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Die “Tyrannei der Minderheit”

Die beiden Politologen Steven Levitsky und Daniel Ziblatt wollen die Demokratie retten – pünktlich im Wahljahr 2024, in dem Donald Trump erneut zum US-Präsidenten gewählt werden könnte. Sie warnen in ihrem Buch “Tyrannei der Minderheit“ vor eben einer solchen. Schon ihr Erstlingswerk war einseitig. In „Wie Demokratien sterben“ beleuchten sie die politische Krise in den USA, […]

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Leserbriefe zu „Lex Wagenknecht – die Öffentlich-Rechtlichen sperren das BSW aus“

Jens Berger hat in diesem Beitrag darauf hingewiesen, dass das ZDF für die Debattensendung „Wie geht’s Deutschland“ keinen Vertreter des BSW eingeladen hat. Kurzerhand seien die Regeln geändert worden. Es würden nur die Parteien eingeladen, die „in den Bundestag gewählt“ wurden. Das BSW solle draußen gehalten werden. So weit seien die Öffentlich-Rechtlichen nicht einmal bei der AfD gegangen. Abschließend ist zum Protest dagegen aufgerufen worden. Wir haben hierzu zahlreiche und interessante Leserbriefe bekommen. Danke dafür. Es folgt nun eine Auswahl. Zusammengestellt von Christian Reimann.

1. Leserbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg, die zuvor beim Verfassungsschutz gearbeitet hat, hat erst vor wenigen Tagen gefordert, dass schon wieder ein neuer Straftatbestand eingeführt werden soll, nämlich: „Sabotage der Meinungsbildung.“ Nach dieser Logik müsste also das ZDF wegen „Sabotage der Meinungsbildung“ vor Gericht gestellt werden, weil das ZDF, und zwar vorsätzlich und zielgerichtet, mittels einer schnell mal eben geänderten Regel verhindern will, dass die Meinung des Bündnis Sahra Wagenknecht neben den Meinungen der etablierten Parteien für den Zuschauer zu hören ist. Noch extremer kann man die „Sabotage der Meinungsbildung“ gar nicht betreiben, außer durch ein Verbot des BSW.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Linser

2. Leserbrief

Liebe NDS,

daran sieht man ganz deutlich wer der wahre Feind ist. Nicht die AFD, die ja Teil eines Gesamtkonzeptes ist. Diese darf sich weiter als die einzige wahre Oppositionspartei für die kleinen Leute darstellen. Wie alle rechten Parteien weltweit, sind diese immer die erste Wahl für die reichen Eliten.

Erschreckend ist neuerdings, mit welcher Dreistigkeit diese Agenda von den Öffentlich-Rechtlichen durchgesetzt wird. Das die ARD-Programmchefin Christine Strobel, Tochter von Wolfgang Schäuble und Ehefrau des CDU- Ministers Strobel, diesen Posten neuerdings hat, kann kein Zufall sein.

Schönen Gruß, Norbert Arbeiter

3. Leserbrief

Natürlich ist es absolut inakzeptabel das BSW mit unlauteren Mitteln, Vorwänden und Ausreden auszuschließen. Aber was hat das mit der AfD zutun? Auch sie Herr Berger schaffen es wieder die AfD zu diskreditieren, es geht wohl nicht mehr ohne? Und sie glauben doch nicht ernsthaft, dass das ZDF willentlich und wissentlich der AfD indirekte Wahlhilfe leisten will, in dem das BSW ausgeschlossen wird? Die These von ihnen, ist so steil, dass man denken könne, sie haben gewisse ehemals verbotene Mittel zu sich genommen. Eher hilft hier das ZDF ihren Lieblingsparteien Grüne, Linke und SPD. Weil auch diese sogenannten ehemaligen „Qualitäts-Journalisten“ sehen, wie es um die Gunst ihrer Lieblinge im Lande steht. Auch glaube ich nicht dass diesen Leuten etwas an der CDU oder FDP liegt. Mehrere Umfragen haben gezeigt wo die politischen Präferenzen bei dem Personal der Öffentlich-Rechtlichen stehen. Da ist das BSW nur im Wege, weil zu große Konkurrenz zu Links-Grün. Nicht umsonst wird das BSW bei ARD und ZDF gern mit in die rechtspopulistische Ecke gedrängt.

Frau Wagenknecht sagt in dem Video, welches dem Beitrag beigefügt ist, sie bzw. ihr Bündnis hätten eine echte Chance die Machtverhältnisse in Deutschland zu verändern. Da bleiben bei mir mehrere Fragen, wie sie das meint? Denn sie hat ja angekündigt, bereit zu sein mit allen „demokratischen“ Parteien, außer der AfD, zu koalieren. Was soll sich denn dann im Lande verändern? Die CDU ist mittlerweile so ver-links-grünt, dass sie mit den Grünen koalieren würde (macht sie ja auch schon teilweise) und Teile liebäugeln sogar mit den Linken, zumindest auf Landesebene, gemeinsame Sache zu machen, nur um die AfD zu verhindern. Wenn also das BSW nun auch mit der CDU koaliert, so ja die grundsätzliche Aussage von Sarah, oder mit ihren alten EX-SED-Linken, was soll sich denn dann ändern? Sie wird der kleinere Partner sein und maximal ein paar Impulse liefern. Aber weder ihre Politik durchsetzen, noch entscheidende Veränderungen bewirken können. Also, was meint Sarah damit, was soll sich mit ihr verändern, außer dass sie die AfD verhindert hat? Damit ist eher das Gegenteil der Fall, als was sie Herr Berger behaupten, nicht das ZDF stärkt die AfD, sondern das BSW hilft den Altparteien. Da hätte dann auch Genossin Sarah bei ihren alten ehemaligen linken Genossen bleiben können.

J. Gerke

4. Leserbrief

Antwort des ZDF-Zuschauer-Service

(siehe unten).

Na, da bin ich ja gespannt.

MfG Reinhard Sichert

Sehr geehrte Zuschauerin,
sehr geehrter Zuschauer,

vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF.

Gemäß dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit sind die Parteien in der redaktionellen Berichterstattung im Vorfeld von Wahlen entsprechend ihrer aktuellen politischen Bedeutung zu berücksichtigen. Der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit gilt in Bezug auf das Gesamtprogramm. Diesen Voraussetzungen wird durch ein sogenanntes redaktionelles Gesamtkonzept Rechnung getragen, welches die Grundlage für die gesamte Wahlberichterstattung bildet. Auf dieser Grundlage erfolgt auch die Einladung der jeweiligen Parteien.

Dass es eine senderübergreifende Vereinbarung gebe, das Bündnis Sahra Wagenknecht generell in Sendungen im Vorfeld der Europawahl nicht einzuladen, ist unzutreffend. Das Bündnis Sahra Wagenknecht wird entsprechend seiner aktuellen politischen Bedeutung in der Wahlberichterstattung zur Europawahl 2024 berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zuschauerservice

5. Leserbrief

Sie manipulieren halt, wo sie können.

Ein kaum beachtetes Beispiel: Vor der Bundestagswahl 2021 war z.B. aus den Wahlplakaten und dem Wahl-O-Mat das Thema “Corona” wie von Zauberhand verschwunden, bis auf 2 kleine nebensächliche Fragen. Da der Wahl-O-Mat von offizieller Stelle kommt (“Bundeszentrale für politische Bildung”) – sehe ich darin auch Manipulation: Wie kann man das Thema, das das Land wie kein anderes umtrieb, so aus der Wahlthematik raushalten??? Wo, wenn nicht in der wichtigsten Wahl, kann man denn als demokratischer Bürger sein deutliches JA oder NEIN zur Coronapolitik sprechen? Aber nein, Fragen wie “Fanden sie die Coronapolitik zu weich oder zu hart?” oder “Möchten Sie anschließend eine Aufarbeitung der Coronazeit?” FEHLTEN im Wahl-O-Mat.

Und die Ausrede “Corona kam im Wahl-O-Mat nicht vor, weil es ja an Wichtigkeit abflaute” lasse ich nicht gelten. Denn kurz nach der Wahl ging’s ja erst richtig los: wir schrammten nur knapp an der Impfpflicht vorbei …

Sie manipulieren geschickt, wo sie können.
Damals wollte der Wahl-O-Mat “Corona” im Unsichtbaren verschwinden lassen, obwohl es doch DAS Thema war.
Heute wollen sie BSW im Unsichtbaren verschwinden lassen . . .

Ich sag immer: Wer braucht schon Wahlbetrug nach der Wahl? Der größte Wahlbetrug findet doch VOR der Wahl statt – wenn einige Gerichte gar nicht auf der Speisekarte stehen dürfen, oder nur ganz kleingedruckt …

Martin B.

6. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Berger,

es ist wie gegen die „Berühmt-Berüchtigten Windmühlen“ anzuschreiben/ anzureden . . .

Dennoch, die „Größten Feiglinge sitzen im Bundestag /Landtagen, in Anglo-Amerikanischen THINK-TANKS, der Wirtschaft, in den meisten Deutschen Medien, Funk & Fernsehen und Deutschen Geheimdienste !

Das die Anglo-Amerikanischen Geheimdienste über Jahrzehnte gründliche Arbeit geleistet haben, sehen wir an den GRÜNEN und den angeblichen Sozialdemokraten, die ich bereits lange nur noch als SPEZIALDEMOKRATEN betitele.

Einer der großen Apologeten der „ATLANTIK-BRÜCKE“ der ex-Schreiberling des SPIEGELS, Jan Fleischhauer, störte sich weiland an dem Vorwurf, die Atlantik-Brücke unterhalte gute Beziehungen zur CIA. ( „Getaufte Journalisten, U. Ulfkotte )
Und, lieber Herr Berger, dass von den Medien zur ATLANTIK-BRÜCKE nie etwas gescheites geschrieben wird kommt nich von ungefähr, schließlich tummelt sich die Deutsche Kampfpresse seit Jahrzehnten auf der „Atlantik-Brücke“, die Herausgeber ganz vornweg.

Und mit Erfolg wie wir seit Jahren miterleben dürfen.
Karrieren werden dort und anderswo gemacht.
Kleber, der Unselige aus Mainz, die „Drei Damen vom (Politischen)Grill“ (ARD/ZDF).
Plus „Katholische Internatsschüler mit Rechtsdrall“,“beförderte Damen“ hier und da.
„Und wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing !“
Daran hat sich nichts geändert.

Das die „Rechten Demokraten“ beim ZDF sich zusammenfinden ist nur normal, ist halt Wendezeit.
Da stören Kritischen Zeitgenossen und Personen nur.

Demokratie war gestern, heute ist “Patriotische Abnicken im Stechschritt” wieder angesagt.

Aus diesem Grund muss eine Partei und ihre Galionsfigur eben nur zuschauen.

ARD und ZDF mimen auf Demokratie und Menschenrechte.

Warten wir … nicht auf’s Christkind … dass wird wahrscheinlich nicht mehr kommen, sondern auf die vielen Särge Deutscher Väter und Söhne !

Aber man sollte die Hoffnung nicht aufgeben, dass sich die Menschen nicht von den System-Parteien weiter blenden lassen und für den Frieden auf die Straße gehen.

M f G
B. Schroeder

7. Leserbrief

Lieber Nachdenker,

anbei meine Programmbeschwerde gegen den ungeheuerlichen Vorgang betreffend der Ausgrenzung des BSW bei der Wahlsendung „Wie geht´s Deutschland?“ am 7.5.2024. Ich bin auf die Antwort sehr gespannt.

Mit freundlichen Grüßen
von unserem Leser A.S.

Sehr geehrte und geschätzte Damen und Herren im ZDF,

als regelmäßiger Konsument von Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und politisch interessierte Bürger verfolge ich aufmerksam die politischen Sendungen des ZDF und der ARD und bin in der Regel auch zufrieden mit dem Angebot.
Gegen die am 7.5.2024 ausgestrahlte Sendung „Wie geht´s Deutschland?“ muss ich allerdings Protest gegen den Ausschluss des Bündnis Sahra Wageneknecht (BSW) einlegen.
1. Mich hätte schon sehr interessiert, was das BSW zu den in der Sendung angesprochenen Themen zu sagen hat. Ich sehe hier die die Pflicht zur umfassenden Information erheblich gestört.
2. Da acht Parteien im deutschen Bundestag vertreten sind, ist es mir aus Gründen der Fairness und Gerechtigkeit nicht zu erschließen, dass die Linke eingeladen wurde, aber das BSW nicht. Die Abgeordneten beider Gruppen sind durch freie Wahlen ins Parlament gelangt. Meinem Empfinden nach wird die Neutralität in der Berichterstattung durch den Ausschluss des BSW deutlich eingeschränkt.
3. Stattdessen wird der AfD, eine Partei mit teils gesichert rechtsextremen Weltbild, die in einigen Bundesländern sogar vom Verfassungsschutz beobachtet wird, hier eine Plattform zur Präsentation als einzige „Alternative“ zu den Ampel-Regierungsparteien und der CDU geboten.

Im Sinne einer fairen und informativ ausgeglichenen Informationssendung verlange ich, dass das BSW ebenso durch das ZDF befragt und herausgefordert wird wie die anderen im Parlament vertretenen Parteien. Deshalb protestiere ich als treuer und überzeugter Gebührenzahler energisch gegen die Ausgrenzung des BSW in den Wahlsendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von ZDF und ARD.

Mit freundlichen Grüßen

8. Leserbrief

Zu Ihrer Information.

Vielleicht hat der Artikel von Jens Berger ja schon etwas bewirkt.

Viele Grüße,
Franz Rockinger

Guten Tag, Herr Rockinger,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die u.a. auch den Südwestrundfunk erreichte.

Gerne überlassen wir Ihnen den Wortlaut der ARD Kommunikation zu diesem Thema:

Es gibt keine Vereinbarung zwischen ARD und ZDF, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Sendungen im Vorfeld der Europawahl generell nicht einzuladen. Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker des BSW werden in der ARD im Vorfeld der Europawahl angemessen berücksichtigt.

Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Unterhaltung mit unseren Programmen.

Freundliche Grüße
Ihr SWR Hörer- und Zuschauerservice

Hallo,

mit Erstaunen habe ich gestern mitbekommen, dass in der Diskussionssendung “Wie geht’s Deutschland” des ZDF fast alle im Bundestag vertretenen Parteien eingeladen wurden. Fast alle, weil das ZDF wohl der Ansicht ist, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht dem Zuschauer nicht zugemutet werden kann.

Ich empfinde das als ungeheuerlich, weil mir ein öffentlich rechtlicher Sender vorschreiben will, was ich zu wählen habe.

Der Verdruss über die öffentlich rechtlichen wird immer größer.

Wenn die Rundfunkgebühr nicht eine Zwangsabgabe wäre, hätte ich mich heute sofort von der Institution öffentlich rechtlicher Rundfunk abgemeldet.

Da ich befürchte, dass es in den Anstalten der ARD ähnlich undemokratisch zugehen könnte, wende ich mich heute vorausschauend an Sie mit der Bitte, ein derartig undemokratisches Vorgehen in Ihren Anstalten nicht zu unterstützen.

Gruß,
Franz Rockinger

9. Leserbrief

Nicht verehrtes ZDF-Programmteam,

mit gestriger Sendung haben Sie einmal mehr in aller Deutlichkeit Ihre politischen Manipulationsstrategien offen gezeigt, indem Sie durch eine kurzfristige Änderung der Prämisse das Bündnis Sarah Wagenknecht nicht eingeladen haben, wie es sich doch in einer DEMOKRATIE eigentlich gehört. Dass Sie überhaupt noch das Wort Demokratie in den Mund nehmen bzw. darüber eine “kritische Berichterstattung” anstreben ist ein absoluter Treppenwitz. Ihre Medienanstalt ist mittlerweile (und immer ersichtlicher) ein Propaganda-Kanal, welchen man gezwungenermaßen auch noch über Gebühren mitfinanzieren muss.

Nur gut, dass es immer mehr Menschen gibt, die das ZDF auch als das erkennen, was es ist – nämlich gezielte Meinungsbildung! Das BSW hat mittlerweile laut Wahlprognosen rund doppelt so viele Stimmen wie FDP oder Die Linke und darf somit nicht einfach unter den Tisch fallen. Ihre Methoden der Manipulation sind zutiefst unseriös und – in meinen Augen – auch rechtswidrig. Meine Enttäuschung schlägt mehr und mehr in Wut um. Damit ich mich nicht übergeben muss, schalte ich seit längerem das ZDF gar nicht mehr ein! Über eine fundierte Nachrichtenseite habe ich von dem Ausschluss erfahren und bin empört, wie offensichtlich doch hier gegen Rechtmäßigkeit verstoßen wird. PEINLICH und SCHLIMM!

Mit unfreundlichen Grüßen
J. S.

10. Leserbrief

dürfte einen Vertragsbruch der ÖRR-Sender mit der Bundesrepublik Deutschland darstellen, in denen sich die Sender zur Ausgewogenheit verpflichten, tatsächlich aber mutwillig eine gerade entstandene und im Bundestag vertretene Partei ausschließen. Zumindest müsste man mal dezidierter in diese Verträge sehen und die Frage beantworten können, wessen Recht im Fall einer staatsvertraglichen Störung beeinträchtigt ist bzw wer hieraus legitimiert ist, auf welchem Rechtswege zu klagen.

Die zweite Frage ist, ob und ggf inwieweit das Sache des Verfassungsschutzes ist, wenn der Rechtsnatur nach das Grundgesetz ein Abwehrrecht des Einzelnen gegenüber dem Staat ist. Wenn also durch das Verhalten des ZDF Parteien mutwillig ausgeschlossen werden, um sie daran zu hindern, ihre politischen Vorstellungen darzustellen, ist das eine Störung des Informationsrechts von BSW und dem an dem BSW interessierten Bürger.

MfG Ole Pinelle

11. Leserbrief

Liebes NDS Team,

erst mal vielen tausend Dank für euer unermüdliches Eintreten für Pressefreiheit und Meinungsfreiheit.

Der Ausschluss des Bündnisses Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit von den politischen Debatten des ZDF im Rahmen der Europawahl und sehr wahrscheinlich der kommenden Bundestagswahl ist ein weiterer Schlag der Ampel-Regierung gegen die Grundregeln unseres demokratischen Gemeinwesens. Wir müssen davon ausgehen, dass diese neue “Regel” auch auf die ARD ausgeweitet und von anderen Medien übernommen wird. Es handelt sich um den Versuch der Ampel (und der sogenannten “Opposition”) die bestehenden Machtverhältnisse der Blockparteien SPD, FDP, Grüne, CDU/CSU, Linke und AfD über die systematische aber leider folgenlosen Missachtungen des Grundgesetzes, des Völkerrechts und internationaler Abkommen zu zementieren. Es zeigt sich in eklatant offener und zynischer Weise, wie die Ampel Regierung die öffentlich rechtlichen Medien missbraucht, um ihre vollkommen fehlgeleitete, infantil -idiotische Politik mit einem Frontalangriff auf grundgesetzlich verbriefte Rechte zu verbergen versucht.

Wer von diesen auf dem Photo abgebildeten “Volksvertretern” wäre denn überhaupt in der Lage, fachlich, faktisch, argumentativ oder rein rhetorisch Frau Dr. Wagenknecht oder einem der BSW Spitzenpolitikern etwas entgegenzusetzen? Das ist doch eine Gurkentruppe! Diese Leute werden vor solchen Debatten von Kommunikationsexperten wie die Hündchen trainiert, im richtigen Moment ihre Worthülsen und Phrasen loszuwerden, in der Hoffnung dass ihr dummes Geschwätz die Vernunft schlägt. Dem ist nicht so, und das wissen sie! Jede Minute einer offenen Debatte unter Teilnahme des BSW würden denen bei den nächsten Wahlen Prozentpunkte kosten. Wie kommen wir nur an ein solches “Führungspersonal”. Keiner von denen würde in der Privatwirtschaft die Probezeit überstehen.

Was haben wir in den letzten drei Jahren seit der Zeitenwende alles erdulden müssen: Die Gleichschaltung der öffentlich rechtlichen und konzern-gebundenen Medien und damit verbunden die Verengung der Debatten zu den überlebenswichtigen Themen der Zeit; die Forcierung einer militaristischen Politik und in deren Folge Konfliktlösungen mit militärischen Mitteln; die Ablehnung jeglicher Verhandlung mit der Russischen Föderation zur Beilegung des Ukraine Krieges und damit die Inkaufnahme weiterer hunderttausender Tote; die öffentliche und geradezu verrückte Forderung deutscher, französischer und britischer Politiker den Krieg nach Russland zu tragen bzw NATO Truppen in die Ukraine zu schicken; die Unterstützung des Genozids im Gaza Streifen und in den durch Israel besetzen palästinensischen Gebiete; das Hofieren des menschenrechtsverachtenden Systems Saudi Arabien und anderer autoritärer Staaten, um den Verlust des billigen russischen Erdgases wett zu machen; den militärischen Aufmarsch im Pazifik als Vorspiel zu einem vom Westen angezettelten Krieges gegen China; die Bezahlung korrupter Regime für deren menschenverachtende Deportationen von Flüchtlingen in die Wüsten Nordafrikas und in den Bürgerkrieg im Sudan; eine Aufrüstung- und Propaganda Orgie wie zu den Vorkriegsjahren des WW I und II; die Umdeutung geschichtlicher Tatsachen und politischer Errungenschaften mit globaler Bedeutung, beginnend mit der Entspannungspolitik von Willi Brandt und Egon Bahr und damit verbunden die Wiedervereinigung Deutschlands, die Befreiung der osteuropäischen Staaten von der Unterdrückung durch die ehemalige Sowjetunion sowie die darauf folgenden positiven Wirtschaftsbeziehungen zu Russland, die auf beiden Seiten zu erheblichen Wohlstandsgewinn führten; die Ausklammerung und Umdeutung der Vorgeschichte zum Ukraine Krieg; das verschärfte Dienstrecht für Beamte; die Ausgrenzungen, Verleumdungen, Kündigungen von Lehraufträgen und Entlassungen von Personen die vom offiziellen Narrativ der Ampel abweichen; die Auflösung von friedlichen Versammlungen durch Polizeikräfte; Einreise- und Betätigungsverbote für kritische Stimmen, einschließlich Menschen jüdischen Glaubens; die Umdeutung der berechtigten Kritik an dem Genozid der israelischen Streitkräfte an der palästinensischen Bevölkerung in strafbaren Antisemitismus, die Verschärfung verschiedener Strafgesetze mit dem Ziel die Meinungsfreiheit einzuschränken und kritische Menschen einzuschüchtern; die vollkommene Aufgabe nationaler Interessen zu Gunsten der Verteidigung der globalen Vorherrschaft der USA; das Fehlen jeglichen diplomatischen Gespürs, Könnens, Geschichtskenntnis, Allgemeinbildung und Erfahrung und in Folge eine super dämliche Aussenpolitik die diesen Namen nicht verdient, und Deutschland, aufgrund seiner Hybris und doppelten Maßstäbe, zum Gespött des globalen Südens macht; Rückschritte in der Klima, Umweltpolitik und Sozialpolitik; eine Wirtschafts-und Energiepolitik die mir die Tränen in die Augen und viele Menschen in die Armut treibt und ein Kanzler Scholz der keine Eier in der Hose hat und die Sprengung der wichtigsten Infrastruktur Deutschlands durch die USA oder die Ukraine (ihr könnt es euch aussuchen) schmallippig lächelnd einfach so hinnimmt, und eine EU Uschi die über beide Ohren in Korruptionsaffären verstrickt ist. Mein Gott, ist die Liste lang, mir geht ja gleich die Tinte aus.

Die Ampel Regierung als auch die CDU/CSU, AfD, Linke “Opposition” ist geleitet von den Interessen der USA, deren militärischen Erfüllungsgehilfen der NATO und den US Statthaltern in der Europäischen Union. Diese Blockparteien vertreten nicht die Interessen der Bürger. Es bedarf daher Niemanden der diese Regierung diskreditiert, diese Regierung diskreditiert sich selbst. Nicht die “Rechten” (von denen ich mich in jeder Weise distanziere), noch irgendwelche durchgeknallten Schläger gefährden unsere Demokratie, es ist die Regierung selbst die Schritt für Schritt die demokratischen Rechte beschneidet und selbst zu einer Gefahr für unser demokratisches Rechtssystem heranwächst.

Günter Eberz

12. Leserbrief

Hallo Mr Berger,

Hier mein Briefchen an das ZDF , in Sachen Ausschluss der BSW aus dem medialen Mainstream, hier ZDF
Martin Hemmers

Werte Journalisten/ Journalistinnen des ZDF,

Um das vorab klarzustellen:
Sie dürfen es sich erlauben, meine folgende Forderung nicht ernst zu nehmen, denn ich bin nach ihrer Ausschlusslitanei ein Querdenker, Antisemit, Putinversteher, rechtsaffin, politisch naiv, Lumpenpazifist.
Sollte ich etwas vergessen haben, ergänzen Sie es wohlgemut. In Ihrer Begriffekammer finden sich gewiss noch weitere Schätze.

Nun das Anliegen.

Ich lese gerade, dass sie die Partei BSW von öffentlichen Politdebatten auf ihrem Sender ausgeschlossen haben und in Zukunft weiter auszuschließen gedenken.
Es handelt sich dabei um gewählte Politiker/innen.
Sie haben sich als Legitimation zurechtlegen lassen, dass diese Partei bei der vergangenen Bundestagswahl nicht ins Parlament gewählt wurde.
Das ist ein Vorwand, ein billiger. Und das ist nicht richtig. Denn wenn sich eine Partei spaltet, dann ist jeder der abgespaltenen Zweige ein Teil der ursprünglich ins Parlament gewählten Partei. Und somit demokratiegesiegelt und im öffentlichen Raum sprechberechtigt und sprechpflichtig.
Was nehmen Sie sich da heraus, dem Wähler nur von Ihnen vorverlesene Stimmen zu Gehör zu bringen?
Ich fordere Sie auf, unverzüglich Frischluft in Ihre Mainzer Blase einzulassen, sprich, das zu tun, was der Demokratie entspricht: den Marktplatz der Meinungen abzubilden.

Meine Meinung zu Ihrem Sender und zu Ihrer Kritikfähigkeit will ich mal so beschreiben: Sie sind in der Medienwelt ein Halbschwergewicht, eine Regionalmacht. In Sachen Journalismus lässt sich ihre Qualität vergleichen mit dem hochqualitativen Geschäftsgebaren der deutschen Bundesbahn. Steigende Managergehälter bei sinkender Qualität.

Der deutsche Staat bedient sich eines ausgedehnten Zensur- und Propagandaapparats, um seine Interessen durchzusetzen.Sie spielen dieses Spiel allzu leichtfertig mit.
Das öffentliche Schreiben von Mitarbeitern deutscher Funkanstalten sollte Ihnen bekannt sein.
Kein Anlass neue Wege einzuschlagen?
Sie sollten in sich gehen.
Der gleichberechtigte Umgang mit allen Parteien und Gruppen im deutschen Bundestag bietet Ihnen dazu jetzt Gelegenheit.

Es grüßt Ihr TV Gebührenzahler M.H.

13. Leserbrief

Liebes NDS-Team, lieber Jens Berger,

ich finde es immer wieder (fast täglich ;-) ) toll, wie umfangreich und ausgewogen ihr berichtet!
Danke dafür

Von dem Boykott des BSW hatte ich auch schon aus dessen newsletter erfahren.

Ich bin dann spontan dem Aufruf gefolgt und habe die folgenden Zeilen als Email ans ZDF geschrieben:

(Mit Mühe noch etwas) Geehrte Damen und Herren,
in der Hoffnung, dass es tatsächlich noch Mitarbeiter gibt, die Achtung verdienen!
Ich denke schon seit Jahren (spätestens seit der Anfangszeit der Corona-Diktatur, aber eigentlich schon seit 9/11), es kann nicht mehr schlimmer kommen. Leider muss ich inzwischen fast täglich feststellen, dass ich mich immer wieder irre und wohl naiv und blauäugig bin (ja, blaue Augen habe ich ;-) ).
Doch was ich jetzt höre, schlägt dem Fass den Boden aus!
Ich mag es nicht glauben, aber wenn es tatsächlich das Bestreben gibt, das BSW totzuschweigen, ist das nur noch erbärmlich und meine Achtung vor einer früher durchaus geschätzten Anstalt fällt total in den Keller.
Ich hoffe sehr, dass es noch ein paar anständige Menschen in “den Medien” gibt und die aktuellen Nachrichten nur eine Momentaufnahme und keine böswillige Strategie sind.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich eines Besseren belehrt werde!
Mit (gerade noch) freundlichen Grüßen
Hans Nücke

ps: Dies ist meine erste Email an einen Sender, obwohl ich innerlich schon seit langer Zeit “koche”!
Nur damit Sie einschätzen können, wie ernst es mir ist…

Ich hoffe sehr, dass viele weiter noch nachdenkende Menschen sich ebenfalls zu so einem Schritt durchringen können.

Auch wenn es sicher naiv ist zu hoffen, dass das etwas bewirken kann!

Aber zumindest ist es ein Ausdruck der Anerkennung und Unterstützung einiger weniger noch aufrechten Journalisten und Politiker in unserem Land!

LG
Hans Nücke

14. Leserbrief

hier die Antwort des ZDF auf meine Beschwerde wg. BSW: “abgestufte Chancengleichheit”

freundliche Grüße
Thomas Odenweller

Sehr geehrte Zuschauerin,
sehr geehrter Zuschauer,

vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF.

In die Sendung “Wie geht’s, Deutschland?” vom 07.05.2024 wurden die Vertreterinnen und Vertreter der sieben Parteien eingeladen, die bei der Bundestagswahl 2021 in den Deutschen Bundestag gewählt wurden.

Selbstverständlich wird das “Bündnis Sahra Wagenknecht” entsprechend seiner aktuellen politischen Bedeutung in der ZDF-Wahlberichterstattung zur Europawahl 2024 berücksichtigt – nach dem bekannten Prinzip der abgestuften Chancengleichheit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zuschauerservice

15. Leserbrief

Lieber Herr Berger,

schlecht, wenn Sie mich fragen.

Auf YouTube habe ich bereits von Sahra Wagenknecht erfahren, dass das BSW aus den Wahlsendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herausgehalten werden soll. Das ist ungeheuerlich.

Jedenfalls war Ihr Artikel für mich der Anlass, dem ZDF eine Protestmail zu schicken, die ich Ihnen hiermit im Wortlaut zukommen lassen möchte:

“Es ist lobenswert, dass sie das Wahlvolk zusammen mit den im Bundestag vertretenen Parteien über die anstehenden Wahlen auf dem Laufenden halten wollen.

Doch halt: mit allen im Bundestag vertretenen Parteien?

Mitnichten: mit allen Parteien außer dem BSW!

Das ist zutiefst undemokratisch und entspricht leider dem insgesamt miserablen Zustand der öffentlich-rechtlichen Sender. Diese sind zum Sprachrohr und zur öffentlich-rechtlichen Propaganda-Abteilung der Regierung(en) verkommen.

Seien Sie versichert, dass ich zu den ersten gehören werde, welche die öffentlich-rechtliche Zwangsabgabe aufkündigen, sobald sich eine auch nur klitzekleine gesetzliche oder rechtliche Handhabe dazu bietet. Ich bin nicht bereit, einen Rundfunkbeitrag zu entrichten, der dem Volk Sand in die Augen streut, statt es umfassend und kritisch zu informieren.

Ein Grund mehr, das BSW zu wählen!”

Fühlen Sie sich frei, dies zu veröffentlichen, sollten Sie es wünschen, gerne auch mit meinem Namen.

Solange es solche Medien wie die NachDenkSeiten gibt und das Internet in Deutschland noch relativ uneingeschränkt funktioniert, können wir uns glücklicherweise anderweitig informieren und sind auf die öffentlich-rechtlichen Sender nicht angewiesen. Richtig düster beginnt es spätestens dann zu werden, wenn auch das nicht mehr möglich ist.

An dieser Stelle daher ein herzliches Dankeschön für Ihrer aller Arbeit bei den NachDenkSeiten.

Seien Sie freundlich gegrüßt,
Weidmann

16. Leserbrief

Hallo Herr Berger,

besten Dank für den Hinweis, ist in der Tat ungeheuerlich. Habe sofort die im Anhang beigefügte Reklamation an den ÖRR per E-Mail übermittelt und ad hoc vom ZDF nachstehende Antwort bekommen und Entsprechendes entgegnet. Immerhin existiert da wohl einige Bedeutungszumessung ihrer Machenschaften gegenüber oppositionellen Zwangsgebührenzahlern.

Schöner Gruß
H. Wohler

[PDF]

**************
Guten Tag,

es ist ungeheuerlich den kritischen Zwangsgebührenzahler auf solche Weise zu verhohnepiepeln; denn es wurde doch exakt beanstandet, daß die zuvor praktizierte Regelung, die alle Parteien im Bundestag betraf, dergestalt geändert wurde, daß jetzt das BSW boykottiert werden konnte. – wir es da also quasi mit einem “Lex Wagenknecht” zu tun haben. Somit liegt hier also eine konsequente Beibehaltung einer Regimekonformität seitens des zum Staatsfunk mutierten ÖRR vor, was hier reklamiert worden war, verbunden mit der Forderung zukünftig gefälligst die einschlägigen Vorgaben des RStV im Einklang mit Anstand und guten Sitten wieder zu realisieren!

Bester Gruß
H. Wohler

*****************

Sehr geehrte Zuschauerin,
sehr geehrter Zuschauer,

vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF.

In die Sendung “Wie geht’s, Deutschland?” vom 07.05.2024 wurden die Vertreterinnen und Vertreter der sieben Parteien eingeladen, die bei der Bundestagswahl 2021 in den Deutschen Bundestag gewählt wurden.

Selbstverständlich wird das “Bündnis Sahra Wagenknecht” entsprechend seiner aktuellen politischen Bedeutung in der ZDF-Wahlberichterstattung zur Europawahl 2024 berücksichtigt – nach dem bekannten Prinzip der abgestuften Chancengleichheit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zuschauerservice

17. Leserbrief

Guten Abend zusammen,

ich habe mich beim ZDF darüber beschwert, dass das BWS zur
Debattensendung nicht eingeladen wurde und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrte Zuschauerin,
sehr geehrter Zuschauer,

vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF.

In die Sendung “Wie geht’s, Deutschland?” vom 07.05.2024 wurden die Vertreterinnen und Vertreter der sieben Parteien eingeladen, die bei der Bundestagswahl 2021 in den Deutschen Bundestag gewählt wurden.

Selbstverständlich wird das “Bündnis Sahra Wagenknecht” entsprechend seiner aktuellen politischen Bedeutung in der ZDF-Wahlberichterstattung zur Europawahl 2024 berücksichtigt – nach dem bekannten Prinzip der abgestuften Chancengleichheit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zuschauerservice

Wie kann ich darauf reagieren? Mich stellt diese Antwort keineswegs zufrieden.

MfG
Ihre Leserin: Cornelia Stiller

18. Leserbrief

Hi Jens, liebe NDS,

auf eine Ausladung von BSW bei den Öffentlich-Rechtlichen habe ich schon länger gewartet. Denn durch das heimliche Komplott, das CDU/CSU, FDP und AfD hinter den Kulissen gebildet haben, ist die neugegründete Partei BSW die einzige Partei in Deutschland überhaupt noch, die für eine schweigende und ohnmächtige Mehrheit der Menschen spricht. Ihr Programm für “sozialen Frieden und Gerechtigkeit” wird garantiert durch die Person Wagenknecht und Oskar Lafontaine sowie die Gründungsmitglieder des BSW!

Jetzt befindet sich das bisschen “Restedemokratie” unserer bundesdeutschen Schein-Demokratie ausschließlich nur noch in den Händen des BSW! Alle anderen Parteien entstammen dem “klassischen Bürgertum” und betreiben entsprechend Kriegshetze, rassistische Diskriminierung, Aufrüstung, Geschichtsrevisionismus und eine unverhohlene Renaissance von Nazis und Faschismus. Sie alle unterstützen den Genozid und Völkermord Israels in Gaza genauso, wie sie den Völkermord der Nazis in der Ukraine unterstützen. Das Deutsche Parlament in Berlin ist jetzt zu einer vollständigen Anhäufung von Politikern und Parteien geworden, die einen völligen Ausverkauf des Souveräns, einen Hochverrat an den Interessen dieses Landes in Permanenz und eine vollständige Politik gegen die Mehrheit der eigenen Bevölkerung betreiben – eingebettet in eine Umgebung faktenverfälschender und lügender Medien. Dies alles zusammen mit der laufenden Beugung von Recht und GG, dem völligen Versagen der Jurisprudenz und “Zweiten Staatsgewalt” in Deutschland und die neoliberale a-soziale Politik der C-Parteien spiegeln sich in diesem Vorgang der ÖR nur folgerichtig wider.

Dieser Bundestag, seine Parteien, die Regierung und die gesetzlichen ÖR-Medien delegitimieren unser Land und unseren Staat vollständig!

Das BSW ist zur einzigen politischen Option für die Mehrheit der Menschen geworden. Der Faschismus ist in voller Bewegung und er kommt, wie einst aus der Mitte der Besitzenden. Die deutsch-bürgerliche Gesellschaft war schon immer rassistisch-wertend und daraus vorurteilsbehaftet-ideologisierend!

Güße
von unserem Leser R.O.

19. Leserbrief

Bei mir kam diese Frage auf:

Hat man vor dem “Gespenst des Kommunismus” noch mehr Angst als vor der rechts-konservativen AfD?

Mit besten Grüßen
Liane Freyer

20. Leserbrief

Hallo Herr Berger,

nachdem ich Ihren, im Betreff genannten Artikel, gelesen hatte, habe ich gleichtägig eine E-Mail an den ZDF-Zuschauerservice verfasst. Eine Antwort erhielt ich bereits am Folgetag vormittags. Da ich mit dieser Antwort natürlich nicht zufrieden war, habe ich am 09.05. abends eine zweite E-Mail verfasst. Die Antwort folgte wieder am Folgetag früh morgens. Da diese Antwort auch nicht in einer Silbe von der ersten abwich, habe ich mich entschlossen, diesen Sachverhalt im Rahmen eines Leserbriefs an die NachDenkSeiten zu senden. Aus diesem Grund erhalten Sie im Anhang den bisher erfolgten E-Mail-Verkehr zur Sache.

Ich habe natürlich eine klare Meinung zum Verhalten des ZDF-Zuschauerservice, mit der ich auch nicht hinter dem Berg halte.

Ich empfinde das Verhalten des ZDF-Zuschauerservice als eine Frechheit, als respektlos und auch als feige (feige, weil man sich nicht positionieren will, wie diese Änderung der Einladungsprozedur zustande kam). Wenn so die Reaktion eines von unseren Geldern finanzierten öffentlich-rechtlichen Mediums aussieht, muss man sich nicht wundern, dass die Einschaltquoten nur einen Weg und zwar den nach unten kennen. Und das finde ich, ist vollkommen richtig so. In diesem Verhalten sehe ich auch eine vollkommene Abgehobenheit solcher Institutionen und sie scheinen nur in ihrer eigenen Blase zu leben. So ein Verhalten zeigt auch die absolute Notwendigkeit einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie es im “Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland” von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio, sowie alle weiteren Unterzeichnenden gefordert wird. Neben den aus meiner Sicht in jeder Hinsicht berechtigten Forderungen in diesem Manifest sehe ich insbesondere die Beteiligung der Beitragszahler bei der Auswahl der Mitglieder der Rundfunk-, Fernseh- und Verwaltungsräte als zwingend erforderlich an. Und nicht nur bei der Auswahl, Beitragszahler sind selbst in solch repräsentativer Anzahl in diese Räte aufzunehmen, dass sie eine Stimmmehrheit haben. Nach einem bestimmten Zeitabstand müssen sie durch neu zu wählende Mitglieder ausgetauscht werden. Den Grund dafür muss ich sicher nicht näher erläutern. Nur so sehe ich überhaupt noch eine Chance, wieder zu einer ausgewogenen Berichterstattung in den öffentlich-rechtlichen Medien zu kommen. Es gäbe noch viel mehr dazu zu sagen. Das würde aber wohl den Rahmen meiner Lesermeinung sprengen.

Wenn meine Lesermeinung veröffentlicht werden sollte, können Sie gern meinen Namen und meinen Wohnort veröffentlichen.

Herzlichste Grüße und machen Sie weiter so. Wir brauchen die NachDenkSeiten als Korrektiv.

Detlef Unger

[PDF]

21. Leserbrief

Sehr geehrte NDS Macher. In Ihrem o.g. Artikel weist Herr Berger darauf hin, dass das ZDF seine Regeln geändert hat und das BSW nicht zu entsprechenden Wahlsendungen einlädt. Ich habe mich daraufhin beim ZDF beschwert und erhielt eine Email, in der es heißt, das BSW würde in Zukunft selbstverständlich im Zuge der “bekannten abgestuft Chancengleichheit” behandelt. Mir ist diese abgestuft Chancengleichheit nicht bekannt. Bedeutet das, dass einige Parteien gleicher sind als andere? Die Mail des ZDF hänge ich an, vielleicht ist sie für Sie interessant.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Christl

Sehr geehrte Zuschauerin,
sehr geehrter Zuschauer,

vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF.

In die Sendung “Wie geht’s, Deutschland?” vom 07.05.2024 wurden die Vertreterinnen und Vertreter der sieben Parteien eingeladen, die bei der Bundestagswahl 2021 in den Deutschen Bundestag gewählt wurden.

Selbstverständlich wird das “Bündnis Sahra Wagenknecht” entsprechend seiner aktuellen politischen Bedeutung in der ZDF-Wahlberichterstattung zur Europawahl 2024 berücksichtigt – nach dem bekannten Prinzip der abgestuften Chancengleichheit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zuschauerservice

22. Leserbrief

Nein, ich werde nicht beim ZDF protestieren. Was soll Frau Wagenknecht in dieser Runde? Das Nichteinladen wird dem BSW helfen: zumindest der noch halbwegs wache Teil der Bevölkerung wird es wahrnehmen und kann sehen, wie das ZDF agiert.

Eine offensichtliche Ungerechtigkeit nützt immer den Betroffenen. Über Parteigrenzen hinaus.

Herzlich und Dank für Ihre Arbeit.
Frank Tofern

23. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Berger,

nennen Sie die Funk-und Fernsehanstalten schlicht und einfach “Staatsfunk”. Der Begriff “Öffentlich-rechtliche Medien” ist doch heute eine klare Lüge.

Mit freundlichen Lügen
G. Nesemann

24. Leserbrief

Liebes Team der Nachdenkseiten,

ich bin aus Österreich und verfolge täglich eure tollen Artikel.

Ein besonderer Fan bin ich von Jens Berger.

Nun zum Thema BSW:

Als 2015 bei den österreichischen Nationalratswahlen die neu konstituierte “Liste Pilz”, die Liste des ehemals grünen Abgeordneten Peter Pilz, zur Wahl antrat, war es beim ORF genauso. Er wurde zu keiner “Elefantenrunde”, noch zu irgendeinem Gespräch im Rahmen der damals im Parlament vertretenen Parteien geladen. Er musste sozusagen am Katzentisch Platz nehmen. Die Begründung war dieselbe wie beim BSW. Als Abspaltung von den Grünen war er (noch) nicht in den Nationalrat gewählt. Peter Pilz war jahrzehntelang als politischer Aufdecker bekannt (z.B. Causa Eurofighter), vor allem in Untersuchungsausschüssen. Er war den anderen Parteien, inklusiv seiner eigenen, sehr lästig. Nach der Wahl wurden ihm von der super linksliberalen Zeitung “Der Falter” sexuelle Übergriffe angehängt, die dann von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wurden. 2017 wurde die Regierung von SZ und Spiegel gesprengt, was ich in der Sache nicht schlecht fand, mich störte aber, dass deutsche, sog. linksliberale Medien die großen Aufdecker waren. Bei der Wahl 2017 flog dann die Liste Pilz wieder aus dem Nationalrat, da sie leider nur 2 Jahre Gelegenheit hatte in der Politik zu reüssieren und sich deshalb einer breiten Wahrnehmung der Wählerschaft entzog. Das war sehr bitter. Wie diese beiden Medien zurzeit aufgestellt sind, kann niemanden überraschen. Eben jene, die Sahra Wagenknecht in ihrem Buch “Die Selbstgerechten” so trefflich beschreibt, haben eine Regierungskrise im benachbarten Ausland ausgelöst.

Ich bin eine große Anhängerin von Fr. Wagenknecht und wünschte mir, dass es so eine Politikerin in Österreich gäbe. Meine Stimme hätte sie auf jeden Fall.

Liebe Grüße
A.K.

Liebes Team,

Ich entschuldige mich für die falschen Datumsangaben, aber der Ibiza FPÖ Skandal wurde im Mai 2019 aufgedeckt und sprengte die Regierung. Der nachfolgende Misstrauensantrag, der erste der 2. Republik der erfolgreich war, war eine Farce, da klar war, dass Bundeskanzler Kurz die darauffolgenden Wahlen mit seiner Partei gewinnen würde.

All das hat dann die Liste Peter Pilz aus dem Nationalrat katapultiert, obwohl klar war, dass der amtierende Bundeskanzler in zahlreichen Korruptionsskandalen involviert ist, siehe Benko Pleite.

Er trat ja dann zurück. Der jetzige Kanzler Nehammer ist ja auch nicht das Gelbe vom Ei. Das dann die Wählerschaft glaubt, dass die FPÖ die Probleme lösen kann, ist, gelinde gesagt, eine vollkommene Fehleinschätzung. Die Grünen zerreißt´s und die SPÖ will undurchführbare Forderungen durchsetzen (z.B. das jeder Bürger einen Anspruch auf einen Termin bei einem Facharzt hat) und die 32stunden Woche bei vollen Bezügen).

In Österreich glaubt man ja gerne, dass nur unser Land die meisten Korruptionsfälle zu verzeichnen hat. Es ist jeder Fall einer zuviel, aber andere Staaten ziehen mit uns gleich.

Liebe Grüße
A.K.

25. Leserbrief

Die Zensur findet doch statt.
Deshalb : Rundfunkbeitrag zurück buchen.

Wenn ich im Bekanntenkreis eine kontroverse Fernsehsendung anspreche, lautet die Antwort sehr häufig, man schaue kaum noch Fernsehen. Unabhängig von der politischen Einstellung der Gesprächspartner überwiegt der Eindruck, Fernsehen, auch die Öffentlich Rechtlichen, würde nicht informieren sondern manipulieren.

Den dortigen “Verantwortlichen” kann die öffentliche Meinung und öffentliche Akzeptanz vollkommen gleich sein, zwar singen sie das hohe Lied des Marktes, werden aber selbst durch ein, am üblichen Rechtssystem vorbei gebastelten Zwangssystem finanziert.

Öffentlich rechtliche Qualitätsmedien ? Ein paar Beispiele?

  • ARD: Maischberger, die Erfinderin des Maischberger-shuffle:
    Man nehme drei Semi-Prominente und befrage sie zu einem Thema, zu dem sie keine Expertise besitzen, also auch keine Reputation verlieren können.
    Mit entsprechend gezielten Fragen werden sie jeden gewünschten Unfug behaupten.
  • ZDF Sendung Heute: Bei Christian Sievers ist nicht klar, ob er den Unterschied einer Nachricht und seiner Meinung überhaupt noch erkennt.
  • Markus Lanz: Inquistor und Demagoge (*), der mit dem Delinquenten-Stuhl.
    Mitte Januar: Nach geplanter, aber nicht geglückten Vorführung von Sahra Wagenknecht lautete seine letzte Frage, ob BSW auch wirklich kein Geld aus Russland bekomme.
    Damit war die Sendung zu Ende, Frau Wagenknecht blieb für eine Erwiderung keine Zeit mehr.

    Markenkern von Lanz:
    Sein “pseudo engagiertes” Auftreten soll das ständige Dazwischenreden entschuldigen, mit dem er verhindert, dann die gestellten Fragen bzw. Unterstellungen beantwortet werden können. Rotzlöffel-Manieren als Erfolgsrezept? Sollen das die Kinder lernen?

  • Phoenix : ist zu einen reinen Propaganda-Sender verkommen.
    Beispiel: Bericht über AfD-Europa-Parteitag:
    Der phoenix-Chef-Demagoge (*), Alexander Kähler musste von den eigenen Gästen runter gebremst werden.
  • Deutschlandfunk : selbsterklärend. Neutralität in der Berichterstattung? Fehlanzeige.

(*) Wer bei Interviews einer Frage zwei Unterstellungen voraus schickt, macht kein Interview, sondern fälscht.

FAZIT:
Wir sollten aufhören, diese mittlerweile sogar die Demokratie gefährdete Art der Journaille finanzieren.
Den “Verantwortlichen” ist unsere Meinung egal. Nicht aber unser Geld.
Deshalb: Man kann bei einer Lastschrift noch bis zu acht Wochen zurückbuchen.

Tun Sie das!

Man muss zwar irgendwann zahlen aber bis dorthin kommen erst mal einige Briefe.
Je nach Nervenkostüm kann man ja früher oder später die Zahlungen wieder aufnehmen, man hat sich aber wenigstens mal bemerkbar gemacht.
Schicken Sie ein Protest- oder Kündigungsschreiben an einen oder alle Intendanten.
Das schafft dort Arbeitsplätze.

Liebe Grüße
Werner Heisch

26. Leserbrief

Guten Morgen,

ich hatte das ZDF mit der Frage angeschrieben, warum das BSW in der Sendung “Wie geht’s, Deutschland?” vom 07.05.2024 nicht eingeladen war. Ich erhielt darauf hin eine anonyme
Antwort des ZDF folgenden Inhaltes:

Sehr geehrte Zuschauerin,
sehr geehrter Zuschauer,
vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF.

In die Sendung “Wie geht’s, Deutschland?” vom 07.05.2024 wurden die Vertreterinnen und Vertreter der sieben Parteien eingeladen, die bei der Bundestagswahl 2021 in den Deutschen Bundestag gewählt wurden.

Selbstverständlich wird das “Bündnis Sahra Wagenknecht” entsprechend seiner aktuellen politischen Bedeutung in der ZDF-Wahlberichterstattung zur Europawahl 2024 berücksichtigt – nach dem bekannten Prinzip der abgestuften Chancengleichheit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zuschauerservice

In meiner Antwort an den Sender fragte ich u.a. auf welcher Grundlage die Regel „….bei der Bundestagswahl 2021 in den Deutschen Bundestag gewählt wurden.“ steht, da doch alle im Bundestag vertretenen Parteien
einen Teil der Bevölkerung und damit auch der Gebührenzahler repräsentieren.
Darüber hinaus habe ich einmal eine Suchmaschine bemüht, um (dem mir leider bis dato unbekannten) „bekannten Prinzip der abgestuften Chancengleichheit.“ zu suchen und wurde z.B. beim SWR fündig:

„Parteien mit gleichen Wahlchancen müssen gleichbehandelt werden und Parteien mit ungleichen Wahlchancen ungleich. Das wird als Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit bezeichnet.“
(https://www.swr.de/unternehmen/artikel-wahlberichterstattung-abgestufte-chancengleichheit-100.html)

Nach meiner Lesart bedeutet dies, dass die traditionell eher großen Parteien (Union/SPD) eine breite mediale Plattform genießen dürfen, während -je nach politischem Dünkel der Entscheider- die kleineren Parteien komplett ausgeschlossen werden können.
In meinen Augen steht dies in ganz klarem Widerspruch zu §11 des Programmauftrages, der u.a. besagt, dass

„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.”
(https://www.bpb.de/themen/medien-journalismus/medienpolitik/500714/programmauftrag/)

Grüße an die gesamte Redaktion
Rainer Thomas

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Ehemalige Bürgermeisterin Nurhayat Altun freigelassen

Die kurdische Politikerin Nurhayat Altun ist nach siebeneinhalb Jahren Haft in der türkischen Marmararegion freigelassen worden. Die 2014 als HDP-Kandidatin zur Ko-Bürgermeisterin von Dersim (tr. Tunceli) gewählte Kurdin ist eine von Dutzenden Politikerinnen und Politikern, die in der Türkei Ende 2016 des Amtes enthoben und verhaftet wurden. Vorgeworfen wurden ihr unter anderem während ihrer Amtszeit abgegebene Stellungnahmen sowie Tätigkeiten für den zivilgesellschaftlichen Zusammenschluss „Demokratischer Gesellschaftskongress“ (KCD), verurteilt wurde sie wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

2016 yılında yerine kayyım atanarak görevden alınan Dersim eski Belediye Eşbaşkanı Nurhayat Altun’un 7 yıllık esaretin ardından bugün özgürlüğüne kavuştu.
Bütün arkadaşlarımız özgürleşene kadar mücadelemiz devam edecek. pic.twitter.com/NfbN8Bjlm5

— DEM Parti Kadın Meclisi (@DemPartiKadin) May 15, 2024

Vor dem F-Typ-Gefängnis Kandıra in der Provinz Kocaeli wurde Nurhayat Altun von zahlreichen Menschen mit Applaus, Freudentrillern und Blumen begrüßt. Zu ihrem Empfang waren neben ihren Angehörigen auch Aktivistinnen der Bewegung freier Frauen (TJA) sowie Mitglieder der Gefangenenhilfsorganisation MATUHAYDER, der DEM-Partei und Anwaltsvereinigung ÖHD bekommen.

Nurhayat Altun sagte nach ihrer Freilassung: „Draußen zu sein ist schön, aber mein Herz ist bei meinen Freundinnen im Gefängnis geblieben. Ein Teil meines Herzens ist immer noch dort. Im Geiste sind wir ohnehin immer und überall frei.“

https://anfdeutsch.com/aktuelles/hasan-altun-in-ankara-beerdigt-40886 https://anfdeutsch.com/frauen/nurhayat-altun-erneut-zu-zehn-jahren-haft-verurteilt-29915 https://anfdeutsch.com/frauen/ex-burgermeisterin-von-nisebin-sara-kaya-aus-haft-entlassen-42136

 

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DEM-Abordnung zu Gesprächen in Berlin

Die Ko-Vorsitzende der DEM-Partei, Tülay Hatimoğulları, und die stellvertretende Ko-Vorsitzende Ebru Günay, Verantwortliche der Kommission für Außenbeziehungen, halten sich für Gespräche in Deutschland auf. Die beiden Politikerinnen aus der Türkei werden von dem DEM-Europavertreter Eyyüp Doru und der Deutschlandvertreterin Leyla Imret begleitet.

Die DEM-Abordnung traf sich in Berlin mit Vertreter:innen der Friedrich-Ebert-Stiftung und anschließend im Bundestag mit Max Lucks (Die Grünen) und weiteren Abgeordneten aus der interfraktionellen Deutsch-Türkischen Parlamentariergruppe. Weitere Gespräche wurden mit Nils Schmid, außenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, Mitgliedern des SPD-Vorstands und Vertreter:innen der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) geführt.

Inhalte der Gespräche waren die Ergebnisse der Kommunalwahl vom 31. März in der Türkei, der Kampf der demokratischen Opposition für eine politische Lösung der sogenannten kurdischen Frage sowie die deutsch-türkischen Beziehungen und die Zukunftsaussichten für das Verhältnis zwischen der Türkei und der EU. Die DEM-Abordnung schilderte ihre Sicht der Dinge und ging dabei auch auf den Kobanê-Prozess gegen den ehemaligen HDP-Vorstand ein, in dem am Donnerstag das Urteil verkündet werden soll.

Am Dienstagabend nahm Tülay Hatimoğulları außerdem an einer Podiumsdiskussion zum Thema „Türkei nach den Wahlen“ in der Rosa-Luxemburg-Stiftung teil. Weitere Referentinnen der von der DEM-Vertretung in Deutschland und dem kurdischen Frauenbüro Cenî mitorganisierten Veranstaltung waren die Linksabgeordnete Gökay Akbulut, Dr. Hürcan Aslı Aksoy vom Centrum für angewandte Türkeistudien (CATS)/SWP sowie Dorothee Bruch, die für die ärztliche Friedensorganisation IPPNW an einer Wahlbeobachtungsdelegation teilgenommen hat.

Die DEM-Abordnung setzt ihre Gespräche heute fort.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/bakirhan-die-opposition-muss-eine-gemeinsame-basis-finden-42191 https://anfdeutsch.com/aktuelles/freilassung-der-angeklagten-im-kobane-prozess-gefordert-41830 https://anfdeutsch.com/aktuelles/civaka-azad-nach-den-wahlen-ist-vor-dem-krieg-41907 https://anfdeutsch.com/aktuelles/positionierung-der-kurdischen-freiheitsbewegung-nach-den-wahlen-in-der-turkei-41863

 

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Hirngespinste und Hotspots: Baerbock in den Weiten des Indopazifiks

Der Besuch von Außenministerin Baerbock in Fidschi in der vergangenen Woche demonstrierte das Scheitern eines großen strategischen Entwurfs, nämlich das Scheitern der sogenannten werteorientierten Außenpolitik, einer Worthülse, welche die Tatsache zu verschleiern versucht, dass es weder in Berlin noch in Brüssel Ansätze einer eigenen außenpolitischen Doktrin gibt, welche den geopolitischen und geographischen Gegebenheiten gerecht wird. Von Ramon Schack.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Indopazifik ist als Aufmarschgebiet der Berliner Außenpolitik denkbar ungeeignet – gerade in einem Zeitalter, in dem Europa von schwelenden und offenen geopolitischen Brandherden umrundet ist. Diese Konflikte, nicht selten das Ergebnis verfehlter westlicher Strategien unter Führung der USA, werden jetzt von einer globalen Überdehnung übertrumpft, in der Frau Baerbock auf Fidschi als Vertreterin der US-Außenpolitik fungierte.

Es war der indische Marinestratege Gurpreet S. Khurana, der Anfang 2007 den Begriff „Indopazifik“ erfand und in die geopolitische Debatte brachte. Inzwischen wurde diese Begrifflichkeit – ganz zum Entsetzen des Urhebers – umgedeutet.

Eine geostrategische Brücke zwischen Indischem Ozean und Pazifik

Die Wortschöpfung geschah mit dem Ziel, den indischen Subkontinent mit seiner zweitgrößten Bevölkerung weltweit strategisch mit den Boom-Regionen Ostasiens am Pazifik in Verbindung zu bringen, was den Anspruch Indiens unterstreichen sollte, der Volksrepublik China auf dem Weg zum Status einer Weltmacht zu folgen.

Keine Kartenkunde im Auswärtigen Amt?

Ja, man kann den Eindruck gewinnen, im Auswärtigen Amt hätte man schon lange keine Kartenkunde mehr betrieben, denn in dem Text auf der Homepage las man diesbezüglich:

„Geopolitische Machtverschiebungen im Indopazifik haben auch unmittelbare Auswirkungen auf Deutschland: Die Volkswirtschaften im europäischen und im indo-pazifischen Raum sind durch globale Lieferketten eng miteinander vernetzt. Wichtige Handelsrouten führen durch den Indischen Ozean, das Südchinesische Meer und den Pazifik. Wenn Konflikte in der Region die Sicherheit und Stabilität dort beeinträchtigen, hat das auch für Deutschland Folgen.“

Ja, es hat vor allem für Deutschland Folgen, wenn in unserer unmittelbaren Nachbarschaft Sicherheit und Stabilität gefährdet sind, wenn durch falsche außenpolitische Ansätze, durch transatlantische Nibelungentreue neue Brandherde geschaffen werden, wenn auf Geheiß Washingtons die EU ihr Verhältnis zu Russland und zu China belastet, ja, wenn durch deutsche und westliche Rüstungsfirmen Konflikte angeheizt werden – aber auf solche Formulierungen verzichtet man im Auswärtigen Amt dann doch lieber.

Baerbocks Visite unter der Sonne der Südsee war also nicht von diplomatischen Rahmenbedingungen geprägt, sondern von der Anmaßung, den Einfluss der Volksrepublik China vor Ort zurückzudrängen. Dass dies im strategischen Interesse der USA liegt, versteht sich von selbst, weshalb die deutsche Außenministerin auch über ihr Amt verlautbaren ließ, dass in Fidschi das Pacific Islands Forum (PIF) ansässig sei, eine Regionalorganisation, weshalb die Stadt auch in diplomatischen Kreisen als „Brüssel des Pazifiks“ tituliert wird. Baerbock selbst sprach von Fidschi als „Hotspot der Geopolitik“, bezogen auf den Machtkampf mit China, was umso vermessener klingt, wenn man bedenkt, dass die ukrainische Front am Zusammenbrechen ist.

Die rechten Grünen

Diese Hirngespinste werden in der Volksrepublik inzwischen mit markigen Worten bedacht. In chinesischen Medien werden die deutschen Grünen inzwischen als „weit rechts stehend“ tituliert, was bezüglich deren außenpolitischen Vorgehensweisen nicht völlig von der Hand zu weisen ist.

Titelbild: Shutterstock / wasiolka

Mehr zum Thema:

Weltweiter Ansehensverlust der deutschen Diplomatie und die Vogel-Strauß-Taktik des Auswärtigen Amts

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Türkei: Razzien und Festnahmen gegen demokratische Opposition

Der türkische Staat nimmt Rache für seine krachende Niederlage bei den Kommunalwahlen. Unter dem Vorwand der Beteiligung an den erfolgreichen Protesten gegen die Verweigerung des Mandats für den neu gewählten Ko-Bürgermeister aus der DEM-Partei in Wan stürmte die türkische Polizei in den Morgenstunden Dutzende Wohnungen in Izmir und Istanbul und nahm mindestens 31 Personen fest. Auch in Wan und Antalya wurden Razzien durchgeführt. Dabei wurden mindestens vier weitere Personen festgenommen. Gegen acht von 55 Personen, die bereits am 13. Mai in Wan festgenommen worden waren, wurden Haftbefehle erlassen, sieben wurden unter Auflagen entlassen.

Razzien in Izmir und Istanbul

In Istanbul wurden das DEM-Parteiratsmitglied Ünal Yusufoğlu, Vorstandsmitglieder des Gefangenenhilfsvereins MATUHAY-DER und mehrere Mitglieder der DEM-Partei festgenommen. Bisher wurden 15 Festnahmen gezählt. Die Festgenommenen wurden zur Polizeidirektion in Fatih gebracht. Gegen sie wurde eine 24-stündige Kontaktsperre verhängt, so dass auch eine anwaltliche Betreuung nicht möglich ist.

In Izmir versuchte die Polizei, 19 Festnahmeanordnungen zu vollstrecken. Bei den Razzien am frühen Morgen konnten 16 Personen festgenommen werden. Unter den Festgenommenen sollen sich Mitglieder der linken TÖP, der Arbeiterpartei TIP, der Initiative für sozialistischen Kampf (Sosyalist Mücadele İnisiyatifi), der Neuen Demokratischen Jugend (Yeni Demokratik Gençlik) und der Volkshäuser (Halkevleri) befinden. Die Festgenommenen wurden auf die Provinzpolizeidirektion von Izmir gebracht.

Festnahmen in Antalya und Wan

Auch in Antalya und Wan kam es zu Razzien und Festnahmen. In Antalya wurde der Ko-Vorsitzende des Kreisverbands der DEM-Partei von Döşemealtı, Fehmi Karakuş, und zwei weitere Personen festgenommen. Auch hier befinden sich die Festgenommenen auf der Provinzpolizeidirektion.

In Wan wurde eine Person nach einer Razzia, in diesem Fall auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft von Bitlis (ku. Bedlîs), festgenommen. Die Zahl der Festgenommen kann noch weiter steigen.

Verhaftungen in Wan

15 der am 13. Mai in einer ähnlichen Repressionsoperation festgenommenen Oppositionellen im nordkurdischen Wan wurden nach Abschluss der Verhöre am Dienstagabend dem Haftrichter vorgeführt. Acht von ihnen wurden wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ und „Sachbeschädigung“ inhaftiert, die übrigen sieben wurden unter Auflagen entlassen. Heute soll eine weitere Gruppe von Festgenommenen dem Richter vorgeführt werden.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/neue-festnahmewelle-in-wan-42172 https://anfdeutsch.com/kurdistan/sieben-aktivisten-wegen-wan-protesten-in-colemerg-verhaftet-42147 https://anfdeutsch.com/aktuelles/zahlreiche-festnahmen-bei-razzien-in-der-turkei-42112 https://anfdeutsch.com/kurdistan/festnahmewelle-in-provinz-riha-42095

 

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Stalking-Gefahr: Apple und Google wollen vor Tracking warnen

netzpolitik.org - 15. Mai 2024 - 10:35

Münzgroße Tracker wie AirTags sollen dabei helfen, etwa verlorene Geldbörsen wiederzufinden. Sie sind zugleich ein ideales Werkzeug, um andere heimlich zu orten. Mit einem gemeinsamen Standard wollen Apple und Google jetzt vor „unerwünschtem Tracking“ warnen. Die Initiative kommt reichlich spät.

Klein genug, um sie unbemerkt in eine Tasche gleiten zu lassen: Bluetooth-Tracker wie die Apple AirTags. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Onur Binay

Apple und Google wollen ihre Nutzer:innen in Zukunft vor Bluetooth-Ortungsgeräten warnen, auch wenn diese nicht aus ihrem Produkt-Kosmos stammen. Wenn in ihrer Nähe ein unbekannter Bluetooth-Tracker auftaucht und sich mit ihnen bewegt, sollen iPhones oder Android-Geräte einen Hinweis erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, von welchem Hersteller der Tracker stammt. Das haben die Tech-Konzerne am Montag bekannt gegeben.

Die Warnungen funktionieren über einen gemeinsamen technischen Standard, an dem die Konzerne seit vergangenem Jahr arbeiten. Apple kündigt an, den Standard mit dem neuen Update iOS 17.5 einzuführen, Google unterstützt ihn auf Android-Geräten ab der Version 6.0.

AirTags: „Ein Geschenk für Stalker“

Bluetooth-Tracker wie die AirTags von Apple werden vermarktet, um damit Schlüssel oder Gepäck im Blick zu behalten. Sie lassen sich allerdings auch leicht in Handtaschen, Kleidung oder Autos verstecken, um Personen heimlich zu verfolgen.

Bereits bei der Vorstellung der AirTags vor drei Jahren hatten Fachleute vor solchen Missbrauchsmöglichkeiten gewarnt. Die AirTags seien ein „Geschenk für Stalker“. Zwar gab es bereits vergleichbare Tracker auf dem Markt, aber mit AirTags konnte man Dinge – und Personen – wesentlich präziser orten. Das liegt an der Funktionsweise.

AirTags kommunizieren mit Apple-Geräten, um sich mit ihnen zu verbinden und dann über die Netzverbindung ihren Standort an ihren Besitzer zu kommunizieren. Bei Milliarden von Apple-Geräten ist dieses Netzwerk wesentlich größer als das von Konkurrenten wie etwa Tile. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich eines oder mehrere Apple-Geräte in der Nähe eines AirTags befindet, ist hoch.

Trotzdem hat der Konzern AirTags mit nur wenigen Schutzmaßnahmen auf den Markt gebracht. Für Nutzer:innen seiner iPhones hat Apple damals Warnungen vor möglichem Stalking in das Betriebssystem eingebaut. Wer dagegen ein Android-Gerät nutzte oder gar kein Smartphone hatte, bekam keine Warnung, dass ein AirTag in der Nähe ist. Und bekam im Zweifel nach drei Tagen erst mit, dass ein Tracker in der Nähe war. Dann begannen die Geräte zu piepen.

Expert:innen kritisierten das von Anfang an als unzureichend, auch Medien berichteten damals alarmiert: Ein unbekannter Stalker hätte drei Tage Zeit, um die Privatadresse einer Zielperson herauszufinden. Wer hingegen mit dem Täter zusammenwohnt, würde ohnehin nicht gewarnt, weil dessen Gerät regelmäßig in der Nähe ist. Das ist bedeutsam, weil Untersuchungen gezeigt haben, dass es sich bei Stalking selten um Fremde handelt und häufig um aktuelle oder ehemalige Partner:innen.

Sinnvoll, aber spät

Nach der negativen Berichterstattung hat Apple reagiert: Die Zeit bis zum Warnton wurde heruntergesetzt. Ende 2021 veröffentlichte Apple außerdem eine App, mit der auch Android-Nutzende nach unbekannten Bluetooth-Trackern suchen konnten. Allerdings musste das manuell passieren, automatische Warnungen zeigte die App nicht an.

Forscher:innen der TU Darmstadt entwickelten daraufhin eine eigene App, die nicht nur Android-Nutzer:innen besser vor unerwünschtem Tracking warnte. Auch auf dem iPhone bot die App „AirGuard“ einen besseren Schutz, weil sie nicht nur Apples AirTags, sondern auch Geräte anderer Hersteller wie Samsung und Tile in der Umgebung erkannte.

„Die plattformübergreifenden Warnungen sind ein Fortschritt“, sagt Sonja Peteranderl, „sie kommen aber sehr spät“. Peteranderl hat als Journalistin zum Missbrauch von AirTags und anderen Trackern recherchiert. Sie kritisiert, die Konzerne würden Stalking-Gefahren in der Entwicklung nicht mitdenken und hätten lange Zeit wenig Interesse an einer Lösung gezeigt. „Die Maßnahmen kommen Jahre, nachdem die ersten Warnungen und konkreten Stalking-Fälle bekannt wurden.“

Der neue gemeinsame Standard hätte einen entscheidenden Vorteil: Er wird mit den aktuellen Updates des Betriebssystems automatisch ausgespielt. Es wird sich aber erst zeigen müssen, ob das System auch zuverlässig funktioniert. In Tests hätten Apple-Geräte etwa nicht zuverlässig vor Trackern gewarnt.

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Höcke-Urteil: Und ewig framen die Medien…

Als notorische Schwarzseherin, die sich anschließend dann doch über einen besseren Ausgang der Dinge freut, grübelte ich gestern den ganzen Tag darüber nach, was man derzeit wohl am besten ins Gefängnis schmuggelt, um einem Gefangenen die Flucht zu ermöglichen. Eine Feile? Eine Schaufel? Oder doch gleich eine Stange Dynamit? Vielleicht ist allein der Gedanke an […]

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Basic and secondary education pupils take their final exams in all Syrian provinces

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. Mai 2024 - 10:24

Wednesday, SANA- More than 3,000,000 students of Basic and secondary education started to take the final exams  for the academic year 2023-2024 in all Syrian provinces.

Head of planning and international cooperation at Education Ministry, Dr. Abdul Hakim Hammad said in a statement to SANA that the number of students taking the exams for the current academic year reached to 3,097,850 students from various provinces.

Rafah al-Allouni

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Occupation forces arrest 20 Palestinians in the West Bank 

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. Mai 2024 - 10:14

Occupied Jerusalem- SANA- The Israeli occupation forces arrested on Wednesday 20 Palestinians in several areas in the West Bank, including two children and former prisoners.

The Prisoners’ and Ex-Prisoners’ Affairs Authority and the Palestinian Prisoners’ Club stated in a joint statement that the occupation forces stormed the cities of Hebron, Tulkarm, Bethlehem, Qalqilya, and Jerusalem, assaulted the Palestinians by beating them, and arrested 20 of them after searching their homes and tampering with their contents.

The number of Palestinian prisoners in the West Bank has risen to more than 8,745since the start of the Israeli aggression on the Gaza Strip on October 7”.

Manar Salameh

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Gesicherte Teilnahme der NachDenkSeiten an der Bundespressekonferenz bis August 2025

Für die Einen gute, für die Anderen wohl eher schlechte Nachrichten. Nachdem sich die NachDenkSeiten im Juli 2023 erfolgreich Fragerecht und Teilnahme in der Bundespressekonferenz (BPK) auf gerichtlichem Wege erstritten hatten, ging der Vorstand des privaten Vereins BPK e.V., welcher die Regierungspressekonferenzen durchführt, umgehend in Berufung. Das Kammergericht Berlin hat jetzt den Berufungstermin auf den 27. August 2025 bestimmt. Damit bleiben den NDS, unabhängig vom Ausgang der zweiten Instanz, mindestens 15 weitere Monate, um die Regierungsvertreter in der BPK mit Fragen zu erfreuen. Von Florian Warweg.

„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“

So lautete der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli 2023 zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden“ ist. Insgesamt ließ das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten „Argumenten“. Im Urteil hieß es dazu unter anderem „völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie „keinerlei substantiierten Vortrag“.

Trotz dieser deutlichen juristischen Klatsche und dem Verweis auf die Grundrechtsbindung legte der Vorstand der BPK unmittelbar nach dem Urteilsspruch Berufung bei der nächsthöheren Instanz, dem Berliner Kammergericht, ein. Das Kammergericht ist das höchste Gericht Berlins und geht auf das preußisch-königliche Hof-Kammergericht zurück. Es entspricht dem Oberlandesgericht in den restlichen deutschen Bundesländern. Jenes Kammergericht hat nun wie bereits erwähnt den Berufungstermin festgelegt auf den 27. August 2025:

Die damalige Urteilsbegründung des Landgerichts

„Die Klage ist zulässig und in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. Dem Kläger steht zwar kein Anspruch auf Aufnahme als Mitglied bei dem Beklagten aus § 11 der Satzung des Beklagten zu, allerdings ein solcher den gleichen Zugang zu den Veranstaltungen und Angeboten des Beklagten zu erhalten wie ein Mitglied. Dieser Anspruch folgt aus Art. 5 Abs. 1 HS 2 GG i. V. m. Art 3 Abs. 1 GG und dem Umstand, dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist.“

Das Landgericht verwies in seiner Urteilsbegründung folglich auf die Grundrechtsbindung des Privatvereins und Ausrichter der Regierungspressekonferenzen, BPK e.V., in Bezug auf die im Grundgesetz verankerten Artikel „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ (Artikel 3) sowie auf „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ (Artikel 5).

Weiter erklärte das Gericht:

„Der Kläger (Florian Warweg) erfüllt die Voraussetzungen des § 2 der Satzung des Beklagten, da er zum einen ein in Berlin ansässiger Journalist ist und darüber hinaus umfassend über bundespolitische Themen berichtet.“

Auch mit diesem Satz negierte das Landgericht umfassend die Argumentation der BPK. Denn einer der zentralen Argumentationsstränge der BPK war die Behauptung, der Autor dieser Zeilen würde nicht ausreichend über Bundespolitik schreiben und in Folge nicht die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Regierungspressekonferenzen erfüllen. Doch das sah das Gericht anders und führte dies auch noch weiter aus:

„Der Beklagte (die BPK) hat demgegenüber nicht substantiiert dargestellt, dass bei einer derartigen Anzahl von Artikeln innerhalb einer recht kurzen Zeit, gleichwohl nicht die satzungsgemäß geforderte überwiegende Berichterstattung zu bundespolitischen Themen vorliegt. Insbesondere hat der Beklagte nicht dargestellt, warum die genannten Artikel die Bundespolitik gerade nicht betreffen, oder aber dass sie Anzahl mäßig im Vergleich zu sonstigen Artikeln des Klägers nicht ins Gewicht fallen, da dieser normalerweise über andere Themen berichten würde. Dies ist auch ersichtlich nicht der Fall.“

Wirklich peinlich für die BPK und die sie vertretende Kanzlei wurde es auf den letzten zwei Seiten der Urteilsbegründung. Diese widmeten sich der im Zuge der mündlichen Verhandlung von der Richterin eingeforderten konkreten Belege bezüglich der Behauptung, ich hätte Mitglieder der Bundespressekonferenz beleidigt, sowie den angeblich vorgebrachten Einwänden von Mitgliedern gegen mich:

„Satzungsgemäße Ausschlussgründe, die vorliegend eine Verurteilung des Beklagten ausschließen würden, hat dieser bislang substantiiert nicht vorgetragen. Insbesondere hat der Beklagte in dem ihm nachgelassenen Schriftsatz vom 13. Juli 2023 substantiiert nicht dazu vorgetragen, welche inhaltlichen Einwände konkret gegen eine Mitgliedschaft des Klägers vorgebracht worden sind. Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung zwar ausgeführt, dass es entscheidend nicht auf die Namen der die Einwände erhebenden Mitglieder ankommen dürfte, das Gericht hat aber deutlich gemacht, dass der Inhalt der Einwände vorzutragen ist, damit geprüft werden kann, ob sie nach der Satzung des Beklagten, einer Aufnahme entgegenstehen und damit vorliegend auch einer Gleichbehandlung des Klägers zu einem Mitglied des Beklagten.

Im Schriftsatz selbst sind die inhaltlichen Einwände pauschal zusammengefasst und unter Beweis gestellt durch Parteivernehmung des Vorsitzenden des Beklagten. Insoweit liegt nicht einmal schlüssiger Vortrag vor, da die schriftlich eingereichten Einwände inhaltlich hätten vorgelegt werden können. Ob die Zusammenfassung den Einwänden überhaupt entspricht, ist in dieser Form durch das Gericht nicht prüfbar. Auch ist der angebotene Beweis durch Parteivernehmung des Vorsitzenden des Beklagten vorliegend nicht geeignet den fehlenden vor Trakt zum konkreten Inhalt zu ersetzen. Insoweit hätte der Beklagte problemlos die jeweils erhobenen Einwände konkret inhaltlich wiedergeben können, ohne anzugeben welches Mitglied die entsprechenden Ausführungen gemacht hat. Vorliegend kann also nicht festgestellt werden, dass entsprechende Einwände vorliegen, die zu einer Nichtaufnahme des Klägers führen können. Aber auch sonst hat der Beklagte keinerlei substantiierten Vortrag dazu vorgebracht, warum dem Kläger hier nicht der Zugang zu seinen Veranstaltungen wie einem Mitglied ermöglicht werden kann, also insbesondere, dass Ausschlussgründe vorliegen.

Um sich eine Vorstellung davon machen zu können, auf welchem argumentativen Niveau sich die Argumentation der BPK und der Kanzlei bewegte, sei auf zwei anschauliche Beispiele verwiesen.

Zum einen wurde als Einwand gegen meine Teilnahme an der BPK vor Gericht aufgeführt, ich hätte „Regierungsmitglieder verächtlich gemacht“, was dem Ansehen des Vereins schaden würde. Als „Beleg“ wurde dann auf einen angeblichen (dem Gericht nicht vorgelegten) Tweet, „mit dem sich der Kläger über Frau Baerbock lustig macht“, verwiesen.

Zum anderen wurde dann im abschließenden Vortrag der Gegenseite behauptet, ich hätte „erkennbar ein gestörtes Verhältnis zu den Institutionen des Beklagten“. Hier wurde nun als Beleg für diese Behauptung angeführt, „der Kläger hat den Vorsitzenden des Mitgliedsausschusses, Jörg Blank, als „Kanzlerkorrespondent“ bezeichnet“. Weiter heißt es dann im Wortlaut:

„Es bleibt der Eindruck, dass mit der falschen Betitelung der Vorsitzende des Mitgliedsausschusses möglichst nah in den Dunstkreis der Regierung gerückt werden soll. „Kanzlerkorrespondent“ soll offenbar bedeuten: ganz nah dran an der Macht, ergo von den Mächtigen gesteuert.“

Wir halten fest: Mir als Parlamentskorrespondenten der NachDenkSeiten wurde gegenüber dem Landgericht unterstellt, ich hätte in „verschwörungstheoretischer“ Absicht den „falschen“ Begriff „Kanzlerkorrespondent“ genutzt, um ihn als „von Mächtigen gesteuert“ darzustellen.

Doch diese Darstellung hat ein offensichtliches Problem: Der Begriff des „Kanzlerkorrespondenten“ ist im Gegensatz zur Darstellung des BPK-Vorstands mitnichten meine Erfindung, sondern, ganz im Gegenteil, der offizielle Titel der dpa. Am 26. September 2017 gratulierte die dpa sogar hochoffiziell Jörg Blank zur Ernennung unter genau dieser Bezeichnung:

„Jörg Blank wird neuer Kanzlerkorrespondent der @dpa. Wir gratulieren.“

Jörg Blank wird neuer Kanzlerkorrespondent der @dpa. Wir gratulieren @JMaxBlank! @SvenGoesmann pic.twitter.com/uz5crXLjdc

— dpa_unternehmen (@dpa_unternehmen) September 26, 2017

Auch auf Facebook, Twitter und LinkedIn bezeichnete sich Jörg Blank jahrelang selbst als „Kanzlerkorrespondent“:

So viel zum argumentativen Ansatz der BPK vor dem Berliner Landgericht. Da bei einer Berufung keine neuen juristischen Argumente vorgebracht werden können, darf man gespannt sein, was sich die Gegenseite einfallen lässt, um die vom Landgericht in der Urteilsbegründung angeführte Grundrechtsbindung sowie die Verweise „völlig pauschal“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie „keinerlei substantiierter Vortrag“ argumentativ gegenüber dem Kammergericht zu entkräften.

Der Termin vor dem Kammergericht am 27. August 2025, einem Mittwoch, ist öffentlich. Interessierte Leser der NachDenkSeiten können sich also gerne selbst ein Bild von der Verhandlung machen.

Titelbild: Screenshot von der Beglaubigten Abschrift des Kammergerichts

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KCK grüßt zum Tag der kurdischen Sprache

Die kurdische Sprache ist von den Mächten, die Kurdistan besetzt halten, akut bedroht. Insbesondere in Nordkurdistan herrscht eine schwere Assimilationspolitik. Daher kommt dem Tag der kurdischen Sprache eine besondere Bedeutung zu. Anlässlich dieses Tages hat das Bildungskomitee der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) eine Erklärung veröffentlicht. In der Erklärung heißt es: „Als Bildungskomitee der KCK sind am Tag der kurdischen Sprache unsere Gedanken bei Rêber Apo [Abdullah Öcalan], der die Hoffnung auf und den Kampf für Freiheit über jedes Hindernis weiterträgt, bei unseren Gefallenen, die im Kampf für die Freiheit unsterblich wurden und bei unserem widerständigen Volk. Wir beglückwünschen unser Volk, das trotz aller Verbote, Einschüchterungen, Folter und Tod sich nicht beugt und seine Lieder und Klagen in seiner eigenen Sprache singt.“

Gegen Selbstassimilation und Assimilation von außen kämpfen

In der Erklärung werden die Worte Öcalans zitiert: „Der Entwicklungsstand der Sprache entspricht dem Entwicklungsstand des Lebens. Je mehr eine Gesellschaft ihre Muttersprache entwickelt hat, desto weiter hat sie ihr Leben entwickelt. Je mehr eine Gesellschaft ihre Sprache verliert und unter die Hegemonie anderer Sprachen geraten ist, desto mehr wird sie kolonisiert, assimiliert und schließlich ausgelöscht. Es ist klar, dass Gesellschaften, die diese Realität erleben, kein sinnvolles Leben in Bezug auf Mentalität, Moral und Ästhetik führen können und zu einem tragischen Leben, bis sie als kranke Gesellschaft zu Grunde gehen, verdammt sind.“ Das Bildungskomitee folgert aus diesem Zitat: „In Anbetracht dieser Tatsachen ist die Sprache Ausdruck der kollektiven Identität und des kollektiven Gedächtnisses der Gesellschaft. Der Schutz und die Entwicklung des sozialen Gedächtnisses sind unmittelbar mit dem Schutz und der Entwicklung der Muttersprache verbunden. Im Verbot der Sprache überschneiden sich Verleugnung und Genozid. Die kurdische Sprache als verboten, verwerflich und anstößig zu definieren, zielt im Wesentlichen darauf ab, die Existenz der kurdischen Identität auszulöschen. Wir müssen uns diesem Völkermord widersetzen, indem wir mehr Kurdisch sprechen, schreiben, denken und uns organisieren, und wir müssen den Kampf für den Erhalt unserer Sprache energischer als je zuvor führen. An diesem Punkt ist es die unabdingbare Pflicht eines jeden Kurden und einer jeden Kurdin, die an eine freie Zukunft glaubt, tagtäglich ebenso gegen die Selbstassimilation zu kämpfen wie gegen die Assimilation von außen.“

Stirbt die Sprache, stirbt eine Realität

Wir dürfen nicht vergessen, dass ebenso wie der Unterricht in der Muttersprache auch die Organisierung und die Durchführung von Maßnahmen in allen Lebensbereichen zur Verwirklichung dieses Rechts ein legitimes und unverzichtbares Recht und eine Notwendigkeit ist!

Der Ausdruck, ‚Es gibt keine Wahrheit, es gibt die Sprache‘ zeigt die Unverzichtbarkeit der Sprache für die Existenz eines Volkes. In diesem Sinne ist die kurdische Sprache die Wahrheit der Selbstfindung (Xwebûn) des kurdischen Volkes. Unsere Sprache, die mit allen Mitteln der Gewalt und des Spezialkriegs ausgelöscht werden soll, zu schützen, ist ebenso wie unser Glaube an den Erfolg des Kampfes eine Existenznotwendigkeit und unsere Verantwortung gegenüber der Geschichte und unserem Volk.

Kein Fußbreit der Assimilation

Unser Volk, ob im Inland oder im Ausland, sollte das Sprechen und Schreiben der kurdischen Sprache als grundlegendste Aktivität begreifen und überall wo es sich befindet für Bildung in Muttersprache und für die Beseitigung der Hindernisse für die Benutzung der Muttersprache als Sprache im offiziellen Bereich mit voller Kraft eintreten und keinen Fußbreit der Assimilationspolitik überlassen.

Wir begehen den Tag der kurdischen Sprache am 92. Gründungsjubiläums der Zeitung Hawar, dem 15. Mai. Wir grüßen unser Volk, das sich nicht der Assimilations- und Verleugnungspolitik gebeugt hat im Geist von Celadet Ali Bedirxan und seiner Genossinnen und Genossen, die große Opfer gebracht und Werte für die Entwicklung der kurdischen Sprache geschaffen haben und beglückwünschen nochmals unser Volk und alle Völker zum Tag der kurdischen Sprache.“

https://anfdeutsch.com/kurdistan/die-kurdische-identitat-soll-zerstort-werden-41362 https://anfdeutsch.com/aktuelles/zivilgesellschaftliches-engagement-zum-tag-der-muttersprache-41095 https://anfdeutsch.com/kultur/aussterbende-sprachen-dem-appelliert-an-unesco-41103 https://anfdeutsch.com/aktuelles/kon-med-fordert-einfuhrung-von-kurdisch-als-standardsprache-41106

 

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Iranische Truppen töten kurdischen Zivilisten

Die Angriffe der iranischen Sicherheitskräfte auf die kurdische Zivilbevölkerung reißen nicht ab. In der Nähe der ostkurdischen Stadt Bane kam es zu einem neuen Angriff. In der Grenzregion nach Südkurdistan/Irak beim Dorf Çoman eröffneten iranische Sicherheitskräfte das Feuer und töteten den Fahrer Mûîn Tofiq Pûre. Der junge Kurde erlag den Schussverletzungen.

In den vergangenen zwei Wochen wurden mindestens sechs kurdische Zivilisten, Lastenträger, sogenannte Kolbar, von iranischen Sicherheitskräften umgebracht. Seit Beginn des Jahres wurden 33 Kolbar getötet und 210 Zivilist:innen verletzt. Diese Zahlen sind nur die Spitze des Eisbergs, da die meisten Fälle von Angriffen und insbesondere Übergriffen auf die kurdische Zivilbevölkerung nicht an die Öffentlichkeit dringen.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/iranische-truppen-toten-kurdischen-zivilisten-42134 https://anfdeutsch.com/kurdistan/zwei-weitere-lastentrager-getotet-42042 https://anfdeutsch.com/kurdistan/turkische-kampfflugzeuge-toten-zwei-kurdische-zivilisten-42017

 

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Bürgergeld: “Das Jobcenter hat aus mir ein Wrack gemacht”

Lesedauer 3 Minuten

Soziale Not ist nichts abstraktes, und deshalb klären wir bei gegen-hartz.de nicht nur über die Gesetzeslage bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder Rente auf, sondern machen auch Einzelschicksale öffentlich.

Stimmen, die nicht gehört werden

Uns erreichte Post von Felix P. aus Berlin, der seine Notlage schildert. Es handelt sich um seine Sicht des Geschehens, und wir bieten ein Forum, das gerade diejenigen zu Wort kommen lässt, deren Stimme sonst nicht gehört wird.

Wir ersparen uns an dieser Stelle Ratschläge, was der Betroffene hätte “anders machen können” und lassen seine Aussagen für sich stehen.

“Seit 5 Jahren wohnungslos geparkt”

Er berichtet: “Ich schreibe euch, weil ich heute als Behinderter mit HWS-Trauma lebe, seit 5 Jahren wohnungslos geparkt im ASOG-Wohnheim (schlimmer als die JVA) in meiner Heimat Berlin.”

Nach Schicksalsschlag auf die Straße gesetzt

Den Schicksalsschlag, mit dem das Geschehen begann, erläutert er folgendermaßen: “Nach dem Suizid meiner Frau und der Insolvenz meiner GmbH war ich 2018 im Leistungsbezug, ich war jedoch sehr traurig und erfüllte nicht alle Mitwirkungspflichten.

Daraufhin setzte mich die (zuständige Mitarbeiterin U.A.) komplett auf die Straße per Sanktionen, meine Wohnung wurde vom Gericht geräumt. Ich verlor alles, 100% Sanktionen und war obdachlos in Berlin.”

Keine Leistungen wegen fehlenden Ausweises

Auf der Straße hätte er seinen Personalausweis verloren, und das Jobcenter hätte ihm die Leistung verweigert, weil er sich nicht hätte ausweisen können.

Er schreibt: “Ich litt Hunger und Kälte im Winter. Die schickten mich, in Fetzen umhüllt und Hunger leidend, einfach wieder weg, ohne Perso.”

In seinen Augen eine Kette der Ausweglosigkeit: “Organisier dir mal als suizidgefährdeter Obdachloser ein Passbild für einen neuen Personalausweis, der auch Geld kostet. Viel Spaß.”

Seit fünf Jahren würde er in Notunterkünften für Obdachlose und Asylbewerber “geparkt” und eine ordentliche Sozialwohnung würde ihm verweigert.

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Chronische Schmerzen

Das Leben auf der Straße erfordert, seinen Schilderungen zufolge, seinen Tribut. So sei er wegen seiner Obdachlosigkeit fast tot geschlagen worden. Er könne durch die Folgen der Gewalttat bis heute nicht lange sitzen, weil er chronische Schmerzen in der Wirbelsäule habe. Alles würde brennen halsabwärts, und das Bein fühle sich taub an.

Es wäre ihm nicht mehr richtig möglich, seinen gelernten Beruf als Programmierer mit langer Konzentration auszuüben.

Ohne Obdachlosigkeit wäre das nie passiert, meint er. Er sei Freiwild gewesen, und das Jobcenter hätte das fahrlässig in Kauf genommen. Bis heute hätte er die Verletzung medizinisch nicht behandeln lassen, da er keine Gesundheitskarte habe.

“Ich wurde kriminalisiert”

Er führt aus: “Ich wurde kriminalisiert, weil ich im Winter wegen der Kälte in meiner Not wenn alle Übernachtungsmöglichkeiten überfüllt waren in der Ringbahn schlief – ohne Ticket oftmals, ich wurde also wegen einer Geldstrafe ins Gefängnis gebracht wegen Schwarzfahren wegen Obdachlosigkeit und dort dann leider schwer gefoltert, von Insassen wie Wärtern (Nahrungsmittelentzug, Isolationshaft, Sexuelle Gewalt, usw…).”

“Existenzminimum erneut verweigert”

Aus der Haft entlassen sei ihm erneut das Existenzminimum verweigert worden, weil er als Obdachloser keine Anschrift hätte.

“Jobcenter Berlin-Treptow lehnt Anträge kategorisch ab”

Das Jobcenter hätte seine Anträge auf Hilfe kategorisch abgelehnt, von Winterbekleidung bis zu zusätzlicher Ernährung aus medizinischen Gründen: “Noch nie bekam ich was vom Jobcenter, keine Sozialwohnung, keine Bekleidung, keine Küche mit Erstausstattung, kein Smartphone. Nichts! Und das, obwohl ich mit meiner Firma jahrelang tausende Euros Steuern abgeführt habe und hier geboren bin!”

“Kein Geld zum Essen

Derzeit fehle ihm die letzte Woche im Monat Geld für Essen, weil das Jobcenter wieder monatlich 50 Euro gekürzt hätte “wegen Aufrechnung der Geldstrafe, die ich erhielt, weil das Jobcenter selbst (!) mich obdachlos gemacht hat und ich in Zügen leben musste.”

Psychisch und körperlich ruiniert

Heute sei er mit 34 Jahren im Wohnheim für Wohnungslose, als schwerbehinderter Mensch, dem Medizin fehle und eine Therapie für seine Halswirbelsäule.

Er schreibt: “Das Jobcenter hat aus mir ein psychisches und körperliches Wrack gemacht. Ich war mal voll berufstätig als Akademiker, Informatiker und Softwareentwickler.”

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Raisi: The world’s peoples demand a just international rule

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. Mai 2024 - 9:44

Tehran, SANA-Iranian President, Ebrahim Raisi, said that the world does not consider the system that rules the world to be just because of the crimes of the Zionist regime, and they believe that this system should be transformed and become a system that demands global justice.

 “Today, the world of humanity has realized that the Zionist regime is a cancerous tumor and this tumor must be destroyed so that not only the Middle East region but the world can achieve peace and security,” Iranian news agency IRNA quoted Raisi as saying in a speech.

Raisi pointed out that the demand of the peoples today is to liberate Palestine, defend the oppressed in Gaza, and it is the demand of all free people in the world, stressing that the blood of the children of Gaza has the ability to put an end to the Zionist entity.

Manar Salameh

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Gesetzgebungsprozess: Keine Zeit für Zivilgesellschaft

FragDenStaat - 15. Mai 2024 - 9:21

Wenn Gesetze verfasst oder geändert werden, sollen zivilgesellschaftliche Verbände durch Stellungnahmen ihre Expertise einbringen. Bei mehr als zwei Drittel war die Antwortzeit zu kurz, wie unsere Recherchen zeigen. 

„Demokratie braucht die Perspektive der Zivilgesellschaft“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz im April 2022 im Rahmen der G7-Präsidentschaft Deutschlands. Nur so könnten Vorschläge entstehen, die vielschichtig seien und auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung stießen. Was Scholz auf internationalem Parkett hervorhebt, findet auf nationaler Ebene wenig Platz, wie unsere Recherche zeigt.

Wir wollten wissen, wie lange zivilgesellschaftliche Interessenverbände Zeit haben, wenn sie eine Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf schreiben sollen. Alle Bundesministerien, bis auf das Finanzministerium, haben uns die Daten der letzten beiden Legislaturperioden geschickt. Wir haben die Unterlagen gemeinsam mit dem Verein Mehr Demokratie und der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact ausgewertet.

Die Unterlagen zeigen: Die Expertise von zivilgesellschaftlichen Verbänden hat im Gesetzgebungsprozess aktuell wenig Raum. Bei knapp zwei Dritteln der ausgewerteten Fällen sollten die Verbände in weniger als 20 Arbeitstagen eine Stellungnahme einreichen. Bei jedem dritten Gesetzesentwurf hatten sie nur knapp zehn Tage Zeit. In fast jedem fünften Fall sollten die Verbände in fünf oder noch weniger Tagen ein Ergebnis vorlegen.

Die Ministerien entscheiden

„Die kurzen Fristen sind eine Farce und zeugen nicht von einer reellen Teilnahme der Zivilgesellschaft am Gesetzgebungsprozess“, sagt Rechtsanwältin Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Vor allem bei strittigen Themen sei es ärgerlich, wenn die Fristen kurz ausfallen. Bei diesen Gesetzen sei es umso wichtiger, dass die Verbände noch einmal genauer hinsehen. „Die Beteiligung der Verbände ist eine Praxiskontrolle“, erklärt Ruge. Und eine solche Kontrolle brauche ausreichend Zeit. 

Wie viel Zeit für diese Kontrolle eingeräumt wird, entscheiden die Ministerien selbst. Ein Gesetz, das eine konkrete Frist für die Stellungnahmen vorgibt, gibt es nicht. Lediglich in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) steht unter Paragraf 47, dass „Zeitpunkt, Umfang und Auswahl“ zur Beteiligung von Verbänden und Fachkreisen „dem Ermessen des federführenden Bundesministeriums überlassen“ sind. 

In der Fachliteratur gilt eine Frist von 20 Arbeitstagen als angemessen. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages rät dazu, „mindestens eine Frist von vier Wochen vorzusehen und auch danach eingehende Stellungnahmen noch zu berücksichtigen.“

Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium erklärt, sie seien um „eine intensive Beteiligung der Verbände bemüht“. Das Arbeitsministerium schreibt, dass „in der Regel vier Wochen für die Verbandsbeteiligung vorgesehen“ sind. Beide Ministerien sagen, dass es nur in Ausnahmefällen zu kurzen Fristen kommt. Darauf verweist auch das Bundesumweltministerium. Unsere Daten und die Erfahrung der Verbände, mit denen wir gesprochen haben, zeichnen jedoch ein anderes Bild.

 

Gesetze und ihre Stellungnahmefristen

Bei zwei Drittel der Gesetze seit 2018 hatten zivilgesellschaftliche Verbände weniger als 20 Arbeitstage, um eine Stellungnahme abzugeben. Im Vergleich zu den anderen Ministerien setzte das Bundesjustizministerium (BMJ) häufiger eine angemessene Frist. Bei Gesetzen mit Umweltbezug ist die öffentliche Beteiligung völkerrechtlich vorgeschrieben, dennoch sind bei Umweltgesetzen die Beteiligungsfristen sogar in drei Viertel der Fälle zu kurz.

Völkerrechtswidrig kurz

„Man muss mittlerweile darauf gefasst sein, dass am Freitagabend noch eine E-Mail für eine Stellungnahme eingeht, die in der darauffolgenden Woche vorgelegt werden soll“, erzählt Florian Schöne, Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings. Früher sei es nur in Notsituationen zu kurzen Fristen gekommen. Mittlerweile sei dies jedoch immer häufiger der Fall – auch ohne, dass es wirklich eilt. „Je länger die Regierung braucht, um sich zu einigen, desto kürzer fallen die Fristen für uns Verbände aus“, sagt Schöne. So werde jedoch am falschen Ende Zeit eingespart.

Unsere Daten zeigen, dass bei der Hälfte der ausgewerteten Gesetzesentwürfe zu Umweltthemen die Frist weniger als zehn Tagen betrug. Für Gesetze mit Umweltbezug gilt zusätzlich zur GGO die Aarhus Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag. Diese schreibt zwar auch keine konkrete Frist vor, verlangt aber ausreichend Zeit, um eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit sicherzustellen. Beim Klimaschutzgesetz war das wahrscheinlich nicht der Fall.

An einem Donnerstagabend im Juni 2023 verschickte das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium per E-Mail den Entwurf und bat um Stellungnahme. Die Verbände sollten bis zum darauffolgenden Montagvormittag ihre Einschätzungen einreichen. Zu diesem Fall hat die Deutsche Umwelthilfe eine Beschwerde beim Aarhus Compliance-Komitee eingereicht. Es muss jetzt entscheiden, ob Deutschland damit gegen das Völkerrecht verstoßen hat.

Kriminalisierung durch die Hintertür

Warum braucht es diese Stellungnahmen überhaupt? „Die Zivilgesellschaft, die von den Verbänden vertreten wird, ist eine wichtige Kontrollinstanz“, erklärt die Juristin Katrin Werner-Kappler, die in ihrer Zeit am Max-Planck-Institut zu dem Thema geforscht hat. „Der Gesetzgeber hat gewisse Wissensdefizite. Diese werden zwar zum Teil von Sachverständigen ausgeglichen, allerdings bleiben dunkle Flecken, auf die durch die Verbände hingewiesen werden kann.“

Was passiert, wenn Verbände nicht umfangreich beteiligt werden, zeigt sich beim sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz, das im Herbst 2023 vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegt wurde. Die Verbände konnten in einer sehr kurzen Frist von zwei Tagen zwar den Gesetzesentwurf lesen, verstehen und kommentieren – nicht jedoch die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag. Dort versteckte sich ein gravierendes Detail, auf das der Jurist David Werdermann aufmerksam macht: Zivile Seenotrettung wäre ursprünglich als organisierte Schlepperei kriminalisiert worden.

Häufig nur Scheinlösungen

„Wir können in so kurzer Zeit keine fachliche, tiefe Analyse liefern und konstruktive Änderungsvorschläge machen“, sagt Sophie Scheytt, Fachreferentin für Asylrecht bei Amnesty International Deutschland. „Das führt dazu, dass gerade bei Gesetzen mit sehr hoher menschenrechtlicher Relevanz – wie dem Rückführungsverbesserungsgesetz – eine vertiefende Auseinandersetzung nicht möglich ist. Das ist höchst problematisch.“ Die kurz angesetzten Fristen lassen das Gefühl aufkommen, dass die Ministerien an der fachlichen Meinung der Verbände nicht interessiert sind.

Das BMI schreibt auf unsere Anfrage, dass die Fristen für die Stellungnahmen „von Fall zu Fall“ unterschiedlich festgesetzt werden. Konkret beim Rückführungsverbesserungsgesetz sei eine „umfangreiche Erörterung mit den interessierten Stellen“ bei diesem Gesetz vorausgegangen. Zudem hätte zuvor bereits eine „umfassende öffentliche Diskussion“ über das Gesetzesvorhaben stattgefunden.

„Eine öffentliche Debatte ist keine Stellungnahme“, erklärt Sophie Scheytt von Amnesty International. „Die interessierten Stellen, von denen das BMI spricht, sind die Länder und Kommunen, aber nicht die Verbände – also die Zivilgesellschaft. Gerade im Asylbereich haben wir den Eindruck, dass Gesetzesentwürfe deutlich von der politischen Debatte getrieben sind und häufig nur Scheinlösungen für tatsächliche Herausforderungen bieten.“ Die Stellungnahmen würden die Möglichkeit bieten, diese Diskrepanz hervorzuheben und so qualitativ hochwertige Gesetze sicherzustellen.

Zu den Anfragen und Dokumenten

Zum Thesenpapier von Mehr Demokratie 

 

Philipp Schönberger arbeitet sowohl als Jurist bei FragDenStaat als auch bei der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact. Die von FragDenStaat, Green Legal Impact und Mehr Demokratie veröffentlichten Daten wurden dem Aarhus Compliance-Komitee in Form eines „Amicus Curiae Brief“ übermittelt, also einer schriftliche Stellungnahme.

 

 

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Verfassungsrechtler: „Was wir während der Coronakrise erlebt haben, war eines Rechtsstaats nicht würdig“

„Während Corona haben wir die extremsten Grundrechtseinschränkungen gesehen, die es in der Bundesrepublik bisher gegeben hat. Die Richter hätten sehr kritisch und sehr genau hinschauen müssen, was die staatlichen Institutionen machen. Sie hätten Rote Linien der Freiheit ziehen müssen. Das hätte eine Signalwirkung für die anderen Gerichte gehabt. Stattdessen haben sie unkritisch fast alle staatlichen Maßnahmen mit dem Stempel der Verfassungsmäßigkeit versehen.“ – mit diesen Worten äußert sich der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler im Interview mit den NachDenkSeiten. Scharf kritisiert er das Bundesverfassungsgericht, aber auch generell die Justiz im Hinblick auf die „Corona-Rechtsprechung“. Boehme-Neßler spricht von einem „Verrat am Gedanken des Rechtsstaats“. Der Rechtswissenschaftler hält außerdem die Impfpflicht bei der Bundeswehr für „verfassungswidrig“ und fordert eine Aufarbeitung die Justiz betreffend. Von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Marcus Klöckner: Herr Boehme-Neßler: Wo war das Recht in der Coronakrise?

Volker Boehme-Neßler: Es war nicht da, wo es gebraucht wurde. Das Recht war teilweise faktisch außer Kraft gesetzt. Vor allem die Gerichte haben ihre Aufgabe nahezu nicht erfüllt. Was wir während der Coronakrise erlebt haben, war eines Rechtsstaats nicht würdig. Die Idee des Rechtsstaats ist ja: Das Recht gilt immer, auch und gerade in der Krise. Das haben wir leider anders erlebt.

Viele Bürger, die die Maßnahmen kritisch betrachtet haben, sprechen immer wieder auch das Verhalten der Justiz an. Lassen Sie uns bitte genauer auf die Gerichte und die Vertreter der Gesetze schauen. Wie hätten sich denn aus Ihrer Sicht die Gerichte verhalten müssen? Was wäre der grundlegende Weg gewesen?

Die Gerichte hätten die Aufgabe erfüllen müssen, die sie im Rechtsstaat haben.

Nämlich?

Sie müssen prüfen, ob das Recht eingehalten wird. Ist das, was geschieht, mit dem geltenden Recht vereinbar? Das ist die Frage, die Gerichte klären müssen, wenn sie von Bürgern angerufen werden.

Und das war nicht der Fall? Was hätten die Gerichte noch tun müssen?

Die Gerichte hätten in jedem einzelnen Fall akribisch und konkret prüfen müssen, ob die einschlägigen Rechtsnormen eingehalten werden. Das gilt für jedes Rechtsgebiet. Sie hätten etwa im Arbeitsrecht in den vielen konkreten Fällen, die ihnen zur Entscheidung vorlagen, prüfen müssen, ob alle coronabedingten Maßnahmen der Arbeitgeber rechtmäßig waren. In der Arbeitswelt gab es zahllose, nicht selten an die Existenz gehende Konflikte. Da wären Arbeitsgerichte mit abgewogenen Konfliktlösungen sehr nötig gewesen. Sie hätten – anderes Beispiel – im Verwaltungsrecht alle Coronamaßnahmen der staatlichen Behörden auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen müssen. Viel zu oft haben sich die Richter darauf beschränkt, staatliche Maßnahmen völlig unkritisch als rechtmäßig anzusehen.

Können Sie ein Beispiel anführen?

Behörden haben fast routinemäßig Demonstrationen gegen Coronamaßnahmen verboten – ein harter Eingriff in die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit der Bürger. Das haben Verwaltungsgerichte viel zu oft und viel zu voreilig als rechtmäßig akzeptiert.

Wie sieht es denn mit dem Bundesverfassungsgericht aus?

Da sprechen Sie ein ganz wichtiges und sensibles Thema an. Der Fisch stinkt vom Kopf her, sagt man. Das zeigt sich auch hier wieder. Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste deutsche Gericht. Es prägt natürlich die gesamte Justiz. Es legt die Verfassung aus. Damit macht es Vorgaben für alle Gerichte.

Das Gericht in Karlsruhe sieht sich selbst als „Hüter der Verfassung“. Es passt auf, dass die Verfassung durch staatliches Handeln nicht beschädigt wird. In der Coronazeit wäre es deshalb seine Aufgabe gewesen, die staatlichen Coronamaßnahmen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Diese Aufgabe hat es – leider – während der Coronakrise nicht erfüllt. Während Corona haben wir die extremsten Grundrechtseinschränkungen gesehen, die es in der Bundesrepublik bisher gegeben hat. Die Richter hätten sehr kritisch und sehr genau hinschauen müssen, was die staatlichen Institutionen machen. Sie hätten Rote Linien der Freiheit ziehen müssen. Das hätte eine Signalwirkung für die anderen Gerichte gehabt. Stattdessen haben sie unkritisch fast alle staatlichen Maßnahmen mit dem Stempel der Verfassungsmäßigkeit versehen. Das hatte dann eine entsprechende Signalwirkung für die unteren Instanzen der Justiz und erklärt die repressive Rechtsprechung der unteren Instanzen.

Was haben Sie auf der juristischen Ebene im Hinblick auf die „Coronarechtsprechung“ beobachtet?

Ich habe vor allem Angst gespürt und beobachtet. Fast kein Gericht wollte etwas riskieren. Ich hatte den starken Eindruck, dass auch in der Justiz – wie in anderen Teilen der Gesellschaft – unausgesprochen der Ausnahmezustand herrschte. Die Richter haben sich mehr als loyale Staatsdiener gesehen statt als unabhängige und kritische Richter. Kein Richter wollte riskieren, durch ein freiheitsfreundliches Urteil möglicherweise Ansteckungen zu fördern. Keiner wollte in der Ecke der „Querdenker“ oder „Coronaleugner“ landen.

Angst verhindert klares und rationales Denken – und sie macht streng, freiheitsfeindlich und rigide. Wie für den großen Teil der Gesellschaft galt das auch für die Justiz. Das soll eigentlich die Stärke der Gerichte sein: rational analysieren und präzise Problemlösungen auf der Grundlage des geltenden Rechts entwickeln. Dadurch schützen sie die Freiheit der Bürger, wie sie die Gesetze garantieren. In der Coronazeit habe nicht nur ich fast ausnahmslos Angsturteile beobachtet, die im Zweifel repressiv die Einschränkung der Freiheiten gerechtfertigt haben.

Wie erklären Sie sich das? Warum haben Gerichte sich so verhalten?

Richter sind auch nur Menschen und können sich dem allgemeinen Klima in der Gesellschaft nicht entziehen. Wenn wir uns erinnern: Das gesellschaftliche Klima war geprägt von Angst und Hysterie. Das berüchtigte Angst-Papier aus dem Bundesinnenministerium vom März/April 2020 belegt, dass diese Angst von der Spitzenpolitik bewusst und permanent geschürt wurde. Gleichzeitig wurden auch Kritiker bösartig stigmatisiert und brutal ausgegrenzt. Das hat natürlich auch verhindert, dass Gerichte genau hingeschaut und staatskritisch geurteilt haben. Man brauchte schon viel Mut und Standhaftigkeit, um in diesen Zeiten kritisch aufzutreten, auch als Richter.

Können Sie an einem Beispiel zusammengefasst aufzeigen, wo konkret Sie die Rechtsprechung kritisieren? Vielleicht am Beispiel des Bundesverfassungsgerichts, Stichwort „Bundesnotbremse“?

Die beiden Beschlüsse zur Bundesnotbremse vom November 2021 zeigen deutlich, welche Defizite die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Coronakrise hat. Im Verfassungsrecht geht es oft um Abwägungen zwischen unterschiedlichen Rechtsgütern. Hier musste abgewogen werden zwischen der Gefahr durch das Virus für die Allgemeinheit einerseits und den Freiheitseinschränkungen für die Einzelnen andererseits. Auffällig ist, dass das Gericht die Abwägungen des Gesetzgebers kaum nachprüft. Es räumt der Politik einen weiten „Beurteilungsspielraum“ ein, mit anderen Worten: Es hält sich raus. Das ist normalerweise anders.

Ungewöhnlich ist auch, wie auffällig selektiv und erschreckend oberflächlich das Gericht die wissenschaftlichen Informationen zur Pandemie rezipiert und in den Urteilen verarbeitet. Normalerweise bringt sich das Gericht vor seinen Entscheidungen akribisch auf den aktuellen Stand des relevanten Wissens – hier überhaupt nicht. Auch hier wieder: Das Gericht steigt nicht wirklich in die Thematik ein und hält sich raus. Deshalb hört es in diesen Verfahren zur Bundesnotbremse vor allem Sachverständige und Experten, die die Linie der Bundesregierung stützen.

Kann man sagen, dass es in der Coronakrise oftmals keine Rechtsprechung im Sinne des Rechts mehr gegeben hat, sondern eine Rechtsprechung im Sinne der Politik?

Etwas zugespitzt kann man das sagen. Die Aufgabe gerade der Verwaltungsgerichte und des Verfassungsgerichts ist, die Politik und die staatlichen Behörden zu kontrollieren. Das haben die Gerichte in der Coronakrise viel zu selten gemacht. Dadurch haben sie letztlich die repressiven Maßnahmen der Behörden unterstützt. Das ist ein Verrat am Gedanken des Rechtsstaats. Die Idee des Rechtsstaats ist nämlich gerade, die (politische) Macht durch das Recht zu begrenzen. Das funktioniert aber nur, wenn wir unabhängige Gerichte und Richter mit Zivilcourage haben.

Was heißt es für eine Demokratie, was heißt es für einen Rechtsstaat, wenn Bürger spüren, dass sie bei schwersten Grundrechtseingriffen kaum noch rechtliches Gehör finden?

Ich denke, dass dieses Verhalten der Gerichte den Rechtsstaat schwer beschädigt hat. Grundrechte sollen ja die Freiheit der Bürger garantieren. Dazu gehört natürlich auch, dass Gerichte den Bürgern im Konfliktfall helfen, ihre Grundrechte gegen den übergriffigen Staat durchzusetzen. Wie soll man denn im Rechtsstaat Grundrechte ohne Gerichte durchsetzen? Grundrechte, die nur auf dem Papier stehen, sind nichts wert. Das Verhalten der Justiz hat das Vertrauen in den funktionierenden Rechtsstaat heftig erschüttert. Das wird Spätfolgen haben, die wir noch gar nicht absehen können. Schon jetzt zeigen Umfragen, dass das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Institutionen abgenommen hat – und immer weiter abnimmt.

Eine ganze Weile stand die Corona-Impfpflicht im Raum. Auch wenn die allgemeine Corona-Impfpflicht abgelehnt wurde: Von staatlicher Seite wurde ein massiver Impfdruck erzeugt. Bürger waren aufgrund bestimmter Lebenssituationen regelrecht gezwungen, sich der Corona-Impfung zu unterziehen. Eine Weigerung hätte für manche schwere Folgen nach sich gezogen: Verlust des Arbeitsplatzes, ökonomischer Zusammenbruch. Nun wissen wir: Diese Impfung war nicht „nebenwirkungsfrei“. Wir hören in Medien von schwersten Nebenwirkungen bis hin zum Tod. Wie bewerten Sie im Hinblick auf diese Schadensfälle das Verhalten des Staates?

Der Impfdruck war extrem. Daran sind Menschen zerbrochen. Und unzählige Menschen haben sich impfen lassen, obwohl sie das nicht wirklich wollten.

Wir haben in dieser Zeit nicht den demokratischen Rechtsstaat gesehen, den die Verfassung will. Wir waren stattdessen mit einem autoritären Obrigkeitsstaat konfrontiert, der Ängste geschürt, Maßnahmen ohne Rücksicht auf Verluste durchgesetzt und Kritiker ausgegrenzt hat. Das Problem ist: Es geht so ähnlich weiter. Als Wiedergutmachung wäre es angebracht, wenn der Staat wohlwollend und großzügig für die teilweise furchtbaren Impfschäden entschädigt. Davon ist nichts zu sehen, ganz im Gegenteil. Impfgeschädigte müssen mit zahllosen bürokratischen Hindernissen kämpfen und sich durch die Instanzen klagen. Das zeugt nicht von Einsicht bei den staatlichen Akteuren, eher von Vertuschung durch Bürokratie.

Gestatten Sie mir, die Frage zu präzisieren. Durften verantwortliche Politiker, durfte „der Staat“ so vorgehen, wie er vorgegangen ist? Bei Lichte betrachtet konnte der Staat Nebenwirkungen und Langzeitfolgen der Impfung nicht ausschließen, im Gegenteil: Er hätte meines Erachtens geradezu wissen müssen, dass es zu Schäden kommen wird. Was ist hier passiert? Hat hier der Staat Leben gegen Leben aufgewogen? Hat hier der Staat bewusst die Schädigung des Lebens von zumindest einigen Staatsbürgern in Kauf genommen, um – so der Tenor – doch das Leben „von vielen“ zu schützen? Wie sieht diesbezüglich eine rechtliche Würdigung aus?

Der Staat hat die Schädigung einiger Staatsbürger in Kauf genommen, um das Leben von vielen zu schützen. Das war die offizielle Linie. Das Problem dabei ist: Der Staat hätte wissen müssen, dass die Sachlage nicht so eindeutig ist, wie er sie kommuniziert. Die maßgebenden Politiker waren nicht immer ehrlich. In der von Angst und Hysterie geprägten Stimmung galt die Impfung als der Königsweg aus der Pandemie. Man konnte schon damals wissen, dass das eine falsche Hoffnung war.

Die Politik war aber schon auf dem autoritären Weg, die Bürger unter Druck zu setzen und zu zwingen. Sie wollte – aus welchen Gründen auch immer – diese Strategie nicht mehr ändern. Das ging maßgeblich auf die damalige Bundeskanzlerin Merkel zurück. (Fast) alle Spitzenpolitiker waren sich mit ihr einig. Die Politik wollte den autoritären Weg gehen und die Bürger zwingen. Das war nicht wirklich demokratisch. In der Demokratie hätte man einen vernünftigen und maßvollen Weg gehen und die Bürger zutreffend informieren müssen. Man hätte um Zustimmung für die Corona-Politik werben müssen. Der autoritäre und manipulative Ansatz war in meinen Augen der grundsätzliche und schlimme Fehler des Staates in der Pandemie.

Ich habe Anfang 2022 ein Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer allgemeinen Impfpflicht veröffentlicht. Darin komme ich klar zum Ergebnis: Eine allgemeine Impfpflicht wäre verfassungswidrig gewesen. Und die existierenden (Teil-)Impfpflichten waren und sind verfassungswidrig. Also meine Antwort ist klar: Der Staat durfte so nicht handeln. Der Druck, der auf die Bürger ausgeübt wurde, entsprach faktisch fast einer rechtlichen Pflicht zur Impfung. Es war sozusagen eine „Impfpflicht durch die Hintertür“. Das war verfassungswidrig.

Karl Lauterbach schrieb im August 2021 in einem Tweet auf der Plattform Twitter (jetzt X) Folgendes: „Und zusätzlich geht es darum, weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann.“ Was sagt der Jurist in Ihnen dazu?

Die Aussage war schon nach dem damaligen Wissensstand völlig falsch, und der Minister wusste das. Jedenfalls hätte er es wissen können und müssen. Der Verfassungsjurist in mir ist schockiert, dass ein herausragender Vertreter des demokratischen Rechtsstaats – ein Bundesminister – solche massiv falschen Behauptungen aufstellt. Und er findet es verstörend, dass dieser Mann immer noch im Amt ist. Der Politikwissenschaftler in mir allerdings wundert sich nicht. Dass die Wahrheit in der Politik nicht das Wichtigste ist, ist nicht wirklich neu.

Wie blicken Sie auf die noch immer geltende Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr?

Ich halte diese Impfpflicht bei der Bundeswehr für verfassungswidrig. Sie muss sofort abgeschafft werden. Es ist eine Schande, dass sie immer noch besteht. Es gibt immer mehr Informationen darüber, dass die Impfung nur eine sehr begrenzte Wirkung hat, gleichzeitig aber zahlreiche schwere Nebenwirkungen. Abgesehen davon ist klar, dass das Virus viel von seinem Schrecken verloren hat. Vor diesem Hintergrund ist mir völlig unverständlich, wie man die Soldaten und Soldatinnen zu einer Impfung zwingen kann, die ein tiefer Eingriff in ihre Gesundheit ist. Sie verletzt die Grundrechte der Soldaten. Und es erschreckt mich, wie sehr der Verteidigungsminister seine Fürsorgepflicht vernachlässigt, die er gegenüber seinen Soldaten hat.

Wir haben bis jetzt weitestgehend über das Geschehen in den vergangenen Jahren gesprochen. Lassen Sie uns den Fokus auf die aktuelle Zeit richten. Wie sieht es denn nun aus? Noch immer laufen ja Verfahren wegen Verstößen gegen die Coronamaßnahmen. Verfolgen Sie die aktuelle Rechtsprechung? Was fällt Ihnen auf?

Ich verfolge nicht akribisch die gesamte aktuelle Rechtsprechung. Aber es häufen sich Berichte über Urteile, die jetzt im Nachhinein Coronamaßnahmen kritischer sehen und aufheben. Das macht mich vorsichtig optimistisch. Vielleicht fangen die Gerichte an, ihre Corona-Schockstarre und ihre Staatsfixiertheit zu überwinden. Das wäre wenigstens ein Anfang.

Aber schockierend ist, dass Behörden immer noch mit allen rechtlichen Mitteln Bußgelder wegen Verstößen gegen Coronaregeln eintreiben. Ein Beispiel: Man weiß, dass Maskenpflichten weitgehend sinnlos waren. Trotzdem werden immer noch Ärzte vor Strafgerichten angeklagt und verurteilt, weil sie – angeblich – falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt hätten. Ein Amtsrichter aus Weimar steht wegen Rechtsbeugung vor Gericht. Sein Vergehen: Er hatte 2021 verfügt, dass die Kinder in zwei Schulen keine Masken tragen müssten. Staatliche Behörden treiben immer noch Bußgelder von Bürgern ein, die das Maskentragen verweigert hatten. Rein formalrechtlich mag das alles vielleicht gehen, aber politisch und psychologisch ist das verheerend.

Slowenien geht einen anderen Weg. Dort werden Corona-Bußgelder zurückgezahlt. Das wäre auch in Deutschland ein guter Anfang auf dem Weg zur Aufarbeitung der Pandemie und zur Versöhnung der Gesellschaft. Aus meiner Sicht wäre auch eine generelle Amnestie für „Corona-Taten“ ein wichtiger Schritt, das Unrecht, das in der Pandemie geschehen ist, wiedergutzumachen. Das Cannabis-Gesetz zeigt, dass solche Amnestien möglich sind, wenn man politisch will.

Derzeit wird viel über das Thema Aufarbeitung gesprochen. Wie denken Sie über eine Aufarbeitung im Hinblick auf die Rechtsprechung? Bedarf das Verhalten der Justiz einer eigenen Aufarbeitung?

Selbstverständlich muss auch die Rolle der Justiz in der Coronakrise aufgearbeitet werden. Es braucht akribische und detaillierte Forschung, warum die Justiz so staatsfromm, so wenig kritisch war. Und man muss darüber diskutieren, wie man in Zukunft verhindert, dass Gerichte in einer Krise ihre Kontrollaufgaben vergessen. Dazu braucht es eine doppelte Aufarbeitung – eine interne und eine externe. Die Justiz muss selbst einen Beitrag leisten. Ein selbstkritisches Reflektieren des eigenen Verhaltens könnte eine heilsame Wirkung innerhalb der Justiz entfalten. Das wird aber aus naheliegenden Gründen nicht ausreichen. Die Rolle der Justiz muss auch von anderen Instanzen der Gesellschaft aufgearbeitet werden. Das wären etwa die Politik, die Gesellschaft, die Historiker und nicht zuletzt die Rechtswissenschaft.

Das wäre doch bestimmt eine Mammutaufgabe. Wie könnte eine Aufarbeitung im Bereich der Justiz ablaufen?

Aufarbeitung ist in allen Bereichen der Gesellschaft nötig – nicht nur in der Justiz, sondern natürlich auch in der Politik, den Medien, der Wissenschaft und der Medizin. Und in allen Bereichen ist es eine Mammutaufgabe. Das liegt weniger daran, dass unglaublich viele Informationen gesammelt, analysiert und bewertet werden müssten. Die Aufarbeitung ist vor allem deshalb schwierig, weil es weite Kreise in Politik und Gesellschaft gibt, die keine Aufarbeitung wollen. Viele der damaligen Entscheider sind noch im Amt. Sie wollen sich – fast hätte ich gesagt: natürlich – nicht der Kritik stellen.

Und auch die meisten Mitläufer wollen keine Aufarbeitung. Sie haben ja bei der maßlosen, nicht selten brutalen Ausgrenzung der Kritiker und der Ungeimpften mitgemacht. Das war kein gutes Verhalten. Das möchte sich keiner eingestehen. So ist die Lage natürlich auch in der Justiz. Die Richter, die während der Coronakrise geurteilt haben, sind immer noch im Amt. Sie müssten ihre eigenen Fehler und Schwächen offenlegen und analysieren. Das macht die Aufarbeitung schwierig. Hoffentlich gibt es Impulse zur Aufarbeitung auch innerhalb der Justiz. In jedem Fall müssen sich aber die Gesellschaft und die Politik von außen mit der Rolle der Justiz in der Pandemie beschäftigen.

Jens Spahn hat gesagt, in Sachen Aufarbeitung dürfe es keinen „Querdenkergerichtshof“ geben. Sind Sie auch für eine Aufarbeitung in Bezug auf die Politik? Wie könnte eine Aufarbeitung, die dem Namen gerecht wird, aussehen?

Es gibt sehr zu denken, dass Jens Spahn weiter die böse Ausgrenzungsvokabel „Querdenker“ benutzt. Das zeigt, dass es ihm nicht um echte Aufarbeitung geht.

Selbstverständlich muss es eine schonungslose Aufarbeitung auch in der Politik geben. Man muss – nur als Beispiel – darüber sprechen, warum Angela Merkel und die anderen Spitzenpolitiker eine dezidierte Angst-Politik betrieben haben. Warum wurden die Bürger von der Politik permanent in Angst und Schrecken versetzt? In einer Demokratie wäre es angemessen gewesen, die Bürger vernünftig zu informieren und von rationalen Maßnahmen und Lösungen zu überzeugen. Wieso haben große Teile der Politik so sehr gegen Kritiker und ungeimpfte Bürger gehetzt? Das passte nicht zur Demokratie des Grundgesetzes. Das hat Spätschäden verursacht, die wir noch gar nicht alle übersehen können. Selbstverständlich muss auch die Rolle von konkreten Personen untersucht und aufgearbeitet werden. Dabei ist sicherlich die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Schlüsselfigur. Auch ihre Rolle muss schonungslos und akribisch analysiert und bewertet werden. Im demokratischen Rechtsstaat geht es nicht um Rache, aber um Verantwortlichkeit und Schuld schon.

Titelbild: r.classen/shutterstock.com

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Dozens of martyrs and wounded in ongoing Israeli aggression on Gaza Strip

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. Mai 2024 - 9:15

Occupied Jerusalem, SANA- Israeli occupation continues its brutal aggression against the war-ravaged Gaza Strip by land, air and sea for the 222th day in a row, targeting homes, displaced persons’ gatherings, and streets, and leaving dozens of martyrs and wounded.

Palestinian media reported that 10 Palestinians were martyred in occupation bombing of an UNRWA clinic in al -Sabra neighborhood, southern Gaza City, meanwhile, 4 Palestinians were martyred and others were injured in occupation aircraft bombed a house in Jabalia town, northern Gaza Strip.

The neighborhoods of al-Zaytoun, al-Sabra and al-Rimal in Gaza City witnessed intense air and artillery bombardment, causing the injury of a number of Palestinians, as well as 5 Palestinians martyred in Israeli occupation’s bombing of a house in Bureij refugee camp, central Gaza Strip.

The neighborhoods of al-Salam, al-Jeneina, and al-Barazil, east of Rafah city, south of Gaza Strip, also witnessed artillery shelling, causing huge destruction of Palestinian homes and property.

On Tuesday, Palestinian Health Ministry announced that the number of victims of the ongoing occupation aggression against the Gaza Strip since the seventh of last October had risen to 35,173 martyrs and 79,061 wounded, in addition to thousands missing under the rubble.

Manar Salameh

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  1. Unsere Steuersysteme lassen sich reparieren
  2. „Jetzt ist erst mal schwitzen angesagt“: Scholz stellt sich im Haushaltsstreit an die Seite von Lindner
  3. 600 Milliarden Euro staatliche Extra-Investitionen über 10 Jahre können öffentliche Infrastruktur und Wirtschaft zukunftsfähig machen
  4. Stark-Watzinger allein gegen alle: BAföG-Reform 2024 im Bundestag
  5. Ansteckende Armut
  6. Neue Klatsche für die Regierung: Mehr Vergütungen für Windräder, weil Strompreise sinken?
  7. Springer-Hetze gegen Protestcamp: Kehren die finsteren Zeiten von 1968 zurück?
  8. “Israel wird ohne Sieg dastehen”
  9. Folge von Krieg und Katastrophen Zahl der Binnenflüchtlinge so hoch wie nie
  10. Georgien billigt Gesetz: Warum das “Agentengesetz” Putin freuen dürfte
  11. Die Krim zehn Jahre danach
  12. Slowakei will Pandemievertrag und IHR-Reform nicht zustimmen – Medien und Bundestag beschämt
  13. Alle wissen es
  14. Blog gegen Desinformation verliert die Gemeinnützigkeit

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  1. Unsere Steuersysteme lassen sich reparieren
    Die Steuersätze typischer Multimillionärinnen und Milliardäre liegen in Deutschland und Österreich weit unter den vorgesehenen Höchststeuersätzen. Ausgerechnet die als Steuersumpf bekannte Schweiz zeigt: Eine Vermögenssteuer kann gegenlenken.
    Bei der Frühjahrstagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Washington unterstützten der französische Finanzminister und die Chefin des IWF einen koordinierten Vorstoß für eine höhere Besteuerung von Superreichen. Bereits beim Treffen der G20-Finanzminister im Februar dieses Jahres setzte der brasilianische Finanzminister die Vermögensteuer zum ersten Mal auf die Agenda. Zur Debatte stand eine globale Mindeststeuer von 2 Prozent auf die Vermögen der reichsten Menschen weltweit. Zudem forderte auch Joe Biden in seiner Rede zur Lage der Nation im März eine Mindeststeuer von 25 Prozent auf die Einkommen von Milliardärinnen und Milliardären.
    Christian Lindner äußerte sich am Rande der IWF-Tagung erwartungsgemäß ablehnend. Es gebe bereits eine angemessene Besteuerung von Einkommen. Das stimmt offenkundig nicht, wie aktuell Untersuchungen des Netzwerks Steuergerechtigkeit, des Momentum Instituts und der KOF/ETH Zürich zu den tatsächlichen Steuersätzen von Superreichen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zeigt.
    Quelle: Jacobin
  2. „Jetzt ist erst mal schwitzen angesagt“: Scholz stellt sich im Haushaltsstreit an die Seite von Lindner
    Kanzler Scholz unterstützt die Sparvorgaben des Finanzministers. Lindner habe den Ressorts mit ihm abgesprochene Limits genannt. Zudem fordert er eine Erhöhung des Mindestlohns.
    Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat sich inmitten des Haushaltsstreits an die Seite von Finanzminister Christian Lindner (FDP) gestellt und an die Verantwortung der Bundesminister appelliert. „Der Finanzminister hat den Ressorts Limits genannt – das war mit mir abgesprochen“, sagte Scholz dem „Stern“ laut Vorabmeldung vom Dienstag.
    Quelle: Tagesspiegel
  3. 600 Milliarden Euro staatliche Extra-Investitionen über 10 Jahre können öffentliche Infrastruktur und Wirtschaft zukunftsfähig machen
    Der deutsche Staat muss und kann über die kommenden zehn Jahre jährlich etwa 60 Milliarden Euro gezielt zusätzlich investieren, um Infrastruktur, Wirtschaft und Gesellschaft zukunftsfähig zu machen mit Blick auf Klimaschutz und Klimaanpassung, Energie- und Verkehrswende, demografischen Wandel und Digitalisierung. Mit den insgesamt rund 600 Milliarden Euro könnten bis Mitte der 2030er Jahre nicht nur der Investitionsstau in den Kommunen aufgelöst werden, sondern auch dringend nötige Fortschritte in der Qualität der Bildungsinfrastruktur, bei Energie- und Verkehrsnetzen, Öffentlichem Verkehr sowie bei der Dekarbonisierung des Landes erzielt werden. Eine derartige Investitionsoffensive würde wirtschaftliche Vorteile über Jahrzehnte bringen – etwa weil eine höhere Produktivität durch bessere Bildung und effektivere Technik die geringere Anzahl an Arbeitskräften in einer alternden Gesellschaft teilweise ausgleichen kann.
    Quelle 1: Hans Böckler Stiftung
    Quelle 2: tagesschau
  4. Stark-Watzinger allein gegen alle: BAföG-Reform 2024 im Bundestag
    Am Donnerstag berät das Parlament erstmals die Novelle der Bundesregierung zur Bundesausbildungsförderung. Im Vorfeld macht ein breites Bündnis gegen die Pläne Front, speziell gegen die fehlende Regelsatzzugabe. Auch innerhalb der Ampelkoalition gibt es Streit. Kritiker drohen mit Mittelsperre, sollte die Ministerin ihr Ding durchziehen.
    Wird es doch noch etwas mit dem großen Wurf beim BAföG? Oder bleibt es bei den kümmerlichen Maßnahmen, mit denen Bettina Stark-Watzinger (FDP) bei der Bundesausbildungsförderung nachjustieren möchte? In dieser Woche wird es ernst: Am Donnerstag befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf für eine 29. BAföG-Novelle aus dem Hause der Bundesbildungsministerin.
    Die Vorlage steht von praktisch allen Seiten unter Beschuss.
    Quelle: Studis Online
  5. Ansteckende Armut
    Die Bürgergeldbehörde zwingt die Partner von Betroffenen, finanziell für diese einzustehen und greift so massiv in Paarbeziehungen ein.
    Wie tief ist deine Liebe? Vielleicht reicht sie aus, um dir ein Zusammenleben mit der geliebten Person vorstellen zu können. Aber was ist, wenn man als Preis für die Partnerschaft quasi ins Bürgergeld-System einheiraten und alle Erniedrigungen und Schikanen der Behörde mit dem Partner teilen muss, obwohl man selbst genug verdient? Die Behörden nämlich versuchen nicht nur Erwerbslose, sondern auch deren Mitbewohner komplett ihrem rigiden Reglement zu unterwerfen. Die Folge ist, dass nicht wenige Partnerschaften unter diesen besonderen Bedingungen zerbrechen. Bürgergeldempfänger müssen nicht nur unter finanziell klammen Bedingungen überleben, auch auf dem „Beziehungsmarkt“ sind ihre Chancen gering. Die Liebe orientiert sich im Zweifelsfall doch oft dorthin, wo mehr Geld ist.
    Quelle: Manova
  6. Neue Klatsche für die Regierung: Mehr Vergütungen für Windräder, weil Strompreise sinken?
    Im Klimafonds der Ampelregierung droht eine Lücke von zehn Milliarden Euro. Die Förderung von neuen Heizungen ist gefährdet. Der Grund: Hohe Einspeisevergütungen.
    Im Klima- und Transformationsfonds (KTF), einem Sondervermögen der Bundesregierung zur Finanzierung der Energiewende und insbesondere neuer Heizungen, droht ein Fehlbetrag von rund zehn Milliarden Euro für das laufende Jahr, berichtet der Spiegel unter Berufung auf die Regierungskreise.
    Grund dafür ist der gesunkene Strompreis für den Großhandel. Sinkt dieser, muss die Bundesregierung mehr Einspeisungsvergütungen an die Betreiber älterer Windräder und Solaranlagen bezahlen, welche diesen garantiert werden.
    Quelle: Berliner Zeitung
  7. Springer-Hetze gegen Protestcamp: Kehren die finsteren Zeiten von 1968 zurück?
    Meinung Lehrende verwahren sich in einer Erklärung gegen die Räumung eines Gaza-Protestcamps an der FU Berlin. Unseren Autor erinnert das an Repressionen und Denunziationen, denen Studentenproteste einst an gleicher Stelle ausgesetzt waren […]
    Selten ist es mir so leichtgefallen, eine derart ausgewogene und „harmlose“ Erklärung zu unterschreiben, die lediglich an Selbstverständlichkeiten erinnert: an Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und andere in der deutschen Verfassung verbriefte demokratische Grundrechte. In dem Statement heißt es: „Unabhängig davon, ob wir mit den konkreten Forderungen des Protestcamps einverstanden sind, stellen wir uns vor unsere Studierenden und verteidigen ihr Recht auf friedlichen Protest … Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind grundlegende demokratische Rechte, die auch und gerade an Universitäten zu schützen sind.“ Die Erklärung, die inzwischen über 370 Hochschullehrer und knapp 1000 weitere Unterstützende unterschrieben haben, stellt außerdem die Dringlichkeit des Anliegens der Protestierenden angesichts der angekündigten Bombardierung Rafahs und der Verschärfung der humanitären Krise in Gaza heraus.
    Quelle: der Freitag
  8. “Israel wird ohne Sieg dastehen”
    Der israelische Schriftsteller und Friedensaktivist Amos Oz erklärt, weshalb er die Bodenoffensive im Gaza-Streifen unterstützt – und welchen Ausweg er sieht. […]
    Nun, ich fürchte, es gibt keinen Weg, zivile Opfer unter den Palästinensern zu vermeiden, solange sich der Nachbar sein Kind auf den Schoß setzt und in Ihr Kinderzimmer schießt.
    Funktioniert diese Analogie wirklich? Gaza ist eng besiedelt und Hamas-Stellungen sind zwangsläufig in Wohngebieten.
    Ja – und das ist die Strategie der Hamas. Deshalb kann Israel nur verlieren. Je mehr israelische Opfer es gibt, desto besser für die Hamas. Je mehr palästinensische Zivilisten sterben, desto besser für die Hamas.
    Betrachten Sie die gegenwärtige Bodenoffensive, um bei Ihren Worten zu bleiben, als begrenzt oder unbegrenzt?
    Ich glaube, zum Teil ist sie exzessiv. Ich habe keine detaillierten Informationen darüber, was auf dem Boden passiert, aber nach einigen der Treffer zu urteilen, die die Armee in Gaza verursacht hat, ist sie zumindest in einigen Punkten exzessiv – gerechtfertigt, aber exzessiv.
    Quelle: Deutsche Welle

    Anmerkung: Das Interview der Deutschen Welle mit Amos Oz stammt aus dem Jahr 2014. Der israelische Schriftsteller ist 2018 verstorben. Seine damaligen Ausführungen sind mit Blick auf die Gegenwart aber immer noch bemerkenswert.

  9. Folge von Krieg und Katastrophen Zahl der Binnenflüchtlinge so hoch wie nie
    Es sind vor allem Kriege und Konflikte, die immer mehr Menschen weltweit zur Flucht im eigenen Land zwingt. Noch nie waren es so viele wie jetzt, zeigt eine Erhebung einer UN-nahen Beobachtungsstelle.
    Kriege und Konflikte haben die Zahl der Menschen, die im eigenen Land auf der Flucht sind, weltweit auf einen neuen Höchststand getrieben. 75,9 Millionen Menschen waren Ende 2023 Binnenvertriebene – also aus ihren Ortschaften geflohen und anderswo in ihrem Heimatland untergekommen. Das berichtete die Beobachtungsstelle für Binnenvertriebene (IDMC) in Genf. Das waren rund sieben Prozent mehr als ein Jahr zuvor und 50 Prozent mehr als fünf Jahre zuvor.
    Quelle: tagesschau
  10. Georgien billigt Gesetz: Warum das “Agentengesetz” Putin freuen dürfte
    Trotz massiver Proteste hat Georgiens Regierung ein umstrittenes Gesetz verabschiedet. Kritiker fürchten, dass Medien und NGOs damit diskreditiert werden sollen. Wie in Russland.
    Quelle: ZDF

    Anmerkung unseres Lesers A.H.: Wie gut, dass all unsere Medien für uns mitdenken. Bei den Berichten über das *umstrittene* Gesetz in Georgien ist das perfekt zu erkennen. Fast alle Artikel sind schon im Suchergebnis im perfekten Gleichklang. Sind andere Gesetze eigentlich nicht umstritten? Leider war dann keine Zeit bzw kein Platz mehr in den Medien, um über das *un*umstrittene* Vorhaben der EU zu berichten.

    dazu auch: Georgien widersetzt sich EU – Sanktionen?
    Gegen den erklärten Willen der EU hat das Parlament in Georgien das umstrittene “Foreign Agents”-Gesetz verabschiedet. Setzt es nun Sanktionen?
    Mit dem umstrittenen Gesetz, das Kritiker als “russisches Gesetz” denunzieren, soll “ausländische Einflussnahme” in Georgien offengelegt und abgewehrt werden.
    Demnach müssen sich Organisationen und Medien, die zu mindestens 20 Prozent aus dem Ausland finanziert werden, künftig bei den Behörden als Organe registrieren lassen, welche die “Interessen ausländischer Mächte verfolgen”.
    Ähnliche Gesetze gibt es in Russland, aber auch in den USA. Die Opposition fürchtet, die Novelle diene der Ausschaltung der Zivilgesellschaft, die vor allem von NGO aus der EU und den USA unterstützt und finanziert wird.
    Quelle: Lost in Europe

  11. Die Krim zehn Jahre danach
    Die große Mehrheit der Bevölkerung auf der Halbinsel Krim im Schwarzen Meer hat sich nie zur Ukraine zugehörig gefühlt, Chruschtschows Entscheid im Jahr 1954 hin oder her. Und 2014, nach dem Putsch auf dem Maidan, haben sich die Menschen auf der Krim im Sinne der Selbstbestimmung der Völker entschieden, sich von der Ukraine zu trennen und sich mit Russland wiederzuvereinen. Stefano di Lorenzo hat in den letzten Wochen die Krim besucht. Hier sein erster Bericht. (cm)
    Quelle: Globalbridge
  12. Slowakei will Pandemievertrag und IHR-Reform nicht zustimmen – Medien und Bundestag beschämt
    Nach den USA, den Niederlanden und Großbritannien hat auch die slowakische Regierung angekündigt, dem WHO-Pandemievertrag und der geplanten Verschärfung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) wegen befürchteter Souveränitätseinbußen in ihrer gegenwärtigen Form nicht zuzustimmen. Sie sollten eigentlich auf der am 27. Mai beginnenden Weltgesundheitsversammlung verabschiedet werden.
    Quelle: Norbert Häring

    Anmerkung Christian Reimann: Es ist zu befürchten, dass ein großer Teil der Bevölkerung – nicht lediglich bei diesem Thema, aber im Gegensatz zu den Bevölkerungen anderer Staaten – aufgrund des immer enger gewordenen Meinungskorridors der “Qualitätsmedien” schlecht informiert ist. Der neue Entwurf des Pandemievertrags respektiert die souveräne Entscheidung der Regierungen, ihre Souveränität an die WHO abzugeben. Bitte lesen Sie dazu z.B. auch Großbritannien will Pandemievertrag nicht unterzeichnen. Erinnert sei jedoch daran, dass im Deutschen Bundestag lediglich BSW und AfD gegen Pandemievertrag und IHR-Reform sind.

  13. Alle wissen es
    Alle wissen, dass Deutschland eine Welle unerwarteter Erkrankungen und Todesfälle erlebt. Politik und Justiz schauen jedoch weg. Wir leben im Übergang.
    Der Anthropologe Robin Dunbar fand heraus, dass der Mensch im Schnitt rund 50 gute Bekanntschaften hat und 1500 Gesichter unterscheiden kann. Die historisch typische Größe menschlicher Gemeinschaften (etwa Siedlungen oder wandernde Rotten) gibt er mit 150 an.
    Wie viele Menschen bemerken also im Schnitt jemandes plötzliche schwere Erkrankung oder seinen unerwarteten Tod, und wie verbreitet sich eine solche Nachricht? Herzmuskelentzündungen und bestimmte Krebsarten treten seit April 2021 stark vermehrt auf. Seitdem und bis Ende 2023 sind in Deutschland mehr als 120.000 Menschen über das statistisch zu erwartende Maß hinaus, also unerwartet, gestorben.
    Quelle: Berliner Zeitung
  14. Blog gegen Desinformation verliert die Gemeinnützigkeit
    Gemeinwohlorientierte, unkommerzielle Medienprojekte müssen in Deutschland immer wieder um ihre Gemeinnützigkeit bangen, wie der Fall des „Volksverpetzers“ zeigt. Eine Petition fordert jetzt die Ampel auf, endlich ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen. […]
    Propagandamedien könnten bei geltender Rechtslage nicht Nutznießer einer Gemeinnützigkeit von Journalismus werden. Die Vorgaben der Abgabenordnung wie Extremismusverbot, Förderung von Toleranz und Völkerverständigung sowie Allgemeinwohl schlössen dies aus. Im Gegenteil geht das Forum davon aus, dass gemeinnütziger Journalismus eine nachhaltige Wirkung für Öffentlichkeit, Diskurs und Demokratie entfalten würde.
    Quelle: netzpolitik.org

    Anmerkung André Tautenhahn: Die Forderung, Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus zu schaffen, ist richtig. Eine entsprechende gesetzliche Regelung soll aber dem Vorschlag der Petenten folgend, nicht grundsätzlich für alle gelten, sondern Einschränkungen unterliegen, also zum Ausschluss führen, wenn bestimmte Kriterien nicht erfüllt werden. Die werden aber gar nicht weiter bestimmt, wie es für eine Rechtsnorm erforderlich wäre, sondern lediglich durch erklärungsbedürftige Kampfbegriffe wie „Propagandamedien“ umschrieben. Damit bleibt der Verdacht, dass es bei dem Vorhaben bloß um eine Unterdrückung unliebsamer Meinungen geht.

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Jenseits von Chatbots: Die vielfältigen Anwendungen von ChatGPT in der modernen Unternehmenslandschaft

Die Geschäftswelt entwickelt sich ständig weiter, und mit den technologischen Fortschritten Schritt zu halten, ist entscheidend für den Erfolg. Große Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs) wie ChatGPT sind dabei, verschiedene Branchen zu verändern und bieten eine Vielzahl von Anwendungen, die weit über einfache Chatbots hinausgehen. Dieser Beitrag befasst sich mit den Funktionalitäten von ChatGPT Login […]

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