Sammlung von Newsfeeds

Death toll from Israeli aggression on Gaza surpasses 40000

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. September 2024 - 13:24

Occupied Jerusalem, SANA-Palestinian Health Ministry announced Sunday perpetrating the Israeli occupation three massacres over the past 24 hours in Gaza strip leaving 24 dead and 57 wounded

“death toll of ongoing Israeli aggression for the 345th day, rose to 41,206 martyrs and 95,337 wounded”, the ministry said in a statement adding that many of the victims are still stuck under the rubble.

Furthermore, four Palestinians were killed and others were injured as a result of an Israeli bombing of a home northern Gaza strip.

Fedaa al-Rahai

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Junge Wilde statt alter weißer Männer: Dem “Spiegel” fehlt sein Feindbild

Erstmals ist die AfD in einem Bundesland stärkste Kraft geworden. Bei der Landtagswahl in Thüringen ging sie in Führung, im Nachbarland Sachsen musste sie sich knapp geschlagen geben. In einer Woche könnte die AfD auch in Brandenburg ganz oben auf dem Siegertreppchen landen. Kein Wunder also, dass die Nervosität in der deutschen Medienlandschaft spürbar zunimmt. […]

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HPG: Zwei Besatzer an der Westfront im Zap getötet

Das Pressezentrum der Volksverteidigungskräfte (HPG) hat in einer Mitteilung über den Widerstand der Guerilla gegen die türkische Invasion in Südkurdistan und die jüngsten Angriffe der türkischen Armee auf die Medya-Verteidigungsgebiete informiert. Aus der Mitteilung ergeben sich folgende Angaben:

Zwei Besatzer an der Westfront im Zap getötet

In der westlichen Zap-Region haben Kämpfer:innen der Verbände freier Frauen (YJA Star) und HPG am 12. September zweimal die türkischen Invasionstruppen im Gebiet Girê Cûdî mit schweren Waffen angegriffen. Bei einem Angriff mit halbautomatischen Waffen am 13. September im Gebiet Girê Amêdî kam ein Soldat ums Leben. Als die Besatzer am Samstag auf eine Tunnelanlage in dem Gebiet vorrücken wollten, intervenierte die Guerilla mit Sabotagetaktik. Bei der Detonation wurde ein Soldat getötet, ein weiterer erlitt Verletzungen. In der weiter östlich gelegenen Region Xakurke erfolgte am 11. September ein Angriff der Guerilla mit schweren Waffen auf die Besatzungstruppen im Gebiet Girê Şehîd Hêmin.

Angriffe der türkischen Armee

Die türkische Armee hat in den vergangenen drei Tagen insgesamt neunmal verbotene Sprengmittel gegen Guerillatunnel in den Gebieten Girê FM, Girê Amêdî und Girê Cûdî eingesetzt. Im selben Zeitraum wurden die Medya-Verteidigungsgebiete 36 Mal von der türkischen Luftwaffe bombardiert. Elf dieser Luftangriffe wurden mit Kampfhubschraubern an verschiedenen Stellen in den Regionen Xakurke, Metîna und Zap ausgeführt. Von Kampfjets wurden die Gebiete Sinînê, Berbizinê, Qele und Şehîd Şerîf in Xakurke, Yekmalê, Dêreşê, Kanî Sarkê, Zengil, Kafya, Meyrokê, Çemrobotkî und Girê in Gare, Şêlazê in Metîna und Girê Bahar im Zap bombardiert.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/guerillawiderstand-gegen-turkische-invasoren-in-sudkurdistan-43570 https://anfdeutsch.com/kurdistan/turkische-armee-zieht-weitere-truppen-bei-amedi-zusammen-43593 https://anfdeutsch.com/kurdistan/turkische-drohne-bombardiert-fluchtlingslager-mexmur-43554 https://anfdeutsch.com/hintergrund/kommandantin-Serda-wir-werden-ihnen-kurdistan-nicht-uberlassen-43511

 

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Gedenkclip für Jina Amini veröffentlicht

Jina Mahsa Amini starb am 16. September 2022 im Alter von 22 Jahren in einem Krankenhaus in Teheran an den Folgen ihrer Misshandlung durch die iranische Sittenpolizei. Die Kurdin aus Seqiz war mit der Begründung festgenommen worden, dass sie ihre Haare nicht vorschriftsgemäß verschleiert hatte. Ihr gewaltsamer Tod wurde zum Symbol der weltweiten Kämpfe für die Rechte und Freiheit von Frauen und offenbarte ein weiteres Mal die Unterdrückung, der Frauen im Iran ausgesetzt sind. Die aus der kurdischen Frauenbewegung hervorgegangene Parole „Jin Jiyan Azadî“ (Frau Leben Freiheit) wurde durch die vor zwei Jahren in Rojhilat (Ostkurdistan) und Iran ausgebrochenen Aufstände international bekannt und inspiriert bis heute Frauen auf der ganzen Welt. Jina Amini ist zu einer Symbolfigur für den Widerstand kurdischer Frauen geworden.


Der vor dem zweiten Todestag veröffentlichte Musikclip „Jina Amini“ von Beser Şahin und Memo Gül bringt diesen Kampf zum Ausdruck. Das Video ist ein kollektives Projekt des Tonstudios Kurdî, an dem auch die Musiker Kemal Ceylan und Ömer Arslan und Can TV mitgewirkt haben. Für die Sängerin Beser Şahin ist „Jina Amini“ nicht nur ein Lied, sondern Ausdruck des Schmerzes und Freiheitskampfes kurdischer Frauen.

 


Als Kurdin und Musikerin habe sie der Tod von Jina Amini zutiefst berührt, sagte Beser Şahin. In der letzten Zeit seien viele weitere Kurdinnen gezielt ermordet worden, darunter Journalistinnen und Freiheitskämpferinnen. „Jina Amini war eine junge Frau aus Rojhilat. Sie wurde vom Mullah-Regime ermordet. Der Grund waren nicht nur ihre Schönheit und ihre Haare, sondern ihre Identität“, erklärte die Sängerin. Die kurdische Bevölkerung im Iran zahle seit jeher einen hohen Preis für jedes Bekenntnis zur eigenen Identität und Kultur. „Jinas Haare waren ein Vorwand, aber der Mord war auch eine politische Botschaft. Unser Volk lebt unter der ständigen Bedrohung durch Massaker und Hinrichtungen.“

https://anfdeutsch.com/aktuelles/jin-jiyan-azadi-aktionen-in-europa-43598 https://anfdeutsch.com/frauen/kjar-mobilisiert-zu-aktion-in-gedenken-an-jina-mahsa-amini-43581 https://anfdeutsch.com/aktuelles/aktionsplan-nein-zur-todesstrafe-ja-zum-freien-leben-43569

 

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Yemeni Armed Forces Target Zionist enemy site in Jaffa, Occupied Palestine

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. September 2024 - 11:58

Sanaa, SANA- Yemeni Armed Forces targeted a military site of Zionist enemy in Jaffa, occupied Palestine, with a ballistic missile.

“The Yemeni armed forces carried out on Sunday a military operation targeting an Israeli enemy site in Jaffa city”, Yemeni forces said in statement.

The statement added that the enemy’s defense system was not able to intercept the ballistic missile.

Rafah al-Allouni

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Der Spiegel verharmlost die rassistische Unterdrückung von Minderheiten in der Ukraine

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 15. September 2024 - 11:00
Im Jahr 2018 wurde in der Ukraine ein Gesetze erlassen, das so eklatant gegen die elementarsten Menschenrechte verstößt, dass es vor allem im Westen, der sich in seiner Rolle als selbsternannter Hüter der Menschenrechte gefällt, für einen Aufschrei hätte sorgen müssen. Im Oktober 2018 hat das ukrainische Parlament beschlossen, dass die Nutzung anderer Sprachen als […]
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Latest updates of Operation “al-Aqsa Flood”

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. September 2024 - 10:52

Occupied Jerusalem, SANA- Following are the latest developments of “al-Aqsa Flood” Operation launched by Palestinian resistance on October 7:

-Palestinian Health Ministry: The number of victims of ongoing Israeli aggression on Gaza has risen to 41,206 martyrs and 95,337 wounded.

-Palestinian Health: Over the past 24 hours, Israeli occupation committed three massacres in the Strip, leaving 24 martyrs and 57 wounded.

-Palestinian resistance targeted an Israeli occupation troop carrier with a “al-Yassin 105” shell in al-Janina neighborhood east of Rafah city, leaving deaths and injuries.

-Four martyrs in occupation shelling of Nuseirat and Jabalia camps

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„Wächter der Wahrheit“-Denkmal in Silêmanî eingeweiht

In Silêmanî in der Kurdistan-Region im Irak ist ein Denkmal für getötete Journalist:innen errichtet worden. Qubat Talabanî, stellvertretender Premierminister der kurdischen Autonomieregion, sagte bei der Einweihung des Mahnmals am Samstagabend, dass seit 2003 im Irak und in der Region Kurdistan 551 Journalist:innen ihr Leben verloren haben. Das „Wächter der Wahrheit“-Denkmal im Azadî-Park solle „ihr Andenken ehren und ihr Vermächtnis bewahren“.

Auf dem Monument befinden sich unter anderem die Namen der am 23. August 2024 bei einem türkischen Drohnenangriff in Silêmanî getöteten Journalistinnen Gulistan Tara und Hêro Bahadîn sowie des am 13. August 2016 in Duhok ermordeten RojNews-Korrespondenten Wedat Hisên.

Qubat Talabanî sagte in einer Rede, er hoffe, dass Gulistan Tara und Hêro Bahadîn die letzten auf dem Denkmal verewigten Namen seien. Das Mahnmal würdige den Mut der Journalist:innen, die seit 2003 mit ihrem Leben dafür bezahlt hätten, die Öffentlichkeit über Fakten zu informieren. Ihr Vermächtnis müsse bewahrt und lebendig gehalten werden.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/sterne-der-wahrheit-und-hoffnung-gulistan-und-hero-43441 https://anfdeutsch.com/pressefreiheit/rojin-ruft-zur-verfolgung-von-turkischen-kriegsverbrechen-auf-43496 https://anfdeutsch.com/kurdistan/journalistinnen-in-silemani-wir-lassen-uns-nicht-einschuchtern-43369 https://anfdeutsch.com/pressefreiheit/rsf-abscheuliches-verbrechen-gegen-kurdische-journalistinnen-43358

 

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„Jin Jiyan Azadî“-Aktionen in Europa

In vielen Städten in Europa haben am Samstag Aktionen zum zweiten Todestag von Jina Mahsa Amini stattgefunden. Die Kurdin ist am 16. September 2022 in einem Krankenhaus in Teheran gestorben, nachdem sie von der iranischen Sittenpolizei festgenommen und misshandelt worden war. Ihr gewaltsamer Tod löste landesweite Aufstände aus und machte den aus der kurdischen Frauenbewegung hervorgegangenen Slogan „Jin Jiyan Azadî“ (Frau Leben Freiheit) weltweit bekannt.

 

Frankfurt

In Frankfurt am Main fand eine Demonstration kurdischer und iranischer Organisationen statt. Die Demonstration begann an der Hauptwache und führte zur Alten Oper. Eine Vertreterin der Kurdischen Frauenbewegung in Europa (TJK-E) sagte in einem Redebeitrag:

„Vor zwei Jahren hat die Ermordung von Jina Mahsa Amini durch die Sittenpolizei im Iran die Frauen auf die Straße gebracht und einen großen Aufstand gegen die Praktiken des iranischen Regimes ausgelöst. Dieser Widerstand begann in Ostkurdistan und im Iran und verbreitete sich in Wellen über die ganze Welt. Abdullah Öcalans ,Jin, Jiyan, Azadî'-Philosophie wurde universell und zum Freiheitsmotto des Frauenkampfes in allen Sprachen. Im 21. Jahrhundert sind die ,Jin, Jiyan, Azadî'-Aufstände Ausdruck des großen Einflusses des Frauenbefreiungskampfes auf globaler Ebene und haben einmal mehr die Rolle von Frauen in gesellschaftlichen Veränderungsprozessen gezeigt. Um den von Frauen geführten Volkswiderstand in Ostkurdistan und im Iran zu unterdrücken, griff der Staat zu ungesetzlichen und unmenschlichen Mitteln, tötete Hunderte Menschen auf den Straßen und verhaftete und folterte Tausende. In den letzten zwei Jahren wurden unzählige Aktivistinnen und Aktivisten inhaftiert, gefoltert und zum Tode verurteilt.“

Die Sprecherin wies auf die drohende Hinrichtung von Frauen im Iran hin und rief dazu auf, das Leben der zum Tode verurteilten Aktivistinnen Pakhshan Azizi und Sharifeh Mohammadi zu retten. Auch die weiteren beteiligten Organisationen gaben Erklärungen zur Situation in Rojhilat (Ostkurdistan) und Iran ab und forderten Solidarität ein. Die Gemeinschaft der freien Frauen Ostkurdistans (KJAR) machte auf die Kampagne „Nein zur Todesstrafe, Ja zum freien Leben“ aufmerksam.

 

Berlin

Auf dem Hermannplatz in Berlin wurde Jina Mahsa Amini und der vom iranischen Regime getöteten Menschen gedacht und Solidarität mit der „Jin Jiyan Azadî“-Revolte zum Ausdruck gebracht. Zu der Aktion hatten die KJAR, der Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin und die Studentinnengruppe Jinen Xwendekar aufgerufen. Auch ein afghanisches Kollektiv, Aktivistinnen des Frauenrats Dest-Dan, Vertreterinnen des kurdischen Frauenbüros Cenî und viele weitere Menschen nahmen an der Aktion teil. Eine internationalistische Gruppe sang kurdische Lieder.

 

Freiburg

In Freiburg wurde mit Infoständen im Stadtzentrum und vor der Universität auf die von Frauen angeführten Aufstände im Iran und die brutale Repression des Mullah-Regimes aufmerksam gemacht und vor den drohenden Hinrichtungen von Aktivistinnen gewarnt.

 

Bremen

Am Domshof in Bremen gedachten der kurdische Frauenrat Sêvê, das Bündnis 8. März, iranische und afghanische Frauen, Antifa United, Queeraspora und Defend Kurdistan Jina Mahsa Amini und machten auf die Hinrichtungen und die Folter von Aktivist:innen im Iran aufmerksam.

 

Kiel

Eine Kundgebung auf dem Europaplatz in Kiel wurde mit einer Gedenkminute für Jina Mahsa Amini eingeleitet. In einem Redebeitrag von Defend Kurdistan wurde über die Situation im Iran und insbesondere die der kurdischen Bevölkerung informiert.

 

Stockholm

 

Amsterdam

 

Brüssel

Foto © Shnoyi Mendan, Brüssel

https://anfdeutsch.com/aktuelles/solidaritat-mit-der-jin-jiyan-azadi-revolution-43588 https://anfdeutsch.com/frauen/kjar-mobilisiert-zu-aktion-in-gedenken-an-jina-mahsa-amini-43581 https://anfdeutsch.com/aktuelles/aktionsplan-nein-zur-todesstrafe-ja-zum-freien-leben-43569 https://anfdeutsch.com/frauen/tjk-e-jina-amini-wird-nicht-vergessen-43561 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/ngos-fordern-aufhebung-des-todesurteils-gegen-pakhshan-azizi-43550 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/hrw-berichtet-uber-massenhinrichtungen-im-iran-43337

 

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Schwerbehinderung: Gleichstellung kann den Arbeitsplatz retten

Lesedauer 3 Minuten

Welche Möglichkeiten gibt es für Personen mit einem Grad der Behinderung unter 50, um trotzdem von besonderen Rechten und Schutzmechanismen zu profitieren? In diesem Artikel zeigen wir die Option der Gleichstellung im Arbeitsmarkt, erläutern die rechtlichen Voraussetzungen und erklären, welche Unterstützung und Hilfen Betroffene in Anspruch nehmen können.

Definition des Grades der Behinderung

Im Sozialgesetzbuch IX wird ein Mensch als schwerbehindert eingestuft, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Dieser Grad spiegelt die Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wider und wird durch ärztliche Gutachten festgestellt.

Gleichstellung bei einem Grad der Behinderung von mindestens 30

Personen mit einem GdB von mindestens 30, die jedoch nicht die Schwelle zur Schwerbehinderung erreichen, können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Diese Möglichkeit dient dazu, Nachteile im Berufsleben auszugleichen und den Zugang zu besonderen Rechten und Schutzmechanismen zu ermöglichen.

Beantragung der Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit

Die Gleichstellung wird bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragt. Hierfür stehen spezielle Formulare zur Verfügung. Der Antrag kann schriftlich, persönlich vor Ort oder telefonisch gestellt werden. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise über die Behinderung beigefügt werden, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Ziel der Gleichstellung im Arbeitsmarkt

Durch die Gleichstellung sollen bestehende Nachteile auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Behinderung kompensiert werden. Dies ermöglicht es, die aktuelle Beschäftigung zu sichern oder eine neue, der Behinderung angemessene Tätigkeit zu finden. Die Gleichstellung dient somit dem Erhalt oder der Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes.

Rechte und Hilfen für gleichgestellte Personen

Gleichgestellte Personen profitieren von vielen Rechten, die auch schwerbehinderten Menschen zustehen. Dazu gehört ein besonderer Kündigungsschutz, der vor unrechtmäßigen Entlassungen schützt. Zudem können Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, die sowohl beratende als auch finanzielle Unterstützung bieten, um den Herausforderungen der Behinderung gerecht zu werden.

Unterstützung durch Integrationsämter und Integrationsfachdienste

Sowohl gleichgestellte Personen als auch ihre Arbeitgeber können Förderungen durch das zuständige Integrationsamt und den Integrationsfachdienst erhalten. Diese Unterstützung kann in Form von Zuschüssen, technischen Hilfsmitteln oder Beratungsleistungen erfolgen, die eine erfolgreiche Weiterbeschäftigung ermöglichen.

Unterschiede zwischen Schwerbehinderung und Gleichstellung

Trotz der Gleichstellung gibt es Unterschiede zu schwerbehinderten Menschen mit einem GdB von mindestens 50. Gleichgestellte Personen haben keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und erhalten keinen zusätzlichen Urlaub. Auch die vorgezogene Inanspruchnahme der Altersrente ist ihnen nicht möglich.

Voraussetzungen für die Gleichstellung

Für eine erfolgreiche Gleichstellung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Arbeitsplatz müssen rechtmäßig in Deutschland liegen. Zudem muss aufgrund der Behinderung der aktuelle Arbeitsplatz gefährdet sein oder es muss nachweislich schwierig sein, eine geeignete Beschäftigung zu finden.

Gefährdung des Arbeitsplatzes durch die Behinderung

Ein Arbeitsplatz gilt als gefährdet, wenn die Person aufgrund der Behinderung dauerhaft weniger belastbar ist als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten oder eine geringere Leistungsfähigkeit können ebenfalls Indikatoren für eine Gefährdung sein.

Verfahren zur Prüfung des Gleichstellungsantrags

Nach Eingang des Antrags prüft die Bundesagentur für Arbeit die Erfüllung der Voraussetzungen. Dabei wird auch eine Stellungnahme des Arbeitgebers zur aktuellen Tätigkeit und zum Arbeitsplatz eingeholt. Betriebs- oder Personalräte sowie die Schwerbehindertenvertretung können, sofern vorhanden und mit Zustimmung der antragstellenden Person, ebenfalls eingebunden werden.

Entscheidung über den Antrag und Widerspruchsmöglichkeit

Die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt schriftlich. Bei Ablehnung des Antrags besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch einzulegen und weitere Informationen oder Nachweise zur Behinderung vorzulegen. Dadurch kann der Antrag erneut geprüft und eine andere Entscheidung herbeigeführt werden.

Bedeutung der Gleichstellung für den Arbeitsmarkt

Die Gleichstellung trägt wesentlich dazu bei, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Sie fördert die Integration in den Arbeitsmarkt und unterstützt sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Lösung von Herausforderungen im beruflichen Alltag.

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Syria wins athletics gold at Arab Junior Championships

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. September 2024 - 9:29

Riyadh, SANA- The Syrian athlete, Ghazal al-Hakim, won Sunday the gold medal of javelin throw Competition at Arab Junior Championships held in Saudi city of Taif.

It is notable that 241 athletes, from 18 countries, are participating at the Championships, among them, Syria, Saudi Arabia which is the host country, Jordan, Emirates, Egypt, Yemen, Kuwait and many several countries.

Rafah al-Allouni

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Rente: Keine Pflicht zur Klage für Teilzeitbeschäftigung

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Das Sozialgericht bestätigt den Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente bei verschlossenem Arbeitsmarkt.

Erwerbsminderung und der verschlossene Arbeitsmarkt

In einem Urteil wurde die Frage behandelt, ob Versicherte verpflichtet sind, gegen ihren Arbeitgeber zu klagen, um eine leidensgerechte Teilzeitbeschäftigung zu erhalten. Es geht dabei um die Arbeitsmarktrente, die gewährt wird, wenn ein Versicherter zwar teilweise erwerbsgemindert ist, aber der Arbeitsmarkt für ihn faktisch verschlossen ist.

Werdegang und gesundheitliche Situation des Klägers

Der 1959 geborene Kläger absolvierte eine Ausbildung zum Bauzeichner und war seit 1978 bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst beschäftigt. Seit 1984 arbeitete er als Sachbearbeiter für die Bauunterhaltung von Schulgebäuden. Seine Aufgaben umfassten unter anderem die Unterstützung von Objektmanagern bei Rechnungsprüfungen und Angebotsöffnungen, die Erfassung von Verbrauchsdaten der Schulen sowie die Prüfung von Turnhallenbüchern auf Mängel.

Aufgrund gesundheitlicher Probleme, insbesondere psychischer Beeinträchtigungen, war der Kläger ab Dezember 2012 arbeitsunfähig. Er litt unter einer depressiven Störung, Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck und einer Schwerhörigkeit mit Ohrgeräuschen. Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales erkannte einen Grad der Behinderung von 50 an.

Medizinische Gutachten und Rentenantrag

Im Februar 2013 beantragte der Kläger eine Rente wegen Erwerbsminderung. Ein Gutachten attestierte ihm zunächst eine Arbeitsfähigkeit von mindestens sechs Stunden täglich für leichte Tätigkeiten. Die Rentenversicherung lehnte den Antrag ab, mit der Begründung, er könne noch ausreichend arbeiten und sei nicht berufsunfähig. Der Kläger legte Widerspruch ein.

Im Verlauf der nächsten Jahre unterzog sich der Kläger mehreren medizinischen Behandlungen, darunter einer stationären Rehabilitationsmaßnahme und einer tagesklinischen Therapie. Ein späteres Gutachten im Juni 2015 stellte fest, dass er nur noch in der Lage sei, drei bis unter sechs Stunden täglich zu arbeiten. Die Einschränkungen ergaben sich aus erhöhter Erschöpfbarkeit, Antriebsstörungen und vermindertem Konzentrationsvermögen.

Teilweise Erwerbsminderungsrente und fehlende Teilzeitstelle

Auf Basis des neuen Gutachtens gewährte die Rentenversicherung dem Kläger eine befristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017. Der Kläger strebte jedoch eine volle Erwerbsminderungsrente an, da er aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen und der fehlenden Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hatte.

Der Arbeitgeber des Klägers bestätigte auf Nachfrage, dass es keinen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz für ihn gäbe. Aufgrund der spezifischen Anforderungen aller verfügbaren Positionen sei es nicht möglich, eine Stelle anzubieten, die den gesundheitlichen Bedingungen des Klägers entspräche. Selbst einfache Tätigkeiten setzten ein Mindestmaß an Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit voraus.

Urteil des Sozialgerichts: Anspruch auf volle Rente

Das Sozialgericht gab dem Kläger recht und verurteilte die Rentenversicherung, ihm für den genannten Zeitraum eine volle Erwerbsminderungsrente zu gewähren. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nur noch begrenzt arbeitsfähig sei und der Arbeitsmarkt für ihn verschlossen sei.

Entscheidend war die Feststellung, dass es dem Kläger nicht zuzumuten sei, gegen seinen Arbeitgeber zu klagen, um einen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz zu erzwingen. Obwohl theoretisch gesetzliche Ansprüche auf Teilzeitbeschäftigung bestehen, sah das Gericht keine Pflicht des Klägers, diese gerichtlich durchzusetzen. Der Arbeitgeber hatte klar mitgeteilt, dass kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung stehe oder geschaffen werden könne.

Argumente der Rentenversicherung im Berufungsverfahren

Die Rentenversicherung legte Berufung ein und argumentierte, dass der Kläger nicht als voll erwerbsgemindert gelte, da er gesetzliche und tarifvertragliche Ansprüche auf eine Teilzeitbeschäftigung habe. Sie war der Ansicht, dass der Kläger verpflichtet sei, diese Ansprüche aktiv seinem Arbeitgeber gegenüber geltend zu machen. Zudem vertrat sie die Auffassung, dass es ihm zuzumuten sei, notfalls gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorzugehen.

Ferner zweifelte die Rentenversicherung an den Aussagen des Arbeitgebers und der Schwerbehindertenvertretung, die keinen geeigneten Arbeitsplatz für den Kläger sahen. Sie betonte, dass der Kläger seinen Mitwirkungspflichten nicht ausreichend nachkomme und somit keinen Anspruch auf die volle Rente habe.

Entscheidung des Landessozialgerichts: Keine Klagepflicht gegen den Arbeitgeber

Das Hessische Landessozialgericht bestätigte in seinem Urteil, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, gegen seinen Arbeitgeber zu klagen, um eine passende Teilzeitbeschäftigung zu erhalten. Das Gericht erkannte an, dass der Arbeitsmarkt für den Kläger faktisch verschlossen ist, da kein leidensgerechter Arbeitsplatz verfügbar ist und es ihm nicht zuzumuten ist, rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber einzuleiten.

Das Gericht führte aus, dass die gesetzlichen Ansprüche auf Teilzeitbeschäftigung zwar bestehen, der Kläger jedoch nicht gezwungen werden kann, diese gerichtlich durchzusetzen. Ein solches Vorgehen könnte das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig stören. Zudem hatte der Kläger bereits mehrfach versucht, in Gesprächen mit dem Personalservice und der Schwerbehindertenvertretung eine Lösung zu finden, jedoch ohne Erfolg.

Bedeutung des Urteils für Betroffene

Das Urteil verdeutlicht, dass Versicherte mit gesundheitlichen Einschränkungen, die nur noch teilweise arbeitsfähig sind und keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, nicht verpflichtet sind, gegen ihren Arbeitgeber zu klagen, um eine Teilzeitbeschäftigung zu erzwingen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine volle Erwerbsminderungsrente beanspruchen, wenn kein geeigneter Arbeitsplatz verfügbar ist und es unzumutbar wäre, rechtliche Schritte einzuleiten. Damit bietet das Urteil Orientierung für ähnliche Fälle und zeigt, dass gesetzliche Ansprüche nicht zwangsläufig eine Klagepflicht bedeuten.

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Bürgergeld: Jobcenter plötzlich Pleite – 65 Millionen sind weg

Lesedauer 2 Minuten

In Bremen werden voraussichtlich Weiterbildungen für Arbeitsuchende gestrichen, weil das Jobcenter die dafür vorgesehenen Gelder bereits zur Jahresmitte ausgegeben hat. Betroffene demonstrierten auf dem Bremer Marktplatz.

Weiterbildung ist der Schlüssel

Vilefach wird von Seiten der Politik immer wieder behauptet, Bürgergeld-Bezieher seien “faul”. In Wirklichkeit stehen einem Mangel an Fachkräften Erwerbslose gegenüber, denen die nötige Ausbildung fehlt. Die Brücke zwischen Erwerbslosigkeit hier und Fachkräftemangel da ist deshalb Qualifizierung.

Die für vom Jobcenter geförderten Weiterbildungen nötigen Jahresgelder hat die zuständige Behörde in Bremen allerdings schon zur Halbzeit verbraucht. Dies ergab ein Krisengespräch mit der Stadt.

“Große Angst vor den Folgen”

Charlotte Schmitz, Fachreferentin für Sozialmedizin, organisierte eine Demonstration auf dem Bremer Marktplatz, die das Desaster öffentlich machte. Sie sagt: “Wir sind extrem schockiert und haben große Angst vor den Folgen, die das jetzt haben wird.”

Kaum Chancen auf Weiterbildung

Nach dem jetzigen Stand wird es im Verlauf dieses Jahres kaum noch Möglichkeiten geben, sich in Bremen mit Förderung des Jobcenters durch Weiterbildung zu qualifizieren.

Zwar betreffen die Kürzungen nicht laufende Maßnahmen und das Bürgergeld selbst, doch das bedeutet unterm Strich, dass lediglich die bestehende Armut verwaltet wird – statt eine Perspektive zu ermöglichen, in reguläre Beschäftigung zu kommen.

Für viele Betroffene bedeutet das Einfrieren der Fördermittel den Verlust bestehender Jobs. Sinnvolle berufliche Entwicklungen, die Arbeitsuchende zusammen mit dem Jobcenter entwickelten, werden ausgelöscht.

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65 Millionen sind weg

65 Millionen Euro, die beim Jobcenter Bremen für Fördermaßnahmen vorgesehen waren, sind aufgebraucht. Das Jobcenter kündigt an, dass die vorhandenen Mittel lediglich bis Ende August oder Anfang September ausreichen.

Wo ist das Geld geblieben?

Unklar bleibt, wo das Geld geblieben ist. Die Sozialbehörde Bremen verlangt Auskunft darüber. Auch wenn es diese geben sollte, haben die leidtragenden Arbeitsuchenden nichts davon, denn das Geld ist weg.

Bernd Schneider, Sprecher der Sozialbehörde, sagt: “Unsere Erwartung ist eine absolute Aufklärung und soweit wie möglich auch Lösungsansätze für diese finanziellen Probleme.”

“Betroffene weiter unterstützen”

Die Bremer Sozialsenatorin Claudia Schilling (SPD) formulierte gegenüber dem Stadtmagazin buten un binnen, es würde überlegt, was “die Bundesagentur für Arbeit und mein Ressort als Träger des Jobcenters, was jede Seite tun kann, um die betroffenen Menschen weiterhin zu unterstützen.”

Erste Einrichtungen künden Einschnitte an

Ernst Schütte, Geschäftsführer der gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft WaBeQ, erklärte bereits, dass seine Einrichtung vermutlich das Weiterbildungsangebot einschränken müsste. Er will sich an die Stadt Bremen wenden, damit diese die Finanzierung übernimmt.

Bettelverbot und Kürzungen beim Jobcenter

Charlotte Schmitz weist darauf hin, dass das voraussichtliche Streichen von Weiterbildungen nicht der einzige Schaden ist, den arme Menschen in Bremen gegenwärtig erleiden.

Sie postet auf Linkedin: “In den letzten Tagen hat sich die Situation vieler marginalisierter Menschen dramatisch verschärft. Der Bremer Senat hat ein Bettelverbot mit Bußgeldern von 500 Euro eingeführt und das Jobcenter kürzt wichtige Unterstützungsmaßnahmen. Menschen werden verdrängt und kriminalisiert, während notwendige soziale Angebote wegfallen.”

Schmitz zeigt hier, welche Kette der sozialen Grausamkeiten droht: Hilfebedürftigen werden die notwendigen Qualifizierungen gestrichen, mit denen sie aus der Bedürftigkeit kommen könnten, und wenn die Betroffenen dann betteln müssen, wird ihnen ein Bußgeld von 500 Euro auferlegt – das sie nicht haben.

Was fordern die Demonstranten?

Charlotte Schmitz stellt auf Linkedin die Forderungen der Demonstranten dar. Dazu gehören erstens ein sofortiges Rettungspaket für gekündigte Beschäftigungsmaßnahmen und Bildungsgutscheine bis Ende 2024, zweitens eine Überarbeitung der Bettel- und Verdrängungsregelungen hin zu einer humanen, integrativen Politik und drittens keine Kürzung der Eingliederungsgelder im Bund.

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Four martyrs in occupation shelling of Nuseirat and Jabalia camps

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. September 2024 - 8:54

Occupied Jerusalem, SANA- Four Palestinians were martyred and others were injured on Sunday at dawn in the Israeli occupation shelling of Nuseirat and Jabalia camps in Gaza Strip.

“The Israeli occupation forces bombed a house in Nuseirat camp in central Gaza Strip, causing the martyrdom of three Palestinians and the injury of others” Wafa News Agency said in a statement.

Meanwhile, in Jabalia camp, a Palestinian was martyred and others were injured as the Israeli occupation bombed a house in the camp.

The occupation forces have continued aggression on the Strip by land, sea and air, leaving 41,182 martyrs, most of whom are children and women, and 95,280 injuries, while thousands of victims are still under the rubble and on the roads.

Rafah al-Allouni

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Jobcenter können alle Konten von Bürgergeld-Beziehern abfragen

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Jobcenter dürfen nicht nur Kontoauszüge vom Leistungsberechtigten einfordern, sondern können bei einem bloßen Verdacht auf die Kontodaten zugreifen. Was bedeutet das für Bürgergeld Beziehende?

Bloße Annahme reicht für Kontendaten-Abfrage aus

Bereits im August 2007 wurde § 93 Abs. 8 Abgabenordung (AO) dahingehend ergänzt, dass auch u.a. die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch das Recht erhalten, nach belieben, also ohne besonderen Grund, eine Kontendatenabfrage durchzuführen. Dazu reicht die bloße Annahme, also Unterstellung, der Erfolglosigkeit anderer Maßnahmen zur Klärung.

Keine Informationspflicht gegenüber der überprüften Person

Eine Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen besteht nicht, es reicht die pauschale Mitteilung, das die Möglichkeit eines solchen Kontendatenabrufs besteht. Wann und ob ein solcher durchgeführt wurde, muss unter den in § 93 Abs. 9 S. 3 AO genannten Voraussetzungen nicht mitgeteilt werden, wobei insbesondere der dort unter 1. genannte Grund in Betracht kommt.

Welche Konten können abgefragt werden?

Jedes Kreditinstitut in Deutschland muss folgende Angaben von Konten und Depots, die sog. Kontostammdaten, speichern und auf Anfrage dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen, welche die Daten gesammelt an die anfragende Stelle weiterleitet (§ 24c Kreditwesengesetz – KWG):

  • Kontonummer
  • Tag der Errichtung und der Auflösung eines Kontos
  • Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers und, sofern vorhanden, des oder der Verfügungsberechtigten
  • zusätzlich bei abweichend wirtschaftlich Berechtigten: Name und Anschrift des/der abweichend wirtschaftlich Berechtigten
Ist die Abfrage von Kontostand oder Kontobewegungen möglich?

Die Abfrage von Kontostand oder Kontobewegungen, also der einzelnen Buchungen und deren Beträgen, ist damit nicht möglich. Allerdings ist eine pauschale Abfrage bzw. Abgleich der Daten in der Form bei welchen gemeldeten Konten ist Person XYZ Kontoinhaber oder wirtschaftlich Berechtigter möglich.

Abfrage der Kontobewegungen bei konkretem Verdacht einer Straftat

Ergibt sich ein konkreter Verdacht auf Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder andere Straftaten, kann die ermittelnde Behörde den Kontoinhaber zur freiwilligen Auskunft über bestimmte Kontobewegungen auffordern.

Wird die Auskunft nicht erbracht und besteht weiterhin der Anfangsverdacht einer Straftat, kann die Behörde die Kontostände und Kontobewegungen abfragen. Geschäftsanweisung Nr. 27 der BA zum Kontenabrufverfahren

Unabhängig davon kann das Jobcenter bei jedem Bürgergeld-Antrag Kontoauszüge der letzten 3 Monate fordern (siehe Ratgeber Kontoauszüge). Hat das Jobcenter “Zweifel” an den dortigen Angaben, kann es gemäß § 60 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 SGB II direkt von der Bank eine Stichtagsauskunft zu geführten Konten und Guthaben des Antragstellers einholen.

Jobcenter darf Auskunft über die Anzahl der Konten einfordern

Außerdem kann das Jobcenter bei begründetem Verdacht bei der kontoführenden Bank Auskunft über die Anzahl der Konten des Leistungsberechtigten und der in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, die Höhe der Guthaben und deren Kapitalerträge fordern (§ 60 Abs. 2 S. 1 SGB II).

Wichtig: Voraussetzung ist, dass ein “konkreter Missbrauchsverdacht oder Zweifel an der Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen bestehen”. Das Jobcenter kann also nur Auskunft zur Überprüfung der bereits vom Leistungsberechtigten gemachten Angaben fordern, jedoch nicht Daten sofort bei der Bank erheben, anstelle beim Leistungsberechtigten.

Bürgergeld Bezieher unter Generalverdacht

Erwerbslosen-Initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Leistungsbeziehende gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. “Allein die Tatsache auf Bürgergeld angewiesen zu sein mache verdächtig”, so Sebastian Bertram von “gegen-hartz.de”. (fm, sb)

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Deutsche Bahn beendet ihre Beteiligung am „Tren Maya“

Seit der Einweihung der ersten Streckenabschnitte des Tren „Maya“ im Dezember 2023 / Februar 2024 schreiten Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen im Südosten Mexikos weiter voran. Viele der vom Nationalen Kongress der Indigenen (CNI) und weiteren Gruppen bereits seit Jahren geäußerten Befürchtungen sind 2024 Realität. Dazu gehört die Funktion der beiden Zugprojekte (Tren Maya und interozeanischer Korridor) als notwendiger Handelsweg des globalen Kapitalismus, der Gestalt annimmt durch den Test des interozeanischen Zuges bis nach Palenque (Chiapas) oder der Anbindung des schlecht benannten „Maya-Zuges“ an den Hafen von Progreso (Yucatán). Das viele Megaprojekte (Tourismus, Monokulturen, Bergbau, Industrieparks, Raffinerien, …) verbindende „Gigaprojekt“ der „territorialen Neuordnung“ führt insbesondere zur weiteren Militarisierung und einem explosiven Anstieg der Präsenz von Kartellen und organisierter Kriminalität. Beides verschärft auch die unmenschliche Situation der wachsenden Zahl flüchtender und migrierender Menschen. Dies ist auch Bestandteil des aktuellen Kommuniqués der EZLN: „Die sogenannten Mega-Projekte führen nicht zu Entwicklung. Sie sind lediglich die offenen Handelskorridore, damit das organisierte Verbrechen neue Märkte erhält. Der Disput zwischen rivalisierenden Kartellen besteht nicht nur wegen des Handels mit Menschen und Drogen, sondern es geht vor allem um das Monopol der Erpressungsgelder [innerhalb der Mega-Projekte] des falsch benannten »Tren Maya« sowie des »Transístmico-Korridors«.“

Derweil zeichnet sich ein Fortführen dieser zerstörerischen Entwicklung durch die am 1. Oktober 2024 ihr Amt antretende Regierung Claudia Sheinbaums ab: Noch vor der Amtsübernahme betonte sie das Fertigstellen des „Tren Maya“ und des „interozeanischen Korridors“ als Priorität ihrer Regierung. Parallel deutete der scheidende mexikanische Präsident AMLO bei einem Treffen mit seinem guatemaltekischen Amtskollegen in Tapachula ein Ausweiten des „Tren Maya“ und des „interozeanischen Korridors“ nach Guatemala an. In der Grenzregion wie im Norden des mittelamerikanischen Nachbarlandes eskaliert derweil die Kartellgewalt.

Inmitten dieser aktuellen Entwicklungen verkündete die Deutsche Bahn ihren Rückzug aus dem „Tren Maya“-Projekt. Dies ging aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor, die als inakzeptabler Versuch gewertet werden muss, sich und die DB von der Verantwortung der Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Kontext des Megaprojektes reinzuwaschen. Die Recherche AG veröffentlichte als Reaktion ein ausführliches Statement (abrufbar auf deinebahn.com), aus dem hier die zentralen Punkte wiedergegeben werden: Zunächst beweist die Antwort auf die Anfrage, dass die DB ihren ursprünglichen Vertrag zur Beteiligung am „Tren Maya“ verlängert hatte. Ursprünglich war eine Beteiligung bis Ende 2023 vorgesehen.

Nach den aktuellen Informationen war die DB jedoch bis mindestens Ende Mai 2024 Teil des Zugprojektes. Erneut variierten die Angaben, welche genauen Aktivitäten die DB im „Tren Maya“ wahrnahm, was erneut die Notwendigkeit einer Vertragsoffenlegung offenbart. Abwegig ist zudem die wiederholte Behauptung, die DB sei allein in der „frühen Projektphase“ beteiligt gewesen. Das Projekt wird seit 2018 geplant, seit 2020 nimmt die DB am Tren Maya teil, 2023 sollte der Tren fertiggestellt werden, 2024 waren bereits große Teile der Strecke eingeweiht – die DB zog sich erst im Mai desselben Jahres zurück. Dabei betont die Bundesregierung in der aktuell vorliegenden Antwort auf die parlamentarische Anfrage: „Bezugnehmend auf die ILO-Konvention 169 gilt grundsätzlich, dass – sofern sich das Risiko einer Verletzung von Menschenrechten (wie z. B Rechte der Indigenen Völker) in einem Projekt andeutet, an dem die DB E&C beteiligt ist – die DB AG dieses nach eigenen Angaben grundsätzlich prüft und zur Klärung aktiv Kontakt zu Partnern und Kunden aufnimmt. Sofern bei der Prüfung das Risiko einer Verletzung von Menschenrechten nicht ausgeräumt werden kann, gibt die DB AG nach eigenen Angaben die (weitere) Beteiligung an dem Projekt auf.“

Diese Aussage diskreditiert unsere Arbeit der vergangenen drei Jahre genauso wie den Protest unzähliger Menschen, die die DB seit Jahren auffordern, die Beteiligung am „Tren Maya“ aufgrund nachgewiesener Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen zu beenden. Trotz dieser Hinweise verlängerte die DB offenbar ihren Vertrag mit dem „Tren Maya“-Projekt, bis dieser im Mai 2024 auslief. Mit dem Ende des Vertrages endet jedoch keinesfalls die Beteiligung des deutschen Konzerns im Staatsbesitz an kolonialen Projekten: Während die DB im August 2024 Interesse an acht neuen Zugprojekten der kommenden Präsidentin Sheinbaum äußert, plant man parallel die Teilnahme am zerstörerischen GPM-Projekt in Brasilien. Das Schienen- und Hafenprojekt bedroht einzigartige Ökosysteme und indigene Gemeinden, um – wie in Südmexiko – den Rohstoff- und Energiehunger der USA, China und Europas zu stillen. Informationen hierzu finden sich unter anderem auf deinebahn.com, Rettet den Regenwald oder auf den Seiten des Forschungs- und Dokumentationszentrums Chile-Lateinamerika. Dass die DB betont, sich nicht weiter an Ausschreibungen des Tren Maya beteiligen zu wollen, kann auch als Erfolg des vielfältigen Protestes gegen die DB-Teilnahme verstanden werden – nun gilt es, diesen Druck aufrechtzuerhalten und unter anderem gegen das GPM-Projekt in Brasilien vorzugehen.

https://anfdeutsch.com/hintergrund/wenn-die-mangroven-weinen-42488 https://anfdeutsch.com/weltweit/mexiko-dreissig-jahre-zapatistischer-aufstand-40311 https://anfdeutsch.com/Oekologie/recherche-ag-veroffentlicht-neuauflage-des-reports-tren-maya-made-in-germany-32746

 

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