«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
Gerichtsurteil im Fall «Walliserkanne» wirft Fragen zum Rechtsstaat auf
Im Streit um das Restaurant «Walliserkanne» in Zermatt hat das Kantonsgericht Wallis am 26. September 2025 drei Mitglieder der Betreiberfamilie Aufdenblatten schuldig gesprochen, wie die Walliser Zeitung diese Woche meldete. Die Vorwürfe: Verstöße gegen damalige COVID-Vorgaben sowie Behinderung der Justiz. Die Strafen wurden bedingt ausgesprochen – das Urteil ist nicht rechtskräftig. Den Verurteilten steht der Weg ans Bundesgericht offen.
Im Zentrum der Anklage stand, dass die Wirte 2021 Gäste ohne Nachweis einer Corona«Impfung», eines Tests oder Zertifikats bewirtet haben sollen. Zudem hätten sie sich polizeilichen Anordnungen widersetzt. Der Fall ist seitdem zu einem Symbol für den Widerstand gegen staatliche Maßnahmen geworden – zumindest aus Sicht zahlreicher Unterstützerinnen und Unterstützer (wir haben im Jahr 2021 hier darüber berichtet).
Nicht nur das Urteil selbst, sondern auch die Art und Weise des Verfahrensverlaufs sorgt für Kritik. Das Gericht bestätigte zwar die Schuldsprüche, rügte aber zugleich die überlange Dauer des Verfahrens. Dieses zog sich über Jahre hinweg, was laut Gericht das sogenannte Beschleunigungsgebot verletzte – ein Grundpfeiler rechtsstaatlicher Verfahren. Eine nennenswerte Konsequenz hatte diese Feststellung jedoch nicht. Es blieb bei der Verurteilung.
Für Schlagzeilen sorgte auch der massive Polizeieinsatz im Herbst 2021: 43 Polizisten rückten an, Verhaftungen folgten, sogar Betonbarrieren wurden im autofreien Zermatt aufgestellt. Viele empfanden dieses Vorgehen als unverhältnismäßig, die Bilder verbreiteten sich weltweit.
Die Betreiberfamilie sieht sich nach wie vor als Opfer einer politischen Machtdemonstration. Der juristische Streit hat sie viel gekostet – finanziell, emotional und geschäftlich. Auf ihrer Website ruft sie nun zu Spenden auf, um die entstandenen Kosten zu decken.
Unklar ist noch, ob die Familie die letzte Instanz anruft und sich das Bundesgericht mit dem Fall befasst. Die Frist dafür läuft – und damit auch der öffentliche Diskurs darüber, wie weit ein Rechtsstaat in Ausnahmesituationen gehen darf.
Kommentar von Transition News: Iustitia dilata est iustitia negataDie Walliser Zeitung, das größte Medium im Kanton, kritisiert die kantonale Justiz ziemlich offen. «Iustitia dilata est iustitia negata» schreibt sie in einem Zwischentitel und wirft dem Kanton Zermürbungstaktik vor. «Spätes Recht ist Unrecht» heißt das Prinzip übersetzt oder: Verzögerte Gerechtigkeit ist verweigerte Gerechtigkeit. Wenn man sich erinnert, mit welch unverhältnismäßigen Maßnahmen Justiz und Polizei gegen die zuvor unbescholtenen Zermatter Wirtsleute vorgegangen sind, wird klar, dass speziell hier eine späte Gerechtigkeit keine ist.
It Looks Like It Will Be War That Resolves The Conflict Between The West And Russia
It Looks Like It Will Be War That Resolves The Conflict Between The West And Russia
Paul Craig Roberts
I have labeled Putin’s conduct of war in Ukraine a strategic blunder that has ever-widened the war and is on the verge of spiraling out of control if Trump delivers nuclear-capable Tomahawk missiles to Ukraine. The way Putin has conducted the war, now approaching four years in duration, has maximized Russian casualties. Putin stupidly never permitted the Russian military to cut the train lines between Poland, Lvov, and Kiev, thus permitting unrestricted inflow into Ukraine of US and NATO weapons and men to the war front as well as the Ukrainian attack and occupation of Russia’s Kursk region.
In other words, Putin did nothing to degrade Ukraine’s ability to fight a war. He even left the neo-Nazi government in Kiev unmolested.
In his latest John Helmer seems to say that Putin’s unserious approach to war is becoming an issue in Russia, resulting in Putin’s removal of some restrictions on the General Staff’s conduct of the war. https://johnhelmer.net/electric-war-on-the-ukraine-battlefield-is-turning-the-lights-on-in-the-kremlin/
Gilbert Doctorow recently reported that there is now talk in Russia about moving Putin aside in favor of a more aggressive leader who will get the war over with. On a recent program Doctorow discussed who some of these leaders might be. https://gilbertdoctorow.substack.com/p/judging-freedom-edition-of-8-october?utm_source=post-email-title&publication_id=1203055&post_id=175617834&utm_campaign=email-post-title&isFreemail=true&r=dx5km&triedRedirect=true&utm_medium=email
I welcome the realism that Helmer and Doctorow are adding to my longtime efforts. We have progressed on a path to nuclear war because Putin never demonstrated Russian resolution by quickly terminating Ukraine’s ability to continue the war. The US took advantage of Putin’s irresolution to increase the number and severity of provocations. Putin’s response has been to deny that they are provocations. He declared the attack on Russia’s strategic bomber fleet “an act of terrorism,” not an act of war. As for Washington sending Tomahawk missiles, Putin and his foreign minister say the Tomahawks change nothing on the battlefield, an extraordinary claim as the range of the Tomahawks widens and deepens the battlefield by 1,000 miles.
These weak responses from Putin and Lavrov are not responses likely to deter more provocations. Trump now speaks of Putin as a paper tiger and of Russia as a country that Zelensky can defeat.
In the West the understanding of the dangerous situation is limited and colored by those who are willing to give Putin the benefit of the doubt on the grounds that the war was forced on him by Washington and those who believe their own demonization of Russia, aiming for Russia’s destruction. Non-partisan objective analysis of the situation has been rare. Since neither Washington nor Moscow have an understanding of the mistakes they are making, the chances are rising that war will resolve the issue.
The War Continues Because Putin Refuses to Use the Force to End It
Gilbert Doctorow declares that he has abandoned his support for the way Putin is conducting his ever-widening, never-ending war in Ukraine as it is likely leading to the outbreak of major war.
Trump’s Military Reforms Are Necessary
Trump’s Military Reforms Are Necessary
Paul Craig Roberts
Russians Are Not Able Thinkers when It Comes to Understanding the US, and neither does it seem are others. Russian Journalist Vitaly Ryumshin says Trump’s clearing out “generals in dresses” is “the most radical military shift in a century.” https://www.rt.com/news/626031-no-men-in-dresses-trump/
Nonsense! Returning a military to fighting condition is not radical. The radical shift occurred under Obama and Biden when the US military was turned into a DEI playground in which nothing depended on merit or preparedness. Instead, America had a military based on race, gender, and sexual preference privileges.
Commentators are reading too much into Trump’s restoration of military standards. The restoration of military standards is necessary and should not be misconstrued as Trump turning the military into his personal Praetorian Guard.
A serious question is: Will Trump’s effort to restore US armed forces to military footing be construed by Democrats and the media as another Trump insurrection, a coup against Democracy? How much officer material does Trump have to work with after years of West Point, the Naval Academy, and the Air Force instilling a DEI mentality in officers. Obama and Biden fired the officers imbued with the military tradition and put in their place DEI indoctrinated or opportunistic officers as replacements. I noticed that at the end of Hegseth’s and Trump’s speeches, there was no cheering, no clapping, no thankful response for restoring a military tradition. Just silence.
With the US preparing wars against Russia, Venezuela, Iran, and perhaps China, Trump needs a military that is cohesive and capable of combat. A DEI contingent would be blown off a battlefield. The US cannot be a hegemon with a DEI military. We don’t have to look for ulterior motives to understand Trump’s purging of DEI from the military.
Western-backed opposition has attempted five coups in four years – Georgian Prime Minister
Western-backed opposition has attempted five coups in four years – Georgian Prime Minister
The news that the whore Western media keeps from you.
https://www.rt.com/russia/626013-georgia-fifth-coup-attempt/
The attempt to replicate the West’s takeover of Romania and Moldova in Georgia has failed – the pro-Georgian Dream party has won elections and thwarted a coup attempt.
Tbilisi refused be a Western pawn in the South Caucasus and placed its national interests above Western influence.
After losing the recent elections in Georgia, Western financed NGOs attempted a failed coup on October 4. The West wants to overthrow the government because Georgia did not strike Russian bases in Abkhazia and South Ossetia, did not open a second front against Russia to divert Russian forces from Ukraine, and also did not join economic sanctions against Russia,
https://sputnikglobe.com/20251006/how-eus-playbook-failed-in-georgia-1122918998.html
More Proof that the FDA and Big Pharma Are One and the Same
Peter Marks joins Eli Lilly, proving the revolving door never stops turning
Another ex-FDA official jumps into bed with Big Pharma. Peter Marks dismissed safety concerns and promoted the products he approved — proof that institutional corruption is rewarded, not punished.
The only thing important is money. Integrity went out the window years ago. Try to find American institutions, public or private, that have integrity.
Syria Welcomes Gaza Ceasefire, Hopes it Will End Civilian Suffering
Syria welcomed Thursday the announcement of a ceasefire agreement in the Gaza Strip expressed hope that this development will help end the suffering of civilians.
In a statement, Syrian Foreign Ministry voicing optimism that the agreement would “open the way for urgent humanitarian and relief efforts, paving the path toward regional stability”.
The statement highlighted the mediation efforts led by Qatar, Turkey, Egypt, and the United States to help reach the agreement.
The announcement came early Thursday that an agreement had been reached on the first phase of U.S. President Donald Trump’s plan for the Gaza Strip, following indirect negotiations between delegations from the Islamic Resistance Movement (Hamas), Israel, and mediators in Sharm el-Sheikh.
The Digital ID Is the Last Step toward Full Enslavement. Peter Koenig and Mike Yeadon
The Digital ID Is the Last Step toward Full Enslavement. Peter Koenig and Mike Yeadon
https://www.globalresearch.ca/digital-id-last-step-full-enslavement/5897050
Paul-Ehrlich-Institut hält Untererfassung von Impfnebenwirkungen für „Spekulation“
Abschlagsfreie Rente trotz Jobverlust: So retten Sie 45 Jahre
Wer kurz vor dem Rentenstart arbeitslos wird, riskiert den Anspruch auf die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieser Artikel zeigt, wann Zeiten mit Arbeitslosengeld zählen, wann nicht – und wie Sie mit legalen Strategien die 45-Jahre-Wartezeit dennoch erreichen.
Sie erfahren außerdem, welche Grenzen beim Zuverdienst gelten und warum ein Minijob helfen kann, ohne das Arbeitslosengeld zu gefährden.
45-Jahre-Regel: Was zählt zur Wartezeit?Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Jahre anrechenbare Zeiten voraus. Dazu gehören vor allem Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, viele Kindererziehungszeiten sowie weitere Pflichtbeiträge. Auch Zeiten mit Arbeitslosengeld I können mitzählen. Entscheidend ist aber, in welchem Zeitraum sie liegen.
Knackpunkt letzte zwei Jahre vor RentenbeginnIn den letzten zwei Jahren vor dem gewählten Rentenstart werden Zeiten mit Arbeitslosengeld I grundsätzlich nicht auf die 45 Jahre angerechnet. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz des Arbeitgebers oder durch vollständige Geschäftsaufgabe verursacht wurde.
Betriebliche Umstrukturierungen oder „normale“ betriebsbedingte Kündigungen genügen nicht. Diese Linie ist verwaltungs- und höchstrichterlich abgesichert.
Freiwillige Beiträge: Chance mit wichtiger EinschränkungWer die 45 Jahre knapp verfehlt, denkt an freiwillige Beiträge. Das kann funktionieren – aber nicht, wenn Sie parallel arbeitsuchend gemeldet sind oder Arbeitslosengeld I beziehen. Freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen dann nicht für die 45-Jahre-Wartezeit.
Ohne Meldung als arbeitsuchend können freiwillige Beiträge die Lücke schließen. Lassen Sie sich vor Zahlungen beraten.
Praktische Lösung: Minijob unter 15 Stunden pro WocheEin rentenversicherungspflichtiger Minijob kann wertvolle Pflichtbeitragsmonate liefern. Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; eine Befreiung ist möglich, aber für die 45-Jahre-Wartezeit kontraproduktiv.
Arbeiten Sie unter 15 Stunden pro Woche, bleiben Sie arbeitslos im Sinne des ALG-I-Rechts und können das Arbeitslosengeld weiter erhalten. So laufen Pflichtbeiträge aus Minijob und Versicherung der Agentur für Arbeit zusammen.
Freibetrag: 165 Euro Zuverdienst ohne Kürzung des ALG IBeim Arbeitslosengeld gilt ein monatlicher Freibetrag von 165 Euro netto aus Nebenjob. Bis zu dieser Grenze bleibt die Leistung unverändert. Erst Beträge darüber werden angerechnet. Planen Sie Ihren Minijob deshalb so, dass der Nettoverdienst den Freibetrag nicht überschreitet – oder kalkulieren Sie die Anrechnung bewusst ein.
Zumutbarkeit: Nicht jeder Job ist verpflichtendNiemand muss jeden niedrig bezahlten Job annehmen. Spätestens ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit ist eine angebotene Beschäftigung nicht zumutbar, wenn das Nettoeinkommen (abzüglich beruflicher Aufwendungen) unter dem Arbeitslosengeld liegt.
Diese Zumutbarkeitsregel schützt Ihr Leistungsniveau und verhindert Fehlentscheidungen kurz vor dem Renteneintritt.
Beispiel aus der Praxis: Kündigung zwei Jahre vor RentenstartAngenommen, Sie haben 43 Versicherungsjahre und verlieren zwei Jahre vor der geplanten abschlagsfreien Rente den Job. Sie erhalten ALG I. Diese Monate zählen nicht für die 45 Jahre, wenn die Kündigung nicht auf Insolvenz oder Geschäftsaufgabe beruht. Ohne Gegenmaßnahmen erreichen Sie nur eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen.
In dieser Lage hilft ein rentenversicherungspflichtiger Minijob. Er liefert Pflichtbeiträge, ohne das ALG I zu verlieren, sofern die Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden bleibt und der Zuverdienst den Freibetrag nicht überschreitet.
Typische Fehler, die Anspruch kostenViele Versicherte beantragen vorschnell die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob. Dadurch entstehen keine anrechenbaren Pflichtbeiträge. Ebenfalls riskant: freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren parallel zur Arbeitssuche.
Diese Zahlungen bringen dann keinen Vorteil für die 45-Jahre-Wartezeit. Prüfen Sie außerdem jede Änderung am Rentenfahrplan, weil Monate mit ALG I in der Schlussphase schnell die Bilanz verderben können.
So gehen Sie jetzt konkret vorKlären Sie zuerst, wie viele anrechenbare Monate Ihnen fehlen. Die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung hilft dabei. Fehlen wenige Monate und liegt kein Insolvenzfall vor, sichern Sie Pflichtbeiträge über einen rentenversicherungspflichtigen Minijob.
Halten Sie die 15-Stunden-Grenze ein und planen Sie den 165-Euro-Freibetrag. Prüfen Sie freiwillige Beiträge nur, wenn Sie nicht arbeitsuchend gemeldet sind. Und akzeptieren Sie Jobs mit Netto unter ALG-I-Niveau nicht, sofern die gesetzlichen Zumutbarkeitsregeln greifen.
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Interior Minister discusses with UNICEF Support for Syrian Children
Minister of Interior Anas Khattab discussed with the representative of the United Nations Children’s Fund (UNICEF) in Syria, Meritxell Relaño Arana, joint cooperation plans to support children and the most vulnerable groups in the country.
The meeting, held at the ministry’s headquarters, reviewed current work plans between the two sides and discussed mechanisms for developing them in line with urgent humanitarian needs, particularly in the areas of child protection and the implementation of priority programs.
Minister Khattab emphasized the importance of continued coordination with UNICEF, praising its role in supporting Syrian children and emphasizing the need to unify efforts to achieve sustainable development and serve the public interest.
Meeting with President of Azerbaijan Ilham Aliyev
President Vladimir Putin met with President of the Republic of Azerbaijan Ilham Aliyev in Dushanbe.
Hoffnung von innen
Syria Moves to Overhaul Gold Trade with Law Amendment, Refinery Licensing
In a move aimed at modernizing Syria’s financial and economic system, the Governor of the Central Bank of Syria (CBS), Abdulkader al-Husrieh, announced plans to amend Law No. 34 of 2023, which governs the import and export of gold.
The reforms also introduce a new regulatory framework for licensing domestic gold refineries, developed in coordination with relevant government bodies and the country’s Anti-Money Laundering and Counter-Terrorism Financing Commission.
According to the announcement by al-Husrieh, published on CBS Telegram channel, the initiative is part of a broader effort by the Central Bank to “revamp Syria’s foreign exchange and precious metals system and to bolster the country’s gold and jewelry sector”.
He emphasized that the new policy aims to support local production, encourage investment, and “establish a transparent and regulated gold market” that can build investor confidence while curbing smuggling and speculation.
The proposed framework includes licensing gold refineries that meet international technical and environmental standards, and upholding the highest levels of financial integrity and compliance with anti-money laundering (AML) regulations. The goal, al-Husrieh noted, is to position Syria as a regional hub for gold and jewelry manufacturing and to revive its longstanding reputation for craftsmanship and high-quality production in this field.
The Central Bank will directly oversee implementation through a national digital registry for gold traceability, along with a dedicated licensing system for gold refineries, ensuring transparency and accountability at every stage of the supply chain.
Amending Law 34 is seen as a key milestone in restructuring Syria’s gold sector and opening new opportunities for investment and industrial development. It is a part of the Syrian government’s broader economic recovery strategy, aiming to build a more efficient and open financial environment.
Enacted in 2023, Law No. 34 regulates Syria’s gold import and export operations. It was introduced to channel gold trade through official mechanisms, enhance transparency, and combat illicit trafficking and market manipulation.
Foto von jüdischer Hamas-Geisel als Beleg für die angebliche Grausamkeit Israels präsentiert: Berliner Antisemitin Acar Yasemin blamiert sich bis auf die Knochen
Kaum sind die Angehörigen von Greta Thunbergs „Global Sumud Flotilla“ aus israelischer Haft entlassen, setzen sie ihre Lügenpropaganda gegen den jüdischen Staat auch schon wieder unverdrossen fort – und offenbaren dabei wieder ihre himmelschreiende Dummheit. Thunbergs Berliner Mitstreiterin Yasemin Acar, eine fanatische Antisemitin, die sich sogar tanzend in ihrer Küche präsentierte, als der Iran Israel […]
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Schwerbehinderung: 4.000 € pro Person – diese Umbauten fördert die Pflegekasse
Für Menschen mit Behinderung ist es oft notwendig, die Wohnung oder das Eigenheim barrierefrei umzubauen oder zumindest so zu gestalten, dass sie es mit ihrer Einschränkung nutzen können. Verschiedene Träger kommen infrage, um einen solchen Umbau zu tragen oder mindestens teilweise zu finanzieren.
Wann zahlt die Pflegeversicherung?Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 1 Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme und je pflegebedürftiger Person für bauliche Veränderungen (Wohnraumanpassung). Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, sind addiert bis zu 16.000 Euro möglich.
Voraussetzung: Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege bzw. ermöglichen eine selbstständige Lebensführung.
Wichtig: Antrag vor Baubeginn stellen und Kostenvoranschläge beifügen. Es gilt eine Vorversicherungszeit von mindestens zwei Jahren in den letzten zehn Jahren; Familienversicherung wird hierbei berücksichtigt.
Erneute Zuschüsse sind möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert (z. B. nach Sturz, Rollstuhlnutzung, höherer Pflegegrad).
Was müssen Sie beachten?Stellen Sie den Antrag rechtzeitig und schildern Sie Ihre Wohnsituation konkret: Welche Barrieren bestehen? Welche Maßnahmen sind geplant? Warum sind sie notwendig? Fotos, Grundrisse, ärztliche Bescheinigungen und Empfehlungen aus dem Hilfsmittel-/Pflegealltag erhöhen die Nachvollziehbarkeit.
Die Pflegekasse kann den Medizinischen Dienst einschalten. Bewahren Sie keine Rechnungen „auf Verdacht“ auf: Ohne vorherige Genehmigung riskieren Sie, auf Kosten sitzenzubleiben.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV)Die DRV kann im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) Wohnungshilfe bewilligen, wenn dies für die berufliche Teilhabe erforderlich ist – etwa Türverbreiterungen, Badumbau, Treppenlift oder Automatik-Türöffner, damit Arbeitsaufnahme oder -erhalt überhaupt möglich wird.
Es geht nicht um „privaten Komfort“, sondern um Barriereabbau mit Arbeitsbezug.
Zugang häufig über die 15-Jahres-Wartezeit (allgemeine Wartezeit), alternativ aber auch, wenn eine Erwerbsminderungsrente droht oder unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Reha („Reha vor Rente“).
Maßgeblich ist, dass sich Betroffene im Erwerbsleben befinden oder dorthin (wieder) eingegliedert werden können.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA)Auch die BA kann – wenn kein anderer Reha-Träger vorrangig zuständig ist – LTA gewähren. Dazu zählt ausdrücklich Wohnungshilfe nach § 49 Abs. 8 Nr. 6 SGB IX: Beschaffung, Ausstattung und Erhalt einer behinderungsgerechten Wohnung, sofern dies erforderlich ist, um Arbeit aufnehmen, sichern oder ausüben zu können.
Maßgeblich ist also der Arbeitsbezug, nicht allein die „Erreichbarkeit“ des Arbeitsplatzes.
InklusionsämterDie Inklusionsämter leisten begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen (GdB ≥ 50; Gleichgestellte eingeschlossen) – unabhängig davon, ob jemand angestellt, selbstständig oder Beamter ist.
Möglich sind Zuschüsse u. a. für Wohnungsanpassungen oder Umzüge, wenn Reha-Träger wie DRV oder BA nicht zuständig sind. Die Leistungen sind nachrangig, schließen aber wichtige Lücken in der Praxis.
Die Gesetzliche UnfallversicherungIst Ihre Beeinträchtigung Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, ist die Berufsgenossenschaft der erste Ansprechpartner. Sie übernimmt Wohnungshilfe oft umfassend – einschließlich Umzugskosten, Makler, Planung und Umbau –, wenn dies zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit oder Teilhabesicherung erforderlich ist.
Eingliederungshilfe (SGB IX, Teil 2)Außerhalb des Arbeitsbezugs kommt für Menschen mit (dauerhaften) Behinderungen die Eingliederungshilfe in Betracht. Sie fördert Leistungen zur sozialen Teilhabe, wozu auch barrierefreie Wohnsituationen und individuelle Wohnanpassungen gehören können.
Maßgeblich sind Behinderungsart, Bedarf und – je nach Leistung – Einkommens-/Vermögensregeln. Wer beruflich nicht (mehr) angebunden ist, sollte diese Option unbedingt prüfen.
KfW-ProgrammeDer frühere Zuschuss 455-B („Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“) ist derzeit nicht beantragbar. Es lohnt sich jedoch, Landes- und Kommunalprogramme sowie ggf. zinsgünstige Kredite zu prüfen.
Lassen Sie sich hierzu neutral beraten – beispielsweise über EUTB-Stellen oder Verbraucherzentralen.
Zuständigkeit klären: Ihr Antrag landet nie im NirwanaWenn Sie in der Vielfalt der möglichen Träger einen Fehler machen und Ihren Antrag an eine Behörde schicken, die nicht zuständig ist, gefährdet das nicht Ihr Anliegen. Nach § 14 SGB IX muss der unzuständige Träger binnen kurzer Fristen den Antrag an den richtigen Träger weiterleiten und Sie informieren.
Praktisch heißt das: Ein Antrag genügt, das „Reha-Träger-Karussell“ ist Sache der Behörden.
Was wird gefördert?Die Förderung hängt von Ihrer speziellen Situation ab. Sie reicht von rollstuhlgerechten Wegen auf dem Grundstück über elektrische Türöffner bis zu barrierefreien Bädern, bodengleichen Duschen, rutschhemmenden Bodenbelägen, Höhenanpassungen von Arbeitsflächen, Treppenliften, Hebehilfen, Kontrast- und Orientierungssystemen oder intelligenten Tür-/Fenster- und Lichtsystemen.
Grundsätzlich steigen Ihre Chancen, je besser Sie den Bedarf belegen und die Alltagsrelevanz herausarbeiten.
Wer hilft Ihnen?Bei allen möglichen Kostenträgern müssen Sie einen Antrag stellen, um eine Förderung zu erhalten. Unterstützung bieten Pflegestützpunkte, Reha-Servicestellen, EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung), Inklusionsämter sowie ambulante Pflegedienste.
Auch Selbsthilfegruppen, Peer-Beratung und ehrenamtliche Anlaufstellen sind wertvolle Lotsen.
Schnellüberblick: Wer ist wofür zuständig? Träger Wofür zuständig / Wichtige Punkte Pflegekasse Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ab PG 1; bis 4.000 € je Maßnahme & Person, zusammen bis 16.000 €; Antrag vor Baubeginn; bei wesentlicher Veränderung erneut möglich. DRV LTA-Wohnungshilfe für berufliche Teilhabe; auch innerhalb der Wohnung; Zugang über 15 Jahre, drohende EM-Rente oder direkt nach Reha. BA LTA, wenn kein anderer Reha-Träger vorrangig; § 49 Abs. 8 Nr. 6 SGB IX(Beschaffung/Ausstattung/Erhalt) bei Arbeitsbezug. Inklusionsamt Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für (gleichgestellte) Schwerbehinderte; nachrangig, schließt Lücken; auch für Selbstständige/Beamte. Unfallversicherung Nach Arbeits-/Wegeunfall: umfassende Wohnungshilfe inkl. Umzug. Eingliederungshilfe Soziale Teilhabe außerhalb Arbeitsbezugs; barrierefreie Wohnlösungen nach Bedarf, teils unter Einkommens-/Vermögensheranziehung. KfW/Land KfW-Zuschuss 455-B derzeit ausgesetzt; ggf. Landes-/Kommunalprogramme prüfen.
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Parken für Rentner mit einer Schwerbehinderung: Diese Rechte kennen viele Betroffene noch nicht
Viele Rentnerinnen und Rentner mit Schwerbehinderung verzichten täglich auf Möglichkeiten, die ihnen gesetzlich zustehen. Ein spezieller Parkausweis bietet erhebliche Entlastung im Alltag – etwa durch das Parken im Halteverbot oder auf gekennzeichneten Flächen in unmittelbarer Nähe zu Arztpraxen und Behörden.
Die Voraussetzungen für diese Erleichterungen sind jedoch nicht jedem bekannt – und auch nicht ganz einfach.
Was viele nicht wissen: Es reicht nicht aus, einfach einen Schwerbehindertenausweis zu besitzen. Entscheidend sind bestimmte Merkzeichen und eine konkret nachgewiesene Einschränkung der Mobilität. Zwei Ausweisformen eröffnen Betroffenen unterschiedliche Möglichkeiten – aber auch unterschiedliche Hürden bei der Beantragung.
Zwei Wege zur Parkerleichterung – und viele StolperfallenDer sogenannte orangefarbene Parkausweis ist innerhalb Deutschlands gültig. Er erlaubt es unter anderem, im eingeschränkten Halteverbot zu parken oder Stellflächen zu nutzen, die eigentlich für Anwohner reserviert sind.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Betroffene sowohl das Merkzeichen „G“ (für erhebliche Gehbehinderung) als auch „B“ (für die Notwendigkeit einer Begleitperson) nachweisen kann. Zusätzlich muss eine schwere Funktionsstörung vorliegen – etwa an den Beinen, der Wirbelsäule oder inneren Organen, die das Gehen deutlich einschränkt.
Wer diese Kriterien erfüllt, kann sich mit dem orangefarbenen Ausweis viele Wege verkürzen. Doch gerade ältere Menschen wissen häufig nicht, dass sie dafür selbst aktiv werden müssen – und nicht automatisch berücksichtigt werden.
Der zweite, weitreichendere Weg ist der blaue EU-Parkausweis. Dieser erlaubt das Parken auf speziell ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol – etwa vor Supermärkten oder Arztpraxen. Er wird Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) oder mit Blindheit ausgestellt.
Der Vorteil: Der Ausweis gilt europaweit und ermöglicht ein barrierefreieres Leben über Landesgrenzen hinweg. Die Hürden für die Ausstellung sind allerdings höher, was ihn nur für eine engere Personengruppe zugänglich macht.
Der Grad der Behinderung entscheidet nicht alleinEin häufiges Missverständnis besteht darin, dass allein der Grad der Behinderung (GdB) über die Parkerleichterung entscheidet. Doch das ist nicht der Fall. Vielmehr kommt es auf das konkrete Ausmaß der Bewegungseinschränkung und die zugewiesenen Merkzeichen an.
Ein hoher GdB, etwa 80 oder 90, reicht nicht aus, wenn keine außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blindheit vorliegt. Das führt in der Praxis dazu, dass viele potenziell Anspruchsberechtigte durchs Raster fallen – nicht aus Mangel an Bedürftigkeit, sondern aufgrund fehlender Informationen oder formaler Kriterien.
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Wenn der Ausweis nicht reicht: Sonderregelungen möglichEs gibt jedoch eine dritte Möglichkeit – für alle, die keine der beiden Ausweisformen erhalten, aber dennoch stark eingeschränkt sind. In solchen Fällen kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine individuelle Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Voraussetzung ist eine erhebliche Einschränkung der Mobilität, etwa infolge chronischer Erkrankungen, schwerer Herz-Kreislauf-Leiden oder anderer belastungsabhängiger Beschwerden.
Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde. Häufig werden ärztliche Atteste oder Berichte des Versorgungsamts verlangt. Wer sich unsicher ist, sollte vorab Beratung einholen – etwa bei Sozialverbänden, Behindertenbeauftragten der Kommunen oder spezialisierten Fachanwälten.
So funktioniert die BeantragungDer erste Schritt zur Parkerleichterung beginnt beim eigenen Schwerbehindertenausweis. Dort sollten Betroffene prüfen, ob relevante Merkzeichen eingetragen sind. Ist dies der Fall, kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein Antrag gestellt werden. Je nach Ausweisart sind weitere Unterlagen wie ein Passbild oder medizinische Nachweise erforderlich.
Wichtig ist, sich nicht von bürokratischen Hürden abschrecken zu lassen – denn viele Anträge scheitern nicht an der Berechtigung, sondern am Aufwand.
Oft fehlt es an klaren Informationen. Dabei können schon kleine Hinweise – etwa vom Hausarzt, vom Sozialdienst oder aus einer Selbsthilfegruppe – den Anstoß geben, das Verfahren anzustoßen.
Konkrete Vorteile für den AlltagFür viele Rentner ist der Weg vom Auto bis zur Arztpraxis oder zum Supermarkt eine Herausforderung. Wer etwa auf einen Rollator angewiesen ist oder Atemprobleme hat, profitiert enorm davon, näher am Ziel parken zu können. Parkerleichterungen ermöglichen das Abstellen des Fahrzeugs in Zonen, die anderen Autofahrern verwehrt bleiben – und sparen dadurch wertvolle Kraft und Zeit.
Besonders in Städten, wo Parkplätze knapp und Wege lang sind, kann ein Parkausweis darüber entscheiden, ob Betroffene selbstständig mobil bleiben oder auf Hilfe angewiesen sind. Das ist nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
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Defense Ministry: SDF Violates Ceasefire Agreement, Targets Army eastern Aleppo
The Syrian Democratic Forces (SDF) targeted Syrian Army positions east of Aleppo on Thursday claiming the live of one soldier and injuring several others, in a violation of the newly announced ceasefire agreement, the Media and Communications Directorate at the Ministry of Defense said.
“The (SDF) targeted Syrian Army positions near Tishrin Dam, east of Aleppo. One soldier was martyred and several others injured,” the Directorate told SANA in a statement.
The Directorate added that SDF have “violated the ceasefire agreement (announced Tuesday) more than 10 times by attacking Army positions along deployment lines in eastern Aleppo”.
Defense Minister General Murhaf Abu Qasra announced Tuesday that he had reached a ceasefire agreement during a meeting with Mazloum Abdi, the commander of the SDF, in Damascus.
“I have recently met with Mr. Mazloum Abdi in the capital, Damascus, where we agreed on a comprehensive ceasefire across all fronts and military positions in northern and northeastern Syria. The implementation of this agreement will begin immediately,” Abu Qasra wrote on X.
The ceasefire was reached following clashes erupted between SDF and Syrian Army in Aleppo’s Sheikh Maqsoud neighborhood Monday night, after SDF shelled nearby residential areas.
“The SDF continues fortification and entrenchment operations along all axes,” the statement added, noting that Syrian forces had intercepted communications related to planned attacks targeting the Army and security forces in Aleppo city.
Sozialhilfe: Das Sozialamt muss Bestattungskosten übernehmen
Sozialhilfe: Einer Bürgergeld Empfängerin, welche von ihrem verstorbenen Ehemann getrennt lebte, ist die Übernahme der Bestattungskosten nicht zuzumuten
Einer Bestattungspflichtigen ist die Übernahme der Kosten der Bestattung ihres verstorbenen Ehegatten nicht zuzumuten, wenn sie von diesem getrennt gelebt hat und das einzusetzende Einkommen die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII nur geringfügig übersteigt (Anschluss an BSG, Urt v 12. Dezember 2023 – B 8 SO 20/22 R – ).
Mit wegweisendem Urteil vom 26.08.2025 – L 8 SO 31/23 – gibt das LSG Sachsen bekannt, dass zu den ortsüblichen angemessenen Kosten einer Bestattung iSV § 74 SGB XII auch die Aufwendungen zählen, die auf die ordnungsbehördlich verfügte Bestattung des Verstorbenen in einem Urnenwahlgrab entstehen. Erforderlich können Kosten im Sinne des § 74 SGB XII auch sein, wenn sie über den Aufwendungen einer von der Ordnungsbehörde im Wege der Ersatzvornahme veranlassten Bestattung liegen.
Es obliegt den Trägern der Sozialhilfe, gegenüber den Ordnungsbehörden darauf hinzuwirken, dass diese keine Bestattungen zu sozialhilferechtlich unangemessenen Kosten vornehmen.
Besonders hervorheben tut das Gericht, das Sozialämter nicht lediglich fiktive Kosten für die kostengünstigere Beisetzung der Urne in einem Reihengrab ansetzen dürfen
Dem Bestattungspflichtigen dürfen mangels Rechtsgrundlage keine fiktive Kosten lediglich in Höhe eines kostengünstigeren Urnenreihengrabes zugebilligt werden. Denn die mangelnde Motivation der Klägerin, die Bestattung ihres verstorbenen Ehemannes zu veranlassen und der Umstand, dass sie gleichwohl Hinterbliebenenleistungen aus seiner Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland beantragt hat, darf jedenfalls nicht dazu verleiten, der Klägerin fiktive Kosten in Höhe der Differenz der Gebühren eines Urnengemeinschaftsgrabes und eines Urnenreihengrabes anzurechnen – dafür besteht keine Rechtsgrundlage.
Der Sterbevierteljahr-Bonus einer Witwenrente ist keine zweckbestimmte Leistung iSv §§ 11a SGB II, 83 SGB XIIInsbesondere die im Sterbevierteljahr gezahlten höheren Beträge dienen gerade auch zur Begleichung von Aufwendungen, die durch den Tod des Versicherten entstehen (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2023 – B 8 SO 20/22 R -).
Die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und der Sterbevierteljahrbonus dienten vielmehr demselben Zweck, nämlich der Sicherung des Lebensunterhalts im Zeitraum bis zum Ende des dritten Monats nach dem Tod des Partners.
Der „Sterbevierteljahrbonus“ diene der Deckung der besonderen Aufwendungen in dieser Übergangsphase, die dem hinterbliebenen Ehegatten bei typisierender Betrachtung infolge des Todesfalls entstehen, z.B. in Form von Bestattungskosten oder den Kosten des Umzugs in eine kleinere Wohnung.
Die Übernahme der Bestattungskosten war hier der Klägerin nicht zuzumutenEs entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG ), dass zerrüttete Verwandtschaftsverhältnisse zwischen dem Bestattungspflichtigen und dem Verstorbenen, die – wie hier – in der langjährigen Trennung der Eheleute liegen können, höhere Anforderungen an die Zumutbarkeit im Hinblick auf den Einsatz von die Einkommensgrenze nur geringfügig übersteigenden Einkommens begründen (Urteil vom 12. Dezember 2023 – B 8 SO 20/22 R –; Urteil vom 4. April 2019 – B 8 SO 10/18 R – ).
Mit dem Getrenntleben sowie der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags sind daher weitgehende eherechtliche Folgen eingetreten, die sozialhilferechtlich die Einschätzung erlauben, dass zwischen der Klägerin und ihrem Ehegatten kein Wille mehr dafür bestanden hat, wechselseitig füreinander einzustehen.
Daran knüpft das Sozialrecht anZur Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers zählt nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a SGB II nur ein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte. Die Auslegung des Begriffs des Getrenntlebens richtet sich auch im Rahmen des SGB II nach familienrechtlichen Grundsätzen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 16. April 2013 – B 14 AS 71/12 R – ).
Der Senat teilt daher die Ansicht der Vorinstanz, dass es der Klägerin nicht zuzumuten ist, die Kosten der Bestattung ihres verstorbenen Ehemannes zu tragen; zumal sie – im März 2018 über keinerlei Vermögenswerte verfügt hat.
Anmerkung vom VerfasserBei wirksamer Ausschlagung der verschuldeten Erbschaft ihres verstorbenen Mannes durch die Betreuerin ist es für eine im Pflegeheim wohnende Sozialhilfeempfängerin nicht zumutbar, die Bestattungskosten ihres Mannes zu bezahlen.
Der Leistungsträger muss die angemessenen Kosten der Bestattung für die mittellose Hilfeempfängerin übernehmen ( LSG BW L 2 SO 2100/23).
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Das Sozialamt muss Sozialhilfe für Deutschen im Ausland zahlen – Urteil
Im Einzelfall muss das Sozialamt Minderjährigen Deutschen Sozialhilfe im Ausland gewähren
Minderjährigen Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, kann im Einzelfall Sozialhilfe zur Sicherstellung einer nach den dortigen Verhältnissen angemessenen Schulbildung gewährt werden, so die Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Az. B 8 SO 11/16 R.
Nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 1 Satz 2 SGB XII stünden Leistungen der Sozialhilfe für Deutsche im Ausland zwar im Ermessen des Sozialhilfeträgers, doch seien bei Vorliegen der sehr restriktiven Tatbestandsvoraussetzungen keine Erwägungen denkbar, die gleichwohl einen Leistungsausschluss rechtfertigen könnten. Insofern bestünde ein Ermessen lediglich hinsichtlich des „Wie“ der Leistungserbringung, nicht aber hinsichtlich des „Ob“.
Die Voraussetzungen des Hinderungsgrundes nach § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XII lägen vorDieser Tatbestand sei dahin auszulegen, dass einem im Ausland mit den Eltern oder dem sorgeberechtigten Elternteil lebenden deutschen Kind bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage Sozialhilfe zu gewähren sei, wenn es wegen des gewöhnlichen Aufenthalts seiner sorgeberechtigten Eltern und damit wegen seiner eigenen Pflege und Erziehung im Ausland (rechtlich) an einer Rückkehr gehindert sei.
Denn es komme nicht darauf an, ob den Eltern die Möglichkeit bestehe, nach Deutschland zurückzukehren. Das Verhalten bzw. der fehlende Rückkehrwille der Eltern könne den Kindern nicht zugerechnet werden ( so auch BSG, Urteil vom 21.9.2017 – B 8 SO 5/16 R – ).
Der unbestimmte Rechtsbegriff der außergewöhnlichen Notlage setzt in der Person desjenigen, der für sich Leistungen der Sozialhilfe beansprucht, besondere Lebensumstände voraus, welche die konkrete und unmittelbare Gefahr einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung existentieller Rechtsgüter begründen
Dazu zählen das Leben (Art 2 Abs 2 Satz 1 Alt 1 GG), die körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 Satz 1 Alt 2 GG), das menschenwürdige Existenzminimum (Art 1 Abs 1 iVm Art 20 Abs 1 GG) oder ein anderes grundrechtlich geschütztes Rechtsgut mit vergleichbar existentieller Bedeutung.
Eine außergewöhnliche Notlage liegt danach auch vor, wenn einem im Aufenthaltsland schulpflichtigen Deutschen die Mittel fehlen, die zur Sicherstellung seiner Teilhabe an einer nach den dortigen Verhältnissen angemessenen Schulbildung unbedingt erforderlich sind
Weil der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich auf die unbedingt erforderlichen Mittel zur Sicherung der physischen Existenz und eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Bei schulpflichtigen Kindern wird dieses Mindestmaß vor allem durch Teilhabe an einer angemessenen Schulbildung gewährleistet, sodass notwendige Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten zum existentiellen Bedarf gehören.
Welche Schulbildung angemessen ist, richtet sich gemäß § 24 Abs 3 SGB XII nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.
Wann sind Leistungen der Sozialhilfe im Ausland unabweisbarDas Kriterium der Unabweisbarkeit stellt als eigenständige Tatbestandsvoraussetzung eine unauflösbare Beziehung zwischen einer außergewöhnlichen Notlage und der begehrten Leistung her. Die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe im Ausland ist unabweisbar, wenn die Leistung nach Art und Umfang das einzige geeignete Mittel ist, um die unmittelbare und konkrete Gefahr für ein grundrechtlich geschütztes Rechtsgut mit existentieller Bedeutung abzuwenden.
Der Unabweisbarkeit von Sozialhilfeleistungen steht nicht entgegen, dass die Mutter des Klägers angefallenen Kosten zur Deckung existenzieller Bedarfe gegebenenfalls erst durch die Aufnahme von Darlehen begleichen konnte.
Nach der Rechtsprechung des Senats setzen Sozialhilfeleistungen zwar vom Grundgedanken her einen aktuellen Bedarf voraus; dies gilt allerdings aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) nicht bei einer Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf eingelegt hat und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss.
Anmerkung vom Experten für Bürgergeld/ Sozialrecht Detlef BrockVoraussetzungen des Anspruchs eines Deutschen auf Sozialhilfe im Ausland
Nach § 24 Abs 1 S 1 SGB 12 erhalten Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, grundsätzlich keine Leistungen. Hiervon kann bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage abgewichen werden, wenn nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus einem der in S. 2 benannten Gründe nicht möglich ist.
Eine außergewöhnliche Notlage setzt die konkrete und unmittelbare Gefahr einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung existenzieller Rechtsgüter voraus.
Die Notlage muss so außergewöhnlich sein, dass sie nur durch die Gewährung von Sozialhilfeleistungen zu beseitigen ist.
Eine außergewöhnliche Notlage ist – nicht – anzunehmen, wenn der Betroffene lediglich bedürftig ist, also überhaupt eine Notlage besteht. Vielmehr muss das physische Existenzminimum nach den örtlichen Verhältnissen konkret und unmittelbar gefährdet sein ( LSG Niedersachsen Az. L 8 SO 77/20 ).
Praxistipp vom ExpertenNach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt Folgendes:
Das Merkmal der Unmöglichkeit der Rückkehr kann auch dann erfüllt sein, wenn eine Rückkehr einen Schaden hervorruft, der bei wertender Abwägung unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 24 SGB XII ein Rückkehrverlangen der Behörde schlechthin ausschließt, etwa wenn im Falle einer Rückkehr schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind (vgl. BSG Urteil vom 21.09.2017 – B 8 SO 5/16 R).
Sozialhilfe für Deutsche die im Ausland leben, wenn das Kind eine schwere Pflegebedürftigkeit hat
1. Die Schwere der Pflegebedürftigkeit der Kindes kann einen nach § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XII Grund darstellen, warum die Antragsteller daran gehindert waren, nach Deutschland zurück zu kehren.
2. Das Gleiche gilt für die Mutter und den Vater die aufgrund von Art. 6 GG ebenfalls an der Rückkehr gehindert würden ( LSG NRW Az. L 9 SO 108/22 ).
Sozialhilfe-Anspruch für Deutsche im Ausland wenn das Kind pflegebedürftig ist
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Bürgergeld: Bei Partnerschaft auf Probe muss dann doch der Partner zahlen
Von einer Bedarfsgemeinschaft im Rahmen des Bürgergelds kann auch bei einem Zusammenleben unter einem Jahr ausgegangen werden, wenn besonders gewichtige Umstände die Annahme einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft rechtfertigen, zum Beispiel bei längerer Vorbeziehung, Aufnahme des Partners in die eigenen Versicherungen, Abgabe der gemeinsamen Erklärung: Ja, wir sind ein Paar.
So zu mindestens die Ansicht des Sozialgericht Lüneburg, Urt. v. 15.03.2024 – S 19 AS 38/21 – .
Begründung: Beide bilden eine BedarfsgemeinschaftBei dem Kläger und der Zeugin handelt es sich zum Zeitpunkt der Antragstellung um eine Bedarfsgemeinschaft, davon war das Gericht überzeugt.
Der Kläger und die Zeugin sind erst kurz vor Antragstellung auf das Bürgergeld zusammen gezogen, sie kannten sich jedoch bereits seit Beginn der Ausbildung ( somit seit mehreren Jahren ) und waren auch vor dem Zusammenzug ein Paar.
Partnerschaftliche Verteilung der HausarbeitenWährend des Zusammenlebens kümmerte sich hauptsächlich die Zeugin um die Wäsche. Die Aufgaben wurden auch partnerschaftlich verteilt.
Beide gaben in der Verhandlung an: Ja, wir sind ein PaarDer Kaufvertrag für die Küche und auch der Mietvertrag wurde von beiden unterschrieben, was ein gemeinsames Wirtschaften erkennen lässt.
Leistungsbezieher wurde in die Versicherungen der Partnerin aufgenommenDie Zeugin nahm den Kläger zur Absicherung in ihre bestehende Versicherungsverhältnisse auf, wie etwa Haftpflicht, Unfallversicherung, worin das Gericht gemeinsame Sorge und Verantwortung füreinander sah. In der Gesamtschau dieser Umstände ist das Bestehen einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft zu sehen.
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– Bürgergeld: Widerspruch gegen Bedarfsgemeinschaft stellen
Denn:
Auch wenn die Partnerschaft erst seit kurzer Zeit bestand und auch das Lebensalter beider sehr jung war, ist es kennzeichnend für eine Bedarfsgemeinschaft, dass diese einen Anfang hat, während dessen man das Zusammenleben ausprobiert.
Ohne diese Phase handelte es sich gerade nicht um eine Partnerschaft, sondern um eine bloße Wirtschaftsgemeinschaft, so das Gericht.
Partnerschaft auf ProbeSo haben sich aber weder der Kläger noch die Zeugin verstanden. Vielmehr stand im Vordergrund, ein gemeinsames Zusammenleben und die Partnerschaft auszuprobieren. Die Leistungen waren aufgrund des Gesagten unter Zugrundelegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der gesamten Bedarfsgemeinschaft zu berechnen.
AnmerkungFür das Paar ist es hier ganz dumm gelaufen, bei diesen Voraussetzungen ist natürlich klar, dass man sie als Bedarfsgemeinschaft sieht, weil
1. Schon vor der Antragstellung auf ALG II waren sie ein Paar – Partnerschaft auf Probe
2. Aufnahme des Partners in bestehende Versicherungsverhältnisse
3. Gemeinsames Unterzeichnen des Mietvertrages, gemeinsamer Kauf von Einrichtungsgegenständen, gemeinsame Unterschrift unter Kaufvertrag
4. Gemeinsame Erklärung vor Gericht: Jawohl wir sind ein Paar
Fazit:
Eigentlich ohne Worte, denn sie waren wohl ein Paar, zu mindestens nach diesen belastenden Aussagen. Was können Betroffene bei Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft schon im 1. Jahr tun?
Eigentlich kurze und knackige Antwort, Sofort Widerspruch und Eilverfahren, denn sehr, sehr oft haben die Jobcenter eins vergessen:
Nämlich genau zu ermitteln und nicht nur zu vermuten, ohne aber Beweise zu haben!
Was Anderes gilt, wenn:
Die Vermutung der eheähnlichen Gemeinschaft erst bei einem über einjährigen Zusammenwohnen findet selbst in Eilverfahren keine Anwendung, wenn zB durch polizeiliche Ermittlungsergebnisse die besondere Nähe und Intensität einer eheähnlichen Beziehung belegt ist ( Rechtsprechung LSG Bayern ).
Noch ein Hinweis zu einem Urteil, weil es auch für die Antragsteller gar nicht gut lief: Auch dann, wenn Partner kürzer als ein Jahr zusammenleben, kann eine Bedarfsgemeinschaft angenommen werden, wenn besonders gewichtige Umstände die Annahme einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft rechtfertigen, hier längere Vorbeziehung und Schwangerschaft ( SG Potsdam, Urteil vom 29. September 2023 – S 44 AS 675/21 – ).
Kritischer Beitrag von Rechtsanwalt Matthias Göbe, BerlinKürzung Bürgergeld unmittelbar nach dem Zusammenziehen mit dem Partner?! Zitat:
„In meiner Kanzlei erlebe ich häufig, dass die Jobcenter bereits beim erstmaligen Zusammenziehen von zwei Partnern in eine Wohnung von einer Bedarfsgemeinschaft der beiden Personen ausgehen, so dass jeder von ihnen nur noch 90 % der Regelleistung erhält und auch Einkommen und Vermögen wechselseitig angerechnet werden.
Diese Vorgehensweise ist jedoch in den meisten Fällen unzulässig, denn der Gesetzgeber billigt den Partnern quasi ein Jahr Probezeit zu, um herauszufinden, ob man bereit ist, wirklich für den Anderen auch finanziell Verantwortung zu übernehmen.
Erst nach einem Jahr des Zusammenwohnens müssen die Partner nachweisen, dass sich diese Verantwortung nicht entwickelt hat, etwa weil innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt gewohnt wird und auch getrennt gewirtschaftet wird.
Innerhalb des ersten Jahres des Zusammenwohnens kann das Jobcenter somit nicht automatisch von einer Partnerschaft, die zu einer Bedarfsgemeinschaft führt, ausgehen, sondern nur in besonderen Fällen, wie etwa der Existenz eines gemeinsamen Kindes. „Quelle: www.anwalt.de”
Der Beitrag Bürgergeld: Bei Partnerschaft auf Probe muss dann doch der Partner zahlen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.