Sammlung von Newsfeeds

Mexiko: Neuer Ayotzinapa-Bericht enttäuscht Familien

Mexiko-Stadt. Die Angehörigen der 43 verschwundenen Studenten von Ayotzinapa kritisieren den jüngsten Bericht der Sonderermittlungseinheit. Bei der Vorstellung des Dokuments verkündete der Sonderstaatsanwalt Mauricio Pazarán neue "Ermittlungslinien" und neue Ergebnisse. Der Anwalt... weiter 01.10.2026 Artikel von zu Mexiko, Menschenrechte, Soziale Bewegungen
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Von Argentinien bis Mexiko: Proteste für Recht auf Abtreibung

Zum Aktionstag am 28. September demonstrieren Frauen in mehreren Städten. In Buenos Aires richtet sich Kritik auch gegen Javier Mileis Politik Buenos Aires/Mexiko-Stadt. Zum Globalen Aktionstag für den Zugang zu sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch gehen in vielen Städten in Lateinamerika Frauenorganisationen auf die Straße. In Buenos Aires schwenkten Aktivistinnen der Nationalen Kampagne für das Recht auf legale... weiter 01.10.2026 Artikel von zu Argentinien, Mexiko, Kolumbien, Ecuador, Menschenrechte, Soziale Bewegungen
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Greetings to President of China Xi Jinping

PRESIDENT OF RUSSIA - 1. Oktober 2026 - 5:00

Vladimir Putin sent a message of greetings to President of the People’s Republic of China Xi Jinping on the 77th anniversary of the founding of the PRC.

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Zur Erinnerung (14)

Peds Ansichten - 1. Oktober 2026 - 4:05

Wissen Sie noch, was uns öffentlich-rechtliche Medien am 23. März 2020 praktisch befahlen?

Das eine, was wache Zeitgenossen erschrecken ließ, war die Selbstverständlichkeit, mit der die Regierenden „ihrem Volk“ eine Demokratiepause verordneten. Dieses Schleifen von Grund- und Menschenrechten wurde so natürlich nicht benannt. Den Leuten wurde stattdessen etwas von „Regeln“ erzählt. Von „Regeln“, deren Missachtung strafbewehrt wäre, die also penibel eingehalten werden müssten. Wissenschaftlich, vor allem gesundheitspolitisch, also epidemiologisch war übrigens bereits damals, im März 2020, jedem halbwegs Bewanderten klar, dass diese „Regeln“ schlicht und einfach völliger Nonsens waren.

Doch ebenso verstörend wirkte das koordinierte, dienernde Wirken der Massenmedien, die sich allesamt als im Grundsatz kritiklose Regierungssprecher strapazierten. Die Medien als vierte Gewalt zu bezeichnen, war bereits zuvor, gelinde ausgedrückt, eine gewagte Behauptung. Mit „Corona“ wurde es absurd:

„In einer gemeinsamen Schaltkonferenz haben gestern (22. März) Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder neue Regeln beschlossen. Damit soll die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamt werden. Zu den Regeln zählt zum Beispiel: nur noch zu zweit rausgehen oder zum Beispiel als Familie. Andreas Schmitt aus unserer Nachrichtenredaktion erklärt die neuen Regeln und warum es bei der Schalte Streit gab. Außerdem ist Bundeskanzlerin Angela Merkel in Quarantäne.“ (1)

Besonders „lustig“ fiel die Meldung von Angela Merkels Quarantäne auf. So funktioniert eine psychologische Operation. Auch mit solchen Informationen, dass die Regierungen nicht nur von „ihrem Volk“ fordern, sondern vorangehen beim „Einhalten der Regeln“, wurden die Menschen getäuscht und zum Mitmachen animiert. Ein weiterer Trick war der des Hinhaltens. Wenn alle brav mitmachten, könnten die „Regeln“ vielleicht bald „gelockert“ werden:

„Die neuen Regeln gelten erst einmal für die nächsten zwei Wochen. Für einige Bundesländer bringen die neuen Regeln ziemlich große Veränderungen, in anderen Regionen und Städten ändert sich nicht so viel.“ (1i)

Wissen Sie noch, von welchen absurden, nutzlosen, gängelnden, perfiden, antisozialen „Regeln“ die Rede war, liebe Leser?

  • „Insgesamt sollen wir — so gut es geht — unsere sozialen Kontakte reduzieren.
  • Draußen dürfen wir nur noch alleine unterwegs sein oder mit maximal einer weiteren Person. Familien sowie Angehörige des eigenen Haushalts dürfen weiterhin zusammen rausgehen.
  • Große Ansammlungen — auch zu Hause — sind ab sofort nicht mehr erlaubt.
  • Im öffentlichen Raum gilt ein Mindestabstand von mindestens 1,50 Metern.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung oder Teilnahme an erforderlichen Terminen bleiben weiter möglich.“ (1ii)

Der Mitarbeiter aus der Nachrichtenredaktion des Deutschlandfunks, Andreas Schmitt, belehrte den Konsumenten über dessen nun zu lebendes antisoziale Verhalten: „Wir sollen weiter versuchen, unsere sozialen Kontakte so gut es geht runterzufahren“. Und tatsächlich verdingte sich auch der Deutschlandfunk als Du-du-schön-brav-sein-Komplize eines paternalistischen Obrigkeitsstaates:

„Wenn ihr diese Regeln beachtet, dann dürft ihr auch weiterhin draußen Sport machen, spazieren gehen oder mit dem Hund raus.“ (1iii)

Wer den Blödsinn verweigerte oder auch schlicht und einfach ignorierte, musste mit Strafe rechnen. Die Androhung und Durchsetzung von Strafen war von Beginn an das Mittel der Wahl, die PLandemie in Fahrt zu bringen. Diese Angst war auch oft wirksamer als die Angst vor dem fiktiven Virus (a1):

„Es geht nicht um Empfehlungen, sondern um Regeln. Für ihre Einhaltung sollen Polizei und Ordnungsämter sorgen, die auch Strafen aussprechen dürfen. Zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz sind bis zu 25.000 Euro Bußgeld möglich. In besonders harten Fällen droht sogar Gefängnis.“ (1iv)

Unermüdlich wie unreflektiert, kritiklos und bar jeden anständigen Journalismus wurde das lügende Narrativ der Regierenden, der Betrügenden, unter anderem vom Deutschlandfunk weiterverbreitet:

„Je weniger Kontakt wir zu anderen Menschen haben, desto schwieriger wird es für das Virus, sich zu verbreiten.“ (1v)

Da war kein Nachfragen, keine Spur von gesunder Skepsis. Auch nicht darüber, wie mittels Telefonkonferenzen zwischen Bund und Ländern nach Belieben Grundrechte ausgesetzt, „Regeln“ verhängt und dann wieder „gelockert“ und später erneut „angezogen“ wurden. Der Gipfel des Irrsinns in der hier nochmal in den Blickpunkt geholten Nachricht war dann der:

„Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel muss ihre sozialen Kontakte ins Digitale verlegen. Sie ist seit Sonntagabend in Quarantäne. Sie wurde am Freitag von einem Arzt geimpft, der sich mit dem Coronavirus infiziert hat. Deshalb hat Angela Merkel beschlossen, sicherheitshalber in Quarantäne zu gehen und zunächst von zu Hause aus zu arbeiten.“ (1vi)

Das kann man sich nicht ausdenken. Bereits damals hätte eine halbwegs aufgeklärte und nicht für Hysterie empfängliche Bevölkerung erkennen können, dass der Kaiser nackt ist. Und die PLandemie wäre verendet, bevor sie erst richtig begonnen hatte.

Das ist auch der Grund für das Weiterführen dieser Artikelreihe. Das Verhalten der Gesellschaft damals, im Jahre 2020, hat den Machtbewussten unmissverständlich aufgezeigt, dass man so etwas gern wieder probieren kann. Eine Krise, mit der sich das, so fadenscheinig es auch daherkommen mag, begründen lässt, werden sie finden.

Bitte bleiben Sie achtsam, liebe Leser.

Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er — einschließlich der prominenten Angabe der Primärquelle — gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.

(a1) So der Nachweis über einen Sachverhalt nicht erbracht wurde, ist es grundsätzlich gerechtfertigt, diesen als fiktiv zu klassifizieren.

(1 bis 1vi) 23.03.2020; Deutschlandfunk Nova; Kontaktsperre: Die neuen Regeln; https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/kontaktsperre-gegen-covid-19-neue-regeln-von-bund-und-l%C3%A4ndern

(Titelbild) Grundgesetz, Grundrechte, Corona, Impfung, Zwangsimpfung; Autor: Gerd Altmann (Pixabay); 19.01.2022; https://pixabay.com/de/illustrations/gesetz-coronavirus-6944202/; Lizenz: Pixabay License

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Being Forcefully Pro-Palestine Weeds The Terrible People Out Of Your Life

Caitlin Johnstone - 1. Oktober 2026 - 4:04

Video reading by Tim Foley:

Being forcefully pro-Palestine is the most efficient way to weed all the worst people out of your life.

It takes care of them all. Zionists. Islamophobes. Apathetic narcissists. Unthinking herd-minded right wing ideologues. Abuser-enabling “both sides” moral cowards. Emotionally stunted man-babies who turn every challenging conversation into an “allow me to play devil’s advocate” mental exercise to avoid feeling normal human feelings. Leaned-back, too-cool-for-the-current-thing victims of western meta-irony brain rot. It’s like spraying yourself with asshole repellant.

Supporting Palestine doesn’t automatically make you a good person; opposing genocide and apartheid is just the basic bare-minimum position we’re all morally obligated to take. But supporting Israel against the Palestinians absolutely does automatically make you a bad person.

Palestine is an interesting issue in that someone’s position on it doesn’t merely tell you about their politics, it tells you who they are as a person. If they can listen to you talk about all the horrific things Israel has done in Gaza and still have an objection to your position on the matter, then they’re not the sort of person you want in your life. If they can look at all those videos of shrapnel-shredded children and the satellite images showing entire neighborhoods pulverized to powder and then still think you’re the problem for opposing those things, then they’re showing you that there is something profoundly wrong with them as human beings.

I haven’t lost a single relationship I care about in these last three years. I’ve alienated a few obnoxious old acquaintances whom I’ve never liked, but all the people I actually value and want to keep in my life are fully on my side when it comes to hating Israel and supporting the Palestinians. Turns out I had done a pretty good job of surrounding myself with decent human beings in the years prior to the Gaza holocaust, but if I hadn’t I would have driven away the genocide supporters without a moment’s hesitation, and I would have been glad that circumstances forced them to expose their true nature to me.

You don’t even need to be that dramatic about it, though. Simply holding your position and refusing to be bullied out of it is generally all it takes to get such individuals to step away from you. If they know you think their whole worldview is wrong and that their values system is depraved, and they know they can’t talk you out of that perspective, then they’re probably not going to want to hang out with you.

In a world that has gone mad, it’s important to find little signposts of clarity to help you morally orient yourself so you don’t get swept up in the insanity with the herd. Palestine is one such signpost, because it’s such a blatantly obvious moral position to hold on to. But in a world that has gone mad, insisting on sanity will often turn the insane against you.

____________________

My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you feel inspired. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. All works co-authored with my husband Tim Foley. No generative AI used in any works.

Feature image via Adobe Stock.

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Reporting of the RAF Fairford Arrests Blows the Idea of a ‘Free Press’ Out of the Water

It’s easy to forget that the western media – the so-called “free press” – likes to distinguish itself from media in authoritarian regimes on the basis that, unlike them, it asks critical questions of the powerful, reports facts objectively, and formulates its analyses dispassionately. They do propaganda, we do news – or so the western […]
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Why Didn’t Netanyahu’s Cabinet Preempt October 7 (if it Knew About it in Advance)?

In his fiery speech to the UN General Assembly, Israeli Prime Minister Benjamin Netanyahu pushed back against accusations of genocide levelled against Israel, as many delegates walked out and hundreds of protesters rallied against him across Manhattan. After Netanyahu had downplayed Israeli settler violence, rejected Gaza genocide and presented a number of misrepresentations, his speech […]
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The Usefulness of a Massacre

On Sunday morning, without notice, a private plane carried Benjamin Netanyahu out of Israel and into Abu Dhabi. Channel 12 broke the story while he was still on the ground. A day later both governments confirmed the meeting with Sheikh Mohammed bin Zayed, calling it a conversation about bilateral relations. The Israeli account gave the […]
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Männer demonstrieren in Amed gegen Feminizide

In der nordkurdischen Metropole Amed (tr. Diyarbakır) haben Hunderte Männer am Mittwochabend gegen Feminizide und patriarchale Gewalt demonstriert. Zu dem ersten Männerprotest dieser Art in der Region hatten männliche Abgeordnete und kommunale Ko-Vorsitzende der DEM-Partei aufgerufen. Die Demonstration führte vom Parteibüro im Bezirk Rezan (Bağlar) zum Karanfil-Park.

„Wir schämen uns für die Männlichkeit, die Frauen tötet“, „Die Veränderung beginnt bei uns selbst“, „Brich das Schweigen“ und „Wir stellen uns der patriarchalen Männlichkeit“ stand auf Transparenten und Schildern. Unter Applaus und Pfiffen protestierten die Teilnehmer gegen die anhaltenden Feminizide. Am Karanfil-Park angekommen, riefen sie „Jin, Jiyan, Azadî“ (Frau, Leben, Freiheit) und „Bijî Berxwedana Jinan“ (Es lebe der Widerstand der Frauen).

„Morde sind keine individuellen Verbrechen“

Der Ko-Bürgermeister der Großstadtkommune Amed, Emin Ay, erklärte bei der Abschlusskundgebung, die Männer seien zusammengekommen, um sich einer gesellschaftlichen Realität zu stellen. Er verwies darauf, dass es sich um die erste Demonstration von Männern gegen Feminizide und Gewalt an Frauen in Nordkurdistan und der Türkei handele. „Diese Gewalt und diese Morde sind keine individuellen Verbrechen. Sie sind das Ergebnis des patriarchalen Systems und der Unterdrückung von Frauen“, sagte Ay. Allein innerhalb eines Monats seien in Amed vier Frauen getötet worden. Der jüngste Feminizid sei besonders brutal gewesen.

Ay betonte, der Protest dürfe nicht als eine Form männlicher „Hilfe“ für Frauen verstanden werden. Frauen leisteten jeden Tag Widerstand und hätten ihren Kampf nie aufgegeben. „Wir grüßen den Widerstand und den Kampf der Frauen. Mit unserem heutigen Marsch wollen wir vielmehr alle Männer aufrufen, sich mit der patriarchalen Mentalität in uns selbst auseinanderzusetzen und sie zu überwinden.“

„Wir geben unser Wort“

Die Freiheit einer Gesellschaft sei untrennbar mit der Freiheit der Frauen verbunden, erklärte Ay weiter. Wo Frauen nicht frei seien, könne es weder gesellschaftliche Freiheit noch Frieden geben. Männer müssten deshalb selbst Verantwortung für die Überwindung patriarchaler Denk- und Verhaltensweisen übernehmen. „Wir geben unser Wort: Wir werden dafür kämpfen, dass Frauen frei und gleichberechtigt in allen Bereichen des Lebens ihren Platz einnehmen und Verantwortung übernehmen können“, sagte Ay. Der Demonstration müssten nun konkrete Veränderungen folgen. „Damit dieser Marsch Bedeutung bekommt, muss jeder seine Rolle wahrnehmen. Wir akzeptieren weder Gewalt gegen Frauen noch Feminizide. Welche Verantwortung auch immer uns zufällt, um diese Morde zu verhindern, diese Mentalität zu überwinden und die Freiheit der Frauen voranzubringen – wir werden sie übernehmen.“

„Als Erste müssen sich Männer dagegenstellen“

Mehmet Kamaç, Ko-Sprecher der Initiative für Demokratische Einheit, bezog sich auf den vorausgegangenen Aufruf von Frauen, sich gegen Gewalt und Feminizide zu stellen. „Wir antworten heute auf diesen Aufruf: Wir sind hier, wir stehen an eurer Seite, wir stehen gemeinsam.“ Kamaç verwies auf das Ausmaß der Gewalt. 2025 seien in der Türkei 294 Frauen getötet worden, in den ersten acht Monaten dieses Jahres 189. „Das sind keine Zahlen, das sind Menschenleben.“ Die Gewalt gegen Frauen stehe auch in Zusammenhang mit der staatlichen Politik der Straflosigkeit, erklärte Kamaç. Fälle wie das Verschwinden von Gülistan Doku, der Tod von Rojin Kabaiş und der Feminizid an Rojwelat Kızmaz vermittelten Tätern den Eindruck, keine Konsequenzen fürchten zu müssen. „Wenn Frauen ermordet werden, ist das zuallererst die Schande der Männer, die in diesem Land leben“, sagte Kamaç. „Wenn eine Frau getötet wird, müssen Männer die Ersten sein, die sich dagegenstellen.“

Frauen sind Subjekte des gesellschaftlichen Lebens

Feminizide seien zugleich Ausdruck eines gesellschaftlichen Bewusstseinsproblems, so Kamaç. Frauen würden noch immer nicht als eigenständige Subjekte und als Hälfte der Gesellschaft wahrgenommen. In Politik, Wirtschaft und sozialem Leben würden sie behandelt, als seien sie lediglich ein Randbereich des gesellschaftlichen Lebens. „Frauen sind Subjekte des Lebens. Sie waren und sind in dieser Gesellschaft präsent – in der Politik, in der Wirtschaft, im Handel und in der Kunst“, sagte Kamaç und rief zu einem gemeinsamen Kampf gegen Feminizide auf. Kein Täter dürfe straflos bleiben, und die Politik, die Gewalt gegen Frauen begünstige, müsse beendet werden. Den zwei Tage zuvor in Amed veröffentlichten Aufruf von Frauen bezeichnete Kamaç als historisch. „Heute geben wir darauf eine historische Antwort: Frauen und Männer werden sich gemeinsam diesen Morden entgegenstellen und sie stoppen.“

https://deutsch.anf-news.com/frauen/frauen-in-amed-rufen-zum-gemeinsamen-kampf-gegen-feminizide-auf-52898 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52885 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52892 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-51930

 

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Die Schweiz am Tisch der «Ramstein-Gruppe»

Transition News - 1. Oktober 2026 - 0:12

Der ehemalige Schweizer Botschafter Jean-Pierre Vettovaglia kritisiere in seinem aktuellen Buch «Neutralité suisse et ordre mondial au bord du basculement» (Schweizer Neutralität und Weltordnung am Rande des Umbruchs) die gegenwärtige Außen- und Sicherheitspolitik der Schweiz scharf, stellt der Unternehmer Pierre Moret auf seinem Substack und auf Inside Paradeplatz fest. Der Diplomat analysiere insbesondere «die schleichende Annäherung an die NATO, die der Bundesrat und das Verteidigungsdepartement (VBS) seit Jahren mehr oder weniger unter dem Radar vorantreiben».

Auf Seite 149 ist Moret auf einen besonders brisanten Abschnitt gestoßen. Dort liest man Folgendes (Übersetzung aus dem Französischen von Moret):

«Das Militärdepartement hatte nie darüber informiert, dass die Schweiz seit April 2023 als Beobachterin beim UDCG (Ukraine Defence Contact Group) in Brüssel vertreten war. Diese Gruppe vereint die NATO- und EU-Staaten, aber auch Japan, Südkorea und Taiwan. Die Schweiz hat insbesondere die letzte Sitzung vom 4. Juni 2025 unter deutscher und britischer Präsidentschaft verfolgt. Die Entscheidung war im April 2023 auf amerikanischen Vorschlag hin bei Generalstabsgesprächen in Bern getroffen worden.

Viola Amherd trägt die Verantwortung für diese Entscheidung – sie, die sich stets als glühende Verfechterin einer Annäherung an die NATO hervorgetan hat. Die Schweizer Teilnahme am UDCG treibt die Neutralität immer tiefer ins Grab. Das Schweigen des VBS erklärt sich daraus, dass dieses ‹nicht über alle internationalen Kontakte auf technischer Ebene kommuniziert, an denen die Schweiz als Beobachterin teilnimmt›. Der Rauchvorhang war dicht, ist aber soeben zerrissen.

Selbst das EDA schien nicht im Bilde gewesen zu sein, […]»

Beim EDA handelt es um das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, das Schweizer Außenministerium.

Wie Moret erklärt, ist die Ukraine Defence Contact Group (UDCG) – auch als «Ramstein-Gruppe» bekannt – ein multinationales Koordinationsforum, also keine formelle Organisation, das am 26. April 2022 in Ramstein in Deutschland ins Leben gerufen wurde. Es bringe Länder und die EU zusammen, um sowohl letale wie auch nicht-letale militärische Hilfe für die Ukraine zu koordinieren. Die Sitzungen fänden etwa einmal im Monat statt, und zwar in Ramstein, im NATO-Hauptsitz in Brüssel oder virtuell.

Geleitet worden sei das Forum ursprünglich von den USA, doch seit Anfang 2025 seien Großbritannien und Deutschland gemeinsam dafür verantwortlich. Gemäß den jüngsten Angaben umfasse die Gruppe 57 Länder (alle 32 NATO-Mitglieder plus 25 Nicht-NATO-Länder) sowie die Europäische Union. Es gebe jedoch «keine einheitliche, offizielle, öffentliche Mitgliederliste: Die Teilnahme definiert sich durch die Vertretung an mindestens einer Sitzung». Nach der Aufnahme eines Landes gelte dieses üblicherweise als Teilnehmer.

«Und die Schweiz soll gemäss Vettovaglia dabei sein, auch wenn nur als ‹Beobachterin›?», fragt Moret und stellt mit Erstaunen fest, dass für diese Aussagen keine einzige Quelle genannt wird, obwohl das Vettovaglia in seinem Buch sonst immer tue. Moret konnte auch keine öffentliche Quelle zu diesem Thema finden. Und selbst Rafael Lutz erwähne die UDCG in seinem hervorragenden Buch «Das Nato-Netzwerk in der Schweiz» nicht. Somit wandte sich Moret mit folgenden Fragen an das VBS:

« (…) Ich bitte Sie daher, mir alle Unterlagen zu übermitteln, die sich im Besitz Ihres Departements befinden (einschliesslich E-Mails, Notizen, Protokolle, Korrespondenz, Beschlüsse, Berichte sowie interner und externer Schriftverkehr) und die sich auf Folgendes beziehen:

  1. Jede Beteiligung, Vertretung oder Anwesenheit der Schweiz (als Beobachter, technischer Teilnehmer oder in jeglicher anderer Form) an den Arbeiten, Sitzungen oder Kontakten der UDCG seit 2022;
  2. Die diesbezüglich getroffenen Entscheide, insbesondere – aber nicht ausschliesslich – den in den öffentlichen Informationen erwähnten Entscheid vom April 2023;
  3. Die Modalitäten, die Vertretungsebene und den Inhalt allfälliger Kontakte oder Teilnahmen;
  4. Allfällige Gründe, warum bisher keine Informationen öffentlich bekannt gegeben wurden.»

Das VBS antwortete:

«[…] Der Vorschlag, als Beobachter an der Kontaktgruppe zur Ukraine teilzunehmen, wurde im Rahmen der Stabskonsultationen mit den Vereinigten Staaten im Frühjahr 2023 unterbreitet. Die damalige Vorsteherin des VBS, Bundesrätin Amherd, stimmte dieser Teilnahme zu. Das VBS nahm daraufhin im April 2023 erstmals auf technischer Ebene daran teil. Seit dem 11. April 2025 findet das Treffen in Brüssel unter deutsch-britischem Vorsitz statt. Die Schweiz ist als Beobachterin nicht auf der Teilnehmerliste aufgeführt. Sie spielt in diesem Rahmen keine aktive Rolle.

Die Kontaktgruppe zur Ukraine ist kein NATO-Gremium. Da das Treffen in Brüssel stattfindet, hat aus praktischen Gründen die Schweizer Militärvertretung bei der NATO und der EU daran teilgenommen. Wir veröffentlichen nicht alle internationalen Kontakte auf technischer und Beobachterebene.

Die Schweiz erhält jeweils zusammen mit der Einladung eine Traktandenliste. Wir können Ihnen diese als Anhang zukommen lassen. Aus Gründen der Vertraulichkeit werden den Teilnehmenden keine Dokumente ausgehändigt, sodass keine weiteren Unterlagen vorliegen.»

Als Anhang sandte das VBS die «Tagesordnung der 36. Sitzung der Ukraine-Verteidigungskontaktgruppe (UDCG)»

Somit konstatiert Moret, dass die Aussagen von Vettovaglia vom VBS «quasi Wort für Wort bestätigt» wurden:

  • Die Schweiz ist seit April 2023 bei der UDCG dabei, offiziell als Beobachterin.
  • Die damalige VBS-Chefin und Nato-Aficionada Viola Amherd hatte die «Einladung» der USA angenommen.
  • Für das VBS ist das nicht einmal erwähnenswert.

Die Agenda der Sitzung vom 11. August 2026 ist laut Moret zwar nichts Außergewöhnliches, sie zeige jedoch, dass die Schweiz über die Kriegsführung direkt informiert wird, wenn auch offiziell nur als Beobachterin. Als «witziges Detail» erachtet Moret die Aussage in der Antwort des VBS, wonach den Teilnehmern «aus Gründen der Vertraulichkeit» keine Dokumente ausgehändigt werden, «sodass keine weiteren Unterlagen vorliegen». Moret resümiert:

«Das VBS bestätigt die Teilnahme – und erklärt gleichzeitig, es gebe keine weiteren Unterlagen, weil den Teilnehmern aus Vertraulichkeitsgründen keine Dokumente ausgehändigt würden.

Eine Kontaktgruppe, die Artillerie, Panzer, Flugzeuge und Luftabwehr koordiniert, ohne Papier?

Wenn das wirklich stimmt, kann man auf diese Weise vermeiden, Anfragen wie meine im Detail beantworten zu müssen. Nach dem Motto: Es gibt nichts, wir haben nichts zu verbergen. Alles gut.

Nach der Ablehnung der Neutralitätsinitiative stellt sich umso mehr die Frage, welche Rolle die Schweiz künftig in der UDCG einnehmen will. Bleibt es beim Beobachterstatus, oder steigen wir um auf offizielle Kriegspartei?»

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Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte fließen bald «zu Forschungszwecken» ab

Transition News - 1. Oktober 2026 - 0:10

Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) können ab Ende Oktober 2026 auch «zu Forschungszwecken» genutzt werden – wohlgemerkt, ohne dass die Patienten darin einwilligen müssten. Darauf weisen verschiedene Medien und Datenschutzbeauftragte hin.

«Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei.» So brachte der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Opt-out-Prinzip auf den Punkt, das für die Einführung der ePA Anfang 2025 galt. Bei der bald beginnenden Übertragung von Gesundheitsdaten aus der ePA an das sogenannte Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) greift die gleiche Regelung.

Patienten, die nicht möchten, dass ihre Daten weitergegeben werden, müssen dem also explizit widersprechen. Viele Versicherte wüssten davon jedoch nichts, wie Heise berichtet. Eine Umfrage in der Redaktion habe vielmehr ergeben, dass niemand von der bevorstehenden Datenausleitung wusste.

Informationen zu Konsequenzen und Risiken der ePA-Nutzung hätten die Krankenkassen bereits 2024 vor dem Start der digitalen Akte an ihre Mitglieder weitergeben müssen. Schon damals habe der Bundesverband der Verbraucherzentralen die unzureichende Aufklärung der Kassen bemängelt, so Heise.

Über die Datenausleitung und die Widerspruchsmöglichkeit würden viele Kassen nun erst Ende Oktober informieren, in ihren ePA-Apps oder auf den Websites. Das ist natürlich extrem kurzfristig und dürfte kaum sicherstellen, dass alle Versicherten rechtzeitig davon erfahren. Widerspruch kann jedenfalls über die jeweilige App oder über die Ombudsstelle der Krankenkasse eingelegt werden.

Die nicht blockierten Gesundheitsdaten werden zunächst an das FDZ gehen, welches sie dann für die wissenschaftliche Nutzung bereitstellt – «selbstverständlich streng geschützt, pseudonymisiert und nur nach Genehmigung im Rahmen eines Forschungsantrags». Letzterer kann auch aus anderen EU-Ländern kommen, wir leben im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS).

Für die Forschung stelle die ePA eine neue, hochwertige Datenquelle dar, heißt es beim FDZ. Sicher nicht nur dafür, wäre zu ergänzen. Im Bundesgesundheitsministerium, in dessen Geschäftsbereich das Zentrum angesiedelt ist, weiß man schon länger, «wie viel volkswirtschaftliche Power» hinter der Nutzung von Gesundheitsdaten stecke.

Ab Oktober werden zunächst Daten aus der elektronischen Medikationsliste (eML) ausgeleitet, weitere Inhalte sollen sukzessive ergänzt werden. Die ePA hat zum Beispiel auch Diagnosen, Therapien, Arztbriefe, Laborbefunde und Angaben zu Impfungen zu bieten.

In jedem Fall drängt sich die Frage auf, warum nicht annähernd das gleiche Interesse an Gesundheitsdaten aus der COVID-«Impf»-Kampagne zu bestehen scheint. Deren Erfassung und Auswertung zum Beispiel seitens des Paul-Ehrlich-Instituts war und ist alles andere als akribisch und transparent. Unter Sicherheitsaspekten dürfte man das eigentlich erwarten. Gleiches gilt für die eine oder andere Statistik der Krankenversicherer.

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Amnestie für Corona-Zertifikatsfälscher gefordert

Transition News - 1. Oktober 2026 - 0:09

Der Schweizer Nationalrat Andreas Glarner von der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) will die strafrechtliche Aufarbeitung bestimmter Verstöße aus der «Pandemie» beenden. Mit einer parlamentarischen Initiative fordert er eine Amnestie für Personen, die COVID-19-Impfungen lediglich vorgetäuscht oder gefälschte Impfnachweise verwendet haben. Das meldete die Weltwoche.

Auch Fälle rund um Maskendispensen sollen nach Glarners Vorstellungen einbezogen werden. Dies betrifft Personen, die sich eine entsprechende Befreiung mit falschen Angaben verschafft oder dafür gefälschte Dokumente verwendet haben. Bereits ausgesprochene Strafen sollen ebenfalls erlassen werden.

Zur Begründung verweist Glarner auf die besonderen Bedingungen während der «Pandemie». Der Zugang zu Teilen des öffentlichen Lebens sei damals teilweise an ein COVID-Zertifikat oder das Tragen einer Maske geknüpft gewesen. Nach seiner heutigen Einschätzung seien staatliche Vorgaben und damalige Aussagen inzwischen in wesentlichen Punkten überholt oder widerlegt.

Glarner stellt deshalb die Verhältnismäßigkeit einer strafrechtlichen Verfolgung Jahre nach den Ereignissen in Frage. Die betreffenden Handlungen seien zwar Verstöße gegen damals geltende Regeln gewesen. Es stelle sich jedoch die Frage, ob deren strafrechtliche Ahndung heute noch angemessen sei.

Neue Aufmerksamkeit erhielt die Diskussion zuletzt im Zusammenhang mit den Fällen der Fußballspieler der Schweizer Nationalmannschaft Granit Xhaka und Breel Embolo sowie des Coachs der Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft, Patrick Fischer. Glarner betont allerdings, eine mögliche Amnestie dürfe nicht von der Bekanntheit einzelner Betroffener abhängig sein. Sie müsse vielmehr für alle nach einheitlichen Kriterien gelten.

Seine Initiative sieht einen ausdrücklichen Entscheid des Parlaments vor, die Strafverfolgung für klar definierte Taten aus der Corona-Zeit zu beenden. Nicht von der Amnestie erfasst werden sollen Fälle, in denen Dritte konkret geschädigt wurden.

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Geimpfte Kinder haben ein signifikant höheres Risiko für mehrere chronische Erkrankungen

Transition News - 1. Oktober 2026 - 0:08

Impfungen im frühen Kindesalter sind einer neuen Preprint-Studie zufolge mit signifikant höheren Quoten mehrerer akuter und chronischer Erkrankungen bei Kindern assoziiert. Die Arbeit, über die The Defender berichtet, vergleicht Gesundheitsdaten von geimpften und ungeimpften Kindern in den USA. Sie wurde von Mitgliedern der Wissenschaftsabteilung von Children's Health Defense (CHD) mitverfasst.

Laut Brian Hooker, wissenschaftlicher Leiter von CHD und Koautor der Studie, handelt es sich um die «bislang größte Kohorte ungeimpfter Kinder in diesem Kontext». Er erklärte, dass die gesundheitlichen Ergebnisse ungeimpfter Kinder die geimpfter Kinder in mehreren Bereichen übertrafen. Hooker weiter:

«Kinder erlitten mit einer um 60 % höheren Wahrscheinlichkeit wiederkehrende Atemwegserkrankungen, bei einem mindestens doppelten Risiko für wiederkehrende Ohr- und Streptokokken-Infektionen. Generell stieg das Risiko in der geimpften Gruppe mit einer zunehmenden Anzahl von Impfdosen.»

Zu den wichtigsten Ergebnissen der Studie gehören:

  • Eine Impfung vor dem 13. Lebensmonat war im Vergleich zu Ungeimpften mit «signifikant erhöhten Chancen» für Streptokokken-Angina (+130 %), Ohrenentzündungen (+100 %), Rhinitis (+80 %) und Atemwegserkrankungen (+60 %) verbunden.

  • Bei Streptokokken-Infektionen zeigte sich «ein klarer Dosis-Wirkungs-Gradient» – das Erkrankungsrisiko stieg mit der Anzahl der erhaltenen Impfdosen um bis zu 240 %.

  • Über alle untersuchten Kinder hinweg traten Entwicklungsverzögerungen nicht messbar häufiger auf. Anders sah es jedoch bei der Gruppe mit den meisten Impfungen aus: Bei Kindern, die mehr als zehn Impfdosen erhalten hatten, lag das Risiko für eine Entwicklungsverzögerung um 40 Prozent höher.

Bemerkenswert ist auch, dass Mädchen für einige der untersuchten Krankheitsbilder besonders anfällig waren. Geimpfte Mädchen hatten demnach eine um 160 % höhere Wahrscheinlichkeit, eine Streptokokken-Angina zu entwickeln, als ungeimpfte Mädchen – was «die stärkste Assoziation darstellt, die in allen geschlechtsspezifischen Analysen beobachtet wurde».


Das Hauptanliegen der Studie – wiederkehrende Erkrankungen bei Kindern – wurde gemäß Hocker in der Vergangenheit nur marginal untersucht, «trotz starker Hinweise darauf, dass Impfstoffe und deren Bestandteile das Immunsystem negativ beeinflussen können». Solche wiederkehrenden Erkrankungen könnten ein Zeichen für eine Beeinträchtigung des angeborenen Immunsystems sein. Die Ergebnisse der Studie «bestätigen diese Evidenz sowie die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Rolle von Impfstoffen bei wiederkehrenden Infektionen zu verstehen und zu klären, inwieweit dies die Bevölkerung in den USA schädigt».

Dem medizinischen Forscher Neil Z. Miller zufolge, der nicht an der Studie beteiligt war, tragen die Ergebnisse zu einer wachsenden Evidenz bei, die darauf hindeutet, dass «ungeimpfte Kinder möglicherweise bessere gesundheitliche Ergebnisse aufweisen als geimpfte Kinder». Die Befunde böten «wichtige Signale, die weitere Untersuchungen rechtfertigen».

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Ukraine prüft Legalisierung von Porno-Inhalten auf OnlyFans

Transition News - 1. Oktober 2026 - 0:02

OnlyFans ist eine Sexplattform, auf der «Creatorinnen» gegen Bezahlung Nacktbilder, Sexvideos und andere pornografische Inhalte anbieten. Auch in der Ukraine ist das Geschäft verbreitet. Tausende Frauen verdienen damit Geld – bewegen sich dabei bislang jedoch in einem rechtlichen Spannungsfeld.

Denn die Herstellung und Verbreitung von Pornografie ist in der Ukraine verboten und kann mit einer mehrjährigen Haftstrafe geahndet werden. Gleichzeitig verlangen die Behörden Steuern auf die Einkünfte der Creatorinnen. Wer seine Einnahmen deklariert, muss damit rechnen, zugleich eine Tätigkeit offenzulegen, die strafrechtlich verfolgt werden kann.

Besonders brisant sind Berichte über das Vorgehen der Polizei. Demnach sollen Beamte Creatorinnen mit Strafverfahren gedroht und Geld verlangt haben, damit sie von einer Anzeige oder weiteren Ermittlungen absehen. Die Vorwürfe reichen dabei bis hin zu regelrechten Erpressungsmodellen. Nach den vorliegenden Berichten sollen einzelne Polizisten von den betroffenen Frauen erhebliche Summen gefordert haben.

Ein besonders bekannter Fall ist jener der OnlyFans-Creatorin Svitlana Dvornikova. Sie verfügt über rund eine Million Abonnenten und produziert ihre pornografischen Inhalte nach eigenen Angaben teilweise im Ausland. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung beschlagnahmten Ermittler unter anderem Computer, Datenträger und Bargeld.

Dvornikova erklärte, sie habe das Bargeld für ihre Steuerzahlungen zurückgelegt. Berichten zufolge sollen Polizeibeamte ihr im Zusammenhang mit den Ermittlungen eine Zahlung angeboten beziehungsweise abverlangt haben, damit sie nicht strafrechtlich verfolgt werde. Dvornikova weist eine solche Zahlung zurück. Ihr Fall steht exemplarisch für das Dilemma der Creatorinnen: Sie können einerseits Steuern schulden und andererseits wegen derselben Einnahmen ins Visier der Strafverfolgung geraten.

Nach den vorliegenden Angaben erzielten 2023 rund 7900 ukrainische Creatorinnen und Creatoren über OnlyFans zusammen mehr als 112 Millionen Euro. Viele Frauen produzieren ihre pornografischen Inhalte deshalb im Ausland, um dem ukrainischen Strafrecht zu entgehen. Andere arbeiten in Studios, die nach außen als gewöhnliche Unternehmen auftreten.

Der Abgeordnete Yaroslav Zhelezniak will diese Situation nun verändern. Sein Gesetzesvorstoß sieht vor, die Produktion und Verbreitung von Pornografie zu legalisieren. Die Creatorinnen könnten ihre Tätigkeit damit künftig offiziell ausüben und ihre Einnahmen regulär versteuern.

Zugleich soll eine Legalisierung den Anreiz für korrupte Beamte verringern. Wenn die Produktion pornografischer Inhalte nicht mehr grundsätzlich strafbar wäre, würde eine wichtige Grundlage für Drohungen mit Strafverfahren wegfallen.

Zhelezniak rechnet zudem mit zusätzlichen Steuereinnahmen von mehr als 20 Millionen Euro pro Jahr. Das Geld könnte nach seinen Berechnungen unter anderem für militärische Zwecke eingesetzt werden. Der Abgeordnete stellt die erwarteten Einnahmen beispielsweise den Kosten für rund 30.000 Drohnen gegenüber.

Der Gesetzesvorstoß hat eine erste Abstimmung im ukrainischen Parlament bereits passiert und wird nun für die weitere parlamentarische Behandlung vorbereitet. Für die Creatorinnen könnte eine Gesetzesänderung damit nicht nur steuerliche Folgen haben: Sie würde auch darüber entscheiden, ob ihre bisher verbotene Tätigkeit künftig legal und reguliert ausgeübt werden kann.

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Danny Tommo bleibt in Haft – wegen eines beschädigten Schlauchboots

Transition News - 1. Oktober 2026 - 0:01

Daniel Thomas, bekannt als Danny Tommo, sitzt in Großbritannien weiterhin in Untersuchungshaft. Der Gründer der migrationskritischen Patriot Platform muss sich wegen der Beschädigung eines Schlauchboots im Ärmelkanal vor Gericht verantworten. Ein Gericht in Portsmouth verweigerte ihm am 29. September die Freilassung auf Kaution. Der Prozess soll voraussichtlich im März 2027 beginnen.

Der Fall sorgt nicht nur wegen der Aktion selbst für Aufmerksamkeit, sondern vor allem wegen der Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Reaktion des britischen Staates. Thomas soll am 22. September mit einem Messer die Hülle eines Schlauchboots beschädigt haben, nachdem die Migranten das Boot bereits verlassen hatten. Zum Zeitpunkt des Vorfalls befand sich allerdings noch ein französischer Rettungshelfer an Bord. Thomas soll ihn aufgefordert haben, das Boot zu verlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb unter anderem Sachbeschädigung vor; Thomas bestreitet die Vorwürfe.

Dass wegen eines beschädigten Schlauchboots Untersuchungshaft angeordnet wird, wirkt auf Kritiker des Vorgehens bemerkenswert hart. Die Beschädigung eines solchen Bootes ist selbstverständlich ein möglicher Straftatbestand. Doch zwischen dem Vorwurf einer Sachbeschädigung und schweren Gewaltverbrechen besteht ein erheblicher Unterschied. Gerade deshalb stellt sich die Frage, weshalb Thomas bis zum Prozess im Gefängnis bleiben muss.

Diese Frage erhält zusätzliche Brisanz durch einen anderen Fall. Der 27-jährige syrische Staatsangehörige Ahmad Hania muss sich wegen mehrerer Sexualdelikte verantworten. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, eine 15-Jährige vergewaltigt und eine weitere Jugendliche sexuell angegriffen zu haben. Hania bestreitet die Vorwürfe. Anders als Thomas befindet er sich nach einer Gerichtsentscheidung auf freiem Fuß; sein Prozess ist für August 2028 angesetzt.

Für Kritiker entsteht daraus der Eindruck eines zweierlei Maßes: Ein politisch exponierter Aktivist wird wegen einer nach Bagatelle anmutenden Sachbeschädigung bis zum Prozess in Haft gehalten, während ein Mann, der wegen schwerer Sexualdelikte angeklagt ist, auf Kaution frei bleibt. Das beweist für sich genommen keine politische Einflussnahme auf die Justiz – die jeweiligen Haftentscheidungen beruhen auf den konkreten Umständen des Einzelfalls. Die unterschiedliche Behandlung wirft jedoch Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf.

Auch der Zeitpunkt der Festnahme steht im Mittelpunkt der Debatte. Thomas wurde einen Tag nach dem Vorfall festgenommen. Zuvor hatte er mit der Patriot Platform bereits mehrfach gegen die illegale Migration und die Ankunft von Migranten über den Ärmelkanal protestiert. Seine Aktionen in Dover und Portsmouth hatten jeweils große Menschenmengen mobilisiert und zeitweise den Transport von Migranten behindert.

Damit war Thomas den britischen Behörden längst bekannt. Kritiker vermuten deshalb, dass der Staat die Gelegenheit des Schlauchboot-Vorfalls nutzte, um gegen einen der prominentesten Organisatoren des neuen migrationskritischen Aktivismus vorzugehen. Die Behörden begründen das Vorgehen mit den konkreten strafrechtlichen Vorwürfen.

Hinzu kommt ein zweiter Anklagepunkt: Thomas soll der Polizei den PIN-Code seines Mobiltelefons nicht zur Verfügung gestellt haben. Auch diesen Vorwurf bestreitet er.

Der Fall zeigt damit die zunehmende Schärfe des Konflikts um die britische Migrationspolitik. Thomas hatte in den vergangenen Wochen Proteste organisiert, bei denen Straßen und Zufahrten blockiert wurden. Nun sitzt der Aktivist selbst hinter Gittern. Seine Unterstützer sehen darin einen Versuch, die entstehende Bewegung einzuschüchtern. Die britischen Behörden verweisen dagegen auf ein laufendes Strafverfahren und die Vorwürfe gegen Thomas.

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Senate Quashes Johnson’s Congressional Insider Trading Ruse

The U.S. Senate defeated House-approved legislation today that would have allowed all members to retain their conflicting stock investments and continue manipulating the stock market. Craig Holman, Ph.D., government affairs lobbyist for Public Citizen, released the following statement:

“This measure was a ruse, promoted by House Speaker Mike Johnson, to make it appear that congressional Republicans were tackling an ethical quagmire when, in fact, it would have accomplished very little. There was serious legislation to stop congressional insider trading, but Johnson would not bring up any of the serious proposals for a floor vote. Kudos to Senate Democrats for not falling for the ruse.”

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‘I’d rather die than go back’: A Palestinian teen’s 10-month nightmare in Israeli jail

At 15, Zaid was separated from his parents, beaten, and starved. He is just one of hundreds of Palestinian children detained amid a post-Oct. 7 surge.

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Reform des Gesundheitssystems: Warum nicht freie Versicherungswahl für alle statt Einheitsversicherung?

Die Diskussion über die als “Zweiklassenmedizin” kritisierten Ungleichheiten in der ärztlichen Versorgung und die soziale Gerechtigkeit im deutschen Gesundheitswesen ist wieder einmal entbrannt. Im Mittelpunkt steht dabei häufig die unterschiedliche Stellung von gesetzlich und privat Krankenversicherten. Als Lösung wird seit Jahren die sogenannte Bürgerversicherung ins Spiel gebracht. Dabei wird aus meiner Sicht die entscheidende Frage […]

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Democrats Abandon Environmental Laws to Advance Pro-Fossil Fuel ‘Permitting Reform’

Sens. Martin Heinrich and Sheldon Whitehouse today released a top-line summary of an agreement with Sen. Shelly Moore Capito and Rep. Bruce Westerman to advance so-called “permitting reform.”

The legislative package, cynically titled the “Bipartisan American Affordability and Jobs Act of 2026,” would provide massive long-term structural advantages to the fossil fuel industry and minimal short-term improvements to electricity transmission policy that might marginally benefit renewable energy. The legislation fails to meaningfully curb the accelerating build-out of data centers and artificial intelligence.

“This is a climate kill shot that condemns our most vulnerable communities to suffer decades more fossil fuel pollution. It’s absurd to ensure our planet chokes with greenhouse gases, gut endangered species protections and eviscerate the Clean Water Act for what seems to be a nearly meaningless victory against Trump’s war on offshore wind,” said Brett Hartl, government affairs director at the Center for Biological Diversity. “The minor benefits for renewable energy corporations are massively dwarfed by the gifts to the fossil fuel industry. If this grotesque legislation becomes law, the paltry increases in renewable energy will be instantly devoured by AI data centers. The only winners here are Elon Musk, Mark Zuckerberg, tech oligarchs and the shareholders of fossil fuel companies.”

Today’s package contains numerous provisions that lock in thousands of fossil fuel projects, including oil and gas pipelines, LNG export terminals, and expanded fossil fuel drilling onshore and offshore approved by President Trump over the past two years. It also ensures that future fossil fuel pipelines and methane gas-generated electricity can never be challenged in court.

Additional provisions gut parts of the Clean Water Act, including the Section 401 authority of states to protect their rivers and streams from the impacts of building pipelines and the EPA’s Section 404(c) permit veto authority, which has been used to stop projects like the Pebble Mine in Alaska.

The legislation weakens the National Historic Preservation Act and Tribal consultations, leaving most Tribal nations with no meaningful way to protect their sovereignty when faced with potential fossil fuel projects on their lands.

In addition, the legislation guts the Endangered Species Act by allowing states to take over the Section 7 consultation process with minimal safeguards, turning one of the law’s strongest provisions into a state-run rubberstamp of dangerous projects. The deal also likely includes redefining the “best available science” and exempts the vast majority of damaging fossil fuel projects from any meaningful review of the threats and harms to imperiled wildlife and plants.

The legislation curtails the ability of individuals, nonprofits and communities to challenge fossil fuel projects by requiring courts to tip the scales in favor of the fossil fuel industry and making it impossible to bring an environmental justice claim.

“Two Senate Democrats are giving away our most cherished environmental laws based on fantastical models that project a renewable energy utopia. They’re rewarding a ruthless fossil fuel industry that will always put its quarterly profits ahead of a livable planet and future generations,” said Hartl. “Trump promised fossil fuel companies that he’d do everything in his power to assist them in his second term, and Sen. Heinrich and Sen. Whitehouse seem hellbent on helping Trump fulfill that promise. We’ll fight this disgraceful legislation to make sure it doesn’t become law.”

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Jobcenter oder Sozialamt? Diese Grenze ist bei Krankheit entscheidend

Wer wegen Krankheit nicht arbeiten kann und sich aus eigenen Mitteln nicht finanzieren kann, gehört nicht immer zum Sozialamt. Häufig muss das Jobcenter weiterhin den Lebensunterhalt sichern.Entscheidend ist, wie viele Stunden Sie arbeiten können, wie lange die Einschränkung voraussichtlich dauert und mit wem Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben.Streiten Behörden allerdings über Ihre Erwerbsfähigkeit, dürfen Sie bei ansonsten erfüllten Voraussetzungen nicht ohne existenzsichernde Leistungen bleiben.

Grundsicherungsgeld und Sozialhilfe gehören zu unterschiedlichen Gesetzen

Das Grundsicherungsgeld gehört zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Ansprechpartner ist das Jobcenter. Die Sozialhilfe ist dagegen im SGB XII geregelt. Für Leistungen zum Lebensunterhalt wenden Sie sich grundsätzlich an das örtliche Sozialamt beziehungsweise den zuständigen Sozialhilfeträger.

Zur Sozialhilfe gehören sowohl die Hilfe zum Lebensunterhalt als auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Grundsicherung ist also nicht identisch mit dem Grundsicherungsgeld des Jobcenters.

Bei beiden Systemen muss die Behörde prüfen, ob Sie Ihren Bedarf mit anrechenbarem Einkommen, einzusetzendem Vermögen oder vorrangigen Leistungen decken können.

Die Drei-Stunden-Grenze entscheidet über die Erwerbsfähigkeit

Nach § 8 SGB II gelten Sie als erwerbsfähig, wenn Sie nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten.

Maßgeblich ist also nicht allein, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch ausüben können.

Wer keine schweren Lasten mehr tragen darf, kann möglicherweise weiterhin leichte Tätigkeiten erledigen. Umgekehrt genügt es nicht, gelegentlich eine kurze Aufgabe im Haushalt zu schaffen. Eine Erkrankung oder ein Schwerbehindertenausweis allein beantwortet diese Frage nicht.

Auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung führt nicht automatisch zum Wechsel ins SGB XII. Bei einer kurzfristigen Einschränkung bleibt die Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB II grundsätzlich bestehen.

Für die Abgrenzung spielt die Prognose über die kommenden sechs Monate eine wesentliche Rolle.

Grundsicherungsgeld und Sozialhilfe im Vergleich Grundsicherungsgeld Sozialhilfe Rechtsgrundlage ist das SGB II; zuständig ist das Jobcenter. Rechtsgrundlage ist das SGB XII; zuständig ist grundsätzlich der örtliche Sozialhilfeträger. Für erwerbsfähige Hilfebedürftige grundsätzlich ab 15 Jahren bis zur gesetzlichen Altersgrenze, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige kommt Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Betracht. Mindestens drei Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit unter üblichen Arbeitsmarktbedingungen reichen grundsätzlich aus. Bei gesundheitlich bedingtem Leistungsvermögen unter drei Stunden kommt es auf die Dauer der Einschränkung und die Haushaltskonstellation an. Eine vorübergehende Krankschreibung führt nicht automatisch aus dem Leistungsbezug heraus. Bei längerfristiger, aber nicht dauerhafter voller Erwerbsminderung kommt grundsätzlich Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht, soweit kein SGB-II-Anspruch besteht. Auch nicht erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft können Leistungen erhalten, wenn kein Anspruch auf Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII besteht. Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Erwachsene können Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII erhalten; diese geht dem entsprechenden SGB-II-Anspruch vor. Die Leistung setzt einen Antrag voraus. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzt einen Antrag voraus. Hilfe zum Lebensunterhalt setzt grundsätzlich mit Kenntnis des Sozialhilfeträgers von der Notlage ein. Berücksichtigt werden Regelbedarf, gegebenenfalls Mehrbedarfe sowie Unterkunft und Heizung nach den Regeln des SGB II. Auch die existenzsichernden Leistungen des SGB XII berücksichtigen Regelbedarf, gegebenenfalls Mehrbedarfe sowie Unterkunft und Heizung nach den dortigen Regeln. Fiktives Beispiel 1: Marcel aus Gelsenkirchen bleibt beim Jobcenter

Marcel ist 52 Jahre alt und lebt allein in Gelsenkirchen. Wegen einer chronischen Erkrankung der Lendenwirbelsäule kann er seine bisherige Arbeit im Lager nicht mehr ausüben. Schweres Heben und langes Stehen verschlimmern seine Beschwerden.

Er hat kein ausreichendes Einkommen und kein einzusetzendes Vermögen; ein Anspruch auf vorrangige laufende Geldleistungen besteht im Beispiel nicht.

Die medizinische Prüfung ergibt, dass Marcel leichte Tätigkeiten mit wechselnder Körperhaltung weiterhin vier Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben kann.

Damit überschreitet er die Drei-Stunden-Grenze. Er ist im Sinne des SGB II erwerbsfähig und erhält bei erfüllten weiteren Voraussetzungen Grundsicherungsgeld vom Jobcenter.

Das Jobcenter darf seine gesundheitlichen Grenzen trotzdem nicht übergehen. Die festgestellte Erwerbsfähigkeit bedeutet nicht, dass Marcel wieder schwere Lagerarbeiten übernehmen kann.

Für die Zuständigkeit zählt seine verbliebene Leistungsfähigkeit; für eine konkrete Tätigkeit müssen die gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt werden.

Fiktives Beispiel 2: Viktoria aus Münster erhält Sozialhilfe

Viktoria ist 37 Jahre alt und lebt allein in Münster. Nach einer schweren Herzmuskelentzündung leidet sie an ausgeprägter Herzschwäche. Im Beispiel stellt die medizinische Prüfung fest, dass sie nicht einmal drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann.

Die Ärzte halten eine deutliche Besserung durch Behandlung und Rehabilitation aber für möglich.

Viktoria hat weder ausreichendes Einkommen noch einzusetzendes Vermögen. Vorrangige Ansprüche, etwa auf Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente, bestehen im Beispiel nicht.

Sie lebt auch nicht mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft. Deshalb kommt für sie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII in Betracht. Zuständig ist der Sozialhilfeträger in Münster.

Die Grundsicherung bei dauerhafter voller Erwerbsminderung wäre hier noch nicht die passende Leistung: Die Einschränkung dauert zwar länger an, gilt nach der angenommenen Prognose aber nicht als dauerhaft.

Würde später eine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt, müsste der Anspruch auf Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII geprüft werden.

Eine Bedarfsgemeinschaft kann die Zuständigkeit verändern

Leben Sie mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft, können Sie selbst Grundsicherungsgeld vom Jobcenter erhalten. § 19 Absatz 1 SGB II sieht dies ausdrücklich vor, soweit kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht.

Würde Viktoria mit einem erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben, könnte sie während ihrer vorübergehenden vollen Erwerbsminderung weiterhin Leistungen nach dem SGB II erhalten.

Eine bloße Wohngemeinschaft mit einer anderen Person reicht dafür nicht aus.

Dauerhafte Erwerbsminderung setzt keine ausgezahlte Rente voraus

Für die Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung müssen Sie grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein. Die volle Erwerbsminderung muss unabhängig von der Arbeitsmarktlage bestehen; außerdem muss unwahrscheinlich sein, dass sie behoben werden kann.

Hinzu kommen die weiteren Voraussetzungen, vor allem die finanzielle Hilfebedürftigkeit.

Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und ein Anspruch auf Grundsicherung sind getrennte Fragen. Fehlende Versicherungszeiten können eine Rente verhindern, ohne den Anspruch auf Grundsicherung bei festgestellter dauerhafter voller Erwerbsminderung auszuschließen.

Ebenso entscheidet die Bezeichnung „volle Erwerbsminderungsrente“ allein nicht über den zuständigen Leistungsträger: Bei einer sogenannten Arbeitsmarktrente kann medizinisch noch ein Leistungsvermögen von mindestens drei Stunden bestehen.

Wenn Jobcenter und Sozialamt sich gegenseitig für zuständig halten

Das Jobcenter darf Sie nicht allein wegen ungeklärter Erwerbsfähigkeit ohne Leistungen zum Sozialamt schicken. Sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt, muss es zunächst leisten. Für den Streit zwischen den beteiligten Trägern sieht § 44a SGB II ein besonderes Verfahren vor.

Widerspricht etwa der Sozialhilfeträger der Feststellung fehlender Erwerbsfähigkeit, wird grundsätzlich eine gutachterliche Stellungnahme der Rentenversicherung eingeholt. Bis zur Entscheidung über diesen Behördenwiderspruch laufen bei erfüllten übrigen Voraussetzungen die SGB-II-Leistungen weiter.

Verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid und dokumentieren Sie eine drohende Zahlungslücke. Gegen einen belastenden Bescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.

Fehlt bereits Geld für Lebensmittel oder Miete, kommt zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht. Legen Sie dafür die Bescheide, den Schriftwechsel und Nachweise über Ihre aktuelle finanzielle Notlage vor.

Den Antrag nicht bis zur endgültigen Klärung aufschieben

Reichen Sie Ihren Antrag nachweisbar ein, auch wenn die Zuständigkeit noch unklar ist. Ein unzuständiger Sozialleistungsträger muss ihn nach § 16 SGB I unverzüglich weiterleiten. Bei Sozialleistungen bleibt grundsätzlich der ursprüngliche Eingang bei einer dafür vorgesehenen Stelle maßgeblich.

Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung brauchen Sie ausdrücklich einen Antrag. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt kommt es grundsätzlich darauf an, wann der Sozialhilfeträger von den anspruchsbegründenden Umständen erfährt.

Teilen Sie Ihre Notlage deshalb ebenfalls schriftlich mit. Eine ärztliche Einschätzung allein ersetzt weder die Leistungsprüfung noch den erforderlichen Antrag.

FAQ: Zuständigkeit von Jobcenter und Sozialamt Reicht eine lange Krankschreibung für Sozialhilfe?

Nein. Entscheidend sind das Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die voraussichtliche Dauer der Einschränkung und gegebenenfalls die Bedarfsgemeinschaft.

Kann ich ohne Erwerbsminderungsrente Grundsicherung erhalten?

Ja. Bei festgestellter dauerhafter voller Erwerbsminderung kann ab 18 Jahren ein Anspruch nach dem SGB XII bestehen, auch wenn die Versicherungszeiten für eine Rente fehlen. Die übrigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Darf die Zahlung während eines Zuständigkeitsstreits ausfallen?

Ein Streit allein über die Erwerbsfähigkeit rechtfertigt bei ansonsten erfüllten Voraussetzungen keine Versorgungslücke. Für diesen Fall sieht § 44a SGB II die weitere Leistungserbringung während des dort geregelten Klärungsverfahrens vor.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld – Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leistungen der Sozialhilfe für den Lebensunterhalt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fragen und Antworten zur Sozialhilfe
Gesetze im Internet: § 16 SGB I – Antragstellung
Gesetze im Internet: § 8 SGB II – Erwerbsfähigkeit
Gesetze im Internet: § 19 SGB II – Grundsicherungsgeld
Gesetze im Internet: § 44a SGB II – Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
Gesetze im Internet: § 18 SGB XII – Einsetzen der Sozialhilfe
Gesetze im Internet: § 41 SGB XII – Leistungsberechtigte

Der Beitrag Jobcenter oder Sozialamt? Diese Grenze ist bei Krankheit entscheidend erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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