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Schwerbehinderung: Signal an die Rentenkasse – Gericht stellt klar, was jetzt bei Depressionen gilt

Lesedauer 4 Minuten

Ein an schwerer Depression erkrankter Mensch setzte gegenüber der Rentenkasse seinen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente durch, die die Versicherung ihm zunächst verweigert hatte. Eine unbefristete Rente hielten die Richter am Sozialgericht Kassel allerdings nicht für angebracht, da seine Beschwerden sich bessern könnten. (Az. S 7 R 173/16)

Der Betroffene stellte bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Er hatte zuvor über die Arbeitsagentur Kassel eine Umschulung zum Zerspanungsmechaniker durchgeführt. Das Gericht sprach ihm eine befristete volle Erwerbsminderungsrente für den Zeitraum vom 01.09.2017 bis zum 28.02.2018 zu.

Schwerbehinderung wegen vieler Einschränkungen

Als Grund für die von ihm beanspruchte Erwerbsminderung gab er mehrere Beschwerden an. So leidet er an den Folgen zweier Bandscheibenoperationen, er habe rechts eine Fußheberparese (eine nervlich bedingte Einschränkung, den Fuß zu heben), Atemaussetzer während des Schlafes und Schlafstörungen.

Außerdem habe er Schmerzen in der Lendenwirbelsäule, die in die Beine ausstrahlten, einen beidseitigen Tinnitus sowie eingeschränkte Funktionen der linken Hand. Sein Grad der Behinderung betrug 50; damit war er als schwerbehindert anerkannt.

Er gab zudem seelische Beschwerden an, die den Verlauf des Gerichtsverfahrens entscheiden sollten.

Rentenversicherung lehnt den Antrag nach Gutachten ab

Die Rentenversicherung sah medizinische Unterlagen des Betroffenen ein. Diese umfassten Entlassungsberichte verschiedener Reha-Kliniken sowie Dokumente nach einem Sturz von einem Gabelstapler und ärztliche Befundberichte.

Um die aktuelle Situation einzuschätzen, zog die Rentenkasse außerdem medizinische Gutachten eines Neurologen und Psychiaters sowie eines Orthopäden hinzu.

Beide kamen in ihrem Bereich zu dem Ergebnis, dass der Betroffene zwar qualitativ eingeschränkt sei, aber mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten könnte. Das schließt eine Erwerbsminderung aus.

Widerspruch gegen den psychiatrischen Befund

Der Mann legte Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Dieser richtete sich primär gegen das neurologisch-psychiatrische Gutachten. Er hielt den Sachverständigen nicht für geeignet, seine Leistung zutreffend einzuschätzen und bemängelte, der Gutachter habe sich nicht hinreichend mit dem Inhalt der Akten auseinandergesetzt.

Die Rentenversicherung wies den Widerspruch als unbegründet zurück. Deshalb versuchte der Betroffene, seinen Anspruch vor dem Sozialgericht durchzusetzen – mit Erfolg.

Gerichtlicher Gutachter kommt zu anderem Ergebnis

Das Gericht forderte vorhergehende Befundberichte an und gab ein eigenes Sachverständigengutachten in Auftrag. Ein Facharzt für Psychiatrie untersuchte den Kläger persönlich und befragte ihn.

Im Unterschied zu den Einschätzungen der von der Rentenversicherung beauftragten Ärzte hielt dieser Psychiater den Betroffenen für voll erwerbsgemindert. Er könne auch leichte Tätigkeiten nur noch weniger als drei Stunden pro Tag ausüben – und das ist das maßgebliche Kriterium für eine volle Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI.

Zudem habe diese geminderte Leistungsfähigkeit bereits bestanden, als der Betroffene seinen Rentenantrag stellte.

Warum bestand eine volle Erwerbsminderung?

Der Psychiater erkannte eine schwere depressive Episode, verbunden mit Alkoholmissbrauch, dazu Tinnitus, einen Zustand nach Bandscheibenoperation und weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen. Entscheidend für die rechtliche Bewertung war jedoch die Depression.

Diese mindere die Erwerbsfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf Dauer so, dass der Betroffene nur unter drei Stunden täglich arbeiten könne.

Die schwere depressive Episode halte bereits über einen längeren Zeitraum an; dies belege eine vorherige stationäre Behandlung sowie anschließende ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen.

Rechtlicher Hintergrund: Was bedeutet „voll erwerbsgemindert“?

Nach § 43 SGB VI ist voll erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn noch drei bis unter sechs Stunden möglich sind.

Maßstab sind die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, nicht der zuletzt ausgeübte Beruf.

Richter halten das neue Gutachten für überzeugend

Die Richter hielten das neue Gutachten für medizinisch objektiv und fachlich sauber. Sie kritisierten, dass zuvor der von der Rentenversicherung beauftragte Facharzt die Symptome nur kurz geschildert und sich nicht hinreichend mit der Krankheitsbiografie auseinandergesetzt habe.

Vor dem Hintergrund des ausgeprägten depressiven Krankheitsbildes sei ein weitergehendes Leistungsvermögen nicht belegt. Die Depression begründe ein zeitlich eingeschränktes Leistungsvermögen unterhalb der Drei-Stunden-Grenze.

Volle Erwerbsminderungsrente, aber befristet

Der Betroffene hatte nicht nur eine volle, sondern auch eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beansprucht. Die Richter entschieden, dass ihm zwar eine volle Rente zustehe, diese jedoch befristet gelte – konkret vom 01.09.2017 bis zum 28.02.2018.

Grundlage ist § 102 SGB VI: Danach werden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit regelmäßig befristet (jeweils bis zu drei Jahren). Eine Dauerrente kommt nur in Betracht, wenn auf nicht absehbare Zeit keine wesentliche Besserung zu erwarten ist.

Das hier auf weniger als drei Stunden gesunkene tägliche Leistungsvermögen sei bewiesen. Es sei allerdings nicht unwahrscheinlich, dass sich die Depression durch Therapie bessern und damit auch die tägliche Leistungsfähigkeit steigen könne.

Deshalb komme eine unbefristete Erwerbsminderungsrente derzeit nicht in Betracht; eine Verlängerung ist bei fortbestehender Minderung grundsätzlich möglich.

Was bedeutet dieses Urteil für Betroffene?

Die Rentenversicherung legt die Hürden hoch, um eine Erwerbsminderung anzuerkennen. Immer wieder zeigt sich, dass die Bewertung der Leistungsfähigkeit – insbesondere bei psychischen Erkrankungen – zwischen Versichertem, Gutachtern und Rentenversicherung umstritten ist.

Das Urteil macht deutlich: Gerichtliche Sachverständigengutachten können zu einer anderen Einschätzung gelangen als Gutachten im Verwaltungsverfahren.

Vorsicht mit Pauschalen – aber Rechte selbstbewusst nutzen

Pauschale Unterstellungen helfen niemandem. Wichtig ist, dass die individuelle Krankheitsgeschichte gründlich aufgearbeitet wird. Wer sich falsch eingeschätzt fühlt, sollte Widerspruch einlegen und – wenn nötig – Klage vor dem Sozialgericht erheben. Unabhängige Richterinnen und Richter korrigieren fehlerhafte Bewertungen immer wieder.

Voll erwerbsgemindert statt voll erwerbsfähig

Im konkreten Fall zeigte der Krankheitsverlauf – hauptsächlich die anhaltende schwere Depression – die deutlich eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Es ging nicht um die Abgrenzung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung, sondern darum, dass der Mann entgegen der Verwaltungsentscheidung nicht voll erwerbsfähig war, sondern voll erwerbsgemindert – mit Anspruch auf eine (zunächst) befristete Rente.

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Selenskyjs Staatsapparat: Ein «komplettes Rattennest» aus Korruption

Transition News - 9. Dezember 2025 - 14:19

Dass die ukrainische Regierung von Korruption durchzogen ist, ist keine wirklich neue Nachricht. Kürzlich erst brachten wir dazu den Beitrag: «‹Wahnsinn›: Selenskyj in 100-Millionen-Dollar-Korruptionsskandal verwickelt – dennoch will EU der Ukraine 135 Milliarden geben». Darin zitieren wir Ungarns Regierungschef Viktor Orbán mit der Aussage, es handele sich um eine «Kriegsmafia in der Ukraine», finanziert von Europas Steuerzahlern. Und sogar ein Systemmedium wie Stern.de sah sich zu der Frage genötigt: «Kann man Selenskyj noch trauen?»

Jetzt stimmt auch die New York Times in diesen Chor ein. Der Artikel beschreibt, wie sich in Teilen des ukrainischen Staatsapparats offenkundig ein «komplettes Rattennest» aus Korruption entwickelt hat, das laut der Zeitung tief bis in strategisch wichtige Unternehmen reicht.

Die Regierung unter Präsident Selenskyj habe über Jahre Aufsichtsräte großer Staatsfirmen geschwächt oder blockiert – etwa beim Atomkonzern Energoatom und beim Netzbetreiber Ukrenergo. Dadurch fehlten funktionierende Kontrollmechanismen, was den idealen Nährboden für systematische Bestechung und Veruntreuung geschaffen habe.

Besonders spektakulär ist ein mutmaßliches Kickback-System bei Energoatom im Umfang von rund 100 Millionen Dollar, das Ermittler unter dem Codenamen «Operation Midas» aufdeckten. Bei einem Kickback-System bekommt jemand einen Auftrag oder einen Deal – und gibt dafür unter der Hand Geld an die entscheidende Person oder deren Umfeld zurück.

Die Enthüllungen lösten eine Serie politischer Erschütterungen aus: Mehrere Minister traten zurück, Ermittler durchsuchten die Wohnung des mächtigen Präsidialamtschefs Andrij Jermak, der daraufhin seinen Posten verlor. Für ein Land, das mitten im Krieg auf ausländische Unterstützung angewiesen ist und sich gleichzeitig dem Reformkurs Richtung Europäische Union verpflichtet hat, ist der Schaden beträchtlich. Internationale Partner zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Antikorruptionskampfs, und in der Ukraine selbst wächst die Sorge, dass politische Einflussnahme über unabhängige Institutionen triumphiert.

Selenskyj reagierte mit Ankündigungen: Aufsichtsräte sollen erneuert, staatliche Unternehmen umfassend geprüft und alte Strukturen aufgebrochen werden. Ob das genügt, um das Vertrauen zurückzugewinnen – und das «Rattennest» tatsächlich auszuräuchern –, bleibt jedoch offen.

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Selenskyj Staatsapparats ein «komplettes Rattennest» aus Korruption

Transition News - 9. Dezember 2025 - 14:19

Dass die ukrainische Regierung von Korruption durchzogen ist, ist keine wirklich neue Nachricht. Kürzlich erst brachten wir dazu den Beitrag: «‹Wahnsinn›: Selenskyj in 100-Millionen-Dollar-Korruptionsskandal verwickelt – dennoch will EU der Ukraine 135 Milliarden geben». Darin zitieren wir Ungarns Regierungschef Viktor Orbán mit der Aussage, es handele sich um eine «Kriegsmafia in der Ukraine», finanziert von Europas Steuerzahlern. Und sogar ein Systemmedium wie Stern.de sah sich zu der Frage genötigt: «Kann man Selenskyj noch trauen?»

Jetzt stimmt auch die New York Times in diesen Chor ein. Der Artikel beschreibt, wie sich in Teilen des ukrainischen Staatsapparats offenkundig ein «komplettes Rattennest» aus Korruption entwickelt hat, das laut der Zeitung tief bis in strategisch wichtige Unternehmen reicht.

Die Regierung unter Präsident Selenskyj habe über Jahre Aufsichtsräte großer Staatsfirmen geschwächt oder blockiert – etwa beim Atomkonzern Energoatom und beim Netzbetreiber Ukrenergo. Dadurch fehlten funktionierende Kontrollmechanismen, was den idealen Nährboden für systematische Bestechung und Veruntreuung geschaffen habe.

Besonders spektakulär ist ein mutmaßliches Kickback-System bei Energoatom im Umfang von rund 100 Millionen Dollar, das Ermittler unter dem Codenamen «Operation Midas» aufdeckten. Bei einem Kickback-System bekommt jemand einen Auftrag oder einen Deal – und gibt dafür unter der Hand Geld an die entscheidende Person oder deren Umfeld zurück.

Die Enthüllungen lösten eine Serie politischer Erschütterungen aus: Mehrere Minister traten zurück, Ermittler durchsuchten die Wohnung des mächtigen Präsidialamtschefs Andrij Jermak, der daraufhin seinen Posten verlor. Für ein Land, das mitten im Krieg auf ausländische Unterstützung angewiesen ist und sich gleichzeitig dem Reformkurs Richtung Europäische Union verpflichtet hat, ist der Schaden beträchtlich. Internationale Partner zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Antikorruptionskampfs, und in der Ukraine selbst wächst die Sorge, dass politische Einflussnahme über unabhängige Institutionen triumphiert.

Selenskyj reagierte mit Ankündigungen: Aufsichtsräte sollen erneuert, staatliche Unternehmen umfassend geprüft und alte Strukturen aufgebrochen werden. Ob das genügt, um das Vertrauen zurückzugewinnen – und das «Rattennest» tatsächlich auszuräuchern –, bleibt jedoch offen.

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Klimapolitik ist finanzielle Umverteilung – Kontrafunk befragt EIKE

Kontrafunk ist ein seit einigen Jahren etablierter kritischer Radiosender, der die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten übernommen hat. In der Schweiz und Österreich kann man Kontrafunk sogar im Radio hören (Tipp für unsere A/CH-Leser), in der Bananenrepublik bislang leider nur via Internet.

Am Wochenende sprach Stefan Millius mit EIKE:

Holger Thuß: Der Klimawandel als Projekt der Eliten https://eike-klima-energie.eu/wp-content/uploads/2025/12/20251208_Kontrafunk_aktuell_Interview_Holger_Thuss.mp3

Das Gespräch, beziehungsweise die ganze Interviewsendung von Millius am 24. November können Sie auch hier hören:

Stefan Millius im Gespräch mit Johann Geissler, Klaus-Rüdiger Mai, Holger Thuß und Oliver Stock

Der Beitrag Klimapolitik ist finanzielle Umverteilung – Kontrafunk befragt EIKE erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Türkei: Lange Haftstrafe für Musikerin Pınar Aydınlar

Die Musikerin Pınar Aydınlar ist am Dienstag in der Türkei zu sechs Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil erging im Rahmen des eines Verfahrens, das sich gegen zahlreiche Mitglieder und Unterstützer:innen des Grassrootsgremiums „Demokratischer Kongress der Völker“ (HDK) richtet. Ein Strafgericht in Istanbul sprach Aydınlar der Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Organisation schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aydınlar wies die Vorwürfe vor Gericht zurück und forderte einen Freispruch. In ihrer Verteidigungsrede verwies sie auf die Umstände ihrer Festnahme im Rahmen der HDK-Ermittlungen: „Ich wurde mit meinen Kindern von bewaffneten Sicherheitskräften auf den Boden gedrückt, mit einer Waffe am Kopf. Meine Tochter wurde gezwungen, sich vor laufender Kamera zu entkleiden.“ Sie selbst sei nicht Mitglied des HDK, lehne eine solche Mitgliedschaft jedoch grundsätzlich nicht ab: „Der HDK ist eine legale Struktur. Selbst wenn ich Mitglied wäre, würde ich das nicht leugnen.“

Engagement als Teil eines sozialistischen Selbstverständnisses

Die Vorwürfe gegen Aydınlar betreffen ihre frühere OB-Kandidatur für die HDP, Auftritte bei HDK-Veranstaltungen sowie Social-Media-Posts. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits in einer früheren Sitzung eine Verurteilung wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Organisation“ und „Terrorpropaganda“ gefordert und bekräftigte ihre Forderung im Schlussplädoyer. Das Gericht sprach Aydınlar schließlich nur im ersten Anklagepunkt schuldig.

Die Künstlerin erklärte, sie verstehe ihr Engagement als Teil eines sozialistischen Selbstverständnisses: „Ich bin eine sozialistische Musikerin. Ich stehe an der Seite der Unterdrückten, der Arbeiter:innen, derjenigen, die Unrecht erfahren.“ Auch ihre Social-Media-Posts, die als Beweismittel herangezogen wurden, enthielten nach eigener Aussage keine Aufrufe zur Gewalt oder Unterstützung bewaffneter Gruppen.

„Wenn ich fliehen wollte, wäre ich längst nicht mehr hier“

Aydınlar hatte nach ihrer Festnahme im vergangenen Februar fast drei Monate in Untersuchungshaft gesessen und steht seit dem Prozessauftakt Mitte Mai unter Meldeauflagen und einem Ausreiseverbot. Vor Gericht wies sie darauf hin, dass sie bis zu ihrer Festnahme regelmäßig zu Konzerten ins europäische Ausland reiste und stets zurückkehrt sei. „Wenn ich fliehen wollte, wäre ich längst nicht mehr hier“, sagte sie. Die 46-Jährige forderte die Aufhebung aller gegen sie verhängten Auflagen.

Trotz dieser Argumente verhängte das Gericht eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Zahlreiche Beobachter:innen aus politischen Parteien, NGOs und Kulturorganisationen verfolgten den Prozess. Menschenrechtsorganisationen und Kulturverbände werten das Urteil als Teil einer weiter zunehmenden Kriminalisierung linker, pro-kurdischer und künstlerischer Stimmen in der Türkei.

Kriminalisierung des HDK

Der HDK wurde 2011 als Organisationsgremium hunderter politischer Parteien, Gruppen und Einzelpersonen gegründet, aus dem ein Jahr später die DEM-Vorgängerin HDP hervorging. Der Dachverband ist nicht als Partei aufgestellt, sondern hat eine Rätestruktur als Ausgangspunkt, durch die eine neue Form des Widerstandes entwickelt werden konnte, die den kurdischen Befreiungskampf mit dem Kampf linker, sozialistischer und feministischer Gruppen sowie der Ökologiebewegung in der Türkei vereint hat.

Die Beschlüsse dieses Rates – etwa das Prinzip der demokratischen Selbstverwaltung, die Geschlechterparität, die Vertretung von LGBTIQ+-Personen, Basisdemokratie und Rätestrukturen als Organisationsform – sind für die HDP beziehungsweise ihre Nachfolgerin DEM bindend. Doch trotz eines gegenteiligen Urteils eines Gerichts in Izmir wird der HDK von der Istanbuler Oberstaatsanwaltschaft als „Tarnorganisation“ der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) eingestuft.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/kunstlerin-pinar-aydinlar-droht-nachste-haftstrafe-47978 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/istanbul-30-verhaftungen-in-hdk-verfahren-45380 https://deutsch.anf-news.com/frauen/musikerin-pinar-aydinlar-wegen-terrorpropaganda-verurteilt-42097

 

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Parteien legen Berichte zur Lösung der kurdischen Frage dem Parlament vor

Die Arbeiten der parlamentarischen „Kommission für nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ zum Friedensprozess in der Türkei stehen kurz vor dem Abschluss. Wie aus Parlamentskreisen verlautete, werden die beteiligten Parteien in den kommenden Stunden ihre Abschlussberichte zur Lösung der kurdischen Frage offiziell an das Parlamentspräsidium übergeben.

Am 4. Dezember hatte die Kommission zu ihrer letzten Sitzung zusammengefunden. Dabei wurden auch Details eines zuvor stattgefundenen Gesprächs mit dem auf der Gefängnisinsel Imrali inhaftierten kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan an die Kommissionsmitglieder weitergegeben. Mit diesem Treffen wurde die Anhörungsphase der Kommissionsarbeit abgeschlossen.

Die Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) hat ihren Bericht laut eigenen Angaben bereits fertiggestellt. Die Übergabe an die Parlamentspräsidentschaft soll durch die Koordinatorin der Fraktion in der Kommission, Gülistan Kılıç Koçyiğit, erfolgen. Auch die übrigen Fraktionen – darunter CHP, AKP und MHP – werden voraussichtlich im Laufe des Tages ihre jeweiligen Papiere einreichen. In den vergangenen Sitzungen hatten Vertreter:innen der Parteien Details zu ihren Berichten bekannt gegeben.

So erklärte Murat Emir, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der größten Oppositionspartei CHP, man habe ein etwa 17-seitiges Dokument vorgelegt. Die regierende AKP habe hingegen ein umfangreicheres Papier mit 50 Seiten erstellt, das von Mustafa Şen als ein „politisches Haltungsdokument“ beschrieben wurde. Die nationalistische MHP gab an, einen 116-seitigen Bericht vorbereitet zu haben. Dieser wurde durch den stellvertretenden Parteivorsitzenden Feti Yıldız eingebracht.

Die Berichte sollen die Grundlage für weitere politische Diskussionen innerhalb und außerhalb des Parlaments bilden. Offen bleibt, ob es auf dieser Basis zu konkreten politischen Schritten oder legislativen Initiativen kommt. Die Einsetzung der Kommission war als Versuch gewertet worden, erneut Bewegung in den festgefahrenen Prozess um die politische und gesellschaftliche Lösung der kurdischen Frage in der Türkei zu bringen. Frühere Initiativen, insbesondere zwischen den Jahren 2009 bis 2015, waren gescheitert und von staatlicher Seite abgebrochen worden.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-abgeordnete-fordern-volle-transparenz-zu-imrali-gesprachen-49124 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/eren-gesetzliche-reformen-fur-nachste-phase-des-friedensprozesses-49150 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/debatte-zur-berichtsphase-und-zum-treffen-mit-Ocalan-49118

 

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Lob der Konversation

Es fehlen uns Orte im analogen Raum, an denen wir selbstverständlich verweilen und uns austauschen können — nicht zu Politik und Philosophie, sondern zu den Alltäglichkeiten des Lebens.
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Three Syrian civilians injured in Israeli fire northern Quneitra countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. Dezember 2025 - 13:57

Quneitra, Dec. 9 (SANA) Three civilians were injured Tuesday after Israeli forces opened fire on them at a checkpoint set up between the town of Khan Arnabeh and the village of Ain Aisha in the northern Quneitra countryside.

SANA reporter in Quneitra said that an Israeli force, consisting of five military vehicles carrying soldiers, set up a checkpoint on the old highway connecting Khan Arnabeh and Ain Aisha. The force fired bullets and smoke grenades at civilians and blocked the passage of passersby, resulting in three civilians being directly injured.

Israel continues to violate the 1974 Disengagement Agreement through repeated incursions into the Quneitra and Daraa countryside and attacks on civilians. Syria has called for the withdrawal of Israeli forces from its territory and urged the international community to take action to prevent further incidents.

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Israeli forces conduct incursions in Quneitra countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. Dezember 2025 - 13:54

Quneitra, Dec. 9 (SANA) Israeli forces carried out new incursions Tuesday into the towns of Jabah and Khan Arnabeh in Quneitra countryside.

SANA reporter in Quneitra said that an Israeli military force, consisting of two vehicles, advanced from the Adnaniya point and set up a temporary checkpoint on the road connecting Jabah and Khan Arnabeh along the al-Salam Highway, without conducting inspections of passersby.

Israeli forces continue to violate the 1974 Disengagement Agreement and international law by carrying out incursions into Syrian territories.

Syria continues to call for the withdrawal of Israeli forces from its territory and has urged the international community to intervene and prevent further incursions.

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Meeting of the Council for Civil Society and Human Rights

PRESIDENT OF RUSSIA - 9. Dezember 2025 - 13:50

Vladimir Putin held an annual meeting of the Council for Civil Society and Human Rights via videoconference. The meeting took place on the eve of Human Rights Day, which is observed internationally on December 10.

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Gaza Media Office reports 738 ceasefire violations by Israeli forces

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. Dezember 2025 - 13:48

GAZA, Dec. 9 (SANA) The Gaza Media Office said Tuesday that Israeli forces have carried out 738 violations of the ceasefire agreement since it came into effect on October 10, saying these actions undermine efforts to ease Gaza’s humanitarian crisis.

In a statement, the office said the violations include 205 incidents of direct gunfire, 37 military incursions into residential areas, 358 shelling or targeting attacks on civilians and their homes, and 138 demolitions of homes and civilian facilities.

According to the statement, these incidents have resulted in 386 Palestinian deaths, 980 injuries, and 43 detentions.

The office also accused Israel of failing to meet its humanitarian obligations, saying that only 13,511 aid trucks had entered Gaza out of the 36,000 agreed upon, and that just 315 fuel trucks—about 10 percent of the expected amount—had been delivered.

The office called on the international community, the United Nations, and mediating parties to press Israel to fully comply with the agreement and ensure the protection of civilians, as well as the delivery of humanitarian aid and fuel.

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Social-Media-Bann in Australien startet: Ein dunkler Tag für den Jugendschutz im Netz

netzpolitik.org - 9. Dezember 2025 - 13:39

Kein TikTok, kein YouTube und kein Instagram für Menschen unter 16 Jahren: Mit dem Social-Media-Bann betritt Australien netzpolitisches Neuland mit weltweiter Signalwirkung. Jugendlichen ist damit kein Stück geholfen. Ein Kommentar.

Der Klassiker: Mit dem Smartphone ins Bett – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/phototek; Bearbeitung: netzpolitik.org

Am 10. Dezember beginnt das Social-Media-Verbot in Australien. Menschen unter 16 Jahren dürfen Plattformen wie TikTok, Instagram und YouTube nicht mehr nutzen. Hunderttausende Jugendliche verlieren Schätzungen zufolge ihre Accounts. Die australische Regierung hofft damit, junge Menschen vor den Gefahren des Internet zu bewahren.

Der australische Social-Media-Bann ist vor allem Symbolpolitik, und nur aus dieser Perspektive ist er ein Erfolg. Denn weltweit schauen jetzt Konzerne, Politik und Medien nach Australien. Vermutlich klopfen sich die Verantwortlichen allein deshalb schon auf die Schultern. Regierungen anderer Länder könnten sich das australische Modell sogar zum Vorbild nehmen. Hoffentlich tun sie das nicht.

Denn die australische Regierung erweckt nur den Eindruck von Handlungsfähigkeit. Es scheint nur so, als könnte sie harte Kante gegen Tech-Konzerne zeigen, die andere Regulierungsversuche oftmals geschickt umschiffen. In Wahrheit ist den betroffenen Jugendlichen mit dem Social-Media-Bann nicht geholfen. Ihre Bedürfnisse und Probleme spielen keine Rolle; die Regulierung verfehlt ihr Ziel.

Schon wer Social Media mit Alkohol oder Tabak vergleicht, hat das Problem nicht verstanden. Es geht nicht um nachweislich schädliche Substanzen, sondern um vielfältige, digitale Räume. In solchen digitalen Räumen suchen Jugendliche Spaß und soziale Kontakte, Aufklärung und Vorbilder. Das australische Social-Media-Verbot versperrt Jugendlichen lediglich den offiziellen Zugang zu einer Auswahl dieser Räume.

Was junge Menschen statt plumper Sperren brauchen, sind sichere, digitale Räume. Sie brauchen Kompetenzen, um sich zunehmend eigenständig in diesen digitalen Räumen zu bewegen. Und sie brauchen Vertrauenspersonen, die Zeit haben, sie einfühlsam zu begleiten.

Was Kinder im Netz erleben, und was Politik daraus lernen kann

Die Konsequenz des australischen Verbots: Junge Menschen werden ihren Bedürfnissen nach Spaß und Gemeinschaft, ihrer Neugier und ihrem Durst nach neuen Erfahrungen anderswo im Netz weiter nachgehen. Viele werden auf weniger bekannte Websites ausweichen. Und auf Dienste, die nicht vom Verbot betroffen sind, etwa Spiele und Messenger wie WhatsApp. Gerade WhatsApp ist für viele Kinder und Jugendliche selbst ein soziales Netzwerk und Schauplatz für Mobbing. Andere Jugendliche wiederum dürften die Altersschranken mithilfe von VPN-Software oder anderen Tricks digitaler Selbstverteidigung einfach überwinden.

Mutige Netzpolitik sieht anders aus

Das Social-Media-Verbot in Australien führt sogar zu noch mehr Kontrollverlust. Zuvor hatten Regulierungsbehörden klare Ansprechpersonen bei den großen Konzernen. Wenn auch widerspenstig haben sie zunehmend Maßnahmen für mehr Jugendschutz umgesetzt. Künftig müssen sich Plattformen wie TikTok und Instagram nicht einmal mehr darum bemühen, sichere Räume für australische Jugendliche unter 16 Jahren zu schaffen. Weil unter 16-Jährige dort offiziell nicht mehr sein dürfen.

Der Social-Media-Bann in Australien ist nicht mutig oder radikal, er ist eine Scheinlösung. Mutige Netzpolitik würde widerspenstige Tech-Konzerne unter Androhung hoher Geldbußen in die Verantwortung nehmen und sich nicht davor scheuen, das vor Gericht auszufechten. Weg mit manipulativen Designs; weg mit auf Sogwirkung optimierten Feeds, die jüngere und ältere Menschen stundenlang an den Bildschirm fesseln. Her mit sicheren Voreinstellungen, die verhindern, dass Fremde mit krimineller Energie Kontakt zu Minderjährigen anbahnen können. Her mit fair bezahlten und gut ausgestatteten Moderationsteams, die Meldungen von Nutzer*innen sorgfältig bearbeiten.

Das und mehr liefert Australien nicht. Stattdessen lässt der Staat die Jugendlichen mit ihren Problemen und Bedürfnissen allein. Das macht den 10. Dezember zu einem dunklen Tag für Jugendliche in Australien – und auch für Erwachsene.

Denn Millionen Menschen müssen in Australien künftig für ihre digitale Teilhabe den Ausweis zücken, um die Altersschranken zu überwinden. Massenhaft werden dabei sensible Daten bei teils zweifelhaften Drittanbietern landen. Nach diesem Schatz dürften sich sowohl Polizeibehörden als auch Online-Kriminelle schon jetzt die Finger lecken.

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How To Heal When The World Is On Fire

Caitlin Johnstone - 9. Dezember 2025 - 13:34

Reading by Tim Foley:

Chloe writes the following via email regarding my recent piece “Don’t Let The Empire Gaslight You Into Believing You Are Powerless”:

“What you said about what to do when you feel powerless really stuck with me…that externally you can always help wake up more people to the truth and internally you can heal. I guess I just have a question more with the latter. How do you heal in the midst of a world on fire? How do you feel safe and secure when you realize that the world is anything but those two things? That any form of comfort you feel is currently costing untold numbers of people’s blood and pain? How do you heal and feel safe when everything is just…grind…precarity and feeling on the edge of oblivion? Waking up to those realizations is terrifying…and it just feels like a full antitheis to being able to start your healing. Like things can only be safe when the monsters and the hell is defeated which won’t likely occur within the span of our lifetimes? It seems like thats something you’ve figured out and I’m curious how to start that.”

Dear Chloe,

I think first we need to be clear that healing and feeling secure are two different things. Healing isn’t about getting away from uncomfortable feelings, it’s about moving right into them and feeling them fully. After we have done our work and healing has occurred we tend to notice that we feel better, but the actual work of healing begins in discomfort. That’s where the rubber meets the road on this path.

Healing is when you find a part of yourself that has been acting out unconsciously over and over again throughout your life, by getting annoyed or upset or collapsing into helplessness, or by freezing up, freezing out, or freaking out. You start paying attention to how these unconscious behaviors play in yourself (either in your outward behavior or privately in your internal suffering), and you get real curious about how that is happening.

Healing is when you track that defense mechanism back to its first instance, the very first time you felt this feeling, usually in childhood, where you were small and vulnerable and you came up with this way of defending yourself in that moment and have stuck with it ever since. Our inner dysfunctions are generally just old strategies for dealing with perceived threats that we set in motion much earlier in our lives and then forgot about, which then went on to continue pulling the strings of our psychology from the depths of our subconscious long after they became maladaptive and unhelpful.

Healing is when you listen to that small part of you that has just been doing its very best to defend you all these years from the perceived threat that is no longer there because you are no longer a small child. You are an adult now, and you don’t face the same threats you faced (or more likely imagined you faced but didn’t understand) back when you were a kid. But a part of your brain has not caught up with that yet.

So you let that part of yourself talk to you, and you listen, and you love it, and you thank it for defending you all these years, but you let it know that you’re all good now. It can go. Compassion for your tiny self that didn’t know any better floods your system and in all that love, you forgive yourself for the first instance, and for all the instances after where you were punching at shadows that were no longer there.

In that flood of compassion, the mechanism dissolves. Sometimes the energy of it will literally up and leave, out your mouth in the form of a burp or a dry retch, or in a shudder or chattering of teeth, but other times it will simply melt into your whole self. You’ll just feel better, and you’ll know it’s gone because you won’t be able to find the feeling again if you attempt to return to it.

The thing about healing is that it leaves only an absence of something, so it doesn’t make a big deal about itself. You might not even notice that you’ve done anything much for a while. The more you do this though, the more the noise in your head dies down, and the real world begins to emerge.

You become less reactive and less likely to inadvertently cause drama in your world, and in yourself you become generally happier and lighter.

But you also see — and this goes back to the nub of your question — that in this new light the world becomes a much less scary place. You can see that the monsters who rule our world aren’t so much monsters as just little kids with far too much power unconsciously acting out their defense mechanisms. The suffering they cause is real and horrifying, but at the root of it, they are humans playing out a very human pattern. In this context, it’s comprehensible. You’ve found similar things in yourself, so it’s not an alien threat which defies understanding.

You also see how predictable people are when they are stuck in their reactive patterns. You can see that in our leaders. They are not surprising or inspired in any way at all; they are monotonously boring and beholden to the patterning of their psychological conditioning, and their behavior is predictable. Evil, yes, but also predictable.

Predictability is also a marker of the imperial core as a whole. You can see how incapable it is of changing tack, even when it no longer serves the empire to continue the pattern. The empire managers think they’re so slick, but they are stuck with repeating the same plays over and over. That’s a major weakness. They are telegraphing their next moves to us years in advance, and there’s nothing they can do about it.

The other thing that happens is that in this newfound clarity, you can interact with the world as it is. You are no longer expending energy fighting shadows of the past. Your healthy anger is re-ignited, ready to animate you into inspired action that responds to the present moment. You get your intuition back, unencumbered by neurosis and paranoia, so you can move more efficiently in the world. You get your healthy wants back, your “fuck yeah” and your “hell no”, and you can make good decisions quickly, and deftly course-correct if you need.

Imperial propaganda uses our fears, our tribal loyalties, our insecurities, and our learned helplessness to control us as efficiently as if they installed levers in our brain. If you dissolve those levers, you become a very dangerous entity to the machine. You become a free human being no longer acting in patterned and predictable ways, but moving with the needs of the moment. That is empowering.

So we definitely don’t need to wait until the bastards have been defeated and we’re feeling safe and secure in order to begin our healing journey. In fact, beginning the work of true healing makes us much more effective at fighting the empire, and the work begins right here in the big sloppy uncomfortable thick of it all. All it takes is the sincerity, vulnerability, humility, and courage to begin taking those first steps.

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Kündigung wegen Schlechtleistung endet fast immer mit Abfindung

Lesedauer 4 Minuten

Wenn Beschäftigte plötzlich mit Vorwürfen konfrontiert werden, ihre Arbeitsleistung genüge nicht mehr, obwohl sie gesundheitlich eingeschränkt sind, löst das große Unsicherheit aus. Eine Kündigung wegen angeblicher Schlechtleistung ist jedoch ein rechtlich schwaches Mittel und scheitert häufig vor Gericht. Denn Arbeitgeber müssen Minderleistung konkret beweisen – und genau das gelingt ihnen selten.

Gerade Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollten ihre Rechte kennen. Ihr Schutz ist stärker, als viele glauben. Die Leistungsfähigkeit wird rechtlich immer individuell betrachtet.

Wie Gerichte Schlechtleistung-Kündigungen regelmäßig kippen

Das Arbeitsgericht Siegburg (Urteil vom 25. August 2017, Az. 3 Ca 1305/17) erklärte die Kündigung eines KFZ-Mechanikers für unwirksam, weil der Arbeitgeber keine konkreten Fehler nachweisen konnte. Der Werkstatttest war nicht aussagekräftig genug und blieb ohne Beweiskraft. Die Kündigung wurde deshalb aufgehoben bzw. eine Abfindung gezahlt.

Auch das Arbeitsgericht Magdeburg (Urteil vom 25. Januar 2012, Az. 3 Ca 1917/11) sah in einer Kündigung wegen Minderleistung keinen zulässigen Grund. Entscheidend war, dass gesundheitliche Einflüsse nicht berücksichtigt worden waren. Ohne Vorwerfbarkeit liegt keine kündigungsrelevante Schlechtleistung vor.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 16. April 2015, Az. 5 Sa 638/14) betonte außerdem, dass Durchschnittsvergleiche nur zulässig sind, wenn klare Leistungsstandards vertraglich festgelegt sind. Fehlt ein solcher Maßstab, ist stets das individuelle Leistungsvermögen entscheidend. Pauschale Vergleiche reichen nicht.

Diese Urteile zeigen: Schlechtleistung lässt sich selten beweisen. Besonders bei gesundheitlichen Einschränkungen scheitern Arbeitgeber regelmäßig.

Warum Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen besonders geschützt sind

Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen geraten oft stärker in den Fokus der Leistungsbeurteilung. Doch das Gesetz schützt sie klar und konsequent. Die Leistungspflicht bemisst sich immer nach ihren persönlichen Möglichkeiten.

Arbeitgeber müssen prüfen, ob eine Anpassung des Arbeitsplatzes, eine Umverteilung der Aufgaben oder eine Entlastung möglich ist. Auch eine Abmahnung ist in der Regel zwingend erforderlich, bevor eine Kündigung überhaupt in Betracht kommt. Bei schwerbehinderten Beschäftigten ist zudem die Zustimmung des Integrationsamts erforderlich.

Gesundheitliche Gründe erklären Leistungsschwankungen – sie begründen jedoch keine Schlechtleistung. Daraus ergibt sich ein starker Schutz vor voreiligen Kündigungen.

Kündigung wegen Krankheit: Diese Regeln gelten wirklich

Eine Kündigung wegen Krankheit wird häufig mit einer Schlechtleistungskündigung verwechselt, folgt jedoch völlig eigenen Regeln. Sie ist nur zulässig, wenn eine negative Gesundheitsprognose besteht, der Betrieb spürbar beeinträchtigt wird und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Alle drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen.

Der Arbeitgeber muss Wege suchen, um eine Kündigung zu verhindern

Eine negative Prognose liegt nur vor, wenn weitere Ausfälle wahrscheinlich sind. Betriebliche Belastungen müssen erheblich sein, etwa durch dauerhafte Ausfallkosten oder organisatorische Probleme. Erst wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass weder ein BEM noch eine Arbeitsplatzanpassung Erfolg versprechen, darf er überhaupt über Kündigung nachdenken.

Besonderer Schutz für Menschen mit Schwerbehinderung

Besonders streng sind die Anforderungen bei schwerbehinderten Menschen. Ohne Zustimmung des Integrationsamts ist eine solche Kündigung automatisch unwirksam. Das zeigt, dass krankheitsbedingte Kündigungen rechtliche Ausnahmefälle sind.

Wenn Schlechtleistung tatsächlich zur Kündigung führt – ein seltenes, aber deutliches Urteil

Trotz der hohen Anforderungen gibt es einzelne Fälle, in denen Gerichte eine Schlechtleistungskündigung bestätigt haben. Ein besonders markantes Beispiel ist das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. November 2011 (Az. 9 Sa 593/11). Dort hielt das Gericht eine Kündigung wegen Schlechtleistung ausnahmsweise für wirksam.

Wenig Leistung und keine Verhaltensänderung

Der betroffene Sachbearbeiter erbrachte über Jahre hinweg zwischen 30 Prozent und 50 Prozent weniger Leistung als vergleichbare Kolleginnen und Kollegen. Der Arbeitgeber hatte diese Minderleistung detailliert dokumentiert, statistisch ausgewertet und mehrfach Gespräche sowie Schulungen angeboten. Trotz klarer Hinweise änderte sich sein Verhalten nicht.

Objektive Minderleistung und subjektive Verantwortung

Das Gericht sah darin eine objektiv und subjektiv vorwerfbare Minderleistung. Der Arbeitnehmer hielt sich nicht an Arbeitsabläufe, überzog Pausen und missachtete Vorgaben, ohne gesundheitliche Gründe geltend machen zu können. Weil die Minderleistung schuldhaft war, war die Kündigung in diesem Einzelfall rechtmäßig.

Es gab keine gesundheitlichen Einschränkungen

Bemerkenswert ist, dass das Gericht ausdrücklich betonte: Hätte es gesundheitliche Einschränkungen gegeben, wäre die Kündigung unwirksam gewesen. Das Urteil bestätigt damit die Schutzwirkung des Arbeitsrechts.

FAQ: Die drei wichtigsten Fragen zum wirksamen Schlechtleistungsurteil

1. Warum war die Kündigung in diesem Fall wirksam?
Weil die Minderleistung klar messbar, langfristig dokumentiert und dem Beschäftigten vorwerfbar war. Es lagen keine gesundheitlichen Einschränkungen vor, die das Verhalten hätten erklären können.

2. Was unterscheidet diesen Fall von typischen, unwirksamen Schlechtleistungskündigungen?
In den meisten Fällen fehlen Arbeitgebern präzise Beweise, oder es bestehen gesundheitliche Gründe, die Leistungsdefizite erklären. Hier jedoch war die Pflichtverletzung eindeutig und selbst verschuldet.

3. Lässt sich dieses Urteil auf andere Fälle übertragen?
Nur sehr eingeschränkt. Es setzt eine außergewöhnlich klare Beweisführung und subjektive Vorwerfbarkeit voraus. Bei gesundheitlichen Einflüssen oder unklaren Leistungsmaßstäben wäre die Kündigung gescheitert.

Praxisbeispiele: Drei typische Fälle, in denen Arbeitgeber Schlechtleistung konstruieren

Frau M., Lagerarbeiterin mit chronischem Rückenleiden, arbeitet langsamer als ihre Kolleginnen. Der Arbeitgeber kündigt wegen unterdurchschnittlicher Leistung. Eine solche Kündigung wäre mangels Arbeitsplatzanpassung und aufgrund der gesundheitlichen Einschränkung kaum haltbar.

Herr K., Pflegekraft mit altersbedingten Einschränkungen, erledigt Aufgaben langsamer. Der Arbeitgeber sieht darin Minderleistung. Ohne Hilfsmittel oder Umstrukturierungsversuche geprüft zu haben, ist eine Kündigung rechtlich nicht vertretbar.

Frau S., Sachbearbeiterin nach langer Reha, schafft weniger Fälle als früher, arbeitet aber sorgfältig. Der Arbeitgeber kündigt dennoch. Da ihre Leistung medizinisch erklärbar eingeschränkt ist, hätte eine solche Kündigung vor Gericht kaum Bestand.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zur Kündigung wegen Schlechtleistung

1. Kann der Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich krankheitsbedingt weniger schaffe?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist zwar möglich, die Hürden dafür sind jedoch hoch. Entscheidend ist, ob eine negative Gesundheitsprognose besteht, der Betrieb erheblich beeinträchtigt wird und mildere Mittel ausgeschlossen sind.

2. Muss der Arbeitgeber vorher ein BEM anbieten?
Ja, bei längeren oder wiederholten Erkrankungen ist ein BEM erforderlich. Fehlt es, wirkt sich das stark zugunsten der Beschäftigten aus.

3. Reichen Fehler oder langsames Arbeiten für eine Kündigung?
Nur wenn sie erheblich, dauerhaft und vorwerfbar sind. Bei gesundheitlichen Gründen ist das selten der Fall.

4. Ist eine Abmahnung notwendig?
Ja, fast immer. Ohne Abmahnung scheitern Schlechtleistungskündigungen regelmäßig vor Gericht.

5. Was sollte ich tun, wenn mir Schlechtleistung vorgeworfen wird?
Dokumentieren Sie alles, holen Sie ärztliche Nachweise ein und ziehen Sie den Betriebsrat hinzu. Wenn der Arbeitgeber Ihnen kündigt, dann setzen Sie sich juristisch zur Wehr. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erfolgen.

Fazit

Eine Kündigung wegen Schlechtleistung ist für Arbeitgeber ein juristisches Wagnis und für Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen meist unwirksam. Das Arbeitsrecht verlangt klare, nachvollziehbare und verhältnismäßige Beweise, die in der Praxis selten erbracht werden können. Wer seine Rechte kennt und frühzeitig handelt, kann sich erfolgreich gegen unfaire Kündigungen schützen.

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Pflegegeld: Wie viel Rente bekommt eine Pflegeperson für die Pflege?

Lesedauer 5 Minuten

Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, fragt irgendwann: „Und was bekomme ich dafür später an Rente?“

Die ehrliche Antwort lautet: Es gibt keine eigene „Pflegepersonen-Rente“, die monatlich ausgezahlt wird, solange man pflegt. Was es aber gibt, ist ein Regelung der sozialen Pflegeversicherung, der viele Pflegende vor Rentenlücken schützen soll: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Daraus entstehen Entgeltpunkte – und die erhöhen später die gesetzliche Rente.

Wie groß dieser Effekt ist, hängt nicht von einer einzigen Zahl ab, sondern von der Pflegesituation: Pflegegrad, Leistungsart (Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombination), Dauer und Umfang der Pflege, Aufteilung unter mehreren Pflegepersonen und auch davon, ob die Pflegeperson parallel arbeitet oder bereits eine Altersrente bezieht.

Wer gilt rentenrechtlich überhaupt als Pflegeperson?

Rentenrechtlich geht es hier um die „nicht erwerbsmäßige“ Pflege in häuslicher Umgebung. Gemeint sind typischerweise Angehörige, aber auch Nachbarn oder Freunde.

Entscheidend ist nicht, ob man verwandt ist, sondern ob die Pflege im Alltag tatsächlich regelmäßig geleistet wird und nicht als berufliche Pflege gegen Entgelt organisiert ist. Eine kleine finanzielle Anerkennung schließt den Status als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson nicht automatisch aus; es kommt auf die Einordnung der Pflegekasse an.

Wichtig ist außerdem: Diese Regelung betrifft die gesetzliche Rentenversicherung. Wer als Pflegeperson ausschließlich in einem berufsständischen Versorgungswerk abgesichert ist, muss gesondert prüfen, ob und wie Beitragszahlungen dorthin möglich sind.

Die Voraussetzungen: Wann zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge?

Damit Rentenbeiträge für eine Pflegeperson fließen, müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen. In der Praxis sind vier Punkte besonders häufig ausschlaggebend.

Erstens muss die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 haben. Bei Pflegegrad 1 gibt es grundsätzlich keine Rentenbeiträge für Pflegepersonen.

Zweitens muss die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfinden und einen Mindestumfang erreichen: mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage pro Woche. Wer darunter bleibt, verliert den rentenrechtlichen Schutz über diesen Weg.

Drittens darf die Pflegeperson neben der Pflege nicht regelmäßig mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Wer eine Vollzeitstelle hat, fällt häufig aus dem System der Rentenbeitragszahlung über die Pflegekasse heraus – selbst dann, wenn die Pflege subjektiv „viel“ ist.

Viertens muss die Pflegetätigkeit voraussichtlich länger andauern, also mehr als zwei Monate beziehungsweise 60 Tage im Jahr. Kurzzeitige Vertretungen, etwa während Urlaubs- oder Krankheitsphasen der eigentlichen Pflegeperson, zählen in der Regel nicht so, wie viele es erwarten.

Wovon hängt die Höhe der Rentenwirkung ab?

Die Rentenversicherung rechnet nicht mit „Pflegestunden“ als Geldbetrag, sondern mit einer fiktiven beitragspflichtigen Einnahme. Diese Bemessungsgrundlage wird aus der sogenannten Bezugsgröße abgeleitet. Seit dem 1. Januar 2025 gilt dafür bundesweit eine einheitliche Bezugsgröße; sie liegt 2025 bei 3.745 Euro monatlich.

Aus dieser Bezugsgröße wird – abhängig von Pflegegrad und Leistungsart – ein prozentualer Anteil gebildet. Je höher der Pflegegrad und je stärker die häusliche Pflege über Pflegegeld beziehungsweise mit geringerer professioneller Sachleistung geprägt ist, desto höher fällt die Bemessungsgrundlage aus. Das ist politisch gewollt: Wer mehr Pflege schultern muss, soll rentenrechtlich stärker abgesichert sein.

Die Rechengrößen 2025: Was die Pflegekasse tatsächlich an Beiträgen zahlt

Für 2025 sind die Bemessungsgrundlagen je Pflegegrad und Leistungsart klar beziffert.

Bei Pflegegrad 2 liegt die monatliche Bemessungsgrundlage bei 1.011,15 Euro, wenn Pflegegeld bezogen wird; bei Kombinationsleistungen bei 859,48 Euro; bei reiner Pflegesachleistung bei 707,81 Euro.

Bei Pflegegrad 3 sind es 1.610,35 Euro (Pflegegeld), 1.368,80 Euro (Kombination) oder 1.127,25 Euro (Sachleistung).

Bei Pflegegrad 4 steigt es auf 2.621,50 Euro (Pflegegeld), 2.228,28 Euro (Kombination) oder 1.835,05 Euro (Sachleistung).

Bei Pflegegrad 5 liegt die Spanne zwischen 2.621,50 Euro (Sachleistung) und 3.745,00 Euro (Pflegegeld), mit 3.183,25 Euro bei Kombinationsleistungen.

Auf diese Bemessungsgrundlage zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beitragssatz liegt 2025 bei 18,6 Prozent.

Das ergibt grob eine monatliche Beitragszahlung zwischen rund 131,65 Euro (Pflegegrad 2 mit Sachleistung) und rund 696,57 Euro (Pflegegrad 5 mit Pflegegeld).

Diese Beiträge zahlt nicht die Pflegeperson, sondern die Pflegekasse – die Pflegeperson hat dadurch keine direkten Abzüge, gewinnt aber Rentenansprüche.

Tabelle: Monatliche Bemessungsgrundlage 2025 Pflegegrad & Leistungsart Monatliche Bemessungsgrundlage 2025 (Euro) Pflegegrad 2 – Pflegegeld 1.011,15 Pflegegrad 2 – Kombinationsleistungen 859,48 Pflegegrad 2 – Pflegesachleistung 707,81 Pflegegrad 3 – Pflegegeld 1.610,35 Pflegegrad 3 – Kombinationsleistungen 1.368,80 Pflegegrad 3 – Pflegesachleistung 1.127,25 Pflegegrad 4 – Pflegegeld 2.621,50 Pflegegrad 4 – Kombinationsleistungen 2.228,28 Pflegegrad 4 – Pflegesachleistung 1.835,05 Pflegegrad 5 – Pflegegeld 3.745,00 Pflegegrad 5 – Kombinationsleistungen 3.183,25 Pflegegrad 5 – Pflegesachleistung 2.621,50 Wie viel „Rente“ entsteht daraus – in Euro verständlich gerechnet

Entscheidend ist am Ende nicht der Beitrag in Euro, sondern wie viele Entgeltpunkte dadurch entstehen. Ein Entgeltpunkt entspricht – vereinfacht – einem Jahr mit durchschnittlichem beitragspflichtigem Einkommen. Für 2025 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 50.493 Euro im Jahr.

Für die spätere Rente werden die gesammelten Entgeltpunkte dann mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt dieser Rentenwert 40,79 Euro pro Entgeltpunkt und Monat.

Damit lässt sich die Größenordnung gut greifbar machen: Wer ein ganzes Jahr lang unter den jeweiligen Voraussetzungen pflegt, erwirbt – umgerechnet auf das Rentenniveau von 2025 – je nach Pflegesituation ungefähr ein monatliches Rentenplus zwischen rund 6,86 Euro (Pflegegrad 2 mit Pflegesachleistung) und rund 36,30 Euro (Pflegegrad 5 mit Pflegegeld).

Dazwischen liegen viele typische Alltagskonstellationen: Bei Pflegegrad 3 mit Kombinationsleistungen ergibt sich rechnerisch etwa ein Plus von rund 13,27 Euro monatlicher Rente pro Pflegejahr, bei Pflegegrad 4 mit Pflegegeld etwa rund 25,41 Euro pro Pflegejahr.

Zwei Einordnungen sind wichtig, damit diese Zahlen nicht falsch verstanden werden.

Erstens ist das ein Rentenanspruch „pro Pflegejahr“ – fünf Jahre Pflege in einer ähnlichen Konstellation können sich also in der Größenordnung von mehreren Dutzend Euro monatlich summieren.

Zweitens ist es eine Umrechnung auf heutige Werte. Die Rente wird später mit dem dann geltenden Rentenwert berechnet, der sich im Zeitverlauf verändert. Der Anspruch in Entgeltpunkten bleibt, der Eurobetrag pro Punkt ist nicht fix.

Geteilte Pflege kann die Rentenwirkung spürbar verändern

In vielen Familien pflegt nicht eine Person allein. Rentenrechtlich wird dann nicht einfach „für alle“ voll gezahlt, sondern die Bemessungsgrundlage wird nach dem zeitlichen Anteil am gesamten Pflegeaufwand aufgeteilt. Wer etwa nur einen kleineren Teil übernimmt, erhält entsprechend weniger beitragspflichtige Einnahmen angerechnet – und damit weniger Entgeltpunkte.

Ähnlich wirkt es, wenn die Pflege nicht das ganze Jahr über in gleicher Intensität stattfindet. Beginnt oder endet die Pflegetätigkeit im laufenden Jahr, zählen nur die Monate, in denen die Voraussetzungen erfüllt waren. Auch ein Wechsel der Leistungsart kann sich auswirken: Wird in manchen Monaten Pflegegeld bezogen und in anderen Monaten überwiegend Pflegesachleistung, kann sich die Bemessungsgrundlage von Monat zu Monat ändern.

Pflege mehrerer Angehöriger: Wenn sich Pflegezeiten addieren

Es kommt auch vor, dass eine Pflegeperson mehr als einen Menschen betreut. Rentenrechtlich wird dann die Pflege für jede pflegebedürftige Person einzeln betrachtet, und die beitragspflichtigen Einnahmen können sich im Prinzip entsprechend erhöhen, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

In der Praxis sind solche Konstellationen anspruchsvoll, weil die Pflegekasse genau hinschaut, ob der Mindestpflegeumfang je Pflegebedürftigem beziehungsweise in der Gesamtschau erfüllt ist und wie sich die Zeiten plausibel verteilen.

Pflege neben eigener Rente: Wann Beiträge enden – und wann nicht

Ein häufig übersehener Punkt betrifft Pflegepersonen, die bereits eine Altersrente bekommen. Wer eine deutsche Altersvollrente bezieht, nachdem die Regelaltersgrenze erreicht ist, ist als Pflegeperson grundsätzlich versicherungsfrei; dann endet die Rentenversicherungspflicht aus der Pflegetätigkeit.

Anders kann es aussehen, wenn eine Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird: Dann kann unter Umständen bis zur Regelaltersgrenze wieder Versicherungspflicht eintreten, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist für Betroffene relevant, die früh in Rente gegangen sind und dennoch pflegen – hier entscheidet die genaue Konstellation.

Wie kommt das in die Rentenakte – und was sollten Pflegepersonen kontrollieren?

In vielen Fällen läuft die Meldung über die Pflegekasse, sobald klar ist, wer die Pflege erbringt und welche Leistungsart bezogen wird. Häufig wird dafür ein spezieller Fragebogen zur sozialen Sicherung nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen genutzt.

Wer den Eindruck hat, dass trotz erfüllter Voraussetzungen keine Rentenbeiträge gemeldet werden, sollte nicht warten, bis Jahre vergangen sind, sondern frühzeitig die Pflegekasse ansprechen.

Sinnvoll ist außerdem ein Blick in den Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung, um zu prüfen, ob die Zeiten und Beitragsmeldungen tatsächlich angekommen sind. Gerade bei Wechseln der Pflegesituation, bei geteilter Pflege oder bei Unterbrechungen passieren in der Praxis eher Fehler als im „einfachen“ Fall einer durchgängigen, alleinigen Pflege.

Fazit: Die Pflege zahlt sich rentenrechtlich aus – aber anders, als viele denken

Pflegearbeit wird in Deutschland rentenrechtlich anerkannt, indem die Pflegeversicherung Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Das ist kein sofortiges Einkommen, sondern ein Baustein der Alterssicherung.

In Zahlen heißt das für 2025: Je nach Pflegegrad und Leistungsart kann ein Pflegejahr – auf heutige Werte umgerechnet – ein monatliches Rentenplus im groben Korridor von rund 7 bis rund 36 Euro begründen.

Wer über mehrere Jahre pflegt, kann damit eine spürbare Rentenlücke verkleinern. Gleichzeitig bleibt es eine Leistung, die an klare Voraussetzungen gebunden ist und bei geteilter oder schwankender Pflege schnell komplex wird. Wer hier früh prüft und sauber dokumentiert, verhindert später unangenehme Überraschungen.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung, Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ (Auflage 6/2025) mit Voraussetzungen, Regelungen zur Versicherungsfreiheit sowie Bemessungsgrundlagen 2025.

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Das darfst Du alles mit dem Pflegegeld alles tun

Lesedauer 3 Minuten

Das Pflegegeld stellt für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine essenzielle finanzielle Unterstützung dar. Es dient dazu, die Versorgung und Betreuung zu Hause sicherzustellen und ermöglicht es den Betroffenen, selbst zu entscheiden, wie die Pflege organisiert und gestaltet wird.

Doch immer wieder taucht die Frage auf, welche Ausgaben mit dem Pflegegeld tatsächlich gedeckt werden dürfen und welche Vorgaben es gibt. Die Antwort darauf ist komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint.

Zweck des Pflegegeldes

Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung und richtet sich an Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden. Im Gegensatz zu Pflegesachleistungen, die direkt an einen ambulanten Pflegedienst ausgezahlt werden, erhalten Pflegebedürftige das Geld auf ihr eigenes Konto.

Ziel ist es, die Pflege in häuslicher Umgebung zu ermöglichen und dabei möglichst viel Selbstbestimmung zu gewährleisten.

Es handelt sich nicht um eine zweckgebundene Auszahlung im engen Sinn, sondern um eine finanzielle Unterstützung, die flexibel verwendet werden kann, solange sie der Sicherstellung der Pflege dient.

Freiheiten bei der Verwendung

Grundsätzlich gibt es keine strengen gesetzlichen Vorschriften darüber, wofür das Pflegegeld ausgegeben werden muss.

Es wird nicht kontrolliert, ob und in welcher Form die Mittel verwendet werden. Pflegebedürftige können selbst entscheiden, ob sie das Geld für eine Entlohnung pflegender Angehöriger, für Hilfsmittel, für die Entlastung durch eine Haushaltshilfe oder für andere unterstützende Maßnahmen einsetzen. Auch Ausgaben, die das Wohlbefinden und die Lebensqualität verbessern, sind möglich, solange sie in einem engen Zusammenhang mit der Pflege stehen.

Pflegegeld als Anerkennung der Pflegeleistung

Für viele Angehörige ist die häusliche Pflege eine große Herausforderung, die viel Zeit, Geduld und Energie erfordert. Das Pflegegeld kann als eine Art Anerkennung und Entschädigung für diese Leistungen angesehen werden.

Es steht den Pflegebedürftigen frei, ob sie das Geld an ihre pflegenden Angehörigen weitergeben oder selbst für die Organisation der Pflege einsetzen. Oft wird es als eine Art „Pflegehonorar“ an die pflegende Person ausgezahlt, um deren Aufwand zumindest teilweise finanziell auszugleichen.

Kombination mit anderen Leistungen

Das Pflegegeld kann auch mit anderen Leistungen kombiniert werden, etwa mit Pflegesachleistungen oder dem Entlastungsbetrag. In einem sogenannten Kombinationsmodell wird ein Teil der Pflege durch einen Pflegedienst abgedeckt, während der andere Teil der Versorgung durch Angehörige erfolgt.

In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, um die doppelte Finanzierung zu vermeiden. Dennoch bleibt auch hier ein gewisser Spielraum, der den individuellen Bedürfnissen angepasst werden kann.

Keine Zweckbindung, aber Nachweispflichten bei Beratung

Obwohl das Pflegegeld grundsätzlich frei verwendet werden kann, besteht bei Pflegegrad 2 oder höher die Pflicht zu regelmäßigen Beratungseinsätzen. Diese Beratungen dienen dazu, die Qualität der Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen.

Dabei wird nicht kontrolliert, wie das Geld verwendet wird, sondern lediglich überprüft, ob die Pflege im häuslichen Umfeld funktioniert. Ein Nachweis über die konkrete Verwendung des Pflegegeldes ist daher nicht erforderlich.

Private Entlastung und Lebensqualität

Ein wesentlicher Aspekt der Verwendung des Pflegegeldes ist die Verbesserung der Lebensqualität. Viele Pflegebedürftige nutzen das Geld, um Entlastungsangebote in Anspruch zu nehmen, etwa durch die stundenweise Betreuung durch eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleiter.

Auch die Finanzierung von Freizeitaktivitäten, die der psychischen und physischen Stabilität zugutekommen, kann legitim sein. Wichtig ist, dass das Pflegegeld nicht zweckentfremdet, sondern im Sinne der Unterstützung der pflegerischen Versorgung eingesetzt wird.

Eigenverantwortung

Die Flexibilität bei der Verwendung des Pflegegeldes bedeutet auch, dass Pflegebedürftige und Angehörige eigenverantwortlich handeln müssen. Es liegt an ihnen, zu entscheiden, wie das Geld am sinnvollsten eingesetzt wird, um den Alltag zu erleichtern und eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

Diese Eigenverantwortung ist ein wesentlicher Unterschied zu den Pflegesachleistungen, bei denen die Mittel direkt an Dienstleister fließen.

Pflegegeld Höhe in 2025 Pflegegrad Pflegegeld pro Monat (ab 1. Januar 2025) 1 0 € 2 347 € 3 599 € 4 800 € 5 990 €

Die Beträge gelten für häusliche Pflege und wurden im Zuge der zum 1. Januar 2025 wirksam gewordenen Erhöhung um 4,5 Prozent offiziell vom Bundesgesundheitsministerium bekannt gegeben.

Fazit: Freiheit mit Verantwortung

Das Pflegegeld bietet Pflegebedürftigen die Möglichkeit, ihre Versorgung individuell und flexibel zu gestalten. Es ist kein streng zweckgebundener Zuschuss, sondern vielmehr eine Anerkennung und Unterstützung, die nach eigenem Ermessen genutzt werden kann.

Dennoch sollte immer bedacht werden, dass die Pflege im Vordergrund steht. Investitionen in pflegerische Maßnahmen, Entlastung und Lebensqualität sind nicht nur zulässig, sondern ausdrücklich gewünscht. Wer das Pflegegeld jedoch anderweitig verwendet, muss sicherstellen, dass die Pflegeversorgung weiterhin gewährleistet ist.

Möchten Sie, dass ich zu diesem Artikel noch einen kurzen Infokasten mit wichtigen Tipps für den Umgang mit Pflegegeld formuliere (z. B. als kompakte Zusammenfassung)?

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Erwerbsminderungsrente: Reihenfolge entscheidet über die Höhe der EM-Rente

Lesedauer 5 Minuten

Die Reihenfolge im Versicherungsverlauf verändert oft in fataler Weise die Erwerbsminderungsrente. Viele Versicherte erwarten eine nachvollziehbare Berechnung ihrer Erwerbsminderungsrente. Doch die Höhe der Rente hängt nicht nur von der Anzahl der Beitragsjahre ab.

Späte Niedriglöhne senken die Rente

Entscheidend wirkt die Reihenfolge einzelner Beschäftigungsphasen – etwa Minijobs, Teilzeit oder Zeiten der Arbeitslosigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung bewertet diesen Verlauf über Durchschnittswerte, die sich durch späte Niedriglöhne, Minijobs oder Lücken massiv verschieben. Diese Logik bleibt für viele Betroffene unsichtbar, obwohl er hunderte Euro pro Monat kosten kann.

Reihenfolge-Effekt: Minijob, Teilzeit und Arbeitslosigkeit

Die DRV setzt jedes Jahr des Versicherungsverlaufs in Relation zum gesamten Erwerbsleben. Niedrigverdienst am Ende drückt die Rentenpunkte deutlich stärker als dieselbe Phase am Anfang. Teilzeitphasen verlieren an Wirkung, wenn zuvor Arbeitslosigkeit den Verlauf geprägt hat.

Selbst gesetzlich positiv bewertete Erziehungszeiten tragen nur dann zu einer höheren Erwerbsminderungsrente bei, wenn spätere Niedriglohnphasen diesen Effekt nicht wieder zunichtemachen. Wer diese Wechselwirkung nicht kennt, versteht den Bescheid oft nicht – und erhält eine Rente, die weit unter den Erwartungen bleibt.

Drastische Auswirkungen auf den Durchschnitt

Die Rentenhöhe ergibt sich aus allen erzielten Rentenpunkten, geteilt durch die gesamte Versicherungszeit. Ein spätes Jahr mit Minijob oder stark reduziertem Einkommen kann den über Jahrzehnte aufgebauten Durchschnitt schlagartig nach unten ziehen.

Frühere Hochlohnphasen schützen nicht zuverlässig, wenn der Versicherungsverlauf später abflacht. Damit entsteht ein Effekt, der vielen erst bewusst wird, wenn der EM-Bescheid auf dem Tisch liegt – zu spät für eine Korrektur.

Praxisbeispiel 1: Minijob vor der Erwerbsminderung – und der Rentenwert bricht ein

Sabine arbeitete 25 Jahre Vollzeit, ehe sie kurz vor ihrer Erkrankung in einen Minijob wechselte. Die DRV bewertete diese späte Niedrigverdienstphase als besonders rentenmindernd und senkte ihren Durchschnitt spürbar. Ihre Erwerbsminderungsrente fällt rund 180 Euro monatlich niedriger aus – obwohl sie fast ihr gesamtes Leben Vollzeit gearbeitet hat.

Praxisbeispiel 2: Arbeitslosigkeit schwächt spätere Teilzeitjahre

Mehmet sammelte viele Jahre Teilzeitpunkte, bevor ihn zwei Jahre Arbeitslosigkeit trafen. Nach seiner Erkrankung beantragte er EM-Rente. Die DRV stufte seine Teilzeitjahre als zu schwach ein, um den vorherigen Arbeitslosigkeitszeitraum auszugleichen. Die Folge: eine überraschend niedrige Rente, obwohl alle Zeiten korrekt erfasst wurden.

Praxisbeispiel 3: Erziehungszeiten verpuffen durch Niedriglohnphasen

Julia profitierte eigentlich von rentensteigernden Kindererziehungszeiten. Doch ihre späteren Niedriglohnbeschäftigungen verwischten den Vorteil vollständig. Der Versicherungsverlauf sank rechnerisch ab – und damit auch ihre Erwerbsminderungsrente, obwohl die Erziehungszeiten gesetzlich aufwerten sollen.

Warum die Rentenversicherung dieses Problem kaum anspricht

Die DRV erklärt die Berechnungsformeln zwar korrekt, aber sie beleuchtet die praktischen Auswirkungen kaum. Versicherte verstehen daher nicht, welche Phasen besonders rentensensibel sind. In Beratungen zeigt sich immer wieder: Ein einziges falsch platziertes Niedrigverdienstjahr reicht aus, um die EM-Rente dauerhaft zu mindern. Mehr Transparenz würde viele Betroffene vor Rentenverlusten schützen.

So können Sie gegensteuern

Sie können zumindest dann gegensteuern, wenn falsche Dokumentationen oder lückenhafte Nachweise Ihre Rentenberechnung nach unten drücken. Dazu ein praktisches Beispiel.

Thomas ist 48, seit längerer Zeit krankgeschrieben und ahnt, dass eine Erwerbsminderungsrente irgendwann notwendig werden könnte. In seinem Versicherungsverlauf fehlen mehrere Monate aus einer früheren Beschäftigung, außerdem sind zwei Minijob-Jahre nicht als „rentenrechtlich relevant“ bewertet, obwohl der Arbeitgeber Beiträge gezahlt hat. Gleichzeitig wusste Thomas nicht, dass er seine Reha früher hätte abbrechen dürfen, weshalb er Zeiträume falsch dokumentiert bekam.

Schritt 1: Versicherungsverlauf bei der DRV anfordern und prüfen

Thomas beantragt eine schriftliche Kontenklärung. Dabei erkennt er mehrere Lücken und falsch bewertete Zeiten. Jede fehlende oder zu niedrig bewertete Zeit senkt den Durchschnitt, aus dem die DRV seine spätere EM-Rente berechnet.

Schritt 2: Fehlende Beschäftigungszeiten nachweisen

Mit alten Lohnabrechnungen und einer Arbeitgeberbescheinigung weist Thomas nach, dass er in den angeblichen „Lücken“ tatsächlich pflichtversichert war. Die DRV korrigiert diese Monate – und seine Rentenpunkte steigen.

Schritt 3: Minijob-Beiträge richtig verbuchen lassen

Die DRV hatte zwei Minijob-Jahre versehentlich nicht als beitragspflichtig bewertet. Nach Vorlage der Entgeltmeldungen werden die Punkte nachträglich gutgeschrieben. Das stabilisiert seinen Durchschnitt spürbar, weil Niedrigverdienstjahre nun zumindest bewertet werden und nicht als „Nullpunkte“ einbrechen.

Schritt 4: Reha-Bericht korrigieren lassen

Der unzutreffende Reha-Bericht hätte die DRV im späteren EM-Verfahren dazu verleitet, seine Leistungsfähigkeit zu überschätzen. Thomas legte eine Patientenstellungnahme und Arztberichte vor, sodass die DRV den Reha-Befund korrigiert im Datensatz hinterlegt. Dadurch sinkt das Risiko einer Ablehnung, und die „Zurechnungszeit“ wird realistischer bewertet.

Ergebnis: Durch die Korrekturen steigt Thomas’ prognostizierte EM-Rente um rund 120 Euro im Monat. Ohne diese Prüfung hätte der fehlerhafte Versicherungsverlauf die Rente dauerhaft gedrückt.

Wie das frühe Ende eines Minijobs den Rentendurchschnitt stabilisiert

Auch einen Minijob rechtzeitig zu beenden, kann zu einer höheren Rente wegen Erwerbsminderung führen. Ein Beispiel aus der Praxis demonstriert dies.

Ausgangslage: Katrin ist 52 und kämpft seit Monaten mit chronischen Rückenproblemen und Fatigue-Symptomen. Sie arbeitet nur noch in einem Minijob, weil sie die frühere Teilzeitstelle aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schafft. Ihre Ärztin deutet an, dass eine Erwerbsminderungsrente in den nächsten ein bis zwei Jahren möglich sein könnte. Katrin ahnt nicht, welchen Einfluss dieser Minijob auf ihre spätere Rentenhöhe hat.

Was ist in diesem Fall das Problem?

Minijobs erzeugen extrem niedrige Rentenpunkte. Stehen diese Punkte zeitlich kurz vor dem Eintritt einer Erwerbsminderung, wirken sie besonders stark auf den Durchschnitt. Die DRV gewichtet spätere Jahre höher, weil sie näher am Leistungsfall liegen.

Wenn Katrin den Minijob fortsetzt, fließen weitere Monate mit nahezu null Rentenpunkten in den Versicherungsverlauf ein – genau in der sensibelsten Phase vor dem möglichen EM-Antrag. Diese zusätzliche Niedrigverdienstphase könnte ihre spätere EM-Rente um 80 bis 150 Euro pro Monat drücken – dauerhaft.

Krankengeld gilt als Pflichtversicherung

Nach einer unabhängigen Beratung beendet sie den Minijob frühzeitig und meldet sich erneut arbeitsunfähig. Ihre Ärztin unterstützt den Schritt, weil die Minijob-Tätigkeit ihren Gesundheitszustand verschlechtert. Von nun an gilt der Zeitraum als Krankengeldphase – und diese wird als rentenrechtlich relevanter Durchschnittsverdienst bewertet, nicht als Null-Punkte-Monat.

Warum das wirkt? Krankengeldphasen zählen als pflichtversicherte Zeit und führen zu einer Bewertung, die sich am vorherigen Einkommen orientiert. Das stabilisiert den persönlichen Rentendurchschnitt. Katrin vermeidet damit weitere Niedrigrentenmonate, die ihre Erwerbsminderungsrente massiv gedrückt hätten.

110 Euro mehr durch rechtzeitige Beendigung

Weil sie den Minijob rechtzeitig beendet hat, rutscht ihr Durchschnitt nicht weiter ab. Die spätere Berechnung zeigt: Ihre Erwerbsminderungsrente liegt rund 110 Euro pro Monat höher, als sie mit fortgesetztem Minijob ausgefallen wäre. Der Schritt rettet ihr nicht nur den Rentenwert, sondern verschafft ihr auch ein stabileres EM-Verfahren, weil ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit klarer dokumentiert ist.

Was Betroffene unbedingt tun sollten

Wer gesundheitlich angeschlagen ist oder eine Erwerbsminderung befürchtet, sollte sofort den Versicherungsverlauf prüfen lassen. Frühzeitige Klärung von Lücken, unrichtigen Zeiten oder unnötigen Minijobphasen verhindert spätere Verluste. Jede ungünstige Reihenfolge wirkt direkt auf die Rentenpunkte – und damit auf die gesamte Erwerbsminderungsrente.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zur Reihenfolge im Versicherungsverlauf

Warum beeinflusst die Reihenfolge die Rentenhöhe?
Weil spätere Jahre stärker auf den persönlichen Durchschnitt wirken. Niedrigverdienst kurz vor der Erwerbsminderung drückt die Rentenpunkte besonders stark.

Wie stark kann ein einzelnes Jahr die EM-Rente senken?
Je nach Versicherungsverlauf 50 bis über 150 Euro monatlich – vor allem, wenn es als letztes Niedriglohnjahr vor dem Leistungsfall gilt.

Zählen Erziehungszeiten immer positiv?
Ja, aber spätere Niedriglohnbeschäftigungen können den rechnerischen Vorteil wieder aufheben.

Kann ich den Verlauf nachträglich verbessern?
Du kannst fehlerhafte Zeiten korrigieren und fehlende Versicherungsjahre klären lassen. Die Reihenfolge selbst bleibt, aber die Bewertung kann sich verbessern.

Wann lohnt sich Beratung besonders?
Sobald gesundheitliche Probleme auftreten oder ein EM-Antrag absehbar wird. Dann entscheidet jedes Jahr über die künftige Rente.

Fazit

Die Erwerbsminderungsrente fällt nicht zufällig niedrig aus. Sie reagiert empfindlich auf jede Phase des Versicherungsverlaufs – und besonders auf deren Reihenfolge. Viele unterschätzen, wie stark ein Minijob kurz vor der Erwerbsminderung die Rentenhöhe zerstört. Stehen Monate mit fast null Rentenpunkten direkt vor dem Leistungsfall, drücken sie den gesamten Durchschnitt spürbar nach unten.

Wer den Minijob rechtzeitig beendet und stattdessen in eine durchgängige Krankengeldphase wechselt, stabilisiert seinen Versicherungsverlauf sofort. Krankengeld zählt als voll bewertete Pflichtzeit und verhindert weitere Niedrigrentenmonate. Dieser Schritt rettet oft über hundert Euro monatliche EM-Rente – ganz ohne zusätzliche Beiträge.

Wer seine Biografie rechtzeitig überprüft, erkennt die Stellschrauben, die die Rentenpunkte stabilisieren oder zerstören. Nur so schützt man sich vor der Rentenlücke, die sonst erst im Bescheid sichtbar wird.

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