«Politisch wirksam ist Dummheit nur, wenn sie epidemische Maße annimmt. Wenn der Irrsinn so allgegenwärtig ist, daß er als solcher nicht mehr zu erkennen ist. Der ehene Zusammenhang von Macht und Dummheit ist aber erhalten geblieben. Der eigentliche Grund für die globale Misere liegt nicht in der gestiegenen Biomasse des Menschen, sondern in der zuwenig genutzten Hirnmasse» (-Michael Schmidt-Salomon)
Sammlung von Newsfeeds
America Today, Compared to the America I Grew Up in, by Paul Craig Roberts
i Hate Taylor Swift, by Andrew Anglin
Closing Hatches Before Rains Founder the Western Vessel, by Alastair Crooke
Kamala Harris, Donald Trump, and the Armageddon Agenda
Originally appeared at TomDispatch. The next president of the United States, whether Kamala Harris or Donald Trump, will face many contentious domestic issues that have long divided this country, including abortion rights, immigration, racial discord, and economic inequality. In the foreign policy realm, she or he will face vexing decisions over Ukraine, Israel/Gaza, and China/Taiwan. … Continue reading "Kamala Harris, Donald Trump, and the Armageddon Agenda"
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The Process of Overturning the January 6 “Insurrectionist” Convictions Has Begun, by Paul Craig Roberts
Would-Be Censors Peddle Yet Another Election Meddle
In early September, the US Department of Justice announced criminal charges against two employees of RT (formerly Russia Today), alleging that the state media outlet “orchestrated a massive scheme to influence the American public by secretly planting and financing a content creation company on U.S. soil.” Separately, DOJ announced its theft (“seizure”) of 32 Internet … Continue reading "Would-Be Censors Peddle Yet Another Election Meddle"
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Spain: Football Players Accused of Requiring Sluts to Sign Hilarious “Sexual Consent Forms”, by Andrew Anglin
Homeschooling Is Still Gaining Popularity…Thanks to Woke ‘Educators’, by Ron Paul
US Provoked the 1979 Russian Invasion of Afghanistan: Parallel to the Ukraine War?
The December 1979 invasion of Afghanistan was a watershed event, one that definitively ended “détente” between the global superpowers, the United States and the USSR, and inaugurated a new and more intense phase of tension. The invasion was a clearcut violation of international law and was widely condemned. At the time, it appeared that the … Continue reading "US Provoked the 1979 Russian Invasion of Afghanistan: Parallel to the Ukraine War?"
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Is the Red Army a Paper Tiger?, by Eric Margolis
Erster afrokolumbianischer Bischof in der Geschichte Kolumbiens geweiht
Die Gefahr eines großen Krieges beherrscht die russischen Nachrichten
Venezuela: Neue Sanktionen der USA, diplomatische Krise mit Spanien
Honduras: Demonstration zur Unterstützung von Präsidentin Xiomara Castro
Musings On The Second Trump Assassination Attempt
Listen to a reading of this article (reading by Tim Foley):
Another Trump assassination attempt has been foiled by the Secret Service, this time with the would-be assassin alive and in police custody. His name is Ryan Routh.
Unlike the last aspiring assassin, this one didn’t get off a shot, and has a much more public profile. The Grayzone has a report out documenting Routh’s extensive involvement in efforts to recruit volunteers to fight in the war in Ukraine, a cause he has been highly ideologically dedicated to.
Just like last time Trump’s political opponents who’ve been melodramatically claiming Trump is going to end American democracy and install himself as a dictator for life are condemning political violence and expressing relief that he’s okay. Kamala Harris, Chuck Schumer, Hakeem Jeffries and Bernie Sanders have all tweeted statements to this effect.
I have been briefed on reports of gunshots fired near former President Trump and his property in Florida, and I am glad he is safe. Violence has no place in America.
— Vice President Kamala Harris (@VP) September 15, 2024As soon as shit gets even a tiny bit real all the performers set aside their vitriolic rhetoric about Trump and start talking about how relieved they are that their fellow performer is okay, the same as you would see if someone took a shot at one of the performers in a pro wrestling match. It’s all a kayfabe performance.
Trump supporters are again touting this foiled assassination plot as evidence that the Deep State is after their man, but right now I’m not buying it. I kinda think if the real power players wanted him dead he’d be dead. According to Trump supporters the Deep State is simultaneously (A) a supremely powerful entity capable of enslaving the world in a neo-Marxist bug-eating vaccine mandate woke dystopia and (B) somehow incapable of successfully assassinating one 78 year-old man despite multiple attempts.
I wouldn’t care if Trump got assassinated, but for the record nothing would be accomplished by eliminating him because he’ll only be replaced by an ideological clone of himself just like Biden was. The powers that be benefit too much from having a Trump; if it’s not him it’ll be another.
Trump supporters say Trump is anti-establishment, when in reality he’s done more to advance the interests of the establishment than any individual Democrat ever has. In addition to all the longstanding agendas of the US war machine he advanced while president, he also moves US politics in the exact direction the powerful want it to move.
Because of Trump, Democrats moved from despising Bush and Cheney for their warmongering to loving Bush and Cheney and warmongering.
Because of Trump, the Democratic Party has been able to move much further toward warmongering corporatism than it could have ever gotten away with before — while still framing itself as the “moderate” alternative.
Because of Trump, mainstream US politics has been shoved so far to the right that in it’s now effectively a contest between Donald Trump’s Republican Party and George W Bush’s Republican Party.
Because of Trump, both parties are now campaigning on who’s the most Reagany Ronald Reagan.
Because of Trump, Democrats went from trashing John McCain to worshipping him as a saint.
Because of Trump, Democrats went from opposing the Bush administration’s post-9/11 authoritarianism to cheering for the FBI and the CIA and the destruction of the First Amendment.
Because of Trump, everyone’s arguing about whether immigrants are eating cats and dogs instead of the active genocide in Gaza.
Because of Trump, the last presidential debate was two corporate warmongers arguing over who loves Israel more, with the Democrat pledging to have the world’s “most lethal” fighting force to use against nations like Russia, China and Iran.
Because of Trump, conversations about universal healthcare and a living wage have been completely killed off and replaced with conversations about the threat of fascism and the death of American democracy.
Because of Trump, Democrats moved from mocking the cold warrior Russiabaiting of Mitt Romney and saying “the 1980s are now calling to ask for their foreign policy back,” to now demanding more and more nuclear brinkmanship against Russia.
Because of Trump, the Democratic Party has been able to completely ignore all the demands of their progressive base, trusting that they will still be scaremongered into voting Democrat in November despite the fact that this is the same as voting Republican in 2008.
None of this would have been possible without Donald Trump or someone just like him. No other living person has done more to benefit the imperial status quo more than this man who has successfully transformed US politics into a fight between two Republican Parties with no voice left for ordinary Americans and their basic human needs.
I will of course be reassessing my position as more information comes in, but for right now I just think Trump is far too useful to the powerful for me to bother putting my conspiratorial thinking cap on for this one.
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Scholz’ Antwort auf die Migrationskrise: Nochmal 250.000 Afrikaner mehr
Es erschien wie verspäteter Aprilscherz, Satiremeldung und KI-Ente zugleich, doch die Meldung war tatsächlich echt: Am Ende derselben Woche, die das Scheitern des nächsten “Migrationsgipfels” und anschließend eine denkwürdige Generaldebatte im Bundestag sah, in der das vollständige Staatsversagen bei Asylpolitik und Grenzschutz dargelegt wurde: Da teilt die deutsche Bundesregierung mit, dass sie nun auch noch eine […]
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Mit Schwerbehinderung einen Pflegegrad beantragen – So klappt es
Mit zunehmendem Grad der Behinderung steigt meistens die Wahrscheinlichkeit, auf Pflege angewiesen zu sein. Die Zuteilung eines Pflegegrades kann hierbei helfen, den Alltag zu erleichtern und Zugang zu wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten.
Definition und Bedeutung des PflegegradesDer Pflegegrad dient als Maß für den Grad der Selbstständigkeit einer Person und bestimmt den Umfang der Leistungen, die von der Pflegekasse bereitgestellt werden. Es existieren fünf Pflegegrade, die unterschiedliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit abbilden:
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Seit der Reform im Jahr 2017, bei der die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt wurden, werden auch Menschen mit psychischen oder geistigen Behinderungen angemessener berücksichtigt.
Unterschied zwischen Schwerbehinderung und PflegebedürftigkeitEine Schwerbehinderung allein bedeutet nicht automatisch, dass eine Person pflegebedürftig ist. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen die Selbstständigkeit so weit eingeschränkt ist, dass Hilfe im Alltag erforderlich ist.
Voraussetzungen für die Zuteilung eines PflegegradesUm einen Pflegegrad zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
- Erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit: Die Pflegebedürftigkeit muss einen bestimmten Schweregrad aufweisen, der im § 15 SGB XI festgelegt ist. Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems, das die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet.
- Dauerhaftigkeit der Pflegebedürftigkeit: Die Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
- Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: In den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung müssen mindestens zwei Jahre Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt worden sein, entweder durch eigene Versicherung oder über eine Familienversicherung.
- Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse: Der erste Schritt besteht darin, den “Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung” bei der zuständigen Pflegekasse anzufordern und vollständig auszufüllen.
- Einreichen des Antrags: Nach dem Ausfüllen wird der Antrag an die Pflegekasse zurückgesendet. Es ist wichtig, alle Angaben korrekt und vollständig zu machen, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder die MEDICPROOF GmbH (bei Privatversicherten) mit der Durchführung einer Pflegebegutachtung.
- Durchführung der Pflegebegutachtung: Ein Gutachter besucht den Antragsteller in dessen häuslichem Umfeld, um den Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen zu beurteilen.
- Entscheidung der Pflegekasse: Anhand des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Zuteilung des Pflegegrades und informiert den Antragsteller schriftlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung.
Die Pflegebegutachtung erfolgt anhand von sechs Modulen, die verschiedene Aspekte der Selbstständigkeit bewerten:
- Mobilität: Beurteilt wird die Fähigkeit, sich fortzubewegen und die Körperhaltung zu ändern.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Hier geht es um Orientierung, Verständnis und Kommunikation.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Bewertet werden Verhaltensauffälligkeiten und psychische Belastungen.
- Selbstversorgung: Untersucht wird die Fähigkeit zur Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung.
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Hier wird betrachtet, wie selbstständig medizinische Maßnahmen durchgeführt werden können.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Bewertet wird die Fähigkeit, den Tagesablauf zu strukturieren und soziale Kontakte zu pflegen.
Aus der Bewertung dieser Module ergibt sich ein Punktwert, der den entsprechenden Pflegegrad festlegt:
- 12,5 bis unter 27 Punkte: Pflegegrad 1
- 27 bis unter 47,5 Punkte: Pflegegrad 2
- 47,5 bis unter 70 Punkte: Pflegegrad 3
- 70 bis unter 90 Punkte: Pflegegrad 4
- 90 bis 100 Punkte: Pflegegrad 5
Eine sorgfältige Vorbereitung kann den Ablauf der Begutachtung erleichtern:
- Dokumente bereithalten: Schwerbehindertenausweis, ärztliche Befunde, Krankenhausberichte und Medikamentenpläne sollten vorliegen.
- Pflegetagebuch führen: Eine Aufzeichnung des täglichen Pflegebedarfs kann dem Gutachter ein umfassendes Bild vermitteln.
- Hilfsmittel auflisten: Eine Übersicht über bereits genutzte Hilfsmittel zeigt den bestehenden Unterstützungsbedarf.
- Anwesenheit einer vertrauten Person: Eine Begleitung kann während der Begutachtung hilfreich sein, um zusätzliche Informationen zu geben.
Je nach Pflegegrad stehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung:
- Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung für die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer.
- Pflegesachleistungen: Übernahme der Kosten für ambulante Pflegedienste.
- Entlastungsbetrag: Monatlicher Betrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Verhinderungspflege: Finanzierung einer Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist.
- Kurzzeitpflege: Temporäre stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung.
- Pflegehilfsmittel: Bereitstellung von Hilfsmitteln zum Verbrauch oder technischen Hilfsmitteln.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für Umbaumaßnahmen zur Erleichterung der Pflege zu Hause.
Nicht alle Leistungen stehen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Beispielsweise können Pflegegeld und Pflegesachleistungen erst ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden.
Besonderheiten bei der Begutachtung von KindernBei Kindern unter 18 Monaten wird automatisch ein Pflegegrad höher anerkannt, um den erhöhten Pflegeaufwand zu berücksichtigen. Ab dem 11. Lebensjahr erfolgt die Begutachtung nach den gleichen Kriterien wie bei Erwachsenen.
Tipps für den Umgang mit Pflegegrad und Schwerbehinderung- Beratungsangebote nutzen: Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen bieten Unterstützung bei Fragen rund um Pflegegrad und Leistungen.
- Rechtzeitig handeln: Frühzeitige Antragstellung sichert zeitnah den Zugang zu Leistungen.
- Anspruch auf Schwerbehindertenausweis prüfen: Ein Schwerbehindertenausweis kann zusätzliche Vorteile und Nachteilsausgleiche bieten.
- Kombination von Leistungen: Unterschiedliche Leistungen können kombiniert werden, um den individuellen Bedarf abzudecken.
- Widerspruchsmöglichkeiten kennen: Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Der Beitrag Mit Schwerbehinderung einen Pflegegrad beantragen – So klappt es erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Bürgergeld: Mit diesen 5 Schritten wird es berechnet
Die monatlichen Zahlungen des Bürgergeldes sollen im kommenden Jahr unverändert bleiben. Seit Monaten ist die Höhe dieser Sozialleistung umstritten. Doch wie genau wird das Bürgergeld eigentlich berechnet? Hier eine detaillierte Erklärung in fünf Schritten.
Schritt 1: Die Erhebung von VerbrauchsdatenAlle fünf Jahre findet in Deutschland die umfassendste statistische Haushaltserhebung Europas statt: die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Dabei werden etwa 80.000 Haushalte zu ihren Ausgaben befragt. Viele dieser Haushalte führen über einen Zeitraum von drei Monaten ein detailliertes Haushaltsbuch, in dem sie alle Ausgaben exakt dokumentieren.
Diese umfangreiche Datensammlung ermöglicht es dem Staat, ein genaues Bild darüber zu erhalten, wofür Haushalte mit geringerem Einkommen ihr Geld ausgeben.
Insbesondere werden dabei die Konsumgewohnheiten von Haushalten mit niedrigem Einkommen analysiert, die kein Bürgergeld beziehen. Diese Haushalte bilden die sogenannte Referenzgruppe, die die unteren 15 bis 20 Prozent der Einkommenspyramide repräsentiert.
Der Grundgedanke dabei ist: Was diese Menschen für ihren Lebensunterhalt ausgeben, sollte auch einem Bürgergeld-Empfänger zur Verfügung stehen.
Die Daten aus der EVS dienen somit als Basis für die Berechnung des Bürgergeldes. Da die Erhebung und Auswertung dieser Daten zeitaufwändig ist, liegen die Ergebnisse erst über ein Jahr nach der Datensammlung vor.
Schritt 2: Definition des RegelbedarfsDas Bürgergeld soll das “menschenwürdige Existenzminimum” sichern, ohne dabei großen finanziellen Spielraum zu gewähren. Daher entspricht der Betrag nicht exakt den durchschnittlichen Ausgaben der Referenzhaushalte.
Bestimmte Ausgabenposten werden bewusst ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für Alkohol, Tabak, Glücksspiele, Haustiere, Pauschalreisen, Autofahrten sowie Schnittblumen und Zimmerpflanzen.
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden die Daten der EVS daher überprüft und um diese nicht zum Existenzminimum zählenden Posten bereinigt. Das Ergebnis dieses Bereinigungsprozesses ist der Regelbedarf. Dieser stellt den Betrag dar, der als notwendig erachtet wird, um ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Schritt 3: Das Regelbedarfs-ErmittlungsgesetzIm Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz legt der Bundestag genau fest, welche Ausgaben zum Regelbedarf gehören. In zwölf Kategorien wird detailliert aufgelistet, welche Posten im Bürgergeld enthalten sind. Für einen Einpersonenhaushalt ergeben sich daraus etwa rund 80 einzelne Positionen. Einige Beispiele dafür sind:
- Nahrungsmittel: 134,90 Euro pro Monat
- Schuhe: 2,42 Euro
- Änderungen an Schuhen: 0,28 Euro
- Eintrittsgelder für Kulturveranstaltungen: 4,87 Euro
- Getränke: 12,90 Euro
Besonders bemerkenswert ist, dass durch das Herausrechnen von Alkohol aus der EVS-Datenbasis ein zusätzlicher Betrag für alkoholfreie Getränke berücksichtigt wird. So sind beispielsweise 3,13 Euro pro Monat für Mineralwasser vorgesehen.
Diese detaillierte Aufschlüsselung ergibt zusammen den Regelbedarf, der bei der letzten Festlegung im Jahr 2020 für einen Einpersonenhaushalt 434,96 Euro betrug. Dabei basiert das Gesetz auf den Daten der EVS von 2018.
Bürgergeld-Empfänger können selbst entscheiden, wie sie die einzelnen Beträge verwenden. Wenn sie an einer Stelle sparen, können sie das Geld für andere Bedürfnisse einsetzen, die nicht explizit im Regelbedarf enthalten sind.
Schritt 4: Die Basisfortschreibung zur Anpassung an die InflationDa die EVS nur alle fünf Jahre durchgeführt wird und sich die Lebenshaltungskosten in der Zwischenzeit verändern können, gibt es die Basisfortschreibung. Diese dient dazu, den Regelbedarf an die aktuelle Preisentwicklung anzupassen, insbesondere an die Inflation.
Hierfür wird eine spezielle Inflationsrate berechnet, die sich ausschließlich auf die im Regelbedarf enthaltenen Güter und Dienstleistungen bezieht. Dies ist notwendig, da die allgemeine Inflationsrate auch Preisentwicklungen berücksichtigt, die für Bürgergeld-Empfänger irrelevant sind, wie steigende Mieten oder Kraftstoffpreise.
Die Berechnung der Basisfortschreibung erfolgt zu 70 Prozent auf Basis der Preisentwicklung der regelbedarfsrelevanten Güter und zu 30 Prozent auf Basis der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung.
Diese Mischung soll sicherstellen, dass sowohl die Preissteigerungen als auch die allgemeine Einkommensentwicklung in die Anpassung des Bürgergeldes einfließen.
Ein praktisches Beispiel: Für die Anpassung des Bürgergeldes zum Jahresbeginn 2024 wurden die Daten von Juli 2022 bis Juni 2023 herangezogen. Steigen die Preise nach diesem Zeitraum weiter, kann es passieren, dass die Anpassung hinter der tatsächlichen Preisentwicklung zurückbleibt.
Schritt 5: Die ergänzende Fortschreibung als Ausgleich für VerzögerungenUm das Problem der Verzögerung bei der Berücksichtigung der Inflation zu mildern, gibt es die ergänzende Fortschreibung. Sie soll die Inflation des laufenden Jahres stärker in die Berechnung einbeziehen. Hierbei werden die Inflationsdaten der Monate April bis Juni des laufenden Jahres berücksichtigt.
Durch die ergänzende Fortschreibung wird versucht, die Verzögerung zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der Anpassung des Bürgergeldes zu reduzieren. Bei der Berechnung für das Jahr 2023 ergab sich beispielsweise eine Basisfortschreibung von 4,54 Prozent und eine ergänzende Fortschreibung von 6,9 Prozent.
Daraus resultierte eine Erhöhung des Bürgergeldes auf 502 Euro zum 1. Januar 2023. Ähnlich verlief die Anpassung für 2024, bei der das Bürgergeld auf 563 Euro erhöht wurde.
Kritische Diskussion um die BerechnungsmethodeTrotz des durchdachten Berechnungsprozesses steht die Höhe des Bürgergeldes in der Kritik. Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband argumentieren, dass der aktuelle Betrag nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern. Sie fordern eine Anhebung auf mindestens 813 Euro pro Monat, vor allem aufgrund der stark gestiegenen Lebensmittelpreise.
Sozialwissenschaftler weisen auf das Phänomen der “verdeckten Armut” hin. Dabei handelt es sich um Menschen, die trotz Anspruch keine Sozialleistungen beantragen, oft aus Scham oder Unwissenheit. Diese Haushalte mit sehr geringem Einkommen senken den Durchschnitt der Referenzgruppe, was zu einem niedrigeren Regelbedarf führt.
Ein weiteres Problem ist, dass die Mietkosten nicht immer vollständig übernommen werden. Wenn die Miete als unangemessen hoch eingestuft wird, müssen Bürgergeld-Empfänger die Differenz aus dem Regelbedarf begleichen, was ihre finanzielle Situation zusätzlich belastet.
Auf der anderen Seite gibt es politische Stimmen, die das Bürgergeld als zu hoch ansehen. Einige Parteien kritisieren die ergänzende Fortschreibung und fordern eine Überprüfung oder sogar eine Kürzung der Leistungen. Sie argumentieren, dass die Inflation überschätzt wurde und das Bürgergeld dadurch unverhältnismäßig stark gestiegen sei.
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Scholz lügt im „Bürgerdialog“ zur deutschen Gasversorgung und zu den Nord Streams
Rente: So lohnt sich die Flexirente
Die Flexirente ermöglicht Arbeitnehmern, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten. Doch wann ist dieses Modell tatsächlich vorteilhaft, und für wen lohnt es sich besonders? In diesem Artikel zeigen wir die verschiedenen Aspekte der Flexirente und geben Ihnen einen detaillierten Überblick über ihre Vor- und Nachteile.
Was ist die Flexirente?Die Flexirente ist ein Modell, das seit 2017 in Deutschland existiert. Es ermöglicht Versicherten, bereits vor Erreichen der regulären Altersgrenze eine Teilrente zu beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterzuarbeiten. Ebenso können Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Begrenzung hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Für wen ist die Flexirente geeignet?Die Flexirente richtet sich an Personen, die:
- Früher in Rente gehen möchten, aber finanzielle Einbußen minimieren wollen.
- Teilweise weiterarbeiten möchten, um aktiv zu bleiben oder das Einkommen aufzubessern.
- Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt durch zusätzliche Beitragszahlungen ausgleichen möchten.
- Flexibler Übergang in den Ruhestand
Statt abrupt aus dem Berufsleben auszuscheiden, können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit schrittweise reduzieren. Dies erleichtert die Anpassung an den Ruhestand und ermöglicht es, weiterhin sozial und beruflich eingebunden zu bleiben. - Hinzuverdienstmöglichkeiten
Vor Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner bis zu einer bestimmten Grenze hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. - Rentenerhöhung durch zusätzliche Beiträge
Wer neben dem Rentenbezug weiter arbeitet, zahlt weiterhin Rentenversicherungsbeiträge. Diese erhöhen die spätere Rente, was insbesondere bei längerer Teilzeitarbeit einen spürbaren Effekt haben kann.
Die Teilrente ermöglicht es, einen prozentualen Anteil der vollen Rente zu beziehen – zwischen 10 und 99 Prozent. Der verbleibende Rentenanspruch erhöht sich entsprechend, wenn die reguläre Altersgrenze erreicht wird. Während des Bezugs der Teilrente können Versicherte weiterhin Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen.
Beispielrechnung: Lohnen sich Teilrente und Weiterarbeit?Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer entscheidet sich mit 63 Jahren für den vorzeitigen Renteneintritt und möchte zu 50 Prozent Teilrente beziehen. Gleichzeitig arbeitet er in Teilzeit weiter und erzielt ein Einkommen.
- Rentenabschlag: Für 24 Monate vorzeitigen Rentenbezug ergibt sich ein Abschlag von 7,2 Prozent.
- Teilzeiteinkommen: Das Einkommen aus Teilzeitarbeit wird auf die Rente angerechnet, sofern es die Hinzuverdienstgrenze überschreitet.
- Steuern und Sozialabgaben: Beide Einkommensarten werden zusammengelegt, was zu einer höheren Steuerprogression führen kann.
In vielen Fällen bleibt durch die Kombination aus Teilrente und Teilzeitarbeit netto mehr übrig, als wenn nur die volle Rente bezogen würde.
Wann lohnt sich die Flexirente besonders?Für langjährig Versicherte
Personen mit mehr als 45 Beitragsjahren können die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Wenn sie zusätzlich weiterarbeiten, können sie ihre Rente ohne Abschläge beziehen und durch zusätzliche Beiträge weiter erhöhen.
Bei hoher beruflicher Nachfrage
Fachkräfte, die auf dem Arbeitsmarkt stark gefragt sind, können durch Weiterarbeit nicht nur finanziell profitieren, sondern auch ihre Expertise weiterhin einbringen. Arbeitgeber sind oft bereit, flexible Arbeitszeitmodelle anzubieten, um erfahrene Mitarbeiter zu halten.
Zur Vermeidung von Rentenabschlägen
Wer Rentenabschläge minimieren oder ausgleichen möchte, kann durch zusätzliche Beitragszahlungen während der Weiterarbeit seine Rentenansprüche erhöhen.
Wichtige Überlegungen vor der Entscheidung für die FlexirenteEs gibt zahlreiche Faktoren, die individuell geprüft werden müssen, um die finanziellen und persönlichen Auswirkungen der Flexirente vollständig zu verstehen.
1. Individuelle Rentenberechnung und RentenauskunftEs ist unerlässlich, eine aktuelle Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anzufordern. Diese Auskunft enthält detaillierte Informationen über:
- Die zu erwartende Rentenhöhe: Hier wird aufgeführt, wie hoch die monatliche Rente zum regulären Rentenbeginn sein wird.
- Mögliche Rentenabschläge: Bei vorzeitigem Renteneintritt werden Abschläge fällig, die pro Monat des früheren Bezugs berechnet werden.
- Zusätzliche Entgeltpunkte: Durch Weiterarbeit können zusätzliche Entgeltpunkte gesammelt werden, die die Rentenhöhe erhöhen.
Die Kombination aus Rentenbezug und Erwerbseinkommen kann das zu versteuernde Einkommen erheblich erhöhen. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
- Progressionsvorbehalt: Durch die Zusammenlegung von Renteneinkünften und Arbeitseinkommen kann man in eine höhere Steuerprogression rutschen.
- Steuerfreibeträge: Der steuerfreie Anteil der Rente ist vom Rentenbeginn abhängig. Ein späterer Rentenbeginn kann den steuerpflichtigen Anteil erhöhen.
- Absetzbarkeit von Beiträgen: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie bestimmte Vorsorgeaufwendungen können steuermindernd wirken.
Die Weiterarbeit nach Renteneintritt hat Auswirkungen auf die Sozialversicherung:
- Krankenversicherung: Rentner sind in der Regel in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Bei zusätzlichem Erwerbseinkommen können sich die Beiträge erhöhen.
- Pflegeversicherung: Beiträge zur Pflegeversicherung sind ebenfalls zu leisten und richten sich nach dem Gesamteinkommen.
- Arbeitslosenversicherung: Bei Teilzeitarbeit besteht weiterhin Versicherungspflicht, was Ansprüche auf Arbeitslosengeld sichern kann.
- Unfallversicherung: Der Versicherungsschutz bleibt bei Beschäftigung bestehen.
Die Umsetzung der Flexirente erfordert eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber:
- Anpassung des Arbeitsvertrags: Änderungen der Arbeitszeit oder des Beschäftigungsumfangs müssen vertraglich festgehalten werden.
- Kündigungsschutz: Ältere Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der bei Veränderung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden sollte.
- Urlaubsanspruch: Bei Teilzeitbeschäftigung kann sich der Urlaubsanspruch verändern. Es gilt zu klären, wie viele Urlaubstage zustehen.
- Betriebliche Altersvorsorge: Weiterarbeit kann Einfluss auf Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge haben.
Die finanzielle Situation im Ruhestand sollte realistisch eingeschätzt werden:
- Lebenshaltungskosten: Eine genaue Aufstellung der monatlichen Ausgaben hilft, den finanziellen Bedarf zu ermitteln.
- Ersparnisse und Vermögen: Rücklagen können genutzt werden, um Einkommenslücken zu schließen oder Rentenabschläge zu kompensieren.
- Inflationsrate: Die Kaufkraft der Rente kann durch Inflation sinken. Dies sollte in der langfristigen Planung berücksichtigt werden.
- Schulden und Verbindlichkeiten: Laufende Kredite oder finanzielle Verpflichtungen müssen weiterhin bedient werden können.
Neben finanziellen Aspekten spielen auch persönliche Faktoren eine Rolle:
- Gesundheitszustand: Die körperliche und geistige Verfassung kann beeinflussen, ob eine Weiterarbeit sinnvoll und möglich ist.
- Familienverhältnisse: Verpflichtungen gegenüber Angehörigen oder Pläne für gemeinsame Aktivitäten können die Entscheidung beeinflussen.
- Freizeitgestaltung: Überlegungen, wie die zusätzliche Freizeit im Ruhestand genutzt werden soll, können den Wunsch nach Weiterarbeit verstärken oder vermindern.
- Berufliche Zufriedenheit: Wer Freude an der Arbeit hat und sich im Beruf erfüllt fühlt, wird eher zur Weiterarbeit neigen.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rente können sich ändern:
- Anpassungen des Renteneintrittsalters: Zukünftige Reformen könnten das reguläre Rentenalter erhöhen.
- Änderungen bei Rentenabschlägen: Gesetzesänderungen könnten die Abschläge für vorzeitigen Renteneintritt beeinflussen.
- Sozialabgaben: Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung könnten angepasst werden.
- Steuerliche Regelungen: Steuerfreibeträge und -sätze unterliegen politischen Entscheidungen.
Aktuelle Informationen und Prognosen sollten berücksichtigt werden, um langfristig gut aufgestellt zu sein.
8. Beratung durch FachleuteDie Komplexität des Themas erfordert oft professionelle Unterstützung:
- Rentenberater: Unabhängige Rentenberater können individuelle Berechnungen anstellen und bei der Antragstellung unterstützen.
- Steuerberater: Sie helfen, steuerliche Optimierungen zu identifizieren und steuerliche Pflichten zu erfüllen.
- Sozialverbände und Gewerkschaften: Diese bieten oft kostenlose Beratungen und Informationsmaterialien an.
- Versicherungsberater: Bei Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung können sie wertvolle Hinweise geben.
Neben der Flexirente gibt es weitere Möglichkeiten, den Übergang in den Ruhestand zu gestalten:
- Altersteilzeit: Modell, bei dem die Arbeitszeit vor dem Renteneintritt reduziert wird.
- Vorruhestandsregelungen: Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber über einen vorzeitigen Austritt aus dem Berufsleben.
- Weiterbildung und Umschulung: Nutzung von Angeboten, um sich für andere Tätigkeiten zu qualifizieren.
- Selbstständigkeit: Gründung eines eigenen Unternehmens oder freiberufliche Tätigkeiten im Ruhestand.
Die rechtzeitige Planung ist entscheidend:
- Antragsfristen: Rentenanträge sollten mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
- Kündigungsfristen: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind vertragliche und gesetzliche Fristen zu beachten.
- Überbrückungszeiten: Eventuelle Wartezeiten zwischen Beschäftigungsende und Rentenbeginn müssen finanziell überbrückt werden.
- Termine für Beratungsgespräche: Rechtzeitig Termine bei Beratungsstellen vereinbaren, da Wartezeiten möglich sind.
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