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Syrian-French Forum Explores Ways to Revitalize Syrian Economy

SANA - Syrian Arab News Agency - 2. Oktober 2025 - 11:11

A one-day Syrian-French Forum convened in Damascus to explore the investment situation in the war-battered country and how French expertise could support developing Syria’s economy through partnerships with French companies and investors.

The forum, organized by the Syrian Investment Authority on Wednesday, witnessed a wide range participation of Syrian ministers alongside delegates of 40 French companies specialized in transportation, aviation, infrastructure, water, education, and digitization, organizers stated.

This event comes as Syria is taking steps to revitalize its war-battered economy through taking steps to integrate into the international organizations, particularly in the financial sector which has been under Western sanctions for 14 years.

Talal Al-Hilali, Director-General of the Syrian Investment Authority, told SANA those discussions at the forum focused on investment regulations in Syria. He praised the French investment in Syria as a “genuine support and strong backing for the benefit of the Syrian people.”

Syrian ministers participating in the forum stated that they discussed joint investment projects with French companies in the fields of communications and information infrastructure, rehabilitation of the transport sector and development of tourism.

Member of the Franco-Arab Chamber of Commerce, Naaman Adamo, stressed the need to work on improving the investment situation in Syria, which would have a positive impact on the living conditions of all Syrians. He highlighted the importance of French expertise in supporting investment projects and aiding Syria’s reconstruction.

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Der Oberste Gerichtshof muss die Erpressungsversuche der US-Bundesstaaten in Sachen Klimaschutz stoppen!

Bonner Cohen, Ph. D.

Da die Vereinigten Staaten das falsche Versprechen der grünen Energie in einem Tempo aufgeben, das noch vor kurzem kaum jemand für möglich gehalten hätte, droht eine Flut von Klagen gegen Produzenten fossiler Brennstoffe, die vor staatlichen Gerichten eingereicht wurden, die Bemühungen des Landes um eine globale Energiedominanz zu behindern.

Unter Berufung auf die durch den vom Menschen verursachten Klimawandel bedingten Gefahren für die öffentliche Gesundheit machen Kläger aus verschiedenen Gerichtsbarkeiten geltend, dass fossile Brennstoffunternehmen nach dem Deliktsrecht der Bundesstaaten lokalen Schaden verursachen. Die Anwendung des Deliktsrechts der Bundesstaaten auf globale Treibhausgasemissionen würde den Bundesstaaten jedoch extraterritoriale Zuständigkeit verleihen und der föderalen Struktur des Clean Air Act zur Regulierung von Schadstoffen zuwiderlaufen.

In einer Klage aus dem Jahr 2018, in der Boulder County in Colorado von Exxon Mobil und Suncor Energy Schadenersatz wegen Klimaschäden forderte, wurde behauptet, dass die Aktivitäten der Unternehmen im Bereich fossiler Brennstoffe den Klimawandel verschärfen und nach den Deliktsgesetzen des Bundesstaates lokalen Schaden verursachen. In einer 5:2-Entscheidung wies der Oberste Gerichtshof von Colorado die Einrede der Unternehmen hinsichtlich der Vorrangigkeit des Bundesrechts zurück und ließ die Klage vor dem Staatsgericht zu.

Die Auswirkungen der Entwicklungen in Colorado auf die Energieversorgung und die nationale Sicherheit des Landes sind der Washington Legal Foundation nicht entgangen. „Wenn man den staatlichen Gerichten erlaubt, den globalen Klimawandel durch Deliktsklagen zu regulieren, gefährdet dies die nationale wirtschaftliche Stabilität und die Autorität des Bundes“, erklärte Cory Andrews, General Counsel und Vice President of Litigation der Stiftung.

Die Washington Legal Foundation argumentiert, dass „Klagen wegen Klimawandelschäden einzigartige föderale Interessen betreffen und daher eine einheitliche föderale Entscheidungsregelung erfordern, anstatt ein Flickwerk aus einzelstaatlichen Urteilen“. Sie fügte hinzu: „Die Zunahme solcher Klagen könnte dem Energiesektor eine erdrückende Haftung auferlegen, den zwischenstaatlichen Föderalismus stören und die nationalen Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen untergraben, sodass ein Eingreifen des Obersten Gerichtshofs erforderlich wäre, um diesen katastrophalen Trend zu stoppen.“

Gemeinsam mit der Atlantic Legal Foundation, dem Pelican Institute, dem Frontier Institute, dem Independence Institute, dem Manhattan Institute und der Federation of Defense & Corporate Counsel beantragt die Washington Legal Foundation beim Obersten Gerichtshof genau dies: einzugreifen, bevor der Fall in Colorado (und ähnliche Maßnahmen von Bundesstaaten und Kommunalverwaltungen) außer Kontrolle geraten.

„Und falls sie Erfolg haben“, so die Washington Legal Foundation in einem diesen Monat beim Obersten Gerichtshof eingereichten Schriftsatz, „werden andere Unternehmen und sogar Einzelpersonen, die angeblich durch den Klimawandel geschädigt wurden, als Nächste gegen die gleiche Gruppe von Beklagten aus der fossilen Brennstoffindustrie klagen – vorausgesetzt, die Branche übersteht den Ansturm einer Vielzahl von Bundesstaaten und Kommunalverwaltungen.“

Glücklicherweise stehen zivilrechtliche Klagen gegen den Energiesektor auf wackeligen rechtlichen Beinen. „Schadensersatzklagen, die versuchen, einen einzelnen Faktor oder eine einzelne Ursache für den globalen Klimawandel herauszugreifen, stehen im Widerspruch zu zwei wichtigen wissenschaftlichen Fakten: (i) Der Klimawandel kennt keine Grenzen und (ii) es gibt unzählige Quellen für Treibhausgasemissionen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Ausland“, heißt es in dem Schriftsatz. „Aus diesem Grund berühren die Klagen einer Stadt, eines Landkreises oder einer anderen politischen Untergliederung wegen angeblicher lokaler Auswirkungen des Klimawandels, egal wie banal sie bezeichnet oder kunstvoll formuliert sind, zwangsläufig einzigartige Bundesinteressen, die zivilrechtliche Klagen wegen Klimawandels nach staatlichem Recht ausschließen.“

Obwohl sie unter dem Deckmantel des Schutzes der Öffentlichkeit vor den vermeintlichen Schrecken des Klimawandels stehen, sind diese Schadensersatzklagen nichts anderes als ausgeklügelte Erpressungsversuche einer erfolgreichen Industrie durch finanzschwache, hoch besteuerte Bundesstaaten und Kommunalverwaltungen. Im Dezember unterzeichnete die Gouverneurin von New York Kathy Hochul ein Gesetz, das es dem Staat erlaubt, Öl- und Erdgasunternehmen in den nächsten 25 Jahren mit einer Geldstrafe von insgesamt 75 Milliarden Dollar zu belegen, weil sie angeblich für klimabedingte Schäden an der Infrastruktur des Staates verantwortlich sind.

Das New Yorker Klimawandel-Superfonds-Gesetz orientiert sich am Verursacherprinzip, das im ursprünglichen Superfonds-Gesetz von 1980 verankert ist und besagt, dass diejenigen, die für die Verschmutzung durch Giftstoffe verantwortlich sind, auch für die Sanierung aufkommen müssen. Die Gleichbehandlung von farblosen, geruchlosen Kohlendioxidemissionen aus der Produktion und Verbrennung fossiler Brennstoffe mit industriellen Verschmutzungen alter Art verzerrt jedoch die wichtige Rolle von Kohlendioxid für das Pflanzenwachstum, einschließlich der auf Ackerland angebauten Nutzpflanzen.

Tatsächlich steht die Dämonisierung von Kohlendioxid im Mittelpunkt der Klimapolitik, deren negative Folgen weltweit zu spüren sind. In Europa beispielsweise werden „Netto-Null“-Maßnahmen, mit denen bis Mitte des Jahrhunderts eine Null-Kohlendioxid-Bilanz erreicht werden soll, zunehmend als Torheit angesehen, die zu einer selbstverschuldeten Deindustrialisierung des Kontinents geführt hat.

„Die Deutschen haben jahrelang eine idiotische Klimapolitik toleriert, bis der Netto-Null-Ausstoß begann, die hochgeschätzte Automobilindustrie des Landes zu zerstören“, schrieb Joseph Sternberg kürzlich im Wall Street Journal. „Jetzt verlieren die Deutschen schnell das Interesse am Klimaschutz.“

Lee Zeldins Umweltschutzbehörde stellt die Gefährdungsfeststellung der Obama-Regierung aus dem Jahr 2009 in Frage, die den Weg für bundesweite Klimaregulierungen ebnete, und argumentiert nun, dass sie gemäß dem Clean Air Act nicht befugt sei, Kohlendioxid als Schadstoff zu regulieren. Der Clean Air Act, nicht die staatlichen Gerichte, die das Deliktsrecht anwenden, regelt die landesweiten Emissionen in die Luft.

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Der Oberste Gerichtshof kann Chaos im Justizsystem und die Zerstörung der amerikanischen Wirtschaft verhindern, indem er ein für alle Mal der Machtübernahme durch übergriffige staatliche Gerichte ein Ende setzt.

This article originally appeared in the Washington Times

Link: https://www.cfact.org/2025/09/26/supreme-court-must-halt-states-climate-shakedowns/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Warum China bereit ist, sich in den USA von TikTok zu trennen

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 2. Oktober 2025 - 11:00
Präsident Trump hat verkündet, sich mit China im Streit um TikTok geeinigt zu haben. Da nicht viele, darunter ich selbst, wirklich wissen, worum es bei dem Streit eigentlich geht, fand ich einen Artikel in der TASS interessant, der viele Aspekte der Geschichte beleuchtet und auch erklärt, warum man sich in China sogar über den Deal […]
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Rente: Rentner darf nicht arbeiten – trotz Schwerbehinderung Stelle abgelehnt

Lesedauer 2 Minuten

Wenn ein öf­fent­li­che Ar­beit­ge­ber nach tariflichen Bindungen einer Ren­ten­al­ter­sklau­sel entscheidet, darf er Be­wer­ber ab­leh­nen, die das ta­rif­li­che Ren­ten­al­ter über­schrit­ten ha­ben. So urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm und wies damit die Klage eines Lehrers ab. (11 Sa 948/22).

Lehrer im Ruhestand

Der Betroffene ist Lehrer mit anerkannter Schwerbehinderung. Seit er in den Ruhestand ging, arbeitete er beim Land Nordrhein-Westfalen mehrfach mit befristeten Arbeitsverträgen weiter als Lehrer.

Fachlich gut aufgestellt

Bei einer Stellenbewerbung stellte die Bezirksregierung jedoch einen jüngeren Bewerber ein, obwohl der Betroffene besser qualifiziert war. Zu seinen Abschlüssen zählte das erste Staatsexamen für das Lehramt Sekundarstufe I mit Deutsch und Musik mit einer Erweiterung für praktische Philosophie sowie für Lehramt Sekundarstufe II für Musik und Philosophie. Für die Sekundarstufe II hatte er zudem die zweite Staatsprüfung für Philosophie und Musik vorzuweisen.

Bewerbung auf Vertretungsstelle

Er bewarb sich auf eine befristete Vertretungsstelle an einem Gymnasium für Deutsch und Philosophie / Praktische Philosophie. Auch ein weiterer Lehrer bewarb sich auf diese Stelle. Dieser war jünger und verfügte ebenfalls über beide Staatsexamen für das Lehramt. Beide wurden zum Vorstellungsgespräch geladen.

Schule schlägt Betroffenen für die Stelle vor

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens schlug die Schulleitung den Betroffenen gegeünber der Bezirksregierung Arnsberg für die Stelle vor, da sie ihn gegenüber dem Mitbewerber für besser qualifiziert und geeigneter hielt.

Weitere Anhaben wegen des Alters

Die Bezirksregierung bemängelte, dass der Betroffene die gesetzliche Altersgrenze überschritten hätte. Deshalb seien weitere Angaben zu den Mitbewerbern erforderlich.

Dabei verwiesen sie auf einen Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen. Diesem zufolge kommt eine Einstellung einer Person, die bereits die Altersgrenze überschritten hat, nur in Frage, wenn eine Ausschreibung ohne Ergebnis geblieben ist.

Mitbewerber bekommt die Stelle

Dieser Einwand der Bezirksregierung führte dazu, dass der Mitbewerber die Stelle bekam. Dieser genügte zwar den formalen Kriterien, doch die Schulleitung hielt den älteren Bewerber nach wie vor für besser qualifiziert.

Betroffener sieht doppelte Diskriminierung

Der Betroffene klagte vor dem Arbeitsgericht. Er forderte eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz in Höhe von 30.000 Euro wegen Altersdiskriminierung. Die Höhe der Entschädigung orientierte sich an sechs Monatsbezügen der Entgeltstufe 13, Stufe 6.
Zudem sah er sich nicht nur wegen seines Alters, sondern auch als schwerbehinderter Mensch diskriminiert.

Das beklagte Land hielt dem entgegen, es sei an den Tarifvertrag gebunden. Laut diesem ende das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit dem gesetzlich festgelegten Rentenalter. Dadurch würde jüngeren Bewerbern der Einstieg in den Beruf ermöglicht und eine ausgewogene Altersstruktur erreicht.

Landesarbeitsgericht sieht keine Diskriminierung

Es ging bis vor die zweite Instanz, zum Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen. Dieses wies die Klage ab und konnte keine unzulässige Diskriminierung erkennen.

Eine Ablehnung sei dann berechtigt, wenn entweder für die Einstellung des die Regelaltersgrenze überschreitenden Bewerbers kein entsprechender Bedarf bestehe, weil für die zu besetzende Stelle ein geeigneter Bewerber zur Verfügung stehe, der die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten hat, oder es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um eine dauerhaft zu besetzende Stelle handele.

Bei einer Benachteiligung wegen des Alters sei zu prüfen, ob die Mittel angemessen und erforderlich seien. Dies sei in diesem Fall gegeben.

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Die Pflegeversicherung wird selbst zum Pflegefall

Bei der Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurden für Pflegebedürftige drei Pflegestufen eingeführt. Zu Beginn des Jahres 2017 wurden aus den drei Stufen fünf Pflegegrade gemacht. Doch das Reformkarussell drehte sich weiter – und bei erhöhter Geschwindigkeit scheinen nun die Versicherten mit dem Pflegegrad 1 aus den Sesseln zu fliegen. Der Gesetzgeber hat […]

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Damascus Governorate Begins Rehabilitation of City Entrance

SANA - Syrian Arab News Agency - 2. Oktober 2025 - 10:19

The Damascus Governorate started a comprehensive rehabilitation of the city’s northern entrance to improve its visual identity and facilitate traffic flow to the capital.

The project includes the removal of the old mural at the city’s entrance, renovation of sidewalks and curbs, and road marking to ensure smooth traffic flow and enhance safety, with an advanced lighting system to improve security.

These steps are part of  the Damascus Governorate’s broader initiative to develop public facilities and vital city locations, with the goal of reviving the city’s cultural and aesthetic character, improving infrastructure, and enhancing public services.

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Schwerbehinderung: Nur vier Wochen Pflegegeld im Krankenhaus

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Wenn sich Kinder mit Schwerbehinderung länger im Krankenhaus aufhalten, besteht nur in den ersten vier Wochen ein Anspruch auf Pflegegeld. Das gilt auch dann, wenn die Eltern sich dauerhaft in der Klinik aufhalten. So entschied das Sozialgericht Osnabrück. (S 14 16/19).

Pflegegrad 4 und Pflegegeld

Das betroffene Kind war 2008 zur Welt gekommen. Es hatte einen Pflegegrad 4 wegen Trisomie 21, verbunden mit einer Darmerkrankung und einem angeborenen Herzfehler. Die Eltern bekamen das entsprechende Pflegegeld von der Pflegekasse für die häusliche Pflege.

Häusliche Pflege und Krankenhaus

Das Kind musste sich einer Spenderherz-Operation unterziehen und war deshalb längerfristig stationär in einem Herzzentrum untergebracht. Die Pflegekasse zahlte nach 28 Tagen Aufenthalt in der Klinik kein Pflegegeld mehr aus. Sie berief sich dabei auf die Gesetzeslage, nach der bei einem stationären Aufenthalt die Auszahlung des Pflegegeldes ruhe, da sich dieses auf die häusliche Pflege beziehe.

Eltern pflegen Kind auch in der Klinik

Die Eltern akzeptierten diese Begründung der Pflegekasse nicht. Denn real hätten sie die Pflege ihrer Tochter auch in der Klinik geleistet. Denn im Hinblick auf die anstehende Herzoperation hätten sie sich rund um die Uhr im Herzzentrum aufhalten müssen.

Gericht entscheidet zugunsten der Pflegekasse

Die Pflegekasse lehnte es weiterhin ab, in der Zeit des Krankenhausaufenthalts das Pflegegeld auszuzahlen. Die Eltern klagten vor dem Sozialgericht, um ihren Anspruch durchzusetzen. Doch die Klage war erfolglos. Die Richter in Osnabrück entschieden zugunsten der Pflegekasse.

Wie begründeten die Richter ihre Entscheidung

Die Richter sahen es als richtig an, dass die Pflegekasse sich auf die Gesetzeslage bezogen hatte. Sie führten aus, dass die gesetzlichen Regelungen eine Weiterzahlung des Pflegegeldes während des Krankenhausaufenthaltes tatsächlich nur für 28 Tage vorsehen.

Worauf beruht die gesetzliche Regelung?

Die gesetzliche Regelung solle, so die Richter, eine Doppelzahlung vermeiden. Denn während eines Krankenhausaufenthaltes sei der objektive Pflegebedarf gedeckt.

Die häusliche Pflege sei dann nicht erforderlich. Eine gleichzeitige Übernahme der Kosten für das Krankenhaus und das häusliche Pflegegeld sei gerade eine rechtlich unzulässige Doppelzahlung.

Individuelle Umstände werden nicht berücksichtigt

Die Richter erkannten zwar an, dass in diesem Einzelfall die ständige Anwesenheit der Eltern im Krankenhaus verständlich sei. Doch die gesetzliche Regelung würde solche individuellen Umsätnde nicht berücksichtigen. Es handel sich vielmehr um Pauschalleistungen.

Auch Nachteile für die Pflegegeldberechtigten spielen keine Rolle

Nach dem Willen des Gesetzgebers sei es weder relevant, ob zum Beispiel die Pflegesituation im Krankenhaus schlecht sei noch könnten Alter oder Behinderung von Pflegebedürftigen berücksichtigt werden. Gesetzlich spiele darüber hinaus keine Rolle, wie lange der Aufenthalt im Krankenhaus dauere.

Dies gelte auch dann, wenn die Dauer, in der das Pflegegeld ruhe, im konkreten Fall ungünstig für die Empfänger dieser Leistung sei.

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Bürgergeld-Bezieherin muss 11.400 Euro nicht ans das Jobcenter zurückzahlen

Lesedauer 3 Minuten

Eine Bürgergeld-Bezieherin muss über 11.000 Euro nicht an das Jobcenter zurückzahlen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte sich aktuell mit der Frage zu beschäftigen, ob die fruchtlose Pfändung einen Durchsetzungsverwaltungsakt im Sinne des § 52 SGB X darstellt.

Das Gericht hat hierzu aktuell geurteilt, dass die Forderungen aus den Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden des Jobcenters, die in der Zahlungserinnerung der Bundesagentur für Arbeit aufgelistet sind, verjährt sind ( LSG NRW, Urt. v. 20.03.2024 – L 12 AS 400/23 – Revision zugelassen).

Statt 30 Jahre, gilt die vierjährige Verjährungsfrist

Die Feststellungsklage ist aufgrund der Verjährung der Forderungen aus den Erstattungsbescheiden begründet, denn nach Auffassung der Richter des 12. Senats des LSG NRW greife mangels Vorliegens eines von den Erstattungsbescheiden unabhängigen Verwaltungsaktes vorliegend nicht die in § 52 Abs. 2 SGB X normierte dreißigjährige, sondern die in § 50 Abs. 4 S. 1 SGB X geregelte vierjährige Verjährungsfrist.

Sodass die Erstattungsforderungen verjährt seien.

Die Niederschrift über die fruchtlose Pfändung stelle keinen zusätzlichen Verwaltungsakt i.S.v. § 31 SGB X dar. Es fehle an der Regelungswirkung der Niederschrift.

Anderweitige Maßnahmen als die Niederschrift zur fruchtlosen Pfändung, die einen zusätzlichen Verwaltungsakt i.S.v. §§ 52/31 SGB X verkörpern und damit die dreißigjährige Verjährungsfrist auslösen könnten, seien weder ersichtlich noch vom Jobcenter benannt worden.

Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen – Verjährung des Erstattungsanspruchs – Vierjahresfrist – Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt – Vorliegen eines Durchsetzungsverwaltungsaktes iS des § 52 Abs 1 SGB 10

1. § 52 SGB X findet auf die Konstellation eines Erstattungsbescheides, der den Anspruch eines Leistungsträgers auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen erstmals nach § 50 Abs. 3 SGB X festsetzt und damit den Lauf einer Verjährung beginnen lässt, nach dem Wortlaut und der Regelungssystematik beider Vorschriften keine Anwendung (dazu ausführlich BSG Urteil vom 04.03.2021 – B 11 AL 5/20 R – ).

2. Weder die Niederschrift über die fruchtlose Pfändung noch die fruchtlose Pfändung als solche stellen einen Durchsetzungsverwaltungsakt im Sinne des § 52 Abs 1 SGB 10 dar.

3. In den Fallgestaltungen des § 50 SGB X kann jedoch erst ein weiterer Bescheid die erstmals durch den Erstattungsbescheid nach § 50 Abs. 3 SGB X in Gang gesetzte Verjährung hemmen und erst ein (weiterer) Verwaltungsakt zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers im Sinne des § 52 Abs. 1 SGB X löst nach dessen Unanfechtbarkeit den Übergang in eine längere Verjährungsfrist von 30 Jahren nach § 52 Abs. 2 SGB X aus (BSG Urteil vom 04.03.2021, B 11 AL 5/20 R -).

4. Auch die vorliegend erfolgten Mahnungen und Zahlungserinnerungen stellen keine Verwaltungsakte dar. Es handelt sich lediglich um Mahnungen im Sinne des § 3 Abs 3 VwVG, die als unselbständige Vorbereitungshandlungen zur Vollstreckungsanordnung nicht anfechtbar sind und keine eigene Verwaltungsaktqualität haben.

5. Auch weitere Bescheide, die einen Durchsetzungsbescheid im Sinne des § 52 Abs. 1 SGB X darstellen könnten, wie ein Aufrechnungsbescheid (LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 09.11.2022 – L 5 AS 252,19 – ein Stundungsbescheid (LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 06.04.2022, L 8 AS 18/22 B ER -) oder ein Pfändungsbeschluss mit eindeutiger Bekanntgabe der beizutreibenden Forderung, in dem auch ein so genannter Leistungsbescheid enthalten wäre (BSG Urteil vom 07.10.2004 – B 11 AL 43/03 R – liegen nicht vor.

Anmerkung Detlef Brock

Kann ein fruchtloser Pfändungsversuch einen Durchsetzungsverwaltungsakt im Sinne des § 52 Absatz 1 SGB X darstellen und die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 52 Absatz 2 SGB X auslösen?

Diese Frage wird nun das Bundessozialgericht beantworten und auch klären müssen, ob der die Forderungen aus den Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden des Jobcenters verjährt waren.

LSG NRW, Urt. v. 20.03.2024 – L 12 AS 400/23 – Revision anhängig beim Bundessozialgericht unter dem Az. : B 7 AS 17/24 R

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Jobcenter dürfen Bürgergeld-Bezieher nicht im Stich lassen – Urteil

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Wenn ein Jobcenter einem arbeitssuchenden Bürgergeld-Bezieher keine Hilfen für den Umzug in eine andere Stadt gibt, darf es sich nicht wundern, wenn er eine neue Stelle dort nicht antritt.

Kein Sozialwidriges Verhalten, wenn Jobcenter nicht hilft

„Sozialwidriges Verhalten“ liegt nicht vor, wenn das Jobcenter den Betroffenen ‚allein lässt‘ und nicht die nötige Hilfe leistet“, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 13. März 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 AS 336/21).

Der heute 60-jährige Kläger aus Osnabrück ist ausgebildeter Industriekaufmann und einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Bis 2003 hatte er als Buchhalter gearbeitet. Danach fand er nur noch Hilfsjobs, etwa in einem Lager, Supermarkt oder als Reinigungskraft.

Jobcenter strich Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen

Dennoch gab er nicht auf und bewarb sich immer wieder als Buchhalter. Wegen seiner Schwerbehinderung wurde er von öffentlichen Arbeitgebern auch häufig zu Vorstellungsgesprächen eingeladen.

Dem Jobcenter wurde das zu teuer. Es erklärte, die Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen würden nicht mehr übernommen.

Behörde verweigerte Mietkaution für Umzug zum Job

Dennoch bewarb sich der Mann 2019 bei einer Behörde in Düsseldorf und erhielt eine Zusage. Er fand auch eine Wohnung, konnte hierfür allerdings die Mietkaution nicht aufbringen.

Das Jobcenter Osnabrück lehnte die Kostenübernahme ab, so dass der Mann den Mietvertrag nicht unterschreiben konnte. Ohne Wohnung trat er dann auch die Stelle nicht an.

Das Jobcenter wertete dies nun als „unsoziales Verhalten” und forderte es die seit dem möglichen Stellenbeginn erhaltenen Grundsicherungsleistungen zurück, insgesamt 6.800 Euro. Dagegen klagte der Bürgergeld-Bezieher Bezieher.

Jobcenter förderte nicht

Mit Erfolg. Beim „Fordern und Fördern“ fehlte dem LSG hier eindeutig das Fördern. Das Jobcenter habe den Arbeitslosen „alleine gelassen“ und ihm die notwendigen Hilfen verweigert. Zum Pendeln sei die Entfernung von 190 Kilometern zwischen Osnabrück und Düsseldorf zu weit gewesen.

Ohne Mietkaution habe er aber keine Wohnung mieten und ohne Wohnung daher auch die Stelle nicht antreten können, betonten die Celler Richter in ihrem auch bereits schriftlich veröffentlichten Urteil vom 26. Januar 2023. „Sozialwidriges Verhalten“ sei dies nicht. mwo/fle

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Aufruf alevitischer Verbände zum Kampf für Frieden und Demokratie

In einer gemeinsamen Erklärung haben die Föderation der Demokratischen Alevit:innen in Europa (FEDA) und der Bund der demokratisch alevitischen Frauen (DAKB) alle Völker dazu aufgerufen, für Frieden und Demokratie zu kämpfen und sich gegen Assimilation zu wehren.

Alevit:innen sind seit Jahrhunderten Völkermord, Exil und Unterdrückung ausgesetzt; für die beiden alevitischen Institutionen aber steht im Vordergrund, dass sie durch ihren Widerstand ihren Glauben, ihre Kultur und ihre Sprachen dennoch bis heute bewahrt haben.

In der Erklärung wurde betont, dass es vor allem darum geht, „den Prozess des Friedens und der demokratischen Gesellschaft zu stärken“. Alevit:innen trügen eine Verpflichtung, sowohl in Syrien als auch in der Türkei gegen Angriffe und Unterdrückung zu kämpfen. Hierbei seien alevitische Frauen Vorreiterinnen im Kampf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft, der Alevismus räume ihnen einen besonderen Stellenwert ein, hieß es in der Erklärung.

Die aktuellen Angriffe auf Rojava und den Bau von Betonmauern entlang der irakischen Grenze bezeichneten die Dachverbände als „Hindernisse für den Frieden“. Ebenso verurteilten sie die türkisch unterstützte, internationale Anerkennung Al-Scharaas, des Kopfes von „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS).

„Die gemeinsame Wahrheit der Völker“

Die Erklärung führte die demokratischen Elemente des praktizierten Alevitentums aus, die sich insbesondere auf die Vielfalt der Muttersprachen der Gläubigen beziehe: „Die Bemühungen und Beiträge jedes Einzelnen von uns, der sich aufrichtig für Frieden und Demokratie einsetzt, sind wertvoll. Wir sind auch nicht einverstanden mit den derzeitigen Ansätzen in Bezug auf Sprache, die letztlich einer Assimilationspolitik dienen. Als Glaubensrichtung ist die Sprache des Alevismus die gemeinsame Wahrheit der Völker. Der Alevismus wendet sich der Wahrheit in Türkisch, Kurdisch, Zazaki und Arabisch zu und wird in jeder Sprache gelebt.

Jede Sprache baut eine Brücke der Zustimmung zwischen Gott und den Menschen; jeder betet ganz natürlich in seiner eigenen Muttersprache. Das Alevitentum gehört keinem einzelnen Volk und keiner einzelnen Sprache. Diese Haltung führt zur Marginalisierung unserer Muttersprache, und die Folgen sind gravierend. Die Weigerung, die Friedensmütter in der ‚Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie‘ in ihrer eigenen Muttersprache sprechen zu lassen, ist ein konkretes Beispiel für diese Mentalität.“

Gemeinsamer Kampf für die Zukunft

FEDA und DAKB riefen abschließend alle Unterdrückten dazu auf, sich zu organisieren und zu kämpfen, und erklärten: „Jeder von uns sollte wissen, dass wir, wenn wir uns organisieren und kämpfen, mit Sicherheit gewinnen werden. Deshalb rufen wir erneut: Frieden für alle Völker, keine Assimilation. Lasst uns für unsere Zukunft gemeinsam kämpfen.“

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kabayel-uber-die-bedeutung-der-vielfalt-fur-das-alevitentum-48187 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/alevit-innen-fordern-gleichberechtigung-im-friedensprozess-47676 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/firat-alevitische-und-kurdische-frage-gemeinsam-demokratisch-losen-47489

 

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Friedlicher politischer Aktivismus wird zum Verbrechen

Eine ganze Reihe von Prozessen wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) werden vor deutschen Gerichten gegen kurdische politische Aktivist:innen geführt. Alle verlaufen nach einem gleichen Muster: Den Angeklagten werden in der Regel keine individuellen Straftaten zur Last gelegt. Vorgeworfen wird ihnen politisches Engagement, beispielsweise die Organisation und Teilnahme an Demonstrationen. Die deutsche Justiz wirft den Angeklagten schlicht vor, dies im Auftrag der PKK zu tun – ein Verstoß gegen StGB § 129b – und verurteilt sie zu oft mehrjährigen Gefängnisstrafen.

Trotz des aktuellen Friedensprozesses in der Türkei geht die Repression der deutschen Justiz gegen die kurdische Befreiungsbewegung unvermindert weiter. Auch nach Öcalans „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ vom 27. Februar und der Auflösung und angekündigten Entwaffnung der PKK im Mai gibt es keine Kursänderung in der deutschen Politik.

Am Kammergericht in Berlin hat am 8. September der Prozess gegen Mehmet Karaca. Eine Gruppe solidarischer Aktivist:innen begleitet den Prozess. Gisela Rhein hat zwei Mitgliedern der Prozessbeobachtungsgruppe in Berlin zu ihrer Motivation, der konkreten Arbeit und dem spezifischen Fall interviewt.

Ihr begleitet und protokolliert den Prozess – was motiviert euch?

Die deutsche Gesellschaft und die Medien zeigen wenig Interesse an jenen Prozessen, für die der Prozess gegen Mehmet Karaca beispielhaft steht. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, Veranstaltungen organisiert zu haben, selbst an diesen teilgenommen zu haben, aber auch für die Unterstützung der HDP im Wahlkampf geworben zu haben. Dabei sollte die Frage aufgeworfen werden, ob den Menschen in Deutschland überhaupt klar ist, für welche, als selbstverständlich erachteten Rechte, hier Menschen festgenommen werden. Wissen die Menschen, dass es in Deutschland politische Gefangene gibt?

Lückenhafte Rechtsstaatlichkeit

Deutschland betont immer stark seine Rechtsstaatlichkeit, aber wenn man genau hinsieht, sieht man darin Lücken. Die deutsche Justiz ist nicht gewillt, sich selbst kritisch zu betrachten. Dafür wollen wir Öffentlichkeit schaffen und das auch im Gericht durch unsere Anwesenheit zeigen. Wir denken, dass öffentlicher Druck zu einem Umdenken der Politik und Justiz beitragen kann.

Im Grunde genommen können wir sagen, dass hier darüber verhandelt wird, inwieweit die Bundesrepublik die Auflösung der PKK anerkennt oder nicht. Wie schon gesagt, sind die Informationswege zum Thema und aus dem Gerichtssaal heraus mangels Medieninteresse geschlossen. Wir erreichen vielleicht nicht die breite Masse, aber ist es wichtig nachlesen zu können was passiert.

Was genau bedeutet Prozessbeobachtung?

Im Vorfeld haben wir uns mit einer anderen Prozessbeobachtungsgruppe in Deutschland ausgetauscht, um von ihren Erfahrungen zu lernen.

Es sind jeweils mindestens zwei Personen von uns bei den Prozessterminen vor Ort, denn auch für uns ist es eine Herausforderung zu verstehen, was gerade im Gerichtssaal passiert. Es wird sehr schnell gesprochen und viele juristische Begriffe sind für Laien schwer verständlich. Wir notieren alles, was uns bemerkenswert erscheint und haben dabei immer alle im Gerichtssaal Anwesenden im Blick: Die Richter:innen, die Vertreter:innen der Bundesanwaltschaft, die Justizbeamt:innen, das Publikum, die Übersetzerin und selbstverständlich Mehmets Situation.

Nach den Verhandlungstagen setzen wir uns zusammen, vergleichen unsere Notizen, ordnen das Gesehene ein und machen das Protokoll allen Interessierten zugänglich. Das Gericht erschwert dabei unser Bemühen, diese öffentliche Verhandlung für die Öffentlichkeit zu dokumentieren. Wir müssen schon bei der ersten Kontrolle nach Betreten des Gebäudes alle unsere Sachen, einschließlich unserer Armbanduhren, abgeben. Im Saal bekommen wir dann Papier und Stifte ausgehändigt.

Welchen Vorwurf macht die Anklagevertretung Mehmet Karaca und welche Anhaltspunkte für die Anklage ergab die Aussage des Zeugen vom Bundeskriminalamt (BKA)?

Der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft hat ausführlich begründet, warum die PKK als terroristische Organisation einzustufen ist, unter anderem weil sie die bestehenden Staatsgrenzen nur „vorgeblich“ anerkenne und „erforderlichenfalls gegen den Willen der betroffenen Staaten“, eine kollektive politische Teilhabe beanspruche. Gemeint sind hier die undemokratischen Staaten Türkei, Syrien, Iran und Irak.

Er wirft dieser Partei keine einzige Gewalttat in Deutschland, sondern öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung vor. Auch Mehmet wird im Grunde genommen friedlicher politischer Aktivismus vorgeworfen: Die Organisation von Veranstaltungen, wie dem Newroz-Fest, und Versammlungen sowie der Besuch von Versammlungen und Veranstaltungen.

Kurdische Diaspora unter Generalverdacht

Ebenso ist in der Beweisführung der telefonischer Kontakt zu anderen politisch aktiven Personen und Wahlkampfunterstützung für die HDP in der kurdischen Diaspora in Deutschland enthalten. Alles das wird in Zusammenhang mit der Einstufung der PKK als ausländischer terroristischer Organisation gesetzt und wäre damit strafbar nach §129b StGB.

Der erste Zeuge, ein Beamter des BKA war mit der Telekommunikationsüberwachung von Oktober 2014 bis Juni 2015 betraut. Seine Aufgabe war es, durch Auswertung von Kurznachrichten die Rolle von Mehmet in der politischen Arbeit nachzuweisen. Die PKK wird von ihm als eine streng hierarchisch organisierte Partei dargestellt, in der verschlüsselt Anweisungen erteilt werden. Zum Beispiel wird im Bericht die Formulierung „Hallo, wie geht’s? Wie läuft’s?“ zitiert. Der Zeuge des BKA ging übrigens nicht davon aus, dass auf den von ihm dokumentierten Versammlungen, in denen Mehmet eingebunden war, Straftaten begangen worden seien.

Nachträglicher Bericht

Noch ein Wort zu dem vorgetragenen Ermittlungs-Bericht des Zeugen: Dieser wurde erst Jahre später nach Ende der ersten Überwachungsphase fertiggestellt. In ihm finden sich Aussagen aus Prozessen gegen andere kurdische Aktivist:innen wieder, die in den Jahren nach 2015 stattgefunden hatten und somit nachträglich dem Bericht hinzugefügt wurden.

Die kurdische Freiheitsbewegung und ihr solidarisches Umfeld werden in Deutschland seit vielen Jahren kriminalisiert. Wie spiegelt sich das im Umgang mit Mehmet Karaca und im Gerichtssaal wieder?

Die Kriminalisierung zeigt sich schon im Vorgehen des BKA bei der Durchsuchung der Wohnung, die übrigens im Bericht als „erfolgreich“ dokumentiert ist. Erst auf Nachfrage des Anwalts kam die Bedrohung mit Waffen, nach dem Eindringen in die Wohnung, zur Sprache.

Gefunden wurden vor allem Bücher von Öcalan, ein Kalender mit Bildern von Öcalan, Notizen und heutzutage selbstverständlich Telefone. Bei der Durchsuchung kann man davon sprechen, dass sie ein Potenzial für Retraumatisierung birgt, weil Mehmet bei seinem Asylverfahren auch ausgesagt hatte, dass er in der Türkei im Gefängnis saß.

Inszenierung als Terrorprozess

Das Gericht tagt in einem hochgesicherten Saal. Der Angeklagte sitzt in einem gesonderten kleinen Raum mit Glaswänden und einem Gitter als Decke. Auch die Zuschauerreihen sind mit einer Glaswand vom eigentlichen Verhandlungsraum abgetrennt. Diese Sicherheitsmaßnahmen unterscheiden sich deutlich von anderen Strafprozessen.

Schon beim Betreten des Gerichtsgebäudes werden alle Besucher:innen genau durchsucht und müssen einschließlich ihrer Uhr alle mitgebrachten Gegenstände einschließen. Vor dem Betreten des Verhandlungssaals wird dann noch mal jede Person durchsucht.

Mehmet Karaca sitzt seit November 2024 in der JVA in Berlin in Untersuchungshaft. Wie ist die Situation im Gefängnis?

Eine Untersuchungshaft von fast einem Jahr angesichts der Vorwürfe der Anklage ist problematisch.

Die Umstände in der U-Haft sind sehr belastend. Er sitzt in Einzelhaft. In den ersten Wochen konnte er nur alle 14 Tage einmal duschen – Begründung: Personalmangel. Inzwischen kann er täglich zwei Stunden außerhalb der Zelle sein und einmal wöchentlich für eine Stunde Sport treiben.

Wahrung der Rechte nicht garantiert

Zweimal im Monat darf er für jeweils eine Stunde Besuch empfangen. Für diese Besuche muss beim BGH (Bundesgerichtshof) Wochen vor dem Besuch eine Besuchserlaubnis beantragt werden. Erst dann kann der konkrete Besuchstermin im Gefängnis beim BKA angefragt werden. Es kommt vor, dass durch diese lang andauernden Abläufe nicht einmal die monatlich zwei Stunden Besuchszeit wahrgenommen werden können, die Mehmet eigentlich zustehen.

Wenn es zu Besuchen kommt, dann finden diese in einem kleinen Raum mit Trennscheibe statt, beobachtet und protokolliert von Beamt:innen des BKA und der JVA. Wenn die anwesenden Beamt:innen ein Thema als prozessrelevant einstufen, unterbrechen sie sofort und der Abbruch des Besuchs droht.

Wie sieht eure Öffentlichkeitsarbeit aus?

Im Moment wird in der Gruppe diskutiert, ob wir die Berichte vollständig nach den Prozesstagen veröffentlichen. Wir versuchen uns auch mit anderen Solidaritätsgruppen zu vernetzen. Auf der Biennale in Berlin, einer internationalen Ausstellung zeitgenössischer Kunst, haben wir das Thema bekannt gemacht und einen Anklagetext gegen den Staatsanwalt vorgetragen.

Bei der Prozessbegleitung und der Öffentlichkeitsarbeit geht es uns natürlich um das Verfahren, aber auch um den Menschen Mehmet Karaca, der durch die Anklage und die Haft sehr schwierigen Bedingungen ausgesetzt ist.

Folgt uns auf Instagram und auf Bluesky: freemehmetkaraca. oder schreibt uns direkt an free_mehmet_karaca@proton.me

Wir rufen alle interessierten und solidarischen Menschen auf, zu den Prozessterminen ins Gericht zu kommen. Diese Solidarität ist für Mehmet sehr wichtig.

Am nächsten Termin, am 06. 10. 2025, Beginn 9.30 Uhr wird er eine persönliche Erklärung abgeben. Weitere Termine sind 07.10., 13.10., 14.10., 27.10. und 28.10. immer um 9.30 Uhr. Die Adresse ist Kammergericht 2, Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

Mehmet freut sich auch sehr über Briefe:

Mehmet Karaca, JVA Moabit, Alt Moabit 12a, 10559 Berlin

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/mehmet-Cakas-haftstrafe-endet-am-2-oktober-48110 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/bei-terroristen-unterm-sofa-48028 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kenan-ayaz-meine-haft-auf-zypern-ist-eine-politische-entscheidung-48132 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/prozesse-wegen-pkk-mitgliedschaft-in-berlin-hamburg-und-stuttgart-47830

 

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Syria’s Finance Minister: Taxes on Industry Will Be Cut to 10%

SANA - Syrian Arab News Agency - 2. Oktober 2025 - 9:56

Finance Minister Mohamed Yisr Barnieh announced on Thursday that taxes on industrialists will be cut to 10 percent under the new tax system, and damaged facilities will be exempt until they are rehabilitated.

During a meeting with the General Assembly of Damascus Chamber of Industry and its Countryside, Barnieh said that the government is formulating economic policies in partnership and dialogue with the Chambers of Industry and Commerce, namely in preparing the new tax system.

Barnieh, also stated that the new Tax system will give “full exemption” for damaged or destroyed industrial facilities until they are rehabilitated.

These steps are aimed at supporting the resumption of production in the affected areas, Barnieh explained.

Moreover, the minister pointed out that the consumer spending tax will be abolished starting in 2026 and replaced by a sales tax.

He explained that the goal of these measures is to develop the national economy and increase exports, which have declined by 90 percent since 2010.

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Higher Committee Sets Polling Centers for Syrian People’s Assembly Elections

SANA - Syrian Arab News Agency - 2. Oktober 2025 - 9:28

The Higher Committee for the Syrian People’s Assembly Elections issued on Thursday the executive instructions for the electoral process and specified the locations of polling centers for the designated electoral districts nationwide.

The committee stated in a statement on its Telegram channel that a candidates have the right to withdraw their candidacy at any time, provided they submit an official request to the specialized sub-election committee in their district.

It also published election rules and measures to be followed during the voting process which is scheduled on October 5. This is the first parliamentary elections in Syria after deposing the former regime on December 8.2024.

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Syria and EU to Enhance Mine Clearance and Disaster Management

SANA - Syrian Arab News Agency - 2. Oktober 2025 - 9:04

The Syrian Ministry of Emergency and Disaster Management held discussions on Thursday with the European Civil Protection and Humanitarian Aid Operations (ECHO), on strengthening cooperation in mine clearance, disaster management, and training for emergency response teams.

Emergency and Disaster Management Minister Raed al-Saleh highlighted during a meeting held in Damascus with the ECHO’s Director-General, Maciej Popowski, the need for continued cooperation in advancing sustainable development projects aimed at enhancing stability and addressing the pressing needs of local communities.

Al-Saleh noted the vital EU role in humanitarian support for the Syrian people in recent years, particularly in light of the ongoing challenges stemming from natural disasters and the repercussions of war.

Popowski reaffirmed the EU’s commitment to expanding humanitarian cooperation with Syria and its readiness to offer technical and logistical assistance in emergency response efforts, develop the capabilities of civil defense teams, and carry out joint programs.

The meeting reflects shared commitment between Syria and the EU to improving the resilience and capacity of emergency services in Syria, fostering stability in affected areas by war and natural disasters.

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Warum in Polen die anti-ukrainische Stimmung wächst

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 2. Oktober 2025 - 9:02
Ein russischer Experte hat in einem Artikel erklärt, warum vor allem in Polen die anti-ukrainische Stimmung so schnell wächst. Deutsche Medien verschweigen das gerne, aber in Polen gibt es schon lange anti-ukrainische Stimmungen und Druck auf die Regierung, die ukrainischen Flüchtlingen aus dem Land zu jagen. Und diese Stimmungen wachsen. Da in Deutschland darüber kaum […]
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Daraya’s Sixth School in Damascus Countryside, Inaugurated after 13 Years

SANA - Syrian Arab News Agency - 2. Oktober 2025 - 8:39

Education Minister Mohammad Abdul Rahman Turko on Wednesday inaugurated Daraya’s Sixth Basic Education School, reopening its doors to 700 students after 13 years of closure.

The fully renovated school will operate in two shifts to accommodate students. It is part of Syria’s efforts to rehabilitate the war-affected schools.

Speaking at the ceremony, Turko said Syria urgently needs to rehabilitate about 8,000 schools nationwide. He noted that 660 schools have already been restored, 719 are under renovation, and on average, five schools reopen daily.

The reopening is part of the ministry’s broader efforts, in cooperation with the local community and government, to create a suitable learning environment. The “Sunrise” Foundation also contributed this month by restoring four additional schools and an educational complex in Daraya.

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Neue Studie: Zivilgesellschaft unter Druck von autoritären Kräften und Lobbyisten

Eine neue Studie des Vereins LobbyControl zeigt auf: Zivilgesellschaftliche Organisationen stehen zunehmend unter Druck.

Sie werden diffamiert und aus der Politik gedrängt. Dahinter stehen neben autoritären Kräften aus AfD und Teilen der Union auch finanzstarke Konzerne, die ein Geschäftsinteresse daran haben, zivilgesellschaftliche Proteste zu schwächen. LobbyControl fordert die Bundesregierung auf, zivilgesellschaftliche Vereine und NGOs als Gegengewicht zur Übermacht finanzstarker Lobbyinteressen zu schützen und zu stärken.

Christina Deckwirth, Autorin der Studie, Expertin für Lobbyismus in Deutschland:

„Unsere Demokratie braucht starke zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Luft zum Atmen. Zivilgesellschaftliche Vereine und NGOs bündeln Anliegen von Bürger*innen zu Fragen wie Umweltschutz oder Menschenrechten. Sie sind ein Bollwerk gegen autoritäre Angriffe auf unsere Demokratie. Und sie sind ein absolut notwendiges Gegengewicht zur Lobbyübermacht finanzstarker Konzerne. Denn unsere Recherchen zeigen: Unter den 100 größten Lobbyakteuren sind 81 Akteure mit wirtschaftlichen Interessen vertreten – und nur ganze sieben zivilgesellschaftliche Organisationen. NGOs und andere zivilgesellschaftliche Organisationen werden von Lobbyakteuren als übermächtig dargestellt, um sie gezielt zu schwächen. Dabei zeigen diese Zahlen das Gegenteil: Angesichts der massiven Bedrohungen unserer Demokratie von innen und von außen braucht die Zivilgesellschaft jetzt umso mehr die volle Rückendeckung der Politik. Dazu gehören Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht, ausreichende Finanzierung sowie schärfere Regeln gegen einseitigen Lobbyeinfluss.“

Nina Katzemich, Autorin der Studie, Expertin für Lobbyismus in der EU:

„Hinter den Angriffen auf zivilgesellschaftliche Organisationen stehen autoritäre Kräfte, die ihre Macht zulasten unserer freiheitlichen Demokratie ausbauen wollen. Dazu zählen Akteure aus dem Umfeld rechtsextremer Parteien wie der AfD oder dem ultrarechten Hetzportal NIUS. Sie kopieren die Strategien von autoritären Machthabern wie Viktor Orbán oder Wladimir Putin oder greifen auf Verschwörungserzählungen aus dem Umfeld von Trumps MAGA-Bewegung zurück. Es besorgt uns, dass auch Teile der CDU sich an diesen antidemokratischen Diffamierungskampagnen beteiligen. Aber auch Konzernlobbyisten beteiligen sich an der Kampagne. Fossile Konzerne sehen ihre Geschäftsmodelle durch das Engagement von NGOs gefährdet. Sie haben ein Interesse daran, diese Organisationen zu schwächen und aus dem politischen Entscheidungsprozess zu drängen. Die Anti-NGO-Diffamierung geht einher mit dem aktuellen Druck von Konzernlobbys, politische Errungenschaften wie Umweltschutz oder Menschenrechte zurückzudrehen, die durch zivilgesellschaftliches Engagement erkämpft wurden. Politische Entscheidungen drohen so einmal mehr eine politische Schlagseite zugunsten von Konzerninteressen zu bekommen.“

Die Inhalte der 25-seitigen Studie:

Warum sind zivilgesellschaftliche Organisationen wichtig für die Demokratie? Zivilgesellschaftliche Organisationen sind Orte für demokratisches Engagement. Sie tragen gesellschaftliche Interessen in die Politik und sind damit wichtige politische Akteure. Sie sind des Weiteren wichtige Gegenspieler einflussreicher Lobbyinteressen.

Welche Angriffe auf die Demokratie gibt es in Deutschland und auf EU-Ebene und in welchem politischen Kontext finden diese statt? Während in Brüssel ein vermeintlicher „NGO-Skandal“ ausgerufen wird, versuchen AfD- und Unionspolitiker*innen, NGOs durch kleine Anfragen einzuschüchtern oder Konzerne, NGOs mit Klagen zu überziehen. In einem Umfeld, in dem Konzerne immer mehr politische Mitspracherechte erhalten und Regeln zum Schutz von Umwelt oder Menschenrechten der „Wettbewerbsfähigkeit“ zum Opfer fallen, drohen zivilgesellschaftliche Organisationen und deren Anliegen zurückzufallen.

Welche Akteure stecken dahinter und mit welchen Strategien gehen diese vor? Desinformation, Diffamierung, Defunding – die Angriffe stammen aus den Playbooks autoritärer Machthaber und einflussreicher PR-Strategen. Eine gezielte Einschüchterung geht einher mit Angriffen auf zentrale zivilgesellschaftliche Instrumente wie Beteiligungs- und Klagerechte sowie öffentliche Fördergelder.

Welche Auswirkungen haben diese Angriffe bereits jetzt – in Brüssel wie in Berlin? Schon jetzt sind viele zivilgesellschaftliche Vereine als politische Akteure verstummt, Gelder und Stellen werden gestrichen, demokratische Handlungsräume schrumpfen – in Deutschland, aber auch auf EU-Ebene.

Was braucht es jetzt von der Politik? Damit die Zivilgesellschaft weiter die Demokratie stärken kann, braucht es klare politische Rückendeckung. Die Unionsparteien dürfen sich nicht von der AfD und ihrem Umfeld treiben lassen. Es braucht endlich ein klares Gemeinnützigkeitsrecht, gesicherte öffentliche Finanzierung und klare Regeln gegen einseitigen Lobbyeinfluss.

Hier geht es zum Download der Studie.

Hintergrund

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Ein „10-Punkte-Plan“ für den Fortgang der Energiewende

Der von der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche angekündigte und mit Spannung erwartete Monitoringbericht ist vor kurzem erschienen. Gleichzeit dazu hat die Ministerin einen 10 Punkte-Plan herausgegeben, und da dieser Plan die Tätigkeit der Regierung für die nächsten Wochen (oder Monate ?) beschreibt, ist es von großem Interesse, sich mit diesem 10-Punkte-Plan zu befassen.

von Peter Würdig Dipl. Physiker

Den originalen Text des Plans findet man hier:

https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werden-wettbewerbsfaehig-bleiben.pdf?__blob=publicationFile&v=22

Der Titel heißt:

„Klimaneutral werden – wettbewerbsfähig bleiben“

Ja, das klingt wie ein frommer Wunsch, mich erinnert das an die bekannte Aufforderung „Wasch mir den Pelz, aber bitte, mach mich nicht nass!“ Und da wir in Deutschland schon einige Jahre nicht mehr wettbewerbsfähig sind kann man eigentlich nur fordern, wieder wettbewerbsfähig werden (und eben nicht „bleiben“).

Auch wenn man erste Ansätze wahrnimmt, dass die jetzige Regierung nun doch Bruchstücke der Realität der wirtschaftlichen Entwicklung zur Kenntnis nimmt, die „Klimaneutralität“ wird wie eine Mantra vor sich hergetragen und darf auf keinen Fall hinterfragt werden.

Weiter im Original:

„Die Energieversorgung ist ein zentraler Standortfaktor für die deutsche Wirtschaft – sie steht für Verlässlichkeit, Stabilität und Belastbarkeit. Doch die Transformation hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung eröffnet komplexe Herausforderungen: Kosteneffizienz, Versorgungssicherheit und internationale Wettbewerbsfähigkeit müssen laufend neu austariert werden. Eine ehrliche Bestandsaufnahme ist unumgänglich.“

Das sind ja alles ganz richtige Feststellungen. Eine Frage muss man denn aber doch stellen, warum kommt die Feststellung, „Eine ehrliche Bestandsaufnahme ist unumgänglich.“ erst jetzt, 25 Jahre nach der Einführung der Planwirtschaft und dem Beschluss zum EEG ?

Die Zahlungsfähigkeit ?

„Insbesondere ist der tatsächlichen Zahlungsfähigkeit von Industrie, Gewerbe und Haushalten zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden.“

Auch ganz richtig. Aber warum hat man solange auf die Kosten nicht wirklich kritisch geschaut ?

Mehr Markt ?

„Der Weg zu nachhaltig bezahlbarer Energie benötigt mehr Markt, mehr Technologieoffenheit und Instrumente, die Innovationen fördern …“

Wieso eigentlich nur „mehr Markt“, also eine Mischung aus Planwirtschaft und Anteilen von Marktwirtschaft ? Außerdem, die Energieversorgung, die wir vor den Einführung der Energiewende hatten, die war nicht nur bezahlbar, sie war auch nachhaltig. Und nun sollen Innovationen gefördert werden, aber die wichtigste Innovation, die braucht man nicht zu fördern, die haben wir längst, das ist die Erfindung der Dampfmaschine. Genau diese aber sollte abgeschafft werden, das Verbrenner-Verbot.

Deutlich verändern ?

Nach einer längeren Text-Passage, in der kritische Feststellungen nicht fehlen und klar ausgedrückt wird, dass der weitere Weg für die Energiewirtschaft deutlich verändert werden muss, wird ein Plan mit zehn Punkten vorgestellt. Wenn man nun die Aussagen für die weitere Organisation der Energieversorgung liest, dann frage ich mich, mit wem muss man eigentlich mehr Mitleid haben, mit den Bürgern des Landes, die einen zunehmenden Abstieg der Wirtschaft zu verkraften haben, oder mit den Regierenden, die diese Situation herbeigeführt haben und nun allmählich ängstlich wahrnehmen, wenn wir so weitermachen, wird die Sache kein gutes Ende nehmen.

Diese Regierenden merken, dass sie sich in eine Sackgasse manövriert haben und nun hilflos hin und her irren, es gibt zwar einen Ausweg aus der Sackgasse, aber der liegt etwas weiter rechts von der Sackgasse, und auch nur in diese Richtung zu blinzeln, das geht aus ideologischen Gründen gar nicht. Und da im Monitoringbericht kritische Anmerkungen zum Zustand der Energiewende gemacht worden sind, kam aus der grünen Ecke ein deutliches Grollen, und in der Klima-Kirche empfindet man jede Kritik als eine Art von Gotteslästerung. Außerdem, wenn schon angedeutet wird, dass der Regen von Subventionen nicht mehr so üppig über das Land gegossen wird, dann müssen die Windmühlen-Barone fürchten, dass sie sich nicht mehr so hemmungslos die Taschen stopfen können, für eine Leistung, die im freien Markt niemand freiwillig annehmen würde, auch von da kommt Ärger.

Nun muss man Katherina Reiche daran messen, dass sie ja die Ergebnisse der Wirtschaftspolitik von ihrem Vorgänger übernommen hatte, also Robert Habeck, dieser hatte ja stolz verkündet, dass Fortschritte beim Klimaschutz erreicht worden seien, da es ja gelungen war, erhebliche Teile der Industrie aus dem Land zu treiben oder in den Konkurs zu zwingen. So gesehen, das ist ihr Verdienst, kommen mit dem Monitoring-Bericht erste Ansätze, die bis jetzt Ergebnisse der Energiewende kritisch zu hinterfragen, und damit kommt nun also doch etwas von dem angekündigten „Herbst der Reformen“.

Die Frage ist aber, ob das, was in den zehn Punkten angekündigt ist, reicht, um die laufende De-Industriealisierung zu stoppen und umzukehren. Wirklich konkret angekündigt ist, Subventionen systematisch zu senken (also, die Subventionen bleiben, sie werden nur „ systematisch gesenkt“) und eine Reduzierung im weiteren Ausbau von Offshore und sonst noch gelegentliche Mäßigung und Überprüfung. Der grundlegende Fehler jedoch, die Vorstellung, man könne ein Industrieland mit Wind und Sonne versorgen (von den 194 Ländern der UNO machen das 193 anders) bleibt unverändert erhalten und wird nicht hinterfragt. Die sog. „erneuerbaren Energien“sind schon von sich aus sehr teuer. Man hat uns zwar gesagt, „die Sonne schickt keine Rechnung“, aber diese Energien sind auf eine große Landfläche verteilt, sie sind also sozusagen „dünn“, und für das Einsammeln bekommen die Betreiber hohe, durch das EEG festgelegte Vergütungen. Da die Erneuerbaren aber nur vom Wetter abhängig Energie liefern, braucht man, wie im 10-Punkte-Plan richtig festgestellt ist, die Grundlastkraftwerke, die die schwankende Energie laufend ausgleichen. Das waren bisher die Kernkraftwerke, da wurden die letzten schon von der Ampel-Regierung abgeschaltet und so schnell wie möglich zerstört, und die Kraftwerke auf Basis von Braunkohle und Steinkohle. Diese aber haben den Makel, dass sie CO2 ausstoßen und damit angeblich das Klima beeinflussen. Das ist zwar eine Wahnvorstellung, CO2 hat in Wahrheit keinen Einfluss auf das Wetter. Aber, da diese Vorstellung weiterhin gilt und man so den „Klimaschutz“ gewährleisten will, sollen die Reste der noch bestehenden Kohlekraftwerke schrittweise abgeschaltet und auch zerstört werden. Um die von den Erneuerbaren geschaffenen Lücken auszugleichen soll einerseits die „Nachfrageflexibilität“ gestärkt werden. Das gibt es schon, unbemerkt von der Öffentlichkeit werden stromintensive Betriebe zeitweilig von der Versorgung abgeschaltet, gegen entsprechende Vergütung, was natürlich auch zu einer Erhöhung des Strompreisen führt. Dieses Verfahren kann man nicht sehr viel weiter ausbauen, denn wenn auch Haushalte zeitweise vom Strom abgeschaltet werden, würde die Akzeptanz für die Energiewende restlos verloren gehen.

Insbesondere Gaskraftwerke ?

Weiterhin werden im Plan „Flexible Grundlastkraftwerke, insbesondere Gaskraftwerke“ genannt. Das ist schon ein Aberwitz, denn im bisherigen konventionellen Betrieb wurden Gaskraftwerke wegen der hohen Kosten nur für die Spitzenlast eingesetzt. Wenn nun Gaskraftwerke die fehlende Grundlastversorgung ersetzen sollen, dann kommen auf uns ungeahnte Kosten zu, und der jetzt schon zu hohe Preis für Energie würde weiter massiv in die Höhe getrieben. Die Folge ist, und das muss man klar im Auge haben, die De-Industriealisierung Deutschlands geht weiter mit desaströsen Folgen für den Wohlstand der Bürger und der Gefahr sozialer Unruhen.

Eine Kommentierung der einzelnen Punkte des Plans findet man hier: 10 Punkte Kommentar.pdf

 

Der Beitrag Ein „10-Punkte-Plan“ für den Fortgang der Energiewende erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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