarfsdeckung “bereites Mittel” zur Verfügung stehen (BSG, Urteil vom 23.08.2011 – B 14 AS 165/10 R -).
Nur ein tatsächlich zum Lebensunterhalt einsetzbarer wertmäßiger Zuwachs macht Hilfe unnötig. Auf die Selbstleistungsfähigkeit bzw. den Nachrang der Grundsicherung kann nur verwiesen werden, wer seine existenziellen Bedürfnisse in der konkreten Lebenssituation wirklich selbst befriedigen kann.
Es kommt – und das gilt für Einkommen und Vermögen gleichermaßen – daher nicht nur darauf an, ob Vermögen bereits vorhanden ist oder sich eine Vermögensmehrung in Form von Einnahmen feststellen lässt, sondern dieses Gesamtvermögen muss auch zur Bestreitung des Lebensunterhalts eingesetzt werden können.
Dies ist hinsichtlich der vom Arbeitgeber des Klägers während des Restschuldbefreiungsverfahrens direkt an den Insolvenzverwalter abgeführten pfändbaren Beträge aber gerade nicht der Fall.
Um Restschuldbefreiung zu erlangen, muss der Schuldner im Zeitraum der Wohlverhaltensphase von sechs Jahren seine pfändbaren Forderungen an den Treuhänder abtreten (§§ 287 Abs. 2, 295 Satz 1 Nr. 4 Insolvenzordnung – InsO – in der vorliegend maßgeblichen Fassung vom 15.07.2013).
Kommt er dem nach, liegen keine bereiten Mittel vor (vgl. BSG, Urteil vom 12.06.2013 – B 14 AS – 73/12 R -; vgl. entsprechend zur Pfändung: BSG, Urteil vom 19.08.2015 – B 14 AS 43/14 R -, Urteil vom 10.05.2011 – B 4 KG 1/10 R – ).
Gericht folgt nicht dem Jobcenter, wonach der Kläger gegen die Pfändung vorgehen könnteNicht gefolgt ist das Gericht der Auffassung des Jobcenters, wonach der Leistungsempfänger die Obliegenheit gehabt hätte, gegen die rechtswidrige Pfändung seines Arbeitseinkommens vorzugehen, geht dies – unabhängig davon, dass der Abzweigung an den Insolvenzverwalter keine Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, sondern eine Abtretung gemäß § 287 Abs. 2 InsO zugrunde lag – fehl.
Weder war es dem Kläger möglich, die bereits im Rahmen des Antrags auf Restschuldbefreiung erfolgte Abtretung rückgängig zu machen, noch die Höhe der pfändbaren Beträge zu verringern.
Eine andere Rechtsauffassung ergibt sich weder aus der vom Jobcenter angeführten Entscheidung des BSG vom 24.05.2017 (Az.: B 14 AS 32/16 R) – dieser lag mit einem Arbeitgeberdarlehen ein anderer Sachverhalt zugrunde – noch aus dem vom Jobcenter vorgelegten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.01.2020 (Az. VII ZB 5/19), denn dieser betrifft allein die Ermittlung des Pfändungsfreibetrags nach § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO im Rahmen einer Unterhaltspfändung.
Anmerkung vom VerfasserSteht der als Einkommen erlangte Wertzuwachs im Zeitpunkt des Zuflusses aus Rechtsgründen noch nicht als “bereites Mittel” zur Verfügung, ist die Berücksichtigung als Einkommen zu diesem Zeitpunkt auch dann ausgeschlossen, wenn der Leistungsberechtigte auf die Realisierung des Wertes hinwirken kann.
Eine Überweisung der Hälfte der Erbschaft an den Insolvenzverwalter zum Erhalt der Restschuldbefreiung – stellt keine bereiten Mittel dar ( BSG Az. B 14 AS 73/12 R ).
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Darf das Pflegegeld bei Schulden gepfändet werden?
Das an pflegende Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen weitergeleilete Pflegegeld darf bei einer Überschuldung der Pflegenden nicht gepfändet werden. Es handelt sich nicht um ein für die Schuldentilgung pfändbares Arbeitseinkommen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 16. Januar 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: IX ZB 12/22).
Mutter pflegte eigenen SohnIm Streitfall ging es um eine überschuldete Mutter aus dem Raum Oldenburg. Die Frau pflegte und betreute, ihren bei ihr wohnenden autistischen Sohn. Da der Sohn keine häusliche Pflegehilfe in Anspruch nahm, erhielt er von der Pflegeversicherung Pflegegeld.
Dieses leitete der Sohn an seine Mutter weiter und wollte sie so finanziell für ihre geleistete Pflege unterstützen.
Der wegen der Überschuldung der Frau eingesetzte Insolvenzverwalter wollte jedoch zur Schuldentilgung auf das Pflegegeld zugreifen.
Er beantragte, dass die an die Mutter weitergeleitete Zahlung als pfändbares Arbeitseinkommen gewertet wird. Überschuldeten Arbeitnehmern steht derzeit nur ein Freibetrag von 1.339,99 Euro monatlich auf ihre Arbeitseinkommen zu. Bei Unterhaltspflichten erhöht sich der Freibetrag.
BGH sieht darin kein pfändbares ArbeitseinkommenSowohl das Landgericht Oldenburg als nun auch der BGH entschieden, dass das an die pflegende Mutter weitergeleitete Pflegegeld unpfändbar sei. Der BGH verwies in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2022 auf den gesetzlichen Sinn und Zweck des Pflegegeldes.
Danach stelle das weitergege-bene Pflegegeld kein Arbeitseinkommen für die erbrachte Pflege dar, da es sich um eine freiwillige Leistung des Pflegebedürftigen handelt.
Pflegegeld für Pflegepersonen darf nicht gepfändet werden„Es setzt vielmehr den Pflegebedürftigen in den Stand, Angehörigen und sonstigen Pflegepersonen eine materielle Anerkennung für die mit großem Einsatz und Opferbereitschaftim häuslichen Bereich sichergestellte Pflege zukommen zu lassen“, so der BGH. Das Pflegegeld sei ein „Anreiz zur Erhal-tung der Pflegebereitschaft“, betonten die Karlsruher.
Könne das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld gepfändet werden, würde dieser gesetzliche Zweck der Leistung vereitelt. Das Pflegegeld solle die Pflegeperson für ihren Einsatz belohnen und nicht deren Gläubiger begünstigen. fle/mwo
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23 Killed in Heavy Rainfall in Mexico
At least 23 people have died in Mexico because of heavy rains this week.
Mexico’s civil defense authorities on Friday reported intense rainfall in 31 out of 32 states, with the worst-affected areas being Veracruz in the east, Queretaro and Hidalgo in the centre, and the north-central state of San Luis Potosi and 1,000 homes were affected by Heavy rains .
President Claudia Sheinbaum wrote on X after a meeting with local officials and members of her Cabinet: “We are working to support the population, reopen roads and get the power back on.”
The Mexican military will help distribute aid in affected areas.
Rente: 45 Jahre Rentenbeitrag – Tappe nicht in diese Falle
Wer sein Berufsleben lang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, sehnt den Ruhestand herbei. Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, als „besonders langjährig Versicherte*r“ nach 45 Jahren Wartezeit bis zu zwei Jahre früher in Rente zu gehen – und zwar ohne Abschläge.
Was wie eine Belohnung klingt, enthält jedoch eine Tücke, die leicht übersehen wird. Wer an der falschen Stelle abbiegt, verliert den Anspruch auf die abschlagsfreie Vorverlegung und rutscht in eine Rentenart mit dauerhaften Abzügen.
Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erklärt die Regeln, das berüchtigte „Abschlagsloch“ und zeigt, worauf Betroffene besonders achten sollten.
Dr. Utz Analt: 45 Jahre Rentenbeitrag – Vorsicht vor dieser Falle 45 Jahre Wartezeit: Notwendig, aber nicht hinreichendDie zentrale Eintrittskarte zur abschlagsfreien Vorverlegung ist die Wartezeit von 45 Jahren. Dazu zählen Zeiten, in denen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geflossen sind und die als Wartezeit anerkannt werden.
Wer diese Marke erreicht, erfüllt damit die Grundvoraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Entscheidend ist jedoch nicht nur die Summe der Versicherungsjahre, sondern auch das Lebensalter. Die „zwei Jahre früher“ beziehen sich strikt auf die persönliche Regelaltersgrenze des jeweiligen Jahrgangs.
Erst wenn diese Differenz exakt zwei Jahre beträgt, wird die Rente ohne Abschläge gewährt. Wer zwar bereits 45 Jahre voll hat, sein Mindestalter für die abschlagsfreie Vorverlegung aber noch nicht erreicht, muss weiter warten – oder mit Abzügen leben.
Ein Beispiel, das aufhorchen lässtAngenommen, jemand hat mit 16 Jahren eine Ausbildung begonnen, 45 Jahre rentenversicherungspflichtig gearbeitet und ist nun 61 Jahre alt. Die 45 Jahre sind erfüllt, der Status „besonders langjährig versichert“ ist erreicht.
Liegt die Regelaltersgrenze des Jahrgangs beispielsweise bei 66 Jahren und 10 Monaten, beginnt die abschlagsfreie Vorverlegung exakt zwei Jahre davor – also mit 64 Jahren und 10 Monaten.
Das bedeutet in diesem Beispiel: Trotz erfüllter 45 Jahre sind bis zur abschlagsfreien Inanspruchnahme noch 3 Jahre und 10 Monate zu überbrücken. Wer stattdessen bereits mit 63 aufhören möchte, verlässt ungewollt die Spur der abschlagsfreien Vorverlegung.
Die eigentliche Falle: falsche Rentenart, dauerhafte AbschlägeWer vor dem frühestmöglichen abschlagsfreien Zeitpunkt in Rente geht, fällt nicht länger unter die Regelung für „besonders langjährig Versicherte“. Stattdessen greift die Altersrente für „langjährig Versicherte“ – die bereits nach 35 Jahren Wartezeit möglich ist, jedoch mit Abschlägen einhergeht.
Diese Abschläge betragen 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Über mehrere Jahre summiert sich das erheblich, bis zu einem Maximalwert von 14,4 Prozent. Anders als viele vermuten, enden diese Abzüge nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze.
Sie gelten dauerhaft – ein Leben lang. Jede Monatszahlung liegt dann für immer niedriger als sie ohne vorzeitige Inanspruchnahme wäre.
Was dauerhafte Abschläge konkret bedeutenDie Dimension wird greifbar, wenn man sie auf eine beispielhafte Rentenhöhe anwendet. Betrüge die reguläre monatliche Bruttorente 1.500 Euro, entspräche ein Abzug von zehn Prozent einem Minus von 150 Euro pro Monat.
Die Auszahlung sänke auf 1.350 Euro – nicht einmalig, sondern dauerhaft. Über Jahre hinweg addiert sich daraus eine fünfstellige Summe. Da Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anteilig von der Bruttorente berechnet werden, sinken zwar auch die absoluten Beiträge – am Ende bleibt netto jedoch ebenfalls weniger übrig. Wer frühzeitig mit Abschlägen geht, entscheidet sich damit für eine lebenslange Reduzierung des Einkommens im Alter.
Gründlich rechnen statt teuer irrenDie nüchterne Konsequenz lautet: Rechnen lohnt sich – und zwar vor der Antragstellung. Maßgeblich sind drei Größen. Erstens die individuelle Regelaltersgrenze, die sich nach dem Geburtsjahr richtet und den frühestmöglichen abschlagsfreien Vorverlegungszeitpunkt determiniert.
Zweitens die tatsächliche Höhe der zu erwartenden Rente laut aktueller Rentenauskunft. Drittens der finanzielle Effekt der Abschläge pro Monat und in Summe. Wer die 45 Jahre erfüllt hat, sollte sehr genau prüfen, ob der Abstand zur Regelaltersgrenze bereits exakt zwei Jahre beträgt. Ist das nicht der Fall, führt ein zu früher Antrag direkt in die Abschläge – und zwar unwiderruflich.
Übergänge gestalten, ohne in die Abschlagsfalle zu tappenNicht jede oder jeder kann oder will die noch verbleibenden Monate oder Jahre in Vollzeit durcharbeiten. Der Übergang lässt sich dennoch differenziert gestalten. Möglich sind Zwischenlösungen, die einen gleitenden Ausstieg erlauben, ohne die abschlagsfreie Vorverlegung zu gefährden.
In Betracht kommen je nach Lage etwa Phasen reduzierter Erwerbstätigkeit, sozialversicherungsrechtlich zulässige Überbrückungen wie Zeiten des Krankengeldbezugs oder – im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen – Arbeitslosengeld, ebenso Nebenbeschäftigungen im Minijob-Spektrum.
Entscheidend ist, dass der Rentenantrag zeitlich so gesetzt wird, dass die abschlagsfreie Zwei-Jahres-Vorverlegung nicht verfehlt wird. Da die Konstellationen höchst individuell sind, empfiehlt sich eine persönliche Beratung, bevor bindende Anträge gestellt werden.
Beratung nutzen: Komplexität ist kein SchicksalDie Wege zur vorgezogenen Altersrente sind verzweigt, die Rechtsfolgen dauerhaft. Um teure Fehlentscheidungen zu vermeiden, ist qualifizierte Beratung mehr als eine Formalie.
Anlaufstellen wie der Sozialverband VdK, der Sozialverband Deutschland (SoVD) oder der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstützen dabei, die eigene Erwerbsbiografie korrekt zu bewerten, Fristen richtig zu setzen und die passende Rentenart zu wählen.
Im Gespräch lassen sich auch alternative Übergangsszenarien entwickeln, die finanzielle Einbußen minimieren oder verhindern können.
Früh in Rente – ja, aber richtigDie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine wichtige Anerkennung jahrzehntelanger Beitragsleistung. Sie belohnt 45 Versicherungsjahre mit der Möglichkeit, bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen.
Der Preis für eine noch frühere Inanspruchnahme ist jedoch hoch: Wer zu früh abbiegt, wechselt ungewollt die Rentenart und handelt sich dauerhafte, teils zweistellige Abschläge ein.
Wer seinen Ruhestand planvoll abgesichert beginnen möchte, sollte deshalb die eigene Regelaltersgrenze kennen, den frühestmöglichen abschlagsfreien Termin exakt bestimmen, die Rentenauskunft sorgfältig durchrechnen und sich im Zweifel beraten lassen. So wird aus dem verständlichen Wunsch nach einem frühen Ruhestand kein lebenslanges Minusgeschäft.
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Rente: 38 Euro Zuschuss pro Monat – Viele Rentner wissen das nicht
Viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland leben in bitterer Armut. Oft liegt die Rente sogar unter dem im Grundgesetz garantierten Existenzminimum. Der Verein “Ein Herz für Rentner e.V.” setzt sich dafür ein, die Lebenssituation bedürftiger Senioren zu verbessern und hilft mit finanziellen Zuschüssen.
Dr. Utz Anhalt zum Rentenzuschuss Altersarmut in DeutschlandDie aktuelle Situation zeigt, dass viele Rentner in Deutschland mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.
Die Ursachen reichen von unzureichenden Renten bis hin zu ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt. Insbesondere Rentnerinnen, von denen 70 Prozent betroffen sind, sehen sich mit einer Rente von unter 900 Euro konfrontiert.
Hilfe in der NotDer Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Rentnerinnen und Rentner ab 58 Jahren in finanziellen Notlagen zu unterstützen. Der Verein unterstützt nicht nur finanziell, sondern bietet auch soziale Veranstaltungen an, um die Betroffenen aus der Einsamkeit zu holen.
Welche Hilfen können beantragt werden?Diese finanziellen Zuschüsse kann der Verein für Rentnerinnen und Rentner anbieten:
- Zuzahlungen zu Medikamenten, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden,
- Brillen,
- Fahrkarten,
- Nebenkosten- und Stromnachzahlungen,
- Waschmaschinen,
- Kühlschränke,
- Betten,
- Matratzen,
- Möbel,
- Schuhe,
- Kleidung,
- Fernseher,
- Essen auf Rädern
- Hausnotrufe
- Kleidung
- eine monatliche Unterstützung in Höhe von 38 Euro
- eine Obst- und Gemüsebox alle zwei Wochen, direkt an die Haustür geliefert
- weitere Soforthilfen nach Bedarf
- Veranstaltungsangebote gegen zermürbende Einsamkeit
Ein besonderes Angebot von “Ein Herz für Rentner e.V.” ist die regelmäßige Lieferung von frischem Obst und Gemüse direkt nach Hause. Dieser Service zielt darauf ab, den Senioren den Gang zur Tafel zu ersparen und ihnen eine respektvolle Versorgung zu ermöglichen.
Patenschaften für soziale TeilhabeDurch Patenschaften in Höhe von 38 Euro pro Monat ermöglicht die Organisation den Senioren die Teilnahme am sozialen Leben. Dies kann den Besuch im Zoo, im Café oder den Kauf einer Tageszeitung beinhalten – Aktivitäten, die das Wohlbefinden und die Lebensqualität steigern.
Wer kann einen Antrag stellen?Die finanzielle Unterstützung von richtet sich an Senioren ab 58 Jahren mit Renten zwischen 500 und ca. 960 Euro. Auch Frauen ab 70 Jahren, die mindestens zwei Kinder großgezogen haben, werden unterstützt, selbst wenn ihre Rente unterhalb des Mindestbetrags liegt.
Wichtig: Die einzige Voraussetzung ist, dass staatliche Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter oder Wohngeld beantragt wurden.
Kontakt und UnterstützungRentnerinnen und Rentner, die eine Unterstützung von “Ein Herz für Rentner e.V.” beantragen möchten, sollten Kontakt aufnehmen. Der Verein benötigt Unterlagen wie den aktuellen Rentenbescheid, Grundsicherungs- oder Wohngeldbescheid, die mit einem ausgefüllten Antragsformular eingereicht werden können, damit auch nur diejenigen einen Rentenzuschuss erhalten, die ihn benötigen.
Wo und wie kann ein Antrag gestellt werden?Einen Antrag können bedürftige Rentnerinnen und Rentner direkt online stellen. Das Antragsformular befindet sich hier. Das Formular kann am Computer ausgefüllt, ausgedruckt und dann per Post an die im Formular angegebene Adresse geschickt werden.
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Focus: Streit um Hamburgs Klima-Plan: „Das ist kein Klimaschutz, das ist Selbstmord“
Reitschuster: ÖRR und linke Zeitung erklären Schülern jetzt, was „wahr“ ist
Lost in Europe: Green Deal: Sozialdemokraten lassen sich von der EVP erpressen
SciFi: Grippe-Impfung: Die Lüge von den besonders vulnerablen älteren Menschen
Kommt bald die Kündigung? Diese 3 Anzeichen zeigen es Dir
Unerwartete Kündigungen treffen Menschen oft mit voller Wucht. Wer Anzeichen übersieht, läuft Gefahr, unvorbereitet in Verhandlungen oder gar in einen Rechtsstreit zu geraten.
Frühzeitige Wachsamkeit schafft Handlungsspielraum sagt der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Christian Lange aus Hannover: “Sie können Gespräche strukturiert führen, Beweise sichern, Verbündete einbinden und rechtliche Fristen wahren. Zugleich hilft ein nüchterner Blick auf Muster im Arbeitsalltag, zwischen normalen Reibungen und strategischer Trennungsvorbereitung zu unterscheiden.”
Erstes Anzeichen: Der Ton kippt – Distanz, Schweigen, subtile AusgrenzungWenn sich Vorgesetzte oder Personalabteilung spürbar distanzieren, sich kaum noch erkundigen, grüßen oder spontan das Gespräch suchen, ist das selten bloß Zufall.
Solche Stimmungswechsel zeigen sich oft leise, sagt Lange. “Einladungen zu Besprechungen versiegen, informelle Abstimmungen versanden, Feedback bleibt aus.”
Wichtig ist, diese Veränderungen nicht wegzuwischen, mahnt der Anwalt. Dokumentieren Sie Datum, Situation und Beteiligte. Wer Entwicklungen über Wochen nachvollziehbar festhält, erkennt Muster – und kann später konkret belegen, dass die Beziehungsebene bereits vor der eigentlichen Kündigung belastet war.
Zweites Anzeichen: Vorbereitungsschritte – Abmahnungen, BEM-Einladung, UmstrukturierungEin klassisches Frühwarnsignal sind gehäufte oder „gebündelt“ überreichte Abmahnungen. Abmahnungen dienen rechtlich der Hinweis- und Warnfunktion: Der Arbeitgeber rügt ein konkretes Fehlverhalten und kündigt an, dass Wiederholungen den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährden können.
Erst wenn diese Warnfunktion erfüllt ist, ebnet die Abmahnung typischerweise den Weg zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Inhaltlich unpräzise oder verspätete Rügen sind angreifbar; umgekehrt kann eine wirksame Abmahnung im Wiederholungsfall die Position des Arbeitgebers stärken.
Rechtlich ist die Abmahnung damit “kein Selbstzweck, sondern ein Baustein im Eskalationsschema vor einer verhaltensbedingten Kündigung”, warnt der Anwalt.
Häufig trifft es Beschäftigte mit längeren oder wiederholten Erkrankungen. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße – ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten, sobald innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit anfallen.
Das BEM soll Wege zu leidensgerechter Beschäftigung, Anpassungen des Arbeitsplatzes oder anderen Hilfen eröffnen und eine Kündigung vermeiden. Fehlt ein ordnungsgemäßes BEM, ist eine spätere krankheitsbedingte Kündigung nicht automatisch unwirksam, der Arbeitgeber trägt dann aber eine erhöhte Darlegungslast, warum mildere Mittel nicht in Betracht kamen.
Auch betriebliche Veränderungen sind deutliche Vorboten: Wird umstrukturiert, outgesourct oder schrittweise ein Aufgabenbündel entkernt, kann das der Vorbereitung einer betriebsbedingten Kündigung dienen.
Solche Kündigungen setzen nach dem Kündigungsschutzgesetz eine soziale Rechtfertigung voraus; insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen ist eine korrekte Sozialauswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern vorgeschrieben.
Entscheidend sind Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung. Wer feststellt, dass zentrale Aufgaben entzogen werden, sollte frühzeitig prüfen lassen, ob die Auswahl und die behauptete „Entbehrlichkeit“ der Stelle tragfähig sind.
Drittes Anzeichen: „Cold Firing“ – Kaltstellen statt KlartextStatt offen zu kündigen, entziehen manche Arbeitgeber schrittweise Verantwortung, reduzieren die Kommunikation auf das Nötigste und schließen Betroffene von Runden aus, die für Sichtbarkeit und Einfluss wichtig sind.
Dieses Kaltstellen untergräbt fachliche Relevanz, zermürbt psychisch und zielt nicht selten darauf, eine Eigenkündigung zu provozieren.
Für Beschäftigte ist das riskant: “Eine eigenmächtige Beendigung löst regelmäßig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld aus, sofern kein „wichtiger Grund“ vorliegt. Wer sich drängen lässt, verzichtet zudem oft auf Verhandlungsspielräume bei Abfindung oder Zeugnis”, so Lange.
Was Betroffene jetzt konkret tun solltenWer Anzeichen erkennt, braucht Struktur statt Alarm. Beginnen Sie mit einer lückenlosen Chronik: Welche Aufgaben wurden wann verlagert? Welche Besprechungen fanden ohne Sie statt? Welche Absprachen, Mails, Chat-Protokolle belegen das?
Diese Dokumentation verschafft Ihnen in Gesprächen Glaubwürdigkeit und in einem späteren Verfahren Beweisnähe. Suchen Sie danach das Gespräch – zunächst sachlich mit der direkten Führungskraft. Fragen Sie offen nach der Erwartungslage, bitten Sie um schriftliches Feedback und vereinbaren Sie Nachsteuerungstermine.
Bleibt der Eindruck der Ausgrenzung, beziehen Sie die Personalabteilung und – sofern vorhanden – den Betriebsrat ein. Der Betriebsrat hat vor jeder Kündigung ein Anhörungsrecht; eine Kündigung ohne ordnungsgemäße Anhörung ist unwirksam.
Gesundheitsfälle verdienen besondere Sorgfalt. Bei einer BEM-Einladung ist die Teilnahme freiwillig, doch taktisch oft ratsam: Wer ein ordnungsgemäßes Angebot ohne tragfähigen Grund ablehnt, nimmt dem Arbeitgeber ein wichtiges Argument gegen die Verhältnismäßigkeit nicht unbedingt aus der Hand.
Umgekehrt kann ein korrekt geführtes BEM sinnvolle Anpassungen eröffnen – oder dem Arbeitgeber zumindest abverlangen, Alternativen zur Beendigung substantiiert zu prüfen.
Der rechtliche Rahmen in Kürze – die wichtigsten StellschraubenOb eine Kündigung „sozial gerechtfertigt“ ist, beurteilt das Kündigungsschutzgesetz. Es unterscheidet personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen.
Der allgemeine Kündigungsschutz greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. In Kleinbetrieben unterhalb dieses Schwellenwerts gelten zwar die allgemeinen zivilrechtlichen Schranken, aber nicht die volle Sozialrechtfertigung des KSchG.
Für die Praxis heißt das: “Prüfen Sie immer sowohl die Wartezeit als auch die Betriebsgröße – einschließlich der anteiligen Anrechnung von Teilzeitkräften”, rät der Fachanwalt.
Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Sozialauswahl Dreh- und Angelpunkt. Der Arbeitgeber muss unter vergleichbaren Beschäftigten diejenigen auswählen, die sozial am wenigsten schutzbedürftig sind; Ausnahmen gelten etwa für Beschäftigte mit besonderen Kenntnissen oder Leistungen, deren Verbleib im berechtigten Unternehmensinteresse liegt.
Fehler in der Vergleichsgruppenbildung oder in der Gewichtung der Kriterien sind häufige Angriffspunkte.
Vor jeder Kündigung muss – sofern vorhanden – der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört werden. Fehlt die Anhörung oder ist sie inhaltlich unzureichend, ist die Kündigung unwirksam. Diese formale Hürde ist mehr als eine Förmelei; sie verschafft dem Betriebsrat Einfluss und Beschäftigten eine zusätzliche Schutzschicht.
Im Krankheitsfall ist das BEM ein gesetzlich verankerter SchutzEs ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung, konkretisiert aber den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Ohne BEM muss der Arbeitgeber im Prozess besonders detailliert darlegen, dass es keine zumutbaren Alternativen zur Beendigung gab.
Zentral sind schließlich Fristen und Folgekosten: Wer eine Kündigung angreifen will, muss binnen drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage erheben.
Versäumt man diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam. Wer seinerseits selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, sofern kein anerkannter wichtiger Grund vorliegt.
Diese beiden Dinge – Drei-Wochen-Frist und Sperrzeit – bestimmen den taktischen Korridor in nahezu jedem Fall.
Verhandlung statt Rückzug: So drehen Sie die DynamikDie im Video beschriebenen Situationen zeigen, wie Arbeitgeber ihre Verhandlungsposition stärken, indem sie Karten zurückhalten: Wer Aufgaben entzieht, Kommunikation verknappt und Abmahnungen streut, bringt Beschäftigte in die Defensive – mit dem Ziel, dass sie von selbst gehen oder zumindest günstig verhandeln.
Dem begegnen Sie am wirksamsten, indem Sie Ihre Ansprüche selbstbewusst geltend machen, gleichzeitig gesprächs- und lösungsfähig bleiben und den rechtlichen Rahmen kennen.
Häufig führt erst diese aktive Gegenwehr dazu, dass Arbeitgeber offenlegen, was sie tatsächlich wollen – sei es ein Aufhebungsvertrag, eine Versetzung oder eine einvernehmliche Trennung mit Abfindung und gutem Zeugnis.
Fazit: Wachsam, strukturiert, professionellWer Schwingungen ernst nimmt, kann Kurs halten. Beobachten Sie Veränderungen, sichern Sie Belege, holen Sie sich früh fachlichen Rat – insbesondere, wenn Aufgaben entzogen werden, mehrere Abmahnungen im Raum stehen oder ein BEM ansteht.
Kennen Sie Ihre Eckpfeiler: Geltungsbereich des Kündigungsschutzes, Sozialauswahl, Anhörung des Betriebsrats, Drei-Wochen-Frist und Sperrzeit. Mit dieser Basis verhandeln Sie auf Augenhöhe – und verhindern, dass „Cold Firing“ zur selbsterfüllenden Prophezeiung wird.
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Kündigung: Die Abfindung mit simplen Tricks verdoppeln
Das Versprechen klingt spektakulär: Einfach nichts tun, abwarten, den Arbeitgeber kommen lassen – und am Ende deutlich mehr Abfindung erzielen.
Hinter dieser zugespitzten Darstellung steckt ein erprobtes Verhandlungsmuster aus der arbeitsrechtlichen Praxis: Wer nicht vorschnell signalisiert, dass er gehen will, sondern die Initiative beim Arbeitgeber belässt und sich frühzeitig professionelle Unterstützung sichert, erhöht oft spürbar seinen finanziellen Spielraum.
Fachanwältinnen und Fachanwälte nutzen neben Rechtspositionen auch taktische Hebel, um Arbeitgebern die Risiken einer Kündigungsschutzklage oder langer Prozesse vor Augen zu führen – ein Effekt, der in vielen Fällen zu besseren Angeboten führt als spontane Eigenverhandlungen, sagt der Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover.
Erst die Gegenseite reden lassen, dann prüfen – nicht vorschnell zustimmenLange rät, im ersten Gespräch mit dem Arbeitgeber zurückhaltend zu bleiben: keine Forderung nennen, kein sofortiges Ja oder Nein, sondern Zeit gewinnen. Dieses „sich bedeckt halten“ ist ein klassischer Verhandlungsansatz.
Wer gleich Zustimmung oder eine konkrete Forderung ausspricht, nimmt sich Verhandlungsspielraum; wer signalisiert, dass ihm sein Arbeitsplatz grundsätzlich wichtig ist, zwingt den Arbeitgeber, sein Anliegen (Trennung) zu untermauern – oft mit einem ersten finanziellen Anreiz.
Arbeitsrechtliche Praxisratgeber bestätigen, dass Beschäftigte erste Angebote nicht übereilt akzeptieren sollten und Bedenkzeit einfordern dürfen; frühes Interesse an einer Trennung kann den angebotenen Betrag drücken.
Warum der erste Vorschlag selten der beste istArbeitgeber kalkulieren das Eröffnungsangebot in der Regel defensiv. Sie wissen nicht sicher, ob die Gegenseite rechtlich standhält, ob Klage erhoben wird oder wie hoch der Imageschaden eines Prozesses sein könnte.
Daher sind Erstangebote häufig ein Test – weniger ein Endpunkt. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Lange sagt, dass Abfindungshöhen Verhandlungssache sind und je nach Kündigungsrisiko, Betriebsgröße, Position der Beschäftigten und individueller Verhandlungsstärke beträchtlich variieren.
“Üblich sind Spannbreiten zwischen einem halben und einem ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, doch die tatsächliche Summe kann – je nach Drucklage – deutlich darüber liegen”, so der Anwalt.
Sobald ein erfahrener Fachanwalt eingeschaltet ist, verändert sich die Dynamik. Für Arbeitgeber steigt das Risiko, dass formale Fehler bei Kündigungen, sozialrechtliche Besonderheiten oder prozessuale Angriffspunkte konsequent genutzt werden.
Lange rät, vor einer Unterschrift anwaltlichen Rat einzuholen; Juristinnen und Juristen können nicht nur realistische Bandbreiten einschätzen, sondern auch strategisch Druck aufbauen, indem sie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ausleuchten.
“Ein rechtlich belastbares Drohpotenzial – also die glaubhafte Bereitschaft, zu klagen – ist einer der wichtigsten Hebel für höhere Abfindungen”, betont der Arbeitsrechtsexperte.
Verhandlungsmacht durch Kündigungsschutz: Wenn Kündigen schwer fällt, steigen die ChancenJe unsicherer oder riskanter eine arbeitgeberseitige Kündigung wäre, desto eher lohnt es sich für den Arbeitgeber, „Friedensgeld“ zu zahlen. Besteht allgemeiner Kündigungsschutz (in der Regel nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitäquivalenten), sind soziale Rechtfertigung, Auswahlrichtlinien und formale Vorgaben zu beachten; Fehler können zur Unwirksamkeit führen.
In dieser Lage zahlen Unternehmen häufig Abfindungen, um Prozesse zu vermeiden. Praxisquellen heben hervor, dass gerade bei zweifelhaften Kündigungsgründen oder besonderem Kündigungsschutz (z. B. Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Betriebsratsmandat) deutlich über der „Regelabfindung“ verhandelt werden kann.
Keine automatische Abfindung – aber mehrere rechtliche AnknüpfungspunkteEin verbreitetes Missverständnis lautet, jede Kündigung löse automatisch einen Abfindungsanspruch aus. Das stimmt nicht. Ein gesetzlicher Anspruch entsteht nur in eng umrissenen Konstellationen, etwa bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG, bei gerichtlicher Auflösung nach §§ 9, 10 KSchG oder über Sozialpläne, Tarif- oder Betriebsvereinbarungen.
In vielen Fällen wird eine Abfindung schlicht freiwillig vereinbart, um Rechtsunsicherheiten zu befrieden. Seröse Fachquellen unterstreichen diese Differenzierung immer wieder, weil falsche Erwartungen häufig zu taktischen Fehlern führen.
Faustformeln und Bandbreiten: Orientierung – keine GarantieAls grobe Verhandlungslinie hat sich in der Praxis die Orientierung an „0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr“ etabliert; sie spiegelt auch die gesetzliche Berechnungsgröße im Rahmen des § 1a KSchG wider.
Für Führungskräfte oder in stark streitbefangenen Fällen werden jedoch nicht selten ganze Monatsgehälter pro Jahr, Aufstockungsfaktoren, Sockelbeträge oder Multiplikatoren für Restlaufzeiten verhandelt.
“Die tatsächliche Höhe hängt von Risiken im Kündigungsschutzprozess, wirtschaftlicher Lage des Arbeitgebers, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, familienbezogenen Faktoren und individuellen Zielen der Parteien ab”, betont Lange.
Wann Gerichte Abfindungen festsetzen – und wie hoch sie ausfallen könnenKommt es zum Kündigungsschutzprozess und stellt das Gericht fest, dass Fortsetzung unzumutbar ist, kann es das Arbeitsverhältnis auf Antrag gegen Abfindung auflösen. Die gesetzlichen Obergrenzen staffeln sich nach Alter und Betriebszugehörigkeit und reichen – in besonderen Konstellationen – bis zu 18 Monatsverdiensten; bei jüngeren Beschäftigten liegt die Regelobergrenze niedriger.
Auch gerichtliche Vergleiche in Güte- oder Kammerterminen führen häufig zu Abfindungen, die sich an den Prozessrisiken orientieren. Arbeitgeber kalkulieren dabei nicht nur den möglichen Ausgang, sondern auch Lohnfortzahlungsrisiken während des Verfahrens.
Zeit ist Geld – Risiken langwieriger HängepartienDas Problem zäher, monatelanger „Vorgespräche“ ohne klare Strategie ist real: Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch überlegen, können Arbeitgeber Kündigungsgründe sammeln, Abmahnungen aussprechen, Umstrukturierungen vorantreiben oder schlicht den psychologischen Druck erhöhen.
Der Rechtsanwalt rät deshalb, Angebote zügig rechtlich prüfen zu lassen und nicht in offene Schwebephasen zu geraten, in denen Fristen verstreichen oder belastende Vorgänge dokumentiert werden. Wer Bedenkzeit braucht, sollte sie formell vereinbaren und parallel Beratung einholen.
Rechtsschutzversicherung früh einbinden: Deckung klären, bevor Kosten eskalierenViele Arbeitnehmer verfügen über eine private Rechtsschutzversicherung mit Baustein „Berufsrechtsschutz“.
Wichtig ist, vor anwaltlichen Schritten eine Deckungszusage einzuholen; sonst bleiben Betroffene womöglich auf Gebühren sitzen. Fachbeiträge berichten, dass Versicherer Deckung häufig prüfen oder anfangs begrenzen (etwa nur außergerichtlich) und dass eine Kündigungsandrohung oder ein vorgelegter Aufhebungsvertrag bereits einen Rechtsschutzfall auslösen kann – eine Praxis, die auch gerichtlich bestätigt wurde, wenn der Arbeitgeber erkennbar die Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreibt.
Anwälte übernehmen die Deckungsanfrage oft als Service, was den Einstieg in professionelle Verhandlungen erleichtert.
Drei-Wochen-Frist nach Zugang der Kündigung: Der wohl wichtigste StichtagErgeht eine schriftliche Kündigung, muss eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich binnen drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen; versäumt die Arbeitnehmerseite diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, selbst wenn sie materiell angreifbar gewesen wäre. Nachträgliche Zulassung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa bei unverschuldetem Fristversäumnis.
Dieser Termin ist strategisch wichtig: Wer klagt, schafft Druck und kann in Güteverhandlungen bessere Konditionen erzielen; wer ihn verpasst, vergibt zentrale Hebel.
Steuerfragen mitdenken: Fünftelregelung nur noch über die SteuererklärungAbfindungen sind lohnsteuerpflichtig und können den persönlichen Steuersatz durch die progressive Einkommensteuer stark erhöhen. Die sogenannte Fünftelregelung mildert diesen Effekt, indem sie eine ermäßigte Besteuerung für außerordentliche Einkünfte vorsieht.
Seit 1. Januar 2025 wird die Begünstigung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt; Beschäftigte müssen den Steuervorteil über ihre Steuererklärung geltend machen. Wer Auszahlungszeitpunkt, Zuflussjahr und Gestaltung (etwa Teilzahlungen) plant, kann Liquidität und Steuerlast beeinflussen und sollte rechtzeitig steuerlichen Rat einholen.
Sperrzeiten, Sozialleistungen und Fristen: Nebeneffekte im Blick behaltenEin Aufhebungsvertrag kann arbeitsagenturrechtliche Folgen haben: Wer das Arbeitsverhältnis freiwillig beendet oder eine vom Arbeitgeber gewünschte Beendigung aktiv unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, sofern kein wichtiger Grund oder sozial anerkannter Druck (z. B. betriebsbedingte Kündigungsandrohung mit Frist) dokumentiert ist.
Deshalb raten Ratgeber, vor Unterzeichnung arbeits- und sozialrechtliche Konsequenzen prüfen zu lassen und gegebenenfalls vertragliche Formulierungen so zu wählen, dass eine Sperrzeit vermieden oder verkürzt wird.
Praktische Schritte für Beschäftigte in einer drohenden TrennungssituationWer Signale erhält, dass der Arbeitgeber „über eine Trennung sprechen“ möchte, sollte den Gesprächsverlauf dokumentieren, nichts übereilt unterschreiben, formell Bedenkzeit verlangen und parallel arbeitsrechtliche Beratung einholen.
Es empfiehlt sich, die Rechtsschutzversicherung unverzüglich zu informieren, den Deckungsumfang zu klären und – falls später eine Kündigung ergeht – die Drei-Wochen-Frist im Kalender zu blockieren.
Erst wenn die eigene Rechtsposition geklärt ist, lohnt sich eine strukturierte Reaktion auf das Angebot des Arbeitgebers; in vielen Fällen führt bereits die bloße Einschaltung eines Fachanwalts zu nachgebesserten Angeboten.
Fazit: Ruhe bewahren, Expertise sichern, Hebel nutzenDie Strategie – “Kopf schräg legen, nichts sagen, Arbeitgeber arbeiten lassen” – ist mehr als ein Gag. Sie spiegelt den Kern erfolgreicher Abfindungsverhandlungen: eigene Kündigungsrisiken prüfen, nicht vorschnell verzichten, professionelle Unterstützung organisieren, Fristen wahren und steuerliche wie sozialrechtliche Folgewirkungen mitdenken. Wer so vorgeht, verwandelt ein anfänglich niedriges Angebot häufig in eine deutlich bessere Lösung – manchmal tatsächlich in Größenordnungen, die das „Verdoppeln“ nicht völlig unrealistisch erscheinen lassen.
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KW 41: Die Woche, in der die Bundesregierung unter Druck geriet
Die 41. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 17 neue Texte mit insgesamt 103.332 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
Liebe Leser:innen,
vor genau einer Woche stand im Wochenrückblick, dass die Bundesregierung im EU-Rat am 14. Oktober für die Chatkontrolle stimmen könnte. Auf Anfragen von uns hatte sie keine Position gegen die Überwachungspläne bezogen.
Jetzt, nur eine Woche später hat sich der Wind gedreht: Die Abstimmung im EU-Rat ist erstmal abgesagt, wohl auch weil sich die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch gegen eine „anlasslose Chatkontrolle“ positioniert hat und es so keine Mehrheit geben würde. Das wohl gefährlichste Überwachungsprojekt Europas ist vorerst wieder abgewehrt.
Im letzten Wochenrückblick stand auch, dass es nicht zu spät für Proteste sei. Und genau das hat sich bewahrheitet: Es war nicht zu spät. Aus verschiedenen Ecken der Gesellschaft gab es Gegenwind, von Bitkom über den Kinderschutzbund bis zum Messenger-Platzhirsch WhatsApp. Aber auch jede Menge wütende Menschen, die massenweise E-Mails schrieben oder anriefen, um ihren Unmut zu äußern. Eine Petition sammelte in 48 Stunden mehr als 300.000 Unterschriften. Auf unserer Startseite gab es zwischenzeitlich kein anderes Thema mehr.
Am Ende lenkte die schwarz-rote Bundesregierung ein, nicht ohne frech zu behaupten, dass sie ja schon immer gegen die anlasslose Chatkontrolle gewesen sei.
Dieser Etappensieg der Zivilgesellschaft ist ein toller Erfolg. Er zeigt, dass es sich lohnt zu protestieren. Aber das Thema Chatkontrolle ist noch lange nicht vom Tisch. Einerseits müssen wir hierzulande ganz genau schauen, was die Bundesregierung eigentlich unter der Ablehnung einer anlasslosen Chatkontrolle versteht. Meint das auch Überwachungstools wie Client-Side-Scanning? Wie sieht es mit Zugriff bei einem „Anlass“ aus? Es darf keine Technologien auf unseren Smartphones und Computern geben, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in irgendeiner Form umgehen oder schwächen. Dazu muss die Bundesregierung deutlich stehen.
Auf der anderen Seite steht im EU-Rat nur ein Teil der Mitgliedsländer gegen die Chatkontrolle. Wenn da einzelne Länder kippen, könnte die Chatkontrolle trotz des Widerstands aus Deutschland doch noch kommen. Es ist also wichtig, dass auch EU-weit Bewusstsein geschaffen wird, wie gefährlich das ist – und dass Chatkontrolle nicht zur Demokratie passt. Es bleibt also viel zu tun, wir berichten natürlich weiterhin.
Dennoch können wir uns jetzt erstmal ein Gläschen Crémant gönnen und uns freuen, dass es auch noch gute Nachrichten in dieser sonst so turbulenten Welt gibt.
Herzliche Grüße
Markus Reuter
Trugbild: Die neue EinsamkeitEigentlich sollten Unterhaltung und Erotik Menschen verbinden. Stattdessen weisen die Venus und die IFA, Leitmessen ihrer Branchen, einen anderen Weg. Von Vincent Först –
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Immer mehr Messenger sprechen sich gegen die Chatkontrolle aus. Neben Signal haben sich nun auch die Messenger WhatsApp und Threema geäußert. Chatkontrolle untergrabe die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und gefährde die Privatsphäre, Freiheit und digitale Sicherheit aller. Von Markus Reuter –
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Morgen entscheiden Innenminister Dobrindt und Justizministerin Hubig die deutsche Position zur Chatkontrolle. Am Mittwoch bereiten die EU-Staaten ihre Abstimmung vor, die nächste Woche stattfinden soll. Wir veröffentlichen den aktuellen Gesetzentwurf der dänischen Ratspräsidentschaft. Von Andre Meister –
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Klaus Landefeld, Vorstand des IT-Branchenverbandes eco, stellt sich im Interview gegen die EU-Pläne zur Chatkontrolle. Neben den massiven Grundrechtseinschränkungen kritisiert er auch die technischen Probleme. Die Qualität der Software, die verdächtige Inhalte erkennen soll, sei nicht ausreichend und zentrale technische Fragen ungeklärt. Von Constanze –
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Private Chat-Nachrichten müssen auch künftig privat bleiben, fordern zivilgesellschaftliche Organisationen in einer Online-Petition. Gerichtet an die Bundesregierung soll sie dazu beitragen, dass die im EU-Rat die Chatkontrolle ablehnt. Die deutsche Position zu den Überwachungsplänen ist maßgeblich, ob diese angenommen werden. Von Markus Reuter –
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Der Deutsche Kinderschutzbund lehnt die Chatkontrolle ab und fordert von der Bundesregierung „zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung“ im Kampf gegen sexualisierte Gewalt. Die Bundesregierung müsse sich dafür einsetzen, dass Kinderschutz mit Kinder- und Grundrechten vereinbar bleibe. Von Markus Reuter –
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Die Stimmen gegen die Chatkontrolle werden mehr und lauter. Nun hagelt es deutliche Kritik aus der Wirtschaft. Zudem warnen der Deutsche Journalistenverband und der Anwaltverein vor einer Überwachungsinfrastruktur, die schnell ausgebaut werden könnte. Von Markus Reuter –
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Mehr als 40 europäische Internetfirmen und ein großer digitaler Unternehmensverband schlagen Alarm wegen der Chatkontrolle. Sie sehen durch die Überwachungspläne Nachteile für den Standort Europa. Von Markus Reuter –
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Mit dem kommentarlosen Abschalten des Archivs hat Google nicht nur eine signifikante Datenquelle für zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Analysen von politischen Kampagnen zerstört. Die Löschung der eigenen Werbebibliothek durch Google erschwert auch die Arbeit von Aufsichtsbehörden. Ein Kommentar. Von Svea Windwehr –
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Überraschend kündigte am Dienstagnachmittag der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU an, dass es eine anlasslose Kontrolle von Chats mit der Union nicht geben würde. Das Innenministerium sagt, die Abstimmung sei noch nicht abgeschlossen. Von Markus Reuter –
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Die Vorgaben der EU für sehr große Online-Plattformen zu erfüllen, ist eine Herausforderung für die unkommerzielle Online-Enzyklopädie Wikipedia. Immerhin hat die viel weniger Ressourcen und ganz andere Strukturen als Digitalkonzerne. Doch es ist gelungen, findet die Wikimedia-Stiftung. Von Anna Ströbele Romero –
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Die breite zivilgesellschaftliche Ablehnung der Chatkontrolle und der Protest der letzten Tage haben offenbar Wirkung gezeigt. Die Bundesregierung stimmt auch unter Schwarz-Rot einer anlasslosen Chatkontrolle in der EU nicht zu. Vom Tisch ist das Thema damit noch nicht. Von Markus Reuter –
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Der Etappensieg bei der Chatkontrolle ist das Verdienst einer quicklebendigen Zivilgesellschaft, die es geschafft hat, in klugen und unerwarteten Bündnissen die Wichtigkeit des Themas allen vor Augen zu führen. Zeit, dafür Danke zu sagen. Von Markus Reuter –
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Nach langem Bangen hat sich die Bundesregierung gegen eine „anlasslose Chatkontrolle“ positioniert. Doch die Diskussion ist damit nicht beendet. Grüne und Linke im Bundestag wollen eine klare Positionierung für Verschlüsselung und gegen fragwürdige Überwachungsmaßnahmen. Von Anna Biselli –
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Aus einer Diskussion im Bundestag wird deutlich, dass es auch im Parlament eine breite Ablehnung der Chatkontrolle gibt. Viele Abgeordnete warfen der Regierung ihr langes Schweigen vor. Von Anna Biselli –
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Forschende und Mediziner:innen wollen das Erbgut von Neugeborenen analysieren. Die Molekularbiologin Isabelle Bartram warnt im Interview vor Diskriminierung durch Gen-Daten und dem Aufbau einer nationalen DNA-Datenbank. Von Leonhard Pitz –
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Was überrascht am meisten, wenn man neu ins Team bei netzpolitik.org kommt? Und warum dauert der Kampf gegen die Chatkontrolle so lange? Das und mehr besprechen wir in der neusten Folge unseres Podcasts Off/On. Von Anna Biselli –
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