«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Journalist Hakan Tosun nach Angriff für hirntot erklärt
Der Journalist, Dokumentarfilmer und Umweltaktivist Hakan Tosun, der am Abend des 10. Oktober in Istanbul brutal angegriffen wurde, ist nach Angaben seiner Familie für hirntot erklärt worden. Das bestätigten behandelnde Ärzt:innen im Bezirkskrankenhaus Başakşehir am Montag. Nach Informationen des Senders Ilke TV wurde Tosuns Angehörigen in der Klinik mitgeteilt, dass im Zuge der Behandlung auf der Intensivstation keine Hirnaktivität mehr festgestellt worden sei.
Angriff auf dem Heimweg
Tosun war am vergangenen Freitagabend verschwunden, nachdem er auf dem Heimweg zu seiner Familie im Istanbuler Stadtteil Esenyurt gewesen war. Der 49-Jährige wurde später bewusstlos und mit schweren Kopfverletzungen am Straßenrand gefunden. Da er keine Ausweispapiere bei sich trug, blieb seine Identität zunächst unklar; die Familie wurde erst über 24 Stunden nach dem Auffinden informiert.
"Bizim toprağımız evlat gibidir,nasıl bebekleri büyütüyorsak bu ağaçları,bu doğayı da öyle büyüttük.
Geldiler ve tapulu mallarımıza el koydular!"
Hatay Samandağ'a bağlı Kurtderesi mahallesinde TOKİ yapılacağı bahanesiyle tapulu arazilerine,zeytinliklerine el koyulan halk… pic.twitter.com/itc8KRxxIB
Zwei Verdächtige festgenommen
Im Zusammenhang mit dem Angriff wurden laut der Vereinigung progressiver Jurist:innen (ÇHD) zwei Tatverdächtige festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Der Rechtsanwalt Hakan Bozyurt erklärte, der Vorfall sei von der Polizei in Esenler dokumentiert worden. Er betonte, es gebe Videoaufnahmen des Tatorts, deren Auswertung entscheidend für die Aufklärung sei. Zudem sollten Zeug:innen befragt und alle verfügbaren Beweise gesichert werden. „Wir werden den Fall eng begleiten. Hakan Tosun ist nicht allein – wir werden gemeinsam dafür sorgen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte der Anwalt.
Dokumentarfilmer mit Fokus auf soziale Bewegungen
Hakan Tosun wurde 1975 in Istanbul geboren. Seine journalistische Laufbahn begann er in den frühen 1990er Jahren als technischer Berater bei privaten Radiosendern. Ab 1998 arbeitete er in Izmir für verschiedene Fernsehsender als Schnitttechniker. Seit 2009 widmete er sich verstärkt Dokumentarfilmprojekten zu ökologischen, sozialen und stadtpolitischen Themen.
Zu den bekanntesten Arbeiten Tosuns zählen „Çatılara Doğru“ (Auf die Dächer), „Tekel İşçileri“ (Die Tekel-Arbeiter), „Büyük Anadolu Yürüyüşü“ (Großer Anatolienmarsch), „Dönüşüm (Gentrifizierung)“ und „Validebağ Direnişi“ (Der Widerstand von Validebağ). Tosun ist Mitgründer der Firma „Dokumentarfilmproduktion Natur und Stadtaktivismus“ und dort als Regisseur tätig. Zuletzt arbeitete er in der südlichen Provinz Hatay und dokumentierte dort Proteste der Lokalbevölkerung gegen staatlichen Landraub.
https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/journalist-hakan-tosun-schwer-verletzt-am-strassenrand-gefunden-48341
Schwerbehinderung: Höherer GdB gleich frühere Rente? So ist es wirklich
Viele Betroffene hören es immer wieder: „Je höher der Grad der Behinderung (GdB), desto früher darf ich in Rente.“ Klingt logisch – ist aber falsch. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zählt nicht, ob dein GdB 50, 70 oder 100 beträgt.
Entscheidend sind klare gesetzliche Voraussetzungen und feste Altersgrenzen. Wir zeigen, was wirklich gilt, wo sich Jahrgänge unterscheiden – und wie du Fallstricke vermeidest.
Der Kern: Ab GdB 50 ist die Schwelle erreicht – alles darüber bringt keinen BonusAb einem GdB von 50 giltst du rechtlich als schwerbehindert. Das ist die Eintrittskarte in die gleichnamige Altersrente. Ob dein Bescheid 60, 80 oder 100 ausweist, ändert nichts an den Renten-Altersgrenzen.
Ein höherer GdB beschleunigt den Rentenbeginn nicht, er kann aber – je nach individueller Lage – bei anderen Nachteilsausgleichen helfen (z. B. Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Steuer-Pauschbeträge). Für die Altersrente bleibt es: Schwelle = 50.
Die drei Pflichtvoraussetzungen (ohne die nichts geht)1. Anerkannte Schwerbehinderung (GdB ≥ 50)
Maßgeblich ist der Status beim Rentenbeginn. Ein später erteilter Bescheid wirkt nicht automatisch zurück. Der Nachweis erfolgt durch Schwerbehindertenausweis oder Bescheid.
2. Mindestens 35 Versicherungsjahre (Wartezeit)
Zur Wartezeit zählen u. a. Beschäftigungszeiten, Zeiten der Kindererziehung, Pflegezeiten sowie bestimmte Anrechnungszeiten. Wer die 35 Jahre nicht erfüllt, kann diese Rente nicht bekommen – unabhängig vom GdB.
3. Altersgrenze je Geburtsjahrgang
Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn wurde stufenweise angehoben. Für jüngere Jahrgänge gelten inzwischen klare Fixpunkte (siehe unten).
Wichtig: Eine Gleichstellung (z. B. mit GdB 30 oder 40) verbessert den arbeitsrechtlichen Schutz, öffnet aber keinen Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Wie früh ist „früh“? – Abschlagsfrei vs. vorzeitig mit AbschlägenAbschlagsfrei: Schwerbehinderte Versicherte gehen vor der Regelaltersrente ohne Kürzung in den Ruhestand.
Vorzeitig mit Abschlägen: Wer es sich leisten kann oder möchte, zieht bis zu 36 Monate zusätzlich vor. Pro vorgezogenem Monat werden 0,3 % dauerhaft abgezogen – maximal 10,8 %.
Zur Orientierung: Ab dem Geburtsjahr 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67, die abschlagsfreie Schwerbehindertenrente bei 65, und der frühestmögliche Beginn (mit Abschlägen) bei 62. Das sind also 2 Jahre früher ohne Abschlag bzw. 5 Jahre früher mit bis zu 10,8 % Abschlag.
Jahrgänge im ÜberblickDie Stufenregelungen betreffen primär die Geburtsjahre 1952–1963. Ab 1964 ist es einfach: 65/62 (abschlagsfrei/frühestmöglich). Ein kurzer, gut merkbarer Ausschnitt:
TABELLE
Hinweis: Für die Jahrgänge 1952–1961 steigt die abschlagsfreie Grenze stufenweise von 63 auf 64 J. 9 M., die vorzeitige Grenze parallel von 60 auf 61 J. 9 M.. Maßgeblich ist immer dein exakter Jahrgang (teilweise sogar der Geburtsmonat). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellt hierfür Rechentools und Tabellen bereit.
Häufige Irrtümer – klar richtiggestellt„Mit GdB 40 plus Gleichstellung komme ich auch rein.“
Nein. Gleichstellung beseitigt Nachteile am Arbeitsmarkt, ersetzt aber keine Schwerbehinderung im Rentenrecht.
„Mein GdB ist befristet – dann verliere ich die Rente.“
Entscheidend ist, dass der Schwerbehindertenstatus beim Rentenbeginn vorlag. Selbst wenn der GdB später sinkt, bleibt die bereits bewilligte Altersrente in der Regel bestehen.
„Ich kann immer zwei Jahre früher ohne Abschlag.“
Achtung Jahrgang! Für 1964+ stimmt das (65 statt 67). Bei älteren Jahrgängen variieren die Monate – siehe Tabelle/DRV. Wer zusätzlich bis zu drei Jahre vorzieht, muss Abschläge in Kauf nehmen (0,3 % je Monat, max. 10,8 %).
„Ich habe keine 35 Jahre – GdB 100 gleicht das aus.“
Leider nein. Ohne 35 Jahre Wartezeit kein Anspruch auf diese Altersrente – auch nicht mit höchstem GdB.
1. Bescheid rechtzeitig sichern
Wer die Altersgrenze demnächst erreicht, sollte frühzeitig prüfen, ob der GdB-Bescheid (≥ 50) vorliegt – und bei Befristungen ggf. rechtzeitig einen Verlängerungsantrag stellen.
2. Wartezeit lückenlos checken
Eine Kontenklärung bei der DRV lohnt. Fehlende Zeiten (Erziehung, Pflege, Schule/Ausbildung, Minijobs mit Aufstockung) rechtzeitig nachweisen.
3. Finanzielle Wirkung der Abschläge durchrechnen
10,8 % klingen abstrakt – auf dem Konto spürt man es jeden Monat. Prüfe, ob Ausgleichszahlungen (Beitragserhöhungen nach § 187a SGB VI), Zuverdienst-Regeln oder eine kurze Überbrückung besser passen.
4. Alternative Rentenarten vergleichen
Je nach Lebenslauf können besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) oder langjährig Versicherte (35 Jahre) attraktive Alternativen sein. Namen klingen ähnlich – Inhalt und Altersgrenzen unterscheiden sich deutlich.
- GdB ≥ 50 ist anerkannt – beim Rentenstart vorhanden?
- 35 Versicherungsjahre erfüllt?
- Geburtsjahrgang geprüft und damit abschlagsfreies bzw. frühestmögliches Alter bestimmt?
- Abschläge (bei Vorziehen) verstanden und durchgerechnet?
Wenn du alle vier Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, hast du die wichtigsten Hürden genommen.
Der verbreitete Satz „Je höher der GdB, desto früher die Rente“ stimmt nicht. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zählt allein, dass du die Schwelle GdB 50 erreichst – darüber hinaus gibt es keinen zusätzlichen Zeitvorteil.
Tragend sind 35 Versicherungsjahre, ein gültiger Nachweis zum Rentenbeginn und die jahrgangsabhängigen Altersgrenzen. Für alle ab 1964 Geborenen gilt inzwischen ein klares Raster: 65 ohne Abschläge, 62 mit Abschlägen (max. 10,8 %).
Wer früher raus will, sollte nüchtern rechnen, den Bescheid rechtzeitig sichern – und die eigene Strategie auf belastbare Fakten statt auf Mythen bauen.
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Schwerbehinderung: Merkzeichen G – richtig wertvoll im Jahr 2025
Das Merkzeichen „G“ wird vergeben, wenn eine Person im Alltag durch eine Gehbehinderung eingeschränkt ist. Viele Betroffene kennen in diesem Zusammenhang vor allem das Merkzeichen „aG“ („außergewöhnliche Gehbehinderung“), das den blauen Parkausweis ermöglicht und den Zugang zu Behindertenparkplätzen erleichtert.
Allerdings sind die Voraussetzungen dafür sehr hoch, sodass „aG“ häufig nur bei massiv eingeschränkter Mobilität bewilligt wird.
Wer jedoch nicht die Kriterien für „aG“ erfüllt, kann mit dem Merkzeichen „G“ dennoch erhebliche Vergünstigungen erhalten.
Oft wird das Merkzeichen „G“ deshalb als „kleiner Bruder“ des „aG“ bezeichnet, weil es bestimmte Erleichterungen im Alltag bietet, ohne dass die Behinderung als „außergewöhnlich“ eingestuft sein muss.
Warum ist das Merkzeichen „G“ so vorteilhaft?Die meisten Menschen denken bei Mobilitätseinschränkungen in erster Linie an die Möglichkeit, auf Behindertenparkplätzen zu parken. Genau das gestattet „G“ jedoch nicht: Den begehrten blauen Parkausweis gibt es nur mit „aG“.
Allerdings kann man unter Umständen einen gelben Parkausweis erhalten, wenn man das Merkzeichen „G“ besitzt und weitere Vorgaben erfüllt. Dieser Ausweis erlaubt in einigen Bundesländern, darunter Schleswig-Holstein, in bestimmten Bereichen zu parken, die für andere nicht zugänglich sind.
Ein weiterer wichtiger Vorteil besteht darin, dass man mit „G“ die sogenannte Wertmarke bekommt. Wer im Alltag vorwiegend öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann sich für 104 Euro im Jahr eine Wertmarke ausstellen lassen, um anschließend in ganz Deutschland den Nahverkehr ohne weitere Kosten zu nutzen.
Diese Ersparnis ist besonders hilfreich für alle, die häufig Bus oder Bahn fahren müssen und dadurch schnell hohe Fahrtkosten hätten.
Mehr Geld durch das Merkzeichen „G“ in der GrundsicherungFür Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung ist das Merkzeichen „G“ besonders wertvoll. Seit dem 1. Januar 2025 liegt der maßgebliche monatliche Regelsatz für alleinstehende Personen bei 568 Euro. Wer das Merkzeichen „G“ hat, erhält zusätzlich 17 Prozent dieses Regelsatzes. Dies bedeutet einen monatlichen Zuschlag von gut 96 Euro.
Der Hintergrund ist, dass Menschen mit einer Gehbehinderung oft höhere Aufwendungen haben. Sie benötigen mitunter spezielle Fahrten, Hilfsmittel oder Unterstützung bei Besorgungen, was zusätzliche Kosten verursacht.
Der Gesetzgeber erkennt dies an und gewährt bei Vorliegen des Merkzeichens „G“ daher einen sogenannten Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des üblichen Regelsatzes.
Wie erhält man das Merkzeichen „G“?Ob man „G“ in den Schwerbehindertenausweis eingetragen bekommt, entscheidet das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage ärztlicher Gutachten.
Betroffene, die bereits einen Schwerbehindertenausweis besitzen, können einen Änderungsantrag stellen, wenn sie der Ansicht sind, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für „G“ nun erfüllt sind. Wer sich erstmals mit dem Thema Schwerbehinderung befasst, muss beim Erstantrag klären, ob eine Gehbehinderung vorliegt und inwieweit diese ärztlich attestiert werden kann.
Wer sich unsicher ist, ob die eigenen gesundheitlichen Einschränkungen für „G“ ausreichen, sollte eine professionelle Sozialberatung in Anspruch nehmen. Die dortigen Fachleute wissen, wie die Antragsverfahren ablaufen, welche Unterlagen benötigt werden und wie sich eventuelle Widersprüche bei Ablehnung am besten formulieren lassen.
Warum kann sich ein gescheiterter Antrag auf „aG“ dennoch lohnen?Viele Menschen versuchen zunächst, das Merkzeichen „aG“ zu erhalten, weil sie die Vorteile des blauen Parkausweises nutzen möchten. Wird das „aG“ abgelehnt, besteht jedoch die Möglichkeit, dass zumindest „G“ anerkannt wird.
In vielen Fällen prüft das Versorgungsamt von sich aus, ob „G“ infrage kommt, wenn ein Antrag auf „aG“ scheitert. Ist dies nicht geschehen, kann man selbst aktiv werden und auf das Merkzeichen „G“ hinweisen oder einen Änderungsantrag stellen.
Besonders lohnend ist dieser Schritt für Personen, die Grundsicherung beziehen. Denn selbst wenn man nicht auf Behindertenparkplätzen stehen darf, kann man von dem Aufschlag auf den Regelsatz und der Wertmarke enorm profitieren. Gerade wenn das Budget ohnehin knapp bemessen ist, machen zusätzliche rund 96 Euro im Monat (Stand 2025) einen deutlichen Unterschied im Alltag.
Weshalb lohnt sich eine Beratung?Wer sich im Dschungel der Antragsformulare verliert, kann auf die Erfahrung von Sozialverbänden wie dem Sozialverband Schleswig-Holstein oder anderen Fachstellen zurückgreifen.
Sie unterstützen Ratsuchende dabei, den Antrag korrekt zu stellen, notwendige Unterlagen einzureichen und eventuell Widerspruch einzulegen. Insbesondere wenn Unsicherheit darüber besteht, ob die Voraussetzungen für „G“ tatsächlich vorliegen, hilft eine fachkundige Beratung bei der Einordnung der ärztlichen Diagnosen.
Was ist das Fazit zum Merkzeichen „G“?Das Merkzeichen „G“ verhilft einer großen Gruppe von Menschen mit Gehbehinderung zu sinnvollen Erleichterungen. Ob durch den gelben Parkausweis, die Wertmarke im öffentlichen Nahverkehr oder den Mehrbedarf in der Grundsicherung: „G“ kann den Alltag spürbar verbessern.
Gerade für Personen, denen das Merkzeichen „aG“ verweigert wurde, lohnt sich ein genauer Blick auf „G“, denn hier liegen die Zugangshürden niedriger. Damit verbunden sind finanzielle Vorteile, mehr Mobilität und eine bessere soziale Teilhabe.
Wer Fragen hat oder Hilfe braucht, sollte sich an eine Sozialberatung wenden. Dort wird geklärt, welche Möglichkeiten bestehen und wie man am besten vorgeht, um „G“ erfolgreich zu erhalten. Die finanziellen und praktischen Mehrwerte sind in vielen Fällen enorm – zumal die Lebensqualität
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Nord Stream: Recherchen dänischer Journalisten ziehen deutsches Ermittlungsergebnis in Zweifel
Fall Herdecke: Horror-Adoptivkinder jetzt in staatlicher Obhut – für 36.600 Euro monatlich
Nachdem ihre 17-jährige Adoptivtochter aus Mali sie letzte Woche mit 13 Messerstichen, schweren Kopfverletzungen und stundenlanger Folter mit einem Deospray und einem Feuerzeug beinahe umbrachte und auch mit ihrem zwei Jahre jüngeren Adoptivsohn aus Haiti offenbar ein äußerst konfliktträchtiges Verhältnis besteht, ist die erst kürzlich zur Herdecker Bürgermeisterin gewählte SPD-Politikerin Iris Stalzer verständlicherweise nicht darauf erpicht, […]
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Big Brother Awards: Überwachungs-Oscar geht an Innenminister Dobrindt
Zum 25. Mal wurden die alljährlichen Big Brother Awards vergeben. Negativpreise gehen in diesem Jahr an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, an TikTok sowie an Google. Erstmals gibt es auch Auszeichnungen in der Kategorie „jung und überwacht“.
Seit dem Jahr 2000 werden die Big Brother Awards in Bielefeld verliehen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ecomedia/robert fishmanAm vergangenen Freitag verlieh der Verein Digitalcourage die deutschen Big Brother Awards. Der Datenschutz-Negativpreis geht an Unternehmen, Organisationen, Behörden und Einzelpersonen, die in besonderem Maße Datenschutz und Privatsphäre aushöhlen.
In insgesamt sechs Kategorien vergab die fünfköpfige, erstmals überwiegend weibliche Jury den sogenannten „Oscar der Überwachung“. Im Vorfeld konnten Interessierte Nominierungen einreichen. Zu den diesjährigen Preisträgern zählen unter anderem Google, das Verwaltungsgericht Hannover und das Bundesarbeitsgericht sowie die Videoplattform TikTok.
Neue Kategorie „jung und überwacht“Erstmals gab es in diesem Jahr Auszeichnungen in der Kategorie „jung und überwacht“. Kinder und Jugendliche des Vereins Teckids stellten in multimedialen Beiträgen zwei ausgewählte Datenschutzprobleme junger Menschen vor. Die Beiträge veranschaulichen soziale Ausgrenzung am Beispiel von iPads im Schulunterricht sowie im Zusammenhang mit dem Messenger-Dienst WhatsApp.
Laut einer Umfrage im Auftrag der DEVK Versicherungen von Mitte 2024 verwendet in Deutschland mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen im Unterricht ein Tablet. In vielen Schulen ist deren Einsatz sogar verpflichtend. Die Kinder von Teckids kritisieren die fehlende Selbstbestimmung und den eingeschränkten Datenschutz, die mit dem Einsatz einhergehen.
Innenminister Dobrindt für „Sicherheitspaket“ ausgezeichnetDer „unglückliche Gewinner“ der Kategorie „Behörden und Verwaltung“ ist Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Zur Begründung verwies die Rechtsanwältin Elisabeth Niekrenz vom Verein Digitale Gesellschaft in ihrer Laudatio auf das sogenannte Sicherheitspaket des Ministers. Es sieht unter anderem den Einsatz biometrischer Datensuche per Gesichtserkennung im Internet vor. Der Einsatz von Gesichtersuchmaschinen verstößt Niekrenz zufolge gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Außerdem hat Dobrindt die Prüfung veranlasst, ob die Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir bundesweit vom Bundeskriminalamt eingesetzt werden kann. Das Vorhaben verletzt aus Sicht von Bundes- und Landesdatenschützer:innen verfassungsrechtliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Wir haben beim Bundesinnenministerium nachgefragt, wie es die Auszeichnung bewertet. Eine Sprecherin verwies in ihrer Antwort auf den Koalitionsvertrag, der vorsieht, „dass die Sicherheitsbehörden zeitgemäße digitale Befugnisse erhalten.“ Dabei kämen „selbstverständlich nur Lösungen in Betracht, die den für sie geltenden Rechtsrahmen einhalten“, so die Sprecherin.
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Bürgergeld-Hammer: Gericht spricht Oma Härtefallmehrbedarf für Besuch der Enkel zu
Eine Großmutter hat im Einzelfall Anspruch auf Übernahme ihrer Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit ihren Enkelkindern.
Der Schutz der Familie nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz (GG) umfasst auch die familiären Bindungen zwischen nahen Verwandten – insbesondere zwischen Großeltern und Enkelkindern.
Großeltern-Enkel-Umgang: Grundsatz vs. AusnahmeGrundsätzlich gilt: Der Umgang von Großeltern mit ihren Enkelkindern ist eine typische Bedarfslage im Rahmen der Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und sozialer Kontakte. Das betrifft auch Bezieher von Grundsicherungsleistungen.
Daher besteht für diesen üblichen Umgang grundsätzlich kein Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II.
Das Urteil im Fokus: Sächsisches LSG stärkt GroßmutterMit einem wegweisenden Urteil (Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 10.08.2017 – L 3 AS 650/16) hat das Gericht jedoch entschieden, dass die Großmutter (Klägerin) eine atypische Bedarfslage dargelegt hat, die über den üblichen Großeltern-Enkel-Umgang als Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen hinausgeht.
Eine derartige atypische Bedarfslage mit unabweisbarem Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II lag im Fall der Klägerin vor.
Kindeswohl im Mittelpunkt: Mehr als „normale“ FamilienkontakteDie Folge: Die Großmutter hatte Anspruch auf Übernahme ihrer Fahrtkosten mit dem Auto zur Ausübung ihres Umgangsrechts mit den Enkelkindern. Besonderheit hier: Im Gegensatz zum üblichen Verhältnis ersetzte die Klägerin die verstorbene Mutter der Kinder als engste Bezugsperson und war faktisch in deren Rolle eingetreten.
Anmerkung des Verfassers: EinzelfallentscheidungVerfassungsrahmen: Familienschutz nach Art. 6 GG
1. Grundsatz: Der Umgang von Großeltern mit ihren Enkelkindern ist regelmäßig eine typische, auch bei Grundsicherungsbeziehenden übliche Bedarfslage. Ein Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II besteht hierfür grundsätzlich nicht (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 19.12.2013 – L 7 AS 1470/12).
2. Verfassungsrechtlicher Rahmen: Bei der Prüfung eines Mehrbedarfs nach § 21 Absatz 6 SGB II sind die verfassungsrechtlichen Implikationen zu berücksichtigen. Der Familienschutz des Art. 6 Absatz 1 GG umfasst auch Bindungen zwischen nahen Verwandten, insbesondere zwischen Großeltern und Enkelkind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.06.2014 – 1 BvR 2926/13).
Besonderheiten des Falles: Atypische Bedarfslage begründet Mehrbedarf
3. Besonderheiten des Falles: Die Klägerin war als engste Bezugsperson an die Stelle der verstorbenen Mutter getreten und blieb dies auch nach Übernahme des Sorgerechts durch die Väter sowie der dauerhaften Trennung der Geschwister.
Sie war das einzige familiäre Bindeglied der beiden Enkelkinder zueinander und auf mütterlicher Seite die wichtigste Bezugsperson. Nur sie konnte im Sinne des Kindeswohls sicherstellen, dass die Geschwister weiterhin Umgang hatten.
Hinsichtlich des Enkelkindes X… war hierfür eine gerichtliche Anordnung erforderlich, da ansonsten durch den abrupten Kontaktabbruch zu den engsten Bezugspersonen und dem gewohnten Umfeld das Kindeswohl erheblich gefährdet gewesen wäre.
Daraus ergab sich nicht nur eine rechtliche Verpflichtung aufgrund der familiengerichtlichen Entscheidung, sondern auch eine sittliche Verpflichtung, das Umgangsrecht regelmäßig wahrzunehmen. Es handelte sich folglich nicht um übliche Fahrten im Rahmen alltäglicher familiärer Kontakte, sondern um kindeswohlkausalen Aufwand.
Existenzsichernder Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II
4. Existenzsichernder Bedarf: Dieser zusätzliche Bedarf ist ein existenzsichernder Bedarf im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und – seit dem 3. Juni 2010 – im Sinne des § 21 Absatz 6 SGB II.
Rechtstipp zum SGB XII: Besuchsfahrten zu EnkelnGrundsätzlich besteht kein Anspruch eines Großvaters auf Erhöhung des Regelsatzes gemäß § 27a Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 SGB XII für Besuchsfahrten zu den Enkeln (LSG Baden-Württemberg, Az. L 2 SO 4004/18).
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Aktivrente 2026 – Sogar mehr Vorteile als angekündigt
Die Koalition hat sich festgelegt: Ab 1. Januar 2026 soll die „Aktivrente“ starten. Dahinter steckt ein zusätzlicher steuerfreier Freibetrag von 2.000 Euro pro Monat für Menschen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig angestellt arbeiten.
Wichtig: Dieser Aktivrenten-Freibetrag kommt zusätzlich zum allgemeinen Grundfreibetrag. Ein Progressionsvorbehalt ist nicht vorgesehen – das Mehr-Netto landet direkt auf dem Konto über den Lohnsteuerabzug.
Doch nicht jeder hat automatisch etwas davon. Und manche Versprechen klingen größer, als sie sind. Wir ordnen ein, zeigen Fallstricke und rechnen an einem Beispiel vor.
Was die Aktivrente wirklich leistetKern der Reform: Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Beschäftigung (also ein Anstellungsverhältnis) bleibt bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei, wenn die Arbeit nach der Regelaltersgrenze erbracht wird und der Arbeitgeber Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abführt.
Das Modell soll Anreize setzen, länger zu arbeiten, Fachkräfte zu halten und die Sozialkassen zu stabilisieren. Die Kosten für den Staat werden aktuell mit rund 890 Mio. Euro pro Jahr veranschlagt; eine Evaluation bis 2029 ist geplant.
Zentral ist der Monatsbezug: Die Steuerfreiheit wird zeitanteilig pro Kalendermonat gewährt. Nicht genutzte Freibeträge lassen sich weder in andere Monate noch auf die Rente übertragen.
Auch bei der Steuerveranlagung wird die Monatsgrenze von 2.000 Euro „festgezurrt“, damit es keine nachträgliche Ausweitung gibt.
Wer profitiert – und wer nicht? Profitieren Nicht profitieren Angestellte nach Regelaltersgrenze, deren Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge nach SGB VI abführt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) Selbstständige, Freiberufler, Landwirte – es fehlt das Anstellungsverhältnis mit RV-Beiträgen Beschäftigte mit Steuerklasse I–V – der Freibetrag läuft automatisch im Lohnsteuerabzug Minijobs/Geringfügige (regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig) sowie Konstellationen ohne RV-Beitrag Beschäftigte mit weiterem Job (StKl VI) – möglich, aber der Aktivrenten-Freibetrag darf nur in einem Dienstverhältnis genutzt werden (Bestätigung gegenüber dem Arbeitgeber notwendig) Beamtinnen/Beamte – der Dienstherr zahlt keine RV-Beiträge; Beamtenbezüge sind daher nicht begünstigt „Dreifacher Grundfreibetrag“? Besser von „Zusatzfreibetrag“ sprechenPolitisch wurde zeitweise von „doppelt“ oder gar „dreifach“ gesprochen. Juristisch sauber ist: Es gibt einen zusätzlichen Aktivrenten-Freibetrag (2.000 €/Monat) neben dem allgemeinen Grundfreibetrag. Beides sind getrennte Mechanismen.
In der Praxis kann das dazu führen, dass effektiv mehr als 2.000 Euro im Monat steuerfrei bleiben – etwa, wenn die zu versteuernde Rente niedrig ist und der Grundfreibetrag (2026 monatsanteilig voraussichtlich rund 1.029 Euro) noch „Luft“ lässt.
Beispielrechnung: So zahlt sich Weiterarbeiten ausFrau M., 66 Jahre, hat die Regelaltersgrenze erreicht. Ihre steuerpflichtige Rentenkomponente liegt – nach Abzug des Rentenfreibetrags – bei 850 Euro im Monat. Sie nimmt eine Teilzeitstelle mit 2.150 Euro Brutto an.
- 2.000 Euro davon sind per Aktivrente steuerfrei.
- 150 Euro wären eigentlich steuerpflichtig.
- Zusammen mit den 850 Euro aus der Rente liegt Frau M. bei 1.000 Euro steuerpflichtigem Einkommen im Monat und damit unter dem monatsanteiligen Grundfreibetrag (rund 1.029 Euro).
Ergebnis: Keine Einkommensteuer – das gesamte Monatseinkommen bleibt steuerfrei. Sozialbeiträge (insb. KV/PV) fallen unabhängig davon an.
Steuererklärung: nicht automatisch Pflicht – aber aufpassenDie Aktivrente wird bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt; allein dadurch entsteht keine Pflicht zur Einkommensteuererklärung. Achtung: Andere Tatbestände (z. B. weitere Einkünfte, Lohnersatzleistungen, Steuerklasse VI ohne ausreichende Berücksichtigung,
Zusammenveranlagung) können weiterhin eine Pflichtveranlagung auslösen. Wer mehrere Jobs hat, muss schriftlich bestätigen, dass der Aktivrenten-Freibetrag nicht doppelt genutzt wird.
Sozialversicherung: Was bleibt, was sich ändertAn der Sozialversicherung selbst dreht die Aktivrente nichts grundlegend: Für die begünstigte Beschäftigung werden Beiträge gezahlt (Arbeitnehmer- und/oder Arbeitgeberanteile je nach Zweig).
Gerade das ist politisch gewollt – die Weiterarbeit soll nicht aus dem System „herauslaufen“, sondern die Kassen stabilisieren. Bei Minijobs fehlt diese sozialversicherungspflichtige Basis in aller Regel – deshalb keine Aktivrente-Begünstigung.
Was jetzt zu tun istPrüfen Sie zunächst die Beschäftigungsform: Entscheidend ist eine sozialversicherungspflichtige Anstellung – Minijob-Modelle sind hierfür nicht geeignet. Maßgeblich ist außerdem das Erreichen der Regelaltersgrenze, nicht der tatsächliche Rentenbezug.
Haben Sie mehrere Jobs, darf der Aktivrenten-Freibetrag nur in einem Arbeitsverhältnis angewendet werden; klären Sie das frühzeitig mit dem Arbeitgeber und geben Sie die erforderliche Bestätigung ab.
Planen Sie Ihr Netto realistisch und behalten Sie die monatliche Betrachtung im Blick – eine nachträgliche „Jahresglättung“ ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
FazitDie Aktivrente ist kein Allheilmittel, aber für viele ein spürbarer Netto-Booster, der Bürokratie reduziert und Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver macht. Wer allerdings selbstständig, verbeamtet oder im Minijob unterwegs ist, geht (vorerst) leer aus.
Entscheidend sind die Details im Monat: sozialversicherungspflichtig, nur ein begünstigtes Arbeitsverhältnis, keine Übertragbarkeit – und der Grundfreibetrag als zweite Stellschraube. So kann das Plus am Ende wirklich in der Tasche bleiben.
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Lebanese President: Talks with Syrian President al-Sharaa Constructive
Lebanese President Joseph Aoun said on Monday that the recent discussions with Syrian President Ahmad al-Sharaa were constructive, underscoring the importance of strengthening bilateral ties between the two countries.
According to the Lebanese National News Agency, Aoun made the remarks during a meeting with the Association of Economic Journalists, highlighting that the talks focused on mutual respect, security coordination and economic cooperation.
He noted that last Friday’s visit by Syria’s Foreign Minister to Beirut reaffirmed a set of principles aimed at enhancing collaboration across key sectors.
“We must advance our relationship,” Aoun said, pointing to steps such as appointing a Syrian ambassador to Lebanon and forming joint committees to address critical issues, including land and maritime border demarcation and the review of existing bilateral agreements.
President Ahmad Al-Sharaa met with the Lebanese president on the sidelines of the extraordinary Arab summit- the ‘Palestine Summit’ – held in Cairo last March, and on the sidelines of the emergency Arab-Islamic summit in the Qatari capital, Doha, in mid-September.
Energiewende-Knaller: EU-Recht verbietet Finanzierung von Ausfall-Sicherungs-Gaskraftwerken
(Zitat Christian Wiesner @ChristianHJW auf TwitterX)
Das Handelsblatt zu dem Fall etwas trockener:
Ein Papier kommt zu dem Schluß, daß die von Wirtschaftsministerin Reiche geplanten Beihilfen für Gaskraftwerke gegen EU-Recht verstoßen. Eines ihrer zentralen Projekte gerät in Gefahr.
Die deutschen „Erneuerbaren Energien“ – also hauptsächlich Windkraft und Photovoltaik, sind nicht grundlastfähig – liefern also fast immer zu wenig oder zu viel Strom. Da nach dem Hauptsätzen der Thermodynamik (1 und 2) und den Erkenntnissen Kirchhoffs und anderer stiller Stars der modernen Industriezivilisation ein Stromnetz stets genau so viel Energie transportieren muß, wie gerade angefordert wird, wird das bundesdeutsche Netz destabilisiert. Um das zu verhindern, muß uns das Ausland laufend unseren Überschuß abnehmen oder unsere Lücken füllen (mit Kern- und Kohlekraft!). Da die Hilfe unserer zunehmend ungeduldig werdenden Nachbarn nicht immer sicher ist, sollten bei Dunkelflaute, Hellflaute oder Dunkelbrise, mindestens 30 Tage im Jahr eigene schnell hochfahrbare Gas-Kraftwerke Unterdeckungen verhindern.
Die Energieversorgung nach dem MOtto „Sonne und Wind schicken keine Rechnung“ ist also etwa doppelt so teuer wie die bisherige, da man zwei Energie-Beschaffungssysteme braucht: 30.000 Windräder und Millionen Solar-Panneele PLUS etliche Gaskraftwerke!
Nun hat ausgerechnet der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe dem einen Riegel vorgeschoben, weil deren Anwälte feststellten, daß die öffentliche Finanzierung der zweiten Gas-Infrastruktur nach EU-Recht offenbar ILLEGAL ist.
Zitat Handelsblatt:
Die auf Wettbewerbs- und Vergaberecht spezialisierte Kanzlei K&L Gates kommt in einem Gutachten für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zu dem Ergebnis, dass die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplanten Back-up-Kraftwerke im Umfang von 20 Gigawatt (GW) Leistung nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind.
Seltsam – ein Energiewende-Superprofiteur will die Energiewende sabotieren? Warum?
Unterstützer der Position der DUH, die „Klima-Union“ der CDU/CSU, verlangen weniger Staat, sondern mehr Markt bei der Energiewende. Wie das in einem grundsätzlich plansozialistischen Projekt gehen soll, wird nicht beantwortet. Von der DUH wird lapidar auf die üblichen Luftschlösser verwiesen:
„Erneuerbare Energien, Flexibilität und Speicher müssen Vorrang genießen“
Was heißt „Flexibilität“? Vermutlich auch das, was Wirtschaftsminister Habeck uns vor zwei Jahren empfahl: Wäsche waschen, wenn der Wind weht – dann trocknet die nasse Wäsche auch gleich schneller draußen.
Aber nur, wenn es nicht gleichzeitig schüttet, würde ein Klimaleugner einwenden. Und was, wenn es wochenlang nicht windet? Soll die schmutzige Wäsche sich dann so lange stapeln? Was sagen Familien mit Kleinkindern dazu?
Der Beitrag Energiewende-Knaller: EU-Recht verbietet Finanzierung von Ausfall-Sicherungs-Gaskraftwerken erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Widersprüche im Fall Rojin Kabaiş: DEM-Abgeordnete fordert unabhängige Untersuchung
Die DEM-Abgeordnete Sümeyye Boz hat den Fall der unter ungeklärten Umständen verstorbenen Studentin Rojin Kabaiş auf die Tagesordnung des türkischen Parlaments gebracht. Mit einer schriftlichen Anfrage an Justizminister Yılmaz Tunç sowie einem Antrag auf eine parlamentarische Untersuchung macht sie auf Widersprüche in rechtsmedizinischen Gutachten und mutmaßliche institutionelle Versäumnisse aufmerksam.
Kabaiş war Studentin an der Universität Yüzüncü Yıl in Wan (tr. Van). Ihr Tod vor rund einem Jahr – ihre Leiche wurde 18 Tage nach ihrem Verschwinden am Ufer des Wan-Sees entdeckt – wurde zunächst als Suizid eingeordnet; ein Befund, den Familie und Unterstützer:innen seit Langem anzweifeln. Boz kritisiert in ihren Eingaben, dass insbesondere bei Todesfällen von Frauen vorschnell von Selbsttötung ausgegangen werde. Diese Praxis trage zu einer „Politik der Straflosigkeit“ bei, so die Abgeordnete.
Zwei männliche DNA-Spuren – Herkunft zunächst unklar
Kern der Vorwürfe ist ein forensisches Gutachten des Istanbuler Instituts für Rechtsmedizin. In einem Bericht vom 1. November 2024 wurde festgestellt, dass sich an Proben aus Kabaiş’ Körper zwei unterschiedliche männliche DNA-Spuren befanden – allerdings ohne Angaben darüber, aus welchen Körperbereichen die Proben stammten.
Rojin Kabaiş © Nizamettin Kabaiş
Erst rund zehn Monate später, am 10. Oktober, wurde der Bericht ergänzt: Die Spuren stammten demnach aus dem Brust- („sternal“) und dem Vaginalbereich („intra vaginal“).
In ihrer schriftlichen Anfrage verlangt Boz Antworten auf mehrere Fragen:
▪ Warum wurden die Entnahmestellen im ersten Bericht nicht genannt?
▪ Warum wurde diese Information erst zehn Monate später ergänzt?
▪ Wurde der zeitliche Ablauf durch das Ministerium geprüft?
▪ Gab es während der Erstellung der Gutachten Kontrollmechanismen?
▪ Existieren bei der Gerichtsmedizin Richtlinien, um geschlechtsspezifische Vorurteile bei der Untersuchung von Femiziden und Sexualdelikten zu verhindern?
Kritik am Umgang mit Beweismitteln
Boz verweist zudem auf eine Ungereimtheit zwischen den beiden Gutachten: Obwohl das rechtsmedizinische Institut in der zweiten Stellungnahme die Herkunft der DNA-Spuren präzisierte, wurden diese erneut relativiert – mit dem Hinweis, es könne sich um eine Kontamination handeln. Dabei habe das Institut im selben Schreiben erklärt, dass eine Kontaminationsgefahr ausgeschlossen sei. „Indem die Quelle der Spuren verschleiert wird, werden sie de facto entwertet“, heißt es in der Anfrage.
Parlamentarische Untersuchung beantragt
Mit einem zweiten Vorstoß fordert Boz eine parlamentarische Untersuchungskommission. Der Fall Kabaiş sei kein Einzelfall, sondern offenbare strukturelle Defizite. „Wenn das Lebensrecht von Frauen betroffen ist, begegnen wir einem systematischen Schweigen der Institutionen“, heißt es im Antrag.
Der Tod der Studentin sei Ausdruck eines Zusammenspiels von Versäumnissen – von der Universität über Polizei und Staatsanwaltschaft bis zur Rechtsmedizin. Dass Todesfälle von Frauen häufig als Suizid deklariert würden, sei ein Ausdruck patriarchaler Muster in der Justiz.
„Ein System, das Beweise gegen weibliche Opfer auslegt und Hinweise auf sexualisierte Gewalt ignoriert, produziert keine Gerechtigkeit, sondern reproduziert Straflosigkeit“, heißt es weiter. Der Fall Kabaiş zeige, wie das Vertrauen in eine neutrale Justiz erschüttert werde – insbesondere bei Gewalttaten gegen Frauen.
Ruf nach Rechenschaft und Reform
Boz fordert in beiden Anträgen, alle beteiligten Institutionen – insbesondere das Institut für Rechtsmedigin – zur Rechenschaft zu ziehen. Sie verlangt stärkere Kontrollmechanismen, ein Ende der Beweisunterdrückung bei mutmaßlichen Femiziden sowie eine grundlegende Reform der forensischen und justiziellen Verfahren im Umgang mit Gewalt gegen Frauen. Ziel müsse sein, die Unabhängigkeit rechtsmedizinischer Institute zu stärken und Mechanismen zu schaffen, die das Recht auf Leben von Frauen effektiv schützen. Dafür solle eine parlamentarische Untersuchungskommission eingesetzt werden.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/rojin-kabais-dna-funde-erharten-verdacht-auf-sexualisierte-gewalt-48336 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/anwaltskammer-gerichtsmedizin-blockiert-aufklarung-im-fall-rojin-kabais-48142 https://deutsch.anf-news.com/frauen/gedenkmarsch-in-wan-fordert-gerechtigkeit-fur-rojin-kabais-48140 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/vater-von-rojin-kabais-stellt-antrag-bei-justizministerium-48032 https://deutsch.anf-news.com/frauen/elf-monate-nach-tod-von-studentin-rojin-kabais-familie-klagt-uber-vertuschung-47628
Syria, Turkey discuss strengthening cooperation in humanitarian fields
Aleppo Governor Azzam al-Gharib met on Monday with Bulent Yıldırım, President of the Turkish Humanitarian Relief Foundation (IHH)
The two sides discussed strengthening cooperation in humanitarian and development fields as well mechanisms for supporting health, education, and public service projects aimed at improving living conditions and enhancing stability in the governorate.
Macron: We Support the Establishment of an Independent Palestinian State
French President Emmanuel Macron reaffirmed France’s full support for the establishment of an independent Palestinian state and emphasized the importance of dialogue to promote peace in the Middle East.
According to the news outlet Youm7, Macron made the statement upon his arrival in Sharm El-Sheikh to participate in the “Sharm El-Sheikh Peace Summit” hosted by Egypt.
He said, “France intends to play a very special role alongside the Palestinian Authority, which must have its rightful place and carry out the necessary reforms.”
He added that the participation of Palestinian President Mahmoud Abbas in the summit is “a very positive signal… and a recognition of the Palestinian Authority’s role as a legitimate institution.”
The summit, titled “Sharm El-Sheikh Peace Summit,” is scheduled to be jointly chaired this afternoon by U.S. President Donald Trump and his Egyptian counterpart Abdel Fattah El-Sisi, with leaders from more than twenty countries expected to attend, according to the Egyptian presidency.
Syria, Germany to enhance Health Cooperation
Syrian and German officials discussed on Monday prosects of enhancing health cooperation and the upcoming projects during a meeting held on the sidelines of the World Health Summit (WHS) that launched its actvities Sunday in the German capital, Berlin.
A delegation from the Syrian Ministry of Health, headed by Director of the Minister’s Office, Dr. Alaa Abdeen, met with Ms. Christine Totzke, Director General of Asia, Europe and the Middle East Department at Federal Ministry for Economic Cooperation and Development.
The talks dealt with ways to enhance cooperation between the two sides, including a package of upcoming health projects in Syria and their importance in supporting medical services and improving the infrastructure of the health sector.
The German side reaffirmed its ongoing commitment to supporting Syria’s health sector, emphasizing that it is a key factor in achieving stability and development.
For his part, Abdeen expressed the Ministry of Health’s appreciation for the support provided by Germany, stressing the importance of continuing this cooperation to strengthen the capabilities of the Syrian health system and improve its services to meet citizens’ needs.
The World Health Summit (WHS) kicked off Sunday is considered one of the most prominent international gatherings in the health field, bringing together ministers, experts, and organizations from around the world.
NachDenkSeiten: Friedensnobelpreis: Belohnung für Putsch- und Interventions-Propaganda
Gefesselt in staatlicher Planwirtschaft
Renten können nur gesichert werden, wenn die Wirtschaft effektiver wird. Preiswerte Energie muss mehr menschliche Arbeit ersetzen. Die Energiewende-Gesetze verteuern jedoch die Energie und schwächen die Wirtschaft. “Die Renten sind sicher”, tönte der damalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm vor 40 Jahren. Es war die Entgegnung auf Kritik gegen seine Rentengesetze. Die Rücklagen der Rentenkassen wurden für […]
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Trump declares ‘historic dawn” of a new Middle East after Gaza ceasefire
U.S. President Donald Trump said that the ceasefire in Gaza marks not just the end of a conflict, but the beginning of a “historic dawn for a new Middle East,” bringing closure to a long and painful chapter for both Israelis and Palestinians.
Speaking before the Israeli Knesset, Trump stated that after many years of relentless warfare and constant danger, calm has finally prevailed.
The ceasefire marks a moment that “everything began to change, and change very much for the better” in the Middle East Trump said. “The long and painful nightmare is finally over. Not only for Israelis but also Palestinians, the long and painful nightmare is finally over,” he added.
He emphasized that’’ peace is no longer a distant dream but a tangible reality being built day by day, calling Gaza ceasefire a monumental victory for the entire world.’’
Trump urged all parties to shift focus from suffering and loss toward reconstruction and development. He encouraged Palestinians in Gaza to prioritize economic growth and quality of life, expressing his willingness to be a partner in these efforts and announcing plans to help establish a “Peace Council.”
Şêx Murşid Xeznewî bei Verkehrsunfall in Norwegen verletzt
Der kurdische Religionsgelehrte und gesellschaftliche Vermittler Şêx Murşid Xeznewî ist in Norwegen zusammen mit seinem Sohn in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Wie am Montag aus dem Umfeld der Familie bekannt wurde, befindet sich der Gesundheitszustand von Xeznewî in einem stabilen Zustand. Sein Sohn wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert.
Weitere Einzelheiten zum Unfallhergang und- ort lagen zunächst nicht vor. Auch Angaben zur Schwere der Verletzungen des Sohnes wurden bislang nicht veröffentlicht.
Wer ist Şêx Murşid Xeznewî?
Şêx Murşid Xeznewî (Murshid Khaznawi) wurde 1977 in der kurdischen Stadt Qamişlo in Nordsyrien geboren. Er ist Sohn des 2005 vom syrischen Regime getöteten Geistlichen Şêx Meşûq Xeznewî und gehört der bekannten religiös-intellektuellen Familie Xeznewî an. In Fortführung der Arbeit seines Vaters ist Murşid Xeznewî als Theologe, Prediger und zivilgesellschaftlicher Akteur aktiv.
Xeznewî im August 2025 beim KOMAW-Kongress in Herne | Foto: ANF
Er studierte islamische Theologie, Philosophie und Mystik sowohl in Syrien als auch im Ausland und setzt sich seit Jahren für interreligiösen Dialog, Frieden und gesellschaftliche Versöhnung ein – insbesondere im Kontext des syrischen Bürgerkriegs. Sein Engagement richtet sich auf die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien, insbesondere zwischen ethnischen und religiösen Gruppen.
Seit Monaten in Europa
In der Öffentlichkeit ist Xeznewî bekannt für seine vermittelnde Rolle im kurdischen Dialog sowie für sein entschiedenes Eintreten gegen Gewalt, Extremismus und autoritäre Strukturen. Seit einigen Monaten hält er sich in Europa auf und nimmt regelmäßig an Veranstaltungen zur Lage in Syrien teil. Seine Reden und Veröffentlichungen betonen Werte wie Toleranz, Gerechtigkeit und spirituelle Integrität.
KESK-Marsch für Rücknahme der Entlassungen von Staatsbediensteten
Mit einem mehrtägigen Protestmarsch von Amed (tr. Diyarbakır) nach Ankara fordern die Konföderation der Gewerkschaften der öffentlichen Bediensteten (KESK) und die Gewerkschaft der Büroangestellten (BES) die Rücknahme der Entlassungen per Notstandsdekret sowie die vollständige Rehabilitierung der Betroffenen. Der Marsch startete am Montag mit einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude in Amed.
Unter dem Motto „Wir holen uns unsere Arbeit zurück – Wir marschieren gegen Unrecht“ zogen die Teilnehmenden vom Şêx Seîd-Platz bis zum Justizpalast. An der Spitze wurde ein Transparent mit der Aufschrift „Dies ist ein Marsch für Gerechtigkeit“ gezeigt; es waren Parolen wie „Recht, Gesetz, Gerechtigkeit kommen durch Widerstand“, „Jin, Jiyan, Azadî“, „Schulter an Schulter gegen Faschismus“ und „Es lebe der Widerstand der Werktätigen“ zu hören.
Demonstration für Gerechtigkeit und Demokratie
Die Ko-Vorsitzende der BES-Sektion in Amed, Güneş Özel, erklärte, der Marsch richte sich nicht nur gegen die Entlassungen nach dem vermeintlichen Putschversuch von 2016, sondern sei ein Aufruf an die gesamte Gesellschaft, für soziale Gerechtigkeit, Demokratie und Menschenwürde einzutreten. Trotz der Aufhebung des Ausnahmezustands vor sieben Jahren werde das „Dekret-Regime“ de facto weitergeführt, so Özel.
Zehntausende ins soziale Abseits gedrängt
Die Gewerkschafterin erinnerte daran, dass weit mehr als 125.600 Beamt:innen in der Türkei durch Notstandsdekrete aus dem Staatsdienst entfernt wurden – darunter über 4.200 KESK-Mitglieder. Sie sprach von systematischer Kriminalisierung gewerkschaftlicher Arbeit und betonte, viele der Betroffenen seien ohne jegliche Verbindung zu Gülen-nahen Strukturen aus dem Dienst entlassen worden. „Die Dekrete wurden mit der Logik von ‚Bestrafung durch Hunger‘ eingeführt – ein Angriff auf Menschenwürde und Existenz. Auch Frauen-, Kinder- und Kulturvereine sowie kurdische Sprachinstitute wurden geschlossen“, so Özel.
Todesfälle als Folge der Entlassungen: „Wer trägt die Verantwortung?“
Özel erinnerte an mehrere Menschen, die infolge der Dekret-bedingten Arbeitslosigkeit und Isolation gestorben seien – darunter mehrere Ärzt:innen. Einige seien posthum rehabilitiert worden – ein „Akt bürokratischer Grausamkeit“, wie sie sagte. Ihre Frage an die Verantwortlichen: „Wenn jemand an den Folgen dieser Praxis stirbt – wer ist dann der Täter?“
Forderungen an Justiz und Regierung
Özel forderte die sofortige Rücknahme aller Entlassungen von KESK-Mitgliedern, einschließlich vollständiger Wiedergutmachung ihrer beruflichen und sozialen Rechte. Zudem müsse das Justizministerium den Stimmen aus der Zivilgesellschaft endlich Gehör schenken.
Der Ko-Vorsitzende von KESK, Ahmet Karagöz, unterstrich, dass viele der Entlassungen auf demokratisch legitime Forderungen zurückzuführen seien: Friedensengagement, Kritik an der Bildungspolitik, Einsatz für Gleichberechtigung und die Forderung nach öffentlichen Dienstleistungen in Kurdisch und Sprachen anderer Minderheiten seien kein Verbrechen, sondern Grundrechte. „Wir werden weiter für ein gerechteres Land und eine friedlichere Welt kämpfen“, so Karagöz.
Marsch führt durch mehrere Provinzen
Der Protestmarsch von KESK und BES soll durch mehrere Provinzen führen, darunter Riha (Urfa), Semsûr (Adıyaman), Dîlok (Antep), Adana und Mersin. Am Freitag soll die Demonstration dann den Zielort, die türkische Hauptstadt Ankara, erreichen. Dort ist eine Großkundgebung unter der Teilnahme weiterer Gewerkschaften geplant.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gedenken-an-gewerkschafter-bei-protest-gegen-khk-entlassungen-45991 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/spate-gerechtigkeit-fur-veli-sacilik-25677 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/islamischer-prediger-fethullah-gulen-in-den-usa-gestorben-43982