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Rentner: Neue Regionalklassen senken KFZ-Versicherung für Senioren ab 2027

Jahrelang unfallfrei gefahren, seit dem Rentenbeginn seltener unterwegs – und trotzdem wird die Autoversicherung teurer: Für ältere Menschen kann genau das passieren. Die neuen Regionalklassen für 2027 liefern jetzt einen Anlass, den Vertrag gründlich zu prüfen. Wer nur auf die Einstufung seines Wohnortes schaut, übersieht allerdings andere mögliche Kostentreiber.

4,8 Millionen Autofahrende werden höher eingestuft

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat am 9. September 2026 die neuen Regionalklassen für 2027 veröffentlicht. In der Kfz-Haftpflicht verschlechtert sich die Einstufung für rund 4,8 Millionen Autofahrende in 46 Zulassungsbezirken. Für etwa 5,2 Millionen in 63 Bezirken fällt sie günstiger aus.

In 304 Bezirken mit mehr als 32 Millionen Autofahrenden bleibt die Haftpflicht-Regionalklasse unverändert. Die GDV-Statistik ist für Versicherer unverbindlich und kann für Neuverträge bereits jetzt, für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr verwendet werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Beitragserhöhung zum 1. Januar 2027 ist damit nicht verbunden.

Eine bessere Regionalklasse garantiert keinen niedrigeren Beitrag

Die Regionalklasse bildet die Schadenbilanz eines Zulassungsbezirks ab, nicht die persönliche Fahrweise eines einzelnen Versicherten. Deshalb kann sich die Einstufung verschlechtern, obwohl der eigene Wagen seit Jahren ohne Schaden unterwegs ist. Für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko gibt es jeweils eigene Einstufungen.

Welche Veränderung den eigenen Wohnort betrifft, lässt sich über die Regionalklassen-Abfrage des GDV prüfen. Für die persönliche Rechnung reicht diese Information jedoch nicht: Auch Fahrzeugtyp, Schadenfreiheitsklasse, Alter und Vertragsgestaltung beeinflussen den Preis. Eine günstigere regionale Einstufung kann deshalb durch andere Verteuerungen aufgezehrt werden.

Alterszuschläge können den Vorteil unfallfreier Jahre überlagern

Die Verbraucherzentrale weist auf steigende Kfz-Beiträge im höheren Lebensalter hin. Ab welchem Alter und in welcher Höhe Versicherer Zuschläge berechnen, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Einen einheitlichen Aufschlag für alle Rentner gibt es nicht.

Eine gute Schadenfreiheitsklasse bleibt wertvoll, schützt aber nicht vor sämtlichen Beitragserhöhungen. Für Versicherte ist deshalb der konkrete Jahresbeitrag bei vergleichbaren Leistungen entscheidend. Hintergründe erläutert Gegen-Hartz im Beitrag über Alterszuschläge bei der Autoversicherung und mögliche Vertragsänderungen.

Nach dem Rentenbeginn stehen oft noch zu viele Kilometer im Vertrag

Wer nicht mehr täglich zur Arbeit fährt, sollte die vereinbarte Jahresfahrleistung mit der heutigen Nutzung vergleichen. Stehen weiterhin 18.000 Kilometer im Vertrag, obwohl voraussichtlich nur noch 8.000 Kilometer zusammenkommen, lohnt sich eine neue Berechnung durch den Versicherer. Auch der ADAC nennt eine realistische Kilometerangabe als Möglichkeit, Beiträge zu senken.

Die Schätzung muss zum Alltag passen und auch Urlaubsfahrten oder regelmäßige Familienbesuche berücksichtigen. Rentner sollten sich bestätigen lassen, welchen Beitrag der Versicherer mit der korrigierten Fahrleistung berechnet und ab wann die Änderung gilt. Weniger Kilometer bedeuten dabei nicht automatisch eine entsprechend große prozentuale Ersparnis.

Diese Angaben sollten Rentner für 2027 vergleichen Vertragsangabe Was zu prüfen ist Worauf es ankommt Regionalklassen Vorjahreswerte und neue Einstufungen Haftpflicht und Kasko getrennt betrachten Jahresfahrleistung Passt die Kilometerzahl noch? Tatsächliche Nutzung realistisch ansetzen Fahrerkreis Wer nutzt das Auto? Alle tatsächlichen Fahrer korrekt berücksichtigen Schadenfreiheitsklasse Welche Einstufung gilt beim neuen Anbieter? Sonderrabatte nicht ungeprüft voraussetzen Selbstbeteiligung Wie verändert sie den Beitrag? Eigenanteil im Schadenfall muss bezahlbar bleiben Vertragsende Wann endet das Versicherungsjahr? Die eigene Kündigungsfrist prüfen Günstiger darf nicht heißen: im Schadenfall überfordert

Ein kleinerer Fahrerkreis oder eine höhere Selbstbeteiligung können den Beitrag reduzieren. Wer beispielsweise den Eigenanteil erhöht, sollte den zusätzlichen Betrag im Schadenfall aus eigenen Mitteln aufbringen können. Auch eine jährliche statt monatliche Zahlung kommt nur infrage, wenn die Haushaltskasse den Einmalbetrag verkraftet.

Bei einem älteren Auto lohnt sich außerdem ein Vergleich von Vollkasko und Teilkasko, ohne vorschnell auf benötigten Schutz zu verzichten. Entscheidend ist auch, ob ein größerer selbst verschuldeter Schaden finanziell tragbar wäre. Weitere Hintergründe bietet Gegen-Hartz zum Sparpotenzial bei der Autoversicherung für Rentner; die dort beschriebenen Beträge sind keine Zusage für jeden Vertrag.

Ein Wechsel über die Familie ist kein sicherer Spartipp

Das Auto über ein jüngeres Familienmitglied zu versichern, kann je nach Konstellation günstiger sein, muss es aber nicht. Angaben zu Fahrern und Nutzung müssen stimmen, und eine Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten kann dauerhaft eigene Ansprüche kosten. Vor einer solchen Änderung sollten deshalb konkrete Angebote für beide Varianten vorliegen.

Für viele Verträge zählt der 30. November 2026

Endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember und gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat, muss die ordentliche Kündigung spätestens am 30. November 2026 beim Versicherer eingehen. Bei einem anderen Vertragsablauf verschiebt sich der Termin. Der ADAC empfiehlt, erst nach Annahme durch den neuen Versicherer zu kündigen, weil insbesondere der Kaskoschutz nicht selbstverständlich zugesagt wird.

Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Beitrag ohne entsprechende Erweiterung des Schutzes, eröffnet § 40 Versicherungsvertragsgesetz ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Mitteilung; die Kündigung wirkt frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung. Die Veröffentlichung der GDV-Statistik allein setzt diese Frist nicht in Gang.

Praxisbeispiel: Der alte Arbeitsweg steckt noch im Tarif

Ein fiktives Beispiel: Die 72-jährige Karin erhält für 2027 eine höhere Beitragsrechnung und vermutet zunächst die neue Regionalklasse als Ursache. Bei der Durchsicht fällt ihr auf, dass im Vertrag noch 18.000 Jahreskilometer stehen, obwohl sie seit dem Rentenbeginn voraussichtlich nur 8.000 Kilometer fährt. Sie lässt ihren bisherigen Tarif mit den aktuellen Angaben neu berechnen und holt ein Vergleichsangebot mit demselben Schutz ein.

In dieser rein beispielhaften Rechnung sinkt das zunächst verlangte Angebot von 780 Euro auf 690 Euro jährlich. Ein anderer Versicherer bietet vergleichbaren Schutz für 640 Euro an. Gegenüber den zunächst geforderten 780 Euro wären das 140 Euro weniger – die tatsächliche Ersparnis hängt immer vom individuellen Angebot ab.

Vier Fragen und Antworten zur Autoversicherung 2027 Wird die Autoversicherung durch eine höhere Regionalklasse automatisch teurer?

Eine höhere Einstufung kann den Beitrag verteuern, bestimmt ihn aber nicht allein. Entscheidend sind der verwendete Tarif und die übrigen Vertragsmerkmale. Die GDV-Einstufungen sind für Versicherer unverbindlich.

Kann mein Beitrag trotz einer besseren Regionalklasse steigen?

Ja, beispielsweise wenn andere Preisbestandteile stärker steigen, als die regionale Verbesserung entlastet. Auch eine gute Schadenfreiheitsklasse verhindert nicht jede Erhöhung. Verglichen werden sollte deshalb der Gesamtpreis bei gleichem Schutz.

Was sollten Rentner bei geringerer Fahrleistung tun?

Sie sollten dem Versicherer die realistisch erwarteten Jahreskilometer mitteilen und eine Neuberechnung verlangen. Ob und ab wann sich der Beitrag reduziert, sollte schriftlich bestätigt werden.

Beginnt die Sonderkündigungsfrist schon mit der GDV-Mitteilung?

Nein, entscheidend ist die Mitteilung des eigenen Versicherers über eine Erhöhung, die ein Sonderkündigungsrecht auslöst. Unter den Voraussetzungen des § 40 VVG bleibt ab deren Zugang ein Monat Zeit. Das Datum der GDV-Veröffentlichung ist dafür ohne Bedeutung.

Der Beitrag Rentner: Neue Regionalklassen senken KFZ-Versicherung für Senioren ab 2027 erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Mehr Krankengeld durch Überstunden: Darauf kommt es bei der Abrechnung an

Regelmäßig bezahlte Überstunden können das Krankengeld erhöhen. Werden sie bei der Berechnung übersehen, erhalten Beschäftigte während einer längeren Erkrankung möglicherweise über Monate zu wenig Geld. Entscheidend sind die Abrechnung und die Regelmäßigkeit der Mehrarbeit vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

Zusätzliche Stunden, die ausschließlich auf einem Zeitkonto für späteren Freizeitausgleich angespart werden, werden dagegen anders behandelt. Sie erhöhen die für das Krankengeld berücksichtigte Wochenarbeitszeit grundsätzlich nicht. Beschäftigte sollten deshalb prüfen, welche Stunden der Arbeitgeber tatsächlich als bezahlte Mehrarbeit gemeldet hat.

Wie bezahlte Überstunden die Berechnung verändern

Nach § 47 SGB V beträgt das gesetzliche Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des entsprechend berechneten Nettoarbeitsentgelts. Zusätzlich begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze die Leistung.

Bei Stundenlohn zählt für den Stundenwert grundsätzlich der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens jedoch die letzten abgerechneten vier Wochen. Das laufende Entgelt dieses Bemessungszeitraums wird durch die dazugehörigen bezahlten Stunden geteilt. Der so ermittelte Stundenwert wird mit der regelmäßigen Wochenarbeitszeit multipliziert und durch sieben geteilt. Gehören bezahlte Überstunden zu dieser Arbeitszeit, steigt die tägliche Berechnungsgrundlage.

Vom errechneten Krankengeld werden üblicherweise noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Der auf das Konto überwiesene Betrag fällt deshalb geringer aus.

Welche Überstunden als regelmäßig gelten

Für die Prüfung der regelmäßigen Mehrarbeit werden grundsätzlich die letzten drei abgerechneten Monate beziehungsweise 13 Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit betrachtet. Bei monatlicher Abrechnung muss in jedem betrachteten Monat wenigstens eine volle Mehrarbeitsstunde geleistet oder vergütet worden sein. Bei wochenweiser Abrechnung gilt dies für die jeweiligen Abschnitte von mindestens vier Wochen. Mehrere kürzere Einsätze dürfen nach dem Krankengeld-Rundschreiben, Abschnitt 4.1.1.1.4.3 zusammengezählt werden.

Die Stundenzahl muss nicht jeden Monat gleich hoch sein. Bei festgestellter Regelmäßigkeit werden die anrechenbaren Mehrarbeitsstunden aus den drei Monaten grundsätzlich durch 13 geteilt. So ergibt sich der wöchentliche Durchschnitt; unbezahlte Fehlzeiten können eine andere Berechnung erforderlich machen.

Ob die Überstunden ohne Erkrankung auch künftig angefallen wären, ist dabei unerheblich. Auch eine zeitlich begrenzte Mehrarbeit kann zählen, wenn sie im geprüften Zeitraum regelmäßig geleistet oder vergütet wurde. Eine einzelne arbeitsreiche Woche gleicht hingegen fehlende Regelmäßigkeit in anderen Abschnitten nicht aus.

Fehlzeiten und kurze Beschäftigungen erfordern eine genauere Prüfung

Ein Monat ohne Mehrarbeit führt nicht immer zum Ausschluss. Wurde während eines betrachteten Monats überhaupt kein Arbeitsentgelt gezahlt und fiel nur deshalb keine Mehrarbeit an, schadet dies der Regelmäßigkeit der Mehrarbeit nicht.

Besteht das Arbeitsverhältnis noch keine drei Monate, muss die übliche Arbeitszeit anhand der konkreten Verhältnisse geschätzt werden. Dazu können die Arbeitszeiten vergleichbarer Beschäftigter herangezogen werden.

Das verdeutlicht ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 5. September 2018, L 5 KR 4242/17. Ein Kraftfahrer hatte während seiner Einarbeitung besonders viele zusätzliche, vergütete Stunden geleistet, weil er andere Fahrer begleitete. Das Gericht sah darin keinen ausreichenden Nachweis für eine entsprechend hohe regelmäßige Arbeitszeit und sprach ihm kein zusätzliches Krankengeld zu.

Einen allgemeinen Ausschluss von Überstunden während einer Einarbeitung begründet die Entscheidung nicht. Gegen-Hartz erläutert den Fall im Beitrag „Mehr Krankengeld bei regelmäßigen Überstunden“.

Warum Zeitguthaben nicht wie ausgezahlter Lohn zählen

Wer zusätzliche Stunden ausschließlich für späteren Freizeitausgleich ansammelt, erhält dafür zunächst kein zusätzliches laufendes Arbeitsentgelt. Diese Stunden werden bei der Ermittlung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit für das Krankengeld nicht hinzugerechnet. Auch die Vorgaben für die elektronische Entgeltbescheinigung unterscheiden zwischen bezahlter Mehrarbeit und durch Freizeit auszugleichenden Stunden.

Deshalb können zwei Beschäftigte trotz ähnlich langer Arbeitszeiten unterschiedliche Berechnungsgrundlagen haben. Entscheidend ist, ob die zusätzlichen Stunden als laufende Vergütung abgerechnet oder nur als Guthaben verbucht wurden. Für besondere Wertguthabenmodelle, etwa zur Finanzierung einer späteren Freistellung, enthält § 47 Absatz 2 SGB V eigene Regeln.

Bei Monatsgehalt wird anders gerechnet

Eine monatliche Überweisung bedeutet nicht automatisch, dass ein festes Monatsgehalt vereinbart ist. Auch Stundenlohn wird meist monatlich abgerechnet. Die Krankenkasse muss deshalb wissen, nach welchem Modell die Vergütung berechnet wird.

Bei einem festen Monatsgehalt mit regelmäßig gezahlter Mehrarbeitsvergütung wird grundsätzlich das laufende Entgelt der letzten drei abgerechneten Monate einschließlich dieser Vergütung durch 90 geteilt. Voraussetzung ist regelmäßig, dass die zusätzliche Vergütung in allen drei Monaten angefallen ist. Bei vollen unbezahlten Fehltagen wird nach den Berechnungsregeln für Monatsentgelt durch 90 abzüglich dieser Tage geteilt.

Welche Arbeitgeberangaben Beschäftigte prüfen sollten

Nach § 107 SGB IV übermittelt der Arbeitgeber der Krankenkasse die benötigten Beschäftigungs- und Entgeltdaten grundsätzlich elektronisch. Auch eine elektronische Meldung kann jedoch unvollständige oder falsche Angaben enthalten.

Beschäftigte sollten sich die übermittelten Daten von der Personalabrechnung erläutern lassen und mit ihren Lohnabrechnungen sowie Arbeitszeitnachweisen vergleichen. Bei Stundenlohn sind insbesondere die vereinbarte Wochenarbeitszeit, die bezahlten Mehrarbeitsstunden und die erfassten Abrechnungszeiträume zu prüfen. In Pflege, Gastronomie und Produktion kann dies etwa zusätzliche Schichten betreffen, die teilweise bezahlt und teilweise einem Zeitkonto gutgeschrieben werden.

Bei Abweichungen sollte die Personalabrechnung ihre Meldung prüfen und erforderlichenfalls berichtigen. Von der Krankenkasse können Versicherte zugleich eine nachvollziehbare Berechnung verlangen. Weitere Entgeltbestandteile behandelt der Gegen-Hartz-Beitrag „Diese Einkommen werden fürs Krankengeld berechnet – und häufig vergessen“.

Widerspruchsfrist läuft trotz Rückfrage beim Arbeitgeber

Gegen einen fehlerhaften Krankengeldbescheid kann nach § 84 SGG grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Eine Rückfrage bei der Lohnbuchhaltung verlängert diese Frist nicht. Der Widerspruch muss den Bescheid eindeutig bezeichnen und rechtzeitig in einer zulässigen Form eingehen; Begründung und Nachweise können nachgereicht werden.

Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, gilt nach § 66 SGG regelmäßig eine Jahresfrist. Ist der Bescheid bereits bestandskräftig, kommt ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht. Bei einer erfolgreichen Überprüfung sind Nachzahlungen grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend möglich, gerechnet vom Beginn des Antragsjahres. Bei einem Antrag im Jahr 2026 reicht dieser Zeitraum somit grundsätzlich bis zum 1. Januar 2022 zurück.

Praxisbeispiel: 216 Euro Unterschied vor Sozialabgaben

Ein fiktives Beispiel zeigt die mögliche Auswirkung: Ein Produktionsmitarbeiter arbeitet vertraglich 40 Stunden pro Woche. In den letzten drei abgerechneten Monaten wurden ihm zusätzlich 16, 20 und 16 Überstunden als laufender Lohn bezahlt. Ohne unbezahlte Fehlzeiten ergeben diese 52 Stunden im Durchschnitt vier zusätzliche Wochenstunden.

Für die Modellrechnung werden ein Brutto-Stundenwert von 20 Euro und ein aus der Abrechnung abgeleiteter Netto-Stundenwert von 14 Euro angenommen. Diese Nettosumme ist eine Beispielannahme und folgt nicht allgemein aus einem Stundenlohn von 20 Euro. Einmalzahlungen und weitere Besonderheiten bleiben unberücksichtigt.

Bei 40 Wochenstunden ergeben sich 114,29 Euro tägliches Bruttoentgelt und 80 Euro Nettoentgelt. Bei 44 Wochenstunden sind es 125,71 Euro brutto und 88 Euro netto. 70 Prozent des jeweiligen Bruttoentgelts ergeben 80 beziehungsweise 88 Euro. Die niedrigeren 90 Prozent des Nettoentgelts betragen 72 beziehungsweise 79,20 Euro und begrenzen deshalb das Krankengeld.

Berechnung im Beispiel Krankengeld vor Sozialabgaben Nur die vertraglichen 40 Wochenstunden 72,00 Euro täglich 44 Wochenstunden einschließlich regelmäßiger Mehrarbeit 79,20 Euro täglich Unterschied für einen vollen Krankengeldmonat mit 30 Tagen 216,00 Euro

Der zusätzliche Auszahlungsbetrag fällt wegen der noch abzuziehenden Sozialversicherungsbeiträge geringer aus.

Fragen und Antworten zu Überstunden und Krankengeld Zählen auch zeitlich begrenzte Überstunden?

Ja, wenn sie im betrachteten Zeitraum die Anforderungen an die Regelmäßigkeit erfüllen. Dass die Mehrarbeit später voraussichtlich enden würde, schließt ihre Berücksichtigung nicht aus.

Muss in jeder Woche eine Überstunde anfallen?

Nein, die Prüfung bezieht sich auf die betrachteten Monate beziehungsweise entsprechenden Abschnitte von mindestens vier Wochen. Auch mehrere kürzere Einsätze können zusammen die erforderliche volle Mehrarbeitsstunde ergeben.

Wird mein Zeitguthaben durch den Krankengeldbezug gelöscht?

Die Nichtberücksichtigung bei der Krankengeldberechnung löscht kein Zeitguthaben. Ob und wann ein Ausgleich durch Freizeit oder Geld erfolgt, richtet sich nach den dafür geltenden arbeitsrechtlichen Vereinbarungen und Vorschriften.

Sind Überstunden bei einem neuen Arbeitgeber ausgeschlossen?

Nein, bei einer Beschäftigung von weniger als drei Monaten müssen die üblichen Verhältnisse eingeschätzt werden. Eine ungewöhnlich hohe Mehrarbeit während der Einarbeitung ist dafür nicht ohne Weiteres repräsentativ.

Wer muss fehlende Überstundenangaben berichtigen?

Der Arbeitgeber muss fehlerhafte Angaben in seiner Entgeltbescheinigung korrigieren; die Krankenkasse prüft die Auswirkungen auf das Krankengeld. Versicherte sollten daneben eine laufende Widerspruchsfrist beachten.

Der Beitrag Mehr Krankengeld durch Überstunden: Darauf kommt es bei der Abrechnung an erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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„Kanonen statt Butter – Rüstung und Sozialabbau“

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Unser Factsheet „Kanonien statt Butter“ ist noch einmal aktualisiert worden (Stand: September 2026): Spätestens seit dem völlig undemokratisch durchgepeitschten Beschluss im Frühjahr 2025, Militärausgaben weitgehend von der sogenannten Schuldenbremse auszunehmen, kennen die Rüstungsbudgets keine Grenzen mehr. Parallel dazu werden die (…)

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Kritik an neuem Lehrplan: „Ziel ist es, einen Gegensatz zu erzeugen“

Das türkische Bildungsministerium (MEB) behandelt Kurmancî und Zazakî (auch Kirmanckî oder Dimilkî) in seinen neuen Lehrplänen als voneinander getrennte Unterrichtsprogramme. Remziye Alparslan, Ko-Vorsitzende des Kurdischen Instituts Istanbul, kritisiert die Entscheidung als Teil einer Politik, die Kurdisch auf Kurmancî reduziere und einen Gegensatz zwischen den verschiedenen sprachlichen Varianten erzeuge.

Im Rahmen des „Bildungsmodells des Jahrhunderts der Türkei“ (Türkiye Yüzyılı Maarif Modeli) führt das MEB Zazakî im Bereich „Lebende Sprachen und Dialekte“ als eigenständiges Unterrichtsprogramm neben Kurmancî. Zuvor hatte das Ministerium die Wahlfächer als „Kurdisch (Kurmancî)“ und „Kurdisch (Zazakî)“ bezeichnet.

Alparslan hält auch den Zeitpunkt der Änderung kurz vor Beginn des Schuljahres 2026/27 nicht für zufällig. „Ich denke, dass dem Versuch, einen Gegensatz zwischen Kurdisch und Zazakî zu schaffen, Kurmancî mit Kurdisch gleichzusetzen und daraus eine sprachliche Trennung abzuleiten, im Kern der Wunsch zugrunde liegt, eine Kontroverse über Identität zu erzeugen.“

Remziye Alparslan

„Kurdisch kann nicht auf Kurmancî begrenzt werden“

Die Debatte falle in eine Phase, in der die sprachliche, kulturelle und politische Existenz der Kurd:innen in allen Teilen Kurdistans Angriffen und Einschränkungen ausgesetzt sei, so Alparslan. Diskussionen über das Verhältnis von Zazakî und Kurdisch würden zudem häufig mit unvollständigen oder einseitigen Informationen geführt und seien teilweise auch nicht unabhängig von den Interessen staatlicher Institutionen. „Das kurdische Volk ist in seiner Gesamtheit das gemeinsame Produkt von Leben, Kultur und Existenz der kurdischen Gemeinschaften, die mit all ihren Dialekten, Mundarten, Sprachen und sprachlichen Varietäten Kurmancî, Kirmanckî, Goranî, Soranî, Kelhurî, Lekî, Lorî und Hewramî sprechen“, erklärte Alparslan.

Problematisch sei insbesondere, Kurdisch mit Kurmancî gleichzusetzen: „Auch wenn man Kurmancî-Sprecher:innen selbst fragt, bezeichnen sie ihre Sprache als Kurmancî. Kurdî, also Kurdisch, ist eine umfassendere Bezeichnung, die Kurmancî, Kirmanckî, Soranî, Kelhurî, Hewramî, Lekî und Lorî einschließt. Sie steht in Verbindung mit der Bezeichnung Kurdistan für das Land und den historischen Lebensraum der Kurd:innen und kann nicht auf Kurmancî begrenzt werden.“

Auch bei Kirmanckî beziehungsweise Zazakî kritisierte Alparslan Versuche, Fragen von Alphabet, Standardsprache und sprachlicher Zuordnung losgelöst von gesellschaftlichen und historischen Zusammenhängen zu behandeln. Dabei müssten neben sprachlichen Kriterien auch Soziologie, Kultur und Geschichte berücksichtigt werden. „Wenn es darum geht: Wo ordnen wir dann Soranî, Hewramî und Kelhurî ein?“, fragte Alparslan. Hinzu komme, dass für dieselbe sprachliche Realität unterschiedliche Eigenbezeichnungen wie Dimilkî, Zazakî, Kirdkî oder Kirmanckî verwendet werden.

„Politik der Verleugnung muss aufgegeben werden“

Für Alparslan steht die Auseinandersetzung um den Lehrplan in einem größeren Zusammenhang. „Die Kurd:innen haben Rechte, die sich aus ihrer Existenz als Volk ergeben. Unabhängig von der Amtssprache des Landes, in dem sie leben, haben sie das Recht, ihre eigene Kultur, ihre Sprache und ihre Existenz als Volk zu schützen und weiterzuentwickeln“, sagte sie. Für entsprechende Modelle gebe es zahlreiche Beispiele in Europa und anderen Teilen der Welt. Die Türkei müsse sich deshalb aus der Politik von Unterdrückung, Verleugnung und Missachtung lösen. Die Anerkennung sprachlicher und kultureller Rechte sei eine Voraussetzung dafür, dass unterschiedliche Bevölkerungsgruppen friedlich, frei und auf freiwilliger Grundlage zusammenleben könnten. „Solange das kurdische Volk existiert, wird es seinen Kampf für seine Muttersprache, seine Kultur und seine Rechte fortsetzen und diese früher oder später erlangen.“

Kritik an staatlicher Identitätspolitik

Die Änderung des Lehrplans führt Alparslan nicht allein auf sprachwissenschaftliche Debatten zurück. Einfluss hätten auch bestimmte Kreise an türkischen Hochschulen sowie die staatliche Politik gegenüber der kurdischen Sprache. „Dass das MEB die bisherige Bezeichnung ‚Kurdisch (Kurmancî)‘ und ‚Kurdisch (Zazakî)‘ im Wahlfachlehrplan geändert hat, hängt auch mit bestimmten eingesetzten Akteuren an einigen in den vergangenen Jahren gegründeten Universitäten zusammen“, erklärte sie. Darin wirkten zugleich weiterhin „Reflexe der Verleugnung, Assimilation, Identitätszuweisung und Türkisierung“.

Alparslan verwies dabei auf die lange Geschichte staatlicher Eingriffe in die gesellschaftlichen und sprachlichen Strukturen Kurdistans. Sie nannte Massaker, Zwangsumsiedlungen und Vertreibungen sowie die gezielte Ansiedlung anderer Bevölkerungsgruppen in kurdischen Gebieten. Als Beispiel führte sie auch Dersim (tr. Tunceli) an, wo nach dem Massaker von 1937/38 Kinder von ihren Familien getrennt, in staatlichen Einrichtungen assimiliert oder türkischen Offizieren als Adoptivkinder übergeben wurden.

Auch die staatlichen Sprach- und Kulturthesen, mit denen die Existenz der Kurd:innen geleugnet wurde, sieht Alparslan in dieser Kontinuität. Dass der Staat Kurdisch inzwischen als Wahlfach und an Universitäten zulasse, es aber weiterhin unter der Kategorie „Lebende Sprachen und Dialekte“ führe, zeige, dass diese Reflexe nicht überwunden seien. Eine sprachliche Neuordnung könne deshalb nicht losgelöst von der Frage betrachtet werden, wer Identitäten definiere. Es sei ungerecht, Menschen mit neuen Kategorisierungen faktisch zu sagen: „Deine Identität ist nicht so, du kannst nicht so sein.“ Zugleich werde damit die seit mehr als einem Jahrhundert geführte Auseinandersetzung um Rechte, Identität, Existenz, Freiheit und Gleichberechtigung auf neue Nebenfragen verlagert.

Muttersprachliche Bildung statt Identitätsdebatten

Die entscheidende Frage sei daher nicht, verschiedene sprachliche Varietäten gegeneinander abzugrenzen, sondern das Recht auf muttersprachliche Bildung durchzusetzen. Dieses Recht sei nicht allein eine kurdische Forderung, sondern ein demokratisches Anliegen aller sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften. Seit Jahren werde mit Petitionen, Boykotten, Demonstrationen und öffentlichen Erklärungen dafür gekämpft, die Hindernisse für muttersprachliche Bildung zu beseitigen. Für das Kurdische bedeute dies, Unterricht von der Vorschule bis zur Universität zu ermöglichen.

„Muttersprachliche Bildung ist für Kinder wichtig, damit sie ihr Schulleben in der Sprache beginnen können, die ihre Identität, Kultur und Herkunft prägt, ohne sich selbst fremd zu werden und ohne von ihrer Familie und ihren Wurzeln getrennt zu werden“, erklärte Alparslan. Kinder, die mit ihrer Muttersprache aufwachsen und in ihr unterrichtet werden, könnten sich zugleich leichter als selbstverständlicher Teil ihrer gesellschaftlichen Umgebung begreifen. Alparslan verwies dabei auf die Bedeutung muttersprachlicher Bildung für Selbstvertrauen, Mehrsprachigkeit und ein Aufwachsen ohne sprachlich bedingte Ausgrenzung. Für die kurdische Kultur und Identität sei sie zugleich grundlegend für die Weitergabe, Bewahrung und Entwicklung der Sprache.

Statt sich in künstlichen Kontroversen zu verlieren, müsse der Druck auf Parlament, Ministerien und zuständige Institutionen erhöht werden, so Alparslan. Gleichzeitig brauche es eigene gesellschaftliche Initiativen für Kindergärten und Vorschulen sowie kollektive Arbeit zur Weiterentwicklung der kurdischen Sprache und Kultur, auch im digitalen Raum. Eine zentrale Verantwortung liege dabei auch bei den Familien: „Das Wichtigste ist, mit unseren Kindern in der Familie unsere Muttersprache zu sprechen, unsere Kultur zu leben und so unsere Existenz in die Zukunft zu tragen.“

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/sprachforscher-deniz-gurbuz-warnt-vor-dem-verlust-des-kirmancki-51881 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52779 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-51846

 

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Pflegegrad 1: Gesellschaft warnt vor dem Wegfall wichtiger Alltagshilfen

Wer mit einer beginnenden Demenz zu Hause lebt, braucht häufig Hilfe, lange bevor eine umfassende Pflege notwendig wird. Genau diese frühe Unterstützung könnte durch die geplante Pflegereform geschwächt werden: Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft warnt davor, dass bei Pflegegrad 1 die Finanzierung niedrigschwelliger Alltagshilfen wegfallen soll.

Anlass ist eine gemeinsame Pressemitteilung vom 18. September 2026 mit der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie sowie der Hirnliga. Die Warnung fällt in die Woche der Demenz vom 21. bis 27. September. Wichtig für Betroffene: Der kritisierte Wegfall ist eine geplante Änderung für 2027 und noch keine geltende Leistungskürzung.

131 Euro im Monat stehen auf dem Spiel

Derzeit haben Menschen mit Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Bei zwölf Monatsansprüchen können damit erstattungsfähige Hilfen im Wert von bis zu 1.572 Euro finanziert werden. Die Grundlage ist § 45b SGB XI.

Das Geld wird zweckgebunden für bestimmte Leistungen eingesetzt, etwa für nach Landesrecht anerkannte Betreuung oder Unterstützung im Haushalt. Es handelt sich um eine Kostenerstattung und nicht um eine frei verfügbare monatliche Überweisung. Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht bei Pflegegrad 1 bereits heute nicht.

Eine Besonderheit dieses Pflegegrades: Der Entlastungsbetrag darf auch für Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes bei der körperbezogenen Selbstversorgung verwendet werden, beispielsweise beim Duschen. Das erläutert das Bundesgesundheitsministerium zu den derzeitigen Leistungen. Einen Überblick bietet außerdem die Leistungstabelle für Pflegegrad 1 auf gegen-hartz.de.

Was die Reform bei Pflegegrad 1 ändern soll

Nach den veröffentlichten Erläuterungen des Gesundheitsministeriums zum Pflegeneuordnungsgesetz soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 entfallen. Vorgesehen sind stattdessen eine intensivere Beratung und Begleitung sowie Empfehlungen zu Präventionsangeboten. Das Ministerium begründet die Neuausrichtung damit, Selbstständigkeit länger zu erhalten und den Eintritt in höhere Pflegegrade hinauszuzögern.

Pflegegrad 1 selbst soll bestehen bleiben; auch Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes sind weiterhin vorgesehen. Die Debatte betrifft damit eine konkrete Verschlechterung beim Zugang zu bezahlter Alltagshilfe. Ob, wann und in welcher endgültigen Ausgestaltung die Änderung kommt, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Warum die Alzheimer Gesellschaft die Pläne kritisiert

Die Fachverbände halten es für unzureichend, Prävention bei Pflegegrad 1 vor allem über Beratung zu organisieren. In ihrer aktuellen Erklärung warnen sie zugleich davor, dass der Zugang zu höheren Pflegegraden erschwert werden soll. Damit drohe eine Lücke zwischen frühem Unterstützungsbedarf und tatsächlich finanzierten Hilfen.

Wie diese Lücke aussehen könnte, beschreibt die Alzheimer Gesellschaft bereits in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf vom 10. Juni 2026. Angehörige von Menschen mit Demenz benötigten schon früh konkrete Entlastung durch Betreuung, während alleinlebende Betroffene auf Unterstützung zum Erhalt ihrer Selbstständigkeit angewiesen seien. Der Verband befürchtet außerdem, dass Angebote verschwinden könnten, wenn ihre Finanzierung wegbricht.

Eine Beratung kann erklären, wo Hilfe erhältlich ist und wie sich der Alltag organisieren lässt. Sie bezahlt aber weder eine Betreuungsstunde noch die Unterstützung beim Einkauf. Für Familien mit wenig finanziellen Reserven wäre der Verlust des Erstattungsanspruchs deshalb eine zusätzliche Belastung.

Geltender Anspruch und geplante Änderung im Vergleich Bereich Derzeit bei Pflegegrad 1 Nach den Reformplänen Entlastungsbetrag zu Hause Bis zu 131 Euro monatlich für erstattungsfähige Leistungen Soll entfallen Beratung und Begleitung Pflegeberatung; halbjährlich ist auch eine Beratung zu Hause möglich Sollen intensiviert werden Anpassung der Wohnung Zuschuss bei erfüllten Voraussetzungen möglich Soll weiterhin möglich bleiben

Die Gegenüberstellung beschreibt geltende Leistungen und veröffentlichte Planungen, Stand 22. September 2026. Aus einem Reformvorhaben allein ergibt sich keine Befugnis der Pflegekasse, den heutigen Entlastungsbetrag zu streichen.

Ein geschützter Pflegegrad schützt nicht automatisch jede Leistung

Das Ministerium kündigt für bereits anerkannte Pflegegrade Schutz gegenüber den geplanten neuen Einstufungsschwellen an. Daraus folgt jedoch keine Zusage, dass sämtliche bisherigen Leistungen unverändert erhalten bleiben. Wer Pflegegrad 1 behält, könnte nach der geplanten Neuregelung trotzdem den Entlastungsbetrag verlieren.

Die Alzheimer Gesellschaft fordert deshalb ausdrücklich, die bisherige Unterstützung für Betroffene zu erhalten. In ihrer Stellungnahme kritisiert sie die vorgesehene Streichung ohne Übergangsregelung. Ob der Gesetzgeber diese Kritik aufgreift, bleibt abzuwarten.

Welche Hilfe Betroffene jetzt weiter nutzen können

Betroffene sollten ihre gegenwärtigen Ansprüche nutzen und bei der Pflegekasse nachfragen, welches Entlastungsbudget noch verfügbar ist. Vor der Beauftragung einer Alltagshilfe ist zu klären, ob das konkrete Angebot abrechnungsfähig ist. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten Anerkennungsvoraussetzungen nach Landesrecht; auch Nachbarschaftshilfe ist nicht überall unter denselben Bedingungen erstattungsfähig.

Für die Erstattung werden Belege benötigt; bei entsprechender Abtretung kann der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Hinweise zu anerkannten Angeboten und zur Abrechnung enthält das Gesundheitsportal des Bundes. Pflegekassen und Pflegestützpunkte können bei der Suche nach passenden Diensten helfen.

Ungenutzte Beträge verfallen nach geltendem Recht nicht schon am Monatsende, sondern können angespart und grundsätzlich bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres eingesetzt werden. Wenn der Unterstützungsbedarf steigt, sollte außerdem geprüft werden, ob die bisherige Einstufung noch passt. Wie das Verfahren funktioniert, erklärt der Ratgeber zu Pflegegrad, Begutachtung und Antrag.

Praxisbeispiel: Wenn die bezahlte Unterstützung wegfällt

Ein fiktives Beispiel: Monika, 74, lebt mit einer beginnenden Demenz allein und hat Pflegegrad 1. Ein anerkanntes Angebot unterstützt sie bei Einkäufen und bei der Alltagsgestaltung; die erstattungsfähige Rechnung beträgt monatlich 120 Euro. Diese Kosten können derzeit vollständig aus ihrem verfügbaren Entlastungsbetrag gedeckt werden.

Würde der Anspruch wie geplant gestrichen und gäbe es keine andere Finanzierung, müsste Monika dieselbe Hilfe selbst bezahlen oder reduzieren. Bei unverändertem Preis wären das 1.440 Euro im Jahr. Eine zusätzliche Beratung würde diese Rechnung nicht übernehmen.

Vier Fragen und Antworten zu Pflegegrad 1 und den Reformplänen Ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 bereits gestrichen?

Nein, Stand 22. September 2026 besteht der Anspruch bei häuslicher Pflege weiterhin. Der kritisierte Wegfall gehört zu den Reformplänen und ist noch keine geltende Kürzung.

Bekommen Menschen mit Pflegegrad 1 die 131 Euro automatisch ausgezahlt?

Nein, der Entlastungsbetrag finanziert bestimmte erstattungsfähige Leistungen. Ohne entsprechende Ausgaben gibt es keine freie Auszahlung des Budgets.

Warum wären Menschen mit Demenz besonders betroffen?

Nach Einschätzung der Alzheimer Gesellschaft benötigen viele Betroffene und ihre Angehörigen schon früh praktische Unterstützung und Betreuung. Fällt deren Finanzierung weg, kann Beratung allein die entstehende Versorgungslücke nicht schließen.

Soll Pflegegrad 1 vollständig abgeschafft werden?

Nach den veröffentlichten Plänen soll der Pflegegrad erhalten bleiben. Vorgesehen ist jedoch der Wegfall des Entlastungsbetrags, während Beratung und Begleitung ausgebaut werden sollen.

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Das darf man bei Pflegegrad 3 nicht mehr können: Diese Tabelle zeigt es

Pflegegrad 3 wird Menschen zuerkannt, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten schwer beeinträchtigt sind. Viele Betroffene benötigen täglich Unterstützung bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Einnahme von Medikamenten oder bei der Gestaltung ihres Tages.

Eine feste Vorschrift, nach der eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr möglich sein darf, gibt es jedoch nicht. Ausschlaggebend ist die Gesamtbewertung aus sechs Lebensbereichen, die mindestens 47,5 und weniger als 70 gewichtete Punkte ergeben muss.

Pflegegrad 3 setzt schwere Beeinträchtigungen voraus

Nach § 15 SGB XI beginnt Pflegegrad 3 bei 47,5 gewichteten Punkten. Ab 70 Punkten wird grundsätzlich Pflegegrad 4 festgestellt.

Die Einschränkungen müssen gesundheitlich bedingt sein und voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Ob die Ursache eine körperliche Erkrankung, eine Demenz, eine psychische Erkrankung oder eine Kombination verschiedener Beschwerden ist, spielt für den Zugang grundsätzlich keine entscheidende Bedeutung.

Bewertet wird vielmehr, was die Person im gewöhnlichen Alltag noch selbst erledigen kann. Auch Anleitung, Beaufsichtigung, Erinnerungen und eine notwendige Anwesenheit aus Sicherheitsgründen können als personelle Hilfe berücksichtigt werden.

Eine einzelne verlorene Fähigkeit reicht nicht aus

Eine Person kann trotz Pflegegrad 3 noch selbstständig essen, kurze Wege gehen oder Gespräche führen.

Umgekehrt führt allein die Unfähigkeit, Treppen zu steigen, nicht automatisch zu Pflegegrad 3. Erst die gewichtete Summe sämtlicher berücksichtigter Einschränkungen entscheidet über die Einstufung.

Deshalb können zwei Menschen mit derselben Erkrankung unterschiedliche Pflegegrade erhalten. Ebenso können zwei Menschen mit Pflegegrad 3 im Alltag völlig verschiedene Hilfen benötigen.

Was „nicht mehr selbstständig“ bei der Begutachtung bedeutet

Die Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund unterscheiden bei vielen Tätigkeiten vier Stufen. Diese reichen von „selbstständig“ über „überwiegend selbstständig“ und „überwiegend unselbstständig“ bis zu „unselbstständig“.

Überwiegend selbstständig bedeutet, dass eine Tätigkeit im Wesentlichen allein gelingt, aber etwa Gegenstände bereitgelegt, einzelne Handgriffe übernommen oder Erinnerungen ausgesprochen werden müssen. Bei überwiegender Unselbstständigkeit kann die Person nur noch einen kleineren Anteil der Tätigkeit selbst übernehmen.

Als unselbstständig gilt sie, wenn sie sich gar nicht oder nur minimal beteiligen kann. Entscheidend ist dabei die notwendige Hilfe durch einen anderen Menschen und nicht lediglich die Nutzung eines Rollators, Duschstuhls oder sonstigen Hilfsmittels.

Diese sechs Lebensbereiche bestimmen den Pflegegrad

Die folgende Tabelle zeigt, welche Einschränkungen geprüft werden und wie stark die einzelnen Bereiche in das Ergebnis einfließen.

Begutachtungsbereich Bewertete Fähigkeiten und Gewichtung Mobilität Geprüft werden Positionswechsel im Bett, stabiles Sitzen, Umsetzen, Fortbewegung in der Wohnung und Treppensteigen. Der Bereich fließt mit 10 Prozent ein. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Bewertet werden unter anderem Orientierung, Gedächtnis, das Erkennen von Gefahren, Entscheidungen im Alltag und das Verstehen von Aufforderungen. Zusammen mit dem folgenden Bereich beträgt die Gewichtung 15 Prozent. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Berücksichtigt werden beispielsweise nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen, Abwehr von Pflege, Weglauftendenzen oder Antriebslosigkeit. Aus diesem und dem vorherigen Bereich zählt nur das höhere gewichtete Ergebnis. Selbstversorgung Hier geht es um Waschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengänge und den Umgang mit Inkontinenz. Mit 40 Prozent hat dieser Bereich das höchste Gewicht. Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen Bewertet wird notwendige Hilfe etwa bei Medikamenten, Injektionen, Verbänden, Arztbesuchen, Therapien oder besonderen Ernährungsanforderungen. Die Gewichtung beträgt 20 Prozent. Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte Geprüft wird, ob die Person ihren Tagesablauf planen, sich beschäftigen, schlafen, Kontakte pflegen und auf Veränderungen reagieren kann. Dieser Bereich fließt mit 15 Prozent ein. Diese Fähigkeiten sind bei Pflegegrad 3 häufig deutlich eingeschränkt

Viele Menschen mit Pflegegrad 3 können ihren Körper nicht mehr vollständig allein waschen. Sie benötigen beispielsweise Hilfe beim Duschen, beim Waschen des Rückens und Unterkörpers, beim Abtrocknen oder beim Ein- und Aussteigen aus der Dusche.

Auch das An- und Auskleiden gelingt häufig nur noch teilweise. Betroffene können möglicherweise ihre Arme selbst in ein Oberteil schieben, benötigen aber weitere Hilfe beim Anziehen, bei Verschlüssen, Strümpfen, Schuhen oder Hosen.

Beim Toilettengang kann Unterstützung beim Hinsetzen, Aufstehen, Reinigen oder Richten der Kleidung notwendig sein. Auch die Versorgung bei Harn- oder Stuhlinkontinenz wird berücksichtigt.

Probleme beim Essen erhalten im Bewertungssystem besonders viele Einzelpunkte. Das gilt etwa, wenn Speisen angereicht werden müssen, eine Person zum Essen aufgefordert werden muss oder die Nahrungsaufnahme überwacht werden muss.

Pflegegrad 3 bedeutet nicht automatisch Bettlägerigkeit

Betroffene müssen für Pflegegrad 3 weder dauerhaft im Bett liegen noch auf einen Rollstuhl angewiesen sein. Sie können durchaus innerhalb ihrer Wohnung gehen, wenn in anderen Bereichen ein erheblicher Hilfebedarf besteht.

Bei der Mobilität wird unter anderem geprüft, ob die Person allein aus dem Bett aufstehen, sich auf einen Stuhl umsetzen und eine stabile Sitzposition halten kann. Wer beim Treppensteigen wegen eines Sturzrisikos begleitet werden muss, gilt in diesem Punkt nicht mehr als vollständig selbstständig.

Muss sich die Person beim Treppensteigen an einer Pflegeperson abstützen oder festhalten, wird sie nach den Richtlinien regelmäßig als überwiegend unselbstständig bewertet. Muss sie getragen oder mit einem Hilfsmittel transportiert werden, liegt Unselbstständigkeit vor.

Auch Demenz und psychische Erkrankungen können zu Pflegegrad 3 führen

Pflegegrad 3 kann ebenso festgestellt werden, wenn eine Person körperlich noch vergleichsweise beweglich ist. Bei Demenz können Orientierungslosigkeit, fehlendes Gefahrenbewusstsein, nächtliche Unruhe und eine notwendige dauernde Anleitung viele Punkte ergeben.

Berücksichtigt wird beispielsweise, ob die Person vertraute Menschen erkennt, sich in der eigenen Wohnung zurechtfindet und alltägliche Entscheidungen treffen kann. Auch die Fähigkeit, Hunger, Schmerzen oder andere elementare Bedürfnisse mitzuteilen, gehört zur Bewertung.

Bei psychischen Erkrankungen kann ein hoher Unterstützungsbedarf durch Ängste, Antriebslosigkeit, Abwehrhandlungen oder selbstschädigendes Verhalten entstehen. Es muss sich jeweils um Verhalten handeln, das tatsächlich personelle Unterstützung erforderlich macht.

Hilfe bei Medikamenten und Behandlungen zählt ebenfalls

Viele Betroffene mit Pflegegrad 3 können ihre medizinische Versorgung nicht mehr zuverlässig allein organisieren. Angehörige oder ein Pflegedienst müssen dann Medikamente bereitstellen, an die Einnahme erinnern oder die Einnahme beaufsichtigen.

Auch Hilfe bei Insulininjektionen, Kompressionsstrümpfen, Verbänden, Sauerstoffversorgung oder Kathetern kann berücksichtigt werden. Gleiches gilt für notwendige Begleitung zu Ärzten und Therapien.

Entscheidend ist nicht allein, dass eine Behandlung verordnet wurde. Es muss feststehen, wie häufig ein anderer Mensch bei der Durchführung, Vorbereitung oder Nachsorge helfen muss.

Haushaltsführung bringt keine unmittelbaren Punkte

Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäschewaschen und die Erledigung finanzieller Angelegenheiten werden im Gutachten erfasst. Diese Angaben fließen jedoch nicht unmittelbar in die Berechnung des Pflegegrades ein.

Wer nur den Haushalt nicht mehr führen kann, erreicht deshalb nicht automatisch Pflegegrad 3. Die zugrunde liegenden gesundheitlichen Einschränkungen können sich allerdings zugleich in bewerteten Bereichen wie Mobilität, Selbstversorgung oder Alltagsgestaltung zeigen.

Auch außerhäusliche Aktivitäten werden zur Einschätzung der Versorgungssituation dokumentiert, aber nicht mit eigenen gewichteten Punkten berücksichtigt. Das führt bei Betroffenen und Angehörigen häufig zu Missverständnissen.

Eine typische Kombination für Pflegegrad 3

Häufig benötigen Betroffene bei mehreren Verrichtungen täglich umfangreiche Hilfe. Dazu können Unterstützung beim Duschen und Anziehen, Hilfe beim Aufstehen, die Vorbereitung der Medikamente und wiederkehrende Anleitung im Tagesablauf gehören.

Eine andere Person kann körperlich vieles selbst erledigen, benötigt wegen einer Demenz aber häufig Aufsicht, Orientierung und Unterstützung bei Entscheidungen. Beide Konstellationen können zu Pflegegrad 3 führen, sofern die gewichtete Gesamtpunktzahl ausreicht.

Der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 kann bereits an wenigen falsch bewerteten Tätigkeiten hängen. Besonders Einstufungen bei der Selbstversorgung wirken sich wegen der hohen Gewichtung erheblich aus.

Bei der Begutachtung zählt der gewöhnliche Alltag

Betroffene sollten beim Begutachtungstermin nicht nur beschreiben, was an einem besonders guten Tag noch gelingt. Geschildert werden muss, wie die Selbstständigkeit im gewöhnlichen Alltag tatsächlich aussieht.

Eine Tätigkeit gilt nicht als selbstständig, wenn sie nur unter Schmerzen, mit erheblicher Sturzgefahr oder erst nach wiederholten Aufforderungen gelingt. Auch eine notwendige Beaufsichtigung kann als Hilfe zählen, wenn sie aus nachvollziehbaren Sicherheitsgründen erforderlich ist.

Angehörige sollten festhalten, welche Unterstützung sie tatsächlich leisten. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen kann helfen, Häufigkeit, Anlass und Umfang der Hilfe nachvollziehbar darzustellen.

Weitere Hinweise enthält der Beitrag „Pflegeleistungen: Das fragt der Gutachter“. Wichtig ist eine sachliche und vollständige Darstellung, ohne Einschränkungen zu beschönigen oder zu übertreiben.

Diese Leistungen stehen 2026 bei Pflegegrad 3 zur Verfügung

Bei häuslicher Pflege beträgt das Pflegegeld 2026 monatlich 599 Euro. Wird ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt, stehen Pflegesachleistungen von bis zu 1.497 Euro monatlich zur Verfügung.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können anteilig miteinander verbunden werden. Zusätzlich kann unter den jeweiligen Voraussetzungen ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat genutzt werden.

Die Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026 nennt außerdem Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Einen weiterführenden Überblick bietet der Beitrag „Pflegegrad 2026: Einstufung, Leistungen und Antrag“.

Was tun, wenn Pflegegrad 3 abgelehnt wird?

Ergibt das Gutachten weniger als 47,5 Punkte, sollte jeder bewertete Bereich mit dem tatsächlichen Alltag verglichen werden. Fehler finden sich häufig beim Umfang der Hilfe beim Waschen, Anziehen, Toilettengang, Essen oder bei krankheitsbedingten Anforderungen.

Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Das Gutachten sollte bei der Pflegekasse angefordert und dem Widerspruch eine konkrete Beschreibung der falsch oder unvollständig bewerteten Tätigkeiten beigefügt werden.

Ein pauschaler Satz wie „Der Pflegegrad ist zu niedrig“ hilft wenig. Wirksamer ist eine genaue Gegenüberstellung, welche Hilfe bei welcher Tätigkeit erforderlich ist, wie häufig sie anfällt und warum die Bewertung im Gutachten nicht zutrifft.

Praxisbeispiel: Mehr als nur Hilfe beim Duschen

Die 78-jährige Frau M. kann mit einem Rollator noch kurze Wege in ihrer Wohnung zurücklegen. Beim Aufstehen und Umsetzen benötigt sie jedoch Sicherung, Treppen kann sie nur mit Unterstützung bewältigen.

Ihr Ehemann hilft ihr täglich beim Waschen des Unterkörpers, beim Duschen, beim Anziehen von Hose, Strümpfen und Schuhen sowie beim Toilettengang. Zusätzlich bereitet er die Medikamente vor, zieht Kompressionsstrümpfe an und begleitet sie zu mehreren Behandlungen.

Wegen kognitiver Einschränkungen muss Frau M. außerdem an Mahlzeiten erinnert und durch den Tagesablauf geführt werden. Die gewichteten Bewertungen ergeben insgesamt 60 Punkte und damit Pflegegrad 3, obwohl sie noch selbst essen, sprechen und kurze Strecken gehen kann.

Fragen und Antworten zu Pflegegrad 3 Muss man bei Pflegegrad 3 bettlägerig sein?

Nein. Eine Person kann noch gehen und trotzdem Pflegegrad 3 erhalten, wenn sie in anderen Bereichen umfangreiche personelle Unterstützung benötigt und insgesamt mindestens 47,5 gewichtete Punkte erreicht.

Muss eine Person mit Pflegegrad 3 gefüttert werden?

Nein. Manche Betroffene können vollständig allein essen, benötigen aber erhebliche Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität, Medikamenteneinnahme oder Alltagsgestaltung.

Reicht es für Pflegegrad 3, nicht mehr duschen zu können?

Die Unfähigkeit, allein zu duschen, reicht für sich genommen normalerweise nicht aus. Sie bringt jedoch Punkte im stark gewichteten Bereich der Selbstversorgung und kann zusammen mit weiteren Einschränkungen zur Einstufung führen.

Kann eine Person mit Demenz Pflegegrad 3 erhalten, obwohl sie noch laufen kann?

Ja. Orientierungslosigkeit, fehlendes Gefahrenbewusstsein, nächtliche Unruhe und ein hoher Bedarf an Anleitung oder Beaufsichtigung können eine schwere Beeinträchtigung begründen.

Wie viele Punkte sind für Pflegegrad 3 notwendig?

Pflegegrad 3 beginnt bei 47,5 gewichteten Punkten und endet unterhalb von 70 Punkten. Ab 70 Punkten liegt grundsätzlich Pflegegrad 4 vor.

Kann ein bestehender Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 erhöht werden?

Ja. Haben die Einschränkungen und der Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung dauerhaft zugenommen, kann bei der Pflegekasse ein Höherstufungsantrag gestellt werden.

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BGH kippt Pfändungsschutz nach Scheidung auch wenn Bedarf besteht

Geld aus einer Scheidung kann für den Lebensunterhalt dringend nötig sein – und trotzdem den Gläubigern zustehen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eine Zugewinnausgleichsforderung fällt nicht unter den Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i Zivilprozessordnung.

Wer das Geld für Miete und Alltag braucht, kann damit trotzdem keine Freigabe durchsetzen.

Im konkreten Fall hatte eine Frau zunächst vor zwei Gerichten Erfolg. Sie wollte ihren Anspruch auf die Hälfte einer Lebensversicherung ihres geschiedenen Mannes vor dem Zugriff der Insolvenzverwalterin schützen. Der BGH hob die angefochtene Entscheidung jedoch auf und verwies die Sache zurück: Die bisherigen Feststellungen trugen die Freigabe nicht (Beschluss vom 11.06.2026 – IX ZB 1/25).

Frau sollte die Hälfte der Lebensversicherung erhalten

Bei ihrer Scheidung im Juni 2020 vereinbarten die Eheleute unter anderem, dass der Mann seiner früheren Frau die Hälfte der künftigen Ablaufleistung aus seiner Kapitallebensversicherung abtrat. Versicherungsnehmer blieb der Mann. Daneben regelten die beiden eine monatliche Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit einer Invaliditätsrente.

Im Februar 2024 eröffnete das Gericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau. Sie beantragte, den Anspruch auf die hälftige Versicherungsleistung aus dem Insolvenzbeschlag freizugeben. Außerdem verlangte sie Schutz für das Guthaben, das aus der Auszahlung auf ihrem P-Konto entstehen würde.

Zwei Gerichte gewährten Schutz – der BGH widersprach

Das Amtsgericht gab dem Antrag statt. Auch das Landgericht hielt die Freigabe für richtig. Es betrachtete den Versicherungsanspruch als eigenständig erwirtschaftet und sah die Eheführung dafür als ausreichend an. Nach seiner Einschätzung konnte die Zahlung der Frau ungefähr 16 Monate lang den pfändungsfreien Selbstbehalt sichern.

Dem BGH reichte diese Begründung nicht. Aus der Ehe allein folgt demnach nicht, dass ein Ehepartner jede Leistung des anderen selbst erwirtschaftet hat. Entscheidend ist vielmehr, welcher Anspruch hinter der Übertragung steht und wie dieser entstanden ist.

Warum der Zugewinnausgleich nicht wie Einkommen geschützt ist

§ 850i ZPO ermöglicht auf Antrag einen Schutz bestimmter Einkünfte, die kein laufender Arbeitslohn sind. Das Gericht muss dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners und entgegenstehende Gläubigerinteressen berücksichtigen.

Die Vorschrift soll verhindern, dass Menschen allein wegen der Form ihrer selbst erzielten Einkünfte ohne Mittel für ihren Lebensunterhalt bleiben.

Der Zugewinnausgleich betrifft dagegen den Ausgleich des während der Ehe unterschiedlich gewachsenen Vermögens. Nach dem BGH unterfällt eine solche Forderung nicht dem Schutz dieser Vorschrift. Der finanzielle Bedarf der betroffenen Person verwandelt einen Vermögensausgleich nicht in geschützte Einkünfte.

Für Sie bedeutet das: Der Hinweis, dass Sie die Zahlung nach der Scheidung zum Leben brauchen, beantwortet nicht die entscheidende Rechtsfrage. Zuerst muss feststehen, aus welchem Rechtsgrund Ihnen das Geld zusteht.

Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich sind nicht dasselbe

Der Versorgungsausgleich betrifft Versorgungsanrechte, etwa Rentenanwartschaften. Der Zugewinnausgleich erfasst dagegen den unterschiedlichen Vermögenszuwachs der Ehepartner.

Beide können in derselben Scheidungsvereinbarung stehen, bleiben rechtlich aber getrennt.

Genau deshalb half der Frau zunächst auch nicht, dass die Abtretung in einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich stand. Das Landgericht hatte nicht ausreichend festgestellt, ob die Versicherungsleistung tatsächlich einem auszugleichenden Versorgungsanrecht zuzuordnen war. Möglich wäre auch  eine Gegenleistung für den Verzicht auf einen Teil des Versorgungsausgleichs gewesen.

Der BGH ließ ausdrücklich offen, ob in solchen anderen Konstellationen ein Schutz nach § 850i ZPO möglich wäre. Das Landgericht muss deshalb den Inhalt und den Rechtsgrund der Vereinbarung näher prüfen.

Der Beschluss bedeutet also noch keinen Verlust der Versicherungsleistung.

Zugewinnausgleich ist nicht in jeder Lage frei pfändbar

Aus dem ausgeschlossenen Schutz nach § 850i ZPO folgt nicht, dass Gläubiger auf jeden Zugewinnausgleichsanspruch sofort zugreifen dürfen. § 852 Absatz 2 ZPO enthält eine eigene Beschränkung: Die Forderung unterliegt der Pfändung grundsätzlich erst, wenn sie durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist.

Diese Regel schützt jedoch nicht nach demselben Prinzip wie ein monatlicher Einkommensfreibetrag. Wenn Sie eine Scheidungsvereinbarung abgeschlossen haben und Schulden bestehen, kommt es deshalb auf deren genauen Inhalt und den Stand des Verfahrens an.

Was ein P-Konto schützt – und was Sie zusätzlich prüfen müssen

Ein P-Konto schützt Kontoguthaben innerhalb der gesetzlichen Freibeträge. Es macht aber nicht jede größere Zahlung unpfändbar. Auch die Überweisung einer Versicherungsleistung beantwortet daher nicht die Frage, ob Sie den Betrag behalten dürfen.

Unpfändbare Gegenstände gehören nach § 36 Insolvenzordnung nicht zur Insolvenzmasse. Ob der Anspruch gegen den Versicherer geschützt ist und welcher Schutz später für ein Kontoguthaben besteht, muss jedoch jeweils geprüft werden.

Wenn Sie eine Freigabe beantragen, sollten Sie deshalb die Scheidungsvereinbarung und die Versicherungsunterlagen vorlegen. Erläutern Sie, welchen Anspruch die Abtretung erfüllen sollte.

Für einen Antrag nach § 850i ZPO gehören außerdem Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen dazu; die bloße Bezeichnung als „Altersvorsorge“ oder „Geld zum Leben“ ersetzt die rechtliche Einordnung nicht.

FAQ: Pfändung nach der Scheidung Ist Geld vom geschiedenen Partner grundsätzlich pfändbar?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind der Rechtsgrund der Zahlung und die einschlägigen Schutzvorschriften; Unterhalt, Versorgungsleistungen und Zugewinnausgleich dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Hat die Frau vor dem BGH endgültig alles verloren?

Nein. Der BGH hob die Entscheidung auf und verwies die Sache zurück. Das Landgericht muss zunächst klären, auf welcher rechtlichen Grundlage die Frau den Versicherungsanspruch erhielt.

Schützt ein P-Konto die gesamte Auszahlung?

Nicht automatisch. Das P-Konto schützt Guthaben nach den gesetzlichen Freibetragsregeln. Für eine darüber hinausgehende Freigabe braucht es eine tragfähige rechtliche Grundlage.

Quellen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.06.2026 – IX ZB 1/25, Volltext bei NWB
Gesetze im Internet: Insolvenzordnung, § 36 – Unpfändbare Gegenstände
Gesetze im Internet: Zivilprozessordnung, § 850i – Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte
Gesetze im Internet: Zivilprozessordnung, § 852 – Beschränkt pfändbare Forderungen
Gesetze im Internet: Zivilprozessordnung, § 899 – Pfändungsfreier Betrag; Übertragung

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Ständerat stimmt erneuertem Epidemiengesetz zu – mit Änderungen

Transition News - 22. September 2026 - 13:15

Der Ständerat hat dem erneuerten Epidemiengesetz, das der Bundesrat nach der «Pandemie» vorgelegt hat, zugestimmt. Wie Swissinfo berichtet, wurden allerdings mehrere Bestimmungen geändert. Demnach soll eine «besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit» nur dann gegeben sein, wenn die Gefahr der Ausbreitung eines bestimmten Krankheitserregers «deutlich erhöht» ist. Im Vorschlag des Bundesrats war lediglich von «erhöht» die Rede.

Laut der kleinen Kammer sollen die Maßnahmen zudem «auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ausgerichtet sein». Beantragt worden sind beide Ergänzungen von der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S).

Ein Antrag von Pirmin Schwander (SVP/SZ) auf Nichteintreten sei hingegen mit 41 zu 1 Stimmen abgelehnt worden, so Swissinfo. Ein Rückweisungsantrag von ihm sei fast ebenso klar verworfen worden.

Maya Graf (Grüne/BL) bezeichnete die Vorlage demnach als «gut» und «austariert». Damian Müller (FDP/LU) begrüßte die Präzisierungen der Kommission und erklärte, die Vorlage ziehe wichtige Lehren aus der «Pandemie». Esther Friedli (SVP/SG) stimmte dank der Eingriffe der Kommission zu, allerdings «ohne Begeisterung».

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Wohnung bleibt kalt: Mieter können Reparatur verlangen und die Miete mindern

Die Miete wird pünktlich abgebucht, doch das Wohnzimmer bleibt kalt: Mit sinkenden Außentemperaturen wird aus einer schwachen oder ausgefallenen Heizung schnell ein ernstes Wohnproblem. Mieter müssen das nicht einfach hinnehmen. Sie können Abhilfe verlangen und bei einer erheblichen Einschränkung der Wohnnutzung auch weniger Miete schulden.

Allerdings folgt aus einem kalten Heizkörper noch keine bestimmte Ersparnis. Entscheidend ist, wie kalt die Wohnung tatsächlich wird, wie lange die Störung anhält und welche Räume betroffen sind.

Eine ausreichend beheizbare Wohnung gehört zum Mietvertrag

Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung während der Mietzeit in einem Zustand erhalten, der die vereinbarte Nutzung ermöglicht. Dazu gehört bei einer mitvermieteten Heizung, dass sie funktioniert und die Räume ausreichend erwärmt werden können. Bleibt die notwendige Heizleistung aus, können Mieter die Beseitigung des Mangels verlangen.

Der Reparaturanspruch ist vom Minderungsrecht zu unterscheiden: Ein Defekt kann behoben werden müssen, obwohl er die Wohnnutzung nur geringfügig beeinträchtigt. Für eine Mietminderung muss die Einschränkung dagegen mehr als unerheblich sein.

Welche Temperaturen Mieter erwarten können

Der Deutsche Mieterbund nennt für die Heizperiode tagsüber 20 bis 22 Grad Celsius zwischen 6 und 24 Uhr als Orientierung. Nachts könne die Temperatur auf etwa 18 Grad abgesenkt werden. Diese Angaben beschreiben die übliche mietrechtliche Bewertung, keine bundesweit gesetzlich festgelegte Temperaturgrenze.

Ob die Heizung ausreicht, hängt auch von der Nutzung des jeweiligen Raums und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Ein über Tage ausgekühltes Wohnzimmer ist anders zu bewerten als ein kurzzeitig kühler Flur. Wer die Heizung selbst ausgeschaltet lässt, kann allein aus der dadurch niedrigen Temperatur keinen Heizungsmangel ableiten.

Der Vermieter darf nicht nur auf den Kalender zeigen

Eine gesetzlich festgelegte Heizperiode gibt es nicht; häufig wird der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April zugrunde gelegt. Der Mietvertrag kann andere Zeiträume vorsehen. Darauf weist der Berliner Mieterverein in seinen Informationen zur Heizpflicht hin.

Auch außerhalb dieser Zeit muss die Beheizung bei entsprechend kalter Witterung gewährleistet sein. Kühlt die Wohnung während eines anhaltenden Kälteeinbruchs deutlich aus, genügt deshalb die Antwort „Wir heizen erst ab Oktober“ nicht.

Temperaturen messen, bevor über Prozente gestritten wird

Ein aussagekräftiges Temperaturprotokoll hilft, den Zustand nachvollziehbar zu belegen. Der Mieterverein zu Hamburg empfiehlt, mehrmals täglich in der Raummitte etwa einen Meter über dem Fußboden zu messen. Eine Messung direkt am Heizkörper oder unmittelbar am geöffneten Fenster bildet die Raumtemperatur dagegen schlecht ab.

Notiert werden sollten Datum, Uhrzeit, Raum und Temperatur sowie die Einstellung der Heizung. Sinnvoll sind außerdem Angaben zur Außentemperatur und dazu, ob zusätzlich das Warmwasser ausfällt. Fotos der Messwerte, Zeugen und aufbewahrte Nachrichten an die Hausverwaltung können die Dokumentation ergänzen.

Heizungsausfall sofort melden und Reparatur verlangen

Ein während der Mietzeit auftretender Mangel muss dem Vermieter nach § 536c BGB unverzüglich angezeigt werden. Bei einem akuten Ausfall empfiehlt sich ein sofortiger Anruf beim Vermieter oder der zuständigen Verwaltung, ergänzt durch eine nachweisbare schriftliche Mitteilung. Darin sollten Beginn und Ausmaß der Störung beschrieben und die schnelle Behebung verlangt werden.

Wer zunächst schweigt und später rückwirkend kürzt, riskiert Ansprüche: Konnte der Vermieter wegen der unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen, ist die Mietminderung insoweit ausgeschlossen. Auf ein mehrtägiges Messprotokoll darf die erste Meldung deshalb nicht warten. Weitere Messwerte lassen sich nachreichen.

Für die Reparatur sollte eine der Dringlichkeit entsprechende Frist gesetzt werden. Eine allgemeine gesetzliche Reparaturfrist von beispielsweise 14 Tagen gibt es nicht; ein vollständiger Ausfall bei Frost verlangt wesentlich schnelleres Handeln als eine geringe Leistungsschwäche bei mildem Wetter. Mieter sollten zugleich den erforderlichen Zugang zur Wohnung ermöglichen und angebotene Termine dokumentieren.

Eine Mietminderung muss nicht erst genehmigt werden

Beeinträchtigt der Mangel die Wohnnutzung erheblich, ist die Miete nach § 536 BGB grundsätzlich kraft Gesetzes herabgesetzt. Dafür braucht es weder die Zustimmung des Vermieters noch zunächst den Ablauf einer Reparaturfrist. Auch ein Verschulden des Vermieters ist für die Minderung grundsätzlich nicht erforderlich.

Wie hoch die Kürzung ausfallen darf, lässt sich jedoch nicht an einem einzelnen Thermometerfoto ablesen. Eine pauschale Formel wie „17 Grad ergeben immer 30 Prozent“ wird den unterschiedlichen Wohnsituationen nicht gerecht. Weitere Hintergründe erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „Heizung kaputt: Wie viel Mietminderung ist möglich?“.

Situation Worauf es bei der Bewertung ankommt Ein Heizkörper bleibt kalt Ob der betroffene Raum trotzdem ausreichend warm wird und ein technischer Defekt vorliegt. Einzelne Räume werden nicht ausreichend warm Welche Räume betroffen sind und wie stark ihre Nutzung eingeschränkt ist. Die gesamte Wohnung kühlt über mehrere Tage aus Wie niedrig die Temperaturen liegen und wie lange die Beeinträchtigung besteht. Zusätzlich fehlt warmes Wasser Wie stark beide Ausfälle zusammen die Wohnnutzung beeinträchtigen. Der Vermieter stellt Ersatzheizgeräte bereit Ob die Geräte die Räume tatsächlich ausreichend erwärmen und welche Einschränkungen verbleiben.

Gerichtliche Minderungsquoten aus anderen Verfahren können Anhaltspunkte liefern, ersetzen aber keine Prüfung des eigenen Falls. Auch bei mehreren Mängeln dürfen Prozentsätze nicht einfach addiert werden: Bewertet wird die gesamte Beeinträchtigung.

Von der Gesamtmiete rechnen und den Zeitraum beachten

Berechnungsgrundlage ist grundsätzlich die Bruttomiete einschließlich vereinbarter Betriebskostenvorauszahlungen oder Pauschalen. Das hat der Bundesgerichtshof auch für Wohnraummietverhältnisse bestätigt, etwa im Urteil vom 20. Juli 2005, VIII ZR 347/04. Kosten aus einem eigenen Strom- oder Gasvertrag mit einem Versorger gehören dagegen nicht zur Miete an den Vermieter.

Besteht der Mangel nur einige Tage, ist auch nur der betroffene Zeitraum anzusetzen. Verbessert sich die Beheizung zwischendurch, muss dies bei der Berechnung berücksichtigt werden. Eine für einen schweren Ausfall angenommene Quote lässt sich nicht unverändert auf den ganzen Monat übertragen.

Eine überhöhte Kürzung kann Mietrückstände verursachen und bei entsprechendem Umfang das Mietverhältnis gefährden. Wer die angemessene Höhe noch klären muss, kann zunächst ausdrücklich unter Vorbehalt der Rückforderung wegen des angezeigten Mangels weiterzahlen und sich beim Mieterverein oder anwaltlich beraten lassen. Der Vorbehalt sollte dem Vermieter nachweisbar mitgeteilt werden.

Heizlüfter und Notdienst: Kostenübernahme ist kein Automatismus

Notwendige Mehrkosten einer Ersatzheizung können unter den Voraussetzungen des § 536a BGB erstattungsfähig sein, etwa wenn der Vermieter die Störung zu vertreten hat oder mit ihrer Beseitigung in Verzug ist. Anschaffung, Einsatzdauer und zusätzlicher Stromverbrauch sollten deshalb belegt und die Kostenübernahme möglichst vorab geklärt werden.

Auch eine selbst beauftragte Reparatur muss der Vermieter nicht automatisch bezahlen. Ein gesetzlicher Aufwendungsersatz kommt insbesondere bei Verzug mit der Mangelbeseitigung oder bei einer sofort notwendigen Maßnahme zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung der Mietsache in Betracht. Allein die schlechte Erreichbarkeit der Verwaltung rechtfertigt daher nicht jede eigenmächtig vergebene Reparatur.

Bei Leistungen für die Unterkunft auch die Behörde informieren

Übernimmt das Jobcenter die Unterkunftskosten, sollte eine geltend gemachte Mietminderung auch dort unverzüglich mitgeteilt werden. Eine wirksame Minderung kann den Unterkunftsbedarf verändern; bloß weniger zu überweisen bedeutet dagegen noch nicht, dass rechtlich weniger Miete geschuldet ist. Wie Betroffene die Änderung und später auch das Ende der Minderung melden, erklärt der Beitrag „Mietminderung bei Grundsicherung: So melden Sie diese dem Jobcenter richtig“.

Praxisbeispiel: Das Wohnzimmer bleibt bei 17 Grad

Ein fiktiver Fall: Sabine aus Hannover misst Anfang November trotz aufgedrehter Heizung morgens und abends nur 17 Grad im Wohnzimmer. Sie informiert noch am ersten Tag die Hausverwaltung, verlangt eine schnelle Reparatur und hält die Temperaturen in allen betroffenen Räumen fest. Ihre Mitteilung und die Antwort der Verwaltung bewahrt sie auf.

Nach sechs Tagen funktioniert die Heizung wieder. Sabine lässt anhand ihres Protokolls prüfen, welche Minderung für diese sechs Tage angemessen ist, statt einen Prozentsatz für den gesamten November zu übernehmen. Bis zur Klärung zahlt sie die Miete ausdrücklich unter Rückforderungsvorbehalt.

Vier Fragen und Antworten zur kalten Mietwohnung Ab welcher Temperatur darf ich die Miete mindern?

Eine starre gesetzliche Gradgrenze gibt es nicht. Werden die üblichen Temperaturen von tagsüber etwa 20 bis 22 Grad trotz angemessener Bedienung der Heizung nicht erreicht, kommt ein Mangel in Betracht; die Minderung hängt von Dauer und Ausmaß der Einschränkung ab.

Muss ich vor einer Mietminderung eine Reparaturfrist abwarten?

Nein, eine berechtigte Mietminderung setzt grundsätzlich nicht voraus, dass eine Reparaturfrist abgelaufen ist. Den Mangel müssen Sie trotzdem unverzüglich anzeigen, damit der Vermieter Abhilfe schaffen kann.

Darf der Vermieter im September auf den Beginn der Heizperiode verweisen?

Nicht pauschal. Bei anhaltend kalter Witterung muss die Wohnung auch außerhalb der üblichen Heizperiode ausreichend beheizbar sein.

Kann ich die gesamte Miete einbehalten, wenn die Heizung ausfällt?

Eine vollständige Minderung kommt nur in besonders schweren Fällen in Betracht, wenn die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Wohnung vollständig aufgehoben ist. Ein Heizungsausfall allein rechtfertigt das nicht automatisch; vor einer vollständigen Zahlungseinstellung sollte der konkrete Fall rechtlich geprüft werden.

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Telephone conversation with Crown Prince and Prime Minister of Saudi Arabia Mohammed bin Salman Al Saud

PRESIDENT OF RUSSIA - 22. September 2026 - 13:05

Vladimir Putin held a telephone conversation with Crown Prince and Prime Minister of Saudi Arabia Mohammed bin Salman Al Saud.

Vladimir Putin extended his greetings to the Crown Prince on the upcoming national holiday – Founding Day – noting that 100 years ago, the USSR was the first foreign state to recognise the Saudi Kingdom. Both sides expressed satisfaction with the current level of cooperation in the political, trade, economic and humanitarian spheres.

A detailed exchange of views took place on the situation in the Middle East, particularly in the Gulf region, with both sides underscoring that there is no alternative to political and diplomatic efforts to de-escalate the current crisis, while duly taking into account the interests of all parties.

In light of the deteriorating military and political situation in Yemen, the parties reaffirmed the need for an immediate cessation of hostilities and the creation of conditions for launching a constructive intra-Yemeni dialogue under UN auspices. They also noted the importance of ensuring the safe and unimpeded passage of vessels through international waterways in the region, including the Bab-el-Mandeb and the Strait of Hormuz.

Agreement was reached to continue contacts at various levels.

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Wohnraum für 20 Millionen zusätzliche Einwohner: Welche Kraftanstrengung hat Deutschland dafür erbracht?

20 Millionen zusätzliche Einwohner sind eine schwer vorstellbare Größenordnung. Um sie greifbarer zu machen, kann man eine Modellrechnung verwenden: Einhundert Mal die komplette Infrastruktur eine Mittelstadt mit 200.000 Einwohnern würde benötigt, um diese Menge Menschen unterzubringen. Bei einer angenommenen Wohnfläche von durchschnittlich 40 Quadratmetern je Einwohner wären für eine solche Stadt rund 8 Millionen Quadratmeter […]

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On September 23, Vladimir Putin will hold a meeting with members of the Government

PRESIDENT OF RUSSIA - 22. September 2026 - 13:00

On September 23, Vladimir Putin will hold a meeting with members of the Government via videoconference. The discussion will focus on the use of the Chestny Znak system to bring the economy out of the shadows. 

Reports will be delivered by Deputy Prime Minister and Chief of the Government Staff Dmitry Grigorenko, Head of the Federal Service for Alcohol and Tobacco Market Control Igor Aleshin, and Head of the Federal Service for the Oversight of Consumer Protection and Welfare Anna Popova.

Other current matters will also be addressed.

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Schwerbehinderung 2027: Sieben Änderungen kommen jetzt und einiges erst später

Mehr Geld für manche Beschäftigte, höhere Kosten bei Krankheit und neue Verfahren beim Finanzamt: Menschen mit Behinderung müssen sich auf mehrere Veränderungen einstellen. Doch nicht alles, was angekündigt wird, beginnt tatsächlich im kommenden Jahr. Einige Regeln gelten bereits, einige kommen 2027 und andere greifen erst 2028.

Besonders folgenreich sind die Änderungen beim Krankengeld und bei den Zuzahlungen. Sie betreffen auch Menschen ohne Schwerbehindertenausweis, können chronisch kranke und behinderte Menschen wegen ihres häufigeren Unterstützungsbedarfs aber besonders treffen.

Der Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Die Erhöhung ist durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt. Beschäftigte, die bisher den Mindestlohn erhalten, bekommen damit 70 Cent mehr für jede bezahlte Arbeitsstunde.

Das gilt grundsätzlich auch für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bei 100 bezahlten Stunden im Monat ergibt sich rechnerisch ein Plus von 70 Euro brutto. Eine Behinderung rechtfertigt keinen niedrigeren gesetzlichen Mindestlohn.

Für Menschen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen folgt daraus allerdings kein automatischer Anspruch auf 14,60 Euro. Wer dort in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis beschäftigt ist, fällt grundsätzlich nicht unter den allgemeinen Mindestlohn. Die Erhöhung beseitigt die Unterschiede zwischen Werkstattentgelt und regulärem Arbeitslohn deshalb nicht.

Die Minijobgrenze wächst auf 633 Euro

Mit dem Mindestlohn steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs zum 1. Januar 2027 von 603 Euro auf 633 Euro. Bei einer durchgehenden Beschäftigung über zwölf Monate entspricht das regelmäßig höchstens 7.596 Euro im Jahr. Die Bundesregierung bestätigt beide Anpassungen.

Die höhere Grenze kann für Menschen interessant sein, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen nur wenige Stunden arbeiten. Sie bedeutet allerdings nicht, dass dieser Verdienst bei einkommensabhängigen Sozialleistungen vollständig anrechnungsfrei bleibt. Gegen-Hartz erläutert die Einzelheiten zur neuen Minijobgrenze ab Januar 2027.

Zuzahlungen werden ab 2027 teurer

Bei gesetzlichen Zuzahlungen müssen Versicherte ab dem 1. Januar 2027 tiefer in die Tasche greifen. Die bisherige Spanne von mindestens 5 und höchstens 10 Euro steigt auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro, etwa bei zuzahlungspflichtigen Arzneimitteln. Es bleibt grundsätzlich bei zehn Prozent des Abgabepreises; mehr als das jeweilige Mittel kostet, darf die Zuzahlung nicht betragen.

Auch bei stationären Maßnahmen steigt der Tagessatz von 10 auf 15 Euro. Für Heilmittel erhöht sich der feste Zuschlag je Verordnung von 10 auf 15 Euro, zusätzlich zu zehn Prozent der Kosten. Diese Änderungen enthält der Gesetzesbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Die jährliche Belastungsgrenze bleibt deshalb besonders wichtig: Sie beträgt grundsätzlich zwei Prozent der zu berücksichtigenden Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Prozent. Ein Schwerbehindertenausweis allein führt nicht automatisch zur Befreiung. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt, wie Versicherte die Befreiung beantragen.

Nach dem Ende des Arbeitsvertrags kann das Krankengeld deutlich sinken

Eine besonders einschneidende Änderung betrifft Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsunfähigkeit endet. Ab 2027 beträgt das Krankengeld in dieser Konstellation grundsätzlich 60 Prozent des Nettoarbeitsentgelts; unter den gesetzlichen Voraussetzungen für ein berücksichtigungsfähiges Kind gelten 67 Prozent. Die abweichende Berechnung setzt nach der neuen Vorschrift am Tag nach dem Beschäftigungsende an.

Damit kann etwa das Auslaufen eines befristeten Vertrags die finanzielle Absicherung während einer längeren Erkrankung erheblich verschlechtern. Eine anerkannte Schwerbehinderung verhindert diese Berechnung nicht automatisch. Ausführlich behandelt Gegen-Hartz die Krankengeldkürzung nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Solange das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht, gilt grundsätzlich weiterhin die Berechnung mit 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, begrenzt auf 90 Prozent des berechneten Nettoentgelts. Eine pauschale Kürzung für alle krankgeschriebenen Arbeitnehmer wäre daher eine falsche Darstellung. Die bisherige Berechnungsregel steht in § 47 Absatz 1 SGB V.

Beim Steuerbescheid 2027 wird der digitale Nachweis wichtig

Wer 2027 seine Steuererklärung für 2026 abgibt, kann erstmals mit dem neuen Nachweisverfahren für den Behinderten-Pauschbetrag in Berührung kommen. Bei erstmaligen oder geänderten Feststellungen seit dem 1. Januar 2026 übermittelt die zuständige Behörde die Daten grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt. Dafür müssen die Steuer-Identifikationsnummer und die Einwilligung zur Übermittlung vorliegen.

Der Pauschbetrag muss weiterhin in der Steuererklärung beantragt werden. Ältere, weiterhin gültige Nachweise werden unter den Übergangsregeln berücksichtigt; der vorhandene Schwerbehindertenausweis wird also nicht pauschal wertlos. Das erläutert die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.

Diese Änderung beginnt bereits 2026 und erhöht für sich genommen keinen Pauschbetrag. Für viele Betroffene zeigt sie sich erst bei der nächsten Steuererklärung. Weitere Hinweise enthält der Gegen-Hartz-Beitrag zum elektronischen Nachweis des Behinderten-Pauschbetrags.

Der europäische Behindertenausweis hat zwei unterschiedliche Termine

Beim europäischen Behindertenausweis ist 2027 zunächst ein Termin für die Gesetzgebung. Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Vorgaben bis Juni 2027 in nationales Recht umsetzen; die verbindliche Anwendung folgt im Juni 2028. Aus der Umsetzungsfrist lässt sich deshalb kein allgemeiner Anspruch ableiten, schon Anfang 2027 einen überall einsetzbaren neuen Ausweis zu erhalten.

Der Ausweis soll bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU-Staaten den Zugang zu dort bestehenden Vergünstigungen erleichtern, etwa bei Kulturangeboten oder Verkehrsmitteln. Er schafft keine europaweit einheitliche Geldleistung und ersetzt nicht die nationalen Verfahren zur Anerkennung einer Behinderung. Der Rat der Europäischen Union erläutert Zweck und Zeitplan.

Die Teilkrankschreibung kommt erst 2028

Die neue Teilarbeitsunfähigkeit nach § 44c SGB V beginnt erst am 1. Januar 2028. Vorgesehen sind ärztlich festgestellte Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent Teilarbeitsunfähigkeit bei Erkrankungen, die voraussichtlich länger als vier Wochen zur Arbeitsunfähigkeit führen. Beschäftigte müssen einwilligen und der Arbeitgeber muss der teilweisen Arbeitsleistung zustimmen.

Für geleistete Arbeit ist anteiliges Arbeitsentgelt vorgesehen, daneben kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen anteiliges Krankengeld in Betracht. Der Schwerbehindertenausweis allein eröffnet diesen Anspruch nicht. Wer seinen Wiedereinstieg für 2027 plant, kann sich daher noch nicht auf die neue Regelung zur Teilarbeitsunfähigkeit stützen.

Die sieben Änderungen und ihre Termine im Überblick Bereich Änderung Zeitpunkt Mindestlohn 14,60 Euro brutto je Stunde 1. Januar 2027 Minijob 633 Euro monatliche Verdienstgrenze 1. Januar 2027 Zuzahlungen Höhere Mindest-, Höchst- und Festbeträge 1. Januar 2027 Krankengeld nach Beschäftigungsende Grundsätzlich 60 Prozent vom Netto, unter Voraussetzungen 67 Prozent Ab 2027 Behinderten-Pauschbetrag Elektronischer Nachweis bei neuen oder geänderten Feststellungen Seit 2026; relevant für Steuererklärungen 2027 Europäischer Behindertenausweis Nationale Umsetzung und anschließende Anwendung Juni 2027 beziehungsweise Juni 2028 Teilarbeitsunfähigkeit Teilweise Arbeit während längerer Erkrankung nach neuen Regeln 1. Januar 2028 Bei der Schwerbehindertenrente gelten weiterhin feste Voraussetzungen

Aus diesen Änderungen folgt keine neue pauschale Altersgrenze für die Schwerbehindertenrente. Für Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist diese Altersrente grundsätzlich mit 65 Jahren abschlagsfrei oder ab 62 Jahren mit Abschlägen möglich. Erforderlich sind unter anderem ein GdB von mindestens 50 bei Rentenbeginn und 35 Versicherungsjahre, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert.

Bei einem Beginn drei Jahre vor der abschlagsfreien Altersgrenze beträgt der dauerhafte Abschlag 10,8 Prozent. Wer seinen Ausstieg plant, sollte deshalb Rentenbeginn, Versicherungszeiten und Anerkennung der Schwerbehinderung gemeinsam prüfen. Dazu passen die Hinweise zur Rentenplanung für den Jahrgang 1964.

Ein kurzes Beispiel aus der Praxis

Ein fiktives Beispiel: Petra ist 58 Jahre alt, hat einen GdB von 60 und arbeitet monatlich 40 Stunden zum gesetzlichen Mindestlohn. Ihr Bruttoverdienst steigt bei unveränderter Stundenzahl von 556 Euro im Jahr 2026 auf 584 Euro im Jahr 2027. Das sind 28 Euro mehr im Monat; sie bleibt unter der neuen Minijobgrenze.

Weil ihr GdB erstmals 2026 festgestellt wurde, prüft Petra vor der Steuererklärung außerdem, ob ihre Daten an das Finanzamt übermittelt wurden. Für ihre regelmäßigen Arzneimittel sammelt sie die Zuzahlungsbelege und lässt die persönliche Belastungsgrenze von der Krankenkasse berechnen. Ihr Beispiel zeigt: Mehr Verdienst und höhere Gesundheitsausgaben können im selben Jahr zusammentreffen.

Vier Fragen und Antworten Beginnen alle sieben Änderungen am 1. Januar 2027?

Nein. Der digitale steuerliche Nachweis gilt bereits seit 2026, während die Teilarbeitsunfähigkeit erst 2028 startet. Beim europäischen Behindertenausweis liegen Umsetzung und Anwendung ebenfalls in unterschiedlichen Jahren.

Befreit ein Schwerbehindertenausweis automatisch von Zuzahlungen?

Nein, dafür kommt es auf die persönliche Belastungsgrenze und die Voraussetzungen für eine Befreiung an. Für schwerwiegend chronisch Kranke kann die niedrigere Grenze von einem Prozent gelten. Die Befreiung muss bei der Krankenkasse beantragt werden.

Erhalten 2027 alle Menschen mit Schwerbehinderung weniger Krankengeld?

Nein, die beschriebene Kürzung knüpft an das Ende des Beschäftigungsverhältnisses während einer Arbeitsunfähigkeit an. Eine Schwerbehinderung allein löst sie nicht aus. Bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis bleibt grundsätzlich die reguläre Berechnung bestehen.

Muss wegen des digitalen Steuernachweises ein neuer GdB-Antrag gestellt werden?

Nein, allein die technische Umstellung ist dafür kein Anlass. Ältere gültige Feststellungen werden nach den Übergangsregeln weiter berücksichtigt. Bei neuen oder geänderten Feststellungen sollten Betroffene Steuer-ID, Einwilligung und Datenübermittlung prüfen.

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Doch wieder CO2-Verpressung? Niederlande eröffnen größte CO2-Abscheidungsanlage Europas

In der niederländischen Provinz Seeland wurde die größte Kohlendioxid-Abscheidungsanlage Europas errichtet. Die Kosten dürften astronomisch sein – der Sinn schlicht nicht vorhanden. Ist Deutschland, wie Deutsche so oft bei TwitterX oder Facebook schreiben, wirklich das alleinig klimaverrückteste Land der Welt? Nicht ganz – die Eliten unserer Nachbarländer versuchen aufzuholen.

Die Anlage gehört dem norwegischen Düngemittelkonzern Yara International und soll an über 15 Jahre zwölf Millionen Tonnen CO2 via CCS fixieren – die anschließend in 2,6 km Tiefe unter dem Nordsee-Meeresboden verpreßt werden sollen. An der Einweihung nahmen der norwegische Ministerpräsident Jonas Gahr Støre, der niederländische Ministerpräsident Rob Jetten, der EU-Kommissar für Klima, Netto-Null und sauberes Wachstum, Wopke Hoekstra, sowie der Präsident und CEO von Yara International, Svein Tore Holsether, teil. Besonders pikant: Das CO2 wird von der Firma Northern Lights abtransportiert und 2,6 km unter dem Meeresboden auf dem norwegischen Kontinentalschelf gespeichert. Was sagen die Norweger dazu? Ihr Ministerpräsident:

«Unsere Klimaherausforderung liegt in der Industrie, weil dort die Kombination aus Arbeit, Kapital und Technologie zu finden ist. Und natürlich spielt Energie dabei eine zentrale Rolle. Als moderne Energienationen – die Niederlande stehen dabei an erster Stelle – ist das der richtige Weg.»

Auch Norwegen ist ein Land, das dem Klimaschwindel erlegen ist, nicht nur die Niederlande und Merz-Deutschland….

Zum Hintergrund 1: Yara kann mit dem Projekt EU-CO2-Abgaben einsparen. Das Projekt ist mit 30 Millionen Euro aus niederländischen Steuergeldern gefördert worden. Wie auch immer, die Konsumenten zahlen die Rechnung, weil die Produkte teuer werden.
Yara ist in den Niederlanden schon vorher negativ aufgefallen, da jahrelang mit den Steuerbehörden über eine Gewinnverlegung in die Schweiz gestritten wurde. Das niederländische Steueramt hat eine Nachzahlung von 700 Millionen Euro gefordert, und am Ende ist in einem Rechtsverfahren entschieden worden, daß 42 Millionen reichen und daß Yara weiterhin die Gewinne verlegen darf.
In den ersten 3 Monaten dieses Jahres sind bereits 9.4% der ChemieIndustrie aus den Niederlanden verschwunden. Hauptursachen wie in Deutschland: teure Energie, teure Produktion.

Zum Hintergrund 2: In den 90ern galt die CO2-Verpressung im Untergrund als ein Königsweg zur Klimarettung. 2009 hingegen meinte Schleswig-Holsteins Obergrüner Robert Habeck aber, „Schleswig-Holstein ist das Land der Erneuerbaren Energien und keine Müllhalde für CO₂.“ Als Wirtschaftsminister schwenkte er um und wollte 2024 doch wieder CCS:

„Habeck will CO2-Endlager auf hoher See“.

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Irak verhandelt mit Ankara über Abzug türkischer Truppen

Der irakische Ministerpräsident Ali al-Zaidi hat Gespräche mit Ankara über einen Abzug der türkischen Armee aus dem Irak und der Kurdistan-Region bestätigt. „Unsere Gespräche mit der Regierung in Ankara dauern an, um eine Einigung über den Abzug der türkischen Truppen vom irakischen Territorium zu erzielen“, sagte al-Zaidi in einem Interview mit der „New York Times“.

Al-Zaidi äußerte sich in dem Interview auch zur Zukunft der nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen im Irak. Deren Entwaffnung sei keine freiwillige Angelegenheit, sondern verbindlich. „Vor allem für den Aufbau einer starken Wirtschaft dürfen sich Waffen ausschließlich unter der Kontrolle des Staates befinden“, erklärte der Ministerpräsident.

Entwaffnung soll bis Juni 2027 abgeschlossen sein

Nach dem für den 30. September vorgesehenen vollständigen Abzug der verbliebenen US-Truppen will die irakische Regierung die Bedingungen eines Abkommens zur Entwaffnung bekanntgeben. Der Prozess soll anschließend schrittweise umgesetzt und bis zum 30. Juni 2027 abgeschlossen werden. Einige der betroffenen Gruppen fordern nach Angaben al-Zaidi eine Verlängerung der Frist bis Ende 2027.

Als ersten Schritt sieht der Plan eine 90-tägige Phase vor, in der die bewaffneten Gruppen ihre Angriffe einstellen und die USA im Gegenzug auf Gegenangriffe verzichten sollen. Danach soll die Abgabe der Waffen beginnen. „Diese Gruppen werden keinen eigenständigen Status haben“, erklärte al-Zaidi. Ihre Mitglieder könnten sich individuell den Kräften von Hashd al-Shaabi anschließen. Nach Ablauf der festgelegten Frist sollten Organisationen, die weiterhin als eigenständige bewaffnete Gruppen operieren, als illegal und verboten gelten.

Milliardenverluste durch Krieg gegen Iran

Al-Zaidi ging zudem auf die wirtschaftlichen Folgen des US-Krieges gegen Iran für den Irak ein. Durch die Sperrung der Straße von Hormus durch Teheran habe das Land 60 Prozent seiner Einnahmen aus dem Ölexport verloren. Den dadurch entstandenen finanziellen Schaden bezifferte der Ministerpräsident auf rund 60 Milliarden US-Dollar.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52639 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52679 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52814

 

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