«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
Externe Ticker
tkp: E-Autos: Absturz der Verkaufsziffern nach Auslaufen von Subventionen
Dreiste Geschichtslügen: Johann Wadephul, Schutzengel und Wohlfühlbegleiter aller syrischen Geflüchteten
Die schwarz-rote Koalition befindet sich zwar in der Dauerkrise, die aktuelle Missstimmung wurde jedoch von CDU-Außenminister Johann Wadephul ausgelöst. Dieser hatte wieder einmal mit bizarren Einlassungen auch und gerade in den eigenen Reihen für Fassungslosigkeit gesorgt, als er letzte Woche beim Besuch eines Vororts der syrischen Hauptstadt Damaskus behauptete, hier könnten „wirklich kaum Menschen richtig […]
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Sichere Kinderimpfungen?
Krankengeld: Arbeiten trotz Krankschreibung ist kein Tabu
Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Vielmehr handelt es sich um die Einschätzung einer Ärztin oder eines Arztes, dass Sie Ihre derzeitige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich nicht ausüben können.
Doch was passiert, wenn Sie sich wieder arbeitsfähig fühlen, obwohl Sie noch krankgeschrieben sind – insbesondere dann, wenn Sie kein Gehalt mehr vom Arbeitgeber erhalten, sondern Krankengeld von der Krankenkasse?
Wann Anspruch auf Krankengeld bestehtNach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit endet in der Regel die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Ab diesem Zeitpunkt springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld – vorausgesetzt, Sie sind weiterhin durchgehend arbeitsunfähig geschrieben und nehmen Ihre Tätigkeit nicht wieder auf.
Denn das Krankengeld ersetzt das Einkommen, das wegen Krankheit wegfällt. Sobald Sie wieder arbeiten, entfällt dieser Anspruch.
Viele Versicherte übersehen: Wer trotz AU-Bescheinigung wieder zur Arbeit geht, signalisiert damit zumindest indirekt, dass eine Arbeitsfähigkeit besteht. Nehmen Sie also Ihre Haupttätigkeit wieder auf, gilt der Anspruch auf Krankengeld als beendet.
Erhalten Sie bereits Leistungen, müssen diese unter Umständen zurückgezahlt werden – insbesondere dann, wenn die Krankenkasse von der Arbeitsaufnahme keine Kenntnis hatte. Die AU-Bescheinigung verliert in dem Moment ihre Wirkung, in dem Sie faktisch zeigen, dass Sie wieder einsatzfähig sind.
Minijob trotz Krankengeldbezug – erlaubt oder riskant?Anders sieht es aus, wenn Sie während der Krankschreibung einer anderen Tätigkeit nachgehen – etwa einem Minijob. Hier wird oft angenommen, dass jede Form der Arbeit während des Krankengeldbezugs verboten ist. Doch das stimmt nicht pauschal. Entscheidend ist, dass die neue Tätigkeit die Genesung nicht behindert und nicht im Widerspruch zur attestierten Arbeitsunfähigkeit steht.
Das bedeutet: Wer etwa wegen einer psychischen Belastung im Hauptjob krankgeschrieben ist, kann in bestimmten Fällen durchaus eine einfache Tätigkeit in einem anderen Bereich übernehmen – vorausgesetzt, sie ist ärztlich abgesegnet.
Auch körperlich eingeschränkte Menschen dürfen während des Krankengeldbezugs eine weniger belastende Nebentätigkeit ausüben, wenn diese die Heilung nicht beeinträchtigt.
Allerdings gilt dabei eine strikte Pflicht zur Offenlegung. Jede Arbeitsaufnahme – auch im Rahmen eines Minijobs – muss der Krankenkasse unverzüglich gemeldet werden.
Die Kasse prüft dann, ob die Nebenbeschäftigung mit der festgestellten Arbeitsunfähigkeit vereinbar ist. Bei Widersprüchen droht nicht nur eine Ablehnung weiterer Zahlungen, sondern auch eine Rückforderung bereits geleisteter Beträge.
Wenn Misstrauen aufkommtKrankenkassen sind in solchen Fällen besonders wachsam. Wer etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben ist, gleichzeitig aber als Möbelpacker in einem Minijob tätig wird, muss mit Problemen rechnen.
Ebenso wird kritisch hinterfragt, wenn Menschen mit diagnostizierter Angststörung plötzlich eine Tätigkeit mit hohem Publikumsverkehr oder Leistungsdruck aufnehmen.
In solchen Konstellationen kann die Krankenkasse verschiedene Maßnahmen ergreifen. Sie kann beispielsweise eine medizinische Begutachtung veranlassen, um zu prüfen, ob tatsächlich noch eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Auch eine stufenweise Wiedereingliederung in den Hauptberuf kann angeregt werden – mit dem Ziel, die Rückkehr ins Erwerbsleben zu fördern.
Krankengeld ersetzt Lohn – keine ZusatzleistungWichtig ist zu verstehen: Das Krankengeld ist kein zusätzlicher Einkommensbaustein, sondern ein Lohnersatz. Wer reguläres Einkommen erzielt – sei es durch Rückkehr in den Hauptjob oder durch eine Tätigkeit, die dem Hauptjob ähnelt – hat keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
Es handelt sich um eine versicherungsrechtliche Leistung mit klaren Voraussetzungen und Grenzen.
Gleichzeitig darf das Krankengeld nicht als Disziplinierungsmaßnahme missverstanden werden. Es soll kranken Menschen ermöglichen, sich zu erholen – und ihnen zugleich finanzielle Sicherheit bieten. Wer sich wieder belastbar fühlt, sollte dies mit medizinischem Rückhalt und in Absprache mit der Krankenkasse klären, bevor er voreilig wieder in den Job einsteigt.
Fazit: Besser vorher Klarheit schaffenArbeiten trotz Krankschreibung ist kein Tabu – aber ein heikles Terrain. Während eine Rückkehr in die Hauptbeschäftigung das Krankengeld unmittelbar beendet, kann eine Nebentätigkeit unter Umständen zulässig sein. Entscheidend ist immer, ob die jeweilige Tätigkeit mit der bestehenden Arbeitsunfähigkeit vereinbar ist und ob die Krankenkasse ordnungsgemäß informiert wurde.
Wer sich unsicher ist, sollte keinesfalls auf eigene Faust handeln. Der Gang zur Ärztin oder zum Arzt sowie ein Gespräch mit der Krankenkasse oder einem unabhängigen Sozialberater können helfen, unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Denn Rückforderungen, Leistungskürzungen oder gar der Verdacht auf Leistungsbetrug sind Risiken, die sich mit frühzeitiger Klärung meist vermeiden lassen.
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taz: Mit 84 Jahren gestorben: Dick Cheney, unbehelligter Kriegsverbrecher
Stillgelegte Riester-Rente kündigen: Lohnt sich das doch?
Viele Riester-Verträge liegen seit Jahren beitragsfrei, weil das Einkommen schwankte, die Kinderzulagen ausliefen oder die Kosten als zu hoch empfunden wurden. Spätestens wenn die jährliche Standmitteilung nüchtern wirkt und die Rendite mager ist, stellt sich die Frage: Sollte man einen stillgelegten Riester-Vertrag jetzt kündigen – oder ist Abwarten klüger?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Wer richtig prüft, vermeidet jedoch teure Fehlentscheidungen.
Was „Stilllegung“ konkret bedeutetWird ein Riester-Vertrag beitragsfrei gestellt, ruhen Einzahlungen und staatliche Förderung. Der Vertrag besteht fort, das vorhandene Kapital bleibt angelegt, laufende Verwaltungs- und ggf. Garantiekosten können jedoch weiterhin anfallen.
Die garantierte Kapitalerhaltung gilt weiterhin erst zum Beginn der Auszahlungsphase; zwischendurch können Kurs- oder Zinsbewegungen das Guthaben schwanken lassen. Das unterscheidet die Stilllegung deutlich von der Kündigung, bei der das Vertragsverhältnis beendet und ein Auszahlungsbetrag fällig wird.
Kündigung ist fast immer „schädliche Verwendung“Rein rechtlich gilt die vorzeitige Kündigung einer Riester-Rente als „schädliche Verwendung“. Die Folge: Sämtliche Grund- und Kinderzulagen sowie gewährte Steuerermäßigungen müssen zurückgezahlt werden.
Die zentrale Stelle (ZfA) berechnet die Rückforderung, der Anbieter behält den Betrag aus dem Vertragsguthaben ein und zahlt nur den verbleibenden Rest aus. Zusätzlich können Erträge steuerpflichtig werden. Damit kann der Auszahlungsbetrag deutlich niedriger ausfallen als das ausgewiesene Guthaben.
Welche Förderung steht im Raum?Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung ist wichtig, wie viel Förderung im Laufe der Jahre in den Vertrag geflossen ist.
Die Grundzulage beträgt aktuell 175 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Kinderzulagen: 185 Euro je Kind mit Geburtsjahr bis 2007 und 300 Euro je Kind ab 2008. Wurden diese Zulagen regelmäßig beantragt, summieren sie sich schnell auf mehrere Tausend Euro – und genau diese Beträge gehen bei Kündigung verloren.
Der Schlüsselwert: Rückkaufswert nach Abzug der RückforderungenOb sich eine Kündigung trotz der Nachteile lohnen kann, entscheidet der „Netto-Rückkaufswert“. Er ergibt sich aus dem aktuellen Vertragswert minus Zulagenrückforderung, minus erstatteter Steuerförderung und minus etwaiger Kündigungs- oder Abwicklungskosten.
Den aktuellen Rückkaufswert nennt der Anbieter; ohne diese Zahl bleibt jede Entscheidung Spekulation. Offizielle Stellen empfehlen ausdrücklich, den Rückkaufswert zu erfragen, bevor man kündigt.
Wann eine Kündigung sinnvoll sein kannEs gibt Einzelfälle, in denen die Kündigung rational begründbar ist. Wenn das geförderte Kapital sehr klein ist, die Kostenquote relativ hoch bleibt und keine weitere Förderung mehr zufließt, kann der Netto-Rückkaufswert – nach Abzug aller Rückforderungen – die beste Option sein, um das verbleibende Geld flexibler und kostengünstiger neu anzulegen.
Auch wer sehr weit vom Rentenbeginn entfernt ist, keine Kinderzulagen mehr erhält und einen altmodischen, teuren Vertrag hält, kann über einen sauberen Schnitt nachdenken.
In solchen Konstellationen ist die rechnerische Hürde geringer, weil die zurückzuzahlenden Förderbeträge überschaubar sind und die Alternativrendite über einen langen Zeitraum wirken kann.
Die Rechnung bleibt dennoch individuell und hängt letztlich von Kosten, Restlaufzeit, Steuersatz und der Summe aller erhaltenen Zulagen ab.
Wann das Durchhalten oder Reaktivieren klüger istWer viele Jahre Kinderzulagen und Grundzulagen erhalten hat, vernichtet bei einer Kündigung fast immer überproportional viel Förderung. In diesen Fällen ist es häufig vorteilhafter, den Vertrag bis zum Rentenbeginn zu halten – selbst wenn er beitragsfrei ist – oder ihn zu reaktivieren, um erneut Zulagen mitzunehmen.
Gerade nah an der Auszahlungsphase wiegt der Fördervorteil schwer, weil nur noch wenige Jahre Kosten anfallen und die Garantie zum Rentenstart greift. Auch für Haushalte, die im Alter voraussichtlich Grundsicherung beziehen, ist die Riester-Rente nicht automatisch ein Nachteil: Seit 2018 gibt es einen Freibetrag, durch den Riester-Leistungen in der Grundsicherung nicht vollständig angerechnet werden. Das verbessert die Nettowirkung im Alter und spricht gegen übereilte Kündigungen.
Alternative Wege ohne „Förderschaden“Bevor man kündigt, lohnt der Blick auf Alternativen. Ein Anbieterwechsel über eine förderunschädliche Übertragung kann Kosten senken oder die Anlagestrategie verbessern.
Wer selbstgenutztes Wohneigentum finanziert oder modernisiert, kann „Wohn-Riester“ nutzen und gefördertes Kapital zweckgebunden entnehmen, ohne die Förderung zu verlieren; die Besteuerung erfolgt dann über das Wohnförderkonto im Rentenalter.
Auch die einfache Beitragsfreistellung – also die Fortsetzung der Stilllegung – bleibt die risikoärmste Zwischenlösung, wenn eine Entscheidung noch nicht reif ist. Entscheidend ist, die Fördervorteile nicht durch einen formalen Fehltritt zu verspielen; die klassische Kündigung ist unter den Alternativen der mit Abstand teuerste Hebel.
Sonderfall: Kleinbetragsrente – legale Kapitalauszahlung ohne KündigungFällt die zu erwartende Riester-Monatsrente zum Rentenbeginn unter die gesetzliche Kleinbetragsgrenze, darf das gesamte Kapital einmalig ausgezahlt werden – ohne „schädliche Verwendung“ und damit ohne Rückzahlung der Zulagen. Für 2025 liegt diese Grenze bei 37,45 Euro Monatsrente (ein Prozent der jährlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV).
Die Einmalkapitalzahlung ist voll zu versteuern, kann aber liquiditätsseitig attraktiver sein als eine sehr kleine Rente. Wer erkennbar auf diese Schwelle zusteuert, sollte die Kündigung vermeiden und stattdessen die reguläre Kapitalabfindung zum Rentenstart nutzen.
So treffen Sie eine belastbare EntscheidungDie Entscheidung beginnt mit Zahlen statt mit Gefühlen. Erstens benötigt man den Rückkaufswert und die vom Anbieter beziehungsweise der ZfA veranschlagten Rückforderungen.
Zweitens muss klar sein, welche Steuerentlastungen in der Vergangenheit über die Steuererklärung geltend gemacht wurden; diese sind bei Kündigung zu erstatten.
Drittens empfiehlt sich ein Vergleichsszenario: Wie entwickelt sich das Kapital, wenn der Vertrag beitragsfrei bis zum Rentenbeginn liegen bleibt, und wie sähe eine gleich hohe Alternativanlage – nach Kosten und Steuern – über denselben Zeitraum aus?
Erst wenn diese drei Bausteine vorliegen, ist eine Kündigungsentscheidung seriös zu treffen. Dass bei Kündigung sowohl Zulagen als auch Steuerermäßigungen zurückzuzahlen sind und der Anbieter die Rückforderung direkt vom Auszahlungsbetrag abzieht, ist dabei die rechnerisch wichtigste Stellgröße – und wird in der Praxis häufig unterschätzt.
Steuerliche und formale FallstrickeDie Rückzahlung der Förderung ist keine Kleinigkeit. Die ZfA setzt die Rückforderung fest, der Anbieter rechnet ab, und das Finanzamt kann zusätzlich Erträge besteuern.
Wer den Vertrag in der Vergangenheit als Sonderausgabenabzug genutzt hat, muss die entsprechende Steuerersparnis zurückführen. Fehler bei Anträgen – etwa nicht fristgerecht gestellte Zulagenanträge – führen wiederum dazu, dass vermeintliche Fördervorteile kleiner ausfallen als gedacht. Gerade bei langen Laufzeiten lohnt es sich, die Förderhistorie zu prüfen, bevor man voreilig kündigt.
Praxisbeispiel: „Es klang nach Befreiung – bis die Zahlen auf dem Tisch lagen“Martina K., 43, hat ihre Riester-Rente seit 2020 stillgelegt. Eingezahlt hat sie zwischen 2013 und 2019 insgesamt 8.400 Euro. Laut aktueller Standmitteilung beträgt das Vertragsguthaben 10.100 Euro.
Außerdem weist der Anbieter aus, dass über die Jahre 1.120 Euro Grundzulagen und 1.295 Euro Kinderzulagen geflossen sind; in ihren Steuerbescheiden summierten sich die tatsächlichen Steuerentlastungen auf rund 400 Euro.
Als Martina die Kündigung prüft, fragt sie den Rückkaufswert an – also, was nach allen Rückforderungen wirklich bei ihr ankommt. Ergebnis: Bei Kündigung müssten 2.415 Euro Zulagen und 400 Euro Steuerersparnisse zurückgezahlt werden.
Zusätzlich fällt eine Abwicklungsgebühr von 100 Euro an. Aus 10.100 Euro Vertragsguthaben würden damit 7.185 Euro Nettopayout. Der Abstand von fast 3.000 Euro überrascht sie. Martina entscheidet sich deshalb gegen die Kündigung.
Stattdessen lässt sie den Vertrag vorerst weiter ruhen und prüft parallel, ob ein förderunschädlicher Anbieterwechsel mit niedrigeren Kosten oder eine spätere Wohn-Riester-Nutzung infrage kommt. Die bittere Erkenntnis aus ihrem „Kassensturz“: Nicht das Guthaben entscheidet, sondern das, was nach Abzug aller Rückforderungen wirklich auf ihrem Konto landet.
Fragen und Antworten zur Kündigung der Riester-RenteWas passiert bei einer Kündigung mit Zulagen und Steuervorteilen?
Die vorzeitige Kündigung gilt als schädliche Verwendung.
Sämtliche Grund- und Kinderzulagen sowie tatsächlich genutzte Steuervergünstigungen werden zurückgefordert und direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Dadurch liegt die Auszahlung oft deutlich unter dem zuletzt ausgewiesenen Vertragsguthaben.
Lohnt es sich, den stillgelegten Vertrag einfach liegen zu lassen?
Häufig ja, vor allem wenn über die Jahre viele Zulagen geflossen sind. Das Kapital bleibt angelegt, die Förderung bleibt erhalten, und zum Rentenbeginn greift die Garantie. Zwar können laufende Kosten drücken, aber sie sind meist günstiger als die sofortigen Verluste durch eine Kündigung.
Kann ich ohne Förderschaden zu einem günstigeren Anbieter wechseln?
Ja. Eine förderunschädliche Übertragung des gesamten Guthabens auf einen anderen zertifizierten Riester-Anbieter ist möglich.
Das kann sich lohnen, wenn Verwaltungskosten hoch sind oder das Anlagekonzept nicht mehr passt. Vorab sollte man sich die Wechsel- und Übertragungskosten schriftlich nennen lassen.
Gibt es Alternativen zur Kündigung, wenn ich Geld für Wohneigentum brauche?
Mit Wohn-Riester lässt sich gefördertes Kapital für Kauf, Bau oder Entschuldung selbstgenutzter Immobilien einsetzen, ohne die Förderung zu verlieren. Die Besteuerung erfolgt später über das Wohnförderkonto. Wer keine Immobilie plant, kann den Vertrag beitragsfrei stellen oder mit kleinen Beiträgen reaktivieren, um wieder Zulagen mitzunehmen.
Was ist die Kleinbetragsrente – und wann bekomme ich alles auf einmal?
Liegt die zu erwartende monatliche Riester-Rente zum Rentenbeginn unter der gesetzlichen Kleinbetragsgrenze, darf das gesamte Kapital einmalig ausgezahlt werden, ohne Zulagen zurückzuzahlen.
Die Summe ist dann zu versteuern, aber es entsteht kein Förderschaden. Wer erkennbar unter die Grenze fällt, sollte nicht kündigen, sondern die reguläre Kapitalabfindung zum Rentenstart nutzen.
Fazit: Kündigen nur nach Kassensturz – Stilllegen ist oft die bessere BrückeEine stillgelegte Riester-Rente zu kündigen, lohnt sich in 2025 nur in klar umrissenen Ausnahmefällen: wenn die Fördersummen gering, die Kosten hoch, die Restlaufzeit lang und die Alternativanlage überzeugend sind. Für alle anderen ist die Kündigung ein teures Missverständnis, weil Zulagen und Steuervorteile verloren gehen und der Netto-Auszahlungsbetrag ernüchternd ausfallen kann.
In der Praxis ist es oft vernünftiger, den Vertrag weiter ruhen zu lassen, gezielt zu optimieren oder auf förderunschädliche Wege auszuweichen – und erst nach einem vollständigen Kassensturz zu entscheiden.
Wer die Entscheidung richtig vorbereitet und die rechtlichen Konsequenzen kennt, vermeidet den größten Fehler: aus Frust über eine magere Entwicklung die über Jahre angesammelte Förderung zu verschenken.
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So hoch ist die Rente nach 45 Arbeitsjahren – Altersrente-Tabelle
Wer 45 Jahre durchgängig gearbeitet und stets ein Durchschnittseinkommen erzielt hat, kann mit einer monatlichen Bruttorente von rund 1.835 Euro rechnen. Doch diese sogenannte „Standardrente“ ist für viele Rentnerinnen und Rentner weit entfernt von der Realität.
Was ist die Standardrente – und wer erhält sie überhaupt?Die Deutsche Rentenversicherung spricht von einer „Standardrente“, wenn jemand 45 Jahre lang ununterbrochen sozialversicherungspflichtig gearbeitet und in jedem dieser Jahre genau das Durchschnittsentgelt verdient hat. Für jedes dieser Jahre gibt es einen sogenannten Entgeltpunkt. Wer 45 Entgeltpunkte sammelt, erhält – multipliziert mit dem Rentenwert – die Standardrente.
Zum 1. Juli 2025 steigt der Rentenwert bundesweit auf 40,79 Euro pro Entgeltpunkt. Damit ergibt sich bei 45 Punkten eine Bruttorente von 1.835,55 Euro. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (rund 215 Euro) bleibt ein monatlicher Nettobetrag von etwa 1.621 Euro – vor Steuern.
Wert zum 1. Juli des Jahres Wert eines Rentenpunkts im Westen Durchschnittsrente nach 45 Jahren im Westen Wert eines Rentenpunkts im Osten Durchschnittsrente nach 45 Jahren im Osten 2025 40,79 € 1.835,55 € 40,79 € 1.835,55 € 2024 39,32 € 1.769,40 € 39,32 € 1.769,40 € 2023 37,60 € 1.692,00 € 37,60 € 1.692,00 € 2022 36,02 € 1.620,90 € 35,52 € 1.598,40 € 2021 34,19 € 1.538,55 € 33,47 € 1.506,15 € 2020 34,19 € 1.538,55 € 33,23 € 1.495,35 € 2019 33,05 € 1.487,25 € 31,89 € 1.435,05 € 2018 32,03 € 1.441,35 € 30,69 € 1.381,05 € 2017 31,03 € 1.396,35 € 29,69 € 1.336,05 € 2016 30,45 € 1.370,25 € 28,66 € 1.289,70 € 2015 29,21 € 1.314,45 € 27,05 € 1.217,25 €Doch nur wenige Rentnerinnen und Rentner erreichen diese Idealbedingungen. Im Schnitt liegt die Rentenleistung deutlich darunter.
Realität statt Theorie: Durchschnittsrenten liegen meist deutlich niedrigerTatsächlich erhielten laut Deutscher Rentenversicherung Ende 2023 Männer im Schnitt 1.348 Euro und Frauen 908 Euro an Altersrente. Wer 2023 erstmals in Rente ging, bekam im Westen durchschnittlich 1.091 Euro, im Osten sogar leicht mehr: 1.200 Euro. Das zeigt, dass die Standardrente für viele mehr Hoffnung als Realität ist.
Warum die Abweichung? Die Gründe sind vielfältig:
- Viele Erwerbsbiografien sind von Brüchen, Teilzeit oder Niedriglohn geprägt.
- Nicht jeder schafft 45 Versicherungsjahre.
- Weniger als 5 % der Rentenzugänge im Jahr 2023 wiesen gleichzeitig 45 Entgeltpunkte und 45 Versicherungsjahre auf.
Die durchschnittliche Entgeltpunktdichte lag 2023 laut Rentenstatistik bei lediglich 0,869 Punkten pro Beitragsjahr – weit entfernt vom Idealwert.
Durchschnittsentgelt West Umrechnungsfaktor Durchschnittsentgelt Ost 2025 50.493 € 1 50.493 € 2024 45.358 € 1,014 44.732 € 2023 44.732 € 1,028 43.514 € 2022 42.053 € 1,042 40.358 € 2021 40.463 € 1,056 38.317 € 2020 39.167 € 1,07 36,604 € 2019 39.301 € 1,084 36.255 € 2018 38.212 € 1,1339 33.699 € 2017 37.077 € 1,1374 32.598 € 2016 36,187 € 1,1415 31.700 € 2015 35.363 € 1,1502 30.744 € Besonders langjährig Versicherte: Wer profitiert von der „Rente mit 63“?Menschen mit mindestens 45 Beitragsjahren können unter bestimmten Voraussetzungen abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen. Dieses Modell, umgangssprachlich als „Rente mit 63“ bekannt, wird seit 2014 schrittweise an das Regelrentenalter angepasst. Wer die Voraussetzungen erfüllt, spart Abschläge von bis zu 14,4 % – ein erheblicher Vorteil.
Netto oder brutto? Was wirklich ankommtBruttorente ist nicht gleich Netto-Rente. Von der gesetzlichen Rente gehen Sozialabgaben ab:
- Krankenversicherung: ca. 7,3 % plus Zusatzbeitrag
- Pflegeversicherung: 3,4 % (Kinderlose: 4,0 %)
Beispiel: Die Standardrente von 1.835,55 Euro (brutto) ergibt nach Abzügen etwa 1.621 Euro netto. Auch Steuern können noch fällig werden – je nach Höhe der Gesamteinkünfte.
Steuerpflicht im Ruhestand: Was bleibt nach dem Finanzamt?Ab 2025 beträgt der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente 85 %. Das bedeutet: Nur 15 % der Rentenzahlung bleiben dauerhaft steuerfrei. Ob und wie viel Rente versteuert werden muss, hängt vom Gesamteinkommen und dem Grundfreibetrag ab – dieser liegt 2025 bei 11.604 Euro pro Jahr (bei Ehepaaren: 23.208 Euro).
Wer zusätzlich zur gesetzlichen Rente Einnahmen hat (z. B. Miete, Betriebsrente oder Kapitalerträge), überschreitet schnell den Freibetrag und muss Einkommensteuer zahlen.
Die Grundrente: Zusatzleistung für langjährig GeringverdienendeSeit 2021 gibt es die Grundrente. Sie soll Menschen mit niedrigen Rentenansprüchen entlasten, wenn sie trotz geringem Einkommen mindestens 33 Versicherungsjahre vorweisen können. Ab 35 Jahren steigt der Anspruch auf die volle Aufstockung.
Wer profitiert?
- Wer über Jahrzehnte in Teilzeit oder im Niedriglohnsektor gearbeitet hat
- Wer Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat
- Wer keine zusätzliche Grundsicherung beantragen möchte
Wie beantragen?
Keine Antragstellung nötig: Die Grundrente wird automatisch geprüft und mit der Rente ausgezahlt. Allerdings erfolgt die Berechnung in vielen Fällen mit Verzögerung, weshalb Nachzahlungen möglich sind.
Renten im europäischen Vergleich: Deutschland im MittelfeldDeutschland liegt mit durchschnittlich 1.440 Euro brutto leicht über dem EU-Durchschnitt von 1.294 Euro (Eurostat, 2021). Doch dieser Vergleich ist mit Vorsicht zu genießen. Denn er basiert auf nominalen Beträgen – nicht auf der Kaufkraft.
Berücksichtigt man die Lebenshaltungskosten, verschiebt sich das Bild:
- Länder wie Österreich (1.962 Euro) oder Niederlande (1.931 Euro) zahlen nominal höhere Renten.
- In Luxemburg erhalten Rentner sogar durchschnittlich 2.575 Euro.
- Dennoch ist in Deutschland die private Vorsorge weitverbreitet – viele Menschen haben eine Betriebsrente, Riester-Rente oder setzen auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge.
Nur rund 52 % der Haushalte verlassen sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente. Weitere Einnahmequellen:
- Betriebsrenten: Immer mehr Tarifverträge beinhalten arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenmodelle.
- Private Rentenversicherungen: Zahlreiche Menschen nutzen Sofortrenten aus Lebensversicherungen.
- Immobilienverrentung: Wer Eigentum besitzt, kann über Rückmietmodelle oder Leibrente zusätzliche Einnahmen erzielen.
- Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ergänzen das Budget.
- Erwerbstätigkeit im Alter: Über 1,5 Millionen Ruheständler in Deutschland arbeiten weiter – teils aus finanziellen Gründen, teils aus sozialen.
Der Beitrag So hoch ist die Rente nach 45 Arbeitsjahren – Altersrente-Tabelle erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Tages-Anzeiger: Linker Bürgermeister für New York: Radikaler oder Romantiker? Mit Zohran Mamdani bricht ein neues Zeitalter an
94,000 tons of wheat arrive at Tartous port to strengthen Syria’s strategic reserves
Four ships carrying 94,000 tons of wheat have arrived at Tartous Port as part of ongoing import operations aimed at reinforcing Syria’s strategic grain reserves and meeting the daily needs of flour mills across all provinces.
Engineer Hassan Othman, Director General of the Syrian Grain Corporation, told SANA’s correspondent that the arrival of these shipments reflects the corporation’s continued efforts to secure Syria’s wheat requirements.
He noted that the corporation closely monitors the implementation of supply contracts to ensure steady deliveries that help stabilize bread production and availability for citizens.
Othman said the corporation is coordinating with relevant authorities to accelerate transportation and storage processes according to approved technical standards, in order to preserve grain quality and ensure smooth production in flour mills.
He added that all procedures are being directly supervised by the Ministry of Economy and Industry as part of national efforts to strengthen food security.
He confirmed that the corporation will continue receiving additional wheat shipments in the coming period to further consolidate strategic reserves and maintain supply stability nationwide.
This step comes within a series of scheduled imports carried out by the Syrian Grain Corporation to maintain balanced wheat availability and ensure the provision of subsidized flour to bakeries across the country.
On Tuesday, a separate shipment carrying 23,500 tons of wheat from Ukraine arrived at Latakia Port, further supporting Syria’s ongoing efforts to secure basic commodities.
Klage wegen Abschiebungen nach Afghanistan: In die Hände der Taliban
Vor kurzem verkündete die Bundesregierung ihre erste Massenabschiebung zum Terror-Regime nach Afghanistan. Jetzt geben sich Bund und Länder allerdings schmallippig. Deswegen ziehen wir vor Gericht.
Abschiebung als PR-Stunt: Mitte Juli verkündete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stolz die Abschiebung von 81 Personen nach Afghanistan. Den Zeitpunkt hatte er sorgfältig gewählt. Pünktlich zu einem vom Dobrindt einberufenen Ministertreffen zur Migration auf der Zugspitze verkündete er, weitere Abschiebungen zu den Taliban würden folgen.
Auf viele der abgeschobenen Personen dürfte in Afghanistan Folter oder auch die Todesstrafe warten. Zwar behauptet das Innenministerium, die Taliban hätten eine Zusicherung gegeben, Betroffene nicht zu drangsalieren. Wie die Bundesrepublik allerdings Vereinbarungen mit Islamisten vertrauen kann, die es nicht einmal als legitime Regierung Afghanistans anerkennt, bleibt offen. Da Deutschland keine Vertretung in Afghanistan hat, kann es auch nicht überprüfen, was dort geschieht. Trotzdem bereitet die Bundesregierung derzeit ein Abkommen für regelmäßige Abschiebungen vor. Das erste Flugzeug soll laut taz bald starten.
Viele Details zu der Abschiebung sind unterdessen geheim. Zwar gab das Innenministerium an, die 81 abgeschoebenen Personen hätten zuvor „schwere Straftaten“ begangen. Was das genau heißen soll, bleibt unklar. Auf Anfrage von FragDenStaat weigern sich viele Bundesländer, etwa die Straftaten zu benennen, die die abgeschobenen Personen zuvor begangen haben sollen.
Land Berlin vor dem VG BerlinDas Land Berlin wollte zunächst sogar geheim halten, dass überhaupt Menschen aus Berlin abgeschoben wurden. Erst auf unsere Klageandrohung gab es zu, dass auch Berlin an den Abschiebungen teilnahm. Wie viele Personen aus Berlin abgeschoben wurden und welche Straftaten ihnen vorgeworfen werden, hält das Land aber weiter unter Verschluss. Die Begründung: Datenschutz der Betroffenen und die Sicherung künftiger Abschiebungen. Ein absurdes Argument – schließlich haben viele andere Bundesländer die Zahl der von dort abgeschobenen Personen von sich aus bekanntgegeben.
Wir recherchieren daher weiter zu den Abschiebungen und haben einen Eilantrag gegen das Land Berlin eingereicht. Das Verwaltungsgericht Berlin muss darüber entscheiden, ob das Land uns Details zu den Abschiebungen nennen muss.
von Arne Semsrott
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Das Ende vom Klimawahn – Ottmar Edenhofer warnt vor den Folgen
Prof. Ottmar Edenhofer (hier), war da nicht etwas? Ja klar doch, es ist zwar schon länger her, aber immer noch top-aktuell. Bereits am 14.11.2010 verkündete er in einem Interview von der NZZ:
„Aber man muss klar sagen: Wir verteilen durch die Klimapolitik de facto das Weltvermögen um. Dass die Besitzer von Kohle und Öl davon nicht begeistert sind, liegt auf der Hand. Man muss sich von der Illusion freimachen, dass internationale Klimapolitik Umweltpolitik ist. Das hat mit Umweltpolitik, mit Problemen wie Waldsterben oder Ozonloch nichts mehr zu tun.“
Wer ist eigentlich mit dem pluralis majestatis „wir“ gemeint? Na egal. Das Statement Edenhofers klingt jedenfalls beim ersten Hinhören wie das von einem strammen Kommunisten der alten Lenin-Schule. Vielleicht meinte er es ja auch so, man kann in fremde Köpfe nicht hineinsehen. Käme seine Aussage von einem miserablen Ökonom, dann wäre sie tatsächlich kommunistisch gemeint. Käme sie von einem guten Ökonom, dann wäre sie eine weitsichtige Vorausschau über die größte jemals geplante und auch einige Zeit bestens funktionierende Umverteilung des Weltvermögens von „arm nach reich“ – wohlgemerkt nicht von reich nach arm! Die dem Jahr 2010 folgende Realität gäbe dem fiktiven guten Ökonom recht. Warum? Zur Erklärung ist eine kurze historische Rückschau hilfreich.
Grün-Rot hatte es nach dem Ende der RAF ohne nennenswerte bürgerliche Gegenwehr geschafft die ehemals kritischen Medien zu unterwandern und den ÖRR zu einem sozialistisch geprägten Propagandamedium umzuformen. Die großen deutschen Zeitungen und Wochenjournale wie FAZ, SPIEGEL usw. waren gezwungen zu folgen, denn nicht nur der ÖRR, sondern auch das Internet begann ihr Geschäftsmodell zu zerstören. Sie ergriffen erleichtert die angebotene finanzielle Hilfestellung des Staates und wurde zu Staats-Claqueuren. Ehemals gute Journalisten, die berichteten, was ist und nicht was regierungsnah gewünscht ist, mussten der neuen Linie folgen oder gehen.
Die im Laufe der Zeit total dominierende grün-rote Medienmacht hämmerte dem naiven Bürger jede Art von Klimaschäden ein, bis hin zum Weltuntergang durch menschengemachtes CO2. Jedes als ungewöhnlich empfundene Wetterereignis erhielt das label „menschengemachter Klimawandel.“ Infolgedessen war es bald keiner deutschen Regierung mehr möglich, sich sachlich gegen den geballten Klimaunsinn zu positionieren. Insbesondere ließ man den sogenannten wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung WBGU (hier) ohne demokratische Gegenwehr sein „großes Klima-Transformationsprogramm“ erstellen. Der WBGU hatte mit Demokratie und dem deutschen Grundgesetz nichts, aber auch gar nichts mehr gemeinsam.
Übertrieben? Leider nein, denn im Hauptgutachten des WBGU (hier) – das Herunterladen und Lesen des pdf ist zu empfehlen – beschreibt der WBGU seine „Große Transformation“, die auf einen ökologischen und alle Menschen der Welt gleichmachenden Umbau der Menschheit unter einer Herrschaft „weiser“ Experten hinausläuft. Kommt einem irgendwie bekannt vor – richtig, es ist fast das kommunistische Manifest. Der Begriff „demokratische Entscheidung“ ist dem WBGU unbekannt! Kein Verfassungsschutz und keine Fraktion des deutschen Bundestages protestierte gegen die grundgesetzwidrigen Machenschaften des WBGU. Insbesondere auch nicht die für Freiheitliches zuständige FDP, die folgerichtig in der politischen Versenkung verschwand und ohne ein konsequent liberales neues Personal auch dort enden wird.
Klima-Fachleute, die anfänglich versuchten das sich schon früh abzeichnende Unglück für unsere Industrie und unseren Wohlstand mit korrekten Sachargumenten aufzuhalten und sich gegen den Klimawahn positionierten, wurden kaltgestellt. Bürger mit gesundem Verstand, die die ÖRR- Klimaschutz-Propaganda durchschauten und sich öffentlich dazu äußerten, wurden zu „Klimaleugnern“ und riskierten sogar ihren Arbeitsplatz. Keine Firma konnte es sich noch leisten mit „Klimaleugnern“ in Zusammenhang gebracht zu werden.
Ähnliches wie oben beschrieben passierte auch unserem großen Bruder, den USA. Das große Geschäft mit der Klima-Masche machten dann die steinreichen weltweiten Profiteure, meist über Blackrock, das deren Assets verwaltete. Aber auch unzählige Klima-Aktivisten, die ohne ausreichende Berufsausbildung auf dem Arbeitsmarkt schlechte Karten hatten, fanden als Klima-Helfer in einschlägigen NGOs ihr Auskommen. Sie wurden zur Unterstützung, Belebung und Mitarbeit an den jährlichen weltweiten Klimakonferenzen gebraucht. Die weltweite ESG-Aktion (Environmental, Social and Governance) war schließlich als Höhepunkt ein perfides hochwirksames Werkzeug, um die im Macht-Mittelpunkt stehenden Finanzinstitute an die Kandare der Klima-Aktion zu spannen.
Das Geschäftsmodell war einfach: Ahnungslosen Anlage-Kunden wurden grüne Anlagetypen untergejubelt, die nur in ersten Anfängen kurzfristig Gewinne einbrachten, aber sich auf Dauer fatal für die Kunden herausstellten – nicht für Blackrock natürlich. Die Regierungen der Klimaschutzländer machten durch immer weitere Aufweichungen des Naturschutzes von Flugtieren, durch Subventionen und durch Einschränkungen der juristischen Werkzeuge von Anrainern gegen Windräder den Weg für Windradprofiteure frei, die am freien Markt und ordentlichen Naturschutzregeln nie eine Chance gehabt hätten. Die ganz großen Mitspieler wie stellvertretend Bill Gates von Microsoft wussten Bescheid, beteiligten sich am ESG, stopften ihre Taschen voll und spielten die Warner vor der kommenden Klima-Apokalypse.
Nun gilt immer noch auf dieser Welt, dass sich sachlicher Unsinn niemals auf Dauer behaupten kann. Die ganz großen Nutznießer des vorgegaukelten Klima-Armageddons machten ihr Geld, indem sie den ahnungslosen Regierungen, anfänglich sogar erfolgreich afrikanischen Ländern, die hoffnungslos ineffiziente Methode zur Stromerzeugung aus Windrädern andrehten. Diese Strategie ging nicht lange gut, denn schnell stellte sich heraus, auf was man sich als betroffenes Land da eingelassen hatte. Damit setzte der Zerfall des Geschäftsmodells ein, wobei dafür gesorgt wurde, dass so lange wie möglich nichts in die Öffentlichkeit drang.
Es fing damit an, dass der verärgerte treasurer des US-Bundesstaat Missouri 500 Millionen Dollar von Blackrock wegen zu großer Verluste aus Beteilungen an „Erneuerbaren“ abzog, was der SPIEGEL erstaunlicherweise publizierte (hier). Danach begann es überall zu rutschen. Blackrock zog sich so rasch als möglich, aber unauffällig, aus dem Klima- und Energiewende-Geschäft zurück. Die deutschen ÖRR schwiegen selbstverständlich über diese unliebsame Entwicklung. Der oben zitierte SPIEGEL-Artikel darf als Ausnahme gelten, vielleicht war er sogar nur ein Versehen. Solange das Klima-Geschäft noch irgendwo lief, wurde von den Investoren mitgenommen, was mitzunehmen war. Alles aus ESG und Medienunterstützung Gewonnene und alles bis zum Ende Mitgenommene war letztlich das Geld des wehrlosen Steuerzahlers. Denn deutscher Klimaschutz und deutsche Energiewende kostete bis heute gemäß Chatgpt 300-500 Milliarden Euros ohne jeden Gegenwert! Nebenbei: Warum war Chatgpt nötig, das sogar die ordentlichen Quellen für diese Zahlen angibt? Zur Antwort versuchen Sie doch einmal im Internet mit den Suchbegriffen „Kosten für Klimaschutz und Energiewende Deutschlands“ irgend etwas Sachliches aufzutreiben! Wie schafft man es eigentlich, die entsprechenden Angaben aus dem Internet weg-zu-zensieren, die es sicher gab? Vielleicht kann ja einer der Kommentatoren erklären wie das funktioniert.
Als das allmähliche Ende des Klimawahns bereits feststand, lenkte Gottseidank ein gütiges Geschick die für Donald Trump vorgesehene Gewehrkugel nur um wenige Zentimeter ab. Trump gewann die Wahl und begann seine Wahlversprechen – im Gegensatz zu einem aktuellen deutschen Vorbild – unverzögert in die Tat umzusetzen. Es ging danach sehr schnell. Dies ließ auch Bill Gates als bis dato wildesten Klima-Warner handzahm werden, „Es sei alles halb so schlimm, Klimaschäden könnten mit bester Technologie beherrscht werden etc.“ war nun von ihm zu vernehmen.
Wir in EIKE dachten natürlich sofort daran, Bill Gates als EIKE-Mitglied zu gewinnen, denn er gehörte jetzt zu uns – irony off!
Natürlich hat Bill Gates nichts von all dem geglaubt, was er da die ganze Zeit an Klima-Schauermärchen erzählte. Ein Überzeugter hätte nämlich für seine Meinung gekämpft. Es wurde lediglich Zeit für ihn die Anlageklasse zu wechseln – vom zu erwartenden mausetoten Klimageschäft hin zum neuen KI-Geschäft – und sich dabei vor allem auch mit Donald Trump gut zu stellen. Der Fall „Bill Gates“ wäre vielleicht etwas für einen realistischen Unterricht im Fach „Wirtschaft und Wirtschaftspsychologie“ an deutschen Gymnasien. Wenn einer der reichsten Männer der Welt mit der besten Spürnase für lukrative Geschäfte aus der Klima-Agenda aussteigt, dann ist diese wirklich früher oder später mausetot. Am längsten noch überleben wird der Klimawahn freilich in … na, Sie kennen das Land sicher schon.
Nun aber wieder zurück zu O. Edenhofer: Die WELT ließ ihn am 31.Oktober 2025 gnädig einen Beitrag mit dem Titel schreiben „Dann verliert Europa seine Glaubwürdigkeit. Dann haben wir ein Riesenproblem.“Gehen wir die Begriffe im Titel einfach mal kurz durch. Falls man Europa mit der EU gleichsetzt, kann tatsächlich von Glaubwürdigkeit angesichts des vielfachen Bruchs der Maastricht-Verträge schon lange keine Rede mehr sein. Dabei wären nur zu nennen
a) die Fiskalpolitik, Defizit ≤ 3 %, Schulden, Schulden ≤ 60%, fast alle Länder haben diese Vorschriften mehrfach verletzt,
b) No-Bailout-Klausel, keine Haftung anderer Staaten, EFSF, ESM, Hilfspakete,
c) ZB- Staatsfinanzierungsverbot, keine Finanzierung von Staaten, Sekundärmarktkäufe der EZB.
Hier liegt Edenhofer also richtig.
Zum „Riesenproblem“ im Titel verdeutlicht Edenhofer näher
„Wenn der Emissionshandel verwässert oder der Green Deal ausgebremst wird, verliert Europa seine Glaubwürdigkeit und seine beispielgebende Funktion.“
Glaubwürdigkeit hatten wir soeben, bleiben jetzt nur noch „beispielgebend“ und „Riesenproblem“. Mit „beispielgebende Funktion“ liegt Edenhofer ebenfalls absolut richtig, denn unser „Green Deal“ ist weltweit beispielgebend wie man es auf gar keinen Fall machen darf (vielleicht ein Fall von kognitiver Dissonanz?).
Weiter erklärt Edenhofer:
„Der Emissionshandel darf nicht beschädigt werden, denn dank ihm konnten in der EU Wirtschaftswachstum und Emissionsausstoß entkoppelt werden. Das sei ein sehr bemerkenswerter Erfolg“.
Hmm … welchen Erfolg, welches Wirtschaftswachstum der EU oder gar Deutschlands und welche Entkoppelung meint Edenhofer eigentlich? Lebt er noch in dieser Welt? Die deutsche Wirtschaft geht durch den extrem unsinnigen CO2-, Klimaschutz- und Energiewende-Zauber schon seit Jahren den Bach runter (s. wie oben erwähnt die verlorenen 300 bis 500 Milliarden ohne jedweden Gegenwert). Von Entkoppelung kann keine Rede sein, tatsächlich ist die Koppelung sogar perfekt. Je mehr Klimaschutz und je mehr Energiewende, umso schlimmer steht es um unsere Industrie und unseren Wohlstand. Das verkündet bereits zutreffend, aber zurückhaltend-höflich, unsere aktuelle Ministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche. Bloß wirksams gegensteuern darf sie nicht, unser Finanzminister Klingbeil sei zu sensibel dafür.
Nur die sofortige und komplette Abschaffung des EEG und jeden Emissionshandels, inklusive aller damit zusammenhängenden Folgengesetze und Vorschriften, und zusätzlich die Abschaffung sämtlicher „Klimaschutzgesetze“ und ihre Folgegesetze, Vorschriften, Richtlinien etc. kann nicht nur die deutsche, sondern auch die gesamte weitere EU-Industrie Industrie wieder wettbewerbsfähig machen. Dazu gehört auch die sofortige Abschaffung des EU-Emissionshandelsystems (EU-EHS oder englisch EU-ETS), das unsere Industrie in den Wahnsinn treibt und immer mehr Unternehmen zum Aufgeben zwingt. Nicht Planwirtschaft, sondern eine von Fesseln befreite freie und soziale Marktwirtschaft wie die vom ehemaligen Ludwig Erhard (Bundesminister für Wirtschaft von 1949 bis 1963) ist allein der richtige Weg. Ein konsequenter Bürokratieabbau von mindestens 80 % Reduzierung gehört dazu.
Deutschland wird keine Probleme damit haben Brüssel von diesem Weg der Klima- und Energie-Vernunft zu überzeugen. Einen Dexit kann sich Brüssel nicht leisten. Deutschland muss nur wollen.
Der Beitrag Das Ende vom Klimawahn – Ottmar Edenhofer warnt vor den Folgen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Schweiz: Geldstrafen für „KILLERDOGAN“-Transparent an Demo bestätigt
Nach 3142 Tagen gelang es der Berner Staatsanwaltschaft, den Willen des türkischen Despoten Erdoğan durchzudrücken. Vor dem Bundesgericht wurden vier Personen wegen einer angeblichen Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttaten zu Geldstrafen verurteilt. Hintergrund war ein Banner mit der zweideutig-provokativen Botschaft „KILLERDOGAN“ an einer Demonstration im März 2017 in Bern. Der erzürnte Diktator vom Bosporus ließ das Schweizer Außendepartement (EDA) Druck auf die Staatsanwaltschaft aufsetzen, welche in erster Instanz zunächst verlor. Erst vor dem Obergericht gelang es der Berner Strafverfolgungsbehörde, die Angeklagten verurteilen zu lassen. Nun folgte das Bundesgericht dem Entscheid, Erdoğan zu besänftigen.
Kein Prozess, sondern Laientheater
Die Prozessgeschichte gleicht einem Laientheater. Es ist aktenkundig bewiesen, dass der Druck des EDA – so unter anderem halbjährliche Telefonate mit der Staatsanwaltschaft Bern – zum Versuch führte, einige Aktivisten per Strafbefehl zu verurteilen. Fast fünf Jahre nach der besagten Demonstration folgte ein politischer Prozess, in welchem es den Beschuldigten gelang, den Spieß umzudrehen und die Plattform nutzten, um die Machenschaften des türkischen Staatsapparates anzuprangern. Es kam zum folgerichtigen Freispruch – auch von einigen weiteren Anschuldigungen, wie beispielsweise dem Landfriedensbruch anlässlich der Afrin-Demonstration 2018.
Die neu mandatierte Oberstaatsanwaltschaft zog das Urteil weiter vor das Obergericht. Dort schien der politische Wille, dem türkischen Staat einen Gefallen zu tun, etwas größer als beim Regionalgericht. Es verurteilte die Beschuldigten, welche dieses Urteil vor Bundesgericht anfochten.
Obwohl die Verfahren vor Obergericht und Bundesgericht rein schriftlich geführt wurden, nahmen sich beide Instanzen viel Zeit. Während die Erde mehr als zehn Milliarden Kilometer um die Sonne kreiste, die Erderwärmung die 1.5°C Grenze überstieg und Erdogan das AHV-Alter erreichte, arbeitete die Mühle der Justiz etwas langsamer. Erst am 30. Oktober 2025 folgte das Urteil.
Besänftiger:innen, Kompliz:innen, Wegschauer:innen
Mit diesem reiht sich das Bundesgericht neben Obergericht und EDA in die Reihe von Besänftiger:innen, Kompliz:innen und Wegschauer:innen ein. Eines nämlich hat sich in den letzten 3142 Tagen nicht geändert: Erdoğans Politik. Die Demokratie wird weiter abgebaut, ebenso wie die Umwelt zerstört, das Patriarchat gestärkt und ethnische Minderheiten werden verfolgt. Dieses Urteil ist kein Sieg für einen vorgeblichen Rechtsstaat, es ist ein Sieg für den Dikator Erdoğan mit seinem langen Arm bis in die Schweiz.
Bernard Rambert, Anwalt eines der Beschuldigten, ordnet ein: „Die juristische Argumentation des Obergerichtes des Kantons Bern wie auch des Bundesgerichtes ist nicht nachvollziehbar. Das spielt freilich keine Rolle, der Wille des Diktators ist durchgesetzt, und die Druckstrategie des Außendepartements EDA auf die Justiz ist aufgegangen, nicht von ungefähr: Die Türkei ist für Europa und damit auch die Schweiz strategisch, wirtschaftlich und sicherheitspolitisch sehr wichtig. Honni soit qui mal y pense.“
„Politische Symbolik und Provokation gehören zum demokratischen Diskurs“
Rechtsanwalt Dominic Nellen, Verteidiger einer beschuldigten Person, kommentiert das Urteil des Bundesgerichts wie folgt: „Das Urteil verkennt, dass politische Symbolik und Provokation zum demokratischen Diskurs gehören – gerade wenn es um Kritik an autoritären Regimen geht. Die Betroffenen haben keine Gewalt befürwortet, sondern sich im Rahmen der politischen Meinungsäußerung an einer Demonstration kritisch mit der türkischen Regierung auseinandergesetzt. Das Urteil sendet ein beunruhigendes Signal an alle, die sich kritisch, laut und kreativ zu Machtmissbrauch äußern wollen: hier wird kritischer Protest kriminalisiert. Als Verteidiger sehe ich in diesem Entscheid eine gefährliche Entwicklung hin zu einer kriminalisierten politischen Kultur. Es ist empörend, dass in der Schweiz ein Transparent, das einen autoritären Herrscher kritisiert, härter beurteilt wird als die Repressionen, die dieser Herrscher selbst verübt. Ich verteidige in diesem Verfahren nicht nur eine Person, sondern das Recht, in der Schweiz frei zu sprechen, zu kritisieren und zu provozieren.“
Betroffene unterstützen
Weil das Verfahren bis hin in die oberste Instanz geführt wurde, stiegen auch die Kosten für die Beschuldigten. Die Kampagne kann folgendermaßen unterstützt werden:
Verein AntiRep Bern
Postfach 2038
3001 Bern
CH73 0900 0000 8555 3078 1
Vermerk „KE-Prozess“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/erfolg-fur-erdogan-kritiker-in-bern-40893 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/killerdogan-prozess-geht-in-eine-nachste-runde-33762 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/killerdogan-transparent-prozessauftakt-in-bern-30368
Türkische Parlamentskommission will möglichen Besuch bei Öcalan prüfen
Die im türkischen Parlament eingerichtete Kommission für nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie wird sich am Donnerstag mit einem möglichen Besuch bei dem kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan befassen. Das bestätigten Parlamentskreise in Ankara.
Demnach steht auf der Tagesordnung der Sitzung die Frage, ob eine Delegation der Kommission Öcalan auf der Gefängnisinsel Imrali treffen soll, um dessen Einschätzungen im Rahmen des laufenden politischen Dialogprozesses zur Lösung der kurdischen Frage einzuholen. Sollte sich eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder dafür aussprechen, soll ein Besuch vorbereitet werden.
Signale der Annäherung nach Gesprächen mit DEM-Partei
Die Debatte um einen möglichen Besuch auf Imrali hatte zuletzt neue Dynamik erhalten. Eine Delegation der DEM-Partei, bestehend aus den früheren Vorsitzenden Pervin Buldan und Mithat Sancar sowie dem Rechtsanwalt Faik Özgür Erol, hatte vergangene Woche Präsident Recep Tayyip Erdoğan getroffen und dabei die Bedeutung eines direkten Austauschs mit Öcalan für den Friedensprozess betont.
Im Anschluss an das Treffen erklärte die DEM-Delegation, man sei sich mit Erdoğan über die Notwendigkeit weiterer vertrauensbildender Schritte einig. Der Präsident selbst sprach am Folgetag von einem „hoffnungsvollen Gespräch“, dessen Auswirkungen bald sichtbar würden.
MHP-Chef signalisiert Unterstützung
Auch von der rechtsnationalistischen MHP, Koalitionspartner der Regierungspartei AKP, kamen überraschend zustimmende Töne. Parteichef Devlet Bahçeli sagte am Dienstag im Parlament, ein direkter Austausch mit Öcalan könne den Prozess stärken. Die MHP sei bereit, sich an einer solchen Delegation zu beteiligen.
Die Kommission war im August dieses Jahres im Zuge wachsender Dialogbemühungen ins Leben gerufen worden. Sie soll Vorschläge zur Förderung von Demokratie, gesellschaftlichem Ausgleich und einer politischen Lösung der kurdischen Frage erarbeiten.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ruft-zu-positiver-phase-im-dialogprozess-auf-48672 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bahceli-parlamentskommission-soll-Ocalan-auf-imrali-treffen-48681 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hatimogullari-staat-muss-friedensprozess-rechtlich-absichern-48671
Kurdischer Dachverband kritisiert fortgesetzte Repression in Deutschland
Die Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland e.V. (KON-MED) hat der Bundesregierung und den Sicherheitsbehörden eine fortgesetzte Kriminalisierung kurdischer Aktivist:innen vorgeworfen. Anlass ist die Festnahme eines 54-jährigen Kurden in Hamburg sowie Hausdurchsuchungen Bautzen, wie die Organisation am mitteilte. Dem inzwischen in Dresden verhafteten Aktivisten Aziz K. wird die Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vorgeworfen.
Vorwurf: Kriminalisierung legaler Aktivitäten
KON-MED kritisierte, dass deutsche Behörden politische und kulturelle Aktivitäten der kurdischen Gemeinschaft regelmäßig unter Generalverdacht stellen würden. Selbst Veranstaltungen wie Sprach- oder Tanzkurse würden immer wieder mit dem Hinweis auf die PKK kriminalisiert. „Verurteilungen vor deutschen Gerichten für an sich legale Aktivitäten sind leider keine Seltenheit“, erklärte der Verband.
Kontext: Friedensprozess in der Türkei
Besonders problematisch sei die deutsche Haltung im Lichte aktueller politischer Entwicklungen: Die PKK hatte sich in jüngster Zeit vom bewaffneten Kampf distanziert und ihre Selbstauflösung erklärt. Vor diesem Hintergrund forderte KON-MED eine Neubewertung des PKK-Verbots und ein Ende von Verhaftungen, die sich auf unzureichende Beweislage stützten. „Die Bundesregierung zementiert durch Repression eine gegenteilige Wirkung zum Friedensprozess in der Türkei“, kritisierte der Verband. Deutschland sende damit ein Signal, dass es keine Unterstützung für eine politische Lösung der kurdischen Frage gebe.
Appell an die Bundesregierung
KON-MED rief die Bundesregierung auf, ihre Haltung zu überdenken und konstruktiv auf die Friedensbemühungen der kurdischen Seite zu reagieren. Ein erster Schritt sei die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots in Deutschland. Zudem forderte die Organisation die sofortige Freilassung des in Hamburg Festgenommenen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kurdischer-aktivist-aziz-k-in-hamburg-festgenommen-48688 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/friedlicher-politischer-aktivismus-wird-zum-verbrechen-48197 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/bei-terroristen-unterm-sofa-48028
Kurdischer Aktivist Aziz K. in Hamburg festgenommen
Wie der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mitteilt, wurde der kurdische Aktivist Aziz K. bereits am Montagabend vom Landeskriminalamt Sachsen in Hamburg festgenommen und seine Wohnung in Köln durchsucht. Hintergrund war demnach ein Haftbefehl des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, in welchem dem 54-Jährigen vorgeworfen wird, hauptamtlicher Kader der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein und sich dadurch wegen Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach § 129b StGB strafbar gemacht zu haben. Er wurde am Dienstag dem Ermittlungsrichter beim OLG Dresden vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnete und in Vollzug setzte.
Ermittler kriminalisieren Wahlkampf für HDP
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wirft Aziz K. vor, in der Zeit von Anfang 2015 bis 2025 Leiter der PKK-Gebiete Sachsen, Saarland, Gießen/Siegen, Freiburg, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg und Hamburg gewesen zu sein. Neben den üblichen Vorwürfen, wie Spendensammlungen und Kontakt zu Kadern der PKK, wird in dem Haftbefehl auch als Beleg für die behauptete Mitgliedschaft in der PKK gewertet, dass er die Teilnahme an pro-kurdischen Demonstrationen und Kundgebungen organisiert haben soll.
Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, dass er für die Demokratische Partei der Völker (HDP) unter türkischen, in Deutschland lebenden Wahlberechtigten Werbung gemacht und Fahrten zu den Wahllokalen in den türkischen Konsulaten organisiert haben soll. „Auf diese Weise wird demokratische Partizipation und eine Stärkung der Demokratie in der zunehmend autoritären Türkei kriminalisiert“, betonte AZADÎ. Nach der Vorführung beim Ermittlungsrichter wurde Aziz K. in der JVA Dresden in Untersuchungshaft genommen.
Durchsuchungen in Bautzen
Parallel zu den Maßnahmen gegen Aziz K. wurden laut der Staatsanwaltschaft Dresden Durchsuchungen gegen zwei Beschuldigte in Bautzen durchgeführt. Den beiden Betroffenen werfen die Behörden ebenfalls vor, Mitglied der PKK zu sein bzw. diese unterstützt zu haben. Einer der Beschuldigten soll von 2015 bis 2018 verantwortlich für den „PKK-Raum Dresden“ und zugleich stellvertretender Leiter des „PKK-Gebiets Sachsen“ gewesen sein.
Kritik von AZADÎ
AZADÎ kritisiert die Festnahme von Aziz K. entschieden und weist sowohl auf die zeitliche Nähe des Antrittsbesuchs des Bundeskanzlers Friedrich Merz bei Präsident Recep Tayyip Erdoğan als auch auf den Kontext des aktuellen Friedensprozesses in Kurdistan und der Türkei hin. „Wenn ein kurdischer Aktivist, der angeblich seit zehn Jahren als Mitglied einer sogenannten ‚Terrororganisation‘ aktiv sein soll, in dem Moment verhaftet wird, in dem die PKK ihre Auflösung und ihren Rückzug aus der Türkei erklärt, kann nur davon ausgegangen werden, dass das Kabinett Merz an der hergebrachten Kurdistan-Politik vorangegangener Bundesregierungen festhalten und dem Friedensprozess zwischen PKK und AKP/MHP-Regime keine Chance geben will“, erklärte der Verein aus Köln.
Solidarische Briefe und Postkarten können Aziz K. über den Rechtshilfefonds AZADÎ geschickt werden an: Aziz K., c/o AZADI e.V., Hansaring 82, 50670 Köln. Hinweis: Alle diese Briefe oder Postkarten werden von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übersetzt und gelesen werden.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/nihat-asut-aus-u-haft-in-hamburg-entlassen-48427 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/friedlicher-politischer-aktivismus-wird-zum-verbrechen-48197 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/bei-terroristen-unterm-sofa-48028 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kenan-ayaz-vor-ruckfuhrung-nach-zypern-klage-vor-egmr-angekundigt-47662
Abdullah Öcalans Verständnis von Kommune
Die Entwicklungen nach der ERNK-Erfahrung zeigten, dass der Prozess tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen in Kurdistan ungebrochen anhielt. Es sei an dieser Stelle betont: In einem Land wie Kurdistan – einer Region, die historisch stets unterdrückt, geplündert und in der die ansässigen Völker systematisch Opfer von Genoziden wurden – ist der Aufbau eines neuen gesellschaftlichen Lebens keine Aufgabe, die sich innerhalb weniger Jahre vollziehen lässt. Die kurdische Befreiungsbewegung und Abdullah Öcalan waren sich dieser historischen Realität bewusst, als sie mit dem, was Öcalan als eine „Intervention in eine kopfstehende Geschichte“ bezeichnete, erste Schritte zur Umkehr des bisherigen Verlaufs der Geschichte unternahmen. Doch durch eine strategisch konsequente Herangehensweise gelang es, innerhalb von nur fünf Jahrzehnten fundamentale Veränderungen in Gang zu setzen.
Öcalans Worte – „Wir haben die Aufgabe übernommen, Patriot:innen eines Landes zu sein, dessen Name nicht einmal auszusprechen man sich traute“ – spiegeln eindrucksvoll die Größe und Schwierigkeit dieses Unterfangens wider. Mit der Überzeugung, dass „ohne große Utopien keine großen gesellschaftlichen Praktiken entstehen können“, entwickelte Öcalan von Beginn an ein vorausschauendes Denken, das seine politische Praxis stets an langfristigen Zielen orientierte. Diese Haltung prägte nicht nur seine eigene Entwicklung, sondern auch die der kurdischen Freiheitsbewegung insgesamt.
Nach dem Jahr 2000 setzte eine Phase ideologischer Weiterentwicklung ein, in der Öcalan begonnene Konzepte überdachte, bestehende Lücken schloss und neue Ansätze formulierte. Im Zentrum dieser Erneuerung standen die kommunale Organisierung und die Neubewertung der Rolle der Kommune im sozialistischen Verständnis der Freiheitsbewegung. In Auseinandersetzung mit den Wandlungsprozessen der Welt und einer sich verändernden historischen Realität übte Öcalan scharfe Kritik an klassischen sozialistischen Organisationsmodellen und am realsozialistischen beziehungsweise wissenschaftlich-sozialistischen Paradigma. Im Zuge dieser Auseinandersetzung entwickelte er eine neuzeitliche Vorstellung von Sozialismus – mit einer entsprechend erweiterten und vertieften Definition der Kommune.
Dialog zwischen Öcalan und Sakine Cansız in der Parteischule der PKK in Damaskus | Serxwebûn
Der Staat als Hindernis – Kommune als Alternative zum realsozialistischen Modell
Seit den 1990er Jahren argumentiert Öcalan für ein staatsfreies Verständnis von Sozialismus. In zahlreichen Schriften stellt er klar, dass die Fixierung auf staatliche Strukturen eine der größten Hürden auf dem Weg zum Aufbau eines demokratischen Sozialismus darstelle. Vielmehr liege die zentrale Organisationsform des Sozialismus – oft übersehen und unterschätzt – in der Kommune.
In einer Analyse schreibt er dazu:
„Wir wollen keinen Staat. Wenn wir einen wollten, würden wir wie im Irak bis zum Äußersten gehen. Aber es geht uns nicht um Grenzen oder Ministerposten wie im Irak. Was wir fordern, ist, dass der Demokratisierungsprozess unseres Volkes in den Stadtteilen, Dörfern und Städten nicht behindert wird. Und das nicht nur für die Kurd:innen – der demokratische Konföderalismus ist für die gesamte Türkei ein realistischeres Modell. Ich spreche nicht von einem Bruch mit der unitären Struktur. Es geht nicht um den Staat, sondern um die Art und Weise, wie die Gesellschaft darunter ihre eigene Demokratie organisiert und lebt. Die Kurd:innen können dieses System in allen Teilen Kurdistans anwenden und weiterentwickeln.“
Als praktisches Beispiel für diese Überlegungen verweist Öcalan konsequent auf die Erfahrungen in Rojava.
In einer weiteren Analyse kritisiert er das zivilisationsgeschichtliche Narrativ, das die Stadt als Zentrum historischer Entwicklung begreift:
„Die Geschichte wurde als Erzählung einer Zivilisation rund um die Stadt geschrieben. Vor der Industrialisierung existierte ein gewisses Gleichgewicht zwischen Stadtleben und agrarischer Dorfgesellschaft. Auch wenn es Spannungen gab, nahmen sie nie ein Ausmaß an, das den gesellschaftlichen Zusammenhang gefährdete. Es herrschte eine wechselseitige Abhängigkeit, ein Prinzip gegenseitiger Versorgung. Die strukturelle, profitorientierte Explosion des Industrialismus hat dieses Gleichgewicht nicht nur zerstört – sie hat in den letzten zwei Jahrhunderten mit einer abnormen Urbanisierung eine Art städtischer Entmenschlichung hervorgebracht. Durch die Zerstörung der bäuerlich-dörflichen Gesellschaft unter dem Namen einer sogenannten ‚Industriegesellschaft‘ ist ein krebsartiges Gebilde entstanden, das fälschlich als Fortschritt gilt. Was als ‚Explosion der Mittelschicht‘ bezeichnet wird, ist in Wahrheit eine vollkommen funktionslose Erscheinung.“
Mit dieser Kritik stellt Öcalan nicht nur ein dominantes Geschichtsverständnis infrage, das die Kommune marginalisiert oder ausblendet – vielmehr definiert er die Kommunalisierung als zentralen Weg gesellschaftlicher Organisierung und Befreiung.
„Ohne Gesellschaft gibt es kein Individuum“
Zur Bedeutung der Kommunalisierung und eines gemeinschaftlichen Lebens führt Öcalan aus:
„Der Bürger der demokratischen Nation ist zugleich frei und gemeinschaftlich. Das vom Kapitalismus gegen die Gesellschaft aufgehetzte angeblich freie Individuum verkörpert in Wahrheit die tiefste Form der Versklavung. Die liberale Ideologie erzeugt jedoch das Bild, als verfüge das Individuum über grenzenlose Freiheiten. Tatsächlich aber repräsentiert der lohnabhängige, zum hegemonialen Prinzip erhobene Arbeiter – als Träger der nie zuvor erreichten Maximalprofitlogik – die fortgeschrittenste Form der Versklavung. Dieser Typ Mensch wird durch die gnadenlose Erziehung und Lebenspraxis des Nationalstaates produziert. Da sein Überleben an die Herrschaft des Geldes gebunden ist, wirkt das Lohnsystem wie ein Halsband, das jeden beliebig in eine bestimmte Richtung zwingt – denn es gibt keinen anderen Weg zu leben. Wählt jemand den Ausstieg, also Arbeitslosigkeit, gleicht dies einem Sterben auf Raten. Der kapitalistische Individualismus basiert zudem auf der Leugnung der Gesellschaft. Er glaubt, sich nur verwirklichen zu können, indem er Geschichte, Tradition und alle gesellschaftlichen Werte negiert. Genau hierin liegt die zentrale Täuschung der liberalen Ideologie. Ihr Leitspruch lautet: ‚Es gibt keine Gesellschaft, nur das Individuum.‘ Doch Kapitalismus ist ein krankhaftes System, das auf der Zerstörung der Gesellschaft beruht.“
Durch solche Aussagen macht Öcalan deutlich, dass die Kultur der Kommune für ihn untrennbar mit individueller Befreiung, ethisch-politischer Haltung und gesellschaftlicher Verantwortung verbunden ist. Gleichzeitig grenzt er sich von staatszentrierten und autoritären Ausprägungen des realsozialistischen Modells klar ab.
Dem kapitalistischen Angriff auf gesellschaftliche Beziehungen, der ökonomischen Reduktion des Menschen und der Herausbildung neuer Abhängigkeitsverhältnisse stellt Öcalan die Vorstellung entgegen, dass mit der Kommunalisierung auch die Gesellschaftlichkeit wiederhergestellt wird. Der Mensch könne nur als gesellschaftliches Wesen – frei, ethisch fundiert und politisch verantwortungsbewusst – existieren.
Aus dieser Perspektive sind Kommunen nach Öcalan kein Zusammenschluss einzelner Gruppen, sondern Orte, an denen unterschiedliche Teile der Gesellschaft gemeinsame Werte und Entscheidungen entwickeln. Sie bilden damit nicht eine klassische Kommune im historischen Sinne, sondern einen Grundbaustein eines erneuerten Sozialismusverständnisses.
Die Kommune und die Idee der verhandelnden Demokratie
Öcalan beschreibt in seinem Manifest der demokratischen Zivilisation:
„Das historisch beispiellose Modell ist der monopolistische, homogene Nationalstaat. Dessen unmenschlichen und gewaltsamen Charakter haben wir umfassend analysiert. Demgegenüber ist eine offene, flexible Konföderation demokratischer Nationen, die auf vielfältigen Identitäten basiert, nicht nur historisch und gesellschaftlich sinnvoll, sondern stellt zugleich das Ideal dar. Diese Konföderation ist nicht als Staatenbund zu verstehen, sondern als Zusammenschluss demokratischer Kommunen. Demokratische Kommunen bilden die Verwaltungseinheiten innerhalb der jeweiligen Gesellschaften. In ihnen können demokratische Prinzipien am konsequentesten verwirklicht werden. Sie sind das vollendetste Beispiel einer demokratischen Gesellschaftsordnung.“
In seiner jüngsten Botschaft an die kurdische Frauenbewegung TJA bezeichnet Öcalan die verhandelnde bzw. dialogische oder deliberative Demokratie als grundlegendes Prinzip dieser kommunalen Ordnung. Kommunen seien keine Machtinstrumente einer einzelnen Gruppe, sondern Räume, in denen jede gesellschaftliche Gruppe sprechen, entscheiden und Verantwortung übernehmen könne. Damit wird Ausgrenzung vermieden und ein inklusives Verständnis von politischer Teilhabe verwirklicht.
In diesem Sinn ähneln Kommunen dem von Marx beschriebenen Prinzip „Jeder nach seinen Fähigkeiten“: Sie funktionieren ohne herrschende Klasse; alle übernehmen Aufgaben und tragen gemeinsam das Fortbestehen der Kommune.
Das horizontale Organisationsmodell als Grundstruktur der Kommune
Eine Struktur, an der alle Menschen teilhaben, darf ihrer Natur nach keine vertikale Hierarchie oder ein Oben-und-Unten-Verhältnis aufweisen. Die Notwendigkeit einer solchen Struktur ergibt sich auch aus der historischen Erfahrung: Nach dem Scheitern des Realsozialismus und der ideologischen Vorherrschaft des liberalen Demokratieverständnisses – das als vermeintlich „einzige Wahrheit“ und „Endpunkt der Menschheitsgeschichte“ präsentiert wurde – entwickelte sich in den sich wandelnden globalen Bedingungen ein neuer Ansatz für den Übergang zum Sozialismus: die verhandelnde Demokratie.
Diese Demokratieform beruht auf einem horizontalen Organisationsprinzip, das eine klare Absage an hierarchische Machtverhältnisse beinhaltet. In diesem System werden Repräsentant:innen von allen Teilen der Gesellschaft gewählt – und können bei Bedarf wieder abgewählt werden. Das horizontale Organisationsmodell bildet einen der zentralen Bausteine der kommunalen Selbstverwaltung. Entscheidend ist dabei, dass jede Kommune alle Menschen in ihrem Wirkungsbereich einschließt und jedem Individuum das Recht auf Mitsprache einräumt.
Unterhaltung mit Meryem Çolak, Parteischule in Damaskus | Serxwebûn
Ein Mensch, der sprechen kann und dessen Wort Bedeutung hat, bildet das Fundament einer organisierten und freien Gesellschaft. Ein System, in dem es keine autoritären Vorgaben nach dem Motto „Ich habe es gesagt, also gilt es“ gibt, kann – auf richtiger Grundlage aufgebaut – zur Befreiung des Individuums führen und damit zur Herausbildung freier Gesellschaften. Dies wiederum ebnet den Weg für eine neue sozialistische Perspektive.
Unabhängigkeit vom Staat und die Ökonomie der Kommune
Kommunale Strukturen müssen unabhängig vom Staat agieren. Nur so können sie sich auf die spezifischen lokalen Bedingungen einstellen und diese auf der Grundlage demokratischer Lebenspraxis gestalten. Ein wesentlicher Aspekt dieser Selbstständigkeit betrifft auch die ökonomische Organisation.
Öcalan betont wiederholt, dass die Kommune nicht nur eine politische, sondern auch eine wirtschaftliche Organisationsform ist. In seinen Worten:
„Die elementaren Einheiten der Ökonomie sind die Kommunen. Weder die in kleinste Einheiten – etwa bis auf Familienebene – aufgeteilte Eigentumsform von Boden und Produktionsmitteln, noch deren Konzentration in den Händen großer Konzerne ist wirtschaftlich sinnvoll. Beides sind Instrumente moderner Zivilisation, die die Wirtschaft letztlich zerstören. Das Ideal ist die gemeinschaftliche Verfügung über Boden und Produktionsmittel, orientiert an maximaler Nützlichkeit und Effizienz für die Gesellschaft. Die Frau – historisch aus der Ökonomie ausgeschlossen – ist in Wahrheit deren eigentliche Schöpferin. Frau und Wirtschaft gehören zusammen wie Fleisch und Knochen. Da in der kommunalen Ökonomie für grundlegende Bedürfnisse produziert wird, kennt sie weder Krisen noch Umweltverschmutzung oder Klimazerstörung. Der Moment, in dem die Produktion aufhört, profitorientiert zu sein, markiert den Beginn der Rettung der Welt – und damit die Befreiung von Mensch und Leben.“
Die Kommune als umfassende gesellschaftliche Neustrukturierung
In Öcalans Verständnis ist die Kommune kein punktuelles oder rein funktionales Organisationsmodell. Vielmehr soll sie alle Lebensbereiche erfassen und neu ordnen. Das Ziel besteht darin, ein neues gesellschaftliches Leben zu etablieren, das auf bewusster Partizipation basiert und die politische Bildung der Massen im Sinne eines demokratischen Sozialismus fördert. Die Kommune – verstanden als Raum verhandelnder Demokratie – ist damit ein zentrales Übergangsinstrument auf dem Weg zum Sozialismus unserer Zeit.
Fortsetzung folgt in Teil 5 der Artikelreihe
*Der Verfasser des Textes ist der Redaktion bekannt.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kommunale-praxis-und-selbstorganisierung-in-der-geschichte-der-kurdischen-bewegung-48669 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kommunale-selbstverwaltung-als-weg-zum-sozialismus-48652 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/die-geschichte-der-menschheit-ist-die-geschichte-der-kommunen-48639
UN and partners expand humanitarian response in Gaza Strip
The United Nations and its humanitarian partners have continued expanding their relief operations in the Gaza Strip under a 60-day response plan, managing to deliver large quantities of aid despite ongoing logistical challenges.
OCHA: People in Gaza Strip face catastrophic hunger
The UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) said in a statement carried by media outlets on Tuesday that aid teams received 80 truckloads of relief goods on Sunday to supply Gaza with essential assistance, despite heavy congestion hindering aid collection efforts.
OCHA reported that nearly one million people in the Strip have received food assistance through 46 distribution points since mid-October. It added that more than 120,000 packages of fortified cereals were distributed to children to prevent malnutrition, while partners also provided over 2,400 hygiene kits and began rehabilitating three water wells in Gaza City.
In addition, 210 tons of animal feed were distributed to about 1,700 herders, OCHA said.
The office stressed that achieving the full goals of the humanitarian plan requires a permanent ceasefire, more efficient crossings, the removal of obstacles, and safe, unimpeded access for humanitarian aid.
Separately, UN Under-Secretary-General for Humanitarian Affairs Tom Fletcher warned that the continued Israeli settler attacks on Palestinians and their property in the West Bank violate international law, calling for those responsible to be held accountable.
UN relief agencies have so far delivered more than 24,000 tons of aid to Gaza since the ceasefire took effect on October 10.
Israeli forces carry out new incursion into Quneitra countryside
Israeli occupation forces carried out a new incursion on Wednesday into the town of Jabata al-Khashab in the countryside of Quneitra Province, in southern Syria.
According to SANA’s reporter in Quneitra, an Israeli force consisting of two tanks and four military vehicles entered the town and set up a checkpoint at the entrance to the al-Kasarat area, on the road linking Jabata al-Khashab to the village of Ain al-Bayda in northern Quneitra countryside.
Israeli forces continue their repeated violations of Syrian sovereignty, in breach of the 1974 Disengagement Agreement, international law, and relevant United Nations Security Council resolutions.
Syria has condemned these recurring Israeli incursions, calling on the international community to take urgent action to stop such aggressions.
Darf man dem Jobcenter die Kontoauszüge verweigern?
Wer Bürgergeld beantragt oder bezieht, wird meist aufgefordert, Kontoauszüge vorzulegen. Jobcenter sind dabei in der gesetzlichen Pflicht um Einkommen, Vermögen und Bedarfe zu überprüfen.
Allerdings schießen die Ämter dabei oftmals über das Ziel hinaus. Die Frage lautet daher weniger „ob“, sondern „in welchem Umfang“ Kontoauszüge verlangt werden dürfen – und welche Rechte Betroffene beim Datenschutz haben.
Rechtliche Grundlage: Mitwirkungspflichten und SozialdatenschutzZunächst: Die Pflicht, an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken, ist im Sozialrecht verankert. Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, muss erhebliche Tatsachen angeben und auf Verlangen Belege vorlegen; dazu können Kontoauszüge gehören. Rechtsgrundlage ist § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB I.
Verweigert man rechtmäßige Mitwirkung, darf die Behörde Bürgergeld-Leistungen versagen oder entziehen – aber erst nach schriftlichem Hinweis und Fristsetzung (§ 66 SGB I). Parallel gilt das Sozialdatenschutzrecht: Sozialdaten dürfen nur erhoben werden, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist (§ 67a SGB X). Diese Balance aus Mitwirkung und Datensparsamkeit bildet den rechtlichen Rahmen.
Wie viele Monate sind zulässig?Die Rechtsprechung hat früh klargestellt: Das Jobcenter darf routinemäßig die Vorlage der Kontoauszüge verlangen, ohne dass ein Missbrauchsverdacht nötig ist. Das Bundessozialgericht hat die Anforderung als zulässig bestätigt; als Maß der Dinge gilt regelmäßig ein Zeitraum von drei Monaten.
Auch die „Fachlichen Weisungen“ der Bundesagentur für Arbeit zu § 37 SGB II nennen ausdrücklich: „Regelmäßig sind Kontoauszüge für die letzten drei Monate für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft vorzulegen.“ Abweichungen – kürzer oder länger – sind nur im begründeten Einzelfall möglich, etwa bei konkreten Unklarheiten.
Dürfen sechs Monate verlangt werden?Pauschale Forderungen über drei Monate hinaus sind rechtlich heikel. Datenschutzaufsichtsbehörden betonen, dass eine längere Prüfung nur ausnahmsweise erforderlich ist und zu begründen wäre.
Die Bundesagentur selbst hält in ihren Weisungen fest, dass vom Dreimonatsrahmen im Einzelfall abgewichen werden kann – also auch verlängert –, wenn es dafür belastbare Gründe gibt. Entscheidend bleibt die Verhältnismäßigkeit im konkreten Fall.
Was darf geschwärzt werden – und was nicht?Die Einnahmenseite muss erkennbar bleiben. Gutschriften, Zuflüsse und Salden dürfen nicht unkenntlich gemacht werden, weil sie unmittelbar leistungsrelevant sind.
Auf der Ausgabenseite besteht dagegen ein begrenztes Recht auf Schwärzung, vor allem wenn Buchungstexte besonders geschützte Daten offenbaren würden, zum Beispiel zu politischer oder gewerkschaftlicher Betätigung, Religion oder Gesundheit.
In solchen Fällen können Empfängernamen oder Verwendungszwecke verdeckt werden; Beträge, Daten und der Zahlungsfluss als solcher müssen sichtbar bleiben. Datenschutzbehörden und Jobcenter-Merkblätter heben diese Differenzierung ausdrücklich hervor.
Kopien, elektronische Akte und AufbewahrungZur Nachweisführung darf das Jobcenter Kontoauszüge nicht nur einsehen, sondern auch kopieren bzw. scannen und zur elektronischen Akte nehmen, sofern dies erforderlich ist.
Der Landesdatenschutz Niedersachsen hält das ausdrücklich für zulässig. Zugleich gilt das Prinzip der Datenminimierung: Nur das speichern, was für die Aufgabe nötig ist.
Das Bundessozialgericht hat 2020 entschieden, dass Kontoauszüge mit Angaben zu Zahlungseingängen bis zu zehn Jahre nach Bekanntgabe der Bewilligung in Kopie aufbewahrt werden dürfen; sensible, nicht leistungsrelevante Ausgabeninformationen müssen dabei geschwärzt werden können.
Darf man die Vorlage verweigern?Eine pauschale Verweigerung ist regelmäßig nicht möglich. Kontoauszüge sind ein typisches und geeignetes Beweismittel, um Hilfebedürftigkeit, Einkommen und Kosten der Unterkunft zu prüfen.
Wer sich ohne tragfähigen Grund weigert, riskiert eine Versagung oder Entziehung der Leistung nach § 66 SGB I – allerdings erst nach schriftlicher Belehrung und Fristsetzung. Die Rechtsprechung sieht die Anforderung der letzten drei Monate als grundsätzlich verhältnismäßig an.
Grenzen der Mitwirkung: Verhältnismäßigkeit und ZumutbarkeitMitwirkungspflichten sind nicht grenzenlos. § 65 SGB I setzt Schranken, etwa wenn eine Anforderung in keinem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund unzumutbar ist.
In der Praxis bedeutet das: Unbestimmte oder überzogene Forderungen, die sich ohne großen Aufwand auch anders belegen ließen, können zurückgewiesen werden. Greifen diese Grenzen, dürfen Rechtsfolgen nach § 66 SGB I nicht eintreten.
Praktischer Umgang: Rechtssicher vorlegen, Privates schützenWer aufgefordert wird, sollte vollständige, gut lesbare Kontoauszüge im geforderten Zeitraum bereitstellen – möglichst als Kopie oder PDF. Persönlich oder schriftlich kann man zugleich auf das Recht zur Schwärzung nicht leistungsrelevanter, besonders sensibler Ausgabentexte hinweisen und dies transparent kenntlich machen.
Falls das Jobcenter mehr als drei Monate verlangt, lohnt die höfliche Nachfrage nach der Begründung; liegt ein konkreter Anlass vor, ist eine erweiterte Vorlage zulässig. Bleibt eine Anforderung unklar oder unverhältnismäßig, kann man auf § 65 SGB I verweisen und um Präzisierung bitten. Diese Vorgehensweise verbindet Mitwirkung mit wirksamem Datenschutz.
Wie haben die Gerichte entschienden (Auswahl an Urteilen)Bundessozialgericht, Urteil vom 19. September 2008 – B 14 AS 45/07 R
Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass Jobcenter zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit die Vorlage von Kontoauszügen verlangen dürfen – regelmäßig für drei Monate. Zugleich wurde betont, dass auf der Ausgabenseite besonders sensible Angaben (etwa Religion, Gesundheit, Gewerkschaft) geschwärzt werden dürfen, solange Zahlungsflüsse, Beträge und Zeiträume erkennbar bleiben. Diese Leitlinien prägen bis heute die Praxis.
Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Februar 2009 – B 4 AS 10/08 R
Ein Jahr später stellte das BSG ausdrücklich fest, dass die Vorlagepflicht nicht nur beim Erstantrag, sondern auch bei Weiterbewilligungen gilt – und zwar ohne dass ein konkreter Missbrauchsverdacht vorliegen muss. Der Drei-Monats-Zeitraum gilt als Regelfall; länger nur, wenn der Einzelfall dies rechtfertigt.
Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Mai 2020 – B 14 AS 7/19 R
Mit Blick auf die elektronische Akte entschied das BSG, dass Kontoauszüge mit Angaben zu Gutschriften in Kopie bis zu zehn Jahre nach Bekanntgabe der Bewilligung aufbewahrt werden dürfen. Maßstab ist die DSGVO: Eine Löschung kommt nur in Betracht, wenn die Verarbeitung von Anfang an unbefugt war oder die Speicherbefugnis später entfällt. Gleichzeitig bleibt das Recht auf Schwärzung nicht leistungsrelevanter, besonders sensibler Ausgabentexte bestehen.
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Dezember 2009 – L 20 B 104/09 SO ER
In einem Sozialhilfe-Verfahren hielt das Gericht die Vorlage von sechs Monaten Kontoauszügen für rechtmäßig. Der Beschluss wird vielfach als Beleg dafür herangezogen, dass über drei Monate hinausgehende Anforderungen zulässig sein können – allerdings nur ausnahmsweise und mit tragfähiger Begründung.
LSG Bayern, Beschluss vom 21. Mai 2014 – L 7 AS 347/14 B ER
Zur Speicherung entschied das LSG, dass das Aufbewahren von Kontoauszügen (im Original oder als Kopie) in der Verwaltungsakte eine zulässige Datenverarbeitung ist, weil eine bloße „kurze Einsichtnahme“ den Prüfaufgaben nicht genügt. Diese Linie wurde später durch das BSG 2020 gestützt.
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. August 2022 – L 5 AS 463/22 B ER
Bei Selbständigen reicht der Hinweis auf vertragliche Verschwiegenheit gegenüber Kunden nicht aus, um ungeschwärzte Kontoauszüge grundsätzlich zu verweigern. Die Pflicht zur Mitwirkung geht vor; besondere Kategorien personenbezogener Daten bleiben gleichwohl schwärzbar.
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. April 2022 – L 7 AS 1746/21 B ER
Das Gericht beanstandete nicht, dass ein Jobcenter im Einzelfall Kontoauszüge für sechs Monate angefordert hatte. Entscheidend sei, ob die Ausdehnung über den Dreimonatsrahmen konkret begründet und verhältnismäßig ist.
SG München, Beschluss vom 28. August 2023 – S 46 SO 274/23 ER
Auch in der Sozialhilfe bestätigte das Gericht die Praxis, vierteljährlich Kontoauszüge für drei Monate zu verlangen. Es verwies hierzu explizit auf die BSG-Rechtsprechung von 2009 und 2020.
Zusammengenommen zeigen die Entscheidungen eine Richtung: Drei Monate gelten als Regel; längere Zeiträume sind die begründete Ausnahme. Einnahmen müssen erkennbar bleiben; auf der Ausgabenseite sind Schwärzungen besonders sensibler Informationen zulässig. Die Speicherung in der E-Akte ist erlaubt, soweit sie für die gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist – bei Gutschriften sogar bis zu zehn Jahre.
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