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Politischer Gefangener seit drei Wochen ohne Behandlung trotz gebrochenem Fuß

Dem politischen Gefangenen Aydın Oğuz wird trotz eines gebrochenen Fußes seit rund drei Wochen eine notwendige Krankenhausbehandlung verweigert. Nach Angaben seiner Familie scheiterten bereits mehrere angeordnete Verlegungen ins Krankenhaus daran, dass Oğuz die von Soldaten verlangte Mundinnenkontrolle ablehnte. Menschenrechtsorganisationen kritisieren diese Praxis seit Jahren als rechtswidrige Schikane, die insbesondere gegen politische und kurdische Gefangene eingesetzt werde und wiederholt zur Verweigerung medizinischer Versorgung führe.

Oğuz verletzte sich am 19. Juli beim Sport im geschlossenen L-Typ-Gefängnis Espiye in der Schwarzmeer-Provinz Giresun im Nordosten der Türkei. Während eines Telefonats mit seiner Familie berichtete er, Mitgefangene hätten nach dem Unfall Alarm geschlagen, woraufhin er zunächst in die Krankenstation des Gefängnisses gebracht worden sei. Dort sei eine Erstversorgung erfolgt und anschließend eine Einweisung ins Krankenhaus angeordnet worden.

Krankenhaustransport zweimal verhindert

Nach Angaben der Familie verlangten die Soldaten vor dem Transport eine sogenannte Mundinnenkontrolle. Oğuz habe dies mit dem Hinweis abgelehnt, dass Sicherheitsbedenken auch auf andere Weise ausgeräumt werden könnten. „Wenn es um Sicherheit geht, kann ich in Ihrer Anwesenheit husten oder Wasser trinken. Aber diese Mundinnenkontrolle akzeptiere ich nicht“, zitierten Angehörige. Daraufhin sei der Transport ins Krankenhaus verweigert worden.

Am folgenden Tag habe der Gefängnisarzt wegen des Bruchs einen dringenden Krankenhaustransport angeordnet. Obwohl Oğuz bereits zur Verlegung bereitgestanden habe, sei auch dieser Transport wegen derselben Forderung der Soldaten verhindert worden.

Nur verbunden und mit Gehstock versorgt

Nach Angaben der Familie ist der gebrochene Fuß seit dem Unfall nur verbunden worden. Oğuz habe lediglich einen Gehstock erhalten. Während des Telefonats berichtete der Gefangene, dass ihm in den ersten Tagen lediglich eine Salbe verschrieben worden sei. „Nachdem die Salbe aufgebraucht war, bekam ich keine neue mehr. Die Schwellung ist zwar etwas zurückgegangen, aber die Schmerzen dauern an.“ Auch zwanzig Tage nach dem Bruch sei er noch immer nicht in ein Krankenhaus gebracht worden.

Seit 16 Jahren in Haft

Aydın Oğuz wurde vor 16 Jahren gemeinsam mit seinem Vater auf einer Baustelle im Landkreis Mezitli in der südtürkischen Provinz Mersin festgenommen. Unter dem Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ – gemeint war die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) – wurde er inhaftiert und seither in verschiedene Gefängnisse verlegt, darunter Haftanstalten in Mersin, Şirnex (tr. Şırnak), Hatay und zuletzt Giresun.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/turkei-bericht-dokumentiert-anhaltende-menschenrechtsverletzungen-in-112-gefangnissen-52331 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ahmet-tamir-gefangnisse-sind-zu-zentren-systematischer-rechtsverletzungen-geworden-52372 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/menschenrechtsgruppen-fordern-freilassung-schwerkranker-gefangener-52337

 

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Cicero spricht im Deutschen Bundestag

Der große Marcus Tullius Cicero, begnadeter Rhetoriker Roms, zudem Staatsmann, Anwalt und Philosoph, war zu Gast im Deutschen Bundestages des Jahres 2026. Der Mann in der weißen Toga sprach dort als Gesandter aus einer Zeit, in der ein Staat noch wusste, was seine Pflichten und Aufgaben waren und weshalb er eigentlich bestand. Cicero trat ebenso […]

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Die Krise der Feigheit in der Wissenschaft

Cap Allon

Die Standardargumentation der Klima-Orthodoxie gegenüber Realisten lautet immer gleich:

„Also liegen Tausende von Wissenschaftlern falsch – und Sie haben recht?“

Nicht ganz.

Ein kleiner Aktivistenkern mag jede katastrophale Behauptung aufrichtig glauben, die er verbreitet. Doch um ihn herum gibt es eine weitaus größere Gruppe von Wissenschaftlern, die sehr wohl wissen, dass die Beweislage schwach, die Unsicherheiten groß und die Modelle unzuverlässig sind – und dennoch schweigen sie.

Jason Locasale, ein US-amerikanischer Biomediziner und außerordentlicher Professor für Pharmakologie und Krebsbiologie an der Duke University, veröffentlichte kürzlich eine private Nachricht eines Wissenschaftlers, der seiner Kritik zustimmte, sich jedoch weigerte, öffentlich Stellung zu beziehen:

„Angesichts meiner Situation kann ich mich nicht zu Wort melden. Ich betreibe einfach still und leise meine Wissenschaft und boykottiere Pseudowissenschaft.“

Locasales Fazit: „Das akademische System bestraft Ehrlichkeit.“

Wissenschaftlicher Konsens wird häufig so dargestellt, als hätten Tausende unabhängiger Forscher die Beweislage geprüft und unabhängig voneinander die gleiche Schlussfolgerung gezogen. In der modernen Wissenschaft funktioniert das selten so.

Auch ist die wissenschaftliche Gemeinschaft weder politisch neutral noch repräsentativ für die breite Öffentlichkeit. In der groß angelegten Pew-Umfrage unter US-Wissenschaftlern aus dem Jahr 2009 bezeichneten sich nur 6 % als Republikaner. Studien zu politischen Spenden und Wählerregistrierungen haben seitdem das gleiche ausgeprägte Ungleichgewicht aufgezeigt, insbesondere an den Universitäten. Tatsächlich ergab eine Analyse der Spendenunterlagen des Bundes aus dem Jahr 2022, dass sich dieses Ungleichgewicht noch weiter verschärft hatte.

Dies führt zu einer ideologischen Monokultur, in der immer wieder die gleichen Annahmen wiederholt und bekräftigt werden, die schließlich fälschlicherweise für objektives wissenschaftliches Urteilsvermögen gehalten werden. Forscher sind auf Fördermittel, Institutionen, Fachzeitschriften, Gutachter und leitende Kollegen angewiesen. Ihre Karrieren werden von Menschen gesteuert, die innerhalb des gleichen ideologischen und finanziellen Systems agieren. Wer die etablierte Sichtweise in Frage stellt, riskiert den Verlust von Fördermitteln, die Ablehnung von Veröffentlichungen, das Stocken von Beförderungen und den Ruin seines Rufs.

Die meisten Wissenschaftler verstehen das ganz genau.

Politische Etikettierung stellt ein besonders wirksames Mittel zur Durchsetzung dar. Kritik an Fauci und der offiziellen Pandemiedarstellung wurde routinemäßig als „rechtsgerichtet“, „Trump-freundlich“ oder verschwörungstheoretisch abgestempelt – unabhängig von den Beweisen.

Klimaskeptizismus wird genauso behandelt. Wer ein Modell in Frage stellt, eine Zuordnungsbehauptung anzweifelt oder das Ausmaß der prognostizierten Erwärmung bestreitet, dessen Argument wird als konservative Ideologie abgetan, noch bevor es überhaupt geprüft wird.

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Sobald wissenschaftliche Meinungsverschiedenheiten als Zugehörigkeit zu einer verachteten politischen Gruppe umgedeutet wurden, müssen Wissenschaftler diese nicht mehr widerlegen. Sie können sich einfach davon distanzieren – und jüngere Forscher warnen, dass eine Auseinandersetzung mit diesen Themen ihrer Karriere schaden könnte.

In einem überwiegend von der politischen Linken dominierten Berufsfeld ist es nicht nur eine Beleidigung, als „rechts“ abgestempelt zu werden. Es ist eine berufliche Bedrohung. Und die Klimawissenschaft ist von diesem Verhalten völlig durchdrungen.

Forscher sehen zu, wie übertriebene Modellprognosen Schlagzeilen machen, schweigen aber. Eine einzige Überschwemmung wird als Beweis für eine „Klimakatastrophe“ dargestellt, selbst wenn die zugrunde liegenden Daten keinen Trend erkennen lassen. Nun beteiligt sich zwar eine Handvoll Wissenschaftler begeistert daran und genießt das Rampenlicht (Michael Mann). Die meisten halten sich jedoch bedeckt und kassieren ihre Gehälter: „Ich betreibe einfach still und leise meine Wissenschaft …“

Das gleiche institutionelle Versagen, das im Zuge der Nachwirkungen der Fauci-Ära offenbart wurde, reicht weit über einen einzelnen Mann oder ein einzelnes Fachgebiet hinaus. Wissenschaftler setzen eine einheitliche Darstellung durch, selbst wenn dies die Öffentlichkeit darüber irreführt, was die Forschung tatsächlich zeigt.

Die Klimawissenschaft funktioniert seit Jahrzehnten auf diese Weise.

Die Menschen können Unsicherheiten verzeihen. Sie können ehrliche Fehler verzeihen. Was sie jedoch nicht verzeihen werden, ist die Erkenntnis, dass Experten ihre Gewissheit übertrieben, Meinungsverschiedenheiten verschwiegen und diejenigen bestraft haben, die ihre Meinung offen geäußert haben.

Die Wissenschaft kann das Vertrauen nur dann zurückgewinnen, wenn Forscher beginnen, für die Wahrheit Risiken einzugehen.

Doch die Physikerin Sabine Hossenfelder warnt, dass die Wissenschaft bereits nicht mehr zu retten ist:

„Für die ist es vorbei. Sie wissen es nur noch nicht.“

Link: https://electroverse.substack.com/p/andes-buried-as-211-tourists-rescued?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Die Krise der Feigheit in der Wissenschaft erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Wohngeld zweckentfremdet: Ganzer Monatsanspruch entfällt

Wer Wohngeld vollständig oder zu mehr als der Hälfte nicht für Miete oder Belastung einsetzt, verliert den Anspruch für den betroffenen Monat. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss die Wohngeldbehörde die Bewilligung für diesen Monat vollständig aufheben und den ausgezahlten Betrag grundsätzlich zurückfordern.

Das gilt auch, wenn ein Teil des Geldes beim Vermieter angekommen ist. Werden beispielsweise 100 Euro Wohngeld gezahlt, aber insgesamt nur 40 Euro Miete überwiesen, sind nach der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 60 Euro und damit mehr als die Hälfte des Zuschusses zweckwidrig verwendet.

Wichtig ist: Anders als bei einem Auszug wird der Bescheid hier nicht automatisch unwirksam. Nach § 28 Absatz 2 Wohngeldgesetz fällt der Anspruch für den Monat weg; die Behörde muss den Bescheid anschließend mit Wirkung zum Monatsersten aufheben.

Warum entfällt wegen eines Teilbetrags das gesamte Wohngeld für diesen Monat?

Wohngeld ist ein zweckgebundener Zuschuss zur Miete oder zur Belastung selbst genutzten Eigentums. Das Gesetz sieht keine anteilige Kürzung vor, wenn der Zuschuss vollständig oder überwiegend anderweitig verwendet wurde.

Die Wohngeld-Verwaltungsvorschrift zu § 28 WoGG erläutert, wie die Wohngeldbehörden diese Regel anwenden sollen. Sie ist kein eigenes Gesetz, beschreibt aber ausdrücklich die vollständige Aufhebung für den betroffenen Monat.

Bereits ausgezahltes Wohngeld ist nach § 50 Absatz 1 SGB X grundsätzlich zu erstatten. Zurückgefordert wird daher nicht nur der zweckwidrig verwendete Anteil, sondern das gesamte für diesen Monat gezahlte Wohngeld.

Nach § 29 Absatz 1 WoGG haften neben der wohngeldberechtigten Person auch volljährige Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung berücksichtigt wurden, als Gesamtschuldner. Die Rückforderung kann unter diesen Voraussetzungen daher auch ein anderes volljähriges Haushaltsmitglied treffen.

Verwendung im betreffenden Monat Folge nach § 28 Absatz 2 WoGG Das Wohngeld wird vollständig nicht für Miete oder Belastung eingesetzt. Der Monatsanspruch fällt vollständig weg. Mehr als die Hälfte des Wohngeldes wird anderweitig verwendet. Der Monatsanspruch fällt ebenfalls vollständig weg. Genau die Hälfte oder weniger wird anderweitig verwendet. Eine überwiegend zweckwidrige Verwendung liegt nach dem üblichen Wortverständnis nicht vor; ob aus einem anderen rechtlichen Grund eine Änderung möglich ist, muss gesondert geprüft werden. Wie prüft die Behörde die Verwendung des Wohngeldes?

Die Verwaltungsvorschrift stellt in ihrem Beispiel auf die tatsächlich geleistete Mietzahlung ab. Die Behörde vergleicht den bewilligten Wohngeldbetrag deshalb mit dem Betrag, der nachweisbar für Miete oder Belastung aufgebracht wurde.

Wer die vollständige Miete bezahlt hat, sollte dies durch Kontoauszüge, Quittungen oder ein Mietkonto des Vermieters belegen können. Bei Teilzahlungen muss nachvollziehbar sein, welcher Betrag im jeweiligen Monat tatsächlich für die Wohnung gezahlt wurde.

Beim Lastenzuschuss für selbst genutztes Eigentum gilt dieselbe Regel für die anerkannten finanziellen Belastungen. Eigentümer sollten deshalb insbesondere Darlehenszahlungen und weitere berücksichtigte Aufwendungen lückenlos dokumentieren.

Entfällt das Wohngeld für den ganzen Bewilligungszeitraum?

Nein, § 28 Absatz 2 WoGG betrachtet jeden Monat gesondert. Wurde das Wohngeld nur in einem Monat überwiegend anderweitig verwendet, betrifft der Wegfall zunächst nur diesen Monat.

Wird der Vorfall während des Bewilligungszeitraums bekannt, muss die Behörde unverzüglich prüfen, ob künftige Zahlungen an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gehen können. § 26 Absatz 1 WoGG erlaubt dies mit schriftlicher Einwilligung und im Einzelfall auch ohne Einwilligung. In bestimmten Heimfällen kann zudem der zuständige Leistungsträger Empfänger sein; die wohngeldberechtigte Person muss über die geänderte Auszahlung informiert werden.

Wird die Auszahlung entsprechend umgestellt, kann der bisherige Bewilligungszeitraum bestehen bleiben. Beendet die Behörde die Bewilligung dagegen vollständig, setzt ein erneuter Bezug grundsätzlich einen neuen Antrag voraus.

Welche Fristen und Ausnahmen gelten?

Eine Aufhebung wegen zweckwidriger Verwendung ist nicht unbegrenzt möglich. Die Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids darf nicht länger als zehn Jahre und die Kenntnis der Behörde von der zweckwidrigen Verwendung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Beide Zeitgrenzen sollten anhand des Bescheids und der Behördenkorrespondenz geprüft werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, sieht die Verwaltungsvorschrift keine weitere Prüfung dazu vor, ob die betroffene Person auf den Fortbestand der Bewilligung vertrauen durfte.

§ 28 Absatz 2 WoGG nennt Ausnahmen für eine gesetzlich geregelte Aufrechnung, Verrechnung oder Pfändung. Die Vorschrift greift ebenfalls nicht, soweit der Wohngeldanspruch auf einen anderen Sozialleistungsträger übergegangen ist.

Vereinfacht gesagt betrifft dies Beträge, über die die wohngeldberechtigte Person wegen eines gesetzlich geregelten Zugriffs nicht selbst verfügen konnte. Ob die Ausnahme den gesamten Betrag oder nur einen Teil erfasst, hängt von den jeweiligen Unterlagen ab.

Welche Nachweise schützen vor einer falschen Rückforderung?

Kontoauszüge mit einem eindeutigen Verwendungszweck sind meist der einfachste Nachweis. Hilfreich sind außerdem Mietkonten des Vermieters, Quittungen über Barzahlungen, Darlehenskontoauszüge sowie schriftliche Vereinbarungen über Stundungen, Verrechnungen oder Mietminderungen.

Barzahlungen sind nicht allein wegen der Zahlungsart unbeachtlich, lassen sich ohne datierte Quittung aber nur schwer belegen. In einem anderen wohngeldrechtlichen Zusammenhang zeigt auch der Beitrag Wohngeld bei Mietverträgen unter Angehörigen, wie wichtig nachweisbare Mietzahlungen sind.

Wer Wohngeld beantragt oder Änderungen meldet, sollte sämtliche Angaben zu Miete, Nebenkosten und Haushalt widerspruchsfrei dokumentieren. Weitere praktische Hinweise enthält der Ratgeber Sieben häufige Fehler beim Wohngeldantrag.

Was sollten Betroffene bei einer Anhörung oder Rückforderung tun?

Zuerst sollten der betroffene Monat, die Wohngeldhöhe und die von der Behörde angenommenen Mietzahlungen miteinander verglichen werden. Fehlende Kontoauszüge, Quittungen oder Bestätigungen des Vermieters sollten bereits während einer Anhörung oder spätestens nach Erhalt des Bescheids vorgelegt werden.

Der Aufhebungsbescheid muss erkennen lassen, welche Monate betroffen sind und wie sich die Rückforderung zusammensetzt. Eine Rückforderung für den gesamten Bewilligungszeitraum ist nicht allein deshalb richtig, weil in einem einzelnen Monat zu wenig Miete gezahlt wurde.

Gegen eine fehlerhafte Entscheidung kommt je nach Verfahrensweg ein Widerspruch oder eine Klage in Betracht. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist zu beachten, weil die Frist nach § 70 VwGO für einen Widerspruch regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe beträgt.

Bei einer hohen Rückforderung oder drohendem Wohnungsverlust kann eine Sozialberatungsstelle oder anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Betroffene sollten nicht bis zum Ende der Rechtsbehelfsfrist warten, wenn noch Zahlungsbelege beschafft werden müssen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine Rentnerin erhält monatlich 180 Euro Wohngeld bei einer Miete von 620 Euro. Wegen anderer dringender Ausgaben zahlt sie in einem Monat insgesamt nur 80 Euro an den Vermieter und verwendet die vom Wohngeld verbleibenden 100 Euro für Lebensmittel und offene Rechnungen.

Damit wurde mehr als die Hälfte des Wohngeldes nicht für die Miete eingesetzt. Die Behörde muss die Bewilligung für diesen Monat vollständig aufheben und grundsätzlich 180 Euro zurückfordern, nicht nur die anderweitig verwendeten 100 Euro.

Für die folgenden Monate kann die Auszahlung unmittelbar an den Vermieter umgestellt werden. Bleibt der Bewilligungszeitraum dadurch bestehen, beseitigt der Fehler aus dem früheren Monat nicht automatisch die Ansprüche für alle späteren Monate.

Fragen und Antworten zur zweckwidrigen Verwendung von Wohngeld Wird nur der zweckwidrig verwendete Teil zurückgefordert?

Nein. Wurde der Zuschuss vollständig oder überwiegend anderweitig verwendet, fällt der Anspruch für den betroffenen Monat weg und der gesamte Monatsbetrag ist grundsätzlich zu erstatten.

Geht der Anspruch auch bei genau 50 Prozent zweckwidriger Verwendung verloren?

Eine genau hälftige zweckwidrige Verwendung ist nach dem üblichen Wortverständnis nicht „überwiegend“. Ob aus einem anderen rechtlichen Grund eine Aufhebung oder Änderung möglich ist, muss gesondert geprüft werden.

Muss die Mietzahlung vom selben Konto erfolgen?

Das Wohngeldgesetz schreibt für die Mietzahlung kein bestimmtes Konto vor. Wichtig ist, dass sich die tatsächliche Zahlung für den betreffenden Monat zuverlässig belegen lässt.

Kann die Wohngeldstelle direkt an den Vermieter zahlen?

Ja, mit schriftlicher Einwilligung und im Einzelfall auch ohne Einwilligung, wenn dies geboten ist. Die wohngeldberechtigte Person muss über die geänderte Auszahlung informiert werden.

Wie lassen sich Barzahlungen nachweisen?

Geeignet ist eine datierte Quittung mit Betrag, Mietmonat, Wohnungsanschrift und Unterschrift des Vermieters. Ohne einen belastbaren Beleg steigt das Risiko, dass die Behörde die behauptete Zahlung nicht anerkennt.

Was ist bei einer Rückforderung zuerst zu prüfen?

Zu prüfen sind der betroffene Monat, der Wohngeldbetrag, die tatsächlich geleistete Mietzahlung und die Rechtsbehelfsfrist. Stimmen die Annahmen der Behörde nicht, sollten die vorhandenen Zahlungsnachweise innerhalb der Frist eingereicht werden.

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Arbeitslosengeld: Zwei nicht gezählte Tage kosten 19.288 Euro

Nur zwei Tage fehlen einem Arbeitslosen bis zur entscheidenden 150-Tage-Grenze bei der Berechnung seines Arbeitslosengeldes. Dadurch erhält er statt 63,13 Euro lediglich 36,34 Euro pro Tag. Über 720 Anspruchstage entsteht eine Differenz von 19.288,80 Euro.

Nun prüft das Bundessozialgericht, ob diese Berechnung zulässig ist.

Zwei Tage entscheiden über die Berechnungsart

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt innerhalb des Bemessungszeitraums. Reichen die Entgelttage dort nicht aus, kann der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert werden.

Werden auch dann weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt erreicht, greift die sogenannte fiktive Bemessung. Dabei wird statt des tatsächlichen Verdienstes ein pauschales Entgelt nach Qualifikationsgruppe angesetzt.

Genau an dieser Grenze scheiterte der Kläger. Sein letztes Versicherungspflichtverhältnis endete wegen eines Krankengeldbezugs am 29. Mai 2022, sodass der erweiterte Bemessungsrahmen am 30. Mai 2020 begann.

Damit lagen aus dem bereits abgerechneten Monat Mai 2020 noch der 30. und 31. Mai innerhalb des Zeitraums. Die Bundesagentur für Arbeit berücksichtigte diese beiden Tage jedoch nicht.

Warum die beiden Tage nicht gezählt wurden

Nach der bisherigen Rechtsprechung werden nur Entgeltabrechnungszeiträume berücksichtigt, die vollständig innerhalb des Bemessungsrahmens liegen. Weil der Mai 2020 nur teilweise erfasst war, blieb der gesamte Abrechnungsmonat außen vor.

Dadurch kamen lediglich 148 statt 150 Entgelttage zusammen. Hätten die beiden Maitage gezählt, wäre die gesetzliche Grenze exakt erreicht worden.

Die Folge war eine deutlich niedrigere Leistung. Bei Berücksichtigung der beiden Tage hätte die Bundesagentur ein tägliches Bemessungsentgelt von 173,72 Euro zugrunde gelegt, woraus sich ein Leistungssatz von 63,13 Euro ergeben hätte.

Tatsächlich bewilligt wurden nach der fiktiven Bemessung in Qualifikationsgruppe 3 nur 36,34 Euro täglich. Die Differenz beträgt damit 26,79 Euro pro Anspruchstag.

Fast 20.000 Euro weniger Arbeitslosengeld

Bei 30 Leistungstagen entspricht das 1.893,90 Euro statt 1.090,20 Euro Arbeitslosengeld. Die monatliche Differenz beträgt damit 803,70 Euro. Über die bewilligten 720 Anspruchstage summiert sich der Nachteil auf 19.288,80 Euro. Die Beträge beruhen auf den Berechnungsvarianten, die die Bundesagentur für Arbeit im Gerichtsverfahren mitgeteilt hat.

Das Sozialgericht Dortmund hatte die beiden Tage zunächst berücksichtigt und dem Kläger höheres Arbeitslosengeld zugesprochen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hob diese Entscheidung jedoch am 19. Februar 2026 auf.

Nach seinem Urteil mit dem Aktenzeichen L 9 AL 44/25 darf ein nur teilweise innerhalb des Bemessungsrahmens liegender Abrechnungsmonat vollständig unberücksichtigt bleiben. Damit blieb es bei der fiktiven Bemessung.

Landessozialgericht verweist auf Massenverwaltung

Das Landessozialgericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit einer praktikablen Bearbeitung in der Massenverwaltung. Die Bundesagentur müsse nicht einzelne Tage aus abgerechneten Monaten herauslösen und gesondert berücksichtigen.

Zugleich erkannte das Gericht an, dass die Regelung für den Kläger erhebliche finanzielle Folgen hat. Auch der beitragsfinanzierte Anspruch auf Arbeitslosengeld fällt grundsätzlich unter den Eigentumsschutz des Grundgesetzes.

Damit ist der Rechtsstreit noch nicht beendet. Beim Bundessozialgericht läuft die Revision unter dem Aktenzeichen B 11 AL 5/26 R. Dort muss geklärt werden, ob eine fiktive Bemessung verfassungsrechtlich zulässig ist, wenn die 150-Tage-Grenze nur wegen eines nicht berücksichtigten Teilabrechnungszeitraums verfehlt wird.

Die Entscheidung kann auch für weitere vergleichbare Fälle Bedeutung haben.

Welche Arbeitslosengeld-Bescheide betroffen sein können

Relevant ist der Fall vor allem für Arbeitslose, bei denen der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert wurde und nur wenige Tage bis zur 150-Tage-Grenze fehlen. Zusätzlich müsste am Anfang oder Ende dieses Zeitraums ein bereits abgerechneter Teilmonat vollständig unberücksichtigt geblieben sein.

Entscheidend ist außerdem, dass die Berechnung nach dem tatsächlichen früheren Verdienst zu einem höheren Arbeitslosengeld führen würde. Nicht jede fiktive Bemessung ist daher automatisch mit diesem Verfahren vergleichbar.

Hinweise finden Betroffene häufig direkt im Arbeitslosengeld-Bescheid. Begriffe wie „fiktive Bemessung“ oder „Qualifikationsgruppe“ zeigen, dass nicht das tatsächliche frühere Arbeitsentgelt zugrunde gelegt wurde. Dann lohnt sich ein Vergleich des zweijährigen Bemessungsrahmens mit den Lohnabrechnungen an dessen Anfang und Ende.

Der aktuelle Fall zeigt, dass bereits wenige nicht berücksichtigte Tage den gesamten Leistungssatz verändern können.

Bundessozialgericht entscheidet über die Berechnung

Im Verfahren geht es nicht um einen einfachen Rechenfehler der Bundesagentur für Arbeit. Strittig ist vielmehr, ob die bisherige gesetzliche und gerichtliche Berechnungslogik in einer solchen Grenzkonstellation zulässig ist.

Bis zu einer Entscheidung des Bundessozialgerichts bleibt die bisherige Praxis bestehen. Für den Kläger geht es dabei um 19.288,80 Euro.

FAQ zum Arbeitslosengeld-Verfahren Warum sind 150 Tage beim Arbeitslosengeld wichtig?

Wer im maßgeblichen Bemessungsrahmen weniger als 150 Tage mit Arbeitsentgelt erreicht, kann nach einem fiktiven statt nach dem tatsächlichen Verdienst eingestuft werden. Das kann das Arbeitslosengeld deutlich senken. Im vorliegenden Fall fehlten lediglich zwei Tage.

Welche Bescheide könnten betroffen sein?

Wichtig sind in ester Linie Bescheide mit „fiktiver Bemessung“ oder einer „Qualifikationsgruppe“. Besonders genau sollte geprüft werden, wenn nur wenige Tage bis zur 150-Tage-Grenze fehlen. Auch nicht berücksichtigte Teilmonate am Rand des Bemessungsrahmens können wichtig sein.

Hat das Bundessozialgericht schon entschieden?

Nein. Die Revision läuft unter dem Aktenzeichen B 11 AL 5/26 R. Bis zur Entscheidung gilt die bisherige Berechnungspraxis weiter.

Quellen

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Februar 2026, Az. L 9 AL 44/25.
Bundessozialgericht, Revisionsverfahren Az. B 11 AL 5/26 R. Berechnungswerte nach den im Verfahren mitgeteilten Angaben der Bundesagentur für Arbeit.

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Pflegegeld kann auf ein Viertel sinken wegen doppelter Kürzung

Pflegebedürftige können für einzelne Tage nur noch 25 Prozent des regulären Pflegegeldes erhalten. Dazu kommt es, wenn die Pflegekasse das Pflegegeld wegen eines fehlenden Beratungsnachweises bereits auf 50 Prozent gekürzt hat und anschließend Kurzzeitpflege oder tageweise Verhinderungspflege genutzt wird.

Für die dazwischenliegenden Leistungstage zahlt die Pflegekasse grundsätzlich die Hälfte des zuvor bezogenen Pflegegeldes weiter. War dieser Betrag schon halbiert, bleiben 25 Prozent; der erste und letzte Leistungstag sowie eine Verhinderung der Pflegeperson von weniger als acht Stunden werden günstiger behandelt.

Wichtig ist: Die zweite Halbierung ist keine weitere Strafe wegen des versäumten Beratungstermins. Sie folgt aus der gesetzlichen Regel zur Fortzahlung des Pflegegeldes während Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Warum aus 50 Prozent nur noch 25 Prozent werden

§ 37 Absatz 2 SGB XI bestimmt, dass während Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege jeweils bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes fortgezahlt wird. Die Formulierung „bisher bezogen“ ist für die Rechnung entscheidend.

Erhielt die pflegebedürftige Person unmittelbar vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nur noch 50 Prozent, wird von diesem gekürzten Betrag ausgegangen. Die Rechnung lautet: reguläres Pflegegeld × 50 Prozent wegen des fehlenden Nachweises × 50 Prozent während der Ersatz- oder Kurzzeitpflege.

Das gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 2. April 2026 bestätigt diese Berechnung ausdrücklich. Es spricht für diesen Fall von der Hälfte des gekürzten Pflegegeldes und damit von einem Viertel.

Wann die Pflegekasse wegen des Beratungsbesuchs kürzen darf

Wer mit Pflegegrad 2 bis 5 Pflegegeld nach § 37 Absatz 1 SGB XI bezieht, muss einmal pro Kalenderhalbjahr einen Beratungsbesuch abrufen. Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 dürfen die Beratung vierteljährlich nutzen, verpflichtet sind sie nach der geltenden Fassung jedoch nur zu einem Termin je Halbjahr.

Der erste Beratungseinsatz muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Auf Wunsch kann bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen.

Die Beratung soll die häusliche Versorgung absichern und pflegende Angehörige praktisch unterstützen. Meist übermittelt der Pflegedienst oder die anerkannte Beratungsstelle den Nachweis an die Pflegekasse, dennoch sollten Betroffene sich die Weiterleitung bestätigen lassen.

Fehlt der Nachweis, muss die Pflegekasse das Pflegegeld nach § 37 Absatz 6 SGB XI angemessen kürzen. Nach den Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes gelten 50 Prozent beim ersten Versäumnis als angemessen, wobei die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

Wird der Beratungsbesuch auch im folgenden Halbjahreszeitraum nicht nachgewiesen, muss die Pflegekasse die Pflegegeldzahlung einstellen. War die Zahlung vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bereits beendet, gibt es keinen Betrag, der während dieser Zeit hälftig fortgezahlt werden könnte.

Der Zeitpunkt der ersten Kürzung kann die Rechnung verändern

Der Viertelbetrag setzt voraus, dass das Pflegegeld beim Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bereits wegen des fehlenden Beratungsnachweises gekürzt war. Beginnt die Kürzung erst während einer laufenden Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, sieht das Rundschreiben weiterhin die Zahlung des hälftigen Pflegegeldes vor.

Betroffene sollten deshalb den Beginn der Ersatzpflege, den Beginn der Pflegegeldkürzung und das Datum des Kassenbescheids miteinander vergleichen. Eine pauschale Rechnung ohne diese Daten kann zu einem falschen Ergebnis führen.

So hoch ist der rechnerische Viertelbetrag

Die folgende Tabelle zeigt die regulären monatlichen Pflegegeldbeträge und den rechnerischen Viertelbetrag. Sie stellt nicht automatisch die Auszahlung für einen konkreten Monat dar, weil Beginn und Ende der Pflege sowie einzelne Kalendertage gesondert berechnet werden.

Pflegegrad Regulärer Betrag → rechnerisch 25 Prozent Pflegegrad 2 347,00 Euro → 86,75 Euro Pflegegrad 3 599,00 Euro → 149,75 Euro Pflegegrad 4 800,00 Euro → 200,00 Euro Pflegegrad 5 990,00 Euro → 247,50 Euro

Der Viertelbetrag ist damit eine Rechengröße für die betroffenen Tage. Bei einer Teilmonatsberechnung setzt die Pflegekasse den Monat mit 30 Tagen an.

Am ersten und letzten Tag gilt eine günstigere Berechnung

Am ersten und letzten Tag der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht noch einmal halbiert. War es wegen des fehlenden Beratungsnachweises bereits auf 50 Prozent gekürzt, bleibt es an diesen Tagen bei diesem Betrag.

Stundenweise Verhinderungspflege fällt nicht unter die zweite Halbierung

Ist die bisherige Pflegeperson an einem Tag weniger als acht Stunden verhindert, wird das Pflegegeld wegen der Verhinderungspflege nicht zusätzlich gekürzt. Es kommt auf die tatsächliche Abwesenheitsdauer der Pflegeperson an und nicht darauf, wie lange die Ersatzpflegeperson anwesend ist.

Eine schon bestehende Kürzung wegen des fehlenden Beratungsnachweises bleibt bestehen. Ab einer Verhinderung von acht Stunden wird der Tag dagegen auf die Höchstdauer von 56 Tagen angerechnet und das zuvor bezogene Pflegegeld grundsätzlich hälftig fortgezahlt; die Ausnahme für den ersten und letzten Tag gilt weiterhin.

Mehr zu den seit Juli 2025 geltenden Regeln erklärt der interne Beitrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Mehr Freiheit, aber auch mehr Verantwortung. Einen breiteren Überblick über mögliche Kürzungsgründe bietet außerdem Pflegegrad: Zehn Fallen, die das Pflegegeld kürzen.

Pflegegeld und gemeinsamer Jahresbetrag sind zwei verschiedene Leistungen

Seit dem 1. Juli 2025 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Daraus werden die Kosten der Ersatzpflege oder des vorübergehenden Aufenthalts finanziert, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.

Davon zu trennen ist das monatliche Pflegegeld für die selbst organisierte häusliche Pflege. Das Jahresbudget kann noch nicht ausgeschöpft sein, obwohl das laufende Pflegegeld für bestimmte Tage nur mit einem Viertel angesetzt wird.

Was Betroffene nach einer Kürzungsmitteilung tun sollten

Wer eine Mitteilung über einen fehlenden Nachweis erhält, sollte umgehend einen Beratungstermin vereinbaren und klären, ob der Nachweis vielleicht bereits durchgeführt, aber noch nicht übermittelt wurde. Nach den Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes wird die volle Pflegegeldzahlung ab dem Tag wieder aufgenommen, an dem der Beratungseinsatz durchgeführt wurde.

Der Kürzungsbescheid sollte außerdem das versäumte Halbjahr, den Beginn der Kürzung und die Berechnung erkennen lassen. Fehlen diese Angaben oder wurden ein fristgerechter Termin und der zugehörige Nachweis übersehen, sollten Betroffene schriftlich eine Überprüfung verlangen und die Rechtsbehelfsbelehrung beachten.

Bei einer anschließenden Kurzzeit- oder Verhinderungspflege empfiehlt sich eine tagegenaue Abrechnung. Aufnahme- und Entlassungstag, die tägliche Abwesenheitsdauer der Pflegeperson sowie der vor Beginn tatsächlich gezahlte Pflegegeldbetrag können das Ergebnis verändern.

Fragen und Antworten zur doppelten Pflegegeldkürzung Warum werden aus einer Kürzung auf 50 Prozent später 25 Prozent?

Weil während Kurzzeit- oder tageweiser Verhinderungspflege die Hälfte des zuvor bezogenen Pflegegeldes fortgezahlt wird. War dieser Betrag schon halbiert, entspricht die weitere Hälfte einem Viertel des regulären Pflegegeldes.

Gilt der Viertelbetrag für den gesamten Monat?

Nein, er gilt grundsätzlich nur für die Tage, an denen die hälftige Fortzahlung während der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege anzusetzen ist. Andere Tage sowie der erste und letzte Leistungstag werden anders berechnet.

Wird bei stundenweiser Verhinderungspflege ebenfalls auf 25 Prozent gekürzt?

Nicht, wenn die bisherige Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert ist. Dann bleibt es bei dem zuvor bezogenen Pflegegeld, also bei einer schon bestehenden Nachweiskürzung regelmäßig bei 50 Prozent.

Wie oft muss der Beratungsbesuch nachgewiesen werden?

Pflegegeldbeziehende mit Pflegegrad 2 bis 5 müssen einmal je Kalenderhalbjahr eine Beratung abrufen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist freiwillig auch eine vierteljährliche Beratung möglich.

Kann eine verspätete Beratung die volle Zahlung wiederherstellen?

Ja, nach dem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes wird die volle Pflegegeldzahlung ab dem Tag des durchgeführten Beratungseinsatzes wieder aufgenommen. Betroffene sollten den Nachweis unverzüglich an die Pflegekasse übermitteln lassen und eine Neuberechnung anfordern.

Was passiert, wenn das Pflegegeld bereits vollständig entzogen wurde?

Dann fehlt ein Pflegegeldbetrag, der während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege hälftig fortgezahlt werden könnte. In diesem Fall wird nach den Verwaltungshinweisen kein hälftiges Pflegegeld gezahlt.

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Gedenken an Journalistin Deniz Firat in Wan

Mit einer Zeremonie an ihrem Grab in der nordkurdischen Provinz Wan (tr. Van) ist am Samstag an die kurdische Journalistin Deniz Firat (Leyla Yıldıztan) erinnert worden. Die Kriegsreporterin kam am 8. August 2014 während eines Angriffs der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) auf das Flüchtlingslager Mexmûr ums Leben. Sie wurde 40 Jahre alt.

Deniz Firat gehörte zu den ersten Medienschaffenden, die im Sommer 2014 über den Vormarsch des IS in Kurdistan berichteten. Während die Dschihadisten in Şengal einen Genozid an der ezidischen Bevölkerung verübten und zugleich das Flüchtlingslager Mexmûr angriffen, dokumentierte sie die Ereignisse für ANF sowie die kurdischen Fernsehsender Stêrk TV und Ronahî TV.

Blieb in Mexmûr, um weiter zu berichten

Als die Evakuierung des Camps zum Schutz der Zivilbevölkerung beschlossen wurde, entschied sich Deniz Firat, vor Ort zu bleiben. Mit ihrer Kamera dokumentierte sie die Angriffe und informierte die Öffentlichkeit über die Lage an der Front. Am 8. August 2014 meldete sie sich ein letztes Mal telefonisch, während sie die Kämpferi:nnen der kurdischen Guerilla begleitete, die Mexmûr gegen die Islamisten verteidigten. Kurz darauf wurde sie durch einen Granatsplitter des IS tödlich verletzt.

Deniz Firat

Gedenken am Grab

Anlässlich des zwölften Jahrestages ihres Todes versammelten sich Angehörige, Journalist:innen und Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen an Firats Grab im Stadtteil Xecxatûn des Landkreises Ebex (Çaldıran). An der Gedenkfeier nahmen unter anderem Mitglieder des Verbands der Journalistinnen Mesopotamiens (MKG), des Journalistenvereins Dicle-Firat (DFG), von der Organisation MEBYA-DER, die sich um Menschen kümmert, die Angehörige im kurdischen Befreiungskampf verloren haben, der Initiative der kurdischen Friedensmütter, der DEM-Partei sowie zahlreiche Medienschaffende teil.

„Sie kämpfte mit ihrer Kamera gegen den IS“

Für die Wan-Vertretung des MKG erklärte Ceylan Şahinli, Deniz Firat habe die Tradition jener Journalist:innen fortgeführt, die ihr Leben in der Wahrheitssuche riskierten. „Als sich die ganze Welt vor dem IS fürchtete, kämpfte Deniz Firat mit ihrer Kamera gegen diese Terrororganisation. Wie viele vor und nach ihr bezahlte sie ihren Einsatz für die Wahrheit mit dem Leben.“

Ihr Bruder Seyat Yıldıztan betonte, Deniz Firat gehöre nicht allein ihrer Familie. „Deniz ist nicht nur unsere Gefallene. Sie ist die Gefallene ihrer Bewegung und ihres Volkes. Sie kämpfte nicht für sich oder ihre Familie, sondern mit ihrer Kamera für die gesamte Gesellschaft.“

Auch der Ko-Vorsitzende des DEM-Kreisverbands Ebex, Abbas Aksak, würdigte ihre Rolle während der IS-Offensive. „Als der IS die Kurd:innen angriff, arbeitete Deniz mit ihrer Kamera und ihrem Stift daran, diese Verbrechen der Welt zu zeigen. Bis zu ihrem Tod am 8. August setzte sie diesen Kampf fort. Sie ist eine Gefallene Kurdistans und der freien Presse.“

Die Gedenkfeier endete mit einer Kranz- und Blumenniederlegung an ihrem Grab.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/grabbesuch-bei-journalistin-deniz-firat-38554 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/volksrat-von-mexmur-organisierung-verhinderte-grossangriff-des-is-52362 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/erinnerungen-an-die-journalistin-deniz-firat-27712
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Kete: Gegen Dersim wird heute kultureller Genozid als Strategie eingesetzt

Seit Jahrzehnten zählt die kurdische Provinz Dersim (tr. Tunceli) zu den Regionen, in denen die türkische Spezialkriegspolitik besonders systematisch umgesetzt wird. Drogenhandel, organisierte Kriminalität, die bis heute ungeklärte Verschleppung der Studentin Gülistan Doku sowie Eingriffe in Sprache, Glauben und gesellschaftliche Strukturen werden dabei als Ausdruck einer langfristigen staatlichen Strategie bewertet. Der Ko-Vorsitzende der Föderation der Demokratischen Aleviten-Vereine (DAD), Zeynel Kete, ordnet diese Entwicklungen im Gespräch mit ANF historisch ein und spricht von einer Kontinuität, die von den ersten Jahren der Republik bis in die Gegenwart reiche.

Dersim passte nie in das Konzept des türkischen Nationalstaats

Für Kete beginnt diese Entwicklung nicht erst mit dem Genozid von Dersim 1937/38. Ihre ideologischen Grundlagen seien bereits bei der Gründung der Republik gelegt worden. Mit der Verfassung von 1924 habe der türkische Nationalstaat begonnen, den „akzeptablen Staatsbürger“ nach den Maßstäben seiner nationalistischen Staatsdoktrin zu definieren. Kurd:innen, Alevit:innen und zahlreiche weitere gesellschaftliche Gruppen, einschließlich sunnitischer Kurd:innen, seien aus diesem Verständnis ausgeschlossen worden. Dahinter stehe, so Kete, ein bis heute wirksames „hundertjähriges Staatsdenken“.

 


Bereits zuvor habe der Staat gegenüber unterschiedlichen ethnischen und religiösen Gemeinschaften eine Politik der Kontrolle und Unterwerfung verfolgt. Besonders deutlich werde dies in den seit der osmanischen Zeit verfassten Berichten über Dersim. „Wenn wir diese Berichte lesen, sehen wir, dass Dersim stets als ein ,Geschwür‘ beschrieben wurde – als ein Gebiet, das unterworfen, beherrscht und beseitigt werden müsse. Der Grund war offensichtlich: Dersim entsprach weder sprachlich noch kulturell oder religiös der offiziellen Ideologie. Die Region verfügte über ihre eigene Sprache, den Glauben der Rêya Heq, eine jahrtausendealte Kultur und ihre kurdische Identität. Aus Sicht des türkischen Einheitsstaates war Dersim deshalb das ,Andere‘, das kontrolliert werden musste.“

Nicht nur das Land, sondern auch Frauen und Glaubensstätten im Visier

Laut Kete richtete sich die staatliche Politik von Beginn an nicht allein gegen das Gebiet selbst, sondern gegen die gesellschaftlichen Grundlagen Dersims. Bereits in frühen staatlichen Planungen seien Eingriffe gegen heilige Orte, Abstammungslinien, Pirs und andere gesellschaftliche Autoritäten vorgesehen gewesen. Gleichzeitig habe sich insbesondere gegen Frauen eine entwürdigende Sprache entwickelt, die sich später auch in der Literatur der frühen Republik wiederfinden lasse. „In den Dersim-Berichten finden sich konkrete Pläne gegen unsere heiligen Orte, gegen unsere Pirs und Ocax-Strukturen. Zugleich wurden Frauen herabgewürdigt und ihrer Würde beraubt. Diese Sprache setzte sich bis in die Literatur der frühen Republik fort. Sie war Teil derselben Politik der Vernichtung und Entwertung.“ Dass Dersim trotz der Massaker von 1937/38 nicht dauerhaft unterworfen werden konnte, habe nach Ketes Einschätzung zu einer grundlegenden Veränderung der staatlichen Strategie geführt.

Nach 1938 begann der kulturelle Genozid

Kete bezeichnet den Völkermord von damals nicht als Endpunkt, sondern als Wendepunkt staatlicher Politik. „Dersim konnte trotz der Massaker und der physischen Vernichtung nicht gebrochen werden. Deshalb begann ein neues Konzept – der kulturelle Genozid.“ Während die Region militärisch nicht dauerhaft habe kontrolliert werden können, seien nun Sprache, Kultur, Glaube und gesellschaftliche Erinnerung zum Angriffsziel geworden. Als Beispiel verweist Kete auf die Rolle Sıdıka Avars, eine türkische Lehrerin, die zwischen 1939 und 1959 das staatliche Mädcheninstitut in Xarpêt (Elazığ) leitete und als zentrale Figur der staatlichen Assimilationspolitik in Dersim gilt. „Während und nach dem Massaker sind zahlreiche Mädchen und Kinder aus Dersim in diese Einrichtung gebracht worden. Dort wurden sie im Sinne der herrschenden türkischen Kultur erzogen und später als Instrumente der Assimilation in ihre Herkunftsorte zurückgeschickt. Auch die bis heute bekannte Geschichte der ‚verlorenen Mädchen von Dersim‘ ist Teil dieser Assimilationspolitik.“ Frauen und Kinder hätten dabei bewusst im Mittelpunkt gestanden.

Gesellschaftliche Umgestaltung mit neuen Mitteln

Nach Auffassung Ketes setzt sich dieselbe Politik heute in veränderter Form fort: „Heute erleben wir kein offenes Töten mehr, sondern einen schrittweisen Prozess. Drogen, Prostitution, Populismus, Massenkultur, die Entfremdung von der eigenen Geschichte und sogar Scham gegenüber dem eigenen Glauben – all das soll eine Gesellschaft hervorbringen, die ihre Wurzeln verliert." Parallel dazu werde versucht, über die dem türkischen Kultur- und Tourismusministerium unterstellte „Behörde für alevitisch-bektaschitische Kultur und Cemhäuser“ eine staatlich definierte Form des Alevitentums in Dersim zu etablieren. Für Kete handelt es sich dabei um ein umfassendes Projekt gesellschaftlicher Umgestaltung. „Wer über einen Ort herrschen will, greift immer auch Frauen, Kinder und Kultur an. Dersim steht für Erinnerung, Sprache, Kultur, Wahrheit, Widerstand und Bewusstsein. Wird dieses Bewusstsein zerstört, kann eine Gesellschaft zu einem Objekt gemacht werden, über das beliebig verfügt wird.“ Gleichzeitig betont Kete, dass es gegen diese Entwicklungen weiterhin gesellschaftlichen Widerstand gebe.

Gülistan Doku steht für mehr als einen ungeklärten Vermisstenfall

Vor diesem Hintergrund ordnet Kete auch das Verschwinden der Studentin Gülistan Doku im Jahr 2020 ein, den er ausdrücklich nicht als Einzelfall bezeichnet. Nach seiner Auffassung offenbart der Umgang staatlicher Institutionen mit dem mutmaßlichen Feminizid an der damals 21-Jährigen vielmehr ein grundlegendes Muster der Politik gegenüber Kurd:innen in Dersim. Der Staat sei nach geltendem Recht verpflichtet, seine Bürger:innen zu schützen – körperlich, geistig und seelisch. Diese Verpflichtung sei im Fall der jungen Kurdin jedoch nicht erfüllt worden.

„Gülistan Doku war eine junge kurdische Frau, die zum Studium nach Dersim gekommen ist. Doch wenn wir betrachten, was im Zuge der Ermittlungen über die Verwaltungsbehörden, Uniformträger des Sicherheitsapparats und führende Polizeivertreter in Dersim bekannt geworden ist, erkennen wir ein seit Jahren bestehendes Muster im Umgang mit Frauen und jungen Menschen. Im Fall Gülistan Doku sehen wir die Folgen des Blicks staatlicher Verwaltungsbehörden und der mit ihnen zusammenwirkenden Strukturen auf eine kurdische Frau und auf Kurd:innen insgesamt. Verwaltungsbeamte haben die Aufgabe, die öffentliche Verwaltung zu gewährleisten und das Verhältnis zwischen Staat und Bevölkerung zu schützen. Stattdessen stehen heute Vorwürfe im Raum, wonach sogar der Sohn eines Gouverneurs sowie rund 30 weitere Personen unmittelbar mit dem Fall in Verbindung stehen.“

In Dersim ist das gesamte System in die Krise geraten

Für Kete wirft der Fall Gülistan Doku nicht nur Fragen an Polizei und Justiz auf. Auch die Rolle der Zivilverwaltung, des Gesundheitswesens und weiterer staatlicher Institutionen müsse aufgearbeitet werden. Die Entwicklungen der vergangenen Jahre zeigten, dass es sich nicht um das Versagen einzelner Behörden handele, sondern um ein strukturelles Problem. „Wir müssen das Geschehen als die Ausprägung eines Systems in Dersim begreifen. Bevor der Fall öffentlich wurde, vermittelte der Gouverneur mit seinem Auftreten und seiner Öffentlichkeitsarbeit das Bild eines vorbildlichen Verwaltungsbeamten. Später wurde die Familie Gülistan Dokus in eine bestimmte Richtung gelenkt. Es wurde eine Wahrnehmung geschaffen: Es hieß, sie werde gefunden, Suchaktionen wurden an verschiedenen Orten eingeleitet, der Familie wurde Hoffnung gemacht. Doch heute sehen wir, dass nicht nur die Verwaltungsbehörden – allen voran der Gouverneur –, sondern auch die Sicherheitsbehörden, das Gesundheitswesen, Krankenhäuser, Ärzt:innen und sogar die Erstellung von Gutachten Teil dieses Komplexes waren.“

Kete kommt zu dem Schluss, dass der Fall Gülistan Doku Ausdruck eines Systems sei, das „in sich zusammengebrochen, verrottet und unfähig geworden ist, Antworten zu geben“. Was sich in Dersim zeige, sei keine isolierte Entwicklung, sondern Teil einer langfristigen staatlichen Politik. „Die Ereignisse in Dersim sind kein von diesem System losgelöster Vorgang. Sie sind die heutige Ausprägung eines hundertjährigen Projekts. Es spiegelt den staatlichen Blick auf Kurd:innen, Frauen und Studierende wider. In Dersim ist diese Haltung zu einem Bestandteil der allgemeinen Politik geworden.“

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gulistan-doku-hinweise-auf-organisiertes-vertuschungssystem-verdichten-sich-51234 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/dersim-im-fokus-des-spezialkriegs-teil-1-47387 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/zwei-angriffe-auf-alevitische-glaubensorte-binnen-weniger-tage-51618 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/dersim-tertele-im-zentrum-von-debatten-uber-erinnerung-und-gerechtigkeit-51978 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/bislang-unbekannte-fotos-dokumentieren-hinrichtung-von-seyid-riza-und-weggefahrten-52174

 

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Bruderkrieg der Marktradikalen

AfD und liberales Establishment dienen im Kern den selben Herren: internationalen Oligarchen — der „Widerstand gegen Nazis“ ist insofern nur ein Schaukampf.
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West-östliche Maulkorbpolitik

Der chinesische Künstler und Dissident Ai Weiwei sieht in seiner Heimat ebenso wie im Westen ähnliche Zensurpraktiken am Werk.
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Die Bibliothek von Alexandria brennt nicht

Vielleicht verschwand das Wissen der antiken Welt nicht durch ein großes Feuer, sondern infolge der Gleichgültigkeit der Menschen — eine Warnung an uns Heutige.
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Der Held von Leipzig: Wie ein Busfahrer die NATO vor dem Untergang bewahrte

Es war eine finstere Augustnacht auf dem Flughafen Leipzig/Halle, als die deutsche Flugsicherheit Geschichte schrieb. Nicht etwa Hochleistungsradar, digitale Abwehrsysteme oder millionenschwere NATO-Technik retteten die Republik vor der Eskalation – nein, es war der entschlossene Fuß eines sächsischen Busfahrers. Mit der Präzision eines geschulten Elitesoldaten brachte der Nahverkehrs-Goliath eine feindliche Angriffsdrohne eigenhändig zu Boden. Dass […]

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Ist die Steuer auf die Witwenrente verfassungswidrig?

Der Bundesfinanzhof prüft im Verfahren X R 26/25, ob gesetzliche Hinterbliebenenrenten steuerlich benachteiligt werden. Wer einen noch anfechtbaren Steuerbescheid hat, sollte prüfen, ob ein Einspruch möglich ist und das Verfahren bis zur BFH-Entscheidung ruhen kann.

Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. Der Bundesfinanzhof führt X R 26/25 weiterhin als anhängiges Verfahren.

Geprüft werden zwei Fragen: die unterschiedliche Behandlung gesetzlicher und beamtenrechtlicher Hinterbliebenenbezüge sowie das Verbot der doppelten Besteuerung. Daraus folgt weder ein sicherer Prozesserfolg noch eine automatische Steuererstattung.

Warum Hinterbliebenenbezüge unterschiedlich besteuert werden

Eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente gehört zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Einkommensteuergesetz. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem daraus folgenden Besteuerungsanteil.

Folgen Renten aus derselben Versicherung aufeinander, wird auch die Laufzeit der vorherigen Rente berücksichtigt. Diese Folgerentenregel kann dazu führen, dass für die Witwenrente ein früheres fiktives Rentenbeginnjahr und damit ein günstigerer Besteuerungsanteil gilt.

Beamtenrechtliches Witwen- oder Waisengeld ist dagegen ein Versorgungsbezug nach § 19 Einkommensteuergesetz. Steuerfrei bleiben können ein Versorgungsfreibetrag und ein Zuschlag.

Folgt der Hinterbliebenenbezug auf einen früheren Versorgungsbezug, bestimmen sich Prozentsatz, Höchstbetrag und Zuschlag nach dem Beginn dieses früheren Bezugs. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 19 Absatz 2 EStG und § 22 EStG.

Gesetzliche Witwen- oder Witwerrente Beamtenrechtlicher Hinterbliebenenbezug Sonstige Einkünfte nach § 22 EStG Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG Besteuerungsanteil und steuerfreier Teil der Rente Versorgungsfreibetrag und Zuschlag innerhalb der gesetzlichen Grenzen Bei einer Folgerente wird die Laufzeit der vorherigen Rente berücksichtigt Bei einem folgenden Hinterbliebenenbezug zählt das Beginnjahr des vorherigen Versorgungsbezugs Der steuerfreie Rentenbetrag wird grundsätzlich in Euro festgeschrieben Versorgungsfreibetrag und Zuschlag gelten grundsätzlich für die Laufzeit des Bezugs

Die verschiedenen Regeln sind noch kein Beweis für einen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der BFH muss entscheiden, ob die Unterschiede weiterhin sachlich gerechtfertigt sind.

Warum eine doppelte Besteuerung möglich sein könnte

Bei der Prüfung werden die aus versteuertem Einkommen gezahlten Altersvorsorgebeiträge den voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüssen gegenübergestellt. Problematisch kann es werden, wenn die steuerfreien Zuflüsse hinter den bereits versteuerten Beiträgen zurückbleiben.

Bei einer Hinterbliebenenrente stammen die Beiträge vom verstorbenen Versicherten, während die Witwe oder der Witwer die Rente versteuern muss. Hinzu kommt der niedrigere Rentenartfaktor: Eine gesetzliche Witwenrente fällt regelmäßig geringer aus als die Altersrente des Verstorbenen, sodass auch der absolute steuerfreie Rentenbetrag niedriger sein kann.

Der BFH hielt es im Beschluss X B 58/23 vom 30. August 2023 für möglich, Beitragszahlungen und steuerfreie Rententeilbeträge des ursprünglichen Rentenbeziehers in die Prüfung einzubeziehen. Er stellte damit aber noch keine doppelte Besteuerung im konkreten Fall fest.

Ob diese Vergleichsrechnung weiterhin für jeden einzelnen Steuerfall verlangt werden kann oder nur eine strukturelle Doppelbesteuerung ganzer Gruppen unzulässig ist, gehört zu den offenen Fragen des Revisionsverfahrens.

Mehr zu diesem Verfahrensschritt steht im internen Beitrag „Witwenrente: Doppelte Besteuerung kann jetzt überprüft werden“.

Warum das Hessische Finanzgericht die Klage abwies

Das Hessische Finanzgericht wies die Klage am 12. November 2025 ab. Es verstand das Verbot der doppelten Besteuerung nach den Nichtannahmebeschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023 nicht als Schutz jedes Einzelfalls, sondern als Schutz ganzer Gruppen oder Jahrgänge.

Das Gericht erkannte zwar, dass wegen niedrigerer Rentenartfaktoren bei Hinterbliebenen eher eine rechnerische Doppelbelastung entstehen kann. Es hielt Alters- und Hinterbliebenenrenten wegen ihrer unterschiedlichen Sicherungszwecke aber nicht für unmittelbar vergleichbar und sah die gesetzlichen Vereinfachungen als gerechtfertigt an.

Bei der Weitergewährung des Versorgungsfreibetrags verwies das Gericht auf den Vertrauensschutz während der schrittweisen Umstellung der Alterseinkünftebesteuerung. Die Revision ließ es wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen zu.

Der BFH muss seine frühere Rechtsprechung nun im Licht der Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2023 zu 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21 prüfen. Er kann die Revision zurückweisen, das Urteil aufheben und die Sache zurückverweisen oder das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, wenn er die anzuwendende Regelung für verfassungswidrig hält.

Wer jetzt einen Einspruch prüfen sollte

Ein Einspruch kommt besonders für Witwen und Witwer infrage, deren gesetzliche Hinterbliebenenrente die festgesetzte Einkommensteuer erhöht. Der Bescheid muss noch anfechtbar sein.

Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids. Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, kann nach § 356 Absatz 2 AO ausnahmsweise eine Jahresfrist gelten.

Ein bereits laufendes Einspruchsverfahren hält den angegriffenen Punkt ebenfalls offen. Ist ein Bescheid dagegen bestandskräftig und greift keine Änderungsvorschrift, öffnet ein späteres günstiges Urteil ihn nicht automatisch wieder.

Wichtig ist auch: Das Finanzamt prüft den Steuerfall im Einspruchsverfahren grundsätzlich vollständig. Eine Änderung zum Nachteil ist nach § 367 Absatz 2 AO nach einem vorherigen Hinweis möglich.

Warum der Vorläufigkeitsvermerk genau geprüft werden muss

Die Finanzverwaltung hat die frühere Anweisung aufgehoben, neue Bescheide wegen der allgemeinen Frage der Rentenbesteuerung vorläufig zu erlassen. Nach der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 10. März 2025 enthalten danach ergehende Bescheide diesen bisherigen Vermerk nicht mehr.

Bei älteren Bescheiden entscheidet der genaue Wortlaut. Ein allgemeiner Vermerk zur Rentenbesteuerung muss die besondere Frage einer gesetzlichen Hinterbliebenenrente nicht vollständig erfassen, wie bereits X B 58/23 zeigt.

Mehr zur Entwicklung der Besteuerungsanteile erklärt der interne Beitrag „Doppelbesteuerung der Rente? Tabelle zeigt Steueranteil“.

Wann das Einspruchsverfahren ruhen kann

Der Einspruch sollte die Besteuerung der eigenen Hinterbliebenenrente angreifen und ausdrücklich auf X R 26/25 verweisen. Betrifft das BFH-Verfahren dieselbe Rechtsfrage, ruht das Einspruchsverfahren nach § 363 Absatz 2 AO grundsätzlich im betroffenen Umfang.

Das gilt nicht, soweit der Bescheid wegen genau dieser Frage bereits vorläufig ergangen ist. Die Finanzbehörde kann ein ruhendes Verfahren außerdem durch eine entsprechende Mitteilung wieder aufnehmen.

Der Einspruch stoppt die Steuerzahlung nicht. Eine Nachzahlung bleibt fällig, sofern das Finanzamt nicht auf gesonderten Antrag die Vollziehung nach § 361 AO aussetzt.

Welche Angaben und Unterlagen hilfreich sind

Der Einspruch sollte den Steuerbescheid mit Datum und Steuerjahr benennen und die Besteuerung der gesetzlichen Hinterbliebenenrente ausdrücklich angreifen. Ein kurzer fristwahrender Einspruch ist möglich; die Begründung kann nachgereicht werden, doch eine vom Finanzamt gesetzte Frist muss eingehalten werden.

Hilfreich sind der eigene Rentenbescheid, der Bescheid über die Hinterbliebenenrente und der Versicherungsverlauf des Verstorbenen. Soweit vorhanden, sollten auch frühere Steuerbescheide sowie Nachweise über Altersvorsorgebeiträge und deren steuerliche Abziehbarkeit gesichert werden.

Hiermit lege ich gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [Jahr] vom [Datum] Einspruch ein. Ich wende mich gegen die Besteuerung meiner gesetzlichen Hinterbliebenenrente, soweit die im BFH-Verfahren X R 26/25 geprüfte Ungleichbehandlung gegenüber beamtenrechtlichen Hinterbliebenenbezügen und das Verbot doppelter Besteuerung betroffen sind. Ich beantrage, das Einspruchsverfahren insoweit nach § 363 Absatz 2 Satz 2 AO bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs ruhen zu lassen. Eine ergänzende Begründung und weitere Nachweise bleiben vorbehalten.

Das Muster muss an den eigenen Bescheid angepasst werden. Für die Aussetzung der Vollziehung ist ein gesonderter Antrag erforderlich; weitere Streitpunkte sollten einzeln benannt und begründet werden.

Was die BFH-Entscheidung bewirken könnte

Je nach Inhalt der Entscheidung könnten offene Steuerfälle neu geprüft oder zunächst an das Finanzgericht beziehungsweise das Bundesverfassungsgericht weitergegeben werden. Selbst ein Erfolg der Klägerin würde nicht bedeuten, dass jede gesetzliche Witwenrente steuerfrei wird.

Denkbar wären neue Vorgaben für die Vergleichsrechnung oder eine begrenzte steuerliche Entlastung. Weist der BFH die Revision zurück, können die Finanzämter ruhende Einsprüche in diesem Punkt ablehnen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine 72-jährige Rentnerin erhält neben ihrer Altersrente eine gesetzliche Witwenrente. Ihr Einkommensteuerbescheid 2025 erfasst beide Renten und enthält keinen passenden Vorläufigkeitsvermerk.

Sie legt innerhalb eines Monats Einspruch ein, verweist auf X R 26/25 und beantragt das Ruhen des Verfahrens. Die festgesetzte Steuer zahlt sie zunächst, weil der Einspruch die Fälligkeit nicht aufhebt.

Wie ihr Bescheid später behandelt wird, hängt vom Inhalt der BFH-Entscheidung ab. Weitere Grundlagen zur steuerlichen Behandlung stehen im internen Ratgeber „Witwenrente: Das ändert sich bei der Rentenbesteuerung“.

Fragen und Antworten zur Besteuerung der Witwenrente Ist die Besteuerung der gesetzlichen Witwenrente bereits für verfassungswidrig erklärt worden?

Nein. X R 26/25 ist noch anhängig, und der Ausgang des Verfahrens ist offen.

Wie lange kann Einspruch eingelegt werden?

Die Frist beträgt regelmäßig einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung kann ausnahmsweise eine Jahresfrist gelten.

Ruht der Einspruch automatisch?

Bei derselben Rechtsfrage und einem ausdrücklichen Bezug auf das BFH-Verfahren sieht § 363 Absatz 2 AO grundsätzlich ein Ruhen im betroffenen Umfang vor. Der Antrag sollte trotzdem ausdrücklich gestellt werden.

Muss die festgesetzte Steuer trotz Einspruch gezahlt werden?

Ja. Nur eine gesondert gewährte Aussetzung der Vollziehung kann die Zahlung vorläufig aufschieben.

Kann ein bestandskräftiger Bescheid später noch geändert werden?

Ein günstiges Urteil allein reicht dafür nicht. Eine Änderung setzt voraus, dass der Bescheid noch offen ist oder eine gesetzliche Änderungsvorschrift greift.

Der Beitrag Ist die Steuer auf die Witwenrente verfassungswidrig? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Landraub der Serverfarmen

Im Manova-Gespräch mit Tom-Oliver Regenauer erläutert der Software-Ingenieur und Aktivist Hakeem Anwar, welche destruktiven Folgen große Rechenzentren für Mensch und Natur haben und wie sie das KI-Überwachungsnetzwerk vorantreiben.
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Neue Studie zeigt: Steigende CO₂-Konzentrationen führen zu einer Abkühlung in der unteren Atmosphäre über der Arktis

Kenneth Richard

Die von Klimaalarmisten verbreitete These der CO₂-bedingten „polaren Verstärkung“ hat gerade einen weiteren Rückschlag erlitten.

Zuvor wurde bereits gezeigt, dass ein Anstieg des CO₂-Gehalts um über 120 ppm (von 278 ppm auf 400 ppm) das Klima in der Antarktis abkühlt (Notholt et al., 2024).

Diese Wissenschaftler stellten fest, dass der CO₂-Einfluss seit 1750 insgesamt zu einer leichten Nettoabkühlung (-0,01 °C) geführt hat.

Quelle: Notholt et al., 2024

Nun zeigt eine neue Studie, dass ein Anstieg der Treibhausgase CO₂ und CH₄ ebenfalls zu einer strahlungsbedingten Abkühlung der Arktis führt.

Steigende Konzentrationen von Treibhausgasen – die vermutlich auf anthropogene Emissionen zurückzuführen sind – führen zu einer Abkühlung der Arktis, „vor allem aufgrund der nahezu vollständigen Sättigung der Infrarotabsorption [von CO₂ und CH₄] in der unteren Atmosphäre“.

„In der unteren Atmosphäre (>700 hPa) nimmt die Stärke des CO₂-Kerns deutlich ab, was auf eine schwächere Unterdrückung der ausgehenden langwelligen Strahlung durch erhöhte CO₂-Konzentrationen hindeutet.“

„In der unteren Atmosphäre, von der Oberfläche bis etwa 400 hPa, weist die [aus steigendem CO₂ abgeleitete] Erwärmungsrate relativ große negative Werte auf, was auf eine starke Strahlungskühlung hindeutet.“

„…die Erwärmungsrate bleibt auf allen Höhenstufen negativ, was darauf hindeutet, dass die langwellige Strahlung zu einer Netto-Strahlungskühlung der Atmosphäre führt.“

„…die beobachtete vertikale Struktur verstärkt die ausgehende langwellige Strahlung im Vergleich zur gleichmäßigen Verteilung und verstärkt dadurch die Strahlungskühlung in der arktischen Atmosphäre.“

Quelle: Qin, 2026

Wenn steigende CO₂-Konzentrationen zu einer Strahlungskühlung in der Antarktis und Arktis führen, kann CO₂ kein treibender Faktor für das Abschmelzen der polaren Eisschilde, Gletscher oder des Meereises sein.

Link: https://notrickszone.com/2026/08/01/new-research-finds-increasing-co2-induces-cooling-in-the-lower-atmosphere-over-the-arctic/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Neue Studie zeigt: Steigende CO₂-Konzentrationen führen zu einer Abkühlung in der unteren Atmosphäre über der Arktis erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Neue Xwebûn-Ausgabe widmet sich dem Thema Selbstverteidigung

Die 36. Ausgabe der Zeitschrift Xwebûn ist erschienen. Das seit 2017 herausgegebene Magazin richtet sich insbesondere an junge kurdische Frauen, die in Europa aufgewachsen sind. Die Beiträge erscheinen überwiegend auf Deutsch, einzelne Texte werden auch auf Kurdisch veröffentlicht.

Im Mittelpunkt der aktuellen Ausgabe steht das Thema Selbstverteidigung. Die Redaktion versteht darunter weit mehr als den Schutz vor körperlicher Gewalt. Angesichts gesellschaftlicher, kultureller und ideologischer Angriffe sei Selbstverteidigung für junge Frauen eine grundlegende Voraussetzung, um die eigene Identität, Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit zu bewahren.

Selbstverteidigung als gesellschaftliche Praxis

In ihrem Editorial schreibt die Redaktion, jede Form des Lebens verfüge über natürliche Mechanismen der Selbstverteidigung. Auch Frauen müssten sich die Frage stellen, welche „Dornen“ sie gegen die vielfältigen Angriffe der Gegenwart entwickeln können. Selbstverteidigung sei für junge Frauen „keine Option, sondern eine Notwendigkeit“. Die Redaktion verweist dabei sowohl auf die anhaltende Bedrohung körperlicher Unversehrtheit als auch auf Versuche, das Selbstverständnis und die Persönlichkeit von Frauen zu beeinflussen oder zu entleeren. Voraussetzung für wirksame Selbstverteidigung sei deshalb zunächst, diese Angriffe überhaupt zu erkennen.

 


Gleichzeitig gehe es nicht nur um die Frage, wogegen sich Frauen verteidigen müssten, sondern auch darum, wofür sie einstehen. Die Wiederbelebung von Kultur, moralisch-politischen Werten und einer selbstbewussten Persönlichkeit sei ebenso Teil von Selbstverteidigung wie kollektive Organisierung und Solidarität unter Frauen.

Erinnerungen und Filmkritik

Neben dem Schwerpunktthema enthält die neue Ausgabe einen Beitrag in der Rubrik „Sterne der Revolution“, in dem eine Weggefährtin an die im Aleppo-Widerstand gefallene Kämpferin Denîz Çîya erinnert. Außerdem erscheint eine Filmrezension zu „Women Talking“, die sich mit Formen weiblichen Widerstands und kollektiver Entscheidungsfindung auseinandersetzt. Die Redaktion versteht die neue Ausgabe als Beitrag zur Diskussion über Selbstverteidigung, gesellschaftliche Teilhabe und Frauenorganisierung und möchte damit insbesondere junge Frauen in der Diaspora zum Austausch anregen. Die Zeitschrift kann per E-Mail unter kovara.xwebun@protonmail.com bestellt werden.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/neue-ausgabe-von-xwebun-fragt-nach-rolle-junger-frauen-im-sozialismus-51650

 

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Den Bergen, den Wassern, dem Wind – und der Erde, die das ihr Anvertraute niemals verrät

Zum 31. Todestag von Yıldız Durmuş – den Namenlosen anvertraut, die ohne Grab in der Erde ruhen, und all jenen, die niemals aufgehört haben, auf sie zu warten.

Manche Tode werden mit den Jahren nicht leichter. Man glaubt, die Trauer werde irgendwann vor der Zeit kapitulieren und der Schmerz allmählich der Annahme weichen. Doch manche Verluste schrumpfen nicht mit der Zeit, sie wachsen. Je älter man wird, desto tiefer graben sie sich in das eigene Innere.

Yıldız Durmuş ist seit einunddreißig Jahren tot. Sie hinterließ kein Grab, das man besuchen könnte, keinen Stein, an dem man schweigend verweilen könnte. Vielleicht denke ich deshalb seit Jahren nicht an sie selbst, sondern an jene Landschaft, die sie zuletzt gesehen hat: an den Wind von Çakaran in Dersim, an seine Bäche, Felsen, Höhlen, den Schnee und die wilden Blumen.

Wer einen Menschen ohne Grab verliert, wird unweigerlich zu einem Spurensucher. Wer an keinem Grabstein stehen kann, richtet seinen Blick auf die Berge. Wer keine Blumen niederlegen kann, schaut mit dem Frühling hinüber zum gegenüberliegenden Berghang. Die Leere, die sich nicht schließen will, sucht man einmal auf einem schmalen Pfad, dann wieder im Schatten einer alten Platane, in den Erinnerungen fremder Menschen oder in den Zeilen eines Volksliedes. Genau das tun wir seit Jahren.

Ich folgte deinen Spuren

Zuletzt habe ich dir im August 2015 von hier aus geschrieben. Wir waren gerade von der Konferenz in Amed zurückgekehrt, die dem Wiederaufbau Kobanês gewidmet war. Kurz darauf legte sich erneut Dunkelheit über den Norden. Von da an begann ich, ohne es selbst zu bemerken, die Orte aufzusuchen, an denen du einst gegangen warst. Auf all meinen Reisen nach Rojava, die uns unsere humanitäre Verantwortung auferlegte, suchte ich die Städte auf, in denen du gelebt hattest, den Boden, den deine Füße berührt hatten: Dêrik, Qamişlo, Amûdê, Kobanê … Ich wollte die Menschen sehen, die dich gekannt hatten, und die Häuser, in denen dein Name bis heute weiterlebt.

Vielleicht, um dich besser zu verstehen. Vielleicht aber auch, weil ich begriff, dass man auf der Suche nach einem Menschen, der vor einem selbst gestorben ist, immer auch ein Stück weit nach sich selbst sucht.

Die ohne Zögern dem Tod entgegengingen

Jeder Mensch hat eine Welt, der er sich zugehörig fühlt. Eine Stadt, ein Leben, eine Vorstellung von Zukunft. Doch seit langer Zeit weiß ich nicht mehr, wie es sich anfühlt, sich dieser Welt wirklich zugehörig zu fühlen. Und wenn ich manchmal an jene denke, die schon in jungen Jahren ohne jedes Zögern dem Tod entgegengingen, kehre ich immer wieder zu derselben Frage zurück: Fühlten auch sie sich dieser Welt nicht zugehörig? Oder glaubten sie im Gegenteil daran, dass eine andere Welt möglich ist – eine Welt, für die es sich zu leben und zu sterben lohnt?

Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort. Doch je mehr Jahre vergehen, desto klarer wird mir, dass es den Menschen nicht gerecht wird, sie allein über ihren Tod in Erinnerung zu behalten. Du warst nicht nur eine Kämpferin.

Unsere Kindheit verbrachten wir in den Besucherkabinen der Gefängnisse

Ich erinnere mich an die Sommerhitze des Jahres 1992, als wir – du, meine Mutter und ich – in den Ferien die Gefängnisse von Adana, Antep und Çanakkale besuchten. Die Sommer unserer Kindheit verbrachten wir nicht am Meer, sondern in den Besucherkabinen der Gefängnisse. Wie viele Kinder unserer Generation lernten wir früh, was es heißt, unterwegs zu sein, zu warten und Abschied zu nehmen. Es waren Jahre, in denen ein gegebenes Wort noch ein gegebenes Wort war – eine Frage der Ehre.

Noch immer sehe ich die Postkarte vor mir, die du mir aus dem Bayrampaşa-Gefängnis geschickt hast. Auf der Vorderseite erhoben sich zwei Rosen aus der Silhouette Kurdistans. Auf der Rückseite standen keine großen Worte, sondern nur ein paar schlichte Sätze aus dem Alltag:

„In den Ferien kommst du uns besuchen, dann sehen wir uns.“

„Wenn du magst, kannst du mir ein paar deiner Bilder schicken.“

„Ich schreibe dir dafür ein Gedicht und schicke es dir.“

„Ich warte auf deine Antwort“

Und dann ist da dieser eine Satz, der all die Jahre überdauert hat und bis heute nachklingt: „Ich warte auf deine Antwort.“

Vielleicht sind es gar nicht die großen, unvollendet gebliebenen Geschichten, die den Menschen am tiefsten verletzen, sondern die kleinen Sätze. Ein Sommer, der nie wiederkehren wird. Ein Bild, das nie abgeschickt wurde. Ein Gedicht, das nie geschrieben wurde. Ein Brief, dessen Antwort niemals ankommen wird ...

Vielleicht hast auch du geliebt. Vielleicht trugst du ein anderes Herz an deiner Seite – eines, das dieselben Träume, dieselben Ängste und dasselbe Schicksal teilte. Doch manche Geschichten leben nicht durch ihre Namen fort, sondern durch ihr Schweigen. Und je älter man wird, desto mehr lernt man, nicht mit dem Tod selbst zu leben, sondern mit der Stille, die er hinterlässt.

Unsere Dankbarkeit wird nicht verblassen

In einer Zeit, in der Worte an Gewicht verlieren und uns vieles fremd geworden ist, möchte ich deine Geschichte nicht noch einmal erzählen. An eines aber sollte erinnert werden: Der Tradition und dem Vermächtnis, die du übernommen hattest, bist du bis zuletzt treu geblieben. Bis zum letzten Augenblick hast du dich geweigert aufzugeben. Von dem, wofür du dein Leben lang eingestanden bist, bist du auch dem Tod gegenüber nicht abgerückt.

Ich hoffe, dass dieses Leben uns euch gegenüber nicht beschämt. Denn manche Tode hinterlassen nicht nur Schmerz, sondern legen den Lebenden auch eine schwere Verantwortung auf die Schultern. Mit den Jahren beginnt man weniger um die Verlorenen zu trauern, als sich zu fragen, ob man ein Leben führt, das ihrer würdig ist. Vielleicht enden manche Tode gerade deshalb nie. Trotz der vergehenden Jahre bestimmen sie still weiter, wie die Zurückgebliebenen ihr Leben führen.

Vielleicht werden hundert Jahre vergehen. Wir werden nicht mehr da sein. Andere werden nach uns kommen. Doch die Dankbarkeit, die wir euch schulden, wird nicht verblassen. Denn manche Leben prägen auch nach ihrem Ende das Gewissen derer, die weiterleben. Und vielleicht ist das Gewissen der letzte Richter, der sich der Zeit nicht beugt.

Danke, Kurdistan

Dieser Text ist nicht nur an dich gerichtet. Er ist auch all jenen gewidmet, die ohne Grab in den Berghängen, an den Ufern der Flüsse und auf längst vergessenen Pfaden zurückgeblieben sind – und ihren Familien, die zehn, zwanzig, dreißig oder vierzig Jahre lang auf eine Nachricht, einen Knochen, eine Spur gewartet haben.

Manchmal denke ich an den Platz auf dem Friedhof von Düzağaç in Çewlîg, der neben Hayri, Hüseyin und Großmutter Lütfiye bis heute leer geblieben ist. Die Hoffnung, eines Tages deine sterblichen Überreste zu finden und sie dorthin bringen zu können, ist in unserer Familie bis heute eine Wunde, die nicht verheilt. Vielleicht wenden wir deshalb seit Jahren den Blick den Bergen zu. Denn manchmal vergessen die Menschen. Manchmal vergisst die Geschichte. Manchmal vergessen selbst Freunde und Zeitzeugen – und mit ihnen verblassen die Geschichten. Aber die Erde vergisst nicht.

Kurdistan war über Jahrhunderte nicht nur das Land der Berge und Flüsse. Es wurde zur Erinnerung der Klagen, der Vertreibung, des Schweigens und der Toten ohne Grab. Oft konnten die Menschen ihren Verstorbenen keinen Grabstein setzen. Oft konnten sie ihre Namen nicht laut aussprechen. Sie vertrauten sie einer Quelle an, einem Berghang, dem Schnee.

Vielleicht empfinde ich deshalb heute, wenn ich zurückblicke, eine größere Dankbarkeit als gegenüber allem und jedem anderen.

Danke, Çakaran. Danke, Dersim. Dafür, dass ihr dieses Geheimnis seit einunddreißig Jahren bewahrt.

Danke, ihr Berge. Dafür, dass ihr denen eine Heimat wart, die bei euch Zuflucht suchten.

Danke, ihr Wasser. Danke, Munzur. Dafür, dass ihr denselben Widerstand und denselben Schmerz von Generation zu Generation weitergetragen habt.

Danke, Wind. Dafür, dass du die Stimmen derer, deren Namen vergessen wurden, bis heute weiterträgst.

Danke, Schnee. Dafür, dass du manche bedeckt hast, ohne sie jemals allein zu lassen.

Danke, ihr wilden Blumen. Dafür, dass ihr jeden Frühling aufs Neue über den Gräbern erblüht, deren Namen wir nicht kennen.

Danke, ihr Höhlen, Bäche, Wälder und Schluchten. Dafür, dass ihr ein Jahrhundert lang Ängsten, Hoffnungen und unvollendeten Träumen Gefährten gewesen seid.

Und danke, Kurdistan. Dafür, dass du einem Volk, das seine Kinder in den Städten, in den Gefängnissen und in den Schluchten deiner Berge verloren hat, dennoch Zuflucht geblieben bist.

„Wir haben dir unsere Gefallenen anvertraut“

Nach der Besetzung Beiruts im Jahr 1982 fanden palästinensische Widerstandskämpfer, Dichter und Intellektuelle Zuflucht in Tunesien. Als der Augenblick des Abschieds kam, verabschiedete sich der große palästinensische Dichter Mahmoud Darwish nicht mit den üblichen Worten, sondern sagte:

„Ich habe nie gehört, dass zwei Liebende zueinander sagen: ›Ich danke dir.‹

Und doch danke ich dir – einfach dafür, dass du bist, wer du bist.

Lebe wohl, Tunesien!

Eines Tages werden wir uns wiedersehen,

auf dem Boden Palästinas, deines Bruders.

Haben wir eigentlich etwas zurückgelassen?

Ja. Den wehmütigen Blick unseres Herzens, der sich noch einmal umwendet.

Und das Kostbarste, was wir besaßen, haben wir bei dir gelassen.

Wir haben dir unsere Gefallenen anvertraut. Sorge gut für sie …“*

Einunddreißig Jahre später ist das vielleicht auch alles, was wir noch sagen können. Denn manche Menschen leben nicht nur in einem Grab weiter.

Sie leben an einem Berghang, am Ufer eines Baches, in der Dunkelheit einer Höhle, in einem Namen, den der Wind trägt, in einer Postkarte aus der Kindheit.

Und es gibt Erde, die das ihr Anvertraute niemals verrät.

Yıldız Durmuş wurde 1961 im Dorf Qumik bei Dep (tr. Karakoçan) geboren und wuchs nach dem Umzug ihrer Familie in Çewlîg (Bingöl) auf. Bereits als Schülerin schloss sie sich 1978 der PKK an und gehörte zu den ersten Kämpferinnen der kurdischen Befreiungsbewegung.

Nach dem Militärputsch von 1980 wurde sie verhaftet und war von 1981 bis 1982 im berüchtigten Gefängnis „1800 Evler“ in Xarpêt (Elazığ) inhaftiert. Nach ihrer Freilassung setzte sie ihre politische Arbeit fort und ging 1984 nach Rojava, wo sie mehrere Jahre tätig war und am Aufbau der dortigen Strukturen mitwirkte. Später übernahm sie Aufgaben in Europa und in der Türkei, bevor sie Anfang der 1990er Jahre nach Nordkurdistan zurückkehrte.

Ab 1992 war sie in Dersim (Tunceli) aktiv, wo sie unter ihrem Codenamen Jiyan bekannt wurde. Im August 1995 wurde sie nach einer Verwundung in einem Unterschlupf im Çakaran-Wadi von der türkischen Armee umstellt. Sie verweigerte die Kapitulation und kam im Alter von 34 Jahren ums Leben. Ihr Leichnam wurde nie gefunden.

Yıldız Durmuş war die Schwester von M. Hayri Durmuş, einem Mitbegründer der PKK, sowie von Hüseyin Durmuş, der 1980 im Kampf gefallen ist. Bis heute gilt sie insbesondere in Dersim und Rojava als eine der frühen prägenden Frauen des bewaffneten Widerstands in Kurdistan.

* Freie Übersetzung

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/14-juli-treue-zur-erinnerung-52207 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/mehmet-hayri-durmus-erster-brief-aus-dem-militargefangnis-diyarbakir-52208 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/14-juli-1982-der-erste-funke-des-widerstands-38241

 

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Der Wüsten-Blackout

Die libysche Bevölkerung leidet unter Stromausfällen — auch weil Krankenhäuser und Privatwohnungen sich das Stromnetz mit Bitcoin-Rechenzentren teilen müssen.
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10 Änderungen durch die Krankenkassen-Reform: Mehrkosten und Kürzungen

Auf gesetzlich Krankenversicherte könnten in den kommenden Jahren erhebliche Veränderungen zukommen. Die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Finanzen der Krankenkassen stabilisieren und stärkere Anstiege der Zusatzbeiträge verhindern.

Dafür sind jedoch auch Einsparungen und zusätzliche Belastungen für Versicherte vorgesehen: höhere Zuzahlungen, Änderungen beim Zahnersatz und neue Regeln beim Krankengeld.

Höhere Zuzahlungen für Medikamente und andere Leistungen

Die gesetzlichen Zuzahlungen sollen ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich um 50 Prozent steigen. Vorgesehen sind künftig mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro.

Betroffen wären unter anderem verschreibungspflichtige Medikamente, Verbandsmittel und zahlreiche Hilfsmittel. Bei Heilmitteln wie Physiotherapie sollen zusätzlich zehn Prozent der Kosten und 15 Euro je Verordnung fällig werden.

Die persönliche Belastungsgrenze soll bestehen bleiben. Sie liegt grundsätzlich bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei bestimmten chronisch kranken Menschen bei einem Prozent.

Zahnersatz könnte deutlich teurer werden

Auch beim Zahnersatz sind Einschnitte vorgesehen. Die Festzuschüsse sollen ab 2027 wieder auf 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung sinken.

Mit einem regelmäßig geführten Bonusheft könnten Versicherte weiterhin höhere Zuschüsse von 60 beziehungsweise 65 Prozent erhalten. Das Bonusheft würde damit noch wichtiger.

Für Härtefälle soll die Regelversorgung weiterhin vollständig übernommen werden. Bereits vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Festzuschüsse sollen nach den bisherigen Regeln behandelt werden.

Familienversicherung: Zuschlag für manche Paare

Kinder sollen weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben. Für bestimmte beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ist jedoch ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten vorgesehen.

Dieser Zuschlag soll über den Beitrag des versicherten Mitglieds erhoben werden. Es sind allerdings zahlreiche Ausnahmen geplant.

Ausnahmen soll es beispielsweise für Familien mit jüngeren Kindern sowie in bestimmten Fällen von Behinderung, Erwerbsminderung oder Angehörigenpflege geben. Nicht jede Familienversicherung wird dadurch automatisch teurer.

Teilkrankschreibung soll ab 2028 kommen

Ab 2028 soll eine sogenannte Teilkrankschreibung möglich werden. Menschen, die voraussichtlich länger als vier Wochen arbeitsunfähig sind, könnten dann teilweise wieder arbeiten.

Vorgesehen sind 25, 50 oder 75 Prozent der regulären wöchentlichen Arbeitszeit. Voraussetzung wären die Zustimmung der betroffenen Person, eine entsprechende ärztliche Feststellung und die Zustimmung des Arbeitgebers.

Nach Ende der Entgeltfortzahlung soll für die geleistete Arbeit anteilig Lohn gezahlt werden. Für den krankheitsbedingten Ausfall soll es Teilkrankengeld von der Krankenkasse geben.

Die Regelung kann einen schrittweisen beruflichen Wiedereinstieg erleichtern. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Erkrankte unter Druck geraten, früher wieder zu arbeiten.

Krankengeld kann nach Jobverlust sinken

Eine besonders einschneidende Änderung betrifft Menschen, deren Arbeitsverhältnis während einer längeren Erkrankung endet. Ihr Krankengeld könnte ab 2027 deutlich sinken.

Bislang beträgt Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts. Diese Berechnung gilt grundsätzlich auch weiter, wenn der Arbeitsplatz während der Erkrankung verloren geht.

Künftig soll das Krankengeld nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses dagegen auf ein am Arbeitslosengeld orientiertes Niveau abgesenkt werden. Im Ausgangstext werden grundsätzlich 60 Prozent des Nettoentgelts beziehungsweise 67 Prozent bei Versicherten mit Kind genannt.

Betroffene könnte dies doppelt belasten. Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes droht unmittelbar danach ein niedrigeres Einkommen.

Zweitmeinung vor Operationen wird wichtiger

Bei bestimmten planbaren Eingriffen soll ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren eingeführt beziehungsweise ausgeweitet werden. Vor einer Operation müsste dann eine zweite ärztliche Einschätzung eingeholt werden.

Fehlt der erforderliche Nachweis, könnte dies Auswirkungen auf die Kostenübernahme der Krankenkasse haben. Versicherte sollen deshalb vorab über ihre Pflichten informiert werden.

Welche Operationen konkret betroffen sein werden, soll schrittweise festgelegt werden. Im Mittelpunkt stehen vor allem planbare und medizinisch nicht dringende Eingriffe.

Homöopathie nicht mehr als freiwillige Kassenleistung

Homöopathische und anthroposophische Behandlungen sollen künftig nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung gesetzlicher Krankenkassen finanziert werden können. Wer solche Angebote nutzen möchte, müsste sie dann selbst zahlen.

Strengere Regeln bei medizinischem Cannabis

Für medizinisches Cannabis sind strengere Vorgaben vorgesehen. Die Behandlung soll grundsätzlich zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel beginnen.

Dieses Medikament soll zunächst sechs Monate erprobt werden. Erst danach sollen unter bestimmten Voraussetzungen andere Cannabisarzneimittel oder Rezepturen infrage kommen.

Höhere Einkommensgrenzen ab 2027

Versicherte mit höheren Einkommen könnten stärker belastet werden. Die Versicherungspflichtgrenze soll 2027 zusätzlich um 3.600 Euro pro Jahr beziehungsweise 300 Euro pro Monat steigen.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze soll entsprechend angehoben werden. Dadurch könnten auf einen größeren Teil des Einkommens Krankenversicherungsbeiträge fällig werden.

Gleichzeitig würde ein Wechsel aus der Versicherungspflicht in die private Krankenversicherung erst bei einem höheren Einkommen möglich. Besonders Beschäftigte nahe der bisherigen Grenzwerte wären davon betroffen.

Gesundheits-Check und Hautkrebs-Screening sollen verändert werden

Auch bei Vorsorgeuntersuchungen sind Änderungen geplant. Die Hautkrebsfrüherkennung könnte künftig stärker vom persönlichen Erkrankungsrisiko abhängig gemacht werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss soll bis Ende 2027 über mögliche Anpassungen entscheiden. Noch steht deshalb nicht fest, wie die neuen Untersuchungsintervalle konkret aussehen werden.

Vorsorge könnte künftig stärker an individuellen Risiken ausgerichtet werden. Versicherte sollten entsprechende Änderungen der Richtlinien im Blick behalten.

GKV-Reform bringt Sparmaßnahmen und Mehrbelastungen

Ein Teil der Einsparungen würde die Versicherten treffen. Höhere Zuzahlungen, geringere Zuschüsse und Änderungen beim Krankengeld können die Haushaltskasse spürbar belasten.

Besonders Menschen mit chronischen Erkrankungen, niedrigen Einkommen oder regelmäßigem Behandlungsbedarf sollten deshalb genau auf die endgültigen Regelungen achten. Mehrere Details der Reform müssen noch konkret ausgestaltet werden.

FAQ zur geplanten GKV-Reform Werden Medikamente ab 2027 teurer?

Die gesetzlichen Zuzahlungen sollen um 50 Prozent steigen. Vorgesehen sind künftig mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro pro Zuzahlung. Die persönliche Belastungsgrenze soll jedoch bestehen bleiben.

Wird das Krankengeld gekürzt?

Nicht für alle Versicherten. Endet jedoch während einer längeren Erkrankung das Arbeitsverhältnis, soll das Krankengeld künftig auf ein am Arbeitslosengeld orientiertes Niveau sinken.

Wird die Familienversicherung abgeschafft?

Nein. Kinder sollen weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben. Für bestimmte mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ab 2028 allerdings ein zusätzlicher Beitragszuschlag vorgesehen.

Quellenverzeichnis

Betacare: Informationsbeitrag zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, vom Nutzer bereitgestelltes Transkript.

Der Beitrag 10 Änderungen durch die Krankenkassen-Reform: Mehrkosten und Kürzungen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Deutschlands Justiz: “Pfusch am Bau” der bröckelnden dritten Säule

In den 1970er und 1980er Jahren gab es mannigfaltige Hinweise darauf, dass Berliner Politiker und andere Funktionäre tonnenweise Baumaterial von öffentlichen Baustellen abzweigten, um damit ihre privaten Datschen aufzumöbeln. Verwendet wurden bevorzugt teure Materialien, die dann an den offiziellen Baustellen fehlten und schließlich Baumängel der verschiedensten Art zur Folge hatte. Vor allem der brüchige “Berliner […]

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