Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Sammlung von Newsfeeds
BRICS-Staaten positionieren sich gegen US-Blockade Kubas
Schwächt Bolivien den Schutz der eigenen Nationalparks?
War, What Is It Good For?
The Enemy the Alliance Needs
More Threats to the Freedom of Speech
Angriffe auf Russland – gesteuert aus Wiesbaden
«Die EU ist kein Friedensprojekt mehr» – das hat der Schweizer Historiker und Publizist Daniele Ganser in einem Interview bei Punkt.PRERADOVIC klargestellt. Ganser leitet auch das Swiss Institute for Peace and Energy Research und untersucht dort Themen wie Frieden, Energie, Medien, Krieg und Terror. Die derzeitige Kriegsrhetorik in Brüssel und Deutschland hält er für brandgefährlich. Er sagt: «Von Deutschland aus steuern die USA Raketen nach Russland. Undenkbar im Kalten Krieg».
Der Friedensforscher weist darauf hin, dass die CDU unter Bundeskanzler Friedrich Merz und auch die SPD unter Bundeskanzler Olaf Scholz Deutschland bewusst in eine Konfrontation mit Russland geführt haben. Auch die FDP habe immer gegen Russland gehetzt – ebenso wie die ehemalige Außenministerin und Grünen-Politikerin Annalena Baerbock. Diese habe immer wieder betont, sie wolle gegen Russland kämpfen und siegen.
Das ist die allgemeine politische Stimmung, und jetzt stellt sich für Ganser die Frage, was die deutsche Bevölkerung will. Das Ergebnis der Wahlen in Sachsen-Anhalt ist für ihn ein Zeichen dafür, dass sie die Ziele ihrer politischen Entscheidungsträger nicht unterstützt. Denn die AfD und das BSW würden beide keinen Krieg mit Russland führen wollen. Sie wollten auch wieder Erdgas aus Russland importieren und Freundschaft und Nachbarschaft pflegen. Ganser erachtet dies als geostrategisch relevant.
Merz sei mittlerweile der unbeliebteste Politiker in Deutschland, konstatiert der Historiker. Die Wähler hätten ihn abgestraft, weil er wirklich gelogen habe. Denn er habe versprochen, die Verschuldung in Deutschland nicht raufzuschrauben und die Schuldenbremse nicht anzurühren. Die Bürger hätten die Hoffnung gehabt, dass die CDU die Rüstungsausgaben nicht noch weiter ausufern lassen würde, weil Scholz schon sehr stark aufgerüstet habe. Doch genau das Gegenteil sei geschehen.
Ganser erinnert daran, dass Deutschlands Rüstungsausgaben im Jahr 2014, als der Putsch in der Ukraine stattfand und es zur Abspaltung der Krim kam, bei 30 Milliarden Euro pro Jahr lagen. Unter März seien sie auf 100 Milliarden angewachsen. Das sei mehr als eine Verdreifachung und diese Milliarden pro Jahr würden dann abgezogen von Rente, Gesundheit, Schule oder auch der Deutschen Bahn. Der Bürger merke, dass das Geld nur noch in Krieg und Rüstung fließe, und wolle das nicht.
Ganser fragt in diesem Gespräch, warum deutsche Politiker so eskalieren. In diesem Zusammenhang erwähnt er den Drohnenvorfall in Leipzig, für den die Regierung Russland verantwortlich macht, allerdings ohne Beweise (wir berichteten Beispiel hier, hier und hier). In Deutschland sei das letzte russische Generalkonsulat geschlossen worden, ebenso wie das russische Kulturhaus. Warum tue die Bundesregierung das?
Ganser hält dieses Vorgehen für falsch, denn Russland wolle keinen Krieg mit Deutschland. Deshalb müsse man derzeit wirklich unterscheiden zwischen der Bevölkerung einerseits und dem Bundeskanzler, einigen seiner Minister und natürlich einem großen Teil der Medien.
EU auf klarem KriegskursAuch bei der EU stellt Ganser einen gefährlichen Kriegskurs fest. So habe die Außenbeauftragte Kaja Kallas bereits geäußert, dass sie Russland besiegen, vielleicht sogar noch zerstückeln wolle. Kallas sei eindeutig keine Förderin des Friedens, konstatiert Ganser. Und er fragt sich, ob die EU tatsächlich Krieg mit Russland anstrebe – oder wie könne man sich diese Antidiplomatie, diese verbale Eskalation anders erklären? Auch die 27 EU-Mitgliedstaaten verhalten sich laut dem Historiker sehr kriegerisch. Deshalb ist er froh, Schweizer zu sein – und dass sein Land noch nicht zur EU und NATO gehört, obwohl diverse Schweizer Politiker eine solche Annäherung tatsächlich anstreben.
Auf jeden Fall ist Ganser überzeugt, dass vor unseren Augen gerade die alte Weltordnung zerfällt. Für den Weltfrieden wird seiner Meinung nach entscheidend sein, ob die Giganten auf Kooperation oder Konfrontation setzen. Zudem geht er davon aus, dass sich der Westen ein Eigentor geschossen hat, weil er Russland verstoßen und in die Arme Chinas getrieben hat. So sei eine mächtige Allianz entstanden.
In dem Gespräch geht es auch um das immer wichtiger werdende Bündnis BRICS als Gegenentwurf zum Westen. Ganser geht auch tiefer auf die Wahlen in Sachsen-Anhalt und den angeschlagenen Kanzler Merz ein.
EU-Parlament verschärft Kampf gegen «Desinformation»
Das Europäische Parlament hat einer Verstärkung des sogenannten European Democracy Shield zugestimmt. Ziel ist es, hybriden Bedrohungen, Desinformation und ausländischer Einflussnahme entgegenzuwirken. Wie L'Indipendente berichtet, sind die vom Parlament vorgeschlagenen Maßnahmen vielfältig und reichen von der Stärkung der «digitalen Resilienz» über die Ausweitung der Befugnisse der Europäischen Staatsanwaltschaft bis hin zum Schutz «kritischer Infrastrukturen».
Dabei zeichne sich das gewohnte Bild ab: Russland, das als «staatlicher Unterstützer von Terrorismus» eingestuft wird, gilt als «hauptsächliche externe Bedrohung für die demokratische Integrität Europas». Zu den weiteren Staaten, denen Einmischung vorgeworfen wird, gehören Belarus, China, Iran und Nordkorea. Um Moskau zu kontern, schlägt das Parlament vor, «ein klares Mandat und ein eigenes Budget für das neue EU-Organ» festzulegen sowie Strategien zur Gegeninformation zu prüfen – einschließlich «offensiver» Maßnahmen, um Einflussnahme mit Einflussnahme zu kontern.
Konkret hat das Parlament einen umfassenden Bericht mit mehreren Empfehlungen an die Europäische Kommission verabschiedet, um angebliche Bedrohungen für die demokratischen Institutionen der Union zu bekämpfen. 420 Abgeordnete stimmten dafür, 220 dagegen und 26 enthielten sich. Zu den Gegnern gehörten laut der Zeitung die Fraktionen der Europäischen Konservativen und Reformer (ECR), der Patrioten für Europa (PfE), Europa der Souveränen Nationen (ESN) sowie Die Linke.
Im Bericht fordert das Parlament die Kommission auf, die Initiative für den Europäischen Demokratieschutz (EUDS) auszubauen und die bereits vorhandenen Instrumente der EU in einer einzigen Stelle zu bündeln, die «mit einer klaren Vision, einem Mandat, einem Budget und handlungsfähigen Befugnissen ausgestattet ist». Die Teilnahme an der Initiative soll verbindlich sein, während die Kontrolle der Einrichtung beim Parlament verbleiben soll.
Im Rahmen des Schutzschilds soll die Kommission auch eine einheitliche Intelligence-Datenbank über Einflussversuche einrichten, eine exekutive Task Force gegen Desinformation schaffen sowie Analysen, operative Empfehlungen und gemeinsame Plattformen zur Abwehr «hybrider Bedrohungen» bereitstellen.
Ein weiterer besonders relevanter Punkt betrifft die «digitale Resilienz» der Union. Der Bericht fordert die «vollständige Umsetzung und strenge Durchsetzung der bestehenden Gesetzgebung», darunter der Digital Services Act (DSA), der Digital Markets Act (DMA), der AI Act, die Regeln zu Targeting und Transparenz bei politischer Werbung sowie der European Media Freedom Act (EMFA). «Die Kommission muss strenge Sanktionen für anhaltende Verstöße großer Online-Plattformen und Suchmaschinen verhängen», heißt es in dem Bericht.
Dies beinhaltet die Zerschlagung von Bot-Netzwerken und Fake-Accounts in den sozialen Medien, die Durchsetzung von Kontrollinstrumenten und rechtlicher Haftung für die großen Plattformen, die Regulierung von Influencer-Aktivitäten sowie die Einführung von «Transparenzstandards bezüglich ihrer Finanzierung». Zu den wichtigsten Maßnahmen in diesem Bereich gehört auch die Demonetisierung von Inhalten, die als «Desinformation» eingestuft werden.
Beim Schutz von Infrastrukturen verlangt der Bericht von der Kommission, «von einem ‹Verteidigungsmodus› zu aktiver Abschreckung überzugehen und auch rechtliche sowie operative Rahmenbedingungen für offensive Maßnahmen gegen die logistischen und digitalen Infrastrukturen zu prüfen, die den Destabilisierungsaktivitäten Moskaus zugrunde liegen».
Auch bei der Bekämpfung von Desinformation schlägt die EU explizit vor, «Kapazitäten für offensive Informationsoperationen aufzubauen, einschließlich der direkten Verbreitung faktenbasierter Informationen an die Bevölkerung in autoritären Regimen wie Russland und Belarus». L'Indipendente kommentiert:
«Die Strategie scheint somit darauf ausgerichtet zu sein, zum Angriff überzugehen und auf mutmaßliche russische Einflussnahme mit eigener Einflussnahme in Richtung Russland zu antworten.»
Der Bericht schlägt zudem Maßnahmen für die Zivilgesellschaft, Beitrittskandidaten der Union sowie im Wahlbereich vor. Wie L'Indipendente feststellt, sehen die Vorschläge generell auch eine Ausweitung der Mandate von Europol, der Europäischen Staatsanwaltschaft und Frontex vor. Das Thema Desinformation nehme eine zentrale Rolle ein, doch trotz aller Erklärungen zum Schutz der Meinungsfreiheit bleibe unklar, welche konkreten Garantien das Parlament zum Schutz dieses Prinzips vorsieht.
Zudem konzentriere sich das Dokument überwiegend auf die mutmaßliche Bedrohung durch Russland und seine internationalen Partner, während Fällen von Einflussnahme aus den USA nur wenig Raum gewidmet werde. In den letzten Jahren habe es jedoch nicht an Beispielen direkter Einmischung oder öffentlicher Unterstützung europäischer politischer Kräfte durch die USA gefehlt.
KI-Rechenzentren-Boom treibt «Flutwelle» neuer PFAS-Produktion an
Am Dienstag lehnte der Ständerat in der Schweiz eine Deklarationspflicht für die gesundheitsschädlichen «Ewigkeitschemikalien» PFAS ab. Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, den Vollzug bestehender Grenzwerte für Fleisch, Eier und Fisch, die mit der EU harmonisiert wurden, vorerst aufzuschieben.
Dabei kommt eine «Flutwelle» neuer PFAS-Produktion auf uns zu, die durch KI-Revolution ausgelöst wird, wie der Guardian berichtete. Die Chemikalien werden nämlich in Kühlsystemen von KI-Rechenzentren benötigt. Und laut ChemSec, einer Organisation, die die Chemieindustrie kritisch beäugt, treibt auch die explodierende Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien die PFAS-Nachfrage in die Höhe.
PFAS werden «Ewigkeitschemikalien» genannt, weil sie sich in der Umwelt praktisch nicht abbauen. Und wie The Defender erklärt, werden sie mit Krankheiten wie Krebs, Schilddrüsenerkrankungen und entzündlichen Darmerkrankungen in Verbindung gebracht. Sie stehen zudem im Zusammenhang mit Entwicklungsstörungen bei Kindern.
Das Portal weist darauf hin, dass in den letzten zwei Jahren in den USA und Europa Beschränkungen für bestimmte PFAS-Chemikalien in Trinkwasser und Lebensmittelverpackungen eingeführt wurden. Erfolgreiche Klagen hätten zudem einige PFAS-Hersteller dazu gezwungen, Hunderte Millionen Dollar zu zahlen, um Gesundheitsklagen gegen DuPont und andere Unternehmen beizulegen.
Die Untersuchung von ChemSec unter den zehn größten PFAS-Herstellern ergab jedoch, dass sich die meisten Hersteller von den neuen Vorschriften und den immer zahlreicheren Belegen für PFAS-bedingte Gesundheitsprobleme nicht abschrecken lassen, sondern vielmehr beabsichtigen, ihre Produktion in den kommenden Jahren auszuweiten. ChemSec berichtet:
«PFAS-Hersteller auf der ganzen Welt richten ihre Investitionen ausdrücklich auf die ‹KI-Revolution› und die Mikrochip-Herstellung aus.»
Nur zwei Unternehmen auf der Liste von ChemSec, BASF und Archroma, fahren ihre PFAS-Produktion zurück.
Die Chemikalien kommen an zahlreichen Stellen in der Infrastruktur zum Einsatz, auf der KI basiert. Neben Kühlsystemen spielen sie laut ChemSec eine Schlüsselrolle bei der Halbleiterherstellung. Diese Nachfrage treibe neue Investitionen in die PFAS-Produktion an, obwohl Regierungen mit weitreichenden Kontaminationen durch jahrzehntelangen Einsatz zu kämpfen hätten und Hersteller mit Verbindlichkeiten in Milliardenhöhe konfrontiert seien.
Die Organisation warnt: Die gestiegene Nachfrage, die den Ausbau der Produktion vorantreibt, sei ein Signal dafür, dass «die einzige wirksame Methode zur Beendigung dieser toxischen Umweltkrise darin besteht, allgemeine Verbote mit streng zeitlich begrenzten Ausnahmeregelungen einzuführen, um bestimmten Sektoren eine Anpassung zu ermöglichen».
Der PFAS-Markt ist im Vergleich zu anderen Chemikalien relativ klein – laut dem Bericht beläuft sich sein Wert auf etwa 25 bis 30 Milliarden Dollar pro Jahr. Dennoch werden die Kosten für die menschliche Gesundheit und die Umwelt allein in Europa bis 2050 auf etwa 440 Milliarden Euro geschätzt.
Chemours, das US-Chemieunternehmen, das 2015 aus DuPont ausgegliedert wurde, produziert oder verwendet laut dem Bericht mehr PFAS-Substanzen als jedes andere Unternehmen auf der Liste von ChemSec. Laut Reuters einigten sich DuPont und Chemours im Jahr 2017 darauf, 670,7 Millionen Dollar zu zahlen, um etwa 3.550 Schadensersatzklagen wegen Personenschäden beizulegen, die auf eine Kontamination mit PFOA – Perfluoroctansäure, einer Art von PFAS – im Zusammenhang mit dem DuPont-Werk «Washington Works» in der Nähe von Parkersburg, West Virginia, zurückzuführen waren. Im Rahmen des Vergleichs bestritten die Unternehmen jegliches Fehlverhalten.
In einer separaten Entscheidung im Juni 2026 erzielte die Regierung von Donald Trump eine Einigung mit Chemours über die langjährigen illegalen Einleitungen von PFAS in Gewässer in West Virginia, North Carolina und New Jersey. Die Strafen und Sanierungskosten werden auf etwa 450 Millionen Dollar geschätzt. Insgesamt hat Chemours laut dem ChemSec-Bericht 2,4 Milliarden Dollar an Schadensersatz für PFAS-Verstöße in den USA gezahlt.
Bezieht man die Kosten für die Aufbereitung von kontaminiertem Trinkwasser mit ein, steigen die Kosten erheblich. Im Jahr 2024 genehmigte ein Bundesgericht Reuters zufolge einen Vergleich, in dessen Rahmen sich 3M zu Zahlungen in Höhe von bis zu 10,3 Milliarden Dollar an öffentliche Wasserversorgungssysteme verpflichtete, bei denen PFAS nachgewiesen wurden oder in Zukunft nachgewiesen werden könnten.
Gemäß The Defender stützte sich die US-Umweltschutzbehörde (EPA) bei der Bekämpfung von PFAS jahrelang weitgehend auf freiwillige Branchenprogramme, Meldepflichten für Chemikalien und unverbindliche Gesundheitsempfehlungen für Trinkwasser. Erst im April 2024 habe die EPA die landesweit ersten rechtlich durchsetzbaren nationalen Trinkwassergrenzwerte für diese Chemikalien festgelegt, darunter Höchstwerte von vier Teilen pro Billion für PFOA und PFOS.
Seitdem habe sich das regulatorische Umfeld verändert. Die Trump-Regierung habe 2025 angekündigt, die Grenzwerte für PFOA und PFOS beizubehalten, während sie die Standards für mehrere andere PFAS überdenken würde. Somit habe sie faktisch einen Rückzug der allerersten Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser eingeleitet.
Im Jahr 2026 schlug die EPA dem Portal zufolge vor, die Frist für die Einhaltung der Grenzwerte für PFOA und PFOS zu verlängern und die Trinkwassergrenzwerte für andere «Ewigkeitschemikalien» aufzuheben, darunter PFHxS, PFNA, GenX und andere Gemische, die mehrere PFAS enthalten.
Schottland stoppt Genehmigungen für neue KI-Rechenzentren
Das schottische Parlament hat beschlossen, die Bearbeitung von Bauanträgen für alle neuen KI-Rechenzentren für bis zu einem Jahr auszusetzen, bis die schottische Regierung eine nationale Strategie entwickelt hat. Wie der Guardian berichtet, sollen danach nur Projekte genehmigt werden, die strenge Umweltverträglichkeitsprüfungen erfüllen und bei denen die Auswirkungen auf benachbarte Gemeinden berücksichtigt werden.
In Schottland ist die Zahl der Bauanträge für große Rechenzentren laut der Zeitung stark angestiegen, da die weltweiten Investitionen in KI-Infrastruktur explosionsartig zugenommen haben und britische Regierungsvertreter Entwickler dazu ermutigen, Schottland in den Ausbau der Infrastruktur einzubeziehen. Ein Projekt in Auchtertool, Fife, werde als das zweitgrößte der Welt angepriesen und gehöre zu den mehr als 20 großen Rechenzentren, die bisher vorgeschlagen worden seien.
Aktivisten hätten Bedenken hinsichtlich des Wasserverbrauchs und der CO₂-Emissionen großer Rechenzentren geäußert. Auch hätten sie in Frage gestellt, ob Schottland in der Lage ist, den daraus resultierenden explosionsartigen Anstieg des Energiebedarfs zu bewältigen.
Kat Jones, die Leiterin der Nichtregierungsorganisation Action to Protect Rural Scotland, die sich an vorderster Front für ein Moratorium für Rechenzentren in Schottland eingesetzt hat, bezeichnete die Abstimmung als «Meilenstein für all jene Gemeinden in ganz Schottland, die äußerst besorgt über die in ihren Gebieten geplanten Projekte waren». Sie ergänzte:
«Es gibt noch viel zu tun, aber dies ist ein riesiger Schritt nach vorne, und wir können jetzt zumindest alle erst einmal aufatmen. Das bedeutet, dass die schottische Regierung nun dringend jene Anträge einziehen muss, bei denen der Entscheidungstermin näher rückt. Die Gemeinden werden nichts Geringeres erwarten.»
Laut dem Guardian kündigte die schottische Regierung im Vorfeld der Abstimmung an, dass große Rechenzentren aufgrund der zunehmenden Sorge um die ökologischen Auswirkungen des KI-Booms obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfungen unterzogen würden.
In diesem Monat hätten Hunderte von Vertretern lokaler Initiativen vor dem schottischen Parlament gegen den Bau großer Rechenzentren für KI protestiert, solange keine klaren Planungsvorschriften und keine Definition eines «grünen» Rechenzentrums festgelegt worden seien.
Nach der Abstimmung habe der wirtschaftspolitische Sprecher der Scottish Labour Party, Daniel Johnson, erklärt, das wirtschaftliche Potenzial des KI-Booms müsse ebenso berücksichtigt werden wie die Auswirkungen auf die Umwelt, die Gemeinden und den Energiebedarf. Bislang habe es die regierende Scottish National Party (SNP) versäumt, die notwendigen Vorarbeiten zu leisten, um dies richtig anzugehen. Es sei richtig, dass die SNP-Regierung die Notwendigkeit nationaler Leitlinien anerkannt habe, bevor weitere Entscheidungen getroffen würden. Diese Leitlinien müssten mit der erforderlichen Dringlichkeit vorgelegt werden. Johnson stellte klar:
«Die SNP muss die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen und sicherstellen, dass alle Rechenzentren den Gemeinden zugutekommen, gute Arbeitsplätze schaffen und einen Beitrag für Schottland leisten.»
Die schottische Regierung wurde vom Guardian um eine Stellungnahme gebeten.
Wenn der Arbeitgeber über den Körper entscheidet
Die beiden Urteile des Schweizer Bundesgerichts vom 27. Mai und 30. Juni 2026 werfen eine grundsätzliche Frage auf, wie die Organisation Aktionsbündnis Freie Schweiz (ABF Schweiz) in einer Medienmitteilung diese Woche schreibt. Wie weit darf das Weisungsrecht eines privaten Arbeitgebers reichen, wenn eine Anordnung unmittelbar in die körperliche Integrität seiner Angestellten eingreift?
Im konkreten Fall ging es um zwei ehemalige Flight Attendants der Swiss, die sich dem während Corona eingeführten Covid-Impfobligatorium widersetzt hatten und denen daraufhin gekündigt wurde. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheide der Vorinstanzen und erachtete die Kündigungen als rechtmäßig. Es gewichtete insbesondere die damalige betriebliche Situation, die internationalen Einreisebestimmungen und die Notwendigkeit einer möglichst flexiblen Einsatzplanung hoch.
Gerade diese Interessenabwägung ist der Kern der Kritik. Denn damit wird eine rote Linie berührt: Darf die wirtschaftliche und organisatorische Funktionsfähigkeit eines Unternehmens schwerer wiegen als die persönliche Entscheidung eines Arbeitnehmers, eine medizinische Behandlung abzulehnen?
Das Bundesgericht beantwortet diese Frage im konkreten Fall mit Ja. Es hält fest, dass Arbeitnehmer mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags einen Teil ihrer Persönlichkeitsrechte zugunsten der betrieblichen Organisation einschränken. Weisungen des Arbeitgebers müssen allerdings betrieblich notwendig und verhältnismäßig sein und finden ihre Grenze am Persönlichkeitsrecht.
Besonders brisant ist die Argumentation zur körperlichen Unversehrtheit. Das Gericht anerkennt zwar ausdrücklich, dass eine Impfpflicht in die körperliche Integrität und persönliche Freiheit eingreift. Gleichzeitig bezeichnet es die Beeinträchtigung durch eine Impfung nach seiner bisherigen Rechtsprechung als relativ gering. Selbst für den Fall, dass wegen fehlender Langzeiterfahrungen ein schwererer Eingriff angenommen würde, gelangte das Gericht zum Schluss, dass das Interesse der Swiss an der Aufrechterhaltung des Flugbetriebs überwiegen könne.
Genau hier setzt die fundamentale Kritik an. Denn eine Kündigungsandrohung lässt die Entscheidung, sich impfen zu lassen oder nicht, nur noch bedingt als freie persönliche Entscheidung erscheinen. Wer zwischen einem medizinischen Eingriff und dem Verlust des Arbeitsplatzes wählen muss, steht unter einem erheblichen wirtschaftlichen Druck.
Das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF) wertet die Urteile deshalb als gefährlichen Präzedenzfall. Aus Sicht der Kritiker werde damit das Tor für betriebliche Impfobligatorien weiter geöffnet. Ihre Befürchtung: Was im Ausnahmezustand der «Pandemie» für Flugpersonal akzeptiert wurde, könnte künftig als Argumentationsgrundlage für andere Branchen und andere medizinische Maßnahmen dienen.
Dabei ist eine wichtige Differenzierung notwendig. Das Bundesgericht hat keinen allgemeinen Freipass für beliebige medizinische Eingriffe durch Arbeitgeber geschaffen. Es betont vielmehr, dass Weisungen am Persönlichkeitsrecht und am Verhältnismäßigkeitsprinzip zu messen sind und sich auf das betrieblich Notwendige beschränken müssen.
Doch genau diese Schranke wird aus Sicht der Kritiker zum entscheidenden Problem: Wer bestimmt, wann eine medizinische Maßnahme tatsächlich «betrieblich notwendig» ist? Und wie hoch muss die Beweislast für deren Nutzen und Risiken sein?
Die Klägerinnen hatten unter anderem argumentiert, dass die Impfpflicht für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs nicht zwingend gewesen sei und alternative Lösungen möglich gewesen wären. Das Bundesgericht folgte dieser Einschätzung nicht. Es verwies auf die damals wechselnden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen verschiedener Staaten, den hohen organisatorischen Aufwand und die Gefahr von Flugausfällen bei zu wenig einsetzbarem Personal. Dass andere Fluggesellschaften teilweise auf eine Impfpflicht verzichteten, ändere daran nichts.
Auch die Kritik am damaligen Zulassungsstatus der Impfstoffe überzeugte das Gericht nicht. Die Vorinstanzen hatten berücksichtigt, dass die Impfstoffe neuartig waren; entscheidend war für das Gericht jedoch, dass sie zugelassen waren und sich der Arbeitgeber auf die Empfehlungen der zuständigen Behörden stützen durfte. Die Behauptung, es habe sich rechtlich um nicht zugelassene «Produkte im Versuchsstadium» gehandelt, wurde damit gerade nicht zur Grundlage des Urteils.
Das macht die Angelegenheit nicht weniger grundsätzlich. Im Gegenteil: Die eigentliche Sprengkraft liegt darin, dass das Bundesgericht selbst für den hypothetischen Fall eines schwereren Eingriffs in die persönliche Freiheit die betrieblichen Interessen höher gewichten würde, sofern die Voraussetzungen des konkreten Falles erfüllt sind.
Damit verschiebt sich die Perspektive. Nicht mehr nur die Frage, ob eine Impfung medizinisch sinnvoll ist, steht im Zentrum, sondern die Frage, welche Macht ein Arbeitgeber über die körperliche Selbstbestimmung seiner Beschäftigten besitzen darf.
Das ist eine Debatte, die weit über die Swiss und die Coronazeit hinausreicht. Medizinische Behandlungen unterscheiden sich von gewöhnlichen Arbeitsanweisungen fundamental. Ein Arbeitgeber kann Arbeitsabläufe bestimmen, Sicherheitsvorschriften erlassen oder Kleidung vorschreiben. Bei einem medizinischen Eingriff aber geht es um den eigenen Körper.
Gerade deshalb ist die gesellschaftliche und rechtspolitische Diskussion über die Reichweite betrieblicher Weisungen noch lange nicht beendet. Die entscheidende Frage lautet: Wo endet die vertragliche Treuepflicht – und wo beginnt eine körperliche Selbstbestimmung, über die auch ein Arbeitgeber nicht verfügen darf?
Die beiden Urteile liefern darauf eine Antwort für einen konkreten Pandemie- und Arbeitsrechtsfall. Ob diese Antwort auch für künftige Krisen und andere medizinische Maßnahmen tragfähig ist, dürfte eine der heikelsten Fragen sein, die aus der «Pandemie»-Zeit zurückbleiben.
Kommentar von Transition NewsDass das Bundesgerichtsurteil so lauten würde, war zu erwarten. Schweizer Gerichte entscheiden traditionell sehr oft zugunsten des Spielraums des Arbeitgebers. Allerdings wurde hier entschieden, ein Grundrecht, in diesem Fall körperliche Unversehrtheit, in seinem Kern einzuschränken. Das geht nicht. Grundrechte sind ihrer Natur nach Rechte, die einem zustehen, die nicht verhandelbar sind und auch vom Arbeitgeber akzeptiert werden müssen.
Grundrechte dürfen mit einem referendumspflichtigen Bundesgesetz eingeschränkt werden, die Militärpflicht für Männer ist ein solcher Fall, aber ihr Kerngehalt ist unantastbar. Genau das wurde durch das Bundesgericht mit Füßen getreten. Durch die Grundrechtsinitiative könnte diese Schieflage in der Schweiz korrigiert werden.
Wie würde wohl das Urteil in einem komplett hypothetischen Fall lauten, wenn eine Fluggesellschaft keine geouteten Mitglieder der LGBT-Gemeinschaft beschäftigen möchte, aus Furcht, diese nicht auf Routen in Länder einsetzen zu können, wo Homosexualität illegal ist? Es würde wohl ganz anders ausfallen. Und deshalb ist das hier besprochene Urteil auch ein Kind seiner Zeit, ein Kind der Spaltung der Gesellschaft und des rabiaten Vorgehens gegen Ungeimpfte.
F-35-Beschaffung: Der Preis des blinden Vertrauens in die USA
Die Schweizer F-35-Beschaffung entwickelt sich zum Lehrstück darüber, wie eine Regierung ein Milliardengeschäft politisch durchsetzen kann, bevor dessen finanzielle und institutionelle Grundlagen geklärt sind (wir haben schon hier darüber berichtet). Der jüngste Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) bestätigt, was Kritiker seit Jahren befürchteten: Der versprochene pauschale Fixpreis mit den USA wurde nie vereinbart. Das Verteidigungsdepartement (VBS) kommunizierte ihn dennoch mit einer Absolutheit, die sich nun nicht mehr halten lässt.
Die parlamentarische Oberaufsicht kritisiert nicht nur die irreführende Fixpreis-Kommunikation. Sie bemängelt auch die Organisation der Verhandlungen, den unzureichenden Informationsfluss und die verspätete Orientierung des Gesamtbundesrats über drohende Mehrkosten. Das offizielle Fazit ist vernichtend genug: Die Behörden hätten nicht von einem pauschalen Fixpreis ausgehen dürfen. Die GPK-N konnte zudem nicht nachvollziehen, wie das VBS diesen gegenüber Parlament und Öffentlichkeit so kategorisch vertreten konnte. Der Skandal ist damit nicht einfach eine Kostenüberschreitung. Er ist ein Problem des Vertrauens in die staatliche Entscheidungsfindung.
Im Zentrum steht Darko Savic, der damalige Projektleiter der F-35-Beschaffung bei den Bundesrüstungsbetrieben armasuisse. Er war der erste, der öffentlich vom Fixpreis sprach, und verhandelte mit den USA die Sonderklausel «Note 55». Laut GPK-N suggerierte diese Klausel einen pauschalen Fixpreis, obwohl ein solcher rechtlich nicht durchsetzbar war.
Besonders schwer wiegt, dass die amerikanische Seite während der Verhandlungen unmissverständlich darauf hingewiesen haben soll, dass ein garantierter Preis dem US-Recht widerspreche. Savic war auf Schweizer Seite der einzige Empfänger dieser entscheidenden Mails. Die GPK-N fand keine Hinweise, dass er die zentralen Aussagen intern weiterleitete. Er verhandelte weitgehend allein und ohne entsprechendes Mandat von oben.
Das ist kein Detail. Bei einem Rüstungsgeschäft in Milliardenhöhe ist es eine Frage der staatlichen Sorgfaltspflicht, wer welche Informationen erhält, prüft und weitergibt.
Auch die Rolle des damaligen Rüstungschefs Martin Sonderegger muss geklärt werden. Savic rapportierte direkt an ihn. Die GPK-N hält fest, dass die Nähe der beteiligten Personen die Frage aufwirft, ob die Zweideutigkeit des Fixpreis-Narrativs bewusst in Kauf genommen wurde. Ob dies tatsächlich der Fall war, ist nicht abschließend geklärt.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hatte bereits 2022 festgehalten, dass keine rechtliche Sicherheit für einen Festpreis im Sinne einer Pauschale bestand. Trotzdem wurde die Kritik nicht zum Anlass genommen, den Vertrag nochmals grundlegend zu überprüfen.
Die parlamentarische Sicherheitspolitik entschied sich vielmehr, den Angaben der Verwaltung zu folgen. SVP-Ständerat Werner Salzmann räumte später gegenüber SRF ein, dass man die EFK angehört, ihr aber wegen der damaligen Einschätzung ihrer Glaubwürdigkeit nicht geglaubt habe. Das ist ein bemerkenswertes Eingeständnis: Bei einem Geschäft von dieser Tragweite wurden fachliche Warnungen nicht nur nicht geprüft, sondern offenbar auch durch persönliche und politische Vorbehalte relativiert.
Die GPK-N kritisiert, dass die Fixpreis-Frage spätestens nach den Zweifeln der EFK hätte ernsthaft kontrolliert werden müssen. Stattdessen verteidigte das VBS die Erzählung weiter. Selbst eine befragte Person aus dem VBS gab an, nicht an den Fixpreis geglaubt, ihn aber gegenüber Parlament und Öffentlichkeit vertreten zu haben.
Im August 2024 erhielt armasuisse erste Hinweise auf drohende Mehrkosten. Im Dezember folgte ein US-amerikanisches Non-Paper, das die Risiken bestätigte. Der Gesamtbundesrat wurde erst im März 2025 informiert, nachdem die USA die Mehrkosten schriftlich bestätigt hatten. Diese zeitliche Abfolge wird von der GPK-N als nicht zweckmäßig beurteilt.
Kurz danach kündigten Savic und die damalige Verteidigungsministerin, Bundesrätin Viola Amherd (Mitte/Wallis), ihre Abgänge an. Aus dieser zeitlichen Nähe lässt sich allein kein Zusammenhang ableiten. Sie verstärkt jedoch den Bedarf an einer unabhängigen Untersuchung, die klärt, wer wann welche Informationen besaß und wer welche Entscheidungen traf.
Amherd hat auf ihre Auskünfte gegenüber den parlamentarischen Gremien verwiesen. Savic reagierte auf Medienanfragen nicht. Damit bleibt die Frage der politischen Verantwortung offen.
Die F-35-Beschaffung wurde in der Schweiz auch mit erheblichen Einsparungen gegenüber den Konkurrenzangeboten begründet. Ein Teil dieser Kostenvorteile beruhte auf einer Reduktion der vorgesehenen Flugstunden. Weniger Flugstunden bedeuten aber nicht automatisch tiefere Gesamtkosten, wenn sich fixe Wartungs-, Logistik- und Infrastrukturkosten auf eine kleinere Zahl von Flugstunden verteilen.
Die im September 2026 veröffentlichte GPK-N-Untersuchung hat die Typenevaluation nicht umfassend nachgeprüft. Sie konnte deshalb nicht klären, ob die Bewertung der Konkurrenzflugzeuge und die zugrunde liegenden Betriebskosten korrekt ermittelt wurden. Ebenso wenig untersuchte sie die verbindliche Offerte für die ersten zehn Betriebsjahre, die in der Armeebotschaft 2022 als Grundlage für die Betriebskosten von 9,4 Milliarden Franken diente.
Das ist ein wesentlicher blinder Fleck. Die Schweiz braucht nicht nur einen Preis für die Flugzeuge, sondern Transparenz über den gesamten Lebenszyklus.
Die Frage, wer die Evaluation zugunsten des F-35 beeinflusst haben könnte, ist bisher nicht beantwortet. Die GPK-N hat die Rohdaten der Bewertung nicht nachgerechnet und die beiden Fassungen des Evaluationsberichts nicht miteinander verglichen. Auch die Reduktion der Flugstunden, die Referenzbeschaffung bei ausländischen Luftwaffen und mögliche wirtschaftliche Verbindungen von Beteiligten zu Anbietern oder Zulieferern wurden nicht umfassend untersucht.
Es gibt deshalb keinen belegten Nachweis, dass die Evaluation manipuliert wurde. Aber es gibt genügend offene Fragen, um eine unabhängige Untersuchung zu rechtfertigen.
Auch die Rolle der armasuisse muss genauer betrachtet werden. Die Zürcher Kanzlei Homburger wurde bei den Preisverhandlungen beigezogen, obwohl die GPK-N die Einbindung des eigenen Rechtsdienstes als notwendig erachtet. Die Kanzlei stellte bis zu 890 Franken pro Stunde in Rechnung.
Später wurde sie auch mit einem Gutachten zum Fixpreis beauftragt, obwohl sie bereits an den Verhandlungen beteiligt war. Die GPK-N beurteilt diese Beauftragung unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Befangenheit als nicht zweckmäßig.
Die F-35-Affäre ist auch eine Frage der sicherheitspolitischen Unabhängigkeit. Die Schweiz ist neutral und muss deshalb ihre militärischen Entscheidungen an ihren eigenen sicherheitspolitischen Interessen ausrichten. Die Beschaffung eines amerikanischen Kampfflugzeugs ist mit der Neutralität nicht automatisch unvereinbar. Entscheidend ist, ob die Schweiz ihre Verteidigungsfähigkeit, ihre Entscheidungsfreiheit und ihre Abhängigkeiten transparent beurteilt.
Die Kritik an der F-35-Beschaffung muss auch folgende konkrete Fragen stellen: Welche Fähigkeiten braucht die Schweiz? Welche Risiken entstehen durch die Abhängigkeit von amerikanischen Ersatzteilen, Software, Wartung und Bewilligungen? Welche Alternativen wurden geprüft, und weshalb wurden sie verworfen?
Der Vorwurf, die Schweiz sei wegen ihrer Beziehungen zu den USA nicht mehr neutral, wäre zu pauschal. Aber die Ausrichtung der Schweizer Rüstungspolitik auf amerikanische Systeme wie Patriot und F-35 muss verstärkt diskutiert werden. Neutralität verlangt eine unabhängige Interessenabwägung – nicht die politische und infrastrukturelle Abhängigkeit von einem bestimmten Partner. Wenn die USA über NATO-Interoperabilitätsstandards, technologische Abhängigkeiten und US-Kapital zunehmend Kontrolle über die europäische Rüstungsindustrie gewinnen, dann ist das zusätzlich problematisch für die Neutralität. Durch die verstärkte Beschaffung solche Rüstungsgüter gerät auch die Schweiz in diesen Sog.
Die SP verlangt eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), auch die Grünen prüfen diesen Schritt. Die Forderung ist angesichts der offenen Fragen nachvollziehbar. Eine PUK könnte klären, wie die Evaluation ablief, wer den Fixpreis kommunizierte, weshalb die Warnungen der EFK nicht stärker gewichtet wurden und warum der Bundesrat erst verspätet informiert wurde.
Eine PUK ist kein Instrument zur politischen Abrechnung. Sie muss unabhängig arbeiten, Experten beiziehen und die Unterlagen vollständig prüfen. Dazu gehören auch die Rohdaten der Typenevaluation, die Bundesratsprotokolle, die internen Rechtsgutachten und die Unterlagen über die Preisverhandlungen.
Die bürgerlichen Parteien haben die Forderung bislang teilweise zurückgewiesen. Doch der Hinweis, alle Fakten lägen auf dem Tisch, ist nicht ausreichend. Der GPK-N-Bericht selbst zeigt, dass wichtige Fragen ungeklärt sind.
Trotz des Fixpreis-Fiaskos hat der Nationalrat am 15. September 2026 den Zusatzkredit von 394 Millionen Franken für die F-35-Beschaffung gutgeheißen. Damit sind die Kredite der Armeebotschaft von insgesamt rund 3,4 Milliarden Franken beschlossen. Der Bundesrat kann die weiteren Beschaffungen vorantreiben. Auch Verteidigungsminister, Bundesrat Martin Pfister (Mitte/Zug) hat bestätigt, dass er am Typenentscheid festhalten wolle.
Das Parlament hat damit die politische Verantwortung übernommen, obwohl die finanziellen Risiken weiterhin nicht vollständig geklärt sind. Die Debatte zeigt, dass die F-35-Beschaffung für viele bürgerliche Parteien als alternativlos gilt. Die Linke kritisiert dagegen, dass das Vertrauen in die Beschaffung erschüttert sei.
Die Schweizer Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu wissen, ob ein solches Milliardengeschäft sachlich, transparent und unabhängig vorbereitet wurde. Eine unabhängige Untersuchung wäre daher ein Beitrag zur Wiederherstellung des Vertrauens – und zur Sicherung einer Neutralität, die sich nicht an ausländischen Rüstungsinteressen orientiert, sondern an den Interessen der Schweiz.
Vergiss den Datenschutz: KI-Chatbots wissen bereits mehr als deine eigene Mutter
Viele Menschen sind entsetzt darüber, wie maßgeschneidert unsere Werbung auf Instagram ist oder wie sehr Pinterest unseren Geschmack bei der Inneneinrichtung vorherzusehen scheint – und dennoch füttern wir KI-Chatbots weiterhin mit riesigen Mengen höchst persönlicher Informationen.
Das ist keine gute Idee, denn wie die New York Post kürzlich berichtete, verfügen KI-Unternehmen inzwischen über Unmengen persönlicher Informationen, von denen Social-Media-Giganten nur träumen konnten. Nutzer sind dadurch nicht nur hyperzielgerichteter Werbung ausgesetzt, sondern auch anfällig für Hacks und sogar Erpressung.
Allein ChatGPT erhält laut der New York Post täglich drei Milliarden Nachrichten von Nutzern. Jedes Mal, wenn diese einen Bot um Rat fragen, sich bei ihm auslassen oder ihm gegenüber Gefühle zeigen, würden sie zu einer Fundgrube hyperpersönlicher Informationen beitragen, obwohl sie es besser wissen sollten.
Erhebliche Anteile der Amerikaner, die KI nutzen, geben an, dass sie sich «für erschreckend persönliche Aufgaben» an den Bot wenden: 20 % für medizinischen Rat, 20 % für Informationen über Ernährung, 10 % für emotionale Unterstützung und 4 % für Gesellschaft. Das seien nur selbst gemeldete Zahlen, Daten von OpenAI selbst seien noch aufschlussreicher, warnt die New York Post.
Datenschutz wird derweil zum «Luxus». Denn Unternehmen lassen sich mittlerweile sogar dafür bezahlen, die Daten von Nutzern nicht zu verkaufen. So hat Yahoo informiert, dass viele digitale Dienste dazu übergegangen sind, Kosten zu erheben, damit viele der persönlichen Informationen ihrer Nutzer nicht gesammelt, analysiert und verkauft werden. In einem Instagram-Post habe Ayana Gray (@ayana.g123) vom Center for Democratic AI erläutert, was sie als die «neue Ära der unausweichlichen Überwachung» bezeichnete.
Wie Gray betonte, gibt es inzwischen neue Mechanismen, die dazu führen, dass Nutzer dafür zahlen müssen, Cookies auf Websites abzulehnen. In der Vergangenheit konnten diese abgelehnt werden, sodass man vermeiden konnte, dass ihre Nutzung und der Besuchsverlauf verfolgt wurden. Gray zeigte in diesem Zusammenhang das Bild einer Website, auf der Nutzer entweder Werbung und Cookies akzeptieren oder dafür bezahlen müssen, sie zu entfernen und die Website anzusehen.
Wenn sich dieses Muster wiederhole, könne es die Dynamik der Internetüberwachung verändern, befand Gray. Sie schrieb: «Wir leben jetzt in einer Ära, in der es für Unternehmen so normal, erwartet und akzeptiert ist, deine Daten zu sammeln, dass Überwachung zum Standard wird und Datenschutz zum Luxus.»
Wien: Gedenken an Sîpan Hiznî und die Toten von Kobanê
In Wien haben Kurd:innen und solidarische Menschen an Sîpan Hiznî und die bei dem Gefängnisbrand in Kobanê ums Leben gekommenen Menschen erinnert. Bei der Gedenkveranstaltung im Rojava-Verein wurde dazu aufgerufen, die politischen und gesellschaftlichen Errungenschaften zu verteidigen, für die die Verstorbenen eingetreten seien.
Die Veranstaltung begann mit einer Schweigeminute für die Gefallenen des kurdischen Freiheitskampfes. Anschließend sprach der Journalist und Politiker Bunyad Cizîrî über die jüngsten Entwicklungen in Rojava und die Beziehungen zwischen der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) und der Übergangsregierung in Damaskus.
Kritik an Umsetzung des Abkommens
Cizîrî erklärte, seit dem zwischen beiden Seiten geschlossenen Abkommen seien zwar einzelne Schritte erfolgt, zentrale Fragen jedoch weiterhin ungelöst. Maßnahmen der Übergangsregierung hätten die Umsetzung zusätzlich behindert. In diesem Zusammenhang erinnerte Cizîrî an Sîpan Hiznî, der entführt, gefoltert und getötet worden war, sowie an die anschließenden Entwicklungen in Kobanê. Nach Protesten gegen die Tötung Hiznîs waren zahlreiche Menschen festgenommen worden. Bei einem Brand im Gefängnis der Stadt kamen später mehrere Gefangene ums Leben, weitere wurden verletzt.
Cizîrî würdigte die Reaktionen auf die Entwicklungen in Rojava sowohl in anderen Teilen Kurdistans als auch in der europäischen Diaspora.
Unterstützung für kurdischsprachige Bildung
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Rede war der Streit um den Status der kurdischen Sprache im Bildungssystem. Cizîrî unterstützte die Forderungen der Bevölkerung Rojavas nach muttersprachlichem Unterricht und wandte sich gegen eine Beschränkung des Kurdischen auf wenige Unterrichtsstunden pro Woche. „Kurdisch ist ein grundlegender Bestandteil der Identität des kurdischen Volkes“, erklärte er. „Die Sprache muss geschützt und ihr Gebrauch sowohl in Bildungseinrichtungen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgeweitet werden.“
Cizîrî ging zudem auf die Entstehungsbedingungen und die politische und gesellschaftliche Rolle der Partei der Demokratischen Einheit (PYD) ein und gratulierte der Partei zu ihrem 23. Gründungsjahr. Zum Abschluss rief er dazu auf, das Vermächtnis der Gefallenen praktisch fortzuführen: „Geht weiter auf dem Weg der Gefallenen und setzt all eure Kraft dafür ein, ihre Ziele zu verwirklichen.“
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zehntes-todesopfer-nach-gefangnisbrand-in-kobane-52761 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/tausende-nehmen-abschied-von-sipan-hizni-52710 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-fur-kurdischsprachigen-unterricht-weiten-sich-in-rojava-aus-52677
UN: Offene Fragen bei Integration kurdischer Kräfte in Syrien lösen
Der UN-Sicherheitsrat hat sich mit der politischen, wirtschaftlichen und humanitären Lage in Syrien befasst. Im Mittelpunkt der Sitzung standen die Rückkehr von Vertriebenen, Wiederaufbau und wirtschaftliche Erholung sowie weiterhin ungelöste politische und sicherheitspolitische Fragen.
Der stellvertretende UN-Sondergesandte für Syrien, Claudio Cordone, verwies auf den anhaltenden wirtschaftlichen Druck auf die Bevölkerung. Trotz neuer Investitionsmöglichkeiten blieben die Lebensbedingungen für viele Menschen schwierig. Zugleich betonte er die Bedeutung der Stärkung von Frauen und sprach sich dafür aus, die noch offenen Fragen bei der Eingliederung kurdischer Kämpfer:innen und Sicherheitskräfte in staatliche Strukturen zu lösen.
Lage in Südsyrien bleibt angespannt
Cordone bezeichnete die Situation in Suweida als besorgniserregend. Mit Blick auf die fortgesetzten israelischen Militäraktivitäten in Südsyrien forderte er die Einhaltung des Truppenentflechtungsabkommens von 1974. Auch die Zusammenarbeit der Übergangsregierung in Damaskus mit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) wurde bei der Sitzung thematisiert.
Rund 800.000 Menschen leben weiter in Lagern
UN-Nothilfekoordinator Tom Fletcher verwies unterdessen auf die weiterhin enorme Dimension der Binnenvertreibung. Seit Ende 2024 seien mehr als zwei Millionen Vertriebene in ihre Herkunftsgebiete zurückgekehrt. Dennoch lebten derzeit noch rund 800.000 Menschen in Lagern. Noch Ende August hatten die Vereinten Nationen von mehr als 5,5 Millionen Binnenvertriebenen in Syrien gesprochen, darunter etwa 830.000 Menschen in mehr als 1.200 Lagern. Die UN betonen, dass Rückkehr nicht nur freiwillig und sicher erfolgen, sondern auch dauerhaft möglich sein müsse. Dafür seien unter anderem Wohnraum, grundlegende öffentliche Dienstleistungen und Einkommensmöglichkeiten notwendig.
Fletcher erklärte, für eine dauerhafte Stabilisierung müssten alle gesellschaftlichen Gruppen einbezogen und die weiterhin von Minen und explosiven Kriegsresten ausgehenden Gefahren beseitigt werden. Zugleich müsse der Übergang von humanitärer Nothilfe zu Wiederaufbau, wirtschaftlicher Erholung und langfristiger Entwicklung vorangetrieben werden.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-warnt-nach-mord-an-sipan-hizni-vor-antikurdischer-gewalt-52700 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/mazlum-abdi-in-kobane-regierungstruppen-ziehen-sich-aus-stadtzentrum-zuruck-52707 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kampfer-der-heseke-brigade-nach-entfuhrung-ermordet-52683
Imdat Bingöl nach mehr als 30 Jahren Haft entlassen
Der politische Gefangene Imdat Bingöl ist nach 30 Jahren und einem Monat Haft aus dem F-Typ-Gefängnis in Erzîrom (tr. Erzurum) entlassen worden. Bei seiner Rückkehr nach Gimgim (Varto) wurde er von zahlreichen Menschen empfangen.
Zu dem Empfang hatte die lokale Vertretung des Gefangenenhilfsvereins TUHAY-DER aufgerufen. Nach seiner Ankunft in Gimgim fuhr Bingöl weiter in sein Heimatdorf Gomagorgo. Am Haus seiner Familie kamen neben Angehörigen auch Vertreter:innen politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammen.
Barış Kılıç, Ko-Sprecher von TUHAY-DER in Mûş, erklärte bei dem Empfang, der jahrzehntelange Widerstand der politischen Gefangenen in den türkischen Gefängnissen gebe auch den Menschen außerhalb der Haftanstalten Kraft.
„Von Freiheit können wir noch nicht sprechen“
Bingöl sagte, der Kampf sei sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gefängnisse fortgesetzt worden. „Unser Glaube wird Schritt für Schritt stärker. Der Erfolg des kurdischen Volkes ist nahe. Aber solange unser Vorsitzender und unsere inhaftierten Freund:innen nicht aus den Gefängnissen kommen, können wir nicht von Freiheit sprechen.“ Von einem Erfolg könne erst gesprochen werden, wenn auch die Gefangenen und die Menschen aus den Bergen zurückgekehrt seien, fügte Bingöl hinzu. Er überbrachte Grüße seiner Mitgefangenen und sagte über deren Situation: „Ihre Moral und ihr Glaube sind stark.“
30 Jahre und einen Monat in Haft
Bingöl schloss sich 1992 der kurdischen Guerilla an und wurde vier Jahre später festgenommen. 1996 verurteilte ihn das damalige Staatssicherheitsgericht (DGM) in Amed (Diyarbakır) zu lebenslanger Haft. Während seiner mehr als 30-jährigen Gefangenschaft wurde Bingöl in Haftanstalten in Mûş, Panos (Patnos), Gümüşhane, Dîlok (Gaziantep) und Trabzon festgehalten. Zuletzt befand er sich im F-Typ-Gefängnis Nr. 2 in Erzurum-Dumlu, aus dem er am Donnerstag entlassen wurde.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52685 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/Omer-akyol-nach-30-jahren-aus-gefangnis-entlassen-52494 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ihd-neue-gefangnistypen-schaffen-isolation-innerhalb-der-isolation-52676
Der Leipziger “Drohnenvorfall” als deutsches 9/11? Die gefährliche Macht der Analogie
Man kann den Anschlagsversuch von Leipzig/Halle sehr ernst nehmen, ohne aus ihm einen deutschen 11. September zu machen. Man kann eine bessere Drohnenabwehr verlangen, Sicherheitslücken schließen und ausländische Sabotage entschieden verfolgen, ohne dafür die Erinnerung an fast 3.000 Tote von New York, Washington und Pennsylvania in den Dienst einer politischen Mobilisierung zu stellen. Und vor […]
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KJAR dankt Bevölkerung für Beteiligung am Generalstreik
Die Gemeinschaft der freien Frauen Ostkurdistans (KJAR) hat der Bevölkerung für die breite Beteiligung am Generalstreik zum Jahrestag der Ermordung von Jina Mahsa Amini und des Beginns der Revolution „Jin, Jiyan, Azadî“ (Frau, Leben, Freiheit) gedankt. Nach Einschätzung der Frauenorganisation hat der Streik erneut die Entschlossenheit der Bevölkerung sichtbar gemacht, an ihren Forderungen festzuhalten.
Rozerîn Kemanger, Verantwortliche des Diplomatiekomitees von KJAR, erklärte in einer Videobotschaft, die Beteiligung am Generalstreik vom 16. September habe gezeigt, dass „Jin, Jiyan, Azadî trotz aller Repression weiterlebt“. „Wir übermitteln allen würdevollen Familien der Gefallenen in Kurdistan und Iran, den Friedensmüttern, allen, die ihre Forderung nach Gerechtigkeit erheben, den inhaftierten Revolutionär:innen, den Frauen und der Bevölkerung unsere Grüße und unseren tiefen Respekt“, sagte Kemanger. Der 16. September habe unter der Vorreiterrolle der kurdischen Bevölkerung und mit Unterstützung der freiheitsorientierten Menschen im Iran gezeigt, dass die Revolution fortdauere.
Die Entschlossenheit der Bevölkerung wurde sichtbar
Kemanger bezeichnete „Jin, Jiyan, Azadî“ als eine von Frauen und Jugendlichen angeführte Revolution, die bis heute andauere. Mit dem Generalstreik sei es gelungen, die unterschiedlichen Teile der Gesellschaft gemeinsam zu Wort kommen zu lassen. „Der Streik hat dieses Mal dafür gesorgt, dass die Stimme der gesamten Gesellschaft gemeinsam zu hören war, und die Entschlossenheit der Bevölkerung hinsichtlich ihrer Forderungen gezeigt“, erklärte Kemanger. Insbesondere die Rolle und Beteiligung von Frauen innerhalb der Revolution seien dabei noch deutlicher sichtbar geworden.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/pjak-dankt-bevolkerung-fur-beteiligung-am-generalstreik-52759 https://deutsch.anf-news.com/frauen/hpj-gedenken-der-gefallenen-von-jin-jiyan-azadi-52755 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52758 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52752
Uçum: Öcalan soll Aufgabe in Unterkommission übernehmen
Der türkische Präsidentenberater Mehmet Uçum hat eine konkrete institutionelle Rolle Abdullah Öcalans im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft angekündigt. Demnach soll der kurdische Repräsentant eine Aufgabe in der Unterkommission für Entwaffnung und strategische Koordination übernehmen.
Uçum, zugleich stellvertretender Vorsitzender des Rates für Rechtspolitik beim Präsidialamt, äußerte sich bei einem Pressegespräch zum weiteren Verlauf des Prozesses. Dabei informierte er über die vier Unterkommissionen des Begleit- und Bewertungsgremiums, das nach der Verabschiedung des Rahmengesetzes eingerichtet worden ist. Neben der Unterkommission für Entwaffnung und strategische Koordination wurden eine Kommission für juristische und rechtliche Koordination, eine für Monitoring und Feststellung sowie eine für gesellschaftliche Integration geschaffen.
„Wer die Organisation gegründet hat, wird sie auch auflösen“
Zur vorgesehenen Rolle Öcalans sagte Uçum: „Wer die Organisation gegründet und den Einsatz der Waffen veranlasst hat, wird sie auch auflösen.“ Wenn der Staat Öcalan im Dialog als Ansprechpartner betrachte, müsse diesem zugleich ermöglicht werden, seine Aufgabe unter geeigneten Bedingungen wahrzunehmen. Seine Mitarbeit in einer Kommission und ein entsprechendes Arbeitsumfeld seien daher notwendig.
Uçum äußerte sich in diesem Zusammenhang auch zu dem auf der Gefängnisinsel Imrali eingerichteten Wohn- und Arbeitsbereich. Dieser bleibe formal eine der Haftanstalt angegliederte Einheit und bedeute keine Freilassung Öcalans. Die veränderten Bedingungen sollten ihm vielmehr ermöglichen, seine Rolle im laufenden Prozess wahrzunehmen. Damit wird erstmals von einem hochrangigen Vertreter des Präsidialamtes eine konkrete Funktion Öcalans innerhalb der nach dem Rahmengesetz geschaffenen Umsetzungsstruktur benannt.
MGK-Entscheidung im Oktober oder November möglich
Uçum bezeichnete zudem Oktober und November als wichtige Monate für die nächste Phase. Eine Entscheidung des Nationalen Sicherheitsrats (MGK), mit der die Feststellung und Bestätigung der Beendigung der bewaffneten Strukturen der 2025 aufgelösten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) abgeschlossen werden soll, könne in den kommenden Wochen erfolgen. Diese Entscheidung ist für die praktische Anwendung des Rahmengesetzes von zentraler Bedeutung. Nach der vorgesehenen Verfahrensweise prüft das Begleit- und Bewertungsgremium die Beendigung der bewaffneten Strukturen und die Abgabe von Waffen und Munition. Sein Bericht geht anschließend an den MGK.
Mit der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt beginnt zugleich eine sechsmonatige Frist für Personen, die die Regelungen des Rahmengesetzes in Anspruch nehmen wollen. Sie müssen dies innerhalb dieses Zeitraums schriftlich bei den zuständigen Stellen beantragen. Uçum wertete die Möglichkeit, die MGK-Entscheidung bereits bis November herbeizuführen, als Zeichen dafür, dass die praktische Umsetzung des Prozesses voranschreitet.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52730 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52653 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52735
Mazlum Abdi: Kurdisch muss Unterrichts- und Amtssprache werden
Der syrische Präsidialberater und frühere Generalkommandant der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), Mazlum Abdi, hat bei einem Treffen mit der Bevölkerung von Kobanê die Anerkennung des Kurdischen als Unterrichts- und Amtssprache gefordert. Zugleich äußerte er sich zur Umsetzung des Abkommens vom 29. Januar und zu den tödlichen Ereignissen im Gefängnis der Stadt.
An der Zusammenkunft am Donnerstag nahm auch Mehmûd Berxwedan, Kommandant der Kobanê-Brigade, teil. Abdi erklärte, über die Zukunft der kurdischen Sprache werde weiterhin verhandelt. „Dafür wird eine Lösung gefunden werden. Kurdisch als unsere Muttersprache und Unterrichtssprache muss eine offizielle Sprache werden“, sagte er.
Untersuchung der Todesfälle im Gefängnis
Abdi ging auch auf die jüngsten Ereignisse in Kobanê ein. Nach der Tötung von Sîpan Hiznî, Kämpfer der Hesekê-Brigade, waren in der Stadt Proteste ausgebrochen. Dabei griffen aus Aleppo eingerückte Truppen der syrischen Übergangsregierung die Demonstrationen an und nahmen zahlreiche Menschen fest. Im Gefängnis entstand anschließend eine angespannte Situation, nachdem den Gefangenen mit ihrer Verlegung nach Aleppo gedroht worden war.
Im Zuge dessen setzte sich ein Insasse selbst in Brand, woraufhin das Feuer um sich griff. Neun Menschen kamen ums Leben, siebzehn weitere wurden verletzt. Ein Gefangener starb vergangene Nacht an den Folgen seiner im Gefängnis erlittenen Brandverletzungen. Damit erhöhte sich die Zahl der Toten auf zehn. Zur Aufklärung der Ereignisse ist eine spezielle Untersuchungskommission eingesetzt worden. Abdi kündigte eine transparente Untersuchung an und erklärte, die Verantwortlichen müssten zur Rechenschaft gezogen werden.
„Viele zentrale Fragen sind gelöst“
Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens war das am 29. Januar geschlossene Abkommen und dessen Umsetzung. Nach Angaben Abdis sind inzwischen zahlreiche zentrale Fragen geklärt worden. Einzelheiten dazu nannte er bei dem Treffen zunächst nicht. Weiteren Verhandlungsbedarf sieht Abdi insbesondere bei den Sprach- und Bildungsrechten. Die Frage der kurdischsprachigen Bildung gehört seit Monaten zu den zentralen Streitpunkten. Abdi machte in Kobanê deutlich, dass eine Lösung nicht lediglich einzelne Kurdischstunden umfassen könne, sondern Kurdisch als Unterrichtssprache und offizielle Sprache anerkannt werden müsse. Das Treffen dauerte unter Ausschluss der Presse an.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zehntes-todesopfer-nach-gefangnisbrand-in-kobane-52761 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/tausende-nehmen-abschied-von-sipan-hizni-52710 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/untersuchungskommission-zu-todlichen-ereignissen-in-kobane-eingesetzt-52728
Steuerfalle Rente 2026: So vermeiden Sie Nachzahlungen im nächsten Jahr
Die höhere Rente ist längst auf dem Konto, die Steuerrechnung kommt möglicherweise erst 2027. Wer seine gesamte monatliche Auszahlung verplant, kann deshalb eine unangenehme Überraschung erleben. Denn die gesetzliche Rentenversicherung behält von der Rente keine Einkommensteuer ein.
Besonders aufmerksam sollten Senioren sein, die 2026 erstmals Rente beziehen, zusätzliche Einkünfte erhalten oder bisher nur knapp unter der Steuergrenze lagen.
Wer seine Jahressteuer rechtzeitig berechnet, abziehbare Ausgaben berücksichtigt und gegebenenfalls Vorauszahlungen anpassen lässt, kann eine hohe Abschlusszahlung vermeiden. Eine Geldreserve allein verhindert dagegen keine Nachzahlung – sie sorgt lediglich dafür, dass das Geld dafür vorhanden ist.
Warum die Rentenauszahlung über die tatsächliche Steuerlast täuschen kannBei Beschäftigten führt der Arbeitgeber regelmäßig Lohnsteuer ab. Bei der gesetzlichen Rente funktioniert das anders: Zwar können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Auszahlung abgehen, die Einkommensteuer wird damit aber nicht beglichen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung zur Besteuerung der Rente ausdrücklich hin.
Ob und wie viel Einkommensteuer anfällt, ergibt sich aus den persönlichen Verhältnissen und der Jahresberechnung. Bereits gezahlte Einkommensteuervorauszahlungen und anrechenbare Steuerabzüge werden dabei berücksichtigt. Reichen diese Beträge nicht aus, bleibt eine Nachzahlung.
12.348 Euro Grundfreibetrag sind keine BruttorentengrenzeFür 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften bleiben nach dem regulären Splittingtarif insgesamt 24.696 Euro des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens steuerfrei. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen erläutert die Berechnung nach Grund- und Splittingtarif.
Diese Beträge dürfen weder mit der Bruttorente noch mit der Auszahlung auf dem Konto gleichgesetzt werden. Das zu versteuernde Einkommen entsteht erst nach mehreren Rechenschritten, bei denen unter anderem der steuerfreie Rentenbetrag und abzugsfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Deshalb kann auch eine Bruttorente oberhalb des Grundfreibetrags ohne Einkommensteuer bleiben.
Umgekehrt schützt eine niedrige eigene Rente nicht automatisch vor Steuern, wenn weitere Einkünfte hinzukommen. Einen ergänzenden Überblick bietet unsere Steuertabelle zu Freibeträgen für Rentner im Jahr 2026.
Die Rentenerhöhung ab Juli muss in die JahresrechnungZum 1. Juli 2026 wurden die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent angehoben. Aus einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro wurden damit rechnerisch 1.563,60 Euro. Die Höhe der Anpassung bestätigt die Deutsche Rentenversicherung in ihren Informationen zur Rentenanpassung 2026.
Wer das ganze Jahr Rente bezieht, muss für eine einfache Hochrechnung sechs Monate mit dem alten und sechs Monate mit dem neuen Bruttobetrag ansetzen. Im genannten Rechenbeispiel ergibt das 18.381,60 Euro Jahresbruttorente. Gegenüber zwölf Monaten mit unverändert 1.500 Euro sind das 381,60 Euro zusätzlich.
Bei bereits festgeschriebenem Rentenfreibetrag erhöht eine reguläre Rentenanpassung den steuerpflichtigen Rentenbetrag grundsätzlich vollständig. Der Freibetrag wächst bei diesen Anpassungen nicht mit, wie Paragraf 22 Einkommensteuergesetz festlegt. Höhere abziehbare Versicherungsbeiträge können den steuerlichen Effekt allerdings teilweise ausgleichen.
84 Prozent Besteuerungsanteil bedeuten nicht 84 Prozent SteuerWer 2026 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, fällt grundsätzlich unter einen Besteuerungsanteil von 84 Prozent. Damit gehen 84 Prozent der betreffenden Bruttorente in die steuerliche Berechnung ein; dieser Wert ist kein persönlicher Steuersatz. Auf diese Unterscheidung kommt es an, wenn Schlagzeilen über die Besteuerung neuer Renten im Jahr 2026 verunsichern.
Der steuerfreie Anteil beträgt bei diesem Rentenjahrgang grundsätzlich 16 Prozent. Der dauerhaft geltende Eurobetrag wird regelmäßig anhand der Jahresrente im Jahr nach dem Rentenbeginn ermittelt. Bei früher begonnenen Renten wird nicht einfach auf 84 Prozent umgestellt; bei Folgerenten, etwa nach einer Erwerbsminderungsrente, können besondere Berechnungsregeln greifen.
Diese Verwechslungen können teuer werden Häufiger Irrtum Was tatsächlich gilt Was jetzt hilft Die Auszahlung ist bereits versteuert. Die gesetzliche Rentenversicherung führt keine Einkommensteuer ab. Die voraussichtliche Jahressteuer gesondert berechnen. Der Grundfreibetrag gilt für die Bruttorente. Er bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Freibeträge und abziehbare Kosten einbeziehen. Der steuerfreie Rentenbetrag steigt jedes Jahr mit. Reguläre Rentenanpassungen erhöhen ihn nicht. Den festgesetzten Eurobetrag verwenden. Ohne Steuerzahlung ist keine Erklärung nötig. Eine Erklärungspflicht kann trotzdem bestehen. Die Abgabepflicht gesondert prüfen. Eine Rücklage verhindert die Nachzahlung. Sie finanziert eine mögliche Nachzahlung. Zusätzlich die Vorauszahlungen prüfen lassen. Eine Steuererklärung kann auch ohne Steuerzahlung vorgeschrieben seinDie Pflicht zur Abgabe und die tatsächliche Steuerbelastung sind zwei unterschiedliche Fragen. Bei in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ohne lohnversteuerte Einkünfte knüpft die Erklärungspflicht grundsätzlich an den Gesamtbetrag der Einkünfte an. Übersteigt dieser 2026 bei Alleinstehenden 12.348 Euro beziehungsweise bei zusammen veranlagten Paaren 24.696 Euro, ist nach Paragraf 56 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung regelmäßig eine Erklärung abzugeben.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden als Sonderausgaben erst in einem späteren Rechenschritt abgezogen. So kann beispielsweise ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 13.000 Euro eine Erklärungspflicht auslösen, obwohl nach weiteren Abzügen keine Einkommensteuer anfällt. Wer zusätzlich lohnversteuerten Arbeitslohn oder entsprechende Versorgungsbezüge erhält, muss die dafür geltenden Abgabevorschriften prüfen.
Fordert das Finanzamt eine Steuererklärung an, entsteht daraus ebenfalls eine Abgabepflicht. Auch jahrelanges Schweigen der Behörde ist keine dauerhafte Zusage, dass künftig keine Erklärung erforderlich wäre. Diese zusätzliche Abgabepflicht ist in Paragraf 149 Abgabenordnung geregelt.
Das erste Rentenjahr verdient besondere AufmerksamkeitWer im Laufe des Jahres 2026 aus dem Beruf ausscheidet, muss Arbeitslohn und Rentenbezug innerhalb desselben Kalenderjahres betrachten. Die bereits einbehaltene Lohnsteuer ist eine Vorausbelastung auf die Jahressteuer und deckt die spätere Gesamtberechnung nicht zwangsläufig ab. Aus einer niedrigen Monatsrente ab dem Ruhestandsbeginn lässt sich deshalb noch keine verlässliche Aussage über die Steuer für 2026 ableiten.
Für eine Hochrechnung werden die Lohnsteuerbescheinigung beziehungsweise die bisherigen Abrechnungen und die tatsächlich zu erwartenden Rentenzahlungen benötigt. Eine erst im Herbst beginnende Rente darf dabei nicht mit zwölf Monatszahlungen angesetzt werden. Ebenso wenig sollte der bereits im Frühjahr verdiente Arbeitslohn aus der Rechnung verschwinden.
Zusätzliche Einkünfte müssen richtig eingeordnet werdenEine Betriebsrente, eine private Rentenversicherung oder eine Hinterbliebenenrente kann die Steuerberechnung verändern.
Dabei gelten je nach Leistung unterschiedliche Vorschriften; der Besteuerungsanteil einer gesetzlichen Rente lässt sich nicht pauschal auf andere Altersbezüge übertragen. Die Finanzverwaltung unterscheidet deshalb zwischen den verschiedenen Formen der Altersversorgung.
Auch bei Kapitalerträgen ist eine pauschale Addition zum übrigen Einkommen häufig falsch. Hat eine inländische Bank die Kapitalertragsteuer mit abgeltender Wirkung einbehalten, werden diese Erträge grundsätzlich nicht noch einmal nach dem normalen Einkommensteuertarif besteuert. Die Regeln zur Abgeltungsteuer sehen allerdings Ausnahmen vor, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
Nebenjob 2026: Die Aktivrente gilt nicht für jeden VerdienstSeit 2026 kann die Aktivrente begünstigten Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei stellen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht wurde und eine entsprechend begünstigte Beschäftigung vorliegt; die Vergünstigung beginnt frühestens im Folgemonat nach Erreichen dieser Altersgrenze. Die gesetzliche Grundlage steht in Paragraf 3 Nummer 21 Einkommensteuergesetz.
Selbstständige Einkünfte und Minijobs fallen nicht unter diese Begünstigung. Bei einem pauschal versteuerten Minijob wird der Verdienst allerdings grundsätzlich ohnehin nicht in die persönliche Einkommensteuerveranlagung einbezogen. Für individuell versteuerte Minijobs ist die Behandlung anders, wie die Informationen zur Besteuerung von Minijobs erläutern.
Versicherungsbeiträge und Rentenkosten vollständig berücksichtigenSelbst getragene Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung können als Sonderausgaben abziehbar sein. Zuschüsse und Erstattungen müssen dabei berücksichtigt werden, damit keine zu hohen Beträge angesetzt werden. Die Grundregeln erklärt die Finanzverwaltung zu den Vorsorgeaufwendungen.
Für Renteneinkünfte berücksichtigt das Finanzamt grundsätzlich einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro jährlich. Wer höhere unmittelbar mit der Rente zusammenhängende Kosten nachweisen kann, sollte diese geltend machen. Eine Übersicht über mögliche Ausgaben enthält unser Beitrag zu 15 Posten, die Rentner 2026 von der Steuer absetzen können.
Krankheitskosten bringen nicht automatisch eine SteuerersparnisSelbst bezahlte medizinisch notwendige Behandlungen, Zahnersatz oder andere anerkannte Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Erstattungen durch Versicherungen sind vorher abzuziehen. Bei allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen wirkt sich regelmäßig nur der Teil aus, der die persönliche zumutbare Belastung übersteigt.
Wie hoch dieser Eigenanteil ausfällt, hängt unter anderem von Einkommen und Familienverhältnissen ab. Er ist nicht mit der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen. Diese Unterscheidung erläutert die Finanzverwaltung zu außergewöhnlichen Belastungen.
Handwerker und Haushaltshilfe können die Steuer direkt senkenFür begünstigte Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro jährlich, direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Bei begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen beträgt die Ermäßigung ebenfalls 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Die Finanzverwaltung erläutert Voraussetzungen und Höchstbeträge.
Für diese Leistungen müssen eine Rechnung vorliegen und die Zahlungen auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen. Materialkosten gehören bei Handwerkerleistungen nicht zu den begünstigten Aufwendungen. Wer keine Einkommensteuer schuldet, erhält aus dieser Ermäßigung allein allerdings keine Auszahlung.
Vorauszahlungen anpassen, bevor die Rechnung kommtWer für 2026 mit einer höheren Einkommensteuer rechnet, sollte bestehende Vorauszahlungen mit der neuen Hochrechnung vergleichen. Bei einer erkennbaren Abweichung kann beim Finanzamt eine Anpassung beantragt werden; bei sinkenden Einkünften kommt auch eine Herabsetzung infrage. Die Finanzverwaltung erläutert dieses Verfahren zur Anpassung von Vorauszahlungen.
Reguläre Vorauszahlungstermine sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Vorauszahlungen werden grundsätzlich erst festgesetzt, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro je Vorauszahlungstermin betragen. Diese Grenzen und Termine ergeben sich aus Paragraf 37 Einkommensteuergesetz.
Besonders belastend kann es werden, wenn 2027 die Nachzahlung für 2026 und zugleich Vorauszahlungen für das laufende Jahr fällig werden. Das sind Zahlungen für unterschiedliche Steuerjahre, die den Haushalt dennoch gleichzeitig treffen können. Mehr dazu erklärt unser Beitrag über zusätzliche Einkünfte und Steuervorauszahlungen bei Rentnern.
Eine belastbare Hochrechnung ersetzt pauschale SparquotenEine allgemeine Empfehlung, einen festen Prozentsatz jeder Rente für Steuern zurückzulegen, wird den unterschiedlichen Lebenslagen kaum gerecht.
Besser ist eine Berechnung mit den erwarteten Jahreseinkünften, dem persönlichen Rentenfreibetrag und den voraussichtlich abziehbaren Ausgaben. Von der errechneten Jahressteuer werden anschließend anrechenbare Steuerabzüge und die für 2026 zu berücksichtigenden Vorauszahlungen abgezogen.
Der verbleibende Betrag zeigt, welche Zahlung noch vorbereitet werden muss. Wer die Lücke erst im September feststellt, sollte die fehlende Summe auf die noch verfügbaren Monate verteilen.
Eine aktuelle Steuersoftware oder eine steuerliche Beratung kann helfen, wenn mehrere Einkunftsarten zusammenkommen.
Elektronische Rentendaten ersetzen die Erklärung nichtDie Rentenzahlstellen übermitteln steuerlich relevante Daten elektronisch an die Finanzverwaltung. Eine bestehende Pflicht zur Steuererklärung entfällt dadurch nicht, wie die Informationen zur Rentenbezugsmitteilung klarstellen. Auch persönliche Ausgaben sind damit nicht automatisch vollständig erfasst.
Zum Abgleich können Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung die kostenlose „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ anfordern. Sie enthält die übermittelten Rentendaten und erleichtert die Prüfung der Berechnung. Eine zusätzliche Papierbescheinigung ist für die Datenübermittlung an das Finanzamt jedoch nicht erforderlich, wie die Rentenversicherung in ihrer Mitteilung zur Steuererklärung erläutert.
Für die Erklärung 2026 gilt grundsätzlich der 2. August 2027Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Erklärung ohne steuerliche Vertretung erstellt, muss die Einkommensteuererklärung für 2026 nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich bis zum 2. August 2027 abgeben. Die reguläre Siebenmonatsfrist endet am 31. Juli, der 2027 auf einen Samstag fällt. Aus Paragraf 149 in Verbindung mit Paragraf 108 Abgabenordnung ergibt sich deshalb der folgende Montag.
Bei zulässiger steuerlicher Vertretung gelten grundsätzlich längere Fristen; eine individuelle Aufforderung des Finanzamts ist zu beachten. Verspätungen können zusätzliche Kosten verursachen. Nach Eingang des Steuerbescheids sollten außerdem Rentenfreibetrag, Abzüge und angerechnete Zahlungen geprüft werden; die reguläre Einspruchsfrist beträgt nach Paragraf 355 Abgabenordnung einen Monat nach Bekanntgabe.
Kurzes Beispiel aus der Praxis: Aus 272 Euro werden 72 EuroDie alleinstehende Frau Berger erhält von Januar bis Juni 2026 monatlich 1.700 Euro Bruttorente und ab Juli rechnerisch 1.772,08 Euro. Ihre Jahresbruttorente beträgt damit 20.832,48 Euro. Für das Beispiel werden ein bereits festgesetzter Rentenfreibetrag von 4.000 Euro und abziehbare eigene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von 2.600 Euro angenommen. Weitere Einkünfte hat sie nicht.
Nach zusätzlich 102 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag und 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag verbleiben rechnerisch 14.094,48 Euro zu versteuerndes Einkommen. Daraus ergeben sich nach dem Einkommensteuertarif 2026 zunächst 272 Euro tarifliche Einkommensteuer.
Hat sie außerdem 1.000 Euro begünstigte Handwerkerarbeitskosten bezahlt und alle Voraussetzungen erfüllt, sinkt die Einkommensteuer um 200 Euro auf 72 Euro. Ohne Vorauszahlungen bleibt dieser Betrag zu zahlen; durch die berücksichtigte Rechnung und eine rechtzeitige Rücklage wird daraus aber keine überraschende Belastung.
Der Beitrag Steuerfalle Rente 2026: So vermeiden Sie Nachzahlungen im nächsten Jahr erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.