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Elf Fragen zu „Staat-Gesellschaft-Weltanschauung“ 2025

fowid - Forschungsgruppe Weltanschauungen - 5. November 2025 - 18:03

84 Prozent der Deutschen vertreten die Auffassung, Politikerinnen und Politiker sollten „weltanschaulich neutral entscheiden“, 76 Prozent stimmen „voll und ganz“ (47 Prozent) oder „eher“ (29Prozent) der Überzeugung zu, dass sich ethisch-moralische Entscheidungen „auf Vernunft und Mitgefühl“ stützen sollten, „nicht auf göttliche Gebote“. 

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Diese Rente wird jetzt abgeschafft – Millionen sind jetzt davon betroffen

Lesedauer 4 Minuten

Für viele gesetzlich Versicherte in Deutschland hat eine unscheinbare, aber folgenreiche Zäsur längst Fakten geschaffen: Die „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ nach § 240 SGB VI kann von den nach dem 1. Januar 1961 Geborenen nicht mehr beantragt werden.

Damit ist der frühere Berufsschutz, der Beschäftigte vor Einbußen bewahrte, wenn sie ihren erlernten oder langjährig ausgeübten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben konnten, abgeschafft. Wer nach diesem Stichtag geboren ist, muss sich ausschließlich an den allgemeinen Regeln der Erwerbsminderungsrente messen lassen – mit deutlich höheren Hürden und häufig geringeren Leistungen.

Was genau abgeschafft wurde

Die Sonderregel des § 240 SGB VI adressierte eine Lücke: Nicht die abstrakte Leistungsfähigkeit auf irgendeinem Arbeitsplatz stand im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob der konkret erlernte Beruf noch zumutbar ausgeübt werden konnte.

War das krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr der Fall, griff ein besonderer Berufsschutz. Er galt jedoch nur für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.

Für alle jüngeren Jahrgänge existiert dieser Schutz nicht mehr. Neue Anträge sind ausgeschlossen, Bestandsrenten laufen weiter. Das klingt technisch, hat aber praktische Wucht: Die individuelle Qualifikation, Ausbildungsdauer und Tätigkeitshistorie verlieren ihren rentenrechtlichen Schutzschirm.

Bestandsschutz und stille Brüche

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen neuen und bestehenden Ansprüchen. Wer bereits eine Rente nach § 240 SGB VI bezieht, behält sie unter den bisherigen Voraussetzungen.

Der Bruch betrifft alle, die künftig erstmals eine Leistung benötigen würden, aber den Stichtag nicht erfüllen. Für diese Versicherten hat sich die Rechtslage substantiell geändert: Berufsschutz existiert nicht mehr, auch dann nicht, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen exakt dieselben wären wie bei älteren Jahrgängen.

Was bleibt: die allgemeine Erwerbsminderungsrente

Nach der Abschaffung des Berufsschutzes bleiben Versicherten die allgemeinen Erwerbsminderungsrenten nach § 43 SGB VI. Maßgeblich ist ausschließlich die abstrakte Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, und zwar unabhängig von erlerntem Beruf, Spezialisierung oder Karriereweg.

Wer dauerhaft weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts arbeiten kann, erfüllt die Voraussetzungen einer vollen Erwerbsminderung.

Liegt die Leistungsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden täglich, kommt eine teilweise Erwerbsminderung in Betracht. Ob eine frühere Tätigkeit als Meisterin, Facharbeiter, Erzieherin, Pflegekraft, Techniker oder kaufmännische Angestellte noch möglich ist, spielt für die Anspruchsprüfung keine Rolle mehr. Es zählt allein, ob irgendeine Tätigkeit unter Wettbewerbsbedingungen in dem genannten zeitlichen Umfang denkbar ist.

Hürden im Verfahren

Die Feststellung der Erwerbsminderung folgt einem mehrstufigen, streng medizinisch geprägten Prüfprozess. Ärztliche Gutachten, Befundberichte und die Einschätzung, ob Rehabilitationsleistungen die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen können, sind dabei zentral.

Der Grundsatz „Reha vor Rente“ greift unverändert. Häufig werden Leistungen zunächst befristet bewilligt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Für Betroffene bedeutet das nicht nur organisatorischen und zeitlichen Aufwand, sondern oftmals auch die Unsicherheit schwankender Leistungsentscheidungen, insbesondere bei komplexen Krankheitsbildern.

Folgen für Rentenversicherte

Der Wegfall des Berufsschutzes wirkt sich auf die Rentenhöhe vielfach negativ aus. Zum einen werden Leistungen häufiger nur teilweise gewährt, wenn die gutachterliche Einschätzung eine Restleistungsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden attestiert.

Zum anderen orientiert sich die Berechnung nicht an einem fiktiven Einkommen des erlernten Berufs, sondern an den allgemeinen rentenrechtlichen Entgeltpunkten – mit der Folge, dass langjährige Spezialisierung oder Verantwortung keine eigenständige Schutzwirkung mehr entfalten.

Selbst dort, wo die EM-Rente durch gesetzliche Anpassungen in den vergangenen Jahren aufgewertet wurde, bleibt sie in der Praxis oft deutlich hinter dem bisherigen Erwerbseinkommen zurück. Die Lücke zwischen Nettoverdienst und Rentenzahlbetrag kann beträchtlich sein und trifft besonders Haushalte ohne zusätzliche Absicherung.

Wer besonders betroffen ist

Die Abschaffung des Berufsschutzes belastet vor allem Berufsgruppen, deren Tätigkeit stark an spezifische körperliche oder mentale Anforderungen gebunden ist.

Wer etwa in einem fordernden handwerklichen, pflegerischen oder industriellen Umfeld arbeitet und gesundheitlich nicht mehr belastbar ist, kann zwar für die bisherige Tätigkeit ausfallen, dürfte aber gutachterlich noch für leichtere, andersartige Tätigkeiten tauglich sein.

In der rentenrechtlichen Logik gilt diese Umsteuerung als zumutbar – auch wenn Qualifikation und bisherige Laufbahn dafür kaum verwertbar sind. Für viele Betroffene ist das ein Bruch in der Erwerbsbiografie mit spürbaren Einkommenseinbußen.

Private Vorsorge gewinnt an Gewicht

Weil der gesetzliche Berufsschutz entfällt, rückt private Absicherung stärker in den Fokus. Eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung kann das konkrete Risiko absichern, den erlernten oder ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können.

Je nach persönlicher Situation kommen auch Alternativen wie Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder funktionale Invaliditätsabsicherungen in Betracht.

Wichtig sind eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema, realistische Einschätzung des Gesundheitszustands und die genaue Prüfung von Bedingungen, Nachversicherungsoptionen und Leistungsauslösern. Wer bereits gesundheitliche Einschränkungen hat, sollte Beratung und Angebote besonders sorgfältig vergleichen, da Ausschlüsse und Risikozuschläge verbreitet sind.

Übergänge gestalten: Reha, Qualifizierung, Arbeitsrecht

Neben der finanziellen Perspektive spielt die berufliche Neuorientierung eine zentrale Rolle. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, Umschulungen oder Qualifizierungen können helfen, eine neue Erwerbsbasis zu schaffen.

Arbeitgeberseitig kommen – je nach Fall – betriebliches Eingliederungsmanagement, Anpassungen des Arbeitsplatzes oder Wechsel in gesundheitsverträglichere Bereiche in Betracht.

Bei anerkannter Schwerbehinderung ergeben sich zusätzliche Schutzrechte und Nachteilsausgleiche, die im Zusammenspiel mit Reha- und Rentenleistungen die Situation stabilisieren können. Diese Instrumente ersetzen die frühere Berufsschutz-Rente nicht, können die Folgen ihres Wegfalls aber abmildern.

„Gut zu wissen“: die Stichtagslogik

Die alte Berufsunfähigkeitsregelung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung ist kein allgemein „vergessenes“ Recht, sondern eine Stichtagsregel. Nur wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist, konnte und kann die besondere Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beanspruchen.

Für alle später Geborenen greifen ausschließlich die allgemeinen Regeln der Erwerbsminderungsrente. Für den Alltag bedeutet das: Zwei Menschen mit identischem Krankheitsbild können je nach Geburtsjahr auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen stoßen – mit entsprechend unterschiedlichen Leistungsfolgen.

Fazit: Ein Systemwechsel mit Langzeitwirkung

Die Abschaffung des gesetzlichen Berufsschutzes ist mehr als eine juristische Feinheit. Sie verschiebt das Risiko gesundheitlicher Brüche stärker auf die Versicherten und bewertet Erwerbsfähigkeit abstrakt, losgelöst von Bildungs- und Berufsbiografien. Für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen bleibt als gesetzliche Absicherung allein die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI – mit strengem Prüfmaßstab und häufig niedrigeren Zahlbeträgen.

Wer seine finanzielle Stabilität im Ernstfall wahren will, sollte die Lücken kennen, frühzeitig über private Vorsorge nachdenken und die vorhandenen Reha- und Teilhabeinstrumente konsequent nutzen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber die Richtung: Ohne Berufsschutz wird Vorsorge zur strategischen Notwendigkeit.

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Die systemischen Verzerrungen des Endangerment Finding verschleiern – Politicos gescheiterter Angriff auf den Klimawissenschaftsbericht des DOE – Teil 1

Marlo Lewis, Ph.D.

Politico veröffentlichte kürzlich einen Artikel von Benjamin Storrow, Chelsea Harvey, Scott Waldman und Paula Friedrich mit dem Titel „Wie ein wichtiger Bericht des Energieministeriums die ganze Wahrheit über den Klimawandel verschleiert“. Das Ziel der Reporter ist offensichtlich und ihre Strategie einfach. Sie wollen den Vorschlag der Umweltschutzbehörde EPA, die im Dezember 2009 erlassene „Greenhouse Gas Endangerment Finding” (Feststellung der Gefährdung durch Treibhausgase) aufzuheben diskreditieren, indem sie einen Entwurf des Berichts des Energieministeriums (DOE) diskreditieren, der in der klimawissenschaftlichen Diskussion des Aufhebungsvorschlags zitiert wird.

Aus rechtlicher Sicht ist diese Strategie nicht erfolgreich. Der Vorschlag der EPA zur Aufhebung der Gefährdungsfeststellung (sowie die von der Behörde im April 2024 verabschiedeten Emissionsstandards für Kraftfahrzeuge) stützt sich in erster Linie auf rechtliche Argumente, die keine spezifischen Bewertungen des Klimawandels voraussetzen.

Der Artikel in Politico könnte jedoch die öffentliche Meinung beeinflussen, was wiederum Auswirkungen auf künftige Rechtsstreitigkeiten haben könnte. Ein solcher Einfluss wäre ungerechtfertigt. Der Artikel ignoriert grundlegende Verzerrungen, welche die wissenschaftliche Grundlage der Gefährdungsfeststellung von 2009 beeinträchtigen. Darüber hinaus verfehlen die Kritikpunkte am DOE-Bericht wiederholt ihr Ziel oder haben sogar den gegenteiligen Effekt, und keiner davon widerlegt auch nur annähernd die Schlussfolgerungen des Reports.

Hintergrund    

Die Gefährdungsfeststellung von 2009 sollte feststellen, dass Kohlendioxid (CO2) und andere Treibhausgasemissionen (THG) von neuen Kraftfahrzeugen „Luftverschmutzung verursachen oder dazu beitragen, von der vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie die öffentliche Gesundheit oder das Wohlbefinden gefährdet“. Die Feststellung war der Anstoß für die Verabschiedung von GHG-Emissionsstandards für Kraftfahrzeuge der Modelljahre 2012–2016 durch die EPA der Obama-Regierung im Jahr 2010. In gewissem Maße untermauert die Feststellung alle nachfolgenden klimapolitischen Vorschriften, die von den Regierungen Obama und Biden vorgeschlagen oder erlassen worden sind.

Der Berichtsentwurf des DOE vom Juli 2025 mit dem Titel „A Critical Review of Impacts of Greenhouse Gas Emissions on the U.S. Climate” (Kritische Überprüfung der Auswirkungen von Treibhausgasemissionen auf das Klima in den USA) enthält keine Stellungnahme zum „Endangerment Finding” (Gefährdungsfeststellung), bei der es sich um ein Rechtsdokument handelt. Die nicht alarmierende Einschätzung der Risiken des Klimawandels in diesem Bericht ist jedoch für eine Vielzahl progressiver Politiker, Aktivisten, Wissenschaftler und Journalisten ein Sakrileg.

Die Reporter von Politico werfen den Autoren des DOE-Berichts – John Christy, Judith Curry, Steve Koonin, Ross McKitrick und Roy Spencer – vor, selektiv vorzugehen, den Kontext auszulassen, sich auf widerlegte oder veraltete Studien zu stützen und nicht von Fachkollegen begutachtete Analysen zu zitieren. Sie behaupten außerdem, der Bericht sei „offensichtlich politisch“ und daher keine „wissenschaftliche Arbeit“. Wie im Folgenden gezeigt wird, sind diese Behauptungen falsch, irreführend oder unbegründet.

Dieser Aufsatz besteht aus zwei Hauptteilen. Teil 1 fasst die disqualifizierenden selektiven Auswahlen, Auslassungen und veralteten Meinungen zusammen, die für den von den Politico-Reportern angeführten „breiten wissenschaftlichen Konsens” von grundlegender Bedeutung sind. Außerdem widerlegt er ihre Kritik an der Diskussion der Klimamodelle im DOE-Bericht. Teil 2 widerlegt weitere Einwände, die sie gegen den DOE-Bericht vorbringen.

Teil 1: Realistische Perspektiven, (Teil 2 demnächst)

Die gängige Klimaforschung hat ein tiefgreifendes Problem hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Integrität, da sie sich auf eine dreifach voreingenommene Methodik stützt. Seit Jahrzehnten ist es gängige Praxis, überhitzte Modelle mit überhöhten Emissionsszenarien zu verwenden und die bemerkenswerte Anpassungsfähigkeit der Menschheit zu ignorieren oder herabzuwürdigen. Dieser Ansatz führt zwangsläufig zu einer Überbewertung der physikalischen Auswirkungen von Treibhausgasemissionen und der Schädlichkeit dieser Auswirkungen.

Alle drei Verzerrungen beeinträchtigen die wichtigsten Bewertungsberichte, die der Gefährdungsfeststellung von 2009 zugrunde liegen, sowie nachfolgende Bewertungen, die als Aktualisierung und Stärkung dieser Feststellung angepriesen werden. Studien, die diese Verzerrungen aufgedeckt haben, untersuchten jedoch meist die späteren Bewertungen. Dem entsprechend werden die folgenden Abschnitte über unrealistische Modelle und Emissionsszenarien in umgekehrter chronologischer Reihenfolge dargestellt.

Modelle mit Warm-Verzerrungen

Um die physikalischen Auswirkungen des Klimawandels zu projizieren, verwenden der Weltklimarat (IPCC), das US-amerikanische Global Change Research Program (USGCRP) und andere „Mainstream“-Bewertungen Klimaprognosemodelle, die mit verschiedenen THG-Emissionsszenarien „angetrieben“ werden. Der IPCC arbeitet mit Klimamodellierungsgruppen auf der ganzen Welt zusammen, um deren Produkte zu entwickeln und zu bewerten. Diese Übung wird als Coupled Model Intercomparison Project (CMIP) bezeichnet.

Es gab bisher sechs CMIPs, das erste davon im Jahr 1996. Das CMIP3-Modellensemble wurde im Vierten Sachstandsbericht (AR4) des IPCC aus dem Jahr 2007 verwendet, das CMIP5-Ensemble im Fünften Sachstandsbericht (AR5) des IPCC von 2013 und in der Vierten Nationalen Klimabewertung (NCA4) des USGCRP von 2017 und das CMIP6-Ensemble im Sechsten Sachstandsbericht (AR6) des IPCC von 2021 und in der Fünften Nationalen Klimabewertung (NCA5) des USGCRP von 2023.

CMIP-Modelle erstellen Prognosen zur Entwicklung der globalen Jahresdurchschnittstemperaturen bis zum Jahr 2100 und darüber hinaus. Es gibt keine Möglichkeit, die Genauigkeit dieser Prognosen direkt zu überprüfen. Die Modelle können jedoch globale Temperaturänderungen der letzten Jahrzehnte nachberechnen, und diese Prognosen können mit Beobachtungen verglichen werden. Genau das haben der Atmosphärenwissenschaftler John Christy und seine Kollegen seit Anfang der 2000er Jahre in einer Reihe von Analysen getan.

Die nachstehende Grafik vergleicht die CMIP5-Prognosen zur Erwärmung in der tropischen mittleren Troposphäre mit Beobachtungen aus drei empirischen Datensätzen: Satelliten, Ballons und Re-Analysen. Im Durchschnitt übersteigt die modellierte Erwärmung die beobachtete Erwärmung im Zeitraum 1979–2016 um mehr als das Doppelte:

Quelle: John Christy (2017). Durchgezogene rote Linie – Durchschnitt aller CMIP5-Klimamodelle; dünne farbige Linien – einzelne CMIP-5-Modelle; durchgezogene Zahlen – Wetterballon-, Satelliten- und Reanalyse-Daten für die tropische Troposphäre.

Die nächste Grafik zeigt, dass nur ein CMIP5-Modell, das russische INM-CM4, die Temperaturänderung in der gesamten Tiefe der tropischen Troposphäre genau nachverfolgt.

Quelle: Aktualisiert nach Christy und McNider (2017). Temperaturtrends der tropischen Atmosphäre (1979–2018) aus 25 CMIP5-Modellen im Vergleich zu vier Radiosonden-Datensätzen (Wetterballone).

Die überragende Genauigkeit von INM-CM4 hängt wahrscheinlich mit seiner Schätzung der Gleichgewichts-Klimasensitivität (ECS) zusammen, welche die niedrigste aller CMIP5-Modelle ist. Die ECS wird üblicherweise als die Erwärmung definiert, die eintritt, nachdem sich das Klimasystem vollständig an eine Verdopplung der Kohlendioxid-äquivalenten Treibhausgaskonzentration angepasst hat. INM-CM4 hat eine ECS von 1,8 °C. Im Gegensatz dazu prognostiziert GFDL-CM3 mit einer ECS von 4,0 °C (oder höher) einen Erwärmungstrend, der buchstäblich aus der Grafik herausfällt.

Leser mögen sich fragen, warum sich die Vergleiche auf die tropische Troposphäre konzentrieren. Schließlich lebt dort niemand!

Wie die Autoren des DOE-Berichts, McKitrick und Christy, in einer in Earth and Space Science veröffentlichten, von Fachkollegen begutachteten Studie erklären, eignet sich die tropische mittlere Troposphäre in einzigartiger Weise für die Überprüfung der Gültigkeit von Klimamodellen. Das liegt daran, dass: (1) fast alle Modelle starke positive Rückkopplungen (beschleunigte Erwärmung) in der tropischen mittleren Troposphäre simulieren; (2) die Region durch Satelliten und Wetterballons gut überwacht wird; (3) die mittlere Troposphäre zu weit von der Oberfläche entfernt ist, um durch Landnutzungsänderungen beeinflusst zu werden; und (4) die Modelle zuvor nicht an die historische Klimatologie in dieser Region „angepasst” wurden und daher wirklich unabhängig von den zu ihrer Überprüfung verwendeten Daten sind.

Der letzte Punkt ist der entscheidendste. Modellierer versuchen, ihre Modelle realistisch zu gestalten, indem sie Klimaparameter (wie die Klimasensitivität) so lange anpassen, bis die Rückrechnungen mit den historischen Temperaturänderungen übereinstimmen. In der Regel werden die Land- und Meerestemperaturen des 20. Jahrhunderts verwendet, um die Modelle zu „trainieren”. Allerdings ist die Verwendung von Rückrechnungsdaten, die bereits zur Feinabstimmung eines Modells verwendet wurden so, als würde man vor einem Quiz einen Blick auf die Antworten werfen.

Die einzige Möglichkeit, die Vorhersagekraft eines Klimamodells zu testen (abgesehen davon, mehr als 30 Jahre abzuwarten, um zu sehen, wie sich die Dinge entwickeln), besteht darin, die „Nachhersagen“ des Modells mit Daten zu vergleichen, die „außerhalb der Stichprobe” liegen – also Daten, die nicht zur Anpassung der Modellparameter verwendet wurden. Das ist Christys Vorgehensweise. Die Modelle sind nicht darauf trainiert, troposphärische Daten zu reproduzieren. Die Ergebnisse sprechen für sich. Die Modelle sind nicht realistisch. Sie laufen zu heiß.

Man könnte vermuten, dass die neuen und verbesserten CMIP6-Modelle genauer sind, die in AR6 verwendet werden. Das ist jedoch nicht der Fall – stattdessen sind sie schlechter. In der tropischen Troposphäre sagen alle Modelle eine schnellere Erwärmung voraus als der Beobachtungsdurchschnitt, der aus Satelliten, Wetterballonen und Reanalysen gewonnen wurde. Darüber hinaus überschreiten die CMIP6-Modelle die beobachtete Erwärmung in der gesamten globalen Troposphäre, wobei die Prognosen eine etwa 2,3-mal schnellere Erwärmung sehen als die Beobachtungen.

Quelle: McKitrick und Christy (2025), Entwurf des DOE-Klimawissenschaftsberichts, S. 35.

Eine plausible Erklärung für die anhaltende Diskrepanz zwischen Modellen und Beobachtungen ist, dass die Modelle die Klimasensitivität überschätzen. Die größere (globale) Diskrepanz im CMIP6-Ensemble steht im Einklang mit dieser Erklärung. Eine Studie von Zeke Hausfather aus dem Jahr 2019 ergab, dass 14 von 40 CMIP6-Modellen höhere ECS-Schätzungen aufweisen als das die stärkste Erwärmung simulierende CMIP5-Modell.

Quelle: Hausfather (2019). Gelbe Balken zeigen CMIP6-Modelle mit einer höheren Sensitivität als jedes CMIP5-Modell. Blaue Balken zeigen CMIP6-Modellsensitivitäten innerhalb des CMIP5-Bereichs.

Aber wie sieht es mit der Gefährdungsfeststellung von 2009 aus – gab es dort auch ein „Hot-Model”-Problem? Ja, wie die nächste Grafik zeigt.

Der AR4-Bericht des IPCC aus dem Jahr 2007 war eine wichtige wissenschaftliche Grundlage für die Gefährdungsfeststellung. Der wichtigste Beitrag zum AR4 war das CMIP3-Modellensemble. In den 2000er Jahren war es noch schwierig, von Klimamodellierern Prognosen zur Troposphärentemperatur zu erhalten. Christy gelang es jedoch, Temperaturprognosen aus den Modellen zu gewinnen. Anschließend verglich er diese mit den Aufzeichnungen des britischen Climate Research Centre (HadCRUT) und den Satellitendaten, die an die Temperaturen angepasst worden waren. In der folgenden Grafik beginnen die Temperaturtrends in dem auf der X-Achse angegebenen Jahr und enden im Jahr 2009. Die Beobachtungen (Quadrate) liegen alle deutlich unter dem AR4-Modelldurchschnitt (Rauten) und erreichen in der Regel etwa nur die Hälfte des modellierten Trends.

Quelle: John Christy

Eine weitere Frage stellt sich: Wurde das Problem der „heißen Modelle“ im technischen Begleitdokument (Technical Support Document, TSD) zur Gefährdungsfeststellung anerkannt? Nein, aber das TSD spricht sich für den Realismus der Modelle aus. Kurz gesagt sind die Modelle realistisch, weil sie die globalen Veränderungen der Temperatur im 20. Jahrhundert reproduzieren können, allerdings nur, wenn sie sowohl mit natürlichen Schwankungen als auch mit anthropogenen Treibhausgasemissionen betrieben werden.

Quelle: EPA 2009 TSD, IPCC AR4

Wie die Grafik zeigt, ist AR4 die Quelle für die Annahme der TSD, dass Modelle realistisch sind, wenn sie sowohl mit natürlichen als auch mit anthropogenen „Antrieben” (Störungen, die das Gleichgewicht zwischen einfallender Sonnenstrahlung und ausgehender Infrarotstrahlung verändern) betrieben werden.

Die Argumentation ist zirkulär, da sie davon ausgeht, dass alle signifikanten natürlichen Antriebe, die den Planeten erwärmen, bekannt sind und korrekt eingeschätzt werden. Wenn die Modelle solche Antriebe hingegen auslassen oder unterschätzen, können sie möglicherweise die Temperaturtrends nicht verfolgen, es sei denn, sie werden mit zusätzlichen Treibhausgasen angereichert. Die Annahme einer ausreichend bekannten natürlichen Variabilität ist angesichts der anhaltenden Debatte über die Ursachen der Erwärmung zu Beginn des 20. Jahrhunderts und der Hinweise auf eine weit verbreitete mittelalterliche Warmzeit problematisch.

Darüber hinaus ist, wie bereits erwähnt, die Fähigkeit eines Modells, „In-Sample“-Daten zu reproduzieren, keine Garantie für seine Vorhersagekraft, da Klimamodelle darauf trainiert sind, die Land- und Meerestemperaturen des 20. Jahrhunderts zu simulieren.

Christy war möglicherweise der Erste, der die Behauptung des AR4 in Frage stellte, dass Modellprognosen mit Beobachtungen übereinstimmen, wenn die Modelle sowohl natürliche als auch anthropogene Antriebe berücksichtigen. Allerdings musste er warten, bis der IPCC eine schwer zu entschlüsselnde Grafik in einem Online-Anhang zum AR5 veröffentlichte (Abbildung 10.8).

Wenn man die AR5-Grafik vergrößert und verdeutlicht, zeigt sich, dass Modellprognosen und Beobachtungen fast vollständig voneinander abweichen, es sei denn, die Modelle werden nur mit natürlichen Schwankungen betrieben.

Quelle: John Christy, Kommentierte Version von IPCC AR5 Abbildung 10.8(b), vertikales Erwärmungsmuster für die Tropen (20S bis 20N). Horizontale Achse: °C/Jahrzehnt. Entwurf des DOE-Klimawissenschaftsberichts, S. 37.

Laut den Reportern von Politico sind die „Behauptungen des DOE-Berichts über die Erfolgsbilanz der Modelle falsch”. Unter Berufung auf Hausfather et al. (2019) behaupten sie, dass die Klimamodelle der 1970er Jahre „die aktuelle globale Erwärmung genau vorhergesagt haben”. Dies ist jedoch ein Ablenkungsmanöver, da die Modelle der frühen 1970er Jahre weder in die Endangerment Finding noch in die nachfolgenden Bewertungen des IPCC und des USGCRP eingeflossen sind.

Wie McKitrick auf Judith Currys Blog hervorhob, werden in den von Hausfather et al. (2019) veröffentlichten Zusatzinformationen die ECS-Schätzungen von acht frühen Klimamodellen aufgeführt. Diese Modelle und ihre ECS-Werte sind:

• Manabe und Weatherald (1967) / Manabe (1970) / Mitchell (1970): 2,3 °C

• Benson (1970) / Sawyer (1972) / Broecker (1975): 2,4 °C

• Rasool und Schneider (1971): 0,8 °C

• Nordhaus (1977): 2,0 °C

Die ECS jedes Modells liegt unter 3 °C – der „besten Schätzung” des IPCC in AR4 und AR6 und der „mittleren Schätzung” in AR5. Die durchschnittliche ECS der acht Modelle beträgt 2,1 °C. Selbst wenn wir Rasool und Schneider als Ausreißer ausschließen, liegt die durchschnittliche ECS bei 2,3 °C. Die offensichtliche Genauigkeit früher Klimamodelle bei der Vorhersage der aktuellen Erwärmung der Erdoberfläche ist also kein Beweis dafür, dass die CMIP-Modelle realistisch sind. Vielmehr ist es ein weiterer Beweis dafür, dass die CMIP-Modelle zu warm eingestellt sind.

Wie der DOE-Bericht hervorhebt, leisten die aktuellen Modelle mit niedrigem ESC gute Arbeit bei der Nachbildung der Erwärmungsrate der Temperaturen, auf die sie ausgerichtet sind.

Quelle: John Christy, Kommentierte Version von IPCC AR5 Abbildung 10.8(b), vertikales Erwärmungsmuster für die Tropen (20S bis 20N). Horizontale Achse: °C/Jahrzehnt. Entwurf des DOE-Klimawissenschaftsberichts, S. 37.

Wie oben erläutert, ist der Vergleich von Modellen mit Beobachtungen jedoch kein unabhängiger wissenschaftlicher Test. Die Verwendung der höheren Atmosphäre, in der sich die Joule an Energie aus steigenden Treibhausgaskonzentrationen ansammeln sollen, ist eine weitaus bessere Messgröße. Selbst CMIP-Modelle mit niedrigem ECS schneiden hier nicht gut ab. Die Reporter von Politico erwähnen dieses grundlegende Problem mit keinem Wort.

Stark übertriebene Emissions-Szenarien

Obwohl die Schiefergas-Revolution bereits 2007 begann, gingen viele Emissionsszenarien bis vor kurzem davon aus, dass das Prinzip „Learning-by-Extraction“ und Skaleneffekte Kohle zu einer zunehmend erschwinglichen Reserveenergie für die Weltwirtschaft machen würden. Einige Analysten gingen beispielsweise davon aus, dass die Förderung von Öl und Gas immer kostspieliger werden würde, wodurch sich beträchtliche Märkte für Kohleverflüssigung und Kohlevergasung ergeben würden.

Der IPCC und das USGCRP waren die wichtigsten Legitimatoren der beiden einflussreichsten Szenarien, die in den jüngsten Klimafolgenabschätzungen verwendet wurden – RCP8.5 und SSP5-8.5. RCP8.5 ist das High-End-Emissionsszenario im AR5, NCA4 und im Sonderbericht des IPCC von 2018 über die globale Erwärmung um 1,5 °C. SSP5-8.5 ist das High-End-Emissionsszenario in AR6 und NCA5.

Für Leser, die mit diesen Abkürzungen nicht vertraut sind: „RCP“ steht für „Representative Concentration Pathway“ (repräsentativer Konzentrationspfad). Ein RCP stellt die prognostizierte Veränderung der globalen jährlichen Treibhausgasemissionen und -konzentrationen von 2000 bis 2100 und darüber hinaus dar. Jeder RCP ist nach der Strahlungsantriebskraft nummeriert, die er bis 2100 zum vorindustriellen Klima beiträgt. Die Strahlungsantriebskraft wird in Watt pro Quadratmeter gemessen. In RCP8.5 steigt die Strahlungsantriebskraft also um 8,5 W/m². „SSP“ steht für „Shared Socioeconomic Pathway“ (gemeinsamer sozioökonomischer Pfad). Ein SSP ist ein sozioökonomisches Entwicklungsszenario, das zu einer ähnlichen Antriebskraft wie ein entsprechender RCP führt. In AR6 und NCA5 ist SSP5-8.5 also das Entwicklungsszenario, das zu einem ungefähr gleichen globalen Temperaturanstieg wie RCP8.5 führt.

Obwohl weder RCP8.5 noch SSP5-8.5 als Basisszenario oder Business-as-usual-Szenario konzipiert worden sind, wurden beide – unter anderem vom IPCC und vom USGCRP – fälschlicherweise als offizielle Prognosen für die Entwicklung der Emissionen im 21. Jahrhundert dargestellt, sofern keine wirksamen Maßnahmen zur Transformation der US-Wirtschaft und anderer wichtiger Volkswirtschaften ergriffen werden.

RCP8.5 geht stillschweigend davon aus, dass sich der weltweite Kohleverbrauch zwischen 2000 und 2100 fast verzehnfacht.

Quelle: Riahi et al. (2011).

RCP8.5 ist nicht plausibel, und zwar nicht nur, weil Erdgas immer reichlicher verfügbar und erschwinglicher wird und die Regierungen zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels verabschiedet oder zugesagt haben. Die Erzeugerpreise für Kohle haben sich zwischen 2000 und 2010 mehr als verdoppelt und liegen heute etwa 3,5-mal höher als im Jahr 2000.

Quelle: Bureau of Labor Statistics via St. Louis Fed.

In den Szenarien „aktuelle Politik“ und „staatliche Politik“ der Internationalen Energieagentur (IEA) werden die globalen Emissionen bis zur Mitte des Jahrhunderts voraussichtlich nur etwa die Hälfte der Mengen in RCP8.5 und SSP5-8.5 betragen. Wie die nachstehende Grafik zeigt, liegen die von den IEA-Basisszenarien prognostizierten Emissionswerte „fast vollständig außerhalb“ der „Basiswerte“ des IPCC:

Quelle: Roger Pielke, Jr. and Justin Ritchie (2021).

Im Jahr 2022 veröffentlichte Resources for the Future (RFF) aktualisierte Basis-Emissionsszenarien, die sich auf Prognosen der IEA und anderer Marktforschungsinstitute stützen. In der Basisprognose der RFF liegen die globalen CO2-Emissionen im Jahr 2050 bei etwa der Hälfte der in SSP5-8.5 prognostizierten Werte und im Jahr 2100 bei weniger als einem Fünftel der prognostizierten Werte. Die EPA übernahm die RFF-Basiswerte als die besten verfügbaren Werte für ihren Bericht vom November 2023 über die sozialen Kosten von Treibhausgasen.

Quelle: Kevin Rennert et al. (2022). Die durchgezogene schwarze Linie ist die Basisprognose der RFF. Die gepunktete grüne Linie ist SSP5-8.5. Die gepunktete blaue Linie ist SSP2-4.5.

Diese Verschiebungen in den Basisemissionsprognosen haben erhebliche Auswirkungen auf die Gefährdungsbewertungen. Die neue RFF-Basislinie entspricht weitgehend SSP2-4.5, das den gleichen Strahlungsantrieb wie RCP4.5 hat. In NCA4 war RCP8.5 das Business-as-usual-Szenario und RCP4.5 das klimapolitische Minderungs-Szenario. Es wurde geschätzt, dass durch die Erreichung von RCP4.5 die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels auf die Arbeitsproduktivität, die Sterblichkeit aufgrund extremer Hitze und Küstengrundstücke um 48 Prozent, 58 Prozent bzw. 22 Prozent reduziert werden könnten (NCA4, Kap. 29, S. 1359).

Aber Moment, das ist noch nicht alles! Jüngste Forschungsergebnisse von Roger Pielke Jr. und seinen Kollegen deuten darauf hin, dass das realistischste Emissionsszenario nicht SSP2-4.5 ist, sondern ein noch „kühleres” Szenario, nämlich SSP2-3.4. Mit anderen Worten: Der aktuelle globale Emissionsverlauf führt bis 2100 zu einer Erwärmung um 3,4 W/m². Bei einer angenommenen Klimasensitivität von 3 °C führt SSP2-3.4 bis 2100 zu einer Erwärmung um 2,0 °C bis 2,4 °C. Dabei ist zu beachten, dass niedrigere ECS-Werte zwischen 1,5 °C und 2,0 °C „durchaus plausibel” sind.

Der verzerrende Einfluss, den RCP8.5 und SSP5-8.5 auf die Klimaforschung und die öffentliche Debatte hatten, kann kaum überschätzt werden. Google Scholar listet 51.900 Artikel zu RCP8.5 und 15.500 zu SSP5-8.5 auf. Eine oberflächliche Stichprobe zeigt, dass nur sehr wenige Studien die Plausibilität dieser Szenarien in Frage stellen. Von den ersten 50 Einträgen für RCP8.5 und SSP5-8.5 ist nur einer kritisch. Die anderen 99 Studien verwenden RCP8.5 oder SSP5-8.5, um die Auswirkungen des Klimawandels zu prognostizieren.

Die jahrzehntelange Akzeptanz extremer Szenarien als „Business as usual” durch die Klimawissenschaft ist ein Skandal, über den die Reporter von Politico nichts sagen.

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Wenden wir uns nun dem AR4 und den USGCRP-Berichten zu, die die Gefährdungsfeststellung der EPA aus dem Jahr 2009 untermauern, so stellen wir fest, dass auch hier auf unplausible Emissionsszenarien zurückgegriffen wird.

Pielke Jr. hat kürzlich die relevanten Informationen in seinem Blog veröffentlicht. Wie er erklärt, stützte sich die Gefährdungsfeststellung auf zwei Szenarien, um zukünftige Klimaveränderungen und die damit verbundenen Risiken zu prognostizieren: die sechs Szenarien, die im Sonderbericht des IPCC über Emissionsszenarien (SRES, 2000) entwickelt worden waren, und drei Szenarien des Climate Change Science Program (CCSP), die von Clarke et al. (2007) entwickelt worden waren.

Pielke Jr. präsentiert zwei Diagramme, die die neun Szenarien und ihre Strahlungsantriebe im Jahr 2100 zeigen:

Das linke Feld zeigt die sechs SRES-Szenarien (plus drei frühere IPCC-Szenarien, die IS92-Szenarien); das rechte Feld zeigt die drei CCSP-Szenarien.

Hier sind die neun Szenarien nach absteigender Reihenfolge ihrer Erwärmungswirkung angeordnet:

  1. A1FI-9.2 (SRES)
  2. IGSM-8.6 (CCSP)
  3. A2-8.1 (SRES)
  4. MERGE-6.6 (CCSP)
  5. MiniCAM-6.4 (CCSP)
  6. A1B-6.1 (SRES)
  7. B2-5.7 (SRES)
  8. A1T-5.1 (SRES)
  9. B1-4.2 (SRES)

Pielke, Jr. erkennt:

• Die neun Szenarien „sind stark auf sehr hohe Werte der Strahlungsantriebe bis 2100 ausgerichtet, wobei zwei sogar noch extremer sind als RCP8.5.“

• Acht der neun Szenarien „prognostizieren einen zentralen Schätzwert“ von 3,0 °C über der vorindustriellen Temperatur bis zum Jahr 2100, „ein Wert, der heute als unwahrscheinlich angesehen wird“.

• Die durchschnittliche Strahlungsantriebskraft aller neun Szenarien beträgt 6,7 W/m².

• Von den neun Szenarien entspricht nur B1-4.2 „den heute als ‚aktuelle Politik‘ bezeichneten Szenarien“.

Die folgende Grafik zeigt die CCSP-Prognosen für den Energiemarkt. Die violetten Segmente stellen die prognostizierten Marktanteile von Kohle ohne Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) dar. In jedem der sechs Felder steigt der Anteil von Kohle ohne CCS und wird entweder zum dominierenden Bestandteil des US-amerikanischen und globalen Energiemix oder zum größten Einzelbestandteil. „Das glaubt heute niemand mehr“, kommentiert Pielke Jr.

Wie die späteren Berichte des IPCC und des USGCRP stützte sich auch die Gefährdungsfeststellung von 2009 auf unrealistische, warm-verzerrte Modelle und Emissionsszenarien. Die Reporter von Politico gehen nicht auf die spezifische Kritik des DOE-Berichts an den CMIP-Modellen ein. Sie vermeiden das Thema der unplausiblen Emissionsszenarien vollständig.

Abwertung der Anpassung

Die Entscheidung der EPA unter der Obama-Regierung, potenzielle Anpassungsmaßnahmen als „außerhalb des Geltungsbereichs” einer Gefährdungsfeststellung zu behandeln, verzerrte ebenfalls die Analyse. Die EPA argumentierte, es sei ebenso unangemessen, potenzielle Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zu berücksichtigen, wie „die Verfügbarkeit von Asthmamedikamenten bei der Beurteilung, ob Schadstoffe die öffentliche Gesundheit gefährden”.

Dieses Argument ist fadenscheinig, da CO2-bedingte Gesundheitsrisiken nicht mit den Gesundheitsrisiken durch Schadstoffe vergleichbar sind. Schadstoffe, giftige Luftschadstoffe und radioaktive Substanzen gefährden die Gesundheit oder das Wohlbefinden durch direkte Exposition wie Einatmen, Hautkontakt oder Ablagerung und Verschlucken. Für solche Schadstoffe ist die einzige sinnvolle Form der „Anpassung“ die Minderung, d. h. die Kontrolle oder Vermeidung von Umweltverschmutzung.

Im Gegensatz dazu ist CO2 in keiner Konzentration, die bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entsteht, für Menschen und Tiere giftig, und der anhaltende Anstieg des CO2-Gehalts in der Luft hat erhebliche Vorteile für die Landwirtschaft und die Ökologie. Risiken im Zusammenhang mit Kohlendioxid entstehen nicht durch die Exposition, sondern durch mögliche Veränderungen des Wetters und des Meeresspiegels über Zeiträume von Jahrzehnten bis Jahrhunderten.

Folglich unterscheidet sich die Anpassung an ein sich veränderndes Klima grundlegend von der „Anpassung“ an toxische Belastungen oder damit verbundene Krankheiten. Niemand behauptet, dass Medikamente gegen Lungenerkrankungen oder Strahlenkrankheit – oder die Verfügbarkeit von Schutzanzügen – Menschen besser stellen können, als sie es wären, wenn sie niemals gefährlichen Krankheitserregern ausgesetzt gewesen wären. Die Anpassung an Veränderungen des Wetters und des Meeresspiegels über Zeiträume von Jahrzehnten bis Jahrhunderten könnte jedoch sehr wohl dazu führen, dass künftige Generationen besser gestellt sind als die heutigen Generationen.

Die Anpassung an vielfältige und sogar extreme Umweltbedingungen ist etwas, was Menschen seit jeher tun. Und es funktioniert. Anpassung ist Teil des positiven Kreislaufs des Fortschritts, der in der Warmphase nach den 1950er Jahren zu beispiellosen Verbesserungen der globalen Lebenserwartung, des Pro-Kopf-Einkommens, der Pro-Kopf-Nahrungsmittelversorgung und der Ernteerträge geführt hat.

Noch wichtiger ist, dass Anpassungen, die durch das Streben nach Glück, Marktdynamik und umsichtige Politik vorangetrieben werden, die Menschheit zunehmend vor extremen Wetterereignissen schützen. Weltweit sank die durchschnittliche jährliche Zahl der Todesfälle aufgrund von Dürren, Überschwemmungen, Waldbränden, Stürmen und extremen Temperaturen von etwa 485.000 pro Jahr in den 1920er Jahren auf etwa 14.000 pro Jahr im letzten Jahrzehnt – ein Rückgang der klimabedingten Sterblichkeit um 96 Prozent.

Berücksichtigt man die Vervierfachung der Weltbevölkerung seit den 1920er Jahren, so ist das Risiko einer durchschnittlichen Person, an den Folgen extremer Wetterereignisse zu sterben, um 99,4 Prozent gesunken.

Quelle: Bjorn Lomborg (2022).

Langfristig betrachtet werden die weltweiten Todesfälle aufgrund extremer Wetterereignisse für die 1870er Jahre konservativ auf 50 Millionen geschätzt. Diese erschreckende Zahl sank auf geschätzte 5 Millionen in den 1920er Jahren, 500.000 in den 1970er Jahren und 50.000 in den 2020er Jahren. In der ersten Hälfte des Jahres 2025 belief sich die Zahl der weltweiten wetterbedingten Todesfälle auf insgesamt etwa 2.200 – sehr wahrscheinlich die niedrigste wetterbedingte Sterblichkeitsrate innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten jemals.

Quelle: Roger Pielke, Jr. (July 21, 2025).

Weltweit sind die klimabedingten wirtschaftlichen Verluste mit dem Anstieg der Bevölkerung und des gefährdeten Vermögens gestiegen. Allerdings sind die Verluste als Prozentsatz des gefährdeten Vermögens von 1980–1989 bis 2007–2016 um fast das Fünffache zurückgegangen, wobei der größte Teil dieses Fortschritts in Ländern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen erzielt worden ist.

Weder die Gefährdungsfeststellung noch die nachfolgenden Bewertungen, die sie angeblich untermauern, beleuchten dieses Gesamtbild der sich verbessernden Klimasicherheit. Die Reporter von Politico erwähnen dies nicht.

Angenommen jedoch, die Klimasensitivität würde sich auf 3,0 °C oder mehr belaufen und die aktuellen Trends auf dem Energiemarkt würden sich umkehren – könnte die Anpassung dann weiterhin die Qualität der menschlichen Umwelt verbessern?

In seinem Buch „False Alarm“ rezensiert Bjorn Lomborg die Studie von Hinkel et al. (2014) zum Anstieg des Meeresspiegels, veröffentlicht in den Proceedings of the National Academy of Sciences. Die Studie enthält ein Szenario, in dem der durch eine Erwärmung um 5,0 °C gemäß RCP8.5 verursachte Anstieg des Meeresspiegels im Jahr 2100 bis zu 4,6 Prozent der Weltbevölkerung überschwemmen und jährliche Verluste von bis zu 9,3 Prozent des globalen BIP verursachen würde.

Allerdings werden diese außergewöhnlichen Schäden nur dann eintreten, wenn lediglich die derzeitigen Deiche instand gehalten werden. Wenn „verbesserte“ Anpassungsmaßnahmen ergriffen werden, sodass der Küstenschutz mit dem Anstieg des Meeresspiegels Schritt hält, werden die Hochwasserschäden im Jahr 2100 „um zwei bis drei Größenordnungen geringer“ ausfallen. Ja, die jährlichen Kosten für Hochwasser und Deiche steigen um mehrere zehn Milliarden Dollar. Lomborg berechnet jedoch, dass die relativen wirtschaftlichen Auswirkungen von Küstenüberschwemmungen um das Sechsfache von 0,05 Prozent des globalen BIP im Jahr 2000 auf 0,008 Prozent im Jahr 2100 sinken. Darüber hinaus sinkt die jährliche durchschnittliche Zahl der Überschwemmungsopfer um mehr als 99 Prozent – von 3,4 Millionen im Jahr 2000 auf 15.000 im Jahr 2100.

Kurz gesagt: Selbst bei einer Erwärmung um 5 °C könnte eine vorausschauende Anpassung dazu führen, dass Überschwemmungen an den Küsten weniger schlimm und schädlich sind als heute. Es ist nicht sinnvoll, diese Art von Analyse bei der Gefährdungsbeurteilung nicht zu berücksichtigen.

Überhitzte Modelle, überhöhte Emissionsszenarien und unzulängliche Anpassungsannahmen führten zu der Schlussfolgerung, dass ein Anstieg der Treibhausgaskonzentration „vernünftigerweise als Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder das Wohlbefinden anzusehen ist“. Die heutige EPA sollte ernsthaft eine alternative Schlussfolgerung in Betracht ziehen: Gesellschaften, die wirtschaftliche Freiheit schützen und reichlich vorhandene Energie begrüßen, können vernünftigerweise mit einer Zukunft rechnen, in der die Klimasicherheit zunimmt und die relativen Auswirkungen wetterbedingter wirtschaftlicher Schäden abnehmen.

Teil 2: Behauptungen und Antworten demnächst.

Link: https://wattsupwiththat.com/2025/10/28/hiding-the-endangerment-findings-systemic-biases-politicos-failed-attack-on-does-climate-science-report/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Die systemischen Verzerrungen des <em>Endangerment Finding</em> verschleiern – Politicos gescheiterter Angriff auf den Klimawissenschaftsbericht des DOE – Teil 1 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Oppositionspolitiker Sabri Özdemir droht Abschiebung in die Türkei

Sabri Özdemir ist einer von vielen BDP-Abgeordneten, die durch rechtlich zweifelhafte bis illegale Maßnahmen ihres Amtes enthoben und von der Regierung durch Zwangsverwalter ersetzt worden sind. Nachdem aufgrund seines Mandats zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und ihm weitere Verfahren in der Türkei drohen, verließ er seine Heimat und suchte Zuflucht in Deutschland. Hier ist sein Asylantrag jedoch nun abgelehnt worden. Der niedersächsische Flüchtlingsrat reagiert hierauf mit Empörung.

Abgesetzter Ko-Bürgermeister

Sabri Özdemir wurde 2014 als Kandidat der Partei des Friedens und der Demokratie (BDP) zum Ko-Bürgermeister von Êlih (tr. Batman) gewählt. In diesem Amt setzte er sich öffentlich und kritisch der Politik der türkischen Regierung gegenüber der kurdischen Bevölkerung auseinander. Nicht ohne Folgen: Da die türkische Regierung die BDP bekanntermaßen mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) quasi gleichsetzt, wurde jede politische Aktivität von Özdemir als „Propaganda für eine terroristische Vereinigung“ und „mitgliedschaftliche Betätigung“ gewertet.

Infolgedessen wurde Sabri Özdemir am 14. Oktober 2015 auf Anordnung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan seines Amtes enthoben und durch einen Zwangsverwalter ersetzt.

Juristische Verfolgung

Im Anschluss wurde Özdemir mit mehr als 80 Strafverfahren konfrontiert – zehn davon gelten als belegt politisch motiviert und wurden dem deutschen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen des Asylverfahren vorgelegt. In einem der Verfahren wurde er bereits zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt und entschloss sich daraufhin zur Flucht nach Deutschland.

Fragwürdiger Ablehnungsgrund

Mittels seines Rechtsbeistands bestreitet der Oppositionspolitiker in der Türkei den Rechtsweg gegen seine juristische Verfolgung. Ebendies führt das BAMF nun als Begründung für die Ablehnung seines Asylgesuchs an: Da sich Özdemir seit zehn Jahren und bisher erfolgreich juristisch zur Wehr setze, sei auch künftig nicht mit einer (unrechtmäßigen) Verurteilung zu rechnen.

Das daraufhin angerufene Verwaltungsgericht Minden pflichtete dieser Einschätzung des BAMF bei und ergänzte, ein Zusammenhang zwischen den erfolgten Verurteilungen und der Ausreise sei „nicht ersichtlich“.

Flüchtlingsrat „empört“

Mit großer Empörung reagiert der Flüchtlingsrat auf die Ablehnung des kurdischen Oppositionspolitikers Sabri Özdemir im Asylverfahren: „Das Beispiel des ehemaligen Oberbürgermeisters von Batman ist ein weiteres Beispiel für die Ignoranz des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Fragwürdigkeit der deutschen Asylpraxis, wenn es um Schutzsuchende aus der Türkei geht.“

Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass das BAMF und leider auch einige Verwaltungsgerichte die politische Verfolgung missliebiger Oppositioneller in der Türkei immer wieder missachten und politische Prozesse als „rechtsstaatliche Verfahren“ deklarieren.

Anwalt Kelloglu: „Offenkundige politische Verfolgung wird ‚wegdefiniert‘“

Dündar Kelloglu vom Vorstand des Flüchtlingsrats Niedersachsen vertritt den Betroffenen, Sabri Ö., vor Gericht. Kelloglu: „Ich stelle fest, dass die Messlatte in Asylverfahren kurdischer Schutzsuchender aus der Türkei immer höher gelegt wird. In meiner jahrzehntelangen Praxis als Anwalt ist mir aber selten ein Fall untergekommen, in dem eine so offenkundig zu Tage tretende, vielfach dokumentierte politische Verfolgung mit fragwürdigen Argumentationsfiguren bestritten und ‚wegdefiniert‘ wird. Sabri Ö. wird vom türkischen Regime politisch verfolgt und muss Asyl in Deutschland erhalten.“ Mit einem „Abänderungsantrag“ versucht Anwalt Dündar Kelloglu, den Vollzug der Abschiebung in letzter Sekunde zu stoppen.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/mindestens-49-festnahmen-in-der-turkei-und-nordkurdistan-26370 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/hdp-ko-buergermeisterkandidat-von-Elih-festgenommen-9469 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/niedersachsischer-fluchtlingsrat-fordert-abschiebestopp-fur-mehmet-Cakas-47002 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/gutachten-von-pro-asyl-dokumentiert-rechtlosigkeit-in-der-turkei-43595

 

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Journalist Hêmin Mamend: „Die PDK hat versucht, mich zu töten“

Der politische Beobachter, Journalist und Moderator des Fernsehsenders Stêrk TV, Hêmin Mamend, war am Abend des 2. September in Silêmanî (Sulaimaniyya) Opfer eines bewaffneten Angriffs geworden. Der Journalist war dabei von mindestens zwei Kugeln getroffen, schwer verletzt und zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht worden.

In einer Presseerklärung vor dem Gerichtsgebäude von Silêmanî äußerte sich Hêmin Mamend nun zu der Attacke und erhob schwere Vorwürfe gegen die Demokratischen Partei Kurdistans (PDK): „Die PDK hat mich aus dem Haus meines Vaters und Großvaters vertrieben. Sie hat eine Gruppe von zehn Personen nach Silêmanî geschickt und versucht, mich zu töten.“

Versuchter Mord

Wie der Journalist erklärte, soll es innerhalb der zehnköpfigen Gruppe vier Schlüsselpersonen gegeben haben. Von diesen sollen drei zu den Zêrevanî-Kräften (Spezialkräfte der PDK) gehören und Leibwächter eines PDK-Funktionärs sein.

Hêmin Mamend forderte internationales Engagement: „Ich fordere alle Journalist:innen, die internationale Gemeinschaft, die Menschenrechtskommission, die irakische Regierung, internationale Gerichte und alle Botschaften auf, diesen Fall nicht zu ignorieren. In diesem Fall geht es nicht um eine persönliche oder politische Persönlichkeit. Es geht um den versuchten Mord an einem Journalisten.“

Verdächtige auf freiem Fuß

Nach der Attacke seien die Angreifer nach Kelar geflohen, erklärte Rêzan Şêx Dilêr, einer der Anwälte von Hêmin Mamend. Drei Verdächtige seien schließlich dingfest gemacht und festgenommen worden. Ein Gericht habe sie später jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Jurist forderte die Regierung auf, auf der Grundlage der erhaltenen Unterlagen Maßnahmen zu ergreifen, um die Haupttäter festzunehmen.

https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/nach-anschlag-in-silemani-journalist-hemin-mamend-erhebt-schwere-vorwurfe-47851 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/angriff-auf-journalisten-mamend-tater-festgenommen-47815 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/sterk-tv-und-chatr-production-verurteilen-angriff-auf-hemin-mamend-47810

 

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Festsetzung weiterer Themen für die Parlamentskommission - UPDATE

Der türkische Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş hat sich mit den Koordinator:innen der politischen Parteien der parlamentarischen „Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“, die im Rahmen des Friedens- und Demokratisierungsprozesses im Parlament eingerichtet wurde, getroffen.

Während des Treffens sollte darüber beraten werden, welche Themen bei der morgigen 17. Sitzung zur Sprache kommen sollen. Die Kommission beschloss jedoch, die für morgen angesetzte Sitzung zu verschieben, in der ein möglicher Besuch bei Abdullah Öcalan im Gefängnis auf der Insel Imrali erörtert werden sollte. Berichten zufolge sei die Sitzung verschoben worden, da Innenminister Ali Yerlikaya aufgrund einer Auslandsreise seine Teilnahme abgesagt hatte.

An dem Treffen im Parlament nahmen der Vorsitzende der AKP-Fraktion, Abdulhamit Gül, die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), Gülistan Kılıç Koçyiğit, der stellvertretende Vorsitzende der CHP-Fraktion, Murat Emir, der Vorsitzende der Yeni Yol-Fraktion, Bülent Kaya, und der stellvertretende Vorsitzende der MHP, Feti Yıldız, teil.

Diese Meldung wurde aktualisiert.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/turkische-parlamentskommission-will-moglichen-besuch-bei-Ocalan-prufen-48691 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/tunc-parlament-hat-verantwortung-fur-gesetzliche-regelungen-48611 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kurtulmus-parlament-wird-gesetzliche-regelungen-umsetzen-48607

 

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Çiğdem Doğu: Echte Demokratisierung und echter Frieden

Çiğdem Doğu, Mitglied des Exekutivrats der Gemeinschaft der freien Frauen Kurdistans (KJK), hat sich im Rahmen eines ausführlichen Fernsehinterviews mit dem kurdischen Sender Medya Haber TV zur Wirkung des 25. November sowie zur tiefgreifenden Bedeutung des Rückzugs der kurdischen Guerilla vom türkischem Staatsgebiet geäußert und hierbei die ausschlaggebende Rolle Abdullah Öcalans beleuchtet.

Der Rückzug der Guerilla aus Nordkurdistan am 26. Oktober sei ein historischer Schritt gewesen, der unter keinen Umständen als gewöhnliche Entwicklung angesehen werden könne. Er sei ausgerechnet zu einer Zeit gegangen worden, in der sich alle fragen, ob der Prozess, der durch Öcalans „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ vom 27. Februar angestoßen wurde, ins Stocken geraten sei.

Çiğdem Doğu erklärte auch, dass sich die Guerillagruppen nach großen Schwierigkeiten und einem Überzeugungsprozess zurückgezogen hätten. Die entsprechenden Einheiten hätten seit Jahren in Nordkurdistan gekämpft und hätten eine dementsprechende Motivation. „Natürlich war es sehr schwierig, unsere Freund:innen zum Rückzug zu bewegen. Was sie überzeugt hat, war am Ende der von Rêber Öcalan geleitete Prozess. Das sollte allen sehr bewusst sein“, stellt Doğu klar.

Sie führte außerdem aus, dass ein historisches Thema wie die kurdische Frage nicht allein durch sichtbare Ereignisse, Fakten und Diskurse gelöst werden könne, sondern dass die Lösung eines solchen Problems eine tiefgreifende Perspektive erfordere. Bei diesem Prozess gehe es weder um Geben und Nehmen noch um Verhandlungen, sondern um echte Demokratisierung und echten Frieden.


Ein neues Konzept von „uns“

Abdullah Öcalan wolle, Çiğdem Doğu zufolge, durch den Prozess ein neues Gefühl von „uns“ schaffen. Während die Kurd:innen und alle Völker ihre Identitäten, ihr Bewusstsein und ihre Formen bewahren, verfolgten sie mit allen Unterschieden eine Strategie der Einheit.

Die kurdische Frauenbewegung betrachte den Prozess dementsprechend als eine Frage der Demokratisierung und der kulturellen Errungenschaft – ein Konzept, das in der Türkei stark untergraben worden sei. „Jetzt müssen wir ein Konzept von ‚uns‘ schaffen, das auf einer demokratischen Gesellschaft basiert. Genau das ist es, was Rêber Öcalan anstrebt“, fügte sie hinzu.

Anhörung Öcalans ist von strategischer Bedeutung

Doğu erklärte, dass Öcalan trotz aller negativen Entwicklungen und der Untätigkeit daran arbeite, den Prozess zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, und fragte: „Warum führt die parlamentarische Kommission keine Diskussion mit ihm, hört ihm nicht zu?“ Sie betonte, dass Öcalan an einem entscheidenden Punkt stehe und angehört werden müsse.

Die Anhörung Öcalans durch die parlamentarische Kommission stellt für Çiğdem Doğu demnach eine strategische Frage dar. Ihrer Meinung nach sollten darauf die Schaffung demokratischer Gesetze zur Integration, die Entwicklung eines demokratischen Verfassungsprozesses und schließlich die Entwicklung eines umfassenden rechtlichen Ansatzes für die kurdische Frage folgen.

Der Kampf gegen männliche Gewalt

Çiğdem Doğu äußerte sich auch zum 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, und erklärte, dass Gewalt gegen Frauen aus der Realität der männlichen Dominanz resultiere. Sie sagte: „Von dem Tag an, an dem sie entstand, bis heute gibt es eine Realität von Mördern, die ihre Gewalt nie verringert, sondern sogar noch verstärkt haben.

Anlässlich des 25. November müssen wir uns dieses Jahr noch stärker auf dieses Thema konzentrieren. Mit anderen Worten, wir müssen uns mit Männern befassen, mit der Veränderung und Transformation von Männern.“

Laut Doğu sind das Bewusstsein der Frauen, ihre Organisation und die Entwicklung ihrer Selbstverteidigung sehr wichtige Punkte. Frauen könnten männliche Gewalt beenden, indem sie sie analysieren und ihren Kampf dagegen weiterentwickeln.

„Das Beharren auf organisiertem Kampf ist wichtig“

In diesem Zusammenhang verwies Çiğdem Doğu auch auf die Aktionen, die in Nordkurdistan für Rojin Kabaiş durchgeführt wurden. Die 21-jährige Studentin, war vor einem Jahr unter bis heute ungeklärten Umständen ums Leben gekommen. Ihre Leiche wurde 18 Tage nach ihrem Verschwinden aus einem Studentenwohnheim am Ufer des Wan-Sees gefunden.

Die Ermittlungsbehörden stellten schnell die Theorie eines Selbstmords auf – eine Interpretation, die von der Familie von Anfang an in Frage gestellt wurde. Ein aktualisierter forensischer Bericht enthält konkrete Hinweise auf mögliche sexualisierte Gewalt – zwei männliche DNA-Spuren wurden an empfindlichen Stellen des Körpers gefunden.

Bezüglich des anhaltenden Protests kam Doğu zu folgendem Schluss: „Als Frauenbewegung sahen wir dies als sehr wichtig und sehr positiv an. Hier zeigt sich tatsächlich Beharrlichkeit. Das heißt, es gibt ein Problem, und es gibt Beharrlichkeit bei der Lösung dieses Problems. Wenn Hartnäckigkeit vorhanden ist, lassen sich Ergebnisse erzielen. In unserem Kampf als Frauen ist dies ein sehr wichtiger Punkt, um männlicher Gewalt ein Ende zu setzen.“

Eine Rüstung der Organisation

Anlässlich des 25. November sagte Çiğdem Doğu: „Wir verstehen einmal mehr, dass diese männliche Gewalt umso mehr abnehmen und schließlich enden wird, je organisierter und bewusster unser Kampf ist und je beharrlicher wir sind.“ Dementsprechend hob sie auch die Bedeutung der Selbstverteidigung hervor:

„Frauen sollten sich so organisieren, dass diese Mörder, diese dominanten männlichen Realitäten, es nicht wagen, gegen sie vorzugehen. Sie müssen außer Lage versetzt werden, sich ihr zu nähern, mit ihr zu sprechen, sie anzugreifen. Es wird ihnen nicht möglich sein, sie mit einer Waffe anzugreifen, sie zu vergewaltigen oder sie vom Gebäude zu stürzen. Organisation muss diese Art von Schutz bieten.“

Die kommunale Realität als Ausgangspunkt

Çiğdem Doğu konstatierte die Notwendigkeit, dass Frauen sich auf kommunaler Ebene organisieren, ihre Selbstverteidigung entwickeln und Strategien zur Lösung des „Männerproblems“ entwickeln: „Als Frauen müssen wir die Normen, das Verhalten, die Worte, den Tonfall und die Angriffe von Männern und männlicher Dominanz ablehnen. Wir können ihre Form nur akzeptieren, wenn sie freiheitlichen Normen entsprechen. Dabei geht es auch um einen ideologischen und philosophischen Kampf. Dies führt natürlich zu Selbstverteidigung, zu lebenswichtiger Selbstverteidigung.“

„Der 27. November ist ein Tag der nationalen Wiedergeburt“

Abschließend wendete sich Çiğdem Doğu auch dem Gründungstag der PKK am 27. November zu. Dieser Tag ist ihrer Meinung nach ein Tag der nationalen Wiedergeburt: „Die PKK hat einen Moralkodex, eine Kultur, eine Philosophie sowie bedeutungsvolle Werte geschaffen und große Gefallene zu verzeichnen.“ Namentlich nannte Doğu PKK-Gründungsmitglieder Ali Haydar Kaytan (Fuat) und Rıza Altun sowie die YJA Star-Kommandantin Delal: „Ich gedenke respektvoll und dankbar aller Gefallenen der PKK in den Personen von Genosse Fuat, Genosse Rıza und Genossin Delal.“

Sie fuhr fort: „Die PKK hat zur Wiederbelebung einer Nation beigetragen, zur Wiederbelebung der Hoffnung der Frauen auf Freiheit, ihres Mutes, ihrer Ideen und ihrer Perspektive. Deshalb ist es zwar richtig, dass sie aufgelöst wurde, aber es ist die Pflicht aller, diese Werte des Widerstands, die Ethik und Philosophie der Freiheit und ihrer Gefallenen anzunehmen und am Leben zu erhalten.“

Aufruf zur Teilnahme an Köln-Demonstration

Abschließend rief Çiğdem Doğu zur zahlreichen Beteiligung an der Kundgebung und Demonstration am 8. November in Köln auf, um Freiheit und das Recht auf Hoffnung für Abdullah Öcalan zu fordern.

„Die physische Freiheit unseres Wegweisers ist sehr wichtig. Wir sind fest davon überzeugt, dass Rêber Öcalan je freier sprechen kann, sich umso mehr an die Völker der Türkei und der Welt wenden kann. Die Atmosphäre wird sich komplett verändern. Rêber Apo Öcalan hat großen Einfluss und große Gedankenkraft. Je früher Freiheit und das Recht auf Hoffnung gewährt werden, desto eher wird tatsächlich Frieden einkehren“, erklärte sie.

Çiğdem Doğu schloss mit den Worten: „Mit Blick auf die physische Freiheit unseres Wegweisers ist es wirklich entscheidend, überall – nicht nur in Europa, sondern auch in Bakur, Başûr, Rojava, Rojhilat, in verschiedenen Teilen der Welt, überall im Nahen Osten – solche wirkungsvollen Aktionen und Veranstaltungen zu organisieren, um das Recht auf Hoffnung zu verwirklichen. Es ist unsere Pflicht und Verantwortung, den bevorstehenden Prozess mit solchen Aktionen und Veranstaltungen zu stärken. Ich rufe alle dazu auf, dasselbe zu tun.“

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/dogu-eine-neue-inklusiv-gedachte-turkei-identitat-ist-notig-47534 https://deutsch.anf-news.com/frauen/Cigdem-dogu-frauen-mussen-frei-und-autonom-zusammenleben-48290 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/karayilan-ohne-Ocalans-freiheit-kein-dauerhafter-frieden-47525

 

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Pflegegeld Reform 2026: Was passiert mit dem Pflegegrad 1? Diese Änderungen kommen

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Seit einigen Wochen flammt die Diskussion erneut auf, ob der Pflegegrad 1 abgeschafft werden soll. Im Raum stehen Sparargumente, Reformideen und der Anspruch, Pflege zukunftsfest zu organisieren. Einiges von dem ist bereits jetzt bekannt, wie die Pflegereform 2026 aussehen soll.

Welche Leistungen umfasst Pflegegrad 1 derzeit?

Im Unterschied zu den Pflegegraden 2 bis 5 eröffnet der Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegegeld und keine unmittelbaren Pflegesachleistungen. Dennoch stehen eine Reihe von Unterstützungsangeboten zur Verfügung, die den Alltag stabilisieren und Entlastung schaffen.

Dazu zählen eine kostenfreie Pflegeberatung sowie Kurse für pflegende Angehörige, um Wissen, Sicherheit und Selbstorganisation zu stärken. Zentral ist der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro, der für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden kann, etwa für Betreuungs- und Hilfsleistungen im Haushalt, für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, für Kurzzeitpflege oder für bestimmte ambulante Leistungen.

Nicht genutzte Beträge können über einen definierten Zeitraum angespart werden, sodass auch größere Bedarfe gebündelt finanzierbar bleiben.

Hinzu kommen Sachleistungen zur Bewältigung des Pflegealltags, etwa zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 42 Euro monatlich. Diese Mittel decken zum Beispiel Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen ab.

Für bauliche Anpassungen an der Wohnung, die die Selbstständigkeit sichern, kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewährt werden, etwa für einen barrierearmen Badumbau oder einen Treppenlift.

Ebenfalls möglich ist ein Zuschuss von 25,50 Euro monatlich für einen Hausnotruf, der das Sicherheitsgefühl erhöht und im Ernstfall schnelle Hilfe organisiert.

Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt oder eine solche gründet, kann eine einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von 2.613 Euro sowie einen monatlichen Zuschlag von 224 Euro pro Bewohnerin bzw. Bewohner erhalten, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Perspektivisch sind digitale Pflegeanwendungen mit bis zu 53 Euro monatlich vorgesehen, die den Pflegealltag mittels Apps oder Programme strukturieren und entlasten sollen; die praktische Umsetzung steckt allerdings noch in den Anfängen.

Warum wird die Abschaffung überhaupt diskutiert?

Die soziale Pflegeversicherung steht angesichts des demografischen Wandels, steigender Leistungsansprüche und höherer Kosten seit Jahren unter Druck.

Trotz Beitragsanpassungen in den Jahren 2023 und 2025 wird für 2026 ein weiteres Defizit erwartet. Vor diesem Hintergrund untersucht eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, wie Versorgung und Finanzierung langfristig gesichert werden können.

In die Debatte eingespeist wurde die Idee, Pflegegrad 1 abzuschaffen, um Verwaltung zu vereinfachen und Mittel zu bündeln. Modellrechnungen beziffern das jährliche Einsparvolumen auf rund 1,8 Milliarden Euro. Diese Zahl hat der Diskussion Schub verliehen, auch wenn sie nur eine von mehreren Stellschrauben im komplexen System beschreibt.

Der aktuelle Stand: Weiterentwicklung statt Abschaffung

Ein aktueller Bericht der Bund-Länder-Gruppe vom 13. Oktober lehnt die Abschaffung von Pflegegrad 1 ab und skizziert stattdessen einen Kurs der Weiterentwicklung. Im Zentrum steht die Idee, Leistungen für Menschen mit geringem Unterstützungsbedarf stärker auf Prävention und Rehabilitation auszurichten.

Eine frühe, fachpflegerische, präventionsorientierte Begleitung soll Pflegebedürftigkeit verzögern, Selbstständigkeit erhalten und Folgekosten mindern. Geplant ist, regelmäßige Beratung, strukturierte Hausbesuche und digitale Hilfen systematisch zu verankern.

Um dies zu finanzieren, wird diskutiert, den bestehenden Entlastungsbetrag ganz oder teilweise umzuwidmen, ohne die Finanzierung alltagsnaher Unterstützungsangebote aus dem Blick zu verlieren.

Die Arbeitsgruppe betont zugleich, dass die bisherigen Leistungen in Pflegegrad 1 die gesteckten Präventionsziele nicht ausreichend erreichen. Parallel soll das Begutachtungsinstrument überprüft werden.

Der Medizinische Dienst ist aufgefordert, Kriterien und Schwellenwerte der Einstufung auf Wirksamkeit und Passgenauigkeit zu prüfen und Anpassungsvorschläge vorzulegen. Ziel ist, den Zugang zu Leistungen konsistenter mit den intendierten präventiven Effekten zu verzahnen.

Tabelle: Was soll sich mit der Pflegereform ändern? Thema Geplante Änderung / Neuausrichtung Aktueller Stand Abschaffung von Pflegegrad 1 abgelehnt; stattdessen Weiterentwicklung vorgesehen. Strategische Zielrichtung Stärkerer Fokus auf Prävention und Rehabilitation, um Pflegebedürftigkeit zu verzögern und Selbstständigkeit zu erhalten. Frühe fachpflegerische Begleitung Einführung bzw. Ausbau einer frühen, präventionsorientierten, fachpflegerischen Begleitung für Menschen mit geringem Unterstützungsbedarf. Regelmäßige Beratung & Hausbesuche Verbindliche, wiederkehrende Beratungsangebote sowie strukturierte Hausbesuche als fester Bestandteil der Versorgung. Digitale Unterstützung Systematischer Einsatz digitaler Hilfen zur Begleitung und Stabilisierung im Alltag; digitale Komponenten als Teil der präventiven Betreuung. Entlastungsbetrag Teilweise oder vollständige Umwidmung zur Finanzierung der präventiven Begleitung; alltagsnahe Unterstützungsangebote (z. B. Haushalt, Betreuung) bleiben weiterhin darüber finanzierbar. Begutachtungsinstrument Überprüfung der Einstufungskriterien durch den Medizinischen Dienst; mögliche Anpassungen der Schwellenwerte und Anforderungen. Verzahnung ambulanter und stationärer Budgets Bessere Verknüpfung der Finanzierungsströme, um Mittel je nach individuellem Bedarf flexibler einsetzen zu können; der „gemeinsame Jahresbetrag“ gilt als erster Schritt. Absicherung pflegender Angehöriger Aufbau regionaler Pflegenotrufstrukturen und Schaffung von Notfallpflegeplätzen in der Kurzzeitpflege. Grundprinzipien der Finanzierung Fortführung der Pflegeversicherung als Umlage- und Teilleistungssystem; Begrenzung der Eigenanteile; Dämpfung weiterer Kostenanstiege ohne Leistungskürzungen. Pflegevorsorge (Sondervermögen) Weiterentwicklung des staatlich verwalteten Sondervermögens zur langfristigen Stabilisierung der Pflegeversicherung. Hürden in der Praxis: Wenn Leistungen nicht ankommen

Ein zentraler Befund aus Studien und Verbandsberichten lautet, dass ein erheblicher Teil der Anspruchsberechtigten vorhandene Leistungen gar nicht abruft. So zeigte ein Abschlussbericht des Sozialverbands VdK im Februar 2023, dass fast 80 Prozent der Befragten den Entlastungsbetrag nicht genutzt haben.

Gründe reichen von mangelnder Information über komplizierte Abrechnungswege bis hin zu fehlenden anerkannten Anbietern vor Ort. Eine flexiblere, niedrigschwellige Verwendung des Entlastungsbetrags – gerade bei Pflegegrad 1 – könnte demnach die Versorgung sichtbar verbessern. Wo der Betrag schneller, unbürokratischer und individueller einsetzbar ist, steigen Nutzungsquote und Wirkung.

Neben der Neujustierung von Pflegegrad 1 richtet die Bund-Länder-Gruppe den Blick auf die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Budgets sollen künftig besser miteinander verknüpft werden, um Mittel je nach individuellem Bedarf flexibler einzusetzen.

Der sogenannte gemeinsame Jahresbetrag, der bereits in diesem Jahr erprobt wurde, gilt als Schritt in diese Richtung. Solche Modelle könnten helfen, Versorgungslücken zu schließen, bedarfsgerechte Kombinationen zu ermöglichen und Mehraufwand durch Zuständigkeitswechsel zu vermeiden.

Mehr Sicherheit für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige tragen einen Großteil der Versorgung in Deutschland. Geplant ist daher auch eine bessere Absicherung dieser Personengruppe, etwa durch regionale Pflegenotrufstrukturen oder die Schaffung von Notfallpflegeplätzen in der Kurzzeitpflege.

Solche Vorkehrungen geben Familien Handlungssicherheit, wenn sich Pflegesituationen plötzlich verändern, und entlasten in Krisen. Konkrete Umsetzungsbeschlüsse stehen noch aus, doch die Stoßrichtung ist klar: Unterstützung soll verlässlicher und im Ernstfall schneller verfügbar werden.

Eigenanteile sollen begrenzt, Kostenanstiege gedämpft werden

Politisch besteht bisher Einigkeit darüber, die Pflegeversicherung als Umlage- und Teilleistungssystem fortzuführen. Eigenanteile sollen begrenzt, Kostenanstiege gedämpft und Leistungen nicht gekürzt werden.

Zur langfristigen Stabilisierung wird zudem die seit 2015 bestehende Pflegevorsorge – ein staatlich verwaltetes Sondervermögen – als Baustein weiterentwickelt. Der Ansatz verbindet kurzfristige Handlungsfähigkeit mit einer vorausschauenden Reservepolitik, um dem demografischen Druck nicht allein mit Beitragssprüngen zu begegnen.

Was bedeutet das alles für Betroffene?

Für Menschen mit Pflegegrad 1 ändert sich aktuell nichts am Leistungsanspruch. Die Debatte hat jedoch eine klare Richtung: Weg von rein kompensatorischen Hilfen hin zu einem stärkeren Fokus auf Prävention, früher Beratung und gezielten Interventionen im häuslichen Umfeld.

Wer Anspruch auf Pflegegrad 1 hat, sollte die bestehenden Beratungsangebote aktiv nutzen, den Entlastungsbetrag planvoll einsetzen und bei Umbaubedarfen frühzeitig klären, welche Förderungen möglich sind.

Wo Leistungen bisher schwer zugänglich erscheinen, lohnt sich beharrliches Nachfragen bei der Pflegekasse, der kommunalen Beratungsstelle oder anerkannten Diensten; häufig lassen sich Hürden durch praktische Hinweise oder Verweisberatung überwinden.

Exkurs: Was bedeutet eigentlich Pflegegrad 1?

Mit der bisherigen Pflegereform wurden die bisherigen Pflegestufen in fünf Pflegegrade überführt. Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe und richtet sich an Menschen mit geringem Unterstützungsbedarf. Die Einstufung erfolgt nach Antragstellung durch den Medizinischen Dienst anhand eines Begutachtungsinstruments, das Einschränkungen der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet.

Ende 2024 waren rund 860.000 Menschen dem Pflegegrad 1 zugeordnet – eine Gruppe, die häufig noch weitgehend selbstständig lebt, jedoch punktuelle Hilfen benötigt, um den Alltag zu bewältigen oder um Überforderung von Angehörigen vorzubeugen.

Ausblick

Die Diskussion über Pflegegrad 1 ist ein Prüfstein für die grundsätzliche Ausrichtung der Pflege: Sollen Mittel vor allem dort eingesetzt werden, wo Pflegebedürftigkeit bereits manifest ist, oder früher, um Abhängigkeiten zu verhindern und die Selbstständigkeit zu verlängern?

Die Bund-Länder-Gruppe tendiert klar zur zweiten Variante. Ob daraus eine spürbare Entlastung für Betroffene wird, entscheidet sich an der konkreten Ausgestaltung: an verständlichen Regeln, unbürokratischen Zugängen und ausreichender Finanzierung. Bis dahin gilt: Leistungen prüfen, Beratung nutzen, Ansprüche sichern – und die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

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Italian Ambassador visits UNESCO-listed citadel, Bosra al-Sham

SANA - Syrian Arab News Agency - 5. November 2025 - 17:27

Daraa Governor Anwar Taha Al-Zoubi and Italian Ambassador to Syria Stefano Ravagnan toured the ancient city of Bosra al-Sham, visiting its famed archaeological citadel and other historic landmarks recognized on the UNESCO World Heritage list.

The visit highlighted the city’s rich cultural legacy and its significance as one of Syria’s most treasured heritage sites. Discussions during the tour focused on expanding cultural and tourism cooperation between Syria and Italy, with particular emphasis on supporting restoration and preservation initiatives aimed at safeguarding Bosra’s historical assets.

Ambassador Ravagnan expressed deep admiration for the beauty of the citadel and the enduring history of the city, describing the site as a testament to Syria’s ancient civilization and architectural heritage.

The visit is part of broader efforts by local authorities to revitalize historical tourism in southern Syria and attract international interest in the region’s cultural landmarks.

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Hobbits gegen Palantir

Vielleicht ist es Teil der Verkaufsstrategie: Provokante rechts-libertäre und -populistische Aussagen der Tech-Milliardäre und Firmenchefs, Peter Thiel und Alexander Karp, machen sie zum weltweit kontroversen Medienthema und ihre Firma Palantir zum bekanntesten Player der militärischen und überwachunsgtechnischen Analysesoftwares. Innenminister Dobrindt (…)

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Unsere Superdemokraten: Keine einzige Kartellpartei ist zur Verurteilung des linksterroristischen Anschlags auf Fahrzeug von AfD-Politiker Baumann bereit

Die Reaktionen auf den Anschlag auf den Wagen des AfD-Bundestagsabgeordneten Bernd Baumann zeigen wieder einmal die völlige moralische Verkommenheit der selbsternannten Musterdemokraten. Zu einer offiziellen und geschlossenen Verurteilung dieser terroristischen Gewalt, wie er in einer Demokratie üblich sein sollte, ließ sich nämlich keine der Kartellparteien herab. Lediglich einzelne Personen – wie der ehemalige Grünen-Vorsitzende Omid […]

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Von Luther bis Baerbock

Der deutsche Hang zur Selbstüberhöhung ist nur vermeintlich Geschichte — heute äußert er sich in einem globalen Sendungsbewusstsein, das Demut vermissen lässt und sich stattdessen im moralischen Belehren der Welt ergeht.
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Surveillance under Surveillance: Weltkarte der Videoüberwachung gerettet

netzpolitik.org - 5. November 2025 - 16:57

Das Projekt „Surveillance under Surveillance“ visualisiert Videoüberwachung auf einer Weltkarte. Kurzfristig stand der Weiterbetrieb auf der Kippe, jetzt geht es unter dem Dach des Chaos Computer Club Hamburg weiter.

So viele Kameras überwachen rund um den Bahnhof Hamburg-Dammtor. – OSM

Die im Jahr 2016 gestartete Weltkarte der Videoüberwachung „SunderS“ ist gerettet. Seit 2016 hatte eine Einzelperson das Projekt betreut, wegen mangelnder persönlicher Kapazitäten war das Projekt nun bedroht. Spontan ist jetzt der Chaos Computer Club Hamburg eingesprungen und nimmt das Projekt unter seine Fittiche.

Der Vorgang zeigt, dass auch langjährige zivilgesellschaftliche Dokumentationsprojekte oft am seidenen Faden hängen. „Nachdem der Weiterbetrieb zeitweise auf der Kippe stand, betreibt nun auch der CCC Hamburg eine Instanz, um das Projekt verfügbar zu halten“, sagt Matthias Marx, Sprecher des Vereins.

Standorte, Typen, Blickrichtung

Unter dem Projektnamen „Surveillance under Surveillance“ werden sogenannte Surveillance-Einträge von OpenStreetMap visualisiert. „Das ist ein wichtiges Projekt, das Überwachung sichtbar macht und zeigt, wie allgegenwärtig Kameras im öffentlichen Raum inzwischen sind. Auf Basis von Openstreetmap-Daten werden Informationen zu Kamera-Standorten, Kamera-Typen und Blickrichtung zugänglich gemacht“, erklärt Marx.

Es handelt sich dabei um Überwachungskameras, die zwar in der Datenbank erfasst, aber nicht auf der regulären OpenStreetMap-Karte angezeigt werden. „Damit schafft SunderS Transparenz über die Überwacher und erinnert daran, dass wir unsere Freiheit aktiv verteidigen müssen“, so Marx weiter.

Das Projekt gibt auch Aufschluss über die Explosion der Videoüberwachung im Verlauf mehrerer Jahre. Bei unserem letzten Bericht über das Projekt im Jahr 2017 waren weltweit etwa 50.000 Kameras kartografiert, heute sind es mehr als 250.000. Die reale Zahl von Kameras liegt allerdings deutlich darüber. Schon im Jahr 2020 ging eine Schätzung von 770 Millionen Überwachungskameras weltweit aus, die Hälfte davon sollte damals in China installiert sein. Da OpenStreetMap ein Mitmachprojekt ist, hängt die Kartografierung an Freiwilligen, die Kameras bei Openstreetmap eintragen.

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President al-Sharaa takes part in COP30 climate summit in Brazil

SANA - Syrian Arab News Agency - 5. November 2025 - 16:44

President of the Syrian Arab Republic, Ahmad al-Sharaa, will take part in the United Nations Climate Change Conference (COP30), hosted in the Brazilian city of Belém from November 6th to 21st.

According to a statement by the Presidential Media Directorate, President al-Sharaa will undertake an official visit to Brazil on November 6th and 7th to attend the summit, which brings together dozens of world leaders and heads of states.

The visit will witness bilateral meetings with participating delegations and leaders on the sidelines of the conference.

This marks the first time a Syrian president takes part in such summit since its inception in 1995.

COP30 is one of the most prominent global climate events under the UN framework, gathering representatives from over 190 countries annually.

The 2025 edition will focus on assessing national commitments to reduce carbon emissions and accelerating the transition to clean energy, amid growing warnings about the intensifying impacts of global warming and rising temperatures.

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Meeting with President of the Supreme Court Igor Krasnov

PRESIDENT OF RUSSIA - 5. November 2025 - 16:40

The President held a working meeting with President of the Supreme Court Igor Krasnov.

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„Muslim Interaktiv“ wegen Missachtung der Verfassung verboten

In einer Erklärung vom Mittwoch stellt das deutsche Bundesinnenministerium (BMI) fest, dass der Verein „Muslim Interaktiv“ mit seinen öffentlichen Aufrufen zum Kalifat, der Ablehnung von Frauenrechten sowie Hassreden gegen den Staat Israel gegen die deutsche Verfassung sowie den Gedanken der Völkerverständigung verstoße. Aus diesem Grund, so gibt das BMI bekannt, sei er heute verboten worden.

Weiter heißt es in der Mitteilung: „Der Verein wird aufgelöst. Das Vermögen von Muslim Interaktiv wird beschlagnahmt. Hierzu und zur Aufklärung möglicher weiterer Strukturen finden seit den frühen Morgenstunden aufgrund gerichtlicher Anordnungen Durchsuchungen in sieben Objekten in Hamburg statt.“

Gefährdung der Demokratie

„Wer auf unseren Straßen aggressiv das Kalifat fordert, in unerträglicher Weise gegen den Staat Israel und Juden hetzt und die Rechte von Frauen und Minderheiten verachtet, dem begegnen wir mit aller rechtsstaatlichen Härte. Wir lassen nicht zu, dass Organisationen wie ‚Muslim Interaktiv‘ mit ihrem Hass unsere freie Gesellschaft zersetzen, unsere Demokratie verachten und unser Land von innen heraus anrgreifen“, ließ Innenminister Alexander Dobrindt in der Erklärung verlauten.

Der 2020 gegründete Verein soll über soziale Medien ein breites Publikum erreicht und ideologische Propaganda gegen die Staatsgewalt betrieben haben.

Razzien gegen Teilorganisationen in Berlin und Hessen

Im gleichen Zusammenhang wurden auch in Berlin und Hessen Razzien an zwölf Adressen gegen die beiden Vereine „Generation Islam“ und „Realität Islam“ durchgeführt. Beide Strukturen sind laut BMI „dringend verdächtig“, die gleichen „Verbotsgründe“ zu erfüllen beziehungsweise „Teilorganisationen“ von Muslim Interaktiv zu sein.

Deutscher Staat erhöht Druck auf islamistische Netzwerke

Aufgrund der Zunahme von Anschlägen mit dschihadistischer Motivation und der Verschärfung der Debatte über Migrantion hat Deutschland in den letzten Jahren den Druck auf radikale religiöse Netzwerke erhöht. Im Jahr 2021 wurde auch die Organisation „Ansaar International“ verboten, die unter dem Deckmantel von Hilfsaktivitäten radikale Strukturen finanziert haben soll.

Seit der Ankunft Hunderttausender Geflüchteter aus Syrien und Afghanistan seit 2015 haben die Debatten über Migration und Sicherheit in Deutschland zugenommen, und die rechtsextreme Partei AfD hat in dieser Zeit einen großen Stimmenzuwachs verzeichnet. Die neue Regierung unter Friedrich Merz hat sich daher entschlossen, die Migrationspolitik zu verschärfen, um entsprechende Wählergruppen für sich zu gewinnen.

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/dschihadistennetzwerk-als-hilfsorganisation-getarnt-12533 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/einigung-keine-turkischen-imame-mehr-in-deutschland-40210 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kon-med-verbot-der-grauen-wolfe-jetzt-41559

 

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MKG: Auch im Oktober steigt der Druck auf Journalistinnen

Die Vereinigung der Journalistinnen Mesopotamiens (MKG) hat ihren Oktoberbericht zur aktuellen Verfasstheit der Pressefreiheit und insbesondere zur Situation von Journalistinnen in der Türkei veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Regierung ihre Politik der Unterdrückung kritischer Medien durch gerichtliche und administrative Mechanismen fortsetze. Insbesondere Ermittlungen und Gerichtsverfahren gegen die kurdische Presse seien systematisch geworden.

Der Druck auf die Presse steigt

Besondere Beachtung im Bericht fand das Vorgehen gegen die JinNews-Mitarbeiterinnen Öznur Değer, die Nachrichtenchefin war kürzlich wegen ihrer Arbeit zu über drei Jahren Haft verurteilt worden, und Dilan Babat, gegen die aufgrund eines Social-Media-Beitrags zum ungeklärten Tod von Rojin Kabaiş ermittelt wird. Diese Fälle stünden repräsentativ für das derzeitige Ausmaß von Repression und Druck gegen die Presse.

Weiterhin wurde auch die Internetzensur genauer beleuchtet und in diesem Zuge die Entscheidung des 2. Strafgerichtshofs von Van, Hunderte von Nachrichtenartikeln zu sperren, als „Institutionalisierung der Zensur“ bezeichnet.

Justiz kriminalisiert Journalismus

Einen klaren Beweis für „die Haltung der Justiz, Journalismus zu kriminalisieren“ sieht die Vereinigung außerdem in der Bestätigung der Urteile gegen sieben Medienschaffende durch das Berufungsgericht Ankara. Unter anderem die Chefredakteurin der Agentur Mezopotamya Ajansı (MA), Diren Yurtsever, und die MA-Korrespondentin Zemo Ağgöz waren wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Verteidigung hatte bereits das ursprüngliche Verfahren als „Zensurprozess“ bezeichnet.

Im Oktober seien weiterhin vier Ermittlungsverfahren gegen Pressemitarbeitende eingeleitet und eine Anklageerhebung durchgeführt worden. Fünf Journalist:innen sind laut Bericht im vergangenen Monat zu Freiheitsstrafen von insgesamt 22 Jahren, einem Monat und 15 Tagen sowie Geldstrafen in Höhe von 7.000 türkischen Lira verurteilt worden.

Der Bericht listete Elif Ersoy, Hatice Duman, Özden Kınık, Perihan Erkılınç und Songül Yücel als derzeit inhaftierte Journalistinnen auf.

Angriffe auf Medienschaffende bleiben ungestraft

Gleichzeitig, so erklärte die MKG, blieben Angriffe und Drohungen gegen Journalist:innen weiterhin ungestraft. Diese Situation verletze das Recht der Gesellschaft auf Zugang zu Informationen.

Der Bericht listete für Oktober insgesamt 17 Verstöße auf. Darunter neun Fälle von Rechtsverletzungen, eine Körperverletzung sowie zwei weitere Misshandlungen, zwei Fälle von Bedrohung sowie drei Behinderungen journalistischer Berichterstattung.

https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/dfg-kritisiert-zensur-kurdischer-medieninhalte-auf-sozialen-netzwerken-48568 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/mkg-zunehmende-bedrohungen-gegen-journalistinnen-48103 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/mkg-bericht-funf-journalistinnen-in-haft-47799

 

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Die neue Angstmaschine

Wo früher rechtsstaatliche Verfahren den Erhalt der Meinungsfreiheit sicherten, sorgen heute algorithmische Verdachtsmomente für Hausdurchsuchungen.
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Betriebliche Altersvorsorge: Altersgrenze von 55 Jahren gilt nicht als Diskriminierung

Lesedauer 2 Minuten

Eine betriebliche Altersvorsorge darf Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, ausschließen. Das Bundesarbeitsgericht erklärte eine entsprechende Regelung für wirksam und sah darin keine unzulässige Diskriminierung. (3 AZR 147/21).

Nach dem 55. Geburtstag begann die Beschäftigung

Die Betroffene hatte bei der Gewerkschaft Verdi als Sekretärin gearbeitet, und ihr Arbeitsverhältnis begann kurz nach ihrem 55. Geburtstag. Die bei der Gewerkschaft gültigen Versorgungsregeln sahen einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge jedoch nur für Mitarbeiter vor, deren Arbeitsverhältnis vor dem 55. Lebensjahr begonnen hatte.

Sekretärin klagt wegen unzulässiger Diskriminierung

Die Mitarbeiterin sah in dieser Regelung eine unzureichende Sekretärin und klagte vor dem Arbeitsgericht, um in die Versorgungskasse einzahlen zu dürfen. Dabei berief sie sich auf den Paragraf 7 Absatz 1 des Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und verwies darauf, dass sie aufgrund Ihres Alters unzulässig diskriminiert würde.

Der Fall geht durch die Instanzen

Das Verfahren ging durch alle Instanzen der Arbeitsgerichte und schließlich zur Revision vor dem Bundesarbeitsgericht. Dieses wies die Revision ab, da die Richter weder eine Diskriminierung aufgrund des Alters noch aufgrund des Geschlechts erkannten.

Wie argumentierten die Richter?

Das Gericht erklärte den Ausschluss für sachlich gerechtfertigt. Eine unmittelbare Altersdiskriminierung treffe nicht zu, wenn das System alle Arbeitnehmer über 55 Jahren, unabhängig von ihrem Geschlecht, ausschließe.

Die Richter sehen die Verhältnismäßigkeit gewahrt

Es gebe auch keine (unzulässige) mittelbare Diskriminierung aufgrund des Alters. Die Altersgrenze sei legitim, angemessen und erforderlich. Denn eine Betriebsrente müsse sich wirtschaftlich tragen. Deshalb sei ein Ausschluss älterer Arbeitnehmer legitim, damit der Arbeitgeber die Betriebsrente gewährleisten könne.

Die Zeit bis zur Rente ist zu kurz

Ein Eintritt in das Arbeitsverhältnis mit 55 Jahren verkürze die verbleibende Zeit bis zum Renteneintritt so, dass keine angemessene Rente erwirtschaftet würde, ohne die Beiträge und Leistungen der anderen Beschäftigten zu beeinträchtigen.

Altersgrenze von 45 Jahren ist zu früh gesetzt

In einem anderen Urteil hatte das Bundesarbeitsgericht eine Altersgrenze von 45 Jahren als diskriminierend definiert, denn eine solche frühe Grenze sahen die Richter nicht als gerechtfertigt an. (3 AZR 69/12)

Es kommt auf die Höhe der Altersgrenze an

Nicht jede Altersgrenze ist beim Einzahlen in eine Betriebsrente also legitim, sondern es kommt auf die Höhe der Altersgrenze an, und die Richter erklärten auch warum. Im Alter von 55 Jahren war ein Ausschluss gerechtfertigt, weil nur wenige Jahre bis zur Rente bleiben, und damit ist die Restlaufzeit der Beiträge zu kurz, um sinnvoll zu sein.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Wenn Sie mit 55 Jahren oder später bei einem Arbeitgeber eine Beschäftigung beginnen, in der eine Betriebsrente vorgesehen ist, dann dürfen sie legal von dieser ausgeschlossen werden. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts haben Sie juristisch kaum Chancen, wenn Sie gegen eine solche Regelung klagen. Die Richter haben sachlich gut begründet, warum ein solcher Ausschluss keine unzulässige Diskriminierung bedeutet.

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Bürgergeld: Jobcenter versagte rechtswidrig Bürgergeld wegen fehlender Mitwirkung beim Unterhaltsvorschuss

Lesedauer 5 MinutenAnrechnung von fiktivem Unterhaltsvorschuss bei fehlender Mitwirkung – rechtswidrig

Das Jobcenter darf einer allein erziehenden Mutter mit 2 Kindern nicht das Bürgergeld entziehen bzw. versagen wegen fehlender Mitwirkung beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss für ihre beiden Kinder. Das ist eindeutig rechtswidrig so das Landessozialgericht Niedersachsen – Bremen.

Eine Leistungsablehnung nach § 1 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) stellt keine Entziehung oder Versagung iSd § 5 Abs. 3 S. 3 SGB II dar.

Denn hier hatte die Mutter einen Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse gestellt, dieser wurde aber mangels Mitwirkung versagt, weil sie bei der Feststellung der Vaterschaft des anderen Elternteils nicht mitwirkte – § 1 Abs. 3 UVG ( vgl. dazu LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. Juni 2017 – L 6 AS 78/17 B ER – ).

Der Leistungsträger nach dem UVG hat die Möglichkeit, den Unterhaltsvorschuss in der Sache abzulehnen, wenn der beantragende Elternteil bei der Feststellung der Vaterschaft des anderen Elternteils nicht mitwirkt. Genau so hier lag der Fall.

Denn eine Nachholung der Mitwirkung sieht das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss aber nicht vor.

Keine Anrechnung von fiktivem Einkommen – hier Unterhaltsvorschuss – Jobcenter rechnete fiktiven Betrag an – rechtswidrig

Die Anrechnung einer fiktiven Einnahme zur Bedarfsminderung ist nach dem System des SGB II ausgeschlossen (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. April 2014 – L 32 AS 623/14 B ER – ).

Das LSG NSB stellte mit Urteil vom 20.12.2019 – L 9 AS 538/19 – fest

Unterhaltsvorschuss muss tatsächlich zufließen auf das Konto – Die Anrechnung von fiktivem Einkommen verstößt gegen den Bedarfsdeckungsgrundsatz

1. Der Unterhaltsvorschuss ist nicht an den Vorschriften der Einkommensanrechnung zu messen, wenn er nicht zufließt.

2. Wenn ein Leistungsbezieher einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellt, dieser versagt wird wegen fehlender Mitwirkung und eine Nachholung der Mitwirkung beim Unterhaltsvorschuss gesetzlich nicht möglich ist,

Dauerhafte Leistungsgewährung unterhalb des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums ist rechtswidrig

darf der Leistungsempfänger nicht dauerhaft unter das Existenzminimum gedrückt werden, weil der Versagungs bzw. Entziehungsbescheid des Jobcenters bestand hätte und somit eindeutig rechtswidrig ist.

” Es läge mithin eine nicht hinnehmbare dauerhafte Leistungsgewährung unterhalb des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums vor”

Weil die Unterhaltsvorschussstelle die Leistungen nach § 1 Abs. 3 UVG abgelehnt hat, kann das Jobcenter nicht nach § 5 Abs. 3 S. 3 SGB II Leistungen nach dem SGB II teilweise entziehen bzw. versagen.

Anmerkung Sozialrechtsexperte Detlef Brock

Super, super Urteil des LSG NSB, denn hier konnte sich die alleinerziehende Mutter überhaupt nicht währen – Im Gegenteil, sie verklagte das Jobcenter und bekam mittels anwaltlicher Hilfe recht.

Eine Anrechnung von fiktiven Einkommen wie Unterhaltsvorschuss oder Kindergeld, welches gar nicht den Kindern zufließt, stellt kein anrechenbares Einkommen dar, denn

Nur tatsächliches Einkommen darf im SGB II angerechnet werden

Als Anspruch nach dem SGB II sind nur die ihnen tatsächlich zur Verfügung stehenden Einkünfte als Einkommen zu berücksichtigen ( ständige BSG Rechtsprechung ).

Was kann man Betroffenen raten?

Sobald Ihnen Leistungen von Dritten wie Familienkasse, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschusskasse nicht tatsächlich Monat für Monat zufließen, darf ihnen das Jobcenter kein fiktives Einkommen anrechnen, denn dieses kennt das SGB II nicht.

Sofort Widerspruch bei Versagung von ALG II wegen fehlender Mitwirkung

Werden die ALG II Leistungen wegen fehlender Beantragung dieser Leistungen und fehlender Mitwirkung teilweise oder ganz versagt, muss sofort Widerspruch eingelegt werden.

Wird diesem nicht innerhalb einer relativ kurzen Frist entsprochen ( denn hier leben sie gerade weit unter dem Existenzminimum ), sofort Eilklage beim Sozialgericht.

Die Rechtsgrundlagen gestalten sich in so einem Fall sehr schwierig § 5 Abs, 3 SGB II, § 66 Abs. 1 SGB II, weshalb in so einem Fall ich dringend zu anwaltlicher Hilfe rate.

Begründung für den Widerspruch sollte so aussehen speziell beim Unterhaltsvorschuss:

1. Sie haben mir einen Unterhaltsvorschuss in Höhe von monatlich 308,00 Euro angerechnet, diesen erhalte ich aber nicht, da mir die Leistung wegen fehlender Mitwirkung versagt wurde.

Die Anrechnung des Unterhaltsvorschusses ist rechtswidrig, denn es handelt sich hier um fiktives Einkommen, welche s das SGB II nicht kennt.

2. Der Regelungsbereich des § 5 Abs. 3 S. 3 SGB II ist nur dann eröffnet, wenn der Leistungsempfänger trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht stellt und stattdessen das Jobcenter einen solchen Antrag stellt.

3. Stellt der Leistungsempfänger den Antrag hingegen selbst, ist die Regelung nicht anwendbar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Antragstellung aus freien Stücken oder nach Aufforderung des Jobcenters erfolgt war ( so ausdrücklich LSG NSB, mit Urteil vom 20.12.2019 – L 9 AS 538/19 -; ganz aktuell LSG Sachsen, Beschluss v. 03.01.2024 – L 4 AS 567/23 B ER – ).

4. Eine Leistungsablehnung nach § 1 Abs. 3 UVG stellt keine Entziehung oder Versagung iSd § 5 Abs. 3 S. 3 SGB II dar.

Rechtstipp vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock

Sächsisches LSG, Beschluss v. 03.01.2024 – L 4 AS 567/23 B ER

Bürgergeldempfänger für ihr Verhalten zu bestrafen, ist nicht Sinn und Zweck des § 5 Abs. 3 SGB II.

Denn eine Mitwirkungsaufforderung des JobCenters ( bei der Familienkasse Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen) muss auf die konkret geforderte Mitwirkungshandlung und die von der Behörde im Falle fehlender Mitwirkung konkret beabsichtigte Reaktion hinweisen ( Leitsatz Sozialrechtsexperte Detlef Brock)

Leitsätze ( Gericht )

1. Die nach § 5 Abs. 3 Satz 4 SGB II geforderte Rechtsfolgenbelehrung unterliegt den gleichen strengen Anforderungen wie der in § 66 Abs. 3 SGB I vorgesehene schriftliche Hinweis auf die Rechtsfolgen unterlassener Mitwirkung.

2. Jedenfalls über den Umfang der Versagung oder Entziehung nach § 5 Abs. 3 Satz 3 SGB II bedarf es einer Ermessensentscheidung des Jobcenters (wie Sächsisches LSG, Beschluss vom 06.01.2023 – L 7 AS 591/22 B ER – juris Rn. 31).

Aktualisierung vom 02.08.2024 – SG Berlin, Beschluss vom 29.07.2024 – S 127 AS 3296/24 ER –
Bürgergeld: Das Jobcenter darf kein Bürgergeld versagen oder entziehen, wenn der Rentenantrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente versagt wurde.

Das Jobcenter muss zur Rentenantragstellung aufgefordert haben!

Denn nach dem Wortlaut des § 5 SGB II ist das nur möglich, wenn ein Antrag des Jobcenters vorliegt; dies setzt voraus, dass das Jobcenter zur Antragstellung auffordert und dieser Antrag nicht erfolgt.

Auch keine Versagung von Bürgergeld, wenn der Leistungsbezieher den Antrag selbst gestellt hat

Auch wenn ein selbst gestellter Antrag abgelehnt wird, ist der Anwendungsbereich für eine Versagung bzw. Entziehung nicht eröffnet.

Leistungsempfängerin hat keinen bestandskräftigen Versagungsbescheid des Rentenversicherungsträgers erhalten

Vorliegend mangelt es nach Auffassung der Kammer schon an einem bestandskräftigem Versagungsbescheid des Rententrägers.

Dazu das SG Berlin:

“Nach § 5 Abs. 3 S. 3 SGB II sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ganz oder teilweise so lange zu entziehen oder zu versagen, bis die Leistungsberechtigte Person ihren Mitwirkungsverpflichtungen gegenüber dem anderen Träger nachgekommen ist, wenn Leistungen aufgrund eines Antrages nach S. 1 von einem anderen Träger nach § 66 SGB I bestandskräftig entzogen oder versagt worden sind.

Nach S. 1 der Vorschrift können Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen, wenn Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht stellen.

Vorliegend hat aber nicht das Jobcenter, sondern die Antragstellerin- selbst den Antrag bei der Rentenversicherung gestellt, sodass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 S. 3 SGB II schon nach seinem Wortlaut keine Anwendung finden. Daher waren die Leistungen nach dem SGB II weiter zu zahlen.

Anmerkung Sozialrechtsexperte Detlef Brock:
Hier war durch das Jobcenter auch eine ordnungsgemäße Belehrung der Hilfebedürftigen zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 SGB II unterlassen worden! ( vgl. dazu LSG Sachsen- L 4 AS 567/23 B ER –

Die nach § 5 Abs. 3 Satz 4 SGB II geforderte Rechtsfolgenbelehrung unterliegt den gleichen strengen Anforderungen wie der in § 66 Abs. 3 SGB I vorgesehene schriftliche Hinweis auf die Rechtsfolgen unterlassener Mitwirkung).

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