Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Weitere Hintergrund-Informationen zu den Waldbränden in Europa
Vorbemerkung des Übersetzers: Hier folgen weitere wirkliche Hintergründe zu den Waldbränden in Europa aus dem Bezahlblog von Cap Allon. Man kann nicht oft genug wiederholen, diese Brände nichts, aber auch gar nichts mit irgendeinem Klimawandel zu tun haben, ja nicht einmal mit Wetter. – Ende Vorbemerkung
Flächenbrände bei Bordeaux sind kein Beleg für ein trockener werdendes KlimaWaldbrände westlich von Bordeaux haben rund 42.000 Hektar Land verwüstet und Evakuierungen erzwungen. Klimaalarmisten erklärten die Katastrophe sofort zum Beweis dafür, dass die vom Menschen verursachte Erwärmung den Südwesten Frankreichs so trocken wie nie zuvor macht.
Die lokalen Aufzeichnungen sprechen jedoch eine andere Sprache.
Am Standort Bordeaux-Mérignac ist die jährliche Höchstzahl an Tagen mit weniger als 1 mm Niederschlag seit den 1920er Jahren weitgehend unverändert geblieben. Mont-de-Marsan, das näher am Brandgebiet liegt, zeigt seit den 1940er Jahren keinen anhaltenden Anstieg. Pau-Uzein weist seit den 1920er Jahren Schwankungen auf, jedoch ebenfalls keinen Trend.
Es handelt sich hierbei um langjährige Beobachtungen der ECA&D-Messstationen.
Die letzten zehn Jahre waren tatsächlich niederschlagsreicher.
Die NCEP/NCAR-Reanalyse der NOAA (siehe unten) zeigt, dass die Niederschlagsmengen im Zeitraum 2016–2025 in weiten Teilen Frankreichs sowie in großen Teilen West- und Mitteleuropas über dem Durchschnitt der Jahre 1991–2020 lagen. Tatsächlich sorgte im Jahr 2026 ein niederschlagsreicher Winter für üppige Vegetation in der gesamten Region, bevor die Sommerhitze diese zu brennbarem Material austrocknete.
Auch die Auslösung spielt eine Rolle.
Bis Ende Juli waren allein in Frankreich, Griechenland und Portugal mindestens 560 Personen wegen des Verdachts auf die Auslösung von Waldbränden festgenommen worden – 184, 221 bzw. 155 –, wobei Spanien, Italien und der Rest Europas noch nicht mitgezählt sind.
In den meisten Fällen ging es um mutmaßliche Fahrlässigkeit, wobei etwa 15–20 % als vorsätzliche Brandstiftung eingestuft wurden.
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Verbrannte Fläche auf Rekord-niedrigem NiveauLaut GWIS verzeichnet Europa bis zur 29. Woche die geringste kumulierte Brandfläche im Beobachtungszeitraum 2012–2026:
Auch weltweit liegt das Jahr 2026 in der GWIS-Reihe am unteren Ende des Zeitraums 2012–2026, womit sich ein bereits länger anhaltender Rückgang fortsetzt:
Wie das Beispiel Bordeaux zeigt, können nach wie vor schwere regionale Brände ausbrechen. Dies ist jedoch kein Beweis für eine beispiellose, klimabedingte Dürre. Auch widerlegt es nicht den allgemeinen Trend: In Europa und weltweit brennt es weniger.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Weitere Hintergrund-Informationen zu den Waldbränden in Europa erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
IHD fordert Nachbesserungen am Rahmengesetz für Friedensprozess
Der Menschenrechtsverein IHD begrüßt den Gesetzentwurf „Zur Stärkung der nationalen Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ als wichtigen ersten Schritt zur demokratischen Lösung der kurdischen Frage. Zugleich betont die Organisation, dass der Entwurf in seiner jetzigen Form dem Geist des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft noch nicht vollständig entspreche. Ein nachhaltiger Friedensprozess könne nur im Rahmen einer umfassenden Demokratisierung gelingen.
MGK-Feststellung beschleunigen
In einer Stellungnahme hat der IHD deshalb sieben Änderungsvorschläge vorgelegt. Die erste Forderung betrifft den im Gesetzentwurf vorgesehenen Beschluss des Nationalen Sicherheitsrats (MGK), der Voraussetzung für das Inkrafttreten zentraler Regelungen ist. Nach Auffassung des IHD sollte dafür eine verbindliche Frist – etwa von höchstens einem Monat – festgelegt werden, damit sich der weitere Prozess nicht unnötig verzögert.
Gesetz soll den gesamten politischen Konflikt erfassen
Kritisch bewertet der IHD zudem die im Entwurf vorgesehenen Differenzierungen nach Deliktarten und Tatzeitpunkten. Das Gesetz müsse sämtliche Ermittlungs-, Gerichts- und Strafvollstreckungsverfahren erfassen, die im Zusammenhang mit der kurdischen Frage stehen. Nur eine umfassende Regelung könne den Übergang von der bewaffneten Auseinandersetzung zu einem politischen und gesellschaftlichen Lösungsprozess fördern. In diesem Zusammenhang fordert der Verein auch eine präzisere Formulierung der Ausschlussregelungen. Insbesondere die Kategorie der vorsätzlichen Tötungsdelikte sei aufgrund der bisherigen Rechtsprechung zu unbestimmt und berge erhebliche Risiken für die praktische Anwendung des Gesetzes.
Politische Teilhabe nicht einschränken
Der IHD lehnt außerdem die im Gesetzentwurf vorgesehenen Fristen für die Aussetzung von Verfahren sowie den zeitweisen Entzug politischer Rechte ab. „Wenn bewaffnete Auseinandersetzungen durch demokratische Politik ersetzt werden sollen, darf die politische Betätigung der Betroffenen nicht über Jahre hinweg eingeschränkt werden“, betont die Organisation und fordert, dass die geplante Beobachtungskommission des Parlaments breiter aufgestellt werden soll. Neben Abgeordneten sollten Vertreter:innen der Zivilgesellschaft sowie Fachleute für Friedens- und Konfliktforschung in die Kommission einbezogen werden, um das gesellschaftliche Vertrauen in den Prozess zu stärken.
Verfahren von Amts wegen einleiten
Eine weitere Forderung betrifft Menschen, die sich im Ausland oder in Haft befinden. Während ein Antrag auf Anwendung des Gesetzes für bewaffnete Kämpfer:innen nachvollziehbar sei, gebe es für Gefangene und im Ausland lebende Betroffene keinen sachlichen Grund, ein gesondertes Antragsverfahren vorzuschreiben. Der IHD schlägt deshalb vor, die erforderlichen gerichtlichen und administrativen Verfahren in diesen Fällen von Amts wegen einzuleiten.
Auch Friedensakademiker:innen einbeziehen
Schließlich kritisiert der Menschenrechtsverein, dass die sogenannten Friedensakademiker:innen sowie wegen angeblicher Verbindungen oder Nähe zur kurdischen Freiheitsbewegung aus dem öffentlichen Dienst entlassene Beschäftigte nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen wurden. „Ihr Ausschluss widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden und dem Anspruch, die Folgen der kurdischen Frage umfassend aufzuarbeiten“, heißt es.. Nach Auffassung des IHD sollten deshalb auch diese Personengruppen von den Regelungen des Rahmengesetzes erfasst werden.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/aysegul-dogan-der-weg-zum-frieden-verlauft-in-mehreren-etappen-52374 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/was-steht-im-rahmengesetz-die-regelungen-im-Uberblick-52367 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-rahmengesetz-soll-zur-keimzelle-des-demokratisierungsprozesses-werden-52366 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ihd-bericht-dokumentiert-tausende-menschenrechtsverletzungen-in-kurdistan-50899
Töten oder getötet werden: Echter Grenzschutz beinhaltet die Bereitschaft, notfalls scharf zu schießen!
Vom alten Opportunisten Ulf Poschardt über die jungen Wilden von “Nius“, Susanne Schröder und HC Strache bis hin zu dänischen Abgeordneten: Alles schreit derzeit nach “effektiver Grenzsicherung”, nach “Konsequenzen” aus Ceuta, nach “Sicherung der Außengrenzen” und, ja, sogar nach einer “Festung Europa”. All das sind laut gekrähte, jedoch viel zu späte und wohlfeile Forderungen an […]
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Aus der Schweiz abgeschoben, in der Türkei mit ihrem Kleinkind inhaftiert
Die Kurdin Bahar Yalçınkaya ist nach ihrer Abschiebung aus der Schweiz unmittelbar nach ihrer Einreise in die Türkei festgenommen worden. Nach rund einem Tag im Polizeigewahrsam ordnete ein Gericht am Mittwoch Untersuchungshaft an. Seither befindet sie sich gemeinsam mit ihrem 15 Monate alten Kind im Frauengefängnis Bakırköy in Istanbul.
Yalçınkaya war am Dienstag gemeinsam mit ihren beiden Kindern aus dem Rückkehrzentrum Oberhalden Finkenried im Kanton Zürich in die Türkei abgeschoben worden. Ihr jüngstes Kind wurde in der Schweiz geboren, das ältere ist fünf Jahre alt.
Anwalt warnte vor genau diesem Risiko
Nach Angaben ihres Schweizer Anwalts Murat Özten waren die zuständigen Behörden bereits vor der Abschiebung darüber informiert worden, dass gegen Yalçınkaya in der Türkei Ermittlungs- und Gerichtsverfahren laufen. Diese stehen demnach im Zusammenhang mit dem Vorwurf, Propaganda im Sinne der kurdischen Freiheitsbewegung verbreitet zu haben. Özten erklärte, er habe die Schweizer Behörden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seiner Mandantin im Falle einer Rückführung mit hoher Wahrscheinlichkeit die Festnahme und Inhaftierung drohten. Unmittelbar nach ihrer Einreise sei genau dieses Szenario eingetreten.
Bahar Yalçınkaya und ihre Kinder werden aus dem Rückkehrzentrum abgeführt © Gaste Avrupa
Gewaltsame Abschiebung vor den Augen der Kinder
Eine Mitbewohnerin aus dem Rückkehrzentrum schilderte den Ablauf der Abschiebung. Demnach hätten Polizeikräfte Yalçınkaya gewaltsam aus ihrem Zimmer geholt und sie vor den Augen ihrer beiden Kinder mit auf dem Rücken gefesselten Händen abgeführt. Anschließend seien Mutter und Kinder gemeinsam in die Türkei gebracht worden. Anwalt Özten kritisierte das Vorgehen der Behörden als rechtlich und menschlich nicht vertretbar. Nach dem Vorfall habe er sich mit einer schriftlichen Beschwerde an die Schweizer Migrationsbehörden gewandt. Bisher sei darauf jedoch keine Antwort eingegangen.
Unter welchen Voraussetzungen darf die Schweiz abschieben?
Über Asylanträge in der Schweiz entscheidet das Staatssekretariat für Migration (SEM). Wird ein Antrag abgelehnt, können die Behörden die Ausreise anordnen und gegebenenfalls auch eine zwangsweise Rückführung vollziehen. Die Schweiz ist jedoch an die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 sowie an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden.
Beide verpflichten die Behörden zur Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips. Danach dürfen Menschen nicht in einen Staat abgeschoben werden, wenn ihnen dort Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, politische Verfolgung oder andere schwerwiegende Eingriffe in ihre Freiheit drohen. Deshalb sind die Schweizer Behörden verpflichtet, in jedem Einzelfall eine individuelle Gefährdungsprüfung vorzunehmen.
Auch nach einer Ablehnung eines Asylantrags kann eine erneute Prüfung beantragt werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen. Die Festnahme Yalçınkayas unmittelbar nach ihrer Einreise lenkt den Blick damit auch auf die Frage, ob die individuelle Gefährdungsprüfung den internationalen Schutzverpflichtungen der Schweiz ausreichend Rechnung getragen hat.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kurdischer-gefluchteter-nimmt-sich-in-brandenburg-das-leben-51686 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/neuer-eu-asylpakt-baut-europas-grenzregime-weiter-aus-52085 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/geplante-abschiebung-eines-christlichen-ehepaars-nach-syrien-bewegt-das-saarland-51459 https://deutsch.anf-news.com/frauen/initiativen-fordern-internationalen-schutz-fur-nana-babazade-52113
"A Certain Schizophrenia", by Patrick Lawrence
Villains of Judea: Emanuel Celler, by Jose Alberto Nino
Nathan Knows Nothing, by Tobias Langdon
The Save Europe Act, by Lucinda King
Even If the Strait of Hormuz Opens, the Damage to the Persian Gulf Energy Infrastructure Is Enormous, by Larry C. Johnson
Andrea Ballarati: A Strong Voice for Remigration, by Jared Taylor
Abdul El-Sayed Is an Opportunity for Democrats, by Ted Rall
Mexiko und Brasilien erkunden Tiefsee Ölfelder im Golf
Bolivien: OAS-Mission ruft zum Dialog auf, Paz stellt neues Kabinett vor
The Rulers of the Nuclear Powers Are Slow Learners
Baltic Republics Foment Crises With Russia
The Normalcy of American Wars
Ifo: Mütterrente soll um 50 Prozent sinken
Eine Berechnung des ifo Instituts sorgt bei vielen Rentnerinnen und Rentnern für Verunsicherung. Die Wirtschaftsforscher schlagen vor, die sogenannte Mütterrente bis 2030 schrittweise auf die Hälfte ihres bisherigen Umfangs abzusenken.
Nach dem geltenden Recht soll die Mütterrente ab 2027 eigentlich sogar ausgeweitet werden. Die ersten Zahlungen der Mütterrente III sind für 2028 vorgesehen, wobei die Ansprüche für 2027 nachträglich ausgezahlt werden sollen.
Was das ifo Institut vorgeschlagen hatDas ifo Institut veröffentlichte am 16. Juni 2026 vorläufige Ergebnisse einer Untersuchung zur Entlastung des Bundeshaushalts. Auftraggeber ist die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die von Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie finanziert wird.
In einem untersuchten Szenario sollen die jährlichen Rentenanpassungen künftig an die Preisentwicklung und nicht mehr an die Lohnentwicklung gekoppelt werden. Zusätzlich schlägt das Institut vor, die Mütterrente über vier Jahre schrittweise auf 50 Prozent ihres heutigen Umfangs zu senken.
Beide Maßnahmen zusammen könnten die geplanten Ausgaben des Bundes bis 2030 um rund 20 Milliarden Euro verringern, heißt es in der Mitteilung des ifo Instituts. Wie viel davon auf die Mütterrente und wie viel auf die veränderte Rentenanpassung entfällt, wird in den bislang veröffentlichten Ergebnissen nicht getrennt ausgewiesen.
Auch ein genauer Stufenplan für die vorgeschlagene Halbierung liegt bislang nicht vor. Die vollständige Untersuchung soll nach Angaben des Auftraggebers vor den Haushaltsberatungen im September 2026 veröffentlicht werden.
Die Forderung ist kein Gesetz und kein RegierungsplanDie ifo-Berechnung beschreibt ein mögliches Sparmodell. Weder das Institut noch die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft können Rentenansprüche verändern.
Für eine Kürzung müsste die Bundesregierung oder eine Bundestagsfraktion zunächst einen Gesetzentwurf vorlegen. Danach müssten sich Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat mit der Änderung befassen.
Derzeit gibt es kein solches Gesetzgebungsverfahren. Die Deutsche Rentenversicherung darf die Renten deshalb nicht aufgrund der Studie kürzen oder bereits anerkannte Kindererziehungszeiten eigenständig streichen.
Das geltende Rentenrecht weist sogar in die entgegengesetzte Richtung. Mit dem Rentenpaket 2025 wurde die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten bereits beschlossen.
Was mit der Mütterrente gemeint istDie Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart und wird nicht als gesonderte Sozialleistung überwiesen. Der Begriff beschreibt die Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der gesetzlichen Rente.
Für jedes ab 1992 geborene Kind können bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Für vor 1992 geborene Kinder sind es derzeit höchstens 30 Monate.
Ein Jahr Kindererziehungszeit entspricht grundsätzlich ungefähr einem Entgeltpunkt. Die tatsächliche Bewertung kann im Einzelfall abweichen, beispielsweise wenn zeitgleich bereits sehr hohe eigene Arbeitseinkünfte versichert wurden.
Obwohl von einer Mütterrente gesprochen wird, können auch Väter die Kindererziehungszeiten erhalten. Voraussetzung ist, dass die Erziehungszeiten ihrem Versicherungskonto zugeordnet wurden.
Die Mütterrente III ist bereits beschlossenDie Mütterrente III tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Für vor 1992 geborene Kinder werden dann bis zu 36 statt bisher 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt.
Betroffene erhalten dadurch pro Kind bis zu einen halben Entgeltpunkt zusätzlich. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro, sodass ein halber Entgeltpunkt rechnerisch bis zu 21,26 Euro zusätzliche Bruttorente im Monat bringt.
Wie sich die Rentenerhöhung 2026 auf die Mütterrente III auswirkt, zeigt die folgende Tabelle. Die Werte beziehen sich auf eine reguläre Altersrente mit einem Rentenartfaktor von 1,0 und vollständig anerkannten Erziehungszeiten.
Anzahl der vor 1992 geborenen Kinder Bisherige Kindererziehungszeiten Rechnerischer Bruttowert 2026 Ab 2027 vorgesehener Bruttowert Zusätzlich durch Mütterrente III 1 Kind bis zu 2,5 Entgeltpunkte 106,30 Euro monatlich 127,56 Euro monatlich 21,26 Euro monatlich 2 Kinder bis zu 5 Entgeltpunkte 212,60 Euro monatlich 255,12 Euro monatlich 42,52 Euro monatlich 3 Kinder bis zu 7,5 Entgeltpunkte 318,90 Euro monatlich 382,68 Euro monatlich 63,78 Euro monatlich 4 Kinder bis zu 10 Entgeltpunkte 425,20 Euro monatlich 510,24 Euro monatlich 85,04 Euro monatlich 5 Kinder bis zu 12,5 Entgeltpunkte 531,50 Euro monatlich 637,80 Euro monatlich 106,30 Euro monatlichDer Anspruch auf die zusätzlichen Zeiten entsteht ab Januar 2027. Wegen des hohen technischen Aufwands beginnt die reguläre Auszahlung nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung jedoch erst 2028.
Menschen, deren Rente bereits vor Januar 2028 begonnen hat, sollen eine Nachzahlung erhalten. Wer ab Januar 2028 erstmals in Rente geht, soll die zusätzlichen Kindererziehungszeiten unmittelbar in der laufenden Rentenzahlung berücksichtigt bekommen.
Eine Halbierung beträfe nicht die gesamte AltersrenteDie Formulierung „50 Prozent weniger Mütterrente“ darf nicht mit einer Halbierung der gesamten gesetzlichen Rente verwechselt werden. Betroffen wäre nach dem ifo-Szenario lediglich der Rentenanteil, der unter den Begriff Mütterrente fällt.
Wie dieser Anteil rechtlich abgegrenzt werden soll, lassen die vorläufigen Studienergebnisse offen. Es ist insbesondere nicht geklärt, ob sämtliche Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder oder nur die durch frühere Mütterrentenreformen zusätzlich gewährten Monate gemeint sind.
Ebenso fehlen Aussagen dazu, ob bereits laufende Renten gekürzt oder lediglich Ansprüche künftiger Rentnerinnen und Rentner verändert werden sollen. Ohne diese Angaben kann derzeit kein seriöser individueller Kürzungsbetrag genannt werden.
Rein rechnerisch würde ein Rentenanteil von 127,56 Euro auf 63,78 Euro sinken, wenn er tatsächlich vollständig halbiert würde. Diese Rechnung ist nur ein Zahlenbeispiel und keine Vorhersage, weil das ifo Institut bislang keine konkrete gesetzliche Umsetzung beschrieben hat.
Wer von einer späteren Kürzung betroffen sein könnteSollte der Gesetzgeber das ifo-Modell eines Tages vollständig übernehmen, könnten vor allem Menschen mit anerkannten Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder betroffen sein. Das sind überwiegend Frauen, aber auch Väter sowie unter bestimmten Voraussetzungen Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern.
Eine Kürzung würde nicht automatisch jede Frau im Rentenalter treffen. Entscheidend wäre, ob entsprechende Kindererziehungszeiten im persönlichen Versicherungskonto gespeichert sind und welche Übergangsregeln ein späteres Gesetz vorsieht.
Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner von der beschlossenen Mütterrente III profitieren könnten. Wie viele von einem möglichen Spargesetz betroffen wären, lässt sich ohne einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf nicht bestimmen.
Warum die Wirtschaftsforscher bei der Rente sparen wollenDas ifo Institut erwartet ohne zusätzliche Reformen einen deutlichen Anstieg der staatlichen Ausgaben und der Neuverschuldung. Nach seiner Berechnung könnten verschiedene Einschnitte und wirtschaftspolitische Maßnahmen den Bundeshaushalt bis 2030 um insgesamt rund 60 Milliarden Euro entlasten.
Neben der Mütterrente nennt die Untersuchung eine schwächere Anpassung der allgemeinen Renten, eine niedrigere Einkommensgrenze beim Elterngeld und den Abbau von Unternehmenssubventionen. Hinzu kommen erwartete Mehreinnahmen durch ein höheres Produktivitätswachstum.
Die genannten 20 Milliarden Euro aus dem Rentenbereich dürfen deshalb nicht allein der geplanten Halbierung der Mütterrente zugerechnet werden. In dieser Summe stecken ebenfalls die Folgen einer möglichen Abkopplung der Renten von der Lohnentwicklung.
Ein späteres Kürzungsgesetz hätte hohe HürdenDie Mütterrente III wurde Ende 2025 von Bundestag und Bundesrat gebilligt. Eine erneute Kehrtwende nur wenige Monate später müsste politisch begründet und mit Übergangsregeln versehen werden.
Besonders umstritten wäre eine Kürzung bereits laufender Renten. Der Gesetzgeber müsste den Vertrauensschutz der Betroffenen und den Schutz erworbener Rentenansprüche berücksichtigen.
Auch innerhalb der Union gibt es unterschiedliche Stimmen zur Zukunft der Mütterrente. Die CSU-Spitze hat sich für den Erhalt der beschlossenen Ausweitung ausgesprochen, während einzelne Parteivertreter eine erneute Prüfung nicht ausschließen wollten.
Eine erkennbare politische Mehrheit für die vom ifo Institut vorgeschlagene Halbierung besteht derzeit nicht. Der Vorschlag kann die kommenden Haushalts- und Rentendebatten beeinflussen, entfaltet aber selbst keinerlei Rechtswirkung.
Rentnerinnen und Rentner müssen jetzt keinen Antrag stellenWegen der ifo-Forderung besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Niemand muss einen Widerspruch einlegen, einen vorsorglichen Antrag stellen oder die Deutsche Rentenversicherung über die Studie informieren.
Unabhängig von der politischen Diskussion sollten Eltern ihren Versicherungsverlauf prüfen. Fehlen Kindererziehungszeiten oder wurden sie dem falschen Elternteil zugeordnet, kann eine Kontenklärung sinnvoll sein.
Die Mütterrente III wird in der Regel automatisch berücksichtigt, wenn die erforderlichen Daten bereits gespeichert sind. Weitere Hinweise enthält der Gegen-Hartz-Beitrag „Mütterrente 3: Für den Anspruch muss Du das jetzt erledigen“.
Grundsicherung und Wohngeld können das Rentenplus mindernWer Grundsicherung im Alter oder Wohngeld erhält, sollte die Auswirkungen der Mütterrente III gesondert prüfen. Da die Mütterrente Bestandteil der gesetzlichen Rente ist, kann sie als Einkommen berücksichtigt werden.
Bei der Grundsicherung kann eine höhere Nettorente zu einer annähernd entsprechenden Verringerung der Sozialleistung führen. Ein Grundrentenfreibetrag kann einen Teil des zusätzlichen Einkommens schützen, wenn mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorliegen.
Auch die für 2028 erwartete Nachzahlung sollte der zuständigen Behörde gemeldet werden. Ausführliche Informationen bietet der Beitrag „Mütterrente wird wegen Grundsicherung und Wohngeld gekürzt“.
Praxisbeispiel: Für Monika ändert die Studie zunächst nichtsMonika ist 72 Jahre alt und hat zwei Kinder, die 1985 und 1989 geboren wurden. In ihrem Versicherungskonto sind für beide Kinder jeweils 30 Monate Kindererziehungszeit gespeichert.
Beim Rentenwert von 42,52 Euro entsprechen ihre bisherigen fünf Entgeltpunkte aus den Kindererziehungszeiten rechnerisch 212,60 Euro Bruttorente im Monat. Durch die Mütterrente III soll ab 2027 ein weiterer Entgeltpunkt hinzukommen, der nach heutigem Rentenwert 42,52 Euro monatlich wert wäre.
Die Auszahlung des zusätzlichen Betrags soll 2028 einschließlich der Nachzahlung für 2027 erfolgen. Der Vorschlag des ifo Instituts verändert Monikas Rentenanspruch derzeit nicht und führt auch nicht zu einem neuen Rentenbescheid.
Monika muss deshalb wegen der Studie nichts veranlassen. Sie sollte lediglich ihren späteren Bescheid prüfen und die Nachzahlung dem Sozialamt oder der Wohngeldstelle mitteilen, falls sie eine einkommensabhängige Leistung bezieht.
Eine weitreichende Forderung, aber noch keine RentenkürzungDie Forderung nach einer Halbierung der Mütterrente ist ernst zu nehmen, weil sie von einem bekannten Wirtschaftsforschungsinstitut in die Haushaltsdebatte eingebracht wurde. Sie ist dennoch nur Bestandteil eines vorläufigen Rechenszenarios und kein Beschluss der Bundesregierung.
Nach aktuellem Recht werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder ab Januar 2027 von zweieinhalb auf drei Jahre erhöht. Die Auszahlung beginnt 2028 und soll die Ansprüche für 2027 nachträglich abdecken.
Ob die ifo-Forderung später von einer Partei oder der Bundesregierung aufgegriffen wird, ist offen. Erst ein konkreter Gesetzentwurf würde zeigen, welche Kindererziehungszeiten, Jahrgänge und Bestandsrenten tatsächlich betroffen wären.
Der Beitrag Ifo: Mütterrente soll um 50 Prozent sinken erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Faucis Tagebuch belegt Israels Rolle als «globales COVID-Labor»
Neu veröffentlichte Aufzeichnungen aus dem persönlichen Tagebuch von Anthony Fauci legen nahe, dass Israel einen weitaus größeren Einfluss auf die US-amerikanische Impfpolitik gegen COVID-19 hatte, als bisher angenommen. Wie die US-amerikanische Nachrichtenagentur Jerusalem News Syndicate (JNS) berichtet, lieferten israelische Daten frühe Hinweise darauf, «dass der Impfschutz bereits Monate vor dem Vorliegen vergleichbarer amerikanischer Daten in Israel nachließ».
Die Dokumente, die am 26. Juli von Senator Rand Paul vor Faucis Anhörung vor dem Senatsausschuss für Innere Sicherheit und Regierungsangelegenheiten veröffentlicht wurden, zitieren laut JNS wiederholt israelische Studien, Gesundheitsbeamte und Impfdaten. Zeitgleich habe die Biden-Regierung eine Debatte über die Empfehlung einer dritten Dosis des Pfizer/BioNTech-«Impfstoffs» geführt.
Israel werde in Faucis Aufzeichnungen keineswegs nur beiläufig erwähnt, sondern spiele auf den über 1.100 Seiten eine zentrale Rolle, betont JNS. Das Land werde dutzende Male genannt. Die Daten israelischer Beamter, Wissenschaftler und des Gesundheitsministeriums seien ein wichtiger Bezugspunkt gewesen, «als Washington versuchte zu entscheiden, ob der nachlassende Impfschutz eine zusätzliche Dosis rechtfertigte».
Einer der frühesten wichtigen Einträge in Faucis Tagebuch stammt laut JNS vom 6. Juli 2021, «als er seine wachsende Besorgnis über neue israelische Erkenntnisse festhielt, die einen starken Rückgang des Impfschutzes gegen Infektionen mit der Ausbreitung der Delta-Variante zeigten – von etwa 94 % vor Delta auf etwa 64 %».
Das sei das erste deutliche Anzeichen dafür gewesen, dass «die Immunität» möglicherweise nicht so lange angehalten habe wie erhofft. Fauci habe die Ergebnisse zusammengefasst und geschrieben, dass es «eine dramatische Abnahme des Schutzes vor Infektionen und symptomatischen Erkrankungen durch die Delta-Variante» gegeben habe. Er habe außerdem angemerkt:
«Wir beobachten einen Anstieg der Krankenhauseinweisungen, insbesondere in Israel, bei Geimpften.»
Israel sei zum globalen COVID-Labor geworden, stellt JNS fest. Mitte 2021 habe es «eine einzigartige Stellung im globalen Kampf gegen COVID-19» eingenommen. Da es einen Großteil seiner Bevölkerung Monate vor den meisten anderen Ländern – vorwiegend mit dem mRNA-Impfstoff von Pfizer/BioNTech – geimpft hatte, sei es das erste Land gewesen, «das messen konnte, wie sich der Impfschutz unter realen Bedingungen im Laufe der Zeit veränderte». Sein zentralisiertes Gesundheitssystem und seine umfassenden nationalen Gesundheitsdatenbanken hätten Daten geliefert, die US-Behörden noch nicht vorlagen.
Rechtsanwalt: Swissmedic sollte abgeschafft werden
Die Arzneimittelbehörde Swissmedic erziele 83 Prozent ihrer Einnahmen über Gebühren und Aufsichtsabgaben, die von der Pharma- und Medtech-Branche bezahlt werden, stellt der Rechtsanwalt Markus Zollinger im Schweizer Monat fest. Problematisch daran ist, dass das Institut gleichzeitig eben diese Branche beaufsichtigen und regulieren soll. Der Bund trägt laut Zollinger lediglich 17 Prozent zum Budget bei, was dieses Jahr 19,3 Millionen Franken entspreche. Für 2027 seien 2,7 Millionen Franken mehr vorgesehen.
Dem Rechtsanwalt zufolge verteidigt der Pharma-Interessenverband Interpharma dieses Modell mit dem Hinweis auf das «Verursacherprinzip», das auch bei der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA gelte. Er ergänzt:
«Dennoch bleibt ein offensichtlicher Interessenkonflikt bestehen: Eine Behörde, deren Finanzierung vom Wohl ihrer Beaufsichtigten abhängt, hat ein strukturelles Interesse daran, ihre zahlenden Kunden nicht zu verärgern. Noch aufschlussreicher ist ein weiterer Geldgeber. Seit 2014 finanziert die Bill & Melinda Gates Foundation eine ‹Entwicklungszusammenarbeit› von Swissmedic mit insgesamt rund 2,2 Millionen Dollar.»
Swissmedic arbeite auch mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammen und nutze das Verfahren MAGHP (Marketing Authorisation for Global Health Products), so Zollinger. Dieses beschleunige die Zulassung von Impfstoffen und medizinischen Produkten. Dadurch erhalte diese schneller das Siegel der Präqualifikation, eine wichtige Voraussetzung für den Einkauf durch internationale Organisationen wie die Impfallianz Gavi und UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen.
Zollinger erinnert daran, dass Bill Gates' Stiftung Gavi mitgegründet hat und mit rund vier Milliarden Dollar zu ihren wichtigsten privaten Geldgebern zählt. Auch bei der Weltgesundheitsorganisation gehöre die Gates Foundation zu den größten Spendern. Der Rechtsanwalt kommentiert:
«Damit ist eine Schweizer Aufsichtsbehörde Teil eines privat mitfinanzierten internationalen Beschaffungsnetzwerks geworden – weit entfernt von ihrem eigentlichen Auftrag, die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung zu schützen.»
Zollinger weist zudem auf das Scheitern des 2019 lancierten Digitalprojekts «Swissmedic 4.0» unter Direktor Raimund Bruhin hin. So habe die Behörde 2024 einen Verlust von 23 Millionen Franken erlitten und 44 Millionen Franken Eigenkapital verbrannt. Der Bund springe nun mit 2,7 Millionen Franken ein und die Branche zahle höhere Gebühren. Nun folge der Abbau von 45 Stellen. Der Fall werde von der Eidgenössischen Finanzkontrolle untersucht.
Weiter bemerkt der Rechtsanwalt, dass der Präsident des Institutsrats von Swissmedic, Lukas Bruhin – nicht verwandt mit Raimund –, verantwortlich für die strategische Führung ist und gleichzeitig SRG Deutschschweiz präsidiert. Zuvor war er viele Jahre lang Generalsekretär des ehemaligen Gesundheitsministers Alain Berset. Zollinger kritisiert:
«Aufsichtsbehörde, öffentlicher Rundfunk und Verwaltung sind damit personell enger verflochten, als es einer unabhängigen Kontrolle guttun dürfte. Das Informatikabenteuer lief mit dem Segen des Bundesrats. Politisch federführend war bis 2023 ausgerechnet Alain Berset, dessen frühere rechte Hand heute das Aufsichtsgremium präsidiert. Wer hier von unabhängiger Kontrolle spricht, glaubt auch an den Osterhasen.»
Zudem erachtet der Rechtsanwalt die teure Eigenprüfung durch Swissmedic als überflüssig. Bereits heute würden sich rund zwei Drittel seiner Zulassungsgesuche auf die Entscheidungen ausländischer Behörden stützen. Dennoch arbeite das Institut langsamer.
Medizinprodukte würden sowieso nicht von Swissmedic zertifiziert, sondern von privaten Stellen wie der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme, konstatiert Zollinger. Produkte mit europäischer CE-Kennzeichnung würden zudem von der Schweiz einseitig anerkannt. Swissmedic steuere vor allem ein Etikett bei, «ein Swiss Finish, der häufig keiner ist», der aber Herstellern den Marktzugang erleichtere – «bezahlt von eben jenen Unternehmen».
«Der angebliche Schutz der Bevölkerung dient dabei zunehmend als Feigenblatt für ein staatlich beglaubigtes Branchenmarketing», stellt der Rechtsanwalt fest.
Als «schlanke, ehrliche Alternative» schlägt Zollinger vor, dass bereits von der EMA, der FDA oder der britischen Arzneimittelbehörde MHRA zugelassene Produkte auch in der Schweiz ohne kostspielige Zweitprüfung verkauft werden dürfen. Die Konformitätsbewertung würde er privaten Stellen im Wettbewerb überlassen. Der Staat sollte sich weiterhin um Marktüberwachung, Chargenfreigaben und die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen kümmern. Der Rechtsanwalt resümiert:
«Das würde den Zugang zu Medikamenten beschleunigen, Kosten senken und Interessenkonflikte beseitigen. Eine Behörde, die sich von der Industrie finanzieren lässt, Millionen verbrennt, politisch verfilzt ist und deren Aufgaben andere längst besser erledigen, schützt nicht die Bevölkerung, sondern vor allem sich selbst. Eine solche Institution reformiert man nicht. Man schafft sie ersatzlos ab.»
Kommentar Transition News:
Die FDA, die EMA und die MHRA werden ebenfalls größtenteils von der Pharma- und Medtech-Branche finanziert, bei EMA und MHRA sogar zu rund 89 beziehungsweise 86 Prozent, bei der FDA zu etwa 65 Prozent. Der Interessenkonflikt besteht also ohnehin. Das spricht jedoch nicht gegen die Abschaffung von Swissmedic. Zu wünschen wäre allerdings eine Schweizer Behörde, der tatsächlich das Wohl der Bevölkerung am Herzen liegt – aber irgendwer muss sie schließlich bezahlen.
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Markus Zollinger ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht, ehemaliger Assistenzstaatsanwalt und Vorstandsmitglied der Bürgerrechtsbewegung «Mass-Voll».
Landesmedienanstalten straucheln bei Anfragen zur Schnüffelsoftware KIVI
Seit 2021 durchsucht eine KI das Netz nach mutmaßlich rechtswidrigen Äußerungen. Wie der Journalist Norbert Häring berichtet, heißt sie KIVI und wurde im Auftrag der Landesmedienanstalt NRW entwickelt, von der Staatskanzlei NRW finanziert und von der Condat AG gebaut.
Das Tool durchforstet in mehreren Sprachen soziale Medien und Webseiten. Was für relevant gehalten wird, geht an Polizei und Verfassungsschutz. Inzwischen nutzen alle Landesmedienanstalten das Programm. Das heißt laut Häring:
«Behörden, die niemand von uns bestellt hat und die aus dem Rundfunkbeitrag bezahlt werden, betreiben KI-gestützte Rasterfahndung im öffentlichen Meinungsraum und leisten Zuarbeit für Sicherheitsbehörden. Die Rechtsgrundlage? Bleibt laut Häring auffällig vage – man verweist auf Beobachtungspflichten aus Medienstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und Landesmediengesetzen.»
Parallel dazu prüfen dieselben Anstalten, ob sich alternative Medien an das halten, was sie für journalistische Sorgfaltspflichten erachten. Bei Nichtgefallen drohen Kostennoten und Verfahren. Die Verfassungsmäßigkeit von §19 MStV sei unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit umstritten – aus gutem Grund, betont der Journalist.
Denn betroffen ist damit im Grunde jeder, der sich im Netz öffentlich äußert. Häring hat deshalb am 2. Juli 2026 bei der für ihn zuständigen Landesmedienanstalt Hessen nach Art. 15 DSGVO Auskunft verlangt: Welche Daten wurden erfasst, woher, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange gespeichert, an wen weitergegeben – Condat AG, andere Anstalten, Verfassungsschutz, Polizei, Staatsanwaltschaft? Gab es Profiling oder automatisierte Entscheidungen?
Die Antwort vom 30. Juli ist die eigentliche Nachricht: Die Monatsfrist reiche nicht, man brauche zwei Monate länger. Begründung: die Vielzahl der DSGVO-Anfragen zu KIVI und die Komplexität, weil das Tool gemeinsam genutzt werde und Rechte Dritter zu berücksichtigen seien. Häring vermutet, dass die Anfragen von der Condat AG bearbeitet werden – also vom Entwickler, der ein kostenpflichtiger Dienstleister ist. Der Journalist schreibt:
«Die Landesmedienanstalten haben offenbar ihre liebe Not mit Datenauskunftsanforderungen nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In Zusammenhang mit ihrer KI zum Durchschnüffeln der sozialen Medien namens KIVI ist die Beantwortung der vielen Anfragen aufwendig. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.»
Häring schlägt deshalb vor, dass sich ganz viele Menschen an ihre zuständige Landesmedienanstalt wenden sollten, um zu erfahren, welche Daten man dort über sie gesammelt hat. Das sei ein völlig legales, in Art. 15 DSGVO verbrieftes Recht auf Auskunft. Ein formloser Brief genüge, die Adressen stünden frei im Netz, eine Antwortfrist laufe automatisch.
Mit einem solchen Brief würden sie ein gutes Werk für die Meinungsfreiheit tun, resümiert Häring. Denn der zweiprozentige Anteil, den die Landesmedienanstalten vom Topf der Rundfunkbeiträge bekämen, sei festgelegt. Das Geld, das sie also für die Beantwortung von DSGVO-Anfragen zahlen müssten, «könnten sie deshalb nicht mehr dafür ausgeben, Blogger und unabhängige Nachrichtenportale zu schikanieren und Schnüffeldienste für Polizei und Verfassungsschutz zu erledigen, damit nur ja keine Beleidigung eines Mainstream-Politikers ungeahndet bleibt». Die scheinbare Effizienz des Durchschnüffelns des Internets mit einer gemeinsamen KI falle ihnen jetzt auf die Füße.