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Syrian Ministry of Justice: Millions of Travel Ban Notices removed

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. September 2025 - 11:40

Damascus, SANA- Government Communications Officer at the Ministry of Justice, Mohammad Samer al-Abed, confirmed that work is ongoing to resolve travel ban and asset-freeze notices recorded against Syrians, most of which date back over the past 14 years.

Al-Abed told SANA that millions of notices have already been lifted, with efforts continuing to address the remaining cases. He attributed delays in processing some files to the sheer volume of names, overlapping data, the lack of prior automation, and in many cases the absence of paper records—factors that required the involvement of specialized teams from the Ministries of Interior and Finance.

He noted that the outstanding notices largely concern ordinary criminal cases or civil and administrative matters. Current regulations stipulate that returning travelers will not be detained, but only notified to settle their legal status—unless there are active cases filed by the Public Prosecutor.

The Ministry emphasized that the former regime had used the travel ban system as a tool of repression to prevent Syrians from leaving the country. The ongoing efforts to resolve pending notices, in cooperation with relevant authorities, represent a key step toward strengthening the rule of law and restoring public trust in state institutions.

Nisreen Othman / Manar Salameh

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Interior Ministry: Killing of Doctor in Aleppo result from Family Dispute

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. September 2025 - 11:33

Damascus, SANA-Interior Ministry spokesman Nour al-Din al-Baba confirmed that investigations into the killing of a doctor in Aleppo’s al-Jamiliya neighborhood revealed the crime was driven by a family inheritance dispute.

In a statement on his Telegram channel, al-Baba explained that following a report of Dr. Basel Zaino being fatally shot outside his clinic, the Aleppo Internal Security Command immediately launched a criminal investigation.

He noted that investigators quickly identified the perpetrator as one of the victim’s relatives, with evidence confirming the motive was a family conflict over inheritance.

The Interior Ministry affirmed that the Internal Security Command in Aleppo will continue to pursue the case and take all necessary legal measures against those involved, stressing its commitment to ensuring justice, security, and public safety.

The ministry reiterated that it remains dedicated to confronting anyone who seeks to spread disorder or undermine stability, emphasizing its role as a national institution serving the people and safeguarding their rights and dignity.

Nisreen Othman / Manar Salameh

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Falscher Bürgergeld Bescheid – Jobcenter muss Schadensersatz zahlen

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Vielfach sind Bescheide seitens der Jobcenter nicht korrekt berechnet. Das liegt zum Teil an der komplexen Rechtslage im SGB II. Auch die Neueinführung des Bürgergelds wird zu Fehlern führen. Leistungsbeziehende haben in verschiedenen Konstellationen im Nachhinein ein Anspruch auf Schadensersatz.

Es ist ein Schaden durch einen falschen Bürgergeld-Bescheid entstanden

Ist ein finanzieller Schaden durch einen falschen Bescheid entstanden, gilt das Schadensersatzrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Danach ist derjenige, der den Schaden verursacht hat, also hier das Jobcenter durch einen falschen oder nicht erfolgten Verwaltungsakt, verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bei einem korrekten Verwaltungsakt bestehen würde.

Alle Kosten müssen erstattet werden

Das bedeutet also, dem Geschädigten müssen alle Kosten erstattet werden, die ihm aufgrund des falschen oder fehlenden Verwaltungsaktes entstanden sind. Das können z.B. sein: Zinsen, Mahngebühren Dritter, Portokosten, Kopierkosten, ja sogar Kosten, welche durch Wohnungsverlust entstanden sind, wenn  dieser durch Mietschulden aufgrund eines fehlenden oder falschen Verwaltungsaktes entstanden ist.

Grob fahrlässig oder nicht ist nicht relevant

Ob die Behörde den Fehler grob fahrlässig verursacht hat oder nicht, ist dabei vollkommen unrelevant, wobei von einer staatlichen Behörde ohnehin eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert ist. Es zählt hier einzig, ob ein Schaden entstanden ist.

Wo muss der Schadensersatz eingeklagt werden?

Dieser Schadensersatz muss, falls erforderlich, beim Landgericht (Anwaltszwang) eingeklagt werden (Amtshaftung, Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB). Nur wenn der Schaden in Zusammenhang mit dem Gegenstand einer Klage beim Sozialgericht steht, kann man in diesem Klageverfahren auch Schadensersatz mit beantragen.

Bürgergeld Bescheid immer überprüfen

Einen Bürgergeld- Bescheid sollte man immer überprüfen! Entweder bei einer nächstgelegenen unabhängigen Erwerbslosenberatungsstelle oder beim Sozialrechtsanwalt (Achtung Kosten!).

Bei einem falschen Bescheid zum Nachteil des Leistungsberechtigten sollte ein Widerspruch – und wenn nötig – Klage beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden.

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Bürgergeld-Regelsatz-Klagen gegen Nullrunde: Jetzt 6 Verfahren anhängig beim BSG

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Die Brisanz ist hoch: Nach der Nullrunde 2025 steht offenkundig erneut die Frage im Raum, ob das Bürgergeld noch das verfassungsrechtlich garantierte menschenwürdige Existenzminimum sichert.

Es mehren sich höchstrichterliche Verfahren: Noch nie seit Hartz-IV-Zeiten waren so viele Klagen zur Höhe der Regelsätze beim Bundessozialgericht (BSG) anhängig.

Was die Richter klären sollen

Im Kern geht es um die Frage, ob die nach § 20 SGB II festgesetzten Regelbedarfe in den Jahren 2022 bis 2024 verfassungskonform waren. Beim 7. Senat des BSG sind hierzu unter anderem zwei Revisionsverfahren anhängig, die die Regelsatzhöhe 2022 betreffen (B 7 AS 30/24 R) sowie spezifisch die Monate September und Oktober 2022 (B 7 AS 20/24 R). Zusätzlich hat der 4. Senat ein weiteres Verfahren zur Regelsatzhöhe 2022 (B 4 AS 5/25 R) auf dem Tisch.

Diese Verfahren richten sich darauf, ob die damalige Fortschreibung und Herleitung der Regelsätze die Lebenswirklichkeit – insbesondere in der Energie- und Lebensmittelpreiskrise – ausreichend abgebildet hat.

Auch im Sozialhilferecht (SGB XII) prüft der 8. Senat, ob die Regelsätze verfassungsgemäß waren. Dort liegen Verfahren vor, die die erste und zweite Jahreshälfte 2022 betreffen (B 8 SO 4/24 R und B 8 SO 5/24 R).

Der Sozialrechtsexperte Detlef Brock weiß zudem von einem weiteren Verfahren, dass erst gestern eingereicht wurde.  Das Verfahren bezieht sich über die zweite Hälfte 2022 hinaus auch auf 2023 und 2024.

Rechtsrahmen: Wie Regelsätze entstehen – und warum das wichtig ist

Die Regelsatzhöhe ist nicht politisches Freihandeln, sondern rechtlich gebunden. Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2010 müssen Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums transparent, nachvollziehbar und realitätsgerecht bemessen werden.

Seither stützt sich der Gesetzgeber auf das Regelbedarfsermittlungsgesetz und auf einen gesetzlich fixierten Fortschreibungsmechanismus.

Dieser Mischindex gewichtet die Preisentwicklung regelbedarfsrelevanter Güter zu 70 Prozent und die Nettolohnentwicklung zu 30 Prozent. Seit 2023 erfolgt die Fortschreibung in einem zweistufigen Verfahren, das die aktuelle Inflation stärker einbezieht.

Genau an diesen Stellschrauben entzünden sich derzeit die verfassungsrechtlichen Zweifel.

Die Nullrunde 2025 – und die Aussicht auf eine weitere Pause 2026

Für 2025 hat die Bundesregierung die Regelsätze nicht erhöht. Hintergrund war, dass die gesetzliche Mischindex-Fortschreibung rechnerisch sogar einen niedrigeren Betrag ergeben hätte als 2024; eine Schutzklausel untersagt nominelle Kürzungen, weshalb die Beträge auf Vorjahresniveau eingefroren blieben.

Von Seiten der Bundesregierung wurde diese Stabilisierung als „Nullrunde“ kommuniziert. Inzwischen zeichnet sich ab, dass auch 2026 keine Erhöhung erfolgen könnte, sofern die Inflation niedrig bleibt. Sozialverbände warnen vor den sozialen Folgen einer erneuten Pause.

Kaufkraft unter Druck: Was die Inflation der letzten Jahre bedeutet

Die Teuerung 2022 und 2023 hat die Diskussion verschärft. Im Jahresdurchschnitt stiegen die Verbraucherpreise 2022 um rund sieben bis acht Prozent, 2023 um knapp sechs Prozent; 2024 hat sich der Preisdruck abgeschwächt, lag aber im Schnitt noch bei gut zwei Prozent. Für 2025 bewegt sich die Teuerung bislang in einer Größenordnung knapp über zwei Prozent.

Für Haushalte im Leistungsbezug, deren Budgetanteile für Lebensmittel und Energie überdurchschnittlich hoch sind, fällt der reale Druck oft stärker aus als es die Gesamtinflation nahelegt. Hier setzt die Kritik an der Mischindex-Logik an.

Streitpunkt Methodik: Reicht der Mischindex aus?

Die Klägerseite und Sozialverbände argumentieren, der 70/30-Mischindex bilde Preisrealitäten im unteren Einkommenssegment nicht ausreichend ab – insbesondere dann nicht, wenn Teuerungsschübe sehr kurzfristig auftreten und die Fortschreibung zeitlich hinterherläuft.

Was konkret vor Gericht verhandelt wird – und was auf dem Spiel steht

Vor dem 7. Senat (Bürgergeld/SGB II) und dem 8. Senat (Sozialhilfe/SGB XII) geht es um die Frage, ob die maßgeblichen Regelsätze in 2022 – vielfach in der heißen Phase der Energiepreiskrise – hinreichend tragfähig ermittelt wurden. Die Verfahren B 7 AS 30/24 R und B 7 AS 20/24 R benennen die Verfassungsmäßigkeit explizit; auf SGB-XII-Seite sind die Halbjahre 2022 in B 8 SO 4/24 R und B 8 SO 5/24 R adressiert.

Parallel kursieren weitere Klageinitiativen, etwa von Klägern, die für 2022–2024 höhere Regelsätze – teils in der Größenordnung von 725 Euro für Alleinstehende – begehren; diese Verfahren illustrieren die Breite des Konflikts, auch wenn sie nicht notwendigerweise den Rechtsfragenkatalog der BSG-Senate vorwegnehmen.

Mögliche Folgen eines Richterspruchs

Kommt das BSG zu dem Ergebnis, dass die Regelsätze zwar unter Druck standen, aber verfassungsgemäß ermittelt wurden, dürfte der Gesetzgeber vorerst bestätigt sein. Anders läge der Fall, wenn die Senate wesentliche methodische Defizite sehen.

Dann wären mehrere Pfade denkbar: Entweder eine verfassungskonforme Auslegung innerhalb des bestehenden Rahmens oder – sofern das einfache Recht an verfassungsrechtliche Grenzen stößt – eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht.

In letzterem Fall müsste der Gesetzgeber gegebenenfalls nachbessern, etwa durch eine veränderte Gewichtung des Mischindex, kürzere Aktualisierungszyklen oder zielgenaue Korrekturen für besonders preissensible Verbrauchsgruppen.

Wichtig: Rückwirkende Nachzahlungen wären in einem solchen Szenario nicht ausgeschlossen, sie hingen jedoch von Reichweite und Tenor eines etwaigen Urteils ab.

Stimmen aus Praxis und Verbänden

Die Verbände drängen auf zügige Klarheit. Der VdK warnt vor einer sozialen Erosion durch reale Kaufkraftverluste und die politische Vergiftung der Debatte, wenn existenzsichernde Leistungen ausgehöhlt würden. In der Beratungspraxis heißt es, es brauche „starke Nerven“ und qualifizierte anwaltliche Begleitung, um die komplexe Rechtslage – von Überprüfungsanträgen bis zu Revisionsverfahren – durchzuhalten.

Der Sozialverband VdK übt scharfe Kritik an der angekündigten weiteren „Nullrunde“ beim Bürgergeld im kommenden Jahr. VdK-Präsidentin Verena Bentele spricht von einer „versteckten Kürzung“ und mahnt, die Regelsätze müssten reale Preissteigerungen tatsächlich abfedern.

Dass der Streit längst die Fläche erreicht hat, zeigen zahlreiche Entscheidungen der Landessozialgerichte und die kontinuierlichen Rechtsprechungsübersichten von “Gegen-Hartz.de”.

Anmerkung vom Bürgergeld-Experten Detlef Brock:

“Es braucht starke Nerven, einen langen Atem und vor allem einen richtigen, guten Rechtsanwalt, um diese Frage beantworten zu können.”

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Die Trittinsche Eiskugel

Dr. Konrad Voge

Der grüne „Energiewender“ Jürgen Trittin, von 1998 bis 2005 Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, behauptete 2004, die Energiewende koste einen Haushalt monatlich nicht mehr als eine Kugel Eis. Die Frage, wie ein Diplom-Sozialwirt für Reaktorsicherheit zuständig sein kann, soll hier nicht weiter vertieft werden. Ausgangspunkt des Artikels und der weiteren Betrachtungen ist die Behauptung etlicher Foristen hier bei EIKE, dass die Stromkosten geringer sind, wenn der Strom durch Windräder (WKA) und Solaranlagen (PV) als durch Wärmekraftwerke erzeugt wird. Es stehen hier nicht die Kosten für eigene Anlagen auf Dächern usw. zur Debatte, sondern Kosten, die aus der Abnahme des Stromes aus dem öffentlichen Netz entstehen. Die technische Unmöglichkeit, ein flächendeckendes Stromnetz mit WKA und PV stabil zu betreiben, soll hier auch nicht diskutiert werden. Dazu gibt es genügend Beiträge. Es soll auch nicht die Schädigung der Umwelt durch diese Anlagen erörtert werden.

Es werden hier lediglich die Stromkosten im Verhältnis mit dem Zubau von WKA und PV-Anlagen diskutiert. Am Beispiel eines Haushalts wird die Entwicklung der Stromkosten gezeigt.

Die Daten stammen aus dem privaten Umfeld. Es handelt sich um ein 2006 gebautes Einfamilienhaus. Von diesem Jahr an liegen die Stromrechnungen für den verbrauchten Strom vor. Die Eigentümer haben seit 2006 einen Vertrag mit Vattenfall über das Produkt „Berlin Kompakt Privatstrom“ und bis 2025 weder den Anbieter noch das Produkt gewechselt.

Bild 1 Verlauf von Verbrauch und Stromkosten, normiert auf das Jahr 2007

Der jährliche Verbrauch bewegt sich in den Grenzen von 1341 kWh bis 2205 kWh. Als Kosten sind die zu zahlenden Gesamtkosten angesetzt. Es wird hier nicht nach den einzelnen Anteilen getrennt, was natürlich auch sehr interessant ist, da ca. 30 % des Preises für den zur Verfügung gestellten Strom und ca.70 % auf Steuern und Abgaben anfallen.

Bild 1 zeigt die normierten Werte von Verbrauch und Stromkosten von 2007 bis 2024. Da wir das Haus im November 2006 bezogen haben, liegt für 2006 Jahr kein brauchbarer Wert vor.

Die Darstellungen in diesem und den folgenden Diagrammen sind jeweils normiert auf den Wert von 2007.

Bild 2 Regression des Verlaufs von Verbrauch und Stromkosten

Da im Wesentlichen die Absolutwerte hier nicht von Bedeutung sind, vereinfacht die normierte Darstellung die Diagramme. Von Bedeutung ist hier lediglich das Anstiegsverhalten der betrachteten Größen. Die Bilder 1 und 2 zeigen deutlich, dass sich trotz des sinkenden Verbrauchs die Kosten erhöhen. Die Anstiege betragen für den Verbrauch -0,0199 und für die Kosten 0,0292. Das Verhältnis des Anstiegs der beiden Geraden (Betrag) beträgt 1,47. Das heißt, die Erhöhung der Kosten beträgt das ca. 1,5fache gegenüber der Einsparung von Strom.

Werden die Gesamtkosten auf den Verbrauch bezogen, folgt der Verlauf nach Bild 3. Dieser Preis kann als wahrer Preis für die Kilowattstunde angesetzt werden. Verwendet man die Werte der Kosten für die Jahre 2007 und 2024 (Funktionswerte der Regressionsfunktion 0,199 und 0,455), so ergibt sich mit dem Faktor 2,29 mehr als eine Verdopplung über den genannten Zeitraum.

Bild 3 Kosten bezogen auf den Verbrauch in Euro/Kilowattstunde

Interessant ist auch ein Vergleich die Entwicklung der Stromkosten mit der Entwicklung der Stromerzeugung. Die Daten zur Stromerzeugung wurden mit dem Programm GROK (als KI bezeichnet) zusammengestellt. Diese hat letztlich auf die üblichen Quellen (Bundesämter, Energieerzeuger, Statista usw.) zugegriffen.

Einen interessanten Zusammenhang zeigt Bild 4. Hier sind die Gesamtstromkosten und die Entwicklung der installierten Leistung nichtregelbarer Stromerzeuger, also Windkraft- und Photovoltaikanlagen dargestellt.

Es sind auch hier die Werte jeweils auf den Anfangswert von 2007 normiert. Interessant sind auch hier nur die Verläufe, nicht die Absolutwerte. Es liegt eine eindeutige Tendenz vor, dass mit dem Zubau von WKA und PV-Anlagen der Gesamtstrompreis steigt. Dieses Bild macht deutlich, dass wir als Stromkunden den Zubau bezahlen. Eine derartige Übereinstimmung der Anstiege war so nicht zu erwarten, auch wenn es nur unseren Haushalt betrifft. Es ist jedoch zu vermuten, dass es in der Tendenz alle Stromkunden betrifft. Die Trittinsche Eiskugel hat sich mittlerweile in einen Eisberg oder Gletscher verwandelt.

Bild 4 Verlauf Stromkosten und installierte Leistung nichtregelbarer Stromererzeuger

Das ganze Dilemma unserer Strompreisbildung ist in Bild 5 gezeigt. Der Anteil des erzeugten Stromes aus regelbaren Erzeugern, in der Regel aus Wärmekraftwerken, hat dramatisch abgenommen, was die Netzstabilität ebenso vermindert. Die Stromgewinnung aus nichtregelbaren Erzeugern nimmt dagegen bedrohlich zu. 2024 kam es erstmals zum Schnittpunkt der beiden Kurven.

Nicht berücksichtigt wurden hier der Stromimport und -export.

Bild 5 Bruttostromerzeugung aus regelbaren und nichtregelbaren Erzeugern

Als Ergänzung ist in Bild 6 der Verlauf der Bruttostromerzeugung Deutschlands dargestellt. GROK hat für 2023 und 2024 allerdings nur die Werte der Nettostromerzeugung geliefert. Berechnet man die Regressionsfunktion ohne diesen beiden Werten, folgt die gleiche Tendenz.

Bild 6 Verlauf der Bruttostromerzeugung in Deutschland

Der sinkende Strombedarf wird vermutlich mit der fortschreitenden Deindustrialisierung zusammenhängen.

 

Der Beitrag Die Trittinsche Eiskugel erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Çiya Rizgar war ein Hoffnungsgeber

In einem Nachruf würdigt die Revolutionäre Jugendbewegung Nord- und Ostsyriens den kürzlich verstorbenen Çiya Rizgar, der lange Jahre Koordinationsmitglied der kurdischen Jugendbewegung Komalên Ciwan war. Sie spricht seine Familien und dem gesamten kurdischen Volk, insbesondere der Jugend, ihr aufrichtiges Beileid aus.

Der 33-jährige Revolutionär war am 25. August in Rojava den Folgen einer schweren Erkrankung erlegen. Die Jugendlichen gedenken „mit Respekt und Dankbarkeit Şehîd Çiya Rizgar, der mit seiner Arbeit in Rojava Großes geleistet hat und mit seinem Leben stets ein Vorbild für seine Genossen und die Jugend war“ heißt es in dem Nachruf.

Ein Hoffnungsgeber

Aus Nordkurdistan stammend habe der Gefallene sich bereits in jungen Jahren der kurdischen Freiheitsbewegung angeschlossen, in der ihn sein Weg schließlich nach Rojava geführt habe. Seine Weggefährt:innen beschreiben ihn als führend bei der Organisation und Bewusstseinsbildung der kurdischen Jugend. „Mit seiner Persönlichkeit, seiner Bescheidenheit, seiner Entschlossenheit und seiner leidenschaftlichen Haltung wurde er für alle, die ihn kannten, zum Symbol für echte Genoss:innenschaft“, heißt es in der Denkschrift.

Die Revolutionäre Jugendbewegung Nord- und Ostsyriens charakterisiert Çiya Rizgar als selbstlos und entschlossen, und als Hoffnungsgeber sowohl für die Bevölkerung wie auch für seine Genoss:innen. Trotz seiner Krankheit habe er den Kampf nicht aufgegeben und bis zu seinem letzten Atemzug an der Linie der Abullah Öcalans festgehalten.

„Die Gefallenen weisen uns den Weg“

Die Träume der Gefallenen auf Grundlage der apoistischen Philosophie zu verwirklichen sei für die Jugendlichen, deren Andenken in Würde zu halten. So schreiben sie in dem Nachruf: „Das Leben von Çiya Rizgar zeigt uns, dass die Revolution ohne die Vorreiterrolle der Jugend nicht wachsen und Freiheit nicht verwirklicht werden kann. Seine Entschlossenheit, seine Bescheidenheit, seine Selbstlosigkeit und sein Widerstandgeist sind das wertvollste Erbe, das sich die Jugend heute zum Vorbild nehmen sollte.

An seiner Person sehen wir einmal mehr, dass unsere Gefallenen die größten Wegweiser:innen unseres Freiheitskampfes sind. Die Erinnerung an Çiya Rizgar wird in der organisierten, entschlossenen und selbstlosen Haltung der Jugend weiterleben. Wir machen uns seinen Kampf zu eigen und bekräftigen unser Versprechen, den Weg der Revolution weiterzugehen und die Träume unserer Gefallenen zu verwirklichen.“

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/komalen-ciwan-Ciya-rizgar-nach-schwerer-krankheit-verstorben-47780

 

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1,411 dead, 3,124 injured in Kunar earthquake in Afghanistan

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. September 2025 - 10:57

Kabul,SANA – The death toll from the earthquake that struck Kunar province in northeastern Afghanistan a few days ago, has risen to 1,411 dead and 3,124 injured, in addition to the destruction of thousands of homes across vast areas, according to a new toll announced by Afghan authorities last night.

Afghan Bakhtar News Agency quoted the province’s deputy spokesman, Mullah Hamdullah Fitrat, as saying: “Rescue operations are still ongoing in all affected areas, and commando forces have been airdropped to reach rugged areas and rescue those trapped under the rubble.”

Syria affirmed its full solidarity with friendly Afghanistan, in a statement issued by the Ministry of Foreign Affairs and Expatriates, offered before yesterday its sincere condolences and deepest sympathy to the Afghan leadership and people and to the families of the victims.

Adnan/Manar

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Israeli occupation forces penetrate Quneitra Countryside, arrest 7 Civilians

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. September 2025 - 10:49

Quneitra, SANA-Israeli occupation forces renewed their aggressions on Wednesday in Quneitra countryside, raiding the town of Jubata al-Khashab in the northern countryside at dawn and arresting seven people after storming and searching several homes.

According to SANA’s correspondent, a patrol of five vehicles carrying around 30 soldiers entered the town at 3:00 a.m. from the newly established Israeli base in the Jubata al-Khashab forest. The forces carried out searches, detained seven residents, and withdrew at 5:00 a.m. back to the base.

Earlier, at midnight, Israeli forces fired five shells at the abandoned al-Tawahine post east of Breiqa in southern Quneitra, and also carried out incursions into Tal Kroum and the village of al-Asbah, where they erected a checkpoint and searched homes.

Syria strongly condemned these repeated aggressions, stressing that they violate the 1974 Disengagement Agreement and international law, hinder stability efforts, and require firm action by the international community to halt them.

Nawal/ Manar

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Experte: Einsparung durch Bürgergeld-Reformen ist Augenwischerei

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Der Strafverteidiger Henning Hirsch äußert sich kritisch zu der Behauptung, durch die Verschärfung der Bürgergeld-Regelungen im Zuge einer „Neuen Grundsicherung“ Gelder einzusparen.

Welche Vorschläge hat die Bundesregierung?

Hirsch fasst die Ansätze der Bundesregierung zu fünf Punkten zusammen:

“(1) Härtere Sanktionen (sprich: Kürzung des Regelsatzes) bei Versäumnissen (v.a. unentschuldigtes Fehlen bei Terminen)
(2) Regelsatz generell einfrieren (und nicht jährlich angelehnt an die Teuerungsrate erhöhen)
(3) Miet- und Heizkostendeckel absenken
(4) Zusatzleistungen (z.B. Weiterbildung, Umschulung) streichen
(5) Den Kreis der Leistungsempfänger auf deutsche Staatsbürger beschränken.”

Kürzung des Regelsatzes und Absenkung des Mietdeckels

Hirsch zufolge würde die Kürzung des Regelsatzes nicht nur spätestens vom Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert werden, es „käme übers Jahr gesehen auch kein großer Batzen zusammen“. Dasselbe gelte für die Absenkung des Mietdeckels, den sowieso jeder Landkreis anders handhabe, und den Wegfall der Schulungsmaßnahmen.

Zahl der Leistungsberechtigten

Eine größere Summe könnte eingespart werden, wenn die Zahl der Leistungsberechtigten reduziert würde. Aktuell seien dies 5,5 Millionen Personen, davon 2,6 Millionen Ausländer, die wiederum in EU-Ausländer und Sonstige unterscheiden müsste.

Hirsch schreibt: „Hier kann man tatsächlich die Frage stellen, weshalb bspw. Ukrainer, die nie in Deutschland gearbeitet haben, aus dem ALG2-Budget finanziert werden. Da diese Gruppe aktuell 1.2 Mio Personen umfasst, ließen sich, wenn man sie vom Bürgergeldbezug ausschließt, mit einem Schlag 15-20 Prozent am Budget einsparen.“

Das wäre jedoch eine Augenwischerei, genauer gesagt, so Hirsch die Methode „linke Tasche, rechte Tasche“. Denn diese Menschen müssten dann statt mit Bürgergeld aus einem anderen Etat alimentiert werden, zum Beispiel mit Mitteln aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Unterm Strich würde also nichts gespart.

Er erläutert in einem Kommentar zusätzlich: „Ich persönlich habe kein Problem damit, dass die Ukrainer aus dem Etat Bürgergeld alimentiert werden. Wenn wir aber über (große) Einsparpotenziale an diesem speziellen Budget reden, ginge das einzig über die (drastische) Verkleinerung des Kreises der Anspruchsberechtigten.“ 

Weniger Leistungsbezieher durch Stimulierung des Arbeitsmarkts

Der Rechtsanwalt Heiko Habbe kommentiert dazu: „Reduzierung der Leistungsbezieher klappt am ehesten über Stimulierung des Arbeitsmarkts. Leider sehe ich da wenig von der aktuellen Regierung. Die sind zu beschäftigt, alles rückgängig zu machen, was die letzte in Richtung Transformation des Energie- und Verkehrssektors angeschoben hat.“

Was ist das Fazit des Juristen?

Hirsch fasst zusammen:

“(a) Kürzungen des Regelsatzes werden vor Gericht nicht bestehen
(b) Mieten- und Heizkostendeckel gibt es schon
(c) ob es sinnvoll ist, bei den Bildungs-/Schulungsmaßnahmen zu knausern, scheint zumindest zweifelhaft
(d) den größten Effekt würde man mit der Verkleinerung des Kreises der Anspruchsberechtigten erzielen. Diese Menschen müssten dann aber aus einem anderen Etat finanziert werden.“

An das echte Einsparpotenzial traut sich die Politik nicht

Hirsch vermutet, dass die Bundesregierung die Einsparungen beim Bürgergeld als Symbolpolitik führt: „Es drängt sich mithin der Eindruck auf, dass die Politik die unbestreitbar notwendigen Reformen des Sozialstaats aus Opportunitätserwägungen heraus (die große Gruppe der Rentner nicht verprellen) v.a. auf das Bürgergeld konzentriert.“ Hirsch schreibt: „in diesem Bereich (lässt sich) jedoch nicht annähernd so viel einsparen wie bei der Alterssicherung.“

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Rente: Deutschlandticket kostenlos für Rentner – Einfache Regel gilt für Gratisticket

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Mehrere deutsche Städte und Kommunen setzen ein Projekt um. Sie bieten ihren Rentnern an, ihren Führerschein gegen ein kostenloses Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr einzutauschen.

Führerschein-Abgabe ist dauerhaft und erfordert Neustart

Dieses Angebot hat jedoch einen entscheidenden Haken: Die Abgabe des Führerscheins ist dauerhaft. Juristisch gesehen bedeutet dies, dass die Fahrerlaubnis nach der Abgabe nicht wieder automatisch gültig wird.

Sascha von Eicken, ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Berliner Anwalt, erklärte, dass diejenigen, die sich entscheiden, ihren Führerschein abzugeben, Fahrstunden und Prüfungen erneut absolvieren müssen, wenn sie wieder Auto fahren möchten.

Deshalb sollte dieser Schritt zuvor genau überlegt sein, da eine Revidierung ausgeschlossen ist.

Die Bedingungen für dieses Tauschangebot variieren je nach Ort. Beispielsweise bietet der Ennepe-Ruhr-Kreis oder die Stadt Lübeck ein Jahresabo für den Führerschein-Verzicht an, während in Dortmund das 49-Euro-Ticket für zwei Monate kostenlos erhältlich ist.

Positive Auswirkungen auf das Klima

Die Idee hinter dieser Initiative ist klar: Weniger Autos auf den Straßen bedeuten weniger Verkehrsstaus, weniger Umweltbelastung und insbesondere eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Trotz des Mangels an genauen Zahlen zur Höhe des Einspareffekts betont die Initiative “Deutschland mobil 2030”, dass die Aktion dazu beitragen soll, die Klimaziele zu erreichen.

Große Nachfrage

Das Tauschangebot erfreut sich einer erheblichen Nachfrage in den teilnehmenden Städten. Die Stadt Lübeck beispielsweise hat in diesem Jahr bereits 750 Tauschabonnements herausgegeben und plant, in den kommenden beiden Jahren jeweils 500 weitere anzubieten.

Ursprünglich war das Angebot ausschließlich auf Rentnerinnen und Rentnern ausgerichtet, da Statistiken darauf hinweisen, dass ältere Menschen im Straßenverkehr stärker unfallgefährdet sind. Allerdings wird das Angebot mittlerweile auf alle Altersgruppen ausgeweitet, um möglichst vielen Bürgern die Teilnahme zu ermöglichen.

Wo gibt es das Tauschangebot Führerschein gegen Deutschlandticket?

Verschiedene deutsche Städte nehmen an dieser bahnbrechenden Initiative teil. Hier sind einige Beispiele:

  • In Bonn können Bürger/innen über 60 Jahren ihren Führerschein für sechs Monate gegen ein kostenloses 49-Euro-Ticket eintauschen, wobei die Stadt Bonn die Kosten trägt.
  • In Dortmund haben die Bürger:innen die Möglichkeit, ihren Führerschein gegen ein kostenloses Deutschlandticket für zwei Monate einzutauschen. Hierfür ist der DSW21 die Anlaufstelle.
  • Im Ennepe-Ruhr-Kreis bewarben sich in diesem Jahr 130 Bürger/innen auf das Tauschangebot des Kreises, bei dem sie ein Jahr lang ein kostenloses Deutschlandticket erhielten, wenn sie ihren Führerschein abgaben.
  • In Leverkusen haben Bürger/innen über 75 die Möglichkeit, ein kostenloses Jahresabo des 49-Euro-Tickets bei Verzicht auf die eigene Fahrerlaubnis zu erhalten.
  • Und in der Hansestadt Lübeck können Bürger durch den Verzicht auf die eigene Fahrerlaubnis ein kostenloses Deutschlandticket für ein Jahr erhalten. Zusätzlich ist in Lübeck sogar die Priwallfähre für Fußgänger/innen inklusive. Hierbei handelt es sich um einen dreijährigen Modellversuch mit begrenzter Ticket-Anzahl.
Deutschlandticket gegen Führerschein – das sollte gut überlegt sein

Die Tauschoption von Führerscheinen gegen preiswerte oder sogar kostenlose Tickets für den öffentlichen Nahverkehr sollte genau überlegt sein. Das Angebot gilt vielerorts nicht nur für Personen, die eine Rente beziehen. Ein Zurück gibt es dann nicht mehr, es sei denn, man legt erneut die Fahrprüfung ab.

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Meeting with President of the Republic of the Congo Denis Sassou Nguesso

PRESIDENT OF RUSSIA - 3. September 2025 - 10:05

Vladimir Putin held a meeting with President of the Republic of the Congo Denis Sassou Nguesso on the sidelines of events marking the 80th anniversary of the end of World War II.

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Merz will den Sozialstaat kastrieren für Migranten, Ukraine und Klima – während Altersarmut und Wirtschaftskrise die Deutschen beuteln

Auf dem CDU-Landesparteitag in Nordrhein-Westfalen, der seinen Intimfeind Hendrik Wüst mit einem stalinistischen Ergebnis von 98 Prozent erneut zum Landesvorsitzenden wählte, hat Bundeskanzler Friedrich Merz am Wochenende wieder einmal eine seiner großen Reden geschwungen und zu Reformen des Sozialstaates aufgerufen. „Wir können uns dieses System, das wir heute so haben, einfach nicht mehr leisten“, tönte […]

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DFG fordert Aufklärung des Angriffs auf Journalisten Mamend

Der Journalist des kurdischen TV Senders Stêrk, Hêmin Mamend, ist am Dienstagabend in Silêmanî (Sulaimaniyya) bei einem bewaffneten Angriff von zwei Männern lebensgefährlich verletzt worden. Die Journalistenvereinigung Dicle Fırat (DFG) verurteilt die Tat und fordert nun, dass sowohl die Täter als auch „die dunklen Kräfte hinter dem Angriff“ ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden. Der Angriff auf den Journalisten sei kein Einzelfall in Silêmanî.

In einer auf ihrem Social-Media-Account veröffentlichten Erklärung schrieb die Vereinigung: „Wir verurteilen diesen Angriff auf unseren Kollegen und fordern, dass die Angreifer und die hinter dem Angriff stehenden dunklen Mächte aufgedeckt werden. In der Vergangenheit wurden viele unserer Kolleg:innen in Silêmanî infolge ähnlicher bewaffneter Angriffe ermordet. Wir akzeptieren diese Angriffe auf Journalist:innen nicht und werden weiterhin die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.“

Hêmin Mamend war am Dienstag gegen 19:30 Uhr Ortszeit im Stadtteil Şoreş von zwei Männern auf einem Motorrad angeschossen worden. Mindestens zwei Kugeln trafen ihn, die Täter flohen sofort vom Tatort. Während der in Lebensgefahr schwebende Mamend sofort ins Krankenhaus verbracht und dort behandelt wurde, begannen die Sicherheitsbehörden mit der Spurensicherung und den Ermittlungen vor Ort.

https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/schusse-auf-kurdischen-journalisten-in-silemani-47791 https://deutsch.anf-news.com/frauen/politische-aktivistin-aus-rojava-in-kerkuk-erschossen-40668 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/kri-sicherheitslage-fur-oppositionelle-aus-bakur-bleibt-angespannt-39727

 

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Sonderpolitik in Wan: Polizeieinsatz gegen Friedensmarsch

Die Plattform für Arbeit und Demokratie in Wan (tr. Van) hat bezüglich des Polizeieinsatzes während der Demonstration zum Weltfriedenstag am 1. September in Wan eine Erklärung abgegeben. Den aus Perspektive der Plattform grundlos durchgeführten, massiven Eingriff interpretiert sie nicht nur als einen auf den Moment beschränkten Angriff auf die politische Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, sondern als einen Angriff auf den gesamten Friedensprozess, der sich aktuell in der Türkei zur Lösung der kurdischen Frage entwickelt.

Die Demonstration habe Transparente mit den Aufschriften wie „Ji bo civaka demokratîk deng bide aşitîyê“ (dt. „Erhebt eure Stimme für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“) mitgeführt, während kontinuierlich Slogans wie „Nein zum Krieg, Frieden jetzt“ und „Em şer naxwazin, aşitîyê dixwazin“ (dt. „Wir wollen keinen Krieg, wir wollen Frieden“) skandiert wurden.

Polizeigewalt gegen Friedensmarsch

Funda Demir Bozkurt, Ko-Vorsitzende der Wan-Niederlassung der Gewerkschaft für Bildung und Wissenschaft (Eğitim-Sen), hat die Erklärung im Namen der Plattform abgegeben. Die Versammlung habe demnach das Ziel verfolgt, die Unverzichtbarkeit von Gleichheit und demokratischem Leben zu betonen. „Leider wurden wir am Ende unseres Marsches einem Polizeieinsatz ausgesetzt. Durch das Eingreifen der Polizei wurde versucht, unsere völlig friedliche Demonstration, die frei von jeglicher Gewalt oder Provokation war, zu behindern. Während des Angriffs wurden viele Bürger:innen, darunter Murat Atabay, Ko-Vorsitzender der Wan-Niederlassung von Eğitim-Sen, geschlagen“, berichtete die Gewerkschafterin.

Angriff auf den Prozess

„Diese Situation ist ein klarer Angriff auf die gemeinsame Zukunft der Völker und auf ihren Willen, frei und gleichberechtigt zusammenzuleben. Der Druck auf demokratische Rechte und Freiheiten richtet sich nicht nur gegen die Teilnehmenden, sondern ist Teil einer Botschaft, die sich an die gesamte Gesellschaft richtet.“ Mit diesen Worten erläuterte Demir Bozkurt, dass der Angriff der Polizei direkt auf den Friedensprozess abziele, dessen Hauptforderung darin bestehe, zum Aufbau von Frieden und einer demokratischen Gesellschaft beizutragen. Sie fuhr fort: „Die Haltung der Polizeibehörde von Wan ist alarmierend; dieses harte Vorgehen, das darauf abzielt, die Friedensforderungen der Bevölkerung zu unterdrücken, behindert die Ausübung demokratischer Rechte erheblich.“

Sonderpolitik gegen Wan

Das harte Vorgehen der Polizei und der Provinzverwaltung von Wan seien keine neuen Phänomene. Immer wieder hätten diese die Stadt in den letzten Jahren blockiert und seien hart gegen friedliche Demonstrationen verfahren. In der Erklärung wird dies als Sonderpolitik bezeichnet: „Wan wird eine Sonderpolitik auferlegt, und dieser Ansatz könnte die von der Gesellschaft ersehnte Atmosphäre des Friedens untergraben. Die Vereinten Nationen (UN) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie andere internationale Dokumente, denen die Türkei beigetreten ist, garantieren das Recht der Völker auf friedliche Versammlung. Die gewaltsame Behinderung dieses Rechts ist inakzeptabel. Wir verurteilen diesen Angriff auf den Willen des Volkes und auf den Kampf für den Frieden aufs Schärfste.“

„Die Zukunft der Türkei liegt nicht im Krieg, sondern im Frieden“

Abschließend betonte Funda Demir Bozkurt, dass Druck und Gewalt die Forderung der Menschen nach Frieden und Gleichheit nicht unterdrücken könnten. „Die Forderung nach Frieden ist legitim, gerecht und die Garantie für die gemeinsame Zukunft der Völker. Als Plattform für Arbeit und Demokratie in Wan werden wir im Kampf für den Frieden nicht zurückweichen. Wir werden unseren Kampf für demokratische Rechte und Freiheiten entschlossen fortsetzen. Die Zukunft der Türkei liegt nicht im Krieg, sondern in Gleichheit, Freiheit, Demokratie und Frieden. Wir rufen unser gesamtes Volk dazu auf, sich für den Frieden einzusetzen, sich solidarisch gegen Unterdrückung zu zeigen und den Kampf für soziale Gerechtigkeit auszuweiten. Der Frieden wird siegen, die Demokratie wird siegen, das Volk wird siegen!“

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/amed-zehntausende-demonstrieren-fur-frieden-und-konkrete-schritte-im-dialogprozess-47774 https://deutsch.anf-news.com/frauen/tja-bekraftigt-einsatz-fur-dauerhaften-und-gerechten-frieden-47770 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/grosse-friedenskundgebung-in-riha-47757 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/tausende-demonstrieren-in-istanbul-fur-frieden-und-demokratie-47755

 

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Rente ab 2026: Diese Altersrente gibt es bald so nicht mehr

Lesedauer 3 Minuten

Zum 1. Januar 2026 greift eine Weichenstellung im Rentenrecht: Die Übergangsregelung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI läuft aus.

Künftig gilt für neu hinzukommende Jahrgänge ausschließlich § 37 SGB VI – mit anderen Altersgrenzen als bislang. Damit endet der bisherige Vertrauensschutz, der es Versicherten bestimmter Jahrgänge erlaubte, diese Rente früher in Anspruch zu nehmen.

Letzte Chance: Wer 1963 (02.12.–31.12.) geboren ist

Die allerletzte Kohorte, die noch unter die alte Übergangsregel fällt, sind Versicherte mit Geburtsdatum 02.12. bis 31.12.1963.

Für sie ist der frühestmögliche Rentenbeginn – mit Abschlag – der 1. November 2025. Hintergrund ist die gesetzliche Altersgrenze: Für den Jahrgang 1963 liegt die Grenze der vorzeitigen Inanspruchnahme bei 61 Jahren und 10 Monaten; weil Renten rechtlich stets zu Beginn eines Kalendermonats starten dürfen, fällt der Start in diesen Fällen auf den Folgemonat nach Erreichen der Altersgrenze, also auf den 1.11.2025. Der damit verbundene dauerhafte Abschlag beträgt 10,8 Prozent.

Warum der Dezember 2025 praktisch kein Rentenmonat ist

Rechnerisch ergibt sich für diese Übergangskohorte kein „erstmaliger“ Rentenstart zum 1. Dezember 2025. Wer zwischen dem 2. und 31. Dezember 1963 geboren ist, erreicht die maßgebliche Altersgrenze bereits im Oktober 2025 und kann deshalb – unter Wahrung der Monatsanfangsregel – am 1. November 2025 beginnen.

Für später geborene Personen, die eine Ersterfüllung zum 1. Dezember 2025 auslösen könnten, gilt schon nicht mehr das Übergangsrecht, sondern die Neuregelung ab Januar 2026. In der Praxis wird der Dezember 2025 als Ersteintrittsmonat „übersprungen“, bevor dann ab 1. Januar 2026 ausschließlich § 37 SGB VI greift.

Ab 2026: Neue Altersgrenzen nach § 37 SGB VI

Für alle Versicherten ab Geburtsjahrgang 1964 gilt nur noch § 37 SGB VI. Danach gibt es die Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei erst mit 65 Jahren, sofern bei Rentenbeginn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

Eine vorzeitige Inanspruchnahme ab 62 Jahren bleibt möglich, führt aber dauerhaft zu Abschlägen. Beispielhaft heißt das: Wer am 01.01.1964 geboren ist, könnte erstmals am 01.01.2026 mit Abschlag in Rente gehen und am 01.01.2029 ohne Abschlag.

Was der Abschlag von 10,8 Prozent finanziell bedeutet

Der Abschlag berechnet sich mit 0,3 Prozent pro Monat der Vorziehung – bei maximal 36 Monaten also 10,8 Prozent.

Dieser Abzug wirkt lebenslang, auch nach Erreichen der regulären Altersgrenze. Wer beispielsweise 1 800 Euro Bruttorente erwarten kann, erhält bei maximaler Vorziehung dauerhaft rund 194,40 Euro weniger; bei 2 000 Euro sind es 216 Euro.

Solche Kürzungen summieren sich im Zeitverlauf erheblich – und sollten in der individuellen Vorsorgeplanung einkalkuliert werden.

Voraussetzungen bleiben unverändert wichtig

Unabhängig von Übergangs- oder Neurecht gilt: Der Schwerbehindertenstatus (mindestens GdB 50) muss bei Rentenbeginn vorliegen, und es müssen 35 Versicherungsjahre (Wartezeit) erreicht sein.

Diese  Voraussetzungen sind Tatbestandsmerkmale sowohl der auslaufenden Übergangsregelung (§ 236a) als auch der Neuregelung (§ 37).

Wer einen GdB knapp erfüllt oder dessen Feststellung aussteht, sollte die Zeitachse der Antrags- und Widerspruchsverfahren unbedingt mit dem geplanten Renteneintritt abstimmen.

Antrag, Timing und die „Monatsanfangsregel“

Renten beginnen nur zu Monatsanfängen, und zwar rückwirkend zu dem Monat, in dessen Beginn sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wenn der Antrag rechtzeitig – spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Erfüllung – gestellt wird.

Diese Regel aus § 99 SGB VI erklärt, warum das Erreichen der Altersgrenze mitten im Monat häufig erst den Monat danach als möglichen Rentenstart eröffnet. Für den Auslauf der Übergangsregel im Herbst 2025 ist genau diese Mechanik entscheidend.

Warum die Reform kommt

Die Vereinheitlichung der Altersgrenzen ist Folge der bereits seit Jahren laufenden Anhebung der Rentenalter in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ziel ist es, Sonderzugänge schrittweise an das gestiegene allgemeine Altersniveau anzugleichen und die Systeme langfristig stabil zu halten.

Für schwerbehinderte Menschen bleibt ein früherer Zugang weiterhin möglich – künftig aber stringent an 62/65 Jahre gekoppelt und damit transparenter, zugleich jedoch mit klaren finanziellen Konsequenzen bei Vorziehung.

Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

Wer in den Zeitraum der auslaufenden Übergangsregel fällt, sollte sofort klären, ob alle Voraussetzungen – insbesondere GdB ≥ 50 und 35 Jahre Wartezeit – rechtzeitig erfüllt sind.

Anschließend gilt es, die Antragsfristen zu wahren und den genauen Rentenbeginn strategisch zu wählen: Ein Start zum 1. November 2025 sichert für die Dezember-1963-Kohorte die letzte Möglichkeit des Übergangsrechts; alle Jüngeren planen unter der Neuregelung ab dem 1. Januar 2026.

Im Zweifel empfiehlt sich fachkundiger Rechtsrat, um vermeidbare Nachteile – etwa durch Fristversäumnisse oder fehlende Nachweise – zu verhindern.

Noch einmal zusammengefasst

Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 endet die Übergangsära bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Der Jahrgang 1963 hat im November 2025 letztmals die Chance auf einen vorgezogenen Zugang mit 10,8 Prozent Abschlag nach § 236a SGB VI.

Ab 1. Januar 2026 gilt ausschließlich § 37 SGB VI: frühestens mit 62 Jahren – dann mit Abschlag –, abschlagsfrei erst mit 65. Wer betroffen ist, sollte Unterlagen prüfen, Anträge vorbereiten und die Monatsanfangsregel im Blick behalten. Nur wer jetzt handelt, nutzt die letzten Spielräume der auslaufenden Rentenlogik optimal.

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500 kg of drug-making precursors and Large Quantities of Captagon Seized in Yafour

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. September 2025 - 9:25

Damascus, SANA- In a joint operation with Turkish intelligence, Syria’s Anti-Narcotics Department seized 500 kilograms of drug-making precursors along with large quantities of Captagon pills in the Yafour area of Rural Damascus.

The Interior Ministry said on its Telegram channel that the substances were hidden inside preserved food containers and large vessels buried underground. The entire cache was confiscated, and all those involved were arrested and referred to the competent authorities for legal action.

The ministry reaffirmed that the Anti-Narcotics Department will continue efforts to dismantle smuggling and trafficking networks and combat the spread of drugs.

Rana/ Manar

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Al-Tahhan Internal Security Chief in Sweida, al-Dalati in Damascus countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - 3. September 2025 - 9:25

Damascus, SANA – Syria’s Interior Ministry appointed Wednesday  Brigadier General Hussam Mamoun al-Tahhan as head of internal security in Sweida, and Brigadier General Ahmad Haitham al-Dalati as head of  internal security in Damascus countryside.

Previously, on May 25, al-Tahhan had been assigned to Damascus countryside, while al-Dalati, former Quneitra governor, was tasked with Sweida   – before today’s reassignment.

Adnan/Manar

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