Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
Witwenrente nach später Heirat: BAG kippt endlich harte Klausel
Wer erst nach dem 60. Geburtstag heiratet, darf bei einer betrieblichen Witwenrente nicht allein deshalb schlechtergestellt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat eine Klausel für unwirksam erklärt, nach der die Hinterbliebenenversorgung entfiel, wenn die Ehe nach Vollendung des 60. Lebensjahres geschlossen wurde und beim Tod noch keine fünf Jahre bestanden hatte.
Die betroffene Witwe erhält nun 675,82 Euro brutto Betriebsrente monatlich (BAG, Urteil vom 10. März 2026, Az. 3 AZR 107/25).
Damit ist die vorherige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26. Februar 2025, Az. 5 SLa 286/24, aufgehoben. Das LAG hatte die Regelung noch für zulässig gehalten.
Ehe dauerte nur ein Jahr und neun MonateDie Klägerin lebte bereits seit 2003 mit ihrem späteren Ehemann zusammen. Geheiratet wurde allerdings erst am 10. Januar 2022. Zu diesem Zeitpunkt war der Mann bereits 75 Jahre alt. Am 12. Oktober 2023 verstarb er. Die Ehe hatte damit weniger als zwei Jahre bestanden.
Der Mann war früher Arbeitnehmer eines Unternehmens gewesen und bezog seit Januar 2004 eine betriebliche Altersrente. Zuletzt erhielt er monatlich 1.228,76 Euro.
Die Versorgungsordnung versprach dem überlebenden Ehepartner grundsätzlich eine Witwen- oder Witwerrente in Höhe von 55 Prozent der zuletzt gezahlten Betriebsrente. Für die Klägerin wären das 675,82 Euro brutto monatlich gewesen.
Doch die Versorgungsordnung enthielt eine zusätzliche Einschränkung.
Nach dem 60. Geburtstag geheiratet: Witwe sollte leer ausgehenDie beanstandete Regelung bestimmte, dass keine Witwen- oder Witwerrente gezahlt wird, wenn die Ehe nach Vollendung des 60. Lebensjahres geschlossen wurde und noch keine fünf Jahre bestanden hat. Beide Voraussetzungen waren erfüllt. Deshalb lehnte die Unterstützungskasse die Hinterbliebenenrente ab.
Das Arbeitsgericht Köln und anschließend das Landesarbeitsgericht Köln hielten diesen Ausschluss zunächst für wirksam. Erst die Revision beim Bundesarbeitsgericht brachte die Wende.
Der Dritte Senat hob beide Entscheidungen auf und sprach der Witwe die Betriebsrente ab November 2023 zu.
BAG sieht unmittelbare Benachteiligung wegen des AltersDas entscheidende Problem war die Altersgrenze von 60 Jahren. Ein Arbeitnehmer, der vor seinem 60. Geburtstag heiratete, musste nach der Versorgungsordnung keine fünfjährige Mindestehedauer erfüllen. Wer dagegen erst nach dem 60. Geburtstag heiratete, verlor die Hinterbliebenenversorgung, wenn die Ehe beim Tod noch keine fünf Jahre bestanden hatte.
Das BAG sah darin eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters. Eine solche unterschiedliche Behandlung kann nach § 10 AGG zwar gerechtfertigt sein. Dafür muss die Altersgrenze jedoch einem legitimen Ziel dienen sowie angemessen und erforderlich sein. Genau daran scheiterte die konkrete Regelung.
Warum gerade die Grenze von 60 Jahren unzulässig warArbeitgeber dürfen die finanziellen Risiken einer betrieblichen Hinterbliebenenversorgung grundsätzlich begrenzen. Das BAG erkennt ausdrücklich an, dass Arbeitgeber ein legitimes Interesse daran haben, ihre Versorgungslasten kalkulierbar zu halten. Das bedeutet aber nicht, dass irgendeine Altersgrenze festgelegt werden darf.
Nach Ansicht des BAG fehlte bei der Grenze von 60 Jahren der notwendige Zusammenhang mit einem sogenannten betriebsrentenrechtlichen Strukturprinzip. Das 60. Lebensjahr markierte in dieser Versorgungsordnung weder typischerweise das Ende des Arbeitsverhältnisses noch den regulären Eintritt in die Betriebsrente.
Der normale Ruhestand orientierte sich vielmehr an der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bereits vorher in den Ruhestand zu treten, machte den 60. Geburtstag ebenfalls nicht zu einer generellen Zäsur für alle Beschäftigten.
Die Grenze von 60 Jahren war deshalb für den Ausschluss der Witwenrente zu weitgehend.
Arbeitnehmer verdienen die Hinterbliebenenversorgung auch bei später HeiratDas BAG hob zudem den Entgeltcharakter der betrieblichen Altersversorgung hervor. Eine zugesagte Hinterbliebenenversorgung wird während des Arbeitslebens erworben. Ein Arbeitnehmer, der erst im höheren Alter heiratet, erarbeitet seine betriebliche Altersversorgung grundsätzlich genauso wie ein Arbeitnehmer, der schon früher verheiratet ist.
Deshalb kann allein das Lebensalter bei der Eheschließung nicht beliebig darüber entscheiden, ob die zugesagte Versorgung später vollständig entfällt.
Auch die Kombination mit fünf Jahren Ehedauer rettete die Klausel nichtDer Versorgungsträger argumentierte, dass es sich nicht um eine reine Spätehenklausel handele. Schließlich wurde die Witwenrente nach einer Heirat ab 60 nicht dauerhaft ausgeschlossen. Bestand die Ehe mindestens fünf Jahre, konnte weiterhin ein Anspruch entstehen. Doch auch diese Kombination überzeugte das BAG nicht.
Die Altersgrenze von 60 Jahren war nicht sachgerecht mit dem Versorgungssystem verbunden. Auch die zusätzliche fünfjährige Mindestehedauer konnte diesen Fehler nicht beseitigen. Das BAG stellte sinngemäß klar, dass aus der Kombination zweier für sich nicht angemessener Einschränkungen keine angemessene Gesamtregelung wird.
Unwirksame Klausel fiel vollständig wegFür die Witwe hatte die Entscheidung erhebliche finanzielle Folgen. Das BAG ließ die Klausel ersatzlos entfallen. Danach standen der Klägerin 55 Prozent der zuletzt an ihren Ehemann gezahlten Betriebsrente zu.
Das sind 675,82 Euro brutto pro Monat ab dem 1. November 2023. Auch die seit diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Beträge sind damit geschuldet.
Nicht jede Spätehenklausel ist jetzt unwirksamAus dem Urteil folgt allerdings nicht, dass sämtliche Spätehenklauseln in Betriebsrentenregelungen unwirksam sind. Das BAG unterscheidet danach, woran der Ausschluss anknüpft. Eine Grenze kann zulässig sein, wenn sie mit einer echten Zäsur im Arbeits- und Versorgungsverhältnis verbunden ist.
Das kann beispielsweise das tatsächliche Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, der Eintritt in den Ruhestand oder eine in der Versorgungsordnung festgelegte Altersgrenze sein.
Problematisch wird dagegen eine Altersgrenze, die weitgehend losgelöst vom Ende des Arbeitsverhältnisses oder vom Eintritt des Versorgungsfalls festgelegt wird.
Gesetzliche und betriebliche Witwenrente nicht verwechselnDas Urteil betrifft ausschließlich eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung. Für die gesetzliche Witwen- und Witwerrente gelten andere Vorschriften. Dort spielt insbesondere die gesetzliche Regel zur sogenannten Versorgungsehe eine Rolle, wenn die Ehe weniger als ein Jahr bestanden hat. Diese Vorschriften waren nicht Gegenstand des BAG-Verfahrens.
Deshalb lässt sich aus dem Urteil nicht ableiten, dass die Voraussetzungen der gesetzlichen Witwenrente geändert wurden.
Ablehnung einer betrieblichen Witwenrente sollte geprüft werdenWurde eine Betriebsrente abgelehnt, weil die Ehe erst nach einem bestimmten Lebensalter geschlossen wurde oder eine vorgeschriebene Mindestehedauer nicht erreicht war, sollte die zugrunde liegende Versorgungsordnung genau geprüft werden. Der pauschale Hinweis „zu spät geheiratet“ reicht nach dem neuen BAG-Urteil jedenfalls aus.
FAQ zur Spätehenklausel bei der Witwenrente Ist jede Spätehenklausel bei einer Betriebsrente jetzt unwirksam?Nein. Das BAG hat die konkrete Klausel für unwirksam erklärt, weil die Altersgrenze von 60 Jahren in dieser Versorgungsordnung nicht typischerweise mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis oder dem Eintritt des Versorgungsfalls verbunden war.
Gilt das Urteil auch für die gesetzliche Witwenrente der Deutschen Rentenversicherung?Nein. Das Urteil betrifft eine betriebliche Hinterbliebenenrente.
Was können Betroffene tun, wenn ihre betriebliche Witwenrente wegen einer späten Heirat abgelehnt wurde?Sie sollten sich die vollständige Versorgungsordnung geben lassen und insbesondere die Spätehen- und Mindestehedauerklauseln daraufhin prüfen, ob die Grenze mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses oder dem Eintritt in die Betriebsrente verknüpft ist.
QuellenBundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.03.2026, Az. 3 AZR 107/25. (Das Bundesarbeitsgericht)
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 26.02.2025, Az. 5 SLa 286/24, aufgehoben durch BAG, Az. 3 AZR 107/25. (Das Bundesarbeitsgericht)
§§ 7 und 10 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). (Gesetze im Internet)
Der Beitrag Witwenrente nach später Heirat: BAG kippt endlich harte Klausel erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Führerscheinverlust durch den Pflegegrad? Das gilt jetzt für Betroffene
Die Sorge ist weit verbreitet: Wer einen Pflegegrad bekommt, müsse früher oder später auch seinen Führerschein abgeben. Doch so einfach ist es nicht.
Ein Pflegegrad führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis. Entscheidend ist nicht, wie viel Hilfe jemand im Alltag benötigt, sondern ob die Person noch sicher Auto fahren kann.
Pflegegrad und Fahreignung sind damit zwei völlig unterschiedliche Fragen.
Pflegegrad allein ist kein Grund für den FührerscheinentzugEin Pflegegrad beschreibt, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Bewertet wird beispielsweise, ob Unterstützung bei der Körperpflege, der Mobilität, der Ernährung oder im Umgang mit Erkrankungen notwendig ist.
Ob jemand Auto fahren kann, wird dabei nicht geprüft.
Für die Fahrerlaubnis zählt etwas anderes: Kann die Person ein Fahrzeug körperlich und geistig noch sicher führen?
Deshalb kann ein Mensch mit Pflegegrad weiterhin fahrtauglich sein. Umgekehrt kann auch jemand ohne Pflegegrad seine Fahreignung verlieren – etwa durch eine neurologische Erkrankung, starke Medikamentenwirkungen oder erhebliche Orientierungsprobleme.
Wann der Führerschein tatsächlich gefährdet istProblematisch wird nicht der Pflegegrad selbst, sondern eine Erkrankung oder Einschränkung, die das sichere Autofahren beeinträchtigt.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Demenz und andere kognitive Erkrankungen
- Folgen eines Schlaganfalls
- schwere Sehbeeinträchtigungen
- epileptische Anfälle
- erhebliche Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- starke Einschränkungen von Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit
- Orientierungsprobleme
Erweist sich jemand als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs, muss die Fahrerlaubnisbehörde handeln. Sie kann bei begründeten Zweifeln unter anderem ärztliche Gutachten oder andere Nachweise verlangen.
Entscheidend ist also immer die konkrete Fahreignung – nicht die Zahl, die hinter dem Pflegegrad steht.
Warum ein Pflegegrad wenig über die Fahreignung aussagtPflegebedürftigkeit kann völlig unterschiedliche Ursachen haben.
Ein Mensch kann beispielsweise große Schwierigkeiten beim Treppensteigen, Anziehen oder Duschen haben, geistig aber vollkommen klar und reaktionsfähig sein. Solche körperlichen Einschränkungen schließen das Autofahren nicht zwangsläufig aus.
Manchmal lassen sie sich sogar durch technische Anpassungen ausgleichen, etwa durch:
- Automatikgetriebe
- Handbedienung
- Einstiegshilfen
- umgebaute Pedale
- andere technische Fahrzeuganpassungen
Anders sieht es aus, wenn Wahrnehmung, Orientierung oder Reaktionsfähigkeit betroffen sind.
Wer Verkehrsschilder, Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeiten oder komplexe Verkehrssituationen nicht mehr zuverlässig erfassen kann, kann seine Fahreignung verlieren – unabhängig davon, ob überhaupt ein Pflegegrad besteht.
Besonders kritisch: Demenz am SteuerBei Demenz wird die Frage nach der Fahreignung besonders wichtig.
Auch hier gilt zunächst: Weder eine Demenzdiagnose noch ein Pflegegrad führen automatisch zum Führerscheinentzug.
Entscheidend ist der tatsächliche Zustand.
Bei fortgeschrittener Demenz ist sicheres Autofahren in der Regel nicht mehr möglich. Probleme können jedoch bereits früher auftreten. Typische Warnzeichen sind Schwierigkeiten mit:
- Orientierung
- Aufmerksamkeit
- Reaktionsfähigkeit
- Urteilsvermögen
- Einschätzung komplexer Verkehrssituationen
Gerade bei Demenzerkrankungen kommt hinzu, dass Betroffene ihre eigenen Einschränkungen teilweise nicht mehr realistisch einschätzen können.
Deshalb kann eine fachärztliche Beurteilung notwendig werden.
Zwei Menschen mit demselben Pflegegrad können dabei völlig unterschiedlich zu beurteilen sein: Der eine benötigt körperliche Hilfe, ist geistig aber fit. Der andere ist körperlich noch beweglich, verfährt sich jedoch regelmäßig auf vertrauten Strecken.
Für die Fahreignung ist der zweite Fall deutlich problematischer.
Körperliche Einschränkung bedeutet nicht automatisch FahrverbotAuch nach einer Operation, einem Unfall oder bei einer chronischen Erkrankung kann Autofahren weiterhin möglich sein.
Die entscheidende Frage lautet: Kann das Fahrzeug noch sicher bedient werden?
Ist das mit technischen Hilfen möglich, kommen statt eines vollständigen Führerscheinentzugs auch Auflagen oder Beschränkungen infrage.
Denkbar sind beispielsweise:
- ein angepasstes Fahrzeug
- eine vorgeschriebene Getriebeart
- technische Hilfsmittel
- ein Gutachten
- eine Fahrprobe
Die Fahrerlaubnis kennt also nicht nur „geeignet“ oder „ungeeignet“. In manchen Fällen sind Zwischenlösungen möglich.
Fahrer müssen ihre Fahrtüchtigkeit selbst einschätzenUnabhängig vom Pflegegrad gilt: Wer sich ans Steuer setzt, muss fahrtüchtig sein.
Das betrifft nicht nur dauerhafte Erkrankungen. Auch vorübergehende Probleme können Autofahren gefährlich machen, etwa:
- starke Medikamente
- Schwindel
- akute Schmerzen
- starke Müdigkeit
- Erschöpfung
- plötzlich auftretende gesundheitliche Beschwerden
Wer trotz deutlicher Einschränkungen fährt und einen Unfall verursacht, riskiert nicht nur seinen Führerschein. Es können auch strafrechtliche, haftungsrechtliche und versicherungsrechtliche Folgen entstehen.
Eine feste Regel wie „Ab Pflegegrad 3 darf nicht mehr gefahren werden“ gibt es dagegen nicht.
Warnzeichen sollten Angehörige ernst nehmenFür Angehörige ist die Situation häufig schwierig. Sie bemerken Veränderungen früher als die betroffene Person selbst.
Besonders aufmerksam sollte man werden, wenn jemand:
- sich auf bekannten Strecken wiederholt verfährt
- Verkehrszeichen übersieht
- beim Einordnen große Probleme hat
- Gas und Bremse verwechselt
- deutlich langsamer reagiert
- im dichten Verkehr schnell überfordert ist
- gefährliche Situationen falsch einschätzt
Solche Auffälligkeiten sollten nicht ignoriert werden.
Ein frühes Gespräch und eine ärztliche Einschätzung können helfen, bevor es zu einem Unfall oder einem behördlichen Verfahren kommt.
In manchen Fällen kann auch eine freiwillige Einschränkung sinnvoll sein, beispielsweise nur noch tagsüber oder auf vertrauten Strecken zu fahren – sofern die Fahreignung grundsätzlich noch besteht.
Muss ein Pflegegrad der Führerscheinstelle gemeldet werden?Nein. Eine allgemeine Meldepflicht für einen Pflegegrad gibt es nicht.
Auch die Pflegekasse entscheidet nicht über die Fahrerlaubnis.
Erst wenn konkrete Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Fahreignung begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde tätig werden. Solche Hinweise können beispielsweise aus Unfällen, Polizeiberichten oder anderen Auffälligkeiten entstehen.
Auch dann geht es nicht um den Pflegegrad, sondern um die Frage, ob die betroffene Person noch sicher fahren kann.
Was passiert, wenn die Behörde Zweifel hat?Bestehen begründete Zweifel an der Fahreignung, kann die Fahrerlaubnisbehörde weitere Nachweise verlangen.
Je nach Fall kommen etwa infrage:
- ärztliche oder fachärztliche Gutachten
- ein medizinisch-psychologisches Gutachten
- technische Gutachten
- eine Fahrprobe
Das Ergebnis kann unterschiedlich ausfallen: Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, wird mit Auflagen versehen oder muss entzogen werden.
Wichtig ist: Wird eine Begutachtung rechtmäßig angeordnet und nicht vorgelegt, kann das erhebliche Folgen haben. Die Behörde kann daraus unter bestimmten Voraussetzungen auf fehlende Fahreignung schließen.
Einfach nicht zu reagieren, löst das Problem daher nicht.
Pflegegrad und Führerschein im Überblick Frage Antwort Führt ein Pflegegrad automatisch zum Führerscheinverlust? Nein. Ein Pflegegrad allein ist kein Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis. Worauf kommt es an? Entscheidend ist die tatsächliche körperliche und geistige Fahreignung. Darf man mit Pflegegrad Auto fahren? Ja, wenn sicheres Fahren weiterhin möglich ist. Wann kann die Führerscheinstelle eingreifen? Wenn konkrete Tatsachen Zweifel an der Fahreignung begründen. Muss der Pflegegrad gemeldet werden? Nein, eine allgemeine Meldepflicht gibt es nicht. Gibt es Alternativen zum Führerscheinentzug? Ja. Je nach Fall sind Auflagen, technische Anpassungen oder Beschränkungen möglich. Beispiel: Pflegegrad 2 und trotzdem weiter Auto fahrenEine 78-jährige Frau erhält Pflegegrad 2. Sie benötigt Hilfe beim Duschen, Anziehen und bei einigen Wegen im Haus.
Geistig ist sie jedoch klar, kann sich sicher orientieren und fährt seit Jahren mit einem Automatikfahrzeug nur kurze Strecken in ihrer vertrauten Umgebung.
Allein durch den Pflegegrad verliert sie ihren Führerschein nicht.
Solange sie das Fahrzeug sicher bedienen kann und keine Erkrankung ihre Fahreignung beeinträchtigt, kann sie grundsätzlich weiterfahren.
Anders wäre die Situation, wenn zusätzlich eine beginnende Demenz mit deutlichen Orientierungsproblemen festgestellt würde und sie sich wiederholt auf bekannten Strecken verfährt.
Dann könnten Zweifel an ihrer Fahreignung entstehen und eine fachärztliche Begutachtung erforderlich werden.
Über die Fahrerlaubnis entscheidet dann die tatsächliche Fahreignung – nicht Pflegegrad 2.
Fazit: Nicht der Pflegegrad entscheidetEin Pflegegrad bedeutet nicht automatisch das Ende des Autofahrens.
Er sagt aus, wie viel Unterstützung jemand im Alltag benötigt. Für den Führerschein ist dagegen entscheidend, ob die Person noch körperlich und geistig in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.
Gerade bei rein körperlichen Einschränkungen kann Autofahren mit technischen Hilfen weiterhin möglich sein. Kritischer wird es, wenn Orientierung, Wahrnehmung, Reaktionsfähigkeit oder Urteilsvermögen nachlassen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:
„Welchen Pflegegrad hat die Person?“
Sondern:
„Kann sie noch sicher Auto fahren?“
Der Beitrag Führerscheinverlust durch den Pflegegrad? Das gilt jetzt für Betroffene erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Halide Türkoğlu: Friedenstisch ohne Frauen ist unvollständig
Die Sprecherin des Frauenrats der DEM-Partei, Halide Türkoğlu, fordert eine verbindliche Beteiligung von Frauen an den Gremien und Monitoring-Strukturen, die im Zuge des Rahmengesetzes geschaffen werden sollen. Frauen dürften im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft nicht lediglich angehört werden, sondern müssten dessen politische und institutionelle Gestaltung mitbestimmen. „Ein Friedenstisch ohne Frauen ist unvollständig. Kommissionen ohne Frauen sind unvollständig. Ein Demokratisierungsprozess ohne Frauen ist unvollständig“, erklärte Türkoğlu auf einer Pressekonferenz am Sitz der DEM-Partei. Sie forderte sowohl eine angemessene Frauenvertretung in den vorgesehenen Gremien als auch eine eigenständige Frauenkommission, in der Parlamentarierinnen und unabhängige Frauenorganisationen den weiteren Prozess gemeinsam begleiten.
„Dieses Problem heißt kurdische Frage“
Das mit großer Mehrheit von der Nationalversammlung verabschiedete Rahmengesetz bezeichnete Türkoğlu trotz seiner Defizite als wichtige rechtliche Grundlage für die nächsten Schritte. Der mit Abdullah Öcalans Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft vom 27. Februar 2025 eingeleitete Prozess habe damit eine neue rechtliche und politische Schwelle erreicht. Gleichzeitig wandte die Politikerin sich gegen eine sicherheitspolitische Reduzierung des Konflikts. „Dieses Problem heißt kurdische Frage. Es ist die Frage der Leugnung der Existenz und Sprache des kurdischen Volkes“, sagte Türkoğlu. Mit dieser Leugnung seien Krieg und Konflikt sowie eine Vertiefung von Armut, Gewalt und Ausbeutung einhergegangen. Es gehe daher ebenso um Demokratie, Gerechtigkeit und Freiheit.
Das Rahmengesetz sei vor diesem Hintergrund nicht die Lösung selbst, sondern die „Keimzelle“ einer rechtlichen und politischen Grundlage, die den Weg für eine demokratische Lösung öffnen könne. Der weitere Prozess müsse auf einem möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens aufbauen.
Frauen sollen den Prozess selbst begleiten
Türkoğlu wandte sich insbesondere an die weiblichen Abgeordneten, die dem Rahmengesetz zugestimmt haben. „Lasst uns diesen Prozess gemeinsam begleiten. Lasst uns Frauengremien schaffen und Monitoring und Begleitung gemeinsam übernehmen“, erklärte sie. Dass im Nationalen Sicherheitsrat (MGK) keine Ministerin vertreten sei, kritisierte Türkoğlu ebenfalls. Sie wolle deshalb das Gespräch mit der Familienministerin suchen, stellte zugleich jedoch klar, dass die Friedensfrage keinesfalls auf den Zuständigkeitsbereich des Familienministeriums reduziert werden könne. Die stärkste Stimme im Übergang von einer jahrzehntelangen Sicherheitspolitik zu demokratischer Politik müsse von Frauen kommen. Sie hätten Krieg und Konflikt nicht abstrakt erlebt, sondern deren Folgen über Jahrzehnte getragen – durch den Verlust von Angehörigen, Vertreibung und Migration, Armut, Gefängnisse sowie rassistische und sexistische Gewalt.
„Kann es einen stärkeren Aufruf zum Frieden geben?“
Türkoğlu erinnerte dabei an Frauen und Mütter, die trotz eigener Verluste am Frieden festgehalten haben. Sie zitierte unter anderem Ayşe Bülbül, die Mutter von Eren Bülbül, der 2017 im Alter von 15 Jahren in Trabzon bei einem Schusswechsel zwischen der türkischen Armee und der PKK getötet wurde, nachdem er Soldaten bei einer Operation begleitete,: „Ich unterstütze den Frieden. Ich kann nicht akzeptieren, dass andere Mütter weitere Kinder verlieren. Was soll ich denn tun, wenn nicht den Frieden verteidigen?“ Auch die Mutter des zwölfjährigen Nihat Kazanhan, der 2015 in Cizîr (tr. Cizre) durch einen Polizeischuss getötet wurde, habe erklärt: „Trotz allem will ich Frieden.“ Eine andere Mutter, die ihre Tochter im Krieg verlor, habe lediglich darum gebeten, wenigstens ein Grab zu haben, das sie besuchen könne. „Kann es einen stärkeren Aufruf zum Frieden geben?“, fragte Türkoğlu.
Dass Frauen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen, ethnischen und religiösen Gemeinschaften trotz erlebter Gewalt für Gleichheit, Zusammenleben und Frieden eintreten, zeige zugleich, dass aus gemeinsamem Leid ein Wille zum gemeinsamen Leben entstehen könne. Deshalb reiche es nicht aus, Frauen lediglich in parlamentarischen Kommissionen anzuhören: „Frauen sind Subjekte dieses Prozesses. Gesellschaftlicher Frieden muss gemeinsam mit Frauen aufgebaut werden.“ Türkoğlu kündigte an, dass der DEM-Frauenrat dabei keine beobachtende Rolle einnehmen werde: „Wir werden nicht in einer Position des Zuschauens bleiben, sondern weiterhin eine aufbauende Rolle einnehmen.“
„In den Gefängnissen kann kein anderes Recht gelten“
Diese Perspektive müsse sich auch in den Gefängnissen niederschlagen. Es sei nicht hinnehmbar, öffentlich über Frieden und die Freiheit von Gefangenen zu sprechen, während gleichzeitig schwere Rechtsverletzungen in den Haftanstalten fortbestünden. „Während draußen über Frieden gesprochen wird, kann in den Gefängnissen kein anderes Recht gelten“, erklärte Türkoğlu. Sie verwies auf den Halbjahresbericht des Verbands freiheitlicher Jurist:innen (ÖHD) und der Gefangenensolidarität MED TUHAD-FED, der fortdauernde Rechtsverletzungen in den Gefängnissen dokumentiert. Weibliche Gefangene seien unter anderem mit Problemen beim Zugang zu Hygieneartikeln und frauenspezifischer Gesundheitsversorgung sowie mit Verletzungen ihrer Privatsphäre konfrontiert. Hinzu kämen Haftverlängerungen durch willkürliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Beobachtungsausschüsse. „Eine wirkliche Demokratisierung ist nur in dem Maße von Bedeutung, wie sie das Leben derjenigen erreicht, die sich in der schwierigsten Lage befinden“, sagte Türkoğlu.
Festnahme Nuarîns widerspricht Rückkehrdebatte
Als weiteren Widerspruch zur gegenwärtigen politischen Phase nannte Türkoğlu die Festnahme der kurdischen Musikerin Nuarîn. „Während über die Rückkehr von Menschen aus dem Exil gesprochen wird, ist die Künstlerin nach elf Jahren in Europa bei ihrer Einreise am Flughafen Çukurova festgenommen und zwei Tage in Polizeigewahrsam gehalten worden“, kritisierte die Frauenratssprecherin. Nuarîn wurde anschließend unter Auflagen freigelassen. Gegen sie wurde wegen ihrer künstlerischen und kulturellen Arbeit im Kulturzentrum Mesopotamien (NÇM) im Jahr 2014 der Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer Organisation“ erhoben. „Kurdische Künstlerinnen sind auf diesem Land das Gedächtnis sowohl des Schmerzes als auch des Widerstands“, erklärte Türkoğlu. Kunst in unterschiedlichen Sprachen und Identitäten sei Teil des Reichtums einer demokratischen Gesellschaft. Zugleich wandte sie sich gegen Zugangssperren für Nachrichtenagenturen und Medien von Frauen.
Frieden muss das Leben von Frauen verändern
Türkoğlu weitete ihren Friedensbegriff im weiteren Verlauf der Rede auf die sozialen Verhältnisse aus. Am Tod von Nurten Kandemir und ihrem an Leukämie erkrankten und behinderten Sohn Barış Kandemir in Izmir kritisierte sie insbesondere die gesellschaftliche Verlagerung von Sorgearbeit auf Frauen. Der Fall könne nicht als individuelle „Familientragödie“ oder psychische Krise einer Mutter abgetan werden. Dahinter stehe vielmehr ein System, das staatliche Verantwortung für Pflege und Versorgung auf Frauen abwälze und ihre Arbeit unsichtbar mache. Türkoğlu forderte deshalb wirksame öffentliche Strukturen für Sorgearbeit.
Auch patriarchale Gewalt und Feminizide seien mit der Frage gesellschaftlichen Friedens verbunden. Nach einer Recherche der Frauennachrichtenagentur Jin News wurden im Juli mindestens 25 Frauen von Männern getötet, weitere 27 Todesfälle wurden als verdächtig registriert. Türkoğlu forderte die Rückkehr zur Istanbul-Konvention und eine Justiz, die das Leben von Frauen schützt. Ihre Maßgabe für den Friedensprozess formulierte sie entsprechend umfassend: „Wenn Frieden die Lebensbereiche von Frauen nicht erreicht, wenn Gewalt und die Last der Sorgearbeit für Frauen nicht abnehmen, dann ist dieser Frieden unvollständig.“
Aufklärung der Vorwürfe von Paula Maier gefordert
Türkoğlu thematisierte außerdem schwere Gewaltvorwürfe der deutschen Internationalistin Paula Maier. Maier hatte nach eigenen Angaben nach ihrer Festnahme im Januar in Istanbul körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt bis hin zu Vergewaltigung erlebt. Sie erklärte, während des Transports geschlagen und anschließend mehrere Tage in einem Abschiebezentrum in Einzelhaft festgehalten worden zu sein. Türkoğlu forderte eine unabhängige und umfassende Untersuchung der Vorwürfe sowie eine strafrechtliche Aufarbeitung. Verantwortlich seien nicht nur mögliche unmittelbare Täter, sondern auch staatliche Stellen, die Gewalt ermöglichten, duldeten oder ihrer Verantwortung nicht nachkämen. Sie zitierte Maier mit den Worten: „Das ist nicht nur meine Geschichte, sondern die Geschichte vieler Frauen.“ Die Aufgabe bestehe darin, solche Erfahrungen in eine Geschichte des Widerstands gegen sexualisierte Gewalt zu verwandeln.
„Ohne die Stimme der Frauen gibt es keinen wirklichen Frieden“
Zum Abschluss stellte Türkoğlu die Forderungen des DEM-Frauenrats in einen regionalen Zusammenhang. Frauen seien im gesamten Nahen Osten von Krieg, Besatzung, Vertreibung und patriarchaler Gewalt betroffen. Die Friedensperspektive müsse deshalb über Staatsgrenzen hinweg gedacht und durch eine stärkere internationale Organisierung von Frauen getragen werden. Die Kämpfe einer Frau in Iran, einer ezidischen Überlebenden des Genozids in Şengal, einer Mutter, die ihr Kind im Krieg verloren hat, und der seit Jahren für Gerechtigkeit kämpfenden Frauen in der Türkei seien durch die Forderung nach Leben und Freiheit miteinander verbunden.
Für Türkoğlu entscheidet sich deshalb auch die gesellschaftliche Tragfähigkeit des gegenwärtigen Prozesses an der Beteiligung von Frauen: „Ohne die Stimme der Frauen gibt es keinen wirklichen Frieden. Ein Prozess, in dem Frauen keine handelnden Subjekte sind, kann nicht gesellschaftlich verankert werden.“ Nun gelte es, die Organisierung und die gesellschaftliche Verankerung des Friedens weiter auszubauen: „Als Frauen, die die Last des Krieges getragen haben, werden wir uns auch der Verantwortung für den Frieden nicht entziehen. Diesen Weg werden wir mit der Stimme, der Organisierung und dem Willen der Frauen weitergehen.“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52347 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52410 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52433
Deutsche Aktivistin berichtet von Folter und Vergewaltigung in türkischem Gewahrsam
Die deutsche Aktivistin Paula Maier hat schwere Vorwürfe gegen türkische Sicherheitskräfte erhoben. Nach ihrer Festnahme während einer internationalen Delegationsreise durch Nordkurdistan im Januar sei sie körperlicher und psychischer Folter ausgesetzt und während der Einzelhaft in einem Abschiebezentrum in Istanbul von einem türkischen Beamten vergewaltigt worden. Die Föderation Klassenkämpferischer Organisationen (FKO), der Maier angehört, hat ihren Bericht kürzlich öffentlich gemacht. Die Kurdische Frauenbewegung in Europa TJK-E fordert eine umfassende juristische Aufklärung und Konsequenzen für die Verantwortlichen.
Maier war im Januar mit einer Delegation nach Nordkurdistan gereist. Die 16-köpfige Gruppe, der 13 Frauen angehörten, war auf Einladung der DEM-Partei nach Amed (tr. Diyarbakır), Nisêbîn (Nusaybin) und Mêrdîn (Mardin) gekommen. Anlass der Reise war die damalige Offensive der syrischen Übergangsregierung und ihrer Milizen gegen die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien. Die Delegation wollte sich vor Ort über die Situation informieren und besuchte demokratische Initiativen, Vereine und politische Parteien. Am fünften Tag wurde die Gruppe auf dem Weg zu einer Pressekonferenz in Mêrdîn von der türkischen Militärpolizei gestoppt und festgenommen. Die Delegationsmitglieder wurden zunächst auf eine Polizeiwache in Mêrdîn gebracht und später in ein Abschiebezentrum am internationalen Flughafen Istanbul überstellt.
„Sie traten und schlugen auf uns ein“
Über die Behandlung in staatlichem Gewahrsam berichtet Maier von körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt. Den Festgehaltenen sei unter anderem Schlaf verweigert worden. „Wir durften weder die Augen schließen noch schlafen oder uns anlehnen oder sitzen. Sie traten und schlugen auf uns ein, teilweise bis zur Bewusstlosigkeit. Wir wurden beleidigt und bespuckt“, schildert Maier. Auch geflochtene Haare seien ausgerissen oder zur sexualisierten Erniedrigung benutzt worden. Zudem seien die Delegationsmitglieder gezwungen worden, Aufnahmen misshandelter Kämpfer:innen anzusehen. Sicherheitskräfte hätten ihnen auch Videos gezeigt, welche die Delegation während ihrer Reise aufgenommen hatte, und gedroht, die darauf zu sehenden Personen würden nie wieder aus türkischer Haft freikommen. Maier erhebt darüber hinaus einen Vergewaltigungsvorwurf gegen einen türkischen Beamten. „In der Zeit in der Einzelzelle wurde ich von einem türkischen Beamten vergewaltigt“, erklärt die Aktivistin in ihrem jetzt veröffentlichten Bericht.
„Es ist nicht nur meine Geschichte“
Die FKO wertet die von den Delegationsteilnehmer:innen geschilderte Gewalt als Angriff auf politische Aktivist:innen und auf die demokratischen und frauenpolitischen Errungenschaften, mit denen sich die Delegation solidarisiert hatte. Auch Maier ordnet ihre Erfahrungen in diesen Zusammenhang ein. „Was im Januar in Rojava passiert ist, war der Versuch, die Errungenschaften der Revolution zu zerstören und die kurdische Befreiungsbewegung zu vernichten. Es ging um nichts weniger als um die Existenz und das Überleben dieses revolutionären Projekts“, erklärt sie. Ihre eigene Gewalterfahrung will Maier dabei nicht als isolierten Fall verstanden wissen. Sie verweist darauf, dass sexualisierte Gewalt zahlreiche Frauen trifft und der Widerstand dagegen eine gemeinsame Grundlage feministischer Kämpfe bildet. „Ich teile diese Erfahrung mit vielen weiteren Frauen. Es ist nicht nur meine Geschichte, es ist die Geschichte vieler Frauen“, sagt Maier. „Und vor allem ist der Kampf gegen sexualisierte Gewalt eine Geschichte, die uns als Frauen alle vereint. Es liegt an uns allen, diese Erfahrungen in eine Geschichte des Widerstandes zu entwickeln.“
TJK-E: Sexualisierte Gewalt ist ein Mittel der Herrschaft
Die kurdische Frauenbewegung ordnet die von Paula Maier erhobenen Vorwürfe in die Geschichte patriarchaler Gewalt gegen Frauen ein. Herrschaft richte sich dabei insbesondere gegen Körper, Willen und Selbstbestimmung von Frauen. „Die gegen Frauen gerichtete männliche Mentalität hat sich im Laufe der Geschichte besonders deutlich im Angriff auf die Würde und den Körper von Frauen gezeigt“, erklärte die TJK-E. „Durch Gewalt, Feminizide, Vergewaltigung und psychologische Angriffe wird Herrschaft über Frauen ausgeübt und versucht, ihr Leben, ihren Willen und ihren Körper unter Kontrolle zu bringen.“
Dass Maier als Teilnehmerin einer internationalen Delegation festgenommen worden sei und in einem staatlichen Abschiebezentrum sexualisierte Gewalt erfahren habe, zeige, wie sich patriarchale Herrschaft innerhalb staatlicher Strukturen ausdrücke. „Die Vorwürfe dürfen deshalb nicht lediglich als individueller Vorfall behandelt, sondern müssen im Zusammenhang mit den systematischen Dimensionen von Gewalt und Repression gegen Frauen betrachtet werden.“
„Staatliche Strukturen dürfen Täter nicht schützen“
Die TJK-E fordert eine vollständige juristische Aufklärung der von Maier geschilderten Vorgänge und die Ermittlung sämtlicher Verantwortlicher. Staatliche Institutionen könnten dabei nicht einerseits Teil der erhobenen Vorwürfe sein und sich andererseits ihrer Verantwortung für deren Aufklärung entziehen. „Es ist nicht hinnehmbar, sich der Verantwortung zu entziehen, indem hinter der Gewalt gegen Frauen staatliche Mechanismen stehen“, heißt es konkret in der Erklärung. „Der Einsatz staatlicher Strukturen darf nicht bedeuten, dass das Geschehene vertuscht oder Täter geschützt werden.“ Gerade daraus erwachse eine besondere staatliche Verantwortung: „Im Gegenteil besteht die Verantwortung des Staates darin, solche Vorfälle in all ihren Dimensionen aufzuklären und dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen vor dem Gesetz Rechenschaft ablegen.“ Für die TJK-E ist die strafrechtliche Konsequenz dabei nicht von der gesellschaftlichen Dimension zu trennen. Die Bestrafung von Tätern und Verantwortlichen sei „einer der grundlegenden Maßstäbe dafür, dass Gerechtigkeit hergestellt und die Wahrheit ans Licht gebracht wird“.
„Der Frauenkampf wird weiter wachsen“
Die Frauenbewegung stellt den Fall zugleich in den Zusammenhang des internationalen Kampfes gegen patriarchale Gewalt. Die im 21. Jahrhundert fortdauernden Feminizide und Gewaltpolitiken seien Ausdruck eines patriarchalen Systems, das seine Herrschaft gegen die Rechte, Freiheit und den Willen von Frauen verteidige. Die TJK-E kündigte an, den Widerstand dagegen weiter auszubauen: „Der Frauenkampf, der sich im 21. Jahrhundert auf der Grundlage der Freiheit der Frau entwickelt, wird gegenüber dem männlich dominierten Herrschaftssystem weiter erstarken und wachsen.“ Die Organisierung von Frauen sei dabei entscheidend, um diejenigen wieder hörbar zu machen, „die uns entrissen wurden und deren Stimmen zum Schweigen gebracht werden sollten“. Die TJK-E erklärte: „Durch den Kampf organisierter Frauen werden ihre Stimmen wieder zu hören sein; Gerechtigkeit und Wahrheit werden ans Licht kommen.“ Die Bewegung bekräftigte, ihren Kampf gegen Gewalt an Frauen, Feminizide und die von ihr als „männlich-staatliche Mentalität“ bezeichneten Herrschaftsstrukturen fortzuführen.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-50026 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-50040 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-50060
Für 62-Jährige Krankenschwester geht nach der Arbeit die Schicht weiter
Wenn für andere der Feierabend beginnt, wartet auf viele Beschäftigte zu Hause bereits die nächste Aufgabe. Sie kümmern sich um Eltern, Partner oder andere Angehörige, organisieren Arzttermine, Medikamente und den Haushalt oder leisten ganz praktische Hilfe bei der täglichen Versorgung.
Wie belastend diese Verbindung von Beruf und Pflege sein kann, zeigt das Beispiel einer 62-jährigen Krankenschwester aus Tuttlingen. Gabriele Nenovici arbeitet seit Jahrzehnten im Klinikum Landkreis Tuttlingen und kümmert sich zusätzlich um ihre hochbetagten Eltern, die inzwischen Unterstützung benötigen.
Die erfahrene Krankenschwester hat deshalb ihr bisheriges Arbeitspensum reduziert.
Nach dem Feierabend beginnt häufig die zweite SchichtDie Pflege eines Angehörigen lässt sich nur selten auf einzelne Handgriffe reduzieren. Schon bei einem vergleichsweise überschaubaren Unterstützungsbedarf fallen Einkäufe, Fahrten zu Ärzten, Gespräche mit Versicherungen, Medikamentenorganisation, Behördentermine oder Hilfe im Haushalt an.
Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit kommen Körperpflege, Unterstützung beim Anziehen, Begleitung beim Toilettengang oder eine Beaufsichtigung hinzu. Gleichzeitig bleiben viele Tätigkeiten unsichtbar, weil sie weder auf einem Dienstplan erscheinen noch als Erwerbsarbeit bezahlt werden.
Für Beschäftigte im Schichtdienst ist die Situation besonders schwierig. Früh-, Spät- oder Nachtdienste verändern ständig die Zeiten, in denen Angehörige versorgt werden können, während Arzttermine, Pflegedienste und Behörden meist festen Tageszeiten folgen.
Eine Krankenschwester pflegt nach dem Dienst ihre eigenen ElternDer Fall aus Tuttlingen zeigt eine besondere Konstellation. Gabriele Nenovici versorgt beruflich Patienten und muss nach ihrem Dienst auch im privaten Umfeld für ihre Eltern da sein.
Das Klinikum Landkreis Tuttlingen beschreibt, dass die 62-Jährige jahrzehntelang in Vollzeit gearbeitet hat und ihr Arbeitspensum erst reduziert hat, nachdem ihre Eltern zunehmend auf Hilfe angewiesen waren. Der Arbeitgeber unterstützt Beschäftigte mit Pflegeverantwortung unter anderem durch flexiblere Arbeitszeiten, Beratungsangebote und kurzfristige Lösungen bei akuten Pflegeproblemen.
Solche betrieblichen Angebote können erheblich dazu beitragen, dass Beschäftigte ihren Beruf nicht vollständig aufgeben müssen. Ein gesetzlicher Anspruch auf jede denkbare betriebliche Unterstützung besteht allerdings nicht.
Beschäftigte müssen die Pflege nicht allein in ihrer Freizeit bewältigenDas deutsche Arbeits- und Sozialrecht sieht mehrere Möglichkeiten vor, wenn nahe Angehörige pflegebedürftig werden. Welche davon genutzt werden kann, hängt unter anderem davon ab, ob die Pflegesituation plötzlich entstanden ist, wie lange sie voraussichtlich dauert und wie groß der Arbeitgeber ist.
Bei einem plötzlich eintretenden Pflegefall dürfen Beschäftigte grundsätzlich bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, wenn sie die Versorgung eines nahen Angehörigen organisieren oder vorübergehend selbst sicherstellen müssen. Dieses Recht besteht unabhängig von der Zahl der Beschäftigten im Unternehmen.
Für diese Zeit kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Gegen-Hartz hat die Regeln zum Pflegeunterstützungsgeld und zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ausführlich erläutert.
Pflegezeit kann eine längere Freistellung ermöglichenReichen einige Tage nicht aus, kann die sogenannte Pflegezeit in Betracht kommen. Beschäftigte können sich für bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause zu versorgen.
Ein gesetzlich durchsetzbarer Anspruch besteht bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Während einer vollständigen Freistellung wird vom Arbeitgeber grundsätzlich kein regulärer Arbeitslohn gezahlt, sodass die finanzielle Seite vor einer solchen Entscheidung genau geprüft werden sollte.
Wer nur teilweise aus dem Beruf aussteigt, erhält entsprechend der verbleibenden Arbeitszeit weiterhin sein Gehalt. Gegen-Hartz zeigt in einem ausführlichen Beitrag, welche Freistellungsmöglichkeiten pflegende Beschäftigte nutzen können.
Bis zu 24 Monate weniger arbeitenFür eine länger andauernde Pflegesituation gibt es außerdem die Familienpflegezeit. Dabei kann die Arbeitszeit für längstens 24 Monate reduziert werden, wobei im Durchschnitt mindestens 15 Wochenstunden gearbeitet werden müssen.
Der Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten, wobei Auszubildende bei dieser Grenze nicht mitgezählt werden. Pflegezeit und Familienpflegezeit können miteinander verbunden werden, dürfen für denselben pflegebedürftigen Angehörigen zusammen aber grundsätzlich nicht mehr als 24 Monate umfassen.
Das Problem bleibt dennoch das Einkommen. Weniger Arbeitsstunden bedeuten in aller Regel auch weniger Gehalt, weshalb viele Beschäftigte selbst dann weiterarbeiten, wenn sie sich körperlich und zeitlich bereits stark belastet fühlen.
Welche Möglichkeiten pflegende Beschäftigte 2026 haben Unterstützung Regelung 2026 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Bis zu zehn Arbeitstage bei einer akut entstandenen Pflegesituation; unabhängig von der Betriebsgröße. Pflegeunterstützungsgeld Lohnersatz für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Pflegezeit Bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung; Rechtsanspruch grundsätzlich bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Familienpflegezeit Teilweise Freistellung für bis zu 24 Monate bei mindestens 15 Wochenstunden; Rechtsanspruch grundsätzlich bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten. Rentenbeiträge wegen Pflege Unter anderem bei mindestens Pflegegrad 2, wenigstens zehn Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen und regelmäßig höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche. Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich beziehungsweise bis zu 1.572 Euro jährlich für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 bei häuslicher Pflege, zweckgebunden für anerkannte Leistungen. Pflege-Pauschbetrag Je nach Pflegegrad können 600 Euro, 1.100 Euro oder 1.800 Euro jährlich steuerlich berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer wegen der Pflege weniger arbeitet, sollte an die eigene Rente denkenViele Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit und nehmen damit nicht nur einen niedrigeren Monatslohn in Kauf. Weniger Erwerbseinkommen kann gleichzeitig niedrigere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bedeuten und sich damit viele Jahre später noch bemerkbar machen.
Die Pflegeversicherung kann diesen Nachteil zumindest teilweise ausgleichen. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse für eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Dafür muss die gepflegte Person unter anderem mindestens Pflegegrad 2 haben und in häuslicher Umgebung versorgt werden. Die Pflege muss wenigstens zehn Stunden pro Woche umfassen und regelmäßig auf mindestens zwei Tage verteilt sein.
Bei mehr als 30 Wochenstunden kann der Rentenanspruch aus Pflege entfallenBesonders wichtig für Berufstätige ist die Arbeitszeitgrenze. Wer neben der Pflege regelmäßig mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, erfüllt die Voraussetzungen für Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflegetätigkeit grundsätzlich nicht.
Das kann zu überraschenden Ergebnissen führen. Eine geringfügige Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit kann dazu führen, dass die Pflegekasse keine zusätzlichen Beiträge mehr wegen der Angehörigenpflege zahlt.
Gegen-Hartz hat deshalb ausführlich vor der 30-Stunden-Grenze bei Rentenpunkten für pflegende Angehörige gewarnt. Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit wegen eines Pflegefalls verändern, sollten diesen Punkt vorher mit der Pflegekasse beziehungsweise der Deutschen Rentenversicherung klären.
Pflegegeld kann den Zeitaufwand der Angehörigen nicht ersetzenAb Pflegegrad 2 kann bei häuslicher Pflege Pflegegeld gezahlt werden. Im Jahr 2026 beträgt es monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5.
Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt und soll dazu beitragen, die häusliche Versorgung selbst zu organisieren. Angehörige können daraus eine finanzielle Anerkennung erhalten, einen vollständigen Ersatz für ausgefallenes Arbeitseinkommen bietet die Leistung jedoch meist nicht.
Einen ausführlichen Überblick über Beträge, Voraussetzungen und weitere Leistungen bietet der Gegen-Hartz-Ratgeber zum Pflegegeld 2026.
Zusätzlich stehen monatlich 131 Euro zur Entlastung bereitPflegebedürftige in häuslicher Pflege haben unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Damit stehen im Kalenderjahr bis zu 1.572 Euro für bestimmte anerkannte Betreuungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Das Geld wird nicht wie Pflegegeld frei ausgezahlt. Es kann beispielsweise für nach Landesrecht anerkannte Unterstützung im Alltag oder bestimmte Leistungen von Pflege- und Betreuungsdiensten genutzt werden.
Gerade für Berufstätige kann das hilfreich sein, weil dadurch einzelne Aufgaben abgegeben werden können. Schon einige Stunden Unterstützung im Haushalt oder bei der Betreuung können den Druck nach einem Arbeitstag verringern.
Auch steuerlich können pflegende Angehörige entlastet werdenWer einen Angehörigen persönlich und unentgeltlich pflegt, sollte außerdem den Pflege-Pauschbetrag in der Einkommensteuererklärung prüfen. Für 2026 beträgt er bei Pflegegrad 2 insgesamt 600 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 1.100 Euro und bei Pflegegrad 4 oder 5 jeweils 1.800 Euro.
Der Pauschbetrag ist keine direkte Auszahlung durch das Finanzamt. Er reduziert unter den gesetzlichen Bedingungen das zu versteuernde Einkommen.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was bei mehreren Pflegepersonen zu beachten ist, erklärt Gegen-Hartz im Beitrag zum Pflege-Pauschbetrag 2026.
Arbeitgeber können mehr tun als das Gesetz verlangtDer Fall aus Tuttlingen zeigt, dass gesetzliche Freistellungsansprüche nur ein Teil der Lösung sind. Für Beschäftigte kann ebenso wichtig sein, ob Dienstpläne angepasst, Arbeitszeiten kurzfristig verändert oder Ansprechpartner für Pflegefragen im Unternehmen angeboten werden.
Das Klinikum Landkreis Tuttlingen setzt beispielsweise auf flexible Arbeitszeitmodelle, Beratungsangebote, Pflege-Guides und Kooperationen mit externen Beratungsstellen. Hinzu kommen nach Angaben des Klinikums Möglichkeiten für kurzfristige Freistellungen sowie weitere praktische Unterstützungsangebote.
Für Beschäftigte kann eine solche betriebliche Unterstützung darüber entscheiden, ob Pflege und Erwerbstätigkeit noch miteinander vereinbar bleiben. Fehlt jede Flexibilität, stehen Angehörige dagegen schnell vor der Entscheidung, Arbeitsstunden dauerhaft zu reduzieren oder den Beruf zeitweise ganz aufzugeben.
Besonders Beschäftigte über 50 geraten unter doppelten DruckBei Menschen Anfang oder Mitte 60 treffen häufig mehrere Belastungen gleichzeitig aufeinander. Die eigenen Eltern erreichen ein sehr hohes Alter und benötigen zunehmend Hilfe, während die Kinder möglicherweise noch Unterstützung brauchen und gleichzeitig bis zum Renteneintritt mehrere Berufsjahre vor ihnen liegen.
Wer zusätzlich Schichtarbeit leistet, muss Erholungszeiten mit dem Pflegebedarf der Familie abstimmen. Gerade deshalb sollte Angehörigenpflege nicht erst dann organisiert werden, wenn die Belastungsgrenze bereits erreicht ist.
Pflegeberatung, ambulante Dienste, Tagespflege, Entlastungsleistungen und eine Anpassung der Arbeitszeit können miteinander kombiniert werden. Welche Lösung passt, hängt vom Pflegegrad, vom tatsächlichen Hilfebedarf, von den finanziellen Möglichkeiten und vom Arbeitsplatz ab.
Pflege ist nicht nur eine private AngelegenheitDie Versorgung alter Eltern wird häufig als familiäre Selbstverständlichkeit betrachtet. Tatsächlich kann daraus über Monate oder Jahre ein erheblicher zeitlicher und körperlicher Aufwand entstehen.
Wer täglich arbeitet und anschließend mehrere Stunden Angehörige versorgt, hat nur begrenzte Möglichkeiten zur Erholung. Langfristig kann deshalb nicht nur die Erwerbstätigkeit, sondern auch die Gesundheit der pflegenden Person unter Druck geraten.
Umso wichtiger ist es, vorhandene Ansprüche frühzeitig zu prüfen. Dazu gehören Leistungen der Pflegekasse ebenso wie Freistellungsrechte, Rentenbeiträge, steuerliche Entlastungen und Möglichkeiten des Arbeitgebers.
Kurzes Beispiel aus der PraxisMonika ist 61 Jahre alt und arbeitet 35 Stunden wöchentlich in einem Krankenhaus. Nachdem ihr 86-jähriger Vater nach einem Sturz Pflegegrad 3 erhält, übernimmt sie an mehreren Tagen in der Woche seine Versorgung und merkt schnell, dass ihre bisherige Arbeitszeit kaum noch mit der Pflege vereinbar ist.
Nach einem Gespräch mit ihrem Arbeitgeber reduziert Monika ihre Arbeitszeit auf 30 Stunden und lässt von der Pflegekasse prüfen, ob für sie Rentenversicherungsbeiträge wegen der Pflegetätigkeit gezahlt werden können. Zusätzlich nutzt ihr Vater den Entlastungsbetrag für eine anerkannte Alltagshilfe, die einmal wöchentlich Aufgaben im Haushalt übernimmt.
Monika macht außerdem den Pflege-Pauschbetrag in ihrer Steuererklärung geltend. Das Beispiel zeigt, dass nicht eine einzelne Leistung das Problem löst, sondern häufig mehrere Ansprüche und organisatorische Änderungen miteinander verbunden werden müssen.
Kann ich für die Pflege meiner Eltern meine Arbeitszeit reduzieren?Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können Beschäftigte Pflegezeit oder Familienpflegezeit beanspruchen. Bei der Familienpflegezeit kann die Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduziert werden, wobei grundsätzlich mindestens 15 Wochenstunden verbleiben müssen.
Bekomme ich während einer Pflegezeit weiterhin mein volles Gehalt?Bei einer vollständigen Pflegezeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf den bisherigen Arbeitslohn. Bei einer teilweisen Freistellung wird das Gehalt entsprechend der verbleibenden Arbeitszeit weitergezahlt; außerdem kann für Pflege- und Familienpflegezeit unter Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen beantragt werden.
Kann die Pflege meiner Eltern meine spätere Rente erhöhen?Ja. Die Pflegekasse kann für pflegende Angehörige Rentenversicherungsbeiträge zahlen, wenn unter anderem mindestens Pflegegrad 2 besteht, die notwendige Mindestpflegezeit erreicht wird und die Erwerbstätigkeit regelmäßig nicht mehr als 30 Wochenstunden umfasst.
Was passiert, wenn ich 31 oder 32 Stunden pro Woche arbeite?Wer regelmäßig mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig ist, erfüllt grundsätzlich nicht mehr die Arbeitszeitvoraussetzung für Rentenbeiträge aus der nicht erwerbsmäßigen Pflege. Deshalb sollte eine geplante Änderung der Wochenarbeitszeit vorher geprüft werden.
Kann ich bei einem plötzlichen Pflegefall sofort zu Hause bleiben?Bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation können Beschäftigte grundsätzlich bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren oder die Versorgung sicherzustellen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann für diese Zeit Pflegeunterstützungsgeld gezahlt werden.
Welche finanzielle Hilfe gibt es zusätzlich zum Pflegegeld?Neben Pflegegeld kommen unter anderem der Entlastungsbetrag, Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie gegebenenfalls Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson infrage. Pflegende Angehörige sollten außerdem den steuerlichen Pflege-Pauschbetrag und mögliche Leistungen während einer beruflichen Freistellung prüfen.
QuellenAusgangspunkt: Schwäbische Zeitung: Für eine 62-Jährige geht ihre Arbeit nach der Schicht im Job weiter.
Weitere Informationen: Klinikum Landkreis Tuttlingen: Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, Bundesgesundheitsministerium: Soziale Absicherung für Pflegepersonen, Wege zur Pflege: Freistellungen nach Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz sowie Deutsche Rentenversicherung: Angehörige pflegen.
“`
Der Beitrag Für 62-Jährige Krankenschwester geht nach der Arbeit die Schicht weiter erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
KW 33: Die Woche, in der die Regierung ihre Geheimdienstreform beschloss
Die 33. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 136.288 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz ŚmigielskiLiebe Leser:innen,
am Mittwoch hat die Bundesregierung ihr gut 700 Seiten starkes Geheimdienstpaket beschlossen. Eine Überraschung war das nicht, der Kabinettstermin stand schon eine Weile fest. Auch was drin steht, war absehbar. Im Vergleich zur Entwurfsfassung hat sich nur wenig geändert. Die Stellungnahmen, die Datenschutz-Fachleute und Verbände der Zivilgesellschaft unter höchstem Zeitdruck zu dem Gesetzentwurf verfasst und eingeschickt hatten, sind zu weiten Teilen ungehört geblieben.
Wenig überraschend war auch die Berichterstattung zur Kabinettssitzung am Mittwoch. Eine „neue Ära“ breche an, Deutschland bekommt jetzt „echte“ Geheimdienste, die deutschen Spione sollen „zurückschlagen“ dürfen. Immerhin, ein paar kritische Stimmen haben es auch in die Schlagzeilen geschafft. Die meiste Aufregung gibt es darüber, dass der Entwurf das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten über Bord schmeißt. Kritiker:innen warnen vor einer Geheimpolizei und einem Verfassungsbruch.
Die Befürworter:innen der Reform haben dagegen keine guten Argumente.
Die frischgebackene Chefin des Kanzleramts – wo auch die bundesdeutsche Geheimdienstkoordination liegt – Nina Warken (CDU) behauptete im Tagesthemen-Interview: „Es bleibt ganz klar beim Trennungsgebot.“ Nur um in einem Nachsatz hinzuzufügen, dass „in besonderen Fällen“ dann aber auch beispielsweise der Verfassungsschutz eingreifen könne. Manchmal bleibt es also doch nicht dabei.
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), tut hingegen gar nicht erst so, als würde das Trennungsgebot beibehalten. Er sagte gegenüber AFP, dass die heutige Lage die Trennung zwischen Informationssammlung und Gefahrenabwehr nicht mehr zulasse – auch wenn das Trennungsgebot „aus guten historischen Gründen“ entwickelt worden sei.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) macht das, was er gut kann: Er wischt Bedenken vom Tisch und spricht lieber von einem „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Es geht eben nicht anders, den Dammbruch präsentiert er lieber als alternativlose Revolution angesichts von „hybriden Bedrohungen“ und „fremden Mächten“.
Beharren, relativieren, ignorieren. Dass es keinen besonders souveränen Umgang mit der Kritik zum Trennungsgebot gibt, ist bezeichnend. Denn gerade dass das Trennungsgebot eine Vorgabe der Alliierten zur Gründung des heutigen Verfassungsschutzes und eine historische Lehre ist, macht es ungeheuerlich, es gerade jetzt anzugreifen – drei Wochen vor einer Landtagswahl, bei der Rechtsradikale nach der Macht greifen. Denn die „historischen Gründe“, die niemand infrage stellt, sind heute gegenwärtiger denn je.
Gegen Ausweiskontrollen im Netz.Wir kämpfen für ein offenes Internet. Mit deiner Unterstützung.
Jetzt spendenEin gutes Wochenende wünscht euch
anna
Degitalisierung: FortschrittWenn wir die Auswirkungen der Klimakatastrophe eindämmen wollen, sollten wir das aus einer hoffnungsvollen Perspektive heraus tun. Die Digitalisierung bietet hierfür einen Ansatz – aber nur in Teilen. Von Bianca Kastl –
Artikel lesen
Die Bundesregierung möchte im globalen KI-Wettlauf mithalten und die Kapazitäten von deutschen Rechenzentren mindestens verdoppeln. Welche Folgen das auf den Wasserverbrauch hat, weiß sie offenbar nicht. Ein Dienstleister verweigert die Auskunft sogar – wegen „Sicherheitsrisiken“. Von Ingo Dachwitz –
Artikel lesen
Künstliche Intelligenz und Rechenzentren brauchen nicht nur sehr viel Strom, sondern auch gigantische Mengen Wasser. Aber warum ist das eigentlich so? Im FAQ geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen und erklären, weshalb das Thema Wasserverbrauch auf die politische Agenda gehört. Von Ingo Dachwitz –
Artikel lesen
Noch zehn Monate Zeit bleiben der Bundesregierung, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. EU-Vorgaben verlangen Mindeststandards, auch im Digitalen. Inzwischen sind neue Tatbestände auf dem Weg, doch in anderen Punkten plant die Koalition bisher wenig. Von Chris Köver –
Artikel lesen
Die deutschen Geheimdienste sollen neue Regeln bekommen. Das wirkt sich auch auf die Arbeit von Journalist:innen in Deutschland und im Ausland aus. Maximilian Jung von Reporter ohne Grenzen erklärt im Interview, warum der BND Medienschaffende künftig leichter überwachen könnte und was das mit Pressefreiheit zu tun hat. Von Anna Biselli –
Artikel lesen
Ein Werkzeug namens Webloc kann Menschen mit Daten aus dem Werbe-Tracking teils metergenau orten und verfolgen. Bislang war nur bekannt, dass staatliche Stellen das nutzen. Jetzt zeigen Recherchen: Die Technologie wird offenbar auch Unternehmen angeboten. Von Sebastian Meineck –
Artikel lesen
Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Jetzt abonnieren Gutachten des Bundestages: Haber-Verfahren verstößt gegen GrundrechteMehr als 1200 Organisationen und Projekte hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren heimlich vom Verfassungsschutz durchleuchten lassen. Ein Gutachten des Bundestages kommt nun zu dem Schluss: Das Vorgehen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Von Chris Köver –
Artikel lesen
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger ist überzeugt, dass die hauseigene KI-Software „Spark Workflow“ Verwaltungsprozesse deutlich beschleunigen wird. Doch noch seien etliche Fragen offen, die auch der Minister nicht beantworte, sagt Digitalexperte Stefan Kaufmann. Er plädiert für einen alternativen Ansatz, um die Verwaltung zu modernisieren. Von Esther Menhard –
Artikel lesen
Nur in Großbuchstaben schreiben, sachlich argumentieren oder auf die Tränendrüse drücken? Auf X, Mastodon und Bluesky bekommen Nutzende auf ganz unterschiedliche Weise Aufmerksamkeit. Aber ein bisschen toxisches Verhalten kommt überall an. Von Rika Baack –
Artikel lesen
Die Bundesregierung strukturiert die Arbeit des Verfassungschutzes und des BND grundlegend neu. Ihren heute beschlossenen Gesetzentwurf sieht sie als „absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Tatsächlich ist er geschichtsvergessen und eine Bedrohung für die Grundrechte aller. Ein Kommentar. Von Daniel Leisegang –
Artikel lesen
Sie kloppen sich nach Regieanweisungen: 2.000 Filme hat die Mannheimer Polizei bereits produziert, um eine Software zur Verhaltenserkennung zu trainieren. Künftig sollen es 10.000 Filmszenen werden, obwohl noch immer keine Belege vorliegen, was solche Software bringt. Ein Kommentar.
Von Constanze –
Artikel lesen
In zahlreichen WhatsApp-Gruppen diskutieren Menschen, ob und wie sie von Marokko nach Ceuta fliehen wollen. ORF-Journalist Maximilian Handl konnte die Nachrichten auswerten. Hinweise auf gesteuerte Kampagnen fand er keine, wie er im Interview erklärt. Von Sebastian Meineck –
Artikel lesen
Präventionsarbeit, die soziale Benachteiligung mitdenkt, Gedenkstätten, die Faschismus greifbar machen, digitale Fortbildungen gegen Hass im Netz: Die Berliner Parteien wollen die autoritäre Wende mit einem bunten Strauß von Maßnahmen aufhalten. Von Martin Schwarzbeck –
Artikel lesen
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Landtagswahl in Berlin: So wollen die Parteien die Hauptstadt nazifest machen
Präventionsarbeit, die soziale Benachteiligung mitdenkt, Gedenkstätten, die Faschismus greifbar machen, digitale Fortbildungen gegen Hass im Netz: Die Berliner Parteien wollen die autoritäre Wende mit einem bunten Strauß von Maßnahmen aufhalten.
Antifaschismus gibt es in Berlin in vielen Darreichungsformen. – CC-BY-NC-SA 4.0: netzpolitik.orgDie AfD wird auch bei der Berliner Landtagswahl am 20. September ganz oben mitspielen und es ist nicht ausgeschlossen, dass sie stärkste Kraft wird. Zwar droht in der Bundeshauptstadt keine Alleinherrschaft wie in Sachsen-Anhalt – die Berliner Parteien können wohl eine Koalition ohne sie schmieden. Dennoch ist auch das ein Zeichen, dass die Demokratie krankt.
Wir haben uns angeschaut, was die demokratischen Parteien, die nach den jüngsten Umfragen voraussichtlich ins Abgeordnetenhaus einziehen werden, so für Ideen haben, um den Rechtsruck aufzuhalten.
Die Linke nennt ein Kapitel ihres Berlin-Wahlprogramms schlicht „Antifaschismus“. Darin plädiert sie dafür, ebendiesen als Staatsziel in die Berliner Verfassung aufzunehmen. Außerdem will sie sich für einen breiten Konsens aller demokratischen Fraktionen einsetzen, der jegliche parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD ausschließt. Zudem will die Partei darauf drängen, dass Berlin im Bundesrat einen AfD-Verbotsantrag initiiert.
Außerdem will Die Linke eine ressortübergreifende Landesstrategie zur systematischen Bekämpfung von extrem rechten Strukturen und Aktivitäten aufsetzen und regelmäßig evaluieren. Damit sollen die rechte Raumnahme zurückgedrängt, die demokratische Zivilgesellschaft gestärkt, Betroffene geschützt und die demokratische Funktion des Staates gesichert werden. Ein jährlicher Behördentag zum Thema soll den diesbezüglichen Austausch auf Verwaltungsebene fördern.
Beratung und PräventionBeratungsangebote – beispielsweise zur Distanzierung von extrem rechten Szenen –, Opferhilfe, Register, unabhängige Archive und anonyme Beschwerdestellen möchte Die Linke strukturell und finanziell stärken. Zielgruppenspezifische Präventionsprogramme sollen Risikofaktoren wie Armutsbetroffenheit, Gewalterfahrungen, schulische Benachteiligung oder erschwerte Ausbildungszugänge adressieren. Digitale Präventions-Formate sollen den Einfluss von Propaganda schmälern, sozialräumliche Programme sollen Jugendlichen Alternativen zu gewaltorientierten Gruppenidentitäten eröffnen.
Wichtig ist der Linken dabei, dass sich die Prävention mehrdimensional gegen die vielen Ausprägungen von Ungleichheitsdenken und antidemokratische Einstellungen richtet. Also nicht nur gegen Nazi-Ideologie, sondern auch gegen Antifeminismus, Alltagsrassismus, Antisemitismus sowie Verschwörungsdenken und religiös fundamentalistische Einstellungen.
In der Lehrer*innenausbildung will Die Linke eine Sensibilisierung für den Umgang mit rechten Ideologien verankern. Daneben soll ein Sicherheits- und Vernetzungskonzept potenziell von rechter Gewalt betroffene Vereine und Jugendklubs schützen. Menschen, die sich für Demokratie und Menschenrechte und gegen rechte Hetze und Gewalt einsetzen, will Die Linke Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten, auch mittels einer zentralen und niedrigschwelligen Anlaufstelle in der Landesfreiwilligenagentur. Verpflichtende Weiterbildungen soll es für Mitarbeitende in der Bildung, im sozialen Bereich, im öffentlichen Dienst sowie für Sicherheitspersonal, Personal- und Betriebsräte geben. Auf Werbeflächen und Social Media will die Partei über extrem rechte Ideologien aufklären.
Die Linke kritisiert die Angriffe auf antifaschistische Strukturen, beispielsweise mittels Entzug der Gemeinnützigkeit oder Kontokündigungen. Sie erklärt ihre Solidarität und setzt sich für die Entkriminalisierung von antifaschistischem zivilem Ungehorsam ein. Angebote zur Bekämpfung von Kinderarmut will die Partei enger verzahnen, „denn soziale Ungerechtigkeit macht junge Menschen nachweislich anfälliger für autoritäres Gedankengut.“
Gegen Ausweiskontrollen im Netz.Wir kämpfen für ein offenes Internet. Mit deiner Unterstützung.
Jetzt spenden Länderübergreifende ErmittlungenRechte Straftaten sollen mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln konsequent verfolgt werden. Um militante neonazistische Organisationen zu bekämpfen, sollen Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten.
Die Linke will bekannte Neonazis aus öffentlichen Sportstätten, insbesondere im Kampfsportbereich, ausschließen. Außerdem soll ein Untersuchungsausschuss Berlin-Bezügen aus der NSU-Terrorserie nachgehen.
Eine wichtige Front im Kampf gegen den rechtsradikalen Backlash sieht Die Linke in der Erinnerungskultur. Sie will das Gedenken an die Opfer des Faschismus aufrechterhalten und einen weiteren Fokus auf den deutschen Kolonialismus legen. Die Finanzierung wichtiger Institutionen wie der „Topographie des Terrors“ oder des Hauses der Wannseekonferenz sollen in der Landesverfassung verankert werden. Zudem soll eine Stelle geschaffen werden, die kleine lokale Gedenkstättenprojekte unterstützt. Neu gründen will Die Linke einen Gedenkort für Opfer deutscher Besatzungspolitik und des Vernichtungskriegs in Osteuropa sowie einen Erinnerungsort für die im Faschismus verfolgten und ermordeten sogenannten „Asozialen und Berufsverbrecher“.
CDU thematisiert die Bedrohung von rechts nur spärlichDie CDU nennt das entsprechende Kapitel ihres Wahlprogramms: „Unsere Verfassung schützen. Extremismus und Antisemitismus bekämpfen.“ Dabei hat sie einen völlig anderen Fokus als Die Linke: Die größte Gefahr für die Demokratie kommt aus Sicht der CDU – trotz der Nazis, die vor der Tür stehen – offenbar weiterhin von links. Das zeige etwa der Anschlag auf die Stromversorgung vom Januar. Dabei ist nicht klar, wer diesen verübt hat.
Liegen Anhaltspunkte für drohende Straftaten vor, will die CDU Versammlungen präventiv untersagen oder akut auflösen. So ziehe sie „eine klare Grenze gegenüber Chaoten“. Der Verfassungsschutz soll derweil erweiterte Befugnisse bekommen und womöglich auf Kommunikationsdaten und Videoüberwachung zugreifen dürfen. Das Referat Linksextremismus soll wieder eingerichtet und gestärkt, das „linksextreme Vorfeld“ in Parteien und Verbänden genau beobachtet werden.
Danach erst thematisiert die CDU die Gefahr von rechts. Sie will ihr „mit der vollen Härte des Rechtsstaates“ entgegentreten und Aussteigerprogramme bedarfsgerecht fortführen.
Verfassungstreue-Check für den öffentlichen DienstNach diesem kurzen Exkurs erweitert die Partei ihren Fokus direkt wieder und fordert, die Abteilung für Staatsschutzdelikte und Hasskriminalität bei der Staatsanwaltschaft zu stärken. Organisationen und Initiativen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten oder menschenfeindliche Positionen vertreten, sollen von staatlicher Förderung ausgeschlossen werden. Vereinigungen mit „nachweislich verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ werde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Mitarbeitende im öffentlichen Dienst sollen einen Verfassungstreue-Check absolvieren müssen. Wer antisemitische Straftaten billigt, soll nach Möglichkeit ausgewiesen werden.
Das Kapitel im Wahlprogramm der Grünen, in dem diese sich mit Antifaschismus beschäftigen, heißt: „Kampf gegen Rechtsextremismus – Demokratie schützen“. Die Partei will das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sowie die Landeskommission gegen Gewalt erweitern. Die Senatsbildungsverwaltung soll in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Expert*innen gewährleisten, dass Bildungseinrichtungen die Gefahren des Rechtsextremismus aufgreifen und im Umgang mit rechtsextremen Ideologien professionell unterstützt werden.
Alles netzpolitisch RelevanteDrei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Jetzt abonnierenDigitale Präventionsangebote sollen in allen Altersgruppen Medienkompetenz fördern, um Desinformation und Hass frühzeitig zu erkennen. Social-Media-Plattformen sollen in die Verantwortung genommen werden, entsprechende Inhalte zu löschen.
Sicherheitsgipfel gegen rechtsextreme JugendgewaltDie Grünen wollen Präventionsprojekte an Schulen verstetigen und den Umgang mit Rechtsextremismus zu einem verpflichtenden Teil der Aus- und Weiterbildung des pädagogischen Fachpersonals machen. Ein ressortübergreifender Sicherheitsgipfel aus Land und Bezirken soll sich mit der Zunahme rechtsextremer Jugendgewalt beschäftigen.
Opfer rechtsmotivierter Straftaten sollen stärkere Informations- und Beratungsangebote erhalten, Melderegister-Sperrungen sollen für sie vereinfacht werden. Polizei und Justiz sollen rechte Straftaten konsequent verfolgen und Betroffene transparent über ihre Handlungsoptionen sowie die Ermittlungsschritte informieren. Eine zentrale Meldestelle für digitale Gewalt soll die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden koordinieren.
Um den öffentlichen Dienst vor Rechtsextremist*innen zu schützen, wollen die Grünen interne Beschwerde- und Meldestrukturen verbessern und ausbauen. Disziplinarverfahren gegen Verfassungsfeind*innen im Staatsdienst sollen konsequent durchgeführt werden.
SPD für AfD-VerbotDas Antifa-Kapitel im SPD-Programm heißt: „Unsere wehrhafte Demokratie schützen“. Die Partei will dafür ein Demokratiefördergesetz verabschieden. Auch sie möchte, dass Berlin über den Bundesrat einen AfD-Verbotsantrag initiiert. Wichtig im Kampf gegen Rechts seien auch digitale Präventionsansätze gegen Hassrede, Desinformation und Radikalisierung. Dabei soll der Fokus ebenfalls über nationalsozialistische Ideologien auf Antisemitismus, Rassismus, Sexismus, Misogynie, Queerfeindlichkeit und geschlechtsspezifische Gewalt erweitert werden. Zusätzlich will die Partei ein Kompetenzzentrum für Deradikalisierungs‑, Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit in den Bereichen Islamismus und Rechtsextremismus einrichten.
In der Extremismusbekämpfung sollen Sicherheitsbehörden vermehrt mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zusammenarbeiten. Um alle Berliner*innen mitzunehmen, will die SPD die Beteiligungsplattform „Mein Berlin“ weiterentwickeln und die Büros für Bürgerbeteiligung finanziell absichern. Die Vermittlung von Teilhabemöglichkeiten und die Stärkung der Mündigkeit der Berliner*innen lege dabei den Grundstein politischer Bildung. Träger politischer Bildung sollen auskömmlich finanziert und ihre inhaltliche Unabhängigkeit gesichert werden.
Anmerkung: Die Reihenfolge der Parteien entspricht den Ergebnissen der zur Erstellung dieses Textes aktuellsten Wahlumfrage.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Erwerbsminderungsrente trotz sechs Stunden Arbeitsfähigkeit
Für die Erwerbsminderungsrente zählt nicht allein, wie viele Stunden ein Mensch theoretisch arbeiten kann. Entscheidend ist, ob er diese Arbeitsleistung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erbringen kann.
Zusätzliche Pausen, regelmäßig nötige krankheitsbedingte Fehlzeiten oder eine erheblich eingeschränkte Wegefähigkeit können deshalb einen Rentenanspruch begründen.
Die Stundenzahl ist nur der erste PrüfungsschrittNach § 43 SGB VI liegt volle Erwerbsminderung grundsätzlich vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Wer noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden schafft, gilt als teilweise erwerbsgemindert.
Ein Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden führt dagegen normalerweise zur Ablehnung der Erwerbsminderungsrente. Dabei darf die Rentenversicherung jedoch nicht stehen bleiben. Sie muss zusätzlich prüfen, ob die mögliche Arbeit unter Bedingungen ausgeübt werden kann, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tatsächlich üblich sind.
Zu diesen Bedingungen gehören nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch die erforderlichen Pausen, die Konzentrationsfähigkeit, das Arbeitstempo, die psychische und körperliche Belastbarkeit sowie die Möglichkeit, den Arbeitsplatz regelmäßig zu erreichen.
Fallbeispiel: Stefica aus Bad ReichenhallStefica ist 57 Jahre alt und lebt in Bad Reichenhall. Das Fallbeispiel ist fiktiv, orientiert sich aber an typischen rentenrechtlichen Streitfällen.
Sie arbeitete viele Jahre als Verkäuferin. Wegen einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung und einer schmerzhaften Polyneuropathie kann sie ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben. Die Rentenversicherung lehnt ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente zunächst ab. Im Gutachten heißt es, Stefica könne mindestens sechs Stunden täglich leichte Tätigkeiten im Sitzen verrichten.
Die Stundenzahl berücksichtigt jedoch nicht ihren tatsächlichen Arbeitsalltag. Stefica muss häufig und ohne Vorwarnung eine Toilette aufsuchen. Nach ausgeprägten Schmerz- und Erschöpfungsphasen benötigt sie zusätzliche Ruhezeiten. Mehrmals im Jahr treten Krankheitsschübe auf, wegen derer sie über mehrere Tage oder Wochen arbeitsunfähig ist.
Hinzu kommt ihre eingeschränkte Mobilität. Stefica besitzt kein Auto. Eine Strecke von 500 Metern kann sie wegen Schmerzen und Taubheitsgefühlen in den Beinen nicht innerhalb von 20 Minuten zurücklegen. Busfahrten während des Berufsverkehrs sind wegen der fehlenden Toilette ebenfalls problematisch.
Für ihren Widerspruch sammelt sie deshalb nicht nur ärztliche Diagnosen. Ihre behandelnden Ärzte beschreiben konkret, wie häufig Toiletten- und Erholungspausen notwendig sind, welche Fehlzeiten künftig zu erwarten sind und welche Wegstrecken sie noch bewältigen kann.
Zusätzlich legt Stefica ein Pausen- und Beschwerdetagebuch sowie eine Stellungnahme ihres früheren Arbeitgebers vor.
Damit muss die Rentenversicherung mehr prüfen als die abstrakte Angabe eines sechsstündigen Leistungsvermögens. Sie muss klären, ob Stefica mit diesen Einschränkungen überhaupt noch regelmäßig unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eingesetzt werden kann.
Zusätzliche Pausen können den Arbeitsmarkt verschließenNormale Pausen führen nicht zur Erwerbsminderung. Auch kurze Unterbrechungen für persönliche Bedürfnisse sind in vielen Betrieben üblich. Anders kann es aussehen, wenn aus gesundheitlichen Gründen zusätzliche, nicht planbare oder besonders lange Pausen benötigt werden.
Das betrifft beispielsweise häufige Toilettengänge aufgrund einer Darmerkrankung, notwendige Ruhephasen wegen Fatigue oder starker Schmerzen und Unterbrechungen zur Behandlung plötzlich auftretender Beschwerden.
Auch die regelmäßige Lagerung oder Entlastung des Körpers sowie wiederkehrende Pausen aufgrund einer psychischen Überlastung können rentenrechtlich relevant sein.
Zusätzliche Pausen führen allerdings nicht automatisch zu einer vollen Erwerbsminderungsrente. Entscheidend sind ihre Häufigkeit, Dauer und Planbarkeit. Außerdem muss geklärt werden, ob Arbeitsplätze existieren, an denen solche Unterbrechungen tatsächlich akzeptiert werden.
Benötigt ein Versicherter betriebsunübliche Pausen, kann die Rentenversicherung verpflichtet sein, eine konkrete Tätigkeit zu benennen, die unter diesen Bedingungen noch ausgeübt werden kann. Der pauschale Hinweis auf nicht näher beschriebene leichte Tätigkeiten kann dann unzureichend sein.
Fehlzeiten müssen künftig zu erwarten seinViele Krankschreibungen in der Vergangenheit reichen allein nicht aus. Für die Erwerbsminderungsrente kommt es auf eine medizinisch begründete Zukunftsprognose an.
Relevante Fehlzeiten können vorliegen, wenn aufgrund einer chronischen Erkrankung regelmäßig mit längeren oder häufig wiederkehrenden Arbeitsunfähigkeitszeiten gerechnet werden muss. Ein Arbeitgeber muss grundsätzlich darauf vertrauen können, dass ein Beschäftigter seine Arbeitsleistung mit einer gewissen Regelmäßigkeit erbringt.
Eine starre Zahl von Krankheitstagen, ab der automatisch volle Erwerbsminderung besteht, gibt es nicht. Im Einzelfall müssen der Verlauf und die Schwere der Erkrankung, die Häufigkeit bisheriger Krankheitsschübe, die Dauer der einzelnen Ausfälle sowie die vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.
Besonders wichtig ist eine ärztliche Prognose dazu, ob auch künftig erhebliche Ausfälle zu erwarten sind und wie sich diese auf eine regelmäßige Beschäftigung auswirken.
Eine bloße Vermutung, es könne möglicherweise zu Fehlzeiten kommen, genügt nicht. Umgekehrt darf eine über Jahre dokumentierte und medizinisch nachvollziehbare Krankheitsentwicklung nicht ignoriert werden.
Wegefähigkeit gehört zur ErwerbsfähigkeitWer theoretisch arbeiten kann, den Arbeitsplatz aber aus gesundheitlichen Gründen nicht erreicht, kann dennoch voll erwerbsgemindert sein. Die sogenannte Wegefähigkeit ist deshalb Bestandteil der rentenrechtlichen Erwerbsfähigkeit.
Nach der Rechtsprechung und den Prüfkriterien der Deutschen Rentenversicherung muss ein Versicherter grundsätzlich in der Lage sein, viermal täglich eine Wegstrecke von mehr als 500 Metern in jeweils höchstens etwa 20 Minuten zurückzulegen. Außerdem muss er öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeit benutzen können.
Maßgeblich sind medizinische Einschränkungen. Dass der nächste Bahnhof besonders weit entfernt liegt oder im Wohnort nur selten ein Bus fährt, begründet für sich genommen keine Erwerbsminderung.
Auch ein vorhandenes und gesundheitlich nutzbares Auto kann die fehlende Geh- oder ÖPNV-Fähigkeit ausgleichen. Besitzt der Betroffene kein geeignetes Fahrzeug, kann die Rentenversicherung prüfen, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben den Arbeitsweg ermöglichen. In Betracht kommen beispielsweise eine ausreichend konkrete Kraftfahrzeughilfe oder die Übernahme notwendiger Beförderungskosten.
Eine unverbindliche Aussage, solche Hilfen könnten eventuell beantragt werden, reicht nicht immer aus. Die angebotene Unterstützung muss ausreichend konkret sein und den Zugang zu einem möglichen Arbeitsplatz praktisch sicherstellen.
Welche Nachweise besonders wichtig sind Einschränkung Hilfreiche Nachweise Zusätzliche Pausen Ärztliche Beschreibung von Häufigkeit und Dauer, Pausentagebuch, Reha-Bericht und Arbeitgeberstellungnahme Erwartete Fehlzeiten Arbeitsunfähigkeitszeiten, dokumentierte Krankheitsschübe, Behandlungsverlauf und ärztliche Zukunftsprognose Eingeschränkte Wegefähigkeit Gehstreckentest, fachärztlicher Befund, Angaben zu Schmerzen und Zeitbedarf sowie Prüfung der ÖPNV- und Autofahrfähigkeit Mehrere Einschränkungen zusammen Sozialmedizinische Gesamtbeurteilung anstelle einer isolierten Betrachtung einzelner DiagnosenAllgemeine Formulierungen wie „nicht belastbar“ oder „benötigt häufig Pausen“ sind häufig zu ungenau. Ärzte sollten möglichst konkret angeben, nach welcher Belastungsdauer eine Pause erforderlich wird, wie lange sie dauert und wie oft sie an einem Arbeitstag zu erwarten ist.
Bei Fehlzeiten sollte beschrieben werden, ob und in welchem Umfang weitere Krankheitsschübe medizinisch wahrscheinlich sind. Für die Wegefähigkeit sind die mögliche Entfernung, die dafür benötigte Zeit, erforderliche Hilfsmittel und die Fähigkeit zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wichtig.
Mehrere gewöhnliche Einschränkungen können zusammen entscheidend werdenNicht jede gesundheitliche Einschränkung ist für sich genommen rentenrechtlich schwerwiegend. Mehrere Einschränkungen können sich jedoch gegenseitig verstärken.
Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass auch mehrere zunächst gewöhnlich erscheinende Leistungseinschränkungen durch ihre besondere Additions- und Verstärkungswirkung ernste Zweifel an einer Einsetzbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begründen können. Dann muss genauer geprüft werden, ob überhaupt eine geeignete Tätigkeit existiert.
Bei Stefica geht es deshalb nicht nur um die Gehstrecke, die Darmerkrankung oder einzelne Ruhepausen. Entscheidend ist das Gesamtbild aus ungeplanten Arbeitsunterbrechungen, voraussichtlichen Krankheitsschüben und erheblichen Schwierigkeiten beim Erreichen eines Arbeitsplatzes.
Ablehnung nicht nur anhand der Stundenzahl prüfenWer einen ablehnenden Rentenbescheid erhält, sollte kontrollieren, ob sich die Begründung fast ausschließlich auf die tägliche Arbeitszeit stützt. Wurden zusätzliche Pausen, voraussichtliche Fehlzeiten oder die Wegefähigkeit nicht untersucht, kann dies ein Ansatzpunkt für einen Widerspruch sein.
Diese Einschränkungen garantieren allerdings keine Erwerbsminderungsrente. Sie müssen gesundheitlich verursacht, ausreichend belegt und voraussichtlich länger als sechs Monate relevant sein. Außerdem müssen die allgemeinen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sein.
FAQ: Erwerbsminderung auch bei theoretisch möglicher Tagesleistung Reichen häufige Krankschreibungen für eine Erwerbsminderungsrente?Nein. Vergangene Krankschreibungen sind wichtige Indizien, entscheidend ist aber die medizinische Zukunftsprognose. Es muss voraussichtlich auch künftig zu so erheblichen Ausfällen kommen, dass eine regelmäßige Beschäftigung nicht mehr realistisch ist.
Wie viele zusätzliche Pausen führen zur vollen Erwerbsminderung?Eine feste Zahl gibt es nicht. Geprüft werden Dauer, Häufigkeit, Planbarkeit und gesundheitliche Notwendigkeit. Entscheidend ist, ob solche Pausen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch üblich sind oder ob die Rentenversicherung eine konkret geeignete Tätigkeit benennen muss.
Bin ich automatisch voll erwerbsgemindert, wenn ich keine 500 Meter gehen kann?Nicht automatisch. Kann die eingeschränkte Mobilität nicht ausgeglichen werden, kommt eine volle Erwerbsminderung wegen fehlender Wegefähigkeit in Betracht.
Quellenverzeichnis§ 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung: Gesetze im Internet
Bundessozialgericht, Urteil vom 11. Dezember 2019, B 13 R 7/18 R: Entscheidung des Bundessozialgerichts
Deutsche Rentenversicherung – Gemeinsame Rechtliche Anweisung zu § 43 SGB VI: DRV-Recht
Der Beitrag Erwerbsminderungsrente trotz sechs Stunden Arbeitsfähigkeit erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Erwerbsminderungsrente in eine dauerhafte EM-Rente umgewandelt
Die Erwerbsminderungsrente hilft, wenn Krankheit oder Behinderung die Erwerbsfähigkeit dauerhaft einschränken. Sie schließt Einkommenslücken und schützt Betroffene vor existenziellen Risiken. Zugleich ist der Zugang streng geregelt, und die Leistung wird im Regelfall nur befristet bewilligt.
Für Betroffene ist deshalb wichtig, unter welchen Voraussetzungen die Rente „auf Dauer“, also unbefristet, gewährt wird. Orientierung bietet neben dem Gesetz insbesondere ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Hamburg vom 15. August 2023 (Az. L 3 R 74/21), das die Leitlinien für eine Dauerrente prägnant herausarbeitet.
Erwerbsminderung und BefristungDer Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung setzt voraus, dass Versicherte unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein können.
Diese Schwelle – unter drei Stunden – ist die wichtigste medizinisch-funktionale Bezugsgröße. Bis zur Regelaltersgrenze erfüllt die Erwerbsminderungsrente eine Lohnersatzfunktion; mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird grundsätzlich eine Regelaltersrente geleistet, sofern Versicherte nichts anderes bestimmen.
Der Gesetzgeber ordnet für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit den Regelfall der Befristung an. Eine erstmalige Bewilligung erfolgt für längstens drei Jahre; Verlängerungen sind möglich und jeweils wiederum auf längstens drei Jahre begrenzt. Diese Systematik betont die Prüfpflicht der Rentenversicherung, ob sich der Gesundheitszustand und damit das Leistungsvermögen wesentlich ändern.
Die Ausnahme: Wann die Dauerrente zu bewilligen istDie unbefristete Leistung ist die gesetzliche Ausnahme – sie greift, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Dieses „Unwahrscheinlichkeitskriterium“ ist der rechtliche Schlüsselbegriff.
Er bezieht sich nicht auf eine theoretische Möglichkeit, sondern auf eine realistische, medizinisch begründete Aussicht auf Besserung.
Das Gesetz enthält zudem eine wichtige Vermutungsregel: Nach insgesamt neun Jahren befristeter Bewilligung ist regelmäßig davon auszugehen, dass eine Besserung unwahrscheinlich ist; dann ist auf Dauer zu leisten, sofern der Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht.
Die interne Rechtsanwendungspraxis der Deutschen Rentenversicherung konkretisiert diesen Maßstab: Dauerrenten kommen nur im Ausnahmefall in Betracht; umgekehrt sind sogenannte „Arbeitsmarktrenten“ – also Renten, die allein wegen fehlender Vermittlungsmöglichkeit am Arbeitsmarkt gewährt werden – stets befristet.
Diese Differenzierung unterstreicht, dass allein die medizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit für die Frage „Dauer oder Befristung“ maßgeblich ist.
Das Urteil des LSG Hamburg: Klarheit über die Schwelle zur DauerrenteDas LSG Hamburg bestätigt die Leitlinie, dass bei fehlender realistischer Besserungsperspektive eine unbefristete Bewilligung geboten ist. Der Senat stützt sich auf die erstinstanzlich erhobenen medizinischen Beweise und nimmt eine dauerhafte Erwerbsminderung an.
Im entschiedenen Fall lagen schwerwiegende psychische Störungen vor; nach den gerichtlich eingeholten Gutachten war der Kläger auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage, auch nur drei Stunden täglich zu arbeiten. Eine relevante Steigerung der Leistungsfähigkeit erschien medizinisch nicht erreichbar – damit war die Schwelle zum Ausnahmefall der Dauerrente überschritten.
Bemerkenswert ist, dass das Gericht die gesetzliche Befristungslogik nicht relativiert, sondern anhand der konkreten Beweislage konsequent anwendet: Wo die Fachgutachten eine belastbare Besserungsprognose verneinen, endet die Befristungstrias.
Diese Linie fügt sich in die juristische Kommentierung, die das „Unwahrscheinlichkeitskriterium“ des § 102 Abs. 2 S. 5 SGB VI als maßgeblich für die Dauerrente herausstellt und das Hamburger Urteil exemplarisch zitiert.
Medizinische PrognoseDie Entscheidungspraxis zeigt: Nicht die Diagnose als solche, sondern die Prognose der Leistungsfähigkeit ist entscheidend. Maßgeblich ist, ob eine Behandlung – konservativ, psychotherapeutisch, rehabilitativ oder operativ – mit vernünftiger Wahrscheinlichkeit zu einer rentenrechtlich relevanten Besserung führen kann.
Fehlt diese Aussicht, und stützen konsistente, nachvollziehbare Gutachten diese Einschätzung, kippt der Regelfall der Befristung in den Ausnahmefall der Dauerrente. Die Hamburger Entscheidung illustriert diese Prognosezentrierung besonders deutlich.
Abgrenzung: Arbeitsmarktlage und „ArbeitsmarktrenteFür die Frage „Dauer oder Befristung“ spielt der Arbeitsmarkt keine Rolle, soweit es um die medizinische Erwerbsminderung geht. Der Gesetzestext verlangt ausdrücklich die Beurteilung „unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes“ – die tatsächliche Arbeitsmarktlage bleibt unberücksichtigt.
Nur dort, wo eine volle Erwerbsminderungsrente allein wegen fehlender Vermittlungschancen („Arbeitsmarktrente“) gewährt wird, ist die Befristung zwingend; eine Dauerrente scheidet dann aus. Diese Systematik verhindert, dass konjunkturelle Schwankungen oder regionale Vermittlungsprobleme die Dauerentscheidung steuern.
Übergang in die AltersrenteErwerbsminderungsrenten werden bis zur Regelaltersgrenze gezahlt. Mit Erreichen dieser Grenze geht die Leistung grundsätzlich ohne gesonderten Antrag in die Regelaltersrente über, sofern die versicherte Person nichts anderes bestimmt.
Dieser automatische Übergang ist in § 115 Abs. 3 SGB VI geregelt und dient der Verfahrensvereinfachung. Für Betroffene bedeutet das: Auch eine als Dauerrente bewilligte EM-Rente endet nicht „irgendwann vorher“, sondern läuft – vorbehaltlich sonstiger gesetzlicher Änderungen – bis zur Regelaltersgrenze und wird dann als Regelaltersrente fortgeführt.
Konsequenzen für die PraxisDas Hamburger Urteil schafft für die Praxis Transparenz: Eine Dauerrente ist kein Automatismus, aber sie ist zwingend zu bewilligen, wenn belastbare medizinische Befunde eine rentenrechtlich relevante Besserung unwahrscheinlich erscheinen lassen.
Wer bereits mehrfach befristet bewilligt wurde, sollte die Neun-Jahres-Vermutung kennen; sie erleichtert den Übergang in eine unbefristete Leistung, sofern der Anspruch nicht von der Arbeitsmarktlage abhängt. Ärztliche Verlaufsberichte, konsistente Fachgutachten und die Dokumentation ausgeschöpfter Therapieoptionen sind in diesem Kontext die maßgeblichen Bausteine, um die Prognosefrage rechtssicher zu beantworten.
Was bedeutet das nun für Betroffene?Die Erwerbsminderungsrente als Dauerrente bleibt die Ausnahme – aber eine rechtlich verpflichtende Ausnahme, wenn medizinisch keine realistische Besserung zu erwarten ist. Das LSG Hamburg betont diese Linie mit deutlicher Begründung und fügt sich damit nahtlos in den Wortlaut und Zweck des Gesetzes ein.
Für Betroffene ist entscheidend, den Fokus auf die Prognose zu richten: Wo die Leistungsfähigkeit auf nicht absehbare Zeit unter drei Stunden täglich bleibt und eine rentenrechtlich relevante Steigerung unwahrscheinlich ist, führt der Weg aus der turnusmäßigen Befristung in die unbefristete Dauerrente.
Rechtsgrundlagen und Quellen: § 43 SGB VI (Definition der vollen Erwerbsminderung), § 102 Abs. 2 S. 5 SGB VI (Befristung, Kriterien und Neun-Jahres-Vermutung), § 115 Abs. 3 SGB VI (automatischer Übergang in die Regelaltersrente), interne Anwendungshinweise der Deutschen Rentenversicherung zur Befristung/Dauerrente sowie das Urteil des LSG Hamburg vom 15. 08. 2023 (L 3 R 74/21).
Der Beitrag Erwerbsminderungsrente in eine dauerhafte EM-Rente umgewandelt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
„Taktisch wählen”: Nächster Vorstoß der Antidemokraten zur Verhinderung einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
“Unsere Demokratie™”, der Sammelbegriff für alle zynischen Totengräber der realen Demokratie in diesem Land, macht mal wieder von sich reden: Je näher die Schicksalswahl von Sachsen-Anhalt rückt, umso kreativer werden die etablierten Kartellparteienkräfte des linken de-facto-Einheitsblocks in ihren Versuchen, den Wählerwillen zu brechen und systematisch auszuhebeln. Not macht erfinderisch – und natürlich geht es nicht […]
<p>The post „Taktisch wählen”: Nächster Vorstoß der Antidemokraten zur Verhinderung einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt first appeared on ANSAGE.</p>
Schlimmste Dürre und Hitzewelle in Europa jemals – wirklich?
Mike Jonas
Die Medien sind voll von Berichten über die aktuelle Dürre und Hitzewelle in Europa. „Beispiellos“ (das Wort lieben sie), „die schlimmste aller Zeiten“ und so weiter und so fort.
„Europas beispiellose Hitzewelle zu Beginn des Sommers könnte laut dem Leiter der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Hunderte von zusätzlichen Todesfällen verantwortlich sein.“ – BBC
„Europäische Hitzewelle ist die schlimmste aller Zeiten und ohne Klimakrise unmöglich, sagen Wissenschaftler“ – Schlagzeile im Guardian. Weiter heißt es dort: „Die Hitzewelle in Westeuropa ist die schwerste und am weitesten verbreitete aller Zeiten und nur aufgrund der durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe verursachten Klimakrise möglich, so Wissenschaftler.“
„Europas Hitzewelle ist die heißeste und feuchteste aller Zeiten“ – Überschrift eines Artikels im New Scientist (hinter einer Zahlschranke).
Wie üblich beeilen sich die Medien, die Öffentlichkeit in Panik zu versetzen, und achten sorgfältig darauf, keine Informationen zu suchen, die ihre Geschichte von einer existenziellen Katastrophe trüben könnten (if it bleeds, it leads).
Also – was sagt die Historie dazu? Dank der heutigen KI-basierten Suchmaschinen musste ich nicht lange auf die Antwort warten: 15 Sekunden. Im Jahr 2014 veröffentlichten Wetter et al. eine Studie: „Die beispiellose, ein Jahr andauernde Hitze- und Dürreperiode in Europa im Jahr 1540 – ein Worst-Case-Szenario“. Zugegebenermaßen verglich die Arbeit die Megadürre von 1540 mit den Dürren in Europa und Russland der Jahre 2003 und 2010, doch fällt es angesichts ihrer Beschreibung schwer zu glauben, dass die aktuelle Dürre in Europa noch schlimmer ist. Es ist auch sehr schwer zu glauben, dass die aktuelle Dürre in Europa so viel schlimmer ist als die Megadürre von 1540, dass sie ein Beweis für eine vom Menschen verursachte existenzielle Bedrohung wäre. Und es ist äußerst schwer zu glauben, dass irgendein Medienunternehmen die berichteten Hitze- und Dürrebedingungen von 1540 sorgfältig mit denen von 2026 abgeglichen hat, um sicherzustellen, dass die Verwendung von Begriffen wie „beispiellos“, „schlimmste aller Zeiten“ usw. zutreffend ist.
Wetter et al. (2014) ist bei Springer hinter einer Zahlschranke, daher kann ich nur aus der Zusammenfassung zitieren. Okay, sie ist nicht allzu lang – hier ist die gesamte Zusammenfassung:
Die Hitzewellen von 2003 in Westeuropa und von 2010 in Russland, die gemeinhin als seltene klimatische Anomalien außerhalb bisheriger Erfahrungswerte bezeichnet werden, gelten oft als Vorboten häufigerer Extreme in einer vom Klimawandel geprägten Zukunft. Eine kürzlich durchgeführte Rekonstruktion der Frühjahrs- und Sommertemperaturen für Westeuropa ergab jedoch, dass im Jahr 1540 deutlich höhere Temperaturen aufgetreten waren. Um die Plausibilität dieses Ergebnisses zu überprüfen, untersuchten wir das Ausmaß der Dürre von 1540 unter Berücksichtigung der bekannten Rückkopplung zwischen Bodentrocknung und Temperatur. Auf der Grundlage von mehr als 300 dokumentarischen Wetterberichten aus erster Hand, die aus einem Gebiet von 2 bis 3 Millionen km² stammen, zeigen wir, dass Europa von einer beispiellosen, elf Monate andauernden Megadürre betroffen war. Die geschätzte Anzahl der Niederschlagstage und die Niederschlagsmenge für Mittel- und Westeuropa im Jahr 1540 liegen deutlich unter den 100-Jahres-Minima der instrumentellen Messperiode für Frühling, Sommer und Herbst. Dieses Ergebnis wird durch unabhängige dokumentarische Belege über extrem niedrige Flusspegel sowie europaweite Feld-, Wald- und Siedlungsbrände gestützt. Wir haben festgestellt, dass ein Ereignis dieser Schwere mit den modernsten Klimamodellen nicht simuliert werden kann.
Eine implizite Bestätigung der Ergebnisse von Wetter et al. kommt aus einer vielleicht unerwarteten Quelle – einer veröffentlichten Kritik an der Arbeit. Neben der Arbeit finden sich ein Erratum und ein Kommentar. Das Erratum enthält lediglich geringfügige Korrekturen an den Angaben zu den Autoren. Der Kommentar kritisiert die Arbeit jedoch dafür, dass sie eine frühere Proxystudie nicht zitiert, die für das Jahr 1540 geringe Niederschlagsmengen festgestellt hatte: „Die Schlussfolgerung von [Wetter et al.] hinsichtlich der Unfähigkeit natürlicher Proxy-Archive, Klimaextreme zu erfassen, ist nicht vertretbar.“ Meiner Meinung nach hätten sie, wenn sie den Kern der Arbeit für falsch gehalten hätten, dies auch gesagt; doch alles, was sie vorbringen konnten, war, dass die Autoren eine Proxystudie übersehen hatten, die diese These bestätigte.
Die Lage in Europa ist ziemlich schlecht, und ich bin sicher, dass ich im Namen aller spreche, wenn ich Europa unter diesen sehr schwierigen Bedingungen alles Gute wünsche. Aber genau hier liegt das Problem der heutigen Klimadiskussion: Anstatt Wetter und Klima rational anzugehen, wird alles Schlechte den fossilen Brennstoffen angelastet, so dass Politiker immer wieder falsche Entscheidungen treffen und Ressourcen von den Bereichen abgezogen werden, in denen sie wirklich benötigt werden. Wie immer ist der Klimawandel-Alarmismus schädlicher als die globale Erwärmung selbst.
[Hervorhebung vom Übersetzer]
Link: https://wattsupwiththat.com/2026/08/10/europes-worst-drought-and-heatwave-ever/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Schlimmste Dürre und Hitzewelle in Europa jemals – wirklich? erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Bürgergeld-Bezieher aufgepasst: Jobcenter arbeiten seit 1. Juli 2026 mit dem Zoll zusammen
Seit dem 1. Juli 2026 müssen Jobcenter genauer hinschauen: Ergeben sich in einem Leistungsfall konkrete Hinweise auf Schwarzarbeit oder einen Verstoß gegen den gesetzlichen Mindestlohn, müssen sie den Zoll informieren.
Dafür braucht es keinen bereits bewiesenen Rechtsverstoß. Schon Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Einkommensbescheinigung oder Arbeitszeitnachweise können einen meldepflichtigen Verdacht begründen.
Besonders relevant ist die neue Regelung für Aufstocker. Denn bei ihnen liegen dem Jobcenter häufig mehrere Unterlagen gleichzeitig vor – und damit fallen widersprüchliche Angaben zu Lohn oder Arbeitszeit schneller auf.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine neue MeldepflichtDie Pflicht ergibt sich aus § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB II. Sie gilt sowohl für gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen als auch für zugelassene kommunale Träger.
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, steht die Meldung also nicht im Ermessen des Jobcenters. Die Behörde muss den Sachverhalt weitergeben.
Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 64 SGB II konkretisieren, wann diese Schwelle erreicht ist und wie eine bloße Auffälligkeit von einem belastbaren Hinweis abzugrenzen ist.
Auch die Gesetzesbegründung macht den Zweck deutlich: Die Prüfdichte bei Leistungsbeziehenden und ihren Arbeitgebern soll erhöht werden. Hinweise auf Mindestlohnverstöße können sich laut Bundestagsdrucksache 21/3541 bereits aus der Gesamtschau von Arbeitsverträgen und Einkommensbescheinigungen ergeben.
Warum Aufstocker besonders schnell auffallen könnenAls Aufstocker werden Beschäftigte bezeichnet, deren anrechenbares Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf ihres Haushalts zu decken. Sie erhalten deshalb ergänzende Leistungen nach dem SGB II.
Wer solche Leistungen bezieht, muss dem Jobcenter regelmäßig Angaben zu seinem Einkommen machen und entsprechende Nachweise vorlegen.
Dadurch hat die Behörde häufig mehrere Dokumente gleichzeitig vorliegen: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Arbeitgeberbescheinigung und Kontoauszüge.
Passen diese Angaben nicht zusammen, fällt das schneller auf als bei Beschäftigten, die keinen Kontakt zum Jobcenter haben.
Der Bezug von Bürgergeld oder ergänzenden Leistungen ist für sich genommen kein Verdachtsgrund. Auch ein niedriger Monatslohn beweist noch keinen Mindestlohnverstoß. Entscheidend sind unter anderem die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, anrechenbare Vergütungsbestandteile und mögliche gesetzliche Ausnahmen.
Wann aus einer Auffälligkeit ein konkreter Verdacht wirdFür eine Meldung an den Zoll reichen nach den BA-Weisungen keine Vermutungen oder pauschalen Unterstellungen.
Es müssen objektiv nachvollziehbare Tatsachen vorliegen, die sich einem konkreten Sachverhalt zuordnen lassen. Eine Unstimmigkeit, die sich ebenso gut rechtmäßig erklären lässt, genügt deshalb nicht automatisch.
Umgekehrt muss das Jobcenter den möglichen Verstoß aber auch nicht vollständig beweisen. Es ist weder verpflichtet, selbst sämtliche Ermittlungen durchzuführen, noch muss es alle Beweismittel zusammentragen.
Konkrete Hinweise können beispielsweise entstehen durch:
- widersprüchliche oder nachweislich falsche Angaben,
- unvollständige Unterlagen,
- Datenabgleiche,
- Feststellungen des Außendienstes,
- Arbeitszeitnachweise oder Dienstpläne,
- überprüfbare Hinweise von Dritten.
Auch die Mitteilung eines Nachbarn oder einer anderen Person kann relevant sein. Sie muss jedoch konkrete und überprüfbare Tatsachen enthalten. Eine bloße Behauptung wie „Der arbeitet schwarz“ reicht ohne Angaben zu Zeit, Ort, Tätigkeit oder anderen nachvollziehbaren Umständen regelmäßig nicht aus.
Arbeitszeit und Lohn werden miteinander verglichenBei einem möglichen Mindestlohnverstoß ist häufig die Gesamtschau entscheidend.
Steht im Arbeitsvertrag beispielsweise eine bestimmte Wochenarbeitszeit, während die Lohnabrechnung ein Entgelt ausweist, das rechnerisch unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, kann daraus ein konkreter Verdacht entstehen.
Ähnlich sieht es aus, wenn Dienstpläne, Nachrichten oder eigene Arbeitszeitaufzeichnungen deutlich mehr Arbeitsstunden erkennen lassen, als tatsächlich abgerechnet wurden.
Diese Unterlagen können den Zoll auf den Plan rufen Auffälligkeit Mögliche Bewertung Im Arbeitsvertrag sind für 2026 lediglich 12,80 Euro brutto pro Stunde vereinbart. Wird dieser Betrag tatsächlich gezahlt und greift keine gesetzliche Ausnahme, kann ein konkreter Mindestlohnverdacht bestehen. Abrechnung und Arbeitszeitnachweis ergeben 120 Stunden bei 1.600 Euro anrechenbarem Bruttoentgelt. Das entspricht rechnerisch 13,33 Euro je Stunde und liegt damit unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Einkommensbescheinigung nennt 40 Stunden, Dienstpläne und Nachrichten zeigen jedoch deutlich mehr Einsätze. Das kann auf unbezahlte Arbeitszeit, unvollständige Lohnangaben oder eine nicht vollständig gemeldete Beschäftigung hindeuten. Ein Dritter behauptet ohne weitere Angaben, die betroffene Person arbeite „schwarz“. Eine pauschale und nicht überprüfbare Beschuldigung reicht allein nicht aus. Unterlagen wirken zunächst widersprüchlich, lassen sich aber durch schwankende Monatsstunden oder ein zulässiges Arbeitszeitkonto erklären. Eine nachvollziehbare rechtmäßige Erklärung kann gegen einen konkreten Verdacht sprechen. Nicht jeder niedrige Stundenlohn ist automatisch rechtswidrigSeit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde.
Er gilt grundsätzlich auch für Minijobber, Saisonkräfte und ausländische Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten.
Allerdings gibt es gesetzliche Ausnahmen. Dazu gehören unter anderem Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, bestimmte Praktika sowie – für die ersten sechs Monate – Beschäftigte, die unmittelbar zuvor langzeitarbeitslos waren.
Auch Zuschläge oder Sonderzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung eine Rolle spielen.
Deshalb lässt sich aus einer einzelnen Zahl auf der Lohnabrechnung nicht immer sofort ableiten, ob der Mindestlohn unterschritten wurde. Entscheidend sind Arbeitszeit, Abrechnungszeitraum, Vergütungsbestandteile und mögliche Ausnahmen.
Hinzu kommt: Vergütungspflichtige Arbeitszeit kann über die reine sichtbare Tätigkeit hinausgehen. Das Bundesarbeitsgericht hat beispielsweise entschieden, dass auch Bereitschaftszeit mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten ist.
Gerade deshalb liegt die abschließende Bewertung nicht beim Jobcenter, sondern beim Zoll und gegebenenfalls bei den Gerichten.
Ein Verdacht reicht – eine bloße Vermutung nichtDas Jobcenter ist keine Ermittlungsbehörde für Schwarzarbeit oder Mindestlohnverstöße.
Es muss daher nicht abschließend klären, ob vorsätzlich gehandelt wurde, sämtliche Tatbestandsmerkmale erfüllt sind oder welche Sanktionen drohen könnten. Dafür sind die zuständigen Ermittlungsstellen verantwortlich.
Trotzdem darf das Jobcenter Daten nicht auf bloßen Verdacht hin wahllos weitergeben.
Der entscheidende Punkt ist deshalb: Es braucht mehr als eine Auffälligkeit, aber noch keinen fertigen Beweis.
Der Verdacht muss durch konkrete Tatsachen nachvollziehbar gestützt werden.
Bleiben Zweifel an der rechtlichen Bewertung, sehen die BA-Weisungen vor, den Sachverhalt gegebenenfalls mit einem entsprechenden Hinweis weiterzugeben oder zuvor Kontakt mit der zuständigen Ermittlungsstelle aufzunehmen.
Ein objektiv belegter Verdacht darf also nicht allein deshalb unbearbeitet bleiben, weil das Jobcenter den Fall selbst noch nicht abschließend bewerten kann.
Was passiert nach der Meldung an den Zoll?Das Jobcenter übermittelt den Sachverhalt an das zuständige Hauptzollamt.
Dort übernimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die weitere Prüfung. Sie kann beispielsweise Lohnunterlagen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Sozialversicherungsmeldungen und die tatsächlichen Arbeitsabläufe miteinander vergleichen.
Die Meldung des Jobcenters bedeutet jedoch noch nicht, dass tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt.
Der Zoll kann den Verdacht bestätigen, weitere Ermittlungen einleiten oder feststellen, dass sich die Auffälligkeit rechtmäßig erklären lässt. Nach den BA-Weisungen informiert die Zollverwaltung anschließend das Jobcenter über das Ergebnis ihrer Prüfung.
Beschäftigte sind nicht automatisch selbst BeschuldigteGerade bei einem Mindestlohnverstoß kann der Beschäftigte selbst der Geschädigte sein.
Zahlt der Arbeitgeber zu wenig Lohn, macht das den Arbeitnehmer nicht automatisch zum Beteiligten an Schwarzarbeit oder Sozialleistungsmissbrauch.
Anders kann es aussehen, wenn Einkommen oder tatsächlich geleistete Arbeitsstunden bewusst verschwiegen wurden und dadurch zu hohe SGB-II-Leistungen gezahlt worden sind.
Hier kommt es also entscheidend darauf an, wer welche Angaben gemacht oder verschwiegen hat.
Eine Zollmeldung bedeutet noch keine Kürzung des BürgergeldesBesonders wichtig für Betroffene: Die Meldung an den Zoll und die Berechnung der SGB-II-Leistungen sind zwei verschiedene Verfahren.
Nach den BA-Weisungen besteht die Mitteilungspflicht unabhängig von möglichen leistungsrechtlichen Schritten. Das Jobcenter muss also nicht erst einen Aufhebungs- oder Erstattungsbescheid erlassen, bevor es den Zoll informiert.
Umgekehrt bedeutet die Zollmeldung allein auch nicht, dass Leistungen gekürzt oder zurückgefordert werden dürfen.
Das Jobcenter kann jedoch parallel prüfen, welches Einkommen tatsächlich erzielt wurde und zugeflossen ist. Stellt es bislang nicht angegebenes Einkommen fest, können eine Neuberechnung der Leistungen, Rückforderungen und gegebenenfalls weitere Konsequenzen folgen.
Ein möglicher Anspruch auf höheren Lohn bleibt davon getrenntBesteht der Verdacht, dass ein Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn unterschritten hat, kann dem Beschäftigten selbst ein Anspruch auf Nachzahlung zustehen.
Die Ermittlungen des Zolls ersetzen jedoch nicht die individuelle arbeitsrechtliche Prüfung dieses Anspruchs.
Wer vermutet, zu wenig Lohn erhalten zu haben, sollte deshalb die eigenen Arbeitszeiten möglichst genau dokumentieren, relevante Unterlagen sichern und sich gegebenenfalls frühzeitig arbeitsrechtlich beraten lassen.
Welche Daten das Jobcenter an den Zoll weitergeben darfDie neue Meldepflicht bedeutet keinen unbegrenzten Zugriff des Zolls auf die gesamte Leistungsakte.
Nach den BA-Weisungen dürfen nur solche Daten und Unterlagen übermittelt werden, die für die Aufgaben des Zolls erforderlich sind.
Eine Einwilligung der betroffenen Person ist für die gesetzlich vorgeschriebene Übermittlung nicht notwendig. Die Grundsätze der Zweckbindung und Datenminimierung gelten dennoch weiter.
Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Einkommensnachweise oder zusätzliche Belege dürfen deshalb nur insoweit weitergegeben werden, wie sie zur Darstellung und Prüfung des konkreten Verdachts benötigt werden.
Was Aufstocker jetzt beachten solltenWer ergänzende SGB-II-Leistungen bezieht und arbeitet, sollte seine tatsächlichen Arbeitszeiten möglichst lückenlos dokumentieren.
Sinnvoll ist es, insbesondere folgende Unterlagen aufzubewahren:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
- Pausen und Arbeitsdauer,
- Dienst- und Schichtpläne,
- Nachrichten über kurzfristige Schichtänderungen,
- Lohnabrechnungen,
- Kontoauszüge,
- eigene Arbeitszeitaufzeichnungen.
Entscheidend ist nicht allein die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit, sondern die tatsächlich geleistete Arbeit.
Auch unbezahlte Vor- und Nacharbeiten oder Bereitschaftszeiten können bei der Mindestlohnberechnung eine Rolle spielen.
Ebenso wichtig sind vollständige und nachvollziehbare Angaben gegenüber dem Jobcenter. Wer eine Unstimmigkeit entdeckt, sollte diese möglichst schriftlich erklären und passende Nachweise beifügen. So lässt sich später belegen, welche Angaben der Behörde zu welchem Zeitpunkt vorlagen.
Erlässt das Jobcenter aufgrund des Sachverhalts einen Aufhebungs-, Änderungs- oder Erstattungsbescheid, muss dieser gesondert geprüft werden. Gegen einen fehlerhaften Bescheid kann regelmäßig innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Der Beitrag Bürgergeld-Bezieher aufgepasst: Jobcenter arbeiten seit 1. Juli 2026 mit dem Zoll zusammen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Krankengeld: Gericht kippte Wochenendfalle der Kassen für Krankengeldbezieher
Viele Betroffene verlieren Krankengeld, weil zwischen zwei Krankschreibungen eine Lücke entsteht, selbst wenn ein Wochenende dazwischenliegt und Betroffene gar keine Chance auf eine frühere ärztliche Feststellung haben.
Das Sozialgericht Darmstadt stärkte nun Versicherte, wenn nach einer Krankheit unmittelbar die nächste Arbeitsunfähigkeit einsetzt, aber ausgerechnet eine andere Diagnose dahintersteht.
Das Gericht verpflichtet mit dem Urteil die Krankenkasse zur Nachzahlung von Krankengeld und begründet das mit einer planwidrigen Regelungslücke, sozialem Schutzbedürfnis und dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot (S 8 AL 348/21).
Das Gericht zieht die Schutzlinie: § 46 Satz 2 SGB V soll auch bei anderer Krankheit helfenNormalerweise schützt § 46 Satz 2 SGB V nur, wenn die Folgebescheinigung „wegen derselben Krankheit“ spätestens am nächsten Werktag erfolgt, wobei Samstage nicht als Werktage zählen.
Hier lag aber ein anderer Fall vor: Der Versicherte war bis Freitag wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig, und ab Montag stellte der Arzt Arbeitsunfähigkeit wegen einer neuen Diagnose fest.
Das Gericht wendet die Regelung trotzdem entsprechend an, weil der Gesetzgeber diese Konstellation erkennbar nicht mitgedacht hat und eine planwidrige Lücke entsteht.
Was besagt § 46 Satz 2 SGB V?§ 46 Satz 2 SGB V regelt, dass der Anspruch auf Krankengeld erhalten bleibt, wenn die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende erfolgt.
Samstage gelten dabei ausdrücklich nicht als Werktage, was Versicherte vor kurzen organisatorischen Verzögerungen schützen soll.
Ziel der Vorschrift ist es, den Krankengeldanspruch nahtlos fortzuführen und rein formale Unterbrechungen ohne eigenes Verschulden zu verhindern.
Krankenkassen nutzen Spielraum zu ihren GunstenIn der Praxis wenden Krankenkassen diese Regelung jedoch häufig sehr eng an und verneinen den Anspruch sofort, sobald eine andere Diagnose vorliegt. Genau hier setzt die Rechtsprechung an und erkennt, dass § 46 Satz 2 SGB V seinen Schutzzweck verfehlt, wenn Versicherte wegen eines Wochenendes oder einer nicht vorhersehbaren neuen Erkrankung vollständig aus dem Krankengeld fallen.
Richter klären RegelungslückeDas Sozialgericht Darmstadt sah hier eine Regelungslücke und klärte diese. Deshalb kann die Vorschrift ausnahmsweise entsprechend angewendet werden, wenn zwei unterschiedliche Erkrankungen unmittelbar aufeinanderfolgen und eine frühere ärztliche Feststellung objektiv nicht möglich war.
Wer am Freitag aus einer Arbeitsunfähigkeit „herausläuft“ und erst am Montag wegen einer neuen Erkrankung zum Arzt kommt, gerät schnell in eine formale Falle.
Die Krankenkasse argumentiert dann, die Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch erhalte sich nicht, weil die neue AU nicht „wegen derselben Krankheit“ nahtlos anschließe. Genau diese starre Betrachtung kippt das Gericht, weil sie Versicherte schutzlos stellt, obwohl sie das Wochenende nicht „überbrücken“ können.
Schutzbedürfnis und Übermaßverbot: Das Gericht setzt Grenzen für formale HärteDie Richter betonten im Urteil das soziale Schutzbedürfnis in der gesetzlichen Krankenversicherung, denn Krankengeld soll existenzielle Ausfälle abfedern. Es verweist zudem auf das verfassungsrechtliche Übermaßverbot, weil der vollständige Verlust des Krankengeldschutzes wegen einer durch das Wochenende verursachten Konstellation unverhältnismäßig wirkt.
Entscheidend ist, dass der Kläger alles Zumutbare getan hat, um eine Bescheinigung zu erhalten, und die frühere Feststellung objektiv am Wochenende scheitert. Laut den Richtern ist in diesem Fall weiterhin ein Anspruch auf Krankengeld gegeben.
Der konkrete Fall: Krankenkasse muss Krankengeld nachzahlen, obwohl Diagnose wechseltDer Kläger erhielt nach langer Krankengeldphase zunächst Arbeitslosengeld, dann folgten erneute Arbeitsunfähigkeiten mit unterschiedlichen Diagnosen. Für den Zeitraum ab dem 08.11.2021 attestierte der Arzt Rückenschmerzen bis zum 19.11.2021 und anschließend eine Folgebescheinigung bis zum 03.12.2021, während die vorherige AU am 05.11.2021 endete.
Die Krankenkasse lehnte zunächst ab, doch das Gericht verurteilte sie zur Krankengeldgewährung „dem Grunde nach“ für 08.11. bis 03.12., weil die Wochenendlücke und der Diagnosewechsel nicht zum Totalverlust führen dürfen.
Warum der Kläger trotzdem teilweise nicht gewinntDas Gericht bestätigt zugleich die Aufhebung des Arbeitslosengeldes nach Ablauf der sechswöchigen Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall. Es verneint zudem einen Anspruch über den 03.12.2021 hinaus, weil später andere Fristen und die Voraussetzungen des fortbestehenden Krankengeldschutzes nicht mehr erfüllt sind. Diese doppelte Botschaft ist hart, aber wichtig: Sie können bei Krankengeld gewinnen, auch wenn Sie beim Arbeitslosengeld verlieren.
Was dieses Urteil für Sie bedeutet, wenn die Diagnose wechseltSie müssen sich nicht automatisch mit dem Argument abfinden, eine neue Krankheit reiße Ihren Krankengeldschutz ab, wenn die neue Arbeitsunfähigkeit unmittelbar nach dem letzten AU-Tag entsteht und faktisch nur das Wochenende dazwischenliegt. Sie können mit der Logik des Gerichts angreifen, dass der Gesetzgeber diese Konstellation nicht geregelt hat und eine Schutzlücke entsteht.
Gerade wenn Sie nachweisen, dass eine frühere Feststellung realistisch nicht möglich war, verschiebt sich die Beweis- und Argumentationslage zu Ihren Gunsten. So ist der Schutz, den das Krankengeld geben soll, wieder gegeben.
Warum Krankenkassen solche Fälle oft ablehnen und wie Sie dagegenhaltenKrankenkassen stützen Ablehnungen gern auf den Wortlaut „derselben Krankheit“ in § 46 Satz 2 und Satz 3 SGB V und erklären den Anspruch für abgerissen. Sie übersehen dabei häufig, dass diese formale Auslegung bei Wochenendkonstellationen zu untragbaren Härten führt und den Zweck des Krankengeldschutzes aushebelt.
Das Urteil liefert Betroffenen eine scharfe Gegenlinie, weil es die entsprechende Anwendung gerade mit Schutzbedürfnis und Verhältnismäßigkeit begründet. Die Krankenkassen können sich einfach auf den Wortlaut beziehen, wenn dieser seinen juristischen Sinn verfehlt.
FAQ: Krankengeld trotz Diagnosewechsel und Wochenendlücke Gilt der „nächste Werktag“-Schutz nur bei derselben Krankheit?Nach dem Gesetzeswortlaut knüpft § 46 Satz 2 SGB V an „dieselbe Krankheit“ an. Das Gericht zeigt jedoch, dass eine entsprechende Anwendung möglich ist, wenn zwei unterschiedliche Erkrankungen nahtlos aneinander anschließen und nur das Wochenende dazwischenliegt. Damit öffnen Gerichte den Schutz, wenn sonst eine planwidrige Lücke entsteht.
Was muss ich nachweisen, damit die Kasse nicht einfach abwinkt?Sie sollten plausibel machen, dass Sie die ärztliche Feststellung nicht früher erhalten konnten, weil faktisch nur das Wochenende zwischen den Erkrankungen lag. Wichtig ist außerdem, dass die neue Arbeitsunfähigkeit tatsächlich ab dem nächsten Werktag festgestellt ist. Je sauberer die Zeitlinie aus AU-Ende und AU-Beginn, desto stärker wirkt Ihr Argument.
Bekomme ich dann automatisch Krankengeld für alle späteren Zeiten?Nein, das Urteil zeigt auch die Grenze: Es hilft nicht unbegrenzt, wenn später andere Fristen reißen oder die Mitgliedschaft ohne Krankengeldanspruch fortläuft. Sie müssen jeden Abschnitt getrennt prüfen, weil Krankenkassen häufig an späteren Lücken oder Monatsfristen ansetzen. Das Gericht sprach hier ausdrücklich nur einen konkreten Zeitraum zu.
Was mache ich, wenn die Krankenkasse bereits abgelehnt hat?Sie sollten schnell und schriftlich Widerspruch einlegen und den Wochenendzusammenhang klar herausarbeiten. Sie können betonen, dass eine entsprechende Anwendung von § 46 Satz 2 SGB V geboten ist, weil sonst eine unzumutbare Schutzlücke entsteht. Wenn die Kasse beim Wortlaut stehenbleibt, kann das Sozialgericht diese Härte korrigieren.
Hilft mir das auch, wenn ich zwischen zwei Diagnosen mehr als ein Wochenende habe?Dann wird es deutlich schwieriger, weil das Gericht gerade die Unmöglichkeit der früheren Feststellung wegen des Wochenendes als Kernproblem bewertet. Je länger die Lücke, desto eher argumentiert die Kasse mit fehlender Nahtlosigkeit und eigenem Versäumnis. Das Urteil stärkt vor allem die Konstellation „Freitag Ende, Montag neue AU“ bei unmittelbarem Übergang.
Der Beitrag Krankengeld: Gericht kippte Wochenendfalle der Kassen für Krankengeldbezieher erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
42-Jahre-Kompromiss kann abschlagsfreie Rente mit 63 retten
Die „Rente mit 63“ steht vor dem Aus. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren abzuschaffen. Doch der politische Widerstand wächst. Nun liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der die Regelung stark einschränken, aber nicht vollständig streichen würde.
45 Jahre reichen dann allein nicht mehrIAB-Direktor Bernd Fitzenberger schlägt vor, die abschlagsfreie Frührente weiterhin höchstens zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze zu ermöglichen.
Dafür sollen jedoch zwei Voraussetzungen gelten: 45 anrechenbare Versicherungsjahre und zusätzlich mindestens 42 Jahre tatsächliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Das ist ein erheblicher Unterschied zum heutigen Recht. Für die 45-jährige Wartezeit zählen derzeit nicht nur Beschäftigungsjahre. Berücksichtigt werden unter anderem Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes, nicht erwerbsmäßige Pflege, Wehr- und Zivildienst, bestimmte Zeiten mit Krankengeld sowie unter Voraussetzungen auch Arbeitslosengeld.
Wer durch die neue 42-Jahre-Regel verlieren könnteGenau hier liegt die Brisanz des Vorschlags. Wer zwar 45 Versicherungsjahre erreicht, davon aber weniger als 42 Jahre tatsächlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, könnte die abschlagsfreie Frührente nach diesem Modell nicht mehr nutzen.
Das könnte beispielsweise Versicherte treffen, deren Erwerbsbiografie längere Phasen der Kindererziehung, Angehörigenpflege, Krankheit oder andere heute anrechenbare Zeiten enthält.
Diese Zeiten würden für die 45 Jahre nicht zwingend wertlos. Sie könnten aber nicht die zusätzlich verlangten 42 Beschäftigungsjahre ersetzen.
Damit würde der Kreis der Berechtigten deutlich kleiner. Gleichzeitig bliebe ein abschlagsfreier früherer Renteneintritt für Menschen erhalten, die besonders lange tatsächlich gearbeitet haben.
Für viele wäre weiterhin zwei Jahre früher SchlussNach geltendem Recht können besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei früher in Rente gehen. Für Versicherte des Jahrgangs 1964 und jünger ist dies derzeit mit 65 Jahren möglich. Die Regelaltersgrenze liegt für diese Jahrgänge bei 67 Jahren.
Fitzenbergers Modell würde an einem Abstand von höchstens zwei Jahren grundsätzlich festhalten. Wer künftig sowohl 45 Versicherungsjahre als auch mindestens 42 Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen kann, könnte damit weiterhin vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge ausscheiden.
Abschaffung ist noch nicht beschlossenDie Alterssicherungskommission empfiehlt, die bisherige abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen. Union und SPD hatten angekündigt, die Empfehlungen als Gesamtpaket umsetzen zu wollen. Gleichzeitig wächst der Widerstand gegen diesen Teil der Reform. Mehrere Ministerpräsidenten fordern Übergangs- oder Härtefallregelungen.
Diskutiert wird daneben eine „soziale Schutzrente“ für Menschen, die wegen körperlicher oder psychischer Belastungen ihren Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können. Eine endgültige gesetzliche Regelung steht jedoch noch aus.
Für Versicherte ist deshalb wichtig: Die heutige Rechtslage gilt zunächst weiter. Wer seine Ruhestandsplanung auf die 45-jährige Wartezeit stützt, sollte seinen Versicherungsverlauf prüfen und insbesondere darauf achten, welche Pflichtbeitrags- und Berücksichtigungszeiten gespeichert sind.
FAQ Reichen künftig 42 Arbeitsjahre für eine abschlagsfreie Rente?Nein. Nach dem Vorschlag wären weiterhin 45 anrechenbare Versicherungsjahre erforderlich. Zusätzlich müssten mindestens 42 Jahre auf tatsächliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entfallen.
Gilt die neue Regel schon?Nein. Es handelt sich um einen Reformvorschlag. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht nach geltendem Recht weiterhin.
Zählen Kindererziehung und Pflege heute zu den 45 Jahren?Ja. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt unter anderem Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag sowie Zeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege. Im vorgeschlagenen Modell könnten solche Zeiten aber die zusätzliche Voraussetzung von 42 Beschäftigungsjahren nicht ersetzen.
QuellenverzeichnisDeutsche Rentenversicherung: „Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte“. (Deutsche Rentenversicherung)
IAB-Forum, Bernd Fitzenberger: „Acht Reformvorschläge zur Stärkung der gesetzlichen Rente: Der entscheidende Hebel ist eine höhere Beschäftigung“, 5. Mai 2026. (IAB-Forum)
BR24: „Kompromiss bei ‚Rente mit 63‘?“, 11. August 2026. (BR.de)
Handelsblatt: „Alterssicherung: Dieser Kompromiss könnte die ‚Rente mit 63‘ ersetzen“, 14. August 2026.
Der Beitrag 42-Jahre-Kompromiss kann abschlagsfreie Rente mit 63 retten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
VdK warnt vor der Krankenkassen-Reform
Der Sozialverband VdK hatte bereits früh vor einer Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung gewarnt. Besonders Frauen werden durch die Neuregelung finanziell belastet werden, weil sie noch immer häufiger längere Zeiten nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sind, um Kinder zu betreuen oder Angehörige zu versorgen.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde im Juli 2026 beschlossen.. Für zahlreiche Ehepaare bedeutet das ab 2028 eine erhebliche Veränderung. Die Familienversicherung für Ehe- und eingetragene Lebenspartner verschwindet zwar nicht vollständig, doch für viele bisher beitragsfrei mitversicherte Erwachsene wird künftig ein zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag fällig.
Aus der VdK-Warnung ist inzwischen geltendes Gesetz gewordenVdK-Präsidentin Verena Bentele warnt davor, Menschen finanziell für Lebensentscheidungen zu belasten, die häufig durch unzureichende Kinderbetreuung oder fehlende Möglichkeiten bei der Angehörigenpflege geprägt wurden. Sie verwies insbesondere auf Erwerbsbiografien vieler Frauen, die über Jahre unbezahlte Sorgearbeit übernommen haben.
Das Bundeskabinett beschloss Ende April 2026 den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 10. Juli 2026.
Am 29. Juli 2026 wurde das Gesetz schließlich veröffentlicht. Damit ist inzwischen klar, dass die bisherige beitragsfreie Absicherung von Ehe- und Lebenspartnern ab 2028 für einen Teil der Familien teurer wird.
Über die Folgen der ursprünglichen Pläne hatte gegen-hartz.de bereits ausführlich im Beitrag zur Einschränkung der kostenfreien Familienversicherung berichtet.
Was sich bei der Familienversicherung ab 2028 ändertBislang können Ehegatten und eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigenen Krankenversicherungsbeitrag über das gesetzlich versicherte Mitglied abgesichert werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass ihr eigenes regelmäßiges Einkommen die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet.
Diese Absicherung bleibt grundsätzlich bestehen. Neu ist jedoch, dass das versicherte Mitglied für einen familienversicherten Ehe- oder Lebenspartner in vielen Fällen einen zusätzlichen Beitrag von 2,5 Prozentpunkten auf seine beitragspflichtigen Einnahmen zahlen muss.
Der Zuschlag betrifft damit nicht unmittelbar den mitversicherten Partner. Zahlen muss das Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, von dessen Versicherung die Familienversicherung abgeleitet wird.
Für viele Beschäftigte bedeutet das eine zusätzliche Belastung von mehreren Hundert bis weit über 1.000 Euro jährlich. Wie stark ein Haushalt betroffen ist, hängt vom beitragspflichtigen Einkommen und davon ab, ob eine gesetzliche Ausnahme greift.
So hoch kann der neue Zuschlag ausfallenDie Berechnung lässt sich vereinfacht darstellen. Bei einem beitragspflichtigen Monatseinkommen von 3.000 Euro entsprechen 2,5 Prozentpunkten einem zusätzlichen Betrag von 75 Euro pro Monat.
Beitragspflichtiges Monatseinkommen Zusätzlicher Beitrag von 2,5 Prozentpunkten 2.000 Euro 50 Euro monatlich 3.000 Euro 75 Euro monatlich 4.000 Euro 100 Euro monatlich 5.000 Euro 125 Euro monatlichBei 4.000 Euro beitragspflichtigem Einkommen entstehen damit rechnerisch 1.200 Euro zusätzliche Kosten im Jahr. Bei höheren Einkommen ist zu beachten, dass Beiträge nur bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze berechnet werden.
Auch gegen-hartz.de hat anhand verschiedener Haushalte gezeigt, welche Gruppen bei der Familienversicherung ab 2028 besonders hohe zusätzliche Kosten tragen können.
Arbeitgeber beteiligen sich an diesem Zuschlag nichtBesonders wichtig ist ein Unterschied zum gewöhnlichen Krankenversicherungsbeitrag von Beschäftigten. Der neue Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten wird vom versicherten Mitglied allein getragen.
Der Arbeitgeber kann den Betrag zwar zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen über die Lohnabrechnung abführen. Einen eigenen finanziellen Anteil an diesem besonderen Zuschlag muss er jedoch nicht übernehmen.
Dadurch treffen beispielsweise 100 Euro monatlicher Zuschlag bei einem beitragspflichtigen Einkommen von 4.000 Euro den Arbeitnehmer vollständig. Die übliche hälftige Aufteilung vieler Krankenversicherungsbeiträge greift hier nicht.
Nicht jeder familienversicherte Ehepartner führt zum ZuschlagDer Gesetzgeber hat mehrere Ausnahmen vorgesehen. Dadurch bleibt die Absicherung für zahlreiche Familien weiterhin ohne den neuen Beitragszuschlag möglich.
Eine wichtige Ausnahme betrifft Familien mit jüngeren Kindern. Während im ursprünglichen Regierungsentwurf eine niedrigere Altersgrenze vorgesehen war, wurde diese im parlamentarischen Verfahren angehoben.
Kein Zuschlag wird insbesondere verlangt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr berücksichtigt werden können. Auch bei bestimmten Situationen rund um Kinder mit Behinderung, Pflege, voller Erwerbsminderung oder dem Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen Ausnahmen.
Weitere Schutzregelungen gibt es unter anderem für bestimmte Menschen mit Behinderung sowie in bestimmten Grundsicherungskonstellationen. Entscheidend ist deshalb immer die konkrete persönliche Situation des familienversicherten Partners.
Ein GdB von mindestens 60 kann den Zuschlag verhindernEine besonders wichtige Ausnahme betrifft Menschen mit Behinderung. Ist bei dem familienversicherten Ehe- oder Lebenspartner ein Grad der Behinderung von mindestens 60 festgestellt, kann der neue Beitragszuschlag entfallen.
Das ist bemerkenswert, weil die Schwerbehinderteneigenschaft bereits bei einem Grad der Behinderung von 50 beginnt. Für diese besondere Ausnahme bei der Krankenversicherung reicht ein GdB von 50 allein jedoch nicht aus.
Gegen-hartz.de hat die neue Vorschrift und ihre Folgen ausführlich im Beitrag „Ein Grad der Behinderung ab 60 schützt vor der neuen Krankenkassen-Abgabe“ erläutert.
Betroffene sollten vorhandene Feststellungsbescheide deshalb sorgfältig aufbewahren und der Krankenkasse rechtzeitig nachweisen können. Ob eine Ausnahme tatsächlich vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall.
Warum der VdK vor Nachteilen für Frauen warntDie Kritik des Sozialverbands richtet sich weniger gegen das Ziel stabiler Krankenkassenfinanzen als gegen die Verteilung der zusätzlichen Belastungen. Der VdK argumentiert, dass die Erwerbsbiografien vieler Frauen nicht unabhängig von den gesellschaftlichen Bedingungen der vergangenen Jahrzehnte betrachtet werden können.
Wer Kinder betreute, Angehörige pflegte oder wegen fehlender Betreuungsangebote seine Arbeitszeit stark reduzierte, konnte in dieser Zeit weniger eigenes Einkommen erzielen. Häufig entstanden zugleich geringere Rentenansprüche und schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Kommt nun zusätzlich eine finanzielle Belastung bei der Krankenversicherung hinzu, können Haushalte mit solchen Erwerbsbiografien erneut belastet werden. Genau davor hatte Bentele im Gespräch mit dem SWR gewarnt.
Die Kritik betrifft dabei nicht ausschließlich Frauen. Auch Männer, die über längere Zeit Kinder betreut, Angehörige gepflegt oder aus anderen familiären Gründen nicht gearbeitet haben, können von der Änderung betroffen sein.
Die heutige Ausnahme beseitigt das Problem der vergangenen Sorgearbeit nicht vollständigDas Gesetz berücksichtigt aktuelle Pflege- und Betreuungssituationen an mehreren Stellen. Wer derzeit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pflegeausnahme erfüllt oder ein Kind unter der vorgesehenen Altersgrenze betreut, kann deshalb geschützt sein.
Schwieriger kann es für Menschen werden, deren intensive Familienphase bereits Jahre zurückliegt. Eine Frau kann beispielsweise zehn oder 15 Jahre lang überwiegend Kinder betreut und deshalb beruflich zurückgesteckt haben, obwohl ihre Kinder 2028 längst älter als zwölf Jahre sind.
Die damalige Sorgearbeit hat ihre Erwerbsbiografie möglicherweise dauerhaft beeinflusst. Eine aktuelle Ausnahme allein wegen der früheren Kinderbetreuung besteht dadurch jedoch nicht automatisch.
Hier setzt die Kritik des VdK an. Der Verband warnt davor, vergangene gesellschaftliche Rahmenbedingungen auszublenden und die finanziellen Folgen später allein den betroffenen Haushalten aufzuerlegen.
Bundesregierung will Milliardenlücke der Krankenkassen verkleinernHinter der Reform steht die schwierige Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ausgaben der Krankenkassen sind in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als die beitragspflichtigen Einnahmen.
Die Bundesregierung will mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sowohl Ausgaben begrenzen als auch zusätzliche Einnahmen erzielen. Der Beitragszuschlag für bestimmte familienversicherte Ehe- und Lebenspartner ist nur eine von mehreren Maßnahmen.
Daneben wurden weitere Änderungen beschlossen, die Versicherte unmittelbar betreffen. Dazu gehören unter anderem höhere gesetzliche Zuzahlungen und Änderungen bei verschiedenen Leistungen.
Gegen-hartz.de hat über diese Folgen bereits im Zusammenhang mit dem vom Bundestag beschlossenen GKV-Spargesetz und den höheren Zuzahlungen berichtet.
Der Streit dreht sich auch um die Finanzierung sozialer AufgabenDer VdK verlangt, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung breiter aufzustellen. Nach Auffassung des Verbands sollten gesamtgesellschaftliche Aufgaben stärker aus Steuermitteln und nicht überwiegend über Beiträge der gesetzlich Versicherten finanziert werden.
Damit berührt die Auseinandersetzung eine grundsätzliche Frage. Soll ein Haushalt mit nur einem Erwerbseinkommen stärker an den Kosten beteiligt werden, wenn ein Ehepartner weiterhin über die Familienversicherung abgesichert ist?
Die Bundesregierung hat diese Frage mit der Reform für viele Haushalte bejaht und gleichzeitig zahlreiche Ausnahmen geschaffen. Sozialverbände sehen dennoch die Gefahr, dass vor allem Familien mit begrenztem Einkommen die zusätzlichen Kosten deutlich spüren werden.
Besonders ältere Ehepaare sollten die Übergangsregeln beachtenAuch Rentnerinnen und Rentner können betroffen sein, wenn ein Ehepartner über das Mitglied familienversichert ist. Für bestimmte Renten und Versorgungsbezüge gelten dabei besondere zeitliche Vorgaben.
Nach den neuen Regeln beginnt die Belastung aus diesen Einnahmen teilweise erst zum 1. Juli 2028. Für andere beitragspflichtige Einnahmen kann der neue Zuschlag bereits ab Jahresbeginn 2028 Bedeutung bekommen.
Nicht jeder Rentnerhaushalt muss jedoch zahlen. Hat der familienversicherte Ehe- oder Lebenspartner selbst die Regelaltersgrenze erreicht oder greift eine andere Ausnahme, kann der Zuschlag entfallen.
Gerade bei Übergangsfällen lohnt sich deshalb eine frühzeitige schriftliche Klärung mit der eigenen Krankenkasse.
Betroffene sollten ihre Voraussetzungen vor 2028 überprüfenVersicherte müssen nicht bis zur ersten höheren Beitragsabrechnung warten. Bereits vorher lässt sich prüfen, ob der eigene Ehe- oder Lebenspartner voraussichtlich unter eine der gesetzlichen Ausnahmen fällt.
Dabei können das Alter vorhandener Kinder, eine anerkannte Behinderung, eine volle Erwerbsminderung, ein Pflegegrad oder die regelmäßige Pflege eines Angehörigen von Bedeutung sein. Entsprechende Nachweise sollten rechtzeitig zusammengestellt werden.
Besonders bei Pflege und Behinderung können die gesetzlichen Voraussetzungen genauer sein, als es zunächst erscheint. Ein allgemeiner Hinweis darauf, dass jemand einen Angehörigen unterstützt oder gesundheitlich eingeschränkt ist, reicht nicht in jedem Fall aus.
Wer unsicher ist, sollte sich von seiner Krankenkasse schriftlich bestätigen lassen, ob ab 2028 ein Beitragszuschlag erhoben wird. Bei komplizierten sozialrechtlichen Konstellationen kann zusätzlich eine unabhängige Sozialberatung sinnvoll sein.
Beispiel aus der PraxisThomas verdient monatlich 3.600 Euro brutto und ist gesetzlich krankenversichert. Seine Ehefrau Sabine hat über viele Jahre die gemeinsamen Kinder betreut und verfügt derzeit über kein eigenes Einkommen, weshalb sie über Thomas familienversichert ist.
Im Jahr 2028 sind die Kinder 14 und 17 Jahre alt, eine Pflege- oder Behinderungsausnahme besteht nicht. Unter diesen vereinfachten Voraussetzungen würde ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf 3.600 Euro entstehen, also 90 Euro im Monat.
Das sind 1.080 Euro zusätzliche Krankenversicherungskosten pro Jahr. Der Betrag belastet Thomas und Sabine als Haushalt vollständig, weil sich der Arbeitgeber an diesem besonderen Zuschlag nicht finanziell beteiligt.
Das Beispiel zeigt zugleich den Einwand des VdK. Obwohl Sabines geringere Erwerbstätigkeit über Jahre mit der Betreuung der Kinder zusammenhing, schützt die frühere Sorgearbeit den Haushalt später nicht automatisch vor dem Zuschlag.
Der Beitrag VdK warnt vor der Krankenkassen-Reform erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
SEND ME (But Then Bring Me Feckin' Home Again)
Stormy times at sea, as U.S. ships endure months-long, record-setting deployments for a war nobody wanted that still has no clear objective, reason for being or end in sight and their thousands of burned-out sailors endure bad food, water, plumbing and morale so low some are leaping overboard, or trying to, to end it all. Blame Nazi messianic clown Kegseth and his fellow zealots, who lured the faithful and gullible in then abandoned them - a sordid regime hallmark.
On land, of course, things aren't much better these days. In short inept order, Trump has trashed the economy, deporting or terrorizing away over a million brown-skinned workers for the latest dismal jobs report; ordered toxic, nonsensical changes to longtime vaccine policies based on debunked theories, what "some people say," and the fever dream of a lethal "vaccination thing" the size of a soda bottle poured into "a little child's body"; spent over $900 million of our money on vanity construction projects in D.C nobody authorized or asked for; and invested $20 million on gloves for already abusive ICE thugs to give painful electric shocks to "non-compliant" victims in "a recipe for harm to the public" and what could possibly go wrong.
Meanwhile, the Iran debacle lurches on. The Pentagon is frantically shifting money from equipment, training and missile defense funds to pay for it, oil reserves and munitions stockpiles have shrunk to record lows, our 122% debt-to-Gross-Domestic-Product ratio means U.S. debt is now greater than the value of everything we produce in a year, "including The Odyssey," and Pete Kegsbreath shrugs it off with an inane, "It takes money to kill bad guys." He's so desperate to get his obscene $1.5 trillion, $3.18 billion a day - the biggest defense budget increase since World War II - he hijacked a ceremony renaming Joint Base Charleston to Joint Base Lindsey Graham by urging Congress give it to him 'cause there'd be "no greater tribute" to the guy who never met a war he didn't like.
A partisan hack, he's failed at...everything. He sabotaged his own agenda by blowing off half the Senate, locking Dems out of classified briefings on defense spending in a move even GOPers decried. He kowtowed to Grifters 'R Us by appointing to a tech advisory body handling billions in defense contracts two bros with ties to Don Jr.'s venture capital gig, various wingnuts and others "here to raid the cupboards." Required to give Congress 2025 (pre-Iran) data on civilian harm after gutting programs to mitigate or even track it, he declared no civilian casualties in boat strikes that killed over 220 "narcoterrorists" and Yemen actions that killed hundreds more, in a report officials called "sickening," "a fucking joke," and "a total whitewash."
Wildly out of his Planet-Fox-depth, he "helped" craft a military, political and moral fiasco in Iran that has left an equally clueless Private Bonespurs reportedly on the brink of "giving up" on a war that's yielded no nuclear deal and left an ever-more powerful Iran in charge of the vital Hormuz Strait, planning to charge tolls, and demanding $300 billion in reconstruction funds. Heckuva job, or what Dan Rather calls "one of the most catastrophic failures by a president in American history." Plus, Iran hardliners are saying they won't negotiate with the U.S. again until the current moron is gone. And he's so scared he just snuck out of Turkey hiding in a catering truck, prompting a barrage of brutal memes and toons. Sure, Donnie, nobody's laughing at America anymore.
Still, because an all-time low number of young Americans are inexplicably showing interest in military service, Christofascist Pete has turned to Jesus for more bodies, arguing the war in Iran is actually "part of God’s divine plan." (Also, so are Coke bottles that read ""Jesus is Lord," or they did until the Muslims took over.) Queasily merging Trump's botched "excursion" with a messianic Christian battle to bring the return of Jesus Christ, Pentagon social media accounts are running multiple, melodramatic ads featuring "warfighters" doing gallant warfighting things alongside the message "SEND ME." Hastily cribbed from Isaiah 6:8, it's when God asks the prophet Isaiah, “Whom shall I send?” and Isaiah replies, “Here am I. Send me.”
In many Christian traditions, the passage means willingly accepting God’s call to serve as one sees fit. In evangelical culture, says one historian, it's often a standalone text" used to render that mission divine. What they skip: the following description of a judgment on cities "without inhabitant" and a land "utterly desolate," the devastation falling on "the nation doing the sending." Asked to clarify the message here, a Pentagon spokesperson demurred: "Nothing to offer you on this." Never mind the inevitable uproar if a Muslim cleric cited the Quran before killing 170 schoolgirls and threatening nuclear annihilation, or the fact "blatant Bible-thumping" implying a religious war confirms longtime Iranian agit-prop the U.S., aka "Great Satan," is waging war on Islam.
The Military Religious Freedom Foundation was already “inundated” by calls from soldiers complaining about zealot commanders invoking the rhetoric of Christian Zionist messianism; one declared Trump "anointed by Jesus to light the signal fire in Iran to cause Armageddon and mark His return to Earth." The calls, says MRFF president and veteran Mikey Weinstein, "have one damn thing in freaking common - the unrestricted euphoria of commanders (who see) Biblically-sanctioned war as an undeniable sign (of) Christian End Times." Now it's gotten worse: The messaging is more hysterical, and thousands of sailors, stuck on record-long deployments, are more desperate to escape what have become "their floating nightmares."
This week, reports surfaced of a growing but unknown number of sailors jumping overboard in apparent suicide attempts after months of isolation, rotten food, broken plumbing, no mail, a dubious mission and morale, writes Jonathan Larson, "lower than Trump’s approval ratings" thanks to the longest, most ill-planned deployment in history. "Deployments have been extended repeatedly under the command of Hegseth and Trump," he notes, "who, in their defense, are to running history’s largest military as a water buffalo is to knitting." Since Nov. 21, 2025, he adds, 5,000 sailors have been on the USS Abraham Lincoln ship, "supporting U.S. operations against Iran, whatever those might be at the moment for whatever reason we’re going with today."
He goes on, "Deployment, was supposed to end in May, much like the war was supposed to end in weeks. That can happen when you're fighting a war your commander in chief says isn’t a war, for reasons that shift like the tides, that he already won, and that made pretty much everything worse for the entire world." The USS Lincoln sailors have been at sea for almost nine months, including 250 record-setting days without touching land. There've been two stops: Guam where most had to stay aboard, and Oman where those allowed off had to stay inside a compound. Most deployments run 6 to 7 months, "roughly how long human beings can operate in a floating industrial city working (on) a flight deck actively trying to kill them before they start to come apart."
It's not the first ship stranded by "leaders" endlessly extending a deployment because they didn't bother planning to rotate in a relief ship like a functioning military. Earlier this year the USS Gerald R. Ford spent 326 days at sea from Venezuela to iran, famously suffering plumbing breakdowns - at one point, 205 over four days - from sewage overwhelming pipes. In April, food complaints also began surfacing, with sailors or their relatives posting images of half-empty meal trays, small portions of gray "meat," and "meals" of two tortillas and a half-cup of rice. Hegseth called them fake news and insisted a half cup of rice is vital for all death-dealing warfighters' "lethality." (Actually, we made that second part up.)
On the Lincoln, sailors and families say conditions are akin to ICE detention: Broken toilets, contaminated drinking water, long periods without hot water for (moldy) showers, no fresh produce 'cause it can't survive the trip, no milk in months, some frozen meat that's still often rotten, basic supplies like soap and toothpaste running out, mail so disrupted care packages get lost in transit for months (if relatives can afford gas to go to the post office). Now come reports of at least six sailors, possibly more, going over the rail "just for relief." Parents say they worry their kids will "die on that ship," that they and their shipmates "think constantly about going over the side"; one woman's husband wrote he hopes "he doesn't wake up tomorrow."
Last week, after enough reports of friends pulling friends back from the edge the ship's loudspeaker began asking people to stop trying to jump, about 200 relatives organized two town halls in San Diego to ask Acting Navy Secretary Hung Cao and other officials, Are you going to bring our people home before or after somebody dies? The meetings were tense and tearful. The wife of a sailor who jumped, and spent an hour in the water before being put on medical leave, said the Navy didn't tell her for four days: "It was handled very poorly - they’re just trying to cover this up." A woman whose husband, a 13-year veteran who tried to jump, said now he's scared he'll get a dishonorable discharge, ruining his career, from the people who put him there, and, "That is not fair."
A high school senior whose mom is there wondered if she'd be home for the year’s milestones; she said it’s been hard to connect the past few months and when they do, “She’s definitely down. It sucks.” A father whose son is aboard said he always sounds exhausted. “I don’t want to worry this deployment will get the best of my son," he said. “That would be an unbearable burden on my heart.” Many said it's getting harder to feel proud of the service of relatives afraid they're killing innocent civilians; the first person to admit that drew applause from the crowd. Asked about the meetings, Hegseth, who's crowed about "death and destruction from the sky all day long,” dismissed those and other concerns: "We make sure that every ship, every crew, every captain has everything we can provide them at every single moment."
Joining Cao at the town hall was Vice Admiral Joseph Cahill, who reportedly told relatives of the long-suffering sailors, “I cannot even tell you how proud we are of them." He also said counselors and chaplains were available to help meet their loved ones' "spiritual needs," though one observer noted Hegseth has largely replaced them with "Christofascist proselytizers and ravenous, bloodthirsty, unthinking, religious berserkers whose approach appeared to be controversial among people at (the) meeting currently married to some of Hegseth's aspirational berserkers." Families were told USS Theodore Roosevelt would soon relieve the Lincoln; new reports say USS George Washington will, but no of course the Pentagon isn't confused, why do you ask?
Sen. Richard Blumenthal wrote a letter to Hegseth and Cao expressing his "serious concerns" about conditions and demanding "a formal accounting," including answers to multiple questions, by August 27. He reflects a broad consensus the Pentagon is "burning through people like they’re disposable" as morale at sea is "cratering." "This is what the abuse of active-duty personnel looks like when it’s policy instead of scandal," writes Dean Blundell. "Mission planning is supposed to include the humans executing the mission. When your operational tempo requires denying reality in April, ignoring the warnings in July, and managing suicide attempts by loudspeaker in August, you don’t have a strategy. You have a slow-motion command failure."
Still Hegseth, who "treats every question about his conduct as an enemy operation," keeps pushing back on bad food and self-harm reports that have “completely misrepresented” things. His latest retort came during a manic, jittery Panama visit - "The Internet Wants Him to Take a Drug Test" - where he welcomed Colombia’s new right-wing president to a new "Counter-Cartel Coalition" that rebrands the drug economy as a terrorist enterprise. Its very statesman-like motto: "We do bad things to bad people." Now, he brags, he's "putting cartels on notice like ISIS" to "execute ruthlessly" blah blah and if you think boat strikes are war crimes just withdraw from the ICC, "the institutional equivalent of unscrewing the smoke detector because it keeps going off." What an asshole.
In a Friday speech in New York, meanwhile, Private Bonespurs blathered "after we finish defeating Iran, pretty soon I'll be declaring the Hormuz Strait a territory of the United States." (Iran disagreed.) He also said it's ok to be paying more for gas because "we're doing a great service to the world." Earlier, he randomly ordered the Navy to replace the electromagnetic systems carriers use to launch fighter jets with 50's-era steam-powered catapults he always liked, for old time's sake. Mark Kelly: He "should stick to ballrooms, bankruptcy, and bullshit.” Then he was asked if he agreed the burned-out sailors' deployment on the USS Lincoln was too long. "No, no, no," said Mr. Empathy. "Not nearly long enough." In response, many people reportedly flocked to him, saying 'thank you, sir,' with tears in their eyes.
Greetings to President of India Droupadi Murmu and Prime Minister of India Narendra Modi
Vladimir Putin sent a message of greetings to President of India Droupadi Murmu and Prime Minister of India Narendra Modi on the occasion of India’s national holiday, Independence Day.