Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
KW 38: Die Woche, als die EU-Kommission den Kids Act vorlegte
Die 38. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 16 neue Texte mit insgesamt 154.720 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
Liebe Leser*innen,
diese Woche Donnerstag hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ihren Vorschlag für den Kids Act vorgelegt, ein Gesetz für umfassende Alterskontrollen im Namen des Kinder- und Jugendschutzes. Einen Tag vorher haben wir den Entwurf veröffentlicht und analysiert.
Viele Nachrichtenmedien haben berichtet, die EU plane ein Social-Media-Verbot bis 13 Jahre. Das ist nicht falsch. Aber es ist auch nicht der springende Punkt. Die EU-Kommission plant weitaus mehr. Im Zweifel soll jeder Mensch im Netz als minderjährig gelten – bis er das Gegenteil beweist.
Das australische Modell, das der EU als Vorbild diente, verlangt Altersschranken „nur“ für Accounts auf großen Plattformen wie TikTok oder Instagram. Das europäische Modell dagegen verlangt Altersschranken bereits für den Zugang zu allerlei Orten im Netz, sofern sie nicht kindgerecht gestaltet sind. Es geht also auch um kleinste soziale Netzwerke, um Videoplattformen und Chatbots, um Apps und Spiele mit Alterskennzeichnung.
Natürlich kommt es auf die genaue Ausgestaltung an. Für welche Angebote ist die Regulierung am Ende des Tages wirklich anwendbar und durchsetzbar; wie streng fallen die Alterskontrollen aus? Auf dem Weg vom Papier bis zur Praxis können solche Vorhaben auch mal versanden. Aber fürs erste müssen wir ernst nehmen, was der Entwurf verlangt. Und im Entwurf sind die Schwellen für Alterskontrollen sehr niedrig. Ausdrücklich soll es keine Ausnahmen für kleine und kleinste Unternehmen geben.
Das Bild vom Internet, das aus dem Kids Act hervorgeht, ist nicht das Internet, das wir heute kennen. Es ist eher ein Teletubby-Land. Erst ein Altersnachweis wird zum Ticket für die digitale Welt, die heute noch weitgehend offen zugänglich ist.
Bei der Umsetzung sollen laut Entwurf alle mitmachen. Jeder Mensch im Netz soll sich den Alterskontrollen beugen, beispielsweise mit einer Version der von der EU vorgelegten Alterskontroll-App. Mit dieser App soll man den eigenen Ausweis scannen. Die App soll dann allerdings nur ein Alterssignal weiterreichen, etwa: „über 18“.
Der Traum jeder autoritären RegierungAm Anfang sind die Datenschutzversprechen hoch. Alles soll möglichst anonym sein. Aber diese Versprechen bröckelten schon von Beginn an. Der vorgestellte Prototyp der Alterskontroll-App war zunächst nicht wie versprochen anonym, sondern pseudonym. Die angeblich seit April „fertige“ App ist immer noch nicht fertig. Ich kann sie nicht herunterladen und ausprobieren. Im Gesetzentwurf ist zwar die Rede vom für Datenschutz wertvollen „Zero Knowledge Proof“, aber in einer grammatisch sinnlosen Aussage. Solche Patzer sägen am Vertrauen.
Am gefährlichsten finde ich, was aus so einer Infrastruktur für Alterskontrollen werden kann, wenn sie erst einmal da ist. Wenn Millionen Menschen in der EU wie selbstverständlich ihr Alter nachweisen, bevor sie etwa einen Kino-Trailer auf YouTube schauen oder ein Handy-Spiel ab 12 herunterladen. Schon ein kleines App-Update und eine Verschärfung der Rechtslage könnten genügen, damit Alterskontroll-Apps nicht mehr bloß anonyme Alterssignale weitergeben, sondern Klarnamen.
Was die EU-Kommission hier bauen will, ist eine Infrastruktur für Ausweispflicht und Klarnamenpflicht im Netz – auch wenn sie zunächst nicht scharfgestellt ist. Das finde ich beunruhigend. Ein solcher Kontroll-Apparat wäre der Traum jeder autoritären Regierung.
Eltern sollen das Sorgerecht über ihre Kinder nachweisenAls wäre das noch nicht genug, soll im Windschatten der Altersnachweise ein zweiter Kontroll-Apparat entstehen. Möchten Eltern einen beaufsichtigten Social-Media-Account für ihr 13-jähriges Kind einrichten, etwa auf Instagram oder TikTok, dann sollen sie nicht nur die Altersnachweise für sich selbst und für ihr Kind vorlegen. Sie sollen drittens auch noch nachweisen, dass sie für ihr eigenes Kind sorgeberechtigt sind. Die EU-Mitgliedstaaten sollen einen Weg für entsprechende digitale Nachweise schaffen.
Aus den geplanten Vorschriften für Sorgerechtsnachweise spricht die eiserne Stimme einer Regierung, die ihren Bürger*innen anscheinend keinen Millimeter über den Weg traut. Stellen wir uns vor, da möchte ein Vater einfach nur einen elterlich überwachten Instagram-Account für die 14-jährige Tochter einrichten. Und dann kommt diese Stimme, die sagt: „Beweise mir erst mal, dass du wirklich erwachsen bist. Beweise mir erst mal, dass dein Kind wirklich schon mindestens 13 Jahre alt ist. Beweise mir erst mal, dass dieses Kind wirklich dein eigenes ist. Sonst läuft hier gar nix!“ – Liebe EU-Kommission, wie stellt ihr euch das vor?
Es passiert gelegentlich, dass der erste Aufschlag für eine Regulierung aus strategischen Gründen völlig überzogen ist. So entsteht Verhandlungsmasse für Parlament und Ministerrat, und aus Perspektive von Grundrechten erscheint es bereits wie ein Erfolg, wenn am Ende eine zumindest halbwegs erträgliche Regulierung übrig bleibt. Ich finde aber, das darf kein Maßstab sein.
Umso wichtiger ist es, die Pläne in ihrer vollen Drastik zu benennen. Nein, hier geht es längst nicht nur um ein Social-Media-Verbot für unter 13-Jährige – wobei selbst dieses Vorhaben beim Deutschen Ethikrat durchgefallen ist. Es geht um ein gefährliches Kontrollsystem für weite Teile des Internets. Auf dem Spiel stehen Grundrechte wie Teilhabe, Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit für jüngere und ältere Menschen gleichermaßen. Wir werden nicht lockerlassen.
Euch ein schönes Wochenende
Sebastian
Degitalisierung: Der Bärendienst
Der Name der Stadt Berlin ist nicht direkt mit Bären verwandt. Und doch haben dort gleich mehrere Bärendienste einen großen Cyberangriff begünstigt. Dieser Angriff ist kein Einzelfall und die Informationssicherheit in Deutschland grotesk. Von Bianca Kastl –
Artikel lesen
Anthropic und OpenAI sind mal wieder vom Tempo ihrer eigenen Entwicklung beunruhigt. Eindringlich warnen sie davor, dass generative KI außer Kontrolle geraten könnte. Der eigentliche Kontrollverlust droht aber, wenn Medien und Politik ins gleiche Horn blasen. Ein Kommentar. Von Gastbeitrag, Matthias Spielkamp –
Artikel lesen
Computersysteme, die automatisiert in Echtzeit große Datenmassen auswerten, verändern die militärische Zielauswahl. Eine Analyse des Lavender-Systems zeigt: Solche Software verstößt gegen völkerrechtliche Verpflichtungen. Wir sprechen mit Taylor Kate Woodcock und Rainer Rehak über die Folgen von „KI“ in bewaffneten Konflikten. Sie fordern die sofortige Stilllegung solcher Systeme. Von Constanze –
Artikel lesen
Software that automatically evaluates large amounts of data in real time is changing the way military targets are selected. An analysis of the Lavender system shows that it violates international humanitarian law. We speak with Taylor Kate Woodcock and Rainer Rehak about the consequences of „AI“ in armed conflicts. Von Constanze –
Artikel lesen
Was tun Hackspaces im Rechtsruck? Mitglieder aus vier Hackspaces in Mecklenburg-Vorpommern erzählen, wie sie über Rassismus aufklären, mit kontroversen Meinungen umgehen und Menschen den Rücken stärken. Von Rika Baack –
Artikel lesen
Für das Training von Verhaltensscannern wird die Berliner Polizei auch nicht anonymisierte Daten an Privatfirmen weitergeben. Damit könnten auch Passant:innen zu Trainingsmaterial werden. Das kam jetzt durch eine kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus heraus. Von Markus Reuter –
Artikel lesen
Mit dem neuen EU Kids Act will die EU-Kommission junge Menschen von „riskanten“ sozialen Medien und Videoplattformen fernhalten. Dafür soll es umfassende Alterskontrollen im Netz geben – auch für Erwachsene. Von Sebastian Meineck –
Artikel lesen
Die Humanistische Union zeigt sich von der geplanten Aufrüstung der Geheimdienste alarmiert. Sie analysiert das Reformpaket und fordert, dass es abgelehnt wird. Von Constanze –
Artikel lesen
Für viele soziale Medien, Videoplattformen, Apps und Spiele sollen Menschen künftig ihr Alter kontrollieren lassen. Und wenn Erwachsene für Kinder einen Account einrichten, sollen sie ihre Sorgeberechtigung nachweisen. Das und mehr steht im Entwurf der EU-Kommission für den EU Kids Act, den wir hier veröffentlichen. Von Sebastian Meineck –
Artikel lesen
In ihrer Rede zur Lage der Union räumte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sogenannter Künstlicher Intelligenz viel Platz ein. Dabei stellte sie klar: KI soll sich überall in der Gesellschaft breitmachen. Von Tomas Rudl –
Artikel lesen
IT-Forensik-Fachleute haben in mehreren Fällen den gezielten Einsatz von Spyware gegen Bürger:innen in Serbien festgestellt. Das ist nicht das erste Mal, dass Regierungskritiker:innen und Oppositionelle des Balkanstaats ins Visier geraten. Von Jette Scheibchen –
Artikel lesen
Nach dem Anschlag auf den CSD legt die Bundesregierung altbekannte Maßnahmen auf den Tisch. Das Versagen von Behörden kaschiert sie, zum Schutz queerer Menschen fällt ihr nichts ein. Stattdessen geht es um Härte und Strafen. Ein Kommentar. Von Anna Biselli –
Artikel lesen
Mit dem geplanten Kids Act setzt die EU-Kommission auf Alterskontrollen und Sorgerechtsnachweise. Aber wer schützt meine Kinder vor Grooming, Extremismus und datenhungrigen Konzernen? Nicht dieses Gesetz. Ein Kommentar. Von Chris Köver –
Artikel lesen
Wer ein Transparent auf eine Demo mitnimmt, muss damit rechnen, in den Fokus der Polizei zu geraten. Das darf nicht sein, findet die Gesellschaft für Freiheitsrechte, denn Schilder und Plakate sind ein wichtiger Teil der Versammlungsfreiheit. Sie klagt nun gegen die Berliner Polizei. Von Markus Reuter –
Artikel lesen
Wenn der rechte Milliardär Peter Thiel in Berlin den Axel-Springer-Award bekommt, wird dies nicht ohne Widerspruch über die Bühne gehen. Ein Bündnis hat laute und kreative Proteste und einen Gandalf-Kostümwettbewerb gegen die Preisverleihung angekündigt. Von Markus Reuter –
Artikel lesen
Eigentlich dürfen Instagram, TikTok & Co. journalistische Inhalte nicht mehr einfach löschen. So will es ein EU-Gesetz. Nun haben die Online-Dienste erstmals Transparenzberichte veröffentlicht und offengelegt, wie oft sie dennoch eingreifen. Doch die Zahlen zeichnen ein unvollständiges Bild. Von Leonhard Pitz –
Artikel lesen
–––
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Europäisches Medienfreiheitsgesetz: Ein Privileg, das kaum ankommt
Eigentlich dürfen Instagram, TikTok & Co. journalistische Inhalte nicht mehr einfach löschen. So will es ein EU-Gesetz. Nun haben die Online-Dienste erstmals Transparenzberichte veröffentlicht und offengelegt, wie oft sie dennoch eingreifen. Doch die Zahlen zeichnen ein unvollständiges Bild.
Journalist:innen versuchen, ihr Publikum auch über Soziale Medien zu erreichen. Die EU will sie dabei vor willkürlicher Moderation schützen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Martin HoffmannManchmal ist die Antwort ein klares Jein. Das gilt auch bei der ziemlich grundsätzlichen Frage, ob große Social-Media-Konzerne journalistische Inhalte auf ihren Plattformen löschen dürfen. Für diesen Fall hat nämlich die EU den großen Plattformen besondere Regeln auferlegt. Funktioniert das?
Seit etwas mehr als einem Jahr gilt nun in der EU das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA). Dieses soll Medien nicht nur gegen staatliche Einflussnahme verteidigen, sondern auch ihre Position gegenüber großen Internetplattformen stärken, die häufig zwischen Nutzer:innen und Medien stehen. Zuvor hatten die Plattformen immer wieder journalistische Beiträge entfernt, oft mit dem Hinweis auf vermeintliche Verstöße gegen die Plattform-eigenen Regeln.
Zwei Beispiele aus Deutschland: Facebook und Instagram löschten 2021 etwa einen Post des ARD-Magazins Monitor zum Terroranschlag in Hanau. Die Plattformen hätten den Beitrag auf Basis ihrer Community-Standards entfernt und Monitor nicht weiter darüber informiert, heißt es in einer Lobbybroschüre der Europäischen Rundfunkunion (EBU), die netzpolitik.org vorliegt. 2023 sperrte X (damals Twitter) kurzzeitig den Account von Frontal21 (ZDF), offiziell wegen eines fehlerhaften Altersnachweises.
So soll der EMFA funktionierenAls Schutz gegen solche Eingriffe wurde Artikel 18 des EMFA geschaffen, der das „Medienprivileg“ regelt. Dieser verpflichtet sehr große Plattformen nach dem DSA, die sogenannten VLOPs, Medien einen besonderen Account-Status bereitzustellen, wenn sie sich dort als anerkannte Medienanbieter registrieren. Dafür muss ein Medienanbieter unter anderem angeben, dass er redaktionell unabhängig von beispielsweise politischen Parteien ist, wie er mit KI-Inhalten umgeht und ob er Teil eines Selbstregulierungsverfahrens (Presserat, Journalism Trust Initiative) ist oder anderweitig beaufsichtigt wird (Rundfunkrat, Landesmedienanstalt). Dann muss die Plattform entscheiden, ob sie solche Anträge annimmt. Dieser Teil des Verfahrens heißt Selbstdeklaration.
Die Inhalte derart deklarierter Medien dürfen große Plattformen wie TikTok oder Facebook dann nicht einfach sofort löschen. Will die Plattform einen Inhalt entfernen oder seine Sichtbarkeit einschränken („Shadowban“), muss sie den Medienanbieter 24 Stunden vorher informieren. Dieser hat dadurch die Gelegenheit zum Widerspruch. Am Ende entscheidet dann die Plattform. Dieses Verfahren ist auch als sogenannte „Stay-Up-Regelung“ bekannt.
Gelten soll der EMFA für Plattformen, die gleichzeitig VLOPs im Sinne des DSA sind und als potenzielle Mittler zu journalistischen Inhalten fungieren. Aus Sicht der EU-Kommission sind das Facebook, Instagram, LinkedIn, Snapchat, TikTok, X und YouTube. Das teilte eine Sprecherin auf netzpolitik.org-Anfrage mit.
Darum war der EMFA so umstritten+Bei den Verhandlungen zum Gesetz war die Regelung umstritten. Eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter Wikimedia und die Electronic Frontier Foundation, sahen in dem priviligierten Status einen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Auch manipulative Akteure könnten diesen priviligierten Status erlangen und den öffentlichen Diskurs verzerren, so eine der Sorgen. Außerdem argumentierten die Organisationen, dass Verzerrungen durch Plattform-Algorithmen sowie die Monopolisierung des weltweiten Online-Werbemarktes viel größere Probleme für den Journalismus darstellten.
Andere wiederum kämpften für eine noch schärfere Regelung. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger setzte sich etwa dafür ein, dass journalistische Beiträge nur hätten gesperrt werden dürfen, wenn die Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen. Später machten sich europäische Medienverbände dafür stark, dass Plattformen zumindest nicht das letzte Wort bei der Löschung haben sollten, sondern nationale Aufsichtsbehörden oder Organe wie der Presserat.
Wird der EMFA wird nicht eingehalten?Einer, der die Umsetzung des Medienprivilegs eng begleitet, ist Thomas Bergmann. Bergmann arbeitet für die Europäische Rundfunkunion (EBU), zu der ARD und ZDF genauso gehören wie der ORF (Österreich), RAI (Italien) oder Radio Vatikan.
Im Gespräch mit netzpolitik.org berichtet Bergmann, dass der EMFA das ursprüngliche Problem bislang nicht behoben habe. „Es kommt weiter zur Löschung von Inhalten und zu Shadowbans.“ Auch die Europäische Journalistenföderation gibt gegenüber netzpolitik.org an, dass die „Stay-Up-Regelung“ ihrer Ansicht nach nicht eingehalten werde.
Konkrete Fälle nennt Bergmann indes nicht. Auch der Bund Deutscher Zeitungsverleger, der Deutsche Journalistenverband, die Europäische Journalistenföderation sowie das ZDF konnten auf Anfrage von netzpolitik.org auf keinen konkreten Fall verweisen, bei dem Inhalte eines Kanals gelöscht wurden, obwohl der Medienanbieter bei einer Social-Media-Plattform nach dem EMFA registriert war.
Bergmann sagt: „Unsere Mitglieder haben ganz klar die Vermutung, dass das weiterhin stattfindet, vor allem auf TikTok ist das ein großes Problem.“ Eine Ankündigung der Plattform-Entscheidungen inklusive Schonfrist bleibe oft aus, obwohl der EMFA das vorschreibt.
TikTok weist den Vorwurf zurück. „Wir haben Mediendiensteanbieter 24 Stunden vor der Einschränkung oder Aussetzung ihrer Inhalte, wie in Artikel 18 Absatz 4 EMFA vorgeschrieben, informiert“, teilt eine TikTok-Sprecherin auf Anfrage mit. Keiner der betroffenen Mediendiensteanbieter habe sich daraufhin bei TikTok gemeldet.
Zu den Einschränkungen der Sichtbarkeit schreibt die TikTok-Sprecherin: „Bestimmte Inhalte kommen für eine Empfehlung im ‚Für dich’-Feed für ein breites Publikum nicht in Frage, und wir legen offen dar, welche Arten von Inhalten in diese Kategorie fallen.“ Den Hausregeln zufolge geht es vor allem darum, schädliche Inhalte wie Hassrede nicht massenhaft in die Feeds der Nutzer:innen zu spülen. Zumindest benachrichtige TikTok die Urheber:innen, wenn ihre Inhalte nicht für eine Empfehlung in Frage kommen, so die Sprecherin, und gebe ihnen die Möglichkeit zum Einspruch.
–––
Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.
–––
So oft löschen TikTok, Insta & Co. journalistische InhalteObwohl sich aktuelle Fälle gelöschter journalistischer Beiträge offenkundig nicht so einfach auffinden lassen, so gibt es sie doch. Das wissen wir von den Online-Diensten selbst: Sie müssen einmal im Jahr einen Transparenzbericht zu ihren Handlungen gegen Mediendienstanbieter veröffentlichen, auch das schreibt der EMFA vor.
TikTok hat laut eigenem EMFA-Transparenzbericht in den vergangenen zwölf Monaten nur vier mal Inhalte von anerkannten Medienanbietern gelöscht oder eingeschränkt.
Dabei ging es laut dem Bericht um „Entblößung und sexualisiertes Verhalten“, „schockierende und explizite Inhalte“ und den Handel mit verbotenen Gegenständen. Mehr Details bietet der Bericht nicht, auch auf Anfrage von netzpolitik.org wollte TikTok die Fälle nicht genauer erklären.
Meta hat laut seinem Bericht in 549 (Facebook) bzw. 528 (Instagram) Fällen Inhalte von zuvor deklarierten Medienanbietern entfernt – und das nur von August bis zum Jahresende 2025.
In etwa 90 Prozent dieser Fälle ging es laut Meta um Werbeanzeigen „über soziale Themen, Wahlen oder Politik“. Diese lässt Meta in der Europäischen Union nicht mehr zu – als Reaktion auf eine Verordnung der EU, die für politische Werbung zusätzliche Regeln aufstellt, die Meta nicht erfüllen will.
Meta löschte zudem Inhalte von anerkannten Medien wegen Nacktheit, Sexualität, Kindesmissbrauch und „sexuell-expliziter Sprache“, 13 Mal auf Facebook, zwei Mal auf Instagram. Hier gab es auch die meisten formalen Einsprüche der Medien (12). Wie viele dieser Einsprüche erfogreich waren, beantwortet Meta weder im Bericht noch auf Nachfrage.
Außerdem wurden Medieninhalte wegen Urheberrechtsverletzungen, „gefährlichen Individuen oder Organisationen“ und Spam gelöscht.
YouTube zählt insgesamt 89 Einschränkungen und Löschungen in seinem Bericht auf. Knapp die Hälfte davon verbucht YouTube als „altersspezifische Einschränkungen“. Auch „gewaltvoller Content“, Suizide und Selbstverletzungen sowie sexuelle Inhalte werden als Gründe für Einschränkungen angeführt. Wie oft anerkannte Medienanbieter dagegen Einspruch eingelegt haben, teilte YouTube auf Nachfrage nicht mit.
X hat laut Bericht gar keine Inhalte von anerkannten Medienanbietern gelöscht.
LinkedIn hat nach eigenen Angaben keine einzige vollständige Selbstdeklaration erhalten.
Diese Zahlen stammen von den Plattformen selbst. Unabhängige Zahlen konnten weder die EBU noch der Bund Deutscher Zeitungsverleger auf Anfrage bereitstellen. Auch die EU-Kommission könne aktuell keine Zahlen nennen, schreibt eine Sprecherin auf Anfrage von netzpolitik.org.
Schon an der Registierung scheitert es oftDie Zahlen der Plattformen haben einen Haken. Sie beziehen sich nur auf Medien, die sich zuvor bei ihnen registriert haben. Und das sind nicht so viele. Bei Meta waren das bis Ende 2025 nur die öffentlichen Sender Rai (Italien), Yleisradio Oy (Finnland), RTBF (Belgien) und das ZDF. TikTok nennt auf seiner Seite sieben Anbieter, X bis zu 25. Zugleich gibt etwa X an, im Berichtszeitraum insgesamt 29 Anträge nicht angenommen zu haben.
EBU-Fachmann Bergmann sagt: „Wegen der fehlenden Kommunikation seitens der Plattformen und der Komplexität der Registrierung haben bisher eher wenige Mediendiensteanbieter vom Medienprivileg Gebrauch gemacht.“
–––
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
–––
So waren laut Thomas Bergmann die Formulare für eine Selbstdeklaration nicht vernünftig auffindbar. „Man konnte die so gar nicht finden, nicht über das Interface und über die Google-Suche nur, wenn man sich durch mehrere Ergebnis-Seiten durchgeklickt hat“, berichtet Bergmann. Inzwischen findet man die entsprechenden Stellen etwas einfacher, zumindest über Suchmaschinen. Zur besseren Auffindbarkeit hat die EBU die verschiedenen Anlaufstellen auch auf der eigenen Seite aufgelistet.
Trotzdem gibt es noch Probleme. Wie die ARD auf Anfrage mitteilt, sei es herausfordernd,
dass es kein zentrales, plattformübergreifendes, Selbstdeklarationsverfahren gibt und die Vorgaben aus Art. 18 EMFA sowie die dazu ergangenen Leitlinien der EU-Kommission von den Plattformen unterschiedlich umgesetzt wurden. Manche Plattformen ermöglichen eine gebündelte Anmeldung mehrerer Accounts, andere verlangen eine Einzelregistrierung je Account bzw. Kanal, teils mit zusätzlichen Verifikationsanforderungen oder sehr detaillierten Erklärungen.
Wie fällt die Bilanz aus?Wie fällt also die Bilanz zum Medienprivileg aus, etwa ein Jahr, nachdem es in Kraft getreten ist?
Das ZDF schreibt auf netzpolitik.org-Anfrage: „Seit der Registrierung sind keine erheblichen Veränderungen im Moderationsverhalten der Plattformen oder der Sichtbarkeit der ZDF-Inhalte festzustellen.“
Die ARD schreibt, dass eine abschließende Bewertung für sie aktuell noch nicht möglich sei. Sie ist bisher noch auf keiner der Plattformen als Medienanbieter deklariert. Neben den unterschiedlichen Verfahren der Plattformen liege das auch „an der besonderen Organisationsstruktur der ARD als föderalem Medienverbund“, schreibt uns eine Sprecherin. Bisher habe man Sperrungen und Löschungen meist durch direkte Kommunikation mit der Plattform zeitnah klären können.
Thomas Bergmann von der EBU sagt: „So ein bisschen hat man das Gefühl: Es ist nur eine kosmetische Änderung an der Verfahrensweise der Plattformen. Trotzdem gibt es keine Bereitschaft, das umzusetzen.“
Die Europäische Journalistenföderation teilt netzpolitik.org mit, dass der EMFA schlecht umgesetzt werde: „Es fühlt sich so an, als ob die Plattformen diese Aufgabe nicht ernst genommen haben, auch die Kommission hat ihre Guidelines erst relativ spät veröffentlicht.“
Die Europäische Kommission gibt gegenüber netzpolitik.org an, dass sie die Implementierung und den Effekt des Medienprivilegs beobachte. Sie verweist auf einen strukturierten Dialog, den das neu geschaffene Media Board Anfang November abhalten soll. Dort sind auch die Plattformen eingeladen, die unter die EMFA-Regelungen fallen.
Konsequenzen? Vermutlich nur durch KlagenAuch Bergmann setzt seine Hoffnungen in solche Dialogformate. Er sagt aber auch: „Ohne Druck von oben wird nichts passieren, weil es keine direkten Rechtsfolgen im EMFA gibt.“ Der EMFA sehe keine Strafen bei Nicht-Einhaltung vor, im Unterschied etwa zum Digital Services Act, bei dem die EU-Kommission Strafen von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen kann. „Bei Artikel 18 EMFA wurde komplett vergessen, dass es dazu kommen könnte, dass die Plattformen das nicht umsetzen“, bemängelt Bergmann.
Solange dieser Umstand nicht korrigiert wird, bleibt den von den Plattformen anerkannten Medienunternehmen nur eine Klage, um den EMFA für sich durchzusetzen. Bergmann bleibt jedoch skeptisch. So sei es fraglich, ob ein Mediendiensteanbieter ein Verfahren einleiten würde, das unter Umständen lange dauert und Geld kostet. „Selbst wenn ein nationales Gericht einen Verstoß von Artikel 18 EMFA feststellt, ohne abschreckende Sanktionen besteht für die Plattformen weiterhin wenig Anreiz, sich an Artikel 18 zu halten.“
–––
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Woher kommt der Strom? Wochen begann praktisch mit dem meteorologischen Herbstanfang
Die 37. Analysewoche des Jahres 2026 begann praktisch mit dem meteorologischen Herbstanfang. Und wie es der Zufall so will, kam es bereits in dieser ersten Herbstwoche zu einer ziemlich kräftigen Windstromerzeugung. Gleichzeitig war die PV-Stromerzeugung stark. Jeden Tag wurde die Bedarfsline über die Mittagsspitze erreicht, so dass es den eifrigen Leser dieser Kolumne nicht wundert, dass die Strompreise an vier Tagen dieser Woche auf der Null-Linie oder sogar darunter lagen. Da wurde von unseren Ländernachbarn gerne Strom „eingekauft“, wurde der bundesdeutsche Strom, um es salopp zu sagen, für „umme“, manchmal sogar für „umme plus Abnahme-Bonus“ mitgenommen. Ganz gleich, ob der Mittagspreis unter 0€/MWh liegt, oder wie am Mittwoch bei 92€/MWh. Gute Geschäfte werden allemal gemacht. Vor allem von Norwegen und Dänemark.
Einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der 37. Analysewoche 2026 gibt Agora Energiewende. Die Hochrechnung im Vergleich zu den aktuellen Zahlen sieht in dieser Woche so aus. Bemerkenswert ist, dass der Zukunftschart nicht ausgeworfen wird. Die Werte sind wahrschlich zu hoch, um sie im definierten Grafikrahmen darstellen zu können. Nicht nur der PV-Stromüberschuss zur Mittagszeit wächst an. Auch die Windstromerzeugung wird bei dem geplanten Ausbau ungeahnte Höhen erreichen. Ob weiterhin Strom fossil erzeugt und importiert werden muss, ist heute nicht so offensichtlich wie bei einem vorhandenen Zukunftschart. Nach meiner Einschätzung aber sind fossile Ergänzungsstromerzeugung und Stromimporte weiterhin und zumindest am Dienstag und Mittwoch in erheblichem Umfang notwendig.
Was ist Kraftwerks-Leistung? Was ist Energie?
Gigawatt (GW) ist eine Einheit für Leistung, also für die maximale Fähigkeit eines Kraftwerks, Strom zu erzeugen. Gigawattstunden (GWh, TWh) sind eine Einheit für Energie, also für die tatsächlich produzierte Strommenge über eine bestimmte Zeit. Die Beziehung ist einfach: Energie = Leistung × Zeit. Ein Kraftwerk mit 1 GW Leistung erzeugt bei Volllast theoretisch maximal: 1 GW × 8.760 h = 8,76 TWh pro Jahr. Wie viel elektrische Energie tatsächlich entsteht, bestimmt beim Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerk im weitesten Sinn der Mensch über die Brennstoffzufuhr und Zufuhrdauer. Die Energie für eine Stunde wird üblicher- und für den Normalbetrachter irreführenderweise mit GW bezeichnet. Die manchmal verwendete Schreibweise „GWh pro Stunde“ ist nur eine umständliche Form von GW – mathematisch kürzt sich die Stunde („h“ und „pro Stunde“) weg.
Bei Wind- und Solarkraft bestimmt nicht der Betreiber, sondern das Wetter die Strom-Produktion. Eine 5-MW-Windkraftanlage könnte theoretisch 43,8 GWh/Jahr erzeugen, liefert an Land aber realistisch in Deutschland nur etwa 20 Prozent davon (auf See 40 bis 50 Prozent), also rund 8,8 GWh/Jahr – im Mittel 1 MW-Dauerenergie. Bei Solarpaneelen mit ebenfalls 5 MW installierter Leistung halbieren sich die Werte nochmals wegen verschiedener Kapazitätsfaktoren: Nacht, Winter, flacher Sonnenstand, Bewölkung und Temperaturverluste.
Tageswerte
Jeder Tag beginnt mit dem Überblick, den Agora Energiewende zur Verfügung stellt. Die smard.de-Charts und -Tabellen ermöglichen vielfältige Analysen. Erkunden Sie das Potenzial.
Viel Windstrom, viel PV-Strom. Die Strompreise.
Die Windstromerzeugung lässt über Tag nach, PV-Strom stark. Die Strompreise.
Wenig Windstrom, PV ist stark. Die Strompreise.
Windstrom stark, PV-Strom mittel. Die Strompreise.
Wind stark, PV-Strom mittel. Die Strompreise.
Winddelle über Tag wird durch PV mehr als ausgeglichen. PV-Strom reichlich. Die Strompreise.
Wieder eine starke Winddelle. Die Strompreise.
Die bisherigen Artikel der Kolumne „Woher kommt der Strom?“ seit Beginn des Jahres 2019 mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de.
Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Ab Ausgabe 1/2026 bilden die öffentlichen Analyseseiten smard.de, Agora Energiewende und Energy-Charts die wesentliche Datengrundlage dieser Kolumne.
Der Beitrag Woher kommt der Strom? Wochen begann praktisch mit dem meteorologischen Herbstanfang erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Forschungsministerin Bär haut Millionen für “Fake-O-Meter“ raus: KI gegen Desinformation (oder das, was die Regierung dafür hält)
Die Bundesregierung ist zwar selbst fraglos seit Corona-Zeiten bis heute ungebrochen der größte Verbreiter von Fake News, zugleich aber davon besessen, das zu bekämpfen, was sie selbst als Fake News sieht: Trotz allen angeblichen Geldmangels und Sparzwängen, gibt Forschungsministerin Dorothee Bär knapp drei Millionen Euro aus, um ein sogenanntes „Fake-O-Meter“ zu finanzieren, einen KI-Assistenten, der […]
<p>The post Forschungsministerin Bär haut Millionen für “Fake-O-Meter“ raus: KI gegen Desinformation (oder das, was die Regierung dafür hält) first appeared on ANSAGE.</p>
Şebnem Korur Fincancı: Der Verlauf des Prozesses hängt von den Bedingungen auf Imrali ab
Was braucht es, damit aus dem Ende bewaffneter Auseinandersetzungen ein dauerhafter Frieden wird? Für die Menschenrechtsverteidigerin und Forensikerin Prof. Dr. Şebnem Korur Fincancı liegt die Antwort nicht allein in einem Schweigen der Waffen. Demokratisierung, die Garantie grundlegender Rechte, Wahrheit und Gerechtigkeit sowie die aktive Beteiligung der Gesellschaft seien dafür unverzichtbar. Im Interview spricht Fincancı über die Voraussetzungen für funktionierende Verhandlungen, die Bedingungen Abdullah Öcalans auf Imrali und die Folgen jahrzehntelanger Konflikte für die öffentliche Gesundheit. Verhandlungen bedeuteten dabei nicht das Ende des Kampfes um Rechte, sondern müssten den Raum dafür schaffen, dass demokratische Politik und gesellschaftliche Beteiligung an die Stelle von Gewalt treten.
Aus menschenrechtlicher Perspektive: Auf welchen konkreten Kriterien muss ein „wirklicher und würdevoller Frieden“ beruhen?
Zunächst dürfen wir Frieden nicht allein als Schweigen der Waffen definieren. Dass keine Menschen mehr sterben und die Auseinandersetzungen enden, ist selbstverständlich von außerordentlicher Bedeutung. Aber das ist der Beginn des Friedens, nicht der Frieden selbst.
Die Grundlage eines wirklichen und würdevollen Friedens bilden die Menschenwürde, gleichberechtigte Bürgerschaft, die Gewährleistung von Rechten und die Möglichkeit der Menschen, über ihr eigenes Leben mitzubestimmen. Es braucht eine gesellschaftliche Ordnung, in der Menschen ihre Identität, ihre Sprache und ihre Gedanken ohne Angst zum Ausdruck bringen können, in der das aktive und passive Wahlrecht tatsächlich gewährleistet ist und in der das Recht nicht je nach Person oder politischer Identität unterschiedlich angewandt wird.
Eine weitere wichtige Dimension sind Wahrheit und Gerechtigkeit. Wenn es in der Vergangenheit zu schweren Menschenrechtsverletzungen gekommen ist, lässt sich kein dauerhafter Frieden schaffen, indem man sie unter den Teppich kehrt. Es gilt, sich der Wahrheit über das Verschwinden von Menschen, über das erlittene Leid, die gewaltsame Vertreibung, Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen zu stellen. Ohne Mechanismen der Rechenschaftspflicht und Wiedergutmachung zu sagen: „Vergessen wir jetzt die Vergangenheit“, schafft keinen Frieden.
Ein würdevoller Frieden bedeutet daher, dass Konfliktfreiheit, Wahrheit, Gerechtigkeit, Gleichheit, Freiheit und gesellschaftliche Teilhabe gemeinsam verwirklicht werden.
Demokratie als Grundlage des Friedens
Sie sagen, wir sollten „Frieden“ nicht auf Konfliktfreiheit reduzieren. Warum ist Demokratisierung für diesen Prozess so wichtig?
Wenn wir Frieden lediglich als Ende des Konflikts verstehen, greift das zu kurz. Entscheidend ist, demokratische Bedingungen für ein gemeinsames Zusammenleben zu schaffen. Solange Rechtsstaatlichkeit, gleichberechtigte Bürgerschaft, Meinungsfreiheit und Gerechtigkeit nicht gestärkt werden, wird es auch schwierig sein, den Frieden gesellschaftlich zu verankern.
Wir müssen eine gemeinsame Zukunft aufbauen, in der anerkannt wird, dass die Würde jedes Menschen den gleichen Wert besitzt, ohne das in der Vergangenheit erlittene Leid gegeneinander aufzurechnen. Denn wirklicher Frieden bedeutet nicht nur, dass die Waffen schweigen. Er bedeutet eine Gesellschaft, in der Menschen ohne Angst voreinander leben können, ihre Rechte gewährleistet sind und sie sich demokratisch zu Wort melden können. Das eigentliche Subjekt des Friedens ist die Gesellschaft.
Demokratisierung ist kein nachrangiger Bestandteil dieses Prozesses, sondern seine Grundlage. Denn wenn lediglich die Waffen zum Schweigen gebracht werden, ohne die Ursachen des Konflikts zu beseitigen, ist das Problem nicht gelöst. Solange Forderungen nach gleichberechtigter Bürgerschaft, Meinungs- und Organisationsfreiheit, politischer Repräsentation und Rechtssicherheit nicht erfüllt werden, werden gesellschaftliche Spannungen in anderer Form fortbestehen.
Frieden und Demokratie sind zwei Prozesse, die einander ergänzen. Wenn auf der einen Seite von Frieden gesprochen und auf der anderen der demokratische Raum eingeschränkt wird, kann die Gesellschaft kein Vertrauen in den Prozess entwickeln. Die Garantie für Frieden ist Demokratie. Und einer der wichtigsten Maßstäbe für Demokratie ist, ob gesellschaftliche Probleme statt mit Gewalt durch Politik und Recht gelöst werden können.
Verhandlungen brauchen Kontinuität
In der Frage des Status des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan gibt es bislang keine konkreten Fortschritte. Welche Bedeutung hat dies für einen gesunden Verlauf des Prozesses?
Diese Frage sollte nicht unter dem Gesichtspunkt von Privilegien für einzelne Personen betrachtet werden, sondern anhand der Bedingungen, die für einen funktionierenden Verhandlungsprozess notwendig sind. Wenn einer Person in einem Verhandlungsprozess eine entscheidende Rolle zukommt, müssen auch die Kommunikations-, Gesprächs- und Arbeitsbedingungen gegeben sein, die es ihr ermöglichen, diese Aufgabe wahrzunehmen. Verhandlungen erfordern Kontinuität. Ohne ununterbrochene Kommunikation, Zugang zu Informationen und Kontakt zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteur:innen ist ein gesunder Verlauf nur schwer möglich.
Aus menschenrechtlicher Sicht ist das grundlegende Prinzip eindeutig: Die Rechte aller Menschen, denen die Freiheit entzogen ist, müssen im Rahmen des nationalen und internationalen Rechts gewährleistet sein. Darüber hinaus ist es für die Dauerhaftigkeit des Prozesses wichtig, dass er nicht von einzelnen Personen abhängig ist, sondern über institutionelle Mechanismen mit rechtlicher Absicherung voranschreitet.
Gerechtigkeit ist eine Frage der öffentlichen Gesundheit
Wie Sie selbst häufig betonen, ist ein Konfliktgeschehen auch ein Problem der öffentlichen Gesundheit. Wo muss angesetzt werden, um die Schäden zu überwinden, die ein Klima von Gewalt und Konflikt für die psychische und körperliche Gesundheit der Gesellschaft verursacht?
Die Auswirkungen eines Konflikts lassen sich nicht allein an der Zahl der Getöteten oder Verletzten messen. Konflikte haben vielschichtige Folgen: Vertreibung, Verarmung, Beeinträchtigungen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung, ein dauerhaftes Gefühl der Angst, generationenübergreifende Traumata und die Beschädigung gesellschaftlicher Beziehungen. All dies sind Probleme der öffentlichen Gesundheit.
Der erste Schritt zur Heilung besteht darin, ein Umfeld zu schaffen, in dem Menschen in Sicherheit über das Erlebte sprechen können. Die Wahrheit sichtbar zu machen, ist zugleich der Beginn von Heilung.
Gesellschaftliche Traumata lassen sich jedoch nicht allein durch psychologische Unterstützung überwinden. Auch die Aufdeckung der Wahrheit, die Herstellung von Gerechtigkeit und die Schaffung von Wiedergutmachungsmechanismen sind untrennbare Bestandteile von Heilung. Gerechtigkeit ist zugleich eine Frage der öffentlichen Gesundheit.
Frieden wird nicht von oben geschaffen
Welche Mechanismen braucht es, damit die Zivilgesellschaft, Menschenrechtsorganisationen und Berufsverbände in diesem Prozess nicht passive Beobachtende, sondern gestaltende Subjekte sein können?
Frieden kann nicht lediglich als technische Verhandlung zwischen dem Staat und bewaffneten Akteuren betrachtet werden. Es ist die Gesellschaft selbst, die in Frieden leben wird. Deshalb müssen Mechanismen geschaffen werden, die es Frauenorganisationen, Berufsverbänden, Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, der Wissenschaft und den unmittelbar vom Konflikt betroffenen Gemeinschaften ermöglichen, sich regelmäßig und institutionell an dem Prozess zu beteiligen.
Die Zivilgesellschaft sollte nicht nur angehört werden, sondern ein gestaltendes Subjekt sein, das den Prozess begleitet, Menschenrechtsverletzungen dokumentiert, Vorschläge entwickelt und die Forderungen der Gesellschaft in die Entscheidungsprozesse einbringt. Frieden wird nicht von oben verkündet, sondern gemeinsam unter Beteiligung der Gesellschaft geschaffen.
Das Schweigen der Waffen bedeutet nicht das Schweigen der Gesellschaft
Es gibt auch Kreise, die Bedenken hinsichtlich des Prozesses haben. Wird nicht verstanden, dass Verhandlungsprozesse zugleich auch Prozesse des Kampfes sind?
Es wäre nicht richtig, die Bedenken der Menschen geringzuschätzen. In der Türkei hat es in der Vergangenheit Lösungsversuche gegeben, die abgebrochen wurden. Daher ist es vollkommen legitim, dass Menschen Fragen zur Dauerhaftigkeit des Prozesses stellen. Die Unterstützung eines Friedensprozesses und eine kritische Haltung stehen jedoch nicht im Widerspruch zueinander. Ein demokratischer Verhandlungsprozess braucht gesellschaftliche Kontrolle.
Verhandlungen bedeuten nicht das Ende des Kampfes um Rechte. Im Gegenteil: Sie bedeuten, dass an die Stelle von Gewalt demokratische Politik, gesellschaftliche Teilhabe und der Kampf um Rechte treten. Das Schweigen der Waffen darf nicht bedeuten, dass auch die Gesellschaft schweigt. Die Gesellschaft muss mehr sprechen, sich stärker beteiligen und ihre Forderungen nach Demokratisierung mit größerem Nachdruck zum Ausdruck bringen.
Eine Gesellschaft, die nicht nur auf Frieden wartet, sondern ihn auf der Grundlage von Rechten selbst mitgestaltet, ist die Garantie für einen dauerhaften Frieden.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-40784 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52703 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-43915
Pflegegrad und Führerschein: Wann Rentner dennoch weiter Auto fahren dürfen
Ein Pflegegrad ist kein Bescheid über den Verlust der Fahrerlaubnis. Wer im Alltag Unterstützung braucht, muss deshalb nicht automatisch den Autoschlüssel abgeben. Entscheidend ist, ob Erkrankungen, Einschränkungen oder Medikamente das sichere Fahren verhindern.
Für Rentner kann diese Unterscheidung viel bedeuten: Am Auto hängen Arztbesuche, Einkäufe und soziale Kontakte. Doch der Wunsch nach Unabhängigkeit ersetzt keine Fahreignung. Ebenso wenig rechtfertigt ein Pflegebescheid allein, einem Menschen das Autofahren abzusprechen.
Kein automatisches Fahrverbot ab Pflegegrad 2 oder 3Es gibt keine feste Pflegegrad-Grenze, ab der die Fahrerlaubnis automatisch erlischt. Auch Pflegegrad 2 oder 3 löst für sich genommen kein Fahrverbot aus.
Nach § 46 der Fahrerlaubnis-Verordnung muss die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Bleibt die Person unter bestimmten Voraussetzungen geeignet, kommen Beschränkungen oder Auflagen in Betracht. Die Vorschrift knüpft damit an die tatsächliche Fahreignung an.
Für Betroffene bedeutet das: Die Bewilligung von Pflegeleistungen nimmt ihnen nicht automatisch das Recht, selbst zu fahren. Die verbreitete Sorge bei Pflegegrad 2 und Führerschein darf deshalb nicht mit einer gesetzlichen Verbotsregel verwechselt werden.
Warum Pflegebedarf und Fahreignung getrennt geprüft werdenBei der Pflegebegutachtung wird untersucht, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Nach den Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums fließen sechs Bereiche ein, darunter Mobilität, geistige Fähigkeiten und Selbstversorgung. Es geht beispielsweise darum, ob jemand beim Waschen, Ankleiden oder beim Umgang mit seiner Behandlung Unterstützung benötigt.
Diese Bewertung ersetzt keine Untersuchung der Fahreignung. Aus Hilfebedarf bei der Körperpflege lässt sich nicht ohne Weiteres schließen, dass Orientierung, Aufmerksamkeit und Fahrzeugbedienung beeinträchtigt sind. Wie die Einstufung erfolgt, erläutert der Ratgeber zu Pflegegraden, Leistungen und Antrag.
Welche Einschränkungen am Steuer den Unterschied machenDie Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung unterscheidet nach Erkrankung, Ausprägung und Fahrzeugklasse. Körperliche Einschränkungen schließen das Autofahren nicht in jedem Fall aus. Je nach Befund können technische Anpassungen und eine Beschränkung auf geeignete Fahrzeuge das sichere Fahren ermöglichen.
Bei schweren geistigen Beeinträchtigungen kann die Bewertung anders ausfallen. Die Verordnung sieht etwa bei schwerer Altersdemenz keine Fahreignung vor. Auch bestimmte Erkrankungen mit Bewusstseinsverlust oder eine durch Arzneimittel zu stark eingeschränkte Leistungsfähigkeit können das Fahren ausschließen.
Situation Bedeutung für das Autofahren Was zu klären ist Pflegegrad wurde bewilligt Kein automatischer Verlust der Fahrerlaubnis Beeinflussen die zugrunde liegenden Einschränkungen das sichere Fahren? Beweglichkeit ist eingeschränkt Fahren kann mit geeigneter Ausstattung möglich bleiben Ärztliche Beurteilung und gegebenenfalls technische Anpassungen oder Auflagen Beginnende Demenz Individuelle Beurteilung erforderlich Fahreignung ärztlich abklären und im Verlauf erneut prüfen lassen Mittelschwere oder schwere Demenz Nach Empfehlung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft muss das Autofahren eingestellt werden Andere Wege für Arztbesuche, Einkäufe und Kontakte organisieren Benommenheit durch Medikamente Bei beeinträchtigter Fahrsicherheit nicht fahren Wirkungen und Wechselwirkungen mit Arztpraxis oder Apotheke besprechenDie Tabelle bietet eine Orientierung für private Autofahrten und ersetzt keine individuelle Beurteilung. Grundlage sind die Fahrerlaubnis-Verordnung sowie die Informationen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft und die Hinweise der Apothekerschaft zu Arzneimitteln im Straßenverkehr. Für Lastwagen, Busse und die Fahrgastbeförderung gelten teilweise strengere Anforderungen.
Demenz: Die eigene Einschätzung reicht nicht ausDie Deutsche Alzheimer Gesellschaft betont, dass manche Menschen bei beginnender Demenz noch sicher fahren können, die Fähigkeiten aber individuell überprüft werden müssen. Wenn die Erkrankung fortschreitet, nimmt die Fahreignung ab. Bei mittelschwerer und schwerer Demenz muss das Autofahren eingestellt werden.
Wer sich auf bekannten Wegen verfährt, Verkehrsschilder übersieht oder an Kreuzungen auffällig orientierungslos wirkt, zeigt Warnzeichen, die ärztlich abgeklärt werden sollten. Angehörige sollten konkrete Beobachtungen ansprechen und eine Untersuchung anregen. Eine fachkundig begleitete Fahrverhaltensprobe kann die Einschätzung ergänzen.
Auch rezeptfreie Medikamente können Fahrten verhindernDie Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker beschreibt auch bei rezeptfreien Präparaten mögliche Beeinträchtigungen durch Müdigkeit, Benommenheit oder Sehstörungen. Das betrifft beispielsweise bestimmte Schlaf-, Allergie- und Erkältungsmittel. Risiken können insbesondere zu Behandlungsbeginn, bei höherer Dosierung oder durch die Kombination mit anderen Mitteln zunehmen.
Deshalb sollten Betroffene auch selbst gekaufte Präparate bei der Beratung in Arztpraxis oder Apotheke angeben und die Hinweise zur Verkehrstüchtigkeit lesen. Wer durch ein Mittel nicht sicher fahren kann, muss das Auto stehen lassen. Verordnete Medikamente sollten nicht eigenmächtig abgesetzt werden, um wieder fahren zu können.
Wann die Führerscheinstelle ein Gutachten verlangen darfErfährt die Fahrerlaubnisbehörde von Tatsachen, die begründete Zweifel an der Fahreignung auslösen, kann sie eine Begutachtung verlangen. Nach § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung muss sie die Zweifel begründen und festlegen, welche Fragen zu untersuchen sind. Je nach Fall kommen ärztliche Gutachten und weitere Untersuchungen infrage.
Ein solches Schreiben sollte niemand liegen lassen. Wird ein rechtmäßig verlangtes Gutachten trotz entsprechender Belehrung nicht fristgerecht vorgelegt, darf die Behörde auf fehlende Eignung schließen. Wer die Anordnung für unberechtigt hält, sollte sie deshalb rechtzeitig rechtlich prüfen lassen.
„Ich fahre nur noch zum Supermarkt“ ist keine EntwarnungEine kurze Strecke beseitigt weder Orientierungsprobleme noch gefährliche Benommenheit. Nach § 2 Fahrerlaubnis-Verordnung müssen Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen vorsorgen, damit sie andere im Verkehr nicht gefährden. Wer aktuell nicht sicher fahren kann, darf sich deshalb nicht darauf verlassen, dass bisher kein Unfall passiert ist.
Familien sollten zugleich klären, wie notwendige Wege ohne eigenes Fahren gelingen können. Verabredete Mitfahrten, örtliche Fahrdienste oder Lieferangebote können helfen, Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten. Ein solches Angebot macht es leichter, über den Abschied vom Steuer zu sprechen.
Praxisbeispiel: Pflegegrad 2, aber kein automatisches Aus fürs AutoEin fiktives Beispiel: Der 76-jährige Werner hat Pflegegrad 2 und benötigt wegen dauerhafter körperlicher Einschränkungen täglich Hilfe bei der Körperpflege und beim Ankleiden. In einer individuellen Untersuchung wird festgestellt, dass er mit seinem bereits entsprechend angepassten Fahrzeug weiterhin sicher fahren kann und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Der Pflegegrad allein steht seinen Fahrten damit nicht entgegen.
Nach der Einnahme eines neuen Medikaments bemerkt Werner jedoch starke Benommenheit. Er lässt das Auto stehen und bespricht die Beschwerden mit seiner Ärztin. Ob und wann er wieder fahren kann, hängt jetzt von der medizinischen Abklärung ab, nicht von einer Änderung seines Pflegegrades.
Drei Fragen und Antworten zu Pflegegrad und Führerschein Muss ich mit Pflegegrad 3 meinen Führerschein abgeben?Nein, Pflegegrad 3 löst keinen automatischen Entzug der Fahrerlaubnis aus. Entscheidend ist, ob die gesundheitlichen Einschränkungen sicheres Fahren zulassen und gegebenenfalls notwendige Auflagen erfüllt werden.
Darf ich trotz eines gültigen Führerscheins vorübergehend nicht fahren?Ja, etwa wenn Medikamente oder akute gesundheitliche Beschwerden die Fahrsicherheit beeinträchtigen. Der Besitz des Führerscheins bedeutet nicht, dass jede einzelne Fahrt gesundheitlich vertretbar ist.
Genügt eine Bescheinigung meines Hausarztes, wenn die Behörde ein Gutachten verlangt?Das hängt von der konkreten Anordnung ab. Die Fahrerlaubnisbehörde legt fest, welche Untersuchung und welche Qualifikation erforderlich sind; ein gewöhnliches Attest genügt deshalb nicht automatisch. Der für ein entsprechendes fachärztliches Gutachten eingesetzte Arzt soll nach § 11 Absatz 2 FeV grundsätzlich nicht zugleich der behandelnde Arzt sein.
Der Beitrag Pflegegrad und Führerschein: Wann Rentner dennoch weiter Auto fahren dürfen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
75.124 Euro, die der andere nicht bezieht: Mit 63 in Rente und dann bis 67 weiterarbeiten
Zwei Beschäftigte arbeiten bis 67, verdienen gleich viel und sammeln dieselben Rentenpunkte – trotzdem hat einer bis dahin rund 75.124 Euro mehr Bruttorente erhalten.
Möglich ist das, wenn er seine Altersrente bereits mit 63 beantragt und zusätzlich zum Gehalt bezieht. Der andere wartet bis 67 und bekommt die ausgelassenen Rentenzahlungen nicht nachträglich ausgezahlt.
Die Rechnung zeigt, wie teuer ein ungeprüfter Aufschub sein kann. Sie beweist aber nicht, dass der frühe Rentenbeginn immer gewinnt: Lebenslange Abschläge, Steuern und insbesondere eine mögliche abschlagsfreie Rente mit 65 können das Ergebnis erheblich verändern.
Rente beantragen heißt nicht, den Arbeitsplatz aufzugebenSeit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen gesetzlichen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Beschäftigte dürfen deshalb grundsätzlich ihre Altersrente beziehen und daneben weiter in Vollzeit arbeiten, ohne dass der Arbeitslohn die Altersrente kürzt. Die Voraussetzungen für die jeweilige Rentenart müssen allerdings erfüllt sein.
Für den Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann nach mindestens 35 anrechenbaren Versicherungsjahren bereits mit 63 beginnen, dann aber mit 14,4 Prozent Abschlag. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Voraussetzungen und Altersgrenzen.
So entstehen die 75.124 EuroDie Modellrechnung betrachtet einen 1964 geborenen Arbeitnehmer mit 43 Entgeltpunkten bei Rentenbeginn mit 63. In den folgenden vier Jahren arbeitet er weiter und erwirbt jährlich einen zusätzlichen Entgeltpunkt; verglichen wird mit einem Beschäftigten mit identischem Verlauf, der seine Rente erst mit 67 beantragt. Gerechnet wird durchgehend mit dem Rentenwert von 42,52 Euro ab Juli 2026, ohne spätere Rentenerhöhungen, Steuern und Sozialabgaben.
Aus 43 Entgeltpunkten ergeben sich zunächst 1.828,36 Euro monatliche Bruttorente. Nach dem Abschlag von 14,4 Prozent bleiben rund 1.565,08 Euro. Über 48 Monate sind das rund 75.124 Euro zusätzlich zum Arbeitslohn.
Das ist eine Modellrechnung auf Basis des aktuellen Rentenwerts, keine Vorhersage der tatsächlichen Zahlungen zwischen 2027 und 2031. Den verwendeten Wert dokumentiert die Deutsche Rentenversicherung in ihren Informationen zur Rentenanpassung 2026.
Auch der frühe Rentenbezieher sammelt weitere RentenpunkteWer vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente bezieht und versicherungspflichtig weiterarbeitet, zahlt grundsätzlich weiter Rentenbeiträge. Die daraus entstehenden zusätzlichen Ansprüche werden beim Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt. Der frühere Abschlag von 14,4 Prozent wird im beschriebenen Fall nicht auf diese erst danach erworbenen Punkte übertragen.
Die vier zusätzlichen Entgeltpunkte bringen bei unverändertem Rentenwert zusammen 170,08 Euro Monatsrente. Damit steigt die Rente des frühen Antragstellers mit 67 auf rund 1.735,16 Euro. Der Beschäftigte mit Rentenbeginn ab 67 erhält für insgesamt 47 ungekürzte Entgeltpunkte 1.998,44 Euro.
Vergleich bei gleicher Weiterarbeit bis 67 Rentenbeginn mit 63 Rentenbeginn mit 67 Monatliche Bruttorente zwischen 63 und 67 1.565,08 Euro 0 Euro Bruttorente aus diesen 48 Monaten insgesamt Rund 75.124 Euro 0 Euro Zusätzliche Entgeltpunkte durch Weiterarbeit 4 4 Monatliche Bruttorente ab 67 1.735,16 Euro 1.998,44 Euro Monatlicher Unterschied ab 67 263,28 Euro weniger 263,28 Euro mehrEigene Berechnung mit 43 Entgeltpunkten bei 63, vier weiteren Entgeltpunkten bis 67 und konstant 42,52 Euro Rentenwert; Beträge gerundet.
Der rechnerische Gleichstand liegt erst kurz vor 91Ab 67 holt der spätere Rentenbezieher mit rund 263 Euro mehr im Monat auf. Um den anfänglichen Vorsprung von rund 75.124 Euro auszugleichen, benötigt er in dieser Rechnung etwa 285 Monate. Der Gleichstand der bis dahin gezahlten Bruttorenten liegt damit bei ungefähr 90 Jahren und neun Monaten.
Die Aussage, der andere bekomme dieses Geld „nie“, braucht deshalb eine Einschränkung. Die Renten für die Jahre zwischen 63 und 67 werden ihm bei einem gewählten Beginn mit 67 zwar nicht nachgezahlt; durch die höhere spätere Monatsrente kann er insgesamt dennoch aufholen. Künftige Rentenanpassungen, die persönliche Steuerlast und mögliche Erträge aus zurückgelegten Zahlungen sind in diesem Vergleich nicht enthalten.
Die entscheidende Alternative: Mit 65 abschlagsfrei beginnenWer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann als Angehöriger des Jahrgangs 1964 nach geltendem Recht mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Auch diese Rente lässt sich mit weiterer Beschäftigung kombinieren. Für diese Menschen ist ein Vergleich ausschließlich zwischen 63 und 67 unvollständig.
Gerade das häufig verwendete Beispiel eines durchgehend seit dem 20. Lebensjahr versicherungspflichtig Beschäftigten führt rechnerisch zu 45 Versicherungsjahren mit 65. Bei jährlich einem Entgeltpunkt stehen dann 45 Punkte und damit 1.913,40 Euro Bruttorente zur Verfügung. Wer diese Rente ab 65 bezieht und bis 67 weiterarbeitet, erhält in diesen zwei Jahren bereits 45.921,60 Euro Bruttorente neben dem Gehalt.
Der Vorsprung des Rentenbeginns mit 63 beträgt mit 67 dann nur noch rund 29.202 Euro. Ab 67 stehen erneut 1.735,16 Euro beim frühen Beginn und 1.998,44 Euro beim abschlagsfreien Beginn gegenüber. Unter denselben vereinfachten Annahmen ist der Vorsprung schon im Alter von ungefähr 76 Jahren und drei Monaten aufgebraucht.
Die 45 Versicherungsjahre verändern den Vergleich somit erheblich, ohne dass dafür jemand früher mit der Arbeit aufhören müsste. Entgeltpunkte und Versicherungsjahre dürfen dabei nicht verwechselt werden: 43 Punkte allein sagen noch nicht, ob die Wartezeit für diese Rentenart erfüllt wird. Weitere Hintergründe erläutert der Beitrag über Rentenbezug und Weiterarbeit nach 45 Versicherungsjahren.
Der spätere Wechsel in die günstigere Rentenart ist ausgeschlossenErst mit 63 eine gekürzte Altersrente beziehen und mit 65 auf die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren umsteigen: Dieser Plan funktioniert grundsätzlich nicht. § 34 Absatz 2 SGB VI schließt nach bindender Bewilligung einer Altersrente den Wechsel in eine andere Altersrente aus. Auch später erreichte Versicherungsjahre beseitigen den bereits festgesetzten Abschlag nicht.
Darum gehört die Prüfung der 45 Jahre vor den Rentenantrag. Wer sie übersieht, kann sich für Jahrzehnte auf eine niedrigere Monatsrente festlegen. Einen ergänzenden Überblick bietet unser Beitrag zur Entscheidung zwischen Rentenbeginn mit 63, 65 oder 67, der auch die Folgen eines tatsächlichen Berufsausstiegs betrachtet.
75.124 Euro brutto sind kein entsprechender NettogewinnWer gleichzeitig Gehalt und Rente erhält, muss die steuerpflichtigen Teile beider Einkünfte gemeinsam betrachten. Gerade während der Beschäftigung kann die zusätzliche Rente einer erheblichen Einkommensteuerbelastung unterliegen. Das gleiche Bruttogehalt auf beiden Seiten macht eine persönliche Nettoberechnung deshalb nicht überflüssig.
Hinzu kommen je nach Versicherungsstatus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ein pauschaler Abzug für alle Beschäftigten wäre ungenau, weil unter anderem Krankenkasse, Pflegebeitrag und Beitragsbemessungsgrenzen zu berücksichtigen sind. Wie viel von den zusätzlichen Rentenzahlungen verfügbar bleibt, lässt sich aus der Bruttotabelle nicht ablesen.
Auch die Aktivrente schafft mit 63 keinen besonderen Freibetrag von monatlich 2.000 Euro auf den Arbeitslohn. Die entsprechende Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 21 EStG greift unter weiteren Voraussetzungen erst ab dem Folgemonat nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bedeutet also nicht, dass der zusätzliche Verdienst steuerfrei wäre.
Der niedrigere Besteuerungsanteil wird häufig falsch verstandenBei einem erstmaligen Rentenbeginn 2027 beträgt der Besteuerungsanteil nach § 22 EStG 84,5 Prozent, bei einem Beginn 2031 sind es 86,5 Prozent. Diese Werte bezeichnen den zunächst steuerlich zu erfassenden Rentenanteil, nicht den persönlichen Steuersatz. Daraus folgt auch kein pauschaler Steuervorteil in Höhe von zwei Prozent der Rente.
Festgelegt wird grundsätzlich ein steuerfreier Eurobetrag; regelmäßige Rentenerhöhungen sind vollständig steuerpflichtig. Die Behauptung, dauerhaft blieben einfach 15,5 Prozent jeder späteren Rentenzahlung steuerfrei, wäre daher falsch. Ein früherer Rentenbeginn allein garantiert auch keinen höheren Freibetrag in Euro, weil die zugrunde liegende Rente niedriger ausfallen kann.
Weiterarbeiten setzt auch eine Absicherung bei Krankheit vorausDie Rechnung unterstellt vier weitere Beschäftigungsjahre mit entsprechendem Verdienst. Bei längerer Erkrankung kann der Bezug einer Altersvollrente jedoch den gesetzlichen Krankengeldanspruch ausschließen. Deshalb muss vor dem Antrag geklärt werden, welche Absicherung nach Ende der Entgeltfortzahlung verbleibt.
Für den Jahrgang 1964 ist zusätzlich eine Änderung ab 2027 relevant: Nach einer Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung vom 16. September 2026 entfällt der Krankengeldanspruch künftig auch bei einer Altersteilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente. Eine Teilrente von 99,99 Prozent bietet diesen Schutz dann nicht mehr. Wer deswegen eine kleinere Teilrente wählt, muss auch den angenommenen Rentenvorsprung neu berechnen.
Vor dem Antrag müssen die eigenen Zahlen auf den TischEine ausführliche Rentenauskunft sollte zeigen, welche Rentenarten zu welchen Terminen tatsächlich möglich sind. Dazu gehören ein geklärter Versicherungsverlauf und eine Gegenüberstellung der verfügbaren Einkommen während der Beschäftigung und danach. Auch arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelungen zum Rentenbezug und zur Weiterbeschäftigung sind zu prüfen.
Die 75.124 Euro sind ein guter Anlass, den Rentenbeginn nicht ungeprüft aufzuschieben. Eine verlässliche Entscheidung entsteht aber erst, wenn der mögliche Beginn mit 65, die dauerhafte Rentenhöhe und die tatsächlichen Abzüge mitgerechnet werden. Eine zusätzliche Zahlung heute und eine höhere Absicherung im hohen Alter erfüllen unterschiedliche Bedürfnisse.
Beispiel aus der Praxis: Warum Thomas eine dritte Variante rechnen lässtThomas, Jahrgang 1964, plant in diesem fiktiven Beispiel, bis 67 weiterzuarbeiten, und erwartet mit 63 insgesamt 43 Entgeltpunkte. Die Aussicht auf rund 75.124 Euro zusätzliche Bruttorente überzeugt ihn zunächst vom sofortigen Rentenantrag. Bei der Prüfung seines Versicherungsverlaufs stellt sich jedoch heraus, dass er mit 65 auch die 45 Versicherungsjahre erfüllen würde.
Thomas lässt deshalb den abschlagsfreien Rentenbeginn mit 65 bei gleicher Weiterarbeit bis 67 berechnen. In der dargestellten Modellrechnung schrumpft der Vorsprung des Beginns mit 63 auf rund 29.202 Euro, während später monatlich rund 263 Euro fehlen. Bevor er entscheidet, lässt er zusätzlich die Steuerbelastung und den Krankengeldschutz prüfen.
Drei Fragen und Antworten zur Rente mit 63 und Weiterarbeit Darf ich mit 63 Altersrente beziehen und unverändert weiterarbeiten?Grundsätzlich ja, wenn die Voraussetzungen der gewünschten Altersrente erfüllt sind und die Beschäftigung fortgesetzt werden kann. Arbeitslohn kürzt die gesetzliche Altersrente seit 2023 nicht mehr wegen einer Hinzuverdienstgrenze. Steuern, Sozialabgaben und mögliche Auswirkungen auf andere Leistungen bleiben dennoch zu beachten.
Verschwindet der Abschlag, wenn ich bis 67 weiterarbeite?Nein, die Kürzung der bereits mit 63 in Anspruch genommenen Rentenansprüche bleibt grundsätzlich dauerhaft bestehen. Zusätzliche Beiträge aus der Weiterarbeit erhöhen beim Erreichen der Regelaltersgrenze die Rente. Sie machen den ursprünglichen Abschlag aber nicht rückgängig.
Sind die 75.124 Euro ein sicherer finanzieller Vorteil?Die Summe bezeichnet zusätzliche Bruttozahlungen bis 67 unter festgelegten Modellannahmen. Ob daraus insgesamt ein Vorteil entsteht, hängt insbesondere von alternativen Rentenansprüchen, Abzügen, Rentenanpassungen und der Bezugsdauer ab. Wer mit 65 abschlagsfrei beginnen könnte, sollte diese Variante unbedingt mitvergleichen.
Der Beitrag 75.124 Euro, die der andere nicht bezieht: Mit 63 in Rente und dann bis 67 weiterarbeiten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Executive Order on awarding Yelena Astanina the Order of Courage
The President signed Executive Order On Awarding Yelena Astanina the Order of Courage.
Moscow Notebook: A Dangerous Place to Lose Weight, by Larry C. Johnson
A Big-Breasted Blue-Eyed Blonde, by Tobias Langdon
Brasilien baut Förderung Seltener Erden aus
Klimakrise: Südmexikos Bäuerinnen schlagen Alarm
Widerstand aus Havanna
Assange Returns To Public Commentary, And Other Notes
Julian Assange is officially back on Twitter, restoring to the world an important voice we were robbed of by the US empire’s years-long campaign to silence the WikiLeaks founder via lifelong imprisonment for forbidden acts of journalism.
Not everyone will remember it but there was a time when this was almost impossible to imagine. It seemed almost certain that this man was going to die in Belmarsh Prison or spend his remaining years in some hellhole in America.
Now whenever my nephew catches me or my husband expressing pessimism about something working out, he tells us “Hey. Assange is free now.” It’s become our family code for “Anything’s possible. Don’t give up hope.”
We should really try to appreciate this. Never let hope die. A better world is possible. Anything can be.
I'm back. https://t.co/2e58azeJkt
— Julian Assange (@JulianAssange) September 17, 2026In other news, it’s good to see the world rejecting Ed Sheeran’s policy of feigned neutrality on the Gaza issue. “I don’t pick sides” is a fallacy when there’s a massive power imbalance and a clear aggressor, especially when your own country is partially responsible for what’s happening. If your husband is abusing your child and you do nothing, you’re not a neutral party in that scenario, and when your kid grows up you’ll probably be blamed just as much as the father.
A modern military force hammering a giant concentration camp full of colonized people using high-tech weapons of mass murder with the help of your tax dollars is not a “war” that you get to be “neutral” towards. It’s a genocide, and you’re either for it or against it. There is no comfortable third option where you get to avoid picking a side and also avoid looking like an asshole.
One of the most idiotic talking points you’ll see these days is that it’s bad to criticize Israel without also criticizing Hamas. It’s like, what do you mean? You’re saying I can’t criticize a nuclear-armed high-tech military committing war crimes with the backing of my own country and its allies unless I also criticize a tiny group of besieged militants? You’re telling me I can’t say anything about the abuses of an apartheid state whose supporters are relentlessly assaulting my right to free speech and eroding civil liberties throughout the western world, unless I in the same breath also criticize a few thousand Palestinian resistance fighters who have done me no wrong? What the hell are you even talking about?
No I’m just going to criticize Israel, thank you very much. I am going to criticize the state whose genocidal atrocities are supported by the power structure under which I live and pay taxes, whose support network is systematically demolishing the rights of me and my countrymen. If you don’t like it, go fuck yourself.
If you want to enrage an Israel apologist, tell them you won't listen to the mountains upon mountains of verbiage they throw at you explaining why it's actually fine to drop bombs on buildings full of children. pic.twitter.com/61JI50IozZ
— Caitlin Johnstone (@caitoz) September 15, 2026I have a few more thoughts for today.
Firstly, I love it when I see Israel apologists whining about people responding to their screeds with “I ain’t reading all that. Free Palestine.” All hasbarists have is endless mountains of verbiage explaining why it’s fine and normal to drop military explosives on buildings full of children, so it enrages them when someone takes away their only weapon.
They don’t have truth and morality on their side, so all they have is words, words, words, words, words. Take that away from them and they’ve got nothing, and they know it.
Imagine if you will a world where every human rights group on earth is lying about one specific country. pic.twitter.com/QAQL24e6Dh
— Caitlin Johnstone (@caitoz) September 16, 2026And finally, new rule: if you deny that Israel is guilty of genocide in Gaza, then the onus is on you to provide a convincing explanation for why every human rights group on earth (including the Israeli ones) agrees it’s a genocide.
If you hold that there’s an antisemitic conspiracy between all human rights groups, then the burden of proof is on you to show that conspiracy taking place.
If you hold that there’s been an Islamist conspiracy to infiltrate all human rights groups, then you need to provide proof of that conspiracy.
If you hold that there is no conspiracy and it’s just a coincidence that all human rights groups happen to think Israel is committing human rights abuses, then you need to provide a convincing argument why every institution of human rights experts coincidentally came to the same conclusion and are still incorrect.
You can’t just say “I disagree with their findings” or “That one group made an argument I find weak” or “It’s not a genocide because blah blah blah”. You need to address the unanimous consensus, because that’s part of the debate now.
Even flat earthers and climate deniers who claim all the experts are wrong at least try to provide arguments for why there’s a secret conspiracy to amplify faulty conclusions in the scientific community, but deniers of the Gaza genocide somehow seem to think they don’t need to address their dissent with the overwhelming consensus of experts in the relevant field.
You don’t get to do that, guys. That’s not a thing. If you’re claiming the experts are lying about one specific country, then you need to provide a detailed and believable explanation for why that might be.
I’ve yet to encounter a single genocide denier who can do this, online or otherwise. Not one.
P.S. Claiming you can’t accuse Israel of genocide until the ICJ rules it a genocide is exactly the same as claiming you can’t say Charlie Kirk was murdered until his killer has been officially convicted of murder.
___________________
My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you want to. The best way to make sure you see everything I publish is to get on my free mailing list. Click here for links for my social media, books, merch, and audio/video versions of each article. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. All works co-authored with my husband Tim Foley.
Bitcoin donations: 1Ac7PCQXoQoLA9Sh8fhAgiU3PHA2EX5Zm2
Feature image by Kacy Bao / WikiPortraits, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=166320976
Himmel über Europa – Bilder sagen mehr als tausend Worte (Teil 3)
Vor drei Wochen habe ich meine Fotoserie «Himmel über Europa – Bilder sagen mehr als tausend Worte» gestartet, um aufzuzeigen, dass über unseren Köpfen mysteriöse Dinge passieren, über die unsere Regierungen uns nicht informieren. Leser aus unterschiedlichen europäischen Ländern haben mir viele Fotos und Videos zugeschickt, die sie mit Wetter- und Klimamanipulationen in Verbindung bringen. Alle sind dankbar, dass ich dieses brisante Thema aufgegriffen habe, denn das, was sie am Himmel beobachten, macht ihnen Angst, sie fühlen sich schutzlos und ohnmächtig.
Die bisher bei mir eingegangenen Fotos legen eines nahe: Es kann sich nicht um vereinzelte nationale Operationen handeln, vielmehr macht es den Eindruck, als hätten unsere Regierungen ein europaweites Programm gestartet. Denn die seltsamen Phänomene am Himmel manifestieren sich in diversen Ländern auf dieselbe Art und Weise.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass Ursula von der Leyens EU-Kommission für die Jahre 2021 bis 2027 insgesamt 95 Milliarden Euro Steuergelder für das Geoengineering-Projekt «Horizon Europe» zur Verfügung gestellt hat. Die Mitgliedsländer haben dabei kein Veto-Recht, was durch eine parlamentarische Anfrage in Deutschland bestätigt wurde. Für die Jahre 2028 bis 2034 sollen weitere 175 Milliarden Euro fließen – ohne dass die Bürger wüssten, was genau damit gemacht wird.
Nicht alle Menschen sind sich bewusst, dass an unserem Himmel nichts mehr stimmt. Obwohl man sich eigentlich nur an die Himmel seiner Kindheit erinnern müsste, um zu verstehen, dass über unseren Köpfen etwas sehr Beunruhigendes vor sich geht. Nach meinem ersten Teil, in dem ich nicht nur Fotos von ungewöhnlichen «Kondensstreifen» veröffentlichte, sondern auch Bilder von sehr extremen Wolken, die meines Erachten infolge der Wetter- und Klimamanipulationen entstehen, wiesen einige Leser zum Beispiel darauf hin, dass es schon immer höchst eigenartige Wolkenformationen gegeben habe.
Deshalb habe ich im zweiten Teil meiner Serie nur Fotos von höchst unnatürlichen «Kondensstreifen» präsentiert, sozusagen um das Auge der Zweifler zu schulen. Man könnte diese Fotoserie als eine Art Geoengineering-Einführungskurs bezeichnen. In meiner Wahlheimat Spanien werden solche Wetter- und Klimamanipulationen übrigens vom Militär ausgeführt, und ich gehe davon aus, dass das auch in anderen europäischen Ländern der Fall ist.
Die Operationen laufen so ab: Die Flugzeuge ziehen kilometerweite «Kondensstreifen» hinter sich her, gerne erzeugen sie Kreuze und geometrische Formen, die oft in Form von Gittern sichtbar werden. Die Streifen lösen sich nicht auf, wie das in der Regel bei «normalen» Kondensstreifen der Fall ist. Stattdessen breiten sie sich aus, und wenn die Substanzen mit der Luft reagieren, fasern diese Streifen aus.
In der Folge verschmieren die sich ausbreitenden Streifen den ganzen Himmel und im Laufe der Zeit entwickeln sich seltsame Wolkengebilde. Auch die Sonne wirkt verschleiert. In der letzten Zeit werden auch immer häufiger elektromagnetische Wellen in den Wolkengebilden sichtbar, die manche Beobachter mit dem Einsatz von HAARP (High-Frequency Active Auroral Research Program) in Verbindung bringen. Auf vielen Fotos, die mir unsere Leser zuschickten, vereinen sich etliche dieser Phänomene auf einem Bild. Mein Tipp: Zoomen Sie die Fotos heran, dann ist es leichter zu erkennen.
Ein gutes Beispiel dafür, wie diese Operationen ablaufen, zeigen folgende Aufnahmen, die eine Leserin aus Cazis im Schweizer Graubünden im Mai 2025 immer vom gleichen Standort aus gemacht hat, in einem Zeitraum von zwei Stunden. Auf dem vierten und fünften Bild sind auch diese elektromagnetischen Wellen sichtbar, die immer häufiger in den Wolkengebilden auftauchen.
Hier noch ein Beispiel, wie sich die Chemtrails, die unsere Leser eindeutig mit Wetter- und Klimamanipulationen in Verbindung bringen, entwickeln. Das erste Foto wurde am 31. Dezember 2023 um 17:49 Uhr in der Gemeinde Alajeró auf der Kanareninsel La Gomera aufgenommen, das zweite um 18:27 Uhr. Unsere Leserin schrieb: «Das Flugzeug flog direkt über mich rüber, in nur 40 Minuten hat sich der Streifen unglaublich ausgeweitet und den Himmel verschmiert.»
Foto: La Gomera, 17:49 Uhr
Foto: La Gomera, 18:27 Uhr
Auch das folgende Foto, das am 21. Dezember 2025 in Schaffhausen gemacht wurde, zeigt ein interessantes Detail. An einem Himmel, der durch Chemtrails bereits stark verschmiert ist, fliegt ein Flugzeug, das einen ganz normalen Kondensstreifen hinter sich herzieht, der sich nicht ausbreitet, sondern auflöst.
Flugzeug mit normalem Kondensstreifen, in der Mitte sichtbar
Chemtrails, bei denen die Piloten Kreise an den Himmel zeichnen, sind an unserem Himmel offensichtlich auch im Trend. Das erste Foto dieser Art erreichte mich gleich nach Beginn meiner Initiative, es kam von einer Leserin aus Bremen. In diesem Moment dachte ich noch, dass der Pilot vielleicht eine Freudenrunde gedreht hätte, doch weit gefehlt: Im Laufe der Wochen gesellten sich weitere runde «Kondensstreifen» zum ersten, aus unterschiedlichen Orten in Deutschland, aus der Schweiz und von Mallorca/Spanien. Einige unserer Leser fragten: «Was ist das?»
Bremen, 25. Februar 2021
Kirchheim am Neckar, Juni 2026
Esslingen, 18. Juni 2026
Stuttgart, 18. Juni 2026. Übrigens am gleichen Tag gemacht wie das Foto aus Esslingen (s. oben), allerdings von einem anderen Leser.
St. Gallen, Schweiz, 26. Februar 2026
Zürcher Oberland, Schweiz
Romoos, Kanton Luzern, Juni/Juli 2026
Region Linthebene, Schweiz
Playa Palmira, Paguera, Mallorca, April 2026
Mit den zunehmenden Wetter- und Klimamanipulationen hat sich der Journalist Tom-Oliver Regenauer schon 2023 beschäftigt. In seinem Artikel «Wetter als Waffe» gibt er seinen Lesern einen Überblick zu Geschichte und Status quo in puncto Geoengineering. Für ihn handelt es sich um ein hochrelevantes Thema, das öffentlich diskutiert werden sollte. Denn seit über 70 Jahren versuchen Menschen, sich das Wetter untertan zu machen, es zu kontrollieren und als geostrategische Waffe zu missbrauchen.
Auch Hopf & Kettner beschäftigten sich kürzlich mit dem Geoengineering und bezeichneten diese Machenschaften «als die größte Vertuschung unserer Zeit». In diesem Fall setzten sie sich mit den Erkenntnissen des Geoengineering-Aktivisten Dane Wigington auseinander, der diese erschreckenden Phänomene am Himmel seit über anderthalb Jahrzehnten dokumentiert: großflächige Wettermanipulation durch militärische und staatliche Akteure. Sein Dokumentarfilm «The Dimming» wurde über 26 Millionen Mal angesehen. Wigington behauptet nicht einfach – er liefert Labortests, Satellitenbilder, Regierungsdokumente und Aussagen vor staatlichen Kommissionen.
Unser Leser Reinhold Harder hat zum offiziellen Klima-Hype recherchiert und mir einen interessanten eigenen Beitrag mit dem Titel «Die Sonne wandelt das Klima, nicht das CO2» zugeschickt. Darin geht er zwangsläufig auch auf die geheimen Wetter- und Klimamanipulationen ein, über die wir nicht informiert werden. Denn letztendlich kann man nicht über den von ultrareichen «Philanthropen», dubiosen Weltorganisationen und Regierungen angeheizten Klima-Hype sprechen, ohne diese mysteriösen Geoengineering-Operationen in Betracht zu ziehen.
Harder hängte auch einen Beitrag von Prof. Paul Reiter vom Institut Pasteur in Paris an, in dem dieser die Klima-Propaganda unter die Lupe nimmt. Reiter konstatiert, dass der Global-Warming-Alarm im Gewand der Wissenschaft daherkomme, dass es sich allerdings nicht um Wissenschaft handele, sondern um pure Propaganda. Diese Gehirnwäsche wird – wie immer – mithilfe der Leitmedien unter die Leute gebracht.
Harder, der über 25.000 Fotos von Wetter- und Klimamanipulationen verfügt, merkte an, dass viele Menschen seinen Ausführungen gewöhnlich keinen Glauben schenken würden, deshalb verlinkte er zwei Vorträge von Prof. Philipp Zeller von der Universität Bern (hier und hier).
Unserer Leserinnen und Leser sind übrigens der Meinung, dass wir ein Recht auf einen «unzerstörten Himmel» haben und dass es den Eindruck erwecke, als wollten die Verantwortlichen ein Gewächshaus aus unserer Erde machen. Eine Leserin schrieb:
«Ich beobachte das schon seit Jahren. Es macht mich traurig und ich fühle mich total hilflos. Es wird bewusst verschleiert, wer dafür zuständig ist, damit man sich nicht dagegen aussprechen oder gar wehren kann. Die Verantwortlichen gehören meines Erachtens ins Gefängnis! Die Welt gehört uns allen – und wenn das Klima bzw. Wetter bewusst beeinflusst bzw. manipuliert wird, geht das uns alle an und setzt das Einverständnis aller Nationen voraus. Dies ist nicht der Fall!!»
Das war es für heute, liebe Leserinnen und Leser, ich hoffe, ich konnte zu Ihrem Erkenntnisgewinn beitragen. Und meine Fragen an alle Zweifler: Finden Sie, dass diese «Kondensstreifen» und Wolkenformationen normal aussehen? Möchten Sie nicht wissen, was mit diesen Operationen bezweckt wird – und wer sie in Auftrag gibt? Würden Sie es nicht für angemessen halten, dass uns unsere Regierungen transparente Erklärungen zu diesen geheimen Aktivitäten am Himmel liefern – vor allem angesichts all der Lügen, die sie und andere Akteure uns während der «Pandemie» aufgetischt haben?
Schreiben Sie mir, liebe Leserinnen und Leser – und schicken Sie mir gerne weiteres Foto- und Videomaterial. Und bitte haben Sie etwas Geduld, wenn Ihre Fotos nicht sofort erscheinen, denn mein Archiv wächst und wächst und wächst.
Die Fotos sollten eine Auflösung von 72 dpi haben, bei einer maximalen Höhe und Breite von 40 cm. Wenn Sie mir die Fotos schon in der richtigen Größe schicken, helfen Sie mir. Denn momentan verbringe ich viele freie Stunden damit, das gesamte Material zu archivieren. Bitte senden Sie Ihre Bilder und Videos an meine Redaktionsadresse: ws@corona-transition.org. Sollte diese aus irgendeinem Grund nicht funktionieren, was leider schon einmal passiert ist, können Sie alternativ diese Redaktionsadresse benutzen: info@transition-news.org
Weitere informationen zum Thema finden Sie in meinen vorherigen Beiträgen (hier, hier und hier).
Von der Leyen will die EU «kriegstüchtig» machen
In ihrer Rede zur Lage der Union hat die EU-Chefin diese Woche auch ihre Prioritäten für die Verteidigungspolitik erläutert – und dabei die Kernpunkte der europäischen Sicherheitsstrategie vorgestellt, die gemeinsam mit der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas ausgearbeitet wurden, die in der Vergangenheit schon klargestellt hat, dass sie Russland auf jeden Fall besiegen will. Von der Leyen lamentierte:
«Wir verfügen bereits über viele Instrumente. Und wir verstärken unsere Zusammenarbeit mit der NATO. Doch unsere Doktrin, unsere Institutionen und unsere Entscheidungsfindung haben mit der neuen Realität nicht Schritt gehalten.»
Zu ihren Vorschlägen gehört ein «Sicherheits-Notfallprotokoll», das sie als «Europas eigenen Artikel 4» bezeichnete und das auf einem «Handbuch für den Umgang mit hybriden Bedrohungen» basiert. Von der Leyen findet, dass die EU dringend einen Konsens darüber benötige, «wie auf bestimmte Vorfälle zu reagieren ist – auf solche, die zwar unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Angriffs liegen, aber unsere nationale Sicherheit eindeutig gefährden».
Ähnlich wie bei Artikel 4 des NATO-Vertrags würde dieses neue Protokoll – sofern es von einem Mitgliedstaat ausgelöst wird – ein Treffen der 27 Mitgliedstaaten einberufen, «um eine europäische Reaktion zu koordinieren, eine weitere Eskalation zu verhindern und die Auswirkungen abzumildern».
Ein weiterer zentraler Vorschlag in von der Leyens Sicherheitsstrategie ist die Schaffung eines Europäischen Sicherheitsrates. Diesbezüglich teilte sie mit:
«Wir diskutieren schon lange über ein Format auf Ebene der Staats- und Regierungschefs, das sich auf die Sicherheit unseres Kontinents konzentriert und Partner wie Kanada, die Ukraine, das Vereinigte Königreich, Norwegen und andere einbezieht. Angesichts der Art und des Ausmaßes der bestehenden Risiken ist dies nun noch dringlicher. Deshalb werden wir unsere Ideen vorstellen, wie ein Europäischer Sicherheitsrat Wirklichkeit werden kann. Die Dringlichkeit ist offensichtlich.»
Laut dem EU-affinen Portal Euractiv ist diese Idee keineswegs neu. Sie wurde erstmals 2017 zwischen dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron und der damaligen deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel erörtert. Ein solches Gremium könnte zehn bis zwölf wichtige sowie rotierende EU-Staaten – darunter das jeweilige Land mit der Ratspräsidentschaft – sowie die Präsidenten der EU-Kommission und des Europäischen Rates zusammenbringen. Bei Fragen zur umfassenderen europäischen Sicherheit wäre zudem das Vereinigte Königreich einzubeziehen.
Ziel des Gremiums wäre es, Entscheidungen zu den drängendsten Fragen der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik zu koordinieren und rasch vorzubereiten. Es bleibe abzuwarten, wie die Mitgliedstaaten – von denen 23 auch NATO-Verbündete sind – sowohl das Notfallprotokoll als auch die Initiativen für einen Sicherheitsrat aufnehmen werden, erklärt Euractiv.
Von der Leyen kündigte zudem Pläne für ein neues europäisches Instrument für strategische Befähiger (Strategic Enablers) an. Sie betonte, der Krieg in der Ukraine habe gezeigt, wie wichtig kritische Unterstützungsmittel und sogenannte «Kraftmultiplikatoren» seien, auf die moderne Streitkräfte angewiesen seien. Die mächtigste Frau Europas verkündete: «Diese Systeme sind unverzichtbar, und wir brauchen mehr davon. Nur gemeinsam verfügt Europa über die nötige Größe, um sie bereitzustellen.» Dabei verwies sie auf Fähigkeiten wie Luft- und Raketenabwehr, strategischen Transport, Luftbetankung sowie Weltraum- und Cyberkapazitäten.
Strategische Befähiger zählen Euractiv zufolge bereits zu den neun Fähigkeitsprioritäten, die im Rahmen der «Readiness 2030»-Pläne der Kommission für Investitionen der EU-Staaten festgelegt wurden – unter anderem durch EU-Finanzierungsinstrumente wie das Kreditprogramm «Security Action for Europe» (SAFE), das Mitgliedstaaten zu gemeinsamen Beschaffungen auffordert. Dennoch sei Europa bei vielen dieser hochmodernen Fähigkeiten weiterhin stark von den USA abhängig, auch während Washington seine militärische Aufstellung in Europa überprüfe, schreibt Euractiv.
In einem im Juli veröffentlichten Papier des Wilfried-Martens-Zentrums sei geschätzt worden, dass die Europäer fünf bis zehn Jahre benötigen könnten, um viele der derzeit von den USA bereitgestellten strategischen Funktionen zu übernehmen; das Schließen einiger Lücken könnte sogar noch länger dauern und Kosten in Höhe von rund einer Billion Dollar verursachen.
Von der Leyen propagiert zudem, dass die EU in gemeinsame Rüstungsprojekte mit ukrainischen Unternehmen investieren sollte. Trotz der dort grassierenden Korruption schlug sie vor, hierfür Restmittel aus dem SAFE-Instrument zu nutzen. Sie erklärte:
«Wir haben uns in den vergangenen Wochen erstmals auf den Kauf amerikanischer Patriot-Abwehrraketen verständigt. Diese müssen nun dringend geliefert werden. Wir müssen aber auch gemeinsam daran arbeiten, unsere Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten zu verringern.»
Das Herzstück dieser Zusammenarbeit ist für von der Leyen «Freyja», das Projekt zur Abwehr ballistischer Raketen, an dem Unternehmen wie Fire Point, Kongsberg, Weibel, Saab, Diehl Defence, Hensoldt und Thales beteiligt sind.
Kehrtwende: EU-Bank finanziert ersten Miniatomreaktor
Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat ihre allererste Investition in ein Projekt für einen Miniatomreaktor getätigt. Über diesen Kurswechsel berichtet die Brussels Times, die nahelegt, dass diese Entscheidung für Europas Energiewende von Bedeutung sein könnte.
Die EIB gehört den 27 EU-Mitgliedstaaten und ihr Hauptziel ist es, Projekte zu finanzieren, die die wichtigsten politischen Prioritäten der Union unterstützen. Das sei einer der Gründe, warum sich der Kreditgeber bisher davor gescheut habe, Geld für Atomkraftprojekte bereitzustellen, weiß The Brussels Times. Windkraft, Wasserkraft, Speicher, sogar einige Gasprojekte hätten Millionen an Fördermitteln erhalten, aber nicht die Atomspaltung.
Einige Mittel sind zwar für Laufzeitverlängerungen von Reaktoren, Wartung, Sicherheitsschulungen und Abfallmanagement bereitgestellt worden, aber ansonsten war das Thema Atomkraft aufgrund der bisherigen EU-Politik tabu. Doch nun hat die EIB mit der bisherigen Praxis gebrochen und eine Investition von 40 Millionen Euro in ein finnisches Startup und dessen Pläne zum Bau eines kleinen modularen Atomreaktors (SMR) angekündigt. The Brussels Times lobt:
«SMRs sind viel kleiner als herkömmliche Atomreaktoren und sollten theoretisch viele der enormen Kosten und Genehmigungshürden vermeiden, die mit ihren größeren Verwandten verbunden sind.
In Zukunft verspricht die Massenproduktion von SMRs zudem noch größere Kostensenkungen, doch bisher ist es der Atomindustrie nicht gelungen, ein Design zu standardisieren oder die Art von Lieferketten aufzubauen, die erhebliche Einsparungen ermöglichen würden.»
Laut The Brussels Times behaupten Befürworter von SMRs, dass Mini-Atomkraftwerke, wenn die Herstellung und die Wirtschaftlichkeit der Technologie gelöst werden könnten, rund um die Uhr Grundlaststrom für die Schwerindustrie, energiehungrige Rechenzentren und Infrastruktur wie Häfen und Flughäfen liefern könnten. Kritiker von SMRs hätten jedoch auch darauf hingewiesen, dass die von diesen Stromerzeugern angebotene Leistung, in vielen Fällen von Wind, Solarenergie und Batterien, zu geringeren Kosten bereitgestellt werden könne, was Zweifel daran aufkommen lasse, welche Rolle SMRs tatsächlich im Energiesystem spielen könnten.
Genau hier greife das finnische Projekt und mache es «wirklich interessant», kommt The Brussels Times auf den Punkt. Denn der SMR-Plan sehe nicht die Erzeugung von Strom, sondern von Wärme vor, die in ein Fernwärmenetz aus unterirdischen Rohren eingespeist und mit Haushalten und Unternehmen verbunden würde.
Das sei «eine vielversprechende Anwendung für die Technologie», denn die Wärmeversorgung und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung seien nach wie vor ein hartnäckiges Hindernis, das die Energiewende der EU-Kommission überwinden müsse. Der finnische SMR-Plan beruhe stark auf bestehenden Reaktordesigns, so dass er theoretisch leichter zu bauen wäre, behauptet das Portal. Und dass der Reaktor unterirdisch vergraben würde, mildere das «durchaus die Sicherheitsbedenken». Dehalb sei es möglich, dass sich Atomkraft zur Wärmeerzeugung durchsetze.
Alles werde davon abhängen, ob die notwendige Forschung und Entwicklung, Erprobung und Zulassung abgeschlossen werden könnten und die Erwartungen erfüllten – und ob sich im Vergleich zu den anderen Lösungen, die eingesetzt werden könnten, tatsächlich ein Geschäftsmodell dafür aufstellen lasse. Die Tatsache, dass die EIB dem Projekt ihre deutliche Zustimmung gegeben habe, wiege allerdings schwer, so dass der lang erwartete Moment der Wahrheit für SMRs nun endlich bevorstehen könnte.
Die Zeit dränge, befindet The Brussels Times. Technologien wie Wärmepumpen würden mit der zunehmenden Elektrifizierung Europas an Bedeutung gewinnen, und da immer mehr Rechenzentren ans Netz gehen würden, werde es reichlich Abwärme geben, die man nutzen könnte.
Ein abgekartetes SpielDie Kehrtwende der Europäischen Investitionsbank überrascht nicht. Schon nach dem spanischen Blackout im April 2025 erhärtete sich der Verdacht, dass dieser bewusst initiiert wurde, um den bis dahin von der EU vorangetriebenen Ausstieg aus der Atomenergie rückgängig zu machen – und den nächsten Schritt der Globalisten einzuleiten (wir berichteten). Kritiker wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es von Anfang an klar gewesen sei, dass die angeblich nachhaltigen Energiequellen wie Sonne und Wind, die auf Basis des Green Deal von der EU vorangetrieben wurden, nicht für die KI-Pläne und die Digitalisierung des öffentlichen Lebens ausreichen würden.
Hinzu kommt: Schon 2022 hatte das Weltwirtschaftsforum (WEF) die «Schicksalswende für die Atomkraft» prophezeit. Zeitgleich hatte EU-Chefin Ursula von der Leyen die Nuklearenergie zur «grünen» Energiequelle gekürt – und seit 2023 wurden dem «Philanthropen» Bill Gates und seiner Stiftung Breakthrough Energy, in der sich viele seiner Milliardärs-Kollegen vereinen, in der EU der rote Teppich ausgerollt. Gates und das WEF hatten – wie es der Zufall wollte – Miniatomreaktoren als «Klimaretter» propagiert.
Nach dem spanischen Blackout lief dann alles wie geplant. Im Oktober 2025 leitete die EU die offizielle Rückkehr zur Atomenergie ein, insbesondere wurden Miniatomreaktoren als Lösung des europäischen Energieproblems bejubelt. Im März 2026 erklärte von der Leyen, der Ausstieg aus der Atomenergie sei ein «strategischer Fehler» gewesen. Auch Spanien und andere EU-Länder haben den Ausstieg aus der Nuklearenergie bereits revidiert. Für manche mag das überraschend sein, für andere riecht es nach Korruption.
Analyst Tom Lausen: «Corona war ein krimineller Akt»
Die Zukunft des Gesundheitszustandes der Deutschen sieht düster aus. Davon geht der Datenanalyst Tom Lausen aus, der am 15. September 2026 im Kurhaus in Bad Wurzach die Missstände angeprangert hat, die sich aus der politisch inszenierten Corona-«Pandemie» ergeben haben. Wie die stattZeitung berichtet, hat Lausen dabei einmal mehr die staatliche Corona-Lügenpolitik entlarvt. Mit zahlreichen Grafiken verdeutlichte er erneut das Lügengebilde um das offizielle «Pandemie»-Narrativ.
Gemäß Lausen schufen Modellierer eine Corona-Kunstblase, die keinen Bezug zur Realität hatte. Wer der staatlichen Einheitsmeinung nicht folgte, wurde diskriminiert und ausgegrenzt, so sein Fazit. Lausen sei eine Institution, vom Corona-Establishment gemieden, von den Kritikern der Corona-Politik verehrt, betont die stattZeitung. Er sei ein Mann der klaren Worte. Ein Mann, der Fakten, Zahlen und Daten sprechen lasse. Er hätte nicht viel sagen müssen, weil die Auswertung seiner digitalen Unterlagen eine eindeutige Sprache spreche. Trotzdem habe er viel gesagt – und die katastrophalen und desaströsen Lügen des Corona-Establishments aufgezeigt.
In seinem Vortrag «Fünf Jahre danach: Wie geht es Deutschland, seinen Erwachsenen, den Kindern und Neugeborenen?» sprach Lausen die Missstände an, die sich aus der politisch inszenierten «Pandemie» ergeben haben. Lausen scheute sich nicht, die Corona-Politik mit ihren schädigenden Maßnahmen als Kriminalfall zu bezeichnen. Obendrein «verdammte» er die Mainstream-Medien, die das Corona-Establishment gedeckt hätten. Er fügte zugleich an, dass sich alternative Medien der Lügenvirtuosität der Systemmedien entgegenstellten, um der Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen.
In einem Gewaltmarsch durch das Konstrukt von staatlichen Falschinformationen, Bevormundung, Geboten, Verboten und einem regelrechten Bestrafungsfieber, dem sich selbst die Justiz beugte, verwies Lausen auf seine Funktion als Sachverständiger bei Untersuchungsausschüssen auf Länderebene und der Enquete-Kommission auf Bundesebene. Dort habe er Einblicke bekommen, die sich hinter der schöngefärbten Corona-Fassade abspielten.
Diese bislang der Öffentlichkeit verheimlichten Fakten hat er in seinem Buch «5 Minuten gegen die Macht – Was über Corona ans Licht kommt und was im Protokoll verschwinden soll» als Dokumentation für die Nachwelt festgehalten. Das Buch entstand in Zusammenarbeit mit seiner Frau Ulrike Lausen.
Lesen Sie hier den ganzen Artikel.
USA finanzieren finnisches Sprengstoff-Werk mit 20 Millionen Dollar
In Pori (Finnland) wurde der Grundstein für eine neue TNT-Fabrik gelegt. Und obwohl US-Präsident Donald Trump gerne behauptet, er wolle die NATO nicht weiter unterstützen, steuerte seine Regierung 20 Millionen Dollar bei, «um die Versorgungssicherheit Finnlands und der NATO zu stärken und die weitere Unterstützung der Ukraine zu ermöglichen». Wie das Portal Nordic Defense Sector berichtet, soll die von Forcit betriebene Anlage die nationale Versorgungssicherheit sowie die Lieferketten der Verteidigungsindustrie festigen.
Nach Angaben des finnischen Verteidigungsministeriums wird das Werk «TNT für den Bedarf Finnlands und der NATO produzieren» sowie «eine langfristige Unterstützung der Ukraine ermöglichen». Der finnische Verteidigungsminister Antti Häkkänen erklärte, Finnland habe beschlossen, die TNT-Produktionsstätte zu errichten, um den kritischen Bedarf Finnlands und der NATO zu decken, und bezeichnete den US-Beitrag als «einen weiteren Beweis für die enge verteidigungspolitische Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern». Er fügte hinzu, Finnland habe zudem «Gespräche mit [seinen] Verbündeten über deren Beteiligung an dem Projekt geführt».
Forcit investiert in das Werk in Noormarkku – einem Stadtteil von Pori – und betreibt es. Nach Angaben von Forcit begannen die Bauarbeiten auf dem rund 50 Hektar großen Gelände bereits in diesem Sommer.
Forcit-Geschäftsführer Joakim Westerlund bezeichnete die Grundsteinlegung als «konkreten Schritt zur Fertigstellung der Produktionsstätte» und erklärte ebenfalls, sie werde «die nationale Versorgungssicherheit und die Leistungsfähigkeit der Verteidigungsindustrie stärken». Er fügte hinzu, die Anlage trage dem Bedarf Rechnung, die Produktionskapazitäten für Sprengstoffe zu erhöhen, «indem sie die Verfügbarkeit von TNT verbessert und die Zuverlässigkeit der Lieferketten in der Verteidigungsindustrie unterstützt».
70.000 unbearbeitete Nebenwirkungsmeldungen der COVID-Impfung bei der CDC
Am 9. September 2026 hat die US-Organisation Informed Consent Action Network (ICAN) den zweiten Teil einer Dokumentensammlung zum VAERS-Vertrag zwischen der US-Seuchenbehörde Center for Disease Control and Prevention (CDC) und dem Auftragnehmer General Dynamics Information Technology (GDIT) veröffentlicht. Diese Dokumente mussten im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (FOIA) freigegeben werden. VAERS ist das Meldesystem für Verdachtsfälle über unerwünschte Wirkungen von Impfstoffen in den USA.
Aus den freigegebenen 478 Seiten ergibt sich laut der Molekularbiologin und Expertin für Proteindesign, Sabine Stebel, ein zentraler Befund: Am 10. Februar 2021, weniger als zwei Monate nach dem Start der Massen-Impfkampagnen in den USA, meldete GDIT der CDC einen wachsenden Rückstand von über 70.000 unbearbeiteten Meldungen zu COVID-19-Impfstoffnebenwirkungen.
Die Akten dokumentieren, wie die Seuchenbehörde daraufhin die Vertragskapazität auf 25.000 Meldungen pro Woche und ein Volumen von rund 21 Millionen Dollar aufstockte, wie Prioritäten per E-Mail statt per Vertragsänderung verschoben wurden, wie das Follow-up für nicht schwere COVID-Fälle ausgesetzt wurde – und wie die Weitergabe an die Bundesstaaten auf Todesfälle beschränkt blieb. Stebel schreibt:
«Dieser Befund ist deshalb wichtig, weil er das strukturelle Underreporting in Spontanmeldesystemen um eine sehr konkrete operative Dimension ergänzt. Was Pfizer in seinem freigeklagten Sicherheitsbericht 5.3.6 und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in seiner FAQ ohnehin einräumen, findet in den CDC-Akten seine praktische Entsprechung. Die vorliegende Ausarbeitung stellt deshalb die ICAN-Akten in den Mittelpunkt und ordnet Pfizer und PEI als flankierende Belege für dasselbe Muster ein.»
Stebel fasst das skandalöse Vorgehen bei der Bearbeitung der Verdachtsfälle von Impfschäden bei der CDC und dem PEI zusammen:
- 30.12.2020: Die CDC weist den Auftragnehmer GDIT an, Meldungen an die US-Bundesstaaten über das Epi-X-System standardisiert nur für Todesfälle weiterzuleiten (Anaphylaxie-Fälle ausgenommen).
- 10.02.2021: GDIT meldet der CDC einen Rückstand von über 70.000 unbearbeiteten Verdachtsmeldungen zu COVID-19-Impfstoffen.
- 27.02.2021/11.05.2021: Die CDC verschiebt Bearbeitungsprioritäten per E-Mail (zuerst Janssen-Meldungen, später Pfizer-Fälle bei Jugendlichen unter 18 Jahren).
- 28.02.2021: Pfizer erfasst kumulativ 42.086 Fallberichte (158.893 Ereignisse) und kündigt eine Personalaufstockung um bis zu 1.800 Mitarbeiter an, um der Meldungsflut zu begegnen.
- 01.03.2021 und 26.03.2021: Die FDA-Expertin Ana Szarfman warnt intern die Behördenleitung, dass der Data-Mining-Algorithmus Sicherheitssignale maskiert, und legt 25 unmaskierte Signale vor. Sie wird intern aufgefordert, ihre Arbeit dazu einzustellen («cease and desist»).
- 27.05.2021: Die amtierende FDA-Kommissarin Janet Woodcock räumt intern gegenüber Fauci und Collins ein, dass weder VAERS noch aktive Systeme wie BEST die neu gemeldeten Beschwerden adäquat erfassen können.
- 16.06.2021: Ein ZDF-Bericht macht öffentlich, dass das PEI auf über 500.000 Berichten von SafeVac 2.0-App-Nutzern sitzt, diese aber wegen der Überlastung bei der Bearbeitung der Spontanerfassung nicht auswertet.
- 08.12.2021: GDIT bestätigt auf Wunsch der CDC den gezielten Verzicht auf Nachverfolgungen (Follow-up) bei nicht-schwerwiegenden COVID-19-Fällen.
- 01.10.2022: Das PEI beendet die Neuaufnahme von Teilnehmern für die Beobachtungsstudie SafeVac 2.0; Ergebnisse oder Rohdaten bleiben bis heute unveröffentlicht.
- April–September 2026: Der US-Senatsbericht Unmasked, freigeklagte E-Mails sowie ein BMJ-Investigativbericht von Jennifer Block belegen, dass die Sicherheitslücken in den USA bereits bei Impfstart behördlich bekannt waren. Zeitgleich veröffentlicht ICAN die 478-seitigen VAERS-Vertragsakten (Part 2).
Lesen Sie hier den ganzen Artikel.