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Neue Pflegebegleitung: Diese Hilfen sollen pflegende Angehörige künftig zu Hause bekommen

Anträge verstehen, Unterstützung organisieren und nebenbei die tägliche Pflege bewältigen: Angehörige müssen häufig Aufgaben übernehmen, auf die sie niemand vorbereitet hat.

Eine neue Pflegebegleitung soll ihnen künftig fachliche Hilfe nach Hause bringen und dafür sorgen, dass aus einer Beratung auch tatsächlich Unterstützung wird.

Die Bundesregierung hat das Vorhaben mit dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 auf den Weg gebracht. Es handelt sich bislang um eine geplante Leistung, nicht um einen bereits nutzbaren neuen Anspruch.

Wer soll die neue Pflegebegleitung bekommen?

Die neue Pflegebegleitung soll Menschen mit einem Pflegegrad unterstützen, die zu Hause gepflegt werden. Schon Pflegegrad 1 soll dafür ausreichen.

Auch Angehörige und andere nahestehende Menschen, die bei der Pflege helfen, sollen die Unterstützung nutzen können. Dazu können beispielsweise Freunde oder Nachbarn gehören.

Der Anspruch soll außerdem nicht davon abhängen, dass die Pflegebedürftigkeit gerade erst festgestellt wurde. Auch wer schon länger zu Hause gepflegt wird, soll Unterstützung erhalten können.

Die entsprechenden Vorschriften sollen ebenso für die private Pflege-Pflichtversicherung gelten. Entscheidend wäre somit die häusliche Pflegesituation, nicht allein die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Pflegekasse.

Wer kommt tatsächlich ins Haus?

Vorgesehen sind qualifizierte Pflegebegleitpersonen, deren Einsatz die Pflegekassen organisieren. Dabei können Pflegestützpunkte, kommunale Strukturen und beauftragte Anbieter einbezogen werden.

Welche Stelle vor Ort zuständig sein wird, steht damit noch nicht für jeden Wohnort fest. Nach der erstmaligen Anerkennung eines Pflegegrades soll die Pflegekasse einen konkreten Termin zu Hause anbieten und eine Kontaktperson nennen.

Empfehlungen zur Qualifikation und Fortbildung der Pflegebegleitpersonen soll der Spitzenverband der Pflegekassen bis zum 30. September 2027 vorlegen. Aus dem Entwurf lässt sich deshalb noch nicht ableiten, welche konkrete Berufsqualifikation jede später eingesetzte Person mitbringen muss.

Hilft die Pflegebegleitung auch bei Anträgen?

Ja, nach dem Konzept soll sie mehr leisten als allgemeine Hinweise auf mögliche Ansprüche. Dazu gehören die Beratung über Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie Unterstützung bei deren Beantragung.

Bei besonderem Unterstützungsbedarf ist ein sogenanntes Fallmanagement vorgesehen. Dabei sollen Leistungen verschiedener zuständiger Stellen aufeinander abgestimmt und passende Hilfen gesucht werden.

Für Familien könnte das beispielsweise bedeuten, nach einem Krankenhausaufenthalt nicht allein klären zu müssen, welche Unterstützung für die Rückkehr nach Hause erforderlich ist. Die Pflegebegleitung soll bei der Organisation helfen und die Umsetzung eines Versorgungsplans begleiten.

Kann sie einen Pflegedienst oder andere Entlastung vermitteln?

Die Suche nach geeigneten Angeboten und die Unterstützung bei deren Inanspruchnahme gehören zum vorgesehenen Aufgabenbereich. Auch die Belastung der Angehörigen soll erfasst werden, damit Entlastung nicht erst dann organisiert wird, wenn die Pflege zu Hause zusammenbricht.

Gemeint ist eine fachliche Begleitung der Versorgung. Daraus folgt kein Versprechen, dass die Pflegebegleitperson selbst regelmäßig das Waschen, Anziehen oder den Haushalt übernimmt.

Ebenso wenig schafft eine Vermittlung automatisch freie Plätze bei einem Pflegedienst. Der praktische Nutzen wird deshalb auch davon abhängen, welche Angebote vor Ort tatsächlich verfügbar sind.

Müssen Angehörige dafür bezahlen?

Die vorgesehene Pflegebegleitung soll für die Berechtigten kostenfrei sein und über die Pflegeversicherung finanziert werden. Ein Eigenanteil für die Begleitung ist nicht vorgesehen.

Davon zu unterscheiden sind die vermittelten Leistungen. Ob beispielsweise ein Pflegedienst vollständig bezahlt wird oder zusätzliche eigene Ausgaben entstehen, richtet sich weiterhin nach den jeweiligen Leistungsansprüchen und Kosten.

Die Pflegebegleitung ist zudem keine Geldleistung und gleicht wegfallende Erstattungsansprüche nicht automatisch aus. Das ist besonders für Pflegegrad 1 wichtig: Der Kabinettsentwurf sieht vor, den bisherigen Entlastungsbetrag durch ein Sozialraumbudget zu ersetzen, das nur den Pflegegraden 2 bis 5 offenstehen soll.

Ist die Pflegebegleitung freiwillig?

Die Antwort fällt je nach Situation unterschiedlich aus: Wer Pflegegeld erhält, soll ab 2029 einmal jährlich eine Pflegebegleitung zu Hause in Anspruch nehmen müssen. Der Termin dient auch dazu, festzustellen, ob die Versorgung gesichert ist.

Wird dieser verpflichtende Termin nicht wahrgenommen, sieht der Entwurf eine angemessene Kürzung des Pflegegeldes und im Wiederholungsfall dessen Entziehung vor. Die neue Begleitung wäre für diese Gruppe somit nicht ausschließlich ein freiwilliges Beratungsangebot.

Für allgemeine Beratungstermine sind auf Wunsch auch telefonische oder digitale Formen vorgesehen. Diese Möglichkeit darf jedoch nicht mit einem Ersatz für den ausdrücklich vorgeschriebenen jährlichen Hausbesuch verwechselt werden.

Wird beim Pflichtbesuch eine ungesicherte Versorgung festgestellt, sollen Verbesserungen vorgeschlagen und ein verpflichtender Folgetermin vereinbart werden. Bleibt die Versorgung auch dann ungesichert, soll die Pflegekasse ein Fallmanagement anbieten.

Wird dieses Fallmanagement abgelehnt oder der verpflichtende Folgetermin nicht zeitnah wahrgenommen, kann nach dem Entwurf ebenfalls das Pflegegeld entzogen werden.

Was darf an die Pflegekasse gemeldet werden?

Für die notwendige Verarbeitung persönlicher Daten verlangt der Entwurf grundsätzlich das Einverständnis der pflegebedürftigen Person. Auch die Bestätigung des Pflichtbesuchs gegenüber der Pflegeversicherung ist in der vorgesehenen Mitteilungsvorschrift an dieses Einverständnis geknüpft.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Bleibt die Versorgung beim verpflichtenden Folgetermin ungesichert oder lässt sie sich im Fallmanagement nicht innerhalb angemessener Zeit sicherstellen, muss die Pflegekasse auch ohne Zustimmung informiert werden. Die erforderlichen Daten dürfen dann entsprechend verarbeitet werden.

Eine pauschale Erlaubnis, sämtliche Gesprächsinhalte weiterzugeben, ist damit nicht verbunden. Für Betroffene ist dennoch wichtig zu wissen, dass die Pflegebegleitung bei den gesetzlich beschriebenen Versorgungsproblemen eine Meldepflicht haben soll.

Wann soll die Pflegebegleitung tatsächlich starten?

Der Kabinettsentwurf sieht den neuen Anspruch zum 1. Januar 2029 vor. Ältere Angaben über einen Beginn im Jahr 2028 beziehen sich auf einen früheren Entwurfsstand.

Auch das Datum 2029 ist bislang ein geplanter Beginn. Das Gesetzgebungsverfahren muss abgeschlossen werden, bevor daraus eine verbindliche neue Leistung wird.

Wer heute Hilfe braucht, muss nicht bis 2029 warten

Schon jetzt besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung. Die Pflegekasse kann erläutern, welche Unterstützung möglich ist und welche Schritte für die Versorgung zu Hause erforderlich sind.

Auch Angehörige können in die Beratung einbezogen werden beziehungsweise unter den geltenden Voraussetzungen selbst Beratung beanspruchen. Einen Überblick bietet der Beitrag „Pflege von Angehörigen: Diese kostenlosen Angebote helfen“.

Für Familien wäre die geplante Pflegebegleitung vor allem dann eine Verbesserung, wenn zwischen Beratung, Antrag und tatsächlicher Hilfe weniger an ihnen selbst hängen bleibt. Ob das gelingt, entscheidet sich auch daran, wie gut die zuständigen Stellen zusammenarbeiten und ob ausreichend qualifiziertes Personal verfügbar ist.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026, insbesondere vorgesehene §§ 7c, 7d, 45b und 106a SGB XI; BMG zur bestehenden Pflegeberatung; pflege.de, Pflege-Dschungel und Deutscher Pflegebeistand zur geplanten Pflegebegleitung.

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Frührente: Abschläge ausgeglichen aber die Rentenkasse zahlt trotzdem nicht

Sie zahlen extra in die Rentenkasse ein, um früher ohne Einbußen durch Abschläge in Rente zu gehen. Später ändern Sie Ihren Plan und arbeiten länger. Dann können Sie die Sonderzahlung nicht zurückfordern.

Die Einzahlung erhöht Ihre spätere Rente, steht Ihnen aber nicht mehr als frei verfügbares Guthaben zur Verfügung.

Die Deutsche Rentenversicherung erinnert in einer Mitteilung vom 5. Oktober 2026 daran, dass solche Ausgleichszahlungen eine vorherige Auskunft voraussetzen. Der Antrag allein verpflichtet noch zu keiner Überweisung.

Wer Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen möchte, sollte deshalb vor der Zahlung klären, wie viel Geld langfristig gebunden werden kann.

Erst rechnen lassen, dann überweisen

Ausgleichszahlungen kommen grundsätzlich ab dem 50. Geburtstag infrage. Die Voraussetzungen für die beabsichtigte vorgezogene Altersrente müssen bis zum geplanten Beginn erfüllbar sein. Auf Antrag berechnet die Rentenversicherung den maximal möglichen Ausgleichsbetrag.

Sie müssen diesen Betrag weder vollständig noch überhaupt einzahlen.

Prüfen Sie zuvor, welche Altersrente Sie tatsächlich erreichen können. Eine vorgezogene Rente ohne 45 Versicherungsjahre folgt anderen Voraussetzungen als die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Auch eine Altersteilzeit vor dem Rentenbeginn gehört in die persönliche Planung.

Katina aus Ansbach braucht ihr eingezahltes Geld wieder

Ein Praxisbeispiel: Katina aus Ansbach möchte vorzeitig in Rente gehen. Nach einer entsprechenden Auskunft überweist sie 20.000 Euro als zulässige Teilzahlung zum Ausgleich der erwarteten Abschläge.

Der Betrag ist für dieses Beispiel frei gewählt; wie viel ein vollständiger Ausgleich kostet, muss die Rentenversicherung individuell berechnen.

Später bietet ihr Arbeitgeber eine weniger belastende Tätigkeit an. Katina entscheidet sich, bis zur Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Gleichzeitig steht eine größere Reparatur an ihrem Haus an. Dafür würde sie die 20.000 Euro gern zurückholen:

Den ursprünglich geplanten frühen Ruhestand braucht sie schließlich nicht mehr zu finanzieren.

Diese Rechnung geht nicht auf. Katina erhält wegen ihres geänderten Plans keine Erstattung. Ihre Sonderzahlung bleibt jedoch rentenwirksam: Bei ansonsten gleichem Versicherungsverlauf bekommt sie später mehr Rente als ohne die zusätzliche Einzahlung. Für die Reparatur muss sie andere Mittel aufbringen.

Das Beispiel zeigt, warum Sie bei den Möglichkeiten zur Erhöhung der späteren Rente auch Ihre verfügbaren Rücklagen prüfen sollten.

Das Gesetz schließt die Erstattung aus

§ 187a Absatz 3 SGB VI regelt ausdrücklich: „Eine Erstattung gezahlter Beiträge erfolgt nicht.“ Ein späterer Rentenbeginn macht eine rechtmäßig geleistete Ausgleichszahlung deshalb nicht rückgängig.

Sie bleiben trotzdem frei, den vorgezogenen Ruhestand aufzugeben.

Ihre Entscheidung Folge für die Sonderzahlung Sie nehmen die geplante vorgezogene Altersrente. Die Zahlung gleicht die Rentenminderung entsprechend ihrem Umfang aus. Sie arbeiten länger und gehen später in Rente. Die Zahlung bleibt rentenwirksam; der geänderte Plan begründet keine Erstattung. Sie lassen zunächst nur eine Auskunft erstellen. Sie müssen anschließend nichts einzahlen. Sie leisten nur eine Teilzahlung. Der gezahlte Teil bleibt gebunden; die Auskunft verpflichtet nicht zur Zahlung des Restbetrags. Bei verschobenem Rentenbeginn nicht einfach weiterzahlen

Wer Teilbeträge überweist und den Rentenbeginn verschiebt, sollte die bisherige Berechnung überprüfen lassen. Nach § 187a Absatz 1 SGB VI darf die alte Auskunft nicht mehr als Zahlungsgrundlage dienen, sobald der darin vorgesehene Rentenbeginn ohne Rentenbezug verstrichen ist. Auch die Möglichkeit, eine Altersrente ohne Abschläge zu beziehen, begrenzt die Ausgleichszahlung.

Klären Sie deshalb vor einer weiteren Überweisung, ob eine neue Auskunft erforderlich und eine Zahlung noch zulässig ist.

Sonderzahlungen ersetzen keine fehlenden Versicherungsjahre

Mit dem Abschlagsausgleich kaufen Sie keine zusätzlichen Monate für die erforderliche Wartezeit. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf deshalb vor der Entscheidung. Fehlende Nachweise können die Planung verändern; Lücken im Rentenkonto sollten rechtzeitig geklärt werden.

Eine Kontenklärung kann allerdings nur anrechenbare Zeiten erfassen. Sie kann tatsächlich fehlende Versicherungszeiten nicht beliebig ersetzen.

Unterscheiden Sie außerdem zwischen dem prozentualen Abschlag und Beiträgen, die bei einem früheren Ende der Beschäftigung künftig ausbleiben. Wer beides vermischt, überschätzt schnell die Wirkung seiner Einzahlung.

Der Unterschied zwischen Rentenabschlägen und fehlenden Beitragsjahren gehört deshalb in jeden Vergleich verschiedener Rentenbeginne.

Abfindung und Steuerersparnis ändern nichts an der Bindung

Wollen Sie eine Abfindung für die Sonderzahlung verwenden, stellen Sie vorher Ihre laufenden Ausgaben bis zum Rentenbeginn zusammen. Wie viel bleibt für Miete, Versicherungen und unerwartete Rechnungen? Eine hohe Überweisung an die Rentenkasse kann Ihre verfügbare Reserve deutlich verkleinern.

Gerade beim vorzeitigen Ausscheiden mit Abfindung sollten Sie die gesamte Übergangszeit durchrechnen.

Ausgleichszahlungen können im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Bewahren Sie die Zahlungsnachweise auf und kontrollieren Sie die Steuererklärung.

Dass eine vergessene Sonderzahlung unter bestimmten Voraussetzungen noch im Steuerbescheid berücksichtigt werden kann, ersetzt keine sorgfältige Prüfung.

Vergleichen Sie zudem die spätere Nettoauszahlung: Von der gesetzlichen Rente können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie abhängig von Ihren Verhältnissen Steuern abgehen. Welche steuerlichen Entlastungen für Rentner greifen, hängt vom Einzelfall ab.

Eine höhere Bruttorente entspricht deshalb nicht automatisch einem gleich hohen zusätzlichen Betrag auf Ihrem Konto.

Häufige Fragen zu Sonderzahlungen Muss ich nach einer Ausgleichszahlung früher in Rente gehen?

Nein. Sie können Ihren Rentenbeginn ändern. Die zusätzliche Zahlung erhöht dann Ihre spätere Rente.

Kann ich nur einen Teil des berechneten Betrags einzahlen?

Ja. Teilzahlungen sind erlaubt. Klären Sie vor späteren Zahlungen, ob Ihre Auskunft noch als Grundlage gilt.

Bekomme ich das Geld zurück, wenn ich es dringend brauche?

Ein späterer Geldbedarf begründet keinen Anspruch auf Erstattung einer rechtmäßig geleisteten Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI.

Quellen

Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 187a SGB VI – Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters, Deutsche Rentenversicherung: Rentenminderung mit Sonderzahlungen ausgleichen: Antrag notwendig, 5. Oktober 2026

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Rentenalter steigt: Diese drei Jahrgänge können noch vor 67 in Rente gehen

Für die Jahrgänge 1961, 1962 und 1963 beginnt die reguläre Rente noch vor dem 67. Geburtstag. Je nach Geburtsjahr liegt die Altersgrenze bei 66 Jahren und sechs, acht oder zehn Monaten.

Vollständig von der Anhebung des Rentenalters verschont bleiben diese Versicherten allerdings nicht. Sie bilden die letzten drei Übergangsjahrgänge, bevor für alle ab 1964 Geborenen die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.

Renteneintrittsalter: Was für die Jahrgänge 1961 bis 1963 gilt

Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Versicherte ihre reguläre Altersrente ohne Abschläge beziehen können. Zusätzlich müssen sie grundsätzlich mindestens fünf Versicherungsjahre vorweisen.

Geburtsjahr Reguläres Rentenalter So viel früher als mit 67 1961 66 Jahre und sechs Monate Sechs Monate 1962 66 Jahre und acht Monate Vier Monate 1963 66 Jahre und zehn Monate Zwei Monate Ab 1964 67 Jahre Kein früherer Beginn der Regelaltersrente

Die Unterschiede sind gesetzlich festgelegt und keine neue Vergünstigung. Auch ältere Jahrgänge erreichen ihre Regelaltersgrenze vor 67; die Tabelle zeigt die letzten Schritte der bisherigen Anhebung.

Nach 45 Versicherungsjahren ist eine frühere Rente ohne Abschläge möglich

Wer lange versichert war, muss nicht unbedingt bis zur regulären Altersgrenze warten. Mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren kommt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte infrage.

Für den Jahrgang 1961 ist sie ab 64 Jahren und sechs Monaten möglich, für den Jahrgang 1962 ab 64 Jahren und acht Monaten. Wer 1963 geboren wurde, erreicht diese Altersgrenze mit 64 Jahren und zehn Monaten.

Die verbreitete Bezeichnung „Rente mit 63“ passt für diese Jahrgänge deshalb nicht mehr. Auch 45 Versicherungsjahre ermöglichen ihnen keinen abschlagsfreien Rentenbeginn mit 63.

Diese Rentenart lässt sich außerdem nicht gegen Abschläge weiter vorziehen. Dafür müsste ein Anspruch auf eine andere Altersrente bestehen.

Rente mit 63: Nach 35 Versicherungsjahren bleiben Abzüge

Mit mindestens 35 anrechenbaren Versicherungsjahren können Beschäftigte grundsätzlich die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 beziehen. Der ähnlich klingende Name sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier andere Voraussetzungen gelten als bei der Rente nach 45 Jahren.

Für jeden Monat vor der abschlagsfreien Altersgrenze sinkt die Rente um 0,3 Prozent. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen – auch nachdem das reguläre Rentenalter erreicht ist.

Beim Jahrgang 1963 liegt ein Rentenbeginn genau mit 63 beispielsweise 46 Monate vor der abschlagsfreien Altersgrenze. Daraus ergibt sich eine dauerhafte Minderung um 13,8 Prozent.

Bei einer für diesen Beginn berechneten Bruttorente von 1.500 Euro vor Abschlag wären das monatlich 207 Euro weniger. Zusätzlich können durch den früheren Ausstieg Beiträge fehlen, die bei längerer Beschäftigung weitere Rentenansprüche gebracht hätten.

Welche Zeiten zählen für die 45 Versicherungsjahre?

45 Versicherungsjahre setzen nicht zwingend 45 Jahre ununterbrochene Erwerbsarbeit voraus. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen zählen auch Kindererziehung und die nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen mit.

Andere Zeiten werden dagegen nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt. Besondere Regeln gelten beispielsweise für Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn.

Gerade nach längeren Familien- oder Pflegephasen lohnt sich deshalb ein Blick in den Versicherungsverlauf. Fehlen dort anrechenbare Zeiten, kann das darüber entscheiden, ob eine frühere abschlagsfreie Rente möglich ist.

Sind die drei Jahrgänge vor weiteren Erhöhungen geschützt?

Die heutigen Altersgrenzen sind geltendes Recht. Daraus folgt jedoch keine pauschale Garantie, dass bestimmte Jahrgänge von jeder denkbaren künftigen Gesetzesänderung ausgenommen wären.

Die laufende Debatte über ein Rentenalter oberhalb von 67 Jahren ist davon zu trennen. Diskutierte Ausnahmen für einzelne Jahrgänge sind noch kein gesetzlicher Anspruch.

Wer seinen Ruhestand plant, sollte deshalb die bereits geltenden Altersgrenzen zugrunde legen und Reformvorschläge nicht mit beschlossenen Änderungen verwechseln.

Vor dem Rentenantrag den persönlichen Beginn prüfen

Das Geburtsjahr beantwortet nur einen Teil der Frage, wann jemand in Rente gehen kann. Ebenso wichtig sind die vorhandenen Versicherungszeiten und die Entscheidung, ob ein früherer Beginn mit dauerhaft geringeren Bezügen finanziell tragbar ist.

Vor einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag sollten Beschäftigte deshalb ihren möglichen Rentenbeginn und die voraussichtliche Rentenhöhe klären lassen. Fehlende Nachweise zu Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege sollten möglichst früh ergänzt werden.

Den Rentenantrag empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Für die vorherige Prüfung des Versicherungskontos sollten Versicherte mehr Zeit einplanen.

Quellen: §§ 35, 235 und 236b SGB VI; Deutsche Rentenversicherung, Informationen zur Regelaltersgrenze sowie zu Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte; Deutsche Rentenversicherung, Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“.

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Frankreich: Massive Kritik an Polizeigewalt gegen Schüler-Proteste

netzpolitik.org - 6. Oktober 2026 - 18:11

Die französische Regierung bekämpft die landesweiten Schülerproteste mit Repression und Polizeigewalt. Polizeiexperten und Menschenrechtsorganisationen kritisieren Massenverhaftungen und Übergriffe. Hunderttausende schreckt die Gewalt nicht ab, sie demonstrieren im ganzen Land weiter.

Großdemonstration in Paris am 6. Oktober. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Le Pictorium

Die Schülerproteste in Frankreich haben am 6. Oktober einen neuen Höhepunkt erreicht. 1.800 Schulen sind mittlerweile in ganz Frankreich geschlossen, berichtet die Zeitung Libération. Dem Protest haben sich nun auch Gewerkschaften und Eltern angeschlossen – aus Solidarität, aber auch zum Schutz vor Gewalt, wie Marc Berthold, Frankreich-Direktor der Böll-Stiftung, schreibt und von der Straße berichtet. Das traditionell tiefstapelnde Innenministerium sprach von 250.000 Teilnehmenden landesweit, der französische Gewerkschaftsbund von 450.000 – alleine in Paris sind am Dienstagnachmittag Zehntausende auf der Straße.

Seit Ende September gibt es in Frankreich landesweit Proteste gegen schlechte Bedingungen an den weiterführenden Schulen. Die Schüler:innen fordern unter anderem mehr Lehrkräfte, kleinere Klassen, eine Sanierung von Schulgebäuden sowie eine bessere finanzielle Ausstattung der Schulen des Landes und mehr Chancengleichheit.

Bei den Protesten der vergangenen Wochen hatte es immer wieder Ausschreitungen gegeben. Die Polizei reagierte auf diese mit großer Härte: Sie setzte Knüppel, Gummigeschosse, Tränengas und sogar Blendgranaten gegen die Demonstrierenden ein. Beim Einsatz dieser Waffen verlor ein 15-Jähriger seine Hand und ein 16-Jähriger sein Augenlicht. Mehr als 190 Schüler:innen wurden bislang verletzt, berichtet der Spiegel. Tendenz steigend.

Inzwischen hat die Polizei mehr als 5.000 Protestierende vorübergehend festgenommen, davon fast 90 Prozent Minderjährige. Es brodelt im Land und die repressive Strategie der Regierung scheint nicht aufzugehen, sondern immer mehr Menschen auf die Straße zu treiben.

„Keine andere Polizei in der EU, die ähnlich brutal vorgeht.“

Das bisherige Vorgehen der Polizei steht massiv in der Kritik. Amnesty International forderte am Montag die Behörden auf, den Demonstrierenden „die Ausübung ihres Rechts auf friedliche Demonstration zu schützen und zu ermöglichen.“ Jede polizeiliche Reaktion müsse rechtmäßig, notwendig und verhältnismäßig sein, und die Behörden müssten unnötigen und übermäßigen Einsatz von Gewalt vermeiden“, sagte Anne Savinel-Barras, Präsidentin von Amnesty International Frankreich. Die Menschenrechtsorganisation kritisierte den Einsatz von Tränengas, Gummigeschossen, Knüppeln und willkürliche Festnahmen.

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Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

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Der französische Polizeiexperte und Professor für Politikwissenschaft an der Universität Grenoble, Sebastian Roché, spricht angesichts der Zahl der Schüler, die irreversible Verletzungen erlitten haben, im Vergleich zu früheren Protesten von einer „Eskalation der polizeilichen Gewalt“. Die Methoden selbst seien nicht neu und entsprächen einem Wandel in der Vorgehensweise der Ordnungskräfte, der in Frankreich seit 2016 zu beobachten sei, so Roché gegenüber netzpolitik.org.

Eine solche Häufung schwerwiegender Vorfälle innerhalb von zehn Tagen im Zusammenhang mit einer Schülerbewegung sei allerdings ein Novum. „Die Zahl der Festnahmen ist beispiellos. Sie ist höher als während der landesweiten Unruhen von 2023, obwohl es sich hier lediglich um Blockaden von Schulen handelt, nicht um Plünderungen oder Angriffe auf Polizeistationen“, so Roché. Für ihn ist klar: „Ich kenne keine andere Polizei in der EU, die ähnlich brutal vorgeht.“

Polizisten gehen mit Tränengas und Knüppeln gegen einen Protest in Straßburg am 6. Oktober vor. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Anadolu Agency Menschenrechtsliga: „Kriegswaffen gegen Minderjährige“

Gemeinsam mit einer Reihe weiterer NGOs veröffentlichte die französische Menschenrechtsliga (LDH) am Montag eine Stellungnahme, die „Szenen unerhörter Gewalt“ und „Verhaftungen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß“ sowie den Einsatz von „Kriegswaffen gegen Minderjährige“ kritisiert. Die Repression sei eine Missachtung des Grundrechts der Jugend auf freie Meinungsäußerung und ihrer Versammlungsfreiheit.

Die Unterzeichnenden fordern von der Regierung die Aufnahme eines Dialogs mit den Protestierenden, die Behandlung von Kindern als Schutzbedürftige, das Verbot von Kriegswaffen auf Demonstrationen sowie eine andere Polizeistrategie.

Die Stellungnahme, die unter anderem vom französischen Gewerkschaftsbund CGT, dem Verband der Elternbeiräte, Lehrergewerkschaften, sowie Studierenden- und Schülerverbänden unterzeichnet wurde, forderte zudem zur Teilnahme an den heutigen Demonstrationen auf. Die Idee dahinter: Die Schüler:innen durch die Teilnahme vor weiterer Gewalt zu schützen.

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Dies geschah beipielsweise in Bordeaux, wo sich laut einem Bericht von Libération Erwachsene mit einer Menschenkette schützend um die Schüler:innen stellten. Überall aus dem Land sind Bilder zu sehen, bei denen sich Erwachsene nun den Protesten der Jugendlichen anschließen.

Französische Regierung hält Polizeieinsätze für „verhältnismäßig“

Am Nachmittag hat die französische Regierung die Aussetzung des Schulunterrichts von Mittwoch bis zum Wochenende angekündigt. Der französische Innenminister Laurent Nuñez rechtfertigte die Polizeieinsätze gegenüber France Inter als „verhältnismäßig“. Premierminister Sébastien Lecornu widersprach den Vorwürfen von Polizeigewalt und sagte, es handle sich um „Unfälle“. Polizeigewalt würde laut Lecornu suggerieren, dass es politische Anweisungen zur polizeilichen Repression gäbe. Das sei eine Lüge.

In Livestreams von den Protesten ist derzeit zu sehen, wie die Polizei in Paris mit Tränengas gegen die Demonstrierenden vorgeht. Medien berichten, dass wieder Blendgranaten eingesetzt werden.

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Autismustherapie trotz Schulbegleitung: Diese Nachweise brauchen Eltern für zusätzliche Hilfe

Die Schulbegleitung ist bewilligt, trotzdem braucht das Kind weitere Unterstützung: Für Eltern kann dann an dieser Stelle ein Streit um die Kostenübernahme beginnen. Eine vorhandene Begleitung im Unterricht beantwortet jedoch noch nicht die Frage, ob zusätzlich eine Autismustherapie erforderlich ist.

Beide Leistungen können nebeneinander notwendig sein. Für den Antrag auf Eingliederungshilfe hilft es, möglichst konkret zu beschreiben, welche Aufgaben die Schulbegleitung übernimmt und welcher Unterstützungsbedarf darüber hinaus besteht.

Warum Schulbegleitung und Autismustherapie unterschiedliche Aufgaben haben

Eine Schulbegleitung unterstützt das Kind unmittelbar im Schulalltag, beispielsweise bei Übergängen zwischen Unterricht und Pause, bei der Orientierung oder der Verständigung. Welche Aufgaben sie tatsächlich übernimmt, hängt vom individuellen Bedarf und der bewilligten Leistung ab.

Eine Autismustherapie kann darüber hinaus an Fähigkeiten und Strategien arbeiten, die das Kind für seine Teilnahme am Unterricht benötigt. Dazu kann gehören, Überforderung verständlich mitzuteilen oder gemeinsam mit Bezugspersonen Wege für schwierige Alltagssituationen zu entwickeln.

Der Bundesverband autismus Deutschland beschreibt Autismustherapie als individuell abgestimmte Förderung, die auch das Umfeld einbezieht. Die Unterstützung soll sich an den Bedürfnissen und Interessen des autistischen Menschen orientieren.

Für den Antrag reicht deshalb die Aussage „Unser Kind braucht beides“ meist nicht als Begründung. Nachvollziehbar werden sollte, weshalb die bereits bewilligte Schulbegleitung den zusätzlichen Bedarf nicht abdeckt.

LSG: Autismustherapie war trotz Schulbegleitung vorläufig zu finanzieren

Wie wichtig diese Abgrenzung sein kann, zeigt ein Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 8. April 2025. Das Gericht verpflichtete den Eingliederungshilfeträger, eine außerhalb des Schulbetriebs stattfindende Autismustherapie vorläufig weiterzufinanzieren.

Obwohl für den Schüler bereits umfangreiche Schulbegleitung bewilligt war, erhielt er für die zusätzliche Therapie ein Persönliches Budget von monatlich 1.341,67 Euro. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen L 2 SO 668/25 ER-B.

Die Bewilligung galt ab März 2025 bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, längstens jedoch bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 am 30. Juli 2025. Der Beschluss begründet deshalb weder eine dauerhafte Bewilligung noch einen pauschalen Anspruch anderer Familien auf 1.341,67 Euro monatlich.

Für andere Eltern ist vielmehr interessant, wie der zusätzliche Hilfebedarf in dem Verfahren begründet wurde.

Warum die Autismus-Diagnose allein nicht ausreicht

Eine fachärztliche Diagnose dokumentiert die gesundheitlichen Voraussetzungen. Sie erklärt aber noch nicht vollständig, welche Unterstützung ein Kind in seiner konkreten Schule benötigt.

Für Leistungen zur Teilhabe an Bildung kommt es auf den Zusammenhang mit dem Schulbesuch an. § 112 SGB IX erfasst auch heilpädagogische und sonstige Maßnahmen, wenn sie erforderlich und geeignet sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Eltern müssen deshalb nicht ausschließlich einen drohenden vollständigen Schulausschluss beschreiben. Relevant können auch Einschränkungen sein, durch die das Kind trotz Anwesenheit nur eingeschränkt am Unterricht oder am schulischen Alltag teilnehmen kann.

Was sollte die Stellungnahme der Schule enthalten?

Hilfreich ist eine schulische Stellungnahme mit konkreten Beobachtungen. Sie sollte erkennen lassen, in welchen Situationen Schwierigkeiten auftreten, welche Unterstützung bereits vorhanden ist und wo diese an Grenzen stößt.

Die pauschale Formulierung „Das Kind ist überfordert“ lässt viele Fragen offen. Aussagekräftiger ist beispielsweise die Beschreibung, dass das Kind bei Raumwechseln regelmäßig den Anschluss verliert, welche Orientierungshilfen bereits eingesetzt werden und weshalb diese noch nicht ausreichen.

Ebenso wichtig sind gelingende Situationen. Unter welchen Bedingungen kann das Kind gut teilnehmen, welche Veränderungen haben bereits geholfen und welche Fähigkeiten lassen sich mit passender Unterstützung nutzen?

Im vom LSG Baden-Württemberg entschiedenen Fall bestätigte die Schule ausdrücklich, dass trotz Schulbegleitung weiterhin erhebliche Schwierigkeiten bestanden, die das Lernen und die Entwicklung beeinträchtigten. Die Schule befürwortete deshalb die Fortsetzung der zusätzlichen Therapie.

Was sollte im Therapiebericht zur Autismustherapie stehen?

Eine Stellungnahme der Therapiestelle sollte mehr enthalten als die Empfehlung, die Behandlung fortzusetzen. Hilfreich sind konkrete Förderziele, der vorgesehene Umfang und eine Erklärung, wie die Autismustherapie die schulische Teilhabe unterstützen soll.

Geht es etwa darum, Überlastung früher zu erkennen und mitzuteilen, sollte der Bericht den Bezug zum Unterricht erläutern. Ebenso sollte deutlich werden, wie Schule, Schulbegleitung und Familie die erarbeiteten Hilfen im Alltag aufgreifen können.

Bei einer laufenden Therapie sind bisherige Veränderungen und verbleibende Schwierigkeiten besonders aufschlussreich. Fortschritte bedeuten nicht automatisch, dass die Unterstützung entbehrlich geworden ist; der Bericht sollte erklären, ob und weshalb sie weiterhin benötigt wird.

Welche Nachweise können den Antrag auf Eingliederungshilfe unterstützen?

Es gibt keine für jeden Fall identische Unterlagenliste. Die folgenden Dokumente können jedoch helfen, den zusätzlichen Bedarf nachvollziehbar darzustellen.

Unterlage Welche Frage sie beantworten kann Fachärztliche Stellungnahme Welche Beeinträchtigungen bestehen und wie wirken sie sich aus? Stellungnahme der Schule Wo ist die Teilnahme am Schulalltag trotz vorhandener Unterstützung eingeschränkt? Bewilligungsbescheid und Aufgabenbeschreibung der Schulbegleitung Welche Hilfe wird bereits finanziert und tatsächlich erbracht? Therapie- oder Förderbericht Welche zusätzlichen Ziele werden verfolgt und welchen Bezug haben sie zum Schulbesuch? Leistungsbeschreibung und Kostenangebot Welcher Umfang wird beantragt und welche Kosten entstehen? Eigene Aufzeichnungen und Äußerungen des Kindes Wie erlebt das Kind den Alltag und welche Unterstützung hilft ihm? Auch die Sicht des Kindes gehört zum Hilfebedarf

Ein Antrag verlangt häufig ausführliche Angaben darüber, was nicht funktioniert. Dabei sollte die Perspektive des Kindes nicht verloren gehen: Was belastet es, was gibt ihm Sicherheit und wobei möchte es Unterstützung?

Aus heilpädagogischer Sicht gehört auch das Umfeld in die Betrachtung. Ein unübersichtlicher Tagesablauf, fehlende Rückzugsmöglichkeiten oder schwer verständliche Arbeitsaufträge können Barrieren schaffen, die durch Veränderungen in der Schule verringert werden können.

Ein Förderplan sollte deshalb nicht ausschließlich Anforderungen an das Kind formulieren. Er kann auch zeigen, welche Anpassungen und Absprachen Schule, Schulbegleitung, Therapiestelle und Familie übernehmen können.

Die Autismustherapie darf nicht einfach Unterricht ersetzen

Die Eingliederungshilfe übernimmt nicht die schulische Verantwortung für Unterricht und Lerninhalte. Im Antrag sollte deshalb deutlich werden, dass die beantragte Therapie behinderungsbedingte Hindernisse bei der schulischen Teilhabe abbauen soll.

Der Beschluss aus Baden-Württemberg betraf eine außerhalb des Schulbetriebs stattfindende Therapie. Das LSG ordnete sie im konkreten Fall dem Bereich der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung zu und sah den schulischen pädagogischen Aufgabenbereich durch die außerhalb der Schule stattfindende Therapie nicht berührt.

Daraus folgt allerdings kein Anspruch auf jede gewünschte Therapiemethode oder jeden beantragten Stundenumfang. Erforderlichkeit und Eignung müssen im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.

Müssen Eltern alle Nachweise selbst beschaffen?

Eltern können die Prüfung durch vorhandene Berichte und konkrete Angaben erheblich erleichtern. Die Behörde bleibt jedoch verpflichtet, den Sachverhalt selbst zu ermitteln und auch Umstände zu berücksichtigen, die für einen Anspruch sprechen.

Das folgt aus dem Untersuchungsgrundsatz des § 20 SGB X. Die Entscheidung darf deshalb nicht allein davon abhängen, ob eine Familie bereits einen perfekt formulierten Antrag mit sämtlichen denkbaren Stellungnahmen vorlegt.

Fehlen Unterlagen, können Eltern nachfragen, welche konkrete Frage noch ungeklärt ist und welcher Nachweis dafür benötigt wird. So lässt sich vermeiden, dass aufwendig Berichte beschafft werden, die für die eigentliche Entscheidung wenig beitragen.

Was tun, wenn die Behörde wegen der Schulbegleitung ablehnt?

Bei einer Ablehnung sollte zuerst die Begründung des Bescheids geprüft werden. Behauptet die Behörde, der Unterstützungsbedarf sei bereits durch die Schulbegleitung gedeckt, ist eine konkrete Gegenüberstellung beider Leistungen besonders wichtig.

Eltern sollten dann beschreiben, welche Unterstützung die Schulbegleitung tatsächlich erbringt und welcher Bedarf trotzdem offenbleibt. Der Beschluss des LSG Baden-Württemberg kann die Argumentation unterstützen, ersetzt aber nicht die Prüfung der Situation des eigenen Kindes.

Gegen einen ablehnenden Bescheid eines Eingliederungshilfeträgers nach dem SGB IX ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich. Eine ausführliche Begründung kann nachgereicht werden; auf noch ausstehende Berichte sollte deshalb nicht so lange gewartet werden, dass die Rechtsbehelfsfrist verstreicht.

Bei Eingliederungshilfe wegen einer seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII kann dagegen das Jugendamt zuständig sein. Für gerichtliche Streitigkeiten über diese Jugendhilfeleistung ist grundsätzlich der Verwaltungsrechtsweg einschlägig, weshalb Eltern die Rechtsbehelfsbelehrung des konkreten Bescheids beachten sollten.

Was können Eltern tun, wenn die Autismustherapie abzubrechen droht?

Droht während des Streits eine laufende Therapie unterbrochen zu werden, sollte die Therapiestelle möglichst konkret erläutern, welche Folgen zu erwarten sind und weshalb eine spätere Entscheidung nicht ausreichen würde. Auch das Datum eines bevorstehenden Abbruchs und eine fehlende Möglichkeit zur Vorfinanzierung können für die Dringlichkeit wichtig sein.

Bei Leistungen nach dem SGB IX kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht. Dabei müssen sowohl der mögliche Anspruch als auch die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht werden.

Der Beschluss des LSG Baden-Württemberg zeigt deshalb vor allem eines: Eine bereits bewilligte Schulbegleitung schließt eine zusätzliche Autismustherapie nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob die weitere Leistung im konkreten Fall erforderlich und geeignet ist, die schulische Teilhabe des Kindes zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Quellen

Quellen: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. April 2025 – L 2 SO 668/25 ER-B; § 112 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe an Bildung; § 20 SGB X – Untersuchungsgrundsatz; § 84 SGG – Widerspruchsfrist; § 86b SGG; § 35a SGB VIII; Bundesverband autismus Deutschland, Informationen zu Autismustherapie und Schulbegleitung.

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Schwerbehinderung: Zuschuss für Schwerbehinderte auch für Familienbesuche

Wenn Angehörige die Fahrt zu einem Familienmitglied mit Behinderung kaum noch bezahlen können, kommt Unterstützung durch die Eingliederungshilfe infrage. § 115 SGB IX ermöglicht Besuchsbeihilfen auch für Angehörige.

Voraussetzung ist, dass der Mensch mit Behinderung Leistungen bei einem oder mehreren Anbietern über Tag und Nacht erhält und die Unterstützung im Einzelfall erforderlich ist.

Sie sollten erklären, welche Bedeutung die Besuche haben, welche Kosten entstehen und weshalb Sie dafür Unterstützung benötigen. Der zuständige Träger muss darüber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.

Fiona lebt in Köln, ihre Familie in Münster

Fiktives Beispiel: Fiona ist 22 Jahre alt, schwerbehindert und stammt aus Köln-Chorweiler. Sie lebt dort in einer besonderen Wohnform und erhält Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht.

Ihre Mutter Deliah, 45, und ihr Vater Ruben, 43, wohnen in Münster, rund 150 Kilometer entfernt. Fiona möchte beide regelmäßig sehen und mit ihnen Zeit außerhalb des Wohnalltags verbringen.

Deliah kann die wiederkehrenden Fahrtkosten aus ihrem knappen Haushaltsbudget kaum noch bestreiten. Auch Ruben kann die Ausgaben nicht dauerhaft auffangen. Deshalb fallen Besuche aus.

Telefonate helfen Fiona, ersetzen für sie aber nicht die gemeinsamen Spaziergänge und persönlichen Gespräche. Eigene Fahrten nach Münster sind wegen ihres Unterstützungsbedarfs weit schwieriger zu organisieren.

Die Familie kann prüfen lassen, ob Besuchsbeihilfen die Kontakte sichern. Entscheidend ist dabei nicht allein Fionas Schwerbehindertenausweis. Es geht um die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe, die konkrete Leistungssituation und den Besuchsbedarf.

Was § 115 SGB IX ermöglicht

Die Regelung erfasst gegenseitige Besuche: Angehörige können zum Menschen mit Behinderung fahren, ebenso kann dieser seine Angehörigen besuchen. Das Gesetz nennt sowohl die Leistungsberechtigten als auch ihre Angehörigen als mögliche Empfänger der Beihilfe. Die Volljährigkeit eines Kindes schließt diese Unterstützung nicht aus.

Leistungen über Tag und Nacht sind eine zentrale Voraussetzung. Eine Schwerbehinderung oder eine gelegentliche ambulante Unterstützung allein reichen dafür nicht.

Bei Fiona liegt im Beispiel eine entsprechende Versorgung vor. Deliah und Ruben sollten auf den bestehenden Bescheid der Eingliederungshilfe und den Anbieter der Leistungen verweisen.

Warum der persönliche Besuch erforderlich ist

Beschreiben Sie konkret, welche Kontakte erhalten werden sollen. Bei Fiona geht es um den regelmäßigen persönlichen Austausch mit ihren Eltern und gemeinsame Aktivitäten.

Hilfreich kann eine Stellungnahme der betreuenden Fachkräfte sein, die Fionas Wünsche und die Bedeutung der Besuche nachvollziehbar beschreibt.

Auch die Entfernung, die erreichbaren Verkehrsverbindungen sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gehören zur Prüfung. Erklären Sie, weshalb die Familie die notwendigen Kosten nicht ausreichend selbst tragen kann.

Eine pauschale Aussage wie „Besuche sind teuer“ vermittelt der Behörde weniger als eine übersichtliche Darstellung der geplanten Fahrten und der finanziellen Belastung.

Welche Kosten Sie angeben sollten

Im Fall der Familie stehen die Fahrtkosten zwischen Münster und Köln-Chorweiler im Mittelpunkt. Legen Sie für die gewünschte Verbindung aktuelle Preise vor. Wenn Sie mit dem Auto fahren möchten, sollten Sie Strecke und Gründe für die Wahl des Verkehrsmittels erläutern.

Aus § 115 SGB IX ergibt sich keine bundesweit festgelegte Kilometerpauschale.

Beantragen Deliah und Ruben Unterstützung für gemeinsame Besuche, sollten sie auch erklären, weshalb Fiona den Kontakt zu beiden benötigt und wie die Besuche gestaltet werden sollen. Dass zwei Angehörige mitfahren, führt nicht automatisch zur Übernahme sämtlicher Kosten.

Beantragen Sie die konkret notwendigen Aufwendungen und lassen Sie sich den bewilligten Umfang schriftlich bestätigen.

Angabe im Antrag Was sie für die Prüfung erklärt Bestehende Leistungen über Tag und Nacht Welche Versorgung Fiona erhält und welcher Träger bereits zuständig ist. Gewünschte Besuche und Häufigkeit Welcher regelmäßige persönliche Kontakt gesichert werden soll. Fionas Wünsche und Unterstützungsbedarf Warum die Besuche für ihre familiären Beziehungen wichtig sind. Verkehrsmittel, Strecke und Kosten Welche Ausgaben tatsächlich entstehen und weshalb diese notwendig sind. Wirtschaftliche Belastung Warum die Besuche ohne Beihilfe nicht im erforderlichen Umfang stattfinden können. Antrag rechtzeitig beim zuständigen Träger stellen

Wenden Sie sich zunächst an den Träger, der die Eingliederungshilfe finanziert. Im Beispiel kann die Familie die zuständige Stelle Fionas Bewilligungsbescheid entnehmen. Stellen Sie den Antrag möglichst vor den geplanten Fahrten und bewahren Sie einen Nachweis über seinen Eingang auf.

Nach § 108 SGB IX setzen Leistungen grundsätzlich einen Antrag voraus. Sie beginnen frühestens mit dem Ersten des Antragsmonats, sofern die Voraussetzungen bereits vorlagen.

Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich, wenn der Bedarf bereits im Gesamtplanverfahren ermittelt wurde. Praktisch sollten Sie trotzdem klären, ob die Besuchsbeihilfe tatsächlich berücksichtigt ist.

Deliah könnte formulieren: „Hiermit beantrage ich Besuchsbeihilfen nach § 115 SGB IX für regelmäßige Besuche bei meiner Tochter Fiona. Sie erhält in Köln-Chorweiler Eingliederungshilfeleistungen über Tag und Nacht. Die geplanten Besuche, ihre Bedeutung für Fiona, die Fahrtkosten und unsere wirtschaftliche Belastung erläutere ich in der Anlage. Bitte entscheiden Sie durch einen schriftlichen Bescheid.“

Ermessen bedeutet keine beliebige Entscheidung

Das Wort „können“ in § 115 SGB IX kennzeichnet eine Ermessensleistung. Nach § 39 SGB I haben Sie Anspruch darauf, dass die Behörde dieses Ermessen entsprechend dem gesetzlichen Zweck und innerhalb der gesetzlichen Grenzen ausübt. Sie darf die konkrete Situation nicht einfach übergehen.

Das bedeutet zugleich: Ein Antrag führt nicht zwingend zur vollständigen Übernahme aller gewünschten Besuche. Die Behörde muss prüfen, ob und in welchem Umfang eine Beihilfe erforderlich ist.

Ablehnung oder Kürzung überprüfen lassen

Lehnt der Träger den Antrag ab oder bewilligt deutlich weniger als beantragt, prüfen Sie die Begründung. Hat er die finanzielle Belastung berücksichtigt? Geht er auf Fionas Bedarf und die Bedeutung der persönlichen Kontakte ein? Oder verweist er lediglich allgemein darauf, dass Familien ihre Besuche selbst bezahlen müssten?

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Benennen Sie konkret, welche Angaben oder Nachweise die Behörde übergangen hat.

FAQ: Besuchsbeihilfen für Angehörige Reicht ein Schwerbehindertenausweis für Besuchsbeihilfen?

Nein. Er allein begründet die Leistung nicht. Entscheidend sind die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe, Leistungen über Tag und Nacht und die Erforderlichkeit der Beihilfe im Einzelfall.

Können Eltern für Besuche bei erwachsenen Kindern Unterstützung erhalten?

Ja. § 115 SGB IX begrenzt Besuchsbeihilfen nicht auf minderjährige Kinder. Auch Angehörige erwachsener Leistungsberechtigter kommen als Empfänger infrage.

Wie hoch ist die Besuchsbeihilfe?

Das Gesetz nennt keinen festen Betrag. Der Träger entscheidet anhand des individuellen Bedarfs und der erforderlichen Aufwendungen. Reichen Sie deshalb eine konkrete Kostenaufstellung ein.

Quellen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 39 SGB I – Ermessensleistungen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 99 SGB IX – Leistungsberechtigung
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 108 SGB IX – Antragserfordernis
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 115 SGB IX – Besuchsbeihilfen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 84 SGG – Widerspruchsfrist
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz: Wann leistet der Träger der Eingliederungshilfe Besuchsbeihilfe? (Archivbeitrag)

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Snowy 2.0 könnte eine verdammt coole Wasserrutsche werden.

Das weltweit größte Pumpspeicherk der Welt sollte in Australien entstehen. Die Bohrungen haben inzwischen etwa die Hälfte geschafft. Die Kosten stiegen von ursprünglichen 2 Mrd. USD auf  bereits mehr als 11 Mrd. USD, eine Ende ist weder abzusehen, noch womöglich aufgrund instabiler Felsen nicht zu erreichen. Frühere geologische Berichte, in denen vor den schwierigen bis unmöglichen Bedingungen gewarnt wird, wurden ignoriert.

Dann fehlen noch weitere über 9 Mrd. USD für 1000 km 500-kV-Übertragungsverbindungen nach Sydney und Melbourne (Sydney Ring South, HumeLink und VIC/NSW Interconnector), hauptsächlich für das Hochpumpen und die Stromlieferung.- Einleitung Übersetzer

Von Jo Nova

Hier beim „Renewable Crash Test Dummy“ häufen sich entweder die schlechten Nachrichten über Snowy 2.0 (das Pumpspeicherprojekt) oder sie werden lebendig begraben – verborgen von Bürokraten, die Angst haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

An dieser Stelle wäre die Umwandlung in eine Touristenattraktion vielleicht die einzige Möglichkeit, einen Bruchteil der Kosten wieder hereinzuholen.

Ich denke da an die weltweit erste 7 Kilometer lange unterirdische Wildwasser-Rafting-Bahn? Die Kinder werden es lieben. Die Leute werden aus aller Welt anreisen, und bis 2032 können wir wahrscheinlich eine neue olympische Disziplin ins Leben rufen.

Die „Battery of Nation“ ist so günstig, dass die Kosten geheim gehalten werden.

Die neueste Nachricht: Der Auftragnehmer Webuild hat eine umfassende Neubewertung der Kosten für die Fertigstellung von Snowy 2.0 vorgelegt. Obwohl sie dem Minister ihre Bewertung bereits im Juni mitgeteilt haben, ist der fertige Bericht nun im September noch immer nicht da. Der Finanzminister hatte ihn im Juli erwartet. Er wurde der Regierung jedoch noch nicht vollständig vorgelegt, was praktisch ist, da die Regierung selbst auch nicht darüber sprechen will. Alle wollen einfach nur weiter bezahlt werden. Die Kosten müssen astronomisch sein.

Uns wurde ursprünglich ein Projekt verkauft, das 2017 2 Milliarden Dollar kosten sollte. Doch die Kosten explodierten immer weiter und beliefen sich schließlich auf 12 Milliarden Dollar. Als dann aber der australische Rechnungshof die Bücher prüfte, stellte sich heraus, dass bis Ende März bereits 11,1 Milliarden Dollar ausgegeben worden waren und die Fertigstellung noch Jahre entfernt ist – vielleicht sogar in einem Paralleluniversum.

Aber wir können uns glücklich schätzen, denn das ganze Projekt könnte aufgrund unmöglicher geologischer Gegebenheiten in sich zusammenfallen. Und je eher das passiert, desto besser. Gottes Scherz war es, uns diesen unmöglichen Felsen mitten hineinzusetzen.

Die furchtbare Long Plain-Verwerfungszone könnte allem ein Ende setzen.

Der gigantische Triebwassertunnel, den das Pumpspeicherkraftwerk unbedingt benötigt, muss irgendwie die 800 Meter breite, zerklüftete Gesteinsschicht der sogenannten „Long Plain Fault Zone“ durchqueren. Dieses Gestein ist offenbar der Albtraum aller Tunnelbohrmaschinen-Betreiber. Die Bohrmaschinen können sich an sehr hartes Gestein anpassen und kommen auch mit sehr weichem Gestein zurecht, wenn sie darauf vorbereitet sind. Die Fault Zone hingegen ist beides zugleich – schnell wechselndes, zerklüftetes, zerdrücktes und verformbares Material unter enormem Grundwasser- und Gesteinsdruck. Das ist offenbar weitaus schwieriger als weiches oder hartes Gestein einzeln. Während die Maschine auf der einen Seite der Tunnelortbrust gegen hartes Gestein kämpft, kann die andere Seite weiches Material zu Brei verarbeiten. Anstatt sich sauber hinter dem Bohrkopf zu halten, kann sich der weiche Boden verformen, fließen, einstürzen oder um die Maschine herum nach innen zusammengedrückt werden. Die Tunnelbohrmaschine muss gleichzeitig Bohrhammer, Unterwasserfahrzeug und bewegliches Gerüst sein.

Robert Gottliebsen berichtete vor einigen Wochen in The Australian, dass es sich um eine Alles-oder-Nichts-Situation handle und dass die Beteiligten des Projekts sogar über die „Was-wäre-wenn“-Szenarien sprachen, in denen das Projekt nicht realisiert werden könnte.

Das Schicksal des 12 Milliarden Dollar teuren Snowy 2.0-Projekts steht auf dem Spiel, da ein neuer Bohrer auf unüberwindbares Gestein trifft.

–Von Robert Gottliebsen, The Australian

Die Ingenieure arbeiten offensichtlich an Lösungen für die Probleme, die beim Verbinden der Monica- und Florence-Tunnel auftreten. Das Bohren durch hartes oder weiches Gestein ist unkompliziert, doch bei einer Mischung aus beidem gestaltet sich der Bohrvorgang extrem schwierig. Der Florence-Tunnel blieb vor Erreichen der Long-Plain-Verwerfungszone stecken. Wie die Machbarkeitsstudie bereits warnte, besteht das Gestein der 800 Meter entlang der Long-Plain-Verwerfung aus extrem hartem Gestein, und es besteht die reale Gefahr, dass der Tunnel in seiner geplanten Form nicht realisierbar ist. Die Mitarbeiter vor Ort prüfen nun Alternativen ohne Snowy 2.0.

In der Mitte dieses riesigen Tunnels befindet sich eine etwa 800 Meter lange Schicht, die zu den weltweit am schwierigsten zu durchbohrenden Gesteinsschichten zählt – die sogenannte Long Plain Fault Zone.

Um das Ganze in den richtigen Kontext zu setzen: Sie wussten schon immer, dass diese Verwerfungszone existiert. Sie ist kein geologisches Unglück, das plötzlich auftauchte und sie überraschte. Sie ist 200 Kilometer lang, bis zu 2 Kilometer breit und gilt seit 1977 als bedeutende Verwerfungszone. Das Gebilde selbst ist 400 Millionen Jahre alt. Sie hatten also genügend Zeit, darüber nachzudenken.

Der Bohrer ist (wieder einmal) außer Gefecht gesetzt.

Florence, die berüchtigte Tunnelbohrmaschine, schaffte es nur 150 Meter in den 15 Kilometer langen Tunnel, bevor sie für elf Monate im Bohrloch feststeckte. Nun steht sie wieder still, unter Tage, während ein kleineres Problem mit „großen Rissen“ am Bohrkopf behoben wird . Anscheinend hat sie seit Mai stillgestanden, und obwohl es heißt, sie könnte im November wieder in Betrieb gehen, hat die Zeitung „The Australian“ von einigen Quellen erfahren, dass es möglicherweise erst im Februar (in welchem Jahr?) so weit sein wird.

Kurz vor ihrem Zusammenbruch teilte das Team von Snowy Hydro mit, sie habe „fast die Hälfte der Strecke geschafft“. Sie verschwiegen jedoch, dass die zweite Hälfte geologisch besonders schwierig zu bewältigen ist.

Die Buchhaltung ist fragwürdig, die geologischen Gegebenheiten könnten unmöglich sein, ein Bohrgerät ist erneut ins Stocken geraten, und die Kosten haben ein exorbitantes Ausmaß erreicht.

Universitäten könnten ganze Kurse darüber anbieten, was schiefgelaufen ist. Man sollte es den Kindern beibringen!

PS: Anscheinend befindet sich der größte Teil des Gefälles in der unteren Hälfte. Die erste Hälfte ist recht harmlos, mit nur 10 Metern Höhenunterschied auf den ersten 7 Kilometern (kann das jemand überprüfen?). Damit ist die Strecke für Kleinkinder und Kindergartenkinder geeignet. Die zweite Hälfte erreicht jedoch eine Steigung von 47 %, was Extremsport auf olympischem Niveau ist. Ich denke nur darüber nach…

UPDATE: Der Snowy 2.0 HydroElephant befindet sich südwestlich von Canberra.

(Im Original Zum Vergrößern klicken) Die Long Plain-Verwerfungszone ist mit orangefarbenen Pfeilen markiert. | Adaptiert von der geologischen Karte (aus Wyborn, Owen & Wyborn 1990) des Projektgebiets Snowy 2.0 Main Works. Quelle: Paläozoische Geodiversitätsbewertung

Nahaufnahme der Tunnel mit Seitenansicht

(Zum Vergrößern klicken) Adaptiert von: EMM (2019); Snowy Hydro (2019); DFSI (2017); LPMA (2011)

Quelle: Paläozoische Geodiversitätsbewertung

Die Long Plain Fault Zone ist zwischen den orangefarbenen Pfeilen markiert:

(Im Original zum Vergrößern klicken) Die Long Plain-Verwerfungszone ist mit orangefarbenen Pfeilen markiert. | Adaptiert von der geologischen Karte (aus Wyborn, Owen & Wyborn 1990) des Projektgebiets Snowy 2.0 Main Works.

Quelle: Paläozoische Geodiversitätsbewertung

Lob’s Hole hat Potenzial für viele andere Sportarten

Seht euch all diese praktischen Seitentunnel an… wenn wir jetzt noch einen Hubschrauberlandeplatz und ein 5-Sterne-Hotel hinstellen, könnte das ein Spielplatz für Milliardäre sein.

Quelle: EMM (2019); Snowy Hydro (2019); DFSI (2017); LPMA (2011).

Quelle: Paläozoische Geodiversitätsbewertung. Seite 23.

https://joannenova.com.au/2026/09/its-time-to-ask-if-we-can-convert-snowy-2-0-to-an-adventure-park/

Mega-Pumpwasserkraftwerk wird zur totalen Wirtschafts- und Umweltkatastrophe

Alles bergab: Australiens größtes Pumpspeicherkraftwerk kommt wahnsinnig kostspielig

 

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Neuwahlen in Spanien: Eine persönliche Einschätzung

Es ist der 5. Oktober 2026, 8 Uhr in meinem Heimatort an der spanischen Südküste, das Thermometer auf der Terrasse zeigt 24 Grad. Ich gehe in die Küche und vor der Kaffeemaschine erreicht mich der Ruf meiner Frau: “Pedro Sanchez hält um 9 Uhr eine Fernsehansprache!” Das meldete wohl gerade eine Nachrichtenseite auf ihrem Handy. […]

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Wohngeld und Kinderzuschlag: 195 Euro für Schulsachen und weitere Hilfen – aber nur auf Antrag

195 Euro für Schulsachen, Unterstützung für den Sportverein und die Übernahme der Klassenfahrt: Das Bildungspaket entlastet Familien mit wenig Einkommen. Auch wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Ihre Kinder Anspruch haben.

Entscheidend ist, dass Sie die einzelnen Bedarfe nachweisen und den erforderlichen Antrag stellen.

Wer Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten kann

Das Bildungspaket richtet sich unter anderem an Kinder aus Familien mit Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Auch bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kommt ein Anspruch infrage.

Die Hilfen treten neben die Unterstützung für den Lebensunterhalt. Einen Überblick bietet unser Beitrag über zusätzliche Zuschüsse zur Grundsicherung.

Selbst ohne laufenden Bezug dieser Leistungen lohnt sich eine Prüfung: Reicht Ihr Einkommen zwar für den Alltag, aber nicht für bestimmte Bildungs- und Teilhabebedarfe, kann dadurch ein Anspruch nach dem SGB II oder SGB XII entstehen.

Eine Klassenfahrt müssen Sie deshalb nicht vorschnell absagen, nur weil Sie bisher keine Leistungen vom Jobcenter erhalten.

195 Euro Schulbedarf für jedes berechtigte Schulkind

Für den persönlichen Schulbedarf gelten 2026 insgesamt 195 Euro je berechtigtem Schulkind. Davon entfallen 130 Euro auf das erste und 65 Euro auf das zweite Schulhalbjahr. Im SGB II berücksichtigt das Jobcenter die Beträge regelmäßig zum 1. August und zum 1. Februar.

Die Pauschale unterstützt Sie etwa beim Kauf von Schulranzen, Heften, Stiften und Sportzeug. Haben Sie zwei anspruchsberechtigte Schulkinder, ergeben sich für 2026 zusammen 390 Euro, sofern die Voraussetzungen zu beiden Leistungsterminen vorliegen.

Die Schulbedarfspauschale ersetzt nicht die weiteren Leistungen des Bildungspakets.

Welche Kosten das Bildungspaket abdeckt Leistung Umfang und Voraussetzungen Schulbedarf 2026 insgesamt 195 Euro je berechtigtem Schulkind, aufgeteilt in 130 und 65 Euro. Ausflüge und Klassenfahrten Tatsächliche Kosten für schulische Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen; entsprechende Hilfen auch für Kita und Kindertagespflege. Gemeinsames Mittagessen Übernahme der Kosten in Schule, Kita oder Kindertagespflege. Für Schulkinder muss das Angebot in schulischer Verantwortung stattfinden oder auf einer entsprechenden Kooperation beruhen. Schülerbeförderung Erforderliche Kosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit kein anderer Träger zahlt. Besondere Schulprofile können berücksichtigt werden. Lernförderung Angemessene, geeignete und zusätzlich erforderliche Förderung zum Erreichen wesentlicher Lernziele. Eine gefährdete Versetzung ist keine Voraussetzung. Sport, Musik und gemeinsame Freizeit Pauschal 15 Euro monatlich für berechtigte Kinder unter 18 Jahren bei entsprechenden Aktivitäten mit anfallenden Kosten. Fiktives Beispiel: Juanita und ihre Kinder aus Konstanz

Juanita, 32, lebt mit Juan, 12, und Valentina, 8, in Konstanz. Für dieses fiktive Beispiel nehmen wir an, dass die Familie Wohngeld erhält und beide Kinder die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Juan soll mit seiner Klasse für 320 Euro verreisen. Für Valentinas Schulausflug verlangt die Schule 25 Euro. Beide Kinder essen in der Schulmensa und möchten im Sportverein bleiben.

Juanita kann neben insgesamt 390 Euro Schulbedarf für 2026 die Übernahme der 345 Euro für die beiden Schulveranstaltungen beantragen. Dafür reicht sie die Schreiben der Schulen mit Kosten und Zahlungsterminen ein.

Taschengeld für Juan gehört nicht zu den erstattungsfähigen Kosten der Klassenfahrt.

Für das gemeinschaftliche Schulmittagessen legt sie die verlangten Teilnahme- und Kostenunterlagen vor. Für die Vereinsaktivitäten kommen je Kind 15 Euro monatlich hinzu.

Bei durchgehendem Anspruch über zwölf Monate ergeben sich für beide Kinder zusammen 360 Euro. Das Geld ist für die Teilhabe bestimmt und kein frei verfügbares zusätzliches Kindergeld.

Nachhilfe gibt es auch ohne drohendes Sitzenbleiben

Juan hat außerdem Schwierigkeiten in Mathematik. Juanita muss nicht warten, bis die Schule seine Versetzung infrage stellt. Entscheidend ist, ob die zusätzliche Förderung erforderlich und geeignet ist, damit er wesentliche Lernziele erreicht, und ob schulische Angebote dafür ausreichen.

Sie spricht zunächst mit seiner Mathematiklehrkraft und lässt sich den Förderbedarf bestätigen. Anschließend legt sie der zuständigen Stelle ein passendes Nachhilfeangebot vor.

Klären Sie Umfang, Kosten und Bewilligung möglichst vor einem kostenpflichtigen Vertragsabschluss. Der bloße Wunsch nach besseren Noten begründet noch keinen Anspruch.

Wo Juanita in Konstanz den Antrag stellt

Für Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag nennt der Landkreis Konstanz das Kreissozialamt als zuständige Stelle. Juanita wendet sich deshalb an das Landratsamt Konstanz, Sozialamt, Benediktinerplatz 1.

Auf der Internetseite des Landkreises stehen der Antrag sowie ergänzende Formulare für Klassenfahrten, Schulausflüge und Lernförderung bereit.

Bei Leistungen nach dem SGB II ist das Jobcenter zuständig, und für Sozialhilfe das Sozialamt.

Warum Sie trotz Leistungsbescheid aktiv werden müssen

Beim SGB II umfasst der Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag grundsätzlich auch das Bildungspaket. Lernförderung müssen Sie jedoch gesondert beantragen. Die Behörde erfährt durch den allgemeinen Antrag außerdem noch nicht, wann die Klassenfahrt stattfindet oder welchen Verein Ihr Kind besucht.

Reichen Sie diese Angaben und die erforderlichen Belege nach.

Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen Sie Bildungs- und Teilhabeleistungen gesondert beantragen. Halten Sie den Bewilligungsbescheid, Schulbescheinigungen soweit verlangt sowie Kosten- und Teilnahmebestätigungen bereit. Je nach örtlichem Verfahren zahlt die Behörde an den Anbieter, gibt einen Gutschein aus oder erbringt eine Geldleistung.

Rechnen Sie deshalb nicht automatisch mit einer Überweisung sämtlicher Beträge auf Ihr Konto.

FAQ: Drei wichtige Fragen zum Bildungspaket Reicht der Bezug von Kindergeld allein aus?

Nein. Kindergeld allein begründet keinen Anspruch. Anders liegt es etwa bei Kinderzuschlag oder Wohngeld; auch ein zusätzlicher Anspruch wegen eines ungedeckten Bildungsbedarfs kann geprüft werden.

Enden sämtliche Leistungen mit dem 18. Geburtstag?

Nein. Die Grenze gilt für soziale und kulturelle Teilhabe. Bildungsleistungen nach dem SGB II können Schüler ohne Ausbildungsvergütung bis zum 25. Geburtstag erhalten. Im SGB XII besteht diese starre Altersgrenze für Bildungsleistungen nicht.

Zahlt das Bildungspaket auch das Pausenbrot?

Die Leistung für Mittagessen betrifft die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Das selbst mitgebrachte Pausenbrot oder ein privat gekauftes Essen fällt nicht darunter.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Die Leistungen des Bildungspakets.
Familienportal des Bundes: Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Gesetze im Internet: § 6b BKGG und § 9 BKGG.
Gesetze im Internet: § 28 SGB II und § 37 SGB II.
Gesetze im Internet: § 34 SGB XII und Anlage zu § 34 SGB XII – Schulbedarf 2026.
Landkreis Konstanz: Bildungs- und Teilhabepaket, Zuständigkeiten und Antragsformulare.

Der Beitrag Wohngeld und Kinderzuschlag: 195 Euro für Schulsachen und weitere Hilfen – aber nur auf Antrag erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Einigung absehbar: EU-Staaten entscheiden über Cookie-Banner, KI-Training und Co.

netzpolitik.org - 6. Oktober 2026 - 17:13

Die Verhandlungen rund um den Daten-Omnibus im Rat sind in einer heißen Phase. Derzeit sieht es so aus, als würde die von NGOs kritisierte „Pauschalerlaubnis“ für KI-Training beschlossen. Während die Mitgliedstaaten kurz vor einer Einigung stehen, liegen die Lager im Europäischen Parlament noch weit auseinander.

Die EU will Unternehmen das Training von KI mit unseren Daten erleichtern. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Huzeyfe Turan

Für die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) könnte der morgige Mittwoch ein wichtiger Tag werden. Dann besprechen die Botschafter:innen der 27 EU-Mitgliedstaaten den Daten-Omnibus, das Gesetz, mit welchem unter anderen die DSGVO und ePrivacy-Verordnung geändert werden sollen. Ziel ist es, morgen eine Einigung zu finden, um in die nächste Phase übergehen zu können, den Trilog mit dem Parlament. Das geht unter anderem aus der Tagesordnung des Treffens hervor.

Seitdem der Daten-Omnibus im November letzten Jahres vorgestellt wurde, sind die Vorschläge der EU-Kommission stark debattiert worden. Die heftig kritisierte Änderung der Definition personenbezogener Daten ist im Rat vom Tisch. Sie hätte dazu geführt, pseudonymisierte Daten unter Umständen vom Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung auszunehmen. Laut dem aktuellen Entwurf der irischen Ratspräsidentschaft vom 2. Oktober können pseudonymisierte Daten für bestimmte Empfänger noch immer als nicht personenbezogene Daten gewertet werden. Dafür wurden Sicherheitsmaßnahmen für die Pseudonymisierung ergänzt.

„Pauschalerlaubnis“ für das KI-Training

Der Fokus der Kritik richtet sich stattdessen nun auf eine Klarstellung zur Rechtsgrundlage für die Nutzung von personenbezogenen Daten für das KI-Training. Der Entwurf hält fest, dass Unternehmen dafür keine Einwilligung benötigen sollen, sondern sich dabei auf ihr berechtigtes Interesse berufen können, sofern sie gewisse Standards einhalten.

Gegen diese als Pauschalerlaubnis kritisierte Lösung haben sich Organisationen wie noyb und die europäische European Digital Rights (Edri) ausgesprochen.

Auch im Rat gibt es Mitgliedstaaten, die diesem Punkt widersprechen. Spanien fordert zum Beispiel, dass Unternehmen weiterhin rechtfertigen müssen, wenn sie reale Daten nutzen wollen, wie es aus dem dortigen Digitalministerium heißt. Diese müssten dann anonymisiert werden. Bulgarien, Lettland und Estland widersprechen ebenfalls der Veränderung, da diese das technologieneutrale Prinzip der DSGVO verletzen würde. Das bedeutet, dass die DSGVO bislang nicht einzelne, konkrete Technologien reguliert, weil sie sonst für jede technische Neuerung angepasst werden müsste. Mit der Erlaubnis für das KI-Training würde sich das ändern, betont auch noyb. Im letzten Kompromisstext ist ein Widerspruchsrecht nach Artikel 21 der DSGVO für das KI-Training eingefügt worden, für das einige Länder geworben hatten.

Auf der anderen Seite gibt es einige Staaten, darunter Polen, Tschechien, Schweden und Dänemark, die sich kontinuierlich für weitere Veränderungen einsetzen. Der größte Druck kommt aber aus Deutschland. Wie Politico berichtete, stoppte Deutschland in Brüssel vor rund einer Woche eine Abstimmung zum Omnibus und brachte noch einen eigenen Vorschlag ein: bestimmte Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Einzelpersonen aus dem Anwendungsbereich der DSGVO auszunehmen.

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Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.

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Diese Idee stellte die Bundesregierung schon im Juli in ihrem Reformpaket vor. Demnach soll eine neue Kategorie von „Verarbeitern mit geringem Risiko“ eingeführt werden. Diesen stark kritisierten Vorschlag stufen Beobachter allerdings als unrealistisch ein und er wird auch von Deutschlands Unterstützern im Rat zum Teil nicht mitgetragen.

S&D‑Verhandlerin: „Keine Kompromisse beim Datenschutz“

Trotzdem habe Deutschland den Vorschlag einbringen wollen und einen gemeinsamen Standpunkt der Mitgliedstaaten blockiert, sagte die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Marina Kaljurand bei einer Veranstaltung der Verbraucherorganisation BEUC am vergangenen Mittwoch. „Ich hoffe wirklich, dass sich der Rat einigen wird, den deutschen Vorschlag nicht unterstützen wird und auf seiner Sitzung im Oktober einen gemeinsamen Standpunkt festlegen wird“, bekräftigte Kaljurand. Sie ist im Europäischen Parlament gemeinsam mit Aura Salla (EVP) für die Arbeit am Omnibus verantwortlich. Derzeit gehen die beiden die über 1500 Änderungsanträge durch, die sie zu ihrem ersten Entwurf von anderen Abgeordneten erhalten haben, teilte sie mit. Die Parlamentsposition soll im Februar stehen. Erst danach kann der Trilog losgehen.

Kaljurand stellt sich deutlich gegen einige der geplanten Änderungen und sagte etwa bei der Veranstaltung von BEUC: „Für mich gibt es keine Kompromisse beim Datenschutz. Es wird nicht einfach werden, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass wir durch die Aushöhlung der Grundrechte und des Datenschutzes an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen können.“

Ihre Kollegin Salla vertritt hingegen eine ganz andere Position: „Wir brauchen eine echte Deregulierungs-Agenda“, betonte sie auf einer Veranstaltung der Financial Times in Brüssel am Donnerstag. Sie glaubt, dass Europa nie „führende Tech-Unternehmen“ haben werde, ohne die Datennutzung zu erlauben, weswegen sie sich im Parlament explizit für diesen Punkt einsetze. Sie warf der sozialdemokratischen Fraktion und anderen Abgeordneten vor, die DSGVO überhaupt nicht ändern zu wollen.

Gleichzeitig spricht sie sich dafür aus, europäische Daten in die Handelsgespräche mit den USA aufzunehmen, damit US-Unternehmen die Daten immerhin nicht nutzen können, ohne dafür zu zahlen. Besser wäre es aber, wenn die Daten in Europa bleiben und von europäischen Unternehmen genutzt würden, meinte Salla, die vor ihrem Einzug in das Europäische Parlament als Lobbyistin für den US-Konzern Meta gearbeitet hat.

Fehlender Datenschutz kostet Verbraucher:innen Milliarden

Mit dem Ziel, eine neue Perspektive auf die Debatte zu geben, hat die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC kürzlich eine Studie veranlasst, welche den Wert des Datenschutzes für Verbraucher:innen quantifiziert. Die Idee dahinter ist, zu zeigen, was fehlende Regeln und Verstöße die Betroffenen eigentlich kosten, anstatt davon zu sprechen, wie viel Geld Unternehmen für die Einhaltung von Regeln aufwenden müssen.

Durchgeführt wurde die Studie vom britischen Forschungs- und Analyseunternehmen Assembly. Die Studienautoren, James Robinson und Bart Smallman, teilten bei der Veranstaltung am Mittwoch ein paar Kernzahlen: Geschätzt 103 Milliarden Euro kosten Verbraucher:innen die Nicht-Einhaltung von Datenschutzregeln pro Jahr. Der Markt für Databroker, wo Daten gesammelt und zu Profilen addiert werden, habe einen geschätzten Wert von 40,5 Milliarden Euro. Auf jeden EU-Bürger heruntergerechnet seien das knapp 108 Euro pro Jahr.

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Smallman wies außerdem darauf hin, dass Verbraucher:innen aufgrund der Intransparenz grundsätzlich nicht verstehen könnten, wie dieser Markt funktioniert. Eine der Empfehlungen der Studie ist, die Einwilligung zu verbessern. Statt Cookie-Banner sollen Verbraucher:innen automatisch maschinenlesbare Präferenzen in ihrem Browser oder Betriebssystem festlegen können. Das würde den Aufwand reduzieren und sicherstellen, dass ihre Präferenzen konsistenter berücksichtigt werden.

Deutschland gegen Abschaffung von Cookie-Bannern

Diese Idee der sogenannten Privacy-Signals hatte die EU-Kommission auch im Daten-Omnibus verankert, jedoch stellten sich hier Länder wie Deutschland dagegen, sodass die Änderung im Rat wieder gestrichen wurde. Daraufhin hatte eine Koalition aus der Zivilgesellschaft unter dem Namen „Kill the Cookie Banner“ Druck gemacht. Im neuesten Entwurf des Rates steht allerdings nur noch, dass die Ablehnung von Cookies vier (statt vorher sechs) Monate lang respektiert werden soll, wobei unklar ist, wie dies ohne verpflichtenden Standard technisch umgesetzt werden soll. Außerdem gibt es eine Ergänzung, dass bei der Reichweitenmessung die Aktivität der Nutzer außerhalb des Dienstes nicht verfolgt werden soll (Tracking).

„Ich bin ein bisschen enttäuscht, dass das im Rat nicht aufgegriffen wurde. Ich dachte, das wären alles Selbstläufer“, sagte Renate Nikolay auf der Veranstaltung von BEUC. Sie ist die stellvertretende Generaldirektorin der Generaldirektion Connect der EU-Kommission und hat mit ihrem Team den Omnibus erarbeitet.

Sollte es einmal eine „echte“ Überprüfung der DSGVO geben, würde Nikolay gerne die Verbraucher stärken. Darüber hinaus würde sie die Regeln für internationale Datentransfers ändern und die Umsetzungsstrukturen verbessern wollen: mehr Koordination zwischen Behörden und schnellere Verfahren. Die stellvertretende Generaldirektorin wäre auch offen dafür zu sehen, wie eine risikobasierte Datenschutzregelung in der Praxis angewendet werden könnte.

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Israel’s flailing chatbot army

No longer able to rely on traditional lobbying, Israel is pouring huge funds into ‘cognitive warfare’ aimed at manipulating the responses of AI platforms.

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Hundreds of Organizations Oppose Endangered Species Attacks in Permitting Legislation

More than 200 conservation organizations sent a letter today urging Congress to oppose the “Bipartisan American Affordability and Jobs Act of 2026,” introduced by Sens. Sheldon Whitehouse (D-RI), Martin Heinrich (D-NM), Shelley Moore Capito (R-WV), and Mike Lee (R-Utah). The bill includes sweeping attacks on the Endangered Species Act that would gut protections for nearly every endangered species across the country.

The legislation would weaken the Act’s gold-standard “best available science” mandate, making it substantially harder to protect imperiled species and the places they live. It would also surrender authority to states to conduct Section 7 consultations — one of the most important safeguards against harm from federal agency actions.

“We don’t have to choose between protecting our most endangered animals and plants and building a clean energy future,” said Stephanie Kurose, deputy director of government affairs at the Center for Biological Diversity. “Hollowing out the Endangered Species Act only benefits energy-hungry data centers and the fossil fuel industry while leaving monarchs, manatees, and countless other species to pay the ultimate price.”

The bill also includes judicial review provisions that would make meaningful review of certain Endangered Species Act challenges much more difficult.

“Friends of the Earth US is proud to stand beside our NGO partners in the fight to uphold our country’s bedrock environmental laws,” said Hallie Templeton, legal director for Friends of the Earth. “It’s paramount that Congress keeps things in perspective as it continues to navigate our desperate need for a clean energy future. There is no reason to throw endangered species under the bus to secure what falls short of even a half-measure approach to achieving justly sourced, renewable energy access and affordability.”

Today’s letter notes that “real environmental champions do not trade away the world’s strongest conservation law in pursuit of a legislative mirage that does nothing more than grease the wheels for pipelines, data centers, petrochemical buildouts, and the next generation of energy-guzzling tech infrastructure.”

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Witwe soll 33.524 Euro Witwenrente zurückzahlen – doch das Gericht sieht das anders

Witwenrente: Gericht stoppt Rentenversicherung

Mehr als 33.000 Euro sollte eine Witwe an die Rentenversicherung zurückzahlen, weil die Behörde ihre Einnahmen nachträglich auf die Hinterbliebenenrente anrechnete. Doch die Frau wehrte sich erfolgreich: Das Hessische Landessozialgericht entschied, dass die umstrittenen Zahlungen ihre Witwenrente nicht mindern durften.

Der Fall zeigt, wie teuer eine falsche rechtliche Einordnung für Hinterbliebene werden kann. Denn was im Steuerbescheid als Einkommen aus selbstständiger Arbeit erscheint, darf bei einer geschützten Witwenrente nach altem Recht nicht automatisch zu Rentenabzügen führen.

Die Rentenkasse verlangte Geld für mehr als 15 Jahre zurück

Die 1941 geborene Klägerin bezog seit Dezember 1991 eine große Witwenrente nach ihrem verstorbenen Ehemann. Später verlangte die Rentenversicherung für den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis zum 30. September 2017 insgesamt 33.524,06 Euro zurück.

Aus Sicht der Behörde war die Rente über Jahre zu hoch ausgefallen, weil weitere Einkünfte unberücksichtigt geblieben waren. Besonders ins Gewicht fielen Zahlungen, die das Finanzamt als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erfasst hatte.

Der Sohn zahlte das geerbte Architekturbüro in Raten ab

Hinter diesen Einnahmen stand eine familiäre Unternehmensübernahme: Nach dem Tod ihres Mannes hatte die Witwe dessen Architekturbüro geerbt und an ihren Sohn verkauft. Weil dieser den Kaufpreis nicht auf einmal aufbringen konnte, vereinbarten beide eine langjährige Ratenzahlung.

Der Sohn bestätigte vor dem Sozialgericht, dass die Zahlungen über ungefähr 35 Jahre laufen sollten. Die streitigen Einnahmen beruhten damit auf dem Verkauf des geerbten Büros und nicht auf einer eigenen selbstständigen Tätigkeit der Mutter.

Diese Unterscheidung war für den Ausgang des Verfahrens entscheidend. Die Witwe erhielt zwar regelmäßig Geld, setzte dafür aber nach den gerichtlichen Feststellungen keine eigene Arbeitskraft im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit ein.

Warum der Steuerbescheid allein nicht genügte

Die Rentenversicherung berief sich auf die steuerliche Zuordnung der Zahlungen und die seit 2002 geltende Definition des Arbeitseinkommens. Ihrer Auffassung nach kam es deshalb nicht darauf an, ob die Witwe selbst im Betrieb mitarbeitete.

Das Gericht widersprach dieser Auslegung für den vorliegenden Altfall. Die steuerliche Bewertung durfte nicht dazu führen, dass eine spätere, weiter gefasste Einkommensdefinition auf eine vom gesetzlichen Bestandsschutz erfasste Witwenrente übertragen wurde.

Anders gesagt: Ein Steuerbescheid beantwortet nicht automatisch jede Frage des Rentenrechts. Zuerst muss feststehen, welche Vorschriften zur Einkommensanrechnung für die betroffene Person überhaupt gelten.

Eine Übergangsregel schützte die Witwe

Der Schutz ergab sich aus § 114 SGB IV, der für bestimmte Hinterbliebene die frühere Rechtslage bei der Einkommensanrechnung bewahrt. Da der Ehemann bereits 1991 gestorben war, fiel die Klägerin unter diese Regelung.

Das Landessozialgericht stellte klar, dass dieser Schutz auch den früheren Inhalt des Begriffs Erwerbseinkommen umfasst. Es reicht deshalb nicht, bestimmte Einkommensarten auszunehmen, gleichzeitig aber die verbliebenen Kategorien nach späteren Vorschriften auszuweiten.

Für die hier streitigen Zahlungen fehlte die nach der alten Rechtslage erforderliche eigene selbstständige Tätigkeit der Witwe. Auch ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung waren nach den für sie geltenden Vorschriften nicht anzurechnen.

Bestandsschutz kann auch bei einem heutigen Todesfall gelten

Die Übergangsregel betrifft nicht nur Menschen, deren Partner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist. Sie greift auch bei späteren Todesfällen, wenn die Ehe vor diesem Datum geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Deshalb kann das alte Recht auch für eine erst heute bewilligte Witwenrente noch erhebliche finanzielle Vorteile bringen. Weitere Hintergründe erläutert der Beitrag „Alte Witwenrente ist mehr wert“.

Welche Einnahmen unterschiedlich behandelt werden

Bestandsschutz bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche eigenen Einnahmen anrechnungsfrei bleiben. Arbeitslohn, anrechenbares Arbeitseinkommen und die eigene gesetzliche Altersrente können auch bei einer Witwenrente nach altem Recht berücksichtigt werden.

Einnahme Behandlung bei geschützten Altfällen Arbeitslohn aus einer Beschäftigung Grundsätzlich als Erwerbseinkommen zu berücksichtigen. Gewinn aus eigener selbstständiger Tätigkeit Grundsätzlich als Arbeitseinkommen zu berücksichtigen. Eigene gesetzliche Altersrente Grundsätzlich als Erwerbsersatzeinkommen zu berücksichtigen. Private Zinsen und Einkünfte aus Vermietung Grundsätzlich keine Anrechnung als Vermögenseinkommen. Raten für das geerbte Architekturbüro im entschiedenen Fall Keine Anrechnung, weil nach der anwendbaren alten Rechtslage keine eigene selbstständige Tätigkeit zugrunde lag.

Bei grundsätzlich anrechenbarem Einkommen sind die gesetzlichen Berechnungsvorschriften und Freibeträge zu beachten; eine Anrechnung führt daher nicht zwangsläufig zu einer Kürzung. Warum besonders bei Vermietungseinkünften zwischen beiden Rechtslagen unterschieden werden muss, erklärt auch der Beitrag „Witwenrente: Bei Anrechnung ist altes und neues Recht entscheidend“.

Die Rückforderung scheiterte bereits an ihrer Grundlage

Schon das Sozialgericht Gießen hatte der Witwe am 20. Januar 2022 recht gegeben. Die Rentenversicherung legte Berufung ein, scheiterte damit aber beim Hessischen Landessozialgericht am 18. Mai 2026 unter dem Aktenzeichen L 5 R 66/22.

Der frühere Rentenbescheid war wegen der streitigen Einkünfte nicht rechtswidrig und durfte insoweit nicht zurückgenommen werden. Damit fehlte auch die Grundlage für die verlangte Erstattung von 33.524,06 Euro.

Die Frau gewann also nicht deshalb, weil ihr die hohe Forderung aus sozialen Gründen erlassen wurde. Sie gewann, weil die Rentenversicherung das Geld nach der vom Gericht angewendeten Rechtslage nicht zurückverlangen durfte.

Das Landessozialgericht ließ die Revision nicht zu und verpflichtete die Rentenversicherung, auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren zu erstatten. Eine pauschale Befreiung aller Erbschafts- oder Unternehmenszahlungen von der Einkommensanrechnung folgt daraus jedoch nicht.

Was Betroffene bei einer Rückforderung prüfen sollten

Wer einen solchen Bescheid erhält, sollte zunächst die angewendete Rechtslage und die Herkunft der angerechneten Einnahmen prüfen lassen. Gerade bei geerbten Betrieben, langfristigen Kaufpreiszahlungen und steuerlich ungewöhnlich eingeordneten Einnahmen können Verträge und Zahlungsnachweise entscheidend sein.

Für einen Widerspruch gilt bei Bekanntgabe im Inland grundsätzlich eine Frist von einem Monat; die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides verdient deshalb sofort Aufmerksamkeit. Eine ausführliche Begründung kann nachgereicht werden, wenn der Widerspruch zunächst frist- und formgerecht eingelegt wurde.

Der Erfolg der Klägerin ist zugleich kein Anlass, angeforderte Einkommensangaben wegzulassen. Vollständige Auskünfte und der Einwand, dass bestimmte Zahlungen rechtlich nicht angerechnet werden dürfen, gehören zusammen.

Fragen und Antworten zur Entscheidung Musste die Witwe die 33.524,06 Euro zurückzahlen?

Nein, die streitige Rückforderung hatte vor dem Hessischen Landessozialgericht keinen Bestand. Die Berufung der Rentenversicherung gegen das für die Witwe günstige Urteil wurde zurückgewiesen.

Woher stammten die umstrittenen Zahlungen?

Der Sohn hatte das von seiner Mutter geerbte Architekturbüro übernommen und zahlte den Kaufpreis in Raten. Die Mutter erzielte diese Einnahmen nach den Feststellungen des Gerichts nicht durch eine eigene selbstständige Tätigkeit.

Warum durfte die Rentenversicherung nicht einfach den Steuerbescheid übernehmen?

Für die Klägerin galt die frühere Rechtslage zur Einkommensanrechnung. Die steuerliche Einstufung als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bewies unter diesen Voraussetzungen noch kein anrechenbares Einkommen aus eigener selbstständiger Tätigkeit.

Wann schützt das alte Recht bei der Einkommensanrechnung?

Der Schutz gilt bei einem Tod des versicherten Ehepartners vor dem 1. Januar 2002. Er gilt außerdem bei späteren Todesfällen, wenn die Ehe vor diesem Datum geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Sind Einnahmen aus einem geerbten Unternehmen immer anrechnungsfrei?

Nein, das Urteil betrifft eine bestimmte Vertrags- und Einkommenssituation unter dem alten Recht. Bei eigener unternehmerischer Tätigkeit oder Anwendung des neuen Rechts kann die Beurteilung anders ausfallen.

Wie schnell muss man auf einen Rückforderungsbescheid reagieren?

Bei Bekanntgabe im Inland beträgt die Widerspruchsfrist grundsätzlich einen Monat. Betroffene sollten die Frist sichern und anschließend prüfen lassen, ob die Einkommensanrechnung und die rückwirkende Änderung des Rentenbescheides rechtmäßig sind.

Quellen: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Mai 2026, L 5 R 66/22, Urteilstext; § 114 SGB IV; § 97 SGB VI; § 84 SGG.

Der Beitrag Witwe soll 33.524 Euro Witwenrente zurückzahlen – doch das Gericht sieht das anders erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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IS-Funktionär nach Angriff in Hawîce festgenommen

Nach dem Angriff auf einen Stützpunkt der irakischen Bundespolizei in Hawîce (al-Hawidscha) bei Kerkûk (Kirkuk) ist ein führendes Mitglied der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) festgenommen worden. Bei dem Angriff am Montag waren zwei Polizisten getötet und mehrere weitere verletzt worden.

Die Festnahme erfolgte am Dienstagmorgen bei einer Operation des irakischen Geheimdienstes im Landkreis Hawîce. Eine Quelle aus der irakischen Armee erklärte gegenüber Roj News, der Zugriff sei das Ergebnis intensiver Ermittlungen und Nachforschungen gewesen. Bei dem Festgenommenen handele es sich um einen bekannten IS-Funktionär in der Region.

Seine Identität und genaue Position innerhalb des sogenannten IS wurden zunächst nicht bekanntgegeben. Nach Abschluss der laufenden Ermittlungen sollen weitere Einzelheiten veröffentlicht werden, hieß es.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/is-angriff-in-kerkuk-zwei-irakische-polizisten-getotet-52999

 

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Amed: Zehnwöchige Mahnwache gegen Feminizide hat begonnen

Vor dem Justizpalast in der nordkurdischen Metropole Amed (tr. Diyarbakır) hat die „Mahnwache für Gerechtigkeit und Erinnerung von Frauen“ begonnen. Zehn Wochen lang will das Netzwerk gegen Gewalt in Amed dort an ermordete Frauen und ungeklärte Todesfälle erinnern, laufende Verfahren verfolgen und staatliche Verantwortung bei der Verhinderung patriarchaler Gewalt thematisieren. Zum Auftakt trugen die Teilnehmerinnen Bilder getöteter Frauen und ein Transparent mit der Aufschrift „Frauen halten Mahnwache für Gerechtigkeit und Erinnerung“. Vertreter:innen zahlreicher politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher Organisationen beteiligten sich an der Aktion. Die gemeinsame Erklärung verlas die Rechtsanwältin Cansel Talay.

Systematische Bedrohung von Frauenleben

Die Frauen seien zusammengekommen, weil sie sich weigerten zu vergessen und zu schweigen, während Frauen von Männern getötet und Todesfälle als „Suizid“, „Unfall“ oder „verdächtig“ im Dunkeln gelassen würden. „Wenn das Leben einer Frau beendet wird, wird ihr auch eine ganze Zukunft genommen, die sie hätte leben können“, erklärte Talay. Frauen seien keine Zahlen, Aktenzeichen, Schlagzeilen oder Statistiken. Die systematische Bedrohung ihres Lebens bezeichnete das Netzwerk als Frauenvernichtung und als Folge patriarchaler Herrschaft, von Straflosigkeit und einer männlich dominierten Ordnung, die einen Anspruch auf das Leben von Frauen erhebe.

Gerechtigkeit muss beginnen, bevor Frauen getötet werden

Die Mahnwache verbindet Erinnerung ausdrücklich mit der Forderung nach Prävention. Gerechtigkeit dürfe nicht erst nach dem Tod einer Frau mit der Bestrafung des Täters beginnen. Frauen müssten geschützt werden, solange sie leben. Anzeigen wegen Gewalt müssten von den zuständigen Behörden ernst genommen, Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt und verdächtige Todesfälle umfassend untersucht werden. Dabei formulierte das Netzwerk einen zentralen Grundsatz für den Umgang mit ungeklärten Todesfällen von Frauen: „Verdächtiger Tod ist nicht die Bezeichnung für eine Todesart. Es ist die Bezeichnung für einen Verdacht, den die Ermittlungsbehörden ausräumen müssen.“ Werde ein Todesfall als Suizid oder Unfall behandelt, bevor sämtliche Beweise gesichert und ausgewertet seien, werde der Verdacht nicht beseitigt. „Stattdessen bleibt die Wahrheit im Dunkeln und Verantwortliche können straflos bleiben.“

Acht Namen gegen das Vergessen

In jeder Woche der Mahnwache sollen die Geschichten von Frauen in das gemeinsame Gedächtnis getragen werden. Zum Auftakt erinnerte das Netzwerk an acht Frauen aus verschiedenen Städten: Ayfer Çakmak, Fatma Çiğil, Betül Arık, Nalan Temelkıran, Buse Akgün Gök, Özlem Gültekin Çelik, Zekiye Can und Gökçe Alkan. Sie stehen dabei stellvertretend für zahlreiche weitere Fälle. Die Mahnwache erinnert sowohl an Frauen, die in den vergangenen Wochen getötet wurden oder unter verdächtigen Umständen ums Leben kamen, als auch an Fälle, in denen die Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit bis heute andauert.

Die Tötung von Ayfer Çakmak

Zu ihnen gehört die 32-jährige Ayfer Çakmak aus Amed. Sie wurde am 25. September in Rezan (Bağlar) erschossen. Ihr Ehemann Osman Çakmak wurde im Zuge der Ermittlungen festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Nach öffentlich gewordenen Informationen soll Ayfer Çakmak zuvor nicht einmal erlaubt worden sein, das Haus zu verlassen. Das Netzwerk fordert, nicht allein die unmittelbaren Umstände ihres Todes, sondern auch die vorausgegangene Gewalt umfassend zu untersuchen. „Eine Ehe gibt keinem Mann das Recht, über den Körper, den Willen oder das Leben einer Frau zu verfügen“, heißt es in der Erklärung.

Getötet beim Versuch, ein eigenes Leben zu führen

Mehrere der zum Auftakt genannten Fälle zeigen, wie gefährlich Trennungs- und Scheidungssituationen für Frauen werden können. Die 37-jährige Fatma Çiğil wurde am 27. September in Körfez in der Provinz Kocaeli bei einem bewaffneten Angriff getötet. Als Tatverdächtiger wurde ihr geschiedener Ehemann Ibrahim Çankaya festgenommen. Das Netzwerk erinnerte daran, dass keine Frau Gewalt ausgesetzt werden dürfe, weil sie sich getrennt oder geschieden habe und ihr eigenes Leben bestimmen wolle.

Buse Akgün Gök war 26 Jahre alt und Mutter von zwei Kindern. Sie wurde am 17. September vor einer Schule in Ankara-Etimesgut, an der sie ihr Kind abholen wollte, von dem Mann angegriffen, von dem sie sich scheiden lassen wollte. Nach sieben Tagen im Krankenhaus starb sie am 24. September an ihren Verletzungen. Ihr Tod unterstreiche die Notwendigkeit eines verbindlichen Risikobewertungssystems bei Trennung, Scheidung, Todesdrohungen, Stalking, Verstößen gegen Schutzanordnungen und vorausgegangener Gewalt. Das Netzwerk fordert eine konsequente Anwendung des Gewaltschutzgesetzes Nr. 6284 und macht deutlich: Wenn Behörden von einer konkreten Gefahr wissen und eine Frau dennoch nicht schützen, müsse auch ihre Verantwortung untersucht werden.

Wenn ein „natürlicher Tod“ Fragen aufwirft

Neben Feminiziden stehen ungeklärte Todesfälle im Mittelpunkt der Mahnwache. Dazu gehört der Tod der 48-jährigen Gynäkologin Özlem Gültekin Çelik in Izmir. Zunächst war am 14. August von einem Herzinfarkt ausgegangen worden. Nachdem Zweifel an der Todesursache entstanden waren, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei der Obduktion wurde eine hohe Dosis des Narkosemittels Propofol festgestellt. Am 2. Oktober wurden im Zuge der Ermittlungen fünf Verdächtige festgenommen.

„Gerade solche Fälle zeigen, weshalb ein verdächtiger Tod nicht vorschnell in eine bestimmte Richtung eingeordnet werden darf“, erklärte das Netzwerk. Die Forderung nach Aufklärung bedeute nicht, eine Todesursache vorwegzunehmen, sondern sämtliche Möglichkeiten wissenschaftlich, unabhängig und wirksam zu untersuchen. „Der Verdacht darf nicht das Ende der Untersuchung sein, sondern muss ihr Anfang sein.“

Auch an Zekiye Can wurde erinnert. Die 47-Jährige wurde am 1. Oktober tot in ihrer Wohnung in Qoser (Kızıltepe) gefunden. Ihr Körper wurde zur Feststellung der Todesursache obduziert, der Fall wird als verdächtiger Todesfall untersucht. Für solche Fälle fordert das Netzwerk ein verbindliches, geschlechtersensibles Ermittlungsprotokoll. Verfahren dürften nicht abgeschlossen werden, solange die Möglichkeit eines Feminizids oder eines in den Suizid Treibens nicht ausgeschlossen sei.

Nicht nur die Täter müssen Rechenschaft ablegen

Mit der Mahnwache richtet sich der Blick deshalb über die unmittelbaren Täter hinaus auf die staatlichen Schutz- und Ermittlungsstrukturen. Wenn eine Frau Gewalt angezeigt, Schutz gesucht oder bereits eine Schutzanordnung erhalten habe und anschließend getötet werde, könne sich die Frage der Verantwortung nicht auf den Täter beschränken. Auch Amtsträger:innen, die von einer Gefahr wussten und notwendige Schutzmaßnahmen nicht ergriffen, müssten zur Rechenschaft gezogen werden. „Diese Frauenleben waren sehr viel mehr als Todesmeldungen und Ermittlungsakten“, erklärte das Netzwerk. Jede der Frauen habe ihre eigenen Worte, ihre Arbeit, ihre Kämpfe, ihre Träume und ein Leben gehabt, das sie führen wollte.

Die Mahnwache soll deshalb nicht allein erinnern, sondern dem Vergessen selbst etwas entgegensetzen. Ziel sei eine Gesellschaft, in der solche Aktionen nicht mehr notwendig sind, weil Frauen nicht getötet werden und nicht um Schutz vor Gewalt kämpfen müssen. Bis dahin werde die Mahnwache fortgesetzt – für die konsequente Untersuchung jedes verdächtigen Todes, die vollständige Umsetzung von Schutzmaßnahmen und die Verantwortung derjenigen, deren Versäumnisse Frauen das Leben kosten. Zum Abschluss riefen die Frauen unter anderem „Jin, Jiyan, Azadî“ (Frau, Leben, Freiheit), „Es lebe der Kampf der Frauen“, „Nicht schützen, nicht reinwaschen – verurteilen“, „Der Mann schlägt zu, der Staat schützt“ und „Frauenmorde sind politisch“.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52958 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52962 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52976

 

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YRJ zum 7. Oktober: Frauenjournalismus dokumentiert Kampf und Widerstand

Der Verband der Journalistinnen in Rojava (YRJ) hat anlässlich des Tages kurdischer Journalistinnen am 7. Oktober an Gurbetelli Ersöz, Dilîşan Îbiş und Dilovan Gever sowie an alle Gefallenen der freien Presse erinnert. „Journalismus ist für kurdische Frauen nicht lediglich ein Beruf, sondern ein Mittel, Geschichte zu dokumentieren, gesellschaftliche Realität sichtbar zu machen und die Stimmen von Frauen in die Welt zu tragen.“ In einer schriftlichen Erklärung würdigte die YRJ den Weg, den kurdische Journalistinnen mit ihren Worten, Texten und Bildern gegangen sind. Sie hätten unter schwierigsten Bedingungen die Wahrheit dokumentiert und insbesondere Erfahrungen, Kämpfe und Probleme von Frauen öffentlich gemacht.

Gurbetelli Ersöz als Wegbereiterin

Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Journalistin und Guerillakommandantin Gurbetelli Ersöz zu, die 1997 im sogenannten „Südkrieg“ ums Leben kam. Der Tag ihres Todes wird als Tag kurdischer Journalistinnen begangen. Ersöz gilt als eine der prägenden Persönlichkeiten des kurdischen Frauenjournalismus. Der YRJ erinnerte daran, dass der heutige Frauenjournalismus auf der Arbeit und den Opfern jener Journalistinnen aufbaue, die diesen Weg unter schwierigen Bedingungen eröffnet und weitergeführt hätten. Auch Dilîşan Îbiş und Dilovan Gever wurden in der Erklärung gewürdigt. Ibiş kam am 12. Oktober 2017 ums Leben, Gever am 13. Oktober 2019. Beide dokumentierten an verschiedenen Kriegsfronten den Widerstand von Rojava gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) und die türkische Besatzung.

„Die Mauer des Schweigens durchbrochen“

„Frauen haben mit Wort und Bild die Mauer des Schweigens durchbrochen, Geschehnisse dokumentiert und die Wahrheit sichtbar gemacht“, erklärte der YRJ. Frauenjournalismus beschränke sich dabei nicht auf die Berichterstattung über aktuelle Ereignisse. Er dokumentiere den Kampf und Widerstand von Frauen, mache ihre Probleme sichtbar und trage ihre Stimmen über gesellschaftliche und geografische Grenzen hinweg. „Heute und in allen kommenden Phasen werden Journalistinnen die Probleme von Frauen verfolgen und der ganzen Welt vermitteln“, heißt es in der Erklärung. Der YRJ kündigte an, seine Arbeit für den Ausbau des Frauenjournalismus fortzusetzen. Dazu gehörten die Dokumentation gesellschaftlicher Entwicklungen ebenso wie die Bewahrung des kollektiven Gedächtnisses.

https://deutsch.anf-news.com/kultur/-50804 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-51515 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-48738

 

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On October 8–9, Vladimir Putin will make a working visit to Turkmenistan

PRESIDENT OF RUSSIA - 6. Oktober 2026 - 17:00

The President of Russia will attend a meeting of the CIS Council of Heads of State and the Caspian Environmental Summit. Both events will be held in Turkmenistan's national tourist zone of Awaza.

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Die Krone der Realsatire

Der Preis des Westfälischen Friedens ging in diesem Jahr an die NATO — ein Ereignis, so absurd, dass man kaum noch Worte dafür findet.
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Leiharbeit: Beschäftigte sollten jetzt ihre Septemberabrechnung prüfen

Wer in der Leiharbeit beschäftigt ist, hat seit dem 1. September 2026 Anspruch auf mindestens 15,33 Euro brutto pro Stunde. Wird weiterhin mit der bisherigen Lohnuntergrenze von 14,96 Euro gerechnet, können bei 150 vergüteten Stunden bereits 55,50 Euro brutto im Monat fehlen.

Die Septemberabrechnung bietet deshalb Anlass für eine genaue Kontrolle. Entscheidend sind der abgerechnete Zeitraum, die vergüteten Stunden und mögliche höhere Ansprüche aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag.

15,33 Euro sind verbindlich, keine freiwillige Erhöhung

Die neue Lohnuntergrenze beruht auf der Siebten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung. Sie gilt verbindlich für Leiharbeitnehmer in Deutschland, einschließlich der hier eingesetzten Beschäftigten ausländischer Verleihunternehmen.

Verleihunternehmen müssen die neue Lohnuntergrenze seit dem 1. September 2026 bei der Vergütung berücksichtigen. Auch die nächste Stufe steht bereits fest: Ab dem 1. April 2027 beträgt die Untergrenze 15,87 Euro brutto je Stunde.

Zeitraum Verbindliche Lohnuntergrenze brutto je Stunde 1. Juli bis 31. August 2026 14,96 Euro 1. September 2026 bis 31. März 2027 15,33 Euro 1. April bis 30. September 2027 15,87 Euro

Die Zeiträume ergeben sich aus dem Verordnungstext. Die derzeitige Verordnung gilt bis Ende September 2027; die Tabelle trifft keine Aussage über anschließend geltende Beträge.

37 Cent pro Stunde können sich spürbar summieren

Gegenüber der vorherigen Untergrenze beträgt das Plus 37 Cent je Stunde. Bei 150 entsprechend zu vergütenden Stunden ergibt das 55,50 Euro zusätzliches Bruttoentgelt.

Die vereinfachte Rechnung lautet: 150 Stunden ergeben mit 14,96 Euro einen Betrag von 2.244 Euro, mit 15,33 Euro dagegen 2.299,50 Euro. Zuschläge, Sonderzahlungen und Besonderheiten eines Arbeitszeitkontos sind dabei nicht berücksichtigt.

Das ist kein einheitlicher Monatslohn für alle Leiharbeitnehmer. Wie hoch der persönliche Anspruch ausfällt, hängt unter anderem von der vereinbarten Arbeitszeit und der tatsächlichen Abrechnung ab.

Der Abrechnungsmonat zählt, nicht allein der Überweisungstag

Eine im September eingegangene Überweisung kann noch den August betreffen. Umgekehrt kann die Vergütung für September erst im Oktober ausgezahlt werden.

Beschäftigte sollten deshalb zuerst den auf der Abrechnung genannten Leistungszeitraum prüfen. Für die Septembervergütung ist die seit September geltende Untergrenze heranzuziehen.

Das Mindestentgelt muss grundsätzlich spätestens am 15. Bankarbeitstag des Folgemonats gezahlt werden. Für die Berechnung dieser Frist gilt bundesweit der Bankarbeitstagskalender von Frankfurt am Main.

Dieser einheitliche Referenzort verhindert, dass regionale Feiertage zu unterschiedlichen Zahlungsfristen führen. Arbeitgeber, Beschäftigte oder deren Bank müssen dafür nicht in Frankfurt sitzen.

Für bestimmte zusätzliche Stunden auf tariflich geregelten Arbeitszeitkonten enthält die Verordnung eine Ausnahme von dieser Zahlungsfrist.

Die Lohnuntergrenze ist nicht automatisch der richtige persönliche Lohn

15,33 Euro sind die Untergrenze, nicht der vorgeschriebene Einheitslohn. Höhere Ansprüche aus Tarifverträgen, betrieblichen Regelungen oder dem Arbeitsvertrag bleiben ausdrücklich bestehen.

Wer Anspruch auf einen höheren Betrag hat, darf deshalb nicht auf 15,33 Euro zurückgesetzt werden. Ebenso wenig beweist das Erreichen dieser Grenze bereits, dass die gesamte Abrechnung richtig ist.

Die DGB-Tariftabelle zeigt beispielsweise seit September 2026 für die Entgeltgruppe 2a einen Stundenbetrag von 15,67 Euro und für die Entgeltgruppe 3 einen Betrag von 17,11 Euro. Ob diese Werte im eigenen Arbeitsverhältnis gelten, hängt von der anwendbaren Tarifregelung und der zutreffenden Eingruppierung ab.

Auch die Bezahlung im Einsatzbetrieb kann wichtig werden

Neben der Lohnuntergrenze gibt es den Grundsatz der gleichen Bezahlung gegenüber vergleichbaren Beschäftigten des Einsatzbetriebs. Tarifliche Abweichungen sind unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich, aber nicht unbegrenzt.

Das Bundesarbeitsgericht hat auf die grundsätzlich auf die ersten neun Monate einer Überlassung an denselben Entleiher begrenzte Möglichkeit einer tariflichen Abweichung hingewiesen, Urteil vom 31. Mai 2023 – 5 AZR 143/19. Besondere gesetzliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.

Der Vergleich mit der Stammbelegschaft ist deshalb eine zusätzliche Frage neben der Mindestvergütung. Hintergründe erläutert gegen-hartz.de im Beitrag über tarifliche Abweichungen vom gleichen Arbeitsentgelt in der Leiharbeit.

Stunden und Arbeitszeitkonto gehören zur Kontrolle dazu

Ein korrekter Stundenbetrag hilft wenig, wenn vergütungspflichtige Stunden fehlen. Beschäftigte sollten die Abrechnung deshalb mit ihren Arbeitszeitnachweisen und dem Auszug des Arbeitszeitkontos vergleichen.

Bei einer monatlich gleichbleibenden Vergütung können geleistete Stunden und unmittelbar ausgezahlte Stunden voneinander abweichen. Eine einfache Division des gesamten Monatsbruttos durch sämtliche Anwesenheitsstunden reicht dann nicht immer aus, um eine Unterzahlung festzustellen.

Unklare Buchungen sollten konkret erläutert werden: Welche Stunden wurden bezahlt, welche gutgeschrieben und welche abgezogen? Eigene Aufzeichnungen zu Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen erleichtern diese Prüfung.

Kein Einsatz bedeutet nicht automatisch keinen Lohn

Arbeitgeber bleibt grundsätzlich das Verleihunternehmen, auch wenn die Tätigkeit im Betrieb eines Kunden stattfindet. Eine fehlende Einsatzmöglichkeit beseitigt den Vergütungsanspruch nicht automatisch.

§ 11 Absatz 4 AÜG schützt den Anspruch auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers vor einer vertraglichen Aufhebung oder Beschränkung. Wer arbeitsbereit ist, aber keinen Einsatz erhält, sollte deshalb auch unbezahlte Ausfallzeiten oder entsprechende Abzüge prüfen lassen.

Fehlbeträge konkret gegenüber dem Arbeitgeber ansprechen

Wer eine Differenz feststellt, sollte dem Verleihunternehmen den betroffenen Monat, die Stunden und die eigene Berechnung mitteilen. Sinnvoll ist eine nachweisbare Aufforderung, die Abrechnung zu korrigieren und den ausstehenden Betrag zu zahlen.

Bei mehreren Lohnbestandteilen sollte der Arbeitgeber zusätzlich erklären, welche davon auf die Untergrenze angerechnet wurden. Nicht jede Abrechnungsposition lässt sich ohne Weiteres wie gewöhnlicher Stundenlohn behandeln.

Eine Gewerkschaft oder arbeitsrechtliche Beratung kann helfen, Tarifansprüche, Zeitkonten und mögliche Fristen auseinanderzuhalten. Das ist besonders sinnvoll, wenn der Arbeitgeber die Korrektur ablehnt oder die Berechnung nicht nachvollziehbar erläutert.

Beispiel aus der Praxis: Auf der Septemberabrechnung fehlen 55,50 Euro

Das folgende Beispiel ist fiktiv: Ein Leiharbeitnehmer hat im September Anspruch auf die Vergütung von 150 Stunden, die vollständig mit der Septemberabrechnung abgerechnet werden sollen. Sein Arbeitgeber setzt weiterhin 14,96 Euro je Stunde an und berechnet 2.244 Euro brutto.

Unterstellt, dass keine weiteren anrechenbaren Vergütungsbestandteile hinzukommen, müssten nach der neuen Untergrenze mindestens 2.299,50 Euro angesetzt werden. Die Differenz beträgt 55,50 Euro brutto.

Der Beschäftigte reicht seine Stundenaufstellung ein und verlangt eine korrigierte Abrechnung sowie die Nachzahlung. Zusätzlich lässt er prüfen, ob ihm aufgrund seiner Tätigkeit ohnehin ein höheres Tarifentgelt zusteht.

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Siebten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (LohnUGAÜV 7, Ausfertigung 19. Juni 2026); § 2 der Verordnung; § 11 AÜG; DGB, Tarifrunde Leiharbeit und Entgelttabelle; Bundesarbeitsgericht zur tariflichen Abweichung vom gleichen Arbeitsentgelt, Urteil vom 31. Mai 2023 – 5 AZR 143/19. Sämtliche Beispielrechnungen sind vereinfachte Modellrechnungen.

Der Beitrag Leiharbeit: Beschäftigte sollten jetzt ihre Septemberabrechnung prüfen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter: „Weder besonders hart, noch besonders lasch, sondern ausgewogen“

netzpolitik.org - 6. Oktober 2026 - 16:20

Seit wenigen Tagen ist Moritz Hennemann im Amt, heute hat er sich erstmalig zu seinen Prioritäten geäußert. Dabei fand er Lob für Reformvorhaben beim Datenschutz, kritisierte jedoch Pläne der Bundesregierung für den Ausbau von Geheimdiensten und die Aushöhlung der Informationsfreiheit.

Der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Moritz Hennemann – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Metodi Popow

Seit Ende September ist Moritz Hennemann neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Der 41-jährige Jurist folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die das Amt aus gesundheitlichen Gründen abgegeben hat. Hennemann wurde von der Unionsfraktion vorgeschlagen und im Juni vom Bundestag gewählt.

Er übernimmt das Amt in angespannten Zeiten. Datenschutzpolitik ist seit einer Weile wieder ein heiß diskutiertes Thema. In Deutschland hat die schwarz-rote Koalition Reformen „im Sinne der Wirtschaft“ angekündigt, in der EU werden weitreichende Änderungen im Rahmen des Digital-Omnibus-Pakets bereits konkret verhandelt. Während die Bundesregierung am Ende der Merkel-Ära und in den Ampel-Jahren auf eine Datenstrategie eingeschwenkt war, die eine Vereinbarkeit von Datenschutz und Datennutzung postulierte, stehen die Zeichen nun wieder auf einem Rückbau des Datenschutzes.

Erst vor wenigen Tagen sprach Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) davon, Deutschland müsse endlich seinen „Datenschatz heben“, um wettbewerbsfähig zu bleiben – nicht nur rhetorisch ein Rückfall in die 2010er Jahre. Wirtschaftsverbände beklagen sich anhaltend über den Datenschutz als bürokratisches Ärgernis. Gleichzeitig zeigen Recherchen wie die preisgekrönten Databroker-Files von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk, dass es auch bei der Durchsetzung Schwierigkeiten gibt und der vermeintliche „Goldstandard“ Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) diesbezüglich versagt.

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD angedacht, das Amt des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um den Zusatz „für Datennutzung“ zu ergänzen. Vielen in der schwarz-roten Koalition gilt Moritz Hennemann dafür als der geeignete Kandidat. In seiner bisherigen Tätigkeit als Universitätsprofessor hat der Rechtswissenschaftler viel zur Bedeutung von Daten für Innovation und Wirtschaft geforscht.

Heute war der Jurist zum ersten Mal in der Bundespressekonferenz zu Gast. Dort hat er seine Agenda vorgestellt und Fragen von Journalist:innen beantwortet. Ein paar Beobachtungen:

  • Digitale Souveränität und Staatsmodernisierung als Prioritäten: Bei den Prioritäten für seine Amtszeit nannte der neue BfDI vor allem eine Stärkung der digitalen Souveränität des Gemeinwesens, die Unterstützung bei der Modernisierung des Staates und eine strategisch vorausschauende Begleitung von Technologiesprüngen. Der Datenschutz liefere „Leitplanken“, wie das rechtssicher geschehen könne. Sein Anspruch sei es, „Innovation zu ermöglichen und zugleich Grundrechte wirksam zu schützen“.
  • Kritik an Geheimdienstreform: Die schwarz-rote Koalition hat vor wenigen Wochen eine umfassende Reform des Geheimdienstrechts vorgestellt, die noch in diesem Jahr beschlossen werden soll. Teil der Reform sind umfassende neue Komptenzen für den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie eine Neuordnung ihrer demokratischen Kontrolle. Unter anderem sollen dem BfDI bisherige Aufsichtskompetenzen entzogen werden. Hennemann wiederholte hier die verfassungsrechtlichen Bedenken, die seine Amtsvorgängerin Louisa Specht-Riemenschneider geltend gemacht hat.
  • Ausgewogene Aufsichtsfunktion: Nach der Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion gefragt, sagte Hennemann, dass er diese „weder besonders hart noch besonders lasch, sondern ausgewogen“ wahrnehmen wolle. Das Datenschutzrecht sehe eine Balance vor zwischen Datennutzung und Leitplanken, die auch dazu führt, dass bestimmte Verarbeitungen nicht erlaubt sind. Seine Idealvorstellung beschrieb der Jurist so: „Der Datenverkehr fließt gut, aber nach Regeln.“ Er erinnerte jedoch daran, dass die Aufsicht über die Wirtschaft bislang überwiegend bei den Landesdatenschutzbehörden liegt.
  • Offenheit für Zentralisierung der Aufsicht: Die Bundesregierung strebt eine Zusammenlegung der Aufsicht über die Wirtschaft beim BfDI an. Er finde dies „zweckmäßig“, sagt Hennemann, erwarte in dem Fall dann aber einen entsprechenden Aufwuchs für seine Behörde. Auch damit bleibt er der Linie seiner Vorgängerin Louisa Specht-Riemenschneider treu. Die Bundesländer und auch die Landesdatenschutzbehörden lehnen die Zentralisierung der Aufsicht über die Wirtschaft hingegen ab. Stattdessen wollen sie lieber Maßnahmen ergreifen, um die Aufsicht in der bestehenden förderalen Struktur zu verbessern.
  • Lob für Reform der DSGVO: Hennemann äußerte „großes Verständnis“ dafür, dass die Datenschutzgrundverordnung nach zehn Jahren reformiert werden soll. Sie müsse „verständlicher und praktikabler“ werden. Die Debatte um den Digital Omnibus der EU und ein Datengesetzbuch in Deutschland begrüße er ausdrücklich. Konkret hoffe er zum Beispiel, dass Rechtsunsicherheiten beim KI-Training ausgeräumt würden. Rechtsanwender:innen bräuchten hier Klarheit, um das Innovationspotenzial der Technologie zu heben. Kritik zivilgesellschaftlicher Organisationen an der derzeit im Rahmen des Digital Omnibus diskutierten Lösung war kein Thema. Grundsätzlich zeigte sich Hennemann offen für die Idee abgestufter Regulierung, bei der datenintensive Geschäftsmodelle strenger und risikoarme eher locker geregelt werden.
  • Handlungsbedarf bei Databrokern: Auf Nachfrage nannte der Jurist auch Bereiche, wo der Datenschutz nachgeschärft werden müsse: etwa bei datenschutzwidrigen Datenabflüssen an Dritte außerhalb Europas und am Geschäftsmodell des Datenhandels. „Da denke ich zum Beispiel an Fälle großer Databroker-Skandale, über die auch berichtet wurde, da besteht sicher noch Handlungsbedarf“, sagte Hennemann. Auch seine Vorgängerin hatte die von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk aufgedeckte Databroker-Problematik immer wieder zum Thema gemacht und sich dabei auch mit rechtspolitischen Vorschlägen in die Debatte eingebracht.
  • Kritik an IFG-Reform: Als BfDI ist Hennemann auch für das Thema Informationsfreiheit zuständig. Die schwarz-rote Koalition hatte hier Reformen angekündigt, die von vielen als Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz kritisiert wurden. Dieser Kritik schloss sich der Jurist teilweise an. Er habe zwar Verständnis dafür, dass bereits bestehende Ausnahmen für Militär und Sicherheit konkretisiert werden könnten. Die diskutierten Vorschläge gingen jedoch weit darüber hinaus und liefen „zum Teil auf eine Aushöhlung des Rechts auf Informationsfreiheit“ hinaus.
  • Forderung nach Transparenzgesetz: Statt die Informationsfreiheit zurückzufahren, würde sich Hennemann wünschen, dass die Transparenz ausgebaut wird. Es sei auch im Sinne der Datennutzung, wenn Open Data beim Staat gefördert würde, zum Beispiel in Form eines Transparenzgesetzes.

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