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Wenn Fakten stören: Leitmedien deuten Expertise um

Transition News - 2. März 2026 - 0:05

Seit der Veröffentlichung von «Schattenseiten der Migration» ist eine alte Debatte neu entfacht – und sie wird auffällig selten dort geführt, wo sie hingehört. Statt Methodik, Datengrundlagen und Schlussfolgerungen zu prüfen, konzentrieren sich viele Beiträge darauf, den Autor des Buches, den forensischen Psychiater Frank Urbaniok, selbst einzuordnen, einzuhegen oder zu problematisieren.

Der Mechanismus ist bekannt: Eine statistische Aussage wird öffentlich, der Kontext ist heikel – und die Diskussion verschiebt sich. Als Donald Trump vor der UNO auf die Schweiz als Beispiel für problematische Migrationsfolgen verwies, reagierten hiesige Leitmedien nicht primär mit nüchterner Prüfung, sondern mit Distanzierung vom Absender. Die Zahl rückte in den Hintergrund, die Haltung in den Vordergrund.

Der Blick versuchte, eine korrekte, aber brisante Angabe durch Kontextualisierung zu entschärfen. Auch bei Tamedia verlief es ähnlich: Zunächst wurde eingeräumt, dass der hohe Ausländeranteil in Schweizer Gefängnissen statistisch zutrifft; anschließend folgte die Erklärung, weshalb man daraus «keine falschen Schlüsse» ziehen dürfe. Ein Faktencheck, der weniger überprüft als beruhigt.

Mit Urbanioks Buch erhielt diese Praxis eine neue Dimension. Der forensische Psychiater legt darin detailliert dar, dass bestimmte Migrantengruppen eine massiv höhere Kriminalitätsbelastung aufweisen als der Durchschnitt der einheimischen Bevölkerung. Die Analyse ist differenziert, transparent und empirisch belegt. Genau das macht sie politisch heikel.

Die Reaktionen vieler Leitmedien zielten jedoch nicht auf die Daten, sondern auf die Deutungshoheit. Urbaniok wurde als politischer «Einflüsterer» gerahmt, seine Forschung als ideologisch gefärbt beschrieben. Damit verschob sich die Debatte von der Frage: «Stimmt das?», zu: «Darf man das sagen?».

Aktuell verstärkte ein Positionspapier der FDP diese Dynamik. Dass eine Partei Ausländerkriminalität thematisiert, wurde rasch als Annäherung an die SVP interpretiert– flankiert von Warnungen vor Urbanioks Einfluss. Empirische Befunde gelten damit weniger als Grundlage politischer Entscheidungen, denn als Risiko für die moralische Ordnung.

Charakteristisch bleibt das argumentative Muster: Zuerst wird anerkannt, dass Ausländer in der Kriminalstatistik übervertreten sind. Danach folgt das große «Aber»: Entscheidend seien nicht Herkunft oder Nationalität, sondern Alter, Geschlecht, Bildungsniveau und sozialer Status. Das ist nicht falsch, beantwortet aber nicht die Frage, warum sich diese Risikofaktoren in bestimmten Gruppen so stark bündeln. Genau diese Leerstelle adressiert Urbaniok – und genau sie bleibt in vielen Kommentaren unbearbeitet.

Stattdessen dominieren Appelle an Integration, Bildung und soziale Maßnahmen. Wer dennoch auf die Zahlen pocht, läuft Gefahr, moralisch eingeordnet zu werden. So wird aus einer fachlichen Auseinandersetzung eine Gesinnungsdebatte.

Der Umgang mit Urbanioks Buch zeigt damit ein grundsätzliches Problem im medialen Diskurs: Leitmedien reklamieren Aufklärung, reagieren auf unbequeme Befunde jedoch mit Personalisierung und Bedeutungsverschiebung. Nicht weil die Daten widerlegt wären – sondern weil sie das etablierte Narrativ infrage stellen.

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Erotik statt Ethik: OpenAI feuert Kritikerin und riskiert den Jugendschutz

Transition News - 2. März 2026 - 0:03

Der Rauswurf einer Topmanagerin bei OpenAI ist mehr als ein interner Personalentscheid. Er ist ein Warnsignal. Ryan (Rya) Biermeister, bis Anfang Januar Vizepräsidentin für Produktpolitik, stellte sich gegen die Einführung eines sogenannten «Adult Mode» – und verlor ihren Job. Offiziell wegen angeblicher geschlechtsspezifischer Diskriminierung eines Kollegen. Inoffiziell, so legt der zeitliche Ablauf nahe, wegen ihrer unbequemen Haltung.

Biermeister verantwortete ausgerechnet jene Regeln, die definieren, was KI darf – und was nicht. Ihre Kritik zielte auf eine Schwachstelle, die sich nicht wegmoderieren lässt: fehlende Schutzmechanismen gegen Kindesmissbrauch, unzureichende Alterskontrollen und die Gefahr emotionaler Abhängigkeit von sexualisierten KI-Personas. Kurz: auf Risiken, die jedes verantwortungsvolle Tech-Unternehmen zuerst klären müsste, bevor es neue Umsatzquellen erschließt.

OpenAI bestreitet jeden Zusammenhang. Doch die Glaubwürdigkeit dieser Trennung ist dünn. Denn der «Adult Mode» passt perfekt in die aktuelle Expansionslogik des Konzerns: mehr Inhalte, mehr Nutzungszeit, mehr Geld. CEO Sam Altman verteidigt den Kurs mit dem Mantra, man müsse «Erwachsene wie Erwachsene behandeln». Was dabei unterschlagen wird: Plattformen tragen Verantwortung, nicht nur für die gewünschte Nutzung, sondern auch für vorhersehbaren Missbrauch.

Der Fall wurde durch Recherchen des Wall Street Journal publik und offenbart eine Branche im Grenzgang. Während OpenAI nach neuen Erlösmodellen sucht, ziehen Wettbewerber wie Google mit Gemini oder xAI mit Grok die Grenzen beim sexuellen Content teils noch lockerer. Der Markt belohnt Enthemmung – nicht Vorsicht.

Dass ausgerechnet eine Managerin mit Hintergrund bei Meta, die sich auch für Frauenförderung im Unternehmen engagierte, nun als angebliche Diskriminiererin dargestellt wird, verstärkt den bitteren Beigeschmack. Der Vorwurf wirkt wie ein juristisch sauber verpacktes Ablenkungsmanöver von der eigentlichen Debatte.

Denn diese Debatte ist zentral: «Adult Mode» ist kein harmloses Feature, sondern ein Stresstest für den Anspruch, KI verantwortungsvoll zu entwickeln. Wer interne Kritiker entlässt, statt ihre Einwände ernsthaft zu klären, sendet eine klare Botschaft – Wachstum schlägt Gewissen.

OpenAI steht damit exemplarisch für eine Branche, die an der eigenen Macht berauscht ist. Die Frage ist nicht, ob Erwachsene erotische Inhalte erzeugen dürfen. Die Frage ist, warum ausgerechnet jene zum Risiko werden, die auf die Konsequenzen hinweisen.

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Kurdische Frauenkulturtage: Xweparastin als gelebter Widerstand

Im Rahmen der Kurdischen Frauenkulturtage in Berlin stand der dritte Veranstaltungstag ganz im Zeichen von „Xweparastin“ – Selbstverteidigung. Unter diesem Motto verband die Organisation Jinên Ciwan Berlin praktische Kulturarbeit mit politischer Bildungsarbeit und rückte die kurdische Frau als gesellschaftliche Trägerin von Erinnerung, Identität und Widerstand in den Mittelpunkt.

In einem Workshop fertigten die Teilnehmerinnen traditionellen kurdischen Schmuck und Wanddekorationen an. Es entstanden Nelkenketten, Talismane und Perlenschmuck – Symbole, die in der kurdischen Kultur häufig mit Schutz, Verbundenheit und kollektiver Erinnerung assoziiert werden. Die gemeinsame Gestaltung wurde dabei nicht nur als kreativer Prozess verstanden, sondern als Ausdruck kultureller Selbstbehauptung in der Diaspora.

 


Begleitend dazu wurde eine Präsentation unter dem Titel „Die kurdische Frau als Trägerin der Kultur“ gehalten. Darin wurde herausgearbeitet, dass Frauen historisch eine zentrale Rolle bei der Weitergabe von Sprache, mündlicher Überlieferung, Wiegenliedern, Ritualen und moralischen Werten spielten. In einem politischen Kontext, in dem kurdische Identität über Jahrzehnte staatlicher Repression ausgesetzt war, sei insbesondere der private Raum, und damit die Rolle der Frau, zu einem Ort kulturellen Überlebens geworden. Kultur wurde so zu einer Form des Widerstands.

Die Referentinnen griffen zudem die Perspektive der Jineolojî auf, der kurdischen Frauenwissenschaft. Frauen seien nicht nur Bewahrerinnen von Tradition, sondern aktive Gestalterinnen gesellschaftlicher Transformation. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Schriften von Abdullah Öcalan verwiesen, insbesondere auf dessen zentrale These, dass eine Gesellschaft nicht frei sein könne, solange Frauen nicht frei seien.

Widmung an politische Gefangene und Gefallene

Der Tag war vier kurdischen Frauen gewidmet, deren Lebenswege exemplarisch für Repression und Widerstand stehen. Vorgestellt wurden die Sozialarbeiterin Pakhshan Azizi aus Rojhilat, die in Rojava mit vom sogenannten „Islamischen Staat“ vertriebenen Menschen arbeitete und 2024 in Iran zum Tode verurteilt wurde, sowie Zeynab Jalalian, die seit 2007 in iranischer Haft sitzt und zu den am längsten inhaftierten politischen Gefangenen des Landes zählt.

Ebenso wurde an die Asayîş-Kämpferinnen Deniz Çiya und Rojbîn Amara erinnert, die im Januar im Widerstand von Aleppo gefallen sind. Aus Briefen der inhaftierten Aktivistinnen wurden Auszüge verlesen. Themen wie Standhaftigkeit, Würde, kollektive Erinnerung und die politische Bedeutung von Hoffnung standen im Mittelpunkt der Beiträge.

Die Organisatorinnen betonten, dass „Xweparastin“ nicht allein physische Verteidigung meine. Selbstverteidigung umfasse auch den Schutz von Sprache, Geschichte, Identität und gesellschaftlicher Selbstbestimmung, insbesondere in einer Zeit anhaltender Angriffe auf die Errungenschaften von Rojava und wachsender Repression in Rojhilat.

Raum für Vernetzung in der Diaspora

Die Kurdischen Frauenkulturtage verstehen sich als Plattform kultureller Sichtbarkeit, politischer Aufklärung und solidarischer Vernetzung innerhalb der kurdischen Diaspora. Getragen wird die Veranstaltungsreihe von mehreren Organisationen, darunter Dest Dan Frauenrat e.V., Hunera Mizgîn, Jinên Koma Feraşîn û Delîl Çiyager, Jinên Ciwan Berlin, KJAR sowie dem Kurdischen Frauenbüro für Frieden – Cênî e.V.

Am 4. März folgt unter dem Titel „Govenda Kurdî“ ein Abend mit traditionellen kurdischen Folkloretänzen. Der 6. März ist Dengbêj- und Siyaçemane-Gesangsstilen aus Hewreman gewidmet. Den Abschluss bildet am 7. März ein Filmabend mit Werken von Hêvî Nîmat Gatar und Bêrîvan Saruhan. Mit diesem Programm endet die Reihe, bevor sich die Organisatorinnen dem Internationalen Frauenkampftag am 8. März widmen.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-frauenkulturtage-kunst-als-raum-fur-widerstand-und-erinnerung-50505 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-frauenkulturtage-in-berlin-mit-kunstausstellung-eroffnet-50492 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-frauenkulturtage-in-berlin-frauenrevolution-verteidigen-50440

 

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Berichte: Revolutionsgarde verlegt Gefangene als „menschliche Schutzschilde“

Der iranischen Revolutionsgarde wird vorgeworfen, politische Gefangene aus dem berüchtigten Evin-Gefängnis in militärische Einrichtungen verlegt zu haben, um sie als Schutzschilde gegen mögliche Angriffe zu nutzen. Entsprechende Berichte und Videoaufnahmen wurden am Sonntag auf der Plattform X verbreitet. Den Angaben zufolge handelt es sich bei den Betroffenen um Demonstrierende, die bei Anti-Regime-Protesten in Iran und Rojhilat festgenommen worden waren. Unter den Gefangenen sollen sich auch zahlreiche Frauen und Minderjährige befinden.

Aktivist:innen werfen der Revolutionsgarde vor, die Gefangenen gezielt in militärische Zentren zu bringen, um eigene Einrichtungen vor Angriffen zu schützen. Hintergrund sei die Annahme Teherans, dass die USA und Israel militärische Ziele angreifen, jedoch keine zivilen Einrichtungen mit Frauen und Kindern bombardieren würden.

 


Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, würde dies einen schweren Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen. Die Nutzung von Gefangenen sowie Zivilist:innen als menschliche Schutzschilde ist nach internationalem Recht verboten. Zahlreiche Nutzer:innen sozialer Netzwerke reagierten mit scharfer Kritik und forderten ein sofortiges Eingreifen internationaler Organisationen zum Schutz der Gefangenen. Sie warnten, die Situation stelle eine akute Lebensgefahr für die Betroffenen dar.

Zuvor hatte das Komitee zur Freiheit politischer Gefangener erklärt, dass die Verwaltung im Evin-Gefängnis im Zuge des israelisch-amerikanischen Angriffskrieges faktisch zusammengebrochen sei. Personal habe seine Posten verlassen, organisatorische Strukturen seien außer Kraft gesetzt und Hafträume verschlossen worden. Tausende Gefangene befänden sich dadurch in einer Situation akuter Unsicherheit. Auch der Zugang zu Trinkwasser, medizinischer Versorgung und grundlegender Hygiene sei nicht mehr gewährleistet.

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/warnung-vor-humanitarer-krise-tausende-gefangene-in-iran-in-akuter-gefahr-50514 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/iran-greift-stutzpunkte-kurdischer-parteien-an-50523 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/iran-meldet-tod-von-ali-chamenei-revolutionsgarden-drohen-mit-vergeltung-50511

 

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Iran greift Stützpunkte kurdischer Parteien an

Das iranische Regime hat am Abend vier getrennte Angriffe auf Stützpunkte ostkurdischer Parteien in der Kurdistan-Region des Irak (KRI) durchgeführt. Die Attacken erfolgten mit Raketen und Kamikaze-Drohnen. Mindestens eine Person wurde verletzt.

Nach Angaben lokaler Behörden waren zunächst zwei heftige Explosionen im Raum Koye zu hören. Ziel war ein Stützpunkt der Demokratischen Partei Kurdistans-Iran (PDKI). Nach ersten Informationen wurden die Geschosse von Luftabwehrsystemen abgefangen, sodass es dort weder Tote noch größere Sachschäden gab.

Auch ein Stützpunkt der Freiheitspartei Kurdistans (PAK) im Gebiet Pirdê nahe Hewlêr wurde von einer Drohne angegriffen. Der Angriff wurde ebenfalls abgewehrt. In der Provinz Silêmanî kam es zu zwei weiteren Attacken. Im Gebiet Zirguêz schlugen eine Rakete und eine Selbstmorddrohne in der Nähe eines Komala-Stützpunktes ein. Dabei wurde mindestens eine Person verletzt. In Sûrdaş wurde eine weitere Drohne rechtzeitig in der Luft zerstört.

Zeitgleich wurden auch nahe dem internationalen Flughafen von Hewlêr wieder mehrere Explosionen gemeldet. Dort sind US-Truppen stationiert. Eine Miliz mit dem Namen „Saraya Awliya al-Dam“, die unter dem Banner der Gruppe „Islamischer Widerstand im Irak“ operiert, bekannte sich zu den Angriffen. In der Vergangenheit war der Flughafen wiederholt Ziel pro-iranischer Angriffe.

Eskalation nach Tötung Chameneis

Die Angriffe erfolgten vor dem Hintergrund einer massiven regionalen Eskalation. Am Vortag hatten die USA und Israel einen Angriffskrieg gegen Iran gestartet, bei dem unter anderem Irans Oberster Führer Ali Chamenei getötet wurde. Mehrere hochrangige iranische Funktionäre kamen ebenfalls ums Leben. Das iranische Regime kündigte daraufhin Vergeltungsmaßnahmen an.

Die Drohungen der Islamischen Republik richteten sich auch gegen kurdische Parteien, die vom Regime als „separatistische Elemente“ bezeichnet werden. Bereits am Samstag hatte die PAK Gefechte mit Einheiten der iranischen Revolutionsgarden in der ostkurdischen Provinz Kirmaşan (Kermanschah) gemeldet. Erst vor einer Woche hatten fünf Parteien aus Ostkurdistan eine gemeinsame Koalition bekanntgegeben, mit dem Ziel, das iranische Regime zu stürzen und das Selbstbestimmungsrecht des kurdischen Volkes durchzusetzen.

Dauerhafte Bedrohung in Südkurdistan

Die meisten dieser Parteien unterhalten ihre politischen und militärischen Strukturen in Südkurdistan. Teheran betrachtet sie seit Jahren als militärische Ziele und hat wiederholt grenzüberschreitende Raketen- und Drohnenangriffe durchgeführt. Bereits 2023 unterzeichneten Irak und Iran ein Abkommen, das die Verlegung ostkurdischer Oppositionsgruppen aus den Grenzgebieten vorsieht. Die aktuellen Angriffe verdeutlichen jedoch, dass Iran weiterhin bereit ist, oppositionelle kurdische Strukturen auch auf irakischem Territorium militärisch anzugreifen.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/funf-parteien-aus-rojhilat-grunden-allianz-gegen-iranisches-regime-50416 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/iran-meldet-tod-von-ali-chamenei-revolutionsgarden-drohen-mit-vergeltung-50511 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/warnung-vor-humanitarer-krise-tausende-gefangene-in-iran-in-akuter-gefahr-50514

 

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Iran: AfD-Parteispitze fällt Trump in den Rücken

In einer Phase, in der die AfD von Medien, Altarteien, Verfassungsschutz und Verbotsdebatten wie nie zuvor eingekesselt wird, hat sie geopolitisch genau einen ernstzunehmenden Verbündeten: Donald J. Trump und seine Administration. Die Trump-Jungs haben AfD-Vertreter empfangen, darunter Treffen im Weißen Haus und mit Vizepräsident JD Vance, der öffentlich gegen die Ausgrenzung patriotischer Kräfte in Europa […]

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Frankreich und Belgien kapern weiteren Tanker mit russischem Öl

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 1. März 2026 - 20:01
Ich habe in letzter Zeit oft auf die die Gefahr hingewiesen, dass die Europäer in der Ostsee einen Krieg mit Russland provozieren, indem sie Handelsschiffe, die aus Russland kommen oder auf dem Weg nach Russland sind, kapern. Das ist aus Sicht des Völkerrechts Piraterie und ein Verstoß gegen die Freiheit der Schifffahrt, die dem Westen […]
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Türkei finanziert und beginnt Ölexplorationen vor der Küste von Afrika

Andreas Demmig, 24.02.2026, Einleitung

Durch Information auf englischsprachigen Webseiten, habe ich von den Ölbohrplänen der Türkei erfahren. Diesmal eine eigene Zusammenstellung der Meldungen von anderen Medien. Unterstützt durch Bing-KI. (Artikel auf Bezahlwebseiten, sind nicht frei übersetzbar). – –

Die Türkei hat Anfang 2026 ihre Aktivitäten zur Öl- und Gasexploration vor der Küste Afrikas, speziell Somalia, intensiviert. Das staatliche türkische Energieunternehmen TPAO hat mit Bohrungen begonnen, was als erster Offshore-Einsatz der Türkei außerhalb ihrer eigenen Hoheitsgewässer gilt.

Hier sind die aktuellen Details (Stand Februar 2026):

  • Standort Somalia: Das türkische Tiefsee-Bohrschiff „Cagri Bey“ hat im Februar 2026 den Hafen von Mersin verlassen und ist auf dem Weg nach Somalia, um im April 2026 mit den Bohrungen am Bohrloch „Curad-1“ zu beginnen.
  • Hintergrund: Die Bohrungen basieren auf einem im März 2024 unterzeichneten Abkommen zur Förderung von Kohlenwasserstoffen, das der Türkei Explorationsrechte in drei Offshore-Blöcken umfasst.
  • Vorbereitung: Zuvor hatte das Forschungsschiff „Oruç Reis“ seismische 3D-Daten in diesem Gebiet gesammelt.
  • Ziele: Die Türkei strebt eine Diversifizierung ihrer Energiequellen an und plant, bis 2028 täglich 500.000 Barrel Öl zu produzieren, auch durch internationale Projekte.
  • Sicherheit: Aufgrund der Sicherheitslage vor der somalischen Küste werden die Bohrschiffe von türkischen Kriegsschiffen begleitet.

Zusätzlich zu den Aktivitäten in Somalia hat die Türkei Anfang Februar 2026 auch zwei Ausschreibungen für Ölexplorationen (einen Onshore, einen Offshore) in Libyen gewonnen.

Die Türkei verfolgt mit den Bohrungen vor Somalia eine langfristige Strategie, die über die reine Energiegewinnung hinausgeht. Das Land strebt eine führende Rolle am Horn von Afrika an und möchte sich als energetisch unabhängige Großmacht positionieren.

Dies sind die zentralen Ziele der türkischen Regierung:

  1. Verringerung der Importabhängigkeit

Die Türkei ist derzeit zu etwa 74 % von Energieimporten (vorgelagert aus Russland und dem Irak) abhängig. Die Erschließung somalischer Felder, deren Potenzial auf bis zu 30 Milliarden Barrel geschätzt wird, soll die nationale Energiesicherheit stärken und die hohen Kosten für Importe senken.

  1. Geopolitischer Einfluss am Horn von Afrika

Die Mission festigt die Türkei als strategischen Partner Somalias. Durch die Bohrungen und der begleitende militärische Präsenz (Eskorte durch Kriegsschiffe) positioniert sich Ankara als Sicherheitsgarant in einer Region, die für den Welthandel (Suezkanal-Route) entscheidend ist.

  1. Wirtschaftliche Profitabilität

Die Abkommen mit Somalia sehen vor, dass die türkische Staatsgesellschaft TPAO einen erheblichen Teil der Einnahmen zur Deckung der Explorationskosten behalten kann. Berichten zufolge könnte die Türkei bis zu 90 % der Einnahmen sichern, bis die operativen Kosten gedeckt sind, bevor eine Gewinnteilung mit Somalia erfolgt.

  1. Technologische Demonstration

Dies ist der erste Einsatz eines türkischen Tiefsee-Bohrschiffs (Çağrı Bey) außerhalb eigener Gewässer. Die Türkei möchte beweisen, dass sie technologisch in der Lage ist, komplexe Offshore-Projekte eigenständig durchzuführen, ohne auf westliche Firmen angewiesen zu sein.

  1. Erweiterte Kooperation (Raumfahrt & Militär)

Die Energiepartnerschaft ist Teil eines größeren Pakets. Parallel dazu plant die Türkei den Bau eines Weltraumbahnhofs in Somalia, um ihre Ambitionen in der Raketentechnologie voranzutreiben. Zudem unterstützt die Türkei Somalia massiv beim Aufbau der eigenen Küstenwache und im Kampf gegen den Terrorismus.

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Kleine Auswahl gefundener Quellen

https://oilprice.com/Energy/Energy-General/Turkey-Begins-Ultra-Deepwater-Oil-Drilling-in-Horn-of-Africa.html

Turkey Begins Ultra-Deepwater Oil Drilling in Horn of Africa, By Alex Kimani – Feb 17, 2026,

https://priceonn.com/nachrichten/turkei-beginnt-tiefsee-olbohrungen-in-somalia

Türkei beginnt Tiefsee-Ölbohrungen in Somalia, PriceONN News, 17 Februar 2026,

….

Kritik und Gegenargumente

Trotz der potenziellen Vorteile … wurden Bedenken hinsichtlich der Transparenz des Abkommens und des potenziellen Ungleichgewichts geäußert, …  Kritiker verweisen auf die hohe Kostenerstattungsquote für die Türkei (bis zu 90%) und die begrenzten Lizenzgebühren für Somalia (angeblich 5%) sowie auf Ausnahmen von branchenüblichen Boni und Steuern.

Befürworter … argumentieren hingegen, dass Somalias begrenzte Kapazität für unabhängige Offshore-Exploration Partnerschaften mit Ländern wie der Türkei erfordert, die die notwendige Infrastruktur, Finanzierung und Sicherheit bereitstellen können. Die Bohrarbeiten zielen auf Ultra-Tiefseestandorte mit Tiefen von bis zu 3.480 Metern unter dem Meeresspiegel ab, was erhebliche finanzielle und technologische Herausforderungen darstellt, die Somalia derzeit nicht selbstständig bewältigen kann. Die Vorlaufkosten für Tiefseebohrungen, die zwischen 40 Millionen Dollar und über 100 Millionen Dollar pro Bohrloch liegen, sowie die Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Piraterie und bewaffneten Gruppen unterstreichen die Notwendigkeit externer Investitionen und Expertise. Große Unternehmen wie Shell und ExxonMobil sind aufgrund der damit verbundenen Risiken in Somalia weitgehend inaktiv geblieben.

https://www.tagesspiegel.de/internationales/erdogan-greift-nach-den-sternen-turkei-plant-weltraumbahnhof-in-somalia-14247053.html

https://www.agenzianova.com/de/news/la-turchia-avvia-lesplorazione-petrolifera-lungo-la-costa-della-somalia/

https://nex24.news/2025/05/20-milliarden-barrel-tuerkei-entdeckt-oelfeld-in-somalia/

 

Der Beitrag Türkei finanziert und beginnt Ölexplorationen vor der Küste von Afrika erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Wahlen in Baden-Württemberg: Who the fuck is Manuel Hagel?

Seit 2021 ist er Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag von Baden-Württemberg, seit 2016 bereits ist er Mitglied dieser ehemals (vor anno merkeliani 2015) bürgerlich-konservativen Ex-Volkspartei – und seit 2023 ist der typische Parteikarrierist sogar Vorsitzender der CDU/CSU-„Fraktionsvorsitzendenkonferenz“, also aktiv im strategisch-politischen Überbau unterhalb der CDU-Bundesebene tätig: Die Rede ist von Manuel Hagel. Von 2016 bis […]

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Schwerbehinderung: Pauschbetrag 2026 richtig ausschöpfen – So vermeidet man die typischen Fehler

Lesedauer 5 Minuten

Eine Szene, die Steuerberater jedes Jahr sehen: Im ELSTER-Formular wird „GdB 50“ eingetragen – fertig. Am Ende steht ein Pauschbetrag von 1.140 Euro. Das Problem: Viele bleiben genau dort stehen, obwohl der festgestellte Grad der Behinderung längst höher ist oder eine steuerrechtlich relevante Feststellung (Hilflosigkeit/Blindheit/Taubblindheit) den deutlich größeren Pauschbetrag auslöst.

Die gute Nachricht: Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein klar geregelter Jahresbetrag nach § 33b EStG. Man muss ihn nur konsequent richtig nutzen.

Wichtig für die Erwartung: Der Pauschbetrag senkt nicht „1:1 die Steuer“, sondern mindert das zu versteuernde Einkommen. Wie viel davon als Steuerersparnis ankommt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Ein Rechenanker: Wer 2.120 Euro Pauschbetrag ansetzt und einen Grenzsteuersatz von etwa 30 Prozent hat, spart grob rund 636 Euro Steuern.

Beim Sonder-Pauschbetrag von 7.400 Euro wären es bei 30 Prozent grob rund 2.220 Euro Steuerentlastung. Das ist keine feste Zusage, sondern eine Orientierung, wie groß der Unterschied in der Praxis sein kann.

Was der Behinderten-Pauschbetrag abdeckt – und was nicht

Der Behinderten-Pauschbetrag ist eine Pauschale, mit der typische, laufende behinderungsbedingte Mehraufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, ohne dass Sie jede einzelne Ausgabe nachweisen müssen.

Voraussetzung ist ein offiziell festgestellter Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder – in bestimmten Fällen – eine steuerrechtlich relevante Feststellung wie „hilflos“ sowie Blindheit/Taubblindheit.

Präzisierung, damit es 2026 nicht knallt: Nicht ein Merkzeichen „an sich“ macht den Unterschied, sondern die zugrunde liegende Feststellung, so wie sie im Bescheid bzw. im Datenpaket an die Finanzverwaltung übermittelt wird. Wer im Alltag vom „Merkzeichen“ spricht, meint meist genau diese Feststellung – steuerlich zählt aber, was offiziell dokumentiert und übermittelt ist.

Die Beträge 2026: Wer nur „GdB 50 = 1.140 €“ kennt, sieht nicht das ganze Bild

Die Staffel ist gesetzlich festgelegt. Hier die Jahresbeträge nach § 33b EStG:

Festgestellter GdB Pauschbetrag pro Jahr 20 384 € 30 620 € 40 860 € 50 1.140 € 60 1.440 € 70 1.780 € 80 2.120 € 90 2.460 € 100 2.840 €

Der entscheidende Sprung kommt im Sonderfall: Wer hilflos ist oder blind bzw. taubblind, erhält 7.400 Euro jährlich. Dieser hohe Pauschbetrag wird nicht zusätzlich zum „normalen“ GdB-Pauschbetrag gewährt, sondern ersetzt ihn.

Konsequenz: Wer diese Voraussetzung erfüllt, aber in der Erklärung nur den „normalen“ GdB-Wert ansetzt, lässt im Zweifel mehrere tausend Euro Pauschbetrag liegen.

2026 ist neu: Der Nachweis läuft digital – und die Steuer-ID wird zur Stolperfalle

Seit dem 01.01.2026 hat sich das Nachweisverfahren geändert: Bei neuen Feststellungen oder Änderungen wird der festgestellte bzw. geänderte GdB grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Dafür ist die Steuer-ID im Verfahren entscheidend.

Praxisproblem 2026: Wer bei einer Neufeststellung oder Änderung die Steuer-ID nicht angibt oder die Datenübermittlung nicht sauber läuft, hängt schnell in Rückfragen – und die Steuerentlastung kommt später oder erst nach Klärung.

Wichtig als Absicherung: Auch wenn die elektronische Übermittlung der Regelfall ist, kann das Finanzamt bei Unklarheiten weiterhin Unterlagen anfordern. Das ändert nichts am Systemwechsel – aber es verhindert Missverständnisse, wenn Leser aus Erfahrung sagen: „Bei mir wollten sie trotzdem den Bescheid sehen.“

Praxis-Tipp 2026, wenn es hakt: Wenn der Pauschbetrag später im Steuerbescheid fehlt oder ELSTER-Rückfragen kommen, lohnt sich eine kurze Doppelprüfung: Ist der Pauschbetrag in der Anlage agB überhaupt eingetragen? Und ist bei der zuständigen Behörde die Steuer-ID hinterlegt, sodass die elektronische Übermittlung eindeutig zugeordnet werden kann? Genau an dieser Stelle entstehen 2026 die Verzögerungen.

Konsequenz: 2026 entscheidet der Datenfluss – und wer ihn nicht im Blick hat, wartet länger auf sein Geld.

Wo Sie den Pauschbetrag eintragen (ELSTER) – und warum er oft „durchrutscht“

Der Behinderten-Pauschbetrag gehört in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ (agB). In ELSTER finden Sie ihn in der Steuererklärung im Bereich „Außergewöhnliche Belastungen“ unter dem Abschnitt zum Behinderten-Pauschbetrag; dort werden GdB und die relevanten Feststellungen erfasst.

Genau hier passiert der Klassiker: Viele tragen zwar Krankheitskosten oder Zuzahlungen ein, lassen aber die Pauschbetragszeilen leer – obwohl sie den GdB-Nachweis längst haben.

Häufige Fehler, die 2026 direkt Geld kosten – und wie man sie verhindert Fehler 1: Der GdB ist höher, aber eingetragen wird nur die „50“

Das passiert oft nach Verschlechterungsanträgen: Im Kopf bleibt der alte GdB, im Bescheid steht längst ein höherer. In der Staffel macht das schnell Hunderte Euro Unterschied pro Jahr.

Fehler 2: Der Sonder-Pauschbetrag 7.400 € wird übersehen

Bei Hilflosigkeit/Blindheit/Taubblindheit liegt der Pauschbetrag bei 7.400 Euro. Wer hier „nur“ den normalen GdB-Pauschbetrag zieht, verschenkt erheblich.

Fehler 3: Unterjährige Änderung wird vorschnell „anteilig“ gerechnet oder gar nicht berücksichtigt

Die Pauschbeträge sind Jahresbeträge. Bei Änderungen im Laufe des Jahres lohnt ein genauer Blick auf den Wirksamkeitszeitpunkt im Bescheid: Viele lassen versehentlich den alten Betrag stehen oder rechnen reflexartig monatsweise, obwohl das Ergebnis in der Praxis häufig nicht passt.

Praktisch entscheidend ist, welche Feststellung(en) im betreffenden Veranlagungsjahr tatsächlich gelten und ab wann sie gelten. Wer im Jahr einen neuen Bescheid erhält, sollte deshalb den Beginn der Geltung aus dem Bescheid prüfen und in der Erklärung den dazu passenden Pauschbetrag ansetzen; bei Abweichungen hilft eine kurze Erläuterung im Freitextfeld bzw. in den ergänzenden Angaben, statt „still“ zu kürzen.

Fehler 4: Digitalnachweis 2026 wird ignoriert

Bei Bescheiden ab 01.01.2026 ist die elektronische Übermittlung der Regelfall; ohne Steuer-ID kann sie scheitern oder verzögert werden. Wer dann nichts nachhakt, wundert sich am Ende, warum im Steuerbescheid der Pauschbetrag nicht auftaucht.

Fehler 5: Der zweite Entlastungshebel wird nicht genutzt: die Fahrtkostenpauschale

Neben dem Behinderten-Pauschbetrag gibt es die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale als eigenen Pauschbetrag. Sie beträgt 900 Euro (z. B. bei GdB ≥ 80 oder bei GdB ≥ 70 mit Merkzeichen G) oder 4.500 Euro (u. a. bei Merkzeichen aG, H, Bl, TBl sowie bei Pflegegrad 4 oder 5).

Wichtig, weil das oft verwechselt wird: Die Fahrtkostenpauschale kommt zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag in Betracht, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Innerhalb der Fahrtkostenpauschalen gilt aber: 900 € und 4.500 € gibt es nicht nebeneinander – es wird nur ein Fahrtkosten-Pauschbetrag angesetzt.

Die Pauschale ersetzt dabei den Einzelnachweis typischer Fahrten; wer sie nutzt, muss die einzelnen Fahrten grundsätzlich nicht als Liste dokumentieren, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Abgrenzung, damit es keine Fehlannahmen gibt: Maßgeblich sind die Feststellungen im jeweiligen Jahr (GdB, Merkzeichen, Pflegegrad). Wer etwa „GdB 70“ hat, fällt nicht automatisch in die 900-Euro-Pauschale – dafür kommt es zusätzlich auf die anerkannten Merkmale an, wie sie offiziell festgestellt sind.

Mini-Fall 1: „Ich habe doch GdB 50 – passt schon“

Herr K. trägt seit Jahren GdB 50 ein. Nach einer Verschlechterung wurde auf GdB 80 erhöht. In der Erklärung bleibt es bei 1.140 Euro statt 2.120 Euro. Das ist kein Rechenfehler, sondern eine Routinefalle: alte Werte werden weiterkopiert, neue Bescheide landen im Ordner. Wer den GdB nicht aktualisiert, zahlt Jahr für Jahr zu viel Steuer.

Mini-Fall 2: „Bescheid da, Finanzamt weiß es schon“

Frau M. bekommt im Januar 2026 einen geänderten Feststellungsbescheid. Sie geht davon aus, dass das Finanzamt es automatisch erfährt, merkt aber erst später, dass die Steuer-ID im Verfahren fehlte und die elektronische Übermittlung hakte. Ergebnis: Rückfragen, Verzögerungen, Korrekturen. 2026 entscheidet, ob die Daten korrekt übermittelt wurden.

Mini-Fall 3: Eltern merken erst beim Bescheid, dass sie Geld liegen lassen

Ein behindertes Kind hat einen festgestellten GdB, das Kind nutzt den Pauschbetrag nicht selbst. Viele Eltern tragen ihn trotzdem nicht ein – obwohl eine Übertragung möglich ist. Grundsätzlich wird der Pauschbetrag bei Eltern regelmäßig hälftig aufgeteilt; auf gemeinsamen Antrag ist auch eine andere Aufteilung möglich.

Wichtig für die Praxis: Eine Übertragung kommt typischerweise dann in Betracht, wenn das Kind den Pauschbetrag nicht selbst nutzt und bei den Eltern im betreffenden Jahr die steuerlichen Voraussetzungen rund um das Kind vorliegen (z. B. Kindergeld/Kinderfreibetrag). Wer das nicht prüft, lässt die Entlastung oft unnötig liegen.

Konsequenz: Wer den Kinder-Fall nicht prüft, verschenkt oft jedes Jahr Steuervorteile.

Wenn der Pauschbetrag im Steuerbescheid fehlt: Was Betroffene praktisch tun können

Wenn im Steuerbescheid kein Behinderten-Pauschbetrag auftaucht, obwohl ein GdB vorliegt, liegt es 2026 häufig an einem Datenproblem (fehlende oder nicht zuordenbare elektronische Übermittlung) oder daran, dass der Eintrag in der Anlage agB fehlt. In der Praxis hilft eine klare Reihenfolge: zuerst prüfen, ob der Pauschbetrag in der Erklärung tatsächlich eingetragen wurde; dann prüfen, ob der Feststellungsbescheid ab 2026 korrekt mit Steuer-ID geführt wurde; und wenn das Finanzamt Nachweise verlangt, den

Bescheid bzw. die Feststellung bereit halten und die Situation zügig klären. Für neue/aktualisierte Bescheide ist die Umstellung auf die elektronische Übermittlung ausdrücklich Thema der Behördenhinweise.

Kurzes FAQ

Gilt der Behinderten-Pauschbetrag schon ab GdB 20?
Ja. § 33b EStG knüpft den Anspruch grundsätzlich an einen festgestellten GdB von mindestens 20.

Brauche ich 2026 noch eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis fürs Finanzamt?
Bei Bescheiden/Feststellungen ab 01.01.2026 läuft die Übermittlung grundsätzlich elektronisch; bei Rückfragen kann das Finanzamt aber weiterhin Unterlagen anfordern.

Kann ich zusätzlich die Fahrtkostenpauschale nutzen?
Ja, die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale ist ein eigener Pauschbetrag (900 € oder 4.500 € je nach Voraussetzungen) und kann zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag relevant sein.

Quellen

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Seit Wochen vermisst: Sorge um zwei Journalist:innen in Rojava

Seit dem 18. Januar werden die Journalist:innen Eva Maria Michelmann und Ahmed Polad vermisst. Wie der Verband freier Medien in Rojava (YRA) am Sonntag mitteilte, riss der Kontakt zu den beiden am Morgen jenes Tages ab, während sie in Raqqa über die militärischen Entwicklungen in der Stadt berichteten. Seither gibt es keine gesicherten Informationen über ihren Aufenthaltsort.

Eva Maria Michelmann, Jahrgang 1989, arbeitete seit 2022 in Rojava sowie in Nordostsyrien. Sie berichtete unter anderem für die in der westtürkischen Metropole Istanbul ansässige linke Nachrichtenagentur ETHA sowie für Özgür TV über Angriffe auf Städte und Dörfer sowie über gesellschaftliche Entwicklungen im Kontext der Revolution von Rojava. Ahmed Polad ist Autor bei Kurdistana Azad und Moderator bei Özgür TV.

Zuletzt in belagertem Gebäude in Raqqa

Nach Angaben von YRA befanden sich Michelmann und Polad zuletzt gemeinsam mit rund 40 Zivilist:innen in einem Gebäude, das während der Angriffe syrischer Truppen und verschiedener Islamistenmilizen auf die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) belagert wurde. Polad hatte aus dem Inneren des Hauses Videoaufnahmen an ETHA und Özgür TV übermittelt. Darin berichtete er von massiven Gefechten, von aktivierten Schläferzellen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) und von anhaltendem Beschuss.

Als sich die Kämpfe verschärften, versuchten die Eingeschlossenen, das Gebäude gegen die Angreifer zu verteidigen. Am Abend des 17. Januar sei das Haus von schwer bewaffneten Söldnern vollständig umstellt worden. Es kam zu Gefechten im Inneren. Angaben von ETHA zufolge drangen die Angreifer in das Erdgeschoss ein und setzten ihre Attacken fort. Der Kontakt zu den Journalist:innen brach schließlich aufgrund von Strom- und Internetausfällen ab.

Von Konvoi getrennt

Nach Vermittlungsbemühungen und Verhandlungen soll eine Evakuierung in Gruppen erfolgt sein. Ein Teil der Zivilist:innen erreichte unter Begleitung von QSD-Einheiten das Gefängnis al-Aqtan nahe Raqqa. Später stellte sich jedoch heraus, dass Polad und Michelmann nicht unter den dort Angekommenen waren. Personen aus einem Konvoi, die später Kobanê erreichten, gaben an, Milizionäre hätten die beiden Journalist:innen nach dem Verlassen des Gebäudes in ein Fahrzeug gesetzt. Seither seien sie nicht mehr gesehen worden.

Ob Michelmann und Polad von syrischen Regierungstruppen gefangen genommen, an den türkischen Geheimdienst übergeben oder getötet wurden, ist bislang ungeklärt. Der kurdische Journalistenverein Dicle Firat (DFG) mit Sitz in Amed (tr. Diyarbakır) betonte jedoch in einer eigenen Erklärung, dass es Hinweise gebe, wonach Soldaten oder Söldner der Damaszener Übergangsregierung die beiden Journalist:innen festgesetzt haben könnten.

Verbände fordern umgehende Freilassung

Sowohl der DFG als auch der YRA, dessen Mitglied Ahmed Polad ist, fordern die sofortige Offenlegung des Aufenthaltsorts beider Medienschaffender und ihre bedingungslose Freilassung. Nach internationalem Recht genießen Journalist:innen auch in bewaffneten Konflikten besonderen Schutz. Das gewaltsame Verschwindenlassen oder die Verschleppung von Pressevertreter:innen stelle einen schweren Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht dar.

Hunderte Menschen vermisst

In Raqqa und weiteren Regionen, aus denen sich die QSD infolge der kriegerischen Aggression gegen die Selbstverwaltung im Januar zurückziehen mussten, darunter Deir ez-Zor, Tabqa und Dair Hafir, gelten weiterhin hunderte Zivilist:innen und Kämpfer:innen als vermisst. Zudem wird berichtet, dass bewaffnete Gruppen mit engen Kontakten zum türkischen Staat Gefangene an den Geheimdienst MIT übergeben haben sollen. Die QSD führten im Zuge des Waffenstillstands- und Integrationsabkommens vom 29. Januar mehrere Gespräche mit Damaskus über Gefangene und die Übergabe von Leichnamen. Auch die Namen der beiden Journalist:innen seien laut ETHA in diesen Kontakten thematisiert worden. Konkrete Ergebnisse gibt es bislang nicht.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/ein-monat-nach-dem-29-januar-abkommen-integration-auf-bewahrung-50515 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qamislo-familien-fordern-freilassung-der-gefangenen-50488 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kurdischer-jurist-bei-flucht-aus-raqqa-erschossen-50025 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-vorsitzender-fur-deir-ez-zor-von-Ubergangsregierung-festgenommen-50028 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-neun-gefallene-bei-gefechten-am-is-gefangnis-in-raqqa-49804

 

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Bürgergeld 2026: Welche Zuschläge jetzt mehr bringen als der Regelsatz

Lesedauer 4 Minuten

Der Regelsatz steigt 2026 nicht. Für Alleinstehende bleibt es bei 563 Euro, weil der rechnerische Fortschreibungswert darunter liegt und der gesetzliche Besitzschutz greift.
Deshalb werden Mehrbedarfe umso wichtiger: Wer die Zuschläge nach § 21 SGB II nicht sauber prüft und beantragt, verschenkt schnell Beträge, die deutlich höher sind als jede übliche Regelsatzanpassung.

Entscheidend ist ein Detail, das viele Bescheide verwischen: Fast alle Zuschläge werden prozentual oder pauschal aus den Regelbedarfsstufen berechnet. Wer nicht in Regelbedarfsstufe 1 fällt, bekommt andere Beträge. Deshalb lohnt sich der Blick auf den „maßgebenden Regelbedarf“ im Bescheid – er ist die Rechengrundlage für nahezu alles, was jetzt zusätzlich möglich ist.

Warum Mehrbedarfe 2026 die eigentliche Stellschraube sind

Mehrbedarfe sind gesetzlich dafür da, Bedarfe abzudecken, die der Regelbedarf gerade nicht erfasst. Die Anspruchsgrundlagen stehen in § 21 SGB II (Schwangerschaft, Alleinerziehende, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung, unabweisbarer besonderer Bedarf und dezentrales Warmwasser).

Wichtig für die Praxis: Mehrbedarfe können sich grundsätzlich kombinieren, wenn die jeweiligen Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen. Wer etwa schwanger ist und Warmwasser dezentral erzeugt, kann beide Zuschläge parallel bekommen – aber nur, wenn beides im Verfahren „sichtbar“ wird.

Der größte Hebel: Mehrbedarf für Alleinerziehende

In vielen Haushalten ist der Zuschlag für Alleinerziehende der stärkste Mehrbedarfs-Baustein, weil er schnell dreistellig wird. Die Rechtsgrundlage ist § 21 Abs. 3 SGB II.
Die Höhe ist gestaffelt und liegt in der Praxis bei 12, 24, 36, 48 bis maximal 60 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs.

Was viele im Alltag überrascht, ist nicht die Existenz des Anspruchs, sondern die Größenordnung. Eine typische Konstellation ist „ein Kind unter 7 Jahren“: Dafür nennt das BMAS als Beispiel 36 Prozent. Bei einem Regelbedarf von 563 Euro (RBS 1) sind das rund 203 Euro monatlich zusätzlich.

Mini-Fall, wie er im Jobcenter jeden Tag passiert: Eine Mutter lebt mit ihrem sechsjährigen Kind allein, im Bescheid steht nur der Regelbedarf und die Miete. Der Mehrbedarf fehlt, weil im Antrag nie ausdrücklich „Mehrbedarf Alleinerziehende“ auftauchte oder weil das Jobcenter wegen Betreuungsanteilen nachfragt, die nicht sauber geklärt wurden.

Genau hier liegt der Haken: Es zählt nicht, ob jemand „allein gemeldet“ ist, sondern ob die Pflege und Erziehung überwiegend allein sichergestellt wird; bei echten Wechselmodellen kann der Mehrbedarf sinken oder entfallen.

Schwangerschaft: 17 Prozent ab der 13. Woche – oft über 90 Euro monatlich

Bei werdenden Müttern wird ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Entbindungsmonats ein Mehrbedarf von 17 Prozent anerkannt (§ 21 Abs. 2 SGB II).
Rechnet man mit 563 Euro (RBS 1), sind das knapp 96 Euro zusätzlich pro Monat.

Der typische Fehler ist banal, aber teuer: Die Schwangerschaft wird „mitgeteilt“, aber nicht als konkreter Mehrbedarfsantrag gestellt oder der Nachweis (Mutterpass/ärztliche Bescheinigung) kommt verzögert. In der Praxis entscheidet oft nicht die Rechtslage, sondern die Aktenlage.

Behinderung: 35 Prozent – aber nur mit Reha-/Teilhabe-Leistung, nicht „nur“ wegen GdB

Der Mehrbedarf wegen Behinderung wird häufig missverstanden. Er kommt nicht automatisch mit einem Grad der Behinderung oder einem Schwerbehindertenausweis. § 21 Abs. 4 SGB II knüpft ihn daran, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes beziehungsweise Hilfen zur Ausbildung durch einen öffentlich-rechtlichen Rehabilitationsträger gewährt werden.

Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, beträgt der Mehrbedarf 35 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Bei 563 Euro sind das rund 197 Euro monatlich.

Mini-Fall: Ein Leistungsberechtigter nimmt an einer bewilligten Reha-/Teilhabe-Maßnahme teil, der entsprechende Bescheid liegt vor – im Bürgergeld-Bescheid fehlt trotzdem der Mehrbedarf. Häufiger Grund: Dem Jobcenter wurde zwar die Behinderung mitgeteilt, nicht aber die konkret bewilligte Teilhabe-/Reha-Leistung. Der Unterschied ist juristisch entscheidend, weil der Mehrbedarf genau daran hängt.

Warmwasser: kleine Pauschale, die im Bescheid auffällig oft fehlt

Der Warmwasser-Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II greift, wenn Warmwasser dezentral erzeugt wird, etwa über Boiler oder Durchlauferhitzer – also gerade nicht über die zentrale Heizungsanlage und damit nicht bereits in den Unterkunfts- und Heizkosten enthalten ist.

Für 2026 werden (bei unveränderten Regelbedarfen) typischerweise folgende Pauschalen angesetzt: 12,95 Euro für Alleinstehende (RBS 1), 11,64 Euro je Partner (RBS 2), 10,37 Euro für Volljährige unter 25 im Haushalt der Eltern (RBS 3), 6,59 Euro für Jugendliche 14–17, 4,68 Euro für Kinder 6–13 und 2,86 Euro für Kinder bis 5.

Mini-Fall: Ein Paar hat in der Küche einen Durchlauferhitzer. Im Mietvertrag steht nichts Auffälliges, die Betriebskostenabrechnung wirkt „normal“. Im Bescheid fehlt der Warmwasser-Mehrbedarf, weil das Jobcenter automatisch davon ausgeht, Warmwasser sei zentral enthalten.

Genau an diesem Punkt lohnt der schnelle Bescheid-Check: Steht im Bescheid ein Warmwasser-Mehrbedarf? Wenn nein, kann ein Foto des Geräts, ein kurzer Hinweis „dezentrale Warmwassererzeugung“ und – falls vorhanden – eine Bestätigung des Vermieters den Unterschied machen.

Kostenaufwändige Ernährung: kein Pauschalsatz – aber ein häufiger Anspruch, wenn der Nachweis stimmt

Der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung steht in § 21 Abs. 5 SGB II. Anders als bei Schwangerschaft oder Alleinerziehenden nennt das Gesetz keinen festen Betrag, sondern eine „angemessene Höhe“.
In der Praxis orientieren sich Behörden häufig an fachlichen Hinweisen und an Empfehlungen, die für ernährungsbedingte Mehrbedarfe herangezogen werden.

Hier scheitern viele Anträge nicht am „Ob“, sondern am „Wie“. Ein Satz wie „ich muss Diät halten“ führt regelmäßig ins Leere. Das Jobcenter will nachvollziehbar sehen: Welche Diagnose liegt vor, welche Ernährung ist medizinisch erforderlich, warum verursacht sie dauerhaft höhere Kosten als normale Vollkost – und wie lange gilt das. Fehlt diese Kette, wird abgelehnt oder auf Null gekürzt, obwohl ein Anspruch im Einzelfall bestehen kann.

Auffangnetz für Sonderfälle: unabweisbarer besonderer Bedarf

Nicht jeder laufende Sonderbedarf passt in die festen Mehrbedarfe. Dafür gibt es § 21 Abs. 6 SGB II: laufend, nicht anderweitig gedeckt, unabweisbar.
Der Maßstab ist streng und Jobcenter verweisen hier gern auf Darlehen oder bestreiten die Unabweisbarkeit. Gerade weil die Hürden hoch sind, braucht es eine klare Begründung und Nachweise, die zeigen, dass der Bedarf dauerhaft anfällt und nicht aus dem Regelbedarf „umorganisiert“ werden kann.

Der Bescheid-Check, der 2026 am häufigsten Geld bringt

In der Praxis verschwinden Mehrbedarfe meistens aus drei Gründen: Der Antrag wurde nie ausdrücklich gestellt, der passende Nachweis fehlt, oder es wird das falsche „Etikett“ benutzt – etwa „GdB“ statt „bewilligte Teilhabe-Leistung“ oder „Warmwasser“ ohne den Hinweis „dezentral“.

Wer 2026 nichts liegen lassen will, prüft im Bescheid deshalb erst den maßgebenden Regelbedarf (Regelbedarfsstufe), dann die Mehrbedarfspositionen – und gleicht sie mit der eigenen Lebenslage ab. Wenn ein Zuschlag fehlt, sollte der Antrag schriftlich nachgereicht werden, mit genau dem Bezug auf § 21 SGB II und den passenden Nachweisen, damit es nicht bei einer informellen Mitteilung bleibt.

Fazit: 2026 entscheidet nicht der Regelsatz – sondern der Mehrbedarfs-Check

Die Nullrunde macht den Unterschied brutal sichtbar: Wer nur auf den Regelsatz schaut, bleibt 2026 oft auf dem Status quo sitzen. Wer Mehrbedarfe sauber prüft, kann dagegen in typischen Konstellationen monatlich knapp 96 Euro in der Schwangerschaft, rund 197 Euro bei Behinderung mit Reha-/Teilhabe-Leistung oder um die 200 Euro als Alleinerziehende zusätzlich bekommen – plus Warmwasserpauschale und gegebenenfalls Ernährung im begründeten Einzelfall.

Quellen

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Bürgergeld: Jobcenter müssen nach dem Urteil bezahlbare Wohnungen nicht mehr so genau belegen

Lesedauer 7 Minuten

Wenn Jobcenter die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Haushalte festlegen, prallen zwei Wirklichkeiten aufeinander: die sozialrechtliche Logik abstrakter Grenzwerte und die Alltagserfahrung eines vielerorts leergefegten Wohnungsmarktes. Mit dem Urteil vom 27. November 2025 (Az. B 4 AS 28/24 R) hat das Bundessozialgericht diese Kollision nicht aufgelöst – aber die Regeln verschoben.

Künftig wird es deutlich schwieriger, von der Behörde zu verlangen, sie müsse konkret belegen, dass es zu „ihrem“ Preis tatsächlich ausreichend Wohnungen gibt. Entscheidend ist, ob die Obergrenze auf einem „schlüssigen Konzept“ beruht. Ist das der Fall, reicht es nach Auffassung des höchsten Sozialgerichts grundsätzlich aus, dass die Verfügbarkeit günstiger Wohnungen bereits in dieser Berechnung mitgedacht ist.

Die Entscheidung wirkt wie ein Signal an die Instanzgerichte: Die Kontrolle der Mietobergrenzen soll vor allem eine Kontrolle der Methodik bleiben – keine nachträgliche Wohnungssuche per Gerichtsbeschluss.

Für Leistungsberechtigte bedeutet das mehr Verantwortung, mehr Dokumentationsdruck und weniger Angriffspunkte über die Frage, ob es „wirklich“ passende Wohnungen zu den Richtwerten gibt.

Zugleich aber bleibt eine Tür offen: Ein Konzept kann weiterhin scheitern, wenn es methodisch nicht trägt oder den örtlichen Markt nicht realitätsgerecht abbildet. Dann ist die Obergrenze angreifbar – nur läuft der Streit stärker über Statistik, Datengrundlagen und Berechnungswege als über einzelne Inserate.

Worum es bei den Kosten der Unterkunft im Bürgergeld rechtlich geht

In der Grundsicherung nach SGB II (Bürgergeld) werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, allerdings nur „soweit“ sie angemessen sind.

Diese Formel ist seit Jahren der Dreh- und Angelpunkt einer Rechtsprechung, die versucht, den Begriff der Angemessenheit in ein prüfbares Schema zu übersetzen.

Dahinter steht ein Spagat: Der Sozialstaat soll Wohnung und Wärme sichern, zugleich sollen öffentliche Haushalte nicht jede Miethöhe unabhängig von Markt und Standards finanzieren.

In der Praxis beginnt ein Konflikt häufig mit einer Kostensenkungsaufforderung. Die Behörde teilt mit, dass die Wohnung nach ihrer Auffassung zu teuer sei, und setzt eine Frist, innerhalb derer die Kosten zu senken seien – etwa durch Untervermietung, Verhandlungen, Wohnungswechsel oder andere Schritte.

Was in der Theorie nach Steuerbarkeit klingt, landet in angespannten Städten schnell in einer Realität, in der günstige Wohnungen selten sind, Besichtigungen zu Massenereignissen werden und selbst Haushalte mit sicherem Einkommen in unteren Preisbereichen konkurrieren.

Gerade weil der Markt so schwierig ist, hat sich über die Jahre eine zweite juristische Baustelle aufgebaut: Wie wird die „angemessene“ Miete überhaupt bestimmt?

Die Antwort heißt meist „schlüssiges Konzept“. Gemeint ist eine systematische, nachvollziehbare Herleitung von Grenzwerten für einen Vergleichsraum, die nach Größe und einfachem Standard das abbilden soll, was im unteren Segment eines örtlichen Mietmarktes typischerweise zu finden sein müsste. Diese Konzepte sind der Maschinenraum der Mietobergrenzen. Und genau dort setzt das neue Urteil an.

Der Fall aus Berlin-Neukölln: 584 Euro gegen 449 Euro

Auslöser war ein Streit aus den Jahren Juli 2015 bis Juni 2016. Ein alleinstehender Mann lebte in Berlin-Neukölln in einer Zweizimmerwohnung. Seine Unterkunftskosten lagen nach den Feststellungen der Vorinstanz bei rund 584 Euro monatlich.

Das Jobcenter hielt dem eine Obergrenze entgegen: Angemessen seien nur 449 Euro. Grundlage waren die Berliner Ausführungsvorschriften Wohnen 2015 (AV-Wohnen 2015), die Verwaltung und Jobcenter in Berlin zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen heranziehen.

Der Kläger argumentierte, zu dem vom Jobcenter angesetzten Preis sei auf dem Berliner Markt faktisch nichts zu bekommen; zudem konkurrierten auch Haushalte mit höherem Einkommen um günstige Wohnungen.

Gleichzeitig fehlte ihm ein Punkt, der in solchen Verfahren immer wieder über Erfolg und Misserfolg mitentscheidet: Er konnte keine belastbaren eigenen Suchbemühungen belegen, also keine fortlaufend dokumentierte, ernsthafte Wohnungssuche, die die Aussichtslosigkeit konkret untermauert hätte.

Trotzdem bekam er vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg teilweise Rückenwind – nicht wegen seiner persönlichen Suche, sondern wegen eines Grundsatzes: Das Gericht verlangte vom Jobcenter, wenigstens nachvollziehbar darzulegen, wie viele Wohnungen zu der Obergrenze tatsächlich verfügbar seien. Diese Anforderung ist nun der Stein des Anstoßes – und der Punkt, den das Bundessozialgericht deutlich zurückgestutzt hat.

Die Linie der Vorinstanz: Verfügbarkeit als eigener Prüfstein

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte die Verfügbarkeit nicht als bloße Begleitfrage behandelt, sondern als Maßstab, der gesondert belegt werden müsse. In seinem Urteil arbeitete es heraus, dass Verfügbarkeit entweder durch einen Abgleich von Angebot und Nachfrage oder zumindest über belastbare Anteile von Angebot und Nachfrage nachgewiesen werden könne.

Reine Rechenmodelle, die Leistungsberechtigten im angespannten Markt nur „statistische Chancen“ zuschreiben, ließ das Gericht nicht genügen. Dahinter stand ein klarer Gedanke: Eine „angemessene“ Miete sei nur dann angemessen, wenn zu diesem Wert Wohnraum tatsächlich anmietbar ist – nicht nur rechnerisch, sondern in der Wirklichkeit des Marktes.

Für viele Leistungsberechtigte klang das wie ein dringend benötigter Realitätscheck, gerade in Städten mit hoher Nachfrage. Für die Verwaltung bedeutete es hingegen eine zusätzliche Hürde: Wer Obergrenzen setzt, sollte dann auch belegen, dass die Grenze nicht ins Leere führt. Genau diese Hürde hat das Bundessozialgericht nun – jedenfalls als eigenständige Pflicht – weitgehend abgeräumt.

Das Bundessozialgericht: Keine „Wohnungslisten“ als Beweislast der Behörde

Das Bundessozialgericht hebt das Urteil der Vorinstanz auf und verweist das Verfahren zurück. Das ist wichtig, weil es zeigt: Das letzte Wort zu den Berliner Richtwerten ist im konkreten Fall noch nicht gesprochen. Die Richtung ist aber eindeutig.

Nach der BSG-Auffassung ist ein zusätzlicher Schritt, in dem Jobcenter die tatsächliche Verfügbarkeit preiswerter Wohnungen separat belegen müssen, nicht zwingend vorgesehen. Wenn ein Konzept methodisch tragfähig ermittelt, dass Wohnraum bis zur Grenze in hinreichender Zahl verfügbar ist, liegt darin bereits eine Tatsachenannahme, auf die sich die Behörde stützen darf.

Damit verschiebt das Gericht den Fokus: Weg von der Frage, ob das Jobcenter nachträglich konkrete Angebote vorweisen muss, hin zur Frage, ob die Art der Ermittlung diesen Schluss überhaupt zulässt.

Das klingt nach einem sozialrechtlichem Feinschliff, hat aber praktische Sprengkraft. Denn die Auseinandersetzung wird seltener darüber laufen, ob es „diese eine Wohnung“ gibt, sondern darüber, ob Datengrundlagen, Vergleichsraum, Auswertungsmethoden und Marktabbildung plausibel genug sind, um eine Verfügbarkeitsannahme zu tragen.

Gleichzeitig macht das Bundessozialgericht klar, dass die gerichtliche Kontrolle begrenzt bleibt. Konzepte werden nicht so geprüft, als würde das Gericht selbst eine bessere Mietobergrenze berechnen.

Es geht um Nachvollziehbarkeit, methodische Mindeststandards und die Frage, ob die Verwaltung ihre Entscheidung auf eine tragfähige Grundlage gestellt hat. Wo die Vorinstanz eine zusätzliche Beweislastschraube ansetzte, zieht Kassel diese Schraube wieder zurück.

Was ein „schlüssiges Konzept“ leisten muss – und warum es im Urteil so viel Gewicht bekommt

Die Formel „schlüssiges Konzept“ klingt nach Bürokratie, ist aber ein Schlüsselbegriff der KdU-Rechtsprechung. Ein Konzept soll nach der Linie des Bundessozialgerichts die örtlichen Verhältnisse des Mietmarktes so abbilden, dass Grenzwerte nicht aus dem Bauch heraus entstehen, sondern aus einer systematischen Datenerhebung und Auswertung.

Dazu gehört typischerweise, dass der Vergleichsraum nachvollziehbar bestimmt wird, dass Wohnungen nach Größe und einfachem Standard definiert sind und dass klar ist, aus welchem Zeitraum die Daten stammen. Ebenso muss erkennbar sein, wie erhoben wurde, wie repräsentativ und belastbar die Daten sind und nach welchen statistischen Regeln ausgewertet wurde.

Auch die Gefahr sozialer Verzerrungen durch die Konzentration auf bestimmte Quartiere spielt in der Rechtsprechung immer wieder eine Rolle.

Die neue Beweislast-Wirkung im Alltag: Mehr Druck auf Leistungsberechtigte

Die Entscheidung wird vielfach als „Beweislastverschiebung“ beschrieben – und im Alltag trifft diese Beschreibung einen wahren Kern. Denn wenn Jobcenter nicht mehr darlegen müssen, wie viele Wohnungen zu ihrer Obergrenze tatsächlich verfügbar sind, verengt sich der Weg für Leistungsberechtigte, die mit dem Argument der Marktunmöglichkeit kämpfen wollen.

Was bleibt, ist vor allem der Einzelfall: Wer nachweisen kann, dass trotz ernsthafter Bemühungen keine angemessene Wohnung zu finden ist, kann weiterhin erreichen, dass die tatsächlichen Kosten übernommen werden – zumindest für einen Zeitraum und abhängig von den Umständen.
Nur ist dieser Nachweis in der Praxis mühsam.

Er verlangt ein dauerhaftes, lückenarmes Protokoll der eigenen Suche. Wer das nicht hat, steht schnell schlecht da, selbst wenn die Marktlage objektiv schwierig ist.

Das Urteil verstärkt damit einen Trend, der sich schon länger abzeichnet: Gerichte verlangen im Konflikt um zu hohe Mieten nicht nur abstrakte Argumente über „den Markt“, sondern konkrete, belegte Schritte der Betroffenen. Das gilt besonders dann, wenn die Behörde zuvor zur Kostensenkung aufgefordert hat und die gesetzliche Frist zu laufen beginnt.

Hinzu kommt ein weiterer Effekt: Wenn der Streit um die Verfügbarkeit nicht mehr als eigenständige Pflicht der Behörde greift, wird die Angriffslinie „Das Jobcenter soll mir Wohnungen nennen“ rechtlich schwächer.

Das heißt nicht, dass Jobcenter nicht beraten oder unterstützen sollen. Es heißt nur: Ein einklagbarer Anspruch auf eine Art behördlicher Wohnungsliste lässt sich aus diesem Verfahren künftig kaum ableiten, wenn die Obergrenzen auf einem tragfähigen Konzept beruhen.

Die Schonfrist bleibt – aber mit Mitwirkung und Nachweisen

In der öffentlichen Debatte geht häufig unter, dass eine als zu teuer eingestufte Wohnung nicht automatisch sofort aufgegeben werden muss. Auch nach der Entscheidung bleibt der Grundsatz bestehen, dass tatsächliche Kosten unter bestimmten Bedingungen weiter übernommen werden können, etwa wenn ein Umzug nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder wenn trotz ernsthafter Suche keine passende Wohnung gefunden wird.

Eine vorübergehende Weiterzahlung kommt jedoch dann in Betracht, wenn vergebliche Bemühungen nachweisbar sind.

Genau dort liegt aber der Haken, der durch das Urteil sichtbar wird: Der Schutz ist keine automatische Garantie. Er hängt an der Frage, ob die Suche substantiiert ist und ob die Behörde und später das Gericht erkennen können, dass der Betroffene realistisch versucht hat, innerhalb des vorgegebenen Rahmens eine Lösung zu finden.

Wer nicht dokumentiert, verliert nicht unbedingt sofort alles, verliert aber schnell an Durchsetzungskraft – und damit an Verhandlungsmacht gegenüber dem Jobcenter.

Wenn Konzepte angreifbar bleiben: Der Streit verlagert sich in die Methodik

So sehr das Urteil die Position der Jobcenter stärkt, es macht Konzepte nicht unangreifbar. Das Verfahren wurde gerade deshalb zurückverwiesen, weil das Bundessozialgericht auf Basis der bisherigen Feststellungen nicht abschließend beurteilen konnte, ob das Konzept hinter der AV-Wohnen 2015 die Anforderungen an Schlüssigkeit erfüllt. Das ist mehr als eine Formalie. Es bedeutet: Die Hürde für Leistungsberechtigte liegt höher, aber sie ist nicht unüberwindbar.

In der Praxis heißt das: Wer sich gegen eine Obergrenze wehren will, muss genauer hinschauen, wie sie entstanden ist.

Sind die Daten aktuell genug? Ist der Vergleichsraum sachgerecht oder zu grob geschnitten? Wird das untere Segment realistisch erfasst oder werden relevante Marktteile ausgeblendet? Sind die Auswertungen statistisch plausibel und transparent erklärt?

Und vor allem: Ist die Annahme, dass Wohnungen bis zur Grenze in „hinreichender Zahl“ vorhanden sind, wirklich aus den Daten abgeleitet – oder nur behauptet?

Das Bundessozialgericht deutet in seinem Terminbericht an, dass die Frage der Verfügbarkeit grundsätzlich in die Konzeption integriert werden kann, etwa indem Nachfrage und Zahl der Bedarfshaushalte sachgerecht abgeschätzt werden.

Zugleich weist es darauf hin, dass Instanzgerichte prüfen müssen, ob die Methode dafür überhaupt geeignet ist. Das ist der juristische Spalt, durch den Verfahren künftig laufen dürften: nicht über Wohnungsanzeigen, sondern über die Belastbarkeit der Marktmodellierung.

LSG muss nun erneut prüfen

Das Landessozialgericht muss nun erneut prüfen, ob die Herleitung der Obergrenze nach der AV-Wohnen 2015 den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept genügt und ob die Annahme einer ausreichenden Verfügbarkeit methodisch tragfähig begründet ist.

Je nachdem, wie das Gericht diese Fragen beantwortet, kann das Ergebnis im Einzelfall noch variieren.

Unabhängig vom Berliner Ausgang hat das Urteil aber bereits jetzt Signalwirkung: Instanzgerichte werden sich bei Verfügbarkeitsfragen stärker an Kassel orientieren müssen. Und Jobcenter werden sich bestätigt fühlen, wenn sie ihre Obergrenzen methodisch absichern.

Für Leistungsberechtigte heißt das: Der Streit um hohe Mieten wird nicht kleiner – er verändert nur seine Form. Wer sich wehren will, muss entweder den eigenen Suchweg belastbar dokumentieren oder das Konzept dort treffen, wo es hergeleitet wird. Häufig wird beides nötig sein.

Quellen

Bundessozialgericht, Terminbericht zur Sitzung vom 27.11.2025, Verfahren B 4 AS 28/24 R (Verhandlung „Grundsicherung für Arbeitsuchende – Unterkunft und Heizung – Verfügbarkeit – Berlin“), Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2024, L 14 AS 1570/20 (u. a. Leitsätze und Begründung zum Verfügbarkeitsnachweis; Berechnung über WoGG-Werte zuzüglich Sicherheitszuschlag im konkreten Zeitraum).

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Die Gefahr explodierender Ölpreise und eines Flächenbrandes im Nahen Osten

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 1. März 2026 - 18:27
Noch sind die Informationen über den Krieg, den US-Präsident Trump und der von Internationalen Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen in Gaza gesuchte israelische Premierminister Netanjahu gegen den Iran vom Zaun gebrochen haben, so widersprüchlich, dass ich darüber nicht allzu viel sagen werde. Beide Seiten melden eigene Erfolge und die erfolgreiche Abwehr der Angriffe des Gegners. Was wirklich […]
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Hunderte Frauen in Kobanê bekräftigen Unterstützung für die YPJ

In der westkurdischen Stadt Kobanê haben hunderte Frauen am Sonntag ihre Unterstützung für die Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) bekräftigt. Anlass war der bevorstehende 8. März, der Internationale Frauenkampftag. Organisiert wurde die Demonstration von der kurdischen Frauenbewegung Kongra Star im Rahmen des diesjährigen Aktionsprogramms.

Der Demonstrationszug startete auf dem Platz der Freien Frau unter dem Motto „Mit den Zöpfen der Frauen wird die Revolution der Menschlichkeit verteidigt“. Neben zahlreichen Aktivistinnen nahmen auch Kämpferinnen der YPJ, Vertreterinnen der inneren Sicherheitskräfte (Asayîş) sowie Mitglieder verschiedener Frauenbewegungen und Organisationen teil.

 


Während des Marsches wurden Fahnen der YPJ und von Kongra Star getragen. Die Teilnehmerinnen riefen Parolen wie „Es lebe der Widerstand der YPJ“, „Widerstand ist Leben“ sowie „Jin, Jiyan, Azadî“ und bekannten sich zur Verteidigung der Errungenschaften von Rojava. Die Demonstration mündete in eine Kundgebung auf dem Şehîd-Egîd-Platz. Dort wurde eine Schweigeminute zum Gedenken an die Gefallenen der Rojava-Revolution abgehalten.

In einer Rede erklärte Arîn Kobanê von den lokalen Asayîş: „Im Andenken an die gefallenen Kämpferinnen und Kämpfer erneuern wir das Versprechen, den Kampf fortzusetzen.“ Die YPJ stünden für die Existenz und Identität der kurdischen Frau. Von der „Festung des Widerstands“ Kobanê aus sandte sie Grüße an Abdullah Öcalan, dessen Ideen den Weg für Freiheit und Widerstand gewiesen hätten.

Arîn Kobanê betonte, sowohl die Asayîş als auch die Kämpferinnen der YPJ würden den Einsatz für die verfassungsmäßige Anerkennung ihrer Rechte in einem zukünftigen Syrien fortführen. Zugleich unterstrich sie die Entschlossenheit, die Errungenschaften der Revolution von Rojava und die Freiheit der Frauen gegen Angriffe zu verteidigen. Die Kundgebung endete mit gemeinsamen Rufen „Widerstand ist Leben“ und „Es lebe der Widerstand der YPJ“.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/kobane-startet-auftakt-der-aktivitaten-zum-frauenkampftag-50499 https://deutsch.anf-news.com/frauen/jiyan-hisen-die-ypj-sind-unsere-rote-linie-50406 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-kommandantin-newroz-ehmed-unsere-eigenstandigkeit-ist-nicht-verhandelbar-50346

 

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Kobanê: Selbstverwaltung überprüft gemeinsame Kontrollpunkte in Şêxler

Die Selbstverwaltung von Kobanê hat gemeinsame Kontrollpunkte der Inneren Sicherheitskräfte (Asayîş) und Einheiten der syrischen Übergangsregierung in der Ortschaft Şêxler überprüft. Der Besuch erfolgte im Rahmen der Kontrolle der Umsetzung des Abkommens vom 29. Januar.

Die Kontrollpunkte in Şêxler (auch Şiyûx), das am Ufer des Euphrat und etwa 40 Kilometer südwestlich vom Zentrum Kobanês liegt, wurden eingerichtet, um die Koordination zwischen den Sicherheitskräften der Selbstverwaltung in Rojava und den Strukturen der syrischen Übergangsregierung zu gewährleisten und die Stabilität in der Region zu sichern.

Im Verlauf des Besuchs erklärte der Ko-Vorsitzende des Exekutivrats der Selbstverwaltung in Kobanê, Ferhan Hec Îsa, die Einheit der Bevölkerung Syriens bleibe eine zentrale Grundlage für eine politische Lösung des Konflikts. Zugleich erkundigte er sich nach der Situation der an den Kontrollpunkten stationierten Kräfte.

Das Abkommen vom 29. Januar war zwischen den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) und dem Regime in Damaskus geschlossen worden. Es sieht unter anderem koordinierte Sicherheitsmechanismen in bestimmten Gebieten vor. Die gemeinsamen Kontrollpunkte im Umland von Kobanê gelten als ein praktischer Schritt zur Umsetzung der Vereinbarung. Die Belagerung der Region durch Regimemilizen dauert jedoch weiter an.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/ein-monat-nach-dem-29-januar-abkommen-integration-auf-bewahrung-50515 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/gemeinsame-kontrollpunkte-in-Celebiye-50493 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nur-noch-eine-backerei-in-kobane-in-betrieb-50379

 

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GÖÇ-DER: Parlamentsbericht ignoriert Rückkehrrecht der Vertriebenen aus Kurdistan

Der Forschungsverein für Migration (GÖÇ-DER) hat den jüngst veröffentlichten Bericht der Parlamentskommission zur Lösung der kurdischen Frage scharf kritisiert. Bei einer Pressekonferenz in den Vereinsräumen in Amed (tr. Diyarbakır) betonte Vorstandsmitglied Hakan Şeker am Sonntag, dass der Bericht keine konkreten und verbindlichen Maßnahmen für die Rückkehr der in den 1990er Jahren vertriebenen Menschen enthalte.

Şeker erinnerte daran, dass während des Krieges zwischen dem türkischen Staat und der kurdischen Guerilla tausende Dörfer in Nordkurdistan zwangsgeräumt und niedergebrannt wurden. „Millionen Menschen sind gezwungen gewesen, ihre Heimat zu verlassen. Auf den Fluchtwegen und in den westtürkischen Metropolen wurden sie mit Armut, Arbeitslosigkeit, Wohnungsmangel, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung konfrontiert“, so der Aktivist. Die schweren Menschenrechtsverletzungen dieser Zeit seien bis heute weder umfassend aufgearbeitet noch entschädigt worden.

Kritik am Entschädigungsgesetz

Kritik übte Şeker insbesondere am sogenannten Entschädigungsgesetz 5233 („Gesetz über die Entschädigung von Schäden aus Terror und Terrorbekämpfung“). Dieses habe die tatsächlichen materiellen Verluste nur unzureichend erfasst, während immaterielle Schäden und generationenübergreifende Traumata vollständig ausgeklammert worden seien. Viele Betroffene hätten nur geringe oder gar keine Entschädigungen erhalten.

Mit dem „Prozess für Frieden und demokratische Gesellschaft“, der von PKK-Begründer Abdullah Öcalan vor einem Jahr angestoßen wurde, sei die Rückkehr in die Dörfer zwar erneut auf die politische Tagesordnung gesetzt worden, strukturelle und administrative Hindernisse bestünden jedoch weiterhin. „Wer in sein Dorf zurückkehren will, stößt nach wie vor auf massive bürokratische, rechtliche und sicherheitspolitische Barrieren“, betonte Şeker.

Kein Frieden ohne Auseinandersetzung mit Vergangenheit

Nach Angaben von GÖÇ-DER wurden den Fraktionsvizevorsitzenden der im Parlament vertretenen Parteien sowie der zuständigen Kommission detaillierte Berichte und Forderungskataloge übermittelt. Im nun veröffentlichten Kommissionsbericht fehlten jedoch konkrete Verpflichtungen oder ein verbindlicher Zeitplan. „Ein dauerhafter Frieden und eine demokratische Gesellschaft sind ohne ernsthafte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, ohne Beseitigung der bestehenden Ungerechtigkeiten und ohne die Gewährleistung einer sicheren, würdevollen und nachhaltigen Rückkehr der Vertriebenen nicht möglich“, erklärte Şeker.

Forderung nach strukturellen Reformen

GÖÇ-DER fordert die vollständige Beseitigung aller administrativen, juristischen und faktischen Hindernisse für die Rückkehr in die Dörfer. Dazu gehören der Ausbau grundlegender Infrastruktur wie Straßen, Wasser- und Stromversorgung, Schulen und Gesundheitsstationen sowie die Aufhebung militärischer Sperrgebiete und sogenannter Sicherheitszonen. Zudem verlangt der Verein freien Zugang zu Weide-, Alm- und Agrarflächen, die transparente Räumung von Minen und explosiven Hinterlassenschaften, die Lösung von Eigentums- und Grundbuchfragen sowie gezielte Förderprogramme für Landwirtschaft und Viehzucht.

Auch Bildungs-, Gesundheits- und Beschäftigungsangebote für junge Menschen müssten geschaffen werden. Darüber hinaus fordert GÖÇ-DER die Einrichtung einer unabhängigen Wahrheits- und Aufarbeitungskommission sowie eine grundlegende Reform des Gesetzes 5233, um eine gerechte und wirksame Entschädigungsregelung zu gewährleisten. Der gesamte Rückkehrprozess müsse transparent gestaltet und einer zivilgesellschaftlichen Kontrolle unterworfen werden.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gOC-der-ruckkehr-in-dorfer-scheitert-am-dorfschutzersystem-48127 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hatimogullari-kurdische-frage-darf-nicht-in-terrorrahmen-gepresst-werden-50435 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gOC-der-fordert-ruckkehrrecht-in-ehemalige-dorfer-46682 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/turkei-migrations-ngo-wegen-terrorismusnahe-verboten-44800

 

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We are at war, therefore we are

Months after proclaiming a 'historic victory,' Israel embarks on another offensive against Iran — and the ritual erasure of political dissent begins anew.

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Rente: Diese Rentner bekommen mehr als 3.000 Euro Rente

Lesedauer 4 Minuten

„3.000 Euro gesetzliche Rente – das schaffen in Deutschland nur ein paar Dutzend Menschen.“ Solche Sätze kursieren seit Jahren, wirken spektakulär und passen perfekt in die Erzählung vom „Renten-Ausnahmefall“.

Für 2026 sind sie als Orientierung jedoch gefährlich, weil sie oft auf alten, grob zugeschnittenen Statistikklassen beruhen und zudem nicht sauber sagen, was überhaupt gezählt wird: Bruttorente oder Zahlbetrag, Einzelrente oder mehrere Renten zusammen, nur Altersrenten oder alle Rentenarten.

Eine neuere, DRV-nahe Auswertung kommt – je nach Abgrenzung – auf eine deutlich größere Gruppe: Genannt wird, dass mehr als 90.000 Menschen eine Rente von über 3.000 Euro brutto erhalten.

Wichtig ist dabei die Einordnung: Solche Angaben hängen an der statistischen Definition der Quelle (zum Beispiel Abgrenzung nach Rentenart und Auszahlungsgröße) und sind nicht automatisch mit einer einzelnen gesetzlichen Altersrente im Alltagsverständnis gleichzusetzen.

Diese Zahl ist also kein Freifahrtschein für „3.000 Euro netto“, und sie ersetzt auch nicht die Pflicht zur korrekten Einordnung. Sie zeigt aber: Die oft wiederholte „nur 50“-Erzählung ist für aktuelle Debatten ohne Kontext nicht belastbar.

Wie viele Rentner haben wirklich mehr als 3.000 Euro Rente?

Die Differenzen entstehen selten, weil „jemand lügt“, sondern weil Statistiken unterschiedlich zählen. Entscheidend ist, ob von einer einzelnen Altersrente gesprochen wird oder von Rentenzahlbeträgen, die sich aus mehreren Rentenansprüchen zusammensetzen können.

Der Rentenversicherungsbericht weist zudem darauf hin, dass im Rentenbestand Renten kumuliert werden können, was Zahlbeträge nach oben verschiebt. Wer dann eine Überschrift liest, bekommt schnell eine völlig falsche Vorstellung davon, wie „normal“ 3.000 Euro sind – und plant entweder mit zu viel Hoffnung oder mit unnötiger Resignation.

Das Problem ist deshalb nicht nur eine falsche Zahl. Das eigentliche Problem ist die fehlende Definition in der Schlagzeile. Genau daraus entstehen Fehlannahmen, die Leser bei der eigenen Rentenplanung direkt auf die falsche Spur setzen.

Konsequenz: Jede seriöse Aussage zu „über 3.000 Euro Rente“ braucht ein Etikett, das die Definition offenlegt.

Der harte Kern: Wie 3.000 Euro gesetzliche Rente rechnerisch entstehen

Die gesetzliche Rente folgt der bekannten Rentenformel:

Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

Der wichtigste Hebel sind die Entgeltpunkte. Seit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro je Entgeltpunkt (Stand der Rechengröße im Artikel). Damit gilt für eine reguläre Altersrente (Rentenartfaktor 1,0; Zugangsfaktor 1,0):

3.000 Euro / 40,79 Euro ≈ 73,6 Entgeltpunkte

Das ist die Größenordnung, die im Erwerbsleben zusammenkommen muss.

Was das praktisch bedeutet: dauerhaft überdurchschnittlich verdienen

Ein Entgeltpunkt entspricht vereinfacht einem Einkommen in Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens aller Versicherten. Für 2025 liegt dieses vorläufige Durchschnittsentgelt bei 50.493 Euro (Stand der Rechengröße).

Wer 73,6 Entgeltpunkte über 45 Jahre erreichen will, braucht im Schnitt rund 1,63 Entgeltpunkte pro Jahr. Übersetzt heißt das: über Jahrzehnte ein Einkommen deutlich über dem Durchschnitt, grob im Bereich um 160 Prozent des Durchschnittsentgelts.

Als Daumenwert liegt man damit häufig im Bereich von gut 80.000 Euro brutto pro Jahr. Das ist aber nur eine vereinfachte Übersetzung, weil Entgeltpunkte immer jahresbezogen aus den jeweiligen Durchschnittsentgelten berechnet werden und Erwerbsbiografien in der Praxis schwanken.

Damit ist auch klar, warum 3.000 Euro aus reiner gesetzlicher Rente selten bleiben: Wer nicht lange und stabil überdurchschnittlich verdient und gleichzeitig eine sehr lange Beitragszeit hat, erreicht diese Zone in der Regel nicht.

Die Systemgrenze: Beitragsbemessungsgrenze deckelt den Aufbau

Selbst sehr hohe Gehälter führen nicht unbegrenzt zu mehr Rentenpunkten. Denn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden keine Rentenbeiträge mehr fällig – und es entstehen auch keine zusätzlichen Entgeltpunkte.

Für 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bei 8.450 Euro im Monat bzw. 101.400 Euro im Jahr (Stand 2026). Das ist die eingebaute Obergrenze, die „Top-Renten“ in der gesetzlichen Rente begrenzt.

Mini-Fall aus dem Alltag: Wie Schlagzeilen Rentner schädigen

Ein Leser liest: „Über 3.000 Euro Rente – nur 50 schaffen das.“ Er rechnet kurz, hält es für ausgeschlossen, legt seine Renteninformation beiseite und denkt: „Bringt sowieso nichts.“ Genau hier liegt das Problem: Aus einer unklaren Statistik wird eine gefühlte Wahrheit – und aus gefühlter Wahrheit wird ein falscher Plan.

Die Realität ist nüchterner: Es gibt deutlich mehr Fälle als „ein paar Dutzend“, aber die Zahl hängt an Definitionen. Und selbst wenn 3.000 Euro brutto rechnerisch erreicht werden, ist der Zahlbetrag oft spürbar niedriger, weil Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen und zudem Steuern anfallen können – abhängig vom Rentenbeginnjahr und weiteren Einkünften.

Konsequenz: Wer mit Schlagzeilen plant, plant an der Wirklichkeit vorbei. Und wer Begriffe wie Brutto, Zahlbetrag oder Einzelrente nicht trennt, überschätzt oder unterschätzt die eigene Perspektive schnell um Hunderte Euro.

Was Leser jetzt konkret tun sollten

Wer heute wissen will, ob eine hohe Rente im eigenen Fall realistisch ist, sollte zuerst den Versicherungsverlauf prüfen, dann die Kontenklärung angehen und erst danach mit Rechenbeispielen arbeiten. Gerade die Kontenklärung ist ein praktischer Hebel, weil fehlende oder falsch erfasste Zeiten später nicht durch optimistische Schätzungen ersetzt werden können.

Erstens zählt der Versicherungsverlauf. Lücken oder falsch erfasste Zeiten wirken lebenslang. Wer Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder Phasen mit geringem Einkommen nicht korrekt im Konto hat, verschenkt Rentenansprüche, bevor überhaupt gerechnet wird.

Zweitens sollten Betroffene sauber unterscheiden zwischen Renteninformation (kurzer Überblick) und Rentenauskunft (deutlich detaillierter). Wer konkrete Planung will, braucht die detaillierte Variante – und bei Unklarheiten eine Kontenklärung.

Drittens lohnt sich der Blick auf die Abzüge: 3.000 Euro brutto sind nicht automatisch „3.000 Euro zum Leben“. Kranken- und Pflegeversicherung gehen meist direkt runter, Steuern hängen vom individuellen Fall ab. Wer hier nicht trennt, überschätzt die reale Kaufkraft.

Quellenliste

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Mütterrente III: So hoch ist der Rentenzuschuss bei 1,2,3,4,5 Kindern

Lesedauer 5 Minuten

Mit dem „Rentenpaket 2025“ hat der Gesetzgeber die dritte Stufe der Mütterrente auf den Weg gebracht. Die Reform zielt auf einen lange kritisierten Unterschied in der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Kindererziehungszeiten wurden bislang je nach Geburtsjahr des Kindes unterschiedlich bewertet.

Wer ein Kind vor 1992 großgezogen hat, erhielt weniger rentenrechtliche Anerkennung als Eltern von Kindern, die ab 1992 geboren wurden. Genau diese Ungleichbehandlung soll nun enden.

Kindererziehung wird als gesellschaftliche Leistung bewertet, die sich in der späteren Altersversorgung stärker niederschlagen soll. Gleichzeitig zeigt die konkrete Ausgestaltung, wie komplex das Rentenrecht ist und wie viele Übergangsregeln nötig werden, wenn laufende Renten, neue Rentenzugänge und unzählige individuelle Lebensläufe unter einen Hut gebracht werden müssen.

Kindererziehung erhöht die gesetzlichen Rente

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird Kindererziehung über besondere rentenrechtliche Zeiten abgebildet. Entscheidend ist dabei die Kindererziehungszeit. Sie wird so behandelt, als wären in dieser Zeit Beiträge gezahlt worden. Das führt zu zusätzlichen Entgeltpunkten und damit zu einer höheren Rente.

Daneben gibt es Kinderberücksichtigungszeiten, die weniger unmittelbar wirken, aber beispielsweise für Wartezeiten und die Bewertung anderer Zeiten Bedeutung bekommen können.

Praktisch heißt das: Wer wegen der Betreuung von Kindern weniger oder gar nicht arbeiten konnte, soll dadurch in der Rentenbiografie nicht dauerhaft benachteiligt sein. Das System ist aber nicht nur ein Ausgleich für individuelle Erwerbslücken, sondern auch Ausdruck eines gesellschaftlichen Ausgleichs, weil Kinder später als Beitragszahlende das Umlagesystem tragen.

Was sich mit der Mütterrente III gegenüber der bisherigen Regelung ändert

Bislang galt bei der Kindererziehungszeit eine klare Zäsur: Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden bis zu drei Jahre anerkannt. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, waren es zuletzt zweieinhalb Jahre.

Die Mütterrente III verlängert nun die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate, sodass künftig auch hier bis zu drei Jahre erreicht werden.

Damit wird die rentenrechtliche Bewertung des ersten Lebensabschnitts von Kindern vereinheitlicht. Von Seiten der Bundesregierung wird das häufig als Schließen einer Gerechtigkeitslücke begründet. Im Ergebnis steigt die Rente der Betroffenen, weil für jedes betroffene Kind zusätzliche Entgeltpunkte hinzukommen beziehungsweise ein Zuschlag gezahlt wird.

Ab wann gilt die Mütterrente III – und warum kommt das Geld später?

Rechtlich ist die Reform in Stufen organisiert. Das Gesetz selbst ist Teil des Rentenpakets und tritt grundsätzlich Anfang 2026 in Kraft, die entscheidenden Regelungen zur Mütterrente III setzen aber später an. Der Anspruch soll ab dem 1. Januar 2027 bestehen.

Die praktische Auszahlung erfolgt für viele dennoch erst ab 2028, weil die Deutsche Rentenversicherung für die technische Umsetzung Vorlauf braucht und die Nachzahlung für 2027 gesammelt abgewickelt werden soll.

Für Personen, die bereits eine Rente beziehen, ist ausdrücklich vorgesehen, dass sie die Leistung im Januar 2028 rückwirkend für das Jahr 2027 erhalten. Wer 2027 anspruchsberechtigt ist, muss sich daher auf eine zeitversetzte Auszahlung einstellen. Die Reform ist damit ein Beispiel dafür, dass Anspruch und Geldfluss im Sozialrecht auseinanderfallen können, wenn die Verwaltung eine Massenumstellung vorbereiten muss.

Wie hoch ist das Plus durch die Mütterrente III?

Die Höhe hängt an einem bekannten Hebel der Rentenformel: dem Entgeltpunkt und dem aktuellen Rentenwert. Für ein volles Jahr Kindererziehungszeit ergibt sich im Grundsatz ein Entgeltpunkt. Ein halbes Jahr entspricht damit einem halben Entgeltpunkt.

Da die Mütterrente III für vor 1992 geborene Kinder zusätzliche sechs Monate anerkennt, ergibt sich je betroffenem Kind ein Plus von 0,5 Entgeltpunkten. Bei einem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro entspricht das rechnerisch rund 20,40 Euro brutto pro Monat und Kind. Über ein volles Jahr summiert sich das auf gut 240 Euro brutto je Kind.

Wichtig ist dabei der Zeitpunkt: Der Rentenwert wird regelmäßig angepasst. Das heißt, die konkrete Euro-Summe ist keine feste Größe für alle Zukunft, sondern folgt künftigen Rentenanpassungen.

Tablle: So hoch ist die Mütterrente Anzahl vor 1992 geborener Kinder Brutto-Mehrbetrag durch Mütterrente III (bei Rentenwert 40,79 € und +0,5 Entgeltpunkten je Kind) 1 20,40 € pro Monat (≈ 244,80 € pro Jahr) 2 40,79 € pro Monat (≈ 489,48 € pro Jahr) 3 61,19 € pro Monat (≈ 734,28 € pro Jahr) 4 81,58 € pro Monat (≈ 978,96 € pro Jahr) 5 101,98 € pro Monat (≈ 1.223,76 € pro Jahr)

Hinweis: Die Euro-Beträge steigen oder sinken mit dem jeweils gültigen Rentenwert im Auszahlungszeitraum; die Tabelle rechnet mit aktuellem 40,79 € je Entgeltpunkt.

Was netto ankommt: Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern

Von der zusätzlichen Bruttorente gehen bei vielen Rentnerinnen und Rentnern Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitragssatz aus der Rente grundsätzlich erhoben; Rentenbeziehende und Rentenversicherung teilen sich die Beiträge.

Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse, der ebenfalls beitragsrelevant ist. In der Pflegeversicherung gilt ein eigener Beitragssatz, der ebenfalls von der Rente einbehalten wird.

Wie viel netto übrig bleibt, hängt damit stark von der individuellen Versicherungssituation ab, vom kassenabhängigen Zusatzbeitrag und auch davon, ob in der Pflegeversicherung Zuschläge oder Abschläge greifen.

Zusätzlich kann Einkommensteuer anfallen, wenn die persönlichen steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine pauschale Nettozahl für alle wäre unseriös; realistisch ist aber, dass das monatliche Plus spürbar unterhalb der Bruttosumme liegt.

Wenn der Tod 2027 dazwischenkommt: Verfällt die Nachzahlung?

Die zeitverzögerte Auszahlung wirft eine naheliegende Frage auf: Was passiert, wenn eine berechtigte Person im Jahr 2027 verstirbt, bevor die Nachzahlung ausgezahlt wird?

Grundsätzlich gilt im Sozialrecht, dass fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen beim Tod der berechtigten Person auf sogenannte Sonderrechtsnachfolger übergehen können. Das sind bestimmte nahestehende Personen, die mit der verstorbenen Person zusammengelebt haben oder von ihr wesentlich unterhalten wurden.

Damit ist die Nachzahlung nicht automatisch „weg“. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen der Sonderrechtsnachfolge und die konkrete Situation im Einzelfall. In der Praxis bedeutet das regelmäßig, dass Hinterbliebene die Angelegenheit mit der Rentenversicherung klären müssen, sobald die Nachzahlung ansteht.

Muss man die Mütterrente III beantragen?

In der Mehrzahl der Fälle soll die Umsetzung automatisch erfolgen. Die Rentenversicherung kann anhand der im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten erkennen, ob ein Anspruch besteht. Genau hier liegt aber auch die Schwachstelle: Nicht jeder Versicherungsverlauf ist so vollständig, dass die Zuordnung und Anerkennung ohne weiteres funktioniert.

Relevant werden Konstellationen, in denen bestimmte Kinderzeiten im Konto nicht oder erst später erfasst sind. Das betrifft etwa Fälle, in denen ein Kind erst nach einiger Zeit in den Haushalt kam, zum Beispiel durch Adoption, oder in denen Erziehungsabschnitte im Ausland lagen und sich erst später rentenrechtlich nachvollziehen lassen. In solchen Situationen kann es notwendig werden, aktiv zu werden, Zeiten nachzuweisen und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.

Für Betroffene bedeutet das vor allem: Sobald 2028 der Bescheid zur Umsetzung der Mütterrente III kommt, sollte geprüft werden, ob die zusätzlichen Monate tatsächlich berücksichtigt wurden.

Warum der Rentenbeginn wichtig ist

Die Reform arbeitet mit einer Übergangskonstruktion, die zwischen laufenden Renten und neuen Rentenzugängen unterscheidet. Für bereits laufende Renten wird die Verbesserung über einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten organisiert. Bei späteren Rentenzugängen wird die Gleichstellung über die reguläre Anerkennung zusätzlicher Kindererziehungszeiten umgesetzt.

Das hat Folgen, die im Detail bedeutsam werden können. Bei einem Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten wirkt sich eine frühere Inanspruchnahme der Rente typischerweise anders aus als bei Entgeltpunkten, die über Beitrags- beziehungsweise Kindererziehungszeiten entstehen und dann mit dem Zugangsfaktor in die Rentenformel eingehen.

Wer also mit Abschlägen vorzeitig in Rente geht, sollte genau hinschauen, über welchen Mechanismus die Mütterrente III im eigenen Fall umgesetzt wird.

Auch bei der Zuordnung kann es Unterschiede geben, wenn Elternteile sich die Erziehung zeitlich geteilt haben. Bei Bestandsrenten wird zur Zuordnung in der Praxis auf bestimmte gespeicherte Indikatoren im Versicherungsverlauf abgestellt. Bei neuen Rentenzugängen ist stärker entscheidend, wie die tatsächlichen Erziehungsverhältnisse in den betreffenden Monaten nachgewiesen und im Konto hinterlegt sind.

Wer profitiert – und wie wird das finanziert?

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen rund zehn Millionen Menschen von der Mütterrente III profitieren, überwiegend Frauen. Finanziert werden soll die Leistung aus Steuermitteln. Dahinter steht der Gedanke, dass Kindererziehung keine Privatangelegenheit ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen unterstützt werden sollte.

Was Betroffene jetzt praktisch tun sollten

Auch wenn vieles automatisch laufen soll, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die eigene Rentenbiografie. Wer Kinder vor 1992 erzogen hat, sollte prüfen, ob diese Zeiten im Versicherungskonto korrekt gespeichert sind. Das ist besonders wichtig, wenn es Auslandszeiten gab, wenn sich Erziehungsphasen zwischen den Elternteilen verschoben haben oder wenn die Familie besondere Konstellationen wie Adoption erlebt hat.

Spätestens mit dem Bescheid zur Umsetzung im Jahr 2028 entscheidet sich, ob die Reform im Einzelfall reibungslos ankommt. Wer dann Abweichungen feststellt, sollte zeitnah klären lassen, ob ein Antrag oder ergänzende Nachweise erforderlich sind. In komplexen Fällen kann eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer unabhängigen Rentenberatung helfen, damit Ansprüche nicht an fehlenden Einträgen scheitern.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Informationsseite zum Rentenpaket 2025 mit Angaben zu Startdatum 1. Januar 2027, Nachzahlung ab Januar 2028 und Größenordnung der Begünstigten.

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