Sammlung von Newsfeeds

Israel Rejects 15-Point Gaza Deal, Insists on War, Genocide, and Economic Armageddon, by Kevin Barrett

No-one has ever accused President Donald Trump of being anti-Israel. Trump has supported Israeli extremism far more than any other US president. In 2017 he moved the US embassy to Occupied Jerusalem, an extreme violation of US policy, international consensus, and international law. He strong-armed regional nations to establish “normal” relations with genocidal Israel, against...
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Capitalism Trains Us to Blame Each Other for Systemic Abuses, by Caitlin Johnstone

The capitalist empire blames all systemic problems on the individual. The problem isn’t billionaire megacorporations polluting the planet, it’s that you drive a car. The problem isn’t that it’s getting harder and harder to afford to live as the ruling class extracts more and more value from labor, it’s that you’re not working hard enough...
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Greetings to Chairman of State Affairs of the DPRK Kim Jong-un

PRESIDENT OF RUSSIA - 15. August 2026 - 6:00

Vladimir Putin extended his greetings to Chairman of State Affairs of the Democratic People’s Republic of Korea Kim Jong-un on the country’s national holiday, Liberation Day.

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Kolumbien öffnet US-Militär wieder die Tür

Bogotá. Der US-Verteidigungsminister Pete Hegseth erklärte, dass die neue kolumbianische Regierung gemeinsame Militäroperationen im Land genehmigt habe, um das zu bekämpfen, was Washington und Bogotá als "Narkoterrorismus" bezeichnen. Die Entscheidung stellt eine der Veränderungen... weiter 15.08.2026 Artikel von zu Kolumbien, USA, Politik, Militär
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Hinter verschlossenen Türen: Chiles Präsident trifft Tech-Milliardär

Santiago de Chile. Der US-amerikanische Tech-Milliardär Peter Thiel hat sich in Chile hinter verschlossenen Türen mit Präsident José Antonio Kast getroffen. Das Treffen blieb wochenlang außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung. Es gab weder Fotos noch offizielle Mitteilungen oder... weiter 15.08.2026 Artikel von zu Chile, Argentinien, Politik, Wirtschaft
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Nach Erdbeben in Kolumbien rückt das Militär vor

Soldaten statt Rettung und Hilfslieferungen. Viele Menschen sind empört und fassungslos Cali. Parallel zu den massgeblich von Freiwilligen organisierten Rettungs- und Hilfsmaßnahmen ist Cali in den letzten Tagen massiv mit Polizei und Militär verstärkt worden. Bürgermeister Alejandro Eder verhängte zudem am 10. August eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis sechs... weiter 15.08.2026 Artikel von zu Kolumbien, Menschenrechte
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Jeffrey Tucker enthüllt wahren Grund für Corona-Maßnahmen

Transition News - 15. August 2026 - 0:09

Der Gründer und Präsident des Brownstone Institute, Jeffrey Tucker, hat in einem Gespräch mit der Bioinformatikerin Jessica Rose einige schockierende Informationen über die COVID-19-«Pandemie» enthüllt. Von hochrangigen Beamten der Arzneimittelbehörde FDA und der Gesundheitsbehörde NIH hat Tucker den wahren Zweck von Lockdowns und anderen Maßnahmen erfahren. Es sei darum gegangen, «den Eintritt der natürlichen Immunität zu verzögern, bis die Impfungen verfügbar waren».

Tucker räumte ein, dass dieser Vorwurf «wie eine wilde Verschwörungstheorie» klinge. Aber mehrere Quellen, die damals tatsächlich vor Ort waren und in den Behörden und Unternehmen arbeiteten, hätten ihn «zweifelsfrei» bestätigt.

Die Lockdowns, die kleine Unternehmen ruinierten. Die Schulschließungen, die die Leseleistungen der Kinder auf das Niveau von 1971 zurückwarfen. Plexiglasscheiben, Maskenpflicht, Ausgangssperren – nichts davon habe unserer Sicherheit gedient. «Es war genau das Gegenteil», wie Tucker es ausdrückt. Hier ein Auszug aus dem Gespräch:

«Wir alle haben unsere eigene Meinung zum schockierendsten Aspekt der COVID-Maßnahmen. Aber ich kann immer noch nicht fassen, dass mir hochrangige Beamte der FDA und der NIH sagten, ein Hauptgrund für Social Distancing, Lockdowns, Maskenpflicht, Plexiglasscheiben, Ausgangssperren und all das andere sei gewesen, den Aufbau einer natürlichen Immunität zu verzögern, den Anstieg der Seroprävalenz zu verzögern und die Endemie hinauszuzögern, bis die Impfstoffe verfügbar waren.

Es ging also nicht nur darum, dass all diese Taktiken, diese Art von Social-Engineering-Taktiken, uns schützen sollten. Nein, es war genau das Gegenteil. Es sollte uns daran hindern, eine natürliche Immunität gegen das Virus zu entwickeln.

Damit sie warten konnten, bis die Impfung verfügbar war. Damit die Impfung eingesetzt und an uns getestet werden konnte, um sich so den ganzen Ruhm für die Lösung des Problems einzuhandeln.

Das klingt nach einer wilden Verschwörungstheorie, aber genau das meinten sie mit ‹die Kurve abflachen›. Die Kurve abflachen bedeutete, das Leid zu verlängern, die Lösung hinauszuzögern. Und es klingt verrückt, bis man es von Leuten hört, die vor Ort waren, in den Behörden, in den Unternehmen, und das alles miterlebt haben.

Mehrere Quellen haben dies zweifelsfrei bestätigt: Das war der wahre Zweck der Schulschließungen, der Betriebsschließungen, der Ausgangssperren, der Reisebeschränkungen und all dem: den Zeitpunkt hinauszuzögern, an dem wir das Problem durch natürliche Exposition und die Stärkung des Immunsystems im Grunde gelöst hätten.»

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Epstein-Ranch von katholischem Priester exorziert

Transition News - 15. August 2026 - 0:07

2023 hat der Immobilienmagnat und ehemalige texanische Finanzminister Don Huffines die «Zorro Ranch» des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein gekauft. Nun ließ seine Familie das Anwesen in New Mexico von einem traditionalistischen katholischen Priester exorzieren. Wie LifeSiteNews berichtet, erklärte Devin, der Sohn von Don Huffines:

«Wir flogen einen Exorzisten aus Ohio ein, einen Priester der lateinischen Messe, und es dauerte drei Tage, um jeden Teil des Anwesens zu exorzieren. Wir sind gläubige römische Katholiken. Der spirituelle Aspekt davon ist für uns real – Dämonen und Teufel.»

Der Exorzismus erschien der Familie notwendig, weil mehrere Frauen angegeben haben, dass sie auf der Ranch von Epstein sexuell missbraucht wurden. Devin Huffines ließ zudem wissen, dass einige Mitglieder seiner Familie zunächst davor zurückschreckten, die Ranch zu erwerben:

«Alle Mädchen und meine Mutter sagten absolut Nein. Auf keinen Fall. Du kannst das nicht machen. Es ist, weißt du, igitt.»

Die Zusicherung, dass das Geld aus dem Kauf den Opfern Epsteins zugutekommen würde, habe jedoch dazu beigetragen, ihre Bedenken zu zerstreuen.

Nach dem Kauf der «Zorro Ranch» hatte Don Huffines sie in «San Rafael Ranch» umbenannt. In einem Interview mit dem One America News Network hatte er mitgeteilt, dass er den Namen gewählt habe, weil der heilige Rafael als Engel der Heilung bekannt sei. Wörtlich bedeute der Name: «Gott heilt».

Nachdem die neue Eigentümerschaft im Februar 2026 von The New Mexican öffentlich gemacht worden war, kündigte die Familie Huffines an, aus der Ranch ein christliches Retreat-Zentrum machen zu wollen, mit «viel Licht, das in die Dunkelheit scheint». Das Zentrum soll «Hütten für Gebet und Fasten» sowie Möglichkeiten zum Angeln, Jagen, den Schießsport und zum Reiten umfassen. Die Huffines planen auch ein neues Eingangstor für die Ranch, auf dem stehen soll: «Alle sind willkommen, die im Namen des Herrn kommen.»

Wie LifeSiteNews informiert, hat das Justizministerium von New Mexico im Februar 2026 eine strafrechtliche Untersuchung wegen mutmaßlicher krimineller Aktivitäten auf der «Zorro Ranch» wieder aufgenommen und das Anwesen im März zwei Tage lang mit Zustimmung der Huffines durchsucht. 60 Ermittler hätten «den ganzen Ort auseinandergenommen» und dabei «Bodenradar, Wärmebilddrohnen, Leichenspürhunde und Wärmebildkameras in den Wänden» eingesetzt.

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Palantirs wachsende Kundenliste im Nachrichten-Bereich

Transition News - 15. August 2026 - 0:06

Daten sind das Geschäft unserer Zeit. Mit Blick auf die schwindelerregende Entwicklung und Verbreitung von künstlicher Intelligenz ist das leicht verständlich. Denn Daten sind die Grundlage dafür – je mehr, desto besser.

Auch Medienunternehmen sammeln zunehmend Daten über ihr Publikum und dessen Gewohnheiten. Für die Auswertung und Vermarktung dieser Daten nutzen offenbar immer mehr Firmen die Dienste des berühmt-berüchtigten US-Konzerns mit Geheimdienst-Wurzeln und besten Verbindungen zum Militär, Palantir.

Letzte Woche hat USA Today, der größte Zeitungsverlag des Landes, zu dem über 200 Lokalzeitungen gehören, seinen Investoren die Zusammenarbeit mit Palantir mitgeteilt. Man habe das Unternehmen von Peter Thiel und Alex Karp mit der Bearbeitung der über seine Leser gespeicherten Daten beauftragt. Der beschriebene Plan sehe vor, die Anonymität der Leser zu beenden, kommentiert Reclaim The Net.

Der Vorstandsvorsitzende und CEO, Mike Reed, skizzierte, wie man die Nutzer mit Hilfe von Palantir besser und schneller monetarisieren will. Hintergrund ist wohl auch sinkender Traffic von den Suchmaschinen her. Es gehe darum, die anonymen Interaktionen in bekannte Beziehungen und die Reichweite des Unternehmens in nachhaltige, höherwertige Umsätze zu verwandeln, so Reed:

«Jeder Besuch [der Website], jede Sitzung und jeder Moment der Aufmerksamkeit erzeugt ein Signal, und wenn wir diese Signale miteinander verknüpfen, werden sie zu verwertbaren Erkenntnissen.»

Zur logischen Frage nach dem Datenschutz habe USA Today erklärt, man halte die entsprechenden Gesetze ein und verlange dies auch von seinen Partnern. Ob die gewonnen Daten tatsächlich im Unternehmen verbleiben, steht derweil auf einem anderen Blatt. Wie Reclaim The Net anmerkt, sind nicht alle Details des Deals öffentlich.

Andere Verlage arbeiten zum Teil schon länger mit Palantir zusammen. Fox News erstellt auf diesem Wege zum Beispiel eigene KI-gestützte Werkzeuge für die Nachrichten-Redaktionen. Der Medienkonzern Thomson Reuters, zu dem die Nachrichtenagentur Reuters gehört, betreibt über seinen CLEAR genannten Datenpool selber ein Geschäft mit Daten. Laut 404 Media wurden daraus auch Personendaten an die US-amerikanische Immigrationsbehörde (ICE) geliefert, die nun möglicherweise Teil des von ICE genutzten Palantir-Systems seien.

Der Axel Springer Konzern, zu dem beispielsweise Bild, Welt, Politico, Business Insider und The Telegraph gehören, pusht in Partnerschaft mit Palantir «datengetriebenen Journalismus». Palantir gibt an, dass seine Software dem deutschen Konzern «detaillierte Einblicke in das Leseverhalten, die Werbewirkung und die Abonnementmodelle» ermöglicht habe.

Eine solche Zusammenarbeit ist an sich kein Hinweis auf eine inhaltliche Einflussnahme. Allerdings gibt es auch personelle Verflechtungen. So saß Palantir-CEO Alex Karp von 2018 bis 2020 im Ausichtsrat der Axel Springer SE.

Der Journalist Alexander Wallasch spricht von einem «Springer-Palantir-Komplex». Die zunehmende Vernetzung werde seitens Springer nicht transparent gemacht. Im Zusammenhang von Bundeswehr, NATO und Ukraine kritisiert er ein «unheiliges Zusammenspiel von Medienmacht und Rüstungsinteressen». Ein Beispiel sei ein Artikel in der Welt, in der Karp sogar für den Einsatz von Palantir-Software bei der Bundeswehr werben durfte, ohne die Verbindung zu benennen.

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Über 388 Millionen Christen sind schwerer Verfolgung ausgesetzt

Transition News - 15. August 2026 - 0:06

Die Organisation Open Doors hat ihren Weltverfolgungsindex 2026 veröffentlicht. Darin dokumentiert sie, dass Christen zunehmend schwerer Verfolgung ausgesetzt sind. Die Zahlen sind erschreckend: Über 388 Millionen Christen sind mittlerweile schwerer Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt.

Wie der Journalist Peter Sweden auf seinem Substack The Freedom Corner berichtet, ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um acht Millionen gestiegen. Das bedeute, dass weltweit etwa jeder siebte Christ aufgrund seines Glaubens starker Verfolgung ausgesetzt sei. In 81 Ländern würden Christen stark, sehr stark oder extrem verfolgt. Sweden schreibt:

«Ist Ihnen bewusst, was das bedeutet? Wir sind nicht mehr weit davon entfernt, dass in fast der Hälfte aller Länder der Erde Christen starker Verfolgung ausgesetzt sind.»

Man müsse sich fragen, warum darüber nicht überall in den Medien berichtet werde, betont Sweden. Denn zudem seien 25.794 Häuser, Geschäfte, Unternehmen oder andere Immobilien von Christen und 3.632 Kirchen und andere öffentliche christliche Einrichtungen angegriffen worden. 224.129 Christen seien aufgrund von Verfolgung gezwungen gewesen, ihre Heimat zu verlassen oder sich in ihrem Land zu verstecken.

In Nigeria beispielsweise hätten zahlreiche Christen vor Angriffen von Islamisten fliehen müssen. Es gebe auch die sogenannte Vertreibung von Konvertiten aus ihren Gemeinschaften. Dabei werden christliche Konvertiten von Familienmitgliedern oder Dorfältesten aufgrund ihres Glaubens aus ihren Dörfern oder Häusern vertrieben.

Berichten zufolge ist dies in Laos weit verbreitet. Christen werden dort oft vor die Wahl gestellt, ihrem Glauben abzuschwören oder das Land zu verlassen. Häufig zerstört man auch ihre Häuser. Erst im Juni hat Open Doors über die Vertreibung christlicher Familien in Laos berichtet, weil sie zum Christentum konvertiert waren.

Aber auch im Westen kommt es immer häufiger vor, dass Christen verfolgt werden. In Großbritannien wurden bereits Menschen verhaftet, nur weil sie predigten. Ein älterer Pastor wurde wegen Predigens sogar verurteilt. Er hatte lediglich einen Sonntagsgottesdienst unter freiem Himmel abgehalten, der als «falsch» erachtet wurde.

Sweden erinnert auch an die Christenverfolgung in der Sowjetunion. In der linksextremen Ideologie sei der Atheismus Staatsreligion. Der Staat sei ihr Gott und solle die Menschheit uneingeschränkt beherrschen. Es sei an der Zeit, die Welt über die schreckliche Verfolgung aufzuklären, die Christen nicht nur heute, sondern auch in den letzten 2000 Jahren erlitten hätten, resümiert der Journalist.

Laut Sweden wurde die Organisation Open Door von einem Mann gegründet, der für den Schmuggel von Bibeln in die Sowjetunion bekannt war.

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Apulien widersetzt sich Bill Gates' Luxusresort

Transition News - 15. August 2026 - 0:05

In Ostuni in der italienischen Region Apulien plant der vermeintliche Philanthrop Bill Gates zusammen mit der israelischen Investmentgruppe Omnam und der Hotelkette Four Seasons seit 2021 ein riesiges Luxusresort im Wert von 100 Millionen Euro: 49 Gebäude, 150 Zimmer, Restaurants, Bars, Schwimmbäder, einen Beachclub, ein Spa und Veranstaltungsräume.

Trotz einer Reihe kritischer Stellungnahmen konnte das Projekt vorangetrieben werden, weil das Gebiet in eine von der Regierung im Jahr 2024 eingeführte «einheitliche Sonderwirtschaftszone» fällt, die Investitionen einem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterwirft. Dennoch hatte die Regierung von Giorgia Meloni beschlossen, die Angelegenheit an die Region Apulien weiterzuleiten.

Lokale Bürgerinitiativen und Umweltverbände befürchten Umweltschäden und stellen sich gegen das Projekt (wir berichteten). Ihnen zufolge befinden sich in dem betroffenen Gebiet geschützte Arten, Zugvögel und natürliche Lebensräume, die selbst laut der Denkmalschutzbehörde «irreversible Veränderungen» riskieren. Die Verbände haben deshalb Berufung eingelegt. Sie erachten den Bau des Resorts als rechtswidrig.

Auf Widerstand stößt allerdings auch die Beteiligung der israelischen Firma. So ist die Rede von einer «israelischen Kolonisierung Apuliens» – mit dem Hinweis, «antizionistisch» und nicht «antisemitisch» zu sein.

Schließlich versammelten sich hunderte Menschen zu einem friedlichen Protest auf dem betroffenen Gelände (wir berichteten).

Nun hat auch die Region Apulien eingelenkt und beim Verwaltungsgericht Lecce Berufung eingelegt, um den Bau des Luxus-Megaresorts zu verhindern, wie L'Indipendente mitteilt. Die Region beanstande die Anwendung einer Bewilligung im Rahmen einer Sonderwirtschaftszone. Sie mache geltend, dass diese genutzt wurde, um eine städtebauliche Änderung durchzusetzen. Dabei seien die üblichen Kontrollen umgangen und die Projektprüfung fragmentiert worden. Zudem weise sie auf gravierende Mängel bei der für den Komplex vorgesehenen Straßen- und Netzinfrastruktur hin.

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Neue EU-Verpackungsordnung: weltfremd, impraktikabel und geschäftsschädigend

Transition News - 15. August 2026 - 0:05

Offiziell hat sich die EU-Kommission dem Bürokratieabbau verschrieben. Doch während einige Gesetze vereinfacht oder entkernt werden – vor allem beim «Green Deal» –, erlässt Ursula von der Leyens Behörde ständig neue, noch kompliziertere Regeln. Am Mittwoch ist nun die neue Verpackungsverordnung in Kraft getreten, die angeblich dafür sorgen soll, dass es weniger Verpackungsmüll gibt.

Doch letztendlich schadet diese neue Regel vor allem kleinen Unternehmern, die ihre Waren in andere EU-Länder versenden. Die Verordnung ist so weltfremd, impraktikabel und geschäftsschädigend, dass selbst ein hochrangiger EU-Beamter gegenüber der Welt schon offen empfohlen hat, sie zu ignorieren. Auch heißt es, die EU arbeite bereits an Änderungen.

Hintergrund: Wer verpackte Waren in andere EU-Länder verkauft, muss dort ab sofort die Verpackungen registrieren und die jeweiligen Vorschriften erfüllen. Zusätzlich müssen die Händler in vielen Zielländern einen Bevollmächtigten benennen, der überwacht, ob die Regeln eingehalten werden. Für Betriebe bedeutet das zusätzliche Gebühren, Meldungen und Papierkram.

Vor allem für kleine Händler wird die Verordnung zu einem riesigen Problem. Denn die Kosten sind gleich hoch, egal ob ein Unternehmen tausende Pakete verschickt oder nur ein paar im Jahr.

Lost in Europe ist der Meinung, dass Brüssel mit dieser neuen Regel den Vogel abgeschossen hat. Das Portal schreibt:

«Die von-der-Leyen-Behörde schafft nicht nur neue Bürokratie, die kleine Versandhändler entmutigt und manch einen zur Aufgabe zwingt. Sie kommt auch mit der kaum verhohlenen Empfehlung, allzu übergriffige Regeln kurzerhand zu ignorieren! Die im Gesetz vorgesehenen Bevollmächtigten könne man sich sparen, heißt es in Brüssel. Zudem sollten die EU-Staaten vorerst darauf verzichten, Verstöße zu ahnden. Wie bitte? Liegt Brüssel nun in Schilda? Wenn das Gesetz nichts taugt, sollte die EU-Kommission es zurückziehen, Punkt!»

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Gut, dass Cassis dagegenhält

Transition News - 15. August 2026 - 0:04

Der Schweizer Außenminister, Bundesrat Ignazio Cassis (FDP/Tessin), hat mit seiner nüchternen Reaktion auf Vorstöße gegen «Desinformation» im Parlament einen bemerkenswert vernünftigen Punkt getroffen. Die Schweizer Bevölkerung sei «reif und intelligent genug», um Äußerungen einzuordnen, sagte er am Dienstag. Solange eine Quelle transparent sei, gehöre das zur politischen Auseinandersetzung.

Im Parlament ist die Tonlage deutlich schärfer. Mitte-Ständerätin Marianne Binder verlangt eine Protestnote des Bundesrats und notfalls die Einbestellung des russischen Botschafters. SP-Nationalrat David Roth wiederum will überprüfen lassen, ob die 2024 beschlossenen Maßnahmen gegen ausländische Einflussnahme überhaupt wirken. Weitere Vorstöße verlangen eine stärkere Strategie gegen Desinformation.

Natürlich muss sich die Schweiz gegen gezielte ausländische Manipulation wehren – falls es denn eine solche gibt. Ein Staat, der versucht, demokratische Prozesse eines anderen Landes zu beeinflussen, verdient Widerspruch.

Doch genau hier beginnt die journalistische Verantwortung. Wenn das russische Außenministerium die Schweizer Neutralität kritisiert, ist das zunächst einmal eine politische Äußerung des russischen Außenministeriums. Wenn die russische Plattform RT über die Neutralitätsinitiative berichtet, ist das nicht automatisch ein Beweis dafür, dass die Initiative im Sinne Russlands und nicht der Schweiz, also eine «Pro-Putin-Initiative» ist – wie die Gegner behaupten. Und wenn die russische Botschaft behauptet, ein Ja zur Initiative würde eine Aufhebung der Sanktionen gegen Russland bedeuten, sollte eine Redaktion diese Behauptung nicht einfach durch die bloße Wiederholung zum dominierenden Bestandteil ihrer eigenen Berichterstattung machen. Abgesehen davon, dass es nicht genau stimmt: Die Schweiz müsste die Sanktionen auf den «courant normal» zurückfahren. Umgehungsgeschäfte dürfte sie nicht erlauben.

Denn Desinformation funktioniert nicht nur durch Erfindung. Sie funktioniert auch durch Verstärkung. Ein Satz aus Moskau wird zur Schlagzeile, die Schlagzeile zum Social-Media-Post, der Post zur politischen Empörung – und am Ende diskutiert die Schweiz vor allem über die russische Erzählung statt über den eigentlichen Abstimmungsgegenstand. So kann der Kampf gegen Propaganda paradoxerweise zu ihrem besten Verbreitungsinstrument werden.

Das ist der blinde Fleck in der aktuellen Debatte. Politikerinnen und Politiker fordern mehr Schutz vor ausländischer Einflussnahme. Gleichzeitig muss sich der Schweizer Journalismus fragen, ob er in Sachen Neutralitätsinitiative nicht selber manipuliert (siehe hier, weitere Links im Beitrag).

Besonders fragwürdig ist es, aus der Berichterstattung russischer Staatsmedien vorschnell politische Schlussfolgerungen über die Neutralitätsinitiative abzuleiten. Dass Moskau eine bestimmte Position bevorzugt, sagt zunächst etwas über Moskau aus, nicht zwingend über die Motive all jener Schweizerinnen und Schweizer, die diese Position vertreten.

Eine demokratische Debatte wird nicht dadurch sauberer, dass man eine unliebsame Position mit dem Etikett «russisch» versieht. Und sie wird schon gar nicht dadurch besser, dass Medien russische Aussagen prominent verbreiten, nur um anschließend vor ihnen zu warnen.

Cassis liegt deshalb mit seiner Gelassenheit näher an einem aufgeklärten Umgang mit Propaganda als jene, die nach jeder russischen Intervention reflexartig nach dem nächsten diplomatischen Protest verlangen. Transparenz, Einordnung und Medienkompetenz sind nicht Naivität. Sie sind demokratische Abwehrmechanismen.

Die Schweiz braucht Medien, die nicht jede russische Provokation zum nationalen Aufreger machen, sie braucht Medien, die unabhängig berichten und nicht manipulieren. Das tut aber insbesondere Adrian Schmid auf der Tamedia-Plattform (siehe verlinkter Artikel und weitere Links im Beitrag).

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Spanien nimmt Atomausstieg zurück

Transition News - 15. August 2026 - 0:00

Schon nach dem spanischen Blackout im April 2025, bei dem viele Indizien darauf hindeuteten, dass er von der links-sozialistischen Regierung rund um Pedro Sánchez bewusst herbeigeführt wurde, hatten wir prophezeit, dass Spanien zur Atomenergie zurückkehren könnte. Und genau das ist jetzt eingetreten: Das Ministerium für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung hat am Freitag offiziell die Verlängerung der Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks Almaraz bestätigt.

Eigentlich sollte das Atomkraftwerk 2027/2028 stillgelegt werden, doch jetzt darf es seinen Betrieb bis Juni 2030 fortsetzen. Zuvor hatte der Rat für nukleare Sicherheit im Juli 2026 eine positive Stellungnahme abgegeben. Die Genehmigung sei an die strikte Einhaltung der Sicherheitsgrenzwerte und -bedingungen sowie an die Umsetzung eines Verbesserungsplans gebunden, der aus den Sicherheitsüberprüfungen hervorgegangen sei, berichten spanische Medien.

Die Regierung, die sich zuvor mit großen Worten für den angeblich geplanten Nuklear-Ausstieg gefeiert und den Ausbau der erneuerbaren Energien ohne irgendwelche Umweltauflagen vorangetrieben hat, begründet diese Verlängerung nun mit mehreren strategischen Säulen. Die erste ist die internationale Instabilität: Die Krise im Nahen Osten habe zu einer großen Volatilität bei den Brennstoffpreisen geführt. Daher ist die Sánchez-Regierung der Ansicht, dass der Weiterbetrieb von Almaraz dazu beitrage, die Anfälligkeit des spanischen Stromsystems gegenüber diesen Schwankungen der internationalen Preise zu begrenzen.

Der nächste Aspekt betrifft «die begrenzten Auswirkungen» auf erneuerbare Energien. Den Sensitivitätsanalysen zufolge werde die Fortführung des Kernkraftwerks nur «geringfügige» Auswirkungen auf die Ziele des Landes bei der erneuerbaren Stromerzeugung haben; für 2030 werde lediglich ein Rückgang von 1,4 Prozent geschätzt. Als dritter Grund wird die Gewährleistung der Versorgungssicherheit angeführt. Die Regierung geht davon aus, dass diese Verlängerung dem Stromsystem in einem von globaler Unsicherheit geprägten Umfeld Stabilität verleihen wird.

Die mögliche endgültige Schließung des spanischen Kernkraftwerksparks wurde nun auf das Jahr 2035 festgelegt.

Lesen Sie hier, warum die Rückkehr zur Atomenergie in Spanien keine Überraschung ist, sondern eher nach einem abgekarteten Spiel aussieht. Erfahren Sie auch, welche Rolle das Weltwirtschaftsforum (WEF), Bill Gates und Ursula von der Leyens EU-Kommission dabei gespielt haben.

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Ehemaliger Cambridge-Professor Jason Arday tot aufgefunden

Transition News - 14. August 2026 - 22:26

Jason Arday, der farbige Cambridge-Professor, der letzte Woche zurücktrat, nachdem Zweifel an seiner akademischen Qualifikation und seinem Lebenslauf aufkamen, wurde heute Nachmittag in London tot aufgefunden. Arday war 41, er hinterlässt Debbie McKenzie, seine Ehefrau, und ihre beiden Kinder. Die Todesursache ist laut britischen Medien noch nicht bekannt, aber die Polizei habe sie «als nicht verdächtig» bezeichnet.

Im Jahr 2022 ernannte Cambridge, eine der renommiertesten Universitäten der Welt, Arday zum jüngsten schwarzen Professor in seiner Geschichte. Seine Einstellung erfolgte trotz einer äußerst dünnen akademischen Bilanz und bizarrer biografischer Behauptungen, darunter, dass er bis zum Alter von elf Jahren nicht sprechen und bis 18 nicht lesen konnte. Auch soll er behauptet haben, autistisch und epileptisch zu sein und früher als Profifußballer gespielt zu haben.

Doch die bevorstehende Veröffentlichung von Ardays Memoiren, die, wie der US-Journalist Alex Berenson berichtet, am Dienstag in den Vereinigten Staaten erschienen, führte zu einer erneuten Überprüfung sowohl seiner biografischen Behauptungen als auch seiner Arbeit. Diese war laut automatisierten Prüfern offenbar in großem Umfang plagiiert worden.

Zudem soll er auf seiner offiziellen Biografieseite der Universität Cambridge angeblich fälschlicherweise behauptet haben, drei Positionen an akademischen Einrichtungen – der Ohio State University, der University of Glasgow und der Durham University – innegehabt zu haben.

Nachdem Arday die Angriffe zunächst kurzzeitig dem Rassismus zugeschrieben hatte, trat er zurück und wurde zum Paradebeispiel für die Probleme bei den ideologischen Bemühungen um mehr Vielfalt im Hochschulwesen – selbst auf Kosten sinkender akademischer Standards.

Am Mittwoch hatte die Cambridge-Universität angekündigt, sie werde die Umstände rund um Ardays Ernennung durch die Fakultät für Erziehungswissenschaften und seine Zeit in Cambridge seit seiner Ernennung vor fast vier Jahren untersuchen.

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Sozialamt will Vollmacht fürs Bankkonto und droht sonst Sozialhilfe zu stoppen

Das Kreissozialamt Neunkirchen steht wegen massiver datenschutzrechtlicher Verstöße in der Kritik. Seit mittlerweile 2017 verlangt die Behörde von Sozialhilfeempfängern im Rahmen der Weiterbewilligung von Leistungen nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) pauschale Einverständniserklärungen zur Einsicht ihrer Bankkonten – ein Vorgehen, das Fachleute als rechtlich unzulässig und hoch datenschutzwidrig einstufen.

Betroffene berichten von drohender Leistungsversagung, wenn sie diesen Forderungen nicht nachkommen.

Bankauskunft per Blanko-Vollmacht: Behördenpraxis sorgt für Empörung

Statt gezielter Nachweise fordert das Amt umfassende Ermächtigungen: Die Mitarbeitenden des Sozialamts verlangen das Recht, bei allen angegebenen Kreditinstituten eigenständig Informationen einzuholen – darunter Kontostände und Bewegungen der letzten sechs Monate. Die Konsequenz bei Weigerung? Leistungsverkürzung oder komplette Streichung.

In dem offiziellen Formular, das Betroffene unterzeichnen sollen, heißt es, die Bankauskünfte sollen sich „insbesondere“ auf Kontostände und Bewegungen beziehen.

Diese Formulierung öffnet laut Experten Tür und Tor für noch weitergehende Datenerhebungen – etwa zu Zahlungszielen, Empfängern oder wiederkehrenden Überweisungen. Damit droht ein gläsernes Bankkonto für Menschen in ohnehin prekären Lebenslagen.

Verletzung grundlegender Datenschutzprinzipien

Mehrere rechtliche Grundsätze werden durch das Vorgehen des Amtes offenbar unterlaufen. Zunächst widerspricht die angeforderte Pauschalvollmacht dem sogenannten „Direkterhebungsgrundsatz“ (§ 67a Abs. 2 SGB X).

Dieser schreibt vor, dass Behörden persönliche Daten zunächst bei den Betroffenen selbst erfragen müssen – und erst im zweiten Schritt, bei fehlender Mitwirkung, Dritte kontaktieren dürfen.

Außerdem missachtet das Kreissozialamt das Prinzip der Datensparsamkeit. Kontoauszüge dürfen laut geltender Rechtsprechung höchstens für drei Monate angefordert werden. Die Regelung, auf Daten aus sechs Monaten zuzugreifen, steht dazu in klarem Widerspruch (vgl. BSG 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R).

Ein weiteres Problem: Werden die Daten direkt bei den Banken abgefragt, verlieren die Betroffenen die Möglichkeit, sensible Informationen – etwa zu ihrer Gesundheit, religiöser Zugehörigkeit oder sexueller Orientierung – vorab zu schwärzen. Der Schutz dieser besonders sensiblen Daten ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben (§ 67 Abs. 12 SGB X).

Sozialrechtlich fragwürdige Drohkulisse

Zusätzlich zur problematischen Datenerhebung bedient sich das Kreissozialamt offenbar auch unzulässiger Druckmittel. Wer sich weigert, die Vollmacht zu unterzeichnen oder einen sogenannten „Folgeantrag“ zu stellen, dem droht laut Schreiben des Amtes eine Leistungskürzung.

Doch laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG 29.09.2009 – B 8 SO 13/08 R) ist eine erneute Antragstellung für Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII nicht notwendig – die Leistungen müssen bei unveränderten Verhältnissen von Amtes wegen weiter gewährt werden. Die angedrohte Sanktionierung ist daher rechtlich nicht haltbar.

Mangelnde Transparenz und keine Korrektur in Sicht

Besonders kritisch sehen Datenschützer die Tatsache, dass diese Praxis offenbar bereits seit 2017 besteht – und dennoch bisher nicht öffentlich hinterfragt oder revidiert wurde. Weder hat das Amt die Rechtswidrigkeit eingeräumt, noch gibt es bislang Hinweise darauf, dass Betroffene aktiv über ihre Rechte informiert oder bereits erfolgte Datenabfragen zurückgenommen wurden.

Für betroffene Bürgerinnen und Bürger bedeutet das einen tiefgreifenden Eingriff in ihre Privatsphäre. Wer die geforderte Vollmacht nicht unterschreibt, läuft Gefahr, rechtswidrig benachteiligt zu werden – etwa durch Leistungskürzungen oder Verzögerungen bei der Bewilligung.

Gleichzeitig fehlt ihnen jeglicher Schutz vor der ungewollten Offenlegung besonders sensibler Informationen, etwa zu Gesundheitszustand, religiöser Zugehörigkeit oder familiären Verhältnissen.

Forderungen an die Verwaltung

Juristen und Sozialverbände fordern nun ein sofortiges Ende dieser Praxis. Das entsprechende Formular müsse aus dem Verkehr gezogen werden. Zudem sei eine lückenlose Aufklärung erforderlich: Wie viele Menschen haben die Vollmacht unterzeichnet? In wie vielen Fällen wurden Daten direkt bei Banken abgefragt? Und vor allem: Wurden unrechtmäßig erhobene Daten bereits verwendet oder gespeichert?

Der Beitrag Sozialamt will Vollmacht fürs Bankkonto und droht sonst Sozialhilfe zu stoppen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Rentner Joschka lässt ab jetzt nur noch reparieren: Neues Reparaturrecht von Haushaltsgegenständen statt Neukauf

Eine kaputte Waschmaschine oder ein defekter Geschirrspüler sind für Rentner mit niedriger Rente ein Problem. Seit dem 23. Juli 2026 gibt es jedoch einen neuen gesetzlichen Reparaturanspruch gegenüber Herstellern.

Nach der im Gesetzgebungsverfahren genannten Begründung kommt es für den Reparaturanspruch grundsätzlich nicht darauf an, wann der Verbraucher das Gerät gekauft hat. Damit können auch ältere Geräte erfasst sein.

Reparaturrecht kann auch für ältere Geräte gelten

Der neue Anspruch wird leicht mit den Änderungen im Kaufrecht verwechselt. Für den Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller ist das Kaufdatum aber nicht automatisch entscheidend. Nach der im Ausgangstext zitierten Gesetzesbegründung sei es unerheblich, wann die zu reparierende Ware zuletzt verkauft wurde.

Allerdings muss eine weitere Voraussetzung erfüllt sein. Das jeweilige Gerätemodell muss nach dem für die Produktgruppe maßgeblichen EU-Stichtag in Verkehr gebracht worden sein. Bei Waschmaschinen, Geschirrspülern, Kühlgeräten sowie Fernsehern wird dafür der 1. März 2021 genannt. Bei Handys, Tablets, Wäschetrocknern und E-Bike-Batterien gelten spätere Zeitpunkte.

Da die Regelung erst seit kurzer Zeit gilt, gibt es zu wichtigen Einzelfragen noch keine gefestigte Rechtsprechung.

Nicht jedes Elektrogerät ist erfasst

Der Anspruch gilt nur für bestimmte Produktgruppen. Dazu zählen nach den Angaben im Ausgangstext unter anderem Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte, Fernseher, Monitore, Smartphones, Tablets, bestimmte Staubsauger sowie Batterien von E-Bikes und E-Scootern.

Nicht erfasst sind dagegen beispielsweise Kaffeemaschinen, Backöfen, Herde, Mikrowellen, Toaster, Laptops, Drucker, Smartwatches, Kopfhörer, Heizungen oder Hörgeräte.

Bei Staubsaugern gibt es zudem eine Besonderheit. Sie werden zwar grundsätzlich erfasst, die zugrunde liegenden europäischen Vorgaben enthalten laut Gesetzesbegründung jedoch keine entsprechenden Ersatzteilfristen. Deshalb kann der praktische Reparaturanspruch hier erheblich eingeschränkt sein.

Anspruch kann sieben bis zehn Jahre bestehen

Wie lange der Hersteller reparieren muss, hängt davon ab, wie lange er für das betreffende Gerät beziehungsweise Bauteil Ersatzteile vorhalten muss. Je nach Produkt und Bauteil können das sieben bis zehn Jahre sein.

Als Beispiele werden sieben Jahre für die Batterie eines Smartphones und zehn Jahre für den Motor einer Waschmaschine genannt.

Entscheidend ist dabei nicht einfach das persönliche Kaufdatum. Die maßgebliche Frist orientiert sich daran, wann das letzte Exemplar des jeweiligen Modells in Verkehr gebracht wurde. Dadurch kann ein Gerät noch viele Jahre nach dem eigenen Kauf unter den Reparaturanspruch fallen.

Beispiel: Joschka aus Frankfurt spart 364 Euro

Rentner Joschka (69) aus Frankfurt lebt mit seiner Frau Brigitte von einer gemeinsamen Nettorente von 1.850 Euro. Im März 2022 kauften beide eine Waschmaschine für 649 Euro.

Im Sommer 2026 beginnt die Maschine zu lecken. Laugenpumpe und Lager sind defekt. Die gesetzliche Gewährleistung ist zu diesem Zeitpunkt längst abgelaufen.

Da Waschmaschinen zu den erfassten Produktgruppen gehören und für bestimmte Bauteile lange Ersatzteilfristen gelten, kann Joschka vom Hersteller eine Reparatur verlangen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Angenommen, für Anfahrt und Fehlersuche fallen 75 Euro an, für Ersatzteile 90 Euro und für die Arbeitszeit 120 Euro. Insgesamt kostet die Reparatur damit 285 Euro. Ein vergleichbares neues Gerät würde 649 Euro kosten.

Joschka spart durch die Reparatur 364 Euro. Bei einer gemeinsamen Nettorente von 1.850 Euro entspricht das fast einem Fünftel des monatlichen Einkommens. Gerade für Rentner, Bürgergeld-Beziehende und andere Haushalte mit wenig finanziellen Reserven kann der Reparaturanspruch deshalb erheblich sein.

Die Reparatur ist nicht automatisch kostenlos

Das Gesetz sieht eine unentgeltliche Reparatur oder eine Reparatur gegen ein angemessenes Entgelt vor. Was genau als angemessen gilt, ist nicht durch eine feste Preisobergrenze geregelt.

Verbraucher sollten sich deshalb vor Auftragserteilung genau über die Kosten informieren. Hersteller sollen Richtpreise für typische Reparaturen auf frei zugänglichen Internetseiten veröffentlichen.

Ein Vergleich dieser Angaben mit einem Kostenvoranschlag kann verhindern, dass eine Reparatur am Ende kaum günstiger als ein neues Gerät wird.

Gewährleistung und Reparaturrecht nicht verwechseln

Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler und der neue Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller sind zwei unterschiedliche Dinge.

Während der gesetzlichen Gewährleistung ist grundsätzlich der Händler Ansprechpartner. Der neue Reparaturanspruch kann dagegen gerade dann wichtig werden, wenn diese Rechte bereits abgelaufen sind.

Nach dem Ausgangstext genügt für den neuen Anspruch grundsätzlich ein Defekt. Auch normaler Verschleiß oder ein selbst verursachter Schaden können erfasst sein. Bestehen wegen desselben Mangels jedoch noch Gewährleistungsrechte gegen den Händler, haben diese Vorrang.

Für bestimmte Neugeräte gibt es zudem eine weitere Änderung. Wird während der Gewährleistungsfrist ausdrücklich eine Reparatur verlangt und der Mangel dadurch behoben, kann sich die Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate verlängern. Diese Regelung gilt für Käufe ab dem 31. Juli 2026.

Was tun, wenn der Hersteller ablehnt?

Lehnt der Hersteller ab, müssen Betroffene selbst tätig werden. Eine erste Anlaufstelle kann die Verbraucherzentrale des jeweiligen Bundeslandes sein. Dort lässt sich prüfen, ob ein Anspruch besteht und wie dieser gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden kann.

Bleibt der Hersteller bei seiner Ablehnung, kann eine gerichtliche Klärung notwendig werden.

Für Verbraucher gilt deshalb: Ein defektes Gerät nicht vorschnell entsorgen und nicht sofort ein neues kaufen. Gerade bei Waschmaschinen, Geschirrspülern, Fernsehern oder Smartphones kann sich eine Prüfung des neuen Reparaturrechts finanziell lohnen.

FAQ zum neuen Reparaturrecht Gilt der Reparaturanspruch auch für alte Geräte?

Ja, grundsätzlich kann auch ein früher gekauftes Gerät erfasst sein. Entscheidend ist unter anderem, wann das jeweilige Modell in Verkehr gebracht wurde und ob die für die Produktgruppe geltenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss der Hersteller kostenlos reparieren?

Nein. Die Reparatur kann kostenlos erfolgen, der Hersteller kann aber auch ein angemessenes Entgelt verlangen. Eine feste gesetzliche Preisobergrenze wird im Ausgangstext nicht genannt.

An wen muss ich mich bei einem Defekt wenden?

Bestehen noch Gewährleistungsrechte, ist in der Regel zunächst der Händler Ansprechpartner. Ist die Gewährleistung abgelaufen und greift der neue Reparaturanspruch, richtet sich dieser gegen den Hersteller. Bei Streit kann die Verbraucherzentrale eine erste Anlaufstelle sein.

Quellen

Bundesgesetzblatt, Verkündung der gesetzlichen Neuregelung vom 22. Juli 2026, Bürgerliches Gesetzbuch, insbesondere die im Ausgangstext genannten §§ 475e und 479d BGB, Bundestagsdrucksache zur gesetzlichen Neuregelung, insbesondere die Gesetzesbegründung zum Reparaturanspruch, Europäische Vorgaben zum Recht auf Reparatur und zu Ersatzteilfristen für die erfassten Produktgruppen.

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Zuzahlungsbefreiung bei Schwerbehinderung im Jahr 2026 – Neue Regeln

Wer mit einer anerkannten Schwerbehinderung lebt, hat häufig einen erhöhten Bedarf an medizinischer Versorgung. Das zeigt sich im Alltag nicht nur durch häufiger verordnete Medikamente, regelmäßige Therapien oder Hilfsmittel, sondern auch durch wiederkehrende Fahrten zu Ärztinnen und Ärzten, in Kliniken oder zu spezialisierten Behandlungszentren. Auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung viele Leistungen trägt, bleibt an etlichen Stellen ein Eigenanteil.

Diese Zuzahlungen wirken oft unscheinbar, summieren sich aber über Monate zu dreistelligen Beträgen. Genau an dieser Stelle setzt die Zuzahlungsbefreiung an: Sie soll verhindern, dass notwendige Versorgung finanziell aus dem Ruder läuft.

Dr. Utz Anhalt: Befreiung von Zuzahlungen bei Schwerbehinderung Was die Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet

Die Zuzahlungsbefreiung ist keine Sonderleistung „für bestimmte Gruppen“, sondern ein Schutzmechanismus für alle gesetzlich Versicherten. Die Logik ist klar: Zuzahlungen sind erlaubt, aber nur bis zu einer persönlichen Grenze innerhalb eines Kalenderjahres.

Ist diese Grenze erreicht, muss die Krankenkasse für den Rest des Jahres von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen befreien. Wer bereits darüber hinaus gezahlt hat, kann Geld zurückbekommen.

Wichtig ist dabei: Es geht um gesetzlich geregelte Zuzahlungen. Kosten, die aus freien Entscheidungen entstehen, etwa weil bewusst ein teureres Produkt gewählt wird, zählen nicht automatisch in die Rechnung hinein. Auch private Gesundheitsleistungen, die nicht zum Leistungskatalog der Krankenkasse gehören, spielen hier keine Rolle.

Die Belastungsgrenze: 2 Prozent – und in vielen Fällen 1 Prozent

Die persönliche Belastungsgrenze liegt grundsätzlich bei 2 Prozent der „zu berücksichtigenden jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt“. Entscheidend ist dabei nicht das Nettoeinkommen, sondern die Bruttosicht, die im Krankenversicherungsrecht üblich ist.

In die Betrachtung fließen außerdem nicht nur die Einnahmen einer einzelnen Person ein, sondern in vielen Konstellationen die Einnahmen des Haushalts.

Für Menschen, die wegen derselben Erkrankung als schwerwiegend chronisch krank gelten und sich in Dauerbehandlung befinden, gilt eine abgesenkte Grenze von 1 Prozent.

Diese Halbierung macht in der Praxis den größten Unterschied, weil sie die Belastung sehr früh im Jahr deckeln kann. Gerade bei fortlaufender Medikation, regelmäßiger Therapie und wiederkehrenden Transporten bedeutet das spürbar weniger Ausgaben aus eigener Tasche.

Tabelle: Zuzahlungsbefreiung bei Schwerbehinderung 2026 Zuzahlungen 2026 (GKV) Befreiungen und Entlastungen bei Schwerbehinderung Arzneimittel und Verbandmittel: 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Packung; niemals mehr als die tatsächlichen Kosten. Wer die persönliche Belastungsgrenze im Kalenderjahr erreicht und eine Befreiung von der Krankenkasse erhält, zahlt anschließend keine gesetzlichen Zuzahlungen mehr; bei anerkannt schwerwiegender chronischer Erkrankung gilt häufig die niedrigere 1-Prozent-Grenze statt 2 Prozent. Hilfsmittel (zum Beispiel Gehhilfen, Hörhilfen): 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel; niemals mehr als die tatsächlichen Kosten. Schwerbehinderung führt nicht automatisch zur Befreiung, kann aber häufig mit dauerhaftem Hilfsmittelbedarf einhergehen, wodurch die Belastungsgrenze schneller erreicht wird. Nach erteilter Befreiung entfällt die weitere Zuzahlung für den Rest des Kalenderjahres. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (zum Beispiel Inkontinenzhilfen): 10 Prozent je Packung; für den gesamten Monatsbedarf ist die Zuzahlung gedeckelt, typischerweise bis höchstens 10 Euro pro Monat. Entlastung entsteht über die Befreiung nach Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze; bei anerkannt schwerwiegender chronischer Erkrankung kann die 1-Prozent-Grenze greifen und die Befreiung früher auslösen. Heilmittel (zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie): 10 Prozent der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung; die Verordnung kann mehrere Anwendungen umfassen. Wer im Kalenderjahr die Belastungsgrenze erreicht, wird auf Antrag befreit und zahlt danach keine gesetzlichen Zuzahlungen mehr; bei anerkannt schwerwiegender chronischer Erkrankung ist die Belastungsgrenze halbiert. Häusliche Krankenpflege: 10 Euro je Verordnung plus 10 Prozent der Kosten; der 10-Prozent-Anteil fällt pro Kalenderjahr typischerweise nur für die ersten 28 Tage an. Gerade bei schwerer Behinderung mit regelmäßigem Pflege- und Behandlungspflegebedarf wird die Belastungsgrenze oft früh erreicht. Nach Ausstellung der Befreiung entfällt die weitere Zuzahlung für den Rest des Jahres; Voraussetzung bleibt der Antrag bei der Krankenkasse. Krankenhausbehandlung: 10 Euro pro Kalendertag, begrenzt auf höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr; Versicherte unter 18 Jahren sind davon ausgenommen. Für volljährige Versicherte mit Schwerbehinderung gilt die Zuzahlung grundsätzlich genauso. Wer im Jahr die Belastungsgrenze erreicht und befreit wird, zahlt danach keine weiteren gesetzlichen Zuzahlungen; der Krankenhaus-Eigenanteil zählt in die Belastungsgrenze hinein. Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen: häufig 10 Euro pro Tag; je nach Maßnahme können Begrenzungen gelten. Entlastung erfolgt über die Befreiung nach Erreichen der Belastungsgrenze; bei anerkannt schwerwiegender chronischer Erkrankung ist die Grenze niedriger, wodurch eine Befreiung früher eintreten kann. Soziotherapie: 10 Prozent pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sind befreit. Bei volljährigen Versicherten mit Schwerbehinderung gilt der gleiche Rahmen. Eine Befreiung reduziert die Zuzahlung nach Erreichen der Belastungsgrenze auf null; bei anerkannt schwerwiegender chronischer Erkrankung wird die Befreiung durch die 1-Prozent-Grenze häufig schneller erreichbar. Fahrkosten (medizinisch notwendige, von der Kasse übernommene Krankenfahrten): 10 Prozent, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro; je nach Regelung können Hin- und Rückfahrt jeweils einzeln zählen; bei Fahrkosten können auch Kinder und Jugendliche zuzahlen. Schwerbehinderung kann die medizinische Begründung und Genehmigung von Krankenfahrten erleichtern, ersetzt aber die Zuzahlung nicht. Liegt eine gültige Zuzahlungsbefreiung vor, entfällt auch die Fahrkosten-Zuzahlung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Haushaltshilfe (wenn von der Krankenkasse bewilligt): 10 Prozent der Kosten pro Tag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro; in bestimmten Fällen, etwa rund um Schwangerschaft und Entbindung, kann die Zuzahlung entfallen.  Die Entlastung entsteht über die Befreiung nach Erreichen der Belastungsgrenze; dann sind weitere gesetzliche Zuzahlungen im Kalenderjahr nicht mehr zu leisten. Belastungsgrenze 2026: grundsätzlich 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei anerkannt schwerwiegender chronischer Erkrankung 1 Prozent; für 2026 erhöhen sich die Freibeträge in der Haushaltsberechnung auf 7.119 Euro für Ehe-/Lebenspartner und 9.756 Euro je Kind; bei Bürgergeld/Sozialhilfe/Grundsicherung wird für 2026 eine jährliche Grenze von 135,12 Euro, bei Chronikerstatus 67,56 Euro genannt. Die eigentliche „Entlastung bei Schwerbehinderung“ entsteht praktisch über diese Belastungsgrenze, weil hohe, wiederkehrende Zuzahlungen schneller zur Befreiung führen.

Schwerbehinderung ist dabei häufig ein Indiz für dauerhaften Behandlungsbedarf, ersetzt aber nicht die formale Anerkennung als schwerwiegend chronisch krank, wenn die 1-Prozent-Grenze genutzt werden soll. Schwerbehinderung ist nicht automatisch Chronikerstatus

Hier liegt eine der häufigsten Fehlannahmen: Ein Schwerbehindertenausweis allein führt nicht automatisch zur 1-Prozent-Grenze. Die abgesenkte Grenze knüpft nicht an das Merkmal „schwerbehindert“ an, sondern an das Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung mit Dauerbehandlung und zusätzlichen Kriterien.

Diese Kriterien sind vergleichsweise streng, aber für viele Betroffene erreichbar. In der Praxis spielt ein höherer Grad der Behinderung dennoch eine Rolle, weil er bei der Anerkennung als schwerwiegend chronisch krank als Nachweisbestandteil herangezogen werden kann.

Maßgeblich ist dabei typischerweise ein Grad der Behinderung von mindestens 60, sofern er durch die betreffende Erkrankung begründet ist. Alternativ können auch ein Pflegegrad ab 3 oder die medizinische Notwendigkeit einer kontinuierlichen Versorgung, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlechterung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung zu erwarten wäre, den Weg zur 1-Prozent-Grenze eröffnen.

Wie der Nachweis in der Praxis läuft

Die Entscheidung, ob der Chronikerstatus im Sinne der abgesenkten Belastungsgrenze vorliegt, trifft die Krankenkasse. Ärztinnen und Ärzte liefern dafür den medizinischen Nachweis.

In vielen Fällen wird eine ärztliche Bescheinigung verlangt, die die Dauerbehandlung bestätigt und die Erkrankung benennt. Hinzu kommen je nach Fall Unterlagen wie Bescheide zum Grad der Behinderung oder zum Pflegegrad. Das Verfahren wirkt bürokratisch, ist aber für Betroffene finanziell oft so relevant, dass sich der Aufwand lohnt.

Ein weiterer Punkt, der in der öffentlichen Debatte häufig untergeht: Der Chronikerstatus ist nicht nur eine Frage von Diagnose und Papier, sondern kann auch an Anforderungen wie „therapiegerechtes Verhalten“ anknüpfen. Ziel ist, dass die abgesenkte Grenze nicht dort greift, wo medizinisch empfohlene Maßnahmen ohne nachvollziehbaren Grund dauerhaft ignoriert werden. Gleichzeitig gibt es geregelte Ausnahmen, wenn bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Programme im individuellen Fall nicht angezeigt oder nicht zumutbar sind.

Was sich ab 2026 verändert – und warum das vielen Haushalten hilft

Die Entlastung ab 2026 entsteht vor allem über die Berechnung der Belastungsgrenze. Denn bei der Ermittlung des relevanten Familieneinkommens werden gesetzlich festgelegte Freibeträge abgezogen.

Genau diese Freibeträge steigen für 2026. Für Ehegattinnen, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner wird ein höherer Betrag berücksichtigt, ebenso für jedes berücksichtigungsfähige Kind. Dadurch sinkt das Einkommen, das für die Prozentrechnung angesetzt wird, und damit sinkt auch die persönliche Belastungsgrenze.

Das klingt technisch, hat aber sehr konkrete Folgen: Familien, in denen ein schwerbehinderter Mensch lebt, sind häufig ohnehin stark von laufender Versorgung geprägt.

Wenn dann durch höhere Freibeträge die Grenze früher erreicht wird, kippt die Jahresrechnung spürbar zugunsten der Betroffenen. Besonders deutlich wird das, wenn der Chronikerstatus greift, weil dann nicht nur die Berechnungsgrundlage sinkt, sondern auch der Prozentsatz niedriger ist.

Für Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen läuft die Berechnung wiederum anders: Dort wird pauschal ein festgelegtes Jahreseinkommen zugrunde gelegt, das sich aus dem maßgeblichen Regelbedarf ableitet.

Für 2026 bleibt dieser Regelbedarf nach der aktuellen Rechtslage unverändert, was zur Folge hat, dass auch die daraus abgeleiteten Belastungsgrenzen stabil bleiben. Für Haushalte in Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bedeutet das Planungssicherheit: Die Grenze bleibt in einem überschaubaren Rahmen, und bei anerkannter schwerwiegender chronischer Erkrankung ist sie nochmals halbiert.

Welche Zahlungen zählen – und welche ausdrücklich nicht

Für die Befreiung zählt die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören in der Praxis häufig die Zuzahlungen bei Arzneimitteln, bei Heilmitteln wie Physiotherapie, bei Hilfsmitteln, bei Krankenhausbehandlungen, bei bestimmten Formen häuslicher Krankenpflege sowie bei medizinisch notwendigen Fahrkosten.

Gerade Fahrten sind für Menschen mit Schwerbehinderung oft ein Kostentreiber: Pro Fahrt fällt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent an, mindestens fünf und höchstens zehn Euro; diese Regel gilt bei Fahrkosten sogar auch für Kinder und Jugendliche.

Nicht angerechnet werden dagegen typischerweise Eigenanteile und Mehrkosten, die nicht als gesetzliche Zuzahlung definiert sind. Klassische Beispiele sind Eigenanteile beim Zahnersatz, Kosten für Leistungen ohne ärztliche Verordnung oder Ausgaben für individuelle Gesundheitsleistungen.

Auch Mehrkosten für Arzneimittel oder bestimmte zahnärztliche Versorgungsvarianten können außen vor bleiben. Wer hier nicht sauber trennt, riskiert, dass die Kasse Belege nicht anerkennt und die Befreiung später greift als erwartet.

Der Antrag: Warum viele ihn zu spät stellen

Die Befreiung passiert nicht automatisch. Krankenkassen sind nicht verpflichtet, Versicherte aktiv darauf hinzuweisen, dass die persönliche Grenze erreicht wurde. In der Praxis bedeutet das: Wer nicht selbst mitrechnet und Belege sammelt, zahlt im Zweifel das ganze Jahr weiter, obwohl die rechtliche Grenze längst überschritten ist.

Der Weg ist grundsätzlich einfach, aber konsequent: Zuzahlungsbelege werden gesammelt, die persönliche Grenze wird berechnet, dann wird bei der Krankenkasse der Antrag gestellt.

Hilfreich ist, dass Apotheken oft Übersichten über geleistete Zuzahlungen erstellen können, wenn regelmäßig dieselbe Apotheke genutzt wird. Das ersetzt nicht jede Quittung, kann aber die Dokumentation deutlich erleichtern.

Vorauszahlung: Bequem, aber nicht immer die beste Lösung

Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, den voraussichtlichen Höchstbetrag zu Beginn des Jahres als Vorauszahlung zu leisten. Dann wird die Befreiung für das gesamte Kalenderjahr direkt ausgestellt, und das Sammeln von Belegen entfällt weitgehend.

Für Menschen mit Schwerbehinderung, bei denen absehbar ist, dass ohnehin viele Zuzahlungen anfallen, kann das eine echte Entlastung sein, weil es Bürokratie aus dem Alltag nimmt.

Der Haken: Fällt die tatsächliche Zuzahlung im Jahr doch geringer aus, wird der vorausgezahlte Betrag in der Regel nicht anteilig erstattet. Wer die Vorauszahlung wählt, sollte also realistisch einschätzen können, ob die Belastungsgrenze tatsächlich erreicht wird.

Wenn mehrere Krankenkassen im Haushalt beteiligt sind

In Familien kommt es nicht selten vor, dass Angehörige bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind. Das ändert nichts am Grundprinzip, macht die Abwicklung aber etwas aufwendiger.

Möglich ist, den Antrag gebündelt bei einer Kasse einzureichen, die dann die Haushaltsberechnung vornimmt. Danach müssen die übrigen Krankenkassen der Angehörigen informiert werden, damit auch dort entsprechende Befreiungen ausgestellt und gegebenenfalls Erstattungen anteilig vorgenommen werden können.

Für betroffene Haushalte ist das eine wichtige Information, weil die Sorge vor Zuständigkeitschaos häufig dazu führt, dass Ansprüche gar nicht erst geltend gemacht werden.

Rückwirkend Geld zurückholen: Ein unterschätzter Hebel

Wer jahrelang Zuzahlungen geleistet hat, ohne die Befreiung zu beantragen, ist nicht zwingend „zu spät“. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Antrag auch rückwirkend gestellt werden.

Das ist vor allem für Menschen mit Schwerbehinderung relevant, die in Phasen hoher Krankheitslast oft schlicht andere Prioritäten haben als das Sortieren von Quittungen. Entscheidend ist, dass die Belege und Einkommensnachweise noch verfügbar sind und die Fristen eingehalten werden. Gerade bei wiederkehrenden, hohen Zuzahlungen kann eine rückwirkende Prüfung mehrere hundert Euro ausmachen.

Einordnung: Entlastung ab 2026 – aber nicht für alle gleich groß

Die Überschrift „spürbare Entlastung“ trifft die Realität vieler Betroffener, wenn zwei Faktoren zusammenkommen:

Erstens, die Versorgung ist so kontinuierlich, dass die Belastungsgrenze regelmäßig erreicht wird.

Zweitens, im Haushalt gibt es Konstellationen, in denen die Freibeträge ins Gewicht fallen, etwa durch Ehe- oder Lebenspartnerschaft und Kinder. In diesen Fällen wirkt die Anhebung der Freibeträge 2026 wie ein finanzieller Puffer, der früher im Jahr greift.

Wer allein lebt und ein vergleichsweise stabiles Einkommen hat, wird die Veränderung möglicherweise weniger deutlich merken, weil die Freibeträge dann kaum eine Rolle spielen.

Für Haushalte mit ohnehin knapper Kalkulation, für Familien und für Menschen mit dauerhaft hohem Versorgungsbedarf kann die Neuberechnung 2026 dagegen genau die Art von Entlastung sein, die im Alltag ankommt: weniger Quittungsstress, weniger Unsicherheit, weniger Zuzahlungen nach Erreichen der Grenze.

Quellen

Verbraucherzentrale: „Zuzahlungen: Die Regeln für eine Befreiung bei der Krankenkasse“ (Stand 17.12.2025, mit Freibeträgen 2026 und Belastungsgrenzen für Sozialleistungen 2026).

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Rehşan Baran: Der 15. August steht für die Wiedergeburt des kurdischen Volkes

Vor 42 Jahren begann die PKK mit den Schüssen vom 15. August 1984 eine neue Phase des kurdischen Befreiungskampfes. Die unter Führung des legendären Kommandanten Mahsum „Egîd“ Korkmaz vollzogene 15.-August-Offensive gilt innerhalb der kurdischen Freiheitsbewegung als Zäsur im Widerstand gegen die staatliche Leugnungs- und Vernichtungspolitik und wird als Tag der Wiedergeburt begangen. Anlässlich des Jahrestags erinnert die YJA-Star-Guerillakämpferin Rehşan Baran an die Bedeutung des 15. August und die Rolle Egîds für die weitere Entwicklung der kurdischen Freiheitsbewegung.

‚Unser Volk erkannte seine eigene Verteidigungskraft‘

„Mit der Offensive vom 15. August wurden Entwicklungen angestoßen, die bis heute reichen. Was man über seine Bedeutung sagt, bleibt eigentlich unzureichend“, erklärte Baran. Die kurdische Bevölkerung hat damals unter massiver staatlicher Repression gestanden. Der von Abdullah Öcalan aufgebaute Befreiungskampf und der unter Führung des Kommandanten Egîd vollzogene Schritt eröffneten in dieser Situation eine neue Perspektive. „Mit dem Vorstoß erkannte unser Volk, dass es selbst über eine Verteidigungskraft verfügte.“

 


Die Entwicklung habe insbesondere unter jungen Kurd:innen eine große Wirkung entfaltet und zu verstärkten Anschlüssen an die Guerilla geführt. Zugleich habe sich damit das gesellschaftliche Bewusstsein verändert, so Baran: „Als kurdisches Volk begannen wir, von unserer eigenen Existenz sprechen zu können. Egîd hat dies in der kurdischen Bevölkerung geschaffen.“

Das Vermächtnis von Egîd

Mahsum Korkmaz wurde durch seine Rolle bei der 15.-August-Offensive – unter dem Kommando von Egîd gab die PKK in Dih (tr. Eruh) und Şemzînan (Şemdinli) die ersten Schüsse gegen die türkische Staatsmacht ab – zu einer Symbolfigur der kurdischen Guerilla. Baran erinnerte an ihn nicht allein mit Blick auf die damaligen Aktionen, sondern verband sein Vermächtnis mit den Aufgaben der heutigen Generation. „Entscheidend ist, welches Ziel Egîd verfolgte, welche Persönlichkeit er in sich geschaffen hatte und wie wir den Wert, den er uns hinterlassen hat, weiterentwickeln und verteidigen“, sagte die YJA-Star-Guerillakämpferin. Die Bedeutung des Jahrestags liege deshalb auch darin, die mit dem 15. August verbundenen Ziele aus der heutigen politischen Situation heraus zu verstehen und weiterzuführen.

„Wir müssen wissen, was der 15. August bedeutet“

Baran bezeichnete den 15. August als einen Wendepunkt, durch den die kurdische Bevölkerung ihre eigene Kraft und Handlungsfähigkeit erfahren habe. „Wir müssen wissen, was der 15. August für uns bedeutet. Denn dieser Vorstoß hat die Existenz der Kurd:innen sichtbar gemacht.“ Das von Mahsum Korkmaz verkörperte Ziel müsse durch die Fortsetzung des Kampfes verwirklicht werden. Baran rief dazu auf, die gesellschaftliche Selbstverteidigung weiterzuentwickeln und die aus dem jahrzehntelangen Befreiungskampf hervorgegangenen Errungenschaften zu verteidigen.

„Wir sind durch Rêber Apo [Abdullah Öcalan] bis zu diesem Punkt gelangt. Wir müssen unseren Kampf weiterentwickeln und auf der Ebene der Selbstverteidigung große Schritte unternehmen“, erklärte Baran. Abschließend gratulierte sie dem PKK-Begründer Abdullah Öcalan, der kurdischen Bevölkerung und ihren Weggefährt:innen zum 42. Jahrestag des „Festes der Wiedergeburt“.

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-50890 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/die-socken-von-mahsum-korkmaz-21013 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/der-geist-des-15-august-lebt-guerilla-feiert-jahrestag-47533 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/egid-der-mutige-revolutionar-31432

 

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Lemkow-Zetterling: Öcalans Freiheit muss im Zentrum der nächsten Phase stehen

Die Freiheit Abdullah Öcalans muss nach Ansicht des schwedisch-katalanischen Umweltsoziologen Louis Lemkow-Zetterling zu einem zentralen Bestandteil der nächsten Phase im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft werden. Das verabschiedete Rahmengesetz schafft für den emeritierten Professor der Universität Barcelona zwar eine Grundlage für weitere Verhandlungen, reicht für eine dauerhafte politische Lösung jedoch nicht aus. „Es ist ein bescheidener Schritt, aber dennoch halte ich es für wichtig, dass dieses Gesetz verabschiedet wurde“, sagte Lemkow-Zetterling im Gespräch mit ANF. Nun komme es darauf an, den eröffneten politischen und rechtlichen Raum weiterzuentwickeln.

Anwendungsbereich soll erweitert werden

Kritisch bewertet Lemkow-Zetterling insbesondere die zeitliche Begrenzung einzelner Regelungen auf das Jahr 2005. Dadurch könnten politische Aktivist:innen und Mitglieder der PKK vom Anwendungsbereich ausgeschlossen bleiben. „In diesem Sinne muss der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert werden“, sagte er. Offen sei zudem, welchen rechtlichen Schutz die Regelung Menschen bietet, die nach Jahren im Exil in die Türkei zurückkehren wollen. „Wir wissen nicht, ob das verabschiedete Gesetz wirklich einen solchen Rechtsschutz bietet. Das müssen wir sehen.“ Für Lemkow-Zetterling sind deshalb verbindliche Garantien notwendig, die Rechtssicherheit für Rückkehrende und die vom Gesetz betroffenen politischen Gefangenen schaffen.

 


Internationale Begleitung als Absicherung

Dabei spricht sich der Soziologe auch für eine internationale Begleitung des Friedensprozesses aus. Erfahrungen aus anderen Konfliktlösungsprozessen zeigten, dass eine internationale Präsenz oder eine Vermittlungsgruppe zusätzliche Sicherheit schaffen könne. „Die Erfahrungen zeigen meines Erachtens, dass eine internationale Präsenz immer hilfreich ist“, erklärte Lemkow-Zetterling. Auch internationaler politischer Druck könne dazu beitragen, notwendige Garantien durchzusetzen und den Prozess voranzubringen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf Südafrika und Irland. Trotz langwieriger und schwieriger Verhandlungen sei es dort gelungen, politische Gefangene freizulassen und Voraussetzungen für einen tragfähigen Frieden zu schaffen.

„Öcalan muss freigelassen werden“

Eine Schlüsselfrage bleibt für Lemkow-Zetterling der Status des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan, der im Rahmengesetz nicht geregelt wird. „Natürlich muss Öcalan freigelassen werden. Das ist klar. Vielleicht wird das kurzfristig nicht geschehen, aber es ist möglich.“ Die internationale Forderung nach Öcalans Freiheit müsse gerade in der gegenwärtigen Phase verstärkt werden. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, darauf zu bestehen“, sagte Lemkow-Zetterling und verwies auf entsprechende Initiativen von Parlamentarier:innen und anderen politischen Akteur:innen.

Kurdische Rechte brauchen gesetzliche Garantien

Über die unmittelbaren Regelungen des Rahmengesetzes hinaus fordert der ehemalige Direktor des Instituts für Umweltwissenschaft und -technologie (ICTA) und Vizepräsident der Autonomen Universität Barcelona (UAB) eine rechtliche Absicherung grundlegender Rechte der kurdischen Bevölkerung. Besonders hob er die Bildung in kurdischer Sprache hervor. „Es müssen Gesetze verabschiedet werden, die der kurdischen Bevölkerung das Recht auf Bildung in ihrer Muttersprache, also auf Kurdisch, garantieren und ihre Rechte absichern“, sagte Lemkow-Zetterling. Für die Durchsetzung dieser Rechte müsse der gesellschaftliche und politische Kampf weitergeführt werden.

Zugleich mahnte er, rechtliche Zusagen müssten in der Praxis Bestand haben. Mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung erklärte Lemkow-Zetterling: „Die Tradition der türkischen Justiz ist nicht gerade ruhmreich.“ Im weiteren Prozess müssten deshalb grundlegende Rechte respektiert und vereinbarte Garantien tatsächlich eingehalten werden.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52410 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52434 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52430 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52433 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-49168

 

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