Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
Did Israel Send 60,000 Migrants from Morocco Into Ceuta?, by Kevin Barrett
Was the Drone Attack on US LNG Tanker in Egypt a False Flag?, by Larry C. Johnson
Greater Israel Advances in Lebanon and Syria While Clueless Iranians Play Tit-for-Tat with Washington, by Paul Craig Roberts
USA wollen Kubaner nach Uruguay abschieben
US-Angriffe auf Boote in der Karibik haben Drogenfluss in die USA nicht gestoppt
Ex Präsident Hernández kehrt wegen Korruptionsanklage nach Honduras zurück
Nie in die Rentenkasse eingezahlt: So viel Geld gibt es im Alter
Wer nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und auch keine anderen anrechenbaren Zeiten erworben hat, erhält im Alter in der Regel keine eigene Altersrente. Bedürftige Menschen bleiben dennoch nicht ohne Unterstützung: Für sie kommt die Grundsicherung im Alter infrage.
Bei Alleinstehenden beginnt die Berechnung 2026 mit einem Regelbedarf von 563 Euro im Monat. Anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung kommen hinzu, doch die Leistung muss beantragt werden und hängt von Einkommen, Vermögen und der persönlichen Lebenssituation ab.
Ohne Beitragszeiten gibt es keine eigene AltersrenteFür die reguläre Altersrente müssen grundsätzlich mindestens fünf Jahre mit anrechenbaren Zeiten vorhanden sein. Diese Mindestversicherungszeit wird auch allgemeine Wartezeit genannt.
Wer weder Pflichtbeiträge noch freiwillige Beiträge oder andere anrechenbare Zeiten vorweisen kann, erfüllt diese Voraussetzung nicht. Es besteht dann kein Anspruch auf eine eigene Regelaltersrente.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Mensch ohne frühere Beschäftigung tatsächlich ohne Rentenanspruch bleibt. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt für die fünfjährige Wartezeit beispielsweise Kindererziehungszeiten, freiwillige Beiträge und bestimmte Zeiten aus einem Versorgungsausgleich.
Wer Kinder erzogen hat, sollte deshalb das Versicherungskonto prüfen lassen, auch wenn nie eine Beschäftigung ausgeübt wurde. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag über die Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Rente.
Auch eine Witwen- oder Witwerrente kann bestehen, obwohl die hinterbliebene Person selbst nie gearbeitet hat. Für die Aussage „nie gearbeitet, also keine Rente“ gibt es daher wichtige Ausnahmen.
So wird die Grundsicherung 2026 berechnetDer Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene beträgt 2026 weiterhin 563 Euro monatlich. Bei zusammenlebenden Ehepaaren und vergleichbaren Partnerschaften werden 506 Euro je erwachsener Person angesetzt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Regelbedarfe für 2026 unverändert fortgeschrieben. Der Regelbedarf soll unter anderem Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsstrom, Körperpflege, Telefon und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken.
Bestandteil der Berechnung Ansatz im Jahr 2026 Alleinstehende Person 563 Euro Regelbedarf im Monat Zusammenlebende Partner 506 Euro Regelbedarf je Person im Monat Unterkunft und Heizung Tatsächliche Kosten, soweit sie anerkannt werden Kranken- und Pflegeversicherung Angemessene Beiträge, soweit sie gesondert zu berücksichtigen sind Mehrbedarfe Zusätzliche Beträge bei erfüllten VoraussetzungenDie 563 Euro müssen nicht auch noch die Miete finanzieren. Der zuständige Sozialhilfeträger berücksichtigt Unterkunft und Heizung zusätzlich, soweit die Aufwendungen nach den geltenden Regeln anerkannt werden.
Haushaltsstrom gehört grundsätzlich zum Regelbedarf. Wird die Wohnung mit Strom beheizt, können nachgewiesene Heizstromkosten dagegen gesondert übernommen werden.
Zusätzliche Bedarfe können den Anspruch erhöhen. Dazu gehören etwa ein Mehrbedarf bei einer Gehbehinderung mit dem Merkzeichen G oder aG, bestimmte Kosten einer medizinisch erforderlichen Ernährung und angemessene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Wer Grundsicherung im Alter erhalten kannGrundsicherung im Alter setzt voraus, dass die persönliche Altersgrenze erreicht ist und der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt. Für Menschen des Geburtsjahrgangs 1964 oder jünger liegt diese Grenze bei 67 Jahren; für frühere Jahrgänge gelten gestaffelte Altersgrenzen.
Außerdem muss der notwendige Lebensunterhalt ungedeckt sein. Nach § 41 SGB XII kommt es darauf an, ob Einkommen und verwertbares Vermögen ausreichen, um den festgestellten Bedarf zu bezahlen.
Wer die Altersgrenze noch nicht erreicht hat, kann nicht allein wegen fehlender Rentenbeiträge Grundsicherung im Alter verlangen. Bei einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung kann jedoch Grundsicherung bei Erwerbsminderung infrage kommen; andernfalls sind je nach Situation andere Sozialleistungen zu prüfen.
Einkommen und Vermögen können den Anspruch mindernDas Sozialamt stellt dem persönlichen Bedarf das anrechenbare Einkommen gegenüber. Berücksichtigt werden beispielsweise Renten, Unterhaltszahlungen, Erwerbseinkommen, Miet- und Pachteinnahmen sowie viele weitere regelmäßige Zuflüsse.
Bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft fließen auch deren Einkommen und Vermögen in die Berechnung ein. Verdient der Partner genug für beide, kann der Anspruch trotz fehlender eigener Rente entfallen.
Beim Vermögen gilt 2026 grundsätzlich ein geschützter Barbetrag von 10.000 Euro je erwachsener Person. Für ein Paar sind damit regelmäßig 20.000 Euro geschützt; auch angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug und unter bestimmten Voraussetzungen selbst genutztes Wohneigentum können geschützt sein.
Eine ausführliche Einordnung bietet der Beitrag zum Bankguthaben bei der Grundsicherung. Ob ein Vermögensgegenstand verwertet werden muss, lässt sich dennoch nur anhand des Einzelfalls beurteilen.
Kinder müssen nicht automatisch für ihre Eltern zahlenViele ältere Menschen beantragen die Leistung nicht, weil sie einen Rückgriff auf ihre Kinder befürchten. Bei der Grundsicherung bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern grundsätzlich außer Betracht, solange deren jährliches Gesamteinkommen jeweils höchstens 100.000 Euro beträgt.
Das Sozialamt darf nicht ohne konkreten Anlass unterstellen, dass diese Grenze überschritten wird. Tatsächlich gezahlter Unterhalt kann jedoch als Einkommen der leistungsberechtigten Person berücksichtigt werden.
Liegt das jährliche Gesamteinkommen eines Kindes über 100.000 Euro, greift diese Privilegierung nicht. Dann kann statt der Grundsicherung Hilfe zum Lebensunterhalt infrage kommen, bei der Unterhaltsansprüche geprüft werden.
Anders sieht es beim Partner aus: Dessen finanzielle Verhältnisse werden unabhängig von der 100.000-Euro-Grenze berücksichtigt. Die Grenze schützt Kinder und Eltern, nicht Ehegatten oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Grundsicherung und Grundrente sind nicht dasselbeDie Begriffe Grundsicherung und Grundrente werden häufig verwechselt. Die Grundsicherung ist eine bedarfsabhängige Sozialhilfeleistung, während der Grundrentenzuschlag eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente für Versicherte mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten sein kann.
Wer keinerlei anrechenbare Versicherungszeiten hat, erhält deshalb keinen Grundrentenzuschlag. Bei mindestens 33 Jahren mit Grundrentenzeiten kann in der Grundsicherung allerdings ein Teil der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei bleiben, wie der Beitrag zum Rentenfreibetrag in der Grundsicherung 2026 erklärt.
Ohne Antrag fließt kein GeldGrundsicherung wird nicht automatisch ausgezahlt. Der Antrag muss beim Sozialamt am Wohnort gestellt werden; er kann auch bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht und von dort weitergeleitet werden.
Nach der aktuellen Information der Deutschen Rentenversicherung zur Grundsicherung beginnt die Leistung grundsätzlich am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Für Monate vor der Antragstellung gibt es normalerweise keine Nachzahlung.
Betroffene sollten deshalb nicht warten, bis sämtliche Nachweise vollständig beschafft sind. Zunächst kann ein formloser Antrag gestellt werden; Mietvertrag, Kontoauszüge sowie Nachweise über Einkommen, Vermögen und Versicherungsbeiträge können nach Aufforderung ergänzt werden.
Beispiel aus der Praxis: So entsteht ein Bedarf von 1.183 EuroFrau M. ist 67 Jahre alt, lebt allein und hat weder eigene Rentenansprüche noch anderes Einkommen. Ihr verwertbares Vermögen liegt unter 10.000 Euro.
Das Sozialamt erkennt ihre monatliche Warmmiete von 620 Euro vollständig an. Zusammen mit dem Regelbedarf von 563 Euro ergibt sich ein monatlicher Gesamtbedarf von 1.183 Euro.
Da kein Einkommen anzurechnen ist, kann Frau M. in diesem vereinfachten Fall 1.183 Euro Grundsicherung erhalten. Von den 563 Euro muss sie ihren täglichen Lebensunterhalt und den üblichen Haushaltsstrom bezahlen, nicht aber die anerkannte Miete.
Gesondert zu berücksichtigende Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge sowie ein anerkannter Mehrbedarf könnten die Leistung erhöhen. Frau M. erhält damit keine Altersrente, sondern eine bedarfsabhängige Leistung des Sozialamts.
Häufige Fragen zur Grundsicherung ohne eigene Rente Wie viel Grundsicherung bekommt ein Alleinstehender 2026?Der Regelbedarf beträgt 563 Euro im Monat. Hinzu kommen anerkannte Unterkunfts- und Heizkosten sowie gegebenenfalls weitere Bedarfe; vorhandenes Einkommen wird abgezogen und die Leistung muss beantragt werden.
Kann man trotz fehlender Beschäftigung eine eigene Altersrente erhalten?Ja, das ist möglich. Kindererziehungszeiten, freiwillige Beiträge, bestimmte Pflegezeiten oder ein Versorgungsausgleich können Rentenansprüche begründen, obwohl keine klassische Beschäftigung vorlag.
Zahlt das Sozialamt die Miete zusätzlich?Ja, Unterkunft und Heizung werden zusätzlich zum Regelbedarf berücksichtigt, soweit die Aufwendungen anerkannt werden. Haushaltsstrom ist dagegen normalerweise bereits im Regelbedarf enthalten.
Wird das Einkommen des Partners angerechnet?Ja. Einkommen und Vermögen des Ehepartners oder eines Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft können den Anspruch verringern oder ganz ausschließen.
Müssen erwachsene Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen?Im Regelfall erfolgt kein Rückgriff, solange das jährliche Gesamteinkommen des jeweiligen Kindes höchstens 100.000 Euro beträgt. Oberhalb dieser Grenze können Unterhaltsansprüche geprüft werden.
Ab wann wird Grundsicherung gezahlt?Die Zahlung beginnt grundsätzlich am ersten Tag des Monats der Antragstellung. Wer den Antrag verspätet einreicht, erhält für die davorliegenden Monate normalerweise kein Geld nachgezahlt.
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The Death Count Trap: Why Tallying Victims Won’t Stop Israel’s Genocide
Section 219: More Than a Defense Provision – The Battle Over the Future of US-Israel Relations
Die Synthese regionaler Konflikte zum Dritten Weltkrieg hat begonnen
Es gibt viele Menschen, die nur an das glauben oder darüber schreiben, was ihnen gefällt. Ihre Meinungen basieren weniger auf Fakten, sondern sind Ausdruck ihrer Wünsche. Ich sage das, weil ich klarstellen möchte, dass die Verflechtung der Kriege im Iran und in der Ukraine weder «cool» noch etwas ist, was ich mir wünsche. Aber wie man so schön sagt: «So ist es nun mal», und die Lage wird sich mit Sicherheit nur noch verschlimmern. In den letzten zwei Wochen haben wir Schlagzeilen gesehen, die eine Verflechtung der Konflikte zu einem einzigen Krieg verdeutlichen. Dies geht weit über die vermutete (oder im Fall der EU und der Ukraine offene) Stellvertreterunterstützung hinaus.
Man kann nur spekulieren, warum, aber der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat mit großer Genugtuung die Verantwortung für den Angriff auf ein iranisches Frachtschiff übernommen. Es liegt die Vermutung nahe, dass dies geschah, um den US-Präsidenten Donald Trump zu beschwichtigen oder sich irgendwie die Gunst oder Aufmerksamkeit Washingtons zu sichern. Trump hat Selenskyj gegenüber tiefe Verachtung gezeigt, insbesondere nach ihrem Streit im Weißen Haus zu Beginn von Trumps zweiter Amtszeit.
Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass die persönlichen Gefühle eines Präsidenten gegenüber einer Person nicht zwangsläufig die US-Außenpolitik prägen. George W. Bush lobte Wladimir Putin in den höchsten Tönen, während der «Tiefe Staat» im Hintergrund die Zerstörung Russlands orchestrierte. Der Angriff auf das iranische Schiff wurde sowohl von westlichen Medien als auch von RT bestätigt:
«Der Iran verurteilte einen ukrainischen Angriff auf ein Frachtschiff im Kaspischen Meer, bei dem ein Seemann getötet und ein weiterer verletzt wurde. Das iranische Außenministerium bestellte den amtierenden Geschäftsträger der Ukraine ein.
In einem Beitrag auf X am Samstag prahlte der ukrainische Führer Wladimir Selenskyj mit wie er es nannte ‹sehr starken Ergebnissen› durch Angriffe mit Langstreckenwaffen, die sich gegen ‹Schiffe, die für militärische Frachttransporte unter Beteiligung des Iran genutzt werden, sowie ein Kriegsschiff› richteten.
Das iranische Außenministerium verurteilte den Angriff und erklärte, dieser ‹berge das Risiko, die Flammen des Krieges weiter anzufachen und auszuweiten›. Es forderte andere Nationen auf, eine ‹verantwortungsvolle Haltung gegenüber dieser rücksichtslosen Aktion des ukrainischen Regimes› einzunehmen und dessen Führung zur Rechenschaft zu ziehen.»
Etwa zur gleichen Zeit erklärten die Iraner, sie könnten und würden Großbritannien angreifen. Sie teilten ein Bild, das für zukünftige Generationen berüchtigt werden könnte und die Eskalation bis zum Dritten Weltkrieg veranschaulicht: eine Karte, die die Reichweite der iranischen Angriffsfähigkeit aufzeigt. Entscheidend ist, dass Teheran damit demonstrieren wollte, dass es Großbritannien angreifen kann. Dies steht im Zusammenhang mit dem US-Angriff auf den Iran über einen britischen Stützpunkt. Doch vielleicht steckt mehr dahinter, denn die USA haben zwar zahlreiche ausländische Gebiete für Angriffe gegen den Iran eingesetzt, doch aus irgendeinem Grund schien nur Großbritannien im Visier der totalen Zerstörung zu stehen. Die City of London ist wahrlich ein ganz besonderer Ort.
Im größeren Zusammenhang betrachtet riechen der Krieg in der Ukraine und bis zu einem gewissen Grad auch der im Iran mit der Zeit immer mehr nach den verkommenen Straßen Londons – und es ist vielleicht sogar die letzte Runde des «Great Game» (des «Großen Spiels»), die im 21. Jahrhundert stattfindet. Niemand war begeisterter davon, die Ukraine wie eine einzige große Selbstmorddrohne gegen Russland einzusetzen, als die ständig wechselnden Nosferatus, die in 10 Downing Street hausen. Es war Boris Johnson, der bereits 2022 den letzten Nagel in den Sarg von Millionen von Menschenleben schlug, indem er jegliches Friedensabkommen zerstörte. Aber wir sollten nicht vergessen, dass die Geburtsstätte des Zionismus – des Erzfeindes des Iran – das Britische Empire war. Und nicht zuletzt schulden die Briten den Iranern eine ganze Menge Geld.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels wurde noch niemand für die Explosion(en) in der Industrieanlage in Essex verantwortlich gemacht. Sollten das Parlament und seine einflussreichen Kreise es jedoch wünschen, könnte dies als Kriegsgrund für einen umfassenden Krieg gegen Russland, den Iran oder beide und damit für den Beginn eines echten Dritten Weltkriegs dienen. Schließlich hat Teheran London erst kürzlich bedroht.
Es ist offensichtlich, dass die Feinde Russlands und Irans (und Chinas) im Wesentlichen dieselben sind. Die Konflikte schienen jedoch bis zu diesem Schlag des «Junkie-Führers», wie Dmitri Medwedew ihn nennt, recht voneinander getrennt zu sein. Jeder, der sich mit Geopolitik auf YouTube-Niveau auskennt, konnte erkennen, dass sich bereits eine Art schleichender oder abgegrenzter Dritter Weltkrieg abspielt, während der Westen an Bedeutung verliert und die monopolare Welt unter ihrer eigenen enormen Masse zusammenbricht. Doch jede «Front» in diesem Konflikt, einschließlich der schnell beigelegten wie in Venezuela, schien zumindest faktisch getrennt zu sein. Zwar führt die EU die Ukraine-Front und die USA führen die Persien-Front an, doch hinter den Kulissen finden zahlreiche Verflechtungen statt. Letztendlich blieben es trotz dieser Verflechtungen jedoch getrennte Konflikte.
Nun sieht es mit diesem Angriff Kiews auf den Iran so aus, als könnten diese Fronten von offiziell getrennten Schauplätzen zu einem einzigen großen, langen Bogen entlang der westlichen Hälfte dessen verschmelzen, was der britische Geograf Halford Mackinder den «Rimland»-Gürtel (den inneren Randbogen) nannte.
Auch Selenskyjs Angriff auf den ehemaligen Verbündeten Türkei darf nicht außer Acht gelassen werden, während Erdoğans antiisraelische Rhetorik immer schärfer wird. Interessanterweise hat Kiews Angriff auf die Ölinfrastruktur am Kaspischen Meer gravierende Auswirkungen auf das scheinbar neutrale Kasachstan und die Vereinigten Staaten. Letztendlich war es die kritische Infrastruktur dieser beiden Länder, die betroffen war. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass, obwohl offensichtlich ist, wo Präsident Aljaksandr Lukaschenkas Loyalitäten liegen und sein Land noch nicht in den Krieg eingetreten ist, Kiew es dennoch geschafft hat, kontinuierlich unschuldige Zivilisten in und um Belarus zu ermorden – einschließlich des mittlerweile berüchtigten Vorfalls mit einem Bus voller Kinder. Die belarussische Seite ist davon überzeugt, dass der Angriff auf den Bus sie dazu provozieren sollte, direkt in den Krieg einzutreten.
Auf der anderen Seite des globalen Konflikts haben die Saudis die Huthis angegriffen, und die anderen prowestlichen Regime der Golfstaaten erkennen allmählich, dass sie im Falle einer Niederlage der USA ebenfalls verlieren würden. Sie versuchen daher, Irans Aktionen nach besten Kräften entgegenzuwirken.
Überall in der Region, mit Ausnahme von Taiwan und der koreanischen Halbinsel, kommt es zu einer Eskalation. Vermutlich soll dies verhindern, dass Chinas gleichgesinnte Nachbarn zu direkt oder – noch wichtiger – zu früh eingreifen. Gerüchten zufolge stellt Nordkorea im Rahmen der Spezialoperation eine Armee von 50.000 Freiwilligen auf, um gegen Kiew zu kämpfen. Dies ist zwar keine Eskalation im Osten, aber sie kommt definitiv von dort.
Zu Beginn der Spezialoperation in der Ukraine konnte man nur hoffen und beten, dass sich etwas ändern und der Westen sich stillschweigend in die multipolare Welt zurückziehen und seine eigene Revolution einleiten würde. Doch dem ist nicht so. Es ist unklar, ob Selenskyj oder seine Berater dahinterstecken, doch Kiews zunehmende Angriffe auf Drittstaaten im Krieg mit Russland führen letztendlich zur Verschmelzung der beiden Hauptkonflikte. Wir alle erinnern uns, wie die Iraner in der jüngeren Vergangenheit die russische «Hilfe» bei der Aufrüstung zurückwiesen; vermutlich haben sie diese Position inzwischen gründlich überdacht. Sollte Selenskyj weitere Angriffe auf den Iran gestatten, werden wir eines Tages nicht mehr in einem Schein- oder schleichenden Dritten Weltkrieg aufwachen, sondern in einem sehr realen und unerbittlichen Krieg.
Diese Ausweitung des Konflikts birgt eine Gefahr, da die Einsatzregeln in beiden Konflikten sehr unterschiedlich sind. Die Russen wollen die Bevölkerung in der Ukraine schützen und können daher nicht einfach Atomwaffen einsetzen. Die Iraner besitzen keine Atomwaffen und liefern sich daher Raketengefechte mit der US-Marine und ihren verschiedenen Militärstützpunkten in den Nachbarländern sowie Angriffe auf Israel, die Hochburg des Zionismus. Es handelt sich um zwei grundverschiedene Konflikte: Zum einen um die Rettung der lokalen Bevölkerung vor der Vernichtung durch westlich gelenkte Faschisten, zum anderen um den Kampf gegen einen unprovozierten zionistischen Bombenangriff.
Die Ukraine wird als Stellvertreterkriegspartei missbraucht, um Europa vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, während der Iran direkt das US-Militär und Israel angreift. Entscheidend ist: Sollte Selenskyjs Duldung der Anarchie, die möglicherweise von London und darüber hinaus geplant und orchestriert wird, anhalten, werden diese beiden Konflikte zu einer wahrhaft entsetzlichen Katastrophe für die gesamte Menschheit verschmelzen. Zwei Kriege ohne unmittelbare nukleare Bedrohung werden zu einem Krieg mit einsatzbereiten Atomwaffen auf beiden Seiten. Regionale Konflikte münden nun in einen Dritten Weltkrieg, dessen Dynamik nuklearer Natur sein wird.
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Tim Kirby ist freiberuflicher Journalist, Fernseh- und Radiomoderator. Er ist russisch-amerikanischer Doppelbürger.
Dieser Beitrag ist zuerst auf Strategic Culture Foundation erschienen. Transition News durfte ihn mit freundlicher Genehmigung übersetzen und übernehmen.
Informeller Waffenstillstand eröffnet Raum für Erkenntnisse zum Iran-Krieg
Seit einigen Tagen herrscht zwischen den USA und dem Iran ein informeller Waffenstillstand, wie ein Schweizer Militärexperte auf Inside Paradeplatz schreibt. Die vorläufige Einstellung der gegenseitigen Angriffe bietet Gelegenheit, die bisherige Kriegsführung zu analysieren und mögliche Lehren daraus zu ziehen. Dabei rücken insbesondere die Organisation der Führung, der Umgang mit Verlusten sowie der Einsatz von Tarnung und Attrappen in den Mittelpunkt, schreibt der unter Pseudonym auftretende Experte.
Auffällig sei der unterschiedliche Umgang der Kriegsparteien mit eigenen Verlusten. Während westliche Staaten und Israel nach Ansicht verschiedener Beobachter Informationen über Ausfälle und Schäden häufig nur eingeschränkt veröffentlichen oder zurückhaltend kommunizieren, gehe der Iran deutlich offener damit um. Dies werde unter anderem mit religiösen und kulturellen Traditionen des schiitischen Märtyrerverständnisses erklärt, in denen der Tod im Kampf eine andere gesellschaftliche Bedeutung besitze.
Ein weiterer Unterschied zeige sich in der Führungsstruktur. Während sich die israelische politische und militärische Führung während der Kampfhandlungen weitgehend in geschützten Anlagen aufhielte, träten führende Vertreter des Iran weiterhin öffentlich auf und lebten nach Berichten weitgehend in ihrem gewohnten Umfeld. Nach gezielten Tötungen hochrangiger Funktionäre würden Nachfolger jeweils innert kurzer Zeit bestimmt. Daraus leitet der Militärbeobachter die Bedeutung funktionierender Stellvertretungsregelungen ab. Entscheidend sei, dass Führungsstrukturen auch beim Ausfall einzelner Personen ohne Unterbruch weiterarbeiten können.
Als dritte wichtige Lehre gelte der umfangreiche Einsatz von Tarnung und Attrappen. Dem Iran wird zugeschrieben, moderne Scheinziele eingesetzt zu haben, um teure Präzisionswaffen auf vergleichsweise billige Attrappen umzulenken. Gleichzeitig wird kritisiert, dass westliche Streitkräfte auf wichtigen Stützpunkten vergleichsweise wenig Wert auf solche Täuschungsmassnahmen gelegt hätten. Der Fachmann darin ein erhebliches Potenzial, mit geringen Investitionen die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastruktur zu erhöhen.
Die Erfahrungen des Konflikts zeige, dass moderne Kriegsführung längst nicht mehr allein durch Feuerkraft entschieden wird. Ebenso entscheidend seien belastbare Führungsstrukturen, organisatorische Resilienz, glaubwürdige Kommunikation und wirksame Täuschungsmassnahmen. Der informelle Waffenstillstand biete damit nicht nur eine Atempause, sondern auch die Gelegenheit, bestehende militärische Konzepte kritisch zu hinterfragen.
Gavi soll wieder Geld von den USA erhalten
Letztes Jahr hatten die USA ihren Beitrag zur internationalen Impfallianz Gavi gestrichen. Nun will die Trump-Regierung die von der Bill & Melinda Gates Foundation (heute Gates Foundation) gegründete und mitfinanzierte Stiftung doch wieder finanziell unterstützen, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet.
Die Senatorin Susan Collins, die dem zuständigen Ausschuss in der Kongresskammer vorsteht, habe erklärt, dass das Außenministerium 600 Millionen Dollar dafür freigegeben hat.
Zur Vorgeschichte erläutert das Ärzteblatt, dass der «impfskeptische» Gesundheitsminister Robert Kennedy Jr. die Streichung der Gelder für Gavi im letzten Jahr mit Sicherheitsbedenken begründete. Anfang Juni dieses Jahres habe dann US-Außenminister Marco Rubio die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit der in der Schweiz ansässigen Allianz angekündigt.
Kundgebung für Neutralität und Frieden auf dem Berner Bundesplatz
Am Samstag, 29. August 2026, findet von 15 bis 17 Uhr auf dem Bundesplatz in Bern die nationale Kundgebung «Für Neutralität und Frieden» statt. Die Bewegung für Neutralität setzt sich unter dem Motto «Nein zu Krieg & Sanktionen – Ja zur Neutralität» für die Annahme der Initiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» ein. Auf dem Programm stehen Referate von Expertinnen und Experten aus den Bereichen Diplomatie, Völkerrecht, Militär und Politik. Weitere Informationen sind der Medienmitteilung der Bewegung für Neutralität zu entnehmen.
Free Press Calls for End to Carr’s Unconstitutional Crusade Against ABC
On Wednesday, Free Press called out Federal Communications Commission Chairman Brendan Carr for engaging in a political crusade against broadcaster ABC that not only violates free speech rights but distorts and weaponizes existing agency rules and procedures in service of a censorial president.
In a filing in the FCC docket regarding early license reviews of eight ABC affiliated and owned stations, Free Press called the proceeding “an arbitrary and capricious abuse of power, ordered by Brendan Carr to exact the revenge Donald Trump demands against ABC for exercising its First Amendment rights.”
In June, Free Press stated in a similar filing on the contents of the show The View that the agency’s proceeding against ABC stations “never should have been opened.” It condemned the politicized campaign from the White House and FCC to silence the voices of people who disagree with or challenge the president and his views.
Chairman Carr has insisted that this bogus proceeding is an investigation into allegations that Disney engaged in “invidious discrimination.” But the agency has not identified any specific allegations of discrimination by Disney, ABC or its local stations, reads Free Press latest filing. “That Chairman Carr is willing to place Disney’s entire local broadcasting operation in jeopardy without a single specific allegation of unlawful behavior is further evidence of the corruption that undergirds this proceeding and Carr’s reign at the Commission,” Free Press adds.
Matt Wood, Free Press’ vice president of policy and coauthor of the filing, said:
“The only just ending to Carr’s circus, and the only way for him to stop trampling the First Amendment freedoms he swore to uphold, is to to close this proceeding now and rescind the trumped-up charges that started it.
“The ridiculous notion expressed by the Trump FCC is that this extraordinary proceeding allows the FCC to conduct an ongoing investigation into Disney’s supposed violations of agency rules. But there’s absolutely nothing about the process of early renewal that would aid that supposed investigation. That inquiry is just a rotten fig leaf to provide cover for Brendan Carr using the FCC’s investigatory powers to harass, intimidate, and punish ABC for its speech.
“If the FCC were acting in good faith, it would have conducted and completed a full and fair investigation of Disney’s compliance with existing rules and the law first. But giving Disney due process under the law and respecting its First Amendment rights would not deliver Donald Trump the revenge he seeks, hence the existence of this corrupt, arbitrary and capricious early renewal proceeding.
“Even if Disney had engaged in some kind of discrimination, there’s no reason and no precedent for threatening its broadcast licenses over such behavior. The partisan nature of this whole endeavor couldn’t be clearer. Brendan Carr says not a word about a conservative broadcaster like Sinclair, approving its acquisition of more stations even as that company settles employment discrimination suits with the Trump EEOC. Yet for ABC, Carr’s embarrassing himself again by concocting this utterly shameful censorship campaign on behalf of a petty president.
“This kind of capricious law enforcement has no place in a legitimate democracy. The law and U.S. Constitution do not permit Brendan Carr and the FCC to violate Disney’s and the public’s rights because the President’s ego demands it. In its haste to please Trump, the agency has chilled the speech of every licensee, and placed Disney in a lose-lose situation. Even if the FCC does nothing following this pleading cycle, the order for an early license renewal will continue to be a threat to Disney’s licenses, and will undoubtedly alter how broadcasters exercise their First Amendment-protected right to free speech and freedom of the press.
“At some level, Carr must know that his claims against ABC are bogus. But legal and statutory integrity aren’t the point with this chairman. Carr is more than happy to browbeat and jawbone broadcasters into silence though his claims have zero legal merit.”
Senate Should End Blanche's Nomination, Not Just Delay It
In response to the Senate Judiciary Committee postponing its vote on Trump's unqualified personal lawyer Todd Blanche’s nomination for attorney general, MoveOn Political Action Chief Communications Officer Joel Payne released the following statement:
“Todd Blanche’s nomination is stalled because his record is corrupt and indefensible. He has spent his career proving that there is no legal principle he will not bend and no institution he will not compromise in service of Donald Trump. His blind loyalty, willingness to use the justice system to protect the president, and role in a sweetheart settlement benefiting Trump make him completely unfit to serve as attorney general.
“Senate Republicans may be trying to put some distance between themselves and this toxic nomination, but moving the vote does not change the facts. Blanche is still Trump’s fixer, still disqualified, and still a threat to the rule of law. The Senate should stop dragging this out and kill the nomination.”
MoveOn continues to mobilize its millions of members and run digital ads to put pressure on Congress to reject Blanche’s nomination.
Nonprofits Sue to Block New USDA Rules That Force Them to Change or Abandon Food-Access Work
Five nonprofit organizations working to build a more just food system filed suit today in the U.S. District Court for the Western District of Washington against the U.S. Department of Agriculture, to challenge unlawful terms and conditions that USDA is imposing on new grants. These terms and conditions substantially restrict grantees’ speech and programming in support of diversity and equity, bar using grant funding on whatever the administration says is “promoting gender ideology,” and limit grantees’ work in support of immigrants.
The plaintiffs - Agroecology Commons, Oregon Farm Corps, Syracuse-Onondaga Food Systems Alliance (SOFSA), Third Sector New England, and the Washington Farmland Trust - are represented by Public Citizen Litigation Group, Earthjustice, and FarmSTAND.
The new terms and conditions require USDA grantees to agree that they will not promote “unlawful DEI” or “gender ideology,” or use grant funding to create “incentives for illegal immigration by demonstrating the availability of public benefits.” The terms even attempt to control the grantees’ work and speech unrelated to the grant, demanding they not “operate any programs that advance or promote Diversity, Equity, and Inclusion.”
These terms put the plaintiffs in this case in a high-stakes bind: They either must agree to substantial restrictions on their speech and programing, or they must give up on the critical federal funding that has allowed them to effectively serve their communities. If the Trump Administration deems them to have violated the terms and conditions – despite the vagueness and otherwise unlawfulness of the terms – they will lose future payments of the grant. The new terms threaten civil and criminal liability for making supposed false claims.
These terms have already forced the plaintiff organizations to substantially reorient their work. Two of the plaintiffs have decided that they cannot accept any funds from USDA unless the court blocks these terms and conditions from being applied to them, as they fear serious consequences if the Trump Administration decides that they are not complying with grant terms. The effects of that decision are substantial: Plaintiff Washington Farmland Trust, for instance, will have to decline $676,000 in funding that could be going to critical support for farmers unless the court blocks these terms and conditions from being applied to them.
“Farmers need land in order to grow and raise our food. Washington Farmland Trust's Farm to Farmer program helps farmers access the land, resources, and capital they need to be successful,” said Melissa Campbell, Executive Director of Washington Farmland Trust. “This grant would have allowed us to grow the infrastructure of this critical program to serve more farmers. Instead, we’re faced with the impossible choice of pulling back from our mission-critical work or losing out on catalytic funding that would help us better serve our communities. If the court blocks the USDA's problematic terms, farmers will be able to receive the essential support they need to continue to grow food for us all.”
“Organizations like the plaintiffs do essential work to fight hunger, protect the environment, and ensure that communities across the country have access to healthy, local food,” said Stephanie Garlock, attorney at Public Citizen Litigation Group and lead counsel for the plaintiffs. “They should not have to choose between continuing that work and submitting to the Trump Administration's ideological speech code on issues of public policy."
“The First Amendment rights of these plaintiffs are at stake in this case, and so is the future of critical work to build a fair food system that works for everyone,” said David Muraskin, Managing Director of Litigation at FarmSTAND. “The court must block these unlawful, unprecedented terms and conditions. If it doesn’t, the Trump Administration’s enforcement of them will force USDA grantees to abandon important work in support of the next generation of farmers, for fear of serious consequences for violating the new terms.”
“USDA’s new terms and conditions for grants are yet another example of this administration’s unlawful politicization of programs designed by Congress to support farmers and rural communities,” said Carrie Apfel, Deputy Managing Attorney of the Sustainable Food and Farming Program at Earthjustice. “USDA should stop claiming to help farmers when instead it is undermining the very food and farming communities these programs were created to serve. This sort of illegal gamesmanship should not be tolerated.”
Grundsicherung 2026: Dann müssen Aufstocker eine Vollzeitstelle suchen
Wer arbeitet und ergänzend Grundsicherungsgeld bezieht, kann vom Jobcenter zu weiteren Schritten aufgefordert werden. Das kann die Nachfrage nach zusätzlichen Stunden beim bisherigen Arbeitgeber, Bewerbungen auf Vollzeitstellen oder die Suche nach einer besser bezahlten Beschäftigung betreffen.
Im Blick stehen vor allem alleinstehende Teilzeitbeschäftigte und Minijobber. Wichtig ist: Das Jobcenter kann weder einen Arbeitsvertrag ändern noch einen Arbeitgeber zu zusätzlichen Stunden zwingen, wohl aber zumutbare Bewerbungen und Nachfragen verlangen.
Seit Juli 2026 steht Vollzeit ausdrücklich im GesetzNach § 2 SGB II müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihre Arbeitskraft in dem Umfang einsetzen, der zur vollständigen Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit und der Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft erforderlich ist. Soweit es erforderlich und individuell zumutbar ist, soll dies insbesondere durch eine Vollzeitbeschäftigung geschehen.
Die Pflicht, die eigene Hilfebedürftigkeit durch Arbeit zu verringern, bestand bereits zuvor. Das Bundesarbeitsministerium bezeichnet die Änderung deshalb als Klarstellung, mit der Erwerbsaufstocker stärker in die Vermittlung einbezogen werden sollen.
Die Gesetzesbegründung im Bundestag nennt ausdrücklich Alleinstehende, Teilzeitbeschäftigte und Aufstocker. Das Jobcenter muss dennoch Arbeitsfähigkeit, Betreuungspflichten, Pflegeaufgaben, erreichbare Stellen und weitere persönliche Umstände berücksichtigen.
Vollzeit bedeutet nicht automatisch 40 StundenWie viele Stunden als Vollzeit gelten, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag und den üblichen Arbeitszeiten der jeweiligen Branche. Eine Stelle mit 35 Stunden pro Woche kann daher ebenso eine Vollzeitbeschäftigung sein wie eine Tätigkeit mit 38 oder 40 Stunden.
Für das Jobcenter ist außerdem nicht allein die Stundenzahl entscheidend. Eine Teilzeitstelle mit höherem Stundenlohn kann den Leistungsbezug stärker senken als eine schlechter bezahlte Vollzeitstelle.
Geprüft werden darf deshalb auch, ob ein Wechsel zu einer besser vergüteten Arbeit realistisch und zumutbar ist. Die Erwerbstätigenfreibeträge bleiben erhalten, ändern aber nichts an der Pflicht, zumutbare Möglichkeiten zur Verringerung des Leistungsbezugs zu nutzen.
Das Jobcenter darf Bewerbungen und Nachfragen verlangenHat der bisherige Arbeitgeber freie Stunden, kann das Jobcenter verlangen, dass der Beschäftigte nach einer Aufstockung fragt. Lehnt der Arbeitgeber dies ab oder gibt es keine zusätzlichen Schichten, kann die Behörde Bewerbungen bei anderen Arbeitgebern fordern.
Eine bloße Forderung nach „mehr Arbeit“ reicht für eine spätere Leistungsminderung regelmäßig nicht aus. Die verlangten Schritte müssen so konkret beschrieben sein, dass die betroffene Person erkennen kann, was sie bis wann und in welcher Form tun soll.
Nach § 10 SGB II ist eine neue Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar, weil dafür eine bestehende Beschäftigung beendet werden müsste. Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn begründete Hinweise dafür vorliegen, dass die bisherige Tätigkeit die Hilfebedürftigkeit künftig beenden kann.
Ausgangslage Mögliche Forderung des Jobcenters Alleinstehende Person im Minijob Nachfrage nach mehr Stunden und Bewerbungen auf umfangreichere Beschäftigungen Alleinstehende Person in Teilzeit Ausweitung der Arbeitszeit oder Suche nach einer besser bezahlten Stelle Elternteil mit gesicherter Kinderbetreuung Arbeitssuche innerhalb der tatsächlich abgedeckten Betreuungszeiten Person mit gesundheitlichen Einschränkungen Beschäftigung nur innerhalb des festgestellten Leistungsvermögens Pflegende Person Arbeit nur, soweit sie mit der notwendigen Pflege vereinbar ist Zumutbarkeit muss persönlich geprüft werdenGesundheitliche Einschränkungen können einer Vollzeittätigkeit oder bestimmten Arbeiten entgegenstehen. Bei Zweifeln am Leistungsvermögen kann das Jobcenter eine medizinische Begutachtung veranlassen; ausführliche Befunde und Diagnosen sollten für den Ärztlichen Dienst bestimmt sein.
Bei Eltern gilt: Nach Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes ist eine Beschäftigung grundsätzlich zumutbar, wenn die Betreuung tatsächlich gesichert ist. Daraus folgt nicht automatisch, dass jede Vollzeitstelle oder jede Schicht angenommen werden muss.
Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtung, Schulzeiten, Wegezeiten und fehlende Betreuung am Abend oder Wochenende müssen berücksichtigt werden. Auch die notwendige Pflege eines Angehörigen kann den zeitlich zumutbaren Arbeitsumfang begrenzen.
Grundsätzlich hat die unmittelbare Vermittlung Vorrang. Nach § 3a SGB II kann eine Aus- oder Weiterbildung davon ausgenommen sein, wenn sie bessere Aussichten auf eine dauerhafte Beschäftigung eröffnet; das gilt besonders für Personen unter 30 Jahren.
§ 2 SGB II allein führt noch nicht zu einer KürzungDie allgemeine Pflicht zum Einsatz der Arbeitskraft ist noch keine hinreichend bestimmte Handlungsanweisung. Für eine Leistungsminderung braucht es eine konkrete Pflichtverletzung oder die Ablehnung eines konkreten, zumutbaren Arbeitsangebots.
Im Kooperationsplan können die nächsten Schritte zunächst gemeinsam festgehalten werden. Werden vereinbarte Mitwirkungsschritte nicht umgesetzt, kann das Jobcenter sie nach § 15a SGB II schriftlich und verbindlich festlegen.
Eigenbemühungen müssen dabei nach Art, Häufigkeit, Form und Frist nachvollziehbar bezeichnet sein. Eine spätere Kürzung setzt außerdem grundsätzlich eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung oder die nachweisbare Kenntnis der möglichen Folgen voraus.
Ist die Belehrung unklar oder passt sie nicht zur verlangten Handlung, kann eine Sanktion rechtswidrig sein. Dazu finden Betroffene weitere Hinweise im Beitrag Grundsicherung: Ohne korrekte Belehrung darf das Jobcenter nicht kürzen.
Welche Kürzungen sind möglich?Wer eine konkret auferlegte und zumutbare Pflicht ohne wichtigen Grund verletzt, muss grundsätzlich mit einer Minderung des Regelbedarfs um 30 Prozent rechnen. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 31 SGB II und § 31a SGB II.
Die Minderung dauert normalerweise drei Monate. Erfüllt die betroffene Person die Pflicht nachträglich oder erklärt ernsthaft und nachhaltig, künftig mitzuwirken, muss die Kürzung nach den Vorgaben des § 31b SGB II vorzeitig aufgehoben werden, frühestens jedoch nach einem Monat.
Unter engeren Voraussetzungen kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs vollständig entfallen. Dafür muss die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit tatsächlich und unmittelbar möglich sein und willentlich verweigert werden.
Der Entfall dauert mindestens einen Monat. Danach muss das Jobcenter ihn aufheben, wenn die Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich ist; spätestens endet er nach zwei Monaten.
Die Kosten für Unterkunft und Heizung dürfen dadurch nicht gekürzt werden. Sie sollen währenddessen direkt an den Vermieter oder einen anderen Empfangsberechtigten gezahlt werden.
Liegt ein wichtiger Grund vor oder würde die Kürzung im Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen, darf sie nicht ausgesprochen werden. Eine nachvollziehbar fehlende Kinderbetreuung, eine gesundheitliche Unmöglichkeit oder ein objektiv nicht verfügbares Arbeitsangebot können deshalb entscheidend sein.
Besondere Prüfung bei SelbstständigenAuch Selbstständige mit ergänzendem Leistungsbezug müssen ihre Möglichkeiten zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit nutzen. Spätestens nach einem Jahr ununterbrochenen Leistungsbezugs soll das Jobcenter prüfen, ob der Verweis auf eine Beschäftigung zumutbar ist. Daraus folgen weder die automatische Aufgabe des Betriebs noch die automatische Einstellung der Leistungen.
Was Betroffene bei einer Aufforderung tun solltenWer mehr Arbeitsstunden beantragen soll, sollte die Anfrage und die Antwort des Arbeitgebers schriftlich dokumentieren. Auch Bewerbungen, Absagen, Betreuungszeiten, ärztliche Nachweise und Angaben zu Arbeitswegen sollten geordnet aufbewahrt werden.
Ein bestehendes Arbeitsverhältnis sollte nicht aufgrund einer pauschalen mündlichen Aussage des Jobcenters gekündigt werden. Vor einem Wechsel muss geklärt sein, welche konkrete Stelle angeboten wird, ob sie zumutbar ist und welche Aussichten die bisherige Beschäftigung bietet.
Gegen einen belastenden Bescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch beim Jobcenter eingelegt werden. Da ein Widerspruch gegen bestimmte Entscheidungen im SGB II nicht automatisch aufschiebende Wirkung hat, kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht erforderlich sein.
Beispiel aus der PraxisFrau M. lebt allein, arbeitet 22 Stunden pro Woche im Verkauf und erhält ergänzende Leistungen. Ihr Arbeitgeber bestätigt schriftlich, dass derzeit keine weiteren Stunden verfügbar sind.
Das Jobcenter kann Frau M. deshalb nicht einfach mehr Stunden in ihrem bestehenden Vertrag anordnen. Es kann ihr aber durch einen hinreichend bestimmten schriftlichen Bescheid aufgeben, beispielsweise vier Bewerbungen pro Monat auf geeignete Vollzeit- oder umfangreichere Teilzeitstellen nachzuweisen.
Lehnt Frau M. ein konkretes und zumutbares Stellenangebot ohne wichtigen Grund ab, kann ihr Regelbedarf gekürzt werden. Kann sie dagegen belegen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen höchstens 30 Stunden wöchentlich arbeiten kann, muss das Jobcenter diese Einschränkung berücksichtigen.
Fragen und Antworten Muss jeder Aufstocker künftig in Vollzeit arbeiten?Nein. Vollzeit soll angestrebt werden, wenn sie zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und der betroffenen Person individuell zumutbar ist.
Kann das Jobcenter meinen Arbeitgeber zu mehr Stunden verpflichten?Nein. Das Jobcenter hat keinen Zugriff auf den Arbeitsvertrag, kann aber verlangen, dass Beschäftigte nach zusätzlichen Stunden fragen und sich gegebenenfalls auf andere geeignete Stellen bewerben.
Muss ich meinen Minijob oder meine Teilzeitstelle sofort kündigen?Nicht aufgrund einer pauschalen oder nur mündlichen Aufforderung. Liegt jedoch eine konkrete und zumutbare Arbeit vor, ist ein Wechsel nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil dafür die bisherige Stelle aufgegeben werden müsste.
Welche Bedeutung hat die Kinderbetreuung?Nach Vollendung des 14. Lebensmonats gilt Arbeit grundsätzlich als zumutbar, wenn die Betreuung gesichert ist. Der verlangte Arbeitsumfang muss dennoch zu den real verfügbaren Betreuungszeiten und notwendigen Wegezeiten passen.
Reicht eine mündliche Aufforderung für eine Sanktion?Eine pauschale mündliche Aufforderung reicht regelmäßig nicht aus. Die Pflicht muss konkret festgelegt sein, und vor einer Kürzung ist grundsätzlich eine passende schriftliche Rechtsfolgenbelehrung oder die nachweisbare Kenntnis der Folgen erforderlich.
Kann der gesamte Regelbedarf gestrichen werden?Das ist nur möglich, wenn eine zumutbare Arbeit tatsächlich und unmittelbar aufgenommen werden könnte, die betroffene Person dies aber willentlich verweigert. Der Anspruch in Höhe des Regelbedarfs entfällt mindestens einen und höchstens zwei Monate; die Unterkunftskosten bleiben geschützt.
Was kann ich gegen einen Kürzungsbescheid unternehmen?Betroffene können in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wenn die Kürzung sofort wirkt und die Existenzsicherung gefährdet, kommt zusätzlich ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht in Betracht.
Der Beitrag Grundsicherung 2026: Dann müssen Aufstocker eine Vollzeitstelle suchen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Bissen viel BlaBla: Wie sich linke Youtuber die “AfD-Diktatur“ vorstellen
Kaum jemand hofft so sehr auf einen Sieg der AfD wie die Linken. Das jedenfalls könnte man glauben, wenn man sich ein Video des YouTubers “Bissen BlaBla”, bürgerlich Markus Brandmair, ansieht. Der Titel seines neuesten Video-Essays: „Wie verhalte ich mich unter einer AfD-Regierung?“. Da mag man zunächst denken: Der Einzug Ulrich Siegmunds in die Staatskanzlei in […]
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Steuerrecht knallhart: 100-jährige Rentnerin muss Steuern nachzahlen
Eine 100-jährige Rentnerin aus dem thüringischen Saale-Orla-Kreis soll für mehrere zurückliegende Jahre Einkommensteuer nachzahlen. Nach Medienberichten stößt die Forderung bei ihrer Familie auf großes Unverständnis, weil die Frau bereits ein sehr hohes Alter erreicht hat und offenbar über Jahre keine Steuererklärungen eingereicht wurden.
Eine Steuerbefreiung allein wegen des Alters sieht das Einkommensteuerrecht jedoch nicht vor. Auch Menschen, die 90, 100 oder noch mehr Jahre alt sind, können zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte die gesetzlichen Grenzen überschreiten.
Nachforderung für mehrere zurückliegende JahreÜber die genaue Höhe der Steuernachzahlung und die betroffenen Veranlagungsjahre sind bislang keine vollständigen Angaben bekannt. Auch die persönlichen Einkommensverhältnisse der Rentnerin wurden nicht öffentlich gemacht.
Nach den veröffentlichten Informationen spricht allerdings einiges dafür, dass über einen längeren Zeitraum keine Einkommensteuererklärungen abgegeben wurden. Das Finanzamt kann in einer solchen Situation nachträglich prüfen, ob für einzelne Jahre eine Erklärungspflicht bestand und Einkommensteuer zu zahlen gewesen wäre.
Bei der Bewertung des Falls muss zwischen der persönlichen Belastung der Familie und der rechtlichen Prüfung unterschieden werden. Das Finanzamt darf eine entstandene Steuer grundsätzlich nicht allein deshalb unberücksichtigt lassen, weil die betroffene Person sehr alt, pflegebedürftig oder mit ihren finanziellen Angelegenheiten überfordert ist.
Das Alter beendet die Steuerpflicht nichtDie Einkommensteuer richtet sich nach den erzielten Einkünften und den abziehbaren Aufwendungen. Das Lebensalter gehört dagegen nicht zu den Voraussetzungen, durch die eine bestehende Steuerschuld automatisch entfällt.
Das gilt auch für Menschen, die bereits seit mehreren Jahrzehnten eine gesetzliche Rente beziehen. Neben der Altersrente können beispielsweise eine Witwenrente, eine Betriebsrente, Versorgungsbezüge, Mieteinnahmen oder andere Einkünfte die steuerliche Belastung erhöhen.
Eine hohe Bruttorente führt allerdings nicht in jedem Fall zu einer Steuerzahlung. Zunächst muss berechnet werden, welcher Teil der Rente steuerpflichtig ist und welche Ausgaben davon abgezogen werden können.
Warum auch langjährige Bestandsrentner betroffen sein könnenFür die Besteuerung einer gesetzlichen Rente ist das Jahr des Rentenbeginns besonders wichtig. Wer bereits im Jahr 2005 oder früher eine Rente bezog, muss grundsätzlich nur 50 Prozent der damals zugrunde gelegten Rente versteuern.
Der steuerfreie Anteil wird allerdings als fester Eurobetrag festgeschrieben. Er steigt später nicht gemeinsam mit der Rente an.
Dadurch können regelmäßige Rentenanpassungen dazu führen, dass ein Mensch erst viele Jahre nach dem ursprünglichen Rentenbeginn steuerpflichtig wird. Die seit der Festsetzung des Rentenfreibetrags hinzugekommenen Erhöhungen sind grundsätzlich vollständig steuerpflichtig.
Gerade bei Menschen, die sehr lange Rente beziehen, kann sich dieser Effekt über Jahrzehnte summieren. Eine Rente, die beim Rentenbeginn noch deutlich unter der steuerlichen Belastungsgrenze lag, kann diese Grenze später überschreiten.
Rentenerhöhungen lassen den Freibetrag nicht mitwachsenDer persönliche Rentenfreibetrag ist nicht mit dem jährlich angepassten Grundfreibetrag zu verwechseln. Der Rentenfreibetrag bezieht sich auf die konkrete Rente und wird nach dem Rentenbeginn als fester Betrag bestimmt.
Steigt die Bruttorente in den folgenden Jahren, bleibt dieser persönliche Betrag unverändert. Die zusätzlichen Rentenzahlungen erhöhen deshalb den steuerpflichtigen Teil der Einkünfte.
Dieser Mechanismus kann erklären, warum das Finanzamt erst nach vielen Jahren eine Erklärung verlangt. Die ursprüngliche Rentenhöhe war möglicherweise noch steuerlich unauffällig, während spätere Erhöhungen oder zusätzliche Alterseinkünfte eine Abgabepflicht ausgelöst haben.
Der Grundfreibetrag wird nicht mit der Bruttorente verglichenIm Jahr 2026 beträgt der steuerliche Grundfreibetrag für alleinstehende Personen 12.348 Euro. Im Jahr 2025 lag er bei 12.096 Euro.
Der Grundfreibetrag bedeutet jedoch nicht, dass jede Jahresrente oberhalb von 12.348 Euro automatisch versteuert werden muss. Verglichen wird der Freibetrag mit dem zu versteuernden Einkommen, das erst nach mehreren Berechnungsschritten feststeht.
Vom steuerpflichtigen Rentenanteil können unter anderem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, bestimmte Versicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen und weitere steuerlich anerkannte Aufwendungen abgezogen werden. Erst das verbleibende zu versteuernde Einkommen wird dem Einkommensteuertarif unterworfen.
Prüfpunkt Bedeutung für die Besteuerung Jahr des Rentenbeginns Bestimmt den Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente Persönlicher Rentenfreibetrag Wird als fester Eurobetrag festgeschrieben Spätere Rentenerhöhungen Erhöhen grundsätzlich vollständig den steuerpflichtigen Rentenbetrag Weitere Renten Witwenrente, Betriebsrente oder Versorgungsbezüge können hinzukommen Weitere Einkünfte Mieteinnahmen oder andere Einnahmen können die Steuerpflicht auslösen Abziehbare Aufwendungen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und andere Kosten können die Belastung senken Grundfreibetrag 2026 Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 12.348 Euro fällt grundsätzlich keine tarifliche Einkommensteuer an Neue Rentner versteuern einen höheren AnteilWer im Jahr 2026 erstmals eine gesetzliche Rente erhält, muss 84 Prozent der Rente versteuern. Die übrigen 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente werden als steuerfreier Betrag festgeschrieben.
Für frühere Rentenjahrgänge gelten niedrigere Besteuerungsanteile. Eine 100-jährige Rentnerin dürfte in der Regel bereits wesentlich länger im Ruhestand sein, sodass bei ihr voraussichtlich ein günstigerer Besteuerungsanteil gilt.
Das schützt jedoch nicht dauerhaft vor einer Steuerpflicht. Entscheidend bleibt, wie hoch der festgeschriebene Rentenfreibetrag ist und wie stark die tatsächlichen Einkünfte inzwischen gestiegen sind.
Das Finanzamt erhält Informationen über RentenzahlungenTräger der gesetzlichen Rentenversicherung und andere Versorgungseinrichtungen übermitteln Rentenbezugsdaten an die Finanzverwaltung. Dadurch kann das Finanzamt erkennen, welche Renten eine Person erhalten hat.
Die Datenübermittlung ersetzt jedoch nicht automatisch eine erforderliche Einkommensteuererklärung. Besteht eine gesetzliche Abgabepflicht, müssen die betroffenen Personen oder ihre Bevollmächtigten die Erklärung selbst einreichen.
Das Finanzamt kann Rentner auch Jahre später zur Abgabe auffordern. Eine solche Aufforderung sollte nicht ignoriert werden, selbst wenn die Familie davon ausgeht, dass aufgrund des Alters oder der geringen verfügbaren Mittel keine Steuern entstehen können.
Wie viele Jahre darf das Finanzamt zurückgehen?Die reguläre Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer beträgt grundsätzlich vier Jahre. Wurde eine erforderliche Steuererklärung nicht abgegeben, kann sich der Beginn dieser Frist jedoch um bis zu drei Jahre verschieben.
Dadurch können Nachforderungen auch Jahre betreffen, die aus Sicht der Betroffenen bereits weit zurückliegen. Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung beträgt die Frist fünf Jahre, bei einer Steuerhinterziehung zehn Jahre.
Eine rückwirkende Forderung bedeutet nicht automatisch, dass das Finanzamt der betroffenen Rentnerin eine Straftat unterstellt. Häufig geht es zunächst darum, fehlende Erklärungen nachzuholen und die tatsächliche Steuer für jedes einzelne Jahr zu berechnen.
Zusätzlich zur Steuer können weitere Beträge entstehenBei einer verspäteten Abgabe kann das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen einen Verspätungszuschlag festsetzen. Das Gesetz sieht allerdings auch Fälle vor, in denen eine Verspätung entschuldbar sein kann.
Bei länger zurückliegenden Steuerforderungen können außerdem Nachzahlungszinsen entstehen. Der Zinslauf beginnt bei der Einkommensteuer grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres.
Ob im Fall der 100-jährigen Rentnerin neben der eigentlichen Einkommensteuer weitere Beträge verlangt werden, ist öffentlich nicht bekannt. Die Bescheide müssten deshalb einzeln geprüft werden.
Pflegebedürftigkeit und Krankheitskosten können die Steuer senkenEin hohes Lebensalter kann zwar die Steuerpflicht nicht beenden, bestimmte altersbedingte Ausgaben können aber steuerlich berücksichtigt werden. Dazu gehören vor allem selbst getragene Krankheitskosten, Pflegekosten und Aufwendungen wegen einer Behinderung.
Ob und in welcher Höhe solche Ausgaben abgezogen werden können, hängt von der Art der Kosten und von möglichen Erstattungen durch die Krankenversicherung oder Pflegeversicherung ab. Auch ein Behinderten-Pauschbetrag kann das zu versteuernde Einkommen verringern, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei einer hochbetagten Person sollte daher nicht nur geprüft werden, welche Einnahmen vorhanden waren. Ebenso wichtig ist die vollständige Erfassung der abzugsfähigen Beiträge, Pflegeaufwendungen und außergewöhnlichen Belastungen.
Angehörige sollten nicht vorschnell zahlenErhält ein hochbetagter Mensch mehrere Steuerbescheide, sollten Angehörige zunächst die Berechnungsgrundlagen kontrollieren lassen. Besonders zu prüfen sind der Rentenbeginn, der angesetzte Rentenfreibetrag, die gemeldeten Rentenbeträge und die berücksichtigten Versicherungsbeiträge.
Gegen einen fehlerhaften Einkommensteuerbescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, lässt sich ein Bescheid später häufig nur noch unter engen Voraussetzungen ändern.
Selbst wenn die Nachforderung rechnerisch richtig ist, können bei Zahlungsschwierigkeiten weitere Anträge in Betracht kommen. Dazu gehören je nach Situation eine Stundung oder eine Ratenzahlung, wobei die Finanzbehörde die wirtschaftlichen Verhältnisse prüft.
Familien sollten die Steuerpflicht regelmäßig überprüfenBei sehr alten Menschen übernehmen häufig Kinder, Enkel, Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer die finanziellen Angelegenheiten. Dabei werden Kontoauszüge, Pflegekosten und Versicherungsunterlagen kontrolliert, während die Einkommensteuer leicht übersehen wird.
Eine einmalige steuerliche Prüfung reicht nicht in jedem Fall aus. Rentenerhöhungen, eine neu hinzukommende Witwenrente oder Veränderungen bei anderen Einkünften können die Situation in späteren Jahren verändern.
Auch der Tod des Rentenbeziehers beseitigt eine bereits entstandene Erklärungspflicht nicht automatisch. Offene Steuererklärungen können dann von den Erben nachgeholt werden müssen.
Der Fall ist kein Urteil gegen hochbetagte MenschenBei der Nachforderung handelt es sich nach den bislang bekannten Angaben nicht um ein neues Gerichtsurteil zur Rentenbesteuerung. Es geht vielmehr um die Anwendung der bestehenden steuerlichen Vorschriften auf eine 100-jährige Rentnerin.
Der Fall macht sichtbar, wie überraschend eine Steuerpflicht nach jahrzehntelangem Rentenbezug entstehen kann. Besonders problematisch ist, dass die Betroffenen die volle Steuerbelastung häufig erst bemerken, wenn das Finanzamt mehrere Erklärungen gleichzeitig verlangt.
Eine regelmäßige Überprüfung kann verhindern, dass sich kleinere jährliche Steuerbeträge zu einer belastenden Gesamtnachzahlung addieren. Dies gilt besonders bei zusätzlichen Renten oder anderen Einkünften.
Der Beitrag Steuerrecht knallhart: 100-jährige Rentnerin muss Steuern nachzahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Baden-Württemberg: Grüne Basis stimmt gegen Palantir
In einer Urabstimmung fordert die überwältigende Mehrheit der Grünen, den Palantir-Vertrag sofort zu kündigen. Doch die Landesregierung hält an ihrem Kurs fest. Dabei verlangen die Mitglieder alles andere als eine grundlegende Wende.
Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) rückt nicht vom Palantir-Vertrag ab. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts NachrichtenagenturDas Zeichen ist klar: Bei einer Urabstimmung der Grünen in Baden-Württemberg sprachen sich 92 Prozent gegen die Einführung der Datenanalyse-Software Gotham in der Landespolizei aus. 40 Prozent der grünen Parteimitglieder beteiligten sich an der Stimmabgabe. Das Ergebnis: Ihren Fünf-Jahres-Vertrag mit dem US-Konzern Palantir solle die Landesregierung sofort kündigen.
Mit Palantirs Software soll die baden-württembergische Polizei Millionen Datensätze aus verschiedenen Quellen verknüpfen und nach Zusammenhängen durchsuchen. Die Mehrheit der Abstimmenden fürchet eine Rasterfahndung auf Knopfdruck. Außerdem gebe es die Gefahr, dass Daten an US-Behörden herausgegeben werden müssen.
Parteibasis und Regierungsfraktion im KonfliktDie Landesregierung sieht das Ergebnis der Urabstimmung eher als Bestätigung des bestehenden Kurses. Der lautet: Das Land soll schnellstmöglich auf eine europäische Alternative umsteigen. Bis dahin – Palantir. Unter „schnellstmöglich“ versteht die Landesregierung wohl, was auch schon im Koalitionsvertrag steht: spätestens bis zum Jahr 2030. Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) wiederholte, am Vertrag festhalten zu wollen. Erst vor wenigen Tagen stimmte die grüne Landtagsfraktion gemeinsam mit der CDU gegen einen Antrag der SPD, Gotham zu stoppen.
Im vergangen Jahr schloss das von der CDU geführte Innenministerium einen millionenschweren Vertrag mit Palantir. Der grüne Koalitionspartner erfuhr davon erst im Nachhinein. Selbst wenn die Landesregierung der Urabstimmung folgen würde, müssten die 25 Millionen Euro Lizenzgebühren an den US-Konzern gezahlt werden, heißt es zu der Urabstimmung. Die CDU hatte den Vertrag mit Palantir ohne Ausstiegsklauseln unterschrieben.
Alles netzpolitisch RelevanteDrei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Jetzt abonnieren Gegen Palantir, aber offen für automatisierte DatenanalyseDie Initiator:innen der Urabstimmung schlagen Alternativen vor: Prominent dabei ist die Datenanalyse-Software ArgonOS aus Frankreich. Für diese hatte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden.
Jede Datenanalysesoftware müsse „im Einklang mit unserer Verfassung und unserer Datenschutzgrundverordnung stehen“, heißt es in der Pressemitteilung zur Urabstimmung. Die Werte der digitalen Souveränität, informationellen Selbstbestimmung und Verfassungstreue seien mit dem US-amerikanischen Anbieter unvereinbar. Doch stehen die Grünen einer „sorgfältigen Nutzung automatisierter Datenanalysen in der Polizeiarbeit grundsätzlich offen gegenüber“.
Dass auch eine derartige Datenanalyse-Software aus Europa problematisch für Grund- und Freiheitsrechte wäre, spielt in der Urabstimmung keine Rolle. Möglichst viele Daten zu verknüpfen und automatisch zu analysieren, kann millionenfach auch unschuldige Menschen ins Visier der Sicherheitsbehörden rücken. Ein so umfangreiches Überwachungstool könnte in den falschen Händen auch weit über die aktuell genannten Ziele hinaus eingesetzt werden.
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