«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
«BGH verhöhnt mit seinem Urteil Geschädigte der Corona-Injektionen bitterlich»
Deutschlands Gesundheitsminister Karl Lauterbach sagte noch im Februar 2022, die Corona-Injektionen seien «mehr oder weniger nebenwirkungsfrei» (TN berichtete). Dass das für die Geninjektionen nicht stimmen konnte, musste im Grunde sogar Laien klar sein, denn nicht einmal normale Impfungen sind frei von Nebenwirkungen, wie jetzt sogar die CDC betonen.
Tatsächlich wusste die US-Gesundheitsbehörde bereits im Herbst 2021 von Studien über schwerwiegende Schäden durch Covid-19-«Impfstoffe».
Und Biontech und Pfizer selbst mussten um die Schädlichkeit ihres Genpräparats schon weit vor der Einführung derselben gewusst haben. So ergab die «Forensische Analyse der 38 Todesfälle im 6-Monats-Zwischenbericht der klinischen Studie zum mRNA-Impfstoff BNT162b2 von Pfizer/BioNTech», die vom «DailyClout Pfizer/BioNTech Documents Investigations Team» zusammengestellt wurde unter anderem, dass «von den 38 Todesfällen, die im 6-Monats-Zwischenbericht über unerwünschte Ereignisse gemeldet wurden, 21 auf diejenigen entfielen, die die Pfizer/Biontech BNT162b2-Injektion erhielten, aber nur 17 auf die Placebo-Gruppe».
Entsprechend groß war auch der Protest nicht nur gegen Lockdowns und Maskenpflicht, sondern auch den unbedingten Willen der Politik, dass sich die Menschen gegen Corona «impfen» lassen. Bill Gates wollte ja gar die ganze Menschheit mit den Genspritzen «beglücken».
Das Ganze hat derlei verheerende Ausmaße angenommen, dass kürzlich etwa in Japan Wissenschaftler unter Beisein des Gesundheitsministeriums öffentlich einen «sofortigen Rückruf der Covid-mRNA-‹Impfstoffe›» gefordert haben.
Die Gefährlichkeit der Präparate kann also an «impfenden» Ärztinnen und Ärzten auch nicht komplett vorbeigegangen sein. Und doch hat der Bundesgerichtshof nun in einem wegweisenden Urteil klargestellt: «Für Schäden durch sogenannte Corona-«Impfungen» bis zum 7. April 2023 haften behandelnde Ärzte nicht privat. Es kommt gemäß Artikel 34, Satz 1 des Grundgesetzes nur eine Amtshaftung des Staates in Betracht», so der Rechtsanwalt Markus Haintz in seinem Telegram-Kanal (siehe dazu auch die Pressemitteilung des BGHs). Haintz weiter:
Mit diesem Urteil hat der 3. Zivilsenat die Revision von Björn Wetter aus Hamm zurückgewiesen, der seine Hausärztin für eine Corona-Injektion im Dezember 2021 haftbar machen wollte. Der Kläger, der nach der dritten Dosis eine schwere Herzkrankheit und berufliche Einschränkungen erlitten hatte, forderte rund 800.000 Euro Schmerzensgeld. Er sah in der «Impfung» und mangelnder Aufklärung den Grund für seine Leiden.
Wie Tagesschau.de dazu berichtet, habe Wetter sogar um sein Leben gekämpft:
«Vor vier Jahren trat bei ihm eine akute Herzschwäche auf. So schlimm, dass er kurzfristig mit dem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik nach Berlin geflogen werden musste. Unter den Folgen leidet er bis heute: Er kann nicht mehr arbeiten, muss täglich viele Tabletten nehmen. ‹Mein Alltag ist sehr belastend›, sagt der 36-Jährige ...
Seine Hausärztin habe bei der Impfung Fehler gemacht. Sie habe ihn vor der Booster-Impfung nicht richtig aufgeklärt und der Zeitabstand zur zweiten Impfung sei zu kurz gewesen.»
Doch der BGH folgte den Vorinstanzen: Die Impfungen waren Teil der staatlichen Pandemie-Bekämpfung und fielen unter die Corona-Impfverordnung. Ärzte handelten als «Werkzeuge» des Staates mit engem Entscheidungsspielraum – von Aufklärung bis Nachsorge streng vorgeschrieben.
Dazu kommentiert Haintz:
«Dieses Urteil überrascht mich in keiner Weise. Es war klar, dass die vielfach grob fahrlässig und in reiner Profitgier impfenden Ärzte keine Haftungsrisiken zu befürchten haben.»
Haintz geht auch noch weiter und zitiert in einem weiteren Telegram-Post einen Anwaltskollegen, der das BGH-Urteil scharf kritisiert:
«Die Begründung des BGH KANN nicht richtig sein, denn die angebliche Hoheitlichkeit hätte im Aufklärungsbogen stehen müssen, da sie sich nicht unmittelbar für den Patienten im Arztzimmer erschlossen hat.
Zudem ist die in Bezug genommene Impfverordnung eine Verwaltungsregelung, kein Gesetz. Sie begründete nur einen Anspruch, regelte aber nichts im Arzt-Patienten-Verhältnis. Der Aufklärungsbogen ist von einer privaten GmbH gestaltet worden, nicht vom Staat selbst ... Es wäre besser gewesen, wenn sich der Arzthaftungssenat des BGH damit beschäftigt hätte. Das wäre der 6. Senat.»
Nach Auffassungs des Rechtswissenschaftlers Martin Schwab werden «diejenigen, die einen Schaden von der COVID-Injektion davongetragen haben, mit diesem BGH-Urteil ein weiteres Mal bitterlich verhöhnt», wie er auf Haintz.media schreibt. «Impfen sei ein Zeichen der Solidarität, hieß es damals. Den Opfern der Impfkampagne blieb diese Solidarität von Anfang an verwehrt und bleibt es weiterhin.»
Seine Begründung: «Das Urteil des BGH verschlechtert die Chancen, Schadensersatz wegen fehlerhafter Impfaufklärung durchzusetzen, massiv». Denn:
1. Der Staat haftet nach § 839 Absatz 1 Satz 2 BGB nur, wenn es keine anderweitige Ersatzmöglichkeit gibt. Zuerst muss ein COVID-Impfgeschädigter also den Hersteller verklagen. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Hersteller sämtliche Kosten inklusive Gerichts- und Anwaltskosten vom Staat ersetzt bekommt. Erst wenn diese Klage gescheitert ist, kann die Bundesrepublik Deutschland verklagt werden.
2. Wenn darüber gestritten wird, über welche Risiken der Arzt wie aufgeklärt hat, ist er nicht mehr Beklagter, sondern Zeuge. Als Beklagter müsste er nach § 630h Absatz 2 Satz 1 BGB beweisen, dass er den Patienten ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Nun da allein der Staat kraft Amtshaftung verantwortlich ist, muss der Geschädigte die Amtspflichtverletzung (also den Aufklärungsfehler) beweisen, und der Arzt wird natürlich als Zeuge beteuern, die Aufklärung ordnungsgemäß geleistet zu haben. Wenn ein Gericht keinen greifbaren Anhaltspunkt dafür findet, dass der Arzt lügt oder irrt, wird es dem Arzt glauben und die Staatshaftungsklage des Impfgeschädigten abweisen.»
Al-Shaar: Caesar Act Repeal Marks a Start for Syria’s Economic Recovery
Minister of Economy and Industry Mohammad Nidal al-Shaar commended the U.S. Senate’s approval of the repeal of the Caesar Act, describing it as a historic moment and the start of a new phase of economic recovery in Syria after years of restrictions and isolation.
Al-Shaar noted in a statement to SANA that the decision came as a result of a comprehensive national effort and close coordination between state institutions and partners abroad to “reopen the doors to production, investment, and trade.”
He highlighted that Syria is entering “a new economic era, whose main theme is work, openness, and responsibility.”
The Economy Minister said that Syria today has a real opportunity for a comprehensive industrial and economic renaissance to “restore the private sector’s role, revitalize productive infrastructure, and provide broad job opportunities.”
He pointed out that success in this endeavor requires “sound management, transparency, and discipline in the face of any attempt to obstruct this process.”
Nisreen / Abdull
EU hält Sanktionen gegen deutschen Journalisten aufrecht
Klimarettung Plan A: Nichtstun, im Zweifel anpassen – Teil 1
Mein verhindertes Video-Gespräch mit Prof. Gerd Ganteför
Die Treibhaushypothese wird Stück für Stück mit Beweisen, Fakten und Logik widerlegt. Das mag nicht jedem gefallen, ist aber, bis zum Gegenbeweis, korrekt. Es wird nachgewiesen, dass dieses nur hypothetische Gebäude – bildlich gesprochen- ein Fundament hat, was auf Sand ruht, der seinerseits im Sumpf liegt.
Von Michael LimburgGerd Ganteför ist Experimental-Physiker und hatte bis vor kurzem eine Professur für Physik an der Universität von Konstanz. Aus Altersgründen schied er aus, und macht seitdem – vielleicht auch schon früher – eine Videopodcast bei Youtube mit dem Titel „Grenzen des Wissens“. Darin behandelt er verschiedene Themen, sowohl aus der Physik, als auch naheliegende Gebiete, die davon beeinflusst werden, oder wie sie Physikalische Lehrmeinung beeinflussen.
Quote of the Week: “It is the facts that matter, not the proofs. Physics can progress without the proofs, but we can’t go on without the facts.” – Richard Feynman
„Es sind die Fakten, die zählen, nicht die Beweise. Die Physik kann ohne Beweis Fortschritte machen, aber ohne Fakten können wir nicht weitermachen.“ – Richard Feynman
Auf Grund seiner netten Art, seiner Fähigkeit auch komplizierte Sachverhalte dem Publikum anschaulich näher zu bringen, aber vor allem sich ein ganz klein wenig gegen den Mainstream beim „Klimaschutz“ zu positionieren, brachten ihm prompte Feindschaft eben dieser Leute ein, aber auch ein gewisses Wohlwollen von Menschen, die ebenfalls einen Video Podcast betreiben und ihn einladen zu diesem Thema etwas zu sagen. So bspw. Jasmin Kosubek, oder Apolut, oder auch der Schweizer Podcast Gegenwart der Utopie.
Das Videogespräch und die Absage dazuUnd genau dieser Prof. Gerd Ganteför sagte zu, mit mir einen Videopodcast aufzunehmen, der dann nach Prüfung und evtl. Korrektur durch die Teilnehmer – also auch Ganteför – veröffentlicht werden sollte. Geplant war er für den 4.November 2025.
Und am 7.10.25 erreichte uns seine Stornierung.
Guten Morgen Herr XXXXXX,
ich habe nochmal über das geplante Videomeeting mit Ihnen und Herr Limburg
nachgedacht und möchte das doch nicht machen. Ich habe die Erfahrung gemacht,
dass diese Videos, in denen ich als Gast auftrete, dann von den jeweiligen
Betreibern der Kanäle sehr polarisierend vermarket werden. Da war gerade vor
kurzem ein extremer Fall.
Sorry dass ich zunächst zugesagt hatte. Was bei dem letzten dieser Interviews vor
kurzem schliesslich publiziert wurde, hat mich sehr erschrocken.
Viele Grüsse
Gerd Ganteför
Das war sehr ärgerlich, denn ich hatte mich auf dieses Gespräch natürlich vorbereitet, und weiß bis heute nicht, wer von den Leuten, mit denen er in jüngster Zeit gesprochen hatte, ihn in der einen oder anderen Weise „sehr polarisierend vermarktet“ hatten. Im Gegenteil, die Videos von Dritten mit Ganteför in den letzten Wochen waren sehr wohlwollend.
Videoausschitt ca. 3 Minuten lang, aus dem Gespräch mit Herrn Model mit Prof. Gerd Ganteför, zum Thema Klimawandel und Treibhauseffekt. Von Herrn Model vorgestellt mit den Worten: „In dieser Folge im Modelhof begrüßen wir Prof. Dr. Gerd Ganteför – Physiker, Autor und einer der unbequemsten Stimmen in der Klimadebatte“. ALLE ZEITANGABEN IM FOLGENDEN BEZIEHEN SICH DAS HIESIGE VIDEO, FALLS DAS GELÖSCHT WERDEN SOLLTE IN KLAMMERN, AUF DAS ORIGINAL. Nun denn!
Nun zwingen kann man keinen, aber deswegen die ganze Sache auf sich beruhen lasse, muss auch nicht sein. Daher will ich an dieser Stelle – und das in mehreren Teilen- die Themen aufdecken, in denen, soweit es das Klima betrifft, wir auseinander waren.
Und, wie es der liebe Gott so will, das vor ca. 4 Wochen erschienene Video mit dem Schweizer Podcast Gegenwart der Utopie bot mir dazu genügend Anlass.
In diesem Video ab Minute 15:20 erläuterte er den Treibhauseffekt aus seiner Sicht, der sich übrigens zu fast 100 % mit der gängigen Klimatheorie deckt. Daher zeige hier einen Videoauschnitt, ca, 7 Minuten lang, der allein und nur zum Zweck des Zitats aufgenommen wurde. Er zeigt, stellvertretend für die normale „Klimaforschung“ deutlicher als alles andere, woran es bei denen, unserer Meinung nach, krankt.
Ganteför sagt dabei all das, was die „Klimaforschung“ bisher immer gesagt hat, und hatte selbst keinerlei Zweifel am Gesagten. Und da will ich ihm auf die Sprünge helfen, denn ich bin sicher, da er ein ehrlicher Mann ist, wird er dazu Stellung nehmen, entweder dies bejahen, oder sie, mit mir bisher unbekannten Gründen zu widerlegen versuchen.
Da es sich um viele Themen handelt, wird dieser Bericht in mehreren Folgen dargestellt.
- Der Treibhauseffekt
Ganz am Anfang bei Minute 0:02 (YT 15:26 f.f.) erwähnte Herr Ganteför den Treibauseffekt und begründete ihn mit dem Glashaus der Gärtner. Doch das ist schon längst eine mehrfach widerlegte Hypothese. Sie wurde schon 1909 von einem Physiker namens R. Wood – später noch mehrfach wiederholt – widerlegt. Er machte das, was ein Physiker immer macht, wenn er
Abbildung 1: Darstellung der Ergebnisse von R. Wood 1909 zur Frage wird der Treibhauseffekt durch das Glasdach erzeugt, welches keine Infrarotstrahlung durchlässt, im Gegensatz zu einem (dünn geschliffenen) Salzdach, welches sichtbares und Infrarotstrahlung in beiden Richtungen durchlässt. Ergebnis sieht man im Bild. Das Salzdach hatte immer und etwas früher als das Glasdach eine etwas höhere Temperatur von 65 ° C. Was bedeutet, dass die Wirkung eines Treibhauses ausschließlich auf der Unterdrückung der Konvektion zurückzuführen ist.
eine Hypothese zur Theorie erklärt oder eben nicht. Er maß nach! Und das tat Wood. Sein Ergebnis sehen wir in Abbildung 1. Nicht die Unterdrückung (in beiden Richtungen) durch das Glasdach, ist die Ursache für die erhöhte Temperatur im Treibhaus, sondern die Unterdrückung der Konvektion. Jeder kennt das vom Auto, ganz ohne Glasdach aber mit einer Metalldecke, welches in der Sonne innen warm wird. Öffnet man dann Türen und Scheiben, dann kühlt der Innenraum ab und im Auto wirdes wieder so warm wie die Umwelt. Und wenn man offenen Auges zum Beispiel im Süden durch Europa rollt, dann sieht man vom Auto aus viele landwirtschaftlich genutzte Flächen, auf denen in vielen Reihen so eine Art Plastiktunnel gesetzt sind. Dort werden Nutzpflanzen herangezüchtet, mit viel natürlicher Wärme, die dieser Plastiktunnel gefangen hält.
2. Die Welt ohne Treibhauseffekt würde – 18 ° C betragenIn Minute 0:11 ff (YT 15:32 ff) sagt Ganteför …dass …Welt unbewohnbar (wäre). Dann wäre die globale mittlere Temperatur, wo war die noch mal? bei minus bei -18°und das heißt, die Meere werden fast bis zum Äquator eingefroren. Weil das ist die natürliche Gleichgewichtstemperatur, die sich einfach aus dem Abstand der Erde von der Sonne ergibt.
Nun, auch das ist eine unüberprüfbare Hypothese, denn wir haben keine Welt ohne diesen Effekt. Was wir aber haben ist der Mond. Er hat dieselbe Einstrahlung von der Sonne wie die Erde, und muss diese Energie auch wieder abstrahlen. Das tut er auch. Wenn er aber keine Atmosphäre hat, und sich in 27 Tagen dreht, statt in einem Tag, und dann auch noch keinen Tilt hat, was erst die Jahreszeiten hervorruft, tut er das in andere Art. Legt man allein die Strahlungstheorie zugrunde, das müsste der Mond eine Mitteltemperatur von – 4° (269 K) haben. Aber die hat er nicht.
Abbildung 2. Mond mit Mitteltemperaturen. Nach Strahlungsgesetz 269 K, gerechnet real 197 K, mit Erddaten (Winkel, Drehzahl) 221 K, -52 C, grob bestätigt durch Diviner Messungen.
Er hat vermutlich eine von 197 K oder 79 ° C, die Messungen der Diviner Mondprojektes zeigen jedenfalls etwas ähnliches.
3. WasserdampfEinmal in diesen rund 7 Minuten sagte er – meiner Meinung nach, und in diesem Fall der von allen anderen Fachleuten– etwas sehr Richtiges. In Minute 1:40 ff (YT 16:23) sagte Ganteför, das Wasserdampf ….allen voran ein wichtiges „Treibhausgas“ sei. Und das ist so, und, wie ich hinzufügen möchte, auch das Einzige.
Wasserdampf ist im Mittel ca 35 mal häufiger in der Atmosphäre vorhanden als CO2 und auch über 8.000 x mehr, als das von ihm genannte Methan. Wasserdampf wirkt nicht nur über seine Strahlungseigenschaften, bei dem er weit mehr Banden im Infrarotbereich besitzt als CO2 oder Methan, sondern auch über seine anderen Eigenschaften, die ihn als Wolken darstellen, welche die Abstrahlung, die Luftfeuchte, die Albedo, und den Regen oder Schnee bringen. Auch die bekannten Klimafolgenforscher Rahmstorf und Schellnhuber sehen das so. In der aktuellen Kindle Ausgabe Ihres Buches Der Klimawandel DIAGNOSE, PROGNOSE, THERAPIE auf S. 43 geben sie das auch zu. Er taucht nur deshalb nicht in der Diskussion um den Klimawandel auf, so sagen sie, weil der Mensch seine Konzentration nicht direkt verändern kann. Übrigens sagte Frau Prof. Karin Lochte, ehemals Chefin vom AWI, gegen 2010 dasselbe zu mir.
Merkwürdig: Man wedelt mit einem Haar des Schwanzes eines Hundes und hofft das der Hund sich bewegt.
Und in Minute 1:40 ff (YT 17:03 ff) sagte er auch:
Das Hauptreibhausgas ist der Wasserdampf. Den können wir aber nicht beeinflussen, weil der ist im Gleichgewicht mit den vielen Ozeanen.
Und führte dann die Gründe aus, die seiner Meinung nach dafür sorgen, dass wir ihn nicht beeinflussen könnten,
..Also, das ist so wie, wenn ich in der Badewanne liege im Badezimmer, dann ist die Luft sehr feucht, aber da stellt sich ein Gleichgewicht ein von diesem Dampfdruck. Ja, und der hängt dann von verschiedenen Parametern ab, insbesondere von der Oberflächentemperatur des Wassers, also der Ozeane. Aber das können wir nicht beeinflussen.“
Damit hat er zwar recht, aber hat das nichts damit zu tun, ob wir ihn beeinflussen können oder nicht. Es sind 2 Paar Schuhe, und nicht eines.
Auch das CO2 können wir nicht beeinflussen, und ich meine zu unserem Glück können wir es nicht beeinflussen, denn mehr CO2 ist gut für die Pflanzen.
Abbildung 3: CO2 Zunahme führt zu einer Ergrünung der Erde von 2000 bis 2020, die nicht weniger ist als ds 1,4 fache der Fläche der USA. Das bedeutet, mehr Weizen und Reis, weniger Wüsten etc. Und Björn Lomborg schreibt dazu: Every year, the world adds almost three Great Britains of additional leaf area
Ganteför führte dann nicht mehr aus, warum wir das CO2 nicht beeinflussen könnten, aber seine Klimaforscher glauben zu wissen warum. Sie sagen, dass Wasserdampf eine Folge der Erwärmung sei, und nicht die Ursache, und deswegen könne man Ursache, also sozusagen den Stellwert des Regelkreis, nicht mit der Folge bekämpfen. Nun Ist das von der Logik her richtig, aber von der Sachlage völlig falsch, denn auch ohne CO2 würde die Solarstrahlung eine Erwärmung be-, und damit auf das Wasser einwirken. Und damit die vielen Regelkreise anstoßen, mit ihrem Zeitverhalten zwischen wenigen Tagen bis viele 100 Jahre, welche die Energiebalance der Atmosphäre der Erde bewerkstelligen.
Wer sich den ganzen Bericht herunterladen möchte kann das hier tun Limburg Mein verhindertes Video 2c1
Und hier ein älteres Buch, das u.a Teile des Vorgenannten weiter aufgreift und noch vieles mehr zeigt.
Der Beitrag Klimarettung Plan A: Nichtstun, im Zweifel anpassen – Teil 1 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Temelli: Demokratische Verhandlungen gestalten Gegenwart und Zukunft
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), Sezai Temelli, hat sich für eine Rückkehr zu politischen Verhandlungen zur Lösung der kurdischen Frage ausgesprochen. Gegenüber ANF betonte der Politiker die Bedeutung einer „verhandelnden Demokratie“ und die Rolle des türkischen Parlaments als Schlüsselakteur.
„Abdullah Öcalan hat von Anfang an auf die Bedeutung von Verhandlungen hingewiesen, insbesondere unter Einbeziehung des Parlaments“, sagte Temelli. Ein solcher Prozess setze eine klare politische Gesprächsbasis voraus. Gerade das sei bisher versäumt worden – mit spürbaren Folgen für die gesamte Gesellschaft. „Fast jede Krise, die wir heute erleben, hat mit der ungelösten kurdischen Frage zu tun“, so Temelli. Ein stabiler Verhandlungsrahmen sei bislang nie geschaffen worden.
Öcalan als zentraler Gesprächspartner
Die im Parlament eingerichtete Kommission habe diese Grundlage nicht geschaffen, weil sie den wichtigsten Akteur ignoriert habe: „Ohne Gespräche mit Öcalan ist kein ernsthafter demokratischer Dialog möglich“, so Temelli. Der kurdische Repräsentant und Begründer der PKK befindet sich seit 1999 in politischer Geiselhaft auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali.
Temelli sieht in einer verhandelnden Demokratie nicht nur einen Weg zur Lösung bestehender Konflikte, sondern auch einen Ansatz, um eine pluralistische, demokratische Gesellschaft langfristig zu gestalten. „Sie schafft neue Formen von Öffentlichkeit – zwischen politischem, zivilem und privatem Raum.“ Dieser Ansatz sei Teil einer radikaldemokratischen Perspektive, die bisher in der Türkei kaum Platz gefunden habe.
„Rechtlicher Rahmen für Lösung nötig“
In der parlamentarischen „Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ laufen seit einigen Monaten Anhörungen mit verschiedenen Berufsverbänden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Opfergruppen zur kurdischen Frage. Aus Sicht Temellis reicht das nicht aus. Er fordert konkrete rechtliche Schritte: „Es braucht klare gesetzliche Grundlagen – etwa für die juristische Absicherung von Entwaffnung, politischer Teilhabe und Rückkehrprogrammen.“ Hunderttausende Menschen seien in den vergangenen Jahrzehnten von Verfolgung und Repression betroffen gewesen.
Zentral sei dabei auch die Situation von Abdullah Öcalan. Seine Haft- und Arbeitsbedingungen müssten dringend verbessert werden, so Temelli. „Viele Menschen wollen mit ihm sprechen, sich einbringen, doch die Tore Imralis bleiben verschlossen. Das blockiert den Dialog.“
Kritik an türkischer Syrien-Politik
Temelli übte scharfe Kritik an der türkischen Außenpolitik. Ankara übersehe bewusst, dass sich in Nord- und Ostsyrien ein Verhandlungsrahmen zwischen der kurdisch geprägten Selbstverwaltung und der Übergangsregierung in Damaskus entwickele. „Dort läuft bereits ein Teil dessen, was wir als demokratische Verhandlung bezeichnen“, sagte er. Die Türkei verweigere sich diesem Prozess und verkenne das demokratische Potenzial der nordostsyrischen Autonomieverwaltung.
Eine politische Lösung für die kurdische Frage sei jedoch nur möglich, wenn auch Entwicklungen in Syrien, im Irak und in Iran einbezogen würden. „Außenpolitik im Nahen Osten funktioniert nicht, wenn man die Realität der kurdischen Bevölkerung in diesen vier Ländern ignoriert“, sagte Temelli.
Umgang mit Demirtaş-Urteil: „Eine politische Kampagne“
Scharfe Kritik äußerte Temelli auch am Umgang der türkischen Regierung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Selahattin Demirtaş. Die Entscheidung des Justizministeriums, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, sei „Teil einer politischen Kampagne“ gegen die Opposition. „Das ist keine rechtliche, sondern eine politische Frage“, sagte Temelli. „Wer ernsthaft über Verhandlungen spricht, darf den Prozess nicht gleichzeitig durch solche Schritte sabotieren.“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/temelli-gesetzliche-grundlagen-fur-demokratische-integration-erforderlich-47719 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-demokratische-gesellschaft-frieden-und-integration-zentrale-begriffe-des-prozesses-47717 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ozel-fordert-zugige-gesetzesreformen-nach-parlamentsoffnung-48166 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hatimogullari-kommission-muss-Ocalan-als-verhandlungspartner-anerkennen-48167
Ausstellung „Rojava. Frauen zwischen Kriegen“ in Barcelona
Im Palau Robert in Barcelona ist die Ausstellung „Rojava. Frauen zwischen Kriegen“ zu sehen. Die Schau beleuchtet die Rolle von Frauen in der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) – auch bekannt als Rojava –, die für eine der radikalsten demokratischen Bewegungen der Gegenwart steht. Inmitten des Syrien-Krieges entwickelte sich dort ein politisches System, das auf Basisdemokratie, Frauenbefreiung und einem multiethnischen Gesellschaftsmodell fußt.
Eröffnet wurde die Ausstellung am Donnerstagabend von der Journalistin, Fotografin und Kuratorin Victòria Rovira, der Präsidentin des Katalanischen Instituts für Frauen, Sònia Guerra, sowie der Generaldirektorin für Öffentlichkeitsarbeit der katalanischen Regierung, Elisabet Valls.
Die Ausstellung basiert auf einer umfassenden Dokumentationsarbeit, die 2021 begann. Im Mittelpunkt stehen Frauen unterschiedlicher Herkunft – kurdisch, syrisch-orthodox und assyrisch – die als Kämpferinnen, Aktivistinnen oder Zivilistinnen eine zentrale Rolle in der Entwicklung Rojavas gespielt haben. Auch die Situation von Frauen und Kindern, die mit Mitgliedern der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) verbunden sind, wird thematisiert.
Ziel der Ausstellung ist es, den zentralen Beitrag weiblicher Akteurinnen bei der politischen und gesellschaftlichen Umgestaltung in einem von Gewalt und Instabilität geprägten Umfeld sichtbar zu machen. Die Region hat sich zu einem Zentrum einer feministischen Bewegung entwickelt, in dem Frauen wirtschaftliche Unabhängigkeit erlangen, gesellschaftliche Rollen hinterfragen und ihre Gemeinschaften neu aufbauen.
Ausstellung „Rojava. Frauen zwischen Kriegen“
Ort: Palau Robert, Passeig de Gràcia 107, Barcelona
Zeitraum: 9. Oktober bis 30. November
Eintritt: kostenlos
Informationen: www.palaurobert.gencat.cat
https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-bis-die-letzte-ezidin-befreit-ist-43122 https://deutsch.anf-news.com/frauen/efrin-widerstand-der-frauen-ist-ein-gesamtgesellschaftliches-projekt-48040 https://deutsch.anf-news.com/frauen/frauenbewegungen-in-syrien-einigen-sich-auf-gemeinsame-agenda-48042 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-hissen-fahne-in-al-bagouz-10280
Länger beim selben Arbeitgeber beschäftigt – Ein Nachteil den viele nicht kennen
Wer seit vielen Jahren, manchmal sogar Jahrzehnten, beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, profitiert in Deutschland von handfesten Vorteilen. Dazu gehören rechtliche Arbeitsrechtsschutzregeln die in der Praxis oft den entscheidenden Unterschied machen, wenn es zu Konflikten kommt.
Gleichzeitig aber birgt genau diese Stabilität ein Risiko, das in vielen Lebensläufen unterschätzt wird: die schleichende Abhängigkeit vom aktuellen Arbeitsplatz.
Ein genauer Blick zeigt, wie stark beide Seiten miteinander verwoben sind – und warum ein gutes Schutznetz nicht automatisch vor Fallstricken bewahrt, wie Arbeitsrechtler und Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover erläutert.
Erfahrung als Währung – und was sie arbeitsrechtlich wert istMit zunehmender Betriebszugehörigkeit wächst in der Regel nicht nur die fachliche Expertise, sondern auch der rechtliche Rückhalt. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten greift – vereinfacht gesagt – der allgemeine Kündigungsschutz.
Für Arbeitgeber wird es damit deutlich schwieriger, eine Kündigung sozial zu rechtfertigen. Wer sich gegen eine Kündigung wehrt, hat häufig eine solide Ausgangsposition, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz durchzusetzen oder im Rahmen eines Vergleichs über eine Abfindung zu verhandeln.
Es existiert zwar kein genereller Rechtsanspruch auf Abfindung, doch langjährige Betriebstreue führt in der Praxis oft zu besseren Verhandlungsergebnissen als bei kurzer Beschäftigungsdauer.
Ein weiterer Schutz ist die Kündigungsfrist. Sie verlängert sich mit den Jahren – und zwar speziell für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Selbst in kleineren Betrieben ohne allgemeinen Kündigungsschutz verschafft die verlängerte Frist Zeit, um sich beruflich neu aufzustellen.
Für Betroffene bedeutet das, dass eine Kündigung seltener unmittelbar existenzbedrohend wirkt und die Suche nach einer neuen Stelle strukturierter angegangen werden kann.
Die Trennungsrealität: Gute Karten am VerhandlungstischWer lange im Unternehmen ist, kennt Prozesse, Systeme und implizite Spielregeln. Diese institutionalisierte Erfahrung lässt sich in Trennungsverhandlungen durchaus in eine „Härte der Kündigung“ übersetzen.
Juristisch bleibt die Frage, ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist; praktisch aber wägen Arbeitgeber das Prozessrisiko, den Zeitaufwand und die Signalwirkung einer gerichtlichen Auseinandersetzung ab.
Nicht selten führt das zu Vergleichen, in denen Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Vermittlungschancen eine Rolle spielen. In dieser Gemengelage verleiht Loyalität Gewicht – sie kann zu einem Hebel werden, der am Ende messbar ist.
Die unterschätzte Kehrseite: Wenn Loyalität in Abhängigkeit kipptGerade dort, wo die rechtlichen Vorteile am größten wirken, entsteht in vielen Biografien ein psychologisches und strukturelles Risiko. Wer über Jahre in denselben Abläufen hervorragende Leistungen erbringt, wird zur internen Spezialistin oder zum internen Spezialisten.
Dieses Spezialwissen ist oft hochpassgenau für den eigenen Betrieb, aber nicht zwingend am externen Markt nachgefragt. Mit der Routine wächst die Bequemlichkeit, Neues wirkt weniger reizvoll, Weiterbildungen geraten im Tagesgeschäft nach hinten, und Stellenausschreibungen wirken plötzlich wie eine andere Sprache. Aus der Komfortzone wird schleichend ein Korsett.
Viele Betroffene beschreiben in der Beratungssituation einen wiederkehrenden Knoten: Die aktuelle Stelle ist relativ gut bezahlt, häufig dank alter Tarifstrukturen, überdurchschnittlicher Zulagen oder langjähriger Gehaltsentwicklungen.
Gleichzeitig existieren vergleichbare Rollen außerhalb des Unternehmens kaum noch oder haben sich inhaltlich so stark verändert, dass ein Wechsel als riskant empfunden wird. Das Ergebnis ist ein Gefühl der Alternativlosigkeit – und genau darin liegt die eigentliche Gefahr.
Machtgefälle im Alltag: Warum Abhängigkeit das Betriebsklima prägtWo Mitarbeitende davon überzeugt sind, anderswo keine realistische Chance zu haben, verschiebt sich das Machtgleichgewicht. Wer sich auf die eigene Ersetzbarkeit außerhalb des Unternehmens keinen Reim machen kann, lässt im Zweifel mehr mit sich machen.
Das zeigt sich oft zuerst im Kleinen: in unausgesprochenen Erwartungen, die akzeptiert werden, obwohl sie belasten; in Projektzuweisungen, die wenig Entwicklung bieten; in der stillen Toleranz von Strukturen, die man früher kritischer hinterfragt hätte. Aus der Sorge, die sichere Position zu verlieren, wird Zurückhaltung – und aus Zurückhaltung wird Ohnmacht.
Besonders deutlich wird das in Konfliktsituationen. Mobbing, ungerechtfertigte Kritik, Ausschluss aus informellen Netzwerken oder die schrittweise Entwertung der Leistungserzählung eines Menschen treffen diejenigen am härtesten, die sich als „festgewachsen“ erleben.
Wer glaubt, kein Sprungbrett zu haben, springt nicht. Stattdessen wird der Druck internalisiert, die Situation ausgesessen, bis die Gesundheit leidet. Die Diagnose ist dann selten juristisch, sondern menschlich: Erschöpfung, Angst, Rückzug.
Wie Abhängigkeit entsteht: Struktur, Qualifikation, SelbstbildDie Ursachen liegen selten in einer einzigen Entscheidung. Meist handelt es sich um ein Zusammenspiel aus Unternehmenslogik und persönlicher Biografie. Altverträge mit günstigen Konditionen erhöhen die Wechselhürde. Spezialisierungen, die über Jahre zum Kerngeschäft wurden, sind extern kaum anschlussfähig.
Fortbildungen sind im Kalender immer das Erste, was ausfällt, wenn operative Zwänge rufen. Gleichzeitig festigt sich ein Selbstbild, das die eigene Beschäftigungsfähigkeit zu eng an den jetzigen Arbeitgeber koppelt. So wächst eine Bindung, die sich nicht mehr nach freiwilliger Loyalität anfühlt, sondern nach Abhängigkeit.
Optionen schaffen, ohne gleich zu kündigenDer Ausweg beginnt nicht mit einem abrupten Bruch, sondern mit der Wiederentdeckung der eigenen Möglichkeiten. Ein realistischer Marktcheck in regelmäßigen Abständen hilft, das Selbstbild zu kalibrieren. Wer versteht, welche Kompetenzen nachgefragt sind, kann Lücken gezielt schließen, ohne die laufende Arbeit zu vernachlässigen.
Dazu gehört, Qualifikationen zu aktualisieren und bewusst in Tätigkeiten hineinzuwachsen, die auch außerhalb des eigenen Unternehmens Wert haben.
Interne Wechsel, Projektarbeit mit Schnittstellen zu anderen Bereichen und der Aufbau eines externen Netzwerks verändern die Perspektive. Nicht, weil man sofort gehen will, sondern weil Wahlfreiheit das beste Gegengift gegen Abhängigkeit ist.
Rechtlich lohnt es sich, Unterlagen frühzeitig zu ordnen, Leistungsnachweise zu sichern und arbeitsvertragliche Regelungen zu verstehen.
Wer weiß, welche Fristen gelten, welche Mitbestimmungsrechte bestehen und welche Schritte im Konfliktfall sinnvoll sind, reagiert gelassener. Das Gespräch mit dem Betriebsrat oder einer fachkundigen Beratung sollte nicht das letzte Mittel sein, sondern ein Baustein der eigenen Souveränität.
Wenn Konflikte eskalieren: Früh handeln, statt still aushaltenMobbing-ähnliche Konstellationen verschwinden selten von allein. Je früher Betroffene dokumentieren, je klarer sie Grenzen benennen und je konsequenter sie Unterstützung einfordern, desto größer sind die Chancen, dass Situationen sich klären, bevor sie chronisch werden. Dabei geht es nicht um Konfrontation um jeden Preis, sondern um die Wiederherstellung von Handlungsfähigkeit.
Wer parallel seine Alternativen stärkt, verhandelt anders – ob über eine interne Lösung, eine Versetzung oder, falls nötig, über eine saubere Trennung zu fairen Bedingungen.
Bilanz: Schutz ja, Abhängigkeit neinLangjährige Betriebszugehörigkeit bleibt ein starkes Pfund. Sie bietet rechtlichen Schutz, Verhandlungsmacht und die Sicherheit, in vertrauten Strukturen wirksam zu sein.
All das ist wertvoll – und doch nur dann nachhaltig, wenn es nicht in Abhängigkeit mündet. Wer seine Beschäftigungsfähigkeit aktiv pflegt, Kompetenzen sichtbar hält und den Arbeitsmarkt nicht aus den Augen verliert, verhindert, dass Loyalität zur Falle wird. Der Schlüssel liegt in der Balance: die Vorteile der Stabilität nutzen, ohne die eigene Beweglichkeit zu verlieren. So wird aus Erfahrung nicht nur ein Schutzschild, sondern auch eine Startbahn.
Der Beitrag Länger beim selben Arbeitgeber beschäftigt – Ein Nachteil den viele nicht kennen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Zeitpunkt/Christoph Pfluger: Eine Schweiz der guten Dienste braucht einen starken Zivildienst
Genomische Daten von Neugeborenen: „Das würde ganz neue Begehrlichkeiten wecken“
Forschende und Mediziner:innen wollen das Erbgut von Neugeborenen analysieren. Die Molekularbiologin Isabelle Bartram warnt im Interview vor Diskriminierung durch Gen-Daten und dem Aufbau einer nationalen DNA-Datenbank.
Wie gläsern werden Neugeborene? – Alle Rechte vorbehalten Puppe: IMAGO / Panthermedia, DNA: IMAGO / Westlight, Bearbeitung: netzpolitik.orgSollte das Erbgut von Babys direkt nach der Geburt analysiert werden? Diese Frage stellen sich Wissenschaftler:innen und Gesundheitspolitiker:innen rund um den Globus. Einige versprechen sich davon eine bessere Gesundheitsvorsorge. Krankheiten könnten früher entdeckt und therapiert werden, noch bevor Symptome auftreten.
Isabelle Bartram ist Molekularbiologin. - Alle Rechte vorbehalten Heike SteinwegDoch was sind die Risiken eines solchen Programms? Was macht Genom-Daten so sensibel? Und wo stehen wir in Deutschland? Das haben wir Isabelle Bartram gefragt. Sie ist promovierte Molekularbiologin und arbeitet seit 2017 beim Gen-ethischen Netzwerk. Der Verein will über die gesellschaftlichen Auswirkungen von Gen-Technologien aufklären und eine differenzierte Debatte ermöglichen.
Isabelle Bartram beschäftigt sich mit Gen-Technolgien im medizinischen Bereich und genetischem Datenschutz. Zuletzt hielt sie bei der Konferenz „Datenspuren“ in Dresden einen Vortrag mit dem Titel: „Das gläserne Baby? Unbeabsichtigte und unvorhergesehen Effekte der Speicherung genomischer Daten von Neugeborenen“. Wir haben mit ihr nach dem Vortrag gesprochen.
netzpolitik.org: Wenn heute in Deutschland ein Kind auf die Welt kommt, wie „gläsern“ ist das Baby schon bei der Geburt?
Isabelle Bartram: Aktuell bekommen Eltern ein erweitertes Neugeborenen-Screening angeboten. Dabei wird das Baby in die Ferse gepiekst und der Blutstropfen wird im Labor auf momentan 17 angeborene Erkrankungen analysiert. Das sind alles Krankheiten, die früh auftreten, sehr schwerwiegend und behandelbar sind. Ich nehme an, die meisten Eltern stimmen dem zu, weil sie das Beste möchten für ihr Kind. Bei den Screenings kann man meines Wissens nach oft ankreuzen, ob das abgenommene Blut weiter für die Forschung verwendet werden darf. Das kann aber je nach Klinik variieren.
Der Großteil dieser Tests ist rein biochemisch, es wird also auf Stoffwechselprodukte im Blut geschaut. Aber es sind inzwischen auch zwei oder drei genetische Tests dabei, zum Beispiel auf spinale Muskelatrophie. Das ist eine Muskelschwäche, die schon bei Babys auftritt und die unbehandelt tödlich sein kann. Bei diesem Test sucht man nach einer bestimmten Genvariante. Dabei schaut sich das Labor aber nur dieses eine Gen an und nicht das gesamte Genom, wie es beim genomischen Neugeborenen-Screening diskutiert wird. Das wäre dann eine ganz andere Qualität.
Deutschland steht noch am Anfangnetzpolitik.org: Wie weit sind die Pläne für ein genomisches Neugeborenen-Screening denn in Deutschland?
Isabelle Bartram: Wir stehen in Deutschland eher noch am Anfang, anders als in Großbritannien, wo das Genom-Screening für alle Neugeborenen bereits beschlossen ist. In Deutschland gibt es das Projekt „New_Lives“ an der Uni Heidelberg und Uni Mannheim, gefördert vom Bundesministerium für Forschung. „New_Lives“ wollte die Rahmenbedingungen für das Genom-Screening bei Neugeborenen schaffen. Das Projektteam hatte vor Kurzem ein Abschlusssymposium und hat ein Rahmenpapier mit Empfehlungen veröffentlicht.
Dort steht zum Beispiel, dass die Daten nicht automatisch für die Forschung verwendet werden sollten, sondern nur mit der separaten Einwilligung der Eltern. Da stelle ich mir aber die Frage, wie das praktisch aussehen soll. Die Geburt und die Zeit danach sind sehr stressig für Eltern, Menschen können da auch unter Schock stehen. Daher zweifle ich an, wie informiert Leute in dieser Krisensituation eine Entscheidung treffen können, vor allem wenn es vielleicht nur ein Kreuzchen mehr auf einem Formular ist.
Da sind also noch sehr viele Fragezeichen und es wären wahrscheinlich einige Gesetzesänderungen notwendig. Wir sind in Deutschland aktuell noch ganz am Anfang. Aber es ist jetzt wichtig, die Tragweite zu verstehen und sich da einzumischen.
„DNA gilt zum Teil als Wahrheitsmaschine“netzpolitik.org: Was macht denn genetische Daten so sensibel?
Isabelle Bartram: Sie beinhalten ein großes Diskriminierungspotenzial. Es gibt viel Forschung zum Zusammenhang von Genetik und Erkrankungsrisiken, Behinderungen und auch Verhalten. Es besteht also die Gefahr, dass man aufgrund der Genetik einer bestimmten Gruppe zugeordnet und deshalb diskriminiert wird.
DNA gilt in unserer Gesellschaft zum Teil auch als Wahrheitsmaschine: Alles, was wir sind, stecke in unser DNA. Das ist natürlich nicht so. Die DNA ist zwar ein Bauplan, aber wie er umgesetzt wird, entscheidet sich in ständiger Interaktion mit der Umwelt und Gesellschaft. Doch nur weil die Zuordnung vielleicht nicht stimmt oder unsicher ist, kann man natürlich trotzdem diskriminiert werden.
netzpolitik.org: Sie warnen auch vor dem Aufbau einer nationalen DNA-Datenbank. Warum?
Isabelle Bartram: Meine Befürchtung ist, dass man die sequenzierten Genome der Neugeborenen zusammenführt und speichert, um einen großen Datenschatz für die öffentliche und privatwirtschaftliche Forschung zu erhalten. Aber eine wichtige Eigenschaft von DNA ist, dass man 50 Prozent immer an die nächste Generation weitergibt und dadurch nah verwandte Menschen eine große genetische Übereinstimmung haben. Das ist für die Polizei natürlich wahnsinnig nützlich, wenn sie nach Personen sucht.
Laut dem Gendiagnostikgesetz dürfen Ermittler*innen zwar nicht auf medizinische Datenbanken zugreifen, aber nach Freigabe für die Forschung ist diese Beschränkung nicht mehr da. Denn dann steht es nicht mehr unter der ärztlichen Schweigepflicht und das ist hochproblematisch. Bis jetzt ist mir zwar kein Fall bekannt, bei dem die Polizei auf eine Biobank oder auf eine medizinische Forschungsdatenbank zugegriffen hat. Aber das liegt vielleicht auch daran, dass alle bisherigen Datenbanken eher klein waren und voneinander getrennt sind.
Wenn es nun eine große Datenbank mit Neugeborenen gäbe, würde das ganz neue Begehrlichkeiten wecken. Und dann bräuchte es nur noch einen spektakulären Kriminalfall, um zu rechtfertigen, dass die Polizei darauf zugreift. Das gab es in der Geschichte kontroverser DNA-Technologien immer wieder, etwa bei der Einführung der DNA-Phänotypisierung 2019.
„Was macht das mit Leuten?“netzpolitik.org: Ist das genomische Neugeborenen-Screening nicht aber trotzdem sinnvoll, um vererbbare Krankheiten frühzeitig zu erkennen und dann auch entsprechend gegensteuern zu können durch Prävention oder Vorsorge?
Isabelle Bartram: Wie sinnvoll das ist, wird auch medizinisch diskutiert. Bei vielen Erkrankungen ist es etwa so, dass man immer wieder bei gesunden Menschen vermeintlich pathologische Genvarianten für schwere Erkrankungen findet. Es kann also passieren, dass Kinder Medikamente gegen etwas nehmen müssen, obwohl sie vielleicht nie erkranken werden.
Und dann gibt es die Frage: Was macht das mit Leuten, wenn sie wissen, dass sie ein hohes Risiko für Krebs haben? Sie würden damit aufwachsen und immer Kontrolluntersuchungen machen müssen für etwas, das vielleicht nie auftritt.
Ich glaube, da muss noch viel diskutiert und abgewogen werden, statt das einfach einzuführen. Zudem bleibt die oben angesprochene Grundproblematik: Die Eltern entscheiden kurz nach der Geburt über die genomischen Daten ihres Kindes. Das Kind kann das nicht selbst entscheiden, ob seine Daten erhoben und gespeichert werden.
netzpolitik.org: Gibt es Bedingungen, unter denen ein genomisches Neugeborenen-Screening für Sie akzeptabel wäre?
Isabelle Bartram: Es sollten nur die Genvarianten betrachtet werden, die bekannte Auslöser für ein begrenztes Set an Krankheiten sind, nicht das ganze Genom. Zudem muss klar sein, dass die Genom-Daten sofort nach der Analyse gelöscht werden. Auf keinen Fall sollten diese Daten in der elektronischen Patientenakte oder dem European Health Data Space gespeichert werden. Meine Sorge ist aber, dass die Forschung und Industrie diesen „Datenschatz“ auf jeden Fall heben wollen.
Wenn das Genom-Screening erst einmal da ist, werden sich manche fragen: Das hat so viel Geld gekostet, diese Daten zu generieren – warum sollten wir die jetzt löschen?
netzpolitik.org: Zum Schluss vielleicht nochmal ein Blick auf die individuelle Ebene: Worauf sollten künftige Eltern in Bezug auf genetischen Datenschutz achten?
Isabelle Bartram: Ich habe damals bei meinem eigenen Kind das erweiterte Neugeborenen-Screening gemacht, aber eben nicht angekreuzt, dass die Daten weiter für die Forschung verwendet werden dürfen. Ich habe auf Nachfrage von Bekannten auch davon abgeraten, Nabelschnur-Blut zu spenden. Das wird von der DKMS für die Stammzellenspende oder die Forschung verwendet. Das sind löbliche Zwecke. Aber ich finde, es ist was anderes, ob man das für sich selbst oder einen anderen Menschen entscheidet.
Das Kind kann ja später immer noch selber entscheiden: Ich will Knochenmark und meine genetischen Daten spenden. Ich finde medizinische Forschung an sich sehr wertvoll, aber mir ist das zu intransparent. Es wird im Biologie- und Medizin-Sektor auch zu wenig über weitreichende Konsequenzen nachgedacht. Was passiert nach einem Rechtsruck mit genetischen Daten? Was machen autoritäre Systeme mit genetischen Daten? Für solche Fragen muss auch im Studium stärker sensibilisiert werden.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Qutaiba Idlbi: Repealing U.S. Sanctions a Response to Positive Changes in Syria
Director of the American Affairs Department at the Foreign Ministry, Qutaiba Idlbi, welcomed the U.S. Senate’s approval to repeal the Caesar Act as a step toward re-establishing cooperation with the United States based on mutual respect and shared interests.
Idlbi wrote on X that the U.S. Senate’s approval on Friday is “a response to the positive developments taking place in Syria and the constructive efforts to re-establish openness and cooperation with the United States on the basis of mutual respect and shared interests.”
He emphasized that Syrian diplomatic efforts will continue to ensure the “full and fair repeal of the Caesar Act,” to lift all forms of sanctions imposed on the Syrian people, and to restore their opportunities for a dignified life and sustainable development.
“Syria is opening a new chapter of partnership and mutual respect, moving toward a future free of sanctions- a future of dignity, development, and prosperity,” Idlbi added.
The Foreign Ministry official thanked members of the U.S. Senate who visited Syria and “courageously contributed to correcting previous policies” in recognition of the Syrian people’s suffering and their aspiration to rise again.
Al-Shaibani: Caesar Act Repeal Marks a Historic Turning Point for Syria’s Recovery
Foreign Minister Asaad Hassan al-Shaibani welcomed the U.S. Senate’s repeal of the Caesar Act as a historic step that opens a new path toward Syria’s recovery and reconstruction.
In a post on X, Minister al-Shaibani commented on the U.S. Senate decision, saying that over the past months, under the guidance of President Ahmad al-Sharaa, the Ministry of Foreign Affairs “has worked to lift one of the heaviest burdens that has constrained our nation economically and politically.”
“This step restores the dignity of the Syrian people and their right to rebuild and shape their future, while reviving the vitality of state institutions to rise and prosper,” al-Shaibani added.
He said that the abolition of the Act represents the beginning of “a new era of construction and revival based on dignity and justice.”
The Foreign Minister pledged to continue working for “the Syria we dream of, in loyalty to our martyrs, the mothers of the missing, the detained, and the orphans, and to every Syrian who suffered from the brutality of the Assad regime.”
„Warum Brüssel die Energiepreise in Europa absichtlich erhöht“
Abfindung statt Überlastung im Job nach Kündigung
Burnout, Überlastung, ständige Erreichbarkeit: Für immer mehr Beschäftigte wird der Arbeitsplatz zum Risikofaktor für die eigene Gesundheit. Wer permanent an der Leistungsgrenze arbeitet, spürt oft, dass der Körper schneller streikt als die Arbeitswelt sich ändert.
Was aber tun, wenn das Limit überschritten ist, die Motivation im Keller liegt und eine Rückkehr zu normaler Belastbarkeit unrealistisch erscheint?
Viele Betroffene hegen dann den Wunsch nach einem sauberen, finanziell abgefederten Ausstieg. Doch die wenigsten wissen, dass sich auch in scheinbar ausweglosen Situationen durchaus noch eine Abfindung herausholen lässt – vorausgesetzt, man geht strategisch vor. Wie das funktionieren könnte, beantwortet der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Christian Lange, aus Hannover.
Überlastung als WendepunktBis zum Zusammenbruch weitermachen, lautet die unausgesprochene Forderung in manchen Betrieben. Wer innerlich „Stopp“ ruft, genießt nicht selten den Ruf des Querulanten. Dabei ist die Diagnose Burnout längst kein Randphänomen mehr.
Studien des Bundesarbeitsministeriums zeigen seit Jahren, dass psychische Erkrankungen unter allen Gründen für Arbeitsunfähigkeit die höchste Zuwachsrate verzeichnen. Krankenkassen bestätigen den Trend: Die Fehlzeiten aufgrund seelischer Leiden steigen kontinuierlich, und besonders häufig betroffen sind engagierte Leistungsträger – genau jene, die aus Pflichtgefühl stets eine Schippe drauflegen.
Lesen Sie auch:
– Kündigung: So hoch ist die Abfindung nach einem Jahr arbeiten -Abfindungstabelle
Das arbeitsrechtliche Schutzschild: die Überlastungsanzeige“Wer die wachsende Last dokumentiert, kann später nicht zum Sündenbock gemacht werden. Das Arbeitsrecht sieht mit der Überlastungsanzeige ein Instrument vor, das Beschäftigte entlastet und Arbeitgeber in die Pflicht nimmt”, sagt der Anwalt.
Schriftlich festgehalten, signalisiert die Anzeige: Die aktuell zugeteilten Aufgaben übersteigen objektiv oder subjektiv die Leistungsfähigkeit. Ohne diesen Schritt laufen Betroffene Gefahr, bei Fehlern oder Verzögerungen plötzlich selbst auf der Anklagebank zu sitzen.
Kommt es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung, lässt sich mit einer frühzeitig eingereichten Überlastungsanzeige nachweisen, dass der Arbeitgeber in Kenntnis der Umstände handelte – und seine Fürsorgepflicht möglicherweise verletzt hat.
Wenn das Ziel der Ausstieg istViele Leser mögen sich jedoch nicht mehr mit der Idee anfreunden, im gleichen Unternehmen gesund zu werden. Sie wollen weg, und zwar mit einem finanziellen Polster. Genau hier setzt die Taktik an, die Lange skizziert.
Sein Ansatz: Die Überlastungsanzeige nicht allein einreichen, sondern von Beginn an anwaltlich begleiten lassen. Sobald ein Schreiben vom Juristen auf dem Firmenpapier landet, schrillen in Personalabteilungen oft die Alarmglocken – und nicht selten öffnet sich damit der Verhandlungsweg zu einem Aufhebungsvertrag inklusive Abfindung.
Warum Arbeitgeber plötzlich kompromissbereit sindUnterliegt das Unternehmen dem Kündigungsschutzgesetz, ist eine ordentliche Kündigung schwer durchsetzbar. “Die rechtlichen Hürden steigen zusätzlich, wenn eine dokumentierte Überlastung vorliegt”, so Lange.
Arbeitgeber wissen nämlich: “Kommt es zur Kündigungsschutzklage, drohen langwierige und kostenintensive Verfahren – mit ungewissem Ausgang. Eine vergleichsweise hohe Abfindung kann da das kleinere Übel sein, um Ruhe im Betrieb herzustellen und das Risiko eines Präzedenzfalls zu minimieren”, sagt der Fachanwalt.
Der Weg durch die VerhandlungEin erfahrener Anwalt baut Druck auf, ohne die Brücken restlos zu verbrennen. In der Praxis läuft es häufig so: Zuerst landet die Überlastungsanzeige samt anwaltlichem Begleitschreiben auf dem Tisch der Geschäftsführung. Reagiert das Unternehmen nicht mit sofortiger Entlastung, folgt die Ankündigung arbeitsgerichtlicher Schritte. Spätestens jetzt beginnt das Pokern.
Die Höhe der Abfindung richtet sich nach Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand, aber auch nach dem Einigungswillen des Arbeitgebers.
Online‑Rechner liefern zwar Orientierungswerte, ersetzen jedoch nicht die individuelle Strategie. Kanzleien, die beide Seiten des Tisches kennen – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer –, können realistisch einschätzen, bei welcher Summe sich das Unternehmen bewegen wird.
Vorsicht vor EskalationsfallenSo verlockend der goldene Handschlag klingt: Wer unbedacht agiert, riskiert Abzüge. Wutausbrüche, Beleidigungen oder verweigerte Mitarbeit können eine fristlose Kündigung provozieren und die Verhandlungsposition massiv schwächen. Wichtig ist deshalb die juristische Absicherung, bevor emotionale Grenzen überschritten werden. Auch ärztliche Atteste, lückenlose Dokumentation von Arbeitszeiten und E-Mail‑Protokolle erhöhen die Glaubwürdigkeit des eigenen Überlastungsarguments.
Nach dem Deal: gesundheitliche und berufliche NeuorientierungEine Abfindung verschafft Zeit zum Durchatmen, heilt aber nicht automatisch die Wunden der Überlastung. Fachärzte raten, den finanziellen Spielraum konsequent für Rehabilitation, Therapie und Neuorientierung zu nutzen.
Wer eine längere Auszeit plant, sollte außerdem die Sperrfrist beim Arbeitslosengeld beachten und sich rechtzeitig mit der Agentur für Arbeit abstimmen, um Nachteile zu vermeiden.
Ein Ausstieg ist kein ScheiternDen Beruf oder Arbeitgeber zu wechseln, gilt hierzulande noch immer als Makel, wenn die Initiative vom Angestellten ausgeht. Doch in Zeiten rapider Arbeitsverdichtung ist der Schritt häufig die gesündere Option.
Wer seine Leistungsgrenzen kennt und rechtlich klug vorgeht, kann nicht nur eine faire Entschädigung erzielen, sondern auch die Weichen neu stellen – für einen Job, der Leistung und Lebensqualität besser in Einklang bringt.
Fazit: Burnout ist kein Schicksal, dem man tatenlos ausgeliefert ist. Mit einer wohlüberlegten Überlastungsanzeige und professioneller anwaltlicher Begleitung lassen sich aus scheinbar aussichtslosen Situationen noch überraschend gute Ergebnisse erzielen.
Wichtig aber ist, früh die eigenen Rechte zu kennen und konsequent zu nutzen. So wird aus der Krise ein Neubeginn – finanziell abgesichert und mit realer Chance auf nachhaltige Gesundung.
Der Beitrag Abfindung statt Überlastung im Job nach Kündigung erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Rente: Rentenabfindung bei der Witwenrente – viele stellen keinen Antrag
Witwenrente und neue Ehe: Was passiert mit Ihrer Rente und welche Ansprüche haben Sie?
Was ist die Rentenabfindung und wer hat Anspruch?Wenn Sie als Witwe oder Witwer eine Witwenrente beziehen und erneut heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, erlischt in der Regel Ihr Anspruch auf die bisherige Hinterbliebenenrente. Um diesen finanziellen Einschnitt abzufedern, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer einmaligen sogenannten Rentenabfindung.
Diese Abfindung steht allen Paaren gleichermaßen zu. Auch wenn Sie sich für eine eingetragene Lebenspartnerschaft anstelle einer Ehe entscheiden, kann dieselbe Regelung gelten. Entscheidend ist, dass die bisherige Witwenrente wegfällt und Sie damit finanziell schlechtergestellt würden, wenn es diese Ausgleichszahlung nicht gäbe.
Dr. Utz Anhalt: Verfällt nach Heirat die Witwenrente? Das muss nicht sein Wann entfällt der Anspruch auf die Rentenabfindung?Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen keine Rentenabfindung gezahlt wird, auch wenn Sie zuvor eine Witwen- oder Witwerrente erhalten haben. Das betrifft insbesondere folgende Situationen:
Erstens erhalten Sie bereits eine Erziehungsrente. Eine Erziehungsrente wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Kindererziehung und Versicherungszeiten erfüllt sind.
Zweitens stammt Ihre Witwenrente aus einer sogenannten vorletzten Ehe. In diesem Fall sieht das Gesetz keine Rentenabfindung vor, wenn Sie erneut heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen.
Wie beantrage ich die Rentenabfindung?Die Rentenabfindung wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen dafür aktiv einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Ein einfaches formloses Schreiben genügt in der Regel, allerdings sollten Sie unbedingt die folgenden Unterlagen beifügen, damit Ihr Antrag möglichst schnell bearbeitet wird: Sie benötigen die Versicherungsnummer der verstorbenen Person, deren Witwen- oder Witwerrente Sie bezogen haben.
Außerdem sollten Sie Ihrer formlosen Anfrage eine Kopie Ihrer neuen Heiratsurkunde oder des Nachweises zur eingetragenen Lebenspartnerschaft beifügen. Je schneller Sie alle Dokumente komplett einreichen, desto zügiger kann die Auszahlung erfolgen.
Wie hoch ist die Rentenabfindung?Für die große Witwenrente gilt als Berechnungsgrundlage das 24-Fache Ihrer monatlichen Witwen- oder Witwerrente aus dem letzten Jahr.
Erhalten Sie zum Beispiel eine große Witwenrente in Höhe von 540 Euro monatlich und heiraten dann erneut, so errechnet sich die Abfindung aus 24 multipliziert mit Ihrem Monatsbetrag. In diesem Beispiel wären das 24 × 540 Euro = 12.960 Euro.
Anders verhält es sich bei der kleinen Witwen- oder Witwerrente, die zeitlich auf 24 Monate begrenzt ist.
Dort wird die Restlaufzeit herangezogen, die Ihnen noch übrig geblieben wäre. Wenn Sie beispielsweise nach 20 Monaten erneut heiraten und Ihnen eigentlich noch 4 Monate der kleinen Witwenrente zugestanden hätten, wird Ihnen dieser verbleibende Betrag als Einmalzahlung überwiesen.
Große Witwen-/Witwerrente
Bei der großen Witwenrente wird das 24-Fache deiner monatlichen Witwenrente des letzten Jahres als Grundlage herangezogen. Bist du also in den Genuss der großen Witwen- oder Witwerrente gekommen und heiratest neu, erhältst du in einer einmaligen Zahlung das 24-Fache des durchschnittlichen Monatsbetrags.
Beispielrechnung
- Dein Partner ist 2021 verstorben.
- Seitdem beziehst du eine Witwenrente von monatlich 540 €.
- Im März 2023 hast du erneut geheiratet.
- Damit endet dein Anspruch auf die Witwenrente, doch du erhältst eine einmalige Rentenabfindung.
Das Ergebis: 24×540€= 12.960€ 24×540€= 12.960€
Kleine Witwen-/Witwerrente
Anders verhält es sich, wenn du lediglich eine kleine Witwen- oder Witwerrente beziehst.
Diese Rente wird für maximal 24 Monate gewährt. Die Rentenversicherung berechnet in diesem Fall die Restlaufzeit, die dir noch zustehen würde. Beträgt der noch übrige Bezugszeitraum beispielsweise vier Monate zum Zeitpunkt deiner Wiederheirat, bekommst du diese vier Monate einmalig als Abfindung ausgezahlt.
Was geschieht, wenn die zweite Ehe endet?Viele wissen nicht, dass ein bereits einmal erloschener Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente aus der ersten Ehe in bestimmten Fällen erneut aufleben kann. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Ihre zweite Ehe oder Partnerschaft aufgehoben oder aufgelöst wird.
Gleiches gilt, wenn Ihr neuer Ehe- oder Lebenspartner verstirbt und damit die erneute Ehe beendet wird. In solchen Situationen sollten Sie schnellstmöglich bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei einer kompetenten Beratungsstelle klären lassen, ob und wie Ihr ursprünglicher Anspruch wieder aktiviert werden kann.
Darauf sollten Sie unbedingt achten- Rentenabfindung beantragen: Denke daran, dass du für die Abfindung selbst einen Antrag stellen musst.
- Unterlagen bereithalten: Lege der Rentenversicherung gleich die notwendige Dokumentation bei (Versicherungsnummer und Heiratsurkunde).
- Berechtigung prüfen: Stelle sicher, dass du keinen Erziehungsrentenanspruch hast und dass es sich nicht um eine Rente aus der vorletzten Ehe handelt.
- Höhe der Abfindung im Blick: Prüfe, ob du die große oder kleine Witwen-/Witwerrente beziehst, um die Höhe der Abfindung zu ermitteln.
- Wiederaufleben der Rente: Sollte deine zweite Ehe aufgelöst werden oder der neue Partner versterben, könnte der ursprüngliche Rentenanspruch erneut aktiviert werden.
Der Beitrag Rente: Rentenabfindung bei der Witwenrente – viele stellen keinen Antrag erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Finance Minister Welcomes Caesar Act Repeal, a Step Toward Rebuilding Syria
Syrian Finance Minister, Mohammad Yusr Barniyeh said that the repeal of the Caesar Act by U.S. Senate represents a major diplomatic achievement for Syria signaling the end of the most severe American sanctions on the country.
Minister Barniyeh wrote on Facebook: “A joyful announcement just moments ago the U.S. Senate has approved, within the Department of Defense budget, a provision to repeal the Caesar Act.
“This decision ultimately reflects the success of Syrian diplomacy in lifting the final and most stringent American sanctions,” he added.
The minister concluded by saying that: “The sanctions are behind us, God willing. Our path forward is one of reconstruction, reform, and development. This is a clear message to all those who doubt Syria’s trajectory and future.”
Jobcenter: Schuld sind immer die Bürgergeld-Leistungebezieher
Während in modernen Unternehmen Supervision und Coaching Standard sind, um Teamarbeit zu verbessern, Konflikte am Arbeitsplatz zu erkennen und zu lösen, muss man derlei Selbstkritik in Jobcentern mit der Lupe suchen.
Jobcenter ignorieren eigene Fehlleistungen“Schuld” in den Augen der Mitarbeiter sind erst einmal die Bürgergeld-Leistungsberechtigten. Fehlleistungen innerhalb der Behörde werden hingegen ignoriert – von Versäumnissen über sachliche Unkenntnis bis hin zu Rechtsbrüchen gegenüber den Bürgergeld-Beziehern.
Mitarbeiter wollen mehr SanktionenSo begrüßten, lauf der Zeitung Merkur, Mitarbeiter in Jobcentern die im Bundeshaushalt 2025 geplanten Verschärfungen der Bürgergeld-Regeln statt belegte eigene Probleme zu benennen, die dazu führen, dass Arbeitswillige nicht vermittelt werden oder Termine nicht eingehalten werden können.
Das verwundert nicht. Eine Studie in sieben Jobcentern in Nordrhein-Westfalen ergab ein klares Stimmungsbild: Mitarbeiter lehnten die relativen Erleichterungen ab, die das Bürgergeld für Leistungsberechtigte ursprünglich bot, und stellten sich gegen die Milderung von Sanktionen.
Die am Existenzminimum orientierten Regelsätze empfanden sie als zu hoch und forderten härtere Strafen gegen Leistungsberechtigte. Dies ergab eine Umfrage des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und der Universität Bochum.
Mitarbeit der Jobcenter gegen Erleichterungen für LeistungsberechtigteBeim Bürgergeld sollte anfangs die nachhaltige Qualifizierung für den regulären Arbeitsmarkt Vorrang haben vor der Vermittlung um jeden Preis, wie es bei Hartz IV der Fall war. 51 Prozent der befragten Beschäftigten der Jobcenter lehnten dies ab.
Befragte sind für ZwangsmaßnahmenDeutlich bejahten die Befragten “Workfare”, also Maßnahmen, mit denen Leistungsberechtigte durch Zwang und angedrohte Sanktionen in Stellen gepresst werden. Die im Bürgergeld nach wie vor festgelegten Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen reichten den Befragten nicht aus.
Selbstbild der Jobcenter entspricht nicht der RealitätKlar wurde auch, dass die Befragten meinten, die Bürgergeld-Regelungen gut zu kennen, was im Widerspruch steht zu Urteilen von Sozialgerichten. Diese korrigieren nämlich regelmäßig Fehler wie Rechtsbrüche der Jobcenter zugunsten der Bürgergeld-Bezieher.
Für das Jobcenter sind die Leistungsberechtigten schuldDie Befragten machten hingegen für Probleme vor allem die Leistungsberechtigten verantwortlich. Das sabotiert wiederum, was das Bürgergeld ursprünglich leisten sollte. Angekündigt war nämlich, dass diese Reform (im Gegensatz zum alten Hartz IV System), eine “Jobvermittlung auf Augenhöhe” anstrebte.
Strafen statt zusammen zu arbeitenDie Bürgergeld-Idee war: Jobcenter-Mitarbeiter und Leistungsberechtigte sollten gemeinsam eine nachhaltige Integration in Erwerbstätigkeit erarbeiten. Ein Personal, das Bürgergeld-Bezieher nicht als Partner bei der Jobsuche ansieht, sondern als zu bestrafende “Problemfälle”, ist jedoch ungeeignet für eine solche Kooperation.
Jürgen Schupp, der Leiter der Studie, schließt: “Der Kulturwandel, den das Bürgergeld hätte einleiten sollen, scheint in den Jobcentern nicht angekommen zu sein.”
“Mitarbeiter sind überfordert”Helena Steinhaus, die Gründerin der Initiative Sanktionsfrei e.V., sieht das Problem der Jobcenter nicht bei den einzelnen Mitarbeitern, sondern bei der fehlenden Finanzierung. Sie sagt, laut der Zeitung Neues Deutschland: “Mir erzählen viele, es bräuchte mehr Wärme, mehr Personal und mehr Zeit für das Personal.”
Das ND zitiert die soziale Aktivistin: “Wenn Mitarbeitende Sanktionen befürworten würden, dann weil mit der Einführung des Bürgergelds auch die Mittel der Behörden gekürzt worden und sie deswegen überlastet seien.”
Strukturelle Probleme werden auf Leistungsberechtigte abgewälztFür die Leistungsberechtigten spielt es letztlich keine Rolle, ob Mitarbeiter der Jobcenter schärfere Sanktonen befürworten, weil “Kooperation auf Augenhöhe” in ihrem Denken nicht existiert, oder wegen Personalmangels, fehlenden Mitteln und Überforderung.
Statt die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu organisieren, und statt die Strukturen zu verbessern, um dies zu ermöglichen, werden die Leistungsberechtigten bestraft.
Der Beitrag Jobcenter: Schuld sind immer die Bürgergeld-Leistungebezieher erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Bürgergeld Abschaffung: Wohnkosten nur unter Vorbehalt und schnell Totalsanktionen
n der Nacht auf Donnerstag hat sich die schwarz-rote Koalition auf eine umfassende Reform der sozialen Sicherung geeinigt. Das bisherige Bürgergeld soll abgeschafft werden und die sog Neue Grundsicherung wird mit deutlich strengeren Sanktionen eingeführt.
Der Beschluss im ÜberblickKern des Pakets ist ein deutlich verschärftes Sanktionsregime: Wer drei Einladungen des Jobcenters versäumt, soll künftig mit einer vollständigen Einstellung der Leistungen rechnen. Schon der erste Verstoß gegen Mitwirkungspflichten führt zu einer Kürzung um 30 Prozent für drei Monate.
Kanzler Friedrich Merz verteidigte die Linie und betonte, die Bundesregierung bewege sich dabei „an der Grenze des rechtlich Zulässigen“. Die Botschaft ist unmissverständlich: schneller in Arbeit, weniger Dauerbezug.
Abschied vom Status quo: Strengere Bedürftigkeitsprüfung und Ende der KarenzzeitMit der Reform fällt die Karenzzeit bei der Vermögensprüfung weg. Vermögen soll von Anfang an geprüft werden; ein altersabhängiges Schonvermögen ist vorgesehen, die genaue Staffel will die Koalition mit dem Gesetzentwurf vorlegen. Damit rückt das System zurück zu einer strengeren Bedürftigkeitslogik, die Ersparnisse frühzeitig einbezieht.
Vermittlung erhält Vorrang: Vermitteln in jeden JobDer bislang nicht selten gleichrangige oder sogar bevorzugte Weg über längerfristige Qualifizierungen wird wieder stärker an die unmittelbare Vermittlung in Arbeit gekoppelt. Kurzfristige Beschäftigung – auch in Helfer- oder befristeten Tätigkeiten – kann damit häufiger zur ersten Option werden; Weiterbildung bleibt möglich, wenn sie nachweislich die Chancen erhöht.
Besonders in den Blick nimmt die Koalition Unter-30-Jährige. Parallel sollen Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und Leistungsbetrug verschärft werden.
Sanktionen mit Trittstufen: Von der Kürzung bis zur Null-LeistungDas Sanktionsregime wird verdichtet. Bereits beim ersten Pflichtverstoß greift die 30-Prozent-Kürzung für drei Monate; bei wiederholter Verweigerung sind vollständige Leistungseinstellungen vorgesehen. Ausnahmen bei Krankheit oder wichtigen Gründen bleiben möglich, die Hürden für den Nachweis dürften jedoch steigen. Das Ziel ist klar: Einladungen wahrnehmen, Auflagen einhalten, Mitwirkungspflichten erfüllen.
Wohnkosten unter Vorbehalt: Direktzahlung und mögliches AussetzenUm Wohnungsverlust vorzubeugen, sollen Miete und Heizkosten bei Sanktionen zunächst direkt an Vermieter überwiesen werden. Hält die Verweigerung an, können diese Leistungen eingestellt werden.
Die Koalition setzt damit auf ein zweistufiges Vorgehen: existenzsichernde Stabilisierung, gefolgt von spürbaren Konsequenzen bei fortgesetzter Pflichtverletzung. Regierungskreise verweisen darauf, dass niemand unverschuldet obdachlos werden solle; Kritiker sehen erhebliche rechtliche Fragen – insbesondere mit Blick auf Verhältnismäßigkeit und Verwaltungsaufwand.
„Abschaffung“ oder nur ein neuer Name? Der Streit um die BegrifflichkeitWährend Regierungsvertreter aus der Union die Linie als „Abschaffung des Bürgergelds“ deuten, widersprachen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten teils dieser Lesart und sprechen von einer Neuausrichtung der Leistung unter strengeren Mitwirkungspflichten. Inhaltlich bedeutet das:
Wer kooperiert, erhält weiterhin Unterstützung; wer wiederholt Pflichten missachtet, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen. Die politische Rahmung bleibt umkämpft, die praktische Wirkung dürfte jedoch spürbar sein.
Rechtlicher Rahmen und Verwaltungspraxis: Was Jobcenter künftig leisten müssenAuch im neuen System bleibt die Verwaltung in der Pflicht, Sanktionen formal sauber zu begründen und Ausnahmen bei triftigen Gründen zu prüfen.
Bereits heute sind pauschale Leistungseinstellungen ohne belastbare Grundlage angreifbar – die Rechtsprechung setzt hier Grenzen. Die geplante Verschärfung dürfte die Beweisführung in der Praxis nicht einfacher machen, erhöht aber den Druck auf pünktliche Kommunikation und dokumentierte Mitwirkung.
ZeitplanDer Gesetzentwurf soll zeitnah vorgelegt werden. In Kraft treten kann die Reform erst nach Beratungen in Bundestag und Bundesrat. Flankierend hat die Koalition zusätzliche Milliarden für Verkehrsinfrastruktur angekündigt und die Einführung einer Aktivrente zum 1. Januar 2026 vereinbart.
Diese erlaubt älteren Erwerbstätigen steuerfreie Hinzuverdienste bis zu 2.000 Euro pro Monat und soll Anreize für längeres Arbeiten setzen. Für den Straßenbau sind laut Kanzleramtskreisen zusätzliche drei Milliarden Euro vorgesehen, Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden.
Folgen für Betroffene: Was jetzt wichtig wirdFür Neuanträge entfällt die Schonfrist beim Vermögen. Antragstellende müssen früh belegen, welche Rücklagen vorhanden sind und ob diese innerhalb des künftig altersabhängigen Schonvermögens liegen. Für laufende Leistungsbeziehende steigt die Bedeutung verlässlicher Kommunikation mit dem Jobcenter.
Wer Termine aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen kann, sollte dies frühzeitig melden und belegen.
Die Aussicht auf Direktzahlungen der Unterkunftskosten kann kurzfristig stabilisieren, ersetzt aber nicht die Pflicht zur Mitwirkung. Qualifizierung bleibt möglich, wenn sie messbar in Arbeit führt; vielerorts dürfte jedoch der schnelle Übergang in Beschäftigung Vorrang haben.
„Fordern“ und verfassungsrechtliche GrenzeBefürworter sprechen von einem notwendigen Kurswechsel, der Leistungsbereitschaft belohnt und Missbrauch eindämmt. Kritiker aus Opposition und Verbänden warnen vor unverhältnismäßiger Härte, vor allem mit Blick auf vulnerable Gruppen und psychisch Erkrankte.
Juristinnen und Juristen verweisen auf die verfassungsrechtlich garantierte Sicherung des Existenzminimums, die auch bei Sanktionen gewahrt bleiben muss. Der Gesetzgeber wird nachjustieren müssen, damit die anvisierten Null-Leistungen in engen Grenzen rechtssicher bleiben.
Vergleich: Bisherige Regeln und die Einigung zur neuen Grundsicherung Bereich Bisher Einigung neue Grundsicherung Erste Pflichtverletzung Kürzungen ab 10 Prozent, stufenweise 30 Prozent Kürzung für drei Monate Mehrfaches Nichterscheinen Gestuft bis 30 Prozent Nach drei Terminen Leistung auf null, Kosten der Unterkunft ggf. einbezogen Kosten der Unterkunft In der Regel weiter gezahlt Zunächst Direktzahlung an Vermieter, bei fortgesetzter Verweigerung Stopp möglich Vermögensprüfung Karenzzeit zu Beginn Keine Karenzzeit, altersabhängiges Schonvermögen Vermittlung vs. Qualifizierung Teilweise Vorrang für Qualifizierung Vermittlung hat Vorrang; Ausnahmen bei nachweislichem NutzenHinweis: Das Gesetzespaket tritt erst nach parlamentarischer Beratung und Beschluss in Kraft. Änderungen an Details – etwa bei Schonvermögen, Ausnahmetatbeständen und Verwaltungsabläufen – sind bis dahin möglich.
Der Beitrag Bürgergeld Abschaffung: Wohnkosten nur unter Vorbehalt und schnell Totalsanktionen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Vernunftverdunkelung
Ein Land experimentiert mit seiner Energievorgung, als wäre Strom eine Glaubensfrage. Wer Grundlast abschaltet und auf Wind vertraut, verwechselt Physik mit Poesie. Die Regierung baut Solarfelder und Windräder in Serie, während sie gleichzeitig die letzten verlässlichen Kraftwerke stilllegt. Das Resultat ist keine zuverlässige Versorgung, sondern Fake-, Flatter- und Wetterstrom: Mal da, mal wieder weg – […]
<p>The post Vernunftverdunkelung first appeared on ANSAGE.</p>
Foreign Minister Arrives in Beirut for Talks with Lebanese President
Minister of Foreign Affairs and Expatriates Asaad Hassan al-Shaibani and an accompanying delegation arrived in Beirut on Friday for talks with Lebanese top officials, SANA reporter said.
Minister al-Shaibani will meet with Lebanese President Joseph Aoun, Prime Minister Nawaf Salam, and Foreign Minister Yousef Raji .
Minister of Information Hails Caesar Act Repeal as a Historic Moment for Syria
Syrian Information Minister Hamza al-Mustafa welcomed on Friday the U.S. Senate vote to repeal the Caesar Act as a “historic moment” for the Syrian people development and prosperity.
Al-Mustafa said in a post on X platform on that the repeal of the Caesar Act is “a new success for Syria’s active diplomacy and for the tireless efforts of many sincere Syrians from the expatriate community” in the United States who spared no effort in this endeavor.
“A major obstacle has been removed on a long path toward development, prosperity, and stability,” of the Syrian people, Al- Mustaf said adding that “The march of liberation has taken its first steps, and it will be completed through unifying Syria and its people.”
Nisreen / Abdull