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Bürgergeld: Verschärfte Zumutbarkeitsregeln für Jobs vom Jobcentern

Lesedauer 4 Minuten

Seit den Verschärfungen der Sanktionsregeln wird uns immer wieder die Frage gestellt, was denn eigentlich “zumutbare Arbeit” sein soll? Denn wer ein “zumutbares Jobangebot” ablehnt, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Wann aber kann ein Jobangebot des Jobcenters als unzumutbar gelten?

Was ist eine „zumutbare Arbeit“?

Eine „zumutbare Arbeit“ ist im Grunde jede Beschäftigung, die von einer erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher grundsätzlich ausgeübt werden kann, es sei denn, es liegen bestimmte Ausschlussgründe vor. Laut §10 SGB II ist eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar, weil sie:

  • nicht der bisherigen beruflichen Qualifikation entspricht,
  • als geringerwertig angesehen wird,
  • weiter vom Wohnort entfernt ist,
  • schlechtere Arbeitsbedingungen bietet oder
  • die Beendigung einer anderen Erwerbstätigkeit erfordert.

Das SGB II stellt klar, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, Minijobs, Zeitarbeit und viele andere Formen der Arbeit als zumutbar gelten, unabhängig von den individuellen Präferenzen der erwerbsfähigen Person.

Wann ist eine Arbeit unzumutbar?

Obwohl der Gesetzgeber strenge Kriterien für die Zumutbarkeit vorgibt, gibt es auch Ausnahmen. Eine Arbeit ist unzumutbar, wenn:

Gründe für die Weigerung eines Jobangebots

Als wichtiger persönlicher Grund anzuerkennen sind z.B.:

  • der Besuch einer allgemein bildenden Schule und einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, die Erstausbildung, d.h. wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht über einen Berufsabschluss verfügt, der nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren festgelegt ist,
  • • die Beendigung einer Ausbildung, einer Aufstiegsfortbildung z.B. der Abschluss des geprüften Bilanzbuchhalters, eines Studienganges, eines Praktikums zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland oder einer Umschulung, wenn durch die (sofortige) Arbeitsaufnahme der angestrebte Abschluss nicht erreicht wird und dem Hilfebedürftigen droht, ohne den Abschluss dauerhaft von Leistungen nach dem SGB II abhängig zu sein,
  • das Absolvieren eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (dazu gehören das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr),
  • die fehlende Bereitschaft, Prostitution auszuüben, auch wenn sie früher einmal ausgeübt wurde,
  • die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer schon einmal beschäftigt und berechtigt war, das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
  • die Inanspruchnahme einer bis zu sechsmonatigen Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesezt, wenn nicht aufgrund des geringen Umfangs der Pflege (Pflegestufe I) und/oder der Pflege durch weitere nahe Angehörige die Aufnahme einer (Teilzeit-) Beschäftigung erwartet werden kann. Die Ausübung einer (Teilzeit-) Beschäftigung ist insbesondere dann zumutbar, wenn eine weitere Person die Pflegezeit in Anspruch nimmt
  • bei bestehender Schul- oder Berufsschulpflicht, eine Arbeit ist zumutbar, wenn sie der Berufsschulpflicht nicht entgegensteht.
  • bei Aufnahme einer Zweitausbildung bzw. eines Bildungsganges im zweiten Bildungsweg, wenn kein sozialwidriges Verhalten vorliegt (siehe Anlage 1 der Weisung der BA zu § 34 SGB II).
  • bei Zugehörigkeit zu bestimmten Volksgruppen anderer Kulturkreise und Religionsgemeinschaften, wenn die Tätigkeit den Glaubensgrundsätzen widerspricht.
  • wenn die Aufwendungen für die angebotene Arbeit höher sind als die Einnahmen aus der Arbeit.
  • Ein sonstiger wichtiger Grund kann auch vorliegen, wenn der Schutz von Ehe und Familie gefährdet ist.
  • Niemand kann zu Tätigkeiten gezwungen werden, bei denen das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper verletzt wird (z.B. als Versuchsperson arbeiten).

Diese Regelungen zeigen auf den ersten Blick Spielraum, doch in der Praxis erweist sich die Durchsetzung dieser Ausnahmen oft als schwierig.

Hierzu zählt beispielsweise die seelische Belastung, wenn eine Person aus moralischen Gründen eine Tätigkeit ablehnt, etwa weil die Einnahmen des Staates, zu dem die Person beiträgt, ihrer Meinung nach für unethische Zwecke verwendet werden.

Daher kommt es immer wieder vor, dass trotz einer offensichtlichen Unzumutbarkeit das Jobcenter darauf pocht, dass die Zumutbarkeitsregeln greifen, so Dr. Utz Anhalt, Sozialrechtsexperte bei Gegen-Hartz.de

Welche moralischen und ethischen Gründe können Bürgergeld-Bezieher vorbringen?

Ein Sozialgericht hatte in einem Fall entschieden, dass das Gewissen „zeitweise zurückgestellt“ werden müsse, um der Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nachzukommen.

Dies zeigt, wie schwer es ist, ethische Argumente in einem rechtlichen Rahmen wie dem des SGB II zu verankern. Für viele stellt sich hier die Frage: Muss man sein Gewissen tatsächlich dem gesellschaftlichen Nutzen unterordnen, oder gibt es Grenzen?

 Was sagt das Gesetz zur körperlichen und geistigen Unzumutbarkeit?

In Fällen, in denen eine Tätigkeit aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen unzumutbar ist, muss dies durch einen ärztlichen Dienst oder einen psychologischen Dienst bestätigt werden.

Anhalt verweist auf die Praxis, dass die Beurteilung durch solche Dienste oft subjektiv erscheint und die betroffenen Personen nicht immer ernst genommen werden. So kann beispielsweise eine Depression, die jemand davon abhält, eine stressreiche Arbeit auszuführen, als unzureichender Grund angesehen werden.

Was sind die Grenzen der Zumutbarkeit bei Niedriglohn?

Wann ist eine Arbeit unzumutbar, weil die Bezahlung unangemessen ist? §10 SGB II stellt klar, dass eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar ist, weil sie schlechter bezahlt ist als die bisherige Beschäftigung oder als der ortsübliche Lohn.

Einzige Ausnahme ist, wenn die Entlohnung sittenwidrig ist, d.h., wenn sie weit unter dem branchenüblichen Niveau liegt.

Das Mindestlohngesetz schützt hier jedoch nicht alle Arbeitnehmer gleichermaßen: Langzeitarbeitslose haben beispielsweise in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung keinen Anspruch auf den Mindestlohn.

Ist Zeitarbeit zumutbar?

Oft wird uns die Frage gestellt, ob Zeitarbeit zumutbar sei. Die Antwort des Gesetzes ist eindeutig: Ja, Zeitarbeit ist grundsätzlich zumutbar, solange sie die oben genannten Ausschlusskriterien nicht verletzt.

Doch viele Betroffene und Erwerbslosenverbände sehen die Zeitarbeit als unzumutbar an, da sie häufig mit unsicheren Arbeitsverhältnissen und niedrigerem Lohn einhergeht.

Viele sehen darin zurecht eine Ausbeutung der Arbeitskraft an. Doch für einen Widerspruch reicht dieses Argument leider nicht aus, sagt der Sozialrechtsexperte.

Lesen Sie auch:

Wie sieht es mit besonderen Lebenssituationen aus, z.B. Alleinerziehende?

Für Alleinerziehende gelten besondere Regelungen. So ist die Aufnahme einer Arbeit grundsätzlich zumutbar, wenn eine bedarfsgerechte Betreuung des Kindes sichergestellt ist.

Bei Kindern unter drei Jahren ist die Betreuung jedoch eine freiwillige Entscheidung der Eltern.

In der Praxis bedeutet dies, dass Alleinerziehende häufig eine Schonzeit haben, bis ihre Kinder das dritte Lebensjahr erreicht haben.

Rückkehr in den ursprünglichen Job verjährt

Nach vier Jahren in einer ungelernter Tätigkeit gelten Bürgergeld-Betroffene gegenüber dem Jobcenter wieder als ungelernt, was ihre Chancen auf eine Rückkehr in ihren ursprünglichen Beruf mindert.

Verschärfte Regelungen und Sanktionen

Die in diesem Jahr verabschiedeten Verschärfungen sehen vor, dass Bürgergeld-Bezieher bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden einen Arbeitsweg von bis zu drei Stunden (hin und zurück) als zumutbar akzeptieren müssen.

Bei einer geringeren Arbeitszeit bleibt die bisherige Grenze von 2,5 Stunden bestehen.

Darüber hinaus sollen Jobcenter in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort des Bürgergeld-Beziehers nach passenden Arbeitsplätzen suchen.

Bürgergeld-Bezieher dürfen passende Jobangebote nicht (ohne Grund) ablehnen. Wenn sie sich weigern, eine Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis anzunehmen oder fortzusetzen, führt dies zwangsläufig zu Sanktionen. Und das bedeutet, dass der Regelsatz gekürzt wird.

Die Sanktionen erfolgen in Form von Leistungskürzungen und sind gestaffelt:

1. Erstverstoß: Kürzung des Regelbedarfs um 10 % für einen Monat.
2. Zweitverstoß: Kürzung um 20 % für zwei Monate.
3. Weitere Verstöße: Kürzung um 30 % für drei Monate.

Die maximale Kürzung beträgt 30 % des Regelbedarfs. Vor der Verhängung von Sanktionen muss das Jobcenter den Betroffenen über die möglichen Konsequenzen informieren und ihm die Gelegenheit geben, seine Gründe darzulegen.

Übrigens: Auch Ein-Euro-Jobs sollen nun wieder verstärkt vergeben werden, obwohl diese Arbeitsmarktpolitisch höchst umstritten sind, wie wir auch hier erläutert haben.

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President Al-Assad issues decree that assigns Dr. Mohammad Ghazi al-Jalali to form the new cabinet in Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. September 2024 - 10:50

Damascus, SANA-President Bahsar Al-Assad on Saturday issued decree that assigns Dr. Mohammad Ghazi al-Jalali to form the new cabinet in Syria.

Dr. Mohammad Ghazi al-Jalali was born in Damascus in 1969.

He previously served as Minister of Communications and Technology from August 2014 to July 2016.

He was also Deputy Minister of Communications and Technology from May 2008 to August 2014,

Associate Professor and President of the Syrian Private University (SBU) since September 2023
Chairman of the Board of Trustees of the Arab Quality Makers since April 2019.

Dr. Al-Jalali holds a PhD in Engineering Economics from Ain Shams University in Cairo in 2000, a Master of Science in Civil Engineering from Ain Shams University in Cairo in 1997, and a Postgraduate Diploma in Civil Engineering from Damascus University in 1994, and a Bachelor’s degree in Civil Engineering from the Faculty of Civil Engineering, Damascus University in 1992.

Mazen Eyon

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KW 37: Die Woche als wir mit „Bildet Netze!“ unser 20-Jähriges feierten

netzpolitik.org - 14. September 2024 - 10:32

Die 37. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 11 neue Texte mit insgesamt 106.013 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,

wenn ihr diesen Wochenrückblick vor euch habt, dann haben wir etwas Großes hinter uns. Nämlich unseren Konferenztag „Bildet Netze!“ zum 20-jährigen Bestehen von netzpolitik.org. Falls ihr am Freitag die Vorträge und Panels vor Ort oder im Stream verfolgt habt: Vielen Dank! Und falls ihr etwas davon nachholen möchtet: Die Aufzeichnungen findet ihr (in Kürze) online.

Während wir Ende der Woche Stühle, Kisten und Tische stapelten und durch Berlin transportieren, wanderten unsere Gedanken auch immer wieder Richtung Bundestag, wo ein beispielloses Überwachungspaket über Fraktionen hinweg Zuspruch bekam. Vor lauter Angst, dass die AfD im Nachgang des Solingen-Attentats die Debatte dominiert, machen die Ampel-Parteien plötzlich selbst Politik in AfD-Manier, und das mit Rückenwind der Union. Das Motto: Grundrechte stutzen, mehr Überwachung gegen alle, Ausländer raus.

Wenn ich das in zwei Worten kommentieren müsste, würde ich sagen: Zum Kotzen. Weniger krude und dennoch in angemessener Schärfe kommentiert das mein Kollege Markus Reuter: „Grundrechte-Totalverlust bei Grünen und FDP“ und fasst in einem weiteren Artikel nicht minder scharfe Stimmen aus der Zivilgesellschaft zusammen.

Allem Frust zum Trotz ist es wichtig, als (nicht nur digitale) Zivilgesellschaft kämpferisch zu bleiben und sich unermüdlich gegen die Erosion der Grundrechte stark zu machen. Das klappt zum Beispiel, indem man Netze bildet. Ganz ehrlich, ich würde auch lieber weniger große Worte im Rückblick schwingen. Vielleicht nächste Woche.

Euch ein gutes Wochenende
Sebastian

Degitalisierung: Das elfte Gebot

Angesichts einer möglichen faschistischen Zukunft dürfen wir vor allem eines nicht tun: gleichgültig sein. Speziell auch dann, wenn es um technologische Entwicklungen und Überwachung geht. Und wenn wir nicht gleichgültig sind, dann sind wir auch nicht allein. Von Bianca Kastl –
Artikel lesen

Monopolmacht: Warum Google jetzt zerschlagen werden sollte

Nach einem historischen Urteil im August beginnt heute in den USA ein weiteres Monopolverfahren gegen Google. In einem Gastbeitrag erklärt der Monopolexperte Ulrich Müller, was auf Google zukommen könnte – und warum auch Europa mehr Entflechtung wagen sollte. Von Gastbeitrag, Ulrich Müller –
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UN-Cybercrime-Konvention: Staatstrojaner sind außen vor

Die geplante UN-Cybercrime-Konvention droht, das globale Geschäft mit Staatstrojanern zu fördern. Sie gefährdet damit Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und politische Dissidenten weltweit. Von Gastbeitrag, Kate Robertson –
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„Sicherheitspaket“: So will die Bundesregierung Asyl- und Polizeigesetze verschärfen

Leichtere Abschiebungen, härtere Regeln im Asylverfahren und mehr Befugnisse für die Polizei: Die Ampelfraktionen haben Gesetzentwürfe für die Verschärfungen nach Solingen eingebracht. Das steht darin zu biometrischer Gesichtserkennung und polizeilichen Big-Data-Analysen. Von Chris Köver –
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Grundrechte-Abbau: Massive Kritik am Sicherheitspaket der Ampel

Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das Sicherheitspaket der Ampel in scharfen Worten. Sie warnen vor radikalem Abbau von Grundrechten und flächendeckender biometrischer Überwachung. Der Bundestag darf diese Gesetze so nicht beschließen. Wenn doch, braucht es eine aktivistische Zeitenwende. Von Markus Reuter –
Artikel lesen

Letzte Generation: Verfassungsbeschwerde gegen Abhören des Pressetelefons

Als die bayerische Polizei das Pressetelefon der Protestgruppe Letzte Generation abhörte, habe sie das Grundrecht auf Pressefreiheit missachtet, kritisieren die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und der Bayerische Journalisten-Verband. Im Namen von drei betroffenen Journalist*innen haben sie Verfassungsbeschwerden eingereicht. Von Martin Schwarzbeck –
Artikel lesen

Sicherheitspaket der Ampel: Grundrechte-Totalverlust bei Grünen und FDP

Grüne und FDP geben Grund- und Freiheitsrechte auf. Mit dieser Innen- und Asylpolitik bauen sie zusammen mit der SPD ein autoritäres Fundament, das die AfD schlüsselfertig übernehmen könnte. Dabei braucht es gerade jetzt klare Kante für Freiheit und Menschenrechte statt der dummbatzigen Ratlosigkeit, die beständig auf autoritäre Lösungen setzt. Ein Kommentar. Von Markus Reuter –
Artikel lesen

Digitale Selbstverteidigung: Biometrische Gesichtserkennung abwehren

Wer Kameras entgehen will, hat es zunehmend schwer. Dabei genügt ein Schnappschuss, um einen Menschen zu identifizieren. Wir erkunden die faszinierende Welt des Widerstands gegen biometrische Erkennung. Von Martin Schwarzbeck –
Artikel lesen

CUII: Viele Netzsperren wirken länger als erlaubt

Der 17-jährige Damian hat nachgewiesen, dass deutsche Internetprovider zahlreiche Websites viel länger sperren, als sie dürfen. Dabei müssen die Provider eigentlich regelmäßig prüfen, ob eine Netzsperre noch berechtigt ist. Besonders fragwürdig ist die Sperrung einer Seite, die erklärt, wie man die Sperren umgeht. Von Martin Schwarzbeck –
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Big Data bei den Geheimdiensten: Die Ampel muss automatisierte Analysen begrenzen

Über den Einsatz automatisierter Datenanalysesoftware durch Bundespolizei und BKA wird intensiv gestritten. Die Nachrichtendienste bleiben bei dieser Debatte außen vor. Dabei nutzen sie solche Werkzeuge seit vielen Jahren ohne ausreichende rechtliche Beschränkungen – mit potenziell schweren Folgen für unsere Grundrechte. Von Gastbeitrag, Corbinian Ruckerbauer und Lilly Goll –
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Bildet Netze!: Die Streams zu unserer Konferenz

Wir machen heute in Berlin eine Konferenz. Wer nicht vor Ort ist, kann trotzdem dabei sein. Hier sind die Streams. Von Anna Biselli –
Artikel lesen

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Latest updates of Operation “al-Aqsa Flood”

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. September 2024 - 10:30

Occupied Jerusalem, SANA- Following are the latest developments of Operation “al-Aqsa Flood” launched by the Palestinian resistance on October 7:

– Palestinian media: 5 martyrs and a number of wounded as a result of bombing the Israeli occupation of a school northwest Gaza.

– on the 344th day of Israeli aggression on Gaza dozens of Palestinian martyrs and wounded.

– Palestinian media: Two dead and a number of injuries in Israeli bombing of a home northern Gaza strip.

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Das Traumschiff des Terrors

Schwer zu sagen, ob solche Grotesken im allgemeinen Geraune über Krieg, Volkswagen, Grenzkontrollen, zusammenbrechende Brücken und das ganze lustige Stimmengewirr in Schilda überhaupt noch wahrgenommen werden. Die Aufführung, die jedenfalls am Donnerstag Abend bei Meinungsoffizier Lanz im ZDF stattfand, verdient in der Tat den Konrad-Kujau-Gedächtnispreis in der Kategorie „False Flag“ in Gold. In mehreren Beiträgen […]

<p>The post Das Traumschiff des Terrors first appeared on Ansage.</p>

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Berlin: Historischer Rückgang von Rettungseinsätzen im Jahr 2020

Erstes Corona-Jahr: Feuerwehr-Rettungsdiensteinsätze und Auslastung der Krankenhäuser in Berlin geringer als im Vorjahr / Massiver Anstieg erst ab Frühling 2021 wegen Herzbeschwerden und Schlaganfällen / Einsatzzahlen anderer Großstädte bestätigen Analyse
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Rente: Die 13. Monatsrente startet ab 2026 – allerdings nur in der Schweiz

Lesedauer 2 Minuten

In der Schweiz können Bürgerinnen und Bürger direkt per Volksentscheid im Rahmen einer Volksinitiative über bestimmte Vorhaben abstimmen. Eben eine solche Initiative hat nun dazu geführt, dass die 13. Rente eingeführt wird. Wir berichteten.

Warum führt die Schweiz eine 13. Monatsrente ein?

Die Einführung der 13. Monatsrente in der Schweiz ist das Ergebnis einer erfolgreichen Volksinitiative.

Viele Schweizer Rentnerinnen und Rentner sehen sich nämlich trotz vergleichsweise hoher Renten mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert.

Altersarmut ist auch in der Schweiz ein wachsendes Problem, und die zusätzliche Rente soll nun dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation der älteren Bevölkerung zu verbessern.

Hohe Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind hoch – wesentlich höher als in Deutschland. Das durchschnittliche Haushaltseinkommen des Landes liegt pro Monat bei 9.788 Franken. Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten belaufen sich auf rund 7.535 Franken im Monat. 1,05 Euro sind derzeit ein Franken.

Schweizer verdienen also im Schnitt doppelt so viel wie Deutsche, müssen allerdings auch rund doppelt so viel ausgeben.

Wie wurde die Entscheidung getroffen?

In der Schweiz existieren Modelle der direkte Demokratie. Durch Volksinitiativen können Bürgerinnen und Bürger unmittelbar Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen. Die Initiative für die 13. Monatsrente fand genügend Unterstützung, um ein Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen.

Letztendlich musste der Schweizer Bundesrat dem Volkswillen entsprechen und die Einführung der zusätzlichen Rente beschließen.

Wie wird in der Schweiz die 13. Monatsrente finanziert?

Die Finanzierung der zusätzlichen Rentenzahlung erfolgt durch eine Kombination aus erhöhten Lohnbeiträgen und einer Anhebung der Mehrwertsteuer.

Konkret werden die Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte erhöht, während die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte steigt. So soll sichergestellt werden, dass die Finanzierung nachhaltig und ohne zusätzliche Verschuldung erfolgt.

Welche Kosten entstehen durch die 13. Monatsrente?

Die Einführung der 13. Monatsrente wird die Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) im ersten Jahr rund 4,2 Milliarden Franken kosten.

Innerhalb von fünf Jahren sollen die Kosten auf etwa 5 Milliarden Franken ansteigen. Ohne die genannten Finanzierungsmaßnahmen würden die Finanzen der AHV schnell in Schieflage geraten.

Wie ist die aktuelle Rentensituation in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland?

Obwohl die Renten in der Schweiz höher sind als in Deutschland, haben viele Schweizer Rentnerinnen und Rentner Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Hohe Lebenshaltungskosten und steigende Gesundheitsausgaben belasten das Budget der älteren Bevölkerung.

In Deutschland ist Altersarmut ebenfalls ein drängendes Problem, und die Renten sind im europäischen Vergleich eher niedrig.

Könnte Deutschland von der Schweizer Lösung profitieren?

Die Einführung einer 13. Monatsrente könnte auch in Deutschland ein Ansatz sein, um Altersarmut zu bekämpfen, sagt beispielsweise der Rentenexperte und Anwalt Peter Knöppel. Allerdings gibt es Unterschiede im Rentensystem und in der Finanzierung sozialer Leistungen.

Während die Schweiz auf direkte Demokratie setzt, sind solche Entscheidungen in Deutschland dem parlamentarischen Prozess vorbehalten.

Was bedeutet die Entscheidung für die Zukunft der Rentensysteme?

Die Einführung der 13. Monatsrente in der Schweiz könnte als Modell für andere Länder dienen, sagt auch der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt. “Sie zeigt , dass es möglich ist, durch gesellschaftlichen Konsens und entsprechende Finanzierungsmaßnahmen die Situation der Rentnerinnen und Rentner zu verbessern”, so Anhalt weiter.

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Angriffe auf Pionierinnen der Frauenrevolution

Mit der Revolution in Nord- und Ostsyrien wurde die Rolle von Frauen in den Bereichen Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Diplomatie und Bildung neu definiert. Diese Revolution ist als eine Zeit in die Geschichte eingegangen, in der Frauen nicht nur als Zuschauerinnen, sondern als aktive Teilnehmerinnen in den Vordergrund traten. Als Vorhut der Revolution spielten Frauen eine wichtige Rolle im Kampf für soziale Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit. 142 dieser mutigen Frauen sind zwischen 2019 und 2024 vom türkischen Staat und den von ihm unterstützten Banden aus der Luft und zu Lande angegriffen und getötet worden. Hier ist die Geschichte einiger Pionierinnen, die bei den Angriffen ihr Leben verloren:

Xalîde



Xalîde Mihemed Şerîf und ihr Sohn Hêjar Silêman wurden am 28. August 2024 bei einem Anschlag des türkischen Staates in Qamişlo getötet. Xalîde kam 1979 in Tirbespiyê zur Welt und war Mutter von vier Kindern. Sie engagierte sich seit 2014 in der Kommune im Stadtteil Enteriye und war in dem Viertel Verantwortliche des Frauenverbands Kongra Star. Sie war eine Pionierin, die sich der Unterdrückung nicht beugte und für Gerechtigkeit, Gleichheit, Demokratie und das freie Leben der Völker kämpfte. Sie widmete ihr Leben dem Befreiungskampf der Frauen, um die Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten, und setzte sich für den Aufbau eines demokratischen Familienmodells ein. Einer ihrer Söhne hat sich der kurdischen Freiheitsbewegung angeschlossen und ist Guerillakämpfer.

Lîman und Yusra



Am 20. Juni 2023 starben bei einem türkischen Drohnenangriff auf ein Auto in Tirbespiyê die Ko-Vorsitzende der Selbstverwaltung im Kanton Qamişlo, Yusra Derwêş, ihre Stellvertreterin Lîman Şiwêş sowie ihr Fahrer Firat Tuma.

Lîman Şiwêş, geboren 1968 in Amûdê, kämpfte als kurdische Frau 38 Jahre lang für Freiheit. Anfang der 2000er wurde sie von der PDK in Südkurdistan verhaftet und war sechs Monate im Gefängnis. Sie gehörte zu den ersten Kämpferinnen aus Rojava und war in vielen Orten in Kurdistan und im Ausland tätig. Ab 2008 arbeitete sie sieben Jahre in Russland, 2015 kam sie zurück nach Rojava. Sie war eine der Pionierinnen, die in den vom IS befreiten Gebieten den Grundstein für das demokratische Projekt der Selbstverwaltung setzten.

Yusra Derwêş, geboren 1972 in Amûdê, hat Französisch studiert und nach der Revolution von Rojava im Juli 2012 zunächst als Kurdischlehrerin gearbeitet. Dann wurde sie Direktorin des Betûl-Gymnasiums in Amûdê und Ko-Vorsitzende des örtlichen Bildungskomitees. Seit dem 1. November 2022 war sie Ko-Vorsitzende des Kantonsrates von Qamişlo.

Jiyan, Roj und Barîn

Jiyan Tolhildan, Roj Xabûr und Barîn Botan wurden am 22. Juli 2022 von einer türkischen Drohne getötet. Die drei Pionierinnen der YPJ befanden sich auf dem Rückweg von einem Forum zur Frauenrevolution, als ihr Auto auf der Straße zwischen Qamişlo und Tirbespiyê bombardiert wurde.

Viyan, Nûjiyan und Rojîn

Durch einen türkischen Drohnenangriff auf ein Haus in Kobanê am 25. Dezember 2021 verloren fünf junge Menschen ihr Leben, darunter Viyan Kobanê, Nûjiyan Öcalan und Rojîn Ehmed vom Verband junger Frauen. Die drei Aktivistinnen leisteten durch Aufklärung und Sensibilisierungsmaßnahmen Pionierarbeit für eine stärkere Teilhabe junger Menschen am gesellschaftlichen Leben und setzten sich dafür ein, den Stimmen von Frauen Gehör zu verschaffen.

Zehra, Hebûn und Amina

Der systematische Drohnenterror der Türkei in Nord- und Ostsyrien begann am 23. Juni 2020 mit der Ermordung von Zehra Berkel, Hebûn Mele Xelîl und Amina Waysî in Kobanê. Zehra Berkel und Hebûn Mela Xelîl, zwei Vertreterinnen der Frauenbewegung, waren im Haus von Amina Waysî zu Gast. Die drei Frauen unterhielten sich über laufende Projekte des Dachverbands Kongra Star, als der Innenhof des Hauses von einer Kamikazedrohne bombardiert wurde.

Halime Osman: Die Angriffe können uns Frauen nicht entmutigen

 


Es gibt auch verletzte Überlebende dieser Anschläge. Eine von ihnen ist Halime Osman, die bei einem türkischen Drohnenangriff auf ein ziviles Fahrzeug in Kobanê am 18. April 2024 ein Bein und die Funktion eines Arms verloren hat. Sie erklärte zu den Angriffen:

„Seit der Rojava-Revolution haben Frauen in allen Bereichen eine aktive Rolle gespielt. Sie nahmen an der Politik, der Diplomatie, der Bildung, der Wirtschaft und jedem Aspekt des Lebens teil. Sie hat nicht nur einen Platz eingenommen, sondern die Gesellschaft angeführt. Daher fand die Revolution von Rojava als eine Frauenrevolution vor Ort und in der Welt Widerhall. Der türkische Staat fürchtet sich vor der Führungsrolle der Frauen und richtet sich gegen Frauen, die seinen Interessen widersprechen. Denn Frauen unterwerfen sich nicht der Grausamkeit, der Unterdrückung und der Macht, sondern streben ständig nach Freiheit.

Die Anschläge können uns Frauen nicht entmutigen. Die Frauen antworten auf die Angriffe des türkischen Staates mit ihrem Willen, ihrer Moral und ihrer Entschlossenheit. Sie stehen geschlossen hinter dem freiheitlichen Frauenparadigma von Rêber Apo. Wir müssen noch mehr Willenskraft aufbringen und noch mehr kämpfen. Frauen müssen zusammenhalten und sich organisieren, um die Frauenrevolution in Rojava immer stärker zu machen.“

https://anfdeutsch.com/frauen/halime-halt-durch-41856 https://anfdeutsch.com/kultur/ein-denkmal-fur-jiyan-tolhildan-33291 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/systematischer-drohnenkrieg-gegen-rojava-38008 https://anfdeutsch.com/frauen/dokumentation-des-turkischen-drohnenkriegs-gegen-die-ypj-38341 https://anfdeutsch.com/frauen/sara-sprecherin-nach-drohnenangriff-bein-amputiert-41872

 

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Solidarität mit der „Jin Jiyan Azadî“-Revolution

An diesem Wochenende wird vielerorts der am 16. September 2022 vom iranischen Regime ermordeten Kurdin Jina Mahsa Amini gedacht und Solidarität mit der „Jin Jiyan Azadî“-Revolution zum Ausdruck gebracht. Erste Aktionen haben am Freitag in Zürich, Köln und Hamburg stattgefunden.

Zürich: „Niemand wird die kurdischen Frauen besiegen können“

 


In Zürich hatte das Schweiz-Komitee der PJAK zu einer Kundgebung vor dem Rathaus aufgerufen. In strömendem Regen wurde mit einer Schweigeminute an die nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei in Teheran verstorbene Jina Amini und die vielen Toten des dadurch ausgelösten Aufstands in Ostkurdistan und Iran erinnert.

Selma Sürer sagte als Sprecherin des kurdischen Frauenverbands YJK-S, dass die Wut über die Ermordung von Jina Mahsa Amini in den letzten zwei Jahren nicht abgenommen hat: „Als Kurdinnen kämpfen wir auch in der Diaspora weiter. Wir folgen den Spuren unserer Pionierinnen und verurteilen die frauenfeindliche Politik des iranischen Regimes. Niemand wird die kurdischen Frauen besiegen können, wir wehren uns mit dem Slogan Jin-Jiyan-Azadî. Nicht nur im Iran werden Frauen verfolgt, auch in Rojava und Südkurdistan werden Pionierinnen gezielt ermordet. Wir sind wütender denn je und werden die despotischen Unterdrücker mit unserem Kampf besiegen.“

Die Ko-Vorsitzende der Demokratischen Kurdischen Gemeinde in der Schweiz (CDK-S), Dilan Çetinkaya, betonte in einer Rede, dass hinter den gezielten Anschlägen auf kurdische Aktivistinnen die Angst der männlich-staatlichen Herrschenden vor der „Jin Jiyan Azadî“-Philosophie steht. In einer im Namen der Kurdischen Frauenbewegung in Europa (TJK-E) verlesenen Erklärung wurde auf die drohende Hinrichtung von Aktivistinnen im Iran aufmerksam gemacht und die von der Gemeinschaft der freien Frauen Ostkurdistans (KJAR) gestartete Kampagne „Nein zur Todesstrafe, Ja zum freien Leben“ unterstützt.

Infostand in Köln

 


Aktivistinnen der Bewegung kämpferischer junger Frauen (TekoJIN) stellten an einem Stand vor dem Kölner Dom die „Jin Jiyan Azadî“-Philosophie und die Kultur und Geschichte von Rojhilat (Ostkurdistan/Westiran) vor. Mit Broschüren und im persönlichen Gespräch wurden Interessierte über die kurdische Frauenbewegung informiert. Zum Abschluss wurde der kurdische Govend getanzt.

Hamburg: Nein zur Hinrichtung, Ja zum freien Leben

Der Hamburger Frauenrat Rojbîn veranstaltete eine Kundgebung unter dem Motto „Nein zur Hinrichtung, Ja zum freien Leben“ im Stadtteil Altona. „Wir gedenken mit Liebe und Respekt aller Frauen, die wie Jina Amini von männlich-staatlicher Hand ermordet wurden“, hieß es in einem Redebeitrag, in dem zum Kampf gegen die drohende Hinrichtung der im Iran zum Tode verurteilten Aktivistinnen Pakhshan Azizi und Sharifeh Mohammadi aufgerufen wurde.

https://anfdeutsch.com/frauen/kjar-mobilisiert-zu-aktion-in-gedenken-an-jina-mahsa-amini-43581 https://anfdeutsch.com/aktuelles/aktionsplan-nein-zur-todesstrafe-ja-zum-freien-leben-43569 https://anfdeutsch.com/frauen/tjk-e-jina-amini-wird-nicht-vergessen-43561 https://anfdeutsch.com/kurdistan/gedenken-am-grab-von-jina-amini-angekundigt-43584

 

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Russian forces destroy 19 Ukrainian drones over Kursk and Belgorod

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. September 2024 - 9:12

Moscow, SANA-Russian air defenses shot down 19 Ukrainian drones and destroyed them over the Kursk and Belgorod provinces.

“last night, the Kiev regime’s attempt to carry out a terrorist attack with drones on targets inside Russian territory was stopped, as the air defense systems on duty destroyed 10 drones over the territory of Kursk Province, and 9 over the territory of Belgorod Province.”Russian Ministry of Defense said in a statement Saturday.

The Russian special military operation, which began on February 24, 2022, aims to protect the residents of Donbass who have been subjected to persecution and extermination by the Kiev regime for years.

Mazen Eyon

 

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Lebanese resistance destroys Israeli Merkava tank, targets a military base north of occupied Palestine

SANA - Syrian Arab News Agency - 14. September 2024 - 8:44

Beirut, SANA- Lebanese resistance targeted on Saturday with dozens of Katyusha rockets a military base of the Israeli occupation forces in northern occupied Palestine, and destroyed one of its Merkava tanks.

The Resistance announced in a statement that its fighters targeted an Israeli Merkava tank on the Ruwaisat al-Alam-Zibdin road with a guided missile, destroying it completely.

It carried out nine operations on Friday targeting the Israeli occupation and the locations of its soldiers deployed on the Lebanese-Palestinian border.

Mazen Eyon

 

 

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3 häufige Fehler beim Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis

Lesedauer 2 Minuten

Fast jeder zehnte Einwohner in Deutschland hat eine Schwerbehinderung. Doch viele Menschen sind unsicher, wie sie den Schwerbehindertenausweis beantragen sollen und welche Fehler es dabei zu vermeiden gilt.

Wir erklären, worauf Sie achten sollten, um Missgeschicke zu vermeiden und den Antrag erfolgreich zu stellen.

Ist der Schwerbehindertenstatus wirklich das Richtige für Sie?

Bevor Sie einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen, sollten Sie sich genau überlegen, welchen Nutzen Sie davon haben. Viele Antragsteller fragen nach der erfolgreichen Durchsetzung ihres Antrags: “Und was kann ich jetzt damit machen?”

Das zeigt, dass nicht immer klar ist, welche Vorteile der Schwerbehindertenstatus tatsächlich bringt.

Für Rentner beispielsweise bietet der Ausweis oft nur begrenzte Vorteile, wie etwa den Pauschbetrag bei der Steuer. Die wirklichen Alltagsvorteile ergeben sich häufig erst durch zusätzliche Merkzeichen, wie zum Beispiel “G” für erhebliche Gehbehinderung oder “B” für die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung.

Tipp:  Informieren Sie sich vor dem Antrag, ob Sie Aussicht auf bestimmte Merkzeichen haben und ob der Schwerbehindertenstatus Ihnen im Alltag tatsächlich weiterhilft.

Haben Sie Ihren Arzt in den Prozess einbezogen?

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass nach dem Antrag automatisch eine persönliche Untersuchung durch einen Amtsarzt erfolgt. In der Praxis basiert die Entscheidung jedoch meist auf den Befundberichten Ihrer behandelnden Ärzte. Diese Berichte sind entscheidend für die Bewertung Ihres Gesundheitszustands und damit für den Grad der Behinderung (GdB).

Leider nehmen viele Ärzte diese Befundberichte nicht mit der nötigen Priorität wahr. Das kann mehrere Gründe haben:

Geringe Vergütung: Ärzte erhalten für das Ausfüllen der Berichte nur eine minimale Vergütung, was die Motivation beeinflussen kann.
Unwissenheit über Anforderungen: Oft sind sich Ärzte nicht im Klaren darüber, welche Informationen für den Antrag relevant sind.

Ein einfacher Hinweis auf Symptome wie Kopfschmerzen oder Gehschwierigkeiten reicht nicht aus. Es muss detailliert beschrieben werden, wie sich diese Beschwerden auf Ihren Alltag auswirken und welche Therapien bereits versucht wurden.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und betonen Sie die Wichtigkeit eines ausführlichen Befundberichts. Eine zeitnahe und detaillierte Rückmeldung kann den Antragsprozess nämlich erheblich beschleunigen.

Kann ein Verschlimmerungsantrag nach hinten losgehen?

Ein Verschlimmerungsantrag, auch Neufeststellungsantrag genannt, kann gestellt werden, wenn sich Ihr Gesundheitszustand weiter verschlechtert hat. Doch Vorsicht: Ein solcher Antrag birgt das Risiko, dass Ihr bisheriger GdB herabgesetzt wird.

Das kann besonders problematisch sein, wenn Sie den Schwerbehindertenstatus für bestimmte Vorteile benötigen, wie etwa den vorzeitigen Eintritt in die Altersrente.

Tipp: Stellen Sie einen Verschlimmerungsantrag nur, wenn Sie sicher sind, dass keine Herabstufung droht. Besprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Arzt und lassen Sie sich bestätigen, dass eine Verschlechterung vorliegt, die auch dokumentiert werden kann.

Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag erfolgreich ist?

Bevor Sie den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

1. Bringt Ihnen der Schwerbehindertenstatus tatsächlich Vorteile?Prüfen Sie, ob Sie durch den Ausweis und eventuelle Merkzeichen im Alltag unterstützt werden.

2. Besteht das Risiko einer Herabstufung? Besonders bei einem Verschlimmerungsantrag sollten Sie abwägen, ob die Gefahr besteht, dass Ihr GdB gesenkt wird.

3. Haben Sie mit Ihrem Arzt gesprochen? Stellen Sie sicher, dass Ihr Arzt Ihre gesundheitlichen Einschränkungen ausführlich und zeitnah dokumentiert.

Wenn Sie alle diese Fragen mit “Ja” beantworten können, steht Ihrem Antrag nichts im Wege.

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Greetings to residents of Daghestan on the 25th anniversary of defeating international terrorist groups

PRESIDENT OF RUSSIA - 14. September 2024 - 8:30

Vladimir Putin sent greetings to the people of Daghestan on the 25th anniversary of repelling the attack by an international terrorist gang, which invaded the republic in September 1999. The President noted the contribution of the region’s residents to repelling that invasion, and their heroism during the special military operation.

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Impfschäden vorbeugen und kurieren – nach Dr. Bodo Schiffmanns Formel

Heilnatura, der Hersteller hochwertiger Natur- und Nahrungsergänzungserzeugnisse in bester Bio-Qualität und Kooperationspartner von Ansage!, hat sein früheres Top-Produkt Dr. Schiffmann’s SpikeProtect nochmals von der Formel her verbessert. Das Resultat ist nun Dr. Schiffmann’s SPIKE–  die neueste Version von Spike, vormals SpikeProtect, mit verbesserter Bioverfügbarkeit und noch mehr gesundheitlichen Vorteilen! Die umfassenden und spürbaren Vorteile der […]

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Jobrad reduziert die Rente, das Krankengeld und Arbeitslosengeld

Lesedauer 2 Minuten

Fahrradleasing, das auch als “Jobrad” bezeichnet wird, läuft in der Regel so ab: Der Arbeitgeber least ein Dienstrad und überlässt es dem jeweiligen Arbeitnehmer. Wenn die Arbeitnehmer das Rad auch privat nutzen, dann beteiligen sie sich an den Kosten. Das bedeutet: Ein Teil des Bruttogehalts fließt in die Leasingrate und die Versicherungsprämie. So weit so gut.

Was sind die Vorteile des Jobrads?

Wer sich heute sein Fahrrad nicht gebraucht zusammen flicken will, sondern ein leistungsfähiges Neurad oder gar ein ein E-Bike anstrebt, zahlt schnell mehrere tausend Euro.

Leasing über den Arbeitgeber plus Beteiligung bei Privatgebrauch kann dabei eine günstigere Alternative zum Eigenkauf sein. Zudem gehört zu Leasingverträgen ein Versicherungsschutz.

Gewerkschaften warnen vor dem Leasing durch den Arbeitgeber

Die Gewerkschaft verdi sieht bei dieser Art von Fahrradleasing “nur einen, der ganz sicher spart: Dein Arbeitgeber.” Das geleaste Fahrrad gehört dem Arbeitnehmer nicht, sondern er darf es nur nutzen. Zahlen muss der Beschäftigte bei Privatnutzung aber trotzdem, und es bei Auslaufen des Vertrags zurückgeben.

Nach der Rückgabe fallen möglicherweise Instandsetzungskosten an, die der Arbeitnehmer tragen muss.

Verdi erklärt: “Du zahlst für ein Rad, das dir nicht gehört”.

Hinzu kämen, laut Verdi, Kosten für Versicherung, Zubehör, Inspektionen, Reparaturen sowie Steuern für die private Nutzung. Zudem sei der Arbeitgeber nicht einmal verpflichtet, sich an den Zusatzkosten zu beteiligen.

Entgeltumwandlung ist keine Förderung

Vielen Arbeitnehmern ist der Unterschied eines solchen Firmenleasing zu eigenen Käufen (und auch privaten Ratenzahlungen) nicht bewusst. Wenn ich von dem Geld, das ich auf dem Konto habe, Dinge kaufe oder lease, dann hat das keinen Einfluss auf meine Sozialversicherungsleistungen.

Ganz anders sieht das bei Fahrradleasing der Firma durch Entgeltumwandlung aus. Die Gewerkschaft warnt davor, dass die Entgeltumwandlung keine Förderung ist. Die monatlichen Leasingraten würden ein kleineres Nettogehalt bedeuten, und dieses wiederum führe zu geringeren Ansprüchen auf Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld.

Verdi warnt, dass den Sozialkassen wichtige Beitragszahlungen entzogen würden, und dies schwäche unsere Sozialversicherung. Geschwächt würde auch die solidarisch finanzierte Rente, Arbeitslosen- und Krankenversicherung.

Der Arbeitgeber sparten hingegen ihren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen ein, und hätten keine Nachteile.

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Fahrradleasing senkt die Rente

Auch die Altersrente wird durch das monatliche Leasing geringer, denn die Rentenbeiträge richten sich nach dem Einkommen. Sinkt das Einkommen, dann sinken die Beiträge, und damit sinkt die Rente.

Verdi zufolge ist das Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung über den Tarifvertrag möglich. Die Vertretungen der Arbeitnehmer sollten sich auf solche Vereinbarungen nur einlassen, wenn “der Arbeitgeber seine Ersparnisse weitergibt und sich auf Zuschüsse einlässt”.

Das Angebot des Arbeitgebers müsse mit den möglichen Kürzungen verglichen werden, und dazu müüssten Arbeitnehmer eine Auskunft von der gesetzlichen Rentenversicherung einholen, außerdem Informationen von Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse zum Krankengeld, Lohnsteuerberatung und Zusatzversorgungskasse.

Härtefälle müssen möglich sein

Dazu müsste es Regelungen für individuelle Härtefälle geben. Möglich sein müsste auf Wunsch der Beschäftigten eine hundertprozentige Vor-Ort-Rücknahme des Fahrrads in Fällen längerer Krankheit, bei Kurzarbeit und Privatinsolvenz, bei Tod oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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Eine feministische Außenpolitik, die das Singen verbietet

Stellen Sie sich eine karge, staubige Landschaft in Afghanistan vor, wo die Sonne unbarmherzig brennt. In der Mitte versammeln sich Männer in traditionellen Gewändern um ein loderndes Feuer, dessen Flammen hoch züngeln. In ihren Händen halten sie Instrumente, die einst Melodien der Freude verkörperten. Doch unter dem strengen Blick der Taliban werden diese Instrumente in die Flammen geworfen. Das Holz knistert, während die Musik in der Hitze des Feuers vergeht. Die Männer beobachten mit entschlossenen Gesichtern die Verbrennung der Instrumente, die für viele ein Symbol der Freiheit waren. In diesem Moment wird deutlich, wie tiefgreifend die Auswirkungen der Taliban auf die afghanische Gesellschaft sind.

Etwas mehr als drei Jahre ist es her, im August 2021, dass die Taliban erneut die Kontrolle über Afghanistan übernommen haben. Seit fast drei Jahren befindet sich nun auch die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP im Amt. Seit dem 8. Dezember 2021 bekleidet hierbei die grüne Politkerin Annalena Baerbock das Amt der deutschen Außenministerin. Sie prägte bei ihrem Amtseintritt den Ausdruck „wertegeleitete Außenpolitik“, der sich auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung findet. Es werden zwar auch die Interessen hervorgehoben, jedoch betont die grüne Außenministerin die Werte, die die deutsche Außenpolitik leiten sollen: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte. Im Koalitionsvertrag findet sich der programmatische Satz, dass die Bundesregierung sich für die „Bewahrung unserer freiheitlichen Lebensweise in Europa und den Schutz von Frieden und Menschenrechten weltweit einsetzen“ wird. Als Fundament wird formuliert: „Dabei leiten uns unsere Werte und Interessen.“

Neben der „wertegeleiteten Außenpolitik“ ist auch die Bezeichnung „Wertepartner“ ein Begriff, auf den man regelmäßig in Berichten über die deutsche Außenpolitik stößt. Dieser bezieht sich laut allgemeiner Definition auf Staaten, die ähnliche grundlegende Werte und Prinzipien teilen, insbesondere in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und soziale Gerechtigkeit. Diese Partnerschaften basieren auf der Überzeugung, dass gemeinsame Werte eine solide Grundlage für die Zusammenarbeit in Bereichen wie Sicherheit, Wirtschaft und Entwicklung bieten. Im Selbstverständnis der deutschen Außenpolitik wird der Begriff häufig verwendet, um die Beziehungen zu Ländern zu kennzeichnen, die sich für die gleichen politischen und ethischen Standards einsetzen. Deutschland strebt demnach danach, mit seinen Wertepartnern zusammenzuarbeiten, um globale Herausforderungen wie Klimawandel, Konflikte und humanitäre Krisen anzugehen und eine friedliche, gerechte und nachhaltige Weltordnung zu fördern.

Ein weiterer Anspruch der Bundesaußenministerin ist die der feministischen Außenpolitik. Diese zielt darauf ab, Geschlechtergerechtigkeit und die Rechte von Frauen in der internationalen Politik zu fördern. Dies bedeutet, dass bei außenpolitischen Entscheidungen und Strategien die Perspektiven und Bedürfnisse von Frauen stärker berücksichtigt werden sollen. Ein zentraler Aspekt dieser Politik ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die Förderung von Frauen in Führungspositionen und die Sicherstellung, dass Frauen in Friedensprozesse und Konfliktlösungen einbezogen werden.

In Hinsicht auf Demokratie, Menschenrechte, Frauenrechte, Gleichheit und Gerechtigkeit existieren in der Region des Nahen und Mittleren Ostens regelrecht zwei verschiedene Welten. Auf der einen Seite die Taliban-Herrschaft in Afghanistan seit ihrer Machtübernahme im Jahr 2021. Sinnbildlich für ihre Annäherung gegenüber Frauen steht ihr neues „Tugendgesetz“. Es sieht unter anderem vor, dass „muslimische Frauen verpflichtet sind, ihr Gesicht und ihren Körper zu bedecken", wenn sie sich in Gegenwart von Männern befinden, die nicht direkt mit ihnen verwandt sind. Die Stimme einer Frau sei intim, daher sollte sie nicht in der Öffentlichkeit singen, rezitieren oder laut vorlesen, heißt es etwa in Artikel 13 des Regelwerks über Laster und Tugenden. Zudem besteht auch ein Musikverbot. Denn den Taliban zufolge führe die Förderung von Musik zur moralischen Verdorbenheit. Das Spielen von Instrumenten bringe die Jugend auf Abwege und zerstöre die Gesellschaft. Symbolisch stehen hierfür die Verbrennungen von Musikinstrumenten auf Scheiterhaufen durch die Taliban.

Auf der anderen Seite steht dieser Taliban-Herrschaft in Afghanistan der gesellschaftliche Aufbruch in der Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien (Rojava) diametral gegenüber. Dort stehen seit nun über zwölf Jahren Frauen an vorderster Stelle im Aufbau eines für die Region beispiellosen Gesellschaftssystems. Der Gesellschaftsvertrag garantiert das multiethnische und -religiöse System in Nord- und Ostsyrien. Mit den seit 2014 in Rojava eingeführten Frauengesetzen fungieren diese als rechtliche Rahmung und Untermauerung des gesellschaftlichen Aufbruchs und vor allem der Frauenrevolution in Nord- und Ostsyrien. Die Frauengesetze beinhalten ein Vorgehen gegen patriarchale Verhältnisse und Praktiken und stärken die Rolle und Bedeutung von Frauen. Dabei stellen sie als rechtliche Grundlage einerseits eine Festigung der bisher errungenen feministisch-emanzipatorischen Strukturen dar, andererseits dienen sie mit Blick auf die Zukunft einer weitergehenden Demokratisierung und Gleichberechtigung der Geschlechterverhältnisse in der Gesellschaft. In Rojava ist die autonome Frauenorganisation, der Ko-Vorsitz, die Fraueneinheiten in innerer Sicherheit und im Militär sowie die Frauenhäuser und die Rolle der Frauen im Recht und weiteren gesellschaftlichen Institutionen aus Nord- und Ostsyrien zur relativen Normalität geworden. Als feministische Errungenschaften und Werte bilden sie das Fundament der Rojava-Revolution. Die Frauengesetze und der Gesellschaftsvertrag verankern diese ideellen und institutionellen demokratischen Errungenschaften auf rechtlicher Ebene zu tatsächlichen wie auch forcierten gesamtgesellschaftlichen Normen.

Während also in der einen Welt mit „Tugendgesetzen“ Frauen das Singen verboten wird und Instrumente auf dem Scheiterhaufen verbrannt werden, wurde in der anderen Welt ein soziales und politisches Leben aufgebaut, in dem die Frau im Zentrum steht. Einmal mehr stellt sich die Frage, wer in diesem Sinne die sogenannten Wertepartner der deutschen Bundesregierung sind. Denn während die Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien weiterhin keinerlei politische Anerkennung erhält, offizielle diplomatische Gespräche gemieden, türkische Annexionspläne nur mit Lippenbekenntnissen kritisiert, türkische „Anti-Terror“-Diskurse vorbehaltlos übernommen und Solidaritätsbewegungen mit Rojava im eigenen Land kriminalisiert werden, werden Gespräche mit den Taliban nicht als Tabu gesehen.

Bereits 2020 und 2021 führte die Bundesregierung in Doha, der Hauptstadt von Katar, Gespräche mit den Taliban. Das Treffen fand zwischen Delegationen unter der Leitung von Botschafter Jasper Wieck, dem deutschen Sonderbeauftragten für Afghanistan und Pakistan, und Abdul Haq Wasiq, dem Vertreter der Taliban in Europa, statt. Die damaligen geheimen Treffen zwischen Deutschland und den Taliban wurden vom deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) organisiert. Während sich die USA, Russland und China offen mit den Taliban trafen, war Deutschland bemüht, diese geheim zu führen. Denn die deutsche Bundesregierung und der Organisator der Treffen, der BND, waren sich im Klaren, dass dies einen Widerspruch darstellt zur „wertegeleiteten Außenpolitik“ Deutschlands und ihrem Anspruch, in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ein Vorreiterstaat zu sein.

Während diese Widersprüche vor einigen Jahren noch zu kritischen Berichterstattungen führten, ist seit der zunehmenden rechten Verschiebung in der Migrationsfrage und dem islamistisch motivierten Attentat von Solingen eine Veränderung zu beobachten. Die Debatte über konsequentere Abschiebungen hat nicht nur innenpolitische Konsequenzen, sondern auch bedeutende außenpolitische Implikationen. Politiker verschiedener Parteien bringen nun Gespräche mit den Taliban in Afghanistan und dem syrischen Machthaber Assad ins Spiel. So sagte der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, der FDP-Politiker Joachim Stamp, über direkte Gespräche mit den militant-islamistischen Taliban: „Unverbindliche Sondierungsgespräche könnten eine Option sein“. Auch CDU-Chef Friedrich Merz äußerte sich in eine ähnliche Richtung: „Ich rate dazu, dass Deutschland direkte Verhandlungen mit den Machthabern in Afghanistan und Syrien über die Rücknahme ihrer Staatsbürger aufnimmt.“ Und der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Nils Schmid, sagte: „Wir werden nicht umhin kommen, mit dem Taliban-Regime und dem Regime in Damaskus technische Gespräche über einzelne Punkte zu führen, etwa Abschiebungen.“ Der außenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Ulrich Lechte, hält ebenfalls Abschiebungen von verurteilten Straftätern nach Syrien unter bestimmten Voraussetzungen für möglich: „Teile von Syrien, wie die Gegend rund um die Hauptstadt Damaskus, sind für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sicher.“

Diese Situation wirft grundlegende Fragen zur Kohärenz und Integrität der deutschen Außenpolitik auf. Es ist bemerkenswert, dass die Bundesregierung bereit ist, mit Regimen und Gruppen zu verhandeln, die nicht nur in direktem Widerspruch zu den Werten stehen, die sie selbst propagiert, sondern auch aktiv gegen die Prinzipien der Menschenrechte und der Demokratie arbeiten. Der Dialog mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die sich für die Rechte der Kurden und für eine demokratische Gesellschaft einsetzt, oder auch mit der demokratischen Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien wird als problematisch angesehen. Dabei spielt die kurdische Freiheitsbewegung eine entscheidende Rolle in der Demokratisierung der Region, indem sie nicht nur für die politischen und kulturellen Rechte der Kurdinnen und Kurden kämpft, sondern auch für eine pluralistische Gesellschaft, in der verschiedene ethnische und religiöse Gruppen koexistieren können. Zudem hat die PKK eine bedeutende Rolle im Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) gespielt, indem sie militärisch gegen diesen vorgegangen ist und somit zur Stabilität in der Region beigetragen hat. Während die Bundesregierung den Dialog mit der PKK als heikel betrachtet, öffnet sie gleichzeitig die Tür zu autoritären Regimen und extremistischen Gruppen, was die Frage aufwirft, wie ernsthaft sie sich für die Werte der Demokratie und Menschenrechte einsetzt.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/kon-med-stellt-forderungen-an-cdu-chef-merz-43572 https://anfdeutsch.com/hintergrund/turkei-torpediert-eine-losung-fur-syrien-42699 https://anfdeutsch.com/kultur/berhev-wir-streiten-kommt-auch-zum-streitgesprach-43577 https://anfdeutsch.com/aktuelles/gfbv-verscharfte-verfolgung-von-kurden-und-demokratiebewegung-im-iran-43576 https://anfdeutsch.com/frauen/kjar-mobilisiert-zu-aktion-in-gedenken-an-jina-mahsa-amini-43581

 

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Greetings on the 80th anniversary of the Nakhimov Naval School

PRESIDENT OF RUSSIA - 14. September 2024 - 8:00

Vladimir Putin sent greetings to the faculty, cadets and alumni of the Defence Ministry’s Nakhimov Naval School on its 80th anniversary.

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Unerlaubte Ortsabwesenheit: Kinder haben trotzdem Anspruch auf Bürgergeld – Urteil

Lesedauer 3 Minuten

Kinder unter 15 Jahren haben auch dann einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn ihre Eltern unerlaubt ortsabwesend gewesen sind und deswegen von Leistungen nach dem Bürgergeld ausgeschlossen sind

Nach § 7a Abs. 4 a SGB II bzw. der ab dem 01.07.2023 geltenden Nachfolgeregelung des § 7b SGB II erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte kein ALG II bzw. jetzt Bürgergeld, wenn sie sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deswegen nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen.

Urlaubsreise ohne Zustimmung des Jobcenters

Fahren die Eltern also mit ihren Kindern ohne Zustimmung des Jobcenters in den Urlaub oder bleiben länger im Urlaub als die Zustimmung zeitlich reicht, entfällt der Leistungsanspruch für die Tage ihrer unerlaubten Ortsabwesenheit.

Kinder behalten ihren Leistungsanspruch auf Bürgergeld

Die Kinder unter 15 Jahren behalten demgegenüber ihrer Leistungsanspruch, weil sie keine Leistungsberechtigten im erwerbsfähigen Alter sind.

Schüler ab ihrem 15. Geburtstag behalten ebenfalls ihren Anspruch auf Bürgergeld, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen müssen (vgl. § 7b Abs. 3 Satz 3 SGB II, wobei ein fehlender Antrag nicht zum Leistungsausschluss führt).

Im vom Sozialgericht Kiel entschiedenen Fall war eine alleinerziehende Mutter mit ihrem einzigen Kind über den Zeitraum der erteilten Zustimmung zur Ortsabwesenheit hinaus in ihrem Herkunftsland geblieben.

Aufhebung des Bürgergeldes für Mutter und Sohn wegen unerlaubter Ortsabwesenheit – rechtswidrig

Das Jobcenter Kiel hob deswegen die Leistungsbewilligung für die Tage der unerlaubten Ortsabwesenheit sowohl für die Mutter als auch für deren damals vierjährigen Sohn auf.

Zur Begründung verwies das Jobcenter Kiel darauf, der Sohn selbst habe keinen eigenen Leistungsanspruch nach dem SGB II, weil er noch nicht 15 Jahre alt sei.

Der Sohn könne deswegen nur als Mitglied einer sog. Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter Leistungen erhalten.

Da aber die Mutter von Leistungen ausgeschlossen sei, entfalle auch für deren Sohn der Leistungsanspruch, der sich allein aus der Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter ergebe.

Rechtswidrig, entschied das Sozialgericht Kiel:
Durch die unerlaubte Ortsabwesenheit der Mutter entfiel nicht deren Leistungsberechtigung nach dem SGB II dem Grunde nach, sondern nur deren Anspruch auf Auszahlungen der Leistungen für die Tage ihrer unerlaubten Ortsabwesenheit.

So dass die Bedarfsgemeinschaft mit dem Sohn nicht aufgehoben wurde und dieser seinen Leistungsanspruch behielt. SG Kiel, Urteil vom 28.06.2024, S 33 AS 157/22, Rechtsfrage anhängig beim SH LSG, L 6 AS 76/24).

Anmerkung Detlef Brock

Außerdem sprach das Gericht dem Sohn die vollen Unterkunftskosten zu und nicht nur die anteiligen, nach dem ja der Mutter der Anteil an den KdUH entzogen wurde ( auch vollkommen richtige Entscheidung, vor allem i. S. Der Rechtsprechung des BSG ). Denn die Bedarfsgemeinschaft bestand ja weiterhin, auch wenn die Mutter keine Leistungen mehr bekam.

Sehr gute Entscheidung des Sozialgerichts Kiel zur neuen Rechtslage bei Ortsabwesenheit und nach meiner Meinung vollkommen richtig! So auch noch zur alten Rechtslage:

Kommt im Einzelfall gar keine Eingliederung in den Arbeitsmarkt in Betracht, so besteht auch kein Grund, die Handlungsfreiheit des Hilfebedürftigen zu begrenzen; § 7 Abs. 4a SGB II a. F. findet in einer solchen Konstellation keine Anwendung.

Dies gilt zum einen für erwerbsunfähige Bezieher von Sozialgeld nach § 28 SGB II (Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Juli 2010 – L 3 AS 3552/09 – ).

Eine vorherige Zustimmung wird nach der Rechtsprechung von Personen nicht benötigt, von denen keine Eingliederungsbemühungen erwartet werden wie z. B. bei nicht erwerbsfähigen Personen ( vgl. LSG Sachsen – L 4 AS 491/21 – ).

Das sind solche Personen, von denen keine Eingliederungsbemühungen erwartet werden:
Alle Sozialgeldempfänger (d.h. nicht erwerbsfähige Personen), ebenso diejenigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II, die nur aufgrund der Bedarfsanteilsmethode Leistungen erhalten (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. April 2021, L 32 AS 588/16; BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 8/06 R),

Und Personen, die sich auf die Unzumutbarkeit einer Eingliederung in Arbeit berufen können (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 SGB II).

Zu Letzteren gehören u.a. Schüler und Auszubildende, die der allgemeinen Schul- bzw. Berufsschulpflicht unterliegen und denen deshalb eine Eingliederung in Arbeit unzumutbar ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II) oder alleinerziehende Eltern von Kleinkindern unter drei Jahren (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. August 2013 -L 34 AS 1030/11 -) oder Personen, die Angehörige pflegen.

Verwendete Quelle: RA Helge Hildebrandt, Kiel

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Eine feministische Außenpolitik, die das Singen verbietet

ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.

Stellen Sie sich eine karge, staubige Landschaft in Afghanistan vor, wo die Sonne unbarmherzig brennt. In der Mitte versammeln sich Männer in traditionellen Gewändern um ein loderndes Feuer, dessen Flammen hoch züngeln. In ihren Händen halten sie Instrumente, die einst Melodien der Freude verkörperten. Doch unter dem strengen Blick der Taliban werden diese Instrumente in die Flammen geworfen. Das Holz knistert, während die Musik in der Hitze des Feuers vergeht. Die Männer beobachten mit entschlossenen Gesichtern die Verbrennung der Instrumente, die für viele ein Symbol der Freiheit waren. In diesem Moment wird deutlich, wie tiefgreifend die Auswirkungen der Taliban auf die afghanische Gesellschaft sind.

Etwas mehr als drei Jahre ist es her, im August 2021, dass die Taliban erneut die Kontrolle über Afghanistan übernommen haben. Seit fast drei Jahren befindet sich nun auch die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP im Amt. Seit dem 8. Dezember 2021 bekleidet hierbei die grüne Politkerin Annalena Baerbock das Amt der deutschen Außenministerin. Sie prägte bei ihrem Amtseintritt den Ausdruck „wertegeleitete Außenpolitik“, der sich auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung findet. Es werden zwar auch die Interessen hervorgehoben, jedoch betont die grüne Außenministerin die Werte, die die deutsche Außenpolitik leiten sollen: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte. Im Koalitionsvertrag findet sich der programmatische Satz, dass die Bundesregierung sich für die „Bewahrung unserer freiheitlichen Lebensweise in Europa und den Schutz von Frieden und Menschenrechten weltweit einsetzen“ wird. Als Fundament wird formuliert: „Dabei leiten uns unsere Werte und Interessen.“

Neben der „wertegeleiteten Außenpolitik“ ist auch die Bezeichnung „Wertepartner“ ein Begriff, auf den man regelmäßig in Berichten über die deutsche Außenpolitik stößt. Dieser bezieht sich laut allgemeiner Definition auf Staaten, die ähnliche grundlegende Werte und Prinzipien teilen, insbesondere in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und soziale Gerechtigkeit. Diese Partnerschaften basieren auf der Überzeugung, dass gemeinsame Werte eine solide Grundlage für die Zusammenarbeit in Bereichen wie Sicherheit, Wirtschaft und Entwicklung bieten. Im Selbstverständnis der deutschen Außenpolitik wird der Begriff häufig verwendet, um die Beziehungen zu Ländern zu kennzeichnen, die sich für die gleichen politischen und ethischen Standards einsetzen. Deutschland strebt demnach danach, mit seinen Wertepartnern zusammenzuarbeiten, um globale Herausforderungen wie Klimawandel, Konflikte und humanitäre Krisen anzugehen und eine friedliche, gerechte und nachhaltige Weltordnung zu fördern.

Ein weiterer Anspruch der Bundesaußenministerin ist die der feministischen Außenpolitik. Diese zielt darauf ab, Geschlechtergerechtigkeit und die Rechte von Frauen in der internationalen Politik zu fördern. Dies bedeutet, dass bei außenpolitischen Entscheidungen und Strategien die Perspektiven und Bedürfnisse von Frauen stärker berücksichtigt werden sollen. Ein zentraler Aspekt dieser Politik ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die Förderung von Frauen in Führungspositionen und die Sicherstellung, dass Frauen in Friedensprozesse und Konfliktlösungen einbezogen werden.

In Hinsicht auf Demokratie, Menschenrechte, Frauenrechte, Gleichheit und Gerechtigkeit existieren in der Region des Nahen und Mittleren Ostens regelrecht zwei verschiedene Welten. Auf der einen Seite die Taliban-Herrschaft in Afghanistan seit ihrer Machtübernahme im Jahr 2021. Sinnbildlich für ihre Annäherung gegenüber Frauen steht ihr neues „Tugendgesetz“. Es sieht unter anderem vor, dass „muslimische Frauen verpflichtet sind, ihr Gesicht und ihren Körper zu bedecken”, wenn sie sich in Gegenwart von Männern befinden, die nicht direkt mit ihnen verwandt sind. Die Stimme einer Frau sei intim, daher sollte sie nicht in der Öffentlichkeit singen, rezitieren oder laut vorlesen, heißt es etwa in Artikel 13 des Regelwerks über Laster und Tugenden. Zudem besteht auch ein Musikverbot. Denn den Taliban zufolge führe die Förderung von Musik zur moralischen Verdorbenheit. Das Spielen von Instrumenten bringe die Jugend auf Abwege und zerstöre die Gesellschaft. Symbolisch stehen hierfür die Verbrennungen von Musikinstrumenten auf Scheiterhaufen durch die Taliban.

Auf der anderen Seite steht dieser Taliban-Herrschaft in Afghanistan der gesellschaftliche Aufbruch in der Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien (Rojava) diametral gegenüber. Dort stehen seit nun über zwölf Jahren Frauen an vorderster Stelle im Aufbau eines für die Region beispiellosen Gesellschaftssystems. Der Gesellschaftsvertrag garantiert das multiethnische und -religiöse System in Nord- und Ostsyrien. Mit den seit 2014 in Rojava eingeführten Frauengesetzen fungieren diese als rechtliche Rahmung und Untermauerung des gesellschaftlichen Aufbruchs und vor allem der Frauenrevolution in Nord- und Ostsyrien. Die Frauengesetze beinhalten ein Vorgehen gegen patriarchale Verhältnisse und Praktiken und stärken die Rolle und Bedeutung von Frauen. Dabei stellen sie als rechtliche Grundlage einerseits eine Festigung der bisher errungenen feministisch-emanzipatorischen Strukturen dar, andererseits dienen sie mit Blick auf die Zukunft einer weitergehenden Demokratisierung und Gleichberechtigung der Geschlechterverhältnisse in der Gesellschaft. In Rojava ist die autonome Frauenorganisation, der Ko-Vorsitz, die Fraueneinheiten in innerer Sicherheit und im Militär sowie die Frauenhäuser und die Rolle der Frauen im Recht und weiteren gesellschaftlichen Institutionen aus Nord- und Ostsyrien zur relativen Normalität geworden. Als feministische Errungenschaften und Werte bilden sie das Fundament der Rojava-Revolution. Die Frauengesetze und der Gesellschaftsvertrag verankern diese ideellen und institutionellen demokratischen Errungenschaften auf rechtlicher Ebene zu tatsächlichen wie auch forcierten gesamtgesellschaftlichen Normen.

Während also in der einen Welt mit „Tugendgesetzen“ Frauen das Singen verboten wird und Instrumente auf dem Scheiterhaufen verbrannt werden, wurde in der anderen Welt ein soziales und politisches Leben aufgebaut, in dem die Frau im Zentrum steht. Einmal mehr stellt sich die Frage, wer in diesem Sinne die sogenannten Wertepartner der deutschen Bundesregierung sind. Denn während die Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien weiterhin keinerlei politische Anerkennung erhält, offizielle diplomatische Gespräche gemieden, türkische Annexionspläne nur mit Lippenbekenntnissen kritisiert, türkische „Anti-Terror“-Diskurse vorbehaltlos übernommen und Solidaritätsbewegungen mit Rojava im eigenen Land kriminalisiert werden, werden Gespräche mit den Taliban nicht als Tabu gesehen.

Bereits 2020 und 2021 führte die Bundesregierung in Doha, der Hauptstadt von Katar, Gespräche mit den Taliban. Das Treffen fand zwischen Delegationen unter der Leitung von Botschafter Jasper Wieck, dem deutschen Sonderbeauftragten für Afghanistan und Pakistan, und Abdul Haq Wasiq, dem Vertreter der Taliban in Europa, statt. Die damaligen geheimen Treffen zwischen Deutschland und den Taliban wurden vom deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) organisiert. Während sich die USA, Russland und China offen mit den Taliban trafen, war Deutschland bemüht, diese geheim zu führen. Denn die deutsche Bundesregierung und der Organisator der Treffen, der BND, waren sich im Klaren, dass dies einen Widerspruch darstellt zur „wertegeleiteten Außenpolitik“ Deutschlands und ihrem Anspruch, in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ein Vorreiterstaat zu sein.

Während diese Widersprüche vor einigen Jahren noch zu kritischen Berichterstattungen führten, ist seit der zunehmenden rechten Verschiebung in der Migrationsfrage und dem islamistisch motivierten Attentat von Solingen eine Veränderung zu beobachten. Die Debatte über konsequentere Abschiebungen hat nicht nur innenpolitische Konsequenzen, sondern auch bedeutende außenpolitische Implikationen. Politiker verschiedener Parteien bringen nun Gespräche mit den Taliban in Afghanistan und dem syrischen Machthaber Assad ins Spiel. So sagte der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, der FDP-Politiker Joachim Stamp, über direkte Gespräche mit den militant-islamistischen Taliban: „Unverbindliche Sondierungsgespräche könnten eine Option sein“. Auch CDU-Chef Friedrich Merz äußerte sich in eine ähnliche Richtung: „Ich rate dazu, dass Deutschland direkte Verhandlungen mit den Machthabern in Afghanistan und Syrien über die Rücknahme ihrer Staatsbürger aufnimmt.“ Und der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Nils Schmid, sagte: „Wir werden nicht umhin kommen, mit dem Taliban-Regime und dem Regime in Damaskus technische Gespräche über einzelne Punkte zu führen, etwa Abschiebungen.“ Der außenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Ulrich Lechte, hält ebenfalls Abschiebungen von verurteilten Straftätern nach Syrien unter bestimmten Voraussetzungen für möglich: „Teile von Syrien, wie die Gegend rund um die Hauptstadt Damaskus, sind für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sicher.“

Diese Situation wirft grundlegende Fragen zur Kohärenz und Integrität der deutschen Außenpolitik auf. Es ist bemerkenswert, dass die Bundesregierung bereit ist, mit Regimen und Gruppen zu verhandeln, die nicht nur in direktem Widerspruch zu den Werten stehen, die sie selbst propagiert, sondern auch aktiv gegen die Prinzipien der Menschenrechte und der Demokratie arbeiten. Der Dialog mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die sich für die Rechte der Kurden und für eine demokratische Gesellschaft einsetzt, oder auch mit der demokratischen Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien wird als problematisch angesehen. Dabei spielt die kurdische Freiheitsbewegung eine entscheidende Rolle in der Demokratisierung der Region, indem sie nicht nur für die politischen und kulturellen Rechte der Kurdinnen und Kurden kämpft, sondern auch für eine pluralistische Gesellschaft, in der verschiedene ethnische und religiöse Gruppen koexistieren können. Zudem hat die PKK eine bedeutende Rolle im Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) gespielt, indem sie militärisch gegen diesen vorgegangen ist und somit zur Stabilität in der Region beigetragen hat. Während die Bundesregierung den Dialog mit der PKK als heikel betrachtet, öffnet sie gleichzeitig die Tür zu autoritären Regimen und extremistischen Gruppen, was die Frage aufwirft, wie ernsthaft sie sich für die Werte der Demokratie und Menschenrechte einsetzt.

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Hot War with Russia? "Never Underestimate Biden's Ability to Fu** Things Up", by Mike Whitney

On Thursday, the New York Times posted a headline stating that the Biden administration was prepared to green-light attacks deep into Russian territory. Here's the headline followed by an excerpt from the article: The proposed escalation is a response to the rapidly deteriorating situation on the battlefield where the bedraggled Ukrainian Armed Forces have been...
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