Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Vor der Reform: Mit dem Erstantrag auf einen Pflegegrad nicht mehr lange warten
Wer im Alltag regelmäßig Hilfe benötigt und bisher keinen Pflegegrad beantragt hat, sollte damit nach Ansicht des Sozialverbands VdK nicht mehr lange warten.
Denn die geplante Pflegereform könnte den Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 ab dem 1. Januar 2027 erschweren. Der VdK empfiehlt deshalb, einen Erstantrag möglichst noch nach den derzeitigen Regeln zu stellen.
VdK warnt vor strengeren Voraussetzungen beim PflegegradDer Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz sieht Änderungen bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit vor. Nach Einschätzung des VdK könnten die geplanten Regeln insbesondere die Hürden für die Pflegegrade 1, 2 und 3 erhöhen.
Der VdK befürchtet, dass Betroffene künftig stärkere Einschränkungen nachweisen müssen, um denselben Pflegegrad wie nach geltendem Recht zu erhalten. Wer eine neue Schwelle knapp verfehlt, könnte dann einen niedrigeren Pflegegrad bekommen (oder überhaupt keinen).
Erstantrag möglichst bis Ende 2026 stellenDeshalb nennt der VdK einen wichtigen Termin: Wer erstmals einen Pflegegrad beantragen möchte, sollte den Antrag nach Empfehlung des Verbands spätestens bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse einreichen. Bis dahin sollen voraussichtlich noch die bestehenden Regeln gelten.
Dabei zählt zunächst der Antrag. Versicherte müssen nicht schon vorher wissen, welcher Pflegegrad ihnen zusteht. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse reicht zunächst aus.
Die Pflegekasse gehört zur jeweiligen Krankenkasse. Antragsteller können beispielsweise schriftlich oder per E-Mail mitteilen, dass sie die Feststellung eines Pflegegrades und Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Der VdK empfiehlt einen nachweisbaren schriftlichen Weg.
Denkbeispiel: Annalena aus Wennigsen im Deister wartet bisher abWie wichtig der Zeitpunkt werden könnte, zeigt ein fiktives Beispiel. Annalena aus Wennigsen im Deister kommt zwar grundsätzlich noch allein in ihrer Wohnung zurecht. In den vergangenen Monaten fällt ihr der Alltag jedoch zunehmend schwer. Beim Duschen benötigt sie regelmäßig Unterstützung. Ihre Tochter erledigt einen Teil der Einkäufe, hilft beim Kochen und erinnert Annalena an ihre Medikamente.
Annalena denkt zwar schon länger über einen Pflegegrad nach. Sie ist auf einem Bauernhof mit Wald- und Feldarbeit groß geworden und hat die Devise gelernt, “nicht wegen jedem Wehwechen zum Arzt zu gehen”. Weil sie sich selbst noch als weitgehend selbstständig erlebt, verschiebt sie den Antrag immer wieder.
Nach der Empfehlung des VdK sollte sie genau das jetzt nicht tun.
Stellt Annalena noch 2026 einen Antrag, prüft die Pflegekasse ihren Unterstützungsbedarf nach dem derzeit geltenden Verfahren. Wartet sie dagegen bis 2027 und tritt die Reform in der bislang geplanten Form in Kraft, gelten voraussichtlich strengere Voraussetzungen.
Entscheidend bleibt immer die individuelle Begutachtung. Das Beispiel zeigt indessen, warum Menschen mit vermutlich vorhandenem und regelmäßigem Unterstützungsbedarf einen Antrag nicht allein deshalb aufschieben sollten, weil sie sich meinen, “noch klarzukommen”.
Auch kleine Hilfen im Alltag können für den Pflegegrad wichtig seinPflegebedürftigkeit beginnt nicht erst, wenn ein Mensch dauerhaft im Bett liegt oder rund um die Uhr Betreuung benötigt.
Auch regelmäßige Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen kann eine Rolle spielen. Gleiches gilt für Unterstützung beim Umgang mit Medikamenten und Therapien, Orientierungsschwierigkeiten oder Einschränkungen bei alltäglichen Abläufen. Entscheidend ist das Gesamtbild der noch vorhandenen Selbstständigkeit.
Wer regelmäßig auf Hilfe angewiesen ist, sollte deshalb prüfen lassen, ob bereits die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorliegen.
Ein anerkannter Pflegegrad öffnet den Zugang zu LeistungenDer Pflegegrad entscheidet über den Zugang zu zahlreichen Leistungen der Pflegeversicherung. Deshalb kann eine Einstufung gerade für Menschen wichtig werden, deren Unterstützungsbedarf langsam zunimmt.
Der VdK weist außerdem darauf hin, dass ein nach bisherigem Recht anerkannter Pflegegrad zunächst bestehen bleibt, solange keine neue Begutachtung zu einer anderen Einstufung führt. Die geplante Reform könnte jedoch auch einzelne Leistungen der Pflegeversicherung verändern. Ein heute anerkannter Pflegegrad garantiert daher nicht, dass sämtliche Leistungsregelungen ab 2027 unverändert bleiben.
Bereits einen Pflegegrad? Dann nicht vorschnell Höherstufung beantragenAnders sieht die Situation bei Menschen aus, die bereits einen Pflegegrad haben und über einen Antrag auf Höherstufung nachdenken. Hier empfiehlt der VdK keine pauschale Antragstellung. Eine neue Begutachtung führt nicht automatisch zu einem höheren Pflegegrad.
Kommt der Medizinische Dienst bei seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen des bisherigen Pflegegrades nicht mehr erfüllt sind, kann grundsätzlich auch eine niedrigere Einstufung drohen. Der VdK empfiehlt Betroffenen deshalb, vor einem Antrag auf Neubegutachtung ihre individuelle Situation prüfen zu lassen.
Die Empfehlung, noch 2026 aktiv zu werden, richtet sich somit vor allem an Menschen mit Unterstützungsbedarf, die bisher überhaupt keinen Pflegegrad beantragt haben.
So läuft der Antrag auf einen Pflegegrad abNach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse in der Regel den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten prüft ein Gutachter, wie selbstständig der Antragsteller seinen Alltag bewältigen kann. Häufig findet der Termin in der Wohnung der betroffenen Person statt.
Anschließend entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und schickt einen schriftlichen Bescheid. Überschreitet die Pflegekasse eine maßgebliche Frist und trägt sie die Verantwortung für die Verzögerung, sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Zahlung von 70 Euro für jede angefangene Woche der Fristüberschreitung vor.
Hunderttausende könnten von strengeren Schwellen betroffen seinDer VdK stützt seine Kritik unter anderem auf Berechnungen des IGES-Instituts. Danach könnten bei Umsetzung der geplanten höheren Schwellen jedes Jahr rund 123.000 Menschen, die nach den bisherigen Kriterien einen Pflegegrad erhalten würden, erstmals ganz ohne Pflegegrad bleiben. Weitere etwa 155.000 Menschen könnten einen niedrigeren Pflegegrad erhalten.
Der Verband wertet die geplanten Änderungen deshalb als Leistungskürzung und fordert Nachbesserungen am Entwurf.
Für Betroffene bleibt allerdings entscheidend: Noch handelt es sich um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren. Das Bundesgesundheitsministerium führt das Pflegeneuordnungsgesetz bislang als Gesetzesvorhaben; die endgültigen Regeln können sich im politischen Verfahren noch verändern.
Nicht auf die Reform warten, wenn bereits Hilfe nötig istMenschen sollten keinen Pflegegrad allein aus taktischen Gründen beantragen, wenn tatsächlich kein Unterstützungsbedarf besteht. Wer aber schon regelmäßig Hilfe benötigt und einen Antrag bislang lediglich vor sich herschiebt, sollte die aktuelle Situation neu bewerten.
Das Denkbeispiel von Annalena zeigt den entscheidenden Punkt: Nicht das persönliche Gefühl, „noch ganz gut zurechtzukommen“, entscheidet über einen Pflegegrad. Maßgeblich sind die konkreten Einschränkungen der Selbstständigkeit.
Wer bereits Unterstützung beim Waschen, bei Medikamenten, bei der Orientierung oder anderen alltäglichen Aufgaben benötigt, kann deshalb schon heute einen relevanten Pflegebedarf haben.
Mit Blick auf die für 2027 geplanten Änderungen empfiehlt der VdK solchen Betroffenen, einen Erstantrag noch unter den geltenden Voraussetzungen prüfen zu lassen.
FAQ zum Pflegegrad-Antrag 2026 Muss der Pflegegrad bis zum 31. Dezember 2026 bewilligt sein?Nach der Empfehlung des VdK kommt es beim Erstantrag darauf an, dass der Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Pflegeversicherung eingeht. Die Reform ist jedoch noch nicht beschlossen.
Kann ich einen Pflegegrad formlos beantragen?Ja. Eine kurze Mitteilung an die Pflegekasse genügt zunächst. Der VdK empfiehlt einen schriftlichen und nachweisbaren Antrag.
Soll ich bei vorhandenem Pflegegrad jetzt eine Höherstufung beantragen?Nicht pauschal. Eine Neubegutachtung kann auch zu einer niedrigeren Einstufung führen. Der VdK empfiehlt vorher eine individuelle Prüfung.
QuellenSozialverband VdK Deutschland: „VdK empfiehlt: Jetzt Erstantrag auf Pflegegrad stellen“ (Sozialverband VdK Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Stand 2026 (BMG)
Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zu den Begutachtungsfristen bei Anträgen auf Pflegeleistungen (BMG)
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Der Fratzscher unter den Physikern: Noch ist der Verbrenner nicht am Ende
Seit diesem Jahr fahren auf deutschen Straßen nur noch Elektroautos. So sollte es jedenfalls sein, wenn man heute noch einmal ein Interview im “Spiegel“ aus dem Jahr 2017 mit dem deutschen Physiker Richard Randoll zur Zukunft des Straßenverkehrs unter der bereits vielsagenden Überschrift “Der Durchbruch kommt 2022” liest. Er prophezeite damals, dass sich bis zum […]
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On August 19, Vladimir Putin will hold a meeting of the Presidential Council for Strategic Development and National Projects
On August 19, Vladimir Putin will hold a meeting of the Presidential Council for Strategic Development and National Projects to discuss the implementation of the Plan for Structural Transformation of the Russian Economy until 2030. Deputy Prime Minister Alexander Novak will deliver a report.
In addition, Minister of Finance Anton Siluanov will brief the meeting on steps taken to ensure the budgets of the Russian Federation's constituent entities for 2026–2029 are balanced, and Deputy Prime Minister – Chief of the Government Staff Dmitry Grigorenko will speak about working with regional authorities to achieve the sociological targets outlined the national development goals.
Krankengeld trotz Krankschreibung plötzlich gestoppt
Wer seit Wochen oder Monaten arbeitsunfähig ist, rechnet meist damit, dass das Krankengeld weitergezahlt wird, solange eine ärztliche Krankschreibung vorliegt. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn plötzlich ein Schreiben der Krankenkasse kommt und darin angekündigt wird, dass die Zahlung endet.
Dahinter steckt häufig eine Einschätzung des Medizinischen Dienstes, kurz MD. Dabei kann es passieren, dass Versicherte weiterhin von ihrem Hausarzt oder Facharzt arbeitsunfähig geschrieben werden, die Krankenkasse aber trotzdem zu einem anderen Ergebnis kommt.
“Das bedeutet jedoch nicht, dass Betroffene eine solche Entscheidung einfach hinnehmen müssen”, mahnt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt. “Gerade die ärztlichen Unterlagen und die tatsächlichen Anforderungen des eigenen Arbeitsplatzes können darüber entscheiden, ob eine Einstellung des Krankengeldes Bestand hat.”
Nach sechs Wochen endet meist die EntgeltfortzahlungArbeitnehmer erhalten bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zunächst grundsätzlich Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Üblicherweise läuft diese Zahlung wegen derselben Erkrankung bis zu sechs Wochen.
Danach kommt für gesetzlich Krankenversicherte regelmäßig das Krankengeld in Betracht. Der Anspruch setzt voraus, dass die Erkrankung tatsächlich zur Arbeitsunfähigkeit führt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei derselben Krankheit ist der Krankengeldanspruch grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren begrenzt. Die Zeiten der Entgeltfortzahlung werden dabei mitgerechnet, weshalb nach den ersten sechs Wochen häufig noch bis zu rund 72 Wochen tatsächlicher Krankengeldzahlung verbleiben.
Weitere Informationen zur Höchstdauer finden Betroffene bei Gegen-Hartz im Beitrag „Krankengeld läuft aus: Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten“.
Eine Krankschreibung bedeutet nicht automatisch, dass die Kasse weiterzahlen mussFür viele Versicherte wirkt es widersprüchlich: Der behandelnde Arzt bestätigt weiterhin die Arbeitsunfähigkeit, während die Krankenkasse erklärt, dass aus ihrer Sicht keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht.
Hinter diesem Unterschied stehen zwei getrennte Verfahren. Der Arzt beurteilt die Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der medizinischen Behandlung, während die Krankenkasse bei Zweifeln den Medizinischen Dienst mit einer sozialmedizinischen Prüfung beauftragen kann.
Nach § 275 SGB V müssen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einholen. Das gilt unter anderem, wenn Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit geklärt werden sollen.
Die Krankenkasse kann anschließend ihre leistungsrechtliche Entscheidung auf diese Einschätzung stützen. Eine bestehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schützt daher nicht in jedem Fall davor, dass Krankengeld in Frage gestellt oder beendet wird.
Der Medizinische Dienst muss den Patienten nicht immer persönlich untersuchenEine Begutachtung durch den MD bedeutet nicht automatisch, dass Versicherte persönlich zu einer Untersuchung eingeladen werden. Viele Einschätzungen werden anhand der vorhandenen Unterlagen getroffen.
Die Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes sieht sowohl Beurteilungen nach Aktenlage als auch persönliche Befunderhebungen vor. Reichen die vorhandenen Informationen aus sozialmedizinischer Sicht aus, kann deshalb eine Entscheidung getroffen werden, ohne dass der Versicherte persönlich untersucht wurde.
Eine Entscheidung nach Aktenlage ist deshalb nicht allein deswegen fehlerhaft, weil keine persönliche Untersuchung stattgefunden hat. Problematisch kann es allerdings werden, wenn wichtige aktuelle Befunde, Funktionsbeeinträchtigungen oder Informationen über die berufliche Belastung fehlen.
Auch Gerichte beschäftigen sich immer wieder mit Fällen, in denen Krankenkassen auf Grundlage einer Aktenbegutachtung die Zahlung beendet haben. Mehr dazu zeigt der Gegen-Hartz-Beitrag „Die Krankenkasse stellte Krankengeld mittels Aktenlage ein“.
Warum der behandelnde Arzt so wichtig werden kannBesonders schwierig wird die Situation, wenn die medizinischen Unterlagen nur wenig darüber aussagen, welche Beschwerden tatsächlich bestehen. Eine Diagnose allein erklärt nämlich noch nicht automatisch, warum jemand seine Arbeit nicht ausüben kann.
Für die Beurteilung kommt es darauf an, welche gesundheitlichen Einschränkungen vorhanden sind und wie diese mit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zusammenhängen. Nach der Begutachtungsanleitung liegt Arbeitsunfähigkeit bei Beschäftigten vor, wenn die bisherige Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann oder ihre Ausübung eine Verschlechterung des Gesundheitszustands erwarten lässt.
Deshalb kann ein aussagekräftiger Bericht des Hausarztes oder Facharztes erheblich mehr Gewicht haben als eine kurze Bescheinigung mit Diagnose und Zeitraum. Er sollte nachvollziehbar beschreiben, welche körperlichen oder psychischen Einschränkungen bestehen und weshalb bestimmte berufliche Anforderungen derzeit nicht bewältigt werden können.
Wie schnell fehlende Informationen bei einer MD-Prüfung problematisch werden können, erläutert auch der Gegen-Hartz-Beitrag „Medizinischer Dienst prüft Krankengeld: Diese Fehler können alles kippen“.
Die Krankenkasse darf Informationen zur tatsächlichen Tätigkeit berücksichtigenEine häufig unterschätzte Frage lautet: Was macht der Versicherte bei seiner Arbeit eigentlich genau?
Das Gesetz erlaubt es im Zusammenhang mit der Prüfung einer Arbeitsunfähigkeit, Informationen über Art und Umfang der zuletzt ausgeübten Beschäftigung zu berücksichtigen. Der Medizinische Dienst benötigt solche Angaben, weil sich eine Erkrankung je nach Tätigkeit völlig unterschiedlich auswirken kann.
Eine Knieerkrankung kann bei einer überwiegend sitzenden Tätigkeit anders beurteilt werden als bei einem Beruf, in dem täglich schwere Gegenstände getragen und zahlreiche Treppen bewältigt werden müssen. Ähnliches gilt etwa für Rückenprobleme, Schwindel, Konzentrationsstörungen oder psychische Erkrankungen.
Deshalb kann eine präzise Arbeitsplatzbeschreibung für Betroffene sehr hilfreich sein. Sie sollte nicht nur die Berufsbezeichnung nennen, sondern die tatsächlichen körperlichen, geistigen und organisatorischen Anforderungen beschreiben.
Diese Informationen können bei einer Überprüfung besonders wichtig sein Information Warum sie wichtig sein kann Aktuelle ärztliche Befunde Sie zeigen den gegenwärtigen Gesundheitszustand und vorhandene Einschränkungen. Beschreibung der Beschwerden Sie verdeutlicht, welche konkreten Funktionen beeinträchtigt sind. Tatsächliche Arbeitsaufgaben Sie zeigt, welchen Belastungen der Versicherte im Beruf ausgesetzt ist. Aktuelle Therapie Sie dokumentiert, ob und wie die Erkrankung behandelt wird. Ärztliche Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit Sie kann erklären, weshalb die bisherige Tätigkeit derzeit nicht möglich ist. Geplante Behandlung oder Wiedereingliederung Sie kann zeigen, wie die weitere gesundheitliche Entwicklung eingeschätzt wird.Der Medizinische Dienst kann bei Bedarf zusätzliche Informationen von Versicherten oder behandelnden Leistungserbringern einholen. Die entsprechenden Unterlagen sollen dabei unmittelbar für die Begutachtung verwendet werden.
Warum eine Arbeitsplatzbeschreibung den Unterschied machen kannBei einer Krankmeldung wissen Arzt, Krankenkasse und Medizinischer Dienst nicht automatisch bis ins Detail, welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeführt werden. Berufsbezeichnungen sind dafür häufig zu ungenau.
Eine „Sekretärin“ kann beispielsweise fast ausschließlich am Computer arbeiten. In einem anderen Unternehmen gehören jedoch möglicherweise das Vorbereiten von Konferenzräumen, das Tragen von Getränkekisten, Botengänge oder häufige Wege über Treppen zur täglichen Arbeit.
Gerade bei Erkrankungen des Bewegungsapparates kann dieser Unterschied erheblich sein. Dass jemand theoretisch einige Stunden sitzen könnte, bedeutet nicht zwangsläufig, dass er sämtliche arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten erfüllen kann.
Der MD selbst beschreibt die Arbeitsunfähigkeit als Zusammenspiel zwischen krankheitsbedingter Einschränkung und den Anforderungen der konkreten Beschäftigung.
Was tun, wenn die Krankenkasse das Krankengeld stoppen will?Erhalten Versicherte ein Schreiben über die bevorstehende oder bereits erfolgte Beendigung des Krankengeldes, sollten sie zunächst genau prüfen, ob es sich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid handelt und auf welche medizinische Begründung sich die Kasse beruft.
Liegt der Entscheidung eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zugrunde, muss die Krankenkasse bei einer darauf gestützten Ablehnung das Ergebnis und die wesentlichen Gründe der MD-Stellungnahme in verständlicher und nachvollziehbarer Form mitteilen. Das schreibt § 275 Abs. 3c SGB V vor.
Anschließend sollte möglichst schnell das Gespräch mit dem behandelnden Arzt gesucht werden. Hält dieser die Arbeitsunfähigkeit weiterhin für gegeben, kann ein aktueller und ausführlicher Befundbericht für das weitere Verfahren sehr wichtig werden.
Ausführliche Hinweise hierzu finden Betroffene auch bei Gegen-Hartz im Beitrag „Krankengeld weg wegen MD-Gutachten: So wehren Sie sich richtig“.
Widerspruch gegen die Einstellung des KrankengeldesGegen einen belastenden Bescheid der Krankenkasse kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Nach § 84 Sozialgerichtsgesetz beträgt die Frist normalerweise einen Monat ab Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.
Eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung kann Auswirkungen auf diese Frist haben. Nach § 66 SGG kann unter bestimmten Voraussetzungen dann eine deutlich längere Frist gelten.
Es empfiehlt sich trotzdem nicht, mit dem Widerspruch abzuwarten. Gerade wenn Krankengeld die wichtigste laufende Einnahme darstellt, können schon wenige Wochen ohne Zahlung zu erheblichen finanziellen Problemen führen.
Der Widerspruch sollte möglichst mit medizinischen Unterlagen und einer nachvollziehbaren Darstellung der tatsächlichen beruflichen Belastungen ergänzt werden. Eine kurze Erklärung wie „Mein Arzt schreibt mich doch weiterhin krank“ reicht für eine überzeugende Auseinandersetzung mit einer ausführlicheren MD-Einschätzung häufig nicht aus.
Bei finanzieller Not kann gerichtlicher Eilrechtsschutz wichtig werdenEin Widerspruch führt nicht in jeder Fallgestaltung automatisch dazu, dass das Krankengeld während des gesamten Verfahrens tatsächlich weiter auf dem Konto eingeht. Deshalb kann zusätzlicher Rechtsschutz erforderlich werden, wenn die wirtschaftliche Existenz gefährdet ist.
Vor den Sozialgerichten gibt es die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes. Ob und welche Form eines Eilantrags im konkreten Fall geeignet ist, hängt jedoch von der bisherigen Bewilligung, dem Bescheid und dem bisherigen Verfahrensablauf ab.
Betroffene sollten deshalb bei einem vollständigen Wegfall ihres Einkommens möglichst früh fachkundige Unterstützung suchen. Sozialverbände, unabhängige Beratungsstellen oder Fachanwälte für Sozialrecht können prüfen, ob neben dem Widerspruch ein gerichtliches Eilverfahren sinnvoll ist.
Ein Beispiel aus der Rechtsprechung beschreibt Gegen-Hartz im Beitrag „Krankengeld per Eilverfahren auch bei Bürgergeld-Anspruch“.
Die Krankschreibung sollte trotzdem nicht einfach beendet werdenAuch wenn die Krankenkasse zunächst kein Krankengeld mehr zahlt, sollte eine medizinisch weiterhin bestehende Arbeitsunfähigkeit nicht allein deshalb beendet werden. Für das weitere sozialrechtliche Verfahren kann der Nachweis fortbestehender Arbeitsunfähigkeit von großer Bedeutung sein.
Bei der Folgefeststellung gelten zudem gesetzliche Fristen. Grundsätzlich muss die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende festgestellt werden, wobei Samstage hierfür nicht als Werktage gelten; § 46 SGB V enthält zusätzlich eine besondere Regelung für bestimmte Versicherte, deren Mitgliedschaft vom Krankengeldanspruch abhängt.
Versicherte sollten Folgetermine deshalb nicht unnötig aufschieben. Weitere Hintergründe zu möglichen Problemen bei Unterbrechungen erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „Krankengeld: Wer diese Druckmittel der Kasse kennt, kann sich wehren“.
Wenn der Arzt selbst Zweifel an der weiteren Arbeitsunfähigkeit hatNicht jede Prüfung durch den Medizinischen Dienst muss zwangsläufig falsch sein. Es kann auch vorkommen, dass sich der Gesundheitszustand verbessert hat und der behandelnde Arzt eine Rückkehr in den Beruf für möglich hält.
Eine vollständige sofortige Rückkehr ist dabei nicht immer die einzige Möglichkeit. Nach längerer Erkrankung kommt häufig eine stufenweise Wiedereingliederung, das sogenannte Hamburger Modell, in Betracht.
Während einer solchen Wiedereingliederung besteht die Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich weiter. Die Belastung wird schrittweise erhöht, während unter den jeweiligen Voraussetzungen weiterhin Krankengeld oder ein anderer zuständiger Leistungsträger in Betracht kommt.
Mehr dazu lesen Betroffene bei Gegen-Hartz unter „Krankengeld: Wiedereingliederung kann zur Falle werden“.
Praxisbeispiel: Knieprobleme bei einer vermeintlichen BürotätigkeitSabine arbeitet als Teamassistentin und ist nach mehreren Operationen am Knie seit Monaten arbeitsunfähig. Die Krankenkasse lässt die Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst prüfen, der anhand der vorhandenen Unterlagen zunächst davon ausgeht, dass eine Rückkehr an einen Schreibtischarbeitsplatz möglich sein könnte.
Was aus der bisherigen Akte nicht hervorgeht: Sabine betreut zusätzlich mehrere Konferenzräume auf zwei Etagen, transportiert Getränkekisten, nimmt Lieferungen entgegen und muss täglich viele Treppen steigen. Ihr behandelnder Orthopäde beschreibt diese Belastungen daraufhin ausdrücklich in einem aktuellen Befundbericht.
Zusammen mit einer ausführlichen Arbeitsplatzbeschreibung reicht Sabine diese Angaben im Widerspruchsverfahren ein. Erst dadurch kann geprüft werden, ob ihre tatsächliche Tätigkeit mit den bestehenden Kniebeschwerden überhaupt vereinbar ist.
Das Beispiel zeigt, warum nicht allein die Diagnose oder die Berufsbezeichnung betrachtet werden sollte. Entscheidend sind die konkreten gesundheitlichen Einschränkungen und die Arbeiten, die der Beschäftigte im Alltag tatsächlich ausführen muss.
Häufige Fragen und Antworten zum Krankengeld und Medizinischen Dienst Kann die Krankenkasse Krankengeld beenden, obwohl mein Arzt mich weiter krankschreibt?Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Krankenkasse kann bei Zweifeln den Medizinischen Dienst einschalten und auf Grundlage der sozialmedizinischen Einschätzung über den weiteren Krankengeldanspruch entscheiden.
Eine fortbestehende Krankschreibung ist trotzdem ein wichtiges Beweismittel. Besonders hilfreich kann eine ausführliche ärztliche Begründung sein, die erklärt, weshalb die konkrete Tätigkeit weiterhin nicht ausgeübt werden kann.
Muss der Medizinische Dienst mich persönlich untersuchen?Nein. Eine sozialmedizinische Einschätzung kann auch anhand der vorhandenen Akten erfolgen, sofern die Unterlagen für die Beurteilung ausreichen.
Fehlen wichtige Informationen, kann es sinnvoll sein, aktuelle Befunde und Angaben zu den tatsächlichen beruflichen Anforderungen nachzureichen. Ob eine persönliche Untersuchung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?Grundsätzlich muss der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden. Das ergibt sich aus § 84 SGG.
Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung können andere Fristen gelten. Trotzdem sollte ein Widerspruch möglichst schnell erfolgen.
Warum ist eine Arbeitsplatzbeschreibung so wichtig?Arbeitsunfähigkeit wird bei Beschäftigten nicht ausschließlich anhand der Diagnose beurteilt. Entscheidend ist auch, ob die zuletzt ausgeübte Tätigkeit mit den bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen noch ausgeführt werden kann.
Eine detaillierte Beschreibung kann deshalb Tätigkeiten sichtbar machen, die aus einer allgemeinen Berufsbezeichnung nicht hervorgehen. Dazu können beispielsweise schweres Tragen, häufiges Treppensteigen, langes Stehen, dauerhafte Bildschirmarbeit oder hohe Konzentrationsanforderungen gehören.
Sollte ich mich weiter krankschreiben lassen, wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt?Besteht nach ärztlicher Einschätzung weiterhin Arbeitsunfähigkeit, sollte die medizinische Dokumentation nicht allein wegen des Zahlungsstopps beendet werden. Für einen späteren Widerspruch oder ein Gerichtsverfahren kann der fortlaufende Nachweis sehr wichtig sein.
Außerdem sind die gesetzlichen Vorgaben für Folgefeststellungen zu beachten. Versicherte sollten deshalb frühzeitig mit ihrem Arzt klären, wann die nächste Feststellung erfolgen muss.
Was kann ich tun, wenn ich wegen des Zahlungsstopps kein Geld mehr zum Leben habe?Neben einem fristgerechten Widerspruch kann in dringenden Situationen ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht geprüft werden. Ob ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat, hängt unter anderem von der medizinischen Beweislage und dem konkreten Bescheid ab.
Wer wirtschaftlich unmittelbar unter Druck gerät, sollte deshalb nicht erst das vollständige Widerspruchsverfahren abwarten. Eine sozialrechtliche Beratungsstelle, ein Sozialverband oder eine Fachanwaltskanzlei kann prüfen, welches Vorgehen im konkreten Fall geeignet ist.
Der Beitrag Krankengeld trotz Krankschreibung plötzlich gestoppt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Die ukrainische Raketenkrise und ihre Folgen
Deutschland und Europa im Griff der Klimaapokalypse – Der Weltuntergang ist nah, wenn wir nicht sofort gegensteuern – Teil 4
Raimund Leistenschneider
In früheren Berichten hatte der Autor bereits die folgende Gegenüberstellung gezeigt:
Abb.33, Quelle: Leistenschneider, zeigt den Vergleich der Temperaturgänge 20 Jahre vor und 18 Jahre nach einem Maximum im Hauptsonnenzyklus von Deutschland (heute) nach Daten des DWD (unten) und Berlin-Dahlem (oben, um 1800, Ausschnitt aus Abb.33). Um 1800 existierten kein Deutschland und keine flächendeckenden Temperaturmessungen. Daher kein Vergleich der Absolutwerte, aber der Temperaturmuster (Wechsel).
In Abb.33 ist unschwer zu erkennen, dass sich die klimatischen Temperaturwechsel in den Jahren nach einem Hauptsonnenzyklus gleichen. Daher schauen wir und das Original (Abb.33 oben) genauer an.
Abb.34, Quelle: Prof. Ewert, zeigt die Jahrestemperaturen von Berlin-Dahlem von 1701 – 2008. Die rote Linie gibt näherungsweise den Zeitpunkt des Maximums im Hauptsonnenzyklus an. Bis zu einem Zeitraum von 20 – 30 Jahren nach dem Hauptsonnenzyklus schwanken die Temperaturen am stärksten zwischen warm und kalt (rote Fläche). Heute nennt der DWD diese starken Schwankungen „Extremwetter“. Bis zum Minimum im Hauptsonnenzyklus sind immer noch relativ hohe Temperaturausschläge zu verzeichnen, jedoch auf insgesamt niedrigerem Niveau (grüne Fläche). Unmittelbar vor und nach dessen Minimum ist das Klimasystem sozusagen in seinem eingeschwungenen, kalten Zustand und die Temperaturwechsel sind am geringsten (blaue Fläche). Vor einem Temperaturanstieg fallen die Temperaturen auf ein relatives Minimum und steigen dann kontinuierlich an (schwarze Linien).
Um 1830 (roter Pfeil) ist ein starker Temperaturanstieg zu sehen. Die Jahrestemperatur steigt stark an. In jenem Jahr war es deutlich wärmer als in allen Jahren zum Hauptsonnenzyklus und den Jahren danach. Der Peak liegt etwa 34 Jahre nach dem davor liegenden Maximum im Hauptsonnenzyklus’.
Anhand des Temperaturdatenreihe der DWD-Referenzstation Hohenpeißenberg,hatte der Autor das Maximum im Hauptsonnenzyklus um das Jahr 1797 gelegt. Nun sind 34 Jahre nicht identisch mit heute (Hauptsonnenzyklus um 2002/2003), 24 Jahren. Doch eine Punktlandung ist gar nicht nötig. Niemand wird ernsthaft behaupten, man könne den Wetterbericht vom 15.August 2026 aus den Wetterberichten des 15. August der Jahre davor bestimmen. Es geht um das „Musterbild“. Ob 24 Jahre oder 34 Jahre nach einem Hauptsonnenzyklus. Etliche Jahre nach dem Hauptsonnenzyklus scheint das Wetter plötzlich „verrückt zu spielen“ und bildet eine starke , nie da gewesene, Temperaturspitze aus.
Die Zukunft (die nächsten 5 Jahre) wird zeigen, ob wir weitere so vglw. heiße Jahre bekommen oder ob nicht (vergleiche mit Abb.34). Anhand der Physik – deren Gesetze sind heute wie vor 200 Jahren gleich – geht der Autor davon aus, dass dem nicht so sein wird.
Was ist aus dem Land von Helmholtz, Gauß, Planck oder Einstein geworden? Offensichtlich ein Land, in dem dumm-dreiste Akteure (Abb. 1-3 und die dortigen Erläuterungen oder hier das Ruder übernommen haben. Von Physik keine Ahnung, dafür eine große Klappe.
Da wundert es nicht, wenn ein Papst der sog. Mittelwertforscher, nein, heißt ja „Klimaforscher“, wie Prof. Gornott, Arbeitsgruppenleiter am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, im Netz ihren Unsinn und wieder einmal die angeblich 99% Konsens bemühen verbreiten dürfen im Auftrag der Regierung*4). Nun, Prof. Gornott ist nichts vorzuhalten, verdient er doch sein „täglich Brot“ mit dem Unsinn. Diejenigen, die solchen Unsinn immer noch glauben, für die fällt dem Autor spontan nur die Abb.35 ein.
*4) Das Institut wird vollständig von Bund und Ländern grundfinanziert.
Abb.35, Quelle siehe Graphik, zeigt den Bildungsnotstand in Deutschland, auch als Pisa-Studie bekannt.
Naturwissenschaft, mir deren Vielzahl physikalischer Akteure, ist natürlich weitaus komplizierter*5) als Klimareligion mit nur einem einzigen Akteur, den sog. Treibhausgasen. Da ist es nur verständlich, dass Simpel sich der Klimareligion hingezogen fühlen.
*5) Siehe beispielhaft die enorme Komplexität der jüngst auf der Sonne entdeckten kleinen Wirbel, welche die Theorie des Ursprungs der Kelvin-Helmholtz-Instabilität bestätigen, über das aktuell die Max Planck-Gesellschaft berichtet. Gott behüte, was sind denn verdrillte Magnetfeldlinien und was ist denn eine Kelvin-Helmholtz-Instabilität. Mit solch „Nebensächlichkeiten“ belastet sich die Klimareligion und deren Jünger natürlich nicht. Dort ist der Teufel längst ausgemacht!
Schauen wir uns den Unsinn, den das PIK-Potsdam wieder einmal verbreitet, exemplarisch an:
Da ist was von „Mythos“ zu lesen, was suggerieren soll, die Klimarealisten verbreiten Mythen, also Unwahrheiten. Wie wir vom Physik-Nobelpreisträger John Clauser am Beispiel des IPCC erfahren, ist dies genau umgekehrt der Fall. Aber weiter mit dem Mythenerzähler vom PIK-Potsdam.
Da ist was von einer „Hitzewelle von 1976″ die Rede und das es diese Hitzewellen „schon immer gab“ aber, „dass solche Hitzephasen heute deutlich häufiger, länger und intensiver seien.“ Und weiter: „Unter den Klimabedingungen von vor 50 Jahren wäre die Juni-Hitzewelle 2026 wohl 3,5 Grad Celsius kühler ausgefallen.“
Bei El-Niño wird so richtig losgelegt: „Die Effekte des Wetterphänomens seien vor allem in Südamerika, Ostafrika und Teilen Südostasiens stark ausgeprägt.“ „In Europa sind die Auswirkungen deutlich geringer“.
Jetzt kommt der Kracher: „Der Klimawandel selbst sorgt nicht für Regen oder Hitze – aber er verstärkt solche Wettermuster, die im schlimmsten Fall zu Extremereignissen führen können.“
Offensichtlich kennt Prof. Gornott nicht den Unterschied zwischen Wetter und Klima. Ersteres wird in Abhängigkeit der Anfangsbedingungen errechnet und eine halbwegs genaue Vorhersage kann bestens für 14-16 Tage erfolgen. Letzteres wird in Abhängigkeit der Rahmenbedingungen errechnet (Klimamodelle des IPCC). 2. Semester Meteorologie. Klima ist nichts anderes als der statistische Mittelwert des Wetters über einen Zeitraum von z.B. 30 Jahren. Dieser Zeitraum wird Klimatologische Referenzperiode genannt. Klima kann niemals Wetterereignisse beeinflussen. Dass geht schon mathematisch nicht.
Nun, bei so wenig Kenntnis der Materie verwundert es natürlich nicht, dass auch seine anderen Punkte blühender Unsinn sind.
Dass El Niño-Ereignisse in Europa kaum Auswirkungen („deutlich geringer“) haben, als in der Hadley-Zelle (dort, wo der El Niño entsteht) steht im krassen Widerspruch zu den Ergebnissen von Prof. Brönnimann (ETH Zürich), Spektrum der Wissenschaft 03/05, „Pazifik ließ Europa frieren“. Zig Studien belegen den starken Einfluss von El Niño auf die Globaltemperaturen. So haben Wissenschaftler aus Australien und Neuseeland (Prof. Robert M. Carter von der James Cook University in Australien et al.) in ihren Untersuchungen den Zusammenhang zwischen der ENSO-Schwingung (El Niño/Southern Oszillation) und dem Weltklima aufgezeigt. Sie veröffentlichten ihre Studie, die auf gut erfassten Messdaten der vergangenen 50 Jahre zurück griff, im „Journal of Geophysical Research“. Ihr Ergebnis: Je stärker der jeweilige El Niño war, desto deutlicher stieg in der Folge die globale Temperatur an. Die Forscher geben an, dass ca. 70% der zuletzt beobachteten Erwärmung auf die El Niño-Tätigkeit zurückzuführen ist. Es habe sich gezeigt, dass etwa 6 Monate nach einem El Niño-Ereignis die globalen Temperaturen, je nach Stärke des El Niño anstiegen. Oder Abb.36.
Abb.36, Quelle: BBC News zeigt die global von einem El Niño-Ereignis betroffenen Gebiete. Zu sehen, dass es in Mittel und Westeuropa wärmer wird, genau wie im Sommer 2026. Die folgende Abb.37 entlarvt die Aussage des PIK-Potsdam als blühenden Unsinn.
Aber der Autor schrieb doch weiter oben, El Niño sei nicht die Ursache für den „Extremsommer“ und die „Extremtrockenheit“ in 2026 bei uns und in Westeuropa. Der Autor bleibt auch dabei, denn nicht El Niño ist die Ursache, sondern, wie geschildert, die Sonne. Denn jedes El Niño-Ereignis wird von einem solaren Ereignis ausgelöst, wie der Autor dies bereits von 15 Jahren schrieb: Dynamisches Sonnensystem – die tatsächlichen Hintergründe des Klimawandels.
Abb.37 oben zeigt die Temperaturdatenreihe nach climate4you. Die kleine Abbildung zeigt die atmosphärische CO2-Entwicklung nach Mauna Loa, die überhaupt keinen Zusammenhang mit den Globaltemperaturen aufweist. Die Abbildung darunter zeigt die El Niño-Anomalien (El Niño 3.4) der Wassertemperaturen. Jede globale Temperaturspitze im gezeigten Zeitraum fällt mit einem El-Niño-Ereignis exakt zusammen, und das bei 8 Ereignissen im Betrachtungszeitraum (grüne Pfeile und Blockpfeil). Die schwarzen Linien dienen zur zeitlichen Justierung der Datenreihen. Graphik: R.Leistenschneider
Die anderen Punkte bzgl. Temperatur und Hitzewellen entlarvt das Lied von Rudi Carrell aus 1975 „Wann wird´s mal wieder richtig Sommer“ als völligen Unsinn. In 1975 sang Rudi Carrel:
Wer denkt da nicht an gute alte Zeiten. Da gab´s noch Sommer, die man nie vergisst….
Wann wird´s mal wieder richtig Sommer, ein Sommer, wie er früher einmal war?
Mit Sonnenschein von Juni bis September…
Und was wir da für Hitzewellen hatten….
Da gab es bis zu 40 Grad im Schatten. Wir mussten mit dem Wasser sparsam sein…..
Es war hier wie in Afrika…
Diese Zeilen aus 1975 zeigen, welch ein Unsinn heute verbreitet wird. Da geht es um Angst-und Panikmache*6), denn die Politik will nur unser Bestes: Unser Geld. Was hat der Klimaunsinn bisher für Deutschland gekostet? Es sind zig hunderte von Milliarden Euro! Wer diese zu bezahlen hat ist klar.
Der Autor denkt zu wissen, auf was die Klimalüge („Praktisch alle Zahlen sind Betrug“) und mit ihr im „Schlepptau“ der Umbau auf sog. Erneuerbare Energien beruht. Ein Wissen, welches er von Michail Gorbatschow hat. Von ihm persönlich. Wenn auch „nur“ indirekt. Doch dies ist eine andere Geschichte.
*6) Deutschland und Europa werden nicht etwa brauner, sondern grüner, wie Abb.38 belegt.
Abb.38, Quelle, zeigt die Waldausdehnung und Wiederbewaldung in der EU und der Schweiz 1950-2010 aus Fuchs et al. 2013.
Es fand und findet also keine Vernichtung der natürlichen Lebensgrundlagen statt, sondern die Landschaft(en) ergrünen… Eine solche Tatsache eignet sich aber nicht für all jene, die daran prächtig verdienen und ihre Machtposition(en) mit der Klimahype ausbauen wollen.
Die ursprüngliche Abb. 38, die den unmittelbaren Vergleich zu früher (vor mehr als 100 Jahren) zeigt, kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht gezeigt werden, daher nur der Link dazu: Die Welt wird grüner“.
Der Leser möge bitte die beiden dortigen Graphiken von Europa Year 1900 und Year 2010 vergleichen. Der Vergleich zwischen früher (1900) und heute (2010) zeigt, dass die Städte in diesen 110 Jahren deutlich zugenommen haben, was sicherlich jeder erwartet hat. Sie zeigt aber auch, dass Europa wesentlich grüner geworden ist. Von einer Katastrophe, mit einhergehenden Dürren, die Europa (und die Welt) heimsuchen und unbewohnbar werden lassen, kann also keine Rede sein!
Die Katastrophen entstehen nämlich einzig und allein in Datenmanipulationen (Physik-Nobelpreisträger John Clauser), die für statistische Zwecke herangezogen werden. Und natürlich in Ereignissen, wie der jetzigen länger anhaltenden Hitze-und Dürreperiode, Angst und Panik zu verbreiten, um dadurch an mehr Geld zu gelangen mit dem Rattenfängerargument, für die Bevölkerung Gutes tun zu wollen. Weiter sollen unsere Freiheiten noch mehr eingeschränkt werden, indem das Grundgesetz geändert werden soll. Was zur Folge hat, dass für Organisationen, die sich darauf spezialisiert haben, leicht und schnell an das Geld anderer zu gelangen, noch mehr Klagemöglichkeiten entstehen. Wodurch nicht nur Gerichte und Ermittlungsbehörden lahmgelegt/behindert werden, sondern die gesamte Volkswirtschaft. Initiiert und forciert von einem Minister/Ministerium,in welchem man sich lieber die Frage stellen sollte: Wozu braucht eine (ehemalige) Industrienation, deren Industrie, Wirtschaft und Arbeitsplätze den „Bach“ runtergehen, solch einen Minister und solch ein Ministerium? All das wird von einer in Unkenntnis gehaltenen Bevölkerung auch noch begrüßt. Aber die (manipulierten) Ergebnisse von Umfragen, hängen natürlich weitgehend von der Fragestellung ab, die meistens gar nicht genannt wird. Ob dies einen Grund hat?
Dass die Welt nicht lebensbedrohender wird, sondern vielmehr lebensfreundlicher, zeigen weiter die Untersuchungen der NASA.
Abb.39, Quelle NASA, zeigt die Veränderung der Wälder (Blattfläche = Leaf Area) seit der Jahrtausendwende. Europa, insbesondere der Süden Europas ist weitaus grüner geworden.
Derartige Untersuchungsergebnisse, gewonnen aus zig Satellitenauswertungen, eignen sich natürlich nicht für eigene, politische und materielle Zwecke oder den Rufen nach einer Grundgesetzänderung. Für die nächsten Jahrzehnte geht die NASA aus Ihren Untersuchungen von einer weiter zunehmenden Lebensqualität – auch für Deutschland und Europa – aufgrund abermals zunehmender Wald-und Grünflächen (Abb.40).
Abb.40, Quelle wie Abb.39) zeigt die Zunahme der Lebensqualität aufgrund steigender Wald-und Grünflächen der verschiedenen Hemisphären (NH = Nordhemisphäre, also bei uns) bis zum Jahr 2100. Die gezeigten Graphen entlarven all jene, die die jetzigen Trockenheit für eigene politische Zwecke missbrauchen wollen, als Scharlatane.
1975, das Jahr in dem Rudi Carrell seinen so entlarvenden Song schrieb, war die Zeit, in der unser Land noch Personen wie Helmut Schmidt, Willy Brandt, Hans-Dietrich Genscher oder Franz Josef Strauß hatte und davor, Konrad Adenauer. Politiker (und deren Regierungen) noch das Wohl unseres Landes und seiner Menschen im Fokus hatten. Werden dagegen die heutigen Politiker und deren Regierungen betrachtet, könnte der Verdacht aufkommen, sich in der oder einer „Komischen Oper“ zu befinden, bzw. in einem Dick & Doof-Streifen, mit dem Unterschied, dass die Sache/Lage viel zu ernst ist, um darüber lachen zu können. Politische Akteure in Regierung und Verantwortung, die sichtlich mit der ihnen anvertrauten Materie überfordert sind, so die Meinung der Wählerinnen und Wähler.
Auch dies ist eine andere Geschichte, die nichts mit Wissenschaft zu tun hat, wie der sog. Menschengemachte Klimawandel oder die jetzigen Weltuntergangsrufe hier sowie hier oder hier zeigen, die einzig dem Ziel dienen, uns weiter abzuzocken, unsere Freiheit noch mehr einzuschränken und denen, die prächtig an der Hype verdienen, sowohl materiell als auch politisch, weitere Schafe zuzutreiben. Der Bericht soll dazu beitragen, die Anzahl der Schafe so gering wie möglich zu halten. Hoffnung dazu besteht durchaus, denn immer mehr Medien scheinen Zweifel an den Kassandrarufen zu haben und sich nicht weiter vor deren Karren spannen zu lassen, die politisch aus der Hype Kapital schlagen wollen (auch hier). Hitze und Dürre werden in den Berichten fachlich angegangen: Vom sog. Menschengemachten Klimawandel und seiner Klimareligion kein Wort.
Der Autor bedankt sich für diese Berichte und fügt sich in die Reihen der Wähler und Wählerinnen ein, die nicht davon ausgehen, dass die jetzigen Regierungsparteien mit ihrem Personal und die, die vorher die Regierung stellten, in der Lage sind, die Misere unseres Landes und seiner dort lebenden Menschen zu ändern und zu verbessern. Wie am Beispiel des Umweltministers gezeigt, sind diese nicht einmal Willens dazu. Deren einzige Legitimation scheint die Manipulation der Wählerinnen und Wähler zu sein, indem willkommene Ereignisse für eigene Zwecke/Ziele missbraucht werden. Ereignisse, die allein und zu 100% natürlichen Ursprungs sind und der Normalität nach einem Hauptsonnenzyklus entsprechen.
Raimund Leistenschneider – EIKE
Der Beitrag Deutschland und Europa im Griff der Klimaapokalypse – Der Weltuntergang ist nah, wenn wir nicht sofort gegensteuern – Teil 4 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Zwei Menüs für Rentner für nur 9,90 Euro: “Hätte nicht gedacht, dass das so erfolgreich ist”
Ein Restaurantbesuch, der für weniger als zehn Euro eine Suppe, ein Hauptgericht und einen Salat umfasst, ist inzwischen eine Seltenheit. Ein österreichischer Wirt zeigt jedoch, dass ein solches Angebot möglich ist und offenbar einen Bedarf trifft, der weit über die Gastronomie hinausweist.
Das Wirtshaus Zenkl im österreichischen Wildenstein bietet sogenannte „Stempler- und Rentnermenüs“ für 9,90 Euro an. Was zunächst als Angebot für die ruhigeren Wintermonate gedacht war, entwickelte sich nach Angaben des Wirts zu einem unerwarteten Erfolg.
Rentner bekommen ein komplettes Menü für 9,90 EuroDer Gastronom Rudolf Tomaschitz-Türk führte das Angebot im Januar ein. Jeweils donnerstags und freitags stehen zwei preiswerte Gerichte zur Auswahl.
Für 9,90 Euro erhalten die Gäste eine Suppe, ein Hauptgericht und einen Salat. Unter den angebotenen Speisen befanden sich beispielsweise Zanderfilet mit Petersilienkartoffeln und Gemüse sowie Reisfleisch.
Bemerkenswert ist dabei, dass das günstige Essen trotz der Bezeichnung nicht ausschließlich Rentnerinnen und Rentnern vorbehalten ist. Nach Angaben des Wirts dürfen grundsätzlich alle Gäste die Menüs bestellen.
Angebot Details Preis 9,90 Euro für Suppe, Hauptgericht und Salat Tage Donnerstag und Freitag Auswahl Zwei günstige Menüs Berechtigte Angebot gilt grundsätzlich für alle Gäste Ursprüngliche Planung Überbrückung der ruhigeren Zeit bis zum Frühling Nachfrage überrascht selbst den GastwirtUrsprünglich sollte die Aktion vor allem dazu beitragen, die schwächeren Monate in der Gastronomie zu überbrücken. Der Erfolg fiel jedoch deutlich größer aus als erwartet.
Gegenüber der österreichischen „Kronen Zeitung“ erklärte der Wirt, man habe nicht damit gerechnet, dass das Angebot so gut angenommen werde.
Das Beispiel zeigt, dass günstige Preise nicht zwangsläufig ausschließlich als soziale Unterstützung verstanden werden müssen. Für einen Gastronomiebetrieb können sie zugleich zusätzliche Gäste in Zeiten bringen, in denen Tische ansonsten möglicherweise leer bleiben.
Gerade an bestimmten Wochentagen oder zu frühen Tageszeiten können solche Modelle deshalb wirtschaftlich interessant sein. Voraussetzung ist allerdings, dass Einkaufspreise, Personalaufwand und Auslastung eine entsprechende Kalkulation erlauben.
Warum solche Angebote bei Rentnern auf großes Interesse stoßenViele ältere Menschen müssen ihre monatlichen Ausgaben genau planen. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes waren 19,5 Prozent der Menschen ab 65 Jahren in Deutschland nach den Ergebnissen von EU-SILC 2025 armutsgefährdet. Bei Frauen ab 65 Jahren lag die Quote sogar bei 21,3 Prozent.
Armutsgefährdung bedeutet dabei nicht automatisch, dass Betroffene ihre Grundversorgung nicht mehr sicherstellen können. Sie zeigt jedoch, dass das verfügbare Einkommen deutlich unter dem mittleren Einkommen der Bevölkerung liegt und finanzielle Spielräume entsprechend kleiner werden.
Gerade Ausgaben für Restaurantbesuche, Freizeit oder Ausflüge können dann schnell zurückgestellt werden. Lebensmittel, Miete, Energie, Versicherungen und Gesundheitskosten haben im Haushaltsbudget Vorrang.
Ein Mittagessen außerhalb der eigenen Wohnung wird dadurch vom alltäglichen Vergnügen zu einer Ausgabe, die geplant werden muss. Ein Komplettpreis von 9,90 Euro kann für Menschen mit kleiner Rente deshalb einen erheblichen Unterschied machen.
Mehr als 770.000 ältere Menschen beziehen GrundsicherungWie angespannt die finanzielle Situation eines Teils der älteren Bevölkerung ist, zeigen auch die Zahlen zur Grundsicherung. Im März 2026 erhielten in Deutschland 771.275 Menschen, die die entsprechende Altersgrenze erreicht oder überschritten hatten, Grundsicherung im Alter.
Ende Dezember 2025 waren es noch rund 764.000 Menschen gewesen. Gegenüber Dezember 2024 war die Zahl der älteren Grundsicherungsbezieher um 3,4 Prozent gestiegen und hatte damit einen neuen Höchststand erreicht.
Betroffene Rentnerinnen und Rentner können ihre Altersbezüge unter bestimmten Voraussetzungen mit Grundsicherung im Alter aufstocken. Die tatsächliche Höhe hängt unter anderem vom vorhandenen Einkommen, anerkannten Wohnkosten, Vermögen und möglichen Freibeträgen ab.
Die steigende Zahl der Leistungsbezieher erklärt zugleich, weshalb preisgünstige Angebote für ältere Menschen zunehmend Aufmerksamkeit bekommen. Zehn oder zwanzig Euro Preisunterschied können für Haushalte mit sehr kleinem Budget bereits spürbar sein.
Vergünstigungen für Rentner werden interessanterDas österreichische Beispiel ist kein gesetzliches Sozialprogramm, sondern eine freiwillige Entscheidung eines Gastwirts. Dennoch gibt es auch in Deutschland zahlreiche Unternehmen, Kommunen und Einrichtungen, die spezielle Seniorentarife anbieten.
Preisnachlässe finden sich beispielsweise bei Kulturangeboten, öffentlichen Einrichtungen, Freizeitangeboten oder regionalen Verkehrstarifen. Welche Bedingungen gelten, unterscheidet sich allerdings erheblich.
Eine Übersicht über mögliche Vergünstigungen für Rentner und Senioren zeigt, dass sich eine Nachfrage häufig lohnt. Teilweise genügt ein bestimmtes Lebensalter, teilweise muss der Rentenausweis oder ein anderer Nachweis vorgelegt werden.
Gerade Menschen mit kleiner Rente sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass automatisch überall der reguläre Preis gilt. Lokale Angebote werden häufig nur vor Ort oder auf den Internetseiten der jeweiligen Anbieter bekannt gemacht.
Niedrige Rente: Staatliche Hilfen sollten ebenfalls geprüft werdenEin günstiges Mittagessen kann den Alltag erleichtern, ersetzt aber selbstverständlich keine ausreichende Alterssicherung. Wer dauerhaft Schwierigkeiten hat, Miete, Lebensmittel, Energie und andere notwendige Ausgaben zu bezahlen, sollte mögliche Sozialleistungen prüfen.
Neben der Grundsicherung kann für manche Rentnerinnen und Rentner beispielsweise Wohngeld infrage kommen. Welche Leistung günstiger beziehungsweise überhaupt möglich ist, hängt von Einkommen, Wohnkosten und persönlicher Situation ab.
Gegen-Hartz hat dazu ausführlich erklärt, wann bei einer niedrigen Rente Grundsicherung oder Wohngeld infrage kommen können. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil die Berechnung vom jeweiligen Haushalt abhängt.
Darüber hinaus existieren weitere Hilfen. Einen Überblick bieten die Zuschüsse und Unterstützungen, die Rentner 2026 prüfen können. Dazu können abhängig vom Einzelfall unter anderem Wohngeld und verschiedene Zuschüsse gehören.
Auch die Kosten für Lebensmittel werden zum ProblemBesonders deutlich wird die finanzielle Belastung bei Menschen, die bereits Grundsicherung beziehen. Hier müssen zahlreiche alltägliche Ausgaben aus einem begrenzten monatlichen Betrag bestritten werden.
Wie eng das werden kann, zeigt der Fall einer 72-jährigen Grundsicherungsempfängerin, über den Gegen-Hartz berichtet hat. Die Rentnerin kauft nach eigener Darstellung ab einem bestimmten Zeitpunkt im Monat keine neuen Lebensmittel mehr und greift stattdessen auf ihre Vorräte zurück. Mehr über den Alltag mit Grundsicherung im Alter erfahren Sie hier.
Für Menschen, die aus medizinischen Gründen nachweisbar auf eine teurere Ernährung angewiesen sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich ein Mehrbedarf infrage kommen. Gegen-Hartz erläutert ausführlich, wann Rentner mit Grundsicherung einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung beantragen können.
Ein allgemeiner Zuschuss für teure Lebensmittel ist das allerdings nicht. Es müssen die sozialrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen des jeweiligen Einzelfalls erfüllt sein.
Das Rentnermenü kann auch für Gastronomen interessant seinAuf den ersten Blick wirkt ein Menü für 9,90 Euro vor allem wie ein Entgegenkommen gegenüber Menschen mit wenig Geld. Doch auch für Restaurants kann ein preisgünstiges Angebot wirtschaftliche Vorteile haben.
Wenn während bestimmter Zeiten nur wenige Gäste kommen, verursacht ein Restaurant trotzdem laufende Kosten. Zusätzliche Gäste können deshalb interessant sein, selbst wenn die Gewinnspanne pro Essen geringer ausfällt als bei regulären Gerichten.
Außerdem können feste Menüs die Kalkulation vereinfachen. Wenn nur zwei Gerichte angeboten werden, lassen sich Einkauf, Vorbereitung und Portionsgrößen besser planen als bei einer umfangreichen Speisekarte.
Ob ein Preis von 9,90 Euro dauerhaft wirtschaftlich ist, lässt sich allerdings nicht auf jedes Restaurant übertragen. Standort, Personalkosten, Einkaufspreise, Portionsgrößen und Auslastung unterscheiden sich erheblich.
Das Beispiel könnte auch in Deutschland Schule machenOb vergleichbare Rentnermenüs häufiger in deutschen Restaurants angeboten werden, entscheiden die jeweiligen Betreiber selbst. Einen gesetzlichen Anspruch auf verbilligte Restaurantgerichte allein wegen des Rentenbezugs gibt es nicht.
Das österreichische Beispiel zeigt jedoch, dass günstige Angebote auf Nachfrage treffen können. Besonders interessant könnten Modelle für Mittagszeiten oder Wochentage sein, an denen Restaurants ohnehin freie Kapazitäten haben.
Auch Kommunen, soziale Einrichtungen, Kantinen oder Mehrgenerationenhäuser können ähnliche Konzepte entwickeln. Dabei muss es nicht immer ausdrücklich um ein „Rentnermenü“ gehen.
Ein günstiger Mittagstisch für alle kann ebenfalls Menschen mit kleiner Rente erreichen. Gleichzeitig verhindert ein offenes Angebot, dass finanzielle Bedürftigkeit öffentlich sichtbar gemacht werden muss.
Der Beitrag Zwei Menüs für Rentner für nur 9,90 Euro: “Hätte nicht gedacht, dass das so erfolgreich ist” erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Polizei und Verfassungsschutz: Was bei einer Machtübernahme durch Rechtsextreme droht
Würde die AfD ein Bundesland regieren, hätte sie eine Reihe von Möglichkeiten, den Sicherheitsapparat in ihrem Sinne neu auszurichten. Doch Demokrat*innen stehen dem nicht hilflos gegenüber. Wir haben mit dem Rechtswissenschaftler Markus Thiel darüber gesprochen, welche Gefahren eine potenzielle Machtübernahme birgt und was man dagegen tun kann.
Wie würde die AfD mit der Polizei umgehen, wenn sie an der Macht wäre? – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts NachrichtenagenturVon 41 auf 42, dann auf 43 Prozent. So entwickelten sich die Umfrageergebnisse für die AfD in den jüngsten drei Befragungen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort können die Menschen am 6. September wählen, wer ihre Gesetze machen soll und wer über den Landeshaushalt entscheidet.
Den sachsen-anhaltischen Landesverband der AfD stuft der dortige Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Viele haben die Sorge, dass Menschen aus dieser Partei die nächste Landesregierung stellen könnten.
Dass es so kommt, ist noch nicht entschieden. Viel wird davon abhängen, wie Menschen am Wahltag wirklich abstimmen, denn Umfragen vor den Wahlen sind immer mit Unsicherheiten behaftet. Es wird auch darauf ankommen, welche anderen Parteien es über die Fünfprozenthürde in den Landtag schaffen, vor allem bei Grünen und BSW ist der Einzug ins Parlament unsicher.
Doch auch wenn es in Sachsen-Anhalt vielleicht noch eine Mehrheit ohne Rechtsextremist:innen geben kann, drängt eine Frage: Wie schnell geht es, ein Bundesland zu einem autoritären Überwachungsstaat umzubauen und Polizei und Verfassungsschutz zu willfährigen Gehilfen autoritärer Macht zu machen? Und welche Schutzmechanismen gibt es dagegen?
Der Spitzenkandidat der sachsen-anhaltischen AfD hat angekündigt, bis zu 200 Beamt:innen austauschen zu wollen. Gerade in einer Alleinregierung wären die Minister:innen-Posten einer Regierung schnell mit den eigenen Leuten besetzt. Doch bei vielen Positionen im Verwaltungs-Unterbau stehen der Beamtenstatus und strenge Kündigungsfristen vor einem umfassenden Austausch.
Hohes Drangsalierungspotenzial„In den meisten Bundesländern gibt es an den Spitzen etwa der Polizeipräsidien nur noch wenige politische Beamte“, sagt Markus Thiel. Thiel ist Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Politische Beamte, das sind solche, die eine Regierung ohne reguläres Einstellungsverfahren einsetzen und auch schneller wieder loswerden kann. In Sachsen-Anhalt sind die politischen Beamten im Landesbeamtengesetz aufgezählt. Es sind nur wenige Stellen: die Staatssekretär:innen, Präsident:in und Vizepräsident:in des Landesverwaltungsamtes, die Leitung des Presse- und Informationsamts sowie die Leitung des Landesverfassungsschutzes.
Den Chef des Verfassungsschutzes auszutauschen, ist für eine Regierung also verhältnismäßig einfach. In Sachsen-Anhalt besetzt diese Position seit 14 Jahren Jochen Hollmann. Ginge es nach der AfD, wäre er wohl nicht mehr lange im Amt. Denn in seiner Amtszeit, im Jahr 2023, stufte der Landesverfassungsschutz den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Brandenburgs ehemaliger Verfassungsschutzpräsident Jörg Müller nannte die AfD-Übernahme des Landesgeheimdiensts ein „Worst-Case-Szenario“ für alle Verfassungsschützer in Deutschland.
Schwieriger wird es, das Personal der Polizei auszutauschen. Der Leiter der Landespolizei ist in Sachsen-Anhalt – wie in den meisten anderen Ländern – kein politischer Beamter. Doch ein direkter Austausch ist – gerade bei Personal unterhalb der Spitzenebene – nicht die einzige Option. „Bei Führungs- und Leitungspositionen kann man mittel- und langfristig gezielt Beschäftigte befördern. Es können auch Versetzungen vorgenommen oder Disziplinarverfahren eingeleitet werden“, sagt Thiel.
All das könnten die Betroffenen zwar vor Verwaltungsgerichten anfechten. Aber das dauert, selbst wenn die Justiz unabhängig bliebe. „Das heißt, man kann aus den Ministerien solche Personalentscheidungen nach und nach so steuern, dass zunehmend regimetreue Beamtinnen und Beamten an den wichtigen Stellen tätig werden“, so Thiel. Er sieht hier auch ein hohes „Drangsalierungspotenzial“.
Möglich sei zudem, dass sich Beamt:innen freiwillig aus dem Dienst verabschieden, weil sie die Arbeit unter einer autoritären Regierung schlichtweg nicht mehr ertragen. Das führe dann eventuell zu einer „weiteren Ausdünnung demokratischer Kräfte“.
Hinschauen und WegschauenUnd wie viel Einfluss hat die Regierung – auch ohne Austausch von Personal – auf die Arbeit der Polizei? Klar ist: Die Polizei muss ermitteln, wenn sie von einer möglichen Straftat erfährt. Das nennt man Legalitätsprinzip. Aber wo die Polizei genau hinschaut und mit wie viel Engagement sie bestimmte Straftaten verfolgt, ist ein anderes Thema. Eine autoritäre Regierung könnte also bestimmte Schwerpunkte für die Polizeiarbeit ausrufen. Oder andere Schwerpunkte einstellen.
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Jetzt spendenDass eine Straftat gar nicht mehr verfolgt wird, geht also nicht. Zumindest, wenn man nicht „alle rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord werfen wollte“, sagt Thiel. Aber für ihn ist es denkbar, dass etwa politische Straftaten aus dem rechten Spektrum nicht mehr mit demselben Nachdruck verfolgt werden könnten. Und wenn es um Vorwürfe gegen Regierungsmitglieder oder auch Mitarbeiter geht, gebe es Stellschrauben. „Zum Beispiel die Frage, ob man Aussagegenehmigungen für Beamtinnen und Beamte erteilt oder nicht“, so Thiel.
Ein weiteres Thema sind präventive Angebote. Heute beispielsweise beteiligen sich die Polizei und der Verfassungsschutz an Aussteigerprogrammen für Rechtsextremist:innen. In Sachsen-Anhalt gibt es beispielsweise seit 2014 das Programm „EXTRA“ für Menschen aus der rechtsextremistischen Szene und frühere „Reichsbürger und Selbstverwalter“, das der Landesverfassungsschutz anbietet.
Solche Programme könnten eingestellt werden, ebenso die Förderung für nicht-staatliche Angebote. Schon jetzt sind Demokratieinitiativen wegen des Umbaus von Förderprogrammen wie „Demokratie Leben!“ stark unter Druck.
„Das Problem ist nicht mehr kleinzureden“Thiel war lange kein Freund des Arguments, dass man schon bei aktuellen Gesetzen für Sicherheitsbehörden darauf achten solle, potenziellen künftigen autoritären Regierung den Werkzeugkasten nicht schon fertig zu übergeben. Etwa beim Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt, das noch in diesem März ausgeweitet wurde. Es gibt der Landespolizei unter anderem die Befugnis, Big-Data-Analysen durchzuführen und präventiv Kennzeichen zu erfassen.
„Ich bin seit jeher ein Verfechter davon, dass man die Regelungen, die als praktisch notwendig erscheinen und die man verfassungsrechtlich zulässig treffen kann, auch trifft“, sagt Thiel. Dass die Befugnisse in falsche Hände geraten können, hielt er immer für ein sehr hypothetisches Argument. „Weil ich immer der Auffassung gewesen bin, dass wir eigentlich hinreichende demokratische Kontrollinstanzen und Verfahren haben.“
Doch diese Einschätzung hat sich für den Polizeirechtler geändert: „Ich will ganz offen gestehen, dass ich das inzwischen ein bisschen anders sehe.“ Die Entwicklungen in den USA und anderen Staaten, in denen ein autoritärer Umbau im Gange ist, würden zeigen, dass das als Problem „nicht mehr kleinzureden ist“.
Ganz von neuen Befugnissen Abstand nehmen würde er jedoch nicht, sondern sich stattdessen mehr auf Schutzvorkehrungen konzentrieren. Polizeibefugnisse könnten außerdem auch gegen diejenigen helfen, die eine Demokratie angreifen wollen.
Eine Landespolizei ist keine InselEin ganz praktisches Problem ist, dass Landespolizeien auf Daten von Bund und anderen Ländern zugreifen können. In Berlin etwa hatten dazu berechtigte Polizist:innen im Jahr 2020 Zugriff auf fast 40 übergreifende Datenbestände, darunter auch die DNA-Analysedatei, die Rechtsextremismusdatei oder das Ausländerzentralregister.
Wenn nun in einem Bundesland Rechtsextreme die Kontrolle übernehmen, Personal in der Polizei austauschen und missbräuchlich auf derartige Informationen zugreifen, um etwa politische Gegner:innen zu identifizieren und zu verfolgen, ist das ein mit aktuellen Mitteln kaum beherrschbares Problem. „Dann wäre natürlich denkbar, dass ein solches Land auch Informationen an Parteiorganisationen in anderen Ländern weitergibt“, sagt Thiel.
Ein Land aus den Informationsverbünden auszuschließen, ist bislang nicht vorgesehen. Thiel kann sich das aber vorstellen, in engen Grenzen. In einem Gastbeitrag für Verfassungsblog schreibt er, dass man beispielsweise das BKA-Gesetz darum ergänzen könnte, „bestimmte teilnahmeberechtigte Behörden für einen begrenzten, jeweils verlängerbaren Zeitraum vom Zugriff auf das Verbundsystem auszuschließen“ – als letztes Mittel, unter strikten sachlichen Voraussetzungen und nach einem strengen Verfahren.
Ähnlich wie bei der Polizei gibt es gemeinsame Datensammlungen auch beim Verfassungsschutz. Hier hat der Bundesverfassungsschutz eine zentrale Funktion für das „Nachrichtendienstliche Informationssystem“ NADIS, in dem Bundes- und Landesverfassungsschutzämter Informationen teilen. Im kürzlich vorgestellten Entwurf für eine Neuregelung des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist von möglichen Schutzvorkehrungen gegen einzelne Landesämter jedoch nichts zu sehen.
Alles netzpolitisch RelevanteDrei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Jetzt abonnierenIn Sachsen-Anhalt ist die Gefahr, dass eine potenzielle rechtsradikale Regierung Verfassungsschutz-Informationen missbrauchen könnte, inzwischen sehr konkret. Thiel sagt: „Ich denke, dass wir uns überlegen sollten, wie wir mit diesen Fragen umgehen und sie nicht erst dann angehen, wenn es soweit ist.“ Er würde eine zeitlich begrenzte und streng kontrollierte Einschränkung des Informationsaustausches für einen „gangbaren Weg“ halten.
„Härtere Gangart von Seiten des Bundes“Aber bei all den Szenarien: Was könnte man dagegen tun? Landesrechtlich sieht Thiel keine großen Chancen. „Alles was man jetzt gesetzlich regelt, kann von einem Parlament mit den entsprechenden Mehrheiten problemlos geändert werden“, so der Polizeirechtler. Das heißt: Gesetze sind schnell andere. Und selbst wenn sie verfassungswidrig sind, dauert es vor Gerichten lange, sie wieder korrigieren zu lassen.
Er glaubt, dass es Schutzvorkehrungen vor allem „im tatsächlichen Bereich“ braucht. Eine Stärkung der Justiz, eine gute personelle Ausstattung für Verwaltungsgerichte und interne Kontrollstellen bei der Polizei. All das kann auch angegriffen werden, das ist klar. Wenn alles schiefgeht, bliebe am Ende vor allem eine „härtere Gangart von Seiten des Bundes“. Was heißt das?
Das hat GdP-Vize Sven Hüber in der aktuellen Ausgabe des Mitgliedermagazins unter dem Titel „Steht ein Elefant im Raum“ beschrieben. In seinem Text erinnert er an Artikel 91 des Grundgesetzes. Der besagt, dass die Bundesregierung Landespolizeien ihren Weisungen unterstellen und die Bundespolizei einsetzen kann, wenn ein Land Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht selbst bekämpfen kann oder will. Laut Hüber sei das vorstellbar, wenn „eine Landesregierung die verfassungsmäßige Ordnung untergräbt oder die sie tragende Partei verboten wird“.
Für seinen Beitrag, in dem er Polizist:innen dazu aufruft, die AfD weder zu wählen, zu unterstützen oder Mitglied zu sein, bekam Hüber eine Menge Gegenwind. Mehrere GdP-Mitglieder und der Landesverband NRW distanzierten sich, Bild und andere gruben in der DDR-Vergangenheit Hübers.
Der Ausgabe des Mitgliedermagazins beigelegt war auch ein How-To zur Remonstration in Scheckkartengröße. Denn für Beamt:innen – nicht nur bei der Polizei – gibt es das Recht zu remonstrieren. Das heißt, sie dürfen – oder müssen sogar – ihre Bedenken äußern, wenn sie annehmen, dass eine Anweisung unrechtmäßig ist. Zwei Ebenen von Vorgesetzten müssen sie durchlaufen, bevor sie bei der Ausführung von Anweisungen von ihrer persönlichen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit befreit sind. Doch wenn die Anweisung die Würde des Menschen verletzt oder die Beamt*innen sich bei der Ausführung offensichtlich strafbar machen oder eine Ordnungswidrigkeit begehen, bleiben sie in jedem Fall haftbar. „Aber auch dann kann es problematisch sein, eine Anweisung zu verweigern, weil die Remonstrierenden mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen müssen“, so Thiel. „Denn wenn am Ende der Vorgesetzte sagt ‚Es wird so gemacht, wie ich es gesagt habe’, sind die Möglichkeiten als Beamtin oder Beamter begrenzt.“ Wie auch bei anderen Optionen: Der Weg über die Gerichte existiert, dauert aber im Ernstfall viel zu lange.
Wie relevant Remonstrationen in der Praxis sind, ist schwer einzuschätzen. Auswertbare Zahlen dazu und aussagekräftige Auswertungen etwaiger Effekte fehlen.
Ein Diskurs über den Schutz der Demokratie„Unsere gesamte Rechts- und Verfassungsordnung ist darauf angelegt, dass alle sich an die Regeln halten“, sagt Thiel. Wie verletzlich derartige Systeme sind, zeigt sich auch, wenn sich in der EU Mitgliedstaaten nicht an vereinbarte Regeln halten. Zwar gibt es Sanktionsmechanismen wie Vertragsverletzungsverfahren. Doch bei der früheren Orban-Regierung in Ungarn beispielsweise führten zahlreiche dieser Verfahren nicht dazu, dass die Regierung ihren Kurs änderte.
Thiel sagt: „Wir brauchen einen öffentlichen Diskurs darüber, wie wir unsere Demokratie schützen können.“ Dass ein solcher nicht leicht zu führen sein wird, ist dem Polizeirechtler klar. Die Kluft zwischen denen, die zur AfD neigen, und denen mit einer klaren Gegnerschaft sei groß, so Thiel. „Ich fürchte, dass leider ein nicht geringer Anteil der Bevölkerung die Notwendigkeit eines Diskurses überhaupt nicht anerkennt. Und das macht es natürlich unglaublich schwierig“, sagt er. In den verbleibenden drei Wochen, die im schlimmsten Fall bis zum Ernstfall bleiben, wird das nicht gelingen. Doch das solle nicht dazu führen, dass Bund und andere Länder das Thema gar nicht angehen.
Eine Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit der Bedrohung hätte es etwa bei der letzten Innenministerkonferenz im Juni gegeben. „Letzte Innenministerkonferenz ohne AfD?“ titelte dazu etwa der Tagesspiegel. Doch auf die Liste der öffentlichen Beschlüsse hat das Thema es nicht geschafft. Es helfe nicht, „ein Schreckgespenst an die Wand zu malen“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.
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Afghanistan, Syrien, Irak, Iran: Was brachten all die Interventionen des “Wertewestens”?
Zehn Jahre lang von 1979 bis 1989 versuchte die Sowjetunion, Afghanistan von einem menschenfeindlichen Islam zu befreien und zu einer eher westlichen Kultur unter allerdings kommunistischem Banner zu verhelfen. Nie hatten Frauen und andere Bevölkerungsteile mehr Freiheit als in jener Zeit. Der Krieg begann mit der militärischen Unterstützung der durch einen von der Sowjetunion unterstützten […]
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Mit dem Schwerbehindertenausweis kostenlos im ÖPNV fahren – Diese Regeln gelten jetzt
Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzüge unter bestimmten Voraussetzungen ohne zusätzlichen Fahrschein nutzen. Ein Grad der Behinderung von mindestens 50 und der Schwerbehindertenausweis allein reichen dafür jedoch nicht aus.
Wichtig sind die im Ausweis eingetragenen Merkzeichen sowie in vielen Fällen ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann den Nahverkehr bundesweit nutzen, ohne zusätzlich ein Deutschlandticket oder eine gewöhnliche Fahrkarte für die erfassten Verkehrsmittel kaufen zu müssen.
Der Schwerbehindertenausweis allein bedeutet noch keine FreifahrtEin häufiges Missverständnis besteht darin, dass jeder Schwerbehindertenausweis automatisch als Fahrschein gilt. Das ist nicht der Fall: Die unentgeltliche Beförderung nach dem Sozialgesetzbuch IX ist an weitere Voraussetzungen gebunden.
Anspruch können insbesondere schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl haben. Zusätzlich wird für die eigene unentgeltliche Fahrt grundsätzlich ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke benötigt.
Der Schwerbehindertenausweis und die Wertmarke gehören deshalb zusammen. Ausführliche Informationen über die verschiedenen Vergünstigungen finden Betroffene auch im Gegen-Hartz-Beitrag „Wertmarke und Schwerbehindertenausweis: Alle Ermäßigungen für Menschen mit Schwerbehinderung“.
Welche Merkzeichen eine kostenlose Fahrt ermöglichenDas Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Das Merkzeichen aG kennzeichnet eine außergewöhnliche Gehbehinderung, während H für Hilflosigkeit, Bl für Blindheit und Gl für Gehörlosigkeit steht.
Bei diesen Merkzeichen kann die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr in Betracht kommen. Nicht jedes andere Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eröffnet dagegen einen Anspruch auf eine Wertmarke oder kostenlose Nahverkehrsfahrten.
Merkzeichen oder Situation Bedeutung für Fahrten im öffentlichen Verkehr G Unentgeltliche Fahrt im Nahverkehr mit gültiger Wertmarke möglich; die Wertmarke ist grundsätzlich kostenpflichtig. aG Unentgeltliche Fahrt im Nahverkehr mit gültiger Wertmarke möglich; allein das Merkzeichen aG macht die Wertmarke nicht kostenlos. H Unentgeltliche Fahrt im Nahverkehr möglich; die Wertmarke wird ohne Eigenbeteiligung ausgegeben. Bl Unentgeltliche Fahrt im Nahverkehr möglich; die Wertmarke wird ohne Eigenbeteiligung ausgegeben. Gl Unentgeltliche Fahrt im Nahverkehr mit gültiger Wertmarke möglich; die Wertmarke ist grundsätzlich kostenpflichtig. B Eine Begleitperson kann im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich mitfahren; für diesen Anspruch der Begleitperson ist keine Wertmarke erforderlich. Was die Wertmarke 2026 kostetSeit dem 1. Januar 2025 beträgt die Eigenbeteiligung für die Wertmarke 104 Euro für zwölf Monate. Für eine Wertmarke mit einer Gültigkeit von sechs Monaten werden 53 Euro verlangt, und diese Beträge gelten auch 2026.
Wer beispielsweise das Merkzeichen G, aG oder Gl besitzt und keine Befreiung von der Eigenbeteiligung erhält, muss diesen Betrag entrichten. Angesichts der Preise regulärer Nahverkehrstickets kann sich die Wertmarke für Menschen, die regelmäßig Busse und Bahnen nutzen, finanziell schnell auszahlen.
Mehr zu den Kosten und zur Nutzung im Bahnverkehr erklärt der Beitrag „Mit dem Schwerbehindertenausweis günstiger und kostenlos Bahn fahren“.
Wer die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erhältNicht alle Berechtigten müssen die 104 beziehungsweise 53 Euro bezahlen. Menschen, die blind oder hilflos im gesetzlichen Sinn sind und deshalb insbesondere das Merkzeichen Bl oder H besitzen, können die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erhalten.
Auch der Bezug bestimmter existenzsichernder Sozialleistungen kann dazu führen, dass die Wertmarke kostenlos ausgegeben wird. Dazu gehören unter den gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sowie bestimmte laufende Leistungen nach dem SGB XII, SGB VIII oder SGB XIV.
Die Befreiung sollte bei der zuständigen Behörde beantragt beziehungsweise nachgewiesen werden. Je nach Grund der Befreiung kann dafür ein aktueller Leistungsbescheid erforderlich sein.
Wo die Wertmarke beantragt wirdDie Wertmarke wird nicht beim Verkehrsverbund und auch nicht bei der Deutschen Bahn gekauft. Zuständig ist grundsätzlich die Behörde, die für den Schwerbehindertenausweis und die Feststellung der entsprechenden Nachteilsausgleiche zuständig ist.
Je nach Bundesland und Wohnort kann diese Stelle beispielsweise als Versorgungsamt, Landesamt oder kommunale Behörde bezeichnet werden. Die Wertmarke befindet sich auf einem Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis und gilt nur zusammen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis.
Welche Busse und Bahnen mit der Wertmarke genutzt werden könnenDie unentgeltliche Beförderung gilt nicht lediglich im Verkehrsverbund am eigenen Wohnort. Berechtigte können den vom Gesetz erfassten öffentlichen Nahverkehr grundsätzlich bundesweit nutzen.
Dazu zählen insbesondere Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen sowie Busse des Nahverkehrs. Auch Nahverkehrszüge wie Regionalbahn und Regionalexpress können in der zweiten Wagenklasse ohne zusätzlichen Fahrpreis genutzt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Damit unterscheidet sich die Wertmarke beispielsweise von vielen regional begrenzten Tarifangeboten. Bei besonderen Linien, Sonderverkehren oder tariflichen Ausnahmen sollte allerdings vor Fahrtbeginn geprüft werden, ob die jeweilige Verbindung tatsächlich unter die gesetzliche unentgeltliche Beförderung fällt.
Ist trotz Wertmarke ein Deutschlandticket erforderlich?Wer aufgrund seines Schwerbehindertenausweises und einer gültigen Wertmarke Anspruch auf unentgeltliche Beförderung hat, benötigt für die vom Anspruch erfassten Nahverkehrsfahrten grundsätzlich kein zusätzliches Deutschlandticket. Die Wertmarke dient zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis als Fahrtberechtigung.
Das kann finanziell erheblich günstiger sein als der fortlaufende Kauf eines regulären Nahverkehrsabonnements. Vor allem Menschen, die ihren Anspruch bislang nicht genutzt haben und stattdessen ein Deutschlandticket bezahlen, sollten deshalb prüfen, ob ihnen ein Beiblatt mit Wertmarke zusteht.
ICE und IC sind grundsätzlich nicht von der Freifahrt erfasstDie Freifahrt der schwerbehinderten Person bezieht sich grundsätzlich auf den Nahverkehr. Für gewöhnliche Fahrten mit ICE oder IC muss die schwerbehinderte Person daher grundsätzlich eine Fahrkarte kaufen.
Es gibt einzelne Strecken und Situationen, in denen Fernverkehrszüge für Nahverkehrsfahrkarten freigegeben sind. Reisende sollten deshalb bei einer konkreten Verbindung prüfen, welche tarifliche Regelung für den jeweiligen Zug gilt.
Wer eine Reise aus Nah- und Fernverkehr kombiniert, kann trotzdem profitieren. Für den mit Wertmarke abgedeckten Nahverkehrsabschnitt muss dann grundsätzlich keine zusätzliche Fahrkarte erworben werden, während für den Fernverkehrsabschnitt eine reguläre Fahrkarte erforderlich sein kann.
Beim Merkzeichen B fährt die Begleitperson kostenlosBesonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Wertmarke und Merkzeichen B. Das B bestätigt, dass die schwerbehinderte Person bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen ist und deshalb eine Begleitperson mitnehmen darf.
Diese Begleitperson wird sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr unentgeltlich befördert. Dafür ist keine Wertmarke erforderlich, denn der Anspruch der Begleitperson besteht unabhängig von der Wertmarke der schwerbehinderten Person.
Das kann beispielsweise bedeuten, dass die schwerbehinderte Person im ICE eine normale Fahrkarte benötigt, ihre Begleitperson aufgrund des Merkzeichens B aber trotzdem kostenlos mitfährt. Weitere Einzelheiten dazu finden sich im Gegen-Hartz-Beitrag „Schwerbehinderung: Fährt die Begleitperson bei Merkzeichen B immer noch kostenlos?“.
Das Merkzeichen B bedeutet keine Pflicht zur BegleitungEin eingetragenes B bedeutet nicht, dass die betreffende Person öffentliche Verkehrsmittel ausschließlich zusammen mit einer Begleitperson benutzen darf. Das Gesetz bestätigt vielmehr die Berechtigung, bei Bedarf eine Begleitperson mitzunehmen.
Die schwerbehinderte Person darf deshalb selbstverständlich auch allein fahren. Der Anspruch auf die kostenlose Beförderung einer Begleitperson wird dadurch nicht aufgegeben.
Auch Rollstuhl, Rollator und bestimmte Hilfsmittel können mitgenommen werdenDas SGB IX enthält außerdem Regelungen zur unentgeltlichen Beförderung bestimmter Hilfsmittel. Dazu können ein mitgeführter Krankenfahrstuhl und andere orthopädische Hilfsmittel gehören, soweit ihre Beförderung nach Beschaffenheit des Verkehrsmittels möglich ist.
Auch Führhunde und gesetzlich anerkannte Assistenzhunde werden unter den entsprechenden Voraussetzungen unentgeltlich befördert. Menschen mit dem Merkzeichen B können nach den gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls einen Hund ohne zusätzlichen Fahrpreis mitführen.
Bei G und Gl kann die Kfz-Steuer die Entscheidung beeinflussenMenschen mit den Merkzeichen G oder Gl sollten zusätzlich darauf achten, ob sie bereits eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent nutzen. Diese Steuerermäßigung und die unentgeltliche Beförderung mit Wertmarke können in dieser Konstellation grundsätzlich nicht gleichzeitig beansprucht werden.
Betroffene müssen daher prüfen, welcher Nachteilsausgleich finanziell günstiger ist. Wer häufig mit Bus und Bahn fährt, kann von der Wertmarke stärker profitieren, während bei einem regelmäßig genutzten Auto die Kfz-Steuerermäßigung günstiger sein kann.
Eine ausführliche Gegenüberstellung enthält der Gegen-Hartz-Beitrag „Schwerbehinderung: Rechenvergleich 2026 – ÖPNV-Wertmarke oder Kfz-Steuer“.
Was bei einer Fahrkartenprüfung vorgezeigt werden mussDie Wertmarke ist kein eigenständiger, frei übertragbarer Fahrschein. Sie ist der schwerbehinderten Person zugeordnet und gilt nur zusammen mit dem dazugehörigen gültigen Schwerbehindertenausweis.
Bei einer Fahrkartenprüfung sollten daher sowohl der Schwerbehindertenausweis als auch das Beiblatt mit der gültigen Wertmarke mitgeführt werden. Wer lediglich den Ausweis vorzeigt, obwohl für die eigene kostenlose Beförderung eine Wertmarke erforderlich wäre, kann sich nicht allein auf den Grad der Behinderung berufen.
Der Grad der Behinderung allein entscheidet nichtAuch ein sehr hoher Grad der Behinderung führt nicht automatisch dazu, dass öffentliche Verkehrsmittel kostenlos genutzt werden dürfen. Für die unentgeltliche Beförderung kommt es auf die gesetzlich festgestellten gesundheitlichen Voraussetzungen und die entsprechenden Eintragungen im Schwerbehindertenausweis an.
Ein Ausweis mit einem GdB von 80 oder 100 ohne ein für die unentgeltliche Beförderung relevantes Merkzeichen kann deshalb weniger Ansprüche im Nahverkehr vermitteln als ein Ausweis mit niedrigerem GdB und beispielsweise dem Merkzeichen G. Betroffene sollten deshalb nicht nur auf die Zahl des GdB achten, sondern sämtliche Eintragungen im Ausweis prüfen.
Warum sich eine Prüfung des Anspruchs finanziell lohnen kannDie Wertmarke kann besonders für Menschen interessant sein, die regelmäßig zur Arbeit, zu medizinischen Behandlungen, zum Einkauf oder zu Angehörigen fahren. Für einen festen Betrag von derzeit 104 Euro pro Jahr steht bei bestehendem Anspruch ein sehr umfangreiches Nahverkehrsangebot zur Verfügung.
Wer die Wertmarke aufgrund von Hilflosigkeit, Blindheit oder bestimmten Sozialleistungen ohne Eigenbeteiligung erhält, kann den erfassten Nahverkehr sogar ohne diese jährliche Zahlung nutzen. Voraussetzung bleibt, dass die erforderlichen Nachweise vorliegen und das Beiblatt gültig ist.
Praxisbeispiel: So wirken Wertmarke und Merkzeichen B zusammenFrau Weber besitzt einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B und hat eine Jahreswertmarke für 104 Euro erworben. Sie fährt damit beispielsweise mit dem Stadtbus zum Bahnhof und anschließend mit dem Regionalexpress in eine andere Stadt, ohne für diese Nahverkehrsfahrten einen zusätzlichen Fahrschein zu kaufen.
Ihre Tochter begleitet sie und fährt wegen des Merkzeichens B ebenfalls kostenlos mit. Möchten beide anschließend mit einem ICE weiterreisen, benötigt Frau Weber grundsätzlich eine Fahrkarte für sich selbst, während ihre Tochter aufgrund des Merkzeichens B unentgeltlich mitfahren kann.
Fragen und Antworten zur Nutzung des ÖPNV mit Schwerbehindertenausweis Kann ich mit jedem Schwerbehindertenausweis kostenlos Bus und Bahn fahren?Nein. Der Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus, denn für die eigene unentgeltliche Beförderung müssen die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen und grundsätzlich ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke vorhanden sein.
Wie viel kostet die Wertmarke 2026?Die Wertmarke kostet 104 Euro für zwölf Monate oder 53 Euro für sechs Monate. Menschen mit bestimmten Merkzeichen oder bestimmten existenzsichernden Sozialleistungen können sie ohne Eigenbeteiligung erhalten.
Brauche ich mit einer Wertmarke noch ein Deutschlandticket?Für die vom gesetzlichen Anspruch erfassten Nahverkehrsfahrten grundsätzlich nicht. Schwerbehindertenausweis und gültige Wertmarke dienen in diesen Fällen als Fahrtberechtigung, wobei bei Sonderverkehren mögliche Ausnahmen geprüft werden sollten.
Darf ich mit der Wertmarke auch ICE fahren?Grundsätzlich ist die kostenlose Eigenbeförderung auf den Nahverkehr beschränkt. Für ICE und IC benötigt die schwerbehinderte Person daher normalerweise eine Fahrkarte, sofern der betreffende Fernverkehrszug oder Streckenabschnitt nicht ausnahmsweise für Nahverkehrsfahrkarten freigegeben ist.
Fährt meine Begleitperson mit Merkzeichen B auch ohne Wertmarke kostenlos?Ja. Ist die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis eingetragen, wird die Begleitperson im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befördert, ohne dass dafür eine Wertmarke erforderlich ist.
Wo kann ich die Wertmarke beantragen?Der Antrag wird bei der für den Schwerbehindertenausweis zuständigen Behörde gestellt, häufig ist dies ein Versorgungsamt oder eine entsprechende Landes- beziehungsweise Kommunalbehörde. Wer eine Befreiung von der Eigenbeteiligung wegen Sozialleistungen beansprucht, muss dafür gegebenenfalls einen aktuellen Leistungsnachweis einreichen.
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Neues Zentrum für Drohnen-Sicherheit in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist ein nationales Forschungszentrum für Drohnen-Sicherheit eröffnet worden. Die deutschen Sicherheitsbehörden wollen an dem Standort künftig weitere Drohnen-Technologien entwickeln und unter realistischen Bedingungen erproben.
Begründet wird die Aufrüstung mit der angeblichen Notwendigkeit einer besseren Abwehr von Drohnen. So könne die Resilienz gegenüber hybriden Angriffen gestärkt werden, hieß es im Vorfeld.
Letztere werden häufig mit Spionage- oder Sprengstoff-Drohnen in Verbindung gebracht. Als Reaktion ist bereits ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern eingerichtet worden.
In der Bevölkerung stoßen solche Aufrüstungsmaßnahmen auf Kritik. Den Politikern der Altparteien wird vorgeworfen, harmlose Vorfälle aufzubauschen und Russland dafür verantwortlich zu machen.
Zuletzt geschah das am Flughafen Leipzig/Halle. Dort soll eine umgebaute und mit Sprengstoff bestückte Drohne zwischen mehreren ukrainischen Frachtflugzeugen entdeckt worden sein.
Grundsicherung wird automatisiert: Entscheidet im Jobcenter jetzt nicht mehr der Mensch?
Seit dem 1. Juli 2026 soll die Bearbeitung der Grundsicherung stärker digitalisiert und automatisiert werden. Die Bundesagentur für Arbeit darf neue Technologien erproben, und das Gesetz nennt ausdrücklich die “Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsverfahren“ als Ziel.
Das bedeutet allerdings nicht, dass künftig ein Computer nach Belieben über Grundsicherungsgeld, Unterkunftskosten oder Rückforderungen entscheidet. Für vollständig automatisierte Bescheide gelten klare rechtliche Grenzen.
Neuer Paragraf soll Jobcenter-Verfahren automatisierenMit § 50b SGB II hat der Gesetzgeber die Digitalisierung stärker im Gesetz verankert. Die Bundesagentur für Arbeit kann neue Technologien erproben und soll ihre zentralen IT-Verfahren so weiterentwickeln, dass Verwaltungsabläufe möglichst durchgängig digital funktionieren. Dazu gehört ausdrücklich auch die Automatisierung von Verwaltungsverfahren.
Das Bundesarbeitsministerium nennt die „Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen sowie Pilotierung neuer Technologien“ als einen wesentlichen Bestandteil der seit 1. Juli 2026 geltenden Grundsicherungsreform. Ein automatisiertes Verfahren kann beispielsweise Daten übernehmen, Berechnungen durchführen und standardisierte Vorgänge bearbeiten.
§ 50b SGB II bedeutet aber nicht, dass ab sofort jeder Bescheid ohne menschliche Prüfung ergehen darf.
Wann darf ein Bescheid vollständig automatisch erlassen werden?Nach § 31a SGB X darf ein Verwaltungsakt vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, wenn kein Anlass besteht, den konkreten Einzelfall durch einen Amtsträger bearbeiten zu lassen.
Damit gibt es eine wichtige Grenze: Ein standardisierter Fall kann grundsätzlich automatisiert bearbeitet werden. Tauchen dagegen Besonderheiten auf, die eine individuelle Prüfung notwendig machen, darf das Verfahren diese nicht einfach übergehen.
Besonders wichtig ist der zweite Satz des § 31a SGB X. Danach muss die Behörde tatsächliche Angaben berücksichtigen, die für den Einzelfall bedeutsam sind und die das automatische Verfahren selbst nicht ermitteln würde.
Praxisbeispiel: Ingrid aus St. Peter-Ording stellt einen WeiterbewilligungsantragIngrid aus St. Peter-Ording ist 58 Jahre alt und erhält ergänzendes Grundsicherungsgeld. Sie arbeitet einige Stunden in der Woche und stellt ihren Weiterbewilligungsantrag digital.
Ihre regelmäßigen Einkünfte, die Miete und weitere Standardangaben sind im System hinterlegt. Ein solcher Vorgang könnte technisch weitgehend automatisiert geprüft und berechnet werden.
Auf Ingrids Konto befindet sich jedoch zusätzlich eine ungewöhnliche Überweisung über 600 Euro.
Ingrid erklärt dem Jobcenter im Antrag, dass es sich dabei um die Rückzahlung eines privaten Darlehens handelt, das sie einer Bekannten zuvor gewährt hatte. Sie fügt einen Nachweis bei.
Das Jobcenter darf Ingrids zusätzliche Erklärung nicht einfach ignorieren, nur weil ein automatisiertes System lediglich einen Zahlungseingang erkennt. Ist die Information für ihren Leistungsanspruch erheblich und würde sie vom automatisierten Verfahren nicht selbst ermittelt, muss sie nach § 31a SGB X berücksichtigt werden.
Gibt eine solche Besonderheit Anlass zu einer individuellen Bearbeitung, stößt die vollständig automatisierte Entscheidung an ihre gesetzliche Grenze.
Freitext und zusätzliche Nachweise können wichtiger werdenGerade bei automatisierten Verfahren sollten Leistungsbezieher Besonderheiten eindeutig mitteilen. Das gilt zum Beispiel für ungewöhnliche Kontobewegungen, Änderungen beim Einkommen, besondere Mietbestandteile oder andere Umstände, die sich nicht ohne Weiteres aus den standardisierten Angaben ergeben.
Das bedeutet nicht, dass jede zusätzliche Bemerkung automatisch dazu führt, dass ein Sachbearbeiter den gesamten Antrag persönlich prüft.
Aber relevante Tatsachen dürfen nicht deshalb untergehen, weil sie nicht in das übliche Datenraster passen. Die Behörde muss alle für den Einzelfall bedeutsamen Umstände berücksichtigen.
Automatisierter Bescheid kann ohne Unterschrift kommenNach § 33 SGB X dürfen bei einem Verwaltungsakt, der mithilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Der Bescheid ist dadurch nicht allein deshalb unwirksam.
Auch bei der Begründung gibt es Besonderheiten. Bei gleichartigen Verwaltungsakten in großer Zahl oder automatisiert erlassenen Bescheiden kann eine ausführliche Begründung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Betroffene können in diesen Fällen jedoch innerhalb eines Jahres eine schriftliche oder elektronische Begründung verlangen.
Automatisierung bedeutet nicht automatisch künstliche Intelligenz§ 50b SGB II erlaubt der Bundesagentur zwar ausdrücklich, neue Technologien zu erproben. Gleichzeitig nennt das Gesetz aber vor allem die Digitalisierung und Automatisierung zentraler IT-Verfahren.
Automatisierung kann bereits bedeuten, dass feste gesetzliche Regeln, vorhandene Daten und Berechnungsprogramme einen standardisierten Vorgang ohne manuelle Zwischenschritte verarbeiten.
Wo eine individuelle Würdigung erforderlich ist, bleiben die Grenzen des Sozialverwaltungsrechts bestehen.
Was tun, wenn das System einen Sonderfall offenbar übersehen hat?Wer einen Bescheid erhält, bei dem eine wichtige Erklärung, ein Nachweis oder eine Lebenssituation offenbar nicht berücksichtigt wurden, sollte die Berechnung und Begründung genau prüfen.
Gegen einen belastenden Jobcenter-Bescheid kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Die reguläre Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts, sofern die Voraussetzungen für den Fristlauf erfüllt sind.
Dabei sollte möglichst konkret angegeben werden, welche Tatsache nicht oder falsch berücksichtigt wurde.
Für Ingrid könnte das beispielsweise bedeuten, nochmals auf den besonderen Zahlungseingang hinzuweisen und die bereits eingereichten Nachweise ausdrücklich zu benennen.
Die zunehmende Automatisierung kann Verfahren beschleunigen. Sie ändert aber nichts daran, dass ein individueller Sachverhalt korrekt geprüft werden muss.
FAQ zur automatisierten Grundsicherung Darf das Jobcenter einen Bescheid vollständig ohne Sachbearbeiter erstellen?Grundsätzlich ja. § 31a SGB X erlaubt vollständig automatisierte Verwaltungsakte, wenn kein Anlass besteht, den Einzelfall durch einen Amtsträger bearbeiten zu lassen. Individuelle Besonderheiten dürfen dabei jedoch nicht übergangen werden.
Muss ein Jobcenter-Mitarbeiter meinen Fall prüfen, wenn ich zusätzliche Angaben mache?Nicht jede zusätzliche Angabe erzwingt automatisch eine persönliche Bearbeitung. Ergibt sich aber ein Anlass für eine Einzelfallprüfung, ist eine rein schematische automatisierte Entscheidung nicht ausreichend.
Kann ich gegen einen automatisiert erstellten Jobcenter-Bescheid Widerspruch einlegen?Ja. Ein automatisiert erlassener Bescheid ist ein Verwaltungsakt wie ein manuell erstellter Bescheid. Gegen einen belastenden Bescheid steht grundsätzlich der Widerspruch offen. Die reguläre Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe.
QuellenverzeichnisBundesministerium für Arbeit und Soziales: Umgestaltung der Grundsicherung – wesentliche Änderungen seit 1. Juli 2026. (BMAS)
Sozialgesetzbuch II, § 50b: Zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik. (Gesetze im Internet)
Sozialgesetzbuch X, § 31a: Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes. (Gesetze im Internet)
Sozialgesetzbuch X, § 33: Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes. (Gesetze im Internet)
Sozialgesetzbuch X, § 35: Begründung des Verwaltungsaktes. (Gesetze im Internet)
Sozialgerichtsgesetz, § 84: Widerspruchsfrist. (Gesetze im Internet)
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Lila Gentechnik-Tomaten illegal in der EU angebaut
Auf der größten lettischen Verbrauchermesse für Gartenbau, der „Dārzs un Dzīvesstils“ (Garten und Lebensstil) im Mai 2026, fiel Besuchern ein Stand von Tomatenfans auf, der Saatgut einer Tomate verkaufte, bei der nicht nur die Haut, sondern auch das Fruchtfleisch lila war. Für Insider ein starker Hinweis auf eine gentechnische Veränderung. Sie informierten die Behörden, die daraufhin den Händler zur Rede stellten. Wie das lettische Medienportal LSM berichtete, gab dieser an, das Saatgut aus den USA bezogen zu haben. Die verbliebenen Samen seien vernichtet worden und die Behörden hätten die Menschen, die das Saatgut bereits gekauft hatten, aufgefordert, es nicht weiterzugeben oder anzubauen, sondern es zu entsorgen, schrieb LSM. Ob dies befolgt wird, können die Behörden allerdings nicht kontrollieren. Das Magazin Baltic Focus berichtete, dass schon 2025 in Lettland und Litauen Samen der Purple Tomato von Norfolk Health Produce aufgetaucht seien.
Bereits im September 2024 hatten finnische Behörden gewarnt, dass über einen Online-Shop für Hobbygärtner auf Facebook Samen der lila Norfolk-Tomate an Hobbygärtner auch in der Europäischen Union (EU) verkauft würden. Sie baten die Käufer:innen, die Samen zurückzugeben oder zu verbrennen, ebenso bereits gewachsene Pflanzen. „Früchte sollten keinesfalls kompostiert oder im Boden gelassen werden, da die Samen im folgenden Jahr keimen können“, hieß es in der Mitteilung. Der deutsche Tomaten züchtende Demeterbetrieb Kleverhof wies im Dezember 2024 in einem Youtubevideo auf eine geschlossene Facebook-Gruppe von Tomatenfans mit 38.000 Mitgliedern hin, in der ebenfalls Samen der Norfolk-Tomate angeboten worden seien.
Diese lila Tomate war ursprünglich von Cathie Martin im britischen John Innes Centre entwickelt und 2014 in Gewächshausversuchen in Kanada angebaut worden. Das Erbgut der Tomate enthält zwei Gene des Löwenmäulchens, die dazu führen, dass die Tomate lila Farbstoffe in der ganzen Frucht anreichert. 2022 erlaubte das US-Landwirtschaftsministerium der von Martin mitgegründeten Firma Norfolk Plant Sciences (NPS), die gentechnisch veränderte (gv) Tomate zu vermarkten. Dazu gründete NPS das Unternehmen Norfolk Healthy Produce, das die Samen an Hobbygärtner verkauft. Außerdem bietet es kleinen Berufsgärtnern Lizenzen an, wenn sie die Tomaten anbauen und Samen oder Früchte selbst vermarkten wollen. Außer in den USA darf die als Purple Tomato marken- und patentrechtlich geschützte Tomate seit August 2025 in Kanada und seit Anfang 2026 in Australien angebaut werden. Neuseeland erlaubt den Verzehr. Nach Angaben des kanadischen Biotechnology Action Network werden dort seit Anfang 2026 kleine Samenpäckchen an Hobbygärtner verkauft. Ab April seien erste Tomaten - produziert von Red Sun Farms - unter dem Markennamen Empress in einigen Lebensmittelläden angeboten worden.
Nun gibt es zahlreiche gentechnikfreie Tomatensorten mit lila Schale, die sich bei Hobbygärtner großer Beliebtheit erfreuen, etwa die Sorten Indigo Rose oder Black Eagle. Doch bei allen ist nur die Schale violett, das Fruchtfleisch aber dunkelrot. Die wachsende Beliebtheit solcher Sorten nutzt Norfolk Healthy Produce gezielt aus, in dem es sein Saatgut an Hobby- und Kleingärtner vermarktet. Offiziell nur in den USA und Kanada, aber von dort finden sie offenbar immer wieder den Weg in die EU, wie der Fall in Lettland zeigt.
Das Magazin Baltic Focus weist darauf hin, dass in solchen Fällen ein hohes Risiko steckt. Die Samen und damit das geänderte Erbgut könnten ihren Weg über private Gärten, Hobbygruppen, Tauschbörsen oder Online-Händler nehmen, auch ohne dass die gv-Tomaten in den Ladenregalen landen. Die öffentlich bekannt gewordenen Fälle wären dann nur die Spitze eines Eisbergs, die auf eine weit verbreitete gv-Verunreinigung in privaten Gewächshäusern hinweisen würde. [lf]
Israelischer Sicherheitsminister fordert gezielte Tötung von Palästinensern
Der israelische Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir hat mit seinen Aussagen international für Empörung gesorgt. Der rechtsextreme Politiker sprach sich für gezielte Tötungen im Gazastreifen aus. In einem Podcast forderte er 30 bis 40 palästinensische Opfer pro Nacht. Es gebe Personen, die nicht einmal Menschen seien, sagte Ben-Gvir zur Begründung seiner Forderungen. Sie hätten es nicht verdient zu leben.
In Europa erntete der israelische Politiker breite Kritik. Mehrere EU-Länder haben Einreiseverbote gegen ihn verhängt, darunter Spanien, Frankreich und Irland.
Auch die jüdischen Gemeinden reagierten empört. So bezeichnete etwa der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde für die österreichischen Bundesländer Salzburg, Steiermark und Kärnten, Elie Rosen, Ben-Gvir als «eine Schande für das gesamte jüdische Volk und für den Staat Israel». Er forderte die israelische Regierung auf, sichtbare Konsequenzen zu ziehen. Ben-Gvir müsse aus der Regierung entfernt werden, so Rosen.
Grundsicherung: Jobcenter müssen bezahlbare Wohnungen offiziell nicht mehr belegen
Wenn Jobcenter die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Haushalte festlegen, prallen zwei Wirklichkeiten aufeinander: die sozialrechtliche Logik abstrakter Grenzwerte und die Alltagserfahrung eines vielerorts leergefegten Wohnungsmarktes. Mit dem Urteil vom 27. November 2025 (Az. B 4 AS 28/24 R) hat das Bundessozialgericht diese Kollision nicht aufgelöst – aber die Regeln verschoben.
Künftig wird es deutlich schwieriger, von der Behörde zu verlangen, sie müsse konkret belegen, dass es zu „ihrem“ Preis tatsächlich ausreichend Wohnungen gibt. Entscheidend ist, ob die Obergrenze auf einem „schlüssigen Konzept“ beruht. Ist das der Fall, reicht es nach Auffassung des höchsten Sozialgerichts grundsätzlich aus, dass die Verfügbarkeit günstiger Wohnungen bereits in dieser Berechnung mitgedacht ist.
Die Entscheidung wirkt wie ein Signal an die Instanzgerichte: Die Kontrolle der Mietobergrenzen soll vor allem eine Kontrolle der Methodik bleiben – keine nachträgliche Wohnungssuche per Gerichtsbeschluss.
Für Leistungsberechtigte bedeutet das mehr Verantwortung, mehr Dokumentationsdruck und weniger Angriffspunkte über die Frage, ob es „wirklich“ passende Wohnungen zu den Richtwerten gibt.
Zugleich aber bleibt eine Tür offen: Ein Konzept kann weiterhin scheitern, wenn es methodisch nicht trägt oder den örtlichen Markt nicht realitätsgerecht abbildet. Dann ist die Obergrenze angreifbar – nur läuft der Streit stärker über Statistik, Datengrundlagen und Berechnungswege als über einzelne Inserate.
Worum es bei den Kosten der Unterkunft im Bürgergeld rechtlich gehtIn der Grundsicherung nach SGB II (Bürgergeld) werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, allerdings nur „soweit“ sie angemessen sind.
Diese Formel ist seit Jahren der Dreh- und Angelpunkt einer Rechtsprechung, die versucht, den Begriff der Angemessenheit in ein prüfbares Schema zu übersetzen.
Dahinter steht ein Spagat: Der Sozialstaat soll Wohnung und Wärme sichern, zugleich sollen öffentliche Haushalte nicht jede Miethöhe unabhängig von Markt und Standards finanzieren.
In der Praxis beginnt ein Konflikt häufig mit einer Kostensenkungsaufforderung. Die Behörde teilt mit, dass die Wohnung nach ihrer Auffassung zu teuer sei, und setzt eine Frist, innerhalb derer die Kosten zu senken seien – etwa durch Untervermietung, Verhandlungen, Wohnungswechsel oder andere Schritte.
Was in der Theorie nach Steuerbarkeit klingt, landet in angespannten Städten schnell in einer Realität, in der günstige Wohnungen selten sind, Besichtigungen zu Massenereignissen werden und selbst Haushalte mit sicherem Einkommen in unteren Preisbereichen konkurrieren.
Gerade weil der Markt so schwierig ist, hat sich über die Jahre eine zweite juristische Baustelle aufgebaut: Wie wird die „angemessene“ Miete überhaupt bestimmt?
Die Antwort heißt meist „schlüssiges Konzept“. Gemeint ist eine systematische, nachvollziehbare Herleitung von Grenzwerten für einen Vergleichsraum, die nach Größe und einfachem Standard das abbilden soll, was im unteren Segment eines örtlichen Mietmarktes typischerweise zu finden sein müsste. Diese Konzepte sind der Maschinenraum der Mietobergrenzen. Und genau dort setzt das neue Urteil an.
Der Fall aus Berlin-Neukölln: 584 Euro gegen 449 EuroAuslöser war ein Streit aus den Jahren Juli 2015 bis Juni 2016. Ein alleinstehender Mann lebte in Berlin-Neukölln in einer Zweizimmerwohnung. Seine Unterkunftskosten lagen nach den Feststellungen der Vorinstanz bei rund 584 Euro monatlich.
Das Jobcenter hielt dem eine Obergrenze entgegen: Angemessen seien nur 449 Euro. Grundlage waren die Berliner Ausführungsvorschriften Wohnen 2015 (AV-Wohnen 2015), die Verwaltung und Jobcenter in Berlin zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen heranziehen.
Der Kläger argumentierte, zu dem vom Jobcenter angesetzten Preis sei auf dem Berliner Markt faktisch nichts zu bekommen; zudem konkurrierten auch Haushalte mit höherem Einkommen um günstige Wohnungen.
Gleichzeitig fehlte ihm ein Punkt, der in solchen Verfahren immer wieder über Erfolg und Misserfolg mitentscheidet: Er konnte keine belastbaren eigenen Suchbemühungen belegen, also keine fortlaufend dokumentierte, ernsthafte Wohnungssuche, die die Aussichtslosigkeit konkret untermauert hätte.
Trotzdem bekam er vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg teilweise Rückenwind – nicht wegen seiner persönlichen Suche, sondern wegen eines Grundsatzes: Das Gericht verlangte vom Jobcenter, wenigstens nachvollziehbar darzulegen, wie viele Wohnungen zu der Obergrenze tatsächlich verfügbar seien. Diese Anforderung ist nun der Stein des Anstoßes – und der Punkt, den das Bundessozialgericht deutlich zurückgestutzt hat.
Die Linie der Vorinstanz: Verfügbarkeit als eigener PrüfsteinDas Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte die Verfügbarkeit nicht als bloße Begleitfrage behandelt, sondern als Maßstab, der gesondert belegt werden müsse. In seinem Urteil arbeitete es heraus, dass Verfügbarkeit entweder durch einen Abgleich von Angebot und Nachfrage oder zumindest über belastbare Anteile von Angebot und Nachfrage nachgewiesen werden könne.
Reine Rechenmodelle, die Leistungsberechtigten im angespannten Markt nur „statistische Chancen“ zuschreiben, ließ das Gericht nicht genügen. Dahinter stand ein klarer Gedanke: Eine „angemessene“ Miete sei nur dann angemessen, wenn zu diesem Wert Wohnraum tatsächlich anmietbar ist – nicht nur rechnerisch, sondern in der Wirklichkeit des Marktes.
Für viele Leistungsberechtigte klang das wie ein dringend benötigter Realitätscheck, gerade in Städten mit hoher Nachfrage. Für die Verwaltung bedeutete es hingegen eine zusätzliche Hürde: Wer Obergrenzen setzt, sollte dann auch belegen, dass die Grenze nicht ins Leere führt. Genau diese Hürde hat das Bundessozialgericht nun – jedenfalls als eigenständige Pflicht – weitgehend abgeräumt.
Das Bundessozialgericht: Keine „Wohnungslisten“ als Beweislast der BehördeDas Bundessozialgericht hebt das Urteil der Vorinstanz auf und verweist das Verfahren zurück. Das ist wichtig, weil es zeigt: Das letzte Wort zu den Berliner Richtwerten ist im konkreten Fall noch nicht gesprochen. Die Richtung ist aber eindeutig.
Nach der BSG-Auffassung ist ein zusätzlicher Schritt, in dem Jobcenter die tatsächliche Verfügbarkeit preiswerter Wohnungen separat belegen müssen, nicht zwingend vorgesehen. Wenn ein Konzept methodisch tragfähig ermittelt, dass Wohnraum bis zur Grenze in hinreichender Zahl verfügbar ist, liegt darin bereits eine Tatsachenannahme, auf die sich die Behörde stützen darf.
Damit verschiebt das Gericht den Fokus: Weg von der Frage, ob das Jobcenter nachträglich konkrete Angebote vorweisen muss, hin zur Frage, ob die Art der Ermittlung diesen Schluss überhaupt zulässt.
Das klingt nach einem sozialrechtlichem Feinschliff, hat aber praktische Sprengkraft. Denn die Auseinandersetzung wird seltener darüber laufen, ob es „diese eine Wohnung“ gibt, sondern darüber, ob Datengrundlagen, Vergleichsraum, Auswertungsmethoden und Marktabbildung plausibel genug sind, um eine Verfügbarkeitsannahme zu tragen.
Gleichzeitig macht das Bundessozialgericht klar, dass die gerichtliche Kontrolle begrenzt bleibt. Konzepte werden nicht so geprüft, als würde das Gericht selbst eine bessere Mietobergrenze berechnen.
Es geht um Nachvollziehbarkeit, methodische Mindeststandards und die Frage, ob die Verwaltung ihre Entscheidung auf eine tragfähige Grundlage gestellt hat. Wo die Vorinstanz eine zusätzliche Beweislastschraube ansetzte, zieht Kassel diese Schraube wieder zurück.
Was ein „schlüssiges Konzept“ leisten muss – und warum es im Urteil so viel Gewicht bekommtDie Formel „schlüssiges Konzept“ klingt nach Bürokratie, ist aber ein Schlüsselbegriff der KdU-Rechtsprechung. Ein Konzept soll nach der Linie des Bundessozialgerichts die örtlichen Verhältnisse des Mietmarktes so abbilden, dass Grenzwerte nicht aus dem Bauch heraus entstehen, sondern aus einer systematischen Datenerhebung und Auswertung.
Dazu gehört typischerweise, dass der Vergleichsraum nachvollziehbar bestimmt wird, dass Wohnungen nach Größe und einfachem Standard definiert sind und dass klar ist, aus welchem Zeitraum die Daten stammen. Ebenso muss erkennbar sein, wie erhoben wurde, wie repräsentativ und belastbar die Daten sind und nach welchen statistischen Regeln ausgewertet wurde.
Auch die Gefahr sozialer Verzerrungen durch die Konzentration auf bestimmte Quartiere spielt in der Rechtsprechung immer wieder eine Rolle.
Die neue Beweislast-Wirkung im Alltag: Mehr Druck auf LeistungsberechtigteDie Entscheidung wird vielfach als „Beweislastverschiebung“ beschrieben – und im Alltag trifft diese Beschreibung einen wahren Kern. Denn wenn Jobcenter nicht mehr darlegen müssen, wie viele Wohnungen zu ihrer Obergrenze tatsächlich verfügbar sind, verengt sich der Weg für Leistungsberechtigte, die mit dem Argument der Marktunmöglichkeit kämpfen wollen.
Was bleibt, ist vor allem der Einzelfall: Wer nachweisen kann, dass trotz ernsthafter Bemühungen keine angemessene Wohnung zu finden ist, kann weiterhin erreichen, dass die tatsächlichen Kosten übernommen werden – zumindest für einen Zeitraum und abhängig von den Umständen.
Nur ist dieser Nachweis in der Praxis mühsam.
Er verlangt ein dauerhaftes, lückenarmes Protokoll der eigenen Suche. Wer das nicht hat, steht schnell schlecht da, selbst wenn die Marktlage objektiv schwierig ist.
Das Urteil verstärkt damit einen Trend, der sich schon länger abzeichnet: Gerichte verlangen im Konflikt um zu hohe Mieten nicht nur abstrakte Argumente über „den Markt“, sondern konkrete, belegte Schritte der Betroffenen. Das gilt besonders dann, wenn die Behörde zuvor zur Kostensenkung aufgefordert hat und die gesetzliche Frist zu laufen beginnt.
Hinzu kommt ein weiterer Effekt: Wenn der Streit um die Verfügbarkeit nicht mehr als eigenständige Pflicht der Behörde greift, wird die Angriffslinie „Das Jobcenter soll mir Wohnungen nennen“ rechtlich schwächer.
Das heißt nicht, dass Jobcenter nicht beraten oder unterstützen sollen. Es heißt nur: Ein einklagbarer Anspruch auf eine Art behördlicher Wohnungsliste lässt sich aus diesem Verfahren künftig kaum ableiten, wenn die Obergrenzen auf einem tragfähigen Konzept beruhen.
Die Schonfrist bleibt – aber mit Mitwirkung und NachweisenIn der öffentlichen Debatte geht häufig unter, dass eine als zu teuer eingestufte Wohnung nicht automatisch sofort aufgegeben werden muss. Auch nach der Entscheidung bleibt der Grundsatz bestehen, dass tatsächliche Kosten unter bestimmten Bedingungen weiter übernommen werden können, etwa wenn ein Umzug nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder wenn trotz ernsthafter Suche keine passende Wohnung gefunden wird.
Eine vorübergehende Weiterzahlung kommt jedoch dann in Betracht, wenn vergebliche Bemühungen nachweisbar sind.
Genau dort liegt aber der Haken, der durch das Urteil sichtbar wird: Der Schutz ist keine automatische Garantie. Er hängt an der Frage, ob die Suche substantiiert ist und ob die Behörde und später das Gericht erkennen können, dass der Betroffene realistisch versucht hat, innerhalb des vorgegebenen Rahmens eine Lösung zu finden.
Wer nicht dokumentiert, verliert nicht unbedingt sofort alles, verliert aber schnell an Durchsetzungskraft – und damit an Verhandlungsmacht gegenüber dem Jobcenter.
Wenn Konzepte angreifbar bleiben: Der Streit verlagert sich in die MethodikSo sehr das Urteil die Position der Jobcenter stärkt, es macht Konzepte nicht unangreifbar. Das Verfahren wurde gerade deshalb zurückverwiesen, weil das Bundessozialgericht auf Basis der bisherigen Feststellungen nicht abschließend beurteilen konnte, ob das Konzept hinter der AV-Wohnen 2015 die Anforderungen an Schlüssigkeit erfüllt. Das ist mehr als eine Formalie. Es bedeutet: Die Hürde für Leistungsberechtigte liegt höher, aber sie ist nicht unüberwindbar.
In der Praxis heißt das: Wer sich gegen eine Obergrenze wehren will, muss genauer hinschauen, wie sie entstanden ist.
Sind die Daten aktuell genug? Ist der Vergleichsraum sachgerecht oder zu grob geschnitten? Wird das untere Segment realistisch erfasst oder werden relevante Marktteile ausgeblendet? Sind die Auswertungen statistisch plausibel und transparent erklärt?
Und vor allem: Ist die Annahme, dass Wohnungen bis zur Grenze in „hinreichender Zahl“ vorhanden sind, wirklich aus den Daten abgeleitet – oder nur behauptet?
Das Bundessozialgericht deutet in seinem Terminbericht an, dass die Frage der Verfügbarkeit grundsätzlich in die Konzeption integriert werden kann, etwa indem Nachfrage und Zahl der Bedarfshaushalte sachgerecht abgeschätzt werden.
Zugleich weist es darauf hin, dass Instanzgerichte prüfen müssen, ob die Methode dafür überhaupt geeignet ist. Das ist der juristische Spalt, durch den Verfahren künftig laufen dürften: nicht über Wohnungsanzeigen, sondern über die Belastbarkeit der Marktmodellierung.
LSG muss nun erneut prüfenDas Landessozialgericht muss nun erneut prüfen, ob die Herleitung der Obergrenze nach der AV-Wohnen 2015 den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept genügt und ob die Annahme einer ausreichenden Verfügbarkeit methodisch tragfähig begründet ist.
Je nachdem, wie das Gericht diese Fragen beantwortet, kann das Ergebnis im Einzelfall noch variieren.
Unabhängig vom Berliner Ausgang hat das Urteil aber bereits jetzt Signalwirkung: Instanzgerichte werden sich bei Verfügbarkeitsfragen stärker an Kassel orientieren müssen. Und Jobcenter werden sich bestätigt fühlen, wenn sie ihre Obergrenzen methodisch absichern.
Für Leistungsberechtigte heißt das: Der Streit um hohe Mieten wird nicht kleiner – er verändert nur seine Form. Wer sich wehren will, muss entweder den eigenen Suchweg belastbar dokumentieren oder das Konzept dort treffen, wo es hergeleitet wird. Häufig wird beides nötig sein.
QuellenBundessozialgericht, Terminbericht zur Sitzung vom 27.11.2025, Verfahren B 4 AS 28/24 R (Verhandlung „Grundsicherung für Arbeitsuchende – Unterkunft und Heizung – Verfügbarkeit – Berlin“), Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2024, L 14 AS 1570/20 (u. a. Leitsätze und Begründung zum Verfügbarkeitsnachweis; Berechnung über WoGG-Werte zuzüglich Sicherheitszuschlag im konkreten Zeitraum).
Der Beitrag Grundsicherung: Jobcenter müssen bezahlbare Wohnungen offiziell nicht mehr belegen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Neutralitätsinitiative: Nach Konflikt über Podiumsdiskussion mit Rimoldi tritt GLP-Ortspräsidentin zurück
Wie 20 Minuten unter Bezugnahme auf den Tages-Anzeiger berichtet, tritt Nicole Waechter als Präsidentin der Grünliberalen Partei (GLP) Zollikon zurück und verlässt die Partei. Hintergrund ist ein Konflikt über eine Podiumsdiskussion zur Neutralitätsinitiative, an der auch der Präsident der Bewegung Mass-Voll, Nicolas Rimoldi, hätte teilnehmen sollen. Nach parteiinterner und externer Kritik sowie Drohungen sagte Waechter die für den 27. August geplante Veranstaltung schließlich ab (wir berichteten).
Neben der Teilnahme Rimoldis – laut einem langjährigen GLP-Mitglied ein Vertreter «einer Bewegung aus dem rechtsextremen Spektrum» – wurde auch Waechters Position gegenüber der Neutralitätsinitiative beanstandet. So hatte sie sich in den sozialen Medien entgegen der Parteilinie zugunsten der Vorlage ausgesprochen. Kritiker machten geltend, dass dies ihre Rolle als neutrale Moderatorin der Podiumsdiskussion beeinträchtigt hätte. Gegenüber dem Tages-Anzeiger erklärte Waechter:
«Mir war von Beginn an bewusst, dass diese Position innerhalb der Partei auf Unverständnis stossen und eventuell das Ende meiner parteipolitischen Laufbahn bedeuten könnte.»
Einige Parteikollegen hätten ihren Einsatz sogar als «beschämend» bezeichnet, so die Politikerin.
Laut der GLP Zollikon ist Waechter auf eigenen Wunsch aus der Partei ausgetreten. Die Parteileitung habe keinen Druck ausgeübt, teilte die lokale Sektion der Partei dem Tages-Anzeiger mit.
20 Minuten zufolge hat Mass-Voll Waechter nun die Mitgliedschaft in der Bewegung angeboten. Markus Löpfe, Präsident von Mass-Voll Zürich, habe erklärt:
«Wer eine engagierte junge Frau wegen eines kontroversen Podiums und ihrer Haltung zur Neutralität derart unter Druck setzt, handelt nicht freiheitlich.»
Gegenwärtig werde Waechter allerdings nicht der Bewegung beitreten, teilt das Portal mit. Nach ihrem Engagement für die Neutralitätsinitiative stehe das Familienleben im Vordergrund.
Wohngeld-Kürzung: Diese drei Änderungen treffen Mieter
Für viele Haushalte mit niedrigen Einkommen könnte das Wohngeld ab 2027 spürbar sinken. Die Bundesregierung will die für Januar 2027 vorgesehene Erhöhung aussetzen, die Heizkostenkomponente halbieren und die Berechnungsformel verändern. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf bereits am 6. Juli 2026 beschlossen.
Endgültig beschlossen sind die Einschnitte allerdings noch nicht. Seit dem 13. August 2026 liegt der Regierungsentwurf dem Bundesrat vor, beraten wurde er dort bislang nicht. Nach dem derzeitigen Entwurf sollen die Änderungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Reform betrifft nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern auch selbstnutzende Eigentümer, die einen Lastenzuschuss beziehen. Besonders genau hinschauen sollten Menschen, die bislang nur einen kleinen Wohngeldbetrag erhalten oder mit ihrem Einkommen nahe an der bisherigen Anspruchsgrenze liegen.
Drei Einschnitte sollen das Wohngeld deutlich reduzierenBeim Wohngeld handelt es sich um einen Zuschuss für Haushalte, deren Einkommen grundsätzlich für den Lebensunterhalt reicht, deren Wohnkosten aber im Verhältnis dazu hoch sind. Genau an dieser Stelle will die Bundesregierung ab 2027 weniger Geld ausgeben.
Die geplanten Einschnitte lassen sich auf drei Änderungen zurückführen. Daneben enthält der Entwurf Vereinfachungen bei Anträgen und Nachweisen sowie weitere kleinere Änderungen im Wohngeldrecht.
Geplante Änderung Folgen für Wohngeldhaushalte Fortschreibung 2027 wird ausgesetzt Der eigentlich vorgesehene Ausgleich für gestiegene Mieten und Verbraucherpreise fällt zunächst aus. Heizkostenkomponente wird halbiert Bei der Wohngeldberechnung wird ein deutlich niedrigerer pauschaler Heizkostenbetrag berücksichtigt. Wohngeldformel wird verändert Einkommen wirkt sich stärker mindernd aus; Haushalte nahe der bisherigen Anspruchsgrenze können ihren Anspruch verlieren. Erste Änderung: Die Wohngeld-Erhöhung zum 1. Januar 2027 soll ausfallenDas Wohngeld wird nach § 43 Wohngeldgesetz regelmäßig an die Entwicklung von Mieten und Verbraucherpreisen angepasst. Die letzte Fortschreibung erfolgte zum 1. Januar 2025, weshalb Anfang 2027 die nächste Anpassung vorgesehen wäre.
Genau diese Fortschreibung soll nach dem Regierungsentwurf für 2027 ausgesetzt werden. Das bedeutet nicht, dass bereits ausgezahltes Wohngeld rückwirkend gekürzt wird. Betroffene erhalten jedoch nicht den Ausgleich, der aufgrund der seit der letzten Anpassung gestiegenen Preise und Mieten vorgesehen wäre.
Damit entsteht eine indirekte Kürzung. Bleibt das Wohngeld auf dem bisherigen Stand, während Miete, Nebenkosten und andere Lebenshaltungskosten weiter steigen, muss ein größerer Teil dieser Ausgaben aus dem eigenen Einkommen finanziert werden.
Die Bundesregierung bezeichnet die Maßnahme ausdrücklich als Aussetzung der für 2027 vorgesehenen Erhöhung. Anders als teilweise dargestellt, ist nach dem derzeitigen Entwurf daher nicht davon auszugehen, dass die regelmäßige Fortschreibung für alle kommenden Jahre vollständig abgeschafft werden soll.
Mehr zu den bisherigen Einkommensgrenzen und dazu, weshalb es beim Wohngeld keine einheitliche Grenze für alle Haushalte gibt, lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Bis zu welchem Einkommen bekommt man Wohngeld?“.
Zweite Änderung: Die Heizkostenkomponente wird halbiertDer zweite Einschnitt betrifft die seit der Wohngeld-Plus-Reform berücksichtigten Heizkosten. Die Bundesregierung möchte die dauerhafte Heizkostenkomponente nach § 12 Wohngeldgesetz halbieren.
Bei einem Einpersonenhaushalt beträgt dieser Bestandteil derzeit 96 Euro. Künftig sollen nur noch 48 Euro angesetzt werden. Der zusätzliche CO₂-Ausgleich von 14,40 Euro bleibt nach dem vorliegenden Entwurf dagegen bestehen.
Damit sinkt der bei einem Einpersonenhaushalt insgesamt angesetzte pauschale Heizkostenbetrag von 110,40 Euro auf 62,40 Euro. Die tatsächliche Verringerung dieses Betrags beträgt somit 48 Euro monatlich.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jeder alleinstehende Wohngeldempfänger anschließend exakt 48 Euro weniger Wohngeld ausgezahlt bekommt. Der Heizkostenbetrag fließt zusammen mit Einkommen, berücksichtigungsfähiger Miete und weiteren Berechnungswerten in die Wohngeldformel ein.
Für Mieter in älteren und energetisch schlechten Wohnungen kann die Änderung besonders problematisch werden. Ihre tatsächlichen Heizkosten können deutlich höher sein, während die Wohngeldberechnung nur mit einem pauschalen Wert arbeitet.
Eine ausführliche Berechnung für unterschiedliche Haushaltsgrößen finden Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Wohngeld: Diese Haushalte trifft die Heizkosten-Kürzung 2027 in voller Höhe“.
Dritte Änderung: Die Wohngeldformel wird verschärftFinanziell besonders weitreichend dürfte die geplante Veränderung der Wohngeldformel sein. Nach dem veröffentlichten Entwurf soll der darin enthaltene Rechenparameter „c“ für sämtliche Haushaltsgrößen um 58 Prozent erhöht werden.
Dadurch wird das anrechenbare Einkommen bei der Berechnung stärker berücksichtigt. Je näher ein Haushalt bereits heute an dem Einkommensbereich liegt, in dem der Wohngeldanspruch ausläuft, desto größer ist das Risiko eines niedrigeren Zuschusses oder eines vollständigen Wegfalls.
Das erklärt, weshalb nicht nur mit niedrigeren Zahlbeträgen gerechnet wird. Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass ein erheblicher Teil der heutigen Wohngeldhaushalte die Leistung nach vollständiger Umsetzung der Reform nicht mehr erhalten wird.
Nach Modellrechnungen zum Reformvorhaben könnten ungefähr 381.000 Haushalte aus dem Wohngeldbezug herausfallen. Das entspricht ungefähr einem Drittel der derzeit rund 1,2 Millionen Wohngeldhaushalte; die tatsächliche Zahl wird von Einkommen, Mieten, Haushaltsgrößen und der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung abhängen.
Warum gerade Haushalte nahe der Einkommensgrenze betroffen sein können, erläutert Gegen-Hartz auch im Beitrag „Wohngeld wird neu berechnet: Viele Haushalte könnten den Anspruch verlieren“.
Kleine Wohngeldansprüche können zusätzlich verschwindenNeben den drei großen Einschnitten sieht der Entwurf eine weitere Änderung vor, die vor allem Haushalte mit sehr kleinen Ansprüchen betrifft. Ergibt die Berechnung künftig weniger als 15 Euro Wohngeld im Monat, soll kein Wohngeldanspruch mehr bestehen.
Das kann die Folgen der geänderten Berechnungsformel verstärken. Ein Haushalt, dessen Zuschuss aufgrund der neuen Formel deutlich sinkt, könnte dadurch zusätzlich unter die vorgesehene Mindestgrenze geraten.
Gerade Menschen, die bisher nur einen kleinen monatlichen Betrag erhalten, sollten einen künftigen Bescheid deshalb genau prüfen. Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass die Wohngeldstelle sämtliche Einkommen, Freibeträge, Haushaltsmitglieder oder Mietdaten richtig berücksichtigt hat.
Welche Berechnungsfehler bei Wohngeldbescheiden auftreten können, zeigt der Gegen-Hartz-Ratgeber „Wohngeld zu niedrig: 4 häufige Fehler der Wohngeldstelle“.
Laufende Wohngeldbescheide sollen nicht sofort gekürzt werdenFür Menschen mit einem bereits bewilligten Wohngeldbescheid ist eine Übergangsregel besonders wichtig. Nach Angaben der Bundesregierung sollen bestehende Bescheide durch das Inkrafttreten der Neuregelung nicht automatisch geändert werden.
Der bisher bewilligte Betrag soll grundsätzlich bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weitergezahlt werden. Dieser beträgt normalerweise zwölf Monate und kann in bestimmten Fällen bis zu 24 Monate umfassen.
Die Auswirkungen werden deshalb nicht bei allen Wohngeldhaushalten am 1. Januar 2027 gleichzeitig sichtbar. Bei vielen Betroffenen werden die neuen Vorschriften erst angewendet, wenn der bisherige Bescheid endet und über einen Weiterleistungsantrag entschieden wird.
Anders kann es aussehen, wenn sich Einkommen, Haushaltsgröße oder andere für den Wohngeldanspruch wichtige Verhältnisse ohnehin ändern und deshalb eine neue Entscheidung erforderlich wird. Ein bestehender Bescheid ist somit kein unbegrenzter Schutz vor der geplanten Reform.
Viele ehemalige Wohngeldhaushalte könnten in die Grundsicherung wechselnEin vollständiger Verlust des Wohngeldes bedeutet nicht zwingend, dass der betroffene Haushalt anschließend keinerlei staatliche Unterstützung erhält. Bei sehr niedrigen Einkommen kann stattdessen ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder auf Sozialhilfe beziehungsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entstehen.
Nach den Berechnungen des Kabinettsentwurfs könnten im Jahr 2029 rund 68.000 Haushalte zusätzlich Leistungen nach dem SGB II benötigen. Weitere etwa 75.000 Haushalte könnten in den Bereich des SGB XII wechseln.
Damit würden zusammen rund 143.000 Haushalte infolge der Wohngeldänderungen in ein anderes staatliches Sicherungssystem wechseln. Für die Betroffenen ist das keineswegs nur ein Wechsel der zuständigen Behörde, da bei der Grundsicherung andere Vorschriften für Einkommen, Vermögen und Wohnkosten gelten.
Wer nach einer Wohngeldablehnung prüfen muss, welche Leistung stattdessen infrage kommt, findet weitere Hinweise im Gegen-Hartz-Beitrag „Wohngeld oder Grundsicherungsgeld beantragen? Das solltest Du jetzt wissen“.
Die Einsparungen beim Wohngeld verursachen an anderer Stelle neue AusgabenBund und Länder finanzieren das Wohngeld gemeinsam. Nach den Berechnungen des Regierungsentwurfs sollen beide Seiten im Jahr 2027 jeweils rund 738 Millionen Euro beim Wohngeld einsparen.
Zusammengenommen wären das knapp 1,48 Milliarden Euro weniger Wohngeldausgaben. Im Jahr 2028 sollen die Einsparungen von Bund und Ländern zusammen gut zwei Milliarden Euro erreichen und ab 2029 rund 2,16 Milliarden Euro jährlich betragen.
Ein Teil dieser Summe wird allerdings durch höhere Ausgaben in anderen Sozialleistungssystemen wieder aufgezehrt. Der Regierungsentwurf kalkuliert deshalb über alle betroffenen öffentlichen Haushalte hinweg für 2027 mit einer Entlastung von rund 1,16 Milliarden Euro und ab 2029 von ungefähr 1,5 Milliarden Euro jährlich.
Genau diese Verschiebung sorgt für Kritik. Wenn bisherige Wohngeldhaushalte anschließend Grundsicherung benötigen, sinken zwar die Wohngeldausgaben, gleichzeitig entstehen neue Kosten beim Bund und teilweise bei den Kommunen.
Familien, Alleinerziehende und Rentner müssen besonders aufmerksam seinWohngeld wird häufig von Menschen bezogen, die trotz Arbeit, Rente oder anderer eigener Einkünfte Schwierigkeiten haben, ihre Wohnkosten vollständig zu tragen. Dazu gehören viele Alleinstehende, Familien, Alleinerziehende und Rentnerinnen und Rentner.
Für Familien kann ein Wohngeldverlust weitere Konsequenzen haben, wenn gleichzeitig andere Leistungen vom Wohngeldbezug oder von der Vermeidung der Hilfebedürftigkeit abhängen. Gegen-Hartz hat die möglichen Auswirkungen auf Familien und Kinder im Beitrag „Wohngeld-Kürzung 2027 trifft vor allem Kinder“ ausführlicher untersucht.
Auch Rentner mit Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherung können betroffen sein. Fällt ihr Wohngeld weg, sollte geprüft werden, ob anschließend ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht.
Politischer Widerstand gegen die Kürzungen nimmt zuOb die Reform tatsächlich unverändert am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Gesetzentwurf befassen, wobei der Entwurf nach Angaben des Deutschen Bundestages der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Inzwischen gibt es auch innerhalb der SPD deutliche Kritik. Die Landesvorsitzenden der SPD in Berlin und Schleswig-Holstein, Steffen Krach und Ulf Kämpfer, forderten Mitte August 2026, die geplanten Wohngeldkürzungen im weiteren Verfahren zurückzunehmen.
Für Wohngeldempfänger bedeutet das: Die Reform ist politisch weit fortgeschritten, aber noch veränderbar. Solange das Gesetz nicht verabschiedet und verkündet wurde, gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften.
Was Wohngeldempfänger vor 2027 beachten solltenWer bereits Wohngeld erhält, sollte zunächst prüfen, bis wann der aktuelle Bewilligungszeitraum läuft. Ein Bescheid, der über den 1. Januar 2027 hinaus gilt, soll nach dem Regierungsentwurf nicht allein wegen der Reform vorzeitig gekürzt werden.
Wer einen Weiterleistungsantrag stellen muss, sollte Einkommen, berücksichtigte Miete, Haushaltsgröße und Freibeträge im späteren Bescheid besonders aufmerksam vergleichen. Die politische Reform selbst kann nicht mit einem Widerspruch angegriffen werden; gegen einen fehlerhaften individuellen Wohngeldbescheid stehen dagegen die üblichen Rechtsbehelfe zur Verfügung.
Auch Haushalte, die bisher knapp oberhalb der Grundsicherung liegen, sollten bei einem vollständigen Wohngeldverlust nicht davon ausgehen, dass automatisch eine andere Sozialleistung gezahlt wird. Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII müssen grundsätzlich gesondert beantragt und nach den dort geltenden Voraussetzungen geprüft werden.
Fragen und Antworten zur Wohngeld-Kürzung 2027 Ist die Wohngeld-Kürzung ab 2027 bereits endgültig beschlossen?Nein. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen und dieser wurde am 13. August 2026 dem Bundesrat zugeleitet, aber das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Welche drei Änderungen sollen das Wohngeld ab 2027 senken?Die für den 1. Januar 2027 vorgesehene Fortschreibung soll ausgesetzt, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert und die Wohngeldformel verändert werden. Zusammen können diese Änderungen zu niedrigeren Leistungen oder zum vollständigen Verlust des Anspruchs führen.
Wird ein laufender Wohngeldbescheid zum 1. Januar 2027 automatisch gekürzt?Grundsätzlich nein. Bereits bewilligte Bescheide sollen bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums weitergelten, sofern nicht aus anderen Gründen eine neue Entscheidung erforderlich wird.
Wie stark sinkt die Heizkostenkomponente bei einem Einpersonenhaushalt?Die eigentliche dauerhafte Heizkostenkomponente soll von 96 Euro auf 48 Euro sinken. Einschließlich des weiterhin vorgesehenen CO₂-Betrags von 14,40 Euro reduziert sich der pauschale Heizkostenbetrag damit von 110,40 Euro auf 62,40 Euro.
Wer könnte seinen Wohngeldanspruch vollständig verlieren?Besonders gefährdet sind Haushalte, deren Einkommen bereits heute nahe an dem Bereich liegt, in dem der Wohngeldanspruch rechnerisch ausläuft. Modellrechnungen gehen davon aus, dass ungefähr ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte betroffen sein könnte.
Was sollte man tun, wenn das Wohngeld nach der Reform wegfällt?Zunächst sollte geprüft werden, ob der neue Wohngeldbescheid korrekt berechnet wurde. Besteht tatsächlich kein Wohngeldanspruch mehr, kann je nach Einkommen, Alter und Erwerbsfähigkeit ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder auf Grundsicherung beziehungsweise Sozialhilfe nach dem SGB XII bestehen.
QuellenGrundlage des Beitrags ist der vom Bundeskabinett am 6. Juli 2026 beschlossene Entwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes sowie die dazu veröffentlichten Angaben der Bundesregierung. Die Bundesregierung nennt ausdrücklich die ausgesetzte Erhöhung, die Halbierung der Heizkostenkomponente und die Veränderung der Wohngeldformel als vorgesehene Einschnitte.
Der Beitrag Wohngeld-Kürzung: Diese drei Änderungen treffen Mieter erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Der „Grüne Klima-Fonds“ der UN ist ein teurer Betrug
Der „Grüne Klimafonds“ (GCF) der Vereinten Nationen ist weder „grün“ noch geht es dabei um das Klima. Er leistet größtenteils lediglich normale Entwicklungshilfe, welche die Geberländer besser selbst erbringen würden. Bislang hat der Fonds über 20 Milliarden Dollar erhalten und ausgegeben, und weitere Milliarden werden folgen.
So finanziert er beispielsweise zahlreiche Wasserversorgungssysteme in trockenen Ländern. Man bezeichnet dies als „Anpassung an den Klimawandel“, doch es handelt sich nicht um eine Anpassung an den Klimawandel. Es geht vielmehr um die Bewältigung einer Situation, die schon immer bestanden hat. Es ist Betrug, dies als „Klimafinanzierung“ zu bezeichnen. Das Gleiche gilt für den Hochwasserschutz in hochwassergefährdeten Gebieten oder die Modernisierung bestehender landwirtschaftlicher Betriebe, womit er sich ebenfalls intensiv beschäftigt.
Zudem führt ein Großteil dieser sogenannten Anpassungsfinanzierung tatsächlich zu einem Anstieg der CO₂-Emissionen, so dass man sie nicht einmal „grün“ nennen kann.
Ein gutes Beispiel dafür ist ihre bislang größte Finanzierung, die Teil des riesigen jordanischen Entsalzungsprojektes ist. Der GCF führt an, dass Jordanien zu den trockensten Ländern der Welt gehört und daher zweifellos Wasser benötigt. Doch Jordanien war schon immer so trocken, so dass das Projekt nichts mit dem Klimawandel zu tun hat.
Zudem verbraucht die Meerwasserentsalzung viel Strom, und Jordaniens Stromerzeugung wird zu rund 70 % aus fossilen Brennstoffen gewonnen, hauptsächlich aus Erdgas. Das Projekt umfasst zwar eine symbolische Solaranlage, diese deckt jedoch nur einen kleinen Bruchteil des rund um die Uhr benötigten Energiebedarfs für die Meerwasserentsalzung und das Pumpen des Wassers zu den Verbrauchern, von denen die meisten etwa 1.000 Meter höher liegen als die Anlage.
Es handelt sich auch nicht um ein GCF-Projekt. Genaue Zahlen sind schwer zu ermitteln, doch der GCF-Anteil am 6-Milliarden-Dollar-Budget scheint bei nur etwa 5 % zu liegen. Der Rest stammt von einer internationalen Gruppe üblicher ausländischer Hilfsgeber, darunter Entwicklungsbanken und einzelne Länder.
Tatsächlich rühmt sich der GCF damit, dass er Projekte in der Regel nur mit einem Minderheitsanteil mitfinanziert. In vielen Fällen – wahrscheinlich sogar in den meisten – handelt es sich bei diesen Ko-Finanzierern um herkömmliche Quellen der Entwicklungshilfe. Dies könnte erklären, warum viele der vom GCF finanzierten Projekte weder umweltfreundlich noch klimabezogen sind. Länder, die Entwicklungshilfe erhalten, bekommen echte Unterstützung.
Die drängende Frage ist, warum die GCF-Geberländer einen Teil ihrer Entwicklungshilfe über den GCF abwickeln. Wenn sie umweltfreundliche Klimamaßnahmen umsetzen wollen, wären sie besser beraten, dies selbst zu tun. Wenn sie glauben, dass der GCF mit ihrem Geld umweltfreundliche Klimamaßnahmen durchführt, werden sie getäuscht.
Was diese Täuschung noch schlimmer macht ist, dass der GCF eine äußerst ineffiziente und daher aufgeblähte Bürokratie ist. Ein Großteil des Geldes fließt in Verwaltungskosten und Gebühren, die bei normaler Entwicklungshilfe gar nicht anfallen.
Zunächst einmal finanziert der GCF Projekte nicht direkt, sondern über sogenannte „akkreditierte Einrichtungen“. Der GFS formuliert dies wie folgt:
„Das GCF-Netzwerk akkreditierter Einrichtungen umfasst 158 vom Verwaltungsrat zur Akkreditierung zugelassene Institutionen. Das Netzwerk umfasst ein breites Spektrum an Einrichtungen wie Ministerien, nationale Entwicklungsbanken, multilaterale und Geschäftsbanken, Organisationen der Vereinten Nationen, internationale Finanzinstitutionen sowie nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen.“
Diese Einrichtungen reichen vorgeschlagene Projekte beim GCF ein. In vielen Fällen – vielleicht sogar in allen – sind ihre Gebühren im Budget enthalten, die beträchtlich sein können. Die Akkreditierung selbst ist ein aufwendiger Prozess, der bezahlt werden muss.
Zudem sind die Projektvorschläge und das Antragsverfahren so komplex, dass der GCF über ein Programm zur Finanzierung ihrer Vorbereitung verfügt, das als „Project Preparation Facility“ bezeichnet wird. Hier die Beschreibung des GCF:
„Das Büro der Vorbereitung eines Projektes (PPF) leistet finanzielle und technische Unterstützung durch rückzahlbare und nicht rückzahlbare Zuschüsse sowie durch Eigenkapital, um die Entwicklung hochwertiger Finanzierungsvorschläge für Projekte und Programme zur Einreichung beim Grünen Klimafonds (GCF) zu fördern.“
Außerdem gibt es so etwas wie „institutionellen Kapazitätsaufbau“ und „Bereitschaft“. Der GCF baut sogar regionale Büros in Entwicklungsländern auf der ganzen Welt auf.
All diese kostspieligen Verwaltungsausgaben sind im Vergleich zum bestehenden System der herkömmlichen Entwicklungshilfe reine Verschwendung.
Es macht keinen Sinn, dass Geberländer Milliarden von Dollar ihrer begrenzten Entwicklungshilfegelder über den betrügerischen und verschwenderischen Green Climate Fund laufen lassen.
Link: https://www.cfact.org/2026/08/11/the-un-green-climate-fund-is-a-wasteful-fraud/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Der „Grüne Klima-Fonds“ der UN ist ein teurer Betrug erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Suizid von wokem Fake-Professor Arday: Schuld war nicht “rechte Hetze“, sondern linke Persönlichkeitsdeformation
Der britische Soziologe Jason Arday wurde am Freitag tot aufgefunden. Es ist davon auszugehen, dass er Suizid begangen hat, nachdem das gigantische Lügengebilde, mit dem er sich eine Professur an der Universität Cambridge ergaunert hatte, jäh zusammengebrochen war. Der Hochstapler Arday war dabei jedoch weniger Täter als Opfer einer kranken, im Westen längst systemischen Ideologie, […]
<p>The post Suizid von wokem Fake-Professor Arday: Schuld war nicht “rechte Hetze“, sondern linke Persönlichkeitsdeformation first appeared on ANSAGE.</p>
Gericht: Fahrtkosten zur behinderten Mutter keine außergewöhnliche Belastung
Angehörige können die Fahrtkosten anlässlich der Pflege der Mutter nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen. Nur weil die Angehörigen die Fahrten zur Hilfe im Haushalt und Garten, der Begleitung bei Einkäufen und Arztbesuchen, der Medikamentenbeschaffung und zu kleineren Reparaturen und der Heimplatzsuche durchgeführt haben, entstehen die Aufwendungen damit noch nicht „zwangsläufig“, um als außergewöhnliche Belastung anerkannt zu werden, entschied das Finanzgericht Münster in einem am Montag, 17. August 2026, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 K 2261/25 E). Daran habe sich auch nichts mit dem seit 2021 eingeführten Pflegepauschbetrag geändert.
Kläger eingetragene PflegepersonenDie Kläger waren als Pflegepersonen für die Schwiegermutter bzw. Mutter eingetragen. In den Jahren 2015 bis 2020 sowie im Streitjahr 2021 fuhren sie regelmäßig zur Betreuung der pflegebedürftigen Frau hin, bei der ein Grad der Behinderung von 100 und ein Pflegegrad der Stufe drei festgestellt wurde. Es bestand das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung). Im Oktober 2021 verstarb die Frau.
In ihren Einkommensteuererklärungen führte das Ehepaar jeweils die Fahrtkosten zur pflegebedürftigen Frau als außergewöhnliche Belastung steuermindernd an.
Das Finanzgericht entschied für die Jahre 2015 bis 2020 rechtskräftig, dass hierauf kein Anspruch besteht. Die Fahrtkosten seien weder außergewöhnlich noch zwangsläufig. Es seien lediglich „übliche Hilfeleistungen“ erbracht worden. Die Aufwendungen, etwa für die Besorgung von Medikamenten, seien nicht zwangsläufig.
Für das Streitjahr 2021 argumentierten die Kläger mit einer neuen Rechtslage. Nun gebe es den Pflegepauschbetrag, mit dem Aufwendungen für die Pflege und Betreuung abgegolten werden soll.
In der Gesetzesbegründung sei ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die Pauschale den Nachweis und den Ansatz höherer tatsächlicher Kosten nicht ausschließe. Für 2021 seien insgesamt 6.702,58 Euro an Fahrtkosten inklusive Parkgebühren angefallen. Diese müssten daher anstelle des Pflegepauschbetrags von hier 1.100 Euro als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
Finanzgericht Münster: Aufwendungen entstehen nicht zwangsläufigDoch das Finanzgericht wies die Kläger mit Urteil vom 26. Juni 2026 erneut ab. Weder die Feststellung des Merkzeichens aG noch die Eintragung der Kläger als Pflegepersonen führe zu Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen. Aufgrund der weiten Entfernung von hier 300 Kilometer pro Fahrt (Hin- und Rückweg) zum Wohnsitz der pflegebedürftigen Frau sei es „sittlich nicht missbilligenswert“, wenn die Kläger die Pflegeleistungen auf einen professionellen Pflegedienst übertragen würden.
Der im Streitjahr 2021 eingeführte Pflege-Pauschbetrag führe zu keinem anderen Ergebnis. Dieser stelle ein Beitrag zur Stärkung der häuslichen Pflege dar und solle das Sammeln von Belegen und Aufzeichnungen verzichtbar machen.
Die Voraussetzungen, unter denen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können, hätten sich aber nicht geändert. Danach seien die geltend gemachten Fahrtkosten nicht „zwangsläufig“ angefallen, so dass diese nicht steuermindernd berücksichtigt werden können. Die Besuchsfahrten seien keine außergewöhnlichen Belastungen, so das Finanzgericht. fle
Der Beitrag Gericht: Fahrtkosten zur behinderten Mutter keine außergewöhnliche Belastung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.