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Zählt das Pflegegeld als Einkommen zur Rente?

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Pflegegeld ist eine zweckgebundene Sozialleistung der Pflegeversicherung. Es dient der Organisation und Sicherstellung der häuslichen Pflege – nicht dem Lebensunterhalt.

Deshalb wird Pflegegeld rechtlich nicht als „Einkommen“ gewertet und beeinflusst weder die Höhe einer laufenden Altersrente noch den Hinzuverdienst zur Rente. Maßgeblich ist § 13 Absatz 5 SGB XI, der die Nichtanrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung auf einkommensabhängige Leistungen festschreibt.

Was genau ist Pflegegeld – und wofür ist es gedacht?

Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie ihre Versorgung im häuslichen Umfeld sicherstellen, etwa durch Angehörige oder andere nahestehende Personen. Die Mittel sind ausdrücklich für Pflegezwecke bestimmt.

Die Zweckbindung ist der Grund, warum Pflegegeld nicht als „allgemeines Einkommen“ gilt, das auf andere Leistungen oder Renten angerechnet werden könnte. Diese Privilegierung gilt sowohl in der sozialen als auch in der privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Altersrente und Hinzuverdienst: Pflegegeld bleibt außen vor

Seit 1. Januar 2023 dürfen Bezieherinnen und Bezieher von Altersrenten – auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze – grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Unabhängig davon zählt Pflegegeld ohnehin nicht als Hinzuverdienst, weil es kein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen ist. Die aktuelle Broschüre der Deutschen Rentenversicherung bestätigt die dauerhaft aufgehobenen Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten.

Hinterbliebenenrenten: Einkommensanrechnung – aber nicht beim Pflegegeld

Bei Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten wird eigenes Einkommen nach § 97 SGB VI in Verbindung mit § 18a SGB IV angerechnet. Berücksichtigt werden u. a. Erwerbs-, Ersatzeinkommen oder Vermögenseinkünfte. Pflegegeld fällt in keine dieser Kategorien und wird deshalb grundsätzlich nicht als Einkommen auf Hinterbliebenenrenten angerechnet. Entsprechende Auskünfte finden sich in DRV-Unterlagen und Expertenerklärungen.

Pflegegeld und bedürftigkeitsabhängige Leistungen im Alter

Auch im Zusammenspiel mit Grundsicherung im Alter, Bürgergeld oder Wohngeld gilt die Privilegierung: Pflegegeld bleibt als Einkommen unberücksichtigt, weil es zweckgebunden ist.

Diese Aussage stützt sich unmittelbar auf § 13 Absatz 5 SGB XI und wird von Verbänden und Beratungsstellen fortlaufend so dargestellt.

Keine Einkommensteuer auf Pflegegeld

Pflegebedürftige versteuern Pflegegeld nicht. Wird das Pflegegeld an Angehörige weitergegeben, ist auch diese Weiterleitung bis zur Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Fachkommentare betonen zugleich: Zusätzliche Zahlungen des Pflegebedürftigen über das Pflegegeld hinaus können steuerpflichtig sein.

Wichtige Abgrenzung: Pflegeunterstützungsgeld ist etwas anderes

Vom Pflegegeld zu unterscheiden ist das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage akuter Pflegeorganisation. Dieses ist eine Entgeltersatzleistung. Entscheidend für unsere Frage: § 13 Absatz 5 SGB XI nennt das Pflegeunterstützungsgeld ausdrücklich als Ausnahme von der Nichtanrechnung.

Es kann daher – anders als Pflegegeld – bei bedürftigkeitsabhängigen Leistungen als Einkommen berücksichtigt werden. Steuerlich wird es aktuell als steuerfrei und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegend eingeordnet.

Pflegende Angehörige: Rentenpunkte durch die Pflege – aber nicht durch Pflegegeld

Pflegende erwerben eigene Rentenansprüche, wenn sie regelmäßig mindestens zehn Stunden wöchentlich an wenigstens zwei Tagen in der häuslichen Umgebung pflegen und daneben nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind.

In diesen Fällen zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der Pflegeperson. Das erhöht deren spätere Rente – unabhängig davon, ob Pflegegeld fließt. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert diese Voraussetzungen und die Wirkung auf Rentenpunkte detailliert.

Typische Missverständnisse – kurz erläutert

Häufig wird angenommen, Pflegegeld erhöhe die eigene Rente oder gelte als Hinzuverdienst. Beides trifft nicht zu: Es ist keine Erwerbs- oder Ersatzeinkunft, sondern zweckgebunden.

Ebenso wenig mindert es Hinterbliebenenrenten. Nur wenn Zahlungen an Pflegepersonen über das übliche Maß hinausgehen und ein „echtes“ Beschäftigungsverhältnis nahelegen, kann das sozialversicherungs- und steuerrechtlich anders zu beurteilen sein – dann liegt nicht mehr „nicht erwerbsmäßige Pflege“ vor.

Fazit

Pflegegeld zählt nicht als Einkommen zur Rente. Es wird weder auf Alters- noch auf Hinterbliebenenrenten angerechnet und ist steuerfrei. Für die soziale Absicherung pflegender Angehöriger ist viel wichtiger: Nicht das Pflegegeld, sondern die tatsächliche Pflegezeit führt – bei erfüllten Voraussetzungen – zu Rentenbeiträgen durch die Pflegekasse und damit zu zusätzlichen Rentenpunkten. Prüfen Sie im Einzelfall lediglich Abgrenzungsfragen zum Pflegeunterstützungsgeld sowie zu vergüteter, berufsmäßiger Pflege.

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Sozialhilfe: Umkehr der Beweislast: Sozialamt muss beweisen, dass Mietkosten unangemessen sind

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Umkehr der Beweislast- Das Sozialamt muss die Ermittlung der abstrakten Angemessenheitsgrenze seiner Mietkosten beweisen

Mit wegweisendem Beschluss gibt die 13.Kammer des Sozialgerichts Aurich bekannt, dass das Sozialamt die objektive Beweislast dafür trägt, dass die dem Leistungsberechtigten tatsächlich entstehenden Kosten für Unterkunft und Heizung nicht angemessen sind ( SG Aurich, Beschluss v. 09.10.2025 – S 13 SO 95/25 ER – ).

Objektive Beweislast liegt beim Sozialhilfeträger

Die Richter der 13. Kammer des Sozialgerichts Aurich haben fest gestellt, dass das Sozialamt den von ihm den Leistungen zugrunde gelegten Betrag für die angemessen Unterkunftskosten nicht nachvollziehbar ermittelt hat und damit besteht ein Anspruch auf Erhalt von Leistungen unter Zugrundelegung der tatsächlichen Unterkunftskosten für die Sozialhilfeempfängerin.

Die Verantwortlichkeit für die Ermittlung der abstrakten Angemessenheitsgrenze liegt unter Zugrundelegung der obergerichtlichen Rechtsprechung in der Sphäre des Sozialamtes. Werte für die abstrakte Angemessenheit kann eine Leistungsempfängerin nicht von sich aus ermitteln und belegen. Dies ist nur dem Leistungsträger möglich.

Umkehr der Beweis- und damit Darlegungs- wie Glaubhaftmachungslast im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

Es besteht somit eine Umkehr der Beweis- und damit Darlegungs- wie Glaubhaftmachungslast im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, da eine besondere Beweisnähe eines Beteiligten besteht. Der Sozialhilfeträger hat die in seinem Verantwortungsbereich liegende Vorgänge aufzuklären und die zeitnahe Aufklärung des Sachverhaltes zu ermöglichen. (vgl. hierzu SG Landshut, Beschluss vom 16. Juli 2024 – S 7 AS 166/24 ER; BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 – B 4 AS 41/15 R; Urteil vom 10.9.2013 – B 4 AS 89/12 R -).

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können die Tabellenwerte zu § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlags nur unter bestimmten Voraussetzungen herangezogen werden

Das Bundessozialgericht geht seit vielen Jahren in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass vorrangig die abstrakte Angemessenheit der Unterkunftskosten durch ein schlüssiges Konzept zu ermitteln ist.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Leistungsträger die Tabellenwerte zu § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlags zur Begrenzung der angemessenen Kosten heranziehen. Zwingende Voraussetzung der Zugrundelegung dieser Beträge ist, dass lokale Erkenntnismöglichkeiten nicht mehr oder niemals zur Verfügung standen. (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2009 – B 4 AS 50/09 R; ebenso bereits Urteil vom 7.11.2006 – B 7 B AS 18/06 R ). Diese Voraussetzungen sind jedoch nicht gegeben.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt: Das Gericht muss nicht die abstrakte Angemessenheitsgrenze des Sozialamtes ermitteln

Die im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens wohl erforderliche Aufforderung des Leistungsträgers zur Nachbesserung bzw. erstmaligen Erstellung eines Konzeptes (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 2. September 2021 – B 8 SO 13/19 R unter Verweis auf BSG vom 3.9.2020 – B 14 AS 37/19 R -) verbietet sich im hier zu bewertenden Eilverfahren schon aus Gründen der zeitlichen Dauer einer solchen Ermittlung.

Eine eigene Ermittlung des Gerichts bezüglich der abstrakten Angemessenheitsgrenze im Bereich des Grundsicherungsträgers verbietet sich ebenfalls im Rahmen des hier zu bewertenden Eilverfahrens aus diesem Grunde.

Außerdem sind nach zutreffender Auffassung des Bundessozialgerichts die Gerichte zwar zur Herstellung der Spruchreife der Sache verpflichtet, aber nicht befugt, ihrerseits ein schlüssiges Konzept – ggf mit Hilfe von Sachverständigen – zu erstellen. (BSG, Urteil vom 2. September 2021 – B 8 SO 13/19 R -).

Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock

Diese bemerkenswerte Entscheidung lässt sich 1:1 auf das Bürgergeld übertragen.

Der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende trägt die objektive Beweislast dafür, dass die dem Leistungsberechtigten tatsächlich entstehenden Kosten für Unterkunft und Heizung nicht angemessen sind.

Eine Begrenzung der gemäß § 22 Abs. 1 SGB II anzuerkennenden Kosten der Unterkunft auf die Höchstwerte nach § 12 WoGG zuzüglich eines Zuschlags von 10% kommt im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht in Betracht, wenn nicht glaubhaft ist, dass sich für den streitigen Zeitraum und den Vergleichsraum keine hinreichenden Feststellungen zu den abstrakt angemessenen Kosten der Unterkunft mehr treffen lassen oder dass eine noch durchzuführende Ermittlung der Grenzen für die abstrakte Angemessenheit durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende höchstens die Werte nach § 12 WoGG zuzüglich eines Zuschlags von 10% ergeben wird.

Der Grundsatz der Umkehr der Beweislast ist mit Blick auf das Sozialstaatsprinzip, das Rechtsstaatsprinzip, das Gebot effektiven Rechtschutzes und das hieraus vom Bundessozialgericht abgeleitete „Gebot der Sozialrechtsoptimierung“ – wonach bei der Auslegung auch des Verfahrensrechts eine möglichst weitgehende Verwirklichung der sozialen Rechte sicherzustellen ist – auf die Prüfung der abstrakten Angemessenheit von Kosten der Unterkunft dahingehend anzuwenden, dass demjenigen, der Leistungen nach dem SGB II begehrt, nicht die fehlende Aufklärbarkeit von Tatsachen außerhalb seiner Verantwortungssphäre zu Last fallen darf (Obergerichtliche Rechtsprechung ).

Wegen der Frage, ob eine Wohnung zu einem bestimmten Preis abstrakt vorhanden ist, trifft deshalb den Träger der Grundsicherung/ Jobcenter die objektive Beweislast.

Denn dieser ist für die Ermittlung der abstrakten Grenze der Angemessenheit verantwortlich, wohingegen die Ermittlung demjenigen, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt, regelmäßig nicht möglich ist.

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Gaza Health Ministry receives 15 additional bodies from Israeli authorities

SANA - Syrian Arab News Agency - 5. November 2025 - 15:29

The Palestinian Ministry of Health in Gaza confirmed the receipt of 15 bodies of deceased Palestinians released on Wednesday by Israeli authorities through coordination with the International Committee of the Red Cross (ICRC). This brings the total number of bodies handed over to the ministry to 285.

To date, forensic teams have successfully identified 84 of the recovered bodies. The Ministry continues to work diligently to complete the identification process for the remaining individuals.

Medical teams are handling all remains in accordance with internationally recognized health protocols and forensic standards. The Ministry is committed to ensuring that each case undergoes thorough examination, documentation, and preparation for dignified return to the families.

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Schwerbehinderte haben das Recht den Betreuer zu wechseln

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Der Wunsch von Betreuungsbedürftigen, ihren Betreuer selbst zu wählen, geht vor. Dies gilt sogar dann, wenn das Fortsetzen der bestehenden Betreuung objektiv besser erscheint. So entschied der Bundesgerichtshof und schlug damit einen Pflock ein für das Selbstbestimmungsrecht betreuungsbedürftiger Menschen. (XII ZB 217/23)

Rechtliche Betreuung wegen Autismus

Die Betroffene ist Asperger-Patientin und wegen ihrer Form des Autismus auf eine rechtliche Betreuung angewiesen, unter anderem in den Bereichen Versicherung und Finanzen. Seit 2014 war ein rechtlicher Betreuer für sie zuständig.

Keine Beiträge an die Krankenkasse wegen fehlender Mitwirkung

Dieser schlug 2022 vor, die Betreuung auf die Gesundheitssorge zu erweitern. Denn das Sozialamt zahlte damals keine Beiträge mehr an die Krankenkasse wegen fehlender Mitwirkung der Betroffenen. Diese hatte sich von ihrer Mutter überzeugen lassen, die behandelnden Ärzte nicht von der Schweigepflicht zu entbinden.

Betroffene will ihre Mutter als Betreuerin haben

Die Betreute stellte klar, dass sie einer Erweiterung der Aufgaben um die Gesundheitssorge nur zustimmen würde, wenn ihre Mutter als Betreuerin gestellt sei. Die zuständige Behörde lehnte dies ab und wollte die bestehende Betreuung fortsetzen, mitsamt jetzt erweitertem Aufgabenfeld.

Es geht durch die Instanzen

Die Betroffene klagte dagegen, um ihren Anspruch durchzusetzen, dass ihre Mutter die gesetzliche Betreuung übernahm. Das Landgericht Ravensburg wies die Klage ab.

Die Richter begründeten dies damit, dass die Fortsetzung der bestehenden Betreuung objektiv besser geeignet sei. Denn unter anderem durch die Ratschläge ihrer Mutter sei es notwendig geworden, die Gesundheitsversorgung in die Betreuung aufzunehmen.

Bundesgerichtshof stellt die Selbstbestimmung in den Vordergrund

Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf. Die dortigen Richter sagten, dass die Vorinstanzen verkannt hätten, dass die Entscheidung dem freien Willen der Betroffenen widersprochen hätte. Denn diese habe darauf bestanden, dass eine Erweiterung der Betreuung um den Bereich der Gesundheitsvorsorge damit verbunden sein müsste, ihre Mutter als Betreuerin zu bestellen.

Der Wille steht über dem objektiven Vorteil

Wenn also ein Mensch einen bestimmten Betreuer will und einen anderen Betreuer ablehnt, dann ist dies laut dem Bundesgerichtshof zu akzeptieren. Es ist sogar dann zu akzeptieren, wenn eine bestehende Betreuung objektiv von Vorteil wäre.

Die Richter führten aus: „In einem solchen Fall ist trotz der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen.“

Was gilt rechtlich?

Bei der Wahl des Betreuers gelten folgende Grundsätze: Der Wunsch des Betreuungsbedürftigen, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, steht an erster Stelle vor allen anderen Kriterien. Das Gericht muss diesem Wunsch entsprechen, es sei denn, die gewünschte Person ist ungeeignet.

Allerdings stellten die Richter jetzt klar, dass die Hürde für „ungeeignet“ hoch ist. Eine Betreute darin zu stärken, behandelnde Ärzte nicht von der Schweigepflicht zu entbinden, bedeutet noch nicht grundsätzlich ungeeignet zu sein.

Das Betreuungsgericht kann also den Wunsch ablehnen, wenn die Bestellung der Person dem Wohl des Betroffenen entgegensteht oder die betreffende Person nicht zur Führung der Betreuung in der Lage ist.

Gibt es formale Vorgaben für die Wahl des Betreuers?

Sie können Ihren Wunsch in einer Betreuungsverfügung schriftlich festhalten. Diese muss das Gericht als bindend ansehen. Sie können den Wunsch auch mündlich äußern. Den Wunsch zu äußern setzt weder voraus, dass sie geschäftsfähig noch einsichtig sind. Es reicht aus, dass Sie Ihren Willen kundtun können.

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Syria’s National Commission partners with International Bodies on missing persons

SANA - Syrian Arab News Agency - 5. November 2025 - 15:24

Syria’s National Commission for Missing Persons announced on Wednesday a new framework for cooperation with several prominent international organizations to address the issue of missing and forced disappearances in the country.

The collaboration, which includes the International Commission on Missing Persons (ICMP), the Independent Institution on Missing Persons in Syria, and the International Committee of the Red Cross (ICRC), was formalized in a joint statement at a press conference in Damascus.

The new principles for cooperation highlight the commitment of both Syrian and international organizations to uncover the fate and whereabouts of thousands of missing persons and to supporting the families of the missing.

The international organizations pledged technical and institutional support for Syria’s National Commission on Missing Persons, ensuring a coordinated effort to achieve truth, justice, and accountability. This agreement marks a significant step toward addressing one of Syria’s most persistent and unresolved humanitarian crises.

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Temporary procedure for granting Russian citizenship to foreign participants in the special military operation approved

PRESIDENT OF RUSSIA - 5. November 2025 - 15:20

The President signed Executive Order On the Temporary Procedure for Granting Citizenship of the Russian Federation and Issuing Residence Permits in the Russian Federation.

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Oktobererwärmung in Deutschland, aber erst seit gut 30 Jahren – Teil 1

Von Josef Kowatsch, Matthias Baritz

Ganz anders wie die letzten Jahre war der Oktober 2025 diesmal nicht golden, da die Sonne fehlte, feuchtkalt und meist Nieselregen bestimmten den Monat, eher ein Vorgeschmack auf den November, manchmal auch an Aprilwetter erinnernd.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) registriert diesen Oktober 2024 mit 9,9°C, rein rechnerisch um ein halbes Grad laut DWD „zu warm“, also nicht unterkühlt und damit anders wie Naturbeobachter ihn draußen erlebten. Mit nur 79 Sonnenstunden deutlich unter dem Schnitt und mit 79 Liter Niederschlag leicht über dem Schnitt (≈120%) der Vergleichsjahre 1991-2020. Siehe die folgenden Grafiken

Grafik 1: Sonnenstunden und Niederschlag seit 1988. Keine Veränderungen, SSH leicht abnehmend

Aufgrund der Luftreinhaltemaßnahmen und der allgemeinen Landschaftstrockenlegungen und Asphaltierungen sind jedoch die typischen Oktobernebel immer mehr aus der Landschaft verschwunden und damit auch die Nebelkälte. Über Nebel führt der DWD allerdings keine Statistik. Abnehmende Nebel, trotzdem leicht abnehmende Sonnenstunden und leicht zunehmender Niederschlag seit 1988. Auch deshalb überrascht der relativ hohe vom DWD als „zu warm“ ermittelte Oktoberschnitt 2025.

Die Temperaturgrafik des Oktobers nach den DWD-Erhebungen beginnen wir 1942, sie zeigt ab 1987/88 eine auffallende Veränderung.

Grafik 2: Von 1942 bis 1987, also 45 Jahre blieben die Oktobertemperaturen konstant. Erst ab 1988, eigentlich erst so richtig ab 1995 setzte eine Erwärmung ein, die bis heute anhält. Außerdem zeigt der Oktober, entsprechend zum September von 1987 auf 1988 keinen Sprung der Temperaturtrendgeraden, sondern nur die plötzlich beginnende steile Erwärmung. Der wärmende Klimawandel begann in Deutschland laut DWD also erst 1988

Auffallend ist, dass Sonne und Niederschlag an der schönen Oktobererwärmung ab 1988 bis heute nicht mitverantwortlich sein können, (Vergleich mit Grafik 1), denn es gibt keine Korrelation

Ein Blick nach Westen bestätigt dieses Bild: Zentralengland, Oktobertemperaturen seit 1942

Grafik 3: Zentralengland zeigt das gleiche Muster wie die DWD Daten: Erwärmung erst ab 1988, jedoch nicht so stark wie bei den DWD-Daten.

Sind es die Treibhausgase, insbesondere CO₂, welche die plötzliche Erwärmung ab 1988 bzw. ab 1995 bewirkt haben?

Behauptet wird vom IPPC und vom PIK Potsdam, dass allein das in der Atmosphäre zunehmende CO₂ weltweit zur Erwärmung geführt haben soll und dass der Hauptanteil der Zunahme auch noch menschenverursacht wäre, siehe UN-Definition: Der Begriff Klimawandel bezeichnet langfristige Temperatur- und Wetterveränderungen, die hauptsächlich durch menschliche Aktivitäten verursacht sind, insbesondere durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe

Diese falsche Definition wird allen YouTube-Filmen über das Klima mitgegeben.

Die CO₂-Konzentration der Atmosphäre wird seit 1958 auf Hawaii am Vulkanberg Mouna Loa gemessen und gilt weltweit, weil sich Gase gleichmäßig ausbreiten: Es geht jährlich und immerzu nach oben.

Grafik 4a: Quelle: UC San Diego, Oktober 2025, kontinuierlich steigender CO₂-Anteil überall auf der Welt. Derzeit 425 ppm=0,045%.

Der Grafikvergleich mit den Oktobertemperaturen ergibt: Überhaupt keine Übereinstimmung im Verlauf. Der weltweite CO₂-Anstieg verläuft kontinuierlich ansteigend. Nicht einmal ein Stillstand war in den beiden Corona-Jahren zu sehen, als der CO₂-Ausstoß auf ein Minimum reduziert war. Damals hielten sich CO₂ Abbau durch die Natur und anthropogener Ausstoß die Waage. Noch deutlicher zeigt diese Grafik

Grafik 4b: Es gibt also keine Überstimmung zwischen Keeling-Kurve und Temperaturen.

Noch deutlicher zeigt sich der unterschiedliche Verlauf von CO₂-Zunahme und der Oktober-Temperaturen, wenn wir erst ab 1995, dem eigentlichen Oktober-Erwärmungsjahr den Einschnitt machen.

Grafik 5: Eigentlich wurde der Oktober laut Originaltemperaturen des DWD bis 1994 sogar unwesentlich kälter. Die Erwärmung begann erst mit einem kleinen Sprung der Temperaturtrendgeraden vor 30 Jahren und hält bis heute an.

 

Ergebnis: In der langen Zeitreihengrafik der Oktobertemperaturen Deutschlands ist kein CO₂-Erwärmungssignal erkennbar. Kohlendioxid kann nicht 50 Jahre lang bis 1994 unwirksam sein, und dann plötzlich 1995 seine wärmenden Eigenschaften entfalten.

Solche Gaseigenschaften, die jahrzehntelang verborgen bleiben, und dann verstärkt wirken sollen, gibt es nicht in der Naturwissenschaft.

Weil die Oktobererwärmung erst vor 31 Jahren begann, können dafür keine gleichmäßig zunehmenden Treibhausgase verantwortlich sein!!!!

Tatsächliche Gründe der Oktobererwärmung seit 1995: natürliche und menschengemachte, aber nicht CO₂.

  1. Die natürlichen Veränderungen der Großwetterlagen

Langfristig bewirkte die Häufigkeitszunahme der Großwetterlagen mit südlichem Strömungsanteil (rot) einen wesentlichen Teil der Oktober-Erwärmung in Deutschland; kalte Nord- und Ostwetterlagen wurden hingegen viel seltener. Stationen an den Nordostseiten der Gebirge, wie etwa Dachwig, siehe Teil 2, profitierten besonders von dieser Entwicklung. Allgemein haben die wärmenden Föhnlagen in vielen Regionen Deutschlands zugenommen, wohl auch ein Grund für die nachlassenden Nebelbildungen über Deutschland. So wurde der Oktober seit 1995 wärmer, obwohl die Sonnenstunden gar nicht zugenommen haben.

Grafik 6: Die roten Linien zeigen eine allgemeine Zunahme der Südströmungen für den Monat Oktober. Insbesondere 1995 erkennt man deren Zunahme. (siehe rote Kurven). Auch 2024 herrschte die südliche Windrichtung vor, das wird ausdrücklich vom DWD auf seiner homepage so bestätigt. Zitat: „Durch eine südliche Höhenströmung kletterten die Temperaturen allerdings bemerkenswert in die Höhe.“

Beachte: Die Sonnenstunden spielen bei der Oktobererwärmung ab 1988 eigentlich fast keine Rolle mehr, sondern die Zunahme der südlichen Strömungen. Wir hoffen, dass dieser Zustand noch lange anhalten wird. Eine Klimakatastrophe ist weit und breit nicht in Sicht und wird auch vom DWD in seinem Oktoberartikel für 2025 nirgends behauptet. Nur die politische Auslegung und all die bezahlten Claqueure behaupten das laufend in den Medien.

  1. Die anthropogenen Erwärmungen durch die Wärmeinselzunahme,

Wärmeinseln, schon längst keine Inseln mehr: 15% der Deutschlandfläche sind inzwischen bebaut und versiegelt, täglich kommen 50 ha dazu: Siehe hier, Stand 50 900 km²

Und wie dieser Bodenverbrauchszähler anzeigt, so fressen sich die Wärmeinseln in die einst freie grüne Landschaft hinein und erwärmen sie. Das in bebauten Gebieten aufgefangene Wasser wird über unterirdische Kanäle und offene Gräben über Bäche ins Meer abgeleitet. Eine Grundwasserneubildung kann nicht mehr stattfinden. Insgesamt wurde Deutschland nach der Wende großflächig für die moderne Landwirtschaft in Feld, Wald, Wiesen und Fluren trockengelegt. Vor allem im Wald hält die Trockenlegung auch aufgrund der Zunahme der Windräder derzeit verstärkt an.

Diese Naturzerstörung muss aufhören. Klimaschutz und Naturschutz haben somit nichts miteinander zu tun. Die völlig unnützen Klimaschutzmaßnahmen der linksgrünen Politik, die vorhandenen Gesetze zerstören nur mutwillig die Landschaft und die Natur.

Wir haben darüber in vielen Artikeln in den letzten Jahren berichtet und Abhilfen gegen die großräumigen Trockenlegungen Deutschlands vorgeschlagen und von der Politik als aktive Maßnahmen zum Natur- und Umweltschutz gefordert.

Merke: Klimaschutz und Naturschutz sind 2 völlig verschiedene Dinge

Bild: Schwäbische Zeitung. Ausbau von Stuttgart 21: gezielte Asphaltierung und Trockenlegung in die einstige grüne Fläche und den Wald hinein. Die Elektrifizierung und die Zunahme der E-Fahrzeuge dienen angeblich wegen der CO₂-Einsparung dem Klimaschutz, sind aber eine großflächige Naturzerstörung und führen zur Wärmeinselerwärmung der Landschaft.

  1. Die vielen Standortänderungen der DWD-Wetterstationen an wärmere Plätze und die Änderungen der Messmethoden beim DWD

Auch über dieses Thema haben wir in den letzten Jahren viele Arbeiten angefertigt, es handelt sich um eine Pseudo-Erwärmung, welche die DWD-Temperaturen auch der Einzelmonate zusätzlich seit der Einheit nach oben treibt – eine anthropogene Zusatzerwärmung bei den DWD-Wetterstationen. Siehe hier: Teil 1, Teil 2, Teil 3.

Raimund Leistenschneider hat sich aus unserer Gruppe damit ausführlich beschäftigt und einen Korrekturfaktor ermittelt, der bei 1,4 Grad liegt. Um diese 1,4 Grad müsste man diesen Oktoberschnitt von 2024, die 9,9°C senken, wenn man ihn mit den Oktobermonaten vor über 100 Jahren vergleichen will. Also nicht 9,9°C, sondern nur 8,5 Grad. Bsp: Laut DWD waren die Oktobertemperaturen von 1890 bis 1900

7,2°C, 9,9°C, 7,5°C, 9,8°C, 8,0°C, 7,1°C, 8,6°C, 7,4°C, 8,9°C, 7,8°C und 8,7°C. Der Oktober 2024 wäre mit den korrigierten 8,5 Grad immer noch der 6.wärmste gewesen. Nur 5 Oktobermonate waren seinerzeit im Kaiserreich wärmer. Weiter wäre zu beachten, dass wir heute in den seit damals gewachsenen Wärmeinseln wohnen, die zusätzliche WI-Wärme ist somit real und nicht vom DWD zusätzlich dazu manipuliert. Bloß ist es halt keine CO₂-Treibhauserwärmung.

Nur die Messmethodenänderung oder nachträgliche Adjustierungen, Homogenisierungen bei einzelnen Wetterstationen sind am Gesamtschnitt dazu addierte, nicht reale Erwärmungen. Schwer zu sagen wie hoch diese nachjustierte Zugabe beim 9,9 Grad Oktoberschnitt ausmachen. Das möge jeder selbst an seinem Heizöl- oder Gasverbrauch prüfen. Der von R. Leistenschneider errechnete 1,4 Grad Korrekturfaktor beinhaltet beides.

Sechs weitere Gründe, die den Treibhauseffekt als hauptsächlichen Temperaturtreiber widerlegen: Für diese falsche CO₂-Erwärmungs-Hypothese mit einer behaupteten Klimasensitivität von 2 bis 4,5 Grad, gibt es bis heute

1) keine Versuchsbeweise bei wissenschaftlichen durchgeführten Versuchen, aber auch

2) keine natürlichen Erwärmungs-Hotspots in freier Natur, wo naturbedingt plötzlich große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt werden wie vor 2 Jahren beim ungewollten Großversuch mit dem ausströmenden Methan über der Ostsee. Und es gibt auch

3) keine technische Erfindung, die auf dem Treibhaus-Erwärmungseffekt beruht. Und

4) alle DWD Temperatur-Grafiken können nur für kurze Zeiträume Korrelationen mit dem steigenden CO₂-Gehalt in der Atmosphäre finden.

5) Insbesondere begann die Klimaerwärmung in Mittel- und Westeuropa nicht nach der Kleinen Eiszeit, sondern durch einen Temperatursprung 1987/88 und danach erst die steile Weitererwärmung. (Der Oktober hat keinen Temperatursprung aber seit 1988, bzw. seit 1995 die deutliche Erwärmung.)

6) Dabei sind vor allem im Sommer bis in den Herbst hinein ab 1988 die Tageshöchst-temperaturen gestiegen, die Nachttemperaturen kaum oder gar nicht, bei manchen Stationen sogar leicht gesunken. (Siehe Teil 2 über die T-max und T-min Entwicklungen.)

Fazit: Diese 6 Gründe sind der Beweis, dass der Treibhauseffekt keinerlei erkennbare wärmende Wirkung hat. Die seit 1988 stattfindende Erwärmung hat logischerweise andere Gründe.

Wir stellen fest: Ein politisch gewolltes Absenken der jährlich gemessenen CO₂-ppm-Zuwachsraten ist somit vollkommen unnütz, weil wirkungslos, zudem sehr teuer und sollte unterlassen werden. Das verlangen wir von unserer Regierung.

Die letzte Generation, sowie viele Bürger Deutschlands sind ein Opfer der CO₂- Klimaangstpropaganda. Wir sind weit entfernt von irgendwelchen irdischen Erwärmungs-Katastrophen aufgrund der CO₂-Zunahme.

Diese Treibhaus-Klimaerwärmungs-Propaganda ist ein Geschäftsmodell ähnlich dem Ablasshandelsmodell der Kirche im Mittelalter. Die kirchlichen Mainstream-Wissenschaftler vor 700 Jahren haben die Begriffe Erbsünde, Todsünde, Fegefeuer und Jüngstes Gericht eigens erfunden, um den Leuten Angst einzujagen. Für diesen Zweck des Abkassierens wurde damals der „strafende Gott“ neu erschaffen. Dieser strafende Gott wird beim heutigen Klimaglauben durch Kohlendioxid ersetzt. Die Begriffe Treibhausgas, Klimaangst, Klimakipppunkte und ständige Erderhitzung haben die Drohung mit den mittelalterlichen Sündenerfindungen ersetzt. Wer dem Aberglauben folgte, konnte sich durch Geld freikaufen. Heute ist der Freikauf staatlich verordnet durch EU-Gesetze, insbesondere durch die CO₂-Steuer, damit werden wir ausgeraubt.

Vorschlag für die Treibhaus-Erhitzungsangstmacher:

Wem das nicht reicht, für den gibt es freilich auch heute einen CO₂-Ablasshandelsrechner, den man bei den Kirchen einlösen kann und am Jahresende eine Freikaufurkunde erhält, die zugleich beim Finanzamt anerkannt wird. Komisch nur, die heutigen CO₂-Gläubigen und Panikverkünder, z.B. beim PIK Potsdam oder die selbst ernannten Klimaangstmacher in den Medien machen davon keinen Gebrauch, weil sie genau wissen, dass es sich um ein Geschäftsmodell handelt. Sie wollen mitverdienen. Die Kirche des Mittelalters hat sich selbst auch nicht freigekauft, sondern nur die Hände aufgehalten und die Geldtaschen und Truhen geöffnet.

Auch die seit 1979 mit Satelliten gemessene globale Erwärmung ist erst recht kein Grund zur Beunruhigung, wenn man die Anstiegswerte nicht in Hundertstel-Grad aufträgt, sondern sie ins Klimageschehen der Erdgeschichte einreiht. Und die Satelliten-Messungen begannen in einer Abkühlungsphase – dem „Seventies Cooling“.

Grafik 6: Die momentan global ermittelten Temperaturen sind weit entfernt von einem Hitzetod der Erde. Die „letzte Generation“ und viele Deutsche Gutgläubige sind auch ein Opfer übertriebener und entstellter Grafiken. Das Geschäftsmodell Treibhaus betreibt auch ausgewählte „Grafikpanik“

Zusammenfassungen:

Natürlich bestreiten wir nicht die momentan stattfindende Erwärmung, sie hat beim Oktober in Deutschland seit dem Temperatursprung 1988 natürliche Ursachen und menschenverursachte

Wir versuchen die Erwärmung mit wissenschaftlich erhobenen Fakten zu erklären und die wären bei Kohlendioxid:

CO₂ ist ein lebensnotwendiges Gas für die Photosynthese und das Pflanzenwachstum auf dieser Erde. Die Schöpfung der Erde ist auf Kohlenstoff und Kohlendioxid aufgebaut. Ein weiterer CO₂-Anstieg hätte positive Wirkungen für das Leben und wäre wünschenswert.

Ebenso wünschenswert wäre, wenn der Oktober weiterhin so prächtig ausfallen würde wie 2023. Der Monat mit seinen herrlichen Farben war für Naturliebhaber Balsam für die Seele. Von einer Klimakatastrophe oder gar von Klima-Kipppunkten sind wir weit entfernt. Das sind Erfindungen der bezahlten Klimaangstmacher

Der fast überall auf der Welt steigende WI-Effekt der Landmassen ist der tatsächlich anthropogene Anteil an der Erwärmung und nicht der wirkungslose nicht nachweisbare CO₂-Effekt. Es handelt sich um eine wissenschaftliche Verwechslung. Will man den WI-Effekt zurückfahren, dann muss die flächenversiegelnde Naturzerstörung und die Trockenlegung der Landschaft eingestellt werden, nicht nur in Deutschland

Leider nimmt die Naturzerstörung täglich weiter zu und die DWD Wetterstationen sind heute mehrheitlich dort, wo der Mensch wohnt, arbeitet und die Landschaft besonders erwärmt. (ca. 15% der Deutschlandfläche)

Anstatt sich sinnlose CO₂-Einsparungen zu überlegen, sollten die Umweltministerien der Länder sofort einen Ideenwettbewerb starten wie man den Niederschlag wieder in der freien Landschaft, in den Städten und Gemeinden halten und versickern lassen kann.

Die Klimaerwärmung brachte Deutschland bisher nur Vorteile mit angenehmen Sommern. Wir brauchen nicht mehr in den Süden fahren. Aber aufgrund der Trockenlegungen nimmt die Versteppung zu. Deshalb sind gerade die jungen Leute aufgefordert, sich am regen Ideenwettbewerb gegen die sommerliche Versteppung und Austrocknung Deutschlands zu beteiligen. Wir haben hier vorläufig 15 Vorschläge erarbeitet.

Wir brauchen mehr CO₂ in der Atmosphäre!

Eine positive Eigenschaft hat die CO₂-Zunahme der Atmosphäre. Es ist das notwendige Wachstums- und Düngemittel aller Pflanzen, mehr CO₂ führt zu einem beschleunigten Wachstum, steigert die Hektarerträge und bekämpft somit den Hunger in der Welt. Ohne Kohlendioxid wäre die Erde kahl wie der Mond. Das Leben auf der Erde braucht Wasser, Sauerstoff, ausreichend Kohlendioxid und eine angenehm milde Temperatur. Der optimale CO₂-gehalt der Atmosphäre liegt etwa bei 800 bis 1000ppm, das sind 0,1%. Nicht nur für das Pflanzenwachstum, also auch für uns eine Art Wohlfühlfaktor. Von dieser Idealkonzentration sind wir derzeit weit entfernt. Das Leben auf der Erde braucht mehr und nicht weniger CO₂ in der Luft. Untersuchungen der NASA bestätigen dies (auch hier) Und vor allem dieser Versuchsbeweis.

Es wird Zeit, dass endlich Natur- und Umweltschutz in den Mittelpunkt des politischen Handelns gerückt werden und nicht das teure Geschäftsmodell Klimaschutz, das keinerlei Klima schützt, sondern über gesteuerte Panik- und Angstmache auf unser Geld zielt. Gegen die Terrorgruppe „letzte Generation“ muss mit allen gesetzlichen Mitteln vorgegangen werden, da die Gruppe keine Natur- und Umweltschützer sind, sondern bezahlte Chaosanstifter. Bezahlt, um das Geschäftsmodell am Laufen zu halten. Abzocke ohne Gegenleistung nennt man das Geschäftsmodell, das ähnlich wie das Sündenablassmodell der Kirche im Mittelalter funktioniert, wie ausführlich hier beschrieben.

Matthias Baritz, Naturschützer und Naturwissenschaftler

Josef Kowatsch, aktiver Naturschützer und unabhängiger, weil unbezahlter Klimaforscher.

 

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Ruslan Edelgeriyev appointed Special Presidential Representative for Climate and Water Resources

PRESIDENT OF RUSSIA - 5. November 2025 - 15:00

The Head of State signed Executive Order On the Special Representative of the President of the Russian Federation for Climate and Water Resources.

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Der ferne Klang der Wirklichkeit

Künstliche Intelligenz und die Massenproduktion virtueller Inhalte stürzen uns Menschen in eine tiefe Existenzkrise — wir wissen nicht mehr, ob das, was wir sehen, tatsächlich echt ist und fühlen uns in dieser Beliebigkeit selbst verloren.
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Syrian and Lebanese Ministers discuss sustainable development to support refugee return

SANA - Syrian Arab News Agency - 5. November 2025 - 14:32

Syrian Minister of Social Affairs and Labor Hind Kabawat discussed with her Lebanese counterpart Haneen al-Sayed the importance of sustainable development as a key factor in creating the necessary conditions for the return of Syrian refugees from Lebanon.

The meeting took place on the sidelines of the World Summit for Social Development in Doha, and focused on mobilizing support to enhance social and economic stability in host communities

Both ministers underlined the need for regional and international cooperation to advance development programs that promote stability, self-reliance, and equitable recovery, emphasizing that sustainable development and dignified return are mutually reinforcing goals.

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„Mediendienst Information“ und Framing: Der öffentlich-rechtliche Staatsfunk hat nichts gelernt

Der berüchtigte “Mediendienst Integration” bietet bekanntlich Schulungen für deutsche Journalisten an. Vor allem geht es darum, durch eine sensiblere Sprachwahl das Thema Migration in ein “positiveres Licht” zu rücken. Was allein ja schon zeigt, wie groß das Problem ist, denn etwas Positives muss man nicht erst in ein positives Licht rücken – es ist ja […]

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London: Kurdische Volksversammlung unterstützt „Your Party“

Die ehemaligen Labour Party Abgeordneten Zarah Sultan und Jeremy Corbyn haben im Vereinigten Königreich kürzlich die linke Partei „Your Party“ gegründet. Die neue Partei hat nun in London ihre Eröffnungssitzung unter Beteiligung der Kurdischen Volksversammlung abgehalten. In diesem Rahmen sind auch Solidaritätsbekundungen mit dem Kampf des kurdischen Volkes für Freiheit ausgesprochen worden.

So sagte Corbyn während des Treffens: „Ich möchte betonen, dass ich immer an der Seite des kurdischen Volkes und seines gerechten Kampfes gestanden habe.“ Er kündigte zudem sein Vorhaben an, bald kurdische Institutionen zu besuchen, und dankte der Kurdischen Volksversammlung für die Unterstützung der Veranstaltung.

Über Your Party

Ausschlaggebend für die Parteigründung sei nach Mitbegründer Corbyn, dass sich die Labour Party unter der derzeitigen Führung von Keir Starmer in Richtung Mitte, sogar Mitte-Rechts, verschoben habe und nicht mehr die traditionelle Linke repräsentiere. Aus diesem Grund, so argumentierte er, wolle Your Party die linken Grundwerte wiederbeleben.

Die Agenda der neuen Partei konzentriere sich auf radikale linke Politik wie die Bekämpfung von Armut und Ungleichheit, die Ablehnung von Kriegspolitik, höhere Steuern für Reiche, Verstaatlichung und Umverteilung von Reichtum. Corbyns Haltung der Solidarität mit dem palästinensischen Volk und dem kurdischen Freiheitskampf soll demnach ebenfalls Einfluss auf die Gründung dieser neuen Partei gehabt haben.

Es wird erwartet, dass Your Party bei den Kommunalwahlen in London im nächsten Jahr und in der politischen Landschaft nach der Labour Party erheblich an Dynamik gewinnen wird.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/britische-gewerkschaften-fordern-frieden-in-der-turkei-48186 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/jeremy-corbyn-kritisiert-razzia-im-kurdischen-gemeinschaftszentrum-44432 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/zwei-monate-ich-will-Ocalan-besuchen-kampagne-47434

 

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Rückfall ins Kriegerische

Ein Blick ins Jahr 1990 zeigt, wie bellizistisch es derzeit in der Politik zugeht.
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Statt Krankengeld: Lohnfortzahlung bei aufeinander folgenden Erkrankungen

Lesedauer 2 Minuten

Wenn Sie arbeitsunfähig erkranken, dann zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen den Lohn weiter, und danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Was passiert aber, wenn Sie jetzt wegen einer anderen Krankheit erneut krankgeschrieben werden. Muss der Arbeitgeber dann weiter zahlen?

Neue Krankschreibung und dieselbe Krankheit

Wenn Sie innerhalb weniger Wochen oder Monate wiederholt wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sind, dann handelt es sich um eine Fortsetzungserkrankung.

Der Arbeitgeber rechnet in diesem Fall die krankheitsbedingten Fehlzeiten zusammen und muss insgesamt nicht länger als sechs Wochen den Lohn weiterzahlen. Sie haben dann keinen erneuten Anspruch auf die nächsten sechs Wochen Entgeltfortzahluing.

Nach sechs Monaten gibt es wieder eine Lohnfortzahlung

Wenn Sie erneut mit derselben Diagnose arbeitsunfähig erkranken, können Sie trotzdem wieder sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten.

Dafür müssen Sie mindestens sechs Monate wegen dieser Krankheit nicht arbeitsunfähig gewesen sein. Oder aber seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung sind inzwischen zwölf Monate vergangen.

In beiden Fällen muss der Arbeitgeber erneut sechs Wochen den Lohn auszahlen.

Was geschieht bei unterschiedlichen Erkrankungen

Wenn eine Krankheit auf die andere folgt und sie aufgrund einer anderen Krankheit erneut arbeitsunfähig sind, dann kommt es auf den genauen Zeitpunkt der Krankschreibung an.

Wenn Sie nach der ersten Erkrankung wieder arbeitsfähig sind, dann besteht bei einer Arbeitsunfähigkeit mit anderer Ursache erneut ein Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.

Dabei kommt es nicht auf die Länge der zwischenzeitlichen Arbeitsfähigkeit an. Entscheidend ist vielmehr, dass beide Erkrankungen nicht nahtlos ineinander übergehen.

Keine Lohnfortzahlung, wenn die erste Krankheit noch nicht beendet ist

Bricht die neue Krankheit jetzt aber aus, wenn Sie noch wegen der ersten Erkrankung arbeitsunfähig sind, dann muss der Arbeitgeber hier keinen gesonderten Anspruch berücksichtigen.

Er kann in diesem Fall die Zeiten der ersten und der zweiten Krankschreibung zusammenrechnen und zahlt nur bis zu sechs Wochen (42 Tage) den Lohn weiter. Juristisch handelt es sich dann um einen einheitlichen Verhinderungsfall, laut Paragraf 3 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

Die Beweislast liegt beim Erkrankten

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass die Beweislast, ob eine erste Arbeitsunfähigkeit bereits beendet war, bevor die zweite Arbeitsunfähigkeit vorlag, im Zweifel beim Arbeitnehmer liegt. Genauer gesagt, die Richter verwiesen darauf, dass in dem konkreten Fall die behandelnden Ärzte gerade nicht bestätigt hätten, dass es sich um zeitlich klar voneinander getrennte Erkrankungen gehandelt hätte.

Eine Altenpflegerin hatte geklagt. Sie war wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben.

In der Folge bescheinigte eine Frauenärztin ihr Arbeitsunfähigkeit wegen einer gynäkologischen Operation. Die Betroffene argumentierte, dass zum Zeitpunkt der erneuten Krankschreibung sie wegen ihrer psychischen Erkrankung nicht mehr arbeitsunfähig gewesen sei.

Darüber hinaus erklärten die Richter, sei der Arbeitgeber verpflichtet, erneut für bis zu sechs Wochen den Lohn auszuzahlen, wenn die erneute Krankschreibung erfolgt, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit beendet war. (5 AZR 505/18)

In einem weiteren Fall entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls gegen die erkrankte Arbeitnehmerin. Bei dieser war auf eine neurologische Erkrankung eine Krebserkrankung gefolgt. Die Behandlung ihres Nervenleidens hatte am 16.01.2022 geendet, und die Chemotherapie aufgrund des Krebsleidens am 17.01.2022 begonnen. Die Richter entschieden, dass sie keine Beweise erbracht hätte, dass sie in der Zwischenzeit arbeitsfähig gewesen sei. ( 2 Sa 20/23)

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Meeting with permanent members of the Security Council

PRESIDENT OF RUSSIA - 5. November 2025 - 13:50

Vladimir Putin held a meeting with permanent members of the Security Council at the Kremlin.

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Rente: Sohn muss haften und 70.000 Euro Altersrente zurückzahlen

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Ein spektakuläres Urteil: Wer unberechtigt Rentenleistungen in Anspruch nimmt – selbst ohne Vorsatz –, muss mit erheblichen Rückforderungen rechnen.

Ein inzwischen rechtskräftiges Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) verpflichtet den Sohn eines Verstorbenen zur Rückzahlung von rund 70.000 Euro. Die Zahlungen wurden nach dem Tod seines Vaters über zwei Jahrzehnte hinweg irrtümlich weitergeleistet.

Rentenzahlungen trotz Todesfall: Behörden bemerken Fehler erst nach 20 Jahren

Ein Mann verstarb bereits im Juli 1991 in der Türkei. Die Deutsche Rentenversicherung zahlte jedoch weiterhin Altersrente auf sein Konto aus – beginnend im November 1991. Der Fehler blieb lange unentdeckt:

Erst im Jahr 2011 wurde die Fortsetzung der Rentenzahlungen bemerkt und eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits rund 70.000 Euro zu viel überwiesen worden.

Die Rentenversicherung konnte lediglich einen kleinen Teilbetrag in Höhe von 1.500 Euro von der Bank zurückfordern. Der Großteil des Geldes war längst abgehoben – von niemand anderem als dem Sohn des Verstorbenen, der über eine Kontovollmacht verfügte.

Gericht sieht Nutzung des Geldes als entscheidend

Der Sohn nutzte das Konto seines verstorbenen Vaters aktiv. Über Jahre hinweg hob er regelmäßig Geld ab und tätigte Überweisungen – teilweise auf sein eigenes Konto. Unstrittig ist dabei, dass die Rentenzahlungen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gerechtfertigt waren.

Der 13. Senat des BSG, damals noch für solche Fälle zuständig, bewertete die wiederholte Verfügung über das Rentengeld als mittelbare Aneignung unrechtmäßig erhaltener Leistungen.

Entscheidend war nicht, ob der Sohn wusste, dass die Zahlungen unrechtmäßig waren – sondern dass er das Geld verbrauchte. Ein klassisches Beispiel dafür, dass „Unwissenheit nicht vor Rückzahlung schützt“, wie Juristen es formulieren würden.

Keine Aufrechnung mit Witwenrente möglich

Die Mutter des Klägers versuchte in einem späteren Schritt, die Rückforderung mit einem Antrag auf Witwenrente zu verrechnen. Die Idee: Die zustehende Rente sollte gegen die Rückzahlungsforderung aufgerechnet werden.

Doch dieser Versuch scheiterte. Das Gericht entschied, dass keine rechtliche Grundlage für eine derartige Verrechnung bestehe – insbesondere, da es sich um zwei getrennt zu beurteilende Sachverhalte handelte.

Lesen Sie auch:

Gesetzliche Grundlage: § 118 Abs. 4 SGB VI

Die juristische Bewertung stützte sich auf § 118 Absatz 4 Satz 1 des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI). Dieser regelt, dass jede Person, die über eine zu Unrecht geleistete Rente verfügt, zur Rückzahlung verpflichtet ist – unabhängig von der ursprünglichen Absicht oder der Kenntnis über die Unrechtmäßigkeit der Zahlung.

Auch verfassungsrechtliche Einwände ließ das Bundessozialgericht nicht gelten. Die Kasseler Richter betonten, dass die Erstattungspflicht verhältnismäßig und verfassungsgemäß sei. Die Rückforderung sei besonders deshalb gerechtfertigt, weil der Kläger über Jahre hinweg aktiv vom Rentengeld profitierte, das dem Nachlass seines Vaters nicht mehr zustand.

Was bedeutet das Urteil für ähnliche Fälle?

Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen für zukünftige Streitfälle rund um versehentlich weitergezahlte Sozialleistungen. Es zeigt, dass Empfänger oder Nutznießer solcher Gelder auch nach vielen Jahren noch haftbar gemacht werden können – selbst wenn sie nur mittelbar in den Zahlungsfluss eingebunden sind.

Praktische Konsequenzen:

  • Bankvollmachten über Verstorbene sollten schnellstmöglich aufgelöst werden.
  • Ungeklärte Zahlungseingänge sollten stets geprüft und gemeldet werden.
  • Verfügungen über fremde Konten – auch bei Familienmitgliedern – bergen rechtliche Risiken.

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Syria and Qatar enhance educational cooperation in Samarkand meeting

SANA - Syrian Arab News Agency - 5. November 2025 - 13:44

Syrian Minister of Education Mohammed Abdulrahman Turko met with Qatar’s Minister of Education and Higher Education Lolwah bint Rashid Al Khater on the sidelines of the 43rd session of UNESCO’s General Conference, held in Samarkand, Uzbekistan.

The meeting, attended by delegations from both countries, discussed ways to strengthen educational and scientific cooperation and exchange expertise across various fields of education. The talks also addressed sharing experiences in curriculum development and building human capacities to enhance the quality of education.

Minister Tarko expressed his appreciation for Qatar’s continued support for education in Syria, stressing the importance of deepening educational partnership and expanding cooperation to serve the educational process in both countries.

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Rente: 24-Monats-Falle vermeiden und Frührente mit 63 ohne Abschlag sichern

Lesedauer 3 Minuten

Die umgangssprachliche „Rente mit 63“ ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie ist abschlagsfrei, setzt aber 45 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten voraus.

Das Einstiegsalter steigt je nach Jahrgang an; für die jüngeren Jahrgänge nähert es sich schrittweise der Marke von 65 Jahren.

Wer die 45 Jahre erfüllt, kann zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze ohne Abzüge in Rente gehen. Diese Grundlogik ist unverändert – und entscheidend, wenn Arbeitslosigkeit kurz vor dem Rentenstart ins Spiel kommt.

Die heikle Stelle im Gesetz: Arbeitslos in den letzten 24 Monaten

Zeiten mit Arbeitslosengeld I können grundsätzlich auf die 45-Jahre-Wartezeit angerechnet werden. Eine wichtige Sperre greift jedoch kurz vor dem Rentenbeginn: Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten 24 Monate vor dem geplanten Start der abschlagsfreien Rente zählt nicht mit.

Die Idee dahinter: Frühverrentung durch bewusstes „Hineinrutschen“ in ALG-I soll verhindert werden. Ausnahmen gelten nur, wenn die Arbeitslosigkeit auf eine Insolvenz oder die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers zurückgeht – dann dürfen auch diese Monate in den letzten zwei Jahren angerechnet werden. Diese 24-Monats-Regel steht in § 51 Abs. 3a SGB VI und ist durch die Rechtsprechung bestätigt.

Nicht jede „Ausnahme“ ist eine Ausnahme

Die Ausnahmeklausel gilt eng. Wer vor der Arbeitslosigkeit selbständig war, kann sich nicht auf die Insolvenz- oder Geschäftsaufgaberegel berufen. Auch der Anschluss an eine Transfergesellschaft genügt nicht, um die 24-Monats-Sperre auszuhebeln. Entscheidend bleibt die klare, nachweisbare Ursache „Insolvenz“ oder „vollständige Geschäftsaufgabe“ des Arbeitgebers.

Bürgergeld, ALG I, Anrechnungszeiten: Was für 45 Jahre zählt – und was nicht

Arbeitslos melden lohnt sich immer, weil gemeldete Zeiten rentenrechtlich erfasst werden. Für die 45-Jahre-Wartezeit werden allerdings nur bestimmte Zeiten berücksichtigt. ALG I hilft grundsätzlich – mit der 24-Monats-Sperre kurz vor Rentenbeginn.

Bürgergeld/ALG II bringt dagegen keine Wartezeitmonate für die 45-Jahre-Rente, wirkt aber als Anrechnungszeit positiv bei anderen Rentenarten, etwa für die 35-Jahre-Wartezeit der Altersrente für langjährig Versicherte.

Typische Falle in der Praxis: Wenn 3, 6 oder 18 Monate fehlen

Gerade am Ende der Erwerbsbiografie fehlen oft wenige Monate bis zur 45-Jahre-Marke. Wer dann arbeitslos wird, riskiert, dass die letzten Monate nicht mitzählen – und die abschlagsfreie Rente scheitert. Ein Beispiel: Fehlen zum geplanten Start noch 10 Monate, die in die 24-Monats-Sperrfrist fallen, können diese Monate mit ALG I nicht mehr „aufgefüllt“ werden. Ohne Gegenmaßnahmen bliebe dann nur die vorgezogene Rente mit lebenslangen Abschlägen.

Die Abschlagsfreiheit retten

Die naheliegende Lösung ist, anrechenbare Pflichtbeitragszeiten zu schaffen oder zu sichern, die nicht von der 24-Monats-Sperre erfasst werden. Ein oft unterschätzter Weg ist der Minijob mit Rentenversicherungspflicht.

Wer im Minijob nicht von der Rentenversicherung befreit ist, erwirbt Pflichtbeiträge – und diese Monate zählen auf die 45 Jahre. Selbst wenige gezielt platzierte Monate können reichen, um die Lücke zu schließen.

Wichtig: Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob verhindert diese Anrechnung.

Auch freiwillige Beiträge können helfen – allerdings nur, wenn bereits mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sind. Dann zählen freiwillige Beiträge auf die 45-Jahre-Wartezeit für die abschlagsfreie Rente. Das kann in Phasen ohne Versicherungspflicht – etwa zwischen Jobs – ein entscheidender Baustein sein.

Kindererziehung, Pflege und andere Bausteine: Jeder Monat zählt

Für die 45 Jahre werden nicht nur Erwerbszeiten berücksichtigt. Auch Berücksichtigungszeiten wie Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr und Pflege fließen ein. Wer seine Vita vollständig dokumentiert, entdeckt hier oftmals die fehlenden Monate. Genau deshalb lautet die Maxime im Rentenrecht: „Jeder Monat zählt.“

Was Sie aktiv vermeiden sollten

Wer kurz vor der Rente ohne zwingenden Grund sein Arbeitsverhältnis selbst beendet oder leichtfertig in die Arbeitslosigkeit gerät, riskiert doppelt: mögliche Sperrzeiten im Arbeitslosengeld und das Verfehlen der 45 Jahre wegen der 24-Monats-Sperre.

Entscheidungen rund um Aufhebungsvertrag, Vorruhestand oder Abfindung sollten deshalb ausdrücklich auf ihre rentenrechtlichen Folgen geprüft werden – idealerweise mit einer Rentenauskunft und einer individuellen Probeberechnung. Die Gesetzeslage zur 24-Monats-Regel ist eng und durch höchstrichterliche Urteile abgesichert.

Schritt für Schritt zum Ziel: Planung statt Überraschung

Der sichere Weg führt über eine frühzeitige Rentenauskunft und die Feststellung der bisher erreichten Wartezeitmonate. Wer sieht, dass im Zielkorridor Monate fehlen, sollte rechtzeitig gegensteuern – etwa durch einen versicherungspflichtigen Minijob oder durch freiwillige Beiträge (bei erfüllter 18-Jahre-Voraussetzung).

Bei drohender Arbeitslosigkeit in den letzten 24 Monaten lohnt sich eine exakte Prüfung der Ursache. Liegt tatsächlich eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers vor, können die Monate trotz Sperrfrist zählen – der Nachweis ist hier entscheidend.

Einordnung im Jahr 2025: Warum das Thema größer wird

Die Zahl der abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehenden Versicherten ist zuletzt deutlich gestiegen. Mit dem Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand gewinnt jede Wartezeit-Entscheidung an Gewicht – politisch wie finanziell. Umso wichtiger ist der präzise Umgang mit der 24-Monats-Regel, damit individuelle Ansprüche nicht an formalen Hürden scheitern.

Fazit

Die 24-Monats-Falle ist real – aber sie ist vermeidbar. Wer die Logik der Altersrente für besonders langjährig Versicherte kennt, die eigene Vita frühzeitig prüft und fehlende Monate gezielt ergänzt, kann die abschlagsfreie Rente trotz Arbeitslosigkeit retten. Juristisch maßgeblich ist § 51 Abs. 3a SGB VI mit seiner Zwei-Jahres-Sperre und den eng gefassten Ausnahmen.

Praktisch helfen versicherungspflichtige Minijobs, freiwillige Beiträge (bei 18 Jahren Pflichtbeiträgen) sowie vollständig dokumentierte Kinder- und Pflegezeiten. Der Schlüssel liegt in der Planung – und in der rechtzeitigen, individuellen Beratung anhand Ihrer Rentenauskunft.

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Vollzeit für 1,20 Euro – Stadt führt Arbeitspflicht für Bürgergeld-Bezieher ein

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Im Landkreis Nordhausen in Thüringen startet ein viel beachtetes Pilotprojekt: Junge Menschen unter 25 Jahren, die Bürgergeld beziehen und keinen Berufsabschluss haben oder ihre Ausbildung abgebrochen haben, sollen künftig bis zu 40 Stunden pro Woche in gemeinnützigen Bereichen tätig werden – und erhalten dafür lediglich 1,20 Euro pro Stunde zusätzlich zum Bürgergeld.

Initiiert wird die Maßnahme vom Landrat Matthias Jendricke (SPD) als Reaktion auf laut eigener Einschätzung zu geringe Aktivierung junger Leistungsbezieher. Sie markiert einen verschärften Kurs in der Grundsicherung und wirft zugleich grundsätzliche Fragen nach Rechtslage, Effizienz und gesellschaftlicher Wirkung auf.

Wer ist betroffen – Zielgruppe der Maßnahme

Die neue Arbeitspflicht richtet sich an eine Gruppe. Es handelt sich um junge Erwachsene unter 25 Jahren, die Bürgergeld beziehen und keinen Berufsabschluss besitzen oder eine begonnene Ausbildung abgebrochen haben.

Im Landkreis Nordhausen wurden zunächst rund 220 Personen identifiziert, auf die diese Kriterien zutreffen. Von diesen wurden etwa 60 als besonders dringliche Fälle herausgefiltert. Laut Angaben der Verwaltung handelt es sich dabei um Personen, die durch geringe Mitwirkung, fehlende Tagesstruktur oder wiederholte Ablehnung von Maßnahmen aufgefallen sind.

Arbeitsumfang, Vergütung und Status der Tätigkeit

Die Maßnahme sieht vor, dass diese jungen Menschen bis zu 40 Stunden pro Woche in kommunalen oder gemeinnützigen Einrichtungen arbeiten. Eingesetzt werden sollen sie etwa im Bauhof, in Werkstätten gemeinnütziger Träger oder bei der Pflege öffentlicher Flächen.

Für ihre Arbeit erhalten sie eine Mehraufwandsentschädigung von 1,20 Euro pro Stunde, die zusätzlich zum Bürgergeld ausgezahlt wird. Es handelt sich dabei nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Arbeitnehmerrechten, sondern um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme im Rahmen des Sozialgesetzbuches II.

Der Status als Bürgergeldempfänger bleibt bestehen. Die Testphase ist zunächst auf drei Monate angelegt.

Landrat Jendricke betont, dass es bei dem Projekt nicht primär um die Produktivität der Arbeit gehe. Vielmehr sollen die Teilnehmenden wieder eine Tagesstruktur und eine arbeitsnahe Routine entwickeln.

Ziel sei es, Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit und Verbindlichkeit zu üben, um langfristig den Einstieg in eine Ausbildung oder einfache Erwerbsarbeit zu erleichtern.

Rechtsgrundlage und Sanktionspraxis

Die rechtliche Basis für die Arbeitspflicht bildet das SGB II. Es sieht vor, dass arbeitsfähige Leistungsbezieher zur Mitwirkung verpflichtet sind und bei Ablehnung von zumutbaren Maßnahmen mit Sanktionen rechnen müssen.

Die in Nordhausen gewählte Form ist eine sogenannte Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II. Diese muss im öffentlichen Interesse liegen, darf keine regulären Arbeitsplätze verdrängen und muss zusätzlich zur bestehenden Arbeit sein.

Die Leistungskürzung um zehn Prozent erfolgt, wenn Teilnehmende Termine versäumen oder sich der Maßnahme entziehen. Weitere Kürzungen sind nach aktueller Gesetzeslage nicht vorgesehen. Landrat Jendricke kritisiert diesen rechtlichen Rahmen als zu lasch.

Aus seiner Sicht wären strengere Sanktionen notwendig, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Er fordert eine gesetzliche Nachschärfung.

Hintergrund: Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungsdefizite

Der Anstoß für das Modellprojekt liegt in der regionalen Situation. In Nordhausen steigt die Jugendarbeitslosigkeit, während zahlreiche Ausbildungsstellen unbesetzt bleiben. Gleichzeitig ist der Anteil junger Erwachsener ohne Berufsabschluss überdurchschnittlich hoch.

Aus Sicht der Verwaltung wächst damit eine Gruppe heran, die dauerhaft auf staatliche Leistungen angewiesen sein könnte, wenn kein Gegensteuern erfolgt. Genau hier soll das Projekt ansetzen.

Es soll junge Menschen wieder in Bewegung bringen, ihnen Perspektiven aufzeigen und sie aus der sozialen Isolation herausholen.

Rechtliche und politische Kritik am Modell

Das Projekt ist nicht unumstritten. Die fast vollzeitnahe Arbeitspflicht bei einer so geringen Entschädigung wirft Fragen auf, ob es sich noch um eine zulässige Arbeitsgelegenheit handelt oder ob hier faktisch reguläre Arbeitsverhältnisse durch Billiglohn ersetzt werden.

Auch die Frage, ob ein solcher Einsatz mit Druck und Sanktionsandrohung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird diskutiert. Artikel 12 verbietet Zwangsarbeit. Zwar sind Arbeitsgelegenheiten im Bürgergeldrecht grundsätzlich erlaubt, jedoch ist die Abgrenzung zwischen Verpflichtung und Zwang in der Praxis oft schwierig.

Zusätzlich steht die Frage im Raum, ob durch diese Tätigkeiten nicht reguläre Jobs verdrängt werden. Laut Gesetz müssen die Maßnahmen “zusätzlich” sein. Die genaue Einhaltung dieser Vorgabe wird entscheidend sein, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Auch die Effizienz des Projekts bleibt abzuwarten. Entscheidend wird sein, wie viele der Teilnehmenden am Ende tatsächlich den Weg in Ausbildung oder Arbeit finden.

Ein Projekt mit bundesweiter Signalwirkung?

Ob das Nordhäuser Modell Schule machen wird, bleibt offen. Klar ist aber: Die Debatte über eine stärkere Aktivierung junger Bürgergeldempfänger ist damit neu entfacht.

Zwischen den Polen “mehr Druck” und “mehr Förderung” wird das Projekt als Testlauf einer härteren Gangart wahrgenommen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob der Ansatz aufgeht oder ob er als rechtlich fragwürdiger Sonderweg endet.

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