«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Mit Frührente vor Bürgergeld und Jobcenter retten
Wer Bürgergeld bezieht und bald 63 wird, steht häufig vor einer heiklen Entscheidung: Lohnt sich der Schritt in die vorgezogene Altersrente – finanziell und persönlich? Der folgende Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte ein, erklärt die Voraussetzungen und Abschläge, zeigt Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe und in welchen Konstellationen der Wechsel sinnvoll sein kann.
Zugleich schauen wir uns Alternativen an, wie ergänzende Leistungen und die Frage, was das Jobcenter verlangen darf.
Voraussetzungen für einen früheren RentenbeginnEin vorgezogener Rentenstart setzt grundsätzlich Wartezeiten voraus. Wer mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten nachweisen kann, darf ab 63 in Rente gehen, nimmt aber Kürzungen in Kauf.
Zur Wartezeit zählen nicht nur Zeiten mit Beitragszahlung, sondern auch bestimmte Anrechnungszeiten, etwa Phasen mit Bürgergeld, früher Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder davor Arbeitslosenhilfe. Wer zusätzlich eine anerkannte Schwerbehinderung hat, kann sogar bis zu fünf Jahre vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand wechseln.
Für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit gibt es eine weitere Sonderregel, die unter Umständen einen früheren, teilweise abschlagsfreien Zugang ermöglicht.
Preis der frühen Freiheit: dauerhafte AbschlägeDer Dreh- und Angelpunkt der Entscheidung sind die Abschläge. Für jeden Monat, den die Rente vor dem regulären Rentenalter beginnt, werden 0,3 Prozent dauerhaft abgezogen. Der maximale Abschlag beträgt gewöhnlich 14,4 Prozent. Diese Kürzung wirkt lebenslang, also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen. Wer eine anerkannte Schwerbehinderung hat oder 45 Versicherungsjahre erfüllt, kann zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen.
Bei Schwerbehinderung sind darüber hinaus bis zu drei weitere vorgezogene Jahre möglich; die Abschläge berechnen sich dann nur bis zum frühestmöglichen abschlagsfreien Zeitpunkt und sind deshalb auf 10,8 Prozent gedeckelt.
Beginnt die Rente „erst“ mit 63, fällt der maximale Abschlag in dieser Konstellation sogar auf 7,2 Prozent. Anders sieht es bei den 45 Versicherungsjahren aus, wenn der Vorlauf mehr als zwei Jahre beträgt: Dann werden die Abschläge bis zur regulären Altersgrenze berechnet und können trotz der 45 Jahre auf bis zu 14,4 Prozent steigen.
Der Vorteil der 45 Jahre greift also nur, wenn höchstens zwei Jahre früher begonnen wird.
Warum jeder Beitrag zählt: Auswirkungen geringerer EinzahlungenEin früher Rentenbeginn bedeutet auch, dass zukünftige Beitragszahlungen entfallen. Wer derzeit neben dem Bürgergeld arbeitet, zahlt gemeinsam mit dem Arbeitgeber Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und erwirbt damit zusätzliche Entgeltpunkte. Mit dem Wechsel in die Rente und einem gleichzeitigen Ausstieg aus der Erwerbsarbeit bleibt dieser Zuwachs aus.
Das gilt ebenso, wenn statt Arbeit Krankengeld oder Arbeitslosengeld fließt: Krankenkassen und Bundesagentur für Arbeit zahlen während des Leistungsbezugs Beiträge für Versicherte; mit dem Rentenbeginn endet dieser Anspruch und damit auch der Beitragseinzug.
In der Praxis kann es deshalb sinnvoll sein, den Rentenstart so zu timen, dass zunächst vorhandene Ansprüche auf Krankengeld und Arbeitslosengeld ausgeschöpft werden, damit die Rente durch zusätzliche Beiträge noch etwas steigt.
Wann der Wechsel trotz Abschlägen Sinn ergibtDie finanzielle Rechnung fällt nicht immer negativ aus. Zwei Konstellationen stechen hervor. Erstens kann ein vorgezogener Rentenbezug attraktiv sein, wenn weiterhin gearbeitet wird.
Anders als beim Bürgergeld werden Erwerbseinkünfte neben einer Altersrente nicht auf die Rente angerechnet. Zusätzliche Verdienste mindern die Rentenzahlung also nicht, wodurch das Gesamteinkommen aus Rente und Arbeit oft deutlich über der Kombination aus Bürgergeld und Arbeit liegt.
Zudem sind Beschäftigte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in aller Regel rentenversicherungspflichtig, was die spätere Rentenhöhe weiter erhöht.
Zweitens kann es Fälle geben, in denen die berechnete Rente selbst unter Berücksichtigung der Abschläge deutlich über dem Bürgergeld liegt und die Mehreinnahmen bis zur Regelaltersgrenze das Minus durch die lebenslangen Abschläge überkompensieren.
Das betrifft vor allem Menschen mit langjährig hohen Einkommen, die erst spät in den Bürgergeldbezug geraten sind. Eine verbindliche Auskunft liefert hier die Deutsche Rentenversicherung: Sie berechnet, wie hoch die Rente bei einem früheren Beginn inklusive Abschlägen und bei einem späteren, abschlagsfreien Start wäre.
Die monatliche Differenz ist gut sichtbar; was niemand exakt wissen kann, ist die Lebensdauer nach Erreichen der Regelaltersgrenze und die künftige Rentenentwicklung. Weil die meisten Renten eher niedrig ausfallen und die Lebenserwartung hoch ist, lohnt sich eine vorgezogene Rente mit Abschlägen in der Breite dennoch selten ausschließlich aus finanziellen Motiven.
Mehr als Geld: Entlastung im AlltagDie Entscheidung berührt nicht nur das Portemonnaie. Viele Betroffene empfinden den Wechsel in die Altersrente als spürbare Entlastung. Die Erfahrung geringerer Stigmatisierung spielt dabei ebenso eine Rolle wie der Wegfall von Weiterbewilligungsanträgen, Melde- und Beratungsterminen oder Sanktionsandrohungen.
Wer neben der Rente arbeiten möchte, kann dies ohne den Druck tun, dass Einkommen auf eine Grundsicherungsleistung angerechnet wird. Steuerpflicht kann zwar entstehen oder sich erhöhen, sie fällt im Verhältnis zur strikten Anrechnungssystematik des Bürgergelds in der Regel weniger ins Gewicht.
Wenn die Rente nicht reicht: Wohngeld und Hilfe zum LebensunterhaltEin kritischer Punkt ist die Absicherung, wenn die vorgezogene Rente unter dem Existenzminimum liegt. Bürgergeld entfällt mit Beginn einer Altersrente, und Grundsicherung im Alter gibt es erst ab dem regulären Renteneintritt. Die Lücke lässt sich dennoch schließen.
Möglich ist eine Kombination aus Rente und Wohngeld, sofern das Mindesteinkommen erreicht wird, also das Gesamteinkommen einschließlich Wohngeld den Lebensunterhalt decken kann.
Wird die Mindesteinkommensgrenze nicht erreicht, kommt statt des Wohngelds die Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht. Bürokratie und Prüfungen bleiben in beiden Systemen spürbar, dennoch empfinden viele den Druck als geringer als im Bürgergeld.
Nach derzeitiger Praxis ist nicht bekannt, dass Wohngeldempfängerinnen und -empfänger mit Altersrente zu einer Arbeitsaufnahme gedrängt wurden, auch wenn die Rechtslage einen solchen Druck nicht ausdrücklich ausschließt.
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es seit den Bürgergeldreformen keine Kürzung wegen mangelnder Arbeitsbemühungen, wohl aber, wenn eine vorhandene Arbeit aufgegeben wird.
Was das Jobcenter verlangen darf: Antragspflichten und ZwangswegeDas Jobcenter spielt in der Übergangsphase eine wichtige Rolle. Wer zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze steht und entweder eine anerkannte Schwerbehinderung oder 45 Versicherungsjahre erfüllt, kann eine abschlagsfreie Rente erhalten. In dieser Konstellation darf das Jobcenter zur Antragstellung auffordern und den Antrag notfalls selbst stellen, wenn die betroffene Person untätig bleibt.
Möglich ist außerdem, in eine Erwerbsminderungsrente zu drängen. Diese kann mit Abschlägen bis zu 10,8 Prozent beginnen; die Abschläge wandern später automatisch in die Altersrente mit und wirken dort weiter. Eine direkte Zwangsverrentung in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen ist bis Ende 2026 ausgesetzt.
Ab 2027 wird sie voraussichtlich wieder möglich, dann allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Politisch wird zudem immer wieder diskutiert, wie ältere Menschen zu längerer Erwerbstätigkeit motiviert werden können. Konkrete Pläne, Menschen mit niedriger Rente zur Arbeitsaufnahme zu verpflichten, liegen gegenwärtig nicht vor.
Praxisnahe EntscheidungshilfenWer ernsthaft über den Wechsel nachdenkt, sollte die eigene Situation strukturiert prüfen. Zunächst ist eine Rentenauskunft mit Vergleichsberechnung unerlässlich.
Sie zeigt, wie sich ein früher Beginn inklusive Abschlägen gegenüber einem späteren, abschlagsfreien Start auswirkt. Im zweiten Schritt lohnt eine realistische Planung des möglichen Hinzuverdiensts.
Anders als im Bürgergeld bleibt jeder zusätzlich verdiente Euro neben der Rente unangetastet; in Verbindung mit Sozialabgaben und Steuern ergibt sich trotzdem ein deutlich transparenteres Bild des verfügbaren Einkommens.
Drittens gehört die Frage dazu, ob noch Ansprüche auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld bestehen, die die spätere Rente durch weitere Beitragszeiten erhöhen würden. Viertens sollte frühzeitig geklärt werden, ob Wohngeld in Betracht kommt oder ob die Hilfe zum Lebensunterhalt die passendere Brücke ist.
Schließlich empfiehlt sich ein Blick auf Kranken- und Pflegeversicherung sowie auf mögliche Steuerfolgen, damit es nach dem Wechsel keine bösen Überraschungen gibt.
Fazit: Nüchtern rechnen, persönliche Prioritäten klärenDie vorgezogene Altersrente kann für Bürgergeld-Beziehende eine echte Option sein, wenn der Hinzuverdienst langfristig geplant ist oder die berechnete Rente deutlich über dem Bürgergeld liegt. In vielen Fällen überwiegen jedoch die dauerhaften finanziellen Nachteile durch Abschläge und fehlende künftige Beitragszeiten.
Dem stehen erhebliche nicht-monetäre Vorteile gegenüber, von geringerer Stigmatisierung bis zu einem spürbaren Rückgang des Verwaltungsaufwands. Am Ende ist es eine persönliche Abwägung zwischen Sicherheit, Lebensqualität und finanzieller Vernunft.
Wer die individuelle Rechnung mit einer Rentenauskunft untermauert, die Übergangsleistungen sorgfältig prüft und die eigenen Prioritäten klar benennt, trifft in der Regel eine Entscheidung, die auch in einigen Jahren noch trägt.
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Schwerbehinderung: Kein Pflegegeld bei Leben in besonderer Wohnform
Viele Menschen mit Behinderung leben in einer sogenannten besonderen Wohnform. Dabei handelt es sich nicht um eine vollstationäre Pflegeeinrichtung laut der Definition der Pflegeversicherung, allerdings auch nicht um eigenständiges Wohnen. In dieser besonderen Wohnform werden sie im Alltag unterstützt, und bei Bedarf auch gepflegt und betreut.
Pflegekasse zahlt Pauschale an die EinrichtungDie Pflegekasse zahlt an den Träger der besonderen Wohnform eine Pauschale für die jeweiligen Pflegebedürftigen aus. Das Bundessozialgericht entschied 2024 darüber, ob Betroffene anstelle der Pauschale auch das reguläre Pflegegeld beanspruchen können.
Ein Mann, der seit seiner Geburt geistig behindert ist, hatte sich mit seinem Prozessbevollmächtigten durch die Instanzen des Sozialgerichts geklagt. Er hat einen Pflegerad von 3, ein Einzelzimmer bei der Lebensgemeinschaft gemietet und erhält dort Pflege und Betreuung. Die Kosten muss er selbst tragen, da er eigenes Vermögen hatte.
Pflegegeld beantragtEr beantragte bei der Pflegekasse Pflegegeld nach dem Pflegegrad 3 statt der zuvor gezahlten Pauschale, die nur die Hälfte betrug. Er begründete dies damit, dass die Lebensgemeinschaft für ihn die Häuslichkeit darstelle.
Besondere Wohnform ist keine HäuslichkeitDie Kasse lehnte den Antrag ab und argumentierte, eine besondere Wohnform sei keine Häuslichkeit, sondern im Sozialgesetzbuch XI klar definiert. Deshalb liege keine häusliche Pflege vor und deshalb entfalle der Anspruch auf Pflegegeld.
Ein Widerspruch blieb ebenso erfolglos wie seine Klage vor dem Sozialgericht und seine Berufung vor dem Landessozialgericht. Schließlich legte er beim Bundessozialgericht Revision ein. Auch diese wurde abgewiesen, mit einer ausführlichen Begründung.
Pflegegeld nicht bei besonderer WohnformSo könne zwar Pflegegeld auch bezogen werden, wenn Betroffene nicht im eigenen Haushalt gepflegt würden. Dies gelte aber ausdrücklich nicht bei Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in Räumlichkeiten nach dem Paragrafen 71 Absatz IV des Sozialgesetzbuches XI, also in einer besonderen Wohnform.
Der Paragraf 36 Ansatz 4 des Sozialgesetzbuches VI sehe das eindeutig so vor.
Zweck der besonderen Wohnform ist die EingliederungshilfeEine besondere Wohnform habe gerade den Zweck des Wohnens von Menschen mit Behinderungen und hier würden Leistungen zur Eingliederungshilfe erbracht. Der Umfang der Gesamtversorgung entsreche regelmäßig dem einer stationären Einrichtung.
Es handle sich also nicht um häusliche Pflege, und damit gebe es auch keinen Anspruch auf das entsprechende Pflegegeld. Dass der Betroffene die Leistungen der Eingliederungshilfe selbst zahle, stehe dem nicht entgegen. Denn es ginge allein um den Ort, an dem er gepflegt würde, nicht aber darum, wer die Kosten der Eingliederung zahle.
Kein Pflegegeld, da keine häusliche Pflege stattfindetDaher sei mangels häuslicher Pflege ein Anspruch auf Pflegegeld ausgeschlossen. Dem stünde nicht entgegen, dass der Betroffene die Leistungen der Eingliederungshilfe selbst zahle. Denn der Begriff der Räumlichkeiten knüpfe allein an den Ort an, an dem gepflegt werde, nicht aber daran, wer die Kosten der Eingliederung zahle.
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Erdogan reaffirms commitment to Syria’s Sovereignty and Regional Stability
Turkish President Recep Tayyip Erdogan has reiterated his country’s firm support for Syria’s unity, sovereignty and territorial integrity, stressing Ankara’s firm opposition to the presence of terrorist organizations within Syrian borders.
Speaking at the inaugural session of the legislative year of the Turkish Grand National Assembly in Ankara, Erdogan expressed optimism about Syria’s future, noting that “after 14 years of oppression and injustice under the deposed regime, the Syrian people are beginning to glimpse hope.”
He emphasized Turkey’s enduring role in countering any attempts to destabilize Syria or fragment its social fabric.
Nisreen/ Mazen
Über den Bildungsverfall mit Vollgas in den Failed State
Bereits in den 1970er Jahren des vergangenen Jahrhunderts hatten die baden-württembergischen Bildungspolitiker – Kultus ist bekanntlich Ländersache – die hirnverbrannte Idee, das sich mehr als zwei Jahrzehnte bestens bewährte leistungsbezogene Bildungssystem so richtig umzukrempeln, was zur völlig absurden Maßnahme führte, dass zeitweise sogar das Fach Mathematik in den Reifeprüfungen abgewählt werden konnte. Nun, diese falsche […]
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Bei der EM-Rente fällt der Berufsschutz: Das erwartet Rentner ab Jahrgang 1961
Die Frage kommt häufig in der Beratungspraxis: Was passiert, wenn die eigene Gesundheit nicht mehr mitspielt, der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und die Existenz auf dem Spiel steht? Viele Versicherte hoffen dann auf eine gesetzliche Rente – etwa eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Doch für Millionen Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gilt eine entscheidende Änderung: Der frühere Berufsschutz ist entfallen. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein, erklärt die Folgen für Anträge und Verfahren und zeigt auf, worauf Betroffene heute achten müssen.
Der frühere Berufsschutz und seine historische GrenzeBis zu den Geburtsjahrgängen vor dem 2. Januar 1961 – also bis einschließlich 1. Januar 1961 – gab es eine Sonderregelung des § 240 SGB VI: die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
In diesem spielte der zuletzt ausgeübte oder erlernte Beruf eine maßgebliche Rolle. Die Rentenversicherung prüfte, ob dieser Beruf aufgrund von Krankheit oder Behinderung noch zumutbar war. War er es nicht, konnten bereits hier Ansprüche entstehen.
Diese Sonderregel greift für nach dem 1. Januar 1961 Geborene nicht mehr. Für diese Versichertengruppe ist der klassische Berufsschutz „gesetzlich durch“ – er findet schlicht keine Anwendung mehr.
Praktisch bedeutet das: Die Rentenversicherung betrachtet nicht mehr den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf, sondern richtet den Blick auf etwas anderes.
Der heutige Maßstab: § 43 SGB VI und die „abstrakte Leistungsfähigkeit“Für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen gilt ausschließlich § 43 SGB VI. Dreh- und Angelpunkt ist dabei nicht die Berufsgeschichte, sondern die abstrakte Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Entscheidend ist, wie viele Stunden täglich – unter den üblichen Bedingungen des Arbeitslebens – noch gearbeitet werden kann.
Voll erwerbsgemindert ist, wer unter drei Stunden pro Werktag arbeiten kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeitsfähig ist.
Als Werktag wird hierbei die Fünf-Tage-Woche zugrunde gelegt. Dieser Stundenmaßstab abstrahiert bewusst von konkreten Arbeitsplätzen, Arbeitgebern oder Qualifikationsprofilen; er fragt nach dem leistungsmedizinischen Restvermögen in einem normativen, allgemeinen Arbeitsmarkt.
Diese Verschiebung des Fokus ist tiefgreifend. Qualifikation, bisherige Tätigkeit und bisheriges Lohnniveau spielen für den Anspruch dem Grunde nach keine Rolle mehr.
Wer etwa als spezialisierte Fachkraft gesundheitlich nicht mehr in seinen Beruf zurückkehren kann, erhält nicht automatisch eine Rente, wenn er anderen, leichteren Tätigkeiten in ausreichendem Umfang noch nachgehen könnte.
Der Sonderfall „Arbeitsmarktrente“: Voller Zahlbetrag trotz teilweiser ErwerbsminderungEin besonderer, in der Praxis bedeutsamer Ausnahmefall ist die sogenannte Arbeitsmarktrente. Sie greift, wenn eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt – das heißt ein Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden –, aber kein geeigneter Teilzeit-Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Dann wird eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt, obwohl die medizinische Seite nur eine teilweise Erwerbsminderung ergibt.
Hinter dieser Konstellation steht die Anerkenntnis, dass der allgemeine Arbeitsmarkt faktisch weitgehend auf Vollzeit ausgerichtet ist und sich geeignete Teilzeitbeschäftigungen für gesundheitlich eingeschränkte Versicherte häufig nicht real zugänglich darstellen.
Die volle Leistung wird hier befristet gewährt. Eine Entfristung sieht das Gesetz für diesen Typus nicht vor. Kommt zu einem späteren Zeitpunkt doch ein geeigneter Teilzeitplatz in Betracht – etwa weil der Arbeitgeber eine entsprechende Stelle schafft oder die Arbeitsverwaltung eine passende Beschäftigung vermittelt –, endet die Arbeitsmarktrente und es bleibt bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, sofern deren Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Medizinische Voraussetzungen: Krankheit, Behinderung und belastbares LeistungsbildAm Anfang jeder Prüfung steht der medizinische Befund. Maßgeblich ist, ob Krankheit oder Behinderung die stundenmäßige Leistungsfähigkeit unter die genannten Schwellen drücken.
Nicht einzelne Diagnosen sind entscheidend, sondern deren funktionale Folgen für Belastbarkeit, Konzentration, Belastungswechsel, Wegefähigkeit und Durchhaltevermögen im üblichen Arbeitsrhythmus.
Ein schlüssiges, konsistentes Leistungsbild entsteht in der Regel durch aktuelle Arztberichte, Befund- und Entlassungsberichte aus Kliniken, Reha-Einrichtungen sowie durch die nachvollziehbare Beschreibung des Alltags durch die Betroffenen selbst. Eine frühzeitige, offene Kommunikation mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten ist dafür essenziell.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Wartezeit und „3/5-Belegung“Neben der medizinischen Seite müssen die versicherungsrechtlichen Hürden genommen werden. Zentral sind zwei Kriterien. Erstens die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also 60 Kalendermonaten mit rentenrechtlichen Zeiten. Zweitens die sogenannte „3/5-Belegung“:
In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit liegen.
Diese Voraussetzungen werden im Rahmen der Kontenklärung von der Rentenversicherung geprüft; Lücken, strittige Zeiten oder unklare Tatbestände sollten vor Antragstellung bereinigt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Reha vor Rente: Der Vorrang des RehabilitationserfolgsIm gesetzlichen Rentenrecht gilt unverändert der Grundsatz „Reha vor Rente“. Erst wenn medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen voraussichtlich keine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit bringen, wird der Rentenanspruch dem Grunde nach eröffnet.
In der Praxis bedeutet das, dass die Rentenversicherung häufig zunächst eine medizinische Reha veranlasst, um die aktuelle Leistungsfähigkeit objektiv feststellen zu lassen und Behandlungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Erst auf dieser Basis fällt dann die Entscheidung über eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung oder – im Sonderfall – über die Arbeitsmarktrente.
Antragspraxis: Gründliche Vorbereitung ist die halbe MieteWer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist und einen EM-Rentenantrag stellen will, sollte besonders sorgfältig vorgehen. Im Zentrum steht ein klares, plausibles Leistungsbild: Welche Tätigkeiten gelingen noch, wie lange, mit welchen Pausen, unter welchen Rahmenbedingungen?
Welche Tätigkeiten sind nicht mehr möglich und aus welchen konkreten gesundheitlichen Gründen? Ein chronologisch geordneter Befundspiegel mit aktuellen Arztbriefen erleichtert die Prüfung erheblich.
Gespräche mit Haus- und Fachärzten helfen einzuschätzen, ob realistisch sechs Stunden und mehr, drei bis unter sechs oder unter drei Stunden täglich möglich sind.
Parallel dazu gehört die Klärung des Versicherungskontos auf die Agenda. Fehlende Zeiten, strittige Meldezeiträume oder unklare Statusfragen sollten dokumentiert und, wenn nötig, mit Belegen hinterlegt werden.
Dringlich wird es, wenn Fristen im Raum stehen – etwa bei der Aussteuerung aus dem Krankengeld oder beim nahenden Ende des Arbeitslosengeldes.
In solchen Konstellationen spielt zudem die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung der Arbeitsförderung eine Rolle, die unter bestimmten Voraussetzungen den Leistungsbezug absichert, solange die Erwerbsfähigkeit unklar ist. Eine frühzeitige, geordnete Antragstellung verhindert Lücken und unnötige Rückfragen.
Psychische Erkrankungen: Besondere Sorgfalt bei der DarlegungGerade bei psychischen Erkrankungen ist die Darstellung der funktionalen Einschränkungen anspruchsvoll. Schwankende Tagesformen, Belastungsspitzen, Konzentrations- und Anpassungsstörungen lassen sich nicht so leicht „messen“ wie körperliche Einschränkungen.
Umso wichtiger sind konsistente ärztliche Einschätzungen, strukturierte Tagesprotokolle und eine Beschreibung der tatsächlichen Alltagsbewältigung. Wer hier unsicher ist, sollte frühzeitig fachkundigen Rat suchen, um das eigene Leistungsbild lebensnah und prüffest abzubilden.
Fazit: Neue Spielregeln, klare Maßstäbe – und viel hängt an der VorbereitungDer Wegfall des Berufsschutzes für nach dem 1. Januar 1961 Geborene hat das System der Erwerbsminderungsrenten nachhaltig verändert. Statt des bisherigen, berufszentrierten Blicks steht heute die abstrakte Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Mittelpunkt. Wer unter drei Stunden täglich arbeiten kann, ist voll erwerbsgemindert.
Wer drei bis unter sechs Stunden schafft, ist teilweise erwerbsgemindert – mit der wichtigen Ausnahme, dass bei fehlender Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit die Arbeitsmarktrente als volle Rente auf Zeit gezahlt werden kann. Unverändert gilt: Reha vor Rente. Und ohne die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen – fünf Jahre Wartezeit und 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren – geht es nicht.
Für Betroffene heißt das vor allem: gründlich vorbereiten, medizinische Unterlagen systematisch sammeln, das eigene Leistungsbild realistisch beschreiben, das Versicherungskonto klären und Fristen im Blick behalten. Wer zweifelt, sollte fachkundigen Rat einholen.
Denn am Ende entscheidet nicht ein wohlklingender Titel im Lebenslauf, sondern die belastbare Darstellung dessen, was gesundheitlich noch geht – und was nicht mehr.
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Bürgergeld: Jobcenter darf Obdachlosen nicht zwingen, eine Wohnung zu suchen
Ein Jobcenter darf Bezieher der Grundsicherung (derzeit Bürgergeld, seinerzeit Hartz-IV) nicht per Bescheid verpflichten, sich eine Wohnung zu suchen. Wenn der Betroffene sich weigert, eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung zu unterschrieben, und das Jobcenter verpflichtet ihn trotzdem zur Wohnungsssuche, dann handelt es sich um einen Bruch mit dem Selbstbestimmungsrecht des Leistungsberechtigten. So entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (L 9 AS 4164/15).
Leistungsberechtigter schläft in PritschenwagenDer Betroffene war damals 60 Jahre alt und schlief seit Jahren in einem offenen Pritschenwagen. Das Jobcenter drängte darauf, dass der Betroffenen mitwirken müsse, um sich in den Arbeitsmarkt eingliedern zu können.
Wohnsituation ändern, um Jobchancen zu verbessernDer zuständige Mitarbeiter des Jobcenters verlangte, dass er sich um eine Wohnung kümmerte, um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Der Mann lehnte das ab und verweigerte seine Unterschrift unter eine vom Jobcenter diesbezüglich verfasste Eingliederungsvereinbarung. Er erklärte, weiterhin in seinem Pritschenwagen leben zu wollen.
Jobcenter erlässt einen VerwaltungsaktDas Jobcenter erließ jetzt einen Eingliederungsverwaltungsakt. In diesem verpflichtete es den Wagenbewohner dazu, seine Wohnsituation zu klären. Er sollte Kontakt zur Stadt Radolfzell aufnehmen, eine Notunterkunft aufsuchen und sich aktiv um eine Wohnung bemühen.
Klage vor dem SozialgerichtDer Wagenbewohner klagte vor dem Sozialgericht Konstanz, und das blieb erfolglos. Die dortigen Richter hielten den Verwaltungsakt des Jobcenters für legitim und erkannten keinen rechtlichen Probleme dabei, den Betroffenen zur Wohnungssuche zu verpflichten.
Landessozialgericht erkennt Rechtsbruch des JobcentersDer Leistungsberechtigte ging in Berufung vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart. Die Richter dieser zweiten Instanz klopften dem Jobcenter auf die Finger. Sie betonten, dass einen Eingliederungsvereinbarung sich laut Gesetz ausschließlich auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt beziehe.
Kein unmittelbarer Bezug zum Arbeitsmarkt vorhandenUm einen Leistungsberechtigten zu verpflichten, müsse ein solcher Bezug zum Arbeitsmarkt unmittelbar sein. Zwar würden sich mit einer Wohnung die Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhöhen, ein unmittelbar arbeitsmarktbezogenes Moment sei aber nicht gegeben.
Mahnung an das JobcenterDie weiteren Ausführungen der Stuttgarter Richter klingen nicht nur wie eine rechtliche, sondern auch wie eine ethisch-moralische Mahnung (und Warnung) an die zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters, ihre Grenzen einzuhalten.
Selbstbestimmungsrecht spielt eine große RolleDenn, so die Richter, je weiter sich das Jobcenter von Kern der Eingliederung in Arbeit entferne, desto mehr müsse es das Selbstbestimmungsrecht des Leistungsberechtigten beachten. Dieses sei vom Grundgesetz geschützt.
Ein wichtiges UrteilFür Bürgergeld-Bezieher ist dies Urteil wichtig. Mitarbeiter der Jobcenter fallen immer wieder durch Übergriffe auf, greifen also unerlaubt und störend in die persönlichen Grenze von Leistungsberechtigten ein, und dies auch gegen deren ausdrücklichen Willen.
Die Stuttgarter Richter haben dem einen klaren Riegel vorgeschoben, und das Jobcenter in seinen Bereich verwiesen, nämlich die Vermittlung in Arbeit.
Abwägung von Interessen und RechtsgüternDie Richter entschieden klar, dass das Selbstbestimmungsrecht des Leistungsberechtigten Vorrang hat. Wer Bürgergeld bezieht, verpflichtet sich, sein bestes zu tun, um in eine Erwerbsbeschäftigung zu kommen, also den Zustand der Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Die Stuttgarter Richter klärten, dass sich diese Mitwirkung auf den unmittelbaren Bezug zum Arbeitsmarkt bezieht (das umfasst zum Beispiel das Schreiben von Bewerbungen, und die aktive Suche nach einer Beschäftigung), aber mittelbare Verbesserungen der Chancen, eine Arbeit zu finden nicht auf Kosten der Selbstbestimmung der Betroffenen gehen dürfen.
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So hoch ist Deine die Rente bei gleichzeitiger Witwenrente
Die Rentenversicherung rechnet eigene Einkünfte bei der Auszahlung der Witwenrente an. Dafür gibt es ein pauschales Verfahren, das einen Freibetrag ebenso berücksichtigt wie Kinderzuschlag. Unterschiede gibt es bei der kleinen und der großen Witwenrente.
Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wie Ihre eigene Rente bei der Witwenrente angerechnet wird und machen dies an einem konkreten Beispiel plastisch.
Kleine und große WitwenrenteDie kleine Witwenrente gilt für Hinterbliebene, die jünger sind als 47 Jahre und weder eine Erwerbsminderung noch ein Kind haben. Sie beträgt 25 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen. Sie ist mit Ausnahme des Bestandsschutzes auf 24 Monate begrenzt.
Die große Witwenrente bekommen Sie, wenn Sie älter als 47 Jahre sind oder erwerbsgemindert oder ein Kind haben. Sie beträgt nach altem Recht 60 Prozent der Rente des Hinterbliebenen, und nach neuem Recht 55 Prozent.
Altersgrenze für die große Witwen-/Witwerrente (ohne Kind/Erwerbsminderung) Todesjahr des/der Versicherten Erforderliches Alter des/der Hinterbliebenen 2011 oder früher 45 Jahre 2012 45 J. + 1 Monat 2013 45 J. + 2 Monate 2014 45 J. + 3 Monate 2015 45 J. + 4 Monate 2016 45 J. + 5 Monate 2017 45 J. + 6 Monate 2018 45 J. + 7 Monate 2019 45 J. + 8 Monate 2020 45 J. + 9 Monate 2021 45 J. + 10 Monate 2022 45 J. + 11 Monate 2023 46 Jahre 2024 46 J. + 2 Monate 2025 46 J. + 4 Monate 2026 46 J. + 6 Monate 2027 46 J. + 8 Monate 2028 46 J. + 10 Monate 2029 oder später 47 Jahre Die eigene Rente wird nicht vollständig angerechnetDie eigene Rente wird nur teilweise auf die Witwenrente angerechnet. Ein Teil des Einkommens (und damit der Rente) bleibt als Freibetrag unberührt. Der darüber hinaus gehende Betrag wird zu 40 Prozent einbezogen.
Anzurechnende Einkünfte (§ 18a SGB IV) Kategorie Typische Beispiele Erwerbseinkommen Lohn/Gehalt; Gewinn aus Selbständigkeit; Minijob-Entgelt Erwerbsersatzeinkommen Arbeitslosengeld I; Krankengeld; Übergangsgeld; Kurzarbeiter- oder Mutterschaftsgeld Vermögenseinkünfte Zinsen; Dividenden; Mieteinnahmen; Verpachtung Sonstige Leistungen Betriebs-, Riester-, Rürup-Renten; Pensionen/Betriebsrenten; private Rentenversicherungen Elterngeld Basis- und ElterngeldPlus Aufstockungs-/Zuschlagsbeträge Zuschläge zur Altersteilzeit (§ 3 Nr. 28 EStG) Nicht anzurechnende Einkünfte (Auswahl) Einkünfte (nicht anrechenbar) Pflegegeld nach § 37 SGB XI Blindengeld; Landespflegegeld Entschädigungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Wohngeld; Kinderzuschlag; BAföG Ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen (steuerfrei) Abfindung bei Wiederheirat (Rentenkapital) Was passiert, wenn der/die Versicherte vor dem maßgeblichen Alter stirbt?Stirbt Ihr Ehe- oder Lebenspartner vor dem 65. Geburtstag (die Grenze wird – wie die Regelaltersgrenze – bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben), kürzt die Deutsche Rentenversicherung die Hinterbliebenenrente:
Zeitpunkt des Todes Kürzung (Abschlag) vor dem 62. Geburtstag 10,8 % zwischen 62 J. und maßgeblichem Alter 0,3 % pro Monat nach Erreichen des maßgeblichen Alters kein Abschlag Wie hoch ist der Freibetrag?Der monatliche Freibetrag für die Witwenrente steigt ab dem 1. Juli 2025 auf 1.076,86 Euro des Netto-Gesamteinkommens. Gegenwärtig liegt er noch bei 1.038,05 Euro. Er orientiert sich am aktuellen Rentenwert und wird jährlich angepasst. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag noch einmal um 228,42 Euro.
Das SterbevierteljahrIn den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners oder der Partnerin wird kein eigenes Einkommen an die Witwenrente angerechnet. Dieses Sterbevierteljahr soll helfen, die Lebensumstellung in der Trauerphase nicht zusätzlich zu erschweren. Der Vorschuss muss innerhalb von 30 Tagen beantragt werden.
Lesen Sie auch:
– Rente: Rentenabfindung wenn die Witwenrente wegfällt – Wie hoch ist sie?
Ein BeispielNehmen wir an, Helgas Ehemann Holger ist nach schwerer Krankheit verstorben, und das Sterbevierteljahr ist vorüber. Helga erhält selbst eine Altersrente von 1.200 Euro netto pro Monat und hat kein sonstiges Einkommen. Derzeit liegt der Freibetrag noch bei 1.038,05 Euro. Es bleiben also noch 161,95 Euro, die auf die Witwenrente angerechnet werden.
Diese werden allerdings nur zu 40 Prozent angerechnet. Im Ergebnis wird wegen Helgas Altersrente die Witwenrente um 64,78 Euro gekürzt.
Ab Juli 2025 beträgt der Freibetrag dann 1.076, 86 Euro. Von Helgas Altersrente werden also nur noch 123, 14 Euro angerechnet, und dies wiederum zu 40 Prozent. Ihre Witwenrente wird also um 49,26 Euro gekürzt.
Wann bleibt Helga unter dem Freibetrag?Wann würde Helga unter dem Freibetrag bleiben? Um die Nettorente zu berechnen, werden vom Bruttobetrag der eigenen Rente pauschal 14 Prozent abgezogen (bei allen, die ab 2011 in Rente gingen, vorher galt ein Satz von 13 Prozent). Wenn Helga (die 2019 in Ruhestand ging) mit ihrer anzurechnenden Nettorente unter 1.076,86 Euro bleibt, erhält sie die ungekürzte Witwenrente.
Dafür dürfte Helgas Bruttorente nicht mehr als 1.252 Euro betragen. Denn 1.252 Euro minus 14 Prozent sind 1.076,72 Euro. Ab Juli 2025 würde Helga damit unter dem Freibetrag von 1.076,86 Euro liegen.
Der Beitrag So hoch ist Deine die Rente bei gleichzeitiger Witwenrente erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
On Day of Non-Violence: Guterres calls for building a world of justice and peace
On the occasion of the International Day of Non-Violence, UN Secretary-General António Guterres urged the world to embrace non-violence as a powerful tool to confront injustice and promote diplomacy.
He emphasized the importance of collective action to build a sustainable world founded on justice and peace.
The UN chief stressed that dialogue must replace conflict, and that peace should be built through dignity, not domination.
The UN General Assembly designated October 2 as the International Day of Non-Violence in 2007, in honor of Mahatma Gandhi, who led India’s struggle against British colonialism and dedicated his life to spreading the philosophy of peaceful resistance that inspired liberation and human rights movements worldwide.
Warum man im Kreml über die Drohung, Kiew Tomahawk-Raketen zu liefern, lachen dürfte
Minister al-Shaibani, Lebanese Defense Minister meet in Saudi Arabia
Syrian Foreign Minister Asaad Hassan Al-Shaibani met on Wednesday with Lebanese Defense Minister Major General Michel Menassah in AlUla city, Saudi Arabia, on the sidelines of the Munich Leaders’ Conference.
Syrien und Türkei: Von Friedensrhetorik begleitete Eskalation?
Seit dem Friedensappell von Abdullah Öcalan vom 27. Februar, gibt es Bemühungen um Frieden und Stabilität in Nordkurdistan und der Türkei, die sich auch auf Syrien erstrecken. In der Politik wird zunehmend darüber diskutiert, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Doch gerade jetzt, wo die Forderungen nach einem umfassenden Friedensprozess in der Region lauter werden, geben die Maßnahmen der türkischen Seite Anlass zur Sorge und lassen Zweifel an der Ernsthaftigkeit der offiziellen türkischen Äußerungen zu Frieden und Stabilität aufkommen.
Während der Sitzung des türkischen Nationalen Sicherheitsrates am 30. September wurde eine Reihe verschärfter Beschlüsse gefasst, wobei der Rat erklärte: „Keine Form von Terrorismus in der benachbarten geografischen Region wird toleriert werden.“
Friedensprozess in der Türkei als Druckmittel
In diesem Zusammenhang erklärte der türkische Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş, dass Schritte im Friedensprozess und die von Abdullah Öcalan am 27. Februar ins Leben gerufene Initiative für eine demokratische Gesellschaft nur dann unternommen werden können, wenn die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) entwaffnet werden. Dies spiegelt einen direkten Zusammenhang zwischen dem internen politischen Prozess der Türkei und der Auferlegung von Sicherheits- und Militärbedingungen für Gebiete außerhalb ihrer Kontrolle wider.
Koordinierte Isolationsbestrebungen
Gleichzeitig hat die syrische Übergangsregierung mit dem Bau von Erdbarrieren am Rande der Stadtteile Şêxmeqsûd und Eşrefiyê in Aleppo begonnen, was Beobachter:innen als Vorbereitung für mögliche Militäroperationen betrachten. Die Führung der Kurdistan-Region des Irak (KRI) schloss unterdessen den Bau einer Trennmauer zwischen der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) und Südkurdistan ab, was die Koordinierung bei der Isolierung dieser Gebiete widerspiegelt.
In einer gefährlichen Entwicklung griffen Gruppen, die der syrischen Übergangsregierung angehören und nach Angaben der Nachrichtenagentur Hawarnews (ANHA) laut offiziellen Militärquellen Befehle aus Ankara befolgten, das Gebiet um Dair Hafir an. Diese Angriffe fielen mit Angriffen von IS-Söldnern entlang des Flussstreifens zwischen Raqqa und Deir ez-Zor zusammen, was auf eine Koordinierung zwischen Ankara und IS zur Erreichung militärischer Ziele hindeutet.
Von Friedensrhetorik begleitete Kriegsvorbereitungen?
Zudem hat die Türkei laut ANHA kürzlich auch Proxymilizen in die von ihr besetzten Gebiete entsandt, insbesondere entlang der Frontlinien zwischen den Besatzungszonen und der DAANES, was auf klare Vorbereitungen für eine neue Eskalationsphase hindeute.
Angesichts dieser Entwicklungen scheint die Türkei entgegen ihrer Rhetorik von Frieden und Stabilität aktiv Vorbereitungen für einen neuen Krieg in der Region zu treffen.
Titelbild © ANHA
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/Ubergangsregierung-sperrt-wichtige-verbindung-aleppo-raqqa-48133 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bahceli-droht-mit-angriff-auf-nord-und-ostsyrien-47792 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/endlich-trifft-erdogan-seinen-freund-trump-48107
„Mit einem Flügel kann die Friedenstaube nicht fliegen“
Im kurdischen Geflüchtetenlager Mexmûr ist am 20. Juli 2023 eine Mahnwache für die Freiheit des kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan ins Leben gerufen worden. Seither wird sie mit Entschlossenheit fortgesetzt, wobei alle fünf Tage eine neue Gruppe den Protest übernimmt.
Die an der Aktion teilnehmenden Gruppen bilden sich gemeinsam bezüglich Öcalans Perspektiven und seinen Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft vom 27. Februar. Auch verschiedene von der Bevölkerung und Aktivist:innen organisierte Aktivitäten sind immer wieder Bestandteil der Dauerkundgebung. Nachdem Adbullah Öcalan am 8. August eine Botschaft an die Bevölkerung von Mexmûr geschickt hatte, ist die Aktion in eine neue Phase eingetreten und wird mit noch größerer Begeisterung fortgesetzt.
Die jungen Menschen, die an der Mahnwache im Flüchtlingslager Mexmûr teilnehmen, bekräftigten erneut ihr Engagement für Öcalan.
Ein junger Mann namens Welat Bilehî begann seine Rede damit, die Isolation, der Öcalan ausgesetzt ist, zu verurteilen und sagte: „Wir kämpfen seit fast drei Jahren für die physische Freiheit von Rêber Öcalan. Wir jungen Menschen haben Pflichten und Verantwortung. Wir müssen für unsere Sache kämpfen und unsere Pflichten erfüllen. Als Jugend von Mexmûr sind wir nie einen einzigen Schritt zurückgewichen und werden immer hinter der Sache unseres Wegweisers stehen.
Während der Aktion bilden wir uns weiter, insbesondere durch die Lektüre des Aufrufs für Frieden und eine demokratische Gesellschaft, und versuchen, uns zu verbessern. Rêber Öcalan hat einen Prozess initiiert, die Bewegung hat viele wichtige Schritte unternommen und ihre Verantwortung erfüllt. Aber der Staat hat zu diesem Thema geschwiegen. Leider wird unser Repräsentant immer noch streng isoliert. Der Staat muss unverzüglich Maßnahmen ergreifen, damit Frieden erreicht werden kann. Auch der Europarat muss zu seinen Entscheidungen stehen, und das ‚Recht auf Hoffnung‘ für Öcalan muss unverzüglich umgesetzt werden.“
„Die Kommission muss sich mit Abdullah Öcalan treffen“
Eine der jungen Frauen, die an der Mahnwache teilnahmen, Rojîn Ebûzêd, merkte an, dass die Mahnwache schon lange andauere, und fuhr fort: „Als Bevölkerung und Jugend von Mexmûr sind wir für unseren Repräsentanten aktiv und gehen seinen Weg. Rêber Öcalan hat uns eine Botschaft geschickt, und diese Botschaft hat uns viel Kraft gegeben. Diese Botschaft hat unserem Handeln großen Enthusiasmus verliehen. Die eingesetzte Parlamentskommission muss sich mit Öcalan treffen, und es müssen sofort Schritte unternommen werden. Dieser Prozess sollte nicht weiter verzögert werden.“
Rojîn Ebûzêd erklärte auch, dass der Europarat Druck auf die Türkei ausüben müsse, damit diese seine Entscheidung zur Anerkennung des Rechts auf Hoffnung für Öcalan umsetzt.
„Mit einem Flügel kann die Friedenstaube nicht fliegen“
Als Jugend von Mexmûr, erzählte Serhat Yûsûf, ein weiterer junger Mann auf der Kundgebung, seien sie bereit, jede Aufgabe in diesem Prozess zu erfüllen: „Als Volk und insbesondere als Jugend von Mexmûr halten wir seit über zwei Jahren eine Mahnwache für die physische Freiheit von Öcalan ab. Unsere Aktion geht ohne Unterbrechung weiter. Als Jugend von Mexmûr sind wir bereit, unsere Aufgaben in diesem Prozess zu erfüllen, denn unser Repräsentant ist unsere rote Linie. Als junge Menschen setzen wir uns für die physische Freiheit Öcalans ein und werden diese Aktionen intensivieren. Wir sind bereit, alles zu tun, was für unseren Wegweiser erforderlich ist.“
Yûsûf fügte hinzu: „Wie bekannt ist, hat Rêber Apo einen Friedensprozess initiiert. Wir glauben an unseren Vordenker; dieser Prozess wird der ganzen Welt Frieden bringen. Als Menschen aus Mexmûr haben wir unser Versprechen gegenüber Öcalan bekräftigt, indem wir uns während dieses Prozesses auf der Grundlage seines Manifests gebildet haben. In diesen Schulungen haben wir als Jugend von Mexmûr erneut gezeigt, wie sehr wir uns Rêber Apo verpflichtet fühlen. Wir sehen jedoch, dass der Staat in dieser Angelegenheit keine Schritte unternimmt. Das ist inakzeptabel. Der türkische Staat muss Schritte unternehmen; wenn er dies nicht tut, muss er sich darüber im Klaren sein, dass die Friedenstaube mit einem Flügel nicht fliegen kann.“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/appell-in-strassburg-vielfaltige-stimmen-fordern-freiheit-fur-abdullah-Ocalan-48184 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/proteste-fur-umsetzung-des-egmr-urteils-zum-recht-auf-hoffnung-47946 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/Ocalan-ruft-mexmur-fluchtlinge-zu-gemeinschaftlicher-ruckkehr-auf-47453
Unter Wasser
Syrian-Saudi talks on renewable energy cooperation
Syria and Saudi Arabia discussed on Wednesday boosting cooperation and joint investment in renewable energy, the Syrian Ministry of Energy stated.
The ministry said that Minister of Energy Mohammad al-Bashir met with the Saudi deputy Mminister of energy for renewable energy affairs, Abdulaziz bin Khalid al-Yousef, to discuss prospects for bilateral cooperation in the energy sector and ways to enhance it.
The officials reviewed memoranda of understanding signed earlier Wednesday, by the General Organization for Electricity Transmission and Distribution with the Saudi companies Al-Harafi and SCLCO.
The agreements aim to establish photovoltaic and wind energy projects with a total capacity of 500 megawatts.
Last August, the Ministry of Energy signed an agreement and six memoranda of understanding with Saudi companies in the fields of petroleum, electricity, oilfield services, drilling and maintenance of wells.
Minister al-Shaibani meets with German State Minister Niels Annen
Syrian Minister of Foreign Affairs and Expatriates, Asaad Hassan al-Shaibani, met Wednesday with German State Minister for Economic Cooperation and Development, Niels Annen, on the sidelines of the Munich Security Conference Leaders’ Meeting held in AlUlA city, Saudi Arabia.
Al-Shaibani is participating alongside the head of General Intelligence, Hussein Salameh in Munich Security Conference held in Saudi Arabia.
Vorsicht vor der Klimakampagne, die mit den Medien kungelt und die Gerichte „aufklärt“
Haben Sie sich jemals gefragt, warum Mainstream-Nachrichten in ihrer Berichterstattung über den „Klimawandel“ so einseitig erscheinen, indem sie die radikalsten Theorien propagieren und gleichzeitig sogenannte „Klimaleugner“ lächerlich machen? Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, wie Richter, die weder Wissenschaftler noch Klimaexperten sind, Urteile fällen, die dem Klimakult zugutekommen, und dabei wissenschaftliche „Fakten“ und „Beweise“ anführen, um ihre Urteile zu untermauern?
Zwei aufeinanderfolgende Berichte Anfang September liefern einige Antworten und zeigen jeweils, wie tief die Kräfte des Klimawandels sowohl unsere Nachrichten als auch unsere Justiz infiltriert haben.
Jahrzehntelang galt CBS News – die traditionsreiche Heimat von Ikonen wie Edward R. Murrow und Walter Cronkite – als Goldstandard des Fernsehjournalismus‘. Die Berichterstattung des „Tiffany Network“ war zwar manchmal umstritten, galt aber stets als gründlich recherchiert und stolz unabhängig. CBS News war stolz auf seine unantastbare Integrität – „And that’s the way it is“, versicherte uns Cronkite jeden Abend, wenn er sich verabschiedete.
Was die Berichterstattung über Klimathemen angeht, sind diese Zeiten vorbei. Für einige klimabezogene Beiträge arbeitet CBS News seit kurzem mit Climate Central zusammen, einer gemeinnützigen Organisation, die sich selbst als „politisch neutral“ und „unabhängig“ bezeichnet, aber auf ihrer Website einräumt, dass sie „Wissenschaft, Big Data und Technologie nutzt, um Tausende von lokalen Geschichten und überzeugenden Bildern zu generieren, die den Klimawandel persönlich machen und zeigen, was dagegen getan werden kann. Wir befassen uns mit Klimawissenschaft, dem Anstieg des Meeresspiegels, Extremwetter, Energie und verwandten Themen.“
Anfang September berichtete Fox News: „Im vergangenen Monat veröffentlichte CBS News einen Bericht über schmelzende Gletscher, der auch in der Sendung ‚Sunday Morning‘ ausgestrahlt wurde. Ben Tracy war der Korrespondent für diesen Beitrag, dessen Name oben im Artikel stand. Am Ende des Artikels stand der Hinweis: ‚Artikel erstellt von Chris Spinder in Zusammenarbeit mit Climate Central. Redakteur: Chris Jolly.‘“ Fox News merkte an, dass ein weiterer Artikel von CBS News im Juli, „der ebenfalls mit einem Beitrag von Tracy in Verbindung stand, den Hinweis enthielt, dass der Artikel ‚in Zusammenarbeit mit Climate Central erstellt wurde‘.“
Tatsächlich arbeiten Tracy und Spinder „für Climate Central. Nur Jolly ist laut seiner LinkedIn-Seite derzeit Mitarbeiter von CBS News.“ So viel zu fairem, ausgewogenem und unabhängigem Journalismus.
Auf seiner Website rühmt sich Climate Central seines Einflusses auf Nachrichtenorganisationen und weist darauf hin, dass es durch sein Programm „Partnership Journalism“ „Daten, wissenschaftliche Erkenntnisse und Datenberichte, redaktionelle Beiträge und Beratung für gemeinsame Berichterstattungen auf der Grundlage neuer Klimadaten bereitstellt“. Die Website enthält Links zu zahlreichen „Nachrichten“-Artikeln, an denen Climate Central „mitgewirkt“ hat, von alternativen Energieagenturen bis hin zu traditionellen Nachrichtenagenturen.
Während in den Richtlinien steht, dass die „Partner“ die „meisten endgültigen redaktionellen Entscheidungen“ treffen, fügt Climate Central hinzu: „Wir bestehen auf wissenschaftlicher Genauigkeit und Kontext. Wenn wir uns nicht auf die wissenschaftlichen Aspekte einer Geschichte einigen können, vereinbaren wir im Voraus, das Projekt zu stoppen.“ Hat CBS News dem zugestimmt?
Es mag zwar nicht schockierend sein, dass linksradikale (ehemals etablierte) Nachrichtenagenturen mit externen Klimagruppen „zusammenarbeiten“, um ihre Berichte zu erstellen, doch beunruhigender ist die Vorstellung, dass unsere Gerichte solchen Einflüssen ausgesetzt sein könnten. Und doch erschien einen Tag vor dem Bericht von Fox News über CBS ein Bericht der National Review, der genau das enthüllte.
„Ein ‚Bildungsprogramm‘, das darauf abzielt, Richter davon zu überzeugen, sich in staatlichen und bundesstaatlichen Verfahren auf die Seite von Klimaaktivisten zu stellen, hat bereits mehr als 2000 Richter im ganzen Land erreicht“, berichtete das Magazin. „Das Programm mit dem Namen Climate Judiciary Project (CJP) wurde 2018 vom Environmental Law Institute (ELI) ins Leben gerufen. Sein Ziel ist es laut ELI, ‚Bundes-, Staats- und Lokalrichtern die grundlegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um über die von ihnen geleiteten Klimaprozesse zu entscheiden.‘“
Der Artikel weist darauf hin, dass der Justizausschuss des Repräsentantenhauses kürzlich eine Untersuchung des ELI eingeleitet hat, „um dessen Verbreitung von Bildungsprogrammen zum Klimawandel zu untersuchen, die darauf abzielen, sowohl Staats- als auch Bundesrichter zu beeinflussen, in klimabezogenen Fällen zugunsten der Kläger zu entscheiden.“
ELI beharrt darauf, politisch unparteiisch zu sein, und bestreitet, sich um die Beeinflussung von Richtern zu bemühen. Jason Isaac, CEO des American Energy Institute, erklärte jedoch gegenüber National Review: „Diese Untersuchung durch den Kongress ist eine notwendige und willkommene Entwicklung. Viel zu lange hat das Climate Judiciary Project des Environmental Law Institute unter dem Deckmantel der Neutralität agiert und dabei still und leise koordinierte Bemühungen vorangetrieben, um Richter in klimabezogenen Rechtsstreitigkeiten zu beeinflussen.“
Es ist gängige Praxis in den Nachrichtenmedien, sich für faktenbasierte Hintergrundinformationen an Experten zu wenden. Eine offene „Partnerschaft“ mit themenbezogenen Organisationen zur Erstellung von Berichten stellt jedoch einen Verstoß gegen das Vertrauen zwischen Journalisten und Nachrichtenkonsumenten dar. Ebenso wird die Fairness und Unabhängigkeit, welche die Grundlage unseres Justizsystems bildet, ernsthaft untergraben, wenn Gerichte durch „Aufklärungsmaterialien“ von externen Gruppen „informiert“ werden, die einen bestimmten Standpunkt vertreten.
Die Bemühungen des Justizausschusses des Repräsentantenhauses sind ein guter Anfang, aber anstatt sich um Dinge wie die Verwendung des Autopen durch den ehemaligen Präsidenten Biden oder andere aussichtslose Untersuchungen zu kümmern, sollte der Kongress die Bemühungen von Klimaaktivisten genauer untersuchen, das amerikanische Volk über unsere Medien zu beeinflussen und gerichtliche Entscheidungen in unseren Gerichten zu beeinflussen.
Es ist zwar gut, dass diese Konflikte ans Licht gebracht wurden, aber es ist nicht unvernünftig zu vermuten, dass diese Verstrickungen nur die Spitze des Eisbergs darstellen – eines Eisbergs, von dem selbst die radikalsten Klima-Fanatiker zugeben müssen, dass er noch lange nicht geschmolzen ist.
Gary Abernathy is a longtime newspaper editor, reporter and columnist. He was a contributing columnist for the Washington Post from 2017-2023 and a frequent guest analyst across numerous media platforms. He is a contributing columnist for The Empowerment Alliance, which advocates for realistic approaches to energy consumption and environmental conservation. The opinions expressed are those of the author and do not necessarily reflect the views of The Empowerment Alliance.
This article was originally published by RealClearEnergy and made available via RealClearWire.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Vorsicht vor der Klimakampagne, die mit den Medien kungelt und die Gerichte „aufklärt“ erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Die Macht der Kränkungsopfer
Minister al-Shaibani meets GCC’ Secretary-General in Saudi Arabia
Minister of Foreign Affairs and Expatriates, Assad Hassan al-Shaibani, met on Wednesday with Gulf Cooperation Council’s Secretary-General , Jasem Mohamed AlBudaiwi, on the sidelines of the Munich Leaders Conference held in the Kingdom of Saudi Arabia.
Al-Shaibani is participating alongside head of General Intelligence, Hussein Salameh in Munich Security Conference held in AlUla city, Saudi Arabia.
The meeting will discuss key issues including the future of Syria, the Palestinian cause, Iran’s nuclear file, the war in Ukraine, Red Sea security, energy, food and climate security, economic integration, and the corridor connecting India, the Middle East, and Europe.
Israeli new attacks on Gaza kill 51 Palestinians, injure 180 others
Health authorities in Gaza reported on Wednesday that the ongoing Israeli offensive on the Gaza Strip has killed 51 Palestinians and injured 180 others during the past 24 hours.
In its daily report, The Ministry of Health in Gaza (MoH) said that “hospitals in the Gaza Strip received 51 deaths and 180 new injuries, bringing the cumulative toll to 66,148 deaths and 168,716 injuries” since October 7, 2023.
The statement added that some of the victims are still under the wreckage as civil defense and health rescue teams are unable to reach them.
The ministry reported four additional deaths due to famine and malnutrition, bringing the total to 2,580 malnutrition-related deaths since famine conditions were formally declared under IPC Phase 5.
Ending the War on Warriors
Ending the War on Warriors
Paul Craig Roberts
If you missed the Secretary of War’s speech, here it is: https://www.youtube.com/watch?v=EbKeNVV0PX4
Long overdue.
The Democrats’ DEI policy was designed to destroy the military. Had Hegseth waited any longer, there would have been no institutional base left for a real military.
My concern is whether the assumption or pretense that we have enemies, such as China and Russia, that need “containing” is cover for the neoconservative policy of American Hegemony in the service of Israel. Are we building a capable war-fighting military for our defense or for our hegemony?
In other words, what Secretary of War Hegseth says is true, but is it being done for the right reason?
Neither Russia nor China expresses hostility toward us. Russia has asked to join NATO. Russia has been ignoring our provocations and seeking a mutual security agreement, not war. China just wants to do business. Neither “adversary” is preaching or planning war against us.
Nuclear weapons are an extreme danger to all life, no matter how prepared the military is. A war ready military needs to be accompanied with a war averse foreign policy.
Neither is Iran an adversary. Iran is concerned with being painted as an adversary and in that way being set up for an American attack in the service of Greater Israel. I would have found it reassuring if Hegseth had said something about the US reasserting control over its foreign and war policies.
Too much military strength and too much confidence in it can result in an aggressive foreign policy that leads to war, not to peace.
Hegseth quoted the Romans, a formidable military power. It would have been appropriate for him also to quote President Theodore Roosevelt: “speak softly and carry a big stick.” We need the soft speech as much as we need the big stick.
Western governments are full of insane people. Former British Defense Secretary Ben Wallace is one of them. Yesterday he said that we have “to make Crimea unviable. We need to choke the life out of Crimea. If it is not habitable or not possible for it to function… I think, if we do that, Putin will suddenly realize he’s got something to lose.” Does Wallace think that Putin’s response will be to surrender?
Wallace is a good example that a competent military in the hands of fools can be a death warrant.