Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Gericht bleibt hart: Statt Frührente bleibt Grundsicherung
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, den Rentenantrag rechtzeitig eingereicht hat und trotzdem auf den Bescheid wartet, kann in eine bedrückende Zahlungslücke geraten.
Das Sozialgericht Karlsruhe hat nun klargestellt, dass eine vorläufige Altersrente im gerichtlichen Eilverfahren nicht ohne Weiteres erzwungen werden kann. Kann die Grundsicherung im Alter den Lebensunterhalt sichern, fehlt nach Auffassung des Gerichts regelmäßig die besondere Dringlichkeit für eine sofortige Anordnung gegen die Deutsche Rentenversicherung.
Der Beschluss trägt das Aktenzeichen S 12 R 1202/25 ER. Er bedeutet nicht, dass der Rentenanspruch erlischt oder die Sozialhilfe dauerhaft an die Stelle der Altersrente tritt. Die Entscheidung betrifft allein die Frage, ob das Sozialgericht die Rentenversicherung schon vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens zu Zahlungen verpflichten muss.
Der Rentenantrag war gestellt, doch der Bescheid blieb ausDer Antragsteller war 1959 geboren und hatte die für ihn geltende Regelaltersgrenze erreicht. Nach den veröffentlichten Angaben lagen der Deutschen Rentenversicherung die benötigten Unterlagen vor, ein Bewilligungsbescheid war aber noch nicht ergangen. Weil der Mann seinen Lebensunterhalt nicht mehr aus laufenden Einnahmen bestreiten konnte und sein Girokonto überzog, beantragte er beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung.
Sein Ziel war keine endgültige Entscheidung über sämtliche Einzelheiten der Rentenberechnung. Die Rentenversicherung sollte vielmehr vorläufig zahlen, bis das reguläre Verfahren abgeschlossen ist.
Für den Betroffenen war dies naheliegend, weil er den erwarteten Rentenanspruch als Ergebnis seiner Versicherungszeiten und Beitragszahlungen verstand.
Das Sozialgericht lehnte den Eilantrag dennoch ab. Nach seiner Beurteilung konnte eine akute Existenznot durch Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch aufgefangen werden.
Der Mann müsse deshalb zunächst Grundsicherung im Alter beim zuständigen Sozialamt beantragen, sofern er seinen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und verwertbarem Vermögen decken könne.
Warum der Eilantrag an der Dringlichkeit scheiterteEine einstweilige Anordnung nach § 86b Absatz 2 Sozialgerichtsgesetz setzt zwei Voraussetzungen voraus. Erstens muss ein Anspruch auf die verlangte Leistung hinreichend wahrscheinlich sein, was Juristen als Anordnungsanspruch bezeichnen. Zweitens muss eine gegenwärtige Eilbedürftigkeit bestehen, der sogenannte Anordnungsgrund.
Für den Anordnungsgrund genügt nicht jede finanzielle Belastung. Ohne die gerichtliche Sofortentscheidung müssen schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen. Gibt es eine tatsächlich erreichbare Sozialleistung, die Miete, Lebensunterhalt und weitere anerkannte Bedarfe sichert, kann genau diese Voraussetzung fehlen.
So argumentierte das Sozialgericht Karlsruhe. Wer Grundsicherung bezieht oder sie wegen fehlender Bedürftigkeit nicht beanspruchen kann, ist nach dieser Sicht nicht in einer unabwendbaren existenziellen Notlage. Das Gericht musste deshalb im Eilverfahren nicht abschließend klären, in welcher Höhe die Altersrente später zu bewilligen sein würde.
Die Überschrift darf nicht missverstanden werdenDie Aussage, Grundsicherung gehe der vorläufigen Rente vor, beschreibt nur das Ergebnis dieses Eilverfahrens. Im gewöhnlichen Leistungsrecht bleibt die gesetzliche Rente ein vorrangiges Einkommen, während die Grundsicherung nach dem SGB XII nachrangig hilft. Wird die Rente später rückwirkend bewilligt, wird die Überschneidung zwischen den beteiligten Trägern abgerechnet.
Der Beschluss tauscht die Zuständigkeiten daher nicht dauerhaft aus. Er besagt lediglich, dass das Sozialamt die Zeit bis zum Rentenbescheid auffangen kann und diese Möglichkeit den gerichtlichen Eilbedarf entfallen lässt. Ob jeder andere Fall ebenso endet, hängt von den konkreten Umständen und von der Glaubhaftmachung der Notlage ab.
Eine andere Bewertung kann in Betracht kommen, wenn das Sozialamt die existenzsichernde Hilfe nicht rechtzeitig gewährt, ein Antrag nachweisbar nicht bearbeitet wird oder trotz Antrag unmittelbar Wohnungslosigkeit, eine Energiesperre oder ein vergleichbar schwerer Schaden droht.
Dann reicht der bloße Hinweis auf eine theoretisch verfügbare Leistung nicht zwingend aus. Betroffene müssen dem Gericht jedoch mit Bescheiden, Kontoauszügen, Mahnungen und Schriftwechseln zeigen, weshalb die Not anderweitig nicht behoben wird.
Grundsicherung ist ein Rechtsanspruch und keine freiwillige HilfeGrundsicherung im Alter erhalten Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Berücksichtigt werden unter anderem Einkommen, verwertbares Vermögen und die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Ehe- oder Lebenspartners. Ausführliche Hinweise zu Voraussetzungen, Berechnung und Freibeträgen bietet der Gegen-Hartz-Ratgeber zur Grundsicherung im Alter.
Die Leistung umfasst nicht lediglich den monatlichen Regelbedarf. Je nach Einzelfall kommen angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie anerkannte Mehrbedarfe hinzu. Das Sozialamt prüft den individuellen Bedarf und zieht anrechenbares Einkommen davon ab.
Für Menschen, die eigentlich auf ihre Rente warten, bleibt der Gang zum Sozialamt dennoch belastend. Sie müssen ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse offenlegen, obwohl der erwartete Rentenanspruch aus einer beitragsfinanzierten Versicherung stammt. Gerade dieser Wechsel von einer Versicherungsleistung in ein bedürftigkeitsabhängiges Sicherungssystem erklärt die Kritik an dem Beschluss.
Der Antrag beim Sozialamt sollte nicht aufgeschoben werdenGrundsicherung im Alter wird grundsätzlich nur auf Antrag erbracht. Nach § 44 SGB XII beginnt die Leistung bei einem Erstantrag regelmäßig am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Wer aus Scham, Unkenntnis oder in der Hoffnung auf einen kurzfristigen Rentenbescheid wartet, kann dadurch Geld für einen früheren Monat verlieren.
Ein Antrag sollte daher sofort nach Eintritt der Zahlungslücke nachweisbar beim Sozialamt eingehen. Fehlende Unterlagen können in vielen Fällen nachgereicht werden, während das Datum des ersten Antrags für den Leistungsbeginn wichtig bleibt. Die Rentenversicherung ist außerdem verpflichtet, über die Grundsicherung zu informieren und kann entsprechende Anträge entgegennehmen und weiterleiten.
Besteht bereits ein Anspruch auf Wohngeld, muss geprüft werden, welche Leistung im betroffenen Zeitraum greift. Wohngeld und Grundsicherung im Alter werden für denselben Bedarf grundsätzlich nicht nebeneinander gezahlt. Einen Vergleich der Voraussetzungen enthält der Beitrag kleine Rente: Grundsicherung oder Wohngeld.
Ein Vorschuss bei der Rentenversicherung kann der bessere erste Schritt seinNeben dem Antrag beim Sozialamt kommt ein Vorschuss nach § 42 SGB I in Betracht. Voraussetzung ist, dass der Geldleistungsanspruch dem Grunde nach besteht und voraussichtlich längere Zeit benötigt wird, um seine Höhe festzustellen. Auf Antrag muss die Vorschusszahlung spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Vorschussantrags beginnen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Vorschuss ist keine frei erfundene „vorläufige Rente“, sondern ein gesetzlich geregeltes Instrument für verzögerte Leistungsberechnungen. Der Antrag sollte ausdrücklich als Vorschussantrag bezeichnet, schriftlich eingereicht und mit Versicherungsnummer, Rentenbeginn sowie einer kurzen Darstellung der finanziellen Lage versehen werden. Wie Betroffene dabei vorgehen können, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag Rente: Eilantrag abgewiesen – Vorschuss bei der DRV beantragen.
Der Vorschuss hilft allerdings nur, wenn der Anspruch dem Grunde nach geklärt ist und im Wesentlichen noch die Höhe festgestellt werden muss. Sind Versicherungszeiten, Wartezeiten oder die richtige Rentenart noch streitig, kann die Rentenversicherung den Antrag anders beurteilen. Deshalb sollten Versicherte die Bestätigung über vollständige Unterlagen und jeden Schriftwechsel sorgfältig aufbewahren.
Welche Wege bei einer verzögerten Rente offenstehen Weg Bedeutung für Betroffene Vorschuss nach § 42 SGB I Er richtet sich gegen die Rentenversicherung und kommt in Betracht, wenn der Rentenanspruch dem Grunde nach besteht, die Ermittlung der Höhe aber länger dauert. Grundsicherung nach dem SGB XII Sie sichert bei Bedürftigkeit den anerkannten Lebensunterhalt bis zur Rentenzahlung, verlangt aber eine Prüfung von Einkommen und Vermögen. Einstweilige Anordnung nach § 86b SGG Sie setzt neben einem wahrscheinlichen Anspruch eine akute Notlage voraus, die nicht durch eine andere erreichbare Leistung abgewendet werden kann. Untätigkeitsklage nach § 88 SGG Sie kann nach der gesetzlichen Wartefrist eine behördliche Entscheidung erzwingen, führt aber nicht automatisch zu einer Bewilligung oder zu sofortigem Geld.Diese Wege schließen einander nicht in jeder Lage aus. Ein Betroffener kann einen Vorschuss bei der Rentenversicherung verlangen und zugleich Grundsicherung beantragen, damit der Lebensunterhalt gesichert bleibt. Gegenüber beiden Stellen müssen die parallelen Anträge und späteren Zahlungen vollständig angegeben werden.
Eine Untätigkeitsklage ist gewöhnlich erst zulässig, wenn über einen Antrag sechs Monate lang ohne zureichenden Grund nicht entschieden wurde. Bei einer akuten Lücke hilft sie deshalb oft nicht schnell genug. Welche Folgen behördliche Untätigkeit haben kann, zeigt auch der Gegen-Hartz-Beitrag Rente: Monatelang keine Antwort – DRV muss Kosten tragen.
Was mit der späteren Rentennachzahlung geschiehtWird die Altersrente später rückwirkend für Monate bewilligt, in denen das Sozialamt Grundsicherung gezahlt hat, darf derselbe Bedarf nicht doppelt finanziert werden. Der Sozialhilfeträger kann wegen seiner vorläufigen Leistungen einen Erstattungsanspruch gegenüber der Rentenversicherung haben. Die Nachzahlung wird dann für den Überschneidungszeitraum ganz oder teilweise zwischen den Behörden verrechnet.
Das bedeutet nicht automatisch, dass die gesamte Rentennachzahlung an das Sozialamt fällt. Entscheidend sind der deckungsgleiche Zeitraum, die Höhe der erbrachten Sozialhilfe und mögliche Differenzbeträge. Der Artikel Rente und Sozialhilfe: Darf das Sozialamt die Nachzahlung behalten? erklärt diese Abrechnung ausführlicher.
Betroffene sollten den Rentenbescheid, die Berechnung der Nachzahlung und die Mitteilung über den Erstattungsanspruch miteinander vergleichen. Bleibt nach Abzug der Erstattung ein Rest, muss dieser grundsätzlich an die rentenberechtigte Person ausgezahlt werden. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine Beratung durch einen Sozialverband, eine zugelassene Rentenberatung oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Der Beschluss ist sozialpolitisch umstrittenDie gerichtliche Begründung folgt der strengen Logik des Eilrechtsschutzes: Eine sofortige Anordnung soll nur unabwendbare schwere Nachteile verhindern. Wenn das Existenzminimum durch das Sozialamt gedeckt werden kann, sieht das Gericht diese Gefahr nicht. Aus verfahrensrechtlicher Sicht ist die Entscheidung deshalb nachvollziehbar.
Für Versicherte bleibt das Ergebnis dennoch schwer vermittelbar. Sie haben Beiträge entrichtet, den Rentenantrag gestellt und möglicherweise alle Nachweise vorgelegt, müssen wegen einer Bearbeitungsverzögerung aber zusätzlich ihre Bedürftigkeit beim Sozialamt belegen.
Die finanziellen und bürokratischen Folgen einer verzögerten Entscheidung werden damit zunächst auf die Betroffenen und den kommunalen Sozialhilfeträger verlagert.
Der Fall zeigt zudem, weshalb ein früher Rentenantrag allein keine absolute Sicherheit bietet. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn einzureichen. Hinweise zu Fristen und möglichen Verlusten finden sich bei Gegen-Hartz unter Drei-Monats-Frist bei der Rente beachten.
Fragen und Antworten zur verzögerten Altersrente 1. Bedeutet der Karlsruher Beschluss, dass Grundsicherung immer vor der Altersrente kommt?Nein. Die Altersrente bleibt eine Versicherungsleistung und wird bei bestehendem Anspruch rückwirkend bewilligt. Die Grundsicherung kann aber die Wartezeit überbrücken und dadurch den Eilgrund für eine vorläufige gerichtliche Rentenzahlung entfallen lassen.
2. Muss ich Grundsicherung beantragen, obwohl mein Rentenanspruch wahrscheinlich besteht?Eine allgemeine Pflicht gibt es in dieser Form nicht. Wer den Lebensunterhalt während der Wartezeit nicht selbst sichern kann, sollte den Antrag jedoch unverzüglich stellen, weil die Leistung grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung beginnt. Ohne einen solchen Antrag kann ein späterer Eilantrag zudem daran scheitern, dass eine erreichbare Hilfe nicht genutzt wurde.
3. Kann ich gleichzeitig einen Rentenvorschuss und Grundsicherung beantragen?Ja, die Anträge können parallel gestellt werden. Alle Anträge und Zahlungen müssen gegenüber beiden Behörden offengelegt werden, damit es nicht zu einer unzulässigen Doppelleistung kommt. Spätere Überschneidungen werden über Erstattungsregeln ausgeglichen.
4. Wann habe ich Anspruch auf einen Vorschuss nach § 42 SGB I?Der Anspruch auf die Geldleistung muss dem Grunde nach bestehen, während die Feststellung der genauen Höhe voraussichtlich länger dauert. Ob das erfüllt ist, hängt von der Aktenlage ab. Ein ausdrücklicher schriftlicher Vorschussantrag schafft Klarheit und einen belegbaren Eingangszeitpunkt.
Der Beitrag Gericht bleibt hart: Statt Frührente bleibt Grundsicherung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Mietschulden vollständig bezahlt, trotzdem muss die Familie ausziehen
Wer bei der Wohnungssuche Einkommen, Schulden oder laufende Vollstreckungen verschweigt, riskiert später den Verlust der Wohnung. Selbst wenn sämtliche Mietrückstände nachträglich bezahlt werden, kann eine schwerwiegende Täuschung in der Mieterselbstauskunft eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Az. 411 C 26176/14).
Im verhandelten Fall hatte ein Ehepaar seine finanziellen Verhältnisse deutlich besser dargestellt, als sie tatsächlich waren. Nachdem die Miete wiederholt nur nach Mahnungen einging, überprüften die Vermieter die Angaben. Dabei entdeckten sie erhebliche Falschaussagen.
Familie machte falsche Angaben zum JahreseinkommenDas Ehepaar zog 2013 gemeinsam mit seinen damals 13 und 16 Jahre alten Kindern in ein Einfamilienhaus im Münchner Vorort Grünwald. Die monatliche Miete betrug mehr als 3.730 Euro. Um den Mietvertrag zu erhalten, gab das Paar in der Mieterselbstauskunft ein vergleichsweise hohes Einkommen an.
Der 50 Jahre alte Familienvater erklärte, er verdiene als Selbstständiger jährlich mehr als 120.000 Euro. Seine drei Jahre jüngere Ehefrau gab als Angestellte ein Jahresgehalt von mehr als 22.000 Euro an.
Zusätzlich versicherte der Mann, dass gegen ihn und seine Ehefrau in den vergangenen fünf Jahren weder Zahlungsverfahren noch Zwangsvollstreckungsverfahren oder Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung geführt worden seien.
Diese Angaben entsprachen jedoch nicht den tatsächlichen Verhältnissen.
Miete kam regelmäßig erst nach MahnungenBereits unmittelbar nach dem Einzug zahlte die Familie die vereinbarte Miete nicht zuverlässig. Die Zahlungen gingen häufig erst ein, nachdem die Vermieter das Ehepaar gemahnt hatten. Zudem entstanden regelmäßig Mietrückstände.
Im Oktober 2014 verloren die Vermieter schließlich das Vertrauen in ihre Mieter. Sie kündigten den Mietvertrag fristlos und holten zusätzlich eine Bonitätsauskunft ein.
Die Überprüfung ergab, dass gegen den Familienvater bereits seit 1994 mehrere erfolglose Vollstreckungen gelaufen waren. Außerdem hatte er noch im Oktober 2012 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Seine Aussage, in den vorherigen fünf Jahren habe es keine entsprechenden Verfahren gegeben, war damit nachweislich falsch.
Nachzahlung der Mietschulden rettete den Mietvertrag nichtDas Ehepaar beglich die offenen Mietforderungen nachträglich. Dennoch hielten die Vermieter an der Kündigung fest und verlangten die Räumung des Hauses.
Die Mieter wehrten sich vor dem Amtsgericht München. Sie hofften offenbar, dass die vollständige Zahlung der Mietrückstände die fristlose Kündigung beseitigen würde. Das Gericht bestätigte jedoch die Beendigung des Mietverhältnisses.
Entscheidend waren nicht allein die zeitweise offenen Mietzahlungen. Nach Auffassung des Gerichts hatten die Mieter ihre Vermieter bereits vor Abschluss des Mietvertrags erheblich über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse getäuscht.
Täuschung zerstörte das Vertrauen der VermieterBei einem Mietvertrag handelt es sich um ein langfristiges Vertragsverhältnis. Vermieter müssen darauf vertrauen können, dass Mieter die vereinbarte Miete dauerhaft bezahlen können und wahrheitsgemäße Angaben zu ihrer wirtschaftlichen Situation machen.
Im Münchner Fall waren die Fragen nach dem Einkommen sowie nach Vollstreckungsverfahren für die Entscheidung über den Mietvertrag von erheblicher Bedeutung. Das galt besonders wegen der sehr hohen monatlichen Miete von mehr als 3.730 Euro.
Die falschen Angaben betrafen damit keine unwichtigen Nebensächlichkeiten. Sie berührten unmittelbar die Frage, ob das Ehepaar finanziell in der Lage war, die Miete zuverlässig zu zahlen.
Die späteren Zahlungsprobleme bestätigten aus Sicht der Vermieter zusätzlich, dass ihre ursprüngliche Entscheidung auf unzutreffenden Angaben beruhte.
Nicht jede falsche Antwort erlaubt eine KündigungDas Urteil bedeutet allerdings nicht, dass Mieter jede Frage in einer Selbstauskunft beantworten müssen. Vermieter dürfen nur solche Informationen verlangen, an denen sie ein berechtigtes Interesse haben.
Zulässig sind grundsätzlich Fragen nach dem Einkommen, dem Beschäftigungsverhältnis und nach Umständen, die die regelmäßige Mietzahlung konkret gefährden können. Dazu können laufende Insolvenzverfahren oder erhebliche Vollstreckungsmaßnahmen gehören.
Unzulässige Fragen müssen Mietinteressenten dagegen regelmäßig nicht wahrheitsgemäß beantworten. Das kann etwa sehr persönliche Lebensbereiche betreffen, die mit dem Mietverhältnis nichts zu tun haben.
Ob eine falsche Angabe eine Kündigung trägt, hängt deshalb stets davon ab, ob der Vermieter die betreffende Frage überhaupt stellen durfte und ob die Antwort für den Vertragsabschluss entscheidend war.
Einkommensangaben müssen nachvollziehbar bleibenMieter sollten ihr Einkommen in einer Selbstauskunft realistisch und nachprüfbar angeben. Bei schwankenden Einkünften aus selbstständiger Arbeit darf nicht einfach ein besonders erfolgreiches Jahr als dauerhaftes Einkommen dargestellt werden.
Wer sich bei einzelnen Angaben unsicher ist, sollte dies offen erklären. Selbstständige können beispielsweise Durchschnittseinkünfte nennen und darauf hinweisen, dass ihre Einnahmen schwanken.
Eine solche transparente Darstellung ist rechtlich deutlich sicherer als eine konkrete, aber falsche Einkommensangabe. Entdeckt der Vermieter später eine bewusste Täuschung, kann dies das notwendige Vertrauensverhältnis dauerhaft zerstören.
Fristlose Kündigung trotz Schonfristzahlung möglichBei einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen kann eine vollständige Zahlung unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass die fristlose Kündigung unwirksam wird. Diese sogenannte Schonfristzahlung schützt Mieter jedoch nicht automatisch vor anderen Kündigungsgründen.
Beruht die Kündigung zusätzlich auf einer erheblichen Täuschung, einer falschen Selbstauskunft oder einer nachhaltigen Zerstörung des Vertrauens, kann die Nachzahlung der Mietschulden allein den Mietvertrag nicht retten.
Mieter sollten deshalb genau prüfen, auf welche Gründe der Vermieter die Kündigung stützt. Entscheidend ist nicht nur, ob noch Mietschulden bestehen, sondern auch, ob weitere Pflichtverletzungen genannt werden.
Mieter sollten eine Kündigung sofort prüfen lassenEine fristlose Kündigung führt nicht dazu, dass der Vermieter die Wohnung eigenmächtig räumen darf. Zieht der Mieter nicht freiwillig aus, muss der Vermieter grundsätzlich eine Räumungsklage erheben und einen vollstreckbaren Räumungstitel erwirken.
Betroffene sollten dennoch unverzüglich handeln. Kündigungsschreiben, Mietvertrag, Selbstauskunft und sämtliche Zahlungsnachweise sollten vollständig geprüft werden. Dabei kommt es besonders darauf an, welche Angaben tatsächlich falsch waren, ob die Fragen zulässig waren und ob der Vermieter den Vertrag ohne diese Angaben nicht abgeschlossen hätte.
Je schwerwiegender und bewusster die Täuschung war, desto größer ist das Risiko, dass ein Gericht die Kündigung bestätigt.
FAQ zur falschen Mieterselbstauskunft Darf der Vermieter wegen jeder falschen Angabe kündigen?Nein. Die falsche Angabe muss eine zulässige Frage betreffen und für den Abschluss des Mietvertrags erheblich gewesen sein. Unrichtige Antworten auf unzulässige oder völlig nebensächliche Fragen rechtfertigen grundsätzlich keine Kündigung.
Rettet die Zahlung aller Mietschulden den Mietvertrag?Nicht zwingend. Eine Nachzahlung kann eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs unter bestimmten Voraussetzungen unwirksam machen. Besteht zusätzlich ein Kündigungsgrund wegen arglistiger Täuschung oder zerstörten Vertrauens, kann die Kündigung trotzdem wirksam bleiben.
Muss ein Mieter nach einer fristlosen Kündigung sofort ausziehen?Der Vermieter darf die Wohnung nicht eigenmächtig räumen oder die Schlösser austauschen. Zieht der Mieter nicht freiwillig aus, benötigt der Vermieter grundsätzlich ein gerichtliches Räumungsurteil. Betroffene sollten die Kündigung trotzdem sofort rechtlich prüfen lassen.
QuellenADVOCARD Streitlotse: Falsche Mieterselbstauskunft rechtfertigt Kündigung, veröffentlicht am 2. November 2015
Amtsgericht München, Az. 411 C 26176/14
Die Überschrift lässt sich noch stärker auf Klickwirkung oder auf den Mieterschutz zuschneiden.
Der Beitrag Mietschulden vollständig bezahlt, trotzdem muss die Familie ausziehen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Pflege: Entlastungsbetrag vom letzten Jahr trotz Fristablauf sichern
Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, hatten 2025 Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat. Bei einem ganzjährigen Anspruch ergab sich daraus ein Budget von höchstens 1.572 Euro, das auch pflegenden Angehörigen spürbare Freiräume verschaffen konnte.
Nicht verbrauchtes Guthaben aus 2025 durfte bis zum 30. Juni 2026 für geeignete Leistungen eingesetzt werden. Dieser Termin ist inzwischen verstrichen, doch bereits bis dahin erbrachte Hilfen können weiterhin Anlass für eine Erstattung sein, wenn die Rechnung noch nicht bei der Pflegekasse liegt.
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen dem Zeitpunkt der Leistung und dem Zeitpunkt der Abrechnung. Neue Einsätze lassen sich seit dem 1. Juli 2026 nicht mehr aus dem Restbetrag von 2025 bezahlen, offene Rechnungen für rechtzeitig genutzte Angebote sollten Betroffene jedoch umgehend einreichen.
Bis zu 1.572 Euro standen für 2025 zur VerfügungDer Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b SGB XI steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 zu, wenn sie in häuslicher Umgebung versorgt werden. Er gehört der pflegebedürftigen Person und wird zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.
Seit Januar 2025 beträgt der Anspruch bis zu 131 Euro im Monat. Die Jahressumme von 1.572 Euro wurde allerdings nur erreicht, wenn die Voraussetzungen während des gesamten Jahres vorlagen und noch nichts abgerechnet worden war.
Das Geld wird nicht wie Pflegegeld frei auf das Konto überwiesen. Es handelt sich um eine zweckgebundene Kostenerstattung für qualitätsgesicherte Hilfen, die den Pflegealltag erleichtern oder Angehörige entlasten.
Prüfpunkt Regel für das Guthaben Monatlicher Anspruch 2025 Bis zu 131 Euro bei häuslicher Pflege und anerkanntem Pflegegrad Höchstbetrag für das gesamte Jahr 2025 Bis zu 1.572 Euro bei ganzjährigem Anspruch Nutzungszeitraum für einen Rest aus 2025 Bis einschließlich 30. Juni 2026 Neue Leistung nach dem Stichtag Keine Abrechnung mehr aus dem Guthaben von 2025 Offene Rechnung für eine rechtzeitig erbrachte Leistung Unverzüglich bei der Pflegekasse einreichen und die Zuordnung zum Rest aus 2025 verlangen Entlastungsbetrag aus 2026 Bis zu 131 Euro monatlich; nicht verbrauchte Beträge sind bis 30. Juni 2027 nutzbar Der 30. Juni betrifft vor allem den LeistungszeitpunktNach dem Gesetz kann ein nicht ausgeschöpfter Betrag in das erste Kalenderhalbjahr des Folgejahres übertragen werden. Für den Rest aus 2025 musste die unterstützende Leistung daher spätestens am 30. Juni 2026 tatsächlich erbracht worden sein.
Eine erst danach gebuchte Haushaltshilfe, Betreuung oder Begleitung kann nicht nachträglich dem alten Budget zugerechnet werden. Eine rückwirkende Nutzung bedeutet also nicht, dass heute noch neue Termine auf Kosten des Jahres 2025 vereinbart werden können.
Anders kann es bei einer vorhandenen Rechnung für einen Einsatz bis Ende Juni aussehen. Die Techniker Krankenkasse erläutert dazu ausdrücklich, dass eine im August eingereichte Abrechnung für eine Leistung aus dem März noch aus dem Vorjahresbudget erstattet werden kann.
Betroffene sollten daraus dennoch keine unnötig lange Einreichungsfrist ableiten. Sie sollten Rechnung, Zahlungsnachweis und Erstattungsantrag sofort an die Pflegekasse schicken und schriftlich um Prüfung bitten, ob die Kosten dem übertragenen Guthaben aus 2025 zugeordnet werden.
Diese Hilfen können erstattungsfähig seinNach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kann der Entlastungsbetrag für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, bestimmte Leistungen zugelassener Pflege- und Betreuungsdienste sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Bei Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege können nach der Abrechnungspraxis der Pflegekassen auch Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung erfasst sein.
Im häuslichen Umfeld kommen beispielsweise Unterstützung beim Einkaufen, bei der Haushaltsführung oder bei Arztwegen sowie stundenweise Betreuung in Betracht. Auch anerkannte Einzelbetreuung, familienentlastende Dienste und Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz können darunterfallen.
Pflegekurse für Angehörige dürfen nicht mit Betreuungsgruppen verwechselt werden. Schulungen für pflegende Angehörige werden regelmäßig auf einer anderen gesetzlichen Grundlage angeboten und müssen nicht aus dem persönlichen Entlastungsbetrag finanziert werden.
Bei ambulanten Diensten gelten Unterschiede nach PflegegradPflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag bei einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst auch für körperbezogene Selbstversorgung einsetzen, etwa für Hilfe beim Duschen. Für Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 ist diese Verwendung ausgeschlossen, weil dafür die ambulanten Pflegesachleistungen vorgesehen sind.
In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag bei ambulanten Diensten vor allem für pflegerische Betreuung und Hilfe im Haushalt genutzt werden. Ausführliche Hinweise zu den Möglichkeiten bei geringen Beeinträchtigungen bietet der Beitrag „Pflegegrad 1 ohne Pflegegeld: Trotzdem 131 Euro jeden Monat“.
Dass bereits Pflegegrad 1 genügt, wird häufig übersehen, weil in dieser Stufe kein reguläres Pflegegeld gezahlt wird. Auch eine geeignete Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 kann dennoch über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Warum das Bundesland über die Anerkennung entscheidetDie bundesweite Vorschrift legt fest, für welche Gruppen von Leistungen der Entlastungsbetrag eingesetzt werden darf. Ob ein konkreter Alltagsdienst oder eine Nachbarschaftshilfe anerkannt ist, richtet sich dagegen nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
Dadurch unterscheiden sich unter anderem die Anforderungen an Qualifizierung, Registrierung und Abrechnung. Eine privat engagierte Reinigungskraft oder eine beliebige helfende Person aus dem persönlichen Umfeld ist deshalb nicht automatisch über die Pflegekasse abrechenbar.
Vor einer Beauftragung sollten Pflegebedürftige oder ihre Bevollmächtigten bei der Pflegekasse nach zugelassenen Angeboten fragen. Wer Unterstützung aus der Nachbarschaft nutzen möchte, findet weitere Hinweise im Beitrag über die Finanzierung anerkannter Nachbarschaftshilfe.
So wird die Erstattung bei der Pflegekasse abgerechnetEin gesonderter Antrag vor der ersten Nutzung ist für den normalen Entlastungsbetrag nicht erforderlich. Der Anspruch entsteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die Auszahlung erfolgt aber erst gegen geeignete Belege.
Üblicherweise bezahlt die pflegebedürftige Person den Anbieter zunächst selbst und reicht die Rechnung anschließend bei ihrer Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung ein. Manche Anbieter rechnen nach einer Abtretungserklärung direkt mit dem Versicherer ab.
Aus der Rechnung sollten die pflegebedürftige Person, der Anbieter, das Leistungsdatum, die Art der Hilfe und der Rechnungsbetrag nachvollziehbar hervorgehen. Bei einer noch offenen Abrechnung aus dem ersten Halbjahr 2026 sollte zusätzlich deutlich erklärt werden, dass die Erstattung aus dem übertragenen Entlastungsbetrag des Jahres 2025 beantragt wird.
Wer den verbliebenen Betrag nicht kennt, kann bei der Pflegekasse eine Auskunft über das noch vorhandene Budget und bereits abgerechnete Leistungen anfordern. Das ist besonders sinnvoll, wenn ein Dienst direkt mit der Kasse abgerechnet hat oder mehrere Rechnungen zeitversetzt eingereicht wurden.
Der Entlastungsbetrag wird nicht vom Pflegegeld abgezogenDer reguläre Entlastungsbetrag von 131 Euro wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt und mindert dieses nicht. Beide Leistungen folgen unterschiedlichen Regeln, wie auch der Überblick zum Pflegegeld für Angehörige zeigt.
Davon zu unterscheiden ist der Umwandlungsanspruch für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Wer bis zu 40 Prozent nicht genutzter ambulanter Pflegesachleistungen für anerkannte Alltagshilfen einsetzt, kann dadurch bei einer Kombinationsleistung ein geringeres anteiliges Pflegegeld erhalten.
Auch nach Ablauf der Frist lohnt sich die PrüfungWer bis zum 30. Juni 2026 keine geeignete Leistung genutzt hat, kann das unberührte Guthaben aus 2025 nicht mehr retten. Eine Barauszahlung des verfallenen Betrags ist nicht vorgesehen.
Trotzdem sollten Familien ihre Unterlagen prüfen, bevor sie den Anspruch vollständig abschreiben. Rechnungen für anerkannte Leistungen aus Januar bis Juni 2026, noch nicht abgerechnete Direktleistungen oder fehlerhaft abgelehnte Belege können eine Nachfrage bei der Pflegekasse rechtfertigen.
Unabhängig davon läuft seit Januar 2026 ein neuer Anspruch von bis zu 131 Euro pro Monat auf. Nicht verbrauchte Beträge aus 2026 können innerhalb des Jahres angespart und noch bis zum 30. Juni 2027 genutzt werden.
Kurzes Beispiel aus der PraxisHelga M. hat Pflegegrad 2 und wird von ihrer Tochter zu Hause versorgt. Aus 2025 waren noch 900 Euro verfügbar, deshalb nahm sie bis zum 28. Juni 2026 mehrfach einen nach Landesrecht anerkannten Haushaltsdienst in Anspruch.
Die Rechnung über 720 Euro erhielt sie erst im Juli und reichte sie im August zusammen mit den Leistungsnachweisen ein. Da sämtliche Einsätze vor dem 30. Juni lagen, bittet sie die Pflegekasse um Erstattung aus dem übertragenen Budget von 2025; der nicht durch rechtzeitige Leistungen verbrauchte Rest ist dagegen verfallen.
Fragen und Antworten zum Entlastungsbetrag aus 2025 Wer hatte 2025 Anspruch auf den Entlastungsbetrag?Anspruch hatten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die in häuslicher Umgebung versorgt wurden. Der Betrag stand auch Personen mit Pflegegrad 1 zu, obwohl sie kein reguläres Pflegegeld erhalten.
Kann jetzt noch eine neue Leistung aus dem Guthaben von 2025 gebucht werden?Nein. Der übertragene Rest aus 2025 konnte nur für Leistungen eingesetzt werden, die spätestens am 30. Juni 2026 erbracht wurden.
Kann eine alte Rechnung nach dem 30. Juni noch eingereicht werden?Das kann möglich sein, wenn die anerkannte Leistung spätestens am 30. Juni 2026 stattfand. Die Rechnung sollte sofort mit einem klaren Hinweis auf das übertragene Budget von 2025 an die Pflegekasse geschickt werden.
Wird das restliche Guthaben aus 2025 bar ausgezahlt?Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Kostenerstattung und kein frei verfügbares Geld, nicht rechtzeitig genutzte Beträge verfallen.
Darf eine privat beschäftigte Haushaltshilfe abgerechnet werden?Nur wenn der Dienst oder die helfende Person die Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes erfüllt und als Angebot anerkannt ist. Eine gewöhnliche private Vereinbarung reicht für die Erstattung regelmäßig nicht aus.
Was geschieht mit dem Entlastungsbetrag aus 2026?Für 2026 entsteht ein eigener Anspruch von bis zu 131 Euro im Monat. Ein nicht verbrauchter Rest kann angespart und bis zum 30. Juni 2027 für geeignete Leistungen genutzt werden.
Der Beitrag Pflege: Entlastungsbetrag vom letzten Jahr trotz Fristablauf sichern erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Deutscher Wetterdienst: Juli-Erwärmung erst seit 1988 bis 2005 – und seit 20 Jahren Stillstand – Teil 2
Von Josef Kowatsch, Matthias Baritz,
- Der Juli zeigt erst ab 1988 eine starke Erwärmung, seit 20 Jahren aber wieder Stillstand.
- Von 1943 bis 1987 wurden die Julimonate sogar kälter
- Ganz Deutschland ist im Juli nach einigen Sonnentagen eine Wärmeinsel, nicht nur die Städte.
- CO₂ hat keinen erkennbaren Einfluss auf die Julitemperaturentwicklung in Deutschland, das zeigen die DWD-Tageshöchst- und Nachttiefsttemperaturen, tagsüber wärmer, nachts kälter
- CO₂ ist ein lebensnotwendiges Gas, auf CO₂ ist die Schöpfung aufgebaut
Teil 1 hier
Vorweg: Die Verfasser leugnen nicht die IR-Absorption bestimmter Gase, die man fälschlicherweise Treibhausgase nennt. Im Gegenteil, diese IR-Absorption ist gesichert. Nicht bewiesen ist hingegen, dass sich daraus eine starke Erwärmung der Atmosphäre ergeben soll. Wir wollen durch unseren Vortrag und die Grafiken anhand der DWD-Temperaturreihen zeigen, dass eine Wirkung auf das Temperaturgeschehen der Atmosphäre völlig unbedeutend sein muss.
Erst recht falsch sind damit die Übertreibungen der deutschen Klimanotstandsfront aus Politikern, Medien und bezahlten Panikscheinwissenschaftlern, sowie überzeugten Treibhausgläubigen, deren Erwärmungsorakel eine CO₂ Klimasensitivität weitaus mehr als die vom IPPC verkündeten 2 bis 5 Grad zur Voraussetzung hätte. Und das Schlimme, viele jungen Leute glauben auch noch den Panikmeldungen und haben Angst. Und noch verrückter, viele mit physikalischem Verständnis können der Argumentation dieses Geschäftsmodelles folgen, sie sogar wiedergeben, hinterfragen aber nicht, ob es dafür auch Messbeweise gibt.
Beginnen wir mit den Messungen: Der Deutsche Wetterdienst registriert diesen Juli 2026 nun endgültig mit 19,5 Grad. Mit SSH = 275 deutlich über dem Schnitt. Niederschlag = 43,7 l/m2. Für ein eh schon trockengelegtes und mit Drainagen durchzogenes Deutschland viel zu wenig.
Nach den Julitemperaturaufzeichnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ergeben sich die nun folgenden Grafik der letzten Jahrzehnte. Unser Startpunkt ist 1943, bis heute also 84 Betrachtungsjahre
Abb. 1: Der Juli in Deutschland zeigte ab 1943 erstmals 45 Jahre lang eine Abkühlung. Mit einem kleinen Temperatursprung setzte dann ab 1988 plötzlich die Erwärmung ein, erst seitdem, also seit 1988 wird der Monat deutlich wärmer. Die Erwärmung scheint aber im Jahre 2006/07 bereits einen Stillstand erreicht zu haben. Seitdem flacht die Trendlinie wieder leicht ab.
Ergebnis: Schon diese Grafik der deutschen Temperaturreihen nach Original-DWD-Daten beweist, dass die Behauptung einer starken CO₂-Treibhauserwärmungswirkung falsch ist. CO₂ kann nicht 45 Jahre lang im Juli zuerst abkühlend wirken, dann plötzlich aufgeschreckt durch den Weltklimarat einen Temperatursprung erzeugen und anschließend in 38 Jahren eine so starke Weitererwärmung verursachen.
Und seit 20 Jahren, also ab 2006 wird der Juli wieder leicht kälter, siehe Grafik 1 oben, nur letzte 20 Jahre betrachten. Eine CO₂-Mitwirkung kann allenfalls sehr unbedeutend sein
Ganz anders wie die DWD-Temperaturreihen ist doch der Verlauf der steigenden CO₂-Konzentrationen in der Atmosphäre, insbesondere in den letzten 20 Jahren beschleunigte sich der Anstieg, ganz im Gegensatz zum Temperaturverlauf. Das zeigt uns die nächste Grafik:
Abb. 2: Die CO₂-Konzentrationen nehmen weltweit seit 1958 zu, auch im Zeitraum bis 1987 als die deutschen Temperaturen kälter wurden. Vor allem steigt die CO₂-Zunahme in den letzten 22 Jahren, wo laut DWD, die Julitemperaturen stagnieren.
Der unterschiedliche Verlauf der Juli-Tag/Nachttemperaturen.Das ist ein starker Beweis gegen Treibhausgase als hauptsächlicher Temperaturtreiber
Beachte: Wäre CO₂ der hauptsächliche Temperaturregelknopf, dann müssten die Tag/Nachttemperaturen der Wetterstationen die gleichen Steigungen haben.
Abb. 3: Die obere Grafikreihe in grau sind die Tageshöchsttemperaturen als Monatsschnitt der 536 DWD-Wetterstationen seit 1945 für das jeweilige Jahr aufgetragen. Ganz unten in blau die nächtlichen Tmin. Man schaue sich die letzte Tmin von 2026 an. Sogar kälter als in den letzten beiden Jahren.
Ergebnisse und Auswertungvon 1945 bis 1987: insgesamt kaum Veränderungen. Die obige Tmax Kurve kühlt leicht ab, ebenso die Tagesmittel, der nächtliche Tmin Verlauf zeigt einen Stillstand.
1987/88: bei allen drei Temperaturverläufen erfolgt ein Julitemperatursprung von weniger als einem Grad. (etwa 0,7°C)
Von 1988 bis 2026. Die obere graue Kurve der Tageshöchsttemperaturen steigt sehr stark an, die Julinächte (blaue Kurve) ändern sich nicht.
Die Julinächte (blau) werden seit 2006 sogar kälter. Das zeigt die nächste Grafik:
Abb. 4: Seit 2006, also in den letzten 21 Jahren werden vor allem die Julinächte in Deutschland laut DWD-Tmin Messreihen deutlich kälter.
Die Physik sagt uns: CO₂ kann seit 1988 doch nicht nur tagsüber stark erwärmend wirken und nachts aussetzen oder sogar kühlen. Und dabei wird von „Treibhausexperten“ doch genau das Gegenteil behauptet: Laut Treibhaustheorie des RTL-Experten Christian Häckl sollte CO₂ nachts sogar stärker erwärmend wirken. Theorie hier beschrieben: https://www.wetter.de/cms/klimawandel-darum-erwaermen-sich-naechte-staerker-als-tage-4638142.html
Und nicht nur Häckl: Auch der deutsche Physiknobelpreisträger von 2021, Klaus Hasselmann hat behauptet: Der Treibhauseffekt soll nachts stärker wirken als tagsüber, was ihm und seinem Team angeblich durch Satellitenmessungen bestätigt wurde. „Sogar bestätigt“. So seine Behauptungen. Und damit habe er die CO₂-Fußabdrücke in der Atmosphäre gefunden und als erster bestätigt. Auf diese Weise wird Hasselmann im neuen Buch von Axel Bojanowski in einem ganzen Kapitel ab Seite 142 als Entdecker des nächtlichen CO₂-Signals gelobt: Titel: „Was Sie schon immer übers Klima wissen wollten“. Allerdings erwähnt Bojanowski nirgendwo wieviel wärmer die Nächte laut Hasselmann sein sollen als die Tage.
Es gibt nur einen Nachteil dieser Treibhaustheorien mit angeblichen Nachweisen: die Vorhersagen über die nächtliche stärkere Wirkung des CO₂-Treibhauseffektes sind grottenfalsch, müsste eigentlich krottenfalsch geschrieben werden. Die Realität der DWD-Temperaturen zeigt das Gegenteil. Der DWD mit seinen nächtlichen Temperaturreihen widerlegt diese beiden Vertreter der Treibhauskirche und blamiert Sie aufs höchste.
Die Schere zwischen den Tag/Nachtverläufen öffnet sich, je mehr CO₂ in die Atmosphäre kommt, die Tage werden heißer, die Julinächte werden kälter, das müsste die CO₂-THE Kirche uns erklären.
Umgekehrt argumentiert: Wäre CO₂ wie vom Geschäftsmodell Treibhauserwärmung behautet der Haupttemperaturtreiber oder gar der allein die Temperatur bestimmende Faktor, dann müssten alle 6 Trendlinien in der Grafik 3 denselben Steigungsverlauf haben, bzw. nach Häckl und Hasselmann sich nachts sogar stärker erwärmen. Die Schere müsste sich schließen. Es dürfte auch keinen Temperatursprung geben.
Damit hat der Deutsche Wetterdienst für den Monat Juli anhand seiner Wetterstationen gezeigt: Ein möglicher Treibhauseffekt wirkt allerhöchstens in minimalen homöopathischen Dosen mit und ist in den Temperaturverläufen nicht erkennbar. Das CO₂-Erwärmungssignal fehlt gänzlich.
Wir haben nun mit unseren wissenschaftlichen Grafiken die CO₂-Erwärmungslüge, die CO₂ als hauptsächlichen Temperaturtreiber sieht, restlos widerlegt!!!
Doch die Klimapanikkirche wehrt sich, es geht um viel Geld. Deren Vertreter bis hinein in der Voodoo-Wissenschaft erklären den starken Temperaturanstieg seit 1988 in Mitteleuropa fast nur mit CO₂. U.a. hier und hier und hier und hier vier falsche Beschreibungen.
Nach der Glaubens-Ideologie der Treibhauskirche soll die CO₂-Zunahme in der Luft der fast alleinige Temperaturtreiber sein, geradezu ein Temperaturregler, den man von überall auf der Welt bedienen kann. Und bei uns will das PIK Potsdam – das Zentrum der Voodoo Klimawissenschaft – das Klima wieder in den Griff bekommen.
Abb. 5: Steiler und stetiger CO₂-Anstieg in der Atmosphäre, vor allem seit 1970, siehe reche Grafik. Die starke CO₂-Zunahme der letzten 25 Jahre findet man in den Julitemperaturreihen Deutschlands nicht, siehe Grafik 2 oben. Keine Korrelation der beiden Kurven in den letzten beiden Jahrzehnten.
Wir haben gezeigt: CO₂ ist nicht der globale Temperaturregelknopf, wir müssen uns fragen, was dann? Schließlich sind die Sommer doch wärmer geworden seit 1987. Als Naturschützer und Naturbeobachter brauchen wir dazu eigentlich gar keine DWD-Auswertungen.
Unsere Antwort: Die Zunahme der Sonnenstunden bestimmen hauptsächlich den Temperaturverlauf, und das besonders in den Sommermonaten, und tagsüber. Das haben wir im Teil 1 gezeigt, siehe Grafik 5.
Und weil die Sonnenstunden mit der starken Einwirkung tagsüber hauptsächlich den Verlauf bestimmen sind die Unterschiede zwischen Tag/Nacht leicht erklärbar. Da Deutschland jedoch tagsüber aufgrund der umfangreichen Trockenlegungen auch in der freien Natur immer mehr zur Steppe wird, finden wir noch weitere Unterschiede bei hauptsächlich ländlichen Stationen im Gegensatz zu mehr städtischen Stationen.
Diese ländlichen Wetterstationen sind dann im Sommer und tagsüber, aber nur tagsüber genauso heiß wie die benachbarten in der Stadt. Nachts nicht.
Das zeigen wir im nächsten Teil: Julientwicklung bei ausgesuchten DWD-Wetterstationen, die im Betrachtungszeitraum nicht versetzt wurden. (Bitte selbst mit Abb. 3, dem DWD-Schnitt vergleichen)
DWD-Köln/Bonn, der RTL-Treibhausexperte Häckl hatte doch behauptet, dass der THE nachts stärker wirken würde, hier unsere Nachhilfe anhand der Wetterstation am Flughafen.
Abb. 6: Köln/Bonn, tagsüber gleich erwärmend wie der DWD-Schnitt, nachts sogar leicht kälter werdend.
DWD-Martinroda, ländlich, hoch gelegen in Thüringen bei Oberhof.
Abb. 7: nachts ähnlich wie DWD-Deutschland, also kaum erwärmend, tagsüber stark wärmer werdend, hohe Steigungsformel, die Höhen trocknen im Sommer besonders aus, die Schere Tag/Nacht geht auf.
DWD Dachwig, im ländlichen trockenen Thüringer Becken.
Ein Sonderfall: Wetterstation Nürnberg und Nürnberg/Netzstall bei einem Aussiedlerhof.
Abb. 9. Vergleich der Juli Grafikverläufe Tag/Nacht und Mittelwert der beiden Stationen Nürnberg und dem nur 7 km entfernten bei einem Aussiedlerhof gelegenen Netzstall in freier Natur. Sonderfall deshalb, weil die Wetterstation Netzstall im Jahre 2005 aus einem Vorort von Nürnberg an den vermeintlich kälteren ländlichen Standort versetzt wurde.
Für die Höchsttemperaturen tagsüber hatte die Versetzung an den kälteren Standort ab 2005 keine Auswirkungen. Der trockene ländliche Standort erwärmt sich im Juli tagsüber genauso stark. Es ist kein Knick um 2005 nach unten erkennbar. 2026 waren die Tmax am ländlichen Standort sogar höher als in Nürnberg selbst!!! Anders in der Nacht, ab 2005 ist es am ländlichen Standort Aussiedlerhof grundsätzlich kälter und die nächtliche Juli-Abkühlung setzt sich nachts beim ländlichen Standort verstärkt fort
Merke: Deutschland wird im Sommer aufgrund der Trockenlegungen immer mehr zur Steppe. Die Tageshöchsttemperaturen steigen im Sommer auf dem trocken gelegten Land bei ländlichen Wetterstationen genauso wie in der Stadt. Nur in der Nacht ist die Abkühlung im ländlichen Raum deutlich stärker, bzw. in der Stadt hält sich auch nachts die Wärme.
Zusammenfassung zu den DWD-ReihenDie Kohlendioxidkonzentrationen sind überall auf der Welt seit Messbeginn im Jahre 1958 gleichmäßig deutlich angestiegen und steigen weiter, wobei das Anstiegsintervall in den letzten beiden Jahrzehnten sogar deutlich zunehmend ist.
Die Julitemperaturen Deutschlands sind seit 1958 gleichfalls gestiegen, aber nicht kontinuierlich wie die CO₂-Konzentration, sondern bis 1987 noch gar nicht. Dann durch einen Temperatursprung im Jahre 1987/88 und einer starken Weitererwärmung, aber nur tagsüber. Die Scherenöffnung zwischen Tmax und Tmin geht bei allen deutschen Wetterstationen auseinander, bei den ländlichen Stationen viel stärker.
Die Juli-Höchsttemperatur wurde bereits 2006 gemessen. Momentan verharren wir auf einem oberen Temperaturplateau mit der Tendenz zu einer leichten Abkühlung. Wobei die Julinachttemperaturen laut DWD seit 20 Jahren deutlich fallen. (Grafik 4)
Die DWD-Grafiken beweisen, dass CO₂, wenn überhaupt, nur eine völlig unbedeutende Rolle beim Julitemperaturverlauf spielt, das messtechnisch nicht erkennbar ist. Ein großer Zusammenhang besteht jedoch mit den Sonnenstunden.
Weitere Beweise der Nicht messbaren Wirkung des Treibhauseffektes, die in diesem Artikel nicht näher erklärt wurden, sollen hier nur aufgezählt werden:
- Es gibt keinerlei wissenschaftlichen Versuchsnachweis, der die hohe Wirkung der CO₂-Klimasensitivität von 2 bis 5 Grad anzeigt. Bei dieser geringen von 400 auf 800 ppm Verdopplungskonzentration sind die Messungenauigkeiten im Versuch größer als ein mögliches Nachweisergebnis. Nicht einmal 0,5 Grad Klimasensitivität kann im Versuch nachgewiesen werden.
- Es gibt keinerlei technische Anwendung des seit 1896 behaupteten hohen Treibhauseffektes. Aus diesem Grund hat auch Einstein dieser CO₂-Erwärmungsvermutung nicht zugestimmt. “Albert Einstein said 1917 no to CO₂ radiative warming of the atmosphere” (hier)
- Der ungewollte Großversuch bei der Sprengung von Nordstream-Pipeline hat zu tagelang erhöhten Konzentrationen des 50-mal stärkeren Treibhausgases Methan über der Ostsee geführt. Keine Temperaturerhöhungen infolge einer angeblichen Gegenstrahlung oder sonstwas konnten festgestellt werden. Im Gegenteil, nach der Sprengung der Pipeline wurde die Luft über der Ostsee sogar kälter.
- Gäbe es den hohen CO₂-Erwärmungseffekt, dann wäre die Erde aufgrund des gegenseitigen Hochschaukelns von Temperatur und CO₂-Freisetzung aus den Ozeanen schon längst den Hitzetod gestorben. Unsere Erde wäre eine Sackgasse der Schöpfung gewesen. Dieser Run-away-effekt hat niemals stattgefunden. Allein, dass wir noch leben, beweist die Richtigkeit unserer Aussagen, ermittelt aus den DWD-Messreihen
Klimaschutz durch CO₂-Einsparung, insbesondere durch technische teure Maßnahmen wie CO₂ im Boden versenken sind vollkommen sinnlos, wichtig wäre ein sinnvoller Naturschutz, der die Naturlandschaften Deutschlands mit nassen humusreichen Böden erhält. Vor allem sollte die weitere Landschaftstrockenlegung ausgeglichen werden. z.B. könnte das Regenwasser in den Freiflächen zurückgehalten werden, damit es wieder versickern und durch Verdunsten die Landschaft sommers kühlen kann. Und in unseren überhitzten Städten könnten mehr Grün- und Wasserflächen für ein angenehmeres Klima sorgen, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Als ob die täglich dazukommenden 50 Hektar Versiegelung nicht schon genug wären, werden durch ständige Trockenlegungsmaßnahmen der Land- und Forstwirtschaft in Feld, Wald, Wiesen und Fluren, die alle zu einem gefährlichen Absinken des Grundwasserspiegels beitragen, die Bodentrockenheit in der Tiefe auch bei genügend Juli-Niederschlage vergrößert. In den drei Sommermonaten ist deswegen ganz Deutschland nach einigen Hitzetagen eine großflächige trockene Wärmeinsel. Das haben wir hier zusammen mit Herrn Stefan Kämpfe über die Steigungsformeln nachgewiesen.
Die Klimapanikkirche erklärt den starken Temperaturanstieg in Mitteleuropa fast nur mit CO₂. U.a. hier und hier und hier und hier.
Wenn nicht CO₂ seit 1988 die Julierwärmung tagsüber bewirkt haben kann, wer oder was dann?
In Teil 1 haben wir 6 Gründe zusammengefasst, welche den Juli seit 1987/88 wärmer gemacht haben.
Der natürliche Hauptgrund war die Zunahme der Sonnenstunden und der anthropogene Hauptgrund war die Zunahme der Wärmeinseleffekte bei den Stationen. Zudem weisen wir auf die wärmenden Änderungen bei den Messstationen hin, siehe hier.
Ein möglicher siebter Grund für die Julierwärmung bzw. zur allg. anthropogenen Wetterbeeinflussung seit 1988 soll hier nur zur Information gestellt werden: das Geo-Engineering. Der Schweizer Dipl. Physiker Dr. rer. nat. Philipp Zeller beschäftigt sich schon 30 Jahre mit den Methoden des Geo-Engineerings. In diesem Vortrag (45-Minuten) stellt er einige vor, die alle Anwendung finden und so laufend umgesetzt werden.
Wer sich doppelt so lange damit beschäftigen möchte, derselbe Physiker, Vortrag nur wissenschaftlicher aufgebaut.
Merke: Die Erde steht nicht vor dem Hitzekollaps, Klimakillende Treibhausgase, Kipppunkte und dergleichen Blödsinn sind Erfindungen, um uns zu ängstigen. Es handelt sich um ein durchtriebenes auf Lügen aufgebautes Angst-Geschäftsmodell, das uns ein schlechtes reuiges Sündergewissen eintrichtern will, damit man uns finanziell ausbluten kann. Auch die deutschen Regierungen der letzten beiden Jahrzehnte wollen uns finanziell ausrauben. Deutsche wehrt euch.
Wir müssen als Naturschützer und Demokraten die unnützen teuren Maßnahmen der Regierung zur angeblichen Klimarettung zurückweisen und deutlich Stellung beziehen.
Wir brauchen mehr CO₂ in der Atmosphäre!
Das Leben auf dieser Erde ist auf Kohlenstoff aufgebaut, der Grundbaustein aller Flora und Fauna. CO₂ ist das gasförmige Transportfahrzeug, um den Kohlenstoff überall gleich zu verteilen. Eine positive Eigenschaft hat die CO₂-Zunahme der Atmosphäre. Es ist das notwendige Wachstums- und Düngemittel aller Pflanzen, mehr CO₂ führt zu einem beschleunigten Wachstum, steigert die Hektarerträge und bekämpft somit den Hunger in der Welt. Ohne Kohlendioxid wäre die Erde kahl wie der Mond. Das Leben auf der Erde braucht Wasser, Sauerstoff, ausreichend Kohlendioxid und eine angenehm milde Temperatur
Abb. 10: Das Leben auf der Erde ist auf Kohlenstoff aufgebaut, Kohlenstoff ist das Grundelement aller Flora und Fauna dieses Planeten. Das ist kein Zufall, sondern wissenschaftlich begründbar durch die Vierwertigkeit dieses Atomes und seiner Stellung in der Mitte der Elektronegativitätsreihe. Das ermöglicht erst die Vielfalt an Bindungsmöglichkeiten.
Fazit: Kohlenstoffdioxid ist überhaupt kein Klimakiller und schon gar kein Giftstoff. Macht mit bei der Aktion: „Stoppt die CO₂-Erwärmungslüge“
Matthias Baritz, Naturschützer und Naturwissenschaftler, Josef Kowatsch, Naturbeobachter, Naturschützer und unabhängiger, weil unbezahlter Klimaforscher.
Der Beitrag Deutscher Wetterdienst: Juli-Erwärmung erst seit 1988 bis 2005 – und seit 20 Jahren Stillstand – Teil 2 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
AfD-Politiker Hansel zwingt Berliner Senat zur Wahrheit: Antisemitismus in der queeren Szene offiziell bestätigt
Es gibt politische Affären, die weniger durch das ans Licht Gekommene als durch den Versuch von dessen Verbergung brisant werden. Genau ein solcher Fall erschüttert derzeit den Berliner Senat. Ein vom Land Berlin selbst in Auftrag gegebenes Dossier über den Antisemitismus in Teilen der queeren Szene lag monatelang fertig in den Schubladen der Verwaltung. Öffentlich […]
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Drohnenangriff auf politische Akademie nahe Zirguêz
Iran hat erneut Positionen kurdischer Parteien aus Rojhilat in Südkurdistan mit Kamikaze-Drohnen angegriffen. Wie der Sprecher der Komala der Werktätigen Kurdistans (Komeleya Zehmetkêşên Kurdistanê), Amjad Hossein Panahi, gegenüber der Nachrichtenagentur Roj News erklärte, richtete sich einer der Angriffe gegen die politische Akademie seiner Partei im Gebiet Bangewre bei Zirguêz. Auch das Wohnhaus eines dort tätigen Parteimitglieds sei getroffen worden. Nach Angaben Panahis gab es bei den Angriffen keine Todesopfer oder Verletzten.
Seit Beginn des Krieges zwischen Israel, den USA und Iran im Februar 2026 richtet Teheran einen erheblichen Teil seiner militärischen Angriffe auf Stützpunkte und Flüchtlingslager ostkurdischer Parteien in der Kurdistan-Region des Irak. Nach vorliegenden Angaben wurden seitdem mehr als 960 Raketen- und Drohnenangriffe registriert. Über 30 Menschen kamen dabei ums Leben, rund 160 weitere wurden verletzt.
Auch die Werktätigen-Komala gerät immer wieder ins Visier des iranischen Regimes. Mitte Juli war ihr Basislager in Zirguêz von Raketen getroffen worden. Dabei wurden neun Peschmerga-Kämpfer der Partei getötet.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/neun-komala-peschmerga-bei-iranischem-raketenangriff-in-zirguwez-getotet-52228 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/knk-fordert-un-untersuchung-zu-mutmasslichen-kriegsverbrechen-irans-in-sudkurdistan-52275 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/rojilat-allianz-protest-allein-stoppt-hinrichtungen-nicht-52357
Entwurf zum Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft geht ins Parlamentsplenum
Der Justizausschuss des türkischen Parlaments hat das Rahmengesetz zum Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft nach rund 18-stündigen Beratungen verabschiedet. Der Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Stärkung des nationalen Zusammenhalts und der gesellschaftlichen Integration“ wurde nach der Abstimmung über den zehnten und letzten Artikel insgesamt angenommen.
Die Schlussabstimmung erfolgte nach einer kontroversen Debatte. Die MHP-Abspaltung Iyi-Partei brachte zu mehreren Artikeln Vorbehalte ein und kündigte an, diese auch in den weiteren parlamentarischen Beratungen geltend zu machen.
Bis 11 Uhr haben die Fraktionen Gelegenheit, schriftliche Stellungnahmen und abweichende Voten zum Gesetzentwurf sowie zum Ausschussbericht einzureichen. Nach Abschluss dieses Verfahrens soll das Rahmengesetz voraussichtlich innerhalb der kommenden 48 Stunden auf die Tagesordnung der Großen Nationalversammlung kommen und dort im Plenum beraten werden.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/beratungen-uber-rahmengesetz-fur-friedensprozess-im-justizausschuss-begonnen-52382 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kocyigit-niemand-verliert-durch-den-frieden-52383 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-partei-beantragt-Anderungen-am-entwurf-fur-rahmengesetz-52387
Wirtschaftsweise: Witwenrente soll abgeschafft werden – stattdessen schwedische Rente
Der Wirtschaftsweise Martin Werding hat eine weitreichende Änderung der gesetzlichen Rentenversicherung angestoßen: Die Witwenrente soll nach seiner Vorstellung für künftige Fälle auslaufen und durch ein Rentensplitting ersetzt werden.
Werding gehört seit 2022 dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an und lehrt Sozialpolitik sowie öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum. Sein Vorschlag ist eine persönliche Forderung des Ökonomen und kein Beschluss des gesamten Sachverständigenrates.
Werding hält die Witwenrente nicht mehr für zeitgemäßWerding begründet seinen Vorstoß damit, dass Frauen heute häufiger selbst erwerbstätig seien und eigene Rentenansprüche aufbauen könnten.
Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verwies er zudem auf Ausgaben von fast 50 Milliarden Euro im Jahr, die nach seiner Angabe etwa einem Achtel der Gesamtausgaben der Rentenversicherung entsprechen. Er bezeichnet die Hinterbliebenenleistung als nicht mehr zeitgemäß und sieht das Familienrecht weiter entwickelt als das Sozialrecht.
Als Vorbild nennt der Ökonom Schweden, wo die Witwenrente 1990 für später geschlossene Ehen abgeschafft wurde. Für Deutschland verlangt er ausdrücklich Bestandsschutz und Übergangsfristen. Bereits bewilligte Renten sollen nach diesem Ansatz folglich nicht von heute auf morgen entfallen.
Rentensplitting soll die bisherige Leistung ersetzenNach Werdings Vorstellung sollen Paare die während ihrer gemeinsamen Zeit erworbenen Entgeltpunkte untereinander aufteilen. Der Partner mit den höheren Ansprüchen gibt dabei Punkte an den Partner mit den niedrigeren Ansprüchen ab. Auf diese Weise entstehen stärker angeglichene, eigenständige Rentenansprüche, während ein späterer Anspruch aus der Versicherung des Verstorbenen entfallen würde.
Ein freiwilliges Rentensplitting ist schon nach geltendem Recht möglich. Es kommt unter bestimmten Voraussetzungen für Ehen nach 2001 sowie für ältere Ehen infrage, wenn beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind. Die Entscheidung ist grundsätzlich bindend und schließt anschließend eine Witwenrente aus derselben Ehe aus.
Das vorhandene Modell ist mit Werdings noch grob umrissener Reformidee nicht vollständig gleichzusetzen. Der Ökonom sprach zusätzlich davon, die Leistung zu Lebzeiten beider Partner etwas niedriger anzusetzen, sodass nach dem Tod eines Partners mehr als die Hälfte für den Hinterbliebenen verbleibt. Wie die Berechnung aussehen, welche Jahrgänge erfasst und wie Sorgezeiten behandelt würden, ist bislang nicht ausgearbeitet.
Die Witwenrente wird derzeit nicht abgeschafftDie Forderung fällt in eine laufende Debatte über die Reform der Alterssicherung. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt. Ihr Abschlussbericht zur Alterssicherung enthält jedoch weder die beschlossene Abschaffung der Witwenrente noch die Empfehlung eines verpflichtenden Rentensplittings.
Die Kommission empfiehlt lediglich, zeitnah einen Prüfprozess zu beginnen und unterschiedliche Änderungen der Hinterbliebenenversorgung zu untersuchen. Nach ihrer Einschätzung haben sich gesellschaftliche Lebensformen und Erwerbsbiografien verändert. Zugleich räumt das Gremium ein, dass es die Folgen einer Reform wegen der verfügbaren Zeit nicht eingehend untersuchen konnte.
Die Bundesregierung will die Vorschläge der Kommission zügig bearbeiten, doch bei der Hinterbliebenenversorgung lässt sich nicht einfach ein fertiger Gesetzestext umsetzen. Zuerst müssten konkrete Modelle entwickelt, finanziell berechnet und sozial bewertet werden. Eine Abschaffung der Witwenrente im Jahr 2026 ist daher nicht beschlossen.
So funktioniert die Witwen- und Witwerrente im Jahr 2026Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung besteht ein Anspruch im Regelfall, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bis zum Tod bestanden und mindestens ein Jahr gedauert hat. Der verstorbene Partner muss normalerweise die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen haben. Ausnahmen gelten unter anderem bei einem tödlichen Arbeitsunfall.
Die kleine Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Partner bezogen hat oder hätte, und wird nach neuem Recht höchstens 24 Monate gezahlt. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent. Für bestimmte Ehen nach altem Recht gelten günstigere Vorgaben, darunter ein Satz von 60 Prozent bei der großen Hinterbliebenenrente.
Bei einem Todesfall im Jahr 2026 ist die große Rente ab einem Alter von 46 Jahren und sechs Monaten möglich. Sie kann auch unabhängig von dieser Altersgrenze gezahlt werden, wenn der Hinterbliebene erwerbsgemindert ist oder ein Kind unter 18 Jahren erzieht. Im Sterbevierteljahr gelten besondere Regeln: Für die drei Kalendermonate nach dem Todesmonat wird die Rente des Verstorbenen in voller Höhe gezahlt und eigenes Einkommen nicht angerechnet.
Regelung Stand im August 2026 Kleine Witwen- oder Witwerrente Grundsätzlich 25 Prozent, nach neuem Recht meist auf 24 Monate begrenzt Große Witwen- oder Witwerrente Grundsätzlich 55 Prozent, in bestimmten Altfällen 60 Prozent Altersgrenze bei einem Todesfall 2026 46 Jahre und sechs Monate; Ausnahmen etwa bei Erwerbsminderung oder Kindererziehung Freibetrag für eigenes Einkommen 1.122,53 Euro monatlich seit 1. Juli 2026 Zusatzfreibetrag je berechtigtem Kind 238,11 Euro monatlich seit 1. Juli 2026 Anrechnung oberhalb des Freibetrags Grundsätzlich 40 Prozent des übersteigenden anrechenbaren Einkommens Eigenes Einkommen kann die Auszahlung mindernEigenes Einkommen des Hinterbliebenen bleibt seit dem 1. Juli 2026 bis zu einem monatlichen Freibetrag von 1.122,53 Euro anrechnungsfrei. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Betrag um 238,11 Euro. Von dem danach verbleibenden anrechenbaren Einkommen oberhalb der Grenze werden grundsätzlich 40 Prozent von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
Die Rentenversicherung übernimmt dabei nicht einfach den Betrag, der auf einer Lohn- oder Rentenabrechnung als Netto ausgewiesen wird. Sie ermittelt das anrechenbare Nettoeinkommen nach gesetzlichen Pauschalen. Wie sich dies bei einer eigenen Altersrente auswirken kann, zeigt eine Berechnung zur Witwenrente bei 1.700 Euro eigener Bruttorente.
Warum die Forderung viele Frauen besonders betrifftWerdings Aussage, Frauen könnten heute selbst vorsorgen, beschreibt den Wandel am Arbeitsmarkt nur teilweise. Frauen sind zwar erheblich häufiger erwerbstätig als in früheren Jahrzehnten, arbeiten jedoch öfter in Teilzeit und unterbrechen ihre Beschäftigung häufiger wegen Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger. Dadurch fallen ihre eigenen Rentenanwartschaften häufig niedriger aus.
Nach Daten des Statistischen Bundesamtes zur Alterssicherung lagen die durchschnittlichen Alterseinkünfte von Frauen zuletzt 24,2 Prozent unter denen von Männern.
Diese Lücke ist ein gewichtiges Gegenargument gegen eine pauschale Abschaffung. Solange Erwerbs- und Sorgebiografien ungleich verteilt sind, kann der Wegfall der Hinterbliebenenrente das Armutsrisiko nach einem Todesfall erhöhen.
Die Alterssicherungskommission weist zugleich auf eine Schwäche des bisherigen Systems hin: Der Anspruch unterscheidet kaum danach, ob der hinterbliebene Partner tatsächlich wegen Kindererziehung oder Pflege geringere eigene Ansprüche aufbauen konnte. Eine Reform könnte den Schutz deshalb gezielter an nachweisbare Sorgearbeit oder wirtschaftliche Bedürftigkeit binden. Das wäre jedoch ein anderer Ansatz als ein ersatzloser Wegfall.
Rentensplitting kann Vorteile haben, aber auch hohe Verluste verursachenDas Rentensplitting stärkt den eigenen Rentenanspruch des Partners, der während der Ehe weniger Entgeltpunkte gesammelt hat. Die übertragenen Punkte bleiben auch bei einer erneuten Heirat erhalten, und weiteres Einkommen führt nicht zu einer Kürzung dieser eigenen Rente. Für Menschen mit hohen eigenen Einkünften kann das günstiger sein als eine Witwenrente, die durch die Einkommensanrechnung stark sinkt.
Bei einem großen Unterschied zwischen den Rentenbiografien kann die heutige Hinterbliebenenrente dagegen deutlich mehr Schutz bieten. In einem Beispiel der Deutschen Rentenversicherung erhält eine Frau nach dem Splitting 1.488 Euro eigene Bruttorente. Ohne Splitting käme sie nach dem Tod ihres Mannes auf 2.253 Euro aus eigener Rente und großer Witwenrente, also auf 765 Euro mehr im Monat.
Dieser Betrag ist keine allgemeine Prognose, sondern das Ergebnis einer bestimmten Modellrechnung. Er zeigt dennoch, warum eine Pflichtlösung Gewinner und Verlierer hervorbringen würde. Die Einzelheiten dieses Vergleichs zwischen Rentensplitting und Witwenrente verdeutlichen, wie stark das Resultat von den Rentenkonten beider Partner abhängt.
Bestandsschutz und Übergangsfristen wären unverzichtbarEine Reform würde tief in die Lebensplanung von Ehepaaren eingreifen, die ihre Erwerbsaufteilung über Jahrzehnte unter den geltenden Regeln organisiert haben. Wer wegen der Familie weniger gearbeitet hat, kann fehlende Beitragsjahre kurz vor dem Ruhestand kaum nachholen. Ein Stichtag allein würde deshalb noch nicht alle Härten verhindern.
Neben bereits bewilligten Hinterbliebenenrenten müssten voraussichtlich auch rentennahe Jahrgänge und langjährig verheiratete Paare geschützt werden. Zu klären wären zudem Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Erwerbsminderung, kurze Ehen, Scheidungen sowie Ansprüche aus mehreren Partnerschaften. Ohne solche Festlegungen lässt sich weder das Einsparvolumen noch die Belastung einzelner Gruppen seriös beziffern.
Was Ehepaare jetzt tun solltenFür bestehende und künftige Ansprüche gilt weiterhin das heutige Recht. Niemand muss wegen Werdings Forderung vorsorglich einen Antrag stellen oder auf eine bereits bewilligte Leistung verzichten. Auch eine freiwillige Splittingerklärung sollte nicht aus Sorge vor einer möglichen Reform übereilt abgegeben werden.
Wer die beiden Modelle vergleichen möchte, sollte bei der Deutschen Rentenversicherung eine individuelle Probeberechnung anfordern. Dabei müssen die Entgeltpunkte beider Partner, die Dauer der Ehe, eigene Einkünfte und mögliche Folgen einer Wiederheirat einbezogen werden. Weil die Entscheidung für das freiwillige Rentensplitting grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden kann, ist eine persönliche Beratung besonders wichtig.
Beispiel aus der Praxis: Teilzeit wegen KindererziehungSabine und Thomas sind seit 1998 verheiratet, beide sind Anfang 60. Sabine arbeitete wegen der Erziehung zweier Kinder viele Jahre in Teilzeit und erwartet eine deutlich niedrigere eigene Altersrente als ihr Mann. Unter dem geltenden Recht könnte sie nach seinem Tod neben ihrer eigenen Rente grundsätzlich eine große Witwenrente erhalten, wobei eigenes Einkommen oberhalb des Freibetrags angerechnet würde.
Bei einem verpflichtenden Rentensplitting bekäme Sabine zusätzliche Entgeltpunkte aus der Ehezeit, hätte anschließend aber keinen Anspruch mehr auf Witwenrente. Ob sie dadurch besser oder schlechter stünde, hängt von den während der Ehe erworbenen Punkten beider Partner und vom konkreten Ersatzmodell ab. Genau deshalb wäre eine Vergleichsrechnung nötig, bevor eine bindende Entscheidung getroffen wird.
Fragen und Antworten zur möglichen Abschaffung der Witwenrente Wird die Witwenrente jetzt abgeschafft?Nein. Am 8. August 2026 gibt es weder einen Gesetzentwurf noch einen Kabinetts- oder Bundestagsbeschluss zur Abschaffung der Witwen- und Witwerrente.
Wer hat die Abschaffung gefordert?Die Forderung stammt von Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates Wirtschaft. Sie ist nicht als gemeinsame Forderung aller Ratsmitglieder veröffentlicht worden.
Was hat die Alterssicherungskommission empfohlen?Sie empfiehlt, unterschiedliche Änderungen der Hinterbliebenenversorgung zu untersuchen. Auf ein verpflichtendes Rentensplitting oder einen festen Zeitplan für die Abschaffung hat sie sich nicht festgelegt.
Was würde beim Rentensplitting geschehen?Die während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Entgeltpunkte würden zwischen den Partnern aufgeteilt. Der Partner mit den niedrigeren Ansprüchen bekäme eigene Punkte hinzu, während ein späterer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente entfallen könnte.
Bleiben bewilligte Witwenrenten bestehen?Nach aktueller Rechtslage werden bewilligte Renten weitergezahlt. Werding selbst verlangt für eine mögliche Reform Bestandsschutz und Übergangsfristen, deren Ausgestaltung aber offen ist.
Sollten Ehepaare jetzt freiwillig das Rentensplitting wählen?Nicht ohne individuelle Vergleichsrechnung und Beratung. Das Splitting kann bei hohem eigenen Einkommen oder einer späteren Wiederheirat vorteilhaft sein, kann gegenüber der Witwenrente in anderen Fällen aber zu deutlich niedrigeren Gesamteinkünften führen.
Der Beitrag Wirtschaftsweise: Witwenrente soll abgeschafft werden – stattdessen schwedische Rente erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Wohngeld für Rentner: Auch mit 1500 Euro Rente kann ein Anspruch bestehen
Auch mit einer Rente deutlich oberhalb von 1.500 Euro kann 2026 noch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Eine feste Rentenobergrenze für ganz Deutschland gibt es nicht, weil Haushaltsgröße, Bruttokaltmiete, Mietenstufe und das bereinigte Gesamteinkommen gemeinsam in die Berechnung einfließen.
Bei alleinlebenden Rentnern liegt die grobe Obergrenze ohne besondere Freibeträge je nach Wohnort bei rund 1.610 bis 1.810 Euro Bruttorente im Monat, sofern die berücksichtigungsfähige Miete hoch genug ist.
Mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten kann sogar eine Bruttorente von ungefähr 1.925 bis 2.120 Euro noch einen kleinen Anspruch ermöglichen.
Aber schon eine niedrigere Miete, weitere Einkünfte oder eine andere Haushaltszusammensetzung verändern das Ergebnis.
Warum es beim Wohngeld keine feste Rentengrenze gibtDas Wohngeldgesetz berechnet den Zuschuss nicht allein aus der Rentenhöhe. Nach der gesetzlichen Formel werden die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die anerkannte Miete oder Belastung und das monatliche Gesamteinkommen miteinander verrechnet.
Ein höheres Einkommen kann deshalb bei einer hohen zuschussfähigen Miete noch zu Wohngeld führen, während derselbe Rentenbetrag bei einer niedrigen Miete bereits über der individuellen Grenze liegen kann.
Auch der Wohnort wirkt sich aus, weil jede Gemeinde oder jeder Kreis einer Mietenstufe von I bis VII zugeordnet ist. In teureren Regionen wird ein höherer Mietbetrag anerkannt als in Gebieten mit niedrigerem Mietniveau. Wie sich diese Systematik auf andere Haushalte auswirkt, zeigt der Überblick zu den Wohngeld-Einkommensgrenzen 2026.
So hoch darf die Bruttorente eines Alleinstehenden 2026 ungefähr seinDie folgende Tabelle nennt unverbindliche Höchstwerte für einen alleinlebenden Rentner. Unterstellt werden eine ausreichend hohe Bruttokaltmiete, ausschließlich eine gesetzliche Rente, der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro im Jahr und ein Abzug von zehn Prozent für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Einkommensteuer, Grundrentenzeiten, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit und Unterhaltszahlungen sind nicht eingerechnet.
Mietenstufe Ungefähre maximale Bruttorente pro Monat I rund 1.610 Euro II rund 1.650 Euro III rund 1.690 Euro IV rund 1.720 Euro V rund 1.750 Euro VI rund 1.780 Euro VII rund 1.810 EuroDie Werte sind ungefähr den Bereich, in dem noch mindestens zehn Euro Wohngeld im Monat herauskommen können. Nach § 21 Wohngeldgesetz besteht kein Anspruch, wenn das berechnete Wohngeld unter zehn Euro liegt. Fällt die berücksichtigte Bruttokaltmiete geringer aus als der Höchstbetrag der jeweiligen Mietenstufe, endet der Anspruch schon bei einer niedrigeren Bruttorente.
Bruttorente und Zahlbetrag dürfen nicht verwechselt werdenAusgangspunkt der Einkommensprüfung ist grundsätzlich die Bruttorente einschließlich des steuerfreien Rentenanteils. Die Wohngeldstelle übernimmt daher nicht einfach den Betrag, der nach Abzug der Beiträge auf dem Konto eingeht. Von Renteneinkünften wird regelmäßig der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro im Jahr abgezogen.
Danach können nach § 16 Wohngeldgesetz pauschal jeweils zehn Prozent abgezogen werden, wenn im Bewilligungszeitraum Einkommensteuer, Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Bei gesetzlichen Altersrentnern kommt meist der Zehn-Prozent-Abzug für Kranken- und Pflegeversicherung in Betracht. Wird tatsächlich Einkommensteuer fällig, kann ein weiterer Abzug von zehn Prozent hinzukommen.
Ein Rentner mit 1.700 Euro Bruttorente und Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hat deshalb nicht automatisch ein anrechenbares Einkommen von 1.700 Euro. Nach Abzug von 102 Euro Werbungskosten im Jahr und der Zehn-Prozent-Pauschale verbleiben überschlägig etwa 1.522 Euro monatlich. Ob daraus Wohngeld entsteht, hängt anschließend von Miete, Mietenstufe und Haushalt ab.
Weitere Renten und Einkünfte werden mitgerechnetDie gesetzliche Altersrente ist häufig nicht das einzige Einkommen. Auch Witwen- oder Witwerrenten, Betriebsrenten, private oder ausländische Renten, Arbeitsentgelt, Mieteinnahmen und bestimmte Kapitalerträge können das wohngeldrechtliche Jahreseinkommen erhöhen. Einmalige Einnahmen können ebenfalls einfließen, wenn sie dem Bewilligungszeitraum nach den gesetzlichen Vorgaben zugerechnet werden.
Bei Ehepaaren und zusammenlebenden Partnern betrachtet die Behörde grundsätzlich das Einkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Dafür gelten höhere Mietobergrenzen und eine andere Formel als bei Alleinstehenden, doch es gibt keine getrennte Einkommensgrenze für jede Person. Eine kleine eigene Rente führt daher nicht zu Wohngeld, wenn das gemeinsame bereinigte Einkommen zu hoch ist.
Freibetrag für Grundrentenzeiten kann viel verändernRentner mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten oder vergleichbaren Zeiten können nach § 17a Wohngeldgesetz einen zusätzlichen Freibetrag erhalten. Monatlich bleiben zunächst 100 Euro der gesetzlichen Rente außer Betracht, hinzu kommen 30 Prozent des darüberliegenden Betrags. Der Freibetrag ist auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt.
Da die Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2026 weiterhin 563 Euro beträgt, erreicht der Freibetrag höchstens 281,50 Euro im Monat. Für einen alleinstehenden Rentner kann sich die oben genannte Bruttorentenschwelle dadurch rechnerisch um ungefähr 313 Euro erhöhen. Je nach Mietenstufe liegt die grobe Spanne dann bei etwa 1.925 bis 2.120 Euro Bruttorente.
Ein ausgezahlter Grundrentenzuschlag ist dafür nicht erforderlich. Es genügt, wenn die verlangten Versicherungszeiten nachgewiesen sind, etwa durch eine Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung. Warum dieser Nachweis auch bei 1.300 Euro Rente einen deutlichen Unterschied machen kann, erläutert der Beitrag zum Wohngeld bei 1.300 Euro Rente.
Freibeträge bei Schwerbehinderung, Pflege und UnterhaltFür ein schwerbehindertes Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung von 100 werden nach § 17 Wohngeldgesetz jährlich 1.800 Euro vom Gesamteinkommen abgezogen.
Derselbe Freibetrag gilt bei einem Grad der Behinderung unter 100, wenn zugleich Pflegebedürftigkeit vorliegt und die Person häuslich, teilstationär oder vorübergehend in Kurzzeitpflege versorgt wird. Umgerechnet vermindert sich das anrechenbare Monatseinkommen dadurch um 150 Euro.
Dieser Betrag kann neben dem Freibetrag für Grundrentenzeiten berücksichtigt werden, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind. Auch nachgewiesene Unterhaltsleistungen können das Gesamteinkommen im gesetzlichen Umfang mindern. Gerade nahe an der Einkommensschwelle sollten sämtliche Nachweise eingereicht werden, damit keine Entlastung unberücksichtigt bleibt.
Welche Miete in die Berechnung einfließtBei Mietern zählt grundsätzlich die Bruttokaltmiete, also die Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten. Die tatsächlichen Kosten für Heizung und Warmwasser sowie Haushaltsstrom gehören nicht zu diesem Mietbetrag. Stattdessen sieht das Gesetz pauschale Beträge zur Entlastung bei den Heizkosten und eine Klimakomponente vor.
Für einen Einpersonenhaushalt beträgt die Heizkostenentlastung 2026 monatlich 110,40 Euro, die Klimakomponente liegt bei 19,20 Euro. Der eigentliche Miet-Höchstbetrag reicht bei einer Person von 361 Euro in Mietenstufe I bis 677 Euro in Mietenstufe VII. Die vollständigen Werte nach Haushaltsgröße finden sich in der Übersicht zu den Wohngeld-Höchstbeträgen 2026.
Eine besonders hohe tatsächliche Miete wird deshalb nicht unbegrenzt berücksichtigt. Umgekehrt wird bei einer niedrigen Bruttokaltmiete nicht automatisch der örtliche Höchstbetrag angesetzt. Genau deshalb darf die Tabelle zur Bruttorente nur als günstiger Grenzfall verstanden werden.
Sehr niedrige Rente: Wohngeld oder Grundsicherung im Alter?Eine gesetzlich festgelegte Mindestrente für Wohngeld gibt es nicht. Das Wohngeld soll jedoch Haushalte unterstützen, die ihren Lebensunterhalt im Übrigen grundsätzlich aus eigenen Mitteln bestreiten können. Reichen Rente, sonstige Mittel und ein möglicher Mietzuschuss nicht für den notwendigen Lebensunterhalt, kommt eher Grundsicherung im Alter in Betracht.
Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bezieht und bei wem die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden, ist normalerweise vom Wohngeld ausgeschlossen. Eine Ausnahme ist möglich, wenn Wohngeld den Grundsicherungsbedarf vollständig vermeiden kann. Betroffene sollten deshalb beide Varianten prüfen lassen, statt nur die Rentenhöhe mit einer Tabelle zu vergleichen.
Auch erhebliches Vermögen kann den Anspruch ausschließenEine niedrige Rente allein garantiert noch keinen Wohngeldanspruch. Das Gesetz schließt eine missbräuchliche Inanspruchnahme insbesondere bei erheblichem Vermögen aus. In der Verwaltung werden häufig 60.000 Euro für das erste und weitere 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied als Orientierungswerte genutzt, doch die Behörde muss den Einzelfall betrachten.
Selbst genutztes angemessenes Wohneigentum ist anders zu beurteilen als frei verfügbares Geld- oder Anlagevermögen. Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt, kann unter den Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes einen Lastenzuschuss statt eines Mietzuschusses erhalten. Weitere Einzelheiten enthält der Ratgeber zum Vermögen beim Wohngeld.
Der Antrag sollte noch im laufenden Monat gestellt werdenWohngeld wird nur auf Antrag gezahlt. Der Bewilligungszeitraum beginnt normalerweise am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde eingeht. Wer erst im Folgemonat handelt, verliert daher in vielen Fällen einen möglichen Monatsbetrag.
Zum Antrag gehören insbesondere der aktuelle Rentenbescheid, die Rentenanpassungsmitteilung, Nachweise über weitere Einkünfte, der Mietvertrag und eine Aufstellung der Mietbestandteile. Nachweise über Grundrentenzeiten, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder Unterhaltszahlungen sollten ebenfalls beigefügt werden. Seit der Rentenerhöhung um 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026 sollte nicht mehr mit dem alten Zahlbetrag gerechnet werden.
Der Wohngeldrechner des Bundes liefert eine erste Einschätzung, ersetzt aber keinen Bescheid. Die Behörde bewilligt Wohngeld in der Regel für zwölf Monate und kann den Zeitraum bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen auf bis zu 24 Monate verlängern. Fehlende Unterlagen lassen sich häufig nachreichen, während für den Leistungsbeginn der rechtzeitige Antrag zählt.
Praxisbeispiel: 1.650 Euro Bruttorente reichen noch für WohngeldEine alleinlebende Rentnerin wohnt in einer Gemeinde der Mietenstufe IV und zahlt 520 Euro Bruttokaltmiete. Ihre gesetzliche Bruttorente beträgt 1.650 Euro monatlich, sie führt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab und zahlt keine Einkommensteuer. Weitere Einkünfte und persönliche Freibeträge bestehen nicht.
Nach dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro im Jahr und dem Zehn-Prozent-Abzug verbleibt ein wohngeldrechtliches Monatseinkommen von rund 1.477 Euro. Unter diesen Annahmen ergibt die gesetzliche Formel ungefähr 41 Euro Wohngeld im Monat. Die Rentnerin liegt damit trotz 1.650 Euro Bruttorente noch nicht über ihrer individuellen Grenze.
Häufige Fragen und Antworten zum Wohngeld für Rentner Gibt es 2026 eine feste Rentenobergrenze für Wohngeld?Nein, eine bundesweit einheitliche Obergrenze gibt es nicht. Haushaltsgröße, Bruttokaltmiete, Mietenstufe, bereinigtes Einkommen und persönliche Freibeträge bestimmen gemeinsam, ob noch mindestens zehn Euro Wohngeld entstehen.
Ist eine Bruttorente von 1.600 Euro schon zu hoch?Nein, bei einer alleinlebenden Person kann 2026 auch mit 1.600 Euro Bruttorente ein Anspruch bestehen. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt vor allem von der Miete und dem Wohnort sowie von weiteren Einkünften ab.
Verwendet die Wohngeldstelle die Brutto- oder die Nettorente?Ausgangspunkt ist grundsätzlich die Bruttorente einschließlich des steuerfreien Rentenanteils. Anschließend werden Werbungskosten, pauschale Abzüge nach § 16 Wohngeldgesetz und mögliche Freibeträge berücksichtigt.
Muss ein Grundrentenzuschlag ausgezahlt werden, damit der Freibetrag gilt?Nein, ein tatsächlicher Grundrentenzuschlag ist nicht nötig. Erforderlich sind mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten oder gesetzlich vergleichbaren Zeiten und ein entsprechender Nachweis.
Werden bei einem Rentnerpaar beide Renten angerechnet?Ja, grundsätzlich fließen die bereinigten Einkünfte beider zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ein. Gleichzeitig gelten für zwei Personen höhere Mietbeträge und andere Werte in der Wohngeldformel als für einen Einpersonenhaushalt.
Können Rentner gleichzeitig Grundsicherung im Alter und Wohngeld erhalten?In der Regel nicht, wenn die Unterkunftskosten bereits in der Grundsicherung enthalten sind. Wohngeld kann jedoch vorrangig sein, wenn es den Bezug von Grundsicherung vollständig verhindert.
Der Beitrag Wohngeld für Rentner: Auch mit 1500 Euro Rente kann ein Anspruch bestehen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
1,4 Millionen Beamtenpensionen kosten so viel wie knapp 20 Millionen gesetzliche Rentner
Zugegeben: Die Zahl klingt wie eine Provokation. Rund 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre sollen die öffentlichen Haushalte fast so stark belasten wie rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Falsch ist aber der Vergleich nicht, jedoch erklärungsbedürftig.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gab es am 1. Januar 2025 insgesamt 1.418.800 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Das durchschnittliche Ruhegehalt lag im Januar 2025 bei 3.416 Euro brutto im Monat. Zusätzlich erhielten 382.100 Hinterbliebene Versorgungsleistungen.
Warum der Vergleich auf den ersten Blick so heftig wirktDie gesetzliche Rente ist ein Massensystem. Ende 2024 wurden nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung allein rund 20,7 Millionen Altersrenten nach dem Sozialgesetzbuch VI gezahlt.
Die Rentenausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung lagen 2024 bei 360,14 Milliarden Euro, die Gesamtausgaben bei 402,77 Milliarden Euro.
Bei den Pensionen geht es dagegen um eine viel kleinere Gruppe. Dennoch summieren sich die Ausgaben erheblich, weil Beamtenpensionen anders berechnet werden als gesetzliche Renten. Sie orientieren sich nicht an eingezahlten Beiträgen, sondern an Dienstzeit, ruhegehaltfähigen Bezügen und den beamtenrechtlichen Vorgaben.
Der zugespitzte Satz, 1,4 Millionen Pensionäre kosteten fast so viel wie 20 Millionen Rentner, bezieht sich daher vor allem auf die Belastung der öffentlichen Haushalte. Focus Online stellte Anfang 2026 diese Gegenüberstellung her und verwies dabei auf 134,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt für die Rentenversicherung sowie rund 90 Milliarden Euro für Pensionen im weiteren Sinn.
Die entscheidende Unterscheidung: Rentenausgaben sind nicht gleich BundeszuschussDie gesetzliche Rente wird überwiegend aus Beiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebern finanziert. Der Bund zahlt aber hohe Zuschüsse, weil die Rentenversicherung auch gesamtgesellschaftliche Aufgaben trägt. Dazu gehören unter anderem Leistungen, die nicht vollständig aus Beiträgen finanziert werden.
In der Statistik der Deutschen Rentenversicherung wurden für 2024 Beitragseinnahmen von 305,91 Milliarden Euro ausgewiesen. Der allgemeine Bundeszuschuss lag bei 56,94 Milliarden Euro, zusätzliche Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung bei 30,84 Milliarden Euro und der Bundeszuschuss zur knappschaftlichen Rentenversicherung bei 4,88 Milliarden Euro.
Wer die Pensionen mit den gesamten Rentenausgaben vergleicht, kommt also zu einem anderen Bild als bei einem Vergleich mit Bundesmitteln. Die Rentenversicherung zahlte 2024 mehr als 360 Milliarden Euro an Renten aus. Die Versorgungsausgaben des öffentlichen Dienstes lagen 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei 65,9 Milliarden Euro.
Was Beamten-Pensionen so teuer machtDer wichtigste Unterschied liegt im Aufbau der Systeme. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwerben Rentenansprüche über Beiträge, Entgeltpunkte und Versicherungszeiten. Beamtinnen und Beamte erhalten im Ruhestand eine Versorgung, die aus dem Dienstverhältnis folgt und aus Steuermitteln finanziert wird.
Der Höchstruhegehaltssatz liegt nach langjähriger Dienstzeit bei 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Das bedeutet nicht, dass jeder Pensionär diesen Satz erreicht. Es erklärt aber, warum die durchschnittlichen Ruhegehälter deutlich höher ausfallen können als viele gesetzliche Renten.
Ein weiterer Faktor ist die Struktur des öffentlichen Dienstes. Viele Pensionäre kamen aus qualifizierten Laufbahnen, etwa aus Schuldienst, Justiz, Polizei, Verwaltung oder Hochschulen. Wer lange in höheren Besoldungsgruppen tätig war, erreicht im Ruhestand entsprechend höhere Bezüge.
Warum der Staat die Belastung nicht einfach abschaffen kannPensionsansprüche sind rechtlich stark geschützt. Der Staat kann bestehende Zusagen nicht beliebig kürzen, weil Beamtenversorgung Teil des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses ist. Änderungen sind möglich, aber sie müssen verfassungsrechtliche Grenzen beachten.
Hinzu kommt ein politisches Dilemma. Der Staat braucht Lehrer, Polizisten, Richter, Finanzbeamte und Fachkräfte in vielen Behörden. Werden die Bedingungen zu stark verschlechtert, sinkt die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Bereichen, in denen ohnehin Personal fehlt.
Das bedeutet aber nicht, dass alles unverändert bleiben muss. Diskutiert werden seit Jahren strengere Regeln für neue Verbeamtungen, höhere Eigenvorsorge, eine stärkere Vorfinanzierung künftiger Ansprüche und eine klarere Trennung zwischen hoheitlichen Aufgaben und anderen Tätigkeiten.
Die Zahlen im direkten Vergleich Bereich Einordnung Pensionärinnen und Pensionäre Am 1. Januar 2025 gab es laut Statistischem Bundesamt 1.418.800 Pensionäre des öffentlichen Dienstes; das durchschnittliche Ruhegehalt betrug 3.416 Euro brutto im Monat. Versorgungsausgaben Die Versorgungsausgaben des öffentlichen Dienstes lagen 2024 laut Destatis insgesamt bei 65,9 Milliarden Euro. Gesetzliche Rentenversicherung Die Rentenausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung lagen 2024 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei 360,14 Milliarden Euro. Bundesmittel für die Rentenversicherung 2024 flossen laut Deutscher Rentenversicherung unter anderem 56,94 Milliarden Euro allgemeiner Bundeszuschuss, 30,84 Milliarden Euro zusätzliche Bundeszuschüsse und 4,88 Milliarden Euro für die Knappschaft. Warum die Debatte berechtigt istDie Belastung durch Pensionen wird in den kommenden Jahren ein größeres Haushaltsthema bleiben. Viele Beamte aus geburtenstarken Jahrgängen sind bereits im Ruhestand oder gehen bald in Pension. Gleichzeitig steigen Besoldung und Versorgung mit den allgemeinen Anpassungen im öffentlichen Dienst.
Für Länder und Kommunen ist das besonders spürbar. Viele Beamte arbeiten im Landesdienst, etwa als Lehrkräfte, Polizisten oder Richter. Deshalb treffen steigende Versorgungsausgaben nicht nur den Bund, sondern vor allem die Haushalte der Länder.
Die Debatte über Pensionen ist auch deshalb politisch empfindlich, weil sie schnell als Neiddebatte geführt wird. Seriös wäre aber ein anderer Zugang: Es geht nicht darum, einzelne Pensionäre an den Pranger zu stellen. Es geht darum, wie der Staat künftige Verpflichtungen transparent ausweist und finanziert.
Welche Reformen denkbar wärenEin Ansatz wäre, neue Verbeamtungen stärker zu begrenzen. Verbeamtet würden dann vor allem Beschäftigte in Bereichen, in denen der Staat besondere Befugnisse ausübt, etwa Polizei, Justiz, Finanzverwaltung oder hoheitliche Sicherheitsaufgaben. Für andere Tätigkeiten könnten häufiger normale Arbeitsverträge gelten.
Ein zweiter Ansatz wäre eine konsequentere Vorsorge über Pensionsfonds. Der Staat würde für neue Beamte während der aktiven Dienstzeit Mittel zurücklegen, statt spätere Pensionen fast vollständig aus laufenden Haushalten zu zahlen. Das macht die Kosten sichtbarer und verteilt sie besser über die Zeit.
Ein dritter Ansatz betrifft Transparenz. Haushalte sollten klarer ausweisen, welche heutigen Personalentscheidungen spätere Pensionslasten auslösen. Wer heute viele Beamte einstellt, entscheidet auch über Ausgaben, die erst Jahrzehnte später voll sichtbar werden.
Das eigentliche Problem liegt in der Alterung der GesellschaftSowohl Renten als auch Pensionen leiden unter demselben demografischen Druck. Die Zahl älterer Menschen steigt, während die Zahl der Erwerbstätigen nicht im gleichen Tempo wächst. Dadurch müssen weniger Beitragszahler und Steuerzahler mehr Ruhestandsleistungen finanzieren.
Bei der gesetzlichen Rente wird dieser Druck regelmäßig über Beitragssätze, Bundeszuschüsse, Rentenniveau und Eintrittsalter diskutiert. Bei Pensionen findet die Debatte leiser statt, obwohl sie für die öffentlichen Haushalte sehr teuer werden kann. Genau das macht die zugespitzte Gegenüberstellung politisch so wirksam.
Beispiel aus der PraxisEin Bundesland stellt heute zusätzliche Lehrkräfte als Beamte ein, um den Unterrichtsausfall zu senken. Kurzfristig erscheinen vor allem Besoldung und Beihilfe im Haushalt. Die späteren Pensionen fallen erst in vielen Jahren an, sind dann aber über Jahrzehnte zu zahlen.
Würde dasselbe Land für neue Jahrgänge systematisch Geld in einen Pensionsfonds einzahlen, wäre die Belastung schon heute sichtbarer. Die Politik müsste dann ehrlicher entscheiden, wie viele Verbeamtungen sie sich langfristig leisten kann. Genau an dieser Stelle beginnt eine seriöse Reformdebatte.
Der Beitrag 1,4 Millionen Beamtenpensionen kosten so viel wie knapp 20 Millionen gesetzliche Rentner erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Grundsicherung: Jobcenter muss innerhalb von vier Tagen auszahlen
Wenn das Geld für Lebensmittel, Miete oder Medikamente fehlt, kann eine verzögerte Zahlung des Jobcenters innerhalb kürzester Zeit zur existenziellen Belastung werden. In solchen Notlagen muss die Behörde sehr schnell prüfen, ob sie die Grundsicherung auszahlt, einen Vorschuss leistet oder vorläufig Geld bewilligt.
Häufig ist in diesem Zusammenhang von einer Vier-Tage-Regel die Rede. Diese Aussage darf jedoch nicht als starre gesetzliche Frist für jeden Antrag verstanden werden: Eine allgemeine Vorschrift, nach der jeder Grundsicherungsantrag binnen vier Tagen bewilligt und ausgezahlt sein muss, gibt es nicht.
Die kurze Zeitspanne beschreibt vielmehr den hohen Zeitdruck bei nachgewiesener Mittellosigkeit. Je deutlicher die akute Not belegt ist, desto weniger darf sich das Jobcenter auf die gewöhnliche Bearbeitungsdauer berufen.
Seit Juli 2026 heißt die Leistung GrundsicherungsgeldDas frühere Bürgergeld wurde zum 1. Juli 2026 durch das Grundsicherungsgeld abgelöst. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit können bisherige Formulare und Online-Dienste weiter genutzt werden; bereits erlassene Bescheide bleiben inhaltlich gültig.
An der Bedeutung einer pünktlichen Zahlung ändert die neue Bezeichnung nichts. Die Leistung soll den laufenden Lebensunterhalt sichern und darf deshalb nicht erst dann ankommen, wenn Miete, Stromabschlag oder notwendige Einkäufe bereits nicht mehr bezahlt werden können.
Die Vier-Tage-Aussage gilt nicht für jeden AntragEin vollständig neuer Antrag kann Fragen zu Einkommen, Vermögen, Unterkunftskosten oder zur Zusammensetzung des Haushalts aufwerfen. Das Jobcenter darf diese Angaben prüfen und fehlende Belege anfordern, ohne automatisch nach vier Tagen den gesamten beantragten Betrag überweisen zu müssen.
Anders ist die Lage, wenn die antragstellende Person ihren Lebensunterhalt aktuell nicht mehr bestreiten kann und ein Anspruch zumindest wahrscheinlich erscheint. Dann muss die Behörde die Notlage als Eilsache behandeln und prüfen, welche Zahlung schon vor dem endgültigen Bescheid möglich ist.
Die oft genannte Frist von vier Tagen ist daher eine Orientierung für besonders dringende Einzelfälle, keine allgemeine Bearbeitungsfrist. Wer lediglich den Antrag abgegeben hat, ohne Mittellosigkeit mitzuteilen und zu belegen, kann aus dem Ablauf des vierten Tages allein noch keinen automatischen Zahlungsanspruch ableiten.
Bewilligte Leistungen müssen im Voraus verfügbar seinFür bereits bewilligte laufende Leistungen enthält § 42 Absatz 1 SGB II eine klare Vorgabe: Leistungen sollen monatlich im Voraus erbracht werden. Die Bundesagentur für Arbeit nennt als gewöhnlichen Zeitpunkt den ersten Werktag des Monats.
Das Jobcenter muss den Zahlungslauf so organisieren, dass das Geld rechtzeitig zur Verfügung steht. Die Auszahlungstermine der Grundsicherung für 2026 zeigen, an welchen Tagen die Überweisungen üblicherweise veranlasst werden.
Bleibt eine bewilligte Zahlung aus, geht es nicht mehr um die vollständige Prüfung eines neuen Anspruchs. Betroffene sollten dann sofort klären lassen, ob das Jobcenter die Überweisung veranlasst hat, ob eine Zahlungssperre eingetragen wurde oder ob es sich um eine Verzögerung im Bankverkehr handelt.
Ein Vorschuss ist etwas anderes als die Vier-Tage-RegelIst der Anspruch auf eine Geldleistung dem Grunde nach geklärt, während die genaue Höhe noch Zeit benötigt, kommt ein Vorschuss nach § 42 SGB I in Betracht. Der Antrag kann formlos gestellt werden und sollte die verlangte Zahlung ausdrücklich als Vorschuss bezeichnen.
Auf Antrag muss der Leistungsträger einen Vorschuss zahlen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Über die Höhe entscheidet die Behörde unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Anspruchs und der persönlichen wirtschaftlichen Lage.
Das Gesetz setzt für den Beginn der Vorschusszahlung eine äußerste Grenze von einem Kalendermonat nach Eingang des Vorschussantrags. Diese Monatsgrenze erlaubt es der Behörde aber nicht, eine akute Not sehenden Auges bis zum Fristende fortbestehen zu lassen.
Bei fehlendem Geld für Nahrung, Unterkunft oder notwendige Arzneimittel kann eine deutlich frühere Entscheidung geboten sein. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 42 SGB I stellen zudem klar, dass früher gezahlt werden kann, wenn bereits feststeht, dass die Bearbeitung länger dauern wird.
Auch eine vorläufige Bewilligung kann die Notlage beendenNicht in jedem Fall steht der Anspruch bereits sicher fest. Sind die Voraussetzungen jedoch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfüllt und fehlen nur noch einzelne Angaben, kann das Jobcenter eine vorläufige Entscheidung prüfen.
Eine solche Bewilligung verhindert, dass die Existenzsicherung bis zur letzten Detailprüfung vollständig ausbleibt. Später wird endgültig abgerechnet; ergeben sich Abweichungen, kann es zu einer Nachzahlung oder Rückforderung kommen.
Fehlende Unterlagen sind deshalb nicht automatisch ein Grund, jede Hilfe zu verweigern. Zugleich müssen Antragstellende an der Aufklärung mitwirken und verfügbare Nachweise ohne vermeidbare Verzögerung einreichen.
Was eine akute Mittellosigkeit belegtEine bloße Mitteilung wie „Ich brauche dringend Geld“ reicht häufig nicht aus. Überzeugender ist eine nachvollziehbare Darstellung des aktuellen Kontostands, der vorhandenen Barmittel, der nächsten fälligen Ausgaben und der Folgen einer ausbleibenden Zahlung.
Aktuelle Kontoauszüge können zeigen, dass weder Guthaben noch ein kurzfristig verfügbarer Zahlungseingang vorhanden sind. Ergänzend können eine Mietmahnung, die Ankündigung einer Stromsperre, offene Apothekenkosten oder ein leerer Kühlschrank die Dringlichkeit verdeutlichen.
Das Jobcenter darf dabei nur die Unterlagen verlangen, die es zur Prüfung benötigt. Antragstellende sollten dennoch darauf achten, dass der Eingang jedes Schreibens und jedes Belegs nachweisbar bleibt, etwa durch eine Empfangsbestätigung oder die Übermittlungsbestätigung des Online-Portals.
Welche Fristen tatsächlich geltenDie verschiedenen Zeitangaben im Sozialrecht betreffen unterschiedliche Verfahren. Wer sie verwechselt, riskiert entweder unnötiges Warten oder Erwartungen, die sich rechtlich nicht durchsetzen lassen.
Situation Frist oder rechtliche Bedeutung Akute, belegte Mittellosigkeit Unverzügliche Eilprüfung; vier Tage können als kurze Orientierung im Einzelfall dienen, sind aber keine pauschale Gesetzesfrist. Laufende, bewilligte Grundsicherung Die Leistung soll nach § 42 SGB II monatlich im Voraus erbracht werden und gewöhnlich am ersten Werktag verfügbar sein. Vorschuss nach § 42 SGB I Bei erfüllten Voraussetzungen beginnt die Zahlung auf Antrag spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats; in einer Notlage kann früheres Handeln nötig sein. Untätigkeitsklage wegen eines Antrags Nach § 88 SGG grundsätzlich frühestens nach sechs Monaten, sofern kein ausreichender Grund für die Verzögerung besteht. Untätigkeitsklage wegen eines Widerspruchs Grundsätzlich nach drei Monaten ohne Entscheidung über den Widerspruch. Gerichtlicher Eilantrag Keine feste Entscheidungsfrist; bei glaubhaft gemachter Existenznot kann das Sozialgericht sehr kurzfristig vorläufige Leistungen anordnen. Sechs Monate bis zur Untätigkeitsklage bedeuten keine WartepflichtNach § 88 Sozialgerichtsgesetz ist eine Untätigkeitsklage wegen eines nicht beschiedenen Antrags gewöhnlich erst nach sechs Monaten zulässig. Bei einem unbearbeiteten Widerspruch beträgt die gesetzliche Wartezeit grundsätzlich drei Monate.
Diese Fristen regeln den Zugang zur Untätigkeitsklage, nicht die zulässige Dauer einer existenzbedrohenden Unterversorgung. Wer kein Geld für den notwendigen Lebensunterhalt hat, muss deshalb nicht sechs Monate warten, bevor gerichtliche Hilfe möglich wird.
Auch bei einem Weiterbewilligungsantrag kann früheres Handeln erforderlich sein. Ein Beitrag zu verzögerten Weiterbewilligungsanträgen zeigt, dass Sozialgerichte bei drohender Zahlungslücke einen langen Stillstand nicht hinnehmen müssen.
Wenn das Jobcenter nach vier Tagen noch nicht zahltBetroffene sollten zunächst schriftlich eine sofortige Entscheidung verlangen und die Mittellosigkeit erneut belegen. Ist der Anspruch dem Grunde nach vorhanden, sollte zugleich ein Vorschuss nach § 42 SGB I beantragt werden.
Das Schreiben sollte benennen, welcher Betrag fehlt und welche konkreten Ausgaben nicht mehr gedeckt werden können. Ebenso wichtig sind das Datum des ursprünglichen Antrags, das Aktenzeichen oder die Nummer der Bedarfsgemeinschaft sowie eine kurze Frist für die Rückmeldung.
Eine persönliche Vorsprache kann sinnvoll sein, wenn Lebensmittel oder Medikamente noch am selben Tag benötigt werden. Dabei sollte eine schriftliche Ausfertigung des Antrags abgegeben und der Eingang auf einer Kopie bestätigt werden.
Wer wissen möchte, welche weiteren Schritte bei einer verspäteten Zahlung möglich sind, findet dazu den Ratgeber „Was tun, wenn das Jobcenter zu spät zahlt?“. Telefonische Nachfragen können die Bearbeitung beschleunigen, ersetzen aber keinen nachweisbaren Antrag.
Der Eilantrag beim Sozialgericht sichert schnelle HilfeReagiert das Jobcenter trotz belegter Not nicht oder lehnt es die Zahlung ab, kann ein Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 86b Absatz 2 SGG in Betracht kommen. Das Sozialgericht darf vorläufige Leistungen anordnen, wenn dies zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint.
Für den Erfolg müssen der voraussichtliche Leistungsanspruch und die besondere Eile glaubhaft gemacht werden. Das Gericht benötigt deshalb neben dem Antrag und vorhandenen Bescheiden auch aktuelle Nachweise über Einkommen, Vermögen, Kontostand, Unterkunftskosten und die unmittelbar drohenden Folgen.
Eine feste gerichtliche Vier-Tage-Frist besteht ebenfalls nicht. In einer überzeugend belegten Existenznot können Gerichte jedoch binnen weniger Tage entscheiden und dem Jobcenter im Beschluss eine sehr kurze Zahlungsfrist setzen.
Das Verfahren ist für Leistungsberechtigte grundsätzlich gerichtskostenfrei. Eine ausführliche Erklärung zu Voraussetzungen und Ablauf bietet der Beitrag über das Eilverfahren vor dem Sozialgericht.
Warum das Existenzminimum kein Aufschieben erlaubtDas Bundesverfassungsgericht leitet aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ab. Der Staat muss Hilfebedürftigen die materiellen Voraussetzungen sichern, die für die physische Existenz und ein Mindestmaß gesellschaftlicher Teilhabe unerlässlich sind.
Dieser Schutz wirkt sich auch auf das Verwaltungshandeln aus. Eine Behörde darf ein existenzsicherndes Verfahren nicht so führen, dass ein wahrscheinlich leistungsberechtigter Mensch trotz nachgewiesener Not ohne jede Hilfe bleibt.
Daraus folgt dennoch kein schematischer Anspruch auf eine vollständige Bewilligung nach exakt 96 Stunden. Die erforderliche Reaktionsgeschwindigkeit hängt davon ab, wie dringend die Lage ist, wie gut der Anspruch belegt wurde und welche vorläufige Hilfe den unmittelbaren Bedarf decken kann.
Kurzes Beispiel aus der PraxisEine alleinlebende Arbeitnehmerin beantragt nach dem Ende ihres Krankengeldes Grundsicherung und legt alle verfügbaren Nachweise vor. Vier Tage später hat sie noch keinen Bescheid, ihr Konto weist nur 3,40 Euro auf und am Folgetag werden Miete sowie Stromabschlag fällig.
Sie reicht aktuelle Kontoauszüge ein, erklärt schriftlich ihre Mittellosigkeit und beantragt ausdrücklich einen Vorschuss. Reagiert das Jobcenter trotz der belegten Not nicht kurzfristig, kann sie beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragen; das Gericht kann das Jobcenter dann zu einer vorläufigen Zahlung verpflichten.
Der Beitrag Grundsicherung: Jobcenter muss innerhalb von vier Tagen auszahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Pflegekasse: Zuschuss fürs Wohnumfeld auch bei Umzug und Neubau
Nach § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB XI können die Pflegekassen subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch „im Einzelfall“ die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4.000,00 € je Maßnahme nicht übersteigen (§ 40 Abs. 4 Satz 2 SGB XI).
Zuschuss nicht auf den Umbau der bisherigen Wohnung beschränktNach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 26. April 2001 (Aktenzeichen: B 3 P 24/00 R) beschränkt sich die Regelung des § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB XI nicht darauf, dass nur der behindertengerechte Umbau der von den Pflegebedürftigen bereits bewohnten, normal ausgestatteten Wohnung bezuschusst werden kann.
Denn der Sinn und Zweck der Vorschrift liegt nicht allein in der finanziellen Hilfe zum Verbleib in der vorhandenen Wohnung bzw. in der gewohnten Umgebung.
Die Vorschrift ist vielmehr dahingehend auszulegen, dass es sich um eine Hilfe der sozialen Pflegeversicherung zur Vermeidung von Pflege in einem Pflegeheim handelt.
Die Regelung ist Ausdruck des allgemeinen Vorrangs der häuslichen Pflege vor der stationären Pflege und des Grundsatzes, dass die Leistungen der Pflegeversicherung den Pflegebedürftigen helfen sollen, trotz des Pflegebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können, und dass die Pflegekassen bei der Leistungsgewährung den Wünschen des Berechtigten im Rahmen der Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit nach Möglichkeit entsprechen sollen (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB XI sowie § 33 SGB I).
Was als individuelles Wohnumfeld giltDer Begriff des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen ist daher nicht auf die vorhandene Wohnung (Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Eigenheim) begrenzt, sondern umfasst – in Abgrenzung zum dauerhaften Aufenthalt in einer stationären Einrichtung – jedes Wohnen in einem privaten häuslichen Bereich.
Nichts anderes besagen die Gesetzesmaterialien (vergleiche Bundestagsdrucksache 12/5262 S. 113 ff. zu § 36 Abs. 4 E), auch wenn dort an einer Stelle vom Verbleib des Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung gesprochen wird. Gemeint ist die Erhaltung einer häuslichen Umgebung entweder durch behindertengerechte Ausstattung der vorhandenen Wohnung (so der Regelfall in der Praxis) oder durch Umzug in eine so ausgestattete andere Wohnung.
Deshalb kommt der Zuschuss auch bei einem behindertengerechten Neubau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, der einen Umzug und damit das Verlassen der bisherigen häuslichen Umgebung voraussetzt, in Betracht.
Wann ein zweiter Zuschuss möglich istEs besteht ein Anspruch auf einen zweiten Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wenn sich die Pflegesituation geändert hat. Eine nachträgliche Änderung der Pflegesituation setzt nicht zwingend eine nachträgliche Ausweitung des Pflegebedarfs voraus.
Auch ein Umzug aus einer bereits behindertengerecht gestalteten Wohnung in eine nicht behindertengerecht ausgestattete Wohnung kann eine nachträgliche Änderung der Pflegesituation darstellen und einen Anspruch auf einen zweiten Zuschuss auslösen, wenn der Umzug auf nachvollziehbaren Erwägungen des Pflegebedürftigen beruht.
Der entschiedene Fall: Duschumbau und Treppenlift nach dem UmzugDas Bundessozialgericht (Urteil vom 19. April 2007 – B 3 P 8/06 R) begründete seine Entscheidung damit, dass es sich um eine neue Maßnahme handele, die durch den Umzug erforderlich geworden sei. Der begehrte Zuschuss zum Umbau der Dusche und zum Einbau eines Treppenlifts diene dazu, dem Kläger eine größere Selbstständigkeit in der Wohnung zu verschaffen und seine Pflege zu erleichtern.
Der erneute Zuschussbedarf beruhe auf einer Änderung des Pflegebedarfs und sei nicht erst durch die Krankheit der Ehefrau ausgelöst worden. Dem Kläger sei es nach der Verschlechterung seines Gesundheitszustandes im Sommer 2003 nicht mehr möglich gewesen, die von ihm und seiner Ehefrau bis dahin bewohnte Erdgeschosswohnung über die nach außen führende Treppe und Rampe zu verlassen und zu erreichen.
Bis dahin habe er den Weg über die Treppe und die Rampe noch mit einem Rollator oder mit Stützung durch eine Begleitperson bewältigen können.
Anmerkung vom VerfasserMit wegweisendem Urteil gibt das Sozialgericht Karlsruhe (Az. S 14 P 2053/18) bekannt, dass § 40 Abs. 4 S. 1 SGB XI eine Bezuschussung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in Mietwohnungen auch dann nicht ausschließt, wenn es sich um betreute Wohneinrichtungen beziehungsweise Wohnungen in Alten- oder Behindertenwohnheimen handelt, in denen der Betroffene ein Mindestmaß an Selbständigkeit genießt und die keine Pflegeheime im Sinne des SGB XI sind, soweit die Bereitstellung der Wohnung in diesen Wohneinrichtungen nicht zur sozialrechtlichen Leistungserbringung gehört.
Der pauschale Ausschluss entsprechender Wohnformen widerspricht dem gesetzgeberischen Willen, neue ambulante Wohnformen zu fördern (z. B. § 45e SGB XI, der in Abs. 1 Satz 1 ausdrücklich die Anwendbarkeit von § 40 Absatz 4 auf ambulant betreute Wohngruppen voraussetzt; § 38a SGB XI; zum gesetzgeberischen Ziel der Förderung alternativer Wohnformen insgesamt: BT-Drucksache 18/10707).
QuellenBundessozialgericht, Urteil vom 26. April 2001 – B 3 P 24/00 R
Bundessozialgericht, Urteil vom 19. April 2007 – B 3 P 8/06 R
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.11.2018 – S 14 P 2053/18
Der Beitrag Pflegekasse: Zuschuss fürs Wohnumfeld auch bei Umzug und Neubau erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
„Ich möchte nicht sterben, ohne den Frieden erlebt zu haben“
Als der Weiler Birezayna beim Dorf Temiran (Demirli) in den 1990er Jahren niedergebrannt wurde, musste Ihsan Bayram gemeinsam mit den anderen Bewohner:innen zusehen. Türkische Soldaten hatten die Menschen gezwungen, sich in einer Reihe aufzustellen und die Zerstörung ihrer Häuser mitanzusehen. Mehr als drei Jahrzehnte später lebt der heute 85-Jährige wieder in seinem Dorf. Vieles hat er verloren – Angehörige, Heimat und unzählige Jahre seines Lebens. Geblieben ist ein Wunsch: den Frieden noch zu erleben. „Jeden Tag denke ich an den Frieden und daran, dass diejenigen zurückkehren, die fortgehen mussten“, sagt Bayram. „Ich hoffe, dass mein Atem reicht, um diese Tage noch zu erleben.“
Ein Leben im Schatten von Krieg und Vertreibung
Die Geschichte Ihsan Bayrams steht exemplarisch für das Schicksal vieler Familien in Kurdistan. Fünfzehn Angehörige seiner Großfamilie schlossen sich der PKK an und kamen ums Leben. Vier weitere Familienmitglieder, darunter sein Sohn, befinden sich im Gefängnis. Ein Neffe wurde Opfer eines bis heute unaufgeklärten politischen Mordes.
Auch Bayram selbst verbrachte 15 Monate im Gefängnis. 2008 wurde er nach einer Explosion gemeinsam mit zahlreichen Angehörigen festgenommen. Während er später freikam, wurden sein Sohn Neytullah Bayram und sein Neffe Murat Yıldeniz in demselben Verfahren zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt. Doch die schwersten Erinnerungen reichen weiter zurück.
„Sie brachten mich jeden Tag zurück und holten mich am nächsten Morgen wieder“
Vor den 1990er Jahren, erzählt Bayram, habe seine Familie von der Viehzucht gelebt. Es habe an Wasser gemangelt, nicht aber an Sicherheit. Mit der Eskalation des schmutzigen Krieges in Kurdistan änderte sich das grundlegend. „Sie erklärten uns zu Terroristen. Insgesamt war ich damals etwa siebzig Tage in Haft und wurde gefoltert. Sie brachten mich jeden Tag zurück nach Hause und holten mich am nächsten Morgen wieder ab. Immer wieder. Damit wollten sie uns zwingen, unser Dorf zu verlassen.“ Zu den Folterungen kamen Drohungen und außergerichtliche Tötungen. Mehrfach sei auch er selbst nur knapp dem Tod entkommen. „Sie wollten mich töten. Stattdessen ließen sie mich nach der Folter vor meiner Haustür liegen, bis sie wiederkamen.“
Als das Dorf in Flammen aufging
Schließlich wurde Birezayna zerstört. Bayram erinnert sich noch heute an den Tag, an dem die Bewohner:innen gezwungen wurden, die Zerstörung ihrer Heimat mitanzusehen. „Sie stellten uns alle in einer Reihe auf und verbrannten unsere Häuser vor unseren Augen. Wer sprach, dem drohten sie mit dem Tod. Überall stiegen Rauchsäulen aus den Dörfern auf.“ Im Frühjahr 1994 wurden die Bewohner:innen auf Traktoren verladen und zunächst in umliegende Dörfer, später in die Stadt vertrieben.
Allein in einem zerstörten Dorf
Wenig später kehrte Bayram zurück. Von seinem Dorf war kaum etwas übrig geblieben. Drei Jahre lang lebte er dort allein – ohne Strom, fast ohne Infrastruktur und umgeben von den Ruinen der niedergebrannten Häuser. Später wurde er erneut vertrieben und in das Dorf Seyrek gebracht. Doch auch dort blieb er nicht. „Ich konnte nirgendwo anders leben. Meine Heimat war hier.“ Als Bayram schließlich wieder dauerhaft nach Birezayna zurückkehrte, folgten ihm nach und nach weitere Familien. Das Dorf begann langsam wieder zu leben. Bis heute fehlen jedoch grundlegende Infrastruktur und öffentliche Versorgung. Strom gibt es inzwischen, doch Wasser und Straßen bleiben weiterhin ein Problem.
„Wir verlangen keine Entschuldigung, wir verlangen Frieden“
Trotz aller Erfahrungen verfolgt Bayram den aktuellen Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft mit Hoffnung. „Natürlich habe ich noch Sorgen. Aber wenn auch der Staat seinen Teil dazu beiträgt, können wir wirklich über Frieden sprechen.“ Er sagt, die Menschen in den Dörfern hätten einen hohen Preis bezahlt. „Wir haben unsere Kinder verloren. Wir haben unser Eigentum verloren. Wir wurden aus unserer Heimat vertrieben. Trotzdem sagen wir heute nicht: Entschuldigt euch. Wir sagen: Macht einen Schritt für den Frieden. Es dürfen keine weiteren Menschen sterben.“
„Ich hoffe, dass ich diese Tage noch erlebe“
Mit 85 Jahren richtet sich Bayrams Blick weniger auf die Vergangenheit als auf das, was noch kommen könnte. „Seit Jahrzehnten lebe ich mit der Hoffnung auf Frieden. So viel Blut ist vergossen worden, so viel Leid ist geschehen. Dieser Prozess muss mit Frieden enden.“ Besonders bewegt ihn der Gedanke an diejenigen, die noch fern ihrer Heimat oder in Gefängnissen leben. „Ich träume von dem Tag, an dem die Guerilla zurückkehrt und die Gefangenen freikommen. Jeden Tag frage ich mich: Werde ich diese Zeit noch erleben? Ich hoffe es. Nicht nur die Menschen haben gelitten, auch diese Berge und diese Steine haben gelitten. Jetzt ist es Zeit für Frieden. Beide Seiten müssen ihren Beitrag leisten.“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ein-tausend-kilometer-langer-weg-beginnt-mit-einem-einzigen-schritt-52347 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/beratungen-uber-rahmengesetz-fur-friedensprozess-im-justizausschuss-begonnen-52382 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-rahmengesetz-soll-zur-keimzelle-des-demokratisierungsprozesses-werden-52366
Krankengeld zahlt nicht: Diese Rechte schützen Versicherte vor Geldnot
Endet nach sechs Wochen die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, bildet das Krankengeld für viele Versicherte die einzige Einnahme. Überweist die Krankenkasse nicht, gefährdet das schnell die Zahlung von Miete, Kreditraten und anderen Rechnungen.
Betroffene müssen allerdings nicht unbegrenzt warten. Abhängig vom Grund der Verzögerung können sie einen Vorschuss, eine vorläufige Leistung, gerichtlichen Eilrechtsschutz und später auch Zinsen verlangen.
Zuerst den Grund der Verzögerung klärenDie Krankenkasse zahlt Krankengeld häufig rückwirkend. Zuvor prüft sie insbesondere die Arbeitsunfähigkeit, das Ende der Entgeltfortzahlung, die Mitgliedschaft und die Entgeltdaten des Arbeitgebers.
Häufig fehlen eine Entgeltbescheinigung, eine elektronische AU oder Angaben nach einem Krankenkassenwechsel. Auch eine ungeklärte Zuständigkeit nach einem Arbeitsunfall kann die Zahlung verzögern.
Versicherte sollten sich nicht mit telefonischen Auskünften wie „Der Fall ist noch in Bearbeitung“ zufriedengeben. Sie sollten die Kasse schriftlich fragen, welche Voraussetzung noch ungeklärt ist, welche Unterlage fehlt und wann sie entscheidet. Gleichzeitig sollten sie eine Berechnung des Krankengeldes und einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen.
Liegen die Arbeitsunfähigkeitszeiten, Lohnabrechnungen, der Nachweis über das Ende der Entgeltfortzahlung und die Arbeitgeberbescheinigung bereits vor, sollten Versicherte ausdrücklich darauf hinweisen. Fehlt eine Arbeitgebermeldung, sollten sie zusätzlich den Arbeitgeber schriftlich zur Übermittlung oder Korrektur auffordern.
Kopien der Lohnabrechnungen können der Krankenkasse vorab helfen, ersetzen aber nicht immer die elektronische Entgeltbescheinigung.
Vorschuss, wenn der Anspruch grundsätzlich feststeht§ 42 SGB I schützt Versicherte, wenn ihr Anspruch auf eine Geldleistung dem Grunde nach besteht, die Krankenkasse aber für die Berechnung der Höhe voraussichtlich länger benötigt. In diesem Fall kann die Kasse einen Vorschuss zahlen.
Beantragt der Versicherte ihn ausdrücklich, muss die Kasse einen Vorschuss leisten und spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats mit der Zahlung beginnen.
Diese Regel hilft besonders, wenn beide Seiten den Krankengeldanspruch anerkennen, aber noch über den Tagessatz, einzelne Entgeltbestandteile oder eine Korrekturmeldung des Arbeitgebers streiten.
Bleibt dagegen bereits unklar, ob überhaupt ein Anspruch besteht, greift § 42 SGB I nicht ohne Weiteres.
Betroffene sollten den Antrag schriftlich stellen und als „Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I“ bezeichnen. Eine mögliche Formulierung lautet: „Mein Anspruch auf Krankengeld besteht dem Grunde nach. Lediglich die abschließende Berechnung ist noch offen. Da ich meinen Lebensunterhalt nicht mehr sichern kann, beantrage ich die unverzügliche Zahlung eines angemessenen Vorschusses.“
Die Krankenkasse bestimmt die Höhe nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie darf einen Sicherheitsabschlag berücksichtigen, muss aber auch die existenzielle Lage des Versicherten einbeziehen.
Später rechnet sie den Vorschuss auf das endgültige Krankengeld an. Übersteigt der Vorschuss den tatsächlichen Anspruch, kann die Kasse die Differenz zurückfordern.
Vorläufige Zahlung bei Streit zwischen LeistungsträgernDie vorläufige Leistung nach § 43 SGB I unterscheidet sich vom Vorschuss. Sie kommt infrage, wenn der Leistungsanspruch grundsätzlich besteht, aber mehrere Sozialleistungsträger über ihre Zuständigkeit streiten.
Das kann etwa passieren, wenn Krankenkasse und Berufsgenossenschaft noch klären, ob eine gewöhnliche Erkrankung oder ein Arbeitsunfall vorliegt. Auch ein Streit zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung kann die Zahlung blockieren.
Auf Antrag muss der zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig zahlen und spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats mit der Leistung beginnen. Anschließend können die beteiligten Träger die Zuständigkeit untereinander klären.
Bei einer Ablehnung sofort Widerspruch einlegenLehnt die Krankenkasse den Anspruch durch Bescheid ab oder beendet sie eine laufende Zahlung, sollten Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Fehlen noch Akten oder medizinische Unterlagen, genügt zunächst ein fristwahrender Widerspruch.
Betroffene können schreiben: „Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom … Widerspruch ein. Ich fechte die Ablehnung beziehungsweise Einstellung des Krankengeldes dem Grunde und der Höhe nach an. Ich beantrage vollständige Akteneinsicht und werde den Widerspruch anschließend begründen.“
Eine telefonische Mitteilung ersetzt regelmäßig keinen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Erklärt die Krankenkasse nur am Telefon, dass sie nicht zahlt, sollten Versicherte eine schriftliche und begründete Entscheidung verlangen.
Eilantrag bei einer existenziellen NotlageKann der Versicherte seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, muss er nicht erst ein monatelanges Widerspruchsverfahren abwarten. Nach § 86b Absatz 2 SGG kann er beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragen.
Das Gericht kann die Krankenkasse verpflichten, bis zur endgültigen Klärung vorläufig Krankengeld zu zahlen.
Der Versicherte muss sowohl einen wahrscheinlichen Krankengeldanspruch als auch eine besondere Dringlichkeit glaubhaft machen. Das Gericht prüft, ob die vorhandenen Unterlagen voraussichtlich einen Anspruch belegen und ob weiteres Warten wesentliche Nachteile verursachen würde.
Betroffene sollten dem Antrag deshalb die Arbeitsunfähigkeitsnachweise, den Krankengeldantrag, den Bescheid oder bisherigen Schriftwechsel, Lohnabrechnungen und den Nachweis über das Ende der Entgeltfortzahlung beifügen.
Aktuelle Kontoauszüge, der Mietvertrag, Mahnungen, Stromabschlagsforderungen und eine Übersicht über Einkommen und notwendige Ausgaben können die Eilbedürftigkeit belegen.
Für einen Eilantrag gilt keine sechsmonatige Wartefrist. Diese Frist betrifft die gewöhnliche Untätigkeitsklage, nicht den einstweiligen Rechtsschutz. Bedroht die ausbleibende Zahlung die wirtschaftliche Existenz, können Betroffene das Sozialgericht sofort anrufen.
Der einstweilige Rechtsschutz sichert vor allem gegenwärtige und zukünftige Zahlungen. Rückständiges Krankengeld spricht das Gericht im Eilverfahren meist nur zu, wenn die frühere Nichtzahlung bis heute eine akute Notlage verursacht. Bereits entstandene Schulden genügen dafür nicht immer.
Eilantrag ist ohne Anwalt möglichVersicherte können das Verfahren vor dem Sozialgericht selbst führen. Das Gesetz schreibt keinen Rechtsanwalt vor. Betroffene können den Antrag schriftlich einreichen oder bei der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts zu Protokoll geben.
Für Versicherte und Leistungsempfänger fallen im sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich keine Gerichtskosten an. Wer anwaltliche Unterstützung benötigt und die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Prozesskostenhilfe für das Gerichtsverfahren prüfen lassen.
Im Antrag sollten Versicherte genau angeben, ab welchem Tag und vorläufig bis zu welcher Entscheidung sie Krankengeld verlangen. Außerdem sollten sie schildern, welche Schritte sie bereits gegenüber der Krankenkasse unternommen haben und warum sie nicht länger warten können.
Untätigkeitsklage löst keine akute GeldnotEntscheidet die Krankenkasse ohne ausreichenden Grund nicht über einen Antrag, können Versicherte grundsätzlich nach sechs Monaten Untätigkeitsklage erheben. Bearbeitet die Kasse einen Widerspruch nicht, beträgt die regelmäßige Wartefrist drei Monate.
Die Untätigkeitsklage zwingt die Kasse zu einer Entscheidung, führt aber nicht automatisch zur Auszahlung des Krankengeldes. Bei akuter finanzieller Not hilft deshalb vor allem der Eilantrag. Je nach Situation können beide Verfahren nebeneinander Bedeutung gewinnen.
Vier Prozent Zinsen bei verspäteter AuszahlungZahlt die Krankenkasse Krankengeld verspätet nach, kann zusätzlich ein Zinsanspruch nach § 44 SGB I entstehen. Das Gesetz sieht für Geldleistungen vier Prozent Zinsen pro Jahr vor. Es handelt sich weder um vier Prozent pro Monat noch um einen pauschalen Schadenersatz.
Die Verzinsung beginnt grundsätzlich nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eintritt der Fälligkeit. Sie setzt jedoch frühestens sechs Kalendermonate nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Träger ein.
Fehlt ein förmlicher Antrag, gelten besondere Regeln, die an die Bekanntgabe der Leistungsentscheidung anknüpfen.
Entscheidend bleibt deshalb, wann der Krankenkasse alle notwendigen Angaben und Unterlagen vorlagen. Fehlte über Monate eine erforderliche Arbeitgeberbescheinigung, kann sich der Beginn der Verzinsung verschieben. Hatte die Kasse dagegen alle Unterlagen und zahlte trotzdem nicht, spricht dies für einen Zinsanspruch.
Der Zinsanspruch setzt kein Verschulden der Krankenkasse voraus. Die Verzinsung endet mit dem Kalendermonat vor der tatsächlichen Zahlung. Die Kasse berechnet volle Eurobeträge; das Gesetz setzt jeden Kalendermonat mit 30 Tagen an.
Versicherte sollten die Verzinsung ausdrücklich schriftlich beantragen und einen Zinsbescheid verlangen.
Praxisbeispiel: Maurice aus Konstanz wartet auf sein KrankengeldMaurice aus Konstanz kann nach einer schweren Operation an der Schulter längere Zeit nicht arbeiten. Nach sechs Wochen beendet sein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung. Die Krankenkasse bestätigt den grundsätzlichen Krankengeldanspruch, wartet aber auf eine korrigierte Entgeltmeldung.
Maurice erhält deshalb mehrere Wochen kein Geld.
Er reicht seine Lohnabrechnungen, den Nachweis über das Ende der Entgeltfortzahlung und sämtliche Arbeitsunfähigkeitszeiten ein. Gleichzeitig beantragt er einen Vorschuss nach § 42 SGB I.
Er weist darauf hin, dass die Kasse den Anspruch dem Grunde nach anerkennt und nur noch die endgültige Höhe klären muss.
Als die Kasse weiterhin nicht zahlt und sein Konto fast leer ist, setzt Maurice ihr schriftlich eine letzte kurze Frist. Danach beantragt er beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz.
Er fügt seinem Antrag den Schriftwechsel, aktuelle Kontoauszüge, Angaben zu seinen Mietkosten und die Mahnung seines Energieversorgers bei. Damit belegt er sowohl den wahrscheinlichen Krankengeldanspruch als auch die existenzielle Dringlichkeit.
Nach Abschluss der Berechnung zahlt die Krankenkasse das restliche Krankengeld nach. Da sein vollständiger Antrag bereits seit mehr als sechs Monaten vorlag, verlangt Maurice zusätzlich gesetzliche Zinsen nach § 44 SGB I.
FAQ zum verspäteten Krankengeld Muss die Krankenkasse einen Vorschuss zahlen?Ja, wenn der Krankengeldanspruch dem Grunde nach besteht, nur die genaue Höhe länger ungeklärt bleibt und der Versicherte einen Vorschuss beantragt. Die Kasse muss spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Antragseingang mit der Vorschusszahlung beginnen.
Wann kann ich einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen?Ein Eilantrag kommt infrage, wenn ein Krankengeldanspruch wahrscheinlich ist und weiteres Warten eine akute Notlage verursacht. Betroffene sollten sowohl den Anspruch als auch ihre wirtschaftliche Dringlichkeit umfassend belegen.
Gibt es bei jeder verspäteten Zahlung vier Prozent Zinsen?Nein, nicht sofort. Die Verzinsung beträgt vier Prozent jährlich und beginnt frühestens sechs Kalendermonate nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags. Außerdem bestimmen die Fälligkeit und der tatsächliche Zahlungszeitpunkt den Zinszeitraum.
QuellenverzeichnisBundesministerium der Justiz: § 41 SGB I – Fälligkeit von Sozialleistungen, Gesetze im Internet.
Bundesministerium der Justiz: § 42 SGB I – Vorschüsse, Gesetze im Internet.
Bundesministerium der Justiz: § 43 SGB I – Vorläufige Leistungen, Gesetze im Internet.
Bundesministerium der Justiz: § 44 SGB I – Verzinsung, Gesetze im Internet.
Bundesministerium der Justiz: § 46 SGB V – Entstehen des Krankengeldanspruchs, Gesetze im Internet.
Bundesministerium der Justiz: § 73 SGG – Prozessführung vor dem Sozialgericht, Gesetze im Internet.
Bundesministerium der Justiz: § 86b SGG – Einstweiliger Rechtsschutz, Gesetze im Internet.
Bundesministerium der Justiz: § 88 SGG – Untätigkeitsklage, Gesetze im Internet.
Bundessozialgericht: Urteil vom 3. Juli 2020, B 8 SO 15/19 R – Beginn und Ende der Verzinsung, Entscheidung als PDF.
Der Beitrag Krankengeld zahlt nicht: Diese Rechte schützen Versicherte vor Geldnot erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
KW 32: Die Woche, in der wir mit Sorge und Hoffnung nach Sachsen-Anhalt blickten
Die 32. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 12 neue Texte mit insgesamt 127.811 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz ŚmigielskiLiebe Leser*innen,
in vier Wochen wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Und wenn es schlecht läuft, führt danach eine gesichert rechtsextreme Partei das Bundesland, gebietet über Inlands-Geheimdienst, Polizei und einen massiven Überwachungs- und Kontrollapparat.
Zuvorkommenderweise hat die aktuelle Landesregierung aus CDU, SPD und FDP im März noch schnell das Polizeigesetz verschärft und damit künftigen Machthabern den Einsatz von Palantir-artiger Datenanalyse, Kennzeichenscannern und Videodrohnen erlaubt. Mit diesen Werkzeugen könnte eine AfD-Regierung politische Gegner jagen.
Die AfD will, so ihr Landtagswahlprogramm, neben den Sicherheitsbehörden auch Bürgerwehren aufstellen, um eine Ordnung in ihrem Sinne zu fixieren. Geflüchtete möchte sie in abgelegenen Lagern konzentrieren und dort zur Arbeit verpflichten. Antifaschist*innen will sie zu Terrorist*innen erklären und entsprechend bekämpfen.
Linken, Queeren und Menschen mit Migrationshintergrund stehen in Sachsen-Anhalt womöglich noch schwierigere Zeiten bevor. Umso mehr freut es mich, von Menschen zu lesen, die dort leben und planen, ihre emanzipatorische Arbeit im Zweifelsfall auch unter einer rechtsradikalen Regierung fortzuführen.
Johanna Fischer von Radio Corax, einem erklärten AfD-Feindbild, ist so eine Person. Im Interview hat sie zu meinem Kollegen Timur gesagt: „Die AfD will Projekte wie uns lähmen. Aber das lassen wir nicht zu.“ Das finde ich stark und unterstützenswert.
Und ein bisschen Mut lässt sich auch in den Wahlprogrammen der übrigen Parteien mit Hoffnung auf einen Landtagssitz finden. Dort habe ich nach Ideen gesucht, mit denen die Parteien die Demokratie gegen autoritäre Bestrebungen abhärten wollen. Der große Wurf ist zwar nicht dabei, aber es gibt durchaus gute Ansätze.
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Martin
Freier Radiosender Corax: „Die AfD will uns zermürben. Das lassen wir nicht zu“In Sachsen-Anhalt könnte die AfD die Landtagswahl gewinnen. Dem freien Radio Corax aus Halle will der rechtsextreme Landesverband die Finanzierung streichen. Was macht das mit den meist ehrenamtlichen Radiomacher:innen? Ein Interview über Medien im Visier von Rechtsextremen. Von Timur Vorkul –
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In Europa trifft Palantir auf zunehmenden Widerstand. Wir sprechen mit US-Aktivisten der Kampagne „Purge Palantir“ darüber, warum und wie sie Protest gegen den Konzern in seinem Heimatland organisieren. Von Constanze, Timur Vorkul –
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Resistance against Palantir in Europe is growing. We speak with US activists from „Purge Palantir“ about why and how they organize protests against the corporation in its home country. Von Constanze, Timur Vorkul –
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Gut eineinhalb Jahre nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 bleiben die meisten Syrer:innen vom Internet abgeschnitten. Gleichzeitig werden Fake News und Hetze im digitalen Raum zur ernsthaften Bedrohung für einen friedlichen Übergang. Von Hannah El-Hitami –
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Ab nächstem Jahr erprobt die Europäische Zentralbank den Digitalen Euro in der Praxis. Wirklich damit zahlen darf allerdings nur ein kleiner Kreis von Menschen. Auch werden nicht alle Anwendungsfälle getestet. Von Leonhard Pitz –
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Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen, das eine Vielzahl weiterer Befugnissen einführt. Zahlreiche Expert*innen haben sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Aus ihrer Sicht ist er mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Von Martin Schwarzbeck –
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Seinen Umsatz konnte Palantir im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppeln. Nicht zuletzt ist das lukrativen öffentlichen Verträgen zu verdanken. Zugleich verlagert der Konzern offenbar seine Gewinne in die USA, um in Europa möglichst wenig Steuern zu zahlen, wie eine neue Analyse zeigt. Von Rika Baack –
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Drei Monate nach Beginn des Social-Media-Verbots für unter 16-Jährige hat die australische Regierung die Effekte per Umfrage ermittelt. Demnach haben die meisten jungen Menschen weiterhin ihre Accounts. Andere weichen auf Angebote ohne Altersgrenzen aus. Die Übersicht.
Von Sebastian Meineck –
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Das Digitalministerium will Staat und Verwaltung digitalisieren. Doch Minister Wildberger wiederholt bekannte Fehler im Prestige-Projekt. Das zeigt ein Bericht des Bundesrechnungshofs, den wir veröffentlichen. Noch immer fehlen Standards und ein Projektmanagement-Tool. Von Esther Menhard, Andre Meister –
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Am 6. September könnte die AfD eine absolute Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt erringen. Wir zeigen, wie die übrigen Landes-Parteien die Demokratie vor den Rechtsradikalen schützen wollen. Von Martin Schwarzbeck –
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Aktuell verhandelt die EU über die Details zum Digitalen Euro. Das Projekt ist umkämpft. Jorim Gerrard von Finanzwende erklärt, was europäische Banken gegen die digitale Währung haben und warum sie trotzdem von ihr profitieren werden. Von Leonhard Pitz –
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Lobbyismus zum Digitalen Euro: „Banken fürchten um ihre Profite“
Aktuell verhandelt die EU über die Details zum Digitalen Euro. Das Projekt ist umkämpft. Jorim Gerrard von Finanzwende erklärt, was europäische Banken gegen die digitale Währung haben und warum sie trotzdem von ihr profitieren werden.
Banken waren dem Digitalen Euro gegenüber skeptisch, doch er könnte auch ihnen nützen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Jochen TackWie sollen künftig unsere Geldscheine aussehen? Das interessiert gerade viele Menschen. Mit einer Umfrage zu neuen Banknoten löste die EZB im Juli einen regelrechten Hype aus. Alle können abstimmen: Lieber Storch oder Beethoven, lieber Hoch- oder Querformat, lieber stilisiert oder realistisch?
Bei einer digitalen Währung sind Design-Details naturgemäß weniger greifbar. Für die Gestaltung des Digitalen Euro interessiert sich daher vor allem eine Gruppe: die Banken.
Wie sie den Digitalen Euro geprägt haben, mit welchen Taktiken sie lobbyiert haben und um welche Design-Entscheidungen noch gerungen wird, haben wir Jorim Gerrard von der Bürgerbewegung Finanzwende gefragt. Finanzwende sieht sich als zivilgesellschaftliches Gegengewicht zur Finanzlobby – und hat deren Aktivitäten beim Digitalen Euro mehrfach aufgearbeitet. Jorim Gerrard ist seit 2021 bei Finanzwende und Referent im Bereich Finanzstabilitität. Vorher hat er für die SPD und die Grünen im Bundestag zu Finanzthemen gearbeitet.
netzpolitik.org: Ihr bei Finanzwende habt euch mehrfach intensiv mit dem Lobbyismus beim Digitalen Euro befasst. Kannst du uns mal einen Einblick in das Ausmaß geben? Wie viel wurde denn da lobbyiert?
Jorim Gerrard: Was wir beim Digitalen Euro gesehen haben, ist ein Paradebeispiel für Lobbykampagnen und dafür, was in dieser Hinsicht bei vielen Themen aus dem Bereich der Finanzen schiefläuft. 58 von insgesamt 68 Lobbytreffen der EU-Kommission zum Digitalen Euro fanden mit Finanzlobbyist:innen statt, nur eins mit der Zivilgesellschaft und zwei mit dem Einzelhandel. Das war im Zeitraum Januar 2022 bis Juni 2023, bevor die Kommission ihre Vorschläge für die Verordnung zum Digitalen Euro veröffentlichte. Das spiegelt die Übermacht der Finanzlobby wider. Dabei sind Zivilgesellschaft und Einzelhandel ja eigentlich zwei sehr wichtige Akteure, wenn es darum geht, wie wir in der Zukunft bargeldlos bezahlen.
Bei den Treffen des Abgeordneten Fernando Navarrete (EPP), der Berichterstatter des EU-Parlaments, hatten Vertreter:innen der Finanzbranche 70 von 112 Treffen, also 63 Prozent. Auch hier war die Zivilgesellschaft wieder unterrepräsentiert.
Zusätzlich gab es Unmengen an Positionspapieren der Banken. Sowohl in diesen als auch in Interviews ist auffällig, welche drastischen Töne die Banken zum Digitalen Euro angeschlagen haben. Sie haben den Digitalen Euro von Anfang an bekämpft. Sie haben abenteuerliche Zahlen zu den ökonomischen Effekten des Digitalen Euros verbreitet und immer wieder die gleichen Ängste geschürt: vor dem Niedergang kleiner Geldhäuser und vor Finanzmarktchaos.
netzpolitik.org: Der Digitale Euro soll eine Alternative zu Mastercard, Visa und PayPal sein. Was haben denn dann (europäische) Banken gegen den Digitalen Euro?
Jorim Gerrard: Banken fürchten um ihre Profite. Das betrifft sowohl die Einnahmen aus Zahlungsdiensten als auch die Folgen von Einlageabflüssen. In Deutschland stammen etwa elf Prozent der Bankenerträge aus dem Zahlungsverkehr, also zum Beispiel aus Gebühren bei Kartenzahlungen. Wenn also Zahlungen mit dem Digitalen Euro nicht über sie oder zu viel günstigeren Gebühren abgewickelt würden, dann würden ihnen Einnahmen aus Gebühren entgehen.
Deshalb hat die Bankenlobby den Digitalen Euro jahrelang in düstersten Farben gemalt: Der Digitale Euro würde den Banken Einlagen entziehen, er würde die Branche bis zu 30 Milliarden Euro kosten. Das Problem der Abhängigkeit von US-Zahlungsdienstleistern wurde nicht ausgeblendet, nur zog man daraus einen anderen Schluss: Es brauche keinen vollständigen Digitalen Euro, es reiche eine Schmalspurversion. Es gebe schließlich schon europäische Alternativen.
Jorim Gerrard ist seit 2021 bei Finanzwende und beschäftigt sich dort unter anderem mit Finanzstabilitität. – Alle Rechte vorbehalten: Finanzwendenetzpolitik.org: Der Digitale Euro hat einen langen Weg genommen bis jetzt zum Trilog, den finalen Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Parlament. Welche Rolle haben die Banken mittlerweile?
Jorim Gerrard: Heute sieht man, dass einige der Banken, die sich zunächst am lautesten gegen den Digitalen Euro gewehrt haben, mittlerweile an der Testphase des Digitalen Euros teilnehmen. Das heißt für mich, dass viele der beschriebenen Untergangsszenarien Verhandlungstaktik waren. Wer diese Warnungen ernst gemeint hätte, der würde sich ja wohl nicht als erster für die Testphase bewerben.
Gegen Ausweiskontrollen im Netz.Wir kämpfen für ein offenes Internet. Mit deiner Unterstützung.
Jetzt spendenWir sind in unserer Recherche auf die Lobby-Taktik des Mantras gestoßen: Einfach sehr oft immer wieder eine Position zu wiederholen, hat einen Effekt auf bestimmte Menschen. Das wissen Lobbyforscher:innen schon länger. Diese Mantra-Taktik hat beim Digitalen Euro bis zu einem gewissen Maße funktioniert.
„Die Ausgestaltung ist bisher eher im Sinne der Banken verlaufen“netzpolitik.org: Was haben die Banken bisher erreicht?
Jorim Gerrard: Die Bankenlobby war nicht erfolgreich darin, das Projekt zu stoppen, aber sie war sehr erfolgreich darin, das Design des Digitalen Euro in ihrem Sinne zu beeinflussen und die Einführung zu verschleppen.
Theoretisch gab es am Anfang die Option, dass die Zahlungen mit dem Digitalen Euro gar nicht über die Banken laufen würden. Inzwischen ist klar: Die Zahlungen werden über sie laufen. Das ist auf jeden Fall ein Erfolg für die Banken. Darüber wird heute gar nicht mehr gesprochen, dabei war es kein Naturgesetz, dass es so kommt.
Auch bei anderen Fragen ist die Ausgestaltung bisher eher im Sinne der Banken gelaufen: So sollen Digitale Euros nicht verzinst werden. Auch diese Möglichkeit bestand aber zumindest auf dem Papier und hätte den Banken Konkurrenz gemacht, wäre es so gekommen. Es wird auch Haltelimits beim Digitalen Euro geben, die begrenzen, wie viele Digitale Euros eine Person besitzen darf. Denn die Banken haben wie gesagt Angst davor, dass sonst zu viele Einlagen abfließen.
Einsparung kommt bei Banken annetzpolitik.org: Werden die Banken Geld mit dem Digitalen Euro verdienen – und wenn ja, wie?
Jorim Gerrard: Auf zwei Wegen. Erstens: Der Digitale Euro läuft über eine öffentliche Infrastruktur, sodass Gebühren wegfallen, die heute etwa an Visa und Mastercard gehen. Beim Rat soll diese Einsparung ohne Weitergabepflicht bei den Banken bleiben. Das Parlament hat einen Korrekturmechanismus vorgesehen, der das an den Handel weitergeben soll – bislang aber nur als Kann-Regel. Der Bankenlobby ist es also in den bisherigen Verhandlungspositionen gelungen, dass die Einsparung eines öffentlichen Guts eher bei ihnen als beim Handel ankommt.
Zweitens: Obwohl die Banken gefordert haben, dass der Digitale Euro über sie läuft, haben sie sich früh beschwert, dass ihnen durch die Bereitstellung des Digitalen Euro Kosten entstehen. Dabei war es schon ein Lobbyerfolg für sie, dass sie in das System eingebunden sind. Dass sie ihre Kosten decken wollen, ist grundsätzlich fair, natürlich sollten die Banken nicht mit einem Minus rausgehen. Zusätzlich fordern sie aber auch eine Gewinnmarge obendrauf. Dieser Anspruch findet sich in den Vorschlägen von Kommission und Rat wieder.
netzpolitik.org: Inwiefern wird das noch im Trilog verhandelt?
Jorim Gerrard: Das Gebührenmodell ist sicherlich einer der zentraleren Streitpunkte im Trilog, weil es hier noch unterschiedliche Ausgangspositionen gibt, wie eine Deckelung der Gebühren gestaltet wird. In den ersten Jahren nach der Einführung des Digitalen Euros sollen die Gebühren auf dem Niveau vergleichbarer digitaler Zahlungen gedeckelt werden. Im Trilog wird jetzt noch diskutiert werden, wie genau die Formel der Berechnung dieses Gebührendeckels gestaltet wird.
Im Rat hat sich am Ende der Referenzwert der internationalen Debitkarten durchgesetzt, nicht die Girocard – dafür hatte sich unter anderem die deutsche Bundesregierung wiederholt eingesetzt und damit einem Wunsch der Bankenlobby entsprochen. Je nachdem, was man als Referenzwert nimmt, kommt ein anderes Ergebnis raus, und das wird jetzt wahrscheinlich zwischen Rat und Parlament im Trilog verhandelt. Außerdem geht es um die Frage, wie lange dieser Gebührendeckel gilt, bis die Gebühren lediglich die Kosten und eine bestimmte Profitmarge decken sollen.
Worauf es im Trilog ankommtnetzpolitik.org: Wenn ihr von Finanzwende zwei Wünsche frei hättet: Was muss unbedingt im finalen Gesetzespaket stehen?
Jorim Gerrard: Dass der digitale Euro jetzt kommt und unsere Unabhängigkeit stärkt, ist schon mal ein Erfolg. Insgesamt muss der Digitale Euro für die Menschen einfach, kostenlos und alltagstauglich sein, also ein richtiges öffentliches Gut, das wirklich einen Mehrwert bietet.
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Jetzt abonnierenAls ersten Punkt wünsche ich mir daher alltagstaugliche Haltelimits. Denn die werden darüber entschieden, ob der Digitale Euro nützlich für die Menschen ist. Es besteht aktuell noch die Gefahr, dass diese Limits durch politische Blockade dauerhaft so niedrig bleiben wie die Banken sich das wünschen.
netzpolitik.org: Wie hoch müsste ein Haltelimit sein, dass ihr bei Finanzwende damit zufrieden seid?
Jorim Gerrard: Wie hoch das Haltelimit wird, ist unklar, obwohl immer wieder Zahlen herumgeistern, sowohl sehr niedrige Werte wie 100 oder 500 Euro als auch höhere Referenzwerte wie 3.000 Euro aus Stabilitätsstudien der EZB. Deswegen ist es schwierig, da eine genaue Zahl zu nennen.
Entscheidend ist: Das Haltelimit muss so gewählt werden, dass der digitale Euro im Alltag tatsächlich nutzbar bleibt. Die Europäische Zentralbank, die über die relevanten Daten verfügt, sollte bei der Festlegung neben der Finanzstabilität auch die Nutzbarkeit für die Bürger:innen berücksichtigen.
netzpolitik.org: Und der zweite Wunsch?
Jorim Gerrard: Der zweite Punkt ist das Gebührenmodell. Der Digitale Euro läuft über eine öffentliche Infrastruktur, die Gebühren, die heute an Visa und Mastercard fließen, fallen weg. Und diese Ersparnis muss bei den Händlern ankommen und nicht bei den Banken hängen bleiben. Also der Digitale Euro muss für die Händler so kostengünstig wie möglich werden. Sonst wäre einer der zentralen Vorteile des Digitalen Euros verspielt.
Viele weitere Details sind natürlich auch wichtig. Der Datenschutz muss eingebaut werden. Menschen ohne Bankkonto müssen einfach den Digitalen Euro bekommen. Insgesamt muss er als öffentliches Gut gestaltet werden.
„Das IFG darf auf keinen Fall geschwächt werden“netzpolitik.org: Wir haben vorher über die Übermacht der Finanzlobby gesprochen und dass diese ihre Forderung Mantra-artig wiederholt. Wie kann die Zivilgesellschaft gegenhalten?
Jorim Gerrard: Da kann ich ein konkretes Beispiel nennen: Warum haben wir überhaupt so viele Lobby-Dokumente bekommen als Zivilgesellschaft? Dank des IFG, des Informationsfreiheitsgesetzes! Wir haben über 380 Seiten interne Dokumente bekommen, die zum Teil nicht öffentlich waren und auch teilweise nicht im Lobbyregister vermerkt waren. Also ist die erste zentrale Antwort auf die Frage, dass das IFG, das jetzt gerade per Pseudoreform geschwächt werden soll von der Bundesregierung, auf keinen Fall geschwächt werden darf. Es müsste eher gestärkt werden.
Und Punkt zwei ist, dass wir über diese Themen wie Steuern, Finanzmarktregulierung oder Zahlungsverkehr, die ja oft sehr komplex sind, auch in einfacher Sprache sprechen. Das ist ja auch die Arbeit, die wir bei Finanzwende machen. Gerade bei so etwas wie dem Digitalen Euro sieht man immer noch, dass da ja auch noch sehr viel Unsicherheit, Skepsis, aber auch Fehlinformationen die Debatten beeinflussen.
Ich glaube: Je mehr Menschen über diese Themen reden und je mehr Initiativen es aus der Zivilgesellschaft gibt, desto mehr werden auch die Interessen der Zivilgesellschaft gewahrt. Und dann kommt es eben nicht zu solchen Runden, in denen ich auch mal saß, wo dann einfach nur die Banken reden und die Politikerin oder der Politiker nur die Sichtweise der Banken hört. Und wenn man nur die eine Sichtweise hört, schreibt man vielleicht auch nur diese Sichtweise in das Gesetz. Das sehe ich gar nicht als Böswilligkeit, sondern das ist dann einfach Pragmatismus.
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Schwerbehinderung: Nur jeder Achte nutzt dieses wichtige Recht für Menschen mit Behinderung
Wer wegen einer Behinderung Unterstützung von mehreren Stellen benötigt, soll die Abstimmung nicht selbst übernehmen müssen. Das Teilhabeplanverfahren verpflichtet die beteiligten Rehabilitationsträger, den gesamten Bedarf zu erfassen und ihre Leistungen aufeinander abzustimmen.
In einer im März 2026 veröffentlichten Befragung der Aktion Mensch hatte jedoch nur etwa jeder achte Teilnehmende ein solches Verfahren durchlaufen.
Dabei kann ein Teilhabeplan verhindern, dass medizinische Rehabilitation, berufliche Hilfen und Unterstützung im Alltag unverbunden nebeneinanderstehen. Betroffene dürfen die Erstellung ausdrücklich verlangen und an der Planung mitwirken. Ein Schwerbehindertenausweis oder ein bestimmter Grad der Behinderung sind dafür nicht erforderlich.
Nur 68 von knapp 540 Befragten hatten das Verfahren erlebtFür die Studie zum Teilhabeplanverfahren befragten Aktion Mensch und das Sozialforschungsinstitut Ipsos knapp 540 Mitglieder der „Teilhabe-Community“. Alle Teilnehmenden leben mit einer Beeinträchtigung. Lediglich 68 Personen gaben an, bereits ein Teilhabeplanverfahren durchlaufen zu haben.
Mit zwölf dieser 68 Personen wurden vertiefende Interviews geführt. Viele waren mit dem erreichten Ergebnis insgesamt zufrieden, beschrieben den Weg dorthin aber als bürokratisch und belastend. Neun von zehn Personen mit Verfahrenserfahrung wünschten sich verständlichere Sprache und weniger Verwaltungsaufwand.
Unter den Menschen ohne eigene Erfahrung nannten rund neun von zehn fehlende Informationen und unzureichende Unterstützung als Grund. Nach der Studie finden jüngere, berufstätige oder sozial gut vernetzte Personen eher Zugang zum Verfahren. Wer wenig Erfahrung im Umgang mit Behörden hat, bleibt häufiger außen vor.
Die Ergebnisse stammen aus einem Online-Panel und sind keine amtliche Nutzungsstatistik für alle Menschen mit Behinderung. Die Aussage „nur jeder Achte“ bezieht sich auf die Teilnehmenden dieser Befragung. Sie beschreibt eigene Verfahrenserfahrungen und nicht nur die Bekanntheit des Begriffs.
Wann ein Teilhabeplan erstellt werden mussGrundlage ist § 19 SGB IX. Sind Leistungen aus verschiedenen Leistungsgruppen oder von mehreren Rehabilitationsträgern erforderlich, muss der leistende Träger einen Teilhabeplan erstellen. Darin werden die voraussichtlich notwendigen Hilfen nach Ziel, Art und Umfang so zusammengeführt, dass sie möglichst ohne Lücken ineinandergreifen.
Zu den Leistungsgruppen nach § 5 SGB IX gehören die medizinische Rehabilitation, Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen, Hilfen zur Teilhabe an Bildung sowie Leistungen zur sozialen Teilhabe. Mehrere Gruppen können auch bei nur einem Träger zusammentreffen. Benötigt eine versicherte Person von der Rentenversicherung eine medizinische Reha und anschließend berufliche Unterstützung, kann das bereits eine Teilhabeplanung auslösen.
Auch wenn nur eine Leistungsgruppe und ein Träger betroffen sind, kann ein Teilhabeplan verlangt werden. Nach § 19 Absatz 2 Satz 3 SGB IX gelten die Vorgaben zum Inhalt entsprechend, wenn Leistungsberechtigte die Erstellung wünschen. Voraussetzung bleibt, dass Reha- oder Teilhabeleistungen Gegenstand des Verfahrens sind.
Ausgangslage Folge für die Teilhabeplanung Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger sind voraussichtlich erforderlich Der leistende Träger muss den Bedarf koordinieren und einen Teilhabeplan erstellen. Ein Träger soll Leistungen aus verschiedenen Leistungsgruppen erbringen Auch dann ist ein Teilhabeplan gesetzlich vorgesehen. Nur eine Leistungsgruppe und ein Träger kommen in Betracht Wünscht die leistungsberechtigte Person einen Plan, gelten die Inhaltsvorgaben des § 19 Absatz 2 SGB IX entsprechend. Es läuft ausschließlich ein Verfahren zur Feststellung des GdB Dadurch beginnt kein Teilhabeplanverfahren, weil die GdB-Feststellung keine Reha- oder Teilhabeleistung ist. Der Bedarf soll gemeinsam besprochen werden Zusätzlich zum schriftlichen Plan kann eine Teilhabeplankonferenz vorgeschlagen werden.Wichtig ist die Trennung zwischen Statusfeststellung und konkretem Leistungsantrag. Das Versorgungsamt stellt mit dem GdB fest, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinflussen. Für Reha- und Teilhabeleistungen gelten dagegen eigene Voraussetzungen und Antragswege.
Ein Antrag auf Feststellung oder Erhöhung des GdB löst deshalb nicht automatisch eine Teilhabeplanung aus. Wer konkrete Hilfen benötigt, sollte diese ausdrücklich beim in Betracht kommenden Rehabilitationsträger beantragen. Mehr zum Unterschied zwischen Status und Nachteilsausgleichen erklärt unser Ratgeber zur Schwerbehinderung und ihren Rechten.
Was der Teilhabeplan festhalten mussDer Plan soll nicht nur auflisten, welche Behörden beteiligt sind. Er dokumentiert unter anderem den Antragseingang, die geklärte Zuständigkeit, die Bedarfsermittlung sowie erreichbare und überprüfbare Teilhabeziele. Außerdem muss er erkennen lassen, wie das Wunsch- und Wahlrecht der betroffenen Person berücksichtigt wurde.
Festzuhalten ist auch, wer welche Hilfe erbringt und wie die Leistungen zeitlich aufeinander folgen. So lässt sich beispielsweise vermeiden, dass eine medizinische Reha endet, bevor die berufliche Unterstützung beginnt. Verändert sich der Bedarf, muss der Plan im weiteren Verlauf angepasst werden.
Wer Leistungen selbst organisieren möchte, kann dabei das Persönliche Budget ansprechen. § 19 SGB IX verlangt ausdrücklich, dass diese Leistungsform bei der Prüfung des Wunsch- und Wahlrechts berücksichtigt wird.
Über die Ansprüche entscheiden die zuständigen Träger nach ihren jeweiligen Leistungsgesetzen durch Bescheid. Der Plan bereitet diese Entscheidungen vor und verbindet die festgestellten Bedarfe. Er ersetzt daher weder den Leistungsantrag noch die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen.
Wer die Behörden koordinieren muss und welche Fristen geltenVerantwortlich ist in der Regel der sogenannte leistende Rehabilitationsträger. Dazu können je nach beantragter Hilfe Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Renten- und Unfallversicherung, Träger der Eingliederungshilfe sowie die öffentliche Jugendhilfe gehören. Das Jobcenter wird einbezogen, wenn bei Antragstellung Leistungen nach dem SGB II beantragt sind oder bereits erbracht werden.
Nach § 14 SGB IX prüft die zuerst angeschriebene Stelle innerhalb von zwei Wochen, ob sie zuständig ist. Hält sie sich insgesamt für unzuständig, muss sie den Antrag unverzüglich weiterleiten und die antragstellende Person darüber informieren. Wird der Antrag nicht weitergeleitet, wird die zuerst angegangene Stelle grundsätzlich zum leistenden Rehabilitationsträger.
Dieser Träger darf Betroffene nicht einfach auffordern, die weiteren Behörden selbst zu koordinieren. Nach § 15 SGB IX muss er andere Rehabilitationsträger beteiligen oder Teile des Antrags weitergeben. Unter bestimmten Voraussetzungen können die beteiligten Stellen ihre Leistungen anschließend getrennt bewilligen, die Bedarfsfeststellung muss dennoch abgestimmt werden.
Wird der Antrag nicht weitergeleitet und ist kein Gutachten nötig, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entschieden werden. Wird ein Gutachten benötigt, gilt regelmäßig eine Frist von zwei Wochen nach dessen Eingang. Diese Entscheidungsfristen dürfen nicht mit der zweiwöchigen Prüfung der Zuständigkeit verwechselt werden.
Sind weitere Rehabilitationsträger nach § 15 SGB IX beteiligt, beträgt die Entscheidungsfrist grundsätzlich sechs Wochen nach Antragseingang. Wird eine Teilhabeplankonferenz durchgeführt, beträgt sie zwei Monate. Der leistende Träger muss über die Beteiligung anderer Stellen, die Zuständigkeiten und die geltenden Fristen informieren.
So fordern Betroffene den Teilhabeplan einSind die gesetzlichen Voraussetzungen erkennbar, muss der leistende Träger die Teilhabeplanung von sich aus einleiten. Betroffene müssen den Fachbegriff daher nicht kennen und keinen besonderen Vordruck ausfüllen. In der Praxis ist es dennoch sinnvoll, den Wunsch schriftlich bei dem Träger zu äußern, bei dem die Reha- oder Teilhabeleistung beantragt wurde.
In dem Schreiben sollten die benötigten Hilfen und bereits beteiligte Behörden konkret benannt werden. Hilfreich ist außerdem eine kurze Beschreibung der beeinträchtigten Lebensbereiche und der angestrebten Teilhabeziele. Der Wunsch nach einem Teilhabeplan ergänzt die Leistungsanträge und verlangt deren koordinierte Bearbeitung.
Ein geeigneter Text kann so lauten:
„Hiermit wünsche ich gemäß § 19 Absatz 2 Satz 3 SGB IX die Erstellung eines Teilhabeplans. Bitte erfassen Sie meinen gesamten Rehabilitations- und Teilhabebedarf, beteiligen Sie die in Betracht kommenden Träger und stimmen Sie die Feststellungen mit mir ab. Bitte teilen Sie mir mit, wer das Verfahren als leistender Rehabilitationsträger führt, und übersenden Sie mir eine Kopie des Teilhabeplans.“
Das Schreiben sollte nachweisbar übermittelt werden, etwa per Einwurf-Einschreiben, Fax mit Sendebericht oder über ein Online-Postfach mit Eingangsbestätigung. Medizinische Befunde können hilfreich sein, sollten aber nicht die einzige Grundlage bilden. Ebenso wichtig ist die konkrete Beschreibung, welche Tätigkeiten nicht oder nur mit Unterstützung möglich sind.
Wann eine Teilhabeplankonferenz sinnvoll istDer schriftliche Teilhabeplan ist das Ergebnis der koordinierten Planung. Eine Teilhabeplankonferenz ist dagegen ein gemeinsames Gespräch über den Rehabilitationsbedarf. Sie kann besonders bei unübersichtlichen oder strittigen Fällen helfen und benötigt die Zustimmung der leistungsberechtigten Person.
Betroffene dürfen eine Konferenz nach § 20 SGB IX vorschlagen. Davon darf abgewichen werden, wenn eine notwendige datenschutzrechtliche Einwilligung nicht erteilt wurde. Eine Ablehnung ist außerdem möglich, wenn unter den beteiligten Leistungsträgern Einvernehmen besteht, dass sich der Sachverhalt schriftlich klären lässt oder der Aufwand außer Verhältnis zur beantragten Leistung steht.
Vor einer Ablehnung müssen die Gründe mitgeteilt und die betroffene Person angehört werden. Geht es um Leistungen für Mütter oder Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder, darf von ihrem Vorschlag nicht abgewichen werden. Zur Konferenz können auf Wunsch Bevollmächtigte, Beistände und andere Vertrauenspersonen mitgebracht werden.
Plan einsehen, Fehler berichtigen und Bescheide prüfenLeistungsberechtigte können Einsicht in den Teilhabeplan oder eine Kopie verlangen. Sie sollten prüfen, ob alle Bedarfe, Wünsche, Ziele und Zuständigkeiten vollständig aufgenommen wurden. Fehlen Angaben oder hat sich die Situation verändert, kann eine schriftliche Ergänzung oder Anpassung verlangt werden.
Ist der Träger der Eingliederungshilfe für das Teilhabeplanverfahren verantwortlich, gelten nach § 21 SGB IX die Vorschriften des Gesamtplanverfahrens ergänzend. Das Gesamtplanverfahren wird dann Bestandteil des Teilhabeplanverfahrens. Mehr dazu erklärt unser Beitrag über Gesamtpläne in der Eingliederungshilfe.
Lehnt ein Träger die gewünschte Planung ab, sollte eine schriftliche Begründung verlangt werden. Betroffene können auf § 19 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 SGB IX verweisen und erklären, welche Hilfen aufeinander abgestimmt werden müssen. Unterstützung bietet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, die bereits vor der Beantragung konkreter Leistungen genutzt werden kann.
Entscheidet eine Behörde ohne einen notwendigen Teilhabeplan, bleibt der Bescheid wirksam. Die fehlende Planung kann in einem Widerspruch dennoch wichtig sein, weil der Plan die Bedarfsfeststellung und die spätere Entscheidung vorbereiten soll. Darauf weist auch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation hin.
Ein fehlender Plan führt nicht automatisch zur Bewilligung der beantragten Hilfen. Er kann aber darauf hindeuten, dass Bedarfe unvollständig ermittelt oder berechtigte Wünsche übergangen wurden. Im Widerspruch sollte deshalb konkret beschrieben werden, welche Hilfe oder notwendige Abstimmung fehlt.
Liegt bereits ein ablehnender oder unvollständiger Bescheid vor, muss die dort genannte Widerspruchsfrist eingehalten werden. Die nachträgliche Forderung nach einer Teilhabeplanung hält diese Frist nicht an. Im Zweifel sollte fristgerecht Widerspruch eingelegt und die Begründung anschließend ergänzt werden.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Nur jeder Achte nutzt dieses wichtige Recht für Menschen mit Behinderung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Grundsicherung: Ab dem 20. kauft Renate keine Lebensmittel mehr
Ab dem 20. eines Monats geht Renate Krause nicht mehr in den Supermarkt. Dann lebt die 72-Jährige von ihren Vorräten und isst Nudeln mit „Tomatenmatsch“, wie sie es selbst nennt.
Seit ungefähr einem Jahrzehnt ist Renate nach einem Porträt der Wochenzeitung der Freitag auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen. Heute bezieht sie Grundsicherung im Alter.
Ihre Geschichte erzählt nicht nur von einem knappen Einkaufskorb. Sie macht sichtbar, wie sich ein staatlich berechnetes Existenzminimum anfühlt, wenn Lebensmittel, Strom, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe jeden Monat miteinander konkurrieren.
Fünf Euro für das Gemüse einer ganzen WocheRenate hat Wege gefunden, mit ihrer Armut umzugehen. Bei einer befreundeten Händlerin auf dem Wochenmarkt kauft sie einmal in der Woche Gemüse und zahlt dafür stets fünf Euro – unabhängig davon, wie viel sie bekommt.
Anschließend kocht sie, konserviert Lebensmittel und friert Vorräte ein. Dass sie einen Kühlschrank besitzt und Essen lagern kann, bezeichnet sie selbst als Privileg.
Der Begriff irritiert. Ein Kühlschrank, etwas Stauraum und Lebensmittel für die letzten Tage eines Monats gelten für die meisten Menschen als selbstverständlich.
Bei Renate sichern sie den Zeitraum, in dem kein Geld mehr für neue Einkäufe vorhanden ist. Nach dem 20. muss reichen, was noch da ist.
563 Euro für Lebensmittel, Strom und den übrigen AlltagFür alleinlebende Erwachsene beträgt der Regelbedarf in der Sozialhilfe 2026 weiterhin 563 Euro im Monat. Gegenüber den Jahren 2024 und 2025 wurde der Betrag nicht erhöht, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt.
Diese 563 Euro sind kein reines Lebensmittelbudget. Daraus müssen zahlreiche Ausgaben des täglichen Lebens bestritten werden.
Umgerechnet stehen rund 18,50 Euro pro Kalendertag zur Verfügung. Davon müssen jedoch nicht nur Mahlzeiten, sondern auch Strom, Fahrten, Kleidung, Kommunikation und persönliche Bedürfnisse bezahlt werden.
Die tatsächliche Leistung des Sozialamtes kann nicht einfach mit 563 Euro beziffert werden. Das Amt stellt dem anerkannten Bedarf die anrechenbare Rente und weitere Einkünfte gegenüber und gleicht die verbleibende Lücke aus.
Die rechtlichen Bausteine der Grundsicherung im Alter 2026 ergeben deshalb je nach Einkommen, Wohnkosten und Haushaltsform unterschiedliche Auszahlungsbeträge. Der Regelbedarf beschreibt lediglich den pauschalierten Teil für den gewöhnlichen Lebensunterhalt.
Im Alltag verschwindet das Geld nicht gleichmäßig. Strom, Telefon und andere feste Ausgaben werden zu bestimmten Terminen abgebucht, während kaputte Schuhe, Medikamente oder ein defektes Haushaltsgerät ungeplant hinzukommen können.
Haushalte mit Ersparnissen können solche Belastungen auffangen. Menschen in der Grundsicherung bleibt häufig nur, eine andere Ausgabe zu verschieben.
Lebensmittel werden dadurch zum beweglichen Teil des Budgets. Eine feste Rechnung lässt sich kurzfristig kaum beeinflussen, der Inhalt des Einkaufskorbs dagegen schon.
Renates Haushaltsbuch misst ihre eigene TeuerungRenate führt Aufzeichnungen über ihre Ausgaben. Bei Mehl, Naturjoghurt und Orangentee stellte sie seit Ende 2023 nach eigener Berechnung eine Preissteigerung von 38 Prozent fest.
Diese Zahl ist keine amtliche Inflationsrate. Sie beschreibt einen kleinen persönlichen Warenkorb und damit eine Erfahrung, die in allgemeinen Durchschnittswerten nur eingeschränkt sichtbar wird.
Bei niedrigen Einkommen beanspruchen lebensnotwendige Ausgaben häufig einen großen Teil des verfügbaren Geldes. Werden Lebensmittel oder Energie teurer, können Betroffene deshalb nur begrenzt auf andere Produkte ausweichen.
Die Folgen zeigen sich nicht unbedingt in einem vollständig leeren Kühlschrank. Sie zeigen sich in kleineren Portionen, weniger Auswahl, schlechterer Qualität und immer gleichen Gerichten.
Mehr als 40 Jahre Arbeit und trotzdem GrundsicherungRenates Biografie widerspricht dem verbreiteten Bild, nur Menschen ohne lange Erwerbstätigkeit seien im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen. Sie absolvierte eine Ausbildung zur Buchhalterin, arbeitete zeitweise als Lehrerin und zog mehrere Kinder groß.
Später führte sie von zu Hause aus einen Naturwarenladen. Als Schaustellerin reiste sie durch Deutschland und verkaufte selbstgenähte Kleidung auf historischen Märkten.
Während ihrer Selbstständigkeit war sie nach ihrer Darstellung nicht durchgehend in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das Einkommen reichte zum Leben und floss auch in die Ausbildung ihrer Kinder, sorgte aber nicht für eine ausreichende Alterssicherung.
Eine Augenerkrankung beendete schließlich ihre bisherige Erwerbstätigkeit. Im Freitag-Porträt wird dieser Einschnitt auf das Jahr 2015 datiert.
Da Renate damals noch nicht die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben kann, bleibt offen, welche Sozialleistung sie zu Beginn genau erhielt. Heute fällt sie aufgrund ihres Alters unter die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII.
Ihre Biografie steht für ein bekanntes Muster: Altersarmut beginnt nicht erst mit dem Rentenbescheid. Niedrige Löhne, Sorgearbeit, Selbstständigkeit, Krankheit und fehlende Versicherungszeiten können Jahrzehnte später das verfügbare Einkommen prägen.
Unterbrochene Erwerbsverläufe können besonders bei Frauen zu geringeren Rentenansprüchen führen. Wer Kinder betreut, Angehörige pflegt oder die eigene Berufstätigkeit einschränkt, zahlt dafür unter Umständen noch im Alter einen hohen finanziellen Preis.
Wenn Armut soziale Kontakte verhindertRenates Geldmangel begrenzt nicht nur den Einkauf. Er verändert auch ihre Möglichkeiten, andere Menschen zu treffen und persönliche Interessen zu verfolgen.
Schwimmen ging sie im vergangenen Jahr nicht mehr. Bereits ein passender Badeanzug überstieg ihr Budget.
Ihre Kinder und Enkel leben über Deutschland verteilt. Besuche kosten Fahrtgeld, und selbst eine Einladung zu Kaffee und Kuchen kann zur finanziellen Belastung werden.
So kann Armut zu sozialer Isolation führen. Wer nicht mitgehen, niemanden einladen und keine Reise bezahlen kann, verliert leichter den Anschluss an Familie und Bekannte.
Bei Renate läuft häufig der Fernseher, damit eine Stimme im Zimmer ist. Dieses Detail beschreibt die Folgen ihrer finanziellen Lage deutlicher als jede statistische Kategorie.
Der Regelbedarf enthält zwar rechnerische Anteile für Freizeit, Kultur und gesellschaftliche Teilhabe. Wenn das Geld für Lebensmittel und Strom kaum reicht, werden jedoch oft genau diese Ausgaben zuerst gestrichen.
Viele ältere Menschen mit möglichem Anspruch bleiben unsichtbarIm Dezember 2025 erhielten rund 1,28 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter oder wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung. Das waren 1,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, teilte das Statistische Bundesamt mit.
Diese Zahl erfasst nur Menschen, denen Leistungen bewilligt wurden. Wer trotz eines möglichen Anspruchs keinen Antrag stellt, erscheint darin nicht.
Eine im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums erstellte Studie über die Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen beschreibt Unwissenheit, Scham und die Angst vor Stigmatisierung als wiederkehrende Gründe. Hinzu kommen ein kompliziert empfundenes Verfahren, umfangreiche Nachweise und Befürchtungen vor dem Kontakt mit Behörden.
Auch die Sorge vor finanziellen Folgen für die Familie hält ältere Menschen von einem Antrag ab. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern oder Eltern bleiben nach § 94 SGB XII grundsätzlich unberücksichtigt, solange deren jährliches Gesamteinkommen jeweils nicht über 100.000 Euro liegt.
Wird diese Grenze überschritten, entsteht nicht automatisch eine Zahlungspflicht. Vielmehr kann geprüft werden, ob und in welcher Höhe überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht.
Zusätzlich erschweren wenig bekannte Sonderregelungen den Überblick. Wer die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat und das Merkzeichen G nachweist, kann beispielsweise einen Mehrbedarf von 17 Prozent der geltenden Regelbedarfsstufe erhalten.
Bei alleinstehenden Leistungsberechtigten entspricht das 2026 rechnerisch 95,71 Euro im Monat. Der Beitrag zum Mehrbedarf bei Behinderung und Merkzeichen G zeigt, wie eng der Zuschlag an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist.
Auch ein Freibetrag wegen mindestens 33 Jahren mit Grundrentenzeiten kann die Einkommensanrechnung verändern. Dass Rentenbiografie, Behinderung und besondere Belastungen getrennt nachgewiesen werden müssen, erhöht die Gefahr, dass Ansprüche unberücksichtigt bleiben.
Renate weigert sich, ihre Armut zu versteckenRenate übernimmt die Scham nicht, die vielen Menschen im Sozialleistungsbezug zugeschrieben wird. Sie spricht öffentlich über ihre Lage, beteiligt sich an Veranstaltungen und bringt die Erfahrungen von Armutsbetroffenen in politische Diskussionen ein.
Diese Haltung zeigt sich auch im Umgang mit Behörden und Versicherungen. Als ihre Krankenkasse ein aus gesundheitlichen Gründen benötigtes Dreirad zunächst ablehnte, widersprach sie und setzte sich schließlich durch.
Das Dreirad verschafft ihr Bewegungsfreiheit. Zugleich erinnert es daran, wie viel Hartnäckigkeit erforderlich sein kann, bis eine notwendige Unterstützung tatsächlich bewilligt wird.
Nicht jeder ältere Mensch hat dafür die gesundheitliche Kraft, das Wissen oder die Unterstützung. Renates Geschichte handelt deshalb nicht nur von einer streitbaren Frau, sondern auch von all jenen, deren Verzicht unsichtbar bleibt.
Wenn Renate durch Kiel fährt, bleibt der letzte Lebensmitteleinkauf des Monats trotzdem am 20. zurück. Ihr Widerstand beseitigt die Armut nicht, aber er verhindert, dass sie wortlos hingenommen wird.
Fragen und Antworten zum Thema Wie hoch ist der Regelbedarf 2026?Für alleinlebende Erwachsene beträgt der Regelbedarf 2026 monatlich 563 Euro. Anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung sowie bestimmte weitere Bedarfe werden außerhalb dieser Pauschale berücksichtigt.
Die tatsächliche Zahlung des Sozialamtes hängt von der anrechenbaren Rente, weiteren Einkünften und den anerkannten Bedarfen ab.
Warum sind die 563 Euro kein Lebensmittelbudget?Aus dem Regelbedarf werden neben Lebensmitteln auch Haushaltsstrom, Kleidung, Körperpflege, Kommunikation, Mobilität und kleinere Anschaffungen finanziert. Unerwartete Ausgaben verringern daher das Geld, das für den Einkauf verbleibt.
Wie viele Menschen beziehen Grundsicherung?Im Dezember 2025 erhielten rund 1,28 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung. Die Zahl umfasst beide Gruppen gemeinsam.
Nicht enthalten sind Menschen, die einen möglichen Anspruch aus Unwissenheit, Scham oder anderen Gründen nicht geltend machen.
Warum beantragen ältere Menschen zustehende Leistungen häufig nicht?Studien nennen fehlende Informationen, Stigmatisierungsängste, komplizierte Verfahren und umfangreiche Nachweispflichten. Manche Betroffene fürchten zudem, ihre Kinder könnten finanziell herangezogen werden.
Bei einem jährlichen Gesamteinkommen des jeweiligen Kindes von höchstens 100.000 Euro erfolgt in der Grundsicherung grundsätzlich kein Rückgriff. Selbst oberhalb dieser Grenze entsteht nicht automatisch eine Unterhaltspflicht.
Der Beitrag Grundsicherung: Ab dem 20. kauft Renate keine Lebensmittel mehr erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rente: Nachhaltigkeitsfaktor kehrt zurück – Auch Bestandsrentner sind betroffen
Nach geltendem Recht fließt der Nachhaltigkeitsfaktor ab 2032 wieder in die Berechnung der Rentenerhöhungen ein. Die Alterssicherungskommission schlägt zusätzlich vor, seine Wirkung zu verstärken. Für Menschen mit einer laufenden Rente bedeutet das keine unmittelbare Kürzung, wohl aber möglicherweise geringere Erhöhungen; die nächste Rentenanpassung am 1. Juli 2027 bleibt davon unberührt.
Wichtig ist: Die vorgeschlagene stärkere Gewichtung ist noch kein geltendes Recht. Bereits beschlossen ist allerdings, dass die derzeit ausgesetzten Dämpfungsfaktoren nach der Rentenanpassung 2031 wieder angewendet werden.
Was für die Rentenerhöhung 2027 giltBis einschließlich 1. Juli 2031 gilt die Haltelinie beim Sicherungsniveau vor Steuern von 48 Prozent. Deshalb werden der Nachhaltigkeitsfaktor und der Beitragssatzfaktor bei den jährlichen Anpassungen vorerst nicht berücksichtigt. Das Bundesarbeitsministerium erläutert diese geltende Berechnungsweise ausdrücklich.
Für 2027 folgen die Nettorenten damit grundsätzlich den Nettolöhnen. Veränderungen bei den Sozialabgaben von Beschäftigten und Rentenbeziehenden können den Anpassungssatz ebenfalls beeinflussen. Eine demografische Dämpfung über den Nachhaltigkeitsfaktor findet noch nicht statt.
Die Frühjahrsfinanzschätzung 2026 der Deutschen Rentenversicherung nennt für 2027 eine Erhöhung von 4,4 Prozent. Dieser Wert ist eine Vorausberechnung auf Basis der damaligen Wirtschaftsannahmen und noch nicht verbindlich. Die endgültige Anpassung steht erst fest, wenn die benötigten Lohn- und Beitragsdaten vorliegen und die Rentenwertbestimmungsverordnung 2027 beschlossen ist.
Wer die Auswirkungen des laufenden Rentenplus vergleichen möchte, findet hier die Tabelle zur Rentenerhöhung 2026. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit Juli 2026 bundeseinheitlich 42,52 Euro.
Stand Folge für die Rentenanpassung Bis einschließlich Juli 2031 Haltelinie von 48 Prozent; Nachhaltigkeits- und Beitragssatzfaktor bleiben ausgesetzt Ab Juli 2032 nach geltendem Recht Rückkehr der Rentenformel mit einem Alpha-Wert von 0,25 Vorschlag der Alterssicherungskommission Anhebung des Alpha-Werts auf 0,33; gesetzliche Umsetzung noch offen Was ab 2032 gilt – und was zusätzlich geplant istNach dem geltenden Recht endet die Anwendung der Haltelinie mit der Rentenanpassung 2031. Ab 1. Juli 2032 wird der aktuelle Rentenwert wieder anhand der Rentenformel mit Lohn-, Beitragssatz- und Nachhaltigkeitsfaktor berechnet. Die Rückkehr des Faktors ist daher bereits im Gesetz angelegt.
Neu ist die Empfehlung, den sogenannten Alpha-Wert von 0,25 auf 0,33 anzuheben. Das erhöht das Gewicht der demografischen Veränderung in diesem Rechenschritt um rund 32 Prozent. Verschlechtert sich das Verhältnis von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden, würde dieselbe Veränderung die Rentenerhöhung stärker bremsen als nach der bisherigen Formel.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt diese Änderung, ein Reformgesetz liegt dazu aber noch nicht vor. Union und SPD wollen das Gesamtpaket nach bisherigen Ankündigungen umsetzen. Die konkrete Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
So funktioniert der NachhaltigkeitsfaktorDie gesetzliche Grundlage steht in § 68 SGB VI. Der dort verwendete Rentnerquotient bezeichnet das Verhältnis der sogenannten Äquivalenzrentner zu den Äquivalenzbeitragszahlern. Es werden also nicht einfach die Köpfe auf beiden Seiten gezählt.
Für die Äquivalenzrentner wird das Rentenvolumen in rechnerische Standardrenten mit 45 Entgeltpunkten umgerechnet. Bei den Äquivalenzbeitragszahlern wird das Beitragsvolumen durch den Beitrag geteilt, der sich bei einem Durchschnittsentgelt ergeben würde. Dadurch werden sehr kleine Renten, unterschiedlich hohe Beiträge und verschiedene Beschäftigungsumfänge besser abgebildet.
Steigt der Rentnerquotient, liegt der Nachhaltigkeitsfaktor unter 1 und dämpft die Anpassung. Verbessert sich das Verhältnis zugunsten der Beitragszahlenden, kann der Faktor die Rentenerhöhung auch verstärken. Der Alpha-Wert bestimmt, wie stark die Veränderung in die Berechnung einfließt.
Das Euro-Beispiel zeigt die WirkungDie Rentenanpassung 2026 liefert ein belastbares Vergleichsbeispiel. Tatsächlich stiegen die Renten wegen der Haltelinie um 4,24 Prozent; der aktuelle Rentenwert erhöhte sich von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung hat zusätzlich berechnet, dass der Nachhaltigkeitsfaktor die Erhöhung ohne Haltelinie um 0,19 Prozentpunkte gedämpft hätte.
Nach der regulären Rentenformel wären die Renten deshalb nur um 4,05 Prozent gestiegen. Bei einer bisherigen Bruttorente von 1.500 Euro ergab die tatsächliche Anpassung einen neuen Betrag von 1.563,60 Euro; bei 4,05 Prozent wären es 1.560,75 Euro gewesen. Der monatliche Unterschied hätte 2,85 Euro betragen, über zwölf Monate wären 34,20 Euro weniger gesetzliche Bruttorente zusammengekommen.
Das Beispiel verwendet die bekannten Daten aus dem Jahr 2026 und zeigt nur die Berechnungswirkung. Wie stark der Faktor 2032 ausfällt, hängt von der dann gemessenen Veränderung des Rentnerquotienten und den übrigen Rechengrößen ab.
Warum auch Bestandsrentner betroffen wärenDer dynamische Betrag der üblichen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten wird über den aktuellen Rentenwert angepasst. Steigt dieser Wert langsamer, fällt auch das Plus bei einer seit vielen Jahren gezahlten Rente geringer aus. Die Rückkehr des Faktors betrifft daher nicht nur Menschen, die 2032 neu in den Ruhestand wechseln.
Der Unterschied setzt sich in den folgenden Jahren fort. Nach einer gedämpften Anpassung beginnt die nächste prozentuale Erhöhung auf einer niedrigeren Ausgangsbasis. Mehrere Jahre mit kleineren Zuwächsen können sich dadurch zu einem spürbaren monatlichen Abstand summieren.
Die Kommission verlangt zwar, dass das vorgeschlagene Gesamtpaket für Rentenbestand und Neuzugänge nicht schlechter ausfällt als das geltende Recht. Der Vergleich erfolgt jedoch nicht mit einer dauerhaft fortgesetzten 48-Prozent-Haltelinie. Ausgangspunkt ist das derzeitige Recht, nach dem der Nachhaltigkeitsfaktor ab 2032 ohnehin wieder mit einem Alpha-Wert von 0,25 wirkt.
Für Rentenneuzugänge ab 2032 schlägt die Kommission einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor vor, bis die geplante Kapitalrente ausreichend aufgebaut ist. Das ist nicht automatisch ein persönlicher Zuschlag für Menschen, die dann bereits eine Rente beziehen. Wie der angekündigte Schutz des Rentenbestands umgesetzt werden soll, muss ein späterer Gesetzentwurf zeigen.
Die Rentengarantie schützt nicht vor KaufkraftverlustenDie Schutzklausel in § 68a SGB VI verhindert eine formelbedingte Senkung des aktuellen Rentenwerts. Der dynamische Bruttorentenbetrag kann deshalb aufgrund der Anpassungsformel nicht unter den bisherigen Wert fallen. Ein jährliches Plus oder einen vollständigen Inflationsausgleich garantiert die Vorschrift jedoch nicht.
Der persönliche Zahlbetrag kann sich außerdem anders entwickeln. Höhere Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung, Steuern und Einkommensanrechnungen können dazu führen, dass vom Bruttozuwachs weniger ankommt. Auch eine Erhöhung unterhalb der Preissteigerung kann die Kaufkraft mindern.
Das Rentenniveau von 48 Prozent wird ebenfalls häufig falsch verstanden. Es bedeutet nicht, dass jede Person 48 Prozent ihres letzten Gehalts als Rente erhält. Wie die Kennzahl berechnet wird, erklärt der Beitrag Was 48 Prozent Rentenniveau tatsächlich bedeuten.
Worauf Rentner jetzt achten solltenFür die Anpassung 2027 besteht wegen des Nachhaltigkeitsfaktors kein Anlass, einen Rentenantrag vorzuziehen oder andere vorschnelle Entscheidungen zu treffen. Entscheidend wird der spätere Gesetzentwurf für die Zeit ab 2032. Dort kommt es vor allem auf den Alpha-Wert und eine nachvollziehbare Schutzregel für bereits laufende Renten an. Zu prüfen ist, ob das Gesetz einen eigenen Ausgleich für Bestandsrenten vorsieht oder lediglich zusätzliche Leistungen für künftige Rentenzugänge einrechnet.
Für die persönliche Planung gelten bis dahin die aktuelle Renteninformation und der jeweilige Rentenbescheid. Aus den Empfehlungen der Kommission entsteht noch kein individueller Anspruch. Weitere Hintergründe bietet der Beitrag über die möglichen Folgen der Rentenreform für Bestandsrentner.
Kurzes PraxisbeispielSabine bezieht im Sommer 2032 bereits seit mehreren Jahren eine gesetzliche Altersrente von 1.600 Euro brutto. Ergäbe die Berechnung ohne Nachhaltigkeitsfaktor ein Plus von 3,0 Prozent und würde der Faktor dieses Plus auf 2,7 Prozent drücken, stiege ihre Rente nicht auf 1.648 Euro, sondern auf 1.643,20 Euro. Sie erhielte weiterhin mehr Geld als zuvor, hätte aber 4,80 Euro weniger im Monat als ohne die Dämpfung.
Bei der folgenden Anpassung würde der neue Prozentsatz auf dem niedrigeren Betrag von 1.643,20 Euro aufbauen. Das vereinfachte Fallbeispiel zeigt den längerfristigen Effekt, ist aber keine Prognose für 2032.
Fragen und Antworten zum Nachhaltigkeitsfaktor Greift der Nachhaltigkeitsfaktor bei der Rentenerhöhung 2027?Nein. Bis einschließlich der Anpassung am 1. Juli 2031 erfolgt die Berechnung nach dem Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent, ohne Nachhaltigkeits- und Beitragssatzfaktor.
Wann kann der Nachhaltigkeitsfaktor erstmals wieder wirken?Nach der derzeitigen Rechtslage bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2032. Die stärkere Gewichtung mit einem Alpha-Wert von 0,33 ist bislang nur eine Empfehlung.
Betrifft die Änderung auch laufende Renten?Ja. Eine geringere Erhöhung des aktuellen Rentenwerts wirkt sich auch auf die dynamischen Beträge bereits gezahlter Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten aus.
Kann die gesetzliche Rente durch den Faktor sinken?Die Schutzklausel verhindert eine formelbedingte Senkung des aktuellen Rentenwerts. Eine kleinere Erhöhung, eine Nullrunde oder ein geringerer persönlicher Zahlbetrag nach Abzügen sind trotzdem möglich.
Wie hoch wird die Rentenerhöhung 2032 ausfallen?Das lässt sich heute nicht seriös berechnen. Dafür werden unter anderem die spätere Lohnentwicklung, die Sozialbeiträge, der Rentnerquotient und die bis dahin geltende Fassung des Gesetzes benötigt. Eine belastbare Berechnung wird erst im Frühjahr 2032 möglich sein, wenn die erforderlichen Daten vorliegen.
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Woher kommt der Strom? Regenerative Stromerzeugung überstieg jeden Tag die Strom-Bedarfslinie
In der 30. Analysewoche des Jahres 2026 überstieg die regenerative Stromerzeugung jeden Tag die Strom-Bedarfslinie Deutschlands. Selbstverständlich sinkt der Strompreis über Tag auf die 0€/MWh-Linie. Am Wochenende sinkt er sogar leicht in den negativen Bereich. Folge von zu viel Strom bei – auch im benachbarten Ausland – wenig Wochenendbedarf-Bedarf. Preisdifferenzgeschäfte sind diese Woche besonders rentabel. Die Differenz zwischen Mittagsstrompreis und dem Bedarfsstrompreis nach Wegfall der PV-Stromerzeugung ist jeden Tag groß. Dementsprechend sieht der Stromhandel aus. Über die Mittagsspitze wird Strom eingekauft. Zum Abend wieder verkauft. Das ist wirtschaftlich vernünftiges Handeln. Leider auf Kosten Deutschlands.
Einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der 30. Analysewoche 2026 gibt Agora Energiewende. Die Hochrechnung sieht in dieser Woche so aus. Während der Windflaute von Freitag bis Sonnabend ist gut zu erkennen, dass auch ein Ausbau der Windkraftanlagen die Residuallast weiterhin im hohen Bereich (64 GW am Freitag um 20:00 Uhr) liegt. Starke Stromübererzeugung über die Mittagsspitze ist auch un der Zukunftskalkulation jeden Tag der Analysewoche angesagt.
Was ist Kraftwerks-Leistung? Was ist Energie?
Gigawatt (GW) ist eine Einheit für Leistung, also für die maximale Fähigkeit eines Kraftwerks, Strom zu erzeugen. Gigawattstunden (GWh, TWh) sind eine Einheit für Energie, also für die tatsächlich produzierte Strommenge über eine bestimmte Zeit. Die Beziehung ist einfach: Energie = Leistung × Zeit. Ein Kraftwerk mit 1 GW Leistung erzeugt bei Volllast theoretisch maximal: 1 GW × 8.760 h = 8,76 TWh pro Jahr. Wie viel elektrische Energie tatsächlich entsteht, bestimmt beim Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerk im weitesten Sinn der Mensch über die Brennstoffzufuhr und Zufuhrdauer. Die Energie für eine Stunde wird üblicher- und für den Normalbetrachter irreführenderweise mit GW bezeichnet. Die manchmal verwendete Schreibweise „GWh pro Stunde“ ist nur eine umständliche Form von GW – mathematisch kürzt sich die Stunde („h“ und „pro Stunde“) weg.
Sonderfall Wind- und Solarkraft
Bei Wind- und Solarkraft bestimmt nicht der Betreiber, sondern das Wetter die Strom-Produktion. Eine 5-MW-Windkraftanlage könnte theoretisch 43,8 GWh/Jahr erzeugen, liefert an Land aber realistisch in Deutschland nur etwa 20 Prozent davon (auf See 40 bis 50 Prozent), also rund 8,8 GWh/Jahr – im Mittel 1 MW-Dauerenergie. Bei Solarpaneelen mit ebenfalls 5 MW installierter Leistung halbieren sich die Werte nochmals wegen verschiedener Kapazitätsfaktoren: Nacht, Winter, flacher Sonnenstand, Bewölkung und Temperaturverluste.
Tageswerte
Jeder Tag beginnt mit dem Überblick, den Agora Energiewende zur Verfügung stellt. Die smard.de-Charts und -Tabellen ermöglichen vielfältige Analysen. Erkunden Sie das Potenzial.
Reichlich Windstrom. Zusammen mit PV wird der Bedarf überschritten. Die Strompreise.
Winddelle über Tag wird durch PV ausgeglichen. Die Strompreise.
Windstrom nimmt ab, PV reicht zur Bedarfsdeckung. Die Strompreise.
Weiter starke Windstromerzeugung. Die Strompreise.
Windflaute – aber viel PV-Strom. Die Strompreise.
Geringer Bedarf. PV-Strom reichlich. Windstrom steigt wieder etwas. Die Strompreise.
Starke steigende Windstromerzeugung mit mittlerer PV-Stromerzeugung. Die Strompreise.
Die bisherigen Artikel der Kolumne „Woher kommt der Strom?“ seit Beginn des Jahres 2019 mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Ab Ausgabe 1/2026 bilden die öffentlichen Analyseseiten smard.de, Agora Energiewende und Energy-Charts die wesentliche Datengrundlage dieser Kolumne.
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