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Finland, often known as the happiest country in the world, now has the highest unemployment rate in Europe, demand for food aid has exploded by more than 70%, and homelessness, which had been declining for more than ten years, has increased 34% in just two years. Conditions in the country are so bad that almost...
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Why Trump’s Blockade Cannot Turn Iran Into an Island, by Pepe Escobar

The U.S. may blockade Iran on the seas. But it cannot blockade Iran’s geography Iran so far has been running the clock. Now, Iran is speeding up the management of the clock. Even strategic patience has its limits. Tehran kept a nutcracker on the Strait of Hormuz for 5.5 months. The Empire of Piracy didn’t...
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Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wegen Migräne zugesprochen

Migräne kann das Arbeitsleben erheblich beeinträchtigen. Starke Schmerzen, Übelkeit, Licht- und Lärmempfindlichkeit oder neurologische Ausfälle können Betroffene für Stunden oder Tage außer Gefecht setzen. Trotzdem führt selbst eine schwere Migräne nicht automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente.

Für die Deutsche Rentenversicherung ist nicht die Diagnose entscheidend, sondern das verbliebene Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wann besteht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Nach § 43 SGB VI gilt grundsätzlich: Wer noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, ist nicht erwerbsgemindert. Bei einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden kann eine teilweise Erwerbsminderung vorliegen. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, kann voll erwerbsgemindert sein.

Die Einschränkung muss auf nicht absehbare Zeit bestehen. Zusätzlich müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich sind fünf Jahre allgemeine Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung erforderlich. Ausnahmen sind möglich.

Welche Beschwerden bei Migräne für die EM-Rente wichtig sind

Eine Migräneattacke kann mehrere Stunden bis zu mehreren Tagen dauern. Typisch sind starke, häufig pulsierende Kopfschmerzen, die sich bei Bewegung verstärken. Hinzukommen können Übelkeit, Erbrechen sowie Licht- und Geräuschempfindlichkeit.

Bei einer Migräne mit Aura können zusätzlich Seh-, Sprach- oder Sensibilitätsstörungen auftreten. Nach einer Attacke leiden manche Betroffene noch längere Zeit unter Erschöpfung und Konzentrationsproblemen.

Für die Erwerbsminderungsrente kommt es deshalb nicht allein auf die Zahl der Attacken an. Entscheidend ist, welche Auswirkungen sie auf eine regelmäßige Beschäftigung haben.

Relevant sind Häufigkeit und Dauer der Migränetage, die Arbeitsfähigkeit während und nach einer Attacke, notwendige Ruhepausen, unvorhersehbare Ausfälle und die Frage, ob eine Behandlung die Beschwerden ausreichend kontrollieren kann.

Viele Migränetage bedeuten nicht automatisch EM-Rente

Es gibt bei der Rentenversicherung keine Richtlinien nach dem Motto   „zehn Migränetage bedeuten teilweise Erwerbsminderung“ oder „15 Migränetage rechtfertigen ein volle EM-Rente”.

Auch eine chronische Migräne allein beweist noch nicht, dass das Leistungsvermögen unter sechs oder drei Stunden täglich gesunken ist.

Das LSG Nordrhein-Westfalen bestätigte im Januar 2026 in einem Verfahren, in dem neben weiteren Erkrankungen auch Migräne vorlag, die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente. Die Gutachter hielten die Klägerin weiterhin für mindestens sechs Stunden täglich leistungsfähig. Entscheidend sind die tatsächlichen Funktionsbeeinträchtigungen, nicht der Name der Diagnose (Az. L 8 R 395/25).

Trotz GdB30, Migräne,  Depression, einer Trigeminusneuralgie, einer posttraumatischen Belastungsstörung, einer Adipositas, Arthrose, Migräne, einem Bluthochdruck-, Rheuma- und Rückenleiden hielten die Richter eine Tätigkeit von sechs Stunden auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt für möglich.

Frustrierend für die Betroffene, aufschlussreich zur Einschätzung

Für die Betroffene war die richterliche Entscheidung vermutlich ein Schock. Denn sie ist tatsächlich gesundheitlich in vielerlei Hinsicht eingeschränkt. Wenn Sie sich allerdings fragen, ob Sie wegen ihren Migräneschüben die Möglichkeit haben, eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, lohnt es sich, die Gründe für die Ablehnung anzusehen.

Die Richter sahen keine keine medizinischen Gutachten, die eine tägliche Leistungsfähigkeit von weniger als sechs Stunden bestätigten. Die Frau konnte auch keine Zeugenaussagen, oder detailierte eigene Nachweise einbringen. Insgesamt verwiesen die Richter auf drei unterschiedliche ärztliche Gutachten, die keine Erwerbsminderung erkannten.

Wann besteht bei Migräne Aussicht auf Erwerbsminderung?

Aussicht auf eine Erwerbsminderungsrente kann insbesondere dann bestehen, wenn die Migräne nicht nur gelegentliche Arbeitsunfähigkeit verursacht, sondern das tägliche Leistungsvermögen dauerhaft erheblich einschränkt.

Dafür können mehrere Faktoren sprechen:

  • Die Migräne tritt an sehr vielen Tagen im Monat auf und die Attacken dauern regelmäßig mehrere Stunden oder länger.
  • Während der Attacken ist wegen Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen sowie Licht- oder Lärmempfindlichkeit keine verwertbare Arbeitsleistung möglich.
  • Auch nach den Attacken bestehen länger anhaltende Erschöpfung oder Konzentrationsprobleme.
  • Aura-Symptome wie Seh- oder Sprachstörungen beeinträchtigen die sichere Ausübung einer Tätigkeit.
  • Die Attacken treten so unvorhersehbar auf, dass eine regelmäßige Anwesenheit am Arbeitsplatz erheblich erschwert wird.
  • Es werden zusätzliche oder ungewöhnlich lange Pausen benötigt.
  • Geeignete Akut- und Prophylaxebehandlungen wurden durchgeführt, können die Beschwerden aber nicht ausreichend kontrollieren.
  • Weitere Erkrankungen verstärken die Einschränkungen.
Entscheidend bleibt das gesamte Leistungsvermögen

Wer trotz Migräne noch regelmäßig mindestens sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein kann, ist grundsätzlich nicht erwerbsgemindert.

Liegt das Leistungsvermögen dagegen dauerhaft bei drei bis unter sechs Stunden, kann eine teilweise Erwerbsminderung vorliegen. Bei weniger als drei Stunden kommt eine volle Erwerbsminderung in Betracht.

Gerade bei Migräne ist die Beurteilung schwierig, weil Betroffene zwischen den Attacken teilweise leistungsfähig erscheinen. Häufigkeit, Dauer und Unvorhersehbarkeit der Ausfälle können deshalb besonders wichtig sein.

Fallbeispiel: Shirin, 28, aus Vlotho erhält teilweise Erwerbsminderungsrente

Ein Denkmodell zeigt eine Situation, in der eine teilweise Erwerbsminderung wegen Migräne möglich sein könnte. Shirin aus Vlotho ist 28 Jahre alt und arbeitet im Kundenservice. Seit mehreren Jahren leidet sie unter schwerer Migräne, ist deswegen in ärztlicher Behandlung. Da Standardmittel nicht helfen, hat ihr Hausarzt sie an eine Neurologin überwiesen. Inzwischen treten an durchschnittlich zwölf bis vierzehn Tagen pro Monat Attacken auf.

Da die Attacken zunehmen, lässt sie sich sogar von einer Kopfschmerzambulanz untersuchen, die spezialisiert ist auf chronische Schmerzzustände.

Während dieser Attacken kann sie weder längere Zeit auf einen Bildschirm schauen noch normale Bürogeräusche ertragen. Hinzu kommen Übelkeit, ausgeprägte Lichtempfindlichkeit und Konzentrationsstörungen. Häufig muss sie sich für mehrere Stunden in einen abgedunkelten Raum zurückziehen. Nach besonders schweren Attacken bleibt sie auch am Folgetag deutlich erschöpft.

Mehrere Behandlungsversuche konnten die Beschwerden zwar reduzieren, aber nicht ausreichend kontrollieren. Auch unter prophylaktischer Therapie treten weiterhin regelmäßig schwere Migräneattacken auf. Inzwischen fürchtet Shirin wegen ihrer Fehlzeiten eine krankheitsbedingte Kündigung.

Im Rentenverfahren kommt der medizinische Gutachter zu dem Ergebnis, dass Shirin unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich belastbar ist. Eine Tätigkeit von drei bis unter sechs Stunden hält er dagegen weiterhin für möglich, sofern körperlich und psychisch belastende Tätigkeiten sowie starke Licht- und Lärmeinwirkungen vermieden werden.

Ihr Hausarzt und die Neurologin halten ebenfalls eine tägliche Arbeitszeit nur noch für weniger als sechs, aber mehr als drei Stunden für möglich. Die Schmerzambulanz hält hält es für wahrscheinlich, dass nur eine Arbeitszeit von unter drei Stunden leistbar ist.

Die Deutsche Rentenversicherung bezieht sich auf die vorliegenden Gutachten und erkennt eine teilweise Erwerbsminderungsrente an.

Maßgeblich ist, dass die Migräne trotz Behandlung dauerhaft zu einer zeitlichen Einschränkung ihres beruflichen Leistungsvermögens auf weniger als sechs Stunden täglich führt.

GdB bei Migräne ist nicht dasselbe wie Erwerbsminderung

Grad der Behinderung und Erwerbsminderungsrente verfolgen unterschiedliche Ziele.

Für Migräne enthalten die Versorgungsmedizinischen Grundsätze konkrete Bewertungsrahmen für den GdB.

Bei einer leichten Verlaufsform mit durchschnittlich etwa einer Attacke pro Monat liegt der GdB regelmäßig bei 0 bis 10. Bei häufigeren, einen oder mehrere Tage anhaltenden Attacken kann ein GdB von 20 bis 40 in Betracht kommen. Bei schweren, lang anhaltenden Attacken mit ausgeprägten Begleiterscheinungen und nur wenigen anfallsfreien Tagen ist ein GdB von 50 bis 60 möglich.

Der GdB bewertet die Auswirkungen der Erkrankung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Bei der Erwerbsminderungsrente geht es dagegen darum, wie viele Stunden ein Versicherter unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann.

Deshalb bedeutet selbst ein GdB von 50 oder 60 wegen Migräne nicht automatisch eine volle Erwerbsminderung. Umgekehrt ist eine EM-Rente nicht ausgeschlossen, nur weil ein niedrigerer Grad der Behinderung vorhanden ist.

Welche Nachweise bei Migräne besonders wichtig sind

Bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente kommt es nicht auf die Diagnose „Migräne“ an. Im Fall vor dem LSG Nordrhein-Westfalen vermerkten die Richter unmissverständlich: “Entsprechend kommt es nicht auf die diagnostische Bezeichnung von Gesundheitsstörungen, sondern darauf an, dass alle Funktionseinschränkungen (…) einfließen, die für das Leistungsvermögen (…) bedeutsam sind.”

Hilfreich ist deshalb eine möglichst genaue Dokumentation über mehrere Monate. Dazu gehören iein Kopfschmerztagebuch, neurologische Befundberichte, Angaben zur Häufigkeit und Dauer der Attacken sowie Nachweise über bisherige Therapien.

Auch Arbeitsunfähigkeitszeiten können Hinweise geben. Entscheidend bleibt aber die medizinische Beurteilung des langfristigen Leistungsvermögens. Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie deshalb ärztliche Befunde sichern, die eine Minderung ihrer täglichen Leistungsfähigkeit erkennen und konkret begründen.

Wichtig ist außerdem, konkret zu beschreiben, welche Tätigkeiten während einer Attacke nicht mehr möglich sind und welche Einschränkungen zwischen den Attacken fortbestehen.

FAQ zur Erwerbsminderungsrente bei Migräne Ab wie vielen Migränetagen bekommt man eine EM-Rente?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend sind Häufigkeit, Dauer und Schwere der Attacken sowie deren Auswirkungen auf das dauerhafte berufliche Leistungsvermögen.

Reicht GdB 50 wegen Migräne für eine volle EM-Rente?

Nein. GdB und Erwerbsminderung werden nach unterschiedlichen Kriterien beurteilt. Ein GdB von 50 beweist nicht, dass jemand weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.

Kann Migräne allein eine Erwerbsminderungsrente begründen?

Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist, dass die Migräne das Leistungsvermögen dauerhaft so stark einschränkt, dass die Voraussetzungen des § 43 SGB VI erfüllt sind. Die Diagnose allein reicht nicht.

Quellenverzeichnis

AWMF: S1-Leitlinie „Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne“, Version 2025. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/030-057
Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrenten. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente.html
Gesetze im Internet: § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
Gesetze im Internet: Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage, Teil B Nr. 2.3 –
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Beschluss vom 29. Januar 2026, Az. L 8 R 395/25. https://nrwe.justiz.nrw.de/sgs/lsg_nrw/j2026/L_8_R_395_25_Beschluss_20260129.html

Der Beitrag Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wegen Migräne zugesprochen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Who Gets Fired When a Negro and Jew Are Guilty of Academic Cheating and Fraud?, by Jonas E. Alexis

Almost everyone in the journalistic world is still trying to wrap their heads around the Jason Arday debacle. Meanwhile, much of the media—including Fox News, the BBC, The New York Times, The Telegraph, The Atlantic, The Daily Mail, and others—has seized the opportunity to weigh in with its own brand of “analysis” on the situation....
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Kick Them Out!, by Hans Vogel

Over the past months, a broad European movement has been in the news for trying to change EU migration policies. Led by the dynamic, charismatic and well-spoken duo of Martin Sellner (Austria) and Eva Vlaardingerbroek (The Netherlands), they have been calling Europeans to sign the Save Europe Act, a “petition” to be handed over to...
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Jason Arday: The Magic Negro Becomes the Magic Martyr, by Jared Taylor

This video is available on Rumble, Bitchute, Odysee, Telegram, and X. Jason Arday. After years of being coddled and petted by white people, his years of lying finally caught up with him. He resigned as professor of Cambridge on August 5th and was found dead nine days later, just last Friday. He was one of...
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Southern Poverty Law Center Indicted, by Paul Craig Roberts

The Southern Poverty Law Center is neither southern nor a poverty law center. Its fundraising seems to be based on the use of the money to create and support racist organizations that it then presented as a threat in order to secure more fundraising. The organization now faces federal indictment for bank fraud, wire fraud,...
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Today In Dystopia: Burning Books for Israel, Burning Books for AI, by Caitlin Johnstone

I’ve been putting out more and more of these “today in dystopia” write-ups because our society is plunging into iron-fisted authoritarianism and AI-induced idiocracy so rapidly that it’s hard to keep up with how it’s unfolding day by day without shoveling multiple stories into a single essay. ❖ Today in dystopia they’re really going after...
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Fahrtzeit ist auch Arbeitszeit: EuGH stärkt Beschäftigte bei Fahrten

EuGH stärkt Angestellte bei Fahrten zu wechselnden Einsatzorten

Wer morgens an einem vom Arbeitgeber bestimmten Treffpunkt in ein Firmenfahrzeug steigt und von dort zu einem wechselnden Einsatzort gebracht wird, kann sich bereits während der Fahrt in Arbeitszeit befinden. Das hat der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 klargestellt. Auch die gemeinsame Rückfahrt kann zur Arbeitszeit gehören, obwohl währenddessen keine eigentliche Tätigkeit am Einsatzort ausgeführt wird.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen C-110/24 ist vor allem für Beschäftigte wichtig, die auf Baustellen, bei Kunden, in Naturschutzgebieten, in der Reinigung, im technischen Service oder an anderen wechselnden Orten eingesetzt werden. Arbeitgeber können solche Fahrzeiten nicht allein deshalb als Freizeit behandeln, weil Beschäftigte im Fahrzeug lediglich mitfahren.

Darum ging es in dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof

Der Rechtsstreit kam aus Spanien. Beschäftigte eines Unternehmens, das Arbeiten in geschützten Naturgebieten ausführte, mussten sich zu einer vom Arbeitgeber bestimmten Uhrzeit an einem festgelegten Abfahrtsort einfinden. Von dort wurden sie gemeinsam mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers zu den jeweiligen Einsatzgebieten gebracht.

Nach Abschluss der Arbeiten ging es mit dem Firmenfahrzeug wieder zum Ausgangspunkt zurück. Der Arbeitgeber behandelte nicht sämtliche Fahrzeiten auf dieselbe Weise, sodass schließlich geklärt werden musste, ob insbesondere die Rückfahrt arbeitszeitrechtlich als Arbeitszeit anzusehen ist.

Der Europäische Gerichtshof entschied in der Rechtssache C-110/24, dass solche Hin- und Rückfahrten unter den dort gegebenen Bedingungen Arbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie sind. Die Beschäftigten konnten weder Zeitpunkt noch Transportmittel oder Ziel der Fahrt selbst bestimmen.

Warum auch das bloße Mitfahren Arbeitszeit sein kann

Für die Einordnung kommt es nicht allein darauf an, ob ein Beschäftigter während der Fahrt selbst das Fahrzeug steuert. Auch wer auf dem Beifahrersitz oder im hinteren Teil eines Firmenwagens sitzt, kann sich während dieser Zeit bereits im Dienst befinden.

Im entschiedenen Fall schrieb der Arbeitgeber vor, wann die Beschäftigten am Abfahrtsort erscheinen mussten, welches Fahrzeug benutzt wurde und wohin die Fahrt führte. Die Arbeitnehmer konnten über diese Zeit deshalb nicht so verfügen wie über echte Freizeit.

Hinzu kam, dass die Fahrt notwendig war, damit die Beschäftigten ihre vertraglich geschuldete Arbeit überhaupt ausführen konnten. Ohne die vom Arbeitgeber organisierte Beförderung hätten sie die wechselnden Einsatzstellen nicht in der vorgesehenen Form erreichen können.

Das Urteil betrifft nicht den normalen Arbeitsweg

Die Entscheidung bedeutet ausdrücklich nicht, dass nun jede Fahrt von der eigenen Wohnung zur Arbeit als Arbeitszeit behandelt werden muss. Wer morgens von zu Hause zu seinem festen Betrieb, Büro, Geschäft oder einer dauerhaft zugewiesenen Arbeitsstätte fährt, legt grundsätzlich weiterhin einen privaten Arbeitsweg zurück.

Anders kann die Lage aussehen, wenn Arbeitnehmer zunächst an einem vorgeschriebenen Treffpunkt erscheinen müssen und der Arbeitgeber sie von dort zu wechselnden Einsatzorten bringt. Noch deutlicher ist die Situation, wenn Beschäftigte während des Arbeitstags zwischen mehreren Kunden, Baustellen oder sonstigen Einsatzstellen fahren müssen.

Auch frühere Entscheidungen des EuGH gingen bereits in diese Richtung. Im bekannten Tyco-Verfahren C-266/14 hatte das Gericht schon 2015 entschieden, dass bei Beschäftigten ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort auch Fahrten zwischen Wohnung und erstem beziehungsweise letztem Kunden unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitszeit sein können.

Welche Fahrten als Arbeitszeit gelten können Situation Arbeitszeit? Fahrt von der Wohnung zu einem dauerhaft festen Arbeitsplatz In der Regel nein. Der gewöhnliche Arbeitsweg gehört grundsätzlich zum privaten Lebensbereich. Vorgeschriebene Fahrt vom betrieblichen Treffpunkt zu einem wechselnden Einsatzort Kann Arbeitszeit sein, insbesondere wenn Zeit, Fahrzeug und Ziel vom Arbeitgeber vorgegeben werden. Fahrten zwischen Kunden, Baustellen oder anderen Einsatzorten während des Arbeitstags Regelmäßig Arbeitszeit, wenn die Fahrten zur geschuldeten Tätigkeit gehören. Gemeinsame Rückfahrt im Firmenfahrzeug vom wechselnden Einsatzort zum vorgeschriebenen Treffpunkt Nach dem EuGH-Urteil C-110/24 kann auch diese Zeit vollständig Arbeitszeit sein. Freiwillige Fahrt mit dem eigenen Auto statt einer nicht vorgeschriebenen Beförderung Das hängt vom Einzelfall und den betrieblichen Vorgaben ab. Arbeitszeit bedeutet nicht automatisch normaler Stundenlohn

Bei der Entscheidung muss zwischen Arbeitszeitrecht und Vergütungsrecht unterschieden werden. Der EuGH hat mit dem Urteil C-110/24 zunächst geklärt, wann Fahrtzeit als Arbeitszeit im Sinne der europäischen Arbeitszeitrichtlinie gilt.

Aus dieser Einstufung folgt nicht automatisch, dass jede Fahrtminute immer mit exakt demselben Stundenlohn bezahlt werden muss wie die Tätigkeit am Einsatzort. Für die Vergütung können Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und weitere arbeitsrechtliche Vorschriften zusätzliche Bestimmungen enthalten.

Auch das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich seit Jahren mit der Bezahlung beruflich veranlasster Reise- und Fahrtzeiten. So stellte das Gericht unter anderem bei Außendienstmitarbeitern fest, dass tariflich als vergütungspflichtig bestimmte Fahrtzeiten nicht ohne Weiteres durch eine Betriebsvereinbarung gekürzt werden dürfen.

Beschäftigte sollten deshalb zwei Fragen getrennt prüfen: Wird die Fahrt bei Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten berücksichtigt, und welche Vergütung steht für diese Zeit zu? Eine Antwort auf die erste Frage ist nicht automatisch die vollständige Antwort auf die zweite.

Der Mindestlohn setzt der Gestaltung Grenzen

Besonders wichtig wird diese Unterscheidung bei Arbeitnehmern mit niedrigem Stundenlohn. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto je Zeitstunde.

Wird vergütungspflichtige Arbeitszeit bei der Abrechnung vollständig ausgeblendet, kann der rechnerische Stundenlohn unter diese Grenze fallen. Der Arbeitgeber darf nicht durch unbezahlte Arbeitsstunden erreichen, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze für die tatsächlich zu vergütende Arbeitsleistung unterschritten wird.

Deshalb lohnt es sich, die tatsächlich geleisteten Stunden dem ausgezahlten Arbeitsentgelt gegenüberzustellen. Gerade längere tägliche Sammelfahrten können bei Beschäftigten im Niedriglohnbereich einen erheblichen Unterschied ausmachen.

Fahrtzeiten können die zulässige tägliche Arbeitszeit verlängern

Das EuGH-Urteil hat außerdem Auswirkungen auf die Dauer des Arbeitstags. Wird eine Fahrt als Arbeitszeit eingestuft, darf der Arbeitgeber sie bei der Berechnung der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen nicht einfach ausblenden.

Nach dem derzeit geltenden Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Ausgleichszeitraums durchschnittlich acht Stunden werktäglich eingehalten werden.

Wer beispielsweise acht Stunden am Einsatzort arbeitet und zusätzlich morgens und abends jeweils eine Stunde in einem vorgeschriebenen Firmenfahrzeug unterwegs ist, kann arbeitszeitrechtlich bereits auf zehn Stunden kommen. Der Arbeitgeber kann in einer solchen Situation nicht lediglich die acht Stunden am eigentlichen Einsatzort betrachten.

Weitere Hintergründe zu den derzeitigen Arbeitszeitregeln und den diskutierten Änderungen finden Leser im Beitrag „Arbeitszeit: 8-Stunden-Tag für Arbeitnehmer soll fallen“.

Auch die gesetzliche Ruhezeit kann betroffen sein

Nach § 5 Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer nach dem Ende ihrer täglichen Arbeitszeit grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden erhalten. Wird eine bisher als Freizeit behandelte Rückfahrt tatsächlich als Arbeitszeit eingestuft, beginnt diese Ruhezeit entsprechend später.

Das kann vor allem bei langen Anfahrten zu Baustellen oder Einsatzgebieten erhebliche Folgen haben. Wer erst um 19 Uhr nach einer vorgeschriebenen Rückfahrt am betrieblichen Treffpunkt ankommt, beendet seine Arbeitszeit unter Umständen erst um 19 Uhr und nicht schon beim Verlassen der Baustelle um 18 Uhr.

Ein neuer Arbeitseinsatz am frühen nächsten Morgen kann deshalb gegen die Ruhezeitvorschriften verstoßen. Arbeitgeber müssen bei der Einsatzplanung also auch die beruflich veranlassten Fahrten berücksichtigen.

Arbeitgeber müssen die tatsächliche Arbeitszeit erfassen

Für Beschäftigte ist das Thema eng mit der Arbeitszeiterfassung verbunden. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2022 festgestellt, dass Arbeitgeber ein System einführen müssen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Wird eine vorgeschriebene Fahrt arbeitszeitrechtlich als Arbeitszeit behandelt, sollte diese Zeit deshalb nicht außerhalb der Dokumentation bleiben. Beschäftigte sollten zusätzlich eigene Aufzeichnungen führen, wenn zwischen tatsächlicher Fahrtzeit und betrieblicher Zeiterfassung Unterschiede bestehen.

Datum, Abfahrtszeit, Ankunftszeit, Abfahrtsort und Einsatzort lassen sich vergleichsweise einfach festhalten. Auch Dienstpläne, Nachrichten des Arbeitgebers oder digitale Einsatzpläne können später zeigen, welche Fahrten angeordnet waren.

Mehr dazu erklärt der Beitrag „Unbezahlte Überstunden: Arbeitgeber muss jede Stunde erfassen“.

Nachzahlungen können möglich sein – aber Fristen sind wichtig

Wer über Monate oder Jahre vorgeschriebene Fahrten nicht vergütet bekommen hat, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass sämtliche Zeiten unbegrenzt nachgefordert werden können. Neben der gesetzlichen Verjährung enthalten viele Arbeits- und Tarifverträge sogenannte Ausschlussfristen.

Solche Fristen können deutlich kürzer als die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist sein. Teilweise müssen Ansprüche innerhalb weniger Monate schriftlich geltend gemacht werden, damit sie nicht verfallen.

Betroffene sollten deshalb zuerst Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gegebenenfalls bestehende Betriebsvereinbarungen prüfen. Wer größere Beträge nachfordern möchte, kann sich zusätzlich an eine Gewerkschaft, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine andere arbeitsrechtliche Beratungsstelle wenden.

Fahrtkosten und Fahrtzeit sind zwei verschiedene Fragen

Nicht verwechselt werden sollte die Vergütung von Fahrtzeit mit der Erstattung von Fahrtkosten. Bei den Fahrtkosten geht es beispielsweise um Kraftstoff, Fahrkarten oder Kilometerpauschalen, während die Fahrtzeit die zeitliche Beanspruchung des Beschäftigten betrifft.

Eine Erstattung der Kosten beantwortet deshalb noch nicht die Frage, ob die dafür benötigte Zeit als Arbeitszeit zählt. Umgekehrt führt die Einstufung als Arbeitszeit nicht automatisch dazu, dass sämtliche persönlichen Fahrtkosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

Für Menschen, die ergänzende Sozialleistungen beziehen, kann die Behandlung von Fahrtkostenerstattungen zusätzliche Fragen auslösen. Dazu informiert gegen-hartz.de ausführlicher im Beitrag „Bürgergeld: Auch Erstattung der Fahrtkosten zur Arbeit durch das Jobcenter“.

Für welche Berufsgruppen das Urteil besonders wichtig ist

Praktische Bedeutung hat die Entscheidung überall dort, wo Beschäftigte nicht dauerhaft am selben Ort arbeiten. Dazu gehören beispielsweise Teile des Baugewerbes, Montagebetriebe, Gebäudereinigung, Landschaftspflege, technische Wartungsdienste, Sicherheitsdienste und verschiedene Außendiensttätigkeiten.

Auch ambulante Dienstleistungen können betroffen sein, wenn Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers zwischen verschiedenen Einsatzstellen unterwegs sind. Entscheidend ist immer die konkrete Organisation des Arbeitstags und nicht allein die Berufsbezeichnung.

Besonders genau sollten Beschäftigte hinsehen, wenn sie zu einer festen Uhrzeit an einem Sammelpunkt erscheinen müssen, ein bestimmtes Firmenfahrzeug benutzen sollen und anschließend zu wechselnden Orten gebracht werden. Diese Umstände ähneln dem Sachverhalt, über den der EuGH entschieden hat.

Was Beschäftigte jetzt prüfen sollten

Arbeitnehmer sollten zunächst nachvollziehen, ab welchem Zeitpunkt ihr Arbeitgeber die Arbeitszeit tatsächlich erfasst. Beginnt sie erst bei der Ankunft am Einsatzort, obwohl zuvor eine verpflichtende gemeinsame Fahrt stattfindet, besteht Anlass für eine genauere Prüfung.

Dasselbe gilt für die Rückfahrt. Endet die Zeiterfassung bereits beim Verlassen der Baustelle oder des Kunden, obwohl anschließend eine vorgeschriebene Fahrt im Firmenfahrzeug zum betrieblichen Ausgangspunkt folgt, kann die erfasste Arbeitszeit zu kurz sein.

Eine eigenständige Dokumentation ist besonders sinnvoll, wenn Nachforderungen denkbar sind. Beschäftigte sollten außerdem nicht nur auf den ausgezahlten Lohn schauen, sondern auch prüfen, ob durch zusätzliche Fahrtstunden tägliche Arbeitszeitgrenzen oder Ruhezeiten berührt werden.

Praxisbeispiel: 95 Minuten Fahrt werden bisher nicht mitgerechnet

Eine Reinigungskraft muss morgens um 6.30 Uhr an einem betrieblichen Stützpunkt erscheinen. Von dort fährt sie mit mehreren Kollegen 45 Minuten im Firmenbus zu einem wechselnden Objekt, arbeitet dort sieben Stunden und wird anschließend 50 Minuten zum Stützpunkt zurückgebracht.

Der Arbeitgeber erfasst bisher lediglich die sieben Stunden am Einsatzort. Nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils spricht in diesem Beispiel viel dafür, auch die insgesamt 95 Minuten der vorgeschriebenen Hin- und Rückfahrt arbeitszeitrechtlich einzubeziehen.

Damit beträgt der Arbeitstag nicht sieben Stunden, sondern acht Stunden und 35 Minuten. Würde die Arbeitnehmerin für die sieben erfassten Stunden lediglich den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro erhalten, bekäme sie 97,30 Euro für einen Arbeitstag mit tatsächlich 8 Stunden und 35 Minuten berücksichtigungsfähiger Zeit.

Bei Anwendung des Mindestlohns auf die gesamte vergütungspflichtige Arbeitszeit wären für 8 Stunden und 35 Minuten rund 119,32 Euro erforderlich. Ob daneben weitergehende Ansprüche auf den arbeitsvertraglichen Stundenlohn bestehen, hängt von den konkreten Vergütungsregelungen ab.

Quellen

Europäischer Gerichtshof, Urteil: C-110/24, STAS-IV gegen VAERSA; Europäischer Gerichtshof, Urteil, C-266/14, Tyco; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. März 2020, 5 AZR 36/19

Der Beitrag Fahrtzeit ist auch Arbeitszeit: EuGH stärkt Beschäftigte bei Fahrten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Exil-Kubaner treffen sich in Paris: Reformen im Fokus

Havanna/Paris. Die Koordinierungsstelle der in Frankreich lebenden Kubaner lädt für den 23. und 24. Oktober zum 18. Treffen der in Europa lebenden Kubaner (ECRE) ein. Das teilte die Organisation der Nachrichtenagentur Prensa Latina mit. Austragungsort ist die Region Île-de-France,... weiter 19.08.2026 Artikel von zu Kuba, Politik, Wirtschaft
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Urteil: Mieter haben das Recht auf Zahlungsnachweis bei der Nebenkostenabrechnung

Eine Rechnung allein reicht nicht aus: Mieter dürfen bei der Prüfung ihrer Nebenkostenabrechnung auch Einsicht in die dazugehörigen Zahlungsbelege verlangen. Dadurch können sie überprüfen, ob der Vermieter die abgerechneten Beträge tatsächlich und in voller Höhe bezahlt hat. (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2020, Az. VIII ZR 118/19)

Vermieter wollte mehr als 1.200 Euro nachfordern

In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangte eine Berliner Vermieterin von ihrem Mieter eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013. Insgesamt ging es um 1.262,35 Euro.

Der Mieter wollte die Abrechnung genauer überprüfen. Die Vermieterin gewährte ihm zwar Einsicht in die Rechnungen, verweigerte jedoch die Einsicht in die dazugehörigen Zahlungsbelege.

Das Amtsgericht gab der Vermieterin zunächst weitgehend recht und sprach ihr einen Betrag von 1.195,19 Euro zu. Das Landgericht Berlin wies die Zahlungsklage dagegen vollständig ab. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung. Solange die verlangte Belegeinsicht nicht vollständig ermöglicht wurde, musste der Mieter die Nachforderung zunächst nicht bezahlen.

Rechnungen und Zahlungsbelege sind nicht dasselbe

Eine Rechnung zeigt zunächst nur, welchen Betrag ein Unternehmen dem Vermieter berechnet hat. Daraus ergibt sich jedoch nicht zwingend, welchen Betrag der Vermieter später tatsächlich überwiesen hat.

So kann es beispielsweise zu folgenden Abweichungen kommen:

  • Der Vermieter hat einen Preisnachlass erhalten.
  • Ein Rechnungsbetrag wurde wegen mangelhafter Leistungen gekürzt..
  • Die Rechnung wurde nur teilweise bezahlt.

Mieter sollen kontrollieren können, ob die in der Betriebskostenabrechnung angesetzten Kosten nachvollziehbar sind. Dazu müssen sie nicht nur die Rechnungen, sondern auch die entsprechenden Zahlungsnachweise prüfen können.

Als Zahlungsbelege kommen beispielsweise Kontoauszüge, Überweisungsnachweise oder Buchungsunterlagen in Betracht, soweit daraus die betreffende Zahlung hervorgeht.

Mieter müssen keinen konkreten Verdacht nachweisen

Der Vermieter kann die Einsicht nicht davon abhängig machen, dass der Mieter bereits einen bestimmten Abrechnungsfehler oder eine Täuschung vermutet.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs reicht das allgemeine Interesse des Mieters aus. Mieter müssen deshalb nicht erklären, weshalb sie Zweifel an einer bestimmten Kostenposition haben. Sie können die Zahlungsbelege grundsätzlich auch dann verlangen, wenn die Abrechnung auf den ersten Blick plausibel erscheint.

Anspruch gilt unabhängig von der Abrechnungsmethode

Das Einsichtsrecht besteht unabhängig davon, nach welcher Methode der Vermieter die Betriebskosten abrechnet. Der Bundesgerichtshof stellte deshalb klar, dass das Einsichtsrecht unabhängig davon gilt, ob der Vermieter nach dem Abflussprinzip, dem Leistungsprinzip oder je nach Kostenart nach unterschiedlichen Methoden abrechnet.

Nachforderung kann vorläufig zurückbehalten werden

Verweigert der Vermieter eine berechtigterweise verlangte Belegeinsicht, kann dem Mieter gegenüber der Nebenkostennachforderung ein zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht zustehen.

Das bedeutet nicht, dass die Forderung automatisch endgültig entfällt. Der Mieter darf die Zahlung aber grundsätzlich so lange zurückhalten, bis ihm die erforderliche Einsicht gewährt wurde.

Im entschiedenen Fall war die Klage der Vermieterin daher zunächst unbegründet. Sie hatte zwar die Rechnungen vorgelegt, nicht aber die ebenfalls verlangten Zahlungsbelege.

Mieter sollten die Belegeinsicht nachweisbar verlangen und ausdrücklich mitteilen, welche Unterlagen noch fehlen. Die laufende Grundmiete sollten Sie wegen eines Streits über die Nebenkostenabrechnung nicht eigenmächtig einstellen: Das Urteil betrifft ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer auf die Betriebskostenabrechnung gestützten Forderung.

Belegeinsicht seit 2025 ausdrücklich im Gesetz geregelt

Seit dem 1. Januar 2025 ist das Recht auf Belegeinsicht ausdrücklich in § 556 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Dort heißt es, dass der Vermieter dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege gewähren muss. Der Vermieter darf die Unterlagen auch elektronisch bereitstellen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs klärt, dass zu den relevanten Abrechnungsunterlagen nicht nur Rechnungen, sondern auch die dazugehörigen Zahlungsbelege gehören.

So sollten Mieter die Zahlungsbelege anfordern

Die Anforderung sollte möglichst schriftlich erfolgen. Eine kurze Formulierung kann beispielsweise lauten:

„Ich bitte um vollständige Einsicht in sämtliche der Betriebskostenabrechnung für das Jahr … zugrunde liegenden Belege. Dies umfasst neben den Rechnungen insbesondere die dazugehörigen Zahlungsbelege, aus denen der tatsächlich gezahlte Betrag und der Zahlungszeitpunkt hervorgehen.“

Dabei sollten Mieter eine angemessene Frist setzen, beispielsweise 14 Tage. Das Schreiben sollte so versandt werden, dass der Zugang später nachgewiesen werden kann.

Bei der Prüfung sollten insbesondere folgende Angaben miteinander verglichen werden: Rechnungsbetrag, atsächlich gezahlter Betrag, Zahlungsdatum, Abrechnungszeitraum, betroffene Kostenart, mögliche Gutschriften, Rabatte oder Kürzungen, in der Nebenkostenabrechnung angesetzter Gesamtbetrag.

Weichen die Beträge voneinander ab oder fehlen Zahlungsnachweise, sollten Mieter den Vermieter schriftlich um Erläuterung bitten.

Einwendungen nicht zu lange aufschieben

Trotz einer verlangten Belegeinsicht sollten Mieter die gesetzliche Einwendungsfrist beachten. Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung müssen grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden.

Ist die Prüfung wegen verweigerter oder unvollständiger Belegeinsicht noch nicht möglich, sollte dies innerhalb der Frist ausdrücklich schriftlich erklärt werden. Mieter können beispielsweise mitteilen, dass eine abschließende Prüfung erst nach vollständiger Vorlage der verlangten Unterlagen möglich ist.

Gerade bei hohen Nachforderungen kann zusätzlich eine Beratung durch einen Mieterverein, eine Verbraucherberatung oder einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt sinnvoll sein.

FAQ zur Einsicht in Zahlungsbelege Muss ich einen konkreten Fehler in der Nebenkostenabrechnung vermuten?

Nein. Mieter müssen keinen bestimmten Verdacht begründen. Das allgemeine Interesse, die Abrechnung und die Tätigkeit des Vermieters zu kontrollieren, reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus.

Darf ich die Nebenkostennachzahlung zurückhalten, wenn Zahlungsbelege fehlen?

Gegenüber der Nachforderung kann ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht bestehen, solange eine berechtigterweise verlangte Belegeinsicht nicht vollständig gewährt wurde. Die Forderung entfällt dadurch aber nicht automatisch.

Muss der Vermieter mir Kontoauszüge per Post zusenden?

Ein allgemeiner Anspruch auf eine Zusendung per Post besteht nicht. Der Vermieter muss Einsicht gewähren und darf die Belege seit dem 1. Januar 2025 auch elektronisch bereitstellen. Entscheidend ist, dass die relevanten Zahlungen vollständig und nachvollziehbar überprüft werden können.

Quellen

Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. Dezember 2020, VIII ZR 118/19. (Bundesgerichtshof)
Bürgerliches Gesetzbuch, § 556 Absatz 3 und 4 in der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Fassung. (Gesetze im Internet)
Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten, Betriebskostenverordnung. (Gesetze im Internet)

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Mexiko: Widerstand gegen Ammoniakfabrik mit deutscher Beteiligung

In der Bucht von Ohuira wehren sich Yoreme-Gemeinden gegen das Vorhaben. Deutsche und schweizer Firmen dabei Sinaloa. Das umstrittene Megaprojekt im nördlichen mexikanischen Bundesstaat Sinaloa steht seit dem erneuten Baubeginn 2025 in der Kritik. Indigene Yoreme-Gemeinden, die insbesondere vom Fischfang in den biodiversen Feuchtgebieten der Pazifikküste leben, befürchten die Zerstörung... weiter 19.08.2026 Artikel von zu Mexiko, Deutschland, Menschenrechte, Umwelt
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Argentinien: Überwachung mit der Kettensäge

netzpolitik.org - 19. August 2026 - 5:00

Argentinien baut die Massenüberwachung aus – sowohl politisch wie technisch. Ein neuer Bericht von Amnesty International beklagt deswegen erhebliche Gefahren für Meinungs- und Versammlungsfreiheit in dem südamerikanischen Land.

Setzt die Motorsäge auch an der Privatsphäre an: Argentiniens Präsident Javier Milei. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / ZUMA Press Wire

Die Regierung von Präsident Javier Milei baut die Überwachung in Argentinien aus. Der verstärkte Einsatz von Überwachungstechnologien in Argentinien während der ersten beiden Jahre der Amtszeit habe dazu beigetragen, die Überwachungsmöglichkeiten des Staates sowie Profilbildung und Repressalien im Land auszuweiten, schreibt Amnesty International in einem neuen Bericht. Das habe eine abschreckende Wirkung auf das Recht auf Privatsphäre sowie auf die Meinungs‑, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Der Bericht unter dem Titel „Sensing the Surveillance State“ dokumentiert, wie die Regierung umfassende institutionelle Reformen umgesetzt hat, um ihre geheimdienstlichen und polizeilichen Fähigkeiten und damit auch ihre Überwachungsmechanismen auszubauen.

Mehr Befugnisse für Geheimdienste und Polizei

Hierzu führte die Regierung zwei Reformen des nationalen Nachrichtendienstsystems durch, welche die Rolle von Geheimdiensten und Spionageabwehr ausweiteten. Dazu gehörte laut der Menschenrechtsorganisation auch eine übermäßig weit gefasste Definitionen dessen, was eine „Bedrohung“ darstellt, eine Stärkung der Geheimhaltung, die Ermöglichung eines leichteren Zugangs zu Informationen und deren Austausch zwischen den Behörden sowie die Schaffung einer neuen Cyber-Intelligence-Behörde. Diese Änderungen haben laut Amnesty die Fähigkeit des argentinischen Staates gestärkt, große Datenmengen zu erheben und zu verarbeiten.

Doch nicht nur die Geheimdienstbefugnisse wurden ausgebaut: Laut Amnesty wurden bei der argentinischen Bundespolizei neue Ermittlungsstrukturen geschaffen und Praktiken wie die Überwachung sozialer Medien ohne richterliche Anordnung sowie die Einführung von „Cyber-Patrouillen“. Erlaubt wurde der Polizei auch das Sammeln von Informationen über Demonstrant:innen und Organisationen – ohne richterliche Anordnung.

Zudem wurde eine „Einheit für Künstliche Intelligenz im Bereich Sicherheit“ mit weitreichenden Zuständigkeiten in den Bereichen Datenanalyse, digitale Überwachung, Gesichtserkennung und Kriminalitätsvorhersage eingerichtet, auch diese ohne konkrete Kontroll- oder Rechenschaftsmechanismen, wie Amnesty moniert.

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Das Land hat zudem unter Präsident Milei verschiedene technische Infrastrukturen beschafft, darunter Lizenzen für die Big-Data- und OSINT-Software Maltego sowie für die Gesichtersuchmaschine Clearview AI. Darüber hinaus hat Argentinien laut dem Amnesty-Bericht Drohneninfrastruktur gekauft, darunter auch Drohnen mit Wärmebildkameras und zur automatischen Verfolgung von Zielen.

„Diese Technologien sind zu einem festen Bestandteil der Infrastruktur staatlicher Kontrolle geworden und dienen unter anderem dazu, Dissens zu bekämpfen, Protestbewegungen einzudämmen und marginalisierte Gruppen zu schikanieren“, sagt Matt Mahmoudi, Forscher und Berater für KI und Menschenrechte bei Amnesty International.

Der Amnesty-Bericht basiert neben Interviews mit 21 Personen aus Journalismus und Aktivismus auf der Analyse zahlreicher Beschaffungsunterlagen und Daten zu erworbenen Überwachungstechnologien sowie auf Informationen, die durch Anträge auf Informationsfreiheit eingeholt wurden.

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Today In Dystopia: “We Have Cameras Everywhere In That Town”

Caitlin Johnstone - 19. August 2026 - 4:21

Reading by Tim Foley:

Today in dystopia, police have been wrongfully arresting people based on faulty information from AI-assisted Flock surveillance footage instead of actually investigating the evidence of the crime.

In an article titled “She Spent 7 Months in Legal Hell After Cops Used Flock Surveillance To Identify the Wrong Car,” Reason Magazine documents multiple instances of innocent people having their lives upended in legal battles because police slammed them with charges based on incorrect Flock camera data which could have easily been ruled out by some basic verification.

Here’s an excerpt:

“But Isaacs wasn’t involved in the crash, and officers had enough information at the time to exclude her as a suspect. Yet she still spent two weeks in jail and faced the threat of life behind bars for months because police didn’t use basic scrutiny to be sure their cameras implicated the right person.

“Much has been written about Flock cameras making mistakes — including cases in which innocent people were detained at gunpoint because a camera mistook a 2 for a 7, or misread the state on a license plate.

“But it’s worse than just imperfect software: All too often, police pull people over, arrest them, and even jail them based on camera misidentifications that officers could have caught with basic scrutiny. There are also numerous examples of officers with access to Flock’s database using it to stalk and surveil people in their personal lives.”

Reason shared a police body cam video of a cop confidently handing a court summons to a woman for package theft, telling her and her husband that it was “100 percent” certain she was guilty because Flock surveillance had her on camera committing the crime.

“We have cameras everywhere in that town; you can’t get a breath of fresh air in or out without us knowing,” the officer asserts on camera, saying “It is her, it is 100 percent, it is locked in, there is zero doubt; I wouldn’t have come here unless I was 100 percent sure.”

If that wasn’t Orwellian enough for you, Reason reports that the woman was only able to exonerate herself by providing police with “her cellphone tracking data, camera footage from her truck, and video placing her elsewhere at the time of the theft.” In other words, she was only saved from wrongful conviction based on faulty mass surveillance by providing correct information from other forms of mass surveillance.

It is absolutely chilling how the panopticon of surveillance is creating this “guilty until proven innocent by better surveillance” standard that is rapidly becoming the norm throughout our society. The state is being given massive, sweeping powers to monitor every aspect of civilian life to an increasingly intrusive extent, and it is already ruining people’s lives. This benefits nobody but the powerful, who live in constant vigilance and paranoia about the common folk growing fed up with their rulers and forcing the creation of a more equitable status quo.

On January 1, 2024 there were 440 flock cameras in the US.

One year later that number was up 10x to 4,511

In January of this year it had increased another 12x to 54,072

And in just the last 8 months it has ballooned to almost 129,000

They are building a surveillance prison… pic.twitter.com/DTYlhT86sU

— Mel (@Villgecrazylady) August 13, 2026

All these wrongful arrests based on faulty Flock camera evidence is another illustration of the way people are making themselves dumber by outsourcing their thinking to machines. Police let AI tech do their job for them instead of using their own brains to rule out the suspect. 

And the obnoxious cop in the video footage is a perfect example of someone who has become addicted to using artificial intelligence instead of real intelligence. His condescending, unearned confidence in his incorrect conclusion is the same kind of pompous attitude I routinely encounter in people showing me screenshots of a chatbot explaining why I’m wrong for saying Israel is guilty of genocide or the US provoked the war in Ukraine. 

People are making gods out of their AI toys and acting under the assumption that they are being given infallible information from on high, instead of just using their critical thinking faculties like normal human beings. And, today in dystopia, this trend is turning everybody into drooling idiots with a hyperinflated sense of their own correctness.

_________________

The best way to make sure you see everything I publish is to get on my free mailing list. My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you want to. Click here for links for my social media, books, merch, and audio/video versions of each article. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. All works co-authored with my husband Tim Foley.

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The GOP’s Fading Economic Advantage

As the 2026 midterms approach, a nationwide poll released in early August delivered a warning that goes to the heart of the Republican Party’s political identity: for the first time in nearly a decade, voters said Democrats were better stewards of the economy than Republicans. For years, Republicans benefited from a broad perception that they […]
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Korean Peninsula: One Small Step in the Right Direction

“President Donald Trump’s decision to scale back joint military exercises with South Korea,” Matthew Lee and Ben Finley write for the Associated Press, “does not just slight a longtime ally but raises broader concerns about the security interests of the United States in Asia and elsewhere.” Trump’s reason for supposedly, and in unspecified ways, downsizing […]
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Doppelmoral in Brüssel: Millionen für Pressefreiheit-Werbung – Sanktionen gegen kritische Journalisten

Transition News - 19. August 2026 - 0:10

Die Europäische Union sieht sich derzeit mit dem Vorwurf konfrontiert, mit zweierlei Maß zu messen, wenn es um Presse- und Meinungsfreiheit geht. Wie die Berliner Zeitung in einem aktuellen Exklusivbericht (siehe auch hier) darlegt, investiert die EU-Kommission seit Jahren verstärkt in Werbe- und Informationskampagnen – darunter eine, die explizit der Pressefreiheit gewidmet ist.

Im vergangenen April sorgte diese Kampagne mit Slogans wie «Freie Presse: Schützen, was uns wichtig ist» und «Freie Meinung: Schützen, was uns wichtig ist» europaweit für Aufsehen. Auch in Berlin war sie unter anderem am Bahnhof Friedrichstraße zu sehen. Kritiker sahen darin von Anfang an eine Doppelmoral im öffentlichen Auftreten der europäischen Institutionen – insbesondere mit Blick auf Sanktionen, die mittlerweile auch Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten selbst betreffen.

Konkreten Anlass für diese Kritik liefert unter anderem der Fall des Berliner Journalisten Hüseyin Doğru, der seit Mai 2025 auf der EU-Sanktionsliste steht. Ihm wirft der Rat der Europäischen Union vor, mit seiner Berichterstattung «destabilisierende Aktivitäten Russlands» zu unterstützen – konkrete Belege für unterstellte finanzielle Verbindungen nach Moskau blieb Brüssel bislang schuldig.

Die Folgen für Doğru sind gravierend: Seine Konten wurden eingefroren, ihm stehen nach eigenen Angaben nur noch rund 500 Euro im Monat zum Leben zur Verfügung, selbst Spenden zu seiner Unterstützung gelten als Sanktionsumgehung und sind untersagt (wir berichteten). Sein Anwalt Alexander Gorski bezeichnete das Verfahren gegenüber der Berliner Zeitung als politisch motiviert und warnte vor einem gefährlichen Präzedenzfall für die Pressefreiheit in Europa.

Die Berliner Zeitung zitiert den Europaabgeordneten Fabio De Masi (BSW) dazu mit den Worten, die EU trete die Pressefreiheit mit Füßen. Und De Masi weiter:

«So rechtfertigt die EU-Kommission etwa Sanktionen gegen den Journalisten Hüseyin Doğru, die von einer früheren Richterin am Europäischen Gerichtshof als europarechtswidrig eingestuft wurden.»

Doğru ist dabei alles andere als ein Einzelfall: Bereits im Mai 2025 verhängte die EU vergleichbare Maßnahmen – Reiseverbote, das Einfrieren von Vermögenswerten, ein vollständiges Verbot jeglicher finanzieller Unterstützung – gegen die Bloggerin Alina Lipp sowie den Autor und Journalisten Thomas Röper.

Ende 2025 war dann der in Brüssel lebende Schweizer Oberst a.D. Jacques Baud an der Reihe, in die EU-Sanktionsliste aufgenommen zu werden. Er ist zwar kein Journalist, tritt aber als Autor und Analyst auf. Die offizielle Begründung lautet: Beteiligung an «Informationsmanipulation» und Verbreitung prorussischer Narrative im Kontext des Ukrainekriegs (TN berichtete zum Beispiel hier, hier und hier).

Was genau darunter zu verstehen ist, bleibt jedoch weitgehend offen. Der einschlägige EU-Beschluss fasst die Vorwürfe in wenigen Sätzen zusammen, detaillierte Belege sind öffentlich nicht zugänglich. Baud hatte sich in seinen Publikationen und Auftritten zwar wiederholt kritisch gegenüber westlichen Deutungen des Ukraine-Krieges geäußert. Er verwies dabei aber bewusst vorwiegend auf westliche und ukrainische Quellen, äußerte keine eigene Meinung, sondern zitierte nur solche.

Im März 2026 wurde schließlich dem seit den 1990er Jahren aus Moskau berichtenden freien deutschen Journalisten und Buchautor Ulrich Heyden von seiner langjährigen Hausbank, der Hamburger Sparkasse, das seit Jahrzehnten bestehende Konto gekündigt. Und wieder hatte die EU ihre Finger im Spiel. So nannte ein Bankmitarbeiter ihm als Begründung am Telefon die EU-Sanktionen gegen Russland.

Heyden wandte sich daraufhin in einem offenen Brief an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und schrieb, die Kündigung sei geeignet, seine Existenz zu zerstören, und widerspreche im Übrigen auch den Grundsätzen der Demokratie und der Pressefreiheit (wir berichteten).

Am 3. Mai, also just an jenem Tag, an dem die EU-Kommission zum Internationalen Tag der Pressefreiheit die Worte «Lasst die Wahrheit gesagt werden, lasst die Presse frei sein» verkündete, wiesen Beobachter darauf hin, dass Brüssel gleichzeitig jährlich rund 80 Millionen Euro in ausgewählte, staatsnahe Medienprojekte fließen lässt – etwa in die Deutsche Presse-Agentur, die Deutsche Welle oder die italienische Nachrichtenagentur Ansa –, während unabhängig berichtende, aber unbequeme Stimmen auf die Sanktionsliste geraten.

Der Fall Martens: Wenn Straflosigkeit an Herkunft und Haltung hängt

Wie unterschiedlich die Konsequenzen für Journalisten je nach ihrer politischen Positionierung ausfallen können, zeigt sich derzeit exemplarisch am Fall des FAZ-Korrespondenten Michael Martens. Wie wir zu diesem aktuellen Vorgang berichteten, hat Russland inzwischen ein Strafverfahren gegen Martens eingeleitet, nachdem dieser bei einer Pressekonferenz am 8. August 2026 in Belgrad den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj gefragt hatte, was die Europäer konkret tun könnten, um der Ukraine zu helfen, «mehr Russen» beziehungsweise «mehr russische Soldaten zu töten».

Bemerkenswert an diesem Fall ist die Reaktion der deutschen Presseverbände. Während sich der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) in der Causa Doğru bislang auffällig zurückhält, protestierte DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster im Fall Martens umgehend und deutlich gegen das russische Vorgehen:

«Welche Fragen Journalisten bei einer Pressekonferenz stellen, geht die Justiz nichts an – auch nicht die russische.»

Es dürfe «keinen Schauprozess in Moskau gegen einen deutschen Journalisten geben», so Beuster weiter. Dabei distanzierte sich sogar die FAZ selbst nachträglich von der konkreten Wortwahl ihres Korrespondenten und erklärte, die Frage sei «missverständlich formuliert» gewesen. Die Pressestelle der FAZ teilte auf Anfragen von der dpa und dem epd mit, es sei nicht die redaktionelle Linie der FAZ, dass möglichst viele russische Soldaten getötet werden sollten.

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Weniger Zucker vor der Geburt und in den ersten zwei Lebensjahren könnte später vor Demenz schützen

Transition News - 19. August 2026 - 0:05

Laut einer neuen Studie besteht ein Zusammenhang zwischen einem geringeren Zuckerkonsum während der Schwangerschaft und in den ersten ein bis zwei Lebensjahren und einem niedrigeren Risiko, später an Demenz zu erkranken. Laut den chinesischen Forschern könnte dadurch auch die Krankheitsprogression verlangsamt werden.

Das Deutsche Ärzteblatt, das über die Arbeit berichtet, weist allerdings darauf hin, dass die Studie keine Kausalität belegt, sondern lediglich eine Korrelation feststellt.

Dennoch würden die Resultate langfristig positive Auswirkungen auf die Gehirngesundheit nahelegen, wenn in den frühesten Entwicklungsphasen weniger Zucker konsumiert wird, teilte der Erstautor Jiazhen Zheng von der Hong Kong University of Science and Technology in Guangzhou in einer Pressemitteilung mit. Er erklärte:

«Die Befunde verdeutlichen die potenzielle Bedeutung der Ernährung in der frühen Lebensphase, um das Demenzrisiko Jahrzehnte später zu senken.»

Konkret stellten die Wissenschaftler fest, dass bei Menschen, die während der Nachkriegs-Zuckerrationierung in Großbritannien gezeugt wurden oder aufwuchsen, eine Demenz im Schnitt 2,55 Jahre später ausbrach als bei Personen, die nach dem Ende der Rationierung im Jahr 1953 geboren wurden. Zudem zeigte die erste Gruppe im Alter ein größeres Gesamtvolumen der grauen Substanz, weniger Schädigungen im Gehirngewebe sowie bessere Ergebnisse bei Gedächtnis-, Logik- und Verarbeitungstests.

Zheng schlägt eine Reduktion des Zuckerkonsums während der Schwangerschaft und im Säuglingsalter vor. Er gibt aber zu bedenken, dass weitere Forschungsarbeiten erforderlich sind, um den Mechanismus besser zu verstehen und anhand dessen Empfehlungen für die öffentliche Gesundheit abzugeben.

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Studie berichtet über Ausdehnung des Meereises und Abkühlung in der Grönlandsee

Transition News - 19. August 2026 - 0:03

Eine aktuelle Studie stellt eine deutliche Ausdehnung des Meereises und einen Abkühlungstrend in der Grönlandsee in den letzten Jahren fest. Die Untersuchung, über die No Trick Zone berichtet, befasste sich mit der sogenannten Odden-Eiszunge nahe der Insel Jan Mayen.

Sie zeigt, dass dort die jährliche durchschnittliche Meereisausdehnung im Jahr 2023 mit 2.403,6 Quadratkilometern 8,4-mal größer war als im Jahr 2019, als 287,6 km² verzeichnet wurden. Im Januar 2024 erreichte die Meereisausdehnung sogar einen Spitzenwert von 20.308 km², was etwa 65 Mal mehr ist als im Januar 2017, als 312 km² gemessen wurden.

Die Autoren führen die Ausdehnung eher auf regionale Klimaschwankungen als auf ein Ende der globalen Erwärmung zurück. Demnach trugen Veränderungen in der Ozeanzirkulation, der Süßwasserabfluss aus Grönland und atmosphärische Druckmuster zur Abkühlung und zum Eiswachstum bei. Laut dem Hauptautor der Studie, dem Umweltwissenschaftler Furkan Yılgan, war das Ausmaß der Ausdehnung unerwartet und unterstreicht die Rolle natürlicher Schwankungen im regionalen Klima.

Den Forschern zufolge können natürliche Schwankungen regionale Trends im Jahrzehntmaßstab hervorrufen, die die Auswirkungen steigender Treibhausgaskonzentrationen vorübergehend überdecken. Wie Natural News bemerkt, deckt sich diese Beobachtung mit den Erkenntnissen aus Marc Moranos Buch «The Politically Incorrect Guide to Climate Change», in dem darauf hingewiesen wird, dass Klimamodelle in der Vergangenheit die Ausdehnung des Meereises in den Polarregionen nicht vorhergesagt haben. Das Buch zitiert die Klimatologin Judith Curry, die feststellte:

«Wir beobachten Rekorde bei der Ausdehnung des antarktischen Meereises, doch die Klimamodelle sagen voraus, dass die Antarktis Meereis verlieren sollte – und das ist genau das Gegenteil von dem, was tatsächlich geschieht.»

Einige nicht an der Studie beteiligte Forscher erklärten, die regionale Abkühlung stehe nicht im Widerspruch zum langfristigen Trend der globalen Erwärmung, zeige jedoch Lücken in den Modellprognosen auf.

Der jüngste Trend für die Grönlandsee scheint aber mit der Entwicklung übereinzustimmen, die seit Mitte der 2000er Jahre einen Großteil der Arktis prägt. So schreiben die Autoren einer Studie von 2025:

«In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich der Rückgang des arktischen Meereises erheblich verlangsamt, wobei seit 2005 kein statistisch signifikanter Rückgang der Meereisfläche im September zu verzeichnen war.»

Die Autoren der aktuellen Studie fordern weitere Forschungen zu den Wechselwirkungen zwischen Ozean, Eis und Atmosphäre, um regionale Klimaprognosen zu verbessern.

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Propagandalügen um die USS Lincoln: Teherans Krieg gegen die Moral der US-Heimatfront

Am 11. August soll der Iran sieben amerikanische Seeleute getötet haben – jedenfalls auf dem Papier. “Mehr News”, eine Nachrichtenagentur der Islamischen Republik, berichtete von einem gewaltsamen Zusammenstoß an Bord des Flugzeugträgers USS Abraham Lincoln mit sieben Toten und mehreren Verletzten. Ein Berater des Kommandeurs des US Central Command (CENTCOM) sei auf dem Deck von […]

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