Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Faesers Rechtsstaatsmassaker und seine Vorläufer
Von Dagmar Henn | RT DE
Der Berg an Demokratie-zerstörenden Gesetzen, die von Innenministerin Nancy Faeser auf den Weg gebracht werden, wird von Monat zu Monat höher. Aber endlich merken manche, was da eigentlich geschieht ‒ obwohl der Abgrund, in den man da blickt, noch tiefer ist.
Langsam (und, so steht zu befürchten, viel zu spät) beginnt zumindest in Teilen der deutschen Öffentlichkeit eine Debatte über das Unheil, das die Gesetze aus dem Hause von Bundesinnenministerin Nancy Faeser über das Land bringen. So gab es vor einigen Tagen einen Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung, der die Änderungen des Beamtendisziplinarrechts thematisierte, [1] und einen in der Berliner Zeitung, der die Öffentlichkeit darüber informiert, [2] dass der Deutsche Beamtenbund wie die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) die gesetzlichen Änderungen kritisch sehen.
Wenn man einen Blick in das Bundestagsprotokoll über die Debatte zu diesen Änderungen wirft, eröffnet sich ein interessanter historischer Horizont, der in diesem Zusammenhang auch deshalb wichtig ist, weil man am Ende dieser Betrachtung an einen Punkt gerät, der den wahren Charakter dieser rechtlichen Maßnahme klar erkennen lässt. Und, nur nebenbei, Ministerin Faeser, nicht nur studierte Juristin, sondern auch langjähriges Vorstandsmitglied der 'Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen' (ASJ), müsste mit diesen Zusammenhängen bestens vertraut sein und kann sich keinesfalls auf Ahnungslosigkeit herausreden.
Der Kern der Änderungen [3] lässt sich recht kurz zusammenfassen. Die "Entfernung aus dem Beamtenverhältnis" wird bedeutend erleichtert, es braucht dafür kein gerichtliches Verfahren mehr, sondern ist durch eine Verordnung möglich. Die Formulierung zur Treuepflicht wird in diesem Zusammenhang erweitert hin zu einer "Pflicht des Beamten", "sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten". Die Verordnung, die aus dem Dienst entfernen soll, hat sofort zur Folge, dass die Bezüge gekürzt werden, und auch ehemalige Beamte können diszipliniert werden, was bisher nicht möglich war.
Aber gehen wir in das Protokoll. [4] Der Solinger SPD-Abgeordnete Ingo Schäfer, dessen Biografie sich liest wie aus einem alten sozialdemokratischen Musterbuch (Schlosser, dann Feuerwehrmann, Personalrat) hielt als Redner der größten Regierungsfraktion den ersten Beitrag, und schon dieser zieht die erforderlichen Verbindungslinien. Nachdem er auf einen Einwurf der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch mit dem Satz erwidert, "glauben Sie mir, da ist auch ein richtig schöner Passus für Sie dabei", zitiert er aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG):
"Die Treuepflicht fordert vom Beamten – so hat es das Bundesverfassungsgericht festgestellt, ich zitiere –: 'dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren.'"
Zynisch könnte man sagen, da ist er wieder bei Willy Brandt, allerdings bei dessen finsterer Seite. Das Zitat, das Schäfer anführt, stammt nämlich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975; [5] in diesem konkreten Fall ging es um einen Jurastudenten, der nach dem ersten Staatsexamen wegen der Berufsverbots-Regelungen aus dem Jahr 1972 nicht zum Referendariat zugelassen wurde.
Was Schäfer nicht erwähnt, was aber zu diesem Zitat und seiner historischen Bedeutung dazugehört, ist die jahrelange Auseinandersetzung, die auf die Einführung der damals "Radikalenerlass" genannten Regelung folgte, die letztlich zumindest juristisch durch einen Beschluss des 'Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte' (EGMR) im Jahr 1995 endete. [6] Und zwar gegen den von Schäfer zitierten Beschluss des BVerfG, der damit, so die Rechtshierarchie, nicht länger gültig ist.
Dieser Beschluss aus dem Jahr 1975 hatte unter anderem deshalb weitreichende Folgen, weil er den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit juristisch etablierte. Weshalb seine Aufhebung im Jahr 1995 eigentlich auch eine Debatte um diesen Begriff hätte anstoßen müssen; allerdings war damals der Höhepunkt der Bewegung gegen die Berufsverbote schon längst vorüber, nach wie vor hatten einige Bundesländer die berüchtigte Regelanfrage beim Verfassungsschutz im Repertoire, und ohnehin hatte der gesamte politische Diskurs in Deutschland nach 1989 schon den Rückmarsch in die Adenauer-Jahre angetreten. Dennoch, in weiten Teilen der Republik war der Radikalenerlass erst einmal vom Tisch. . . Bis ihn Frau Faeser wieder aus der Schublade holte.
Nachdem in einigen westdeutschen Bundesländern sogar die Mitgliedschaft bei den Jusos genügen konnte, um den Radikalenerlass anzuwenden, müsste Frau Faeser innerhalb der ASJ noch einigen damaligen Opfern begegnet sein, die ihre juristische Ausbildung oft nur durch einen Wechsel in ein anderes Bundesland beenden konnten. Der ausgeprägte Mangel an juristischem Sachverstand, der mittlerweile das auszeichnet, was als bundesdeutsche Linke übrig geblieben ist (und dabei meine ich den Teil, der nicht mit Jubelaufzügen für die Regierung befasst ist), ist auch eine Folge der Berufsverbote, die nicht nur den Zugang zum letzten Abschnitt der Ausbildung erschwerten, sondern auch dazu beitrugen, einen ganzen Flügel deutscher Rechtstradition aus den akademischen Institutionen zu entfernen.
Aber zurück zur Vorgeschichte der Faeser'schen Berufsverbote.
In dem Urteil von 1975 wird ein Beschluss der Bundesregierung vom 19. September 1950 zitiert. Der Zweite Weltkrieg ist gerade fünf Jahre vorbei. Im Mai desselben Jahres wurde ein Beamtengesetz verabschiedet, das folgenden Satz beinhaltete: "Die im Dienste des Bundes stehenden Personen müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur demokratischen Staatsauffassung bekennen." Das war noch die unschuldige Version. Der Regierungsbeschluss geht aber deutlich weiter:
"Die Gegner der Bundesrepublik verstärken ihre Bemühungen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben. Jede Teilnahme an solchen Bestrebungen ist unvereinbar mit den Pflichten des öffentlichen Dienstes. Alle in unmittelbarem oder mittelbarem Bundesdienst stehenden Personen haben sich gemäß § 3 des vorläufigen Bundespersonalgesetzes durch ihr gesamtes Verhalten zur demokratischen Staatsordnung zu bekennen. Wer als Beamter, Angestellter oder Arbeiter im Bundesdienst an Organisationen oder Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Staatsordnung teilnimmt, sich für sie betätigt oder sie sonst unterstützt, wer insbesondere im Auftrage oder im Sinne der auf Gewalthandlungen abzielenden Beschlüsse des 3. Parteitages der kommunistischen SED und des sogenannten 'Nationalkongresses' wirkt, macht sich einer schweren Pflichtverletzung schuldig."
Ausformuliert wird hier von der "demokratischen Staatsauffassung" erst auf die "demokratische Grundordnung" erweitert, dann auf "die freiheitlich demokratische Staatsordnung", und zum Schluss wird eindeutig geklärt, gegen wen sich dieser Beschluss richtet: gegen Kommunisten im Staatsdienst.
Man kann diesen Beschluss, der tatsächlich dazu diente, Kommunisten aus dem Staatsapparat der Westrepublik zu entfernen (in den sie gekommen waren, weil man bei ihnen sicher sein konnte, keine Nazis zu beschäftigen, und wir reden hier von den originalen Verbrechern), nicht lesen, ohne gleichzeitig den Artikel 131 Grundgesetz zu erwähnen, der – ja, Geschichte reimt sich – am 1. April 1951 in Kraft getreten ist und alle Nazibeamten auf ihre alten Positionen zurückbeförderte.
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil, auf das sich Schäfer bezog, berief sich seinerseits auf einen Regierungsbeschluss (kein Gesetz, sondern reines Exekutivhandeln!), der über das Prinzip "Rot raus, Braun rein" eine der entscheidenden Weichenstellungen der jungen Bundesrepublik vornahm. In diesem Zusammenhang sollte man vielleicht darauf hinweisen, dass im westlichen Nachbarland Frankreich die Kommunistische Partei immer wieder Teil der Regierung war.
Selbst überzeugten Anhängern des Grundgesetzes müsste eigentlich die schrittweise Erweiterung in diesem Beschluss sauer aufstoßen. Das Grundgesetz, immerhin nicht durch ein Referendum zu Verfassungsrang erhoben, konnte Legitimität nicht anders als durch die Praxis erlangen. Nach eineinhalb Jahren eine Treue einzufordern, die über die im Beamtengesetz verlangte Zustimmung zur demokratischen Staatsordnung hinausgeht, entbehrt nicht einer gewissen Absurdität.
Noch dazu, weil das, was die Adenauer-Regierung, um deren Beschluss es sich dabei handelt, an den Kommunisten besonders störend fand, zwei Punkte waren: Der Erste war das Bestehen auf einer deutschen Einheit, der Zweite war die Ablehnung der Wiederbewaffnung. Einen Monat nach dem oben zitierten Regierungsbeschluss sollte einer der ehrenhaftesten Politiker in der Geschichte der Bundesrepublik, der damalige Innenminister Gustav Heinemann, wegen der Wiederbewaffnung seinen Rücktritt einreichen. Konrad Adenauer (CDU), der sich schon zu Weimarer Zeiten den Franzosen verdingt hatte, wollte vor allem die von ihm eingeleitete Spaltung zum Zwecke der Westanbindung absichern. Was den obigen Beschluss wie auch den Artikel 131 GG als logische Konsequenz mit sich brachte.
Aber damit, wahrzunehmen, dass sich eine sozialdemokratische Bundesregierung im Jahr 1972 durch kommunistische Lokführer und Adenauer durch Bestrebungen zur deutschen Einheit bedroht fühlten, und die Aussage von Ingo Schäfer durchaus zutreffend zu diesen historischen Vorbildern führt, ist man noch lange nicht am Ende oder vielmehr Ausgangspunkt dieser Geschichte angekommen, auch wenn die Folgen des Beschlusses von 1950 einen deutlichen Hinweis geben, welche Folgen derartige Bestimmungen in der deutschen Geschichte hatten. In der Bewegung gegen die Berufsverbote wurde immer wieder auf ein weiteres Gesetz verwiesen, [7] das in seiner vollen Pracht erst von den aktuellen Änderungen erreicht (und in Details sogar übertroffen) wurde.
"Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden."
Richtig, es handelt sich um das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933. Ein Gesetz, dem Frau Faeser im Zuge ihrer juristischen Ausbildung begegnet sein muss. Es handelt sich dabei nämlich um das Gesetz, mit dem die Nazis den staatlichen Apparat unter Kontrolle brachten – schlicht, indem sie auf Grundlage eines unscharfen Rechtsbegriffs ("jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten") mögliche Gegner aus diesem Apparat entfernten. Die Erweiterung auf das Verhalten außerhalb des Dienstes nimmt die aktuelle Regelung genauso vor, wenn auch mit einer etwas anderen Formulierung: "durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten". Das ist inhaltlich genau das "jederzeit rückhaltlos" des Gesetzes von 1933. Und auch der Schritt, eine Entlassung auf Verwaltungsbeschluss zu ermöglichen, hat sein Gegenstück:
"Zur Wiederherstellung eines nationalen Berufsbeamtentums und zur Vereinfachung der Verwaltung können Beamte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus dem Amt entlassen werden, auch wenn die nach dem geltenden Recht hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen."
Der einzige Unterschied besteht noch darin, dass in der damaligen Version kein weiterer Rechtsweg möglich war:
"Die Entlassung aus dem Amte, die Versetzung in ein anderes Amt und die Versetzung in den Ruhestand wird durch die oberste Reichs- oder Landesbehörde ausgesprochen, die endgültig unter Ausschluß des Rechtsweges entscheidet."
Variante Faeser kennt zumindest noch den Klageweg vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Da allerdings auch dessen Richter Beamte sind, mithin dem gleichen Recht unterliegen, und aus jüngerer Zeit genug Fälle bekannt sind, in denen Richter gemaßregelt wurden, wenn sie vom Pfad der Tugend abwichen, handelt es sich hier um ein Muster von begrenztem Wert.
Auch ein weiteres Detail der Faeser'schen Regelung, der Durchgriff auf die bereits pensionierten Beamten, findet sich in dieser historischen Vorlage:
"(1) Gegen die auf Grund dieses Gesetzes in den Ruhestand versetzten oder entlassenen Beamten ist auch nach ihrer Versetzung in den Ruhestand oder nach ihrer Entlassung die Einleitung eines Dienststrafverfahrens wegen der während des Dienstverhältnisses begangenen Verfehlungen mit dem Ziele der Aberkennung des Ruhegeldes, der Hinterbliebenenversorgung, der Amtbezeichnung, des Titels, der Dienstkleidung und des Dienstabzeichens zulässig. Die Einleitung des Dienststrafverfahrens muß spätestens am 31. Dezember 1933 erfolgen.
(2) Abs. 1 gilt auch für Personen, die innerhalb eines Jahres vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in den Ruhestand getreten sind und auf die die §§ 2 bis 4 anzuwenden gewesen wären, wenn dieses Personen beim Inkrafttreten dieses Gesetzes noch im Dienst gewesen wären."
Wie gesagt, Nancy Faeser kann sich nicht darauf berufen, von dieser Historie nichts gewusst zu haben. Aber keine der oben erwähnten Variationen der politischen Kontrolle des Apparats, die in der Geschichte der Bundesrepublik zu finden sind, ist so nahe an den jüngsten Veränderungen wie das Gesetz von 1933. Das ist kein irgendwie begründeter Nazivergleich, und keine Verharmlosung, denn dieses Gesetz zeigt den Beginn der Entwicklung; die Dokumente sind verlinkt, wer mag, kann sie selbst nachlesen und überprüfen.
Allerdings sind die Voraussetzungen ganz andere als 1933. Nicht deshalb, weil generell behauptet wird, diese Bestimmungen richteten sich gegen "Rechte" (wobei es schon interessant ist, dass in der aktuellen Kampagne, [8] eine rechtsextreme Unterwanderung der Polizei zu konstruieren, um damit die Durchsetzung der Versionen für die Landesbeamten einzuleiten, auf "Anhänger von Verschwörungstheorien" zurückgegriffen werden muss, um überhaupt 400 Verdächtige vollzukriegen); nein, die Informationen, auf die zurückgegriffen werden kann, um die zu identifizieren, die aussortiert werden sollen, sind weitaus umfangreicher.
Denn das ebenfalls von Frau Faeser veranlasste neue Verfassungsschutzgesetz, [9] richtig, das mit "Wir rufen jeden an, Arbeitgeber, Bank und Schwiegermutter", beinhaltet die Berechtigung, "öffentlich verfügbare" Daten ohne rechtliche Begrenzungen zu verwenden. Und diese Formulierung ist nicht nur wegen der Nebengeheimdienste gefährlich, die sich die Zeit damit vertreiben, vermeintliche Zusammenhänge zu konstruieren und Personen zu diffamieren, wenn nicht gar deren Adressen und weitere persönliche Informationen offenzulegen; diese Formulierung dürfte noch viel weiter reichen.
Denn auch Daten, die auf dem Datenmarkt verkauft werden, gelten als "öffentlich verfügbar". So wurden mittlerweile Fälle in den USA bekannt (und in Deutschland dürfte es sie bald geben, wenn es sie nicht schon gegeben hat), in denen Autohersteller von internetfähigen Fahrzeugen die Daten über das Fahrverhalten herunterluden und diese über Datenhändler anboten, wo sie dann von Versicherungen erworben wurden, die daraufhin ihren Kunden die Prämien erhöhten.
Man kann das verallgemeinern. Nicht nur internetfähige Fahrzeuge, auch Smartphones sind gigantische Datenstaubsauger, die aufzeichnen und weitergeben, in welchen Lokalen man essen war, welchen Weg man zur Arbeit nimmt oder wem man öfter begegnet. Da all diese Daten bei Datenhändlern landen, müssen sie nur noch über besagte Nebengeheimdienste erworben und ausgewertet werden, und schon hat in der Folge eine Bundesbehörde die Ergebnisse einer umfangreichen Überwachung, ohne eine einzige Mannstunde dafür aufgewandt oder an irgendeiner Stelle eine gerichtliche Genehmigung benötigt zu haben.
Und dann ist da noch das beabsichtigte Gesetz zur (Massen-)Überwachung von Kontenbewegungen, das ganz problemlos die Daten liefert, wer jemals Geld an irgendwen oder irgendwas gespendet oder gezahlt hat, das nicht genehm ist. Damit verwandeln sich die Banken in den verlängerten Arm des Inlandsgeheimdienstes, wobei auch hier die Ausweitung darüber läuft, dass ein bestimmtes Zielkonto für verdächtig erklärt wird, weit unterhalb der Strafbarkeit, und dann die Daten der Spender oder der Mitglieder gewissermaßen als kostenlose Dreingabe fließen.
1933 gab es noch die Möglichkeit, die Unterlagen in Parteibüros zu vernichten. Den Aufwand kann man sich mittlerweile schenken, egal, ob physisch oder digital. Die Kopplung von gesetzlichen Bestimmungen aus dem Jahr 1933 mit den technischen Möglichkeiten des Jahres 2024, das ist eine ganz neue Qualität, die es nicht mehr nötig hat, auf physischen Terror zurückzugreifen, weil es nicht nur möglich, sondern auch angestrebt ist, unliebsame Personen mit anderen Mitteln zu vernichten.
Das wird klar, wenn man sich einmal vorstellt, wie eine Bündelung all des jetzt Möglichen wirkt. Man denke sich einen Beamten, der unter maximalen Bedingungen, also unter vollständiger Streichung der Bezüge, entlassen wird. Dem die Bank das Konto kündigt, weil sie vom [sog.; H.S.] Verfassungsschutz "informiert" wird (faktisch ist das eine Anweisung), der dann drei Monate lang nicht einmal Bürgergeld erhält, weil er ja die Entlassung durch sein Verhalten selbst herbeigeführt habe, der daraufhin die Wohnung verliert und auch keine mehr bekommt, weil Wohnungsverlust und Kontokündigung für einen negativen Schufa-Eintrag sorgen, und der aus denselben Gründen auch kein anderweitiges Arbeitsverhältnis mehr findet (Bedingungen, unter denen man auch schwer ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht führen kann).
Ist das nun ein Äquivalent einer Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren? Oder geht das nicht schon deutlich weiter?
Man darf derartige rechtliche Schritte nicht so betrachten, als stünden sie allein. Als käme immer nur eines dieser neuen Gesetze zur Anwendung. Um wirklich zu begreifen, was da geschieht, muss man sie sich gebündelt betrachten und fragen, was macht das mit einem Menschen. Und was bedeutet es, wenn der staatliche Apparat in Fällen, in denen nicht einmal eine Straftat vorliegt, mit Vollmachten ausgestattet wird, deren Folgen weit über jene hinausgehen, die eine Straftat auslöst?
Es ist, zugegeben, eine raffiniertere Lösung, als Schutzhaft in die Gesetze zu schreiben. Es braucht dafür keine uniformierten Schlägertrupps, und niemand hat Blut an den Händen. Zumindest nicht auf eine Art und Weise, dass es für andere sichtbar wird. Aber die Ähnlichkeit zwischen dem, was das Haus Faeser in die Reste des deutschen Rechtsstaats injiziert, und dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums ist nicht nur formal. Es ist eine tiefe innere Übereinstimmung.
Dagmar Henn
[1] Deutsche Beamte können jetzt leichter aus dem Dienst entfernt werden – nicht bei Faulheit, aber wenn sie die falschen Ansichten haben. Die sozialdemokratische Innenministerin Nancy Faeser verwirklicht ein weiteres Element ihres «Pakets gegen Rechtsextremismus»: das neue Disziplinarrecht. Es eröffnet Möglichkeiten der Willkür. Von Fatina Keilani, Berlin 03.04.2024, NEUE ZÜRCHER ZEITUNG >> weiter.
[2] Faesers Disziplinarrecht entsetzt Gewerkschaften: „Ein Abbau von Rechtsstaatlichkeit“. Durch eine Reform des Disziplinarrechts sollen extremistische Beamte schneller aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden. Die Tatbestände sind schwammig. Von Maximilian Beer, 08. April 2024, BERLINER ZEITUNG >> weiter. (PAYWALL!)
[3] Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) Drucksache 20/9252: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften >> weiter. (PDF)
[4] Protokoll der 138. Sitzung - Seite 91 von 146 >> weiter.
[5] Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975: BVerfGE 39, 334 - Extremistenbeschluß >> weiter.
[6] Berufsverbote und Europäische Menschenrechtskonvention - Rechtliche und politische Konsequenzen; von Klaus Dammann >> weiter.
[7] Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Vom 7. April 1933. Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: [..] >> weiter.
[8] Grüne fordern strengeres Disziplinarrecht für Polizei in den Ländern. Die Ampel habe das Disziplinarrecht für Polizisten schon verschärft – nun müssten die Länder nachziehen, fordern die Grünen. Gegen 400 Polizisten wird aktuell ermittelt. 4. April 2024, ZEIT ONLINE >> weiter.
[9] Schlussbemerkung von Helmut Schnug: Verfassungsschutzgesetz? Es gibt keine Verfassung, die Siegermächte gaben uns ein Grundgesetz. Das Grundgesetz wird von niemandem geschützt. Es gibt kein Grundgesetzschutz, sondern einen Verfassungsschutz - ohne Verfassung. Es gibt kein Bundesgrundgesetzgericht, sondern ein Bundesverfassungsgericht - ohne Verfassung. Auch die Souveränität hat es in Deutschland nach dem WW2 nie wirklich gegeben!
[Bitte auch das Video und die nachstehenden Artikel beachten! Helmut Schnug].
► Furchtbar, was Faeser vorhat! | Achtung, Reichelt! vom 23.05.2024
► BMI - Strategie der Bundesregierung - Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus - Mai 2024
>> bitte lesen.
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Faesers Rechtsstaatsmassaker und seine Vorläufer.
Der Berg an Demokratie-zerstörenden Gesetzen, die von Innenministerin Nancy Faeser auf den Weg gebracht werden, wird von Monat zu Monat höher. Aber endlich merken manche, was da eigentlich geschieht ‒ obwohl der Abgrund, in den man da blickt, noch tiefer ist.
Langsam (und, so steht zu befürchten, viel zu spät) beginnt zumindest in Teilen der deutschen Öffentlichkeit eine Debatte über das Unheil, das die Gesetze aus dem Hause von Bundesinnenministerin Nancy Faeser über das Land bringen. So gab es vor einigen Tagen einen Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung, der die Änderungen des Beamtendisziplinarrechts thematisierte, [1] und einen in der Berliner Zeitung, der die Öffentlichkeit darüber informiert, [2] dass der Deutsche Beamtenbund wie die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) die gesetzlichen Änderungen kritisch sehen.
Wenn man einen Blick in das Bundestagsprotokoll über die Debatte zu diesen Änderungen wirft, eröffnet sich ein interessanter historischer Horizont, der in diesem Zusammenhang auch deshalb wichtig ist, weil man am Ende dieser Betrachtung an einen Punkt gerät, der den wahren Charakter dieser rechtlichen Maßnahme klar erkennen lässt. Und, nur nebenbei, Ministerin Faeser, nicht nur studierte Juristin, sondern auch langjähriges Vorstandsmitglied der 'Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen' (ASJ), müsste mit diesen Zusammenhängen bestens vertraut sein und kann sich keinesfalls auf Ahnungslosigkeit herausreden. Von Dagmar Henn, RT DE, im KN am 13. April 2024 >> weiter.
Der Totalitarismus hat die Vorherrschaft erlangt. Ein Konsortium von Scharlatanen, Demagogen, Lügnern . . .
Aus den Werkstätten der Propaganda. Kürzlich gab eine Vize-Präsidentin des deutschen Bundestages zum besten, es sei für die Demokratie gefährlich, Licht in das Dunkel der Verfügungen und Beschlüsse während der Corona-Episode einzufordern. Damit hat sie sich und ihr Verständnis von Demokratie – einmal wieder – geoutet. Demnach ist so genannte Souverän ein unmündiges Etwas und die Gewählten kuratieren nach Belieben die dümmliche Masse.
Und tagsdrauf wurde ein weder beim Namen genannter noch in seiner Funktion ausgewiesener Experte bei den Nachrichten des SWR eingespielt, der seiner Überzeugung Ausdruck gab, Russland sei militärisch durchaus bezwingbar. Das Land selber spiele mit einem Mythos, um uns einzuschüchtern. Und jeder, der darüber nachdenke, sei bereits ein Opfer der Propaganda. Von Gerhard Mersmann | Forum-M7.com, im KN am 11. April 2024 >> weiter.
Verleumdung und Diskreditierung als persuasive Strategie. Was bedeutet eigentlich „gesichert rechtsextrem“?
Im politisch korrekten Sprachgebrauch beherrschen Konjunktive und Worte wie „mutmaßlich“ den Umgang mit Umständen, die noch nicht von einem Gericht als Tatsache festgestellt worden sind. Geht es aber um „Rechtsextreme“, gelten andere Regeln.
Selbst wenn ein Täter bei seiner Tat von mehreren Menschen beobachtet worden ist, wenn er mit dem blutigen Messer in der Hand über seinem Opfer steht, das Ganze auf Video festgehalten ist, wird in den Medien von einem mutmaßlichen Täter gesprochen. Nicht einmal Mörder darf er genannt werden, denn es wurde noch nicht festgestellt, ob es sich um Mord oder Totschlag gehandelt hat oder ob der mutmaßliche Täter überhaupt schuldfähig ist. Erst wenn der zugehörige Prozess durch alle möglichen Instanzen und Revisionen gegangen und ein Urteil rechtskräftig ist, dann darf man den Täter Täter nennen ohne den Zusatz mutmaßlich. So schwierig das für den „gesunden Menschenverstand“ auch sein mag, es ist juristisch und natürlich auch politisch korrekt. Von Peter Haisenko, im KN am 10. April 2024 >> weiter.
Gesetzesstaat unterminiert Rechtsstaat und Gerechtigkeit. Das Entree zur Selbstbestimmung ist das Recht!
Die These, dass die Bundesrepublik Deutschland von einem Rechts- zu einem Gesetzesstaat mutiert ist, ist nicht neu. Spätestens seit der Corona-Episode sollte klar geworden sein, dass Gesetze, Regelungen und Verfügungen einer amtierenden Regierung einen höheren Wert besitzen als die einmal als unverbrüchlich und unveräußerlich titulierten Rechte. Schnell waren letztere beschnitten und außer Kraft gesetzt und in gleichem Tempo wurden die verleumdet, die die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Außerkraftsetzen von Rechten und der Legitimität aktueller Verfügungen in Zweifel zogen.
Seitdem hat sich eine Spaltung vollzogen, die als die Konkurrenz zweier Paradigmen bezeichnet werden muss: Die Vertreter des Rechtsstaates stehen denen des Gesetzesstaates gegenüber. Was heißt das? . . .
Rechtsstaatlichkeit basiert auf der Vorstellung, dass mündige und verantwortungsbewusst handelnde Bürger in der Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten zu einer auskömmlichen Weiterentwicklung der Gesellschaft beitragen. Gesetzesstaatlichkeit bedeutet, Gesetze und Regelungen zu produzieren, die den Missbrauch von Rechten und das Fehlverhalten der Bürgerinnen und Bürger sanktionieren und somit eine reibungslose Entwicklung der Gesellschaft garantieren sollen. Von Gerhard Mersmann | Forum-M7.com, im KN am 05. April 2024 >> weiter.
Die Einschüchterungsstrategie
Banken kündigen Regierungskritikern reihenweise die Konten, um auch „unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“ Druck auf die Meinungsfreiheit auszuüben. Auch Manova hat es jetzt erwischt.
Wir kennen diese Verfahren aus Coronazeiten: Was früher pure Selbstverständlichkeit und Recht jedes Staatsbürgers war, wird umgedeutet in eine Gnade, die jederzeit wieder entzogen werden kann. Abhängigkeiten wurden geschafft, die im Konfliktfall gegen politische Gegner eingesetzt werden können.
Banken sind gesetzlich dazu berechtigt, das Konto eines Kunden ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Und davon haben sie in den letzten Jahren reichlich Gebrauch gemacht. Wir können die Motive der Banken, die sich meist in vornehmes Schweigen hüllen, nicht mit Gewissheit identifizieren. Ein Verdacht liegt allerdings nahe: Durch die Erzeugung von unnötigem Stress, finanziellen Verlusten und einem diffusen Gefühl von „Unerwünschtsein“ könnten kritikfähige Menschen in Deutschland auf Linie gebracht werden.
Schikanen gegen Oppositionelle geben den Regierenden auch Schützenhilfe, damit sie mit einer destruktiven Politik fortfahren können, die zu ändern sie weder fähig noch willens sind. Wenn in Deutschland mittlerweile ein unerträglicher Geist der Enge, der Einschüchterung und des Konformismus entstanden ist, so „verdanken“ wir dies unter anderem auch solchen Banken. Von Redaktion Manova (vormals Rubikon), 30. März 2024 >> weiter.
RA Gerhard Strate geht mit Faeser und Paus hart ins Gericht
“Jenseits des rechtsstaatlichen Grundkonsenses” - Juristen laufen Sturm gegen Faesers Demokratiefördergesetz
Die Pläne von Innenministerin Nancy Faeser und ihrer grünen Gesinnungsgenossin, Familienministerin Lisa Paus, Äußerungen zu ahnden, die ausdrücklich unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen, und das ganze Land mit einer linksgrünen Meinungspolizei zu überziehen, löst mehr und mehr Entsetzen aus.
Mit dem Hamburger Strafverteidiger Dr. iur. h.c. Gerhard Strate schaltet sich seit Wochen einer der renommiertesten Juristen des Landes mit vehementer Kritik an Faeser, Paus und ihrem treuen Paladin, Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang, in die Debatte ein. Das offene Bekenntnis hochrangiger staatlicher Akteure zur Verfolgung nicht strafbaren Verhaltens sei ein „erschreckender Dammbruch“, so Strate in der „Fuldaer Zeitung“. Faeser, Paus und Haldenwang würden sich „deutlich jenseits des rechtsstaatlichen Grundkonsenses“ bewegen, wonach explizit erlaubt sei, was nicht gesetzlich verboten sei. Das geplante “Demokratiefördergesetz” (DFördG) sei ein „mächtiges Instrument zur Unterlaufung dieser Rechtssicherheit“.
Bereits zuvor hatte Strate zu Faeser und Haldenwang angemerkt, die „Tabubrüche“ zweier Amtsträger, deren Position ein besonderes Verantwortungsbewusstsein erfordere, müssten „jedem Anhänger des Rechtsstaats die Schweißperlen auf die Stirn“ treiben. Von Jochen Sommer | ANSAGE.org, im KN am 30. März 2024 >> weiter.
Totalüberwachung im Netz im Einklang mit dem DSA
BNetzA bespitzelt Online-Kommunikation ohne Rechtsgrundlage. Letzten Monat trat der Digital Services Act (DSA) der EU in Kraft, ein gigantisches Zensurpaket für große Online-Plattformen. In allen Mitgliedstaaten soll eine eigene Aufsichtsbehörde über dessen Einhaltung wachen. Für Deutschland ist dafür die dem Wirtschaftsministerium unterstellte Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgesehen.
Dazu wäre aber noch ein offizieller Beschluss des Bundestages erforderlich. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt zwar seit 18. Januar vor, wurde aber noch nicht verabschiedet. Der Drang, die Online-Kommunikation zu überwachen, ist jedoch so groß, dass man sich bei der Netzagentur, sprich: Habecks Wirtschaftsministerium, einfach über Recht und Gesetz hinweggesetzt und eigenmächtig mit der Bespitzelung begonnen hat.
Netzagentur-Präsident Klaus Müller erklärte zu Monatsbeginn, man sammele bereits Hinweise auf Verstöße gegen den DSA und leite diese nach Brüssel weiter. Hauptziel ist natürlich die von Elon Musk geführte Plattform X (vormals Twitter). Da Musk dort wieder die Meinungsfreiheit eingeführt hat und der EU-Zensur Widerstand leistet, gibt es dort auch die meiste Kritik an Habecks Wahnsinnspolitik: [..] Von Theo-Paul Löwengrub | ANSAGE.org, im KN am 22. März 2024 >> weiter.
Gegen die Meinungsfreiheit gerichtete Rechtsverschärfungen. Meint Kubicki es ernst mit der Meinungsfreiheit?
Wolfgang Kubicki, immerhin Mitglied einer Regierungsfraktion, erklärt in der "Bild", die Pläne von Innenministerin Nancy Faeser bedrohten die Meinungsfreiheit. Allerdings – bisher hat die FDP allen Gesetzesänderungen zugestimmt. Wie glaubwürdig ist diese Kritik?
Fast könnte man glauben, es habe erst die New York Times (NYT) und die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) gebraucht, um die Reste des bürgerrechtlich orientierten Flügels der FDP aus dem Dornröschenschlaf zu wecken. Schließlich gehen die Maßnahmen, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser plant, so weit, dass selbst diese beiden zutiefst konformen Blätter mittlerweile Anzeichen von Erschrecken zeigen. Die NZZ anlässlich der "Gefährderansprache" an einer Mecklenburger Schule, und die NYT betrachtet die Faeserschen Pläne zumindest insofern skeptisch, als eine andere Regierung damit ihre politischen Gegner kriminalisieren könnte (was die gegenwärtige bereits tut, aber das ist der NYT genehm).
Wolfgang Kubicki, immerhin einer der Wenigen, die bei den Corona-Maßnahmen sich überhaupt noch an so etwas wie Bürgerrechte erinnerten, erklärte nun also gegenüber der Bild-Zeitung: [..] Von Dagmar Henn, RT DE, im KN am 20. März 2024 >> weiter.
Die Umerziehungsagenda
Mit der Begründung, „unsere Demokratie“ schützen zu wollen, höhlt die Regierung um Nancy Faeser diese immer weiter aus und erschafft einen paranoiden Bespitzelungsstaat.
Was tun, wenn man mit dem Rücken zur Wand steht, wenn der Offenbarungseid unvermeidlich scheint, wenn auf dem Höhepunkt des Maskenballs die Stunde schlägt und der Kehraus naht? Was tun, wenn sich die Gedanken der meisten Bürger hartnäckig weigern, die gewünschte Richtung einzuschlagen?
Die Koalition, angeführt von Nancy Faeser, wählt einen wahrhaft beängstigenden Weg: Sie versucht, die Meinungsfreiheit noch weiter einzuschränken. Wo sie selbst nicht mehr zu bezirzen vermag, dämonisiert sie ihre Gegner. Wo sie nicht überzeugen kann, versucht sie, Andersdenkende einzuschüchtern. Wo gegenläufige Meinungen gefährlich zu werden drohen, versucht sie diese vor den Bürgern zu verstecken: durch Löschen und Canceln. Da sie „falsche“ Meinungen in der Öffentlichkeit nicht alle selbst bemerken und ahnden kann, rekrutiert sie ein Heer von Spitzeln aus der Zivilgesellschaft.
Weil sich humorvolle Distanz zu diesem Establishment aufgrund von dessen peinlichem Straucheln geradezu aufdrängt, versucht es, „Verächtlichmachung“ zu kriminalisieren. Wer sich nicht unterwirft, wird unterworfen. Bist du nicht willig, brauch ich (Staats-)Gewalt. So soll die Sprache der Menschen, ja selbst ihr Innerstes — das Denken und Fühlen — zur Knetmasse in den Händen eines übermächtigen Staatsapparats werden. Was wir erleben, ist der schleichende Staatsstreich einer Junta von der Meinungsfreiheit überforderter Verlierer gegen die Bürgerrechte — alles unter dem Banner der Demokratie. Von Roland Rottenfußer | Manova (vormals Rubikon), 24. Februar 2024 >> weiter.
Die Abhängigkeiten von staatlichen Zuwendungen. Gedanken zum “Demokratiefördergesetz” (DFördG).
Ziemlich viele haben es bemerkt: Es gibt in Deutschland eine Regierung, die sich nicht als Teil eines politischen Angebots für Wähler begreift, sondern sich mit dem Staat, der Verfassung [welche Verfassung?? H.S.], der Moral und einer faktischen Wahrheit gleichsetzt. Schon die theoretische Möglichkeit einer Macht, die sich gegen die Interessen einer Bevölkerung wendet (was auf dem Globus der Gegenwart und ganz besonders auf deutschem Boden nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall ist), kommt im Universum der Ampel einfach nicht vor.
Als besonders verhängnisvoll erweist es sich in einer solchen Situation, wenn sämtliche 'checks and balances' zuvor absichtsvoll in die Abhängigkeit von staatlichen Zuwendungen manövriert und einschlägig besetzt wurden.
Ein jeder mag es kurz innerlich prüfen: Justiz, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutz, Verfassungsgerichtsbarkeit und Medien sind ganz offensichtlich nicht frei, ihre Vertreter nicht dem eigenen Gewissen und auch nicht dem Souverän verpflichtet, sondern den konkreten Gegebenheiten. Sie dienen nicht oder nur unzureichend dem Ausgleich gesellschaftlicher Interessen, sondern hängen ausnahmslos – direkt oder indirekt – am finanziellen Tropf der Staatsführung. Von Paul Bertaud | ANSAGE.org, im KN am 21. Februar 2024 >> weiter.
► Quelle: Der Artikel von Dagmar Henn wurde am 8. April 2024 mit dem Titel »Faesers Rechtsstaatsmassaker und seine Vorläufer« erstveröffentlicht auf deutsch.rt.com >> Artikel. Bestimmungen zur Verwendung: Die Autonome Non-Profit-Organisation (ANO) „TV-Nowosti“, oder deutsch.rt.com, besitzt alle Rechte auf die geistige, technische und bildliche Verwendung der auf der Webseite veröffentlichten Inhalte.
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Frieden gibt es nur MIT Russland und NICHT GEGEN Russland!
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3. Scrollen Sie nach unten, bis Sie den Abschnitt 'Erweitert' finden.
4. Darunter finden Sie 'Sichere DNS verwenden'.
5. Standardmäßig ist diese Option auf "Mit Ihrem aktuellen Dienstanbieter" eingestellt.
6. Klicken Sie auf die Option "Mit" darunter.
7. Im Menü darunter finden Sie eine Liste der verfügbaren DNS, wählen Sie Cloudfare (1.1.1.1) bzw. Cloudfare (default) aus.
► In Firefox können sie die DNS auf ähnliche Weise ändern:
1. Öffnen Sie Ihren Firefox-Browser und wählen Sie 'Einstellungen'.
2. Führen Sie im daraufhin geöffneten Dialogfeld einen Bildlauf nach unten zu 'DNS über HTTPS aktivieren' durch.
3. Klicken Sie unter 'DNS über HTTPS aktivieren' auf die Dropdown-Liste 'Anbieter verwenden', um den Anbieter Cloudfare (default) auszuwählen.
4. Klicken Sie auf OK, um Ihre Änderungen zu speichern und das Fenster zu schließen.
► In Opera gehen Sie wie folgt vor:
1. Klicken Sie auf das Opera-Symbol, um das Menü des Browsers zu öffnen.
2. Wählen Sie Einstellungen aus dem Menü. Wenn Sie Alt + P drücken, werden die Einstellungen direkt geöffnet.
3. Klicken Sie in den Einstellungen auf der linken Seite auf Erweitert > Browser.
4. Scrollen Sie auf der rechten Seite nach unten zum Abschnitt 'System'.
5. Aktivieren Sie die Option 'DNS-over-HTTPS' anstelle der 'DNS-Einstellungen des Systems'.
6. Wählen Sie den Anbieter Cloudfare (default) aus.
Einige Schritte lassen sich auch abkürzen, wenn Sie in der Suchfunktion Ihrer Browsereinstellungen nach 'DNS' suchen und den Anbieter wie oben beschrieben ändern.
Bleiben Sie RT DE gewogen!
► Bild- und Grafikquellen:
1. Karikatur: Weisung an die Polizei. N. Faeser, Innenministerin. Wie kann man annehmen, daß die Polizei noch auf der Seite des Rechts steht, wenn sie dem dienstlichen Befehl von Linksextremisten untersteht? Bildunterschrift: Immer klare Kante gegen das Recht … äh … Rechts!
Karikatur: Copyright ©️ Götz Wiedenroth. Zur Person: Götz Wiedenroth wird 1965 in Bremen geboren, beginnt seine berufliche Laufbahn als Industrie- und Diplomkaufmann. Kaufmännische Ausbildung bei der Daimler-Benz AG, Niederlassung Hamburg. Es folgten ein Studium der Wirtschaftswissenschaften/ Betriebswirtschaftslehre an der Nordischen Universität Flensburg und der Universität Kiel, Abschluß dortselbst 1995. Beschäftigt sich während des Studiums als Kleinunternehmer mit der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kunst, organisiert Seminare, Ausstellungen und Kongresse zum Thema Kulturmanagement auf Schloß Glücksburg in Glücksburg. Arbeitet in Flensburg seit 1995 als freier Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner.
Seine ersten Karikaturveröffentlichungen erscheinen 1989 in der Flensburger Tagespresse. Von 1995 bis 2001 zeichnet er täglich für den Karikaturendienst von news aktuell, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hamburg. Von 1996 bis 2016 erscheinen landes- und lokalpolitische Karikaturen aus seiner Feder in den Tageszeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, Flensburg.
Der von Kindheit an passionierte Zeichner erhält 1997, 2001 und 2008 Auszeichnungsurkunden des "Deutschen Preises für die politische Karikatur", verliehen durch die Akademie für Kommunikation in Baden-Württemberg, Stuttgart. >> weiterlesen. Herzlichen Dank für die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Arbeiten im Kritischen Netzwerk. Quelle: Flickr und HIER. Die Hintergrundfarbe wurde von Helmut Schnug von weiß in schilfgrün geändert.
⇒ Götz Wiedenroth (Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner): wiedenroth-karikatur.de/.
2. MdB Ingo Schäfer (* 20. September 1965 in Solingen) ist ein deutscher Politiker (SPD) und Gewerkschafter. Seit 2021 vertritt er den Bundestagswahlkreis Solingen – Remscheid – Wuppertal II im Deutschen Bundestag, nachdem er bereits bei der Bundestagswahl 2017 Kandidat für seinen Wahlkreis war. Foto/Urheber OHNE die Veränderungen: Opernkomponist. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist lizenziert unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international“ (CC BY-SA 4.0 Deed). Das Foto wurde von Helmut Schnug horizontal und vertikal gespiegelt, beschriftet und der Bildausschnitt leicht verändert.
3. Nancy Faeser bei einem 'Informellen Treffen' der EU-Innenminister, Egmont-Palast, Brüssel, 24. Januar 2024. Der Palast gehört dem belgischen Staat und wird vom belgischen Außenministerium für Empfänge, als Gästehaus und Konferenzzentrum genutzt. Foto: Copyright ©️ Belgian Presidency of the Council of the European Union / Julien Nizet. Quelle: Flickr und Wikimedia Commons. Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung 2.0 generisch“ (US-amerikanisch) (CC BY 2.0 Deed) lizenziert.
4. Portrait of Konrad Adenauer. Urheber: Paul Bouserath. Genehmigung: Archiv für Christlich-Demokratische Politik (ACDP). Diese Datei wurde Wikimedia Commons von der Konrad-Adenauer-Stiftung (⇒ http://www.kas.de/) im Rahmen eines Kooperationsprojektes zur Verfügung gestellt. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“ (CC BY-SA 3.0 DE Deed) lizenziert.
5. Karikatur: „Schon wieder“ ist jetzt. Deutschland vom Sozialismus heimgesucht. Der besserwisserische, willkürlich agierende, bevormundende Staat. Nancy Faeser: "Ab sofort gilt in Deutschland LINKSVERKEHR und LINKS vor RECHTS, um ein Zeichen gegen RECHTS zu setzen!". Bildunterschrift: „Wer sich nicht schnell genug umgewöhnt und Unfälle verursacht, wird als RECHTSEXTREMIST verurteilt.“
Karikatur: Copyright ©️ Götz Wiedenroth. Zur Person: Götz Wiedenroth wird 1965 in Bremen geboren, beginnt seine berufliche Laufbahn als Industrie- und Diplomkaufmann. Kaufmännische Ausbildung bei der Daimler-Benz AG, Niederlassung Hamburg. Es folgten ein Studium der Wirtschaftswissenschaften/ Betriebswirtschaftslehre an der Nordischen Universität Flensburg und der Universität Kiel, Abschluß dortselbst 1995. Beschäftigt sich während des Studiums als Kleinunternehmer mit der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kunst, organisiert Seminare, Ausstellungen und Kongresse zum Thema Kulturmanagement auf Schloß Glücksburg in Glücksburg. Arbeitet in Flensburg seit 1995 als freier Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner.
Seine ersten Karikaturveröffentlichungen erscheinen 1989 in der Flensburger Tagespresse. Von 1995 bis 2001 zeichnet er täglich für den Karikaturendienst von news aktuell, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Hamburg. Von 1996 bis 2016 erscheinen landes- und lokalpolitische Karikaturen aus seiner Feder in den Tageszeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, Flensburg.
Der von Kindheit an passionierte Zeichner erhält 1997, 2001 und 2008 Auszeichnungsurkunden des "Deutschen Preises für die politische Karikatur", verliehen durch die Akademie für Kommunikation in Baden-Württemberg, Stuttgart. >> weiterlesen. Herzlichen Dank für die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Arbeiten im Kritischen Netzwerk. Quelle: Flickr und HIER. Die Hintergrundfarbe wurde von Helmut Schnug von weiß in schilfgrün geändert.
⇒ Götz Wiedenroth (Karikaturist, Cartoonist, Illustrator und Zeichner): wiedenroth-karikatur.de/.
6. De-Banking, im Bankensektor auch als De-Risking bekannt, ist die Schließung von Bankkonten von Personen oder Organisationen durch Banken, die der Ansicht sind, dass die Kontoinhaber ein finanzielles, rechtliches, regulatorisches oder Reputationsrisiko für die Bank darstellen. Beispiele hierfür sind die Durchsetzung von Gesetzen zur Korruptions- und Geldwäschebekämpfung, die Schließung von Bankkonten von Sexarbeitern und von Personen, die als politisch exponierte Personen gelten.
Die Schließung von Konten erfolgt in der Regel ohne Angabe von Gründen und ohne Aussicht auf Rechtsmittel. Der Entzug von Bankkonten kann für den Einzelnen schwerwiegende Folgen haben, da er von vielen Aktivitäten in der Gesellschaft ausgeschlossen wird. Die Kritik an De-Banking lautet unter anderem, dass es eine potenzielle Bedrohung für die Redefreiheit darstellt.
Nach dem Aufsehen, das die Schließung der Konten von Nigel Farage durch Coutts & Co. im Jahr 2023 erregte, hat die britische Regierung eine Untersuchung der Schließungspraktiken im britischen Bankensektor eingeleitet. Die Financial Conduct Authority (FCA) berichtete, dass die britischen Banken täglich fast tausend Konten schließen, wobei im Jahr 2022 etwas mehr als 343.000 Konten geschlossen wurden, verglichen mit etwa 45.000 im Jahr 2017.
Im September 2023 gab die FCA bekannt, dass sie festgestellt habe, dass die Banken die Konten ihrer Kunden nicht aus politischen Gründen geschlossen hätten. Bei vier Konten, die die FCA untersuchte, weil sie möglicherweise aus politischen Gründen geschlossen worden waren, stellte sie fest, dass der Grund dafür in der Art und Weise lag, wie sich die Personen gegenüber den Mitarbeitern der jeweiligen Bank verhalten hatten. Nigel Farage bezeichnete das Ergebnis als "Farce". >> Video: "What is de-banking? Why you could lose your bank account like Nigel Farage".
Grafik: Screenshot aus dem YT-Video "De-Banking Is Real!". Es handelt sich um ein Interview mit einer Fallstudie, in dem beschrieben wird, wie eine große Banken einem Unternehmen und den dazugehörigen Privatkonten die Bankfazilitäten entzogen hat. Unter dem Video heißt es: "Bitte teilen Sie diesen Beitrag und helfen Sie mit, den Stand der Dinge bekannt zu machen.", somit dürfte die Nutzing des Screenshot-Fotos im KN o.k. sein. (Fair Use!)