«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Syria Reclaims its Voice: UN Session Marks Turning Point in Global Support
New York-SANA
Syria’s Permanent Representative to the United Nations, Ibrahim Al-Olabi, said on Wednesday that Syria is present and active — it listens, engages in dialogue, and makes decisions,
For the first time in decades, there is an opportunity for political participation through the recent elections.
“Syria continues its international and regional cooperation in combating drugs, terrorism which reflects its commitment not to be a source of threat to any country in the world,” Al-Olabi added in a speech at the United Nations Security Council session on the situation in Syria.
Al-Olabi stressed that more than one million refugees have returned to Syria — this is a message of confidence in the government’s policies, achievements and efforts. It is a message we are proud of and will not relinquish.
“For the return of Syrian refugees to be permanent, the international community must support Syria and its people through genuine partnership and put an end to Israeli attacks,” Al-Olabi added.
“We are working to heal the wounds of Sweida and have reaffirmed our commitment to accountability. We granted the international investigation committee unrestricted access, in addition to restoring villages and compensating damages,” Al-Olabi said.
He added that Syrians have raised over 14 million dollars in a popular campaign called ‘Sweida Is Part of Us.’ Today, we place our trust in our people in Sweida not to be drawn into reckless ventures with no clear horizon.
Deputy Special Envoy of the United Nations for Syria, Najat Rochdi said that the People’s Assembly elections in Syria were conducted in a right and organized environment, sanctions must be lifted more broadly and swiftly to give the transitional phase a real chance to succeed.
Meanwhile, U.S. representative Mike Waltz said “We call on Security Council to support efforts to ease sanctions on Syria to ensure the well-being of the Syrian people and give Syria a chance to achieve its aspired-for development,”
He added “We appreciate the Syrian government for its cooperation with the Organization for the Prohibition of Chemical Weapons, and we welcome the efforts of Saudi Arabia, Qatar, Jordan and Turkey to support the political process in Syria.”
French Representative to Security Council, Jérôme Bonnafont, for his part, said the diversity of the Syrian people is Syria’s greatest asset, and the transitional process in Syria offers hope. The United Nations must support this process.
He added the Syrian government seeks to build a reconciled state, and we bear the responsibility to help make that a success, to fulfill our commitment and to confront the challenges
In a similar context, the British representative said that the United Kingdom supports the Syrian government during the transitional phase, and we must collectively consider additional steps the international community should take to support Syria toward a more stable and peaceful future.
As for the Chinese representative, he affirmed that restoring calm and peace in Syria must be a goal for the international community, and we hope to accelerate humanitarian aid for all Syrians to support the economic recovery process.
Russian Representative Vasily Nebenzya added “We call on Israel to cease its attacks on Syrian territory, and we affirm that Syria’s internal affairs must be resolved by the Syrians themselves without external interference.”
He said “We stress the need to lift sanctions on Syria, as they hinder the reconstruction process and efforts toward recovery and sustainable development.”
The Turkish representative said “we have to support efforts aimed at preserving the unity and territorial integrity of Syria, and we call for Israel’s withdrawal from Syrian territory.”
Mazen Eyon
Sozialhilfe: Erbengemeinschaft hat kein Anspruch auf Mietforderung vom Sozialamt
Wenn die Verjährungsfrist für die Mietforderung abgelaufen ist, kann die Erbengemeinschaft sie nicht mehr beim Sozialamt durchsetzen, da der Anspruch erloschen ist.
Mietforderungen verjähren gem. § 195 BGB innerhalb von drei JahrenMit wegweisendem Urteil zur Geltendmachung von Unterkunftskosten gegenüber dem Sozialamt bei einer Erbengemeinschaft hat das Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen ( LSG NRW, Urt. v. 05.06.2025 – L 9 SO 351/23 – ) festgestellt, dass bei Verjährung die Erbengemeinschaft kein Anspruch auf Mietforderung vom Sozialamt hat.
Das Gericht führt dazu aus:Wenn der geltend gemachte Sozialhilfeanspruch des Vaters bestanden hätte, wäre die Klägerin prozessführungsbefugt und aktivlegitimiert. Die Ansprüche des Vaters wären, wenn sie bestünden, auf die Erbengemeinschaft übergegangen.
Sozialhilfeansprüche sind nach Maßgabe der §§ 58, 59 SGB I vererblich, wenn der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mithilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (BSG Urteile vom 23.07.2014 – B 8 SO 14/13 R und vom 21.09.2017 – B 8 SO 4/16 R).
Das gilt auch, wenn Bedarf nicht durch eine Geldleistung, sondern durch die Sachleistung eines Dritten gedeckt worden ist. Entscheidend ist allein, dass wegen der zwischenzeitlichen Bedarfsdeckung noch Schulden gegen den Nachlass behauptet werden bzw. bestehen (BSG Urteil vom 12.05.2017 – B 8 SO 14/16 R).
Diese Voraussetzungen liegen vor. Die Klägerin behauptet, sie habe den Unterkunftsbedarf des Vaters durch die Zurverfügungstellung einer Wohnung gedeckt und habe offene Forderungen aus dem Mietverhältnis gegenüber der Erbengemeinschaft.”
Übernahme von Unterkunftskosten setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG ) eine wirksame Mietzinsforderung vorausDenn bei Nichtzahlung der Miete droht regelmäßig Kündigung und Räumung, die mit Grundsicherungsleistungen verhindert werden soll (BSG Urteil vom 02.09.2021 – B 8 SO 13/19 R). Hieran bestehen aber Zweifel.
Zwar ist das Wohnrecht nicht in das Grundbuch eingetragen und damit als dingliches Wohnrecht iSd § 1093 BGB nicht wirksam geworden (zum Verhältnis von dinglichem Wohnrecht und Mietvertrag LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 02.03.2017 – L 19 AS 1458/16; LSG Sachsen Urteil vom 29.06.2023 – L 7 AS 573/19).
Es spricht allerdings viel dafür, den notariellen Vertrag so zu verstehen, dass damit der Mietvertrag aus dem Jahr 1977 aufgehoben werden sollte, weil der Vater ursprünglich erbbauberechtigt an den Grundstücken war und die Klägerin und ihr Ehemann ihm daher redlicherweise die Möglichkeit einräumen wollten, dort weiterhin mietfrei zu wohnen.
Nicht abschließend hat das Gericht die FrageOb die Mietforderung – wenn sie zunächst bestanden haben sollte – ab dem Jahr 2016 dauerhaft gestundet worden ist. Hierfür spricht viel. Grundsätzlich ist von einer ggf. stillschweigenden Stundung auszugehen, wenn die Mietforderung über einen längeren Zeitraum nicht geltend gemacht wird und auch eine Kündigung wegen der Mietrückstände nicht erfolgt.
Die Erbengemeinschaft war hier aber keiner Mietforderung mehr ausgesetzt bzw. sie kann sich davon befreien, da die Ansprüche mittlerweile verjährt sind
Mietforderungen verjähren gem. § 195 BGB innerhalb von drei Jahren. Die Verjährung beginnt gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Die Klägerin wusste um die ihre angeblichen Mietforderungen gegen den Vater bzw. die Erbengemeinschaft, so dass die Ansprüche für das Jahr 2020 mit Ablauf des Jahres 2023 und die Ansprüche für das Jahr 2021 mit Ablauf des Jahres 2024 verjährt waren. Umstände oder Handlungen, die zu einer Hemmung oder einem Neubeginn der Verjährung führen, liegen nicht vor.
Der Erbengemeinschaft ist es zumutbar sich auf die Erhebung der Einrede der Verjährung zu berufenEs ist zumutbar, sich gegenüber der Klägerin als Vermieterin auf die Verjährung zu berufen. Dabei kann offen bleiben, ob Leistungsberechtigte sich dann grundsätzlich nicht zugunsten des Sozialhilfeträgers gegenüber Dritten auf Verjährung berufen müssen, wenn es sich um eine bestehende vertragliche Beziehung handelt, die nicht belastet werden soll (so im Ergebnis BSG Urteil vom 13.07.2017 – B 8 SO 1/16 R gegenüber einem Leistungserbringer der Eingliederungshilfe; LSG Sachsen Urteil vom 17.03.2022 – L 3 AS 568/21; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.03.2014 – L 3 AS 343/10 ZVW bei einem bestehenden Mietverhältnis).
Im vorliegenden Fall ist nicht ein bestehendes Vertragsverhältnis betroffen und der ursprünglich Leistungsberechtigte ist verstorben.
Jedenfalls in einer solchen Konstellation ist die Erhebung der Einrede der Verjährung zumutbar. Der Anspruchsausschluss aufgrund der Möglichkeit für die Erbengemeinschaft, die Einrede der Verjährung zu erheben, ist für die Klägerin nicht unbillig. Sie hätte die Möglichkeit gehabt, ihre mietrechtlichen Ansprüche gegen die Erbengemeinschaft titulieren zu lassen.
Anmerkung vom Verfasser:Fristen beachten: Um sicherzustellen, dass die Erbengemeinschaft keine Ansprüche verliert, ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen.
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Forschung: Neue Gentechnik lässt sich nachweisen
Die wichtigsten Bedingungen: Unternehmen, die mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellte Organismen vermarkten wollen, müssen genau angeben, was sie geändert haben. Ferner müssen sie Referenzmaterial für Untersuchungen bereitstellen, wie es das bestehende EU-Gentechnikrecht für klassische gentechnische Verfahren vorschreibt. Das würde „die Entwicklung robuster, wissenschaftlich fundierter Überwachungssysteme beschleunigen“ und die Kosten für Vollzugsbehörden sowie Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen erheblich reduzieren, schrieben die Darwin-Forscher:innen im September in einem „policy brief“, also einer Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger:innen.
In dem Projekt arbeiten Wissenschaftler:innen aus mehreren europäischen Ländern mit finanzieller Unterstützung der EU daran, Nachweismethoden für NGT-Pflanzen zu entwickeln. Als Modell dienen ihnen dabei Reis- und Tomatenpflanzen, sowie daraus hergestellte Reisnudeln und Ketchup. Die Forschenden stellten fest, dass bestehende Nachweismethoden, die auf der Polymerase Kettenreaktion (PCR) basieren, so angepasst und weiterentwickelt werden können, dass sie auch NGT-Pflanzen erkennen können. Allerdings gilt dies nur, wenn die gentechnische Veränderung bekannt ist, die Labore also wissen, wonach sie suchen müssen. An ihre Grenzen kommen die Methoden bei sehr kleinen Eingriffen, wenn etwa in einem Gen nur ein einzelner Erbgutbaustein ersetzt wird.
Doch auch solch winzige Änderungen lassen sich aufspüren, wie die Wissenschaftler:innen an einer eigens dafür entwickelten NGT-Reispflanze zeigten. Sie kombinierten Methoden zur vollständigen Analyse des Erbguts (Whole-Genome-Sequencing), künstliche Intelligenz und öffentlich zugängliche Genom-Datenbanken. Daraus entwickelten sie eine Art genetischen Fingerabdruck der veränderten Reispflanzen. Nach diesem Fingerabdruck suchten sie dann erfolgreich mit Hilfe neuester Techniken wie der Hochdurchsatz-Sequenzierung, mit der sich viele Stellen im Erbgut gleichzeitig untersuchen lassen. Mit solchen genetischen Fingerabdrücken ließen sich auch andere NGT-Pflanzen eindeutig identifizieren, heißt es in dem Briefing. Zwar müssten die Methoden noch weiterentwickelt und validiert werden, „doch stellt dieser Ansatz einen bedeutenden Schritt dar, um gentechnisch veränderte Organismen zuverlässig zu erkennen“.
Damit solche neuen Methoden möglichst bald zur Verfügung stehen, brauche es zunächst kontinuierliche öffentliche und private Investitionen, lautet eine weitere Empfehlung an die Politik. Wie bei früheren Fortschritten in der Sequenzierungstechnologie sei zu erwarten, dass die Kosten für die Verfahren im Laufe der Zeit deutlich sinken werden. Explizit erinnern die Darwin-Expert:innen die Politik daran, warum die Ergebnisse ihres Projekts wichtig sind: „Zuverlässige Nachweismethoden sind unerlässlich, um dokumentationsbasierte Rückverfolgbarkeitssysteme zu ergänzen, Transparenz in der Lebensmittelkette zu gewährleisten und das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten.“
Dass die Forschenden ihre ersten Ergebnisse in der für solche Projekte unüblichen Form eines politischen Briefings veröffentlichen, hat einen Grund: Vertreter:innen von EU-Parlament, Mitgliedstaaten und EU-Kommission verhandeln seit Monaten im Trilog hinter verschlossenen Türen über die verbleibenden Streitpunkte der geplanten NGT-Verordnung der EU. Diese soll NGT-Pflanzen weitgehend von Zulassung und Risikoprüfung freistellen. Auch müssten Unternehmen, die NGT-Pflanzen herstellen, keine Nachweisverfahren, kein Referenzmaterial und keine detaillierten Informationen zur genetischen Veränderung hinterlegen. Gentechnik-Befürworter:innen rechtfertigten dies damit, dass NGT-Verfahren nicht nachweisbar seien, erläuterte der Verein Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG). Die Darwin-Ergebnisse dagegen untermauerten, dass nur fehlende Informationen die Entwicklung von Nachweisverfahren unnötig verkomplizierten. „Erst-Inverkehrbringer müssen auch bei einem geänderten Zulassungsverfahren verpflichtet werden, detaillierte Informationen über die gentechnischen Veränderungen zu veröffentlichen“, forderte deshalb VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting.
Ähnlich formulierte es die Europäische Vereinigung der gentechnikfreien Wirtschaft, ENGA: „Jetzt liegt es an den politischen Entscheidungsträgern. Die neue Gesetzgebung muss von den Entwicklern verlangen, dass sie Daten zu genetischen Veränderungen offenlegen.“ Auch seien öffentliche Investitionen von entscheidender Bedeutung, um umfassende Genomdatenbanken aufzubauen und Nachweismethoden zu entwickeln. Ob die Darwin-Erkenntnisse die laufenden Trilogverhandlungen noch beeinflussen werden, wird sich zeigen müssen. Derzeit wird in technischen Treffen an Kompromisse zu Punkten wie Gleichwertigkeit, Nachhaltigkeit und Patente gearbeitet. Im November oder Dezember soll es einen zweiten und letzten Trilogtermin unter dänischer Ratspräsidentschaft geben. Einigen sich Rat, Parlament und EU-Kommission dann nicht auf einen gemeinsamen Entwurf, wird das Dossier an die zypriotische Präsidentschaft weitergereicht. [lf]
Krankengeld: Kasse fordert zur Reha auf – der erste Schritt in Richtung Rente
Viele Versicherte in Deutschland erleben es früher oder später: Nach längerer Arbeitsunfähigkeit kommt Post von der Krankenkasse. Der Inhalt wirkt auf den ersten Blick nüchtern, die Folgen können es nicht sein.
Hinter der „Aufforderung zur Reha“ verbirgt sich mitunter der erste formelle Schritt in Richtung Erwerbsminderungsrente – ob gewollt oder nicht. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte dessen Bedeutung kennen, Fristen beachten und die nächsten Schritte mit kühlem Kopf planen.
Vom Krankengeld zur Reha: was die Aufforderung bedeutetNach sechs Wochen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit endet in der Regel die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. Ab diesem Zeitpunkt greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bleibt die Arbeitsunfähigkeit bestehen, prüfen Krankenkassen regelmäßig, ob eine medizinische Rehabilitation angezeigt ist.
Kommt die Kasse zu diesem Ergebnis, fordert sie die oder den Versicherten schriftlich auf, einen Reha-Antrag zu stellen – nicht bei der Krankenkasse selbst, sondern bei der Deutschen Rentenversicherung als zuständigem Kostenträger.
Wesentlich ist die Frist: In der Regel räumt das Schreiben zehn Wochen ab Zugang ein, um den Antrag zu stellen. Diese Frist ist verbindlich.
Wird sie verpasst, darf die Krankenkasse das Krankengeld einstellen. Das ist keine Drohung, sondern gelebte Praxis. Die Botschaft lautet daher: Der Brief ist keine Einladung, sondern eine Anordnung mit klaren Konsequenzen.
Ablauf und Ziel der Reha: mehr als „Kur“Viele Betroffene verbinden mit Reha das Bild einer Kur. Tatsächlich handelt es sich um eine medizinische Maßnahme, die üblicherweise drei Wochen dauert und meist stationär in einer Fachklinik erfolgt.
In dieser Zeit finden diagnostische Untersuchungen, therapeutische Behandlungen und ärztliche Gespräche statt. Ziel ist es, die gesundheitliche Leistungsfähigkeit zu stabilisieren oder zu verbessern und eine Rückkehr ins Erwerbsleben zu ermöglichen.
Am Ende steht der Entlassungsbericht der Rehaklinik. Dieses Dokument hat Gewicht. Es enthält Befunde, eine Therapieauswertung und – besonders relevant – eine Prognose zur weiteren Erwerbsfähigkeit. Genau an dieser Stelle entscheidet sich häufig, wie es in den kommenden Monaten weitergeht.
Der Entlassungsbericht als WeichenstellerBescheinigt die Rehaklinik, dass die oder der Versicherte dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht zur Verfügung steht, verändert sich die sozialrechtliche Lage spürbar. Die Krankenkasse bewertet einen solchen Befund als Hinweis auf mögliche Erwerbsminderung.
In der Praxis bedeutet das: Sie wird darauf drängen, dass ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wird. Bis über diesen Antrag entschieden ist, kann das Krankengeld zwar weiterlaufen, der Kurs ist jedoch gesetzt.
Die Reha fungiert damit als Türöffner in das Rentenverfahren – und dieser Mechanismus ist gewollt: „Reha vor Rente“ lautet der Grundsatz, aber wenn Reha die fehlende Erwerbsfähigkeit bestätigt, folgt konsequent der Rentenpfad.
Kein bloßes Wahlrecht: das eingeschränkte DispositionsrechtIn vielen Aufforderungsschreiben schränkt die Krankenkasse zugleich das sogenannte Gestaltungs- oder Dispositionsrecht ein. Praktisch heißt das: Ergibt sich aus der medizinischen Einschätzung die Notwendigkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, müssen Versicherte dies auch tun.
Ein „Abwarten“ oder „Ablehnen“ ist dann nicht vorgesehen. Fehlt diese Klausel ausnahmsweise im Schreiben, kann theoretisch noch abgewogen werden, ob ein Rentenantrag gestellt wird. In der Regel wird die Einschränkung jedoch ausgesprochen, und wenn sie zunächst fehlt, wird sie nicht selten nachgereicht. Wer also auf ein „Kann“ hofft, findet im Regelfall ein „Muss“.
Wenn die Reha organisatorisch kaum machbar scheintDie Realität ist oft komplizierter als der Bescheid. Wer kleine Kinder betreut, Angehörige pflegt oder aus psychischen Gründen kaum das Haus verlassen kann, steht vor praktischen Hürden. Diese Situationen entbinden nicht von der Pflicht, den Antrag zu stellen, eröffnen aber Spielräume bei der Ausgestaltung.
Es ist möglich, mit der Krankenkasse und der Rentenversicherung über geeignete Kliniken zu sprechen, die eine Mitaufnahme von Kindern vorsehen oder wohnortnah liegen. Wenn eine stationäre Maßnahme partout nicht in Betracht kommt, kann in begründeten Fällen eine ganztägig ambulante Reha – gewissermaßen eine Tagesklinik – in Frage kommen.
Entscheidend ist, die Hindernisse frühzeitig und nachvollziehbar zu dokumentieren und die Träger einzubinden, anstatt die Fristen verstreichen zu lassen.
Zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Reha als Chance oder als ZäsurNicht alle Betroffenen bewerten den möglichen Übergang in die Erwerbsminderungsrente gleich. Für manche ist er ein Ausweg aus dem zermürbenden Wechsel aus Krankenstand, Wiedereinstieg und Rückfall.
Für andere steht der Wunsch im Vordergrund, beruflich nochmals Fuß zu fassen, vielleicht angepasst oder stufenweise. Die Reha versucht, diesen Spagat auszuhalten, indem sie Leistungsfähigkeit prüft und – wo möglich – wiederherstellt.
Ihr Ergebnis bleibt dennoch bindend für die nächsten Verfahrensschritte. Wer die Rente nicht anstrebt, sollte das in der Maßnahme offen ansprechen und seine Motivation, Belastbarkeit und Ziele klar benennen.
Verlässliche, gut dokumentierte medizinische Fakten sind dabei ausschlaggebender als subjektive Hoffnungen – umgekehrt gilt das ebenso.
Was die Krankenkasse nicht darfSo weitreichend die Reha-Aufforderung ist, so klar sind auch ihre Grenzen. Eine Verpflichtung, eine Altersrente zu beantragen – weder regulär noch vorgezogen oder wegen Schwerbehinderung – kann die Krankenkasse nicht aussprechen.
Die Logik der Reha-Aufforderung bezieht sich auf die Erwerbsfähigkeit im Hier und Jetzt, nicht auf die Inanspruchnahme von Altersrentenregelungen. Wer ein entsprechendes Ansinnen liest, sollte genau hinsehen; in seriösen Schreiben findet sich eine solche Forderung nicht.
Was jetzt wichtig ist: Handeln, dokumentieren, abstimmenNach Erhalt der Reha-Aufforderung zählt strukturiertes Vorgehen mehr als Bauchgefühl. Zunächst gehört der Eingang des Schreibens zur eigenen Absicherung vermerkt, um die Frist sicher im Blick zu behalten. Parallel ist zu prüfen, welche Unterlagen die Rentenversicherung benötigt, und diese vollständig zusammenzustellen – Arztberichte, Befunde, Medikation, Rehapläne aus der Vergangenheit und Angaben zum beruflichen Werdegang.
Hilfreich ist es, die behandelnden Ärztinnen und Ärzte einzubeziehen und eine aktuelle Einschätzung beizufügen, die Befunde und Leistungsbild konsistent darstellt.
Wer familiäre oder psychische Belastungen hat, sollte diese mit Belegen anführen, um bei der Klinikwahl oder der Frage stationär versus ambulant zielgenau planen zu können.
Genauso wichtig ist die frühzeitige Abstimmung mit der Rentenversicherung über Wunsch- und Wahlrechte hinsichtlich der Einrichtung, damit die Maßnahme medizinisch passend und organisatorisch machbar wird.
Der Blick auf das Verfahren: klar, aber nicht gnadenlosDas System ist regelgebunden und zugleich auf Einzelfälle anwendbar. Die Regeln sind strikt, doch sie lassen Begründungen zu. Wer sie kennt und nutzt, vermeidet unnötige Brüche im Leistungsbezug.
Wird die Reha bewilligt und durchgeführt, entscheidet der Entlassungsbericht über den Fortgang: Bestätigt er eine längerfristige Erwerbsminderung, folgt der Rentenantrag – häufig unter dem weiterlaufenden Schutz des Krankengeldes bis zur Bescheidung.
Deutet er eine zeitnahe Wiederherstellung an, kommt eine stufenweise Wiedereingliederung oder eine Rückkehr in den Beruf in den Blick. In beiden Richtungen entstehen Verpflichtungen und Chancen; entscheidend ist, die eigenen Schritte an den medizinischen Feststellungen auszurichten, nicht umgekehrt.
FAQ: Aufforderung zur Reha, Krankengeld und möglicher Übergang in die ErwerbsminderungsrenteWas bedeutet die Aufforderung zur Reha konkret?
Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden, einen Reha-Antrag zu stellen. Adressat des Antrags ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Es handelt sich nicht um eine unverbindliche Empfehlung, sondern um eine verbindliche Aufforderung mit Frist und Folgen.
Welche Frist gilt und was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Üblich ist eine Frist von zehn Wochen ab Zugang des Schreibens. Wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt, darf die Krankenkasse das Krankengeld einstellen. Dokumentieren Sie daher den Eingangszeitpunkt und handeln Sie rechtzeitig.
Warum verlangt die Krankenkasse eine Reha?
Krankengeld soll eine Rückkehr ins Erwerbsleben überbrücken. Die Reha prüft und fördert die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit. Bestätigt die Reha, dass Sie längerfristig nicht arbeiten können, wird der Weg in das Rentenverfahren eröffnet.
Wo stelle ich den Reha-Antrag?
Formell bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Antragsunterlagen finden sich online oder in Auskunfts- und Beratungsstellen. Legen Sie medizinische Befunde, Arztberichte und Angaben zu Ihrem beruflichen Weg strukturiert bei.
Muss ich der Aufforderung immer folgen?
Grundsätzlich ja. Die Krankenkasse kann zugleich Ihr sogenanntes Dispositions- bzw. Gestaltungsrecht einschränken. Ergibt sich aus der Reha eine voraussichtliche Erwerbsminderung, müssen Sie anschließend einen Rentenantrag stellen. Fehlt diese Einschränkung ausnahmsweise im Schreiben, besteht mehr Entscheidungsspielraum – in der Praxis wird sie jedoch meist ausgesprochen oder nachgereicht.
Wie läuft eine Reha ab und wie lange dauert sie?
In der Regel dauert eine medizinische Reha drei Wochen, meist stationär in einer Fachklinik, alternativ ganztägig ambulant. Es finden Untersuchungen, Therapien und ärztliche Gespräche statt. Am Ende erstellt die Klinik einen Entlassungsbericht mit Befunden und einer Prognose zur Erwerbsfähigkeit.
Welche Bedeutung hat der Entlassungsbericht?
Er ist weichenstellend. Bescheinigt die Klinik, dass Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht zur Verfügung stehen, wird regelmäßig ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gefordert. Bis zur Entscheidung kann Krankengeld weitergezahlt werden, wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.
Erhalte ich während der Reha weiterhin Krankengeld?
Während einer von der Rentenversicherung getragenen Reha wird üblicherweise Übergangsgeld gezahlt. Nach der Reha richtet sich der Leistungsanspruch wieder nach Ihrer individuellen Situation, dem Entlassungsbericht und dem Stand des Rentenverfahrens.
Kann mich die Krankenkasse in eine Altersrente drängen?
Nein. Eine Aufforderung zur Altersrente – ob regulär, vorgezogen oder wegen Schwerbehinderung – kann die Krankenkasse nicht aussprechen. Die Aufforderung bezieht sich ausschließlich auf Reha und gegebenenfalls auf eine Erwerbsminderungsrente.
Was, wenn ich kleine Kinder habe, Angehörige pflege oder psychische Hürden bestehen?
Weisen Sie die Krankenkasse und die Rentenversicherung frühzeitig auf Ihre Situation hin. Es gibt Kliniken mit Mitaufnahme-Möglichkeit für Kinder sowie wohnortnahe oder ganztägig ambulante Reha-Formen. Belegen Sie organisatorische oder gesundheitliche Hindernisse nachvollziehbar, damit eine passende Maßnahme gewählt werden kann.
Habe ich Einfluss auf die Klinikwahl?
Ja, im Rahmen des medizinisch Notwendigen haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Begründen Sie Ihren Klinikwunsch (Fachrichtung, besondere Therapieangebote, Nähe zum Wohnort, familiäre Situation) schriftlich und fügen Sie Nachweise bei.
Was, wenn die Reha abgelehnt wird?
Prüfen Sie den Bescheid und legen Sie – falls begründet – fristgerecht Widerspruch ein. Ergänzen Sie fehlende Befunde und medizinische Stellungnahmen. Unterstützung bieten Sozialverbände, Rentenberatungen oder Rechtsanwältinnen und -anwälte mit Sozialrechtsfokus.
Was, wenn ich die Erwerbsminderungsrente eigentlich nicht will?
Ihre Präferenz ist legitim, aber ausschlaggebend sind die medizinischen Feststellungen. Machen Sie in der Reha Ihre Ziele transparent, arbeiten Sie an der Belastungssteigerung und bringen Sie realistische berufliche Perspektiven ein. Bestätigt der Entlassungsbericht dennoch eine längere Leistungsminderung, müssen Sie sich am Verfahren ausrichten.
Kann eine stufenweise Wiedereingliederung helfen?
Ja. Ergibt die Reha eine teilweise Belastbarkeit, kommt eine stufenweise Wiedereingliederung in Betracht. Diese wird ärztlich begleitet, steigert die Arbeitszeit schrittweise und kann den Übergang in den Job erleichtern. Sie setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus.
Wie sichere ich meine Ansprüche praktisch ab?
Bewahren Sie das Aufforderungsschreiben auf und notieren Sie den Eingangszeitpunkt. Stellen Sie den Reha-Antrag innerhalb der Frist. Fügen Sie aktuelle Befunde und ärztliche Stellungnahmen bei und halten Sie Rückfragen der Rentenversicherung zeitnah ein. Dokumentieren Sie Telefonate schriftlich per Gesprächsvermerk.
Welche Rolle spielen behandelnde Ärztinnen und Ärzte?
Sie liefern die medizinische Basis. Bitten Sie um eine aktuelle, aussagekräftige Einschätzung zu Diagnosen, Funktions- und Leistungsbild, Therapieerfolg und Prognose. Konsistente Unterlagen erleichtern die Entscheidungsfindung und erhöhen die Passgenauigkeit der Reha.
Kann ein Reha-Antrag in einen Rentenantrag „umgedeutet“ werden?
Ja, wenn während des Verfahrens erkennbar wird, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, kann der Reha-Antrag als Rentenantrag gewertet werden. Das geschieht insbesondere dann, wenn die Reha keine ausreichende Besserung erwarten lässt.
Was tue ich bei Fristproblemen oder fehlenden Unterlagen?
Stellen Sie den Antrag fristwahrend und reichen Sie Unterlagen nach. Ein kurzer Hinweis an die Krankenkasse, dass der Antrag gestellt wurde, verhindert Missverständnisse. Fordern Sie Arztberichte parallel an und reichen Sie sie nach Eingang ein.
Wer unterstützt mich im Verfahren?
Anlaufstellen sind die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, Sozialverbände wie SoVD und VdK, unabhängige Rentenberatungen sowie Fachanwältinnen und -anwälte für Sozialrecht. Auch Betriebs- und Personalräte können interne Abläufe erleichtern.
Was ist das häufigste Missverständnis?
Viele halten die Reha-Aufforderung für eine Option. Tatsächlich ist sie eine verbindliche Mitwirkungspflicht mit klaren Fristen. Wer sie ernst nimmt, sorgfältig vorbereitet und aktiv kommuniziert, wahrt Ansprüche und Gestaltungsspielräume – unabhängig davon, ob am Ende die Rückkehr in den Beruf oder die Erwerbsminderungsrente steht.
Fazit: Ein formeller Brief – und viele FolgenDie Aufforderung zur Reha ist mehr als eine Formalie. Sie markiert einen Wendepunkt im Krankheits- und Erwerbsverlauf, der innerhalb enger Fristen entschiedenes Handeln verlangt. Wer den Antrag rechtzeitig stellt, die Maßnahme vorbereitet und sie mit aussagekräftigen Unterlagen begleitet, wahrt seine Ansprüche und behält Gestaltungsspielräume. Zugleich ist klar:
Der Entlassungsbericht der Rehaklinik stellt die Weichen. Er kann die Tür zur Erwerbsminderungsrente öffnen oder den Weg zurück ins Arbeitsleben bahnen. Beides ist legitim, beides ist möglich. Wichtig ist, den Prozess aktiv und informiert zu gestalten – mit einem nüchternen Blick auf Fristen, Fakten und die eigene gesundheitliche Realität.
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Krankengeld: Krankenkasse stellen Fallen – jetzt musst Du aufpassen
Wer länger arbeitsunfähig ist, erlebt neben der medizinischen Seite schnell eine zweite Realität: Formulare, Fristen, Telefonate und die beharrliche Aufmerksamkeit der Krankenkasse.
Mit dem Krankengeld hat man gesetzlich klar verankert Ansprüche, aber man ist auch mit Praktiken der Kassen konfrontiert, die stark verunsichern können. Die Sozialverbände kritisieren die Vorgehensweisen einiger Kassen auch als “Fallen”.
Der Ablauf: Von der Lohnfortzahlung zum KrankengeldAm Anfang steht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. In den ersten sechs Wochen trägt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung.
Ab der siebten Woche springt die gesetzliche Krankenkasse ein. Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Von dieser Leistung werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten, wodurch der Auszahlungsbetrag geringer ausfällt als erwartet.
Für dieselbe Erkrankung ist die Zahlung auf maximal 78 Wochen innerhalb einer dreijährigen Blockfrist begrenzt; danach erfolgt die sogenannte Aussteuerung – unabhängig davon, ob die Erkrankung fortbesteht.
Wenn Kontakt zur Kasse „hilfreich“ wirktAuffällig häufig beginnt die Interaktion nicht mit einem Bescheid, sondern mit einem Anruf. Der Tenor ist freundlich: Man wolle „beim Übergang ins Krankengeld helfen“ und kündige Unterlagen an. Gerade in einer gesundheitlich belastenden Lage klingt das nach Unterstützung.
Tatsächlich ist die spontane telefonische Kontaktaufnahme ohne vorliegende Einwilligung datenschutzrechtlich heikel. Spätestens an diesem Punkt sollten Versicherte wissen: Telefonate sind nicht verpflichtend, und schriftliche Kommunikation schafft Klarheit und Nachweisbarkeit.
Der Papierstapel: Fragebögen, Einwilligungen und FallmanagementMit der Post kommen meist mehrere Dokumente, teils gemischt zwischen notwendigen Angaben und freiwilligen Einwilligungen. Dazu gehören häufig ein Fragebogen zu geplanten medizinischen Schritten, Formulare zum sogenannten Fallmanagement und die Erlaubnis zur telefonischen Kontaktaufnahme.
Die Aufmachung suggeriert nicht selten Dringlichkeit. In der Praxis führt genau diese Bündelung dazu, dass Betroffene „zur Sicherheit“ alles unterschreiben. Das ist nicht erforderlich.
Zulässig und notwendig ist, was zur Feststellung des Leistungsanspruchs dient; darüber hinausgehende Blanko-Einwilligungen – etwa zur umfassenden Datenerhebung oder zu regelmäßigen Telefonaten – sind freiwillig.
Versprochene Hilfe, tatsächliche Steuerung„Wir wollen Sie auf dem Weg zurück in den Beruf begleiten“ – so wird Fallmanagement häufig beschrieben. Aus Sicht der Kassen ist es ein Instrument zur Steuerung von Fällen, zur Verdichtung von Informationen und zur Beschleunigung interner Prüfprozesse.
Wer sich darauf einlässt, erlaubt Rückfragen, Datensammlungen und oft eine enge Taktung der Kommunikation. Das kann in Einzelfällen sinnvoll sein. Es bedeutet aber auch, dass Formulierungen aus Gesprächen oder Fragebögen als Ansatz dienen können, den Medizinischen Dienst einzuschalten. Wichtig bleibt: Die Teilnahme am Fallmanagement ist kein gesetzlicher Zwang. Eine Unterschrift ist freiwillig.
Mitwirkungspflichten: Was Sie wirklich beantworten müssenVersicherte haben nach den allgemeinen Mitwirkungspflichten Auskünfte zu geben, soweit sie für die Leistungsprüfung erforderlich sind. In der Praxis reduzieren Kassen die Anforderung oft auf zwei Kernpunkte: ob eine Rückkehr in die Arbeit absehbar ist und ob konkrete medizinische Maßnahmen bevorstehen.
Detaillierte Angaben zu Diagnosen, familiären Umständen, psychischen Belastungen oder Konflikten am Arbeitsplatz sind keine Voraussetzung für die Auszahlung von Krankengeld. Wer medizinische Einschätzungen nicht geben kann, darf das sagen.
Es ist legitim zu erklären, dass der weitere Verlauf vom Gesundheitszustand abhängt und geplante Schritte der behandelnde Arzt beurteilt.
Der Medizinische Dienst: Prüfen darf nur, wer Gründe hatDie Krankenkasse kann den Medizinischen Dienst einschalten, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit oder am Umfang der Leistung bestehen. Dafür muss es nachvollziehbare Anhaltspunkte geben. Unbedachte Auskünfte im Telefonat oder weitreichende Einwilligungen können die Schwelle für eine solche Prüfung senken.
Deshalb empfiehlt sich zurückhaltende, präzise und vor allem schriftliche Kommunikation. Der behandelnde Arzt bleibt die maßgebliche Instanz für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit; der Medizinische Dienst erstellt eine unabhängige gutachtliche Bewertung für die Kasse.
Drucksituationen: Wenn Höflichkeit nicht vor Drohungen schütztViele Betroffene berichten von einer Eskalationsspirale aus wiederholten Anrufen, widersprüchlichen Aussagen und unterschwelligen Drohungen, bis hin zu Anhörungsschreiben mit der Ankündigung eines möglichen Krankengeldentzugs.
Solche Schreiben entfalten psychischen Druck, zumal die finanzielle Existenz auf dem Spiel steht. Entscheidend ist, die Form zu wahren: Telefonate ablehnen, auf Schriftform bestehen, Fristen prüfen, Antworten knapp und sachlich halten, gegebenenfalls Rückfragen anfordern, auf welche Rechtsgrundlage sich einzelne Forderungen stützen. Gegen fehlerhafte oder unzulässige Schritte gibt es Beschwerdewege – intern gegenüber dem Vorstand der Kasse und extern über Rechtsbeistand.
Datenschutz und Kommunikation: Souverän bleiben, Spuren sichernGesundheitsdaten sind besonders sensibel. Eine Schweigepflichtentbindung sollte nie pauschal und unbegrenzt erteilt werden, sondern – wenn überhaupt – eng auf bestimmte Behandler, Zeiträume und Fragestellungen begrenzt sein. Die telefonische Erreichbarkeit ist keine Voraussetzung für den Leistungsbezug.
Wer Anrufe nicht wünscht, erklärt das ausdrücklich und verweist auf die Schriftform. Jede relevante Kommunikation sollte archiviert werden. Wer sich unsicher ist, kann Auskünfte des Sachbearbeiters in einem kurzen Schreiben zusammenfassen und um Bestätigung bitten. So entsteht eine belastbare Aktenlage.
Hintergründe: Warum Kassen so handelnKrankengeld ist für die gesetzlichen Kassen ein großer Kostenblock. Steigende Fallzahlen und längere Verläufe erhöhen den Druck, frühzeitig zu steuern. Daraus erwachsen Prozesse, Zielvorgaben und eine Kultur des „aktiven Fallmanagements“.
Das erklärt, nicht entschuldigt, warum Grenzen überschritten werden können. Betroffene müssen das nicht persönlich nehmen – aber sie sollten es professionell beantworten. Wer seine Rolle kennt und seine Rechte nutzt, nimmt den Druck aus dem Verfahren.
Handlungsprinzipien für Betroffene: Klarheit statt KonfrontationDie ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Grundlage. Die Krankenkasse prüft, aber entscheidet nicht über Diagnosen. Telefonate sind freiwillig; wer sie nicht möchte, bleibt bei der Schriftform. Fallmanagement kann abgelehnt werden, ohne dass das Krankengeld automatisch gefährdet ist.
Erforderlich sind sachliche, knappe Antworten auf leistungserhebliche Fragen. Unklare oder weitreichende Formulare sollten nicht „vorsorglich“ unterschrieben werden. Wenn Frist- und Rechtsdruck aufgebaut wird, helfen kühle Dokumentation, Nachfrage nach der konkreten Rechtsgrundlage und – falls nötig – fachkundiger Rat.
Selbstbestimmung bewahrenKrankengeld ist ein Rechtsanspruch mit klaren Voraussetzungen. Zwischen Fürsorge-Rhetorik und Steuerungsinteresse der Kassen steht der Versicherte, der seine Gesundheit schützen und seine Existenz sichern will.
Wer freiwillige von verpflichtenden Schritten trennt, wer Telefonate begründet verweigert und schriftlich antwortet, wer nur das Nötige preisgibt und die Rolle des Arztes betont, reduziert Angriffsflächen.
Die Kasse darf prüfen, der Medizinische Dienst darf begutachten, und Sie dürfen souverän bleiben. So entsteht ein Gleichgewicht, in dem das System tut, was es soll – ohne dass der Mensch dahinter unter die Räder gerät.
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So hoch ist jetzt das Pflegegeld für Pflegekinder
„Pflegegeld“ ist die alltagstaugliche Kurzform für die laufenden Leistungen zum Unterhalt eines Kindes in Vollzeitpflege nach § 39 SGB VIII. Der Anspruch umfasst zwei Bausteine: den Sachaufwand (Essen, Kleidung, Wohnen, Freizeit, Mobilität u. a.) und die Kosten der Pflege und Erziehung (der sogenannte Erziehungsbeitrag als Anerkennung der Erziehungsleistung).
Die Beträge werden üblicherweise als monatliche Pauschalen gezahlt; Abweichungen nach individuellem Bedarf sind möglich. Maßstab sind in der Praxis die jährlich fortgeschriebenen Empfehlungen des Deutschen Vereins; die Bundesländer leiten daraus ihre landesweiten Sätze ab.
Warum die Höhe variiertDie konkreten Pauschalen legt jedes Bundesland – teils sogar jede Kommune – per Erlass oder Rundschreiben fest.
Darum unterscheiden sich die Zahlen regional und ändern sich regelmäßig, um Preisentwicklungen auszugleichen. Neben dem Grundbetrag können besondere Bedarfe (z. B. bei erhöhtem Förderbedarf, Eingewöhnungsphasen, Umgangskosten) zusätzlich berücksichtigt werden.
Aktuelle Beispiele 2025 aus drei BundesländernIn Nordrhein-Westfalen gelten seit 1. Januar 2025 folgende monatliche Richtwerte: 748 € Sachaufwand (0–6 Jahre), 884 € (6–12), 1.050 € (12–18). Der Erziehungsbeitrag liegt altersunabhängig bei 430 €. Für Erziehungsstellen empfiehlt das Land einen 3,35-fachen Erziehungsbeitrag.
Baden-Württemberg setzt zum 1. Januar 2025 identische Monatswerte an: 748 € / 884 € / 1.050 € Sachaufwand je nach Altersstufe plus 430 € Erziehungsbeitrag; damit ergeben sich Gesamtbeträge von 1.178 €, 1.314 € bzw. 1.480 €.
In Rheinland-Pfalz gelten – ab 1. Juli 2025 – dieselben Pauschalen und Gesamtsummen (1.178 € / 1.314 € / 1.480 €). Zusätzlich weist das Land die Erstattungsfähigkeit von Unfall- und Altersvorsorgebeiträgen aus (Details siehe unten).
Tabelle: So hoch ist das Pflegegeld für Pflegekinder Pflegegeld in der Vollzeitpflege – Orientierungswerte 2025 (monatliche Gesamtsummen vor Kindergeld-Anrechnung) Altersstufe des Pflegekindes Monatlicher Gesamtbetrag* 0 bis unter 6 Jahre 1.178 € 6 bis unter 12 Jahre 1.314 € 12 bis unter 18 Jahre 1.480 €*Gesamtsumme = Sachaufwand + Erziehungsbeitrag. Diese Werte entsprechen den Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2025 und wurden u. a. in Baden-Württemberg (ab 01.01.2025), Nordrhein-Westfalen (ab 01.01.2025) und Rheinland-Pfalz (ab 01.07.2025) so festgesetzt. Regionale Abweichungen sind möglich.
Was zusätzlich erstattet werden kannNeben den Monatsbeträgen erstatten Jugendämter Beiträge zur Unfallversicherung der Pflegeperson und hälftig angemessene Aufwendungen zur Altersvorsorge (Orientierung am Mindestbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung).
Beispiel Rheinland-Pfalz 2025: bis zu 192 € pro Jahr für die Unfallversicherung und 50,10 € pro Monat Altersvorsorge (für einen Pflegeelternteil). Vergleichbare Hinweise enthält Baden-Württemberg.
Kindergeld: Anrechnung – aber kein Nachteil für das KindErhalten Pflegeeltern Kindergeld, muss dieses auf die laufenden Leistungen angerechnet werden. Üblich ist die Anrechnung der Hälfte des Kindergeldes, wenn das Pflegekind das älteste Kind der Familie ist; ein Viertel wird angerechnet, wenn es nicht das älteste ist.
Diese Praxis stützt § 39 Abs. 6 SGB VIII sowie Verwaltungspraxis und Fachgutachten. Wichtig ist: Dem Pflegekind darf dadurch kein Nachteil im Bedarf entstehen – das Kindergeld soll lediglich Doppelförderung vermeiden.
Steuerliche BehandlungDie Zahlungen nach § 39 SGB VIII – insbesondere der Erziehungsbeitrag – gelten als steuerfreie Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Nr. 11 EStG). Pflegeeltern müssen das Pflegegeld daher nicht versteuern. Auch das Familienportal des Bundes weist auf die Steuerfreiheit hin.
Altersspannen, Verlängerungen und EinzelfälleGrundsätzlich wird Pflegegeld bis zur Volljährigkeit gezahlt. In vielen Fällen besteht der Anspruch bei weiterem Hilfebedarf bis 21 Jahre, ausnahmsweise sogar darüber hinaus (z. B. bis 27 Jahre), wenn der individuelle Unterhalt dies erfordert und das Jugendamt zustimmt.
Was über die Pauschale hinaus oft geregelt istNeben den Standardpauschalen gibt es vielerorts einmalige oder zweckgebundene Leistungen, etwa für Erstausstattung, wichtige persönliche Anlässe, Klassenfahrten, besondere Schul- oder Ausbildungsbedarfe oder Fahrtkosten im Rahmen von Hilfeplanung und Umgangskontakten. Kreise und Städte regeln so etwas in eigenen Richtlinien; ein Beispiel liefert der Landkreis Heilbronn (Stand 02/2025).
Ausblick: Fortlaufende AnpassungenDie Empfehlungen des Deutschen Vereins werden jährlich überprüft. Für 2026 ist u. a. eine Erhöhung des Erziehungsbeitrags auf 439 € empfohlen; die Sachaufwands-Pauschalen sollen entsprechend der Preisentwicklung steigen. Länder setzen solche Empfehlungen erfahrungsgemäß zeitversetzt um. Pflegefamilien sollten daher die aktuellen Bekanntmachungen ihres Landesjugendamts im Blick behalten.
FAQ: Pflegegeld in der VollzeitpflegeWas genau ist mit „Pflegegeld“ gemeint?
Pflegegeld sind die laufenden Leistungen zum Unterhalt eines Kindes in Vollzeitpflege nach § 39 SGB VIII. Es umfasst den Sachaufwand (z. B. Ernährung, Kleidung, Wohnen, Freizeit, Mobilität) und einen Erziehungsbeitrag als Anerkennung der Erziehungsleistung. Die Pauschalen werden in der Regel monatlich gezahlt.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2025 typischerweise?
Als bundesweiter Orientierungsrahmen empfiehlt der Deutsche Verein monatlich 748 € / 884 € / 1.050 € Sachaufwand (je nach Altersstufe) plus 430 € Erziehungsbeitrag. Mehrere Länder haben diese Werte 2025 übernommen; deshalb ergeben sich häufig 1.178 €, 1.314 € und 1.480 € pro Monat.
Warum unterscheiden sich die Beträge je nach Wohnort?
Die konkrete Festsetzung erfolgt durch Länder bzw. Kommunen; viele orientieren sich an den Empfehlungen des Deutschen Vereins, setzen sie aber per Landesrundschreiben oder kommunalen Richtlinien um. Daher gibt es regionale Unterschiede und Stichtage (z. B. RLP ab 1. Juli).
Wie wirkt sich das Kindergeld aus?
Erhalten Pflegeeltern Kindergeld, wird es nach § 39 Abs. 6 SGB VIII anteilig auf die laufenden Leistungen angerechnet: Ist das Pflegekind das älteste kindergeldberechtigte Kind im Haushalt, wird die Hälfte des Erst-Kindergeldes angerechnet; ist es nicht das älteste, ein Viertel. Das dient der Vermeidung einer Doppelförderung und darf den Bedarf des Kindes nicht mindern.
Gibt es zusätzlich Erstattungen (Unfallversicherung, Altersvorsorge)?
Ja. Üblich sind die Erstattung nachgewiesener Beiträge zur Unfallversicherung der Pflegeperson (2025 bis zu 192 €/Jahr je betreuendem Elternteil) sowie die hälftige Erstattung angemessener Altersvorsorge mindestens in Höhe von 50,10 €/Monat pro Kind.
Muss das Pflegegeld versteuert werden?
Zahlungen nach § 39 SGB VIII – insbesondere der Erziehungsbeitrag – gelten als steuerfreie Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Nr. 11 EStG). Das bestätigen Verwaltungshinweise und Rechtsprechung.
Wie lange wird Pflegegeld gezahlt – auch über den 18. Geburtstag hinaus?
Grundsätzlich bis zur Volljährigkeit. Besteht weiter Hilfebedarf, können Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII gewährt werden – in der Regel bis 21 Jahre; in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus. Dann beantragt der junge Volljährige die Hilfe selbst; das Geld fließt weiterhin an die Pflegeeltern.
Gelten die Werte auch in Niedersachsen (z. B. Hannover)?
In Niedersachsen setzen Jugendämter die pauschalen Leistungen auf Basis landesweiter Empfehlungen um; die Beträge orientieren sich regelmäßig am Deutschen Verein, werden aber kommunal festgelegt. Prüfen Sie die aktuelle Praxis Ihres Jugendamts (z. B. Region Hannover).
Was ist mit einmaligen oder zweckgebundenen Leistungen?
Zusätzlich zu den Monatspauschalen sind je nach Richtlinie u. a. Erstausstattung, Klassenfahrten, besondere Schul-/Ausbildungsbedarfe oder Umgangs- und Fahrtkosten möglich. Details regeln die Jugendämter bzw. Landkreise.
Ändern sich die Beträge regelmäßig?
Ja. Der Deutsche Verein überprüft jährlich und empfiehlt neue Werte; Länder übernehmen diese zeitversetzt. Für 2026 sind weitere Erhöhungen empfohlen worden.
Wie viel Pflegegeld Pflegeeltern erhalten, hängt in Deutschland vor allem vom Bundesland, der Altersstufe des Kindes und individuellem Bedarf ab. Als grobe Orientierung 2025 liegen die monatlichen Gesamtsummen in vielen Ländern bei rund 1.180 € (0–6 Jahre), 1.314 € (6–12 Jahre) und 1.480 € (12–18 Jahre), zuzüglich erstattungsfähiger Unfall- und Altersvorsorgebeiträge und abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Kindergeld-Anrechnung.
Wer ein Pflegekind aufnimmt (oder dies plant), sollte die aktuelle Landesregelung prüfen und sich beim zuständigen Jugendamt die individuellen Ansprüche – inklusive möglicher Zusatzleistungen – schriftlich bestätigen lassen.
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Kündigung: Abfindung verhandeln – Diesen Hebel fürchten die Arbeitgeber
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist oft eine Krise für Sie als Arbeitnehmer. Der Verlust des Arbeitsplatzes verunsichert und die Gedanken kreisen. Gerade jetzt dürfen Sie sich nicht zu Kurzschlussreaktionen verleiten lassen, sondern müssen einen kühlen Kopf bewahren und außerdem schnell handeln.
Warum müssen Sie schnell handeln?Sie müssen sich erstens arbeitsuchend melden – spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfahren Sie erst später vom Beendigungszeitpunkt (z. B. bei fristloser Kündigung), müssen Sie sich innerhalb von drei Kalendertagen nach Kenntnis arbeitsuchend melden.
Eigenständig davon getrennt: Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie sich arbeitslos melden. Zweitens müssen Sie innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen, wenn Sie sich gegen die Kündigung abwehren wollen.
Diese 3-Wochen-Frist gilt auch bei außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen.
Fristen & Schwellenwerte auf einen Blick Thema Kurzinfo Arbeitsuchendmeldung Spätestens 3 Monate vor Ende; sonst binnen 3 Tagen nach Kenntnis Arbeitslosmeldung Spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit Klagefrist 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (auch bei fristloser Kündigung) Zugang der Kündigung Fristen laufen ab Zugang (z. B. Einwurf in den Hausbriefkasten) KSchG-Schwellenwert Gilt regelmäßig ab >10 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern; Teilzeit anteilig, Azubis unberücksichtigt Das Wichtigste zuerstEine Kündigung beendet erstens das Arbeitsverhältnis. Dies geschieht entweder fristlos (außerordentliche Kündigung) oder nach einer Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung). Eine Kündigung bedarf zweitens nur dann eines Kündigungsgrundes im Sinne einer „sozialen Rechtfertigung“, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist.
Für bestimmte Gruppen gilt drittens ein besonderer Kündigungsschutz, vor allem für Menschen mit Schwerbehinderung, Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit. Viertens muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen – auf Papier mit Originalunterschrift; E-Mail, Fax oder SMS reichen nicht.
Eine Abfindung nach einer Kündigung ist keine Verpflichtung, sondern wird ausgehandelt. Fünftens gilt bei der Kündigungsschutzklage eine 3-Wochen-Frist. Sechstens: Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser vor jeder Kündigung ordnungsgemäß angehört werden – sonst ist die Kündigung unwirksam.
Wann lohnt sich eine Klage?Bei einer ordentlichen Kündigung kommt es darauf an, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt. Dafür müssen Sie mehr als sechs Monate in diesem Arbeitsverhältnis gestanden haben. Außerdem muss der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen; Teilzeitkräfte zählen anteilig (Azubis werden nicht mitgezählt).
Falls dem nicht so ist (Kleinbetrieb), kann Ihre Klage dennoch erfolgreich sein. Dann kommt es aber auf den Einzelfall an (z. B. Willkür, Sittenwidrigkeit, Maßregelungsverbot), und Sie sollten die Sache von einem Anwalt prüfen und mit diesem durchkämpfen lassen.
Bei einer außerordentlichen Kündigung spielt die Betriebsgröße allerdings keine Rolle. Die Kriterien sind härter, und eine Klage ist fast immer sinnvoll – schon um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden und den Sachverhalt prüfen zu lassen.
Kündigung muss sozial gerechtfertigt seinAuch eine ordentliche Kündigung benötigt – sofern das KSchG anwendbar ist – einen Grund des Arbeitgebers. Dieser kann betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein.
Er muss sich sozial rechtfertigen lassen, denn Ihr Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes und das Interesse des Arbeitgebers sind beide zu berücksichtigen.
Das bedeutet: Wenn Kündigungsschutz vorliegt, dann hat eine Klage immer Aussicht auf Erfolg, wenn der Arbeitgeber sie sozial nicht rechtfertigen kann. Existiert ein Betriebsrat, prüfen Gerichte außerdem, ob dieser ordnungsgemäß angehört wurde.
Die betriebsbedingte KündigungBetriebsbedingte Kündigungen liegen im Bereich des Arbeitgebers, des Unternehmens, der Firma. Bei betrieblichen Änderungen wie dem Schließen eines Standortes, wirtschaftlichen Problemen oder einer neuen Arbeitsorganisation können Arbeitsplätze entfallen.
Bevor der Arbeitgeber hier eine Kündigung aussprechen darf, muss er eine Sozialauswahl vornehmen und den Mitarbeitern, denen er kündigen will, zuvor alle derzeit freien Arbeitsplätze im Unternehmen anbieten, die gleichwertig oder geringerwertig sind als die Stelle, die er auflösen will.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer sich innerhalb eines zumutbaren Zeitplans in diesen Stellen einarbeiten kann.
Zur Sozialauswahl gehören typischerweise: Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
Außerdem gilt das Vorrangprinzip milderer Mittel: Der Arbeitgeber muss Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten prüfen (ggf. Änderungskündigung statt Beendigung) und Versetzungen in Betracht ziehen.
Ob der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt hat, ist oft juristisches „Kleinklein“. Bei einer Klage gegen eine betriebliche Kündigung ist deshalb ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt meist unverzichtbar.
Verhaltensbedingte KündigungEine verhaltensbedingte Kündigung setzt die schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitnehmers voraus. Beispiele dafür sind, wenn Sie häufig alkoholisiert zur Arbeit kommen, Firmengelder veruntreuen, Kollegen körperlich angreifen und grundsätzlich arbeitsvertragliche Pflichten nicht einhalten.
Der Arbeitgeber muss Sie im Normalfall vorher wegen eines vergleichbaren Verstoßes bereits abgemahnt haben. Die Abmahnung ist prinzipiell erforderlich (negative Prognose); sie ist nur ausnahmsweise entbehrlich, etwa bei besonders schweren Pflichtverletzungen oder wenn erkennbar keine Verhaltensänderung zu erwarten ist.
Eine Kündigung gilt also nicht automatisch erst im Wiederholungsfall, sondern hängt von der Schwere des Verstoßes und den Umständen ab.
Anders sieht es bei einem massiven Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten, bei dem es für den Arbeitgeber unter allen Umständen unzumutbar ist, Sie weiter zu beschäftigen. Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie eine Straftat zum Nachteil des Arbeitgebers begangen haben. Klassische Fälle sind Betrug oder Diebstahl von Firmeneigentum.
Warum lohnt sich eine Klage?Der Arbeitgeber ist in der Beweislast. Selbst wenn er den Pflichtverstoß beweisen kann, ist nicht unbedingt klar, ob der Verstoß schwerwiegend genug ist, um eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Ein guter Anwalt und eine geschickte Argumentation vor dem Arbeitsgericht führen deshalb in vielen Fällen zum Erfolg.
Eine Klage ist bei einer verhaltensbedingten Kündigung auch deshalb sinnvoll, weil diese Form der Kündigung in aller Regel eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bedeutet.
Denn der Erwerbslose hat bei einer wirksamen Kündigung die Erwerbslosigkeit selbst herbeigeführt. Die Agentur prüft jedoch den Einzelfall; wichtige Gründe oder geringere Vorwerfbarkeit können die Sperrzeit verkürzen oder entfallen lassen.
Personenbedingte KündigungEine personenbedingte Kündigung hat ebenfalls mit dem Arbeitnehmer selbst zu tun, diesen trifft hier aber keine Schuld. Die Gründe für die Kündigung kann er nicht willentlich steuern. Die gängigste personenbedingte Kündigung ist die krankheitsbedingte Kündigung.
Klagen vor den Arbeitsgerichten beschäftigen sich oft damit, ob die Folgen der Erkrankung am Arbeitsplatz eine Kündigung rechtfertigen. Dabei geht es um Fragen wie die Prognose, und die Richter nehmen Einsicht in ärztliche Befunde.
Regelmäßig wird das an einem dreistufigen Prüfprogramm gemessen: (1) negative Gesundheitsprognose, (2) erhebliche betriebliche Beeinträchtigung (z. B. Produktionsausfälle, Störungen im Betriebsablauf, Entgeltfortzahlungskosten) und (3) Interessenabwägung. Zudem muss der Arbeitgeber mildere Mittel prüfen, etwa leidensgerechte Beschäftigung, Umsetzung oder Qualifizierung.
Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) ist kein Wirksamkeitserfordernis, wird von Gerichten aber als starkes Indiz für die Zumutbarkeit milderer Mittel gewertet.
Kommen Ärzte zum Beispiel zum Ergebnis, dass die Arbeitsfähigkeit in absehbarer Zeit wieder voll vorhanden ist, dann fällt es dem Arbeitgeber schwer, eine Kündigung zu rechtfertigen. Lange Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und häufige Fehlzeiten in den letzten fünf Jahren sprechen hingegen für die Kündigung.
Gegen eine Kündigung spricht hingegen, wenn die Gründe für die Erkrankung oder für ihre Verschlimmerung auch beim Arbeitgeber liegen. Solche Gründe könnten sein, dass der Arbeitgeber kein bEM angeboten hat, dem Arbeitnehmer Aufgaben zugewiesen hat, die sein Leiden förderten oder Einwände des Arbeitnehmers wegen dessen Beschwerden ignoriert oder diesen deshalb sogar bedroht hat.
Besonderer KündigungsschutzSchwangere genießen grundsätzlich ein Kündigungsverbot (Mutterschutz). Elternzeit steht ebenfalls unter einem Kündigungsverbot. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Integrations-/Inklusionsamts gekündigt werden. Ohne diese Schritte ist die Kündigung unwirksam.
Form und Zugang der Kündigung
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen: eigenhändige Unterschrift auf Papier, keine elektronische Form. Für den Beginn der Fristen ist der Zugang maßgeblich – etwa der Einwurf in den Hausbriefkasten. Praxistipp: Den Umschlag zeitnah sichern oder den Zustellzeitpunkt dokumentieren; beim Erhalt im Betrieb nicht voreilig gegenzeichnen, wenn Unklarheiten bestehen.
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Wahl in Nordzypern: Hoffnung auf neue Gespräche zur Wiedervereinigung
Bei den Wahlen zum Präsidenten der international nicht anerkannten Türkischen Republik Nordzypern (TRNC) hat der gemäßigte Politiker Tufan Erhürman am Sonntag einen deutlichen Sieg errungen, wie die griechischen Medien meldeten. Der Jurist erhielt 62,8 Prozent der Stimmen und setzte sich damit klar gegen den bisherigen Amtsinhaber Ersin Tatar durch, der lediglich auf 35,8 Prozent kam. Die Wahlbeteiligung erfolgte unter rund 218.000 registrierten Wählerinnen und Wählern.
Erhürman vertritt einen zentristisch-linken Kurs und kündigte an, neue Impulse in die seit Jahren stagnierenden Gespräche über die Wiedervereinigung der seit 1974 geteilten Insel zu bringen. Im Gegensatz zu Tatar, der gemeinsam mit der Türkei eine Zwei-Staaten-Lösung favorisierte, setzt Erhürman auf eine föderale Lösung – eine Linie, die auch von den Vereinten Nationen unterstützt wird.
Zypern ist seit 1974 geteilt, nachdem ein von Griechenland unterstützter Putsch zur türkischen Militärintervention im Norden führte. Dieser Einmarsch des NATO-Landes Türkei fand nicht ohne das implizite grüne Licht der USA statt, die dem neutralitätsorientierten Kurs der zypriotischen Regierung unter Erzbischof Makarios nicht trauten. Die TRNC wurde 1983 einseitig ausgerufen und wird international nur von der Türkei anerkannt. Friedensgespräche zwischen den beiden Teilen der Insel sind seit 2017 zum Erliegen gekommen. Die praktisch fertig ausverhandelte Lösung scheiterte 2017 am türkischen Veto.
Der zypriotische Präsident Nikos Christodoulides begrüßte Erhürmans Wahlsieg und erklärte, er sei bereit, die Gespräche wieder aufzunehmen. Auch der frühere türkisch-zypriotische Volksgruppenführer Mehmet Ali Talat äußerte sich optimistisch, dass Ankara seine Haltung überdenken und bei einem möglichen neuen Kompromiss auf ein Veto verzichten würde.
Mit dem Wahlsieg Erhürmans eröffnet sich nun ein Zeitfenster für diplomatische Bewegung – vorausgesetzt, alle Seiten zeigen die notwendige Bereitschaft zum Dialog.
Damit eine Lösung zustande kommt, braucht es gemäß Verfassung von 1960 das Einverständnis der Garantiemächte Großbritannien, Griechenland und Türkei.
Weiterführende Beiträge über das Zypernproblem finden Sie hier, hier, hier, hier hier und hier.
Berliner Zeitung: Kreml widerspricht: Putin hält an Trump-Treffen fest, sagt aber G20-Gipfel ab
tkp: Die WHO beobachtet dich
Wie „Erneuerbare“ das Stromnetz in den Niederlanden in die Knie zwingen
Cap Allon
Die Niederlande sind eine der fortschrittlichsten Volkswirtschaften Europas, doch derzeit laufen dort staatliche Fernsehspots, in denen die Bürger gebeten werden, ihre Autos zwischen 16 und 21 Uhr nicht aufzuladen und keine Haushaltsgeräte zu betreiben, da das Stromnetz zusammenbrechen könnte.
Dies ist das unvermeidliche Ergebnis einer auf Ideologie basierenden Energiepolitik. Der niederländische Staat hat ein robustes, auf Gas basierendes System abgebaut und durch ein chaotisches Flickwerk aus Sonnenkollektoren und Windkraftanlagen ersetzt – und nun werden die Folgen davon geerntet.
Die wetterabhängige Stromerzeugung ist nicht nur unregelmäßig, sondern grundsätzlich mit der Physik des Stromnetzes unvereinbar. Im Gegensatz zu herkömmlichen Kraftwerken, die einen konstanten, regelbaren Strom und die für die Frequenzstabilisierung wichtige Rotationsenergie liefern, schwankt die Leistung von Solar- und Windkraftanlagen je nach Wetterlage stark. Sie liefern keine Rotationsenergie, keine gespeicherte kinetische Energie und keine zuverlässige Grundlast.
Das Stromnetz selbst wurde nie dafür ausgelegt: Es wurde um einige wenige große zentrale Kraftwerke herum aufgebaut und wird nun mit Strom aus Millionen kleiner, verstreuter Erzeugungsstellen überflutet. Die Verteilungsleitungen in Vororten und ländlichen Gebieten, die nie für große Lasten ausgelegt waren, sind überlastet, was zu einer so starken „Netzüberlastung” führt, dass selbst grundlegende Modernisierungen mittlerweile unmöglich sind.
Rund 8.000 Unternehmen in den Niederlanden warten darauf, neue Stromerzeugungsprojekte an das Netz anzuschließen, während weitere 12.000 Unternehmen in der Schwebe sind und ihren Stromverbrauch nicht ausweiten können. Neue Häuser können nicht angeschlossen werden. Unternehmen können nicht wachsen. Selbst Haushalte, die Wärmepumpen oder Ladegeräte für Elektroautos installieren wollen, werden abgewiesen. Das niederländische System ist mittlerweile so anfällig, dass Netzbetreiber regelmäßig die Stromerzeugung drosseln, Windparks abschalten und Solaranlagen stilllegen, um Stromausfälle zu vermeiden. Verbraucher, die einer Reduzierung ihrer Stromversorgung während der Spitzenlastzeiten zustimmen, erhalten Rabatte, während diejenigen, die Solarstrom exportieren, möglicherweise bald dafür bezahlen müssen, ihn ins Netz einzuspeisen.
Die wirtschaftlichen Folgen sind bereits enorm. Die Überlastung des Netzes kostet die niederländische Wirtschaft schätzungsweise bis zu 35 Milliarden Euro pro Jahr. Die Behebung dieses Chaos‘ wird weitere Hunderte Milliarden kosten und Jahrzehnte dauern – wobei der größte Teil dieser Zeit durch Rechtsstreitigkeiten über Genehmigungen und Landrechte in Anspruch genommen werden wird.
Was in den Niederlanden geschieht, ist eine Warnung für alle Länder, die blindlings auf erneuerbare Energien setzen, also fast alle westlichen Länder, von Kanada über Europa bis hin nach Australien. Die Physik hat sich nicht geändert, sie wurde nur ignoriert: Solar- und Windenergie können keine zuverlässige Energie auf Abruf liefern oder ein Stromnetz stabilisieren. Ohne regelbare Erzeugung und ausreichende Trägheit macht jedes zusätzliche Panel und jede zusätzliche Turbine das System nur schwächer, volatiler und teurer.
Die „grüne Wende” versprach eine Zukunft mit reichlich vorhandener, sauberer Energie. Stattdessen fordert eines der reichsten Länder der Welt die Menschen auf, ihren Stromverbrauch nach Feierabend zu begrenzen, und die Wartelisten für den Anschluss an das Stromnetz reichen bis ins nächste Jahrzehnt.
Die Bürger wachen endlich auf – und die Wut wächst schnell.
Link: https://electroverse.substack.com/p/cold-deepens-in-south-korea-sao-paulo?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Wie „Erneuerbare“ das Stromnetz in den Niederlanden in die Knie zwingen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Verhinderte Messerattacke in Landau: Im Land des Totschweigens
Landau in der schönen Südpfalz. Ein Vorfall, der nicht erwähnt wird und doch viele Menschen bewegt: “Ein Mann” läuft mit einem Messer durch die Stadt, verwirrt, offenbar unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, gefährlich gestikulierend. Diesmal greift die Polizei schnell und professionell ein. Niemand wird verletzt, kein Blut, kein Drama. Aber es hätte auch anders ausgehen können. Es […]
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Yusufoğlu: DEM-Partei vertritt weder Opposition noch Regierung
Berichte über Spannungen zwischen Selahattin Demirtaş und Abdullah Öcalan sowie Angriffe aufgrund eines im Parlament aufgenommenen Fotos haben in letzter Zeit zugenommen und zielen darauf ab, Verwirrung in der kurdischen Öffentlichkeit zu stiften. Insbesondere in den letzten zwei Monaten ist eine Zunahme solcher tendenziell manipulativer Nachrichten zu beobachten.
Zuletzt wurde bekannt, dass Mehmet Mustafa Gürban, ein Mitglied der MHP-Abspaltung IYI-Partei, sexuell belästigende Nachrichten an Pervin Buldan, ein Mitglied der Imrali-Delegation, geschickt haben soll, während ein anderes IYI-Mitglied, Turhan Çömez, beleidigende Äußerungen tätigte. Diese Vorfälle spiegeln ein alarmierendes Ausmaß an Feindseligkeit gegenüber dem Frieden wider.
Im zweiten Teil des ANF-Interviews mit Ünal Yusufoğlu, Mitglied des Parteirats der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), geht es um die Angriffe auf die DEM-Partei, die Manipulationsversuche bestimmter Medien und Gruppen, die politischen Operationen gegen die Republikanische Volkspartei (CHP) und die Strategien der DEM-Partei für die neue politische Periode.
Profitgier als Motiv gegen den Frieden
Im Geflecht aktueller Spannungen und Akteur:innen im politischen Prozess in der Türkei hält Ünal Yusufoğlu die anhaltenden Angriffe gegen die DEM-Partei für erwartbar und gibt an, seine Partei habe sich auf diese gut vorbereitet.
„Diejenigen, die vom Krieg profitieren, die ihre politischen Argumente und Überlegungen mit der Sprache des Konflikts aufbauen, die versuchen, sich einen Platz in der Gleichung zwischen Regierung und Opposition zu sichern, und die ihre Politik auf Profit und das Streben nach Machtpositionen stützen, können den vereinigenden Ansatz der DEM-Partei, ihr Verständnis von Koexistenz und ihr Engagement für faire und demokratische Beziehungen nicht tolerieren. Das ist klar. Deshalb machen sie wegen der kleinsten Angelegenheit viel Aufhebens und versuchen beharrlich, die DEM-Partei einer Seite zuzuordnen“, meint der Politiker.
„Die DEM-Partei repräsentiert einen dritten Weg“
Diese letzte Anmerkung bezieht Yusufoğlu auf die wiederkehrende Versuche, die DEM-Partei der Opposition oder der Regierung unterzuordnen. Während in der vergangenen Legislaturperiode zunächst versucht worden sei, sie der CHP zuzurechnen, habe die nicht „ausreichend starke Halt gegen den Druck auf die CHP“ dazu geführt, dass sie eher der Volksallianz zugewiesen worden sei. Und auch im aktuellen Prozess tauchten Yusufoğlu Beobachtungen zufolge ähnliche Behauptungen auf.
Doch die Rolle der Partei werde hierbei verkannt: „Die DEM-Partei ist weder eine Untergebene der Opposition noch Teil der Regierung, noch ist sie das Produkt eines Verständnisses, das den Interessen der Regierung dient. Die DEM-Partei repräsentiert einen dritten Weg. Wir sind kein Anhängsel einer der beiden Seiten. Wir sind nicht verpflichtet, uns mit irgendjemandem zu verbünden, die Fehler anderer mitzutragen oder die Handlungen anderer zu bejubeln.
Wertegeleitete Politik
Unsere Politik basiert auf den Werten, an die wir glauben, auf unserem Daseinsgrund und auf den Prinzipien der Gleichheit, Demokratie und Freiheit, die wir unserem Volk versprochen haben. In diesem Sinne sind wir der dritte Weg. Der dritte Weg ist wertvoll, weil er der Gesellschaft in diesem polarisierten politischen Klima Raum zum Atmen gibt. In dieser Hinsicht sind wir der Atem der Völker der Türkei und Kurdistans.“
Macht auf Grundlage von Spaltung
Die Angriffe auf die DEM-Partei fänden von allen Seiten statt und, so erläutert der DEM-Politiker, zielten auch auf die Erzeugung von Zwietracht innerhalb der Partei ab. Sowohl die Kritik an der Regierung wie auch die Verneinung oppositioneller Forderungen würden der DEM demzufolge negativ angelastet.
„Es geht darum, die Schaffung einer positiven politischen Atmosphäre in der Türkei zu verhindern und stattdessen durch eine polarisierende Sprache ein neues Umfeld der Spaltung und Konfrontation zu schaffen. Sie wollen keine Lösung und sehen auch keine Zukunft darin. Diejenigen, die ihre Politik auf grundlegende Themen wie die kurdische Frage ausrichten, wissen, dass ihr Ende gekommen ist, wenn ihnen die Argumente genommen werden, die spalten. Deshalb greifen sie an und versuchen, im Rahmen ihrer Macht, interne Konflikte innerhalb der DEM-Partei zu schüren“, analysiert Yusufoğlu.
„Teile-und-herrsche“-Mentalität ist gescheitert
Besonders hervor hebt das Parteiratsmitglied in diesem Zusammenhang den Versuch, „den Eindruck einer Spannung zwischen Selahattin Demirtaş und Abdullah Öcalan zu erwecken und Spaltungen innerhalb der kurdischen Freiheitsbewegung darzustellen“, wobei alle dementsprechenden Versuche aus seiner Perspektive gescheitert seien.
Er stellt klar: „Der Zweck, Abdullah Öcalan und Demirtaş zu vergleichen oder voneinander zu trennen und zu versuchen, dies als Problem darzustellen, liegt in der politischen Mentalität der Türkei, die nach dem Prinzip ‚Teile und herrsche‘ funktioniert. Die politische Denkweise in der Türkei basiert auf Feindseligkeit gegenüber den Kurd:innen. Die politischen Zentren des Landes leben von Konflikten und Gegensätzen. Daher wird dieselbe Methode gegen die Kurd:innen, gegen die DEM-Partei und gegen jede Erklärung der DEM-Partei angewendet.“
Einigkeit in der demokratischen kurdischen Politik
„Es gibt kein solches Problem. Sowohl die Führung der Bewegung, Abdullah Öcalan selbst, als auch alle Komponenten der demokratischen kurdischen Politik haben einen klaren Willen in dieser Angelegenheit zum Ausdruck gebracht. Dazu gehören auch Selahattin Demirtaş, die Ko-Vorsitzende Figen Yüksekdağ, unsere im Kobanê-Prozess inhaftierten Genoss:innen, Zehntausende inhaftierte Genoss:innen und diejenigen, die im Exil leben“, erklärt Yusufoğlu.
Angesichts der Verbindlichkeit gegenüber dem von Abdullah Öcalan präsentierten „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ herrsche Einigkeit. Der momentane Prozess werde allseits als Ergebnis der Bemühungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten angesehen, mit denen Öcalan Demirtaş, Yüksekdağ und viele weitere betraut habe.
Es dürfe keinesfalls zugelassen werden, dass einzelne Persönlichkeiten für „politische Positionierungen instrumentalisiert“ würden, warnt Yusufoğlu. „Es gibt einen bewussten Versuch, Verwirrung zu stiften, als stünden wir in Opposition zueinander. Weder der Ko-Vorsitzende Selahattin noch irgendeine unserer Führungspersönlichkeiten würde dies jemals zulassen.“
Vorsicht geboten
Yusufoğlu erklärt, dass selbst kleinste Angelegenheiten übertrieben und zu Angriffen gemacht würden, die darauf abzielten, Spaltungen innerhalb der DEM-Partei und der kurdischen Freiheitsbewegung zu schaffen.
„Lassen Sie mich Folgendes sagen: Wir müssen in bestimmten Angelegenheiten sehr vorsichtig sein und uns von Äußerungen oder Kommentaren fernhalten, die zu Anti-Propaganda gegen uns werden oder dem Geist dieses Prozesses schaden könnten. Ich kann sagen, dass wir diesbezüglich besonders aufmerksam sind. Wir sind uns jedoch bewusst, dass im aktuellen politischen Klima selbst die kleinste Kleinigkeit aufgebauscht, gegen uns verwendet und als Argument genutzt wird, um die organisierte Stärke innerhalb unserer Basis zu schwächen“, führt er in diesem Bezug aus und versichert, dass diese Themen parteiintern besprochen würden.
Klare Haltung der DEM-Partei
Weiter erklärt er zur Rolle der DEM-Partei: „Natürlich sind wir diejenigen, die diesen Prozess organisieren. Wir sind eine Partei, die die Verantwortung für die Lösung eines jahrhundertealten Problems in der Türkei übernommen hat. Wir sind die Verwalter:innen und Kader:innen dieser Partei. Natürlich werden wir eine Haltung, einen Diskurs und eine Praxis beibehalten, die mit diesen Verantwortlichkeiten im Einklang stehen. Wir stehen zu jedem Wort, das wir zu diesem Thema sagen. Wo Selbstkritik notwendig ist, werden wir sie unserem Volk, unseren Kollegen und unseren Freunden gegenüber äußern.“
Der Politiker unterstreicht einen weiteren Aspekt, der die Haltung der DEM-Partei bestimmt: „Wir werden niemals von unseren Prinzipien oder vom Thema Frieden in der Türkei abweichen, nur weil einige uns kritisieren oder angreifen. Das sollte klar verstanden werden. Wir wissen sehr gut, wie man mit Mut, politischer Kreativität und Ausdauer Neues aufbaut.
In dieser Hinsicht mag jeder von uns seinen eigenen Stil oder Ton haben, aber es gibt eine Wahrheit: Der Name des Friedens, die Sprache der Demokratie und der Geist der Freiheit haben sich in uns allen gemeinsam manifestiert. Das muss unterstrichen werden.“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/yusufoglu-hauptakteur-in-friedensprozess-ist-Ocalan-nicht-die-dem-partei-48446 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hatimogullari-warnt-vor-ruckschritten-im-friedensprozess-48478 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/das-problem-ist-politisch-die-losung-ebenfalls-48354
Straße zwischen Eşrefiyê und Şêxmeqsûd wieder geöffnet
Wie die Nachrichtenagentur Hawarnews (ANHA) berichtet, haben Einheiten der Inneren Sicherheit von Nord- und Ostsyrien (Asayîş) in Aleppo und Kräfte des Innenministeriums der syrischen Übergangsregierung die ansteigende Zufahrtsstraße, die die Stadtteile Eşrefiyê und Şêxmeqsûd verbindet, am Mittwoch wieder geöffnet.
Straßenblockade
Straße nach der Aufhebung der Blockade
Die Wiedereröffnung der Straße erfolgte nach dem jüngsten Treffen zwischen den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) und einer Delegation der syrischen Übergangsregierung, das am 20. Oktober in der Stadt Tabqa stattfand. Beide Seiten diskutierten die Spannungen in den Stadtvierteln Şêxmeqsûd und Eşrefiyê in Aleppo und betonten die Bedeutung friedlicher Lösungen, um die Sicherheit der Zivilbevölkerung zu gewährleisten und eine Eskalation zu verhindern.
Insgesamt sieben Hauptstraßen verbinden die Stadtteile Şêxmeqsûd und Eşrefiyê mit weiteren Stadtteilen Aleppos. Alle diese Straßen wurden am 6. Oktober gesperrt. Nach Protesten und öffentlichem Druck wurden jedoch zunächst nur drei dieser Straßen wieder geöffnet. Mit der heutigen Wiedereröffnung der Verbindungsstraße zwischen den Vierteln Eşrefiyê und Şêxmeqsûd bleiben der Layramoun-Kreisel, der Jandoul-Kreisel und die Al-Jazeera-Straße weiterhin blockiert.
Bilder © ANHA Agency
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/strassenzugang-zu-kurdischen-vierteln-in-aleppo-teilweise-wieder-geoffnet-48315 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-kommandantin-zu-gesprachen-mit-damaskus-integration-heisst-nicht-unterwerfung-48453 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/sicherheitskrafte-in-Sexmeqsud-melden-angriff-auf-kontrollpunkt-48458 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/aleppo-esrefiye-fordert-aufhebung-der-blockade-48440
Information Minister Visits Qatar Media Corporation in Doha
Minister of Information Hamza al-Mustafa visited, Wednesday, the Qatar Media Corporation as part of a series of visits to the State of Qatar, during which practical steps to advance Syria’s media sector were discussed.
During meetings with officials at the Qatar Media Corporation, Minister Al-Mustafa explored avenues for boosting cooperation and exchanging expertise in technical development and professional training for media personnel. Discussions also covered the potential to benefit from Qatar’s pioneering experience in building a modern media system rooted in professionalism, credibility, and openness.
Minister al-Mustafa also held talks with officials at Qatar’s Government Communications Office, addressing several issues of mutual concern, including mechanisms to safeguard Syrian platforms and users from indiscriminate campaigns aimed at distortion or misinformation through digital media.
The meeting included a review of future strategies that could contribute to rebuilding a professional Syrian media landscape inspired by successful regional models and aligned with modern technological advancements.
Minister Al-Mustafa’s visit to Doha is part of a broader diplomatic and media initiative aimed at exploring leading media experiences in the region and leveraging them to launch a national project for modernizing Syrian media in a way that reflects the aspirations of the Syrian people and meets the demands of the current phase.
MHD Ibrahim
Der Andere muss weg
Rente: Mit KVdR mehrere hundert Euro im Jahr sparen – so knackt man die 9/10-Regel rechtzeitig
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist für viele der günstigste Status im Ruhestand. Wer die Vorversicherungszeit erfüllt, zahlt Beiträge nur auf gesetzliche Renten, Betriebsrenten und aktives Erwerbseinkommen – Kapitalerträge oder Mieten bleiben außen vor.
Das spart im Jahr schnell mehrere hundert Euro. Entscheidend ist die 9/10-Regel. Wer knapp vorbeischrammt, kann mit kluger Planung noch rechtzeitig die Weichen stellen.
Was die 9/10-Regel wirklich verlangtFür die Pflichtversicherung in der KVdR muss in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens (vom ersten Job bis zum Tag der Rentenantragstellung) mindestens 90 % gesetzliche Krankenversicherung vorliegen – egal ob pflichtversichert, freiwillig oder familienversichert. Diese Zeiten zählen zusammen. Maßgeblich ist der Stichtag des Rentenantrags, nicht das spätere Rentenbeginndatum.
Seit 1. August 2017 wird die Vorversicherungszeit zusätzlich für jedes Kind pauschal um drei Jahre erhöht – für beide Elternteile, auch bei Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkindern. Das kippt viele knappe Fälle auf die KVdR-Seite.
Warum sich die KVdR so deutlich lohntIn der KVdR werden Beiträge nur auf:
- gesetzliche Rente,
- Versorgungsbezüge/Betriebsrenten und
- Arbeitseinkommen erhoben.
Miet- und Kapitaleinkünfte bleiben beitragsfrei. Wer hingegen freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt zusätzlich auf diese „sonstigen Einnahmen“ (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Genau deshalb ist der KVdR-Status oft Hunderte Euro im Jahr günstiger.
Häufige Stolperfallen – und wie Sie sie vermeidenStichtag verpasst: Es zählt die Meldung zur KVdR beim Rentenantrag. Die Kasse prüft dann die Vorversicherungszeit – nutzen Sie das Formular R0815 bzw. die Meldung nach § 201 SGB V. Vor Antragstellung sollte die eigene Versicherungsbiografie geprüft und – falls nötig – gezielt ergänzt werden.
Minijob-Mythos: Ein reiner Minijob (bis 2024: 538 €, seit 2025: 556 €) begründet keine Krankenversicherungspflicht. Für KV-Pflicht braucht es mindestens einen Midijob im Übergangsbereich (2025: 556,01 €–2.000 €) oder ein anderes pflichtversicherndes Setting.
Privatversicherte 55+: Ein später Wechsel in die GKV bleibt schwierig. Planung vor dem 55. Geburtstag ist ratsam. (Hier gesondert beraten lassen.)
So bauen Sie gezielt KV-Pflichtzeiten aufWer knapp unter den 90 % liegt, kann rechtzeitig pflichtversicherte oder anrechenbare Zeiten hinzufügen. Die wichtigsten Hebel:
Hebel So wirkt es auf die 9/10-Regel Midijob (Übergangsbereich) Beschäftigung mit 556,01–2.000 € mtl. (2025) begründet Krankenversicherungspflicht und zählt voll für die Vorversicherungszeit. Ein Minijob allein reicht nicht. ALG I-Bezug Leistungsbezug führt zur Pflichtversicherung in der GKV – Zeiten zählen. (Vor- und Nachteile prüfen.) Freiwillige GKV via § 188 SGB V (obligatorische Anschlussversicherung) Nach Ende einer GKV-Mitgliedschaft läuft die freiwillige Weiterversicherung kraft Gesetzes weiter, wenn man nicht austritt – zählt für die 9/10-Regel. Kinder-Bonus #ERROR! Familienversicherung Anrechenbar innerhalb der Rahmenfrist. Kann helfen, Lücken zu füllen (Einkommensgrenzen beachten).Wer heute privat versichert ist, kann die 9/10-Regel nur erfüllen, wenn innerhalb der maßgeblichen zweiten Lebenshälfte genügend GKV-Zeiten lagen oder noch rechtzeitig GKV-Pflicht/Freiwilligkeit entsteht. Reine PKV-Zeit zählt nicht.
Schritt-für-Schritt zur KVdR – idealerweise 12–24 Monate vor dem Antrag- Versicherungsbiografie checken: Alle Zeiten als pflichtversichertes, freiwilliges oder familienversichertes GKV-Mitglied zusammentragen. Kinder berücksichtigen (+3 Jahre pro Kind). Ziel: 90 % der zweiten Hälfte erreichen.
- Lücken füllen: Falls knapp, Midijob vereinbaren oder freiwillige GKV sichern (z. B. durch Anschlussversicherung). Achtung: Minijob allein hilft nicht.
- Fristen planen: Maßgeblich ist der Tag des Rentenantrags – bis dahin müssen die Zeiten stehen. Bei der Antragstellung KVdR-Meldung abgeben.
- Beitragswirkung prüfen: KVdR spart besonders, wenn Mieten/Kapital vorhanden sind. Freiwillige GKV würde diese mitverbeitragen.
Frau K. startet mit 20 ins Erwerbsleben und stellt den Rentenantrag mit 66. Hälfte des Erwerbslebens: 23 Jahre (43–66). Erforderlich: mind. 20,7 Jahre GKV. Gezählt werden Pflicht-, freiwillige- und Familienzeiten sowie +3 Jahre pro Kind. Fehlen am Ende nur 6 Monate, kann ein Midijob kurz vor Rentenantrag die Lücke schließen – ein Minijob nicht.
Pflegeversicherung nicht vergessenKVdR-Mitglieder sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert; Beiträge laufen parallel zur Krankenversicherung. Freibeträge bei Betriebsrenten und Bagatellgrenzen sind zu beachten.
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Rente: Diese 5 Zuschüsse kennen die meisten Rentner nicht und deswegen verfallen sie
Viele Hunderttausende Rentnerinnen und Rentner verzichten nach Schätzungen von Fachleuten auf Zuschüsse, die ihnen gesetzlich zustehen. Häufig fehlt es an verlässlichen Informationen, manchmal bremsen Scham oder bürokratische Hürden. Dabei ist die Antragstellung meist nicht kompliziert, betont der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt – man müsse es nur abrufen.
Die wichtigsten Zuschüsse erklären wir in diesem Beitrag.
Zuschuss zur Krankenversicherung: Bis zu 8,55 Prozent der BruttorenteWer seine Krankenversicherung im Ruhestand freiwillig gesetzlich oder privat fortführt, kann sich einen Teil der Beiträge von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erstatten lassen.
Der Zuschuss beläuft sich aktuell auf den halben allgemeinen Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 Prozent) plus den halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag (1,25 Prozent).
Zusammen ergeben sich bis zu 8,55 Prozent der persönlichen Bruttorente – gedeckelt auf maximal die Hälfte der tatsächlichen Prämien. Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gehen dagegen leer aus. Anspruchsberechtigte müssen einen formlosen Antrag bei der DRV stellen; rückwirkende Zahlungen sind bis zu zwölf Monate möglich.
Wohngeld Plus: Mehr Anspruchsberechtigte und mehr Zuschuss ab 2025Die Reform „Wohngeld Plus“ hat den Miet- und Lastenzuschuss zum 1. Januar 2025 deutlich angehoben. Im Durchschnitt erhält ein Wohngeldhaushalt jetzt rund 220 Euro monatlich – ein Plus von etwa 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Höhe hängt von Miete oder Belastung, Haushaltsgröße, Einkommen und Mietstufe der Kommune ab. Rentnerinnen und Rentner profitieren zusätzlich von einem Freibetrag, wenn sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können; 100 Euro der Rente sowie 30 Prozent des darüber liegenden Betrags bleiben dann bei der Berechnung außer Betracht.
Für 2025 beträgt dieser Freibetrag maximal 281,50 Euro. Antragsformulare gibt es bei den Wohngeldbehörden; viele Städte bieten inzwischen Online-Portale.
Lastenzuschuss: Entlastung für Eigentümer mit geringer RenteAuch wer im eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung wohnt, kann Wohngeld beziehen. Der sogenannte Lastenzuschuss deckt Zins-, Tilgungs- und Bewirtschaftungskosten ab, sofern Einkommen und Wohnfläche innerhalb der Wohngeldgrenzen liegen.
Wichtig ist, dass das Haus selbst genutzt und nicht vermietet wird. Zuständig sind dieselben Wohngeldstellen, doch werden neben Einkommens- und Identitätsnachweisen zusätzliche Unterlagen zur finanziellen Belastung (etwa Darlehens- oder Nebenkostenaufstellungen) verlangt.
Viele ältere Eigentümer schrecken vor der Antragstellung zurück, obwohl der Zuschuss spätestens mit der Anhebung 2025 – durchschnittlich 30 Euro mehr pro Monat – die Haushaltskasse spürbar entlasten kann.
Entlastungsbudget in der Pflege: 3.539 Euro pro Jahr ab Juli 2025Ab dem 1. Juli 2025 verschmilzt die bislang getrennt abgerechnete Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 stehen dann jährlich 3.539 Euro flexibel abrufbar zur Verfügung.
Pflegekassen erstatten damit etwa Kosten für eine zeitweise stationäre Unterbringung oder für Ersatz- und Betreuungspflege, wenn pflegende Angehörige ausfallen.
Die Leistung muss nicht vorab beantragt, sondern lediglich nachgewiesen werden; Rechnungen können gesammelt eingereicht werden. Die Neuerung soll vor allem pflegende Familienmitglieder entlasten, die bisher komplizierte Teil-Budgets ausschöpfen mussten.
Mehr für Erwerbsminderungsrentner durch Zuschlag von bis zu 7,5 ProzentBestandsrentner, die zwischen 2001 und Juni 2014 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, erhalten seit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf den Zahlbetrag.
Für Renten, die ab Juli 2014 bis Ende 2018 begonnen haben, beträgt der Aufschlag 4,5 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt den Betrag in der Regel automatisch aus; wer keine Erhöhung bemerkt, sollte umgehend eine Überprüfung beantragen, denn Nachzahlungen sind möglich.
Mütterrente: Kindererziehungszeiten korrekt zuordnenJedes Jahr Kindererziehungszeit erhöht die Rente um knapp 39 Euro (West) beziehungsweise 38 Euro (Ost). Voraussetzung ist, dass die Zeiten dem korrekten Elternteil zugeordnet sind. Genau hier hakt es häufig: Viele Mütter – aber auch Väter, die zuhause geblieben sind – haben die Zuordnung bislang nicht beantragt.
Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung ermöglicht eine nachträgliche Feststellung oder Korrektur, sogar für bereits laufende Renten. Wer noch keinen oder nur einen Teil der Kindererziehungsjahre angerechnet bekommt, sollte das Formular ausfüllen und gemeinsam mit Geburtsurkunden der Kinder an die DRV senden. Rückwirkende Erhöhungen werden in einem Betrag nachgezahlt.
Lesen Sie auch: Einfacher Zuschuss zur Rente 38 Euro monatlich: Viele Rentner wissen davon nichts
Praxisbeispiel 1: Mehr Spielraum dank Krankenversicherungs- und WohngeldzuschussHelga M., 69 Jahre alt, bezog nach 42 Arbeitsjahren als Verkäuferin eine gesetzliche Bruttorente von 1.200 Euro. Weil sie nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert war, sondern freiwillig in der gesetzlichen Kasse blieb, zahlte sie jeden Monat rund 210 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vollständig aus eigener Tasche.
Erst nach einem Beitrag auf “gegen-Hartz.de” stellte sie einen Antrag auf den Krankenversicherungszuschuss. Die Deutsche Rentenversicherung bewilligte 8,55 Prozent ihrer Bruttorente – 102,60 Euro monatlich – und überwies die Summe rückwirkend für zwölf Monate.
Mit dem aktualisierten Rentenbescheid ging Helga außerdem zum Wohngeldamt. Ihre Warmmiete beträgt 540 Euro; weil sie unterhalb der Einkommensgrenze liegt und 36 Grundrentenjahre vorweisen kann, erkannte die Behörde zusätzlich den Grundrenten-Freibetrag an.
Ergebnis: 184 Euro Wohngeld Plus pro Monat. Zusammengenommen verbessern beide Zuschüsse ihr verfügbares Einkommen also um fast 290 Euro – genug, um den gestiegenen Energieabschlag zu stemmen und endlich wieder regelmäßig das Enkelkind in einer anderen Stadt zu besuchen.
Praxisbeispiel 2: Eigentümer entlastet – Lastenzuschuss und Pflegebudget in KombinationWilhelm K., 77, wohnt allein im abbezahlten Reihenhaus. Seine Altersrente liegt bei 1.050 Euro netto. Nach dem Tod seiner Frau pflegt er seit zwei Jahren seine 95-jährige Schwiegermutter, die im gleichen Ort lebt und Pflegegrad 3 hat.
Obwohl er keine Miete zahlt, belasten ihn Nebenkosten, Grundsteuer sowie laufende Instandhaltung mit knapp 330 Euro im Monat. Über eine Zeitungsbeilage erfuhr er vom Lastenzuschuss für Eigentümer.
Die Wohngeldstelle erkannte Zins- und Tilgungsfreibeträge nicht mehr an, wohl aber Betriebskosten und Instandhaltungsrücklagen. So erhält Wilhelm jetzt 145 Euro Lastenzuschuss – ausgezahlt für zunächst 24 Monate.
Parallel beantragte er bei der Pflegekasse das neue Entlastungsbudget, das zum 1. Juli 2025 in Kraft tritt. Die Kasse bestätigte den jährlichen Rahmen von 3.539 Euro.
Davon finanziert Wilhelm künftig jeweils zwei Wochen Kurzzeitpflege seiner Schwiegermutter im örtlichen Pflegeheim, um sich selbst zu erholen. Der Lastenzuschuss stabilisiert somit seine monatliche Haushaltskasse, während das Entlastungsbudget seine Pflegesituation spürbar erleichtert.
Beide Leistungen zusammen bewahren ihn davor, sein kleines Erspartes angreifen zu müssen – und verschaffen ihm tatsächlich „mehr Rente im Portemonnaie“, wie es Rentenberater Peter Knöppel formuliert.
Warum sich der Gang zum Amt lohntAlle genannten Zuschüsse zielen darauf ab, Altersarmut zu verhindern und Teilhabe zu sichern. Doch sie wirken nur, wenn die Anspruchsberechtigten aktiv werden.
Fachleute raten, Bescheide genau zu prüfen, Anträge frühzeitig zu stellen und notfalls Unterstützung bei Rentenberatungen oder Sozialverbänden einzuholen. Vor allem falsche Scham sei fehl am Platz, betont der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt: „Das Geld ist da – holen Sie es sich.“ Wer seine Ansprüche nutzt, verschafft sich nicht nur Zuschüsse, sondern auch das gute Gefühl, Leistungen zu erhalten, für die er oder sie jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat.
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A Note from PCR about the Situation on the Russian Front
A Note from PCR about the Situation on the Russian Front
Gilbert Doctorow, who is currently in Russia, reports that Russian life is increasingly disrupted and inconvenienced by drone strikes deep into Russia. The cost and frustration has resulted in growing percentages of the population losing patience with Putin’s limited and never-ending war. The dissatisfaction with Putin’s conduct of a war now completing its fourth year is found also among governing elements. Consequently, Putin has hardened his line with regard to the terms of a settlement with the West.
Once the Trump gang understood that Putin would not agree to a ceasefire in place and that Putin was not going to yield to Trump’s demands, the White House signaled that the Trump-Putin meeting was off for the time being.
John Helmer has reported that a resolution of the conflict, regardless of the terms on which it is resolved, does not suite the war interests that essentially control the decision. Trump has roped Europe into raising its military spending to 5% of its GDP, an increase that means enormous amounts of money flowing into US weapons purchases generating massive amounts of commissions on the sales for the government officials involved. War is too big of a profit generator and wealth creator for involved individuals to permit peace. Helmer discusses the power of money here: https://www.youtube.com/watch?v=iSCtej_3NJQ&list=PLzImU_KHY9-KypTSeXTCTqTPQBBLosMPF&index=5
The chances that the world is headed to war would be reduced if the American, British, and European foreign policy communities were capable of discussing the factual reality. Instead, anyone such as Doctorow, Helmer, or myself who presents the reality of the situation is rudely dismissed with ad hominem attacks. As long as the real facts are prohibited, no good decisions can be made.
See also: https://johnhelmer.net/trump-cancels-premature-ejaculation-explainer/