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Dorfschützer verweigern Einsatzbefehl

Die türkische Armee setzt die Truppentransporte in die Kurdistan-Region im Irak fort. Für die Invasion in den Medya-Verteidigungsgebieten werden in der Türkei Einsatzbefehle an Dorfschützer erteilt. Angehörige der paramilitärischen Verbände in den kurdischen Provinzen Şirnex, Colemêrg, Sêrt, Êlih, Amed, Çewlig und Mêrdîn sind zur Teilnahme an der grenzüberschreitenden Militäroperation aufgefordert worden. Ihre Entsendung in das Operationsgebiet ist für den 17. Juli geplant und soll in Gruppen von jeweils 45 Personen erfolgen.

Viele Dorfschützer wollen nicht an dem Einsatz teilnehmen und quittieren den Dienst. Sie sollen in Armeestützpunkte zitiert und bedroht worden sein. Wie berichtet wird, wurde in einigen Fällen auch Gewalt angewendet.

Den Informationen zufolge sind nach dem Einsatzbefehl etwa zwanzig Dorfschützer in Êlih (tr. Batman) aus dem Dienst für den türkischen Staat ausgeschieden. Andere warten ab und sitzen zu Hause. Auch aus Sêrt (Siirt) wird über eine Einsatzverweigerung berichtet.

Einige der betroffenen Dorfschützer teilten der Nachrichtenagentur MA mit, dass sie die Waffen niedergelegt haben und unter keinen Umständen als Bodentruppen in diesen Krieg ziehen werden. Laut MA riefen sie andere Paramilitärs auf, ebenfalls den Dienst zu verweigern.

Was sind Dorfschützer?

Dorfschützer sind kurdische Paramilitärs im Dienst des türkischen Staates. Das System der Dorfschützer wurde in der Türkei 1985 zur Bekämpfung der kurdischen Befreiungsbewegung etabliert und hat seine Wurzeln in den Hamidiye-Regimentern im Osmanischen Reich. Die nach altbewährter Kolonialmethode gegründeten paramilitärischen Verbände heißen heute offiziell „Sicherheitsgarde“ und werden bei türkischen Militäroperationen in Kurdistan als Ortskundige und Kanonenfutter einsetzt. Ihr Auftrag umfasst auch Auslandseinsätze.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/kck-turkei-setzt-is-soldner-bei-invasion-ein-42778 https://anfdeutsch.com/kurdistan/dorfschutzer-verweigern-dienst-im-besetzten-efrin-42799 https://anfdeutsch.com/aktuelles/europaweite-demonstrationen-angekundigt-kurdistan-verteidigen-42880

 

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Im Schatten der EM

Fußballmeisterschaften werden systematisch als Ablenkungsmanöver genutzt, um unpopuläre Gesetze durch die Parlamente zu bringen — in diesem Jahr war das aufgrund der allgemeinen Apathie kaum noch notwendig.
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New Israeli massacre in Khan Yunis kills more than 50 Palestinians

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. Juli 2024 - 13:59

Occuoied Jerusalem, SANA-Israeli occupation forces perpetrated on Saturday new massacre west Khan Yunis, southern the strip claiming lives more than 50 Palestinians.

Israeli warplanes launched several consecutive raids targeting al-Mawasi area, west of Khan Yunis, southern Gaza Strip, killing more than 50 Palestinians and wounding at least 100 others, WAFA agency reported.

Media office in Gaza stated that the occupation army committed a large massacre by bombing the camps for displaced people in Khan Yunis, indicating that the horrific massacre left more than 100 martyrs and wounded.

The massacre comes in conjunction with the lack of hospitals that can receive such a large number of martyrs and wounded, and with the destruction of the health system in Gaza Strip by the occupation, Media office said in a statement.

The office held the US administration fully responsible for the continuation of these massacres, calling on the international community, the United Nations, various international organizations and all countries of the free world to pressure on the occupation to stop the war of genocide.

Fedaa al-Rahai

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Bürgergeld: Keine Zurückwirkung des Antrags auf ALG II bei Leistungsausschluss und fehlendem Kausalzusammenhang

Lesedauer 3 MinutenKeine Zurückwirkung des Antrags auf ALG 2 bei Leistungsausschluss und fehlendem Kausalzusammenhang

Kann ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB 2 gemäß § 28 SGB 10 zurückwirken, wenn der Betroffene rückwirkend vom Studium beurlaubt worden ist und deswegen die Bewilligung der Leistungen nach dem BAföG aufgehoben und deren Erstattung verlangt worden ist?

Das BSG urteilte wie folgt:

Dazu hat das BSG 1. BSG, Urt. v. 11.07.2024 – Az: B 4 AS 11/23 R wie folgt geurteilt:

Zurückweisung der Revision des Klägers. Der Antragsteller hatte für April 2012 bis März 2013 keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Der 4. Senat des BSG lies offen, ob der Kläger in diesem Zeitraum gemäß § 7 Absatz 5 Satz 1 SGB II von Arbeitslosengeld II ausgeschlossen war.

Mit seinem Antrag auf ALG 2 lag kein rechtzeitiger Leistungsantrag für diesen Zeitraum vor, denn er Antrag wirkte nicht gemäß § 28 Satz 1 SGB X auf den hier streitbefangenen Zeitraum zurück.

Wortlaut des § 28 SGB X

Nach dessen Wortlaut muss der Leistungsempfänger deshalb von der Stellung eines Antrags abgesehen haben, weil er sich die Gewährung einer anderen Sozialleistung versprochen hat. Dies setzt zunächst einen Kausalzusammenhang zwischen der Nichtbeantragung der einen und der Geltendmachung der anderen Sozialleistung voraus. Darüber hinaus muss dieser Zusammenhang auf einer bewussten Nichtbeantragung beruhen.

Kausalzusammenhang zwischen der Nichtbeantragung der einen und der Geltendmachung der anderen Sozialleistung

An dieser bewussten Entscheidung, die im Zeitpunkt der Beantragung der – anderen Sozialleistung vorliegen muss, fehlt es hier, so ausdrücklich die Richter des BSG. Denn der Antragsteller hat nicht von der Beantragung der ALG 2 Leistungen abgesehen, weil er einen Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht hat.

Insofern unterscheidet sich der Fall in tatsächlicher Hinsicht von demjenigen, über den der Senat im Urteil vom 6. Juni 2023 (B 4 AS 86/21 R) zu befinden hatte.

Weiter betont das BSG:

Der Anwendbarkeit des § 28 SGB X steht grundsätzlich nicht entgegen, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II ausgeschlossen ist, weil die Voraussetzungen des § 7 Absatz 5 Satz 1 SGB II erfüllt sind ( Leistungsausschluss bei Bafög ).

§ 28 SGB X dient umgekehrt aber auch nicht dazu, stets – Nachteile – auszugleichen, die dadurch entstehen, dass aufgrund veränderter Umstände die zunächst vorliegenden Voraussetzungen für eine Leistung rückwirkend wegfallen. Terminbericht 4. Senat BSG vom 12.07.2024

Anmerkung Detlef Brock

Nach dem Wortlaut des § 28 SGB X (“weil”) muss der Leistungsempfänger deshalb von der Stellung eines Antrags abgesehen haben, weil er sich die Gewährung einer anderen Sozialleistung versprochen hat. Dies setzt voraus, dass er bewusst von einer Antragstellung abgesehen hat und ein Kausalzusammenhang zwischen der Nichtbeantragung der einen und der Geltendmachung der anderen Sozialleistung bestand (BSG vom 19.10.2010 – B 14 AS 16/09 R – )

Daran mangelt es hier bei der aktuellen Entscheidung des BSG, denn der Antragsteller hat nicht von der Beantragung der ALG 2 Leistungen abgesehen, weil er einen Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht hat.

Somit war ein Kausalzusammenhang zwischen der Nichtbeantragung der einen und der Geltendmachung der anderen Sozialleistung nicht gegeben.

Rechtstipp vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock – BSG, Urteil vom 06.06.2023 – B 4 AS 86/21 R –

1. Genau bei dieser Entscheidung hatte das BSG fest gestellt, dass auf Grund des § 28 SGB X eine Nachholung des Antrags auf ALG 2 möglich war.

Leitsatz BSG 4. Senat

BSG, Urteil vom 06.06.2023, B 4 AS 86/21 R –
1. Ein Ausschluss von Grundsicherungsleistungen wegen einer förderungsfähigen Ausbildung besteht nicht mehr, wenn der Auszubildende wegen Krankheit länger als drei Kalendermonate an der Ausbildung gehindert ist.

2. Der Antrag auf Arbeitslosengeld II wirkt auf einen Zeitraum zurück, für den als andere Sozialleistung zunächst Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bezogen wurden, wenn diese nach Aufhebung der Bewilligung später zu erstatten sind.

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Bürgergeld: Jobcenter müssen bei Mietschulden einspringen

Lesedauer 2 Minuten

Das Bundessozialgericht urteilte, dass Jobcenter die Mietschulden in Form eines Darlehens zahlen müssen, Eine drohende Wohnungslosigkeit ist dabei nicht zwingend erforderlich. Zudem ist ein förmlicher Antrag nicht notwendig, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7/14 AS 52/21 R).

Eine Info, dass eine Wohnungskündigung droht, reicht danach aus. Auch geht der Anspruch auf ein Darlehen vom Jobcenter nicht automatisch verloren, wenn Bekannte privat aushelfen.

Geklagt hatte eine alleinstehende Leistungsbezieherin aus Bremen. Sie hatte bis Ende Januar und dann wieder ab Juni 2015 Arbeitslosengeld-II-Leistungen erhalten. In den vier Monaten dazwischen blieb sie ihre Mietzahlungen in Höhe von monatlich 355 Euro warm schuldig. Als der Vermieter im August 2015 mit einer Kündigung drohte, informierte sie darüber das Jobcenter.

Jobcenter lehnte Darlehen für Mietschulden ab

Ein Darlehen über 1.420 Euro zur Deckung der vier Monatsmieten beantragte die Klägerin allerdings erst Ende September 2015.

Noch ehe das Jobcenter über den Darlehensantrag entschieden hatte, flatterte die Wohnungskündigung ins Haus. Da sprang eine Bekannte ein, und mit einem Privatdarlehen von ihr konnte sie ihre Mietschulden bezahlen. Daraufhin nahm der Vermieter seine Kündigung zurück.

Auch das Jobcenter freute sich über das private Engagement der Bekannten und lehnte den Antrag auf ein Darlehen ab. Die Miete sei ja bezahlt, Wohnungslosigkeit drohe nicht mehr.

Drohende Wohnungslosigkeit kein Muss für Jobcenter-Darlehen bei Mietschulden

Wie nun das BSG entschied, ist drohende Wohnungslosigkeit aber keine zwingende Voraussetzung für ein Mietdarlehen.

Entscheidend komme es darauf nur für eine einstweilige Anordnung im Eilverfahren an. Grundsätzlich könne dein Darlehensanspruch aber auch dann bestehen, wenn die Wohnungskündigung durch private Hilfe abgewendet wurde.

Voraussetzung ist danach, dass das Jobcenter von der Notlage wusste und noch vor der Auszahlung des privaten Darlehens über ein Jobcenter-Darlehen hätte entscheiden können.

Im Wortlaut heißt es in dem Urteil:

“Die Übernahme von Schulden bei Dritten setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme des Darlehens Mietschulden vom Jobcenter zu übernehmen gewesen wären. Gemäß § 22 Abs 8 Satz 1 SGB II steht die Übernahme der Schulden im Ermessen des Grundsicherungsträgers. Dieses Ermessen ist nach Satz 2 eingeschränkt, wenn die Übernahme der Schulden gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht.”

Lesen Sie auch:
Mietschulden – 6 Tipps um Schulden abzubauen

Den Einwand, zwischen Darlehensantrag und Mietkündigung sei hierfür nicht genug Zeit gewesen, ließen die Kasseler Richter nicht gelten. Ein solcher formeller Antrag sei für das Darlehen nicht erforderlich.

Hier habe das Jobcenter bereits im August 2015 erfahren, dass eine Kündigung durch den Vermieter droht. Bereits danach habe die Behörde tätig werden und ein Darlehen prüfen müssen.

In der Vorinstanz hatte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen die Klage der Hartz-IV-Empfängerin abgewiesen. Nach den Maßgaben des BSG soll es nun neu über den Streit entscheiden.

Vorhandenes Vermögen muss zunächst bei Mietschulden eingesetzt werden

Um ein Mietdarlehen zu vermeiden, müssen Hartz-IV-Empfänger nach einem BSG-Urteil aus 2010 allerdings vorhandenes Vermögen einsetzen, auch wenn es wegen des Vermögens-Grundfreibetrags von derzeit mindestens 3.100 Euro bei den regulären Leistungen anrechnungsfrei bleibt (Urteil vom 17. Juni 2010, Az.: B 14 AS 58/2009).

Gleiches galt nach diesem alten Urteil auch für den sogenannten Anschaffungsfreibetrag von 750 Euro je Person. Dies ist Geld, das sich Bürgergeld-Bezieher für größere Anschaffung zurücklegen können, etwa um kaputte Haushaltsgeräte zu ersetzen.

In der mündlichen Verhandlung deutete der Senat an, davon abrücken zu wollen. In der mündlichen Urteilsverkündung gab es dazu allerdings noch keine Aussagen. mwo

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Leserbriefe zu „Bauchgefühl statt Faktentreue: Bundeswehr-General Bodemann erfindet mal wieder Putin-Zitate“

NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 13. Juli 2024 - 13:00

Florian Warweg versuchte sich auf der Bundespressekonferenz zu erkundigen, auf welche Quellen sich André Bodemann, Befehlshaber des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr, mit seiner Aussage „Putin hat gesagt, dass er das alte Gebiet der Sowjetunion wiederherstellen möchte, und dazu zählen eben auch die baltischen Staaten“ stützt. Trotz der politischen und gesellschaftlichen Folgen einer solchen Behauptung konnten die Vertreter der BPK keine Quellen benennen. Wir danken für die interessanten Zuschriften, die Ala Goldbrunner für Sie zusammengestellt hat.

1. Leserbrief

Vielen Dank dafür, Herr Warweg,

dass Sie die Fehlleistungen in der Pressekonferenz nicht unwidersprochen stehen lassen!

Diese angeblichen Zitate Putins haben sich in der “Systempresse” verfestigt wie das angebliche Zitat vom iranischen Präsidenten “Israel-von-der-Landkarte-tilgen” (2005). Der Kabarettist Georg Schramm hat das seinerzeit in der ZDF-Anstalt korrigiert. Diese Propaganda nutzt jeweils dem Kriegskurs.

Frau Prof. Krone-Schmalz ist bei Ihren Vorträgen im April d.J. auf Putins Zitate plausibel eingegangen:

  • dass Putins Aussage über den Zerfall der Sowjetunion als „die größte Katastrophe seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs“ nicht bedeute, dass er diese wieder errichten wolle. Das beziehe sich „einzig und allein auf die katastrophalen Lebensbedingungen, …”
  • „Wer die Sowjetunion nicht vermisst, hat kein Herz. Wer sie sich zurückwünscht, keinen Verstand.“

aus: Thilo Gräser, in der Zeitschrift Hintergrund vom 26.04.2024

Die Diplomatie ist offenbar der grösste Feind der US-amerikanischen Neocons.

Bitte weiter so mit dem notwendigen Widerstand. So geht Demokratie.

mfg. S. Klar

2. Leserbrief

Liebe NDS, sehr geehrter Herr Warweg,

man kann die Entwicklung der NDS zu einem repräsentativen Medium

der deutschen Wirklichkeit kaum besser verdeutlichen als mit der Gegenüberstellung der dummdreisten Äußerungen des aktiven Generals der Bundeswehr Bodemann und deren ebenso dummdreisten und mit der Arroganz der Macht geschwängerten Verteidigung durch den Vertreter des Bundesverteidungsministeriums Collatz in der Bundespressekonferenz gegenüber Herrn Warweg und den von den NDS dokumentierten/verlinkten Vorträgen von Herrn Vizeadmiral a.D. Schönbach und Herrn Major a.D. Pfaff.

Es handelt sich bei den letzten beiden um Repräsentanten des Bürgers in Uniform, wie er den idealistischen Vorstellungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zum Verhältnis von demokratischem Rechtsstaat und Militär als dessen Garant und Diener entspricht: Es gab einmal eine Bundesrepublik Deutschland, in der solche Militärs mit eigener kritischer Denkfähigkeit und Charakter Karriere machen konnten – seien wir stolz auf diesen Teil unserer Geschichte.

Sagen wir ganz deutlich, dass Militär und Verantwortung für den Frieden nicht ohne weiteres Widersprüche sind – die Wirklichkeit ist komplizierter als leichtfertige politische Slogans es nahelegen.

Der Zug der Zeit der Zeit geht indes in Richtung gnadenlose Vereinfachung und Banalisierung, wenn der Öffentlichkeit erfolgreich verkauft wird, die völlige politische und diplomatische Unerfahrenheit der amtierenden Bundesaußenministerin (und weiterer Minister in ihren jeweiligen Ressorts) sei gerade ihr herausragendes Qualifikationsmerkmal, weil sie so endlich alles besser machen könne.

Es ist ein deutliches Zeichen des Verfalls des bundesdeutschen Staatswesens, der kaum mehr wieder gut zu machen sein wird, dass die politische Kaste aus charakterlich blassen Zeitgenossen besteht, die noch nie für mehr als die eigene politische Karriere verantwortlich waren und der von Hofschranzen aller Art aus ebensolchen Karrieregründen nach dem Munde geredet wird (siehe Bodemann und Pistorius).

Die Demokratie – oder besser die Republik, die öffentliche Sache – stirbt daran, dass mit der politischen Kaste und allen Karrieristen in der öffentlichen Verwaltung ein Staat nicht zu machen ist.

Ich möchte sagen, Schönbach und Pfaff zeigen, was in Deutschland möglich wäre – statt zum öffentlichen Vorbild werden sie aber mundtot gemacht.

Wem das eigene Land und das Schicksal seiner Menschen am Herzen liegt, hat leider begründeten Anlass zum Pessimismus.

MfG
EJ

3. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Warweg,

Ihren Artikel habe ich mit wachsender Bestürzung gelesen. Am erschreckendsten fand ich folgende Äußerung von Herrn Collatz:

“Ich persönlich meine das schon an vielen Stellen in den Raunereien, die man von Putin so hört, wahrgenommen zu haben.” Politische Entscheidungen und öffentliche Statements unserer Regierungsbeteiligten und -sprecher basieren also auf “wahrgenommenen Raunereien”. Äußerungen von Staatsoberhäuptern sind also “Raunereien”, die man “persönlich wahrnimmt” und deshalb kann man sie auch mit Arroganz so verdrehen oder erfinden ( siehe General Bodemann), dass sie der NATO-Aufrüstung ( neue Marschflugkörper nach Deutschland) in den Kram passen. Dass Herr Collatz am Ende so tut, als hätte er eigene, andere Quellen als Sie, obwohl er vorher behauptete, er kenne die Quellen nicht, auf denen General Bodemanns Aussagen beruhen, zeigt mit welchem Zynismus und mit welcher Dreistigkeit man den Bürger belügt und manipuliert, damit es keine zweite massive Kampagne gegen den neuen “NATO-STATIONIERUNGSBESCHLUSS” gibt wie in den 80 ern . Heute ist man schlauer, hat die Medien gekauft und verkauft die neue Hochrüstung mit neuen Bedrohungslügen.

Dabei geht die Bedrohung schon seit langem von der NATO aus:

Kein einziger von NATO-Ländern bisher geführter Krieg fiel unter das Verteidigungskriterium der NATO. In keinem Fall musste jemals ein Bündnisfall ausgerufen werden.

Das zeigt, dass NATO kein Verteidigungsbündnis, sondern ein Angriffsbündnis ist, expandiert, angreift und sich einmischt ohne UN-Mandate und Deckung durch das Völkerrecht zur Sicherung hegemonialer Interessen vor allem der USA bzw. westlicher Mitgliedsstaaten. Dadurch geht eine immense Kriegsgefahr von diesem Bündnis aus. Es hätte 1990 ebenso aufgelöst werden müssen wie der Warschauer Vertrag. Aber leider hat Gorbatschow das vergeigt. Er hatte alle Mittel dazu in der Hand, für die Zustimmung zur Wiedervereinigung, den Rückzug sowjetischer Truppen aus der DDR und die Auflösung des Warschauer Vertrages dasselbe von den USA und der NATO zu verlangen und es vertraglich absichern zu lassen. Im Prinzip liegen die Ursachen aller dann folgenden Angriffskriege der USA/NATO auf Serbien, den Irak, Afghanistan, Libyen, die Einmischung in Syrien sowie des Einmarsches Russlands in die Ukraine und die Einmischung der NATO mit Waffenlieferungen entgegen ihren Statuten und der UN-Charta in diesen  Versäumnissen Gorbatschows begründet  sowie in der Hybris der damaligen NATO-LÄNDER, es als “Sieger” der Geschichte nicht nötig zu haben, Gorbatschows edles, großzügiges Verhalten mit gleichem Edelmut und gleicher Großzügigkeit zu ehren. Im Gegenteil, die trotz mündlicher Verneinung dennoch durchgeführte NATO-Osterweiterung ist ein nachträglicher Arschtritt für Gorbatschow.

Wenn ich diese Folgen vorhergesehen hätte, hätte ich niemals einen Finger für  eine Wiedervereinigung gerührt.

Für das, was in den letzten 30 Jahren passiert ist – Expansion der NATO, Eskalation und Konfrontationspolitik des Westens mit dem Ergebnis einer weitaus stärkeren Bedrohung des Weltfriedens als zu Zeiten des Kalten Krieges – , ging wohl keiner der DDR – Bürger auf die Straße. Wir waren froh darüber, dass die Konfrontation der Blöcke vorüber schien. Die NATO kreierte leider neue Feindbilder und stürzte große Teile der Welt in schreckliches Elend. Nun stehen wir viel dichter am Abgrund und werden nur von eiskalten Marionetten der Kriegsgewinnler regiert.

Bestürzte und besorgte Grüße an Sie, Herr Warweg und die Redaktion der NDS.

Ilka Müller.

4. Leserbrief

Lieber Herr Warweg, dass sie sich das immer noch antun, dort hin zu gehen und diesem einer echten Demokratie unwürdigem Schauspiel sich auszusetzzen. Dort sitzen erhöht fremdgesteuerte Menschen (die mir schon manchmal leidtun) und winden sich (ohne an Ehrverlust denkend) um alle kritischen Fragen herum inclusive Lügen.

Durch ihre kritischen Fragen, die sie ja nur alleine stellen in der Runde der anderen “Journalisten”, frage ich mich, was das in diesen Menschen bewirkt. Entweder so abgebrüht oder hingeführt zu Überlegungen, die von alleine nicht so gekommen wären. Das würde evtl. den inneren Leidensdruck Einiger erhöhen, was ja durch ihre Bemühungen auch schon was wert wäre.

Erinnert sei hier an den Ausspruch Emmanuel Kant`s : Traue dich, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.

Das die Militärs, wie auch hier unser Oberbeschützer Bundeswehr-General Andre Bodemann es mit der Wahrheit nie so ernst nehmen, ist wohl gesellschaftlich konsenz. Sonst hätten wir ja keine Kriege!

Wünsche viel Kraft und Ausdauer weiterhin

N. Arbeiter

5. Leserbrief

Hallo Florian Warweg,

hallo Autoren der NachDenkSeiten,

die Herren vom BMVg behaupten etwas und meinen wahrgenommen zu haben, was niemals stattgefunden hat. Und dann setzen sie noch einen oben drauf, indem sie den Fragesteller lächerlich machen und der Unkenntnis bzw. Nachlässigkeit bezichtigen.

Das nennt sich nicht nur fehlende Beweispflicht sondern schlicht und einfach eine diffamierende Lüge. Und es ist natürlich beleidigend.

So ist also die falsche Behauptung (Lüge) und Beleidigung Grundlage der Rhetorik der Pressesprecher der Bundesregierung. Das ist nicht gerade vertrauenserweckend. Es zeigt zumindest den Zustand dieser Pressekonferenz: Wer bei heiklen Themen hinterfragt, wird belogen und beleidig!

Irgendein Mensch hat letztens einmal behauptet, Herr Bodemann und Herr Collatz sind erpressbare russische Kollaborateure chinesischer Herkunft.

Das stimmt zwar in keiner Weise. Doch ich meine es wahrgenommen zu haben! So steht es dann im Raum und man kann damit die Öffentlichkeit locker hinters Licht führen und z.B. eine „Kriegslüge“ begründen.

Und darauf aufbauend kann man noch mehr Schlagzeilen produzieren:

Beispiel 1: Putin verleibt sich baltische Staaten ein!

Beispiel 2: Putins Eroberungsfeldzug geht weiter – und weiter und weiter!!

Beispiel 3: Putin wurde gleichzeitig in Lettland, Litauen und Estland gesehen!!! (darf der einfach in die EU reisen, um NATO-Länder zu besuchen?)

Aussagen irgendwelcher Aussagen-Erfinder wären einfach nur lächerlich, wenn es um weniger dramatische Entwicklungen ginge. Grundsätzlich haben Aussagen, wie die des Herrn Collatz und des Herrn Bodemann keine Beachtung zu finden!

Vielen Dank an Florian Warweg und die Betreiber der NachDenkSeiten!

Gruß
Holger Wixfort

6. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Warweg,

Wir haben ein riesen Glück, dass die USA und bei Ausbreitung, die NATO die territoriale Integrität anderer Länder sozusagen an erster Stelle stehen haben im NATO Grundgesetz. Im Gegensatz zu unbewiesenen Behauptungen verfügen wir hier über unzählige Zeugen, die das mit großer Freude eidesstattlich bestätigen werden. Zu nennen sind da:

Kuba (Schweinebucht), Laos, Bolivien 1967, El Salvador, Nicaragua 1982, Libyen ab 1986, Panama 1989, Kolumbien 1990, Irak, Sudan 1998, Serbien, Afghanistan, Jemen, Syrien. Diese Liste verlängert sich im Zusammenhang mit den USA seitenlang je weiter man in die Geschichte zurückgeht.

Da wir nun doch bei Zitaten sind, da gibt es welche die sich einwandfrei belegen lassen: Biden sagt dass er Nord Stream ein Ende bereiten wird.

Da möchte ich noch die Frankfurter Rundschau vom 20 Februar 1923 zitieren: Die Welt wird Russland zur Rechenschaft ziehen.

Da hat Biden Glück, da er ja meint, er nehme nur Anweisungen von Gott entgegen.

Mit freundlichem Gruss

Patrick Janssens

7. Leserbrief

Lieber Herr Warweg, 

Sie sollten ein “Best of” der dümmlichsten Antworten der Bundesregierung herausgeben. 

Ansonsten gilt ein alter Spruch von Alexander Solschenizyn:

Wir wissen, sie lügen.

Sie wissen, sie lügen.
Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen.
Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen.

Und trotzdem lügen sie weiter.

Hochachtungsvoll

Frank Frenzel

Anmerkung AG: Da es hier um Quellenbelege geht, darf nicht unerwähnt bleiben, dass es laut dpa keine Belege für Urheberschaft des Zitates gibt, und die muss es ja wissen;-)

Anmerkung zur Korrespondenz mit den NachDenkSeiten

Die NachDenkSeiten freuen sich über Ihre Zuschriften, am besten in einer angemessenen Länge und mit einem eindeutigen Betreff.

Es gibt die folgenden E-Mail-Adressen:

Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in unserer „Gebrauchsanleitung“.

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Früher in Rente: Welche Möglichkeiten haben Jahrgänge ab 1964?

Lesedauer 3 Minuten

Wenn Sie 1964 geboren wurden, sollten Sie sich auf den Weg zur Altersrente vorbereiten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und ob dies mit oder ohne Abschläge möglich ist.

Wann erreichen Sie die Regelaltersgrenze?

Für den Jahrgang 1964 liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Zum Erhalt der Regelaltersrente müssen Sie mindestens fünf Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Diese fünf Jahre können durch verschiedene Lebensabschnitte wie Erwerbstätigkeit oder Kindererziehung erreicht werden. Jedes nach 1992 geborene Kind bringt beispielsweise drei Jahre Wartezeit.

Viele Menschen möchten jedoch nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Ungefähr die Hälfte geht vorzeitig in Rente, oft mit 63 Jahren, entweder mit oder ohne Abschläge.

Wie können Sie mit 63 Jahren in Rente gehen?

Diese Option ermöglicht es Ihnen, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, allerdings mit finanziellen Einbußen. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns wird ein Abschlag von 0,3 % von der Bruttorente abgezogen.

Bei einem Rentenbeginn vier Jahre vor der Regelaltersgrenze wären das insgesamt 14,4 %.

Beispiel:
Stefan aus Lübeck, Jahrgang 1964, möchte mit 63 Jahren in Rente gehen. Seine ursprünglich errechnete Bruttorente beträgt 1560 EUR.

Mit einem Abschlag von 14,4 % blieben ihm 1335 EUR, abzüglich weiterer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, 1188 EUR.

Voraussetzungen:
35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung
Zeiten der Erwerbstätigkeit, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld I

Was können sie für diesen Fall tun?
  • Überprüfen Sie Ihre Versicherungsjahre in der Renteninformation.
  • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung.
  • Bereiten Sie notwendige Unterlagen vor, z.B. Nachweise über Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten.
Was ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Wenn Sie auf 45 Versicherungsjahre kommen, können Sie schon mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Variante ist vorteilhafter, da keine Abschläge anfallen und Sie trotzdem zwei Jahre früher in Rente gehen können.

Zu den 45 Versicherungsjahren zählen:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit
  • Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes
    Pflegezeiten
  • Zeiten des Wehr- und Zivildienstes

Nicht angerechnet werden Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Bürgergeld und Zeiten des Studiums.

Beispiel:
Stefan hat 45 Jahre lang eingezahlt und kann daher mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Würde er bis 67 weiterarbeiten, hätte er zwar eine höhere Rente, da er weiterhin Beiträge zahlt, jedoch ermöglicht ihm diese Regelung einen früheren Renteneintritt ohne finanzielle Einbußen.

Was sollten sie für diesen Fall unternehmen?
  • Prüfen Sie Ihre Versicherungsjahre, um sicherzustellen, dass Sie die 45 Jahre erreichen.
  • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung.
  • Bereiten Sie alle relevanten Nachweise vor.
Wie funktioniert die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?

Schwerbehinderte Menschen können bis zu fünf Jahre früher in Rente gehen. Ab dem 65. Lebensjahr ist dies abschlagsfrei möglich. Jeder Monat, den Sie davor in Rente gehen, kostet 0,3 % Ihrer Bruttorente.

Voraussetzungen:

  • 35 Versicherungsjahre
  • Anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50

Beispiel:
Stefan hat eine Schwerbehinderung und möchte mit 63 Jahren in Rente gehen. Der Abschlag beträgt in diesem Fall nur 7,2 % im Vergleich zu 14,4 % ohne Schwerbehinderung.

Wie können sie eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten?
  • Beantragen Sie die Feststellung des Grades der Behinderung (falls bisher nicht geschehen).
  • Überprüfen Sie Ihre Versicherungsjahre.
  • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung.
Welche Hinzuverdienstmöglichkeiten gibt es?

Seit Anfang des Jahres können Rentner in vorgezogener Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Dies war früher anders geregelt. Es ist jedoch empfehlenswert, sich über die steuerlichen Auswirkungen beraten zu lassen.

Welche Zeiten werden für die Versicherungsjahre angerechnet?

Für die Berechnung der 35 bzw. 45 Versicherungsjahre werden verschiedene Zeiten berücksichtigt:

Für die 35 Jahre zählen:

  • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit.
  • Zeiten, in denen Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bezogen wurden.
  • Freiwillige Beiträge.
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre.
  • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
  • Beiträge für Minijobs, die zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden.
  • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
  • Ersatzzeiten wie Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
  • Anrechnungszeiten z.B. wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.
  • Berücksichtigungszeiten z.B. für die Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.

Für die 45 Jahre zählen:

  • Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit.
  • Beiträge für Minijobs, die zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden.
  • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag.
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht.
  • Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen.
  • Ersatzzeiten wie Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
Was wird nicht berücksichtigt?

Nicht berücksichtigt werden Pflichtbeiträge wegen Arbeitslosengeld II, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung, Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern und Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine spezielle Rentenart, die bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit gewährt wird. Diese Rente wird jedoch nicht in die 45 Versicherungsjahre eingerechnet. Sollten Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, gelten andere Regelungen für den Übergang in die Altersrente.

Lesen sie zur EM-Rente auch:

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Ablehnung bei Antrag auf Schwerbehinderung – Sofort Widerspruch einlegen

Lesedauer 3 Minuten

Wenn Zweifel an der korrekten Bewertung des Grads der Behinderung (GdB) durch das Versorgungsamt bestehen oder der Antrag auf Feststellung abgelehnt wurde, sollte man einen Widerspruch einlegen.

Welche Schritte erforderlich sind, um den Widerspruch erfolgreich einzureichen, erfahren sie in diesem Beitrag.

Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid?

Ein Widerspruch ist in verschiedenen Fällen sinnvoll:

  • Der GdB wurde zu niedrig angesetzt.
  • Wichtige Merkzeichen wurden nicht anerkannt.
  • Der Antrag auf Feststellung des GdB wurde abgelehnt.
Wie ist die Widerspruchsfrist bei Ablehnung?

Es bleibt ein Monat Zeit, um nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da der Bescheid sonst bestandskräftig wird. Der Widerspruch kann vom Antragsteller selbst oder einer bevollmächtigten Person eingereicht werden.

Er muss schriftlich erfolgen, entweder per Brief oder E-Mail, wobei letzteres nur gültig ist, wenn das Dokument im Original unterschrieben und eingescannt vorliegt.

Was sind typische Fehler im Feststellungsbescheid?

Es gibt verschiedene Fehlerquellen, die zu einem fehlerhaften Bescheid führen können:

  • Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Behinderungen oder
  • Erkrankungen wurden nicht berücksichtigt.
  • Medizinische Unterlagen sind unvollständig oder nicht aussagekräftig genug.
  • Antragsteller schätzen ihre Einschränkungen im Vergleich zu anderen Personen falsch ein.
Fachkundige Unterstützung ist wichtig

Die Unterstützung durch einen Anwalt für Sozialrecht kann entscheidend sein. Diese Experten kennen die Fallstricke und können gezielt Akteneinsicht fordern sowie eine fundierte Widerspruchsbegründung verfassen.

Wie gehe ich beim Widerspruch vor?

Ein Widerspruch sollte strukturiert und gut vorbereitet sein:

  1. Unterlagen des Versorgungsamtes einsehen:
    Bei Einreichung eines fristgerechten Widerspruchs haben Sie das Recht, die Zusendung aller relevanten Unterlagen zur Einschätzung Ihrer Schwerbehinderung zu beantragen. Die Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes und die dazugehörigen Gutachten sind entscheidend für eine solide Begründung Ihres Widerspruchs.
  2. Formlosen Widerspruch einreichen:
    Zur Fristwahrung kann zunächst ein formloser Widerspruch eingereicht werden. Die ausführliche Begründung kann nachgereicht werden.
  3. Ärztliche Unterstützung einholen:
    Um schlüssig darzulegen, dass ein Anspruch auf Leistungen des Versorgungsamtes besteht oder ein höherer Grad der Behinderung gerechtfertigt ist, kann der behandelnde Arzt die Bewertung des Versorgungsamtes überprüfen und eventuelle Fehleinschätzungen aufdecken. Zudem können zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden, um weitere Beweise zu sammeln und entsprechende Dokumente zur Verfügung zu stellen.
  4. Widerspruchsbegründung:
    Setzen Sie die richtigen Schwerpunkte. Fokussieren Sie auf die Beeinträchtigungen im Alltag und nicht nur auf die Diagnose.
  5. Zusätzliche Unterlagen nachreichen:
    Vergessene oder neue Befunde sollten im Rahmen des Widerspruchs eingereicht werden.
Der Widerspruch wird abgelehnt: Was muss ich jetzt tun?

Wenn der Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht einzureichen. Das Verfahren beginnt mit der Einreichung der Klage und läuft in mehreren Schritten ab.

Lesen Sie auch:

Welche Gerichte sind zuständig?

Das Sozialgericht ist die erste Instanz für Klagen gegen den Grad der Behinderung.
Insgesamt gibt es drei Gerichtsebenen:

  • Sozialgericht
  • Landessozialgericht
  • Bundessozialgericht
Für die Klageeinreichung sind folgende Angaben und Dokumente wichtig
  • Persönliche Daten des Klägers
  • Nennung des zuständigen Sozialgerichts
  • Ursprünglicher Bescheid und Widerspruchsbescheid
  • Relevante medizinische Nachweise
  • Begründung der Klage
  • Unterschrift des Klägers
Verfahren beginnt mit Prüfung und Beweiserhebung

Zu Beginn des Verfahrens prüft das Gericht alle eingereichten Unterlagen und fordert erforderliche Informationen von den zuständigen Behörden an. Dabei werden auch Umstände berücksichtigt, die dem Kläger möglicherweise nicht bekannt waren. Dies erleichtert den Prozess für den Kläger.

Es folgt die Beweiserhebung, bei der behandelnde Ärzte schriftliche Stellungnahmen abgeben. In manchen Fällen wird ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben, um den Grad der Behinderung zu ermitteln. Die Beweisaufnahme erfolgt gemäß § 103 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG).

Was passiert, wenn die Klage abgewiesen wird?

Ist der Kläger mit der Entscheidung des Gerichts unzufrieden, kann Berufung beim Landessozialgericht eingelegt werden. Dies muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Urteils geschehen.

Die Berufung kann schriftlich eingereicht oder beim zuständigen Gericht als Niederschrift durch den Urkundenbeamten erhoben werden. In bestimmten Fällen kann der Rechtsstreit bis vor das Bundessozialgericht in dritter Instanz gehen.

Durch die Einhaltung dieser Schritte und mit der richtigen Vorbereitung können die Erfolgsaussichten in einem Klageverfahren deutlich erhöht werden.

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Law obliging State Duma deputies and senators to agree on travels outside the territory of the Russian Federation

PRESIDENT OF RUSSIA - 13. Juli 2024 - 12:45

Vladimir Putin signed the Federal Law On Amending Articles 4 and 6 of the Federal Law On the Status of a Senator of the Russian Federation and the Status of a Deputy of the State Duma of the Federal Assembly of the Russian Federation.

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Geert Wilders: Der wichtigste Streiter für Israel und gegen Islamismus in der EU

In einem Interview mit der „Jerusalem Post“ hat der islamkritische niederländische Politiker Geert Wilders mit einer Klarheit und einem Mut, den man beim sonstigen europäischen Politikerpersonal – bis auf äußerst wenige Ausnahmen – vergeblich sucht, den israelischen Kampf gegen die Hamas unterstützt und dessen weit über Israel hinausgehende Dimensionen hervorgehoben. Deshalb sei seine Unterstützung für […]

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Ein Vabanquespiel mit Höchsteinsatz – oder: Stell dir vor, der Krieg kommt näher, und keinen juckt’s!

NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 13. Juli 2024 - 12:00

In den letzten Monaten wurden im Westen einige grundlegende Entscheidungen getroffen, die – einzeln und erst recht in ihrer Gesamtheit – dazu geeignet sind, den Krieg in der Ukraine dramatisch zu eskalieren. Sowohl europäische NATO-Staaten wie Deutschland und Frankreich, aber auch die USA selbst könnten bald in Sekundenschnelle direkte Kriegsparteien werden. Der fällige Aufschrei in den betroffenen Ländern? Fehlanzeige! Von Leo Ensel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Nachrichten der vergangenen Wochen:

  • Am 23. und am 26. Mai attackierte die Ukraine mit Drohnen Module des russischen Atomraketen-Frühwarnsystems im Nordkaukasus (Armawir) und im sibirischen Orenburg, dessen Zweck es ist, einen möglichen nuklearen Erstschlag der USA bzw. der NATO rechtzeitig zu identifizieren. Der Angriff auf dieses System, das im aktuellen russischen Krieg gegen die Ukraine überhaupt keine Rolle spielt, war nichts weniger als ein Angriff auf die globale Sicherheit. – Ob die ukrainische Attacke im Auftrag der USA oder zumindest mit deren Billigung oder gar, schwer vorstellbar, hinter deren Rücken bzw. gegen ihren Willen erfolgte, ist im Ergebnis irrelevant. Was einzig und allein zählt, ist die russische Interpretation dieses ‚Critical Incidents‘! Denn dementsprechend wird die russische Seite sich verhalten.
  • Seit Kurzem haben die USA einen bemerkenswerten Strategiewechsel vollzogen. Dazu der ehemals ranghöchste Offizier der NATO, General a.D. Harald Kujat: „Präsident Biden hatte bisher Angriffe mit amerikanischen Waffen auf russisches Territorium kategorisch abgelehnt, um ‚einen Dritten Weltkrieg zu vermeiden‘. Nun hat er auf Druck seiner Berater und einiger Alliierter zum ersten Mal begrenzte Angriffe auf Artillerie- und Raketenstellungen sowie auf Kommandozentralen eines Gegners zugelassen, der über Nuklearwaffen verfügt. Allerdings hat Biden diese Erlaubnis regional begrenzt und Angriffe durch ATACMS-Raketen mit einer Reichweite von 300 Kilometern sowie von weiterreichenden Waffen wie bisher ausgeschlossen.“

    Prompt tauchten am 12. Juni in Kuba, rund 200 Kilometer vor der US-Küste, vier Schiffe der russischen Marine, darunter die Fregatte „Admiral Gorschkow“ und das Atom-U-Boot „Kasan“, auf, die mit SS-N-23 Zirkon-Hyperschall-Marschflugkörpern bewaffnet sind. Parallel dazu wurden im Westen Russlands Übungen mit taktischen Nuklearwaffen abgehalten.

    Über die Gründe, die den amerikanischen Präsidenten bewogen haben, mit dem von ihm durchaus erkannten Risiko eines dritten Weltkrieges nun deutlich sorgloser umzugehen, kann man nur spekulieren. Seine Entscheidung zeitigte jedenfalls mindestens zwei gravierende Konsequenzen:

  • Am 31. Mai zog die Bundesregierung nach und erlaubte der Ukraine, Russland nun – ohne Reichweitenbeschränkung! – ebenfalls mit deutschen Waffen anzugreifen. Zuvor hatte Kanzler Scholz dies mit der Begründung, „nicht Kriegspartei werden“ zu wollen, stets kategorisch abgelehnt.
  • Am 23. Juni, dem orthodoxen „Feiertag der Heiligen Dreifaltigkeit“, griff die Ukraine – wie es der Zufall wollte, ausgerechnet mit amerikanischen ATACAMS-Raketen und ebenfalls von den USA gelieferter, völkerrechtlich geächteter Streumunition – die Hafenstadt Sewastopol auf der Krim an , Stützpunkt der russischen Schwarzmeerflotte. (Mit US-Streumunition hatte sie bereits wiederholt in der Vergangenheit, und zwar noch vor der offiziellen amerikanischen Erlaubnis, auch die Zivilbevölkerung der russischen Grenzstadt Belgorod attackiert.) Bei der Explosion einer Rakete oder bei deren Abschuss über der Stadt sollen russischen Angaben zufolge am Strand von Sewastopol vier Zivilpersonen, unter ihnen zwei Kinder, getötet und 151, darunter 27 Kinder, zum Teil lebensgefährlich verletzt worden sein.

    Das russische Außenministerium bestellte daraufhin die US-Botschafterin Lynne Tracy ein und erklärte die USA zur Konfliktpartei. Für die Attacke sei Washington hauptverantwortlich, da die Zieldaten für ATACMS, basierend auf US-Aufklärungsdaten, von den Amerikanern bereitgestellt bzw. programmiert würden. Moskau kündigte Konsequenzen an, der Angriff werde „nicht ungestraft bleiben“. – Dazu der Investigativjournalist Dirk Pohlmann lakonisch: „Die russischen Maßnahmen sind die letzte diplomatische Stufe vor einer Kriegserklärung.“ Mit anderen Worten: Die Lage steht kurz davor, außer Kontrolle zu geraten!

    Dass beide Hauptakteure sich dessen durchaus bewusst sind, beweist ein Telefongespräch, das US-Verteidigungsminister Lloyd Austin am 25. Juni mit seinem russischen Kollegen Andrei Beloussow führte. Es war der erste Kontakt auf dieser Ebene seit dem 15. März 2023.

  • Die USA stehen zudem offenbar davor, ein weiteres selbstauferlegtes Tabu zu brechen: Wie der Fernsehsender CNN kürzlich berichtete, erwägt die US-Regierung nun doch die Entsendung von Militärdienstleistern in die Ukraine, um ukrainische Truppen bei der Wartung und Reparatur westlicher Waffensysteme zu unterstützen. Bislang hatte man Kiew zwar mit Geheimdienstinformationen, Waffen und Geld geholfen und zugelassen, dass US-Bürger als Söldner auf Seiten der Ukraine kämpfen, man war allerdings noch bemüht, den Anschein zu wahren, nicht direkt in den Krieg involviert zu sein. Die direkte Konfrontation mit Russland sollte auf jeden Fall vermieden werden. Aber auch hier scheinen sich mittlerweile die Hasardeure durchzusetzen, die offenbar noch das äußerste Risiko in Kauf zu nehmen bereit sind.
  • Diese Strategie würde dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj – dessen Absicht es ist, den Westen immer tiefer in den Ukrainekrieg hineinzuziehen und der daher regelmäßig auch die Aufhebung amerikanischer Restriktionen bei weitreichenden Waffensystemen fordert – sehr gelegen kommen. Sein Kalkül: Bei einem Einsatz ausländischer (ziviler oder militärischer) Fachkräfte in unmittelbarer Frontnähe, auf den er massiv drängt, wären diese ein bevorzugtes Ziel für die russische Seite. Es käme also früher oder später zu Toten – was im Gegenzug die offizielle Entsendung von NATO-Truppen in die Ukraine provozieren könnte … Dies würde im Übrigen exakt dem damaligen Einstiegsszenario der USA in den Vietnamkrieg entsprechen.

    Selenskyj fordert als weiteren Eskalationsschritt benachbarte NATO-Staaten dazu auf, von ihrem Luftraum aus russische Raketen über ukrainischem Territorium zu bekämpfen. Die NATO ihrerseits stellt nun F-16-Kampfflugzeuge für die Ukraine zur Verfügung, die offenbar auch von rumänischen Flugplätzen aus operieren sollen. Sie werden mit weitreichenden JASSM-Marschflugkörpern und AIM-120-Luft-Luft-Raketen ausgerüstet sein. Dass infolge dessen der Krieg auf NATO-Territorium übergreifen könnte, liegt auf der Hand.

  • Aber auch in Paris zündelt man eifrig. Der französische Präsident Emmanuel Macron erklärte, er beabsichtige, eine Brigade von 4.500 ukrainischen Soldaten in der Ukraine auszubilden und auszurüsten. Zudem kündigte er am 6. Juni an, eine nicht genannte Zahl von Mirage-2000-5-Kampfflugzeugen an die Ukraine zu liefern und die ukrainischen Piloten auszubilden. (Im Frühjahr hatte Macron sogar nicht ausgeschlossen, französische Kampfverbände in die Ukraine zu schicken, falls Russland die ukrainischen Verteidigungslinien durchbreche, und sein militärischer Oberbefehlshaber präzisierte, Frankreich sei in der Lage, die Einsatzbereitschaft von 20.000 Soldaten innerhalb von sechs Wochen herzustellen und ein internationales Kontingent von 60.000 Mann im Einsatz zu führen. Später ruderten beide wieder zurück.)
  • Der scheidende NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg schließlich eskalierte seinerseits, als er kürzlich anregte, die NATO solle die Koordination der militärischen Unterstützung der Ukraine übernehmen, einen Fond über 100 Milliarden Euro für ein fünfjähriges Finanzierungsprogramm einrichten und für die bilateralen Sicherheitsvereinbarungen der Mitgliedstaaten mit der Ukraine einen NATO-Rahmen bilden, was de facto auf eine ‚NATO-Mitgliedschaft durch die Hintertür‘ hinauslaufen würde. Das Hauptquartier für den geplanten NATO-Einsatz zur Koordinierung für die Waffenlieferungen und Ausbildung von ukrainischen Soldaten soll übrigens in Deutschland angesiedelt werden, und zwar in Wiesbaden-Erbenheim. „Damit“, so General a. D. Harald Kujat, „würde die NATO einen großen Schritt hin zur Europäisierung des Ukraine-Krieges machen.“
  • Breaking news, 11. Juli: Auf der NATO-Jubiläumsveranstaltung in Washington verkündete Bundeskanzler Scholz im Handstreichverfahren, die USA würden ab dem Jahre 2026 – selbstverständlich nur zur Abschreckung und um eine durch Russland verursachte „Sicherheitslücke“ zu schließen – wieder, wie weiland im Herbst 1983, Cruise Missiles mit einer Reichweite von über 2.000 Kilometern in Deutschland stationieren. Diese Systeme, mit denen von deutschem Boden aus Moskau attackiert sowie gegnerische Kommandostellen, Bunker und Radaranlagen pulverisiert werden könnten, waren laut dem 1987 von Michail Gorbatschow und Ronald Reagan unterzeichneten (und im Februar 2019 von Donald Trump gekündigten) INF-Vertrag verboten gewesen. Damit aber nicht genug: Ab diesem Zeitraum seien zudem neu entwickelte und vom gegnerischen Abwehrsystem schwer oder gar nicht zu eliminierende Hyperschallwaffen für eine Stationierung in Deutschland vorgesehen. Außerdem würden ab jetzt Deutschland, Frankreich, Italien und Polen gemeinsam eigene bodengestützte Marschflugkörper entwickeln.

Der Krieg kommt näher – oder: Die unterschiedlichen Eskalationsstrategien

Jede dieser Maßnahmen wäre geeignet, den Krieg dramatisch zu eskalieren. Was sie in ihrer Gesamtheit anrichten könnten, das mag man sich nicht ausmalen. Und dabei ist die Bedeutung des Zufalls, der ja beim Ausbruch des I. Weltkrieges eine verhängnisvolle Rolle spielte, noch gar nicht miteinkalkuliert.

Man sollte sich jedenfalls nicht in falscher Sicherheit wiegen: Dass Moskau nach den kriminellen ukrainischen Attacken auf das russische Raketenabwehrsystem geradezu gespenstisch zurückhaltend reagierte – aus dem Kreml gab es überhaupt keine Stellungnahme, lediglich ein zweitrangiger Politiker protestierte lauthals –, dass es auch seiner Ankündigung, der ukrainische Angriff auf Sewastopol werde „nicht ungestraft bleiben“, bislang keine Taten folgen ließ, ist keineswegs vermeintlicher Schwäche geschuldet. Laut General a. D. Harald Kujat, der die aktuelle Situation für gefährlicher als die Kubakrise einschätzt, verfolgen die USA und Russland unterschiedliche Eskalationsstrategien, was in einer zugespitzten Situation fatale Folgen haben könnte: „Während die USA in kleinen kontrollierten Schritten versuchen, das Risiko des Gegners zu vergrößern und das eigene Risiko zu minimieren, ist Russlands Toleranzschwelle hoch. Aber es ist nicht klar, wann eine Eskalation diese überschreitet. Dann erfolgt jedoch eine schnelle und sehr harte Gegenreaktion.“ Es liegt also durchaus im Bereich des Möglichen, dass Russland in nicht allzu ferner Zukunft, scheinbar unprovoziert und aus heiterem Himmel, mit einem Eskalationsschlag auf erheblich höherem Niveau reagieren könnte.

By the way: Und der unabhängige Beobachter, will sagen: das prospektive Opfer dieser Salto-mortale-Strategien, fragt sich fassungslos, ob es nicht längst allerhöchste Eisenbahn ist, dass beide Seiten endlich einmal Deeskalationskonzepte entwickeln und umsetzen …

Der Kulminationspunkt – dies zu erkennen, muss man kein Militärfachmann sein – wird dann erreicht sein, wenn eine der kriegführenden Seiten sich definitiv in die Ecke gedrängt fühlen und ohne Gesichtsverlust keinen Ausweg mehr sehen sollte. Spätestens dann könnte die Situation wirklich außer Kontrolle geraten. Sollte die von allen Akteuren gegenwärtig verfolgte Eskalationsstrategie sich bruchlos fortsetzen und im letzten Moment nicht doch noch die Diplomatie die Oberhand gewinnen, dann ist die Gefahr, dass der Krieg zumindest auf andere europäische Staaten übergreifen oder gar zu einer direkten Konfrontation zwischen beiden atomaren Supermächten führen wird, extrem groß.

Und ob Deutschland dann als Kriegspartei angesehen und entsprechend behandelt wird, das entscheidet, wenn es Spitz auf Knauf steht, keine völkerrechtliche Rabulistik bei Maischberger, Lanz, Miosga oder in der Bundespressekonferenz, sondern – ob es uns passt oder nicht – einzig und allein Moskau, das sich seiner Interpretation gemäß verhalten wird! In Russland gibt es längst Stimmen namhafter Politikberater, die sogenannte „präventive nukleare Vergeltungsschläge“ fordern und dafür plädieren, „die Angst zurückzubringen“.

Unser Land wird sich dann in einer dramatischen Lage befinden, denn zahlreiche militärpolitische Maßnahmen der letzten Jahrzehnte haben uns längst zur Zielscheibe im Krisen-, gar Kriegsfall gemacht. Bevorzugte Ziele russischer Attacken in Deutschland – ob nuklear oder ‚konventionell‘ – wären unter anderem: Wiesbaden (künftiges NATO-Hauptquartier für den Ukraineeinsatz), Stuttgart (Sitz des Europäischen Kommandos der Vereinigten Staaten), Bremerhaven (Drehscheibe für US-Truppentransporte Richtung NATO-Ostgrenze), Grafenwöhr (Truppenübungsplatz für die Ausbildung ukrainischer Streitkräfte), Büchel (Atomwaffenlager für die ‚nukleare Teilhabe‘) und natürlich das pfälzische Ramstein (Zentralmodul der globalen US-Kampfdrohneneinsätze). Und selbstverständlich würde dies – „Rampen für Raketen sind Untergangsmagneten!“ – erst recht für die Orte der ab 2026 wieder in Deutschland stationierten amerikanischen Cruise Missiles und Hyperschallraketen gelten.

Kurz: Was im Moment von den Hauptverantwortlichen zu beiden Seiten der Front, also in Washington und Moskau sowie mit Abstrichen in Kiew, Brüssel, Paris, London und Berlin inszeniert wird, ist nichts weniger als ein Vabanquespiel mit Höchsteinsatz, für das wir alle, falls es schiefgehen sollte, mit unserem Leben bezahlen werden.

Aber warum nimmt die Bevölkerung all das immer noch in scheinbarer Gelassenheit hin?

Boiling frog“ – oder: Die schleichende Gewöhnung …

Stellen wir uns für einen Moment vor, am 27. Februar 2022 hätte Bundeskanzler Scholz in seiner „Zeitenwende-Rede“ nicht nur die Bereitstellung von 100 Milliarden Sonderschulden für die Aufrüstung der Bundeswehr angekündigt, sondern zudem der Ukraine für die folgenden 30 Monate Hilfen im Gesamtwert von rund 34 Milliarden Euro versprochen, darunter die Lieferung von u.a. 340.000 Schuss Munition 40mm, 2.425 Sturmgewehren, 13.000 Panzerabwehrhandwaffen, 262 Aufklärungsdrohnen, 155.000 Schuss Flakpanzermunition, fünf Mars-Mehrfachraketenwerfern, 36 Rad-Haubitzen RCH 155, 14 Panzerhaubitzen 2000, 120 Marder-Schützenpanzern, 50 Leopard-Kampfpanzern, drei HIMARS-Raketenwerfern und drei Patriot-Luftverteidigungssystemen sowie die Ausbildung von über 10.000 ukrainischen Soldaten an diversen Waffensystemen. Er hätte Präsident Selenskyj erlaubt, mit deutschen Waffen russisches Territorium zu attackieren, und schließlich gefordert, Deutschland müsse nun kriegstüchtig werden, er rechne mit einem Krieg mit Russland „in fünf bis acht Jahren“. Als Erstes würden bald wieder amerikanische Tomahawk-Marschflugkörper mit einer Reichweite von über 2.000 Kilometern in Deutschland stationiert. Der Aufschrei, der anschließend durch das Land gebraust wäre, hätte den Kanzler vermutlich hinweggefegt.

Heute ist all das, was noch vor zweieinhalb Jahren im Bereich des Undenkbaren war, längst krude Realität, die, wenn überhaupt, nur noch mit fatalistischem Achselzucken zur Kenntnis genommen wird. Wie ist das möglich?

Die Antwort liefert uns das sogenannte „Boiling-Frog-Syndrom“: Setzt man einen lebendigen Frosch in kochendes Wasser, spürt er die drohende Gefahr und springt sofort weg. Setzt man ihn aber in einen Topf mit kaltem Wasser und erhitzt diesen ganz langsam, verhält er sich ganz anders. Da Frösche Kaltblüter sind und ihre Körpertemperatur der Umgebung anpassen, spürt er die Gefahr nicht und bleibt sitzen – so lange, bis es für einen Absprung zu spät ist.

Wir sollten daher, nicht zuletzt angesichts unserer kaltblütigen Journalisten und Politiker, eines nicht vergessen: Der Frosch, der, ohne es zu merken, langsam aber sicher lebendigen Leibes verkocht wird, sind – wir!

Mit freundlicher Genehmigung von Globalbridge.

Titelbild: Creativa Images/shutterstock.com

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Videodokumentation von Guerillaaktion in Sergelê

Das Onlineportal Gerîla TV hat ein weiteres Video über den Widerstand gegen die türkische Invasion in Südkurdistan veröffentlicht. Die Aufnahmen zeigen einen Angriff der Guerilla auf ein Militärlager des türkischen Armee in der westlichen Zap-Region. Wie die Volksverteidigungskräfte (HPG) Anfang der Woche mitteilten, wurde bei dem mit einer schweren Waffe am 8. Juli ausgeführten Angriff ein von der türkischen Armee in das Operationsgebiet um das Dorf Sergelê transportierter Kran gezielt zerstört.

 


Sergelê als Ausgangsbasis für Invasion

Die türkische Armee hat vergangene Woche einen Großangriff auf die Zap-Region gestartet und Truppentransporte in das nahe der Kleinstadt Amêdî im Gouvernement Duhok gelegene Dorf Sergelê durchgeführt. Die Ortschaft wird vom türkischen Militär belagert und dient als Ausgangspunkt der Besatzungsangriffe. Die Guerilla leistet Widerstand, unmittelbar nach dem Truppenaufmarsch wurden zwei Soldaten bei einem Angriff von Kämpferinnen der Verbände freier Frauen (YJA Star) getötet. Wenige Tage später zerstörte die Guerilla einen Panzerwagen vom Typ BMC Kirpi, dabei kamen mindestens drei Soldaten ums Leben.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/gerila-tv-zeigt-aufnahmen-von-hubschrauber-abschuss-42873 https://anfdeutsch.com/kurdistan/gerila-tv-dokumentiert-widerstand-im-zap-42801 https://anfdeutsch.com/kurdistan/mit-spezieller-technik-gerila-tv-zeigt-aufnahmen-42464

 

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Guerillafriedhof im Gabar-Gebirge zerstört

Ein Guerillafriedhof im Gabar-Gebirge ist von Soldaten der türkischen Armee und paramilitärischen Dorfschützern zerstört worden. Nach Angaben der Nachrichtenagentur MA wurden fast hundert Grabsteine zerschlagen. Auf dem Friedhof in der Provinz Şirnex (tr. Şırnak) sind die Leichen gefallener Kämpfer:innen der Volksverteidigungskräfte (HPG) und der Verbände freier Frauen (YJA Star) begraben. Die Grabstätte befindet sich in der Nähe des Dorfes Basret, das in den 1990er Jahren aus „Sicherheitsgründen“ entvölkert wurde. Auch ein Gebetshaus und eine sanitäre Anlage am Rande des Friedhofs wurden niedergerissen. Ein Generator und Küchengeräte, die von Menschen aus der Bevölkerung zu dem Friedhof gebracht worden waren, wurden gestohlen. Die Dorfschützer waren laut MA in der Gegend, um Bäume zu fällen.

Nekropolitik: Krieg gegen die Toten

Der türkische Staat verwüstet systematisch Gräber von Guerillakämpfer:innen. Die Gefallenen der kurdischen Freiheitsbewegung sollen aus dem gesellschaftlichen Gedächtnis gelöscht und die Gesellschaft durch den Umgang mit den Toten und ihren Gräbern gedemütigt und demoralisiert werden. Laut einem Bericht der in London ansässige Beobachtungsstelle für Gerechtigkeit in Mesopotamien zwischen 2015 und 2020 mindestens 1.644 Gräber vollständig zerstört und 2.926 weitere beschädigt worden.

Foto © MA

https://anfdeutsch.com/kurdistan/zerstoerung-von-guerillagraebern-mit-dem-trauma-waechst-die-wut-18974 https://anfdeutsch.com/kurdistan/asiye-elcicek-sie-gaben-mir-meine-tochter-in-einer-pappschachtel-40047 https://anfdeutsch.com/aktuelles/verschleppte-guerillaleichen-unter-gehweg-begraben-19293 https://anfdeutsch.com/kurdistan/friedhof-in-gever-zum-siebten-mal-verwuestet-18892

 

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Das Kind im Brunnen

Wie das Beispiel eines Vorzeige-Transkindes zeigt, können frühe Hormongaben körperliche Veränderungen bewirken, die ein Leben lang unumkehrbar sind.
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Keine Angst vorm Atomkrieg – aber vor Viren und Bakterien…

”Are you ready for the great atomic power?  Will you rise and meet your Savior in the air? Will you shout or will you cry / When the fire rains from on high? Are you ready for the great atomic power?”, heißt es im Song “The Great Atomic Power” der Louvin Brothers aus dem Jahr […]

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KCK: Der Gefängniswiderstand hat den Freiheitskampf geprägt

Die Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) hat an den Widerstand im Gefängnis von Amed (tr. Diyarbakir) vor 42 Jahren erinnert und der im Hungerstreik verstorbenen Revolutionäre Kemal Pir, Mehmet Hayri Durmuş, Akif Yılmaz und Ali Çiçek gedacht. „Der Widerstand vom 14. Juli 1982 war eines der wichtigsten Ereignisse in der Geschichte Kurdistans“, erklärten die Ko-Vorsitzenden des KCK-Exekutivrats in einer Mitteilung. Der Hungerstreik im Militärgefängnis in Amed habe sich gegen die Auslöschung des kurdischen Volkes gerichtet und dessen Würde wiederhergestellt.

Nach dem Militärputsch vom 12. September 1980 sei von der Junta die vollständige Vernichtung des kurdischen Volkes angestrebt worden, so die KCK. Der Hungerstreik habe dieses Vorhaben durchkreuzt und bewiesen, dass Widerstand zum Sieg führt. „Man kann sagen, dass das kurdische Volk mit dem Widerstand vom 14. Juli erstmalig einen bleibenden Sieg errungen hat und in eine neue Zeit eingetreten ist. Alle darauf folgenden Gewinne basieren auf diesem Widerstand. Die Linie vom 14. Juli war bestimmend für die PKK und die Entwicklung ihres Kampfes. Rêber Apo hat auf dieser Grundlage große Kampfschritte unternommen, die Guerilla vorbereitet und ins Land geschickt. Die Guerilla hat mit der Offensive vom 15. August 1984 eine revolutionäre Wiederbelebung gestartet und den Freiheitskampf Kurdistans gesichert.“

Das maßgebliche Merkmal des Widerstandes sei die Furchtlosigkeit der Gefangenen gewesen, so die KCK weiter. Der Militärputsch habe die Gesellschaft erschüttert, revolutionäre Menschen seien im Gefängnis schwer gefoltert worden, um sie zu brechen und die Bevölkerung zu unterwerfen. Der Kerker von Amed sei ein Ort gewesen, in dem die Menschenwürde auf einen Tiefpunkt gebracht worden sei. Das Vorgehen habe aufgezeigt, wie tiefgreifend die Feindschaft des türkischen Staates gegenüber den Kurdinnen und Kurden sei: „Aber die Widerständigen im Kerker haben einen in der Geschichte selten gesehenen Willen bewiesen. Sie haben die Entwürdigung abgelehnt und besiegt. Deshalb steht der Widerstand vom 14. Juli für den Sieg über das rassistische, genozidale und faschistische Projekt vom 12. September.“

Heute sei es das AKP/MHP-Regime, das dieses Projekt vertrete und dafür die Völker angreife, insbesondere das kurdische Volk, die Frauen, die Menschlichkeit und die Natur. „Die Besatzungsangriffe auf Südkurdistan finden in der Absicht statt, einen Völkermord an den Kurden zu begehen“, betonten die KCK-Exekutivratsvorsitzenden. Gegen die Allianz aus AKP, MHP, PDK und dem IS müsse mit der Geisteshaltung vom 14. Juli Widerstand geleistet werden.

https://anfdeutsch.com/menschenrechte/kaya-der-gefangniswiderstand-wird-in-anderer-form-fortgesetzt-42775 https://anfdeutsch.com/hintergrund/14-juli-1982-der-erste-funke-des-widerstands-38241 https://anfdeutsch.com/hintergrund/fuat-kav-der-hungerstreik-von-1982-war-ein-wendepunkt-33050

 

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Europaweite Demonstrationen angekündigt: Kurdistan verteidigen!

Der kurdische Dachverband KCDK-E (Kongress der demokratischen Gesellschaften aus Kurdistan in Europa) hat für das Wochenende Demonstrationen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich und Belgien angekündigt. In dem Aufruf „Kurdistan gegen Besatzung und Verrat verteidigen!“ erklärt der KCDK-E, dass die Türkei die Guerillagebiete, die Kurdistan-Region im Irak, Rojava und das ezidische Kerngebiet Şengal in Vernichtungsabsicht angreift und geschlossener Widerstand notwendig ist:

„Der türkische Staat und seine Besatzungstruppen wollen alle von der kurdischen Freiheitsbewegung erkämpften Errungenschaften auslöschen. Sie wollen siegen und erklären dafür zivile Siedlungsgebiete, den Boden, die Wälder, die Tiere und alle Lebewesen in Kurdistan zum Angriffsziel. In Kurdistan werden Dörfer entvölkert und Wälder niedergebrannt, die Natur wird zerstört. Die türkische Armee setzt islamistische Söldner ein, um Massaker zu begehen. Für den schmutzigen Krieg werden Unsummen ausgegeben, und die armen Bevölkerungsteile der Türkei sollen die Wirtschaftskrise ausbaden. Das Ziel des türkischen Staates sind Besatzung und Annektion. Weil die faschistische AKP/MHP-Regierung in ihrem Vernichtungsfeldzug von internationalen Mächten unterstützt wird, hat dieser Krieg auch eine globale Dimension.“

Angekündigte Demonstrationen

Mit der Forderung nach einem Ende der Vernichtungsangriffe sowie der Freilassung von Abdullah Öcalan und eine politische Lösung der kurdischen Frage hat der KCDK-E für den heutigen Samstag folgende Aktionen in Deutschland, Österreich und der Schweiz angekündigt:

Berlin 18 Uhr Oranienplatz

Darmstadt 16 Uhr Luisenplatz

Köln 15 Uhr Hauptbahnhof

Bielefeld 14 Uhr Jahnplatz

Bremen 17 Uhr Hauptbahnhof

Ludwigsburg 17 Uhr Bahnhof

Wien 18.30 Uhr Parlament

Zürich 15 Uhr Helvetiaplatz

Foto © Medine Mamedoglu

https://anfdeutsch.com/aktuelles/huseyin-yilmaz-gegen-krieg-und-annektion-auf-die-strasse-42877 https://anfdeutsch.com/aktuelles/krieg-ohne-aufmerksamkeit-knk-fordert-interventionen-gegen-ankara-42835 https://anfdeutsch.com/aktuelles/irakische-plattform-will-annektion-durch-die-turkei-verhindern-42804 https://anfdeutsch.com/kurdistan/turkische-invasion-ngo-warnt-vor-vertreibungswelle-in-sudkurdistan-42823 https://anfdeutsch.com/kurdistan/ausweiskontrollen-durch-turkische-soldaten-im-nordirak-42725 https://anfdeutsch.com/kurdistan/tekik-die-fruher-erlittenen-traumata-kommen-wieder-42878

 

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Latest updates of Operation “al-Aqsa Flood”

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. Juli 2024 - 9:58

Occupied Jerusalem, SANA- Following are the latest developments of Operation “al-Aqsa Flood” launched by the Palestinian resistance on October 7:

-Palestinian Media: Two martyrs in an Israeli occupation new shelling of a house in Deir El-Balah in the Middle of Gaza Strip

 

 

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UNRWA: Gaza on the verge of losing an entire generation of children

SANA - Syrian Arab News Agency - 13. Juli 2024 - 9:02

RAMALLAH, SANA – The United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) said the Gaza Strip is on the verge of losing an entire generation of children due to the ongoing Israeli aggression on the Strip since October 7, 2023.

WAFA quoted Director of Communications at UNRWA, Juliette Touma, as saying in a post on X that more than 600,000 children in Gaza have not been able to go to school since the Israeli war began in October.

She pointed to the closure of a large number of schools and the transformation of UNRWA schools into shelters for internally displaced people.

“This means that if this war continues, we will face the risk of losing an entire generation of children.”

The relief agency’s Director of Communications called for a ceasefire for the sake of children in Gaza.

Mazen Eyon

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