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Behinderung: Gehörlose haben Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher auch für den Alltag

Lesedauer 2 Minuten

Gehörlose Menschen müssen sich nicht nur aus besonderem Anlass mithilfe einer Gebärdensprachdolmetscherin verständigen können. Vielmehr können sie auch im Alltag im „angemessenen Umfang“ auf die Dolmetscherdienste zurückgreifen können, etwa bei einer Museumsführung, Vorsprachen bei Banken oder Gesprächen mit Ärztinnen und Ärzten anlässlich der Erkrankung der Mutter, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Dienstag, 9. Dezember 2025, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 195 SO 3156/23).

Was wurde verhandelt?

Die berufstätige Klägerin aus Charlottenburg-Wilmersdorf ist gehörlos. Im April 2023 machte sie beim Sozialamt Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung geltend. Sie wollte die Kosten für Gebärdensprachdolmetscherdienste erstattet bekommen. Sie benötige diese nicht nur bei Arztbesuchen oder Behördengängen.

Auch bei Museumsführungen, bei einer Beratung des Mietervereins oder auch bei Telefonaten und Gesprächen mit dem Krankenhaus anlässlich der Erkrankung ihrer Mutter seien die Dolmetscherdienste als Teilhabeleistung erforderlich.

Das Sozialamt lehnte den Antrag ab. Leistungen zur Förderung der Verständigung könnten nur „aus besonderem Anlass“ erbracht werden.

So sehe Paragraf 82 des Sozialgesetzbuches IX ausdrücklich für hör- und sprachbehinderte Menschen Hilfen durch Gebärdendolmetscher vor, um Berechtigten „die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen“.

Gehörlosen steht Gebärdensprachdolmetscher als Alltagshilfe zu

Das Sozialgericht urteilte am 17. Oktober 2025, dass die Klägerin Anspruch auf die Übernahme der Gebärdensprachdolmetscherdienste in „angemessenen Umfang“ hat, konkret in Höhe von acht Stunden monatlich.

Die Teilhabeleistungen müssen nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur „bei besonderen Anlässen“, sondern auch bei Erledigungen des Alltags wie Museumsbesuche oder auch Beratungsgespräche mit der Bank gewährt werden.

Sozialgericht Berlin: Sozialhilfe muss Anspruch auf Teilhabe sichern

Zwar sehe Paragraf 82 des Sozialgesetzbuches IX Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher vor, um die Berechtigten die Verständigung mit der Umwelt „aus besonderem Anlass“ zu ermöglichen. Parallel dazu gebe es aber auch einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen für Assistenz zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags. Dies beinhalte nach dem Willen des Gesetzgebers auch die Verständigung mit der Umwelt „bei allgemeinen Erledigungen des Alltags“. fle

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Syria’s powerlifting team raises its medal tally at the Asian Championship to 44

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. Dezember 2025 - 12:11

Ankara, Dec. 9 (SANA) Syria’s national powerlifting team continued its strong performance at the Asian Powerlifting Championship for men and women, held in Turkey, raising its total to 44 medals.

On the third day of competition, the team earned 21 additional medals.
In the men’s 83 kg category, Ayham Barghouth won a bronze medal in the deadlift.
Ali Qabandi, competing in the Masters 2 (83 kg) division, secured four gold medals across the three lifts and the overall total.

In the Masters 1 (83 kg) category, Fahd Abu Sajeda took silver in the squat, silver in the bench press, gold in the deadlift, and gold for the overall total.
Meanwhile, Omar al-Masri, competing in Masters 1 (93 kg), won bronze in the squat, gold in the bench press, silver in the deadlift, and silver overall.

In the women’s events, Sahar Azzam claimed four gold medals in the Masters 1, 54 kg category, while Esraa al-Masri earned four bronze medals in the women’s 63 kg division.

The Syrian team had already collected 23 medals during the first two days of the championship

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Syria signs dozens of accords to push for economic recovery

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. Dezember 2025 - 12:03

Damascus, Dec. 9 (SANA) Following liberation, Syria has signed nearly fifty agreements and memoranda of understanding with a range of international and regional partners, marking a significant step in the country’s efforts to rebuild its economy, restore infrastructure, and strengthen its international presence.

The agreements, covering sectors including transport, energy, health, education, agriculture, and tourism, are designed to open new opportunities for development, support sustainable reconstruction, and improve services for Syrian citizens. They also aim to attract investment, foster technological cooperation, and reinforce Syria’s diplomatic and economic ties.


Key agreements include an $800 million strategic partnership with Dubai Ports World to operate, expand, and modernize the Port of Tartous. Additional agreements were signed with French company CMA CGM for Latakia port operations and with Matière to rehabilitate 37 damaged bridges. In civil aviation, Syrian Civil Aviation Authority signed multiple agreements with UAE, Turkish, and Qatari companies to improve airport infrastructure, air transport services, and advertising investment at Damascus International Airport.


Economic agreements include collaborations with Jordan and Turkey to establish joint industrial projects, promote trade, and support food security programs. A memorandum of understanding with Mastercard was signed to develop digital payment infrastructure and enhance financial inclusion.

Energy cooperation represents a major component of Syria’s reconstruction plan. Agreements cover electricity generation, renewable energy, oil and gas development, and cross-border power connections. Syrian and Saudi officials signed a memorandum to strengthen bilateral energy cooperation, while Turkey and Azerbaijan will supply gas and solar power to support domestic energy needs.


The Ministry of Agriculture signed an agreement with the World Food Program to support farmers affected by drought. The Ministry of Tourism partnered with Saudi investors to rehabilitate and develop key tourism facilities, including the Seven Gates Hotel in Damascus. In the media sector, a memorandum was signed to establish “Damascus Gate,” a media and arts city aimed at enhancing Syria’s creative and broadcasting infrastructure


Military cooperation agreements with Turkey focus on modernizing the Syrian Armed Forces, strengthening institutional structures, and supporting comprehensive security sector reform.

The implementation of these agreements will improve public services, increase domestic production, create new jobs, and attract significant foreign investment, contributing to Syria’s reintegration into the global economy. The agreements also reflect Syria’s efforts to diversify international partnerships across Europe, Asia, and the Arab world, emphasizing strategic economic cooperation, technology transfer, and regional integration.

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Enterbt durch Berliner Testament? Den Erbanspruch dennoch durchsetzen

Lesedauer 6 Minuten

Wenn ein Elternteil stirbt, trifft viele Familien ein doppelter Schlag. Der Verlust schmerzt, und oft kommt eine zweite Belastung hinzu: Beim ersten Todesfall erfahren zahlreiche Kinder überraschend, dass sie „enterbt“ wurden.

Partner erbt alles und für die Kinder bleibt nichts

Die Eltern haben ein sogenanntes Berliner Testament errichtet. Das bedeutet: Der überlebende Partner erbt alles, und die Kinder gehen im Moment des Todes leer aus. Für viele fühlt sich das wie ein plötzlicher Bruch an – kein Anspruch auf das Haus, kein Geld, kein greifbarer Anteil am Vermögen der Eltern.

Enterbung durch Berliner Testament: Gehen Kinder endgültig leer aus?

Doch diese scheinbare Endgültigkeit hält einer genaueren Betrachtung nicht stand. Auch beim Berliner Testament bleibt ein Recht bestehen, das viele unterschätzen: der Pflichtteil.

Dieser Anspruch richtet sich direkt gegen den überlebenden Elternteil und kann erhebliche finanzielle Bedeutung haben. Entscheidend ist nur, ihn rechtzeitig geltend zu machen, denn der Pflichtteil verjährt. Und wenn diese Frist verstreicht, ist das Geld unwiederbringlich verloren.

Pflichtteil trotz Testament: Das unterschätzte Recht der Kinder

Zunächst ist wichtig, zu verstehen, wie das Berliner Testament funktioniert. Ehepaare setzen sich dabei gegenseitig als Alleinerben ein, um den hinterbliebenen Partner finanziell abzusichern. Die Kinder sollen erst beim zweiten Erbfall zum Zug kommen.

Das klingt vernünftig, bedeutet in der Praxis jedoch, dass die Kinder beim ersten Todesfall keinerlei Vermögenszuwendung erhalten. Trotzdem bleibt der gesetzliche Pflichtteil davon unberührt. Er entsteht automatisch, unabhängig davon, was im Testament festgelegt ist, und muss aktiv eingefordert werden.

Berliner Testament einfach erklärt: Was Kinder wirklich wissen müssen

Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Er umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann im Einzelfall hohe Summen erreichen. Was vielen nicht bewusst ist: Dieser Anspruch ist nicht zeitlich unbegrenzt durchsetzbar.

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt erst dann zu laufen, wenn man vom Testament und der eigenen Enterbung erfährt. Maßgeblich ist die Kenntnis, nicht der Todestag. Die Frist startet zudem immer zum Jahresende.

Pflichtteil-Verjährung: Warum die 3-Jahres-Regel so entscheidend ist

Um den Ablauf besser verständlich zu machen, zeigt die folgende Tabelle typische Szenarien aus der Praxis:

Ereignis / Kenntnisstand Beginn der Verjährung & letzte Durchsetzungsmöglichkeit Testament wird im März 2022 eröffnet, Kind erfährt davon Verjährung startet 31.12.2022, Anspruch durchsetzbar bis 31.12.2025 Kind erfährt erst 2024 vom Testament (späte Kenntnis) Verjährung startet 31.12.2024, Anspruch bis 31.12.2027 Tod 2019, Testament wurde nie eröffnet, Kind erfährt 2023 erstmals davon Verjährung startet 31.12.2023, Anspruch bis 31.12.2026 Verjährung abgelaufen, Erbe beruft sich nicht darauf Anspruch kann trotzdem durchsetzbar sein Pflichtteil trotz abgelaufener Frist: Warum spät handeln manchmal möglich ist

Eine Besonderheit des Pflichtteilsrechts sorgt zusätzlich dafür, dass selbst verspätete Forderungen Erfolg haben können. Die Verjährung gilt nämlich nicht automatisch. Sie greift nur dann, wenn der Erbe sich ausdrücklich darauf beruft.

Viele tun das nicht, wissen es nicht oder scheuen den Konflikt. In solchen Fällen können Pflichtteilsansprüche sogar nach Ablauf der Frist noch erfolgreich durchgesetzt werden.

Pflichtteilsstrafklausel: Drohung oder echte Gefahr für Betroffene?

In vielen Berliner Testamenten findet sich außerdem eine Pflichtteilsstrafklausel. Sie soll Kinder davon abhalten, beim ersten Todesfall den Pflichtteil einzufordern, indem sie das spätere Erbe reduziert.

Diese Klauseln wirken bedrohlich, sind aber in ihrer tatsächlichen Wirkung oft überschätzt. Ob der Pflichtteil sinnvoll ist, hängt immer vom konkreten Vermögen und von der familiären Konstellation ab.

Pflichtteilsergänzung: Wie Schenkungen Ihren Anspruch steigern

Hinzu kommt, dass Schenkungen der letzten zehn Jahre den Pflichtteilsanspruch erhöhen können – im Extremfall sogar massiv. Viele Eltern verschenken Vermögen bereits zu Lebzeiten an Ehepartner oder andere Kinder, ohne zu wissen, dass diese Transfers später wieder in den Pflichtteil eingerechnet werden müssen.

Beispiele aus der Praxis

Praxisbeispiel 1: „Ich dachte, alles sei verloren“ – und dann wendete sich doch noch alles

Maria, 42, verlor ihre Mutter bereits 2019. Damals sagte ihr Vater nur kurz angebunden, dass „alles geregelt“ sei und das Testament ihn als Erben bestimme. Maria wollte den Frieden nicht stören und hakte nicht nach. Vier Jahre später, beim Aufräumen alter Unterlagen, findet sie zufällig eine Kopie des Berliner Testaments. Erst jetzt erfährt sie schwarz auf weiß, dass sie beim ersten Erbfall vollständig enterbt wurde.

Für Maria bricht in diesem Moment eine Welt zusammen. Sie glaubt, dass der Zug längst abgefahren ist – schließlich ist der Tod schon Jahre her. Doch ein Anwalt erklärt ihr, dass die Verjährung erst ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem sie tatsächlich Kenntnis vom Testament hatte. Damit startet die Frist erst am Jahresende 2023 – und ihr Anspruch lebt wieder auf.

Aus einem vermeintlich verlorenen Fall wird eine echte Chance. Und Maria erkennt, dass die wichtigste Regel lautet: Ohne Kenntnis des Testaments beginnt keine Verjährung.

Praxisbeispiel 2: „Da war viel mehr Vermögen im Spiel, als mir gesagt wurde“

Tobias, 34, glaubt nach dem Tod seiner Mutter zunächst, es gebe kaum etwas zu erben. Der Vater sei Alleinerbe, er habe nur den kleinen Pflichtteil – so wurde es ihm jahrelang vermittelt. Doch beim Blick in das Nachlassverzeichnis fällt ihm etwas auf: Vor zwei Jahren wurde eine Eigentumswohnung auf den Vater überschrieben.

Was ihm niemand sagt: Diese Übertragung gilt rechtlich als Schenkung, und solche Schenkungen werden beim Pflichtteil berücksichtigt – bis zu zehn Jahre rückwirkend.

Plötzlich zeigt sich, dass Tobias’ Pflichtteil nicht bei rund 12.000 Euro liegt, sondern durch die Pflichtteilsergänzung auf fast 40.000 Euro steigt. Es wird deutlich, dass im Hintergrund Vermögensverschiebungen stattgefunden haben, die eigentlich offengelegt werden müssen.

Tobias’ Fall zeigt, wie wichtig es ist, Schenkungen genau zu prüfen – denn sie können den Anspruch vervielfachen.

Praxisbeispiel 3: „Ich war zu spät – dachte ich. Doch dann kam die Überraschung“

Sabine, 55, wurde nach dem Tod ihres Vaters 2018 faktisch enterbt. In der Familie wurde ihr klar signalisiert, sie solle „keine Wellen machen“. Aus Rücksicht verzichtet sie auf ihren Pflichtteil – zumindest glaubt sie das. Erst fünf Jahre später, als der Kontakt zur Familie endgültig zerbricht, sucht sie Beratung.

Rein rechnerisch ist alles zu spät. Die drei Jahre Verjährungsfrist sind vorbei. Sabine ist verzweifelt – bis sie erfährt, dass die Verjährung nur dann greift, wenn sich der Erbe ausdrücklich darauf beruft.

Ihr noch lebender Elternteil aber tut genau das nicht. Vielleicht aus Scham, vielleicht aus Unsicherheit. Für Sabine bedeutet das: Ihr Pflichtteil lebt wieder auf, trotz „offiziell“ verstrichener Frist. Und am Ende erhält sie eine Auszahlung von mehreren zehntausend Euro.

Ihre Geschichte zeigt: Selbst wenn die Zeit abgelaufen scheint, muss der Anspruch nicht verloren sein. Schweigen wirkt manchmal stärker als jede Frist.

Nachlassverzeichnis und Auskunft: Ohne Transparenz kein Pflichtteil

Um den Pflichtteil berechnen zu können, brauchen Kinder vollständige Auskunft über den Nachlass. Ein privates Nachlassverzeichnis reicht häufig nicht aus. Gibt es Zweifel an der Richtigkeit, darf ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden. Der Notar muss dann selbst recherchieren – ein unschätzbar wichtiges Recht, das viel zu selten genutzt wird.

Warum viele Enterbungen wegen Formfehlern unwirksam sind

Auch die Wirksamkeit des Testaments selbst ist nicht immer gegeben. Formfehler, widersprüchliche Regelungen oder unklare Formulierungen können dazu führen, dass eine Enterbung unwirksam wird oder der Pflichtteil höher ausfällt als gedacht. Eine fachkundige Prüfung lohnt sich fast immer.

Pflichtteil sichern: Was Sie jetzt konkret tun sollten

Wer seinen Pflichtteil sichern möchte, sollte vor allem Klarheit gewinnen: Gibt es ein Testament? Seit wann kenne ich seinen Inhalt? Welche Vermögenswerte gehören tatsächlich dazu? Erst mit diesen Informationen lässt sich der Anspruch sauber berechnen und rechtssicher durchsetzen. Kontoauszüge, Grundbuchdaten, Versicherungsunterlagen und Hinweise auf frühere Schenkungen sind dafür zentral.

FAQ: Berliner Testament, Pflichtteil & Verjährung – die fünf wichtigsten Fragen

1. Bin ich wirklich „enterbt“, wenn meine Eltern ein Berliner Testament gemacht haben?

Nein. Auch wenn das Berliner Testament vorsieht, dass beim ersten Todesfall nur der überlebende Elternteil erbt, bleibt Ihr Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB bestehen. Sie erhalten zwar kein Erbe in Form von Vermögensgegenständen, aber Sie haben weiterhin einen gesetzlich garantierten Geldanspruch, der sofort fällig wird.

2. Wie lange kann ich meinen Pflichtteil geltend machen?

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Jahresende, in dem Sie vom Testament und Ihrer Enterbung erfahren haben. Nicht der Todestag zählt, sondern der Zeitpunkt der Kenntnis. Viele Ansprüche sind daher deutlich länger durchsetzbar, als Betroffene zunächst glauben.

3. Was passiert, wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist?

Auch dann ist Ihr Anspruch nicht automatisch verloren. Die Verjährung wirkt nur, wenn der Erbe sie aktiv einwendet. Tut er das nicht, kann der Pflichtteil trotz abgelaufener Frist noch erfolgreich eingefordert werden. Das ist rechtlich komplex, aber durchaus möglich.

4. Können Schenkungen den Pflichtteil erhöhen?

Ja. Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers werden häufig anteilig angerechnet. Das betrifft Geldübertragungen, Immobilien, größere Zuwendungen oder Vermögensverschiebungen zwischen Ehepartnern. Dadurch kann der Pflichtteil erheblich höher ausfallen.

5. Was brauche ich, um meinen Pflichtteil korrekt zu berechnen?

Unverzichtbar sind vollständige Informationen über den Nachlass: Konten, Immobilien, Versicherungen, Schulden und Schenkungen. Sie haben Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis – bei Zweifeln sogar auf ein notarielles Nachlassverzeichnis, bei dem der Notar selbst recherchieren muss. Ohne diese Auskünfte bleibt der Pflichtteil ungenau und schwer durchsetzbar.

Fazit: Pflichtteil retten – bevor er endgültig verloren ist

Das Berliner Testament nimmt Kindern beim ersten Todesfall oft jedes Mitspracherecht. Doch der Pflichtteil bleibt ein starkes, rechtlich geschütztes Instrument, um den eigenen Anspruch durchzusetzen – selbst Jahre nach dem Erbfall. Entscheidend ist, die Verjährungsfristen zu kennen, die eigenen Rechte aktiv wahrzunehmen und nicht darauf zu vertrauen, später automatisch berücksichtigt zu werden.

Wer abwartet, riskiert den Verlust von Ansprüchen in erheblicher Höhe. Klarheit über das Testament, den Zeitpunkt der eigenen Kenntnis und über die tatsächlichen Vermögenswerte ist unverzichtbar. Viele Enterbungen halten einer juristischen Prüfung nicht stand, und verspätete Ansprüche können Erfolg haben, solange der Erbe die Verjährung nicht ausdrücklich einwendet. Der Pflichtteil ist kein Geschenk, sondern ein Recht – und wer es kennt und nutzt, hat gute Chancen, das zu erhalten, was ihm zusteht.

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Kurdische Aktivistin trotz Freispruch weiter vor Gericht

Obwohl die Kurdin Yıldız Damla bereits 2023 in einem zusammengeführten Verfahren vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Organisation freigesprochen wurde, bleibt der Fall weiter vor dem türkischen Kassationsgericht anhängig. Grund dafür sind wiederholte Einsprüche durch Staatsanwälte – sowohl auf Ebene des lokalen Gerichts in Amed (tr. Diyarbakır) als auch vor dem Berufungsgericht.

Damla, 63 Jahre alt, war jahrelang im Vorstand des Vereins MEBYA-DER aktiv, eine Organisation, die sich um Menschen kümmert, die Angehörige im kurdischen Befreiungskampf verloren haben. Gegen sie wurden mehrere Verfahren eröffnet, unter anderem, weil sie an Beerdigungen von Gefallenen der kurdischen Guerilla teilgenommen und dort Leichname gewaschen hat. Diese Aktivitäten wurden von der Staatsanwaltschaft als Belege für eine angebliche Mitgliedschaft in der PKK gewertet.

Drei Verfahren zusammengeführt

Im Jahr 2018 wurden drei separate Ermittlungen gegen Yıldız Damla zusammengeführt. Die Anklage lautete auf „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Organisation“. Nach fast fünfjährigem Verfahren sprach das Gericht in Amed die Angeklagte 2023 frei. In der Urteilsbegründung hieß es, dass die angeführten Handlungen – insbesondere das Waschen von Leichnamen, die Teilnahme an Trauerfeiern und das Verlesen von Erklärungen – keine strafrechtliche Relevanz hätten und im Einklang mit geltendem Recht stünden.

Trotz des Freispruchs legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Auch das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Doch erneut wurde gegen das Urteil Einspruch erhoben – diesmal durch die Staatsanwaltschaft der Berufungsinstanz. Der Fall wurde daraufhin an das Kassationsgericht als oberstes Berufungsgericht der Türkei weitergeleitet, wo er weiterhin anhängig ist.

Anwältin: Institutionalisierte Einschüchterung gegen Mandantin

Die Anwältin von Yıldız Damla, Gülistan Ataş, kritisierte das Vorgehen der türkischen Justiz scharf. Ihre Mandantin sei „trotz fehlender strafrechtlicher Relevanz der Vorwürfe systematisch juristischer Verfolgung ausgesetzt“. Es handle sich um eine „Form institutionalisierter Einschüchterung“, vor allem gegenüber Frauen, deren Kinder im Krieg in Kurdistan ums Leben kamen.

Ataş erklärte, ihre Mandantin dürfe trotz des rechtskräftigen Freispruchs weiterhin nicht ins Ausland reisen. Diese Einschränkung sei nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch ein Ausdruck fortgesetzter Repression. „Die Ermittlungen und Verfahren gegen Mütter wie Yıldız Damla, die ihre Kinder in diesem Konflikt verloren haben, sind zu einem Muster geworden“, so die Anwältin. Diese zielten darauf ab, Trauer öffentlich zu sanktionieren und Engagement in zivilgesellschaftlichen Organisationen zu kriminalisieren.

Öffentliches Gedenken an Verstorbene keine Sicherheitsbedrohung

Sie betonte: „Der Fall meiner Mandantin zeigt exemplarisch, wie legitime Formen gesellschaftlicher Teilhabe wie etwa die Mitgliedschaft in einem eingetragenen Verein oder das öffentliche Gedenken an Verstorbene als Sicherheitsbedrohung umgedeutet werden. Das Kassationsgericht hat bislang keine Entscheidung getroffen. Als Verteidigung fordern wir die endgültige Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung aller restriktiven Maßnahmen gegen Yıldız Damla.“

https://deutsch.anf-news.com/frauen/aktivistin-von-mebya-der-als-terroristin-verurteilt-30346 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/polizei-geht-gegen-trauerversammlung-in-Sirnex-vor-48658 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/guerillakampfer-sechs-jahre-nach-tod-in-heimatstadt-beigesetzt-48081 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/kondolenzbesuch-in-nisebin-fur-zwei-gefallene-47867 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/mersin-polizei-verhindert-trauerfeier-fur-guerillakampferin-47773

 

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QSD verurteilen Hetzparolen durch regierungsnahe Milizen in Syrien

Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben regierungsnahe bewaffnete Gruppen für provokative und hetzerische Parolen verantwortlich gemacht. In einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung warfen sie Einheiten des syrischen Verteidigungsministeriums vor, in mehreren Landesteilen öffentlich zur Feindseligkeit gegen die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) aufgerufen zu haben.

Am Montag war es in verschiedenen Städten zu Feiern anlässlich des ersten Jahrestags des Sturzes des Baath-Regimes gekommen. Die QSD bewerteten dies als Zeichen für den Wunsch vieler Syrer:innen, mit autoritären Strukturen zu brechen und eine neue Phase der Freiheit, Gerechtigkeit und Mitbestimmung einzuleiten.

Rhetorik des Baath-Regimes

Gleichzeitig kritisierten sie scharf, dass Milizen unter dem Kommando der Übergangsregierung die Situation ausgenutzt hätten, um gezielt gegen die QSD und die Bevölkerung Nordostsyriens zu hetzen. Diese Vorfälle erinnerten an die Rhetorik des Baath-Regimes von Ex-Diktator Baschar al-Assad, gegen das sich weite Teile der Bevölkerung seit dem Beginn des Aufstands im Jahr 2011 erhoben hatten.

Nach Einschätzung der QSD handele es sich dabei nicht um vereinzelte Ausfälle, sondern um ein wiederkehrendes, systematisches Muster. Ziel sei es demnach, Spannungen zu schüren, gesellschaftliche Spaltung zu vertiefen und die Stabilität im Land zu untergraben. Solche Äußerungen stellten einen „klaren Verstoß gegen den inneren Frieden“ dar und könnten das Land zurück in eine neue Phase der Gewalt führen.

Verantwortung bei Damaskus

Die Verantwortung für die Eskalation liege direkt bei der islamistischen Regierung in Damaskus, heißt es weiter. Entweder seien die Provokationen Teil einer gezielten politischen Linie, oder die Behörden verlören bewusst die Kontrolle über ihre bewaffneten Einheiten. In beiden Fällen sende dies eine fatale Botschaft an die Bevölkerung.

Die QSD verwiesen darauf, dass ihre Kräfte im Kampf gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) Tausende Gefallene zu beklagen haben – und dies im Einsatz für die Sicherheit aller Volksgruppen des Landes. Die Menschen in Nord- und Ostsyrien würden keine Bühne für Hassparolen bieten und jeder Form der Destabilisierung mit Entschlossenheit und Verantwortungsbewusstsein begegnen.

Keine Rückkehr zu den Zuständen vor 2011

„Die Zukunft Syriens wird nicht durch Aufwiegelung und Spaltung gestaltet, sondern durch partnerschaftlichen Dialog, gegenseitigen Respekt und das Anerkennen aller Bevölkerungsgruppen“, betonten die QSD. Eine Rückkehr zu den Zuständen vor 2011 werde die Bevölkerung nicht hinnehmen.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-rufen-zu-nationalem-dialog-in-syrien-auf-49165

 

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Teil 1: Wenn der Spiegel die Lage um Taiwan und den Streit zwischen Japan und China erklärt, ist Desinformation garantiert

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 9. Dezember 2025 - 12:00
Eine Methode westlicher Medien wie dem Spiegel, unwahre Narrative zu verbreiten oder von unangenehmen Tatsachen abzulenken, ist es, lange und – ganz im Relotius-Stil – blumig formulierte Artikel zu schreiben, die mit Hilfe vieler blumig formulierter, aber vollkommen unwichtiger Details von dem eigentlichen Thema ablenken. Das will ich heute an drei aktuellen Beispielen aus dem […]
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Kinderzuschlag statt Bürgergeld: 552 Euro pro Kind je Monat

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Wenn das Geld am Monatsende knapp wird, rückt für viele Familien schnell das Bürgergeld in den Blick. Dabei gibt es eine Leistung, die genau für jene Haushalte gedacht ist, die nicht vollständig in die Grundsicherung rutschen sollen: der Kinderzuschlag. Er ergänzt das Kindergeld und soll Eltern entlasten, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, aber nicht für den Bedarf der Kinder.

Seit dem 1. Januar 2025 liegt der Kinderzuschlag bei bis zu 297 Euro pro Kind und Monat. Zusammen mit dem Kindergeld von 255 Euro sind damit rechnerisch bis zu 552 Euro pro Kind möglich, ausgezahlt an die Person, die auch das Kindergeld erhält.

Der Unterschied zum Bürgergeld ist nicht nur die Zuständigkeit einer anderen Behörde. Es geht auch um die Logik der Hilfe: Während das Bürgergeld die Existenzsicherung einer Bedarfsgemeinschaft übernimmt, setzt der Kinderzuschlag auf das vorhandene Erwerbseinkommen auf und soll eine Brücke bauen, damit Familien nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind.

Was der Kinderzuschlag leisten soll und warum er 2025 an Bedeutung gewinnt

Der Kinderzuschlag ist als Ergänzung zum Kindergeld konzipiert. Er richtet sich an Familien, die arbeiten oder anderweitig Einkommen erzielen, deren Mittel aber nicht ausreichen, um den Bedarf der Kinder vollständig zu decken.

Die Leistung ist seit Jahren Teil der Strategie, Kinderarmut zu mindern und zugleich den Übergang in die Grundsicherung zu vermeiden. Dass das Thema an Gewicht gewinnt, zeigt sich nicht nur an der Anhebung der Beträge zum Jahreswechsel 2025, sondern auch am wachsenden öffentlichen Interesse: Die Familienkasse berichtet seit Jahren über deutlich gestiegene Ausgaben und Fallzahlen, wobei sich das Wachstum zuletzt eher verlangsamt hat.

Der Kinderzuschlag ist dabei keine Pauschale, die automatisch in voller Höhe fließt. Er wird für jedes Kind einzeln berechnet und hängt von Einkommen, Wohnsituation und familiärem Bedarf ab.

Genau diese Konstruktion erklärt, warum sich die Leistung für manche Haushalte spürbar auszahlt, während sie bei anderen schnell zusammenschmilzt oder ganz entfällt.

Bis zu 552 Euro pro Kind: Wie die Rechnung zustande kommt

Die häufig zitierte Summe von bis zu 552 Euro pro Kind setzt sich aus zwei Leistungen zusammen: dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag.

2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 Euro pro Kind. Der Kinderzuschlag kann bis zu 297 Euro erreichen; in diesem Höchstbetrag ist der monatliche Sofortzuschlag von 25 Euro bereits enthalten.

Wer die Voraussetzungen erfüllt und den vollen Zuschlag bekommt, landet rechnerisch bei 552 Euro pro Kind und Monat.

Zum 1. Januar 2026 steigt das monatliche Kindergeld um 4 Euro auf auf 259 Euro.

Das klingt nach einer simplen Gleichung, ist in der Praxis aber an Bedingungen geknüpft. Schon geringe Veränderungen beim Einkommen, zusätzliche Einnahmen der Kinder oder eine veränderte Bedarfslage können dazu führen, dass der Kinderzuschlag geringer ausfällt. Der Betrag soll gezielt dort helfen, wo eine Lücke entsteht, nicht pauschal „oben drauf“ gezahlt werden.

Bürgergeld im Vergleich: Warum trotz höherer Regelsätze weniger „übrig“ bleibt

Auf den ersten Blick wirkt das Bürgergeld für Kinder großzügiger, weil die Regelsätze nach Alter gestaffelt sind und 2025 zwischen 357 Euro für Kinder bis fünf Jahre und 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren liegen.

Hinzu kommt im Bürgergeldbezug der Kindersofortzuschlag von 25 Euro monatlich. Der Knackpunkt ist jedoch die Anrechnung des Kindergeldes: Im Bürgergeld gilt das Kindergeld als Einkommen des Kindes und wird grundsätzlich in voller Höhe angerechnet. Dadurch reduziert sich der Auszahlbetrag des Jobcenters entsprechend.

Rechnet man dies nachvollziehbar durch, wird die Differenz sichtbar: Bei einem Kind bis fünf Jahren stehen 357 Euro Regelbedarf plus 25 Euro Sofortzuschlag im Raum, zusammen 382 Euro. Nach Anrechnung des Kindergeldes von 255 Euro verbleiben rechnerisch 127 Euro als Auszahlbetrag.

Bei Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren ergeben 471 Euro plus 25 Euro zunächst 496 Euro; nach Anrechnung bleiben 241 Euro. Die Unterkunftskosten und Mehrbedarfe laufen beim Bürgergeld separat, doch beim Blick auf die unmittelbare Geldleistung für das Kind erklärt die Anrechnung, warum der Kinderzuschlag in vielen Konstellationen als finanziell attraktiver wahrgenommen wird, sobald das Mindesteinkommen erreicht wird.

Keine freie Wahl: Welche Leistung greift, entscheidet die Bedürftigkeit

In der öffentlichen Debatte wird der Kinderzuschlag bisweilen als „Alternative“ zum Bürgergeld dargestellt. Tatsächlich gibt es aber keine beliebige Wahlmöglichkeit. Maßgeblich ist, ob die Familie ihren Bedarf mit Einkommen, Kindergeld, möglichem Wohngeld und Kinderzuschlag decken kann.

Kinderzuschlag und Wohngeld gelten außerdem als vorrangige Leistungen. Das bedeutet: Wer Anspruch darauf hat und dadurch die Hilfebedürftigkeit vermeiden kann, soll diese Leistungen nutzen, bevor Bürgergeld beansprucht wird. Jobcenter haben dabei eine gesteigerte Beratungspflicht und müssen auf vorrangige Ansprüche hinweisen.

In bestimmten Situationen kann während eines laufenden Kinderzuschlagbezugs trotzdem ein ergänzender Anspruch auf Bürgergeld entstehen; dann wird der Kinderzuschlag als Einkommen berücksichtigt. Das System ist damit weniger ein Entweder-oder als eine abgestufte Absicherung, die je nach Lebenslage ineinandergreifen kann.

Tabelle: Statt Bürgergeld: Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld Leistung Anspruch und Höhe (Stand: 2025) Kindergeld Anspruch besteht für berechtigte Eltern bzw. Anspruchsberechtigte nach dem Kindergeldrecht (typischerweise für Kinder im Haushalt bis mindestens 18 Jahre, darüber hinaus bei Vorliegen der Voraussetzungen). Die Höhe beträgt 255 Euro pro Kind und Monat (einheitlicher Betrag, unabhängig vom Einkommen). Zum ersten Januar steigt das Kindergeld noch einmal um 4 Euro, auf 259 Euro. Kinderzuschlag Anspruch kann bestehen, wenn Kindergeld bezogen wird, das Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht oder nur knapp für den Bedarf der Kinder. Erforderlich ist ein Mindesteinkommen von 600 Euro brutto monatlich (Alleinerziehende) bzw. 900 Euro brutto monatlich (Paare); geprüft wird regelmäßig anhand der letzten sechs Monate vor Antragstellung.

Die Höhe beträgt bis zu 297 Euro pro Kind und Monat (der Sofortzuschlag ist darin bereits enthalten) und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt; zusammen sind damit bis zu 552 Euro pro Kind und Monat möglich. Wohngeld (Wohngeld-Plus) Anspruch kann bestehen, wenn Wohnkosten zu hoch sind im Verhältnis zum anrechenbaren Einkommen und keine Transferleistung bezogen wird, in der Wohnkosten bereits berücksichtigt sind (beispielsweise Bürgergeld). Eine feste Pauschale gibt es nicht: Die Höhe wird individuell berechnet und richtet sich nach Haushaltsgröße, anrechenbarem Gesamteinkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete/Belastung und der örtlichen Mietstufe; zur Orientierung dient der Wohngeld-Plus-Rechner. Wer Kinderzuschlag bekommen kann

Vorausgesetzt wird zunächst ein Anspruch auf Kindergeld. Kinderzuschlag gibt es grundsätzlich für Kinder, die im Haushalt leben, nicht verheiratet sind und für die Kindergeld gezahlt wird; typischerweise ist das bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich, sofern die kindergeldrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Entscheidend ist außerdem, dass das Einkommen der Eltern eine gewisse Untergrenze erreicht. 2025 liegt das Mindesteinkommen bei 600 Euro brutto monatlich für Alleinerziehende und bei 900 Euro brutto monatlich für Elternpaare.

Für die Berechnung schaut die Familienkasse auf den Bemessungszeitraum der letzten sechs Monate vor der Antragstellung. Dieser Rückblick soll ein realistischeres Bild geben als eine Momentaufnahme, kann aber auch dazu führen, dass ein aktueller Einkommensknick oder ein neuer Job nicht sofort in der gewünschten Richtung wirkt.

Eine starre Einkommensobergrenze existiert nicht. Stattdessen wird der Zuschlag schrittweise geringer, wenn das Einkommen über den Bedarf der Eltern hinausgeht. Dadurch können auch Haushalte mit auf den ersten Blick „nicht ganz niedrigen“ Einkommen noch einen Anspruch haben, etwa wenn die Wohnkosten hoch sind oder mehrere Kinder im Haushalt leben.

Wie die Berechnung funktioniert und warum der Zuschlag „dynamisch“ wirkt

Der Kinderzuschlag ist eng an das Prinzip der Bedarfsprüfung angelehnt. Vereinfacht gesagt wird zunächst ermittelt, welchen Bedarf die Familie hat. Dann wird geprüft, welche Mittel bereits vorhanden sind und welche Freibeträge gelten. Aus der Differenz ergibt sich, ob und in welcher Höhe Kinderzuschlag gezahlt werden kann.

Dabei zählt nicht nur das Einkommen der Eltern. Auch Einkommen der Kinder kann eine Rolle spielen, etwa Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder bestimmte Renten. Solche Beträge können den Anspruch mindern, weil sie den Bedarf des Kindes teilweise abdecken.

Von „dynamisch“ lässt sich sprechen, weil der Zuschlag nicht abrupt endet, sobald das Einkommen steigt. Er wird vielmehr stufenweise abgeschmolzen. Das ist sozialpolitisch beabsichtigt: Zusätzliche Arbeitsstunden oder ein besser bezahlter Job sollen nicht sofort dadurch „bestraft“ werden, dass die gesamte Leistung wegfällt.

In der Praxis bleibt der Kinderzuschlag aber ein sensibles Rechenwerk, bei dem schon kleine Änderungen die Auszahlung verschieben können. Wer Kinderzuschlag bezieht, muss deshalb Veränderungen in den Verhältnissen ernst nehmen und rechtzeitig melden, weil sonst Rückforderungen drohen.

Antrag und Bewilligung: Warum sechs Monate eine wichtige Marke sind

Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse beantragt, entweder digital oder mit Formularen. Bewilligt wird er in der Regel für sechs Monate. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich, in vielen Fällen als vereinfachter Folgeantrag, wenn sich an den Verhältnissen wenig geändert hat.

Diese zeitliche Begrenzung soll das Verfahren aktuell halten, bedeutet für Familien aber auch wiederkehrenden Aufwand, insbesondere wenn Nachweise erneut eingereicht werden müssen.

Ein praktischer Hinweis aus der Beratungspraxis lautet daher: Wer unsicher ist, sollte vor dem Antrag eine verlässliche Vorprüfung nutzen. Offizielle Online-Angebote können zumindest eine erste Orientierung geben, ob ein Anspruch grundsätzlich möglich ist. Für die tatsächliche Entscheidung bleibt jedoch die Familienkasse zuständig.

Bildung und Teilhabe: Ein oft übersehener Zusatznutzen

Beim finanziellen Vergleich von Kinderzuschlag und Bürgergeld geht es schnell um Monatsbeträge. Dabei wird häufig übersehen, dass Kinder mit bewilligtem Kinderzuschlag regelmäßig auch Zugang zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Dazu zählen je nach Situation Unterstützungen für Schulausflüge, Lernförderung, Mittagessen in Schule oder Kita oder die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

Für Familien, die knapp kalkulieren, kann das im Alltag eine spürbare Entlastung bedeuten, auch wenn es nicht als klassische Geldleistung auf dem Konto ankommt.

Gerade hier zeigt sich die Logik des Kinderzuschlags: Er soll nicht nur eine Rechnung im Haushaltsbuch glätten, sondern Kinder in Bereichen unterstützen, die für Entwicklungschancen relevant sind, ohne dass dafür zwingend Bürgergeld bezogen werden muss.

Die Sorge vor Rückforderungen: Wenn Kindergeld und Bürgergeld kollidieren

Ein heikler Punkt ist die Konstellation, in der Kindergeld später zurückgefordert wird, während es beim Bürgergeld zuvor bereits als Einkommen angerechnet wurde.

Dann entsteht für Betroffene leicht das Gefühl, doppelt zu verlieren: Das Jobcenter hat die Leistungen im Zuflussmonat wegen des Kindergeldes gemindert, und später verlangt die Familienkasse eine Rückzahlung, etwa wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Voraussetzungen für Kindergeld nicht (mehr) vorlagen. Solche Fälle sind rechtlich schwierig und werden in der Praxis immer wieder diskutiert, auch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung.

Was sich unabhängig von Details als Grundregel festhalten lässt: Wer Änderungen bei Ausbildung, Studium oder Lebenssituation volljähriger Kinder nicht zeitnah meldet, riskiert nicht nur Rückforderungen der Familienkasse, sondern auch Folgewirkungen in der Grundsicherung. Betroffene sollten in solchen Situationen früh reagieren, Bescheide sorgfältig prüfen lassen und bei Bedarf Beratung in Anspruch nehmen, um finanzielle Härten abzufedern.

Warum viele Berechtigte trotzdem verzichten und was digitale Anträge ändern können

Trotz der Summen, um die es geht, wird der Kinderzuschlag nach Einschätzung verschiedener Studien und Auswertungen längst nicht von allen Berechtigten beantragt.

Als Gründe gelten Informationslücken, komplexe Antragswege, Unsicherheit bei Nachweisen und auch die Sorge vor Stigmatisierung, die häufig eher mit dem Jobcenter als mit der Familienkasse verbunden wird. Forschung zu Armutsprävention und Familienleistungen beschreibt seit Jahren, dass Nicht-Inanspruchnahme kein Randphänomen ist, sondern bei vielen Sozialleistungen vorkommt.

Digitalisierte Antragswege sollen diese Hürden senken. Das wird nicht alle Probleme lösen, kann aber die Schwelle reduzieren, überhaupt eine Prüfung anzustoßen. Wer knapp oberhalb des Bürgergeldniveaus lebt, gewinnt dadurch zumindest eine realistische Chance, Ansprüche zu erkennen, bevor Schulden entstehen oder Teilhabechancen der Kinder eingeschränkt werden.

Der Beitrag Kinderzuschlag statt Bürgergeld: 552 Euro pro Kind je Monat erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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Trump announces AI-chip export deal with China as Democrats warn of security risks

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. Dezember 2025 - 11:32

Washington, Dec.9 (SANA) President Donald Trump announced Tuesday that he reached an agreement with Chinese President Xi Jinping permitting the U.S. company ‘NVIDIA’ to export its advanced H200 artificial-intelligence chips to China, marking a major shift in Washington’s export-control policy.

According to the ‘Truth social platform’, Trump said the agreement will allow Nvidia to ship H200 products to “approved customers in China and other countries” under conditions designed to ensure “sustainable national security.” He added that President Xi had “responded positively,” noting that China would pay “25 percent of the money to the United States,” without providing further details on the payment mechanism.

In his post, Trump said: “The agreement permits NVIDIA to ship (H200 products) under conditions that ensure sustainable national security,” adding that his decision aims to support U.S. jobs, strengthen domestic industry, and benefit American taxpayers. He stressed that Nvidia’s most advanced products — including the Blackwell series and Robin processors — will remain exclusive to the U.S. market and will not be covered by the new export arrangements.

Several Democratic senators issued strong warnings against the move, saying it could enable China to develop more advanced and lethal weapons systems and conduct more effective cyberattacks targeting U.S. companies and critical infrastructure. They described the agreement as a “major economic and security failure.”

The U.S. Department of Commerce is currently finalizing the technical details of the policy, while Trump said the same approach may soon be applied to other U.S. companies involved in AI and semiconductors.

Since 2022, the Biden administration had imposed strict export controls on high-performance chips used to train advanced artificial-intelligence systems, including the Nvidia H200, due to concerns about potential military applications. As a result, companies such as Nvidia, AMD and Intel had been required to produce lower-performing versions tailored for the Chinese market to comply with U.S. restrictions.

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Trump criticizes Europe’s direction, Costa warns against U.S. interference

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. Dezember 2025 - 11:26

Damascus, Dec. 9 (SANA) U.S. President Donald Trump renewed his sharp criticism of Europe, claiming the continent is “going in a dangerous direction,” following the European Union’s $140 million fine against Elon Musk’s e-commerce platform X.

Speaking to reporters, Trump said, “Europe is going in a very bad direction, and it’s very bad for its people. We do not want Europe to change to this extent. They are taking a very wrong path.”

In response, European Council President António Costa issued a strong warning against U.S. interference in European affairs. According to Radio Monte Carlo International, Costa said, “What we cannot accept is this threat of interference in Europe’s internal political life. The United States cannot replace European citizens in choosing their own good parties from their bad ones.”

Costa emphasized that while Europe remains a close ally and a significant economic partner of the United States, the continent must be “master of its own destiny,” calling on Washington to respect Europe’s sovereignty. “There are differences in our worldviews, but this goes beyond that,” he added, stressing that true allies must act with mutual respect.

The tensions reflect growing divergences between Washington and Brussels following the White House’s release of its new “America First” National Security Strategy. The strategy criticized European immigration policies, warned of Europe’s declining share in the global economy due to China and other rising powers, and cautioned of a potential “civilizational erosion” if current trends continue.

European officials have rejected attempts at interference, reaffirming their commitment to maintaining historic transatlantic relations while insisting that the continent’s political choices remain independent.

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Israeli raid on UNRWA compound in Jerusalem violates international law, Lazzarini says

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. Dezember 2025 - 11:22

New York, Dec. 9 (SANA) Philippe Lazzarini, Commissioner-General of the United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees (UNRWA), condemned the Israeli police raid on the agency’s compound in occupied East Jerusalem, describing it as a dangerous precedent and a blatant violation of the inviolability of UN premises.

Lazzarini explained that Israeli forces entered the compound early Monday with motorcycles, trucks, and forklifts, severed all communications, confiscated furniture and IT equipment, and replaced the UN flag with Israel’s. He emphasized that the site retains its UN status and is fully protected under international law, underscoring Israel’s obligations as a UN member to respect the sanctity of the premises.

The UN official noted that the raid follows months of harassment, including deliberate arson attacks in 2024, hate-driven protests, intimidation campaigns, and anti‑UNRWA legislation passed by the Israeli Knesset. Earlier this year, UNRWA staff were compelled to evacuate the compound amid ongoing threats.

“Despite these actions, the compound’s UN status and immunity remain intact,” Lazzarini stressed, highlighting that Israel is bound by the UN Convention on Privileges and Immunities, which shields UN premises from inspection, seizure, or interference of any kind.

He also recalled that the International Court of Justice has affirmed Israel’s legal duty to cooperate with UNRWA and other UN agencies operating in the occupied Palestinian territories

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Rente und Arbeit: So können Rentner das Anschlussverbot aushebeln

Lesedauer 5 Minuten

Für viele Beschäftigte endet mit der Rente nicht automatisch das Arbeitsleben. Wer Jahrzehnte im Betrieb war, möchte oft weitermachen – aus Geldnot, aus Pflichtgefühl gegenüber dem Team oder schlicht, weil der Alltag ohne Arbeit kaum finanzierbar ist.

Gleichzeitig suchen Unternehmen händeringend Personal. Trotzdem standen Rentner, die weiterarbeiten wollten, bisher oft vor einer Mauer aus Befristungsregeln und starren Vertragsklauseln.

Mit der schon heute möglichen Hinausschiebensvereinbarung und der geplanten Lockerung des sogenannten Anschlussverbots sollen Übergänge in die „Aktivrente“ leichter werden. Doch was davon ist tatsächlich in Kraft, was ist noch politisches Versprechen – und wo sollten Betroffene aufpassen?

Bisherige Realität: Arbeitsvertrag endet – und der Betrieb ist „offiziell“ fertig mit einem

In vielen Arbeits- und Tarifverträgen steht eine klare Altersgrenze: Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Ohne zusätzliche Vereinbarung ist dann Schluss – selbst wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmerin eigentlich zufrieden sind und weitermachen wollen.

Für Betroffene bedeutet das: Im Zweifel gibt es keine Weiterbeschäftigung, sondern nur noch eine Verabschiedung mit Blumenstrauß. Wer wiederkommen möchte, muss einen neuen Vertrag unterschreiben – und landet sofort im komplizierten Befristungsrecht.

Sachgrundlose Befristung ist nach bisheriger Rechtslage tabu, wenn beim selben Arbeitgeber früher schon ein Arbeitsverhältnis bestand. Genau das ist das berüchtigte Anschlussverbot.

Gerade ältere Beschäftigte werden so in eine paradoxe Lage gedrängt: Der Betrieb braucht sie, sie benötigen den Job – aber das Gesetz baut Hürden ein, statt Lösungen zu ermöglichen.

Schon heute möglich: Weiterarbeiten per Hinausschiebensvereinbarung

Wichtig ist: Das System ist nicht vollkommen starr. Bereits heute gibt es eine Tür, die viele nicht kennen – die Hinausschiebensvereinbarung. Sie erlaubt es, eine im Vertrag vereinbarte Altersgrenze einvernehmlich nach hinten zu verschieben.

In der Praxis sieht das so aus:

Ein Arbeitsvertrag sieht vor, dass das Beschäftigungsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Noch bevor dieses Datum erreicht ist, setzen sich Arbeitgeber und Beschäftigter zusammen und vereinbaren schriftlich: Das Arbeitsverhältnis läuft weiter, zum Beispiel für ein weiteres Jahr oder bis zu einem festen Datum. Gleichzeitig können Arbeitszeit und Lohn angepasst werden.

Diese Vereinbarung kann mehrfach geschlossen werden. So lassen sich Übergänge in kleineren Schritten organisieren – etwa erst ein Jahr länger mit reduzierter Stundenzahl, später noch einmal eine Verlängerung. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die Vereinbarung muss unterschrieben sein, solange der ursprüngliche Vertrag noch läuft. Wer wartet, bis der Vertrag bereits beendet ist, steht vor geschlossener Tür.

Anschlussverbot soll für Rentner fallen

Die Politik hat erkannt, dass das bisherige Anschlussverbot viele sinnvolle Weiterbeschäftigungen blockiert. Deshalb soll das Vorbeschäftigungsverbot für Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, gelockert werden.

Konkret: Bisher gilt – eine sachgrundlose Befristung ist unzulässig, wenn beim gleichen Arbeitgeber schon einmal ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Künftig sollen Arbeitgeber und bereits verrentete Beschäftigte wieder befristete Verträge ohne Sachgrund schließen können, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist.

Für Betroffene ist das mehr als juristische Feinarbeit. Es eröffnet die Möglichkeit, nach einer kurzen Pause oder einem echten Renteneintritt noch einmal befristet zurückzukehren. Ein klar begrenzter Vertrag über ein Jahr oder zwei, ohne komplizierte Sachgrund-Konstruktionen, wird damit wieder möglich.

Wichtig ist allerdings: Diese Neuregelung ist politisch beschlossen, aber noch nicht dauerhaft gelebte Praxis. Bis sie tatsächlich gilt, bleibt nur der Weg über Hinausschiebensvereinbarung oder befristete Verträge mit Sachgrund.

Wer aktuell einen genauen Plan hat, wann und wie lange er oder sie weiterarbeiten möchte, sollte sich die konkreten Daten und Regelungen schriftlich bestätigen lassen – statt auf eine gesetzliche Änderung „irgendwann im nächsten Jahr“ zu vertrauen.

Hinzuverdienst seit 2023: Grenzen gefallen – aber nicht jede Rente ist gleich

Eine zentrale Änderung ist bereits Realität und wirkt unmittelbar im Geldbeutel: Seit 1. Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten weggefallen. Das bedeutet für alle, die eine reguläre oder vorgezogene Altersrente beziehen: Es kann grundsätzlich beliebig hinzuverdient werden, ohne dass die Rente deshalb gekürzt wird.

Für viele Betroffene ist genau das die Grundlage dafür, überhaupt über Weiterarbeit nachzudenken. Wer eine niedrige Rente erhält, kann den Lohn aus der Beschäftigung komplett behalten und die Rente zusätzlich beziehen.

Die Grenze verläuft nur noch dort, wo andere Rentenarten betroffen sind – etwa Erwerbsminderungsrenten, bei denen weiterhin strenge Anrechnungsregeln gelten.

Konkretes Beispiel: Wie eine „Aktivrente“ im Betrieb aussehen kann

Ein Beispiel zeigt, wie die rechtlichen Spielräume genutzt werden können:

Herr M., 66 Jahre, erreicht die Regelaltersgrenze. Sein Vertrag endet laut Klausel mit Ablauf des Monats. Er arbeitet als Techniker, kennt die Anlagen in- und auswendig, sein Chef möchte ihn gerne halten – aber mit reduzierten Stunden.

Beide schließen noch vor dem Rentenstichtag eine Hinausschiebensvereinbarung. Darin steht: Das Arbeitsverhältnis wird um zwei Jahre verlängert, die Wochenarbeitszeit wird von 38 auf 20 Stunden reduziert, das Gehalt entsprechend angepasst. Herr M. bezieht ab diesem Zeitpunkt seine volle Altersrente und erhält zusätzlich seinen Teilzeitlohn. Eine Hinzuverdienstgrenze muss er bei der Altersrente nicht mehr beachten.

Kommt die Lockerung des Anschlussverbots wie geplant, hätte der Betrieb später zusätzlich die Option, nach Ablauf dieser zwei Jahre noch einmal einen klar befristeten Anschlussvertrag ohne Sachgrund zu schließen. Herr M. könnte dann selbst entscheiden, ob er für ein weiteres Jahr bleibt – ohne sich auf Dauer zu binden.

Sozialversicherung und Steuern: Mehr Geld, aber auch mehr Abzüge

Weiterarbeiten nach der Rente klingt nach einfachem Plus im Portemonnaie – tatsächlich wird ein Teil der zusätzlichen Einnahmen durch Beiträge und Steuern aufgezehrt.

Auf das Arbeitsentgelt fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen, wenn eine Vollrente wegen Alters gezahlt wird. In der Rentenversicherung werden aus der Beschäftigung weiter Beiträge abgeführt. Sie können auf Wunsch in zusätzliche Entgeltpunkte umgewandelt werden, was zu einem spürbaren, wenn auch meist eher kleinen Aufschlag auf die Rente führt.

Steuerlich zählt der Lohn aus der Beschäftigung als ganz normales Einkommen. Zusammen mit der Rente kann das dazu führen, dass Betroffene erstmals überhaupt Einkommensteuer zahlen müssen oder in eine höhere Progression rutschen.

Wer knapp kalkuliert, sollte wenigstens überschlägig prüfen lassen, wie sich Lohn, Rente und Grundfreibetrag zueinander verhalten, damit die böse Überraschung nicht mit dem ersten Steuerbescheid kommt.

Vertragsgestaltung: Ohne klare Vereinbarung drohen Missverständnisse

Für Betroffene ist entscheidend, nicht nur „weiterzuarbeiten“, sondern die Bedingungen schriftlich zu fixieren. Ein sauber formulierter Vertrag oder eine Hinausschiebensvereinbarung sollte mindestens regeln, ab wann die Rente läuft, wie viele Stunden gearbeitet wird, welches Entgelt gezahlt wird und ob – bzw. bis wann – die Beschäftigung befristet ist.

Fehlt diese Klarheit, drohen Konflikte: Der Arbeitgeber geht von einer automatischen Beendigung aus, die Beschäftigte glaubt, „es laufe einfach weiter“. Oder es herrscht Unklarheit, ob der neue Status eine Teilzeitbeschäftigung im Ruhestand oder ein vollwertiges Arbeitsverhältnis ist – mit allen Rechten, aber auch Pflichten.

Was heißt das alles für Betroffene?

Weiterarbeiten nach Rentenbeginn ist schon heute möglich, wenn rechtzeitig eine Hinausschiebensvereinbarung geschlossen oder ein neuer Vertrag mit tragfähigem Sachgrund abgeschlossen wird.
Die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten sind gefallen, was gerade für Menschen mit niedriger Rente eine wichtige Entlastung darstellt.

Die geplante Lockerung des Anschlussverbots soll es künftig leichter machen, nach der Regelaltersgrenze befristet zu arbeiten, auch beim früheren Arbeitgeber.

Für Betroffene bleibt die Lage aber nicht automatisch „rentnerfreundlich“. Wer den Übergang in den Ruhestand flexibel gestalten will, muss aktiv werden: rechtzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen, keine Fristen verstreichen lassen und sich die Wirkung auf Rente, Krankenversicherung und Steuerlast genau anschauen.

Wer unsicher ist, sollte fachkundige Beratung nutzen – etwa bei einer unabhängigen Rentenberatung oder einer spezialisierten Beratungsstelle für Sozialrecht.

FAQ: Arbeiten nach dem Renteneintritt und Anschlussverbot

Wann ist Weiterarbeiten nach Rentenbeginn überhaupt möglich?
Weiterarbeit ist möglich, wenn vor Erreichen der vertraglichen Altersgrenze eine Hinausschiebensvereinbarung geschlossen oder nach Rentenbeginn ein neuer Arbeitsvertrag (mit Sachgrund, später ggf. sachgrundlos) vereinbart wird.

Was ist der Unterschied zwischen Hinausschiebensvereinbarung und neuem Arbeitsvertrag?
Die Hinausschiebensvereinbarung verschiebt nur den Beendigungszeitpunkt des bestehenden Vertrags nach hinten. Ein neuer Arbeitsvertrag setzt voraus, dass das alte Arbeitsverhältnis beendet ist und alle Konditionen neu geregelt werden.

Gilt das Anschlussverbot aktuell noch?
Ja. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine sachgrundlose Befristung beim früheren Arbeitgeber grundsätzlich ausgeschlossen. Die geplante Lockerung für Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze soll diesen Punkt gezielt aufheben.

Sind Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten noch relevant?
Bei Altersrenten (regulär und vorgezogen) bestehen seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Der Arbeitslohn wird nicht mehr auf die Altersrente angerechnet, wohl aber steuerlich berücksichtigt.

Welche Sozialversicherungsbeiträge fallen beim Weiterarbeiten an?
Auf den Lohn aus der Beschäftigung werden weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, Rentenversicherungsbeiträge können zu zusätzlichen Rentenpunkten führen, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen bei Vollrente.

Kann eine Verlängerung auch nach Erreichen der Altersgrenze vereinbart werden?
Nein. Eine Hinausschiebensvereinbarung muss vor dem vertraglich festgelegten Beendigungszeitpunkt geschlossen werden. Nach Ablauf des Vertrags ist nur noch ein neuer Arbeitsvertrag möglich.

Worauf sollten Betroffene vor einer Weiterbeschäftigung besonders achten?
Wesentlich sind ein klarer schriftlicher Vertrag (Dauer, Stunden, Lohn), die Prüfung der Wirkung auf Steuerlast und Krankenversicherung sowie die Frage, ob die geplante gesetzliche Lockerung des Anschlussverbots bereits konkret gilt oder noch im Gesetzgebungsverfahren steckt.

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The 1st anniversary of Syria liberation kicks off at Faculty of Arts, Damascus

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. Dezember 2025 - 11:12

Damascus, Dec.9 (SANA) The 1st anniversary festival of Syria’s liberation kicked off at Damascus University, organized by the Faculties of Arts and Human Sciences and Media in cooperation with “Ghiras Al-Nahda” Organization.

The event was held under the theme “Free Syria… A Year of Victory,” with a broad official and student participation at the Conference Hall of the Faculty of Arts.

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Presenting Gold Star medals to Heroes of Russia

PRESIDENT OF RUSSIA - 9. Dezember 2025 - 11:05

On Heroes of the Fatherland Day, the President presented Gold Star medals to Heroes of Russia. The ceremony took place in the Grand Kremlin Palace’s St George Hall.

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Warum steigt meine Stromrechnung, wenn Wind und Sonne doch keine Rechnung schicken?

von David Turver, Dezember 2025, 19:09 Uhr

Ofgem hat kürzlich die Preisobergrenze für das erste Quartal 2026 bekannt gegeben, und trotz sinkender Gaspreise ist die Gesamtpreisobergrenze angestiegen. Der Haushalt hat einige kleinere Änderungen zur Senkung der Energiekosten vorgenommen, doch die Änderung der Verpflichtungen zur Nutzung erneuerbarer Energien verlagert lediglich die Kosten, anstatt die eigentliche Ursache zu beheben. Ich halte Ende dieser Woche einen Vortrag darüber, warum unsere Energiekosten so hoch sind. Daher ist es an der Zeit, die Zahlen zu den wahren Ursachen der hohen Energiekosten zu aktualisieren.

Ofgem (das Amt für Gas- und Strommärkte) ist die Energieregulierungsbehörde für Großbritannien. Die Behörde hat die Aufgabe, Verbraucher zu schützen, den Wettbewerb zu fördern und die Unternehmen zu regulieren, die die Gas- und Stromnetze betreiben. Zu ihren weiteren Prioritäten gehören die Sicherstellung einer sicheren Energieversorgung und die Unterstützung Großbritanniens beim Übergang zu einem umweltfreundlicheren Energiesystem durch die Umsetzung von Umweltverbesserungen und die Berücksichtigung schutzbedürftiger Kunden.

Energiepreise im Kontext

Die  neuesten Daten der IEA  zeigen, dass Großbritannien im Jahr 2024 die höchsten industriellen Strompreise weltweit und die zweithöchsten Strompreise für Privathaushalte hatte (siehe Abbildung A).

Abbildung A – Internationale Gas- und Strompreise (gemäß IEA und DESNZ)

Die Erdgaspreise in Großbritannien sind im Vergleich zu Kontinentaleuropa wettbewerbsfähig. Entgegen der landläufigen Meinung können die hohen Strompreise daher nicht auf Gas zurückzuführen sein. Allerdings ist anzumerken, dass die Gaspreise in Großbritannien und der EU deutlich höher sind als bei wichtigen Wettbewerbern wie den USA und Kanada (siehe Abbildung B).

Abbildung B – Internationale Industriegaspreise gemäß IEA und DESNZ (Pence pro kWh)

Aktuellere Daten für das erste Halbjahr 2025 für die EU-Länder und Großbritannien zeichnen ein ähnliches Bild. Hohe Energiepreise stellen eine existenzielle Bedrohung für die Wirtschaft dar. Daher ist es unerlässlich, dass wir die Ursachen der hohen Preise genau verstehen, um die richtigen politischen Maßnahmen ergreifen zu können.

Rolle des Gases

Es stimmt, dass die Gaskosten meist den Großhandelspreis für Strom bestimmen. Das ist jedoch nur ein Teil der Wahrheit. Laut  DUKES (Tabelle 5.6A) verbrauchten wir 2024 178,8 TWh Gas zur Stromerzeugung. Laut  TradingView lag der durchschnittliche Gaspreis 2024 bei 89,67 Pence pro Therm. Hochgerechnet hätte uns dieses Gas rund 5,5 Milliarden Pfund gekostet. Diese Zahl sollten wir im Hinterkopf behalten, wenn wir die Kosten für Subventionen für erneuerbare Energien betrachten.

CO2-Zwangsabgaben

Der Preis für Strom aus Gaskraftwerken wird durch die zusätzlichen CO₂-Zwangsabgaben (CPS) und des Emissionshandelssystems (ETS) erhöht – letzteres ist zwar keine reine CO₂-Steuer, stellt aber dennoch einen Mehraufwand dar. Wie Abbildung C zeigt, erstellt Ember nun ein aufschlussreiches Diagramm, das die Brennstoff- und CO₂-Kosten von Strom aus Gaskraftwerken aufschlüsselt.

Abbildung C – Auswirkungen der Gas- und CO2-Kosten auf die Stromgroßhandelspreise

Im Oktober 2025 werden die Brennstoffkosten voraussichtlich 53,88 £ pro MWh und die CO₂-Kosten 27,31 £ pro MWh bzw. 33,6 % der Gesamtkosten betragen. Bemerkenswert ist, dass die CO₂-Kosten seit Januar dieses Jahres um 37,7 % gegenüber 19,84 £ pro MWh gestiegen sind. Grund dafür ist der Beitritt Großbritanniens zum EU-Emissionshandelssystem, in dem die CO₂-Kosten deutlich höher waren als in Großbritannien. Dies führt zu höheren Stromkosten.

Der Wegfall dieser CO₂-Zwangsabgaben würde den Großhandelspreis für Strom sofort senken und die Stromrechnungen verringern. Ein willkommener Nebeneffekt wäre, dass auch die Einnahmen von Erzeugern erneuerbarer Energien, die über Zertifikate für erneuerbare Energien (Renewables Obligation Certificates, ROCs) finanziert werden, sinken würden, da diese den Großhandelspreis zuzüglich ihrer Zertifikate erhalten. Darüber hinaus würden auch Wind- und Solarparks, die auf Marktbasis arbeiten, einen Einnahmenrückgang verzeichnen, was zu einer noch größeren Senkung der Stromrechnungen führen würde.

Laut DESNZ-Statistiken emittierte der britische Energiesektor im Jahr 2024 rund 37,5 Mio.t CO₂. Die Kosten für die CO₂-Abgabe (CPS) betrugen 18 £ pro Tonne, und die durchschnittlichen CO₂-Kosten im Emissionshandelssystem (ETS) lagen bei etwa 38 £ pro Tonne. Die Gesamtkosten, die dadurch auf unsere Stromrechnungen flossen, beliefen sich somit auf rund 2,1 Mrd. £. Da die Emissionen sinken, die ETS-Kosten jedoch steigen, lässt sich die zukünftige Kostenentwicklung nur schwer vorhersagen. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 2.700 kWh ergäbe sich eine jährliche Ersparnis von etwa 70 £.

Subventionen für erneuerbare Energien treiben hohe Strompreise in die Höhe

Oft wird uns gesagt, erneuerbare Energien seien günstig, und wenn wir nur all das lästige Gas loswerden könnten, würden unsere Stromrechnungen sinken. Tatsächlich machte Ed Miliband  fälschlicherweise die Märkte für fossile Brennstoffe für die jüngste Erhöhung der Ofgem-Preisobergrenze verantwortlich und erhielt daraufhin eine Rüge aus der Bevölkerung. Der Denkfehler im Argument der „günstigen erneuerbaren Energien“ liegt jedoch darin, dass Befürworter nur die Grenzkosten der Stromerzeugung vergleichen, nicht die Gesamtkosten. Zwar sind Wind und Sonne kostenlos, Windkraftanlagen, Solarmodule und die für den Netzanschluss benötigte Ausrüstung jedoch nicht. Betrachtet man die tatsächlichen Kosten der Subventionen, so lassen sich die tatsächlichen Kosten erneuerbarer Energien erkennen (siehe Abbildung D).

Abbildung D – Grundkosten der Stromerzeugung nach Technologie und Subventionssystem

Ausgehend von Gas, basierend auf den Ember-Daten, lagen die Kosten für gasbetriebenen Strom im Oktober dieses Jahres bei etwa 81 £ pro MWh, bestehend aus Brennstoffkosten von rund 54 £ pro MWh und CO2-Kosten von 27 £ pro MWh.

Kommen wir nun zur Offshore-Windenergie, die sowohl durch Differenzverträge (CfD) als auch durch Zertifikate für erneuerbare Energien (Renewable Obligation Certificates, ROCs) subventioniert wird. Der gewichtete durchschnittliche Abnahmepreis für CfD-finanzierte Offshore-Windparks lag von April bis Oktober 2025 bei etwa 155 £ pro MWh. Davon stammten 93 £ pro MWh bzw. 60 % der Einnahmen aus Subventionen und die restlichen 62 £ aus dem Markt. Der Abnahmepreis wurde Anfang April aufgrund der Inflationsanpassung erhöht, und der Windpark Neart na Gaoithe (NNG) aktivierte kürzlich seinen CfD-Vertrag zu einem aktuellen Preis von 162,82 £ pro MWh. Die Grundkosten für CfD-finanzierte Offshore-Windenergie sind fast doppelt so hoch wie die für gasbetriebene Anlagen. ROC-finanzierte Offshore-Windenergie ist sogar noch teurer. Diese Windparks erhalten den Marktpreis für ihre Produktion (der vermutlich dem von CfD-finanzierten Anlagen entspricht) zuzüglich durchschnittlich 1,9 ROCs pro erzeugter MWh. Ofgem hat den  Rückkaufpreis  für diese Zertifikate für 2025-26 auf 67,06 £ pro MWh festgelegt. Damit belaufen sich die aktuellen Kosten für ROC-finanzierte Offshore-Windkraft auf 190 £ pro MWh, wobei 127 £ pro MWh bzw. 67 % der Einnahmen aus Subventionen stammen.

Ähnliches gilt für Onshore-Windkraft, deren Grundkosten höher sind als die von Gaskraftwerken. Da in letzter Zeit mehrere neue Solarparks in Betrieb gegangen sind, sind die Grundkosten von CfD-finanzierter Solarenergie zwar niedriger als die von Gaskraftwerken (einschließlich CO₂-Kosten), aber höher als die reinen Stromkosten von Gaskraftwerken. Solarenergie, die über ROC und Einspeisevergütung finanziert wird, ist jedoch deutlich teurer.

Im sechsten Jahresbericht (AR6) wurden neue Offshore-Windparks zu Preisen von 85 £ pro MWh (Stand: 2025) beauftragt, das Hauptprojekt Hornsea 4 wurde jedoch aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit eingestellt. Im vierten Jahresbericht (AR4) wurden zahlreiche Projekte zu günstigen Preisen von etwa 49 £ pro MWh (Stand: 2025) vergeben. Auf den ersten Blick scheinen diese Kosten sogar unter dem reinen Strompreis von Gaskraftwerken zu liegen, doch diese Projekte wurden entweder ganz eingestellt oder teilweise zu höheren Preisen neu ausgeschrieben.

Neue Offshore-Verträge werden im AR7 zu 117 £ pro MWh angeboten, indexiert für 20 Jahre. Die Grundkosten sind damit deutlich höher als die Gesamtkosten für Strom aus Gaskraftwerken. Auch die Preise für Onshore-Wind- und Solarenergie sind im Vergleich zu den im AR6 abgeschlossenen Verträgen gestiegen.

Subventionen für erneuerbare Energien

Werfen wir einen Blick auf die Gesamtkosten all dieser Subventionen. Erneuerbare Energien werden durch drei Subventionsprogramme gefördert: Zertifikate für erneuerbare Energieverpflichtungen (Renewable Obligations Certificates, ROCs), Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) und Einspeisevergütungen (Feed-in-Tariffs, FiTs).

ROC-finanzierte Stromerzeuger erhalten neben dem Marktpreis für ihre Produktion Zertifikate für jede erzeugte Kilowattstunde Strom. Daher ist Strom dieser Erzeuger stets teurer als die Marktpreise, die häufig vom Gaspreis bestimmt werden. Obwohl das Programm für neue Teilnehmer geschlossen ist,  zeigen die detaillierten Prognosetabellen des OBR (März 2025: Einnahmen),  dass das RO-Programm im Zeitraum 2024/25 7,8 Milliarden Pfund Sterling kostete und die Kosten im Zeitraum 2026/27 voraussichtlich auf 8,5 Milliarden Pfund Sterling steigen werden.

Einspeisevergütungen (FiT) werden hauptsächlich an kleine Solaranlagen gezahlt. FiT-Erzeuger erhalten einen festen Betrag für die Stromerzeugung sowie einen geringeren Betrag für den ins Netz eingespeisten Strom (bzw. den Strom, der als eingespeist gilt). Auch dieses Programm ist für neue Teilnehmer geschlossen. Eine Analyse des jüngsten Berichts von Ofgem zum  FiT-Programm  zeigt jedoch, dass die Kosten im Zeitraum 2023/24 fast 1,9 Milliarden Pfund Sterling betrugen, was etwa 221 Pfund Sterling pro Megawattstunde (MWh) entspricht. Dies ist fast dreimal so hoch wie der  aktuelle Marktpreis (Stand: 13. Oktober 2025)  von etwa 82 Pfund Sterling pro MWh. Es ist zu erwarten, dass die Kosten des FiT-Programms weiterhin im Einklang mit der Inflation steigen werden.

Schließlich gibt es noch das Contract-for-Differenzen-System (CfD), das bei den jährlichen Auktionen für erneuerbare Energien zum Einsatz kommt. Hierbei erhalten Stromerzeuger einen Festbetrag für den erzeugten Strom. Sie erhalten den Marktpreis für ihren Strom und zusätzlich einen Aufschlag auf den im Vertrag festgelegten Ausübungspreis. Liegt der Marktpreis über dem Ausübungspreis, müssen sie die Differenz zurückzahlen. Analysen von Daten der  Low Carbon Contract Company  zeigen, dass das CfD-System im Kalenderjahr 2024 Rekordsubventionen in Höhe von 2,4 Milliarden Pfund Sterling verursachte. Angesichts der hohen Preise, die in der aktuellen siebten Zuteilungsrunde (AR7) für neue Kapazitäten für neue, indexgebundene 20-Jahres-Verträge geboten werden, dürften die Kosten dieses Systems weiter steigen.

Alle Preise sind wesentlich höher als der aktuelle Preis für gasbetriebenen Strom ohne Berücksichtigung von CO2-Kosten.

Die Gesamtkosten dieser Subventionsprogramme belaufen sich auf über 12 Milliarden Pfund pro Jahr oder mehr als das Doppelte der für Gas zur Stromerzeugung aufgewendeten Summe (siehe Abbildung E).


Abbildung E – Jährliche Kosten der Subventionen für erneuerbare Energien (Mrd. £)

Im Zuge der jüngsten Preisobergrenze von Ofgem verteuern ROCs unsere Stromrechnung um über 89 £, CfDs um 33 £ und FiTs um über 19 £, was für einen typischen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.700 kWh insgesamt über 141 £ ergibt. Dies entspricht etwa 16 % der gesamten Stromrechnung von 902 £ (ohne MwSt.).

Zusätzliche Kosten für erneuerbare Energien

Subventionen decken jedoch nicht die gesamten Kosten erneuerbarer Energien. Da Wind- und Solarenergie intermittierend sind, kann ihre Leistung erheblich schwanken, sodass sie zeitweise weniger als erwartet erzeugen. In anderen Zeiten produzieren sie mehr als der Bedarf oder die Netzkapazität übersteigt, und wir zahlen Windparks für die Drosselung ihrer Produktion. Das Netz muss stets im Gleichgewicht sein, daher zahlen wir auch Gaskraftwerken für deren Zuschaltung zur Kompensation. NESO veröffentlicht monatliche Berichte zu den Ausgleichsleistungen. Die Daten für 2024/25  zeigen, dass die Kosten für diese Dienstleistung 2,7 Milliarden Pfund betrugen. Zusätzlich zahlen wir für Reservekapazitäten über den Kapazitätsmarkt. Laut  OBR  beliefen sich diese Kosten im Jahr 2024/25 auf 1,3 Milliarden Pfund. Der Netzausgleich erhöht die durchschnittliche Stromrechnung um etwa 48 Pfund, der Kapazitätsmarkt um etwa 24 Pfund.

Wenn wir diese Kosten den intermittierenden erneuerbaren Energien zuordnen (wobei wir inflationsbereinigt 750 Mio. £ für die Ausgleichskosten vor dem Einsatz erneuerbarer Energien einplanen), können wir die Gesamtkosten der erneuerbaren Energien ermitteln (siehe Abbildung F).

Abbildung F – Gesamtkosten der Stromerzeugung nach Technologie und Subventionsprogramm

Die Kosten für den Netzausgleich erhöhen die Kosten für fluktuierende erneuerbare Energien um etwa 20 £, die Reserve aus dem Kapazitätsmarkt um etwa 13 £, was insgesamt 33 £ pro MWh ergibt. Die Gesamtkosten aktiver Differenzverträge (CfDs) steigen für Offshore-Windkraft auf 188 £ pro MWh, für Onshore-Windkraft auf 150 £ pro MWh und für Solarenergie auf 103 £ pro MWh – allesamt deutlich teurer als Gas, selbst unter Berücksichtigung einer CO₂-Steuer. Auch die Gesamtkosten für neue Kapazitäten in den Berichten AR6 und AR7 sind deutlich höher als die von Gaskraftwerken.

Diese zusätzlichen Kosten werden sich weiter verschärfen. NESO prognostiziert einen Anstieg der Ausgleichskosten auf 6,4 bis 8,3 Milliarden Pfund bis 2030, und OBR rechnet mit jährlichen Kostensteigerungen im Kapazitätsmarkt von 4,4 Milliarden Pfund im Zeitraum 2030/31. Wir können daher davon ausgehen, dass diese zusätzlichen Kosten für erneuerbare Energien bis 2030 auf 10 bis 12 Milliarden Pfund steigen werden, was wiederum etwa dem Doppelten der aktuellen Gaskosten für die Stromerzeugung entspricht.

Da erneuerbare Energien geografisch weit verstreut sind,  benötigen sie zusätzliche Investitionen  in Übertragungsleitungen, um an das Stromnetz angeschlossen zu werden. Ofgem hat kürzlich  erste Investitionen in Höhe von 8,9 Milliarden Pfund in das Hochspannungsnetz genehmigt  . Dies sei der erste Schritt eines 80 Milliarden Pfund schweren Programms zur Erweiterung der Netzkapazität. Schätzungen zufolge werden die Stromrechnungen dadurch um weitere 74 Pfund steigen.

Sonstige Versicherungskosten

Die hohen Kosten für erneuerbare Energien verteuern Strom enorm, insbesondere für ärmere Haushalte. Daher hat die Regierung Förderprogramme wie den Warm Homes Discount (WHD) und die Energy Company Obligation (ECO) eingeführt, um zu helfen. Der WHD gewährt einen Rabatt von 150 £ für ärmere Haushalte, und die ECO verpflichtet Energieunternehmen, in einigen Häusern Dämmmaßnahmen durchzuführen. Die Kosten dieser Programme tragen alle anderen, und insgesamt erhöhen sie die Stromrechnung um etwa 47 £.

Wenn die Strompreise niedriger wären, wären diese Programme weitgehend überflüssig und die Kosten für die Unterstützung der Ärmsten würden drastisch sinken.

Aktuelle Preisobergrenze Januar bis März 2026

Die Gaspreise sind von zuletzt 31,37 £ pro MWh auf 28,33 £ pro MWh im Rahmen der aktuellen Preisobergrenze gesunken. Wie erwartet, hat dies zu einer Senkung der Gasrechnungen geführt. Die Reduzierung der Brennstoffkosten um 38 £ wird jedoch teilweise durch einen Anstieg der Kosten für politische Maßnahmen um 3 £ aufgrund einer Erweiterung des Wasserversorgungsnetzes kompensiert. Nach Abzug einiger weiterer kleinerer Gebühren ergibt sich eine Nettoersparnis von 35 £ (ohne MwSt.) bei den Gasrechnungen.

Trotz gesunkener Gaspreise sind die Stromkosten aufgrund gestiegener CO₂-Zwangsabgaben gestiegen. Insgesamt haben sich die Stromrechnungen seit der letzten Abrechnung um 38 £ (ohne MwSt.) erhöht. Dies ist auf den Ausbau des Wasserwerks, die gestiegenen CO₂-Zwangsabgaben und die höheren Betriebskosten der Energieversorger zurückzuführen. Hinzu kommen die Kosten für Sizewell C im Rahmen des Programms für regulierte Kernanlagen (nRAB), die den politischen Kosten um 13 £ (ohne MwSt.) auf der durchschnittlichen Stromrechnung angerechnet werden.

Trotz sinkender Gaspreise sind die kombinierten Gas- und Stromrechnungen um 65 Pfund höher (ohne Mehrwertsteuer) als im Zeitraum April-Juni 2024, kurz bevor Labour an die Macht kam und versprach, unsere Rechnungen um 300 Pfund zu senken.

Wie man Rechnungen reduziert

Die hohen Energiekosten führen zu einer Art Trolley-Problem. Dabei steht man vor dem Dilemma, einen führerlosen Oberleitungsbus umzuleiten, um eine statt fünf Personen zu töten. In unserer Version des Problems müssen wir entweder die Gesellschaft oder den „Grünen Blob“ opfern (siehe Abbildung G).

Abbildung G – Problem der Netto-Null-Trolleys

Wenn wir den eingeschlagenen Weg der Klimaneutralität fortsetzen, sind unsere Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt durch hohe Energiepreise existenziell bedroht. [und in obiger Grafik die Society erwischt wird] Wir müssen uns der unangenehmen Wahrheit stellen, dass der Weg zu Wohlstand Maßnahmen erfordert, die für einige schmerzhaft sein werden, insbesondere für das, was man grob als „grünen Blob“ bezeichnen könnte.

Die Reformpartei hat sich verpflichtet, das Ziel der Klimaneutralität zu beenden, und die Konservativen haben kürzlich zugesagt, das Klimaschutzgesetz aufzuheben, den Klimaausschuss aufzulösen, die CO₂-Zwangsabgaben abzuschaffen und die Emissionshandelssysteme vorzeitig zu beenden. Diese neuen politischen Maßnahmen der Konservativen spiegeln einige der in  früheren Artikeln diskutierten Ideen wider . Die Reformpartei hat sich verpflichtet, alle im Rahmen der laufenden siebten Zuteilungsrunde (AR7) für neue Kapazitäten erneuerbarer Energien abgeschlossenen Verträge für ungültig zu erklären.

Im Haushaltsplan hat die Labour-Partei die Energieverpflichtung abgeschafft und damit die Energiekosten um etwa 60 Pfund gesenkt. Außerdem werden vorübergehend rund 75 % der Kosten der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien von den Energierechnungen in die allgemeine Steuerlast umgewälzt.

Sollte die Regierung eine Erkenntnis hinsichtlich der Energiekosten gewinnen, könnte sie auch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Energierechnungen in Erwägung ziehen und damit eine sofortige Entlastung von 5 % bewirken. Weitere Maßnahmen wären die Senkung der Abschaltgebühren [der Erneuerbaren bei zu viel Strom] und die Beendigung der Ausgaben für den Netzausbau.

Zusammengenommen würden diese Maßnahmen die Energiekosten senken, was bedeuten würde, dass auch der WHD gekürzt werden könnte, wodurch die Kosten weiter sinken würden.

Auf der Angebotsseite sollte die Energieabgabe für Öl- und Gasproduzenten gesenkt und das Verbot von Offshore- und Onshore-Bohrungen aufgehoben werden. Eine Angebotssteigerung dürfte die Preise senken, und wir könnten natürlich auch Exporterlöse erzielen. Mittelfristig müssen wir mehr Gaskraftwerke bauen und unsere Kernkraftwerksflotte nach einer Vereinfachung der Atomvorschriften massiv ausbauen.

Schlussfolgerungen

Die hohen Energiepreise stellen uns vor eine existenzielle Krise. Das Netto-Null-Projekt sollte aufgegeben und durch ein Projekt ersetzt werden, das sich ausschließlich auf die Bereitstellung günstiger und reichlich vorhandener Energie konzentriert. Es gibt viele Maßnahmen, die kurzfristig zur Senkung der Energiekosten beitragen könnten. Die Behebung der Probleme auf der Angebotsseite wird länger dauern, und die Arbeiten daran sollten jetzt beginnen.

Es ist ermutigend, dass die Oppositionsparteien begonnen haben, die Netto-Null-Doktrin infrage zu stellen. Der grüne Block sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Kurs geändert wurde und nun unaufhaltsam voranschreitet. Es ist Zeit, Platz zu machen.

David Turver schreibt die  Eigen Values Substack-Seite, https://davidturver.substack.com/p/why-is-my-energy-bill-even-higher
(übernommen von https://dailysceptic.org/2025/12/01/why-is-my-energy-bill-even-higher/
weiter übernommen von https://wattsupwiththat.com/2025/12/03/why-is-my-energy-bill-even-higher/)

 

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Bürgergeld oder Elternunterhalt: Kinder haften für ihre Eltern

Lesedauer 4 Minuten

Bei vielen Antragstellern über 50 stellt das Jobcenter regelmäßig die Frage, ob erwachsene Kinder statt des Staates für den Lebensunterhalt der Eltern einstehen müssen.

Die Unsicherheit ist groß, denn Unterhaltspflichten existieren im deutschen Zivilrecht – doch gelten diese beim Bürgergeld überhaupt?

Kein Bürgergeld-Ausschluss wegen theoretischem Elternunterhalt

Jobcenter dürfen nur tatsächliche Zuflüsse anrechnen. Das bedeutet:
Ein bloßer Anspruch der Eltern auf Unterhalt reicht nicht aus, um Bürgergeld zu verweigern oder zu kürzen. Erst wenn die Zahlung wirklich erfolgt, wirkt sie sich auf den Bürgergeld-Anspruch aus.

Beispiel:
Eine 62-jährige Bürgergeld-Bezieherin hätte aus Sicht des BGB möglicherweise einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Sohn. Der Sohn zahlt aber nicht. Das Jobcenter darf deshalb keine „fiktiven“ Unterhaltszahlungen anrechnen. Bürgergeld steht ungekürzt zu.

Wann Kinder Elternunterhalt schulden – die BGB-Regeln im Kern

Unterhaltspflichten ergeben sich aus §§ 1601–1615n BGB. Entscheidend sind drei Voraussetzungen, die alle gleichzeitig vorliegen müssen:

Ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie besteht nur zwischen leiblichen und adoptierten Kindern und ihren Eltern. Stiefkinder sind von der Unterhaltspflicht ausgenommen. Die Eltern müssen bedürftig sein, also ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können.

Und das Kind muss leistungsfähig sein, also genügend Mittel haben, um den eigenen Bedarf und den der Eltern zu finanzieren.

Die tatsächliche Leistungsfähigkeit wird durch eine starre Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro brutto definiert. Erst ab diesem Einkommen besteht überhaupt eine Pflicht, Elternunterhalt zu leisten. Berücksichtigt werden neben Löhnen auch Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Boni und Sonderzahlungen.

Beispiel:
Eine Tochter verdient 88.000 Euro brutto jährlich und erhält zusätzlich 5.000 Euro Vermietungseinnahmen. Zusammen ergibt das 93.000 Euro. Sie liegt unter 100.000 Euro und ist nicht unterhaltspflichtig.

Sonderfall: Gemeinsam wohnen = Bedarfsgemeinschaft

Leben Kinder mit ihren hilfebedürftigen Eltern zusammen, kann das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft annehmen. Dann geht es nicht mehr um zivilrechtlichen Elternunterhalt, sondern um die Frage, wie Einkommen im gemeinsamen Haushalt verteilt wird.

In einer Bedarfsgemeinschaft darf das Jobcenter Einkommen des Kindes teilweise auf den Bedarf der Eltern anrechnen, auch wenn das Jahreseinkommen deutlich unter 100.000 Euro liegt.

Beispiel:
Ein Sohn lebt mit seiner Mutter zusammen und verdient 1.800 Euro netto. Die Mutter beantragt Bürgergeld. Das Jobcenter prüft die Bedarfsgemeinschaft und rechnet einen Teil des Einkommens des Sohnes auf den Bedarf der Mutter an. Das ist kein Elternunterhalt, sondern eine Folge der speziellen Regeln für die Bedarfsgemeinschaft.

Bürgergeld: Kein Rückgriff auf Kinder möglich

Das SGB II kennt keinen Unterhaltsrückgriff gegen leistungsfähige Kinder. Selbst wenn ein Kind 200.000 Euro im Jahr verdient, darf das Jobcenter kein Geld bei ihm einfordern, nur weil die Eltern Bürgergeld beziehen.

Entscheidend ist ausschließlich, ob die Eltern die Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllen. Ob theoretisch ein Anspruch auf Elternunterhalt gegen erwachsene Kinder bestünde, ist für das Jobcenter unerheblich, solange keine tatsächlichen Zahlungen fließen.

Sozialhilfe im Alter: Hier kann es teuer werden

Sobald die Eltern die Regelaltersgrenze erreichen und statt Bürgergeld Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen, verschiebt sich das Risiko. Die Grundsicherung im Alter erlaubt einen Rückgriff auf Kinder mit hohem Einkommen.

Das Sozialamt darf Kinder zur Zahlung heranziehen, wenn deren Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. In solchen Fällen kann die Behörde Auskunft über Einkommen verlangen und auf dieser Grundlage Elternunterhalt festsetzen.

Beispiel:
Der Vater erhält ab 67 Jahren Grundsicherung im Alter. Die Tochter verdient 120.000 Euro brutto im Jahr. Das Sozialamt darf von ihr Auskunft über die Einkommensverhältnisse verlangen und sie grundsätzlich zu Unterhaltszahlungen heranziehen.

Übersicht: Bürgergeld, Sozialhilfe und Unterhaltspflicht im Vergleich Konstellation Rechtsfolge / Zahlen Eltern unter Regelaltersgrenze, beziehen (oder beantragen) Bürgergeld Kein Unterhaltsrückgriff gegen Kinder möglich, unabhängig vom Einkommen der Kinder Eltern unter Regelaltersgrenze, theoretischer BGB-Unterhaltsanspruch Reiner Anspruch reicht nicht, es zählt nur tatsächlicher Zufluss; kein fiktiver Unterhalt beim Bürgergeld Eltern erhalten Bürgergeld, Kind verdient 60.000 € brutto Keine Unterhaltspflicht nach BGB, kein Rückgriff, Bürgergeld bleibt unberührt Eltern erhalten Bürgergeld, Kind verdient 120.000 € brutto Bürgergeld trotzdem ohne Rückgriff; hohe Einkommen der Kinder spielen im SGB II keine Rolle Eltern leben im gleichen Haushalt, Kind verdient 1.800 € netto Mögliche Bedarfsgemeinschaft; Einkommen kann anteilig auf den Bedarf der Eltern angerechnet werden Eltern haben Regelaltersgrenze erreicht, beziehen Grundsicherung (SGB XII) Unterhaltsrückgriff möglich, wenn Jahresbrutto des Kindes über 100.000 € liegt Kind mit 95.000 € Jahresbrutto, Eltern beziehen Grundsicherung im Alter Unter Einkommensgrenze, daher keine Heranziehung zum Elternunterhalt Kind mit 130.000 € Jahresbrutto, Eltern beziehen Grundsicherung im Alter Oberhalb 100.000 €; Sozialamt kann Auskunft verlangen und Elternunterhalt geltend machen Eltern verzichten freiwillig auf Unterhaltsforderung, beziehen Bürgergeld Bürgergeld-Anspruch bleibt bestehen; Jobcenter darf Unterhalt nicht fingieren Eltern verzichten auf Unterhaltsforderung, beziehen Grundsicherung im Alter Sozialamt kann trotzdem eigenständig Elternunterhalt gegen das Kind geltend machen Bürgergeld statt Elternunterhalt: rechtlich unproblematisch

Eltern, die noch unterhalb der Regelaltersgrenze sind und Bürgergeld beziehen, belasten ihre Kinder nicht finanziell. Ihre Kinder müssen keinen Unterhalt zahlen, werden vom Jobcenter nicht in Anspruch genommen und müssen ihr Einkommen grundsätzlich nicht offenlegen.

Relevanz bekommt das Einkommen erst bei Sozialhilfe im Alter und nur dann, wenn die 100.000-Euro-Grenze überschritten wird.

FAQ zum Elternunterhalt

Müssen Kinder zahlen, wenn die Eltern Bürgergeld beziehen?
Nein. Beim Bürgergeld gibt es keinen Unterhaltsrückgriff auf Kinder.

Darf das Jobcenter Unterhalt anrechnen, der nur auf dem Papier besteht?
Nein. Anrechenbar sind nur tatsächlich gezahlte Unterhaltsbeträge.

Wann gilt die 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt?
Sie spielt praktisch nur bei Sozialhilfe im Alter nach SGB XII eine Rolle, nicht beim Bürgergeld.

Was ändert sich, wenn Eltern statt Bürgergeld Grundsicherung im Alter erhalten?
Dann kann das Sozialamt Kinder mit mehr als 100.000 Euro Jahresbrutto zu Elternunterhalt heranziehen.

Welche Rolle spielt das Zusammenwohnen mit den Eltern?
Beim gemeinsamen Haushalt kann eine Bedarfsgemeinschaft vorliegen; dann wird Einkommen innerhalb des Haushalts verteilt, ohne dass es sich um klassischen Elternunterhalt handelt.

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Garbage: Racist Shits 'R Us



Improbably, the White-Nationalist-In-Chief still plunges to lower, ranker, more nakedly racist depths as he tries to deflect from his failings, lies, naps and crimes. The fake Peace President’s ugly apogee, topping murders at sea, banning migrants “non-compatible with Western Civilization,” siccing ICE dogs on innocents et al: His vicious invective against Somalis as “garbage” while his Stepford bigots stand silent before it all, complicity unbound. Ferris Bueller's hapless teacher: "Anyone? Anyone?"

Obviously the mild cluelessness of blank students facing Ben Stein's dorky teacher in Ferris Bueller's Day Off pales before the toxic spectacle of an execrable fascist stirring up gutter race hatred as he spews "possibly the most openly racist shit any US president has ever been caught saying." The dissonance of the furious bigotry erupting from an alleged national leader - its vitriol, animus, beyond-the-pale crudeness, the jarring silence into which it falls - prompts a queasy, shocked sense of, Wait, what the fuck? This, even as it comes from the ghastly human whose most foundational tenet is brutish racism (plus greed), going back to his KKK father, his murderous hatred for the Central Park Five, his snarling claim all Mexicans are criminals and rapists.

In his ongoing "shitification of American politics," there's always, obviously much more. There's blithering, gaslighting, verbal incontinence: "Affordability is a con job, a hoax started by Democrats." Self-serving grandiosity: "The Ukraine war never would have happened if I'd been president." Outlandish fantasy: "They're finding money in our country now they never knew existed. The other day - $30 billion. Where did it come from? I said, 'Why don't you check the tariffs shelf?' They call back: Sir, you're right.'" (America: "Of all the things that didn’t happen, this didn’t happen the most.") Cult worship: The National Park Service has removed MLK Jr. Day and Juneteenth from their free admission days, replacing them with Dear Leader's birthday; he'll be 12 next year.

In further Stalinesque self-glorification - and in the first time a living (sort of) president (ditto) named a building for himself while in office - months after DOGE tried to illegally seize control of the U.S. Institute of Peace, a non-profit think tank for international conflict resolution, the building has re-emerged with massive silver letters as the Donald J. Trump U.S Institute of Peace. A White House spokesbot, lauding straight-faced the what is it now 38? wars he's ended, declared, "Congratulations, world!" The world, noting the Orwellian renaming of an institute created in 1984, helpfully if hopelessly pointed out that Orwell's dark masterwork "was supposed to be a cautionary tale, not an instruction manual," but here we are.

Other atrocities proliferate. The report Trump’s military occupation of U.S. cities has cost over $473 million - from $270 million in D.C and $172 million in L.A. to $13 million in Chicago - even as he cut more than $1 trillion from vital domestic services. The fact that both of the DOJ's wildly unqualified, illegally appointed partisan hacks/pretend acting U.S. attorneys Alina Habba and Lindsey Halligan still claim to hold their non-existent positions. The fact that, after boasting about rolling back food stamps and her "gratitude and joy for this work," USDA Sec. Brooke Rollins is still "hellbent on people going hungry" in blue states. Passage of Texas' racist redistricting coup - "Let's talk about cowardice" - and the White House's icky Daddy's Home holidays meme.

And everything "no stupid rules of engagement" dunk-tank clown Pete Hegseth does: The Signalgate report that his massive security leak "risked endangering U.S. military personnel," which he somehow turned into, “Total exoneration." His slimy, shifting narratives - the Pentagon has no idea who's on board vs. they're all on a secret list of military targets - for 48 minutes of murderous video showing "what it looks like when the full force of the United States military is turned on two guys clinging to a tiny piece of wood and about to go under," aka, "a shooting gallery with helpless targets" which is clearly either a war crime or murder - plain and simple,” both impeachable, though Megyn Kelly would've preferred "they lose a limb and bleed out a little."

Still, with sinking polls, rising prices, Epstein lurking, a tragic D.C shooting to open the floodgates and billions for ICE's jackbooted thugs, the splenetic racism from a presidential bully pulpit is paramount, a timeless scapegoating ploy now at "absolutely unique" levels of depravity. "It all started with Barack Hussein Obama," he raved, before attacking Somalis who have "nothing" to do with the shooting or anything else. America will "go the wrong way if we keep taking in garbage," "They have destroyed our country," "Ilhan Omar is "garbage," "her friends are garbage," Somalia "is just people walking around killing each other," "they come from hell and do nothing but bitch," "their country stinks," "we don’t want them," "Minnesota is a hellhole right now," ”Let them go back to where they came from." And, evil one, may you too. Oh please.

— (@)

His on-camera racistmania was dutifully lapped up, first by the obsequious (seated) members of his creepy circle jerk, then by the obsequious (standing) minions - blinding white, stiffly smiling, hands clutched, tongues tied - performatively gathered for his "supine authoritarian MAGA messaging...a barely coded cry of 'Everybody into the pool!' for a supporting cast of racist demagogues." One by one, they obeyed. J.D. banged on the table to lay the blame where it belonged: "Why did homes get so unaffordable? Because we had 20 million illegal aliens taking homes that ought by right to go to American citizens." Marco Rubio, in some insane optics - try watching without sound - feverishly genuflected to the peace president, sitting next to him, dozing off.

ICE Barbie thanked him for having "kept the hurricanes away" and "saved hundreds of millions of lives with the cocaine you’ve blown up in the Caribbean"; she urged a travel ban on "every damn country that’s been flooding our nation with killers, leeches, and entitlement junkies" - but not those getting free jets - who "slaughter our heroes, suck dry our hard-earned tax dollars, or snatch benefits (from) AMERICANS. We don't want them." Whew. She flamboyantly echoes both Stephen Goebbel's Nazi rhetoric and Trump's calls for stripping citizenship, blocking all refugees - except sad white Afrikaners - from a vague list of “third world countries,” aka brown and black, "non-compatible with Western Civilization" - an illegal move that def turns the racism up to 11. Manifesting "cultishness off the charts," Press Barbie celebrated all this as "amazing" and "epic."

For Minnesota's Somali community of up to 80,000, the largest in the country, it is "extraordinarily harmful." Already tense in the wake of an alleged $250 million fraud scandal involving federal nutrition aid and two non-profits - both run by white people but involving dozens of Somalis - pressure from the new racist surge feels "inescapable...The volcano has erupted." Though many are U.S. citizens, and Minneapolis' police chief has told officers they'll be fired if they don't stop illegal force by ICE goons, people are afraid to go to work, to school, to Friday prayers, especially in Somali-dense areas like "Little Mogadishu" and the Karmel Mall. "We know authoritarianism," said a Somali city council member, and with it the potency of racism and nativism. After Haitians eating pets, he said, "It's just the next iteration."

Meanwhile, ugly ripples ooze from Trump's zealotry. ICE thugs keep thugging, though most of their victims have no criminal record and some are U.S. citizens. They've sicced dogs on people, resulting in horrific injuries and reviving MAGA's sick "good old days." They also have a cruel new plan dubbed "Operation Irish Goodbye" to arrest people at the border already self-removing. A 2025 blood-and-soil US National Security Strategy touts racist great replacement theory, warns Europe it faces "civilizational erasure" by migrants of color, supports their far-right groups, rejects traditional allies for Russia, and imagines a "Crusader-style reconquest (of) Europe by the white right." A Wisconsin Cinnabon worker was fired for calling a Somali couple "niggers"; fellow racists donated $100,000 to a fundraiser, loyally adding their own "garbage" and "foreign invaders" slurs.

Despite outrage about his murders at sea, Drunken Pete just killed four more brown people, bragged about it, insisted Trump can take military action as he sees fit" and gave a speech declaring "narco-terrorists are the al-Qaida of our hemisphere (and) we will keep killing them." Then the most petty, hateful person on the planet - see spite-revoking a pardon - giddily accepted a stupid, hideous, made-up, Happy Meal, savagely mocked FIFA Peace Prize and medal - cue the “Trump dance! the Village People! - to appease his no-Nobel ego because "if you show up with a tchotchke (and) give it to the three-year-old in the Oval Office, he will (be) happy." Gavin Newsom got the Kennedy Center Peace Prize: “AUDIENCE WAS AMAZING (CHAIRS NOT GREAT)...CROWD WENT WILD."The View gave out medals too: "You get a medal! And you get a medal! Okay, all medaled up. Now can that racist shit go home?

Make America Great Again: Birmingham high school student being assaulted at 1963 civil rights protestPhoto by Bill Hudson

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Higher Education celebrates Liberation Day anniversary

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. Dezember 2025 - 10:43

Damascus, Dec. 9 (SANA) The Ministry of Higher Education organized an official celebration marking Victory and Liberation Day at Damascus University.

Several ministers, governors, and officials representing both public and private universities attended the event.

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Paranoia wie bestellt: Deutsche haben mehr Angst vor Rechtsextremismus als Migranten

Wir leben wahrlich in verrückten Zeiten, wenn die CDU nicht etwa die Linke zu ihrem größten politischen Feind erklärt, sondern die AfD. Die Moraltugend „unserer Demokratie“ hat die ehemaligen Konservativen inzwischen völlig vergessen lassen, dass sie eigentlich dem bürgerlichen Lager entstammen. Also werfen sie sich seit geraumer Zeit der Realsozialistin Heidi Reichinnek an den Hals […]

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