«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Bürgergeld: Jobcenter muss für Mietschulden zahlen
Ein Jobcenter muss einer Mutter und ihrem Sohn vorläufig ein Darlehen gewähren, um Mietschulden in Höhe von 2047 Euro zu tilgen. So entschied das Sozialgericht Magdeburg (S 18 AS 193/17).
Übergangsgeld, dann GrundsicherungDie Betroffene stellte für sich und ihren minderjährigen Sohn am 29.12.2016 einen Antrag auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II beim zuständigen Jobcenter. Von August bis Dezember diesen Jahres führte sie eine medizinische Rehabilitation durch.
Der Grund für diese Maßnahme war ihre Drogenerkrankung. Sie bezog in dieser Zeit Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.
Zum Zeitpunkt der Klage vor dem Sozialgericht erhielt sie außerdem Kindergeld in Höhe von 192,00 Euro sowie einen Unterhaltsvorschuss vom Landkreis Harz in Höhe von 201,00 Euro.
Sie hatte einen Antrag auf Krankengeld gestellt, der noch nicht bescheiden war. Da sie aufgrund einer Fraktur des Arms arbeitsunfähig war, ruhte zur Zeit der Klage ihr Restanspruch auf Arbeitslosengeld.
Gemeinsame Wohnung von Mutter und KindSeit September 2015 lebte sie mit ihrem Sohn in einer Dreiraum-Wohnung mit einer Gesamtmiete von 439,00 Euro. Das Jobcenter bewilligte von Dezember 2016 bis Mai 2017 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (heute Bürgergeld).
Antrag auf Darlehen wegen MietschuldenAm 02.01.2017 stellte die Betroffene beim Jobcenter einen Antrag auf die Gewährung eines Darlehens, um Mietschulden in Höhe von 2047 Euro.
Sie begründete dies damit, dass ihr die Kündigung drohe, falls sie die Schulden nicht ausgleiche und sie dann mit ihrem Kind auf der Straße sitze. Sie fügte ein „Übergabeprotokoll/Auszug nach fristloser Kündigung am 2.1.2017“ ihres Vermieters bei.
Mietschulden von über 2000 EuroIn diesem stand: „Heute übergibt die Mieterin …, die Wohnung mit sämtlichen Schlüsseln, an den Vermieter … Die Mieterin erhält einen Schlüssel zurück, um bis zum 22.1.2017 Ihre restlichen Sachen aus der Wohnung zu räumen. Alles was sich am 23.1.2017 noch in der Wohnung befindet, darf der Vermieter auf Kosten der Mieter entsorgen. Die Miete ist bis zum 23.1.2017 weiterzuzahlen.“
Die Betroffene fügte dem Antrag außerdem eine vorhergehende Mahnung des Vermieters bei. Diese zeigte Mietrückstände und Mahngebühren seit September 2015 in Höhe von insgesamt 2047 Euro.
Mutter und Tochter können Wohnung behalten, wenn sie die Schulden bezahlenAm 23.01.2017 teilte der Vermieter der Mutter jedoch schriftlich mit, dass sie und ihr Kind in der Wohnung bleiben könnten, wenn sie die Mietschulden so schnell wie möglich begleichen würden.
Zum Zeitpunkt der Klage der Betroffenen vor dem Sozialgericht hatte weder eine Räumung stattgefunden noch gab es eine Räumungsklage.
Jobcenter weigert sich, Darlehen zu gewährenDas Jobcenter weigerte sich, ein Darlehen für die Mietschulden zu gewähren. Es begründete die Ablehnung damit, dass die Kosten der Unterkunft die Grenze der Angemessenheit übersteigen würden. Es sei auch nicht gesichert, dass die Unterkunft durch die Bezahlung der Schulden längerfristig gesichert sein könnte.
Mutter legt Widerspruch einDie Mutter legte Widerspruch beim Jobcenter ein. Hier argumentierte sie, dass ihrem minderjährigen Sohn ohne das Darlehen Obdachlosigkeit drohe. Zudem könne sie aufgrund ihrer Mietschulden keine andere Wohnung mieten.
Sie räumte ein, die Rückstände seinen in Zusammenhang mit ihrer Drogenerkrankung entstanden. Der Vermieter akzeptiere keine Ratenzahlung.
Der Widerspruch war zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung noch nicht entschieden.
Antrag auf einstweilige AnordnungDie Betroffene stellte am 24.01.2017 einen Antrag beim Sozialgericht Magdeburg auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, in dem er auch im die Übernahme der Mietschulden per Darlehen ging. Die Betroffene erklärte darin, dass die Wohnungsbaugesellschaft mbH ihr mitgeteilt habe, dass sie eine Vermieterbescheinigung ohne Mietschulden benötige.
Das Gericht entscheidet zugunsten der MutterDie Richter erklärten den Antrag für begründet und verpflichtete die Behörde, die Schulden per Darlehen zu übernehmen. Das Jobcenter müsse auch Mietschulden unternehmen, wenn dies die Unterkunft sichern oder eine vergleichbare Notlage beheben könne. Solch ein Fall liege hier vor, denn ohne die Schulden zu bezahlen, drohe Wohnungslosigkeit.
Miete ist angemessenDas Gericht erklärte auch das angebliche Überschreiten einer Angemessenheitsgrenze nicht für schlüssig. So dürfe das Jobcenter nicht den gesamten Harz als Maßstab nehmen, sondern es ginge um die Bedingungen vor Ort, in Halberstadt. Hier würde die Miete der Wohnung der Mutter und ihres Sohnes die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung nicht überschreiten.
Der Schutz des Kindes ist besonders wichtigDie Richter maßen besonderes Gewicht dem Schutz des minderjährigen Sohnes bei. Für diesen können sich ein Wechsel der Unterkunft negativ auf den Schulweg auswirken, oder er müsse sogar die Schule wechseln.
Richter sehen Prognose für die Mutter positivDas Gericht erstellte zudem eine positive Prognose für die Mutter. Die Mitschulden seien aufgrund ihrer Drogenprobleme entstanden.
Wegen dieses Missbrauchs habe sie freiwillig und erfolgreich eine Rehabilitation durchgeführt. Sie verspreche nicht nur, keine weiteren Mietschulden anzuhäufen, sondern sie sei auch damit einverstanden, dass das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter auszahle.
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Pflegegeld: Hat man bei einem Pflegegrad 1 Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Ja: Mit Pflegegrad 1 haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, haushaltsnahe Unterstützung – landläufig „Haushaltshilfe“ genannt – über den Entlastungsbetrag zu finanzieren. Seit 1. Januar 2025 beträgt dieser Anspruch bis zu 131 Euro pro Monat und kann für Hilfen im Haushalt sowie weitere anerkannte Entlastungsangebote eingesetzt werden.
Voraussetzung ist, dass die Hilfe von einem anerkannten Dienst oder einer nach Landesrecht zugelassenen Nachbarschaftshilfe erbracht wird und die Pflege zu Hause stattfindet. Ein reguläres Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen gibt es in Pflegegrad 1 hingegen nicht.
Was „Haushaltshilfe“ im Kontext der Pflegeversicherung bedeutetIm Sprachgebrauch meint Haushaltshilfe Tätigkeiten wie Putzen, Wäsche, Einkaufen oder Begleitung zum Arzt. In der Pflegeversicherung werden diese Leistungen als Hilfen bei der Haushaltsführung bzw. Angebote zur Unterstützung im Alltag geführt.
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ist der zentrale Zugang hierzu der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, den die Pflegekasse nach Rechnungserhalt erstattet.
Das Geld ist zweckgebunden und darf nur für qualitätsgesicherte, anerkannte Leistungen eingesetzt werden. Unabhängig vom allgemeinen Gesetzestext, der lange 125 Euro als Richtwert nannte, stellt das Bundesgesundheitsministerium klar: Seit 2025 liegt der Betrag bei 131 Euro monatlich.
Diese Besonderheit gilt ausgerechnet für Pflegegrad 1Die Pflegeversicherung sieht bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld und keine regulären ambulanten Pflegesachleistungen vor.
Gleichzeitig räumt sie hier eine Besonderheit ein: Der Entlastungsbetrag darf – anders als in den höheren Pflegegraden – auch für bestimmte körperbezogene Pflegeleistungen eines zugelassenen Pflegedienstes (etwa Unterstützung beim Duschen) verwendet werden. Das ist wichtig, weil so in der Praxis mit demselben Budget sowohl haushaltsnahe Hilfen als auch punktuelle pflegerische Unterstützung finanziert werden können.
So kommen Sie in der Praxis zur erstatteten HaushaltshilfeEin gesonderter Antrag auf den Entlastungsbetrag ist in der Regel nicht nötig; der Anspruch besteht automatisch, sobald ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege häuslich erfolgt.
Sie beauftragen einen anerkannten Dienst oder eine nach Landesrecht zugelassene Nachbarschaftshilfe, lassen sich die Leistung in Rechnung stellen und reichen die Belege bei der Pflegekasse ein – manche Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab.
Achten Sie unbedingt darauf, dass der Anbieter anerkannt ist; sonst kann die Kasse die Erstattung ablehnen. Nicht verbrauchte Beträge werden monatlich weitergeschoben und können bis zum Ende des folgenden Halbjahres genutzt werden.
Wofür sich der Entlastungsbetrag konkret einsetzen lässtMit Pflegegrad 1 können Sie die 131 Euro unter anderem für haushaltsnahe Dienstleistungen einsetzen, also für Reinigung, Wäsche, Einkaufen, Essen zubereiten, Begleitung oder stundenweise Betreuung.
Zusätzlich ist der Einsatz für Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes möglich, einschließlich bestimmter körperbezogener Hilfe. Auch Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege dürfen über den Entlastungsbetrag mitfinanziert werden, etwa für Zuzahlungen oder ergänzende Stunden.
Wichtiger Abgrenzungspunkt: Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V)Neben der Pflegeversicherung existiert eine zweite, oft verwechselte Leistung: die Haushaltshilfe der gesetzlichen Krankenkasse bei Krankheit, Schwangerschaft/Entbindung oder nach einer Operation. Sie ist nicht an einen Pflegegrad gekoppelt.
Typischerweise greift sie, wenn wegen Krankheit der Haushalt vorübergehend nicht weitergeführt werden kann und ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt; dann kann die Kasse bis zu 26 Wochen eine Haushaltshilfe finanzieren.
Diese SGB-V-Leistung folgt eigenen Regeln, umfasst üblicherweise eine Zuzahlung und setzt eine medizinische Begründung sowie das Fehlen anderer im Haushalt lebender Hilfspersonen voraus. Für rein pflegebedingte Alltagshilfen ist hingegen der Entlastungsbetrag zuständig.
Häufige Stolperfallen in der PraxisIn der Erstattungspraxis kommt es immer wieder zu Problemen, wenn private, nicht anerkannte Reinigungskräfte beauftragt werden. Deren Rechnungen dürfen die Pflegekassen regelmäßig nicht über den Entlastungsbetrag erstatten.
Abhilfe schafft die Beauftragung anerkannter Dienste oder – je nach Landesrecht – registrierter Nachbarschaftshelferinnen und -helfer. Klären Sie außerdem mit dem Anbieter, ob Direktabrechnung mit der Pflegekasse möglich ist; das erspart Vorfinanzierung.
Ergänzende Leistungen, die Sie kennen solltenPflegegrad 1 eröffnet neben dem Entlastungsbetrag weitere, zweckgebundene Unterstützungen, die indirekt den Haushalt entlasten können. Dazu zählen Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung oder für digitale Pflegeanwendungen.
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – etwa Handschuhe oder Desinfektion – werden seit 2025 bis zu 42 Euro monatlich erstattet. Diese Leistungen ersetzen keine Haushaltshilfe, erleichtern aber den Alltag.
Fazit: Bei Pflegegrad 1 Anspruch auf HaushaltshilfeWer Pflegegrad 1 hat, hat keinen Anspruch auf Pflegegeld oder reguläre Pflegesachleistungen, sehr wohl aber auf haushaltsnahe Unterstützung über den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.
Wichtig ist die Wahl eines anerkannten Angebots; dann erstatten die Pflegekassen die Kosten gegen Nachweis. Parallel existiert die Haushaltshilfe der Krankenkasse für krankheitsbedingte Ausfälle – eine andere, vom Pflegegrad unabhängige Leistung. Wer beide Systeme sauber trennt und die formalen Anforderungen beachtet, bekommt die notwendige Hilfe rechtssicher finanziert.
Quellenhinweise: Maßgeblich für Höhe, Voraussetzungen und Verwendungszwecke des Entlastungsbetrags sowie die Sonderregelung in Pflegegrad 1 sind die Informationsseiten des Bundesgesundheitsministeriums mit Stand Februar 2025.
Die Regeln zur Anerkennung von Anbietern in Niedersachsen sowie zu Nachbarschaftshilfe stammen aus den Veröffentlichungen des Landes. Die SGB-V-Haushaltshilfe beruht auf § 38 SGB V sowie begleitenden Informationen der Krankenkassen und der Verbraucherzentralen.
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Der Donut des Wohlstands und Genosse Guterres‘ Krieg gegen den Kapitalismus – Klimawirksame Ablenkung von der Wirtschaftsleistung
Gastbeitrag von David Middleton: „Beenden wir die Armut, indem wir Wohlstand neu definieren?“
Alles, was von UN-Generalsekretär Guterres vorgeschlagen und von der Redaktion von Nature unterstützt wird, sollte mit äußerster Voreingenommenheit ignoriert werden!
Schluss mit der BIP-Manie: Wie die Welt Wohlstand wirklich messen sollte- REDAKTION, 01. Oktober 2025
 
Die Fixierung auf die Wirtschaftsleistung als Maßstab für menschliche Entwicklung rückt die Nachhaltigkeit in den Hintergrund. Forscher können nun dazu beitragen, bessere Indikatoren zu entwickeln.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York sorgte letzte Woche für zahlreiche Schlagzeilen. Eine wichtige politische Initiative des Weltorgans wurde jedoch nicht von den Staats- und Regierungschefs diskutiert, obwohl dies eigentlich hätte geschehen sollen. UN-Generalsekretär António Guterres hat eine hochrangige Expertengruppe zusammengestellt, die neue Indikatoren für den menschlichen und globalen Wohlstand vorschlagen soll, die über das BIP hinausgehen.
[…]
Guterres‘ Projekt heißt „Beyond GDP“, weil es notwendig ist, über den weltweit wichtigsten Indikator für wirtschaftlichen Fortschritt hinauszugehen: das Bruttoinlandsprodukt (BIP)
[im englischen GDP  gross domestic product].
[…]
Das 14-köpfige Gremium unter dem gemeinsamen Vorsitz der Ökonomen Kaushik Basu von der Cornell University in Ithaca, New York, und Nora Lustig von der Tulane University in New Orleans, Louisiana, berät über eine breite Palette von Indikatoren, die jeweils das gleiche Gewicht wie das BIP haben sollen. Es ist ein äußerst ehrgeiziges Unterfangen – und außerordentlich komplex.
Wie komplex dies genau ist, wird in einem Artikel in Nature dieser Woche dargelegt. Die Ökonomen Andrew Fanning und Kate Raworth vom Doughnut Economics Action Lab in Oxford, Großbritannien, beschreiben einen Satz von 35 sozialen und ökologischen Indikatoren, der einige Antworten auf die vom Gremium untersuchten Fragen zu liefern versucht. Sie berichten von 13 ökologischen Indikatoren, die auf dem von Umweltwissenschaftlern entwickelten Rahmen der planetaren Belastungsgrenzen basieren.
[…]
Dieses Werk erweitert Raworths ursprüngliche Idee eines „sicheren und gerechten Raums für die Menschheit“ …
[…]
Die jüngste Studie und die UN-Initiative bieten Forschern aus allen Wirtschaftsbereichen die Möglichkeit, zusammenzuarbeiten, um das bestmögliche Ergebnis für Mensch und Umwelt zu erzielen. Wie Raworth in Doughnut Economics schrieb: „Wir haben Volkswirtschaften, die wachsen müssen, unabhängig davon, ob sie uns Wohlstand bringen oder nicht. Was wir brauchen, sind Volkswirtschaften, die uns Wohlstand bringen, unabhängig davon, ob sie wachsen oder nicht.“
Wenn man das BIP durch „35 soziale und ökologische Indikatoren“ ersetzt, werden die Kosten des aussichtslosen Kampfes gegen den Klimawandel offensichtlich irrelevant.
Hier ist ein Teil der sehr abstrakten Zusammenfassung ihres Artikels:
Nature 646 , 7 (2025) doi: https://doi.org/10.1038/d41586-025-03144-y
[vorstehender Link führt hier hin: https://stephenheins.substack.com/p/headline-the-doughnut-of-prosperity]
Natur https://www.nature.com/articles/d41586-025-03144-y
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- Veröffentlicht: 01. Oktober 2025
 
 
- Andrew L. Fanning & Kate Raworth
Nature Band 646 , Seiten 47–56 (2025) Zitieren Sie diesen Artikel
202 Altmetric Metrikdetails 
Abstrakt
Das ringförmige Rahmenwerk der sozialen und planetaren Belastungsgrenzen (der „Doughnut“) bietet eine prägnante visuelle Bewertung des Fortschritts auf dem Weg zum Ziel, die Bedürfnisse aller Menschen im Rahmen der Möglichkeiten des lebenden Planeten zu erfüllen 1 , 2 , 3 . Hier präsentieren wir ein erneuertes Ringwerk mit einem überarbeiteten Satz von 35 Indikatoren, die Trends bei sozialer Benachteiligung und ökologischer Überschreitung für den Zeitraum 2000–2022 überwachen. Obwohl sich das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) mehr als verdoppelt hat, zeigen unsere Medianwerte einen bescheidenen Erfolg bei der Verringerung der menschlichen Benachteiligung, der sich verfünffachen müsste, um die Bedürfnisse aller Menschen bis 2030 zu erfüllen. Unterdessen müsste der Anstieg der ökologischen Überschreitung sofort gestoppt und in Richtung der planetaren Belastungsgrenzen fast doppelt so schnell voranschreiten, um die Stabilität des Erdsystems bis 2050 zu gewährleisten.
[…]
Übersetzung: „Obwohl sich das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) mehr als verdoppelt hat“, fühlen wir uns nicht gut dabei und möchten das BIP durch etwas ersetzen, das uns ein besseres Gefühl gibt.
Hier ist der „Donut des Wohlstands“ …
Abb. 1: Aktueller globaler Stand der Unter- und Überschreitung der sozialen und planetaren Grenzen. Fanning & Raworth, 2025
Der innere Ring des Donuts stellt ihre willkürliche Schätzung einer „sozialen Grundlage“ dar. Die Keile innerhalb des inneren Rings stellen ihre willkürlichen Defizite unterhalb dieser Grundlage dar. Der äußere Ring des Donuts stellt ihre willkürliche Schätzung einer planetarischen „ökologischen Obergrenze“ dar … einer „ vorindustriellen Holozän-Basislinie “. Die Keile stellen ihre willkürlichen Schätzungen dar, inwieweit der Kapitalismus zu Überschreitungen dieser „vorindustriellen Holozän-Basislinie“ geführt hat.
Offensichtlich werden die Kosten für die Bekämpfung des Klimawandels, den Verlust der Artenvielfalt, die Umwandlung von Land, die Störung der Süßwasserversorgung, die Nährstoffverschmutzung (WTF?), die chemische Verschmutzung und die Stärkung der „sozialen Grundlage“ irrelevant, wenn wir Wohlstand einfach mit dem „Donut des Wohlstands“ statt mit dem guten alten US-Dollar messen … Das gibt der Redewendung „Dollar in Donuts“ eine ganz neue Bedeutung. Oder vielleicht auch keine neue Bedeutung. Donuts gelten in diesem rhetorischen Stil als wertlos … und das, obwohl ein Donut oft mehr als 1 Dollar pro Stück kostet .
Wie dem auch sei, ich würde wetten, dass George Orwell Folgendes über den „Donut des Wohlstands“ zu sagen hätte.
[Da ich nicht weiß, ob die Bildrechte schon frei verfügbar sind, hier der Text:]
Manche Ideen sind so blöd, dass nur Intellektuelle an sie glauben.
Quelle: https://www.azquotes.com/quote/445662
Referenz
Fanning, AL, Raworth, K. Der Donut sozialer und planetarischer Grenzen überwacht eine Welt aus dem Gleichgewicht. Nature 646 , 47–56 (2025). https://doi.org/10.1038/s41586-025-09385-1
Der Beitrag Der Donut des Wohlstands und Genosse Guterres‘ Krieg gegen den Kapitalismus – Klimawirksame Ablenkung von der Wirtschaftsleistung erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Vortrag und Demonstration in Jena: Hoffnung und Widerstand
An der Universität in Jena finden derzeit die „Alternativen Orientierungstage für Studierende“ statt. In diesem Rahmen hat das lokale Komitee der Kampagne „Women Defend Rojava“ (WDR) eine Veranstaltung organisiert, bei der über die kommunalen Basistrukturen und die politischen Arbeiten der Frauen in der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) informiert worden ist. Rund 50 Interessierte folgten dem Vortrag, in dessen Anschluss gemeinsam an einer Demonstration gegen die aktuellen Angriffe auf die kurdischen Stadtviertel in Aleppo teilgenommen wurde.
Die Kommune als Kern der Selbstverwaltung
Zwei WDR-Aktivistinnen haben im Rahmen der Kampagne vergangenes Jahr an einer Delegation in die DAANES teilgenommen. Nach einer allgemeinen Vorstellung der Kampagne und der Region, teilten sie ihre Eindrücke und Erfahrungen der Reise und berichteten von verschiedenen Orten, die sie besucht hatten.
So hatten sie die Möglichkeit eine Kommune in Qamişlo kennenzulernen und deren verschiedenen Kommissionen, wie beispielsweise die Jugend, Gerechtigkeitskommission, Frauen und Finanzen, zu treffen. Die Aktivistinnen erklärten die Rolle der Kommune und deren Bedeutung innerhalb der Selbstverwaltung.
Die Frauenstrukturen
Eine weitere Struktur der Basisarbeit, so die Referentinnen, sei das Mala Jin (dt. Frauenhaus), ein Frauenzentrum, in dem Frauen durch Mediation Probleme lösen. Die Aktivistinnen führten im Folgenden dessen Entstehungsgeschichte aus und gingen näher auf die konkreten Arbeiten dieser Institution ein.
Außerdem berichteten sie von Sara, einer Organisation, die sich vor Gericht für die Rechte der Frauen einsetzt. Abschließend stellten sie mit dem Frauenfernsehsender JinTV ein Beispiel der Frauenpresse vor, durch welche die Werte der Frauen und der Revolution in die Öffentlichkeit getragen würden.
Hoffnung und Widerstand
Die Aktivistinnen vermittelten sowohl, was ihnen die Menschen vor Ort erzählt hatten, als auch ihre eigenen Eindrücke und Erfahrungen. Zum Abschluss der Veranstaltung wurden die aktuelle Situation und die Entwicklungen in der Region thematisiert.
Im anschließenden Gespräch wurde zur Sprache gebracht, dass die Revolution in Rojava viel Hoffnung auf ein anderes, solidarisches Zusammenleben gebe. Zugleich wurde diskutiert, dass es in Deutschland eine andere Geschichte und Ausgangslage gebe, an die angeknüpft werden müsse. Viele Teilnehmende äußerten großen Respekt gegenüber der Revolution, ihrem alltäglichen Widerstand und ihren Kämpfen und sahen darin auch ein Vorbild für Deutschland.
Kraftvoller Protest
Nach der Veranstaltung fand auf dem Holzmarkt in Jena eine Demonstration statt. Zahlreiche Menschen versammelten sich, um auf die aktuelle Lage in Syrien, insbesondere in Aleppo, aufmerksam zu machen und die Bedeutung eines demokratischen Syriens zu betonen.
Es gab verschiedene Redebeiträge und es wurden Flyer verteilt, um über die Situation zu informieren. Zum Abschluss wurde gemeinsam getanzt. Durch die unterschiedlichen Komponenten wurden auf der Demonstration sowohl Trauer als auch Wut zum Ausdruck gebracht.
[album=21526]
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hannover-vortrag-zur-frage-der-demokratie-in-syrien-48299 https://deutsch.anf-news.com/frauen/hannover-ausstellung-zu-den-errungenschaften-der-frauenrevolution-gestartet-47786 https://deutsch.anf-news.com/frauen/wdr-workshop-in-koln-wenn-die-welt-brennt-hoffnung-als-widerstand-47733
Globalbridge: Frieden teilen – Das Machtgleichgewicht als Motor der Geschichte
Broad Welcome of Gaza- Ceasefire Agreement Between Hamas and Israel
Leaders of several countries welcomed US President Donald Trump’s announcement that Israel and Hamas had signed the first phase of a peace plan for Gaza.
Qatar, a mediator in the agreement, welcomed the accord as an initial step to end the war on Gaza and ensure hostage- prisoners swap.
“An agreement was reached on all the provisions and implementation mechanisms of the first phase of the Gaza ceasefire agreement, which will lead to ending the war, the release of Israeli hostages and Palestinian prisoners, and the entry of aid,” Majed Al-Ansari, Advisor to the Prime Minister and Official Spokesperson for the Ministry, wrote on his social media account (X). The details will be announced later, he added.
In Canberra, Australian government welcomed the agreement as prime minister Anthony Albanese commended the accord as a “a ray of light” to bring peace in the middle east.
Albanese told the House of Representatives that “There is growing international momentum to bring peace and security to the Middle East and we must all continue to work together to build on this.
In a joint statement with Foreign Minister Penny Wong, Albanese urged “all parties to respect the terms of the plan”, stating there is a “long road to recovery in Gaza”.
Turkish Foreign Ministry also welcomed the agreement of a ceasefire in Gaza, hoping that it “will bring an end to the genocide that has continued for the past two years.”
Palestinian President Mahmoud Abbas welcomes announcement of ceasefire agreement in Gaza.
The announcement followed three days of indirect talks between Hamas and Israel in Egypt’s Red Sea resort city of Sharm el-Sheikh. Senior officials from Qatar, Turkey, Egypt and the United States had joined the delegations from Israel and Hamas on Wednesday for those talks.
Nisreen / Abdull
Key Terms of First Phase of Gaza Ceasefire Plan between Hamas and Israel
Indirect talks between Hamas and Israel, mediated by the United States, Qatar, Turkey and Egypt, yielded late Wednesday an agreement on the first phase of a U.S.-backed ceasefire plan for Gaza.
A senior Hamas official told Agence France-Presse the group will release 20 hostages in exchange for more than 2,000 Palestinian prisoners to be released by Israel, including 250 serving life sentences and about 1,700 others, detained since the war began two years ago.
A Palestinian source familiar with the talks said the prisoner exchange is to be completed within 72 hours after the agreement takes effect.
The deal, expected to be signed later Thursday in Egypt, also calls for at least 400 trucks of humanitarian aid to enter Gaza daily during the first five days following the cease-fire, with the amount set to increase in the days ahead.
It also allows displaced residents from southern Gaza to return to Gaza City and to central and northern parts of the territory.
President Donald Trump said early Thursday that Israel and Hamas had agreed to the first phase of his Gaza peace plan. Qatar confirmed both sides had agreed “on all terms and implementation mechanisms of the first phase,” which would halt fighting, free Israeli hostages and Palestinian prisoners, and allow aid to enter the Gaza Strip.
Hamas called on Trump and the guarantor countries to ensure Israel fulfills the agreement and does not delay or withdraw from its commitments.
Palestinian President Mahmoud Abbas welcomed the deal, urging its immediate implementation, the release of all hostages and prisoners, and the swift delivery of humanitarian aid through U.N. agencies. He also called for guarantees against displacement or annexation and for the start of reconstruction efforts.
Schwerbehinderung: Kein Kündigungsschutz bei Leugnung der Behinderung
Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt grundsätzlich auch, wenn der Arbeitgeber bei der Einstellung nichts von der Behinderung wusste. Antwortet der Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung allerdings auf die Frage nach der Schwerbehinderung wahrheitswidrig mit Nein, dann kann der Sonderkündigungsschutz entfallen.
Dies gilt besonders dann, wenn das Wissen nötig gewesen wäre, um beim Vorbereiten der Kündigung die Behinderung zu berücksichtigen. So urteilte das Bundesarbeitsgericht. (6 AZR 553/10)
Insolvenzverwalter darf Kündigungen aussprechenDer Betroffene hat einen Grad der Behinderung von 60 und arbeitete bei einer Arbeitgeberin. Das Amtsgericht Arnsberg ordnete für diese ein Insolvenzverfahren an. Der Insolvenzverwalter erhielt Arbeitgeberbefugnisse mit dem Recht, Kündigungen auszusprechen.
Arbeitnehmer beantwortet Frage wahrheitswidrigDer Insolvenzverwalter gab Fragebögen an alle Arbeitnehmer des Betriebs aus. Darin befand sich auch die Frage danach, ob eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt. Der Betroffene kreuzte in den Feldern Schwerbehinderung“ und „Gleichstellung“ wahrheitswidrig „Nein“ an.
Kündigung und KlageDer Insolvenzverwalter kündigte das Arbeitsverhältnis des Betroffenen ordentlich. Der Arbeitnehmer berief sich auf den besonderen Kündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch und reichte Klage vor dem Arbeitsgericht ein.
Keine Beteiligung des IntegrationsamtesEr argumentierte, ohne Beteiligung des Integrationsamtes sei die Kündigung unwirksam. Er hätte das Recht gehabt, seine Schwerbehinderteneigenschaft zu leugnen. Nach dieser zu fragen stelle eine verbotene Benachteiligung dar und verstoße gegen den Datenschutz. Für den Sonderkündigungsschutz reiche es aus, die Schwerbehinderung bis zu drei Wochen nach der Kündigung zu offenbaren.
Recht auf FalschaussageEr habe während seiner gesamten Arbeitszeit das Recht, seine Schwerbehinderteneigenschaft zu leugnen und müsse diese erst in den drei Wochen nach der Kündigung offenbaren, um den Kündigungsschutz in Anspruch zu nehmen.
Es geht bis vor das BundesarbeitsgerichtDas Arbeitsgericht erklärte die Kündigung für unwirksam, doch das Landesarbeitsgericht hob das Urteil in der Berufung auf. So kam der Fall vor das Bundesarbeitsgericht. Dieses gab dem Insolvenzverwalter Recht und erklärte die Kündigung für wirksam.
In dieser Situation entfällt der SonderkündigungsschutzDer Betroffene hätte zwar grundsätzlich Recht, dass eine Beteiligung des Integrationsamtes nötig sei und er sich fristgerecht auf seinen Kündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch berufen habe. Trotzdem gelte dieser in seinem Fall nicht.
Im Unterschied zu den Ausführungen des Betroffenen sei er dazu verpflichtet, sechs Monate nach Beginn eines bestehenden Arbeitsverhältnisses die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft wahrheitsgemäß zu beantworten. Im Unterschied zu der Meinung des Arbeitnehmers verstoße das gerade nicht gegen den Datenschutz, sondern ermögliche es dem Arbeitgeber, sich rechtstreu zu verhalten.
Es diene besonders dazu, eine mögliche Kündigung vorzubereiten und dabei das Behindertengesetz zu berücksichtigen. Der Insolvenzverhalter hätte ein berechtigtes, billigenswertes und schutzzwürdiges Interesse gehabt, die Frage nach der Schwerbehinderung zu stellen.
Dabei sei es gerade darum gegangen, den Sonderkündigungsschutz zu beachten, also einen besonderen Schutz des Schwerbehinderten zu ermöglichen.
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Bundestag: Grüne und Linke wollen klares Bekenntnis gegen Chatkontrolle
Nach langem Bangen hat sich die Bundesregierung gegen eine „anlasslose Chatkontrolle“ positioniert. Doch die Diskussion ist damit nicht beendet. Grüne und Linke im Bundestag wollen eine klare Positionierung für Verschlüsselung und gegen fragwürdige Überwachungsmaßnahmen.
Klare Kante gegen jedes Untergraben von Verschlüsselung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Zan Lazarevic, Bearbeitung: netzpolitik.orgGrüne und Linke im Bundestag wollen ein klares Bekenntnis der Bundesregierung gegen Chatkontrolle. Dazu haben beide Oppositionsfraktionen jeweils Anträge ins Parlament eingebracht. Denn gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes kann der Bundestag sich zu Gesetzgebungsprozessen in EU äußern, die Bundesregierung muss solche Stellungnahmen dann entsprechend bei Verhandlungen berücksichtigen.
Wie sich Deutschland im EU-Rat in Brüssel positioniert, handelt in der Regel die Bundesregierung aus. Am gestrigen Mittwoch wurde dann klar: Einer „anlasslosen“ Chatkontrolle will sie nicht zustimmen. In der Sache geht es um einen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission, die CSA-Verordnung. Die soll vor allem Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz bekämpfen. Der Vorschlag hängt seit Jahren im Rat, da sich die Mitgliedstaaten nicht einigen können. Der große Streitpunkt: Sollen Anbieter wie Messengerdienste auf Anordnung sämtliche Kommunikation ihrer Nutzenden scannen müssen, ohne dass es einen Verdacht gegen sie gibt? Sollen sie dabei auch Verschlüsselung umgehen? Damit wären unzählige Menschen von tiefen Grundrechtseingriffen betroffen und es gäbe keine sichere Kommunikation mehr.
Eine Enthaltung oder Ablehnung der Chatkontrolle aus Deutschland hat ein hohes Gewicht, denn Deutschland ist ein bevölkerungsreicher EU-Mitgliedstaat und ist derzeit Teil einer sogenannten Sperrminorität im Rat: Dafür braucht es mindestens vier Staaten, die mindestens 35 Prozent der EU-Bevölkerung ausmachen.
Unklar ist aber jetzt: Was heißt die Ablehnung einer „anlasslosen“ Chatkontrolle? Was ist ein Anlass? Und wo wären Kompromisse, denen die Bundesregierung doch zustimmen würde? Und lassen sich mit der Formulierung nicht doch standardmäßig Hintertüren oder Client-Side-Scanning auf den Handys und Computern aufbringen, die dann nur „mit Anlass“ genutzt würden – aber genau so gefährlich für IT-Sicherheit und Grundrechte wären?
Dezidiert Client-Side-Scanning ausschließenAuch wenn die geplante Abstimmung im EU-Rat zur Chatkontrolle am 14. Oktober nun erneut wegen mangelnder Zustimmung verschoben wurde: Es wird nicht der letzte Versuch im Rat gewesen sein, sich auf eine Position zu dem Gesetzesvorschlag zu einigen. Daher ist auch weiterhin relevant, wie die Bundesregierung sich zur Chatkontrolle verhält.
Den Anträgen von Grünen und Linken ist gemeinsam, dass sie von der Bundesregierung fordern, sie solle sich klar gegen eine Schwächung von Verschlüsselung und das sogenannte Client-Side-Scanning aussprechen. Dabei geht es darum, Inhalte bereits auf Endgeräten zu scannen – bevor sie für den Versand verschlüsselt werden. Unterschiede bei Grünen und Linken gibt es jedoch in der Frage, ob der von der EU-Kommission vorgelegte Verordnungsentwurf überhaupt noch zu retten ist.
Ist die Verordnung noch zu retten?Die Grünen wollen „eine grundrechtskonforme Ausgestaltung der Verordnung“. Die Bundesregierung solle sich daher „für tatsächlich zielführende Alternativvorschläge“ einsetzen, „die die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern effektiv unterbinden können“. Dabei soll sie auch mehr auf Präventionsmaßnahmen drängen. Auf keinen Fall sollten Identifizierungspflichten die „anonyme und pseudonyme Nutzung des Internet“ gefährden.
Jeanne Dillschneider, Obfrau für die Grünen im Digitalausschuss, sagt dazu gegenüber netzpolitik.org: „In einer Demokratie brauchen wir Räume für freie Meinungsäußerung ohne Angst vor Überwachung. Statt alle privaten Chats mit fehleranfälliger KI zu durchleuchten und Millionen Falschmeldungen zu produzieren, brauchen wir endlich wirksamen Kinderschutz. Sämtliches Scannen privater Chats macht uns als Gesellschaft nicht sicherer, sondern schafft nur neue IT-Sicherheitslücken.“
Ist die Kinderschutzrichtlinie der bessere Ort?Die Fraktion der Linken macht inhaltlich ähnliche Punkte. Sie glaubt jedoch nicht, dass die umstrittene CSA-Verordnung der richtige Ort dafür wäre. Sie verweist stattdessen auf die EU-Kinderschutzrichtlinie, die ebenfalls derzeit verhandelt wird. Dort solle man sich einsetzen. Als Maßnahmen schlagen die Bundestagsabgeordneten etwa „konsequentes Löschen“ von Missbrauchsdarstellungen vor oder auch „bessere Opferhilfe durch Opferschutz und Meldesysteme“ und „Ausbau der Angebote kindergerechter digitaler Teilhabe“.
Donata Vogtschmidt, Obfrau für die Linken im Digitalausschuss, erinnert daran, dass es bereits in der letzten Legislatur einen Artikel-23-Antrag gab. Doch wegen der unsicheren Situation mit der neuen Bundesregierung habe man sich erneut zu einem Antrag entschieden. „Wir werden ihn nutzen, um im Bundestag weiter Druck zu machen gegen die CSA-Verordnung. Selbst wenn die Bundesregierung jetzt im Rat der EU zunächst nicht zustimmt, scheint sie sich für spätere Verhandlungen weiterhin alle Türen offenhalten zu wollen. Der Druck darf deshalb in den kommenden Wochen und Monaten nicht nachlassen!“
Rechtsradikale AfD beantragt aktuelle StundeEigentlich wollte die Linksfraktion außerdem eine aktuelle Stunde zur Chatkontrolle beantragen. Dabei gäbe es die Möglichkeit, das Thema in Parlament zu besprechen. „Doch leider platzte kurz vor uns die AfD herein und beantragte ebenfalls eine aktuelle Stunde“, so Vogtschmidt. „Das war natürlich superärgerlich. Aber einen Antrag haben die nicht. Und jetzt plötzlich populistisch auf das Thema aufzuspringen ist wenig glaubwürdig.“
Ihr geht es darum, wie man Kinder wirklich besser schützen könnte: „Die parallel verhandelte EU-Kinderschutzrichtlinie und Maßnahmen einer besseren Durchsetzung des Digital Services Act könnten dabei viel helfen, etwa um geschützte digitale Räume für Kinder zu schaffen. Aber natürlich nützt all das nichts ohne endlich mehr Aufmerksamkeit und Geld für Jugendämter, Kinder- und Jugendhilfe und digitale Bildung für alle.“
In einer Sitzung des Digitalausschusses am Mittwoch, die nicht-öffentlich stattfand, hat sich gezeigt, dass Abgeordnete aller Fraktionen gegen eine Chatkontrolle sind. Dass einer der Anträge eine Mehrheit im Bundestag findet, ist dennoch unwahrscheinlich. Aber sie setzen ein Signal dafür, wie sehr das Thema auch im Bundestag angekommen ist. Und sie weisen echte Wege auf, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt beitragen können.
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Rente: Rentner müssen den Rundfunkbeitrag (GEZ) eigentlich oft nicht zahlen
Wer eine Rente bezieht, muss nicht in jedem Fall den Rundfunkbeitrag (früher: GEZ) für ARD und ZDF überweisen. Wann und wie sich Rentnerinnen und Rentner befreien lassen können, erfahren Sie hier.
Steigende Ausgaben für RentnerDer Bezug einer Rente garantiert heute nicht mehr zwangsläufig ein sorgenfreies Leben. Die steigende Inflation führt dazu, dass viele Senioren jeden Euro zweimal umdrehen müssen.
Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?Der Jahresbeitrag für die GEZ-Gebühren beträgt insgesamt 220,32 Euro (18,36 Euro pro Monat). Für Menschen, die ohnehin schon wenig Geld zur Verfügung haben, ist das eine beträchtliche Summe. Um das Existenzminimum nicht zu gefährden, sind folgende Menschen vom Rundfunkbeitrag befreit:
- Bürgergeld-Bezieher
 - Sozialhilfeempfänger
 - BaföG-Bezieher
 - Pflegebedürftige
 - Asylbewerber
 - Studenten
 - Arbeitnehmer die zu wenig verdienen (Härtefallregel)
 
Darüber hinaus können schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen “RF” zumindest eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Wie der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitteilt, können sich auch Rentnerinnen und Rentner unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen.
Aber in welchen Fällen können sich Rentner/innen befreien lassen? Wenn sie Grundsicherung im Alter beziehen, weil ihre Rente nicht zum Leben reicht.
Auch bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann eine Befreiung beantragt werden.
Müssen Rentner in einem Heim leben, kann zusätzlich zur Hilfe zur Pflege eine Befreiung von der GEZ beantragt werden.
Dr. Utz Anhalt erklärt, wie Rentner den Rundfunkbeitrag nicht zahlen müssen Antrag auf Befreiung muss immer gestellt werdenDa grundsätzlich jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, den Rundfunkbeitrag zahlen muss, müssen die Betroffenen einen Antrag auf Befreiung stellen.
Den Antrag auf Befreiung finden Sie online beim Beitragsservice von ARD und ZDF.
Beziehen beispielsweise Rentnerinnen und Rentner Grundsicherung im Alter und beantragen eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, müssen sie einen Nachweis des Leistungsträgers beifügen. Dieser Nachweis liegt jedem Bewilligungsbescheid bei.
Die Dauer der Befreiung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum. Endet der Bezug von Grundsicherung, endet auch die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Es muss dann ein neuer Antrag auf Befreiung gestellt werden.
Was ist bei der Befreiung wichtig zu wissen?- Einfache (gut lesbare) Kopien reichen aus
 - Eingereichte Belege müssen gültig sein. Abgelaufene Bescheide werden nicht bearbeitet!
 - Die Dokumente, die belegen, dass mindestens eine der aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, müssen dem Antrag beiliegen.
 - Ein geringes Renteneinkommen ist nicht automatisch ein Garant für eine Befreiung
 - Die GEZ-Kundennummer muss angegeben werden
 
Wer nur eine geringe Rente bezieht, kann einen Härtefallantrag stellen. Diese Möglichkeit wird oft nicht genutzt. Das Einkommen darf den sozialen Bedarf nicht um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro übersteigen.
Rentner/innen haben manchmal Anspruch auf zusätzliche Sozialleistungen. Viele stellen aber aus verschiedenen Gründen keinen Antrag auf Grundsicherung.
Dennoch besteht auch in diesen Fällen die Möglichkeit, sich vom GEZ-Beitrag befreien zu lassen.
Gibt es eine rückwirkende Befreiung?Nur wer einen Antrag auf Befreiung stellt, wird auch von den Rundfunkgebühren befreit. Es empfiehlt sich daher, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Eine nachträgliche Befreiung ist nur für die letzten zwei Monate möglich.
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Over $3.7 Million Raised in “Rastan Wednesday” Fundraising Campaign
The “Rastan Wednesday” fundraising campaign raised $3.765 million in donations to support charitable and development projects in the city of Rastan, in Homs Governorate, central Syria.
Homs Governor Abdul Rahman Al-Ama, Director of Political Affairs Obaida Arnaout, along with several government officials and community leaders, participated in the campaign’s activities.
The initiative aims to rehabilitate infrastructure and public services in Rastan, including the reconstruction of schools, medical centers, and water and sewage networks. It also includes plans to build a cement factory bridge connecting the eastern and western parts of the city.
NachDenkSeiten: „Kein Zutritt für Drohnen-Leugner“ – Treffende Reaktionen auf die neueste Propaganda-Welle
LobbyControl kritisiert einseitigen Autolobby-Gipfel im Kanzleramt
Anlässlich des bevorstehenden Automobildialogs kritisiert LobbyControl die einseitige Besetzung des Gipfels und die Hörigkeit der Bundesregierung gegenüber den Interessen der Verbrennerlobby.
Christina Deckwirth, Sprecherin von LobbyControl, kommentiert:„Der Autogipfel im Kanzleramt ist ein Rückschritt auf ganzer Linie. Er ist sowohl vom Format als auch von den Inhalten einseitig und qualifiziert sich damit erneut zum Lobbygipfel. Die Zukunft der Automobilindustrie betrifft verschiedene gesellschaftliche Gruppen und darf nicht in einseitiger Runde beraten werden. Während Autokonzernen der rote Teppich ausgerollt wird, sind Umwelt- und Verbraucherschutzverbände noch nicht einmal eingeladen. Merz zeigt erneut, dass er vor allem auf die Stimmen von Konzernen hört, wenn er diesen privilegierte Zugänge verschafft.
Eine einflussreiche Koalition aus einigen Autokonzernen, Zulieferern und Mineralölkonzernen drängt schon lange darauf, dass sie weiter am Geschäftsmodell Verbrenner verdienen kann. Dazu macht die Verbrennerlobby sowohl in Berlin als auch in Brüssel mit teils fragwürdigen Mitteln Druck. Es ist höchst irreführend, immer wieder auf den Einsatz von E-Fuels zum Erhalt des Verbrennermotors zu verweisen, wenn dies wissenschaftlichen Erkenntnissen und wirtschaftlichen Prognosen widerspricht. Die Bundesregierung darf sich nicht zum Handlanger einer Verbrennerlobby-Kampagne machen.
Statt einseitiger Konzernlobbygipfel braucht es endlich ausgewogene Beteiligung in der Wirtschafts- und Verkehrspolitik. Es ist gut, dass zumindest die Arbeitnehmerseite dabei ist. Insbesondere Perspektiven zu Klima- und Verbraucherschutzfragen müssen unbedingt einbezogen werden – sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Zivilgesellschaft. Solch ein Konzernlobbygipfel gefährdet nicht nur ausgewogene Ergebnisse, sondern auch das Vertrauen in die Demokratie. Im Dezember soll in Brüssel ein weiterer Dialog mit der Automobilindustrie die bisherigen Beschlüsse zum Verbrenneraus endgültig auf den Prüfstand stellen.“
Hintergrund
- LobbyControl kritisiert schon seit vielen Jahren das einseitige Format der Autogipfel. Die Ampelregierung hatte 2021 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Gespräche ausgewogener zu besetzen. Dem ist sie aber nur teilweise nachgekommen – doch immerhin waren zu einzelnen Gipfeln Umweltverbände eingeladen.
 - Bereits im Juli hatte Merz zu einem Investitionsgipfel eingeladen, zu dem damals noch nicht einmal die Perspektive der Arbeitnehmerseite dabei war. Mit dem Autogipfel setzt Merz seine einseitige Einladungspolitik fort. Wir hatten bereits mehrfach davor gewarnt, dass Merz’ enges Lobbynetzwerk zu privilegierten Zugängen für Konzerninteressen führen wird. Es ist gut und richtig, dass immerhin Gewerkschaften und Betriebsräte an dem jetzigen Autogipfel teilnehmen werden.
 - Im März haben wir in einer Recherche über die E-Fuels-Lobby gezeigt, wie eine mächtige Allianz aus Mineralöl- und Autokonzernen seit Jahren daran arbeitet, dass auch nach 2035 weiter Verbrennungsmotoren verkauft werden dürfen und damit das für 2035 beschlossene faktische „Verbrenner-Aus“ zu kippen. Ihre Strategie: E-Fuels als klimafreundlichen Kraftstoff anpreisen, um Verbrennerautos einen grünen Anstrich zu verpassen. In Brüssel wurden bereits die CO2-Ziele für 2025 verschoben.
 - Auch in Brüssel verfügt die Verbrennerlobby im Rahmen eines dortigen Autogipfels über privilegierte Zugänge zum EU-Entscheidungsprozess. Anders als in Berlin waren hier aber zumindest je ein Umweltverband und ein Verbraucherschutzverband eingebunden.
 
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Trump legt nach: Antifa soll jetzt auch als internationale Terrororganisation eingestuft werden
US-Präsident Donald Trump hielt gestern ein Roundtable-Gespräch mit zahlreichen Regierungsvertretern ab. Gegen Ende der Sitzung ließ er dann, quasi nebenbei, eine Bombe platzen – und offenbarte eher beläuft etwas, das den globalen Antifanten – ob auf der Straße oder in NGO-Büros, ob mit und ohne Hammer und Teleskopschläger – ebenso wenig gefallen dürfte wie ihren […]
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Eight Injured in Explosion at Grain Facility in Sbeineh, Damascus Countryside
Eight people were injured in an explosion at a complex of grain mills, silos, and warehouses in the town of Sbeineh, south of Damascus, on Wednesday evening, Syria’s Civil Defense reported.
In a statement on its Telegram channel, the Civil Defense said that local residents evacuated seven of the injured, while emergency units rescued one person who was trapped under debris. The cause of the explosion has not yet been determined, it added.
The blast triggered fires in three separate areas within the facility. Firefighting teams extinguished the blazes and continued cooling operations to prevent reignition, according to the Civil Defense.
Sbeineh, an industrial zone that houses several mills, factories, and storage facilities, is known for its intense economic activity, which increases the risk of industrial accidents. Civil Defense and emergency teams regularly monitor the area to ensure a rapid response to potential incidents.
Welche Jahrgänge können nach 45 Arbeitsjahren in Rente gehen?
Die kurze Antwort klingt simpel: Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre vorweisen kann, hat Anspruch auf die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“.
Die längere, wichtigere Antwort lautet: Ob Sie damit tatsächlich jetzt in Rente gehen können, hängt vom Geburtsjahrgang und einer Reihe von Detailregeln ab. Denn die oft zitierte „Rente mit 63“ gibt es für viele Jahrgänge so nicht mehr – die Altersgrenze wurde stufenweise angehoben.
45 Jahre: Versicherungsjahre – nicht nur Erwerbsjahre„45 Arbeitsjahre“ meint rechtlich 45 Jahre an Versicherungszeiten. Dazu zählen vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit, aber auch bestimmte Zeiten der Kindererziehung, Pflege, Wehr- oder Zivildienst sowie Monate mit Entgeltersatzleistungen (etwa Krankengeld). Freiwillige Beiträge können anrechenbar sein, wenn zuvor ausreichend Pflichtbeiträge geleistet wurden.
Nicht alles zählt: Anrechnungszeiten wie Schul- oder Studienzeiten bleiben für diese spezielle Rente unberücksichtigt, ebenso Zeiten mit Hartz IV bzw. Bürgergeld. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) listet diese Details ausdrücklich auf.
Tabelle: Diese Jahrgänge können nach 45 Jahren Arbeit in Rente gehen Altersrente für besonders langjährig Versicherte – Abschlagsfreie Altersgrenze bei 45 Versicherungsjahren Geburtsjahrgang Abschlagsfreie Altersgrenze 1952 und früher 63 Jahre 1953 63 Jahre und 2 Monate 1954 63 Jahre und 4 Monate 1955 63 Jahre und 6 Monate 1956 63 Jahre und 8 Monate 1957 63 Jahre und 10 Monate 1958 64 Jahre 1959 64 Jahre und 2 Monate 1960 64 Jahre und 4 Monate 1961 64 Jahre und 6 Monate 1962 64 Jahre und 8 Monate 1963 64 Jahre und 10 Monate 1964 und später 65 JahreHinweis: Grundlage ist die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ mit 45 Versicherungsjahren; die Altersgrenzen wurden für die Jahrgänge 1953–1963 stufenweise angehoben, ab Jahrgang 1964 gilt 65 Jahre abschlagsfrei.
Die Altersgrenze: Von 63 schrittweise auf 65Kern der Frage nach den „Jahrgängen“ ist die jeweils geltende Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren. Für vor 1953 Geborene lag sie bei 63 Jahren.
Seit dem Geburtsjahrgang 1953 steigt die Grenze pro Jahrgang um zwei Monate. Damit ergibt sich: Jahrgang 1957 erreicht die Grenze bei 63 Jahren und 10 Monaten; Jahrgang 1958 bei 64; Jahrgang 1963 bei 64 Jahren und 10 Monaten.
Ab Jahrgang 1964 ist die abschlagsfreie Altersgrenze 65 Jahre – und bleibt es auch für alle später Geborenen. Diese Staffelung ist in den amtlichen Hinweisen zur gesetzlichen Regelung (§ 236b SGB VI bzw. ab 1964 § 38 SGB VI) dokumentiert und wird von der Bundesregierung in ihrem Faktenpapier so erläutert.
„Rente mit 63“ – nur noch als Begriff aus der ÜbergangszeitDer Begriff hält sich, die Realität nicht: Mit 63 und 45 Jahren in Rente gehen – abschlagsfrei – konnten nur die vor 1953 Geborenen.
Alle nachfolgenden Jahrgänge mussten bzw. müssen warten, bis sie ihre ansteigende Altersgrenze erreichen. Die Bundesregierung weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die vielzitierte „Rente mit 63“ heute eine Rente mit 64 plus x Monaten oder – ab 1964 – eine Rente mit 65 ist.
Was genau für die 45 Jahre zählt – und was nichtFür die 45-Jahre-Wartezeit berücksichtigt die DRV Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Tätigkeit, Kindererziehungszeiten (inklusive Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Geburtstag), Pflegezeiten, Wehr-/Zivildienst, Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten während des Bezugs von bestimmten Sozialleistungen (zum Beispiel Krankengeld) sowie – unter Bedingungen – freiwillige Beiträge.
Nicht mitzählen unter anderem Zeiten mit Arbeitslosengeld II und bestimmte durch Versorgungsausgleich oder Rentensplitting ermittelte Monate. Diese Abgrenzung ist entscheidend, weil sie erklärt, warum „45 Jahre Arbeit“ im Alltag nicht immer „45 Jahre für die Rente“ bedeuten.
Sperrfrist kurz vor dem Rentenstart: die Zwei-Jahres-RegelEin oft übersehener Stolperstein ist die Zwei-Jahres-Regel: Arbeitslosengeld I zählt grundsätzlich zur 45-Jahre-Wartezeit mit – aber in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur, wenn die Arbeitslosigkeit wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers eingetreten ist.
Ohne diese enge Rückausnahme bleiben ALG-I-Monate in dieser Schlussphase unberücksichtigt. Diese Sperre ist gesetzlich in § 51 Abs. 3a SGB VI verankert und durch Rechtsprechung bestätigt; sie soll Frühverrentungsanreize dämpfen. Ebenfalls heikel: Freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren werden nicht mitgezählt, wenn parallel eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt. Wer die 45-Jahre-Marke anpeilt, sollte diese Regeln frühzeitig einplanen.
Was das für die Jahrgänge konkret heißtPraktisch bedeutet das: Wer etwa 1961 geboren ist, kann die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und 6 Monaten beziehen, sofern die 45 Jahre tatsächlich zusammenkommen. 1963 Geborene erreichen die Grenze mit 64 Jahren und 10 Monaten.
Ab Jahrgang 1964 ist der Einstieg mit 65 möglich – früher nicht, auch nicht gegen Abschläge, denn diese Rentenart lässt keine vorzeitige Inanspruchnahme zu. Wer die Wartezeit nicht erfüllt, kann gegebenenfalls auf die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) ausweichen – dort ist ein früherer Beginn ab 63 möglich, allerdings dauerhaft mit Abschlägen.
Planung und Timing: worauf es ankommtFür Versicherte knapp unterhalb der 45-Jahre-Schwelle entscheidet oft das Feintuning: Zählen Kindererziehungs- und Pflegezeiten korrekt? Lässt sich eine drohende Lücke über versicherungspflichtige Beschäftigung schließen, statt auf rein freiwillige Beiträge zu setzen?
Steht ein Jobverlust an, der die Zwei-Jahres-Regel berührt – und liegt dafür tatsächlich ein Insolvenz- oder Schließungstatbestand vor? Die offiziellen Rechner und Auskünfte der DRV helfen, den exakten Rentenbeginn für den eigenen Jahrgang zu ermitteln und die Wartezeit-Monate sauber zu prüfen.
FazitWelche Jahrgänge nach 45 Jahren in Rente gehen können, lässt sich so zusammenfassen: Alle – aber nicht alle gleich früh. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 wurde die Altersgrenze von 63 stufenweise angehoben; seit Jahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren.
Entscheidend ist, was tatsächlich zu den 45 Jahren zählt und wie Sonderregeln kurz vor dem Rentenstart wirken. Wer rechtzeitig plant und die Regeln kennt, kann die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zielgenau erreichen.
Quellen (Auswahl):
Deutsche Rentenversicherung – „Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte“ (inkl. Auflistung der anrechenbaren Zeiten und Zwei-Jahres-Regel) sowie Online-Rechner; Gesetzesgrundlagen und Fachhinweise zu § 236b/§ 38/§ 51 SGB VI; Faktenpapier der Bundesregierung zur „Rente mit 63“.
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Chronik: Vom 9. Oktober 1998 bis heute
Inmitten eines einseitigen Waffenstillstands 1998 drohte die Türkei mit Unterstützung der NATO Syrien mit Krieg und zwang Abdullah Öcalan, Syrien zu verlassen. Öcalan begab sich nach Europa, um eine politische Lösung der kurdischen Frage zu fördern. An diesem Tag begann die Odyssee Öcalans, die in seiner Verschleppung und Inhaftierung durch eine internationale Geheimdienstoperation mündete. Er kam am 9. Oktober 1998 aus Syrien in Athen an. Am 11. Oktober traf er in Moskau ein.
Am 20. Oktober unterzeichneten die Türkei, Syrien und der Libanon das Adana-Protokoll [Das Adana-Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen der Türkei und Syrien, der das Verbot von PKK-Aktivitäten in Syrien regelt, Anm. d. Red.]. Die Beziehungen zwischen der Türkei und Syrien „verbesserten sich rasch“.
Am 4. November beantragte die Duma, das Unterhaus der Russischen Föderation, mit 298 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme die Anerkennung des Asyls für Öcalan.
Am 12. November reiste Öcalan nach Rom, verließ jedoch am 16. Januar 1999 die italienische Hauptstadt, um nach Moskau zurückzufliegen, von wo aus er am 29. Januar nach Griechenland flog.
Die Entführung im Jahr 1999
Am 31. Januar versuchte Öcalan, nach Weißrussland und in die Niederlande zu reisen, doch keines der beiden Länder erlaubte ihm die Landung. Am 1. Februar kehrte er nach Athen zurück. Am 2. Februar brachten griechische Beamte Öcalan auf dem Weg nach Südafrika zur griechischen Botschaft in Nairobi.
Am 15. Februar 1999 wurde er jedoch in einer internationalen Geheimoperation aus Kenias Hauptstadt Nairobi entführt und in die Türkei gebracht.
Chronologie seit dem 15. Februar 1999
- 16. Februar: Ankunft auf der türkischen Insel Imrali, die von anderen Gefangenen geräumt und zur militärischen Sperrzone erklärt worden war.
- 25. Februar: Erstes Treffen mit Anwält:innen – kurz und nicht unter vier Augen.
- 2. März: Erster Besuch des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT).
- 11. März: Erstes privates Treffen mit Anwält:innen.
- 31. Mai: Beginn des Prozesses.
- 29. Juni: Todesurteil.
- 25. November: Das türkische Kassationsgericht bestätigt das Urteil gegen Öcalan.
- 30. November: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fordert, das Todesurteil nicht zu vollstrecken.
Das Jahr 2001
- 6. September: Zweiter Besuch des CPT.
Das Jahr 2002
- 9. August: Das türkische Parlament schafft die Todesstrafe in Friedenszeiten ab.
- 3. Oktober: Öcalans Todesstrafe wird in lebenslange Haft ohne Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung umgewandelt.
Das Jahr 2003
- 16.-17. Februar: Dritter Besuch des CPT
- 12. März: Der EGMR entscheidet, dass Öcalan kein faires Verfahren erhalten hat.
Das Jahr 2005
- 12. Mai: Die Große Kammer des EGMR bestätigt das Urteil von 2003.
Das Jahr 2007
- 19.-22. Mai: Vierter Besuch des CPT.
Der Zeitraum 2008-2011
- Öcalan beteiligt sich an Friedensgesprächen mit Regierungsvertretern.
Das Jahr 2009
- 18. April: Zwei Anwälte von Öcalan werden verhaftet.
- 17. November: Öcalan wird zusammen mit fünf weiteren Häftlingen aus anderen Gefängnissen in das neu erbaute Gefängnis auf Imrali verlegt.
Das Jahr 2010
- 26.-27. Januar: Fünfter Besuch des CPT.
Das Jahr 2011
- 27. Juli: Letzter Besuch von Anwält:innen bis Mai 2019.
- 22. November: 42 Anwält:innen von Öcalan werden verhaftet und beschuldigt, Nachrichten an eine terroristische Organisation weitergegeben zu haben.
Das Jahr 2013
- 3. Januar: Öcalan trifft sich mit zwei führenden kurdischen Politiker:innen, Ahmet Türk und Ayla Akat – das erste von vielen Treffen mit Abgeordneten im Rahmen des Friedensprozesses, der bis 2015 andauerte.
- 16.-17. Januar: Sechster Besuch des CPT.
Das Jahr 2014
- 18. März: Der EGMR urteilt, dass Öcalans lebenslange Haftstrafe ohne Bewährung seine Menschenrechte verletzt, ebenso wie seine Haftbedingungen bis 2009.
- 6. Oktober: Familienbesuche werden eingestellt.
Das Jahr 2015
- 16. März: Die fünf ebenfalls auf Imrali inhaftierten Gefangenen werden gegen fünf andere ausgetauscht.
- 5. April: Die Gespräche zwischen Öcalan und Abgeordneten der Demokratischen Partei der Völker (HDP) im Rahmen des Friedensprozesses werden eingestellt.
- Dezember: Zwei der fünf anderen Häftlinge werden in andere Gefängnisse verlegt.
Das Jahr 2016
- 28.-29. April: Siebter Besuch des CPT.
- 15. Juni: Putschversuch gegen Erdoğan, der als Vorwand für ein verstärktes Vorgehen gegen die gesamte Opposition dient.
- 11. September: Öcalan trifft seinen Bruder.
Das Jahr 2018
- 8. November: Leyla Güven tritt in einen Hungerstreik, um ein Ende der Isolation Öcalans zu fordern. Mit der Zeit schließen sich ihr über 8.000 Menschen an.
Das Jahr 2019
- 12. Januar: Öcalan trifft seinen Bruder.
- 2. Mai: Öcalan trifft seine Anwält:innen.
- 6.-17. Mai: Achter Besuch des CPT.
- 22. Mai: Öcalan trifft seine Anwält:innen.
- 26. Mai: Der Hungerstreik wird beendet.
- 12. und 18. Juni sowie 9. August: Öcalan trifft seine Anwält:innen.
Das Jahr 2020
- 27. Februar: Brand auf der Insel Imrali
- 3. März: Öcalan trifft seinen Bruder
- 27. April: Öcalan darf zum ersten Mal telefonieren
Das Jahr 2021
- 25. März: Nachdem Gerüchte über den Tod Öcalans weit verbreitete Ängste ausgelöst hatten, durfte er seinen Bruder anrufen – das Gespräch wurde jedoch nach weniger als vier Minuten unterbrochen.
Das Jahr 2022
- September, neunter Besuch des CPT. Der Bericht wird im März 2023 fertiggestellt sein.
Das Jahr 2023
Kurd:innen und ihre Verbündeten starteten am 10. Oktober 2023, einen Tag nach dem Jahrestag der internationalen Verschwörung, in 74 Städten in ganz Europa eine neue Kampagne unter dem Motto „Freiheit für Öcalan – eine politische Lösung für die kurdische Frage“. Zahlreiche Veranstaltungen fanden in der Türkei, in Europa und weltweit statt.
Das Jahr 2024
Am 28. Dezember traf eine Delegation der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), bestehend aus der Abgeordneten Pervin Buldan aus Wan (tr. Van) und dem Abgeordneten Sırrı Süreyya Önder aus Istanbul, Abdullah Öcalan im Imrali-Gefängnis.
Das Jahr 2025
Am 27. Februar wird der von Abdullah Öcalan verfasste „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ der Weltöffentlichkeit vorgestellt.
Die Abschlusserklärung des 12. Kongresses der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), der vom 5. bis 7. Mai abgehalten wurde, wurde veröffentlicht. Der Kongress hatte beschloss, die Organisationsstruktur der PKK aufzulösen und den bewaffneten Kampf einzustellen, wodurch alle Aktivitäten der PKK effektiv beendet wurden.
Am 11. Juli hielt die PKK eine Zeremonie ab, bei der Guerillakämpfer:innen der „Gruppe für Frieden und demokratische Gesellschaft“ ihre Waffen verbrannten.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kck-der-erfolg-des-prozesses-wird-die-isolation-vereiteln-48293 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/amed-aufruf-zur-teilnahme-an-9-oktober-demonstration-48289 https://deutsch.anf-news.com/frauen/tjk-e-ruft-zu-protesten-fur-Ocalans-freilassung-und-losung-der-kurdischen-frage-auf-48288