Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Floridas Generalstaatsanwalt verklagt Pfizer und Albert Bourla wegen COVID-«Impfung»
James Uthmeier, Generalstaatsanwalt von Florida, hat eine umfassende Klage gegen Pfizer und dessen CEO Albert Bourla eingereicht. Er wirft ihnen die Verschleierung von Todesfällen, Herzschäden, Fehlgeburten und Schlaganfällen im Zusammenhang mit der COVID-mRNA-«Impfung» vor. So seien Sicherheitshinweise verheimlicht, Millionen von Menschen hinsichtlich der Übertragbarkeit in die Irre geführt und undurchsichtige Marketingmethoden angewendet worden, um die Impfquote zu maximieren.
Wie der Epidemiologe Nicolas Hulscher berichtet, wurde die 49-seitige Klageschrift am 1. Oktober 2026 in St. Lucie County, Florida, eingereicht und richtet sich sowohl gegen Pfizer als auch persönlich gegen Bourla; Grundlage ist Floridas Gesetz gegen irreführende und unlautere Geschäftspraktiken (Deceptive and Unfair Trade Practices Act).
Die Klageschrift beginnt mit einem markanten Satz: «Diese Leute sind Kriminelle.» So bezeichnete Bourla Personen, die während der «Pandemie» öffentlich Sicherheitsbedenken hinsichtlich der COVID-19-«Impfung» von Pfizer geäußert hatten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein brisanter Vorwurf: Pfizer versicherte der Bevölkerung öffentlich die Sicherheit seiner COVID-«Impfung», während dem Unternehmen interne und externe Sicherheitsinformationen zu Myokarditis, Fehlgeburten, Schlaganfällen, unerwünschten Ereignissen und Todesfällen vorlagen.
158.893 unerwünschte Ereignisse in nur zehn WochenDer Klageschrift zufolge enthielt Pfizers eigene Datenbank für unerwünschte Ereignisse bis zum 28. Februar 2021 – also nur etwa zehn Wochen nach der Notfallzulassung des Impfstoffs – 158.893 unerwünschte Ereignisse aus 42.086 Fallberichten.
Dennoch erklärte Bourla im Januar 2023 öffentlich, Pfizer habe «kein einziges Sicherheits-Signal» festgestellt, obwohl bereits Milliarden von Dosen verabreicht worden waren. Florida argumentiert, diese Aussage sei mit den bereits bekannten Informationen über Myokarditis und Perikarditis (Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung) unvereinbar gewesen.
Zudem führt die Klageschrift aus, dass Pfizers Datenbank zum Stichtag 28. Februar 2021 bereits 1.223 gemeldete Todesfälle nach der «Impfung» verzeichnete. Florida argumentiert, dass das Vorliegen einer derart großen Menge an Informationen über schwerwiegende unerwünschte Ereignisse die pauschalen Sicherheitsversprechen von Pfizer untergraben habe. Laut der Klageschrift nahm die Zahl der Meldungen so stark zu, dass Pfizer 600 zusätzliche Vollzeitkräfte einstellte und die Einstellung weiterer 1.800 Mitarbeiter für die Bearbeitung von Berichten über unerwünschte Ereignisse plante.
Schwangerschaft und FehlgeburtenEin weiterer wesentlicher Punkt der Klage betrifft das Thema Schwangerschaft. Der Klageschrift zufolge lagen Pfizer bis zum 28. Februar 2021 Berichte über 458 schwangere Frauen vor, die mit dem COVID-«Impfstoff» des Unternehmens geimpft worden waren. Von diesen Fällen betrafen 248 ein unerwünschtes Ereignis und 52 eine Fehlgeburt. Fast alle gemeldeten Fehlgeburten traten im ersten Schwangerschaftsdrittel auf.
Die Klage verweist zudem auf eine von Pfizer geplante klinische Studie mit schwangeren Frauen. Ursprünglich strebte das Unternehmen die Teilnahme von rund 4.000 Personen an; der Klageschrift zufolge wurden jedoch letztlich nur 348 Mütter und 335 Säuglinge in die Studie aufgenommen, die zudem vorzeitig abgebrochen wurde. Die in dieser Studie geimpften Frauen befanden sich in der 24. bis 34. Schwangerschaftswoche, so dass die Studie keine direkten Daten zu Impfungen im ersten Schwangerschaftsdrittel lieferte.
Des Weiteren wird in der Klage auf die Packungsbeilage von Comirnaty verwiesen, der zufolge keine ausreichenden Daten zur Anwendung vor der 24. Schwangerschaftswoche vorliegen, um das Risiko für schwere Geburtsfehler und Fehlgeburten einschätzen zu können.
Pfizer propagierte Aussagen zur Übertragung ohne entsprechende TestsDie zweite tragende Säule der Klage Floridas betrifft die Übertragung des Virus. Pfizer und Bourla erklärten der Öffentlichkeit wiederholt, dass die «Impfung» auch andere Menschen schütze. So erklärte Pfizer beispielsweise im Dezember 2021, dass eine möglichst hohe Impf- und Auffrischungsquote weiterhin das beste Mittel sei, um «die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern».
Der Klageschrift zufolge untersuchte die entscheidende klinische Studie von Pfizer jedoch nicht, ob die Impfung eine Übertragung von Mensch zu Mensch verhinderte. Die Arzneiregulierungsbehörde FDA selbst stellte im Dezember 2020 fest, dass zu diesem Zeitpunkt keine Belege dafür vorlagen, dass der «Impfstoff» die Übertragung von SARS-CoV-2 von einer Person auf eine andere verhinderte. Zudem war die Übertragung kein Untersuchungsziel des Studienprotokolls von Pfizer.
Eine Führungskraft von Pfizer räumte später öffentlich ein, dass der Impfstoff vor der Markteinführung nicht auf seine Fähigkeit zur Unterbindung der Übertragung getestet worden war. Florida wirft Pfizer vor, dennoch die Idee des Schutzes von Angehörigen als wirksames Marketinginstrument genutzt zu haben, um die Impfbereitschaft zu steigern.
Mehr als 80 Milliarden Dollar Umsatz mit COVID-ImpfstoffenEs ging um enorme finanzielle Summen. Der Klageschrift zufolge verwandelte Pfizer Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Höhe von rund 1,5 Milliarden Dollar in einen Umsatz von mehr als 80 Milliarden Dollar mit COVID-Impfstoffen. Den in der Klage angeführten Zahlen zufolge eroberte der «Impfstoff» von Pfizer fast 70 Prozent der Märkte für COVID-«Impfstoffe» in den USA und Europa. Unterdessen erhielt Bourla im Zeitraum von 2020 bis 2023 Vergütungen von Pfizer in Höhe von rund 101,8 Millionen Dollar.
Die Klage Floridas geht über Fragen der Sicherheit hinaus und wirft Pfizer vor, umfassendere unlautere Geschäftspraktiken angewandt zu haben, um den Markt für COVID-«Impfstoffe» zu beherrschen.
Florida will das Geld zurückFlorida strebt weit mehr als ein symbolisches Urteil an. Der Generalstaatsanwalt fordert vom Gericht zivilrechtliche Strafen, eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen irreführende oder unlautere Darstellungen im Zusammenhang mit dem COVID-«Impfstoff» von Pfizer, die Übernahme der Anwaltskosten und weitere Entschädigungen.
Am wichtigsten ist jedoch die Forderung Floridas nach Gewinnabschöpfung – ein juristischer Begriff, der Pfizer dazu verpflichten könnte, Gewinne zurückzuzahlen, die mit Handlungen in Verbindung stehen, die nach Einschätzung des Gerichts gegen das Recht des Bundesstaates Florida verstoßen haben.
Schließlich versucht die Regierung, Pfizer und Albert Bourla zumindest teilweise für ihren groben Betrug zur Rechenschaft zu ziehen. Jahrelang trugen die falschen Sicherheits- und Übertragungsbehauptungen des Unternehmens maßgeblich zur Massenimpfung bei. Nun werden diese betrügerischen Behauptungen vor Gericht verhandelt.
Russland könnte Drohungen gegen Kaliningrad auch ohne Nuklearwaffen zerschlagen
Laut Berichten planen Litauen und andere NATO-Staaten in der baltischen Region eine Blockade der russischen Exklave Kaliningrad. Alexander Stepanov, Experte am russischen RANEPA-Institut für Recht und nationale Sicherheit, bestätigte, dass rund um Kaliningrad offensive militärische Infrastruktur aufgebaut wird. Gegenüber Sputnik kommentierte er die Äußerungen des russischen Präsidenten Wladimir Putin zu einem möglichen NATO-Angriff. Der Experte erklärte:
«Derzeit sind dort vier multinationale Verbände mit insgesamt rund 2.000 Soldaten stationiert. Die Region, einschließlich der baltischen Staaten, wird zudem rasch mit präzisionsgelenkten Offensivwaffen ausgerüstet.»
Es fänden multinationale Manöver statt, die auf eine Blockade der Ostsee abzielen, so Stepanov. Das US-amerikanische Programm zur gemeinsamen Nutzung von Atomwaffen («Nuclear Sharing») könne potenziell auf neue Teilnehmer ausgeweitet werden, darunter Finnland und die baltischen Staaten. Dies könne zur Nuklearisierung der Region und zu einer Umzingelung der Region Kaliningrad führen.
In seiner Rede auf dem Valdai-Forum habe Putin festgestellt, dass Russland im Falle eines Angriffs auf Kaliningrad seine Wettbewerbsvorteile nutzen müsse, da es über einzigartige Vernichtungsmittel verfüge. Darauf bezogen stellte Stepanov klar:
«Die Russische Föderation ist in der Lage, die meisten Bedrohungen mit konventionellen Mitteln zu neutralisieren.»
Laut dem Experten gibt es in der Region Kaliningrad Dutzende von NATO-Einrichtungen, die durch einen kombinierten Angriff mit präzisionsgelenkten Waffen ohne Atomsprengköpfe zerstört werden könnten. Er erläuterte:
«In diesem Sinne kann man von einer Kampferprobung der [Mittelstreckenrakete] ‹Oreshnik› in ihrer vollständigen Konfiguration sprechen, ausgestattet mit einem speziellen Sprengkopf. Seine Reichweite von 4.500 Kilometern deckt praktisch das gesamte europäische Territorium ab.»
Weitere «Long COVID»-Studie ignoriert Folgen der «Impfungen»
Im Rahmen einer neuen Studie wurden fast 1.000 Personen beobachtet, die sich im Jahr 2020 angeblich mit dem ursprünglichen SARS-CoV-2-Stamm infiziert hatten, um die langfristigen Symptome über einen Zeitraum von vier Jahren zu verfolgen. Keiner der Teilnehmer war zum Zeitpunkt der «Erstinfektion» «geimpft», doch bereits bei der ersten Befragung im Sommer 2021 hatten 85,1 Prozent mindestens eine Injektion erhalten. Die zweite Befragung fand 2024 statt.
Die meisten Teilnehmer gaben an, 2020 an einer leichten «COVID-19-Erkrankung» gelitten zu haben. Wie gewohnt bizarr in diesem Zusammenhang: 76 Teilnehmer (7,6 Prozent) seien «während der akuten Phase asymptomatisch» gewesen. Umgangssprachlich: Sie hatten nichts.
Laut den Forschern litten drei Viertel derjenigen, die im Jahr 2021 noch «COVID-Symptome» zeigten, auch vier Jahre nach ihrer «Erstinfektion» noch unter solchen Beschwerden. Dabei sei nochmals daran erinnert, dass es weder für «COVID» noch für «Long COVID» spezifische Symptome gibt. Die Diagnose beruht ausschließlich auf einem positiven SARS-CoV-2-Testresultat – durchgeführt mit einem für die Diagnostik ungeeigneten PCR-Verfahren.
Den Autoren der Studie zufolge variierten die individuellen Krankheitsverläufe im Laufe der Zeit jedenfalls erheblich. So fanden bei fast 30 Prozent gesundheitliche Verbesserungen statt, etwa 55 Prozent blieben stabil und bei rund 16 Prozent war eine Verschlechterung zu beobachten.
Zu den Symptomen, die über alle vier Jahre hinweg am stärksten mit langfristigen Einschränkungen im Alltag in Verbindung standen, gehörten Atemnot, Engegefühl in der Brust, Gelenkschmerzen, Müdigkeit, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen sowie Depressionen.
Was die COVID-«Impfungen» betrifft, konstatieren die Forscher:
«Der Impfstatus könnte ebenfalls die Langzeitergebnisse beeinflusst haben. (...) Der potenzielle Einfluss der Impfung auf die PCC [Post-COVID-19 condition] wurde in unseren Analysen jedoch nicht speziell untersucht und lässt sich daher anhand der vorliegenden Daten nicht bestimmen.»
Dabei handelt es sich lediglich um die jüngste einer Reihe von «Long COVID»-Studien, die die eventuellen negativen Auswirkungen der experimentellen mRNA-Injektionen nicht berücksichtigen.
Bill Gates hat neue Bedrohung entdeckt
Bill Gates tingelte in den USA in den letzten Wochen durch politische Sonntags-Talkshows, verbreitete Untergangsszenarien und prognostizierte einen massiven Rückgang der Weltbevölkerung. Schuld daran könnte die Künstliche Intelligenz sein. In einem Interview für die Sendung «Meet the Press» erklärte er:
«KI ist zweifellos mächtig genug, um Ereignisse auszulösen, die eine Milliarde Todesopfer fordern könnten. Auch wenn es ziemlich schwer ist, eine 100-prozentige Sicherheit zu erreichen, gab es noch nie eine Waffe, die so mächtig ist wie die Kombination aus Menschen mit böswilligen Absichten und den neuesten KI-Tools.»
Seine dramatischen Aussagen nutzte der vermeintliche Philanthrop, der selbst in diese einträgliche Branche investiert hat, um eine Bundesgesetzgebung, eine Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden und ein Ende der Selbstregulierung des Sektors zu fordern.
Gates beschrieb keine außer Kontrolle geratene Maschine, die beschließt, die Menschheit auszulöschen. Er stellte die Gefahr so dar, dass Menschen die neuesten Modelle als Waffe einsetzen – und wandelte diese Warnung dann sofort in eine To-do-Liste für Washington um.
Auf die Frage, ob Selbstregulierung ausreiche, oder ob sie durch Gesetze ergänzt werden müsse, antwortete Gates:
«Niemand glaubt, dass Selbstregulierung ausreicht, daher müssen in Washington Gesetze verabschiedet werden. Auf jeden Fall. Die Strafverfolgungsbehörden und die Politiker müssen in die Diskussion darüber einbezogen werden, wie Schutzmaßnahmen und Überwachung aussehen sollen, und das muss verbindlich vorgeschrieben werden. Das wird zwar einen gewissen Mehraufwand für die Branche bedeuten, aber ihre Aktivitäten nicht dramatisch verlangsamen.»
Drei Tage zuvor war Gates in der Sendung «CBS Mornings» zu Gast und legte dort die Grundlagen. Vergleiche mit früheren Technologien, so sagte er, gingen am Kern der Sache vorbei. Er fügte hinzu: «Der Großteil der Gesellschaft ist sich noch immer nicht bewusst, wie schnell sich die Entwicklung vollzieht. KI ist fast schon ein evolutionäres Ereignis.»
Gleichzeitig nutzte er diesen Auftritt , um an Präsident Trump zu appellieren. Denn dieser hatte die extremsten Behauptungen über die Gefahren der KI zuvor als «Schwindel» bezeichnet. Gates sagte, der Präsident befinde sich «in derselben Lage wie alle anderen auch, in der man zunächst denkt: ‹Ist das nicht genau wie bei den Technologien der Vergangenheit?›» Dann folgte sein Schlusssatz:
«Wenn er sich dafür Anerkennung dafür sichern will, der ganzen Welt geholfen zu haben, ist das Thema KI seine beste Chance. Der Führer, der die Menschen in dieser Frage zusammenbringt, wird positive Anerkennung verdienen.»
Anfang September hatte Gates KI bereits als «außerirdische Intelligenz» bezeichnet und erklärt, dass «keine Regierung sich auch nur annähernd so intensiv damit befasst, wie sie es müsste». Auch bei dieser Gelegenheit hatte er eine internationale Organisation vorgeschlagen, die sich an den Vorbildern von Nuklearinspektionen, Luftfahrtvorschriften und Ozonabkommen orientieren sollte. Bei dieser Presserunde griff er auf ein Hollywood-Drehbuch zurück:
«Es gibt alle möglichen Filme, in denen Außerirdische kommen und sich die USA, China und alle anderen auf magische Weise zusammenschließen, um das Problem zu lösen. KI ist so etwas wie diese außerirdische Intelligenz. Sie ist da, und wir sollten besser so handeln, wie es in diesen Filmen gezeigt wird.»
Auch im Times Tech Pod betonte Gates, man dürfe der Industrie nicht zutrauen, sich selbst zu kontrollieren:
«Es ist nicht die Aufgabe der Industrie, sich selbst zu regulieren oder die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der KI zu verstehen.» In einem Essay von Ende August schrieb er, dass «der Übergang ins KI-Zeitalter eine der turbulentesten Phasen in der Geschichte der Menschheit sein wird», und dass «wir uns derzeit leider nicht darauf vorbereiten».
Solche Aussagen nutzt Gates bekanntlich auch gern, wenn es darum geht, das «Pandemie»-Geschäft anzukurbeln und die Kontrolle bei solchen Krisen in die Hände von Weltorganisationen zu legen. Das Portal Modernity News, das auf Gates' Propaganda-Tour hingewiesen hat, merkt deshalb an:
«KI ist die neue große Bedrohung. Jahrelang verkaufte Gates die Netto-Null-Bilanz als letzten Ausweg der Zivilisation. Dann benötigte der Boom der Rechenzentren Strom, und im vergangenen Oktober erklärte er deshalb, der Klimawandel werde ‹nicht zum Untergang der Menschheit führen›. Die Panikmache wurde nicht eingestellt. Es brauchte eine Ersatzbedrohung, die groß genug war, um Inspektoren und ‹internationale Koordination› zu rechtfertigen. KI kam genau zum richtigen Zeitpunkt: Arbeitsplätze, Cyberangriffe, Begleiter, Bioterror, Kontrollverlust.»
Journalistin Derya Okatan in Istanbul inhaftiert
Die Journalistin und Gewerkschafterin Derya Okatan ist am Freitag in ihrer Wohnung in Ankara festgenommen und anschließend nach Istanbul gebracht worden. Im Justizpalast Çağlayan wurde sie einem Gericht vorgeführt, das Untersuchungshaft gegen sie anordnete. Welche konkreten Vorwürfe Okatan gemacht werden, ist bislang nicht bekannt.
Die Journalistengewerkschaft DISK Basın-Iş, deren Disziplinarausschuss Okatan angehört, kritisierte insbesondere das Vorgehen der Staatsanwaltschaft: „Der Staatsanwalt beantragte Untersuchungshaft für Derya, ohne sie auch nur zu vernehmen.“ Die Organisation protestierte gegen die Repression gegen Medienschaffende und Gewerkschaftsmitglieder in der Türkei und forderte Okatans sofortige Freilassung.
DFG: „Journalismus ist kein Verbrechen“
Auch der Journalistenverein Dicle-Firat (DFG) reagierte auf die Inhaftierung. Der Verband erklärte, journalistische Tätigkeit dürfe nicht zum Gegenstand strafrechtlicher Vorwürfe gemacht und Medienschaffende dürften nicht durch Repression und Inhaftierung zum Schweigen gebracht werden. „Wir stehen an der Seite von Derya Okatan und fordern ihre sofortige Freilassung“, erklärte der DFG. „Journalismus ist kein Verbrechen.“
Freispruch im RedHack-Prozess
Derya Okatan, die unter anderem als verantwortliche Redakteurin der Nachrichtenagentur ETHA und als Reporterin für Artı Gerçek arbeitete, war bereits früher aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit mit Repression und Strafverfolgung konfrontiert. 2016 gehörte sie zu einer Gruppe von Journalist:innen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von E-Mails des damaligen Energieministers und Erdoğan-Schwiegersohns Berat Albayrak festgenommen wurden. Nach 24 Tagen in Polizeigewahrsam kam sie unter Auflagen frei. In dem später als RedHack-Prozess bekannt gewordenen Verfahren wurde Okatan freigesprochen. Fünf weitere Angeklagte wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.
https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-30863 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-30079 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-9690
Gespräche über Zukunft der Universitäten Rojava und Kobanê
Der syrische Präsidialberater Mazlum Abdi hat in Damaskus mit Hochschulminister Marwan al-Halabi über die Zukunft der Universitäten in Nordsyrien gesprochen. Im Mittelpunkt des Treffens standen die institutionelle Einbindung der Universitäten Rojava und Kobanê in das syrische Hochschulsystem sowie die Anerkennung ihrer Abschlüsse.
An dem Gespräch nahmen neben Abdi und al-Halabi auch die Ko-Außenbeauftragte der nordostsyrischen Selbstverwaltung, Ilham Ehmed, sowie weitere Mitglieder der Delegation und stellvertretende Hochschulminister teil. Laut Mitteilung wurde darüber beraten, nach welchem Verfahren die Hochschulen Rojavas in das vom Ministerium verantwortete Hochschulsystem integriert werden können. Neben der Anerkennung der bisher ausgestellten Abschlüsse ging es um den Status der Studierenden und die weitere Organisation ihres Studiums.
في إطار متابعتي المباشرة لملف دمج مؤسسات التعليم العالي في شمال وشرق سورية ضمن منظومة التعليم العالي السورية، بحثنا اليوم مع مستشار رئاسة الجمهورية السيد مصطفى خليل عبدي استكمال إجراءات الدمج، والاعتراف بالشهادات الصادرة عن هذه المؤسسات، وتنظيم أوضاع الطلاب بما يضمن استقرار… pic.twitter.com/llYdufDViD
— Prof Marwan Alhalabi - الدكتور مروان الحلبي (@marwan_alhalabi) October 2, 2026Status von Lehrkräften und Fakultäten
Teil der Gespräche waren auch konkrete Schritte für den Integrationsprozess. Dazu gehört insbesondere die Klärung des Status des wissenschaftlichen und akademischen Personals der Universitäten. Al-Halabi erklärte, einige Fakultäten der Universitäten Rojava und Kobanê seien inzwischen den Universitäten Euphrat und Aleppo zugeordnet worden. Das Ministerium arbeite daran, die administrativen und akademischen Fragen der Hochschulen zu klären und damit die Situation der Hochschulbildung in der Region neu zu ordnen. Wie die Universitäten Rojava und Kobanê als Institutionen künftig strukturiert sein und welchen Status sie innerhalb des syrischen Hochschulsystems erhalten sollen, geht aus den Angaben zu dem Treffen nicht hervor.
Neue Universitäten in Hesekê und Raqqa geplant
Nach Angaben al-Halabis gibt es außerdem einen Entwurf zur Gründung neuer Universitäten in Hesekê und Raqqa. Dafür sei die Zustimmung des syrischen Volksrates erforderlich. Die institutionelle Integration und die Klärung des Status von Hochschulen und Studierenden könnten nach Auffassung des Ministers einen Großteil der derzeit bestehenden administrativen Probleme lösen.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-52914 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-52560 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/gesprach-in-aleppo-zu-integration-und-ruckkehr-der-bevolkerung-52791
Nagihan Akarsel in Ankara gedacht: „Sie hat uns einen Weg eröffnet“
In Ankara ist am Freitag mit einer gut besuchten Veranstaltung an die kurdische Autorin, Journalistin und Jineolojî-Forscherin Nagihan Akarsel erinnert worden. Akarsel wurde am 4. Oktober 2022 im südkurdischen Silêmanî (Sulaimaniyya) mit elf Schüssen vor ihrer Wohnung erschossen. Hinter dem Mord stand der türkische Geheimdienst. Sie wurde 46 Jahre alt.
Zu der Gedenkveranstaltung im Kultur-, Kunst- und Literaturverein Anatolia hatten der Verband der Journalistinnen Mesopotamiens (MKG), der Journalistenverein Dicle-Firat (DFG) und Anatolia eingeladen. Freund:innen, Angehörige und Weggefährt:innen Akarsels sowie zahlreiche weitere Menschen nahmen teil. Dabei wurden auch persönliche Gegenstände Akarsels ausgestellt, darunter ihre Kamera sowie von ihr verfasste Gedicht- und Erzählbände. Nach einer Schweigeminute wurde ein Film über ihr Leben und Wirken gezeigt.
„Sie stellte die Menschen in den Mittelpunkt ihres Lebens“
Akarsels frühere Arbeitskollegin Zuhal Tekiner erinnerte an ihre erste Begegnung im Jahr 2009. Akarsel habe Menschen mit einer außergewöhnlichen Nähe und Aufrichtigkeit begegnet. „Nagihan stellte jeden Menschen, den sie kennenlernte, in den Mittelpunkt ihres Lebens“, sagte Tekiner. Freundschaft und Genossenschaft hätten für sie bedeutet, Freude ebenso wie Schmerz und Trauer miteinander zu teilen. Zugleich habe Akarsel Wissen nie als etwas verstanden, das sie für sich selbst sammelte. „Sie wollte ebenso sehr andere zum Lesen bringen, wie sie selbst las, andere zum Schreiben bringen, wie sie selbst schrieb, und weitergeben, was sie gelernt hatte.“
Das habe insbesondere ihre Arbeit zur kurdischen Frauenwissenschaft Jineolojî geprägt. Akarsel habe nicht isoliert am Schreibtisch gearbeitet, sondern Erfahrungen und Lebensgeschichten von Frauen zum Ausgangspunkt ihrer Forschung und ihres Schreibens gemacht. Im Anschluss verlas Reyhan Yıldırımcı aus Akarsels Wahlfamilie einen an sie gerichteten Brief.
„Nagihan hat uns einen Weg eröffnet“
Die Journalistin Diren Yurtsever würdigte Akarsels Bedeutung für die freie Presse und die kurdische Frauenbewegung. „Freie Presse bedeutet, ein Hemd aus Feuer anzuziehen. Auch Nagihan hat dieses Hemd angezogen“, sagte Yurtsever. „Sie hat uns einen Weg eröffnet, ist ihn selbst gegangen und hat andere auf diesem Weg mitgenommen.“ Akarsel habe nachfolgenden Generationen von Journalistinnen insbesondere die Identität der freien Frau hinterlassen und gezeigt, wie dieser Weg beschritten werden könne. Ihr Wirken sei deshalb mit ihrer Ermordung nicht beendet.
„Nagihans Bedeutung für uns ist Jin, Jiyan, Azadî“, sagte Yurtsever. „Sie hat ihr Leben im Zeichen dieser drei Worte geführt.“ Akarsel und die getöteten Mitarbeiter:innen der freien Presse seien auch unter schwierigsten Bedingungen eine Motivation, diesen Weg weiterzugehen. Die Menschenrechtsaktivistin Nuray Çevirmen Aykol trug anschließend Gedichte Akarsels vor. Die Gedenkveranstaltung endete mit einer Signierstunde ihrer Bücher.
In Amed wird am 4. Oktober an Akarsel erinnert
Nagihan Akarsel stammte aus Xelîkan (Xalîka Jêr, tr. Gölyazı) in der zentralanatolischen Provinz Konya. Als Journalistin, Autorin und Forscherin beschäftigte sie sich insbesondere mit der Geschichte und dem Wissen von Frauen und war Mitglied des Jineolojî-Forschungszentrums. An ihrem vierten Todestag wird auch in Amed (Diyarbakır) an sie erinnert. Die Zeitschrift Jineolojî und MKG laden für Sonntag, 4. Oktober, um 14 Uhr zu einer Gedenkveranstaltung im Ayşe-Şan-Park im Stadtbezirk Rezan (Bağlar) ein.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/-48206 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-39251 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-34312 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-34424
Der autokratische Schatten: Wie der Sicherheitsapparat zur Gefahr für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit wurde
Menschen zeigen zuweilen manche Umgangsformen mit ihren eigenen Artgenossen, die sie nicht auf eine Stufe mit Tieren stellen, sondern noch darunter platzieren. Außer der Perfektionierung von Intrigen, Lügen und Betrug ist das vor allem die systematische gegenseitige Tötung in Kriegen. Anders als Tiere, die sich mit einer angeborenen Hemmung gegen innerartliche Tötung vor dem Aussterben […]
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Finanzieren USA Kampagne gegen Brasiliens Oberstes Gericht vor der Wahl?
Trump Administration Sued Over Fuel Economy Rollback
A coalition of environmental and consumer protection organizations filed a lawsuit today challenging the Trump administration’s final rule rolling back federal Corporate Average Fuel Economy, or CAFE, standards, a move that will make new vehicles less fuel efficient, increase gasoline consumption, and drive up costs for American drivers already facing high gas prices.
The lawsuit challenges the administration’s attempt to weaken longstanding fuel economy requirements that have helped reduce gasoline consumption and save drivers money at the pump. The rollback comes as families are already struggling with record-high gas prices, with transportation ranking as the second-largest household expense after housing, accounting for roughly 17% of average household spending.
The existing fuel economy standards would have saved 64 billion gallons of gas. Even before the current rise in gas prices, they were set to deliver $35 billion in savings to consumers over the lifetimes of the vehicles covered. Today’s final rule weakens those standards, allowing manufacturers to produce a fleet of vehicles in model year 2031 that are less efficient than the model year 2024 vehicle fleet that is already on our roads.
The administration’s own projections show that Americans will be forced to spend over $1,600 more on fuel over the life of these life-efficient vehicles, and NHTSA estimates this final rule will result in an increase of over 121 billion gallons of fuel consumption through 2050.
“With gas prices at historic highs, Trump picked the worst possible time to roll back federal mileage standards,” said David Pettit, an attorney at the Center for Biological Diversity’s Climate Law Institute. “Oil companies will profit from less efficient cars, but drivers will take a hit to their wallets and our kids will breathe dirtier air. We’ll all pay the price for more tailpipe pollutants spewing everywhere from playgrounds to wild places. We’re asking the courts to put a stop to this callous giveaway to Big Oil and Big Auto.”
“We’re taking the Trump administration to court for this reckless rollback that prioritizes Big Oil and automaker profits over American families,” said Katherine Garcia, director of Sierra Club’s Clean Transportation for All. “It is unlawful for Trump to turn back the clock on fuel-efficient cars forcing drivers to waste more money on gas and communities to breathe toxic air. The Sierra Club is proud to stand with our coalition partners in defending our right to cleaner, more affordable vehicles.”
“The Trump administration is steering us toward cars that burn more gas to travel the same miles, draining family budgets along the way,” said James Crowley, senior attorney at Conservation Law Foundation. “As the needle drops toward empty, more grocery and rent money goes into the tank, while more pollution fills the air we breathe. We’re taking this administration to court because families can’t afford to be steered backward.”
“Consumers need more fuel efficient choices when considering new cars, and they deserve vehicles that get more miles per gallon and miles per dollar,” said Robert Weissman, co-president of Public Citizen. “Trump’s lawless push to roll back key safeguards on fuel economy will pollute our air, and line the pockets of oil and auto CEOs. We are confident of stopping Trump’s CAFE standards rollback.”
“The Trump administration’s rollback will mean wasted gas, more air pollution, and higher costs for Americans who are already struggling with high fuel prices,” said Andy Su, senior transportation attorney at Environmental Defense Fund. “We’re going to court to oppose this dangerous U-turn away from decades of successful work to make our cars more efficient and less expensive to drive.”
Zehnwöchige Mahnwache gegen Feminizide beginnt in Amed
Das Netzwerk gegen Gewalt in Amed (tr. Diyarbakır) beginnt angesichts der zunehmenden Feminizide eine zehnwöchige Mahnwache für Gerechtigkeit und Erinnerung. Die Aktion unter dem Titel „Frauen-, Gerechtigkeits- und Erinnerungswache)“ startet am Dienstag, 6. Oktober, um 12.30 Uhr vor dem Justizpalast in Amed und wird dort zehn Wochen lang jeden Dienstag zur selben Zeit fortgesetzt. Das Netzwerk stellte die Aktion bei einer Pressekonferenz in den Räumen des Frauenvereins Rosa im Stadtbezirk Bajarê Nû (Yenişehir) vor. Ziel sei es, die Suche von Frauen nach Gerechtigkeit sichtbar zu machen, die Wahrheit über Feminizide und verdächtige Todesfälle einzufordern und die Erinnerung an die getöteten Frauen wachzuhalten.
„Das ist Feminizid“
Irem Ilhan vom Frauenrechtszentrum der Anwaltskammer Amed kritisierte, dass Todesfälle von Frauen immer wieder als „verdächtig“ behandelt und damit im Dunkeln gelassen werden. Tage, an denen drei, vier oder fünf Frauen ihr Leben verlieren, erschienen in der Öffentlichkeit als voneinander unabhängige Fälle. Tatsächlich seien jedoch Körper, Leben, Arbeit und Selbstbestimmung von Frauen systematisch Ziel patriarchaler Gewalt. „Das ist Feminizid. Das ist ein Krieg gegen Frauen“, sagte Ilhan. Feminizide seien nicht allein auf die Tat eines einzelnen Mannes zu reduzieren. Sie entstünden im Zusammenspiel des patriarchalen Staatssystems, militaristischer und nationalistischer Sicherheitspolitik und hegemonialer Männlichkeit.
Dazu gehörten auch gesellschaftliche und staatliche Mechanismen, die Gewalt ermöglichten oder Täter schützten, ergänzte Ilhan. Nicht anerkannte Trennungs- und Scheidungsentscheidungen von Frauen, häusliche Gewalt, Kontrolle und Nachstellung, der Zugang zu Waffen, nicht umgesetzte Schutzanordnungen, mangelhafte Ermittlungen und Straflosigkeit bildeten eine Struktur, in der sich Gewalt gegenseitig verstärke.
Pressekonferenz des Netzwerks gegen Gewalt in Amed
„Nicht der Tod der Frauen, sondern die Wahrheit wird zweifelhaft gemacht“
Besonders scharf kritisierte Ilhan den Umgang mit ungeklärten Todesfällen. Wenn ein Tod vorschnell als Suizid oder Unfall eingestuft werde, verenge sich häufig auch die weitere Untersuchung. Tatorte, forensische Befunde, digitale Beweise und vorausgegangene Gewalterfahrungen würden dann nicht ausreichend untersucht. „Nicht der Tod der Frauen, sondern die Wahrheit wird im Zweifel gelassen“, sagte Ilhan. Eine vorläufige Ungewissheit werde durch unzureichende Ermittlungen und Straflosigkeit in dauerhafte Unaufgeklärtheit verwandelt.
Patriarchale Gewalt werde zugleich durch weitere Machtverhältnisse verstärkt. Ilhan nannte religiösen Fundamentalismus, der über Körper und Willen von Frauen verfügen wolle, sowie koloniale und sicherheitspolitische Praktiken gegen kurdische Frauen und die Sonderkriegspolitik. Gewalt treffe Frauen gerade dann, wenn sie sich trennen, scheiden lassen, arbeiten, organisieren, ihre eigene Stimme erheben und ihr Leben selbst bestimmen wollten.
Straflosigkeit bei verdächtigen Todesfällen
Besonders problematisch sei die Situation bei verdächtigen Todesfällen von Frauen in den kurdischen Städten. Das Netzwerk lehnt es ab, Ermittlungen von Beginn an auf Erklärungen wie „Suizid“, „Sturz“, „Ertrinken“ oder „Verschwinden“ zu verengen. Hinzu kämen Schwierigkeiten beim Zugang zur Justiz in der eigenen Muttersprache, unzureichende Schutzmöglichkeiten in ländlichen Regionen sowie familiärer und patriarchaler Druck. Auch das Schicksal vermisster Frauen werde häufig nicht konsequent untersucht.
Besondere Vorkehrungen verlangt das Netzwerk für Fälle, in denen Soldaten, Polizisten, Dorfschützer oder andere Staatsbedienstete als Täter infrage kommen. „Die Uniform darf nicht zum Schutzschild der Straflosigkeit werden“, erklärte Ilhan. Kritik äußerte die Juristin auch an Gerichtsverfahren wegen Feminiziden. Tatmerkmale wie Planung oder besondere Grausamkeit würden teilweise außer Acht gelassen, während Strafmilderungen wegen angeblicher Provokation oder zugunsten der Täter ausgeweitet würden. „Statt vorausgegangene Gewalt zu untersuchen, wird immer wieder die Lebensführung der getöteten Frau zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.“
Rückkehr zur Istanbul-Konvention gefordert
Das Netzwerk fordert, Gewalt gegen Frauen als systematische Menschenrechtsverletzung infolge geschlechtsspezifischer Diskriminierung und gesellschaftlicher Kontrolle anzuerkennen. Die Türkei müsse zur Istanbul-Konvention zurückkehren und die Verpflichtungen aus der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verbindlich umsetzen.
Schutzmaßnahmen nach dem Gesetz Nr. 6284 müssten auf einer verbindlichen Risikobewertung beruhen. Todesdrohungen, Waffenbesitz, Trennungs- und Scheidungsverfahren, beharrliche Nachstellung, Verstöße gegen Schutzanordnungen, Drohungen gegen Kinder und vorausgegangene Gewalt müssten als hohe Risikofaktoren behandelt werden. Bei akuter Gefahr verlangt das Netzwerk unter anderem elektronische Überwachung und die Beschlagnahmung von Waffen.
Wird eine Frau getötet, obwohl sie zuvor staatliche Stellen um Schutz gebeten habe, müsse zudem automatisch und unabhängig untersucht werden, welche Behörden von der Gefahr wussten und weshalb keine wirksamen Maßnahmen getroffen wurden. Für verdächtige Todesfälle fordert das Netzwerk ein verbindliches, geschlechtersensibles Ermittlungsprotokoll. Fälle dürften nicht abgeschlossen werden, bevor ein Tötungsdelikt oder ein in den Suizid Treiben wirksam ausgeschlossen worden sei.
Erinnerung als Teil des Kampfes um Gerechtigkeit
Die Mahnwache soll deshalb nicht allein eine Protestaktion sein. Jede Woche wollen die beteiligten Frauen die Geschichte einer getöteten Frau erzählen und daran erinnern, wer sie war, wie sie leben wollte, gegen welche Gewalt sie sich gewehrt hat und welche Fragen zu ihrem Tod weiterhin unbeantwortet sind. „Wir wollen Gerechtigkeit“, sagte İlhan. Damit sei nicht allein die Bestrafung eines Täters gemeint. Auch Institutionen, die Frauen trotz bekannter Gefahr nicht geschützt hätten, Verantwortliche für mangelhafte Ermittlungen und diejenigen, die Straflosigkeit ermöglichten, müssten zur Rechenschaft gezogen werden.
Zugleich gehe es darum, die Getöteten nicht auf Statistiken zu reduzieren. „Wir wollen Erinnerung schaffen“, erklärte Ilhan. „Wir werden die Namen der Frauen und ihre Forderungen nach Gerechtigkeit nicht vergessen lassen.“ Zum Auftakt am 6. Oktober ruft das Netzwerk Frauen, Frauenorganisationen, Anwaltskammern und Menschenrechtsorganisationen, demokratische Institutionen sowie alle Menschen, die das Leben verteidigen, zur Teilnahme vor dem Gericht in Amed auf. „Wir werden die ermordeten Frauen nicht vergessen. Wir werden verdächtige Todesfälle nicht im Dunkeln lassen“, sagte Ilhan. „Gegen den Feminizid werden wir Wahrheit, Gerechtigkeit und ein freies Leben gemeinsam verteidigen.“
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52932 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52898 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52666 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52705
Von wegen “Schülerproteste“: Linksradikale und Migranten fackeln Frankreich ab
In Bordeaux gehen die Schulen in Flammen auf, während sich die Unruhen von Migranten der zweiten und dritten Generation, angeheizt von der radikalen Linken und Melenchons „La France Insoumise“, in ganz Frankreich ausbreiten und als „Schülerproteste“ – wie sie auch von deutschen Medien naiv-beschwichtigend geframt werden – an Dynamik gewinnen. Offiziell soll es bei diesen […]
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Why ‘NAZA’ terrifies Israel’s liberal elite
The film shatters ‘respectable’ Israelis’ illusion of moral superiority: The most prestigious, highly educated soldiers are the primary culprits of genocide.
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Rente nach 45 Jahren unter Druck: Was die Warnung von 46 Ökonomen für Versicherte bedeutet
Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, plant häufig fest mit einem früheren Ruhestand ohne Abschläge. Genau dieser Rentenweg steht erneut im politischen Streit: 46 Ökonominnen und Ökonomen drängen darauf, die Empfehlungen der Rentenkommission als Gesamtpaket umzusetzen.
Nach einem Bericht der WELT wenden sie sich insbesondere gegen eine Abschwächung der vorgeschlagenen Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“. Für Versicherte entsteht dadurch Unsicherheit – ein solcher Aufruf verändert aber noch keinen gesetzlichen Rentenanspruch.
Was die Wissenschaftler von der Bundesregierung verlangenDie Unterzeichner betrachten die Reformvorschläge als zusammenhängendes Konzept. Werden einzelne Maßnahmen gestrichen, müsse dafür ein wirksamer Ersatz gefunden werden, berichtet FOCUS unter Berufung auf den vorliegenden Aufruf.
Im Mittelpunkt steht die Finanzierung der Alterssicherung. Die Wissenschaftler befürchten, dass eine verwässerte Reform Probleme aufschiebt und jüngere Beitragszahler stärker belastet.
Ihre Kritik richtet sich besonders gegen den abschlagsfreien vorgezogenen Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren. Nach ihrer Einschätzung ist diese Leistung teuer und unterstützt nicht gezielt diejenigen, die gesundheitlich besonders belastet sind oder nur geringe Rentenansprüche haben.
Nach Darstellung der Unterzeichner profitieren davon überdurchschnittlich häufig Männer, Besserverdienende und gesundheitlich weniger belastete Beschäftigte. Diese Bewertung beantwortet allerdings noch nicht, welche Übergangsregeln für Menschen gelten sollten, die ihren Ruhestand bereits vorbereitet haben.
Die „Rente mit 63“ beginnt für jüngere Jahrgänge längst späterDie verbreitete Bezeichnung führt leicht zu falschen Vorstellungen. Gemeint ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, für die mindestens 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten erforderlich sind.
Für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze nach geltendem Recht bei 65 Jahren. Sie können diese Rentenart nicht schon mit 63 beziehen – auch nicht gegen einen Abschlag.
Davon zu unterscheiden ist die Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren. Sie ermöglicht derzeit einen Beginn ab 63, für die Jahrgänge ab 1964 allerdings mit bis zu 14,4 Prozent dauerhaftem Abschlag.
Wer über die Abschaffung der „Rente mit 63“ liest, sollte deshalb zuerst klären, welche dieser beiden Rentenarten tatsächlich gemeint ist.
Welche Änderungen die Rentenkommission empfiehltDie Kommission schlägt vor, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Daneben soll das früheste Eintrittsalter für die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren von 63 auf 64 steigen.
Ein weiterer Vorschlag betrifft die reguläre Altersgrenze: Diese soll künftig an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach der Empfehlung würde eine zusätzliche Lebenszeit im Verhältnis zwei zu eins auf Erwerbsphase und Rentenphase verteilt.
Die Vorschläge betreffen damit unterschiedliche Wege in den Ruhestand. Wer lediglich auf die Zahl der Versicherungsjahre schaut, übersieht mögliche Änderungen beim Mindestalter und bei den Abschlägen.
Rentenweg Geltendes Recht für Jahrgänge ab 1964 Empfehlung der Kommission Altersrente nach 45 anrechenbaren Versicherungsjahren Abschlagsfrei ab 65 Jahren Diese Rentenart abschaffen Altersrente nach 35 Versicherungsjahren Frühestens ab 63 Jahren, dann mit Abschlägen Frühestes Eintrittsalter zunächst auf 64 anheben Regelaltersrente Grundsätzlich ab 67 Jahren Altersgrenze künftig an die Lebenserwartung koppelnDie Übersicht beschreibt bestehende Regeln und Reformempfehlungen. Sie ist keine verbindliche Tabelle künftiger Rententermine.
Ein Reformvorschlag ist noch kein neues RentengesetzDie Deutsche Rentenversicherung unterscheidet ausdrücklich zwischen den Empfehlungen der Kommission und geltendem Recht. Ob, wann und in welchem Umfang die Vorschläge gesetzlich umgesetzt werden, lässt sich daraus noch nicht verbindlich ableiten.
Auch eine politische Verständigung über die Richtung der Reform ersetzt kein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren. Für persönliche Entscheidungen bleiben deshalb die tatsächlich geltenden Vorschriften und später gegebenenfalls beschlossene Übergangsregelungen entscheidend.
Die Aussage, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren sei bereits für alle abgeschafft, wäre damit falsch. Ebenso wenig lässt sich aus den bisherigen Vorschlägen eine verlässliche Zusage ableiten, dass bestimmte Jahrgänge auf jeden Fall vollständig verschont bleiben.
Warum die Übergangsregeln für Beschäftigte so wichtig sindZwischen einer langfristigen Reform und einem kurzfristig veränderten Rententermin liegt für Betroffene ein erheblicher Unterschied. Wer bereits Altersteilzeit vereinbart, Rücklagen für eine Übergangsphase eingeplant oder das Ende seiner Beschäftigung vorbereitet hat, kann seine Planung nicht beliebig verschieben.
Eine spätere Altersgrenze könnte bedeuten, länger arbeiten zu müssen oder zusätzliche Monate aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Entfällt ein abschlagsfreier Rentenweg, stellt sich außerdem die Frage, welche andere Rentenart unter welchen Bedingungen erreichbar bleibt.
Die praktische Bedeutung einer Reform hängt deshalb nicht nur von ihrer grundsätzlichen Richtung ab. Ebenso wichtig sind Beginn, Übergangsfristen und mögliche Schutzregelungen für bereits getroffene Entscheidungen.
Welche Altersgrenzen derzeit für zwei besonders angesprochene Jahrgänge gelten, erläutert gegen-hartz.de im Beitrag „Rente für Jahrgänge 1964 und 1965: Was sich beim Rentenbeginn ändert“.
45 Versicherungsjahre sind nicht einfach 45 Jahre im selben BerufFür die bisherige abschlagsfreie Altersrente zählt eine gesetzlich festgelegte Wartezeit. Dabei können neben versicherungspflichtiger Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Kindererziehungs-, Pflege- oder Krankengeldzeiten berücksichtigt werden.
Umgekehrt zählt nicht jede Lücke oder jeder Leistungsbezug automatisch mit. Deshalb ist die Aussage „Ich habe vor 45 Jahren angefangen zu arbeiten“ noch kein sicherer Nachweis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gerade in einer unübersichtlichen Reformdebatte lohnt es sich, zunächst die eigene Ausgangslage zu klären. Ein vollständiger Versicherungsverlauf ist dafür hilfreicher als eine pauschale Jahrgangsüberschrift.
Gesundheitliche Belastung und lange Erwerbsbiografie sind verschiedene FragenDer Aufruf verbindet die Forderung nach einem Ende der bisherigen abschlagsfreien Frühverrentung nach 45 Versicherungsjahren mit dem Wunsch nach gezielter Unterstützung für gesundheitlich belastete Menschen und Personen mit niedrigen Renten. Damit verschiebt sich die politische Diskussion: weg von der Versicherungsdauer allein, hin zu anderen Voraussetzungen für Unterstützung.
Für Betroffene wäre entscheidend, wie solche Voraussetzungen konkret ausgestaltet werden. Eine lange Erwerbsbiografie sagt für sich genommen weder aus, wie gesund jemand ist, noch wie hoch seine spätere Rente ausfällt.
Auch die Kommission empfiehlt Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente und einen besseren gesundheitlichen Schutz im Arbeitsleben. Diese Empfehlungen sind jedoch keine bereits zugesagte Ersatzleistung für jeden, der von einer Abschaffung der bisherigen 45-Jahre-Rente betroffen wäre.
Ein vorsorglicher Rentenantrag sichert die heutige Rechtslage nicht automatischDie Sorge vor einer Reform kann dazu verleiten, möglichst schnell einen Antrag zu stellen. Die Deutsche Rentenversicherung weist jedoch darauf hin, dass ein vorzeitig gestellter Rentenantrag die derzeitigen Regeln nicht einfach für einen späteren Rentenbeginn festschreibt.
Versicherte sollten deshalb mehrere Beginntermine und deren finanzielle Folgen berechnen lassen. Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag sollte auf einer geklärten Finanzierung beruhen, nicht allein auf der Befürchtung, eine Schlagzeile könne den bisherigen Rentenweg unmittelbar schließen.
Beispiel aus der Praxis: Der geplante Ruhestand ist noch nicht gestrichenDas folgende Beispiel ist fiktiv: Ein 1965 geborener Beschäftigter plant, mit 65 Jahren im Jahr 2030 in Rente zu gehen. Er geht davon aus, bis dahin die erforderlichen 45 Versicherungsjahre zu erreichen.
Nach geltendem Recht kommt für ihn damit grundsätzlich eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte infrage. Der Aufruf der Ökonomen allein ändert daran nichts.
Er lässt nun seine Versicherungszeiten bestätigen und Vergleichsberechnungen für unterschiedliche Rententermine erstellen. Ob eine spätere Reform seine Planung verändert, hängt von den tatsächlich verabschiedeten Vorschriften und den dazugehörigen Übergangsregeln ab.
Quellen: WELT, Bericht vom 30. September 2026 zum Aufruf von 46 Ökonomen; FOCUS zum selben Aufruf; Bundesarbeitsministerium zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission; Deutsche Rentenversicherung zu Reformempfehlungen, Altersgrenzen sowie Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte.
Der Beitrag Rente nach 45 Jahren unter Druck: Was die Warnung von 46 Ökonomen für Versicherte bedeutet erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Das Oberlandesgericht bestätigt die vollständige Pfändung der gesetzlichen Altersrente
Die gesetzliche Altersrente gilt vielen Menschen als unantastbare Absicherung. Tatsächlich kann sie jedoch ebenso wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Normalerweise sichern gesetzliche Freibeträge den notwendigen Lebensunterhalt, doch unter sehr engen Voraussetzungen kann selbst dieser Schutz entfallen.
Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Juni 2026 mit dem Aktenzeichen 3 Ws 222/25. Das Gericht bestätigte die vollständige Pfändung der Altersrente eines inhaftierten Straftäters. Die Entscheidung lässt sich aber nicht ohne Weiteres auf Rentnerinnen und Rentner mit gewöhnlichen Schulden übertragen.
Was hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden?Das OLG Frankfurt wies die sofortige Beschwerde eines wegen Steuerhinterziehung verurteilten Strafgefangenen zurück. Gepfändet wurden dessen gegenwärtige und zukünftige Ansprüche auf gesetzliche Altersrente. Die Staatsanwaltschaft wollte damit eine rechtskräftig angeordnete Einziehung von Taterträgen vollstrecken.
Der verurteilte frühere Rechtsanwalt und Finanzbeamte Hanno Berger war im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Bonn hatte außerdem die Einziehung von rund 13,6 Millionen Euro angeordnet, die Berger nach den gerichtlichen Feststellungen durch Gewinnbeteiligungen erhalten hatte.
Die Staatsanwaltschaft Bonn erließ daraufhin eine Pfändungs- und Überweisungsanordnung gegen die Rentenansprüche. Sie berücksichtigte nicht die gewöhnlichen Pfändungsfreigrenzen, sondern stützte die Vollstreckung auf die Sondervorschrift des § 850f Absatz 2 Zivilprozessordnung. Der verbleibende Selbstbehalt wurde schließlich auf null Euro festgesetzt.
Warum durfte die Staatsanwaltschaft auf die Rente zugreifen?Eine gesetzliche Altersrente ist nicht generell unpfändbar. Nach § 54 Absatz 4 Erstes Buch Sozialgesetzbuch können Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Die Deutsche Rentenversicherung wird bei einer direkten Rentenpfändung zur Drittschuldnerin und muss den pfändbaren Betrag an den Gläubiger oder die Vollstreckungsstelle abführen.
Weitere Hintergründe zur unmittelbaren Pfändung bei der Rentenversicherung erläutert der Beitrag „Rente kann bei Schulden direkt bei der Rentenversicherung gepfändet werden“. Eine Pfändung kann dabei auch bereits zukünftige Rentenzahlungen erfassen.
Bei einer gewöhnlichen Forderung darf allerdings nicht die gesamte Rente abgeschöpft werden. Es gelten grundsätzlich die Schutzvorschriften der §§ 850 bis 850i Zivilprozessordnung. Die Rentenversicherung muss deshalb normalerweise prüfen, welcher Betrag nach der jeweils gültigen Pfändungstabelle abzuführen ist.
Diese Pfändungsgrenzen gelten seit Juli 2026Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der gesetzliche Grundbetrag nach § 850c ZPO monatlich 1.587,40 Euro. Aufgrund der Tabellenstufen bleibt bei einer Person ohne Unterhaltspflichten ein monatliches Einkommen bis 1.589,99 Euro vollständig unpfändbar. Erst ab 1.590 Euro weist die amtliche Tabelle einen kleinen pfändbaren Betrag aus.
Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag um 597,42 Euro. Für die zweite bis fünfte Person kommen jeweils weitere 332,83 Euro hinzu. Die Beträge gelten vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027.
Eine ausführliche Darstellung enthält die Pfändungstabelle 2026/2027. Die Höhe des tatsächlich pfändbaren Betrags hängt neben dem Einkommen vor allem von anerkannten Unterhaltspflichten und möglichen gerichtlichen Sonderentscheidungen ab.
Situation Folge für die Altersrente Gewöhnliche Geldforderung Die Pfändung richtet sich grundsätzlich nach § 850c ZPO und der aktuellen Pfändungstabelle. Ohne Unterhaltspflichten bleibt ein Monatsbetrag bis 1.589,99 Euro vollständig geschützt. Anerkannte Unterhaltspflichten Der geschützte Betrag steigt. Bei eigenem Einkommen der unterhaltsberechtigten Person kann das Gericht jedoch abweichend entscheiden. Gesetzliche Unterhaltsforderung Nach § 850d ZPO kann ein niedrigerer Selbstbehalt festgesetzt werden. Der notwendige eigene Lebensunterhalt muss grundsätzlich erhalten bleiben. Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung Nach § 850f Absatz 2 ZPO kann das Gericht von der gewöhnlichen Pfändungstabelle abweichen. Eine vollständige Pfändung folgt daraus noch nicht automatisch. Vom OLG Frankfurt entschiedener Haftfall Die Einziehung beruhte auf einer vorsätzlichen Straftat, während die Justizvollzugsanstalt den notwendigen Lebensunterhalt deckte. Deshalb durfte der Selbstbehalt im Einzelfall auf null Euro sinken. Pfändung des Bankkontos Nach der Rentenüberweisung ist zusätzlich der Kontopfändungsschutz zu beachten. Ein P-Konto schützt seit Juli 2026 grundsätzlich rund 1.590 Euro im Kalendermonat. § 850f ZPO erlaubt eine Abweichung von der PfändungstabelleFür den Frankfurter Beschluss war § 850f Absatz 2 ZPO entscheidend. Wird wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung vollstreckt, kann der pfändbare Teil ohne Beachtung der normalen Grenzen des § 850c ZPO festgesetzt werden.
Die Vorschrift soll verhindern, dass sich ein Schädiger gegenüber dem Geschädigten uneingeschränkt auf die allgemeinen Pfändungsfreibeträge berufen kann. Trotzdem muss dem Schuldner normalerweise so viel verbleiben, wie er für seinen notwendigen Lebensunterhalt und seine laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten benötigt.
Eine Forderung aus einem unbezahlten Kredit, einem Kaufvertrag, einer Stromrechnung oder einem gewöhnlichen Mietrückstand genügt daher nicht. Erforderlich ist eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung oder eine rechtlich vergleichbare besondere Vollstreckungslage. Außerdem bedarf es einer auf den Einzelfall bezogenen Entscheidung.
Warum die strafrechtliche Einziehung wie eine besondere Forderung behandelt wurdeDer Betroffene hatte eingewandt, Steuerhinterziehung begründe keinen gewöhnlichen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung. Das OLG räumte ein, dass Steueransprüche des Staates öffentlich-rechtliche Forderungen sind. Auch die Abgabenordnung ist nach der gerichtlichen Begründung kein Schutzgesetz, das ohne Weiteres einen deliktischen Schadensersatzanspruch entstehen lässt.
Im Verfahren ging es jedoch nicht um die Bezahlung offener Steuern. Vollstreckt wurde eine strafrechtliche Einziehungsentscheidung nach den §§ 73 und 73c Strafgesetzbuch. Mit der Einziehung sollen wirtschaftliche Vorteile abgeschöpft werden, die durch eine Straftat erlangt wurden.
Nach Auffassung des OLG beruhte dieser Anspruch auf demselben Lebenssachverhalt wie die vorsätzlich begangene Steuerhinterziehung. Die strafrechtliche Einziehung durfte deshalb bei der Pfändung ähnlich behandelt werden wie eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung. Die gewöhnliche Pfändungstabelle musste nicht angewendet werden.
Warum der Selbstbehalt auf null Euro sankAuch bei einer Vollstreckung nach § 850f Absatz 2 ZPO wird der Selbstbehalt nicht automatisch gestrichen. Im Frankfurter Verfahren kam eine weitere Besonderheit hinzu: Der Rentner befand sich in Strafhaft. Verpflegung, notwendige Kleidung und Gesundheitsversorgung wurden durch die Justizvollzugsanstalt bereitgestellt.
Für persönliche Bedürfnisse können Gefangenen je nach Situation Hausgeld oder Taschengeld zur Verfügung stehen. Hinzu kommt gegebenenfalls ein Überbrückungsgeld für die Zeit nach der Entlassung. Das OLG sah deshalb keinen ungedeckten notwendigen Lebensbedarf, der aus der Altersrente finanziert werden musste.
Besondere zusätzliche Ausgaben hatte der Betroffene nach den Feststellungen des Gerichts nicht überzeugend dargelegt. Das OLG berücksichtigte zudem, dass er versucht haben soll, Vermögenswerte über Konten im Ausland und Übertragungen an seine Ehefrau dem staatlichen Zugriff zu entziehen. Unter diesen Umständen bestätigte das Gericht den Selbstbehalt von null Euro.
Keine allgemeine Vollpfändung für StrafgefangeneAus dem Beschluss folgt nicht, dass die Altersrente jedes inhaftierten Menschen vollständig gepfändet werden darf. Auch während einer Haft müssen die Art der Forderung, der Vollstreckungstitel, Unterhaltspflichten und der persönliche Bedarf geprüft werden. Bestehen beispielsweise gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber einem Ehepartner oder Kindern, können diese einer vollständigen Abschöpfung entgegenstehen.
Ebenso können medizinische oder andere unvermeidbare Aufwendungen einen eigenen Bedarf begründen. Die bloße Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt reicht daher nicht in jeder denkbaren Konstellation für einen Selbstbehalt von null Euro. Das OLG entschied ausschließlich über die ihm vorliegenden Umstände.
Was der Beschluss für Rentner mit gewöhnlichen Schulden bedeutetFür die große Mehrheit verschuldeter Rentner ändert der Beschluss nichts an den normalen Schutzvorschriften. Wer Kreditraten, Rechnungen oder Mietschulden nicht bezahlen kann, verliert nicht automatisch seine gesamte Altersrente. Die Pfändung richtet sich weiterhin nach der Einkommenshöhe und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen.
Wie wichtig die Einzelfallprüfung ist, zeigt auch ein anderer Fall, in dem eine Rentenpfändung bei einer schwerbehinderten Frau für rechtswidrig erklärt wurde. Behörden und private Gläubiger dürfen die gesetzlichen Schutzvorschriften nicht allein deshalb übergehen, weil eine Forderung besteht.
Reicht der Tabellenfreibetrag wegen besonders hoher notwendiger Ausgaben nicht aus, kann unter den Voraussetzungen des § 850f Absatz 1 ZPO eine Erhöhung beantragt werden. In Betracht kommen etwa unvermeidbare Krankheitskosten, ein außergewöhnlich hoher sozialrechtlicher Bedarf oder besondere familiäre Belastungen. Die zusätzlichen Ausgaben müssen belegt und nachvollziehbar dargestellt werden.
Direkte Rentenpfändung und Kontopfändung sind nicht dasselbeBei einer direkten Rentenpfändung greift der Gläubiger auf den Zahlungsanspruch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung zu. Die Rentenversicherung berechnet den pfändbaren Teil und zahlt nur den verbleibenden Betrag an den Rentner aus. Ein P-Konto kann den bereits vor der Auszahlung einbehaltenen Rentenanteil nicht zurückholen.
Bei einer Kontopfändung ist die Rente dagegen bereits auf dem Girokonto eingegangen. Damit das Guthaben nicht blockiert oder an den Gläubiger ausgekehrt wird, sollte das Konto rechtzeitig als Pfändungsschutzkonto geführt werden. Seit Juli 2026 sind dort ohne nachgewiesene Erhöhungsbeträge grundsätzlich rund 1.590 Euro je Kalendermonat geschützt.
Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können den Kontofreibetrag erhöhen. Dafür ist häufig eine P-Konto-Bescheinigung notwendig. Weitere Hinweise finden Betroffene im Beitrag „P-Konto: Ab 1. Juli 2026 mehr Geld für Schuldner“.
Betroffene sollten die Pfändungsanordnung genau prüfen lassenEine Rentenpfändung sollte nicht allein anhand der Gesamthöhe der Rente beurteilt werden. Wichtig sind der zugrunde liegende Titel, die Art der Forderung, die Zahl der Unterhaltsberechtigten und die verwendete Pfändungstabelle. Auch die Berechnung der Rentenversicherung oder Bank kann fehlerhaft sein.
Wurde der Freibetrag durch eine besondere gerichtliche Entscheidung herabgesetzt, sollten Rentner prüfen lassen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Verändern sich die Lebensumstände, kann außerdem eine erneute gerichtliche Prüfung erforderlich werden. Unterstützung bieten anerkannte Schuldnerberatungsstellen oder im Vollstreckungsrecht erfahrene Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel weist bei seiner Einordnung des Beschlusses zu Recht auf die enge Ausnahme hin.
Kurzes Beispiel aus der PraxisEine alleinstehende Rentnerin erhält ein pfändungsrechtlich zu berücksichtigendes Monatseinkommen von 1.800 Euro und hat keine Unterhaltspflichten. Wegen eines unbezahlten Verbraucherkredits wird ihre Rente direkt bei der Deutschen Rentenversicherung gepfändet. Nach der seit Juli 2026 geltenden Tabelle wären ungefähr 149 Euro pfändbar, während rund 1.651 Euro verbleiben.
Die Bank oder der Kreditgeber dürfte nicht verlangen, dass die gesamte Rente abgeführt wird. Der Frankfurter Beschluss würde daran nichts ändern, weil weder eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung noch eine strafrechtliche Einziehung vorliegt. Erst bei einer gesetzlichen Ausnahme und einer entsprechenden Einzelfallentscheidung könnte von den normalen Grenzen abgewichen werden.
Der Beitrag Das Oberlandesgericht bestätigt die vollständige Pfändung der gesetzlichen Altersrente erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Eingliederungshilfe: Auch gemeinsame Fahrradausflüge zählen zur Teilhabe
Gemeinsame Fahrradausflüge mit Eltern und Betreuungspersonen können einen Anspruch auf ein Hilfsmittel begründen
Eine Frau mit geistiger Behinderung hat Anspruch auf einen multifunktionalen Reha-Buggy, um an Fahrradausflügen teilnehmen zu können. Im Verfahren vor dem Bundessozialgericht vom 30. September 2026 nahm der beklagte Eingliederungshilfeträger seine Revision zurück (Az. B 8 SO 1/26 R). Damit bleibt die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zugunsten der Klägerin bestehen.
Nach der Mitteilung des Bundessozialgerichts hatte das Landessozialgericht die in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu Leistungen der sozialen Teilhabe zutreffend auf den Einzelfall angewandt. Grundlage waren die tatsächlichen Feststellungen des LSG, an die das Bundessozialgericht gebunden war.
Fahrradausflüge zur Kontaktpflege mit den Eltern sind soziale TeilhabeBereits die Vorinstanz, das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, hatte klargestellt, dass gemeinsame Fahrradtouren mit Familienangehörigen der sozialen Teilhabe dienen können (Urteil vom 30. Oktober 2025 – L 9 SO 247/24).
Denn die Kontaktpflege zur Aufrechterhaltung familiärer Bindungen und zur Vermeidung von Isolation und Vereinsamung ist ein zentrales Anliegen des Eingliederungshilferechts. Das hat auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 27. Februar 2025 ausdrücklich hervorgehoben (B 8 SO 10/23 R).
Der Wunsch nach einem fahrradähnlichen Hilfsmittel geht nach der Rechtsprechung des 9. Senats des LSG NRW nicht über die Bedürfnisse eines Erwachsenen ohne Behinderung und ohne Sozialhilfebedarf hinaus. Ein Anspruch nach § 113 Abs. 2 Nr. 8 SGB IX in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Satz 1 SGB IX kommt daher grundsätzlich in Betracht (Urteile vom 15. Mai 2025 – L 9 SO 177/24 – und vom 30. Oktober 2025 – L 9 SO 247/24).
Die Klägerin hat im Rahmen der Eingliederungshilfe Anspruch auf eine sogenannte Reha-Karre, die auch als Fahrradanhänger genutzt werden kann. In ihr kann sie bei gemeinsamen Fahrradausflügen mitgenommen werden. Das Hilfsmittel ermöglicht ihr damit die Teilnahme an einer Freizeitaktivität mit ihren Eltern, Mitbewohnern und Betreuungspersonen.
Ein Anspruch aus § 33 SGB V im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bestand im konkreten Fall nicht. Der Anspruch ergab sich vielmehr aus den Regelungen zur Eingliederungshilfe und zur sozialen Teilhabe, insbesondere aus § 113 Abs. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Satz 1 SGB IX.
Bedeutung der Entscheidung: Teilhabe geht über die Grundversorgung hinausHilfsmittel zur sozialen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen den Kontakt zu ihrer Umwelt sowie die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglichen. Ihr Zweck reicht über Kontakte zu Familie und Nachbarschaft hinaus und umfasst auch die Begegnung und den Umgang mit Menschen ohne Behinderung (BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 – B 8 SO 32/07 R).
Leistungen der sozialen Teilhabe dienen dabei nicht lediglich der Grundversorgung. Sie sollen eine angemessene Lebensführung ermöglichen, die mit derjenigen von Menschen ohne Behinderung vergleichbar ist (BSG, Urteil vom 27. Februar 2025 – B 8 SO 10/23 R).
Gemeinsame Fahrradausflüge können ein solches Teilhabeziel verwirklichen. Ob daraus ein Anspruch auf ein bestimmtes Hilfsmittel folgt, hängt jedoch auch von den persönlichen Leistungsvoraussetzungen und dem individuellen Bedarf ab.
Weiteres Verfahren beim Bundessozialgericht: Anspruch auf ein ErwachsenendreiradDiese Voraussetzungen stehen in einem weiteren Verfahren im Mittelpunkt: Unter dem Aktenzeichen B 8 SO 5/26 R ist beim Bundessozialgericht ein Verfahren zur Versorgung mit einem Erwachsenendreirad des Typs „Easy Rider“ mit Elektromotor anhängig.
Die Vorinstanz, das LSG NRW, hatte einen Anspruch im konkreten Fall verneint (Urteil vom 5. Februar 2026 – L 9 SO 127/24). Nach den Feststellungen des Gerichts kann der Kläger mit einem Rollator kürzere Strecken zurücklegen und Geschäfte sowie Einrichtungen des täglichen Bedarfs in seiner Wohnumgebung eigenständig erreichen. Für weitere Strecken ist er in der Lage, selbst Auto zu fahren.
Darüber hinaus verfügt er über ein aktives soziales Umfeld: Er unternimmt mit seiner Familie Ausflüge in den Zoo, geht mit dem Hund spazieren und fährt Paddelboot. Nach Einschätzung des Gerichts ist seine gesellschaftliche Teilhabe durch die Erkrankung nicht wesentlich eingeschränkt.
LSG: Persönliche Voraussetzungen im konkreten Fall nicht erfülltNach Ansicht des LSG scheitert der Anspruch auf Eingliederungshilfe bereits an den persönlichen Leistungsvoraussetzungen. Entscheidend ist insoweit nicht die Art des begehrten Hilfsmittels, sondern die Frage, wie sich die Behinderung auf die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten auswirkt.
Die Schwelle einer wesentlichen Behinderung sah das Gericht im konkreten Fall als nicht überschritten an. Allein die fehlende Möglichkeit, mit einem gewöhnlichen E-Bike oder einem Dreirad ohne elektrische Unterstützung zu fahren, reichte dafür nach seiner Auffassung nicht aus.
Daraus folgt allerdings kein allgemeiner Leistungsausschluss für Menschen, die Auto fahren oder anderen Freizeitaktivitäten nachgehen können. Auch eröffnet § 99 Abs. 3 SGB IX unter weiteren Voraussetzungen eine Leistungsmöglichkeit für Menschen mit anderen Beeinträchtigungen. Maßgeblich bleiben die individuellen Auswirkungen auf die gleichberechtigte Teilhabe. § 99 SGB IX
Fazit: Entscheidend sind die individuellen TeilhabeeinschränkungenDie beiden Verfahren betreffen unterschiedliche Fragen: Im Reha-Karren-Fall geht es um ein Hilfsmittel, das der Klägerin gemeinsame Fahrradausflüge ermöglicht. Im Dreirad-Verfahren verneinte das LSG bereits die persönlichen Voraussetzungen für Leistungen der Eingliederungshilfe.
Die Prüfung eines Hilfsmittelanspruchs zur sozialen Teilhabe lässt sich deshalb nicht auf die Erreichbarkeit des Nahbereichs oder eine reine Grundversorgung beschränken. Auch gemeinsame Freizeitaktivitäten können einen Teilhabebedarf begründen. Entscheidend ist, ob das Hilfsmittel im Einzelfall erforderlich ist, um behinderungsbedingte Einschränkungen der gleichberechtigten Teilhabe auszugleichen. § 84 SGB IX
Der Beitrag Eingliederungshilfe: Auch gemeinsame Fahrradausflüge zählen zur Teilhabe erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rentner: Das Haus ist abbezahlt aber im Rentenalter wird es trotzdem zur Belastung
Die letzte Kreditrate ist bezahlt, das Haus gehört einem selbst: Für viele Menschen ist das die ersehnte Sicherheit für den Ruhestand. Doch auch ohne Schulden bleiben Rechnungen, Reparaturen und ein Gebäude, das möglicherweise immer schlechter zu den eigenen körperlichen Möglichkeiten passt.
Besonders schwierig kann es werden, wenn nach dem Tod des Partners nur noch eine Person im Haus lebt. Die Arbeit verteilt sich dann auf weniger Schultern, während viele Kosten nahezu unverändert weiterlaufen.
Eine Witwe möchte bleiben – doch das Haus muss verändert werdenWie konkret diese Belastungen werden können, zeigt der dokumentierte Fall von Irmgard W. Das Magazin „Humanes Leben – Humanes Sterben“ berichtete 2024 über die damals 82-jährige Witwe, die weiterhin in ihrem kleinen Backsteinhaus wohnen wollte.
Die Treppe zum Schlafzimmer im ersten Stock konnte sie noch bewältigen. Der Einstieg in Dusche und Badewanne gelang ihr dagegen nicht mehr, weshalb ein Umbau notwendig wurde.
Der Bericht nennt konkrete Baukosten, aber weder ihre monatliche Rente noch eine mögliche Restschuld oder die Entfernung zum nächsten Geschäft. Diese Angaben lassen sich ihr deshalb nicht zuschreiben; der Fall zeigt jedoch, welche zusätzlichen Belastungen unabhängig von einer Kreditrate entstehen können.
Fast 40.000 Euro für Dach, Abwasserrohr und BadezimmerBei dem Haus aus den 1930er-Jahren ging es nicht allein um ein besser zugängliches Bad. Zunächst wurde das Dach gedämmt, um den hohen Gasverbrauch zu verringern, außerdem musste ein Abwasserrohr unter der Garage erneuert werden.
Für die drei beschriebenen Arbeiten nennt der Bericht folgende Beträge:
Maßnahme im dokumentierten Fall Damals angefallene Kosten Dämmung des Dachs 9.000 Euro Austausch des Abwasserrohrs Fast 24.000 Euro Umbau des Badezimmers 6.848 EuroZusammen waren das annähernd 40.000 Euro vor Zuschüssen. Die Beträge betreffen diesen einzelnen Fall und sind keine aktuellen Preisangebote für vergleichbare Arbeiten.
Für einen Haushalt mit kleiner Rente kann schon eine einzige größere Rechnung die verfügbaren Rücklagen übersteigen. Der Wert des Hauses hilft dabei zunächst wenig, solange das Vermögen im Gebäude gebunden ist und auf dem Konto das Geld für den Handwerker fehlt.
Auch ohne Kredit bleibt eine monatliche WohnbelastungHeizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Grundsteuer und Gebäudeversicherung verschwinden mit der letzten Kreditrate nicht. Hinzu kommen Wartung und Reparaturen, die in manchen Jahren kaum auffallen und in anderen plötzlich große Summen verlangen.
Wer die tatsächliche Belastung ermitteln möchte, sollte deshalb die Jahresrechnungen zusammentragen und auf zwölf Monate verteilen. Zusätzlich braucht es eine gesonderte Betrachtung absehbarer Arbeiten an Heizung, Dach, Fenstern oder Leitungen.
Eine pauschale Rücklage ersetzt dabei keine Prüfung des Gebäudezustands. Auch der Sparkassen-Ratgeber zur Immobilie als Altersvorsorge empfiehlt, den Modernisierungsbedarf fachkundig einschätzen zu lassen und spätere Umbauten mitzudenken.
Was früher selbst erledigt wurde, kann später Geld kostenGartenpflege, Fensterputzen oder kleinere Arbeiten am Haus lassen sich über Jahrzehnte nebenbei erledigen. Wenn Kraft und Beweglichkeit nachlassen, können daraus Aufgaben werden, für die regelmäßig Hilfe organisiert und bezahlt werden muss.
Dass dies zusammen mit finanziellen Sorgen belastet, schilderte auch Heike Schenkhut gegenüber dem NDR. Nach dem Auszug ihrer Kinder und dem Tod ihres Mannes lebte sie allein in einem 180 Quadratmeter großen Haus und suchte eine Mitbewohnerin.
Die damals 61-Jährige berichtete, dass sie sich das Haus langfristig allein nicht leisten könne und ihr die Arbeit mit Haus und Garten zunehmend über den Kopf wachse. Ein Verkauf fiel ihr zugleich schwer, weil sie das Haus gemeinsam mit ihrem Mann gebaut hatte.
Die Treppe entscheidet über den nutzbaren WohnraumEin Haus kann ausreichend Platz bieten und im Alltag trotzdem ungeeignet sein. Liegen Schlafzimmer und Bad oben, während Küche und Wohnzimmer unten sind, müssen dieselben Stufen täglich mehrfach bewältigt werden.
Deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob die notwendigen Räume auf einer Ebene liegen könnten. Eine Wohnberatung kann beurteilen, welche Veränderungen im vorhandenen Grundriss möglich sind.
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlen. Voraussetzung ist, dass die Anpassung die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.
Ein solcher Zuschuss ist jedoch keine allgemeine Finanzierung für die Sanierung eines alten Hauses. Ob etwa ein Badumbau oder Treppenlift gefördert werden kann, sollte vor der Beauftragung mit der Pflegekasse geklärt werden.
Der Weg zum Supermarkt gehört zur Wohnfrage dazuSelbst ein gut angepasstes Haus löst nicht jedes Alltagsproblem. Wenn Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxis und Apotheke nur mit dem Auto erreichbar sind, hängt die Selbstständigkeit auch davon ab, wie lange das Autofahren möglich bleibt.
Entscheidend ist deshalb die tatsächlich nutzbare Verbindung: Gibt es einen erreichbaren Bus, sichere Fußwege und eine verlässliche Einkaufshilfe? Auch der Ratgeber der Sparkassen nennt die Versorgung ohne Auto oder Fahrrad ausdrücklich als Kriterium für Wohneigentum im Alter.
Bei Irmgard W. ist eine solche Versorgungslücke nicht dokumentiert. Für die eigene Planung sollte die Entfernung zu Geschäften dennoch ebenso konkret geprüft werden wie die Treppe innerhalb des Hauses.
Ein Umzug muss bezahlbar und tatsächlich möglich seinEine kleinere Wohnung kann Arbeit abnehmen, doch sie ist nicht automatisch die günstigere Lösung. Neben der neuen Miete oder dem Kaufpreis entstehen möglicherweise Umzugs-, Renovierungs- und Einrichtungskosten.
Wie schwierig ein Wechsel sein kann, zeigt das vom NDR porträtierte Ehepaar Jacobs aus Osnabrück. Die beiden wollten ihr 130 Quadratmeter großes Reihenhaus gegen eine kleinere Wohnung in der Nähe tauschen, schätzten den Verkaufserlös ihres Hauses aber auf lediglich etwa die Hälfte des Kaufpreises ihrer gewünschten Neubauwohnung.
Deshalb sollten Eigentümer konkrete Alternativen vergleichen, bevor sie sich auf einen Verkauf festlegen. Dazu gehören neben den Kosten auch erreichbare Unterstützung, vertraute Kontakte und die Eignung der neuen Wohnung.
Auch Eigentümer können Unterstützung prüfenBei geringem Einkommen kommt für selbst nutzende Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als Lastenzuschuss infrage. Berücksichtigt werden dabei bestimmte Belastungen des Wohneigentums, darunter Bewirtschaftungskosten und Grundsteuer.
Reicht das Einkommen insgesamt nicht zum Leben, kann außerdem eine Prüfung der Grundsicherung im Alter erforderlich sein.
Beispiel aus der Praxis: Keine Kreditrate, trotzdem 650 Euro im MonatEin ergänzendes fiktives Rechenbeispiel: Ein alleinlebender Rentner zahlt für sein schuldenfreies Haus im Jahresdurchschnitt monatlich 430 Euro für Energie, Wasser, Abgaben, Versicherungen und Wartung. Weitere 220 Euro legt er für künftige Reparaturen zurück.
Damit bindet das Wohnen einschließlich dieser Rücklage monatlich 650 Euro, obwohl keine Kreditrate mehr anfällt. Muss kurzfristig eine Reparatur für 12.000 Euro bezahlt werden, reicht selbst die über drei Jahre angesparte Rücklage von 7.920 Euro dafür nicht aus.
Diese Zahlen sind frei gewählt und keine Durchschnittswerte. Sie zeigen, weshalb die Frage nach einem tragbaren Eigenheim im Alter erst beantwortet ist, wenn laufende Ausgaben, größere Arbeiten und der praktische Alltag gemeinsam betrachtet werden.
Quellen: „Humanes Leben – Humanes Sterben“, Ausgabe 2024/4, „Barrierefreies Wohnen im Alter“; NDR/tagesschau.de, „Senioren-WGs: Wenn das Haus zu groß und zu teuer wird“, 31.10.2024, und „Wohnungsmarkt: Viel Leerstand bei älteren Menschen“, 16.02.2025; Sparkassen-Ratgeber zur Immobilie als Altersvorsorge; Bundesgesundheitsministerium zu Zuschüssen zur Wohnungsanpassung; Bundesbauministerium zum Lastenzuschuss.
Der Beitrag Rentner: Das Haus ist abbezahlt aber im Rentenalter wird es trotzdem zur Belastung erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Neue Pflege-Tabelle: Dafür darf das Pflegegeld nicht genutzt werden
Pflegegeld gehört zu den bekanntesten Leistungen der Pflegeversicherung. Gerade deshalb halten sich hartnäckig Missverständnisse über seine Verwendung. Viele Menschen gehen davon aus, dass es dafür eine feste Positivliste gibt, also eine Art amtlichen Katalog mit erlaubten und verbotenen Ausgaben.
So einfach ist die Rechtslage jedoch nicht. Pflegegeld ist keine zweckgebundene Pauschale wie etwa ein Gutschein, der nur für ganz bestimmte Rechnungen eingesetzt werden dürfte.
Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die darüber grundsätzlich frei verfügen kann. Gleichzeitig bedeutet diese Freiheit nicht, dass mit dem Geld völlig losgelöst vom Pflegezweck umgegangen werden darf. Der Anspruch auf Pflegegeld besteht nur, wenn die häusliche Pflege tatsächlich sichergestellt ist. Genau an diesem Punkt verläuft die juristisch und praktisch entscheidende Grenze.
Was Pflegegeld rechtlich überhaupt istPflegegeld ist eine Leistung für Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden und deren Versorgung nicht vollständig durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen wird.
Die Zahlung erfolgt an die pflegebedürftige Person, nicht direkt an Angehörige oder andere Helfer. Der Gesetzgeber will damit ermöglichen, dass Betroffene selbst entscheiden können, wie ihre Versorgung organisiert wird.
In der Praxis wird das Geld häufig als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergegeben, es kann aber auch genutzt werden, um den Pflegealltag auf andere Weise zu stabilisieren. Gerade diese Gestaltungsfreiheit führt oft zu der falschen Annahme, das Pflegegeld sei schlicht zusätzliches Einkommen ohne weitere Bindung. Das ist es nicht. Es bleibt eine Leistung der Pflegeversicherung, deren Voraussetzung die gesicherte häusliche Pflege ist.
Hinzu kommt, dass die Leistungsbeträge in den vergangenen Jahren angehoben wurden und auch 2026 auf dem seit 1. Januar 2025 erhöhten Niveau liegen.
Damit wächst zwar der finanzielle Spielraum, nicht aber die Beliebigkeit. Pflegegrad 2 umfasst derzeit 347 Euro monatlich, Pflegegrad 3 599 Euro, Pflegegrad 4 800 Euro und Pflegegrad 5 990 Euro. Die Beträge machen deutlich, dass das Pflegegeld als Unterstützung für die Organisation der häuslichen Pflege gedacht ist, nicht als vollwertiger Ersatz aller pflegebedingten Kosten.
Warum die Frage nach dem „auf keinen Fall“ heikler ist, als viele denkenWer nach Dingen fragt, für die Pflegegeld auf keinen Fall genutzt werden darf, erwartet oft eine klare Verbotsliste. Eine solche starre Liste findet sich im Gesetz aber gerade nicht. Offizielle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums betonen vielmehr, dass die pflegebedürftige Person über die Verwendung grundsätzlich frei verfügen kann.
Die wirkliche Einschränkung liegt also nicht bei jedem einzelnen Kassenbon, sondern bei der Funktion des Pflegegelds im Gesamtsystem.
Sobald das Geld zwar weiter bezogen wird, die notwendige häusliche Pflege aber tatsächlich gar nicht mehr abgesichert ist, gerät der Leistungsanspruch in Gefahr. Dann geht es nicht mehr um eine einzelne unzulässige Ausgabe, sondern um die Frage, ob die Voraussetzungen für Pflegegeld überhaupt noch vorliegen.
Deshalb ist es journalistisch sauberer, nicht mit pauschalen Verboten zu arbeiten, sondern mit roten Linien. Unzulässig wird die Verwendung immer dort, wo das Pflegegeld faktisch vom Pflegezweck entkoppelt wird und nur noch wie ein frei verfügbares Extra behandelt wird, obwohl die Versorgungslage das nicht trägt.
Wer etwa keinerlei angemessene Pflege organisiert, notwendige Hilfe ausfallen lässt und das Geld dennoch weiter kassiert, bewegt sich nicht in einem Graubereich, sondern riskiert Kürzungen, Rückforderungen oder den Verlust des Anspruchs.
Wofür Pflegegeld nicht verwendet werden darf: die praktische EinordnungPflegegeld darf nicht so eingesetzt werden, dass die häusliche Pflege nur auf dem Papier existiert. Das ist der entscheidende Satz. Es ist also nicht verboten, mit dem Geld alltägliche Ausgaben zu bestreiten, solange die Pflege im Ganzen funktioniert und die Versorgung der pflegebedürftigen Person sichergestellt bleibt.
Verboten beziehungsweise rechtlich problematisch wird es aber, wenn das Geld trotz fehlender Pflege einfach im allgemeinen Haushaltsbudget verschwindet und notwendige Unterstützung unterbleibt. Dann passt die tatsächliche Lebenslage nicht mehr zu dem Leistungsgrund, auf dem das Pflegegeld beruht.
Ebenso unzulässig ist jeder missbräuchliche Bezug. Dazu gehören falsche Angaben gegenüber Pflegekasse oder Medizinischem Dienst, das Verschweigen wesentlicher Änderungen oder das Fortsetzen des Bezugs, obwohl die Voraussetzungen entfallen sind.
Wenn etwa inzwischen vollstationäre Pflege im Vordergrund steht oder die Versorgung gar nicht mehr häuslich organisiert wird, kann das Pflegegeld nicht einfach unverändert weiterlaufen. In solchen Fällen geht es nicht um eine Geschmacksfrage bei der Mittelverwendung, sondern um Sozialleistungsmissbrauch.
Die wichtigsten roten Linien im Überblick Konstellation Warum die Nutzung des Pflegegelds hier unzulässig oder riskant ist Das Pflegegeld wird bezogen, obwohl die häusliche Pflege tatsächlich nicht sichergestellt ist. Pflegegeld setzt voraus, dass die Versorgung zu Hause gewährleistet ist. Fehlt diese Grundlage, steht nicht nur die Ausgabe, sondern der gesamte Anspruch infrage. Das Geld wird wie ein allgemeiner Bonus behandelt, während notwendige Hilfe ausbleibt. Pflegegeld ist keine frei von der Pflegesituation gelöste Zusatzleistung. Wird es verbraucht, obwohl pflegebedingte Unterstützung nicht organisiert wird, kann die Pflegekasse eingreifen. Es werden gegenüber der Pflegekasse unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht. Falschangaben können zu Rückforderungen, Leistungskürzungen und in schweren Fällen zu Betrugsvorwürfen führen. Veränderungen der Versorgungssituation werden verschwiegen. Wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert, etwa durch stationäre Unterbringung oder Wegfall der häuslichen Versorgung, muss der Leistungsbezug überprüft werden. Verpflichtende Beratungseinsätze werden nicht wahrgenommen, obwohl sie vorgeschrieben sind. Bei ausschließlichem Pflegegeldbezug gehören Beratungseinsätze zu den Pflichten. Werden sie nicht abgerufen, kann das Pflegegeld gekürzt oder entzogen werden. Mit dem Pflegegeld sollen Leistungen bezahlt werden, die eigentlich anders abgesichert oder abgerechnet werden müssen. Pflegegeld ersetzt nicht automatisch Pflegesachleistungen, Leistungen der Krankenversicherung oder vertraglich geregelte professionelle Pflegeabrechnungen. Es darf nicht dazu benutzt werden, Leistungssysteme gegeneinander zu verschleiern. Das Pflegegeld wird weiter vereinnahmt, obwohl der tatsächliche Pflegebedarf nicht mehr der bewilligten Situation entspricht und keine Klärung erfolgt. Die Pflegekasse darf prüfen, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Wer trotz entfallener Grundlage weiter Geld bezieht, riskiert Rückabwicklung. Frei verfügbar heißt nicht folgenlosDer Satz, über das Pflegegeld könne frei verfügt werden, ist richtig, wird aber häufig verkürzt wiedergegeben. Frei verfügbar bedeutet zunächst, dass die pflegebedürftige Person nicht jeden Euro einzeln nachweisen und nicht ausschließlich bestimmte Rechnungstypen einreichen muss. Gerade im Alltag wäre ein starres Abrechnungssystem auch kaum praktikabel. Familien organisieren Pflege sehr unterschiedlich.
Manche zahlen Angehörigen einen monatlichen Betrag, andere finanzieren Fahrten, kleine Entlastungen, Essensdienste, zusätzliche Hilfe im Haushalt oder notwendige Anschaffungen, die das Leben zu Hause erleichtern. All das kann im Einzelfall plausibel sein. Problematisch wird es erst, wenn die Verwendung nicht mehr mit einer gesicherten Pflegesituation zusammenpasst.
Mit anderen Worten: Nicht jeder Einkauf aus dem Pflegegeld muss ein klassischer Pflegeartikel sein. Aber die Gesamtlage muss erkennen lassen, dass die häusliche Versorgung der pflegebedürftigen Person tragfähig organisiert ist. Genau deshalb ist die Aussage „Pflegegeld darf man für alles ausgeben“ zwar populär, rechtlich aber zu grob. Sie unterschlägt, dass Pflegegeld an einen Versorgungszweck gekoppelt bleibt, auch wenn keine strenge Einzelabrechnung vorgesehen ist.
Besondere Vorsicht bei ausschließlichem PflegegeldbezugWer ausschließlich Pflegegeld erhält und keine Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes nutzt, unterliegt Beratungspflichten. Diese Beratungseinsätze sollen nicht schikanieren, sondern die Qualität der häuslichen Pflege absichern und Hilfestellung geben. Werden sie nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen.
Für Pflegegrade 2 und 3 ist die Beratung halbjährlich vorgesehen. Für Pflegegrade 4 und 5 galt lange eine vierteljährliche Pflicht; inzwischen wurde dies gesetzlich vereinfacht.
Nach der vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten Änderung müssen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 bei ausschließlichem Pflegegeldbezug die Beratung künftig nur noch einmal je Halbjahr abrufen, können sie bei Bedarf aber weiterhin häufiger nutzen.
Für die Ausgangsfrage ist das besonders wichtig. Denn selbst wenn niemand Quittungen über die Verwendung des Pflegegelds verlangt, überprüft das System über diese Beratungseinsätze sehr wohl, ob die Versorgungssituation stimmig ist.
Pflegegeld kann also nicht dauerhaft bezogen werden, während die häusliche Pflege nur formal behauptet wird. Wer die Beratung ignoriert oder offensichtliche Defizite in der Versorgung bestehen lässt, signalisiert der Pflegekasse, dass die Voraussetzungen möglicherweise nicht mehr erfüllt sind.
Wann Angehörige und Familien in Schwierigkeiten geraten könnenIn vielen Familien verschwimmen Pflege, Haushalt, Betreuung und alltägliche Lebensführung. Das ist menschlich nachvollziehbar, kann aber rechtlich heikel werden. Wenn das Pflegegeld etwa vollständig in Mietzahlungen, Konsum oder sonstige allgemeine Familienkosten fließt, während zugleich notwendige Hilfe unterbleibt, entsteht ein Problem.
Die Pflegekasse wird nicht jeden privaten Zahlungsvorgang kontrollieren, aber sie darf sehr wohl prüfen, ob die häusliche Pflege tatsächlich gesichert ist. Spätestens dann zeigt sich, ob das Pflegegeld die Versorgung gestützt hat oder lediglich im Alltagshaushalt aufgegangen ist.
Noch problematischer wird es, wenn Angehörige das Pflegegeld faktisch vereinnahmen, ohne die entsprechende Unterstützung zu leisten. Pflegegeld ist eine Leistung für die pflegebedürftige Person.
Dass es häufig an pflegende Angehörige weitergereicht wird, ist üblich und ausdrücklich mitgedacht. Daraus folgt aber kein automatischer Anspruch Dritter. Wo das Geld abgegriffen wird, ohne dass Pflege im erforderlichen Umfang stattfindet, drohen familiäre Konflikte ebenso wie sozialrechtliche Konsequenzen.
Was Pflegegeld nicht ersetztPflegegeld ist nicht mit anderen Leistungen zu verwechseln. Es ersetzt keine ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege, keine ambulanten Pflegesachleistungen, keine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege und auch nicht den Entlastungsbetrag. Diese Leistungen folgen jeweils eigenen Regeln. Wer Pflegegeld bekommt, kann je nach Konstellation verschiedene Leistungsarten kombinieren, aber nicht beliebig ineinander auflösen.
Deshalb ist es rechtlich falsch, Pflegegeld als Sammelposten zu verstehen, mit dem alle denkbaren professionellen Pflegeleistungen informell abgegolten werden könnten. Für zugelassene Dienste und erstattungsfähige Leistungen gelten eigene Abrechnungswege.
Gerade im Alltag führt das oft zu Missverständnissen. Familien glauben dann, sie könnten notwendige professionelle Hilfe vermeiden, das Pflegegeld anderweitig verwenden und die Versorgung irgendwie informell auffangen.
Solange das im Ergebnis funktioniert und die pflegebedürftige Person angemessen versorgt ist, mag das praktisch nicht sofort auffallen.
Sobald die Versorgung lückenhaft wird, körperliche oder pflegerische Risiken entstehen oder Pflichtberatungen Mängel offenlegen, wird sichtbar, dass Pflegegeld keine pauschale Freikarte für irgendeine Form von Improvisation ist.
Die oft übersehene Grenze zwischen Alltagshilfe und MissbrauchEs gehört zur Realität häuslicher Pflege, dass Pflege und allgemeine Lebensführung eng ineinandergreifen. Ein Teil des Geldes kann daher durchaus in Dinge fließen, die nicht wie klassische Pflegekosten aussehen. Entscheidend ist, ob die Ausgaben erkennbar dazu beitragen, das Leben zu Hause mit Pflegebedarf praktikabel zu organisieren, oder ob sie losgelöst von diesem Zusammenhang erfolgen.
Diese Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer mathematisch exakt. Sie ist aber im Gesamtbild gut erkennbar. Wo die pflegebedürftige Person zuverlässig versorgt wird, Hilfe vorhanden ist und die häusliche Situation stabil bleibt, wird die freie Verfügbarkeit weit verstanden. Wo dagegen Versorgungslücken, Vernachlässigung oder formale Unstimmigkeiten auftreten, endet diese Freiheit sehr schnell.
FazitDie ehrliche Antwort auf die Frage, wofür Pflegegeld auf keinen Fall genutzt werden darf, lautet: Es gibt keine starre gesetzliche Verbotsliste für einzelne Ausgaben, aber es darf nicht so verwendet werden, dass die häusliche Pflege faktisch nicht mehr sichergestellt ist oder der Leistungsbezug missbräuchlich wird. Pflegegeld ist grundsätzlich frei verfügbar, jedoch nie losgelöst von der Bedingung, dass die pflegebedürftige Person zu Hause tatsächlich versorgt wird.
Wer das Pflegegeld trotz fehlender Pflege weiter bezieht, Pflichtberatungen ignoriert, Änderungen verschweigt oder unrichtige Angaben macht, überschreitet die Grenze des Zulässigen. Für Betroffene und Angehörige bedeutet das: Nicht die einzelne Ausgabe steht im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob das Pflegearrangement insgesamt tragfähig, nachvollziehbar und rechtmäßig ist.
QuellenBundesministerium für Gesundheit, Informationsseite „Pflegegeld“, mit Angaben zu Anspruch, freier Verfügung und aktuellen monatlichen Beträgen.
Bundesministerium für Gesundheit, Übersicht „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026“, mit den für 2026 geltenden Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung.
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Ehefrau muss mit 58 in ein Pflegeheim: Trotz Pflegekasse bleiben immer noch 4200 Euro Kosten im Monat übrig
Mit 58 Jahren lebt eine früh an Demenz erkrankte Frau auf einer geschlossenen Station in einem Stuttgarter Pflegeheim. Der Platz kostet rund 6.500 Euro im Monat. Nach den Leistungen der Pflegeversicherung muss die Familie im ersten Aufenthaltsjahr noch etwa 4.200 Euro selbst finanzieren.
Selbst ein gut verdienender Ehemann kann eine solche Belastung kaum dauerhaft aus dem laufenden Einkommen tragen. In dem vom SWR geschilderten Fall werden deshalb bereits Rücklagen verbraucht, die das Ehepaar für das Alter vorgesehen hatte.
Der SWR- und Tagesschau-Bericht vom 15. Juli 2026 zeigt, wie schnell Pflegebedürftigkeit auch finanziell gut aufgestellte Familien überfordern kann. Besonders hart ist die Situation, weil die Erkrankung lange vor dem üblichen Rentenalter auftrat.
Mit Mitte 50 bricht das bisherige Leben wegDie Demenzdiagnose erhielt die Frau bereits drei Jahre zuvor. Damals arbeitete sie als selbstständige Psychotherapeutin und führte eine eigene Praxis. Auf ärztlichen Rat musste sie ihre berufliche Tätigkeit aufgeben.
Zunächst versuchte ihr Ehemann, die Versorgung zu Hause mit Pflegekräften abzusichern. Als sich seine Frau nicht mehr selbst versorgen und in ihrer Umgebung nicht mehr orientieren konnte, reichte diese Unterstützung nicht mehr aus. Schließlich organisierte er den Platz auf einer geschützten Demenzstation.
Demenz im jüngeren Lebensalter betrifft mehr Menschen, als viele vermuten. Nach Berechnungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft sind rund 106.000 Menschen mit Demenz in Deutschland jünger als 65 Jahre.
Für diese Altersgruppe fehlen vielerorts passende Betreuungs- und Wohnangebote. Die Betroffenen stehen häufig noch im Beruf, zahlen Kredite ab oder unterstützen Kinder. Eine frühe Demenz trifft deshalb nicht nur die Gesundheit, sondern auch Einkommen, Rentenansprüche und langfristige finanzielle Pläne.
Die 6.500 Euro sind nicht der EigenanteilBei den genannten Beträgen muss genau unterschieden werden. Die 6.500 Euro bezeichnen im geschilderten Fall das gesamte monatliche Entgelt für den Heimplatz. Nach Abzug der von der Pflegekasse übernommenen Leistungen verbleiben laut SWR rund 4.200 Euro für die Familie.
Auch die Formulierung, das Einzelzimmer koste 6.500 Euro, darf nicht als reine Zimmermiete verstanden werden. Das Gesamtentgelt eines Pflegeheims umfasst regelmäßig Pflege, Betreuung, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und möglicherweise vereinbarte Zusatzleistungen.
Der Einzelfall liegt deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Zum 1. Juli 2026 mussten Pflegeheimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat selbst bezahlen, wie eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen zeigt.
Die Belastung im Stuttgarter Fall liegt damit gut 800 Euro über dem Durchschnitt. Warum der konkrete Platz so teuer ist, lässt sich ohne vollständige Heimabrechnung nicht abschließend beurteilen. Die Kosten unterscheiden sich erheblich zwischen Bundesländern, Einrichtungen und einzelnen Vertragsangeboten.
Was die Pflegeversicherung im Heim bezahltDie Pflegeversicherung übernimmt nicht die vollständige Heimrechnung. Sie zahlt bei vollstationärer Pflege einen festen Betrag, dessen Höhe vom Pflegegrad abhängt.
Bei Pflegegrad 2 sind es 2026 monatlich 805 Euro. Bei Pflegegrad 3 werden 1.319 Euro, bei Pflegegrad 4 insgesamt 1.855 Euro und bei Pflegegrad 5 monatlich 2.096 Euro gezahlt. Diese Beträge nennt auch das Bundesgesundheitsministerium in seinen Informationen zur Pflegefinanzierung.
Zusätzlich beteiligt sich die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 am pflegebedingten Eigenanteil. Im ersten Aufenthaltsjahr beträgt dieser Zuschlag 15 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent und im dritten Jahr 50 Prozent. Ab dem vierten Jahr steigt er auf 75 Prozent.
Wichtig ist: Die Prozentsätze beziehen sich nur auf den pflegebedingten Eigenanteil einschließlich bestimmter Ausbildungskosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden dadurch nicht entsprechend reduziert. Die Staffelung ist in Paragraf 43c SGB XI geregelt.
Kosten oder Leistung Wer den Betrag trägt Festbetrag der Pflegeversicherung Die Pflegekasse zahlt abhängig vom Pflegegrad einen festen monatlichen Betrag Pflegebedingter Eigenanteil Den offenen Betrag tragen die Bewohner; der Aufenthaltszuschlag mindert diesen Anteil Unterkunft und Verpflegung Diese Kosten müssen Bewohner regelmäßig selbst bezahlen Investitionskosten Sie werden meist über die Heimrechnung auf die Bewohner umgelegt Vereinbarte Zusatzleistungen Komfort- und Wahlleistungen werden grundsätzlich privat bezahltDie Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen nicht automatisch, wenn ein Heim seine Preise erhöht. Dadurch kann der selbst zu zahlende Betrag wachsen, obwohl der Pflegegrad unverändert bleibt.
4.200 Euro im Monat zehren Rücklagen schnell aufBei einer monatlichen Belastung von 4.200 Euro muss die Familie im ersten Jahr 50.400 Euro aufbringen. Nach fünf Jahren wären es bei unveränderten Kosten rechnerisch 252.000 Euro. Über zehn Jahre käme mehr als eine halbe Million Euro zusammen.
Diese Rechnung ist keine Vorhersage. Der Aufenthaltszuschlag steigt mit der Zeit, gleichzeitig können sich Heimkosten und Leistungen verändern. Die Zahlen zeigen dennoch, warum selbst ein hoher Sparbetrag keinen dauerhaften Schutz bietet.
Hinzu kommt der Einkommensverlust der erkrankten Frau. Mit der Aufgabe ihrer Praxis entfielen laufende Einnahmen und weitere Beiträge zur Altersvorsorge. Der Ehemann muss nun gleichzeitig seinen Lebensunterhalt, die bisherige Wohnung und den hohen Eigenanteil finanzieren.
Warum die Eigenanteile weiter steigenIm bundesweiten Durchschnitt entfielen im Juli 2026 monatlich 1.775 Euro auf den verbleibenden pflegebedingten Eigenanteil einschließlich Ausbildungskosten. Für Unterkunft und Verpflegung wurden durchschnittlich 1.068 Euro berechnet, für Investitionskosten weitere 521 Euro.
Höhere Löhne für Pflegekräfte sind angesichts der anspruchsvollen Arbeit notwendig. Das finanzielle Problem entsteht, weil ein großer Teil steigender Personal- und Sachkosten bei den Bewohnern ankommt. Zusätzlich werden Gebäude- und Ausbildungskosten teilweise über die Heimrechnungen finanziert.
Der Verband der Ersatzkassen rechnet vor, dass eine vollständige Übernahme der Investitions- und Ausbildungskosten durch die Bundesländer die Bewohner im Durchschnitt um 649 Euro monatlich entlasten könnte. Das ist eine Forderung des Verbandes und noch keine beschlossene Entlastung.
Wie groß der finanzielle Druck bereits ist, zeigt eine Hochrechnung im Auftrag der DAK-Gesundheit. Die Sonderanalyse zur Pflegefinanzierung kommt für 2026 zu dem Ergebnis, dass 37 Prozent der Pflegeheimbewohner Hilfe zur Pflege benötigen.
Der Ehepartner schuldet dem Heim nicht automatisch allesDie Aussage, der Ehemann müsse 4.200 Euro bezahlen, beschreibt zunächst die tatsächliche Finanzierung in diesem Einzelfall. Allein durch die Ehe wird der zu Hause lebende Partner nicht automatisch zum Vertragsschuldner jeder Heimforderung.
Anders kann es aussehen, wenn der Ehepartner den Heimvertrag selbst unterschrieben, einen Schuldbeitritt erklärt oder eine Bürgschaft übernommen hat. Angehörige sollten deshalb genau darauf achten, in welcher Eigenschaft sie Dokumente des Pflegeheims unterzeichnen.
Davon zu unterscheiden sind die Unterhaltspflichten innerhalb einer Ehe. Beantragt die Heimbewohnerin Sozialhilfe, prüft das Amt auch Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Partners. Die häufig genannte Einkommensgrenze von 100.000 Euro gilt für den Rückgriff auf Kinder und Eltern, nicht für Ehepartner.
Das Sozialamt darf dem zu Hause lebenden Partner jedoch nicht einfach das gesamte Einkommen nehmen. Nach Paragraf 92 SGB XII muss berücksichtigt werden, wie er bisher gelebt hat und welche notwendigen Ausgaben ihm weiterhin entstehen.
Hilfe zur Pflege kann die Finanzierungslücke schließenReichen Pflegeversicherung, Einkommen und einzusetzendes Vermögen nicht aus, kommt die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Betracht. Das Sozialamt kann dann die notwendigen und angemessenen ungedeckten Heimkosten übernehmen.
Betroffene sollten nicht warten, bis die ersten Rechnungen unbezahlt bleiben. Nach Paragraf 18 SGB XII setzt die Sozialhilfe grundsätzlich ein, sobald der zuständige Träger von der Notlage weiß. Eine frühe schriftliche Mitteilung mit nachweisbarem Zugang kann deshalb vor Leistungslücken schützen.
Ausführliche Hinweise enthält der Beitrag zur Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt. Fehlende Kontoauszüge oder andere Nachweise können meist nachgereicht werden.
Nicht jedes Vermögen muss eingesetzt werdenVor einer Bewilligung prüft das Sozialamt das vorhandene und verwertbare Vermögen. Ein alleinstehender Pflegebedürftiger kann regelmäßig einen kleineren Barbetrag oder vergleichbare Geldwerte bis 10.000 Euro behalten. Bei Ehepaaren ist die Berechnung umfangreicher und darf nicht allein anhand eines gemeinsamen Kontostandes erfolgen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem geförderte Altersvorsorge, ein angemessenes Fahrzeug, Hausrat und weitere Vermögenswerte geschützt sein. Auch eine angemessene selbst bewohnte Immobilie kann geschützt bleiben, wenn der Ehepartner weiterhin darin lebt. Die gesetzlichen Ausnahmen enthält Paragraf 90 SGB XII.
Ob eine Immobilie geschützt bleibt, hängt unter anderem von Größe, Wert, Zuschnitt und Zahl der Bewohner ab. Mehr dazu erklärt der Beitrag über geschütztes Vermögen bei einem Pflegefall in der Familie.
Unerwartete Kostensteigerungen sollten geprüft werdenIm SWR-Fall wurden nach Angaben des Ehemanns in einem Monat plötzlich rund 2.000 Euro zusätzlich abgebucht. Dabei soll es sich um eine rückwirkende Differenz aus einer Kostensteigerung gehandelt haben. Ob die Abbuchung rechtmäßig war, lässt sich ohne Heimvertrag und Erhöhungsschreiben nicht beurteilen.
Pflegeheime dürfen ihre Entgelte nicht formlos erhöhen. Die Erhöhung muss schriftlich angekündigt, nachvollziehbar begründet und den Bewohnern oder ihren Bevollmächtigten rechtzeitig mitgeteilt werden. Ein ausreichend begründetes Erhöhungsverlangen wird grundsätzlich frühestens vier Wochen nach seinem Zugang wirksam.
Nach den Hinweisen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen müssen alte und neue Kostenpositionen gegenübergestellt werden. Allein die Abbuchung eines höheren Betrags und das Schweigen des Bewohners gelten nicht automatisch als Zustimmung.
Der Beitrag über unwirksame pauschale Entgelterhöhungen im Pflegeheim zeigt, weshalb sich eine Prüfung lohnen kann. Ordnungsgemäß erklärte und begründete Erhöhungen können allerdings weiterhin verlangt werden.
Praxisbeispiel: Nach einem Jahr fehlen 30.000 EuroEine 59-jährige Frau mit Pflegegrad 4 zieht wegen einer fortschreitenden Demenz in eine spezialisierte Einrichtung. Nach den Leistungen der Pflegeversicherung verbleibt ein monatlicher Eigenanteil von 3.900 Euro. Ihre Erwerbsminderungsrente beträgt 1.400 Euro, sodass jeden Monat 2.500 Euro fehlen.
Das Ehepaar gleicht die Lücke zunächst aus seinen Ersparnissen aus. Nach einem Jahr sind dadurch bereits 30.000 Euro verbraucht. Der Ehemann informiert das Sozialamt frühzeitig, damit die Hilfe zur Pflege und sein möglicher finanzieller Beitrag geprüft werden können.
Das Beispiel zeigt, wie schnell auch größere Rücklagen schrumpfen. Wie viel das Ehepaar tatsächlich einsetzen muss, hängt von Einkommen, Vermögen, Wohnkosten, Heimvertrag und geschützten Vermögenswerten ab.
Der Beitrag Ehefrau muss mit 58 in ein Pflegeheim: Trotz Pflegekasse bleiben immer noch 4200 Euro Kosten im Monat übrig erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Politiker schließen sich zusammen, um die Strompreise in die Höhe zu treiben
Sie nennt sich „U.S. Climate Alliance“, und auch wenn die Verteuerung der Strompreise vielleicht nicht das Ziel ist, so ist sie doch die unvermeidliche Folge ihres Ziels, nämlich die Nutzung fossiler Brennstoffe zu beenden.
Die 23 Mitglieder der Allianz sind im Wesentlichen jene Bundesstaaten mit demokratischen Gouverneuren. Das stimmt nicht ganz, da ein Mitglied einen republikanischen Gouverneur hat und zwei Bundesstaaten mit demokratischen Gouverneuren keine Mitglieder sind. Es trifft jedoch so gut wie zu, dass man davon ausgehen kann, dass sich die demokratischen Gouverneure zusammengeschlossen haben, um die Nutzung fossiler Brennstoffe zu beenden.
Das grundlegende Ziel wird auf ihrer Homepage klar formuliert: „Die Mitglieder der Allianz setzen sich für die Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens ein.“
Es ist zutiefst ironisch, dass die Demokraten in ihrem Wahlkampf weitgehend mit dem Versprechen erschwinglicher Strompreise werben, was oft einfach als „Erschwinglichkeit“ bezeichnet wird. In Wirklichkeit führen die üblichen Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe jedoch ausnahmslos zu einem Anstieg der Stromkosten.
Es gibt vier verschiedene Technologien, die zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe beitragen. Hier ein kurzer Überblick darüber, wie jede einzelne davon die Stromkosten in die Höhe treibt.
An erster Stelle stehen die schwankenden Wind- und Solarenergiequellen. Das Problem dabei ist die Netzsicherheit, die erfordert, dass stets eine zuverlässige Stromerzeugung zur Verfügung steht – bis hin zum Spitzenbedarf. Wenn Wind- und Solarenergie Strom erzeugen, ist diese zuverlässige Stromerzeugung nutzlos, was sehr kostspielig ist. Es mag zwar Einsparungen bei den Brennstoffkosten geben, doch diese stellen nicht den größten Kostenfaktor dar – das sind vielmehr die Hypothekenzahlungen.
Zweitens gibt es netzgebundene Batterien, welche die Schwankungen zwar etwas verringern können, aber extrem teuer sind. Um Netto-Null zu erreichen, wären riesige Batterien im Wert von Billionen Dollar erforderlich. Weitere Einzelheiten finden Sie in meinem Artikel [Titel übersetzt] „Die Begrenzung erneuerbarer Energien ist eine nationale Notwendigkeit“.
Drittens sind Elektrofahrzeuge zu nennen, die den Verbrauch fossiler Brennstoffe im Verkehrssektor senken. Diese erhöhen den Strombedarf erheblich, was den Bau wesentlich zuverlässigerer Erzeugungskapazitäten erfordert, die dann durch die zunehmende Schwankungsanfälligkeit von Wind- und Solarenergie ineffizient und teuer werden. Darüber hinaus könnten teure Modernisierungen des lokalen Verteilungsnetzes erforderlich sein, um ausreichend Strom für das Laden bereitzustellen – selbst für eine geringe Anzahl von Elektrofahrzeugen.
An vierter Stelle stehen von Energieversorgern finanzierte Energieeffizienzprojekte, die viele Staaten des Klimabündnisses vorschreiben. Diese sollen langfristig Kosten senken, sind jedoch anfangs sehr teuer. Wenn sich ein Projekt beispielsweise in 20 Jahren amortisiert, kostet es anfangs das Zwanzigfache der jährlichen Einsparungen. Diese Kosten werden in der Regel von den Stromkunden getragen.
Die Staaten der Klimallianz fördern alle vier dieser sehr teuren Technologien massiv, weil auf diese Weise der Verbrauch fossiler Brennstoffe im Einklang mit dem Pariser Abkommen reduziert wird. Alle Mitgliedstaaten haben „Standards für sauberen Strom“ und 19 von ihnen haben „Ziele für 100 % sauberen Strom“. Viele haben zudem „Ziele für Energiespeicherung“ sowie umfangreiche Effizienzprogramme.
Auf der Website der Allianz gibt es sogar eine durchsuchbare „Politik-Datenbank“, die zahlreiche Landesgesetze und Regierungsverordnungen enthält, welche den Einsatz dieser teuren Technologien zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe vorschreiben.
Bei den Bundesstaaten der Climate Alliance handelt es sich im Wesentlichen um die sogenannten „Blue States“. Zusammengenommen könnten diese kostspieligen Maßnahmen durchaus einen Großteil der Strompreissteigerungen in den „Blue States“ erklären, die weit über die Steigerungen in den „Red States“ hinausgehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website „Blue States, High Rates“.
Es gibt eine Reihe von Studien zu den Kostensteigerungen, aber mir ist keine bekannt, die alle vier dieser großen Kostenfaktoren berücksichtigt. Zu einigen davon lassen sich nur schwer verlässliche Daten beschaffen, so dass die Auswirkungen auf die Kosten gut verborgen bleiben.
Insgesamt ist die politische Ausrichtung der US-Klimalianz das genaue Gegenteil von Erschwinglichkeit.
Link: https://www.cfact.org/2026/09/25/politicians-organize-to-drive-up-the-cost-of-electricity/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Politiker schließen sich zusammen, um die Strompreise in die Höhe zu treiben erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.