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The 44th Engineer and Sapper Regiment awarded honorary Guards designation

PRESIDENT OF RUSSIA - 10. Dezember 2025 - 12:50

The President signed Executive Order On Awarding an Honorary Designation to the 44th Engineer and Sapper Regiment.

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Syria marks Human Rights Day, emphasizes shift to justice and dignity

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Dezember 2025 - 12:46

Damascus, Dec. 10 (SANA) Syria marked Human Rights Day for the first time in its history by hosting an annual celebration in Damascus, commemorating the Universal Declaration of Human Rights, adopted on December 10, 1948, as a global commitment to protecting human dignity.

The occasion follows decades of violations under the defunct regime, including massacres in Hama, Aleppo, and Tadmor Prison, and the enforced disappearance of tens of thousands. Wide-scale abuses after the 2011 uprising resulted in over one million martyrs, hundreds of thousands of detainees and missing persons, and millions of displaced people.

After Syria’s liberation on December 8, 2024, the country began uncovering the full extent of crimes committed by the deposed regime, from the horrors of Saydnaya Prison to the mass graves now revealed.

The National Commission for Transitional Justice was established by presidential decree on May 17, 2025, alongside the Syrian National Commission for Missing Persons (NCMP). These steps ran in parallel with reforms to the judiciary and Internal Security Forces to uphold citizens’ rights and dignity.

One year after victory, Syrians look ahead to a future of stability, safeguarded rights, and fair laws that ensure equality and human dignity.

The Human Rights Day celebration at the Conference Palace in Damascus brought together ministers, ambassadors, UN officials, and civil society representatives.

Foreign Minister Asaad Hassan al-Shaibani said Syria celebrates both Liberation Day and Human Rights Day, affirming the country’s return as a state that protects human dignity, after the day had previously highlighted the crimes of the defunct regime.

OHCHR official Mohamed al-Nsour noted that the gathering in Damascus was made possible by the sacrifices of the Syrian people and the government’s commitment to human rights. Deputy High Commissioner Nada al-Nashif described the occasion as a new beginning for human rights in Syria.

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Rente 63 für den Jahrgang 1962 – Das ist jetzt möglich

Lesedauer 8 Minuten

Wer 1962 geboren ist, steht genau jetzt vor der Frage, ob eine frühere Rente mit 63 möglich ist. Gleichzeitig ist  aberder Begriff heute doppelt irreführend. Einerseits meint er im Alltag oft die abschlagsfreie Frühverrentung nach 45 Versicherungsjahren.

Diese abschlagsfreie Variante startet für den Jahrgang 1962 aber nicht mit 63, sondern deutlich später. Andererseits gibt es tatsächlich eine Altersrente, die ab 63 möglich ist, dann jedoch mit dauerhaften Abschlägen.

Für Betroffene ist deshalb weniger die griffige Überschrift entscheidend als die nüchterne Frage: Welche Rentenart passt zur eigenen Versicherungsbiografie, und welches Startdatum ist realistisch, ohne später ein böses Erwachen bei Rentenhöhe, Krankenversicherung oder Steuer zu erleben?

Welche Altersgrenzen für 1962 tatsächlich gelten

Für den Geburtsjahrgang 1962 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 8 Monaten. Das ist der Zeitpunkt, zu dem die „normale“ Regelaltersrente ohne Abschläge möglich ist, wenn mindestens die allgemeine Wartezeit erfüllt ist.

Wer also im Januar 1962 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze im September 2028; bei einem Geburtstag im Dezember 1962 liegt sie entsprechend im Spätsommer 2029. Der konkrete Rentenbeginn hängt zusätzlich davon ab, ob die Altersgrenze im Laufe eines Monats erfüllt wird oder bereits am Monatsanfang als erfüllt gilt.

Daneben gibt es zwei für die „63“-Debatte besonders relevante Wege. Der erste ist die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren.

Sie kann ab 63 in Anspruch genommen werden, dann aber mit Abschlägen, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist. Der zweite ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren. Sie ist abschlagsfrei, startet beim Jahrgang 1962 jedoch erst mit 64 Jahren und 8 Monaten und kann nicht weiter vorgezogen werden, auch nicht gegen Abschläge.

Wer schwerbehindert ist, hat außerdem eine eigenständige Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die beim Jahrgang 1962 ebenfalls eine abschlagsfreie Grenze bei 64 Jahren und 8 Monaten kennt, aber noch früher mit Abschlägen möglich sein kann.

Tabelle: Jahrgang 1962: Mit 63 in Rente gehen Möglichkeit Für den Jahrgang 1962 möglich ab (Alter) und wichtigste Bedingungen Regelaltersrente (ohne Abschläge) Beginn ab 66 Jahren und 8 Monaten, wenn mindestens 5 Jahre Versicherungszeit erfüllt sind. Das konkrete Startdatum richtet sich nach Ihrem Geburtstag und dem Monatsbeginn der Rente. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre, abschlagsfrei) Beginn ab 64 Jahren und 8 Monaten, wenn 45 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten vorliegen. Ein früherer Start ist bei dieser Rentenart nicht möglich, auch nicht gegen Abschläge. Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) Frühester Beginn ab 63 Jahren, wenn 35 Jahre anrechenbare Zeiten erreicht werden. Bei einem Rentenbeginn mit 63 beträgt der Abschlag für den Jahrgang 1962 dauerhaft 13,2 Prozent; grundsätzlich gilt ein Abschlag von 0,3 Prozent je Monat des vorzeitigen Bezugs. Abschlagsfrei liegt der reguläre Beginn für 1962 bei 66 Jahren und 8 Monaten. Altersrente für schwerbehinderte Menschen (GdB mindestens 50, 35 Versicherungsjahre) Abschlagsfreier Beginn ab 64 Jahren und 8 Monaten, wenn bei Rentenbeginn die Schwerbehinderung anerkannt ist und 35 Jahre Versicherungszeit vorliegen. Ein vorzeitiger Beginn ist ab 61 Jahren und 8 Monaten möglich, dann mit einem Abschlag von 10,8 Prozent. Teilrente und Weiterarbeiten (Flexirente als Gestaltung innerhalb der Altersrente) Statt einer Vollrente kann eine Teilrente gewählt werden, um den Übergang in den Ruhestand gleitender zu gestalten. Das setzt voraus, dass die jeweilige Altersrente dem Grunde nach möglich ist; seit 2023 bestehen bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, die die Rentenzahlung kürzen würden. Späterer Rentenbeginn nach Erreichen der Regelaltersgrenze Wer nach 66 Jahren und 8 Monaten weiter wartet, kann für jeden Monat des späteren Beginns einen Zuschlag auf die Rente erhalten; zusätzlich können weitere Beitragszeiten durch Beschäftigung die spätere Rentenhöhe erhöhen. Vertrauensschutz in Sonderfällen (Bergbau-Anpassungsgeld) In eng begrenzten Fällen kann Vertrauensschutz greifen, wenn vor dem 1. Januar 1964 geboren wurde und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen wurde. Dann sind abweichende, günstigere Altersgrenzen möglich. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: 45 Jahre und keine Abschläge

Die vielzitierte „Rente mit 63“ im ursprünglichen Sinn ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie setzt 45 Jahre Wartezeit voraus und ist abschlagsfrei. Für den Jahrgang 1962 liegt die Altersgrenze hierfür bei 64 Jahren und 8 Monaten.

Wer diese Rente bekommt, erhält keine Rentenminderung wegen eines vorzeitigen Beginns, muss aber akzeptieren, dass ein noch früherer Start ausgeschlossen ist. Gerade dieser Punkt wird häufig übersehen, wenn in Diskussionen so getan wird, als könne man „zur Not“ mit Abschlägen noch früher starten. Bei dieser Rentenart gibt es diese Abkürzung nicht.

In der Praxis ist die Hürde meist nicht das Alter, sondern die Frage, ob die 45 Jahre tatsächlich zusammenkommen. Anders als bei der 35-jährigen Wartezeit zählen für die 45 Jahre nicht „alle irgendwie rentenrechtlichen Zeiten“, sondern nur bestimmte, gesetzlich definierte Zeiten.

Typischerweise zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder versicherter Tätigkeit, Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten, Zeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege sowie bestimmte Zeiten mit Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Ausbildungszeiten und Studienzeiten sind in vielen Fällen gerade nicht das, was die 45 Jahre rettet, weil sie oft nicht als Beitragszeiten in diese Wartezeit hineinlaufen.

Besonders sensibel ist das Thema Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente. Zeiten mit Arbeitslosengeld können bei der 45-jährigen Wartezeit problematisch werden, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn liegen.

Dann zählen sie grundsätzlich nicht, es sei denn, es greifen eng begrenzte Ausnahmen, etwa bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Wer im Jahrgang 1962 auf die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren zielt, sollte deshalb sehr genau prüfen, ob eine geplante „Überbrückung“ über Arbeitslosengeld am Ende nicht ausgerechnet den Anspruch zerstört.

Die Altersrente für langjährig Versicherte: ab 63 möglich, aber mit Abschlägen

Die zweite Rentenart, die im Alltag ebenfalls mit „Rente mit 63“ vermischt wird, ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Voraussetzung ist eine Wartezeit von 35 Jahren. Diese 35 Jahre sind breiter gefasst als die 45 Jahre, weil grundsätzlich alle rentenrechtlichen Zeiten zählen können, also neben Beitragszeiten auch beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten. Dadurch erreichen deutlich mehr Menschen diese Schwelle.

Der Preis für den Start mit 63 ist der Rentenabschlag. Er beträgt 0,3 Prozent pro Monat, den die Rente vorzeitig beginnt, und bleibt dauerhaft bestehen. Für den Jahrgang 1962 beträgt der Abstand zwischen Regelaltersgrenze (66 Jahre und 8 Monate) und einem Rentenbeginn mit exakt 63 Jahren 44 Monate.

Daraus ergibt sich eine dauerhafte Minderung von 13,2 Prozent. Viele unterschätzen dabei, dass es nicht nur um „ein paar Prozent“ geht, sondern um eine lebenslange Kürzung, die auch auf spätere Rentenanpassungen wirkt.
Hinzu kommt ein zweiter, oft unterschätzter Effekt: Wer früher aufhört zu arbeiten, sammelt weniger Entgeltpunkte.

Selbst wenn der Abschlag rechnerisch „nur“ 13,2 Prozent beträgt, kann die Lücke durch fehlende Beitragsjahre die Rente zusätzlich drücken. Umgekehrt kann ein späterer Start nicht nur Abschläge vermeiden, sondern durch weitere Beitragszeiten und mögliche Zuschläge beim Hinausschieben den Rentenbetrag spürbar verändern.

Schwerbehindertenrente als zusätzliche Option

Für Versicherte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gibt es die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Auch hier gilt eine Wartezeit von 35 Jahren, also eine ähnliche Zugangshürde wie bei der Altersrente für langjährig Versicherte, allerdings gekoppelt an die anerkannte Schwerbehinderung.

Für den Jahrgang 1962 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 64 Jahren und 8 Monaten. Gleichzeitig ist ein noch früherer Beginn möglich, dann mit Abschlägen, und zwar beim Jahrgang 1962 ab 61 Jahren und 8 Monaten. Diese Option kann entscheidend sein, wenn Gesundheit und Arbeitsmarkt nicht mehr mitspielen.

Gleichzeitig ist sie rechtlich und praktisch sensibel, weil die Schwerbehinderung im maßgeblichen Zeitpunkt vorliegen muss und die Rentenart eigene Regeln zum Rentenbeginn und zu Abschlägen hat. Wer hier plant, sollte frühzeitig klären, ob alle Voraussetzungen tatsächlich erfüllt werden und wie stabil der Status ist.

Eine Besonderheit, die in der Praxis zu Abweichungen von „einem Monat“ führen kann, ergibt sich aus der Monatslogik des Rentenrechts. Je nachdem, ob ein Geburtstag auf den Monatsersten fällt, kann der Rentenbeginn rechnerisch um einen Monat nach vorn rutschen, weil die Altersgrenze dann bereits mit Ablauf des Vormonats als erfüllt gelten kann. Solche Details wirken klein, entscheiden aber im Zweifel über den Zeitpunkt der ersten Zahlung.

Was bei den Versicherungszeiten oft übersehen wird

Je näher der Rentenbeginn rückt, desto häufiger zeigt sich, dass Rentenkonten nicht so vollständig sind, wie viele glauben. Das liegt nicht daran, dass die Rentenversicherung „falsch rechnet“, sondern daran, dass bestimmte Zeiten nicht automatisch gemeldet werden oder Nachweise fehlen.

Gerade Ausbildungsabschnitte, Schul- und Studienzeiten, Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten müssen häufig aktiv geklärt und belegt werden.

Für den Jahrgang 1962 ist das besonders wichtig, weil die Entscheidung zwischen 35 und 45 Jahren eine präzise Zählung voraussetzt. Eine Zeit, die bei den 35 Jahren problemlos hilft, kann bei den 45 Jahren wirkungslos sein. Umgekehrt kann eine sauber dokumentierte Kindererziehungs- oder Pflegezeit bei den 45 Jahren den Ausschlag geben.

Wer in den letzten Jahren vor Rentenbeginn mit Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kurzarbeitsphasen zu tun hatte, sollte zudem bedenken, dass nicht jede Leistung identisch angerechnet wird und die letzten zwei Jahre vor der abschlagsfreien 45-Jahres-Rente besonders heikel sein können.

Rechnen: Abschläge, Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Die entscheidende Frage lautet am Ende nicht nur „Wann darf ich?“, sondern „Was bleibt netto übrig?“. Die Bruttorente ist nur der Ausgangspunkt. Davon gehen in vielen Fällen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, und abhängig von der Gesamtsituation kann Einkommensteuer anfallen. Gleichzeitig kann ein Hinzuverdienst die Steuerlast erhöhen, auch wenn er rentenrechtlich seit Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen nicht mehr zu Rentenkürzungen führt.

Bei der Besteuerung ist der Rentenbeginnjahrgang bedeutsam. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt seit 2023 langsamer, in Schritten von 0,5 Prozentpunkten pro Jahr. Für einen Rentenbeginn im Jahr 2025 liegt der Besteuerungsanteil bei 83,5 Prozent.

Wer 2026 erstmals Rente bezieht, startet entsprechend mit einem leicht höheren Besteuerungsanteil. Maßgeblich ist dabei nicht das Geburtsjahr, sondern das Jahr, in dem die Rente beginnt. Der steuerfreie Teil wird als Rentenfreibetrag festgeschrieben und bleibt als Betrag grundsätzlich konstant, während spätere Rentenerhöhungen den steuerpflichtigen Anteil erhöhen können.

Bei der Krankenversicherung kommt es darauf an, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind. Wer diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt, kann in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert bleiben oder privat versichert sein, was die Beitragsmechanik deutlich verändern kann. Auch hier entscheidet der Einzelfall, und gerade bei lückenhaften Versicherungsbiografien oder längeren Zeiten außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt eine frühzeitige Prüfung.

Weiterarbeiten trotz Rente

Ein großer Systemwechsel, der in vielen Beratungen noch nicht vollständig angekommen ist, betrifft den Hinzuverdienst. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.

Auch wer vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente bezieht, kann grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente deshalb gekürzt wird. Das eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten, etwa schrittweise aus dem Beruf auszusteigen, Arbeitszeit zu reduzieren oder projektbezogen weiterzuarbeiten.

Finanziell ist das trotzdem kein Selbstläufer. Wer arbeitet, zahlt weiterhin Steuern und in vielen Konstellationen Sozialabgaben, und das Zusammenspiel aus Arbeitslohn und Rente kann die Nettoeffekte anders aussehen lassen, als man intuitiv erwartet. Politisch wird das Thema zusätzlich durch neue Konzepte wie die „Aktivrente“ flankiert, die im Zuge aktueller Reformdebatten den Übergang in längeres Arbeiten attraktiver machen soll. Für den Jahrgang 1962 ist das vor allem dann relevant, wenn ein früher Rentenbeginn geplant ist, aber eine Weiterbeschäftigung realistisch bleibt.

Antrag, Fristen und Auszahlung: So läuft der Übergang reibungsloser

Eine Altersrente kommt nicht automatisch. Sie muss beantragt werden. Für einen möglichst nahtlosen Übergang empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Wer erst sehr spät beantragt, riskiert Verzögerungen bei der ersten Auszahlung oder Nachforderungen von Unterlagen, die man im Ruhestandsstress ungern zusammensucht.

 

Wichtig ist außerdem, die Logik des Rentenbeginns zu verstehen. Renten werden grundsätzlich ab dem Kalendermonat gezahlt, zu dessen Beginn die Voraussetzungen vorliegen.

In der Praxis bedeutet das, dass das genaue Geburtsdatum und die Monatsregeln darüber entscheiden, ob die Rente ab einem bestimmten Monatsanfang läuft. Ausgezahlt wird die Rente üblicherweise nachschüssig, also am Monatsende. Wer mit dem letzten Gehalt plant, sollte diesen Zeitversatz einkalkulieren, damit kein finanzielles Loch entsteht.

Abschläge ausgleichen: Sonderzahlungen als Gestaltungsinstrument

Wer die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 ins Auge fasst, aber die Abschläge nicht akzeptieren möchte, hat grundsätzlich die Möglichkeit, diese ganz oder teilweise über Sonderzahlungen auszugleichen.

Das ist ab dem 50. Lebensjahr möglich, setzt aber eine formalisierte Auskunft und ein geregeltes Verfahren voraus. In der Praxis ist das ein Instrument für Menschen, die liquide Mittel haben und sehr gezielt steuern möchten, wie hoch die lebenslange Rente ausfällt.

Wichtig ist dabei, dass solche Ausgleichszahlungen an Voraussetzungen gebunden sind und auf einer konkreten Rentenauskunft beruhen. Wer später doch eine andere Rentenart wählt oder den Beginn verschiebt, muss prüfen, wie das auf die Ausgleichslogik wirkt. Es ist daher ein Feld, in dem man mit sauberer Beratung arbeitet, statt „nach Gefühl“ zu überweisen.

Fazit: Was der Jahrgang 1962 jetzt klären sollte

Für 1962 Geborene ist „Rente mit 63“ weniger ein festes Versprechen als eine Weggabelung. Mit 63 ist ein Rentenstart möglich, wenn 35 Versicherungsjahre vorliegen, dann aber mit spürbaren, lebenslangen Abschlägen und oft mit zusätzlichem Effekt durch fehlende weitere Beitragsjahre.

Abschlagsfrei ist die vielzitierte Frühverrentung nach 45 Jahren beim Jahrgang 1962 erst mit 64 Jahren und 8 Monaten erreichbar, und zwar ohne die Möglichkeit, davor „gegen Abschläge“ auszuweichen. Wer schwerbehindert ist, hat eine eigene Route mit eigener Alterslogik, die im Einzelfall früher helfen kann.

In der Praxis entscheidet selten der Stammtischsatz, sondern die Qualität der Unterlagen im Rentenkonto, die exakte Anrechnung der Zeiten und ein realistischer Blick auf Netto, Gesundheit und Arbeitsmarkt. Je näher der Rentenbeginn, desto mehr lohnt ein sachlicher Kassensturz mit Rentenverlauf, Rentenart und einem Plan für Antrag, Krankenversicherung und Steuer.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Informationen zu Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte, Deutsche Rentenversicherung Bund (rvRecht): Tabelle zur Anhebung der Altersgrenzen (Beispiel Geburtsmonat Juni 1962) sowie Erläuterungen zum Rentenbeginn nach § 99 SGB VI.

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Kurdish Ashti Music Group marks Liberation Day in Damascus

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Dezember 2025 - 12:20

Damascus, Dec. 10 (SANA) On the first anniversary of liberation, the Kurdish Ashti Music Group (Peace) presented a series of performances Tuesday evening at the Dummar Cultural Complex in Damascus.

The performances ranged from traditional dances such as Dabkeh to instrumental music, as well as group and solo singing, blending storytelling with physical expression.

The band’s founder, journalist and musician Idris Murad, told SANA, “After liberation, the Ba’ath ideology, which was based on the persecution and rejection of the Kurds, has vanished. Today, the Kurds have every right to celebrate Liberation Day.”

Murad added, “The band, which comprises 25 dancers, showcased Kurdish heritage through dances representing traditional professions such as harvesting and cotton picking. They also depicted marriage traditions among Syrian Kurds, aiming to preserve this cultural legacy for future generations.”

It is worth mentioning that “Ashti” is a Kurdish music and dance group founded to preserve the cultural and artistic heritage of the Kurds. The group is known for its diverse performances that combine music, singing, and dancing.

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Israeli forces arrest a young man in western Daraa

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Dezember 2025 - 12:20

Daraa, Dec. 10 (SANA) Israeli forces carried out an incursion in the village of al-Ardah in western Daraa countryside at midnight and arrested a young man.

SANA reporter in Daraa said Wednesday that occupation forces imposed a security cordon around the village, raided several homes, arrested Muhammad al-Qwaider, a young man, and then withdrew.

Five military vehicles of the occupying force set up a checkpoint yesterday on the old highway between the town of Khan Arnabeh and the village of Ain Aisha in northern Quneitra countryside. They fired shots and smoke bombs at citizens, injuring three.

Israel continues its aggressive policies and violations of the 1974 Disengagement Agreement through incursions into southern Syria. Its actions include raids, arrests, forced displacement, destruction of property, and bulldozing of agricultural land.

Syria consistently demands Israel’s withdrawal from its territory, asserting that all measures taken in southern Syria are null and void under international law.

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Erwerbsminderung: Mehr Hinzuverdienen zur EM-Rente ab 2026

Lesedauer 5 Minuten

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht und dennoch arbeiten möchte oder muss, bewegt sich rechtlich in einem eng abgesteckten Rahmen. Anders als bei vielen Altersrenten gibt es hier weiterhin feste Hinzuverdienstgrenzen.

Für das Jahr 2026 steigen diese Grenzen erneut, weil sich die Rechengrößen in der Sozialversicherung verändern. Entscheidend ist dabei nicht nur die Frage, wie viel Geld zusätzlich erzielt werden darf. Ebenso wichtig ist, ob die ausgeübte Tätigkeit überhaupt noch zum medizinisch festgestellten Leistungsvermögen passt.

Genau an dieser Stelle entstehen in der Praxis häufig Missverständnisse, die im ungünstigen Fall zu Rentenkürzungen oder sogar zu einer Überprüfung des Rentenanspruchs führen können.

Warum Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten besonders sensibel ist

Die Erwerbsminderungsrente ist an gesundheitliche Voraussetzungen gebunden. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung geht die Rentenversicherung davon aus, dass Betroffene aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können.

Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt das Leistungsvermögen typischerweise zwischen drei und unter sechs Stunden täglich. Damit geht es beim Hinzuverdienst nicht allein um eine finanzielle Grenze, sondern stets auch um die Frage, ob die konkrete Beschäftigung die Annahmen über das Leistungsvermögen bestätigt oder ihnen widerspricht.

In der öffentlichen Diskussion steht oft die Euro-Grenze im Vordergrund, weil sie leicht greifbar ist. Für Betroffene ist jedoch mindestens ebenso bedeutsam, dass die Rentenversicherung bei auffälligen Beschäftigungsumfängen oder Tätigkeitsprofilen prüfen kann, ob die medizinischen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Wer also „formal“ innerhalb der Euro-Grenze bleibt, ist nicht automatisch auf der sicheren Seite, wenn die Arbeit nach Art und Umfang eher nach einer höheren Leistungsfähigkeit aussieht.

Tabelle: Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Rente ab 2026 Rentenart / Regel (2026) Hinzuverdienstgrenze Volle Erwerbsminderungsrente (jährlich) 20.763,75 € pro Kalenderjahr Volle Erwerbsminderungsrente (monatliche Orientierung) 1.730,31 € pro Monat Teilweise Erwerbsminderungsrente (Mindestgrenze, jährlich) 41.527,50 € pro Kalenderjahr Teilweise Erwerbsminderungsrente (Mindestgrenze, monatliche Orientierung) 3.460,63 € pro Monat Teilweise Erwerbsminderungsrente (individuelle Grenze, falls höher als Mindestgrenze) (höchste Entgeltpunkte aus den 15 Jahren vor Eintritt) × Bezugsgröße × 9,72 Die Bezugsgröße 2026 als Rechengrundlage

Die Hinzuverdienstgrenzen werden seit der Reform mit dynamischen Formeln aus der sogenannten Bezugsgröße der Sozialversicherung abgeleitet. Für 2026 beträgt diese Bezugsgröße 3.955 Euro pro Monat beziehungsweise 47.460 Euro pro Jahr.

Daraus ergeben sich die maßgeblichen Grenzbeträge für die volle und die teilweise Erwerbsminderungsrente. Weil die Bezugsgröße bundesweit festgelegt wird, wirkt jede Veränderung unmittelbar auf die erlaubten Hinzuverdienste.

Volle Erwerbsminderungsrente 2026: die jährliche Grenze und die monatliche Orientierung

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente gilt 2026 eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 Euro. Diese Grenze wird über die Formel „3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße“ ermittelt. In der Alltagspraxis rechnen viele Betroffene den Betrag auf einen Monatswert herunter, weil sie monatliche Lohnabrechnungen vor Augen haben. Rechnerisch entspricht die Jahresgrenze einem Monatswert von 1.730,31 Euro.

Wichtig: Wichtig ist grundsätzlich der kalenderjährliche Hinzuverdienst. Der Monatswert ist eine Orientierung, aber rechtlich wird am Jahresbetrag gemessen. Das spielt besonders dann eine Rolle, wenn Einkommen ungleichmäßig anfällt, etwa durch saisonale Arbeit, durch Einmalzahlungen oder durch wechselnde Stundenumfänge.

Die Jahresgrenze gilt auch bei kurzem Rentenbezug oder kurzer Beschäftigung

Ein Punkt, der in vielen Kurz-Erklärvideos untergeht, ist die zeitliche Logik der Grenze. Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze kann auch dann gelten, wenn der Hinzuverdienst nicht während des gesamten Kalenderjahres erzielt wird, etwa weil die Rente erst im Laufe des Jahres beginnt oder endet oder weil eine Beschäftigung nur einige Monate ausgeübt wird.

Das kann im Einzelfall entlastend sein, weil der volle Jahresbetrag nicht automatisch auf Teilzeiträume gekürzt wird. Es kann aber auch zu falscher Sicherheit führen, wenn die Jahreseinkünfte unterschätzt werden, weil nur wenige Monate betrachtet werden.

Was passiert bei Überschreiten der Grenze: Anrechnung mit 40 Prozent

Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente nicht schlagartig komplett gestrichen. Stattdessen reduziert sich der Anspruch auf eine anteilige Rente. Die Rentenversicherung ermittelt zunächst den Betrag, der über der Hinzuverdienstgrenze liegt. Dieser Mehrbetrag wird durch zwölf geteilt und anschließend zu 40 Prozent auf die monatliche Rente angerechnet, also von der Monatsrente abgezogen.

Ein Beispiel macht das Verfahren anschaulich: Liegt der Hinzuverdienst im Jahr 2026 um 1.200 Euro über der Grenze, ergibt sich daraus ein monatlicher Mehrbetrag von 100 Euro. Von diesen 100 Euro werden 40 Prozent angerechnet. Die monatliche Rente würde in diesem Beispiel also um 40 Euro sinken. In der Praxis können dabei Rundungen eine Rolle spielen, weil Rentenbeträge auf Cent genau berechnet werden.

Arbeitszeit bleibt ein eigener Prüfmaßstab

Der finanzielle Grenzbetrag ist nur die eine Seite. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente ist die zeitliche Komponente rechtlich besonders heikel, weil die Rente an ein Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich geknüpft ist. Wer regelmäßig darüber liegt, läuft nicht nur Gefahr, dass die Rentenversicherung die Erwerbsminderung neu bewertet, sondern im Extremfall, dass der Anspruch entfällt, weil die Voraussetzungen nicht mehr als erfüllt gelten.

Dabei geht es nicht darum, ob jemand „fleißig“ ist, sondern um die rechtliche Folgerichtigkeit: Eine Tätigkeit, die nach außen wie eine belastbare Teilzeit- oder gar Vollzeittätigkeit wirkt, kann als Indiz verstanden werden, dass das festgestellte Restleistungsvermögen höher ist als angenommen.

Die Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nur im Rahmen des eingeschränkten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf. Unberührt bleiben besondere Konstellationen wie Versuche der Arbeitserprobung, die gerade dazu dienen können, schrittweise zu prüfen, was gesundheitlich möglich ist.

Teilweise Erwerbsminderungsrente 2026: Mindestgrenze und individuelle Berechnung

Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist die Lage rechnerisch anspruchsvoller. Es gibt zunächst eine Mindest-Hinzuverdienstgrenze, die 2026 bei 41.527,50 Euro pro Jahr liegt. Dieser Mindestbetrag ergibt sich aus „6/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße“. Auf den Monat umgerechnet entspricht das 3.460,63 Euro.

Damit ist aber nicht immer Schluss. Zusätzlich gibt es eine individuelle Berechnung, die sich am bisherigen Versicherungsverlauf orientiert. Die Rentenversicherung schaut hierfür auf die letzten 15 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung und ermittelt das Jahr mit den höchsten Entgeltpunkten.

Dieser Wert wird dann mit der monatlichen Bezugsgröße und dem Faktor 9,72 multipliziert. Aus dieser Rechnung kann sich eine höhere persönliche Hinzuverdienstgrenze ergeben als der Mindestbetrag. Liegt die individuell berechnete Grenze darunter, bleibt es beim Mindestbetrag.

Warum Entgeltpunkte bei der Teilrente so wichtig sind

Entgeltpunkte sind das Maß dafür, wie ein Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt bewertet wird und welche Rentenanwartschaften daraus entstehen. Für die individuelle Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung zählt nicht ein Durchschnitt über viele Jahre, sondern der Spitzenwert aus dem genannten 15-Jahres-Fenster.

Das begünstigt Versicherte, die in einzelnen Jahren besonders hohe beitragspflichtige Einkommen hatten, und führt bei höheren Entgeltpunkten zu spürbar größeren Hinzuverdienstspielräumen.

Rechnerisch lässt sich das verdeutlichen: Wer im besten Jahr 1,5 Entgeltpunkte erreicht hat, kommt 2026 auf eine persönliche Hinzuverdienstgrenze von 57.663,90 Euro.

Wer im besten Jahr nur 0,75 Entgeltpunkte erreicht hat, läge rechnerisch bei 28.831,95 Euro und damit unter dem Mindestbetrag, sodass in diesem Fall die Mindest-Hinzuverdienstgrenze von 41.527,50 Euro greift. Daraus folgt eine praktische Faustregel: Erst ab gut 1,08 Entgeltpunkten im besten Jahr liegt die individuelle Rechnung ungefähr auf Höhe des Mindestbetrags; darüber kann sie deutlich höher ausfallen.

Welche Einnahmen als Hinzuverdienst zählen

Als Hinzuverdienst berücksichtigt die Rentenversicherung insbesondere Arbeitsentgelt aus Beschäftigung, Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit sowie vergleichbare Einkünfte. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch beitragspflichtige Sozialleistungen als Hinzuverdienst zählen, etwa Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld.

Seit 2023 wird bei solchen Sozialleistungen nicht mehr an ein Bemessungsentgelt angeknüpft, sondern an die beitragspflichtige Einnahme, die der Leistung zugrunde liegt. Das kann die Bewertung im Einzelfall verändern, gerade wenn mehrere Leistungsarten zusammentreffen.

Praktische Einordnung: Was Betroffene für 2026 mitnehmen sollten

Für die volle Erwerbsminderungsrente bedeutet 2026 vor allem, dass ein Hinzuverdienst bis 20.763,75 Euro im Kalenderjahr grundsätzlich ohne Rentenkürzung möglich ist, solange die Tätigkeit dem eingeschränkten Leistungsvermögen entspricht. Wer darüber hinauskommt, muss mit einer anteiligen Kürzung rechnen, die über die 40-Prozent-Anrechnung auf den monatlichen Mehrbetrag arbeitet.

Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist die Botschaft zweigeteilt: Der Mindestbetrag ist mit 41.527,50 Euro vergleichsweise hoch und schützt viele Versicherte vor Kürzungen, selbst wenn die individuelle Rechnung niedriger wäre. Wer früher deutlich überdurchschnittlich verdient hat, kann jedoch eine noch höhere persönliche Grenze haben, weil die Entgeltpunkte im besten Jahr der letzten 15 Jahre den Ausschlag geben.

In beiden Fällen gilt, dass nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch Arbeitszeit, Tätigkeitsprofil und Stabilität der Beschäftigung im Blick bleiben sollten. Wer plant, die Grenzen auszuschöpfen, sollte zudem beachten, dass unregelmäßige Zahlungen oder mehrere Einkommensquellen im Jahresverlauf schnell zu einem Überschreiten führen können, obwohl einzelne Monate unauffällig wirken.

Fazit

Die Hinzuverdienstgrenzen 2026 eröffnen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern spürbar mehr Spielraum, weil die Bezugsgröße steigt. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze bei 20.763,75 Euro jährlich, bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente beträgt der Mindestwert 41.527,50 Euro, ergänzt um eine individuelle Berechnung, die für frühere Besserverdienende deutlich höhere Werte ergeben kann.

Wer den Hinzuverdienst plant, sollte jedoch nicht allein auf den Euro-Betrag schauen. Denn die Erwerbsminderungsrente bleibt an ein begrenztes Leistungsvermögen gebunden, und genau dieser Zusammenhang kann in der Praxis über den Fortbestand des Anspruchs mitentscheiden.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, „Zahlen und Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung – Werte ohne Knappschaft – 1.1. bis 30.6.2026“: Bezugsgröße 2026 (3.955 Euro monatlich), Hinzuverdienstgrenze volle Erwerbsminderungsrente 2026 (20.763,75 Euro), Berechnungsweg der 40-Prozent-Anrechnung sowie Mindest- und Individualberechnung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente (Mindestwert 41.527,50 Euro; Faktor 9,72; höchste Entgeltpunkte aus 15 Jahren).

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Qatar pledges $1 million to UN Emergency Fund for 2026

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Dezember 2025 - 12:06

New York, Dec. 10 (SANA) Qatar has pledged $1 million to support the United Nations Central Emergency Response Fund (CERF) in 2026, the country’s UN envoy announced Wednesday.

Alya Ahmed bin Saif, Qatar’s Permanent Representative to the UN, made the announcement at the high-level pledging conference in New York. “Based on our belief in CERF’s vital role in responding to urgent humanitarian needs and our longstanding partnership with the United Nations, the State of Qatar is pleased to pledge $1 million to support CERF for 2026,” she said.

Bin Saif highlighted CERF’s track record in delivering life-saving aid during complex crises, from conflict zones to climate-related emergencies, providing food, shelter, medical care, and essential services when rapid intervention can mean the difference between life and death.

UN Secretary-General António Guterres praised CERF as “the world’s global lifeline in emergencies,” noting that the fund has provided nearly $10 billion in aid to more than 100 countries since 2006. Guterres called CERF “fast, flexible, and fair,” crediting its partnerships with over 20 UN agencies and hundreds of global partners for reaching tens of millions of people each year

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New York Times Wants The US Military Built Up For War With China

Caitlin Johnstone - 10. Dezember 2025 - 12:05

Reading by Tim Foley:

Just as the United States hits its first official trillion-dollar annual military budget, the New York Times editorial board has published an article which argues that the US is going to need to increase military funding to prepare for a major war with China. 

The article is titled “Overmatched: Why the U.S. Military Must Reinvent Itself,” and to be clear it is an editorial, not an op-ed, meaning it represents the position of the newspaper itself rather than solely that of the authors. 

This will come as no surprise to anyone who knows that The New York Times has supported every American war throughout its entire history, because The New York Times is a war propaganda firm disguised as a news outlet. But it is surprising how brazen they are about it in this particular case.

The article opens with graphics I saw one commenter describe as “Mussolini-core” because of their conspicuously fascistic aesthetic, accompanied by three lines of text in all-caps which reads as follows:

“AMERICA’S MILITARY HAS DEFENDED THE FREE WORLD FOR 80 YEARS.

OUR DOMINANCE IS FADING.

RIVALS KNOW THIS AND ARE BUILDING TO DEFEAT US.”

they get mad when you say “you scratch a liberal and a fascist bleeds” and then the NYT publishes Mussolini-core https://t.co/VA6orRsoql

— the thicc husband & father (@lukeisamazing) December 9, 2025

The narrative that the US war machine has “defended the free world” during its period of post-world war global dominance is itself insane empire propaganda. Washington has abused, tyrannized and starved the world at levels unrivaled by any other power during that period while spearheading the theft of hundreds of trillions of dollars from the global south via imperialist extraction. The US empire has not been defending any “free world”, it has been actively obstructing its emergence.

The actual text of the article opens with another whopper, with the first sentence reading, “President Xi Jinping of China has ordered his armed forces to be ready to seize Taiwan by 2027.”

This is straight-up state propaganda. The New York Times editorial board is here uncritically parroting a completely unsubstantiated claim the US intelligence cartel has been making for years, which Xi Jinping explicitly denies. While it is Beijing’s official position that Taiwan will eventually be reunited with the mainland, not one shred of evidence has ever been presented to the public for the 2027 timeline. It’s a US government assertion being reported as verified fact by the nation’s “paper of record”.

And it doesn’t get any better from there. The Times cites a Pentagon assessment that the US would lose a hot war with China over Taiwan as evidence of “a decades-long decline in America’s ability to win a long war with a major power,” arguing that this is a major problem because “a strong America has been crucial to a world in which freedom and prosperity are far more common than at nearly any other point in human history.”

“This is the first of a series of editorials examining what’s gone wrong with the U.S. military — technologically, bureaucratically, culturally, politically and strategically — and how we can create a relevant and effective force that can deter wars whenever possible and win them wherever necessary,” The New York Times tells us.

It’s never enough for militarism mouthpieces like the NYT editorial board. The US spends more money on its military than the next 9 countries COMBINED yet we are somehow always “behind” alleged existential enemies whose intrinsically sinister nature is simply taken for granted. https://t.co/Cx9odMKblq pic.twitter.com/lxJFj67ctt

— Adam Johnson (@adamjohnsonCHI) December 8, 2025

The Times argues that the US needs to reshape its military to defeat China in a war, or to win a war with Russia if they attack a NATO member, saying “Evidence suggests that Moscow may already be testing ways to do this, including by cutting the undersea cables on which NATO forces depend.”

The “evidence” the Times cites for this claim is a hyperlink to a January article titled “Norway Seizes Russian-Crewed Ship Suspected of Cutting an Undersea Cable,” completely ignoring the fact that Norway released that ship shortly thereafter when it was unable to find any evidence linking it to the event, and completely ignoring reports that US and European intelligence had concluded that the undersea cable damage was the result of an accident rather than sabotage.

And then, of course, comes the call for more military funding.

“In the short term, the transformation of the American military may require additional spending, primarily to rebuild our industrial base. As a share of the economy, defense spending today — about 3.4 percent of G.D.P. — remains near its lowest level in more than 80 years, even after Mr. Trump’s recent increases,” the Times writes, adding that US allies should also be pressured to ramp up spending on the war machine.

“A more secure world will almost certainly require more military commitment from allies like Canada, Japan and Europe, which have long relied on American taxpayers to bankroll their protection,” the authors write, saying “China’s industrial capacity can only be met by pooling the resources of allies and partners around the world to balance and contain Beijing’s increasing influence.”

Of course the idea that perhaps the United States should avoid fighting a hot war with China right off the coast of its own mainland never enters the discussion. The suggestion that it’s insane to support waging full-scale wars with nuclear-armed great powers to secure US planetary domination never comes up. It’s just taken as a given that pouring wealth and resources into preparations for a nuclear-age world war is the only normal option on the table.

But that’s the New York Times for you. It’s been run by the same family since the late 1800s and it’s been advancing the information interests of rich and powerful imperialists ever since. It’s a militarist smut rag that somehow found its way into unearned respectability, and it deserves to be treated as such. The sooner it ceases to exist, the better.

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Was haben Macrons und Wadephuls Chinareisen gebracht?

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 10. Dezember 2025 - 11:58
Generell muss man sagen, dass die China-Politik der EU und ihrer Mitgliedsstaaten ausgesprochen merkwürdig ist, denn einerseits hetzen europäische Politiker ständig gegen China, sei es wegen Taiwan oder auch wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen, andererseits fordern sie von China ein politisch freundliches Verhalten. Nur warum sollte China der EU und ihren großen Mitgliedsstaaten gegenüber politisch freundlich sein, […]
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Netanyahu’s pardon request is a lens into Israel’s political psyche

The prime minister’s refusal to acknowledge wrongdoing mirrors a society conditioned to interpret remorse as weakness and brute force as destiny.

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Erwerbsminderung: Oft führt erst der Widerspruch zur EM-Rente

Lesedauer 3 Minuten

Häufig entscheidet erst der Widerspruch: Viele Menschen erhalten zunächst eine Ablehnung ihrer Erwerbsminderungsrente, obwohl ärztliche Unterlagen deutliche Einschränkungen belegen. Die Ursache liegt selten in der medizinischen Situation, sondern in unzureichend ermittelten Tatsachen und oberflächlichen Leistungsbewertungen.

Das Sozialrecht verlangt jedoch eine vollständige und nachvollziehbare Prüfung der tatsächlichen Arbeitsfähigkeit. Genau deshalb führt ein Widerspruch so häufig zur späteren Bewilligung.

Gesetzliche Anforderungen: Was die Deutsche Rentenversicherung rechtlich prüfen muss

§ 43 SGB VI definiert die Erwerbsminderung über die konkrete tägliche Leistungsfähigkeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Deutsche Rentenversicherung muss nach § 20 SGB X alle relevanten Tatsachen ermitteln und nach § 35 SGB X eine nachvollziehbare, gut begründete Entscheidung treffen.

Die funktionelle Leistungsfähigkeit entscheidet

Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die funktionelle Leistungsfähigkeit. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, etwa dem Urteil B 13 R 7/18 R, müssen Gutachten konkret beschreiben, wie sich Erkrankungen auf Ausdauer, Konzentration, Belastungswechsel und sozial-interaktive Anforderungen auswirken.

Pauschale Bewertungen wie „leichte Tätigkeiten sind möglich“ verstoßen gegen diese Anforderungen. Viele Ablehnungen kommen zustande, weil genau diese rechtlich vorgeschriebene Funktionsanalyse nicht vollständig dokumentiert ist.

Warum die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente häufig Fehler enthält

Im Erstverfahren setzen Gutachter und Sachbearbeiter in der Regel auf standardisierte Abläufe. Kurze Untersuchungen, Stichproben des Gesundheitszustands und unzureichend dokumentierte Funktionsbeschreibungen führen regelmäßig zu Fehleinschätzungen.

Typische Fehlerquellen im Ablehnungsbescheid

Manche Fehler kommen in Ablehnungsbescheiden immer wieder vor: Die Bewertung der Tagesstruktur fehlt oder bleibt oberflächlich. Leistungsschwankungen chronischer Erkrankungen finden kaum Beachtung. Es existiert keine konkrete Beschreibung möglicher Tätigkeiten.

Bei psychische Erkrankungen fehlt oft die sozial funktionale Analyse, und Widersprüche zwischen Arztberichten und Gutachten bleiben in der Ablehnung oft unerklärt.

Solche Defizite sind juristisch unvereinbar mit dem Untersuchungsgrundsatz und der Begründungspflicht. Genau an dieser Stelle entfaltet ein Widerspruch gegen die Ablehnung der EM-Rente seine Wirkung: Er zwingt die Rentenversicherung, alle offenen Punkte rechtlich korrekt zu klären.

Widerspruch gegen die Erwerbsminderungsrente: Warum er so oft erfolgreich ist

Ein Widerspruch setzt ein neues rechtliches Prüfprogramm in Gang. Die DRV muss alle medizinischen und sozialen Aspekte erneut und umfassend bewerten. Betroffene legen zusätzliche Arztberichte, Funktionsdiagnostik und alltagsbezogene Nachweise vor. Dadurch entsteht ein deutlich vollständigeres Bild der tatsächlichen Leistungsfähigkeit.

Die Rentenversicherung muss Fehlentscheidungen offen legen

Juristisch besonders wirksam: Die DRV muss Gutachten auf Widersprüche prüfen. Sie muss Leistungsschwankungen und Alltagsbelastbarkeit bewerten. Sie muss konkrete Tätigkeiten benennen, wenn sie eine Verweisung begründet. Die Rentenversicherung muss eine klare, nachvollziehbare Leistungsfeststellung liefern.

Rechtsbeistände nutzen diese Phase, um Gutachten methodisch zu prüfen und fehlerhafte Bewertungen offenzulegen. Deshalb korrigieren viele Widerspruchsverfahren Fehlentscheidungen, die im Erstverfahren unentdeckt bleiben.

Praxisfälle: Wie ein Widerspruch zur EM-Rente führte

Eine Betroffene mit schwerer Panikstörung erhielt eine Ablehnung auf Basis eines einzelnen Kurztests. Im Widerspruch legte sie eine ausführliche psychosoziale Funktionsanalyse vor. Die DRV erkannte daraufhin die volle Erwerbsminderungsrente an.

Ein Lagerarbeiter mit erheblichen Wirbelsäulenschäden wurde auf „leichte Tätigkeiten“ verwiesen. Sein Widerspruch verlangte eine konkrete Beschreibung solcher Tätigkeiten. Die DRV konnte diese nicht benennen und bewilligte eine befristete EM-Rente.

Eine Frau mit Autoimmunerkrankung scheiterte zunächst, weil das Gutachten Leistungsschwankungen ignorierte. Die rechtliche Rüge verwies auf die Pflicht zur Berücksichtigung tagesformabhängiger Einschränkungen. Ein neues Gutachten bestätigte die reduzierte Leistungsfähigkeit.

Rechtsprechung stärkt Erwerbsgeminderte

Gerichte setzen klare Maßstäbe, die die Rentenversicherung einhalten muss. Das Bundessozialgericht fordert nachvollziehbare Leistungsbewertungen, die reale Arbeitsbedingungen abbilden (B 13 R 7/18 R). Pauschale Verweisungen auf „leichte Tätigkeiten“ sind unzulässig, wenn solche Tätigkeiten nicht konkret benannt werden können (ständige Rechtsprechung seit BSGE 80, 24). Psychische Erkrankungen müssen umfassend sozial funktional bewertet werden; Momentaufnahmen reichen nicht.

Die Gerichtsentscheidungen erhöhen die juristische Messlatte für die Rentenversicherung – und erklären, warum Widersprüche erfolgreich sein können, wenn Gutachten und Bescheide den rechtlichen Standards nicht entsprechen. Ihre Chancen, bei einem gut begründeten Widerspruch doch noch eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, sind also hoch.

Checkliste für einen erfolgreichen Widerspruch

Prüfen Sie den Bescheid auf Widersprüche und fehlende Begründungen. Sammeln Sie Arztberichte, die Funktionsstörungen und Tagesstruktur exakt beschreiben. Bitten Sie Fachärzte um eine juristisch verwertbare Einschätzung zur 3-Stunden-Grenze des § 43 SGB VI. Benennen Sie im Widerspruch unklare Gutachten und fordern Sie eine vollständige Nachermittlung nach § 20 SGB X. Nutzen Sie Unterstützung von Sozialverbänden oder Fachjuristen.

FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Erwerbsminderungsrente und zum Widerspruch

Warum wird die EM-Rente im Widerspruch häufiger bewilligt?
Weil im zweiten Verfahren die Rentenversicherung alle Ermittlungsfehler korrigieren muss und die rechtlichen Anforderungen strenger angewendet werden.

Welche Rolle spielt die Diagnose?
Die Diagnose ist nur der Ausgangspunkt. Rechtlich entscheidend ist die funktionelle Arbeitsfähigkeit im realen Alltag.

Welche Unterlagen stärken meinen Widerspruch?
Facharztberichte mit Funktionsbeschreibung, Reha-Berichte, psychosoziale Stellungnahmen und Dokumentationen der täglichen Belastbarkeit.

Brauche ich zwingend einen Anwalt?
Nein, aber juristische Unterstützung erhöht die Chance, dass die DRV die Rechtsprechung vollständig anwendet.

Fazit

Der Widerspruch ist ein entscheidendes Instrument im Verfahren um die Erwerbsminderungsrente. Er korrigiert Defizite im Erstverfahren, zwingt die Rentenversicherung zu vollständiger Tatsachenermittlung und stellt sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Leistungsbewertung tatsächlich eingehalten werden. Ohne diesen zweiten Schritt bleiben viele berechtigte Ansprüche unerkannt.

Wer seine Erwerbsminderungsrente sichern möchte, sollte den Widerspruch nicht als Formalie begreifen, sondern als den Moment, in dem das Sozialrecht seine volle Wirkung entfaltet.

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Syrian Watchdog recovers 90 billion Syrian pounds linked to former regime corruption

SANA - Syrian Arab News Agency - 10. Dezember 2025 - 11:31

Damascus, Dec. 10 (SANA) The Central Agency for Control and Inspection announced that it has recovered nearly 90 billion Syrian pounds and resolved 1,198 cases since Syria’s liberation. This comes as part of the agency’s ongoing efforts to combat entrenched corruption, strengthen transparency, and improve performance.

According to the Agency’s statistics, a copy of which was obtained by SANA, it has collected 89.7 billion pounds out of 338.9 billion pounds that were sought. The Agency referred 186 cases to the judiciary, completed 1,198 others, and sent 1,203 individuals to court. Additionally, 127 were referred to disciplinary councils, while 1,744 faced administrative penalties.

November investigations also revealed losses of approximately $7 million caused by a corrupt procurement contract in the Ministry of Public Works and Housing during the former regime.

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Bürgergeld deckt mehr Kosten für Gesundheit ab, als die Jobcenter verraten

Lesedauer 3 Minuten

Viele Bürgergeld-Bezieher zahlen Brillen, Zahnersatz oder medizinische Fahrtkosten aus eigener Tasche, obwohl das Sozialgesetzbuch klare Hilfen garantiert. Jobcenter verschweigen häufig, dass medizinische Ausgaben als unabweisbarer Mehrbedarf gelten und in Härtefällen übernommen werden können. Wer seine Ansprüche kennt, schützt seine Gesundheit und verhindert Kostenfallen, die im Bürgergeld-System oft übersehen werden.

Warum Gesundheitskosten für Bürgergeld-Beziehende zur ernsten Belastung werden

Zuzahlungen, gestrichene Kassenleistungen und lange Wege zu Fachärzten sprengen den Regelsatz schneller als jede andere Ausgabenart. Das Bürgergeld soll genau dann greifen, wenn Gesundheitskosten die wirtschaftliche Existenz bedrohen und ein unabweisbarer Bedarf vorliegt.

Wichtig ist ein belastbarer Nachweis und die Erklärung, warum der Regelsatz die Kosten nicht decken kann. Viele Jobcenter nutzen Informationslücken aus – nicht das Gesetz stellt sich quer, sondern die Praxis.

Fünf Praxisbeispiele, in denen das Jobcenter Gesundheitskosten übernehmen kann

Orthese für Alleinerziehende wird zum Härtefall: Eine alleinerziehende Mutter mit schweren Rückenproblemen benötigt eine Orthese, die die Krankenkasse nur teilweise zahlt. Das Jobcenter übernimmt den Rest, weil ein Härtefall vorliegt und ohne das Hilfsmittel ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet wäre.

Verlorene Brille bedroht den Minijob

Ein Lagerarbeiter verliert seine Brille, die er für die Arbeit dringend braucht. Da die Kasse nicht leistet, kann das Jobcenter die neue Sehhilfe als unabweisbaren Bedarf anerkennen und finanzieren.

Wurzelbehandlung überfordert das Monatsbudget

Eine ältere Bedarfsgemeinschaftsangehörige wird mit einer hohen Zahnbehandlungsrechnung konfrontiert. Das Jobcenter kann den Eigenanteil übernehmen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und ein Härtefall eindeutig nachgewiesen wird.

Diabetespatient kämpft mit hohen Fahrtkosten

Ein Mann mit Diabetes muss regelmäßig in eine entfernte Fachambulanz. Die Krankenkasse zahlt nur einen Teil, das Jobcenter kann die Restkosten übernehmen, wenn die Fahrten medizinisch notwendig und wirtschaftlich unzumutbar aus eigenen Mitteln wären.

Zahnersatzrechnung bringt Familie in Existenznot

Eine Mutter erhält kurzfristig eine hohe Zahnersatzrechnung, die das Konto überzieht. Das Jobcenter gewährt eine einmalige Härtefallleistung, um die Behandlung abzuschließen und gesundheitliche Schäden zu verhindern.

Jobcenter verweigern oft rechtswidrig – obwohl die Gesetzeslage klar ist

Viele Jobcenter erklären sich bei medizinischen Kosten routinemäßig „für nicht zuständig“ und verweisen Betroffene an Krankenkassen. Tatsächlich verpflichtet das Gesetz das Jobcenter, unabweisbare gesundheitliche Bedarfe zu decken, wenn keine andere Stelle zahlt oder nur eine Teilkostenerstattung erfolgt.

Wer Atteste, Rechnungen und eine präzise Härtefallbegründung einreicht, verschafft sich eine solide rechtliche Position. Ein schriftlicher Bescheid verhindert, dass mündliche Ablehnungen unkontrolliert im Raum stehen.

Wie komme ich an die Gesundheits-Hilfen des Jobcenters?

Betroffene stellen zuerst einen formlosen Antrag, der klar benennt, welcher medizinische Bedarf besteht und warum er nicht aus dem Regelsatz finanzierbar ist. Sobald Atteste, Rezepte oder Kostenpläne vorliegen, reichen sie diese nach und bitten das Jobcenter ausdrücklich um eine schriftliche Entscheidung. So entsteht ein nachweisbarer Leistungsanspruch, der im Zweifel per Widerspruch durchgesetzt werden kann.

Darauf müssen Sie achten

Wichtig bleibt ein sauber dokumentierter Ablauf: Datum des Antrags, Gesprächsnotizen, eingereichte Unterlagen. Wer sich durch komplizierte Aussagen des Jobcenters verunsichern lässt, kann sich Unterstützung holen – etwa durch Sozialberatungen, Erwerbsloseninitiativen oder Rechtsberatungen. Oft reicht ein klarer, rechtlich fundierter Antrag, damit das Jobcenter Leistungen bewilligt, die Betroffenen zustehen.

Checkliste für Betroffene

Betroffene sammeln alle medizinischen Unterlagen, damit das Jobcenter die Notwendigkeit sofort erkennt. Sie verfassen eine kurze Erklärung, warum die Kosten unzumutbar sind und welche gesundheitlichen Risiken ein Verzicht hätte.

Sie verlangen einen schriftlichen Bescheid, um Widerspruchsrechte zu sichern, und prüfen parallel, ob Krankenkasse oder andere Träger zuständig sind. Sie reichen alle Dokumente rechtzeitig ein und vermeiden dadurch Mahnkosten, die das Jobcenter sonst nicht übernimmt.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Kostenübernahme

Übernimmt das Jobcenter Brillen oder Kontaktlinsen?
Das Jobcenter kann helfen, wenn die Sehhilfe für Erwerbsfähigkeit oder Alltag zwingend notwendig ist und die Krankenkasse nicht leistet. Eine ärztliche Bestätigung stützt den Härtefall.

Zahlt das Jobcenter Zahnersatz oder größere Zahnbehandlungen?
Das Jobcenter übernimmt den Eigenanteil, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und ein unabweisbarer Härtefall vorliegt. Heil- und Kostenpläne bilden die Grundlage für die Prüfung.

Erstattet das Jobcenter Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien?
Das Jobcenter kann medizinisch notwendige Fahrten übernehmen, wenn keine andere Stelle zahlt und die Kosten wirtschaftlich unzumutbar wären. Dokumentation und Begründung sind entscheidend.

Finanziert das Jobcenter Hilfsmittel wie Orthesen oder Kompressionsstrümpfe?
Das Jobcenter zahlt, wenn der Eigenanteil unzumutbar ist oder die Krankenkasse nur teilweise leistet. Rezepte und eine schlüssige Härtefallbegründung erhöhen die Erfolgschancen.

Hilft das Jobcenter bei plötzlichen, existenzbedrohenden Gesundheitsrechnungen?
Ja, im Härtefall übernimmt das Jobcenter sofort notwendige medizinische Kosten. Betroffene müssen die wirtschaftliche Notlage nachvollziehbar darlegen.

Fazit

Gesundheitskosten sind einer der größten Stressfaktoren im Bürgergeld. Wer seine Rechte nicht kennt, verzichtet oft auf Leistungen, die das Jobcenter im Härtefall übernehmen kann. Mit gut dokumentierten medizinischen Unterlagen, einer plausiblen Begründung und dem Beharren auf eine schriftliche Entscheidung sichern Betroffene existenzielle Hilfen. Wer aktiv handelt, erhält Unterstützung, die im gesetzlichen Rahmen längst vorgesehen ist.

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Ohne Bewerbungen wird das Wohngeld eingestellt – Urteil

Lesedauer < 1 Minute

Auch das Wohngeld ist an die Aufnahme an einer “zumutbaren Beschäftigung” geknüpft, wie das Verwaltungsgericht in Berlin urteilte. Wer sich nicht um einen Arbeitsplatz nachweislich bemüht, dem kann das Wohngeld gestrichen werden.

Unterlässt ein erwerbsfähiger Antragsteller ernsthafte Bewerbungsbemühungen, ist der Wunsch nach Wohngeld als unangemessen und sozialwidrig anzusehen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil (Az.: VG 21 K 170/20).

Damit hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zu Recht den Wohngeldantrag eines gelernten Informatikers als missbräuchlich abgelehnt.

Ohne ernsthafte Bewerbungsbemühungen kein Wohngeld

Der 1959 geborene, arbeitslose Mann arbeitete nach seinem Informatikstudium zunächst als Systemprogrammierer und EDV-Dozent und zuletzt bis 2014 als Nachhilfelehrer für Mathematik und Englisch.

Seinen Lebensunterhalt bestreitet er aus familiären Zuwendungen. Als Mieter bewohnt er allein ein Einfamilienhaus mit mindestens 90 Quadratmetern Wohnfläche und vier Zimmern.

Das Verwaltungsgericht hielt den ablehnenden Wohngeldbescheid des Bezirksamtes mit Urteil vom 18. Januar 2022 für rechtmäßig.

Die Inanspruchnahme der Sozialleistung sei hier unzumutbar und sozialwidrig. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sei es einem Wohngeldantragsteller zuzumuten, zunächst zu versuchen, die finanziellen Belastungen aus eigenen Mitteln aufzubringen.

Verwaltungsgericht Berlin: Informatiker ist Arbeit zumutbar

Der Kläger befinde sich in einem Alter, in dem eine Erwerbstätigkeit zumindest im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung ohne weiteres möglich und zumutbar sei.

Er habe jedoch keine ernsthaften Bemühungen um eine Arbeitsstelle nachgewiesen. Bei den vorgelegten Bewerbungen habe es sich um nichtssagende Scheinbewerbungen gehandelt.

Ein für ihn gut geeignetes Stellenangebot als Junior Software Tester in Niedersachsen habe er mit dem Hinweis auf den auswärtigen Arbeitsort abgelehnt, ohne jedoch nachzufragen, ob die Tätigkeit nicht auch in Berlin ausgeübt werden könne, rügte das Gericht. fle/mwo

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Wohngeldjoker für mehr Wohngeld auf die das Amt nicht hinweist

Lesedauer 5 Minuten

Viele Haushalte erfüllen die Voraussetzungen für Wohngeld, stellen jedoch keinen Antrag oder erhalten eine Ablehnung. Häufig liegt das nicht am Einkommen selbst, sondern an fehlenden oder unvollständigen Angaben im Antrag. Wichtig ist nämlich das nach dem Wohngeldgesetz berechnete Einkommen nach den Abzügen. Aber genau darauf weist das Wohngeldamt meistens nicht hin.

Das Wohngeldamt bewertet nicht das Bruttoeinkommen, sondern das sogenannte zu berücksichtigende Einkommen. Dieses kann durch Absetzungen und Freibeträge erheblich sinken. Wer diese Möglichkeiten kennt und nutzt, erhöht seine Chancen auf Wohngeld deutlich.

Welche Kosten das Wohngeld-Einkommen tatsächlich mindern

Nach Paragraf 17 WoGG können bestimmte notwendige und unvermeidbare Belastungen vom Einkommen abgezogen werden. Dazu zählen medizinische Zuzahlungen, Krankheitskosten und ärztlich verordnete Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte. Diese Ausgaben müssen belegt sein und können das Einkommen deutlich reduzieren.

Auch behinderungsbedingte unvermeidbare Fahrtkosten werden anerkannt, sofern sie dokumentiert sind. Gesetzliche Unterhaltsleistungen mindern das Einkommen ebenfalls, wenn sie nachgewiesen werden. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder zur Altersvorsorge zählen nur dann, wenn sie nicht bereits im Nettoeinkommen berücksichtigt wurden.

Warum viele berufliche Kosten nicht absetzbar sind

Viele Antragsteller gehen fälschlicherweise davon aus, dass Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Fortbildungen oder berufliche Fahrten absetzbar sind. Diese Posten sind im Wohngeldrecht jedoch nicht relevant, da sie im allgemeinen Werbungskostenabzug bereits pauschal abgegolten sind. Anders als im Steuerrecht werden sie daher nicht einzeln berücksichtigt.

Dieser Unterschied führt häufig zu Fehlannahmen und falschen Erwartungshaltungen. Wer nur steuerrechtliche Regelungen kennt, übersieht leicht die besonderen Regeln des Wohngeldgesetzes. Eine korrekte Einschätzung hängt daher immer von den spezifischen Vorgaben des WoGG ab.

Wichtige Freibeträge, die das Einkommen zusätzlich senken

Neben den Absetzungen existieren Freibeträge nach Paragraf 18 WoGG, die sich sogar noch stärker auswirken können. Für bestimmte Gruppen sind diese besonders hoch: Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung erhalten je nach Grad der Behinderung oder Pflegebedarf einen jährlichen Freibetrag, der das anrechenbare Einkommen reduziert. Auch Personen mit Pflegegrad können von zusätzlichen Entlastungen profitieren.

Alleinerziehende erhalten einen besonderen Freibetrag pro Kind, der den Wohngeldanspruch deutlich verbessern kann. Zusätzlich gibt es Freibeträge für Haushalte, in denen Kinder oder hilfebedürftige Angehörige leben. Diese Freibeträge müssen jedoch aktiv beantragt werden, da sie nicht automatisch berücksichtigt werden.

Warum das Wohngeldamt Absetzungen nicht automatisch berücksichtigt

Wohngeldstellen berechnen den Anspruch ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Fehlen Belege, können Belastungen nicht berücksichtigt werden. Daher führen unvollständige Anträge häufig zu Ablehnungen, obwohl ein Anspruch bestehen könnte.

In vielen Fällen verändert die Nachreichung von Unterlagen die gesamte Berechnung. Eine Korrektur ist möglich und kann zu einer Bewilligung führen, wenn das Einkommen nach Abzug der Belastungen unter die Grenze fällt. Leistungen werden jedoch nur ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Wie Absetzungen in der Praxis den Anspruch verändern können

Eine Antragstellerin, die ihre medizinischen Zuzahlungen vollständig nachweist, kann ihr Einkommen erheblich reduzieren und damit einen zuvor abgelehnten Antrag erfolgreich machen.

Unterhaltspflichtige senken ihr anrechenbares Einkommen deutlich, sobald sie ihre Zahlungsverpflichtungen korrekt dokumentieren. Menschen mit Schwerbehinderung können durch Fahrtkosten und Freibeträge oft erstmals einen Anspruch erreichen.

Auch Rentnerinnen und Rentner, die hohe Eigenanteile für notwendige medizinische Hilfsmittel tragen, profitieren stark von diesen Abzugsmöglichkeiten. In vielen Fällen entscheidet die Dokumentation über den tatsächlichen Wohngeldanspruch. Vollständige Unterlagen sind daher der zentrale Faktor für eine korrekte Entscheidung.

Welche Haushalte besonders profitieren

Besonders profitieren Haushalte mit hohen Gesundheits- und Hilfsmittelkosten sowie Personen mit anerkannter Schwerbehinderung. Alleinerziehende haben durch ihre Freibeträge ebenfalls häufig einen erhöhten Anspruch. Für Rentnerinnen und Rentner führt die Anerkennung von Krankheitskosten oft erstmals zu Wohngeldberechtigung.

Unterhaltspflichtige Haushalte reduzieren ihr anrechenbares Einkommen zusätzlich durch dokumentierte Unterhaltsleistungen. Pflegende Angehörige können notwendige Pflegekosten geltend machen, wenn diese unvermeidbar sind. In all diesen Fällen ergeben sich deutliche Entlastungen, die die Wohngeldberechnung maßgeblich beeinflussen.

Vermögensgrenzen: Ein wichtiger Faktor bei der Wohngeldprüfung

Neben dem Einkommen spielt auch das Vermögen eine wesentliche Rolle. Nach Paragraf 21 WoGG liegt die Vermögensgrenze derzeit bei 60.000 Euro für die erste Person im Haushalt und 30.000 Euro für jede weitere. Wird diese Grenze überschritten, besteht trotz eines geringen Einkommens kein Anspruch auf Wohngeld.

Viele Haushalte übersehen diesen Punkt und wundern sich über Ablehnungen. Eine rechtzeitige Prüfung des Vermögens vor der Antragstellung verhindert Missverständnisse. Damit lassen sich unnötige Verzögerungen oder fehlerhafte Anträge vermeiden.

Praxisbeispiele: Wie Haushalte durch Absetzungen doch noch Wohngeld erhalten

Viele Wohngeldanträge scheitern zunächst knapp an der Einkommensgrenze. Erst durch die Anerkennung absetzbarer Belastungen und der gesetzlich vorgesehenen Freibeträge sinkt das zu berücksichtigende Einkommen spürbar. Die folgenden drei Beispiele zeigen, wie Abzüge nach Paragraf 17 und Freibeträge nach Paragraf 18 WoGG in der Praxis zu einem Wohngeldanspruch führen können.

Beispiel 1: Rentnerin mit hohen Gesundheitskosten
Frau Krüger erhält eine monatliche Altersrente von 1.150 Euro, was zunächst zu einer Ablehnung ihres Antrags führt. Im Jahr hat sie jedoch 820 Euro medizinische Zuzahlungen, 360 Euro Medikamenten-Eigenanteile und 1.200 Euro für verordnete Hörgeräte gezahlt.

Mit insgesamt 2.380 Euro absetzbaren Kosten sinkt ihr anrechenbares Einkommen von 13.800 Euro auf 11.420 Euro jährlich, also auf 951,67 Euro monatlich – und sie erhält 142 Euro Wohngeld.

Beispiel 2: Alleinerziehender Vater mit Unterhaltspflichten
Herr Becker verdient 1.650 Euro netto im Monat und liegt damit über der Wohngeldgrenze. Da er jedoch 275 Euro monatlichen gesetzlichen Unterhalt für ein zweites Kind zahlt und zusätzlich den Alleinerziehenden-Freibetrag von 1.320 Euro erhält, reduzieren sich seine 19.800 Euro Jahreseinkommen um 4.620 Euro.

Das anrechenbare Einkommen sinkt auf 15.180 Euro jährlich beziehungsweise 1.265 Euro monatlich – und er erhält 198 Euro Wohngeld.

Beispiel 3: Ehepaar mit Schwerbehinderung und hohen Fahrtkosten
Das Ehepaar Yilmaz verfügt über 2.150 Euro monatliches Nettoeinkommen. Aufgrund einer Schwerbehinderung (GdB 80) von Frau Yilmaz entstehen jährlich 1.480 Euro unvermeidbare Arztfahrtkosten, zusätzlich steht ihr der Behindertenfreibetrag von 1.860 Euro zu.

Somit reduziert sich das Einkommen von 25.800 Euro jährlich auf 22.460 Euro beziehungsweise 1.871,67 Euro monatlich – und das Ehepaar erhält 116 Euro Wohngeld.

Checkliste: Was Sie vor dem Wohngeldantrag unbedingt prüfen sollten

Vor dem Wohngeldantrag sollten Sie alle notwendigen Unterlagen sammeln, insbesondere Belege über medizinische Zuzahlungen, ärztlich verordnete Hilfsmittel, behinderungsbedingte Fahrtkosten und gesetzliche Unterhaltszahlungen. Ebenso sollten Sie prüfen, ob ein Freibetrag aufgrund von Schwerbehinderung, Pflegegrad oder Alleinerziehung besteht. Ordnen Sie alle Dokumente sorgfältig, denn das Wohngeldamt berücksichtigt ausschließlich nachgewiesene Belastungen.

Überprüfen Sie zusätzlich Ihr Vermögen, da überhöhte Werte einen Anspruch ausschließen können. Eine vollständige und gut vorbereitete Antragstellung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer korrekten und fairen Berechnung erheblich. Sorgfalt und Vollständigkeit sind dabei entscheidend.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zum Thema Wohngeld-Absetzungen

1. Welche Kosten kann ich beim Wohngeld absetzen?
Absetzbar sind notwendige und unvermeidbare Belastungen wie medizinische Zuzahlungen, Krankheitskosten, behinderungsbedingte Fahrtkosten, ärztlich verordnete Hilfsmittel und gesetzliche Unterhaltsleistungen. Voraussetzung ist immer ein aussagekräftiger Nachweis.

2. Werden Absetzungen automatisch berücksichtigt?
Nein. Das Wohngeldamt berücksichtigt nur Kosten, die Sie aktiv angeben und belegen. Ohne Nachweise bleibt das Einkommen ungekürzt.

3. Kann ich fehlende Unterlagen nachreichen?
Ja, Nachreichungen sind zulässig und führen häufig zu einer neuen Berechnung. Eine Bewilligung ist möglich, wenn das Einkommen nach Abzügen unter die Grenze fällt. Leistungen gelten jedoch stets erst ab dem Monat der Antragstellung.

4. Wie stark kann das Einkommen durch Absetzungen sinken?
Die Höhe hängt von Art und Umfang der Belastungen ab. Hohe Gesundheitskosten oder Unterhaltspflichten können das Einkommen erheblich reduzieren. In Verbindung mit Freibeträgen kann die Entlastung deutlich ausfallen.

5. Wer profitiert besonders?
Besonders profitieren Menschen mit hohen Gesundheitskosten oder Schwerbehinderung, Alleinerziehende, Unterhaltspflichtige sowie Rentnerinnen und Rentner mit hohen medizinischen Eigenanteilen. Oft entsteht der Wohngeldanspruch erst durch die Nutzung dieser Abzugsmöglichkeiten.

Fazit: Absetzungen und Freibeträge sind der Schlüssel zu mehr Wohngeld

Absetzungen und Freibeträge gehören zu den wirksamsten Mechanismen des Wohngeldrechts, werden jedoch häufig übersehen. Wer seine Belastungen vollständig dokumentiert und die bestehenden Freibeträge nutzt, senkt sein anrechenbares Einkommen oft erheblich. Dadurch entsteht häufig erst der Anspruch auf Wohngeld, der zuvor unerreichbar erschien.

Eine sorgfältige Vorbereitung ist daher entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung. Wer die gesetzlichen Möglichkeiten versteht und konsequent nutzt, sichert sich wertvolle finanzielle Unterstützung bei steigenden Wohnkosten. Vollständige Unterlagen und genaue Angaben zahlen sich beim Wohngeld unmittelbar aus.

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