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DFG erinnert an Seyit Evran: Sein Erbe zu bewahren, ist unsere Verantwortung

Der Journalistenverein Dicle-Fırat (DFG) erinnert an den kurdischen Journalisten Seyit Evran, der am 22. September 2023 im Alter von 54 Jahren an Herzversagen in Rojava verstorben ist. Anlässlich seines dritten Todestages würdigte der DFG sein journalistisches Wirken und das umfangreiche Archiv aus Reportagen, Fotografien und politischen wie gesellschaftlichen Analysen, das er hinterlassen hat.

„Seyit Evran hat sein journalistisches Leben der Aufgabe gewidmet, über den Freiheits- und Demokratiekampf des kurdischen Volkes, die Entwicklungen in Kurdistan und die Lebensrealitäten der Menschen in der Region zu berichten“, erklärte die Vereinigung. Journalismus sei für Evran nicht lediglich ein Beruf gewesen, sondern ein Mittel, gesellschaftliche Realitäten sichtbar zu machen und Zeitzeugenschaft zu leisten. „Seine Erinnerung lebendig zu halten, sein journalistisches Erbe zu bewahren und weiterhin die Wahrheit zu verteidigen, ist für uns eine Verantwortung“, erklärte der DFG.

Beginn bei Özgür Ülke

Seyit Mahmut Evran wurde 1969 in Hênê (tr. Hani) bei Amed (Diyarbakır) geboren. Als Jugendlicher erlebte er den Militärputsch vom 12. September 1980 und dessen Folgen. Während seines Studiums an der Çukurova-Universität lernte er die kurdische Journalistin Gurbetelli Ersöz kennen. Die Begegnung wurde zu einem wichtigen Wendepunkt seines weiteren Lebens.

Seine journalistische Arbeit begann Evran 1994 bei der Zeitung Özgür Ülke – zu einer Zeit, in der der Krieg in Kurdistan eskalierte, Dörfer geräumt und niedergebrannt wurden und außergerichtliche Hinrichtungen sowie das Verschwindenlassen von Menschen den Alltag prägten. Als Verantwortlicher der Redaktion erlebte Evran im Dezember 1994 auch die Anschläge auf Özgür Ülke. Am 2. Dezember wurden die Redaktions- und Büroräume der Zeitung in Istanbul und Ankara mit Bomben angegriffen. Der Zeitungsmitarbeiter Ersin Yıldız kam ums Leben, zahlreiche weitere Beschäftigte wurden verletzt. Evran überlebte den Angriff.

In den folgenden Jahren arbeitete er in verschiedenen Teilen Kurdistans und berichtete insbesondere aus den Kriegsgebieten. Erfahrungen, Begegnungen und Beobachtungen aus dieser Zeit verarbeitete er später unter anderem in seinem 2015 erschienenen Buch Hayatın Kıyısına Yolculuk („Reise an den Rand des Lebens“).

Chronist der Entwicklungen in Rojava

Nach journalistischer Arbeit unter anderem in Armenien und Russland ging Evran 2012 nach Rojava. Dort begleitete er die gesellschaftlichen und politischen Umbrüche und berichtete über die Entwicklungen in der Region. Zugleich beteiligte er sich am Aufbau journalistischer Strukturen und unterrichtete an Presseakademien.

2017 ging Evran nach Südkurdistan und setzte dort seine journalistische Tätigkeit fort. Vier Jahre später kehrte er nach Rojava zurück. Trotz schwerer Herzprobleme und mehrerer Operationen arbeitete Evran weiter als Journalist. Am 22. September 2023 starb er während einer medizinischen Behandlung in einem Krankenhaus in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien.

Der DFG würdigte Evran als einen Journalisten, der mit seinen Berichten, Fotografien und Analysen ein umfangreiches journalistisches und zeitgeschichtliches Erbe hinterlassen hat. „Seine Erinnerung lebendig zu halten, sein journalistisches Erbe zu bewahren und weiterhin die Wahrheit zu verteidigen, ist für uns eine Verantwortung“, erklärte die Vereinigung.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/journalist-seyit-evran-in-rojava-verstorben-39141 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-39163 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/medienorganisationen-trauern-um-seyit-evran-39145 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-39202

 

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Kurdische Frauenplattform: Kurdisch muss in der syrischen Verfassung verankert werden

Die Plattform für die Nationale Einheit kurdischer Frauen in Europa fordert eine verfassungsrechtliche Absicherung der kurdischen Sprache und ein Recht auf muttersprachliche Bildung in Rojava und Syrien. In einer Erklärung bezeichnet die Plattform Sprache als grundlegendes Menschenrecht und muttersprachliche Bildung als Voraussetzung für den Schutz von Identität und Kultur.

„Wir betonen, dass das Recht des kurdischen Volkes, Kurdisch zu lernen und in kurdischer Sprache unterrichtet zu werden, ein grundlegendes Recht ist und verfassungsrechtlich und gesetzlich garantiert werden muss“, heißt es in der Erklärung.

Kurdisch auf allen Bildungsstufen

Die Plattform fordert, das Recht auf kurdischsprachige Bildung auf allen Stufen des Bildungssystems zu gewährleisten. Dafür müssten die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und insbesondere Lehrkräfte ausgebildet sowie Lehrpläne und Schulbücher bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll Kurdisch neben der jeweiligen Unterrichtssprache als verpflichtende zweite Sprache an den Schulen unterrichtet werden. Das Recht, Kurdisch zu lernen, zu lehren und im öffentlichen und gesellschaftlichen Leben zu verwenden, müsse ausdrücklich in der Verfassung geschützt werden.

Zugleich fordert die Frauenplattform gleiche Rechte für alle Bürger:innen unabhängig von nationaler, sprachlicher oder kultureller Zugehörigkeit. Dazu gehörten Sicherheit, Würde und gleichberechtigte Staatsbürgerschaft sowie Schutz vor Diskriminierung und gezielten Angriffen. „Die Anerkennung sprachlicher und nationaler Rechte bedeutet nicht, die Rechte anderer gesellschaftlicher Gruppen zu ignorieren. Im Gegenteil, sie ist die Grundlage für gleichberechtigte Staatsbürgerschaft, Respekt vor Vielfalt und die Schaffung einer gerechteren und stärker verbundenen Gesellschaft“, erklärte die Plattform.

Forderung nach Aufklärung der Tötung von Sîpan Hiznî

In ihrer Erklärung geht die Plattform auch auf die Tötung von Sîpan Hiznî ein. Der 26-jährige Kämpfer der Hesekê-Brigade war Anfang September entführt und getötet worden. Die Tat löste in zahlreichen Städten Rojavas Proteste aus. Die Frauenplattform verurteilt die Tötung und fordert eine „unabhängige und transparente Untersuchung“. Alle Verantwortlichen müssten unabhängig von ihrer Zugehörigkeit oder Identität nach dem Gesetz zur Rechenschaft gezogen werden.

Gleichzeitig warnt die Plattform davor, die Verantwortung für einzelne Verbrechen pauschal ganzen Stämmen oder gesellschaftlichen Gruppen zuzuschreiben. Dies sei notwendig, um den gesellschaftlichen Frieden und die Beziehungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu schützen. In Verbindung mit dem Mord an Hiznî waren Angehörige des arabischen Al-Baggara-Stammes genannt worden.

„Sprache, Bildung und Identität sind Rechte“

Die Plattform ruft politische und gesellschaftliche Kräfte, Bildungseinrichtungen und Menschenrechtsorganisationen dazu auf, die Forderungen zu unterstützen und sich für eine verfassungsrechtliche und gesetzliche Garantie kurdischsprachiger Bildung einzusetzen. „Sprache, Bildung und Identität sind Rechte; Sicherheit und Würde sind das Recht aller Bürger:innen“, heißt es abschließend. „Die Gewährleistung dieser Rechte ist die Grundlage für den Aufbau einer Gesellschaft, die auf Gleichheit, Gerechtigkeit und Respekt vor Vielfalt beruht.“

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/tev-Cand-und-hilala-zerin-unsere-sprache-ist-unsere-existenz-52701 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/schulboykott-fur-kurdischsprachige-bildung-dauert-an-52720 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mazlum-abdi-kurdisch-muss-unterrichts-und-amtssprache-werden-52765

 

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Der legale Räuber

Der Staat greift tief in die Taschen seiner Bürger, doch von Steuergerechtigkeit ist er weit entfernt.
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Unwissen auf dem Teller

Eine neue EU-Vorschrift hat zur Folge, dass gentechnisch verändertes Obst und Gemüse ab 2028 nicht mehr eindeutig gekennzeichnet sein muss.
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P-Konto: Geld ist da, doch die Bank zahlt nicht mehr aus – Verbraucherschützer warnen

Das Geld liegt auf dem Konto, aber die Miete lässt sich nicht überweisen und am Automaten gibt es kein Bargeld. Wenn eine Bank geschütztes Guthaben blockiert, kann aus einem Bearbeitungsfehler eine Existenzfrage werden. Ein Pfändungsschutzkonto soll verhindern, dass Menschen wegen einer Kontopfändung ohne Geld für ihren Lebensunterhalt dastehen.

354 Beschwerden zeigen, wo der Schutz versagt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in seinem Bericht  Beschwerden aus den Jahren 2024 und 2025 untersucht. Die statistische Auswertung umfasst 354 Beschwerden; 83 Prozent betrafen den laufenden Vertrag. Die Untersuchung ist nicht repräsentativ und zeigt nicht, welcher Anteil aller P-Konten von solchen Problemen betroffen ist.

Eine Betroffene schilderte 1.123 Euro Guthaben und erst 937 Euro Ausgaben, konnte aber weder Geld abheben noch die Miete überweisen. Ihr Vermieter drohte nach ihrer Schilderung mit Kündigung. In einem anderen Fall wurden laut Beschwerde 1.950 Euro nachgezahltes Bürgergeld gepfändet, obwohl der Betroffene den Bescheid eingereicht hatte.

Weitere Fälle betreffen ignorierte Nachweise für höhere Freibeträge und die Verrechnung eingehender Zahlungen mit einem gekündigten Dispokredit. Die Banknamen wurden anonymisiert. Der vzbv-Bericht dokumentiert Schilderungen aus der Beratung, nicht in jedem Einzelfall gerichtlich festgestellte Rechtsverstöße.

Seit Juli 2026 sind grundsätzlich 1.590 Euro geschützt

Der automatische Grundfreibetrag auf dem P-Konto beträgt seit dem 1. Juli 2026 grundsätzlich 1.590 Euro je Kalendermonat. Der im Juni-Bericht noch genannte Betrag von 1.560 Euro ist inzwischen überholt. Die Bank muss die gesetzliche Erhöhung automatisch berücksichtigen, wie die Verbraucherzentrale erläutert.

Auch gesetzliche Zusatzbeträge für bereits nachgewiesene Unterhaltspflichten werden grundsätzlich automatisch angepasst; allein wegen der jährlichen Erhöhung ist keine neue Bescheinigung erforderlich. Bei individuell bezifferten gerichtlichen oder behördlichen Freibeträgen kann dagegen ein Änderungsantrag nötig sein. Eine besondere gerichtliche Festsetzung muss deshalb bei der Prüfung mitberücksichtigt werden.

Eine Bescheinigung darf nicht wochenlang liegen bleiben

Wer aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt gewährt oder bestimmte geschützte Leistungen erhält, kann Anspruch auf zusätzlichen Kontoschutz haben. Dazu zählen beispielsweise Kindergeld und Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die möglichen Erhöhungen regelt § 902 ZPO.

Den zusätzlichen Schutz können etwa eine geeignete Schuldnerberatungsstelle, die Familienkasse, der Sozialleistungsträger oder der Arbeitgeber bescheinigen. Die Bank muss die Angaben ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag beachten. Das steht ausdrücklich in § 903 Absatz 4 ZPO; eine pauschale Vertröstung auf wochenlange Bearbeitung genügt nicht.

Entscheidend ist deshalb ein belegbarer Eingang der Unterlagen. Wer eine Bescheinigung abgibt, sollte sich den Empfang bestätigen lassen oder eine elektronische Eingangsbestätigung sichern. Die vollständige Kopie des eingereichten Dokuments gehört ebenfalls in die eigenen Unterlagen.

Kontostand und verfügbares Guthaben sind nicht dasselbe

Ein positiver Kontostand beweist für sich genommen noch keinen Fehler der Bank. Bei einer laufenden Pfändung hängt die Verfügbarkeit unter anderem davon ab, welcher Schutzbetrag gilt und wie viel davon bereits verbraucht wurde. Hintergründe erklärt auch unser Beitrag P-Konto: Keine Auszahlung trotz Guthaben?

Die Bank muss über das noch verfügbare pfändungsfreie Guthaben und über Beträge informieren, deren Schutz am Monatsende ausläuft. Außerdem ist sie verpflichtet, Leistungen aus dem nicht gepfändeten Guthaben im vertraglich vereinbarten Umfang zu ermöglichen. Betroffene sollten daher eine nachvollziehbare Berechnung verlangen und sich auf § 908 ZPO beziehen.

Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt grundsätzlich auch in den drei folgenden Kalendermonaten geschützt, wobei Ausgaben zuerst mit dem ältesten Guthaben verrechnet werden. Übertragen wird tatsächlich vorhandenes Geld, kein bloß ungenutzter Freibetrag. Diese Regelung enthält § 899 Absatz 2 ZPO.

Die Bank darf sich geschütztes Geld nicht für den Dispo nehmen

Ein überzogenes Konto schließt die Umwandlung in ein P-Konto nicht aus; anschließend wird es auf Guthabenbasis geführt. Das ergibt sich aus § 850k ZPO. Die bisherigen Schulden verschwinden dadurch allerdings nicht.

Ab dem Umwandlungsverlangen darf die Bank eingehende Gutschriften nicht mit ihren eigenen Forderungen verrechnen, soweit diese Beträge auf einem P-Konto pfändungsgeschützt wären. Dafür sorgt das Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot nach § 901 ZPO. Die Kündigung eines Dispokredits erlaubt es der Bank daher nicht, den geschützten Lebensunterhalt einzubehalten.

Nachzahlungen brauchen den passenden Nachweis

Eine Nachzahlung ist nicht automatisch pfändbar, nur weil durch sie der Monatsfreibetrag überschritten wird. Für bestimmte Sozialleistungen, darunter Nachzahlungen nach dem SGB II, sieht § 904 ZPO einen Schutz vor, der durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden kann. Ein gewöhnlicher Bewilligungsbescheid sollte nicht ungeprüft als ausreichender Ersatz behandelt werden.

Bei nachgezahltem Arbeitseinkommen und anderen laufenden Sozialleistungen gilt der vereinfachte Nachweisweg grundsätzlich bis einschließlich 500 Euro; darüber ist eine gerichtliche Festsetzung erforderlich. Dabei wird geprüft, welcher Betrag in den Monaten, für die nachgezahlt wurde, unpfändbar geblieben wäre. Weitere Hinweise enthält unser Beitrag Nachzahlungen auf dem P-Konto schützen.

Welche Unterlagen bei einer blockierten Auszahlung helfen

Für eine wirksame Beanstandung muss deutlich werden, welcher Betrag aus welchem Grund freigegeben werden soll. Je nach Problem helfen unterschiedliche Nachweise.

Problem Hilfreiche Unterlagen Nächster Schritt Der Freibetrag wurde zu niedrig angesetzt. Kontoauszüge, Berechnung der Bank und gegebenenfalls Schutzbeschluss. Berechnung prüfen lassen und Korrektur schriftlich verlangen. Eine Bescheinigung bleibt unberücksichtigt. Vollständige Bescheinigung und Nachweis ihres Eingangs. Umsetzung und Freigabe des geschützten Guthabens fordern. Eine Nachzahlung wird blockiert. Bescheid mit Leistungsart, Betrag und zugehörigen Monaten. Passende Bescheinigung beschaffen oder gerichtliche Festsetzung beantragen. Ein vorliegender Beschluss wird nicht umgesetzt. Vollständiger Beschluss, Zustellnachweis und aktuelle Kontoumsätze. Bei fortdauernder Sperre rechtliche Hilfe einschalten. Wenn das Geld für Miete oder Lebensmittel fehlt, zählt schnelle Hilfe

Betroffene sollten die Bank schriftlich zur Freigabe auffordern, den blockierten Betrag benennen und die Schutzunterlagen beifügen. Fehlt Geld für Lebensmittel, Medikamente oder eine fällige Miete, sollte diese Notlage konkret belegt und eine entsprechend kurze Frist gesetzt werden. Telefonate können ergänzen, ersetzen aber keinen nachvollziehbaren Schriftwechsel.

Bleibt die Sperre bestehen, sollten eine anerkannte Schuldnerberatung oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt unverzüglich eingeschaltet werden. Missachtet die Bank einen bereits bestehenden Auszahlungsanspruch, kommt bei nachgewiesener Dringlichkeit gerichtlicher Eilrechtsschutz gegen sie in Betracht. Die Verbraucherzentrale NRW stellt für entsprechende Postbank-Fälle eine Formulierungshilfe bereit.

Muss dagegen zunächst zusätzlicher Pfändungsschutz festgesetzt werden, ist der passende Antrag beim Vollstreckungsgericht oder gegebenenfalls bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde erforderlich. Bei Verwaltungsvollstreckungen nach Bundesrecht gelten dafür die Zuständigkeitsregeln des § 910 ZPO. Eine gerichtliche Entscheidung über Nachzahlungen nach § 904 Absatz 5 bleibt auch dann Sache des Vollstreckungsgerichts.

Eine Beschwerde ersetzt keine Auszahlung

Zusätzlich können sich Betroffene an die zuständige Schlichtungsstelle oder an die Bankenaufsicht wenden. Die BaFin weist jedoch darauf hin, dass sie individuelle Zahlungsansprüche nicht durchsetzt und eine Beschwerde laufende Fristen nicht anhält. Wer akut kein Geld zum Leben hat, sollte deshalb parallel schnelle rechtliche Hilfe suchen.

Sind durch einen nachweisbaren Bankfehler zusätzliche Kosten entstanden, sollten auch diese dokumentiert und mögliche Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche geprüft werden. Das betrifft etwa berechtigte Rücklastschriftkosten. Ein Anspruch folgt nicht schon aus jedem Ärger mit der Bank, sondern hängt von Pflichtverletzung, Schaden und den weiteren rechtlichen Voraussetzungen ab.

Praxisbeispiel: 600 Euro Guthaben, aber die Überweisung scheitert

Das folgende Beispiel ist fiktiv: Frau Berger erhält im September 2026 insgesamt 1.500 Euro auf ihr gepfändetes P-Konto und hat davon 900 Euro ausgegeben. Weitere Buchungen, Vormerkungen, ältere Guthaben oder abweichende gerichtliche Schutzgrenzen gibt es nicht. Trotzdem verweigert die Bank eine Überweisung von 400 Euro aus den verbliebenen 600 Euro.

Ihre gesamten Monatseingänge liegen unter dem Grundfreibetrag von 1.590 Euro; die Kontopfändung erklärt die Sperre unter diesen Voraussetzungen nicht. Frau Berger verlangt schriftlich die Freigabe und legt die Kontoauszüge vor. Weil sie das Geld für die fällige Miete benötigt, lässt sie bei ausbleibender Abhilfe unverzüglich gerichtlichen Eilrechtsschutz prüfen.

Vier Fragen und Antworten zum blockierten P-Konto Darf die Bank wegen einer Pfändung das gesamte P-Konto blockieren?

Die Pfändung allein rechtfertigt keine vollständige Sperre des verfügbaren geschützten Guthabens. Die Bank muss Leistungen aus diesem Guthaben im vertraglich vereinbarten Rahmen ermöglichen. Andere mögliche Sperrgründe sind gesondert zu prüfen.

Wie schnell muss die Bank eine P-Konto-Bescheinigung berücksichtigen?

Ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag muss sie die Angaben beachten. Deshalb ist ein Nachweis über den Eingang so wichtig. Eine längere interne Bearbeitungszeit hebt die gesetzliche Vorgabe nicht auf.

Sind Nachzahlungen über 500 Euro immer pfändbar?

Nein, die 500-Euro-Grenze gilt nicht pauschal für sämtliche Nachzahlungen. Je nach Leistungsart genügt eine Bescheinigung oder es ist eine gerichtliche Festsetzung des geschützten Betrags erforderlich. Besonders bei Lohn- und Rentennachzahlungen sollte der richtige Nachweisweg frühzeitig geklärt werden.

Was ist zu tun, wenn wegen der Sperre die Miete ausfällt?

Die Bank sollte sofort schriftlich zur Freigabe aufgefordert werden, mit Schutzunterlagen und einem Nachweis der Dringlichkeit. Bleibt geschütztes Geld blockiert, sollten Schuldnerberatung oder anwaltliche Hilfe den passenden Eilantrag prüfen. Eine Beschwerde bei der Aufsicht allein sichert keine rechtzeitige Auszahlung.

Der Beitrag P-Konto: Geld ist da, doch die Bank zahlt nicht mehr aus – Verbraucherschützer warnen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Heizkostenabrechnung: Fehlt diese Angabe, können Mieter drei Prozent kürzen

Eine Heizkostenabrechnung kann vollständig aussehen und trotzdem eine Lücke enthalten, die Mietern bares Geld bringt: die fehlende Aufschlüsselung der CO₂-Kosten. Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben nicht ausgewiesen, dürfen Betroffene ihren abgerechneten Heizkostenanteil um drei Prozent kürzen.

Bei 2.000 Euro Heizkosten sind das 60 Euro – selbst wenn die eigentliche Nachzahlung deutlich niedriger ausfällt. Entscheidend ist allerdings, ob tatsächlich eine Pflichtangabe zur CO₂-Aufteilung fehlt und die Abrechnung unter das Gesetz fällt.

Was der Vermieter offenlegen muss

Nach § 7 Absatz 3 des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes muss die Heizkostenabrechnung den persönlichen CO₂-Kostenanteil des Mieters, die Einstufung des Gebäudes beziehungsweise der Wohnung und die Berechnungsgrundlagen ausweisen. Eine einzelne Zeile „CO₂-Kosten“ mit einem Eurobetrag erklärt deshalb noch nicht ausreichend, wie die Belastung zustande kommt.

Erkennbar sein muss, welche Daten zur Einstufung führen und wie daraus der Mieteranteil berechnet wird. Dazu gehören insbesondere der berücksichtigte CO₂-Ausstoß, die zugrunde gelegte Wohnfläche, der Abrechnungszeitraum und die angewandte Kostenverteilung.

Bestimmt der Vermieter den persönlichen CO₂-Kostenanteil nicht oder fehlen die vorgeschriebenen Informationen, sieht Absatz 4 ein Kürzungsrecht von drei Prozent vor. Auch die Verbraucherberatung zum Prüfen von Heizkostenabrechnungen weist ausdrücklich auf diesen Anspruch hin.

Drei Prozent vom Heizkostenanteil – vor Abzug der Vorauszahlungen

Berechnungsgrundlage ist der Betrag, den die Heizkostenabrechnung dem einzelnen Mieter als Heizkosten zuordnet, bevor seine Vorauszahlungen abgezogen werden. Die Kürzung beschränkt sich weder auf den ausgewiesenen CO₂-Betrag noch auf die am Ende verlangte Nachzahlung.

Weist die Abrechnung beispielsweise 2.000 Euro Heizkosten und 1.700 Euro Vorauszahlungen aus, beträgt die Nachforderung zunächst 300 Euro. Bei bestehendem Kürzungsrecht werden 60 Euro abgezogen, sodass noch 240 Euro zu zahlen sind.

Andere Betriebskosten wie Müllabfuhr oder Hausreinigung gehören nicht in diese Rechnung. Ebenso wenig berechtigt die Vorschrift dazu, pauschal drei Prozent der gesamten Miete einzubehalten.

Die Regel gilt bereits für Abrechnungszeiträume ab 2023

Die CO₂-Kostenaufteilung gilt für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen; das ergibt sich aus § 11 CO₂KostAufG. Eine 2026 zugestellte Abrechnung für das Kalenderjahr 2025 kann deshalb bereits unter das Kürzungsrecht fallen.

Betroffen sind insbesondere Heizungen mit Gas oder Heizöl sowie erfasste Wärmelieferungen. Bei einer ausschließlich mit Strom betriebenen Wärmepumpe entsteht dagegen nicht allein deshalb ein Kürzungsanspruch, weil die Abrechnung keine CO₂-Kostenaufteilung enthält; entscheidend ist der gesetzliche Anwendungsbereich.

Wo Mieter die Angaben finden sollten

Eine bestimmte Seitenzahl oder ein einheitliches Formular schreibt das Gesetz nicht vor. Die Angaben müssen Bestandteil der Heizkostenabrechnung sein und können auch in einer zugehörigen Anlage stehen.

Mieter sollten deshalb sämtliche Abrechnungsseiten nach Begriffen wie „Kohlendioxidkosten“, „CO₂-Kostenaufteilung“ oder „Vermieteranteil“ durchsuchen. Dass auf dem Deckblatt nur Verbrauch, Kosten und Nachzahlung stehen, beweist noch keinen Verstoß.

Umgekehrt ersetzt eine allgemeine Erklärung zum CO₂-Preis nicht die konkreten Daten des abgerechneten Gebäudes und der eigenen Wohnung. Auch ein Hinweis auf den Energieausweis liefert für sich genommen nicht die vorgeschriebene Berechnung.

Musterabrechnung: So wird die CO₂-Aufteilung nachvollziehbar

Der folgende fiktive Ausschnitt zeigt eine vereinfachte Abrechnung für ein gasbeheiztes Wohngebäude im Jahr 2025, ohne gesetzliche Sonderfälle. Für die Beispielwohnung wird ein nach dem geltenden Heizkostenschlüssel ermittelter Kostenanteil von zehn Prozent angenommen.

Angabe in der Abrechnung Beispielwert Was sich daraus ergibt Abrechnungszeitraum 01.01.–31.12.2025 Die Berechnung umfasst ein vollständiges Jahr. Wohnfläche des Gebäudes 400 m² Bezugsfläche für die Einstufung. CO₂-Ausstoß des Gebäudes 12.000 kg Emissionen des abgerechneten Verbrauchs. Ausstoß je Quadratmeter und Jahr 30,0 kg CO₂/m² 12.000 kg geteilt durch 400 m². Einstufung und Aufteilung Stufe 5: Mieter 60 %, Vermieter 40 % Einordnung in die gesetzliche Tabelle. CO₂-Kosten des Gebäudes 785,40 Euro brutto Ausgangsbetrag für die Aufteilung. Abzug des Vermieteranteils 314,16 Euro 40 Prozent von 785,40 Euro. Verbleibender Anteil aller Mieter 471,24 Euro Dieser Betrag wird auf die Wohnungen verteilt. CO₂-Kosten der Beispielwohnung 47,12 Euro Zehn Prozent von 471,24 Euro, gerundet.

Die Einstufung folgt der gesetzlichen Aufteilungstabelle, die Berechnung des spezifischen Ausstoßes richtet sich nach § 5 CO₂KostAufG. Der persönliche Kostenanteil ergibt sich anschließend aus dem anzuwendenden Heizkostenschlüssel und lässt sich nicht automatisch allein aus dem Wohnflächenanteil ableiten.

Die ausgewiesenen CO₂-Kosten stecken bereits in den Brennstoffkosten und dürfen nicht nochmals zusätzlich aufgeschlagen werden. Ausführlicher erläutert Gegen-Hartz, wann Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten selbst tragen müssen.

Fehlende Angaben und falsche Berechnungen unterscheiden

Fehlen im Beispiel die Einstufung oder die Berechnungsgrundlagen, betrifft das unmittelbar die gesetzliche Informationspflicht. Sind dagegen alle erforderlichen Angaben vorhanden, wurde aber mit einer falschen Wohnfläche gerechnet, muss die Abrechnung berichtigt werden; nicht jeder Rechenfehler begründet automatisch die Drei-Prozent-Kürzung.

Ein unzulässig auf den Mieter abgewälzter Vermieteranteil wird durch das Kürzungsrecht auch nicht nachträglich zulässig. Der Anspruch auf eine korrekte Kostenverteilung ist von der Kürzung wegen fehlender Pflichtangaben zu unterscheiden.

Bei besonders niedrigen Emissionen kann der Vermieteranteil nach der gesetzlichen Tabelle null Prozent betragen, ohne dass deshalb die vorgeschriebenen Angaben entfallen. Beruft sich der Vermieter auf Einschränkungen etwa durch Denkmalschutz, muss er die Voraussetzungen einer geringeren Beteiligung nach § 9 CO₂KostAufG nachweisen.

So machen Mieter den Fehler geltend

Eine Beanstandung sollte den Abrechnungszeitraum, die konkret fehlenden Angaben und den berechneten Kürzungsbetrag nennen. Sinnvoll ist eine nachweisbare schriftliche Mitteilung an den Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung, verbunden mit der Aufforderung, die Abrechnung zu vervollständigen.

Wer die Zahlen überprüfen möchte, kann Einsicht in die zugrunde liegenden Belege verlangen. Besonders hilfreich sind die Rechnungen der Brennstoff- oder Wärmelieferanten, mit denen sich die ausgewiesenen Emissionen und CO₂-Kosten abgleichen lassen.

Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung müssen dem Vermieter grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang mitgeteilt werden. Welche Bedeutung diese Frist hat, erläutert unser Beitrag über rechtzeitige Einwendungen gegen überhöhte Betriebskosten.

Diese Einwendungsfrist verschiebt eine fällige Nachzahlung nicht automatisch. Ist die Berechtigung der Kürzung noch ungeklärt, kommt eine Zahlung unter ausdrücklichem Rückforderungsvorbehalt in Betracht; die konkrete Beanstandung sollte trotzdem rechtzeitig erfolgen.

Praxisbeispiel: 60 Euro weniger Nachzahlung

Die fiktive Mieterin Petra erhält für ihre gasbeheizte Wohnung eine Abrechnung mit 2.000 Euro Heizkosten und einer Nachforderung von 300 Euro. Weder die Abrechnung noch ihre Anlagen enthalten die vorgeschriebene CO₂-Aufteilung.

Petra benennt die fehlenden Angaben und macht unter Hinweis auf § 7 Absatz 4 CO₂KostAufG eine Kürzung von 60 Euro geltend. Im Beispiel erkennt die Hausverwaltung den Abzug an und verlangt nur noch 240 Euro.

Sechs Fragen und Antworten zur Drei-Prozent-Kürzung Reicht es, wenn irgendwo ein CO₂-Betrag steht?

Nein, zusätzlich müssen die Einstufung des Gebäudes beziehungsweise der Wohnung und die Berechnungsgrundlagen ausgewiesen sein. Außerdem muss der persönliche CO₂-Kostenanteil des Mieters erkennbar werden.

Wovon werden die drei Prozent berechnet?

Vom persönlichen Heizkostenanteil laut Abrechnung vor Abzug der Vorauszahlungen. Bei 2.000 Euro beträgt die Kürzung 60 Euro, unabhängig davon, ob die Nachzahlung beispielsweise nur 300 Euro ausmacht.

Gibt es für jede fehlende CO₂-Angabe weitere drei Prozent?

Nein, § 7 Absatz 4 sieht für die dort genannten Verstöße eine Kürzung um drei Prozent vor. Aus drei fehlenden Angaben werden deshalb nicht automatisch neun Prozent.

Kann ich die Kürzung auch nach einer Zahlung noch verlangen?

Eine bereits geleistete Zahlung schließt eine rechtzeitige Beanstandung und einen möglichen Rückforderungsanspruch grundsätzlich nicht aus. Ob Geld zurückverlangt werden kann, hängt unter anderem von den Voraussetzungen des Kürzungsrechts, eingehaltenen Fristen und möglichen Vereinbarungen ab.

Was gilt bei einem eigenen Gasvertrag?

Wer selbst Gas für die Wohnungsheizung bezieht, muss einen geschuldeten Vermieteranteil nach § 6 Absatz 2 CO₂KostAufG innerhalb von zwölf Monaten nach der Lieferantenabrechnung in Textform geltend machen. Die Drei-Prozent-Kürzung einer Vermieter-Heizkostenabrechnung lässt sich nicht einfach auf die Rechnung des eigenen Gasversorgers übertragen.

Darf ich wegen fehlender Angaben die gesamte Nachzahlung verweigern?

Das Drei-Prozent-Kürzungsrecht allein erlaubt keinen pauschalen Einbehalt der gesamten Nachforderung. Weitere Abzüge oder Zurückbehaltungsrechte benötigen eine eigene rechtliche Grundlage.

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Mietrecht-Urteil: Das ist laut dem BGH für alle Mieter jetzt verboten

Eine günstige Mietwohnung vorübergehend deutlich teurer weiterzuvermieten, kann den Hauptmieter am Ende die Wohnung kosten. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf eine Untervermietungserlaubnis nicht dazu dient, mit fremdem Wohneigentum einen Gewinn durch Untervermietung zu erzielen.

Wer mehr verlangt, als zur Deckung der eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen nötig ist, kann sich deshalb nicht auf das berechtigte Interesse nach § 553 BGB berufen, so der BGH.

“Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass Untervermietung generell untersagt ist”, warnt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt von Gegen-Hartz.de. “Weiterhin geschützt ist der Wunsch, die eigenen Wohnkosten während einer Abwesenheit oder nach einer persönlichen Veränderung zu senken. Gefährlich wird es aber nun, wenn aus der Untervermietung ein Geschäft wird und der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters handelt.”

BGH bestätigt Räumung nach gewinnbringender Untervermietung

Aber um was ging es konkret in diesem Urteil? Der Bundesgerichtshof entschied am 28. Januar 2026 über einen Streit aus Berlin. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen VIII ZR 228/23. Der beklagte Mann hatte seit Anfang 2009 eine Zweizimmerwohnung gemietet und zahlte zunächst eine monatliche Nettokaltmiete von 460 Euro, später waren es 497,35 Euro.

Wegen eines zeitweisen Auslandsaufenthalts hatte die Vermieterin die Untervermietung zunächst bis Ende Januar 2020 gestattet. Als der Aufenthalt länger dauerte, schloss der Mieter für die Zeit ab Februar 2020 einen neuen Untermietvertrag mit zwei Personen. Vereinbart waren 962 Euro Nettokaltmiete zuzüglich Betriebs- und Heizkosten, insgesamt 1.100 Euro monatlich.

Damit verlangte der Hauptmieter mehr als das Doppelte seiner damaligen Nettokaltmiete. Seine erneute Bitte um Erlaubnis blieb unbeantwortet, dennoch setzte er die Überlassung fort. Nach einer Besichtigung und einer Abmahnung verlangte die Vermieterin, das Untermietverhältnis zu beenden.

Der Mann lehnte dies ab und verwies darauf, seine laufenden Kosten ausgleichen zu müssen. Daraufhin kündigte die Vermieterin im Februar 2022 fristlos und zusätzlich ordentlich. Das Amtsgericht Charlottenburg wies die Räumungsklage zunächst ab, das Landgericht Berlin gab ihr in der Berufung jedoch statt.

Der BGH bestätigte die ordentliche Kündigung und wies die Revision des Mieters zurück. Ausschlaggebend war die unerlaubte, gewinnbringende Untervermietung, an der der Mann auch nach der Abmahnung festgehalten hatte. Die Wohnung musste deshalb geräumt und an die Vermieterin herausgegeben werden.

Kosten senken bleibt ein berechtigtes Interesse

Nach § 553 Absatz 1 BGB kann ein Wohnungsmieter unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, einen Teil der Wohnung einem Dritten zu überlassen.

Das setzt voraus, dass nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entstanden ist. Ein solches Interesse kann etwa vorliegen, wenn sich die finanzielle oder persönliche Lebenssituation geändert hat.

Der Wunsch, die eigene Mietbelastung zu verringern, genügt grundsätzlich. Nach der Rechtsprechung muss der Mieter nicht erst nachweisen, dass er ohne die Einnahmen in eine wirtschaftliche Notlage geraten würde. Eine beruflich bedingte Abwesenheit, eine Trennung oder der Wunsch nach einer Wohngemeinschaft können eine Untervermietung daher weiterhin rechtfertigen.

Der gesetzliche Schutz reicht nach dem neuen BGH-Urteil aber nur bis zur Deckung der eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen. Einnahmen oberhalb dieser Kosten sind nicht mehr von dem berechtigten Interesse umfasst. Ein Hauptmieter hat deshalb keinen Anspruch darauf, dass der Eigentümer eine solche gewinnbringende Weitervermietung genehmigt.

Das Urteil ist kein vollständiges Verbot jeder höheren Untermiete

Die Formulierung, ein Gewinn mit der Untermiete sei für alle Mieter ausnahmslos verboten, wäre zu weitgehend. Der BGH hat vor allem entschieden, wann ein gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung fehlt. Treffen Mieter und Vermieter ausdrücklich eine weitergehende Vereinbarung, ist deren Inhalt gesondert zu prüfen.

Auch ein Bußgeld oder eine Straftat folgt nicht allein daraus, dass die Untermiete höher als die Hauptmiete ist. Mietrechtlich kann der Unterschied jedoch schwer wiegen, weil eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung eine Vertragsverletzung darstellt. Bei einer deutlichen Gewinnerzielung kann der Mieter nicht einwenden, der Vermieter hätte ohnehin zustimmen müssen.

Hinzu kommen mögliche Ansprüche der Untermieter, wenn die verlangte Miete gegen Vorschriften zur Miethöhe verstößt. Im Berliner Ausgangsfall hielt bereits das Landgericht die vereinbarte Nettokaltmiete auch nach den Regeln der Mietpreisbremse für zu hoch. Der BGH musste diese Frage nicht mehr abschließend entscheiden, weil bereits die Gewinnerzielung und die fehlende Erlaubnis für die Räumungsentscheidung ausreichten.

Wann eine Untermiete als gewinnbringend gilt

Eine feste Eurogrenze oder einen allgemein zulässigen prozentualen Aufschlag hat der BGH nicht genannt. Verglichen werden die Einnahmen aus der Untervermietung mit den wohnungsbezogenen Aufwendungen des Hauptmieters. Dazu gehören insbesondere die eigene Miete sowie die tatsächlich getragenen Betriebs- und Heizkosten.

Wird nur ein Zimmer überlassen, dürfen nicht ohne Weiteres die gesamten Kosten der Wohnung an den Untermieter weitergereicht werden. Die Größe des Zimmers, die Mitbenutzung von Küche, Bad und Flur sowie der beim Hauptmieter verbleibende Wohnanteil müssen nachvollziehbar einbezogen werden. Eine Berechnung sollte deshalb offenlegen, wie der verlangte Betrag entstanden ist.

Bei einer möblierten Untervermietung können zusätzliche Leistungen den Betrag erhöhen. Der BGH ließ allerdings offen, ob und in welchem Umfang solche Leistungen bei der Gewinnberechnung zu berücksichtigen sind. Im entschiedenen Fall konnte der Mieter keine Leistungen belegen, die den sehr hohen Abstand zwischen Haupt- und Untermiete erklärt hätten.

Ein bloßer Hinweis auf Möbel, Hausrat, Haushaltsgeräte oder Fahrräder genügt daher nicht. Wer einen Möblierungsanteil verlangt, sollte Inventar, Alter, Zeitwert und monatlichen Kostenansatz dokumentieren. Ein frei geschätzter Pauschalbetrag kann den Verdacht einer verdeckten Gewinnerzielung sogar verstärken.

Situation Mögliche rechtliche Folge Die Untermiete deckt einen nachvollziehbaren Anteil der eigenen Wohnkosten Bei einem später entstandenen berechtigten Interesse kann ein Anspruch auf Zustimmung nach § 553 BGB bestehen. Die Untermiete liegt deutlich über den eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen Ein gesetzlich geschütztes Interesse an der Gewinnerzielung besteht nach dem BGH-Urteil nicht. Die Untervermietung beginnt, obwohl der Vermieter nicht zugestimmt hat Die Gebrauchsüberlassung verletzt grundsätzlich den Mietvertrag. Der Mieter setzt die unerlaubte Untervermietung trotz Abmahnung fort Eine ordentliche Kündigung und anschließend eine Räumungsklage können gerechtfertigt sein. Für Möbel oder weitere Leistungen wird ein belegbarer Betrag berechnet Eine Berücksichtigung kann in Betracht kommen; der BGH hat die genaue Berechnung noch nicht festgelegt. Schweigen des Vermieters ist keine Zustimmung

Der Berliner Mieter hatte die Hausverwaltung per E-Mail um eine weitere Erlaubnis gebeten, erhielt darauf aber keine Antwort. Das berechtigte ihn nicht dazu, die Wohnung eigenmächtig zu überlassen. Nach § 540 BGB benötigt der Mieter grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters, bevor er den Gebrauch der Wohnung einem Dritten überlässt.

Eine Anfrage und ein gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung sind zudem nicht dasselbe wie eine bereits erteilte Genehmigung. Verweigert der Vermieter eine Erlaubnis zu Unrecht, kann der Mieter seinen Anspruch gerichtlich verfolgen. Die Untervermietung vor einer Zustimmung bleibt dennoch riskant.

Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden und den Namen des Untermieters, den Zeitraum, die betroffenen Räume und die geplante Miethöhe nennen. Ebenso sinnvoll ist eine verständliche Kostenberechnung. So lässt sich später belegen, dass keine kommerzielle Weitervermietung beabsichtigt war.

Die Überlassung der ganzen Wohnung ist noch schwieriger

§ 553 BGB gewährt unter den dort genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erlaubnis zur Überlassung eines Teils des Wohnraums. Wer die Wohnung vollständig aus der Hand gibt, kann sich nicht ohne Weiteres auf diese Vorschrift stützen. Bei längerer Abwesenheit ist deshalb wichtig, ob der Hauptmieter noch einen eigenen Teil der Wohnung für sich behält.

Ein zurückbehaltener Schlüssel allein löst das Problem nicht automatisch. Auch einzelne persönliche Gegenstände in der Wohnung führen nicht in jedem Fall dazu, dass rechtlich nur ein Teil überlassen wird. Vor einer vollständigen Weitergabe sollte daher eine ausdrückliche Genehmigung für den konkreten Zeitraum eingeholt werden.

Eine Abmahnung ist ein ernstes Warnsignal

Im entschiedenen Fall hatte die Vermieterin den Hauptmieter zunächst abgemahnt und die Beendigung der unerlaubten Untervermietung verlangt. Er hielt trotzdem an dem Untermietverhältnis fest. Dieses Verhalten erhöhte das Gewicht der Pflichtverletzung und führte schließlich zur wirksamen ordentlichen Kündigung.

Nach § 573 Absatz 2 Nummer 1 BGB kann ein Vermieter ordentlich kündigen, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft und nicht unerheblich verletzt. Ob diese Schwelle erreicht ist, hängt immer von den Umständen des einzelnen Falls ab. Eine unerlaubte Untervermietung führt daher nicht in jeder Konstellation automatisch zum Wohnungsverlust.

Entscheidend können die Höhe des Gewinns, die Dauer der Weitervermietung, die vorherige Kommunikation und die Reaktion auf eine Abmahnung sein. Ein kleiner und nachvollziehbar korrigierter Rechenfehler ist anders zu bewerten als eine über Jahre fortgesetzte kommerzielle Vermietung. Wer eine Abmahnung erhält, sollte sie deshalb nicht ignorieren und die verlangte Untermiete sofort rechtlich prüfen lassen.

Auch Untermieter tragen ein erhebliches Risiko

Das Urteil betrifft nicht nur Hauptmieter und Eigentümer. Endet das Hauptmietverhältnis nach einer wirksamen Kündigung, kann der Eigentümer die Herausgabe der Wohnung grundsätzlich auch von den Untermietern verlangen. Der Untermietvertrag verschafft ihnen keinen dauerhaften Schutz gegenüber dem Eigentümer.

Untermieter sollten sich deshalb vor Vertragsabschluss die schriftliche Untervermietungserlaubnis zeigen lassen. Außerdem sollten sie prüfen, wie sich ein auffällig hoher Möblierungs- oder Servicezuschlag zusammensetzt. Bei einer überhöhten Miete können je nach Wohnort und Vertragsgestaltung die Vorschriften der Mietpreisbremse sowie Rückzahlungsansprüche zu prüfen sein.

Was Mieter aus dem Urteil mitnehmen sollten

Die Untervermietung bleibt ein wichtiges Mittel, um eine Wohnung trotz Auslandsaufenthalt, Trennung oder gestiegener Wohnkosten zu behalten. Sie darf nach der Entscheidung aber nicht dazu genutzt werden, eine günstige Hauptmiete in regelmäßige Zusatzeinnahmen umzuwandeln.

Der Schutz des § 553 BGB endet dort, wo die Einnahmen die eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen übersteigen.

Vor Abschluss des Untermietvertrags sollten Mieter ihre Kosten belegen, den Anteil des überlassenen Wohnraums berechnen und mögliche Zusatzleistungen getrennt ausweisen. Erst danach sollte die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Wer bereits ohne Erlaubnis untervermietet, sollte besonders nach einer Abmahnung schnell reagieren.

Eine Übersicht weiterer mietrechtlicher Entwicklungen bietet der Beitrag „Mietrecht: BGH schränkt Untervermietung für Mieter ein“. Die neue Entscheidung schafft zwar mehr Klarheit zur Gewinnerzielung, lässt aber Fragen zur Berechnung von Möblierungsanteilen und zusätzlichen Leistungen offen. Gerade bei hohen Beträgen bleibt deshalb eine Prüfung des konkreten Vertrags sinnvoll.

Praxisbeispiel: zum BGH Urteil Ein möbliertes Zimmer wird zu teuer weitervermietet

Eine Hauptmieterin zahlt für eine 80 Quadratmeter große Wohnung monatlich 1.000 Euro Nettokaltmiete und 250 Euro Betriebs- und Heizkosten. Nach einem Arbeitsplatzwechsel möchte sie ein 20 Quadratmeter großes Zimmer untervermieten und verlangt dafür einschließlich Mitbenutzung von Küche und Bad 850 Euro. Den Betrag begründet sie pauschal mit der Möblierung, obwohl Bett, Schrank und Schreibtisch bereits mehrere Jahre alt sind.

Die Hauptmieterin darf zwar einen nachvollziehbaren Anteil ihrer Wohnkosten und gegebenenfalls einen belegbaren Betrag für die Möbel ansetzen. Sie kann jedoch nicht ohne Berechnung einen Großteil ihrer gesamten Wohnungskosten auf den Bewohner eines einzelnen Zimmers abwälzen. Liegt die Untermiete deutlich über dem zugeordneten Kostenanteil, kann der Vermieter die Erlaubnis verweigern.

Zieht der Untermieter trotzdem ein und setzt die Hauptmieterin das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fort, riskiert sie die ordentliche Kündigung. Sicherer wäre eine transparente Kalkulation, ein moderater und belegter Möblierungsanteil sowie die schriftliche Genehmigung vor der Schlüsselübergabe.

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Schrott-Wohnungen für Bürgergeld-Bezieher: Jetzt sollen Jobcenter auch Vermieter enteignen dürfen

Jobcenter-Mieten für Schrottimmobilien: Eigentümern soll Enteignung drohen

Heruntergekommene Häuser, schlechte Wohnbedingungen und trotzdem laufende Mieteinnahmen aus Sozialleistungen: Gegen dieses Geschäftsmodell will die Bundesregierung den Kommunen mehr Befugnisse geben.

Eigentümer, die verbindliche Instandsetzungsanordnungen beharrlich ignorieren, sollen im äußersten Fall ihre Immobilie durch Enteignung verlieren können. Die am 21. September 2026 veröffentlichte Bundestagsmeldung erläutert dies.

Warum Schrottimmobilien auch ein Jobcenter-Thema sind

Im Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung verbindet die Bundesregierung den Umgang mit Schrottimmobilien ausdrücklich mit missbräuchlichen Vermietungen. Genannt werden unter anderem überbelegte und nicht bewohnbare Unterkünfte.

Zugleich sollen Jobcenter stärker darauf achten, unangemessene Mieten für solche Unterkünfte nicht zu übernehmen.

Damit geraten die Einnahmen derjenigen in den Blick, die aus schlechten Wohnverhältnissen ein Geschäft machen wollen. Menschen im Leistungsbezug können dabei selbst Opfer von Ausbeutung sein, wie auch der Aktionsplan anerkennt. Wer Missbrauch bekämpfen will, muss deshalb die Verantwortlichen treffen und zugleich die Bewohner schützen.

Enteignung soll erst am Ende stehen

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts sieht einen zusätzlichen Enteignungszweck im Baugesetzbuch vor.

Er betrifft Problemimmobilien mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf ihr soziales oder städtebauliches Umfeld. Voraussetzung soll sein, dass der Eigentümer einem bestandskräftigen Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nicht nachkommt.

Eine einzelne unterlassene Reparatur würde dafür ebenso wenig genügen wie allein die Tatsache, dass ein Jobcenter die Miete finanziert.

Auch bliebe eine Enteignung an die verfassungsrechtlichen Anforderungen gebunden: Nach Artikel 14 des Grundgesetzes muss sie dem Allgemeinwohl dienen und auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die eine Entschädigung regelt.

Diese Befugnisse sollen Kommunen bekommen

Die geplanten Änderungen sollen es Städten und Gemeinden erleichtern, den Gebäudezustand festzustellen und notwendige Maßnahmen durchzusetzen. Die Bundestagsmeldung beschreibt dafür mehrere Instrumente.

Instrument Geplante Änderung Praktische Bedeutung Kommunales Vorkaufsrecht Die Möglichkeiten bei Problemimmobilien sollen erweitert werden. Kommunen sollen beim Verkauf leichter selbst zum Zug kommen können. Betretungsrechte Zusätzliche Befugnisse zur Ermittlung des Gebäudezustands sind vorgesehen. Bauliche Missstände sollen sich besser nachweisen lassen. Instandsetzungs- und Rückbaugebote Widerspruch und Anfechtungsklage sollen bei Problemimmobilien den Vollzug nicht automatisch aufschieben. Angeordnete Maßnahmen sollen schneller durchgesetzt werden können. Enteignung als letztes Mittel Beharrliche Missachtung eines verbindlichen Instandsetzungsgebots soll einen zusätzlichen Zugriff ermöglichen. Eigentümer sollen notwendige Verbesserungen nicht dauerhaft blockieren können. Das Vorkaufsrecht soll auch bei Eigentumswohnungen greifen

Die Regierungsantwort nennt beim Vorkaufsrecht konkrete Erweiterungen. Bei Problemimmobilien sollen auch Verkäufe einzelner Eigentumswohnungen erfasst werden können. Außerdem soll die Gemeinde beim Zugriff noch keinen konkreten späteren Verwendungszweck angeben müssen.

Besichtigungen werden erleichtert, Rechtsschutz bleibt möglich

Die vorgesehenen Betretungsrechte können auch bewohnte Räume betreffen und damit Mieter unmittelbar berühren. Nach der Entwurfsbegründung geht es um die Besichtigung des baulichen Zustands zur Vorbereitung bestimmter Maßnahmen. Eine Durchsuchung persönlicher Gegenstände erlaubt diese Regelung ausdrücklich nicht.

Auch der geplante Wegfall der automatischen Vollzugspause beseitigt den Rechtsschutz nicht. Eigentümer sollen weiterhin gerichtlich gegen die Gebote vorgehen und einen vorläufigen Stopp beantragen können, erläutert die Bundesregierung. Eine Klage allein würde dafür künftig jedoch nicht mehr ausreichen.

Mehr Befugnisse, aber kein zusätzliches Förderprogramm

Für Erwerb und Sanierung plant der Bund derzeit keine zusätzliche Unterstützung außerhalb der Städtebauförderung. Die Antwort nennt zudem keine erwarteten Fallzahlen für zusätzliche Enteignungen und keine erhobenen Daten zum zusätzlichen Personal- und Kostenaufwand der Kommunen.

Das wirft eine praktische Frage auf: Wer setzt die neuen Möglichkeiten tatsächlich um? Ein heruntergekommenes Haus wird durch einen Eigentümerwechsel noch nicht bewohnbar. Aus redaktioneller Sicht wird sich der Erfolg daran messen lassen müssen, ob Kommunen Reparaturen durchsetzen, gefährliche Zustände beenden und für Bewohner tragfähige Lösungen erreichen.

Was Leistungsberechtigte jetzt beachten sollten

Für die Übernahme der Unterkunftskosten bleibt § 22 SGB II die rechtliche Grundlage. Aus der angekündigten Baugesetzänderung folgt für sich genommen keine Kürzung der persönlichen Leistungen. Welche Miete anerkannt wird, muss das Jobcenter anhand der geltenden Vorschriften und des konkreten Falls beurteilen.

Wer unter erheblichen Wohnungsmängeln leidet, sollte den Zustand dokumentieren und den Vermieter nachweisbar informieren; die Pflicht zur Mängelanzeige ergibt sich aus § 536c BGB. Bei einer Mietminderung müssen Leistungsberechtigte auch die Auswirkungen auf ihre Unterkunftskosten beachten. Dazu erläutert Gegen-Hartz, wie Betroffene eine Mietminderung dem Jobcenter richtig mitteilen.

Drohen Mietschulden oder der Verlust der Wohnung, ist frühzeitige Unterstützung durch eine Sozial- oder Mieterberatung sinnvoll. Welche Schwierigkeiten bei maroden Unterkünften entstehen können, beschreibt der Beitrag über Mietschulden in einer Schrottimmobilie und die Prüfung durch das Jobcenter.

Anhörung am 23. September: Die Entscheidung steht noch aus

Der Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat für den 23. September 2026 von 16.30 bis 18.30 Uhr eine öffentliche Anhörung zum sogenannten BauGB-Upgrade angesetzt. Gegenstand ist der Gesetzentwurf mit der Drucksachennummer 21/6588. Eine Anhörung ist ein Beratungsschritt und ersetzt keinen abschließenden Gesetzesbeschluss.

Kurzes Praxisbeispiel: Miete fließt, Reparaturen bleiben aus

Ein Fall zeigt die beabsichtigte Wirkung: Eine Familie erhält Leistungen vom Jobcenter und lebt in einem Mehrfamilienhaus mit undichtem Dach, stark feuchten Wänden und beschädigten Sanitäranlagen.

Der Eigentümer nimmt weiter Miete ein, lässt die Schäden aber trotz wiederholter Aufforderungen nicht beheben. Die Familie dokumentiert die Zustände und wendet sich an die zuständige kommunale Behörde.

Unter den geplanten Vorschriften könnte die Kommune den Zustand leichter untersuchen und ein erforderliches Instandsetzungsgebot wirksamer verfolgen. Missachtet der Eigentümer auch eine bestandskräftige Anordnung und liegen sämtliche weiteren Voraussetzungen vor, käme als letzter Schritt eine Enteignung in Betracht. Für die Familie zählt am Ende, ob sie tatsächlich sicher und menschenwürdig wohnen kann.

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Schwerbehinderung: 14 Jährige erstreitet trotz Gehfähigkeit ein Merkzeichen aG

Das Sozialgericht Berlin hat im Verfahren S 178 SB 1263/20 entschieden, dass ein schwerbehindertes Kind mit Autismus und schwerer geistiger Beeinträchtigung das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) erhalten kann. Im vorliegenden Fall erkannte das Gericht den Anspruch ab Januar 2024 an. Für den früheren Zeitraum blieb die Klage erfolglos, weil der erforderliche Schweregrad der Beeinträchtigungen nicht hinreichend nachgewiesen war.

Der Fall: Sichere Begleitung im Straßenverkehr nicht mehr möglich

Die Klägerin war ein 14-jähriges Mädchen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80, einer schweren geistigen Beeinträchtigung und einer autistischen Störung.

Die Eltern des Mädchens machten vor Gericht geltend, dass sich ihre Tochter im Straßenverkehr unberechenbar verhalte: Sie flüchte unorientiert, werfe sich bei Überforderung auf den Boden oder verweigere das Weitergehen. Öffentliche Verkehrsmittel seien oft nicht nutzbar.

Mit zunehmender Größe und Kraft des Mädchens wurde es für die Eltern immer schwieriger, sie sicher im öffentlichen Raum zu begleiten.

Merkzeichen aG: Entscheidend sind die Auswirkungen auf die Fortbewegung

Das Gericht wertete die Auswirkungen der Beeinträchtigungen auf die Mobilität der Klägerin als vergleichbar mit denen bei Personen mit schweren körperlichen Gehbehinderungen. Entscheidend war dabei nicht allein die Diagnose Autismus, sondern die Schwere der Einschränkungen beim sicheren Fortbewegen außerhalb eines Fahrzeugs.

Eine entsprechende Bewertung hatte auch das Sozialgericht Gießen vorgenommen (Az. S 16 SB 110/17).

Warum das Gericht das Merkzeichen ab Januar 2024 zuerkannte

Die ärztliche Verordnung des Reha-Buggys war für das Gericht in diesem Fall ein wesentlicher Nachweis für den erforderlichen Schweregrad. Hinzu kamen der Ausschluss von Schulausflügen und die Schilderung des Vaters, dass die Mutter ihre Tochter inzwischen nicht mehr sicher in der Öffentlichkeit führen könne.

Das Gericht führt aus:

Den die Anerkennung des Merkzeichens aG rechtfertigenden Schweregrad der Ausprägung der dargestellten, sich auf die Mobilität der Klägerin auswirkenden Beeinträchtigungen sieht das Gericht objektiv ab dem Zeitpunkt der ärztlichen Verordnung des Rehabuggys im Monat Januar 2024 belegt.

Dieser Zeitpunkt ist schlüssig zu dem von der Schule seit Dezember 2023 ausgesprochenen Ausschluss der Klägerin von Ausflügen und zum Vorbringen des Vaters der Klägerin, dass diese inzwischen so stark geworden ist, dass ihre Mutter sie nicht mehr sicher beim Bewegen in der Öffentlichkeit führen kann.

Die Verordnung wurde damit im Zusammenhang mit den weiteren Umständen des Einzelfalls bewertet. Aus dieser Begründung lässt sich keine allgemeine Pflicht ableiten, für die Anerkennung des Merkzeichens aG stets eine Rollstuhlverordnung vorzulegen.

Für den früheren Zeitraum fehlte ein ausreichender Nachweis

Für die Zeit vor Januar 2024 sah das Gericht den erforderlichen Schweregrad nicht hinreichend belegt. Ein Video zeigte nach seiner Einschätzung, dass das Mädchen in jüngerem Alter noch ausreichend sicher von einer Begleitperson geführt werden konnte:

Für die Zeit zuvor ist dies im Schweregrad und letztlich auch aufgrund des Fehlens einer entsprechenden Versorgung mittels ärztlicher Verordnung des Rollstuhls bzw. Reha-Buggys nicht hinreichend nachgewiesen und war die Klage daher insoweit hinsichtlich der zeitlichen Reichweite der Zuerkennung des Merkzeichens aG teilweise abzuweisen.

Insbesondere ergab sich für das Gericht aus dem zum Verfahren eingereichten Video, welches die Klägerin in noch jüngerem Alter und mit kleinerer Körpergröße beim Laufen auf der Straße und an einer Ampel am Arm ihrer Mutter zeigt, dass die Kraft einer Begleitperson damals noch ausgereicht hat, die Klägerin mit kräftigem Festhalten am Arm noch hinlänglich sicher überwachend zu begleiten.

Zeitweise Ablehnung des Rollstuhls stand der Anerkennung nicht entgegen

Das Mädchen akzeptierte die Beförderung im Rollstuhl nicht in jeder Situation. Daraus folgte für das Gericht jedoch nicht, dass der Rollstuhl für sie medizinisch ungeeignet war. Es berücksichtigte insbesondere, dass sie die Beförderung auf Wegen zu von ihr akzeptierten Zielen tolerierte:

Schließlich steht nach Auffassung der Kammer auch nicht entgegen, dass sich im Alltag die Nutzung des Reha-Buggys bzw. des Aktivrollstuhls nicht problemfrei gestaltet und sich die Klägerin mitunter auch dem Rollstuhl verweigert oder sich aus den Gurten zu lösen versucht.

So wird in der Rechtsprechung vertreten, dass, sofern die Nutzung eines Rollstuhls aufgrund eines gesteigerten Bewegungsdrangs der behinderten Person kontraproduktiv wäre, die Voraussetzungen des Merkzeichens aG nicht belegt sein können (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 14. Mai 2019, L 3 SB 22/17).

Zumindest sieht die Kammer auf der Grundlage der Schilderungen des Vaters zu den bestehenden Problemen bei der noch recht neu in den Alltag getretenen Rollstuhlbenutzung, dass eine medizinische Kontraproduktivität oder gar Untauglichkeit der Rollstuhlbenutzung im Falle der Klägerin nicht gegeben ist.

Die Klägerin lehnt keinesfalls die Rollstuhlnutzung als solche oder dem Grunde nach oder immer ab. Sie toleriert ihre Beförderung bzw. Bewegung im Rollstuhl auf Wegen zu Zielen, mit denen sie einverstanden ist.

Vergleichbare Entscheidung des Sozialgerichts Gießen

Das Sozialgericht Gießen hat mit Urteil vom 30.01.2020 (Az. S 16 SB 110/17) festgestellt, dass die Zuerkennung des Merkzeichens aG auch dann möglich ist, wenn keine wesentlichen physischen Beeinträchtigungen vorliegen.

Im dort entschiedenen Fall konnte die betroffene Person aufgrund eines schwerstgradig ausgeprägten Autismus-Syndroms selbst mit Unterstützung einer Begleitperson keine auch nur geringfügige Strecke selbstständig und zielgerichtet zurücklegen. (Entscheidung des SG Gießen)

Fazit: Die Schwere der Mobilitätseinschränkungen gab den Ausschlag

Das 14-jährige Mädchen erstritt die Zuerkennung des Merkzeichens aG wegen der schweren Auswirkungen ihres Autismus auf die Mobilität. Ausschlaggebend war, dass eine sichere Begleitung im öffentlichen Raum nicht mehr ausreichend möglich war. Den dafür erforderlichen Schweregrad sah das Gericht ab Januar 2024 als nachgewiesen an.

Quelle: Sozialgericht Berlin, Az. S 178 SB 1263/20.

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Konto im Minus: Bank darf Bürgergeld oder Rente nicht mit dem Dispo verrechnen

Konto im Minus: Wann die Bank Bürgergeld und Rente nicht mit dem Dispo verrechnen darf

Das Bürgergeld ist überwiesen, die Rente eingegangen – und trotzdem fehlt das Geld für die Miete: Auf einem überzogenen Girokonto können Zahlungseingänge zunächst im Minus verschwinden. Wer sein Konto rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lässt, kann dieser Verrechnung einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Entscheidend sind der Zeitpunkt des Umwandlungsverlangens und die Höhe des geschützten Betrags.

Der Schutz beginnt unter den Voraussetzungen des § 901 Zivilprozessordnung (ZPO) bereits mit dem Verlangen gegenüber der Bank, das überzogene Konto als P-Konto zu führen. Geschützte neue Gutschriften dürfen dann nicht zur Tilgung des alten Minus verwendet werden. Eine bereits laufende Kontopfändung ist dafür nicht erforderlich.

Ein Minus auf dem Konto ist kein Ablehnungsgrund

Die Bank darf die Umwandlung eines bestehenden Einzelkontos nicht davon abhängig machen, dass der Dispo zunächst ausgeglichen wird. § 850k Absatz 1 ZPO erlaubt die Umwandlung ausdrücklich auch bei einem negativen Kontostand. Pro Person ist allerdings nur ein P-Konto zulässig.

Für Menschen mit geringem Einkommen wäre die Forderung nach einem vorherigen Ausgleich eine Sackgasse: Gerade weil das Geld nicht reicht, benötigen sie den Schutz. Weitere Hintergründe erläutert Gegen-Hartz.de im Beitrag zum P-Konto trotz negativem Kontostand.

Warum der Antrag vor dem nächsten Geldeingang wichtig ist

Wer die Umwandlung erst nach der nächsten Renten- oder Bürgergeldzahlung verlangt, riskiert, dass die Gutschrift bereits mit dem Minus verrechnet wurde. Ohne den Sonderfall einer schon bekannten Pfändung wirkt der Schutz nach § 901 Absatz 1 ZPO grundsätzlich ab dem Umwandlungsverlangen. Er macht frühere Verrechnungen nicht automatisch rückgängig.

Deshalb sollte die Erklärung möglichst vor dem nächsten Zahlungseingang nachweisbar bei der Bank vorliegen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich den Zeitpunkt bestätigen zu lassen, etwa auf einer Kopie des Antrags. Die spätere technische Umstellung verschiebt den Beginn des gesetzlichen Verrechnungsverbots nicht.

Bei einer Pfändung kann der Schutz schon früher beginnen

Erfährt die Bank von einer Pfändung des überzogenen Kontos, greift das Verrechnungsverbot nach § 901 Absatz 2 ZPO bereits ab dieser Kenntnis. Der Schutz bleibt jedoch nur erhalten, wenn die Umwandlung nach den gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig verlangt wird. Geschützte Gutschriften sind anschließend als Guthaben auf das P-Konto zu übertragen.

Für den rückwirkenden Kontopfändungsschutz verlangt § 899 Absatz 1 Satz 2 ZPO die Umwandlung vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank. Die Frist beginnt also nicht erst, wenn der Kontoinhaber davon erfährt. Wer eine Pfändung bemerkt, sollte sofort handeln und den Zustellungstag bei der Bank erfragen.

Ist Kontoguthaben bereits gepfändet, kann die Führung als P-Konto zum Beginn des vierten auf das Umwandlungsverlangen folgenden Geschäftstages verlangt werden. Diese Frist steht in § 850k Absatz 2 ZPO. Bis zum letzten Tag der Monatsfrist zu warten, ist deshalb riskant.

Welcher Zeitpunkt welchen Unterschied macht Situation Beginn des Schutzes Praktische Folge Überzogenes Konto, noch keine Pfändung Ab dem Umwandlungsverlangen gegenüber der Bank Danach eingehende geschützte Beträge dürfen nicht das alte Minus tilgen. Bank kennt bereits eine Pfändung des überzogenen Kontos Schon ab Kenntnis der Bank, vorbehaltlich rechtzeitiger Umwandlung Die Monatsfrist ab Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank beachten. Geldeingang wurde vor dem Umwandlungsverlangen verrechnet, ohne vorher bekannte Pfändung Keine automatische Rückwirkung nach § 901 Absatz 1 ZPO Ein späterer Antrag allein holt die frühere Gutschrift nicht zurück. Gutschriften übersteigen den geschützten Betrag Schutz nur im gesetzlich geschützten Umfang Erhöhungsbeträge nachweisen oder eine individuelle Freigabe prüfen lassen. 1.590 Euro Basisschutz – bei Bürgergeld kann mehr geschützt sein

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische Grundfreibetrag auf dem P-Konto 1.590 Euro je Kalendermonat. Das bestätigt die Verbraucherzentrale in ihren Informationen zum P-Konto. Der Betrag gilt für das geschützte Kontoguthaben insgesamt, nicht für jede einzelne Überweisung.

Beim Bürgergeld kann der notwendige Schutz höher ausfallen, etwa wenn hohe Unterkunftskosten enthalten sind oder Leistungen für weitere Personen eingehen. § 902 ZPO sieht unter anderem zusätzlichen Schutz für eigene SGB-II-Leistungen vor, soweit sie den Grundfreibetrag übersteigen. Auch gesetzliche Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Leistungen für andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft können den geschützten Betrag erhöhen.

Solche Erhöhungen sollten mit einer P-Konto-Bescheinigung nachgewiesen werden. Das Jobcenter ist für die von ihm erbrachten, gesetzlich erfassten Leistungen auf Antrag zur Ausstellung verpflichtet; die Bank muss die Angaben ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag berücksichtigen, wie § 903 ZPO bestimmt. Gegen-Hartz.de erklärt, worauf es bei der P-Konto-Bescheinigung und den Freibeträgen seit Juli 2026 ankommt.

Rente ist auf dem Konto nicht unbegrenzt geschützt

Bei einer Rentenzahlung greift zunächst ebenfalls der allgemeine Kontoschutz. Allein der Verwendungszweck „Rente“ führt nicht dazu, dass beliebig hohe Eingänge vollständig verfügbar bleiben. Auch hier müssen zusätzliche Schutzansprüche gegebenenfalls nachgewiesen oder gesondert festgestellt werden.

Liegt der nach den Pfändungsregeln unpfändbare Teil der Rente über dem auf dem P-Konto berücksichtigten Betrag, kann bei einer Kontopfändung ein Antrag auf individuelle Festsetzung erforderlich sein. Dafür sieht § 906 ZPO eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vor. Bei einer Pfändung durch einen öffentlichen Gläubiger kann stattdessen die zuständige Vollstreckungsbehörde zuständig sein.

Der alte Dispo bleibt eine Schuld

Die Umwandlung erlässt keine Schulden. Der bisherige Sollsaldo wird vom geschützten Guthaben getrennt behandelt, und das P-Konto darf anschließend ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden. Ein weiter nutzbarer Dispokredit gehört damit nicht zum P-Konto.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen bereits vereinbarte Kreditraten: Nach den Hinweisen der Verbraucherzentrale fallen vertraglich vereinbarte Abbuchungen häufig nicht unter das Aufrechnungsverbot. Die Umwandlung stoppt solche Zahlungen daher nicht zuverlässig. Eine anerkannte Schuldnerberatung kann prüfen, welche Zahlungsvereinbarungen geändert oder beendet werden müssen, damit Geld für den Lebensunterhalt bleibt.

Wenn die Bank trotzdem auf das Geld zugreift

Betroffene sollten eine unzulässige Verrechnung unverzüglich schriftlich beanstanden und die Bereitstellung der geschützten Gutschrift verlangen. Dabei helfen das Datum des Umwandlungsverlangens, dessen Eingangsbestätigung und der Kontoauszug mit der betroffenen Buchung. Bei erhöhten Schutzbeträgen gehört auch die entsprechende Bescheinigung dazu.

Eine bloße Auskunft, das Konto sei noch im Minus, beantwortet den Anspruch auf Verrechnungsschutz nicht. Fehlt akut Geld für Miete oder Lebensmittel, sollten eine Schuldnerberatungsstelle oder anwaltliche Hilfe eingeschaltet werden. Bleibt die Bank bei ihrer Ablehnung, kann eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich sein.

Vier Fragen und Antworten zu Dispo und P-Konto Darf die Bank ein P-Konto wegen eines Minusstands ablehnen?

Nein, ein negativer Kontostand schließt die Umwandlung eines bestehenden Einzelkontos nicht aus. Die Bank darf keinen vorherigen Ausgleich des Dispos verlangen. Der Kontoinhaber darf allerdings kein weiteres P-Konto führen.

Muss bereits eine Kontopfändung vorliegen?

Nein, der Schutz nach § 901 Absatz 1 ZPO setzt keine bestehende Pfändung voraus. Bei einem überzogenen Konto beginnt er mit dem Umwandlungsverlangen gegenüber der Bank. Er erfasst Gutschriften im gesetzlich geschützten Umfang.

Sind Bürgergeld und Rente immer vollständig geschützt?

Nein, allein die Herkunft einer Überweisung sichert keinen unbegrenzten Kontoschutz. Zunächst gilt der monatliche Grundfreibetrag von 1.590 Euro. Je nach Leistung und persönlicher Situation kommen höhere Schutzbeträge durch Bescheinigung oder individuelle Festsetzung hinzu.

Verschwinden die Disposchulden durch die Umwandlung?

Nein, die Forderung der Bank bleibt bestehen. Geschützte neue Gutschriften dürfen unter den gesetzlichen Voraussetzungen aber nicht einfach zum Ausgleich dieser Altschuld verwendet werden. Das P-Konto sichert verfügbares Geld für den Lebensunterhalt, ohne den Kredit zu erlassen.

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Der Grüne Klimafonds betreibt Greenwashing bei der herkömmlichen Entwicklungshilfe

David Wojick

Wenn ich mir eine Klimaanlage kaufe, weil die Sommer heiß sind, ist das keine Anpassung an den Klimawandel. Ich decke damit einen unmittelbaren Bedarf, der nichts mit dem Klimawandel zu tun hat. Selbst wenn es durch den Klimawandel von Zeit zu Zeit wärmer würde, beruht mein Kauf nicht auf dieser Möglichkeit.

Angenommen, ich veranstalte eine Spendenaktion, um meine Klimaanlage zu finanzieren, und behaupte, dies diene der Anpassung an den Klimawandel, um Spenden zu erhalten. Das wäre Betrug, eine Form des sogenannten „Greenwashing“.

Genau das aber tut der Grüne Klimafonds (GCF) der Vereinten Nationen. Er wirbt um Mittel, indem er vorgibt, Anpassungsmaßnahmen zu finanzieren, während er in Wirklichkeit Maßnahmen zur Deckung unmittelbarer Bedürfnisse finanziert. Diese Bedürfnisse würden eindeutig auch dann noch bestehen, wenn es den Klimawandel gar nicht gäbe.

Hier sind drei Beispiele aus der Vielzahl der sogenannten Anpassungsprojekte, die in der Datenbank der GCF-Projekte aufgeführt sind.

Der Einfachheit halber stehen diese am Anfang der Liste.

1. ALBAdapt – Klimadienstleistungen für ein widerstandsfähiges Albanien

„… Aufbau eines voll funktionsfähigen und gut ausgestatteten Nationalen Meteorologischen und Hydrologischen Dienstes (NMHS), der den Standards der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) entspricht. Das Projekt umfasst zudem die Einführung eines menschenzentrierten Frühwarnsystems für Mehrfachgefahren (MHEWS) sowie die Schaffung der Grundlagen für ökosystembasierte Ansätze zur Anpassung an den Klimawandel (EbA) und zur Katastrophenvorsorge (Eco-DRR).“

40 Millionen US-Dollar

Im Grunde genommen also Wettervorhersagen und Frühwarnungen vor Katastrophen. Das ist eine gute Sache, aber wie es in der Projektbeschreibung heißt, ist Albanien bereits von Unwettern, Überschwemmungen usw. betroffen. Das Projekt deckt also unmittelbare Bedürfnisse ab.

2. Widerstandsfähigkeit gegenüber Hurrikanen im Bausektor in Antigua und Barbados

„Dieses Projekt befasst sich mit der Widerstandsfähigkeit des Hochbaus im Land sowie mit Klimainformationssystemen und Maßnahmen nach Katastrophen. Es zielt darauf ab, wichtige Gebäude des öffentlichen Dienstes und der Gemeinden klimasicher zu machen, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber extremen Klimaereignissen und die Erholung danach zu verbessern.“

46 Millionen Dollar

Diese Menschen sind bereits von Hurrikanen heimgesucht worden, und die Bezeichnung „extreme Klimaereignisse“ ändert daran nichts – tatsächlich handelt es sich um einen Marketing-Trick. Die Widerstandsfähigkeit gegenüber Hurrikanen ist eine großartige Idee, aber es handelt sich um ein dringendes Problem, das nicht auf den Klimawandel zurückzuführen ist.

3. Länderübergreifendes Projekt „Advancing Early Warnings for All“ (EW4All)

„Dieses Projekt zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit von Gemeinden in sieben Ländern (Antigua und Barbados, Tschad, Kambodscha, Ecuador, Äthiopien, Fidschi und Somalia) zu stärken, indem die Erstellung, Verbreitung und effektive Nutzung von Frühwarnsystemen für mehrere Gefahren (Multi-Hazard Early Warning Systems, MHEWS) verbessert wird.“

115 Millionen US-Dollar

Ein weiteres Frühwarnsystem, das zwar eine gute Idee ist, aber einen unmittelbaren Bedarf deckt, der nichts mit der Anpassung an den Klimawandel zu tun hat.

Wenn man darüber nachdenkt, wäre die Anpassung an den Klimawandel schon eine seltsame Angelegenheit. Man würde für einen Bedarf bauen, der noch gar nicht besteht. Zum Beispiel Bewässerungs- oder Wasserversorgungssysteme, wo derzeit noch kein Bedarf besteht. Oder Hochwasserschutzanlagen an Orten, an denen es noch nie zu Überschwemmungen gekommen ist.

Wie bereitet man sich darauf vor, dass es ein paar mehr Hurrikane, Dürren oder Überschwemmungen gibt als bisher? Oder darauf, dass manche davon stärker ausfallen als sonst? Macht das überhaupt jemand, und wenn ja, wie?

Es ist möglich, dass das Konzept der Anpassung an den Klimawandel keinen Sinn ergibt, aber die Menschen verdienen damit zweifellos viel Geld.

Der Grüne Klimafonds gibt an, dass 60 % seiner Milliarden an Projektmitteln in die Anpassung fließen. Dabei werden eigentlich nur unmittelbare Bedürfnisse gedeckt, was dies zu einem Greenwashing im großen Stil macht.

Wenn die Länder, die dem GCF Spenden zukommen lassen glauben, sie würden zur Anpassung an den Klimawandel beitragen, sollten sie noch einmal darüber nachdenken. Es handelt sich lediglich um gewöhnliche Entwicklungshilfe, die sie besser selbst leisten sollten.

Link: https://www.cfact.org/2026/09/15/the-green-climate-fund-is-greenwashing-normal-foreign-aid/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Berlin: Ganz einfach Wähler bestellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge!

BRDigung – Während die AfD in Mecklenburg-Vorpommern mit satten 38,2 Prozent die Landtagswahl gewinnt und damit zeigt, dass man im Osten noch nach alter Väter Sitte um Mehrheiten feilscht, feiert Berlin eine historische Premiere: Die Nachfolgepartei der SED – heute „Die Linke“ – wird erstmals seit 1990 wieder stärkste Kraft. Elif Eralp, Spitzenkandidatin mit Migrationsgeschichte, […]

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Selbst ist der Konsument

Die Mechanisierung unseres Lebens hat auch dazu geführt, dass man an vielen Stellen nicht mehr bedient wird.
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Rentner: Neue Regionalklassen senken KFZ-Versicherung für Senioren ab 2027

Jahrelang unfallfrei gefahren, seit dem Rentenbeginn seltener unterwegs – und trotzdem wird die Autoversicherung teurer: Für ältere Menschen kann genau das passieren. Die neuen Regionalklassen für 2027 liefern jetzt einen Anlass, den Vertrag gründlich zu prüfen. Wer nur auf die Einstufung seines Wohnortes schaut, übersieht allerdings andere mögliche Kostentreiber.

4,8 Millionen Autofahrende werden höher eingestuft

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat am 9. September 2026 die neuen Regionalklassen für 2027 veröffentlicht. In der Kfz-Haftpflicht verschlechtert sich die Einstufung für rund 4,8 Millionen Autofahrende in 46 Zulassungsbezirken. Für etwa 5,2 Millionen in 63 Bezirken fällt sie günstiger aus.

In 304 Bezirken mit mehr als 32 Millionen Autofahrenden bleibt die Haftpflicht-Regionalklasse unverändert. Die GDV-Statistik ist für Versicherer unverbindlich und kann für Neuverträge bereits jetzt, für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr verwendet werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Beitragserhöhung zum 1. Januar 2027 ist damit nicht verbunden.

Eine bessere Regionalklasse garantiert keinen niedrigeren Beitrag

Die Regionalklasse bildet die Schadenbilanz eines Zulassungsbezirks ab, nicht die persönliche Fahrweise eines einzelnen Versicherten. Deshalb kann sich die Einstufung verschlechtern, obwohl der eigene Wagen seit Jahren ohne Schaden unterwegs ist. Für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko gibt es jeweils eigene Einstufungen.

Welche Veränderung den eigenen Wohnort betrifft, lässt sich über die Regionalklassen-Abfrage des GDV prüfen. Für die persönliche Rechnung reicht diese Information jedoch nicht: Auch Fahrzeugtyp, Schadenfreiheitsklasse, Alter und Vertragsgestaltung beeinflussen den Preis. Eine günstigere regionale Einstufung kann deshalb durch andere Verteuerungen aufgezehrt werden.

Alterszuschläge können den Vorteil unfallfreier Jahre überlagern

Die Verbraucherzentrale weist auf steigende Kfz-Beiträge im höheren Lebensalter hin. Ab welchem Alter und in welcher Höhe Versicherer Zuschläge berechnen, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Einen einheitlichen Aufschlag für alle Rentner gibt es nicht.

Eine gute Schadenfreiheitsklasse bleibt wertvoll, schützt aber nicht vor sämtlichen Beitragserhöhungen. Für Versicherte ist deshalb der konkrete Jahresbeitrag bei vergleichbaren Leistungen entscheidend. Hintergründe erläutert Gegen-Hartz im Beitrag über Alterszuschläge bei der Autoversicherung und mögliche Vertragsänderungen.

Nach dem Rentenbeginn stehen oft noch zu viele Kilometer im Vertrag

Wer nicht mehr täglich zur Arbeit fährt, sollte die vereinbarte Jahresfahrleistung mit der heutigen Nutzung vergleichen. Stehen weiterhin 18.000 Kilometer im Vertrag, obwohl voraussichtlich nur noch 8.000 Kilometer zusammenkommen, lohnt sich eine neue Berechnung durch den Versicherer. Auch der ADAC nennt eine realistische Kilometerangabe als Möglichkeit, Beiträge zu senken.

Die Schätzung muss zum Alltag passen und auch Urlaubsfahrten oder regelmäßige Familienbesuche berücksichtigen. Rentner sollten sich bestätigen lassen, welchen Beitrag der Versicherer mit der korrigierten Fahrleistung berechnet und ab wann die Änderung gilt. Weniger Kilometer bedeuten dabei nicht automatisch eine entsprechend große prozentuale Ersparnis.

Diese Angaben sollten Rentner für 2027 vergleichen Vertragsangabe Was zu prüfen ist Worauf es ankommt Regionalklassen Vorjahreswerte und neue Einstufungen Haftpflicht und Kasko getrennt betrachten Jahresfahrleistung Passt die Kilometerzahl noch? Tatsächliche Nutzung realistisch ansetzen Fahrerkreis Wer nutzt das Auto? Alle tatsächlichen Fahrer korrekt berücksichtigen Schadenfreiheitsklasse Welche Einstufung gilt beim neuen Anbieter? Sonderrabatte nicht ungeprüft voraussetzen Selbstbeteiligung Wie verändert sie den Beitrag? Eigenanteil im Schadenfall muss bezahlbar bleiben Vertragsende Wann endet das Versicherungsjahr? Die eigene Kündigungsfrist prüfen Günstiger darf nicht heißen: im Schadenfall überfordert

Ein kleinerer Fahrerkreis oder eine höhere Selbstbeteiligung können den Beitrag reduzieren. Wer beispielsweise den Eigenanteil erhöht, sollte den zusätzlichen Betrag im Schadenfall aus eigenen Mitteln aufbringen können. Auch eine jährliche statt monatliche Zahlung kommt nur infrage, wenn die Haushaltskasse den Einmalbetrag verkraftet.

Bei einem älteren Auto lohnt sich außerdem ein Vergleich von Vollkasko und Teilkasko, ohne vorschnell auf benötigten Schutz zu verzichten. Entscheidend ist auch, ob ein größerer selbst verschuldeter Schaden finanziell tragbar wäre. Weitere Hintergründe bietet Gegen-Hartz zum Sparpotenzial bei der Autoversicherung für Rentner; die dort beschriebenen Beträge sind keine Zusage für jeden Vertrag.

Ein Wechsel über die Familie ist kein sicherer Spartipp

Das Auto über ein jüngeres Familienmitglied zu versichern, kann je nach Konstellation günstiger sein, muss es aber nicht. Angaben zu Fahrern und Nutzung müssen stimmen, und eine Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten kann dauerhaft eigene Ansprüche kosten. Vor einer solchen Änderung sollten deshalb konkrete Angebote für beide Varianten vorliegen.

Für viele Verträge zählt der 30. November 2026

Endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember und gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat, muss die ordentliche Kündigung spätestens am 30. November 2026 beim Versicherer eingehen. Bei einem anderen Vertragsablauf verschiebt sich der Termin. Der ADAC empfiehlt, erst nach Annahme durch den neuen Versicherer zu kündigen, weil insbesondere der Kaskoschutz nicht selbstverständlich zugesagt wird.

Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Beitrag ohne entsprechende Erweiterung des Schutzes, eröffnet § 40 Versicherungsvertragsgesetz ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Mitteilung; die Kündigung wirkt frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung. Die Veröffentlichung der GDV-Statistik allein setzt diese Frist nicht in Gang.

Praxisbeispiel: Der alte Arbeitsweg steckt noch im Tarif

Ein fiktives Beispiel: Die 72-jährige Karin erhält für 2027 eine höhere Beitragsrechnung und vermutet zunächst die neue Regionalklasse als Ursache. Bei der Durchsicht fällt ihr auf, dass im Vertrag noch 18.000 Jahreskilometer stehen, obwohl sie seit dem Rentenbeginn voraussichtlich nur 8.000 Kilometer fährt. Sie lässt ihren bisherigen Tarif mit den aktuellen Angaben neu berechnen und holt ein Vergleichsangebot mit demselben Schutz ein.

In dieser rein beispielhaften Rechnung sinkt das zunächst verlangte Angebot von 780 Euro auf 690 Euro jährlich. Ein anderer Versicherer bietet vergleichbaren Schutz für 640 Euro an. Gegenüber den zunächst geforderten 780 Euro wären das 140 Euro weniger – die tatsächliche Ersparnis hängt immer vom individuellen Angebot ab.

Vier Fragen und Antworten zur Autoversicherung 2027 Wird die Autoversicherung durch eine höhere Regionalklasse automatisch teurer?

Eine höhere Einstufung kann den Beitrag verteuern, bestimmt ihn aber nicht allein. Entscheidend sind der verwendete Tarif und die übrigen Vertragsmerkmale. Die GDV-Einstufungen sind für Versicherer unverbindlich.

Kann mein Beitrag trotz einer besseren Regionalklasse steigen?

Ja, beispielsweise wenn andere Preisbestandteile stärker steigen, als die regionale Verbesserung entlastet. Auch eine gute Schadenfreiheitsklasse verhindert nicht jede Erhöhung. Verglichen werden sollte deshalb der Gesamtpreis bei gleichem Schutz.

Was sollten Rentner bei geringerer Fahrleistung tun?

Sie sollten dem Versicherer die realistisch erwarteten Jahreskilometer mitteilen und eine Neuberechnung verlangen. Ob und ab wann sich der Beitrag reduziert, sollte schriftlich bestätigt werden.

Beginnt die Sonderkündigungsfrist schon mit der GDV-Mitteilung?

Nein, entscheidend ist die Mitteilung des eigenen Versicherers über eine Erhöhung, die ein Sonderkündigungsrecht auslöst. Unter den Voraussetzungen des § 40 VVG bleibt ab deren Zugang ein Monat Zeit. Das Datum der GDV-Veröffentlichung ist dafür ohne Bedeutung.

Der Beitrag Rentner: Neue Regionalklassen senken KFZ-Versicherung für Senioren ab 2027 erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Mehr Krankengeld durch Überstunden: Darauf kommt es bei der Abrechnung an

Regelmäßig bezahlte Überstunden können das Krankengeld erhöhen. Werden sie bei der Berechnung übersehen, erhalten Beschäftigte während einer längeren Erkrankung möglicherweise über Monate zu wenig Geld. Entscheidend sind die Abrechnung und die Regelmäßigkeit der Mehrarbeit vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

Zusätzliche Stunden, die ausschließlich auf einem Zeitkonto für späteren Freizeitausgleich angespart werden, werden dagegen anders behandelt. Sie erhöhen die für das Krankengeld berücksichtigte Wochenarbeitszeit grundsätzlich nicht. Beschäftigte sollten deshalb prüfen, welche Stunden der Arbeitgeber tatsächlich als bezahlte Mehrarbeit gemeldet hat.

Wie bezahlte Überstunden die Berechnung verändern

Nach § 47 SGB V beträgt das gesetzliche Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des entsprechend berechneten Nettoarbeitsentgelts. Zusätzlich begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze die Leistung.

Bei Stundenlohn zählt für den Stundenwert grundsätzlich der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens jedoch die letzten abgerechneten vier Wochen. Das laufende Entgelt dieses Bemessungszeitraums wird durch die dazugehörigen bezahlten Stunden geteilt. Der so ermittelte Stundenwert wird mit der regelmäßigen Wochenarbeitszeit multipliziert und durch sieben geteilt. Gehören bezahlte Überstunden zu dieser Arbeitszeit, steigt die tägliche Berechnungsgrundlage.

Vom errechneten Krankengeld werden üblicherweise noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Der auf das Konto überwiesene Betrag fällt deshalb geringer aus.

Welche Überstunden als regelmäßig gelten

Für die Prüfung der regelmäßigen Mehrarbeit werden grundsätzlich die letzten drei abgerechneten Monate beziehungsweise 13 Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit betrachtet. Bei monatlicher Abrechnung muss in jedem betrachteten Monat wenigstens eine volle Mehrarbeitsstunde geleistet oder vergütet worden sein. Bei wochenweiser Abrechnung gilt dies für die jeweiligen Abschnitte von mindestens vier Wochen. Mehrere kürzere Einsätze dürfen nach dem Krankengeld-Rundschreiben, Abschnitt 4.1.1.1.4.3 zusammengezählt werden.

Die Stundenzahl muss nicht jeden Monat gleich hoch sein. Bei festgestellter Regelmäßigkeit werden die anrechenbaren Mehrarbeitsstunden aus den drei Monaten grundsätzlich durch 13 geteilt. So ergibt sich der wöchentliche Durchschnitt; unbezahlte Fehlzeiten können eine andere Berechnung erforderlich machen.

Ob die Überstunden ohne Erkrankung auch künftig angefallen wären, ist dabei unerheblich. Auch eine zeitlich begrenzte Mehrarbeit kann zählen, wenn sie im geprüften Zeitraum regelmäßig geleistet oder vergütet wurde. Eine einzelne arbeitsreiche Woche gleicht hingegen fehlende Regelmäßigkeit in anderen Abschnitten nicht aus.

Fehlzeiten und kurze Beschäftigungen erfordern eine genauere Prüfung

Ein Monat ohne Mehrarbeit führt nicht immer zum Ausschluss. Wurde während eines betrachteten Monats überhaupt kein Arbeitsentgelt gezahlt und fiel nur deshalb keine Mehrarbeit an, schadet dies der Regelmäßigkeit der Mehrarbeit nicht.

Besteht das Arbeitsverhältnis noch keine drei Monate, muss die übliche Arbeitszeit anhand der konkreten Verhältnisse geschätzt werden. Dazu können die Arbeitszeiten vergleichbarer Beschäftigter herangezogen werden.

Das verdeutlicht ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 5. September 2018, L 5 KR 4242/17. Ein Kraftfahrer hatte während seiner Einarbeitung besonders viele zusätzliche, vergütete Stunden geleistet, weil er andere Fahrer begleitete. Das Gericht sah darin keinen ausreichenden Nachweis für eine entsprechend hohe regelmäßige Arbeitszeit und sprach ihm kein zusätzliches Krankengeld zu.

Einen allgemeinen Ausschluss von Überstunden während einer Einarbeitung begründet die Entscheidung nicht. Gegen-Hartz erläutert den Fall im Beitrag „Mehr Krankengeld bei regelmäßigen Überstunden“.

Warum Zeitguthaben nicht wie ausgezahlter Lohn zählen

Wer zusätzliche Stunden ausschließlich für späteren Freizeitausgleich ansammelt, erhält dafür zunächst kein zusätzliches laufendes Arbeitsentgelt. Diese Stunden werden bei der Ermittlung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit für das Krankengeld nicht hinzugerechnet. Auch die Vorgaben für die elektronische Entgeltbescheinigung unterscheiden zwischen bezahlter Mehrarbeit und durch Freizeit auszugleichenden Stunden.

Deshalb können zwei Beschäftigte trotz ähnlich langer Arbeitszeiten unterschiedliche Berechnungsgrundlagen haben. Entscheidend ist, ob die zusätzlichen Stunden als laufende Vergütung abgerechnet oder nur als Guthaben verbucht wurden. Für besondere Wertguthabenmodelle, etwa zur Finanzierung einer späteren Freistellung, enthält § 47 Absatz 2 SGB V eigene Regeln.

Bei Monatsgehalt wird anders gerechnet

Eine monatliche Überweisung bedeutet nicht automatisch, dass ein festes Monatsgehalt vereinbart ist. Auch Stundenlohn wird meist monatlich abgerechnet. Die Krankenkasse muss deshalb wissen, nach welchem Modell die Vergütung berechnet wird.

Bei einem festen Monatsgehalt mit regelmäßig gezahlter Mehrarbeitsvergütung wird grundsätzlich das laufende Entgelt der letzten drei abgerechneten Monate einschließlich dieser Vergütung durch 90 geteilt. Voraussetzung ist regelmäßig, dass die zusätzliche Vergütung in allen drei Monaten angefallen ist. Bei vollen unbezahlten Fehltagen wird nach den Berechnungsregeln für Monatsentgelt durch 90 abzüglich dieser Tage geteilt.

Welche Arbeitgeberangaben Beschäftigte prüfen sollten

Nach § 107 SGB IV übermittelt der Arbeitgeber der Krankenkasse die benötigten Beschäftigungs- und Entgeltdaten grundsätzlich elektronisch. Auch eine elektronische Meldung kann jedoch unvollständige oder falsche Angaben enthalten.

Beschäftigte sollten sich die übermittelten Daten von der Personalabrechnung erläutern lassen und mit ihren Lohnabrechnungen sowie Arbeitszeitnachweisen vergleichen. Bei Stundenlohn sind insbesondere die vereinbarte Wochenarbeitszeit, die bezahlten Mehrarbeitsstunden und die erfassten Abrechnungszeiträume zu prüfen. In Pflege, Gastronomie und Produktion kann dies etwa zusätzliche Schichten betreffen, die teilweise bezahlt und teilweise einem Zeitkonto gutgeschrieben werden.

Bei Abweichungen sollte die Personalabrechnung ihre Meldung prüfen und erforderlichenfalls berichtigen. Von der Krankenkasse können Versicherte zugleich eine nachvollziehbare Berechnung verlangen. Weitere Entgeltbestandteile behandelt der Gegen-Hartz-Beitrag „Diese Einkommen werden fürs Krankengeld berechnet – und häufig vergessen“.

Widerspruchsfrist läuft trotz Rückfrage beim Arbeitgeber

Gegen einen fehlerhaften Krankengeldbescheid kann nach § 84 SGG grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Eine Rückfrage bei der Lohnbuchhaltung verlängert diese Frist nicht. Der Widerspruch muss den Bescheid eindeutig bezeichnen und rechtzeitig in einer zulässigen Form eingehen; Begründung und Nachweise können nachgereicht werden.

Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, gilt nach § 66 SGG regelmäßig eine Jahresfrist. Ist der Bescheid bereits bestandskräftig, kommt ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht. Bei einer erfolgreichen Überprüfung sind Nachzahlungen grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend möglich, gerechnet vom Beginn des Antragsjahres. Bei einem Antrag im Jahr 2026 reicht dieser Zeitraum somit grundsätzlich bis zum 1. Januar 2022 zurück.

Praxisbeispiel: 216 Euro Unterschied vor Sozialabgaben

Ein fiktives Beispiel zeigt die mögliche Auswirkung: Ein Produktionsmitarbeiter arbeitet vertraglich 40 Stunden pro Woche. In den letzten drei abgerechneten Monaten wurden ihm zusätzlich 16, 20 und 16 Überstunden als laufender Lohn bezahlt. Ohne unbezahlte Fehlzeiten ergeben diese 52 Stunden im Durchschnitt vier zusätzliche Wochenstunden.

Für die Modellrechnung werden ein Brutto-Stundenwert von 20 Euro und ein aus der Abrechnung abgeleiteter Netto-Stundenwert von 14 Euro angenommen. Diese Nettosumme ist eine Beispielannahme und folgt nicht allgemein aus einem Stundenlohn von 20 Euro. Einmalzahlungen und weitere Besonderheiten bleiben unberücksichtigt.

Bei 40 Wochenstunden ergeben sich 114,29 Euro tägliches Bruttoentgelt und 80 Euro Nettoentgelt. Bei 44 Wochenstunden sind es 125,71 Euro brutto und 88 Euro netto. 70 Prozent des jeweiligen Bruttoentgelts ergeben 80 beziehungsweise 88 Euro. Die niedrigeren 90 Prozent des Nettoentgelts betragen 72 beziehungsweise 79,20 Euro und begrenzen deshalb das Krankengeld.

Berechnung im Beispiel Krankengeld vor Sozialabgaben Nur die vertraglichen 40 Wochenstunden 72,00 Euro täglich 44 Wochenstunden einschließlich regelmäßiger Mehrarbeit 79,20 Euro täglich Unterschied für einen vollen Krankengeldmonat mit 30 Tagen 216,00 Euro

Der zusätzliche Auszahlungsbetrag fällt wegen der noch abzuziehenden Sozialversicherungsbeiträge geringer aus.

Fragen und Antworten zu Überstunden und Krankengeld Zählen auch zeitlich begrenzte Überstunden?

Ja, wenn sie im betrachteten Zeitraum die Anforderungen an die Regelmäßigkeit erfüllen. Dass die Mehrarbeit später voraussichtlich enden würde, schließt ihre Berücksichtigung nicht aus.

Muss in jeder Woche eine Überstunde anfallen?

Nein, die Prüfung bezieht sich auf die betrachteten Monate beziehungsweise entsprechenden Abschnitte von mindestens vier Wochen. Auch mehrere kürzere Einsätze können zusammen die erforderliche volle Mehrarbeitsstunde ergeben.

Wird mein Zeitguthaben durch den Krankengeldbezug gelöscht?

Die Nichtberücksichtigung bei der Krankengeldberechnung löscht kein Zeitguthaben. Ob und wann ein Ausgleich durch Freizeit oder Geld erfolgt, richtet sich nach den dafür geltenden arbeitsrechtlichen Vereinbarungen und Vorschriften.

Sind Überstunden bei einem neuen Arbeitgeber ausgeschlossen?

Nein, bei einer Beschäftigung von weniger als drei Monaten müssen die üblichen Verhältnisse eingeschätzt werden. Eine ungewöhnlich hohe Mehrarbeit während der Einarbeitung ist dafür nicht ohne Weiteres repräsentativ.

Wer muss fehlende Überstundenangaben berichtigen?

Der Arbeitgeber muss fehlerhafte Angaben in seiner Entgeltbescheinigung korrigieren; die Krankenkasse prüft die Auswirkungen auf das Krankengeld. Versicherte sollten daneben eine laufende Widerspruchsfrist beachten.

Der Beitrag Mehr Krankengeld durch Überstunden: Darauf kommt es bei der Abrechnung an erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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