«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
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Urteil mit Folgen: Droht jetzt Ende der EM-Rente für Millionen mit Erwerbsminderung?
Am 18. März 2025 hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg mit dem Aktenzeichen L 13 R 276/22 eine Entscheidung gefällt, die den bisher geltenden Maßstab für den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) bei psychischen Leiden grundlegend verschiebt.
Künftig, so das Gericht, genüge es nicht mehr, “eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit nachzuweisen; vielmehr müsse die psychische Erkrankung das gesamte private, soziale und alltägliche Leben „übernommen“ haben, um als rentenrechtlich relevant zu gelten”.
Der konkrete FallGeklagt hatte ein 1966 geborener Mann, der seit 2001 arbeitslos ist und wiederholt eine EM-Rente beantragt hatte. Trotz ärztlich attestierter Panik- und Angststörungen sowie Persönlichkeitsauffälligkeiten verneinten sowohl die Rentenversicherung als auch das Sozial- und schließlich das Berufungsgericht eine quantitative Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit.
Das LSG stützte sich im Berufungsurteil maßgeblich auf ein Sachverständigengutachten, das unter anderem einen „sekundären Krankheitsgewinn“ durch familiäre Fürsorge und fehlende Medikamentenspiegel festhielt.
Die neue Prüfgröße „gesamte Lebensführung“In den Entscheidungsgründen formuliert der Senat wörtlich, eine quantitative Leistungsminderung liege erst dann vor, „wenn die psychische Störung die gesamte Lebensführung übernommen hat“.
Damit verknüpfen die Richter den arbeitsrechtlichen Leistungsbegriff des § 43 SGB VI mit einer sozial- und höchstpersönlichen Bewertung aller Lebensbereiche – ein Schritt, den es in dieser Deutlichkeit bislang nicht gab.
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– Höhere EM-Rente sticht Altersrente aus
Widerspruch zum Gesetzeswortlaut§ 43 SGB VI stellt ausdrücklich auf die Fähigkeit ab, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei oder sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Ob und wie stark Betroffene ihre Freizeit, Familie oder sozialen Kontakte noch bewältigen, spielt im Gesetzestext keine Rolle.
Das LSG schreibt die Norm damit faktisch fort, ohne dass der Gesetzgeber – dem allein diese Kompetenz zusteht – eine entsprechende Änderung beschlossen hätte.
Psychische Erkrankungen als häufigste RentenursacheDie Tragweite des Urteils zeigt sich, wenn man die Zahlen betrachtet: Seit 2011 sind psychische Störungen der häufigste Grund für neu bewilligte EM-Renten; ihr Anteil liegt stabil bei über 40 Prozent.
Insgesamt bezogen Ende 2024 rund 1,26 Millionen Menschen in Deutschland Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Eine restriktivere Auslegung könnte daher potenziell Hunderttausende Betroffene treffen.
Kritik aus Fachwelt und VerbändenArbeits- und Sozialrechtlerinnen wie Henri Hofene sowie Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt sprechen von einer „Ungleichbehandlung psychisch Erkrankter“ und einer “unzulässigen Ausweitung richterlicher Kompetenzen”.
Die Entscheidung verlagere “die Beweislast auf eine kaum erfüllbare Ebene, weil Betroffene nun auch ihre intimsten Lebensbereiche offenlegen müssen, um eine Rente zu erhalten”, so Anhalt.
Mögliche Folgen für AntragsverfahrenSollte sich der neue Maßstab bei anderen Landessozialgerichten durchsetzen, droht eine systematische Verschärfung der Begutachtungspraxis.
Schon jetzt lehnt die Deutsche Rentenversicherung etwa die Hälfte aller Erstanträge ab; künftig könnten Ablehnungsquoten bei psychischen Diagnosen weiter steigen, sofern Betroffene nicht alltagsbezogene Funktions- und Teilhabeeinschränkungen umfassend dokumentieren und – gegebenenfalls mit Gegengutachten – belegen.
Ausblick: Revision oder Gesetzgeber?Ob das Bundessozialgericht (BSG) die Sache zur Klärung annimmt, hängt von einer möglichen Nichtzulassungsbeschwerde ab. Fachkreise halten es für wahrscheinlich, dass das BSG die neue Hürde überprüft, weil sie vom Wortlaut des Sozialgesetzbuchs abzuweichen scheint.
Unabhängig davon wächst der Druck auf den Gesetzgeber, den Schutz psychisch Erkrankter klarzustellen, um ein Auseinanderdriften von Rechtsprechung und Gesetzeszweck zu verhindern. Bis dahin bleibt das Urteil ein Menetekel: Wer psychisch erkrankt ist, muss künftig nicht nur seine Erwerbsfähigkeit, sondern sein ganzes Leben unter Beweis stellen.
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Tourism minister meets Jordanian counterpart in Riyadh on UN Tourism Assembly sidelines
Syrian Minister of Tourism, Mazen al-Salhani, met on Saturday with Jordanian Minister of Tourism and Antiquities, Imad Hijazin, on the sidelines of the 26th General Assembly of the World Tourism Organization in Riyadh.
The two officials discussed aspects of enhancing tourism cooperation between both countries and setting joint mechanisms to facilitate travel and tourism between Syria and Jordan.
Miss-Germany-Wahl in Deutschland: Vom Schönheitswettberb zum Panoptikum
Wer sich noch wundert, warum Deutschland mittlerweile weltweit als Clownsland unter allen Nationen gilt, muss sich dazu nur einmal die woke Zeitgeistanpassung der Miss-Germany-Wahlen vergegenwärtigen. Für die Ausrichtung dieser einstmals hochrenommierten gesellschaftlichen Top-Veranstaltung gelten mittlerweile Kriterien, die mit deren früheren Charakter rein gar nichts mehr zu tun haben. So zählen beim Miss-Germany-Wettbewerb inzwischen völlig neue […]
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Alexander Sanchik appointed Deputy Minister of Defence
The President signed Executive Order On the Deputy Minister of Defence of the Russian Federation.
Andrei Bulyga appointed Deputy Secretary of the Russian Security Council
The President signed Executive Order On the Deputy Secretary of the Security Council of the Russian Federation.
President al-Sharaa meets Syrian Families residing in Belém, Brazil on COP30 sidelines
President Ahmad Al-Sharaa accepted an invitation from several Syrian families residing in the city of Belém, Brazil, to sit with them at a local café in the city center, on the sidelines of his participation in the COP30 Climate Summit.
The meeting took place in a friendly atmosphere as attendees expressed their great joy at meeting President Al-Sharaa, affirming their pride in their homeland despite years of living abroad.
Mazen
US-Thinktank rechnet vor, warum Russland den Krieg finanziell noch lange durchhalten kann
Turn It Up: Hero With A Hero Is Icing On the Cake
Hope glimmers. After an election that saw "democrats in array" rising up to thunderously repudiate "anyone and anything" associated with a doddering wannabe king - "Apparently Americans liked the East Wing more than anyone thought" - the final small sweet revenge was a jury acquitting D.C.'s intrepid Sandwich Guy for the crime of making it pellucidly clear, with mustard, he doesn't want stormtroopers in his town. One sage: "The only way this week could've been better for America was if Dick Cheney died again."
On Tuesday, voters came out in sometimes record numbers - New York saw its highest turnout in over 50 years - to reject MAGA cruelty, inequity and greed, and win "just everything." New Jersey and Virginia saw double-digit wins for women governors - a veteran and former CIA officer - reflecting a failure of anti-trans bigotry and resurgence of Democrats' big tent. There were comparable wins from Connecticut and Pennsylvania to Mississippi and Georgia. Maine overwhelmingly rejected an effort to restrict mail-in voting, Colorado willingly raised taxes on the rich to fund school lunches, California's re-districting Prop. 50 passed by an almost 2 to 1 margin; Newsom showed how to fight Trump - "After poking the bear, this bear roared” - and urged other states to also "meet this moment head-on."
Most thrillingly, New York's Mayor-elect Zohran Mamdani evinced "the way to win is to include everyone. All everyone," and he did in an off-off year yet. One analyst: "Republicans raved every Democrat was Zohran Mamdani, and Americans said, 'Sign me up.'" In Mamdani's electrifying speech - Eugene Debs! - to an exultant crowd, he rebuffed a politics that has "bowed at the altar of caution (and) paid a mighty price...Too many working people cannot recognize themselves in our party." "We chose hope together," he said. "We won because we insisted that no longer would politics be something that is done to us. Now, it is something that we do...New York will (be) a city built by immigrants, powered by immigrants and, as of tonight, led by an immigrant." To Trump: "To get to any of us, you will have to get through all of us."
He and his vassals will also have to exit the alternative reality bubble - and immense cognitive dissonance - revealed this week in Miami, where Trump spoke at an opulent America Business Forum to billionaires from Saudi Arabia to Silicon Valley. As Republicans lost every election in sight, the government shutdown became the longest in history, and 42 million people, including 3 million in Florida, faced hunger, the assembled tycoons paid $2,000 - but got a $50 gift card for food - to hear a vengeful old man babble, ramble, boast, confuse "Communist" South Africa with South America, and nonetheless gloat about the "economic miracle" he'd delivered to usher in a reeling America's "golden age." Like the tawdry Great Gatsby party he held, "They just can’t seem to stop doing things shockingly out of touch."
Meanwhile, per the advice of his ghoulish mentor Roy Cohn, Trump is using the courts as a "personal cudgel" against his perceived enemies. Along with terrorizing blue cities, prosecutors have gone after over 20 anti-ICE protesters, often with "impeding" charges. In Chicago, prosecutors charged primary candidate Kat Abughazaleh with "conspiracy" after roughing her up at a protest. In L.A., a goon shot Carlos Jimenez, absurdly claiming self-defense, after he tried to warn marauding troops that kids were coming out of a school. In Chicago, head Nazi Greg Bovino, who's told ICE thugs to arrest anyone who makes "hyperbolic" comments, charged a protester with giving him a groin injury purportedly requiring a two-week leave to recover; prosecutors just dropped the case after video, shockingly, showed they lied.
And so it goes. Mostly, the fascists, being inept, lose. (GOP) Judge Karin Immergut just permanently blocked Trump from inflicting "all necessary troops" on "war-ravaged" Portland OR after finding "no credible evidence" there was need for them and insisting "the facts - not the President’s political whims - guide how the law is applied." Ouch. Still, the most failures have been earned by laughably unqualified US Attorney Jeanine “Boxwine” Pirro, who keeps trying and failing to get grand juries - seven at this point - to indict the proverbial ham sandwich. Her latest and most public effort to "turn a gag-gift-worthy moment into a federal criminal offense" was the case of folk hero, Air Force veteran and former DOJ attorney Sean Dunn, 37, who "brought a sandwich to a fascism fight" - specifically, a salami sub - and won.
In the infamous case of "the hoagie heard around the world," Dunn, in a pink shirt and holding a just-bought, now-historic sub, confronted troops skulking on a downtown DC corner, reportedly about to raid a gay club there. He yelled they were fascists who should get out of his town; then he got in the face of 23-year-veteran Border Patrol agent Gregory Lairmore, yelled some more, hurled his sub at Lairmore's bullet-proof-vested chest, and took off running. Thugs gave chase, caught and handcuffed him, and released him without charges. But for the "retaliatory animus" of the thin-skinned toddler in power, it would've ended there. Instead, video of the encounter went viral, the toddler got pissed, and a SWAT team went to Dunn's apartment, complete with pulpy heavy-metal video of the action, to arrest him.
Insisting on the preposterous narrative Dunn was pretty much the Zodiac killer and not a guy who threw some bread, Pirro theatrically announced felony assault charges against him: "This guy thought it was funny. Well, he doesn’t think it’s funny today." An equally off-the-wall Pam Bondi chimed in, raving about "assault on a law enforcement officer" and claiming Dunn was "an example of the Deep State" (who worked at the DOJ). Pirro tried to get a grand jury to indict him; they (hilariously) declined, but she finally got a misdemeanor charge to stick. And so to the federal jury trial starting Tuesday - in rare poetic justice, the day after National Sandwich Day - to protect our brave troops from food fights and send the dubious message to a restive populace: "Mess with this government, and it will mess with you."
Presiding over what he called "the simplest case in the world" was US District Judge Carl Nichols. And it should have been, especially since the perp, at the scene of the crime, had already confessed, boldly proclaiming, "I did it. I threw a sandwich." Still, it took two days and much bickering as the jury of 12 of Sandwich Guy's peers struggled to remain straight-faced during what one observer called "a strange sort of performance art," both amusing and menacing. The opening statements clearly laid out both sides' differences. Defense: "He did it. He threw the sandwich." Also, so what: See First Amendment." The government: "No matter who you are, you can’t just go around throwing stuff at people if you’re mad.” Also poor traumatized Officer Lairmore, who was just protecting the public, from sandwiches.
There was squabbling over words in a charge that cites "forcibly opposing, impeding or interfering" with federal agents on duty. What's "forcibly"? Defense: A sandwich doesn't constitute force any more than "an eight-year-old throwing a stuffed animal in the middle of a temper tantrum." Prosecution, leaning hard into bellicose language: "Here we have the defendant throwing - it’s a sandwich, but throwing it hard...at point-blank range...He takes the sandwich, he cocks it back." There's the "impact" through the vest. Also, it's not just a sandwich; there was "screaming," "cussing," "attempting to instigate." (The judge reminds the jury speech isn't assault). And, like an IED in Fallujah, prosecutors note the victim's harrowing testimony the sandwich "kind of exploded. I could smell the onions and mustard." The horror! The horror!
Meanwhile, Sandwich Guy sits in the cafeteria on lunch break, eating soup. A friend's GoFundMe for him - "Help support the Sandwich Guy" - notes his ten years of service in Afghanistan, the Forest Service, the DOJ: "He is proud of his career serving the people of the United States." Back in the courtroom, defense attorney Sabrina Shroff shreds Lairmore's claim the sandwich "exploded" with video showing said sandwich still wrapped on the sidewalk. "Do you recognize that sandwich?" she asks. Lairmore waffles. Shroff: "You don’t see there’s mustard on it?” Lairmore wilts. No. “You can’t tell there’s ketchup on it?” No. "Mayonnaise? Lettuce? Tomato? No. "In fact, the sandwich hasn’t exploded at all has it?" Lairmore, helpfully, "It looks like a little bit is coming out towards the bottom."
Shroff also cited two "gag gifts" Lairmore said, sheepishly smiling, he got from co-workers: A plush sandwich he put on his shelf at work and a cartoon patch of Dunn throwing the sandwich, with the words “Felony Footlong,” he put on his lunchbox. So much for trauma, she suggested. Her closing argument was fiery. "This case, ladies and gentlemen of the jury, is about a sandwich," she declared. "A sandwich that, according to agent Lairmore, somehow both exploded on his chest in a spray of onions and mustard, but also landed intact on the ground still in its Subway wrapping." Most vitally, she argued, a sandwich cannot be a weapon worthy of federal charges, especially facing off against a bulletproof vest. Assistant U.S. Attorney Michael DiLorenzo glumly dissented: "We’re not just talking about a sandwich."
Social media lapped up the coverage. They “relished” the testimony, they argued it “didn’t pass mustard,” they called Lairmore’s claim “baloney.” They summoned “12 Hungry Men.” Asked, “Do you see the sandwich seated in the courtroom today?” Argued, “If the sub doesn’t fit, you must acquit.” Snarled, “Say hello to my foot-long friend.” Asked, “Show us on this doll where the sandwich touched you.” Mused, ”Not all gyros wear capes." Insisted, ”I did not have a relationship with that sandwich.“ Proclaimed, "Liberte! Egalite! Panini!" When the verdict came Thursday - with every juror voting for acquittal - they celebrated Sandwich Guy ”beat the wrap,“ "justice, like a good sandwich, was served,“ and, like them, an anti-fascist jury looked at the video, decided what mattered, and essentially said ”what sandwich?“
Outside the courthouse after the verdict, Shroff thanked jurors for their "affirmation" that dissent is "not just tolerated." "It is legal," she declared, "and it is welcome." Sandwich Guy also thanked the jurors, as well as "family and friends and strangers for all of their support, whether it was emotional or spiritual or artistic or financial." "I am so happy that justice prevails in spite of everything," he said. "That night I believed that I was protecting the rights of immigrants...Let us not forget that the great seal of the United States says ‘E pluribus unum.’ That means ‘from many, one.’ Every life matters no matter where you came from. No matter how you got here, no matter how you identify, you have the right to live a life that is free." A nation salutes you. Warren Zevon would have too: "Enjoy every sandwich."Shuyukh town displaced citizens protest against SDF practices, call for return
Displaced people of Shuyukh town, north of Aleppo, staged a sit-in on Saturday in Jarabulus city, protest against Syrian Democratic Forces (SDF) practices and demanding a safe return to their hometown
The protestors pointed out to the difficult conditions they have endured for many years as they were prevented from returning to their areas by the “SDF” forces, which led to their displacement to temporary housing complexes in the cities of Jarabulus and Manbij.
They also affirmed that the right to return is a legitimate issue, yet it is being confiscated by the “SDF” forces through a bitter deprivation that affects the lives of hundreds of displaced residents amid a dire humanitarian situation.
On October 31, thousands of citizens participated in protest rallies organized in several Syrian provinces, where they expressed their rejection of the practices of the “SDF” forces and their violations against the people of al- Jazira region.
Schwerbehinderung: Unsichtbar und unterschätzt – so bekommt man Depression anerkannt
Depressionen zählen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen in Deutschland. Viele Betroffene leiden über Jahre – teils ohne adäquate Hilfe – unter den Folgen.
Eine Depression kann unter bestimmten Voraussetzungen als Behinderung anerkannt werden. Das kann sogar zu einer Schwerbehinderung führen. Doch der Weg dorthin ist steinig, voller Missverständnisse und juristischer Hürden.
Wann gilt eine Depression als Behinderung?Nicht die Diagnose allein entscheidet – sondern die tatsächliche Beeinträchtigung im Alltag. Das ist der zentrale Punkt: Der Grad der Behinderung (GdB) richtet sich danach, wie stark die psychische Erkrankung die Teilhabe am gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Leben einschränkt.
Leichte depressive Episoden ohne erhebliche Funktionseinbußen führen in der Regel zu keinem oder nur einem niedrigen GdB (unter 20). Erst bei deutlich spürbaren Auswirkungen – etwa starker sozialer Rückzug, reduzierte Belastbarkeit oder erhebliche Einschränkungen im Berufsleben – kann ein höherer GdB festgestellt werden.
Wie hoch ist der GdB bei Depressionen?Die Bewertung erfolgt nach den “Versorgungsmedizinischen Grundsätzen”. Dabei werden Depressionen keiner eigenen Kategorie zugeordnet, sondern unter den Bereichen “Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumata” oder “affektive Psychosen” eingeordnet. Hier eine grobe Orientierung:
Schweregrad GdB-Spanne Beschreibung Leichte Depression 0–20 Kaum Beeinträchtigung im Alltag, Beruf weiter möglich Mittelschwere Depression 30–40 Eingeschränkte Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit, Rückzugstendenzen Schwere Depression 50–100 Massive soziale Anpassungsschwierigkeiten, ErwerbsunfähigkeitAchtung: Eine Schwerbehinderung liegt erst ab einem GdB von 50 vor.
Antragstellung: Ohne Belege keine ChanceDer GdB wird nicht automatisch vergeben. Er muss beantragt werden – in der Regel beim zuständigen Versorgungsamt. Voraussetzung: Die psychische Erkrankung besteht seit mindestens sechs Monaten und beeinträchtigt das Leben dauerhaft. Der Antrag sollte gut vorbereitet sein. Denn: Je genauer die Beeinträchtigungen dokumentiert sind, desto höher die Erfolgschancen.
Ärztliche Befunde, Atteste und Gutachten sind das A und O. Sie müssen konkret beschreiben, wie sich die Depression auf Beruf, Familie, Freizeit, Alltagsbewältigung und soziale Beziehungen auswirkt. Allgemeine Diagnosen reichen nicht aus.
Das Versorgungsamt kann zusätzlich ein eigenes Gutachten anfordern, verlässt sich aber stark auf die Unterlagen der behandelnden Ärzt:innen.
Heilungsbewährung: Vorsicht bei Bipolaren StörungenBei lang andauernden depressiven Episoden mit früheren manischen oder bipolaren Phasen wird meist ein GdB von 50 gewährt – jedoch zunächst befristet. Grund: Die sogenannte “Heilungsbewährung”. Sie beträgt in der Regel zwei Jahre. Danach erfolgt eine Neubewertung. Ziel ist es, den dauerhaften Verlauf der Erkrankung besser einzuschätzen.
Tritt eine schwere depressive Episode erstmals auf und liegt keine bipolare Störung vor, kann auch dann ein GdB zwischen 30 und 40 anerkannt werden. Eine Befristung erfolgt dann seltener, sofern keine Besserung absehbar ist.
Depression ist nicht gleich DepressionEin häufiger Streitpunkt ist die Diskrepanz zwischen subjektivem Erleben und objektiver Einschätzung. Wer unter Depressionen leidet, empfindet das eigene Leben oft als massiv eingeschränkt – auch wenn Beruf und Alltag scheinbar weiterlaufen.
Doch das Versorgungsamt beurteilt: Funktioniert die betroffene Person noch im Job? Gibt es soziale Kontakte? Werden alltägliche Aufgaben bewältigt?
Beispiel: Eine Lehrerin mit Depression, die nicht mehr unterrichten kann, wird anders eingestuft als jemand in einem Beruf mit wenig Sozialkontakt, der trotz Leidensdruck weiterarbeitet.
Kombination mit anderen ErkrankungenWichtig: Der GdB ist ein Gesamtwert. Depressionen treten oft gemeinsam mit anderen psychischen oder körperlichen Leiden auf – z. B. Angststörungen, Suchterkrankungen, chronische Schmerzen oder Stoffwechselerkrankungen. Jede dieser Diagnosen kann zusätzlich berücksichtigt werden, wenn sie eigene Beeinträchtigungen verursacht.
Das Zusammenspiel verschiedener Erkrankungen kann sich gegenseitig verstärken – und damit auch den GdB erhöhen. Eine Depression allein führt selten zu einem GdB über 50. In Kombination mit anderen gravierenden Erkrankungen sieht das anders aus.
Muss man sich behandeln lassen?Immer wieder versuchen Versorgungsämter, einen GdB mit Verweis auf eine mögliche Therapie abzulehnen. Doch das ist rechtlich nicht haltbar. Eine Entscheidung darf nicht davon abhängen, ob eine Behandlung begonnen wurde oder nicht.
Auch Menschen, die aus Angst oder Krankheitseinsicht keine Therapie beginnen können, haben Anspruch auf einen realistischen GdB. Das hat unter anderem das Landessozialgericht Baden-Württemberg klargestellt (Az. L 6 SB 486/2).
Die Schwerbehinderung ist meist befristetPsychische Erkrankungen gelten im Unterschied zu vielen körperlichen Leiden als potenziell heilbar. Deshalb werden GdB-Bescheide bei Depressionen oft nur befristet ausgestellt – meist für zwei bis fünf Jahre. Danach prüft das Amt erneut, ob sich der Gesundheitszustand verbessert hat.
Was tun bei Ablehnung?Viele Anträge auf Anerkennung eines höheren GdB werden abgelehnt oder zu niedrig bewertet. Doch Betroffene müssen das nicht hinnehmen. Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Hilfreich ist, den Widerspruch gut zu begründen und gegebenenfalls mit weiteren ärztlichen Unterlagen zu untermauern. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Praktische Tipps: So stärken Sie Ihren AntragWer eine Depression als Behinderung anerkennen lassen möchte, sollte sorgfältig dokumentieren, wie sehr die Erkrankung das tägliche Leben beeinträchtigt. Ein Tagebuch kann dabei enorm helfen: Es hält fest, wann welche Symptome auftreten, wie stark sie sind und welche Auswirkungen sie auf Beruf, Haushalt, soziale Kontakte und Freizeitverhalten haben.
Diese Aufzeichnungen liefern wertvolle Hinweise für medizinische Gutachten und können entscheidend für die Anerkennung eines angemessenen GdB sein.
Ebenso wichtig ist das offene Gespräch mit den behandelnden Ärzt:innen. Nur wenn diese umfassend über die tatsächlichen Einschränkungen informiert sind, können sie aussagekräftige Stellungnahmen verfassen.
Dabei kommt es auf Konkretheit an. Allgemeine Formulierungen helfen wenig – entscheidend ist, wie stark die Depression die Lebensführung tatsächlich beeinträchtigt.
Außerdem ist es ratsam, sich Unterstützung zu holen – sei es durch Sozialverbände, Behindertenbeauftragte oder spezialisierte Anwält:innen im Sozialrecht. Sie kennen die Fallstricke des Antragsverfahrens und können helfen, die richtigen Formulierungen und Nachweise zusammenzustellen.
Eine Depression kann sehr wohl als Behinderung anerkannt werden – doch nur, wenn die Einschränkungen klar belegt sind. Der Weg zur Anerkennung ist selten leicht, aber mit guter Vorbereitung und juristischem Durchblick machbar.
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Bürgergeld: Eltern unter Druck, Kinder bleiben auf der Strecke
Die geplante Reform des Bürgergeldes nimmt zunehmend konkrete Formen an – und sorgt für erhebliche Unruhe. Jetzt legt das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) mit dem “IW-Kurzbericht 90/2025” nach und begrüßt darin die geplanten Verschärfungen als “Rückkehr zur Verbindlichkeit”.
Doch was aus Sicht wirtschaftsliberaler Denktanks als Fortschritt gilt, bedeutet für Betroffene hauptsächlich eins: mehr Druck, weniger Schutz, drohende Totalsanktionen.
Kooperationsplan wird wieder zur EinbahnstraßeEin zentrales Element der Reform ist die Überarbeitung des sogenannten Kooperationsplans. Ursprünglich eingeführt, um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Leistungsbeziehenden auf Augenhöhe zu etablieren, soll nun wieder eine “Rechtsfolgenbelehrung” eingeführt werden.
Im Klartext: Wer sich nicht spurt, muss künftig schneller mit Sanktionen rechnen. Laut IW sei das notwendig, weil die Sanktionierung bisher zu kompliziert gewesen sei. Doch wessen Perspektive wird hier eigentlich abgebildet?
Hartz IV 2.0? Sanktionen werden drastisch ausgeweitetBesonders alarmierend sind die Pläne zur Ausweitung von Sanktionen. Bisher galt: Bei einem Meldeversäumnis drohte eine 10-prozentige Kürzung, bei mehreren maximal 30 Prozent. Künftig soll bereits das zweite Versäumnis eine 30-prozentige Kürzung nach sich ziehen, das dritte kann zum Komplettentzug aller Leistungen führen – inklusive Miete.
Zwar versucht der IW-Kurzbericht, diese Totalsanktion als rechtlich abgesichert zu verkaufen. Doch Fakt bleibt: Wer in einer ohnehin prekären Lebenslage steckt, wird durch solche Maßnahmen ins Bodenlose gestoßen. Es droht eine neue Form der sozialen Ausgrenzung – diesmal legitimiert durch Gesetz.
Neue Hürden beim Zugang zur GrundsicherungAuch an anderer Stelle zieht die Bundesregierung die Daumenschrauben an. Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll gestrichen, die Freigrenzen sollen abgesenkt werden.
Bei den Unterkunftskosten wird die bisherige Praxis, die tatsächlichen Kosten für ein Jahr anzuerkennen, durch eine Begrenzung auf das Anderthalbfache der als angemessen geltenden Werte ersetzt. Das trifft insbesondere Alleinerziehende, chronisch Kranke und Menschen mit Schulden.
Das IW begrüßt diese Schritte und argumentiert mit “Gerechtigkeitsempfinden” und “Akzeptanz in der Bevölkerung”. Doch wer entscheidet, was gerecht ist? Und was bedeutet das für diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind?
Kinderbetreuung wird zur PflichtfalleAuch Eltern geraten ins Visier der Reform. Künftig sollen Mütter und Väter bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Der bisherige Schonraum von drei Jahren fällt damit faktisch weg. Zwar heißt es, individuelle Umstände würden berücksichtigt – doch in der Praxis bedeutet das: noch mehr Druck auf junge Familien.
Fragwürdiger Nutzen, hohe soziale KostenLaut IW diene all das dem Ziel, die “Übergangsrate in Arbeit” zu erhöhen. Die Hoffnung: Mehr Menschen finden schneller Jobs, die Ausgaben sinken. Doch selbst das Arbeitsministerium rechnet nur mit Einsparungen von 193 Millionen Euro bis 2028 – ein Tropfen auf den heißen Stein. Gleichzeitig riskieren wir einen massiven Anstieg verdeckter Armut, psychischer Belastungen und sozialer Spaltung.
Ein Systemwandel durch die HintertürDer “IW-Kurzbericht 90/2025” ist ein Paradebeispiel für eine Debatte, in der wirtschaftliche Effizienz über soziale Verantwortung gestellt wird. Die Umbenennung des Bürgergelds in “Grundsicherungsgeld” ist dabei mehr als Symbolik: Sie markiert eine inhaltliche Abkehr vom Gedanken der solidarischen Hilfe zur Selbsthilfe hin zu einem System, das vor allem kontrolliert, sanktioniert und diszipliniert.
Es ist Zeit, diese Entwicklung kritisch zu hinterfragen – im Namen all jener, die keine Stimme in den Entscheidungsetagen haben. Die Reform braucht keine Verschärfung, sondern mehr Menschlichkeit. Und der “IW-Kurzbericht”? Der braucht dringend Widerspruch.
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Pflegegeld: Neues Pflegegesetz & Sparpaket – Pflegebedürftige müssen jetzt noch genauer hinschauen
Mit dem neuen Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) und dem angehängten „kleinen Sparpaket“ für die gesetzliche Krankenversicherung greifen Politik und Kassen tief in den Pflege- und Versorgungsalltag ein.
Offiziell geht es um mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte, weniger Bürokratie und stabilere Beitragssätze. Für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Versicherte bringt das konkrete Verbesserungen – aber auch Risiken, die vielen erst auffallen werden, wenn Leistungen fehlen, Anträge scheitern oder Versorgungsangebote ausgedünnt werden.
Pflegekräfte mit mehr Befugnissen: Entlastung für Patienten oder Mehrlast ohne Rückendeckung?Pflegefachpersonen dürfen künftig mehr medizinisch-pflegerische Leistungen eigenständig übernehmen, teilweise auch auf Grundlage einer pflegerischen Diagnose. Für Betroffene kann das den Zugang zur Versorgung erleichtern: weniger Termine beim Arzt für Routineaufgaben, schnellere Entscheidungen direkt in der Häuslichkeit oder Einrichtung, weniger Hängepartien bei Verordnungen.
Die Kehrseite: Das Gesetz garantiert keine verbindliche bessere Personalbemessung, keine klaren Refinanzierungszusagen und keine automatische Aufwertung der Löhne. Wenn mehr Verantwortung ohne zusätzliches Personal, ohne ausreichende Fortbildungszeit und ohne klare Entlastung von anderen Aufgaben kommt, entsteht ein gefährlicher Druck nach unten.
Pflegekräfte tragen mehr Haftungsrisiko, während der Personalmangel bleibt. Für Pflegebedürftige bedeutet das: Verbesserungen bleiben möglich, aber abhängig von der realen Ausstattung vor Ort. Wo Teams jetzt schon am Limit sind, kann das Plus an Befugnissen sogar zu noch weniger Zeit am Bett führen.
Bürokratieabbau: Mehr Zeit für Menschen – oder weniger Kontrolle?BEEP begrenzt die Pflegedokumentation auf das „notwendige Maß“, bündelt Prüfungen und verlängert bei sehr guten Ergebnissen die Prüfabstände. Das soll Entlastung bringen und Doppelstrukturen vermeiden. Für Einrichtungen und Dienste ist das attraktiv, weil weniger Prüftermine und weniger Papierarbeit Ressourcen freisetzen können.
Für Betroffene steckt hier ein Risiko: Kürzere Dokumentation und längere Abstände zwischen Kontrollen können dazu führen, dass Qualitätsprobleme später auffallen. Angehörige müssen genauer hinsehen, Beschwerden konsequent verfolgen und bei Verdacht aktiv werden.
Weniger Bürokratie darf nicht bedeuten, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit verloren gehen. Wer Missstände erlebt, sollte Berichte, Mails und Abläufe selbst dokumentieren, um im Konfliktfall nicht ohne Beweise dazustehen.
Häusliche Pflege: Weniger Pflichttermine – mehr Gefahr, still zu überfordernFür Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, wird der verpflichtende Beratungsbesuch in der Häuslichkeit von vierteljährlich auf halbjährlich reduziert. Das nimmt Druck aus dem Alltag und verringert die Angst, durch versäumte Besuche Geld zu verlieren.
Gleichzeitig steigt das Risiko, dass Überforderung, Pflegelücken oder ungenutzte Leistungsansprüche unbemerkt bleiben. Besonders Familien ohne professionelle Unterstützung, mit Sprachbarrieren oder wenig Rechtskenntnis verlieren einen regelmäßigen Kontroll- und Beratungsanlass.
Wer die neuen Freiräume nutzt, sollte bewusst gegensteuern: freiwillig zusätzliche Beratung nachfragen, Veränderungen frühzeitig melden und Leistungsansprüche aktiv prüfen, statt zu warten, bis Probleme eskalieren.
Neue Wohnformen und starke Kommunen: Gute Idee, ungleiche RealitätDas Gesetz erleichtert gemeinschaftliche Wohnformen zwischen ambulant und stationär und stärkt die Rolle der Kommunen in der Pflegeplanung. Auf dem Papier entstehen mehr Wahlmöglichkeiten: kleinere Einheiten, selbstbestimmteres Wohnen, passgenaue Versorgungsnetze vor Ort.
In der Praxis hängt alles davon ab, ob Kommunen, Träger und Pflegekassen diese Spielräume nutzen. Wo Personal, Geld oder politischer Wille fehlen, bleibt es beim Prospektversprechen. Besonders ländliche Regionen laufen Gefahr, weiter abgehängt zu werden.
Für Betroffene heißt das: Angebote vor Ort sehr konkret prüfen, Projekte einfordern, öffentlich Druck machen – und nicht davon ausgehen, dass „neue Versorgungsformen“ automatisch auch in der eigenen Region ankommen.
Digitalisierung und schnellere Verfahren: Komfort für einige, Ausschluss für andereAnträge sollen vereinfacht, Verfahren beschleunigt, digitale Pflegeanwendungen leichter nutzbar werden. Für digital versierte Versicherte kann das Zugänge erleichtern und Bearbeitungszeiten verkürzen.
Wer jedoch keinen sicheren Internetzugang, keine PC-Erfahrung oder keine Unterstützung hat, kann zwischen Formularen, Portalen und Fristen untergehen. Hier droht eine leise Spaltung: Wer digital stark ist, kommt schneller zu seinem Recht; wer es nicht ist, riskiert Verzögerungen oder Leistungsverslust.
Betroffene sollten darauf achten, dass Krankenkassen und Pflegekassen weiter analoge Wege, persönliche Beratung und verständliche Unterlagen anbieten – und diese aktiv einfordern.
Kleines GKV-Sparpaket: Beitragsbremse mit Nebenwirkung auf VersorgungDie Deckelung der Vergütungssteigerungen in Krankenhäusern, die Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen und die Kürzung beziehungsweise Umsteuerung der Innovationsfonds-Mittel sollen steigende Beiträge bremsen.
Für Versicherte kann das kurzfristig Entlastung bedeuten. Gleichzeitig steigt der finanzielle Druck auf Kliniken und Kassen. Krankenhäuser könnten Investitionen verschieben, Personalabbau prüfen oder Angebote konzentrieren. Krankenkassen könnten freiwillige Leistungen kürzen, bei Hilfsmitteln strenger werden oder Beratungsangebote zurückfahren.
Die Gefahr: Offiziell bleiben Leistungsansprüche bestehen, aber der Zugang wird in der Praxis mühsamer. Betroffene müssen Anträge sorgfältiger stellen, Ablehnungen prüfen lassen und Widerspruch konsequent nutzen.
Kinderkrankentage und Verhinderungspflege: Entlastung mit FristenfalleDie erhöhten Kinderkrankentage werden verlängert, was Familien mit kranken Kindern vorerst Planungssicherheit gibt. Allerdings bleibt der Anspruch knapp bemessen, wenn Pflege- und Erwerbsarbeit dauerhaft parallel laufen müssen.
Die neue Frist bei der Verhinderungspflege ist heikel: Ersatzpflegekosten müssen bis zum Ende des Folgejahres abgerechnet werden. Wer in der Belastung des Pflegealltags Quittungen verliert oder Fristen übersieht, verliert Geld.
Betroffene sollten Belege sofort sammeln, zeitnah einreichen und Fristen schriftlich notieren. Wer unsicher ist, sollte sich beraten lassen, statt die Abrechnung aufzuschieben.
Wer seine Rechte kennt, gewinnt – wer nur vertraut, könnte verlierenDas neue Paket bringt Chancen: mehr fachliche Verantwortung für Pflegekräfte, vereinfachte Verfahren, etwas Entlastung für Familien, neue Versorgungsmodelle. Gleichzeitig verschiebt es Lasten nach unten, reduziert Kontrollen, verschärft Fristen und koppelt Verbesserungen an Faktoren, die vor Ort oft fehlen: Personal, Beratung, digitale Kompetenz.
Für Pflegebedürftige, Angehörige und Versicherte bedeutet das: Rechte aktiv prüfen, Fristen im Blick behalten, Bescheide nicht einfach hinnehmen, sondern überprüfen lassen. Wer wach bleibt, kann profitieren. Wer das System „laufen lässt“, riskiert, zwischen Sparlogik, Bürokratie und Überlastung verloren zu gehen.
FAQ zum neuen Pflegegesetz und GKV-SparpaketAb wann gelten die neuen Regeln?
Die wesentlichen Änderungen treten überwiegend ab 1. Januar 2026 in Kraft. Einzelne Detailregelungen hängen von weiteren Umsetzungsentscheidungen und Beschlüssen der Selbstverwaltung ab. Betroffene sollten Schreiben ihrer Pflege- und Krankenkassen genau lesen und auf konkrete Daten achten.
Verändert sich mein Pflegegrad oder mein Pflegegeld?
Nein. Die Systematik der Pflegegrade und die grundsätzlichen Leistungsarten bleiben bestehen. Neu sind vor allem Zuständigkeiten, Verfahren, Prüfrhythmen und zusätzliche Möglichkeiten bei Versorgungsformen.
Was bedeutet der seltenere Beratungsbesuch bei Pflegegrad 4 und 5 für mich?
Sie müssen verpflichtende Beratungsbesuche nur noch halbjährlich nachweisen. Das reduziert Formalstress, darf aber nicht dazu führen, dass Probleme übersehen werden. Wer unsicher ist, sollte freiwillig zusätzliche Beratung in Anspruch nehmen.
Kann ich künftig direkt Leistungen über Pflegefachkräfte erhalten, ohne zum Arzt zu gehen?
Teilweise ja, wenn die neue Aufgabenverteilung dies vorsieht. Welche Leistungen das konkret sind, wird in Katalogen festgelegt. Erkundigen Sie sich bei Pflegediensten und Einrichtungen, welche Leistungen dort eigenständig angeboten werden.
Drohen mir durch das Sparpaket Leistungskürzungen?
Die gesetzlichen Mindestleistungen bleiben formal erhalten. In der Praxis kann es aber passieren, dass Krankenkassen restriktiver prüfen, freiwillige Satzungsleistungen einschränken oder Verzögerungen auftreten. Ablehnungen sollten nicht einfach akzeptiert, sondern geprüft und gegebenenfalls angefochten werden.
Werden Pflegeheime jetzt weniger streng kontrolliert?
Einrichtungen mit nachgewiesener hoher Qualität werden seltener geprüft. Das spart Aufwand, erhöht aber die Bedeutung von Hinweisen aus der Praxis. Angehörige sollten Beobachtungen dokumentieren und bei Problemen Heimaufsicht, Medizinischen Dienst oder Beratungsstellen einschalten.
Was hat es mit der Frist bei der Verhinderungspflege auf sich?
Ersatzpflegekosten müssen spätestens bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden. Wer zu spät ist, verliert Ansprüche. Bewahren Sie Rechnungen geordnet auf und reichen Sie diese frühzeitig ein.
Wie wirkt sich das Gesetz auf Pflegekräfte aus?
Pflegekräfte erhalten mehr Kompetenzen und eine stärkere berufliche Stellung. Ohne bessere Personalschlüssel, Entlastung und Bezahlung besteht jedoch das Risiko, dass sie zwischen hohen Erwartungen, haftungsrechtlicher Verantwortung und realer Überlastung aufgerieben werden.
Was kann ich tun, um meine Ansprüche zu sichern?
Alle Bescheide prüfen, Fristen notieren, Beratungsangebote nutzen, widersprechen, wenn Leistungen verweigert werden, und wichtige Telefonate oder Gespräche schriftlich bestätigen. Wer sich Unterstützung holt, vermeidet typische Fehler.
An wen kann ich mich bei Streit mit Kasse oder Pflegekasse wenden?
Unabhängige Patienten- und Pflegeberatungen, Sozialverbände, spezialisierte Beratungsstellen und anwaltliche Vertretungen im Sozialrecht können Bescheide prüfen, Widersprüche formulieren und rechtliche Schritte begleiten.
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Berliner Zeitung: Schüler wegen Bundeswehr-Kritik vor Gericht: „Meinungsfreiheit endet, wo sie Aufrüstung widerspricht“
Pflegegeld: 1572 Euro zusätzlich für alle Pflegegrade noch im Jahr 2025 – Neue Infos
Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag, dessen Höhe ab dem 1. Januar 2025 auf 131 Euro pro Monat bzw. bis 1572 Euro pro Jahr angestiegen ist.
Dennoch sehen sich viele vor dem Problem, diese Leistung korrekt zu beantragen und sinnvoll einzusetzen. Dabei ist der Entlastungsbetrag eine wichtige Unterstützung, um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bei der häuslichen Versorgung zu entlasten und den Alltag etwas zu erleichtern.
Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt beantwortet alle Fragen.
Was ist der Entlastungsbetrag und wer hat Anspruch darauf?Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung von 131 Euro (ab 1.1.2025), die allen Menschen mit einem Pflegegrad (1 bis 5) bei häuslicher Pflege zusteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bereits andere Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen oder ob Sie „nur“ den Pflegegrad 1 und noch keinen pflegerischen Hilfebedarf in großem Umfang haben.
Der Entlastungsbetrag wird nicht zur freien Verwendung ausgezahlt wird. Stattdessen müssen Sie mit anerkannten (das heißt von der Pflegekasse beziehungsweise vom jeweiligen Bundesland zugelassenen) Anbietern zusammenarbeiten und sich im Nachhinein die entstandenen Kosten erstatten lassen. Der Betrag kann beispielsweise für folgende Angebote eingesetzt werden:
- Zugelassene ambulante Pflegedienste oder Betreuungsdienste
- Anerkannte Alltagsunterstützung (zum Beispiel Hilfe beim Einkaufen oder Putzen)
- Familienentlastende beziehungsweise familienunterstützende Dienste
- Nachbarschaftshilfe oder andere ehrenamtliche Hilfen (bei entsprechender Anerkennung)
- Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege (als Zuschuss zu den Eigenanteilen)
Der gesetzliche Zweck des Entlastungsbetrags liegt darin, sowohl die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Betroffenen – insbesondere bei Pflegegrad 1 – zu erhalten als auch pflegende Angehörige zu entlasten, die bei höheren Pflegegraden häufig einen Großteil der Unterstützung im Alltag übernehmen.
Wie finde ich geeignete Dienstleistungen?Die Suche nach passenden Anbietern kann je nach Wohnort unterschiedlich leicht oder schwierig sein. Gerade in ländlichen Gebieten oder kleineren Gemeinden steht nicht immer ein umfassendes Angebot zur Verfügung. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben Sie unter anderem folgende Möglichkeiten:
- Pflegeversicherung kontaktieren: Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, ob es eine Liste oder eine Internetplattform mit anerkannten Anbietern gibt.
- Pflegestützpunkte ansprechen: In vielen Regionen stehen Pflegestützpunkte mit Beratung zur Verfügung. Dort erhalten Sie Adressen und Informationen über ambulante Pflegedienste oder Betreuungskräfte.
- Familienentlastende Dienste: In Städten oder größeren Gemeinden gibt es oftmals Dienste, die Alltagsunterstützung für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen anbieten. Diese sind häufig für den Entlastungsbetrag anerkannt.
- Online-Informationen der Bundesländer: In einigen Bundesländern existieren Suchmaschinen oder Listen von anerkannten Leistungsangeboten. Informieren Sie sich auf den offiziellen Seiten Ihres Bundeslands.
- Selbst organisieren: Falls bei Ihnen kein passendes Angebot vorhanden ist, können Sie in manchen Bundesländern auch selbst Personen finden, die bereit sind, eine entsprechende Anerkennung (oft durch einen Kurz-Schulungskurs) zu erwerben. Dann können diese Personen ihre Unterstützung direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Das hat den Vorteil, dass Sie nicht auf teurere ambulante Pflegedienste angewiesen sind und eventuell mehr Stunden an Unterstützung finanzieren können.
Beachten Sie, dass in vielen Fällen die sogenannte Direktabrechnung möglich ist. Dabei müssen Sie selbst kein Geld auslegen, sondern treten Ihren Kostenerstattungsanspruch an den Dienstleister ab, der anschließend direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnet.
Lesen Sie auch:
– Pflegegeld: Achtung bei Pflegebegutachtung per Telefon um den Pflegegrad zu bestimmen
Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?Ja, ein wichtiger Vorteil besteht darin, dass der Entlastungsbetrag angespart werden kann. Nicht genutzte Monatsbeträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Erst nach diesem Stichtag verfallen noch ungenutzte Gelder endgültig.
Nehmen wir an, Sie haben 2025 den Entlastungsbetrag noch gar nicht genutzt. Sie könnten dann bis Ende Juni 2026 die angesammelte Summe für entlastende Maßnahmen einsetzen.
Maßgeblich ist stets, dass die Leistung bis zum 30. Juni in Anspruch genommen wurde. Die Rechnungslegung und Kostenerstattung können gegebenenfalls auch noch danach erfolgen.
Allerdings ist es nicht möglich, zukünftige Ansprüche vorab auszugeben. Das bedeutet, Sie können immer nur über bereits angefallene (und gegebenenfalls angesparte) Beträge verfügen.
Wer den Entlastungsbetrag bereits über mehrere Monate angespart hat, kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eine größere einmalige Leistung finanzieren, beispielsweise eine umfangreichere Alltagsentlastung über mehrere Tage oder Wochen.
Was ist der Umwandlungsanspruch und wie kann ich ihn nutzen?Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Diese Sachleistungen können Sie teilweise in einen sogenannten Umwandlungsanspruch umwandeln. Bis zu 40 Prozent des Anspruchs auf Pflegesachleistungen lassen sich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden – also für ähnliche Leistungen wie beim Entlastungsbetrag.
Die Kombination aus Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch ermöglicht somit eine deutlich höhere monatliche Summe für Alltagsbegleitung, Betreuung oder Hilfen bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Diese Leistungen können Sie entweder getrennt nutzen oder Sie „stocken“ den Entlastungsbetrag mit dem Umwandlungsanspruch auf.
Anders als beim Entlastungsbetrag können Sie den Umwandlungsanspruch nicht ansparen. Sie müssen also immer in dem jeweiligen Monat die Sachleistungen (teilweise) ungenutzt lassen, um im gleichen Monat über das entsprechende Budget für Alltagsunterstützung zu verfügen.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel erst nach Monatsende, da die Pflegekasse zuvor prüfen muss, in welchem Umfang Sie die Sachleistungen tatsächlich genutzt haben.
Wenn Sie ohnehin eine sogenannte Kombileistung beziehen (also Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig), können Sie den nicht genutzten Anteil der Sachleistungen ebenfalls für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote einsetzen. Hier gilt derselbe Mechanismus: Mit einer direkten Abtretungserklärung an den Dienstleister müssen Sie kein Geld vorstrecken.
Wie bekomme ich den Entlastungsbetrag ohne Pflegegrad?Auch wenn Sie keinen regulären Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben – zum Beispiel wegen einer zeitlich befristeten Pflegebedürftigkeit unter sechs Monaten oder fehlender Vorversicherungszeit –, besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag über die „Hilfe zur Pflege“ vom Sozialamt zu erhalten. Voraussetzungen dafür sind jedoch eine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit und finanzielle Bedürftigkeit.
Erkundigen Sie sich hierzu beim Sozialamt, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht und welche Leistungen im Rahmen dessen übernommen werden.
Grundsätzlich hält das Sozialamt auch Informationen zu Kostenerstattungen für entlastende Angebote bereit, die wiederum die häusliche Pflege durch Angehörige oder Nahestehende unterstützen.
FazitDer Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat (ab dem 1.1.2025) ist für alle pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen eine wertvolle Hilfe, die sich bei richtiger Anwendung sehr entlastend auf den Pflegealltag auswirken kann. Die Kombination mit dem Umwandlungsanspruch (bis zu 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungen) bietet nochmals größere finanzielle Spielräume, um professionelle oder ehrenamtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Damit dieses Geld nicht ungenutzt verfällt, lohnt es sich, frühzeitig nach anerkannten Anbietern zu suchen, die Entlastungsleistungen erbringen und gegebenenfalls Direktabrechnung mit der Pflegekasse anbieten.
Bei fehlenden Angeboten kann es sich lohnen, selbst aktiv zu werden und Personen für diesen Bereich zu gewinnen, die sich entsprechend anerkennen lassen. So eröffnet man sich die Möglichkeit, passgenaue und kostengünstige Unterstützungsleistungen zu organisieren.
Werden diese Optionen gezielt genutzt, trägt der Entlastungsbetrag maßgeblich dazu bei, den Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten – von der gezielten Hilfestellung im Haushalt bis hin zur Finanzierung eines anteiligen Eigenanteils bei Kurzzeitpflege.
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Woher kommt der Strom? Erneuerbare Bedarfsdeckung komplett
Nach den ersten drei Tagen der Analysewoche kehrt endgültig Herbstwetter in Deutschland ein. Wenig PV-Stromerzeugung und starke Windstromerzeugung. Ein Blick auf den Sonntags-Chart gewährt eine erhellende Sicht auf die Preisbildung und die daraus folgenden Exportbewegungen. Dank der massiven ganztägigen Windstromerzeugung wird praktisch nur noch die aus Netzstabilisierungsgründen nötige Mindestfossil-Stromerzeugung benötigt. Lediglich am frühen Abend verkaufen Pumpspeicherkraftwerke ihren Strom, um wenigstens etwas Geld zu verdienen. Die ganztägige Bedarfsdeckung durch „Erneuerbare“ wird gefeiert. Weil der in Deutschland erzeugte Strom auch deshalb so günstig ist, importieren unsere europäischen Nachbarn ebenfalls ganztägig. Dass sie am Vorabend bis zu 40€/MWh bezahlen müssen, spielt für sie keine Rolle. So preiswert, wie an diesem Sonntag, gibt es Strom nicht oft. Der mittlere Exportpreis lag an diesem Tag bei 7,01€/MWh. Für den Stromkunden wird es allerdings viel teurer. Er muss je nach dem bis zu 80€/MWh an die regenerativen Stromerzeuger zahlen.
An den ersten drei Tagen der Woche war die Windstromerzeugung zunächst auch recht stark. Nach dem Peak am Dienstag brach sie allerdings rapide ab, um am Mittwochabend um 18:00 Uhr in einem Wind-Loch (4,7 GW) zu enden. Danach zog die Windstromerzeugung wieder an, sie stieg schnell, um die oben bereits angesprochenen Höhen zu erreichen. Dass am Mittwoch und insbesondere am Abend eine Menge Strom importiert werden musste, braucht nicht weiter erwähnt zu werden. Dass um 18:00 Uhr der Strom-Wochenhöchstpreis mit knapp 300€/MWh erreicht wurde, auch nicht.
Wochenüberblick
Montag, 20.10.2025 bis Sonntag, 26.10.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 67,6 Prozent. Anteil regenerativer Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 77,0 Prozent, davon Windstrom 60,9 Prozent, PV-Strom 6,7 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 9,4 Prozent.
- Regenerative Erzeugung im Wochenüberblick 20.10.2025 bis 26.10.2025
- Die Strompreisentwicklung in der 43. Analysewoche 2025.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Wochenvergleich zur 43. Analysewoche ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zur 43. KW 2025:
Factsheet KW 43/2025 – Chart, Produktion, Handelswoche, Import/Export/Preise, CO2, Agora-Zukunftsmeter 68 Prozent Ausbau & 86 Prozent Ausbau
- Rüdiger Stobbe zur Dunkelflaute bei Kontrafunk aktuell 15.11.2024
- Bessere Infos zum Thema „Wasserstoff“ gibt es wahrscheinlich nicht!
- Eine feine Zusammenfassung des Energiewende-Dilemmas von Prof. Kobe (Quelle des Ausschnitts)
- Rüdiger Stobbe zum Strommarkt: Spitzenpreis 2.000 €/MWh beim Day-Ahead Handel
- Meilenstein – Klimawandel & die Physik der Wärme
- Klima-History 1: Video-Schatz aus dem Jahr 2007 zum Klimawandel
- Klima-History 2: Video-Schatz des ÖRR aus dem Jahr 2010 zum Klimawandel
- Interview mit Rüdiger Stobbe zum Thema Wasserstoff plus Zusatzinformationen
- Weitere Interviews mit Rüdiger Stobbe zu Energiethemen
- Viele weitere Zusatzinformationen
- Achtung: Es gibt aktuell praktisch keinen überschüssigen PV-Strom (Photovoltaik). Ebenso wenig gibt es überschüssigen Windstrom. Auch in der Summe der Stromerzeugung mittels beider Energieträger plus Biomassestrom plus Laufwasserstrom gibt es fast keine Überschüsse. Der Beleg 2023, der Beleg 2024/25. Strom-Überschüsse werden bis auf wenige Stunden immer konventionell erzeugt. Aber es werden, insbesondere über die Mittagszeit für ein paar Stunden vor allem am Wochenende immer mehr. Genauso ist es eingetroffen. Sogar in der Woche erreichen/überschreiten die regenerativen Stromerzeuger die Strombedarfslinie.
Was man wissen muss: Die Wind- und Photovoltaik-Stromerzeugung wird in unseren Charts fast immer „oben“, oft auch über der Bedarfslinie, angezeigt. Das suggeriert dem Betrachter, dass dieser Strom exportiert wird. Faktisch geht immer konventionell erzeugter Strom in den Export. Die Chartstruktur zum Beispiel mit dem Jahresverlauf 2024/25 bildet den Sachverhalt korrekt ab. Die konventionelle Stromerzeugung folgt der regenerativen, sie ergänzt diese. Falls diese Ergänzung nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, wird der fehlende Strom, der die elektrische Energie transportiert, aus dem benachbarten Ausland importiert.
TagesanalysenMontag
Montag, 20.10.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 61,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 71,5 Prozent, davon Windstrom 53,8 Prozent, PV-Strom 8,0 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 9,6 Prozent.
Erkleckliche Windstrom– aber rechtschwache PV-Stromerzeugung. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 20. Oktober 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 20.10.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Dienstag
Dienstag, 21.10.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 66,4 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 75,5 Prozent, davon Windstrom 57,5 Prozent, PV-Strom 8,9 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 9,0 Prozent.
Recht starke Windstromerzeugung bei wenig PV-Strom. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 21. Oktober ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 21.10.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Mittwoch
Mittwoch, 22.10.025: Anteil Wind- und PV-Strom 35,3 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 46,3 Prozent, davon Windstrom 28,2 Prozent, PV-Strom 7,2 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,0 Prozent.
Absturz der Windstromerzeugung begleitet von hohen Stromimporten. Die Strompreisbildung mit Strom-Höchstpreis der Woche.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 22. Oktober 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 22.10.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Donnerstag
Donnerstag, 23.10.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 66,0 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 75,6 Prozent, davon Windstrom 61,2 Prozent, PV-Strom 4,8 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 9,6 Prozent.
Massiver Anstieg der Windstromerzeugung. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 23. Oktober 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 23.10.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Freitag
Freitag, 24.10.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 78,1 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 86,7 Prozent, davon Windstrom 71,2 Prozent, PV-Strom 6,9Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 8,6 Prozent.
Die regenerative Stromerzeugung übertrifft 6 Stunden den Bedarf. Über Mittag. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 24. Oktober ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 24.10.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
Samstag
Samstag, 25.18.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 78,0 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 87,3 Prozent, davon Windstrom 72,7 Prozent, PV-Strom 5,3 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 9,2 Prozent.
Heute wird der (Wochenend-) Bedarf 16 Stunden übertroffen. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 25. Oktober ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 25.10.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
Sonntag
Sonntag, 26.10.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 80,0 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 88,9 Prozent, davon Windstrom 73,6 Prozent, PV-Strom 6,3 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 8,9 Prozent.
Heute übertrifft die regenerative Stromerzeugung den Bedarf ganztägig. Das feiern die Freunde der Energiewende. Der Preis ist hoch. die MWh kostet im Mittel 7,01€. Das ist praktisch verschenkter Strom, den unsere Nachbarn gener abgreifen. Siehe Beginn dieses Artikels.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 26. Oktober ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 26.10.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
Die bisherigen Artikel der Kolumne Woher kommt der Strom? seit Beginn des Jahres 2019 mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Der Beitrag Woher kommt der Strom? Erneuerbare Bedarfsdeckung komplett erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Drogenkrise in Sêrt: Angehörige verzweifeln an staatlicher Untätigkeit
In der nordkurdischen Provinz Sêrt (tr. Siirt) wächst die Sorge vor einer sich verschärfenden Drogenkrise. Der Konsum von Suchtmitteln, insbesondere unter Jugendlichen, nimmt deutlich zu – gleichzeitig fehlen vor Ort spezialisierte Behandlungseinrichtungen. Angehörige und Betroffene beklagen ein System, das nicht heilt, sondern verdrängt – und im schlimmsten Fall in die Katastrophe führt.
Ein erschütterndes Beispiel aus dem Landkreis Misirc (Kurtalan) macht das Problem sichtbar: Dort erschoss ein Mann, der laut Angehörigen und Behörden bereits mehrfach wegen Suchtproblemen in Behandlung war, seine Ehefrau und seinen Onkel. Seine Mutter sowie zwei weitere Personen wurden schwer verletzt. Nach Angaben aus dem Umfeld war er wenige Tage vor der Tat erneut unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Nur eine Beratungsstelle, keine stationäre Hilfe
Trotz einer Bevölkerung von rund 300.000 Menschen gibt es in der gesamten Provinz Sêrt lediglich ein einziges Angebot zur Suchtberatung: das YEDAM-Zentrum der staatlich unterstützten Organisation Yeşilay. Für eine stationäre Therapie müssen Abhängige in weit entfernte Städte wie Izmir im Westen des Landes oder Xarpêt (Elazığ) reisen – eine Hürde, die viele nicht überwinden. Nicht selten brechen sie die Reise ab oder kehren ohne Behandlung zurück, berichten Angehörige.
Eine Schwester eines langjährig suchtkranken Mannes schildert gegenüber ANF den jahrelangen Kampf um Hilfe. „Wir sind von Tür zu Tür gegangen, wurden immer wieder abgewiesen“, sagt sie. Ihr Bruder habe schließlich in einem Zustand tiefer Verzweiflung sogar versucht, die Mutter mit einem Messer anzugreifen. „Wir wollten ihn retten, aber niemand wollte helfen.“
Behörden versagen
In ihrer Not wandte sich die Familie an das Gericht – mit Erfolg: Eine richterliche Anordnung sah vor, dass der Bruder festgenommen und in ein Krankenhaus eingeliefert werden sollte. Doch obwohl der Beschluss an die Polizei weitergeleitet wurde, sei nichts passiert. „Ich habe selbst nach ihm gesucht, Freunde fragten: ‚Dein Bruder ist doch bei der Polizei.‘ Das war die bittere Wahrheit: sie suchten ihn nicht, sie gingen mit ihm spazieren“, sagt die Frau.
Sie brachte ihren Bruder schließlich selbst in ein Krankenhaus – mit dem Beschluss in der Hand. Die Reaktion: Ablehnung. „Der Krankenhauspolizist sagte: ‚Ich bin nicht zuständig.‘ Der Arzt wollte nichts unternehmen, weil Feierabend war.“ Erst nach massivem Druck gelang es ihr, alle Formalitäten selbst zu erledigen. Die Reaktion der Beamten: „Wie konnten Sie Ihren Bruder einfach hierher bringen?“
Statt Therapie: Ablehnung durch Kliniken
Auch der nächste Versuch, ihren Bruder in einer Suchtklinik (AMATEM) in Amed (Diyarbakır) unterzubringen, scheiterte. Obwohl der Mann freiwillig Hilfe suchte, sei der Aufnahmeprozess verweigert worden. „Ich bat darum, ihn sofort aufzunehmen, bevor er es sich anders überlegt. Die Antwort war: ‚Kommen Sie am Montag, heute ist Feierabend.‘ Als ich darauf bestand, riefen sie den Sicherheitsdienst und warfen uns hinaus.“
Die Aussagen des Klinikpersonals seien für sie schwer nachvollziehbar gewesen. „Der Leiter sagte: ‚Wenn wir jeden aufnehmen, der hereinkommt, wo kommen wir da hin?‘ Wie kann man so etwas sagen, wenn jemand freiwillig Hilfe sucht?“
Justiz statt Medizin das falsche System
Wenig später sei der Bruder erneut untergetaucht. Erst als er bei einem gewalttätigen Vorfall seine Mutter mit einem Messer bedrohte, sei er festgenommen worden. Fünf bis sechs Monate verbrachte er im Gefängnis – fern von Drogen, wie die Angehörige betont. „Jetzt ist er clean, aber wir haben weiter Angst. Denn dieses System hat keine Antwort. Es bestraft, aber es heilt nicht.“ Die Angehörige fordert eine umfassende Reform der Suchtpolitik. Therapie müsse vor Strafe stehen. „Wenn es mehr Behandlung gäbe, wären die Gefängnisse nicht so überfüllt“, sagt sie.
Zwei Therapiezentren für Millionen Menschen
Ein weiteres Problem ist die geografische Ungleichverteilung von Behandlungszentren. In der gesamten kurdisch geprägten Südosttürkei existieren nach Angaben von Betroffenen nur zwei stationäre AMATEM-Zentren: in Amed und Wan (Van) – mit zusammen nicht mehr als 80 bis 100 Betten. Für eine Region mit schätzungsweise 20 Millionen Einwohner:innen sei das völlig unzureichend. Die Parlamentsabgeordnete Sabahat Erdoğan Sarıtaş von der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) hat bereits zwei Anfragen an das Gesundheitsministerium gestellt, um auf den Mangel aufmerksam zu machen. Antworten erhielt sie bislang nicht.
Therapie statt Strafe
Die Angehörige, die ihren Bruder durch alle Instanzen begleitet hat, formuliert eine klare Forderung an die Politik: „Statt neue Gefängnisse zu bauen, kündigt endlich neue AMATEM-Einrichtungen an. Gebt uns nicht die Nachricht von Haftanstalten, sondern die Nachricht von Heilung.“
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/anti-drogen-plattform-Siyar-be-nun-auch-in-Sirnex-aktiv-48232 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/suchthilfe-in-amed-alle-tragen-verantwortung-47866 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/protestmarsch-in-merdin-gegen-wachsenden-drogenkonsum-47731 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/der-turkische-staat-will-die-kopfe-junger-menschen-besetzen-38698
Kurdische Frauenbewegung legt Aktionsplan für 25. November vor
Die Bewegung freier Frauen (TJA) hat ihr Aktionsprogramm anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November vorgestellt. Unter dem Motto „Mit einer demokratischen Gesellschaft zu einem gewaltfreien, freien Leben“ sind zwischen dem 9. November und dem 10. Dezember – dem Tag der Menschenrechte – zahlreiche Veranstaltungen, Demonstrationen und Aufklärungskampagnen geplant.
Workshops, Aufklärung, Männer als Zielgruppe
Den Auftakt bilden zentrale Aktionen am 9. November in Mersin und Êlih (tr. Batman), wo Demonstrationen und öffentliche Erklärungen stattfinden sollen. Parallel dazu wollen TJA-Gruppen in Städten, Dörfern und Stadtteilen durch Hausbesuche, Straßengespräche, Workshops und Aufklärungsarbeit über Gewalt an Frauen informieren.
Ein besonderer Fokus liegt laut der kurdischen Frauenbewegung auf der Arbeit in männerdominierten Räumen wie Cafés oder öffentlichen Treffpunkten. Dort sollen unter anderem „Bewusstseins- und Transformations-Workshops“ stattfinden, um patriarchale Gewaltstrukturen zu hinterfragen. Begleitend sind landesweit Plakataktionen und Stickerkampagnen unter Parolen wie „Jin jiyan e – Jiyanê nekuje“ („Frauen sind Leben – töte das Leben nicht“) geplant.
Forderung nach Öcalans Freilassung
Am 16. November organisiert die Bewegung auf dem Bakırköy-Platz in Istanbul eine sogenannte „Friedensbühne“ in Zusammenarbeit mit linken, feministischen und zivilgesellschaftlichen Gruppen. Dort sollen Frauen ihre Perspektiven auf den gesellschaftlichen Wandel präsentieren. Auch die Freilassung des seit 1999 inhaftierten kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan wird als Forderung erhoben.
Demonstrationen in dutzenden Städten
Für den 25. November selbst kündigt die TJA in Kooperation mit weiteren Frauen- und feministischen Organisationen Demonstrationen in vielen westtürkischen Großstädten an, darunter Istanbul, Ankara, Izmir, Mersin, Adana, Bursa und Antalya. Parallel dazu finden auch in zahlreichen kurdischen Städten Demonstrationen statt – darunter in Amed (Diyarbakır), Wan (Van), Mêrdîn (Mardin), Şirnex (Şırnak) und Agirî (Ağrı).
Fachkonferenz in Amed – Menschenrechtsaktionen im Dezember
Am 29. und 30. November veranstaltet die DEM-geführte Stadtverwaltung von Amed gemeinsam mit der TJA eine Fachkonferenz zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Thematisiert werden dabei unter anderem Lösungsansätze aus Sicht der kurdischen Frauenwissenschaft Jineolojî. Am 1. Dezember ist zudem eine öffentliche Veranstaltung in Izmir geplant.
Im Rahmen der Menschenrechtswoche (10. Dezember) kündigt die TJA zudem eine Reihe von gemeinsamen Aktionen mit Menschenrechtsorganisationen unter dem Motto „Recht auf Hoffnung“ an. Den Abschluss des Aktionsmonats bildet ein groß angelegter Frauenprotest am 28. Dezember in Ankara, zu dem mehrere Organisationen gemeinsam aufrufen. Die TJA kündigte an, sowohl organisatorisch als auch aktiv daran teilzunehmen. Bereits am 29. November werde man außerdem beim Frauenprotest in Wan präsent sein, organisiert von der Frauensektion der Gewerkschaft KESK.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/erklarung-der-kurdischen-frauenbewegung-zum-25-november-48661 https://deutsch.anf-news.com/frauen/xece-Oncu-gewalt-soll-gesamtgesellschaftlich-thematisiert-werden-48670 https://deutsch.anf-news.com/frauen/dem-partei-kundigt-programm-zum-25-november-an-48632 https://deutsch.anf-news.com/frauen/amed-plant-modellprojekt-als-frauenstadt-48722