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Wonach Landesmedienanstalten mit der Schnüffelsoftware KIVI suchen

Transition News - 23. September 2026 - 0:07

Anlasslos durchsucht das deutsche KI-Schnüffelprogramm KIVI das Internet nach mutmaßlich rechtswidrigen Äußerungen von Privatpersonen, Publizisten und Journalisten (wir berichteten). Funde, die die Software als relevant betrachtet, meldet sie den Verfassungsschutz- und Polizeibehörden. Alle Landesmedienanstalten (LMA) nutzen das Programm. Die Rechtsgrundlage ist allerdings sehr zweifelhaft. Eine Recherche des Wissenschaftsjournalisten Norbert Häring legte zudem kürzlich nahe, dass KIVI indirekt auch von der Bundesregierung finanziert wird.

Nun wollte Häring wissen, welche Daten die Software über ihn gespeichert hat. Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat er deshalb bei der für ihn zuständigen Landesmedienanstalt Hessen Auskunft über seine gespeicherten persönlichen Daten verlangt. Die Antwort «deutet stark darauf hin, dass die Landesmedienanstalten mit dem KI-Programm KIVI nicht nur nach möglichen Rechtsverstößen fahnden, wie sie behaupten», berichtet Häring auf seinem Blog.

Laut der Auskunft sind etwa 50 Social-Media-Beiträge von ihm und anderen gelistet, die im Zeitraum vom 29. April bis zum 24. Juli durch KIVI erfasst, bearbeitet und gespeichert wurden. Als Löschdatum sei jeweils ein Datum drei Monate später angegeben. Manche Einträge seien doppelt, während bei anderen der entsprechende Beitrag gelöscht worden oder aus anderen Gründen nicht auffindbar sei. Laut der Behörde ist der Zweck der Verarbeitung seiner Daten:

«Kontinuierliche Beobachtung von Telemedienangeboten, zur Prüfung und Bewertung der erfassten Inhalte im Hinblick auf mögliche Rechtsverstöße, sowie zur Evaluation des eingesetzten Verfahrens.»

Der Anstalt zufolge wurde kein Rechtsverstoß durch Häring festgestellt. Der Journalist merkt an:

«An der Korrektheit und Vollständigkeit der angegebenen Zweckbestimmung habe ich große Zweifel. Ich habe deshalb die Medienanstalt Hessen mit Brief vom 18. September 2026 um Erläuterung bzw. Rechtfertigung gebeten, warum so viele Beiträge von mir und über mich verarbeitet wurden, bei denen nicht einmal erkennbare Anzeichen für Rechtsverstöße vorliegen, geschweige denn tatsächliche Rechtsverstöße. Die Antwort steht noch aus.»

Häring hat die von der Medienanstalt aufgelisteten Beiträge auf einer eigenen Seite nach Themen sortiert und dokumentiert.

Nur in einem Fall ist ihm zufolge nachvollziehbar, warum ein auf mögliche Rechtsverstöße trainiertes KI-Programm anschlagen würde. Dabei handle es sich um einen Nutzerkommentar, in dem die Regierung beschimpf wird. Dieser befinde sich zudem unter einem Fremdbeitrag, in dem auf einen Beitrag von Häring hingewiesen wird.

Der Journalist stellt fest, dass der mit Abstand am stärksten besetzte Themenblock mit 23 Einträgen «Zensur und Meinungskontrolle» ist. Davon beziehen sich 13 auf sein Buch «Der Wahrheitskomplex» und Interviews dazu. Vier weitere Beiträge enthalten Kritik an mutmaßlicher Zensur seitens der Landesmedienanstalten. Gelistet sind zudem sieben kritische Beiträge zu Bargeld, Geldwesen, digitalem Euro und digitaler Identität. Vier weitere betreffen vermeintliche Klima- und Impfpropaganda, zwei die NATO und Krieg und vier andere Themen. Häring schließt mit der vorläufigen Hypothese:

«Die aufgelisteten Themen und die Tatsache, dass die Landesmedienanstalten sich nicht nur als Zuträger für die Polizei, sondern auch für den Verfassungsschutz betätigen, deuten sehr stark darauf hin, dass mit KIVI nicht nur nach rechtswidrigen Beiträgen gesucht wird, sondern auch nach allem, was den Verfassungsschutz interessieren könnte.

Dazu gehört unter anderem, was jener mit oft sehr fragwürdiger Rechtfertigung als Delegitimierung des Staates, Demokratiefeindlichkeit, Verschwörungstheorie, Antisemitismus, Desinformation und hybride Kriegsführung bezeichnet. Auch nach Beiträgen zu den Landesmedienanstalten selbst und ihrem Arbeitsumfeld scheinen sie mit KIVI zu forschen. Ich lasse mich aber von der Medienanstalt Hessen gern eines Besseren belehren.»

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Pfizer spendete 500.000 Dollar an Lobbys gegen religiöse Impfausnahmen in Massachusetts

Transition News - 23. September 2026 - 0:05

Pfizer zahlte 500.000 Dollar an zwei gemeinnützige Organisationen, die später einen Brief unterzeichneten, in dem sie die Gesetzgeber von Massachusetts dazu aufforderten, die religiöse Ausnahmeregelung des Bundesstaates von der Impfpflicht für Kinder im schulpflichtigen Alter aufzuheben. Dies geht aus den eigenen öffentlichen Angaben des Unternehmens zu Fördermitteln sowie aus einem von The Defender eingesehenen Schreiben an den Gesetzgeber hervor.

Der «Bericht über die Förderung medizinischer, wissenschaftlicher, patientenbezogener und zivilgesellschaftlicher Organisationen in den USA» des Arzneimittelherstellers für das Geschäftsjahr 2024, der auf der Transparenz-Website von Pfizer veröffentlicht wurde, listet eine Zahlung in Höhe von 400.000 Dollar an die American Society for Meningitis Prevention (ASMP) für «politische Bemühungen um eine flächendeckende Impfung gegen Meningokokken-Meningitis» auf.

Im selben Bericht wird eine Zahlung in Höhe von 100.000 Dollar an die March of Dimes Foundation im Jahr 2024 angegeben, die als «Impfpolitik-Kampagne zur Impfung von Schwangeren» kategorisiert ist.

Wie The Defender feststellt, tauchen die Namen beider Organisationen mehr als ein Jahr später unter den rund zwei Dutzend Unterzeichnern eines Schreibens vom 1. Juni an den Finanzausschuss des Repräsentantenhauses von Massachusetts auf. Darin werden die Abgeordneten dazu aufgefordert, den Gesetzentwurf H.2554 voranzutreiben. Dieser würde laut dem Schreiben «die nichtmedizinische Ausnahmeregelung von den vorgeschriebenen Schulimpfungen aufheben und die Datenerhebung sowie den Datenaustausch verbessern, um die Impfquoten besser nachverfolgen zu können».

Das Portal erklärt, dass es in Massachusetts Eltern derzeit gestattet ist, ihre Kinder aus religiösen Gründen von den schulischen Impfvorschriften auszunehmen. Der Gesetzentwurf würde diese Möglichkeit abschaffen, sodass nur noch medizinische Ausnahmen gelten würden.

Die ASMP beschreibt sich selbst als Organisation, die sich auf die Aufklärung junger Menschen und Eltern über die Meningokokken-Meningitis konzentriert. March of Dimes hat Pfizer öffentlich als «Gründungsunterstützer» seiner Impfaufklärungskampagne gewürdigt und dabei eine Partnerschaft beschrieben, die Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung des von den Centers for Disease Control and Prevention (CDC) empfohlenen Impfplans unterstützt.

Keine der beiden Organisationen hat sich laut The Defender öffentlich zum zeitlichen Zusammenhang zwischen den Spenden und ihrer Unterstützung für den Gesetzentwurf H.2554 geäußert.

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A restored history of Jewish anti-Zionism — and the loss it cannot repair

Benjamin Moser's new book recovers a tradition of dissenters who paid a price for opposing Palestinian dispossession, even as they could not prevent it.

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Ständerat will Impfpflicht erschweren und Bussen bei Verweigerung verbieten

Transition News - 22. September 2026 - 20:50

Heute berichteten wir, dass der Ständerat dem erneuerten Epidemiengesetz zugestimmt hat. Swissinfo zufolge wurden einige Bestimmungen geändert. So soll eine «besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit» nur dann gegeben sein, wenn die Gefahr der Ausbreitung eines bestimmten Krankheitserregers «deutlich erhöht» ist. Im Vorschlag des Bundesrats war lediglich von «erhöht» die Rede. Auch sollen die Maßnahmen «auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ausgerichtet sein».

Nun berichtet SRF, der Ständerat wolle auch, dass eine Impfpflicht im überarbeiteten Gesetz nur als letztmögliche Maßnahme in Betracht gezogen wird und eine zeitliche Befristung hat. Zudem soll es nicht erlaubt sein, jemanden zu büßen, der sich einer Impfpflicht widersetzt. Schon gegenwärtig dürfen Bund und Kantone nur in Ausnahmefällen eine Impfpflicht anordnen. Das kann zum Beispiel Pflegekräfte betreffen, die während einer «Pandemie» mit schwer kranken Patienten in Kontakt kommen.

Der Ständerat befürwortete jedoch die Änderung im Epidemiengesetz, wonach man sich künftig in allen Kantonen in Apotheken impfen lassen kann. Die Entscheidung, welche Impfstoffe in den Apotheken angeboten werden, obliegt jedoch weiterhin den Kantonen. Es ist somit für eine Apotheke nicht verpflichtend, jede Impfung anzubieten.

Nun muss noch der Nationalrat über die Teilrevision des Epidemiengesetzes entscheiden.

Kommentar Transition News

Gut ist, dass laut dem Ständerat keine Bussen ausgesprochen werden dürfen, wenn sich jemand einer Impfpflicht widersetzt. Auch andere der vorgeschlagenen Änderungen scheinen für Kritiker von Zwangsmaßnahmen auf den ersten Blick positiv zu sein. Allerdings handelt es sich oft weiterhin um unscharfe Begriffe, die eine flexible Interpretation erlauben.

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Gedenken an Gefallene der kurdischen Freiheitsbewegung in Mexmûr

Im Geflüchtetencamp Şehîd Rûstem Cudî in Mexmûr ist mit einer Zeremonie acht Gefallenen der kurdischen Freiheitsbewegung gedacht worden. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Rat der Familien der Gefallenen im Camp.

Das Gedenken galt Rabia Barinc (Dîlan Şirnex), Muhyetin Sanri (Mordem Cudî), Evfa Mirahmetoglu (Bêrîtan Çelê), Murat Kara (Rêzan Goyî), Gurbet Akyürek (Ronahî), Ilhan Hacı Kuday (Herekol Silopî), Besê Tarakçı (Sema Geverî) und Nahide Arko (Hêvîdar Penaber).

Im Namen der Campverwaltung erinnerte Qîmet Nerexî an den Einsatz der Gefallenen. Sie hätten im kurdischen Freiheitskampf ohne Zögern für die kurdische Bevölkerung und andere unterdrückte Völker gekämpft.

„Die Erinnerung an sie ist für die Menschen in Mexmûr zugleich eine Quelle von Kraft, Willen, Freiheit, Kampf und Widerstand“, sagte Nerexî. Die Bevölkerung des Camps habe viele der Gefallenen in ihrer Mitte aufwachsen sehen und werde nicht vergessen, welchen Anteil sie an den errungenen Errungenschaften hätten.

Im Namen der Familien sprachen Evdilrehman Kara, Beşîr Gundikî, Şukrî Nêrwehî, Ebdulkerîm Hilalî und Polat Çelê. Sie bekräftigten, den Kampf der Gefallenen fortzuführen. Anschließend wurden den Angehörigen die Gefallenenurkunden übergeben.

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Anti-Hinrichtungsprotest erreicht 64 Gefängnisse in Iran

Die Kampagne „Dienstage gegen Hinrichtungen“ hat sich in ihrer 139. Woche auf 64 Gefängnisse in Iran ausgeweitet. Mit dem Gefängnis in Bandar Abbas und dem Ziaber-Gefängnis im Landkreis Someh Sara in der Provinz Gilan haben sich zwei weitere Haftanstalten den wöchentlichen Hungerstreiks gegen die Todesstrafe angeschlossen. Die seit Anfang 2024 bestehende Kampagne wird von Gefangenen getragen, die jeden Dienstag mit Hungerstreiks gegen die Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen protestieren. Noch in der vergangenen Woche beteiligten sich Gefangene in 62 Haftanstalten.

Neue Todesurteile und drohende Hinrichtungen

In ihrer wöchentlichen Erklärung verwies die Kampagne auf mehrere kürzlich verhängte oder bestätigte Todesurteile. Betroffen sind unter anderem Mohammad Reza Majidi-Asl und Omid Goudarzvand Chegini, die während der Januar-Proteste festgenommen worden waren. Ihre Todesurteile wurden in den vergangenen Wochen bestätigt. Auch der 19-jährige Student Omidreza Heydari aus Izeh wurde zum Tode verurteilt. Er war ebenfalls während der landesweiten Proteste festgenommen worden und befindet sich in Isfahan in Haft.

Die Kampagne machte zudem auf die Hinrichtung von Rezvan Asgharzadeh aufmerksam. Die 45-jährige Mutter von sechs Kindern wurde demnach im Dastgerd-Gefängnis in Isfahan wegen eines Drogendelikts hingerichtet. Akute Sorge besteht auch um den politischen Gefangenen Ali Zarei Doozdarrehsi. Der etwa 27-Jährige wurde am Montag im Ghezel-Hesar-Gefängnis in Karaj in Einzelhaft verlegt. Er war wegen „Korruption auf Erden“ zum Tode verurteilt worden und hatte kürzlich aus der Haft mitgeteilt, dass sein Todesurteil bestätigt worden sei.

Ali Zarei Doozdarrehsi war bereits während der Proteste unter dem Motto „Jin, Jiyan, Azadî“ (Frau, Leben, Freiheit) nach dem Tod von Jina Mahsa Amini im Jahr 2022 durch Schrotmunition am Auge verletzt worden. Später lebte er zur Behandlung zeitweise in Deutschland. Nach seiner Rückkehr nach Iran Anfang dieses Jahres wurde er Ende April von Agenten des iranischen Geheimdienstes festgenommen.

Kampagne fordert Recht auf Leben

Nach Angaben der Kampagne „Dienstage gegen Hinrichtungen“ sind seit Beginn des laufenden iranischen Jahres mindestens 448 Hinrichtungen registriert worden. Die Zahl bezieht sich auf das iranische Kalenderjahr 1405 und damit auf den Zeitraum seit dem 21. März 2026.  Mit den wöchentlichen Hungerstreiks wenden sich die beteiligten Gefangenen gegen die Todesstrafe und fordern zugleich die Wahrung des Rechts auf Leben und faire Gerichtsverfahren. Trotz Druck, Drohungen und Einschränkungen der Kommunikation mit der Außenwelt werde der Protest fortgesetzt, heißt es in der Erklärung.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52572 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52223 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52304

 

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Polizei nimmt 27 Studierende an Ege-Universität fest

Bei einem Polizeieinsatz an der Ege-Universität im westtürkischen Izmir sind mehr als zwei Dutzend Studierende festgenommen worden. Sie hatten mit Informationsständen gegen einen Beschluss der Universitätsleitung protestiert, der Presseerklärungen, Demonstrationen und ähnliche Veranstaltungen auf dem Campus von einer vorherigen Genehmigung durch das Rektorat abhängig macht.

Die Studierenden errichteten daraufhin auf dem Universitätsgelände Stände und verteilten Flugblätter. Sie kritisieren den Beschluss als Einschränkung politischer und gesellschaftlicher Aktivitäten auf dem Campus.

Zunächst versuchte der private Sicherheitsdienst der Hochschule, die Stände zu schließen. Anschließend rückten Einheiten der Bereitschaftspolizei auf den Campus vor und umstellten den Bereich. Aus der Polizeiabsperrung heraus riefen die Studierenden „Die Folterpolizei wird sich verantworten müssen“, „Es lebe der Widerstand der Jugend“ und auf Kurdisch „Bijî berxwedana xwendekaran“ („Es lebe der Widerstand der Studierenden“). Anschließend wurden 27 Studierende festgenommen.

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Grundsicherung: Fehlt dieser Zuschlag, verlieren Alleinerziehende über 2.400 Euro im Jahr

Wer Kinder allein erzieht und Grundsicherung nach dem SGB II bezieht, hat häufig Anspruch auf einen erheblichen Zuschlag. Für eine Mutter mit zwei Kindern unter 16 Jahren beträgt der Mehrbedarf 2026 monatlich 202,68 Euro. Fehlt dieser Betrag im Bescheid, fehlen bei unveränderten Voraussetzungen über zwölf Monate 2.432,16 Euro.

Francesca, 32 Jahre, lebt mit ihrem Sohn Luigi, 8 Jahre, und ihrer Tochter Luna, 6 Jahre, in Schaffhausen, einem Ortsteil von Wadgassen im Saarland. In unserem fiktiven Praxisbeispiel übernimmt sie die Pflege und Erziehung allein. Damit steht ihr der Mehrbedarf zu – zusätzlich zu ihrem Regelbedarf und den weiteren anerkannten Bedarfen der Familie.

Entscheidend ist, wer die Kinder tatsächlich erzieht

§ 21 Absatz 3 SGB II knüpft den Anspruch an das Zusammenleben mit minderjährigen Kindern und die alleinige Verantwortung für deren Pflege und Erziehung. Alleinstehend zu sein genügt deshalb für sich genommen nicht. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse im Familienalltag.

Prüfen Sie deshalb nicht nur die Angaben zum Familienstand, sondern auch die Darstellung der Betreuung. Wer übernimmt die tägliche Versorgung, kümmert sich bei Krankheit und organisiert den Alltag? Diese Angaben helfen dem Jobcenter, die Erziehungssituation zutreffend einzuordnen.

So viel Mehrbedarf steht Alleinerziehenden zu

Die Berechnung richtet sich nach Zahl und Alter der minderjährigen Kinder. Grundlage ist 2026 der Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende von 563 Euro. Das Jobcenter berechnet den Zuschlag aus diesem Erwachsenenbetrag, nicht aus den Regelbedarfen der Kinder.

Bei einem Kind unter sieben Jahren sowie bei zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren gelten 36 Prozent. Alternativ berücksichtigt das Gesetz 12 Prozent je minderjährigem Kind, wenn sich damit ein höherer Betrag ergibt, höchstens jedoch 60 Prozent.

Die Übersicht zum Mehrbedarf bei Bürgergeld und Sozialhilfe erläutert die Beträge für unterschiedliche Familienkonstellationen und die Abgrenzung zu Unterhalt und Unterhaltsvorschuss.

Mehrbedarf oder kein Mehrbedarf?

Die folgende Gegenüberstellung betrifft den Zuschlag für Alleinerziehende nach § 21 Absatz 3 SGB II. Sie setzt voraus, dass grundsätzlich ein Leistungsanspruch besteht; andere Mehrbedarfe können unabhängig davon infrage kommen.

Mehrbedarf Kein Mehrbedarf Sie leben mit minderjährigen Kindern zusammen und tragen allein die Verantwortung für deren Pflege und Erziehung. Beide Eltern leben mit den Kindern zusammen und übernehmen gemeinsam Pflege und Erziehung. Mindestens eines Ihrer Kinder ist minderjährig und Sie erziehen es allein. Alle im Haushalt lebenden Kinder sind bereits volljährig. Das Kind lebt überwiegend bei Ihnen; Sie tragen die Hauptverantwortung trotz Umgangskontakten beim anderen Elternteil. Sie betreuen das Kind lediglich bei üblichen Umgangsbesuchen; die Hauptverantwortung trägt der andere Elternteil. Als hauptsächlich betreuender Elternteil behalten Sie den Zuschlag grundsätzlich auch während eines Ferienaufenthalts beim anderen Elternteil. Allein die vorübergehende Aufnahme des Kindes in den Ferien begründet für den besuchten Elternteil keinen Zuschlag. Francesca erhält 202,68 Euro zusätzlich

Fiktives Praxisbeispiel: Francesca aus Schaffhausen bezieht mit Luigi und Luna Leistungen vom Jobcenter. Die Kinder leben dauerhaft bei ihr; sie trägt die Verantwortung für ihre tägliche Pflege und Erziehung. Weil beide unter 16 Jahre alt sind, beträgt ihr Mehrbedarf 36 Prozent von 563 Euro, also 202,68 Euro im Monat.

Zusammen mit ihrem eigenen Regelbedarf ergibt das 765,68 Euro. Dieser Betrag ist weder der Gesamtbedarf der Familie noch automatisch die Auszahlung: Die Bedarfe der Kinder und die anerkannten Unterkunfts- und Heizkosten kommen hinzu. Anrechenbares Einkommen kann den tatsächlichen Leistungsanspruch mindern.

Lunas siebter Geburtstag senkt den Zuschlag nicht

Francesca muss keine Kürzung befürchten, nur weil Luna sieben Jahre alt wird. Luigi und Luna sind dann weiterhin beide unter 16. Deshalb bleibt der maßgebliche Satz bei unveränderter Betreuung bei 36 Prozent.

Anders liegt der Fall bei einem einzigen Kind: Dort sinkt der Satz grundsätzlich mit dem siebten Geburtstag von 36 auf 12 Prozent. Übertragen Sie diese Regel deshalb nicht vorschnell auf Familien mit mehreren Kindern.

Umgang beim Vater bedeutet nicht automatisch weniger Geld

Lebt ein Kind überwiegend bei einem Elternteil, steht diesem grundsätzlich der volle Mehrbedarf zu. Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf die Hauptverantwortung für Pflege und Erziehung ab. Selbst ein längerer Ferienaufenthalt beim anderen Elternteil beseitigt den Anspruch nicht automatisch.

Anders kann es bei einem echten Wechselmodell aussehen. Betreuen beide Eltern die Kinder ungefähr hälftig im wochenweisen Wechsel, kommt für jeden leistungsberechtigten Elternteil grundsätzlich der halbe Mehrbedarf in Betracht. Bloße Umgangskontakte rechtfertigen daher keine schematische Halbierung.

Wie sich das Wechselmodell und weitere Erwachsene im Haushalt auf den Zuschlag auswirken, beschreibt auch der Beitrag zum Mehrbedarf für Alleinerziehende in der neuen Grundsicherung.

Fehlt der Mehrbedarf, prüfen Sie den Bescheid

Ein gesonderter Antrag ist grundsätzlich nicht nötig: Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst auch diesen Mehrbedarf. Teilen Sie dem Jobcenter trotzdem mit, seit wann Sie die Kinder allein erziehen, wie alt sie sind und wie die Betreuung tatsächlich abläuft.

Kontrollieren Sie anschließend den Berechnungsbogen. Fehlt der Zuschlag oder stimmt seine Höhe nicht, können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Benennen Sie den Bescheid und erklären Sie konkret, welche Betreuungssituation das Jobcenter falsch oder gar nicht berücksichtigt hat. Bewahren Sie einen Nachweis über den fristgerechten Eingang auf.

Worauf Sie bei Frist, Form und Begründung achten sollten, erläutert der Beitrag zum Widerspruch gegen den Grundsicherungsgeld-Bescheid.

FAQ: Mehrbedarf für Alleinerziehende Muss ich zusätzliche Ausgaben mit Quittungen belegen?

Der Mehrbedarf ist eine Pauschale. Sie müssen die Voraussetzungen der Alleinerziehung darlegen, aber nicht jeden zusätzlichen Einkauf einzeln nachweisen.

Bekomme ich für jedes Kind 36 Prozent?

Nein. Die 36 Prozent beziehen sich auf die entsprechende Familienkonstellation insgesamt. Für Francesca mit Luigi und Luna ergeben sich deshalb 202,68 Euro und nicht zweimal dieser Betrag.

Halbiert das Jobcenter den Zuschlag bei Ferienbesuchen?

Nicht automatisch. Tragen Sie weiterhin die Hauptverantwortung, bleibt grundsätzlich der volle Mehrbedarf erhalten; ein Ferienaufenthalt ist nicht mit einem dauerhaften hälftigen Wechselmodell gleichzusetzen.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 21 SGB II, Abschnitte 1 und 3, Stand 25. November 2024
Bundesregierung: Regelbedarfe bleiben 2026 unverändert
Gesetze im Internet: § 21 SGB II – Mehrbedarfe
Gesetze im Internet: § 84 SGG – Widerspruchsfrist

 

 

Der Beitrag Grundsicherung: Fehlt dieser Zuschlag, verlieren Alleinerziehende über 2.400 Euro im Jahr erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Schießtraining in Polen

Polen zeigt dem Rest Europas, wie’s geht: Hier wird jetzt auch an der Grenze scharf geschossen, nachdem der polnische Soldat Mateusz Sitek im Jahr 2024 während eines Grenzdurchbruchs von Migranten durch den Grenzzaun hindurch mit einem an einem Stock befestigten Messer erstochen wurde. Der Vorfall veranlasste den Sejm (das Unterhaus des Parlaments), den Einsatz scharfer […]

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In UN Speech, Trump Brags About Fossil Fuel Resource Grabs

Donald Trump used his platform at the UN General Assembly to brag about the U.S’s fossil fueled imperialism. From Iran, to Venezuela, to Greenland, Trump’s actions follow a familiar path: use military force to dominate sovereign nations, let Big Oil cash in, and leave ordinary people to bear the costs through war, pollution, rising energy bills, and worsening climate disasters.

Governments have a choice: Follow Trump into a future of conflict and economic volatility, or build prosperity and energy independence and political stability through clean, renewable energy. On the road to COP31, governments must reject Trump’s attempt to build a fossil fuel empire and show that his agenda will not dictate our shared future.

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Warum die Berichte deutscher Medien über Wahlfälschungen in Russland Erfindungen sind

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 22. September 2026 - 18:35
Seit über 20 Jahren ist es eine Tradition deutscher Medien, bei Wahlen in Russland von Wahlfälschungen und Manipulationen zu berichten. So auch an diesem Wochenende, an dem in Russland die Wahlen zur Duma, dem russischen Parlament, stattgefunden haben. Da ich seit 2022 Wahlbeobachter bin, kenne ich das russische Wahlsystem inzwischen sehr gut und daher sind […]
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Bargeld einzahlen: Schon ein geringerer Betrag macht verdächtig und löst eine Überprüfung aus

Bargeld einzahlen: Schon ab diesem Betrag kann die Bank Belege verlangen

Das Auto verkauft, Bargeld geerbt oder über Jahre Scheine zurückgelegt: Wer größere Summen auf sein Konto einzahlt, muss mit Fragen zur Herkunft rechnen. Bei der eigenen Bank greift die allgemeine Nachweisvorgabe bei mehr als 10.000 Euro, bei einer Bank ohne bestehende Geschäftsbeziehung bereits bei mehr als 2.500 Euro.

Doch auch kleinere Einzahlungen sind nicht automatisch von Prüfungen ausgenommen. Wer allein auf die Höhe des Betrags schaut, kann am Schalter eine unangenehme Überraschung erleben.

Über 10.000 Euro: Bei der Hausbank werden Belege verlangt

Bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung müssen Banken grundsätzlich einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis einholen. Die Vorgabe der Finanzaufsicht BaFin gilt bereits seit einigen Jahren, wie auch die Informationen der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling zeigen.

Ohne bestehende Bankverbindung gilt eine niedrigere Schwelle

Wer eine Bareinzahlung bei einem Institut ohne bestehende Geschäftsbeziehung vornehmen möchte, muss früher mit einer Nachweispflicht rechnen. Für solche Bartransaktionen nennt die Sparkassen-Finanzgruppe eine Schwelle von mehr als 2.500 Euro.

Gemeint ist also nicht einfach eine andere Filiale derselben Bank. Entscheidend ist, ob die Geschäftsbeziehung mit dem Institut bereits besteht; außerdem sollte vorab geklärt werden, ob es Einzahlungen für Nichtkunden überhaupt anbietet.

Welche Beträge eine Herkunftsprüfung auslösen können Situation Betrag Was Kunden beachten müssen Bareinzahlung bei bestehender Geschäftsbeziehung Mehr als 10.000 Euro Grundsätzlich ist ein aussagekräftiger Herkunftsnachweis erforderlich. Bartransaktion ohne bestehende Geschäftsbeziehung Mehr als 2.500 Euro Es gilt eine niedrigere Nachweisschwelle. Auffällige Einzahlung bei der eigenen Bank Auch bis einschließlich 10.000 Euro Die Bank kann abhängig vom Risiko weitere Angaben und Belege verlangen. Mehrere zusammenhängende Einzahlungen Auch kleinere Einzelbeträge Die Bank kann die Vorgänge gemeinsam betrachten.

Die Schwellen betreffen den Herkunftsnachweis und sind keine steuerlichen Freibeträge. Sie garantieren auch keinen Bereich, in dem Banken auf eine Prüfung verzichten müssen.

Warum auch kleinere Einzahlungen Fragen auslösen

Banken müssen Geschäftsbeziehungen und Transaktionen fortlaufend überwachen. Nach § 10 des Geldwäschegesetzes prüfen sie dabei, ob die Vorgänge zu den vorhandenen Informationen über den Kunden und dessen finanziellen Aktivitäten passen.

Gehen auf einem Konto gewöhnlich nur eine Rente oder ein Gehalt ein, können plötzlich häufige größere Bareinzahlungen zusätzlichen Erklärungsbedarf auslösen. Daraus folgt noch kein Vorwurf, das Geld sei illegal erworben worden.

Auch das Aufteilen eines größeren Bargeldbestands schafft keine verlässliche Ausnahme. Zusammenhängende Einzahlungen können gemeinsam geprüft werden; eine auffällige Stückelung kann zusätzliche Nachfragen auslösen.

Welche Unterlagen die Herkunft belegen können

Ein Herkunftsnachweis soll erklären, aus welchem Vorgang das Bargeld stammt. Bei einer vorherigen Abhebung helfen Kontoauszüge oder Auszahlungsquittungen, bei einem Verkauf der Kaufvertrag und ein Beleg über die Zahlung.

Für geerbtes oder geschenktes Bargeld kommen etwa Nachlassunterlagen, ein Erbschein oder ein Schenkungsvertrag infrage. Solche Dokumente nennt die Sparkassen-Finanzgruppe als mögliche Herkunftsnachweise; ob sie im konkreten Fall ausreichen, prüft das Institut.

Schwieriger wird es bei Bargeld, das lange zu Hause lag und für das kaum noch Unterlagen existieren. Die pauschale Erklärung „Das habe ich gespart“ beantwortet noch nicht, wann und aus welchen Mitteln der Bestand entstanden ist.

Praktisch hilft dann eine nachvollziehbare zeitliche Darstellung mit den noch verfügbaren Belegen. Eine eigene Erklärung kann Dokumentationslücken erläutern, ersetzt aber nicht automatisch die von der Bank verlangten Nachweise.

Auch der Einzahlungsautomat schützt nicht vor Rückfragen

Die Herkunftsprüfung hängt nicht davon ab, ob ein Mitarbeiter die Scheine entgegennimmt. Auch nach einer Einzahlung am Automaten kann das Institut Unterlagen anfordern.

Die Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling beschreibt ausdrücklich das Nachreichen von Belegen bei Automateneinzahlungen. Kunden sollten deshalb vorab erfragen, auf welchem Weg ihre Bank den Herkunftsnachweis erhalten möchte.

Fehlende Belege können die Einzahlung verzögern oder verhindern

Kann die Bank die Herkunft nicht ausreichend nachvollziehen, kann sie weitere Unterlagen verlangen oder die Einzahlung ablehnen. Gerade bei alten Bargeldbeständen lohnt es sich daher, die verfügbaren Nachweise vor dem Bankbesuch abzustimmen.

Die auf Herkunftsnachweise spezialisierte Kanzlei Wehrmann weist darauf hin, dass oft noch ergänzende Unterlagen vorhanden sind, obwohl ein unmittelbarer Beleg fehlt. Bei Geld aus mehreren Quellen sollte erkennbar sein, welcher Teilbetrag aus welchem Vorgang stammt.

Eine Nachfrage ist noch keine Verdachtsmeldung

Die Bitte um einen Herkunftsnachweis bedeutet nicht automatisch, dass die Bank eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgibt. Nach § 43 des Geldwäschegesetzes kommt es dafür auf Tatsachen an, die einen gesetzlich beschriebenen Verdacht begründen.

Liegen solche Anhaltspunkte vor, besteht die Meldepflicht unabhängig von der Höhe des Betrags. Umgekehrt löst das bloße Überschreiten der 10.000-Euro-Schwelle für sich genommen keine solche Verdachtsmeldung aus.

Beim Jobcenter können schon deutlich kleinere Beträge Erklärungen erfordern

Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht, sollte die Bankvorgaben nicht mit den Regeln zur Einkommens- und Vermögensprüfung verwechseln. Eine Einzahlung unterhalb der genannten Schwellen kann trotzdem für die Prüfung des Leistungsanspruchs relevant sein.

Bereits vorhandenes eigenes Bargeld wird durch die Wiedereinzahlung nicht automatisch zu neuem Einkommen. Warum die Herkunft dennoch nachvollziehbar sein sollte, erklärt unser Beitrag Einzahlungen aufs Konto beim Jobcenter richtig erklären.

Wer Kontoauszüge einreichen muss, sollte außerdem wissen, welche Angaben gegenüber dem Jobcenter geschwärzt werden dürfen. Die Prüfung durch das Jobcenter verfolgt einen anderen Zweck als die Geldwäscheprüfung der Bank.

Praxisbeispiel: 12.400 Euro aus einem Autoverkauf

Rentnerin Karin verkauft ihr Auto für 12.400 Euro und erhält den Kaufpreis bar. Bevor sie das Geld auf ihr Girokonto einzahlt, fragt sie ihre Bank nach den erforderlichen Unterlagen und legt den Kaufvertrag mit einer Bestätigung der Barzahlung bereit.

Damit kann sie den Ursprung der Summe nachvollziehbar erklären, auch wenn die Bank ergänzende Fragen stellen darf. Würde Karin denselben Verkaufserlös in mehrere kleinere Einzahlungen aufteilen, entfiele die mögliche Herkunftsprüfung dadurch nicht.

Vier Fragen und Antworten zur Bargeldeinzahlung Ab welcher Summe brauche ich einen Herkunftsnachweis?

Bei einer bestehenden Geschäftsbeziehung gilt die allgemeine Vorgabe für Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro, ohne bestehende Geschäftsbeziehung bereits für Bartransaktionen von mehr als 2.500 Euro. Auch darunter kann die Bank abhängig vom Risiko Nachweise verlangen.

Darf ich mehr als 10.000 Euro auf mein Konto einzahlen?

Ja, diese Schwelle ist kein allgemeines Einzahlungsverbot. Sie müssen aber die Herkunft des Geldes nachvollziehbar belegen und die Bedingungen Ihrer Bank beachten.

Reicht es, das Geld als Ersparnisse zu bezeichnen?

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Hilfreich sind konkrete Angaben zur Entstehung des Bargeldbestands und passende Unterlagen, etwa frühere Auszahlungsbelege.

Wird eine größere Einzahlung automatisch wegen Geldwäsche gemeldet?

Nein, allein die Höhe begründet noch keine Geldwäscheverdachtsmeldung. Liegen jedoch entsprechende Verdachtsmomente vor, muss die Bank unabhängig von der Summe melden.

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Neue Altersrente ab 2032: Lange gearbeitet und trotzdem drohen hohe Hürden für die Rente

Wer jahrzehntelang gearbeitet hat und gesundheitlich nicht mehr kann, braucht einen verlässlichen Weg in den Ruhestand.

Eine neue Altersrente könnte dafür ab 2032 eine zusätzliche Möglichkeit eröffnen. Doch die bislang beschriebenen Zugangsvoraussetzungen würden längst nicht jeden langjährig Versicherten auffangen.

Nach einem Bericht von “rentenbescheid24.de” soll eine „Altersrente bei langjähriger Beitragszahlung und verminderter Berufsfähigkeit“ entstehen. Als Start wird der 1. Januar 2032 genannt. Es handelt sich um ein berichtetes Entwurfsmodell, nicht um einen bereits bestehenden Rentenanspruch.

Vier Voraussetzungen sollen zusammenkommen

Der Bericht beschreibt vier Zugangshürden, die gleichzeitig erfüllt sein müssten. Eine lange Versicherungsdauer allein würde deshalb nicht genügen.

Voraussetzung Beschriebene Regelung Mögliche Folge Lebensalter Abschlagsfrei zwei Jahre, vorzeitig fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze Bei Regelalter 67: ab 65 ohne Abschlag, ab 62 mit Abschlag Versicherungsdauer Besondere Wartezeit von 35 Jahren Anrechnungszeiten und freiwillige Beiträge sollen nicht mitzählen Gesundheit Verminderte Berufsfähigkeit mit besonderen Anforderungen an die Arbeitsunfähigkeit Krankheit allein genügt nicht Beruflicher Verlauf Grundsätzlich sieben Jahre im selben Berufsfeld Berufswechsel könnten den Zugang erschweren 35 Jahre sind nicht automatisch 35 anerkannte Jahre

Bei der heute bestehenden Altersrente für langjährig Versicherte zählen nach § 51 Absatz 3 SGB VI alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten für die 35-jährige Wartezeit. Die gesetzliche Prüfung beschränkt sich also nicht auf Jahre in einem Beschäftigungsverhältnis. Wer die heutige Wartezeit erfüllt, hätte damit noch keinen Nachweis für eine künftig enger gefasste Zugangsvoraussetzung.

Für Betroffene wäre diese Unterscheidung folgenreich: Eine Rentenauskunft müsste darauf geprüft werden, für welche Rentenart die gespeicherten Monate tatsächlich zählen. Die bloße Angabe „35 Versicherungsjahre erreicht“ könnte falsche Sicherheit erzeugen.

Ausgerechnet der Beginn der Erkrankung könnte entscheiden

Die Rentenberatung Schilbach beschreibt die gesundheitliche Voraussetzung so: Beim Rentenbeginn müsste seit mindestens zwölf Monaten ohne Unterbrechung Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Diagnose bestehen. Zugleich dürfte diese Arbeitsunfähigkeit frühestens 24 Monate vor Rentenbeginn begonnen haben. Damit ergäbe sich ein enges Zeitfenster.

Wer erst elf Monate krankgeschrieben wäre, würde die Mindestdauer verfehlen.

Bei einem Beginn bereits 25 Monate vor dem gewünschten Rententermin entstünde nach diesem beschriebenen Wortlaut ebenfalls ein Problem. Ob und wie solche Fälle aufgefangen würden, lässt sich daraus nicht verlässlich ableiten.

Sozialpolitisch wäre das erklärungsbedürftig: Eine länger andauernde Erkrankung bedeutet schließlich nicht, dass jemand weniger Unterstützung benötigt. Eine Härtefallregelung müsste sich daran messen lassen, ob sie gesundheitlich belastete Menschen tatsächlich erreicht.

Ein Arbeitgeberwechsel wäre nicht automatisch schädlich

Nach der Darstellung der Rentenberatung soll für das Berufsfeld die Berufshauptgruppe nach dem Verzeichnis der Bundesagentur für Arbeit entscheidend sein. Ein Wechsel des Arbeitgebers wäre damit nicht automatisch ein Wechsel des Berufsfeldes. Arbeitsunfähigkeit und insgesamt bis zu ein Jahr Arbeitslosigkeit sollen die geforderte Kontinuität nicht unterbrechen.

Besonders aufmerksam müssten Menschen die weitere Ausgestaltung verfolgen, die wegen gesundheitlicher Beschwerden bereits eine andere Tätigkeit übernommen haben. Eine berufliche Neuorientierung darf bei einer solchen Regelung nicht unbemerkt zur Zugangshürde werden.

Warum das keine gewöhnliche Erwerbsminderungsrente wäre

Die geltende Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI prüft grundsätzlich die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Volle Erwerbsminderung liegt bei einem Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich vor, teilweise Erwerbsminderung bei drei bis unter sechs Stunden. Hinzu kommen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

Den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben zu können, reicht deshalb für sich genommen häufig nicht für eine Erwerbsminderungsrente. Genau hier liegt ein Problem für ältere Beschäftigte: Eine theoretisch noch mögliche andere Arbeit muss im Alltag erst einmal gefunden werden.

Die Reform könnte Entlastung und Verschärfung verbinden

Die beim Bundesarbeitsministerium veröffentlichten Empfehlungen der Rentenkommission sehen einen erleichterten Rentenzugang für Menschen vor, die kurz vor dem Ruhestand ihren langjährig ausgeübten Beruf gesundheitlich nicht mehr schaffen. Gleichzeitig empfiehlt die Kommission, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Der früheste Zugang zur Altersrente für langjährig Versicherte soll nach ihrer Empfehlung von 63 auf 64 Jahre steigen.

Über diesen Vorschlag berichtet Gegen-Hartz im Beitrag „Frührente nach 35 Jahren soll erst ab 64 möglich sein“.

Eine gesundheitlich begründete Sonderregelung wäre kein gleichwertiger Ersatz für alle, die bislang auf einen früheren Ruhestand setzen. Wer ihre zusätzlichen Anforderungen verfehlt, hätte von ihr nichts.

Auch die weiteren Reformvorschläge für Rentenzugänge ab 2032 zeigen, wie wichtig die Übergangsregeln wären. Empfehlungen einer Kommission, Berichte über Entwürfe und geltende Gesetze müssen dabei auseinandergehalten werden. Eine amtliche Veröffentlichung des hier beschriebenen konkreten Entwurfstextes ließ sich für diesen Beitrag nicht verifizieren.

Praxisbeispiel: Was ein früherer Beginn kosten könnte

Ein fiktiver Versicherter erfüllt sämtliche beschriebenen Voraussetzungen und könnte bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren mit 65 abschlagsfrei starten.

Nach dem berichteten Modell wären bei einem Beginn mit 62 Jahren 10,8 Prozent Abschlag vorgesehen. Bei rechnerisch 1.600 Euro Bruttorente vor Abschlag blieben dadurch 1.427,20 Euro – monatlich 172,80 Euro weniger, noch vor Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Drei Fragen und Antworten zur neuen Altersrente Ist die neue Altersrente ab 2032 bereits sicher?

Nein, die beschriebenen Einzelheiten beruhen auf Berichten über einen Entwurf. Daraus ergibt sich noch kein gesetzlicher Anspruch.

Gelten die heutigen Möglichkeiten für einen früheren Rentenbeginn noch?

Die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte stehen weiterhin im Gesetz. Welche davon beansprucht werden kann, hängt unter anderem von Geburtsjahr, Alter und anrechenbaren Versicherungszeiten ab.

Sollten Erkrankte mit einem Rentenantrag bis 2032 warten?

Ein ungesicherter Reformvorschlag ist kein verlässlicher Grund, bestehende Ansprüche ungeprüft zu lassen. Wer heute gesundheitlich nicht mehr arbeiten kann, sollte seine Möglichkeiten nach geltendem Recht bei der Rentenversicherung prüfen lassen.

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UN Secretary-General Guterres calls for future beyond fossil fuels

Today, UN Secretary-General António Guterres called on governments at the United Nations General Assembly in New York City to “adopt a national plan to transition away from fossil fuels aligned with 1.5 degrees”.

In response, Romain Ioualalen, Global Policy lead at Oil Change International, said:

“The message from UNSG Guterres is clear: continued fossil fuel dependence is the pathway to climate and economic chaos. It exposes people to price shocks, geopolitical conflict, and devastating climate impacts, while fossil fuel billionaires reap the profits of the crisis they created.

“It’s time for countries to act, and it starts by developing their national roadmaps to achieve prosperity beyond fossil fuels. Their credibility is on the line. We need publicly led plans, with clear and time-bound plans for a fair fossil fuel phaseout that protects workers and communities, strengthens energy sovereignty, and mobilizes the necessary public funding. We need governments to step up.

“The newly published IEA report makes it clear that at the core of these roadmaps must be a commitment to electrifying economies. But this must come with a clear commitment to dismantling fossil fuel infrastructure and generating electricity through renewable energy.

“Oil and gas companies cannot be allowed to take in billions in profit while families struggle to pay skyrocketing energy and food bills. Taxing excessive oil and gas profits is an urgent step needed to make fossil fuel companies pay for the energy crisis they created, and for countries to mobilize public finance needed for climate action.”

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Krank nach eigener Kündigung: Gericht spricht Mitarbeiterin ausstehenden Lohn zu

Der Arbeitgeber glaubte seiner erkrankten Mitarbeiterin nicht und veranlasste eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Doch gerade diese Prüfung stützte ihren Anspruch: Das Arbeitsgericht Köln sprach der Frau für ihren letzten Beschäftigungsmonat 3.575 Euro brutto abzüglich einer bereits gezahlten Summe von 187,46 Euro netto zu. Hinzu kommen Zinsen.

Die Entscheidung zeigt, weshalb Zweifel an einer Krankschreibung noch nicht das Ende der Lohnfortzahlung bedeuten (Urteil vom 16. Juli 2026, Az. 10 Ca 8176/25).

Nach der Kündigung krank – der Arbeitgeber verweigert die Zahlung

Die medizinische Fachangestellte arbeitete seit Dezember 2020 in der Praxis. Ende August 2025 kündigte sie zum 30. September. Am 1. und 2. September arbeitete sie noch, ab dem 3. September war sie wegen Anpassungsstörungen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben.

Ihr bisheriger Arbeitgeber hielt die Arbeitsunfähigkeit für zweifelhaft. Die Bescheinigungen stammten von ihrem künftigen Arbeitgeber. Außerdem behauptete er, die Frau habe bereits am 2. September angekündigt, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank zu sein.

Aus seiner Sicht sprachen diese Umstände gegen die Verlässlichkeit der Atteste.

Die veranlasste Kontrolle stützt die Arbeitnehmerin

Am 23. September 2025 begutachtete der Medizinische Dienst die Beschäftigte. Er stellte anhand der Unterlagen und erhobenen Befunde deutliche psychische Beeinträchtigungen fest, die vor allem ihre Durchhaltefähigkeit betrafen. Die Befunde sprachen für eine Anpassungsstörung.

Auch belastende Bedingungen am bisherigen Arbeitsplatz flossen in die Beurteilung ein. Aus sozialmedizinischer Sicht standen die gesundheitlichen Einschränkungen einer Wiederaufnahme der vollschichtigen Tätigkeit in dieser Praxis entgegen.

Der Medizinische Dienst sah keinen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit.

Das Gericht musste den Streit um das Attest nicht entscheiden

Das Arbeitsgericht ließ offen, ob die Einwände des Arbeitgebers den Beweiswert der Krankschreibungen tatsächlich erschüttert hatten. Selbst wenn das zuträfe, konnte es seine Überzeugung auf die Begutachtung stützen. Gegen diese Feststellungen hatte der Arbeitgeber keine Einwände erhoben.

Der Streit über die Verlässlichkeit einer Bescheinigung beantwortet also noch nicht die Frage, ob die Beschäftigte tatsächlich krankheitsbedingt ausfiel. Hier überzeugte ein zusätzlicher medizinischer Nachweis. Die Frau behielt deshalb ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Was die zugesprochenen 3.575 Euro umfassen

Der Arbeitsvertrag sah monatlich 3.300 Euro brutto vor. Hinzu kam ein dreizehntes Monatsgehalt, das die Parteien auf zwölf Monate verteilten. Dieser monatliche Anteil von 275 Euro erhöhte die vertragliche Vergütung auf insgesamt 3.575 Euro brutto.

Die zugesprochene Summe betrifft den gesamten September: den Lohn für die beiden tatsächlich gearbeiteten Tage und die Entgeltfortzahlung während der anschließenden Erkrankung. Sie ist weder eine Abfindung noch eine zusätzliche Entschädigung.

Die bereits gezahlten 187,46 Euro netto muss der Arbeitgeber anrechnen; Bruttoanspruch und Nettozahlung dürfen dabei nicht einfach zu einem neuen Bruttobetrag verrechnet werden.

Eine Kündigung beseitigt den Anspruch nicht

Wenn Sie kündigen und während der Kündigungsfrist erkranken, verlieren Sie dadurch nicht automatisch die Entgeltfortzahlung. Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz zahlt der Arbeitgeber bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich bis zu sechs Wochen weiter.

Die gesetzliche Wartezeit von vier Wochen muss erfüllt sein; außerdem können frühere Ausfallzeiten wegen derselben Krankheit eine Rolle spielen.

Allerdings kann die zeitliche Nähe zur Kündigung im Streit um den Nachweis wichtig werden. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine auffällige Übereinstimmung zwischen bescheinigter Arbeitsunfähigkeit und Kündigungsfrist zusammen mit weiteren Umständen den Beweiswert erschüttern kann.

Dann müssen Beschäftigte ihre Arbeitsunfähigkeit näher darlegen und beweisen. Eine Erkrankung während der Kündigungsfrist ist für sich genommen aber kein Beleg für eine Täuschung.

Wie genau Gerichte die Begleitumstände prüfen, zeigt auch der bei gegen-hartz.de geschilderte Fall „Krankmeldung nach Kündigung: Arbeitgeber muss trotz Zweifel an AU zahlen“. Dort deckten die Atteste nicht die gesamte Kündigungsfrist ab; zudem hatte der Arbeitgeber selbst Hinweise auf eine psychische Erkrankung gegeben. Seine Zweifel überzeugten das Gericht nicht.

Was Sie bei verweigerter Lohnfortzahlung sichern sollten

Bewahren Sie Ihre medizinischen Unterlagen, die Abrechnungen und den Schriftwechsel über die verweigerte Zahlung auf. Wenn bereits eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes vorliegt, kann deren Ergebnis für die Durchsetzung Ihres Anspruchs entscheidend sein.

Auch die Aussage behandelnder Ärzte kann zum Nachweis beitragen. Dafür müssen Sie diese von der Schweigepflicht entbinden.

Eine Diagnose allein erklärt allerdings noch nicht, weshalb Sie Ihre konkrete Arbeit nicht ausüben konnten. Welche Angaben zu Beschwerden und Einschränkungen fehlen können, erläutert der Gegen-Hartz-Beitrag über einen Omnibusfahrer, der seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht ausreichend belegte.

Entscheidend sind nachvollziehbare Angaben zu den Auswirkungen der Erkrankung auf die geschuldete Tätigkeit.

Der Arbeitgeber kann bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse verlangen, eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einzuholen. Die Krankenkasse kann darauf verzichten, wenn ihre ärztlichen Unterlagen die medizinischen Voraussetzungen bereits eindeutig belegen.

Das Verfahren läuft über die Krankenkasse; ein Gutachten entscheidet einen späteren Rechtsstreit nicht automatisch.

Wenn während des Streits das Geld fehlt

Verweigert der Arbeitgeber die Zahlung, sollten Sie zugleich Ihre Krankenkasse informieren. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann Krankengeld bereits vor der siebten Krankheitswoche fließen. Die Kasse prüft den Anspruch selbst; der bloße Zahlungsstopp des Arbeitgebers löst noch keine automatische Überweisung aus.

Zahlt die Krankenkasse, geht ein bestehender Entgeltanspruch bis zur Höhe ihrer Leistung auf sie über. Den verbleibenden Teil können Sie weiterhin geltend machen. Deshalb müssen Krankengeldzahlungen bei einer späteren Lohnklage berücksichtigt werden.

FAQ: Krankschreibung nach der Kündigung Reicht Misstrauen des Arbeitgebers aus, um den Anspruch zu verlieren?

Nein. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat grundsätzlich einen hohen Beweiswert. Erschüttern konkrete Umstände diesen Beweiswert, können Sie die Arbeitsunfähigkeit mit weiteren Beweismitteln nachweisen.

Muss der Medizinische Dienst jede angezweifelte Krankschreibung prüfen?

Nein. Eine Begutachtung folgt nicht automatisch auf jeden Streit. Die gesetzlichen Voraussetzungen und die bereits vorhandenen medizinischen Unterlagen bestimmen, ob die Krankenkasse eine Prüfung veranlasst.

Erhielt die Arbeitnehmerin 3.575 Euro zusätzlich zu ihrem Gehalt?

Nein. Das Gericht sprach ihr die vertragliche Septembervergütung einschließlich der Entgeltfortzahlung zu. Davon geht die bereits geleistete Nettozahlung ab; hinzu kommen die zugesprochenen Zinsen.

Quellen

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 16.07.2026 – 10 Ca 8176/25, Urteilswiedergabe bei Rechtsanwälte Kotz
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23, Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Gesetze im Internet, § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz – Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Gesetze im Internet, § 275 SGB V – Begutachtung und Beratung

 

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Globale Nachfrage nach Kohle widerlegt die Schwarzmaler – der Verbrauch erreicht laut IEA ein Rekordhoch

Hohe Erdgaspreise und die Unruhen im Nahen Osten lassen die großen Volkswirtschaften wieder auf die verlässliche Kohleverstromung zurückgreifen.

Simon Kent

Kohle trotzt weiterhin den Klima-Untergangspropheten, die fordern, dass sie in der Stromerzeugung lieber früher als später ersetzt wird. [Hervorhebungen und Links hinzugefügt {vom Blog-Admin}]

Die jüngsten Verkaufszahlen bestätigen diese Dominanz: Die weltweite Kohle-Nachfrage wird laut Prognosen der Internationalen Energieagentur (IEA) im Jahr 2026 um 1,2 Prozent auf einen Rekordwert von 8,94 Milliarden Tonnen steigen, angetrieben durch den Nahostkonflikt und einen fast unstillbaren weltweiten Hunger nach einer verlässlichen Energiequelle.

Störungen bei den Lieferungen von Öl und Flüssiggas durch die Straße von Hormus seit Beginn des Krieges zwischen den USA und dem Iran haben die Preise in die Höhe getrieben und damit eine stärkere Stromerzeugung aus Kohle in Ländern mit gasbefeuerten Kraftwerken und freien Kohlekraftwerkskapazitäten begünstigt, fügte die IEA in einer Aktualisierung zum Kohlesektor hinzu.

Der Anstieg des Kohleverbrauchs ist in Europa, Japan, Korea, China und anderen Märkten am deutlichsten und übertrifft die bisherigen Erwartungen.

Obwohl praktisch keine Kohletransporte durch die Straße von Hormus verlaufen – da der Nahe Osten weder ein bedeutender Kohleproduzent noch -verbraucher ist –, haben die mit dem Krieg verbundenen Störungen dennoch Auswirkungen auf die Kohlemärkte gehabt, indem sie die Erdgaspreise in die Höhe getrieben haben, weil die Lieferungen von Flüssiggas (LNG) durch die umkämpfte Meerenge massiv zurückgegangen sind, wie die IEA deutlich macht.

Chinas Kohleverbrauch ist weltweit führend und steigt weiter, weil das Land chemische Produkte herstellt – angetrieben durch hohe Ölpreise und eine Abkehr von „sauberen Energiequellen“ wie Solar- und Windenergie.

Der Kohleverbrauch in den USA stieg aufgrund der starken Stromnachfrage, höherer Erdgaspreise und politischer Fördermaßnahmen.

Nachdem die weltweite Kohleproduktion im Jahr 2025 einen Rekordwert erreicht hatte, wurde für 2026 ein Rückgang erwartet; aktuelle Schätzungen deuten jedoch darauf hin, dass sie als einer der weltweit gefragtesten Rohstoffe wieder steigen könnte.

Zusammen mit der angespannten Versorgungslage tragen diese Faktoren weltweit zu höheren Kohlepreisen bei, so das Fazit des IEA-Berichts.

Mehr bei Breitbart

Link: https://climatechangedispatch.com/global-coal-demand-record-highs/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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DEM-Partei erwartet „wichtige Entwicklungen“ bei Entwaffnung

Die Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) erwartet in den kommenden Tagen konkrete Entwicklungen bei der Entwaffnung im Rahmen des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Das erklärte Parteisprecherin Ayşegül Doğan nach der ersten Sitzung des neuen zentralen Exekutivrats nach dem 5. Ordentlichen Parteikongress. Bei der Sitzung seien neben den Vorbereitungen auf das neue Parlamentsjahr und der Neuaufstellung der Partei auch der Friedensprozess sowie aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen beraten worden. Der neue Exekutivrat hatte am Montag unter dem Vorsitz der Parteispitze aus Tülay Hatimoğulları und Tuncer Bakırhan getagt.

Doğan bezeichnete das vom Parlament verabschiedete Rahmengesetz als ersten Schritt in der neuen Phase. Die Arbeiten zur Entwaffnung würden durch Kontakte zwischen staatlichen Vertreter:innen, dem kurdischem Repräsentanten Abdullah Öcalan und der Führung der kurdischen Befreiungbewegung sowie durch gegenseitige Arbeiten vor Ort fortgesetzt. „Wir erwarten in den kommenden Tagen wichtige Entwicklungen hinsichtlich der Entwaffnung“, sagte Doğan. Einen konkreten Termin gebe es bislang nicht. Sobald Ergebnisse vorlägen, die öffentlich gemacht werden könnten, werde die Partei darüber informieren.

Öcalan soll offiziell als Koordinator mitwirken

Eine zentrale Frage ist für die DEM-Partei dabei die Rolle Öcalans. Diese dürfe nicht auf einen einzelnen Aspekt des Prozesses reduziert werden. Doğan forderte, dass Öcalan offiziell in die Arbeit der nach dem Rahmengesetz geschaffenen Strukturen einbezogen wird. „Damit die praktischen Arbeiten vor Ort Wirkung entfalten und wirksam fortgeführt werden können, ist es äußerst wichtig, dass Herr Öcalan in dem betreffenden Gremium seine Arbeit offiziell als Koordinator für Entwaffnung und Politisierung aufnimmt“, sagte die Parteisprecherin.

 


Eine solche Einbindung werde sich unmittelbar auf den weiteren Verlauf auswirken. Darüber hinaus seien Arbeitsgruppen notwendig, die den Übergang begleiten. „Auf der einen Seite steht die Entwaffnung, auf der anderen die Politisierung. Denn dieser Prozess ist ein Prozess des dauerhaften Übergangs vom Konflikt zur demokratischen Politik“, erklärte Doğan. Entsprechend müssten auch die dafür geschaffenen Mechanismen arbeiten.

Kritik an fehlender Klarheit über Unterkommissionen

Doğan verwies in diesem Zusammenhang auf den Begleit- und Evaluierungsrat, der nach Verabschiedung des Rahmengesetzes eingerichtet wurde und am 24. August erstmals zusammenkam. Dass der Rat schnell seine Arbeit aufgenommen und vier Unterkommissionen gebildet habe, bewertet die DEM-Partei positiv. Bislang sei jedoch nicht öffentlich bekannt gegeben worden, wer den vier Unterkommissionen angehören und wie ihre konkrete Arbeitsweise aussehen werde. Die DEM-Partei fordert deshalb, dass die Gremien effektiv und untereinander koordiniert arbeiten. Die einzelnen Schritte dürften nicht isoliert voneinander erfolgen, sondern müssten sich gegenseitig ergänzen.

„Ab 1. Oktober beginnt eine sehr wichtige Phase“

Besondere Bedeutung misst die Partei dem neuen Parlamentsjahr bei, das am 1. Oktober beginnt. Das Parlament trage eine zentrale Verantwortung dafür, den bewaffneten Konflikt dauerhaft zu beenden, demokratische Politik zu stärken und bestehende Hindernisse für politische Betätigung abzubauen, sagte Doğan. Nach den Vorgaben des Rahmengesetzes müsse zudem ein parlamentarisches Monitoring-Gremium geschaffen werden. Dessen Aufbau solle unmittelbar nach Wiedereröffnung des Parlaments abgeschlossen und nicht hinausgezögert werden. Für die Zusammensetzung fordert die DEM-Partei eine faire und inklusive Repräsentation. Beteiligung und gesellschaftliche Breite müssten dabei ebenso maßgeblich sein wie zuvor bei der parlamentarischen Kommission für nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie.

Demokratisierung und Umsetzung von EGMR-Urteilen

Doğan verband die nächsten Schritte des Friedensprozesses ausdrücklich mit einer weitergehenden Demokratisierung. Frieden bedeute auch eine politische und gesellschaftliche Ordnung, in der Rechte anerkannt, erlittenes Unrecht behoben und Zukunftssicherheit geschaffen werde. Eine besondere Rolle komme dabei der Justiz zu. Notwendig sei eine unabhängige und unparteiische Rechtsprechung sowie die vollständige und unverzügliche Umsetzung der Entscheidungen des türkischen Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). „Die Rechtsstaatlichkeit muss ausnahmslos für alle gelten“, sagte Doğan.

Direkte Kommunikationsmöglichkeiten für Öcalan gefordert

Der Exekutivrat der DEM-Partei befasste sich außerdem mit Öcalans Haftbedingungen und seinen Kommunikationsmöglichkeiten auf der Gefängnisinsel Imrali. Doğan erklärte, seine Rolle und sein Einfluss im gegenwärtigen Prozess seien offensichtlich. Damit dieser wirksam voranschreiten könne, müsse Öcalan seine Positionen unmittelbar öffentlich vermitteln können.  Die DEM-Partei fordert deshalb Möglichkeiten für Gespräche Öcalans mit Journalist:innen, gesellschaftlichen Gruppen, Menschenrechtsverteidiger:innen, Politiker:innen und Wissenschaftler:innen sowie weiteren Personen, mit denen er im Rahmen des Prozesses sprechen wolle. Parallel dazu will die Partei ihre eigenen Aktivitäten zum Friedensprozess und ihre organisatorische Neuaufstellung in unterschiedlichen Formaten und Städten fortsetzen.

Doğan fordert neue politische Sprache

Zum Abschluss ging Doğan auf die Sprache ein, mit der die gegenwärtigen politischen Auseinandersetzungen geführt werden. Die Kritik richte sich nicht allein gegen Äußerungen über Öcalan. Vielmehr brauche es insgesamt einen anderen Umgang – ausdrücklich auch innerhalb der DEM-Partei. „Bei einer Frage von historischer Bedeutung wie dem Frieden braucht es keine Diffamierung, Spekulation und Manipulation, sondern eine verantwortungsvolle Sprache, die auf Tatsachen beruht“, sagte Doğan. Nur mit der notwendigen Ernsthaftigkeit könnten Frieden, eine demokratische Gesellschaft sowie ein gleichberechtigtes und demokratisches Zusammenleben geschaffen werden.

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/raziye-Ozturk-Ocalans-rolle-darf-nicht-auf-entwaffnung-begrenzt-werden-52828 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/fragt-die-kurd-innen-52808 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52730

 

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KNK begrüßt Vereinigung der Peschmerga-Einheiten

Der Nationalkongress Kurdistans (KNK) hat die Zusammenführung der bislang getrennten Peschmerga-Einheiten unter dem Dach des Peschmerga-Ministeriums begrüßt. In einer Erklärung bezeichnete der KNK den Schritt als langjährigen Wunsch der Bevölkerung Kurdistans und verband ihn mit der Hoffnung auf eine weitergehende institutionelle und politische Annäherung in Südkurdistan.

Die Vereinigung der Peschmerga wurde am Montag bei einer Zeremonie in Hewlêr (Erbil) offiziell verkündet. Damit wurden die bislang der Demokratischen Partei Kurdistans (PDK) beziehungsweise der Patriotischen Union Kurdistans (YNK) zugeordneten 80er- und 70er-Einheiten unter die einheitliche Befehlsstruktur des Peschmerga-Ministeriums gestellt. An der Zeremonie nahmen unter anderem der Präsident der Kurdistan-Region, Nêçîrvan Barzanî, Ministerpräsident Mesrûr Barzanî, dessen Stellvertreter Qubad Talabanî und Peschmerga-Minister Şoreş Îsmaîl teil.

„Positiver und verheißungsvoller Schritt“

Der KNK bezeichnete die Zusammenführung als bedeutenden Schritt für den Süden und ganz Kurdistan. „Aus diesem Anlass gratulieren wir der gesamten Bevölkerung Südkurdistans und allen Kurd in der Welt“, heißt es in der Erklärung. Der KNK dankte zugleich der PDK, der YNK und allen weiteren Parteien und Seiten, die an der Zusammenführung beteiligt waren.

Nach Auffassung des Kongresses sollte die Reform nicht auf den militärischen Bereich beschränkt bleiben. Sie müsse vielmehr zum Ausgangspunkt für eine Zusammenführung der bislang geteilten Verwaltungs-, Sicherheits-, Wirtschafts- und diplomatischen Strukturen werden. „Wir hoffen, dass diese Initiative zu einem Instrument für Einheit und Zusammenhalt auf nationaler und patriotischer Grundlage in ganz Kurdistan wird“, erklärte der KNK.

Kritik an ausstehender Regierungsbildung

Zugleich verwies der KNK auf die anhaltenden politischen Konflikte in der Kurdistan-Region. Trotz der zurückliegenden Wahlen ist weiterhin keine neue Regierung gebildet worden. Der Kongress bezeichnete diesen Zustand als „gefährlich und inakzeptabel“. Der KNK äußerte die Erwartung, dass die politischen Kräfte ihre Differenzen überwinden und die institutionelle Blockade möglichst schnell beenden. Die Vereinigung der Peschmerga solle auch in dieser Hinsicht ein Signal für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den politischen Kräften sein.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52814

 

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Raziye Öztürk: Öcalans Rolle darf nicht auf Entwaffnung begrenzt werden

Mit dem im August verabschiedeten Rahmengesetz ist der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft in eine neue Phase eingetreten. Vier Unterkommissionen sollen die praktische Umsetzung begleiten. Für Raziye Öztürk von der Istanbuler Anwaltskanzlei Asrin ist dabei entscheidend, ob die neu geschaffenen Strukturen lediglich die Entwaffnung organisieren oder den Übergang vom bewaffneten Konflikt zu einer politischen Lösung ermöglichen.

Im Mittelpunkt steht dabei auch die künftige Rolle des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan. Für die „Unterkommission für Entwaffnung und strategische Koordination“ ist seine Einbeziehung vorgesehen. Eine offizielle Bekanntgabe der personellen Zusammensetzung der vier Unterkommissionen steht allerdings noch aus.

Das am 10. August vom türkischen Parlament verabschiedete „Gesetz zur Stärkung der nationalen Solidarität und gesellschaftlichen Integration“ bildet den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der Auflösung und Entwaffnung der PKK sowie die daraus resultierenden straf- und vollstreckungsrechtlichen Maßnahmen. Am 24. August trat der auf dieser Grundlage geschaffene Begleit- und Evaluierungsrat erstmals zusammen und beschloss die Einrichtung von vier Unterkommissionen.

Raziye Öztürk

Neben der „Unterkommission für Entwaffnung und strategische Koordination“ wurden Gremien für juristische und rechtliche Koordination, Monitoring und Feststellung sowie gesellschaftliche Integration eingerichtet. Öztürk sieht in diesen institutionellen Strukturen einen wichtigen Schritt, warnt jedoch davor, dass bereits die Bezeichnung der für Öcalan vorgesehenen Kommission seinen möglichen Aufgabenbereich verenge.

„Öcalans direkte Beteiligung ist wichtig“

„Zweifellos kann die Einrichtung der Kommissionen unter dem Dach des Parlaments und die damit verbundene Institutionalisierung des Prozesses in der gegenwärtigen Phase als wichtige Schwelle betrachtet werden“, sagte Öztürk gegenüber ANF. Jeder Schritt, der Öcalan eine direkte und offizielle Beteiligung ermögliche und ihn in die Lage versetze, seine Rolle wirksam wahrzunehmen, sei für den Fortgang des Prozesses von Bedeutung. Problematisch sei jedoch der Rahmen, in den diese Beteiligung gestellt werde. „Leider zeichnet bereits die Bezeichnung ‚Unterkommission für Entwaffnung und strategische Koordination‘ einen Rahmen, der sowohl den Arbeitsbereich der Kommission als auch die Rolle von Herrn Öcalan begrenzt. Die bisherigen Entwicklungen bestätigen diese Einschätzung.“

Der gegenwärtige Prozess habe mit einer wesentlich umfassenderen Diskussion begonnen. Thematisiert worden seien die historischen Beziehungen zwischen Kurd:innen und Türk:innen, ihre gemeinsame Rolle bei der Gründung der Republik und die gesellschaftlichen Folgen des jahrzehntelangen Konflikts. Zwar habe es von Beginn an auch den Ansatz gegeben, die Kurdistanfrage auf die Niederlegung der Waffen zu reduzieren. Zunächst sei jedoch eine breitere Betrachtung ihrer historischen, politischen und gesellschaftlichen Dimensionen erkennbar gewesen.

Rückkehr zur Sicherheitslogik?

Öztürks Kritik berührt damit eine grundlegende Frage der gegenwärtigen Phase: Folgt auf die Entwaffnung ein politischer und rechtlicher Lösungsprozess – oder wird die Entwaffnung selbst zum eigentlichen Endpunkt? Die Kurdistanfrage sei in der Vergangenheit wiederholt mit sicherheitspolitischen Mitteln behandelt worden, sagte die Anwältin. Gerade deshalb dürfe diese Logik nicht über die neu geschaffenen Mechanismen reproduziert werden. „Wie das Verständnis gezeigt hat, das die Kurdistanfrage ausschließlich unter der Überschrift ‚Terror‘ definiert und mit einseitigen Sicherheitspolitiken zu lösen versucht, hat dieser Ansatz bis heute keine Lösung hervorgebracht. Eine Sichtweise, die sich ausschließlich auf ‚Entwaffnung‘ konzentriert, wird zum gleichen Ergebnis führen.“

Entscheidend sei daher weniger die Bezeichnung einer Kommission als die Frage, welchen Auftrag sie tatsächlich erhalte. Die neuen Mechanismen müssten Raum dafür schaffen, die Kurdistanfrage in ihrer Gesamtheit zu behandeln und Lösungswege auf dem Boden demokratischer Politik zu entwickeln.

„Entwaffnung ist nicht der Prozess selbst“

Öztürk stellt dabei die Bedeutung der Entwaffnung nicht grundsätzlich infrage. Sie bezeichnet sie vielmehr als eine notwendige Etappe innerhalb eines umfassenderen Übergangs. „Wir ignorieren nicht, dass die Entwaffnung eine wichtige Phase dieses Prozesses ist. Aber die Entwaffnung ist nicht der Prozess selbst, sondern eine Etappe beim Übergang vom bewaffneten Konflikt zu demokratischer Politik und einer dauerhaften Lösung.“

Damit gehe es nicht allein um die Koordinierung der Waffenabgabe. Zu beantworten sei zugleich, welche politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen dieser Übergang erfordere. Öcalan komme dabei aus Sicht seiner Anwältin eine zentrale Rolle zu. Seine Perspektive ziele nicht lediglich auf die Beendigung des bewaffneten Konflikts, sondern auf eine Stärkung demokratischer Politik, eine politische und rechtliche Lösung der Kurdistanfrage und den Aufbau gesellschaftlichen Friedens.

„Herr Öcalan ist der zentrale Akteur, der Strategie und Methode gerade dieses Wandels bestimmt hat“, sagte Öztürk. Seine direkte Beteiligung könne ermöglichen, diese Perspektive auch in die Verhandlungen und die neu geschaffenen Mechanismen einzubringen. Damit könne die Diskussion über die Waffenabgabe hinausgeführt und die Kurdistanfrage in ihren unterschiedlichen Dimensionen behandelt werden. Öztürk verweist in diesem Zusammenhang auf Öcalans Perspektive einer „Demokratischen Republik“.

Entwaffnung, Recht und demokratische Integration

Auch Entwaffnung, rechtliche Garantien und demokratische Integration dürften nach Ansicht Öztürks nicht als voneinander getrennte Prozesse behandelt werden. „Sie müssen als einander ergänzende Bestandteile derselben Lösung betrachtet werden. Frieden kann nur in einer Ordnung dauerhaft werden, in der der Raum demokratischer Politik erweitert wird, rechtliche Garantien geschaffen werden und die Gesellschaft sich frei ausdrücken und organisieren kann.“ Dem Parlament komme deshalb die Aufgabe zu, den Übergang aus dem Bereich der Sicherheitspolitik herauszulösen und auf eine demokratische und rechtliche Grundlage zu stellen.

Diese Forderung erhält vor dem Hintergrund des Rahmengesetzes besonderes Gewicht. Das Gesetz regelt vor allem die Folgen der Auflösung und Entwaffnung der PKK. Sein Anwendungsbereich umfasst unter anderem Verfahren, Strafverfolgung und Strafvollstreckung nach der staatlichen Feststellung, dass die Organisation ihre faktische Existenz beendet und die von ihr kontrollierten Waffen und Munitionsbestände abgegeben hat. Für Öztürk reicht ein solcher rechtlicher Rahmen für eine dauerhafte Lösung nicht aus.

Schritte, die keine neuen Gesetze benötigen

Dabei unterscheidet die Anwältin zwischen strukturellen Reformen, für die neue gesetzliche Regelungen erforderlich wären, und Maßnahmen, die nach ihrer Auffassung bereits auf Grundlage des geltenden Rechts umgesetzt werden könnten. Zu Letzteren zählt sie die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Schritte zur Anwendung des sogenannten „Rechts auf Hoffnung“ auf Öcalan, Maßnahmen für schwerkranke Gefangene, die Beendigung der Praxis staatlicher Zwangsverwalter in gewählten Kommunen und die Beseitigung fortdauernder Grundrechtsverletzungen.

Diese Schritte dürften nicht als Gegenleistung innerhalb eines Friedensprozesses verstanden werden, betonte Öztürk. „Sie sollten nicht als Ergebnis des Friedensprozesses oder als Zugeständnis an die beteiligten Seiten behandelt werden, sondern als Erfordernis der Verpflichtungen des Staates aus der Verfassung und dem internationalen Recht.“ Auch wenn über umfassendere gesetzliche Veränderungen noch kein Konsens bestehe, gebe es daher keinen Grund, mit Maßnahmen zu warten, für die keine neue gesetzliche Grundlage erforderlich sei. Ihre Umsetzung könne zugleich Vertrauen in den politischen Willen hinter dem Prozess schaffen.

„Rechtliche Regelungen dürfen nicht eng und vorübergehend sein“

Langfristig müsse die rechtliche Neuordnung jedoch über die unmittelbaren Anforderungen der Entwaffnung hinausgehen. Ein seit Jahrzehnten bestehendes und nahezu sämtliche Lebensbereiche berührendes Problem könne nicht mit zeitlich begrenzten Sonderregelungen gelöst werden, argumentiert Öztürk. „Einer der wichtigsten grundlegenden Ansätze muss sein, der Gesellschaft Raum zu öffnen. Es muss eine Rechtsordnung geschaffen werden, in der Menschen ihre Identitäten, Sprachen und Kulturen frei leben und weiterentwickeln, sich auf demokratischem Wege organisieren und bei Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, mitreden und mitentscheiden können.“

Damit verschiebt Öztürk den Blick von der unmittelbaren Frage der Waffenabgabe auf die politische Ordnung nach dem Ende des bewaffneten Konflikts. Rechtliche Garantien dürften ihrer Ansicht nach nicht vom jeweiligen politischen Kräfteverhältnis abhängig bleiben. „Die Garantie einer demokratischen Gesellschaft darf nicht auf einem zeitweiligen politischen Willen beruhen, sondern muss im Recht und letztlich in der Verfassung verankert sein.“

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/fragt-die-kurd-innen-52808 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52810 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52772

 

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Guterres’ final UN speech calls for "polluters to pay" as campaigners present over 2 million signatures at the UNGA

As UN Secretary-General makes final UN General Assembly speech, global campaigners say the call to “Make Polluters Pay” has gone mainstream. In his powerful speech, he reaffirmed the importance of national governments adopting national plans to transition away from fossil fuels, aligned with the 1.5°C goal, and made a clear call for those most responsible for the climate crisis to be held accountable:

“Those who polluted the most – and profited the most – must do far more to repair the damage they caused. Polluters must pay. And to the leaders, cities, civil society and citizens working to hold them accountable: you are on the right side of history. Keep going,” said UN Secretary-General António Guterres.

The call for greater accountability from the fossil fuel industry driving the climate crisis came just 1 day after campaigners presented 2 million signatures demanding that governments “Make Polluters Pay” to the United Nations.

Throughout his tenure, Guterres has been among the forceful voices calling on the fossil-fuel industry to be made to answer for the damage their products cause, from urging windfall taxes on record oil and gas profits, to endorsing ‘solidarity levies’ to close the international climate finance gap owed to Global South countries, and calling for action to tackle those he called the “godfathers of climate chaos”. Campaigners say his intervention today shows how far that argument has traveled, and voice their hope that his successor will carry it forward at a moment when the case has never been more urgent.

Earlier this week, members of the Make Polluters Pay International coalition, alongside frontline campaigners and communities, gathered in New York to highlight the growing public demand for fossil-fuel companies to pay for the costs of the climate damage their industry has caused. They presented at the UN petitions with a combined total of over 2 million signatures calling on governments to Make Polluters Pay.

This comes after a year marked by devastating wildfires, floods and deadly climate disasters, and continuing global energy insecurity linked to dependence on oil and gas. Campaigners say the message to governments is simple: we are breaching 1.5°C, a limit governments swore to hold, and the need for urgent action has never been clearer. As fossil-fuel companies keep raking in colossal profits, ordinary people are left paying the price through higher energy and food bills, and losses that can never be fully repaired: homes, harvest, lives.

The Make Polluters Pay campaign has mobilised millions of people around the world behind a demand for governments to introduce binding measures requiring fossil-fuel companies to contribute to the costs of climate damage, and shifting the financial incentives that keep money flowing towards coal, oil & gas.

Campaigners are calling for measures including climate damages taxes, surtaxes on fossil-fuel profits and fines, with revenues directed towards recovery, adaptation, loss and damage and a just transition to renewable energy.

The campaign saw members of the Make Polluters Pay International coalition come together including 350.org, Greenpeace International, Fossil Free Media and Oxfam International, alongside frontline campaigners and communities affected by climate change.

Louise Hutchins, Co-Convenor of the Make Polluters Pay International Coalition, said:

“When the UN Secretary-General calls for fossil-fuel companies to pay, you know this demand has become impossible to ignore. Millions of people around the world are calling for it and governments are starting to listen. After months of super-profits from the oil and gas industry, finance ministers are putting windfall taxes back on the agenda.

“This is a sign of how quickly the politics are changing. The movement is growing, the public is behind it, and governments need to catch up.”

Anne Jellema, Executive Director of 350.org, said:

“For years, campaigners and communities on the frontlines have been saying the same thing: the companies that profited from fossil fuels must pay their fair share of the costs of the crisis they helped create.

“Today, that demand is moving into the mainstream. The Secretary-General’s call for polluters to pay reflects what millions of people are demanding around the world.

“We have watched homes burn, communities flood and families struggle with the costs of climate and energy crises, while fossil-fuel companies continue to make extraordinary profits. We pay. They profit. It’s time to change that.

“The voices of more than 2 million people are now being brought to the UN. Governments have the power to make polluters pay , and they must use it.”

Mads Christensen, Executive Director of Greenpeace International, said:

“Guterres has spent years warning leaders where fossil-fuel dependence leads, and this year proved him right. From deadly heat to devastating fires and floods, the very dependence driving these disasters is shaking entire economies and leaving families exposed to volatile energy and food prices, while the companies behind it keep raking in the profits. The worse the crisis grows, the more they make: the very instability that empties people’s wallets fills theirs.

“That is the system permanent surtaxes on fossil-fuel profits start to break. New rules forcing governments to align their taxes and spending with global climate goals would raise hundreds of billions of dollars to support the countries and communities least responsible, while incentivising money out of fossil fuels and into secure, renewable energy that actually protects people. As long as destruction stays profitable, the transition to a safer, fairer future will keep being held back. Guterres has named the solution, governments must now act on it.”

Amitabh Behar, Executive Director of Oxfam International, said:

“The people who have contributed least to the climate crisis are paying the highest price. They are losing homes, livelihoods and access to food and facing an increasingly uncertain future, while fossil-fuel corporations and their billionaire backers continue to profit.

“The call to Make Rich Polluters Pay is about justice. It is about ensuring that those who have benefited most from the fossil-fuel economy pay for the damage it has caused.

“Today the Secretary-General joined millions of people around the world in demanding that ‘polluters must pay’. It’s time for governments to listen and ensure that new sources of finance reach the communities on the frontlines of this crisis.”

Rev. Fletcher Harper, Executive Director, GreenFaith

“Every religion teaches the same moral principle: you do not get to harm your neighbor and walk away from the damage. That simple truth is why religious leaders from around the globe – Christian, Muslim, Buddhist, Hindu, Jewish and many others – are calling for polluters to pay for the harm they’ve caused. Communities around the globe are suffering the mounting costs of climate damage – costs that have not been paid by the polluters. They have been pushed onto families, communities, and taxpayers. In moral terms, that is theft. And it must stop.”

Jamie Henn, Spokesperson for the US Make Polluters Pay Campaign

“Yesterday, more than two million people brought the Make Polluters Pay demand to the United Nations. Today, Secretary-General Guterres made clear that he stands with them. Around the world, people are paying the costs of a climate crisis fueled by a handful of wealthy fossil fuel corporations, while those same companies continue to rake in enormous profits. The Secretary-General has been a powerful voice for holding polluters accountable, and his message today shows just how far this demand has traveled. Now other world leaders need to follow his lead and make polluters pay.”

Campaigners say the Secretary-General’s intervention marks an important moment in the growing push to hold fossil-fuel companies financially accountable for climate damage. The call comes as governments gather in New York to discuss global security, economic stability and resilience. Campaigners argue that these conversations cannot be separated from the climate and fossil-fuel crises.

Continued dependence on oil and gas leaves economies exposed to volatile global markets while accelerating climate disruption. They say the real route to energy security is to rapidly reduce fossil-fuel dependence, accelerate clean electrification and ensure that fossil-fuel companies contribute to the costs of the transition, adaptation and loss and damage.

The campaigners are calling on governments to:

  • Make fossil-fuel companies pay through climate-damages taxes, permanent surtaxes on fossil fuel profits and meaningful fines.
  • Direct the revenues to communities, including funding adaptation, recovery and loss and damage.
  • Accelerate the transition away from fossil fuels towards clean, affordable and secure energy.
  • Ensure polluters are held accountable through progressive fiscal policy, rather than allowing the costs of climate damage to continue falling on ordinary people.
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