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Forschung zu Folgen neuer Gentechnik parteiisch?

Informationsdienst Gentechnik - 9. September 2026 - 15:53

„Elsa Align“ heißt das Verbundprojekt unter Leitung des Bayreuther Lebensmittelrechtlers Professor Kai Purnhagen, das die Bundesforschungsministerin seit April 2026 bis März 2029 finanzieren wird. Es soll „Wege aufzeigen“, wie beim Thema NGT in der Pflanzenzüchtung „Innovation, Vorsorge und gesellschaftliche Akzeptanz in Einklang gebracht werden können“, heißt es auf der Webseite des Forschungsministeriums (BMFTR). Dazu sollen „gesellschaftliche Narrative, die öffentliche Wahrnehmungen prägen“, mit der rechtswissenschaftlichen, ökonomischen, ethischen und agrarwissenschaftlichen Forschung verknüpft werden. Angekündigt wird, „relevante Akteure aus ökologischem Landbau, Saatgutwirtschaft, Behörden, Wissenschaft und weiteren gesellschaftlichen Bereichen an einen Tisch“ zu bringen. Als Ergebnis erwartet das Ministerium „praxisorientierte Governance-Optionen, Leitfäden und Policy-Briefs, die Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und Züchtung evidenzbasierte Orientierung bieten“.

Beteiligt an „Elsa Align“ sind insgesamt vier Projektpartner, die NGT in der Pflanzenzüchtung grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Kai Purnhagen betreut mit einem Budget von 485.000 Euro neben der Koordination auch die rechtlichen Analysen. Er sprach sich vielfach dafür aus, NGTs aus dem Gentechnikrecht auszunehmen. „Es ist ein kaum hinzunehmender Zustand, dass das EU-Recht nicht in der Lage ist, einen Rahmen bereitzustellen, in dem mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Technologien zum Vorteil der EU-Bürger eingesetzt werden können“, wird er 2020 in einer Pressemitteilung der Uni Bayreuth zitiert. Ein halbes Jahr später plädierte er dafür, NGT auch im Ökolandbau einzusetzen. Im EU-Projekt GeneBEcon hat er von 2022 bis 2025 „die Innovationspotenziale der Gen-Editierung und verwandter biotechnologischer Verfahren“ ausgelotet. Mit dem von ihm koordinierten Verbund will Purnhagen „evidenzbasiert dazu beitragen, dass Regulierung und Innovation nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern gemeinsam zu einer nachhaltigen und gesellschaftlich akzeptierten Pflanzenzüchtung beitragen“. Zu seinem Arbeitspaket zählen „juristische Analysen zu Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit (Traceability), Haftungsfragen, Koexistenz und Eigentumsrechten“, heißt es in einer Universitätsmitteilung vom April.

Zweiter Projektpartner ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), vertreten durch Nicola Consmüller aus dessen Gentechnik-Abteilung. Auch Consmüller hat sich im Einklang mit der langjährigen Haltung ihrer Behörde bisher NGT-freundlich geäußert. So war sie maßgeblich an einem Bericht über mögliche Synergien der Nutzung neuer molekularbiologischer Techniken für eine nachhaltige Landwirtschaft beteiligt. Dieser erschien 2021, betonte die Vorteile von NGT und kam zu dem Schluss: „Das geltende europäische Gentechnikrecht stellt eine erhebliche Hürde für die Anwendung von neuen molekularbiologischen Techniken in der Landwirtschaft dar.“ Herausgegeben hatte den Bericht das Julius Kühn-Institut des Bundes. Nicola Consmüller soll für das BVL mit einem Budget von 273.000 Euro den Bereich Sozioökonomie und Recht abdecken. Sie soll etwa untersuchen, wie sich die im Juni beschlossene Verordnung für NGT-Pflanzen auf das Verhalten der verschiedenen Akteursgruppen entlang der landwirtschaftlichen Produktionskette auswirken wird.

Das bundeseigene Julius Kühn-Institut (JKI) ist der dritte im Forschungsverbund „Elsa Align“. Es wird vertreten vom stellvertretenden Leiter seines Instituts für die Sicherheit biotechnologischer Verfahren bei Pflanzen, Frank Hartung, ebenfalls ein Freund der neuen Gentechnik. Zusammen mit seinem Chef Ralf Wilhelm hatte er sich in einer Fachpublikation 2025 dafür stark gemacht, die umstrittene Gleichwertigkeitsregelung in der NGT-Verordnung der EU noch auszuweiten. Diese definiert, dass NGT-Pflanzen mit konventionellen als gleichwertig angesehen werden, wenn an 20 Stellen im Erbgut jeweils bis zu 20 Basenpaare geändert wurden. „Eine Ausweitung der 20/20-Regel auf weiter gefasste Grenzwerte würde die Züchtung im Hinblick auf Klimaresilienz, Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und Ernährungssicherheit erleichtern und gleichzeitig sicherstellen, dass NGT1-Pflanzen den konventionellen Pflanzen gleichwertig sind“, heißt es in der Veröffentlichung. Für Forschungsgelder von knapp 173.000 Euro soll durch das JKI unter anderem „die Regulierung von NGT weltweit erfasst und mit der gerade in der EU neu diskutierten verglichen werden“.

Vierter Partner bei „Elsa Align“ ist Stephan Schleissing vom Institut Technik-Theologie-Naturwissenschaften (TTN) der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er ist im Verbund für die ethischen Aspekte zuständig und vertritt seit Jahren eine NGT-freundliche Position. Er steht im Impressum als Verantwortlicher der Webseite www.pflanzen-forschung-ethik.de, die vom bayerischen Wissenschaftsministerium gefördert wird. Die Seite stellt das Vorsorgeprinzip überwiegend als innovationsfeindlich dar. „Gerade in der Diskussion um die Folgen der grünen Gentechnik in der Landwirtschaft kann man eine verantwortliche Position nicht einfach auf Spekulationen gründen“, heißt es dort zu den Argumenten der NGT-Kritiker:innen. Und zur Wahlfreiheit der Verbraucher fragt die Seite, ob die Neuheit der Technik als Argument ausreiche, „um nachweisbare Fortschritte in der Pflanzenzüchtung dadurch zu verhindern, dass man ihnen die stigmatisierende Kennzeichnung ‚hergestellt mit Hilfe der Gentechnik‘ verpasst?“

Wem das alles bekannt vorkommt: Es gab bereits von 2016 bis 2019 ein vom Bundesforschungsministerium aus dem ELSA-Programm gefördertes Projekt, das die Genomeditierung in der Landwirtschaft zum Thema hatte, ebenfalls mit besonderem Augenmerk „auf die gesellschaftlich relevanten Aspekten Recht, Ethik und Sozioökonomie“. Schon damals waren das JKI und das Institut TTN mit dabei. Die Ergebnisse sind noch immer unter www.dialog-gea.de nachlesbar.

Der Infodienst wollte vom Bundesforschungsministerium wissen, ob sich auch andere Verbünde auf die im November 2024 veröffentlichte Förderrichtlinie hin beworben hatten und wer die Förderanträge begutachtet hatte. Eine Sprecherin des Ministeriums antwortete, es seien „mehrere Anträge von Forschungsverbünden eingegangen, die sich mit Aspekten neuer genomischer Techniken in der Pflanzenzüchtung befassen“. Genauere Angaben wollte sie „aus Gründen des Vertraulichkeitsschutzes in Ausschreibungsverfahren“ nicht machen. Begutachtet worden seien die Anträge von „unabhängigen internationalen Expertinnen und Experten relevanter wissenschaftlicher Disziplinen“. Deren Namen seien „zur Sicherung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des Gremiums und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Gutachterinnen und Gutachter“ nicht presseöffentlich. [lf/vef]

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Schenkung wegen Pflegeheim: Neben der 10-Jahres-Frist läuft eine 3-Jahres-Frist

Wer seinen Kindern Geld schenkt und später die Pflegeheimkosten nicht mehr bezahlen kann, muss mit einer Rückforderung rechnen. Vielen Familien ist dabei nur die Zehnjahresfrist bekannt. Bei Geldgeschenken kann jedoch eine weitere Frist entscheidend sein: Der Rückforderungsanspruch unterliegt grundsätzlich der dreijährigen Verjährung.

Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtslage mit Urteil vom 14. Juli 2026 bestätigt. Für Betroffene kommt es deshalb nicht allein darauf an, wann das Geld verschenkt wurde, sondern auch darauf, wann die finanzielle Notlage eintrat und die erforderliche Kenntnis vorlag.

Bei Immobilien lässt sich die Dreijahresregel dagegen nicht einfach übernehmen.

Warum eine Schenkung im Pflegefall zurückgefordert werden kann

Die gesetzliche Grundlage ist § 528 BGB zur Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers. Danach kann ein Mensch ein bereits übergebenes Geschenk zurückverlangen, soweit er seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr finanzieren oder bestimmte gesetzliche Unterhaltspflichten nicht mehr erfüllen kann. Eine solche Situation kann entstehen, wenn nach dem Einzug ins Pflegeheim die laufenden Einnahmen und verfügbaren Mittel nicht mehr ausreichen.

Der Heimeinzug allein löst die Rückforderung allerdings noch nicht aus. Entscheidend ist die tatsächliche finanzielle Bedürftigkeit. Wer seine Kosten weiterhin selbst decken kann, hat nicht schon wegen seiner Pflegebedürftigkeit einen Rückforderungsanspruch.

Auch wird nicht automatisch jede Schenkung vollständig rückgängig gemacht. Die Rückforderung ist an den ungedeckten Unterhaltsbedarf gebunden; der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des erforderlichen Unterhaltsbetrags abwenden.

Bei laufendem Bedarf können sich daraus wiederkehrende Zahlungen ergeben, begrenzt durch den Wert des Geschenks.

Wie das Sozialamt auf frühere Geschenke zugreifen kann

Übernimmt der Sozialhilfeträger ungedeckte Heimkosten, kann er einen bestehenden Rückforderungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 93 SGB XII auf sich überleiten. Das geschieht durch eine schriftliche Anzeige gegenüber dem Beschenkten. Der Übergang ist bis zur Höhe der entsprechenden Sozialhilfeaufwendungen möglich.

Die Behörde macht anschließend einen Anspruch geltend, der ursprünglich dem Schenker zustand. Sie erhält durch die Überleitung keine beliebig neue Forderung mit einer völlig eigenen Vorgeschichte. Deshalb müssen sowohl die Voraussetzungen der Schenkungsrückforderung als auch mögliche Einwendungen des Beschenkten geprüft werden.

Was die Zehnjahresfrist tatsächlich bedeutet

Nach § 529 Absatz 1 BGB ist die Rückforderung ausgeschlossen, wenn beim Eintritt der Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstands bereits zehn Jahre vergangen sind. Entscheidend ist also der Abstand zwischen der ausgeführten Schenkung und dem Beginn der finanziellen Notlage. Diese Vorschrift ist keine allgemeine Regel, nach der das Sozialamt stets zehn Jahre lang klagen dürfte.

Umgekehrt verschwindet ein zuvor entstandener Anspruch nicht allein dadurch, dass die Schenkung später ihren zehnten Jahrestag erreicht. Tritt die Bedürftigkeit schon vorher ein, muss zusätzlich die Verjährung geprüft werden. Die beiden Fristen beantworten unterschiedliche Fragen: Ist eine Rückforderung wegen des Alters der Schenkung ausgeschlossen, und kann ein entstandener Anspruch noch durchgesetzt werden?

Wann die dreijährige Verjährung beginnt

Bei Geldgeschenken gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährung von drei Jahren. Nach § 199 Absatz 1 BGB beginnt sie mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger die anspruchsbegründenden Umstände sowie die Person des Schuldners kennt. Auch grob fahrlässige Unkenntnis kann den Fristbeginn auslösen.

Die Frist läuft somit nicht bereits ab der Geldüberweisung. Ebenso wenig genügt das Datum des Pflegeheimvertrags, wenn die finanzielle Notlage erst später eintritt. Für die Berechnung müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse und der Kenntnisstand zeitlich nachvollziehbar sein.

Eine fehlende Kenntnis bedeutet zudem nicht, dass jeder Anspruch unbegrenzt offenbleibt. § 199 Absatz 4 BGB enthält für solche Ansprüche grundsätzlich eine kenntnisunabhängige Höchstfrist von zehn Jahren ab ihrer Entstehung. Auch diese Regel ist von der Zehnjahresfrist seit der Schenkung zu unterscheiden.

Der BGH-Fall: Rückforderung über 19.521 Euro scheiterte

Im entschiedenen Fall hatte eine Mutter ihrer Tochter 2016 insgesamt mehr als 50.000 Euro geschenkt. Seit März 2017 lebte sie im Pflegeheim; ab Oktober 2018 übernahm der Sozialhilfeträger Heimkosten von insgesamt 19.521,78 Euro. Die Tochter informierte die Behörde im März 2020 über die Zuwendungen.

Der Anspruch wurde im Oktober 2021 übergeleitet, die Klage ging jedoch erst am 21. Dezember 2022 bei Gericht ein. Die Verjährung war bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2021 eingetreten. Der BGH bestätigte deshalb die Abweisung der Forderung im Urteil vom 14. Juli 2026, X ZR 71/25.

Über das Verfahren berichtet auch unser Beitrag zur begrenzten Rückabwicklung von Geldgeschenken wegen Pflegeheimkosten. Der Fall zeigt, weshalb eine innerhalb der Frist erklärte Überleitung allein nicht genügt, um die spätere gerichtliche Durchsetzung zu sichern.

Warum die Kenntnis des Sozialamts nicht den Ausschlag gibt

Für die Zeit vor der Überleitung kommt es grundsätzlich auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Schenkers an. Die Behörde kann den Fristbeginn nicht einfach auf den Zeitpunkt verschieben, an dem sie selbst von der Schenkung erfährt. Ein bereits angelaufener Verjährungszeitraum bleibt bei der Überleitung erhalten.

Der BGH hat außerdem klargestellt, dass bei fortdauernder Bedürftigkeit nicht mit jeder monatlichen Heimrechnung ein selbstständig verjährender Rückforderungsanspruch entsteht.

Der Anspruch entsteht bereits mit der Notlage, auch wenn sein endgültiger Umfang noch offen ist. Eine gerichtliche Feststellung kann die Forderung schon zu diesem Zeitpunkt absichern; dies erläutern die Entscheidungsgründe zu X ZR 71/25.

Die Fristen im Überblick Regelung Zeitlicher Bezug Bedeutung Zehnjahresfrist, § 529 BGB Ausgeführte Schenkung bis zum Eintritt der Bedürftigkeit Sind bereits zehn Jahre verstrichen, ist die Rückforderung wegen Verarmung ausgeschlossen. Regelmäßige Verjährung, §§ 195, 199 BGB Grundsätzlich Jahresende nach Anspruchsentstehung und erforderlicher Kenntnis Bei Geldgeschenken regelmäßig drei Jahre; Hemmung und Neubeginn sind zu prüfen. Grundstücksbezogene Verjährung, §§ 196, 200 BGB Grundsätzlich Entstehung des Anspruchs Bei Rückübertragung eines geschenkten Grundstücks grundsätzlich zehn Jahre. Bei einem verschenkten Haus gelten andere Verjährungsregeln

Für Ansprüche auf Rückübertragung eines geschenkten Grundstücks gilt grundsätzlich die zehnjährige Verjährung nach § 196 BGB. Nach der BGH-Rechtsprechung kann sie auch den entsprechenden Wertersatz erfassen, wenn der Grundstückswert den Rückforderungsbedarf übersteigt. Dass die Behörde eine Geldzahlung verlangt, beweist deshalb noch nicht, dass nur drei Jahre gelten.

Der Beginn dieser Verjährung richtet sich grundsätzlich nach § 200 BGB und damit nach der Entstehung des Anspruchs. Die Jahresendregel der regelmäßigen Verjährung lässt sich hier nicht pauschal anwenden. Weitere Hintergründe bietet unser Beitrag zur Zehnjahresfrist bei einer Hausübertragung vor dem Pflegefall.

Wann die Verjährung aufgehalten wird

Ein besonderer Schutz besteht bei rechtlicher Betreuung: Ansprüche zwischen dem Betreuten und seinem Betreuer unterliegen während des Betreuungsverhältnisses der Hemmung nach § 207 BGB. Ist das beschenkte Kind zugleich rechtlicher Betreuer des Schenkers, kann deshalb eine einfache Dreijahresrechnung falsch sein. Bloße familiäre Unterstützung ist mit einem rechtlichen Betreuungsverhältnis nicht gleichzusetzen.

Auch Verhandlungen über den Anspruch können die Verjährung hemmen. Gerichtliche Schritte wie eine ordnungsgemäß erhobene Klage oder die Zustellung eines Mahnbescheids können nach § 204 BGB ebenfalls verhindern, dass die Frist ungehindert abläuft. Ein bloßes Zahlungsaufforderungsschreiben hat diese Wirkung grundsätzlich nicht.

Ein Anerkenntnis kann nach § 212 BGB einen Neubeginn der noch laufenden Verjährung auslösen. Dafür kommen beispielsweise Abschlagszahlungen in Betracht. Vor einer Ratenvereinbarung oder Teilzahlung sollte deshalb geklärt werden, welche rechtliche Bedeutung die Erklärung beziehungsweise Zahlung im konkreten Fall hat.

Betroffene müssen sich auf Verjährung berufen

Eine verjährte Forderung verschwindet nicht automatisch. § 214 BGB gibt dem Schuldner das Recht, die Leistung zu verweigern. Wer diesen Schutz nutzen möchte, muss die Einrede der Verjährung erheben.

Für die Prüfung sollten Schenkungsnachweise, Kontoauszüge, Heimkostenabrechnungen, Sozialhilfebescheide und der bisherige Schriftwechsel zusammengetragen werden. Daraus lässt sich rekonstruieren, wann die Notlage eintrat und ob zwischenzeitlich verjährungsrelevante Schritte erfolgt sind. Wer eine verjährte Forderung bereits bezahlt hat, kann das Geld nicht allein wegen der Verjährung zurückverlangen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Eine Mutter schenkt ihrem Sohn im Mai 2019 insgesamt 30.000 Euro. Im August 2022 reichen ihre finanziellen Mittel für die Pflegeheimkosten nicht mehr aus; die anspruchsbegründenden Umstände sind ihr bekannt. Unter diesen Annahmen beginnt die regelmäßige Verjährung mit Ablauf des Jahres 2022 und endet am 31. Dezember 2025.

Verlangt das Sozialamt erstmals im September 2026 die Rückzahlung, kann der Sohn grundsätzlich Verjährung einwenden, obwohl die Schenkung noch keine zehn Jahre zurückliegt. Das setzt insbesondere voraus, dass keine Hemmung und kein Neubeginn eingetreten sind. Wäre der Sohn zugleich rechtlicher Betreuer seiner Mutter gewesen, müsste der Fristverlauf gesondert geprüft werden.

Der Beitrag Schenkung wegen Pflegeheim: Neben der 10-Jahres-Frist läuft eine 3-Jahres-Frist erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Bürgergeld: BSG weist auf gefährliche Falle beim Überprüfungsantrag hin

Ein Überprüfungsantrag soll helfen, fehlerhafte Jobcenter-Bescheide nachträglich zu korrigieren. Doch wenn gleichzeitig ein Gerichtsverfahren gegen den ursprünglichen Bescheid läuft, kann ein zweiter Rechtsstreit schwierige Folgen haben.

Beim Bundessozialgericht geht es unter dem Aktenzeichen B 4 AS 20/25 R um die Frage, ob eine rechtskräftig verlorene Klage im Überprüfungsverfahren die gerichtliche Entscheidung über den Ausgangsbescheid verhindern kann.

Das betrifft eine Situation, die für Leistungsberechtigte schwer zu durchschauen ist: Sie wehren sich auf zwei Wegen gegen dieselbe Belastung und könnten dadurch mit einer zusätzlichen verfahrensrechtlichen Hürde konfrontiert werden.

Die Streitfrage bedeutet allerdings nicht, dass jeder abgelehnte Überprüfungsantrag eine weitere Klage ausschließt.

Was zum Verfahren bekannt ist – und was noch nicht gesichert berichtet werden kann

Das Verfahren gehört zum 4. Senat des Bundessozialgerichts und war für den 8. September 2026 angekündigt. Die beim BSG verzeichnete Rechtsfrage zu B 4 AS 20/25 R betrifft ausdrücklich das Nebeneinander einer Klage gegen den Ausgangsbescheid und einer Klage gegen die negative Entscheidung über dessen Überprüfung. Ausgangspunkt ist also eine besondere Verfahrenskonstellation, nicht der gewöhnliche Überprüfungsantrag nach einer versäumten Widerspruchsfrist.

Warum Betroffene einen Überprüfungsantrag stellen

Jobcenter-Bescheide können Fehler enthalten, die erst später auffallen. Denkbar sind unzutreffend berücksichtigtes Einkommen oder zu niedrig angesetzte Leistungen. Ist die reguläre Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, kommt ein Antrag nach § 44 SGB X in Betracht.

Die Vorschrift ermöglicht unter ihren gesetzlichen Voraussetzungen die rückwirkende Korrektur einer rechtswidrigen Entscheidung, auch wenn diese bereits unanfechtbar ist. Hat die Behörde das Recht falsch angewandt oder einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt und deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht, muss sie den Bescheid grundsätzlich entsprechend zurücknehmen. Das Gesetz enthält allerdings auch Ausnahmen, etwa bei bestimmten vorsätzlich falschen Angaben.

Wie Betroffene ihren Antrag konkret formulieren können, erläutert der Beitrag So stellen Sie einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter richtig. Für eine nachvollziehbare Prüfung sollten insbesondere der betreffende Bescheid, der Leistungszeitraum und der vermutete Fehler erkennbar sein.

Wie zwei Verfahren über dieselbe Belastung entstehen

Im gewöhnlichen Rechtsweg wird zunächst der Jobcenter-Bescheid mit einem Widerspruch angegriffen. Bleibt dieser erfolglos, kann sich eine Klage vor dem Sozialgericht anschließen. Dabei geht es unmittelbar darum, ob die angefochtene Entscheidung Bestand haben darf und gegebenenfalls weitere Leistungen zustehen.

Wird daneben eine Überprüfung beantragt, kann eine weitere behördliche Entscheidung hinzukommen. Lehnt das Jobcenter die Korrektur ab und wird auch diese Ablehnung nach dem Widerspruchsverfahren gerichtlich angegriffen, bestehen zwei miteinander verbundene Streitigkeiten. Im zweiten Verfahren richtet sich das Begehren auf eine nachträgliche Änderung zugunsten des Betroffenen.

Genau bei diesem Nebeneinander setzt das Verfahren B 4 AS 20/25 R an. Problematisch wird es, wenn die Klage auf nachträgliche Korrektur bereits rechtskräftig abgewiesen wurde, während über den Ausgangsbescheid noch gerichtlich gestritten wird. Ob und in welchem Umfang die erste Entscheidung dann die weitere Sachprüfung sperrt, ist die aufgeworfene Rechtsfrage.

Eine Ablehnung durch das Jobcenter ist noch kein rechtskräftiges Urteil

Für die Einordnung müssen zwei Begriffe auseinandergehalten werden. Ein Verwaltungsakt wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen für die Beteiligten bindend; das regelt § 77 SGG. Bei einem gerichtlichen Urteil geht es dagegen um Rechtskraft.

Nach § 141 SGG bindet ein rechtskräftiges Urteil die Beteiligten, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Entscheidend ist damit auch, was das Gericht tatsächlich entschieden hat. Die bloße Mitteilung des Jobcenters, ein Überprüfungsantrag werde abgelehnt, ist mit einer solchen gerichtlichen Entscheidung nicht gleichzusetzen.

Auch aus dem Wort „verloren“ allein lässt sich die Reichweite eines Urteils nicht ablesen. Dafür müssen unter anderem der gerichtliche Ausspruch, die Begründung und der konkrete Gegenstand des Verfahrens betrachtet werden. Eine pauschale Aussage, jede erfolglose Überprüfung erledige automatisch sämtliche weiteren Rechtsschutzmöglichkeiten, wäre deshalb irreführend.

Die Unterschiede auf einen Blick Verfahrensschritt Worum es geht Was Betroffene beachten sollten Widerspruch gegen den Ausgangsbescheid Die ursprüngliche Jobcenter-Entscheidung wird angegriffen. Die reguläre Frist beträgt bei Bekanntgabe im Inland grundsätzlich einen Monat. Klage nach dem Widerspruchsbescheid Das Sozialgericht soll über die angegriffene Entscheidung befinden. Auch hier gilt im Regelfall eine Monatsfrist. Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X Das Jobcenter soll eine frühere rechtswidrige Entscheidung korrigieren. Nachzahlungen und die Rücknahme älterer Bescheide unterliegen besonderen Grenzen. Rechtskräftig verlorene Klage im Überprüfungsverfahren Ein Gericht hat das auf Korrektur gerichtete Begehren abschließend abgewiesen. Die mögliche Wirkung auf einen parallelen Prozess über den Ausgangsbescheid ist Gegenstand der BSG-Rechtsfrage. Ein Überprüfungsantrag ersetzt keine laufende Rechtsbehelfsfrist

Wer einen aktuellen Bescheid für falsch hält, sollte zunächst die Rechtsbehelfsbelehrung und den Zeitpunkt der Bekanntgabe prüfen. Für den Widerspruch sieht § 84 SGG im Regelfall eine Frist von einem Monat vor. Für die anschließende Klage beginnt die grundsätzlich ebenfalls einmonatige Frist nach § 87 SGG mit der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids.

Ein zusätzlicher Überprüfungsantrag verlängert diese Fristen nicht automatisch. Wer ausschließlich auf eine erneute Prüfung durch das Jobcenter wartet, kann deshalb den regulären Rechtsweg versäumen. Hinweise zum Vorgehen enthält auch der Beitrag Widerspruch gegen falsche Jobcenter-Bescheide.

Bei parallelen Verfahren müssen die Zusammenhänge offengelegt werden

Aus der Verfahrenskonstellation ergibt sich ein praktischer Prüfbedarf: Betroffene und ihre Vertretung sollten erkennen können, welche Bescheide und Zeiträume bereits Gegenstand eines anderen Verfahrens sind. Dafür sind die jeweiligen Aktenzeichen, Klageanträge und bisherigen Entscheidungen hilfreich. Ein vermeintlich zusätzlicher Versuch kann sonst Folgen haben, die beim Absenden des Antrags nicht bedacht wurden.

Ob ein weiterer Antrag sinnvoll ist und wie laufende Verfahren aufeinander abgestimmt werden sollten, lässt sich nur anhand der Unterlagen beurteilen. Aus der hier beschriebenen Rechtsfrage folgt insbesondere keine pauschale Empfehlung, eine bereits erhobene Klage zurückzunehmen. Eine solche Erklärung kann ihrerseits erhebliche Folgen haben.

Für Nachzahlungen gelten zusätzlich zeitliche Grenzen

Unabhängig vom BSG-Verfahren ist zwischen der Überprüfung eines Bescheids und der rückwirkenden Auszahlung von Leistungen zu unterscheiden. Für Leistungen nach dem SGB II verkürzt § 40 Absatz 1 SGB II den Nachzahlungszeitraum des § 44 Absatz 4 SGB X von vier Jahren auf ein Jahr. Gerechnet wird dabei vom Beginn des Jahres der Antragstellung.

Geht ein entsprechender Antrag im September 2026 ein, können Nachzahlungen deshalb grundsätzlich bis zum 1. Januar 2025 zurückreichen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Daneben enthält § 40 SGB II eine eigenständige Vierjahresgrenze für die Rücknahme, gerechnet nach Ablauf des Bekanntgabejahres; eine rechtzeitige Antragstellung genügt zur Wahrung dieser Grenze. Diese unterschiedlichen Fristen dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

Der Beitrag Bürgergeld: BSG weist auf gefährliche Falle beim Überprüfungsantrag hin erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Garzan: „Und wenn es nur ihre Knochen sind – bringt sie zurück“

Jahrzehntelang suchte Lütfiye Oruç nach ihren gefallenen Kindern. Zwei von ihnen fand sie schließlich und ließ ihre Gebeine auf dem Garzan-Friedhof bei Bedlîs (tr. Bitlis) bestatten. Dort besuchte sie ihre Gräber fast jeden Tag. Doch 2017 ließ der türkische Staat den Friedhof zerstören und die Gebeine von 267 dort bestatteten Kämpfer:innen exhumieren und nach Istanbul verschleppen. Lütfiye Oruç verlor ihre Kinder damit ein zweites Mal. Bis zu ihrem Tod kämpfte sie darum, ihre Gebeine zurückzubekommen. Ihr letzter Wunsch an ihre Familie war so schlicht wie erschütternd: „Was auch geschieht – und wenn es nur ihre Knochen sind, bringt sie zurück.“ Ihr Sohn Serhat Oruç versucht heute, dieses Vermächtnis zu erfüllen.

267 Tote aus ihren Gräbern geholt

Im Dezember 2017 ordnete der türkische Staat die Zerstörung des Garzan-Friedhofs nahe dem Dorf Oleka Jor (Yukarı Ölek) in der nordkurdischen Provinz Bedlîs an. Auf dem Friedhof waren 267 Mitglieder der Guerillaorganisationen HPG und YJA Star sowie der in Rojava aktiven YPG und YPJ bestattet. Nach der Zerstörung der Ruhestätte wurden ihre Leichname auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Istanbul exhumiert und zur dortigen Gerichtsmedizin gebracht. Anschließend wurden sie auf dem jüdischen Friedhof Kilyos am europäischen Eingang des Bosporus in einem Abschnitt für „Tote ohne Namen“ begraben.

 


Reguläre Gräber erhielten sie auch dort nicht. Die Gebeine wurden in Plastikboxen verpackt, aufeinandergestapelt und unter einem Gehweg vergraben. Der Umgang mit den Toten löste breite Proteste unter den Angehörigen und in der kurdischen Bevölkerung aus. Seitdem kämpfen zahlreiche Familien um die Rückführung ihrer Angehörigen. Nach jahrelangen behördlichen Verfahren und DNA-Abgleichen konnten bislang etwa 30 der aus Garzan exhumierten Toten ihren Familien übergeben werden. Der Verbleib von mehr als 230 weiteren ist weiterhin ungeklärt. Unter ihnen befinden sich die Kinder von Lütfiye Oruç.

Ein Leben zwischen Vertreibung und der Suche nach ihren Kindern

Lütfiye Oruç starb im Alter von fast 90 Jahren. Ihr Leben war von Vertreibung und Verlust geprägt. Als ihr Heimatdorf Girs (Kırıkkaya) im Landkreis Xelat (Ahlat) 1993 geräumt wurde, wurden sechs Zivilist:innen aus der Familie Oruç getötet. Nach einer Zeit in westtürkischen Großstädten kehrte Oruç nach Bedlîs zurück. Drei ihrer Kinder – zwei Söhne und eine Tochter – hatten sich der Guerilla angeschlossen und kamen ums Leben. Bis ins hohe Alter suchte sie nach ihren sterblichen Überresten. 2013 fand sie schließlich ihren Sohn Ethem und ihre Tochter Şadiye. Ethems Gebeine wurden in Bedlîs gefunden. Şadiye und zwei ihrer Cousins wurden in einem Dorf im Landkreis Dih (Eruh) in Sêrt gefunden. Die Familie ließ sie auf dem Garzan-Friedhof bestatten. Nach ihrem dritten Kind, Sertip, suchte Lütfiye Oruç vergeblich.

„Dort konnte meine Mutter atmen“

Für Lütfiye Oruç bedeutete Garzan weit mehr als einen Friedhof. Nach Jahrzehnten der Ungewissheit hatte sie dort endlich einen Ort, an dem sie ihre Kinder besuchen und um sie trauern konnte. Ihr Sohn Serhat Oruç erinnert sich: „Mit dem Bau des Friedhofs brachte ich meine Mutter fast jeden Tag dorthin. Dort konnte sie bei den Grabsteinen atmen und beten. Jeden Tag sprach sie mit den Kindern, nach denen sie jahrelang gesucht hatte.“ Als Serhat Oruç 2016 inhaftiert wurde, erfuhr er im Gefängnis von der Zerstörung des Friedhofs. Für seine Mutter begann damit die Suche von Neuem. Nachdem die Gebeine aus Garzan abtransportiert worden waren, sagte Lütfiye Oruç gegenüber der Presse: „Jetzt kann ich wieder nicht atmen.“ „Nachdem sie die Gefallenen von dort weggebracht hatten, ging es meiner Mutter in jeder Hinsicht schlechter“, erzählt ihr Sohn. „In ihren letzten Jahren verlor sie auch ihr Gedächtnis.“

„Es waren nur noch Knochen übrig“

Dass Lütfiye Oruç ihre Kinder überhaupt einmal bestatten konnte, war das Ergebnis einer jahrzehntelangen Suche. Ihr Sohn Ethem war nach Angaben der Familie im August 1991 gemeinsam mit fünf weiteren Guerillakämpfer:innen ums Leben gekommen. Ihre Leichname wurden den Familien damals nicht übergeben. Als während des Dialogprozesses zwischen dem türkischen Staat und der kurdischen Bewegung in den Jahren 2013 bis 2015 an verschiedenen Orten nach den Toten gesucht wurde, fuhr auch die Familie Oruç an den Ort, an dem Ethem begraben worden sein sollte.

„Es waren nur noch Knochen übrig. Wir fanden dort fünf Schädel“, berichtet Serhat Oruç. „Die Menschen wollten ihre Angehörigen sehen, selbst wenn nur noch ihre Knochen da waren. Die Mütter taten alles dafür, wenigstens einen Grabstein zu haben.“ Für Lütfiye Oruç schien diese jahrzehntelange Suche 2013 zumindest für zwei ihrer Kinder beendet. Doch mit der Zerstörung des Garzan-Friedhofs wurden ihr 2017 auch diese Gräber genommen.

„Das Vermächtnis meiner Mutter“

Doch auch danach gab Lütfiye Oruç nicht auf. Mehrfach ließ sie DNA-Proben nehmen, um ihre Kinder unter den nach Istanbul verschleppten Toten identifizieren zu lassen. Bis zu ihrem Tod wurden ihr die Gebeine nicht zurückgegeben. Serhat Oruç beschreibt seine Mutter als eine Frau, die trotz Vertreibung und des Verlusts dreier Kinder bis ins hohe Alter ihren Willen bewahrte. „Sie lebte bis zu diesem Alter mit einem großen Willen und einem großen Kampf. Meine Mutter stand immer auf eigenen Beinen. Sie hat sehr viel Leid erlebt. Ihr Dorf wurde niedergebrannt, drei ihrer Kinder kamen in diesem Konflikt ums Leben.“ Was sie von ihrer Familie erwartete, habe sie ihnen immer wieder gesagt: „Sie gab so oft DNA ab, aber die Toten wurden nicht gefunden. Es war das Vermächtnis meiner Mutter: Was auch geschieht – und wenn es nur wenige Knochen sind, bringt sie zurück.“

„Wir wollen wenigstens einen Grabstein“

Nach sieben Jahren Haft setzt Serhat Oruç die Suche seiner Mutter fort. Für ihn geht es nicht allein darum, das Schicksal seiner Geschwister aufzuklären. Die Toten müssten identifiziert und ihren Familien zurückgegeben werden. „Eine Gesellschaft, die ihre Toten nicht beansprucht, ist keine Gesellschaft. Sie sind meine Geschwister. Unabhängig davon, was dabei herauskommt, werde ich mich an jede Stelle wenden und alles tun, was ich kann, um sie zurückzubekommen.“

Bis heute fordert er Aufklärung darüber, was genau nach der Exhumierung mit den Gebeinen geschah und wo sich seine Geschwister befinden. „Es muss offengelegt werden, wohin sie gebracht und wo sie begraben wurden. Selbst wenn nur noch wenige Knochen übrig sind – wir wollen wenigstens einen Grabstein.“ Für Serhat Oruç ist dies zugleich die Erfüllung des letzten Wunsches seiner Mutter. „Ich bin bereit, alles zu tun, was in meiner Macht steht. Was auch geschieht, ich werde versuchen, dieses Vermächtnis zu erfüllen. Die Toten müssen ihren Familien übergeben werden. Das Leid der Familien darf nicht noch weiter vertieft werden. Dieser Schmerz muss ein Ende haben.“

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https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-46719 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/verschleppte-guerillaleichen-unter-gehweg-begraben-19293 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/ein-eigener-krieg-kann-eine-person-funfmal-getotet-werden-32227 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52536

 

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Auf ein Wort Frau Kommissarin

Was Ursula von der Leyen sagt, ergibt durch und durch Sinn. Die europäischen Bürger sollten ihr dankbar sein.
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Die Selbstsabotage der SPD oder: “Wer hat an dem Stamm gesägt?”

45,8 Prozent holte die SPD 1972 unter Willy Brandt. 2025 waren davon im Bund noch 16,4 Prozent übrig. Fast zwei Drittel des damaligen Stimmenanteils sind verschwunden – mittlerweile seither dürfte sich der Absturz nochmals deutlich beschleunigt haben, so dass die SPD realistisch bundesweit bestenfalls noch bei 12-13 Prozent stehen dürfte, wenn überhaupt.  So etwas schafft […]

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The Story of Slavery Told Correctly

The Story of Slavery Told Correctly Paul Craig Roberts For several decades I have emphasized that black slavery was a […]
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Rentner aufgepasst: 10 Orte, an denen die Rente länger reicht

Den Winter am Meer verbringen, tagsüber draußen sitzen und die Rente trotzdem nicht überziehen: Für manche Ruheständler lässt sich dieser Wunsch verwirklichen. Bezahlbar wird der Aufenthalt allerdings selten durch ein gewöhnliches Urlaubshotel, sondern eher durch eine möblierte Wohnung mit Monatspreis, eine eigene Küche und einen Alltag ohne dauernden Mietwagen.

Zwischen einem günstigen Winterquartier und einem finanziell tragfähigen Winter liegen dennoch erhebliche Unterschiede. Wer seine Wohnung in Deutschland weiterbezahlt, muss zwei Haushalte finanzieren. Deshalb lässt sich für keinen Ort seriös versprechen, dass dort jede Rente den ganzen Winter reicht.

Entscheidend ist die verfügbare Rente nach den Kosten zu Hause

Für die Planung zählt die tatsächlich verfügbare Rente nach Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie einer gegebenenfalls notwendigen Steuerrücklage. Davon gehen zunächst die weiterlaufenden Ausgaben in Deutschland ab. Erst der verbleibende Betrag steht für Unterkunft, Lebensmittel und Alltag im Süden zur Verfügung.

Bei 1.600 Euro verfügbarer Monatsrente und 800 Euro festen Ausgaben zu Hause bleiben beispielsweise nur 800 Euro für das Winterquartier und den dortigen Lebensunterhalt. Das reicht für die meisten hier vorgestellten Aufenthalte nicht verlässlich. Ein Paar kann wirtschaftlich deutlich besser dastehen, weil es sich die Unterkunft teilt.

Zehn Orte und ein realistischer Rahmen für die Winterkasse

Die folgenden Beträge sind redaktionelle Planungswerte für eine alleinreisende Person mit einfacher möblierter Unterkunft, überwiegender Selbstversorgung und sparsamer Freizeitgestaltung. Sie sind keine erhobenen Durchschnittspreise und keine buchbaren Angebote. Berücksichtigt sind die Wohnung, ein Ansatz für Nebenkosten, Lebensmittel, örtliche Mobilität, Telefon und kleinere Alltagsausgaben.

An- und Abreise, zusätzliche Krankenversicherung, Kaution, größere medizinische Ausgaben und sämtliche Kosten in Deutschland kommen hinzu. Besonders die Versicherung lässt sich wegen Alter, Reisedauer und Vorerkrankungen nicht mit einem einheitlichen Betrag seriös einrechnen. Der untere Tabellenwert setzt voraus, dass tatsächlich eine passende Monatsmiete vereinbart werden kann.

Ort Planungsbudget pro Monat vor Ort Worauf es im Winter ankommt Roquetas de Mar, Spanien 1.200 bis 1.600 Euro Saisonmiete für den gewünschten Zeitraum bestätigen lassen Torrevieja, Spanien 1.300 bis 1.750 Euro Wohnlage mit kurzen Wegen statt abgelegener Ferienanlage Almuñécar, Spanien 1.300 bis 1.800 Euro Steigungen, Heizung und Vertragsdauer prüfen Tavira, Portugal 1.450 bis 1.950 Euro Kleine Wohnung suchen, Stromkosten berücksichtigen Puerto de la Cruz, Teneriffa 1.550 bis 2.150 Euro Winter ist gefragt; Monatsmiete frühzeitig sichern Rethymno, Kreta 1.200 bis 1.650 Euro Beheizbare Wohnung im ganzjährig bewohnten Stadtgebiet Ierapetra, Kreta 1.100 bis 1.550 Euro Anreise und erreichbare medizinische Angebote vorab klären Paphos, Republik Zypern 1.450 bis 1.950 Euro Befristete möblierte Miete von Jahresmiete unterscheiden Antalya, Türkei 1.200 bis 1.750 Euro Gesamtmiete, Wechselkurs und Aufenthaltsdauer beachten Agadir, Marokko 1.100 bis 1.600 Euro Wohnviertel, Ausstattung und Krankenversicherung sorgfältig prüfen

Die Größenordnung der Unterkunftskosten wurde anhand von Mietportalen und Informationen zu längeren Aufenthalten eingeordnet; die Gesamtbudgets sind daraus abgeleitete Schätzungen mit Ansätzen für den Alltag. Recherchestand ist der 9. September 2026. Für den Winter 2026/2027 muss jedes Angebot mit konkreten Reisedaten neu geprüft werden.

Roquetas de Mar: Gute Chancen auf eine bezahlbare Saisonwohnung

Roquetas de Mar an der spanischen Mittelmeerküste kommt für Menschen infrage, die einen ruhigen Winter mit Spaziergängen und einer eigenen Wohnung suchen. In den eingesehenen Saisoninseraten finden sich beispielsweise Wohnungen für 600 bis 800 Euro monatlich.

Diese Angebotspreise sind ein Anhaltspunkt, aber noch keine Zusage für einen Aufenthalt von nur zwei oder drei Monaten.

Gerade hier lohnt das genaue Lesen: Zahlreiche günstige Anzeigen richten sich ausdrücklich an Lehrkräfte oder verlangen eine Mietdauer von September bis Juni. Andere Angebote sehen vorübergehende Aufenthalte vor, bei denen die passende Vertragsgestaltung zu klären ist. Die Saisonangebote für Roquetas de Mar zeigen sowohl das Sparpotenzial als auch diese Einschränkungen.

Torrevieja: Alltag am Meer mit einer Wohnung auf Zeit

Torrevieja an der Costa Blanca eignet sich für Überwinterer, die ihre Tage selbst gestalten und regelmäßig zu Hause kochen möchten. In den recherchierten Inseraten stehen unter anderem möblierte Wohnungen mit ausgewiesenen Winterzeiträumen für etwa 700 bis 750 Euro monatlich.

Ob Nebenkosten enthalten sind und eine kürzere Mietdauer möglich ist, muss jeweils vereinbart werden.

Eine Wohnung in Laufnähe zu Lebensmittelgeschäften und Bushaltestellen kann finanziell mehr bringen als ein günstigeres Quartier weit außerhalb. Für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit verdienen Aufzug, Hauseingang und die tatsächliche Entfernung zur Promenade besondere Aufmerksamkeit. Beispiele finden sich in den Mietangeboten rund um Playa de los Locos und angrenzende Viertel.

Almuñécar: Winter an der Costa Tropical mit überschaubarem Budget

Almuñécar verbindet eine gewachsene Stadt mit einer Küstenlage, die auch außerhalb der sommerlichen Urlaubssaison interessant bleibt. Ein recherchiertes Wohnungsinserat über 700 Euro Monatsmiete verdeutlicht die mögliche Größenordnung. Ob ein solches Angebot für den eigenen Winteraufenthalt gilt, hängt von Verfügbarkeit, Vertragsdauer und Ausstattung ab.

Die Bezeichnung Costa Tropical sollte allerdings keine Erwartung an durchgehend sommerliche Wärme wecken. Für die Wohnungssuche sind eine brauchbare Heizmöglichkeit und ein trockener Innenraum wichtiger als ein sonniges Werbefoto. Außerdem können die Wege in höher gelegenen Wohnlagen anstrengend sein, während eine passende Lage unten an der Küste den Alltag erleichtert.

Tavira: Algarve-Aufenthalt mit Ruhe statt täglichem Ausflugsprogramm

Tavira im Osten der Algarve spricht vor allem Menschen an, die mehrere Wochen an einem Ort bleiben möchten. Der Fluss Gilão, die historische Bebauung und die Nähe zur Lagunenlandschaft der Ria Formosa bieten einen anderen Alltag als eine reine Hotelanlage.

Die Algarve hat milde, aber durchaus regnerische Winter; abends kann es in schlecht gedämmten Wohnungen ungemütlich werden.

Als besonders billiges Reiseziel sollte Tavira deshalb nicht pauschal eingeplant werden. Der recherchierte Überblick zu längeren Algarve-Aufenthalten nennt eine breite Spanne, während ein konkretes Inserat in Cabanas de Tavira für eine größere Wohnung bereits 1.350 Euro monatlich verlangt. Ein begrenztes Budget setzt hier eher eine kleinere Unterkunft ohne besondere Lageextras voraus.

Puerto de la Cruz: Angenehmer Winter, aber kein verlässliches Billigziel

Die Kanarischen Inseln sind unter den europäischen Reisezielen besonders interessant, wenn das Winterklima bei der Entscheidung viel Gewicht hat. Das spanische Tourismusportal beschreibt die Vorteile eines Winteraufenthalts auf den Kanaren. Puerto de la Cruz liegt allerdings im grüneren Norden Teneriffas, wo auch Wolken und Regen dazugehören.

Der Winter ist hier eine gefragte Reisezeit und keine automatisch günstige Nebensaison. Die eingesehenen Zeitmietangebote in Puerto de la Cruz reichen von einer Wohnung für 860 Euro monatlich bis zu deutlich teureren Unterkünften; einzelne Inserate nennen ausdrücklich erhöhte Winterpreise. Für eine knappe Einzelrente ist der Ort deshalb nur mit vorher gesicherter, günstiger Miete gut kalkulierbar.

Rethymno: Auf Kreta zählt die wintertaugliche Wohnung

Rethymno bietet einen städtischen Alltag, der auch nach dem Ende der Badesaison weitergeht. Für einen längeren Aufenthalt ist eine Wohnung im bewohnten Stadtgebiet meist praktischer als ein abgelegenes Ferienquartier. Wer selbst einkauft und kocht, kann seine Ausgaben besser steuern als bei täglicher Restaurantverpflegung.

Der Anbieter Crete Direct beschreibt einen eigenen Markt für längere Wintermieten auf Kreta und weist auf zusätzliche Kosten für das Heizen hin. Seine Preisangaben sind Anbieterinformationen, keine amtliche Mietstatistik. Vor einer Zusage sollte deshalb feststehen, dass die Wohnung möbliert, trocken und während des gesamten Aufenthalts ausreichend beheizbar ist.

Ierapetra: Eine ruhigere Alternative an Kretas Südküste

Ierapetra kommt für Ruheständler infrage, die einen weniger touristisch geprägten Winteralltag suchen. Die Stadt liegt an der Südküste Kretas und wird in der genannten Marktübersicht als preisgünstigere Alternative zu den bekannteren Städten im Norden eingeordnet. Für einen vorübergehenden Aufenthalt lässt sich daraus jedoch kein Anspruch auf eine besonders niedrige Miete ableiten.

Der finanzielle Vorteil kann schrumpfen, wenn für Einkäufe, Arztbesuche oder Ausflüge häufig ein Auto benötigt wird. Eine gut gelegene Stadtwohnung verdient deshalb den Vorzug vor einem scheinbar günstigen Haus außerhalb. Wer regelmäßige fachärztliche Termine braucht, sollte die erreichbaren Angebote vor einer längeren Buchung konkret klären.

Paphos: Überwintern auf Zypern mit klarer Kostenobergrenze

Paphos in der Republik Zypern bietet eine Küstenlage und einen Markt für längere Wohnaufenthalte. Das Portal RentSpot führt entsprechende Mietangebote für Paphos. Eine gewöhnliche Langzeitmiete ist allerdings nicht ohne Weiteres mit einer komplett ausgestatteten Wohnung für wenige Wintermonate vergleichbar.

Für die Kalkulation zählen deshalb der Gesamtpreis für die genaue Aufenthaltsdauer und die erreichbaren Einkaufsmöglichkeiten. Strom zum Heizen, zusätzliche Fahrten und häufige Restaurantbesuche können den Abstand zu einem teureren Reiseziel rasch verkleinern. Paphos passt eher zu einem mittleren Winterbudget als zu einer Planung, bei der jeder zusätzliche Euro zum Problem wird.

Antalya: Bezahlbarer Stadtalltag mit zusätzlichem Planungsbedarf

Antalya bietet außerhalb einer Hotelanlage die Möglichkeit, in einer großen Stadt einzukaufen, zu kochen und öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Bei Mietpreisen ist jedoch Vorsicht mit älteren Eurobeträgen geboten. Wohnlage, Möblierung, Vertragsdauer und Währungsentwicklung können die Rechnung verändern, wie auch die Markteinschätzung zu Mieten in Antalya zeigt.

Für deutsche Staatsangehörige ist ein visumfreier Aufenthalt grundsätzlich bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen möglich. Ein Winter von November bis März passt damit nicht in den gewöhnlichen visumfreien Rahmen. Die Hinweise des Auswärtigen Amts zur Türkei sind vor einer Buchung auch wegen der aktuellen Sicherheitslage und möglicher Reisebeeinträchtigungen zu prüfen.

Agadir: Atlantik statt Mittelmeer und Chancen außerhalb der Hotelzone

Agadir kann für Menschen interessant sein, die ein einfaches Apartment und einen Alltag abseits internationaler Hotelpreise suchen. Die eingesehenen Mietanzeigen um 5.000 marokkanische Dirham monatlich zeigen eine mögliche Größenordnung örtlicher Wohnangebote. Möblierung, Zustand und die Zulässigkeit einer kurzen Wintermiete sind damit noch nicht geklärt.

Auch hier sollte der günstige Preis erst nach Prüfung von Wohnung, Vertrag und Umgebung in die Haushaltsrechnung eingehen. Für deutsche Staatsangehörige sind touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen grundsätzlich visumfrei; ein längerer Aufenthalt darf nicht einfach vorausgesetzt werden. Die Einzelheiten erläutern die Reisehinweise des Auswärtigen Amts zu Marokko.

Die gesetzliche Rente reist mit, die Grundsicherung nur begrenzt

Bei einem lediglich vorübergehenden Auslandsaufenthalt läuft die deutsche Rente grundsätzlich unverändert weiter. Das bestätigt die Deutsche Rentenversicherung. Ein dauerhafter Umzug kann dagegen zusätzliche Fragen zur konkreten Rentenart und zu einzelnen Rentenbestandteilen auslösen.

Weitere Hintergründe behandelt auch der Beitrag Rente im Ausland beziehen: So wird es möglich. Für einen Winteraufenthalt sollten Rentner außerdem sicherstellen, dass wichtige Post sie erreicht und notwendige Rückfragen beantwortet werden können.

Bei ergänzender Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung gilt eine andere Grenze. Nach § 41a SGB XII werden bei einem länger als vier Wochen ununterbrochenen Auslandsaufenthalt nach Ablauf der vierten Woche bis zur nachgewiesenen Rückkehr keine Leistungen erbracht. Wer seine Rente damit aufstockt, kann deshalb nicht mit einer unveränderten Zahlung über einen ganzen Winter rechnen.

Diese Einschränkung gilt auch bei einem Aufenthalt in einem anderen EU-Staat. Näher erläutert wird die Abgrenzung im Beitrag Sozialhilfe aus Deutschland im Ausland beziehen?. Die Auswirkungen auf die persönliche Finanzierung sollten vor verbindlichen Buchungen mit dem Sozialamt geklärt werden.

Krankenversicherung und Aufenthaltsrecht vor der Buchung klären

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem EU-Land ermöglicht die Europäische Krankenversicherungskarte medizinisch notwendige Leistungen im öffentlichen Versorgungssystem zu den dort geltenden Bedingungen. Sie deckt jedoch insbesondere private Behandlungen und einen Rücktransport nach Deutschland nicht allgemein ab. Darauf weist die Europäische Kommission ausdrücklich hin.

Für mehrere Wintermonate muss eine zusätzliche Police die gesamte Reisedauer tatsächlich abdecken. Ebenso sollten Alter, Vorerkrankungen, Selbstbehalte und mögliche Ausschlüsse vor Vertragsabschluss geklärt werden. Für die Türkei und Marokko ist der konkrete Leistungsumfang mit der Krankenkasse gesondert zu prüfen; die europäische Karte allein ist dort keine ausreichende Grundlage für die Planung.

Auch innerhalb der EU ist ein mehrmonatiger Aufenthalt nicht in jeder Hinsicht formalitätenfrei. Für wirtschaftlich nicht aktive EU-Bürger können bei Aufenthalten über drei Monate Nachweise ausreichender Mittel und eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes sowie eine Registrierung erforderlich werden. Die EU erläutert diese Voraussetzungen in ihren Informationen zum Ruhestand in einem anderen Mitgliedstaat.

Die günstigste Wohnung ist nicht immer die günstigste Lösung

Ein niedriger Monatspreis hilft wenig, wenn Strom, Reinigung, Vermittlung oder ein längerer Mindestaufenthalt später hinzukommen. Vor einer Zahlung sollten der Gesamtpreis, die Nebenkostenregelung, die Kaution und die Rücktrittsbedingungen schriftlich vorliegen. Ebenso muss geklärt sein, ob die Unterkunft tatsächlich über den gesamten gewünschten Zeitraum zur Verfügung steht.

Für ältere Menschen können ein Aufzug, eine bodengleiche Dusche und kurze Wege einen höheren Mietpreis rechtfertigen. Eine schlecht erreichbare Unterkunft verursacht möglicherweise zusätzliche Taxikosten oder schränkt den Alltag stark ein. Wer zum ersten Mal überwintert, sollte außerdem eine gesonderte Rücklage für eine vorzeitige Heimreise behalten.

Praxisbeispiel: Wie ein Paar den Winter finanzieren könnte

Ein Rentnerpaar verfügt nach Abzügen und Steuerrücklage über zusammen 2.700 Euro monatlich und möchte drei Monate in Roquetas de Mar verbringen. Zu Hause laufen 850 Euro an monatlichen Ausgaben weiter. Für eine bestätigte Saisonwohnung kalkuliert das Paar 750 Euro, für Nebenkosten 130 Euro und für Lebensmittel, örtliche Mobilität sowie Freizeit zusammen 550 Euro.

Damit entstehen laufende Kosten von 2.280 Euro im Monat, sodass 420 Euro übrig bleiben. Über drei Monate sind das 1.260 Euro, aus denen noch Anreise, zusätzliche Versicherungen und weitere einmalige Ausgaben bezahlt werden müssen. Eine angenommene Kaution von 750 Euro wäre zusätzlich vorzufinanzieren und dürfte nicht mit frei verfügbarem Geld verwechselt werden.

Der Aufenthalt könnte in dieser Konstellation finanzierbar sein, wenn die noch offenen Angebote passen und eine separate Notfallrücklage vorhanden ist. Eine alleinreisende Person mit 1.500 Euro verfügbarer Rente und denselben 850 Euro Heimatkosten hätte hingegen nur 650 Euro für den gesamten Aufenthalt vor Ort. Für sie wäre auch ein günstiger Ort ohne zusätzliche Mittel keine tragfähige Winterlösung.

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Mieter aufgepasst: Änderungen bei Zählerablesungen werden jetzt Pflicht

Ab 2027 endet für viele Häuser die klassische Ablesung vor Ort

Für Vermieter läuft eine wichtige Frist ab. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen nicht fernablesbare Messgeräte für Heizung und Warmwasser nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn die Heizkostenverordnung greift.

Ab 2027 sollen Mieterinnen und Mieter dann nicht mehr zwingend auf einen Ablesetermin in der Wohnung angewiesen sein. Die Verbrauchswerte können aus der Ferne erfasst werden.

Betroffen sind vor allem Mehrfamilienhäuser mit gemeinsamer Wärme- oder Warmwasserversorgung. Es geht um Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler. Neu eingebaute Geräte müssen bereits seit Dezember 2021 grundsätzlich fernablesbar sein. Für Altgeräte läuft nun die Übergangsfrist aus.

Was sich für Vermieter konkret ändert

Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften müssen prüfen, ob die vorhandenen Messgeräte die Vorgaben erfüllen. Sind noch alte Geräte verbaut, reicht bloßes Abwarten nicht aus. Die Geräte müssen entweder nachgerüstet oder ersetzt werden. Das ergibt sich aus § 5 Heizkostenverordnung.

Die Pflicht betrifft nicht jeden Zähler im Haushalt. Die Heizkostenverordnung erfasst die Verbrauchserfassung für Wärme und Warmwasser. Kaltwasserzähler fallen nicht unter diese konkrete Umrüstungspflicht, auch wenn ein Austausch technisch oder organisatorisch trotzdem sinnvoll sein kann.

Warum die Änderung Mieter direkt betrifft

Für Mieter kann die Umstellung spürbare Folgen haben. Die jährliche Ablesung in der Wohnung soll seltener werden, weil die Werte per Funk oder über andere technische Systeme übertragen werden. Das kann Termine, Zugang zur Wohnung und nachträgliche Schätzungen reduzieren. Gleichzeitig entstehen neue Informationspflichten des Vermieters.

Sind fernablesbare Geräte installiert, müssen Mieter regelmäßig Informationen über ihren Verbrauch für Heizung und Warmwasser erhalten. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Mieter seit 2026 monatlich per App, E-Mail oder Post über ihren Energieverbrauch informiert werden müssen. Dazu gehören auch Vergleiche mit vorherigen Zeiträumen und einem durchschnittlichen Nutzer.

Monatliche Verbrauchsinformation wird wichtiger

Die Umrüstung ist nicht nur eine technische Frage. Sie führt auch dazu, dass Vermieter ihre Abrechnung und Kommunikation anpassen müssen. Wer die Werte aus der Ferne erfassen kann, muss die Daten nicht nur sammeln, sondern den Mietern auch verständlich mitteilen.

Die sogenannte unterjährige Verbrauchsinformation soll Mietern helfen, ihren Verbrauch früher zu erkennen. Wer erst mit der Jahresabrechnung sieht, dass Heizung oder Warmwasser deutlich teurer geworden sind, kann kaum noch reagieren. Monatliche Informationen sollen deshalb ermöglichen, das eigene Verhalten während des Jahres anzupassen.

Welche Angaben Mieter erwarten können

Die Verbrauchsinformation muss nicht nur irgendeinen Zahlenwert enthalten. Sie soll den Verbrauch nachvollziehbar machen. Dazu gehören Angaben zum tatsächlichen Verbrauch oder zu den Ablesewerten der Heizkostenverteiler. Auch Vergleichswerte sind vorgesehen.

Für viele Haushalte ist das besonders wichtig, weil Heizkosten zu den größten Nebenkostenpositionen gehören. Eine frühere Information kann helfen, hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Allerdings hängt der Nutzen davon ab, ob die Angaben verständlich, rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden.

Tabelle: Was Vermieter bis Ende 2026 prüfen sollten Bereich Was zu prüfen ist Heizkostenverteiler Sind die Geräte fernablesbar oder müssen sie ersetzt werden? Wärmezähler Erfüllen die Geräte die Anforderungen der Heizkostenverordnung? Warmwasserzähler Ist eine Fernablesung möglich oder steht eine Nachrüstung an? Abrechnungssystem Können monatliche Verbrauchsinformationen erzeugt und übermittelt werden? Information an Mieter Ist klar geregelt, ob die Mitteilung per App, E-Mail oder Post erfolgt? Kosten Wurden Anschaffung, Miete, Wartung und Abrechnungsdienst geprüft? Was passiert, wenn Vermieter nicht handeln?

Die Heizkostenverordnung sieht für Mieter ein Kürzungsrecht vor. Wenn der Gebäudeeigentümer entgegen den Vorgaben keine fernablesbare Ausstattung installiert hat, kann der Nutzer den auf ihn entfallenden Kostenanteil um 3 Prozent kürzen. Dasselbe gilt, wenn die Informationen nach § 6a Heizkostenverordnung nicht oder nicht vollständig mitgeteilt werden.

Das Kürzungsrecht betrifft die Heizkostenabrechnung. Es ersetzt nicht automatisch eine Prüfung der gesamten Nebenkostenabrechnung. Mieter sollten deshalb genau unterscheiden, ob es um fehlende Fernablesung, fehlende Verbrauchsinformationen oder um andere Abrechnungsfehler geht.

Für Vermieter kann es teuer werden

Vermieter müssen nicht nur die Geräte beschaffen. Sie müssen auch die Organisation dahinter sicherstellen. Dazu gehören Datenübertragung, Datenschutz, Abrechnungsdienst, technische Schnittstellen und die regelmäßige Information der Mieter.

Wer zu spät reagiert, riskiert Engpässe bei Dienstleistern. Kurz vor Ablauf der Frist könnten Termine, Geräte und Monteure knapp werden. Für Eigentümergemeinschaften kommt hinzu, dass Beschlüsse rechtzeitig vorbereitet werden müssen. Gerade bei größeren Häusern kann die Umstellung mehrere Monate dauern.

Nicht jede Wohnung ist gleich betroffen

Ob die Pflicht greift, hängt von der Art des Gebäudes und der Versorgung ab. Die Heizkostenverordnung gilt vor allem dort, wo Heiz- und Warmwasserkosten auf mehrere Nutzer verteilt werden. In Sonderfällen können Ausnahmen greifen, etwa wenn eine Umsetzung technisch nicht möglich wäre oder einen unangemessenen Aufwand verursachen würde. § 5 Heizkostenverordnung nennt hierfür besondere Umstände und unbillige Härtefälle.

Solche Ausnahmen sollten Vermieter aber nicht vorschnell annehmen. Im Streitfall müssen sie erklären können, warum eine Umrüstung nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sein soll. Pauschale Hinweise auf Kosten werden dafür regelmäßig nicht ausreichen.

Kostenfrage bleibt ein Streitpunkt

Die Umrüstung kann für Eigentümer spürbare Kosten verursachen. Je nach Modell fallen Kauf-, Miet-, Wartungs- oder Dienstleistungskosten an. Auch die monatliche Verbrauchsinformation kann zusätzliche Kosten auslösen. Die Heizkostenverordnung erlaubt grundsätzlich bestimmte Kostenpositionen im Zusammenhang mit Erfassung, Abrechnung und Verbrauchsinformation.

Für Mieter bedeutet das: Die Umstellung kann zwar mehr Transparenz bringen, aber nicht zwingend zu niedrigeren Nebenkosten führen. Entscheidend ist, ob durch bessere Informationen tatsächlich weniger Energie verbraucht wird. Wer monatlich erkennt, dass der Verbrauch steigt, kann früher reagieren.

Datenschutz und Technik dürfen nicht übergangen werden

Fernablesbare Geräte erfassen Verbrauchsdaten regelmäßig und automatisiert. Deshalb müssen Datenschutz und Datensicherheit eingehalten werden. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen, dass neue Systeme den Stand der Technik beachten.

Seit Dezember 2022 müssen neu installierte fernauslesbare Geräte zudem bestimmte Anforderungen an Interoperabilität und Smart-Meter-Gateway-Fähigkeit erfüllen.

Für Mieter ist wichtig, dass nicht jede beliebige Datennutzung erlaubt ist. Die Verbrauchsdaten dienen der Abrechnung und der Verbrauchsinformation. Eine darüber hinausgehende Nutzung darf nicht einfach unterstellt werden.

Was Mieter jetzt prüfen können

Mieter können zunächst in der Wohnung nachsehen, ob an Heizkörpern oder in Zählerschränken bereits moderne Geräte angebracht sind. Oft ist auf den Geräten erkennbar, ob sie per Funk auslesbar sind. Sicherer ist eine Nachfrage beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung.

Zudem sollten Mieter prüfen, ob sie bereits monatliche Verbrauchsinformationen erhalten. Diese können digital bereitgestellt werden, etwa über ein Portal oder eine App. Entscheidend ist aber, dass die Information tatsächlich zugänglich ist und nicht nur theoretisch irgendwo bereitsteht.

Warum die Jahresabrechnung weiterhin wichtig bleibt

Die monatliche Verbrauchsinformation ersetzt nicht die Heizkostenabrechnung. Sie ist eine laufende Information während des Jahres. Die endgültige Abrechnung muss weiterhin erstellt werden und die Kosten nachvollziehbar verteilen.

Gerade deshalb sollten Mieter beides getrennt betrachten. Eine monatliche Information kann helfen, Auffälligkeiten früher zu erkennen. Die eigentliche Prüfung von Kosten, Verteilerschlüsseln und Vorauszahlungen bleibt aber bei der Jahresabrechnung notwendig.

Praxisbeispiel: Wenn die Ablesung noch per Termin erfolgt

Frau Schneider wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen. Die Heizkostenverteiler werden jedes Jahr von einem Ablesedienst in der Wohnung abgelesen.

Einen Zugang zu monatlichen Verbrauchsinformationen hat sie nicht. Im Herbst 2026 fragt sie bei der Hausverwaltung nach, ob die Geräte bis Jahresende auf Fernablesung umgestellt werden.

Die Hausverwaltung teilt mit, dass die Eigentümergemeinschaft den Austausch erst im Januar 2027 beauftragen will. Das kann problematisch werden, weil die Frist am 31. Dezember 2026 endet.

Kommt es später zu einer Abrechnung ohne vorgeschriebene Fernablesung oder ohne vollständige Verbrauchsinformation, kann Frau Schneider prüfen lassen, ob ein Kürzungsrecht besteht.

Fragen und Antworten zur neuen Pflicht bei der Zählerablesung 1. Welche Zähler müssen bis Ende 2026 umgestellt werden?

Betroffen sind Messgeräte zur Verbrauchserfassung von Wärme und Warmwasser. Dazu zählen Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler, wenn die Heizkostenverordnung im Gebäude gilt. Nicht fernablesbare Geräte müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.

2. Gilt die Pflicht auch für Kaltwasserzähler?

Die konkrete Pflicht aus der Heizkostenverordnung betrifft Heizung und Warmwasser. Kaltwasserzähler fallen nicht unter diese Umrüstungspflicht. In manchen Gebäuden kann ein Austausch trotzdem aus praktischen Gründen erfolgen.

3. Müssen Mieter den Handwerker in die Wohnung lassen?

Wenn ein Austausch oder eine Nachrüstung erforderlich ist, müssen Mieter den Zugang in der Regel ermöglichen. Der Vermieter muss den Termin rechtzeitig ankündigen. Nach der Umstellung sollen spätere Ablesetermine in der Wohnung deutlich seltener nötig sein.

4. Müssen Vermieter monatlich über den Verbrauch informieren?

Ja, wenn fernablesbare Geräte installiert sind, müssen Mieter regelmäßig Verbrauchsinformationen erhalten. Seit 2026 ist eine monatliche Information vorgesehen. Diese kann je nach System per App, E-Mail, Portal oder Post erfolgen.

5. Können Mieter die Heizkosten kürzen, wenn der Vermieter nichts tut?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kommt ein Kürzungsrecht in Betracht. § 12 Heizkostenverordnung sieht 3 Prozent vor, wenn die vorgeschriebene fernablesbare Ausstattung fehlt oder die Informationen nach § 6a nicht oder nicht vollständig mitgeteilt werden. Ob die Kürzung im Einzelfall richtig berechnet wurde, sollte sorgfältig geprüft werden.

6. Bedeutet die neue Technik automatisch niedrigere Heizkosten?

Nein, die Technik senkt die Heizkosten nicht automatisch. Sie kann aber helfen, den eigenen Verbrauch früher zu erkennen. Wer monatlich sieht, dass der Verbrauch steigt, kann schneller reagieren und dadurch möglicherweise Nachzahlungen vermeiden.

Quellen

Gesetze im Internet: § 5 Heizkostenverordnung zur Ausstattung zur Verbrauchserfassung, Gesetze im Internet: § 12 Heizkostenverordnung zum Kürzungsrecht, Verbraucherzentrale Energieberatung: Informationen zur Heizkostenabrechnung und monatlichen Verbrauchsinformation., Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Evaluierung der Heizkostenverordnung.

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Mietrecht: 1.440 Euro Nebenkosten vorausgezahlt – Vermieterin verweigert Belegeinsicht

Ein früherer Mieter hatte für ein Abrechnungsjahr 1.440 Euro Betriebskostenvorauszahlungen geleistet. Sein Interesse an der verlangten Belegeinsicht bewertete das Landgericht im Berufungsverfahren trotzdem nur mit 360 Euro.

Der Bundesgerichtshof hielt diese Schätzung in einem am 9. September 2026 veröffentlichten Beschluss für rechtlich vertretbar. Damit blieb dem Mieter die Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichts versperrt.

Wichtig ist: Der BGH hat den Anspruch auf Belegeinsicht nicht verneint. Er entschied auch nicht, dass Einsichtsklagen immer mit einem Viertel der möglichen Rückforderung bewertet werden müssen.

Warum die Berufung an 360 Euro scheiterte

Der Kläger war Mieter einer Wohnung in Leipzig und zahlte für das Jahr 2019 insgesamt 1.440 Euro Betriebskostenvorauszahlungen. Die Abrechnung vom 11. Dezember 2020 wies zusätzlich eine Nachforderung von 1.382,63 Euro aus.

Die Vermieterin verfolgte diese Nachforderung später nicht weiter. Im Jahr 2024 klagte der inzwischen ausgezogene Mieter auf Einsicht in die Originalbelege und auf weitere Auskünfte zu einzelnen Kostenpositionen.

Das Amtsgericht Leipzig wies die Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig ab. Es sah also kein ausreichendes Bedürfnis für gerichtlichen Rechtsschutz.

Das Landgericht Leipzig verwarf die Berufung, weil der erforderliche Wert des Beschwerdegegenstands nicht erreicht war.

Der Bundesgerichtshof verwarf anschließend auch die Rechtsbeschwerde als unzulässig. Nach seiner Einschätzung war die Schätzung von 360 Euro im Rahmen des gerichtlichen Ermessens nicht zu beanstanden.

Warum 1.440 Euro nicht vollständig als Beschwer zählten

Mit einer Klage auf Auskunft oder Belegeinsicht verlangt ein Mieter noch keine Rückzahlung. Die Unterlagen sollen zunächst klären, ob ein Zahlungsanspruch besteht und in welcher Höhe er geltend gemacht werden kann.

Deshalb wird eine vorbereitende Auskunftsklage regelmäßig niedriger bewertet als der mögliche spätere Zahlungsanspruch. Nach der vom BGH bestätigten Rechtsprechung kommt häufig ein Anteil zwischen einem Zehntel und einem Viertel in Betracht.

Die genaue Bewertung hängt von den Umständen des einzelnen Verfahrens ab. Je weniger der Kläger über die Tatsachen weiß, die er für seinen späteren Anspruch benötigt, desto höher kann das Gericht den Anteil ansetzen.

Das Landgericht verwendete im Leipziger Verfahren mit einem Viertel bereits den oberen Wert dieser üblichen Spanne. Das ergab einen Beschwerdewert von 360 Euro und damit weniger als die damals erforderlichen 600 Euro.

Aus dieser Berechnung folgt nicht, dass der Mieter tatsächlich 1.440 Euro zurückverlangen konnte. Die Summe wurde lediglich verwendet, um sein wirtschaftliches Interesse an den verlangten Auskünften zu bestimmen.

Warum die Nachforderung von 1.382,63 Euro nicht mitzählte

Die Nachforderung hätte das wirtschaftliche Interesse des Mieters erhöhen können, wenn er weiterhin mit einer Inanspruchnahme hätte rechnen müssen. Nach den Feststellungen des Landgerichts war das hier nicht der Fall.

Die Vermieterin verlangte den Betrag nicht mehr. Es gab auch keine Hinweise darauf, dass sie die Forderung später zur Aufrechnung verwenden wollte.

Das Gericht durfte den Betrag deshalb bei der Beschwer unberücksichtigt lassen. Wird eine Nachforderung dagegen weiterhin verlangt oder zur Aufrechnung gestellt, kann sie sich auf die Bewertung auswirken.

Der BGH prüfte den Beschwerdewert und nicht den Streitwert

Streitwert und Wert des Beschwerdegegenstands werden im Alltag häufig gleichgesetzt. Im BGH-Verfahren ging es jedoch darum, wie stark der Mieter durch die Entscheidung des Amtsgerichts wirtschaftlich belastet war.

Das Berufungsgericht muss diesen Wert selbst schätzen und ist dabei nicht an eine erstinstanzliche Streitwertfestsetzung gebunden. Es muss alle erkennbaren Umstände des Falls berücksichtigen.

Nach § 511 Absatz 3 ZPO muss der Berufungskläger den erforderlichen Wert glaubhaft machen. Das Berufungsgericht darf das Rechtsmittel aber nicht allein deshalb verwerfen, weil diese Glaubhaftmachung unzureichend ist.

Vielmehr muss es den Wert anhand seiner Erfahrung, der bekannten Tatsachen und des Vortrags der Beteiligten selbst schätzen. Mieter sollten deshalb genau erklären, welchen Zahlungsanspruch die Belegeinsicht vorbereiten soll und welche Forderung des Vermieters noch im Raum steht.

Heute muss die Beschwer mehr als 1.000 Euro betragen

Nach dem aktuellen § 511 Absatz 2 ZPO ist eine Berufung grundsätzlich nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 1.000 Euro übersteigt. Genau 1.000 Euro reichen nicht aus.

Im Leipziger Verfahren galt noch die frühere Grenze von mehr als 600 Euro. Das Amtsgericht hatte seine Entscheidung bereits am 17. April 2025 getroffen, sodass aufgrund der Übergangsvorschrift in § 47 EGZPO das alte Recht anzuwenden war.

Auch bei einem niedrigeren Beschwerdewert ist eine Berufung möglich, wenn das Amtsgericht sie ausdrücklich zulässt. Es muss die Berufung zulassen, wenn die Sache grundsätzliche Bedeutung hat oder eine Entscheidung zur Fortbildung des Rechts beziehungsweise zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist.

Für Mieter bedeutet die heutige Grenze dennoch eine hohe Hürde. Eine Niederlage vor dem Amtsgericht kann bei einer reinen Belegeinsichtsklage das Ende des Verfahrens sein, obwohl hinter den Unterlagen deutlich höhere Zahlungen stehen.

Das Recht auf Belegeinsicht bleibt bestehen

Der Beschluss schränkt das Einsichtsrecht von Mietern nicht ein. Nach dem aktuellen § 556 Absatz 4 BGB muss der Vermieter auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen gewähren, die der Abrechnung zugrunde liegen.

Der Vermieter darf die Belege elektronisch bereitstellen. Mieter können deshalb nicht in jedem aktuellen Fall darauf bestehen, Papieroriginale persönlich einsehen zu dürfen.

Die elektronischen Unterlagen müssen jedoch vollständig und lesbar sein. Sie müssen eine sachgerechte Prüfung der Betriebskostenabrechnung ermöglichen.

Zur Kontrolle können neben Rechnungen auch Zahlungsnachweise gehören. Weitere Einzelheiten erklärt unser Beitrag zur Einsicht in Rechnungen und Zahlungsbelege.

Belegeinsicht allein wahrt nicht alle Fristen

Mieter sollten die Einsicht schriftlich oder auf einem anderen nachweisbaren Weg verlangen. Das Schreiben sollte das Abrechnungsjahr und die gewünschten Unterlagen eindeutig benennen.

Daneben müssen Einwendungen gegen die Abrechnung grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach deren Zugang mitgeteilt werden. Das Verlangen nach Belegeinsicht hemmt diese Frist nicht automatisch.

Das bloße Einsichtsverlangen sollte daher nicht als sichere Beanstandung sämtlicher Kostenpositionen behandelt werden. Bereits erkennbare Fehler sollten rechtzeitig bezeichnet und weitere Einwendungen nach der Einsicht zügig ergänzt werden.

Ausführliche Hinweise enthält unser Beitrag zur Zwölfmonatsfrist bei Einwendungen gegen Betriebskosten. Verhindert der Vermieter durch die verweigerte Einsicht eine rechtzeitige Prüfung, kann im Einzelfall die Ausnahme für eine unverschuldete Verspätung greifen. Eine automatische Fristverlängerung entsteht dadurch aber nicht.

Was die Entscheidung für Mieter bedeutet

Der BGH hat keinen pauschalen Abschlag auf Mieterrechte eingeführt. Der Beschluss zeigt aber, dass ein bestehender Anspruch auf Belegeinsicht und der Zugang zu einer weiteren Gerichtsinstanz zwei verschiedene Fragen sind.

Wer eine Klage erwägt, sollte den finanziellen Zweck möglichst schon vor dem Amtsgericht erklären. Soll die Zulässigkeit einer späteren Berufung auf den Beschwerdewert gestützt werden, muss spätestens dort nachvollziehbar dargelegt werden, welcher Zahlungsanspruch mit den Unterlagen geprüft werden soll.

Weiterhin erhobene Nachforderungen, mögliche Guthaben und konkrete Auffälligkeiten in der Abrechnung sollten ebenfalls beschrieben und soweit möglich belegt werden.

Bei hohen Nachforderungen oder unklarer Verjährung kann eine Beratung durch einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Mietrecht sinnvoll sein. Das gilt besonders, bevor Zahlungen zurückgehalten oder gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Beispiel aus der Praxis: 800 Euro möglicher Anspruch, aber nur 200 Euro Beschwer

Frau Berger hat für ein Abrechnungsjahr 2.400 Euro vorausgezahlt. Nach einer ersten Prüfung kann sie einen möglichen Rückzahlungsanspruch von 800 Euro nachvollziehbar darlegen, benötigt für die weitere Prüfung aber die Belege des Vermieters.

Der Vermieter verweigert die Einsicht, und Frau Berger klagt auf Gewährung der Belegeinsicht. Weist das Amtsgericht die Klage ab und setzt das Berufungsgericht ein Viertel des möglichen Anspruchs von 800 Euro an, beträgt ihre Beschwer 200 Euro.

Die gesamten Vorauszahlungen von 2.400 Euro werden nicht automatisch zum Beschwerdewert. Nach heutigem Recht wäre die Berufung wegen der Wertgrenze grundsätzlich ausgeschlossen, sofern das Amtsgericht sie nicht zugelassen hat.

Das Beispiel zeigt nur eine mögliche Berechnung. Welcher Anteil angesetzt wird, hängt immer von den Tatsachen des einzelnen Verfahrens ab.

Fragen und Antworten zur Belegeinsicht und zum Beschwerdewert Hat der BGH dem Mieter die Belegeinsicht verweigert?

Nein. Der BGH entschied über die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde und die Bewertung der Beschwer. Ob das Amtsgericht die Einsichtsklage inhaltlich zu Recht abgewiesen hatte, war nicht Gegenstand der Entscheidung.

Werden Einsichtsklagen immer mit einem Viertel bewertet?

Nein. Bei vorbereitenden Auskunftsansprüchen wird häufig ein Zehntel bis ein Viertel des möglichen Hauptanspruchs angesetzt. Die genaue Schätzung hängt von den Umständen des Falls ab.

Warum zählte die Nachforderung von 1.382,63 Euro nicht mit?

Die Vermieterin verfolgte die Nachforderung nicht mehr. Dem Mieter drohten nach den gerichtlichen Feststellungen weder eine spätere Inanspruchnahme noch eine Aufrechnung.

Ab welchem Betrag ist heute eine Berufung möglich?

Ohne ausdrückliche Zulassung durch das Amtsgericht muss der Wert des Beschwerdegegenstands mehr als 1.000 Euro betragen. Genau 1.000 Euro überschreiten die gesetzliche Grenze nicht.

Darf der Vermieter die Belege elektronisch bereitstellen?

Ja. § 556 Absatz 4 BGB erlaubt die elektronische Bereitstellung. Die Unterlagen müssen aber vollständig, lesbar und für eine sachgerechte Prüfung geeignet sein.

Stoppt das Verlangen nach Belegeinsicht die Einwendungsfrist?

Darauf sollten sich Mieter nicht verlassen. Erkennbare Einwendungen sollten innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt und nach der Einsicht bei Bedarf ergänzt werden.

Quellen

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18. August 2026, VIII ZB 82/25; § 511 ZPO; § 47 EGZPO; § 556 BGB.

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“Our” President’s Subservience to Israel Has Cost Us $100 Billion in Higher Energy Prices, a Cost increasing by $1 million every two minutes

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How Multiculturalism Disunites Us

How Multiculturalism Disunites Us California Democrats Move to Blacklist ICE Agents from State and Local Jobs https://wltreport.com/2026/09/07/california-democrats-move-to-blacklist-ice-agents-from-state-and-local-jobs/
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Die Milliardäre, welche die Klima-Panik finanzierten, ziehen sich klammheimlich zurück

Offener Brief von CFACT

Craig Rucker

Bill Gates hat das Standardwerk zur Klimakatastrophe geschrieben. Im wahrsten Sinne des Wortes – „How to Avoid a Climate Disaster“ (2021).

Im vergangenen Herbst veröffentlichte er ein Memo, in dem er etwas ganz anderes sagte: Der Klimawandel „wird nicht das Ende der Zivilisation bedeuten“. Er führte dies als eine von drei „harten Wahrheiten“ auf. Seitdem ist er nicht davon abgerückt.

(Wenn der Mann, der ein Jahrzehnt lang davor gewarnt hat, dass der Äquator unbewohnbar werden würde, plötzlich das Wort „Wahrheiten“ entdeckt, sollte man genau darauf achten, in welche Richtung er geht.)

Jeff Bezos hatte bereits 2020 10 Milliarden Dollar für den Kampf gegen die globale Erwärmung zugesagt. Bloomberg berichtete im Mai, dass vier Jahre vor Ablauf der Frist erst etwa 28 % davon tatsächlich ausgezahlt worden seien – womit noch gut 7 Milliarden Dollar auf dem Konto liegen.)

Und im Juli zog sich Meta still und leise von der weltweit eingegangenen Verpflichtung zurück, zu 100 % mit „erneuerbarer“ Energie zu arbeiten – während das Unternehmen Energieversorger dafür bezahlte, neue Erdgaskraftwerke in Betrieb zu nehmen, darunter zehn für ein Rechenzentrum in Louisiana.

Das waren die größten Geldgeber der Bewegung. Ihre lautstärksten Verfechter. Es ist der Beweis dafür, dass „seriöse Leute“ all das ernst genommen haben.

Natürlich sind sie nicht verschwunden. Es ist ja nicht so, als hätte Bezos die anderen 7 Milliarden Dollar zurückgeschickt – das Geld liegt auf Eis und wartet auf eine günstigere politische Lage. Was das Gebäude verlassen hat, war nicht ihr Geld. Es war die Bereitschaft, es öffentlich zu verteidigen.

Hier ist also die Frage, die niemand in Manhattan laut stellen wird: Wer ist noch übrig?

Antwort: es ist der Flügel, dem es eigentlich nie um das Wetter ging.

Der Bürgermeister von New York City trat im Januar sein Amt an und versprach, „die Kälte des rauen Individualismus durch die Wärme des Kollektivismus zu ersetzen“. Bernie Sanders vereidigte ihn. Alexandria Ocasio-Cortez heizte der Menge ein.

Das ist die Stadt, in der vom 20. bis zum 27. September die Climate Week NYC stattfindet, während nur wenige Blocks entfernt die UN-Generalversammlung tagt.

Ich bezeichne diese Leute schon seit Jahren als „Wassermelonen“ – außen grün, innen rot.

In diesem Jahr kümmern sie sich kaum noch um den grünen Teil.

Genau aus diesem Grund zähle ich darauf, dass Sie die „Climate Realist Declaration“ von CFACT umgehend unterzeichnen.

>>> ADD YOUR NAME TO OUR CLIMATE REALIST DECLARATION <<<

Jede Unterschrift fließt in eine öffentliche Erklärung ein, die unser Team nach Manhattan mitnimmt – vor der Kamera, in Interviews, in jeder Diskussion mit einem Reporter, der darauf besteht, dass die Wissenschaft „klar und eindeutig“ sei.

Je höher diese Zahl bei unserer Ankunft ist, desto schwieriger wird es für die „Climate Week“, so zu tun, als gäbe es die „Climate Realists“ nicht.

Zwanzig Jahre lang haben Ihnen dieselben Milliardäre erzählt, dass Wind- und Solarenergie eine moderne Wirtschaft am Laufen halten könnten. Dann machten sie sich daran, die Anlagen zu bauen, auf die ihre eigenen Unternehmen angewiesen sind – und kamen stillschweigend zu dem Schluss, dass Wind- und Solarenergie die Last nicht tragen können.

Deshalb kaufen sie jetzt Erdgas. Sie unterzeichnen Verträge für Kernkraft. Sie sichern sich genau die zuverlässige Energie, von der sie Ihnen zwei Jahrzehnte lang gepredigt haben, dass Sie diese nicht bräuchten.

Die Emissionen von Microsoft sind innerhalb eines einzigen Jahres um rund 25 % gestiegen. Die von Google sind seit 2019 um 82 % gestiegen – trotz der öffentlichen Zusage, bis 2030 mit CO₂-freiem Strom zu arbeiten.

Zuverlässige Stromversorgung für sie. Stromausfall-Roulette für Sie

Eine Menge, die zwanzig Jahre lang gefordert hat, alles zu elektrifizieren, versucht nun, ein Veto der US-Bundesregierung zu erwirken, um zu bestimmen, wer was anschließen darf. Stromkunden eignen sich gut als Argument, wenn man eines braucht.

Genau darin unterscheidet sich CFACT, und genau das ist der Grund, warum wir dorthin fahren.

Wir berichten nicht aus sicherer Entfernung über Wochen wie diese. Beim COP30-Gipfel der UN in Brasilien wanderte unser Team in den Dschungel, um zu filmen, wie die Autobahn quer durch den Amazonas gerodet wurde, damit die Delegierten bequem zur Klimakonferenz gelangen konnten.

Niemand hat uns dieses Filmmaterial geschenkt. Wir sind hingegangen und haben es selbst aufgenommen.

Ich war in den letzten 41 Jahren bei mehr als 30 UN-Klimakonferenzen dabei. Es ist jedes Mal die gleiche Diskussion, nur in neuem Gewand.

Und Marc Morano, unser Kommunikationsleiter, wird nächsten Monat für CFACT vor Ort in Manhattan sein.

Ich kann Ihnen immer noch nicht verraten, was wir mitbringen werden. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Kameras laufen werden und dass wir Ihnen auf jeden Fall eine E-Mail dazu schicken werden, wenn Sie Ihren Posteingang im Auge behalten.

Und damit komme ich zu dem Grund, warum ich diesen Brief schreibe.

Ein Team für eine Woche nach Manhattan zu schicken, ist nicht billig. Die Hotelpreise in dieser Stadt während der Klimawoche und der Generalversammlung sind reine Abzocke.

(Irgendwie scheinen die Leute, die uns über Konsum belehren, nie die günstigste Variante zu buchen.)

Dann gibt es noch Verpflegung, Reisekosten, Crew, Ausrüstung … und Sicherheit.

Das ist der Posten, an den die meisten Menschen nie denken. Wenn man Leute mitten in diese Menschenmenge schickt, um laut zu sagen, dass ihnen der Notfall übertrieben dargestellt wurde, muss jemand dafür sorgen, dass unser Team sicher nach Hause kommt.

Wir planen das im Budget ein, weil uns die Erfahrung gelehrt hat, dass wir das einfach tun müssen.

Wir nehmen dafür keinen einzigen Cent an Steuergeldern in Anspruch. Keine Zuschüsse, keine Bundesaufträge. Genau deshalb können uns die Globalisten nicht kaufen – und genau deshalb kommt es auf Sie an.

Ihre Geldgeber wenden sich ab. Ihre Umfragewerte sind im Keller. Und das Beste, was sie dem Land noch zu bieten haben, ist die Wärme des Kollektivismus.

Wir haben unsere Haltung seit 1985 nicht geändert. Das mussten wir auch nie.

Für Freiheit und solide Wissenschaft,

Craig Rucker, President

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Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Jineolojî-Müttercamp: Gemeinsam Wege zur Freiheit erproben

Das diesjährige Jineolojî-Sommercamp fand in der Lüneburger Heide statt, einem Ort mit jahrhundertealter Geschichte. Auf dem kargen Boden ließen sich um 1900 Schafzüchter:innen mit ihren Herden nieder. In Holxen lebten wir fünf Tage lang gemeinsam in einem wunderschönen alten Gasthaus.

Rund 40 Frauen und Kinder aus Kurdistan, Deutschland, Afghanistan, Griechenland und der Türkei kamen zusammen, um sich mit Mutterschaft und Frausein auseinanderzusetzen. Fünf Tage, um die Jineolojî kennenzulernen, zu erfahren, was es bedeutet, kommunal zu leben, und sich mit vielen Fragen rund um Mutterschaft zu beschäftigen.

Das Thema des Camps war nicht zufällig gewählt. Um eine starke Bewegung aufzubauen, müssen wir uns als Frauen in unserer Vielfalt miteinander verbinden. Für Mütter ist es oft schwierig, organisiert zu sein. Dadurch sind ihre Perspektiven in unseren politischen Kämpfen nicht ausreichend präsent, obwohl Mütter das Rückgrat der Gesellschaftlichkeit bilden. Deshalb wollten wir sie ganz bewusst ins Zentrum stellen – so, wie sie es auch im alltäglichen Leben sind.

Zwei Flüsse der Geschichte

Das Programm war vielfältig. Vorgestellt wurden unter anderem Analysen von Abdullah Öcalan, etwa zu den vier Schichten des Frauseins und zu den zwei Flüssen, anhand derer wir unsere Geschichte betrachten können: der Fluss der Unterdrückung, des Kapitalismus und der Ausbeutung, der von der Unfreiheit der Gesellschaft erzählt, und der freie Fluss der Gesellschaft, der Demokratie und des Widerstands, der parallel dazu immer und überall seine Wege gefunden und bewahrt hat.

Diese beiden Flüsse wurden auf einer Bühne bildhaft dargestellt. Zum demokratischen Fluss gehören kämpferische Mütterbewegungen weltweit, etwa die Samstagsmütter in der Türkei und in Bakur, die Mütter der Plaza de Mayo in Argentinien oder die Mütterkarawane, die dieses Jahr zum ersten Mal durch Deutschland gereist ist.

Erfahrungen als Frauen, Mütter und Töchter

Ebenso wichtig war es für uns, unsere eigenen Erfahrungen mit dem Frau-, Mutter- und Tochtersein zu teilen. Wir diskutierten über die Bedeutung der Frauenidentität und fanden in Theater und Malerei kraftvolle Ausdrucksformen. Wir sprachen darüber, wie demokratische Beziehungen aufgebaut werden können, und fragten uns gemeinsam, wie wir als freie Frauen und Mütter hier in Europa eine Bewegung aufbauen können.

Viel Bedeutsames wurde miteinander geteilt. Vielen Teilnehmerinnen ist sicherlich besonders die Geschichte einer jungen afghanischen Mutter in Erinnerung geblieben. Sie wurde sehr früh Mutter. Statt mit einer Schultasche zur Schule gehen zu können, trug sie auf der Flucht ein Kind auf dem Rücken. Sie will nicht, dass Frauen in Afghanistan weiterhin auf ein Leben reduziert werden, das aus Gebären, Putzen und Kochen besteht. Um ihre Tochter zu schützen, floh sie mit ihr nach Europa. Nun hofft sie, dass die Jineolojî auch für afghanische Frauen zu einer lauten Stimme werden kann.

Viele der Mütter kamen mit ihren Töchtern – und Töchter mit ihren Müttern. Eine deutsche Mutter wiederum war tief vom Konzept der Hevaltî berührt. Mit ihren Töchtern eine Beziehung auf der Grundlage von Hevaltî aufzubauen, ist ihr großer Wunsch.

Autonomie und Verbundenheit praktisch erproben

Parallel zum Camp fand ein Kinder- und Jugendprogramm für die altersmäßig bunt gemischte Gruppe der Drei- bis 15-Jährigen statt. Auch die Kinder erprobten Autonomie und Verbundenheit in der Praxis.

Wie verhalte ich mich gegenüber meiner Mutter und meine Mutter gegenüber mir? Wie gehe ich mit kleineren Kindern um? Wie verhalten sich größere Kinder mir gegenüber? Was schaffe ich allein und was besser gemeinsam mit anderen? Wann brauche ich Hilfe? Was brauchen wir in der Kinder- und Jugendgruppe, aber auch in der gesamten Gemeinschaft, um autonom leben zu können? Welche Fähigkeiten haben wir bereits und was möchte ich noch lernen?

All diese Fragen begleiteten uns durch die Tage. Wir spielten, kochten, bauten und schnitzten gemeinsam, fuhren Boot und malten Bilder für andere Teilnehmer.

Ein Fest des Lebens

Beim krönenden Abschluss am letzten Tag kamen die verschiedenen Aktivitäten und alle Teilnehmenden zusammen. Gemeinsam begingen wir das Fest des Lebens – mit Tanz, Theater und Musik. Wir hörten kurdische, afghanische und deutsche Lieder, begleitet von Geige und Akkordeon. Wir tanzten Tänze aus Ostdeutschland, Süddeutschland und Kurdistan. Auch die Kinder und Jugendlichen spielten gemeinsam ein Lied.

Mit einer Geschichte wurde an die Muttergöttin Fulla erinnert. Ein Theaterstück würdigte die gefallene Mutter Judith Auer, die sich noch bei ihrer Hinrichtung zum Sozialismus bekannte – nicht obwohl, sondern weil sie Mutter war. Zum Abschluss gab es reichlich zu essen und die ersten Verabschiedungen.

Gemeinsam Wege zur Freiheit erproben

Wieder einmal haben wir auf diesem Camp gemerkt: Keine von uns kann allein die Frage beantworten, wie wir freie Frauen werden. Genau das macht Orte wie dieses Camp so wertvoll. Hier können wir Wege zur Freiheit in einer gemeinsamen Praxis erproben. Wir sind füreinander da, lernen miteinander und gehen gestärkt weiter – immer weiter, bis jede Frau auf dieser Welt frei ist.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52153

 

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Irak und Kurdistan-Region vereinbaren Sicherheitsabkommen

Die irakische Zentralregierung und die Regierung der Kurdistan-Region des Irak (KRI) haben ein strategisches Sicherheitsabkommen vereinbart. Die Übereinkunft umfasst 17 Punkte und sieht unter anderem eine stärkere Koordination an den Grenzen sowie die Überprüfung der Grenzübergänge in der Kurdistan-Region vor.

Saad Maan, Leiter des irakischen Büros für Sicherheitsinformation, gab die Vereinbarung am Dienstag bekannt. Sie wurde demnach bei einem hochrangigen Sicherheitstreffen zwischen Vertretern beider Seiten getroffen. An den Beratungen nahmen Vertreter der Sicherheitsbehörden aus Hewlêr (Erbil) und Silêmanî (Sulaimaniyya) sowie die Leiter der irakischen Antiterroreinheit und der Behörde für Grenzübergänge und der Generalstabschef der Peschmerga teil.

Koordination gegen IS-Zellen und Schmuggel

Nach Angaben von Maan soll das 17-Punkte-Abkommen insbesondere die Sicherheitskoordination in Bereichen stärken, in denen Bagdad und Hewlêr gemeinsame Interessen haben. Zugleich soll verhindert werden, dass Sicherheitslücken zwischen den jeweiligen Kontrollgebieten ausgenutzt werden. „Das Abkommen zielt darauf ab, die Sicherheit in den gemeinsamen Interessengebieten sowohl der Kurdistan-Region als auch der irakischen Regierung zu stärken und die Koordination auszubauen, damit terroristische IS-Überreste und Schmuggler keine geografischen Lücken ausnutzen können“, sagte Meen.

Nicht offizielle Grenzübergänge sollen geschlossen werden

Teil der Vereinbarung ist die Einrichtung einer Kommission unter Leitung der irakischen Behörde für Grenzübergänge. Sie soll sämtliche Grenzübergänge und den Grenzverlauf in der Kurdistan-Region überprüfen. Nicht offizielle Grenzübergänge sollen geschlossen werden. Übergänge, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sollen bestehen bleiben und künftig gemeinsam verwaltet werden.  Das Abkommen betrifft auch die Sicherung der irakisch-türkischen Grenze. Nach Angaben Maans soll die Rolle der irakischen Grenzschutzkräfte dort gestärkt werden. Die bestehenden Strukturen der Peschmerga sollen zugleich erhalten bleiben und deren Kräfte den Grenzschutz unterstützen.

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Hacker, Siegmund, Drohnen

In der 10. Ausgabe von „Auf ein Wort“ kommentiert Michael Sailer den AfD-Triumph in Sachsen-Anhalt, den Berliner Daten-Leak, das Leipziger Drohnen-Drama, 25 Jahre 9/11, KI-vernarrte Studenten und den Start einer bayerischen Rakete ins All.
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Warum Europa vor einer neuen Raketenkrise steht

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 9. September 2026 - 13:45
In der TASS ist ein Artikel erschienen, der ein Thema behandelt, das auch ich auf der Liste hatte, über das ich aus Zeitgründen aber noch nicht geschrieben habe, nämlich den Folgen der Militarisierung Europas, die, wenn sich der politische Kurs der EU nicht ändert, zu einer Lage führen werden, die weitaus gefährlicher sein wird, als […]
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Neue Corona-Impfregel: Schwerbehindertenausweis allein reicht künftig nicht

Ein Schwerbehindertenausweis allein sichert künftig keinen Anspruch auf die jährliche Corona-Impfung. Entscheidend sind vielmehr das Alter, konkrete Erkrankungen und besondere Lebens- oder Arbeitsumstände, die das Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf erhöhen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. September 2026 die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Die allgemeine Empfehlung zum Aufbau einer Basisimmunität bei Erwachsenen soll entfallen. Gleichzeitig konzentriert sich die jährliche Corona-Impfung stärker auf Risikogruppen.

Dabei müssen Versicherte zwei Ebenen unterscheiden: Die STIKO spricht eine medizinische Impfempfehlung aus. Der G-BA regelt hingegen, wann gesetzlich Versicherte die Impfung als Kassenleistung erhalten.

Empfehlung und Kassenanspruch sind nicht dasselbe

Die STIKO prüft aus medizinischer Sicht, welche Menschen von einer Corona-Impfung besonders profitieren. Dafür betrachtet sie vor allem das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs.

Für den gesetzlichen Anspruch kommt dagegen die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA ins Spiel. Eine neue STIKO-Empfehlung verändert den Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse deshalb nicht unbedingt. Der G-BA muss die Änderungen in seine Richtlinien übernehmen und diese müssen in Kraft treten.

Das ist hier noch nicht soweit. Der G-BA hat die neue Regel zwar am 3. September beschlossen, der Beschluss ist jedoch noch nicht in Kraft.

Die allgemeine Basisimmunität soll entfallen

Die bisherige Regel setzt bei Erwachsenen grundsätzlich auf eine Basisimmunität durch mindestens drei SARS-CoV-2-Antigenkontakte, darunter mindestens eine Impfung.

Die STIKO geht davon aus, dass große Teile der Bevölkerung durch Impfungen und Infektionen eine breite Immunität aufgebaut haben. Sie empfiehlt deshalb nicht mehr allen Erwachsenen, sich für eine Basisimmunität erneut impfen zu lassen.

Stattdessen richtet sich die jährliche Impfung stärker an Menschen, bei denen COVID-19 mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko verbunden ist.

Für den Kassenanspruch ist diese Änderung allerdings erst maßgeblich, wenn die geänderte Richtlinie in Kraft tritt.

Für diese Gruppen bleibt die jährliche Impfung wichtig

Die STIKO empfiehlt die jährliche Corona-Impfung weiterhin für  Risikogruppen. Dazu gehören ältere Menschen und Personen mit Erkrankungen, die das Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufs erhöhen.

Wesentliche Grundleiden können unter anderem sein: chronische Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems, der Nieren oder der Leber. Auch Diabetes und Adipositas können eine Rolle spielen.

Hinzu kommen neurologische und psychiatrische Erkrankungen, Immundefekte, Krebserkrankungen sowie Krankheiten oder Therapien, die das Immunsystem beeinträchtigen.

Gefährdete Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe können ebenfalls unter die Empfehlung fallen. Daneben berücksichtigt die STIKO auch Bewohner von Pflegeheimen, enge Kontaktpersonen stark immungeschwächter Menschen und Beschäftigte, die einer Infektion beruflich stark ausgesetzt sind.

Vermutlicher Anspruch oder vermutlich kein Anspruch?

Die folgende Übersicht zeigt, in welcher Situation nach Inkrafttreten der neuen Schutzimpfungs-Richtlinie ein Anspruch wahrscheinlich ist. Die konkrete medizinische Indikation und der Einzelfall spielen allerdings die wesentliche Rolle.

Vermutlicher Anspruch Vermutlich kein Anspruch Zugehörigkeit zur vorgesehenen Altersgruppe Schwerbehindertenausweis allein Gefährdende chronische Grunderkrankung GdB 50 oder höher ohne zusätzliches gesundheitliches Risiko Schwere Atemwegs-, Herz-, Nieren- oder Stoffwechselerkrankung Frühere unvollständige Basisimmunität allein Relevante neurologische Erkrankung mit erhöhtem Risiko Neurologische Diagnose ohne erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf Psychiatrische Erkrankung mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko Psychiatrische Diagnose allein Angeborener oder erworbener Immundefekt Wunsch nach jährlicher Auffrischung ohne entsprechende Indikation Krebserkrankung oder relevante immunsuppressive Therapie Gesunder jüngerer Erwachsener ohne Risikofaktoren Besonders gefährdete Person in einer erfassten Wohn- oder Betreuungssituation Aufenthalt in einer Einrichtung ohne zusätzliches relevantes Risiko Bestimmte berufliche oder persönliche Exposition Behinderung als alleinige Begründung

Die Tabelle beschreibt den voraussichtlichen Kassenanspruch nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie. Die medizinische Empfehlung der STIKO bildet dabei die Grundlage, und die geltende Schutzimpfungs-Richtlinie bestimmt den Leistungsanspruch.

Beispiel Jens-Michael: Seine Erkrankungen sind entscheidend

Jens-Michael ist 42 Jahre alt und hat einen Grad der Behinderung von 60. Er leidet unter schwerer Migräne und einer mittelschweren Depression.

Seine Ärztin muss prüfen, ob diese Erkrankungen sein Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf erhöhen. Die neue Empfehlung erfasst zwar neurologische und psychiatrische Erkrankungen, knüpft daran aber keine zwangsläufige Impfempfehlung.

Schweregrad, Begleiterkrankungen, Medikamente und weitere gesundheitliche Faktoren beeinflusse die Bewertung. Jens-Michael sollte deshalb seine Diagnosen, seine Behandlung und zusätzliche Risiken im Arztgespräch ansprechen.

Ergibt die medizinische Prüfung eine Impfempfehlung und erfüllt er nach Inkrafttreten zugleich die Voraussetzungen der Schutzimpfungs-Richtlinie, kann daraus ein Kassenanspruch entstehen.

Eine Depression allein reicht nicht automatisch

Die ausdrückliche Nennung psychiatrischer Erkrankungen bedeutet nicht, dass jede Depression automatisch zu einer jährlichen Corona-Impfung führt.

Ärztinnen und Ärzte beurteilen vielmehr das konkrete gesundheitliche Risiko. Das Gleiche gilt für neurologische Erkrankungen. Eine Diagnose ist also wichtig, entscheidet aber nicht ohne Prüfung des Einzelfalls.

Bei Jens-Michael kommt deshalb die Schwere seiner Migräne und Depression ebenso in den Blick wie seine Behandlung und mögliche weitere Risikofaktoren.

Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Das Risiko zählt

Die STIKO berücksichtigt auch besonders gefährdete Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Hier kommt es an auf die konkrete Gesundheitsgefahr sowie die jeweilige Wohnsituation und  Betreuung. Eine schwere Grunderkrankung kann das Risiko weiter erhöhen.

Betroffene sollten deshalb prüfen lassen, ob ihre persönliche Situation unter die medizinische Empfehlung und nach Inkrafttreten die Voraussetzungen der Schutzimpfungs-Richtlinie erfüllt.

Was Betroffene jetzt prüfen sollten

Wer zur jährlichen Corona-Impfung Fragen hat, sollte zuerst klären, ob die STIKO eine Imfung empfiehlt: aufgrund der eigenen Erkrankungen, des Alters oder besonderer Lebensumstände eine Impfung

Danach folgt dann die Frage nach dem Leistungsanspruch: Deckt die aktuell geltende Schutzimpfungs-Richtlinie diese Konstellation ab?

Arztberichte, Medikamentenpläne und Informationen zu Begleiterkrankungen können bei dieser Prüfung hilfreich sein.

Die neuen Anspruchsregeln gelten noch nicht

Der G-BA hat die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie am 3. September 2026 beschlossen. Der Beschluss ist derzeit noch nicht in Kraft. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Regelungen der Schutzimpfungs-Richtlinie für den Anspruch gesetzlich Versicherter.

Wer sich aktuell impfen lassen möchte, sollte deshalb prüfen lassen, welche Fassung der Schutzimpfungs-Richtlinie am Tag der Impfung gilt.

Was sich für Betroffene ändert

Die neue Systematik verschiebt den Schwerpunkt von der allgemeinen Basisimmunität und hin zum persönlichen Risiko.

Für Menschen mit Schwerbehinderung kann weiterhin eine jährliche Corona-Impfung empfohlen sein. Ob daraus jedoch ein Kassenanspruch folgt, richtet sich nach der jeweils geltenden Schutzimpfungs-Richtlinie.

Für Jens-Michael bedeutet das: Zuerst zählt die medizinische Bewertung seiner Migräne, seiner Depression und weiterer Risikofaktoren. Danach folgt die Prüfung des Leistungsanspruchs.

FAQ: Impfempfehlung und Übernahme durch die Krankenkasse Bedeutet eine STIKO-Empfehlung automatisch einen Kassenanspruch?

Nein. Die STIKO spricht medizinische Empfehlungen aus. Den regulären Anspruch gesetzlich Versicherter regelt die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA.

Kann eine Depression oder Migräne die jährliche Impfung begründen?

Ja. Bestimmte psychiatrische und neurologische Erkrankungen können relevant sein. Entscheidend ist das konkrete Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf.

Gelten die neuen Anspruchsregeln bereits?

Nein. Der G-BA hat die Änderung am 3. September 2026 beschlossen, doch sie ist noch nicht in Kraft. Bis dahin gelten die bisherigen Bestimmungen.

Quellen

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Beschluss vom 3. September 2026 zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie – COVID-19-Impfempfehlung
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Schutzimpfungs-Richtlinie
Robert Koch-Institut (RKI): STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung, Epidemiologisches Bulletin 28/2026

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Schwerbehinderung: Welchen Grad der Behinderung benötigt man für den Schwerbehinderten-Parkausweis?

Wer in Deutschland einen Parkausweis für Menschen mit Behinderung beantragen will, stößt schnell auf eine verbreitete Annahme: Viele mit einer Schwerbehinderung glauben, es komme nur auf einen bestimmten Grad der Behinderung an.

Tatsächlich ist die Sache genauer geregelt. Entscheidend ist nicht allein der Gesamt-GdB, sondern vor allem, welche Merkzeichen oder besonderen gesundheitlichen Voraussetzungen im Schwerbehindertenausweis beziehungsweise in den Feststellungen der Behörde vorliegen.

Der GdB allein reicht in der Regel nicht aus

Auf die Frage, welchen Grad der Behinderung man für einen Parkausweis braucht, gibt es deshalb keine einzige Zahl als allgemeingültige Antwort. Für den blauen EU-Parkausweis, der auch zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen berechtigt, kommt es vor allem auf die Merkzeichen „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung oder „Bl“ für Blindheit an.

Teilweise können auch Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen berechtigt sein.

Wann der blaue Parkausweis möglich ist

Der blaue Parkausweis ist die weitreichendere Variante. Wer ihn erhält, darf ausgeschilderte Behindertenparkplätze nutzen, muss den Ausweis aber sichtbar im Fahrzeug auslegen. Der allgemeine Schwerbehindertenausweis allein genügt dafür ausdrücklich nicht.

Sozialrechtlich läuft die Ausstellung über die Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO. In der Praxis prüfen die Behörden dabei nicht nur den Ausweis, sondern auch die dazugehörigen Bescheide oder Nachweise des Versorgungsamts. Deshalb ist für Betroffene oft nicht der Gesamt-GdB die entscheidende Frage, sondern ob das passende Merkzeichen festgestellt wurde.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick Parkausweis Voraussetzungen und Wirkung Blauer EU-Parkausweis In der Regel bei Merkzeichen „aG“ oder „Bl“, außerdem in bestimmten Fällen bei Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen; berechtigt auch zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Orangefarbener Parkausweis Für bestimmte Fallgruppen mit genau festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen und teils konkreten GdB-Werten, etwa G und B plus besondere Funktionsbeeinträchtigungen, Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa ab GdB 60 oder künstlicher Darmausgang mit Harnableitung ab GdB 70; kein Recht auf Behindertenparkplätze. Wann ein orangefarbener Parkausweis in Betracht kommt

Daneben gibt es den orangefarbenen Parkausweis. Er bringt verschiedene Parkerleichterungen, etwa beim Parken an Parkuhren, in bestimmten Haltverbotsbereichen oder auf Bewohnerparkplätzen unter den jeweils geltenden Bedingungen. Er berechtigt aber nicht zum Parken auf ausgeschilderten Behindertenparkplätzen.

Für diesen orangenen Ausweis spielen bestimmte GdB-Werte tatsächlich eine größere Rolle. Nach den derzeit veröffentlichten Voraussetzungen kommt er unter anderem für schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „G“ und „B“ in Betracht, wenn ein GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule vorliegt und zusätzlich ein GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane festgestellt ist.

Ebenfalls genannt werden Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem GdB von wenigstens 60 sowie ein künstlicher Darmausgang zusammen mit künstlicher Harnableitung bei einem GdB von wenigstens 70.

Warum die Unterscheidung im Alltag so wichtig ist

Gerade im Alltag führt die Unterscheidung oft zu Missverständnissen. Ein Mensch kann einen hohen Gesamt-GdB haben und trotzdem keinen blauen Parkausweis erhalten, wenn die erforderlichen Merkzeichen fehlen.

Umgekehrt kann das passende Merkzeichen den Ausschlag geben, auch wenn die öffentliche Diskussion häufig nur auf die GdB-Zahl schaut.

Das ist auch deshalb wichtig, weil die Behörden mit unterschiedlichen Nachweisen arbeiten. Für den blauen Ausweis werden je nach Fall insbesondere der Schwerbehindertenausweis mit „aG“ oder „Bl“ oder eine besondere Bescheinigung verlangt.

Für den orangenen Ausweis ist häufig eine Bescheinigung des Versorgungsamts nötig, aus der die jeweilige Fallgruppe hervorgeht.

Was Betroffene vor dem Antrag prüfen sollten

Wer einen Parkausweis beantragen möchte, sollte daher zuerst den eigenen Schwerbehindertenausweis und den Feststellungsbescheid prüfen. Dort zeigt sich, ob nur ein bestimmter GdB anerkannt wurde oder ob zusätzlich die für den Parkausweis wichtigen Merkzeichen beziehungsweise medizinischen Zuordnungen vorliegen.

Der Antrag selbst wird in der Regel bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt und ist nach den veröffentlichten Angaben vieler Behörden meist gebührenfrei.

Auch die Geltungsdauer ist begrenzt. Mehrere Behörden weisen darauf hin, dass die Genehmigung meist nur befristet erteilt wird, häufig für höchstens fünf Jahre. Danach ist in der Regel ein neuer Antrag oder eine Verlängerung erforderlich.

Fazit

Wer fragt, welchen Grad der Behinderung man für einen Parkausweis braucht, bekommt nur dann eine richtige Antwort, wenn zugleich nach der Art des Ausweises gefragt wird.

Für den blauen Parkausweis ist nicht ein bestimmter Gesamt-GdB die Hauptfrage, sondern das Vorliegen von Merkzeichen wie „aG“ oder „Bl“ beziehungsweise einer gleichgestellten schweren Beeinträchtigung. Für den orangenen Parkausweis sind dagegen bestimmte, klar umrissene Fallgruppen mit festgelegten GdB-Schwellen relevant.

Beispiel aus der Praxis

Eine Frau hat einen Gesamt-GdB von 80 und geht davon aus, dass sie damit automatisch auf einem Behindertenparkplatz parken darf. Im Bescheid stehen jedoch nicht die Merkzeichen „aG“ oder „Bl“, sondern lediglich andere anerkannte Einschränkungen.

In diesem Fall reicht der hohe GdB allein nicht für den blauen EU-Parkausweis aus, sodass sie einen Antrag nur dann mit Aussicht auf Erfolg stellen kann, wenn die rechtlich geforderten Merkzeichen oder eine entsprechende Gleichstellung vorliegen.

Fragen und Antworten 1. Reicht ein hoher Grad der Behinderung allein für einen Parkausweis aus?

Nein, ein hoher Grad der Behinderung allein reicht in der Regel nicht aus. Entscheidend ist meist, ob bestimmte Merkzeichen oder besondere gesundheitliche Voraussetzungen vorliegen.

2. Wer kann einen blauen EU-Parkausweis bekommen?

Den blauen EU-Parkausweis erhalten in der Regel Menschen mit dem Merkzeichen „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung oder „Bl“ für Blindheit. In bestimmten Fällen kommen auch andere sehr schwere körperliche Beeinträchtigungen infrage.

3. Wozu berechtigt der orangefarbene Parkausweis?

Der orangefarbene Parkausweis erlaubt verschiedene Parkerleichterungen im Alltag. Er berechtigt jedoch nicht dazu, auf speziell ausgeschilderten Behindertenparkplätzen zu parken.

4. Welche Bedeutung haben die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?

Die Merkzeichen sind oft wichtiger als der Gesamt-GdB. Sie zeigen, welche konkreten Beeinträchtigungen anerkannt wurden und ob damit ein Anspruch auf einen bestimmten Parkausweis bestehen kann.

5. Wo beantragt man einen Parkausweis für Menschen mit Behinderung?

Der Antrag wird meist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder dem Bürgeramt gestellt. Dabei müssen in der Regel der Schwerbehindertenausweis und weitere Nachweise vorgelegt werden.

Quellen

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie: Parkerleichterungen.
ADAC: Behindertenparkplatz – Erleichterungen für Menschen mit Behinderung, Stand 24. Februar 2025.

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